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2021-03-18_TEXT_BP_Lilienstrasse_endg.pdf

G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " Li lie n st ra ß e" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 18.03.2021 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 20 5 Satzung 30 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 32 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 48 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 55 9 Begründung – Sonstiges 61 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 64 11 Begründung – Bilddokumentation 65 12 Verfahrensvermerke 66 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2020 (GBl. S. 1095,1098) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328) 1.8 Naturschutzgesetz Baden- Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2020 (GBI. S. 651) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, − Schank- und Speisewirtschaften, nicht störende Handwerksbe- triebe − Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen − fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft − fernmeldetechnische Nebenanlagen (z.B. Mobilfunkanlagen) (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GR .... m2 Maximal zulässige Grundfläche bezogen auf die jeweilige über- baubare Grundstücksfläche in Verbindung mit eventuell festgesetz- ten Abgrenzungen von unterschiedlichem Maß der Nutzung. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 2 BauNVO; Nr. 2.6. PlanZV; siehe Planzeichnung) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 6 2.3 Überschreitung der maxi- mal zulässigen Grundflä- che Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschoße (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 WH .... m ü. NN Maximal zulässige Wandhöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.6 GH .... m ü. NN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.7 Maßgaben zur Ermittlung der Gebäudehöhe (GH ü. NN und WH ü. NN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wetter-Einflüsse erforder- lich sind (z.B. Dach einschließlich Dachüberstände) sowie für Anla- gen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität). Ausge- nommen sind untergeordnete anderweitige Bauteile (z.B. Schorn- steine, Antennen etc.). Die GH ü. NN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion ge- messen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flachdä- chern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elementen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 7 bzw. am höchsten Punkt der Anlagen zur Gewinnung von Sonnener- gie (Wärme, Elektrizität). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schoßes die festgesetzte WH ü. NN überschreitet ist dieses Geschoß gegenüber dem darunterliegenden Geschoß bezüglich der Geschoß- fläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollständig ge- schlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassen-Überdachung, Dachvor- sprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Gebäu- deteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter ge- eignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstun- gen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu messen, so- fern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NN unberücksichtigt, sofern diese Ab- schnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Überschreitungen der WH ü. NN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben un- berücksichtigt, sofern evtl. getroffene Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschoßen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 8 2.9 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.10 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Umgrenzung von Flächen für Garagen (gilt auch für offene Gara- gen, Carports); Garagen sind nur innerhalb dieser Flächen (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.12 Untergeordnete Neben- anlagen und Einrichtun- gen in den privaten Grundstücken Die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen und Einrich- tungen im Sinne des § 14 BauNVO wird wie folgt eingeschränkt, bzw. ausgeschlossen: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze, Baulinie) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudetei- len gegenüber dem endgültigen Gelände auf 3,50 m be- schränkt; − in einem Bereich von 1,00 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze bzw. der Fläche für Garagen und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur Anlagen und Einrichtungen zuläs- sig, die mit der endgültigen Geländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten); − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO; § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO) E GA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 9 2.13 E... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablone) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotter-Rasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.17 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 30 3 5,50 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 10 2.19 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den pri- vaten Grundstücken, Ma- terialbeschaffenheit ge- genüber Niederschlags- wasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasser-Kanäle dem außerhalb des Geltungsbereichs liegen- den, erweiterten Versickerungsbereich zuzuführen. Hier ist es über die belebte Bodenzone in den Untergrund zu versickern. Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasser-Kanal zu gewährleisten. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Be- schichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.20 Öffentliche Grünfläche als Ortsrandeingrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Öffentliche Grünfläche als Durchgrünung ohne bauliche Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Förderung der Biodiversi- tät auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen als Ortsrandeingrünung sind durch zweischürige Mahd (1. Mahd nicht vor dem 15. Juni) bei Verzicht auf Düngung und mit Abtransport des Mahdgutes extensiv zu pfle- gen. Zur Entwicklung von blütenreichen Extensivwiesen sind die öffentli- chen Grünflächen mit einer gebietsheimischen Saatgutmischung anzusäen und durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahd- guts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflan- zenschutzmitteln ist zu verzichten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 11 2.23 Insektenfreundliche Be- leuchtung/Photovoltaik- anlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte warmweiße LED- Lampen mit einer Lichttemperatur unter 3000 K oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampentypen zulässig. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % po- larisiertes Licht reflektieren (d.h. je Solarglass-Seite 3 %). (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.24 Wasserdurchlässige Be- läge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.25 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der öf- fentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflan- zung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der u. g. Pflanzliste zu verwenden. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverordnung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 12 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Arti- kel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme: (ausschließlich Schalen- u. Steinobst sowie nicht oder nur in geringem Maße Feuerbrand gefährdetes Kernobst) Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 13 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.28 Pflanzungen in den privaten Grundstücken Es sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwen- den. Darüber hinaus gilt: − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher zuläs- sig, die nicht in der o. g. Pflanzliste festgesetzt sind, (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 500 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o. g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu erset- zen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laub- gehölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.10.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.29 Pflanzbindung Umgrenzung von Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträu- chern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzbindung; Die Feldhecke ist zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.30 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 14 2.31 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 15 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Hauptgebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel, Eingangsüberdachungen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, ein- nehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Ein- haltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (aus- schließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrech- ten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie tref- fen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der bei- den Dachflächen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Winkel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von de- nen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer ge- meinsamen Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemeinsamen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 16 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der gesamten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptge- bäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dach- überständen werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flächen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- Überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeig- net sind (z.B. Pergola, Zelt). Bei Hauptgebäuden, die aus mehreren Teil-Baukörpern bestehen, können die o.g. Dachformen kombiniert werden, sofern die einzel- nen Teil-Baukörper dabei noch getrennt wahrnehmbar bleiben bzw. nur durch untergeordnete Verbindungsbauten miteinander verbunden sind. Die o.g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sonstige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) 3.4 Dachneigungen für Haupt- gebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22 - 45 ° WD: 12 - 35 ° PD: 7 - 35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablone) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 17 3.5 Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) sind parallel zur jeweiligen Dachfläche zu montieren. Dabei ist ein Abstand bis max. 0,40 m zulässig. Anlagen auf Flachdächern (0-3 ° Dachneigung) müssen nicht pa- rallel montiert werden, wenn sie gegenüber der Dachkante (Attika) so weit abgerückt sind, dass sie bei einem Betrachtungswinkel von 45 ° von unten nicht sichtbar bleiben. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dach- deckung Als Dachdeckung für geneigte Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind ausschließlich Dach- platten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dach- pfannen, Betondachsteine etc.) sowie eine vollständige Begrünung zulässig. Für Flach- und Pultdächer (Dachneigung 3-20°) sind ausschließlich begrünte Dächer zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) zum Zeitpunkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 18 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Bau- grundstücken Für den an die Straße angrenzenden Bereich des Grundstückes gilt: − Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur zulässig, wenn sie dazu dienen, das Grundstück verkehrlich zu erschließen oder eine Angleichung an die bereits bestehende Geländesituation der Nachbargrundstücke zu ermöglichen; Für den straßenabgewandten Bereich des Grundstückes gilt: − bei vom Gebäude weg ansteigendem Gelände sind Abgrabungen zum Nachbargrundstück hin nur zur Erlangung einer ausreichen- den Belichtung und Belüftung in Bezug auf maximal eine Ge- schoßebene zulässig; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Abgrabungen zum Gebäude hin nur zulässig, um einer gegenüber dem natür- lichen Gelände bereits teilweise frei liegenden Geschoßebene ei- nen angemessenen ebenerdigen Zugang zu ermöglichen; − bei vom Gebäude weg abfallendem Gelände sind Anböschungen zum Nachbargrundstück hin nur zulässig, wenn speziell zur freien Landschaft hin keine Böschungslinie bzw. Stützkonstruk- tion entsteht, die den Ortsrand aus landschaftsoptischer Sicht beeinträchtigen würde. Für den Bereich zwischen den privaten Grundstücken (von der Straße wegführende Grundstücksgrenzen) gilt: − bei einem merklichen Geländeversatz aufgrund des natürlichen Gefälles entlang der Straße sind Böschungsmaßnahmen zuläs- sig; − von den beiden benachbarten Grundstücken müssen die jeweili- gen Geländeveränderungen in einem ähnlichen Neigungswinkel erfolgen (Anböschung gleich Abgrabung). (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegenüber der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 19 mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,75 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabionen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwi- schenräume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 20 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Weiterführende Grenze der räumlichen Geltungsbereiche des an- grenzenden Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube" der Ge- meinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Bestehendes Gebäude (Wohngebäude/Wirtschafts- oder Neben- gebäude) zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.4 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.5 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.6 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.7 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 4.8 De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 498,5 498,0 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 21 4.9 Ersatzpflanzung für das De facto Biotop Feldhecke mittlerer Standorte (Biotoptyp 41.22) (siehe Planzeichnung) 4.10 Versickerungsbereich außerhalb des Geltungsbereiches; Lage und Größe sind ungenau (siehe Planzeichnung) 4.11 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der be- bauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrü- nung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, so- weit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. 4.12 Förderung der Artenviel- falt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer o- der Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten werden. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 4.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Photovoltaik und Geothermie werden empfohlen. Privatgärten sollten möglichst durchgängig mit heimischen und standortgerechten Pflanzen begrünt sein. Eine Dachbegrünung bei Dächern mit einer Dachneigung unter 20° und/oder eine Fassaden- begrünung wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen sollte eine Verschattung der Gebäude vermieden werden. 4.14 Nachhaltige Ressourcen- nutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- V 71 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 22 zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 4.15 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung ist in den Nachtstunden soweit als aus Grün- den der Verkehrssicherheit möglich abzuschalten oder bedarfsweise über Bewegungsmelder zu steuern. Zäune haben zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufzuweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen Grünflä- chen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. 4.16 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Im Folgenden werden für einige, siedlungstypische Arten beispielhaft geeignete Gehölze aufgeführt, welche ebenfalls in den Pflanzlisten aufgeführt sind: Nahrungs- und Schutzgehölze (z.B. Haus-Sperling, Rotkehlchen, Buntspecht): - Hängebirke, Zitterpappel, Salweide, Esche, Walnuss, Obst- gehölze, Hundsrose, Schlehe, Weißdorn, Schwarzer Holun- der, Roter Holunder, Felsenbirne, Kornelkirsche, Alpen-Jo- hannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Pfaffen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 23 hütchen, Seidelbast, Traubenkirsche, Weißdorn, Wildro- sen-Arten, Sanddorn, Schneeball-Arten, Gewöhnliche Ber- beritze; insb. als Hecken: Liguster, Hainbuche, Kornelkir- sche, Kreuzdorn, Faulbaum, Hasel, Roter Hartriegel, Feld- ahorn; Fassadengrün: Schlingknöterich, Gewöhnliche Waldrebe, Winterjasmin, Efeu, Echtes Geißblatt, Wilder Wein, Zusätzlich Funktion als Bienen- und Schmetterlingsweide (Auszug): - Pfaffenhütchen, Seidelbast, Roter Holunder, Schwarzer Ho- lunder, Salweide, Obstgehölze, Schlehe, Felsenbirne, Sei- delbast, Gewöhnliche Berberitze, Kornelkirsche, Weißdorn, Kreuzdorn, Winterjasmin, Nestbäume (z.B. Buntspecht) - Stieleiche, Apfel, Birke, Vogelkirsche, Weide, Bergahorn, Pappel, Hainbuche Hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials „Vogel- kollision an Glasfassaden“ sind die Empfehlungen der Vogelwarte Sempach („Bauen mit Glas und Licht“) zu berücksichtigen. 4.17 Artenschutz Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten zu zerstören sowie streng geschützte Arten und europäische Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- rungszeit erheblich zu stören. Im Bereich des Streuobstbestandes gehen Höhlenbäume verloren, welche prinzipiell Eignung für Vögel und Fledermäuse aufweisen. Auch wenn bei der Untersuchung keine Nachweise einer Nutzung gelangen, kann nicht ausgeschlossen wer- den, dass ggf. Einzeltiere (Fledermäuse) die Höhlen als Zwischen- quartier gelegentlich nutzen. Um das Eintreten von Verbotstatbe- stände im Sinne dieses worst-case-Szenarios zu vermeiden, sind fol- gende Maßnahmen umzusetzen: − Die Fällung von Gehölzen sowie die Baufeldräumung muss au- ßerhalb der Brutzeit von Vögeln und der Aktivitätszeit von Fle- dermäusen zwischen Anfang November und Ende Februar erfol- gen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 24 − Sollten bei der Gehölzrodung Fledermäuse gefunden werden, so ist der örtliche Fledermausbetreuer zu informieren (zu erfragen bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravens- burg). − Vorhandene bzw. betroffene Nistkästen sind in dieser Zeit abzu- hängen und an geeigneten Standorten wieder anzubringen. − Sicherung der außerhalb der geplanten Rodungsflächen befind- lichen potenziellen Quartierbäume von Fledermäusen und Vö- geln sind diese vor Beginn der Rodungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen deutlich zu markieren und zudem die Arbeiter einzuweisen. Potenzielle Quartierbäume befinden sich im ge- samten Streuobstbereich. − Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schüt- zen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sowie RAS-LP4 "Richt- linie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege Ab- schnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. − Um den Verlust nachgewiesener Brutstätten des Stars und der Kohlmeise auszugleichen sind CEF-Maßnahmen in Form von Nistkästen umzusetzen: − Für die Kohlmeise sind drei Meisennistkästen im räumlichen Zu- sammenhang zu installieren (z.B. Schwegler Nisthöhle 1B, 32 mm Lochdurchmesser). − Für den Star sind vier Starenkobel im räumlichen Zusammen- hang anzubringen (z.B. Schwegler Typ 3S). − Für Fledermäuse sind, um den Verlust der Höhlenbäume zu kompensieren und den Erhalt der Lebensraumbedingungen für diese Arten weiterhin zu gewährleisten, artenschutzfachliche Er- satzmaßnahmen zu empfehlen. Es ist zu empfehlen für Fleder- mäuse acht Rundkästen (z.B. Schwegler Fledermaushöhle 2F/ 2FN) im funktionalen Umfeld anzubringen. Für weitere Informationen s. artenschutzrechtliches Gutachten in der Fassung vom 26.04.2021. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 25 4.18 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung) 4.19 Vorhandener Baum (Erhaltung, siehe Planzeichnung), Ersatz- pflanzungen von Hochstammobstbäumen als Ausgleich für das Vor- haben (in Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg) 4.20 Vorhandene Gehölze Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder andere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen so- wie die Baufeldräumung haben daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. des jeweiligen Jahres zu erfolgen. Es wird empfohlen vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängigkeit von der je- weiligen Baumaßnahme) und während der Bauzeit mit entspre- chenden Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maß- nahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" so- wie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Land- schaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbestän- den und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt werden. 4.21 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.22 Standorte für die Straßen- beleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 26 4.23 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Um- gang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre „Bodenschutz beim Bauen“: http://www.landkreis- ravensburg.de/site/LRA-RV/get/2799323/Flyer-Bodenschutz- beim-Bauen.pdf, der als pdf auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8,9,10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 27 4.25 Luftwärmepumpen Bei der Errichtung von Luftwärmepumpen sind die Maßgaben der TA Lärm zu beachten. Hieraus ergibt sich, dass an den nächstgele- genen Baugrenzen oder Wohngebäuden Beurteilungspegel von tags 49 dB(A) und nachts 34 dB(A) einzuhalten sind. Dies kann vor al- lem durch eine schalltechnisch günstige Aufstellung oder Schall- dämmung der Lüftungsaggregate erreicht werden. 4.26 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschoßen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 4.27 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. §2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff.5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 28 4.28 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler- und Illmensee-Formation. In Anbetracht der Größe des Plangebiets geht das LGRB davon aus, dass eine ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt wurde/wird. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Emp- fehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Fer- ner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezoge- ner Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 be- schrieben werden. Die lokalen geologischen Untergrundverhältnisse können dem be- stehenden Geologischen Kartenwerk, eine Übersicht über die am LGRB vorhandenen Bohrdaten der Homepage des LGRB (http://www.lgrb-bw.de) entnommen werden. Des Weiteren kann das Geotop-Kataster im Internet unter der Ad- resse http://lgrb-bw.de/geotourismus/geotope (Anwendung LGRB- Mapserver Geotop-Kataster) abgerufen werden. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 29 fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. 4.29 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.30 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Die Art der baulichen Nutzung gilt entsprechend der zugeordneten Farbe und damit auch über festgesetzte Nutzungsketten hinweg. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 30 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 08.06.2021 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 18.03.2021. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 18.03.2021. Dem Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 18.03.2021 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu: − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 31 − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Der Bebauungsplan "Lilienstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Be- bauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 32 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch den Bebauungsplan "Lilienstraße" wird die Umsetzung neuer Wohnbebauung im nordöstli- chen Bereich der Gemeinde Baindt ermöglicht. Im Westen und Norden grenzt die Fläche an bereits bestehende Wohnbebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschlie- ßend arrondiert. Die "Lilienstraße" grenzt im Westen an das Plangebiet und dient zur Erschließung der direkt angrenzenden Baugrundstücke. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaft- lich genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung dringend benötigter Wohnbauflächen, zur Deckung des Wohnraumbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zuwanderung vorhanden ist. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan des "Gemeindeverbandes Mittleres Schussental" ist die Flä- che derzeit als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offe- nen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Der Flächennutzungsplan ist daher im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berichtigen Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung des Bebauungsplan "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplan "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im nordöstlichen Bereich des Gemeindegebietes. Der Geltungsbereich verläuft entlang der "Lilienstraße" und schließt so eine Lücke in der bereits vor- handenen Bebauung. Durch die Entwicklung der Fläche wird der Siedlungskörper abschließend arrondiert. Im westlichen und nördlichen Bereich der Planung stößt der Geltungsbereich dieser Planung an den Geltungsbereich des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube", und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 33 zwar ohne Lücke und ohne Überlagerung. Im südlichen Bereich grenzt das Plangebiet an eine Grünfläche. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 12 (Teilflä- che), 111/3 (Teilfläche), 114/3, 114/6 und e114/12 (Teilfläche).), /2, 114/3 und 114/6. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude, sehr wohl aber einzelne Bäume eines Streuobstbestandes. Im Nordosten und Osten des Plangebietes grenzt land- wirtschaftlich genutzte Fläche an. Im östlichen gelegenen Tal verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet schließt im Süden, Westen und Norden an bestehende Wohnbebauung an. Im Südosten anschließend liegt eine Feldhecke, die als faktisches Biotop gilt. Darüber hinaus sind keine natur- räumlichen Einzelelemente vorhanden. Das Gelände ist nach Südosten hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von insgesamt ca. 12,00 m von Norden nach Süden auf. Von Westen nach Osten fällt das Gelände um ca. 4-5 m ab. Zur "Lilienstraße" hin besteht im nördlichen Bereich eine markante Böschung mit einem Höhen- versatz von ca. 1,50 m. Die Anschlüsse sind jedoch unproblematisch. 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung sowie des Wohnraumbedarfs, der auf Grund von Zu- wanderung im gesamten Schussental vorhanden ist. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche ausgewiesen ist, zeigt das eine Entwicklung von Wohnbebauung an dieser Stelle der Vorstellung der Gemeinde entspricht. In der Gemeinde gibt es nicht ausreichend Baulücken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdich- tungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könn- ten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 34 − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 35 − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: − − 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Entwick- lungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu kon- zentrieren. − − 2.2.3 (1) 2.2.3 (2) /Strukturkarte Regionale Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullendorf-Wilhelmsdorf-Ravens- burg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) und Wangen i.A.-(Lindenberg) mit den Siedlungsbereichen Meßkirch, Pfullendorf, Wilhelmsdorf, Ravensburg/Wein- garten, Wangen i.A.-Isny i.A. im Zuge der Landes-Straßen L 195; L 212, L 201, L 201b, L 288, B 32, B 12. − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung (Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) als Ziele und Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen: − 2.4.0 (Z) 2 Die Flächeninanspruchnahme ist durch die Aktivierung innerörtlicher Potenzi- ale (Baulücken / Nachverdichtung, Brach-/ Konversionsflächen, Flächenrecy- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 36 cling) sowie durch eine flächeneffiziente Nutzung und angemessen verdichtete Bauweise zu verringern. − 2.4.1 (Z) 6 Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.5.0 (G) 1 Für die Region ist ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnungsan- gebot sicherzustellen. Eine soziale Mischung ist anzustreben. − 3.1.1 (Z) 1 Gem. den in PS 3.1.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen sind im Regionalplan Regionale Grünzüge als Vorranggebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einer Randzone um den Verdichtungsraum eine Mindest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 37 verbindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Dieses zukünftige Ziel wird beim Bebauungsplan "Lilienstraße" unter An- nahme der Realisierung der geringsten Anzahl an Wohneinheiten nicht eingehalten. Geplant sind 16 Bauplätze für Freistehende Einfamilienhäuser in denen minimal 16 Wohneinheiten entstehen. Bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) entspricht dies 37 Einwohnern und damit einer zu erwartenden Mindest-Bruttowohndichte von 34,91 Einwohner je Hektar (bei Berechnung der maßgeblichen Flä- che aus Bauflächen und Öffentliche Verkehrsflächen plus Begleitflächen). Bei einer Realisierung der Maximalen Wohneinheiten ergäbe sich mit der verwendeten Berechnungsmethode eine Brut- towohndichte von 69,43 Einwohner je Hektar (damit wären die Anforderungen gemäß Regional- plan erfüllt). Aufgrund der naturschutzfachlichen Vorgaben zum südlich angrenzenden faktischem Biotop "Feld- hecke" und der Lage des Plangebietes am Ortsrand in unmittelbarer Nachbarschaft zu wertvolleren Landschaftsschutzgebieten nimmt die öffentliche Grünflächen verhältnismäßig viel Fläche (12,4 %) im Plangebiet ein, weshalb 1-2 Bauplätze nicht realisiert werden konnten. Zudem soll sich die hinzutretende Bebauung in den Siedlungsbestand einfügen, weshalb man sich an der Vorprägung durch Einfamilienhäuser orientierte. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Geschossig- keit, Gesamthöhe) können durchaus 2 Wohnungen in einem Gebäude realisiert werden bzw. auch für mehrköpfigen Familien ist das Baugebiet interessant. Man kann also davon ausgehen, dass das Gebiet wahrscheinlich eine höhere Bruttowohndichte aufweisen wird. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungs-Angebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Der regionale Grünzug Nr. 01 "Zusammenhängende Landschaft im nördlichen Schussental mit An- schluss an den Altdorfer Wald" ist von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als "Wohnbaufläche in Planung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" dar- gestellt. Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung einer "Ortsrandeingrünung" zur offenen Landschaft hin sowie "Freihaltefläche i.S. Regionalplan". Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächen- nutzungsplanes nur teilweise übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungspla- nes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 38 Die Vorgaben des Landschaftsplanes werden durch den Bebauungsplan in vollem Umfang umge- setzt. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Die Gemeinde Baindt hat das Plangebiet des Bebauungsplanes "Lilienstraße" bei der Entwicklung dringend benötigter Wohnbauflächen favorisiert. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Be- reich geeignet, da er eine starke Anbindung an die vorhandene Siedlungs-Struktur hat. Die "Lili- enstraße" ist in diesem Bereich aktuell nur einseitig bebaut. Die nun in der Planung direkt östlich angrenzenden Baugrundstücke können mit geringe Erschließungs-Aufwand von dieser erschlossen werden. Zudem erfolgt ein Lückenschluss im bestehenden Siedlungskörper, der dadurch abschlie- ßend arrondiert wird. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Das Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemein- degebiet vereinbar. Die Flächen werden bereits teilweise im rechtsverbindlichen Flächennutzungs- plan als Wohnbauflächen dargestellt und sind kurzfristig für die Gemeinde verfügbar. Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termins gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die im Süden anschließende Hecke als faktisches Biotop, sowie weitere fachliche Themen des Artenschutzes aufgrund des vorhandenen Streuobstbestandes sowie das Thema der Behandlung von Niederschlagswasser hingewiesen. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preis- günstigen Wohnraum, für die ortsansässige Bevölkerung zu schaffen, sowie unterschiedliche und zeitgemäße Bauformen zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen bzw. die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation zu beeinträchtigen. Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Es liegen der Gemeinde mehr als 300 Bauplatz- anfragen vor. Pro ausgeschriebenen Bauplatz der in jüngerer Vergangenheit realisierten Bauge- biete bewarben sich im Durchschnitt 5 Interessenten. Die Zahl der nicht berücksichtigten Bewerber überschreitet bei weitem die Anzahl der aktuell sowie auch in Zukunft verfügbaren Baugrundstücke. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 39 Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" erfolgt im so genannten beschleunigten Ver- fahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies ist aus folgenden Gründen mög- lich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 2.720 m² überbaubarer Grundfläche und folglich unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Schema-Schnitte zu den einzelnen Gebäudetypen wurden erarbeitet und dienten als Anschau- ungs-Hilfe im Rahmen der Gemeinderats-Sitzungen und der Beteiligung der Bürger. Sie werden von den verbindlichen Inhalten des Bebauungsplanes ausgeklammert, um Missverständnisse bei der Interpretation der Verbindlichkeit solcher Darstellungen zu vermeiden. Aus demselben Grund wird auf die Einzeichnung von vorgeschlagenen Baukörpern innerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen abgesehen. 6.2.5 Städtebauliche Entwurfs-Alternativen Im Rahmen der Entwurfs-Planung wurde eine Alternativen mit einer Unteralternative erarbeitet. Die Alternative 1 zeigt eine 2-reihige Bebauung südöstlich der "Lilienstraße. Insgesamt sieht sie 15 Baugrundstücke vor. Die direkt an die Lilienstraße angrenzenden Grundstücke sollen auch direkt von dieser erschlossen werden. Für die unterhalb liegenden Grundstücke ist eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Das Grundstück an der Ecke "Li- lienstraße"/"Blumenstraße" kann von allen drei anliegenden Straßen erschlossen werden. Im Sü- den ist eine öffentliche Grünfläche geplant, um einen Abstand der Bebauung zu der auf dem an- grenzenden Grundstück vorhandenen Feldhecke sicherzustellen. Außerdem sind im nordöstlichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 40 Bereich des Plangebietes sowie im nördlichen Einmündungsbereich zur "Lilienstraße" weitere klei- nere öffentliche Grünflächen vorgesehen. In der Unteralternative 1.1 wird das nordöstlichste Baugrundstück durch eine öffentliche Grünfläche ersetzt. Hierdurch soll ein fließender Übergang zur offenen Landschaft gewährleistet und ein Betrag zur Nachhaltigkeit geleistet werden. Die Gemeinde entschied sich für die Realisierung der Unteralternative 1.1. Um mehr Baugrundstü- cke zu schaffen und damit dem Bedarf gerecht zu werden, wurden im zentralen Bereich nun 13 Baugrundstücke vorgesehen (im städtebaulichen Entwurf 11). Gleichzeitig wurde der Straßenver- lauf geringfügig angepasst, um sinnvolle Grundstückszuschnitte zu erreichen. Dies ermöglicht die Realisierung von mehr Wohnraum auf einer kleineren Fläche und trägt deshalb dem nachhaltigen Gedanken Rechnung. Des Weiteren gaben Überlegungen der Sichtwirkung des Baugebietes bei Benutzung der Wegeverbindung "Lilienstraße"- Grünenberg durch die Bürger Anlass für die Ent- scheidung. 6.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung nach Osten hin zu ergänzen und so die Siedlungsstruktur abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnungen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen. Die geplante Bebauung orientiert sich an der Ausrichtung des Bestandes. Die geplanten Grünflächen im Osten sollen eine großzügige Öffnung in die Landschaft erlauben. Die Flächen sind als Übergangsbereich zur offenen Landschaft, Puffer zur vorhandenen Feldhecke (faktisches Biotop) sowie Ersatz für die entfallenen Streuobstbäume gedacht. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung wird geachtet. Eine Ausrich- tung der Gebäude in Ost-West-Richtung ist bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke möglich. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist jedoch aus städ- tebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbe- sondere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wär- megewinnung zu Heiz-Zwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Passivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer strengen Ausrichtung des Gebäudes relativ unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbezie- hung von Nebengebäuden oder Gebäude-Anbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. 6.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für das Plangebiet ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungs-Alternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 41 aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunut- zungsverordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. Die gleichzeitige Ein- schränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (Anlagen für kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine ausnahmsweise Zulässigkeit erklärt sich vor dem gleichen Hinter- grund, und lässt jedoch auch hier eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung zu. − Grundsätzlich ausgeschlossen werden im allgemeinen Wohngebiet (WA) fernmeldetechnische Hauptanlagen gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (z.B. Mobilfunkmasten) sowie Nebenanlagen die- ser Art gem. § 14 Abs. 2 BauNVO. Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vor- sorgegedanken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wir- kung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nach- haltig in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beeinträchtigung gegeben wäre. Dem Gedanken einer flächendeckenden Versorgung mit Mobilfunkanlagen im Gemeindegebiet, speziell im Siedlungsbereich des Hauptortes von Baindt, kann auch ohne eine detaillierte Untersuchung der funktechnischen Zusammenhänge entsprochen werden. Dies ist insbesondere dadurch gewährleistet, dass inner- halb des Ortsteils auch in vertretbarer Nähe zum Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes Bau- gebiete vorhanden oder festgesetzt sind, in denen solche Anlagen generell zulässig sind und in denen keine Einschränkungen ihrer Zulässigkeit gelten oder geplant sind. − Ferner werden Hauptanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft sowie Nebenanlagen dieser Art gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO in beiden Gebieten aus- geschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungs- konflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamt- situation sind die Gründe hierfür. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 42 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigen- schaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Durch die Festsetzung einer zulässigen Grundfläche wird eine von der Grundstücksgröße unab- hängige Zielvorgabe getroffen. Dies ist in Bezug auf die unterschiedlichen Grundstücksgrößen im Randbereich des Baugebietes sowie die Engräumigkeit des Gebiets erforderlich. Die Grund- fläche gilt im Zusammenhang mit der jeweiligen Baugrenze. Hierdurch wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht, welche ein Einfügen in den Gebietszusammenhang mit der Bestandsbebauung ermöglicht. − Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für bauliche Anlagen durch Stellplätze, Zu- fahrten, Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück ledig- lich unterbaut wird etc. zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fern zu halten. Die in der Baunutzungsver- ordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungs-Möglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderlichen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungs-Potenzial ausgeschöpft. Zu berück- sichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen un- terirdische Anlagen. Eine beliebige Ausdehnung der Überschreitungs-Möglichkeit für alle in § 19 BauNVO genannten Anlagen auf den im Plan festgesetzten Wert würde u.U. zu Fehlent- wicklungen führen, da dann z.B. Grenzgaragen in einem nicht vertretbaren Maße zulässig wä- ren. Die getroffene Regelung sieht eine differenzierte Überschreitungsmöglichkeit vor. Für die in § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO genannten Anlagen besteht auf Grund von § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine Überschreitungsmöglichkeit von 50 % der zulässigen Grundfläche. Für die in den abweichenden Bestimmungen dieser Planung genannten Anlagen besteht eine weiter gehende Überschreitungsmöglichkeit. Die Kappungs-Grenzen für die einzelnen Nebenanlagen-Typen sind daher unterschiedlich. Eine solche Differenzierung wird zwar in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO nicht ausdrücklich erwähnt, sie ist jedoch auf Grund der Ausführungen in den einschlägigen Kommentierungen als zulässig anzusehen (vgl. Fickert/Fieseler zu § 19 Rn 23). − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NN schafft ei- nen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Die Höhe des natürlichen Geländes ist durch Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 43 die eingearbeiteten Höhenlinien eindeutig bestimmt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zu- lässige Dachaufbauten oder Dacheinschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwi- schen den nächst gelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maß- geblich ist, wird eindeutig geregelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wandhöhe herangezogen wird. Die festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhe und Wandhöhen orientieren sich an der Höhe der Erschließungsstraße. − Bei den festgesetzten Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen wird unterschieden zwischen Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach und Hauptgebäuden mit Pultdach oder Flachdach (wobei dabei zur Ausnutzung der Gesamt-Gebäudehöhe das oberste Geschoss als Terrassenge- schoss ausgeführt sein muss). Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walmdach geht die Be- stimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Flachdach/Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) erfolgt die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen gemäß unten stehendem Schema. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (zulässige Grundfläche) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anordnung der Flächen für Garagen ist auf die Erschließungs-Situation hin abgestimmt. Trotzdem besteht innerhalb der je- weiligen Grundstücke eine möglichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 44 ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Mög- lichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entsprechende Anlagen der alternativen Energiege- winnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausgeschlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage im Gemeindegebiet wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für den gesamten Orts-Teil eine Erweiterung der infrastrukturellen Einrich- tungen nicht geplant sind. Die Grundstücke sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungs-Situation. Die innerhalb des Gebietes und im Umfeld geplanten bzw. vorhandenen Frei- und Begegnungsflächen sind auf eine Bebauung überwiegend mit Ein- bis Drei- familienhäusern sowie Doppelhäusern ausgelegt. Die vorgenommenen Einschränkungen der An- zahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 45 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen bleiben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 6.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) bzw. der Flächen für Garagen und/oder Carports vor- sorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeld-Verbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Ortes zu Fuß bzw. ÖNV erreichbar (Schule, Kin- dergarten, Rathaus). 6.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die nordwestlich angrenzende "Lilienstraße" ausreichend an das Verkehrsnetz angebunden. Über diese besteht eine Anbindung an die "Marsweiler Straße", die zum Ortskern und den weiterführenden Umgehungsstraßen führt. Dadurch sind weitere Anbindun- gen zu den Bundes-Straße 30 und 32 und damit an die Autobahn gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestelle im südlichen und nördlichen Bereich mit der Linie 1 des Stadt-Busses gegeben. Mit dieser kann die Stadt Ravensburg und somit auch der Bahnhof unkompliziert erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Lilienstraße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 46 Die innere Erschließung des Baugebietes (für die südlich liegenden Grundstücke) erfolgt über eine neue, U-förmige Erschließungsstraße geplant, die in die "Lilienstraße" einmündet. Die nördlichen Grundstücke können direkt von dieser erschlossen werden. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeiten und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. Dadurch ist die prob- lemlose Benutzung durch dreiachsige Lkw (Einsatzfahrzeuge) sichergestellt. Durch einmaliges Zu- rückstoßen können diese Fahrzeuge einen Wendevorgang gefahrlos abschließen. Der an den maß- geblichen Stellen vorgesehene Regelquerschnitt von 5,50 m ist für einen Begegnungsfall von einem Lkw und einem Pkw bei verlangsamter Geschwindigkeit ausgelegt. Im gesamten Umfeld des Be- bauungsplanes (speziell auf der "Lilienstraße") wurde durch die Verringerung der zulässigen Ge- schwindigkeit auf 30 km/h ein Betrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit in Wohngebieten er- reicht. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. Die im Bereich der Erschließungs-Straßen vorgesehenen Versickerungsanlagen für Niederschlags- wasser sind so angeordnet und bemessen, dass sie für die jeweiligen Grundstückszufahrten zu kei- ner wesentlichen Beeinträchtigung führen. Bei der Planung der einzelnen Wohnbauprojekte muss jedoch frühzeitig berücksichtigt werden, dass eine Überfahrbarkeit der Flächen ausgeschlossen ist. 6.2.10 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immissio- nen sind nicht erkennbar. Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 6.2.11 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird auf dem jeweiligen Grundstück über den Hauskontroll- schacht für Regenwasser angeschlossen und abgeleitet. Das Niederschlagswasser der einzelnen Grundstücke wird in Freispiegelkanälen mit der erforderlichen Nennweite gesammelt und zum be- stehenden Versickerungsbecken am "Sulzmoosbach "(Fl.-Nr. 111/8) abgeleitet, dass entsprechend des Bedarfes des Plangebietes erweitert wird. Die Versiegelung der Freiflächen wird durch eine Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 47 entsprechende Festsetzung über die Oberflächen-Beschaffenheit minimiert. Im Rahmen von Vor- untersuchungen wurde die Möglichkeit zur Integration eines Retentions- und Versickerungssystems innerhalb des Baugebietes geprüft. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes (wenig versicke- rungsfähig, stark abfallendes Gelände) kann ein solches Konzept nicht Eingang in die Planung finden. Die öffentliche Regenentwässerung ist als modifiziertes Trennsystem mit einem zentralen Re- tentions- oder Versickerungsbecken geplant. Die genaue Größe und Gestaltung der Niederschlags- wasserbehandlungsanlage wird im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsplanung mit den Fachbehörden (Umweltamt Kommunales Abwasser/Grundwasserschutz) abgestimmt. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Auf Grund der Aufschlüsse und Erfahrungen aus der unmittelbaren Umgebung des überplanten Bereiches im Rahmen von Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit kann davon ausgegangen werden, dass keine ungewöhnlichen Grundwasserverhältnisse vorliegen. Exakte Aufschlüsse zum Grundwas- serstand innerhalb des Planbereiches sind deshalb nicht erforderlich und liegen nicht vor. 6.2.12 Geologie Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet wer- den. Durch die Art der Festsetzung der Gebäudehöhen und der Höhenbezüge in Verbindung mit der zu entwickelnden Erschließungs-Planung wird die Masse des anfallenden Erdaushubes minimiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 48 7 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13b BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im beschleunigten Verfahren erfolgt (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund des Bebauungsplanes "Lilienstraße" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Baindt. Es grenzt im Norden und Westen an bestehende Wohnbebauung an. Im Nordosten grenzt ein schmaler Fußweg an das Plangebiet. Im Osten und im Süden wird das Gebiet durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Südlich angren- zend an die landwirtschaftlichen Nutzflächen verläuft der "Sulzmoosbach". Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine am Ortsrand gelegene, intensiv genutzte Mäh-Wiesenfläche. Im Süden der zu überplanenden Fläche befinden sich Streuobstbäume sowie entlang der südlichen Grenze verlaufend und teilweise inner- halb des Plangebiet eine Feldhecke. Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet durch einen Biologen untersucht (siehe artenschutz- rechtliches Fachgutachten des Büros Sieber vom 26.04.2021). Dabei fanden sich Höhlenbäume innerhalb des Streuobstbestandes, welche eine prinzipielle Eignung für Fledermäuse aufweisen. Für Vögel (ubiquitäre Arten) hat das Plangebiet lediglich eine Funktion als Nahrungslebensraum und Bruthabitat. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 49 Im Süden der zu überplanenden Fläche befindet sich eine Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte, vermutlich beruht diese Einstufung auf der angenommenen bzw. angestrebten Vernet- zung vorhandener Streuobst-Bestände. Südlich dazu grenzen sowohl der 500 m als auch der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes an die Kernfläche. Etwa 280 m südöstlich des voraussicht- lichen Geltungsbereiches liegt der 1000 m Suchraum des Biotopverbundes feuchter Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Etwa 100 m südlich des Plange- bietes befindet sich das nach § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Sulzmoosbach (Baindter Wald bis Baindt)" (Nr. 1-8124-436-7124), 180 m südlich das Biotop "Schilf-Röhricht südlich Sulzmoos- bach" (Nr. 1-8124-436-6701) und 200 m südöstlich das Waldbiotop "Sulzmoosbach mit Seiten- bächen O Marsweiler" (Nr. 2-8124-436-3500). Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223311) befindet sich 800 m westlich des Geltungs- bereiches. Gem. der Stellungnahme des Landratsamtes Ravensburg (Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zum Termin vom 04.02.2020) befindet sich entlang der südlichen Grenze des Plangebietes ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte". Im Süden und südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich ein Streuobstbestand mit einer Größe von etwa 5.000 m². Nach § 33a Abs. 1 NatSchG (Baden-Württemberg) sind Streuobstbestände im Sinne des § 4 Abs. 7 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG), die eine Mindestfläche von 1.500 m² umfassen, zu erhalten und dürfen gem. § 33a NatSchG Abs. 2 nur mit Genehmigung in eine andere Nut- zungsart umgewandelt werden, sofern die Erhaltung des Streuobstbestandes nicht im überwiegen- den öffentlichen Interesse liegt. Umwandlung von Streuobstbeständen im Sinne des Abs. 1 sind innerhalb einer angemessenen Frist auszugleichen. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht im Wirkbereich der Planung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht ist der Untergrund des Plangebietes von glazialen Sedimenten geprägt. Aus dem anstehenden tonig-lehmigen Geschiebemergel der Würmeiszeit haben sich pseudovergleyte Parabraunerden mittlerer Fruchtbarkeit entwickelt. Gemäß der Karte der Bodenkundlichen Einheiten BK50 (1:50.000) ist die natürliche Bodenfruchtbarkeit als hoch (3,0), die Wasserdurchlässigkeit als ge- ring, seine Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf als mittel (2,0) sowie seine Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe als sehr hoch (4,0) einzustufen. Als Standort für die naturnahe Vegetation kommt dem Boden keine hohe oder sehr hohe Bedeutung zu. Die Böden sind vollständig unversiegelt. Auf Grund der derzeitigen Wiesennutzung können die vor- kommenden Böden ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puf- fer für Schadstoffe noch unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Das Plangebiet in Richtung Norden ansteigt, kann es bei Starkregenereignissen zu einem oberflächigen Abfluss von Hangwasser kom- men. Es ist dennoch nicht mit maßgeblichen Überflutungsproblemen zu rechnen, da der unter der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 50 Planfläche liegende Bereich unversiegelt ist, das Wasser somit versickern kann, und etwa 100 m südlich des Plangebietes verläuft der Sulzmoosbach, in welchen jenes Wasser fließt, das die Bo- denporen nicht mehr halten können. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Nieder- schlagswasser versickert breitflächig über die belebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasser- stand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahe gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine am Ortsrand gelegene Freifläche, auf der sich Kaltluft bilden kann. Die wenigen Obstbäume sowie die Feldgehölze im Süden der Planfläche tragen in geringem Umfang zur Frischluftbildung bei. Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege, die zu einer relevanten Schadstoffanreicherung in der Luft führen könnten, liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plangebiet. Insgesamt ist wegen der Lage im ländlichen Raum von einer nur gering vorbelasteten Luftqualität auszugehen. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Beim Plangebiet handelt es sich um eine am südöstlichen Ortsrand des Haupt-Ortes Baindt gelegene Freifläche. Die Fläche weist ein Gefälle in Richtung Süden auf und ist auf Grund der intensiven Nutzung strukturarm. Lediglich wenige Streuobstbäume sowie Feldgehölze befinden sich im Süden der Fläche. Wander- und Radwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Im Norden und Westen schließt der überplante Bereich an Wohnbebauung an. Das Plangebiet ist von der angrenzenden Straße im Norden sowie von den freien Flächen im Osten und Süden sehr gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlandes vorkom- menden Tiere und Pflanzen verloren. Bei der Begehung eines Biologen wurden potentielle Höhlen- bäume, welche von Fledermäusen und Vögel genutzt werden können, gefunden. Die Rodung dieser Bäume ist nur außerhalb der Vogelschutzzeit (November bis Februar) möglich. Außerdem sind Rundkästen sowie Nistkästen aufzuhängen. Nähere Informationen sind dem artenschutzrechtlichen Fachgutachten des Büro Sieber (Fassung 26.04.2021) zu entnehmen. Die im Süden des Plangebietes liegende Kernfläche des Biotopverbundes mittlerer Standorte (Streuobstbestand) wurde bereits auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/3 (südlich des Plangebietes liegend) durch Neupflanzungen von Obsthochstämmen ausgeglichen und kann für diese Planung angerechnet werden (gem. Telefonat Hr. Bertrand Schmidt, 15.06.2020). Die Ersatzpflanzungen der Hochstammobstbäume werden durch eine Selbstverpflichtungserklärung der Gemeinde Baindt dauerhaft gesichert. Da es sich im Bestand um eine, abgesehen von den Streuobstbäumen und Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 51 Gehölzen im Süden der Fläche, aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als mittel einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Für die Entwässerung des aufzu- stellenden Bebauungsplanes "Lilienstraße" wird das Versickerungsbecken des Baugebietes "Mars- weiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt mitbenutzt und dafür baulich erwei- tert. Da der Notüberlauf des o.g. Versickerungsbeckens in den Sulzmoosbach eingeleitet wird und dieser in das FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) fließt, ist eine Überprüfung erforderlich. Dazu soll die bereits durchgeführte FFH-Vorprüfung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 24.11.2017 ergänzt wer- den. Zudem wurde eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung für die Erweiterung des Versickerungsbe- ckens durchgeführt. Als erforderlicher Ausgleich wurde die Neupflanzung von Streuobstbäumen östlich des Plangebietes auf der Fl.-Nr. 111/4 sowie die Entwicklung einer artenreichen Fettwiese festgesetzt. An der südlichen Grenze des Plangebietes (Stellungnahme des Landratsamtes Ravens- burg, Fsg. 04.02.2020, Ergänzung zu 4-1 Termin) befindet sich ein de facto geschütztes Biotop "41.22 Feldhecke mittlerer Standorte", welches durch die Neubebauung teilweise zerstört sowie durch die heranrückende Bebauung beeinträchtigt wird. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wird eine Biotopverlegung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg (November 2020, Telefonate und Emails, Fr. Birnkammer) durchgeführt, bei der für die gesamte Fläche dieses Bio- topes Ersatzpflanzungen mit einem Faktor von 1:1 auf der Fläche mit der Fl.-Nr. 111/4 geleistet werden. Der Ausnahmeantrag (nach § 30 Abs. 3 BNatSchG) in der Fassung vom 18.03.2021 zur Biotopverlegung ist diesem Bebauungsplan angehängt. Die weiteren o.g. Biotope sind auf Grund der Entfernung nicht von der Planung betroffen. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Die Größe der voraussichtlich versiegelten Flächen beträgt etwa 1,0 ha. Es handelt sich um 16 Baugrundstücke. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Das Niederschlagswasser soll in das für dieses Vorhaben erweiterte Versickerungsbecken des Baugebietes "Marsweiler Ost 2" auf dem Flurstück 111/8 der Gemeinde Baindt eingeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 52 Das anfallende Abwasser wird durch den Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwas- serentsorgung der Gemeinde Baindt zugeführt. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Rodung vereinzelter Streuobstbäume im südlichen Plangebiet entfällt die Luft filternde und Temperatur regulierende Wirkung der Bäume. Jedoch wurden im Vorfeld bereits Er- satzpflanzungen südlich der Planfläche geleistet, wodurch der Verlust der Bäume ausgeglichen werden kann. Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unter- bunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Um- fangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Ein- buße an der Erlebbarkeit des städtischen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche sowie auf den Sulzmoosbach). Die Gemeinde hat sich bei der Entwicklung des Entwurfs stark mit der Auswirkung der Planung auf die Anwohner auseinandergesetzt und versucht durch ein entspre- chendes Festsetzungskonzept die von der Planung direkt betroffenen Eigentümer in ihrem Eigen- tumsrecht möglichst wenig einzuschränken. Daher stellen die getroffenen Festsetzungen und bau- ordnungsrechtlichen Vorschriften sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger be- grenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene dörfliche Struk- tur einfügt. 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: Im Südwesten des Plangebietes wird eine Pflanzbindung zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwick- lung einer Feldhecke festgesetzt. Im südwestlichen und nordöstlichen Teil des Plangebietes werden zwei öffentliche Grünflächen als Ortsrandeingrünung sowie eine öffentliche Grünfläche als Durchgrünung festgesetzt, um attraktive Grünzonen hin zur offenen Landschaft und zwischen der neu entstehenden Wohnbebauung zu schaffen. Auf den privaten Baugrundstücken wird durch die Festsetzung, dass pro 500 m² angefangener privater Grundstücksfläche mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen ist, eine ausreichende Durchgrü- nung des Baugebietes gewährleistet. Zudem verbessert sich hierdurch der Lebensraumwert der Flä- chen für siedlungstypische Tierarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 53 Durch die Festsetzung einer Pflanzliste wird die Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölze gesichert. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neo- phytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden ausschließlich Hecken aus Laubgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, zugelassen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Für Flachdächer mit einer Neigung von bis zu 20° ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Diese dient zum einen dem Regenwasserrückhalt und minimiert Niederschlagsabfluss-Spitzen. Zum anderen verbessert sich das Kleinklima durch die Evaporations- und Transpirationsleistungen der Pflanzen; Staub und Luftschadstoffe werden gefiltert und gebunden. Darüber hinaus bietet ein be- grüntes Dach auch Lebensraum für Pflanzen und Tiere und kann daher neben dem Beitrag zum Klimaschutz auch als Ersatzbiotop für im Zuge der Planung verloren gehendes Grün dienen. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Die Regelung zur landschaftsgerechten und naturnahen Gestaltung von Gärten dient dazu, die Ent- stehung von Schottergärten und den Eindruck einer fast vollständigen Versiegelung zu vermeiden. Eine stärkere Begrünung der Freiflächen ist sowohl aus Gründen des Natur- und Artenschutzes als auch für das innerörtliche Kleinklima vorteilhaft. Die Regelung lässt Bereiche zu, die mit Kies, Schotter oder Steinen bedeckt sind, sofern diese einen Pflanzenbedeckungsgrad von mind. 20 % aufweisen. Mit Freiflächen sind dabei alle nicht mit Hochbauten bestandenen und nicht anderweitig Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 54 befestigen Flächen (wie Wege, Terrassen usw.) gemeint. Anspruchsvolle und moderne Freiflächen- gestaltungen, wie z.B. Steingärten, sind daher grundsätzlich möglich, während gleichzeitig durch die getroffene Einschränkung ein gefälligeres optisches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur Leuchtentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED-Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden dürfen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sind nur solche Photo- voltaik-Module zulässig, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufwei- sen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 55 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Dieses breite Spektrum an Dachformen kommt der Gestal- tungsfreiheit der Bauherren entgegen. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Gesamt-Gebäudehöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptge- bäudes zueinander parallel sind. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Die Vorschriften zur Aufständerung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen grund- sätzlich eine effiziente Nutzung von Sonnenenergie auch auf Flachdächern ermöglichen. Gleichzei- tig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswin- kels der Solarmodule im äußeren Dachbereich von Flachdächern. Es wurden keine Regelungen zu Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachauf- bauten getroffen, um der Bauherrenschaft größtmögliche Gestaltungsfreiheit zu gewähren und so- mit eine hohe Ausnutzung der vorhandenen Fläche in Bezug auf die entstehende Wohnfläche zu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 56 ermöglichen. Eine strikte Regelung dieser Bauteile würde außerdem dem liberalen Konzept bei der Auswahl an Dachformen widersprechen. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung möglich. Für alle Dächer mit Flach- und Pultdächern bis zu einer Dachneigung von 20° wird eine Dachbegrünung zwingend vorgeschrieben. Da aufgrund der Topographie des Geländes besonders die Dächer der südöstlichen Häuserreihe von der höhergelegenen "Lilienstraße" (Be- stand) und der "Blumenstraße" zumindest teilweise einsehbar sein werden, soll die optische Wir- kung von Flachdächern mit Kiesschüttung, die wie eine großflächige, versiegelte Fläche wirkt, ver- mieden und stattdessen durch die vorgeschriebene Begrünung der optische Übergang zur freien Landschaft verstärkt werden. Des Weiteren wirken Gründächer nachweislich mehr klimaregulierend als Kiesdächer und dienen als Lebensraum/Nahrungshabitat für einige Tiere (insb. Insekten), was als Beitrag für Biologische Vielfalt gewertet werden kann. Es wird also nicht nur optisch, sondern auch funktionell ein Übergang zur angrenzende freie Landschaft geschaffen. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die dem Aufenthalt für Personen dienen. 8.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Geländeveränderungen erforderlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Augenmerk wird hierbei auch auf nachbarschaft- liche Belange gesetzt, um bereits im Voraus Konflikte zu vermeiden. Ohne die Vorschrift könnten bei nicht zeitgleicher Bebauung starke Versätze in der Geländemodellierung entstehen bzw. später hinzutretende Bebauung in ihrer Freiflächengestaltung stark eingeschränkt sein. Trotzdem lässt die Vorschrift solche Abgrabungen und Aufschüttungen zu, die zum Erlangen einer guten Ausnutzbar- keit der Grundstücke führen. Als Planungs-Alternative wäre die Festsetzung konkreter Maßzahlen (quantitativ) denkbar gewesen, z.B. durch die Angabe zulässiger Abgrabungen in Metern, Begra- digung nur bis zu einer gewissen Gradzahl etc. Diese Alternative wurde verworfen, da das Gefälle im Baugebiet im nordöstlichem Teil wesentlich stärker ist als im südwestlichen. Die pauschale Festsetzung z.B. einer Gradzahl für das Baugebiet würde daher in einigen Fällen zu einer unge- wollten Härte führen, in anderen hingegen das Ziel der nachbarlichen Befriedung und gesicherten Geländeabwicklung verfehlen. Darüber hinaus kann zwar nachvollzogen werden, dass die Über- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 57 prüfung z.B. einer konkreten Gradzahl im Baugenehmigungsverfahren einfacher ist als verbal for- mulierte Anforderungen. Zur Erreichung der o.g. Ziele ist es nicht möglich, eine präzise Zahl zu bestimmen, ab welcher diese Ziele nicht mehr erreicht sind. Um die Vorschriften für Geländeveränderungen entlang der Grundstücksgrenzen detaillierter treffen zu können, wurde diese in unterschiedliche Bereiche gegliedert. Für den an die Straße angrenzen Bereich gilt, dass entlang der Verkehrsfläche sind Geländeverän- derungen möglich sind, um von der Verkehrsfläche auf das Grundstück zu gelangen. Bei einer Angleichung geht man davon aus, dass das Nachbargrundstück bereits erschlossen und bebaut wurde. Sollte der zeitlich später bauende Grundstückseigentümer wünschen, keinen Geländeversatz zwischen den Grundstücken zu haben, so kann er im genannten Bereich aufschütten bzw. abgra- ben. Der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes ist derjenige Bereich, der sich gegenüber der entlang einer öffentlichen Verkehrsfläche liegenden Grundstücksgrenze befindet. Wenn das Grundstück von der Straße weg ansteigend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes höher liegend als die Erschließungsstraße. Eine Geschoß-Ebene, die straßenseitig zwischen Fußboden- und Deckenhöhe frei liegt, ist dann mitunter auf der von der Straße abge- wandten Seite ohne vorgenommene Geländeveränderungen vom Gelände verdeckt. Zur effizienten Ausnutzung der Grundfläche des Baukörpers ist es daher notwendig, dass diese Geschoß-Ebene durch ausreichende Belichtung und Belüftung auf der ganzen Grundfläche nutzbar wird. Diese dafür notwendige Abgrabung ist durch die Vorschrift ermöglicht. Wenn das Grundstück von der Straße weg abfallend ist, ist der straßenabgewandte Bereich des Grundstückes tiefer liegend als die Erschließungsstraße. Wird das auf diesem Grundstück geplante Gebäude also mit einem Untergeschoss versehen, liegt dieses im straßenabgewandten Bereich be- reits teilweise frei. Um eine gute Ausnutzbarkeit dieses Geschoßes zu ermöglichen, ist es erlaubt, das Gelände hier so weit abzugraben, dass für dieses Untergeschoß rückseitig ein ebenerdiger Zu- gang entsteht. Dies kann z.B. durch eine Abgrabung bis auf die Rohfußbodenhöhe des Unterge- schosses geschehen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 58 Falls das Gelände durch diese Abgrabung immer noch höher liegt und deshalb weitere Böschungs- maßnahmen zum benachbarten Grundstück/der freien Landschaft notwendig werden sollten, darf diese nur mit geringerem Neigungswinkel ausgeführt werden. Da für die auszugleichende Höhen- differenz der jeweiligen Böschung kein Maximalwert festzulegen ist, sind Modellierungen moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf diese Weise kann eine landschaftsoptische Beeinträchti- gung ausgeschlossen werden. Um den Eindruck eines hohen treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken bzw. zur freien Landschaft zu vermeiden, ist die Ausbildung harter Kan- ten nicht zulässig. Durch hinzutretende Anböschungen sollte nicht der optische Eindruck einer mas- siven Stützmauer entstehen und der Übergang sollte soweit möglich einen harmonischen Übergang zur Landschaft schaffen. Im Bereich zwischen den privaten Grundstücken soll in den folgenden Fällen Geländeveränderun- gen möglich sein: Das im ersten Spiegelstrich angesprochene Szenario geht davon aus, dass die Straße ein hohes Gefälle aufweist. Eine strikte Verpflichtung zur Angleichung von Grundstücksgren- zen würde dazu führen, dass große Teile des Grundstückes durch ein ebenso großes Gefälle nicht gut ausnutzbar wären. Die Vorschrift erlaubt zwar für den straßenabgewandten Bereich des Grund- stückes die Abgrabung zur Belichtung und Belüftung einer Geschoßebene bzw. zur Erlangung eines ebenerdigen Zuganges. An der Grundstücksgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, Böschungsmaß- nahmen zuzulassen, um das Grundstück ausreichend zu befestigen. Was genau ein merklicher Ge- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 59 ländeversatz ist, muss sich aus der Geländesituation vor Ort ergeben. Die Bestimmung eines quan- titativen Grenzwertes, ab dem eine Geländeversatz als "merklich" einzustufen ist, wird als nicht zielführend angesehen, da diese Bewertung unter den örtlichen Gegebenheiten getroffen werden muss. Ein quantitativer Grenzwert würde dazu führen, dass bereits bei einer Unterschreitung des Grenzwertes um einen Zentimeter keine Böschungsmaßnahmen mehr erlaubt wären. Dies könnte die Ausnutzbarkeit des Grundstückes unangemessen einschränken. Der Gemeinde ist daran gele- gen, durch gute Ausnutzbarkeit der Grundstücke das Erfordernis zur Erschließung neuer Baugebiete so gering wie möglich zu halten. Aus den genannten Gründen muss die Bewertung des Gelände- versatzes als "merklich" oder "nicht merklich" anhand des Einzelfalles erfolgen, auf die Aufnahme eines Grenzwertes in die Satzung wird verzichtet. Beim Neigungswinkel (2. Spiegelstrich) ist ein quantitativer Schwellenwert nicht möglich, da die Tiefe der Böschung unterschiedlich sein kann. Ein potentiell gewählter quantitativer Wert – z.B. ein zulässiger Höchst-Unterschied zwischen den beiden Neigungswinkeln von 5 ° - wirkt sich auf einer Tiefe der Böschung von 1 m viel weniger stark aus als auf einer Länge von 10 m. Um nach- barschaftliche Konflikte zu vermeiden, sollte der Oberlieger keine wesentlich steilere Böschung aus- bilden als der Unterlieger, um Abrutschungen zu vermeiden. Der Neigungswinkel der Böschung des Oberliegers sollte dem Neigungswinkel der Böschung des Unterliegers entsprechen. Bei einer stär- keren Böschungsneigung beim Unterlieger würde an der Grundstücksgrenze eine Böschungskante entstehen. Dabei ist es irrelevant, welche Gartenanlage zuerst realisiert wurde. Auch hier gilt der Grundsatz, den Eindruck eines treppenförmigen Versatzes zwischen den Nachbargrundstücken zu vermeiden und Modellierungen aus diesem Grund moderat mit sanften Übergängen umzusetzen. Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Gleiches gilt auch für Stützmauern. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 75 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrückende Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durch- führung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 60 8.2 Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 61 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Der Flächenerwerb für die Gemeinde findet für die Bereiche des Baugebietes statt. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind nicht erkennbar. Die infra- strukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 1,21 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,89 73,6 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,17 14,0 % Öffentliche Grünflächen 0,15 12,4 % Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 19,1 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 16 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 32 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 62 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (Haushaltsziffer 2,5): 80 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravensburg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer): Erschließungsstraßen, Gehwege, Park- plätze, Grünflächen € 219.000,- Entwässerungsanlagen 378.000,- Trinkwasserversorgunganlagen 43.000,- Breitbandversorgunganlagen € 25.000,- Gesamt € 665.000,- Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßen-Entwässerung, Straßen-Beleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 9.3 Zusätzliche Informationen 9.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.03.2021) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungsbe- schlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfs- fassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 63 Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 11.05.2021 enthalten): − Streichung des Zusatzes "und die die Durchführung des Winterdienstes nicht beeinträchtigen" in der Festsetzung "Untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen in den privaten Grund- stücken" − Streichung des Satzes "Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbereich durchzuführen bzw. zu beachten." zur Klarstellung in der Festsetzung " Förderung der Biodiver- sität auf Grünflächen" − Streichung des Satzes ""Bei Dachformen, die nicht Flachdach sind, darf die Ansicht aus der Fußgängerperspektive nicht den Eindruck eines Flachdachs erwecken." zur Klarstellung in der örtlichen Bauvorschrift zu "Dachformen " − Redaktionelle Ergänzung der örtlichen Bauvorschrift zu "Stützkonstruktionen in dem Baugebiet" zur Konkretisierung der Begrünung derselben − Redaktionelle Ergänzung der geotechnischen Hinweise sowie der allgemeinen Hinweise zu den lokalen geologischen Untergrundverhältnissen unter dem Punkt "Hinweise und Zeichenerklä- rung" − Ergänzung der Begründung zu in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung (Fortschrei- bung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben - Entwurf zur 2. Anhörung vom 23.10.2020) − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung zu den Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) − Redaktionelle Änderung in der Abarbeitung der Umweltbelange − Aufnahme von Hinweisen in der Planzeichnung und im Textteil (Fläche des Biotop-Ausgleichs, Streuobstbäume, insektenfreundliche Lichtfarbe) − Redaktionelle Ergänzung der FFH-Vorprüfung − Redaktionelle Ergänzung des Antrags auf Biotopverlegung − Redaktionelle Ergänzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Überarbeitung der Hinweise zur Anzahl notwendiger Fledermausersatzquartiere − Redaktionelle Änderung artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 64 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdich- tungsraum Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als Siedlungsbereich Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung "Wohnbaufläche in Pla- nung" (W) und "Fläche für die Landwirtschaft" Darüber hinaus befinden sich in dem Bereich die Darstellung ei- ner "Ortsrandeingrünung" zur of- fenen Landschaft hin sowie "Frei- haltefläche i.S. Regionalplan". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 65 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süden auf das Plange- biet Blick von Nordosten auf das Plangebiet Streuobstbestand im Südosten des Plangebietes Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 66 12 Verfahrensvermerke 12.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 12.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) mit öffentlicher Unter- richtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wurde abgesehen (gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir- kungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Be- kanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 (Billigungsbeschluss vom 12.01.2021; Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Bekanntmachung am 22.01.2021). 12.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termins am 04.02.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 13.01.2021 (Entwurfsfassung vom 01.12.2020; Billigungsbeschluss vom 12.01.2021) 12.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 über die Entwurfs- fassung vom 18.03.2021. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 67 12.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in den Fassungen vom 18.03.2021 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 08.06.2021 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden jeweils mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 12.7 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für einen Teilbereich des Bebauungsplanes "Lilienstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am …………. ortsüblich be- kannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Lilienstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 68 Seiten, Fassung vom 18.03.2021 Seite 68 Plan aufgestellt am: 12.01.2021 Plan geändert am: 18.03.2021 Planungsteam Büro Sieber, Lindau (B)/Weingarten: Stadtplanung Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Landschaftsplanung Dipl. Ing./M. Sc. A. Toth Immissionsschutz M. Sc. Geoökologie M. Wachten Artenschutz B. Sc. Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Dipl.-Ing. (FH) J. Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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    GEBÜHRENVERZEICHNIS GEMEINDE BAINDT Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022 Vorbemerkung: Sollten einzelne Gebührentatbestände der Umsatzsteuer unterliegen, gelten die genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz zusätzlich gefordert. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Gebührentatbestände 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebühr nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.2 Ablehnung eines Antrags nach § 4 Abs. 4 dieser Satzung 1.2.1 Ablehnung, soweit nichts anderes bestimmt ist Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung aus sachlichen Gründen abgelehnt, so bemisst sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, der bis zur Beendigung der sachlichen Bearbeitung des Antrags angefallen ist, mindestens jedoch 4,00 €. 1/10 bis volle Gebühr nach 1.4, mind. 4,00 € 1.2.2 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.3 Zurücknahme eines Antrags nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung vom Antragsteller zurückgenommen, so bemisst sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, der bis zur Beendigung der sachlichen Bearbeitung des Antrags angefallen ist, mindestens jedoch 4,00 €. 1/10 bis volle Gebühr nach 1.4, mind. 4,00 € 1.4 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dgl., die von der Gemeinde Baindt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde Baindt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist. je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.5 Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde, Wahlanfechtungsverfahren usw.) 1.5.1 Wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat Je angefangene 5.000,00 € Gegenstandswet und je angefangene 10 Minuten Bearbeitungszeit eine Gebühr zw. 10,00 € und 50,00 € 1.5.2 Bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührensatz abzusehen (§4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung) 1/10 bis ½ der Gebühr nach Ziffer 1.5.1, mind. 5,00 € 1.6 Auskünfte 1.6.1 Insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, soweit nichts anderes bestimmt ist. je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.6.2 Mündliche Auskünfte gebührenfrei 1.7 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 10,00 € - 1.000,00 € 1.8 Gutachten (Augenscheine) nach dem Wert des Gegenstandes, jedoch je angefangene halbe Stunde der Inanspruchnahme 10,00 € - 1.000,00 € 1.9 Schreibgebühren 1.9.1 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet) 1.9.1.1 Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind je angefangene 5 Minuten 3,00 € 1.9.1.2 Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind je angefangene 5 Minuten 4,50 € 1.9.1.3 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde je angefangene 1/4 Stunde 9,50 € 1.9.2 Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben 1.9.2.1 Bei einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite Für jede weitere Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € sw 0,50 € Farbe 2,00 € 1.9.2.2 Bei einem größeren Format Für die erste Seite Für jede weitere Seite A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € sw 40,00 € Farbe 64,00 € 1.9.2.3 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 2,50 € 1.9.2.4 Plan gescannt und auf USB-Stick bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0: 7,00 € A4/A3: 2,50 € 1.9.3 Erteilung der Plakatierungsgenehmigung 30,00 € 2 Baugesetzbuch 2.1 Ausstellung von Negativzeugnissen 2.1.1 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 20 Abs. 2 BauGB (Teilungsgenehmigung nicht erforderlich oder als erteilt geltend) 10,00 € 2.1.2 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 10,00 € 3 Bauordnungsrecht 3.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs.3 Nr. 1 LBO) 0,5 Promille der Bau- bzw.Abbruchkosten; mindestens jedoch 35,00 € 3.2 Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO 0,5 Promille der Bau- bzw.Abbruchkosten; mindestens jedoch 35,00 € 3.3 Angrenzer und Nachbaranhörung in allen bauaufsichtlichen Verfahren 1. Anhörung mit Erhebung der Adresse 35,00 € jeder weitere Angrenzer 10,00 € 3.4 Planauszüge aus Planwerken z.B Bebauungspläne, Stadtpläne,Karten oder sonstige maßstäblichen Darstellungen A4: sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.5 Recherche in Registratur (Für textliche Festsetzungen von Bebauungsplänen werden keine Gebühren erhoben, sofern diese auf der Planunterlage aufgedruckt sind. Für die Vervielfältigung von Bebauungsplanbegründungen gilt die allg. Gebührensatzung.) je angefangene 5 Minuten 4,00 € 3.6 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 20,00 € 3.7 Schriftliche Auskünfte aus dem Erschließungs- und Anschlussbeitragsrecht- bisherige Veranlagung pro Flurstück 40,00 € 3.8 Bescheinigung über gezahlte Abgaben (Beiträge und Gebühren) 15,00 € 4 Bestattungsrecht 4.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) 19,00 € 4.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 9,50 € 5 Feiertagsrecht 5.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 20,00 € 5.2 Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 5.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind 40,00 € 5.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten sind 60,00 € 6 Fischereischeine 6.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§ 31 FischG) 6.1.1 Jahresfischereischein 10,00 € + Fischereiabgabe 6.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit (5/10 Jahre) 30,00 € + Fischereiabgabe 6.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € + Fischereiabgabe 6.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei) 10,00 € 7 Fundsachen 7.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 7.1.1 Bei Sachen bis zu 500,00 € Wert 2 % des Wertes, mind. 2,50 € 313 Bei Sachen über 500,00 € Wert 2 % des Wertes, mind. 10,00 € 8 Gewerbeangelegenheiten 8.1 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO) 6,00 € 8.2.1 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister (einfache Auskunft) 12,00 € 8.2.2 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister (erweiterte Auskunft) 16,00 € 8.3 Spiele 8.3.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 8.3.2 Bestätigung gem. § 33 Abs. 3 GewO weggefallen 8.3.3 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 650,00 € 8.4 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO) 500,00 € 8.5 Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (§ 34 b Abs. 1 GewO) 500,00 € 8.6 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO (nur wenn Gemeinde Baindt zuständig ist, siehe hierzu § 7 GewOZuVO) 300,00 € 8.7 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes § 34 a Abs. 1 GewO (nur wenn Gemeinde Baindt zuständig ist, siehe hierzu § 7 GewOZuVO) 100,00 € 8.8 Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (§ 34 b Abs. 1 und 2 GewO) weggefallen 8.9 Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 GewO) 500,00 € 8.10 Erlaubnis für das gelegentliche Feilbieten 30,00 € von Waren (§ 55 a Abs. 1 GewO) 30,00 € 8.11 Erteilung einer Spielerlaubnis gem. § 60 a Abs. 2 GewO 60,00 € 8.12 Festlegung von Wochenmärkten (§ 69 Abs. 1 GewO) 250,00 € 8.13 Gewerbeanmeldung (Auslagenersatz nicht in den Gebühren enthalten) 15,00 € 8.14 Gewerbeab- oder ummeldung (Auslagenersatz nicht in den Gebühren enthalten) 10,00 € 8.15 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 30,00 € 9 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 9.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über Gemeindeverband Mittleres Schussental 9.2 Auskunft über Bodenrichtwerte über Gemeindeverband Mittleres Schussental 9.3 Sonstige schriftliche Auskünfte der Gemeinde analog 1.1 je angefangene 5 Minuten 4,00 € 10 Immissionsschutzrecht 10.1 Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVo 34,50 € 11 Ladenschluss 11.1 Ausnahmeerteilung vom Verbot des gewerblichen Feilhaltens von Waren außerhalb von Verkaufsstellen (§ 20 Abs. 2 a LadSchlG) 20,00 € 12 Melderecht 12.1 Auskünfte aus dem Melderegister 12.1.1 Einfache Auskunft (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, § 44 BMG) 12,00 € 12.1.2 Elektronische einfache Melderegisterauskunft im Wege über den automatisierten Abruf über das Internet (§ 49 Abs. 3 BMG i.V.m. § 5 Abs 1 Satz 4 BW AGBMG) 6,00 € 12.1.3 Erweiterte Melderegisterauskunft zusätzlich zur einfachen Auskunft: Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften (§ 45 BMG) 16,00 € 12.1.4 Gruppenauskunft (§§ 46, 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 2,00 € jeweils für jede Person auf die sich die Auskunft erstreckt 12.1.5 Gruppenauskunft nach Nr. 13.1.4, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird. 0,70 € pro Person 12.2 Datenübermittlungen 12.2.1 Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 34 BMG) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG) jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt. gebührenfrei 12.2.2 Datenübermittlung nach Nr. 13.2.1, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurden gebührenfrei 12.2.3 Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk bzw. an die Gebühreneinzugszentrale (§ 48 BMG) 0,15 € jeweils für jede Person auf die sich die Auskunft erstreckt 12.3 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§10 Abs. 4 KomWG) gebührenfrei 12.4 Auskunftssperren 12.4.1 Eintragung einer Auskunftssperre (§ 51 BMG) gebührenfrei 12.4.2 Verlängerung wegen Fristablaufs gebührenfrei 12.4.3 Bescheinigungen der Meldebehörde Zusätzl. Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte 5,00 € 12.5 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde je angefangene 5 Minuten 3,00 € 12.6 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung gebührenfrei 12.7 Auskunft an den Betroffenen (§ 10 BMG), gebührenfrei 12.8 Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 14 BMG) gebührenfrei 12.9 Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte gebührenfrei 12.10 Einrichtung von Übermittlungssperren gebührenfrei 13 Personenstandswesen 13.1 Andere Beurkundungen 13.1.1 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite (inkl. Kopie DIN A 4schwarz) 1,50 €, jede weitere Seite vom gleichen Dokument 1,00 € 13.1.2 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite (ohne Kopie) 2,50 €, jede weitere Seite vom gleichen Dokument 2,00 € 13.1.3 Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde Baindt selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren (Nr. 1.9) hinzu 13.1.4 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 3,00 € 13.1.5 Bestätigungen, die die Gemeinde Baindt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG, Spendenbescheinigung) gebührenfrei 13.1.6 Amtsleistungen im Kirchenaustrittverfahren je Person 28,50 € 13.2 Amtliche Beglaubigungen 13.2.1 Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste Unterschrift erhobenen Gebühr zum Ansatz. je angefangene 5 Minuten 3,00 € 13.2.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite 2,00 € 13.3 Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Rahmengebühr 30,00 € bis 1.000,00 € 13.4 Erwerb von Stammbücher im Rahmen der Eheschließung (durchlaufendes Entgelt) 30,00 € 14 Naturschutzrecht 14.1 Anordnungen nach § 33 NatSchG 23,00 € 14.2 Sperren gem. § 54 NatSchG 14.2.1 Genehmigung von Sperren 23,00 € 14.2.2 Beseitigung ungenehmigter Sperren 23,00 € 15 Sammlungswesen 15.1 Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz je angefangene 5 Minuten 3,00 € 16 Straßenrechtliche Sondernutzung 16.1 Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 10,00 € - 500,00 € 17 Wasserrecht 17.1 Zulassung von Ausnahmen in Gewässerrandstreifen (§ 68 b Abs. 7 WG) 10,00 € - 500,00 € 17.2 Begründung von Zwangsverpflichtungen (§ 88 WG) je angefangene halbe Stunde 23,00 € 18 Umweltinformationen 18.1 Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Wege bei (Gebühren- und Auslagenfreiheit besteht im Rahmen von Artikel 1 Landesumweltinformationsgesetz -LUIG-), § 5 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen vom 7.3.2006 (GBl. S. 50)) 18.1.1 Mehr als geringfügigem Bearbeitungsaufwand (0,5 bis 3 Stunden) 21,00 € 18.1.2 Erheblichem Bearbeitungsaufwand (3 bis 8 Stunden) Für jede weitere angefangene 30 Minuten mindestens 126,00 € 21,00 € 18.1.3 Außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand Für jede weitere angefangene 30 Minuten mindestens 336,00 € 21,00 € 19 Gaststättenrecht 19.1 Gestattungen gemäß § 12 GastG Für einen Tag Ab dem 2. Tag, für jeden weiteren Tag 20,00 € 10,00 € 19.2 Sperrzeitverkürzungen bei einzelnen Betrieben, für einzelne Tage 20,00 € 20 Ersatzhundesteuermarke 20.1 Ersatzhundesteuermarke gem. Hundesteuersatzung 5,00 € 21 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Auskünfte und Einsichtnahmen 21.1 Mündliche Auskünfte gebührenfrei 21.2 Informationen über die Kosten nach § 10 Abs. 2 LIFG gebührenfrei 21.3 Informationsrecht zu amtlichen Informationen in einfachen Fällen (§10 Abs. 3 LIFG) gebührenfrei 21.4 Mehr als einfacher Aufwand ohne Vorabinformation des Antragstellers (§10 Abs. 2 LIFG) 15,00 -200,00 21.5 Umfangreicher Aufwand mit Vorabinformation des Antragsstellers 201,00 EUR bis 500,00 EUR 21.6 Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise Höhe der Gebühren unter den Nummern 1.9.2.1/1.9.2.2 Baindt, den 11.01.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, gelten nach § 4 Abs.4 GemO als unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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      Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 17. Mai 2024 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Blutfreitag 2024, wieder ein besonderer Tag! Fast 1.800 Reiterinnen und Reiter nahmen, begleitet durch Musik- kapellen, in diesem Jahr am Blutritt in Weingarten teil. Rund 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Prozession. Auch die Blutreitergruppe und der Musikverein Baindt waren mit dabei: Traditionell findet an Christi Himmelfahrt nach der morgendlichen Prozession der Proberitt der Baindter Blutreiter in Sulpach statt. Im Anschluss daran kommen viele Baindterinnen und Baindter auf den früheren Hof Elbs, um die vielen Pilger mit ihren Kutschen und Pfer- den auf dem Weg in Richtung Weingarten zu ihren Quartieren zu bewundern. Eine Besonderheit war in diesem Jahr der Besuch des Bischofs Ivo Muser aus Bozen-Brixen, der am Abend in der Basili- ka die Festpredigt gehalten hat. In seiner Predigt betonte er diese besonders schöne, festliche Stimmung der Menschen, denen er am Nachmittag begegnet ist und dass genau dieses Miteinander von unschätzbarem Wert ist für unsere Gemeinschaft. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen Reiterinnen und Reitern der Blutreitergruppe Baindt, beim Musikverein Baindt für die musi- kalische Begleitung und bei den vielen Baindtern, die zum Gelingen dieser besonderen Tage beitragen. Ein ganz herzlicher Dank gilt den Familien Sonntag in Wickenhaus, die Blutreiter beherbergen und bei denen ein ganzer Bus voll Musikanten zu Gast ist. Ebenso ein herz- licher Dank an die Familien Späth aus Schachen auch hier werden auswärtige Blutreiter beherbergt und verpflegt. Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Familien Elbs, Schad und Moosmann für die Bewirtung und die Einstimmung auf den Blutfreitag. Dieser Festtag ist etwas ganz Besonderes! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin v.l.n.r.: Pfarrer Bernhard Staudacher, Bürger- meisterin Simone Rürup, Bischof Ivo Muser aus Bozen-Brixen, Pfarrvikar Marco Rodri- guez Rivas und Dekan Ekkehard Schmid aus Weingarten an Christi Himmelfahrt Der Musikverein Baindt beim ersten Teil der Prozession. Pfarrer i.R. und ehemaliger Dekan Heinz Leuze begleitet von den Blutreitern Gebhard und Christian Sonntag Blutreitergruppe Baindt im Ösch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Fragen und Antworten zu den Wahlen am 9. Juni 2024 In gut drei Wochen ist Baindt aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen und auch ein neues Europa- parlament mitzubestimmen. Rund 4.200 Wahlberechtigte erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichti- gung. Alles, was Sie zur Stimmabgabe am 9. Juni wissen müssen, erfahren Sie hier und auf unserer Home- page www.baindt.de. Wer darf wählen? Für die Gemeinderatswahl gilt: Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU- Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baindt ihren Hauptwohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Für die Europawahl gilt: In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnen und sich seit min- destens drei Monaten in der EU aufhalten. Weitere Informationen, auch zu Sonderfällen, erteilt die Bundes- wahlleiterin unter www.bundeswahlleiterin.de. Wer steht zur Wahl? Der Gemeindewahlausschuss hat am 4. April 2024 alle drei Wahlvorschläge zugelassen, die für die Gemein- deratswahl eingereicht worden sind. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019: - Freie Wählervereinigung Baindt - Christlich Demokratische Union (CDU) - Bündnis 90/ Die Grünen Insgesamt stehen 30 Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat zur Wahl. Zu bestimmen sind 14 Mitglieder des Gemeinderates - jede/r Wahlberechtigte hat also maximal 14 Stimmen. Bei der Europawahl werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, und zwar nach dem Verhältnis- wahlsystem. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt diese in das Europäische Parlament. Zur Wahl zugelassen sind insgesamt 34 Parteien und politische Vereinigungen in Baden- Württemberg. Wahlberechtigte haben eine Stimme. Sie dürfen also nur ein Kreuzchen auf dem Stimmzettel machen. Wie kann ich meine Stimme abgeben? Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderates beziehungsweise des Eu- ropäischen Parlaments und können Baindt und Europa aktiv mitgestalten. Wenn Sie Ihre Stimme persönlich abgeben möchten, haben Sie dazu am Sonntag, den 9. Juni 2024 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahl- lokal Gelegenheit. Welchem der drei Wahllokale Sie zugeordnet sind, erfahren Sie auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung. Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, muss dies beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder online auf www.baindt.de. Kontakt Sollten Sie weitere Fragen rund um die Kommunal- und Europawahlen 2024 haben, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Frau Heilig, 07502/9406-11 oder L.Heilig@Baindt.de. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvor- stellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen die- ser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Ge- staltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberech- tigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreista- ges rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zugestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Ge- meinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrich- tigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunter- lagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbe- nachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024;18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Te- lefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksich- tigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Brief- wahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 SBBZ Sehen in Baindt: „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ war ein voller Erfolg Einweihungsfest des neuen Sinnesgarten lockte zahlreiche Besucher nach Baindt Der neu gestaltete Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Kloster- hof Baindt - meet & see“ feierlich eröff- net, geweiht und vorgestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung nach Baindt. _credit: SBBZ Sehen in Baindt Am Sonntag, den 5. Mai war es endlich soweit: der neu gestaltete Sinnes- garten des SBBZ Sehen in Baindt wurde mit einer großen Einweihungsfei- er „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ feierlich eröffnet und vor- gestellt. Zahlreiche Besucher folgten der Einladung und nahmen am Gottesdienst, der anschließenden Segnung durch Pfarrer Bernhard Stau- dacher und am bunten Nachmittagsprogramm teil. Es war viel geboten und im wahrsten Sinne des Wortes wurden alle Sinne angesprochen. „Be- sonderer Dank gilt dem Lions Club Weingarten, der mit enormem Engage- ment eine Getränkebewirtung und ein Kuchenbuffet mit über 38 Torten ausrichtete. Wir sind über die großzügige Unterstützung sehr dankbar“, so Dr. Markus Adrian, Direktor des SBBZ Sehen in Baindt. Der Erlös, der beim Fest durch das Lions Café erzielt wurde, wird dem SBBZ zu Gute kommen. Zudem gab es unterschiedliche Food Trucks auf dem Gelände der Einrich- tung. Highlights wie der Dunkelgang oder das Mini-Galloway-Rind im Strei- chelzoo luden zum Staunen und Anfassen ein. Die Rollrutsche und das Trampolin, auf dem sogar Menschen im Rollstuhl auf ihren Spaß kommen können, begeisterten nicht nur die kleinen Gäste an diesem Nachmittag. Die Klassenzimmer und Fachräume waren geöffnet, um einen Einblick in die Besonderheiten einer Schule für Blinde und Sehbehinderte zu ermög- lichen. „Es hat uns sehr gefreut, dass neben Familien, Freunden und Ko- operationspartnern der Einrichtung auch viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unserer Einladung nachkamen. Der Sinnesgarten soll nämlich auch in Zukunft ein Begegnungsort sein - für die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und er soll auch der Öffentlichkeit offen- stehen“, so Dr. Marcus Adrian. Der Sinnesgarten werde für Vereine, für die Kirchengemeinde, für Schulen, Kindergärten oder für Senioren der Alten- pflege, für Menschen mit oder ohne Behinderung zugänglich sein. Bürger- meisterin der Gemeinde Baindt, Simone Rürup, richtete ebenfalls ein Gruß- wort an die Anwesenden. Der Sinnesgarten sei ein gelungener Zugewinn in der historischen Mitte Baindts. Nach einer mehr als dreijährigen Planungsphase, begann Anfang letzten Jahres die Sanierung und der Umbau des in die Jahre gekommenen Sin- nesgartens des SBBZ Sehen in Baindt. Der neu konzipierte Sinnesgarten ist nun barrierefrei und mit Leitlinien für Menschen mit Sehbehinderung gestaltet. Zudem wurde auf viel „Grün“ geachtet. So wachsen in Hoch- beeten unterschiedlich blühende und duftende Pflanzen, die sich auch von der Haptik unterscheiden. Zahlreiche Spielgeräte sorgen für Action. Rückzugsmöglichkeiten laden jedoch auch zum Entspannen ein. „Der neu gestaltete Garten bietet Menschen mit komplexen Einschränkungen weitere Möglichkeiten der Teilhabe. Es ist ein Ort, an dem inklusives Leben gelebt werden soll, und darauf sind wir stolz“, so Dr. Marcus Adrian. Dr. Marcus Adrian Bereichsleiter SBBZ Sehen mit Internat Baindt (Direktor) Förderschwerpunkt Sehen, Baindt Der neu umgestaltete und nun auch barrierefreie Sin- nesgarten des SBBZ Sehen in Baindt wurde am 5. Mai im Rahmen des „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ eröffnet und vorgestellt_credit: SBBZ Sehen in Baindt „Das Fest im Klosterhof Baindt - meet & see“ am 5. Mai war ein voller Erfolg. Zahlreiche Gäste folgten der Einla- dung des SBBZ Sehen in Baindt und nahmen am Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten teil _credit: SBBZ Sehen in Baindt Text: Stefanie Keppeler Bilder: Stefanie Keppeler Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Gartenglück für alle Foto: Sara Marouni Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenide- en bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nah- rung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgar- tenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gege- benem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Sieben- punkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ih- rem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Verstärkerbusse und Sonderlinien zum Landesturnfest Zum Landesturnfest, das von Donnerstag, 30. Mai bis Sonntag, 2. Juni in den Schussentalgemeinden Ravens- burg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg stattfin- det, wird das Busangebot des Stadtbus Ravensburg Weingarten ausgeweitet. Sonderlinien und zusätzliche Fahrten am Abend erleichtern das Pendeln zwischen den Austragungsorten des großen Sportevents. Auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn fährt am Abend Zusatzfahrten. Erweitert wird das Angebot auf den Stadtbus-Linien 1, 3 und 7A. Zusätzlich gibt es die Landesturnfest-Sonder- linien 50, 52, 56, 57, 59. Abends verkehren zusätzliche Fahrten zu den Veranstaltungen in der Eissporthalle und am Marienplatz (Haltestelle Frauentor). Die Turn- festlinien stehen allen Fahrgästen mit gültigem Fahraus- weis, beispielsweise dem Deutschlandticket, offen. Teil- nehmer und Helfer mit Turnfestkarte fahren kostenlos. Fahrscheine können zudem z. B. über die bodo App/ twsMobil App erworben oder mit der bodo E-Card be- zahlt werden. Die erweiterten und zusätzlichen Fahrten werden zu folgenden Zeiten angeboten: Donnerstag, 30. Mai zwi- schen 8 und 24 Uhr, Freitag, 31. Mai zwischen 8 und 2 Uhr (Samstagfrüh), Samstag, 1. Juni zwischen 8 und 24 Uhr und Sonntag, 2. Juni zwischen 8 und 14 Uhr. Die Linie 1 fährt im 15-Minuten-Takt zwischen Baindt, Rat- haus - Baienfurt, Achtalschule - Weingarten, Charlotten- platz - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Huberesch. Im 30/60-MinutenTakt fährt die Linie die Haltestellen Hof- gut, Schmalegg und Marsweiler an. Teilweise fahren die Busse in anderen als den üblichen Taktzeiten. Ein Blick in den Online-Fahrplan ist dabei hilfreich. Die Linie 3 fährt im 15-Minuten-Takt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Weingarten, Charlottenplatz - Bil- dungszentrum St. Konrad - Frauentor - Ravensburg Bahnhof - Weissenau, Torplatz - Untereschach. Gorn- hofen wird bis 20 Uhr im 30-Minutentakt angefahren. Wichtiger Hinweis: Während der Landesturnfestes wer- den die Haltestellen Dreiländerring und Hegaustraße nicht bedient! Stattdessen können die Haltestellen „Am Sonnenbüchel“ oder die Zusatzhaltestelle „BZ St. Kon- rad“ genutzt werden. Die Linie 7A fährt am Freitag und Samstag im 15-Minu- ten-Takt zwischen Ravensburg Bahnhof - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) zum Flappachbad. Die Ringlinie 50 bedient die Haltestellen Ravensburg Bahnhof - Frauentor (Nähe Marienplatz) - Eissporthalle - Ravensburg Bahnhof im 15-Minuten-Takt. Die Ringlinie 52 fährt von Weingarten Berg (BOB-Halt) - Berg, Schule - Weingarten Berg (BOB-Halt) im 30- bis 60-Min-Takt und bietet einen Anschluss von und zur Linie 3. Die Verstärkerlinie 56 verkehrt von Weingarten, Lerchen- feld - Charlottenplatz - BZ St. Konrad zur Hegaustraße im 30-Minuten-Takt morgens und nachmittags. Die Linie 57 fährt im 30-Minuten-Takt vom Bahnhof Ravensburg - Konzerthaus (Nähe Marienplatz) nach St. Christina. Die Ringlinie 59 verkehrt vom Bahnhof Ravensburg über die Eisporthalle - Sportzentrum - Meersburger Brücke - Hallenbad - Karlstraße und wieder zum Bahnhof Ra- vensburg. Zusätzliche Fahrten gibt es auch am Abend auf der Bo- densee-Oberschwaben-Bahn zwischen Friedrichshafen und Aulendorf. Die Fahrten verkehren von Donnerstag bis Samstag ab Ravensburg um 21.51 und 23.34 Uhr nach Aulendorf. Ab Ravensburg nach Friedrichshafen um 22.41, 23.20 und 00.29 Uhr. Alle Echtzeitinformationen findet man auf der bodo-App oder dem DB-Navigator. Weitere Auskünfte gibt es auf der Homepage der Stadt Ravensburg unter www.ra- vensburg.de, auf www.bodo.de/landesturnfest und unter www.gmschussental.de/landesturnfest Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtliche Bekanntmachungen BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Donnerstag, 23. Mai 2024 Jahrestag der Verkündung- des Grundgesetzes Gemeindeverwaltung Baindt Sperrung von Wanderwegen Die Brücke von der L 314 (Baienfurt-Bergatreute) zum ehemalien Waldbad wurde wegen Baufälligkeit vom Be- sitzer komplett gesperrt, sodass an dieser Stelle auch kei- ne Wanderer durchkommen. Deshalb wurde der Jakobs- weg vom Kanal südlich des Waldbades entlang dieses Kanals nach Bolanden - Engenreute verlegt (siehe Karte). Die Wanderwege des Schwäbischen Albvereins vom Kanal südlich Waldbad, über das Waldbad - Querung L314 - in nördlicher Richtung bis zum Erlenmoos (roter Punkt) sowie die Verbindung (rotes- Kreuz) vom Spiel- platz östlich von Baindt bis zum Anschluss zum „roten- Punkt-Weg“ werden ersatzlos aufgehoben. Windenergie: Bürgerinitiativen bleiben im Dialog miteinander Am 24.04.2024 hat ein Treffen der Vereine BREMN, Energiewende Vogt und der Waldbesetzung Altdorfer Wald (Alti) - Klimacamp in Wolfegg stattgefunden. Dabei wurden die unterschiedlichen Perspektiven auf den geplanten Windpark ausgetauscht und die jüngsten Entwicklungen unter anderem zum Teilregionalplan Energie des Regio- nalverband reflektiert. Auch wenn die Initiativen unterschiedliche Zielsetzungen haben, wollen sie weiter im Aus- tausch bleiben. Im Rahmen des kommunalen Energiedialogs werden weiterhin die wichtigen Fragestellungen rund um den möglichen Windpark erörtert. Die von der Dialoggruppe priorisierten Themen - Windenergie im Wald und Grundwasserschutz - sind auch für die Initiativen nach wie vor richtig. Zusätzlich sollen aber auch mögliche ge- sundheitliche Beeinträchtigungen thematisiert werden. Weil am 09. Juni die Kommunalwahl stattfindet und die Mitglieder teilweise im Wahlkampf eingebunden sind, trifft sich die Dialoggruppe bis Ende Juli nur in Kleingruppen. Als nächstes werden die zufällig ausgewählten Mitglieder zu einem Treffen eingeladen. Hintergrund: Neben jeweils zwei Personen aus den Initiativen und Gruppen, zu denen auch der Natur- und Kultur- landschaft Altdorfer Wald e. V gehört, sind sieben Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, je ein Mitglied der Ge- meinderäte und 14 zufällig ausgeloste Bürgerinnen und Bürger Teil der Dialoggruppe. Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Sie kann die Projektentwicklung der Windpark Altdorfer Wald GmbH formal nicht beeinflussen, wohl aber Anliegen und Forde- rungen formulieren. Die Dialoggruppe berichtet in den Mitteilungsblättern regelmäßig über ihre Arbeit. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 31.05.2024 Redaktionsschluss: 27.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Jakobsweg Bad Waldsee - Weingarten = alte Wegführung = neue Wegführung Informationen zur Europawahl 2024 Schablonen für blinde und sehbehinderte Wahlbe- rechtigte Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Par- laments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? Für die Wahl zum Euopäischen Parlament haben blin- de und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blin- den- und Sehbehinderenverbänden kostenfrei spezi- elle Stimmzettelschablonen und eine vorgelesene Be- schreibung des vollständigen Stimmzettelinhaltes als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastba- rer Schrift Erläuterungen angebracht. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter der Telefonnummer: 0761/36122. Es besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blin- den- und Sehbehindertenverband e. V. Informatio- nen zu den Stimmzetteln barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonische Auskünfte unter 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten. Leihe des Elektrolastenrads der Gemeinde wieder möglich Wie im Rahmen des Prüfverfahrens nun festgestellt wurde, ist das Modell des Elektro-Lastenfahrrads der Gemeinde Baindt nicht vom Rückruf des Herstellers Babboe betroffen. Eine Gefahr von Rahmenbrüchen besteht bei diesem Modell deshalb nicht. Daher kann das Elektro-Lastenfahrrad ab sofort wieder bei der Gemeinde Baindt von Familien und Einzelpersonen ausgeliehen werden. Gegen eine Kaution von 50 Euro kann das Lastenrad als sichere Mitfahrgelegenheit für Kinder genutzt werden oder für den Transport des Wo- cheneinkaufs. Durch eine elektrische Tretunterstützung stellen auch längere Strecken und Steigungen kein Pro- blem dar. Damit ist das Lastenrad nicht nur für einen aktiven Wochenendausflug geeignet, sondern bietet auch eine umweltfreundliche Alternative zum Auto, um Personen oder Lasten von A nach B zu transportieren. Der Verzicht auf die Nutzung des Autos entlastet zum einen den Straßenverkehr und zum anderen wird ein Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität geleistet. Neben dem umweltfreundlichen und klimaschonenden Aspekt, darf auch die positive gesundheitliche Auswir- kung nicht vergessen werden. Die Reservierung des Lastenfahrrads erfolgt per E-Mail an info@baindt.de oder telefonisch unter 07502/9406- 12. Eine Leihe ist zwischen einem und drei Tagen sowie über das Wochenende (Freitag bis Montag) möglich und erfolgt über das Baindter Rathaus. Weitere Infor- mationen hierzu erhalten Sie auf der Gemeindehome- page unter: www.baindt.de/umwelt-verkehr/e-lastenrad Florian S. Roth Klimakoordinator Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Mai und Sonntag, 19. Mai 2024 (Pfingst- sonntag) AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Montag, 20. Mai 2024 (Pfingstmontag) Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Mai 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5 06 94 40 Pfingstsonntag, 19. Mai 2024 Huberesch-Apotheke, Rümelinstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 9 77 09 10 Pfingstmontag, 20. Mai 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 02 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Am 29. April feierte Frau Emilie Schlösser ihren 85. Geburtstag. Frau Rürup überreichte ihr ein kleines Präsent der Gemeinde und wünscht ihr alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Mai 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind Am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden. Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Mamafest Der Dienstagnachmittag des 07. Mai´s war für Kinder ein besonderer Tag. Ihre Mamas durften mit ihnen im Kin- dergarten bleiben, da sie zum Mama- fest eingeladen waren. Zur Begrüßung sangen die Kinder das Lied „Eine Mama wie die meine findst du nirgends auf der Welt“. Danach konnten sich die Mamas einen ganzen Nachmittag lang von ihren Kindern verwöhnen lassen. Verschiedene Stationen im Haus luden die Familien zur Wellness und Entspannen ein. Es gab eine Handmassage mit einer duftenden Handcreme und eine Rückenmassa- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 ge zur Geschichte „Der Maler Klecks“. In dem Ruheraum konnte man liegend oder sitzend etwas hören, sehen und riechen. Auch einen leckeren „Mama-Tee“ konnten die Kinder in die vorbereiteten Teebeutel einfüllen und später mit nach Hause nehmen. Gemeinsam wurden die Portfo- lioordner angeschaut und die Kinder erzählten dazu. In der Fotoecke mit verschiedenen Utensilien machten die Mamas zusammen mit ihrem Kind ein Erinnerungsfoto von diesem Fest. Schon am Vormittag wurde in jeder Gruppe fleißig für das Fest gebacken: die Muffins, einen Fanta- und Marmorku- chen und das Zopfbrot. Diese Leckereien und auch Saft- cocktails ließen sich alle Besucher in der Bar schmecken und somit den Nachmittag ausklingen. Besuch von der Verkehrspolizei Ravensburg Am Dienstag, dem 07. Mai, kam die Verkehrspolizei zu den Vorschulkindern. Frau Mangold hat uns gezeigt, dass es wichtig ist sich hell anzuziehen, damit die Autofahrer einen besser se- hen können. Mithilfe von Herbert hat sie verschiedenfarbige Warnwes- ten und Sicherheitskragen, an denen Reflektoren sind, hergezaubert. Diese helfen, um im Straßenverkehr noch besser gesehen zu werden. Danach hat Frau Mangold mit ihrer Gitarre ein Lied ge- spielt. Solang sie gespielt hat, durften die Kinder auf ei- nem Bein hüpfen. Als wir das rote Stoppzeichen sahen, mussten wir sofort stehen bleiben. Außerdem haben wir wichtige Regeln im Straßenverkehr gelernt z. B. wie man eine Straße richtig überquert oder wie man über einen Zebrastreifen läuft. Anschließend sind wir nach draußen, um dies zu üben. Frau Mangold hatte ein kleines Kuscheltier Zebra dabei, welches uns die ganze Zeit im Straßenverkehr begleitet hat. Wir sind zum Dorfplatz gelaufen und haben geübt, mit ausgestreckter Hand, den Zebrastreifen zu überqueren. Zum Schluss haben wir noch das Polizeiauto mit Sirene und Blaulicht angeschaut. Bücherei Geänderte Öffnungszeiten In den Pfingstferien ist die Bücherei vom 20.5.24 bis zum 31.5.24 geschlossen. Zur Information „Schluss mit anstrengend“- Schlüsselmomente zur eigenen Erholung Kennen Sie das? Angesichts der Doppelbelastung mit der Betreuung eines kranken oder sterbenden Angehörigen und der Bewältigung des eigenen Lebens, ist uns oft nur noch das „Bewältigen“ und „Funktionieren“ möglich. Wir müssen irgendwie durchhalten. Gefühle von Verunsiche- rung, Bedauern und Traurigkeit können uns begleiten, wenn wir spüren, dass wir nicht so helfen können, wie wir das gerne möchten. Und das erschöpft uns zunehmend. In dem Vortrag geht es um die Ursachen und das Erken- nen des Erschöpfens. Dabei erhalten die Teilnehmenden wertvolle Tipps und hilfreiche alltagstaugliche Übungen für Momente des eigenen Wohlbefindens. Ort: Hofsaal evangelisches Gemeindehaus, Abt-Hyl- lerstraße 17, Weingarten Termin: Donnerstag 23.05.2024, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des Ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Mai - 26. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Unser Glaube ist wie der Regenbogen, der uns mit dem Himmel verbindet. Günter Goepfert Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Angehörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.30 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Dienstag, 21. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Mittwoch, 22. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Wortgottesfeier Donnerstag, 23. Mai Kein Schülergottesdienst - Ferien Freitag, 24. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier († Theresia Elbs, Eugen und Anton Elbs, Jahr- tag: Baptist Elbs) 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 25. Mai 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Natalie und Matthias Bader Ministranten: Theresa und Thomas Henzler 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sonntag, 26. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier zum Kapellen- patrozinium mit einer Bläsergruppe des MV Baindt Anschließend Kapellenfest mit Frühschoppen im Hof „Paul Sonntag“ Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- ana Neb, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Robin Schnez († Thea Kränkle, Erika Bickel, Martin Kränkle, für alle verstorbenen Schachener) 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Rosenkranzgebet im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Renovabis-Kollekte 2024 Liebe Schwestern und Brüder, „Friede sei mit Euch“ - so grüßt der auferstandene Chris- tus seine Jüngerinnen und Jünger. „Friede sei mit Dir“ - das wünschen wir uns auch als Gläu- bige gegenseitig im Gottesdienst. Denn Christus hat uns dazu berufen, in seiner Nachfolge zu Werkzeugen des Friedens zu werden. Unsere Gedan- ken und unser Handeln helfen mit, dass Friede in der Welt gedeiht. Das Leitwort der diesjährigen Solidaritätsaktion Renovabis bringt dies zum Ausdruck. Es lautet: „Damit Frieden wächst. DU machst den Unterschied“. Renovabis berichtet von mutmachenden Beispielen aus der Friedensarbeit seiner Projektpartner in Mittel- und Osteuropa: So setzt sich die katholische Kirche in Bos- nien und Herzegowina, wo der vor 30 Jahren geführte Krieg bis heute nachwirkt, in vielfältiger Weise für Dialog und Versöhnung zwischen den Volksgruppen ein. In der Ukraine liegt ein Förderschwerpunkt von Renovabis auf der psychosozialen Begleitung von Kriegsopfern; damit wird schon jetzt auch die Basis für künftige Friedensbe- mühungen gelegt. Liebe Schwestern und Brüder, wir bitten Sie: Unterstützen Sie die Arbeit von Renovabis und seiner Partner durch Ihr Gebet und Ihre großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag. Dafür danken wir Ihnen herzlich. Augsburg, den 22. Februar 2024 Für die Diözese Rottenburg-Stuttgart Dr. Clemens Stroppel Diözesanadministrator Kinderchor dankt dem Basar-Team Der Kinderchor Baindt freut sich über die Spende vom Basar-Team des Förderver- eins Klosterwiesenschule Baindt und be- dankt sich herzlich. Fronleichnam, Donnerstag, 30.5.2024 Die Kirchengemeinde lädt ein zum Gemein- defest nach der Prozession auf dem Platz neben der Kirche (bei gutem Wetter) oder im kath. Gemeindehaus. Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 / Frauenfest iebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusam- men und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbil- dung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024, 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke, Tel. 49841 bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Im Mai findet keine Taizéandacht in Baindt statt. Wir bitten um Beachtung. Vielen Dank. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth Sach 4,6b Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Tau- fe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Sonntag, 26. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikant Herr Gross) Im Mai findet keine Taizéandacht statt!!! Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Ur-Geschichte(n) - 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Kaum ein Teil der Bibel hat unsere Vorstellung von der Welt so sehr geprägt wie die ersten elf Kapitel der Bibel: Adam und Eva im Para- dies, die Schlange und die verbotene Frucht, der Brudermord, Arche und Flut oder der Turm- bau zu Babel. - We- niger bekannt ist, wie inhaltstief diese schein- bar einfachen Geschichten sind - und wie topaktuell. Sie widersprechen den naturwissenschaftlichen Theorien über die Entstehung unserer Welt nicht, doch ergänzen sie entscheidend. - Wie passt das zusammen? Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschichte beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schil- lernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfra- gen in diesen Texten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise und Raum für eigene Notizen. An Pfingsten feiern wir ja, dass Gottes schöpferischer Geist noch immer am Wirken ist - der Rückblick auf die- se grundlegenden Geschichten öffnet uns erstaunlicher- weise gerade fürs Hier und Heute ganz neu die Augen und lässt uns die Welt und das Geschehen um uns herum nochmal tiefer wahrnehmen und begreifen. Wir treffen uns ab dem 6. Juni donnerstags, 20 - 21 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. - Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Termine: 6. (Genesis 1-2,4a: Zeit und Raum) und 13. (Gene- sis 2-3: Gut und Böse) und 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz); 27. (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist) und 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) und 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) und 18. Juli 2024 (Ge- nesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! Martin Schöberl, Pfarrer Herzliche Einladung zum Gemeindefest am 9. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Fa- miliengottesdienst im Grü- nen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Pfarrbüro (0751/43656). Listen hängen auch nach den Gottesdiensten aus. Da unsere Kühlmöglichkeiten einge- schränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten TSG Balingen II krönt sich beim SVB zum Meister SV Baindt - TSG Balingen II 0:2 (0:2) An Christi Himmelfahrt empfing der SVB den designierten Meister aus Balingen, welcher mit einem Punkt bereits frühzei- tig die Meisterschaft klarmachen konnte. Ein früher Doppelschlag der TSG, begünstigt durch ein Eigentor von Thoma (3.) und einen Abstimmungsfehler in der Defensive (4.), brachte die Gäste früh auf die Sieger- straße. In der Folge präsentierte sich die Baindter Abwehr dann stabiler und Wetzel bewahrte Rädels Mannschaft mit einigen Paraden vor einem höheren Rückstand. In der Offensive gelang dem SVB aber nur wenig, wodurch es am Ende beim verdienten 0:2 blieb. Der SVB gratuliert der TSG Balingen II zur Meisterschaft und wünscht viel Erfolg in der Verbandsliga. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Nico Geggier (75. Marc Bolgert), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl (5. Baba Camara) (80. Daniel Kronenberger), Johannes Kern (89. Michele Carbone), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Philipp Schlegel - Zuschauer: 160 Tore: 0:1 Philipp Thoma (3. Eigentor), 0:2 Silas Bader (4.) SV Kehlen II - SV Baindt II 1:5 (1:4) Nach dem überraschenden Sieg in Unterzahl gegen den Tabellenführer aus Wangen, übernahm der SV Baindt am Dienstagabend nun selbst die Favoritenrolle gegen den Tabellenletzten aus Kehlen. Auch wenn Geggiers Mannschaft teilweise zu viele Chancen zuließ, hatte sie das Spiel weitestgehend im Griff und ging durch Knisel (6.) und einen Doppelpack von Schnez (16.)(27.) früh mit 0:3 in Front. Ein unglückliches Eigentor von Kaspar (36.) und der 29.Saisontreffer von Schnez (40.) führten im An- schluss zum 1:4-Halbzeitstand. Das Niveau der Partie nahm im zweiten Durchgang deut- lich ab, wobei die P.Späth seinem Bruder N.Späth schlus- sendlich noch den Treffer zum 1:5-Endstand auflegte (81.). Damit behauptet der SVB II Platz 4 in der Tabelle und trifft kommende Woche im Derby auf die SGB II. SV Baindt II: Luca Wetzel, Patrick Späth, Kai Kaspar (74. Niklas Hugger), Niklas Hugger (55. Robin Blattner), Lukas Grabhherr (63. Sebastian Brenner), Moritz Gresser (55. Luca Lauriola), Niklas Späth, Manuel Brugger (78. Lukas Grabhherr), Konstantin Knisel (74. Moritz Gresser), Mari- us Hahn (63. Moritz Lang), Johannes Schnez (78. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Tore: 0:1 Konstantin Knisel (6.), 0:2 Johannes Schnez (16.), 0:3 Johannes Schnez (27.), 1:3 Kai Kaspar (36. Eigentor), 1:4 Johannes Schnez (40.), 1:5 Niklas Späth (81.) Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Chancenwucher in Laupheim FV Olympia Laupheim - SV Baindt 3:1 (1:0) Unter anderem durch den Junggesellenabschied von Torwart Wetzel, reiste der SVB ohne einige wichtige Stüt- zen zum Auswärtsspiel nach Laupheim. Die Gastgeber, vor dem Spieltag auf Tabellenplatz vier, schielen noch auf Platz zwei, welcher die Aufstiegsrelegation bedeu- ten würde. Dementsprechend zeigte sich der FV OL auch von Beginn bemüht, seiner Favoritenrolle gerecht zu werden und be- stimmte den Ballbesitz. Bis auf eine starke Parade von Walser im Baindter Tor (5.), blieben die Gäste zunächst jedoch oftmals an der vielbeinigen und diszipliniert vertei- digenden SVB-Abwehr hängen. Umso bitterer aus Baind- ter Sicht war so der Führungstreffer der Laupheimer, wel- cher nach einem Eckstoß durch Guggenberger per Kopf erzielt wurde (16.). In der Folge drängten die Gastgeber auf die frühe Entscheidung und ließen gute Möglichkeiten aus, wobei etwa Brugger für den bereits geschlagenen Walser auf Torlinie rettete. Im Anschluss an eine kurze Trinkpause kippte das Momentum jedoch plötzlich auf Baindter Seite. Nach Fischers Abschluss von halblinks an den Pfosten, konnten sowohl Kelmendi als auch Schnez den Ball nicht über die Linie drücken (30.) und kurze Zeit später fischte Eiberle einen Schuss von Camara aus dem Eck, wobei der SVB erneut den Abstauber verpasste. Wie so oft in dieser Saison war auch in dieser Phase Fischer über seine linke Bahn ein ständiger Unruheherd und fünf Minuten nach der Doppelchance setzte Boenke seine fla- che Hereingabe Fischers durch etwas Rücklage über das Tor. So ging es zum Leidwesen der mitgereisten Baindter Fans mit einem knappen 0:1 in die Pause. Aus dieser kamen die Gastgeber wieder deutlich aktiver zurück und schnürten den Aufsteiger in der eigenen Hälfte ein. Der SVB überstand diese Phase durch einige wichtige Paraden von Walser und Tacklings der Hintermannschaft jedoch ohne Gegentor und kam nach der Stundenmarke wieder zur mehr Entlastung. Ein schnörkelloser Angriff über rechts brachte Camara in die Partie, der mit sei- ner Flanke Boenke in der Mitte fand. Dessen wuchtiger Kopfball kratzte Eiberle aber noch herrlich aus dem Eck, wodurch es zunächst beim 1:0 blieb. Etwa zehn Minuten später war aber auch Eiberle dann machtlos, als eine Linksflanke von Fischer zu Schnez an den zweiten Pfos- ten durchrutschte, der in seinem ersten Landesligaspiel auf 1:1 stellte (69.). Die Baindter Mannschaft zog sich nun weiter zurück und ließ defensiv nur noch wenig zu, lief je- doch in der 84. Minute nach eigenem Konter wiederum in den Gegenangriff der Laupheimer, welchen Schrode über Umwege zum 2:1 abschloss. Der Baindter Widerstand war gebrochen und Seeman sorgte in der Schlussminute mit einem schönen Lupfer für den 3:1-Endstand (90.). Trotz personeller Engpässe zeigte der SVB in Laupheim eines der besten Auswärtsspiele dieser Saison und hätte in einer starken Phase vor der Pause sogar die Weichen auf Siegen stellen können. Da aber auch der FV OL Chan- cenwucher betrieb und die reifere Spielanlage bewies, ist der Sieg für die Laupheimer nicht ganz unverdient. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Lukas Wal- ser, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Nico Geggier (80. Moritz Gresser), Jan Fischer, Philipp Boenke, Baba Camara (86. Niklas Hugger), Elion Kelmendi, Johannes Schnez (77. Michele Carbone) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Matthias Wituschek (Erbach) - Zuschauer: 75 Tore: 1:0 Fabian Guggenberger (16.), 1:1 Johannes Schnez (69.), 2:1 Alexander Schrode (84.), 3:1 Nick Seemann (90.) Vorschau: Samstag, 18.05. 15.30 Uhr: TSV Heimenkirch - SV Baindt Mittwoch, 22.05. 18.30 Uhr: SG Baienfurt II - SV Baindt II Juniorenfußball D-Junioren TSV Berg II - SV Baindt 0:1 Am Samstag den 11.05. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Berg. Nach der verdienten Heimniederlage aus der Vorwoche gegen Bergatreute wollten die Jungs der D- Jugend Wiedergutmachung und ein Erfolgserlebnis erzielen. Da wir wieder einige Ausfälle hatten wurde der Kader durch 3 E-Jugend Spieler ver- stärkt (vielen Dank hierfür!) und so konnten wir dennoch einen guten Kader stellen. Bei den schwülen Tempera- turen und zusätzlichen Belastungen durch den heißen Kunstrasen war das Spiel von Anfang an sehr anstren- gend. Es wurde bereits früh erkennbar, dass dies ein aus- geglichenes Spiel mit Chancen auf beiden Seiten werden würde. Die ersten Minuten waren daher sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten. Mitte der 1. Halbzeit wur- de unser Torwart Max mit einer Doppelchance geprüft, welche er aber in Nübel Manier herausragend parierte!. So verlief die 1. Halbzeit mit wenigen Chancen unserer Sei- te und die Angriffe der Berger konnten durch die starke Abwehr oder Max pariert werden. So ging es mit einem 0:0 in die Halbzeit. Nach der Halbzeit konnten wir uns durch Nika einige gute Chancen erspielen, jedoch waren die Bälle in die Spitze oft zu ungenau oder es wurde alles nur durch die Mitte versucht. So brauchten wir einen Eckball in der 34. Minute durch Mo, den Rafi dann in der Mitte im 2. Versuch unter großem Jubel im Netz unterbrachte. Die Berger drückten so die letzten 20 Minuten mit langen Bällen und unsere Abwehr versuchte mit allen Mitteln die Null zu halten. Die meisten Angriffe konnten abgewehrt werden und wenn die Abwehr geschlagen war, konnte sich unser Torwart Michi mit einigen sehr guten Paraden auszeichnen. Leider konnten wir in dieser Phase kaum mehr Entlastungsan- griffe nach vorne machen. So war auch das Aluminium unser Freund und man fühlte sich wie im Champions Le- ague Spiel des BVB gegen PSG Paris. Die Jungs schafften durch viel Leidenschaft die Zeit zu überstehen und so war der Jubel nach dem Schlusspfiff riesengroß. Fazit: Spielerisch war noch sehr viel Luft nach oben, aber dank der kämpferischen Leistungen aller Jungs ein glück- licher, aber nicht unverdienter 1:0 Sieg. Es spielten: Max Sch., Emil Sch., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch., Anton St., Mi- chael N., Luis H., Nika Cl C-Junioren SV Oberteuringen I - SGM Baindt/Baienfurt I 0:1 Bei sommerlichen Temperaturen verlief die Begegnung in der Anfangsviertelstunde weitestgehend Ereignisarm gegen kompakt stehende Gastgeber aus Oberteurin- gen. Erst nach etwas mehr als zwanzig Minuten gab es die ersten Torchancen auf beiden Seiten, die allerdings von keinem der Teams genutzt werden konnten. Der SV Oberteuringen hatte jedoch die besseren Gelegenheiten, die jedoch immer wieder vereitelt werden konnten. Wie schon so oft gegen den SV Oberteuringen wirkten wir et- was gehemmt und taten uns schwer unser eigenes Spiel Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 aufzuziehen. Oftmals war der Gegner Gedankenschneller und bissiger in den Zweikämpfen. und so ging es letztlich mit 0:0 in die Pause. Nach dem Seitenwechsel erhöhten wir die Geschwindig- keit bei eigenem Ballbesitz und konnten prompt in der 45. Spielminute durch Timo Kapital daraus schlagen. Nach schönem Zuspiel in die Tiefe konnte sich Timo gegen zwei Gegenspieler durchsetzen und den zu diesem Zeitpunkt verdienten Führungstreffer einnetzen. Leider verflachte die Partie danach wieder, vermutlich auch den sommer- lichen Temperaturen geschuldet. Es gab viele einfache Ballverluste, die der Gegner mit teilweise gut und schnell vorgetragenen Zuspielen in die Spitze herausspielte, je- doch ein ums andere Mal aus aussichtsreicher Position an unserem Torwart, unserer Abwehr oder am eigenen Unvermögen scheiterten. Vereinzelt konnten wir auch Nadelstiche in der Offensive setzen, verpassten jedoch auch das vorentscheidende 2:0 zu erzielen.und es blieb bis zum Ende spannend. An diesem Nachmittag blieb uns zudem das Glück hold, als unser Abwehrchef und Mann- schaftskapitän den Ball mit einer Monstergrätsche kurz vor Spielende noch von der eigenen Torlinie kratzte, als unser Torhüter bereits geschlagen war. Mit dem vierten Sieg aus dem fünften Spiel haben wir uns nun vorne fest- gesetzt und belegen aktuell den zweiten Tabellenplatz. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Timo Kutter, Luis Ar- nold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem Tore: 0:1 Timo Kutter (45.) Juniorinnenfußball C-Juniorinnen sichern sich erstmalig in der Vereinsge- schichte die Bezirkspokalmeisterschaft! SGM Aichstetten/Aitrach - SGM Baindt/Blitzenreute/Fron- hofen 1:4 In einem Spiel auf Augenhöhe gingen es die Gegnerin- nen aus Aichstetten/Aitrach hochmotiviert an. Mit dieser Dominanz erspielten sie sich gleich zu Beginn gegen un- sere Mädels Chancen. Diese wurden jedoch durch un- sere souveräne Defensive um Victoria, Lena und Jana sowie Torspielerin Sara rechtzeitig entschärft. Nach etwa zwanzig Minuten nahmen unsere C Juniorinnen den Po- kalfinal-Fight an. Es kamen nun ansehnliche Kombina- tionen zustande. Eine dieser Kombinationen mündete in einem wunderbaren direkten Pass in die Tiefe durch Haifaa. Vivenne lauerte an der Abseitskante und spielte ihre Schnelligkeit voll aus. Den Ball am Fuß enteilte sie der Abwehrspielerin, verzögerte kurz vor der herausei- lenden Torhüterin und mit einem gekonnten Schuss ins lange Eck, aus zwölf Metern Entfernung, brachte sie ihr Team mit 1:0 in Führung. Auf dem sehr großen Platz mit relativ hohem Rasen zeigten sich ab Minute 30 auf beiden Seiten, nach hohem Einsatz, erste Ermüdungserschei- nungen mit der Folge von vermehrten Fehlpässen und sinkender Laufbereitschaft. Inmitten dieser Egalisierung blitzte in der 27. Minute erneut die spielerische Klasse un- serer Juniorinnen auf. Dieses Mal war es Sophie, die den Raum in der Tiefe richtig deutete und Hedda mit einem Traumpass auf die Reise schickte. Ebenso überlegt und durchsetzungsstark, wie Vivienne zuvor, ließ sie sich die Chance nicht nehmen, um mit einem gezielten Schuss ins lange Eck auf 2:0 zu erhöhen. Der Sieg war damit aber noch lange nicht in trockenen Tüchern. Die Gegnerinnen erhöhten nach der Halbzeit spürbar den Druck. Viel Laufbereitschaft und Körperlich- keit sowie das Zustellen von Passwegen war von unse- ren Spielerinnen gefordert. Die Juniorinnen aus Aitrach/ Aichstetten bewiesen in dieser Phase erneut, weshalb sie es bis ins Pokalfinale geschafft hatten. Insgesamt dreimal Aluminium sowie eine Sara in Bestform bewahrten uns vor noch mehr Dramatik. In der 60. Minute, inmitten die- ser Druckphase der Gegnerinnen, setzte sich Hedda nach klugem Zuspiel von Jana gegen zwei Gegnerinnen durch und kam zu einem Distanzschuss, der der gegnerischen Torspielerin durchrutsche. 3:0 für die SGM Baindt/Blitzen- reute/Fronhofen! Doch die Moral der Gegnerinnen blieb ungebrochen, sie steckten nicht auf und mobilisierten ihre letzten Kräfte. Verdient kam es in 70. Minute zum An- schlusstreffer, doch binnen einer Minute wurde jedoch die Hoffnung und aufkommende Euphorie bei den Aitrach-/ Aichstetterinnen durch unsere jüngsten Spielerinnen zu- nichte gemacht. Lena-Marie eroberte durch konsequentes Pressing am gegnerischen Strafraum den Ball, legte ihn überlegt auf Lea quer, die diesen gezielt im kurzen Eck einnetzte. Dadurch war unseren C-Juniorinnen der Erfolg bis zum Abpfiff nicht mehr zu nehmen. Es spielten: Sara, Lena F., Victoria, Jana, Sophie, Sarah, Hedda, Vivienne, Haifaa, Lena P., Hanaa, Lea, Lena-Marie B-Juniorinnen SV Alberweiler : SV Baindt/Fronreute 1:3 Zum Abschluss der bereits jetzt endenden Verbandsliga- saison fuhren wir zum Tabellenschlusslicht nach Alber- weiler. Den Sieg fest eingeplant, taten wir uns anfäng- lich trotzdem sehr schwer, zumal die Gegnerinnen sehr aggressiv um jeden Ball kämpften. Und so gerieten wir bereits in der siebten Minute unverhofft in Rückstand. Daraufhin stellten wir um, hatten somit hinten Ruhe und Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 erarbeiteten die ein oder andere Möglichkeit nach vor- ne. Die beste entstand nach einer herrlichen Flanke von Jana von rechts außen, doch Marie die sich super vor dem Tor freigelaufen hatte und nur noch einschieben musste, konnte den Ball leider nicht im Netz unterbringen. Nach der Pause wurde das Spiel unsererseits etwas bes- ser und wir hatten kontinuierlich Feldüberlegenheit, doch immer noch waren unsere letzten Pässe zu ungenau. Eine Viertelstunde vor Schluss bediente Laura Stella, die mit einem herrlichen Schuss, den ersehnten Ausgleich erzielte. Jetzt blieben wir dran und nur 9 Minuten später steckte Sophie den Ball gekonnt auf Stella durch, die den Ball abermals im Tor versenkte. Plötzlich hatten wir die Räu- me und Passgenauigkeit und eine herrliche Kombinati- on zwischen Jana und Stella brachte das entscheidende 3:1, abermals durch Stella. Wir kombinierten jetzt nach Belieben und Stella hätte, allein auf das Tor zulaufend, noch ein viertes Tor schießen können, doch die Torfrau konnte parieren. Durch die drei Tore hat es Stella geschafft am letzten Spieltag die Krone der offiziellen Torjägerliste der Ver- bandsliga zu erlangen - Glückwunsch! Trotz anfänglicher Schwierigkeiten schlussendlich ein ver- sönlicher Nachmittag zum Ende der Verbandsligasaison, die mit dem sechsten Platz ganz ordentlich endete. Es spielten: Katharina Zarbock, Scarlett, Pogrzeba, Vivi- ane Wertmann, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Sarah Schmid, Carla Schmidt, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sophie Heilmeier, Julia Eberlen, Sara Jukic, Lena Füssel, Nora Mohr. D-Juniorinnen TSV Grünkraut - SG Fronreute/Baindt 0:21 E-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 2:8 Reitergruppe Baindt Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktda- ten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: zwischen 7:00 und 7:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18:00 und 19:00 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30 € pro Person Kinder bis 15 Jahre 15 € pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Ge- tränke während der busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnis Beim Jugendturnier in Bad Wurzach konnte sich Han- nah Elbs mit ihrer Dolly erneut im Reiterwettbewerb den Sieg holen. Hannah holt sich mit Dolly im Reiterwettbewerb den Sieg. Herzlichen Glückwunsch! Blutreitergruppe Der Blutfreitag brachte wieder viele Menschen zusammen Bereits am Sonntag, 28. April betei- ligte sich die Blutreitergruppe mit 15 Teilnehmenden am Sankt-Georgsritt in Bergatreute-Gwigg. Dies war für die Reiter und Pferde eine geeignete Vorbereitung auf die große Prozession am Blutfreitag in Weingarten. Hier- zu diente aber auch wieder traditionell der Proberitt an Christi Himmelfahrt in Sulpach. Ein herzlicher Dank den Sulpacher Bürgern, die neben vielen anderen Besuchern bereits eine große Kulisse zur Angewöhnung der Pferde auf den Blutfreitag boten. Blutfreitag, 10. Mai 2024, morgens 5:30 Uhr in Baindt: An- geführt von dem klingenden Spiel der Musikkapelle Baindt ritten wir, so wie in jedem Jahr seit 1909 (unterbrochen nur durch Kriegs- und Coronajahre), durch den Torbogen entlang der Thumb- und Gartenstraße über Baienfurt nach Weingarten. Danke den vielen Menschen, die uns zu Fuß folgten sowie den Anliegern des Weges. Das gemeinsame Ziel ist die Verehrung des heiligen Blutes Jesus Christi in der Reliquie in Weingarten, das an Gottes Schöpfung mit den Menschen, den Tieren und der Natur erinnern soll. Unser Aufstellungsplatz war der schöne und ruhige Klostergarten hinter der Basilika. Dort erteilte uns Blutreiter Dekan Ekkehard Schmid den Segen des heili- gen Blutes. Als Nummer 73 in der Zugordnung reihten wir uns um etwa 9:30 Uhr in die Prozession ein, die wir nach knapp 3 Stunden in der Doggenriedstraße beendeten. Stolz sind wir auf die vielen jugendlichen in unserer Grup- pe. Unter den 44 Teilnehmern in Weingarten waren 12 Ministranten und insgesamt 13 Jugendliche. Dankeschön euch für die gute Disziplin und euren Eltern für die Unter- stützung und Begleitung. An dieser Stelle bedanken wir uns auch bei Markus Elbs für die Besorgung geeigneter Pferde. Einige der Jugendlichen kommen aus Baindter Blutreiterfamilien, so zum Beispiel Lenny und Henry Sonn- tag. Hier waren mit Vater Christian und Opa Gebhard 3 Generationen in unserer Gruppe vertreten. Der Familie Sonntag gilt auch ein großer Dank für die alljährliche Be- treuung unseres geistlichen Begleiters Dekan a.D. Heinz Leuze. Jubiläum feiern durften die Brüder Markus und Simon Schwarz, die zum 25. Mal dabei waren und bei der Jahreshauptversammlung die Ehrung erhielten. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hier noch die nächsten Termine: Mittwoch, 26. Juni 2024 Mitgliederversammlung zur Vorbereitung des Blutrittes in Bad Wurzach Sonntag, 30. Juni 2024 Teilnahme mit Standartenabordnung beim Heiligblutfest in der Basilika Weingarten Freitag, 12. Juli 2024 Heiligblutfest und Blutritt in Bad Wurzach Der Klostergarten bot eine ruhige Atmosphäre Bild: Egon Woblick / Blutreitergruppe Baindt, vorne v.l. Simon Schwarz, Markus Schwarz, Berthold Steinhauser Alpinteam Baindt Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Unser Alpinteam-Radtreff startet am 06.06. Es kann aber jederzeit dazu ges- tossen werden. Generell findet er immer donnerstags um 17 Uhr statt, wobei sich die Gruppe natürlich abstimmen kann. Jeder, der gerne radelt ist herzlich willkommen. Bei unterschiedlicher Leis- tungsstärke wird Rücksicht genommen oder auf Wunsch die Gruppe geteilt. Treffpunkt ist in der Maybachstr. 14 in Baindt. Nach dem Radeln wird gerne noch eingekehrt. Entweder einfach dazu kommen oder bei Rückfragen unter info-alpinteam@svbaindt.de melden bzw. sich hier über die Homepage informieren. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Jugendrotkreuz (JRK) Wettbewerb Am 04.05. fand der Kreisentscheid des Jugendrotkreuz bei uns in Baienfurt statt. Insgesamt sind 7 Gruppen dabei gewesen, wovon zwei Gruppen vom JRK Baienfurt-Baindt selbst gestellt wurden. Bei verschiedensten Stationen wie Soziales, kreatives Rotkreuz-Wissen, Erste Hilfe Aufgaben und Sport & Spiel wurde das Wissen und das Geschick der Kinder und Jugendlichen getestet. Unsere beiden Gruppen haben einen tollen 3 Platz in Stu- fe 2 und einen grandiosen 1 Platz in Stufe 3 gemacht und dürfen somit weiter zum Landesentscheid. Vielen Dank an alle die mitgewirkt und geholfen haben, damit dieser Tag gut gelingen kann. Einen besonderer Dank geht an die Achtalschule für die Bereitstellung der Räume, die Metzgerei Brenner für das leckere Essen, an den Rewe Baienfurt für die Spende der Bananen und Äpfel, sowie an Valentin Schmidt vom Baindter Beck der uns mit leckeren Brezeln versorgt hat. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Voranzeige! SCHACHEN feiert das 21. Dorffest zugunsten der Dreifaltigkeits-Ka- pelle in der Festhalle Hof Sonntag Dreifaltigkeits-Sonntag 26. Mai 2024 10.00 Uhr: Heilige Messe zum Patrozinium im Freien um die Kapelle (bei Regen in der Festhalle) Anschließend: Frühschoppen Mittagessen mit Wurst, Steak und Pommes Kaffee und Kuchen gemütlicher Hock mit musikalischer Umrahmung Auf Ihren Besuch freut sich die Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Radeln durch den „Blumengarten“ Baindt Bei der Baindt-Radtour, ange- boten von „Bündnis 90/ Die Grü- nen“, erläutert Dirk Gutzeit den Ursprung des Namens unserer Gemeinde: Im Mittelalter hieß es „Biunta“, was so viel bedeutet wie „eingehegtes Grundstück“. In alten Schriften wird Baindt auch „Hortus floribus“ genannt - Blumengarten. Daran wurde erinnert auf dem ehemaligen Klostergelände der Zisterziense- rinnen. Eine kleinere Gruppe von GrünTourRadler*innen hatte sich für diese informative Ortsrunde kreuz und quer durch Baindt eingefunden. Kanditat*innen der kommu- nalen Grünen Liste standen für Fragen zur Verfügung. Die Route führte zuerst zu „Neubürgern“ im Voken - ei- nem Storchenpaar mit Nachwuchs. Wird ein Dorf durch ein Storchennetz zu einem besseren Ort? Wahrschein- lich schon! Barbara Lyszus hat bei der Vorbereitung der Strecke das Nest entdeckt. Auch erstaunliche Steingär- ten wurden wahrgenommen. Oben am Waldrand stehen die ersten Elemente für den neuen Waldspielplatz bereit. Von dort schaute man weit ins frische Grün der Felder und Streuobstwiesen und hatte einen herrlichen Ausblick ins Schussental. Auf der Fläche der alten B30 erläuterte Daniela Böhner von den „Naturfreunden Baindt“ das gut angenommene „Insektenhotel“ bei den Obstbäumen auf der Magerwiese. Oft sind Kindergartenkinder hier immer wieder zu Gast. Vorbei ging es am Baugebiet-in-Planung „Bühl“, unter- halb der alten B30 gelegen. Doris Graf wies auf die neuen Hochwasser- Schutzmaßnahmen für ein aktives Starkre- genmanagement hin. Hier wird Wohnraum durch dichtere, grünere, ökologische Bauweise entstehen - mehr Woh- nungen bei weniger Flächenbedarf und Versiegelung ist die Zukunft auch des dörflichen Bauens. Weiter führte die Tour durch Sulpach und Schachen mit ihren schönen kleinen Kapellen, deren Ausstattung zum Teil noch aus Klosterbesitz stammt. In landwirtschaftlich geprägten Be- reichen der weitläufigen Gemeinde Baindt gibt es einige Möglichkeiten, heimisch produzierte Produkte zu erwer- ben - das Eierhäusle in Sulpach, der kleine Verkaufsstand in Wickenhaus sowie die Milchtankstelle in Schachen. Im Schachener Ortsteil Mehlis läuterte Michael Spiegel die Zukunft des interkommunalen Gewerbegebietes. Gleich- zeitig beherbergt Schachen einen „Zeitzeugen“ bäuerli- chen Lebens, Arbeitens und Wohnens aus den Anfängen des letzten Jahrhunderts - ein großes Hofareal gegen- über der Kapelle, das zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt wurde und über einen Wettbewerb der Ideen zum Verkauf steht. Den Abschluss der an Ausblicken und Einsichten reichen Tour bildete ein Abstecher ins Naturschutzgebiet Ann- aberg. Hier ist ein besonderes Sekundärbiotop in der al- ten Kiesgrube entstanden. Der einzigartige Reichtum an gefährdeten und geschützten Tier- und Pflanzenarten in diesem Trockenlebensraum lässt das Herz höherschla- gen und hat Baindt allen Teilnehmenden vollends an das Selbige gebunden. Sehr schön war`s. Insektenhotel alte B30 Blick ins Schussental vom Waldspielplatz Bundestagsabgeordnete Agnieszka Brugger in Baindt Am 9. Juni werden Gemeinderat, Kreistag und das Euro- paparlament gewählt. Deswegen besucht die Bundestag- sabgeordnete Agnieszka Brugger am Freitag, den 24.05. von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr den Baindter Wahlkampfstand Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 von Bündnis 90/ Die Grünen vor dem CAP-Markt. Auch Kandiat*innen für Kommunal- und Kreistagswahl werden vor Ort sein und sind auf Baindter Themen ansprech- bar. Vor allem Erstwählerinnen und Wähler sind herzlich eingeladen. Ihre Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Don- nerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Radtour (E-Bike) Weingarten - Horgenzell - Oberzell Von Weingarten über Weiler fahren wir hoch nach Fron- hofen mit hoffentlich herrlicher Bergsicht. Über Zogenwei- ler geht es durchs Hinterland bei Winterbach, bevor wir im Raum Bavendorf eine Mittagsrast einlegen. Bei Oberzell kommen wir wieder ins Schussental zurück. Wann: Dienstag, 28.05.2023 um 11.00 Uhr auf dem Fest- platz in Weingarten Rückkehr: ca. 18.00 Uhr, Fahrzeit ca. 2,5 Stunden, 43 km, 380 hm. Anmeldung: ab 24.05.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Tourenleiter: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail. com. Mitbringen: Getränk > 1 l Bei schlechtem Wetter fällt die Tour aus. Info ggf. ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Vorankündigung „Besuch mit Führung Landesgartenschau Wangen“ Am 16.07.2024 (bei Regen 18.07.2024) bietet uns Wally Knoll einen Besuch auf der Landesgartenschau in Wan- gen an. Julian Schmidberger wird uns in einer 2- stündigen Füh- rung das Gelände zeigen. Anreise mit dem Bus (Kombiticket). Bitte Termin vormerken! Nähere Infos folgen. Aus dem Landkreis Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg Termine Schaf- und Handarbeitstag Pfingstmontag, 20.5. 10-17 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten lern- ten die Mädchen früher schon im zarten Alter. Schafwolle bildete neben Leinen die Grundlage vieler Kleidungsstü- cke. Beobachten Sie ausgebildete Hütehunde bei ihrer Arbeit und erleben Sie mit, wie früher Schafe von Hand gescho- ren wurden. Schauen Sie den Handarbeiter/innen über die Schulter und versuchen Sie sich selbst beim Nadelspiel! Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Unterschied- liche Aussteller (wie der Finkhof) bieten unterschiedliche Produkte zum Schaf und Handarbeit an. Es kann Wolle gewaschen, Untersetzer gefilzt und Holz- knöpfe hergestellt werden. Und ein Stricklieslkurs für Kin- der. Das elektrotechnische Museum aus Leutkirch zeigt Kindernähmaschinen zum Ausprobieren. Historische Strickmaschinen werden ausgestellt. Der passionierte Sänger Herr Bachmann lädt zum Schäferliedersingen ein. Flachbauerngruppe Mettenberg zeigt die Flachverar- beitung vom Brechen, Kämmen bis zum fertigen Leinen. 11 und 14 Uhr: Schauhüten mit Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., (11 Uhr mit Übersetzung in Gebär- densprache) Ganztägig Schafscheren (13 Uhr mit Übersetzung in Ge- bärdensprache) 13 Uhr: Geschichten vorlesen Kurse für Erwachsene Kochen für Kinder (nach Hildegard von Bingen) 1. Juni 2024 von 15:00 - 18:00 Uhr im Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg Der Mensch ist, was er isst. Mit dem, was wir unseren Kin- dern täglich zu essen geben, leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und beugen vielen Erkran- kungen vor. Erfahren Sie in diesem Kochkurs nicht nur in der Theorie, was uns Hildegard von Bingen an wertvollen Impulsen für unsere Esskultur hinterlassen hat, sondern erleben Sie mit der Kochbuchautorin und Hildegardex- pertin Jutta Isabella Martin, wie schmackhaft und kreativ Essen sein kann. Also ran an die Kochtöpfe. Gebühr: 75,00€ pro Person inkl. Zutaten und Manuskript. Kursleitung: Jutta Martin, Hildegardexpertin und Koch- buchautorin. Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Klöppeln, Spinnen, Schauhüten: Schaf- und Handarbeitstag und Pfingstferienpro- gramm am Bauernhaus-Museum Wolfegg Pfingstferienprogramm bis 28.5. immer dienstags und donnerstags im Bauernhaus-Museum Allgäu-Ober- schwaben in Wolfegg, Start ist am Pfingstmontag, 20.5. mit dem „Schaf- und Handarbeitstag“. Es wird trubelig im Bauernhaus-Museum in Wolfegg: Das Museum startet mit dem „Schaf- und Handarbeits- tag“ an Pfingstmontag, 10 bis 17 Uhr in ereignisreiche Pfingstferien: Ohne Worte, aber mit Pfiff - Claudia Scheck und Ina Holst vom ABCD e.V., ihre border-Collies und ihre Schafe bilden eine Einheit, die gleichermaßen sehenswert wie beeindruckend ist. Beim Schauhüten erklärt sie ihre Arbeit mit den Tieren. Die Schafzucht Kieble aus Bergat- reute stellt ihre Tiere aus und der Schafscherer Berthold Zwerger zeigt im Museum, wie Schafe geschoren wurden. Eine Gebärdendolmetscherin wird um 11 Uhr eine Vorfüh- rung vom Schauhüten und um 13 Uhr beim Schafscherer übersetzen. Klöppeln, Häkeln, Stricken, Nähen - diese Tätigkeiten spiel- ten im bäuerlichen Leben früherer Jahrhunderte, als es Kleidung und Textilien noch nicht von der Stange zu kau- fen gab, eine wichtige Rolle. Die Handarbeiten wurden vor allem zu den Tages- und Jahreszeiten erledigt, wenn auf dem Feld und im Hof keine Arbeiten verrichtet werden konnten. Es war die typische Beschäftigung am Abend und im Winter, Müßiggang gab es also selten. Vor allem Mädchen lernten schon im jungen Alter zahlreiche heute fast vergessene Handarbeitstechniken, wie beispielsweise Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Klöppeln. Passend zum Jahresthema Kindheit, stellt das elektrotechnische Museum kleine Kinder-Nähmaschi- nen aus, es wird eine historische Sockenstrickmaschine vorgeführt und die Herstellung von Zwirn- und Posa- mentenknöpfen gezeigt. Wie werden Rüschen-Blüten aus Stoffen für Trachten gefertigt? Wie wird Flachs angebaut und verarbeitet? Kinder dürfen an diesem Tag Wolle wa- schen, Untersetzer nass filzen, Holzknöpfe herstellen, das Sticken und Nähen ausprobieren und um 13 Uhr Märchen lauschen. Kulinarisch darf man sich auf „Zogene Kiach- la“, Grillwurst und Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen freuen. Dies und vieles mehr wird beim „Schaf- und Hand- arbeitstag“ erlebbar! PFINGSTFERIENPROGRAMM und Familiensamstag Damit bei Feriengästen und Daheimgebliebenen in den Pfingstferien keine Langeweile aufkommt, bietet das Bauernhaus-Museum ein spannendes Pfingstferienpro- gramm an. Das Programm findet jeweils dienstags und donnerstags von 11 - 17 Uhr statt. Die Kinder packen selbst mit an und lernen alte Spiele ebenso kennen wie den ar- beitsreichen Alltag der Landkinder früher. Obendrauf gibt es spannende Ideen und Basteleien als Bereicherung des heutigen Familienalltags. Am 21.5., 11 bis 17 Uhr startet das Ferienprogramm mit „Wer will fleißige Gärtner/innen sehn?“ Im Frühling wächst und gedeiht es in den Gärten! An diesem Tag kön- nen die jungen Museumsgäste selbst zu kleinen Gärtne- rinnen und Gärtnern werden. Sie können Insektenhilfen und Vogelscheuchen bauen, Anzuchttöpfe aus alten Zei- tungen falten und Gemüsesuppe kochen. Ein Gartenquiz zum Thema „Was wächst denn da?“ lädt zum Rätseln ein und am Infostand geht es rund um die Welt der Ameisen. Neben dem beliebten „Geschichten vorlesen“ um 13 Uhr findet noch die Führung „Auf Spurensuche in der Land- schaft“ um 14.30 Uhr statt. Am 23.5., 11 bis 17 Uhr dreht sich im Ferienprogramm alles um das Thema „Spielplatz Natur“. Es werden Na- tur-Mobiles gebaut, mit Naturfarben gemalt, ein Barfuß Parcours ist aufgebaut und die Kinder können Natur- bingo spielen. Außerdem dürfen sie Pfeifen basteln und Stockbrot grillen. „Oma, Opa erzähl doch mal!“ - familiär und gesellig geht es im Erzählcafé mit Seniorinnen und Senioren um 14 Uhr zu. Etwas Besonderes erwartet die Kinder und ihre Eltern am Familiensamstag, 25.5. um 14 Uhr: Eine Mitmach-Füh- rung durch die Sonderausstellung „Sinnhaft berührt sein...“. Einmal im Monat finden die sogenannten „Familiensams- tage“ statt, mit Familientickets zum halben Preis und ei- nem kostenlosen öffentlichen Mitmach-Projekt für Fa- milien. Dieses Mal können die Teilnehmenden bei einem Rundgang mit dem Künstler Bernhard Schmid die Kunst, Natur und lebensgroßen Baumskulpturen auf dem Mu- seumsgelände entdecken. Den kleinen Museumsbesu- chenden schenkt das gestaltete Mitmach-Heft rund um das Hermelin „Merlin“ und seinen Freund „Aba“, den Ap- felbaum spielerische Anknüpfungspunkte. Zum Abschluss des Ferienprogramms lädt das Bauern- haus-Museum zum Pfingstferienprogramm „Von der Bä- ckerin bis zum Zimmermann - Kindertraumberufe“ ein. Am Dienstag, 28.5. von 11 bis 17 Uhr können die jungen Museumsgäste hautnah in einige Berufe hineinschnup- pern: Zusammen mit Expert/innen aus dem jeweiligen Bereich backen sie Seelen, schnitzen Schindeln und dür- fen auf dem Traktor mitfahren. Es gibt einen Infofilm zur „Walz“, außerdem stellen wir Schreibtafeln her, sticken und um 13 Uhr werden Geschichten vorgelesen. Die Veranstaltungen finden ohne Voranmeldung und bei jeder Witterung statt. Genaue Informationen finden Sie unter www.bauernhaus-museum.de. Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im Juni Hiermit informieren wir über eine Vielzahl an Veranstal- tungen zu unterschiedlichsten Themen, die unser Ernäh- rungszentrum im Juni anbietet. Ernährung - Einfach Nachhaltig: Online-Vortrag am 19. Juni Nachhaltigkeit - ein Begriff, der mittlerweile alle Lebens- bereiche anspricht und aus der täglichen Berichterstat- tung nicht mehr wegzudenken ist. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit für den Bereich der Ernährung? Wie kann eine nachhaltige Ernährung im Alltag umgesetzt werden? Im Vortrag geht Referentin Bettina Schmidt auf die ge- nannten Fragen ein und stellt Aspekte einer nachhaltigen Ernährung sowie viele kleine Ansatzpunkte für eine ein- fache Umsetzung vor. Der Online-Vortrag findet am Mitt- woch, den 19. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veran- staltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstal- tung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Workshop „Grillmitbringsel“: Online-Veranstaltung am 12. Juni & Workshop in Leut- kirch am 21. Juni Die Grillsaison steht vor der Tür, wir sind auf einer Grill- party eingeladen und wissen nicht, was wir mitbringen sollen. Im Kochworkshop des Ernährungszentrums „Grill- mitbringsel“ werden unter Anleitung der Referentinnen (online: Patricia Graf, Leutkirch: Tanja Müller) verschie- denste Beilagen wie Aufstriche, Salate aber auch Gebäck, was sich gut vorbereiten und mitbringen lässt, zubereitet. So kann die Grillparty starten. Die Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, den 12. Juni um 17.30 Uhr statt. Eine Woche vorher bekommen alle angemeldeten Teilneh- menden eine Einkaufs- und Vorbereitungsliste zugesen- det. Der Workshop in Leutkirch findet Freitag, den 21. Juni ebenfalls um 17.30 Uhr statt. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 Euro erhoben. Die Anmeldung für beide Veranstaltun- gen ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Essbarer Garten - Kräutergarten: Anbau und Verwen- dung: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 13. Juni Kräuter sind Pflanzen, die in der Küche und in der Heil- kunde verwendet werden. Es gibt mehr als 120 wichtige Heil- und Küchenkräuter, die im Kräuterlexikon aufgelistet sind. Es gibt viele essbare Kräuter und Wildkräuter, die man in eigenen Garten, in Töpfen auf dem Küchenfenster oder Balkon anbauen kann. Löwenzahn und Brennnessel sind nur einige Beispiele für Wildkräuter, die durch ihre Wuchsfreude Gärtner zur Verzweiflung treiben können. Gleichzeitig sind sie jedoch sehr schmackhaft, häufig vi- taminreicher als Gemüse vom Markt und können wegen ihrer gesundheitsfördernden Wirkung getrost zum „Su- perfood“ gezählt werden. Wie Kräuter im eigenen Garten oder auf der Fensterbank wachsen, was alles daraus in der Küche hergestellt und wie diese bevorratet werden können, erfahren die Teilnehmenden am 13. Juni durch die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Referentinnen Annerose Herum und Manuela Schmied, jeweils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr auf der Landesgar- tenschau in Wangen beim Stand des Ernährungszentrums Bodensee-Oberschwaben im Landkreis-Pavillon. Fruchtaufstriche und Gelierhilfen: Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben auf der Landesgartenschau am 5. Juni Sommerzeit ist Marmeladenzeit. Fruchtaufstriche selber herzustellen liegt wieder voll im Trend. Der Vorteil selbst gekochter Marmeladen, Konfitüren und Gelees gegen- über gekauften Produkten: Man weiß genau, was drin ist, und kann den süßen Aufstrich nach eigenen Wünschen kreieren. Doch was ist drin in den verwendeten Gelierhil- fen? Wie unterscheiden sich die Gelierhilfen und welche Alternativen gibt es? In dieser Fachinformation mit kleiner Verkostung erfahren die Teilnehmenden Wissenswertes rund um die Vielfalt der Gelierhilfen. Beim Landkreis-Pa- villon referiert Monika Wessle am Mittwoch, 5. Juni je- weils um 11.00, 13.00 und 15.00 Uhr über Gelierhilfen und Fruchtaufstriche. Ab ins Glas - neue Ideen für Eingemachtes: Workshop am 12. Juni in Leutkirch Lebensmittel einzukochen liegt wieder im Trend und ge- lingt mit der richtigen Grundausstattung selbst Anfängern und Anfängerinnen. So kann in den Sommermonaten frisch geerntetes Obst, Gemüse, Aufstriche und vieles mehr für die Winterzeit haltbar gemacht werden. Auch vorgekochte Lebensmittel wie Fleisch, Suppen, Eintöpfe, Soßen lassen sich für einen längeren Zeitraum konser- vieren. Kuchen und Gebäck können sogar gleichzeitig gebacken und konserviert werden. Im Workshop werden von Referentin Monika Wessle einfache und geling-si- chere Rezepte und Konservierungsverfahren vorgestellt. Hinweis: Der Kurs ist inhaltlich eine Wiederholung vom Sommer 2023. Der Workshop findet am Mittwoch, 12. Juni um 17.30 Uhr in Leutkirch statt. Die Kosten für den Koch-Workshop be- tragen 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-ober- schwaben.de möglich. Toppings - Reste mal anders: Workshop am 20. Juni in Bad Waldsee Aus altem Brot Semmelbrösel oder Croûtons herzustellen ist sicher den meisten bekannt. Aber was lässt sich sonst auch noch aus kleinen Resten herstellen? Im Workshop zaubern die Teilnehmenden mit Referentin Katja Sonthei- mer unter anderem leckere Schäumchen oder knusprige Krusten, die sich auf unterschiedliche Speisen anrichten lassen. Der Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 20. Juni in Bad Waldsee statt. Der Kostenbeitrag liegt bei 20 € pro Person. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www. ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Resilienz kann man essen - mit regionalen Lebensmit- teln die (eigene) Widerstandskraft stärken: Online-Vortrag am 27. Juni Resilienz steht für die Fähigkeit, Krisen und Probleme aus eigener Kraft zu meistern und gestärkt hervorzu- gehen. In dem interaktiven Online-Vortrag erfahren die Teilnehmenden, wie sie ihre persönliche Resilienz durch Ernährung stärken können und erhalten Anregungen für ein bewussteres Ess- und Einkaufsverhalten. Zudem wird erläutert, was ein resilientes Ernährungssystem ausmacht und wie Verbraucher einen Beitrag dazu leisten können. Referentin Carmen Hügemann ist Ökotrophologin mit Masterabschluss in „Nachhaltige Ernährungswirtschaft“. Sie ist zudem ausgebildeter Resilienz Business Coach und Trainer (HBT Akademie). Der Online-Vor- trag findet am Donnerstag, 27. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstaltungsbeginn unter www.ernaeh- rung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Bärenstarke Kinderkost - Ernährung nach dem 1. Le- bensjahr: Online-Vortrag am 26. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 26. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kos- tenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Veranstal- tungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Kindertagespflegepersonen gesucht - Nächster Vorbereitungskurs startet im September in Leutkirch Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Land- kreises Ravensburg und die regionalen Vermittlungsstel- len für Kindertagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September erneut einen Vorberei- tungskurs für Tagesmütter und -väter an, der dieses Mal in Leutkirch stattfindet. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online Informationsveranstaltung statt. Im Kurs werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraus- setzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erzie- hungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Jüngst haben 17 Teilnehmerin- nen die Qualifizierung im Umfang von 50 Unterrichtsein- heiten (UE) erfolgreich abgeschlossen. Der kostenfreie Vorbereitungskurs startet am 20. Sep- tember in Leutkirch und ermöglicht den ersten Schritt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Die Absol- ventinnen und Absolventen können nach Erteilung ei- ner Pflegeerlaubnis in die Tätigkeit als Tagespflegeper- son einsteigen. Für einen Teil des Kurses (Personen ohne pädagogische Vorausbildung) beginnt im Anschluss ab November tätigkeitsbegleitend ein einjähriger Qualifizie- rungskurs. Teilnehmende mit einer pädagogischen Vor- ausbildung sind bereits nach den 50 Unterrichtseinheiten erfolgreich qualifiziert. Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: - Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk Telefon 07522/7075015 E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de. - Region Schussental: Anja Staib und Christina Neubauer Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de - Region Nordwest: Dagmar Soherr und Ulrike Heiner Telefon 07524/40116812 E-Mail ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de. Zusätzlich findet am 10. Juli um 19:30 Uhr eine Online In- formationsveranstaltung statt. Bei Interesse hieran wen- den Sie sich gerne an h.fey@rv.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. HEAVYSAURUS rockt im Ravensburger Spieleland Am Sonntag, den 30. Juni 2024, haben Klein und Groß im Ravensburger Spieleland die Möglichkeit dazu. Denn HEAVYSAURUS ist während ihrer „Pommesgabel Tour“ zu Gast! Vier Dinosaurier und ein Drache, die Rock- musik für die ganze Familie auf die Bühne bringen - ein echtes Live-Erlebnis mit kindgerechten Texten und bombastischer Show. Das Konzert startet um 17:30 Uhr auf der Eventwiese. Konzert-Tickets berechtigen ab 16:00 Uhr zum Einlass in den Freizeitpark am Bodensee. Die Pommesgabel kennen schon die kleinsten Fans: Zei- gefinger und kleiner Finger ausgestreckt, Hand stolz nach oben gereckt - das Erkennungszeichen aller Rocker und Dino-Metalheads jeden Alters. Mit dem Album „Pommes- gabel“ bieten HEAVYSAURUS kraftvolle Riffs, tolle Me- lodien und mitreißende Schlagzeugbeats, zu denen die kleinen (oder auch großen) Hörer singen, tanzen und ausflippen können, wie es ihnen gefällt. Echte Rockmusik, mal wild, mal leise, mit Texten eigens für die kleinen größ- ten Fans. Die fünf Profimusiker bieten den 3- bis 11-Jäh- rigen und ihren Begleitern jeden Alters ein einzigartiges Konzerterlebnis: Vier Dinos und ein Drache, mit richtigen Instrumenten live auf großer Bühne, mit Lichtspektakel, Nebel und Funkenregen. Und natürlich mit den Songs, die viele Kinder und Eltern jetzt schon mitsingen können, wie „Kaugummi ist mega“, „Stark wie ein Tiger“ und na- türlich „Rarrr“, der von vielen lachenden Mündern gerne laut mitgerufene Kampfschrei der Dinos. Für die Eltern: Das Konzert findet mit angepasster Laut- stärke statt. Vor der Bühne gibt es einen eigenen Kinder- bereich mit bester Sicht auch für die Kleinen. Und keine Sorge: Die Dinos beißen nicht. Tickets für das Konzert am 30. Juni 2024 um 17:30 Uhr gibt es im Vorverkauf unter spieleland-tickets.de oder im HEAVYSAURUS Store. Die ausführliche Presse-Information sowie das dazuge- hörige Bildmaterial finden Sie zum Download auf unserer Website unter https://www.ravensburger-gruppe.de/ --> Newsroom Das Forstamt des Landkreises Ravens- burg informiert über Brennholzverkauf In den vergangenen Wintermonaten wurde in den Pri- vat- und Gemeindewäldern im Landkreis Ravensburg planmäßig Brennholz eingeschlagen. Das Brennholz fällt insbesondere bei Durchforstungen, also bei der Pflege von Beständen an. Momentan sind noch freie Brennholz- mengen aus dem vergangenen Wintereinschlag verfüg- bar. Restmengen können aktuell zu einem attraktiven Preis erworben werden. Bestellungen sind möglich über www.genoholz.de Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt - Land -Tisch“ war ein voller Erfolg Am 30. April 2024 luden die Bio-Musterregion Ravens- burg und die Regionalwert AG Bodensee-Oberschwaben gemeinsam zur dritten Mitmach-Konferenz im Landkreis Ravensburg ein. Unter dem Titel „Werkstatt: Stadt - Land - Tisch“ gab es an diesem Tag im Haus am See in Ravens- burg für alle Interessierten die Möglichkeit, zusammen an folgenden Fragen zu arbeiten und die Region mitzuge- stalten: Wie funktionieren die Systeme die uns gesunde, nachhaltige Lebensmittel auf die Teller bringen? Wen braucht es entlang der Kette, damit wir regional mehr Bio-Lebensmittel erzeugen und erwerben können? Wie kommen die Lebensmittel vom Land in die Stadt und letztlich auf unsere Teller? „Landwirte, Verarbeiter, Handel und Verbraucher, aber auch Politik und Verwaltung sowie weitere Organisati- onen zusammenzubringen und in einen wertvollen Dia- log zu führen, benötigt neue Wege der Kommunikation und Zusammenarbeit. Hier setzt die Mitmach-Konfe- renz „Wertstatt Stadt-Land-Tisch“ 2024 im Landkreis Ra- vensburg an. Die Konferenz ermöglicht Vernetzung ent- lang diverser Wertschöpfungsketten und bringt Akteure vom Land und aus der Stadt an einen Tisch.“, so Thomas Lötsch, der neue Dezernent für Kreisentwicklung, Wirt- schaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravens- burg, in seiner Begrüßung. Die Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravens- burg Katharina Eckel und die Vorständin der Regional- wert AG Bodensee-Oberschwaben Sarina Gisa führten die rund 70 Teilnehmenden im Anschluss durch ein ab- wechslungsreiches Programm. Den Auftakt machte dabei Sepp Braun, Biolandbauer und Vorstand der Bioland-Stiftung, mit seinem Impuls über innovative Kooperationen in der Bio-Wertschöpfungs- kette und darüber wie Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel für eine nachhaltige Zukunft zusammenarbeiten können. In mehreren Thementischrunden rauchten dann die Köpfe der Teilnehmenden zu verschiedenen Themen und Pro- jekten. Egal ob Neuausrichtung des Biohofs Sigg zum Gesundheitshof, Ideen für die Kommunikation des Rind- fleischprojekts GrasRind vom Bodensee und auch des Bio-Mittagstisches von FrischaufdenTisch, eine digitale Plattform für Erzeuger und die Außer-Haus-Verpflegung, „Paludikultur in wiedervernässten Mooren“, „Bauernoper“ oder aber die Entwicklung eines Filmprojekts, alle Projekte bekamen bei den Thementischen Impulse, Hinweise und Kontakte um nun erfolgreich weiterentwickelt zu werden. Zum Abschluss des Tages sprach Professor Ernst Ulrich von Weizsäcker in seinem Impulsvortrag „Mitmachen ist besser als nach den Sternen greifen“ davon, dass wir mehr Balance brauchen, zum Beispiel zwischen Herz Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 und Verstand, Wissen und Weisheit, Gerechtigkeit und Leistungsanreiz, Mensch und Natur. Sein Fazit zur Mit- mach-Konferenz: „Großartig, wie hier miteinander ge- schaffen wird, machen Sie bitte weiter so!“ Verpflegt wurden die Teilnehmenden durch „Frischaufden- Tisch“ mit 100-prozentigem Bio-Essen. Das GrasRind-Pro- jekt konnte dabei auch gleich in Form eines Burgers ver- köstigt werden. Während der Pausen präsentierten sich bei bestem Wetter direkt am Flappachweiher auf dem Marktplatz der Möglichkeiten verschiedene Initiativen und Projekte sowie Bio-Betriebe der Region: Bestes Flair um miteinander ins Gespräch zu kommen und sich zu vernetzen. An den Ergebnissen der Konferenz soll künftig in den Projektgruppen weitergearbeitet werden. Das Team der Mitmach-Konferenz möchte die Projekte und Initiativen auch weiterhin bei der Umsetzung unterstützen. Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Verbänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024 von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Das Deutsche Schwimmabzeichen wird wie das Deutsche Sportabzeichen bei den Bonusprogrammen der Kranken- kassen anerkannt! Wir freuen uns über eine rege Teilnahme der zahlenden Mitglieder, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hoffen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - AOK Bodensee-Oberschwaben Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben gesunken - Aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwa- ben zeigt deutlichen Rückgang Viele Menschen haben es schon einmal erlebt: Die Haut beginnt zu kribbeln, spannen oder brennen und kurze Zeit später entsteht ein Herpes. Eine aktuelle Auswertung der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigt einen deutli- chen Rückgang an Herpes-Infektionen. „Insgesamt ist die Anzahl der Herpes-Infektionen in der Region Boden- see-Oberschwaben im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um rund 26 Prozent gesunken“, sagt Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. Das spiegelt sich auch in den einzel- nen Landkreisen wider: „Im Landkreis Sigmaringen muss- ten 494 Personen mit Herpes behandelt werden, 2018 waren es 720 Personen. Auch der Landkreis Ravensburg folgt diesem Trend. Die Anzahl ging von 898 Infizierten auf 695 Infizierte zurück. Im Bodenseekreis waren es 2018 497 Personen. 2022 lediglich 375 Personen.“ „Erfasst wurden die Daten AOK-Versicherter, deren Er- krankungen ärztlich hinterlegt wurden“, hebt Markus Packmohr hervor. Vor allem Kleinkinder im ersten bis vierten Lebensjahr wurden im Jahr 2022 wegen einer Herpes-Infektion behandelt. „Von insgesamt 1.564 betrof- fenen Personen in der Region Bodensee-Oberschwaben waren es 161 Kleinkinder.“ Da bei Kleinkindern das Risiko für einen schweren Verlauf besonders hoch ist, sollten sie besonders vor einer Ansteckung geschützt werden. Lippenherpes ist eine Infektionskrankheit Dr. Matthias Osswald, Arzt bei der AOK Baden-Württem- berg erklärt: „Bei Lippenherpes handelt es sich um eine vor allem durch das Herpes-simplex-Virus verursachte Erkrankung, bei der meist um den Mund im Bereich des Lippenrots gruppierte, schmerzhafte Bläschen entstehen. In den flüssigkeitsgefüllten Bläschen befinden sich die Herpesviren, die zum Beispiel nach dem Berühren über die Hände oder auch beim Küssen übertragen werden können. Neben Lippenherpes können die Viren auch den sogenannten Genitalherpes verursachen.“ Da die Herpes-Viren lebenslang in den Nervenknoten des Körpers verweilen, können die lästigen Bläschen nach der Erstinfektion immer wieder auftreten. „Bei Schwächung des Immunsystems, im Rahmen einer Erkältung oder bei Fieber, durch UV- bzw. Sonnenstrahlung und andere Verletzungen im Bereich der Lippen sowie bei Stress oder hormonellen Schwankungen kann es zur Reaktivierung des Herpes-simplex-Virus und damit zur Entstehung eines Lippenherpes kommen“, so Dr. Matthias Osswald. Doch nicht immer muss der Herpes zwingend an den Lip- pen entstehen. Selten tritt er auch an der Nase, den Au- gen, Fingernägeln, Brustwarzen oder dem Gesäß auf. Bei einer Infektion am Auge gilt besondere Vorsicht, da durch die Entzündung der Hornhaut eine Vernarbung entstehen und dies zu einer verminderten Sehkraft führen kann. Die Viren werden durch eine Schmierinfektion übertra- gen, weshalb andere Personen nicht mit dem infektiö- sen Sekret in Berührung kommen sollten. Vor allem beim Küssen oder gemeinsamen Benutzen von Gläsern oder Besteck können die Viren durch winzige Verletzungen in der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangen. Da- her sollte hierauf verzichtet werden, solange Bläschen vorhanden sind. Bei einer Herpes-Infektion, die sich großflächig ausbrei- tet, starke Schmerzen auftreten oder es zu Vereiterun- gen kommt, sollte eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden. Doch in den meisten Fällen ist der Herpes nicht gefährlich und klingt von selbst ab. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg gibt Tipps Kindererziehungszeiten können auch für Väter gelten Die Erziehung eines Kindes wird bei der Rentenberech- nung entweder bei der Mutter oder beim Vater berück- sichtigt. Anlässlich des Vatertages am 9. Mai zeigt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) auf, wann Väter Kindererziehungszeiten bei der ge- setzlichen Rentenversicherung erhalten können. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Wann bekommen Väter Kindererziehungszeiten gut- geschrieben? Falls überwiegend der Vater die Erziehung des Kindes übernimmt, ist die Anerkennung der Zeiten für ihn - auch rückwirkend - problemlos möglich. Anders sieht es aus, wenn er nicht überwiegend erzieht, weil beispielsweise beide Elternteile im gleichen Maße berufstätig sind. In diesen Fällen kann der Vater die Kindererziehungszeit nur erhalten, wenn beide Eltern dieses schriftlich gegen- über dem Rentenversicherungsträger erklären. Die Erklä- rung kann immer nur für die Zukunft, maximal für zwei Monate rückwirkend, abgegeben werden. Wird keine Er- klärung abgegeben, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Was sind Kindererziehungszeiten? Um für die Erziehenden möglicherweise hieraus resul- tierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, werden Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Ren- tenversicherung als Pflichtbeitragszeiten gutgeschrieben: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kindererzie- hung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wichtigen Antragsformularen auf der Themenseite www.drv-bw.de/ Altersvorsorge/Frauen LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Mit kleinen Anpassungen bei der Heuernte tausende Tiere retten - Broschüre der LUBW zeigt Wege der na- turverträglichen Mahd auf Jede Heuernte ist eine Gefahr für zahlreiche Tiere, ins- besondere Insekten. Wie diese Gefahr reduziert werden kann, zeigt der nun veröffentlichte „Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd“ der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Eine schonende Heu- ernte ist im Interesse aller, denn unsere Insekten sind ein wichtiger Baustein unserer Fauna und Flora sowie für unsere Landwirtschaft. Wiesen im Wandel der Zeit Blumenbunte Wiesen sind durch die Intensivierungswel- le der Landwirtschaft zu Ende des letzten Jahrhunderts selten geworden. Klappertopf, Knolliger Hahnenfuß, Mar- gerite oder Mittlerer Wegerich sind nicht nur schön, son- dern sind für viele Insekten überlebenswichtige Nahrung. Wiesen bieten auch Lebensraum für zahlreiche Amphibien und Vögel. Anmutig bereichern die verbliebenen Bestände immer noch das Landschaftsbild Baden-Württembergs. Die heutigen Wiesen sind nicht mehr mit den historischen vergleichbar. Moderne Mähgeräte sind vor allem ökono- misch effizient, sie werden immer größer und schneller. Auch für die Pflege von naturschutzwichtigen Flächen werden immer größere Geräte eingesetzt. „Diese Entwick- lung ist eine der zentralen Ursachen der Gefährdung und des Rückgangs etlicher Tierarten dieser Lebensräume. Erst durch die Diskussionen der letzten Jahre zum ‚In- sektensterben‘ sind auch die Auswirkungen der moder- nisierten Mahd in den Fokus gerückt“, erläutert Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. Moderne Mähgeräte sind für den Rückgang etlicher Tierarten verantwortlich „Die heute praktizierte Form der Heuernte bewirkt bei Heuschrecken einen Individuen-Verlust von bis zu 80 Pro- zent - bei einem einzigen Erntedurchgang! Etliche Tierar- ten können, von der nahenden Erntemaschine überrascht, nicht rechtzeitig fliehen und gelangen so in die rotierenden Messer – was oftmals tödlich endet“, berichtet Maurer. Viele Wiesen werden mehrfach pro Jahr gemäht. Auch Arten wie der Grasfrosch wurden in den letzten Jahren durch moderne Technik und Verfahren fast vollständig aus Wiesen verdrängt. Es existiert eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die negativen Auswirkungen der modernen Mahd zu redu- zieren. Viele davon sind derzeit selbst Fachleuten wenig bekannt. Hier setzt der Praxisleitfaden der LUBW für eine naturverträgliche Mahd an. Hierzu wenige Beispiele: Bereits eine einfache Pendelstange kann den Unter- schied machen Eine einfache Pendelstange, die vor dem Mähgerät an- gebracht wird, hilft bei etlichen Tieren, den Fluchtimpuls auszulösen. Für viele Insektenarten ist schon diese klei- ne vorzeitige Warnung eine lebensrettende Maßnahme. Rückgriff auf naturverträgliche Techniken Auch bereits totgesagte, aber prinzipiell naturverträgliche- re Techniken sind wieder im Kommen. Der sogenannte Bal- kenmäher wurde in jüngster Zeit weiterentwickelt und ist gegenüber moderner Technik nun wieder konkurrenzfähig. Rückzugsräume, das wichtigste Instrument Das wichtigste Instrument einer naturverträglichen Mahd ist und bleibt aber das Belassen von Rückzugsräumen, besser bekannt auch als Insektenschutzstreifen. Zahl- reiche Tiere sterben nicht durch die Messer, haben aber nach der Mahd große Schwierigkeiten Schutz und Nah- rung zu finden. Und genau dieses bieten die sogenannten Insektenschutzstreifen. Von hier aus kann die Wiese wie- derbesiedelt werden, wenn Gras und Kräuter ausreichend nachgewachsen sind. Schlüsselfaktor Straßenbegleitgrün Wer an das Straßenbegleitgrün denkt, der hat in der Regel keine blühenden Kräuter vor dem Auge. Zu Un- recht! Das Straßenbegleitgrün ist in vielen Abschnitten ein wichtiger Lebensraum für etliche Tierarten geworden. Es durchdringt praktisch alle Landschaften und kann von vielen Tieren als Ausbreitungskorridor genutzt werden. Allein in Baden-Württemberg dienen tausende Hektare als Straßenbegleitgrün und werden von Straßenmeistereien gepflegt. Hier hat sich besonders viel zum Positiven ver- ändert: Etliche Kommunen haben erkannt, dass auf kom- munalen Grünflächen oftmals weniger mehr ist. Wurde bis vor wenigen Jahren jedes Jahr mehrfach geschnitten, bleiben Gräser und Kräuter heute viel öfter länger stehen. Die Insekten „danken“ es. In Berlin wurden auf einem Mit- telstreifen einer vielbefahrenen Straße sogar sehr seltene Insektenarten wie die Heuschreckensandwespe entdeckt! Auch die Gerätehersteller bieten insektenschonende Lö- sungen: Hier ist die technische Entwicklung so weit, dass der Aufwuchs effizient entfernt werden kann, aber prak- tisch keine Insekten mehr sterben müssen. Solche neu- artige Technik, die speziell für den Insektenschutz entwi- ckelt wurde, sollte künftig zur Standardausrüstung jeder Kommune gehören. Publikationsdienst der LUBW bietet an: Praxisleitfaden für eine naturverträgliche Mahd Die LUBW hat nun eine 84-seitige Broschüre herausge- geben, in der die Zusammenhänge von Artenschutz und Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Heuernte durchleuchtet werden. Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Verwaltungen und ehrenamtliche Naturschutzakteure. Sie bietet aber auch interessierten Laien einen guten Überblick. Ziel der Broschüre ist es, die Heuernte und die Pflege des Straßenbegleitgrüns natur- verträglicher zu gestalten. Neben der Sammlung aller vor- handenen Informationen zu Verfahren und Technik, wer- den am Ende der Broschüre auch Empfehlungen für die Praxis ausgesprochen. Die Broschüre kann über den fol- genden Link im Publikationsdienst der LUBW als PDF-Da- tei heruntergeladen werden: https://pd.lubw.de/10580 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Sonntag, 19. Mai 2024 Botanische Exkursion: Zwischen Streuwiesen, Hoch- moor und naturnahen Waldgesellschaften Gästeführer: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: ca. 2,5 Stunden Tauchen Sie mit der Ökologin Anne Straub in die faszi- nierende Welt der Pflanzen ein. Bei einem Spaziergang durchs Dornacher Ried werden wir verschiedene Pflanzengesellschaften und ihre unter- schiedlichen Lebensraumansprüche kennenlernen. An- hand einzelner vorgestellter Arten bekommen wir einen Einblick in die Ökologie und Vielfalt der Pflanzen, die cha- rakteristisch sind für die Blitzenreuter Seenplatte. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de Katamaran startet am 10. Mai mit Abendverkehr Die Katamaran-Reederei startet zum langen Wochen- ende mit Abendfahrten. Der Pendelverkehr zwischen Friedrichshafen und Konstanz wird damit über den Sommer an Freitagen und Samstagen bis nach Mit- ternacht ausgeweitet. Abends über den See - das geht ab dem 10. Mai auch wieder mit dem Katamaran. Bis September bietet die Reederei freitags und samstags einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Das Zu- satzangebot macht den Katamaran damit zum idea- len Begleiter für Kulturveranstaltungen auf der anderen Seeseite oder um einfach, die länger werdenden Tage ausgiebig zu genießen. Die Abendabfahrten starten ab Friedrichshafen um 20 und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abend- fahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 €. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 €, und das Familienticket für zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 €. Lediglich am 10. August, wenn in Konstanz das Seenacht- fest stattfindet, benötigen Katfahrer ab 20 Uhr eine Son- derfahrkarte. Der Vorverkauf dazu läuft bereits. Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Deutsches Rotes Kreuz Sommer, Sonne, Freizeitplanung: Blut spenden nicht vergessen! Sommerliches Wetter und Feiertage locken mit vielen Freizeitmöglichkeiten. Der DRK-Blutspendedienst erin- nert daran, die Blutspende nicht zu vergessen Die ersten Sommertage locken in diesen Wochen viele Spender*innen weg von der Spenderliege. Leere Liegen bei der Blutspende können zu einem Problem werden: Unfälle und Krankheiten machen vor gutem Wetter kei- nen Halt. Das DRK bittet zur Blutspende. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Nächster Termin: Mittwoch, dem 29.05.2024, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Grundschule, Sportplatzweg 3/1, 88284 MOCHENWANGEN Jetzt Blutspendetermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Altersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Hätte, könnte, sollte - einfach machen! Blut spenden ist eine der einfachsten und schnellsten guten Taten: Das DRK bietet täglich zahlreiche Termine in der Region an. Wer sich nicht alleine zur ersten Spende traut, der mo- tiviert einfach Freunde, Bekannte und/oder Verwandte zusammen einen Termin zu reservieren. Blut spenden? So einfach läuft‘s: 1. Wunschtermin online reservieren und am Tag der Spen- de reichlich (alkoholfrei) trinken 2. Anmeldung vor Ort unter Vorlage des Personalaus- weises 3. Ausfüllen des medizinischen Fragebogens 4. Kurzes, ärztliches Gespräch und eine kleine Laborkon- trolle 5. Die Blutspende: Abnahme von ca. 500 ml Blut, dauert nur 5 - 10 Minuten 6. Ruhepause und leckere Snacks im Anschluss an die Spende Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Laufprojekt in Leutkirch Lesung - Workshop für Guideläufer - Volkslauf In Leutkirch im Allgäu steht das zweite Juliwochenende die- ses Jahr ganz im Zeichen des Laufsports - und zwar eines Laufsports, der für alle möglich sein soll. Am Samstag, 13. Juli können sich Interessierte zu sogenannten Guideläufern ausbilden lassen. Guideläufer sind Teil des deutschland- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 weiten Guidenetzwerks und begleiten blinde und sehbe- hinderte Läuferinnen und Läufer. Sie sind durch Leibchen erkennbar und durch ein Laufband miteinander verbunden - beides erhalten die Teilnehmer des Workshops. Am Sonntag, 14. Juli startet die Gruppe dann beim tradi- tionellen Leutkircher Volkslauf. Mit dabei wird auch Mike Schmitz sein. Der passionierte Sportler und Träger einer Beinprothese begleitet die frischgebackenen Guideläu- fer - und ermutigt dazu, auch mit Behinderung am Sport im öffentlichen Leben teilzuhaben. Schmitz ist nicht nur Botschafter von „Inklusion braucht Aktion“, sondern er ist auch Mitinitiator der Initiative „Inklusion mit Herz“. Mike Schmitz wird auch am Freitag, 12. Juli schon in Leut- kirch sein. Im Bocksaal liest er aus seinem Buch „Mike macht Mut - Never give up!“. Darin erzählt er seine Ge- schichte: Wie er in jungen Jahren das Bein verlor und sich lange Zeit mit einer Prothese mehr schlecht als recht durch das Leben kämpfte. Und wie eine Hightech-Prothe- se schließlich sein Leben veränderte, ihm Sport ermög- lichte und die Lebensfreude zurückkam. Das Buch kann vor Ort erworben und auch signiert werden. Die Teilnehmenden können sich außerdem auf Spiderman freuen. Spiderman ist ehrenamtlich in Kinderkliniken und Hospizen unterwegs, um „kranken kleinen Helden“ Kraft und Mut zu spenden. Er begleitet das Laufprojekt. Veranstalter ist der VdK Ortsverein Leutkirch in Koope- ration mit dem Guidenetzwerk Deutschland. Das gesamte Laufprojekt wird aus dem Bundespro- gramm „Demokratie leben!“ gefördert. Anmeldung zur Guideläufer-Ausbildung unter vhs-leutkirch.de Überblick: Freitag 12. Juli, 19.30 Uhr, Bocksaal Leutkirch: Lesung aus „Mike macht Mut - Never give up!“. Eintritt kostenlos. Samstag 13. Juli, 9 - 12 Uhr, Tagungshaus Regina Pacis Leutkirch: Guideläufer-Workshop. Teilnahme umsonst, Anmeldung bei der Volkshochschule unter https://kurse.vhs-leutkirch.de/kuferweb/webbasys/in- dex.php?kathaupt=11&knr=241- 30257&kursname=Guide- laeufer-Workshop&katid=27 Sonntag 14. Juli, 9 Uhr: Gemeinsame Teilnahme am Volks- lauf. Die Startgebühren für die Teilnehmer der Guideläu- fer-Ausbildung werden übernommen. Kontakt: Sven Stöckle, VdK Ortsverband Leutkirch Sven.stoeckle@outlook.de, 0172 287 29 37 Maria Hönig „Demokratie leben!“ maria.hoenig@stiftung-st-anna.de, 0151 - 750 627 91 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 25. Mai 2024 in den Lebens- räumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppelinstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Sie Sie an einem Lidkrampf, Schiefhals, Handkrampf oder einer anderen Dystonieform erkrankt? In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Es gibt auch Informa- tionen zur Tiefen Hirnstimulation die auch bei Parkinson angewendet wird. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme und helfen sich selbst weiter. Eine verbindliche Anmeldung mit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 21. Mai erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmel- dungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. an- nette.daiber@rg.dystonie.de Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) TWS verstärkt Investitionen in Energiezukunft Sichere und nachhaltige Versorgung erfordert breitere Finan- zierungsbasis - Sondereffekte verbessern Jahresergebnis Wir haben die akute Phase der Energiekrise zwar fürs Erste überwunden, sind aber mit der Energiewende in Deutschland noch lange nicht so weit, dass unsere Ver- sorgung langfristig sicher und nachhaltig ist“, sagt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Geschäftsführer der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) betonte am Montag (13. Mai) bei der Bilanzpressekonferenz des Un- ternehmens, wie wichtig das Gelingen der Energiewende für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung und damit für den Wohlstand in Deutschland ist. Die TWS und ihre Netztochter TWS Netz GmbH haben das Tempo für die Transformation der Versorgung im Geschäftsjahr 2023 deshalb weiter erhöht: Sie haben 30 Millionen Euro für eine zukunftsfähige und zunehmend klimaneutra- le Energieversorgung aufgewendet. Schwerpunkte der Investitionen waren der Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt sowie weitere Energie- und Mobilitätslösungen, die Ertüchtigung des Strom- und Was- sernetzes und der Erweiterungsbau am Hauptsitz in Ra- vensburg. Dieser soll ein neues Rechenzentrum und die neue Netzleitstelle beheimaten. Zur Finanzierung we- sentlich beigetragen haben Bürgerbeteiligungen und die Nicht-Ausschüttung von Gewinnen an die Gesellschafter. Darüber hinaus war das Wirtschaftsjahr im Wesentlichen geprägt von den Auswirkungen der Energiekrise: einer wei- terhin volatilen Lage am Beschaffungsmarkt mit großen Preisrisiken und der administrativen Umsetzung der Preis- bremsen für Energie, mit denen der Staat die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher im Zaum gehalten hat. Der zunehmende Fachkräftemangel kam erschwerend hin- zu. Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen zufrieden mit dem Geschäftsverlauf: Die TWS hat im Berichtsjahr ins- gesamt 8,3 Millionen Euro Überschuss (Vorjahr 5,9 Millionen Euro) erwirtschaftet; Ursache hierfür seien auch Sonderef- fekte, wie Dr. Andreas Thiel-Böhm informiert: „Zum einen konnten wir Rückstellungen für potenzielle Drohverluste auflösen, die glücklicherweise nicht eingetreten sind.“ Zum anderen liege das Ergebnis aus der Beteiligung an der Tri- anel GmbH über dem Planwert und der Materialaufwand unter dem Ansatz. „Ein stabiles Ergebnis ist Basis für die erforderlichen Investitionen in eine zukunftsfähige Ener- gieversorgung“, erklärt der Geschäftsführer und fügt an: „Die Finanzierung der auch angesichts des alarmierenden Klimawandels dringend erforderlichen Dekarbonisierung der Energieversorgung ist eine große Herausforderung. Sie bedarf einer gemeinsamen Anstrengung und neuer Wege.“ Wachstum in Stromsparte Die Eigenerzeugung an Ökostrom stieg von 80 Millionen Kilowattstunden in 2022 auf 90,5 Millionen Kilowattstunden im Berichtsjahr. Inzwischen betreibt die TWS 7 eigene Wind- parks mit 18 Windkraftanlagen und 18 Photovoltaik-Anlagen. Hinzu kommen Beteiligungen an einem Onshore-Wind- parkportfolio und einem Offshore-Windpark. Zwei Bio- methan-Blockheizkraftwerke und eine Wasserkraftanlage runden das Portfolio ab. Gewachsen ist auch die Zahl der Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Stromkunden: „Wir versorgen gut 1.000 Kundinnen und Kun- den mehr. Dennoch reicht unser eigener Ökostrom immer noch aus, unsere Haushaltskunden bilanziell voll zu versor- gen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm. Der Stromabsatz stieg von rund 302 Millionen Kilowattstunden Strom auf rund 305 Millionen Kilowattstunden Strom. Bei Gas gingen Kunden- zahl und verkaufte Mengen zurück; Gründe hierfür sind die warme Witterung, und Sparappelle im Energiekrisenjahr. Fortschritt bei der Energiewende Die TWS ist Partner der Städte Ravensburg und Wein- garten bei der kommunalen Wärmeplanung. Gut voran- gekommen ist sie mit dem Ausbau der Fernwärme in der Ravensburger Innenstadt. Auch bei der Mobilitätswende geht es voran: Die integrierte Mobilitätsplattform tws.mo- bil der TWS ist zentraler Angelpunkt: Zuwächse gab es beim Fuhrparkmanagement für Firmen und Verwaltun- gen; die Ausleihungen von Autos im Rahmen des Betriebli- chen Mobilitätsmanagements stiegen um 2.800 auf 7.400. Und die Zahl der Buchungen beim jungen e-Carsharing Angebot konnte um 45 Prozent gesteigert werden. Steigende Nachfrage nach Dienstleistungen Weiter etabliert hat sich die TWS als Dienstleister für Kommunen: Die Erlöse stiegen um 11,2 Prozent auf rund 3 Millionen Euro. Der Landkreis Ravensburg und viele Kommunen im Landkreis haben im Jahr 2023 die kom- munale Beschaffungsstelle für Strom und Gas an die TWS vergeben; sie folgten damit den Städten Ravensburg und Weingarten sowie Bad Waldsee, für die das Unterneh- men in dieser Funktion schon länger erfolgreich tätig ist. FAHRER/IN für Schultour gesucht. 2x täglich. Schulferien frei. Verstärkung für unser Team ab sofort gesucht. Tel. 0160 5824411 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Sie interessieren sich dafür, wie das Windparkprojekt im Altdorfer Wald vorangeht? Unser Newsletter liefert Ihnen alle aktuellen Informationen, Einblicke und Wissenswertes zum Windpark viermal im Jahr direkt in Ihr Postfach. Windpark Altdorfer Wald GmbH www.windpark-altdorferwald.de info@windpark-altdorferwald.de Mit dem Newsletter gut informiert zum Windpark Altdorfer Wald! Zur Newsletter Anmeldung geht es unter: www.windpark-altdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIENBAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 www.kuechen-teufel.de www.burnout.kitchen Unser neuer Partner für echte Outdoorküchen: Burnout.kitchen Exklusiv jetzt bei Küchen Teufel. Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig FLIESEN PARKETT www.koelle-ausbausto e.de Besuchen Sie unsere große Ausstellung. 88213 Ravensburg-Albersfeld 1/1, Telefon: +49 751 76 06-0 Schausonntag jeden 1. So. im Monat ab 13 Uhr - k.B. / k.V. Dämmen für mehr Wohnbehaglichkeit Die „gefühlte Temperatur“ wird nicht nur vom Thermometer bestimmt Das subjektive Wärmeemp n- den in den eigenen vier Wänden wird nicht nur von der gemesse- nen Raumtemperatur, sondern auch von der Kälteabstrahlung der Wand ächen, der Luftfeuch- te und -qualität beein usst. Foto: djd/puren (djd). Im Wetterbericht ist häu- g von der „gefühlten Tempera- tur“ die Rede. Das Phänomen, dass nicht die auf dem Thermo- meter angezeigte Temperatur über unser subjektives Wohlbe- nden bestimmt, lässt sich aber im eigenen Zuhause beobach- ten. Denn das Wohlfühlklima im Raum wird neben der objektiven Raumtemperatur auch durch Luftfeuchte, Luftbewegung und -qualität sowie die Wärme- oder Kälteabstrahlung der Wände be- ein usst. Eine gute Gebäude- dämmung ist daher nicht nur eine Frage der Energieeinsparung, sondern außerdem des Wohn- komforts. Bei der Auswahl der Dämmung spielt zudem die Luftqua- lität eine Rolle. Emissionsarm sind zum Beispiel Hochleistungsdä- mmungen mit dem pure life-Umweltzeichen. Unter www.puren. com gibt es hierzu mehr Infos und einen kostenlosen Bauherren-Rat- geber. Sie möchten bei der nächsten Sonderveröffentlichung dabei sein? Rufen Sie uns an Tel. 07154/8222-70, schreiben Sie eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de oder besuchen Sie uns auf www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Hitzeschutz fürs Dachfenster Wer im Dachgeschoss lebt, muss sich besonders gut für som- merliche Wärme wappnen (djd). Wer im Dachgeschoss lebt, sollte nicht nur das Dach gut däm- men, sondern auch die Fenster mit einem soliden Hitzeschutz aus- statten und sich so für die steigenden sommerlichen Temperatu- ren wappnen. Außen liegende Rollläden oder Außenmarkisen sind am besten geeignet, um sommerliche Hitze abzuhalten. Der Dienst- leister TLS-Dachfenster etwa hat viele entsprechende Produkte auf Lager, sodass direkt ein Montagetermin vereinbart werden kann. Muss doch einmal Zubehör bestellt werden, garantiert der Anbie- ter den Einbau innerhalb von zehn Tagen nach Materialeingang. Der Dienstleister kann auf ein Netzwerk von rund 70 Servicetechni- kern in Deutschland zurückgreifen, monatelange Wartezeiten wer- den so vermieden. Mehr Infos gibt es unter www.tls-dachfenster.de. Außen liegende Rollläden oder Markisen sorgen für einen effektiven Hitze- schutz. Dabei lassen Markisen weiterhin Tageslicht in den Raum, weshalb sie vor allem für den Wohnbereich geeignet sind. djd/TLS-Dachfenster/Roto Frank Dachsystem-Technologie Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 VERSCHIEDENES www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 Unfallinstandsetzung Fahrzeuglackierung Glasersatz & Reparatur Mietwagen El. Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Die Kälteanwendung mit Unterdruck Probier‘s einfach aus. Erste Anwendung kostenlos! Termine bitte telefonisch vereinbaren Anzuwenden bei Beschwerden wie zum Beispiel: ■ Arthritis ■ Karpaltunnelsyndrom ■ Long Covid ■ Migräne ■ Sportverletzungen ■ Restless Legs ■ Rheuma ■ Rückenschmerzen ■ uvm. Kältestudio Amtzell Wohlbenden und Fitness Goppertshäusern 19/1 I 88279 Amtzell Tel. +49 151 70306282 Rolf.Jeck@Kältestudio-Amtzell.de www.Kältestudio-Amtzell.de Bürgermeisterin Kreistagswahl am 9. Juni auf Listenplatz 1 der Freien Wähler Stark für Baindtfür Baindt & für den Landkreis ! V.i.S.d.P Simone Rürup Rebsteige 3 | 88214 Ravensburg | 0151 5153 6083 Suche Begleitung für Spaziergänge für meine Mutter in Baindt. Tel: 0041-79 966 79 71 oder per mail omundo@outlook.de WAHLANZEIGEN/PARTEIEN KFZ-MARKT[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 2. Februar 2024 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Ortsfasnet2024 Donnerstag, 08.02.2024 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 09.02.2024 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Weiteres Vorgehen bei der Neugestaltung der Ortsmitte Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgt die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Im nächsten Schritt wird ab dem 12.02.2024 bis Mai 2024 im Bereich Rathausvorplatz gearbeitet, sodass der Haupteingang punktuell nicht nutz- bar sein wird. Der Zugang zum Rathaus erfolgt in dieser Zeit über den Hintereingang. Eine entsprechende Beschil- derung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt vorübergehend von der Mühlstraße. Bitten beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänen- feld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenab- fahrt im Bereich des Dorfplatzes. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2023 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gemäß der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice -> Öffentliche Bekannt- machungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde das Re- daktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt beschlossen. Wind und Photovoltaik im Landkreis Ravensburg – Nachbericht zur Dialogveranstaltung am 17. Januar 2024 in Weingarten Am 17. Januar 2024 fand eine umfangreiche Dialogveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) statt, bei der über 400 Teilnehmer im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten zusammenkamen. Die Ver- anstaltung behandelte Klimaschutzziele und die Planungsoffensive BadenWürttembergs im Bereich erneuerbare Energien, wobei Umweltministerin Thekla Walker als Rednerin auftrat. Die Diskussion über Wind- und Solarenergie zeigte den hohen Informations- und Austauschbedarf. Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, sich über 25 Vorranggebiete für Windenergie und 56 Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik im Landkreis Ravensburg zu informieren. Diese Flächen sind Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie, für den Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2024 Stellungnahmen abgeben können. Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Der Regionalverband ist für die Suche nach ge- eigneten Flächen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis verantwortlich. Die Ministerin betonte, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien hohe Umweltstandards eingehalten werden. Die Auswahl der Flächen erfolgte sorgfältig unter Berücksichtigung von Abständen zu bestehender Bebauung, Naturschutz und Windleistung. Der Regionalverband plant, bis Ende September 2025 den Regionalplan Energie zu beschließen. Be- sondere Aufmerksamkeit wurde dem Wurzacher Ried und dem Altdorfer Wald gewidmet. Deswegen werde das Ried samt Puffer von Vorranggebieten für Windenergieanlagen freigehalten, während Vorranggebiete im Altdor- fer Wald möglich sind. Der Schutz von Grundwasservorkommen und die Vermeidung von Konflikten mit Natur- schutzzielen sind zentrale Anliegen des Regionalverbands. Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) wurden ebenfalls erläutert, wobei der Regionalverband den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielraum lässt. Die Veranstaltung endete mit einem regen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten, umfassenden Informationen und Möglichkeiten zur Stellungnahme. Der komplette Medienbericht zur Di- alogveranstaltung in Weingarten sowie alle relevanten Pläne und Unterlagen sind auf der Website des Regional- verbands unter rvbo-energie.de zu finden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie un- ter: https://www.baindt.de/rathausbuergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebau- ungsplanes befindet sich im Westen des Ortsteils „Scha- chen“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am Fö hre nri ed voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Aus- legung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgege- ben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 02.02.2024 Simone Rürup , Bürgermeisterin Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unser Austräger Abiel Stör hat das Amtsblatt Ende Ja- nuar zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Aller hat er das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ole Buchmüller hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt ab 2. Februar austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Öffnungszeiten Hauptfasnet – Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Verkehrsbeschränkungen und Sperrun- gen aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung für Netze BW Aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegungen im Auftrag von Netze BW kommt es im Zeitraum von Mon- tag, den 05. Februar 2024 bis Freitag, den 31. Mai 2024 zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen: • Hirschstraße 38 bis Zufahrt Zeppelinstraße (Gehwegs- perrung, Fahrbahneinengung) • Zeppelinstraße (Sperrung Fußweg) • Siemensstraße (halbseitige Sperrung) Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil- nehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderun- gen sowie um die Beachtung der Beschilderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Frei- willigen Feuerwehr Baindt am Frei- tag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. An- zugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Februar und Sonntag, 04. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Februar Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 78, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 04. Februar Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in der Zeit vom 9.2.24 bis zum 16.2.24 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Kraftquelle Resilienz - Neue Energie tanken Mit Resilienz, der inneren Stärke des Men- schen, ist es möglich mit Krisen besser umzugehen. In schwierigen Situationen ist der Blick auf die Kraftquel- len oft eingeschränkt. Doch es gibt Sie: Augenblicke, die guttun und kleine farbige Momente im Alltag. Dieses, und wie Sie Ihre Beweglichkeit als Kraftquelle nutzen können, erfahren Sie in diesem bewegten Impulsvortrag. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.02.2024, 19 Uhr Referentin: Sigrun Kienle-Hohwy, Balancetrainerin, ge- prüfte Dozentin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.02.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So trennen Sie richtig: Mülltrennung und Verpackungsrecycling Design für Wiederverwertung . Gelber Sack, Gelbe Tonne. Darin sam- meln die Dualen Systeme ausschließ- lich Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbund- materialien sowie Getränkekartons. Kon- servendosen gehören also klar ins „Gelbe“. Unterschiedliche Bestandteile einer Verpa- ckung sollten getrennt werden: z.B. Joghurt- becher und Aludeckel. Verpackungen müs- sen nicht ausgewaschen werden, es reicht „restentleert“, sprich: ohne grobe Rückstän- de. Zahnbürsten wie auch Alufolien, mit der man Essen einpackt, gehören in die Rest- mülltonne – oder die Wertsto gehören onne. Die Deutschen sind Europameister im Verbrauch von Verpackungen und so- gar Weltmeister im Sammeln und Trennen. Stimmt zwar, doch leider landet der Müll nicht immer in der richtigen Tonne. Die Dualen Syste- me klagen zunehmend über „Fehlwürfe“. Ein Drittel des Abfalls in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gehört da gar nicht rein, son- Der gewünschte geschlossene Kreislauf des Recyclings kann schon am zu komplizierten Entwurf einer Verpackung scheitern. Dann nämlich, wenn man dafür Materialien kombiniert, die sich nur schwer voneinan- der trennen lassen oder die eben auch nur zum Teil recycelt werden können, etwa eine Alu- miniumverbundfolie. Damit das Recycling sinnvoll, Verpackungen .Müllfraktion gibt es regionale Unter- gut funktioniert, ist es Wertstofftonne (orange). Für diese dern in den grauen Rest- müll. Dieser falsche Anteil ist in Städten noch höher. nur aus einer einzigen Kunststoffsorte herzustellen, zum Beispiel aus dem Kunststoff schiede: Zum Beispiel dürfen in Berlin in die orangene Wertstofftonne nicht nur Leicht- verpackungen, sondern auch Gegenstän- de aus Metall, Kunst- oder Verbundstoffen: vom Getränkekarton über die Weichspüler- flasche und anderen Kunststo Weichspüler ehältern bis hin zu Töpfen, Pfannen. An den Irrtümern bei der Mülltrennung liegt es aber nicht, dass mittlerweile 52 Prozent al- ler getrennt gesammelten Verpackungsabfäl- le aus Kunststoff „einem Recycling zugeführt Polypropylen (PP). Der Kunststoff Poly- ethylen (PE) steckt in der HälHäl e aller Verpa- ckungen. PE wird in der Regel recycelt. werden“, wie es im Behördenjargon korrekt Aufs Monomaterial kommt es an ckungen liegen die Recyclingerfolge bei . Hierein gehört alles, was nicht Ver- heißen muss. Denn das „Zuführen“ bedeutet ja noch nicht, dass der Abfall in der Tat recy- celt wird. Denn auch aus diesen 52 Prozent werden noch Verunreinigungen und nicht recyclingfähige Bestandteile aussortiert. O bestehen Verpackungen aus verschiedenen Kunststoffen oder aus mehreren Lagen Pa- pier, Kunststoff und Aluminium, aus soge- nannten Verbunden. Hinzu kommen Farb- stoffe, Weichmacher oder Stabilisatoren, die den Wert des gewonnenen Recyclingmateri- als oder Rezyklats mindern (Downcycling). Sehr viel höher als bei den Plastikverpa- Restmülltonne (grau oder schwarz). Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen sowie aus Weißblech und Aluminium. Auch Glasverpackungen seien in aller Re- gel hochgradig recyclingfähig, heißt es beim Umweltbundesamt (UBA). Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue packung, Glas, Altpapier oder Biomüll ist. Windeln, Hygienartikel wie Servietten, Ta- schentücher und Küchenpapier. Auch ka- putte Trinkgläser gehört in den Restmüll, da dieses Glas anders gebaut ist als z.B. Marme- laden- oder Gurkenglas (Verpackung!). Glasverpackungen verwendet werden – beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn . grün). Glasverpackungen gehören und das immer wieder! „Allerdings hil die Altglascontainer (weiß, braun, die leeren Glasverpackungen nach dem Ge- brauch im Restmüll entsorgt werden.“ Da- bei könne das Altglas nur im Glascontainer gesammelt und nach Farben sortiert „einem Recycling zugeführt werden“. Doch die nach den Farben sortiert in die dafür vor- gesehenen Container. Andere Farben wie z.B. blaues Glas dürfen mit ins „Grünglas“. Und: Deckel müssen Sie nicht abschrauben! Laut Verpackungsgesetz brächten leider zu wenig Altglas in die da- .tungspapier (darf mit rein) gehüllt, ver- für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 % Sammelmengen sinken: Verbraucher:innen Biotonne (braun). Essensreste in Zei- für vorgesehenen Container, konstatiert die Umweltbehörde. Der Grund: Es wird zu wenig „auf die Wichtigkeit der Müll- trennung hingewiesen“, und es gebe immer weniger Stellplätze für die Glascontainer, bemängelt das UBA. In der Folge würden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, wertvolles Altglas gehe verloren. hindert Gerüche. Biologische Abfälle wie Bratwurst, Orangenschalen und Blumen gehören in die Biotonne. Dagegen darf bio- logisch abbaubares Plastik nicht hierein, da nicht vollständig kompostierbar (dauert zu lange); vielmehr könnte es in der Verwer- tung als Mikroplastik auf Äcker gelangen. Getränkekartonverpa- ckungen zu 80 % Verbundverpackungen zu 70 % Kunststoffverpackun- gen 63 % ner gesetzlichen Recyclingquote unterliegen, .gen Sie Ihre Zeitungen, Pappe und Auch gesammelte Verpackungen, die kei- Papiertonne (blau). Hierein entsor- werden in der Praxis nicht recycelt: zum Bei- spiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork. „Sie sind somit beson- ders problematisch“, betont das UBA. (tb) Kartons, auch Eierkartons oder Briefum- schläge mit Fenster. Aber Vorsicht bei Kas- senzetteln aus ermopapier: Dieses Papier ist chemisch behandelt, taugt somit nicht fürs Recycling und gehört in den Restmüll. Recyclingquote von 50 % Leichtverpackungen https://www.umweltbundesamt.de/themen/ https://www.umweltbundesamt.de/ presse/pressedossiers/pressedossier-verpa- ckungen-verpackungsabfaelle abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz https://www.muelltren- nung-wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Februar - 11. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Weisheit Herr, gib mir die Kraft, zu ändern, was ich ändern kann, die Demut, anzunehmen, was sich nicht ändern lässt, und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Friedrich Oetinger Samstag, 03. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium der Kapelle mit Kerzen- weihe, Segnung der Agathabrote und Blasius- segen 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mariella 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Rafael Dorn, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör († Anni Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Gisi, Familie Merk, Helena Ohl- heiser, Magdalena und Klemens Braunagel, Leokadia und Josef Malsam) Sonntag, 04. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Februar – Gumpinger Donnerstag 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 09. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse Sonntag, 11. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt ,Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 08. Februar geschlossen Freitag, 09. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Frauen Fasnet, 7.2.2024 ab 14.00 Uhr Das Gemeindehaus St. Anna verwandelt sich in einen Western-Saloon. Die Weiberleit sind im Western-Fieber. Bitte kommt zur Frauen Fasnet, Frauen – Männer und Kinder. Es gibt einen Begrü- ßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Mittwoch, 21.2.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. auch für Nichtmitglieder sind willkommen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus“ Große christliche Kirchen in Baden-Württemberg unter- stützen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Rottenburg. Die vier gro- ßen christlichen Kirchen in Baden und Württemberg un- terstützen das neu gegründete „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“. Dem Bündnis haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche und überparteiliche Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie staatliche Institutionen, Vereine und Parteien in Baden-Württemberg angeschlossen. Die zwei Bischöfe, die Bischöfin und der Diözesanadministra- tor betonen den Wert des Bündnisses und die Notwen- digkeit, für Menschenwürde und gegen jede Form der Menschenfeindlichkeit einzustehen: Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sieht insbesondere Christinnen und Christen herausgefor- dert: „Wer glaubt, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf und Ebenbild ist, kann keine Mitmenschen ausgrenzen. Dafür stehen wir als Kirchen im Bündnis ein.“ Dr. Clemens Stroppel, Diözesanadministrator der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart, erläutert: „Mit unserer Teilnah- me beim Bündnis für Demokratie und Menschenrechte wollen wir ein Zeichen setzen. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ist es gerade in der aktuellen Situation notwendig, dass wir als Diözese Rottenburg-Stuttgart einstehen für die unantastbare Würde aller Menschen. Und dass wir aufstehen für die parlamentarische Demo- kratie in unserem Land. Demokratie und Menschenrechte garantieren uns seit 75 Jahren, dass das nicht mehr ge- schieht, was unter der nationalsozialistischen Herrschaft furchtbar geschehen ist.“ „Für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechts- extremistische Spaltung unserer Gesellschaft braucht es starke Bündnisse aller, die sich zu Menschenwürde und einem solidarischen Miteinander bekennen. Dafür stehen wir als Evangelische Landeskirche in Baden“, so die Lan- desbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger betont: „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus. Deswegen stellen wir uns, die wir an Jesus Christus glauben, gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus und Menschen- feindlichkeit. Der Wert und die Würde eines Menschen werden weder von seiner Herkunft, noch von seiner Re- ligion bestimmt. Wir stehen ein für unsere Demokratie, die genau diese Menschenwürde an die erste Stelle setzt.“ Nach der Berichterstattung über rechtsextreme Depor- tationsideen, welche die Recherchen des gemeinwohlo- rientierten Medienhauses Correctiv kürzlich offenlegten, hat SPD-Landeschef Andreas Stoch das überparteiliche Bündnis initiiert. Am Donnerstag, 25. Januar 2024, ka- men Vertreterinnen und Vertreter der vier großen Kir- chen sowie weitere Mitglieder des Bündnisses zu einem Auftakttreffen in Stuttgart zusammen. In einer gemein- sam verabschiedeten Erklärung heißt es unter anderem: „Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände, Vereine, Initiativen, Unterneh- men, Parteien sowie lokale Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite de- mokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechts- extremismus.“ Die weiteren Schritte des Bündnisses für Menschenrechte und Demokratie sind die Bildung einer Steuerungsgruppe, die weitere Maßnahmen koordiniert, eine gemeinsame Kampagne in den sozialen Medien und eine zentrale Kundgebung. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechts- staatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Hal- tungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab. Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bünd- nis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemein- schaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemein- den sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg. Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plä- nen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Wel- le der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröf- fentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Dafür stehen wir: 1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demo- kraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jeg- liche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islam- feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schul- terschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde. 2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unter- nehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Verei- nigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und wei- teren Merkmalen. 4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Al- ters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einfluss- bereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Men- schen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Ge- sellschaft mitzugestalten. 5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidi- gung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stel- len uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 04. Februar Sexagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 05. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 08. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 09. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikan- tin U. Hut) Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) Gedanken zum Wochenspruch – aus aktuellem Anlass Hören und Hin-Hören ist nicht das- selbe. – Das haben in den vergange- nen Jahren auch in unseren Kirchen zu viele Menschen erlebt, denen unsägliches Unrecht angetan wurde. Das Ausmaß des Versagens unserer Kirche beim Schutz der Würde ihr anvertrauter Menschen macht einfach nur sprachlos. Denn es steht in so krassem Widerspruch zu dem Weg, den Jesus uns vorgelebt hat, der sagt: „Selig sind, die rei- nen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen.“ Wo Gottes Name genannt wird, kann doch kein Raum für Machtmissbrauch und Grenzüberschreitung sein und das gilt es auch ganz praktisch in allen Bereichen unserer Kirche und unseres Lebens durchzubuchstabieren. Unser Wochenspruch fordert uns deshalb auch in die- ser Situation kompromisslos heraus: Hör hin! – Zualler- erst wenn Gott zu dir redet. Dann wirst du auch fähig, zu merken, wenn er dir in deinem Gegenüber begegnet und zu dir spricht. In einer „Kirche des Wortes“ gilt es zu lernen, dass Hin- hören das Allererste ist, das wir zu beherzigen haben – auf Gott und auf die Menschen, die sich an uns wenden. Unser Versagen als Institution Kirche hat nicht nur struk- turelle, sondern auch theologische Ursachen und stellt uns vor Augen, dass die Veränderung (Heiligung) aller Bereiche des Lebens ein zentraler Teil eines lebendigen Glaubens ist, dessen andere Seite Vergebung (Gnade) heißt. Denn Vergebung ohne Veränderung wäre, wie Die- trich Bonhoeffers geschrieben hat, nur „billige Gnade“. Ja, auch in unserem Versagen lässt ER uns nicht im Stich, Gott sei Dank. Doch wenn wir nicht nur „Christen“ heißen, sondern auch wirklich aus Gottes Liebe leben wollen, dann müssen wir – wie ER – konsequent Partei ergreifen für die Schwächsten, für alle, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen sind. Wie es ein Prophetenwort aus dem Buch Jesaja auf den Punkt bringt: „Hört, was der Herr zu sagen hat, ihr Machthaber von So- dom! Gebt acht auf die Weisung unseres Gottes, ihr Leute von Gomorra! Ich halte es nicht aus, wenn ihr Unrecht tut und gleichzeitig Gottesdienste feiert. Wenn ihr im Gebet die Hände zu mir ausstreckt, verschließe ich meine Augen vor euch. Auch wenn ihr noch so viel betet – ich höre es nicht. Hört auf, Böses zu tun! Lernt, Gutes zu tun, sucht das Recht! Weist den Unterdrücker in die Schranken! Verhelft dem Waisenkind zum Recht! Zieht für die Wit- we vor Gericht! (Aus Jesaja 1, BasisBibel) Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Der letzte Termin vor den Ferien! Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken, am Donnerstag- abend, 8. Februar, um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! M. Schöberl, Pfarrer --- Wort des Landesbischofs zur ForuM-Studie Am Donnerstag wurde in Hannover die unabhängige Studie zur sexua- lisierten Gewalt in der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) öffent- lich vorgestellt. Viele Medien haben darüber berichtet. Die Kritik an der Evangelischen Kirche ist groß und be- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 rechtigt. Dass wir gegenüber den Betroffenen so versagt haben, schmerzt und erschüttert mich. Ich habe zusammen mit Synodalpräsidentin Sabine Foth und mit Betroffenen die Präsentation der ForuM-Studie im Livestream angeschaut. „Wir möchten von unserer Kirche gesehen und gehört werden und als Teil dieser Kirche verstanden sein“, so die Betroffenen im Gespräch mit mir. Ich bitte: Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass bei sexua- lisierter Gewalt nicht weggesehen wird oder Meldungen überhört werden. Und ebenso, dass Betroffene nicht aus- gegrenzt werden. Zwei Felder gehen wir jetzt an: 1. Das bereits beschlossene Gewaltschutzgesetz wird mit der Beteiligung Betroffener und unter Berücksichtigung der Studie auf allen Ebenen konsequent umgesetzt. 2. Die theologischen Fragestellun- gen, die der Aufarbeitung und der Prävention im Wege standen und stehen, werden weiterbearbeitet. Der Vorwurf einer nicht vollständigen Bereitstellung der Akten hat uns überrascht. Weder die Forschungsgruppe noch die EKD hat auf dieses Problem im Vorfeld hinge- wiesen. Alle Personalakten des Pfarrdienstes der Landes- kirche wurden nach dem Vier-Augen-Prinzip sorgfältig gesichtet und gründlich ausgewertet. Disziplinarakten sind in unserer Landeskirche Teil der Personalakten. Die Forschungsgruppe hatte vollumfänglich Zugang zu den Inhalten. Weitere und vertiefte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der landeskirchlichen Homepage (www. elk-wue.de). Es grüßt Sie und wünscht Gottes Segen Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen gewinnen Hallenbezirksmeis- terschaften In der Gruppenphase ging es gegen die Mä- dels aus Deuchelried (1:0), aus Bad Waldsee (2 : 0) und Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ravensburg (1:2). Als Gruppenzweiter qualifizierte sich unser Team für das Halbfinale. Dort warteten die Mädels aus Bergatreute. Nach 0 : 1 Rückstand drehten unsere D-Mädchen das Spiel noch und gewannen mit 3 : 1. Der TSB Ravensburg gewann das Halbfinale ebenfalls (7 : 0 gegen Immenried). Somit kann es im Finale erneut zum Duell gegen die Mä- dels aus Ravensburg. Mit einer starken Abwehr um Aus- hilfstorspielerin Lena Pfleghar war es für Ravensburg schwer überhaupt zu Abschlüssen zu kommen. Es ge- lang beiden Teams, weder in der regulären 10-minütigen Spielzeit, noch in der 5-minütigen Verlängerung ein Tref- fer. Somit kam es zum 9-Meter Duell. Lea, Lena P. und Hanaa trafen für unser Team und weil Ravensburg nur 2 x Mal traf, hatten letztlich unsere Mädels die Nase vorn und revanchierten sich für die knappe Niederlage in der Gruppenphase. GLÜCKWUNSCH an unsere D-Mädchen um das Trainerteam Katrin Sorg, Rebecca Butch, Sepp Brinz, sowie Luca und Hanna Busam. Es spielten und trafen Amelie Metzler, Maylin Kretzer, Phi- lina Ziegler, Maya Hoffmann(1), Lea Busam (3), Hanaa Alosh (2), Lena Pfleghar (1) und Lena-Marie Alber (2). E-Juniorinnen holen ebenfalls die Hallenbezirksmeis- terschaften Nach den guten Leistungen in zwei Privatturnieren waren die E-Juniorinnen guten Mutes in den Bezirksmeister- schaften ebenso eine gute Rolle spielen zu können, doch morgens erreichte die Mannschaft dann die Nachricht, dass gleich zwei Leistungsträgerinnen krankheitsbedingt ausfallen. So mussten unsere Trainerinnen Katrin und Rebecca die Mannschaft neu auf- und einstellen und so gingen die Spielerinnen unbeirrt und gelöst ins Turnier. Nach zwei Unentschieden in den ersten beiden Vorrun- denspielen gegen Deuchelried (1:1) und Friedrichshafen (2:2) konnte man sich mit einem 3:0 gegen MBK Union für das Halbfinale gegen die favorisierten Spielerinnen aus Ravensburg qualifizieren. Mit einer extrem konzen- trierten Leistung in der Abwehr und angetrieben von ei- ner umsichtig agierenden Hanaa, die neben guten Ein- zeldribblings immer wieder ihre Mitspielerinnen im Sturm gut anspielte, gelangen ihr dann selbst zwei schöne Tore zum Einzug ins Finale gegen den SV Deuchelried. Beide Mannschaften schenkten sich nichts und auch Margo im Tor bewahrte uns mit der ein oder anderen Parade vor dem Rückstand, wohingegen Hanna und Mia auch erst in letzter Sekunde am Einschuss gehindert werden konn- ten. So kam es zur Verlängerung in der ebenfalls kein Tor mehr fiel und zum anschließenden Elfmeterschießen. Gleich den ersten Schuss konnte Hanaa, die jetzt ins Tor ging, parieren und während auf unserer Seite Emilia und Hanaa verwandelten, war die Bezirksmeisterschaft zu unseren Gunsten entschieden. Mädels, das war eine Top Mannschaftsleistung und ein verdienter Sieg, den ihr natürlich auch für eure erkrank- ten Mitspielerinnen geholt habt. Es spielten: Hanaa Alosh, Emilia Müllerleile, Melina Feiten- heimer, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Mia Malsam, Hanna Busam, Margo Hodek C-Juniorinnen mit Galavorstellung in den Hallenbe- zirksmeisterschaften erfolgreich Nachdem drei BZM nun an unsere SGM Baindt/Fronreute gingen, wollten die C-Juniorinnen selbst nicht nachstehen. Im ersten Spiel gegen den PSG Friedrichshafen taten sich die Spielerinnen noch schwer und nur ein Tor von Jana nach Zuspiel von Hedda reichte zum knappen Sieg. Im zweiten Spiel gegen Immenried lief es schon besser und die Kombi Hedda-Jana schlug gleich dreimal zu. Doch wir merkten, dass dies auf Dauer zu einfach ausrechen- bar wird und so stellte Trainer Cariem um und zog Jana nach hinten, was bewirkte, dass ein hervorragendes Pass- spiel unter Einbezug aller Mitspielerinnen inclusive Torfrau Sara zur Folge hatte. So gewannen wir das abschließen- de Vorrundenspiel gegen die SGM Aichstetten/Aitrach durch Tore von Hedda, Sophie und zweimal Victoria mit 4:0. Im Halbfinale gegen Deuchelried steigerte sich die Mannschaft noch einmal und konnte ebenfalls mit 4:0 gewinnen. Im abschließenden Finale ging es dann gegen die bis dato souveränen Mädels aus Ravensburg. Doch von Beginn an ließen wir die Gegnerinnen kaum an den Ball, spielten teilweise im Direktspiel durch die Halle und konnten letztlich mit Toren von Jana und Hedda das Spiel klar für uns entscheiden. Eine Topleistung auf höchstem Niveau, die allen Fans und neutralen Zuschauern viel Spaß beim Zuschauen bereitet hat. Es spielten: Sara Jukic, Jana Eiberle, Vivienne Pogrze- ba, Lena Füssel, Hedda Said, Sophie Heilmeier, Victoria Wertmann Mit der Maximalausbeute von vier BZM Siegen in vier Wettbewerben war es über alle Jugenden der Juniorinnen hinweg eine extrem erfolgreiche Hallenbezirksmeister- schaft 2024 für die SGM Baindt/Fronreute, die durch den souveränen Sieg der C-Juniorinnen abgeschlossen wurde. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht der Abteilungsversammlung 2024 Am 17.01.2024 fand die diesjährige Abteilungs- versammlung statt. Zunächst berichtete kurz der Abteilungsleiter Tobias Nowak vom er- folgreichen Hobbyturnier am 06.01. mit 35 Teilnehmern, das in jedem Fall im nächsten Jahr wiederholt und ei- nen festen Termin im Kalender bekommen wird. Des Weiteren blickte er auf die anstehenden Termine, unter anderem die Minimeisterschaften am 27.01. sowie die Turnierserie der 3.Liga, die in der Baindter Sporthalle am 25.02. durch Sven Hapek durchgeführt wird. Die Durch- führung der Jungendkreismeisterschaften im Dezember war ebenfalls ein voller Erfolg. Auch für die kommende Saison 2024/2025 werden wir uns wieder für eine Turnie- rausrichtung bewerben. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem sehr „positiven Geschäftsjahr“ 2023 sprechen. Größter Ausga- benposten waren die Anschaffung 4 neuer Platten sowie neuer Bälle. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit. Dieses Jahr soll es für die Kinder und Jugendlichen wieder ein Event außerhalb des Tischten- nisspielens geben. Alle Ausschussmitglieder: v.l. Tobias Nowak, Marcel Brück- ner, Claudia Hauß, Martin Marcinkowski, Robert Nowak, Tobias Sonntag, Philipp Schwarz und Lisa Schiedel Nähere Infos dazu folgen. Anschließend wurden die Aus- schussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Als weiterer Termin wurde der Saisonabschluss für den 04.05.2024 festgelegt. Starker Start der 1. Jugendmannschaft SV Baindt I – SV Deuchelried I 8:2 In der Rückrunde wurden wir in die Kreisliga A Gr. 1 ver- schoben und haben somit ganz neue Gegner und Her- ausforderungen. Das erste Spiel gegen den SV Deuchel- ried konnten unsere Jungs dabei mit tollen Spielen und starken Leistungen 8:2 gewinnen. Im Doppel waren Va- lentin und Fabian das bessere Duo und konnten mit 3:1 gewinnen und auch in den Einzeln machten wir die bes- sere Figur. Jona blieb sogar ungeschlagen und konnte sich in allen Spielen mit 3:1 durchsetzen. Valentin und Fa- bian mussten der Nummer 1 der Gäste jeweils gratulie- ren, konnten aber die anderen Spiele siegreich gestalten. Besonders nervenstark präsentierte sich Valentin, der nach einem 0:2 Satzrückstand zweimal in der Verlänge- rung zum 2:2 ausgleichen konnte um schlussendlich mit 11:8 im entscheidenden 5. Satz die Oberhand behielt. Das war ein starker Auftritt des ganzen Teams der Lust auf mehr macht. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) Rückrundenauftakt nach Maß SV Baindt – TSV Meckenbeuren 9:4 Trotz den krankheitsbedingten Ausfällen von Marcel Brückner und Frank Markwart konnte die erste Mann- schaft einen nicht zu erwartenden Auftaktsieg zu Beginn der Rückrunde feiern. Kurzfristig sprangen Christine Mal- sam und Wolfgang Assfalg, der nach seiner schweren Verletzung mit einem Spezialschuh an den Tisch stand, ein und halfen so mit, dass wir ohne Aufrücken zu 6. spie- len konnten. In den Doppeln holten wir mit einer 2:1 Führung das Ma- ximum aus unserer Situation heraus. Philipp Schwarz und Nico Scheffold sowie das Vater-Sohn Gespann Thomas und Tobias Nowak konnten ihre Matches siegreich ge- stalten. Die Einzel liefen zu Beginn wie erwartet, Philipp gewann solide und Wolfgang unterlag auch aufgrund sei- ner Einschränkung. Danach folgten drei hart umkämpfte Partien: Tobi konnte mit einer Energieleistung einen 0:2 Satzrückstand in einen Sieg umwandeln und Nico setz- te sich in 3 knappen Sätzen gegen Elwert durch. Bitter war die Niederlage von Thomas Nowak in der Verlänge- rung des 5. Satzes und auch Christine konnte als Ersatz- spielerin gegen die ausgeglichen besetzte Meckenbeurer Mannschaft nichts ausrichten. So gingen wir mit einer 5:4 Führung in die zweite Einzelrunde. Das Spitzeneinzel der beiden nominell besten Spieler beherrschte Philipp nach Belieben und ließ seinen Gegner rat- und chancenlos zurück. Danach gelangen uns zwei big points: Wolfgang überraschte alle, als er seinen ebenfalls angeschlagenen Gegner mit cleverem Spiel im Rahmen seiner Möglich- keiten bezwingen konnte und Tobi wehrte im 5. Satz 3 Matchbälle ab, um doch noch mit 13:11 als Sieger von der Platte zu gehen. Den Schlusspunkt setzte der gut aufge- legte Nico mit seinem 2. Sieg zum 9:4 Endstand. Aufgrund Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Krankenmisere ein nicht zu erwartendes Ergebnis und daher umso schöner, vielen Dank nochmals an Wolfgang und Christine für euren kurzfristigen Einsatz! Weiter geht’s am 17.02. in Rissegg, hoffentlich mit 6 gesunden Spielern. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1) und Christine Malsam (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 25.02.2024 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mit- glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Schrift- führer*in (für 2 Jahre), 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre), Beisitzer*in (für 1 Jahr), 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2024 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Steinhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 25.02.2024 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre) und Kassen- prüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2024 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 02.02.2024 springen die Raspler um 16:15 Uhr beim Kinderball in Baindt ein. Am Abend sind wir in Gebrazhofen mit der Laufnum- mer 16, Umzugsbeginn ist um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Tennishalle) Samstag, 03.02.2024 springen wir in Haidgau mit der Laufnummer 28. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 11:45 Uhr und 12:45 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 04.02.2024 in Eberhardzell mit der Laufnum- mer 17, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:00 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächster Spieltag Am Montag ging es ab in den Süden – zum Pokalspiel nach Langenargen. Die VLJ Baindt 1 traf hier auf die Hot Shots Langen- argen. Zunächst brauchten die Baindter ein paar Bälle, bis sie richtig in Fahrt kamen. Das Spiel mit Liber-Mo brachte viel Bewegung auf’s Feld. Die Annahmen kamen präzise ans Netz und konnten in gefährliche Angriffe umgewan- delt werden. Sonjas konstante Aufschläge brachten viel Sicherheit und Selbstbewusstsein und so spielten sich die Baindter in drei Sätzen in die nächste Pokalrunde. Am Samstag, 03.02.2024 trifft die Volleyball Landjugend Baindt 1 in Illerrieden auf den Tabellenersten aus Kress- bronn und den Gastgeber, die SF Illerrieden. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Ba- sarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Ferienkurs - Jugendlager - Fitness für Frauen Vielen Dank erstmal an alle Teilnehmer un- serer Kurse im Januar. Uns als Alpinteam hat es riesig Freude bereitet wieder ca. 180 Ski- und Snow- boardinteressierten noch mehr Begeisterung vermitteln zu können. Und das Ganze endlich mal wieder bei traum- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 haften Bedigungen. Vielen Dank an die Eltern, die uns bei verschiedensten Aufgaben unterstützt haben!! Und vielen Dank auch für ihr aller Vertrauen in uns als Alpinteam!! In den Faschingsferien bieten wir nochmals Kurse an. Alle Infos dazu hier auf der Homepage. Anmeldung bis 31.01. hierfür über das online-Tool, ebenfalls auf der Homepage (www.svbaindt.de/alpinteam). Ausserdem gibt es noch Plätze in unserem Jugendla- ger am 16./17.3. am Schetteregg. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männli- che dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Kosten für Anfahrt, Lift- karten, Übernachtung und Verpflegung ca. 100 Euro für die beiden Tage. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildung-alpin- team@svbaindt.de . Einfach melden!! Das ganze Jahr läuft auch unsere „Fitness für Frauen“ mittwochs um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Auch wenn unsere langjährige Trainerin Jutta Raubald aktuell pausieren muss, geht es trotzdem weiter. Freund- licherweise hat sich Marion Grabherr, die die Gruppe seit vielen Jahren zusammen mit Jutta betreut, bereit erklärt, dieses Training ohne Unterbrechung weiter durchzufüh- ren. Alle sportbegeistereten Damen sind herzlich eingela- den dazuzustossen!! Auch hierzu Infos auf der Homepage unter der Rubrik „Fitness“ des Alpinteams. Ihr Alpinteam Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2023 - Preise können abgeholt werden An alle Gewinnerinnen und Gewinner unseres Weihnachts- gewinnspiels, bitte holen Sie ihren Preis noch bis zum 16. Februar in der Sparkasse Baienfurt ab. Die Gewinnerliste finden sie auf unserer Homepage unter wbb-schussental.de! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Wasserhüterinnen ins Eriskircher Ried Wir wandern von der Mündung der Rotach durchs Na- turschutzgebiet Eriskircher Ried zu den sieben Wasser- hüterinnen an der Schussenmündung. Wann: Sonntag 11.02.2024 Treffpunkt: Weingarten Charlottenplatz 9.30 Uhr (Bus um 9.47 Uhr) oder Bahnhof in Ravensburg um 10.15 Uhr, Rückkehr: ca. 16.30 Uhr, Gehzeit: ca. 9 km. Fahrpreis: 5,00 E für Mitglieder. Einkehr: Wirtshaus im Er- iskircher Ried. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Sonstiges: Gruppenkarte 21,00 Euro für 5 Personen kann bereits im Bus in Weingarten gelöst werden. Anmeldung ab 07.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Petra Junginger, email: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ggf. im Ansagetext am Vorabend ab 20.00 Uhr un- ter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 07.Februar 2024 zum Fasnetstreff, gerne auch kostümiert – es gibt wieder schöne Musik und Sketsche Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Allen Geburtstagskinder im Februar wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Frühjahrbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Was gibt’s Neues? Wir – das neue Team – möchten die Neuerungen für die anstehende Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr vorstellen. Zukünftig wird die Basarlino-Software die telefonische Nummernvergabe für Verkäufer und die Helfereintei- lung ablösen. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 05.02.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basar- lino.de/5151. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vor- teilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Sollten wir Euer Interesse geweckt haben, findet ihr wei- tere Informationen auf unserer Homepage: https://kleiderboersevogt.beepworld.de Euer Vogter Kleiderbörse-Team „Die faszinierende Vogelwelt am Bodensee“ – Spannender Vortrag für alle Natur- und Vogelliebhaber*innen Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Landkreis Ravens- burg veranstaltet der Landschaftserhaltungsverband ei- nen Vortrag über die faszinierende Vogelwelt am Boden- see, zu dem alle kleinen und großen Vogelliebhaber*innen ganz herzlich eingeladen sind. Hannes Bonzheim, leidenschaftlicher Tierfotograf und Hobby-Ornithologe, wird in seinem Vortrag „Schmuck- stücke der Bodenseeregion“ eine Auswahl an Vögeln der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Region vorstellen und dabei atemberaubende Bilder und Videos zeigen. Er hat mit seinen gerade mal 20 Jahren bereits ein eigenes Buch geschrieben („Die magische Welt unserer Vögel“) und ist zudem ICARUS-Botschafter und Young Scientist am Max-Planck-Institut für Verhaltens- biologie. Mehr Infos über Hannes Bonzheim gibt es auf www.naturfotografiebonzheim.com. Freuen Sie sich auf einen spannenden und informativen Vortrag und tauchen Sie ein in die großartige Welt der Vö- gel. Der Vortrag findet am 19.02.2024 von 19:00-20:00 Uhr im Kornhaussaal der Stadtbücherei Ravensburg (Marien- platz 12) statt. Anmelden können sich alle Interessierten unter www.naturvielfalt-rv.de. Der Vortrag ist kostenlos. „Schule fertig – und was nun? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr?“ Nach vielen Jahren diszipliniertem Lernen ist die Schule endlich beendet und schon steht die nächste Herausfor- derung bevor: Wie geht es weiter? Was will ich einmal werden? Es gibt unzählige Möglichkeiten - vielleicht ist ein Freiwil- liges Ökologisches Jahr beim Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Ravensburg genau das Richtige für Dich. Du hast Lust bei spannenden Artenschutzprojekten wie z.B. der Moorfrosch-Aufzuchtstation mitzuwirken und so eine Menge über unsere faszinierende Tier- und Pflanzen- welt zu lernen? Du hast kein Problem damit, dir bei der Landschaftspflege oder beim Aufhängen und Reinigen von Nistkästen auch mal die Finger dreckig zu machen? Dir macht es Spaß, deiner Kreativität beim Designen von Plakaten oder Schneiden von Videos freien Lauf zu las- sen? „Dann bist du hier genau richtig. Ich habe in dem hal- ben Jahr, in dem ich jetzt hier beim LEV mein FÖJ mache, schon unfassbar viel gelernt – darunter viel Neues über die Pflanzenwelt, aber auch die professionelle Arbeit mit Instagram wurde mir nähergebracht.“ – Selina, 18 Jahre. Ab dem 1. September 2024 ist beim LEV Ravensburg wie- der eine FÖJ-Stelle zu vergeben, auf die sich jeder und jede zwischen 16 und 27 Jahren ab dem 1. Februar 2024 auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bewerben kann. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.natur- vielfalt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravens- burg vorbeizuschauen. Dort befindet sich der FÖJ-Blog der aktuellen FÖJ-Besetzung sowie ein Video über die Einsatzstelle beim LEV Ravensburg. Was ist das Freiwillige Ökologische Jahr überhaupt? Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Ori- entierungsjahr, das es jungen Menschen ermöglicht, sich intensiv mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen. Während des FÖJ engagieren sich die Teilnehmer*innen in verschiedenen Umweltprojekten und erhalten durch praktische Erfahrungen viele spannende Einblicke in un- terschiedliche Umweltbereich. Das FÖJ fördert nicht nur das Verständnis für ökologi- sche Zusammenhänge, sondern bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu stärken. Bei dem Freiwil- ligendienst erhalten die Teilnehmer*innen neben einer pädagogischen Begleitung auch eine angemessene Ver- gütung sowie Unterkunft und Verpflegung. Veranstaltung unseres Ernährungszentrums: „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Unser Ernährungszentrum bietet kurzfristig im Februar noch eine zusätzliche Veranstaltung an, über die wir hier- mit informieren. Gemüse aus dem eigenen Garten: dreiteiliges On- line-Seminar am Mittwoch, 14./21./28. Februar An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Inhalte des Semi- nars sind neben dem Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet, die Anbau- planung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf. Das dreiteilige Online-Seminar findet jeweils mittwochs am 14./21./28. Februar von 18.30 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 8. Februar unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Link für die Online-Veran- staltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Alle aktuellen Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trums sind zu finden unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 27. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder an- schließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller erhält Gemeindemedaille in Gold Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Baienfurt wurde unserem Vorsitzenden, Rainer Müller, eine ganz besondere Ehre zuteil. Für seine Verdienste in der DLRG Baienfurt wurde er mit der Gemeindemedaille in Gold geehrt. Seit 21 Jahren ist er Vorsitzender der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und führt mit 412 Mitgliedern, eine der größten DLRG Ortsgruppen im Landkreis Ravensburg. Im Alter von 11 Jahren wurde er Mitglied der Ortsgruppe, wurde mit 12 Jahren Rettungsschwimmer, war von 1992 bis 2000 Technischer Leiter und legte 1998 seine Prüfung zum DLRG Lehrschein ab. Er hat damit die höchste Ausbil- dungslizenz, die es für den Trainingsbetrieb in der DLRG im Bereich Schwimmen, Rettungsschwimmen und Ers- te-Hilfe gibt. Mit seinen Lizenzen hat er in den vergange- nen 25 Jahren dazu beigetragen, dass die Ortsgruppe im Bereich der Ausbildung sehr gut aufgestellt ist und vom Anfängerschwimmer bis zum Rettungsschwimmer ausbilden kann. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 MIETANGEBOTE MIETGESUCHE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: Ludwigsburger und Oeffi nger Ausgaben Junge Mami sucht mit ihrem 4 j. 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(2 cm/s + 1 cm/s = 3 cm/s; 15 cm : 3 cm/s = 5 s); Vogel A hat 10 Zentimeter gefressen und Vogel B 5 Zentimeter. (A: 2 cm/s x 5 s = 10 cm; B: 15 cm – 10 cm = 5 cm) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com » Produktions- mitarbeiter » Vollzeit/Teilzeit/Aushilfen (m/w/d) Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 29.02.2024, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Designervinyl Holzoptik Eiche Victoria Einfache Verlegung durch Klick- verbindung, hohe Beanspruch- barkeit, langlebig & pflegeleicht, antistatisch & trittschallgedämmt, für Fussbodenheizungen. 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          iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Akkreditiert für Immissionsprognosen nach TA Luft Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Gartenstraße 107 88189 Ravensburg Geruchsmodell Sulpach Endbericht Öffentlicher Bericht ohne datenschutzrelevante Detail-Angaben der Emissionsberechnung für die einzelnen Betriebe Bericht-Nr.: 22-04-03-S Umfang: 31 Seiten Datum: 29.04.2024 Bearbeiter: Dr. Jost Nielinger, Dipl. Met. (Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen) Stephan Fischer M.Sc.-Met. (Sachverständiger) iMA - Immissionen · Meteorologie · Akustik Richter & Röckle GmbH & Co. KG Niederlassung Stuttgart Hauptstraße 54 D-70839 Gerlingen Tel: 07156 / 4389 15 Fax: 07156 / 5026 18 E-Mail: nielinger@ima-umwelt.de Internet: http://www.ima-umwelt.de Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Hauptteil 1 Situation und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Vorgehensweise ................................................................................................................ 4 3 Gerüche und ihre Beurteilung .......................................................................................... 5 4 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................................ 6 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen .................................................................. 8 6 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 10 7 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................... 15 7.1 Verwendetes Programmsystem ..................................................................................... 15 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter ............................................. 15 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ........................................................................ 17 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses ....................................................................... 18 7.5 Windfeldmodell .............................................................................................................. 21 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe .................................................................. 21 7.7 Emissionen und Quellen im Modell ................................................................................ 22 7.8 Überhöhung ................................................................................................................... 22 7.9 Zählschwelle .................................................................................................................. 22 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) ........................................................................... 22 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit ............................................................................. 22 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach ........................................................ 23 9 Zusammenfassung .......................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................................. 30 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 3 von 31 1 Situation und Aufgabenstellung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Betrieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsver- fahren zu etlichen gegenseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zukünftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Mo- dell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Die Ausbreitungsrechnungen Geruch wurden rechnergestützt nach den Vorgaben der folgenden Richtlinien und Regelwerke durchgeführt: TA Luft (2021). VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qualitätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit diese für eine Bearbeitung nach TA Luft (2021) zutreffend sind. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Messung von Gerüchen sowie die Immissionsprognose nach TA Luft und VDI 3783 Bl. 13:2010- 01 (D-PL-14202-01-00). Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4 von 31 2 Vorgehensweise Die Ausbreitungsrechnung für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach erfolgte nach den Vorga- ben der TA Luft (2021), Anhang 2 und nach denen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qua- litätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit sie für die Ausbreitungsrechnung nach „neuer“ TA Luft zutreffend sind. Zur Einstufung der Ergebnisse werden die Beurteilungs-Kriterien der Nr. 3 des Anhang 7, TA Luft (2021) herangezogen. Die örtlichen Verhältnisse (Gelände, Umgebung, Standort, Baulichkeiten und ähnliche, für die Bearbeitung notwendige Informationen) wurden anlässlich mehrerer gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) empfohlenen Vor-Ort-Termine (z.B. am 24.02. und 13.03.2023) aufgenommen. Für die Immissionsprognose Geruch wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: a) Aufbau eines Modell-Setups (Gelände, Gebäude, Rechengitter). b) Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. c) Durchführung der 3D- Wind- und Turbulenzfeldberechnungen unter Berücksichtigung der Gebäude in Sulpach und der örtlichen Geländegestalt. d) Einbau zur Berücksichtigung der lokalen Kaltluftströmungen in der Ausbreitungsrechnung. e) Emissionsberechnung für 14 laut Auftraggeber zu berücksichtigenden Tierhaltungsbe- triebe auf Basis von Angaben des Landratsamtes und der Betreiber. f) Ausbreitungsrechnung Geruch für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach. g) Darstellung der Ergebnisse, Einschätzung. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 von 31 3 Gerüche und ihre Beurteilung Basis für die Untersuchung bildet die Erste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Im- missionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft (2021)), insbe- sondere die Anhänge 2 “Ausbreitungsrechnung“ und 7 “Festlegung und Beurteilung von Ge- ruchsimmissionen“. Kenngröße Kenngröße zur quantitativen Beurteilung von Gerüchen ist die relative Häufigkeit von Geruchs- stunden in Bezug auf die Jahresstunden, IG, ausgedrückt z.B. in Prozent der Jahresstunden. Beurteilungswerte Die TA Luft (2021) spricht im Anhang 7, Nr. 3.1 von erheblichen Beeinträchtigungen oder Beläs- tigungen, wenn der Beurteilungswert überschritten wird. Die Beurteilungswerte werden nach Ge- bietstypen unterschieden, u.a.: Wohn-/Mischgebiet: 10 % Gewerbe-/Industriegebiete: 15 % Dorfgebiet: 15 % (nur bei Tierhaltung anzusetzen) Beurteilt werden nur Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 6 von 31 4 Örtliche Verhältnisse Der Baindter Teilort Sulpach liegt ca. 1,8 km nordwestlich von Baindt in einem Bogen der Bun- desstraße B30 (Abbildungen 4-1 und 4-2). Abb. 4-1: Topographische Karte der großräumigen Umgebung von Sulpach (roter Kreis) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Abb. 4-2: Topographische Karte der näheren Umgebung von Sulpach (in der Bildmitte) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7 von 31 Die Ortschaft liegt unterhalb des Südwest-Hanges des Altdorfer Waldes (Abbildung 4-1). Die Häuser des Ortszentrums gruppieren sich um eine flache, Nordnordost-Südsüdwest-verlaufende Geländerinne mit einem kleinen Bachlauf (Abbildung 4-2). Aus dieser Talsohle steigt das Gelände nach Westen und nach Osten hin an. In diese beiden Richtungen finden sich auch die Ausläufer der örtlichen Wohnbebauung – nach Westen etwas abgesetzt vom Ort, nach Osten direkt an den Ortskern anknüpfend. Die unmittelbare Umgebung der Ortschaft ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Dabei sind sowohl Grün- als auch Ackerland dominierend. Vereinzelt gibt es Streuobstwiesen. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Waldgebiete beginnen etwa 410 m nördlich, ca. 550 m östlich und rund 680 m südlich des Ortszentrums. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 8 von 31 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ravensburg als Auftraggeber wurden in den Ausbrei- tungsrechnungen die folgenden 14 Betriebe mit Tierhaltung und/oder Biogasanlage berücksich- tigt (die Lage der Betriebe ist der Abbildung 5-1, nächste Seite, zu entnehmen): Nr. Betrieb V01 Futterer, Hugo (Schweinehaltung) V02 Futterer, Tobias (Schweinehaltung) V03 Futterer, Ursula (Schweinehaltung) V04 Futterer Biogasanlage V05 Futterer Satelliten-BHKW V06 Schnez (Milchviehhaltung) V07 Schnez, Biogasanlage V08 Kuch (Pferdehaltung, Hühnermobilställe) V09 Kretzer (Pferdehaltung) V10 Elbs, Markus (Pferdehaltung) V11 Elbs-Moosmann (keine Tierhaltung nach Durchsicht LRA) V12 Henzler, Alexander (Pferdehaltung) V13 Henzler, Andreas (Pferdehaltung Flst 371) V14 Bader (Milchviehhaltung) Die Datenerhebung zur Geruchs-Emissions-Berechnung umfasste folgende Schritte: 1) Übermittlung der vom Landratsamt als „genehmigt“ eingestuften Basisdaten zur Tierhal- tung und zu mit der Tierhaltung verbundenen Nebenquellen (z.B. Festmistlager, Fahrsi- los). 2) Besichtigung jedes Betriebes anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit dem jeweiligen Be- triebsleiter. Dabei wurden die Daten aus 1) gemeinsame durchgesprochen und durch An- geben der Betreiber modifiziert/ergänzt. 3) Berechnung der Geruchsemissionen und Festlegung der Geruchsquellen durch iMA auf Basis der Informationen aus 1) und 2). Die Daten wurden den Betreibern zur Durchsicht und ggf. Korrektur zugesandt. 4) Nach Rückmeldung durch Betreiber abschließende Wieder-Vorlage der Daten aus 3) beim Landratsamt. Dort erfolgte eine abschließende Prüfung und – wo notwendig – eine finale Anpassung aus Sicht der Behörde. Die verwendeten Daten können mit Blick auf Datenschutzanforderungen in diesem öffentlichen Gutachten hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Anhangs zu diesem Bericht, der zunächst ausschließlich dem Landratsamt vorliegt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 9 von 31 Abb. 5-1: Lage der 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetriebe in Sulpach. Die Nummerierung entspricht der Zuordnung in der Tabelle auf der vorherigen Seite. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 10 von 31 6 Meteorologische Verhältnisse Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9 prinzipiell der Zeitraum eines Jahres stundenfein zu betrachten (8.760 Jahresstunden), da die Kenngröße zur Beurteilung als Geruchsstunden in % der Jahresstunden anzugeben ist (Anhang 7 TA Luft (2021)). Als für die Ausbreitungsrechnung relevante meteorologische Daten sind im Anhang 2 Nr. 9 der TA Luft (2021) die Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand (Ausbrei- tungsklasse) festgelegt. Die ersten beiden Informationen geben Auskunft über die Verlagerung mit dem Wind, die Turbulenz steuert maßgeblich die Verdünnung eines Luftschadstoffes. Als Format für die Daten sind in der TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9, stundenfein aufeinander folgende meteorologische Daten (AKTerm) vorgesehen. Geeignete Messungen lagen im Bereich von Sulpach nicht vor. Gemäß TA Luft (2021) Anhang 2, Nr. 9.1, Abs. 4b) wurden daher für den Standort modellierte meteorologische Daten verwendet. Der Datensatz wurde im 500 m – Raster für ganz Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg und unter fachlicher Beglei- tung der obersten Fachbehörde, der LUBW, durch die Fa. metSoft (Heilbronn) erstellt. Die hier verwendeten Daten wurden für den Punkt (Gauß-Krüger 3er Streifen / UTM32) RWMeteo = 3 549 000 (GK3) = 548 905 (UTM32) HWMeteo = 5 302 500 (GK3) = 5 300 819 (UTM32) berechnet. Dieser Punkt liegt zentral in der Ortschaft zwischen den Betrieben V03 und V14 und gibt an dieser Stelle insbesondere die Strömungsverhältnisse im Bereich der flachen Rinne, die Sulpach von Nordnordost nach Südsüdwest durchzieht, wieder. Abb. 6-1: Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Daten. (Quelle: LUBW-Daten- und Kartendienst.) Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 11 von 31 Die meteorologischen Daten sollen im hochauflösenden Berechnungs-Modell an einem Punkt vorgegeben werden, der nicht durch die lokale Gebäude-Umströmung der Bauwerke gestört wird. Zudem sollte der Ansatzpunkt der meteorologischen Daten aus allen Richtungen ungestört an- geströmt werden können. Die zweite Anforderung ist auf flachen Höhenrücken meist ideal erfüllt. Als Ansatzpunkt für die meteorologischen Daten im Modell wurde daher die Ersatz-Anemometer- Position (EAP) mit den Koordinaten (UTM 32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 vorgegeben. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Kümmerazhofener Weges (Abbildung 7-1), nur ca. 165 m vom Berechnungspunkt entfernt. Aus einem 10jährigen Bezugszeitraum (2001 bis 2010) wurde von der Fa. metSoft das repräsen- tative Jahr 2010 im Sinne der TA Luft (2021) und gemäß den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017) bestimmt und ausgewählt. Die Abbildung 6-2 zeigt die Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, unterschieden nach Windgeschwindigkeitsklassen, die Abbildung 6-3 die der Windgeschwindigkeit und die Abbildung 6-4 die Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen der verwendeten standortbezogenen me- teorologischen Eingangsdaten. Der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit beträgt 2,4 m/s. Abb. 6-2: Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung der für die Ausbreitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Die farbliche Unterteilung erfolgt nach Windgeschwindigkeitsklassen. Die Daten wurden berechnet für die Ortslage von Sulpach, RW = 3 549 000, HW = 5 302 500 (GK3) und das repräsentative Jahr 2010. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 12 von 31 Abb. 6-3: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten (Klassierung nach TA Luft) der für die Aus- breitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Abb. 6-4: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen (Turbulenzzustand der bodennahen Atmo- sphäre, I, II = stabil, III/1, III/2 = neutral, IV, V = labil) der für die Ausbreitungsrechnung ver- wendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 13 von 31 Kaltluft Kaltluftströmungen entstehen in wolkenarmen Nächten bei großräumig windschwachen Wetter- lagen. Über Grünland und Ackerland kühlt die Luft deutlich stärker ab als über Wald- und Sied- lungsgebieten. Die kühlere Luft setzt sich, da sie schwerer ist, zunächst dem lokalen Geländege- fälle folgend hangabwärts in Bewegung (Kaltluftabfluss). Mehrere solcher Kaltluftabflüsse können sich zu Kaltluftströmungen und Kaltluftströmungssystemen zusammenschließen, die auch in ebe- nes Gelände hineinreichen und niedrige Hügel überströmen können. Kaltluftströmungen gelten als turbulenzarm. In ihnen können Luftbeimengungen über längere Strecken relativ wenig verdünnt transportiert werden. Aufgrund der Natur der Kaltluftströmungen sind dabei auch geländebedingte Richtungswechsel während der Verlagerung möglich. Da es sich bei Kaltluftströmungen um bodennahe Strömungssysteme handelt, muss man insbe- sondere bei Tierhaltungsbetrieben davon ausgehen, dass sie bei entsprechenden Wetterlagen in diese turbulenzarmen Strömungen hinein emittieren. Die TA Luft (2021) befasst sich im Anhang 2, Nr. 9.8 mit dem Thema Kaltluft. Dort wird jedoch im Wesentlichen ein Prüfauftrag formuliert und für den Fall, dass die Kaltluftströmungen berücksich- tigt werden müssen, die Dokumentation der Vorgehensweise gefordert. Zur Methodik äußert sich die TA Luft nicht konkret, sondern stellt lediglich einen Rahmen auf: „Fallbezogen ist zu prüfen, ob einfache Verfahren, wie Abschätzungen oder Screening-Verfahren ausreichen oder ob die Kaltluftabflüsse auf komplexere Weise durch Einbeziehung in die Ausbreitungsrechnung berück- sichtigt werden müssen.