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Klimasparbuch Mittleres Schussental

Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Information_Vermarktung_FINAL_2._BA_2024_11_26.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 1 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 3 Erläuterung des Bebauungskonzeptes Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 4 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz 26.11.2024 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Nachbarschaftsplatz 26.11.2024 Seite 6 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) 26.11.2024 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen 26.11.2024 Seite 8 Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte eines Baufelds • gemeinschaftliche Innenhöfe mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 2 Süd, 28 Wohnungen (Bauantrag kurz vor Genehmigung) Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz BF 1 BF 3 Hof Hof Hof 26.11.2024 Seite 13 N BF 2 Bauabschnitt 2 Baufeld 2 Nord, ca. 24 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 11 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 12 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach 26.11.2024 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Null-Energie-Haus: „die Antwort auf unsere Energiefrage liegt acht Lichtminuten entfernt“ Warmwasser-Kollektor 54 m² Photovoltaik-Fläche (Fassade und Dach) 165 m² Photovoltaik-Leistung 21 kWp Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 50.800 Primärenergieeinsparung (kWh/Jahr) 51.400 Tübingen Architektur Plathe-Schlierf-Sonnenmoser, Projektsteuerung Gauggel Baugemeinschaft elementar 10 Wohnungen 850 m² Wohnfläche November 2006 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2009 Fertigstellung (Foto: M. Smyrek) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 17 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Integration von Menschen mit Behinderung • Kooperation mit Lebenshilfe Kirchheim unter Teck • Beratungs- und Anlaufstelle im Erdgeschoss (“Offene Hilfen“) • Ambulante Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung gemischt mit “Premium“-Wohnungen • Gemeinschaftliche Dachterrasse 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2018 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BANKWITZ beraten planen bauen GmbH Dyck Bauen und Wohnen GmbH Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 18 Projektbeispiel (Plan: Dyck GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee “Buntes Haus“ • Familien, die das Förderprogramm “Wohnen mit Kind“ erfüllen • Menschen mit Behinderung • Mietwohnungen, 20% unter Mietspiegel • Geflüchtete 20-jährige Sicherung des Konzeptes Tübingen Architektur Gauggel, Projektsteuerung Gütschow Baugemeinschaft Regenbogen 10 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit 975 m² Wohn- und Gewerbefläche Winter 2015 Planungsgemeinschaft Sommer 2019 Fertigstellung (Fotos: M. Gütschow, T. Gauggel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 19 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Sozialer Wohnungsbau in anspruchsvoller Architektur • Tagespflege der BruderhausDiakonie im Erdgeschoss • geförderte Wohnungen in unterschiedlichen Größen • geringer Kostenrahmen 21 Wohnungen, 1 Gewerbeeinheit Frühjahr 2011 Reservierungszusage Sommer 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Danner Yildiz Architekten Tübingen GWG Tübingen mbH zickzack (Fotos: Danner Yildiz Architekten) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 20 Projektbeispiel Idee kostengünstige Familienwohnungen im Eigentum oder zur Miete • Wohnungsgrößen entsprechen Vorgaben Förderprogramm Wohnungsbau BW 2017 • Wahlmöglichkeit Wohnungskauf zu durchschnittlich 3.890.