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Einladung_24_06_18.pdf

Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 14.06.2024
    Einladung_24_06_18.pdf

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung der Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der WC-Trennwände, Schreinerarbeiten und Türen, sowie der Medientechnik 05 Antrag auf Abweichung bzgl. Stellplätzen Baindter Hof 06 Bauantrag zum Neubau einer Schleppgaupe am bestehenden Einfamilienwohnhaus auf Flst. 246/1, Annabergstr. 3 07 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe der Malerarbeiten und der Schlosserarbeiten für die Fluchttreppe 08 Vergabe Ausschreibung Reinigungsleistungen Schul-, Kindergartengebäude inklusive Sporthalle ab 2025 09 Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 10 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2023 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung 11 Haushaltscontrolling des Nachtragshaushaltsplanes 2024 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung 12 Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) 13 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 14.06.2024
      Bericht_23_05_07.pdf

      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 04. April 2023 ist nichts bekannt zu geben. Breitbandausbau Baubeginn des Breitbandausbaus im Rahmen des Förderprogramms „weiße Flecken“ in Schachen zur Reitanlage ab dem 15.05.2023. Erschließung Fischerstraße Der Straßenbelag ist eingebracht und die Abnahme der Maßnahme erfolgt Ende Mai. Nach der Verkehrsschau kann die Straße frei gegeben werden. Bauantrag zum Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 442/1, Marsweilerstr. 88 Der Bauherr hat 2009 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 442/1 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Die Nutzung der alten Halle bleibt bestehen. Der geplante Anbau soll als Getreide-, Heu-, Stroh- und Maschinenlager dienen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss eines bestehenden Zweifamilienwohnhauses und Abgrabung für einen Lichthof an der Südseite des Wohngebäudes auf Flst. 205/8, Eschenstr. 16 2005 wurde auf dem Grundstück Eschenstraße 16 ein Zweifamilienhaus mit Doppelgarage und Stellplätzen genehmigt. Einer Befreiung wurde damals bereits für die Überschreitung der Baugrenze in Richtung Süden und der Überschreitung der Grundflächenzahl zugestimmt. Der Bauherr möchte nun im Untergeschoss des Gebäudes eine dritte Wohnung einbauen. Um die Räume besser belichten zu können, soll auf der Südseite ein Lichthof entstehen. Das Bauvorhaben wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt, da es im rechtsgültigen Bebauungsplan „Mittlere Breite, Erweiterung, 1.Änderung“ liegt. Da das geplante Bauvorhaben in einigen Punkten nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, sind folgende Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird nicht erteilt, da durch die geplanten Baumaßnahmen die GRZ in einem Maße überschritten wird, die die Grundzüge der Planung berühren, so dass die Abweichung städtebaulich nicht mehr vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für den Einbau der dritten Wohnung. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist bereits entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt. Die beiden Treppenhäuser sind weitgehendst fertig gestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, wird im Moment gebaut. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Klempnerarbeiten, Fenster und Sicherheitstechnik wurden europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 12.03.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.04.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für die Klempnerarbeiten wird gemäß VOB/A § 17 Ziffer 2 aufgehoben und es wird ein Verhandlungsverfahren eingeleitet. Parallel wird geprüft, ob ein nationales Verfahren eingeleitet und beschränkt ausgeschrieben werden kann. 2. Der Auftrag für das Gewerk Holz-Aluminium-Fenster wird an die Firma Fenstertechnik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 421.960,91 Euro brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Sicherheitstechnik wird an die Firma Sepp Schlegel Sicherheitstechnik aus Ravensburg zum Auftragswert von 145.994,21 Euro brutto vergeben. Einführung der digitalen Vormerkung für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) Bisher gab es kein Programm für eine digitale Vormerkung. Es wurden händisch von jedem Träger Tabellen erstellt. Die Anmeldungen erfolgten bei zwei Trägern über die Gemeinde Baindt. Die Anmeldungen beim Waldorf-Kindergarten erfolgten über die Leitung. Eine Anmeldung war generell für ein Kindergartenjahr möglich. Eine digitale Vormerkung über das Programm KiTa-Data-Webhouse ist für die Bedarfsplanung aller Kindergartenplätze hilfreich. Durch das Programm bekommt die Gemeinde in der Funktion als Gewähreisterin einen Überblick über die Vormerkungen der Kinder für eine Betreuungsplatz in allen fünf Kindertagesstätten innerhalb der Gemeinde. Da hier auch Vormerkungen ab Geburt vorgenommen werden können, ist diese Bedarfsplanung auch eine vorausschauende Planung für die Folgejahre. Die Vormerkungen werden zentral verwaltet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einführung der digitalen Vormerkung über das Modul des Programmes KiTa-Data-Webhouse (KDW) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zu. Vergabekriterien, Umbuchungskriterien und Vergabekriterien für Ganztagesplätze in den örtlichen Kindertagesstätten Die bisherigen Vergabekriterien aus dem Jahr 2016 erfüllen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben des Kreisjugendamtes. Im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne und im Kindergarten St. Martin konnten die Eltern viermal im Jahr die Betreuungsmodule wechseln. Im Kindergarten Waldorf monatlich. Für die Vergabe von Ganztagesplätzen gab es bisher keine Kriterien. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Vergabekriterien für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Einführung von Umbuchungsterminen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Baindt zu. 3. Der Gemeinderat stimmt zu, die Vergabekriterien eines Betreuungsplatzes auch bei der Vergabe von Ganztagesplätzen in einer Kindertagesstätte anzuwenden. Module für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt wird durch das Jugendamt Ravensburg, als örtlicher Jugendhilfeträger, in die Pflicht genommen, Rechtsansprüche für Betreuungsplätze für Kinder der Gemeinde Baindt zu sichern, Nachfrage und Angebot aufeinander abzustimmen und darüber hinaus eine transparente und nachvollziehbare Kindergartenbedarfsplanung zu erstellen. Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einen höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein großer Fachkräftemangel. Auch in Baindt ist die Fachkräftekrise längst angekommen. Daraus resultierten Reduzierungen der Öffnungszeiten in vier von fünf Kindertagesstätten. Dies stellte wiederum die Sorgeberechtigten vor Herausforderungen. In Baindt war die Modullandschaft bislang geprägt durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Module. Die 94 unterschiedlichen Modulvarianten führten dazu, dass sich wenig nachgefragte Randzeiten mit gleichzeitig hoher Personalvorhaltung ergaben. Weiterhin ist durch die Vielzahl der unterschiedlichen Module für die Sorgeberechtigten keine Vergleichbarkeit oder Transparenz der Module bei den unter-schiedlichen Trägern vorhanden. In der Regel konnten die Erziehungsberechtigten nur mit Unterstützung der Erzieherinnen ein für die Familie geeignetes Modul heraus filtern. Mit einer Moduloptimierung soll eine Optimierung der Gesamtöffnungszeiten in den einzelnen Häusern, eine Reduzierung der Module, eine Vergleichbarkeit der Module der unterschiedlichen Träger, eine vereinfachte Übersicht der Möglichkeiten der Betreuung eines Kindes, ein verbesserter Personaleinsatz durch zeitlich kalkulierbare Module und deren Auslastung, bedarfsgerechte Betreuungszeiten mit dem zur Verfügung stehendenden pädagogischen Personal und eine effiziente Dienstplangestaltung des pädagogischen Personals erreicht werden. Aufgrund der veränderten Module ist eine Gebührenanpassung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Modulvorschlägen ab dem 01.09.2023 zu. Der Gemeinderat nimmt die Gebührenhöhe für die Module ab 01.09.2023 nach jetziger Grundlage zur Kenntnis. Die turnusgemäß anstehende Gebührenfestsetzung wird in der Gemeinderatssitzung am 04. Juli 2023 gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindestages beschlossen. Wahl der Jugendschöffen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 - Aufstellung der Vorschlagslisten durch die Gemeinden Mit Schreiben vom 07. März bzw. 20. März 2023 hat das Landgericht Ravensburg der Gemeinde Baindt mitgeteilt, dass fünf Schöffen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Bis spätestens zum 23. Juni 2023 hat die Gemeinde die Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagslisten bei den Gemeinden ist der Gemeinderat. Die Details hierzu sind in der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Verbreitung und Die Durchführung der Wahl geregelt (VwV Schöffen). Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist eine Woche für alle zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist bis spätestens 14. Juli 2024 abzuschließen. Gegen die Vorschlagsliste kann Einspruch erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften. Im Gegensatz zu der Vorschlagsliste für die Schöffen, muss die Vorschlagsliste für Jugendschöffen von der Gemeinde bis zum 15. Mai 2023 aufgestellt werden. Ebenso besteht keine Pflicht die Vorschlagsliste vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Dennoch weist das Landratsamt Ravensburg darauf hin, dass ihnen der Leumund in der Gemeinde wichtig ist und daher sich der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen Personen befassen sollte. Eine Vorauswahl ist wiederum nicht notwendig. In die Vorschlagsliste der Jugendschöffen sollten zwei weibliche und zwei männliche Personen aufgenommen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Einer Abstimmung über die Vorschlagsliste als Ganzes wird zugestimmt. 2. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Schöffen wird zugestimmt. 3. Der Aufnahme der vorgeschlagenen Personen in die Vorschlagsliste der Gemeinde Baindt für die Wahl der Jugendschöffen wird zugestimmt.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 26.05.2023
