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Bestellschein_Amtsblatt_ab_01012026_-_Allgemeine_Geschaeftsbedin.pdf

Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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    Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 28 Euro – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer ___ PLZ, Ort Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes 1. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-0 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für zwei Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 28 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 01.01.2026[mehr]

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      Verwaltungsgebührensatzung_Jan_2026.pdf

      Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 21. November 2025 Nummer 47 3. BAINDTER HOBBYTURNIER > Dienstag, 06.01.26 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallenöffnung ab 11 Uhr > Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet > bitte Hallenturnschuhe und einen Schläger mitbringen; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden > für das leibliche Wohl wird gesorgt; der Erlös kommt der TT-Jugend zugute > Anmeldungen bis 31.12.25 an: tischtennis@svbaindt.de SV BAINDT - TISCHTENNISABTEILUNG WIR FREUEN UNS AUF VIEL SPASS MIT EUCH! Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genannten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. NG werden. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Herzliche Einladung zum Adventskaffee am Mittwoch, den 26.11.2025 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit leckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee! Bei unserem Adventsmarkt erwarten Sie vielfältige Weihnachtsbasteleien und Dekoration sowie Weihnachtsgebäck. Stimmen Sie mit uns in die Vorweihnachtszeit ein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerprojekten zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Einweihung des „Rieselkiesels“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Ein einzigartiges Klang- und Tastkunstwerk bereichert den Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt Mit großer Freude und sichtlicher Begeisterung hat das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt am Mittwoch, den 12. November, den neu geschaffenen „Rieselkiesel“ feierlich einge- weiht. Das außergewöhnliche Klangobjekt, eine speziell für die Einrichtung angefertigte Sonderanfertigung der Steinmetzin Stefanie Schneider aus Wangen im Allgäu, bereichert ab sofort den Sinnesgarten des SBBZ und eröffnet sehbehinderten Kindern völlig neue haptische und akustische Erfahrungsräume. Der „Rieselkiesel“ ist ein besonderes Kunstwerk: Er besteht aus zwei sorgfältig gestalteten Steinformen, zwi- schen denen eine Aussparung mit feinen Edelstahlstäben – einer Art Klangtreppe – eingearbeitet wurde. Wenn Kies durch diese Konstruktion rieselt, entstehen faszinierende, klare Klänge, die zum Entdecken, Lauschen und Experimentieren einladen. Jede Steinfläche wurde individuell bearbeitet und bietet einzigartige Strukturen. Ein weiteres hervorstechendes Detail ist die integrierte Brailleschrift – eine Besonderheit, für die die Künstlerin ein eigenes Patent angemeldet hat. Die Idee, dieses beeindruckende Objekt an das SBBZ Sehen zu bringen, entstand während der Landesgarten- schau. Dort stieß Sabine Mahler, Lehrerin am SBBZ Sehen in Baindt, auf den Rieselkiesel und erkannte sofort das Potenzial für die pädagogische Arbeit mit sehbehinderten Kindern. Der Kontakt zur Künstlerin war schnell hergestellt, und in mehreren Workshops führte Stefanie Schneider die Kinder in die Bearbeitung von Steinen ein. Diese Begegnungen waren für die Schülerinnen und Schüler ein eindrucksvolles und inspirierendes Erlebnis. Seinen Platz im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt verdankt der besondere Rieselkiesel der großzügigen Unterstützung der Charity-Organisation Radio 7 Drachenkinder. Die Hilfsinitiative, vertreten durch Ursula Schuh- macher, fördert seit über 20 Jahren kranke, traumatisierte und Kinder mit Behinderungen im Radio 7 Land. Sie ermöglichte dem SBBZ eine maßgeschneiderte Sonderanfertigung des Rieselkiesels – und zwar in einer dop- pelten Ausführung. Durch eine niedrige und eine höhere Version können sowohl Kinder im Rollstuhl als auch stehende Kinder den Klangstein gleichermaßen nutzen. Diese barrierefreie Konzeption macht das Objekt für alle zugänglich und unterstützt die inklusive Ausrichtung des SBBZ auf besonders eindrucksvolle Weise. „Wir sind überwältigt und begeistert von diesem Kunstwerk“, betont Dr. Marcus Adrian, Direktor des SBBZ Se- hen in Baindt. „Die Gestaltungstiefe, die handwerkliche Präzision und die pädagogische Wirkung dieses Unikats sind außergewöhnlich. Wir wissen die große Mühe, die in dieser Sonderanfertigung steckt, sehr zu schätzen. Der Rieselkiesel ist nicht nur ein ästhetisches Objekt, sondern ein wertvolles Lern- und Erfahrungsangebot für unsere Kinder.“ Im Namen der Stiftung St. Franziskus sowie des SBBZ Sehen in Baindt dankt Dr. Marcus Adri- an der Steinmetzin Stefanie Schneider sowie Frau Schumacher der Initiative Radio 7 Drachenkinder für dieses großartige Objekt. Mit der Einweihung des Rieselkiesels setzt das SBBZ Sehen ein starkes Zeichen für innovative Fördermöglich- keiten im Bereich der Sinneswahrnehmung. Die Kombination aus Kunst, Klang und taktilem Erleben eröffnet den Kindern neue Zugänge zur Welt – und macht den Sinnesgarten zu einem Ort, an dem Staunen, Entdecken und Freude im Mittelpunkt stehen. Die Freude über den neuen „Rieselkiesel“ im Sinnesgarten des SBBZ Sehen in Baindt ist groß: vl. Mathias Rolser, Justin Maier, Fabian Ritter, Dr. Marcus Adrian, Ursula Schuhmacher von Radio 7 Drachenkinder, Walter Geng, Julian Seizer, Sabine Mahler, Steinmetzin Stefanie Schneider, Jan Boschert Bild: SBBZ Sehen Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Orange the World – eine Initiative gegen Gewalt an Frauen Die Orange Days finden vom 25. November bis zum 10. Dezember statt. Vom Internationalen Tag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25. November bis zum 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte setzen viele Aktionen im Landkreis ein Zeichen in orange und beteiligen sich an der Kampagne Orange The World. Ein vielfältiges Programm mit Ausstellungen, Vorträgen, Lesungen, Gesprächen, Theater, Büchervorstellungen, und kreativen Angeboten sowie leckeren Mandarinen und Orangen werden in Ravensburg, Bad Waldsee, Aulendorf, Wangen, Leutkirch und Isny angeboten. Hier finden sie Näheres zu den einzelnen Aktionen: www.orangedays-lkrv.de Kommunen, Unternehmen, Schulen, Hochschulen, Kirchen und andere Institutionen hissen die Fahne der Kampagne „Orange The World“ des Landkreises Ravensburg. Zusätz- lich werden öffentliche Gebäude wie das Polizeipräsidium und das Frauentor in Ravensburg orange angestrahlt. Plakate und Flyer machen auf die Kernbotschaft „Frau- enrechte sind Menschenrechte“ oder „Respekt stoppt Gewalt“ aufmerksam. Frauen und Mädchen erleben täglich Gewalt im häusli- chen Umfeld oder in der Öffentlichkeit, in Schule, auf der Straße, am Arbeitsplatz und in der digitalen Welt. Es ist eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen in un- serem Land. Erste Ansprechpartnerin bei Gewalt gegen Frauen ist die Beratungs- und Interventionsstelle in Ra- vensburg und Wangen mit Sprechstunden in Aulendorf, Bad Waldsee, Leutkirch und Isny. Viele Frauen finden mit ihren Kindern in den Beratungsstellen und im Frauen- und Kinderschutzhaus Hilfe. Genauere Angaben unter: www.frauen-und-kinder-in-not.de Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Kölle/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Stellenanzeigen Werde Teil unseres Teams im Bürgeramt! Sachbearbeiter/in (m/w/d) in Teilzeit Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadtnähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich attraktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaftlichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Für eine bestehende Position im Bürgeramt suchen wir zum 01. Februar 2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Nachfolge in der Sachbearbeitung in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent. Dich erwartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Bearbeitung des Pass- und Meldewesens • Unterstützung bei Gewerbeangelegenheiten • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen für Führungszeugnisse, Personalausweise und Reisepässe • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Wahlen Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und hohe Integrität • Freundliches und sicheres Auftreten sowie Teamgeist • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) • Bereitschaft, bei Bedarf auch am Nachmittag zu arbeiten – insbesondere im Vertretungsfall. Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Teilzeitstelle mit Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kommunikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. November 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom 17.11.2025 wird Folgendes bekannt gegeben: Der Bau- ausschuss beschließt das Angebot der Firma Pfrommer zur Erneuerung der Lade- und Schaltgeräte inklusive Batterie für die Notbeleuchtung zum Angebotspreis von 9.214,88 Euro. Der Bauausschuss entscheidet sich für die LED Leuchtmittel der Firma Eulig GmbH zum Ange- botspreis von 33.412,88 Euro. Bericht der Bürgermeisterin Sanierung der Fassade des Rathauses: Die Arbeiten an der Fassade des Rathauses sind abgeschlossen. Photovoltaikanlage auf der Sporthalle: Die Montage der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Sporthalle ist fer- tiggestellt. Aktuell entsteht das Gestell für die Wechsel- richter. Der Einbau des Elektroschranks erfolgt im Januar 2026. Der Umschluss an das Netz ist voraussichtlich in den Fasnetsferien 2026 vorgesehen. Parkplätze Schule neben Skaterplatz: Der Bauausschuss einigt sich darauf, den vorhandenen Maschendrahtzaun beim Parkplatz an der Schule neben dem Skaterplatz zu reparieren. Ausgewählte längere Parkplätze werden mit Kies aufgeschüttet, damit Fahrzeuge mit größerem Rad- stand dort problemlos parken können. Bei Bedarf wird ein Radanschlag ergänzt. Auf der gegenüberliegenden Seite entstehen zusätzliche Parkplätze, die kostengünstig und ohne großen Aufwand angelegt werden. Der anfallende Boden wird hinter den Parkplätzen als Erdwall modelliert, sodass keine Entsorgung erforderlich ist. Die Parkplätze werden als Schotterrasen ausgeführt. Der Erdwall wird mit geeignetem Saatgut oder mit Büschen bepflanzt. Auswahl eines Architekturbüros für die Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das Architektur- büro Sauer Baumanagement GmbH mit der Planung und Umsetzung der Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude zu beauftragen. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Agri-PV-Anlage Feuersberg“ Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fas- sung vom 22.07.2025 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen In- halte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorge- nommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Der Gemeinderat bil- ligt diese Entwurfsfassung vom 15.10.2025. Die Änderun- gen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. § 4a BauGB sieht vor, dass Stellungnahmen nicht erneut einzuholen sind, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt. Vorlie- gend sind daher keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Beteiligung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Agri-PV-An- lage Feuersberg“ in der Fassung vom 15.10.2025 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 586, Schachener Straße 95 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Veränderte Ausführung des Neubaus Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kom- munaler Sportstätten“ - Sanierung Sportstätte in Baindt Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme am Bun- desprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Projekt- aufruf 2025/2026). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1) bis zum 15. Januar 2025 einzureichen. 3. Sollte das Projekt in Phase 1 ausgewählt werden, wir die Verwaltung beauftragt, den Zuwendungsantrag (Phase 2) für die Förderung des Projekts zu stellen. Stellenbesetzung der Leitung Bauamt Beschluss: Der Gemeinderat trifft nach Vorstellung der Bewerberin die Entscheidung über die Besetzung der Lei- tung des Bauamts zum 01. Mai 2026 und beschließt, die Stelle mit Frau Nicole Brauchle zu besetzen. Gleichzeitig nimmt er die geplante Übergabe- und Einarbeitungspha- se mit Frau Jeske zur Kenntnis. Darlehensaufnahme des Eigenbetriebes Abwasser- beseitigung - Gewährung eines Trägerdarlehens an den EB Abwasserbeseitigung Beschluss: 1. Die Gemeinde Baindt gewährt dem Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung ab 01.12.2025 ein Trägerdarlehen in Höhe von 200.000 € zu 3,25 % (Jährliche Tilgung 4.000 €, Zinsanpassung 01.12.2030). 2. Der Gemeinderat stimmt der Trägerdarlehensgewäh- rung an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung au- ßerplanmäßig zu. Haushaltsplan 2026 - Ausblick nach der Herbststeu- erschätzung Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zum Haushalts- plan 2026 zur Kenntnis. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.r is .kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Einladung zur Verbandsversammlung Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt hält am Dienstag, den 25. November 2025 im Sitzungssaal des Rathauses Baienfurt seine nächste Verbandsver- sammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Verpflichtung von Verbandvertreter 2. Wahl des Verbandspflegers 3. Feststellung des Jahresabschlusses 2024 4. Wirtschaftsplan 2026 – Beschluss der Haushaltssat- zung 5. Bericht der technischen Verwaltung des ZV WV BB - Mikrobiologische Belastung der Quellen - Sachstand Mitverlegung Geh- und Radweg – Bolan- den – Waldbad - Trinkwassereinzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEGV) - Ergebnisse Masterplan Wasserversorgung 6. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Günter A. Binder, Verbandsvorsitzender Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 22. November 2025 und Sonntag, 23. No- vember 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. November 2025 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Sonntag, 23. November 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstr. 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 78 5 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit ist die Kompostieranlage ab 31. Oktober 2025 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage ab 31. Oktober bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 22. No- vember 2025 sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis No- vember) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen November 26.11. Adventskaffee für Ehrenamtliche Selige Irmgard 29.11. Nikolausmarkt Dorfplatz 30.11. 1. Advent Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Dezember 05.12. Nikolausbesuche Landjugend 05.12. + 06.12. Nikolausbesuche - DRK 07.12. 2. Advent 10.12. 50-jähriges Jubiläum Seniorentreff BSS 11.12. Ehrenamtsfeier Selige Irmgard 13.12. Festkonzert Musikverein SKH 14.12. 3. Advent 16.12. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 21.12. 4. Advent 24.12. Heiligabend 25.12. 1. Weihnachtsfeiertag 26.12. 2. Weihnachtsfeiertag 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen WSP + Schützengilde Bö l le rgruppe Baindt Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Stimmungsvolles St. Martinsfest In den vergangenen Wochen drehte sich im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne alles um das Thema St. Martin. Mit viel Begeisterung tauchten die Kinder in die Geschichten vom heiligen Martin ein. Beim Schattentheater und im Kreis spielten wir das Le- ben von St. Martin nach und setzten uns intensiv mit den Werten auseinander, die der Martinsgedanke vermittelt: füreinander da sein, teilen, helfen und aufmerksam auf- einander schauen. Auch verschiedene Basteleien und das gemeinsame Singen der traditionellen Martinslieder erfüllte bereits vorab die Räu- me des Kindergartens und sorgte für Vorfreude auf das große Fest. Der feierliche Abschluss der Martinszeit war die stimmungs- volle Martinsfeier auf dem Fest- platz in der vergangenen Wo- che. Ein solches Fest ist nur möglich durch das Engage- ment vieler helfender Hände. Ein ganz besonderer Dank gilt dem St. Martin Christian Sonntag mit Familie und Marcel Rubino als Bettler, Herr Müller und Herr Meinusch, die als Sprecher St. Martin und dem Bettler ihre Stimmen verliehen und die Geschichte lebendig machten, Herr Hans-Peter Späth für die Technik, der Jugendfeuerwehr für die Absperrung, die Beleuchtung und das Feuer, sowie den Mitarbeitern des Bauhofs für die geleistete Vorarbeit, die Bläser vom Musikverein Baindt für die musikalische Begleitung, den Schalmeien für die Bewirtung und Frau Willmes für die liebevolle und stimmige Gestaltung der Martinsfeier. Gemeinsam entstand so ein stimmungsvolles Fest, das die Botschaft des Teilens und Füreinanderdaseins leben- dig werden ließ. Kindergarten St. Martin Einladung zum Adventscafé im Kinder- garten St.Martin Liebe Gemeindemitglieder, die Adventszeit steht vor der Tür. Ganz herzlich laden wir Sie zum gemütlichen Adventscafé in unserem Haus in der Lilienstraße 2 ein! Gemeinsam wol- len wir uns bei Kaffee und Punsch auf die Adventszeit einstimmen. Unser Adventscafé ist in der Woche vom 01. - 05. Dezem- ber jeden Vormittag von 07:30 bis 09:30 Uhr geöffnet. Ebenfalls können Sie gerne am Mittwochnachmittag von 14:00 bis 16:00 Uhr kommen. Lassen Sie sich mit duftenden selbstgebackenen Waf- feln und leckeren Kinderbrezeln vom Baindter Beck ver- wöhnen! Auf Ihr Kommen freuen sich alle Kinder, Eltern und das Kindergartenteam! Waldorfkindergarten Die Nacht geht über‘s stille Land… …und mit ihr leuchteten auch in diesem Jahr wieder die bunten Laternen der Kinder durch die Dunkelheit. Das Laternenfest im Waldorf- kindergarten Baindt sorgte schon bei seiner Eröffnung für einen unvergesslichen Gänse- hautmoment. In goldenen Saxophonen spie- gelte sich das letzte Licht des Tages, bevor ihr Klang alle verzauberte und uns beim gemeinsamen Gesang beglei- tete. Nach einem stimmungsvollen Puppenspiel ging es dann auf den Laternenumzug. Im Wechsel von stillem Gehen und fröhlichem Singen konnten die Kinder dabei das har- monische Zusammen- spiel von behütetem Licht und zufriedener Gemeinschaft hautnah erleben. Während noch die Laternchen flacker- ten und die Lieder durch den Abend klan- gen, waren derweil al- lerlei Zwerge in den Garten eingezogen, die für überraschtes und andächtiges Staunen bei der Rück- kehr zum Waldorfkindergarten sorgten. Martinshörnchen wurden eifrig miteinander geteilt, der Punsch wärmte die Bäuchlein und die Zwerge auf ihren weichen Moosbett- chen sorgten mit ihren Lichtern, Edelsteinen und geheim- nisvollen Glitzerspuren für strahlende Kinderaugen. Ein zauberhaftes Erlebnis für Groß und Klein. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Eislauftag und närrischer Auftakt der Fasnet an der Klosterwiesenschule Am Dienstag, den 11. November, durften sich die Dritt- und Viertklässler der Kloster- wiesenschule gemeinsam mit den Kooperationsklassen 1/2 über einen besonderen Ausflug freuen: Es ging nach Ravensburg in die Eishalle. Dort verbrachten die Kinder einen fröhlichen und bewegungsreichen Vormittag auf dem Eis – und für viele verging die Zeit wie im Nu. Mit viel Schwung, Mut und guter Laune drehten die Kinder ihre Runden und unterstützten sich gegenseitig beim Schlitt- schuhlaufen. Währenddessen wurde es auch in der Schule keineswegs langweilig. Die Erst- und Zweitklässler läuteten um 11:11 Uhr ganz traditionell die Fasnet ein – und das mit mindestens genauso viel Begeisterung. Die Schulflure füllten sich mit fröhlichem Kinderlachen, bunten Hüten, Musik und Tanz. Die jungen Narren genossen das bunte Treiben sichtlich und sorgten für ausgelassene Stimmung im ganzen Haus. Ein ganz besonderer Dank gilt dem Elternbeirat und dem Förderverein für die großzügige finanzielle Unterstützung beim Eislauftag. Außerdem danken wir allen Eltern, die uns beim Schlittschuhlaufen tatkräftig unterstützt haben. Andrea Cichon, kommissarische Schulleiterin Bilder: Klosterwiesenschule Baindt Zur Informationi Wohnung gesucht Zuverlässige Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung sucht eine Wohnung in Baindt. Gesucht wird eine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnung. Ein Balkon wäre wünschens- wert. Die Warmmiete kann bis zu 900 Euro betragen. Hinweise können gerne an personal@baindt.de ge- sendet werden. Klima-Spartipp des Monats November: Alle Jahre wieder (Teil 2) Nachdem sich Sparfuchs „Heizi“ und Heizexperte „Nicht Zuviel“ bereits über richtiges Einstellen der Heiztempera- tur und korrektes Lüften ausgetauscht haben, gibt es nun weitere Tipps, wie sich mühelos beim Heizen viel Energie einsparen lässt. Heizi: Ich habe deine Tipps jetzt befolgt und merke schon deren positive Wirkung. Da geht aber sicher noch mehr. Nicht Zuviel: Stimmt, natürlich habe ich noch weitere Tipps auf Lager. Weißt du, wie sich Wärmestaus bei Heizungen vermeiden lassen? Das ist ganz einfach. Als Merkhilfe hilft hier der Text: „Das sind nicht 20 Zentimeter“, denn oftmals werden Heizkörper einfach zugestellt. Wer hingegen die Heizkörper nicht mit Möbeln und Gegenständen zustellt – sondern die 20 Zentimeter Regel einhält, der kann sich stauende Wärme vermeiden. Wird dies ignoriert, so füh- ren Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilen kann und übermäßig viel Energie benö- tigt wird. Staus reichen mir persönlich schon im Straßen- verkehr, die brauche ich nicht zusätzlich noch zu Hause. Heizi: Mir kam vor Kurzem zu Ohren, dass ich regelmä- ßig die Heizkörper entlüften soll. Bringt das denn etwas? Nicht Zuviel: Ja, sogar richtig viel. Laut „Zukunft Altbau“ spart regelmäßiges Entlüften der Heizkörper zwischen fünf und 15 Prozent Energie. Wenn du das bisher nicht ge- macht hast, dann heißt‘s jetzt ran ans Werk und baldmög- lichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper, die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Spätestens wenn Heiz- körper komisch gluckern, ist ein Entlüften dringend nötig. Heizi: Vielen Dank für die tollen Tipps. Dann mache ich mich erneut ans Werk. Nicht Zuviel: Super, freut mich, dass ich helfen konnte. Viel Erfolg beim Sparen. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Kirchliche Nachrichten 22. November – 30. November 2025 Gedanken zur Woche: Nicht fassen Schön ist, was wir sehen, schöner, was wir erkennen, weit- aus am schönsten aber, was wir nicht fassen können. Niels Stensen Samstag, 22. November 14.00 Uhr Sulpach – Taufe von Carlo 18.30 Uhr Baienfurt – Jugendgottesdienst der Minist- ranten mit Adventsbasar Jugend-Kollekte Sonntag, 23. November – Christkönnigssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pauline Berlin, Simon Elbs, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Pia Kreutle, Ali- na Michelberger, Louisa Möhrle, Marie Renner, Mona Stiefvater († Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Zita Mau- rer, Hildegard Michel, Franz und Eugen Sch- mitt, Familie Kienhöfer, Familie Schnell) Jugend – Kollekte 11.20 Uhr Sulpach – Taufe von Benno Mittwoch, 26. November 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 27. November 20.00 Uhr Baindt – KGR Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 28. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Adventsauftaktgottesdienst im SBBZ 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irm- gard Samstag, 29. November 17.15 Uhr Baindt – Taufe von Jakob 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Ricco Haller, Dominik Klein, Elena Mayer, Anna Pink, Anton Pink, Christian Schä- fer, Marian Schäfer, Lenny Sonntag († Familie Gisi, Familie Merk, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 30. November – 1. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit der Selbst- hilfegruppe „Sternschnuppe“ 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent 17.00 Uhr Baienfurt – Kirchenchorkonzert - Bach - Weihnachtsoratorium, Kantate 4-6 Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Bitte neue Öffnungszeiten beachten! Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00-17.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Essener Adventskalender Der beliebte Essener Adventskalender mit Texten, Ge- schichten und Bastelanregungen für jeden Tag ist ab sofort zum Preis von 5,00 € im Pfarrbüro zu den Öff- nungszeiten, nach den Gottesdiensten und er liegt auch in der Kirche auf. (Die 5,00 € bitte beim Hl. Antonius in den Opferstock geben). Sockenverkauf von handgestrickten Socken in allen Größen u. in verschiedenen Farben so- wie selbstgebackene Bredle. Der Verkauf findet statt am Samstag, 29. November beim Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz in der Neuen Ortsmitte. Der Erlös kommt dem Missionsprojekt der katholischen Kirchengemeinde zugute. Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung Besuchen Sie im Rahmen des Ni- kolausmarktes am 29.11.25 von 14.00 – 16.00 Uhr in Baindt im Die- trich-Bonhoeffer-Saal unser Ni- kolauscafé. Wir freuen uns auf Sie. Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 23. November 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 23. November 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Sterntaler“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwis- tern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen. Lk 12,35 Sonntag, 23. November Ewigkeitssonntag 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) anschließend Kirchenkaf- fee mit der Möglichkeit, die Kirchengemeinderats- kandidaten kennenzu- lernen 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für Kleine Leute, Dietrich-Bonhoeffer-Saal 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoeffer-Saal Montag, 24. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 26. November 15.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 16.30 Uhr Baienfurt Konfi-8, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssit- zung Ev. Gemeindehaus Samstag, 29. November 14.00 – 16.00 Uhr Baindt beim Nikolausmarkt - Kaffee/Kuchen im Die- trich- Bonhoeffer-Saal Sonntag, 30. November 1. Advent 10.00 Uhr Baienfurt Krippenspielprobe, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 14.00 – 16.00 Uhr Baienfurt Wahlkaffee im Ev. Ge- meindehaus Kirchenwahl am 30. November Baindt: 09.00 – 11.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baienfurt: 11.30 – 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus --- Glaube im Alltag Totengedenken – Kerzenanzünden virtu- elles Gedenkbuch Am Ewigkeitssonntag laden viele Kirchen- gemeinden die Angehörigen der Verstor- benen des zu Ende gehenden Kirchenjahres ein. In einem ruhigen, oft von Kirchenmusik begleiteten Gottesdienst werden die Namen der Toten verlesen und Kerzen für sie angezündet. Oft besteht darüber hinaus noch die Gele- genheit, persönlich für verstorbene Angehörige ein Licht zu entzünden. Manche Gemeinden halten Andacht auf dem Friedhof und hören dort die Botschaft von der Auferstehung. In den letzten Jahren hat sich die Chatandacht zum Ewig- keitssonntag als moderne Form des Totengedenkens eta- bliert. Bis zum Ewigkeitssonntag können Angehörige und Freunde Namen ihrer Verstorbenen in ein Trauerbuch auf trauernetz.de eintragen. Diese Namen werden während der Online-Andacht im Chat eingeblendet und im Gebet vor Gott gebracht. Im Anschluss beten die Chatteilneh- merinnen und –teilnehmer gemeinsam das Vaterunser und bitten um Gottes Segen. Trauernetz, ein Angebot verschiedener Landeskirchen in Deutschland und der VELKD, bietet auch die Möglichkeit, online Gedenkseiten für Verstorbene anzulegen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © istockphoto / mariusFM77) --- Vom Feiern und Fürchten – Entdeckungen zu hochaktuellen Lebensfragen mit der Bibel in der Hand und dem Material zur Ökumenischen Bibelwoche 2025/2026 Eine Stunde mit der Bibel – ein kompaktes Zeitfenster und eine hervorragende Möglichkeit, um intensiv in die Welt der Bibel einzutauchen. Dieses Mal erschließen sieben Texte aus der Bibel das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Buch Ester, eröffnen geschichtliche Einblicke, fragen nach dem, was heute berührt, und regen an, beides kreativ zu- sammen zu denken. Herzliche Einladung zu noch 6 Abenden, jeweils von 20 - 21 Uhr am: 16. Dezember, 20. Januar, 10. Februar, 17. März, 14. April, 12. Mai. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ihr Pfarrer Martin Schöberl rauhes.de/ /bibelwo- che-2025-2026-begleit- heft-vom-feiern-und-fu- erchten --- Krippenspiel 2025 Hier die Termine in der Übersicht: Sonntag, 23. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 30. November, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Sonntag, 07. Dezember, 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr: Probe im Ev. Gemeindehaus Samstag, 13. Dezember, 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr: Generalprobe in der Ev. Kirche Sonntag, 14, Dezember, 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr: Krippenspielaufführung in der Ev. Kirche. Wir treffen uns bereits um 10.00 Uhr --- Kirchengemeinderatswahl Am 30. November (1. Advent) findet die Kirchenwahl statt. Sehr gerne können Sie ab sofort, wenn Sie Ihre Wahlunter- lagen erhalten haben, die Möglichkeit der Briefwahl nutzen (Wahlbriefkästen Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1, Baindt und evang. Pfarramt Baienfurt, Öschweg 32, Bai- enfurt). Gewählt werden kann in Baindt im Dietrich-Bonhoeffer-Saal von 9.00 - 11.00 Uhr und in Baienfurt im Ev. Gemeindehaus von 11.30 - 16.00 Uhr. Auch die Wahlbriefkästen werden um 16.00 Uhr das letzte Mal geleert! Bei dieser Wahl werden die Kirchengemeinderäte für un- sere Kirchengemeinde und die Vertreter für die Synode für den Bezirk Ravensburg gewählt. Wahlkaffee Im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt findet während der Wahl ab 14.00 – 16.00 Uhr ein Wahlkaffee statt. Wahlunterlagen Sie wohnen in Baindt oder Baienfurt, sind evangelisch und über 14 Jahre haben aber keine Wahlunterlagen erhalten -> dann melden Sie sich bitte einfach im ev. Pfarramt unter 0751 43656 oder per E-Mail pfarramt.baienfurt@elkw.de und wir klären den Grund. Offener Bibeltreff am Sonntag, 23. November um 14.30 Uhr im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus Weingar- ten. Das Motto lautet „Mit Daniel beten lernen“ (Daniel 9 i.A.), es wirken mit: Matthias Geiser und Marc Grünbaum, Ravensburg. Anschließend wird zum Beisammensein mit Kaffee/Tee und Gebäck eingeladen. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft Die Apis in Weingarten. Frauenkreis Baienfurt-Baindt trifft sich Der Evangelische Frauenkreis Baien- furt Baindt trifft sich zur Adventsfeier am 3. 12. 2025 im Evangelischen Ge- meindehaus im Öschweg. Wir wollen um 19.00 Uhr bei mitgebrachten Weihnachtsbredle und Tee einen advent- lichen Abend gestalten. Thema: An die Gemeinde in Korinth: Erster Brief, Kapitel 13. Auf einen gemütlichen Abend freut sich das Team. Der Kreative Montag lädt im Dezember ein 08.12. Helga Rothenbacher: „Es weihnachtet“, Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink p.neumann.sprink@gmx.de Tel.: 0751-52501 mobil: 0177-4061011 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Adventsmarkt Am 22. und 23.11.2025 findet im Hof der Christlichen Brü- dergemeinde ein Adventsmarkt statt. Freuen Sie sich auf festliche Weihnachtslieder, schöne Ad- ventskränze, ein spannendes Kinder-Quiz-Rad und allerlei Schönes und Leckeres – rundherum ein gemütliches und stimmungsvolles Adventsfeeling für die ganze Familie. Der Erlös wird einem wohltätigen Zweck gespendet – gemeinsam Gutes tun und Kindern in Not helfen. „Denn so sehr hat Gott die Welt geliebt, dass Er Seinen eingeborenen Sohn gab, damit jeder, der an Ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern das ewige Leben hat.“ Jo- hannesevangelium 3,16 Öffnungszeiten: Samstag, 22.11.2025 von 14:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag, 23.11.2025 von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr Programmablauf: 15:00 Uhr Weihnachtslied 16:00 Uhr Kinder Quiz-Rad 16:30 Uhr Weihnachtslied 18:00 Uhr Weihnachtslied 18:30 Uhr Kinder-Quiz-Rad Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Remis in Ailingen TSG Ailingen - SV Baindt 2:2 (2:1) SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szei- bel (75. Kevin Lang), Marc Bolgert (57. Tobias Fink) (86. Nico Geggier), Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Tho- ma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Leon Geng (66. Max Kretzer) - Spielertrainer: Sandro Caltabiano - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Felix Goldammer (Rot bei Laupheim ) Tore: 1:0 Janis Sagawe (20.), 2:0 Janis Sagawe (31.), 2:1 Jan Fischer (38.), 2:2 Philipp Thoma (67.) Bittere Niederlage trotz starker Leistung SV Baindt II – SG Aulendorf 1:2 (1:1) Der SV Baindt II trug sein Heimspiel am Sonntag auf dem Kunstrasen in Baienfurt aus. Zu Gast war die SG Aulen- dorf, die als klarer Favorit in die Partie ging. Von Beginn an entwickelte sich ein intensives Spiel, in dem beide Mannschaften sofort auf Tempo gingen und sich kei- nerlei Abtasten leisteten. Die „Zwoite“ störte den ruhigen Spielaufbau der Gäste früh und zwang die SGA immer wieder zu Fehlern. Trotz guter Baindter Anfangsphase ging Aulendorf mit der ersten echten Gelegenheit in Führung: Ein Eckball an den ersten Pfosten konnte nicht ausreichend verteidigt werden, und Moll köpfte aus kurzer Distanz zum 0:1 ein. Baindt ließ sich davon jedoch nicht beeindrucken und spielte mutig nach vorne. Nach einem Ballgewinn in der eigenen Hälfte schaltete der SVB blitzschnell um. Knisel schickte mit einem langen Ball Schnez auf die Reise, der im Eins-gegen-eins eiskalt blieb und flach ins lange Eck zum 1:1 einschob. Ein ver- dienter Ausgleich in einem nun völlig offenen Spiel, mit dem es auch in die Pause ging. Nach dem Seitenwechsel roch Baindt die Chance auf Punkte gegen den Favoriten – und war das klar besse- re Team. Die SGA, angeführt vom gefährlichen Krenz- ler, tat sich zunehmend schwer, überhaupt Torgefahr zu entwickeln. Die Baindter 3er Kette hatte den Führenden der Torschützenliste abgeschaltet. Auf der anderen Seite drehte Baindts Topstürmer J. Schnez richtig auf, schei- terte aber zweimal in letzter Sekunde an den beherzten Rettungsaktionen der Aulendorfer Defensive. Die „Zwoite“ drückte auf den Führungstreffer, spielte mu- tig und zielstrebig – doch dann folgte ein bittere Moment: eine geblockte Klärungsaktion sprang direkt vor die Füße eines Aulendorfer Spielers, der Daiber frei im Strafraum fand. Dieser musste nur noch einschieben – 1:2 aus dem Nichts. Baindt gab sich nicht geschlagen und startete eine wü- tende Schlussoffensive. Kostka und Gündogdu scheiter- ten jedoch jeweils mit Lattenschüssen, sodass der mehr als verdiente Ausgleich ausblieb. Eine äußerst bittere Niederlage. Mit etwas Glück wären mindestens ein Punkt – vielleicht sogar drei – absolut möglich gewesen. Schade, dass sich die Baindter für diese starke Leistung nicht belohnen konnten. Nächste Woche ist spielfrei, bevor es am Samstag, 29.11., um 14 Uhr in Weissenau gegen die zweite Mannschaft des SV Eschach geht. Dort gilt es, vor der Winterpause nochmal wichtige Punkte einzufahren. Baindt rutscht auf Platz 10 ab, während die SG Aulendorf durch den Sieg auf Rang 5 klettert. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (84. Sebastian Brenner), Tobias Trautwein, Henry Hosse (85. Kai Kostka), Manuel Brugger (52. Moritz Gresser), Kon- stantin Knisel, Luca Bosch, Daniel Kronenberger, Übey- dullah Gündogdu (78. Niklas Hugger), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Michael Schmid Tore: 0:1 Patrick Moll (16.), 1:1 Johannes Schnez (27.), 1:2 Jochen Daiber (64.) TC Baindt e.V. Auch im Winter spielen wir Tennis Die Plätze sind abgeräumt, das Tennisheim liegt im Winterschlaf. Trotzdem spielen wir weiterhin Tennis. Viele unserer Mitglieder halten sich mit Abos in der Baindter Ten- nishalle fit. Zwei unserer Mannschaften haben für die Hallenrunde gemeldet: H 40 und H 50. Beide starten in einer 5er-Gruppe, haben also 4 Spiele. Jeweils 2 davon sind Heimspiele und finden in der Baind- ter Tennishalle statt. Hierzu sind Fans herzlich willkommen. Herren 40: Samstag, 20.12.25: TC Baindt – TC Wolfegg Sonntag, 22.02.26: TC Baindt – TA SV Aichstetten Herren 50: Samstag, 15.11.25: TC Baindt – TC Mochenwangen Samstag, 14.03.26: TC Baindt – TA SV Haisterkirch Wir wünschen den Mannschaften viel Spaß und Erfolg. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Konzert am 13. Dezember 2025 Der Musikverein Baindt lädt Sie herzlich zu unserem Konzert am 13. Dezember 2025 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle Baindt ein. Der Kartenvorverkauf beginnt am 29. November 2025 auf dem Nikolausmarkt in Baindt. Sichern Sie sich schon dort die besten Plätze. Im Anschluss erhalten Sie die Kar- ten im Baindter Rathaus. Wir arbeiten bereits fleißig an dem abwechslungsreichen Konzertprogramm und freuen uns, Sie an diesem Abend Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 begrüßen zu dürfen. Kommen Sie vorbei, bringen Sie Ihre Freunde und Familie mit und genießen Sie musikalische Highlights, wie die Melodien aus Disney’s „Die Eiskönigin“, „Star Wars“ und vielem mehr. Narrenzunft Raspler e.V. Auftakt 11.11.2025 und Bändelausga- be für 2026 11.11.2025... es ging schon langsam wieder los!!! Und zwar pünktlich um 11:11 Uhr in der Baindter Mühle mit dem ersten RASPLER - RATSCH RATSCH auf die kommende Fasnet 2026. So richtig startet die schwäbisch-alemannische Fasnet jedoch erst mit den traditionellen Brauchtumsveranstal- tungen ab dem Dreikönigstag. Solange bleiben Maske und Häs noch im Schrank! Da wir Raspler uns aber auf die Fasnet einstimmen müs- sen, wurde am Abend des 11.11. durch unseren Zunftmeis- ter Roland Oelhaf und unsere Vizezunftmeisterin Martina Joachim der anstehende Narrenfahrplan verlesen. Neben der Fahrt ins Blaue, die zum zweiten Mal stattfin- det, werden wir altbekannte Ziele ansteuern, uns aber auch in neuen Flecken der Region zeigen. Bei sehr vie- len Umzügen musikalisch begleitet durch die Schalmei- enkapelle Baindt und/oder die Lumpenkapelle Baien- furt-Baindt. Aber auch zu den musikalischen Klängen der Bixxawuahler, des Fanfarenzugs Graf Anton, der Lumpen- musik Wilhelmskirch oder der Lumpenkapelle Prässsäck, werden wir durch die Straßen springen, um närrische Stimmung zu verbreiten. Highlight des Abends war sicherlich die Taufe von ins- gesamt närrischen 11 „Jungrasplern“! Ausgestattet mit Badekappe, Zapfenkette, Nachthemd und Reisigzweig, liebevoll mit Bampfenwasser getauft und durch den le- gendären Raspler-Schnarch-Zapfen-Stempel quasi in die Zunft eingestempelt. In geselliger Runde wurde gefeiert, geschunkelt, getanzt und gelacht. Die Schalmeien und die Lumpenkapelle spiel- ten auf und wir Raspler konnten somit die Grundlage für eine tolle Saison 2026 feiern. Herzlichen Dank an alle Mitglieder, den Täuflingen, unseren beiden örtlichen Ka- pellen und vor allem Robin mit seinem Mühle-Team für die tolle Bewirtung! INTERN und WICHTIG!!! Die diesjährige Bändelausgabe findet am Mittwoch, den 26.11.2025 und Montag, den 01.12.2025 jeweils um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Die Teilnahme an einem dieser beiden Termine ist ver- pflichtend, da es ansonsten keinen Sprungbändel für die Saison 2026 gibt. Falls ein Häs bei der letztmaligen Häskontrolle nicht ge- prüft wurde, muss eine Kontrolle durch unseren Brauch- tumer Werner Späth vor der Bändelausgabe vereinbart werden. Außerdem habt ihr Lust als Oberwaldschrat, Raspler oder Rasplerweib an einem Umzug eurer Wahl unsere Narren- zunft zu repräsentieren? Und ihr habt noch einen lusti- gen Beitrag fürs Narrenblättle 2026? Dann meldet euch ebenfalls bei unserem Brauchtumer Werner Späth. Seine Kontaktdaten findet ihr in der Raspler-App. Euer Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Wir stimmen uns ein in die Vorweih- nachtszeit, am Mittwoch, 03.12.2025. Lass dich ver- zaubern bei einem gemütlichen Abend in der Hütte am Dorfplatz in Baindt. Wir beginnen um 19.00 Uhr mit musi- kalischer Umrahmung durch eine Bläsergruppe. Fürs leib- liche Wohl ist ebenfalls gesorgt. Wir freuen uns auf einen besinnlichen Hüttenabend und laden alle recht herzlich dazu ein. Bei schlechtem Wetter findet dieser Abend im Bischof-Sproll-Saal statt. Euer Vorstandsteam Vorschau: Gemeinsame Zugfahrt zum Weihnachtsmarkt nach Bi- berach am Montag, 08.12.2025. Mit dem Bus von Baindt nach Ravensburg, Treffpunkt Bahnhof Ravensburg 13.00 Uhr, Abfahrt Zug 13.19 Uhr. Rückfahrt 20.08 Uhr in Ulm, Kosten 13 €, Bahn und Busfahrt Verbindliche Anmeldungen bis Freitag, 05.12.2025 in der WhatsApp-Gruppe oder telefonisch bei Bärbel Schad, Tel. 07502/911783 oder Lucia Kränkle, Tel. 07502/7953. Landjugend Baindt e.V. Nikolausbesuch Von drauß’ vom Walde komm ich her, ich muss euch sagen, es weihnachtet sehr! Und überall auf den Tannenspitzen sah ich goldene Lichtlein sitzen. Auch dieses Jahr ist es wieder soweit, der Nikolaus der Landjugend Baindt möchte gern die Baindter Kinder am 5. Dezember besuchen. Wenn Sie Interesse an einem Hausbesuch haben, melden Sie sich bitte bei Sira Wöhr unter nikolaus.ljbaindt@gmail.com Ihre Landjugend Baindt Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Reitergruppe Baindt Adventskränze – Vorbestellungen ab so- fort möglich Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, einen handgefertigten Ad- ventskranz zu bestellen. Die Kränze kön- nen ab sofort bei Leni Rapp bis zum 24.11.2025 vorbestellt werden. Schicken Sie dazu einfach eine Nachricht an 0152 31096154 und teilen mit, wie der Kranz gestaltet sein soll (Größe, Farbwünsche oder besondere Dekorationen). Je- der Adventskranz wird individuell gebunden und liebevoll geschmückt. Die Preise liegen zwischen 15 und 25 Euro. Wir freuen uns sehr über jede Bestellung und darauf, Sie mit schönen Adventskränzen in die Vorweihnachtszeit begleiten zu dürfen. Tannenreisig gesucht Für das Binden unserer Adventskränze sind wir auf fri- sches, schönes Tannenreisig angewiesen. Deshalb möch- ten wir alle, die Tannen abgeschnitten haben oder Reisig übrig haben, herzlich um Unterstützung bitten. Wer uns Reisig zur Verfügung stellen möchte, kann sich gerne bei Leni Rapp unter 0152 31096154 melden. Jede Spende hilft uns weiter und wird dankbar angenom- men. Vielen Dank schon jetzt an alle, die uns unterstützen! Bredla backen ist angesagt! Für den Nikolausmarkt braucht unsere Jugend auch die- ses Jahr wieder viele, liebevoll gebackene Bredla in al- len möglichen Varianten und Formen. Egal ob klassisch, kreativ oder ganz besonders, um wieder die beliebten Bredla-Tüten zu verkaufen. Bitte gebt eure Bredla bis Donnerstag, 27.11.25 bei Leni Rapp (Fuchsstraße 12 in Baindt) ab. Also ran ans Backen und jetzt schon ein herzliches Dan- keschön an alle fleißigen Bäcker:innen. Unsere Jugend freut sich auf eure Kreationen! Einladung zum Adventskränze-Kranzen Am Samstag, den 22. November, treffen wir uns um 10 Uhr in der Reithalle, um gemeinsam die Adventskränze zu binden. Für diese Aktion benötigen wir tatkräftige Hilfe und freuen uns besonders über die Unterstützung unserer Jugendli- chen, aber auch über alle weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfer, die Zeit und Lust haben, uns zu unterstützen. Weihnachtsfeier und Jahresabschluss 2025 Bald ist es wieder so weit – die Adventszeit steht vor der Tür, und wir möchten das Jahr gemeinsam mit euch in festlicher Stimmung ausklingen lassen. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag, den 05. Dezember 2025, ab 18:30 Uhr bei Kirchner Konstruktionen statt. Freut euch auf einen gemütlichen Abend mit einem le- ckeren schwäbischen Buffet, festlicher Atmosphäre und natürlich auf den Besuch des Nikolaus, der bestimmt die ein oder andere Überraschung bereithält. Der Kosten- beitrag beträgt 10 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre 5 Euro). Bitte meldet euch bis spätestens 30. November bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161) an. Kutschenabschlussfahrt und Jahresabschlussritt Am darauffolgenden Tag, Samstag, den 06. Dezember 2025, steht für unsere Vereinsmitglieder wieder die tra- ditionelle Kutschenabschlussfahrt sowie der Jahresab- schlussritt auf dem Programm. Die Kutschen und Reiter werden auf unterschiedlichen Strecken unterwegs sein, treffen sich jedoch mittags zu einer gemeinsamen Pause und anschließend zu einem gemütlichen Ausklang. Der genaue Ort wird noch be- kanntgegeben. Auch alle Vereinsmitglieder, die nicht mit der Kutsche oder dem Pferd teilnehmen, sind herzlich eingeladen, im Anschluss dazuzukommen und gemein- sam mit uns den Tag in geselliger Runde ausklingen zu lassen. Wer am Ritt teilnehmen möchte, meldet sich bitte bei Viktoria Köberle (Tel.: 0173 4973161), und wer lieber mit der Kutsche unterwegs ist, wendet sich an Markus Elbs (Tel.: 0170 9394505). Auch hier bitten wir um Anmeldung bis zum 30. November. Wir freuen uns schon jetzt auf zwei wunderschöne Tage voller Gemeinschaft, guter Laune und vorweihnachtlicher Stimmung. Alpinteam Baindt Kursangebot Saison 25/26 Der Winter naht – und damit auch unser vielfältiges Kursangebot für Groß und Klein! Unser Wochenendkurs findet im Skigebiet Schetteregg statt, das ideale Bedingungen für jedes Fahrkönnen bietet. Sollte aufgrund von Schneemangel ein Kursbetrieb dort nicht möglich sein, weichen wir kurz- fristig in die Alpenarena Hochhäderich aus. In diesem Fall werden alle Teilnehmer*innen umgehend informiert. Die Vorregistrierung für unsere Ski- und Snowboardkur- se im Januar ist ab dem 22.11.2025 ausschließlich online möglich. Der Zugang erfolgt über den bereitgestellten Link bzw. den QR-Code. https://zfrmz.eu/LMUEpYP8X1X4oOSVq8Gv Bitte beachten: Für die finale Anmeldung ist diese Vor- registrierung zwingend erforderlich. Die endgültige An- meldung findet – wie gewohnt – vor Ort auf dem Niko- lausmarkt in Baindt am Samstag, den 29.11.2025, ab 12 Uhr statt. Die Anmeldung für den Ferienkurs im Februar erfolgt wiederum ausschließlich online über den Link/QR-Code und ist ab dem 07.01.2026 freigeschaltet. Dieser Kurs findet in der Alpenarena Hochhäderich statt; hier ist si- cheres Liftfahren Teilnahmevoraussetzung. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis MACH DICH STARK – Kinderstiftungen rufen zu Solidarität für Kinder auf Mit den „MACH DICH STARK-Tagen” im November ma- chen die Kinderstiftung Ravensburg, die Kinderstiftung Bodensee und die Stiftung Kinderchancen Allgäu auf die Situation benachteiligter Kinder in der Region aufmerk- sam. Unter dem Motto „MACH DICH STARK” rufen die Stiftungen Bürger*innen, Unternehmen und Institutionen dazu auf, sich für benachteiligte Kinder zu engagieren und ein starkes Zeichen für Chancengerechtigkeit zu setzen. Kinderarmut ist in Baden-Württemberg traurige Realität: Jedes fünfte Kind lebt in Armut, viele Kinder gehen ohne Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Frühstück oder Mittagessen zur Schule, können kaum Freunde zu Geburtstagen einladen und haben oft nur begrenzte Möglichkeiten, ihre Potenziale zu entfalten. Besonders Kinder in belasteten Familiensituationen sind betroffen, was langfristig Bildungschancen, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Die Kinderstiftungen möchten diese Situation nicht hin- nehmen und beteiligen sich regelmäßig gemeinsam an der landesweiten Aktionswoche gegen Kinderarmut, die in diesem Jahr zum sechsten Mal stattfindet – vom 17. bis 23. November 2025. Unter dem Dach der Initiative „MACH DICH STARK” engagieren sich rund 250 Organisationen, Vereine, und Unternehmen im ganzen Land, um das The- ma auf die politische und gesellschaftliche Agenda zu setzen. Dazu gehören kreative Aktionen wie Plakatge- staltungen, die Verteilung der „Starkmacher-Tüten“ oder Beiträge auf Social Media und in der Presse, mit denen alle Interessierten sensibilisiert und motiviert werden sollen. „Uns zusammen stark zu machen heißt für uns, Verant- wortung für Kinder zu übernehmen und Zusammen- halt zu stärken” sagt Maren Dronia, Geschäftsführung der Kinderstiftungen. Die Kinderstiftungen unterstützen Kinder mit eigenen Projekten: Das LUChS-Projekt vermit- telt beispielsweise Lernpatenschaften, die Tüftelei bietet eine Kreativwerkstatt für Kinder, und über die Einzelfall- hilfe erhalten Kinder und Jugendliche Fördergelder für Freizeitangebote und soziale Teilhabe. Die Kinderstif- tungen laden alle Interessierten ein, sich zu beteiligen – sei es durch das Teilen ihrer Inhalte auf Instagram (@kinderstiftung_ravensburg), durch eine Spende oder ehrenamtliches Engagement in einem der Projekte. Ge- meinsam stark gegen Kinderarmut vor Ort: gemeinsam ein sichtbares Zeichen für die Rechte und Chancen aller Kinder setzen. Eine Übersicht der Kooperationspartner und Aktivitäten unter: www.mach-dich-stark.net. Mehr In- fos zur Arbeit vor Ort: www.kinderstiftung-ravensburg.de 63. AULENDORFER WINTERTAGUNG Zukunft Milchviehhaltung - wichtige Impulse für ein erfolgreiches Betriebsmanagement Das Landwirtschaftliche Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg in Aulendorf veranstaltet am Don- nerstag, den 04.12.2025 von 09:30 – 17:00 Uhr die 63. Aulendorfer Wintertagung. Diese wird auch dieses Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt. Veranstaltungsort: Landwirtschaftliches Zentrum Au- lendorf, Atzenberger Weg 99, 88326 Aulendorf oder On- line-Veranstaltung. Anmeldungen sind bis zum 28.11.2025 (Präsenz) bzw. 02.12.2025 (Online) über die Homepage des LAZBW un- ter www.lazbw.de in der Rubrik „Bildung“ und „aktuelle Kurse“ möglich. Krönender Abschluss der Berufsausbildung Feierliche Lossprechungsfeier der Auszubildenden in der Haus- und Landwirtschaft im Landkreis Ravens- burg 57 Absolventen und Absolventinnen feierten zusammen mit weiteren geladenen Gästen am Mittwoch, den 22. Oktober 2025 im Haus am Stadtsee in Bad Waldsee ih- ren Ausbildungsabschluss als Hauswirtschafter/-in bzw. Landwirt/-in. Begrüßt wurden die 14 Absolventen/-innen der Hauswirt- schaft und 43 Absolventen/-innen der Landwirtschaft, sowie deren Eltern und Angehörige, Vertreter der Berufs- schulen, Fachschulen und Ausbildungsbetriebe von Tho- mas Lötsch, Landwirtschaftsdezernent des Landkreises Ravensburg. Weitere Grußworte richteten Franz Schöne- berger, Vorsitzender des Bauernverbands Allgäu-Ober- schwaben, Christa Fuchs, Präsidentin des Landfrauenver- bands Württemberg - Hohenzollern sowie Robert Wespel, Vorsitzender des VLF Leutkirch-Wangen e.V aus. Durch das Programm des Abends führten Ulrich Zinser, Ausbildungsberater für die Landwirtschaft und Anne-Kat- rin Peters, Ausbildungsberater/-in für die Hauswirtschaft. Im Festvortrag mit dem Titel „„Mein Weg in die Selb- ständigkeit - Spanferkel to go“ stellte Ellena Rupf aus Äpfingen den Weg zu ihrem Unternehmen „Saubachta- ler Spanferkel“ eindrucksvoll vor. Im Rahmen ihrer Meis- terarbeit entwickelte sie ein Konzept zum Aufbau ihres Unternehmens und konnte nun nach sieben Jahren eine erfolgreiche Bilanz ziehen. Humorvoll ging es weiter mit den Beiträgen der Absolven- ten/-innen. Für die Abschlussklasse der landwirtschaft- lichen Berufsschule Wangen blickten Hannah Tagmann und Fabian Schädler mit einem kurzen Film auf die ge- meinsame Ausbildungszeit zurück und machten deut- lich, dass sich viele Freundschaften gebildet haben. Dies unterstrich auch die Klassenlehrerin Franziska Heine, die in einem selbst verfassten Gedicht die Stärken jedes ein- zelnen Absolventen aus der Abschlussklasse hervorhob. Die Hauswirtschaftsschülerinnen aus dem Qualifizie- rungskurs in Leutkirch stellten ihre Klasse mit einem Kurz- vortrag mit dem Titel „Haushalt im Griff, Herz am Platz - wir, die kompetente Hauswirtschaft“ vor. Den Höhepunkt des Abends bildete die Urkundenüber- gabe mit anschließender Ehrung der jeweils besten Ab- solventen. Musikalisch begleitet wurde die Lossprechungsfeier tra- ditionell vom Saxophon-Quartett der Jugendmusikschule Bad Waldsee unter der Leitung von Thomas Scholz. Landratsamt Ravensburg am 26. November 2025 vormittags geschlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Außenstellen bleibt am Mittwoch, 26. November 2025 am Vormit- tag wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung ge- schlossen. Am Nachmittag sind die Standorte Ravens- burg und Weingarten ab 13:30 Uhr wieder geöffnet. Die Standorte Bad Waldsee, Wangen und Leutkirch öffnen an diesem Tag ab 14:00 Uhr. Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Am 27. und 28. November verwandeln sich die Weis- senauer Werkstätten des ZfP Südwürttemberg erneut in ein stimmungsvolles Weihnachtsparadies: Beim Ad- ventsmarkt gibt es Schönes und Nützliches aus Hand- werk, Gärtnerei und Druckerei zu entdecken. Ob Adventskränze, Holzsterne, Tongefäße oder hand- gedruckte Weihnachtskarten – die Mitarbeitenden der Werkstätten haben mit viel Liebe zum Detail eine große Auswahl an dekorativen und praktischen Produkten vor- bereitet. So findet sich für jeden Geschmack etwas Pas- sendes für die Advents- und Weihnachtszeit. In den festlich geschmückten Hallen der Holzwerkstatt sowie der Kreativwerkstatt präsentieren am Donnerstag und Freitag, 27. und 28. November, jeweils von 10 bis 17 Uhr neben den Weissenauer Werkstätten auch das GPZ Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Ravensburg, die Sprungbrett-Werkstätten, der Ravens- burger Weltladen sowie das ZfP Reichenau ihre kreati- ven Arbeiten. Natürlich ist auch für das leibliche Wohl gesorgt: Besuche- rinnen und Besucher dürfen sich auf duftenden Punsch, frisch gebackene Waffeln, Kaffee und Kuchen freuen. Veranstaltungsdaten: Adventsmarkt der Weissenauer Werkstätten Do + Fr, 27. + 28.11.2025 / Täglich 10 – 17 Uhr ZfP Südwürttemberg / Haus 22 Weingartshofer Str. 2 / 88214 Ravensburg-Weissenau Kunst und Kultur rund um Karsee e.V. Der Verein KuK präsentiert den Vortrag „Jakobsweg: Von Porto nach Santiago“ des Fotografen Michael Weinmann. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 25. November um 19.30 Uhr in Karsee (Seestraße 13, 88239 Wangen) im neuen Veranstaltungsraum der alten Schule, der so- genannten „Schatzküche“ statt. Abendkasse 10,- € Bereits im 12. Jahrhundert machten sich Pilger in Portugal auf den 620 km langen Weg von Lissabon durch das Lan- desinnere nach Santiago de Compostela. Seit 2014 gibt es 2 kürzere Varianten dieses bedeutenden Pilgerwegs: von Porto aus entweder weiter durch das Landesinnere oder entlang der Atlantikküste. Sie haben sich inzwischen vom Geheimtipp zum zweitbeliebtesten Jakobsweg nach dem Camino Francés entwickelt. Vor allen auch deshalb, weil sie leicht begehbar und gut markiert sind und somit auch für Anfänger in knapp 2 Wochen erlebbar sind. Der Fotokünstler und erfahrene Jakobspilger Michael Weinmann hat sich inzwischen zweimal auf den Weg ge- macht und berichtet live von seinen berührenden, faszi- nierenden Erlebnissen auf diesen Reisen, die er mit seinen beeindruckenden Fotos von tollen Landschaften, kleinen Fischerdörfern, historischen Gebäuden und liebenswerten Menschen präsentiert. Stiftung Liebenau „Demenz am Lebensende“ – Vortrag mit Dr. Jochen Tenter Das Hospiz im Franziskuszentrum der Stiftung Liebenau lädt am Dienstag, 25. November, um 18 Uhr zu einem Vortrag mit Dr. Jochen Tenter in den Konferenzraum des Franziskuszentrums in Friedrichshafen ein. Unter dem Titel „Demenz am Lebensende“ spricht der erfahrene Nervenarzt, der über drei Jahrzehnte als Che- farzt der Abteilung Alterspsychiatrie und Psychotherapie im Zentrum für Psychiatrie in Weissenau tätig war, über seine langjährige Arbeit mit Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Während in der öffentlichen Diskus- sion häufig frühe pharmakologische Therapien im Vor- dergrund stehen, die nur für einen kleinen Teil der Be- troffenen mit sicher diagnostizierter Alzheimerkrankheit infrage kommen, bleibt der spätere Verlauf der Erkran- kung oft unerwähnt. Da es für keine Form der Demenz eine ursächliche Behandlung gibt, rückt die palliative Versorgung zunehmend in den Mittelpunkt. Dr. Tenter möchte aufzeigen, wie Symptome, wie Angst, Unruhe, Trugwahrnehmungen oder Misstrauen, häufig zu- friedenstellend behandelt werden können, und wie wichtig es ist, den Betroffenen so lange wie möglich selbststän- diges Handeln zu ermöglichen. Er stellt Konzepte vor, die vorhandene Fähigkeiten gezielt fördern, und erläutert, wie Angebote im Verlauf der Erkrankung angepasst werden müssen, um Über- wie Unterforderung zu vermeiden. Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit für Fra- gen und den Austausch eigener Erfahrungen. Der Vortrag richtet sich an Angehörige von Demenzkranken, Mitarbei- tende aus dem Pflegebereich und natürlich an alle Inter- essierten. Der Eintritt ist frei, Spenden für die Hospizarbeit sind willkommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Vortrag „Demenz am Lebensende“ mit Dr. Jochen Tenter Dienstag, 25. November 2025, 18 Uhr Franziskuszentrum, Franziskusplatz 1, 88045 Friedrichs- hafen Eintritt frei – Spenden sind willkommen Keine Anmeldung erforderlich www.stiftung-liebenau.de/pflege Gospelchor Waldburg Herzliche Einladung Auch im Jubiläumsjahr gibt der Gospelchor Waldburg seine beliebten Adventskonzerte. Wir freuen uns, gemein- sam mit Ihnen, unser 25-jähriges Bestehen zu feiern. Un- ter der bewährten Leitung von Kathrin Moll tritt der Chor insgesamt dreimal auf: Samstag, 22.11. um 18.00 Uhr in Amtzell, Kirche St. Johan- nes und St. Mauritius. Sonntag, 23.11. um 17.00 Uhr in Reute, Kirche St. Peter und Paul. Sonntag, 30.11. um 17.00 Uhr in Waldburg, Kirche St. Ma- gnus. Das Repertoire reicht vom sakralen Spiritual über den tra- ditionellen bis hin zum modernen Gospel. Mit dabei sind Highlights aus den vergangenen 25 Jahren. Afrikanische Rhythmen runden das Programm ab. Die hoffnungsvol- len Texte, die wohlklingenden Harmonien und die mitrei- ßenden Rhythmen sprechen vielen Menschen aus dem Herzen. Erleben Sie zusammen mit dem Chor die Freude und Kraft der Gospelmusik beim gemeinsamen Singen, Klatschen und Tanzen. Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten. Diese ge- hen in diesem Jahr an „Clinic home Interface“, die „Klinik- clowns“ und die Stiftung „Valentina“. Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmel- fahrt Baienfurt e.V. Adventskonzert in Baienfurt mit dem Weihnachtsora- torium v. J. S. Bach Der Förderkreis Kirchenmusik Mariä Himmelfahrt Baien- furt e.V. lädt herzlich in die Pfarrkirche ein zum Adventskonzert mit Kirchenchor, Jugendkantorei, Solisten und Orchester am Sonntag, 30. November 2025 (1. Advent) um 17 Uhr. Leitung: Maria Hummel. Zur Aufführung kommt das Weihnachtsoratorium Teil IV – VI von Johann Sebastian Bach (1685 - 1750) Als Solisten wirken mit: Leila Trenkmann, Sopran; Raika Lätzer, Alt; Ulf Gloede, Tenor; Marco Vassalli, Bass; Anna Theresa Mikolásek, Violine; Gisela Feifel-Vischi, Oboe; Hermann Ulmschnei- der, Trompete; Christian Beemelmans, Horn; Verena Stei, Violoncello; Wolfgang Baur, Orgel. Der Kartenvorverkauf findet bei „Brillen Jerg“ Baien- furt (vormittags), über Chorsänger/innen oder Wilhelm Muschel (Tel. 0751/52720, E-Mail: wmuschel@nc-online.de) statt. Eintritt: 17,- €, ermäßigt 14,- €; Kinder bis 12 Jahre frei. Abendkasse ab 16 Uhr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 Veranstaltungen des Ernährungs- zentrum Oberschwaben im Dezember Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Dezember anbietet. Kraut & Köstlich: Sauerkrautvielfalt für Genießer: On- line-Workshop am Donnerstag, 4. Dezember Im Winter ist Sauerkraut eine gute Quelle für Vitamin C. Im Online-Workshop „Kraut & Köstlich: Sauerkrautviel- falt für Genießer“ geht es um die Weiterverarbeitung von Sauerkraut zu schmackhaften Gerichten. Ebenfalls erfahren die Teilnehmenden welche Vorteile das Kochen mit Sauerkraut hat. Der Online-Workshop mit Referentin Katja Sontheimer findet am Donnerstag, 4. Dezember um 17.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Die Teilneh- menden erhalten eine Woche vor der Veranstaltung die Einkaufsliste, zwei Tage vor der Veranstaltung die Vor- bereitungsliste und den Link für den Online-Workshop. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 10. Dezember Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 10. Dezem- ber um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmelde- schluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Krebsberatungsstelle Oberschwaben/ Allgäu e.V. Kneipp’sche Unterstützungsmöglichkeiten für Kreb- serkrankte Ort: Oberschwabenklinik St. Elisabethen-Klinikum Ra- vensburg, C41 Termin: 1. Dezember 2025 von 15.30 – ca. 18.00 Uhr Individuelle Wasseranwendungen können mit wenig Auf- wand körperliche und seelische Probleme positiv beein- flussen. Die Abwehrkräfte werden gestärkt, der Kreislauf und das Nervensystem angeregt. Unsere Referentin Beate Metzler ist Kneipp Gesund- heitstrainerin (SKA), sie wird Ihnen Anwendungsbeispie- le für den Alltag, Kurzübungen zur Aktivierung und Stres- sreduzierung geben. Anmeldung bei der Krebsberatungsstelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Was sonst noch interessiert Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkas- senbeitrag 2026 ist der 01.01.2026. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhal- ten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitrags- satzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenos- senschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig. Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Vieh- verwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen. Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: !!!Achtung Änderung ab 2026!!! Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026 (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein) Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben. Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a.: Gefangengehaltene Wildtiere (z. B. Damwild, Wild- schweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s. o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Bei- tragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaft- lichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkas- se muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchen- kasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebo- gen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht so- wie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf un- serer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; In- ternet: www.tsk-bw.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Arbeitsmarktdrehscheibe - Ein Veranstaltungs- hinweis der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Die Bundesagentur für Arbeit veranstaltet vom 25. – 27.11.2025 unter dem Motto „Von Arbeit in Arbeit“ eine kostenlose digitale überregionale Informationsveran- staltung. Hier stellen sich Unternehmen, die aktuell Per- sonal suchen, in einem kurzen Pitch vor. Zielgruppen der Veranstaltung sind Menschen, die gerade von der Trans- formation am Arbeitsmarkt betroffen sind. Egal, ob Sie sich umorientieren möchten, bereits in einer Transferge- Nummer 47 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 sellschaft sind oder sich über Perspektiven informieren möchten - nehmen Sie teil und lassen Sie sich informieren. Unser Arbeitsmarkt befindet sich in einem Umbruch. Viele Unternehmen stehen vor umfangreichen Veränderungs- prozessen. Einige haben bereits konkrete Abbaupfade ein- geschlagen und setzen Personal frei. Auf der anderen Seite gibt es jedoch Unternehmen, die Arbeitskräfte suchen. In unserer digitalen überregionalen Arbeitsmarktdreh- scheibe - Von Arbeit in Arbeit möchten wir Ihnen kurz- und mittelfristige Perspektiven aufzeigen. Personalsuchende Unternehmen stellen sich in einem kurzen Pitch vor. Sie erhalten Einblicke in • die Unternehmenswerte und Unternehmenskultur, • mögliche Zukunftsperspektiven, • Karrierechancen und Weiterentwicklungsmöglichkei- ten sowie • v in die Bewerbungswege. Nehmen Sie teil und lassen Sie sich inspirieren. Die Teil- nahme ist kostenlos und OHNE Anmeldung unter https:// eveeno.com/233273572 möglich. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Grippeschutz für bestimmte Tierhalter empfohlen Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Perso- nen eine Grippeschutzimpfung, die häufigen Kontakt zu beispielsweise Geflügel, Wildvögeln oder Schweinen haben. In den vergangenen Jahren breiteten sich die Influenza- Viren insbesondere unter Geflügel und Wildvögeln stark aus. Personen mit häufigem Kontakt zu infizierten Tieren können sich unter Umständen gleichzeitig mit saisonal zirkulierenden humanen und zoonotischen Influenza-Viren infizieren. Sol- che sogenannten Ko-Infektionen können dazu führen, dass aufgrund von genetischen Veränderungen ein neuartiges Influenza-A-Virus entsteht. Dieses Virus könnte sich noch schneller von Mensch zu Mensch übertragen und somit eine Influenza-Epidemie verursachen. Auch Schweine können auf umgekehrtem Weg vom Menschen aufs Tier mit humanen Influenza-A-Viren infiziert werden. Auch so können neue gefährliche Viren entstehen. Die STIKO hat daher ihre Imp- fempfehlungen auf Personen erweitert, die häufigen Kontakt (privat oder beruflich) zu den genannten Tieren haben. In- formationen gibt es unter www.rki.de (Suchbegriff Influenza). Eine Grippeschutzimpfung schützt bei Infektion mit Grip- peviren vor einem schweren Krankheitsverlauf. Etwa zehn bis vierzehn Tage benötigt der Körper, um einen ausrei- chenden Schutz vor einer Ansteckung aufzubauen. Imp- fen lässt man sich bestenfalls zwischen Oktober und Mitte Dezember. Da sich die Virenstämme stetig verändern, ist eine jährliche Impfung wichtig. Für folgende weitere Personen empfiehlt die STIKO die Influenza-Impfung: • Menschen ab 60 Jahren • Chronisch Erkrankte, zum Beispiel bei Diabetes, Her- zerkrankungen, Asthma, Leber- und Nierenkrankheiten, neurologischen Erkrankungen sowie Erkrankungen des Immunsystems (ab einem Alter von sechs Monaten) • Gesunde Schwangere ab dem zweiten Schwanger- schaftsdrittel (bei erhöhter gesundheitlicher Gefähr- dung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel) • Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflege- heimen • Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Anste- ckungsgefahr hoch ist • Personen, die im selben Haushalt lebende oder von ih- nen betreute Risikopersonen gefährden können • Pflegende Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für die von der STIKO empfohlenen Impfungen. Informationen gibt es unter www.svlfg.de/impfungen. Bezirksleiter Marc Meier 0751 36627-15 marc.meier@lbs-sued.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de 500€ WILLKOMMENSBONUS * UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! * für neue Paketzusteller und -zustellerinnen, die im Zeitraum 01.08. – 30.11.2025 starten und Vollzeit (100%) angestellt sind * Ausbezahlung nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis * Prämie wird mit dem Gehalt ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 47 e .V . LANDEIER Im neuen DGH „Alte Schule“ Rötenbach urige Komödie von Frederik Holtkamp 26., 27., 28. und 30. Dezember 2025 jeweils um 20 Uhr 01., 02., 03., 05., 08., 09. und 10. Januar 2026 jeweils um 20 Uhr 06. Januar 2026 um 14:00 Uhr Familienvorstellung Vorverkauf ab 06.12.25 bei Alfons Milz, Tel 07527 6483 Wir bitten um tel. Reservierung von 09 bis 18 Uhr MODERNE HEIZSYSTEME 1.12. & 11.12 / 19:30 UHR Informieren Sie sich über effiziente und zukunftssichere Heizsysteme. Profitieren Sie noch von bis zu 70 Prozent Zuschuss! Nach der Förderzusage haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit für die Umsetzung. Schädler GmbH Brielhofstraße 7 | 88213 Ravensburg Anmeldung: 0751 93703 BERATUNGSABEND …daheim oder im Adler genießen 25.11. bis 23.12.2025 Köstlicher Gänsebraten Genießen Sie die Vorweihnachtszeit ganz entspannt zu Hau- se mit einem köstlichen Gänsebraten. Bei uns bekommen Sie die Gans x und fertig mit Soße, Karto elknödeln, Rotkohl und Bratapfel in gewohnter „ADLER-Qualität“. Sie schieben die Gans lediglich nochmals kurz anhand der beigefügten Anleitung in den Ofen. 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Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten * Gültig bis 30.11.2025 bei Neuanschluss. Gilt für alle Hausnotruf-Leistungen, die nicht von der Pflege kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. kasse übernommen werden. Die Kosten werden aus abrechnungstechnischen Gründen erst in dem ersten vollen Kalendermonat der Versorgung erlassen, der auf den Monat Ihres Anschlusses bei uns folgt. ** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland.** Nicht im Saarland. Malteser Hausnotruf Zuhause sicher fühlen ist Knopfsache. 1 Monat kostenlos* Informieren Sie sich hier: 0800 9966028 (kostenlos, Mo-Fr von 8-20 Uhr) malteser.de/hausnotruf Ein Knopfdruck für Sie – ein sicheres Gefühl für alle: Unser 24h-Hausnotruf. 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            Seite 1 von 39 2025 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 39 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................................. 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung ...................................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................................ 6 Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ..........................................................................6 Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 ...............................................7 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ...............................................................8 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ......................9 3. Quantitativer Bedarf ............................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ........................................................................................................11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ........................................................................21 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung .....................................................................................22 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung .....................................................................24 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ........................................................27 Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ........................................................................................28 4. Qualitativer Bedarf .............................................................................................................................. 29 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................................29 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ........................................................30 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................................31 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt .......................................................31 5. Fazit ................................................................................................................................................... 37 a) Quantitativer Bedarf ....................................................................................................................37 b) Qualitativer Bedarf ......................................................................................................................37 c) Zukunftsaussichten .......................................................................................................................37 d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung.........................................................37 e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung ..........................................................38 Seite 3 von 39 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag VK Vollzeitkraft z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 39 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 ............................................................ 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 ....................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan Baindt ..................................................................................................... 8 Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 .............................. 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung ............................... 13 Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis ..................... 15 Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 ........................................................ 16 Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 ........................................... 17 Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt ........................ 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 .............................. 21 Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung ................................................................................................ 27 Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung ................................................................................................... 27 Seite 5 von 39 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 39 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.07.2025. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2025, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt erfolgt ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt. Die Daten bis zum 31.12.2023 stammen aus dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, allerdings noch ohne die bereinigten Zahlen nach dem Zensus. Die Werte zum 31.12.2024 und 31.07.2025 wurden beim Einwohnermeldeamt Baindt erhoben, da beim Statistischen Landesamt zu diesem Zeitpunkt noch keine Angaben vorlagen. Für die Auswertung werden die Einwohnerzahlen von 2015 bis zu den genannten Stichtagen betrachtet. Auf dieser Grundlage lassen sich Entwicklungen und Trends in der Bevölkerungsstruktur der Gemeinde Baindt nachvollziehen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Zwischen 2015 und 2019 stieg die Einwohnerzahl von 5.088 auf 5.288 an. In den Jahren 2020 bis 2022 bewegten sich die Zahlen auf einem stabilen Niveau um 5.300 Einwohner. Im Jahr 2023 fiel die Zahl leicht auf 5.255. 2024 wurde mit 5.419 ein neuer Höchststand erreicht. Zum Stichtag 31.07.2025 lag die Einwohnerzahl bei 5.394 und damit etwas unter dem Wert des Vorjahres. 5088 5242 5209 5223 5288 5261 5308 5301 5255 5419 5394 4900 5000 5100 5200 5300 5400 5500 Ei nw oh ne rz ah l Jahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 31.07.2025 Seite 7 von 39 Die Daten verdeutlichen, dass die Gemeinde Baindt seit 2015 insgesamt ein leichtes Wachstum verzeich- net. Nach einer Phase stabiler Werte zwischen 2020 und 2022 zeigt sich ein Anstieg in den Jahren 2023 und 2024. Der leichte Rückgang im Jahr 2025 deutet auf eine Stabilisierung der Einwohnerent- wicklung hin und liegt im Rahmen der üblichen Schwankungen der vergangenen Jahre. Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 31. 07.2025 In diesem Abschnitt wird die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 31.07.2025 dargestellt. Die Auswertung zeigt die Veränderungen der Geburtenzahlen und verdeutlicht ihre Bedeutung für die Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Die Daten zeigen einen wellenartigen Verlauf der Geburtenzahlen mit erkennbaren „Geburtenhügeln“. In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Geburtszahlen deutlich höher als 2020, das mit 38 Kindern einen schwächeren Jahrgang darstellte. In den Jahren 2021 bis 2024 stiegen die Geburtenzahlen wieder an und bewegten sich zwischen 53 und 59 Kindern pro Jahr. Zum Stichtag 31.07.2025 wurden bisher 33 Geburten verzeichnet, was auf ein vergleichbares Ergebnis zu den Vorjahren hindeutet. Der Geburtenanstieg 2018 und 2019 führte zur Eröffnung einer zusätzlichen Gruppe im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne. Diese Kinder treten zwischen 2024 und 2026 in die Schule ein. Die geringere Zahl an Geburten im Jahr 2020 sowie die entlastende Wirkung der zusätzlichen Gruppe sorgten zwi- schenzeitlich für eine Entspannung der Betreuungssituation, sodass diese Gruppe vorübergehend aufgrund von Personalmangel geschlossen werden konnte. Absehbar ist jedoch, dass die höheren Geburtsjahr- gänge 2021 bis 2023 zu einer erneuten Auslastung der Gruppen führen und eine Wiedereröffnung der Gruppe erforderlich ist. 56 66 62 38 59 53 53 59 33 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Geburten Ja hr e Geburten von 2017 bis 31.07.2025 Seite 8 von 39 Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Abbildung 3 Ortsplan Baindt Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Der kommunale Kindergarten Sonne, Mond und Sterne liegt auf dem gemeinsamen Bildungsgelände mit der Klosterwiesengrundschule. Er umfasst drei Häuser für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt. Im Haus Sonne (Altbau) werden in zwei Gruppen (Sonnenschein und Sonnenstrahl) Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Im Haus Sterne (Schulgebäude) befinden sich zwei Krippengruppen (Sternenlicht und Sternenstaub) für Kinder von einem bis drei Jahren. Eine weitere Gruppe ist derzeit geschlossen. Nach einer Wiedereröff- nung werden dort Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne betreut. Seite 9 von 39 Im Haus Mond (Neubau) bestehen drei Gruppen (Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe). Zwei Gruppen betreuen Kinder ab drei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne, eine weitere Gruppe Kinder ab zwei Jahren. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten bis zum dritten Lebensjahr betreut. In einer weiteren Gruppe (Fische) werden Kinder ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. In den zwei weiteren Gruppen (Seesterne und Frösche) werden Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik e.V.“ und wird rechtlich durch eine juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigruppige Einrich- tung mit den Gruppen „Rosenrot“ und „Schneeweißchen“, in einer Gruppe werden Kinder ab dem zweiten Lebensjahr aufgenommen werden und in der zweiten Gruppe Kinder ab dem dritten Lebensjahr. Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Die nachfolgende Tabelle zeigt die verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten in den Kindergärten und in der Kindertagespflege in Baindt für das Kindergartenjahr 2025/2026. Sie berücksichtigt die unterschiedli- chen Altersgruppen und Betreuungsformen, die für die Bedarfsplanung relevant sind. Abbildung 4 Kapazitäten der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2025/2026 Seite 10 von 39 Gesamtzahl der Plätze In den Kindergärten in Baindt stehen insgesamt 270 Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung. Davon entfallen 56 Plätze auf Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze auf Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Die tatsächliche Verteilung ist variabel, da in den altersgemischten Gruppen zwei- jährige Kinder einen doppelten Platz belegen und sich dadurch die Kapazität für Kinder ab drei Jahren verändert. Kindertagespflege Die Platzkapazität in der Kindertagespflege in Baindt liegt derzeit bei fünf Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren. Eine weitere Tagespflegeperson bietet Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen an, jedoch außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (Montag bis Donnerstag ab 18:00 Uhr, freitags ab 15:00 Uhr sowie am Wochenende). Dieses Angebot ist in der Übersicht der Betreuungs- möglichkeiten nicht enthalten. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Gruppe Himmelszauber im Haus Sterne ist derzeit geschlossen. Eine Wiedereröffnung würde die Gesamtkapazität erhöhen. In den Häusern Sonne und Mond bestehen durch die altersgemischten Grup- pen flexible Anpassungsmöglichkeiten je nach Belegung durch Kinder unter drei Jahren. Waldorfkindergarten Im Kindergartenjahr 2025/2026 werden im Waldorfkindergarten 20 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Im Unterschied zu den übrigen Kindergärten in Baindt handelt es sich dabei nicht um kurzfristige Aufnahmen, die durch Zuzug oder Wegzug von Familien entstehen, sondern um eine dauerhafte Belegung durch auswärtige Kinder. Diese Entwicklung hängt mit der Ausrichtung an der Waldorfpädagogik zusam- men, die für viele Familien unabhängig vom Wohnort entscheidend ist. Daraus ergibt sich eine besondere Herausforderung für die Platzsituation der Kinder aus Baindt. 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Seite 11 von 39 Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Kinderzahlen in Baindt und der daraus abgeleitete Bedarf an Betreuungsplätzen. Grundlage sind die Einwohnermeldestatistik und die Geburtenzahlen, ergänzt durch Erfahrungswerte zur 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 39 tatsächlichen Inanspruchnahme. Durch die Auswertung lässt sich erkennen, ob die vorhandenen Betreu- ungsangebote den Bedarf decken oder Anpassungen erforderlich sind. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die Bevölkerungsent- wicklung von Kindern in Baindt von 2015 bis zum 31.07.2025 dargestellt. Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder im Vergleich zu 2015 um 9,3 % gestiegen ist. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl von 310 anspruchsberechtigten Kindern im Jahr 2024 auf 317 im Jahr 2025. Insgesamt leben 2025 in Baindt 369 Kinder, von denen 317 nach § 24 SGB VIII anspruchsberechtigt sind. Die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungs- platzes liegt bei 200 Kindern. Die Verteilung nach Altersstufen verdeutlicht deutliche Unterschiede. Bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren liegt die Inanspruchnahme bei 78 %, bei Kindern von drei bis vier Jahren sogar bei 94 %. Auch im Alter von vier bis fünf Jahren ist die Quote mit 87 % hoch. Bei Kindern unter einem Jahr beträgt die tatsächliche Inanspruchnahme lediglich 2 %, bei den sechsjährigen Kindern 19 %. Der Grund dafür ist, dass die meisten sechsjährigen Kinder bereits schulpflichtig sind und die Grundschule besuchen. Stichtag für die Einschulung ist der 30. Juni. Kinder, die nach diesem Datum geboren sind, gelten als sogenannte Kann-Kinder. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind in die Schule eintritt oder noch ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleibt. Erfahrungsgemäß verbleibt der Großteil dieser Kinder im Kindergarten, während nur ein kleiner Teil – vor allem Kinder mit Geburtstagen im Juli oder August – bereits eingeschult wird. Seite 13 von 39 Die Empfehlungen der Familienforschung des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 sehen für die tatsächliche Inanspruchnahme vor, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50 % und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25 % der Plätze vorzusehen sind. Die in Baindt vorliegenden Werte liegen mit 28 % für Kinder von einem bis zwei Jahren und 78 % für Kinder von zwei bis drei Jahren über diesen Empfehlungen. Damit ergibt sich für das Kindergartenjahr 2025/2026 ein Bedarf von 201 Betreuungsplätzen. Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung) wird die Betreuungssituation für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf Grundlage der aktuellen Einwohnermeldeliste sowie der Geburtenzahlen des Statistischen Landesamts dargestellt. Abbildung 6 Abgleich anspruchsberechtigte Kinder und tatsächliche Betreuung Aus der Berechnung geht hervor, dass 263 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kinder- gartenjahr 2025/2026 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Für 208 Kinder dieser Alters- gruppe ist die Betreuung vorgesehen. Von den 54 Kindern, die im Verlauf des Kindergartenjahres zwei Jahre alt werden, sind 19 eingeplant. 51 Kinder erreichen im Laufe des Kindergartenjahres das erste Lebensjahr, hiervon sind zwei Kinder für eine Betreuung vorgesehen. Kinder, die ab August 2025 und später geboren werden, sind für die aktuelle Planung nicht relevant, da sie nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Anfragen für diese Kinder werden an das Jugendamt Ravensburg weitergeleitet, um gemeinsam eine mögliche Betreuung zu prüfen. Seite 14 von 39 Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von August bis Dezember 2025 unvollständig. Dies beeinflusst die Berechnung der Plätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 nicht, da der Bedarf in dieser Altersstufe bei lediglich 2 % liegt und die Zuständigkeit beim Jugendhilfeträger des Landkreises liegt. Aus den Differenzen wird ersichtlich, dass ein Teil der Kinder aktuell nicht in den Einrichtungen in Baindt berücksichtigt ist, sodass im nächsten Schritt der Vergleich von vorhandenen und benötigten Betreuungs- plätzen erforderlich ist. Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze Der Vergleich der Kapazitäten der Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2025/2026 (siehe Abbil- dung 4) mit den Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder und der tatsächlichen Betreuung (siehe Abbil- dung 7) verdeutlicht die aktuelle Situation. Insgesamt stehen 249 Plätze zur Verfügung. Diese teilen sich auf in 56 Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren und 193 Plätze für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt. Demgegenüber zeigt sich ein Bedarf von 263 Plätzen für Kinder ab drei Jahren. Daraus ergibt sich rech- nerisch eine Differenz von 70 Plätzen. Diese Zahl relativiert sich jedoch, da nicht alle Kinder in Baindt betreut werden, Familien teilweise auf einen Kindergartenplatz verzichten und die Belegung in den alters- gemischten Gruppen die Kapazität für Ü3-Kinder verändert. Zweijährige Kinder belegen dort zwei Plätze, wodurch sich die Zahl der verfügbaren Ü3-Plätze je nach aktueller Belegung erhöht oder verringert. Im Bereich der unter Dreijährigen stehen, wenn die geschlossene Gruppe im Haus Sterne wieder geöffnet ist, ausreichend Plätze zur Verfügung. Bei den über Dreijährigen bleibt dagegen eine rechnerische Lücke bestehen, die sich durch die genannten Faktoren teilweise ausgleicht. Die altersgemischten Gruppen er- schweren dadurch zwar die exakte Planung, bieten jedoch zugleich Spielräume, um auf Schwankungen in den einzelnen Altersstufen zu reagieren. Seite 15 von 39 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Die nachfolgende Tabelle (Abbildung 7 – Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt ge- plante Veränderungen der Betreuungsplätze in den Kindergärten der Gemeinde Baindt. Abbildung 7 Anpassungen der Betreuungsplätze durch Änderung der Betriebserlaubnis Grundlage sind geplante Änderungen der Betriebserlaubnisse. In der Übersicht wird dargestellt, welche Gruppen betroffen sind, wie sich die Kapazitäten verändern und welche Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt werden müssen. Der Vergleich der allgemeinen Kapazitäten (Abbildung 4) mit den geplanten Anpassungen (Abbildung 7 Anpassungen durch Änderung der Betriebserlaubnis) zeigt zwei Veränderungen, die in der weiteren Be- darfsplanung berücksichtigt werden müssen. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sonne (Erläuterung 1) Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Sonne, betrifft die geplante Anpassung die Gruppen „Sonnenschein“ und „Sonnenstrahl“. Nach der geltenden Konzeption sollen dort künftig ausschließlich Kinder ab vier Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Damit erhöht sich die Zahl der Plätze je Gruppe von 22 auf 25 Kinder. Für die Umsetzung ist eine Änderung der Betriebserlaubnis erforderlich. Mit dieser Anpassung wird die Aufnahme im Haus Sonne klarer strukturiert und die Zahl der Plätze für Kinder ab vier Jahren gezielt erweitert. Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Haus Sterne (Erläuterung 2) Im Haus Sterne soll die derzeit geschlossene Gruppe „Himmelszauber“ zum 01.01.2026 wiedereröffnet werden. Die Öffnung der Gruppe wird notwendig, da die Plätze für Kinder unter drei Jahren außerhalb Seite 16 von 39 der Krippengruppen nicht ausreichen und in dieser Gruppe zusätzlich Kinder ab drei Jahren aufgenommen werden können. Geplant ist eine altersgemischte Gruppe in VÖ mit bis zu sieben Stunden Betreuung täglich für Kinder ab zwei Jahren bis zum Übergang in das Haus Sonne. Eine Betreuung ist bis 14:00 Uhr vorgesehen. Um bei künftigem Bedarf keine erneute Betriebserlaubnisänderung beantragen zu müssen, wird die Betriebs- erlaubnis direkt für die Ganztagesbetreuung mit 45 Wochenstunden beantragt. Problematisch bleibt die Personalsituation, da eine gesicherte Besetzung Voraussetzung für die Wiedereröffnung ist . Auswirkung auf die Platzkapazitäten Durch diese Anpassungen bleibt die Kapazität für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren mit 56 Plätzen unverändert. Für Kinder ab drei Jahren steigt die Zahl der Plätze von 193 auf 224. Diese rechnerische Erweiterung hängt unmittelbar den anstehenden Änderungen der Betriebserlaubnisse und der gesicherten Personalsituation ab. Die dargestellten Anpassungen zeigen, dass die quantitative Entwicklung der Betreu- ungsplätze eng mit organisatorischen und rechtlichen Entscheidungen verknüpft ist und nur in Verbindung mit einer gesicherten Personalausstattung umgesetzt werden kann. Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 8 – Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025) zeigt die tatsächliche Auslastung der Betreuungsplätze zum Ende des Kindergartenjahres 2024/2025. Abbildung 8 Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2025 Insgesamt standen 274 Plätze zur Verfügung, von denen 251 belegt waren. Damit blieben 23 Plätze frei. Von den 100 angebotenen Ganztagesmodulen waren 64 belegt, 36 blieben offen. Auffällig ist, dass 27 Plätze von auswärtigen Kindern genutzt wurden, überwiegend im Waldorfkindergarten. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 5 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 20 2 10 0 10 8 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 24 1 10 8 2 16 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 24 1 10 9 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 6 4 1 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 24 1 10 4 6 1 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 10 0 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 22 0 10 9 1 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 12 9 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 12 10 2 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe AM/RG/VÖ/GT 22 19 3 10 3 7 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen RG/VÖ/GT 25 20 5 10 6 4 1 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 25 0 10 9 1 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 274 251 23 100 64 36 0 27 Belegung der Plätze Stand 31.07.25 Seite 17 von 39 Geplante Aufnahmen Kiga-Jahr 25/26 zum 31.07.2026 Die nachfolgende Tabelle (siehe Abbildung 9 – geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026) zeigt die für das Kindergartenjahr 2025/2026 vorgesehene Belegung zum Stichtag 31.07.2026. Abbildung 9 geplante Belegung der Plätze in Baindt bis 31.07.2026 Gesamtzahl der Kinder und Plätze Zum Stichtag 31.07.2026 ist die Betreuung von 237 Kindern vorgesehen. Insgesamt stehen 36 freie Plätze zur Verfügung. Die aktuell geschlossene Gruppe Himmelszauber ist in dieser Zahl nicht berücksich- tigt. Mit einer Wiedereröffnung ab 01.01.2026 ergäben sich zusätzlich 22 Plätze. Verfügbarkeit im Jahresverlauf Ein Teil der freien Plätze wird erst ab Mai 2026 verfügbar. Gründe hierfür sind das Erreichen des dritten Lebensjahres und damit verbundene Wechsel in Kindergartengruppen sowie Altersübergänge in den al- tersgemischten Gruppen. Krippen- und Altersmischgruppen In den Krippengruppen sind sechs Plätze für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren frei. In den alters- gemischten Gruppen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren sind vier Plätze verfügbar. Ganztagesbetreuung Derzeit sind 35 Ganztagesplätze unbesetzt. Drei Modulbuchungen fehlen noch. Sollten diese Kinder ein Ganztagesmodul wählen, ist die Aufnahme mit den vorhandenen Kapazitäten möglich. Durch die Vorga- ben des KVJS gilt nun die Regelung, dass maximal zehn Ganztageskinder pro Nachmittag in einer Gruppe betreut werden dürfen. Da nicht alle Kinder an allen Tagen ein Modul buchen, kann die Zahl der tatsäch- lich belegbaren Plätze steigen, solange die Nachmittagsgrenze eingehalten bleibt. E in ri c h tu n g G ru p p e B e tr ie b s fo rm P lä tz e i n s g e s a m t B e le g u n g b is 3 1 .0 7 .2 0 2 6 ü b ri g e P lä tz e m ö g li c h e G a n z ta g e s b e tr e u u n g a m T a g g e b u c h te G a n z ta g e s b e tr e u u n g in s g e s a m t ü b ri g e G a n z ta g e s p lä tz e fe h le n d e B u c h u n g e n a u s w ä rt ig e K in d e r Waldorf Kiga Rosenrot AM/VÖ 22 15 7 10 0 10 6 Waldorf Kiga Schneeweißchen VÖ/GT 25 22 3 10 6 4 14 Kiga St. Martin Seepferdchen Krippe VÖ 10 10 0 0 0 0 Kiga St. Martin Fische RG/VÖ/GT 25 25 0 10 7 3 1 Kiga St. Martin Frösche AM/RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 2 Kiga St. Martin Seesterne RG/VÖ/GT 25 25 0 10 6 4 Kita SMS Haus Sonne Sonnenschein AM/RG/VÖ/GT 22 17 5 10 8 2 Kita SMS Haus Sonne Sonnenstrahl AM/RG/VÖ/GT 22 18 4 10 8 2 Kita SMS Haus Sterne Sternenstaub Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Sternenlicht Krippe VÖ 10 7 3 0 0 0 Kita SMS Haus Sterne Himmelszauber VÖ 0 0 0 0 0 0 Kita SMS Haus Mond Sternschnuppe RG/VÖ/GT 25 24 1 10 7 3 Kita SMS Haus Mond Regentröpfchen AM/RG/VÖ/GT 22 20 2 10 4 6 Kita SMS Haus Mond Regenbogen RG/VÖ/GT 25 23 2 10 12 -2 Kindertagespflege VÖ 5 5 Gesamt 273 237 36 100 65 35 3 20 voraussichtliche Platzbelegung im Kinderjahr 25/26 Seite 18 von 39 Auswärtige Kinder Im Kindergartenjahr 2025/2026 besuchen Kinder aus anderen Gemeinden fast ausschließlich den Wal- dorfkindergarten. Von den dortigen 47 Plätzen sind 20 Plätze durch auswärtige Kinder belegt. Vergleich Abbildung 8 und Abbildung 9 Ein Vergleich der Tabellen (siehe Abbildung 8 und Abbildung 9) verdeutlicht die Veränderungen zwischen dem Stichtag 31.07.2025 und dem Stichtag 31.07.2026. Die Gesamtzahl der Kinder sinkt von 251 belegten Plätzen auf 237 vorgesehene Kinder, während sich die Zahl der freien Plätze von 23 auf 36 erhöht. Die Auslastung der Krippengruppen bleibt nahezu stabil, wobei 2026 sechs freie Plätze bestehen. In den altersgemischten Gruppen steigt die Zahl der freien Plätze leicht von drei auf vier. Im Bereich der Ganz- tagesbetreuung bleibt die Buchung nahezu gleich. Deutlich wird es auch im Waldorfkindergarten: Während 2025 noch 27 auswärtige Kinder insgesamt in Baindt betreut wurden, stammen 2026 fast alle auswärtigen Kinder aus dem Waldorfkindergarten. Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege In der nachfolgenden Grafik (Abbildung 10) wird die Zahl der in Baindt wohnhaften Kinder sowie der in Baindt betreuten Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz dargestellt, ergänzt um Vormerkungen für die kommenden Kindergartenjahre. Abbildung 10 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt Zum Stichtag 31.07.2025 leben in Baindt 317 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Für 42 Kinder ist die Betreuungssituation noch offen. 16 Kinder besuchen Einrichtungen in anderen Gemeinden. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 liegen 46 Vormerkungen vor, für 2027/2028 sind es 13. Für die Jahre 2028/2029 und 2029/2030 gibt es bislang kaum oder noch keine Anmeldungen. 317 42 16 46 13 1 0 0 50 100 150 200 250 300 350 Stand 31.07.2025 Baindter Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintrit t Seite 19 von 39 Vormerkungen werden grundsätzlich erst ab der Geburt angenommen, eine Anmeldung während der Schwangerschaft oder vor der Geburt ist nicht möglich. Die erfassten Vormerkungen bilden eine wichtige Grundlage für die Bedarfsplanung und ermöglichen, Entwicklungen frühzeitig einzuschätzen und Kapazitäten entsprechend anzupassen. Kinder, deren Betreuung für das Kiga-Jahr 2025/2026 unklar ist In der folgenden Darstellung wird aufgezeigt, bei wie vielen Kindern zum Stichtag die Betreuungssituation noch nicht abschließend geklärt ist. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist Zum Stichtag zeigt sich, dass die Betreuung von insgesamt 42 Kindern unklar ist. Darunter befinden sich 20 Kinder, die im Laufe des Kindergartenjahres ein Jahr alt werden, sowie 10 Kinder, die zwei Jahre alt werden. Für sechs Kinder, die drei Jahre alt werden, liegt ebenfalls noch keine feste Planung vor. Hinzu kommen vier Kinder, die fünf Jahre alt und zwei Kinder, die sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die im Laufe des Jahres vier Jahre alt werden, ist die Betreuung gesichert. Die Gründe für die unklare Betreuung sind vielfältig: • Manche Sorgeberechtigte sehen derzeit keinen unmittelbaren Bedarf an einem Betreuungsplatz. • Andere Kinder werden in Großtagespflege oder durch Tagesmütter betreut, deren Daten aus Da- tenschutzgründen nicht an die Gemeinde übermittelt werden. • In wenigen Fällen verzögert sich die Aufnahme, da aufgrund des Mangels an Kinderärzten not- wendige Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) nicht fristgerecht durchgeführt werden kön- nen. 20 10 6 0 4 2 0 5 10 15 20 25 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden Kinder bei denen die Betreuung unklar ist Seite 20 von 39 • Ebenso führen bei einer geringen Anzahl von Kindern fehlende Impftermine dazu, dass der Nach- weis des Masernschutzes nicht rechtzeitig vorliegt. • Vereinzelt scheitert die Aufnahme daran, dass Familien die finanziellen Mittel für die Elternbeiträge nicht aufbringen können, gleichzeitig jedoch keine Unterstützung vom Jugendamt erhalten, da ihr Einkommen knapp über den Bewilligungsgrenzen liegt. Um mehr Klarheit zu gewinnen, wurden alle Sorgeberechtigten angeschrieben und um eine Rückmeldung zum konkreten Betreuungsbedarf gebeten. Dadurch konnte die Zahl der unklaren Fälle bereits von ur- sprünglich 68 auf 50 reduziert werden. Zukünftig ist vorgesehen, diese Abfrage im Abstand von drei Monaten zu wiederholen, um eine kontinuierliche Aktualisierung der Daten sicherzustellen. Vergleich der Belegung, Kinderzahlen und offenen Betreuungssituationen Die Auswertung der Abbildungen 9 bis 11 zeigt die Unterschiede zwischen der geplanten Belegung, den tatsächlichen Kinderzahlen und den Fällen mit unklarer Betreuung. Zum Stichtag 31.07.2026 sind in Baindt 318 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt gemeldet (Abbildung 10). Davon sind 237 Kinder für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen eingeplant (Abbildung 9). Zusätzlich stehen 35 freie Plätze zur Verfügung. Im Gegensatz dazu weist Abbildung 11 aus, dass die Betreuung von 50 Kindern noch nicht abschließend geklärt ist. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die freien Plätze nicht ausreichen, um die unklaren Fälle vollständig abzudecken. Selbst wenn alle 35 freien Plätze vergeben werden, bleibt eine Lücke von 15 Plätzen. Entlastung schafft perspektivisch die geplante Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ ab 01.01.2026, wodurch 22 zusätzliche Plätze zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass 20 Kinder aus anderen Gemeinden in Baindt, überwiegend im Waldorfkindergarten, betreut werden, während 15 Baindter Kinder Einrichtungen in anderen Gemeinden besuchen. Damit ver- schiebt sich ein Teil der Kapazitäten über Gemeindegrenzen hinweg, was die Bedarfsplanung zusätzlich erschwert. Insgesamt zeigt der Vergleich, dass die vorhandenen Plätze knapp bemessen sind und dass die Zahl der unklaren Fälle in engem Zusammenhang mit persönlichen, organisatorischen, medizinischen und finanzi- ellen Rahmenbedingungen steht. Seite 21 von 39 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr In Baindt besteht derzeit keine Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von einem Jahr. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 ging eine Anfrage von Sorgeberechtigten ein, die eine Ganzta- gesbetreuung für ihr Kind unter zwei Jahren wünschten. Dieses Kind erhält nun einen Platz in der Großta- gespflege in Weingarten. Durch eine Anpassung im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, steht seit kurzem für Kinder ab zwei Jahren eine gekürzte Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Eine von zwei Anfragen konnte damit berücksichtigt werden. Für die zweite Familie war das Angebot nicht ausreichend, da eine Betreuung bis 16:30 Uhr erforderlich war. Dieses Kind wird ebenfalls in der Großtagespflege in Weingarten betreut. Die Rückmeldungen zeigen, dass auch für Kinder unter drei Jahren ein Bedarf an Ganztagesbetreuung besteht, der derzeit nur eingeschränkt aber ausreichend innerhalb der Gemeinde abgedeckt wird. Ganztagesbetreuung ab drei Jahren In der Abbildung 12 sind Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung dargestellt. Diese Angebote stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kindergartenjahr 2025/2026 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitagnachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kiga zwischen 13:00 und 14:00 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung ab zwei Jahren bis zum Schuleintritt 25_26 Im Kindergartenjahr 25/26 stehen aktuell noch 36 Ganztagesplätze in unterschiedlichen Modulen zur Verfügung. Von drei Familien liegt noch keine Modulbuchung für das Jahr 2025/2026 vor. Dennoch ist absehbar, dass der Bedarf hierfür gedeckt ist. Seite 22 von 39 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist sehr gering, nur wenige Sorge- berechtigte nehmen diese Möglichkeit in Anspruch. Sollte dennoch ein Betreuungsplatz für ein Kind unter einem Jahr erforderlich sein, stehen den Eltern verschiedene Optionen offen: • Betreuung durch eine Tagespflegeperson in Baindt. Sie verfügt über fünf Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg, um eine passende Betreuungsmöglichkeit zu finden. • Anfrage bei der Großtagespflege Weingarten Groß und Klein, in der derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis zwei Jahre Ab dem 01.04.2026 stehen für Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren wieder ausreichend Plätze zur Verfügung. Frei werden diese Plätze, da Kinder in der Krippe drei Jahre alt werden und in eine Gruppe ab drei Jahren wechseln. Neue Aufnahmen sind ebenfalls erst ab diesem Zeitpunkt möglich, da zuvor keine Aufnahmetermine vorgesehen sind. In dieser Altersstufe lag eine Anfrage für Ganztagesbetreuung vor, die über die Großtagespflege in Wein- garten abgedeckt wurde. Aufgrund der geringen Zahl an Anfragen besteht derzeit kein Bedarf, Ganzta- gesplätze für Kinder dieser Altersgruppe in Baindt einzurichten. Für 24 Kinder, die im Kindergartenjahr 2025/2026 ein Jahr alt werden, liegt bislang keine Vormerkung vor. Sollte eine Vormerkung erfolgen, ist die Gemeinde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Betreuung anzubieten. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist dies jedoch eher unwahrschein- lich. Kinder von zwei bis drei Jahren Alle Vormerkungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren können derzeit berücksichtigt werden. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 gibt es jedoch 12 Familien, deren Kinder in diesem Zeitraum zwei Jahre alt werden und für die bislang keine Vormerkung vorliegt. In den altersgemischten Gruppen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Haus Mond, sowie im Waldorfkindergarten stehen aktuell vier Plätze für diese Altersgruppe zur Verfügung. Seite 23 von 39 Sollten alle 12 Familien kurzfristig eine Vormerkung abgeben, wäre die Öffnung der Gruppe Himmels- zauber erforderlich. Mit einer angepassten Betriebserlaubnis könnten dort bis zu sieben Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren aufgenommen werden. Zusätzlich entstünden acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren, sodass insgesamt 22 Kinder betreut werden könnten. Die entsprechende Änderung der Be- triebserlaubnis ist bereits in Planung. Die größte Herausforderung liegt in der personellen Situation. Eine Betriebserlaubnisänderung ist nur mit ausreichend Personal möglich. Ein Start mit halber Gruppengröße und halber Personalstärke wäre zwar theoretisch möglich, aktuell steht jedoch selbst dieses Personal nicht zur Verfügung. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen für Kinder ab drei Jahren konnten berücksichtigt werden. Auch der Bedarf an Ganzta- gesplätzen ist in Baindt für diese Altersgruppe gedeckt. Bei 14 Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren ist unklar, ob die Familien eine Betreuung in Baindt wünschen. Für diese Kinder liegt bislang keine Vormerkung vor, zudem erfolgte auf die Bedarfserhebung keine Rückmeldung. Es ist daher anzunehmen, dass in den meisten Fällen kein Betreuungswunsch besteht. Sollten dennoch weitere Vormerkungen eingehen, stehen in den Kindergärten bis zu 24 zusätzliche Plätze für diese Altersstufe zur Verfügung. Mit der geplanten Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ab Januar 2026 entstünden darüber hinaus acht weitere Plätze für Kinder ab drei Jahren. Insgesamt zeigt sich damit, dass die Versorgungslage für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt derzeit entspannt ist und auch bei zusätzlichen Vormerkungen ausreichend Kapazitäten bestehen. Zusammenfassung Die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung zeigen, dass die Platzkapazitäten in Baindt insgesamt ausreichend sind. Voraussetzung dafür ist die Wiedereröffnung der Gruppe „Himmelszauber“ im Haus Sterne. Ohne diese zusätzliche Gruppe entsteht sowohl im Bereich der zwei- bis dreijährigen Kinder als auch im Ü3-Bereich ein hohes Risiko für Engpässe, sobald neue Vormerkungen hinzukommen. Die perso- nelle Situation reicht für die Wiedereröffnung derzeit nicht aus und erschwert den notwendigen Schritt erheblich. Seite 24 von 39 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete Die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder in Neubaugebieten gestaltet sich aus mehreren Gründen als Herausforderung. Erstens können die zukünftigen Bewohner dieser Grundstücke oft erst nach dem Abschluss der Bauarbeiten und der tatsächlichen Bezugsfertigkeit ermittelt werden. Bis dahin ist es schwer vorherzusagen, wie viele Kinder im betreffenden Alter dort einziehen werden. Zweitens hängt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen stark von Faktoren ab, die sich während und nach der Fertigstellung des Neubaus ändern können, wie der Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in der Umge- bung, Änderungen in der familiären Situation der Bewohner oder sogar regionalen wirtschaftlichen Ent- wicklungen. Drittens sind Prognosen über die zukünftige Nutzung der Betreuungseinrichtungen komplex, da sie von individuellen Entscheidungen der Familien abhängen, die oft von vielen Faktoren beeinflusst werden, da- runter auch persönliche Präferenzen und die Verfügbarkeit alternativer Betreuungsoptionen. Aufgrund dieser Unsicherheiten und der variablen Natur der Einzugszeiten und -muster auf Neubaugrund- stücken gestaltet sich die genaue Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder herausfordernd und erfordert eine flexible und anpassungsfähige Planung. Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße Der letzte von den acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße wurde im Frühjahr 2024 verkauft. Die Bauplatzeigentümer sind vorwiegend Familien und Personen, die zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Baugebiet Fischerareal Der geplante Baubeginn im Fischerareal für zwei der vergebenen Mehrfamilienhäuser hat sich verschoben und wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen. Die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit sind für 2027 geplant. Laut dem Bauantrag werden im Gebäudekomplex C sechs Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizim- merwohnungen und sieben Zweizimmerwohnungen errichtet. Im zweiten Bauantrag für den Gebäude- komplex D sind zwei Vierzimmerwohnungen, fünf Dreizimmerwohnungen und drei Zweizimmerwohnun- gen vorgesehen. Seite 25 von 39 Prognose der Kinderanzahl in den Gebäuden C und D Basierend auf der durchschnittlichen Kinderzahl pro Wohnungsgröße ergeben sich für die Gebäude C und D folgende Prognosen: • Bei acht Vier-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 1,25 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 10 Kindern. • Bei zehn Drei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,5 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 5 Kindern. • Bei Zehn Zwei-Raum-Wohnungen: Mit einem Durchschnitt von 0,1 Kindern pro Wohnung ergibt sich eine Prognose von 1 Kind. Insgesamt wird für die beiden Gebäude mit 16 Kindern gerechnet. Die Altersverteilung dieser Kinder (Krippen- bzw. Kindergartenalter) lässt sich jedoch schwer vorhersagen. Da die genaue Anzahl und Zusammensetzung der zukünftigen Bewohner steht erst während und nach Abschluss der Bauarbeiten feststehen wird, ist es schwierig, vorab den Bedarf an Betreuungsplätzen prä- zise zu prognostizieren. Die Verschiebung des Baubeginns beeinflusst ebenfalls die zeitliche Planung. Baugebiet Lilienstraße Das Baugebiet Lilienstraße ist inzwischen erschlossen. Geplant sind 16 Grundstücke für Einfamilienhäuser. Geplant ist der Verkauf der Bauplätze bis Ende 2025, sodass die Fertigstellung der ersten Gebäude gegen Ende 2026 möglich ist. Es ist anzunehmen, dass pro Einfamilienhaus durchschnittlich 1,5 Kinder zu erwarten sind. Somit ergibt sich eine Prognose von insgesamt 24 Kindern im Baugebiet Lilienstraße. Langfristige Bedarfsplanung bei Neubaugebieten Ein zusätzlicher Faktor, der die langfristige Bedarfsplanung durch Neubaugebiete erschwert, ist die Dyna- mik zwischen Baindter Familien, die Bauplätze erwerben und älteren Bürgern aus Baindt, die Wohnungen unter anderem im Fischerareal suchen. Dies führt dazu, dass durch Umzüge in die Neubauten Wohnungen frei werden, die voraussichtlich vermietet werden. Es ist ungewiss, ob diese freiwerdenden Wohnungen erneut von Familien mit Kindern bezogen werden, was die genaue Prognose des zukünftigen Bedarfs an Betreuungsplätzen erschwert. Unterkünfte für Asylbewerber Die Bedarfsplanung für Kindergartenplätze in Baindt ist bei Kindern aus Asylbewerberunterkünften schwer vorhersehbar. Sowohl die Zahl der zugewiesenen Personen als auch die Aufenthaltsdauer hängen von politischen Entwicklungen, Asylverfahren und rechtlichen Entscheidungen ab. Unterschiedliche Familien- konstellationen – von Einzelpersonen bis hin zu Familien mit Kindern – führen zu variierenden Betreuungs- bedarfen. Hinzu kommen kurzfristige Veränderungen durch neue Anträge, Verlegungen oder politische Seite 26 von 39 Entscheidungen. Da Vormerkungen meist fehlen entsteht der Betreuungsbedarf oft spontan. Die Verweil- dauer der Kinder im Kindergarten ist unterschiedlich und bei Umzügen erfolgen Abmeldungen häufig nicht sondern werden erst durch Nachforschungen der Fachkräfte bekannt. Die aktuelle Belegung der Unter- künfte in der Gemeinde stellt sich wie folgt dar: Friesenhäusler Straße 14 (Containeranlage): Diese vorläufige Unterbringung wird vom Landratsamt Ravensburg betreut und beherbergt derzeit ausschließlich alleinstehende Männer. Daher besteht hier kein Bedarf an Kindergartenplätzen. Friesenhäusler Straße 12 (Containeranlage): Diese Unterkunft beherbergt sieben Bedarfsgemeinschaften in Anschlussunterbringung, darunter drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). • Ein Kind ist vorgemerkt und wird aufgenommen. • Ein Kind wird nicht aufgenommen, da kein Kinderarzt die Aufnahmeuntersuchung durchführen kann. • Ein Kind ist unter einem Jahr, die Familie möchte noch keine Vormerkung einreichen. Sonstige von der Gemeinde betreute Unterkünfte: In weiteren Unterkünften der Gemeinde leben drei Kinder im Kindergartenalter (unter 6 Jahre). Zwei Kinder besuchen bereits einen Kindergarten. Ein Kind ist 1,9 Jahre alt, die Familie wünscht keine Betreuung. Seite 27 von 39 Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Abbildung 13 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes ohne Wanderung Abbildung 14 Bedarfsplanung der nächsten Jahre in Fünfjahresschritten nach Daten des Statistischen Landesamtes mit Wanderung Seite 28 von 39 In den beiden Tabellen (Abbildungen 13 und 14) sind die Bevölkerungsvorausberechnungen bis zum Jahr 2040 dargestellt. Deutlich wird, dass ohne Wanderungen der Bedarf an Betreuungsplätzen in den kom- menden Jahren relativ konstant bleibt. Erst ab dem Jahr 2040 ist ein spürbarer Anstieg des Bedarfs bei den Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt erkennbar. Werden hingegen Wanderungen in die Berechnungen einbezogen, zeigt sich ein stabileres Bild. Der prognostizierte Bedarf an Plätzen für Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bleibt im Vergleich zur Berechnung ohne Wanderungen leicht reduziert. Für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ergibt sich ebenfalls ein nahezu gleichbleibender Wert. Ein signifikanter Mehrbedarf ist somit auch in den kommen- den Jahren nicht absehbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Neubaugebiete sowie die Unterkunft für Asylbewerber in dieser Prognose nicht enthalten sind. Diese Faktoren können die tatsächliche Entwicklung der Kinderzahlen beeinflussen und müssen in den kommenden Jahren zusätzlich berücksichtigt werden. Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen: Für Kinder unter einem Jahr ist der Bedarf sehr gering und wird über Tagespflegepersonen oder die Groß- tagespflege in Weingarten gedeckt. Plätze für Kinder von einem bis zwei Jahren stehen ab April 2026 zur Verfügung, Ganztagesangebote fehlen in dieser Altersgruppe. Bei den zwei- bis dreijährigen Kindern sind alle Vormerkungen berücksichtigt. Zwölf Kinder ohne Vormer- kung könnten bei Bedarf nur teilweise aufgenommen werden, sodass die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber erforderlich wäre. Für Kinder ab drei Jahren sind alle Vormerkungen eingeplant. Vierzehn Rückmeldungen fehlen noch, den- noch bestehen mit der Öffnung der Gruppe Himmelszauber ausreichend freie Plätze. Auch im Bereich Ganztagesbetreuung ist der Bedarf abgedeckt, derzeit sind noch 35 Plätze frei. Insge- samt bleibt die Versorgung gesichert, entscheidend bleibt jedoch die Personalsituation. Insgesamt zeigt sich, dass die Versorgung in Baindt stabil ist und bei Bedarf über die geplante Wiederer- öffnung zusätzlicher Gruppen erweiterbar bleibt. Engpässe entstehen vor allem durch die personelle Situ- ation, nicht durch fehlende Raumkapazitäten. Seite 29 von 39 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt bestätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisation der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberech- tigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen übernimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Infrastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schulen) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Be- treuungsangebot der Wohnortgemeinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 30 von 39 Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der jeweili- gen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlaggebend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umlandge- meinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Da für das Kindergartenjahr 2024/2025 ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind, mussten die Vergabekriterien lediglich zur Entscheidung herangezogen werden, ob ein Kind in einer von den Sorge- berechtigten gewünschten Einrichtung betreut werden kann. Diese Vorgehensweise erwies sich als vorteil- haft und vereinfachte die Entscheidungen erheblich. Es ist daher zu erwarten, dass die Vergabekriterien ein gutes Instrument darstellen und für Klarheit unter den Familien sorgen werden, wenn Entscheidungen aufgrund von Platzkapazitäten generell für einen Betreuungsplatz in Baindt getroffen werden müssen. b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlich werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Diese Regelung bleibt in Kraft, bis die Vertragsverhandlungen mit dem Kindergarten abgeschlossen sind. Bis zum Abschluss der Verhandlungen erfolgt die Platzvergabe auf Grundlage der vorstehenden Sonderregelung. Seite 31 von 39 Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Diese Vorgehensweise erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechts- anspruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Datenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine längerfristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt In den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt spielt das Personal eine zentrale Rolle in der Be- treuung und Förderung der Kinder. Unabhängig vom jeweiligen Träger zeichnen sich alle Einrichtungen durch qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal aus, dass den Kindern einen sicheren und fördernden Ort bietet. Pädagogisches Personal Qualifikation und Fortbildung Das Personal in den Kindertageseinrichtungen besteht hauptsächlich aus pädagogisch ausgebildeten Fachkräften, die durch ihre fundierte Ausbildung in der Lage sind, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Kontinuierliche Fortbildungen und Schulungen sind ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der pädago- gischen Forschung und Praxis sind. Dies gewährleistet, dass moderne pädagogische Konzepte und Me- thoden effektiv angewendet werden können. Einfühlungsvermögen und Engagement Ein wesentliches Merkmal des Personals in den Kindertageseinrichtungen ist ihr hohes Maß an Einfühlungs- vermögen, Geduld und Kreativität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bestrebt, eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Sie schaffen ein Umfeld, in dem sich die Kinder Seite 32 von 39 wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Durch ihre engagierte Arbeit tragen sie maßgeblich zur positiven Entwicklung der Kinder bei. Teamarbeit und Kooperation Teamarbeit ist ein weiterer Schlüssel zum Erfolg der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt. Regelmäßige Teammeetings und der ständige Austausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen fördern eine enge Zusammenarbeit und ermöglichen es, gemeinsame pädagogische Ziele zu setzen und umzu- setzen. Diese Kooperation sorgt für ein harmonisches und konsistentes Betreuungsumfeld, das den Kindern zugutekommt. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Offene und regelmäßige Kommu- nikation zwischen dem Personal und den Eltern ist essenziell, um eine umfassende Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewährleisten. Elternabende, individuelle Gespräche und Informationsveranstaltungen bieten Möglichkeiten zum Austausch und tragen dazu bei, dass die Bedürfnisse und Wünsche der Familien berücksichtigt werden können. Zukunftsperspektive und Weiterentwicklung Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt sind bestrebt, sich kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Das Personal nimmt die Anregungen und Bedürfnisse der Gemeinschaft ernst und arbeitet daran, die Qualität der Betreuung und Förderung stetig zu steigern. Durch diese kontinuierliche Weiterentwicklung tragen die Einrichtungen dazu bei, dass die Kinder bestmöglich auf ihre Zukunft vor- bereitet werden. Insgesamt ist das Personal in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt eine tragende Säule für die positive Entwicklung der Kinder. Ihr Engagement, ihre Professionalität und ihre Hingabe machen die Einrichtungen zu einem wertvollen Ort der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Fachkräftemangel Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Diese Situation erschwert es, ausreichend qualifiziertes Personal für die Betreuung und Förde- rung der Kinder zu gewinnen und stellt die Kindertageseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen in der Aufrechterhaltung ihrer hohen Betreuungsstandards. Fachkräftekatalog §7 KiTaG Der Fachkräftekatalog nach §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) legt fest, welche Qualifikati- onen das Personal in Kindertageseinrichtungen mitbringen muss. Diese gesetzlichen Vorgaben Seite 33 von 39 gewährleisten, dass die Betreuung und Förderung der Kinder durch pädagogisch geschulte Fachkräfte erfolgt. Der Katalog definiert spezifische Berufsgruppen und Qualifikationsanforderungen, um sicherzustel- len, dass die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder professionell und kompetent erfüllt werden. Zusatzkräfte laut der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a KiTaG für die Kindergar- tenjahre 2025/2026 Gemäß der Übergangsregelung zum Mindestpersonalschlüssel §1a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) für die Kindergartenjahre 2025/2026 dürfen zusätzlich zu den regulären Fachkräften auch Zu- satzkräfte eingesetzt werden, um den Betreuungsbedarf zu decken. Diese Regelung ermöglicht es den Einrichtungen, flexibler auf den Fachkräftemangel zu reagieren und dennoch eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. Personalberechnungstabelle des KVJS Die Personalberechnungstabelle des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) dient der ge- nauen Ermittlung des notwendigen Personalschlüssels in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt Träger und Einrichtungen dabei, den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel gemäß den aktuellen Stan- dards und Anforderungen einzuhalten. Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt Nachfolgend wird die aktuelle Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt dargestellt. Die Auswertung zeigt, in welchen Häusern offene Stellen bestehen und welche organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Personalsituation in den Baindter Einrichtungen ist weiterhin angespannt. In mehreren Kindergärten bestehen unbesetzte Stellen, die sich direkt auf den Betrieb auswirken. Im Waldorfkindergarten kann das Betreuungsmodul in der Ganztagesbetreuung mit 40 Wochenstunden aufgrund fehlenden Fachpersonals nicht angeboten werden. Diese Stelle bleibt auch im Kindergartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten St. Martin ist seit längerer Zeit eine Vollzeitstelle unbesetzt. Durch organisatorische An- passungen im Team konnten alle Module weiterhin angeboten werden. Zusätzlich wurden die Stunden der Hauswirtschaftskraft erhöht, um die Fachkräfte zu entlasten. Dennoch bleibt die Stelle auch im Kinder- gartenjahr 2025/2026 vakant. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne konnten ebenfalls nicht alle Stellen durch Fachkräfte besetzt werden. Fehlende Kapazitäten wurden teilweise durch Zusatzkräfte und Arbeitnehmerüberlassung ausge- glichen. Für das Kindergartenjahr 2025/2026 sind mehrere Stellen offen: Für die geplante Wiedereröff- nung der Gruppe Himmelszauber fehlen 2,76 Stellen, im Haus Sonne sind 0,45 Stellen unbesetzt. Dar- über hinaus fehlen Kräfte in der Integrationsbegleitung, um Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf im Alltag zu begleiten. Seite 34 von 39 Damit bleibt die Personalfrage der entscheidende Faktor, um den Betreuungsbedarf in Baindt dauerhaft und verlässlich abzusichern. Umgang mit dem Fachkräftemangel in Baindt Der Fachkräftemangel in den Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Baindt vor große Herausfor- derungen. Um dieser Problematik nachhaltig zu begegnen und die Betreuungssituation zu verbessern, sollten verschiedene Maßnahmen ergriffen und langfristige Strategien entwickelt. Investition in die Ausbildung von Fachkräften Eine zentrale Maßnahme zur Bewältigung des Fachkräftemangels ist die verstärkte Investition in die Aus- bildung von pädagogischen Fachkräften. Durch Kooperationen mit Fachschulen und Ausbildungszentren soll die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht und gezielt Nachwuchs gefördert werden. Praktikumsplätze in den Kindergärten geben angehenden Fachkräften die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln und sich für eine langfristige Tätigkeit in Baindt zu entscheiden. Im laufenden Jahr werden in den sieben Gruppen des Kindergartens Sonn, Mond und Sterne fünf Auszu- bildende in unterschiedlichen Ausbildungsformen angeleitet. Diese Aufgabe bedeutet für die Fachkräfte zunächst einen höheren Aufwand, bietet jedoch die Chance, nach Abschluss der Ausbildung eine Fach- kraft zu gewinnen, die bereits mit der Einrichtung und dem Team vertraut ist. Direkteinstieg als neue Möglichkeit zur Fachkraftausbildung Der Direkteinstieg ist ein innovativer Ausbildungsweg für Fachkräfte im Kindergartenbereich, der durch das Arbeitsamt finanziell unterstützt wird. Diese Ausbildungsform ermöglicht es Quereinsteigern und Interessier- ten ohne pädagogischen Hintergrund, durch verkürzte Ausbildungszeiten und praxisorientierte Lernphasen schnell die Qualifikation als Erzieherinnen und Erzieher zu erlangen. Besonders Menschen, die eine be- rufliche Umorientierung anstreben, profitieren von dieser Möglichkeit, die es ermöglicht, rasch als aner- kannte Fachkraft in den Kindertageseinrichtungen tätig zu werden. Die Gemeinde Baindt wollte diesen Weg ebenfalls im Kindergarten erproben, jedoch kam es bislang zu keiner Anstellung. Attraktive Arbeitsbedingungen Attraktive Arbeitsbedingungen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften in Baindt sind von entschei- dender Bedeutung. Eine mögliche Maßnahme wäre die Erhöhung der Leitungszeit, um die Belastung für Führungskräfte und Fachpersonal zu reduzieren. Zusätzlich könnten durch die Bereitstellung von Vertre- tungs- und Zusatzkräften über den Mindestpersonalschlüssel des KVJS hinaus die Arbeitsbedingungen ver- bessert werden. Dies würde dazu beitragen, den hohen Krankenstand unter Fachkräften durch geringere Arbeitsbelastung in Vertretungssituationen zu minimieren. Seite 35 von 39 Die Gemeinde unterstützt dies konkret, indem zusätzlich zum Mindestpersonalschlüssel Krankheitsvertre- tungsstellen mit 0,41 Stellenanteilen im Kindergarten SMS vorgesehen sind. Außerdem liegt die Vorberei- tungszeit (Zeit ohne Betreuung) bei 25 % der Arbeitszeit eines Mitarbeiters. Damit liegt Baindt über dem vom KVJS vorgesehenen Richtwert von zehn Stunden pro Woche und Gruppe. Für diese zusätzliche Vor- bereitungszeit wurden ab dem 01.09.2025 1,5 zusätzliche Stellen geschaffen. Weiterbildungsangebote Fort- und Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal sind ein weiterer wichtiger Baustein. Durch regelmäßige Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen können die Fachkräfte ihre Kompetenzen erwei- tern und sich auf neue pädagogische Herausforderungen vorbereiten. Dies trägt zur Erhöhung der Zufrie- denheit und Bindung der Mitarbeiter bei. Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege soll das Berufsfeld der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten attraktiver gemacht werden. Informationskampagnen, Tage der offenen Tür in den Kinderta- geseinrichtungen und positive Berichterstattung können dazu beitragen, das Interesse am Beruf zu steigern und neue Fachkräfte zu gewinnen. Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten Die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten ermöglicht, zukünftige Absolventen auf die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen aufmerksam zu machen und frühzeitig zu rekrutieren. Praktika und Praxis- semester in den Einrichtungen bieten den Studierenden die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sam- meln und erste Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern zu knüpfen. Durch die Einführung und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen könnte die Gemeinde Baindt eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Fachkräftemangels entwickeln und die qualitativ hochwertige Betreuung in ihren Kindertageseinrichtungen sicherstellen. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte oder FSJ-Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als Seite 36 von 39 integrative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und der Lehrkräfte an der Kloster- wiesenschule stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen bereit. Im Schul- und Betreuungsjahr 2025/2026 konnten nur zwei von sechs FSJ-Stellen besetzt werden, da es an Bewerbungen fehlte oder Bewerber nicht geeignet waren. Eine FSJ-Stelle wurde in der Schule besetzt, eine weitere im Kindergarten, die allerdings nur bis zum 31.12.2025 verlängert werden konnte. Zusammenfassung Qualitativer Bedarf Die qualitative Bedarfsplanung in Baindt umfasst die Platzvergabe, den Einsatz von Personal sowie ergän- zende Unterstützungsangebote. Grundlage bilden transparente Vergabekriterien, die Vorrang für Kinder aus Baindt sichern und bei Engpässen eine faire Entscheidung ermöglichen. Ergänzend werden digitale Vormerkungen genutzt, um die Planung zu vereinfachen und langfristig zu sichern. Die Qualität der Betreuung hängt maßgeblich vom pädagogischen Personal ab. Kontinuierliche Fortbil- dung, Teamarbeit, Elternkooperation und ein hohes Maß an Professionalität prägen die Arbeit in den Einrichtungen. Gleichzeitig bleibt der Fachkräftemangel eine zentrale Herausforderung. Offene Stellen in mehreren Einrichtungen sowie fehlendes Personal für die Wiedereröffnung von Gruppen verdeutlichen die Problematik. Zur Sicherung der Betreuung verfolgt die Gemeinde verschiedene Strategien: Investition in Ausbildung und Nachwuchs, Erprobung neuer Ausbildungswege, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau von Ver- tretungsstellen, Fort- und Weiterbildungsangebote, Imagepflege sowie Kooperationen mit Hochschulen. Hauswirtschaftliche Kräfte, FSJ-Stellen und Integrationshilfen ergänzen die Fachkräfte und tragen zur Ent- lastung bei. Auch die Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf wird durch entsprechende Un- terstützung sichergestellt. Seite 37 von 39 5. Fazit Die Gemeinde Baindt verfügt über ein solides Fundament in der Kinderbetreuung und ergreift Maßnahmen, um künftigen Herausforderungen frühzeitig zu begegnen. Wichtig bleiben die laufende Beobachtung der Kinderzahlen, Investitionen in Fachkräfte sowie die Stärkung von Leitungen und Praxisanleitungen. a) Quantitativer Bedarf Die Gemeinde verfügt insgesamt über ein stabiles Platzangebot. Für Kinder unter drei Jahren besteht ein geringer Bedarf, der durch Tagespflege und Großtagespflege ergänzt wird. Im Altersbereich zwei bis drei Jahre können alle Vormerkungen berücksichtigt werden, zusätzliche Aufnahmen wären nur durch Wieder- eröffnung weiterer Gruppen möglich. Für Kinder ab drei Jahren ist die Versorgung gesichert. Engpässe ergeben sich vor allem aus der personellen Situation, nicht aus fehlenden Räumen. b) Qualitativer Bedarf Die Qualität wird durch klare Vergabekriterien, engagiertes pädagogisches Personal und Unterstützungs- angebote geprägt. Die digitale Vormerkung schafft Transparenz und erleichtert die Planung. Der Fachkräf- temangel bleibt der entscheidende Faktor für stabile Strukturen. Die Gemeinde setzt auf Ausbildung, Quer- einstiege, Fortbildungen, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung durch Zusatzkräfte wie Hauswirt- schaft, Freiwilligendienste und Integrationshilfen. Entscheidend ist, dauerhaft genügend qualifiziertes Per- sonal zu gewinnen und zu halten. c) Zukunftsaussichten Die Prognosen des Statistischen Landesamtes bis 2040 deuten auf eine weitgehend stabile Entwicklung des Bedarfs hin. Erst ab 2040 zeichnet sich ein leichter Anstieg bei den Kindern ab drei Jahren ab. Berücksichtigt man Wanderungen, bleibt der Bedarf nahezu konstant. Neubaugebiete und die Aufnahme von Asylbewerberfamilien sind in den Prognosen nicht enthalten, können die Zahlen aber kurzfristig erhö- hen. Auch organisatorische Entscheidungen wie die Wiedereröffnung der Gruppe Himmelszauber zeigen, dass die Bedarfsdeckung nicht allein von statistischen Daten abhängt. Für die Zukunft bleibt daher eine flexible Steuerung notwendig, die Kinderzahlen regelmäßig überprüft, Personalkapazitäten sichert und Anpassungen zeitnah ermöglicht. d) Maßnahmen zur Optimierung der quantitativen Bedarfsermittlung Zur Verbesserung der Bedarfsplanung sind Maßnahmen vorgesehen, die die Datenbasis präzisieren, Transparenz erhöhen und die Versorgung insbesondere im U3-Bereich absichern. Seite 38 von 39 Regelmäßige Bedarfsabfragen bei Sorgeberechtigten Durch regelmäßige Abfragen wird die tatsächliche Nachfrage nach Betreuungsplätzen zuverlässig erfasst. So lassen sich unklare Situationen frühzeitig klären, offene Bedarfe erkennen und Prognosen anpassen. Gleichzeitig erhalten Familien mehr Transparenz über ihre Möglichkeiten. Transparente Erfassung von in Baindt wohnhaften und auswärtigen Kindern Die Bedarfsplanung unterscheidet klar zwischen Kindern aus Baindt und auswärtigen Kindern. Erfasst wird auch, welche Baindter Kinder Einrichtungen in Nachbargemeinden besuchen und welche Gründe dafür vorliegen (z. B. besondere Konzepte, Nähe zum Arbeitsplatz). Diese Informationen sichern eine bedarfs- gerechte Nutzung der vorhandenen Plätze und berücksichtigen interkommunale Wechsel. Unterstützung der Tagesmütter in Baindt Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch Tagesmütter ist ein wichtiger Bestandteil der Betreu- ungslandschaft und bleibt für die Gemeinde von Bedeutung. Ein Blick in umliegende Kommunen zeigt unterschiedliche Modelle: Teilweise verzichten Gemeinden auf eine Förderung, in anderen Fällen erfolgt ein Zuschuss pro Kind und Betreuungsstunde oder ein pauschaler Betrag. Manche Kommunen stellen selbstständigen Tagesmüttern Räumlichkeiten zur Verfügung oder beschäftigen sie direkt. Die Verwaltung bereitet einen Vorschlag zur Unterstützung der Tagesmütter für den Gemeinderat vor. Derzeit liegt ein Antrag auf Förderung durch die Gemeinde vor. e) Maßnahmen zur Optimierung der qualitativen Bedarfsermittlung Erhöhung der Leitungszeit zur Entlastung und Qualitätssteigerung in Baindt Gemäß § 1 Abs. 4 KiTaVO (Baden-Württemberg) steht jeder Kindertageseinrichtung ein Mindestkontin- gent von sechs Wochenstunden Leitungszeit zu. Für jede zusätzliche Gruppe erhöht sich dieser Zeitrahmen um zwei Stunden wöchentlich. Das ergibt zum Beispiel bei einem zweigruppigen Kindergarten acht Stun- den Leitungszeit pro Woche und bei drei Gruppen zehn Stunden. Der KVJS empfiehlt den Trägern, über diese gesetzlich verbindliche Mindestregelung hinaus zusätzliche Leitungszeit zu gewähren. Damit entste- hen bessere Voraussetzungen für konzeptionelle Arbeit, Teamführung und Personalentwicklung. Bei den beiden anderen Kindergärten in Baindt (Kindergarten St. Martin und Waldorfkindergarten) erfolgt eine gesonderte Betrachtung. Dort umfassen die Leitungsaufgaben zusätzliche Bereiche wie die Vorberei- tung der Abrechnung der Elternbeiträge, die Abrechnung sowie die Verwaltung des Programms Mensa- Max. Aufgrund dieser erweiterten Aufgabenstellungen liegt die Leitungsfreistellung zum Beispiel im Kinder- garten St. Martin bereits bei 0,50 VK (20 Stunden pro Woche). Die Verwaltung prüft für die drei gemeindeeigenen Häuser den notwendigen Umfang einer Erweiterung der Leitungszeit und erarbeitet hierzu eine Vorlage. Seite 39 von 39 Stärkung der Praxisanleitung und Investition in die Ausbildung von Fachkräften Um den Bedarf an Fachkräften langfristig zu sichern, sind Investitionen in die Ausbildung notwendig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxisanleitung, da sie entscheidend für die Qualität der Ausbildung und die Bindung von Nachwuchskräften ist. Über das Kita-Qualitätsgesetz können für PiA-Auszubildende jährlich bis zu 2.000 € pro Person bzw. Ausbildungsstelle beantragt werden. Die Förderung gibt es nur, wenn die Praxisanleitung ausreichend Zeit erhält (15 % ihrer Beschäftigungszeit) und die monatliche Zulage von 70 € gezahlt wird.“ Da Praxisanleitung in allen Ausbildungsformen zusätzlichen Aufwand bedeutet, prüft die Verwaltung eine einheitliche Regelung. In umliegenden Kommunen gibt es dazu verschiedene Modelle: Manche gewähren feste Stundenkontingente, andere zahlen zusätzlich Pauschalen. Auch die Frage, ob Auszubildende beim Mindestpersonalschlüssel berücksichtigt werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat verschiedene Möglichkeiten vorstellen, wie die Anleitung von Auszubildenden und Praktikanten entlastet und gleichzeitig die Ausbildungsqualität gestärkt werden kann. Grundlage der Beratung sind Modelle für Freistellungszeiten, finanzielle Anerkennung oder eine ange- passte Anrechnung auf den Personalschlüssel.[mehr]

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              Amtsblatt_2026_03_20_KW12.pdf

              Jahrgang 2026 Freitag, den 20. März 2026 Nummer 12 Amtsblatt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Führung: Datum: Uhrzeit: Dauer: Treffpunkt: Kosten: e i n l a d u n g z u r Gruselführung durch die Paul Sägmüller 27.März 2026 18:00 Uhr ca. 60Minuten Friedhof (Parkplatz) 5 Euro pro Person Wir freuen uns auf einen spannenden Abend! Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um verbindliche Anmeldung an b.winkler@baindt.de bis zum 26.03.2026. Bitte bringen Sie das Geld an diesem Abend passendmit. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Sanierung des Therapiebads am SBBZ Sehen in Baindt ist gesichert Große Spendenbereitschaft macht es möglich: Erfolgreiche Spendenkampagne sichert die Zukunft des „Bädle“. Das unverzichtbare Therapieangebot für Kinder und Jugendliche mit Seh- und Mehrfachbehin- derung bleibt erhalten. Die dringend notwendige Sanierung des Therapiebads „Bädle“ am Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrum (SBBZ) Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist gesichert. Dank der großen Spenden- bereitschaft zahlreicher Unterstützerinnen und Unterstützer sind bislang 325.000 Euro zusammengekommen. Damit ist die finanzielle Grundlage für das Projekt geschaffen. Das SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus ist eine spezialisierte Facheinrichtung für Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderungen, häufig verbunden mit komplexen Mehrfachbehinderungen und hohem Pflege- und Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung vereint sonderpädagogische Bildung mit therapeutischer und pflegerischer Förderung. Ein interdisziplinäres Team aus u.a. Sonderpädagoginnen und -pädagogen, Fach- lehrkräften, spezialisierten Fachdiensten sowie Therapeutinnen und Therapeuten begleitet die Schülerinnen und Schüler individuell und ganzheitlich. Das SBBZ Sehen in Baindt ist damit eine zentrale Kompetenzstelle für Menschen mit Seh- und Mehrfachbehinderungen in der Region. Ein zentraler Bestandteil dieses Förderangebots ist das hauseigene Therapiebad. Das sogenannte „Bädle“ ist seit über 40 Jahren in Betrieb und inzwischen stark sanierungsbedürftig. Die Technik ist veraltet, Ersatzteile sind nicht mehr verfügbar. Der geschätzte Sanierungsaufwand beläuft sich auf rund 500.000 Euro. Für Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderungen und komplexen Mehrfachbehinderungen ist das Therapiebad je- doch ein unverzichtbares therapeutisches Angebot. Es fördert Beweglichkeit und Motorik, lindert Schmerzen und bietet einen geschützten Raum für Entspannung, Förderung und Lebensfreude. Um das Therapiebad langfristig zu erhalten, rief die Stiftung St. Franziskus im Frühjahr 2024 eine großange- legte Spendenkampagne zur Rettung des „Bädles“ ins Leben. Zahlreiche Einzelspenden, Benefizaktionen und Initiativen aus der Gemeinde Baindt und der Region trugen maßgeblich zum Erfolg der Kampagne bei. „In den vergangenen Jahren mussten zahlreiche Therapiebäder in der Region schließen. Umso bemerkenswerter ist es, dass wir dank der großartigen Unterstützung nun die Sanierung des Therapiebads im SBBZ Sehen in Baindt auf den Weg bringen können und das „Bädle“ damit langfristig gesichert ist“, sagt Dr. Marcus Adrian. Das einzigartige Engagement so vieler Menschen für die Einrichtung in den vergangenen Monaten sei alles andere als selbstverständlich. „Ohne den Rückhalt von vielen Menschen und die Verbundenheit mit einer so engagierten Elternschaft wäre die Rettung des Therapiebads nicht möglich gewesen. Wir sind allen Unter- stützerinnen und Unterstützern so dankbar!“, betont Dr. Marcus Adrian. Geplant ist, noch im Laufe dieses Jahres mit der Sanierung des Therapiebades zu begin- nen. Derzeit startet die detaillierte Planungs- phase, im Anschluss soll die bauliche Umset- zung erfolgen. „Aktuell besteht zwar noch eine kleine Finanzierungslücke. Wir sind jedoch zu- versichtlich, dass diese dank weiterer Unter- stützung in absehbarer Zeit geschlossen wer- den kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Weitere Informationen zum Projekt und direkte Spendenmöglichkeiten unter www.stiftung-st-franziskus.de/baedle-baindt Spendenkonto: Sparkasse Rottweil IBAN: DE56 6425 0040 0000 5403 40 BIC: SOLA DE S1 RWL Verwendungszweck: Bädle Baindt Durch die erfolgreiche Spendenkampagne ist es nun möglich, dass Therapiebad am SBBZ Sehen in Baindt zu sanieren Foto: Stiftung St. Fanziskus Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung als Ziel: Pilot-Projekt Interkommunale Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung in und mit sechs Kommunen im Landkreis Ravensburg gestartet Die insgesamt sechs mitwirkenden Gemeinden (Baien- furt, Baindt, Berg, Fronreute, Horgenzell und Wolperts- wende) sind eine von drei Pilotregionen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, die an der „Interkom- munalen Zukunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ teilnehmen. Ziel des Projekts ist es, die medizinische Versorgung in der Region langfristig zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten. Die Gesundheitsversorgung steht in vielen Regionen Deutschlands vor großen Herausforderungen – be- sonders im ländlichen Raum. Krankenhäuser müssen schließen, Haus- und Fachärzte gehen in den Ruhe- stand, ohne Nachfolger gefunden zu haben. Viele Bür- gerinnen und Bürger sehen die bestehenden Versor- gungsstrukturen bedroht. Um dieser Entwicklung zu begegnen, müssen regiona- le medizinische Versorgungsstrukturen neu gedacht und besser miteinander verknüpft werden. Dabei ar- beiten jedoch viele unterschiedliche Akteure mit je- weils eigenen Rahmenbedingungen zusammen – eine übergeordnete Zuständigkeit für die gemeinsame, be- rufsgruppenübergreifende Planung gibt es bislang nicht. Der Handlungsdruck auf die Kommunen wächst, doch oft fehlen ihnen die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse. Genau hier setzt das Pilotprojekt „Interkommunale Zu- kunftswerkstatt Gesundheitsversorgung“ an, welches durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Rahmen des Kabinetts- ausschusses Ländlicher Raum gefördert wird. Ziel ist es, Regionen – bestehend aus mehreren Gemeinden – fachkundig und neutral bei der strategischen Weiter- entwicklung ihrer Gesundheitsversorgung zu unterstüt- zen. Der auf ein Jahr angelegte Prozess orientiert sich an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit lokalen Leistungserbrin- gern und Entscheidungsträgern. Am Ende sollen ein gemeinsames Zielbild für die künf- tige Versorgungslandschaft für die Region entstehen – erarbeitet von Vertreterinnen und Vertretern ver- schiedener Gesundheitsberufe und -institutionen – und konkrete erste Umsetzungsschritte festgelegt werden. Die Zukunftswerkstatt dient zugleich als Plattform für den kontinuierlichen interkommunalen Austausch, um die Patientenversorgung in der Region langfristig zu sichern und zu verbessern. Ihre Gemeindeverwaltung Tag des Wassers am 22.03.2026 Motto „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“ Der internationale „Tag des Wassers“ findet jährlich am 22. März statt. Er erinnert daran, dass sauberes Wasser eine grundlegende Voraussetzung für Gesundheit und Entwicklung ist. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins und durch kein anderes ersetzbar. Darüber hinaus bildet Wasser die zentrale Grundlage für die Nahrungs- mittelproduktion und ist unverzichtbar für Gewerbe und Industrie. Ziel muss es daher sein, durch geeignete Maß- nahmen einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dieser wertvollen Ressource sicherzustellen – zum Schutz unserer eigenen Lebensgrundlagen und der künf- tigen Generationen. Der Weltwassertag 2026 steht unter dem Motto: „Wo Wasser fließt, wächst Gleichberechtigung“. Der Weltwassertag 2026 wird von UNICEF und UN Wo- men geleitet und von UN-Water koordiniert. Seit dem Jahr 2000 haben weltweit 2,2 Milliarden Menschen Zugang zu sicher verwaltetem Trinkwasser erhalten. Dennoch ver- fügen weiterhin 2,1 Milliarden Menschen in unmittelbarer Wohnortnähe über keinen gesicherten Zugang. Beson- ders betroffen sind Frauen und Mädchen: Über eine Milliarde Frauen haben keinen sicheren Zugang zu Trinkwasser. Weltweit wenden Frauen und Mädchen täglich rund 250 Millionen Stunden für das Wasserholen auf – mehr als dreimal so viel wie Männer. - 380 Millionen Frauen und Mädchen leben in Regionen mit hoher oder kritischer Wasserknappheit. Dies ent- spricht 9,5 Prozent der weltweiten weiblichen Bevöl- kerung. - Eine unzureichende Wasserversorgung wirkt sich unmittelbar auf Gesundheit, Bildung, Sicherheit und wirtschaftliche Teilhabe aus. Unsicheres Wasser und mangelhafte Hygiene führen weltweit täglich zu rund 1.000 Todesfällen bei Kindern unter fünf Jahren. Wasser steht für Hygiene, Energie und Gesundheit. Als elementares Lebensmittel ist der Zugang zu ausreichend sauberem Wasser jedoch nicht für alle Menschen glei- chermaßen gewährleistet. Der Weltwassertag soll daher die Aufmerksamkeit auf diese essenzielle Ressource len- ken und einen Beitrag zu einer gerechten und nachhalti- gen Nutzung leisten. Die herausragende Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbarer Bestandteil des Wasserkreislaufs sowie die Belastungen durch menschliche Einflüsse und den fortschreitenden Klimawandel sind vielen Menschen nicht hinreichend bewusst. Vor diesem Hintergrund rücken die Vereinten Nationen den Wert und die Schutzbedürftigkeit unseres Grundwassers verstärkt in den gesellschaftlichen und politischen Fokus. Zu den natürlichen Wasserspeichern und -filtern zählen Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete. Der Altdorfer Wald ist mit einer Fläche von rund 82 km² nach dem Schwarz- wald das zweitgrößte zusammenhängende Waldgebiet Baden-Württembergs. Angesichts seiner Bedeutung für Klimaausgleich, Artenschutz, Erholung, Landschaftsbild und Tourismus erscheint es sachgerecht, das gesamte Waldgebiet unter die Schutzkategorie des Landschafts- schutzes zu stellen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Der Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt nimmt den Tag des Wassers zum Anlass, für das Thema Trinkwasser als Lebensmittel Nummer eins zu sensibilisie- ren. Der im Regionalplan vorgesehene Kiesabbau in der Gemeinde Vogt, Ortsteil Grund, berührt das Schutzgebiet der Trinkwasserquelle „Weißenbronnen“ des Zweckver- bandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Zwischen der äußeren Grenze des Wasserschutzgebie- tes und der in Betracht gezogenen Abbaufläche liegen lediglich wenige Meter. Nach fachlicher Einschätzung ei- nes Geologen sollte das Wasserschutzgebiet in seiner Ausdehnung entsprechend angepasst werden. Denkbar ist eine Erweiterung auf mindestens 5,5 km². Der Zweck- verband hat hierzu beim Landratsamt Ravensburg – Un- tere Wasserbehörde – einen Antrag auf Erweiterung des Wasserschutzgebietes gestellt. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Normenkontrolle Klage gegen die Gesamt- fortschreibung des Regionalplans erhoben, insbesondere gegen die Ausweisung von Grund als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher mineralischer Rohstoffe – mit Blick auf den Grundwasserschutz und das Land- schaftsschutzgebiet Altdorfer Wald. Die Quelle „Weißenbronnen“ versorgt die Gemeinden Bai- enfurt und Baindt mit Trinkwasser in höchster Qualität und ausreichender Menge. Zugleich stellt sie gemeinsam mit ihrem Einzugsgebiet aus geologischer und hydrologi- scher Sicht ein außergewöhnliches Trinkwasserreservoir dar – nicht nur für beide Gemeinden, sondern perspekti- visch auch für weite Teile des Schussentals. Der Schutz von Gewässern und Trinkwasser kann nicht allein von Versorgungsunternehmen und Behörden gewährleis- tet werden. Vielmehr ist jede und jeder Einzelne gefordert, durch verantwortungsbewusstes Handeln – etwa bei der Abwasser- und Abfallentsorgung, beim Einsatz von Pflan- zenschutzmitteln oder bei der Reduzierung des CO₂-Fuß- abdrucks – zum Erhalt der Ressource Wasser beizutragen. Die Versorgung der Gemeinden Baienfurt und Baindt aus dem Gebiet Weißenbronnen wurde durch den Bau einer Querverbindung zusätzlich abgesichert. Kaum ein Lebensmittel wird in Deutschland so regelmäßig und umfassend kontrolliert wie Trinkwasser. Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist einwandfrei und als Durstlöscher bestens geeignet, wie auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) bestätigt. Diese hohe Qualität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit: Rund 1,2 Milliarden Menschen weltweit haben keinen Zugang zu sauberem Wasser. Der Internationale Tag des Wassers am 22. März soll daher auf den besonderen Wert von sauberem Trinkwasser aufmerksam machen. Die regelmäßigen Wasseranalysen im Versorgungsgebiet Baienfurt-Baindt bestätigen die ausgezeichnete Qualität des Trinkwassers, das der Zweckverband seinen Bürge- rinnen und Bürgern zur Verfügung stellt. Auch die Kinder der Klosterwiesenschule Baindt erhalten zum Mittagessen hochwertiges Trinkwasser, das mithil- fe einer Aufbereitungsanlage mit Kohlensäure versetzt und gekühlt werden kann. So steht jederzeit frisches und schmackhaftes Wasser zur Verfügung – eine gesunde und nachhaltige Art der Erfrischung. Auf dem Dorfplatz wurde zudem ein vom Bundesumwelt- ministerium geförderter Trinkbrunnen errichtet. Trink- brunnen sind ein wichtiger Baustein kommunaler Hit- zevorsorge und leisten einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Folgen ho- her Temperaturen. Baienfurt/Baindt, 22.03.2026 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Dorfputzete 2026 WANN: 21. März, 09:00 Uhr WO: Feuerwehrhaus WER: Die gesamte Bevölkerung Warnwesten und Handschuhe gerne selber mitbringen Um ca. 12 Uhr gemeinsames Vesper Bei wirklich schlechtem Wetter entfällt die Dorfputzete Gemeinsam halten WIR Baindt sauber Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. März 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 16. März 2026 ist Folgendes bekannt zu geben: Der Bau- ausschuss beauftragt Herrn Robert Elbs von der Bau- werkserhaltung GmbH mit einer Bestandsaufnahme der Laubengänge auf dem Schulareal sowie einer Kosten- schätzung für erforderliche Sanierungsmaßnahmen. Un- tersucht werden insbesondere das Dach des Übergangs zum gelben Gebäude, mögliche Karbonatisierung an drei Säulen sowie Schäden im Bereich der Decke. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Veranstaltungsreihe Gemeindejubiläum: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zum Gemeindejubiläum findet als erste Veranstaltung ein Erinnerungscafé mit Voranmel- dung am 22. Mai 2026 statt. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Auftragsvergabe Erneuerung Wasserleitung und Stra- ßensanierung Hirschstraße von Baindt bis zum Ort- seingang Sulpach Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten für die Erneu- erung der Wasserleitung und Straßensanierung in der Hirschstraße wird an die Firma Dobler mit einer Ange- botssumme von 421.463,95 € brutto erteilt. Auftragsvergabe Straßenanpassung Marsweilerstra- ße vom inneren Kreisverkehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten zur Straßenan- passung in der Marsweilerstraße vom inneren Kreisver- kehr bis zur Einmündung in die Fischerstraße wird an die Hubert Käser Asphaltbau GmbH, Wolfegg mit einer An- gebotssumme von 111.038,61 € brutto erteilt. Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf Flst. 1175 und 1176 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage, privilegiert bis 2,5 ha mit Neben- anlage wird erteilt. Kostenzusammenstellung Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat nimmt die Kostenzusammenstellung der Neugestaltung Dorfplatz zur Kenntnis. Verlängerung der Betrauung der Bodensee-Ober- schwaben-Bahn GmbH & Co. KG mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Sicher- stellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: Die Gesellschaf- ter und die zuschussgebenden Gemeinden haben sich zu einer Gruppe von Behörden im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007 zusammengeschlossen und stimmen darin überein, die mit der Anlage beigefügte Änderung der Betrauung der Bodensee-Oberschwaben-Bahn GmbH & Co. KG unverzüglich durch korrespondierende Gremien- beschlüsse der Mitglieder der Behördengruppe mit einer gesellschaftsrechtlichen Weisung umzusetzen. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ seite/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. März und Sonntag, 22. März Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. März 2026 Achtal-Apotheke Baienfurt Ravensburger Str. 6 88255 Baienfurt Tel: 0751 50 69 44 0 Sonntag, 22. März 2026 Apotheke 14 Nothelfer Ravensburger Str. 35 88250 Weingarten Tel: 0751 56 11 11 0 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am - Samstag, 21. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr, - Samstag, 28. März 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr und - Samstag, 04.April 2026 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 10. Ap- ril 2026 geöffnet und danach jeden - Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und - Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen März 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. Gruselführung 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. April 01.04. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus 02.04. Offener Mittagstisch DB-Saal 03.04. Karfreitag 05.04. Ostersonntag 06.04. Ostermontag 06.04. Siegerehrung - Schützengilde Schützenhaus 17.04. Frauenfrühstück - Impulse BSS 19.04. Erstkommunion Kirche Baindt 20.04. JHV - Förderverein KWS Aula 21.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 22.04. Frühlingsfest - Seniorentreff BSS 24.04. JHV - Blutreitergruppe BSS 30.04. Maibaumstellen - Landjugend DP Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-25 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund der kommenden Osterfeiertage wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 02.04.2026 Abgabeschluss: 30.03.2026, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Bücherei Gemeindebücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist während der Osterferien von Montag, dem 30.03.26 bis Freitag, dem 10.04.26 geschlossen. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats März: Do it yourself Dinge selber machen und gestalten liegt derzeit voll im Trend. Egal ob Dekoartikel, Schmuck, Accessoires oder Möbel – Möglichkeiten, kreativ zu werden und Dinge selbst herzustellen oder zu gestalten, gibt es mehr als Märchen aus tausendundeiner Nacht. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Schließlich ist Sel- bermachen meistens günstiger, nachhaltiger und für viele Menschen obendrein entspannter, als Dinge einfach zu kau- fen. Neben Gegenständen für den eigenen Haushalt lassen sich natürlich auch Geschenke selber machen. Anlässe für selbstgemachte Geschenke gibt es schließlich jede Menge, ob Ostern oder Weihnachten, ob Geburtstage von Verwand- ten und Freunden oder Hochzeiten und viele mehr. Sie suchen Inspirationen für ein passendes Geschenk? Dann finden Sie im Internet, oder ganz klassisch in Büchern und Zeitschriften, jede Menge Tipps für selbstgemachte Ge- schenke. Von Basteltipps für Dekoartikel bis hin zu Strick- mustern und Nähvorlagen, die auch vom tapferen Schnei- derlein stammen könnten. Wer sich auf der Suche nach Anregungen nicht wie im Märchen auf den falschen Weg führen lässt, wird sicher schneller fündig, zumindest schnel- ler, als Dornröschen bei der Befreiung aus ihrem Schlaf. Besonders nachhaltig sind selbstgemachte Geschenke, wenn die verwendeten Materialien im eigenen Garten oder der umliegenden Natur gesammelt werden. Wer bei der Materialsuche in der Natur jedoch Materialien findet, die unter Naturschutz stehen, oder zufällig auf ein Pfefferkuchenhäuschen einer alten Dame trifft, lässt diese besser an Ort und Stelle liegen, denn sonst droht Ungemach mit einem bösen Zauberer. Um andere Menschen glücklich zu machen, braucht es weder einen Goldesel noch ein sich selbst deckendes Tischlein. Es reicht hier ein mit Herz und Liebe selbst ge- machtes Geschenk. Für den Fall, dass es mit dem Bas- teln eines Geschenks in Form eines Märchenprinzen oder einer Märchenprinzessin mal doch nicht klappt, gibt’s in Geschäften ausreichend Auswahl für fertige Geschenke. Beispielsweise als Ersatz für einen selbstgebauten Mär- chenprinz, eine selbstgekaufte „Königssohnrolle“. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt- Baindt- Berg e.V. Offenes Singen im Hospiz Ambulant „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Leitung: Schtine Ruoff, Chorleiterin Termin: Mittwoch, 25.03.2026 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Ohne Anmeldung Trauerbänkle auf dem Friedhof Einmal im Monat bieten wir Trauergespräche direkt auf dem Friedhof in Baindt an. So müssen sie sich nicht erst auf den Weg nach Weingar- ten machen, sondern können unsere Trauerbegleiterin- nen dort erreichen, wo Sie sowieso hingehen. Sie finden unsere Trauerbegleiterin an der Bank in Eingangsnähe. Sie wird durch Sitzpolster gekennzeichnet sein. An der „Trauerbank“ sind wir für Sie da, hören zu, sprechen oder schweigen mit Ihnen. Die Trauerbank kann auch ein Ort der Verbindung mit an- deren Trauernden sein, z. B. für mitfühlenden Austausch. Ob man auf der „Trauerbank“ miteinander schweigt oder spricht, das entscheidet jede,r selbst. Sie bietet einen ge- schützten Raum für Menschen, die in ihrer Trauer einen Ort suchen, um zur Ruhe zu kommen, zu gedenken, zu weinen, zu erinnern oder einfach nur zu sein. Termine: jeden vierten Montag im Monat, 15 - 16 Uhr, nur bei trockener Witterung Begleitung: Andrea Lanz, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin www.hospizbewegung-weingarten.de Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten 21. März - 29. März 2026 Gedanken zur Woche: Vorfreude ist die Fähigkeit, vor Freude außer sich zu sein, obwohl der Grund zur Freude noch gar nicht bei einem ist. Hans-Joachim Eckstein Samstag, 21. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Vittorio Pasquale 18.30 Uhr Baindt - Jugendgottesdienst zur Vorbereitung auf Ostern: „Licht an - Herz auf“, gestaltet von den Ministranten und dem Jugendchor, mit EhrungenMinistranten: Pauline Berlin, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Anna Jaudas, Fran- ziska Joachim, Mateo Oelhaf, Lenny Sonntag, Henri Sonntag, Mona Stiefvater,(† Josef Hei- ne, Kurt Elbs, Josefine Heine, Jahrtag: Pfarrer Franz Glaser)Misereor - Kollekte Sonntag, 22. März - 5. Fastensonntag - Misereor 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit der Gruppe MEILEMisereor - Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Maya Mittwoch, 25. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 26. März 16.30 Uhr Baindt - Beichte der Erstkommunionkinder und Gewandausgabe 20.00 Uhr Baindt - KGR - Sitzung im Bischof Sproll Saal Freitag, 27. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt - Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 28. März Keine Vorabendmesse Sonntag, 29. März - Palmsonntag (Sommerzeit!) 10.00 Uhr Baindt - Palmweihe vor der Kirche, feierliche Prozession in die Kirche, Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze. Palmenverkauf durch den Elternbeirat des Kiga St. Martin(† Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Kla- ra und Johannes Merk, Familie Schimanow- ski, Zita, Viktor und Emilie Markin, Else und Johann Neth, Ludmilla und Rochus Illenseer, Jahrtag: Nikolaus Schimanowski)Kollekte für das Heilige Land 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 10.00 Uhr Baienfurt - Palmweihe vor der Kirche, anschl. Eucharistiefeier mit dem Kirchenchor. Palmen- verkauf der Ministranten vor dem Gottesdienst 10.00 Uhr Baienfurt - Kleine Kirche, nach der Palmweihe gemeinsamer Einzug in die Kirche, anschlie- ßend ziehen wir weiter ins katholische Ge- meindehaus Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Jahresrechnung 2024 Die Jahresrechnung 2024 der Kirchengemeinde liegt vom 10. - 24. März 2026 zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf, jeweils zu den Bürozeiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir, die Minis, binden zusammen mit Baienfurt kleine Handpalmen Dafür brauchen wir Buchs, Kirschlorbeer, gerne auch an- dere grüne Zweige. Diese können ab Samstag, 21. März bis Freitag, 27. März an der Villa Kunterbunt, Marsweiler Str. 24 abgegeben werden. Palmsonntag, 29. März 2026, 10.00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt „Jesus zieht in Jerusalem ein “ Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erle- ben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschu- le und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Was haben Pop-Konzerte von Michael Jackson oder Lady Gaga mit theologischen Gesprächen über Kirche, Glauben und Identität zu tun? Patricia-Achim Kleyer aus Baienfurt, Mitglied des Kirchen- gemeinderats in Baindt, hat ein autobiografisches Buch veröffentlicht mit dem Titel „Drei Geschlechter - ein Körper, Geist und Seele im Glauben“. Auf 124 Seiten beschreibt die Autor:in ihren persönlichen Glaubensweg innerhalb der ka- tholischen Kirche - zwischen Identitätssuche, Spiritualität, kirchlichen Begegnungen und Erfahrungen aus Gesellschaft und Popkultur, ergänzt durch persönliche Gebetsübungen. Die Autor:in berichtet von Begegnungen mit Persönlichkeiten der katholischen Kirche. Das Buch ist im Verlag „tredition“ erschienen und bei Frauherr Kleyer oder über den deutsch- sprachigen Buchhandel zum Preis von 23,00 € erhältlich. Kirchenchor Baindt Nachruf In tiefer Trauer, aber erfüllt von Dankbarkeit für die vielen gemeinsamen Jahre, nehmen wir Abschied von unserer lieben Chorsängerin Helga Schulz 28.02.2026 Über 36 Jahre lang war sie eine tragende Säule unseres Chores. Mit ihrer klaren Sopranstimme verlieh sie unse- rem Gesang Glanz und Tiefe. Doch sie schenkte uns weit mehr als nur ihre Musik: Mit ihrem freundlichen Wesen und ihrer hilfsbereiten Art war sie oft das Herzstück un- serer Chores – jemand, der immer da war, wenn eine helfende Hand gebraucht wurde. Ihr tiefer christlicher Glaube war das Fundamt ihres Le- bens. Aus diesem Vertrauen heraus übernahm sie mit großer Pflichtbewusstheit Verantwortung: sieben Jahre lang als stellvertretende Vorsitzende und ein Jahr als Vor- sitzende. Es ging ihr stehts um das gute Miteinander – die Chorgemeinschaft war für sie eine Herzensangelegenheit. Wir spürten in ihrem Tun und Werken die Hingabe zum Lobpreis Gottes. Wir verlieren eine geschätzte Kameradin und eine treue Freundin, deren Platz in unserer Mitte nun leer bleibt, de- ren Stimme uns aber in steter Erinnerung bleiben wird. Unser tiefes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Der Kirchenchor Baindt Pfarrer Bernhard Staudacher Chorleiter Rainer Strobel Vorsitzende Nadine Klotzer ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 22. März 2026 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich die- nen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben als Lösegeld für viele. Mt 20,28 Samstag, 21. März 11.00 – 13.30 Uhr Baindt Konfi3, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Sonntag, 22. März Judika (5. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 23. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. März 15.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30- Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. März Palmsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Posaunenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ – NACHFRAGEN (Lukas 10,29) Ein Ge- genmittel zu einem harten Gesprächsabbruch ist Nachfragen: Ich verstehe dich nicht – erkläre mir deine Sicht! Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gerade, wenn es um Fragen von Mitgefühl und Nächsten- liebe geht. Wie nahe lasse ich das Schicksal von Menschen an mich rankommen, die ich vielleicht gar nicht kenne? Da müssen wir drüber reden! (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- Gemeinsam zum Adonia Musical Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt und hast Lust, gemeinsam mit anderen Ju- gendlichen ein cooles Musical mit christli- chem Inhalt zu besuchen, dann bist du hier genau richtig. Wann und wo? Donnerstag, 09. April um 16.00 Uhr im evangelischen Ge- meindehaus, Baienfurt - wir wollen uns zuerst als Gruppe kennenlernen, gemeinsam was Leckeres zu Abend essen und starten dann gemeinsam mit dem Bus zum Kultur- und Kongresszentrum nach Weingarten. Um 19.30 Uhr beginnt das Musical mit einer ungefähren Dauer von 90 Minuten. Infos zum Musical gibts unter www.adonia.de Interesse? Dann melde dich gerne bis spätestens 23. März unter: silvi.schwan@gmail.com Damit wir gut planen können, ist eine Anmeldung zwin- gend erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wei- tere Infos gibt‘s nach der Anmeldung Dein Teens-Team der evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt / Baindt --- Tischabendmahl am Gründonnerstag, 02. April um 19.00 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Herzliche Einladung zu ei- ner etwas anderen Form des Abendmahlsgottesdienstes, in der wir mit Anklängen an eine jüdische Passah-Feier feiern, in der Jesus das Abendmahl am ersten Gründonnerstag gestiftet hat. Wir bitten um Voranmeldung (telefonisch, schriftlich oder per Mail) im Pfarramt bis spätestens Dienstag, 31. März, damit wir genügend Plätze am Tisch vorberei- ten können. Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Offener Mittagstisch Jeden ersten Donnerstag im Mo- nat um 12:00 Uhr im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Baindt Herzliche Einladung! Nächster Mittagstisch 02.04.2026 Info und Anmeldung bis eine Wo- che vorher bei Ute Lins: 07502/6210899 Petra Maucher: 07502/621098 Unkostenbeitrag 12 € Wir laden ein Der Kreative Montag lädt zum Mitma- chen ein. Unsere nächsten Termine sind: 13. April Ingrid Allkemper Frühlings- motive auf Porzellan Porzellan- malerei 11. Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell 15. Juni Elli Duelli Stillleben Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin bei p.neumann.sprink@gmx.de oder 0177 406 1011 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Ergebnis deutlicher als der Spielverlauf SV Ankenreute - SV Baindt 4:1 (2:0) Der SV Baindt II musste sich beim SV An- kenreute am Ende mit 4:1 geschlagen ge- ben – ein Ergebnis, das den Spielverlauf nur teilweise widerspiegelt. Die Baindter zeigten im Ver- gleich zur Vorwoche eine deutlich verbesserte Leistung und hätten das Spiel durchaus enger gestalten können. Der SVB startete engagiert in die Partie und bekam be- reits in der 2. Minute die große Chance zur Führung. Nach einem Foulspiel zeigte der Schiedsrichter auf den Punkt, doch Manuel Brugger konnte den fälligen Elfmeter nicht im Tor unterbringen. Nur wenige Minuten später folgte die kalte Dusche: In der 5. Minute brachte eine Flanke von außen Unordnung in die Baindter Defensive, R. Braun kam im Strafraum völlig frei zum Kopfball und traf zum 1:0 für die Gastgeber. Baindt zeigte sich davon jedoch zunächst wenig beein- druckt und antwortete fast im direkten Gegenzug mit einer guten Gelegenheit, als eine Flanke auf Hosse im Strafraum landete, dessen Kopfball jedoch knapp sein Ziel verfehlte. In der 25. Minute erhöhte Ankenreute dann auf kuriose Weise auf 2:0: Ein Eckball segelte direkt ins Tor. Auch danach blieb Baindt bemüht und kam zu weiteren Chancen. In der 32. Minute hatte Keppeler Pech, als sein Abschluss nur an das Kreuzeck klatschte. Dennoch ging es mit dem Zwei-Tore-Rückstand in die Pause. Nach dem Seitenwechsel kam der SVB stark aus der Ka- bine. Direkt zu Beginn der zweiten Halbzeit erspielte sich Baindt zwei große Möglichkeiten durch Schaffer, die je- doch ungenutzt blieben. Der verdiente Anschlusstreffer fiel schließlich in der 63. Minute: Nach einem Freistoß von Kronenberger verlängerte Keppeler per Kopf, Luca Bosch stand richtig und traf zum 2:1. Die Hoffnung auf eine Aufholjagd währte allerdings nur kurz. Bereits in der 66. Minute stellte M. Issa mit dem 3:1 den alten Abstand wieder her. In der Folge versuchte Baindt weiter nach vorne zu spielen, doch klare Chan- cen blieben aus. Den Schlusspunkt setzte schließlich L. Rief, der in der 89. Minute einen Konter zum 4:1-Endstand abschloss. Trotz der Niederlage konnte der SV Baindt II eine deutlich bessere Leistung als in der Vorwoche gegen Weissenau zeigen. Vor allem die Anfangsphase und die starke Re- aktion nach der Pause machen Mut – mit etwas mehr Konsequenz im Abschluss und einem anderen Spielver- lauf hätte diese Partie durchaus enger ausgehen können. Ausblick: Am kommenden Sonntag steht das Derby gegen Baien- furt an. Dort trifft der SVB auf den aktuellen Tabellenfüh- rer – eine große Herausforderung, auf die man nach der verbesserten Leistung jedoch gewappnet ist. Ziel wird es sein, den Favoriten zu ärgern und im Derby vielleicht für eine Überraschung zu sorgen. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (68. Kons- tantin Knisel), Patrick Späth, Kai Kostka (68. Niklas Hug- ger), Luca Bosch, Henry Hosse (83. Niklas Späth), Julian Keppeler, Manuel Brugger (68. Markus Wöhr), Daniel Kro- nenberger, Jacob Schaffer, Johannes Schnez (83. Moritz Gresser) - Trainer: Timo Geggier - Co-Trainer: Frank Sen- ger - Co-Trainer: Daniel Schmidt Schiedsrichter: Gianluca Ardemani - Zuschauer: 150 Tore: 1:0 Robin Braun (5.), 2:0 Daniel Deinhart (25.), 2:1 Luca Bosch (63.), 3:1 Mutasem Bellah Issa (66.), 4:1 Luca Rief (89.) Besondere Vorkommnisse: Manuel Brugger (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Stefan Gluns (2.). Vorschau: Sonntag, 22.03. 