“ Eine allgemeinverbindliche Methode zur sachgerechten Berücksichtigung von Kaltluftströmun- gen in Geruchsausbreitungsrechnungen ist gegenwärtig in den Gesetzen, Richtlinien und Leitfä- den zur Ausbreitungsrechnung nicht verankert. Aufgrund der Orografie im Untersuchungsgebiet ist das Auftreten lokaler Kaltluftströmungen im Bereich Sulpach zu erwarten. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG hat dazu bereits im Jahr 2014 eine erste Studie angefertigt. Die Prüfung ergab zudem, dass die Kaltluftströmungen auf komplexe Weise in der Ausbreitungs- rechnung berücksichtigt werden sollten, da die Strömungsverhältnisse räumlich variieren. Die lokalen Orografie-bedingten und zeitabhängigen Kaltluftströmungen wurden mit dem prog- nostischen mesoskaligen Windfeldmodell METRAS-PC (z.B. Schlünzen et al. (1996)) berechnet. Dieses Modell erfüllt die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017). Zur flächendeckenden, dreidimensionalen Berücksichtigung der Kaltluftströmungen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wurden anschließend in den stundenfeinen meteorologischen Ein- gangsdaten (AKTerm) Situationen und mehrstündige Phasen mit möglichen Kaltluftströmungen identifiziert (Nachtstunden, Ausbreitungsklasse I, geringe Windgeschwindigkeiten). Für diese Situationen/Phasen wurden dann die Windfelder mit übergeordnetem Wind (Ergebnis des LASAT-Windfeldmodells lprwnd) mit Windfeldern des prognostischen 3dimensionalen Kalt- luftströmungsmodells METRAS-PC kombiniert. Je geringer die übergeordnete Windgeschwin- digkeit ist, desto dominanter treten dadurch die Kaltluftströmungs-Strukturen in den Vordergrund. Da das Modell METRAS-PC auch die zeitliche Entwicklung von Kaltluftströmungen berechnet, Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 14 von 31 können mehrere Zeitpunkte innerhalb einer Kaltluft-Phase integriert werden. Die Windfeldbiblio- thek enthält damit für jedes Berechnungsgitter und für jede Stunde innerhalb einer Kaltluftphase ein dreidimensionales Windfeld, in dem die lokalen Kaltluftströmungen zum entsprechenden Zeit- punkt enthalten sind. Während der Ausbreitungsrechnung greift das Ausbreitungsmodell bei ent- sprechender Wetterlage auf die Kaltluft-Windfelder zu – sie werden somit im zeitlichen Verlauf immer dann berücksichtigt, wenn die meteorologischen Eingangsdaten entsprechende Bedin- gungen zeigen. Die folgende Abbildung 6-5 zeigt exemplarisch zu Beginn einer Kaltluftsituation die Strömung im Bereich von Sulpach. Entsprechend der Geländeneigung, der Landnutzung und Strukturen wie Höhenrücken und Rinnen werden Kaltluftströmungen verschiedener Intensität von den Hängen des Altdorfer Waldes in Richtung Schussen-Tal berechnet. Abb. 6-5: Kaltluftströmungen eine Stunde nach dem Einsetzen einer Kaltluftsituation. Ergebnis des Kaltluftströmungsmodells METRAS-PC in 10 m über Grund. Sulpach liegt in der Bildmitte. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 15 von 31 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Verwendetes Programmsystem Zur Ausbreitungsrechnung wurde das Modellsystem LASAT (Version 3.4.24-64WI17-m4, Janicke (1985)) eingesetzt. LASAT erfüllt als „Muttermodell“ von AUSTAL (Janicke (2023)) die Anforde- rungen des Anhangs 2 der TA Luft (2021) und der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020). 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter Maßgebliche Immissionsorte für diese Untersuchung sind die Wohnhäuser in Sulpach. Die flä- chenhaft ausgewiesenen Ergebnisse können zudem für unbebaute Grundstücke in Ortsrandlage und für Baulücken innerhalb der Ortschaft herangezogen werden. Der Nullpunkt des Berechnungsgebietes hat die Koordinaten: RWNullpunkt = 548 895 (UTM32) HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). Er ist in Abbildung 7-1 durch einen roten Punkt markiert. Aufgrund der Gebäudeberücksichtigung musste im Bereich der Wohnhäuser von Sulpach ein inneres Rechengitter mit der kleinen Maschenweite von 2 m angelegt werden, um die Gebäu- deeffekte sachgerecht modellieren zu können. Dieses innere Gitter misst 772 m x 1 144 m. Um die Geländeeinflüsse zu erfassen, wurde das Berechnungsgebiet durch drei ineinander ge- schachtelte Rechengitter steigender Maschenweite aufgebaut. Das äußere Rechengitter (Be- rechnungsgebiet, Abb. 7-1) erstreckt sich mit einer Maschenweite von 8 m über 1 304 m in West- Ost- und 1 424 m in Süd-Nord-Richtung. Die folgende Tabelle 7-1 zeigt die Parameter der verwendeten Rechengitter. Tab.7-1: Eigenschaften des verwendeten Rechengitters. Bezugspunkt (Nullpunkt des Modells) ist RWNullpunkt = 548 895, HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). LUE steht für „linke untere Ecke“, ROE für „rechte obere Ecke“. Der vertikale Abstand der Rechenflächen beträgt in Bodennähe entsprechend der Anforderung im Anhang 2 der TA Luft (2021), der zufolge das Ergebnis repräsentativ für 1,5 m über Grund sein soll, 3 m. Anschließend bleibt der Abstand der Rechenflächen zunächst bis 31 m Höhe kon- stant bei 2 m, bevor er darüber sukzessive ansteigt, bis das Modellgebiet mit insgesamt 32 Flä- chen eine Höhe von 1.500 m ü. Grund erreicht. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 16 von 31 Abb. 7-1: Berechnungsgebiet und Rechengitter (blau), Nullpunkt (rot) und der ausgewählte Ansatzpunkt der meteorologischen Daten (EAP, hellblau). Im innerste der Rechengitter mit einer Maschen- weite von 2 m wurden die Gebäude von Sulpach explizit als Strömungshindernis berücksich- tigt. In allen Rechengittern wurde die Geländeform berücksichtigt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 17 von 31 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse In der hier durchzuführenden Geruchsuntersuchung wurden die Gebäude im Bereich der Ortsbe- bauung und der zu beurteilenden Wohnhäuser explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Tur- bulenz berücksichtigt. Die Abbildung 7-2 zeigt eine Gesamtschau der Gebäude von Sulpach im Modell. Abb. 7-2: Die in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigten Gebäude von Sulpach. Blick von Süd nach Nord. Nördlich und südlich der direkt erfassten Bauwerke befinden sich Einrichtungen und Bauten der Betriebe V01 bis V05 sowie V07. Sie liegen so weit von den zu betrachtenden Immissionsorten entfernt, dass ihre Wirkung auf Strömung und Turbulenz nicht explizit berechnet werden musste. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 18 von 31 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses Die Geländehöhe (Geländeform) wurde aufgrund der im Berechnungsgebiet auftretenden mode- raten Höhenunterschiede berücksichtigt (Abbildung 7-3). Als digitales Höhenmodell wurden GlobDEM50-Daten verwendet (GLOB-DEM50 (2000)). Abb. 7-3: Geländehöhen im Berechnungsgebiet. . Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 19 von 31 Abb. 7-4: Geländesteigungen im Berechnungsgebiet. Im Berechnungsgebiet treten verbreitet Steigungen > 1:20, aber keine Steigungen > 1:5 auf (Ab- bildung 7-4). Daher konnten die Windfeldberechnungen gemäß TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 12, Abs. 2 mit dem diagnostischen Windfeldmodell des Programmsystems LASAT, lprwnd, berechnet werden. 1:20 1:5 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 20 von 31 Rauigkeitslänge Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 wird die Rauigkeitslänge z0 über ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Quellhöhe gemittelt. Da es hier Quellen von 14 Betrieben zu berücksichti- gen galt, die zudem im gesamten Berechnungsgebiet verteilt liegen, wurde die Gelände-Rauhig- keit hier als Mittel im Berechnungsgebiet angesetzt. Da die Gebäude der Ortschaft Sulpach explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Turbulenz berücksichtigt wurden, war über die Rauhigkeit im Wesentlichen noch die Landnutzung ohne Ge- bäude abzubilden. Diese besteht innerhalb der Ortschaft zumeist aus mit Büschen und Bäumen bepflanzten Garten- Grundstücken, außerhalb der Ortschaften aus Streuobstwiesen und größtenteils aus Ackerland und Grünland. Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 und Tabelle 15 sind Ackerland und Grünland der Rauhig- keitsklasse 4 (z0 = 0,1 m) zugeordnet. Um die höhere Rauhigkeit von Streuobstwiesen sowie Büschen, Sträuchern und einzelnen Bäumen auf den Grundstücken um die Wohnhäuser ange- messen zu berücksichtigen, wurde die Rauhigkeit um eine Klasse höher angesetzt: z0 = 0,2 m, Rauhigkeitsklasse 5. Die Verdrängungshöhe d0 hat dann den Wert 1,2 m. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 21 von 31 7.5 Windfeldmodell Die TA Luft (2021) erlaubt im Anhang 2, Nr. 12 die Verwendung eines diagnostischen Windfeld- modells (wie es in LASAT implementiert ist), wenn innerhalb des zu betrachtenden Untersu- chungsgebietes Steigungen größer als 1:5 keinen Einfluss auf das Ergebnis haben werden. Im gesamten Berechnungsgebiet und besonders im Bereich der Ausbreitung von den Geruchsquel- len zu den maßgeblichen Immissionsorten bleiben die Steigungen durchweg kleiner als 1:5 (Ab- bildung 7-4). Aus diesem Grund ist die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells mit Blick auf die Geländeform TA-Luft-konform. Die meisten Immissionsorte (Wohnhäuser) in Sulpach liegen außerhalb der Rezirkulationszonen quellnaher Gebäude. Daher ist auch mit Blick auf die Gebäude-Berücksichtigung die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells sachgerecht und TA-Luft-konform (TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 11). Die lokalen Kaltluftströmungen wurden mit einem prognostischen mesoskaligen Strömungsmo- dell berechnet und in der Windfeldbibliothek zur Ausbreitungsrechnung integriert. In der hier durchgeführten Untersuchung mit 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetrieben, die meis- ten davon innerhalb der Ortsbebauung oder am Ortsrand, kann es jedoch vorkommen, dass ein einzelnes Wohnhaus (nur) bei einer bestimmten Anströmrichtung auch einmal im Einflussbereich eines quellnahen Gebäudes liegt. Die Anwendung eines prognostisches Berechnungsverfahrens zur Berechnung der Gebäudeumströmung wäre jedoch im vorliegenden Fall fachlich mit erhebli- chen Nachteilen verbunden und erwies sich auch als technisch unmöglich: Zum einen läge ein Wohnhaus nur bei einem bestimmten, meist sehr schmalen Windrichtungssektor tatsächlich in- nerhalb der Rezirkulationszone, für alle anderen Anströmrichtungen nicht. Zum anderen gibt es derzeit kein prognostisches Strömungsmodell für Gebäudeumströmung, das es gestattet, Ge- lände zu berücksichtigen. Auch Kaltluftströmungen hätten bei der Verwendung eines prognosti- schen Gebäudeumströmungsmodells nicht in die Windfelder integriert werden können. Die Ver- wendung eines prognostischen Strömungsmodells für Gebäude hätte damit zur Folge, das we- sentliche Einflüsse auf die Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse in Sulpach unberücksichtigt hätten bleiben müssten. Schließlich könnte aufgrund technischer Beschränkungen von Maschen- weite in Kombination mit möglicher Gitterpunkt-Zahl das hier erforderlich Berechnungsgebiet mit einem prognostischen Strömungsmodell für Gebäude nicht abgedeckt werden. 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe Die meteorologischen Eingangsdaten wurden an der Ersatz-Anemometerposition (EAP= mit den Koordinaten (UTM32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 angesetzt. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Küm- merazhofener Weges (Abbildung 7-1). Als Anemometerhöhe wurde entsprechend den Angaben im Kopf der AKTerm die mit der Rau- higkeitsklasse 5 korrespondierende Höhe von 11,1 m über Grund verwendet. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 22 von 31 7.7 Emissionen und Quellen im Modell Die Vorgabe/Berechnung der Emissionen und die Festlegung der Quellen im Modell werden aus- führlich in einem Anhang dieses Berichtes dargestellt. Dort sind auch die Zeiträume aufgelistet, zu denen die Quellen aktiv angesetzt wurden und Gerüche emittieren. Eine Zusammenfassung der Quellen mit den modellinternen Quellenbezeichnungen, den in der Ausbreitungsrechnung zugeordneten Geruchsstoffströmen und den Quellgeometrien in der No- menklatur des Ausbreitungsmodells sind ebenfalls in diesem Anhang aufgelistet. Aus Wunsch des Auftraggebers ist dieser Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Be- standteil des öffentlichen Gutachtens. 7.8 Überhöhung Alle bodennahen und/oder diffusen Geruchsquellen wurden ohne ein impuls- oder temperaturbe- dingtes Aufsteigen der geruchsbehafteten Abluft, also ohne Überhöhung, gerechnet. Bei den Abluftkaminen der Ställe war es bei den betrachteten genehmigten Ist-Zuständen aller Betriebe so, dass die Bauhöhen nicht ausreichten, um eine ungestörte Ableitung in die freie Luft- strömung zu gewährleisten. Sie wurden daher ebenfalls ohne Abluftfahnenüberhöhung gerech- net. Für die Schornsteine der Biogasanlagen-BHKW konnte von einer ungestörten Ableitung in die freie Luftströmung ausgegangen werden, für diese Quellen wurde eine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. 7.9 Zählschwelle Zur realistischen Bestimmung der Geruchsstundenhäufigkeit wurde eine Konzentration von 0,25 GE/m³ als Zählschwelle verwendet (Standardwert nach Janicke & Janicke (2004)). 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) Die Qualitätsstufe wurde - entsprechend der AUSTAL-Nomenklatur- mit „+2“ (entsprechend einer Freisetzungsrate von 8 Partikel/Sekunde bei Berechnung mit AKTerm) gewählt. Die statistische Schwankung der Berechnungsergebnisse liegt im ausgewerteten Modellgitter bei ≤ 0,2 %. 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit Die verbleibende statistische Rechenunsicherheit wurde in konservativer Betrachtungsweise auf die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen hinzuaddiert. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 23 von 31 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach Die folgenden Abbildungen 8-1 bis 8-3 zeigen die Ergebnisse für die berechnete Gesamtbelas- tung Geruch in Sulpach, verursacht durch das gemeinsame Wirken der Geruchemissionen der betrachteten 14 Betriebe. Abb. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt im 2 m Rechengitter. Schwarz: Geruchsquellen Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 24 von 31 Abb. 8-2: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt in einem Auswertungsraster 20 m. Geruchsmodell Sulpach: Gesamtbelastung im 20 m Raster Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 25 von 31 Abb. 8-3: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Die Werte sind auch der Tabelle 8-1 zu entnehmen. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 26 von 31 Tab. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 907 48,0 1191 26,5 904-131 29,9 348-a 53,5 348/2 56,6 838 33,5 838/2 34,3 1193 25,3 1194 26,3 393/1 33,6 393/8 29,7 357/2 41,6 357/6 44,8 402/1 36,3 357/1 39,5 408 36,6 837 47,0 836 40,9 836/1 57,5 903 34,5 904-133 25,7 348-b 48,8 402 37,3 403 35,9 902 27,5 1200/1-b 58,9 1200/1-a 62,9 1199-a 66,6 1199-b 60,4 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 27 von 31 Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 410 58,6 348/1 52,6 407 34,4 393/6 28,5 393/9 25,6 405 32,4 404 25,2 395/3 21,3 393/7 23,9 395/4 18,4 417/3 8,6 417/4 7,2 417/6 5,5 395/2 12,4 393/2 29,5 901 31,5 417/2 14,7 1175 45,7 401/1 37,6 401 36,2 357/3 37,8 393/4 33,7 393/3 27,3 406 46,9 357/4 66,0 410/1 72,0 Den Abbildungen und der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöstlichen Orts- rand an allen Wohnhäusern überschritten ist. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 28 von 31 In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 29 von 31 9 Zusammenfassung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Be- trieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsverfahren zu etlichen ge- genseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Gesamtbelastung Geruch in Sulpach zeigen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöst- lichen Ortsrand an allen Wohnhäusern überschritten ist. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ eine Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zu- künftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Modell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Gerlingen, den 29. April 2024 Dr. Jost Nielinger Stephan Fischer Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen Sachverständiger Projektleiter Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. Ausbreitung von Luftbeimengungen Stadt- und Regionalklima Dieser Bericht darf nur für projektbezogene Zwecke vervielfältigt oder weitergegeben werden. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 30 von 31 Literatur GLOB-DEM50 (2000): GlobDEM50: Digitales Höhenmodell auf Basis von Rohdaten der Shut- tle Radar Topography Mission von NASA, NIMA, DLR und ASI aus dem Jahr 2000. Janicke, L. (1985): Particle simulation of dust transport and deposition and comparison with conventional models (LASAT). In: Air Pollution Modelling and its Application, ed. C. de Wispelaere. Plenum Press, N.Y., S. 759–769. Janicke, U. (2023): AUSTAL – Programmbeschreibung zu Version 3.2. Stand 2023-08-01. In- genieurbüro Janicke (Umweltbundesamt, Dessau). Janicke, U. & L. Janicke (2004): Die Entwicklung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000G. Berichte zur Umweltphysik Nr. 5, 122 S. Ingenieurbüro Janicke (Berichte zur Umwelt- physik 5). Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022): Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 – Fest- stellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Stand 08.02.2022, Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/ Verkehr. LfULG (2008): Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen. Heft 35/2008. Schlünzen, H., K. Bigalke, C. Lüpkes, U. Niemeier & K. von Salzen (1996): Concept and re- alisation of the mesoscale transport- and fluid-model ‚METRAS’. TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (2017): Umweltmeteorologie - Ableitung für Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4:2017-07. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017): Umweltmeteorologie - Prognostische mesoskalige Wind- feldmodelle - Evaluierung für dynamisch und thermisch bedingte Strömungsfelder. VDI- Richtlinie 3783, Blatt 7:2017-05. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010): Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissi- onsprognose - Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13:2010-01. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017): Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteoro- logischer Daten zur Anwendung im Rahmen der TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20:2017-03. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 (2011): Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 12011-09. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 31 von 31 VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020): Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmo- delle - Partikelmodell. VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3:2020-04. WinSTACC (2022): PC-Programm für Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 „Ableitbedingungen für Ab- gase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“.[mehr]

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            G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 04.04.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Entwurf Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 22 6 Hinweise und Zeichenerklärung 23 7 Satzung 36 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 38 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 56 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 92 11 Begründung – Sonstiges 95 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 99 13 Begründung – Bilddokumentation 100 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 102 15 Verfahrensvermerke 103 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Der Hinweis zum Naturschutz unter Ziffer 6.16, erster Absatz ist zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 12 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 13 Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 14 Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 15 durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokon- tomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbe- schluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 22 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 23 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 24 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 25 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Um die Schaffung insekten- und kräuterreicher Extensivwiesen zu fördern, wird empfohlen, eine gebietsheimische Saatgutmischung anzusäen und die Fläche durch zweischürige Mahd mit Abtransport Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 26 des Mahdguts zu pflegen. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 27 ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 28 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 29 oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 30 − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 31 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 32 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 33 bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 34 Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu benachrich- tigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutach- tung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, un- verändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fachgerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubarbeiten Ver- unreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfär- bungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 35 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- geben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 36 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 04.04.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 04.04.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 04.04.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 37 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 38 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 39 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 40 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 41 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 42 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 43 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 44 (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 45 tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 46 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 47 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 48 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 49 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 50 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 51 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 52 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 53 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 54 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohnein- heiten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäudehöhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 55 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 56 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 57 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 58 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Ba- sisszenario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheb- lich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Infolge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Ausbringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrün- lands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwie- gend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoff- zeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvor- kommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbindungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen werden auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spazier- gänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkom- men, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe arten- schutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 59 Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Be- urteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung bewertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) ein- gestuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 60 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutref- fen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus ho- lozänen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plange- biet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vor- kommen von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 61 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 62 nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezo- gen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen überwiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 63 aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 64 - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Vielfalt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Veränderung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaus- haltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftent- stehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Bio- tope im Umfeld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kultur- güter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzli- chen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 65 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversie- gelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anthropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzent- rationen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bie- ten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Ab- stände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Con- sult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchti- gungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlos- sen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Bi- otope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 66 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Be- triebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 67 - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versie- gelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflan- zen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebens- raum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 68 Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsa- men, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine boden- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 69 kundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bo- dens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bo- denhorizonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Bö- den wiederhergestellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwer- tung von Bodenmaterial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Boden- arbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbei- ten", die bei der Bauausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolep- tische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenver- änderung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 70 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 71 es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittle- rer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außer- halb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu spei- chern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzuleiten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 72 - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Ver- sickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flä- chen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfal- lenden Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Unwetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei ur- banen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen abfließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Be- reich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflu- tungsproblemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das bedeutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Be- sonderes Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kel- lerabgängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Ge- bäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Was- sergefahren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Stra- ßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 73 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 74 - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 75 Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Ge- meinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die unbebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordne- rische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 76 - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 77 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer we- sentlichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Frei- werden von Staub und u. U. auch Schadstoffen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 78 bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsi- dium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravensburg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen kön- nen. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des besonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flä- chenneuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer geringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luft- qualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 79 Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Anga- ben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Ge- werbegebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen ein- schlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Ener- giequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energie- versorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 80 insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksich- tigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteili- gen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beein- trächtigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 81 - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaf- fenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zu- mutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berüh- rung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flasch- nerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 82 - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des ab- zuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzu- lässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 83 Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 84 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Bö- den. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden an- hand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich An- wendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 85 Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den an- deren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff be- troffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktio- nen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 86 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB da- von abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewi- chen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbe- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 87 bauung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Ein- sehbarkeiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbebauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit stand- ortheimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünord- nerische Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswir- kungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festge- setzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 88 Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem ge- meindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 89 darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestat- tungsverfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstel- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 90 lung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohn- gebietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 91 Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Aus- gleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Die zugeordnete Ökokontomaßnahme wird rechtzeitig vor Satzungsbeschluss ergänzt. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geo- logie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 92 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 93 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 94 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 95 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 96 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 97 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 98 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 99 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche im Be- stand" (W) und "Ortsrandeingrü- nung"; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV- Freileitung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 100 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 101 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 102 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 103 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 215a, § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ………….. zur Planung zu äußern (Bekanntma- chung am ………….). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Entwurfs- fassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 104 15.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom …………. dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 105 Seiten, Fassung vom 04.04.2024 Seite 105 Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan aufgestellt am: 04.04.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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              Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

              Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei den Kommunalwahlen (Wahl von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Kreistag) sind Sie als Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde (bei der Kreistagswahl in einer Gemeinde des Landkreises) haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden. Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben. Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl der Kommunalvertretungen nicht wahlberechtigt. Für das Wahlrecht bei der zusammen mit den Kommunalwahlen stattfindenden Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart gelten entsprechende Voraussetzungen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind bei dieser Wahl aber nicht wahlberechtigt. Wählerverzeichnis In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt. Sind Sie wahlberechtigt, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde. Wenn Sie am Wahltag schon länger als drei Monate in der Gemeinde gemeldet waren, erhalten Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie in der zugehörigen Leistung " Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen ". Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Wahlteilnahme bei Umzug Für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ist ausschlaggebend, wo Sie bei Aufstellung des Wählerverzeichnisses gemeldet und ob Sie am Wahltag wahlberechtigt sind. Wenn Sie vor der Wahl aus Ihrer Gemeinde wegziehen, werden Sie automatisch aus dem Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und gegebenenfalls Ortschaftsratswahlen gestrichen. Wenn Sie in eine Gemeinde des gleichen Landkreises ziehen, bleiben Sie für die Kreistagswahl wahlberechtigt. Auch wenn Sie in eine andere Gemeinde in der Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) ziehen, bleiben Sie für die Wahl der Regionalversammlung wahlberechtigt. Weitere Informationen finden Sie in der zugehörigen Leistung " Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen ". Achtung: Ziehen Sie während der letzten drei Monate vor der Wahl von außerhalb in das Wahlgebiet zu (Gemeinde für Gemeindewahlen, Landkreis für die Wahlen der Kreisräte) oder verlegen Ihren Hauptwohnsitz dorthin, können Sie in der Regel nicht an der Wahl teilnehmen, da Sie die Anforderungen an die Mindestwohndauer nicht erfüllen. Eine Ausnahme von der Mindestwohndauer besteht für Sie als Rückkehrerin oder Rückkehrer: Gemeindewahlen Haben Sie Ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen in einer Gemeinde in Baden-Württemberg verloren, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und kehren vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in diese Gemeinde zurück (durch Zuzug oder Wiederbegründung des Hauptwohnsitzes), sind Sie für die Gemeindewahlen wahlberechtigt, ohne die Mindestwohndauer von drei Monaten erfüllen zu müssen. Wahl der Kreisräte Haben Sie Ihr Wahlrecht für die Wahl der Kreisräte in einem Landkreis in Baden-Württemberg verloren, weil Sie aus dem Landkreis weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und kehren vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in diesen Landkreis zurück (durch Zuzug oder Wiederbegründung des Hauptwohnsitzes), sind Sie für die Wahlen der Kreisräte wahlberechtigt, ohne die Mindestwohndauer von drei Monaten erfüllen zu müssen. Die Rückkehr kann in dieselbe oder eine andere Gemeinde des Landkreises erfolgen. Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart Haben Sie Ihr Wahlrecht für die Wahl der Regionalversammlung verloren, weil Sie aus dem Verbandsgebiet (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis) weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und kehren vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in das Verbandsgebiet zurück (durch Zuzug oder Wiederbegründung des Hauptwohnsitzes), sind Sie für die Wahlen der Regionalversammlung wahlberechtigt, ohne die Mindestwohndauer von drei Monaten erfüllen zu müssen. Die Rückkehr kann in dieselbe oder eine andere Gemeinde der Region Stuttgart erfolgen. Als Rückkehrerin oder Rückkehrer werden Sie aber nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Nähere Informationen finden Sie in der zugehörigen Leistung " Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen ".[mehr]

              Zuletzt geändert: 16.01.2024
              Amtsblatt_2024_06_07_KW23.pdf

              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 7. Juni 2024 Nummer 23 Kommunal- und Europawahl 2024 Wahlaufruf zur Kommunalwahl und zur Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am kommenden Sonntag, den 9. Juni 2024, sind Sie zur Kommunalwahl und zur Wahl des Europäischen Parlaments aufgerufen. Nutzen Sie mit Ihrer Stimmenabgabe die Möglichkeit, auf die Politik in unserer Gemeinde, im Landkreis und auch in Europa, Einfluss zu nehmen. Es geht um die Zukunft auf kommunaler Ebene, also um die Entwicklung direkt vor Ort, aber auch um die Zukunft Europas. Wer nicht wählt verzichtet auf das wichtigste Recht in unserem demokratischen Staatswesen! Für unsere Demokratie sollten wir bereit sein, die paar Minuten für die Wahlhandlung aufzuwenden. Auch unsere Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr sind bei den Kommunalwahlen und ab dieser Wahl auch für die Europawahl wahlberechtigt! Die Ergebnisse der Europawahl sind spätestens am Sonntagabend auf unserer Homepage unter www.baindt.de abzurufen. Die Gemeinderatswahl wird über ein EDV-gestütztes Wahlprogramm ausgezählt. Am Sonntag- abend, ab 22:00 Uhr, laden wir interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Sitzungssaal des Rathauses ein, um die Zwischenergebnisse auf der Leinwand mitzuverfolgen. Das endgültige Wahlergebnis der Gemeinderatswahl wird gegen 22:30 Uhr vorliegen. Die Kreistagswahl wird am Montag, den 10. Juni 2024, ausgezählt. Auch diese Ergebnisse wer- den baldmöglichst auf die Homepage der Gemeinde gestellt. Da am Montag alle Beschäftigten der Gemeindeverwaltung mit der Wahlauszählung beschäf- tigt sind, können an diesem Tag keine anderen Verwaltungsaufgaben erledigt werden. An diesem Tag findet kein regulärer Dienstbestrieb statt. Wir freuen uns über eine gute Wahlbeteiligung und wünschen Ihnen einen guten Wahlsonntag! Ihre Gemeindeverwaltung Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ein Wochenende, das Geschichte schrieb! Mit dem Landesturnfest 2024 starteten wir in der Gemeinde Baindt in das lange Wochen- ende. Rund 10.000 Teilnehmende waren sportlich aktiv und feierten im Mittleren Schussental. In unserer Schulturnhalle begannen am Donnerstag, den 30. Mai 2024 die Baden-Württem- bergischen Meisterschaften im Geräteturnen der Männer. Am nächsten Tag fand die Team Challenge Geräteturnen Mixed statt. Die Gäste in Baindt ließen sich vom Regenwetter nicht abhalten, sodass die Tribüne der Schulsporthalle während den Wettkämpfen stets sehr gut besucht war und eine tolle Stimmung herrschte. Das Frühstück für unsere Gäste wurden ab 5.30 Uhr vom Kirchenchor hergerichtet. Im Eingangsbereich der Halle wurden die Zu- schauerinnen und Zuschauer von unseren Landfrauen mit Kaffee und Kuchen versorgt, während sich der Sportverein auf dem unteren Schulhof um Essen und Getränke kümmer- te. Damit in den Schlafquartieren alles ruhig verläuft, haben unsere Reiterinnen und Reiter die Einlasskontrolle übernommen. Das Miteinander unserer Vereine war richtig klasse, wir danken herzlich für die Unterstützung! Die angespannte Hochwassersituation aufgrund des anhaltenden Dauerregens veran- lasste das Organisationsteam mit den verantwortlichen Behörden jedoch dazu, die Veran- staltung am Freitagabend abzubrechen. Der Schwäbische Turnerbund und der Gemeinde- verband Mittleres Schussental mit den Städten und Gemeinden Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg haben schweren Herzens entschieden, dass aufgrund der an- haltenden Hochwassersituation und zur Sicherheit aller Beteiligten ab Freitag, den 31. Mai 2024 ab 00:00 Uhr, keine weiteren Veranstaltungen, Wettkämpfe und Mitmachangebote des Landesturnfestes mehr stattfinden. Die Heimreise der Sportlerinnen und Sportler erfolgte am Samstagvormittag nach dem Frühstück. Ein Rückblick in Bildern folgt nächste Woche. Bereits am Freitagnachmittag wurde der Hochwasseralarmplan der Freiwilligen Feuer- wehr und der Gemeinde aktiviert, sodass sämtliche Rechen in den Bächen und Gewässern regelmäßig kontrolliert und Vorbereitungsmaßnahmen getroffen wurden. Unsere Feuerwehr war bestens vorbereitet und sehr umsichtig. Darüber hinaus hat die Gemeinde Baindt ein Konzept zum kommunalen Starkregenrisikomanagement erstellt. Ziel ist es, Maßnahmen umzusetzen, um die bestehende Bebauung vor Hochwasser zu schützen. Die in diesem Zu- sammenhang erfolgte Hochwasserschutzmaßnahme am Ortsausgang in Richtung Sulpach hat vollumfänglich gegriffen und zeigte ihre Wirkung. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt unterstützte darüber hinaus die umliegenden Feuerweh- ren in Baienfurt und Bad Waldsee beim Befüllen von Sandsäcken sowie beim Abpumpen von Wasser. Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK sowie allen Helferinnen und Helfern der letzten Tage. Wir sind sehr stolz auf unser Gemeinwesen! Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeinde Baindt stellte kostenfreie Sandsäcke für die Baindter Bevölkerung zur Verfügung. Sollten Sie von dieser Hilfs- aktion Gebraucht gemacht haben, freut sich unsere Freiwillige Feuerwehr über eine kleine Spende für ihre Kameradschaftskasse. Die Sandsäcke müssen nicht zurückgebracht werden! Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Pflichten und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall Hochwasser kann Bürgerinnen und Bürger überall als Folge von Starkregen heimsuchen. Dies zeigte auch der Dauerregen bei uns in Baindt. Die Folgen können fatal sein, wenn kei- ne Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich informieren und Ihr Haus und die Umwelt durch Schutzmaßnahmen sichern. Gemäß § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Vorsorge ist auch dann notwendig, wenn Sie sich durch technische Maßnahmen der Ge- meinde, wie zum Beispiel Kanäle, geschützt fühlen. Diese sind nicht für Extremereignisse ausgelegt. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind durch abströ- mendes bzw. sich aufstauendes Wasser gefährdet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, wie wichtig es zu Ihrem Schutz und zum Schutz Ihrer Nachbargrundstücke ist, dass auf Ihrem eigenen Grundstück eine ordnungsgemäße Entwässerung stattfindet. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die folgenden Maßnahmen langfristig im Voraus umzu- setzen: • Schützen Sie Ihr Gebäude durch eine Rückstauklappe. Diese verhindert im Falle von ex- tremen Regenmengen, die die Kanalisation überfordern können, dass Oberflächenwas- ser und Abwasser über Sanitäranlagen zurück in Ihr Gebäude strömen. • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Wetter- und Starkregenwarnungen. Dies gibt Ihnen Zeit, sich auf potentielle Hochwasserereignisse vorzubereiten. Diese finden Sie unter anderem auf der Website des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de). • Achten Sie bei hochwassergefährdeten Stockwerken darauf, dass hier keine wertvollen Gegenstände gelagert werden. • Beschaffen Sie sich, wenn notwendig, mobile Schutzelemente für Fenster, Garagen und Türen (z.B. Sandsäcke). • Sichern Sie sich finanziell ab. Die finanziellen Schäden durch ein starkregenbedingtes Hochwasser können die privaten Rücklagen für Schadensfälle schnell sprengen. Eine Elementarschadensversicherung schützt Sie hier vor den finanziellen Folgen. • Verzichten Sie auf eine großflächige Versiegelung. Eine Versickerung intensiver Nie- derschläge ist nur bei durchlässigem Untergrund möglich. Durchlässige Oberflächen und eine großzügige Bepflanzung helfen deshalb in erheblichem Ausmaß dabei, Ihr Grundstück zu entwässern. Bedenken Sie, 100-prozentige Sicherheit vor einem Hochwasser gibt es nicht, Vorsicht und persönliche Vorsorge helfen jedoch Risiko und Schadenspotential zu minimieren. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Aktuelle Informationen zur Baumaßnahme in der Ortsmitte – Einschränkungen durch Arbeiten vor den Ladengeschäften Ab Montag, den 10.06.2024 beginnen die Baumaßnahmen im Bereich der Ladengeschäfte Hamma, Apotheke, Fri- seur, Kosmetikstudio sowie des Konstruktionsbüros. Zunächst wird der bestehende Pflasterbelag rückgebaut. Ab dem 17.06.2024 beginnen die Dachabdichtungsarbeiten der Tiefgarage. Aus diesem Grund sind die Zugänge zu den Geschäften und der Apotheke teilweise bzw. punktuell nicht möglich. Bereits bestehende Schließtage wurden dabei beachtet. Die Zugänge sind während der Maßnahme nicht barrierefrei – dies gilt vor allem für Rollatoren und Rollstühle. Bitte informieren Sie sich vorab bei den jeweiligen Gewerbetreibenden über den Zugang. Die La- dengeschäfte sowie Praxen der oberen Etage bleiben wie gewohnt erreichbar. Hier erfolgt der Zugang auf Höhe des Bistros. Die Einschränkungen dauern voraussichtlich insgesamt vier bis fünf Wochen. Hubertus-Apotheke: Die Apotheke ist zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar. Je nach Baufortschritt ist es möglich, dass die Apotheke mittwochs ganztägig geschlossen bleibt. Bitte berücksichtigten Sie dies im Vorfeld und weichen Sie ggf. auf die AchtalApotheke in Baienfurt aus. Kosmetik-Studio: Ein barrierefreier Zugang wird über den Hintereingang des Gebäudes eingerichtet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmäßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung 466.81 4468.30 468.24 468 468 46 468.29 468.27 468.37 468.77 468.56 468.09 467.99 468 .43 4 6 8 .4 7 4 6 8 .4 2 4 6 8 .3 9 466.78 466.73 468.12 468.17 468.41 468.34 468.28 468.25 468.27 468.23 46 8.4 7 4 6 8 .5 9 4 6 8 .5 8 472.53 469.64 469.65 469 .63 69. 61 469.24 469.28 470.16 470.65 471 87 470.22 4 7 0 .1 0 471.37 471.08 470.84 470.94 4 70 .9 6 470.82 471 48 470.10 469.54 469.98 470.01 4 6 9 .8 4 469.67 4 69 .6 8 4 6 9 .6 8 4 6 9 .7 2 472.87 473.76 473.06 473.08 473.10 472.53 9.41 474.48 474.21 473.94 474.15 474.70 474.07 474.12 472.61 472.61 4 72.77 475 08 474.17474.06 473.93 473.93 473.63473.40 473.62 473.14 472.83472.78 470.21 474.15474.05 474.52 468.39 468.58 467.08 467.17 469.20 472.69 58/12 69.23 48 467.64 DH 468.29 DH 473.10 0 6 468.20 468.32 468.29 468.31 468.39 468.77 468.56 468.27 466.70 466.83 466.81 468.34 468.30 468.09 68.05 468.08 468.15 468.48 468.39 468.41 468.33 468.17 468.22 46 8.5 9 69.64 469.66 469 .63 69. 61 469.68 46 469.11 471.21 471.41 470.15 4 7 0 .1 0 471.46 471.27 470.99 470.84 471.01 4 70 .3 6 471.36 470.10 469.57 469.54 469.53 4 6 9 .8 7 4 69 .8 4 469.83 473.75 473.58 474.73 474.43 474.41 473.79 473.73 472.53 2.96 474.63 .62 472.99472.86 474.15 473.82 474.18 473.92 Ga 467.10 470.85 470.78 469.64 473.68 474.22 474.47 840/1 470.01 468.24 468.30 4 0 0 80-99 55-99 55-9955-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 80-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-99 55-50 55-50 5 5 -9 9 5 5 -9 9 80-99 80-99 130-99 130-99 130-99 130-99 130-99 155-99 155-99 5-99 4 130-99 130-99 80-99 ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W ML Typ LTM440 (C60) 24W 21.5 | Acer camp. "Elsrijk" p. "Elsrijk" camp. "Elsrijk" 21.6 | Frax. pennsylv. "Summit" pennsylv. "Summit" 21.10 | Prunus padus 21.17 | Amel. lamarckii 21.17 | Amel. lamarckii 21.18 | Amel. lamarckii | p CAP-Markt Bäckerei Friseur Kosmetik- Lounge Hubertus-Apotheke Mühlstraße ZUGANG GESCHÄFTE / APHOTHEKE nicht barrierefrei ZUGANG PRAXEN im OG Kosmetik-Lounge ZUGANG barrierefrei ZUFAHRT über Klosterhof / Mühlstraße H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei | - bitte Kontakt aufnehmen H I N W E I S E und I N F O R M A T I O N E N Hubertus-Apotheke | Kontakt 07502 - 911035 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen - Rezepte von Arzt direkt in Apotheke schicken lassen - Samstags und Mittwochnachmittag geschlossen - Je nach Baufortschritt sind Mittwochs ganztägige Schließungen möglich Kosmetik-Lounge | Kontakt 07502 - 940488 - Barrierefreier Zugang über Mühlstraße Friseur | Kontakt 07502 - 3971 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Bäckerei | Kontakt 07502 - 943638 - nicht barrierefrei - bitte Kontakt aufnehmen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen Am Montag, den 10.06.2024 findet im Rathaus kein regulärer Dienstbetrieb statt. An diesem Tag wird die öffentliche Auszählung der Kommunalwahlen fortge- setzt. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienbetreuung in den Sommerferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Sommerfe- rien (erste, zweite, fünfte und sechste Woche) für alle Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die „gro- ßen“ Kindergartenkinder, die im September eingeschult werden eine Ferienbetreuung angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 13.06.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, den 11. Juni 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anlie- gen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen un- ter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. BEFLAGGUNG des Dienstgebäudes An bestimmten Gedenk- und Feiertagen wird das Dienst- gebäude der Gemeinde Baindt beflaggt. Sonntag, 09. Juni 2024 Kommunal- und Europa- wahl Gemeindeverwaltung Baindt Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 4 und 8 Unsere Austräger Linus Kaplan und Franka Hermann haben am 31. Mai letztmalig das Baindter Amtsblatt aus- getragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 7. Juni 2024 über- nimmt Christof Chlebicki den Bezirk 4 und Carolin Leon- hard den Bezirk 8. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 25. Juli 2024 bis zum 7. September 2024, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 12. Juni 2024 wissen, mit wel- chen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm berei- chern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Juni und Sonntag, 09. Juni 2024 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Juni 2024 Fürstliche Hof-Apotheke Wolfegg, Alttanner Straße 2, 88364 Wolfegg, Tel: 07527 9 51 10 Sonntag, 09. Juni 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungskalender Juni 09.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl 15.06. Fest der Begegnung Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 18.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 19.06. Seniorentreff BSS 22.- 24.06. Dorffest Musikverein 22.06. Mitgliederversammlung VdK Weingarten 26.06. Mitgliederversammlung Blutreitergruppe BSS Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz Nachbarschaftshilfe Baindt Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Zur Information TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.06., 11.07., 12.09., 10.10., 14.11., 5.12.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Juni - 16. Juni 2024 Gedanken zur Woche: Darum ist das Ergriffenwerden von Gott Entzündet Wer- den in Liebe. Edith Stein Samstag, 08. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Juni – 10. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Linus Kalan, Marisa Pfister, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Silias Kaplan, Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Sophia Rößner, Mona Stiefvater, Anton Strehle († Mathilde und Hans Elbs, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Elias Dienstag, 11. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 13. Juni 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 14. Juni 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 15. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Lena Himpel, Leopold Koch, Lenny Sonntag († Hilda und Fritz Blank, Ida und Georg Selens- ky, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Eugen Halder, Jahrtag: Anna Halder) Sonntag, 16. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst mit dem Kindergarten St. Josef, 4. Todestag von Pfar- rer Erwin Lang 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Nora Alina Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Wie zu besten Corona-Zeiten ... haben Landjugend Baindt und die Ministranten uns wieder mit einem wunderbaren Blumenteppich überrascht und dafür gesorgt, dass die Gäste aus nah und fern (Landes- turnfest) Fronleichnam mit im Blick hatten. Das nasskal- te Wetter hielt die Blumenpracht lange frisch. Auch ohne Prozession wurde der Tag zu einem Fest. Wir danken ganz herzlich Herrn Pfr. Leuze dafür, dass er den Gottesdienst mit uns gefeiert hat. Die 20 Ministranten hatten ihr Früh- stück nach der „Frühschicht“ (ab 6 Uhr) wieder redlich verdient. Die Landjugend hatte sicher auch ein warmes Plätzchen gefunden. Vergelt’s Gott. Bilder von der Kirchengemeinde Blumenteppich Minis- tranten Bild von der Kirchengemeinde Blumenteppich Landju- gend Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ein zu unse- rem nächsten Senioren- treff am Mittwoch, 19. Juni 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Einen herzlichen Willkommensgruß an unsere Bürger- meisterin, Frau Simone Rürup. Sie berichtet über Aktuel- les aus unserer Gemeinde. Nehmen Sie sich Zeit für diesen sicher interessanten und informativen Nachmittag. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauen- fest 2024 Frauenfest Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauen- fest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katho- lischen Deutschen Frauenbund als großen Frauenverband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein breites Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Dienstag, 11.6.2024 Kräutergarten Bad Waldsee Abfahrt an der Kirche in Baienfurt 13.00 Uhr. 13.30 Uhr Führung im Kräutergarten Bad Waldsee (vom Kneippverein Bad Waldsee) durch Alexia Mayer. Anschlie- ßend Kaffeetrinken in Bad Waldsee, Parkhotel. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Kosten: 5,00 Euro pro Person. (Parkplatz und Treffpunkt: Haupteingang zur Wald- see-Therme). Bitte um Anmeldung. Tel. 0751 553366, Andrea Schorrer, bis 08.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 16. Juni 2024 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Du bist mein Fels Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. Juni 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her zu mir, alle, die ihr mühselig und beladen seid; ich will euch erquicken. Mt 11,28 Sonntag, 09. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst beim Ev. Gemeinde- haus (Pfr. Schöberl), Auftakt zum Gemeindefest 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Prä- dikant Herr Gross) Montag, 10. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Seniorenkreis, Ev. Gemeindehaus Frauenkreis à 19. Juni Ausflug Donnerstag, 13. Juni 20.00 Uhr– Baienfurt Ur-Geschichte(n), 21.00 Uhr Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. Juni 3. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst, Dietrich- Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Die Regale in Buchhandlungen quellen über von Ratge- bern für ein glücklicheres Leben. Und das in einer Zeit, in der es uns – äußerlich betrachtet – so gut geht, wie in keinem Jahrhundert vor uns. Es wird deutlich, dass wir mehr brauchen als einen vollen Bauch und das neueste Smartphone. Unser Wochenspruch ist kein bloßes weiteres Angebot auf dem Markt der Heils-Versprechen. Es ist Gottes Antwort auf die tiefe Sehnsucht, die uns zeigt, dass meine Seele erst bei dem zur Ruhe kommt, der sie ins Dasein gerufen hat. Schon hier und jetzt die Gemeinschaft mit unserem Ur- sprung und Ziel zu suchen – dazu lädt uns Jesus ein. Gottes Segen dazu! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Die Bibelwochen wollen die Entstehung der Urgeschich- te beleuchten und dadurch menschliche Ur-Erfahrungen mit Gott und der Welt besser sichtbar machen. Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu kratzen, und darüber zu staunen, wie auch in unse- ren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten Anfangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eigenen Lebensfragen in diesen Texten wieder- finde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Unser Begleitheft liefert uns nicht nur den jeweiligen Text- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 abschnitt, sondern auch Bildinspirationen, Verständnis- hilfen, Denkanregungen, Hinweise & Raum für eigene Notizen. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 13. (Genesis 2-3: Gut und Böse), 20. Juni (Genesis 4,1-25: Fluch und Schutz), 27. Juni (Genesis 6,1-4: Fleisch und Geist); & 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Gemeindefest 09. Juni 2024 Wir starten um 10.30 Uhr mit einem kunterbunten Familien- gottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt. Wer zu unserem Salat- und Küchenbuffet etwas beisteuern kann, melde sich gern im Pfarrbüro (0751/43656). Da unsere Kühlmöglichkeiten ein- geschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ schon mal vorab! Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024, um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Staunen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Ge- danken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche uns Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32, 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751/43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Seniorenkreis Geselliger Nachmittag Unser nächstes Treffen findet am 11. Juni 2024 um 14.30 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, Baienfurt statt. Thema: Eine kleine Reise durch unsere Heimat - ein geselliger Nachmittag Wir freuen uns auf unsere Gäste. Frauenkreis am MITTWOCH, den 19. Juni 2024 AUSFLUG um 14:30 Uhr Abfahrt im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin am 19.06.24 ein. Unser diesjähriger Ausflug soll uns nach Vogt zu Anamia führen. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Gemeindehaus im Öschweg und fah- ren pünktlich von dort in Fahrgemeinschaft. Im Anamia gibt es Gelegenheit zu stöbern. Anschließend wolllen wir gemeinsam Kaffeetrinken auf der Terrasse des Hauses und von dort den schönen Garten genießen. Euer Team Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.08. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen wer- den auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Nachruf Mit großer Trauer nimmt der Sportverein Baindt 1959 e.V. von seinem Gründungsmitglied Josef Kränkle Abschied, der im Alter von 87 Jahren verstorben ist. Mit ihm verliert der SV Baindt einen Mann der ersten Stunde, welcher in seinen 64 Jahren Mitgliedschaft den Sportverein und ganz besonders den Fußball in Baindt mitgeprägt hat. Wir werden seine liebenswerte Art, seine Hilfsbereitschaft und seinen Humor stets in Erinnerung behalten. Den Hinterbliebenen sprechen wir unser tiefempfunde- nes Mitgefühl aus. Sportverein Baindt 1959 e.V. Letzter Spieltag fällt ins Wasser Aufgrund des starken Regens in Süddeutsch- land, wurden die Partien TSV Riedlingen - SV Baindt und SV Vogt II - SV Baindt II abgesagt. Beide Spiele werden nicht mehr nachgeholt. Trotz der Spielabsagen, veranstaltete der SVB am Sams- tagabend dennoch eine kleine Saisonabschlussfeier im Vereinsheim. Die erste Mannschaft verabschiedete das Trainerteam um Jens Rädel (Pause) und Michael Gauder (Trainer SV Wolfegg), welches den SV Baindt erstmals in die Landesliga geführt hatte. Darüber hinaus fiel die Trennung von den langjährigen Leistungsträgern Philipp Boenke (Karriereende und Wechsel zum 1.FC Roséschor- le) und Luca Wetzel (SV Baindt II) sehr schwer. Zudem verlassen Johannes Kern (Rückkehr in die Heimat nach erfolgreichem Referendariat), Daniele D‘Ercole (unbe- kannt) und Ylber Xhafa (SV Weissenau) den Verein. Von der zweiten Mannschaft wurden Dennis Hecht (Kar- riereende), Luca Lauriola (Co-Trainer SV Wolfegg) und Co-Trainer Erwin „Quackie“ Koscher (Pause) gebührend gefeiert und verabschiedet. Der SVB bedankt sich allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, welche beide Mannschaften in der vergan- genen Saison unterstützt haben. Trotz langer Auswärts- fahrten und oftmals enttäuschender Ergebnisse, konnte das Team immer auf zahlreiche Baindter Fans zählen und dankt vielmals dafür. SV Baindt Frauen in der kommenden Saison wieder im Spielbetrieb Nachdem die Frauen des SV Baindt in der Rückrunde, der gerade zu Ende gegangenen Saison sich mangels aus- reichender Spielerinnen leider aus dem Spielbetrieb zu- rückziehen mussten, konnten wir inzwischen einen Partner finden, mit dem wir ab der kommenden Saison 24/25 wie- der in den Spielbetrieb einsteigen können. Wir schließen uns der bereits bestehenden SGM Fronhofen/Blitzenreute als dritter Partner an und werden somit auch künftig in der Bezirksliga spielen. Damit setzen wir die erfolgreiche Zusammenarbeit aus der Jugend fort, in der wir bereits seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Spielgemeinschaft mit Fronreute haben. Wir wünschen den Frauen in der neuen SGM viel Erfolg und hoffen an die erfolgreiche Zeit vergangener Jahre bald wieder anknüpfen zu können. TC Baindt e.V. Jugendsaisonauftakt mit Bändelestur- nier Am Samstag den 04. Mai fand bei uns auf der Anlage der Saisonauftakt für un- sere Jugend statt. Bei gutem Tenniswet- ter starteten wir um 13:30 Uhr mit 10 Kindern in die erste Runde des Bändelesturniers. Die ersten beiden Runde wurde mit allen Altersklassen gemischt gespielt, so dass die Neunjährigen in Doppel mit den Fünfzehnjährigen zusammen spielen konnten. Der Spaß stand im Vorder- grund und den hatten alle Mitspieler. Zur dritten Runde kam noch ein zusätzlicher Spieler dazu. Damit reichte es, unter Mithilfe unseres Jugendwarts, zu 3 Doppelpaarungen. Damit die älteren Spielerinnen und Spieler etwas mehr gefordert wurden, wurde jetzt nach die Altersklassen getrennt gespielt. Es wurden aber wei- terhin, wie es bei Bändelesturnieren üblich ist, die Spiel- paarungen gelost. Nach der dritten Runde wurde eine allgemeine Pause von ungefähr zwei Stunden ein-gelegt. Die Fußballfans des VfB Stuttgart waren in der großen Überzahl, sie wollten das Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München im Fernsehen anschauen. Auch hier war das Ergebnis ein großer Erfolg. Zur allgemeinen Freude gewann der VfB Stuttgart das Spiel. Danach ging es nochmal weiter mit Tennis. Die Kinder hatte so große Freude beim gemeinsamen Spielen, dass nach dem Fußball noch 2 weitere Runden gespielt wur- den. Am Ende war es kurz vor 19 Uhr als die Dämmerung anbrach und die letzten Kinder nach Hause gingen. Alle Mitspielerinnen und Mitspieler hatten große Freude beim Saisonauftakt. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Die Verbandsrunde 2024 steht vor der Tür Vorschau: Alle unsere Mannschaften trainieren schon fleißig und ste- hen in den Startlöchern. Um Spiel, Satz und Sieg kämpfen 8 Teams in der Verbandsrunde, 2 Teams in der Doppel- runde und 3 Jugendmannschaften. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison mit viel Spaß und Erfolg. Mittwoch, 5.6.: KIDs-Cup U12 – SPG Bad Wald./Gaisb./Haist. Freitag, 7.6.: SG Baienfurt – Junioren U18 Samstag, 8.6.: Junioren U18 – TC Friedrichshafen 3 Herren 50/1 – TA SV Haisterkirch Sonntag, 9.6.: TC Warthausen – Herren 30 Montag, 10.6.: SPG Hett./Inner./Ver.stadt - Herren 65 (Doppelrunde) Herren 70 - TC Biberach (Doppelrunde) Mittwoch, 12.6.: Herren 65 - TC Kusterdingen TC Weingarten - KIDs-Cup U12 Freitag, 14.6.: Junioren U15 - TC Weingarten Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Mitglied Josef Kränkle (Ignaz) † 23. Mai 2024 Ignaz war seit dem Jahr 1953 Musikant im Musikverein Baindt e.V. Er war leidenschaftlicher Schlagzeuger und hat uns auch nach seiner aktiven Zeit als Schlagzeuger weiterhin in der Fahnenabordnung unterstützt. Ignaz hielt über 70 Jahre dem Musikverein Baindt die Treue und ge- noss bei allen Musikantinnen und Musikanten aller Gene- rationen hohes Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem geselligen Musikanten mit großer Leidenschaft zur Musik, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Bilder Aufruf an ehemalige Landju- gend Mitglieder Dieses Jahr findet das 75- jährige Jubi- läum der Landjugend Baindt statt. Für die Festschrift usw. sammeln wir Bilder von den vergangenen Jahren. Falls Sie zuhause noch alte Bilder haben melden Sie sich bitte bei uns unter folgender E-Mail Adresse: landjugend.bil- der.2024@gmail.com Sie können die Bilder per E-Mail schicken, oder uns eine Nachricht schreiben, dann holen wir Ihre Fotoalben ab, kopieren diese und bringen sie wieder zurück.Wir freuen uns über jedes einzelene Bild :) Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Hochwassereinsatz - Einrichtung und Betrieb einer Notunterkunft Am Samstag, den 31.05. bekamen wir um 12 Uhr den Auftrag der Ge- meinde Baienfurt, eine Notunterkunft für bis zu 100 Per- sonen einzurich- ten. Innerhalb kür- zester Zeit war die Gemeindehal le von unseren sie- ben Helferinnen und Helfern einge- richtet. Das war auch wich- tig, da die ersten 15 Personen be- reits evakuiert wa- ren und bei uns eintrafen. Unsere Aufgabe bestand in der Registrie- rung der Betroffe- nen, der sozialen B e t r e u u n g (Schlafplatz, Din- ge des täglichen Bedarfs, Essen, Getränke etc.) und der Beratung. Dabei waren wir in ständigem Austausch mit den Krisenstäben der Gemeinde und unserer Kreis- bereitschaftsleitung. Da wir nicht wussten, wie sich das Wetter entwickelt, stellten wir uns auf einen längeren Ein- satz ein. Die Notunterkunft blieb jedoch nur bis Sonntag Nachmit- tag in Betrieb, da die betroffenen Be- wohnerinnen und Bewohner bereits in ihre Häuser zurück- kehren konnten und unser Einsatz somit beendet war. Bis auf 20 Feldbetten, die als Notlösung bei einer neuen Lage reaktiviert werden können, wurde alles gereinigt und aufgeräumt. Vielen Dank für die Zusammenarbeit an alle Beteiligten und an unsere Helfer:innen für ihren tatkräftigen, ehren- amtlichen Einsatz! Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Treffen Sie die Kandidaten der CDU für den Gemeinderat Vor der Wahl haben Sie die Möglichkeit, die Kandidaten der CDU zu treffen: Freitag, 07.06. ab 15 Uhr am CAP-Markt Samstag, 08.06. ab 10 Uhr am Feneberg Markt Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Kandidaten persön- lich kennenzulernen. Gerne dürfen Sie Ihre Fragen an uns richten und Ihre An- liegen mit uns besprechen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Gemeinderats-Kandidaten der CDU Seltene Arten erleben – Baindter Annaberg erkunden Samstag, den 8. Juni ab 14 Uhr la- den die Kandidat*innen von Bündnis 90 /Die Grünen aus Baindt herzlich zu einem Spaziergang in das Naturschutz- gebiet Annaberg ein. Der Naturwart Walter Hohneiser führt uns durch die ehemalige Kiesgrube vorbei an be- sonderen Blühern und mit etwas Glück sieht man die Gelbbauchunke. Am besten bringt man Fernglas und Lupe mit. Treffpunkt: Tor an der Kiesgrubenstrasse Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Bergwanderung über die Leiter des Steinebergs Wir fahren in Immenstadt mit der Bergbahn auf den Mit- tagberg und wandern am Bärenkopf vorbei. Auf einem schmalen Pfad unterhalb der Felswand geht es zum Stei- neberg Gipfel. Schwindelfreie können auf der Leiter (30 m) direkt zum Gipfel hinauf klettern. Unterhalb des Gip- fels bilden die Platten der Grauen Wand einen Kontrast zum steten Auf und Ab. Nach Einkehr in der Alpe Gund steigen wir durch den romantischen Steigbachtobel, be- gleitet von Wasserfällen und Gumpen, zum Parkplatz der Mittagbahn ab. Treffpunkt: Sonntag, 16.06.2024 um 08.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 5 Stunden, 14 km, 400 m Aufstieg, 970 m Abstieg. Fahrpreis 19 Euro, Bergbahn 16 Euro (ab 65 J.) Vesper, Getränke, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.06.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vor- tag. Gäste sind herzlich willkommen. Stadtspaziergang „Ulmer Gärten“ Unsere Wanderfreundin Dorothee Glück führt uns an we- niger bekannte Orte in Ulm. Nach der Wanderung besteht die Gelegenheit zu einem Stadtbummel oder Besuch im Botanischen Garten. Treffpunkt: Dienstag 18.06.2024 um 09.10 Uhr Weingar- ten Charlottenplatz oder 09.30 Uhr am Bahnhof in Ra- vensburg. Rückkehr 19 Uhr. Gehzeit ca. 2,5 Stunden, 7 km, wenig Steigung. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr nach der Stadtführung. Mitnehmen: Vesper, Getränk und gutes Schuhwerk. Anmeldung bis 16.06.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 07524/4629601 Wanderführung Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat. Begrenzte Teilnehmerzahl, daher ist eine ver- bindliche Anmeldung erforderlich. Die Wanderung findet bei jedem Wetter statt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zur Hauptversamm- lung 2023 vom VdK OV Weingar- ten Ort: Best Western Parkhotel, Alamanensaal Weingar- ten, Abt-Hyller-Str. 37-39 Am Samstag, den 22.Juni 2024 – 14:00 Uhr/Einlass: 13:30 Uhr Sehr geehrtes Mitglied, zu unserer Hauptversammlung 2023 laden wir Sie ganz herzlich ein und freuen uns über zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder – es gibt wieder Kaffee und Zopfbrot und Getränke nach Wahl. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Berichte: a) Geschäftsbericht - Vorsitzende Karin Maucher b) Kassenbericht - Kassiererin Pascale Röther c) Revisionsbericht - Revisorin Edith Wochner • Aussprache über die Berichte • Beschlussfassung über den Geschäfts-,Kassen- und Revisionsbericht • Antrag auf Entlastung und Beschlussfassung über den Antrag • Ehrungen der VdK Jubilare • Behandlung eingegangener Anträge Anträge/Anfragen zur Hauptversammlung bitte schriftlich, auch per E-Mail bis spätestens 15.06.2024 bei der Vorsitzende einreichen: Karin Maucher,Wag- nerstr. 24 88250 Weingarten • Mitteilungen des Kreisverbandes • Termine/Mitteilungen – Vorschau 2024/25 • Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Ihre Karin Maucher und der gesamte Vorstand Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialverband VdK OV Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Wenn Sie unsere Homepage einsehen wollen, dann gilt ab jetzt diese Adresse: https://bw.vdk.de/vor-ort/ov-weingarten-1/ Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um Wespen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefährlich und schäd- lich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei dieser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, belästigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Un- sere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt werden. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Sti- chen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken ver- schluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nötig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vorsicht zu behan- deln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Eine Kontaktaufnahme ist über ein On- line-Formular möglich. Dieses ist über nachfolgenden QR-Code oder über www. rv.de/wespenundhornissen erreichbar. Falls Sie keinen Internetzugang besitzen, können Sie sich telefonisch unter 0751 85 – 4212 oder 0751 85 – 4210 melden. Lesung mit Musik von Tom Vuk und Michael Moravek 8. Juni 2024 17-20 Uhr Mit seinem Romandebüt Josip hat sich der Waiblinger Kulturamtsleiter Tom Vuk auf Spurensuche nach der eigenen Herkunft begeben. Anfang der 1960er Jahren kam der Vater des Autors als sogenannter Gastarbeiter aus Kroatien nach Deutschland. Der Vater wollte nichts über die eigene Geschichte erzählen, weil er einen totalen Schnitt gemacht und damit seine Wurzeln gekappt habe, sagt Tom Vuk. Um herauszufinden, wie das Leben des Va- ters hätte sein können, erfand der Autor die Geschichte. Als Josip mit einem der ersten Gastarbeiterzüge in Stutt- gart ankommt, bringt er außer Speck und Apfelstrudel auch eine eigene Geschichte mit. Seine Vorfahren er- lebten den kroatischen Bauernaufstand, den Kampf an der russischen Front im Ersten Weltkrieg, die Gründung Jugoslawiens und das Leben der Partisanen im Zweiten Weltkrieg. Dabei ist Josip seit seiner Jugend bemüht, sich dem archaischen Leben und den Fehden in seiner Fami- lie zu entziehen. Er verlässt das heimatliche Zagorje; auf seinem Weg liegen eine erste und eine zweite Liebe, eine Wahlfamilie, aber auch Vorbilder, die ihn enttäuschen und dazu zwingen, einen Weg für sich ganz allein zu finden. Der Künstler Michael Moravek stammt aus dem ehema- ligen Jugoslawien und begleitet die Lesung mit Titeln, die sich um Entwurzelung und Heimatlosigkeit drehen. Dabei verwebt er Einflüsse aus der Literatur mit Erfahrungen aus der eigenen Migrationsgeschichte. 17.00 Uhr Führung durch die Ausstellung „kommen – schaffen – bleiben“ mit Dr. Tanja Kreutzer, Museumslei- tung 18 Uhr Lesung und Songs mit Tom Vuk und Michael Mo- ravek Anschl. lockerer Austausch bei Speis und Trank. Eintritt: 7,- Euro oder gültiges Tagesticket (um Anmeldung wird gebeten) I Ort: Tenne Fischerhaus unten I Wir bitten um Anmeldung unter info@bauernhaus-museum.de Was sonst noch interessiert Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen ge- nießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 9. Juni 2024 Spielend den Bann- und Wackelwald am Schrecken- see entdecken. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gästeführer: Christoph Kammerer Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Es werden interessante Spiele für Familien mit Kindern geboten, um die Entstehung des Bannwaldes spielerisch zu erkunden. Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ge- gebenenfalls regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. Geführte Radtour zu PV-Anlagen Die Radtour startet am Freitag, den 14. Juni um 13:00 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Zwei spannende Beispiele für Solarenergie im Landkreis Ravensburg werden besich- tigt. Zunächst wird eine Agri-PV-Anlage im Kompetenz- zentrum Obstbau in Bavendorf (KOB) besichtigt, danach führt die Tour ins Hinterland nach Weingarten. Dort wer- den verschiedene Balkon-PV-Anlagen erklärt und Fragen zur Montage und Wirtschaftlichkeit beantwortet. Mittler- weile sind diese Anlagen auch für Mieter interessant. Die Veranstaltung wird von der KAB in Kooperation mit dem Landkreis Ravensburg und dem BUND Bodensee-Ober- schwaben durchgeführt. Die Tour endet in Weingarten. Dauer 4,5 Stunden, Strecke ca. 20 km, Kosten 10 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, deshalb ist eine Anmeldung über https://eveeno.com/310388560 notwendig. Fußballcamp für Kinder von 6 bis 12 Jahren - Die Schanzer aus Ingolstadt zu Gast in Mochenwangen In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Drittligisten FC Ingolstadt 04 richtet die Jugendabteilung der Sportverei- ne Mochenwangen und Wolpertswende am Wochenen- de vom 05.07 - 07.07.2024 ihr alljährliches Fußballcamp aus. Das Angebot richtet sich an alle Kinder von 6 bis 12 Jahren. An 3 Tagen wird auf dem Sportgelände in Mochenwangen mit einem professionellen Trainerteam der größten Vereinsfußballschule Deutschlands trainiert, gespielt, gesungen und getanzt. Auch die aktuelle Trai- nerin der FCI-Profis, Sabrina Wittmann hatte ihre ersten Camp-Einsätze in Mochenwangen. „Wir haben für Euch wieder so einige Überraschungen im Gepäck“, verspricht Dirk Behnke, Leiter der Fußballschule. Das Camp wird am Freitag von 16:30 bis 19:00 Uhr sowie am Samstag und Sonntag, jeweils von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr stattfinden. Die Kinder erhalten eine Trainingsausrüstung (Stutzen, Hose, Trikot mit eigenem Namen), ein tägliches Mittag- essen, Getränke in einer eigenen Trinkflasche sowie ein kreatives Programm mit Spiel, Spaß und Überraschungen. Weitere Infos mit einem Link zur Anmeldung erhält man unter https://sv-mochenwangen.de. Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2024. Die Plätze sind begrenzt! Lange Kultur- und Museumsnacht am 15. Juni 2024 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden örtlichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Automuseum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erle- ben. Mit rund 38 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Tanz und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort sowie im Bauern- haus-Museum können den ganzen Abend über verschie- dene Köstlichkeiten genossen werden. Erleben Sie Kir- chenführungen in der barocken Pfarrkirche Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Museum, lau- schen Sie der Barockmusik mit Orgel und Flöte und den Taizé-Gesängen, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie beim abendlichen Oldtimer-Treffen, lassen Sie sich faszinieren von Tanzvorführungen und seien Sie ge- spannt auf ein feuerverzaubertes Schmankerl am späten Abend. Dies und vieles mehr erwartet Sie bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg. Die Veranstal- tung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informatio- nen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abends finden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung beträgt 8,00 € im Vor- verkauf und 10,00 € an der Abendkasse. Einlassbänder erhalten Sie bei der: Wolfegg Information Am Hofgar- ten 1 88364 Wolfegg Tel.: 07527 9601-51 wolfegg.info@ wolfegg.de 34. Internationale Wolfegger Konzerte vom 28.- 30. Juni 2024 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 28. bis 30. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 28.06. um 20.00 Uhr ist das Blechblä- serensemble Bright Brass mit dynamischer Musik u.a. von Malcolm Arnold und George Gershwin zu erleben. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchesterkonzert am Samstag, 29.06. um 20.00 Uhr statt: Die Deutsche Radio Philharmonie präsentiert Beethovens 3. Sinfonie „Eroica“ sowie Franneks „Napoleon Bonapar- te“ mit dem Tenor Simeon Esper. Den Abschluss des Fes- tivals bildet das Kirchenkonzert am Sonntag, 30.06. um 17.00 Uhr, erneut mit der Deutschen Radio Philharmonie, dem Philharmonischen Chor München und renommier- ten Solisten, bei dem Werke von Bruckner und Schubert in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Katharina erklingen. Konzertkarten erhalten Sie bei der Wolfegg Information unter Tel.: 07527 9601-51 oder wolfegg.info@wolfegg.de Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe Das aktuelle Hochwasser richtet in Baden-Württem- berg erhebliche Schäden an. Besonders betroffen sind unter anderem der Bodenseekreis und der Landkreis Ravensburg. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg weist daher darauf hin, dass für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmenden in Betrieben, die von Hochwas- serschäden betroffen sind, Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Wenn der Betrieb unmittelbar von der Hochwasserka- tastrophe betroffen ist, kann bei Arbeitsausfall unter be- stimmten Voraussetzungen Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Beste- hende Betriebsausfallversicherungen sind vorrangig zu beachten. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Die Anzeige kann auch online erfolgen. Für die aktuellen Hochwasserschäden gelten die beste- henden gesetzlichen Regelungen für das Kurzarbeiter- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 geld. Im Gegensatz zum konjunkturell bedingten Kurz- arbeitergeld gibt es für solche Krisenfälle zusätzliche Erleichterungen: Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, können außerdem bei Auf- räumarbeiten in ihrem Betrieb helfen, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren. Ferner wird es regelmäßig nicht notwendig sein vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Auch Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material erhalten, können Kurzar- beitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehr- ten Fall, nämlich wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an seinen Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist. Ausführliche Informationen dazu wie Kurzarbeit anzu- zeigen ist sowie zur Höhe des Kurzarbeitergeldes und den Voraussetzungen erhalten Betriebe unter https:// www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzar- beitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-be- rechnung Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Der Arbeitsmarkt tritt auf der Stelle „Der Arbeitsmarkt zeigte im Mai erneut wenig Bewe- gung, die schwache Konjunktur bremst die Dynamik,“ fasst Mathias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, die momen- tane Situation am regionalen Arbeitsmarkt zusammen. Insgesamt waren 15.379 Frauen und Männer arbeitslos gemeldet, das waren 1,5 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Am Stellenmarkt zeigte sich bei den neu gemeldeten Arbeits- stellen ein Rückgang von fast 21 Prozent, der Bestand an offenen Arbeitsstellen blieb nahezu unverändert. „Die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarkes hat in den letzten Monaten merklich nachgelassen. Vor allem für Arbeitsu- chende ohne Ausbildung oder Geringqualifizierte wird die Luft dünner“, so Mathias Auch. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf das nahende Schuljahresende appelliert der Agenturchef an die Schü- lerinnen und Schüler: „Eine abgeschlossene Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In wenigen Mo- naten beginnt das neue Ausbildungsjahr oder Semester, spätestens jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen.“ Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt und berät dabei alle jungen Menschen. Sie ist unter anderem auf zahlreichen Events in der Region präsent, so z. B. am 11. und 12. Juni auf der „Crunchtime“ in der CHG-Arena in Ravensburg, am 18. und 19. Juni auf der „Vocatium Bodensee“ im Graf-Zep- pelin-Haus in Friedrichshafen oder am 11. und 12. Juli auf den „jobs4you“ auf der Landesgartenschau in Wangen. Mehr zu den aktuellen Veranstaltungen unter https:// web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/ver- anstaltungen. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Mai 15.379 Menschen ohne Arbeit, 7.051 Frauen und 8.328 Män- ner. Zum Vormonat sank die Zahl um 229 Personen bzw. 1,5 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.581 Personen bzw. 11,5 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 6.868 Menschen zum Rechtskreis SGB III (Arbeitslosenversicherung). Das waren 91 oder 1,3 Prozent weniger als vor einem Monat und 908 oder 15,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.511 Menschen ar- beitslos gemeldet. Dies ist eine Abnahme um 138 oder 1,6 Prozent zum Vormonat und eine Zunahme um 673 oder 8,6 Prozent zum Mai des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Mai 5.244 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.953 davon arbeitslos. Aus den Asylherkunftsländern waren 3.934 erwerbsfähige Perso- nen gemeldet, von denen 1.367 arbeitslos gemeldet waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im Mai über 1.144 neue, offene Stellen, das sind 303 weniger als im Vormonat. Im Mai des Vorjahres waren es 1.268 Neu- meldungen. Im gesamten Agenturbereich waren 6.592 offene Stellen gemeldet. Dies waren 110 weniger als im April und 601 oder 8,4 Prozent weniger als im Mai 2023. Ausbildungsmarkt Bis Mai haben Arbeitgeber für das kommende Ausbil- dungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 4.699 Ausbildungsstellen gemeldet. Gleichzeitig haben sich bis Mai insgesamt 2.509 Interessierte für eine Berufs- ausbildung gemeldet. Das sind 49 mehr als im Vorjahr. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt junge Menschen bei der Suche nach dem passenden Aus- bildungsplatz. „Wer über keine abgeschlossene Berufs- ausbildung verfügt, hat ein deutlich höheres Risiko von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein. Die Berufsberatung hilft Jugendlichen mit individuellen Lösungen auf dem Weg zum Wunschberuf“, appelliert Mathias Auch. Mehr Infor- mationen und Termine unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/berufsberatung. Kurzarbeit Die Nachfrage nach Kurzarbeit hat in den vergangenen Monaten wieder etwas zugenommen. Betroffene Bran- chen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeug- bau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und mittlerweile die Elektroindustrie, sowie Teile der Baubranche. Im Mai sind bis zum 28. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 24 neue Anzeigen für ma- ximal 1.016 Beschäftigte auf Kurzarbeit eingegangen. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,1 Punkte auf 3,3 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 2,9 Prozent. Mit 4.187 Frauen und Männern waren 82 oder 1,9 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wo- chen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodenseekreis 1.808 Menschen (minus 54), das Jobcenter betreute 2.379 Frauen und Männer (minus 28). Im Landkreis Konstanz waren 6.315 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (2.721) oder das Jobcen- ter (3.594) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 132 Menschen oder 2 Prozent weniger als im April. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Punkte auf 3,8 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,5 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 4.877 Menschen über die Arbeitsagentur (2.339) und das Jobcenter (2.538) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 15 Personen oder um 0,3 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 IMMOBILIENMARKT Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Heckenschnitt, komplette Grünpflege. Wir geben Ihrem Garten den richtigen Schliff. Ein schöner Garten ist das Auge Ihres Hauses. Hdy. 01715216207 Garage oder Stellplatz gesucht! Wir suchen eine Garage oder ein bis zwei Stellplätze für 2 kleine Oldti- mer. Langfristige Miete (ganzjährig) oder zum Kauf. 07529/2977 GESCHÄFTSANZEIGEN © Tomaschoff/DEIKE 747U53W4 Sie haben Fragen rund um das Mitteilungsblatt? Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim 07154 8222-20 | abo@duv-wagner.de Abo Zahlart Zustellung Sonstige Fragen Digitalisierung Kontaktieren Sie uns jetzt! Jederzeit ganz bequem über unsere Webseite: Mitteilungsblatt abonnieren www.duv-wagner.de/abonnieren Fragen zur Zustellung www.duv-wagner.de/reklamation Umstellung auf das digitale Abo www.duv-wagner.de/digital Umstellung der Zahlart per Lastschrift www.duv-wagner.de/sepa Oder persönlich unter: abo@duv-wagner.de 07154 8222-20 Für Kinder in der Ukraine. renovabis.de/kinder Solidarisch mit Menschen im Osten Europas verblieb zum Vormonat unverändert bei 2,9 Prozent und liegt damit 0,3 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. „Mit Blick auf die Arbeitslosenquote ist der Landkreis Ra- vensburg seit langer Zeit unter den Top 3-Landkreisen in Baden-Württemberg. Im Mai lag er zusammen mit dem Landkreis Emmendingen auf Rang 3“, sagt Mathias Auch. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 13 Uhr: Empfang mit Grußwort 13.30 bis 17 Uhr: • Hausführungen • Musik von „D´kloine Duranand“ • Turngruppe „Irmgards Goldene Gymnasten“ • Tanzgruppe „DanceKids“ • Malen mit Kindern • Foodtruck, Kaffee und Kuchen Veranstaltungsort: Sperlingweg 6 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Fest der Begegnung im Altenzentrum Selige Irmgard 15. Juni 2024 | ab 13 Uhr Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? 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                Amtsblatt_2024_05_10_KW19.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 10. Mai 2024 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt on Tour! Gelungener „Baindter Tag“ auf der Landesgartenschau in Wangen Am Sonntag, den 05. Mai 2024 machten sich zahlreiche Baindterinnen und Baindter auf den Weg auf die Landes- gartenschau nach Wangen. Bei immer besser werdendem Wetter konnte sich die Gemeinde Baindt von ihrer besten Seite präsentieren: Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir bedanken uns herzlich bei: - Musikverein Baindt e.V. für den Frühschoppen - Kunstkreis Baindt e.V. für das Kinderschminken - Reitergruppe Baindt e.V. für die Ausstellung der historischen Kutschen - Schalmeienkapelle Baindt e.V. für die musikalische Einlage - Kinder-, Jugend- und Kirchenchor für das Konzert - Narrenzunft Raspler e.V. für die Rasplerfigur Außerdem danken wir allen Baindterinnen und Baindter, die an diesem besonderen Tag den Weg zu uns nach Wangen gefunden haben. Ihre Gemeindeverwaltung Nachhaltige Blutspende ermöglicht 30 Bäume für Baindt Blutspenden und doppelt Gutes tun – die gemeinsame Aktion des DRK Blutspendedienstes Baden-Württemberg Hessen und der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt motivierte Mitte März knapp 30 Erstspender:innen, in Baindt zum ersten Mal Blut zu spenden. Für jede:n Erstspender:in wurden nun ein Baum hier vor Ort in Baindt gepflanzt - insgesamt 30 Bäume. Für jede Erstspenderin und jeden Erst- spender einen Baum pflanzen - eine bis dato einmalige Aktion in Ba- den-Württemberg. Diesem Aufruf sind knapp 30 Erstspender:innen gefolgt, und damit deutlich mehr als sonst. Nun wurden die Bäume beim Baindter Friedhof an ihren Bestimmungsort ge- setzt. Die Baumpflanz-Aktion fand am 25. April, dem Tag des Baumes, statt und rundet damit die Aktion „Nach- haltige Blutspende“ ab. Die Bäume wurden vom DRK Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen gespen- det und gemeinsam mit einem lokalen Unternehmen gepflanzt. Das DRK Baienfurt-Baindt weitet das Motto „Nachhaltigkeit“ nun auf alle weiteren Aktionen aus, in dem die Verpflegung bei regionalen Bauern, Metzgern und Bäckern eingekauft wird und auf Ein- malverpackungen, wie auch PET-Fla- schen, verzichtet wird. „Wir freuen uns, dass wir diese sehr erfolgreiche Aktion hier bei uns vor der Haustüre in Baindt umsetzen konnten. Ein großer Dank gilt der Gemeinde Baindt und dem Blutspendedienst Baden-Württemberg Hessen für die tolle Zu- sammenarbeit.“ betont Janina von Watzdorf, Bereitschaftsleiterin und verantwortlich für die Blutspendeaktionen des DRK Baienfurt-Baindt. Martin Oesterer, Leiter Spendenmanagement beim DRK-Blutspendedienst Baden-Würt- temberg Hessen ergänzt: „Als das DRK Baienfurt-Baindt mit dieser Idee auf uns zukam, waren wir sofort dabei. Das Thema Nachhaltigkeit passt vollkommen in die Strategie des Blutspendediensts. Umso schöner, dass wir von der Gemeinde Baindt die Möglichkeit bekommen haben, diese Aktion hier umsetzen zu können.“ Mit Hilfe der neuen Bäume wird ein kleines Waldstück neben dem Baindter Friedhof nach einem Sturmschaden wie- der zu einem Lebensraum für Tiere und Insekten. „Das DRK hilft nicht nur Menschen, sondern auch unserer Natur.“ freut sich auch Simone Rürup, Bürgermeisterin in Baindt. „Wir freuen uns, eine so aktive Truppe im Ort zu haben.“ Diese Truppe sucht ebenfalls noch Unterstützung, um auch zukünftig solche Aktionen durchführen zu können und damit auch auf eine andere Art Leben zu retten. Weitere Informationen zum DRK Baienfurt-Baindt, zur nachhaltigen Blutspende und der Aktion „Doppelt Gutes tun“ finden Sie auch unter www.drk-baienfurt-baindt.de. Informationen rund um die Blutspende und Termine finden Sie auf der Seite des Blutspendedienstes www.blutspende.de. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvorstellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Gestaltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Anfahrtsmöglichkeiten zum Landesturnfest – Nutzung ÖPNV Während des Landesturnfestes kommen Verstärkerbusse und zusätzliche Züge der BOB-Bahn zum Einsatz, die für Teilnehmende und Helfende des Landesturnfestes gratis nutzbar sind. Zuschauende zahlen die normalen Tarife. Abgerufen werden können die Fahrtzeiten über die Bodo-Fahrplan-App oder auf der Bodo-Homepage. Bodo-Fahrplan-App Bodo-Homepage Fahrplanauskunft Nähere Informationen sowie die Übersichtskarte für die Nutzung des ÖPNV finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de Leben & Wohnen Freizeit Landesturnfest oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung 56 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A 4 6 1 6 1 52 50 59 3 3 TeleData-Stadion Sportplatz Achtalperle Schulzentrum Weingarten/Berg Lerchenfeld 6 1 6 1 1 52 1 1 4 3 3 3 7A 57 7A ENTWURF 18.04.2024 50 59 3 4 Details siehe Ausschnitt Weingarten Details siehe Ausschnitt Ravensburg TeleData-Stadion Schulzentrum Weingarten/Berg Berg Schule Lerchenfeld Achtalschule Sportplatz Achtalperle Marsweiler Sportzentrum Schmalegg Hofgut Torplatz Weissenau Bf. Oberzell, Schule Oberzell Gornhofen Untereschach St. Christina BZ St. Konrad Dörfle BahnhofBahnhof Baindt Flappbachbad Frauentor / Konzerthaus Frauentor / Konzerthaus 3 Hegaustr. 33 56 5656 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Landesturnfest 2024 Ravensburg / Weingarten / Baienfurt / Baindt / Berg Linie im 60-Min-Takt Fahrtenhäufigkeit: Linie im 30-Min-Takt Linie im 15-Min-TaktStadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 6 6 1 1 1 6 6 56 566 3 3 3 56 563 Sportzentrum Ravensburg Bahnhof Ravensburg Bahnhof Hallenbad Frauentor ENTWURF 18.04.2024 ENTWURF 18.04.2024 TeleData-Stadion Charlottenplatz Post ev. Kirche Schulzentrum Ettishofer Straße Bahnhofstraße Konrad-Huber-Str. Longiusbrunnen Doggenriedstraße Weiherweg Linse Krankenhaus 14 Nothelfer 6 6 1 1 1 1 359 59 3 4 4 1 5050 59 7A57 57 7A 57 Hirschgraben Karlstr. Meersburger Brücke Mühlbruck Eichamt Am Mühlbach Goetheplatz St. Christina Gänsbühl Gymnasien St. Elisabethen-Klinikum 6 6 56 566 3 3 3 Konzerthaus Friedhof 56 563 Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Ravensburg Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Landesturnfest 2024 Ausschnitt Weingarten Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Stadtbus- und Zusatzlinien zum Landesturnfest; Regionalbuslinien aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Baindt, den 10.05.2024 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produzieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vorfahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglie- der Baindt, Berg, Fronreute und Wol- pertswende angehören, hält am Donnerstag, 16. Mai 2024 im Verwaltungsgebäude der Kläranlage, Kanzach, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der technischen Verwaltung 3. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe - Baube- schluss und Beschluss über die Beauftra-gung der weiteren Leistungsphasen für die Planung 4. Klärschlammausschreibung – Beratung über das wei- tere Vorgehen 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 6. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Teilweise Sperrung Ziegeleistraße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) Bis Sonntag, den 16. August 2024 muss die Ziegeleis- traße 20 (Höhe Feuerwehrhaus) aufgrund der Sanie- rung des Feuerwehrhauses für den Verkehr halbseitig gesperrt werden. Der Gehweg wird in diesem Bereich voll gesperrt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europa- wahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Ge- meinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächs- ten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbe- nachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreistages rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zu- gestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahl- lokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Bean- tragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Auf- ruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsda- ten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeich- nis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbe- nachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrich- tigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024; 18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bit- ten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahl- sonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marswei- lerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerin- nen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen einge- worfen werden, von der Deutschen Post AG aus organi- satorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zuge- stellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür ent- stehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürger- meisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beför- derung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenaus- zählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt Sprechstunde für Wahlthemen Für Fragen rund um das Thema Wahl, Wahlrecht, Stimmzettel und Wahlablauf steht Ihnen Frau Heilig, Büro 5.3, gerne am Montag, 27.05.2024, sowie Montag, 03.06.2024, zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Rat- haus der Gemeinde Baindt zur Verfügung. Eine telefo- nische Anmeldung vorab ist nicht notwendig. Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten 05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 07 Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 08 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulver- waltung 09 Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde 10 Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtun- gen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 11. Mai und Sonntag, 12. Mai 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 11. Mai 2024 Apotheke im Spital Ravensburg, Bachstraße 51, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 62 15 84 Sonntag, 12. Mai 2024 Müller’s Apotheke Weingarten, Karlstraße 12, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 76 46 36 41 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungskalender Mai 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30.-31.05. Landesturnfest Juni 01.-02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Gde.haus Ev. Kirchengemeinde Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Jahreshauptversammlung 2024 des För- dervereins Klosterwiesenschule e.V. Baindt Der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. kann gemein- sam mit dem Elternbeirat und dem Basarteam auf ein weiteres erfolgreiches Jahr zurückblicken. Neben den üb- lichen Bezuschussungen der Klassenfahrt ins Landschul- heim Hitzelinde und des Eislauftages wurden 2023 zum Beispiel Exkursionen ins Naturschutzzentrum, zum Feder- seemuseum und zum Hochseilgarten unterstützt, so dass der Eigenanteil der Eltern geringer oder ganz entfallen konnte und die Pausenhofspielkisten wurden aufgefüllt. Da die Einnahmen durch die Bewirtungen bei den Basaren und beim Schulfest seit Start des Schulumbaus entfallen, wurde unter Federführung der Elternbeiratsvorsitzenden Frau Weiß ein Verkauf beim Nikolausmarkt organisiert. Und auch der Kinderball brachte wieder einen größeren Gewinn, der komplett den Schülerinnen zugute kommt. Dieses Jahr standen die Wahlen des stellvertretenden Vorsitzes, des Schriftführers, der Kassenprüfer und zwei Beisitzer an. Alle, die dieses Amt bisher inne hatten, stellten sich erfreulicherweise erneut zur Wahl. Jeweils einstimmig gewählt wurden und nahmen die Wahl an: Stellv. Vorsitz: Frau Stuberg (Wiederwahl in Abwe- senheit) Schriftführerin: Frau Stratmann (Wiederwahl) 2 Kassenprüfer: Frau Boenke (Wiederwahl) Frau Himpel (Wiederwahl) 1. Beisitzer: Frau Weiß (Wiederwahl) 2. Beisitzer: Frau von der Heydt (Wiederwahl) Die Schulleiterin Frau Heberling ist dankbar, dass die Blä- serklassen finanziell vom Förderverein unterstützt wer- den. Dies ginge nicht allein aus Schulmitteln und sie freut sich über die Finanzierung der Reparatur der Instrumente auch in diesem Jahr. Ein ganz besonders tolles Projekt, das finanziell kaum ohne die Unterstützung des Fördervereins und des El- ternbeirats möglich gewesen wäre, war die Teilnahme der Schüler*innen am Lichterfest 2023 in Ravensburg. Frau Gründler vom Basarteam berichtet, dass die kom- plette Administration des Basars seit Herbst 2023 über die „Basarlino-App“ abgewickelt wird. Dies funktioniert sehr gut und war weniger Aufwand für alle Helfer*innen. Mit den Erlösen konnten wieder viele Vereine und soziale Einrich- tungen in Baindt unterstützt werden und die Kindergär- ten erhielten außerdem Gutscheine für den Basar 2024. In vielen Gemeinden müssen die Basare wegen Personal- mangel abgesagt werden, jedoch nicht in Baindt. Meis- tens melden sich hier erfreulicherweise sogar mehr als die benötigten 40-45 Mitarbeiter*innen. Der Förderverein hat jetzt eine eigene E-Mail-Adresse: foerderverein@kws.baindt.de. Frau Stratmann meldet die Adresse auch zur Kontaktaufnahme beim Landes- verband und Amtsgericht. Wenn auch Sie den Förderverein Klosterwiesenschule unterstützen oder aktiv mitwirken möchten, wenden Sie sich gern jederzeit an einen der Vorstände oder schrei- ben uns eine E-Mail! Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Am Blutfreitag, den 10.5.24 ist die Bücherei geschlossen. In den Pfingstferien ist die Bücherei geschlossen vom 20.5.24 bis zum 31.5.24. Ab Montag den 3.6.24 gelten die normalen Öffnungs- zeiten. Zur Information Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen! C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten TRAUER - SPRECH - ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 16.05., 13.06., 11.07.2024,jeweils 14- 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am Sonntag, 28.04.2024 trafen sich die Mitglieder nach dem Gottesdienst um 11:15 Uhr in der Cafeteria der Seligen Irmgard zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Selige Irmgard e.V. Der 1. Vorsitzende, Volkher Lins, begrüßte die Anwesen- den. Einen besonderen Gruß richtete er aus von Franz Karg, Mitbegründer des Vereins und von Herrn Dekan a.D. Leu- ze, der das Altenzentrum Selige Irmgard damals kirchlich eingeweiht hat. Beide sind mit der Einrichtung und dem Förderverein tief verbunden, waren jedoch aus privaten Gründen ver- hindert. In einer Gedenkminute wurde an die verstorbenen Mit- glieder gedacht. Anschließend hielt Herr Lins einen kurzen Rückblick über das vergangene Jahr und die Aktivitäten des Vereins, be- ginnend nach der JHV am 16.04.2023. Ganz unter dem Motto, „Gemeinsam für den guten Zweck“ begann er mit einer wirklichen Erfolgsgeschichte, der Cafeteria. Die Ca- feteria im Altenzentrum Selige Irmgard öffnete erstmals wieder am 03.05.2023. Von da an gab es jeden Mittwoch einen wöchentlichen Treff bei Kaffee und Kuchen. Ein ganz besonderer Dank für ihr Engagement und ihren Einsatz ging an Maria Schaz und die ehrenamtlichen Damen und Herren des Cafeteria-Teams. Frau Schaz hat die Leitung des Cafeteria-Teams übernommen und bringt unermüdlich immer wieder neue Ideen ein, auch wie man Mitglieder gewinnt. Auch ermöglichten die ehrenamtlichen Damen des Ca- feteria Teams wieder einen Adventskaffee am 22.11.2023 und ein Frühlingskaffee am 13.03.2024, an denen sie die Gemeinde mit selbstgebackenem Kuchen und Gebastel- tem zu einem geselligen Nachmittag einluden. Diese Nachmittage fanden sehr großen Anklang in der Gemeinde und der Erlös kam dem Förderverein zugute. So konnte der Verein für die Bewohner der Seligen Irm- gard zum Beispiel Clownbesuche ermöglichen. Auch fi- nanzierte der Förderverein die Gestaltung der Trennwand durch den Kunstkreis, während der Umbauarbeiten im Altenzentrum nach einem Wasserschaden sowie das Kunstprojekt von Hanna Junker für die Bewohner. Bei diesem Projekt entstand eine große Blumenwiese, bei der die Seniorinnen ihre Lieblings- und Phantasieblumen gestalten und zu Papier bringen konnten Im Anschluss gab die Kassiererin, Frau Kirstin Winkler, einen Einblick in die Finanzen. Die Kassenprüfung wurde von Monika Schorrer und Ber- thold Schmid durchgeführt und die Kasse für einwandfrei und korrekt befunden. Danach wurde durch Johannes Kreutle, in Vertretung der Bürgermeisterin Frau Rürup, die Entlastung der Vor- standschaft beantragt und diese einstimmig entlastet. Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags besprochen. Der Vorschlag des Fördervereins war, den Mitgliedsbei- trag, der seit der Gründung 2009 bei 10 € liegt, auf 15 € anzuheben. Die anwesenden Mitglieder beschlossen ein- stimmig den neuen Mitgliedsbeitrag von 15 €. Frau Beck und Herr Linse vom Altenzentrum begeisterten und überraschten alle Anwesenden Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 noch mit einem Jahresrückblick via Film und zeigten Bil- der, Erinnerungen, Aktivitäten und das Leben und Lachen der Bewohner. Manchmal sagen Bilder mehr als Worte. Vielen Dank an Dagmar Beck und Johannes Linse. Nun schloss Herr Volkher Lins die Versammlung und be- dankte sich bei allen Anwesenden für ihr Interesse und Kommen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 11. Mai - 20. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Segensgebet Gott, ich danke dir für meine Mutter, die immer für mich da ist, wenn ich sie brauche. Gott, ich danke dir für meine Mut- ter, die bei mir war, wenn ich Angst hatte, die mich getrös- tet hat, wenn ich mich verletzt hatte. Gott, ich danke dir für meine Mutter, sie hat mich gestreichelt und mir zugehört. Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt – Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai – 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Montag, 13. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Dienstag, 14. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 15. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 17.00 Uhr Baindt – Kindermaiandacht mit dem Kin- derchor 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Donnerstag, 16. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Freitag, 17. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Adalbert Berger) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard 17.00 Uhr Baienfurt – Tag der ewigen Anbetung - Aus- setzung 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Baienfurt – Abschluss mit sakramentalem Segen Samstag, 18. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Hannah 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Ricco Haller, Emilia Stotz, Marlene Stör, Johanna Zentner († Josef Jerg, Marta und Franz Schmid, Her- mann Schmid, Paula und Ruppert Gross mit Angehörigen, Walter Frei, Anton Ortner, The- resia und Alois Brei mit Aneghörigen) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Sonntag, 19. Mai – Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chor 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt - Maiandacht Montag, 20. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt- Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Pia Kronenberger, Niklas Alber, Theresa Henzler, Thomas Henz- ler, Louisa Möhrle, Anton Pink, Sophia Rößner († Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Leokadia und Josef Malsam, Magdalena und Klemens Braunagel, Hedwig und Paul Krzikalla, Jose- fine Heine, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 08.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Unser Pfarrbüro bleibt vom 21. Mai bis einschließlich 04. Juni 2024 geschlossen. Sie erreichen uns wieder ab dem 06. Juni 2024 von 15.00 bis 18.00 Uhr. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einem Herzen Platz finden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Firmung 2024 – ANMELDESCHLUß!! Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag, 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag, 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag, 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag, 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch, 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baienfurt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor Sonntag, 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag, 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 25.04.2024 Die Einladung des SBBZ Sehen in Baindt zum Einwei- hungsfest des neu gestalteten Sinnesgarten am 05. Mai 2024 wurde bekanntgegeben. Pfarrer Staudacher informierte über die neue Durchfüh- rungsverordnung der Diözese im Bereich des Kindergar- tens, die am 15. April 2024 in Kraft getreten ist. Die Belange der Kindergartenverwaltung übernimmt künftig bis auf wenige Ausnahmen das Verwaltungszentrum in Kißlegg. Die Trägerschaft vieler Kindergärten kann immer weniger von den Kirchengemeinden gestemmt werden. Es wurden deshalb bereits einige Zweckverbände eingerichtet. Mög- licherweise wird in einigen Jahren auch im hiesigen De- kanat ein Zweckverband die Trägerschaft übernehmen. Im Außenbereich des Kindergartens St. Martin wird als Ersatz für die Schneebruch-Buche ein Ersatz gepflanzt. (Für die ursprünglich geplante Wildkirsche war es zu spät, daher fiel die Wahl auf eine Winterlinde.) Im Juni 2024 findet eine Bauschau aller Gebäude statt. Architektin Pilz aus Ravensburg wurde hierzu beauftragt. Pfarrer Staudacher informierte über die Schadensauf- nahme am Kirchendach. Noch liegt kein abschließendes Ergebnis vor. V. Lins präsentierte zwei Dankschreiben aus Mexiko und Bolivien. Die Einrichtungen hatten eine großzügige Spen- de aus dem „Sockenverkauf“ durch den Missionsfaden erhalten. Die Ministranten Baindt und Baienfurt haben an der 72-Stunden-Aktion teilgenommen. In und außerhalb der Villa Kunterbunt wurde gesägt, gehämmert und gebas- telt. Es war ein großer Erfolg. Im kommenden Jahr findet am 30.März die Kirchenge- meinderatswahl statt. Es wird zunächst ein Wahlaus- schuss gebildet und die Anzahl der Sitze festgelegt. Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Für eine persönli- che Stimmabgabe am Sonntag bleibt das Wahllokal im BSS geöffnet. Ausflug Seniorentreff Seniorentreff – Bitte beachten! Ausflug am Mittwoch, 15. Mai 2024 Wenn Sie mit dem Auto kommen, bitte auf dem Parkplatz bei der Tennishalle parken. Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle um 09.00 Uhr. Wenn Sie zu Fuß kommen, dürfen Sie im Hof von Anton Wucherer (gegenüber vom Rathaus) in den Bus steigen. Abfahrt im Hof Anton Wucherer um 09.05 Uhr. Im Bus erhalten Sie unser Tagesprogramm. Einen schönen Ausflug wünscht Ihnen Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Maiandacht am 14.05.2024, um 17.00 Uhr in der Kirche „Maria Himmelfahrt in Bai- enfurt“, Alle Interessierte sind eingeladen (Männer und Frauen). Unsere Vielfalt, unsere Stärke - Frauenfest 2024 Liebe Frauen, wir laden Sie sehr herzlich zum Frauenfest nach Untermarchtal ein! Frauen aus der ganzen Diözese kommen zusammen, lernen sich kennen, feiern zusammen und tauschen sich aus. Sie erleben den Katholischen Deutschen Frauenbund als großen Frauen- verband, der aus der Verbindung von Spiritualität und Politik lebt und wirkt. Sie haben die Gelegenheit, ein brei- tes Spektrum an Themen aus Kirche, Gesellschaft und Persönlichkeitsbildung zu erleben und sich nach den je eigenen Interessen mit ausgewählten Schwerpunkten näher zu beschäftigen. Das Programm und die Ausschreibung der angebotenen Arbeitkskreise finden Sie am Schriftenstand in unserer Kirche. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ort: Bildungshaus Untermarchtal, Margarita-Linder-Str. 8, 89617 Untermarchtal Termin: Samstag, 22.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr Veranstalter: Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) Diözese Rot- tenburg-Stuttgart Anmeldung: und Informationen Bei Beatrix Onischke Tel. 49841. bis 10.06.2024 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Nachbarschaftshilfe Baindt Nachbarschaftshilfe Baienfurt Einladung zum Vortrag Letzte Hilfe Am 16. Mai um 18:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Themen sind Wie gehe ich damit um, wenn der Körper und der Geist schwächer wird? Fragen zur Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme am Lebensende werden sorgfältig thematisiert Was kann ich tun? Was passiert beim Sterben? Referentin an diesem Abend ist Frau Carola Zweifel vom Hospiz Verein Weingarten-Baienfurt -Baindt Wir freuen uns, Sie an diesem Abend begrüßen zu können Gerne können Sie ich unter der Telefonnummer 07502/ 621098 oder per E-Mail pemau96@web.de anmelden. Petra Maucher Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikantin Frau Stiehler) keine Kinderkirche! Montag, 13. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 16. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch – Fragen zur Bibel, Ev. Gemeindehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 17. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 19. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 20. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstlieder-Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schöberl) Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Wir treffen uns wieder am 09. Juni beim Gottesdienst im Grünen am Ev. Gemeindehaus mit anschließendem Gemeindefest. Gedanken zum Wochenspruch Die Tage zwischen Him- melfahrt und Pfingsten sind traditionell Tage der erwartungsvollen Bitte um Gottes Eingreifen – mit- ten in den Situationen, die uns beschäftigen: Komm, Schöpfer-Geist! Die Zusage, dass wir als Christenmenschen auch nach der Rückkehr von Jesus in Gottes unsicht- bare Gegenwart, nicht als Waisenkinder zurückbleiben, hat Jesus selbst gegeben. Ein Beistand, ein Anwalt, ein Fürsprecher: Gottes lebens- spendender, schöpferischer Geist soll die Menschen er- füllen, die auf ihn hoffen. Was für eine Perspektive für uns als Gemeinde: Multipli- katoren lebendiger Hoffnung zu sein – weil Gott die Ver- bindung zu seiner geliebten Welt aufrechterhält. Gottes reichen Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... – Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Konfirmation 2024/2025 - Du kommst im September in die 8. Klasse, - möchtest an der Konfirmation teilnehmen, - hast aber kein Einladungsschrei- ben erhalten? Dann melde Dich im Pfarrbüro unter Tel.: 0751 43656 oder per E-Mail an pfarramt.baienfurt@elkw.de. Gemeindefest 09. Juni 2024 Am 09.06.24 feiert die evangelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Familiengottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend findet unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Ku- chenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden Gemeindefest Sonntag, 9. Juni 2024 um 10.30 Uhr rund ums Gemeindehaus Öschweg 30, Baienfurt Unser Gemeindefest steht in diesem Jahr kreativ und abwechslungsreich unter dem Thema der Jahreslosung: „Alles war ihr tut, geschehe in Liebe.“ Sind Sie dabei? Wir freuen uns auf euch! Aktiv-Zeit Stationen zum Bewegen, Kreativsein, Entdecken. Feier-Zeit Stauen, Musik, Geschichten, Überraschendes und Gedan- ken zu Gott und der Welt. Essens-Zeit sehr lecker, fröhlich und mit viel Zeit für Gespräche und Austausch Veranstalter: Evang. Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Öschweg 32 88255 Baienfurt Kontakt: Pfarrer Martin Schöberl Telefon 0751 / 43656 www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juni: 10.6. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Wir punkten ...“, Acryl, Aquarell, Gouache oder Stift Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 08.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch So rosig kann die Zukunft aussehen Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SV Baindt : VfR Klosterreichenbach 8:3 (Nachholspiel v. 1.5.24) Mit zwei Siegen aus den vergangenen beiden Spielen im Rücken gingen wir entsprechend selbstbewusst in das Spiel gegen den VfR Klosterreichenbach. Wir ließen dem Gegner wenig Raum und gingen vorne geschickt drauf. Die Gegnerinnen waren verunsichert, verloren schnell den Ball und nach wenigen Minuten erzielte Stella ihr erstes Tor. Nur zwei Minuten später eroberten wir nach einem guten Pressing den Ball, schossen aufs Tor und die gegnerische Rettunsaktion en- dete mit einem Handspiel. Den fälligen Strafstoß verwan- delte Marie sicher zum 2:0. Kurz darauf stand Marie nach einer scharfen Hereingabe von Stalla goldrichtig, schoss den Ball aber leider über die Latte. Besser machte sie es kurz darauf, als sie eine Hereingabe von Jana, die über rechts eigentlich nie zu halten war, über die Linie bugsier- te. Danach kam die Zeit von Stella, die nach Pässen von Nora , Tabea, Hedda, gleich drei Tore schoss. Hedda war es dann selbst, die nach einem herrlichen Spaziergang durch die gesamte gegnerische Abwehr selbst drauf hielt und sich mit einem eigenen Tor belohnte. Einziger Wer- mutstropfen des Nachmittags war Vivianes reflexarti- ges Handspiel auf der Torlinie, dass der Schiedsrichter mit Feldverweis und Strafstoß für den Gegner bestrafen musste. Am Ende ein souveräner Sieg, der ein spannendes Spiel am Samstag gegen die vor und rangierenden Mannschaft aus Bellamont erwarten lässt. Es spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Laura Schaz, Victoria Wertmann, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Marie Ar- menat, Stella Schmid, Jana Eiberle. Blau Weiß Bellamont : SV Baindt 5:1 Eigentlich wollten wir mit einem Sieg den fünfplatzierten BW Bellamont in der Tabelle überholen, doch leider wa- ren wir in der ersten Halbzeit nicht eng genug am Gegner und so liefen wir in einen Konter nach dem andern und so stand es zur Halbzeit bereits 0:4. Nach der Pause war es einiges besser und wir konnten nach einer schönen Ballstaffette über Sophie, Hedda und Abschluss durch Jana den Anschlusstreffer erzielen. Ein weiteres schönes Tor durch einen schnellen Angriff, ab- geschlossen durch Marie wurde leider wegen knapper Abseitsstellung zurückgenommen. Als dann durch einen unglücklichen Handelfmeter nach einem Freistoß die Gegnerinnen ein Elfmeter zugesprochen kam, war un- ser Mut des Aufbäumens beendet und es ergaben sich Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 keine weiteren Torchancen mehr. Leider hatten wir eine zu schwache erste Halbzeit, denn mit der Leistung der zweiten Hälfte wäre mehr drin gewesen. Es spielten Katharina Zarbock, Scarlett Progzeba, Vivi- enne Pogrzeba, Victoria Wertmann, Laura Schaz, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Stella Schmid, Marie Armenat, Jana Eiberle, Julia Eberlen, Nora Lüttmann, Sarah Leibfarth C-Juniorinnen TSB Ravensburg - SGM Baindt/Fronreute 0:3 Gegen den vermeintlich stärksten Gegner unserer Gruppe, versprach es am Freitagabend ein spannendes Spiel zu werden und so war es auch. Die Spielerinnen aus Ravens- burg legten auch ordentlich los, doch unsere Abwehr um Jana, Victoria und Sara L. fing jeden Angriff der schnellen Spielerinnen ab. In der 22. Minute setzte sich dann Hedda mit schönem Dribbling durch und erzielte das 1:0 und nur wenige Minuten später steckte Sophie den Ball geschickt im Strafraum durch, auf die kurz zuvor eingewechselte Lea, die mit ihrer ersten Aktion direkt das 2:0 erzielte. Nach der Pause drängte der TSB auf den Anschlusstreffer, doch sowohl unser Mittelfeld als auch unsere Abwehr fin- gen die Angriffe weiterhin rechtzeitig ab und auch unsere Torfrau Sara spielte gut hinten mit und sorgte für ruhigen Spielaufbau. Immer wieder wurden auch unsere jüngeren Angreiferinnen Haifaa und Lena ins Szene gesetzt, doch auch die Ravensburger Abwehr passte auf. In 62. Minute spielte Victoria dann einen langen Ball auf die aus dem Mittelfeld gestartete Vivienne, die allen davon und allein aufs Tor zu lief, die Nerven behielt und den Sieg perfekt machte.Ein taktisch und spielerisch sehr gutes und in der Chancennutzung auch sehr effizient geführtes Spiel, klasse Mädels! Es spielten: Sara Jukic, Victoria Wertmann, Sarah Leib- farth, Vivienne Pogrzeba, Sophie Heilmeier, Hedda Said, Jana Eiberle, Maylin Kretzer, Lena Pfleghaar Lea Busam, Haifaa Alosh, Hannaa Alosh, Lena Füssel D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SV Bergatreute 10:2 E-Juniorinnen II SGM Baindt/Fronreute II - FC Scheidegg I 4:7 E-Juniorinnen I SG Baindt/Fronreute I - SV Deuchelried (abgesetzt, wird nachgeholt am 15.5.) SV Baindt erneut ohne Chance gegen den FCW SV Baindt - FC Wangen 0:3 (1:5) SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Marc Bolgert, Marko Szeibel, Nico Geggier (45. Daniel Kronenberger), Jan Fischer (80. Henry Hosse), Mika Dantona, Jonathan Dischl (71. Johannes Kern), Phi- lipp Boenke (41. Baba Camara), Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Svenja Neugebauer - Zuschauer: 95 Tore: 0:1 Jonas Brüderlin (11.), 0:2 Okan Housein (22. Fou- lelfmeter), 0:3 Yannick Huber (41.), 0:4 Okan Housein (78.), 1:4 Baba Camara (82.), 1:5 Simon Wetzel (86.) SV Baindt II – FC Wangen II 2:1 (0:1) Am „Tag der Arbeit“ trafen der FC Wangen II und der SV Baindt auf der Klosterwiese bei bestem Wetter aufein- ander. Während der FC Wangen II seit den ersten Spiel- tagen an der Spitze rangiert, hat die „Zwoite“ aus Baindt den Anschluss an die ersten Plätze, auch aufgrund der letzten zwei Spieltage, verpasst. In den ersten Minuten übernahmen die Gäste aus Wangen das Kommando und ließen den Ball und Gegner gut laufen, ohne dabei wirklich Torgefahr auszustrahlen. Die erste Großchance gab es für den SV Baindt in der 15. Minute, als sie nach einem Ballverlust im Mittelfeld schnell umschalteten und Schnez auf die Reise schickten. Vor dem Tor blieb der „FuPa-Spieler der Woche“ jedoch nicht kaltschnäuzig genug und schoss zu zentral. Die Wangener versuchten anschließend verstärkt Ruhe ins Spiel zu bekommen, doch die stets aggressiv auftretenden Baindter gewannen vie- le Zweikämpfe und hielten beeindruckend dagegen. Es entwickelte sich trotz des Favoritenstatus der Wangener eine Partie auf Augenhöhe. Bereits in der 33. Minute geriet der SV Baindt dann un- glücklich in Unterzahl, als Torhüter Jan Mohring in einer 1-gegen-1-Situation den Ball außerhalb des Strafraums berührte. Der fällige Freistoß landete im Netz, und Daniel Wellmann brachte den FC Wangen mit 1:0 in Führung. Die Unterzahl der Jungs von der Klosterwiese änderte am Spielgeschehen aber nichts. Noch vor der Pause verpass- te der stark freigespielte Schnez den Ausgleich. In Halbzeit zwei wendete sich das Blatt für den SV Baindt: Im Verbund verteidigte die Mannschaft stark und kam immer wieder zu Kontermöglichkeiten gegen den ratlos wirkenden, teilweise pomadig spielenden Tabellenführer aus Wangen. In der 66. Minute belohnte sich der SV Baindt II für seinen unermüdlichen Einsatz: der pfeilschnelle Wöhr wurde in die Tiefe geschickt, ging im Vollsprint in den Ball, welcher dann glücklich am schwachen Wangener Torhü- ter ins Netz rollte. Wäre der Ball nicht im Tor gelandet, wäre hier ebenfalls eine rote Karte für den Verteidiger angebracht gewesen. In Folge spielte der SV Baindt weiter mutig nach vorne und keine 3 Minuten später drehten sie durch das 26. Saisontor von Johannes Schnez das Spiel. Kretzer setzte sich stark gegen mehrere Gegenspieler durch und spielte den Ball zum Toptorjäger, welcher sich die Chance nicht entgehen ließ. Das Spiel blieb ruppig, die Baindter konzentrierten sich auf das Verteidigen und hielten den Ball und den Gegner möglichst weit entfernt von dem eigenen Tor. Der FC Wangen tat sich schwer und kam lediglich zu Halbchancen. Die starke Viererkette stand bombenfest und falls doch eine Flanke durchkam, schraubte sich Er- satzkeeper Brugger in die Luft und fing die harmlosen Flanken ab. Der SV Baindt glaubte weiter an die Sensati- on. Nach einer 5-minütigen, highlightarmen Nachspielzeit pfiff der Schiedsrichter die intensive Partie ab. Die Jungs vom SV Baindt können stolz auf diese tolle Teamleistung sein und zeigen eindrucksvoll, was, trotz der 70 Minuten in Unterzahl, in ihnen steckt und schlagen verdient den Tabellenführer aus Wangen. Nach dem spielfreien Wochenende spielt die „Zwoite“ am kommenden Dienstag (07.05.) in Kehlen. Am Donnerstag (09.05) kommt es in Wangen zum absoluten Topspiel zwi- schen dem FC Wangen II und FC Leutkirch II. (Spielbericht: Konstantin Knisel) SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger, Moritz Gresser (87. Luca Lauriola), Niklas Späth, Markus Wöhr (73. Marius Hahn), Manuel Brugger, Konstantin Knisel (79. Robin Blattner), Johannes Schnez, Max Kretzer (86. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier - Trainer: Erwin Koscher Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Tore: 0:1 Daniel Wellmann (34.) 1:1 Markus Wöhr (66.), 2:1 Johannes Schnez (69.) Rot: Jan Mohring (33./SV Baindt II/Handspiel) Juniorenfußball C-Junioren SGM Baindt/Baienfurt I – SGM TSV Meckenbeuren/ Union MBK I 5:1 Nach einer tollen Vorrunde in der Quali-Staffel, in der un- sere Mannschaft ungeschlagen Meister der Quali-Staf- fel wurde, darf unsere C-Jugend nun ihr Talent in der Kreisleistungsstaffel zeigen. Nach mittlerweile bereits vier gespielten Partien, haben wir uns auch hier etabliert und belegen mit drei Siegen und einer Niederlage einen starken dritten Platz. Bei sommerlichen Temperaturen starteten wir in die Partie gegen die SGM TSV Meckenbeuren/Union MBK I furios und stellten bereits in der 2. Spielminute den Spielstand durch Timo, nach tollem Steckpass von Luis auf 1:0. Das gab natürlich Rückenwind und wir spielten geradlinig nach vorne, scheiterten aber zweimal in aussichtreicher Position. Auch der Gegner war mit seiner schnellen Of- fensive nach einigen Minuten in der Partie angekommen und nutze einen verlorenen Zweikampf unsererseits nach guter Einzelleistung zum Ausgleich in der 9. Spielminute. Unser Team war aber an diesem Nachmittag keineswegs vom Gegentreffer geschockt, sondern spielte in der Folge konsequenter und aufmerksamer und kam nach exzel- lentem Ball in die Tiefe von Simon durch Luis zum 2:1 in der 12. Spielminute. Anschließend verflachte die Partie etwas und die beiden Mannschaften neutralisierten sich gegenseitig, wobei der Gegner dem Ausgleich näher schien, als wir dem 3:1. Wir konnten uns in dieser Phase bei unserem sehr starken Torwart David bedanken, dass wir das 2:1 mit in die Halb- zeitpause nehmen konnten. Die Halbzeitansprache des Trainerteams und die erteilte taktische Marschroute für die 2.Halbzeit fruchteten be- reits kurz nach Wiederanpfiff. Der an diesem Nachmit- tag bärenstarke Timo nutzte ein herrliches Zuspiel aus dem Mittelfeld in der 37. Spielminute gekonnt und schob zum 3:1 in die lange Ecke ein. Dieses schnelle Tor nach der Halbzeitpause zeigte bei unseren Gästen Wirkung. Die Jungs aus Meckenbeuren waren in der Folge einige Minuten total verunsichert. Mit dem Schwung des drit- ten Treffers war es abermals Timo der nur eine Minute später im gegnerischen 16er mit dem Torhüter und zwei Abwehrspielern Katz und Maus spielte und zum 4:1 traf. Ein weiterer Treffer gelang uns in dieser Druckphase al- lerdings zunächst nicht. Wir schalteten in der Folge dann einen Gang zurück und versuchten das Spiel zu kontrol- lieren. Allerdings gelang das, auf Grund vieler einfacher Ballverluste und schlampigen Abspielen, die direkt beim Gegner landeten, oftmals nicht wie geplant. So kam auch der Gegner zu einer Vielzahl an Tormöglichkeiten. Unsere Mannschaft schaffte es im Verbund sowie mit weiteren starken Reaktionen unseres Torhüters David und auch dem nötigen Spielglück keinen Gegentreffer mehr zu- zulassen. So kam es, wie es oftmals im Sport geschieht, dass wir durch Jonas noch das 5:1 in der 61. Spielminute nachlegen konnten. Vorausgegangen war ein zu kurzer Rückpass unseres Gegners zum Torhüter, welcher Jonas schlitzohrig vorhergesehen hatte und im richtigen Mo- ment dazwischen ging, den etwas pomadigen Torhüter umkurvte und ins lange Eck vollendete. Alles in allem war es ein verdienter, wenn auch ein um ein, zwei Tore zu hoch ausgefallener Heimsieg gegen ei- nen guten Gegner. Das nächste Spiel findet am Samstag, 11.05.2024 um 15:15 Uhr auswärts beim sechsten dem SV Oberteuringen I statt. SGM Baindt/Baienfurt: David Nidens (TW), Simon Stief- vater, Jakob Spähn, Niklas Alber, Benjamin Zentner, Miran Kalin, Julian Kutter, Linus Kaplan, Dennis Dill, Timo Kut- ter, Luis Arnold, Jonas Elbs, Enrico Lupoli, Jannik Krestel, Mohamad Alsalem, Matthias Waßmer, Aulon Maloku, Anas Houran-Abou, Ole Buchmüller, Jana Eiberle, Sara Jukic (TW) Tore: 1:0 Timo Kutter (2.), 1:1 Toni Lang (TSV – 9.), Luis Arnold (12.), 3:1 Timo Kutter (37.), 4:1 Timo Kutter (38.), 5:1 Jonas Elbs (61.) Ein herzliches Dankeschön an unsere Sponsoren zum neuen Ausgeh-Trainingsanzug für unsere C-Jugend- spieler und das Trainerteam!!! DIE JUNGEN WILDEN DER C-JUGEND IN NEUEM LOOK!!! Baindter Auswärtsschwäche hält an SV Hohentengen - SV Baindt 2:1 (2:1) Drei Tage nach der deutlichen Heimpleite gegen den FC Wangen, gastierte der SVB beim Mitaufsteiger aus Hohentengen. Die Gastgeber rangierten vor der Par- tie fünf Punkte und einem ausstehenden Nachholspiel vor der Baindter Mannschaft, welche in diesem direkten Abstiegsduell dementsprechend fast schon zum Siegen verdammt war. In den Anfangsminuten erhielt die Hoffnung auf einen Baindter Auswärtssieg jedoch erstmal einen erheblichen Dämpfer: nach einem langen Ball sicherte sich die Baind- ter Defensive nicht gegenseitig ab, wodurch S.König über die rechte Seite durchbrechen und zum 1:0 einschieben konnte (2.). Nur eine Minute später hätte der agile Stützle sogar auf 2:0 erhöhen können, setze alleine vor Wetzel die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei (3.). Wie so oft in dieser Saison lief der SVB somit einem frühen Rückstand hinterher, wusste diesen jedoch diesmal um- gehend zu kontern. Am linken Strafraumeck steckte Geg- gier die Kugel clever zum eingelaufenen Dischl durch, welcher das Spielgerät wuchtig ins lange Eck jagte (7.). Dennoch leistete sich Rädels Mannschaft weiterhin zu vie- le einfache Ballverluste und Stellungsfehler, welche dem SVH immer wieder Räume ermöglichten. So auch in der 23.Minute. Nach einem Ballverlust im Mittelfeld schalteten die Gastgeber schnell um, Stützle spitzelte den Ball an Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Bolgert vorbei und marschierte alleine aufs Baindter Tor zu. Dort legte Hohentengens Nummer 11 uneigennützig auf Beckert quer, welcher zur erneuten Führung einschob (23.). Der SVB schüttelte sich kurz und kam gegen Ende der ersten Halbzeit nochmals auf: Dischl wurde der Ball im letzten Moment noch vom Fuß geklaut (35.) und we- nig später parierte Kieferle stark gegen Fischer (36.) - es blieb beim 2:1 zur Pause. Aus dieser kam der SVB mit einer offensiveren Ausrich- tung zurück, Camara für Bolgert und einer Umstellung auf Dreierkette, und drückte den SVH fortan tief in die eigene Hälfte. Klare Torchancen konnte die Baindter Mannschaft kaum verzeichnen, bis Camara nach einer guten Stunde zweimal im Fokus stand. Zunächst verpasste er eine He- reingabe von Fischer nur knapp (61.) und fünf Minuten wurde der Guineer, erneut nach Vorlage von Fischer, im Strafraum relativ deutlich von den Beinen geholt - ein Pfiff des Unparteiischen blieb jedoch aus. In der Schlussphase rannte der SVB weiterhin an, während der SVH mit Kon- tern über den schnellen Stützle gefährlich blieb; Wetzel hielt sein Team allerdings im Spiel (70.). In einer hitzigen Schlussphase, in welcher Trainer Rädel noch die gelb-ro- te Karte sah (88.), blieb am Ende der erhoffte Baindter Ausgleich aber aus. Damit verliert den SVB den Anschluss an den direkten Konkurrenten aus Hohentengen und hat aufgrund des schwierigen Restprogramms in den kommenden Wo- chen nur noch eine geringe Chance die Klasse zu halten. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szei- bel (62. Lukas Walser), Philipp Kneisl, Marc Bolgert (46. Baba Camara), Marko Szeibel (79. Johannes Kern), Nico Geggier (83. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Kevin Schmidt - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Simon König (2.), 1:1 Jonathan Dischl (7.), 2:1 Fa- bian Beckert (23.) Vorschau: Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Sonntag. 12.05 15.00 Uhr: FV Olympia Laupheim - SV Baindt TC Baindt e.V. TC Baindt e.V. Bändelesturnier zur Saison-Eröffnung beim TC Baindt Nach so vielen regnerischen Apriltagen durften sich vergangenen Sonntag die Tennisspielerin- nen und Spieler über das passende Wetter zum dies- jährigen Saison- Eröffnungsturnier auf unserer schönen Tennisanlage freuen. In den fünf Spielrunden im Mixed und auch Herrendoppel wurde mit viel Engagement und Spaß gegen Spielgeg- ner, Windböen und blendende Sonnenstrahlen gekämpft. Ein gemeinsamer Ausklang bei Kuchen, Kaffee & Mehr durfte danach natürlich nicht fehlen. Lieben Dank den Kuchenspendern und allen die zu einem netten Mitein- ander beigetragen haben. Taekwondo Baindt e.V. Württembergische Technikmeister- schaft mit 15 Baindter Startern Einen aufregenden Tag erwartete un- seren Verein beim Poomsaeturnier in Waiblingen, bei dem 15 mutige Teilneh- mer aus allen drei Leistungsklassen antraten. Besonders für die 11 Teilnehmer, die zum allerersten Mal die Bühne eines Turniers betraten. Poomsae – der Kampf gegen imaginäre Gegner, ohne physischen Kontakt – aber mit einer Menge Nervenkit- zel und Spannung. Sich den strengen Blicken der fünf Punktrichter zu stellen: jeder Schritt, jede Bewegung ist von Bedeutung, denn jede Technik wird genau beobach- tet und bewertet. Da pulsiert das Adrenalin durch Adern. Besonders hervorzuheben war die Teilnahme von 6 Kin- dern aus Bergatreute, die ganz stark die Nerven behalten haben, und das, obwohl die Konkurrenz sehr stark war. Die Medaillenbilanz des Vereins in den unterschiedlichen Alters- und Leistungsklassen sah am Ende des Tages so aus: Gold Verena Pfau und Kai Wiest im Team (LK 1), Kristof Gundo- rath (LK 2), Maren Béchu (LK 3), Bronze Marlies Schmid (LK 1), Monika Förtsch (LK 3) Doch trotz der Anspannung und Aufregung war dieses Turnier vor allem eins – ein unvergessliches Erlebnis. Es war mehr als nur ein Wettkampf, es war eine Reise vol- ler Emotionen und unvergesslicher Momente, die uns alle noch lange in Erinnerung bleiben werden. Alfred Manthei Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Narrenzunft Raspler e.V. Ein unvergessliches Wochenende auf der Rasplerhütte 2024 Auf nach Hittisau hieß es vergan- genen Freitag für über 40 Raspler. In Fahrgemeinschaften organisiert, ging es auf die diesjährige Zunfthütte ins Ferienhaus Rainerau. Die Ersten wurden bereits durch unsere „Radel-Raspler“ in Empfang genommen, denn die beiden reisten bereits am Donnerstag an. Bis aufs letzte Bett wurde die Hütte mit jungen und jung- geblieben Rasplern belegt und nach einem reichhaltigem Vesper, waren die Grundlagen für den ersten Abend ge- schaffen. Tischtennis, Kartenspiele, Gitarrenklänge, Ge- sang und Tanz stand auf dem Programm. Die Zeit ver- ging wie im Flug und somit war es auch kein Wunder, dass einige sogar bis zum Sonnenaufgang wach blieben. Nach einer kurzen Nacht und einem guten Frühstück starteten wir mit Bewegung in den Samstag. Egal ob es der kurze Spaziergang auf das nahegelegene Mähfest war oder gar die ganz große Wanderung, mit Aufstieg durch die Schneefelder, auf den 1565m Gipfel des Hoch- hädrichs. Es war für alle was dabei. Gesund und munter fanden sich die einzelnen buntgemischten Gruppen wie- der an der Hütte ein und berichteten von ihren Erlebnis- sen, bevor zum Abendessen mit Pulled Pork ans Salat- buffet gerufen wurde. Bis spät in die Nacht wurde nochmals gesungen, getanzt, gespielt und gelacht. Leider hieß es dann am Sonntag wieder, Taschen packen und Hütte aufräumen. Mit vielen schönen Momenten im Gepäck, ging es zurück in die Heimat nach Baindt. Ein herzliches Vergelts Gott dem gesamten Hütten-Or- ga-Team und allen die dieses Wochenende mitgestaltet haben. Die Rasplerhütte 2024 war einfach nur mega! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Herzliche Einladung zur Kreismaiandacht am Mittwoch, 15.05.2024 in der Pfarrkirche in Bergatreute, Beginn 19.00 Uhr. Anschließend gemütliches Vesper im Pfarrgemeinde- haus, bewirtet von den Landfrauen Bergatreute. Voranzeige: Mittwoch, 22.05.2024, 18.00 Uhr, kleine Mai- wanderung zum Bildstöckle am Grünen Berg mit Grillen am Bädle. 30.05.-02.06.2024, Landesturnfest, Donnerstag + Freitag, Kuchenverkauf in Baindt durch die Landfrauen. Samstag, 29.06.2024, 50. Firmenjubiläum Fa. Mack in Baindt, Bewirtung Kaffee und Kuchen. Mittwoch, 10.07.2024, Hauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal mit anschließender Eisverkostung „La- Dolce“. Reitergruppe Baindt Vereinskleidung Endlich ist es soweit und wir können am diesjährigen Reitturnier unsere neue Vereinskleidung präsentieren! Bereits im Voraus möchten wir uns bei unse- ren beiden Sponsoren Kirchner Ener- gie GmbH sowie Ribo GmbH bedanken! Ein weiter Dank geht an Heiko Bayer (Bayer Druck & Verlag GmbH) über den wir unsere Kleidung bestellen und bedrucken lassen. Termin zur Anprobe Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wann: Dienstag, 14. Mai Uhrzeit: 17:30 bis 20:30 Uhr Ort: Probelokal des Musikvereins Baindt (Alte Schule, Klosterhof 5, Baindt) Wir bitten alle Mitglieder, welche Interesse an der Ver- einskleidung haben, zur Anprobe zu kommen. Vor Ort können die Kleidungsstücke direkt bestellt werden. Bei Fragen dürft ihr euch gerne an Lena Steinhauser (0157 55402371) wenden. Vereinsausflug Unser diesjähriger Vereinsausflug führt am Samstag, den 14. September zu den CHI Donaueschingen. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten zur Anmeldung findet ihr im Flyer. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausflug mit euch! Vereinsausflug CHI Donaueschingen Am Samstag, 14. September Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle: Zwischen 07:00 und 07:30 Uhr Ankunft in Baindt: zwischen 18 und 19 Uhr Genauer Zeitplan zum Tagesablauf folgt! Eigenanteil Jugendliche ab 16 Jahren + Erwachsene 30€ pro Per- son Kinder bis 15 Jahre 15€ pro Kind Beinhaltet Busfahrt, Eintrittskarte sowie ein Vesper + Getränke während der Busfahrt Anmeldung bis zum 1. Juli bei Alisa Schnez schriftfuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder unter 0173 3551183 Die Anmeldung ist verbindlich. Die Plätze sind begrenzt! Turnierergebnisse Reitertag Waldburg Dressurreiterwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, Platz 4 Reitturnier Leutkirch-Dipoldshofen Dressurprüfung Klasse L* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 7 Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 8 Dressurprüfung Klasse A* Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 8 Alisa mit Sokrates Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 04.05.2024 Top 1: Eröffnung Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete um 17.10 Uhr die Sitzung. Er begrüßte alle An- wesenden Mitglieder, darunter unser Ehrenmitglied Her- mine Maucher. Er gab einen Rückblick auf das vergan- gene Jahr. Die aktuelle Mitgliederzahl betragt 56 Mitglieder Top 2: Totenehrung Unserem langjährigen Mitglied Hermann Schmid wurde zur Erinnerung in einer Schweigeminute gedacht. Der Schützenverein wird ihn in guter Erinnerung behalten. Top 3: Bericht des Kassiers W. Frick-Hermann gab Auskunft über den Kassenbericht. Kassenprüfung H. Laske berichtete das es keinerlei Beanstandungen gibt. Top 4: Entlastung der Vorstandschaft O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Wahlen O. Damoune führte die Wahlen durch. Es wurde wie folgt gewählt: 1. Vorstand: Patrick Pfau 2. Vorstand: Günter Schnetz Schriftführer: David Sill Kassier: Wolfgang Frick-Hermann Sportleiter: Stefan Schnez Jugendleiter: Hans-Martin Schmid Kassenprüfer: Arthur Pfau Heiko Laske Des weiteren gibt es ab diesem Jahr die Wahl von „de- legierten Vereinsmitgliedern“ diese können die Meinung des Vereins bspw. Bei Kreis-Bezirks-, Landesschützenta- gen vertreten. Dafür wurden einstimmig alle Vorstands- mitglieder bestimmt. Alle gewählten wurden einstimmig per Handzeichen gewählt. Wir danken allen Ausgeschie- denen für ihre Mitarbeit. Top 5: Veranstaltungen Geplant sind die Ortsmeisterschaft, das Ferienprogramm, das Königsschießen mit Adventsabend und das Silves- terböllern. Top 6: Ehrungen P.Pfau führte die Ehrungen durch. Geehrt wurden für: 40 Jahre: Tilmann Spahlinger 50 Jahre: Brigitte Albrecht Wir danken den geehrten für ihre Treue zum Verein. Top 7: Anträge Es sind keine Anträge eingegangen. Top 8: Schlussworte P. Pfau bedankte sich bei allen fürs kommen und wünsch- te allen einen guten Appetit beim anschließenden Grill- abend. Schriftführerin Stefanie Albrecht Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Gospoldshofen zum Wachbühl Von Gospoldshofen aus wandern wir zur Zengerlesmüh- le. Über Starkenhofen erreichen wir den Aussichtspunkt Wachbühl. Von dort aus geht es über Bauhofen zurück zum Ausgangspunkt. Treffpunkt: Dienstag, 14.05.2024 um 11.30 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 11,8 km, 190 hm. Fahrpreis 7,50 Euro. Einkehr im Sennerstüble in Gospoldshofen. Anmeldung ab 10.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) oder 0751/46672 Wanderführung Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, bei Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag Tel. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Große Alpsee-Runde über das Jugetköpfle Vom Parkplatz Immenstadt über Bühl steil bergauf nach Zaumberg. Gipfelsturm aufs Jugetköpfle und Abstieg über die Siedel-Alpe, Treblings, und entlang des Alpsees zurück. Treffpunkt Sonntag, 19.05.2024 um 09.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18.30 Uhr. Gehzeit ca. 4,5 Stunden, 11 km, 320 hm (3/4 Stunde steil bergauf). Fahrpreis 17,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften). Anmeldung ab 15.05.2024 - Tel. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@ gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf, Info Tel. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden- Württemberg Herzlichen Glückwunsch! Unseren Mitgliedern, die im Mai geboren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK OV Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt beim Stadtradeln 2024! Vom 08.06.-28.06.2024 findet im Landkreis Ravensburg wieder das Stadtradeln statt. Dazu ergeht eine herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde der Ortsgruppe, uns mit vielen geradelten Kilometern - egal ob mit oder ohne Motor - zu unterstüt- zen. In den letzten Jahren hatten wir sogar kleinere Erfol- ge unter den Teilnehmern zu verzeichnen! Wie könnt ihr mitmachen? Registriert euch oder reaktiviert euren bestehenden Zu- gang unter www.stadtradeln.de und tretet über die Kom- mune Baienfurt im Landkreis Ravensburg dem Team DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei. Den direkten Link zum Team findet ihr auch unter baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ stadtradeln-2024. Wir freuen uns auf sportliche und umweltschonende Wo- chen und viele Kilometer ins Training und zurück mit dem Fahrrad! Hannah Brenner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit Bernd Kohlhepp präsentiert „Hämmerle Räumt Auf!“ am 14.06.2024 um 20:00 Uhr als OPEN AIR Veranstaltung auf dem Hofgut Durrenberg. Das schwäbische Kabarett enthält neue Songs, Szenen mit Herrn Hämmerle beim Klassentreffen und in „Ham- let“, sowie ein Wiedersehen mit Frau Schwerdtfeger, Hot- te und Manne. Hämmerle überprüft seine Habseligkeiten von Keller bis Speicher, um Platz zu schaffen und den Müll zu trennen, bevor er anfällt. Er geht aktuellen Problemen auf den Grund und bietet seine einzigartigen Lösungen an. Bernd Kohlhepp wird als vielseitiges Talent gepriesen, das mit schwäbischer Mundart virtuos umgeht und ein Publikum zum Lachen und Nachdenken bringt. Die Veranstaltung findet OPEN AIR statt. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung im Kulturstadl auf dem Hofgut Durrenberg stattfinden. Tickets: www.resevix.de. Gemeinsam gegen einsam – Einladung zum Dialog für Gemeinschaft Unabhängig von Alter oder sozialem Hintergrund ist das Phänomen der Einsamkeit in unserer Gesellschaft leider weit verbreitet. Wenn ihr nicht entgegengewirkt wird, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf physische und psychische Gesundheit von Personen haben. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern möchten die Bundestagsabgeordnete Heike Engelhardt und die Land- tagsabgeordnete Dr. Dorothea Kliche-Behnke Herausfor- derungen identifizieren, Lösungsansätze diskutieren und Wege finden, wie wir als Gesellschaft zusammenfinden können, um dieses Thema anzugehen. Diakon Gerd Gun- ßer wird als Fachbereichsleiter Sozialberatung bei der Di- akonie Oberschwaben die Debatte ergänzen. Gemeinsam werden gesellschaftliche, wissenschaftliche und politische Aspekte beleuchtet. Im Anschluss wird es Raum geben, um zusammen Anre- gungen zu diskutieren und Möglichkeiten zu erörtern, wie Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 präventive Maßnahmen gegen Einsamkeit konkret vor Ort in den Quartieren umgesetzt werden können. Datum: 21.05.2024 Uhrzeit: 18:30 Ort: Café Kamala (Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg) Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Um Anmeldung wird gebeten. Der Eintritt ist frei. App waht3words - Die einfachste Art über Orte zu reden, auch im Notfall Straßenadressen sind im 21. Jahrhundert nicht mehr zeit- gemäß. Sie sind nicht genau genug, um Orte wie Ge- bäudeeingänge präzise zu beschreiben. Für Parks oder in vielen ländlichen Gegenden gibt es überhaupt keine Straßenadressen. Das erschwert das Finden bestimmter Plätze und macht es in Notfällen für Einsatzkräfte des Roten Kreuzes genau zu beschreiben, wo Hilfe nötig ist. So kann auch die DRK-Bergwacht einen umgeknickten Jogger in unwegsamen Gelände im Wald orten und mit einer Fahrtrage retten und an den Regelrettungsdienst übergeben. Aus diesen Gründen wurde what3words ent- wickelt. Was ist what3words? Die kostenlose App what3words von einem start-up aus Deutschland macht es für Nutzer von Notrufnummern einfacher, den Ort, an dem Hilfe benötigt wird, exakt an- zugeben. Das System hat jedem 3 m x 3 m großen Qua- drat weltweit eine sogenannte Dreiwortadresse zugeteilt, die aus einer einmaligen Kombination von drei Wörtern besteht. Wenn ein Wanderer beispielsweise in einem weit- läufigen Gebiet in eine Notsituation gerät, kann er mit einer Dreiwortadresse wie „schönheit.schicken.lesebuch“ für die Rettungskräfte genaue Ortsangaben machen. Dreiwortadressen ermöglichen es Notfalldiensten also, punktgenau Orte zu finden, die keine verlässliche Straße- nadresse haben, seien es Plätze in ländlichen Gegenden oder neue Gebäude und Baustellengebiete, die oft nicht in digitalen Karten verzeichnet sind, verrät DRK-Kreisbe- reitschaftsleiter Patrick Richter. Jeder kann Dreiwortadressen mithilfe der kostenlo- sen what3words-App finden, die auch offline ohne In- ternetverbindung funktioniert. Wenn Notfalldienste eine Dreiwortadresse erhalten, wird diese sofort an die je- weiligen Einsatzkräfte weitergeleitet, die dann mit der what3words-App direkt zum Ort des Vorfalls navigieren können. In vielen Fällen ist es schneller und einfacher, per Telefon oder Funk drei Wörter weiterzugeben – und vor allem ist es weniger fehleranfällig als komplizierte GPS-Koordinaten, so Geschäftsführer Gerhard Krayss vom Roten Kreuz in Ravensburg. Bezahlbar und lebenswert Wohnen Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum ist eine drän- gende soziale Frage unserer Zeit. Sozialdemokrat:innen treten dafür ein, dass jede und jeder eine bezahlbare Wohnung findet, hat, oder behalten kann. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis. Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Kommunal- trifft Landes-, trifft Bundespolitik“ bringt Hei- ke Engelhardt regelmäßig Bürger:innen mit Politiker:innen aller Ebenen zusammen. Im Gespräch mit Bürger:innen diskutieren die SPD-Bundestagabgeordnete Engelhardt, der sozialdemokratische Landtagsvizepräsident Dani- el Born, der SPD-Kreisrat Prof. Dr. Ernst Deuer und der Präsident der Sozialistischen Bodensee-Internationale Jan Haschek die Rahmenbedingungen, förderliche Maß- nahmen und konkrete Lösungen, um bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum zu schaffen. Wann: 22.5.2024 Uhrzeit: 19:00 Ort: Ritterkeller, Aulendorf Anmeldung unter: heike.engelhardt.wk@bundestag.de / 0751 79 16 23 07 Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung wird gebeten. „Direkteinstieg KITA“: QuereinsteigerIn- nen gesucht! In der Kinderbetreuung werden Fachkräfte händerin- gend gesucht. Mit dem „Direkteinstieg Kita“ werden aus- drücklich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ange- sprochen, für die bislang aus finanziellen Gründen oder aufgrund der Zugangsvoraussetzungen eine (Zweit-) Ausbildung im Bereich der frühkindlichen Bildung nicht in Frage kam. Der neue Bildungsgang kommt nun auch ins Allgäu und die Region Bodensee-Oberschwaben. Der große Vorteil: bei der praxisintegrierten Ausbildung kann bei einer attraktiven Vergütung in unter zwei Jahren ein Abschluss auf Fachkraftniveau als Sozialpädagogische Assistenz erworben werden. Die Ausbildung kann grund- sätzlich sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert wer- den. Voraussetzung für die Teilnahme am Programm sind mindestens ein Hauptschulabschluss, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B2 oder höher).Katharina Franken, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- markt, stellt am 14. Mai in der Geschwister-Scholl-Schule in Leutkirch den genauen Ablauf, die Zugangsvoraus- setzungen sowie die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms vor. Auf Wunsch ist im Anschluss an den Vortrag die Vereinbarung eines persönlichen Beratungs- termins möglich. Informationsveranstaltung Dienstag, 14. Mai 2024von 15:00 bis 16:00 Uhr in der Geschwister-Scholl-Schule, Öschweg 5, 88299 Leutkirch, Gebäude C, Raum C132 (der Raum wird vor Ort über Schil- der ausgewiesen) Keine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Mehr Informationen unter: https://www.arbeitsagentur. de/vor-ort/konstanz-ravensburg/direkteinstieg-kita. Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Sonntag, 12. Mai 2024 Entstehung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft. Erleben und „erwandern“ Sie die Geschichte unserer wunderbaren, einmaligen Gegend. Gästeführer: Fritz Ruess Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Strecke: ca. 7 km Dauer: ca. 2,5 Stunden Wie oft sind wir gedankenlos unterwegs, dabei haben uns Landschaft und Natur unendlich viel zu erzählen. Heute nehmen wir uns Zeit, dieser Geschichte ein wenig nachzugehen. Die Blitzenreuter Seenplatte bietet eine einmalige geo- logische Formation. Hier können Sie auf engstem Raum die verschiedenen Entwicklungsstufen unserer Natur- und Kulturlandschaft anschaulich erleben. Wie ist unsere interessante und abwechslungsreiche Kul- turlandschaft entstanden? Wie haben die Generationen vor uns gelebt und welche Einflüsse hatten sie auf die Natur unserer Gegend? Wel- che Maßnahmen wurden in den letzten Jahren realisiert, um eine intakte und vielfältige Kulturlandschaft zu erhal- ten, beziehungsweise wieder herzustellen? Wie wirken sich diese Maßnahmen inzwischen aus? Diese und weitere Fragen wollen wir bei unserer Wan- derung bedenken. Sie sind herzlich eingeladen zu dieser etwa zweieinhalb stündigen Exkursion in die Vergangen- heit. Für die ca. 7 km lange Runde benötigen Sie witte- rungsgerechte Kleidung und gutes Schuhwerk und ggf. ein Getränk. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. 1 2 ABC 3 DEF 4 GHI 5 JKL 6 MNO 7 PQRS 8 TUV 9 WXYZ * 0 # 263739 55693 932237 © DEIKE PRESS 760R33R5 Handycode Welcher britische Komponist versteckt sich hinter dieser Telefon- nummer? Lösung: Andrew Lloyd Webber Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Muttertag Vier Kinder überraschen ihre Mütter mit einem Muttertagsblu- menstrauß. Wie heißen die Kinder, wie alt sind sie, und welche Blumen verschenken sie? 1. Der zehnjährige Klaus verschenkt keine Tulpen, und Lena Wie- se keine Narzissen. 2. Das Mädchen der Familie König ist nicht acht Jahre alt. 3. Der Sohn der Familie Lehmann gibt seiner Mutter Krokusse, und das achtjährige Kind selbst gepflückte Gänseblümchen. 4. Michael ist älter als Nadine. 5. Ein Junge verschenkt Tulpen. 716R35R1 Lösung: © Bernd Müller-Dennhof/DEIKE745R08R3 Warum wachsen Tulpen in der Vase weiter? Tulpen in einer Vase wachsen schnell über die anderen Blu- men hinaus. Normalerweise geschieht Wachstum durch Zellteilung, wobei immer mehr Zellen gebildet werden. Bei Pflanzen ist dies aber nur der erste Teil des Wachstums, danach wächst die Pflanze mittels Zellstreckung weiter: Was- sereinlagerungen vergrößern die Zellen. Bei Tulpen ist dieser Wachstumsmechanismus ausgeprägter als bei anderen Schnitt- blumen. Die Natur hat das so eingerichtet, damit die Tulpe über- leben kann; im Unterschied etwa zu Rosen bringt sie nämlich nur eine Blüte hervor, dafür aber wächst diese dann über die anderen Blumen hinaus. © Brückner/DEIKE 756U05U2 Kauf am Ort - fahr nicht fort! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 VERSCHIEDENES Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de _Sichere Branche wünschenswert? Zum Herbst 2024 bieten wir an: _ Ausbildung Steuerfachangestellter (m/w/d) _ Praxisplatz Duales Studium (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken, dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige schriftli- che oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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                  Zuletzt geändert: 08.05.2024
                  Der Bezirksbeirat

                  In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten sowie in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen kann das Gebiet intern in Bezirke aufgegliedert werden. In diesen Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirken können Bezirksbeiräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen. Die Zahl der Mitglieder des Bezirksbeirats wird durch den Gemeinderat in der Hauptsatzung festgelegt. Eine Direktwahl der Bezirksbeiräte ist nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern möglich. Die Wahl wird in diesem Fall in gleicher Weise wie eine Ortschaftsratswahl durchgeführt. Der Gemeinderat entscheidet darüber, ob die Bürgerinnen und Bürger die Bezirksbeiräte direkt wählen können. Bisher hat sich noch keine Stadt in Baden-Württemberg für eine Direktwahl entschieden. Deshalb werden die Bezirksbeiräte nach der Gemeinderatswahl vom Gemeinderat bestellt. In den Bezirksbeirat können wählbare Bürgerinnen und Bürger berufen werden, die im Gemeinde- beziehungsweise Stadtbezirk wohnen.[mehr]

                  Zuletzt geändert: 16.01.2024

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