- €/m² (ca. 15% unter vergleichbaren Projekten im Quartier) Wohnungsmiete zu durchschnittlich 7,90 €/m², 10 Jahre fest (ca. 33% unter ortsüblicher Vergleichsmiete) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 9 Wohnungen, 2 Apartments Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur BWR Bauwerk Rudolph GmbH Bauwerk Rudolph GmbH Henriettenhaus Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 21 Projektbeispiel (Plan und Animation: Bauwerk Rudolph GmbH)) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 11 Wohnungen, 1 Gemeinschaftsraum 1.050 m² Wohn- und Nutzfläche Frühjahr 2015 Planungsgemeinschaft Frühjahr 2019 Fertigstellung Stuttgart Architektur architekturagentur und MaxAcht, Baubetreuung Stadtformen Idee Vollholzbau im urbanen Raum • konsequenter Vollholzbau • zwei geförderte Eigentums- und zwei Inklusionswohnungen • generationenübergreifende Hausgemeinschaft bestehend aus 19 Erwachsenen und 10 Kindern im Alter von 5 bis 75 Jahren (Fotos: architekturagentur) Baugemeinschaft MaxAcht Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 22 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Schmales Stadthaus für Familie • erzeugt bedarfsgerechten Wohnraum im individuell geplanten Eigentum • trägt zur Mischung im Quartier bei 1 Wohneinheit 2009 Fertigstellung Tübingen Architektur Bernd Wetzel Stadthaus Familie Wetzel (Foto: B. Wetzel) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 23 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Bauträger baut maßgeschneidert für Mietergruppe • individuelle Wohnungen für bestehende Mietergruppe • Überlassung Gebäude mit Generalmietvertrag, Untervermietungen zulässig • großzügige Gemeinschaftsbereiche: Gästeapartment, Gemeinschaftsraum und Gemeinschaftsdachterrasse • Vollholzbauweise, nur Treppenhaus in Stahlbeton • ortsübliche Miethöhe 7 Wohnungen Frühjahr 2020 Reservierungszusage im Bau Kirchheim unter Teck Architektur Wohnbau Birkenmaier GmbH Wohnbau Birkenmaier GmbH KiWi Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 24 Projektbeispiel (Plan: Birkenmaier GmbH, Foto: T. Gauggel) Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Idee Familienwohnen mit Café • Individuelles Wohnen mit Kindern • Gemeinsame Suche nach passenden Lösungen (z.B. Verzicht auf Aufzug aus Kostengründen) • Realisierung einer multifunktionalen Fläche im Erdgeschoss Café für das Quartier, Gemeinschaftsraum, Werkraum, … 8 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten 1.350 m² Wohn- und Gewerbefläche Sommer 2011 Planungsgemeinschaft Herbst 2014 Fertigstellung Tübingen Architektur Manderscheid, Projektsteuerung Landenberger Baugemeinschaft En Famille (Fotos: Baugemeinschaft En Famille) Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 25 Projektbeispiel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Akteure Konzeptvergaben mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 1. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 26 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 27 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Grundstücke Baukörper E, F und G 273 m² Geschossfläche Baufenster Nebenanlagen (3,50 x 7,00 m) Grundstückskosten von 450.- €/m² + Nahwärmeanschlussbeitrag 68,82 € (netto) je m² Grundstücksfläche 26.11.2024 Seite 28 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 29 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 30 Bewerbungsbestandteil I Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 1 Bewerbungsschreiben Verwendung des Formulars Bewerbungsschreiben (Anlage) Unterlage 2 Darstellung des Projektteams Darstellung der Projektmitglieder einschließlich Dienst- leistern mit Angaben zur fachlichen Leistungsfähigkeit (Architekt, ggfs. Projektsteuerung, sonstige) Unterlage 3 Inhaltliches Konzept des Bauprojekts Schriftliche Darstellung der Projektidee, ggfs. ergänzt durch weitere Unterlagen Unterlage 4 Kompatibilität mit der Tiefgaragenplanung Einverständnis mit der Tiefgaragenkonzeption als Planungs-voraussetzung Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 31 Bewerbungsbestandteil II Anmerkungen / Beschreibung Unterlage 5 Angaben des Wunschgrund- stücks mit Alternativen Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 6 ggf. Angabe der gewünschten Baufensterlänge als mind. und max. Maß Eintrag in Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 7 Projektkosten und Finanzierung Der Bewerbung eine Grobkosten-Schätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 32 Bewerbungsbestandteil III Anmerkungen / Beschreibung Nur bei Baugemeinschaften und Genossenschaften Unterlage 8 Angabe der Interessenten Anlage Formular Bewerbungsschreiben Unterlage 9 Angaben zur Projektsteuerung Nennung einer Projektsteuerung oder Darstellung, wie die Aufgaben der Projektsteuerung geleistet werden Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 33 Mindestanforderung Beschreibung Anforderungen 1 Finanzierbarkeit Es muss eine günstige Prognose dafür bestehen, dass der Bewerber sein Projekt finanziell