13.00 Uhr: SV Baindt II – SG Baienfurt Umkämpfter Auswärtssieg in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 0:1 (0:0) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte der SV Baindt am Sonntag beim Tabellenvierten aus Brochen- zell, der in der Vorwoche den FC Dostluk FN mit 3:1 besie- gen konnte. Die einwöchige Pflichtspielpause brachte für Trainer Keller aber keine personelle Entspannung - zum gesperrten Zweifel gesellten sich auch Fink (Oberschen- kelprobleme) sowie Torhüter B. Walser (Bänderverletzung im Sprunggelenk). Auf holprigem Geläuf entwickelte sich von Beginn an eine umkämpfte Partie mit wechselnden Feldvorteilen. Die erste Chance hatten die Gastgeber durch Feirle. Kurz darauf wurde es nach einem eigentlich harmlosen Rück- pass brenzlig: Der Ball sprang Odenbach aufgrund der Platzverhältnisse über den Fuß und kullerte nur knapp am Pfosten vorbei. Auf der Gegenseite köpfte Lang eine Flanke von rechts auf die Latte, ehe Kapitän Thoma we- nig später den Ball etwas zu ungenau am herauseilenden Beck vorbeilupfte. Nachdem es mit diesem leistungsgerechten 0:0 in die Kabine ging, agierte die Baindter Mannschaft ab Minu- te 46 deutlich agiler und flexibler als noch in Durchgang eins und ließ den VfL kaum noch zur Entfaltung kom- men. Fischer und Thoma vergaben zwar zunächst noch aussichtsreich, doch der SVB belohnte sich schlussend- lich für diese kleine Druckphase. Ein Pass auf Rechts zu Fischer zog die tiefstehende VfL-Abwehr auseinander, wobei Baindts Nummer 7 mit seiner butterweichen Flan- ke Walser am zweiten Pfosten fand, der überlegt zum 0:1 einnickte (65.). Da Lang einige Zeigerumdrehungen spä- ter aufgrund eines „Schwächeanfalls” 15 Meter vor dem Tor die große Chance auf das 0:2 verschenkte, ergaben sich in der Schlussphase so doch noch einige hitzige und umkämpfte Momente. Den möglichen Ausgleich nach ei- ner Ecke pfiff der Schiedsrichter aufgrund eines leichten Schubsers gegen Thoma zurück. Außerdem wurde „Li- nienrichter” Boenke von den VfL-Spielern freundlich ein Termin beim Optiker empfohlen, als er den Ball bei einem Konter im Aus sah. Schlussendlich brachte Kellers Team die Führung aber mit viel Einsatz über die Zeit und ver- gab in der Schlusssekunde vor dem leeren Tor - Keeper Beck war bei einem Standard nach vorne aufgerückt - sogar noch das 0:2. Mit diesem Sieg festigt der SVB seine Position in den Top 6 und macht gleichzeitig 3 Punkte auf den direkten Kon- kurrenten aus Brochenzell gut. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Lukas Walser (72. Max Kretzer), Marc Bolgert, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (90. Übeydullah Gündogdu), Mika Dantona, Kevin Lang (82. Leon Geng) - Trainer: Markus Keller - Co-Trainer: Philipp Boenke Tore: 0:1 Lukas Walser (65.) Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vorschau: Sonntag, 22.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - TSV Meckenbeuren Jugendfußball D-Juniorinnen Viertbeste Mannschaft in Baden-Württemberg Nach der erfolgreichen Qualifikation bei der Vorrunde der VR-Talentiade auf Verbandsebene traten unsere D-Ju- niorinnen am vergangenen Wochenende zum Final Four der besten Mannschaften aus Baden-Württemberg an. Am Vortag reisten sie bereits mit einem Bus, gesponsert von der Firma Franz Lohr GmbH, an und verbrachten ei- nen entspannten Abend mit Eltern und Spielerinnen. Am nächsten Morgen ging es erwartungsvoll und mit viel Fa- nunterstützung ins Turnier. Leider waren dann die Mann- schaften von der TSG Hoffenheim und dem FV Hegau zu stark, um sich für das Finale zu qualifizieren, doch im Spiel um den dritten Platz gegen Horrheim blieben sie auf Au- genhöhe, mussten sich letztlich jedoch im 6-m-Schießen knapp geschlagen geben. Trotzdem ein toller Erfolg unserer Mädels, die sich in der Gesamtabrechnung zu den vier stärksten D-Juniorin- nen-Teams in Baden-Württemberg zählen dürfen - herz- lichen Glückwunsch. Ein Dank geht an eine tolle Elternschaft, die die Mädels unterstützen und solche Turniere erst möglich machen und vor allem an das Trainerteam, die die Wochenenden hervorragend vorbereitet haben. Abteilung Tischtennis Bericht der Abteilungsversammlung 2026 Am 11.03.2026 fand die diesjährige Abtei- lungsversammlung im Vereinsheim Loch statt. Der Abteilungsleiter Tobias Nowak begann die Berichter- stattung mit einem Rückblick auf die Saison 2024/2025. Diese war für unseren Verein sportlich und organisato- risch ein gutes Jahr: Erwachsene 1 beendeten die Saison mit einem starken 2. Platz in der Landesklasse. Der Aufstieg ging über die Relegation in die Landesliga Gr. 4. Erwachsene 2 belegten in der Kreisliga C den 1. Tabel- lenplatz. Sie wurden somit Meister und stiegen ebenfalls auf in die Kreisliga B . Jungen 1 beendeten die Bezirksklasse mit einem 4. Platz und die Mädchen 1 beendeten die Saison mit dem 5. Platz der Bezirksklasse! Die Kreismeisterschaften im Januar 2025 waren ein gro- ßer Erfolg und dank der vielen Helfer eine rundum ge- lungene Veranstaltung. Das Hobbyturnier am Dreikönigstag, das durch den Aus- schuss und ein paar freiwilligen Helfern organisiert wird, wird von Jahr zu Jahr besser und wird sich weiterhin als fester Bestandteil im Jahreskalender etablieren. Als Nächstes gab er einen Einblick in die aktuelle Saison 2025/2026. Neuzugänge bei den Erwachsenen I seit dieser Saison sind Florian Magdalenc und und Alex Stefanoius. Die laufende Saison sieht aktuell wie folgt aus: Unsere Erwachsenen 1 stehen aktuell auf dem letzten Tabellenplatz. Der Abstieg ist leider sehr wahrscheinlich. Die Erwachsenen 2 stehen ungeschlagen auf dem 1. Ta- bellenplatz. Der Aufstieg in die Kreisliga A ist daher zum Greifen nah. Die Erwachsene 3 als Hobbymannschaft stehen auf dem 5. Tabellenplatz. Jungen 1 stehen auf dem 7. und letzten Tabellenplatz und die Mädchenmannschaft steht auf dem 1. Tabellenplatz Ein großer Dank gilt unserem Jugendleiter und Trainern: Philipp Schwarz, der als Jugendleiter und Trainer eine großartige Arbeit leistet. Thomas Nowak, der ebenfalls jede Woche im Training ist und unterstützt sowie Jens- Uwe Hahn, der sich mit viel Geduld vor allem um unsere Anfänger kümmert. Dieser Einsatz ist die Grundlage für die sportliche und persönliche Entwicklung unserer Ju- gend und des Vereins. Vielen Dank dafür! Ein wichtiges Ziel für die kommenden Jahre sollte es sein, jedes Jahr mindestens ein Turnier vom Verband in Baindt auszurichten. Diese Veranstaltungen stärken nicht nur unseren Ruf in der Region, sondern dienen auch zur Finanzierung für Trainer unsere Feste und Neuanschaf- fung für den Spielbetrieb. Im Anschluss wurde von unserem Kassierer Robert No- wak der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir kön- nen wieder von einem „positiven Geschäftsjahr“ 2025 sprechen. Anschließend berichtete Philipp Schwarz von der Jugend- arbeit. Aktuell kommen ca. 10 - 12 Kinder und Jugendliche regelmäßig im Training. Neu gemeldet zur Rückrunde wurde eine Schnuppermannschaft für die Anfänger. Diese sammeln erste Erfahrungen bei Freundschaftsspielen. Sie sind mit Eifer dabei - Wettkampf spornt an. Bei der Kreisrangliste starteten wir mit 5 Teilnehmern. Bei der Bezirksrangliste waren es 5 Teilnehmerinnen: Marta Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Klein qualifiziert sich mit dem 2. Platz bei den Mädchen U13 zu den Regionsmeisterschaften. Diese finden am 22.03. in Biberach statt. Marta und Jona Klein dürfen dort mitspielen. Nun wurden die Ausschussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Danach wurde noch über einige Punkte, die das Training betreffen, die Betreuung der Jugendspiele, geplante Ver- anstaltungen sowie die Anschaffung neuer Trikots, die für die neue Saison geplant sind, gesprochen. Abschließend wurden noch die Termine für das Grillfest, den Abteilungs- ausflug sowie die Weihnachtsfeier festgelegt. TC Baindt e.V. Plätze richten Hallo Sportsfreunde m/w, am Fr., 27.03. ab 14 Uhr und Sa., 28.03. ab 10 Uhr richten wir unsere Anlage für die bevorstehende Saison. Wir hoffen auf tatkräftige Unterstützung. Karlheinz Blank und Harald Wetzel Technische Leiter Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Am Dienstag, 24.03.2026, kommt Frau Renner zu uns in den Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Sie ist Heilpraktikerin und referiert zum Thema „Aus der Balance, Stimmungsschwankungen, Depressionen und Burnout”. Beginn 19.30 Uhr. Viele Menschen fühlen sich heute erschöpft, überfor- dert oder emotional aus dem Gleichgewicht. Stimmungs- schwankungen, anhaltende Niedergeschlagenheit oder Burnout können unser Leben stark beeinflussen. Doch was steckt dahinter – und welche Wege gibt es zurück in die innere Balance? Wir laden alle Interessierten zur diesem informativen Abend herzlichst ein. Euer Vorstandsteam Vorschau: Dienstag, 28.04.2026, Referent Haasi, Koch und Ernäh- rungsberater. 18.00 Uhr in der Klosterwiesenschule. An- meldung ist an der Abendveranstaltung am Dienstag, 24.03.2026 möglich. Landjugend Baindt e.V. Einladung Jahreshauptversammlung 2026 Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 17 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Schriftführerin 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen 8. Verschiedenes und Bekanntgaben Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Die Landjugend Baindt Liebe Mitglieder, wir laden euch ganz herzlich zu unserer Mitgliederver- sammlung des Fördervereins der Landjugend Baindt am 28.03.2026 ein. Wir starten um 16.30 Uhr im Probelokal vom Musikverein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht des Schatzmeisters und Rechnungsprüfers 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wahlen 6. Verschiedenes Über Euer zahlreiches Erscheinen freuen wir uns. Der Förderverein der Landjugend Baindt Reitergruppe Baindt Vereinsausflug zu den German Masters 2026 Die Reitergruppe Baindt plant am Freitag, 13. November 2026, einen gemeinsamen Vereinsausflug zu den German Masters in Stuttgart. Die Abfahrt in Baindt ist gegen 13:30 Uhr vorgesehen, die Rückfahrt ab Stuttgart gegen 23:30 Uhr. Freuen dürfen wir uns auf ein abwechslungsreiches und unterhaltsames Abendprogramm. Der genaue Zeitplan sowie weitere In- formationen zum Ablauf folgen rechtzeitig. Die verbindliche Anmeldung ist bis 15. April bei Viktoria Köberle möglich, per E-Mail an schriftfuehrerin@rei- tergruppe-baindt.de oder telefonisch/WhatsApp unter 0173 4973161. Der Eigenanteil beträgt für Erwachsene ca. 50 Euro und für Schüler ca. 40 Euro. Für Schüler ist ein gültiger Schü- lerausweis als Nachweis erforderlich. Im Preis enthalten sind die Busfahrt, die Eintrittskarte so- wie Getränke und Vesper auf der Fahrt. Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen und einen schönen gemeinsamen Ausflug. Erinnerung: Vereinskleidung – Nachbestellung Wir werden in Kürze wieder Vereinskleidung nachbe- stellen. Bestellungen können bei Daniela Schlegel unter 0172 5891369 aufgegeben werden. Bestellschluss ist der 31. März. Informationen zu Art und Preisen der Vereinskleidung findet ihr auf unserer Webseite, in der letzten Mail oder in der WhatsApp-Gruppe. Gerne können diese auch direkt bei Daniela Schlegel erfragt werden. Herzliche Grüße die Vorstandschaft Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schnupperprobe 2026 Schnupperprobe 2026 - Wir suchen dich! Du bist mindestens 15 Jahre alt und hast Lust auf Musik, Spaß und eine starke Kameradschaft - auch außerhalb der Fasnet? Dann komm zu unserer Schnupperprobe! Wann? - 24.03.2026 - Start: 19.00 Uhr Wo? - Proberaum an der Klosterwiesenschule in Baindt. Am Eingang zum grünen Gebäude gegenüber der gro- ßen Sporthalle Du willst uns besuchen? Schreib uns eine kurze Direktnachricht oder melde dich per E-Mail unter info@schalmeien-baindt.de oder sprich einfach einen Schalmeienkameraden an, den du kennst. Wir freuen uns auf dich! Einladung zur Generalversammlung am 27.03.2026 Liebe Mitglieder! Unsere diesjährige Generalversammlung findet am Frei- tag, den 27.03.2026 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Hierzu möchten wir Euch recht herzlich einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des musikalischen Leiters 4. Bericht des Kassierers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahlen zu wählen in diesem Jahr: • Zweiter Vorstand • Musikalischer Leiter • Kassierer • 1 Kassenprüfer 8. Ehrungen, Verschiedenes Wünsche und Anträge sind bis spätestens 26.03.2026 schriftlich, an den Ersten Vorstand zu richten. Auf ein zahlreiches Erscheinen freuen sich Eure SCHALMEIEN BAINDT Jahreshauptversammlung Förderverein der Schalmei- enkapelle Baindt Die Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Schalmeienkapelle Baindt findet am Freitag, den 27.03.2026 um 19:30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Alle Mitglieder der Schalmeienkapelle sind herzlich ein- geladen Blutreitergruppe Dritte Jahreshauptversammlung der Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. Zur diesjährigen Jahreshauptversamm- lung am Freitag, den 24.04.2026 um 20 Uhr laden wir alle Mitglieder, Blutrei- terinnen, Blutreiter, Jugendliche und Ehemalige herz- lich in den Bischof-Sproll-Saal ein. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Dokumentation und Feststellung der Anwesenheit 3. Feststellung der Tagesordnung 4. Totenehrung 5. Bericht des Vorstandes 6. Bericht des Schriftführers 7. Bericht des Kassierers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen a) Vorsitzender / Vorsitzende b) Gruppenführer/in (Stellv. Vorsitzender / Vorsitzende) c) Schriftführer/in d) Kassierer/in e) Zwei Kassenprüfer/innen 11. Bericht aus der Gruppenführerversammlung vom Os- termontag 12. Beschluss über die Höhe des Versicherungsbeitrages zum Blutritt in Weingarten 13 Anmeldung zum 29. St. Georgsritt in Bergatreute- Gwigg am 03.05.2026 14. Anmeldung zum Blutritt in Weingarten am 15.05.2026 15. Ehrungen 16. Wünsche und Anträge Anträge zur Versammlung sind bis zum 17.04.2026, schriftlich beim Vorstand Werner Elbs, Hirschstr. 50, 88255 Baindt einzureichen. Aufgestellt: Baindt, den 17.03.2026 Werner Elbs, Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Letzte Spieltage der Saison Es geht nochmal rund am Wochenende! Wir hoffen, dass sich die VLJ Baindt 1 am Sonntag noch ein paar Punkte schnappt. Sie spielen auswärts in Ulm gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und den SSV Ulm 1846 1. Die VLJ Baindt 2 hat ihren letzten Spieltag traditionell als Heimspieltag am Sonntag, 22.03.2026 in unserer geliebten Sporthalle der Klosterwiesenschule. Ab 14.00 Uhr startet die Revanche gegen den TB Sigmaringen Blockbuster und die TSG Leutkirch 2. Gegen letztere konnte sich die VLJ Baindt 2 vor zwei Wochen nach der 15:25 Schlappe im ersten Satz noch stark in eine Verlängerung kämpfen, musste sich dann aber leider knapp mit 25:27 geschlagen geben. Morgen ist also alles drin! Wir hoffen auf eine spie- lerische Vergeltung! Denn auch gegen den SV Dettingen starteten die Baindter am 07.03.2026 solide, mussten sich dann aber nach drei Sätzen endgültig geschlagen geben (25:22; 18:25; 14:25). Es ist also volleyballtechnisch mal wieder einiges gebo- ten. Kommt gerne zahlreich am Sonntag ab 14.00 Uhr in die Sporthalle und feuert eure Baindter an! Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Liebe Basarfreunde, am 28. Februar fand unser Kinderbasar in der Schenk-Konrad-Halle wieder mit großem Erfolg statt. Ein herzliches Dankeschön gilt unserer Bürgermeisterin Frau Rürup sowie der Gemeinde Baindt, die uns erneut die Halle zur Verfügung gestellt und damit die Durchfüh- rung des Basars ermöglicht haben. Ganz besonders bedanken möchten wir uns bei allen Helferinnen und Helfern, die mit viel Engagement, Zeit und Herzblut zum Gelingen der Veranstaltung beigetra- gen haben. Ohne diese tatkräftige Unterstützung wäre ein solcher Basar nicht möglich. Ebenso danken wir allen Verkäuferinnen und Verkäufern sowie den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern, die durch ihr Kommen, Stöbern und Einkaufen unseren Basar unterstützt und mit Leben gefüllt haben. Der Erlös kommt auch in diesem Jahr wieder dem För- derverein der Klosterwiesenschule e. V. sowie örtlichen Kindergärten, Vereinen und karitativen Einrichtungen zu- gute. Gemeinsam konnten wir so erneut einen wertvollen Beitrag für unsere Gemeinschaft leisten. Wir freuen uns schon heute darauf, euch beim nächsten Basar wieder begrüßen zu dürfen. Herzliche Grüße Euer Basar-Team Baindt Wir nehmen Abschied von Katrin Strehle Viel zu früh musste Katrin aus unserer Mitte gehen. Sie war nicht nur ein wichtiges Teammitglied des Basars, sondern auch ein besonderer Mensch. Ihr Lachen, ihre Energie und ihre Hilfsbereitschaft werden uns unvergessen bleiben. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie und allen die ihr nahe standen. Im Namen des gesamten Basar-Teams Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Berger Höhe nach Wangen Von Wangen geht es auf die Berger Höhe mit schöner Aussicht ins Allgäu. Danach werden die Obere Argen bei der Lotten- mühle überquert, der Elitzer See passiert und durch Herz- mann und Kolbenholz zum Schindbüchel gewandert, wo der neue Turm der Landesgartenschau steht. Treffpunkt: Dienstag, 31.03.2026 um 12 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 18 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 11 km, 70 Hm. Fahrpreis: 6,00 € für Mitglieder, Gäste 2,00 extra. Einkehr: vorgesehen in Wangen. Anmeldung: ab 27.03.2026 - T. 07529/1419 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Frowin Riedmayer. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, wenn man auch Fahrer ist, und ob man mit einkehrt. Mitnehmen: Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, Wechsel- schuhe, ggf. Stöcke. Bei schlechtem Wetter fällt die Wanderung aus. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Osterschießen 2026 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen, die Schützengilde Baindt lädt die Bevölke- rung und Vereine zum alljährlichen Oster- schießen in das Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen Luftgewehr Einzel und Luftgewehr Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mann- schaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mann- schaftsmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Disziplin Luftpistole aktiv/allgemein als separate Disziplin angeboten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Schießzeiten für das Osterschießen Montag, 30.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Dienstag, 31.03. von 18:30 – 22:00 Uhr Mittwoch, 01.04. von 18:30 – 22:00 Uhr Die Siegerehrung findet am Ostermontag, dem 06.04.2026 im Schützenhaus in Baindt statt. Der Frühschoppen be- ginnt um 10 Uhr, die Siegerehrung um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Schützengilde Baindt Aus dem Landkreis Sportkreis Ravensburg e.V. Frühjahr ist Seminarzeit – Termine für unsere Mitglieds- vereine Erste Hilfe Sport Ort: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 95, 88212 Ravensburg Termin: Dienstag, 14. April 2026, 17:00 - 20:15 Uhr Ein eigener Kurs nur für alle Jugendleiter*innen, Jugend- betreuer*innen, Übungsleiter*innen und Trainer*innen aus unseren Mitgliedsvereinen. Es werden typische Verlet- zungen und Notfall-Situationen besprochen. Keinerlei Vorkenntnisse nötig, jedoch wird empfohlen, über ein aktuelles Erste-Hilfe-Grundwissen zu verfügen. Bedeutung der Bewegung im Seniorenalter – gesund und fit im Sportverein Ort: Spohn-Gymnasium/ Alte Aula Spohnstr. 22 88212 Ravensburg Termin: Mittwoch, 06. Mai 2026, 18:00 - 20:45 Uhr Thema: Die Potenziale der Bewegung im Seniorenalter unter der Perspektive der Gehirnfunktionen, Demenz und Teilhabe am Leben - Chance für die Sportvereine. Mehr als 2 Stunden Input durch Christoph Anrich (Dozent, Ober- studienrat Sport und Religion, ehem. Athletiktrainer sowie pädagogischer Berater und Dozent für den DFB, DHB und Landesinstitut für Schulsport, Autor zahlreicher Publika- tionen), Anja Matzenmüller (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Kurs- und Rehasportverwaltung & TGO-Ge- Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 schäftsstelle) und Ulrike Hänssler (Turn- und Sportbund 1847 Ravensburg/ Sport nach Krebs). Auffrischung „Deutsches Sportabzeichen“ Disziplin Leichtathletik 2026 Ort: Sportzentrum Ravensburg, Brühlstraße 31, 88212 Ravensburg Termin: Samstag, 09. Mai 2026, 09:00 - 11:00 Uhr Für alle Sportabzeichen-Prüfer*innen, welche ihr Wissen auffrischen möchten. In den zwei Stunden wird das Wissen rund um die Disziplin Leichtathletik aufgefrischt, Aktua- lisierungen der Regelkunde angesprochen und der Auf-, Abbau sowie Ablauf in der Praxis geübt. Alle Ausschreibungen sind auf www.sportkreis-ravensburg.de -> Bildung einsehbar und online buchbar. Deutsches Rote Kreuz (DRK) DRK warnt: Zecken-Saison beginnt im Frühjahr Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) warnt vor einer zuneh- menden Gefahr durch Zeckenstiche. „Zecken werden auf- grund der milderen Temperaturen immer früher im Jahr aktiv“, sagt DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. Bereits ab etwa acht Grad Celsius beginnen die Tiere nach Nah- rung zu suchen. Mit steigenden Temperaturen nimmt auch das Risiko für durch Zecken übertragene Krankheiten zu. Zecken können beim Stich Krankheitserreger übertragen. Besonders relevant sind dabei die Frühsommer-Menin- goenzephalitis (FSME) und die Borreliose. FSME kann zu einer Entzündung von Gehirn, Hirnhäuten und Rü- ckenmark führen. Laut Robert Koch-Institut werden in Deutschland jedes Jahr mehrere hundert FSME-Erkran- kungen gemeldet, besonders häufig in Süddeutschland. Deutlich häufiger tritt die Borreliose auf. Sie wird durch Bakterien der Art Borrelia burgdorferi ausgelöst und kann unter anderem Hautveränderungen, Fieber sowie Mus- kel- und Gelenkschmerzen verursachen. Schätzungen ge- hen von 60.000 bis 100.000 Borreliose-Erkrankungen pro Jahr in Deutschland aus. Eine bundesweite Meldepflicht besteht dafür jedoch nicht. Ein typisches frühes Anzeichen einer Borreliose kann eine sich ringförmig ausbreitende Hautrötung um die Stichstel- le sein, die sogenannte „Wanderröte“. Diese kann Tage bis Wochen nach einem Zeckenstich auftreten. Das DRK empfiehlt, sich bei Aufenthalten in Wald, Wiesen und hohem Gras möglichst gut zu schützen. „Helle und möglichst glatte Kleidung erleichtert es, Zecken frühzeitig zu entdecken“, erklärt Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Lange Hosen, feste Schuhe und langärmelige Kleidung verringern das Risiko eines Stichs. Bei Wanderungen durch Wiesen oder Gebüsch sollten die Hosenbeine in die Socken gesteckt werden. Nach Aufenthalten im Freien sollte der Körper gründlich nach Zecken abgesucht werden, insbesondere an warmen und feuchten Körperstellen wie Achselhöhlen, Kniekehlen oder der Leistengegend. Wird eine Zecke entdeckt, sollte sie möglichst schnell ent- fernt werden. Dazu empfiehlt das DRK eine Zeckenkarte oder -zange. Die Zecke sollte dabei hautnah gefasst und langsam gerade herausgezogen werden. Anschließend sollte die Einstichstelle desinfiziert und einige Tage beob- achtet werden. Bei Hautrötungen, Fieber oder grippeähn- lichen Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts bestehen FS- ME-Risikogebiete vor allem in Bayern und Baden-Würt- temberg, aber auch in Teilen von Hessen, Thüringen und Sachsen. Die Region Bodensee-Oberschwaben gehört zu den besonders betroffenen Gebieten. Für Menschen, die sich häufig in der Natur aufhalten, kann daher eine FSME-Schutzimpfung sinnvoll sein. Solidarische Landwirtschaft Ravensburg e.V. Obstbaum-Schnittkurs bei der SoLawi-Ravensburg e.V. Am Freitag, den 27. März bei der Solidarischen Landwirt- schaft Ravensburg e.V. in Hübscher 1. 15 - 16 Uhr Theorieteil im Sozialraum der SoLawi, 16 - 18.30 Uhr Praxisteil auf der angrenzenden Streuobstwiese. Referentin ist Sonja Hummel, Fachwartin für Obst- und Gartenbau (Lehrjahr 2014). Die Teilnehmer-Anzahl ist auf 12 begrenzt, ab 16 Jahren. Der Kurs findet bei jedem Wet- ter statt, daher bitte unbdingt geeignete Kleidung an- ziehen + Arbeitshandschuhe. Eigenes Schnitt-Werkzeug gerne mitbringen, wenn vorhanden. Spendenempfehlung: 15 - 20 Euro pro Person. Anmeldung ab sofort unter der Mail-Adresse hummel.sonja@posteo.de. Infos zum Verein findet man auf der Homepage unter www.solawi-ravensburg.de. Vortrag über Kuren: „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Eltern in schwierigen Lebenslagen und Pflegende Ange- hörige stehen oft vor besonderen körperlichen und see- lischen Belastungen. In dieser Veranstaltung wird über Kurangebote, das Antragsverfahren und mögliche Kos- ten informiert. Zudem erhalten Sie einen Über-blick über den Ablauf einer Maßnahme sowie Hinweise zu Kliniken und aktuellen Warte-zeiten. Im Anschluss ist Zeit für Ihre Fragen und den Austausch. Eingeladen sind alle Interessierte, ohne Eintritt und Anmel- dung, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Andrea Grabherr, Koordinatorin für die KAG Rottenburg-Stuttgart und Leiterin der Beratungsstelle des Müttergenesungswerk in Ravensburg. Veranstalter ist die Caritas Ulm-Biberach, Kontakt: Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de.Am Donnerstag, den 26. März wird ein Vortrag zum Thema „Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur und Kuren für Pflegende Angehörige“ angeboten. Beginn ist um 18:30 Uhr in der Ai- cher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau. Saisonauftakt 2026 auf der Blitzenreuter Seenplatte Gästeführung zum Tag des Wassers am Sonntag, 22. März 2026 Gästeführer: Wilfried Scheremet Treffpunkt: Parkplatz am Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Jedes Jahr am 22. März wird der internationale Tag des Wassers begangen. Wir laden Sie ein auf einen fesselnden Spaziergang auf der Blitzenreuter Seenplatte, wo Wasser unsere Land- schaft geformt hat und auch heute noch unsere Zukunft mitbestimmt. Wasser erscheint uns als wichtige, aber auch alltägli- che Flüssigkeit. Weltweit nimmt die Verfügbarkeit für die Menschheit immer mehr ab, im gleichen Maße sinkt die Qualität. Welche Anpassungen brauchen Mensch und Natur, um auch in Zukunft Wasser in guter Qualität zu Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 haben? Bei dieser Führung erfahren Sie mehr über die Rolle von Wasser in Klima, Geologie und Biodiversität. Zuviel sei noch nicht verraten, seien Sie dabei und ma- chen sich Ihre eigenen Gedanken und entdecken Sie neue Aspekte zum Thema Wasser. Wir würden uns freuen, sie auf unserer ersten Führung in dieser Saison begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im April 2026 Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im April 2026 anbietet. Leckeres vom Frühling – für Kinder ab 8 Jahren: Work- shop am 9. April in Leutkirch, am 10. April in Bad Waldsee So frisch und bunt wie der Frühling wird es auch im Er- nährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, wenn die kleinen Köche zusammen mit den Referentinnen Andrea Geißler und Manuela Hofmann den Kochlöffel schwin- gen. Mit viel Spaß und Freude am Kochen werden lecke- re Gerichte mit allem was der Frühling bringt gezaubert. Das leckere Frühlingsmenü wird im Anschluss zusammen genossen. Der Workshop findet in Leutkirch, Wangener Straße 70 am Donnerstag, den 9. April statt; am Freitag, 10. April wird der Workshop in Bad Waldsee, Schillerstra- ße 34 angeboten. Es werden jeweils zwei verschiedene Uhrzeiten angeboten: die Gruppe am Vormittag findet von 9.30 – 12.00 Uhr und die Gruppe am Nachmittag von 14.00 – 16:30 Uhr statt. Für die Termine am Vormittag sind nur noch wenige Plätze frei. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 7 €. Die Anmeldung sowie weitere Informationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Basic Cooking – zweiteiliger Grundkochkurs am 14. und 21. April In diesem 2-teiligen Workshop für Jugendliche und junge Erwachsene lernen Kochanfänger/-innen vor allem Grund- rezepte kennen und wie man sie individuell abwandeln kann. Dabei geht es im ersten Teil um die Zubereitung von Gemüse und Salate, im zweiten Teil um Bowls, Wraps und Burger. Auch erfahren die Teilnehmenden von Referentin Manuela Schmied etwas über Einkauf und Planung. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Workshop findet am Dienstag, 14. und 21. April im Ernährungszentrum Boden- see-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee statt und beginnt jeweils um 17:30 Uhr. Der Beitrag für die Teilnah- me liegt bei 50 €. Die Anmeldung sowie weitere Informatio- nen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben.de verfüg- bar. Anmeldeschluss ist sieben Tage vor der Veranstaltung. Babys erster Brei: Online-Vortrag am 15. April Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 15. April um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung sowie weitere Informationen sind unter www.er- naehrung-oberschwaben.de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Veranstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstaltungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Genuss aus der Heimat - Kohlrabi: Online-Vortrag am 22. April Im Format „Genuss aus der Heimat“ stellt das Ernährungs- zentrum Bodensee-Oberschwaben Highlights der Saison bzw. der Region vor. Am Mittwoch, 22. April um 18:30 Uhr nimmt die Referentin Monika Wessle dabei in 90 Minuten Kohlrabi unter die Lupe. Mit Rezepten, die die Teilnehmen- den nach der Online-Vorführung erhalten, wird die Lust auf Kohlrabi geweckt. Technische Voraussetzung: gute und stabile Internetver- bindung (WLAN-Verstärker oder LAN-Kabel), Browser (Chrome, Firefox, Internet Explorer, Edge). Die Teilnah- me ist kostenfrei. Die Anmeldung sowie weitere Infor- mationen sind unter www.ernaehrung-oberschwaben. de verfügbar. Anmeldeschluss ist drei Tage vor der Ver- anstaltung. Der Zugangs-Link wird rechtzeitig per E-Mail verschickt. Bei Nicht-Erhalt bis 15:30 Uhr am Veranstal- tungstag kontaktieren Sie bitte das Ernährungszentrum unter 07524/9748-6410. Bauernhaus-Museum Wolfegg Heimatkunde, Osterprogramm und Erlebnistag Osterferienprogramm – Der Winter ist vorbei! 31. März 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Ab ins Museumsbeet! Wir bauen gemeinsam Vogelscheuchen und bereiten Pflanzstäbe vor, stellen Samenbomben her und kochen Gartensuppen und -bratlinge. Osterferienprogramm – Bald ist Ostern! 2. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir ziehen gemeinsam Osterkerzen, basteln Rätschen, malen ein Osterbild und backen Fastenbrezeln. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 5. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung „Notzeiten auf dem Land“ 5. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erforderlich Wir er- zählen Ihnen von Ursachen und Zusammenhängen der verschiedenen Notzeiten der ländlichen Bevölkerung, de- monstrieren Ihnen im Backhaus den Erfindungsreichtum der Schwaben und zeigen Ihnen verschiedene Streckmittel und Ersatzstoffe, die in Hungerszeiten zum Einsatz kamen. Ostern im Museum 6. April 2026 | 10:00 – 16:00 | Anmel- dung nicht erforderlich Beim traditionellen Ostermarkt gibt es ein kunterbuntes Programm für die ganze Fami- lie: Die Großen können sich die Ostereierausstellung an- sehen oder Handwerkern wie dem Glasbläser über die Schulter schauen. Osterferienprogramm – Frühjahrsputz 7. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Die Kinder können Besen binden und Waschmittel aus Naturmate- rialien herstellen sowie erfahren, womit man früher ge- waschen hat. Mit der “Putzrallye” erleben die Kinder, was zum Frühjahrsputz dazu gehört. Osterferienprogramm – Das liebe Federvieh 9. April 2026 | 11:00 – 16:00 | Anmeldung nicht erforderlich Bei ei- ner Tierführung über das Gelände erfahren die Kinder Wissenswertes zu den Hühnern und Gänsen im Muse- um. Beim Eier-Quiz und den Fühlkästen lernen sie unter- schiedliche Federn und Eier kennen. Die Kinder dürfen die Hühner füttern und beim Hühnerzaun flicken helfen. Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Verdingst – Verborgenes sichtbar machen 9. April 2026 | 19:00 – 21:00 | Anmeldung nicht erforderlich | 4€/Person Heimatkunde, wie sie nicht im Schulbuch steht mit Paul Sägmüller aus Bergatreute Öffentliche Allgemeine Museumsführung 12. April 2026 | 11:30 – 12:30 | Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ihrer Bewohne- rinnen und Bewohner. Öffentliche Führung durch die Bauernkriegs-Ausstel- lung 12. April 2026 | 13:00 – 14:00 | Anmeldung nicht erfor- derlich Führung durch die Ausstellung 1525 – Bauernkrieg in Oberschwaben Öffnungszeiten ab 19. März 2026: Dienstag bis Sonntag von 10 bis 17 Uhr (Montag geschlossen) Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg | Vogter Str. 4 | 88364 Wolfegg | Tel. 07527 9550-0 | info@bauernhaus-museum.de | www.bauernhaus-museum.de Sanierung der Ortsdurchfahrt Köpfingen Bauarbeiten starten am 16. März Die Ortsdurchfahrt im Ortsteil Köfingen wird in den kom- menden Monaten umfassend saniert. Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 16. März 2026, und sollen voraus- sichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit wird die Ortsdurchfahrt für den Durchgangsverkehr vollständig gesperrt. Eine entspre- chende Umleitung über Weingarten wird eingerichtet und ausgeschildert. Verkehrsteilnehmerinnen und Ver- kehrsteilnehmer werden gebeten, die Beschilderung zu beachten und den Bereich zu umfahren. Auch innerhalb des Ortes muss mit Einschränkungen und Behinderungen gerechnet werden. Die Zufahrt zu Gebäuden bleibt während der Bauarbei- ten grundsätzlich möglich, allerdings kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen. Im Zuge der Baumaßnahme wird die Ortsdurchfahrt ver- breitert und grundlegend erneuert. Zusätzlich erneuert die Gemeinde Baienfurt die Kanal- und Wasserleitungen. Darüber hinaus werden die Bus- haltestellen barrierefrei umgebaut. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist von den Bauarbeiten betroffen. Ziel ist es jedoch, die Einschrän- kungen für Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Insbesondere für den Schulbusverkehr wurde eine Lö- sung gefunden, sodass dieser weiterhin von Köfingen aus verkehren kann. Regelungen für Fußgänger und Radfahrer Fußgänger können den Bereich während der Bauzeit weiterhin passieren. Während der Asphaltierungsarbeiten kann es jedoch kurzfristig zu Einschränkungen kommen. Radfahrer werden gebeten, abzusteigen, da eine geeig- nete Umleitung für den Radverkehr nicht eingerichtet werden kann. Anliegerverkehr und Rettungsdienst Anlieger im betroffenen Baufeld können ihre Grundstücke in Absprache mit der Baufirma weiterhin erreichen. Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste ist jederzeit sicherge- stellt. Die Rettungsleitstelle sowie die Feuerwehr werden entsprechend informiert. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung während der Sperrung einzustellen und um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Baienfurt Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Radsternfahrt zum Weissenbronnen im Altdorfer Wald Samstag, 21. März 2026 Abfahrten 14 Uhr jeweils in der Ortsmitte bei den Rathäusern: Baienfurt Baindt Bergatreute Schlier Vogt Waldburg Wolfegg nach Weissenbronnen durch den Altdorfer Wald im Früh- lingskleid Ankunft ca. 15 Uhr Info und fröhlicher Treffpunkt Ab dem Parkplatz der Museumsgaststätte in Wolfegg (in der Fischergasse) bieten wir ab 13.30 Uhr auch eine Wanderung nach Weissenbronnen an. Die mögliche Strecke (ist nur ein Vorschlag) führt über die Süh nach Weissenbronnen mit einer Laufzeit von rund 80 - 90 Mi- nuten. Zielpunkt für alle Touren/Wanderung ist gegen 15.00 Uhr die Trinkwasserfassung der Gemeinde Baien- furt am Wasserhäuschen Weissenbronnen Veranstalter: Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mailand genießen. Unter allen Blutspender*innen ver- lost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Perso- nen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand NÄCHSTER TERMIN in 88255 BAIENFURT Montag, dem 30.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Achtalschule, Ravensburger Straße 18 Jetzt Termin buchen:www.blutspende.de/termine Frühjahrs-Benefizkonzert der BRASSMA- TIKER Freuen Sie sich auf Musikgenuss der „BRASSMATIKER – Das Deutsche Ärzteblech am Samstag, 21. März 2026, 19.30 Uhr, im Festsaal ZfP Ravensburg-Weißenau. Das renommierte Ensemble um den Ravensburger Kin- derarzt Dr. Christian Albert spielt ein Benefizkonzert zugunsten der Kinderstiftung Ravensburg. Das abwechs- lungsreiche Programm spannt einen musikalischen Bo- gen von Barock und Romantik bis hin zur jazzigen und rockigen Moderne. Die fünf Musiker verbindet eine über 25-jährige Freundschaft, die während ihres Musik- und Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Zahn-/Medizinstudiums begann - getragen von einer gemeinsamen Leidenschaft für Musik, die bis heute le- bendig ist. Neben ihrem Hauptensemble musizieren die BRASSMA- TIKER regelmäßig in verschiedenen Orchestern, unter anderem im Bayerischen Ärzteorchester und im Weltärz- teorchester, Christian Albert vor Ort auch in der Kammer- philharmonie Bodensee-Oberschwaben. Konzertreisen führten sie dabei schon in bedeutende Konzertsäle wie die Philharmonie de Paris, die Elbphilharmonie Hamburg, die Berliner Philharmonie und das Concertgebouw Amster- dam. Verstärkt wird das Ensemble an diesem Abend durch den Schlagzeuger André Fourie, der dem Blech- klang eine mitreißende rhythmische Note verleiht. Für einen Umtrunk und Snacks sorgen die Botschafter*in- nen der Kinderstiftung in der Konzertpause. Der Eintritt ist frei, Spenden zugunsten der Kinderstif- tung Ravensburg sind herzlich willkommen. Die Plätze sind begrenzt. Die Einnahmen des Abends kommen der Kinderstiftung Ravensburg zugute, die sich seit ihrer Gründung für be- nachteiligte Kinder und Jugendliche in Ravensburg und Umgebung engagiert. Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Bildung und soziale Teilhabe und setzt sich aktiv gegen Armut und Ausgrenzung ein. Beispiels- weise erhalten Kinder und Jugendlichen durch das Pro- jekt „Chancenschenker“ eine individuelle Förderung für eine außerschulische Aktivität, wie in einem Sportverein, Kunst- oder Musikschule. Kinderkleiderbörse in Vogt am 21.03.2026 von 11 - 13 Uhr Einlass für Schwangere ab 10:30 Uhr gegen Vorlage des Mutterpasses Angeboten wird alles was Babys, Kinder, Teenager, Da- men und Herren gebrauchen können. Baby- und Kin- derkleidung (Gr. 50 - 176), Schuhe (Gr. 19 - 41/42), Kinder- wagen, Autositze, Babyausstattung, Fahrzeuge, Bücher, Spielzeug, Damen- und Herrenbekleidung, gebrauchte Tupperware und vieles mehr! Während der Börse findet ein Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckerem Kuchen (auch zum Mitnehmen) statt. Die Warenannahme für angemeldete Verkäufer und Hel- fer findet am Freitag, 20.03.26 von 17:00 - 18:30 Uhr statt. Die Warenrückgabe und Auszahlung für angemeldete Verkäufer und Helfer findet am Samstag, 21.03.26 von 16:30 - 17:00 Uhr statt. Bestehen noch Fragen, kontaktiert uns gerne per E-Mail: kleiderboerse-vogt@gmx.de Wir freuen uns auf die Kleiderbörse und auf alle Verkäu- fer, Helfer und Käufer. Euer Kleiderbörse-Team Theaterverein Waldburg e.V. Ein schwäbischer Multi-Millionär hinterlässt nicht nur sei- ner Tochter, sondern auch seinen ehemaligen drei Lieb- schaften wertvolle Erbschaften… Also eine Villa voller Erben, doch wer kriegt was? Und welche Rolle spielt der Butler? Hinterlisten, Verwechslungen und schräge Theatermo- mente machen diese rasante Komödie zu einem Abend voller Lacher! „Was ist mit dem Butler?“ heißt die Komö- die von Michael Parker, angepasst von Patrick Hanser, welche der Theaterverein Waldburg für Sie spielt. Besuchen Sie unsere Aufführungen und haben Sie viel Spaß! Veranstaltungsort: Mehrzweckhalle Waldburg Nachmittagsvorstellung Freitag, 10. April, 14.30 Uhr Bewirtung mit Kaffee und Kuchen. Karten erhalten Sie an der Nachmittagskasse ab 13:30 Uhr (kein Kartenvorverkauf). Eintrittspreis: Erwachsene: 10 Euro, Kinder: 5 Euro Abendvorstellungen Freitag, 10. April, 19.30 Uhr Samstag, 11. April, 19.30 Uhr Sonntag, 12. April, 18.30 Uhr Freitag, 17. April, 19.30 Uhr Samstag, 18. April, 19.30 Uhr Eintrittspreis: 10 Euro KARTENVORVERKAUF Am Samstag, 28.03.2026 von 9 bis 11 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle. Ab 28.03.2026, ab 11 Uhr bis 1 Stunde vor Vorstellungsbe- ginn: online unter www.theaterverein-waldburg.de. Die Abendkasse ist eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet. Reservierte Karten bitte bis 19 Uhr abholen. Die Karten werden an der Abendkasse bar bezahlt. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage (www. theaterverein-waldburg.de) – u.a. für den Bestuhlungs- plan bzw. auf Facebook und Instagram oder schmökern Sie in unserem Flyer. Wir freuen uns auf Sie! Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Der Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. lädt alle Mitglieder zu seiner Jahreshauptversammlung ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den 26. März 2026 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Saulgauer Straße 4 in 88361 Boms statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht 2025 2. Kassenbericht 2025 3. Kassenprüfbericht 4. Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung 5. Wünsche, Anträge, Verschiedenes Im Anschluss wünschen wir gute Unterhaltung mit Come- dyfrau Käthe Kächele von den „Kächeles“. Bei ihr heißt es volle Kraft voraus: „Älles oder nix!“ Sie beleuchtet die Skur- rilitäten des Alltags und plaudert aus dem Nähkästchen. Zu Beginn der Veranstaltung laden wir Sie um 19.30 Uhr zu einem Vesper ein und bitten um pünktliches Erscheinen. Zur besseren Planung bitten wir um vorherige Anmel- dung bis spätestens 16.03.2026 unter Tel.: 07585/9307-0, E-Mail: info@mr-ao.de Ihr Maschinenring Alb-Oberschwaben e.V. Was sonst noch interessiert DLRG OG Baienfurt DLRG OG Baienfurt nimmt an den Bezirksmeisterschaf- ten in Bad Saulgau teil 4x Bezirksmeister und 4x Vize-Bezirksmeister! Jedes Jahr finden in den jeweiligen DLRG-Bezirken Meis- terschaften statt, um sich dadurch für die Württember- gischen Landesmeisterschaften qualifizieren zu können. Am 14. März fanden diese im Hallenbad Bad Saulgau statt und erstmals trugen zwei Bezirke (Ravensburg und Nummer 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Federsee) zusammen die BZM aus, gewertet wurde aber getrennt nach Bezirk. Unsere Ortsgruppe (OG) hatte dieses Jahr 6 (!) Mann- schaften und „7“ Einzelschwimmer gemeldet, damit ein- gerechnet sind auch Schwimmer von unserem Stützpunkt Bad Waldsee. Mannschaftswettbewerbe So starteten wir morgens 6.45 Uhr mit den Mannschafts- teilnehmern in einem vollbesetzten DLRG-Bus und meh- reren Privat-Pkw’s Richtung Bad Saulgau. Nachdem wir pünktlich ankamen, verzögerte sich leider bei leichtem Nieselregen der Einlass, da stichprobenhaft die Startberechtigung der Teilnehmer überprüft wurde. Endlich durften wir in die Halle zum Umziehen, wer noch einen freien Spind fand, hatte großes Glück! Ansonsten packten wir unsere Sachen oben auf die Schränke und suchten uns ein Plätzchen für unsere Sporttaschen, Flos- senkiste und einer großen Kiste mit Verpflegung für 28 + 7 Einzel-Schwimmern in einer Ecke im Hallenbad. Im Sportbecken (5 Bahnen, 25 m Länge wie in Baienfurt) wurde noch für ein paar Minuten eingeschwommen, die Flossen nochmals ausprobiert und Starts geprobt. Dann starteten wir in die Mannschafts-Wettkämpfe. Je nach Alter unterschieden sich die Disziplinen. Zum ersten Mal bei einem externen Wettkampf dabei waren unsere AK 10 männlich (Robert Kanke, Max Leh- mann, Thies Matthäus, Mona und Romy Golitsch) und AK 10 weiblich (Alea Dauti, Lisa Geis, Amilia Keller, Swea Pfeifer/Bad Waldsee, Leni Stör). Geschwommen wurde bei der AK 10 wie folgt: 1. Disziplin: 4x25 m Rücken ohne Armtätigkeit 2. Disziplin: 4x25 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x25 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x25 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Da wir in beiden Mannschaften 5 Schwimmer dabeihatten, konnten die Disziplinen nach persönlichen Stärken besetzt werden. Und alle haben ihre Sache sehr gut gemacht: trotz Aufregung und enormer Geräuschkulisse riefen alle ihre beste Leistung ab und das zahlte sich aus. Beide Mann- schaften konnten den 1. Platz belegen und haben sich somit für die WüM (Württembergischen Landesmeister- schaften) vom 20./21. Juni in Korntal-Münchingen qualifi- ziert. Sie werden mit großer Zuversicht hinfahren können, denn die bei der BZM erreichte Punktzahl hätte bei der letzten WüM 2025 in Biberach zu Platz 2 bzw. 3 gereicht! Die AK 12 männlich (Raffael Feiri, Paul Keller, Nicolas Mär- ten, Florian Scherer) haben bis auf den Neuzugang Flori- an schon in den letzten 2 Jahren Wettkampferfahrungen auf den BZM und WüM sammeln können. Bisher kamen sie immer ohne Strafpunkte aus den Wettkämpfen, was diesmal leider nicht gelang. Trotz eingelegtem Protest konnten die Strafpunkte nicht abgewendet werden und somit belegten sie statt dem 2. nur den 3. Platz. Ob für die Zulassung zu den WüM reicht, muss man abwarten. Die AK 12 schwimmt im Übrigen die gleichen Disziplinen wie die AK 10, müssen aber 4x50 m Hindernis schwimmen, die anderen Disziplinen sind gleich. Unsere AK 13/14 männlich Mannschaft (Belinda Giray, Max Müller, Mats Osthoff, Emily Steinbach) starteten mit großen Hoffnungen, mussten aber leider nach 2 Diszip- linen bedauerlicherweise aus gesundheitlichen Gründen aufgeben. Auf ein Neues im nächsten Jahr! Nun kommen wir zu unseren Erwachsenen. Die letzte Jugendmannschaft ist die AK 17/18, ab 19 bis 25 Jahren schwimmt man AK Offen. Mannschaftswettkämpfe nach den AK Offen starten ab der AK 100. Eine Mannschaft kann immer aus 5 Schwim- mern bestehen, 4 Disziplinen werden geschwommen, so daß ein Schwimmer jeweils aussetzen kann. Es wird das Alter der 4 jüngsten Teilnehmer zusammengezählt, das ergibt die AK. Wir hatten eine AK Offen weiblich (Ida Mehrle, Jara Phi- lipson, Leonie Schmid, Lea Staudinger, Melissa Wurm) gemeldet, welche den 2. Platz belegten. Ab der AK 13/14 bis zur AK Offen wurden folgende Diszi- plinen geschwommen: 1. Disziplin: 4x25 m Puppenstaffel (Puppe wird ge- schleppt) 2. Disziplin: 4x50 m Gurtretterstaffel (jeder Schwimmer muss nach Wechsel den Gurtretter überstreifen und hinter sich herziehen) 3. Disziplin: 4x50 m Rettungsstaffel (1. Schwimmer Freistil mit Flossen, 2. Schw. Freistil, 3. Schw. Rücken o. Armtä- tigkeit mit Flossen, 4. Schw. Rücken o. Armtätigkeit) 4. Disziplin: 4x50 m Hindernisschwimmen (untertauchen eines 0,70 m tiefen Hindernisses) Als sechste Mannschaft hatten wir eine AK 140 männlich (Margit Dietenberger, Daniel Eisele, Manuel Keller, Rai- ner Schaz, Christopher Stöhr), die mit Margit, Rainer und Christopher aus anderen Ortsgruppen mit unseren zwei Schwimmern eine von der OG Baienfurt gemeldete Grup- pe bildeten. Es wird das Alter der vier jüngsten Schwimmer zusammengezählt, so kommt man auf die Altersklasse. Diese AK 140 belegte den 1. Platz und hat sich somit auch für die WüM qualifiziert. Einzelwettbewerbe Nachmittags wurden die Einzeldisziplinen geschwommen, hierbei startet jeder Schwimmer für sich. Für die OG Bai- enfurt gingen 7 Teilnehmer an den Start. In der AK 10 m (Jakob Günkinger/Bad Waldsee) und AK 12 weiblich (Lilliy Loh) wurden die gleichen Disziplinen geschwommen: 50 m Hindernis; 50 m Kombiniertes Schwimmen (1. Bahn Freistil, 2. Bahn Rücken ohne Armtätigkeit); 50 m Flossen Jakob Günkinger erreichte den 2. Platz, Lilly Loh den 10. In der AK 13/14 weiblich (Sophie Günkinger) und AK 13/14 (Antonio Winter Lopes) erreichten beide Schwimmer den 6. Platz. Geschwommen wird: 100 m Hindernis; 50 m Ret- ten einer Puppe; 50 m Retten einer Puppe mit Flossen In der AK Offen männlich belegte Daniel Eisele den 1. Platz und Manuel Keller den 2. Platz. In dieser Klasse werden 6 Disziplinen angeboten, von denen maximal 4 Disziplinen geschwommen werden dürfen. In der AK Offen weiblich startete Ida Mehrle und erreich- te den 2. Platz. Lob & Dank Zunächst erstmal Anerkennung für alle Teilnehmer, die sich dieser Herausforderung gestellt haben! Und Gratu- lation an alle, die hervorragende Platzierungen belegten und an alle 1. Platzierten, die sich dadurch automatisch für die WüM qualifiziert haben! Vielleicht schafft es über die Punktezahl der ein oder andere auch noch, wir wün- schen es allen! Leider haben es die Kampfrichter diesmal sehr genau genommen und es war nicht immer nachvollziehbar. Auf jeden Fall ein Ansporn, im Training ein Augenmerk auf die Fehlerursachen zu legen und so bessere Platzierun- gen zu erreichen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 12 Wir werden darauf hinarbeiten und allen Teilnehmern in Zukunft Spaß und Freude für Wettkampfteilnahmen vermitteln! Es ist ein wunderbares Erlebnis, gemeinsam auf dieses Ziel hinzuarbeiten. Wir sind unglaublich stolz auf unsere Teilnehmer und auch sie können sehr stolz auf ihre erreichten Leistungen sein. Und das Wichtigste: gerne zum Training kommen und sich auf alle freuen, die gemeinsam darauf hinarbeiten, ein guter Rettungsschwimmer zu werden und im Notfall zu wissen, was zu tun ist! Ein großer Dank gilt natürlich nicht nur den Trainern und den Helfern vor Ort (die AK 10/12 Kinder wurden von den AK Offen bei den Disziplinen betreut), auch die Vor- arbeiten für die Anmeldungen und die Organisation des Ablaufes verschlingt etliche Stunden Einsatz. Dafür auch ein herzliches Dankeschön! Carola Resch-Seidenath, Wettkampftraining MIETGESUCHE Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Deine Top-Ausbildung Bei uns erwartet dich: - Ein tolles, sympathisches Praxis-Team - 30 Tage Urlaub - 2 freie Nachmittage pro Woche und vieles mehr Interesse? Dann bewirb dich jetzt per Mail oder Post. Broner Platz 6 | D-88250Weingarten | post@drhanser.de Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) (m/w/d) D R H A N S E R Z A H N A R Z T P R A X I S Ihr Ansprechpartner: Eugen Geiger - Mobil 0171 176 86 91 Email: geiger.eugen@fensterle.de Herzliche Einladung zum BAUINFOTAG Sonntag, 22.03.2026 13.30 Uhr - 17.00 Uhr 88368 Bergatreute, Schillerstraße 5/1 Paar (47/48) unbefristet angestellt sucht ab 3 Zi., ab 80 m², Balkon barrierefrei, eventuell Garten bevor- zugt. Haben keine Haustiere und sind Nichtraucher. Für Längerfris- tig. Tel. 0175-2905619, marco.gepraegs@gmx.net Chiffre Zu- schriften an den Verlag 777/1571 Familie sucht neues Zuhause, wir sind eine freundliche, zuverlässige und ordnungsbewusste vierköpfige Familie mit festem Einkommen (Kinder 13 und 18 Jahre) aus Baindt und auf der Suche nach einer langfristigen Wohnung (ab 4 Zimmer) im Raum Baindt, Baienfurt und Weingarten. 01703215549 GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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                1 Feststellung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Baindt und der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2020 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden- Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: Summe der ordentlichen Erträge 11.667.187,14 € Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.459.031,95 € Ordentliches Ergebnis 208.155,19 € Außerordentliche Erträge 2.021.754,74 € Außerordentliche Aufwendungen -108.145 € Sonderergebnis 1.913.609,74 € Gesamtergebnis 2.121.764,93 € Gesamtfinanzrechnung: Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 10.950.177,00 € Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -9.848.438,86 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 1.101.738,14 € Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 4.216.346,95 € Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -8.214.929,70 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -3.998.582,75 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf -2.896.844,61 € Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -2.896.844,61€ Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen 63,54 € Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.636.098,79 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -2.896.781,07 € Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 4.739.317,72 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2020 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2020 umfasst eine Bilanzsumme von 48.660.388,02 €. 2 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 34.840,00 € • Sachvermögen 34.107.021,38 € • Finanzvermögen 14.390.838,08 € • Abgrenzungsposten 127.688,56 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 31.546.105,99 € • Rücklagen 7.039.618,94 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € • Sonderposten 8.930.181,35 € • Rückstellungen 280.941,58 € • Verbindlichkeiten 351.922,20 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 511.617,96 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 482.198,16 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 734.400,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2020; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2020 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2020; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 3 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Wasserversorgung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 442.393,79 1.2 Summe Aufwendungen 427.717,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 18.672,01 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 25.058,58 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -180.287,37 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -155.228,79 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 143.300,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -11.928,79 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 19.726,32 3 Bilanzsumme 1.854.816,77 4 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 1.227.976,52 € • Finanzvermögen 626.840,25 € • Abgrenzungsposten 0,00 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 444.312,64 € • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 55.908,13 € • Sonderposten 51.618,68 € • Rückstellungen 17.569,98 € • Verbindlichkeiten 1.098.358,90 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 15.856,00 € 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 18.672,01 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag 55.908,13 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin 5 Feststellung der Jahresrechnung 2020 des EB Abwasserbeseitigung 1. Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2020 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 06.07.2021 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 893.566,51 1.2 Summe Aufwendungen 931.870,24 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 -38.303,73 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 58.676,32 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -230.004,18 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -171.327,86 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 225.500,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 54.172,14 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.935.900,59 Davon entfallen auf der Aktivseite unter • Immaterielles Vermögen 0,00 € • Sachvermögen 5.028.173,51 € • Finanzvermögen 760.616,27 € • Abgrenzungsposten 147.110,81 € • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € Davon entfallen auf die Passivseite unter • Basiskapital 0,00 € • Rücklagen 108.095,66 € • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 6 • Sonderposten 2.591.573,33 € • Rückstellungen 324.930,00 € • Verbindlichkeiten 2.911.301,60 € • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 € 4. Verwendung des Jahresverlust Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 38.303,73 € ist auf neue Rechnung vorzutragen; 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2020; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2020 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2020; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2020 wird hiermit ortsüblich bekannt gegeben. Der Jahresabschluss liegt zusammen mit dem Lagebericht gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz in der Zeit vom 12.07.2021 bis 20.07.2021 je einschließlich beim Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, Zimmer 3.3, zur Einsicht öffentlich aus. Gezeichnet Baindt, den 09.07.2021 Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                  Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 24. Februar 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal 05 Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand 06 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen 07 Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land 08 Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) 09 Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt 10 Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen 11 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 24. Februar 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fischerareal 05 Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand 06 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen 07 Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land 08 Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) 09 Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemeinde zugunsten der Bürgerstiftung Baindt 10 Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen 11 Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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