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Klimaspartipp_des_Monats_November.pdf

Klima-Spartipp des Monats November: Mit Fuß vom Gas, macht Tanken „Spaß“ Nun gut, ich muss zugeben, Spaß ist an dieser Stelle vielleicht der falsche Ausdruck. Aber eigentlich ist ja auch nicht der Tankvorgang an sich das Schlimme, sondern nur, dass dieser uns oftmals so teuer zu stehen kommt. Aber es gibt etwas Hoffnung für alle, die auf das Auto schlichtweg angewiesen sind, da die Anbindung über den ÖPNV zu schlecht ist und der Weg, um ihn zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen, schlichtweg zu weit ist. Denn egal ob mit dem Privat-PKW oder auf Dienstfahrten bei der Arbeit, wir alle haben die Möglichkeit Sprit zu sparen. Wer nicht alleine fährt und Fahrgemeinschaften bildet, kann die Fahrtkosten aufteilen und zudem den Schadstoffausstoß insgesamt verringern. Über eine Anpassung der Fahrweise lässt sich viel Geld und bis zu 25 Prozent Kraftstoff einsparen. Auch Elektro- und Hybridfahrzeuge können über eine entsprechend angepasste Fahrweise den Verbrauch und damit die Betriebskosten spürbar reduzieren. Manche der Tipps beziehen sich allerdings nur auf Benziner und Diesel, da dies derzeit die meisten Automobile hierzulande sind. Vorausschauendes Fahren vermeidet ständiges Bremsen Wer nicht andauernd Gas gibt und bremst, sondern vorausschauend fährt und den Schwung während der Fahrt nutzt, macht Autofahrten ökonomischer. Kurzfristige Temposchwankungen können wir ausgleichen, indem wir das Motto „Fuß vom Gas“ beherzigen, statt zu bremsen und anschließend wieder zu beschleunigen. Denn nach jedem Schaltvorgang ist ein erneuter Tritt aufs Gaspedal notwendig und dieser kostet jedes Mal Sprit. Wer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug hält, fährt daher nicht nur sicherer, sondern kann zudem gut die Motorbremswirkung nutzen. Beim Heranrollen an eine Ampel ist es daher ratsam, bei Geschwindigkeiten über 40 km/h einfach den Fuß vom Gaspedal zu nehmen, ohne auszukuppeln. Die meisten Autos sind mit einer Schubabschaltung ausgerüstet, die in dieser Situation die Kraftstoffzufuhr sperrt. Auch am Ortseingang stellt dies übrigens eine einfache Möglichkeit zum Kraftstoff sparen dar. Schnell hochschalten und mit niedriger Drehzahl fahren Auf Autobahnen und Landstraßen gilt: Je niedriger die Drehzahl und das Tempo, desto niedriger der Verbrauch, der Schadstoffausstoß und die Lärmentwicklung. Im höchstmöglichen Gang zu fahren, ist daher eine Grundbedingung für spritsparendes Fahren. Deshalb gilt: Nach dem Anfahren schnell beschleunigen, möglichst rasch die Gänge hochschalten und mit niedrigen Drehzahlen die gewählte Geschwindigkeit beibehalten. Motor bei längeren Stopps abschalten Bei Stopps ab mindestens 30 Sekunden, beispielsweise an einer Bahnschranke, sollte der Motor abgeschaltet werden, denn auch im Leerlauf verbraucht dieser Kraftstoff und stößt weiterhin Treibhausgase aus. Unnötigen Luftwiderstand und unnötiges Gewicht vermeiden Um Missverständnissen vorzubeugen, mit unnötigem Gewicht vermeiden, ist nicht gemeint, unliebsame Beifahrer per Schleudersitz aus dem Auto zu befördern. Zumal dieser wohl vor allem in den Autos eines bestimmten britischen Geheimagenten verbaut sein dürfte und weniger in Privatfahrzeugen. Es geht hier auch nicht darum, mitfahrende Personen an Autobahnraststätten zu vergessen, wie dies öfters mal in den Medien berichtet wird. Aber wochenlang mit Getränkekisten im Kofferraum durch die Gegend zu tuckern, ist wirklich nicht nötig. Gerade auf längeren Fahrten sollten einzelne Getränkeflaschen zum Durstlöschen mitgenommen werden, aber eine ganze Kiste braucht es dafür nicht. Nicht benötigte Aufbauten wie Dachgepäckträger sorgen für einen größeren Luftwiderstand und erhöhen ebenso das Gewicht. Ein zusätzliches Gewicht von 100 Kilogramm in einem Mittelklasse-Pkw erhöht grob geschätzt den Spritverbrauch um 0,7 Liter auf 100 Kilometern. Nicht benötigte Stromfresser ausschalten Auch elektrische Funktionen des Autos wie Klimaanlage, Fensterheber oder Heckscheiben- und Sitzheizung beeinflussen den Kraftstoffverbrauch. Je mehr Strom die Lichtmaschine erzeugen muss, desto größer wird der Drehwiderstand, weshalb in der Folge der Verbrennungsmotor mehr Kraft für den Antrieb aufwenden muss. Deshalb sollte im Auto kein Stromverbraucher laufen, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Die Nummer eins unter den Stromfressern ist übrigens die Klimaanlage. Kurzstrecken vermeiden und Reifendruck überprüfen Wer Sprit sparen möchte, sollte auf kurze Fahrten unter fünf Kilometern mit dem Auto gänzlich verzichten. Diese Strecken können normalerweise zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt werden. Denn Motoren benötigen am meisten Sprit, wenn diese noch kalt sind. So kann es durchaus sein, dass selbst Kleinwagen auf den ersten Metern einen Durchschnittsverbrauch von bis zu 30 Liter pro 100 Kilometer aufweisen. Erst wenn der Motor nach knapp vier Kilometern seine Betriebstemperatur erreicht, ist ein optimaler Spritverbrauch möglich. Außerdem sollte wer Auto fährt, stets darauf achten, dass die Reifen den vom Hersteller empfohlenen Reifendruck aufweisen. Breitreifen verlängern übrigens den Bremsweg und erhöhen den Verbrauch. Leichtlaufreifen hingegen haben einen verringerten Rollwiderstand, sind daher auch leiser und reduzieren merklich den Spritverbrauch. Wer all diese Tipps beherzigt und umsetzt, hat vielleicht wirklich etwas „Freude am Tanken“, zumindest beim Blick auf manche Nachbartanksäule. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 18.11.2022
    Klimaspartipp_des_Monats_Dezember_22.pdf

    Klima-Spartipp des Monats Dezember: Kleiner Strich, große Wirkung Laut Empfehlung des Umweltbundesamtes sollte die Raumtemperatur im Wohnbereich maximal 20 Grad Celsius betragen. Für die Küche und das Schlafzimmer werden Raumtemperaturen von 18 beziehungsweise 17 Grad Celsius empfohlen. Aber mit welcher Einstellung des Thermostats, sofern dieser vorhanden und regelbar ist, erreiche ich die empfohlenen Raumtemperaturen auch tatsächlich? Für den Wohnbereich gilt hier: Es kommt nun bald die Winterszeit, wo‘s draußen wieder richtig schneit, drum wähl die Stufe drei, dann ist die Friererei vorbei. Gut, ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn wir alle haben natürlich ein ganz unterschiedliches Temperaturempfinden und Stufe 3 gilt auch nur als Empfehlung für den Wohnbereich. Daher hier einmal ein kurzer Exkurs zu den Einstellmöglichkeiten eines Heizreglers (Thermostats). Frei nach dem Motto: Kleiner Strich, große Wirkung! Normalerweise hat jeder regelbare Thermostat Einstellmöglichkeiten von Sternchen (Frostschutz) bis Stufe 5. Stufe 1 entspricht dabei ungefähr 12 Grad Celsius und jede weitere Stufe jeweils in etwa 4 Grad Celsius mehr. Daher werden 20 Grad Celsius Raumtemperatur üblicherweise bei Stufe 3 erreicht. Denn auch wenn diese Striche auf dem Thermostat so klein und unscheinbar wirken, so haben diese doch eine große Wirkung. Denn mit einer um nur ein Grad geringeren Raumtemperatur, lassen sich bereits 6 Prozent an Heizenergie und damit auch erhebliche Heizkosten einsparen. Da Theorie und Praxis manchmal doch ein paar verschiedene Schuhe sind, lohnt es sich in der Praxis aber auf jeden Fall immer, die Raumtemperatur regelmäßig mit einem Thermometer zu überprüfen. Wer will auf Nummer sicher gehen, sollt auf den Thermometer sehen! Zum Abschluss für dieses Jahr, wünsche ich Ihnen allen eine schöne und besinnliche Weihnacht und alles Gute für das Jahr 2023. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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      Zuletzt geändert: 12.12.2022
      Klimaspartipp_des_Monats_Februar_2023.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Februar 2023: Kleinvieh macht auch Mist! Heute beginnt der Tipp einmal mit einer biologischen Erkenntnis, die ich aus eigener Erfahrung bestätigen kann, da ich in meiner Kindheit selber Kaninchen und Meerschweinchen als Haustiere hatte. Neben dieser „bahnbrechenden“ Erkenntnis, bezeichnet dieser Spruch natürlich auch ein Sprichwort und dieses führt zur Frage des Tages, nämlich ab wann es sich lohnt, Lichter auszuschalten? Konkret ist dies aber vom Lampentyp abhängig: Bei einer Glühlampe ist es so, dass diese beim Einschalten für einen sehr kurzen Zeitraum bis zu siebenmal mehr Strom als im Dauerbetrieb benötigt. Nach nur wenigen Minuten ist allerdings die erzielte Stromersparnis bereits größer als dieser negative Anschalteffekt. Energiesparlampen benötigen je nach Typ während des Einschaltens so viel Energie, wie sie anschließend in etwa drei Minuten Betrieb verbrauchen. Noch mehr Energie zum Einschalten benötigen Leuchtstoffröhren, die allerdings auch kaum noch verwendet werden. Bei LED-Lampen ist es hingegen so, dass der Mehrverbrauch beim Einschalten so gering ist, dass es sich bereits ab wenigen Sekunden lohnt, diese ein- und auszuschalten. Was die Lebensdauer angeht, ist das häufige Ein- und Ausschalten für LEDs kein Problem, denn diese sind mit bis zu 50.000 Schaltzyklen äußerst robust. Bei anderen Lampentypen sind diese Zahlen deutlich geringer. Aber in der Praxis fallen selbst Glühbirnen seltener wegen des Erreichens der maximal möglichen Schaltzyklen aus, als vielmehr aufgrund des Durchbrennens nach Erreichen der Lebensdauer von 1.000 Stunden, ab der laut Statistik nur noch circa 50 Prozent der Glühbirnen funktionstüchtig sind. Auch wenn es hier nur um kleine Wattbeträge geht, so läppert sich dies über alle Lichter und längere Zeiträume hinweg, doch zu einer ganz ordentlichen Stromeinsparung. In der Summe sind es häufig sowieso gerade die vielen kleinen Maßnahmen, die dazu beitragen, große Strommengen einzusparen. Denn viel Kleinvieh, macht auch viel Mist und oftmals sind es dann halt doch die kleinen Dinge im Leben, die entscheidend sind. Im Regelfall sollten daher immer, wenn der Raum für mindestens drei Minuten verlassen wird, alle Lichter ausgeschaltet werden. Bei LEDs lohnt sich dies sogar bereits ab deutlich unter einer Minute. Eine Ausnahme sind lediglich ältere Leuchtstoffröhren und sonstige Uraltlichter, die je nach Alter erst nach fünf bis zehn Minuten auszuschalten sind. Allerdings sind diese heute ja fast schon eine Art Blaue Mauritius, also äußerst selten. In Anlehnung an einen Reim aus der Vergangenheit des Klimaspartipps, gilt bei der Beleuchtung ab einem Verlassen des Raums für mindestens drei Minuten und bei LED schon ab nur wenigen Sekunden: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets die Lichter aus! Kommst du dann wieder in dem Raum hinein, schalt die Lichter wieder ein. (Anmerkung der Redaktion: aber natürlich nur, wenn es draußen dunkel ist, denn sonst wird ja sowieso kein Licht benötigt - frei nach dem Motto: Sonne an, Licht aus) Wer sich fragt, weshalb der heutige Tipp mit Zitaten aus vergangenen Klimaspartipps gespickt ist und etwas retromäßig daherkommt. Hier die Auflösung: Denn auch wenn der Klima- Spartipp noch lange nicht erwachsen ist, handelt es sich doch bereits um dessen zehnte Ausgabe. Es gilt also ein kleines Jubiläum zu feiern, daher auch so eine Art kleiner Rückblick. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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        Zuletzt geändert: 07.02.2023
        Klimaspartipp_März_23.pdf