realisieren kann. Der Bewerber hat in der Bewerbung eine Grobkostenschätzung aufgegliedert in Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100 bis 700) der voraussichtlichen Projektkosten anzugeben und darzustellen, wie er die notwendigen Finanzmittel aufzubringen beabsichtigt. Der Bewerber hat spätestens in der Reservierungsphase vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags geeignete Nachweise zur Verfügbarkeit der Finanzmittel vorzulegen. Die Gemeinde behält sich vor, diese Nachweise auch schon früher zu verlangen, wenn konkrete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit bestehen. Anforderungen 2 Realisierbarkeit des Bauprojekts Das Bauprojekt ist mit dem Tiefgaragenkonzept kompatibel. Das Bauprojekt ist technisch und rechtlich realisierbar. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 26.11.2024 Seite 34 Auswahlkriterium Beschreibung Priorität Kriterium 1 Qualifikation des Projektteams Bei der Bewertung wird in Abhängigkeit von der Art und Komplexität berücksichtigt, welche fachliche Qualifikation und welche Erfahrung die für das geplante Projekt konkret vorgesehenen Teammitglieder aufweisen. 2 Kriterium 2 Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: besonderer baulicher Beitrag; Kleinteiligkeit im Fischerareal; Nutzungsmischung im Fischerareal; öffentlichkeitswirksame Nutzung in der Erdgeschoss-zone; Infrastrukturbeitrag für das Fischerareal. 1 Kriterium 3 Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Bei der Bewertung werden folgende Aspekte berücksichtigt: sozialer Beitrag für die Gemeinde; Innovationsbeitrag für die Gemeinde; Infrastrukturbeitrag für die Gemeinde. 1 Kriterium 4 Qualität des Projektdarstellung Bei der Bewertung werden – in Abhängigkeit vom Projektinhalt – folgende Aspekte berücksichtigt: Qualität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung. 3 Prüfung und Entscheidung Alle Bewerbungen werden in einem Vorprüfbericht vergleichbar dargestellt. Sie werden dem Bewertungsausschuss von der Vorprüfung vorgestellt und liegen zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungen werden vergleichend anhand der Auswahlkriterien bewertet und dem Gemeinderat wird eine Vergabeempfehlung gegeben. Der Gemeinderat entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Vergabe der Grundstücke. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 35 Bewertungskommission in Kirchheim unter Teck Foto T. Gauggel Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt • Erläuterung Bebauungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • „Wettbewerb der Ideen“ • Grundstücke • Bewerbung und Entscheidung • nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 26.11.2024 Seite 36 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Meilensteine 2. Bauabschnitt „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Anliegerprojekte Mai 2025 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2026 Fertigstellung der Gebäude Ende 2027 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 37 Abgabe Bauanträge Ende 2025 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Unterlagen www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal ab Freitag, 06.12.2024 Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 38 2. http://www.baindt.de/gemeinde-baindt/fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 39 Termine Datum und ggf. Zeit Frist für Rückfragen Dienstag, 18.02.2025 um 11:00 Uhr Abgabe der Bewerbung Dienstag, 11.03.2025 um 11:00 Uhr Bewerbungsgespräche 19.03.2025 Abgabe der finalen Bewerbung Dienstag, 01.04.2025, 11:00 Uhr Entscheidung Gemeinderat Dienstag, 06.05.2025 Bekanntgabe der Vergabezusagen Mitte Mai 2025 Dauer Reservierungsvereinbarung bis einschließlich Februar 2026 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen ? ? ?? ? ?? ?? ? ?? ? ? ? ? Fischerareal Baindt Offene Konzeptvergabe 2. Bauabschnitt 26.11.2024 Seite 40 Rückfragen Rückfragen aller Art können per E-Mail an die, Gemeinde Baindt (p.jeske@baindt.de und n.gerhardt@Baindt.de) gestellt werden. Sie werden in anonymer Form in einem FAQ-Dokument veröffentlicht und beantwortet. So haben alle Bewerber den selben Informationsstand. Das FAQ-Dokument wird auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und laufend fortgeschrieben. Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 41 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