        Bericht_23_02_14.pdf

        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Reinigung der Urnenwände Sobald es etwas wärmer wird, erfolgt die Reinigung der Urnenwände auf dem Friedhof. Hierfür werden im Vorfeld alle Angehörigen der Urnenwände angeschrieben, dass der Trauerschmuck entfernt werden muss. Es darf grundsätzlich kein Schmuck an den Urnenwänden abgelegt werden. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Boxenlaufstall) zu gewerblichen Lagerflächen auf Flst. 453, Marsweilerstraße 87 / 89 Der Landwirt möchte Teile der bestehenden Landwirtschaft aufgeben. Es soll das als Boxenlaufstall genehmigte landwirtschaftliche Gebäude auf dem Flurstück 453 zu einer Lagerhalle umgenutzt werden, die gewerblich vermietet wird. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 Abs. 2 BauGB (Sonstige Vorhaben) beurteilt. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 Auf dem Flst. 209/3 in der Annabergstraße wurde ein Wohngebäude, ein Holzschopf und eine Garage abgebrochen. Auf dem Grundstück wird nun der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit fünf Wohneinheiten und fünf Garagenstellplätzen beantragt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird nicht erteilt, da sich das geplante Gebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nicht in die nähere Umgebungsbebauung einfügt. Auftragsvergabe Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg 2018 gab es in der Grünenbergstraße den ersten kleineren Wasserrohrbruch. Bereits ein Jahr später folgte der nächste und im Winter 2022 gab es auf der gleichen Trasse erneut einen Rohrbruch. Dieser fiel deutlich größer aus, so dass sich die Kosten für die Behebung des Schadens auf ca. 20.000 € beliefen. Der Grund für die Häufung der Rohrbrüche ist auf das Material und das Alter der Wasserleitung zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um eine alte Asbestfaserzementleitung (AZ) aus den 70er und 80er Jahren. Die bestehende Wasserleitung quert aktuell den Sulzmoosbach im Bereich des Klosterhofs Richtung Grünenbergstraße. Dieser Leitungsabschnitt ist sehr unzugänglich und kann bei einem Leitungsbruch nicht erneuert werden. Im Zusammenhang mit dieser Sanierung wird eine neue Querverbindung vom Jägerweg in Richtung neu zu erschließendes Baugebiet Lilienstraße angestrebt. Durch diese Maßnahme wird sich die Versorgungssicherheit für den Bereich Grünenberg deutlich erhöhen. Zur Submission am 30. Januar 2023 gingen vier Angebote ein. Die Angebotspreisspanne liegt zwischen 100% und 136,4%. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Zuschlag für die Arbeiten Sanierung Wasserleitung Grünenberg-Stöcklisstraße und Jägerweg wird an Firma Hinder, Bad Waldsee, mit einer Angebotssumme von 319.787,81 Euro brutto erteilt. Vergabe der Bauplätze im Baugebiet Grünenberg / Stöcklisstraße In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11.10.2022 wurden die Vergabekriterien für die Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zu vollem Wert im sogenannten Einheimischenmodell gefasst. Die Unterlagen zur Bauplatzbewerbung wurden am 04.11.2022 im Mittteilungsblatt der Gemeinde und auf der Homepage veröffentlicht. Die Vergaberichtlinien waren während der gesamten Bewerbungszeit auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. Am 14.01.2023 lief die Frist zur Abgabe der Bewerbungsunterlagen ab. Für die acht Bauplätze gingen 20 Bewerbungen ein, die anschließend von der Verwaltung ausgewertet wurden. Vom Gemeinderat muss nach der Gemeindeordnung § 92 ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung der 8 Bauplätze im Baugebiet Grünenberg-Stöcklisstraße zum Preis von 375 €/m² nach der von der Verwaltung vorgenommenen Auswertung zu. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Zimmerer- und Fassadenarbeiten Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Die Abrissarbeiten sind weitestgehend erfolgt. Im Erdgeschoss wurden die ersten Mauerwerkswände erstellt und mit den Bauarbeiten an den Treppenhäusern an der Nord- und Ostseite wurde ebenfalls begonnen. Aufgrund der Höhe der Bauleistungen von ca. 6.000.000 € netto, müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Lediglich Gewerke im Umfang von 20% aus der Bauleistungssumme dürfen national ausgeschrieben werden. Das Gewerk Zimmerer- und Fassadenarbeiten wurde bereits zum zweiten Mal europaweit ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger fand am 28.11.2022 statt. Die Angebotseröffnung war am 16.01.2023. Es wurde erneut nur ein Angebot abgegeben, das bei brutto 1.500.857,52 € liegt, was 156,32% des veranschlagten aktualisierten Vergabevolumens entspricht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Ausschreibung für die Zimmerer- und Fassadenarbeiten wird gemäß VgV § 63 Abs. 1 Satz 3 aufgehoben und das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wird nach EU-VOB § 3a Absatz 3 Satz 1 eingeleitet. Vorstellung geplanter Klimaschutzmaßnahmen der Gemeinde Baindt 2023 Seitens der Gemeinde sind eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz, Energie und Mobilität angedacht. Teilweise befinden sich diese Maßnahmen auch bereits in der Umsetzung wie beispielsweise die Erweiterung des kommunalen Wärmenetzes oder die Energetische Sanierung der Klosterwiesenschule. Die geplanten Maßnahmen im Klimaschutzbereich sind nachfolgend kurz aufgeführt. Es kann allerdings sein, dass im Jahresverlauf weitere Maßnahmen dazukommen oder Maßnahmen wegfallen, da sich jederzeit kurzfristige Änderungen ergeben können, die ein Vorziehen oder Verschieben einzelner Maßnahmen erforderlich machen. Seit 01.01.2023 gilt die „Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“. Die Gemeinde fördert hiermit energetische Sanierungsmaßnahmen der Baindter Bürgerinnen und Bürger. Durch die Firma Numbat wurde auf dem Parkplatz des Lebensmittelhändlers Feneberg eine Schnellladestation für E-Autos errichtet. Seit 01.02.2023 ist die Software „INM kommunale Klimastrategie“ zur vereinfachten und präziseren Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude eingeführt. In der Umsetzung befindet sich die Erweiterung des kommunalen Nahwärmenetzes. Nachdem im vergangenen Jahr die Bauabschnitte 1 und 3 abgeschlossen wurden, ist nun mit Bauabschnitt 2 begonnen worden. Voraussichtlich bis Ende Mai wird das künftige Neubaugebiet Fischerareal an das Nahwärmenetz angeschlossen. Zum Thema E-Carsharing liegt der Gemeinde Baindt bereits ein Angebot vor. Dies wird in nächster Zeit geprüft. Das Konzept „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Baindt, wird derzeit ausgearbeitet. Neben einer Erfassung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude, der Straßenbeleuchtung und der Bereiche Trinkwasser und Abwasser, werden auch die Bereiche Fuhrpark sowie Dienstreisen dort miterfasst. Zudem werden die infolge der Energieverbräuche entstehenden Treibhausgasemissionen bilanziert und ein konkreter Treibhausgasreduktionsfahrplan bis zum Jahr 2040 abgeleitet. Nachdem 2022 eine Potenzialanalyse des Photovoltaikpotenzials kommunaler Dächer durchgeführt wurde, wird hierauf basierend nun eine PV-Prioritätenliste für die kommunalen Gebäude erstellt. Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses im westlichen Landkreis Ravensburg -Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Ravensburg- Im Oktober 2017 ist die novellierte Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Dabei wurde die Zuständigkeit für das Gutachterausschusswesen weiterhin bei den Gemeinden belassen. Seit der Erbschaftssteuerreform 2008 wurden die Anforderungen an die Wertermittlung der Gutachterausschüsse und hier insbesondere an die Ermittlung der wertrelevanten Daten deutlich erhöht. Bedingt durch die kleingliedrige Organisation konnten gerade in Baden-Württemberg viele Gutachterausschüsse diese Anforderungen häufig nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Die Gutachterausschussverordnung hat deshalb die Voraussetzungen für die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse innerhalb eines Landkreises geschaffen, um eine qualitative Verbesserung des Gutachterausschusswesens zu ermöglichen. Laut Einzelbegründung kann davon ausgegangen werden, dass zumindest bei einer Richtgröße von 1.000 auswertbaren Kauffällen pro Jahr für die wichtigsten Fallgestaltungen genügend Vergleichswerte für eine gesicherte Herleitung der Wertermittlungsdaten vorliegen. Deshalb wurden bereits 2020 auf Bürgermeisterebene Gespräche geführt und die Konzentration des Gutachterausschusswesens im Landkreis Ravensburg auf zwei Gutachterausschüsse befürwortet. Die Stadt Ravensburg hat sich grundsätzlich bereit erklärt, das Gutachterausschusswesen für die Gemeinden im westlichen Landkreis zu übernehmen. Am 31.03.2022 hat darüber hinaus die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Aufgabe des Gutachterausschusswesens auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden zurück zu delegieren. Gleichzeitig haben die Gemeinderäte der Kommunen des westlichen Landkreis Ravensburg im 2. Halbjahr 2022 grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg zugestimmt. Auf dieser Grundlage wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern am 10. Januar 2023 vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Beitritt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" gemäß der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt. 2. Der Einrichtung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg wird zugestimmt. 