        Klima-Spartipp des Monats März 2023: Aber Vorsicht, it´s zu cool man (and woman)! Eines vorweg, es geht beim Motto dieses Tipps nicht um Rapper mit vielen Goldketten und Bling-Bling um den Hals. Stattdessen ist Coolness hier wortwörtlich zu verstehen, denn es geht darum, wie cool, also kalt, ein Kühlschrank minimal sein sollte. Während beim Heizen möglichst niedrige Temperaturen den Wärmeverbrauch niedrig halten, gilt bei Kühlgeräten das exakte Gegenteil. Je wärmer diese sind, umso weniger Energie wird zum Kühlen benötigt. In der Praxis ist es oftmals so, dass die Regler von Kühlschränken zu hoch eingestellt sind, weshalb zu viel gekühlt wird. Dies hat zur Folge, dass deutlich mehr Strom benötigt wird, als eigentlich nötig wäre. Der Kühlschrank ist so also im wahrsten Sinne des Wortes zu cool. Die optimale Kühlschrank-Temperatur, ohne zu riskieren, dass sich grüne, blaue, weiße oder grüne Pilze im Kühlgerät heimisch fühlen und die eingelagerten Lebensmittel verderben, liegt bei 7°C für das mittlere Kühlfach. Als kleine Merkhilfe in Anlehnung an das Kürzel CR7 eines berühmten Fußballers, dient für die optimale Kühlschranktemperatur das Kürzel KR7. Dieses steht für: Kühlschrank reicht 7 (also sieben Grad Celsius) Bei Temperaturreglern des Kühlschranks mit Skala von 1 bis 5, ist meist bereits die Stufe 1 ausreichend, um diese Optimaltemperatur zu erreichen. Bei Reglern von 1 bis 7 ist Stufe 2 der Weg zum Glück. Wer in seinem Kühlschrank keinen eingebauten Thermometer besitzt, kann sich für kleines Geld einen separaten Kühlschrank-Thermometer anschaffen oder ganz unkompliziert den Regler auf die entsprechende Stufe einstellen. Neben dem Thema Energieeinsparung ist es bei Lebensmitteln besonders wichtig, wie verhindert werden kann, dass diese verderben und weggeschmissen werden müssen. Hilfreich ist hier Trennkost, also in diesem Fall die Trennung nach bestimmten Lebensmittelarten und Einordnung an der richtigen Stelle im Kühlschrank. Somit kann sichergestellt werden, dass die Lebensmittel möglichst lange frisch bleiben. Es ist so, dass ein Kühlschrank ähnlich den Klimazonen auf der Erde, in verschiedene Temperaturzonen unterteilt ist. Hieraus abgeleitet wird laut Ökotest für die optimale Lagerung von Lebensmitteln in einem Kühlschrank folgendes empfohlen: Oberstes Fach: Käse und Co. Das oberste Fach des Kühlschranks eignet sich für Käse, gut verpackte Speisereste, Geräuchertes und rohen Schinken. Mittleres Fach: Frische Milchprodukte. Hier sind am besten Milchprodukte wie Joghurt, Quark sowie geöffnete Obst- und Gemüsegläser einzuquartieren. Unteres Fach: Fleisch und Fisch. Das kälteste Fach ist ideal für leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Fisch geeignet. Gemüsefächer: Obst & Gemüse. Wie der Name es bereits verrät, sollten hier kühlschranktaugliche Gemüse wie beispielsweise Salate, Spinat, Karotten und Früchte wie Beeren oder Aprikosen aufbewahrt werden. Neben der Wahl der optimalen Temperatur lässt sich beim Kühlschrank weitere Energie einsparen, indem dieser so selten und kurz wie möglich geöffnet wird. Denn so bleibt die kalte Luft im Inneren. Übrigens hätten Sie gewusst, dass ein Kühlschrank der regelmäßig geöffnet wird, gefüllt sogar weniger Strom benötigt, wie bei gähnender Leere. Der Grund hierfür ist, dass die Gegenstände im Inneren wie Kühlakkus wirken und daher dazu beitragen kalte Luft im Inneren halten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 09.03.2023
          Kiga_Satzungsänderung.pdf

          Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 05.07.2022 folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kinderta- gesbetreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen abgemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebüh- ren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entspre- chen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berück- sichtigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) er- hoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Mo- nat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. (5) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nicht- benutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Das Mittagessen kostet pro Mahlzeit 4,80 € (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt ha- ben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshö- he entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Baindt, den 05.07.2022 gez. Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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              Amtsblatt Jahrgang 2022 Freitag, den 23. Dezember 2022 Nummer 51/52 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor ein forderndes und anstrengendes Jahr neigt sich dem Ende zu und Weihnachten steht vor der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine der Tür. Von Herzen spreche ich unseren Baindterinnen und Baindtern meinen Dank und meine Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Anerkennung für deren vielfältigen Einsatz zum Wohle unserer Gemeinde aus. Die zupackende Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders Art, das füreinander Einstehen unserer Bürgerinnen und Bürger, macht Baindt sehr besonders und erst richtig heimelig. und erst richtig heimelig. Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich Im Namen des Gemeinderates, der gesamten Gemeindeverwaltung und ganz persönlich wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber wünsche ich Ihnen ein frohes, gesegnetes und lichtreiches Weihnachtsfest im Kreise lieber Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr!Menschen und ein gesundes und glückliches neues Jahr! Seien Sie herzlich gegrüßtSeien Sie herzlich gegrüßt IhreIhre Simone RürupSimone Rürup BürgermeisterinBürgermeisterin Sonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan MüllerSonnenaufgang Richtung Baindter Bädle von Stefan Müller Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Basarteam Kirchenchor Baindt Bi-Ba-Butzemann Klosterwiesenschule Baindt Blutreitergruppe Kreativer Montag Böllergruppe Kunstkreis Baindt e.V. Bündnis ´90/Die Grünen Landfrauen Baindt e.V. CDU-Ortsverband Landjugend Baindt e.V. DLRG Baienfurt Lebensräume Jung+Alt DRK Baienfurt-Baindt Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt Elternbeirat Klosterwiesenschule Motorsportgruppe Evangelische Kirchengemeinde Musikverein Förderverein Altenzentrum Sel. Irmgard Nachbarschaftshilfe Förderverein Fußball Narrenzunft Raspler Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Ortsbauernverband Förderverein Landjugend Baindt e.V. Powerfrühstück Förderverein Musikverein Radfahrverein Förderverein Schalmeien Reitergruppe Förderverein Waldorfpädagogik SBBZ Freiwillige Feuerwehr Schalmeienkapelle Baindt FWV-Ortsverband Schützengilde Helferkreis Seniorentreff Helfer vor Ort-Gruppe Baindt Singkreis Hospizbewegung Weingarten - Soldatenkameradschaft Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Sozialverband VdK Human-Table-Soccer-Verein SPD-Ortsverein Baienfurt-Baindt Hundefreunde Baindt e. V. Sportverein Impulse - Erwachsenenbildung Stiftung St. Franziskus Altenzentrum Sel. Irmgard Jagdgenossenschaft Taekwondo Jugendfeuerwehr Baindt Tennisclub Kapellengemeinschaft Schachen Verein für Sehgeschädigte Kapellengemeinschaft Sulpach Volleyball LJ Baindt Katholische Junge Gemeinde (KJG) Waldorfkindergarten Katholische Kirchengemeinde Wasserverein Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Kindergarten „St. Martin“ Wohl-Fühl-Treff Kinder- und Jugendchor Baindt Alle Baindter Vereine, Institutionen und Einrichtungen wünschen ihren Mitgliedern, Freundinnen und Freunden ein gesegnetes Weihnachtsfest mit vielen frohen Stunden und für das Neue Jahr Glück, Erfolg und vor allem Gesundheit! Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Landjugend Baindt Die Legendäre Party in Baindt Jetzt wirds wild... WEIHNACHTSTANZ 26. Dezember 2022 Schenk-Konrad-Halle in Baindt Einlass: 19:30 Uhr - Eintritt: 8 € Begrenzte Karten für unter 18 Stellenausschreibungen Die Gemeinde Baindt sucht für Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt eeiinnee EEiinnrriicchhttuunnggsslleeiittuunngg (m/w/d) in Teilzeit (min. 75 %) oder Vollzeit Wir bieten > eine Vergütung nach TVöD – SuE S 11 bzw. SuE S 13 – je nach Haus > ein attraktives Arbeitsumfeld Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 15.01.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für KITA-Profis Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt Baindt macht in den Kalenderwochen 52/2022-01/2023 Winterpause. Nächste Veröffentlichung: 13.01.2023 Redaktionsschluss: 10.01.2023, 21:00 Uhr Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag WinterpauseWinterpause in Baindtin Baindt Wir suchen für unser Bauamt Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Unser Angebot an Kindertagesbetreuung wird derzeit durch 3 Träger mit zusammen 5 Kindertageseinrichtungen und die Schulkindbetreuung gestaltet. Wir suchen ab sofort eine Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung (m/w/d) zur Neuordnung/zum Aufbau dieses Aufgabenbereichs mit der Gewährleistungsverantwortung für die Gemeinde und die Trägerverantwortung für die drei kommunalen KiTas und die Schulkindbetreuung. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören insbesondere • den rechtssicheren Betrieb unserer drei Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung in Kooperation mit den Hausleitungen vor Ort zu verantworten • die Weiterentwicklung vergleichbarer pädagogischer und betrieblicher Qualitätsstandards auf unserem Kinder-Bildungs-Campus in Kooperation mit den päd. Fachkräften unter Beachtung der Umsetzung des Orientierungsplans und aller gesetzlicher Vorgaben • Fortschreibung der Rahmenkonzeption, Pflege des Qualitätsmanagements und die Gestaltung von Fachtagen, Inhouse-Fortbildungen und anderen geeigneten Formaten • Dienst- und Fachaufsicht über die leitenden Mitarbeitenden im Bereich Bildung und Betreuung und die Gesamtverantwortung über die Mitarbeitenden in diesem Fachbereich • Verantwortung der Personalgewinnung und Personalentwicklung • Kooperation mit allen angrenzenden Sachgebieten der Gemeinde Baindt, die in den Betrieb der Kindertagesbetreuung involviert sind • Rechtssichere Ausführung aller Aufgaben in der Gewährleisterrolle der Gemeinde Baindt • Erstellung der jährlichen örtlichen Bedarfsplanung mit Einbezug verschiedener Erhebungsinstrumente u.a. einer onlinebasierten Anmeldeplattform • Einführung dieser Anmeldeplattform • Kooperation mit den freien Trägern; Pflege der Betriebskostenvereinbarung • Sie beraten die Gemeinde Baindt und ihre Gremien in rechtlichen, konzeptionellen und betrieblichen Aspekten und führen die Geschäfte des Kinderausschusses; Sie vertreten den Träger in einschlägigen Fachgremien auf Landkreisebene und bei Kooperationspartnern wie Fachschulen, Frühförderung u.ä. • Sie sind zentraler Ansprechpartner für die Eltern und verantworten das Qualitätsmanagement • Sie verantworten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Öffentlichkeitsarbeit des Fachbereichs • Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Schulkindbetreuungsplatz erweitern Sie in naher Zukunft Ihren Verantwortungsbereich um die Schulkindbetreuung (mit einer Erweiterung Ihres Tätigkeitsumfangs) eine stellvertretende Leitung Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Ein- wohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Struktu- ren andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellver- tretende Leitung für das Bauamt (m/w/d). In den nächs- ten Jahren stehen mehrere große Hochbauprojekte in der Gemeinde an. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmög- lichkeiten in einer dienstleistungsorientierten Verwaltung. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören • Bearbeitung von Bauanträgen und Bauanzeigen • Koordinierung und Betreuung der Bauleitplanung • Überwachung der Bewerberlisten für Bau – und Gewer- begrundstücke • Stellungnahme der Gemeinde zu überregionalen Planun- gen • Bauberatung für Bauherren bzw. Erteilung von Auskünften zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen • Kauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken • Koordinierung und Betreuung kommunaler Bauprojekte bei Neu-/Erweiterungs-/Sanierungsund Umbaumaßnah- men öffentlicher Gebäude • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Wahrnehmung der Bauherrenfunktion sowie die Betreuung von externen Planungsbüros Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium der Ar- chitektur, Stadtplanung bzw. Bauingenieurwissenschaft oder über einen Abschluss als Diplom-VerwaltungswirtIn bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation. • Erfahrungen im Projektmanagement, im Bereich Stadt- planung bzw. Bauordnung, Erfahrung in der Führung von MitarbeiterInnen und Berufserfahrung und Fach– und Rechtskenntnisse in den Leistungsphasen nach HOAI, dem öffentlichen Bauplanungs– und Umweltrecht und im Ver- gaberecht (BauGB/LBO BW, VOB, HOAI) sind wünschens- wert jedoch nicht Grundvoraussetzung. • eigenverantwortliche, strukturierte und wirtschaftliche Arbeitsweise • Durchsetzungsfähigkeit, Einsatzbereitschaft sowie Be- lastbarkeit • Fähigkeit zur Steuerung und Koordinierung komplexer Planungen sowie zu strategischem Denken • flexible Aufgabenwahrnehmung, insbesondere für Gremi- umssitzungen in den Abendstunden Wir bieten • eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem spannenden Aufgabengebiet sowie Gestaltungsmöglichkeiten • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit • vorbehaltlich der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen sind Aufstiegsmöglichkeiten und Pers- pektiven bis Besoldungsgruppe A 13 oder entsprechende EG 12 TVöD möglich. • breit gefächerte und aufgabenspezifische Fortbildungen • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Da die Bauamtsleiterin Ende 2026 in den Ruhestand geht, wird bei Bewährung die Bauamtsleiterstelle in Aussicht gestellt. Sind Sie interessiert Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tä- tigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 31.01.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Bauamtsleite- rin Petra Jeske (Tel. Nr. 07502 9406-51) oder Bürgermeisterin Simone Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtliche Bekanntmachungen Die Gemeindeverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Gemeinsam haben die fünf Kommunen des Gemein- deverbands Mittleres Schussental festgelegt, aufgrund der angespannten Versorgungslage und den hohen Energiepreisen, im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, von Dienstag, 27. Dezember 2022 bis einschließlich Freitag, 30. Dezember 2022, die Ge- meindeverwaltungen zu schließen. Somit bleibt das Baindter Rathaus in dieser Zeit geschlossen. Im Falle eines Sterbefalles erreichen Sie uns unter: 0160 / 5386706. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 4 Unsere Austrägerin Svenja Hermann trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit über zwei Jahren in ihrem Bezirk 4 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Na- men der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Franka Hermann den Bezirk von Svenja. Wir wünschen ihr viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Wechsel bei dem Austräger des Amtsblattes im Bereich des Bezirks 7 Unsere Austrägerin Lea Svoboda trägt das Amtsblatt diese Woche zum letzten Mal aus. Sie hat das Amtsblatt seit zwei Jahren in ihrem Bezirk 7 zur Zufriedenheit Aller ausgetragen. Dafür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ab dem 13. Januar 2023 übernimmt Benjamin Stiefva- ter den Bezirk von Lea. Wir wünschen ihm viel Freude beim Austragen. Die entsprechenden Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Der Kinderärztliche Bereitschaftsdienst im Landkreis Ravensburg bleibt in der Notfallpraxis am St. Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg. Eltern im Landkreis Ravensburg, die an den Wochenen- den und Feiertagen einen Kinderarzt benötigen, können sich weiterhin an die Kindernotfallpraxis am St- Elisa- bethen-Krankenhaus in Ravensburg wenden. Tierarzt Samstag, 24. Dezember und Sonntag, 25, Dezember AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Montag, 26. Dezember Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 Samstag, 31. Dezember und Sonntag, 01. Januar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 Freitag, 06. Januar Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Samstag, 07. Januar und Sonntag, 08. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Dezenber Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Sonntag, 25. Dezember Rathaus-Apotheke in Ravensburg - Oberhofen, Tettnanger Straße 355, Tel.: (0751) 6 52 75 50 Montag, 26. Dezember Apotheke im real in Weingarten, Franz-Beer-Straße 108, Tel.: (0751) 7 64 55 08 Samstag, 31. Dezember Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sonntag, 01. Januar Apotheke im Kaufland in Ravensburg (Südstadt), Weiße- nauer Straße 15, Tel.: (0751) 3 55 08 24 Freitag, 06. Januar Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Samstag, 07. Januar Central-Apotheke in Ravensburg, Marienplatz 31, Tel.: (0751) 36 33 60 Sonntag, 08. Januar Dreiländer-Apotheke in Ravensburg (Südstadt), Gott- lieb-Daimler-Straße 2, Tel.: (0751) 3 66 50 75 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de 1 Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin: Brigitte Löffler, betreuung@sozialstation-schussental.de Maybachstr.1, Weingarten Abfallwirtschaft Wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum? Ihren ausgedienten Weihnachtsbaum können Sie bei der Grüngutannahmestelle „Hofstelle Wöhr“ in der Friesen- häusler Straße zu den üblichen Öffnungszeiten kostenlos abgeben. Bitte beachten Sie: Der Baum muss vollständig abdeko- riert und frei von jeglichem Baumschmuck sein. Die „Hofstelle Wöhr“ ist freitags von 15.00 – 18.00 Uhr geöffnet! Ihre Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Der Wertstoffhof ist zum Jahresende an folgenden Ter- minen geöffnet: - Freitag, 23.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag, 30.12.2022 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Samstag, 07.01.2023 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Danach gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Wertstoffhofs. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Diamantenen Hochzeit Am 21.12.2022 feierten die Eheleute Charlotte und Wolfgang Buchholz das Fest der Diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstaltun- gen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vor- schriften ab. Dezember 24.12. Musikverein Vorspielen DP 26.12. Landjugend Weihnachtstanz SKH 31.12. Silvesterschießen Böllergruppe WSP Januar 07.01. Maskenbefreien Raspler DP/SKH 19.01. FV Waldorfkindergarten e.V. Waldorf- Infoabend kindergarten 21.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 24.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 28.01. Narrenbaumstellen DP 29.01. Narrensprung Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebbücherei ist in den Weihnachts- ferien vom 21.12.2022 bis zum 06.01.2023 ge- schlossen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16/-0 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bauamt - Klimakoordinator Hr. Florian Sascha Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Bürgertheke Frau Brei/Frau Senff Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Ordnungsamt - Asylbetreuung - Kindergarten Frau Flintropp 9406-41 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16/-0 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16/-0 Standesamt Frau Maurer 9406-40 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133 - Schulsozialarbeit Frau Nandi 94114 -172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - SBBZ Sehen Baindt 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die erste Sprechstunde im neuen Jahr 2023 findet am 10. Januar statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e. V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, sei- nes Lebensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e. V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 24. Dezember 2022 - 15. Januar 2023 Gedanken zur Woche Ich bin als Licht in die Welt gekommen, damit jeder, der an mich glaubt, nicht in der Finsternis bleibt. Joh 12,46 „Die größten Ereignisse, das sind nicht unsere lautes- ten, sondern unsere stillsten Stunden.“ - Friedrich Nietzsche – So war es vor 2000 Jahren, so ist es noch heute. Der Weltmeister von 2022 ist nächstes Jahr schon Schnee Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 von gestern. Ich wünsche uns, dass wir im Lärm der täg- lich wechselnden Schlagzeilen etwas von der Stille von damals vernehmen und daraus Kraft und Mut schöpfen für das Kommende. Gesegnete Weihnacht und Gottes Begleitung im neuen Jahr, Bernhard Staudacher, Pfarrer Samstag, 24. Dezember - Heiligabend 16.00Uhr Baindt – Krippenspiel, dazu dürfen alle an- deren Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen Miniatranten: Lena Himpel, Noemi Oelhaf, Ma- teo Oelhaf, Alexandra Schnez 16.00 Uhr Baienfurt - Krippenspiel 22.00 Uhr Baindt - Christmette mit dem Kirchenchor Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 22.00 Uhr Baienfurt – Christmette mit der JuKa Sonntag, 25. Dezember – Weihnachten 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst (Pfarrer i. R. Heinz Leuze) Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst Montag, 26. Dezember – 2. Weihnachtstag – Hl. Stepha- nus 10.00 Uhr Baindt – Festgottesdienst mit Aussendung der Sternsinger, Kindersegnung und Segnung „Johanniswein“ Alle Ministranten Adveniat - Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Festgottesdienst mit Kinderseg- nung und Segnung „Johanniswein“ Dienstag, 27. Dezember Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 28. Dezember 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 29. Dezember Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 30. Dezember 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 31. Dezember - Silvester 17.30 Uhr Baindt – Jahresschlussgottesdienst Ministranten: Benjamin Michelberger, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tomas Henzler († Ida und Georg Selensky, Sieglinde Kösler) 18.00 Uhr Baienfurt – Jahresschlussgottesdienst (Wort-Gottes-Feier) Sonntag, 01. Januar - Neujahr 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Afrika Kollekte Dienstag, 03. Januar Baindt kein Schülergottesdienst (Ferien) Mittwoch, 04. Januar 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 05. Januar Baienfurt kein Schülergottesdienst (Ferien) Freitag, 06. Januar - Dreikönig 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (Pfarrer i. R. Leuze) mit den Sternsingern, Segnung des Dreikönig- wassers, Kreide, Salz und Fleisch Ministranten: Sternsinger († Roas Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam- mit Aneghörigen, Ida und Pius Wolf) 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit den Stern- singern und dem Kirchenchor, Segnung des Dreikönigwassers, Kreide, Salz und Fleisch Samstag, 07. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Stiefvater, Marisa Pfis- ter, Lisa Schad, Leana Neb, Alexandra Schnez, Jakob Spähn, Mona Stiefvater Sonntag, 08. Januar 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Ronja Dienstag, 10. Januar 07.50 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 11. Januar 14.00 Uhr Baienfurt – Gottesdienst mit Krankensalbung (Katholischer Seniorenkreis) 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier Donnerstag, 12. Januar 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 13. Januar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Januar 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Kai 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 15. Januar 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Laura Kurz, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler († Anni und Eugen Maier, Josef Gresser, Karl Bohner) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Amelie Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Unser Pfarrbüro bleibt vom 27. Dezember 2022 bis zum 06. Januar 2023 geschlossen. Wir sind wieder ab dem 10. Januar erreichbar. Öffnungszeiten Dienstag, 10. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 12. Januar 15.00 – 18.00 Uhr Freitag, 13. Januar 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halb- jahr 2023 können im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Bitte beachten: Das Pfarrbüro ist vom 27. Dezember – 06. Januar geschlossen. An Heiligabend findet um 16 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Dazu dürfen alle anderen Kinder als Hirten, Engel oder Schaf ver- kleidet kommen. Wir freuen uns auf euch. Das Krippenspielteam Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in Indonesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den Neujahrs- Segen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mittelpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kinderschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispielsweise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mithilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Gemeinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsingeraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besuchen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung stattfinden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Dieses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmöglichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele Anmeldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden. Sternsingeraktion vom 02. – 05.01.2023 in Baindt „Kinder stärken, Kinder schützen – in In- donesien und weltweit!“ Unter diesem Motto bringen die Sternsinger vom 02. – 05.01.2023 den NeujahrsSegen in die Häuser und sammeln Spenden für Kinder in Not. Im Mit- telpunkt der kommenden Sternsingeraktion steht der Kin- derschutz. Der Schutz von Kindern und die Wahrung Ihrer Rechte ist ein wichtiges Thema, das in weiten Teilen der Welt verbesserungswürdig ist. Das Kindermissionswerk fördert Projekte, die sich dieser Problematik annehmen und sich für den Schutz von Kindern einsetzen. Beispiels- weise werden in Indonesien Projekte unterstützt, die mit- hilfe von Bildung und Aufklärung Kinder stärken, so dass sie um Ihre Rechte wissen und für sie eintreten können. Die kommende Sternsingeraktion in Baindt Der Wandel der Zeit macht auch vor den Sternsingern nicht halt und die Durchführung der Aktion muss an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Unsere Ge- meinde ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen und viele Haushalte sind neu hinzugekommen. Dieser Umstand hat direkte Auswirkungen auf unsere Sternsin- geraktion. Die logistische Herausforderung wird immer größer und es ist zwischenzeitlich mit den vorhandenen Ressourcen kaum mehr machbar, alle Haushalte in der Zeit zwischen Neujahr und dem Dreikönigstag zu besu- chen. Aus diesem Grund werden persönliche Besuche der Sternsinger nur noch nach vorheriger Anmeldung statt- finden. Wenn Sie einen Besuch der Sternsinger wünschen, werden die Kinder Sie besuchen, Ihre Lieder singen und den Segen bringen. Alle anderen Haushalte erhalten wie in den vergangenen zwei Jahren ein Segenspaket. Die- ses enthält Informationen über die Aktion, Spendenmög- lichkeiten und den aktuellen Segensaufkleber. Wir hoffen durch diese Neuerung den veränderten Anforderungen gerecht werden zu können und freuen uns auf viele An- meldungen! Auf Wunsch kommen die Sternsinger auch zu Ihnen! Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, können Sie diesen wie folgt anmelden: - Telefonisch im Pfarrbüro unter Tel. 1349 (ab 23.12.2022 erfolgt eine Weiterleitung auf einen Anrufbeantworter) - Per E-Mail an sternsinger-baindt@gmx.de (Bitte geben Sie Ihren Namen und Ihre Adresse an). - Mit unten angefügtem Anmeldeformular. Dieses kann - im Pfarrbüro - bei unserem hölzernen Sternsinger in der Kirche - oder persönlich bei den Mitgliedern des Orgateams abgegeben werden Gerne können Sie Ihren Besuchswunsch auch bereits für die kommenden Jahre festlegen. Die Sternsinger sind wie folgt unterwegs: 02.01.23 Dorfplatz, Marsweiler (Marsweilerstraße, Bronnenstubenweg, Thumbstraße, Blumenstraße, Dahlienstraße, Lilienstraße, Tulpenstra- ße, Krokusweg, Lavendelstraße, Kornblumenstraße, Ro- senstraße, Nelkenstraße, Zeppelinstraße, Fliederstraße, Veilchenstraße, Höfe) 03.01.23 Innere Breite, Grünenberg, Annaberg (Ziegelstraße, Innere Breite, Küferstraße (außerhalb Dorfplatz), Gartenstraße, Sonnenstraße, Annabergstra- ße, Storchenstraße, Lerchenstraße, Ziegelhalde, Im Vo- ken, Sperlingweg, Grünenbergstraße, Jägerweg, Stöck- lisstraße) 04.01.23 Friesenhäusle, Bifang, Geigensack (Friesenhäuslerstraße, Hirschstraße (Baindt), Dachs- straße, Rehstraße, Froschstraße, Fuchsstraße, Igelstra- ße, Boschstraße, Daimlerstraße, Dornierstraße, Röntgen- straße, Benzstraße, Liebigstraße, Siemensstraße) 05.01.23 Sulpach, Schachen, Grenze Baienfurt Hirschstraße (Sulpach), Reishaufen, Merkenmoos, Greut, Riedsenn, Wickenhauserstraße, Thomas-Dachserstraße, Schachener Straße, Am Föhrenried, Am Umspannwerk, Baienfurter Straße, Eschenstraße, Eichenstraße, Erlen- straße, Buchenstraße, Birkenstraße, Kiesgrubenstraße, Schönblick Die Besuche werden voraussichtlich zwischen 14:30 und 18:00 Uhr stattfinden. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2023 und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Das Orga-Team der Sternsingeraktion in Baindt Stephanie Koch, Karin Pink und Claudia Zanutta Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 ✄ Anmeldung für den Besuch der Sternsinger vom 02.- 05.01.2023 Wir wünschen einen persönlichen Besuch der Sternsinger Name: .......................................................................................................................... Adresse: ..................................................................................................................... ............................................................................................................................................. Telefon (optional): ............................................................................................. Wir möchten auch in den kommenden Jahren von den Sternsingern besucht werden. ✄ ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. Januar 2023 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir würden uns über Ihren Besuch sehr freuen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. Joh 1,14a Samstag, 24. Dezember Heiligabend 16.00 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst in der Ev. Kirche 17.00 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Kirchenchor in der Ev. Kirche Sonntag, 25. Dezember Christfest I 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 26. Dezember Christfest II 10.30 Uhr Baienfurt Weihnachtslieder-Singgottes- dienst in der Ev. Kirche Samstag, 31. Dezember Altjahresabend 17.00 Uhr Baienfurt Jahresabschlussgottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Januar Neujahrstag 19.00 Uhr Baindt Gottesdienst zur Jahreslosung 2023 im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Freitag, 06. Januar Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 08. Januar 1. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 09. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. Januar 14.30 Uhr Baienfurt Seniorennachmittag mit Pfarrer Schöberl 19.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Dekan Dr. M. Hauff im Rahmen der Allianzge- betswoche 2023 in der Ev. Kirche Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Mittwoch, 11. Januar 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 15. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Das Wort ward Fleisch und zeltetet unter uns“ Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts dieses wunderbare Gebilde hat entstehen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendeine Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Das Wort, das am Anfang aus dem Nichts die- ses wunderbare Gebilde hat entste- hen lassen, welches wir „Universum“ nennen, der kreative Ruf ins Dasein für jede Kreatur auf dieser Welt, ist eingefleischter Mensch geworden, einer von uns. Was keine Philosophie, noch irgendei- ne Religion sich überhaupt ausmalen konnte, hat Gott uns geschenkt: Er „zeltete“ mitten in seiner Schöpfung – schafft dadurch einen Ort der Begegnung mit ihm: in Person, mit Herzschlag und Atem, mit Hand und Fuß. Wen sollte das kalt lassen? – Nichts, wirklich nichts hält der Schöpfer zurück, wenn er sich in Jesus in unsere Hände begibt, als hilfsbedürftiger Säugling – wen wundert’s da, dass wir in jedem Neugeborenen den Eindruck haben, Gott wieder auf frischer Tat zu ertappen? Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Weihnachten fordert heraus, auf diese Zuwendung Gottes zu antworten. Gottes Segen dazu und ein frohes Christfest! Martin Schöberl, Pfarrer Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert wer- den. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evan- gelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöp- fung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geis- tes, zur Freude geschaffen, Freude im Mitei- nander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Gottesdienst für Zuhause/ Regelung Baindt Unsere Gottesdienste aus der Kirche können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Am ersten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird erst am Nachmittag online gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. Allianzgebetswoche 2023 Joy – «damit meine Freude sie ganz erfüllt» Freude an der Schöpfung, Freude an Jesus Christus, Freude als Frucht des Heiligen Geistes, zur Freude geschaffen, Freude im Miteinander, Freude über die Erlösung, Freude im Leid und schließlich: ewige Freude! Die Ev. Kirchengemeinde lädt herzlich zum Gottesdienst am 10. Januar um 19.30 Uhr in die Ev. Kirche ein. Dekan Dr. M. Hauff wird mit uns zusammen den Gottesdienst feiern. Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Aufruf zur 64. Aktion Brot für die Welt Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas vertrocknen Wälder und Wiesen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland immer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzubringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am heftigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Menschen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukommen: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Ernährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerechten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spenden für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Präse Pastor Dr. h. c. Annette Kurschus Pfarrerin Dr. Dagmar Pruin Christoph Stiba Vorsitzende des Rates der Evangelisches Werk für Generalsekretär der Vereinigung Evangelischen Kirche in Deutschland Diakonie und Entwicklung e. V. Evangelischer Freikirchen Präsidentin Eine Welt. Ein Klima. Eine Zukunft. In weiten Teilen Europas ver- trocknen Wälder und Wie- sen ‒ in Bangladesch muss fruchtbares Ackerland im- mer stärker vor Überflutung und Versalzung geschützt werden. Heftiger Starkregen hat auch in Deutschland zu Hochwasserkatastrophen geführt, und der Wiederaufbau beschäftigt die Menschen viele Jahre. In Burkina Faso wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, eine Ernte einzu- bringen, die die Familien ernährt: Denn vielerorts sind die Böden ausgelaugt, staubig und steinhart. Der Klimawandel ist eine globale Bedrohung ‒ er zeigt sich vor Ort jedoch in unterschiedlicher Weise. Zu viel oder zu wenig Wasser ‒ es sind zwei Gesichter derselben Krise. Beide offenbaren schmerzhaft, dass die sensiblen Grundrhythmen unserer Einen Welt aus dem Takt geraten. Mehr denn je spüren wir, dass wir auf unserem Planeten nur gemeinsam eine Zukunft haben. Die Klimakrise betrifft uns alle, aber sie trifft nicht alle gleich: Diejenigen, die am wenigsten dazu beigetragen haben, leiden am meisten unter ihr. Es sind die Ärmsten, deren Felder vertrocknen oder überschwemmt werden. Es sind die Schutzlosen, die von Wetterextremen am hef- tigsten betroffen sind. Brot für die Welt hat den Einsatz für Klimagerechtigkeit daher zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht. Unsere Partner in Bangladesch, Burkina Faso und in vielen anderen Ländern unterstützen Men- schen dabei, mit Wetterextremen besser zurechtzukom- men: Wenn Kleinbauernfamilien robustes traditionelles Saatgut verwenden, können sie Phasen der Trockenheit überstehen. Mit Steinwällen wird die Konservierung von Feuchtigkeit im Boden unterstützt. In von Überflutung bedrohten Gebieten sichern veränderte Anbaumethoden die Ernten und ermöglichen dadurch eine vielfältige Er- nährung. Auf diese Weise entstehen Oasen des Lebens in verwüsteten Regionen. Eines steht jedoch fest: Klimagerechtigkeit erreichen wir nur, wenn sich auch bei uns vieles verändert. Deshalb fordern wir ‒ gemeinsam mit unseren Partnern ‒ von der Politik konkrete Schritte hin zu einer klimagerech- ten Gesellschaft. Diese Schritte beginnen bei uns selbst mit einer Lebensweise, die Ressourcen in jeder Hinsicht schont. Sie führen weiter in aktives Engagement und in gelebte Solidarität mit den Menschen im Globalen Süden. Wir bitten Sie daher, sich mit uns für Klimagerechtigkeit einzusetzen: durch Ihren eigenen Lebensstil, durch Spen- den für die wichtige Arbeit unserer Projektpartner, die an der Seite der Ärmsten stehen ‒ und mit dem Gebet für das tägliche Brot in der Einen Welt. Für Ihren Beitrag und Ihr Vertrauen danken wir Ihnen von Herzen! Für die Evangelische Für die Frei- und Für Brot für Kirche in Deutschland altkonfessionellen die Welt Kirchen Präsidentin Präse Pastor Dr. h. c. Pfarrerin Christoph Stiba Annette Kurschus Dr. Dagmar Pruin Generalsekretär Vorsitzende des Evangelisches Werk für der Vereinigung Rates der Diakonie und Evangelischer Evangelischen Entwicklung e. V. Freikirchen Kirche in Deutschland Ihr wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und freut sich schon darauf Sie im neuen Jahr wieder begrüßen zu dürfen. Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen als auch die Gottesdienste finden unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde angekündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Weihnachts- spielen an Heiligabend Nach unserem gelungenen Konzert kön- nen wir uns dieses Jahr auch wieder zum traditionellen Weihnachtsspielen am 24.12.2022 um 13:15 Uhr auf dem Dorfplatz treffen. Dort spielen alle Musikerinnen und Musiker gemeinsam Weih- nachtslieder. Kommen Sie gerne vorbei und genießen die Einstimmung auf ein wunderschönes Weihnachtsfest. Anschließend werden wieder verschiedene Kleingruppen in Baindt unterwegs sein, um alle Baindter in Weihnachts- stimmung zu bringen. Wir laden Sie ein, mit uns den Heiligabend in vorweih- nachtlicher Atmosphäre zu feiern und bieten Ihnen als Treffpunkt der Begegnung mit Ihren Nachbarn, Freunden und Bekannten folgende Möglichkeiten an. Die angegebenen Uhrzeiten sollen jedoch nur als ein grobes Zeitraster verstanden werden, Abweichungen sind situationsbedingt möglich. Gruppe Gartenstraße/Annaberg 13.45 Uhr Innere Breite Baindt (Platz vor Fa. Kling) 14.10 Uhr Gartenstraße / Küferstraße 14.15 Uhr Sonnenstraße (vor Haus Nr.15) 14.35 Uhr Innere Breite ( Ecke Haus Nr.24) 14.45 Uhr Eschenstraße (vor Haus Nr. 13) 14:50 Uhr Birkenstraße 15:00 Uhr Buchenstraße (Im Hof Haus Nr.16) 15:10 Uhr Erlenstraße 16.10 Uhr Annabergstraße (vor Haus Nr. 27) 17.05 Uhr Amselstraße 17.10 Uhr Ecke Thumbstraße / Storchenstraße 17.25 Uhr auf dem Friedhof (1 Strophe „Stille Nacht“) 17.40 Uhr Jägerweg 17.45 Uhr Grünenbergstraße 51 Gruppe Außenbereich und Teilorte 13.45 Uhr Friesenhäusle (Hof Konzett) 14.05 Uhr Kapelle im Schachen 14.20 Uhr Schachen (vor Baienfurterstr.17) 15.00 Uhr Sandhäusle 15.15 Uhr Wickenhaus (Hof Bohner) 15.30 Uhr Merkenmoos 15.45 Uhr Sulpach (Hof Elbs) 16.30 Uhr Sulpach Stachus 16.50 Uhr Friesenhäusle (Hof Wöhr) 17.10 Uhr Neubaugebiet Voken (Bereich Haus Nr.25) Gruppe Richtung Marsweiler (• teilweise in 2 Gruppen) 13.45 Uhr Gruppe A: Mühleparkplatz Gruppe B: Marsweilerstraße (unten) 14.00 Uhr Gruppe A: Thumbstraße/Kirche Gruppe B: Bischof-Sproll-Saal 14.15 Uhr Gruppe A: Kreuzung Lilien - Dahlienstraße Gruppe B: untere Blumenstraße 14.30 Uhr Blumenstraße Wendeplatte 14.45 Uhr Lilienstraße (oben) Wendeplatte 15.15 Uhr Lavendelstraße 15.45 Uhr Marsweiler 16:45 Uhr Obere