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    Zuletzt geändert: 02.12.2024
    Infoveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber

    Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber , Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifizierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen machen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovoltaikleistung installiert werden wie zum aktuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammenarbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben eine kostenlose Informationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Finanzamt Ravensburg auch die steuerlichen Vereinfachungen bei Umsatz- und Einkommensteuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genauer beleuchtet (Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024). Genaue Details können Sie aus der Presseinformation entnehmen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 09.02.2024
    Stellenausschreibung_FSJ_lang_2025_Bewerbungsschluss_.pdf

    Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Klosterwiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligendienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angeboten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbeitende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406-41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung![mehr]

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      Zuletzt geändert: 27.01.2025
      DRK

      Deutsches Rotes Kreuz – Helfer vor Ort (HvO) Baindt Ihre DRK Bereitschaft Baienfurt-Baindt ist in folgenden Schwerpunkten ehrenamtlich aktiv: Blutspende Erste-Hilfe Ausbildungen Sanitätsdienste Katastrophenschutz Jugendrotkreuz Schnelleinsatzgruppe (SEG) Helfer vor Ort (HvO) Rettungsdienst und Krankentransport Nikolausbesuche DRK Helfer Treffen zur Aus- und Fortbildung finden in regelmäßigen Dienst- und Übungsabenden, donnerstags gegen 19:30 Uhr , im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (Baindt), statt. Für Kinder ab 6 Jahren finden die Gruppenstunden des Jugendrotkreuz 14-tätig mittwochs von 18:00 - 19:30 Uhr oder donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Angeboten werden Erste-Hilfe, Basteln, Spiele, Theater, Wanderungen und Zeltlager. Wir ermöglichen nach Interessenslage auch gerne projektbezogene Mitarbeit. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und unsere Schwerpunkte einfach auf unserer Homepage unter www.drk-baienfurt-baindt.de oder melden Sie sich unverbindlich. Helfer vor Ort Die Helfer vor Ort (HvO) sind ehrenamtliche Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes, welche in Baindt wohnen oder arbeiten. Ereignet sich in Baindt ein medizinischer Notfall, wie beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Verkehrsunfall, erfolgt durch die Rettungsleitstelle (Notruf: 112) die Alarmierung des Rettungsdienstes und der Helfer vor Ort Baindt. Da der Rettungswagen aus Ravensburg je nach Verkehrslage einige Minuten nach Baindt benötigen kann, treffen die Helfer vor Ort schon deutlich früher beim Patienten ein und können so die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken. Dieses „therapiefreie Intervall“ so kurz wie möglich zu halten, ist bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand besonders wichtig: hier sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute dramatisch! Hier können den Patienten nur sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen durch Angehörige oder die Helfer vor Ort retten! Um bei solchen Notfällen schnell reagieren zu können, werden die Helfer vor Ort über Alarmgeber („Piepser“) zum Einsatz gerufen. Neben ihren Alarmgebern sind dabei alle Einsatzkräfte der HvO Baindt mit Einsatzbekleidung, einem Notfallrucksack mit medizinischer Ausrüstung und einem Dachaufsetzer für ihr eigenes Auto ausgerüstet. Da die Helfer vor Ort aus Baindt diesen Dienst ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für die Patienten und deren Versicherungen keine Kosten für den HvO-Einsatz. Sämtliche Kosten für den Ersatz von (sterilem) Verbrauchsmaterial und von Neuanschaffungen (beispielsweise aufgrund von Verschleiß) werden ausschließlich über Spenden finanziert. Sie haben Fragen zu den Helfern vor Ort des Deutschen Roten Kreuzes? Sie möchten die Baindter Helfer vor Ort unterstützen? Haben wir Ihr Interesse geweckt – Sie könnten sich vorstellen selbst Helfer vor Ort in Baindt zu werden? Natürlich können Sie sich jederzeit sehr gerne und völlig unverbindlich direkt an die Baindter Helfer vor Ort oder an das DRK Baienfurt-Baindt wenden. Weitere Infos sind auch auf unserer Homepage oder auf Instagram oder unserer Facebookseite zu finden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 28.04.2025
      Amtliche_Bekanntmachung_am_31102024_-_Aenderung_der_Abwassersatz.pdf

      Amtliche Bekanntmachung am 31.10.2024 Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 22.10.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 01.03.2024, beschlossen. § 42 wird wie folgt geändert: § 42 Höhe der Abwassergebühren (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsan- lage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a wird wie folgt geändert: § 42a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 €/ Monat. Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin 07502940622 2024-10-24T08:03:36+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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        Zuletzt geändert: 24.10.2024
        Aenderung_der_Abwassersatzung_01.04.2024.pdf

        Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Ge- meinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung 27.02.2024 die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwas- sersatzung – AbwS) vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 30.11.2021, beschlossen. § 30 wird vorsorglich mit den Dörflichen Wohngebiete (MDW) und Urbane Gebiete (MU) ergänzt. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonder- gebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Ge- stalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der bauli- chen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wo- chenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sonderge- biete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommas- tellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anla- gen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl so- wohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 33 Beitragssatz wird wie folgt geändert: § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Nieder- schlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwas- serbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zu- sammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) Teil VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (2) Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschrif- ten beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Ver- letzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 27.02.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 28.02.2024
          Einladung_Verbandsvers_ZV_IGMS.pdf

          Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental hält am Dienstag, den 25. Februar 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baindt seine konstituierende Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG TOP 1: Konstitution der Organe des Zweckverbandes des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ 1.1 Verpflichtung der Vertreter der Verbandsversammlung 1.2 Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates 1.3 Wahl des Verbandsvorsitzes und der Stellvertretungen des Zweckverbandes. TOP 2: Bestellung der Geschäftsführung TOP 3: Geschäftsordnung für die Geschäftsführung TOP 4: Wirtschaftsplan des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ für das Jahr 2025 TOP 5: Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 6: Ausblick auf die Entwicklung des „Interkommunalen Gewerbegebiets Mittleres Schussental“ TOP 7: Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung sehr herzlich eingeladen. Dr. Daniel Rapp Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg 07502940622 2025-01-31T08:51:38+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

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            Zweitwohnungssteuererklärung.pdf

            Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung innehat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Winkler gerne unter Tel. 07502/9406-23 oder per Mail an b.winkler@baindt.de zur Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift Hauptwohnung: Anschrift Zweitwohnung: Einzugsdatum Zweitwohnung: TelefonE-Mail für Rückfragen: Erstwohnung: Off Zweitwohnung: Off Name und Anschrift der Einrichtung: Name und Anschrift der Einrichtung_1: Anschrift Familienwohnsitz: Anschrift Arbeitsstelle: Wohnung die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen: Off Wohnung in einem Alten- Altenwohn- und Pflegeheim Einrichtungen zur vorübergehenden: Off Wohnung die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird Ich bin verheiratet und lebe: Off Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung meine Nebenwohnung ist bei: Off Anzahl: Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche zB eigenes Zimmer beträgt: Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche zB Bad Küche Flur beträgt: Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: alleine: Off weiteren erwachsenen Personen zusammen als: Off Wohngemeinschaft ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt zB: Off Lebensgemeinschaft FamilieEhePartnerschaft – alle Bewohner haben Zugang: Off die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine: Off Netto-Kaltmiete: Off Brutto-Kaltmiete: Off Brutto-Warmmiete: Off Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete_1: Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch: Ich bin Eigentümer der Wohnungdes Hauses In diesem Fall wird der Mietwert: Off Die Wohnungdas Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen sind: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen zahlen: Off Netto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Warmmiete_1: Off Baujahr der Wohnungdes Hauses: Quadratmeter Wohnfläche: Anzahl Wohnungen: Anzahl Wohnungen_1: sonstige Umstände: Einfamilienhaus: Off Wohnungen: Off Reiheneckhaus: Off Wohnungen_1: Off Reihenhaus: Off Penthouse auf einem Wohnblock: Off Zweifamilienhaus: Off Nicht abgeschlossene Wohnung: Off sonstiges Objekt: Off Garage: Off Garage mit Heizung Licht und Wasser: Off Offener PKW Stellplatz: Off Stellplatz in Tiefgarage abgeschlossen: Off Stellplatz in Tiefgarage nicht abgeschlossen: Off HeizungWarmwasserversorgung: Off Strominstallation: Off WärmedämmungAußenisolierung: Off Fußbodendämmung: Off Fenster: Off CheckBox: Off CheckBox_1: Off Anzahl Nachweise: Datum: Ort: Unterschrift:[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.04.2024
              Allgemeines zur Abfallentsorgung

              Abfallwirtschaftsamt Zum 01.01.2016 fiel die Zuständigkeit für die Abfallentsorgung von den Gemeinden an den Landkreis Ravensburg zurück. Alle Informationen rund um das Thema "Abfall" finden Sie auf der Homepage des Landratsamt Ravensburg.[mehr]

              Zuletzt geändert: 04.03.2024

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