3. Für den Kostenanteil der Gemeinde Baindt werden im Haushaltsplan ausreichend Haushaltsmittel eingestellt. Sachstand Zuschusswesen (Bewilligung/Beantragung) Die Gemeinde hat derzeit einige Bewilligungsbescheide vorliegen bzw. im Status „Anträge“ beim jeweiligen Zuschussgeber. Es ist in nächster Zeit angedacht, Anträge bei Möglichkeiten im Bereich der Digitalisierung sowie für den Bereich der Nahwärmeversorgung (BEW Zuschuss -Bundesförderung für effiziente Wärmenetze für 2024) zu stellen. Im Rahmen der Sanierung der Klosterwiesenschule wurden für die Schulsanierung Zuschüsse von KfW, Schulbauförderung und Schulsanierung sowie Ausgleichstockanträge 2019 und 2022 bewilligt. Vereine bekommen über WLSB-Anträge Unterstützung vom Württembergischen Landessportbund. Die Gemeinde Baindt kann hier bei Bedarf evtl. noch zusätzlich unterstützen. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - Umbenennung des Kindergartenausschusses in den Sozialausschuss Im § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde ist geregelt, dass es einen beratenden Kindergartenausschuss gibt. In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat ist unter § 35 „Anwendung der Geschäftsordnung des Gemeinderats“ die Durchführung eines beratenden Ausschusses näher erläutert. Durch eine Umbenennung vom Kindergartenausschuss in den Sozialausschuss kann das Mandat des Ausschusses erweitert werden. Statt ausschließlich Themen der Kinderbetreuung zu beraten, kann der Sozialausschuss künftig beispielsweise auch andere soziale Themen wie die Gemeinwesensarbeit, die Schulsozialarbeit und Integrationsfragen behandeln. Dies ermöglicht eine ganzheitlichere Betrachtung und intensivere Beratung von sozialen Problemstellungen in der Gemeinde auch im Hinblick auf eine Entzerrung der fordernden und langen Gemeinderatssitzungen. Zur Umbenennung muss eine Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Kindergartenausschuss wird in den Sozialausschuss umbenannt.[mehr]

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          Das Inhaltsverzeichnis der Homepage Das Inhaltsverzeichnis ist eine stichwortartige Übersicht zum Inhalt, das alle Seiten des inhaltlichen Teils der Website auflistet. Die Hierarchie der Menüpunkte ist durch Einrückungen sichtbar gemacht. Gemeinde Baindt Grußwort Bürgerstiftung Dorfplatz Aktuelle Informationen Teilabschnitt 1 (Juli bis Dez. 2023) Teilabschnitt 2 (Jan. bis Mai 2024) Ansprechpartner Baufortschritt Fischerareal Fischerareal Informationen und Unterlagen FAQ Veranstaltungen Kontaktbörse Kontaktbörse Gruppe sucht Person Person sucht Gruppe Geschichte Baindter Geschichte Lage & Anfahrt Geoportal Anfahrt Nahverkehr Ortsplan Aktuelles Statistiken der Gemeinde Baindt Veranstaltungen Schenk-Konrad-Halle Wirtschaft Firmen in Baindt Wirtschaftsverbund Gewerbedatenblatt Impressum & Service Suche Inhalt Impressum Datenschutz Erklärung zur Barrierefreiheit Gebärdensprache Leichte Sprache Rathaus & Bürgerservice Rathaus online Amtsblatt Reform der Grundsteuer Öffentliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Mitarbeiter Standesamt Dienstleistungen Lebenslagen Steuern, Abgaben & Gebühren Finanzen der Gemeinde Stellenausschreibungen Gemeinderat Mitglieder Zusammensetzung Gremien Ratsinformationssystem Sitzungstermine Sitzungsberichte Satzungen Bauhof Ausschreibungen Abfallentsorgung Allgemeines zur Abfallentsorgung Abfalltermine Grüngutannahme Wertstoffhof Gelbe Tonne Hundetoiletten Problemstoffsammlung Wasser und Abwasser Gesplittete Abwassergebühr Wasserversorgung & Gebühren Befüllen und Entleeren von Pools Wahlen Digitaler Gewerbesteuerbescheid Helferkreis Asyl Leben & Wohnen Bauen & Wohnen Bebauungspläne Gewerbebauplätze Wohnen im Alter Wohnbauplätze Bodenrichtwerte Geoportal Mietspiegel Breitbandversorgung Geruchsmodell Sulpach Bürgerplattform DRK Feuerwehr Freizeit Landesturnfest Landesgartenschau Wasserhüterinnen Sportanlagen Vereine Spielplätze Bücherei Friedhof Allgemeine Informationen Erdbestattungen Feuerbestattungen Was ist im Todesfall zu beachten Kontakte Gastronomie Gesundheit & Soziales Arztpraxis Ärzte & Apotheken Notruftafel Soziale Einrichtungen Sozialatlas Hilfedienste für Senioren Kindertageseinrichtungen Bedarfsplanung Vormerkung und Vergabekriterien Kindertageseinrichtungen Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Kindergarten St. Martin Waldorfkindergarten Kindertagespflege Kirchen Evangelische Kirchengemeinde Katholische Kirchengemeinde Schulen Klosterwiesenschule - Grundschule Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ Sehen mit Internat) Volkshochschule Umwelt & Verkehr Baumaßnahmen Breitbandausbau Dorfplatz Fischerareal Hochwasserschutzmaßnahme Igelstraße E-Lastenrad Elektromobilität Umsetzung in der Gemeinde E-Carsharing Öffentliche Ladesäulen Energie- und Klimaschutzkonzept KLAK - das Klimaanpassungskonzept Allgemeines „klimaneutrale“ Kommunalverwaltung Solaratlas Freiflächen-Photovoltaik Energieagentur Ravensburg Klimasparbuch Mittleres Schussental Nützliche Tipps und Publikationen European Energy Award Hochwasser/Starkregen Mitfahrplattform Stadtradeln Streuobst Nahwärmeversorgung Regenerative Energien Netzmonitor Windpark Altdorfer Wald Strom-Blackout Verkehrsplanung Wetterstation[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Amtsblatt_2025_01_16_KW03.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Januar 2025 Nummer 3 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Neugestaltung Ortsmitte Stand und Ausblick zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Bauar- beiten in unserer Ortsmitte sowie die weiteren geplanten Schritte informieren: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit kei- ne Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baum- substrats und die Installation der verbleibenden Rand- einfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrrad- abstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbrin- gen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Neujahrsputz in Baindt: Ahmadiyya Muslim Jamaat engagiert sich Am 1. Januar führte die Ahmadiyya Muslim Jamaat ihren traditionellen Neujahrsputz durch. Rund 20 freiwillige Hel- ferinnen und Helfer, darunter auch Kinder und Jugendliche, waren im Gemeindegebiet unterwegs, um Gehwege, Grünflächen und öffentliche Plätze von Abfällen zu befreien. „Der Dienst an der Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil unseres Glaubens“, erklärte ein Sprecher der Gemein- de. Die Aktion, die regelmäßig durchgeführt wird, um ein Zeichen für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Verant- wortung zu setzen, besteht seit über 20 Jahren. Mit ihrem Engagement tragen die Helferinnen und Helfer zu einem harmonischen und sauberen Start ins neue Jahr bei. Die Gemeinde Baindt bedankt sich herzlich dafür. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steu- erung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundla- ge von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten darge- stellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszah- lungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortge- führt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstück- serlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffun- gen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinan- zierung 1.500.000 € • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzie- rung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schul- hof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschusspro- gramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfi- nanzierung 250.000 € • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Was- serversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. güns- tige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Stand- ortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Ener- giezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließ- anlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € ent- spricht anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und An- regungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 ein- zubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: • Freiwillige Leistungen • Umsetzung geplanter Investitionsprojekte • Planungsleistungen • Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidun- gen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter:https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Hinweis zum Grundsteuerbescheid Erklärung zum Grundsteuerbescheid 2025 in Bezug auf den Vermerk „Kontoauszug 2025“: Da der Bescheid bereits Ende des Jahres 2024 ausgedruckt wurde, enthält er auch den Betrag für die Grundsteuer 2024. Für die Grundsteuer 2025 ist jedoch ausschließlich die heutige Anforderung relevant, die dem Gesamtbetrag im oberen Bereich des Bescheids entspricht. Die Gesamtforderung umfasst die Summe der Grundsteuer 2024 und der Grundsteuer 2025, wobei lediglich der Betrag für die Grundsteuer 2025 für Sie relevant ist. Ihre Gemeindeverwaltung Bundestagswahl 2025 - Briefwahl Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Brief- wahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, • füllt den Stimmzettel persönlich aus, • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzette- lumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf ande- re Weise rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abge- geben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu besu- chen Sie bitte die Homepage der Gemeinde Baindt, Reiter Wahlen, und geben die Daten Ihrer Wahlbe- nachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterla- gen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ih- rer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein- stimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ih- rem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlschein- antrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlie- gen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@baindt.