Rosenstraße 17.00 Uhr Rosenstraße / Ecke Veilchenstraße 17.15 Uhr Nelkenstraße 17.30 Uhr Kornblumenstraße Gruppe Richtung Bifang 13.45 Uhr Daimlerstraße 14.10 Uhr Dornierstraße (Wendeplatte) 14.35 Uhr Boschstraße (Wendeplatte) 15.10 Uhr Kreuzung Hirschstraße / Benzstraße 15.35 Uhr Siemensstraße (Wendeplatte) 16.10 Uhr Rehstraße 16.40 Uhr Eichhorngasse (Kreuzung) 17.10 Uhr Kreuzung Fuchsstraße / Hirschstraße 17.40 Uhr Froschstraße (Wendeplatte) Wir wünschen allen Baindter Bürgern und Gönnern des Musikvereins schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Für jede Art der Unterstützung in unserem Jubilä- umsjahr möchten wir uns nochmals bei allen recht herz- lich bedanken! Ihr Musikverein Baindt e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Liebe Baindterinnen und Baindter, liebe Mitglieder, nachdem wir auch 2022 aufgrund der Pandemie auf unsere geliebte Fasnet fast komplett verzichten mussten, schauen wir optimis- tisch auf die kommende Fasnetssaison 2023. Auch die Planungen für unseren 15. Baindter Narrensprung am Sonntag, 29.01.2023, sind weit fortgeschritten und es wird bestimmt wieder ein toller Tag. Weitere Informationen über unsere Aktivitäten in der Fasnet 2023 werden wir euch in den ersten Amtsblättern im neuen Jahr mitteilen. Da das nächste Amtsblatt erst am 13.01.2023 erscheint, möchten wir euch bereits heute zu unserem traditionellen Maskenbefreien, am Samstag, den 07.01.2023 um 19:00 Uhr auf dem Dorfplatz einladen. Anschließend gibt es in der Schenk-Konrad-Halle ein ab- wechslungsreiches Programm mit Auftritten der Lumpen- kapelle und der Schalmeienkapelle, sowie unserer Ju- gend-, unserer Mädels- und unserer Männer-Tanzgruppe. Dazwischen werden wir unter anderem auch unser neues Spiel für die Zunftmeisterempfänge vorführen und unser traditionelles Narrenblättle vorstellen. Wir laden euch hierzu recht herzlich ein und würden uns freuen euch am 07.01.2023 beim Fasnetsauftakt 2023 auf dem Dorfplatz und in der Schenk-Konrad-Halle begrüßen zu dürfen. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für die Unterstützung unserer Narrenzunft während des ganzen Jahres möchten wir uns bei allen Baindterinnen und Baindtern, der Gemeindeverwaltung, allen Mitglie- dern und Gönnern recht herzlich bedanken. Es grüßt euch mit einem kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt 40 Jahre Landfrauen Baindt, ... ein Grund zum Feiern. Deshalb trafen wir uns am Sonntag, 11. Dezember 2022 mit unseren Mitgliedern im Bi- schof-Sproll-Saal zu einer Jubiläumsfeier. Nach dem Sektempfang begrüßte unsere Vorständin Doris Sonn- tag die anwesenden Mitglieder und Gäste. Im Anschluß gab es ein leckeres Essen und köstliche Nachtischkreatio- nen. Als nächstes folgten die Gruß- und Dankesworte von Frau Bürgermeisterin Simone Rürup sowie unserer Kreis- vorständin Gisela Eisele. Für Unterhaltung war natürlich ebenfalls gesorgt. Das Duo AH und BE aus Weingarten zeigte uns ihr Bühnenprogramm „Lachen macht schee“. Und dabei wurde viel gelacht. Für die musikalische Um- rahmung und weihnachtliche Einstimmung sorgte Michael Spähn mit seinen Musikern aus Baienfurt. Die Bewirtung übernahmen für uns Mitglieder der Musikkapelle Baindt. Zu guter Letzt kam sogar noch der Nikolaus mit Ruprecht zu den Landfrauen in den Bischof-Sproll-Saal und hatte noch ein kleines Geschenk für alle Mitglieder dabei. Herzlichen Dank an alle, die zum Gelingen des tollen Abends beigetragen haben. Wir wünschen euch allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Die Vorstandschaft Reitergruppe Baindt Stephansritt am 26.12.2022 Wir treffen uns um 12 Uhr bei Familie Sonntag in der Wickenhauser Straße. Anschließend werden wir eine schöne Runde durch das Ried reiten. Zum Abschluss nach dem Ritt (ohne Pferd) hat Jutta Schnez zu sich eingeladen. Wir freuen uns darauf den Traditionsritt wieder durch- führen zu können und bedanken uns herzlich bei den Gastgebern für ihre Einladung. Schützengilde Baindt Als Böllerreferend des Schützenkreises Ravensburg, rufe ich in diesem Jahr alle Vorstände, Mitglieder, Böllerschützen des Kreises Ra- vensburg auf sich in Baindt zum traditio- nellen Silvesterböllern am 31.12.2022 zu treffen, und in gemütlicher Runde unter Freunden, Bekannten und kra- chenden Böllerschüssen den zu Jahresausklang zu feiern. Auch Freunde des Böllern’s, Bürger, Interessenten aus dem Volke von nah und fern laden wir hierzu gerne ein. Wir würden uns freuen euch beim Umtrunk, einem Würst- chen oder angeregten Gesprächen zu sehen. Danach werden wir sie mit einem guten Rutsch und den besten Wünschen auch gerne wieder zum Silvesterabend ihrer Wahl entlassen. Böllergruppe Baindt Einladung zum Silversterböllern in Baindt Für Freunde des Böllerschießen und Böllerschützen Treffpunkt: Baindt beim Waldspielplatz. Wann: An Silvester 31.12.2022 ab 13.00 Uhr Schießzeiten: Achtung Neu Gemeinsames Böllern 14:00 Uhr ca. 10 Schuss. Anschließend „Wer kann der darf“ Bei Interesse freies Böllern 15:00/15:30 Uhr Kontakt: Werner Weissenberg boellerbaindt@web.de Anmeldung vor Ort! Den Weisungen des Schießleiters ist Folge zu leisten. Voraussetzung einen gültigen Böllerschein §27 und ak- tuell gültigen Beschuss auf den Böllergeräte. Jeder Böl- lerschütze haftet für sein Schießen selbst. Die Schützengilde Baindt wünscht allen Mitglieder, Freunden und Gönnern ein Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2023. Bleibt alle gesund. Beim letzten Rundenwettkampf musste sich unsere Mannschaft leider dem SV Fenken 3 mit 1393:1400 Rin- gen knapp geschlagen geben. Pfau Arthur: 336 Ringe Pfau Patrick: 374 Ringe Schnez Stefan: 347 Ringe Schmidt Hans Martin: 336 Ringe Blutreitergruppe „Besuch des Bauerntheaters in Zie- gelbach, Dorfstadel, am Freitag, den 06.01.2023“ Die Reitergruppe und die Blutreitergruppe besuchen am Freitag, den 06.01.2023 um 20.00 Uhr, das Bauerntheater in Ziegelbach. Gespielt wird ein Lustspiel in drei Akten „Wia wird des no enda?“ von Xaver Wölfle, Regie: Charly Glaser. Verbindliche Kartenbestellung sind bei Werner Elbs, Tel. 07502-911515 oder E-Mail: werner.elbs@hotmail.de bis zum 25.12.2022 möglich. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Unsere Helfer-vor-Ort des DRK Baienfurt-Baindt stel- len sich vor Im dritten Teil unserer kleinen Kampagne zur Helfer-vor- Ort Gruppe des DRK Baienfurt-Baindt dürfen wir Ihnen die Frage beantworten, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn die Helfer-vor-Ort Ihnen in einem medizinischen Notfall zur Seite stehen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Da die Helfer-vor-Ort ihre Arbeit ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für Patient:innen und deren Versicherungen keine Kosten durch einen Einsatz unserer Schutzengel. Möglich wurde die Einrichtung der HvO-Gruppen nur durch das Engagement und die Be- reitschaft der einzelnen Helfer:innen, sowie die finanziel- le Unterstützung durch die jeweilige Gemeinde. Sowohl die Gemeinde Baienfurt, als auch die Gemeinde Baindt haben die Kosten für sieben Erstausrüstungen übernom- men. Weiteres Material, wie die AED Geräte, wurden durch Spenden und Eigenleistungen des DRK Baienfurt-Baindt finanziert. Sämtliche Folgekosten (Ersatz von Verband- und sons- tigem Einwegmaterial, Neuanschaffungen aufgrund von Verschleiß, teils jährlich anstehende TÜV-Überprüfungen, Ausbildung von neuen Helfer:innen usw.) werden vom DRK Baienfurt-Baindt getragen. !!! Bitte melden Sie einen medizinischen Notfall immer über die Notrufnummer 112 !!! Sollten Sie Fragen rund um die Helfer vor Ort haben, freu- en wir uns über Ihre Nachricht. Weitere Informationen, wie Kontaktdaten, finden Sie unter: hvo.drk-baienfurt-baindt.de. Jahresabschluss des JRK Baienfurt-Baindt Am 15.12. 2022 feierte das Jugendrotkreuz seine Weih- nachtsfeier. Das erstemal seit langer Zeit konnten wir wieder in Präsenz und dann auch noch gemeinsam mit den Eltern feiern. Bei leckerem Punsch und Gebäck, ha- ben wir gemeinsam das Jahr Revue passieren lassen und uns gefreut, in großer Runde zusammenzukommen. So wie jedes Jahr bekamen die Kinder ein kleines Weih- nachtsgeschenk. Hierfür wurden wir vom Rewe Markt Baienfurt unterstützt. Rainer Hahn hat uns die Schoko- ladennikoläuse für die Säckchen gespendet. Vielen Dank dafür, unser Nachwuchs hat sich riesig gefreut! Des weiteren haben wir Leon Lorenz verabschiedet. Er wird im neuen Jahr voll in die Bereitschaft übertreten. Du bist uns trotzdem jederzeit willkommen Nun wünschen wir allen Familien und Freunden ein ge- segnetes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und hoffentlich sehen wir uns gesund und munter in 2023 wieder :) Euer JRK Baienfurt-Baindt Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Nachtrag zum Schachener Dorffest am 12. Juni 2022 Der Luftballonwettbewerb war wieder ein voller Erfolg. Bis weit ins Allgäu hinein flogen die Bal- lone. Die 9 Gewinner wurden von uns benachrichtigt und er- hielten bereits ein kleines Präsent! Herzlichen Dank an Willi Bentele und seiner Familie für die Organisation und Durchführung. __________ Information zur Mitgliederversammlung 2023: Unsere jährliche Mitgliederversammlung wird nicht wie bisher im Januar, sondern am Mittwoch, 08. März 2023 stattfinden. Die Einladung dazu erfolgt rechtzeitig im neuen Jahr. Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Frohe Weihnachten und alles Gute für 2023 Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches Weihnachts- fest und bedanken uns im Namen unserer Mitglieder für die Treue im nun ablaufenden Jahr 2022. Das Jahr 2022 brachte große Herausforderungen in allen Lebensbereichen und wird unser Miteinander sicherlich nachhaltig prägen. Nur gemeinsam schaffen wir es, die Krise hinter uns zu lassen und mit Mut, Zuversicht und Schaffenskraft wird das Licht am Ende des Tunnels bald größer. Wir freuen uns, Sie auch im kommenden Jahr als Kun- den bei uns begrüßen zu dürfen und freuen uns auf Ihre Unterstützung für das lokale Gewerbe. Bleiben Sie gesund, auf ein gutes neues Jahr 2023. Der WBB hilft - Stromgeneratoren für die Ukraine Der WBB hilft mit zwei mobilen Stromgeneratoren für die Ukraine. Nach der Zerstörung der Energieinfrastruktur sollen die beiden Generatoren punktuell helfen das Leid zu lindern und den Menschen zumindest zeitweise wie- der Strom liefern. Vielen herzlichen Dank an alle Unterstützer dieser Hilfe. Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Nachruf Tief betroffen müssen wir Abschied nehmen von Uwe Nehls der am 14. Dezember 2022 verstorben ist. Als Gemein- derat der CDU setzte er sich mit großem Engagement 10 Jahre lang für das Wohl der Gemeinde und der Bür- ger ein. Seine fachkundigen Beiträge und Anregungen waren immer wertvolle Entscheidungshilfen. Ob in der Gestaltung von Friedhof, Schulbereich oder Kindergar- ten, seine Spuren hat er überall hinterlassen. Für seinen Einsatz sind wir dankbar und behalten ihn so in Erinnerung. Seiner Familie gilt unser Mitgefühl. Für den CDU-Ortsverband Dr. Anton Eberle Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1 1/2 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Januar geboren sind, wünscht die Vorstand- schaft des Sozialverbandes VdK Orts- verband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zum Heiligabend-Singen Es ist schon gute Tradition, dass der Männerchor des Lie- derkranzes am Heiligabend Weihnachtslieder auf dem Friedhof in Baienfurt singt. Beginn: 17.30 Uhr Rückblick: Männerchor sang am 11. Dezember in Bai- enfurt Im Gottesdienst in der kath. Kirche in Baienfurt sang der Männerchor des Liederkranzes unter Leitung von Irene Streis. Pfarrer Staudacher und die Gottesdienstbesucher bedankten sich gerne für den gesanglichen Beitrag mit adventlichen Liedern. Wir wünschen allen interessierten Zuhörern und deren Familien ein frohes, gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023. Unseren Gännern und Freun- den danken wir für die Treue zum Verein. Am Lebensende zuhause – Information über das Ambulante Hospizangebot Gerade in Zeiten schwerer Krankheit wün- schen wir uns, in vertrauter Umgebung sein zu können. Ambulante Hospizarbeit will dies gemeinsam mit anderen Diensten ermöglichen. Durch unser Engagement können wir Entlastung anbieten. Wir informieren Sie über unser Angebot, wer wir sind und was wir tun. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Mittwoch, 11.01.2023, 19 Uhr Referent*innen: Mitarbeiter*innen des Ambulanten Hos- pizdienstes Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Landratsamt Ravensburg Online-Vortrag am 10.01.23: Gicht und Ernährung Erhöhte Harnsäurewerte sind oft der Beginn einer Gicht. Daher bietet das Ernährungszentrum Bodensee-Ober- schwaben am Dienstag, 10. Januar um 17.30 Uhr einen Online-Vortrag zu diesem Thema an. Beim Vortrag erfah- ren die Teilnehmenden Interessantes über die Krankheit wie beispielsweise Ursachen, Symptome und vor allem die Therapie durch eine ausgewogene Ernährung. Diätassistentin Katja Sontheimer erläutert, welche Le- bensmittel einen hohen Harnsäuregehalt haben und wel- che Lebensmittel sonst noch Einfluss auf die Erkrankung haben. Durch die praktischen Tipps lässt sich eine puri- narme Ernährung zu Hause gut in den Alltag integrieren. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 5. Januar unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnahmelink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Hallenbad Baienfurt - Ferienöffnungszeiten An den Feiertagen hat das Hallenbad Baienfurt geschlos- sen. Es gelten die Ferienöffnungszeiten. Fr 23. Dez 06:30 - 21:00 Sa 24. Dez Feiertag - geschlossen So 25. Dez Feiertag - geschlossen Mo 26. Dez Feiertag - geschlossen Di 27. Dez 14:00 - 21:00 Mi 28. Dez 14:00 - 21:00 Do 29. Dez 07:30 - 21:00 Fr 30. Dez 06:30 - 21:00 Sa 31. Jan Feiertag - geschlossen So 01. Jan Feiertag - geschlossen Mo 02. Jan geschlossen Di 03. Jan 14:00 - 21:00 Mi 04. Jan 14:00 - 21:00 Do 05. Jan 07:30 - 21:00 Fr 06. Jan Feiertag - geschlossen Sa 07. Jan 13:00 - 18:00 So 08. Jan 07:30 - 18:00 Ab Dienstag, 10. Januar gelten wieder die regulären Öff- nungszeiten. Wir wünschen unseren Gästen Frohe Weihnachten und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr. Ihr HallenbadTeam im Hallenbad Baienfurt Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51/52 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. Infos unter teledata.de/jubiaktion25 TeleData GmbH Kornblumenstraße 7 | 88046 Friedrichshafen T 0800 5007 100 (kostenfrei) www.teledata.de | Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist sucht für ihre gemeinnützige Tochtergesellschaft Heilig Geist – Leben im Alter Reinigungskraft (m/w/d) ab sofort in Wolfegg (Domizil Neutann), Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche, Web-ID 2022-0997, Kontakt: Alexandra Büchler, Tel. +49 7527 927-55 In unserer Mitte – Der Mensch www.sti ft ung-liebenau.de/jobs Mit allen! Mit wem ich am liebsten arbeite? Die pelletroneurope GmbH in Bodnegg plant und fertigt seit über 12 Jahren Anlagen für die Schüttgutindustrie. Mit innovativen und patentierten Lösungen zur pneumatischen Förderung von Pulver und Granulat sowie für die Reinigung von Pellets expandiert das Unternehmen europaweit. Wir suchen Sie als motivierte und zuverlässige Ergänzung für unser Team am Standort bei Ravensburg. Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Auf Sie wartet eine spannende und heraus- fordernde Position mit geregelten Arbeitszeiten, einer ordentlichen Bezahlung und genügend Freiraum für Ihre persönliche Entwicklung. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Verfügbarkeit. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Alle weiteren Informationen fi nden Sie auf pelletroneurope.de EINKÄUFER (M/W/D) VOLLZEIT ODER TEILZEIT, AB SOFORT Auf der Suche nach Neuem? Ihre Aufgaben Kostenoptimierte, termingerechte & zuverlässige Beschaff ung Auswahl & Auditierung von Lieferanten Organisation und Kontrolle der Warenbestände Überwachung von Ein- & Ausgangsrechnungen Organisation von Speditionsabwicklung Reklamationsabwicklung im Bereich Lieferanten Ihre Voraussetzungen Betriebswirt / Techniker / Industriekaufmann (m/w/d) Gute Englischkenntnisse Berufserfahrung Unser Angebot Arbeiten in kleinem Team Schlanke Hierarchie Abwechslungsreiche Tätigkeit pelletroneurope GmbH Ahornstraße 28 · D 88285 Bodnegg Tel. +49 (0) 7520 95662 10 E-Mail peter.siebentritt@pelletroneurope.com STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 51 JAHREWir feiern noch Jubiläum. Feiern Sie mit! Jetzt noch schnell abschließen und bis zu 264,- € sparen! (Am Beispiel TeleData FIBER 500) Nur noch bis zum 31.12.2022 buchbar. 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WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de Dr. med.dent. Petra S. Willburger-Königj Fachzahnärztin für Kieferorthopädiej Ich lade Sie herzlich zum Tag der offenen Tür eitag, den 27. September 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. Sie uns persönlich kennen und erhalten Sie einen Einblick in die neuen Praxisräume. Dr. Petra S. Willburger-König DR. WILLB Fachzahnärztin für Kieferortho St.-Konrad-Straße 88250 Weingarten Telefon 0751 766 www.willburger-kieferorthopae Dr. med.dent. . Willburger-Königj ärztin für Kieferorthopädiej herzlich zum offenen Tür 2019 von 14:00 – 17:00 Uhr ein. en und erhalten Sie einen Einblick Praxisräume. llbu -König DR. WILLBURGER Fachzahnärztin für Kieferorthopädie St.-Konrad-Straße 43 88250 Weingarten Telefon 0751 766 985 95 www.willburger-kieferorthopaedie.de www.willburger-kfo.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Wir wünschen frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes 2023 © dvw und ein gesundes 2021 Weihnachtsfest F wünscht Ihnen Ihr Baindter Beck Harald und Doris Schmidt mit Team © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. Fröhliche Weihnachten !}und einen guten Rutsch t-1_ l} ins neue Jahr. 0 !} Karin Schuler F ris ö r Schachenerstr. 88 1 88255 Baindt/Schachen Fon: 0 75 02 / 94 20 30 (Termine nach Vereinbarung) 1 Fröhliche Weihnacht d e glücklich neu Jahr w sch w a K d , Fre d d Bek nt . © dvw Vielen Dank für Ihre Treue im Jahr 2022. Wir wünschen allen unseren Freunden, Bekannten und Kunden ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr!! Angelikas Wäscheservice GmbH Jahnstr. 2-4, 88255 Baienfurt Achstüble Achstr. 29, 88255 Baienfurt Sanitär- Bauaschnerei Walter Geßler Achstr. 29, 88255 Baienfurt Die Wagenpraxis Naturheilverfahren Klangbehandlung Lebensberatung wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr Am Föhrenried 5/1 88255 Baienfurt www.wagen-praxis.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt Das Team von wünscht frohe Weihnachtsfeiertage und einen gesunden Start ins Jahr 2023! Sarah Vogt Janine Walter Silvia Lau Silke Kaser Anzeigenverkauf Michaela YildirBrigitte Voigt Vertrieb Brigitte Roth Patrizia Eranzi Katharina Härtel Geschäftsführung Andrea StarzMonika Schubert Katja Hoffmann Karin ReichertMelanie Stefano-Lux Melek KumasEdyta Zito Sybille Koblitz Desiree Oliveira Désirée Schu Produktion Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © dvw Wir wünschen frohe Weihnachten Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Dankeschön für Ihr Vertrauen. Ihr Rainer Gernsbeck Wir haben das Ziel erreicht! Wir bedanken uns bei unserer Familie und unseren Mitarbeitern für Ihre Unterstützung, bei unseren Kunden für Ihre Treue und das schnelle Bezahlen der Rechnungen, bei unseren Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit, bei unseren Freunden für Ihr Verständnis, wenn wir mal wieder keine Zeit hatten… Dies alles wünschen wir auch unserem Nachfolger Herrn Hoppe und seinem Team. Die Telefonnummer und das Team bleiben, der Firmenname und der Chef ändern sich. Ihnen allen wünschen wir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für die Zukunft. 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KG Mehlisstraße 16 • 88255 Baindt/Schachen www.JF-Maschinen.de info@jf-maschinen.de Telefon 07502 9448835 © d vw SchöneSchöne Festtage Festtage und ein gesundesund ein gesundes neues Jahr neues Jahr Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! ics Personalservice Gartenstr. 14/1 | 88250 Weingarten 0751 76879631 | www.ics-personalservice.com Ihr zuverlässiger Partner bei der Personal- und Jobsuche Geruhsame Weihnachtstage und ein gesundes Neues Jahr © dvw Marsweilerstraße 88, 88255 Baindt Tel.: 07502 9439688, E-Mail: steinhauser@steinhauser-shk.de Weihnachten Frohe und ein gutes neues Jahr wünschen wir Ihnen Kornstraße 22 88273 Fronreute-Fronhofen Telefon 07505/9565726 locher-malerbetrieb.de Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche aus Baindt © d vw Wir wünschen unseren Kunden ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2023! Die Praxis bleibt vom 27.12.2022 bis 06.01.2023 geschlossen. Wolpertswende Heizöl Diesel Kraftstoffe © dvw© dvw © d vw Fröhliche WeihnachtenFröhliche Weihnachten und einen gelungenen Start in das neue Jahr. NATURWERK - Der Blumenladen Friedhofstr. 15, 88255 Baienfurt Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.00 - 12.30 / 14.00 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 13.00 Uhr Mittwoch Nachmittag geschlossen Tel.: 0751-44859 E-Mail: naturwerk.waldburg@web.de © d vw Das Jahr geht zu Ende. Es ist Zeit, allen ein herzliches Dankeschön zu sagen. Für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die hervorragende Zusammenarbeit bedanken wir uns bei Ihnen, unseren Kunden, unseren Ärzten, Heimen und Sozialstationen vor Ort. Alles Gute wünscht Ihnen Ihr Team Wir wünschenWir wünschenWir wünschenWir wünschen öhliche Weihnacht © dvw Marsweilerstr. 120 · 88255 Baindt · Tel.: 0176 445 318 13 · philipp.haefele@gmx.de[mehr]

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                Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg" Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14- 5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. Diese hat folgenden Inhalt: Präambel Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusswesens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und rechtssicher sowie bürgerfreundlich zu erfüllen bilden die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende sowie die Stadt Ravensburg den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Über- tragung der Aufgaben nach §§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Ravensburg, die mit der Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gut- achterausschuss einrichtet. Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) vom 11. Dezember 1989, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 sowie auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, letzte Änderung vom 17. Juni 2020. § 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung die ihnen nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch der Gutachterausschussverord- nung (GuAVO) zugewiesenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB) in vollem Umfang auf die Stadt Ravensburg (übernehmende Ge- meinde). (2) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abgebenden Ge- meinden die übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 bis 197 BauGB als zuständige Stelle (§ 1 GuAVO) bzw. als übernehmende Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die abgebenden Gemeinden sind beteiligte Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. (3) Die Stadt Ravensburg übernimmt die Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verant- wortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Ravensburg über. (4) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Ravensburg ein gemeinsamer Gutachteraus- schuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen "Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Ravensburg" (Kurzform: "Gutachteraus- schuss westlicher Landkreis Ravensburg", im Folgenden "Gemeinsamer Gutachteraus- schuss" genannt). (5) Die Stadt Ravensburg kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden alle zur Erfüllung der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (6) Die Stadt Ravensburg und die abgebenden Gemeinden vereinbaren die in dieser Verein- barung genannten Mitwirkungsrechte und –pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). (7) Die Mitgliedsgemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und zu einer der unterzeichnenden Gemeinden benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden bedarf der Zustimmung der Stadt Ravensburg sowie aller abgebenden Gemeinden. § 2 Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter (1) Der bei der Stadt Ravensburg zur Erfüllung der Aufgabe einzurichtende Gemeinsame Gutachterausschuss soll aus maximal 40 ehrenamtlichen Gutachter*innen zuzüglich der ehrenamtlichen Gutachter*innen der zuständigen Finanzbehörden und deren Stellvertre- tern bestehen. (2) Für das Vorschlagsrecht der ehrenamtlichen Gutachter werden 3 Bezirke im westlichen Landkreis Ravensburg gebildet: Bezirk 1: Stadt Ravensburg, Stadt Weingarten, Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt und Ge- meinde Berg Bezirk 2: Stadt Aulendorf, Stadt Bad Waldsee, Gemeinde Bergatreute und Gemeinde Ebersbach- Musbach Bezirk 3: Gemeinde Altshausen, Gemeinde Boms, Gemeinde Ebenweiler, Gemeinde Eichstegen, Gemeinde Fleischwangen, Gemeinde Fronreute, Gemeinde Guggenhausen, Gemeinde Horgenzell, Gemeinde Hoßkirch, Gemeinde Königseggwald, Gemeinde Riedhausen, Gemeinde Unterwaldhausen, Gemeinde Wilhelmsdorf und Ge- meinde Wolpertswende. (3) Jeder dieser drei Bezirke kann in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Bezirke Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Den drei Be- zirken steht dabei ein Vorschlagsrecht für maximal 37 ehrenamtliche Gutachter*innen zur Verfügung. Die Anzahl der Gutachter*innen, die vom jeweiligen Bezirk vorgeschlagen werden können, richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden des Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des der Bestellung voraus- gegangenen Jahres im Sinne von § 143 Gemeindeordnung (GemO). Zur erstmaligen Bestellung zum Stichtag 01.07.2023 stehen den drei Bezirken folgende Vorschlagsrechte zu: Bezirk 1: 22 Gutachter*innen Bezirk 2: 8 Gutachter*innen Bezirk 3: 7 Gutachter*innen Änderungen der Einwohnerzahlen während der regulären Amtsperiode des Gutachter- ausschusses werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 3 Gutachter*innen für die Bewertung von Spezialimmobilien (Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbe, etc.) vorgeschlagen. (4) Die zuständigen Finanzbehörden schlagen zudem jeweils eine/n Bedienstete/n sowie eine/n Stellvertreter/in als ehrenamtliche Gutachter*innen vor. (5) Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden, drei stell- vertretenden Vorsitzenden und den weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen. Das Vor- schlagsrecht für den/die Vorsitzende steht der Stadt Ravensburg als übernehmender Ge- meinde zu. Jedem Bezirk steht das Vorschlagsrecht eines/einer stellvertretenden Vorsit- zenden zu. (6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Gutachter*in- nen sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstige Wertermittlungen sach- kundig und erfahren sein. Sie dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstü- cke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 BauGB). Als Gutachter*in darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt des ehrenamtlichen Richters aus- geschlossen ist. Die Bestellungsvoraussetzungen werden durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Bestellung geprüft. (7) Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, schlägt die Geschäftsstelle den/die Vorsit- zende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Gutachter*innen dem Gemeinderat der Stadt Ravensburg zur Bestellung vor. Der/die Vorsitzende, die stellver- tretenden Vorsitzenden sowie die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen werden vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode nach § 2 GuAVO bestellt. (8) Die Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses organisiert. Sollte es erforderlich bzw. sinnvoll sein, einzelne Sitzungen in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen, so ist von den Mitgliedsgemeinden vor Ort ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (9) Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB auf die Stadt Ravensburg übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- genen Gutachterausschusses. Die Gemeinden (bzw. die Gemeindeverwaltungsverbände etc.) verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter*innen mit Wirkung zum 30.06.2023 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Ravens- burg (übernehmende Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Die erforderlichen Räumlichkeiten werden von der Stadt Ravensburg zur Verfügung gestellt. (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben. (3) Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Ravensburg. Die Stadt Ravensburg besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal und ist für die Personalentscheidungen zustän- dig. (4) Die Personalausstattung wird jährlich überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Mitgliedsgemeinden mit dem jährlichen Geschäftsbericht vorgelegt. Entsteht durch die Änderung der Aufgaben oder aufgrund des Arbeitsaufwands ein Mehr- oder Minder- bedarf, so ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. (5) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitar- beiter der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. § 4 Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung des Satzungsrechts (1) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen im Rah- men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zu- ständigkeit. (2) Die Stadt Ravensburg kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlas- sen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Ravensburg und der abgebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Es handelt sich dabei um die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- achterausschussgebührensatzung). (3) Die Stadt Ravensburg kann im Geltungsbereich der Satzung alle zur Durchführung erfor- derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich ihre Gutachterausschussgebührensatzun- gen sowie die den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle betreffenden Gebüh- rentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzun- gen jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 aufzuheben. Sollten die Mitgliedsge- meinden das Gutachterausschusswesen auf einen Gemeindeverwaltungsverband bzw. eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen haben, gilt dies entsprechend für die Satzun- gen und Gebührentatbestände der Verbände/Verwaltungsgemeinschaften. § 5 Kosten und Kostenerstattung (1) Sämtliche bei der Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde anfallenden Kosten, die mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind werden mit den erhobenen Gebühren und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der verbleibende Restbetrag (Abmangel) wird von allen am gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Städten und Gemeinden gemäß dem in Absatz 2 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel getragen. (2) Der Gesamtbetrag des zu verteilenden Abmangels wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 – Verteilung über die Einwohnerzahl Ein Teilbetrag von 80% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Einwohnerzahl aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl erfolgt in einem 4-jährigen Turnus gemäß der nach § 143 Gemeindeordnung (GemO) ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des vorausgegangenen Jahres. Teil 2 – Verteilung über die Gemarkungsfläche Ein Teilbetrag von 20% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Gemarkungsflä- chen aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Gemarkungsflächen er- folgt in einem 4-jährigen Turnus. Maßgeblich sind die vom Statistischen Landesamt ver- öffentlichten Zahlen zum 30.06. des vorausgegangenen Jahres. (3) Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach Absatz 1 bilden dabei insbeson- dere: die Personal- und Sachkosten; diese werden mit Pauschalwerten angesetzt, die ge- mäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebüh- ren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV- Kostenfestlegung) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden, die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter*innen gemäß § 14 GuAVO, die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Programme im Gutachteraus- schuss (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm, digitale Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarten, GIS-Arbeitsplatz), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Bodenrichtwerte) und sonstige Öf- fentlichkeitsarbeit. (4) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses zusammen mit dem Geschäftsbericht erstellt und den Mitgliedsgemeinden bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres übersandt. Die zu erstattenden Kosten werden den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung fällig. (5) Die Stadt Ravensburg ist berechtigt, unterjährig zum 31.05. sowie zum 30.11. eine ange- messene Vorauszahlung auf den Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlungsbeträge sind zeitgleich mit der nach Absatz 4 vorzulegenden Abrechnung festzusetzen. Eine Auf- rechnung ist möglich. (6) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle des Gemein- samen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsaufnahme einzelner Mitarbeiter*innen be- reits vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kos- ten werden gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel nach Absatz 2 entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. (7) Es ist davon auszugehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen (betrifft insbesondere § 2 b UStG). Die vorgenannten Kostenersatzbeträge verstehen sich deshalb als Nettobeträge und die Zahlungspflicht erhöht sich gegebenenfalls um die jeweils gültige gesetzliche Umsatz- steuer. (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge nach den für Gebühren gel- tenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. §6 Mitwirkungspflichten der Mitgliedsgemeinden (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Mitgliedsgemeinden jeweils unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten. Zu diesem Zweck senden die Mitgliedsgemeinden der Geschäftsstelle regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen. Sollte ein solches nicht vor- handen sein, informieren die Gemeinden die Geschäftsstelle in geeigneter Form über öf- fentlichen Bekanntmachungen aller für den Gutachterausschuss relevanten Vorgänge (insbesondere Bauleitplanverfahren). (2) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat- ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Mitgliedsgemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidun- gen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich oder sachdienlich sind. (4) Die Mitgliedsgemeinden stellen die für die Durchführung dieser Vereinbarung und der da- mit zusammenhängenden Aufgaben erforderlichen (analogen und digitalen) Informatio- nen, Daten und Unterlagen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. §7 Pflichten der abgebenden Gemeinden (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die abge- benden Gemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung und für die Erstellung von Wertgutachten erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei überlassen. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei den Geschäftsstellen geführ- ten Kaufpreissammlungen und Gutachten. (2) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Daten mit Eigentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung, Bodenrichtwertkarten (aktuell und soweit vorhanden historisch), Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulinienpläne und sonstige baurechtliche Satzungen einschließ- lich vorhandener digitaler Fachdaten (z.B. Bebauungsplan als pdf-Datei, Textliche Festsetzungen, etc.), Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Sanierungsgebiete, Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Wasser, Abwasser, Gas etc.), Höhenlinien, Luftbilder, Schutzgebiete, Daten zum Denkmalschutz, Hochwassergefahrenkarten. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Gemeinden aktualisiert werden überge- ben die abgebenden Gemeinden das entsprechende Update/den aktualisierten Datenbe- stand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (3) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses den amtlichen Straßenschlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format). Ergänzungen des amtlichen Straßenschlüssels werden von den abgebenden Gemeinden unaufgefordert an die Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses übermittelt. (4) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die bisherigen analogen und digitalen Akten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Zusammen- schluss. Die Übergabe erfolgt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (5) Sofern ein Zugriff nicht bereits durch die Überlassung des digitalen Geodatenbestandes der abgebenden Gemeinden möglich ist, ermöglichen die abgebenden Gemeinden den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtausschusses den kosten- freien Zugriff auf alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen oder sachdienlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem: Bauakten, Baulasten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanierungssatzungen, Daten über den Erschließungszustand von Straßen sowie über den abgabenrechtli- chen Zustand einzelner Grundstücke, Daten zum Denkmalschutz, Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen, Um- legungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Einwohnermeldedaten (Adress- und personenbezogene Daten) auf Anforderung, Mietspiegel … (6) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- ausschusses einen ständigen Ansprechpartner und dessen Vertreter, der die Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses innerhalb von maximal zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Analoge Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweilige Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Ori- ginale handelt. (7) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Er- füllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. (8) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. § 8 Pflichten der übernehmenden Gemeinde (1) Die Stadt Ravensburg gewährleistet mit dem Tag der Aufgabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Gut- achterausschussverordnung (GuAVO). (2) Die Stadt Ravensburg erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen (Ausnahme siehe § 2 Ab- satz 8 dieser Vereinbarung). (3) Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare oder Sachverständigen. Die Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Ravensburg. Sie wird für das Gebiet der abgebenden Gemeinde jeweils mit dieser abgestimmt. (4) Die Stadt Ravensburg gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für die/den Vorsitzende/n des Gemeinsamen Gutachterausschusses, die drei stellvertreten- den Vorsitzenden, die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen sowie die Mitarbeiter*in- nen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (5) Die Stadt Ravensburg ist verpflichtet, den abgebenden Gemeinden (soweit rechtlich zu- lässig) jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die abgebenden Gemeinden entsprechend. (6) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stellt den abgebenden Ge- meinden kostenfrei eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zur öffentlichen Be- kanntgabe in elektronischer Form zur Verfügung. Jede Gemeinde erhält kostenfrei die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte in elektronischer Form zur Übernahme in ihr Geoinformationssystem. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses übermittelt die entsprechenden Daten an das landesweite Bodenricht- wertinformationssystem (BORIS-BW). Nach Veröffentlichung des Grundstücksmarktbe- richts erhalten die abgebenden Gemeinden diesen kostenlos für eigene interne Zwecke in elektronischer Form übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung auf der gemeindeeigenen Homepage ist nicht erlaubt. (7) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur nach den Maßgaben des § 13 GuAVO abgegeben. Mit dem Grundstücksverkehr betraute Mitarbeiter der abgebenden Gemein- den erhalten diese Auskünfte kostenfrei. (8) Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie seiner Geschäftsstelle obliegt es, die Er- ledigung der Aufgaben nach den Grundsätzen einer geordneten und rechtmäßigen Ver- waltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu strukturieren. Wünsche und Anregun- gen der abgebenden Gemeinden werden nach Möglichkeiten berücksichtigt; Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche und Anregungen besteht nicht. (9) Bei verwaltungsinternen Wertermittlungen für die Mitgliedsgemeinden beschränkt sich der Umfang der Auftragserfüllung durch die übernehmende Gemeinde auf ein im Querver- gleich angemessenes Maß. § 8 Absatz 8 dieser Vereinbarung gilt entsprechend. (10) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, des Bundes und der Europäi- schen Union. (11) Die Stadt Ravensburg bzw. die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses benennt den abgebenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- lung der Aufgabe. §9 Vertraulichkeit der Daten/Datenschutz (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es untersagt, perso- nenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu ma- chen. (2) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses behandelt die ihr im Rah- men der Aufgabenerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten vertraulich. Ver- trauliche Informationen und Daten im Sinne dieser Erklärung sind solche, die der Ge- schäftsstelle übermittelt werden und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) ergeben. (3) Bedient sich die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses dritter Perso- nen als Erfüllungshilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich auf das Daten- geheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet. (4) Die bei den abgebenden Gemeinden nach dem 30.06.2023 eingehenden Urkunden, die für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind (notarielle Kaufverträge) sowie die in § 7 Absatz 5 dieser Vereinbarung genannten Unterlagen werden von der abgeben- den Gemeinde unter Wahrung der Belange des Datenschutzes innerhalb von zwei Wo- chen kostenfrei an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses über- sandt. (5) Die Stadt Ravensburg stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen si- cher, dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- den-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff) dass erkennbar an den Gutachterausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Ravensburg der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ungeöffnet vorgelegt werden, dass die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge- nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben, dass Gutachten nicht vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden oder anderen Perso- nen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner oder Besucher ausschließt, dass beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen Behörde und häusli- chem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden, dass die in der Registratur der Stadt Ravensburg aufbewahrten Gutachten (Bürofer- tigungen), Urkunden und Akten nur dem Gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu- gänglich sind, dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen aufbewahrt werden, dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch erteilt werden und dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt wer- den. §10 Übergangsbestimmungen und Haftung (1) Die bei den Gutachterausschüssen der Mitgliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwal- tungsgemeinschaften bis zum 30.04.2023 beantragten Verkehrswertgutachten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis spätestens zum 30.06.2023 bearbeitet und fertiggestellt. (2) Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.05.2023 bei den Gutachterausschüssen der Mit- gliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden, werden nach Möglichkeit von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis zum 30.06.2023 bearbeitet. Nicht bearbeitete oder abgeschlossene Anträge gehen zum 01.07.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Die Mitgliedsgemeinden ha- ben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses einzureichen. Die Gebühren stehen in diesem Fall der Stadt Ravens- burg zu und werden nach deren Gutachterausschussgebührensatzung abgerechnet. Die Antragsteller sind von den Mitgliedsgemeinden ab dem 01.05.2023 in geeigneter Form auf diese Regelung hinzuweisen. (3) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 werden spätestens zum 30.06.2023 von den bisherigen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Eingehende Kaufver- träge, geschlossen ab dem 01.01.2023, fallen in die Zuständigkeit und den Aufgabenbe- reich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Die abgebenden Gemeinden verpflich- ten sich, für eingehende Kaufverträge in der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 Fragebögen zum Ausstattungsstandard an die jeweiligen Käufer und Ver- käufer zu versenden. (4) Die Mitgliedsgemeinden führen den Abschluss ihrer Kaufpreissammlungen am Tag vor der Aufgabenübertragung aus. Die Mitgliedsgemeinden sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen den aktu- ellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. (5) Die bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen werden zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Dienststempel sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. (6) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Sie haftet für die von ihr einge- setzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (7) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche ergeben, die auf schuldhaft fachlich nicht korrekt ermittelte Daten der bisherigen Gutachterausschüsse zurückzuführen sind, stellen die Mitgliedsgemeinden die Stadt Ravensburg im Innenverhältnis von Schadens- ersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhältnis die Haftung für diese Ansprü- che. § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.07.2023 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2031. Danach verlängert sich diese Vereinbarung fortwährend um jeweils wei- tere 4 Jahre, sofern sie nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Kündigungsfrist von einer der beteiligten Kommunen gekündigt wird. (2) Wird diese Vereinbarung von einer der abgebenden Gemeinden gekündigt, so wird die Vereinbarung mit den übrigen Vertragspartnern fortgesetzt. Sollten durch die Kündigung der abgebenden Gemeinde Änderungen an dieser Vereinbarung erforderlich sein, ver- pflichten sich die übrigen Mitgliedsgemeinden, diese Änderungen herbeizuführen. Wird diese Vereinbarung von der Stadt Ravensburg gekündigt, so tritt die Vereinbarung zum Laufzeitende mit Wirkung für alle Vertragsparteien außer Kraft. (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, diese Vereinbarung schriftlich ordentlich zum Lauf- zeitende zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum jeweiligen Laufzeitende vereinbart (§ 25 Absatz 4 GKZ). Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschrei- bens bei der Stadt Ravensburg. In dem Kündigungsschreiben sollen die Gründe der Kün- digung angegeben werden. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Absatz 1 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) unberührt. (5) Im Falle der ordentlichen Kündigung der Vereinbarung nach Absatz 3 hat die Stadt Ravensburg Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver- einbarung erbrachten Leistungen. § 12 Sonstige Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sie sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in dieser Vereinbarung fest- gelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. (3) Erfüllungsort ist Ravensburg; Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. § 13 Wirksamkeit, Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung ist gemeinsam mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen. Eine Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekanntzuma- chen. Die öffentliche Bekanntmachung ist der Stadt Ravensburg unverzüglich nachzuwei- sen. Die Kosten für die Bekanntmachung behalten die Mitgliedsgemeinden auf sich. (3) Die Vereinbarung wird gemäß § 25 Absatz 6 Satz 2 GKZ am Tag nach der letzten öffent- lichen Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.07.2023. (4) Die Stadt Ravensburg teilt der Zentralen Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinfor- mation und Landentwicklung Baden-Württemberg die Bildung des gemeinsamen Gut- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Mitgliedsgemeinden ver- pflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Zweck am Nächsten kom- men. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 15 Ausfertigungen Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: eine für die Stadt Ravensburg jeweils eine für jede abgebende Gemeinde eine für die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) Ravensburg, 24.04.2023 gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die Stadt Ravensburg gez. Bürgermeister Patrick Bauser für die Gemeinde Altshausen gez. Bürgermeister Matthias Burth für die Stadt Aulendorf gez. Oberbürgermeister Matthias Henne für die Stadt Bad Waldsee gez. Bürgermeister Günter A. Binder für die Gemeinde Baienfurt gez. Bürgermeisterin Simone Rürup für die Gemeinde Baindt gez. Bürgermeisterin Manuela Hugger für die Gemeinde Berg gez. Bürgermeister Helmfried Schäfer für die Gemeinde Bergatreute gez. Bürgermeister Peter Wetzel für die Gemeinde Boms gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Ebersbach-Musbach gez. Bürgermeister Oliver Spieß für die Gemeinde Fronreute gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Guggenhausen gez. Bürgermeister Volker Restle für die Gemeinde Horgenzell gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Hoßkirch gez. Bürgermeister Roland Fuchs für die Gemeinde Königseggwald gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Unterwaldhausen gez. Oberbürgermeister Clemens Moll für die Stadt Weingarten gez. Bürgermeister Daniel Steiner für die Gemeinde Wolpertswende Ebenweiler, 02.05.2023 gez. Bürgermeister Tobias Brändle für die Gemeinde Ebenweiler gez. Bürgermeisterin Yvonne Heine für die Gemeinde Riedhausen gez. Bürgermeisterin Sandra Flucht für die Gemeinde Wilhelmsdorf Altshausen, 19.04.2023 gez. Bürgermeister Artur Rauch für die Gemeinde Eichstegen gez. Bürgermeister Timo Egger für die Gemeinde Fleischwangen[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 4. Juli 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 4. Juli 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Mittlere Breite 2. Änderung" für das Anbringen einen Mattenzaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 74/18, Eschenstraße 18 05 Bauantrag zum Einbau einer Dachgaupe in das Wohngebäude auf Flst. 206/11, Ziegeleistr. 42 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Innere Breite, 7. Änderung" für die Überschreitung der Breite für Dachaufbauten. 06 Erneute Beratung über die Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 07 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Estricharbeiten 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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