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: o Ihren Familien- und Vornamen o Ihr Geburtsdatum o Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) o Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rück- seite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt. • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch per- sönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Brief- wahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehö- rige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer:07502/ 9406-14 gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Brief- wahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezo- genen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimm- zettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterla- gen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bür- ger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrich- tigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 03. Dezember 2024 wird fol- gend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 ist folgendes bekannt zu geben: Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stif- tungsrats für die Bürgerstiftung Baindt. Der Stiftungs- rat soll aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen, die für die nächsten vier Jahre bestellt werden. Den Auf- gaben und der Zusammensetzung des Stiftungsrats wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, Bürgermeisterin Simo- ne Rürup, Frau Eva-Maria Meschenmoser und Herrn Edgar Schaz BM a. D. als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Bericht Bürgermeisterin Auf Nachfrage zum Thema häusliche Gewalt und Kör- perverletzungsdelikte an Kindern wurde ermittelt, dass zwischen 2019 und 2023 in Baindt keine entsprechenden Straftaten registriert wurden. Die Auswertung beschränk- te sich auf Opfer unter 14 Jahren gemäß §225 StGB. Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwiesen- schule für das Schuljahr 2023/2024 Frau Stefanie Nandi, Schulsozialarbeiterin an der Klos- terwiesenschule, hat den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 erstellt. Der Bericht wird dem Gremium vor- gestellt und zur Kenntnis gegeben. Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Bauantrages zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen erteilt. Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau des landwirtschaftlichen Ferienhauses wird erteilt. Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehaltung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, der Nutzungsänderung und der Änderung der Tierplatzzah- len wird erteilt. Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der beim Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf gemeinsamer Tiefgara- ge erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fischerareal“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl wird erteilt. Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße Im Zuge der Entwicklung des Fischerareals wurde ein Fußweg im Gewässerrandstreifen des Sulzmoosbaches zugestanden, während der Gehweg an der Marsweiler- straße zurückgebaut werden muss. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsführung sollen in der Mars- weilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren auf jeder Straßenseite ein Radfahrschutzstreifen entstehen, darüber hinaus wird der Zebrastreifen auf Höhe der Bä- ckerei Hausmann in Richtung Ortsausgang verschoben. Der Beginn des Radschnellweg wird am äußeren Kreis- verkehr sein und entlang der K7951 verlaufen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieur- büro Fassnacht wird mit der Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten beauftragt. Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/VKA und betriebliche Kommunalrente Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in eine Sach- wertkarte mit Gesundheitskarte gemäß § 18a TVöD/ VKA vorbehaltlich der positiven Rückmeldung des Fi- nanzamts Ravensburg zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einfüh- rung abzustimmen und umzusetzen. 2. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zur Kenntnis. Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis: 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2025 auf 600 v.H. festgesetzt. 3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2025 auf 230 v.H. festgesetzt. 4. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2025 auf 390 v. H. festgesetzt. 5. Der als Anlage angefügten Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 01.01.2025 6. zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Banner Kreisverkehr Auf Nachfrage zum Banner am Kreisverkehr am Ortsein- gang wird mitgeteilt, dass dieses aus statischen Gründen abgebaut werden musste. Die Verwaltung arbeitet an einer zukunftsfähigen Lösung Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html . Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Januar und Sonntag, 19. Januar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Januar 2025 Marien-Apotheke Bergatreute, Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute, Tel: 07527 46 53 Sonntag, 19. Januar 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 50 69 440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Sporthalle Tischtennis SV Baindt 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Die Advents- und Weihnachtszeit in der Klosterwiesenschule Wie jedes Jahr ist der Dezember ein sehr geschäftiger Monat für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Lehrerinnen - Weihnachten und das neue Jahr stehen vor unserer Tür. Am Donnerstag, den 28.11.2024 starteten wir mit den UNICEF-Aktionstag. In beiden Schulhäusern waren die Klasse 2a von Frau Staudacher-Rall und die Klasse 4a von Frau Brugger in den ersten beiden Stunden emsig zu Gange: Unterstützt von Frau Nandi wurden 100 Brötchen aufgeschnitten, mit Butter beschmiert, mit leckerer Salami oder Käse belegt, ein Gesicht aus Gemüse gezaubert und dann 200 Brötchenhälften auf Platten gelegt. Gemeinsam mit etlichen Litern frisch gekochtem Punsch wurden die Hälfte von den Brötchen und dem Punsch jeweils zum Verkauf im grünen und im gelben Haus bereitgestellt. Pünktlich um 9.30 Uhr stand eine große Schar an hung- rigen und durstigen Kindern vor den Theken und kauften und kauften und kauften…. Mit den ersten 323,16 Euro konnten wir in die Spendenkasse von UNICEF füllen! Am Mittwoch, den 18.12.2024 fand dann das 1. Kin- der-Advents-Café statt - ein Café für Kinder von Kin- dern. Frau Nandi und ich waren völlig überwältigt, dass weit über 100 Kinder der Einladung des Schülerrats ge- folgt sind und z.B. bei Punsch und Muffins sich unterhalten, gemalt oder gespielt haben. Ein großes Lob an unsere Schülerinnen und Schüler, die sich vorbildlich verhalten haben - trotz der großen Menge an Kinder! Der Schüler- rat freute sich sehr, dass 96,33€ zusammengekommen waren – und das mit unseren Kinderpreisen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Am letzten Schultag, den 20.12.2024 feierten wir alle gemeinsam in der katholischen Kirche den ökumeni- schen Gottesdienst zum Thema “Der Weihnachtsstern“, bei dem die Kinder andächtig der Geschichte lauschten. Dadurch dass die Kinder insbesondere in der Advents- zeit Gutes tun und auch an andere denken, seien sie wie kleine leuchtende Sterne, die überall glitzern. Wir sangen die verschiedenen Weihnachtslieder, die die Kinder schon im Musikunterricht und vor allem beim morgendlichen Adventssingen am Montag gelernt hatten. Nach einer Überleitung verkündeten Pauline und Ole aus der Klasse 4b voller Stolz das Gesamtergebnis der UNICEF-Spen- de zum Thema „Jedes Kind“ in Höhe von 861,98€ und übergaben diese an Frau Lipp von UNICEF Ravensburg. Frau Lipp dankte den Schülerinnen und Schülern sehr herzlich und hob es als nicht selbstverständlich hervor, dass unsere Schule jedes Jahr im Monat Dezember mit verschiedenen Aktionen auch an die Kinder denkt, denen es nicht so gut geht auf der Welt - wie viele kleine Sterne… In der Schule durften dann alle unsere Kinder noch dem kleinen Weihnachtsstück „Süßer die Flocken nie singen“ der Klasse 2a gemeinsam mit Frau Staudacher-Rall beiwohnen. In der kleinen Sporthalle erlebten die Zu- schauer, wie eine kleine Schneeflocke so gerne ein Engel wäre - der Gesang der Engel klingt schließlich so schön… Unterstützt wurde die Klasse 2a von der Aerobic-AG von Frau Schreiber, der Tanz-AG von Frau Färber, dem Chor - hier unter der musikalischen Leitung von Frau Stuberg -, den Querflöten der Bläserklasse 4 und den Blockflöten aus der fortgeschrittenen AG. Herzlichen Dank allen Beteiligten für dieses schöne Weihnachtsstück! Bedanken möchte ich mich ganz besonders bei: - Frau Staudacher-Rall, Frau Brugger und Frau Nandi für den tollen, reibungslosen Ablauf des Aktionstages, - der Bäckerei Hausmann, die uns die Brötchen, wie in den letzten Jahren auch, gespendet hat, - der Pensionärin Frau Köberle für die verlässliche Spen- de des Apfelsafts, - unserer FSJ Frau Färber, den Jugendbegleiterinnen Frau Wimmer, Frau Neu und Frau Holdschuer für die tolle Hilfe und Unterstützung beim Advents-Kinder-Café, - Frau Lehmann, Frau Dittmann, Frau Pechar und Frau Schreiber für den sehr schön gestalteten Weihnachts- gottesdienst, - unserem Hausmeister Herrn Tasyürek für alle großen und kleinen Besorgungen, - unseren Kolleginnen und unserer Sekretärin für die Kos- tenübernahme der Lebensmittel am Aktionstag und - allen Schülerinnen und Schülern für dieses tolle Spen- denergebnis! Ich wünsche allen ein wunderbares Jahr 2025. Amelie Heberling, Rektorin Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Januar: Rollladen nicht Rouladen Wem nun nach den Feiertagsessen des vergangenen Monats bei Rollladen Bilder von süßen Erdbeerrouladen oder deftigen Rinderrouladen in den Kopf kommen, keine Panik, es geht nicht schon wieder um Essen. Stattdessen ist das Thema dieses Mal der Rollladen und dessen däm- mende Wirkung. Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Speziell jetzt in den Wintermonaten, in denen es drau- ßen häufiger kalt ist, empfiehlt es sich die Rollläden ab Einbruch der Dunkelheit vollständig herunterzulassen. Und dies am Besten im gesamten Haus und nicht nur in einzelnen Räumen, wie dem Schlafzimmer: Bleibt des nachts der Rollladen zu, hast drinnen vor der Kälte ruh und sparst bei den Heizkosten noch dazu. Generell wirkt ein Rollladen wie eine weitere dämmende äußere Gebäudehülle. Der Luftraum zwischen Lamellen und Fenster ist durch seine isolierende Wirkung zudem wie ein zusätzlicher Kälteschutz. Bei Rollladen-Lamel- len mit zusätzlichem Isolierkern und gedämmtem Roll- ladenkasten ist diese Wirkung sogar nochmals besser. Im Sommer verhält es sich natürlich anders, denn wenn es draußen warm ist, sollten die Rollläden tagsüber unten bleiben, um die Hitze draußen zu lassen. Frei nach dem Motto eines oftmals an Geschäften angebrachten Auf- klebers: „Hitze im Sommer und Kälte im Winter müssen draußen bleiben“! Rollladen versus Jalousie Ob Rollladen oder Jalousie, die Verdunklungsgefahr ist bei beiden gewollt hoch. Allerdings sind diese beiden Ty- pen hinsichtlich ihrer Dämmwirkung verschieden wie Tag und Nacht. In der Regel werden Rollläden außen ange- bracht und Jalousien innen. Ein Rollladen wirkt dabei wie eine zusätzliche äußere Gebäudehülle und schützt daher vor Hitze im Sommer und Kälte im Winter. Bei einer Ja- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 lousie geht es dagegen allein um die Lichtschutzwirkung, wie bei einer Art „Sonnencreme“ für die Innenräume. Ei- nen wirksamen Schutz vor Hitze oder Kälte gibt es bei Jalousien hingegen kaum. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 22.01., 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Januar – 26. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Was vor uns liegt und was hinter uns liegt, sind Kleinigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt. Henry Davis Thoreau Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Christian Schäfer, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Marie Stotz, Laureen Hartmann, Tim Beckert(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Dienstag, 21. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 22. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 23. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 24. Januar kein Gottesdienst – Pfarrer Staudacher im Urlaub 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler, Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach(+ Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Krippenspiel 2024 „Der Himmel ist offen“ - so begannen die Erstkommuni- onkinder das Krippenspiel 2024! Nach dem gemeinsamen Einzug in die Kirche erlebten die Zuschauer, wie es Marie und Josef vor über 2000 Jahren ergangen war und die „Weihnachtskinder“ schilderten immer wieder, wie es den Kindern weltweit heute geht. Dazu lasen Sie Abschnitte aus dem Buch „100 Kinder“ von Christoph Drösser. Indem wir gemeinsam das Leben von 100 Kindern anschauten, wurde sichtbar, wie die Welt für die 2 Milliarden Kinder auf der Erde aussieht. Die Gottesdienstbesucher erlebten, was diese Kinder und die Weihnachtsgeschichte von da- mals gemeinsam haben. Mit dem Lied „Hevenu shalom alechem - Wir wünschen Frieden euch allen“ und dem Segen endete ein wunderschönes Krippenspiel. Wir danken allen Eltern und Kindern fürs fleißige Proben und tolle Mitmachen und wünschen allen ein friedvolles, gesegnetes neues Jahr 2025! Kirchenchor Baindt Mitgliederversammlung des Katholi- schen Kirchenchors Baindt Am Freitag, den 10.01.2025 lud der Vor- stand des Kirchenchores zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Kirchencho- res für das Jahr 2024 ein. Die Versammlung begann mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Teilnehmer im Probenraum des Kirchenchors, wo Herr Pfarrer Stau- dacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer nach einer Stärkung die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkmi- nute für die verstorbenen Mitglieder des Chors, Frau Zita Maurer am 28.01.2024, Herr Hans Bauer am 30.05.2024 und Herr Raimund Lang am 23.10.2024, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler über die Hö- hepunkte des vergangenen Jahres. Besonders hervor- gehoben wurden das Heilig-Leiber-Fest mit modernen Kirchenliedern und die Chorreise des Jugendchors nach Paris. Die Chorleiter gaben zudem einen Ausblick auf die schönen und spannenden Ereignisse des kommenden Kirchenchorjahres. Ein besonderes Highlight im Jahr 2025 wird eine Mozartmesse sein, die gemeinsam mit dem Kirchenchor Bergatreute einstudiert und sowohl beim Wallfahrtsfest in Bergatreute als auch beim Heilig-Lei- ber-Fest in Baindt von beiden Kirchenchören zusammen vorgetragen wird. Die Schriftführerin präsentierte den Chormitgliedern ei- nen Überblick über die Mitgliederzahlen, Vereinsaktivitä- ten und den Terminkalender für das neue Jahr. Der Kas- senwart stellte eine Übersicht der Finanzen vor, und das Kassenprüfer-Team bescheinigte ihm eine hervorragende Führung der Konten. Der anschließende Antrag zur Ent- lastung der Vorstandschaft wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen. Dieses Jahr standen wieder Wahlen an, bei denen der Kassenwart Bertold Schmid, der 1. Beisitzer Werner Buhl, die 2. Beisitzende Renate Stratmann und die Kassenprü- fer Heinrich Grathwohl und Hans-Peter Späth einstimmig wiedergewählt wurden. Im Anschluss wurden einige Mitglieder für ihre langjähri- gen Verdienste in der Kirchenmusik feierlich geehrt. Mit einer Urkunde des Cäcilienverbandes und einem Ge- schenk der Chorgemeinschaft wurden Helmuth Boenke und Stephan Winkler für 10 Jahre, Rosi Knecht, Kirsten Winkler und Agathe Wucherer für 15 Jahre, Doris Fischer, Pia Henzler und Heinrich Grathwohl für 30 Jahre, sowie Erika Buhl und Werner Buhl für beeindruckende 40 Jahre Chorgesang zum Lobe Gottes ausgezeichnet. Bevor die Sitzung endete, bedankten sich Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende herzlich bei der Chor- gemeinschaft und der Vorstandschaft für die hervorra- gende Zusammenarbeit. Mit diesem starken Rückhalt können die Mitglieder des Kirchenchors Baindt voller Zu- versicht und Tatendrang in ein neues, herausforderndes Kirchenchorjahr starten. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzge- betswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl + Regina Herzer) Montag, 20. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 22. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Januar Pfarrbüro geschlossen! Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Die verborgene Herrlichkeit Gottes „Heute haben wir wieder einmal aus dem Vollen geschöpft!“ Wer das von sich behauptet, erkennt noch, wie wenig selbstverständlich das ist. Um Mangel und Überfluss geht es auch bei Jesu erstem Wunder auf einer Hochzeitsfeier: Dass der Wein ausgeht, könnte die ganze Festfreude trüben. Von seiner Mut- ter gebeten, rettet Jesus die Feier: Aus Wasser wird der erlesenste Wein. Auf ein Wunder hoffen auch die Judäer, die in der Dürre nach Gottes Hilfe rufen. Wo ist er in dieser schwierigen Zeit? Gottes Herrlichkeit ist dem menschli- chen Auge und Geist noch verborgen – davon spricht der Apostel Paulus und das erfährt Mose, der Gott nur hinterhersehen darf, weil sein Auge Gottes Anblick nicht erträgt. Und doch: Diejenigen, die nach Gott suchen und nach seinem Willen leben wollen, ahnen die Fülle, die Gott ihnen verheißt: Wenn unsere Gaben zu Quellen der Freude und Stärke für andere werden, dann loben wir den, der uns damit beschenkt hat. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © pixabay / Skitterphoto) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusam- men über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus -Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Tolle Stimmung beim 2. Baindter Hobbyturnier Nach dem letztjährigen großen Erfolg des neu veranstalteten Hobbyturniers fanden sich an Dreikönig in diesem Jahr sogar 44 Teilnehmer/innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam einen unterhaltsamen und sportlichen Nachmittag zu genießen. Teilnehmen durften alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht aktiv in einem Tischtennisverein spielen. Unter- teilt in zwei Gruppen durften sich alle an den 12 aufgebau- ten Tischen 7 Runden lang mit verschiedenen Gegnern messen, ehe eine Abschlusstabelle feststand. Es waren wieder viele knappe und umkämpfte Spiele mit dabei, doch die Ergebnisse standen zumeist nicht im Vorder- grund. Vielmehr war auf den Gesichtern der Teilnehmer/ innen die gute Stimmung und das kameradschaftliche Miteinander abzulesen, was sicherlich auch den Charak- ter eines Hobbyturnieres ausmacht! Im Anschluss an die Gruppenphase standen noch die Endspiele auf dem Plan. Die jeweils Zweitplatzierten der beiden Gruppen spielten im direkten Duell den 3. Platz aus. Hier konnte sich Patrick Maaß mit seinen giftig an- geschnittenen Aufschlägen gegen Thorsten Müller durch- setzen. Im Finale standen sich der letztjährige Sieger Moritz Muff- ler und Andi Klein gegenüber, die beide ihre Gruppen do- minierten und alle 7 Spiele gewinnen konnten. Das Finale entschied Andi mit einem souveränen 3:0 Sieg für sich und krönte sich somit zum neuen Champion der Hobbyspieler. Bei der anschließenden Siegerehrung musste Andi dann eingestehen, dass er „voll im Saft“ steht und im letzten Jahr viel mit seinem Sohn gespielt hat. Diesen Vorteil konnte er eindrucksvoll in den Turniersieg ummünzen. Damit war auch das 2. Baindter Hobbyturnier ein voller Erfolg und eine Wiederholung an Dreikönig 2026 ist fest eingeplant. Ein besonderer Dank gehen an das Bistro Baindt und die Physiotherapiepraxis Benedic aus Berga- treute für die gespendeten Gutscheine, die unsere Sieger und Platzierten erhalten haben und an den gesamten Ausschuss der Abteilung Tischtennis für die tolle Organi- sation und den reibungslosen Turnierablauf. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jugend Jahrgangsrangliste in der Baindter Sporthalle Sonntag, 19.01.2025 ab 9.30 Uhr Zuschauer sind gerne willkommen, für Speisen und Ge- tränke ist gesorgt! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. RASPER - ratsch ratsch ,,, hörte man von Freitag bis Sonntag si- cherlich in Isny, Neuravensburg, Baindt und Bodnegg. Höhepunkt war aber mit Sicherheit unser diesjähriges Maskenbefreien mit einer wunderbaren Kulisse auf dem Mühleparkplatz. Über 20 Täuflinge gelobten stets ein gutgelaunter Narr zu sein, der niemals schlechte Guatzla verteilen wird. Zu- vor gings allerdings in zwei Durchgängen in die Taufhütte der Raspler und der ein oder andere Sägespan rieselte aus der Decke. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 In der Schenk-Konrad-Halle ging es dann mit der Verlei- hung der Orden der Zunft und des Alemannischen Nar- renrings (ANR) weiter. Geehrt wurden mit dem diesjährigem Jahresorden der Zunft (abgebildet der Baum des Jahres 2024, die Mehl- beere) Lucia Kränkle, Elke Kronenberger, Brigitte Stephan, Petra Steinhauser und Andreas Bosch. Den Hästräger-Orden des ANR erhielt Ann-Kathrin Haug und Fabian Ritter. Der Silberkranz-Hästräger-Orden wurde Ulrike Wöhr und Werner Späth verliehen. Herzlichen Glückwunsch allen Geehrten und vergelts Gott für euer Engagement. Zweites Fastenswochenende: Am Samstag wird es spannend, denn nicht einmal unser Busfahrer weiß, wohin die FAHRT INS BLAUE geht. Eines ist aber sicher – gemeinsam mit den Baindter Schal- meien werden die Raspler einen närrischen Tag erleben – vielleicht irgendwo im Nirgendwo. Und wer nach der Rückkehr noch genügend Energie im Gepäck hat, darf bei unseren Freunden auf dem Lumpenkapellenball das Tanzbein schwingen. Nach einer vermutlich kurzen Nacht pendeln wir zum Ausklang auf den Narrensprung nach Grünkraut. Der Umzug startet um 13:33 Uhr und wir sind die Laufnummer 18! Die Abfahrzeiten sind wieder der Zunft-App zu entnehmen. Mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch grüßt Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt Das neue Jahr 2025 hat begonnen – und wir starten wieder voller Ener- gie mit unserem Programm! Wir freuen uns, euch auch in diesem Jahr mit spannenden Inhalten, innovativen Ideen und abwechslungsreichen Veranstaltungen zu begeistern. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernährungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025, Landfrauenfas- net im Bischof-Sproll-Saal, 19.30 Uhr Reitergruppe Baindt Reitabzeichen Über den Jahreswechsel waren Theresa Henzler und Noemi Oelhaf 6 Tage zum Reitabzeichenlehrgang auf dem Spieß- hof. Theresa Henzler hat das Reitabzei- chen 4 und Noemi Oelhaf das Reitabzeichen 5 bestanden. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Noemi zum be- standenen Reitabzeichen! Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind wie- der da Bereits am 05.01.2025 begann für die Baindter Musketiere die Fasnet 2025. Beim Fasnets-Opening in der Mausefalle Bad Saulgau und im An- schluss im Speicher 9 in Ravens- burg stimmten wir die feierwütigen Leute auf die Fasnet ein. Am vergangenen Freitag durften wir (leider) ein letztes mal den le- gendären Hausball im Grünen Berg feiern. Bei vollem Haus und bester Stimmung brachten wir den Grünen ein letztes mal zum Kochen! Danke Conny, und ich glaube Achim wäre stolz auf uns alle gewesen! Am Samstag wurden dann auf dem Mühle-Parkplatz die Masken der Narrenzunft Raspler abgestaubt und danach in der Schenk-Konrad-Halle die Baindter Fasnet berüh- rend eingeläutet. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Stunden und Ausfahrten mit unseren Rasplern. Gleich im Anschluss ging es für uns weiter nach Wein- garten. Zuerst spielten wir bei Lena’s 18. Geburtstag ein Ständchen und gingen gleich weiter zum Bockbefreien. Am Sonntag nahmen wir bei bestem Wetter an unserem ersten Umzug der Saison, in Bodnegg teil. Am kommenden Samstag starten wir, zusammen mit den Rasplern, zu unserer ersten „Fahrt ins Blaue“. Nur 3 auserwählte Raspler und der Busfahrer wissen wohin uns die Reise bringt. Wir freuen uns drauf! Genauso freuen wir uns drauf den Samstag Abend bei unseren Freunden, der Lumpenkapelle zu verbringen. Der Räuberball in eigener Halle ist jedes Jahr ein ganz besonderes Highlight. Volleyball LJ Baindt Neues Jahr - neues Glück Guts Neus noch allerseits! Wir hoffen, dass im neuen Jahr ein paar neue Punkte auf die Konten der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt gehen. Die nächste Gele- genheit steht schon parat: Die VLJ Baindt 2 startet am Samstag, 18.01.2025, ab 11.00 Uhr in Ulm. Gegner sind der SSV Ulm 1846 1 und die TG Biberach. Und auch die VLJ Baindt 1 hat ihren nächsten Spieltag am morgigen Samstag – und zwar in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule. Los geht es gegen den SV Jedesheim und den TV 02 Langenargen Psychos um 14.00 Uhr. Gegen Langenargen wurden in der Hinrunde zwei Punkte klar gemacht. Wir freuen uns über jeden, der dabei ist und uns lautstark unterstützt! Kommt vorbei! Schon heute herzliche Einladung auch an den Stand der VLJ Baindt beim Narrensprung am 26.01.2025. Wir wer- den euch in gewohnter Weise mit leckeren Getränken verköstigen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum öffentlichen Vortrag: „Notruf und Ret- tungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, anlässlich des „Tags des Not- rufs“ am 11. Februar 2025 laden wir Sie herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein! Nut- zen Sie die Gelegenheit, um mehr über den Ablauf eines Notrufs und die Arbeit der Rettungskräfte zu erfahren. Es erwarten Sie exklusive Einblicke. Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt Was passiert, wenn ich den Notruf wähle? Erfahren Sie, wie Sie einen Notruf richtig absetzen und welche Informationen wichtig sind, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Integrierte Leitstelle (ILS) – Was passiert im Hin- tergrund? Wir geben Ihnen spannende Einblicke in die Arbeit der Rettungsleitstelle: Wie arbeiten die Disponenten? Wie werden Rettungskräfte koordiniert und priorisiert? Die Helfer vor Ort (HvO) Baienfurt-Baindt – Wie funk- tioniert der lokale Ersthelferdienst? Lernen Sie das System der HvO kennen, die oft als Erste vor Ort sind, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Der Eintritt ist frei. Nach dem Vortrag stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und informieren Sie gerne über die Arbeit des DRK. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Planung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr DRK Baienfurt-Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner des Weihnachtsge- winnspiels 2024 Wir haben die folgenden Lose gezogen und wünschen viel Spaß mit ihrem Gewinn. Die Preise können bei der Sparkasse Baienfurt zu den üblichen Öffnungszeiten bis Ende Februar abgeholt werden. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Nr. Preisspender Preis Gewinner-Los 1 Ackermann, Frisör Geng und der WBB Gold Barren 2315 2 WBB Theater + Menü für Zwei 1380 3 Ebner KIA Wochenende 6477 4 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 7176 5 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 6426 6 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 1405 7 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 9367 8 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 5344 9 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 742 10 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 1368 11 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 7259 12 Bistro Dublin 30€ Hausgutschein 6502 13 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 1393 14 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 4927 15 Juwelier Jerg 25€ Hausgutschein 723 16 Bistro Dublin 25€ Hausgutschein 7399 17 Hubertus Apotheke 25€ Hausgutschein 6600 18 Achtal Apotheke 25€ Hausgutschein 2895 19 Wrap Up Hausgutschein 1404 20 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7478 21 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7520 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Einladung Jahreshauptversammlung Einladung zu unserer Jahreshauptversamm- lung am Samstag, 01. Febr. 2025 um 16.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Staufersaal in Wein- garten. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 28.01.2025 an B. Gmünder, EMail: savwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vostandschaft des Schwäbischen Albvereins in Weingarten. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 09.01.2025 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren fünf- ten Rundenwettkampf in der Kreisliga A. Da- bei unterlag sie den Gastgebern in Haidgau knapp mit 1369:1360. Wertung Baindt Patrick Pfau: 361 Hans-Martin Schmidt: 341 Stefan Schnez: 335 David Sill: 323 Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Infoveranstaltungen finden im Februar statt Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Februar. Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst AMALIE begleitet und unterstützt Familien im Landkreis Ravens- burg und im Bodenseekreis, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Lebenserwartung haben oder lebens- bedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendli- che, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stiftung Liebenau. Eltern eine Auszeit gebenEhrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Geschwistern zu spielen, Hausaufga- ben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mitzu- tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglieder mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Interessierte erhalten Schulungen Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Menschen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen, aus unterschied- lichen Lebenssituationen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervisi- on, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schwei- gepflicht. Infoveranstaltungen im FebruarWer sich gerne ehren- amtlich engagieren und Familien im Landkreis Ravens- burg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Land- kreis Ravensburg und im Bodenseekreis. Die AMALIE-Ko- ordinatorinnen berichten, was die Qualifizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher austauschen. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Termine: Am 3.2.25 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margare- tenstraße 41 Am 4.2.25 um 19.00 Uhr in Überlingen, Theatersaal im Augustinum, Mühlbachstr. 2 Am 5.2.25 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 6.2.25 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Cafe des Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 7-teiliger Workshop zur Bewältigung von Erschöpfung nach Krebs Während oder nach einer tumorbedingten Therapie lei- den viele Patienten an „Fatigue“, also an Erschöpfung. An sieben Freitagen ab dem 28. Februar werden Ursachen, Faktoren, Strategien und Aus- wege aufgezeigt und erörtert. Der Workshop findet jeweils vormittags von 9 -12 Uhr statt. Referentin ist die Onkologische Fachkrankenschwester Priska Hummel der Krebsberatungsstelle der Oberschwa- benklinik in Ravensburg. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefonnummer: 0751/87-2389. Die Teilnahme ist kosten- los und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Freitag, den 07.02.2025 (Achtung! Neuer Termin!) Beginn 16.00 Uhr – Ende gegen 18.00 Uhr Wir laden Sie herzlich ein, uns zu oben genanntem Ter- min an unserer Schule begrüßen zu dürfen.Der Beginn der Veranstaltung ist in der Mensa/ Halle 4 und markiert den Startpunkt einer kleinen Entdeckungsreise an unserer Schule für Sie und Ihre Kinder. Das Ende der Veranstaltung findet in unserem Foyer statt und in der Zeit dazwischen können Sie sich nicht nur informieren, sondern werden auch von unseren beiden fünften Klassen bewirtet.Wir freuen uns auf Sie!Gymnasium Weingarten Brechenma- cherstraße 1988250 Weingarten www.gymnasium-wein- garten.deSollten Sie nicht die Möglichkeit haben uns am Tag der offenen Tür kennenzulernen, können ab dem 01.02.25 gerne über unser Sekretariat individuelle Fami- lienführungen gebucht werden: 0751/56192150 Verwerten statt entsorgen: Smartphone-Sammelbox im DRK-Kleiderladen Ravensburg Ab 2025 werden Smartphones, aufgrund einer Verord- nung der EU, langlebiger und leichter zu reparieren. Kon- kret bedeutet das, dass alle neu verkauften Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablet und Spielekonsolen einen USB-C-Ladeanschluss benötigen. Außerdem wer- den nach Verkaufstopp eines Modells noch mindestens 7 Jahre lang Ersatzteile produziert. Aktuell liegen jedoch noch etwa 124 Millionen ungenutzte, alte und defekte Mobiltelefone in deutschen Schubladen. Wer also doch noch alte Smartphones zu Hause hat, kann diese gerne bei unserem DRK-Kleiderladen in der Herrenstraße 9 in Ravensburg in der Smartphone-Sam- melbox abgeben. Die Firma interzero recycelt diese und spart somit wert- volle Rohstoffe und Treibhausgasemissionen ein. Im Ge- genzug für die Smartphone-Sammelbox spendet inter- zero den Erlös an die Initiative die Roten Nasen Clowns. Informationen zu den Öffnungszeiten des DRK-Kleiderla- dens gibt es hier: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/ soziale-unterstuetzung/kleiderladen.html Potenziale der Tiefengeothermie in der Region Eigene Gesellschaft unter dem Dach der TWS – Vor- kommen von heißem Thermalwasser kann Baustein für die Wärmewende sein Für eine zukünftig nachhaltige und ressourcenschonen- de Wärmeversorgung in Ravensburg, Weingarten und Umgebung beschäftigen sich die Technischen Werke Schussental (TWS) auch mit den Möglichkeiten der Tie- fengeothermie. Die Erdwärmegesellschaft Schussental mbH (EGS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TWS, verfolgt das Projekt. EGS und TWS werden in Zukunft eng zusammenarbeiten und in Abstimmung mit den Kommunen die Möglichkeiten der Tiefengeothermie prüfen. Unter dem Schussental – wie dem gesamten deut- schen Alpenvorland – liegt das deutsche Molassebecken. Expertinnen und Experten bescheinigen der vorhandenen Geologie ein hohes Potenzial für Geothermie. Landesamt erteilt Aufsuchungserlaubnis Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg erlaubt der EGS für fünf Jahre im beantragten Aufsuchungsfeld nach Erdwärme zu suchen. Hierfür wer- den in den nächsten Jahren zunächst Voruntersuchungen und Vermessungen durchgeführt. Erst wenn hierdurch ein geeigneter Standort ermittelt wurde, könnten im nächs- ten Schritt die Bohrarbeiten beginnen. Bis Ende 2029 darf das Energieunternehmen in großen Teilen des TWS-Gas- netzgebiets die tiefengeothermischen Möglichkeiten aus- loten. Die ersten Bohrungen könnten bei einem positiven Ergebnis frühestens im Jahr 2027 erfolgen und würden nach derzeitiger Planung bis in eine Tiefe von etwa 2.500 Metern reichen. Fokus auf Ravensburg und Weingarten Der Schwerpunkt bei der Suche nach einem geeigneten Ort für eine Bohrung liegt auf Ravensburg und Weingar- ten. „Die TWS baut in beiden Städten Wärmenetze auf und aus. Kann die EGS hier eine erfolgreiche Bohrung durch- führen und heißes Wasser aus der Tiefe fördern, wird die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wärmenetze klimaneutraler. Im Idealfall können wir die hohen Tempe- raturen direkt für die Wärmeversorgung nutzen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und der EGS, und ergänzt: „Die geothermische Erschließung eines Gebietes dauert Jahre. Wir lassen keine Zeit nutz- los verstreichen und bleiben mit Folgeanträgen, auch für Fördermittel, dran.“ Analyse der Gesteinsschicht Momentan liegen ältere 2D-Daten der geologischen Ge- gebenheiten vor Ort vor. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und die EGS werten diese ge- meinsam aus und entscheiden, ob die Datengrundlage ausreichend ist für die angestrebten Bohrungen. Ist das nicht der Fall, erfolgt frühestens Anfang 2026 eine ge- nauere Betrachtung mittels 3D-Seismik. Über den ge- nauen Ablauf wird im Vorfeld informiert. „Dann fahren Messfahrzeuge das Gebiet flächendeckend ab und sam- meln Daten. Anhand der Werte sind wir in der Lage, ein 3D-Modell des Untergrunds zu berechnen“, erklärt Miriam Sepke-Vogt, Projektmanagerin bei der EGS. Erst wenn der spätere Standort anhand der Daten ermittelt wur- de, folgen weitere Untersuchungen wie eine Umweltver- träglichkeitsprüfung. „In dem ganzen Prozess gehen wir äußerst gewissenhaft vor, stimmen uns regelmäßig mit den zuständigen Behörden ab und informieren aktiv über die weiteren Schritte“, versichert Dr. Andreas Thiel-Böhm. Vorteile der Geothermie „Tiefengeothermie ist deshalb so interessant für eine kli- maneutrale Wärmeversorgung, weil sie ganzjährig und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 ohne Schwankungen verfügbar ist. Durch den großen Aufwand beim Erstellen und Betreiben einer Bohrung kommt Tiefengeothermie nur für zentrale Anwendungen wie Fernwärmenetze zur Anwendung“, erläutert Miriam Sepke-Vogt. Die Leistung einer Bohrung liegt je nach Bedingungen im Bereich einiger Megawatt und kann so ganze Stadtviertel das Jahr über mit Wärme versorgen. Die TWS wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die nächsten Projekt-Schritte informieren. Das Ponticelli Ensemble spielt in der Al- ten Kirche Mochenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Ja- nuar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musikalische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung: Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Energie sparen und Förderung sichern Eigenes Förderprogramm der TWS – Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen wird unterstützt Wer als Stromkunde der TWS darüber nachdenkt, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen oder ein neues Elektrofahrrad anzuschaffen, kann sich einen Zu- schuss sichern: Auch im Jahr 2025 unterstützen die Tech- nischen Werke Schussental (TWS) ihre Stromkundinnen und -kunden bei deren Engagement für den Klimaschutz. Das Förderprogramm der TWS gibt es schon viele Jahre, im letzten Jahr wurde es neu aufgesetzt. Die dort definier- ten acht Maßnahmen zum Sparen von Energie und damit zum Schutz des Klimas gelten auch im neuen Jahr. „Mit unserem Förderprogramm möchten wir die Menschen in unserer Region dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen und so ihre CO₂-Emissionen reduzieren“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. „Wenn wir alle mit anpacken, wird die Energie- wende gelingen. Dazu gehört neben dem Ausbau erneu- erbarer Energien auch, die vorhandene Energie möglichst effektiv zu nutzen.“ Seit ihrer Gründung setzt sich die TWS konsequent für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein. Der regionale Energiedienstleister bietet ausschließlich Ökostrom an, investiert in erneuerbare Energien und unterstützt Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen. Je nach Maßnahme zahlt die TWS zwischen 50 und 250 Euro im Rahmen ihres twsFörderprogramms. Darunter fallen neben dem Kauf eines neuen Elektrofahrrads, Pedelecs oder Elektrolastenrads und Anschluss an das Fernwär- menetz noch der Austausch einer Heizungsumwälzpum- pe, die Anschaffung einer Ladebox sowie der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten. Förderung gibt es außerdem für die Modernisierung des Zählerplatzes und den Einbau eines Energiespeichers. Auch wer eine profes- sionelle Energieberatung in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss beantragen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Förderungen der TWS gibt es unter: tws.de/ foerderprogramme. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg fördert „Gute Vorsätze“ - Unterstützung für Projektvorhaben mit bis zu 500 Euro Nicht nur reden, sondern machen – nach dieser Devise fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg auch in die- sem Jahr Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur zum Jahresanfang. Lokal und regional Engagierte erhalten eine unbürokratische Start- hilfe von bis zu 500 Euro, um ihre „Guten Vorsätze“ für das Jahr 2025 in die Tat umzusetzen. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt und die Bürgerstiftung freut sich auf innovative und nachhaltige Projektideen. Die Ausschreibung richtet sich landkreisweit an gemein- nützige Organisationen, Vereine und Initiativen sowie an Schulen und Kindergärten/Kitas. Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Gesamtkosten 2.000 Euro nicht überschreiten. Die Bürgerstiftung möchte mit ihrem Beitrag gezielt kleinere Initiativen unterstützen, die häufig keinen Zugang zu anderen Fördermitteln haben. Projekte, die eine Förderung erhalten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen: Das Projekt wird 2025 neu gestartet und erstmals um- gesetzt. Es hat einen Bezug zur Region und wird von Ehrenamt- lichen unterstützt. Es ist eine konkrete Aktivität mit sichtbarem Ergebnis in 2025. Die Angabe des genauen Verwendungszwecks der För- dermittel erfolgt transparent. Förderanträge mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan können bis zum 28. Februar 2025 per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv. de eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung sowie der Förderantrag sind auf der Homepage der Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg zu finden: www.buergerstif- tung-kreis-rv.de Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Dann nehmen Sie gerne Kon- takt zum Stiftungsbüro der Bürgerstiftung Kreis Ravens- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 burg auf. Ihre Ansprechpartnerin Anja Beicht erreichen Sie unter der Telefonnummer 0751/35912943 oder per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv.de. SVLFG informiert über die Sicherheit von Kindern auf Bauernhöfen Kreis Ravensburg - Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG ein. Sie findet am Mitt- woch, 22. Januar um 14.00 Uhr im Paradies in Vogt statt. Leider kommt es auf landwirtschaftlichen Betrieben im- mer wieder zu Unfällen mit Kindern. Wie sich diese ver- meiden lassen und worauf Sie dabei besonders ach- ten müssen erläutert Ihnen Manfred Bednarski von der SVLFG. Dabei wird er auch auf besondere Risiken ein- gehen die beim Angebot von Ferien auf dem Bauernhof oder bei Veranstaltungen mit Schulklassen und ähnli- chem bestehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 20.01.25 unter LA@ rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 an. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Lust auf Lindedance? Neuer Kurs startet am 04.02.2025 um 19:20 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse anmelden unter 0751 52166. Einladung zum Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2025 Kreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schü- lerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schüler- abend ein. Der Schülerabend 2025 findet am Freitag, den 24. Ja- nuar 2025 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88368 Bergatreute, Schmidstraße 5 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Einladung zur Fachtagung für Milchvieh- haltende am 31. Januar 2025 in Amtzell Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt zusammen mit seinen Partner- innen und Partnern der beruflichen Erwachsenenbildung zur ganztägigen Fachtagung für Milchviehhaltende am 31. Januar um 09.30 Uhr in die Gemeindehalle nach Amt- zell ein. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Themen „Erzeugung von hochwertigem Grundfutter“ und „Mög- lichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Marcus Schling- mann vom Landwirtschaftlichen Zentrum im Aulendorf über die Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit auf Grünlandstandorten informieren. Im Anschluss wird Hans Koch, Berater bei der BayWa AG, Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität von Grünlandaufwüchsen trotz Klimawandel und Dünge- restriktionen erläutern. Mit einem Überblick zu Chancen und Strategien der Öffentlichkeitsarbeit mittels Social Media startet Marvin Lang von der Werbeagentur Alpen- blickdrei in das Nachmittagsprogramm. Das „landmaed- chen“ Jana Vincon aus Bad Wurzach und Benedikt Renz aus Wangen-Bettensweiler werden im Anschluss über ihre Erfahrungen bei der Information von Verbrauche- rinnen und Verbrauchern und die von Ihnen genutzten Portale berichten. Mitveranstaltende der Fachtagung sind der Kreisbauern- verband Allgäu-Oberschwaben, die Beratungsdienste Ra- vensburg und Leutkirch sowie die Vereine landwirtschaft- licher Fachbildung e.V. im Kreis Ravensburg. Informationsveranstaltung der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 4. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, Werkreal- schule, Gemeinschaftsschule, Realschule oder Gymnasi- um nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventinnen und Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Bewerberinnen und Bewerber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Verset- zungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Be- werberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Berufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 einem Notendurchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgymnasium vermittelt in drei Jahren die all- gemeine Hochschulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2025. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Diens- tag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfan- nenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Frauenbund Baienfurt Freitag, 17.1.2025 (am Abend) Achtung, neuer Termin!!! Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha illuminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Licht- erwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. (Der Termin 9.1.25 musste aufgrund der Schlechtwet- terprognose abgesagt werden). Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 . Yoga ab 17.1.2025: Jeden Freitag findet ein Yoga Kurs im evangelischen Ge- meindehaus Baienfurt, Öschweg statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen bei Elisabeth Mu- schel, Tel. 52720 Donnerstag, 23.1.2025, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.30 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uh Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder Sicherheitstrainings- und Energiespar- kurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2025 der Kreisverkehrswacht Ra- vensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, be- stehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeis- terei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainingskur- sen finden am 05., 12., sowie am 26. April 2025 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 35,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hinterlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Was sonst noch interessiert Ratgeber „Steueränderungen 2025“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen für das Jahr 2025, die man kennen sollte. Auch beim Abzug von Kinderbetreuungs- kosten kam es zu Änderungen. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird verbessert. Kinderbetreuungskosten können nunmehr zu 80 Prozent (bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) je Kind und Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Kin- derbetreuungskosten sind abzugsfähig für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Etwaige steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten seitens des Arbeitgebers müssen abgezogen werden. Neu eingeführt wurde die sogenannte eRechnung. Be- troffen davon sind alle Unternehmer, ob groß oder klein. Auch Unternehmer, die lediglich umsatzsteuerfreie Um- satze ausführen (z. B. Ärzte), müssen eine eRechnung zumindest empfangen können. Privatpersonen müssen keine eRechnungen empfangen können. Unternehmer werden daher in Zukunft an Endverbraucher weiterhin Papierrechnungen ausstellen dürfen. Die eRechnung ist verpflichtend, sofern sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger inländische Unterneh- men sind. Rechnungen ausstellen müssen allerdings nur Unternehmer, die über umsatzsteuerpflichtige Umsätze abrechnen. Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren The- men finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Rat- geber „Steueränderungen 2025“ des Bundes der Steu- erzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschau- lich erklärt. Mit diesem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- eränderungen 2025“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Rat- geber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Familiengeführter Laden neu in Weingarten! In der Boschstraße 10 erwarten Sie Snacks und Getränke zu fairen Preisen. Besuchen Sie uns zur Neueröffnung am Freitag, den 17.01.2025 und lassen Sie sich von unserer herzlichen Atmosphäre begeistern! Folgen Sie uns auf Instagram: o_seven_cafe7 7 O ‘seven Snack & Café Wir SUCHEN eine zuverlässige REINIGUNGSKRAFT für einen Vormittag in der Woche für unseren Privathaushalt in Mochen- wangen. 0175-9655628 GESCHÄFTSANZEIGEN Werkstudent Grafische Produktion (m/w/d) 100 % Remote möglich Interessiert? Finde jetzt heraus, ob wir zusammen passen: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Schulhausführungen mit der Schulleitung können im Sekretariat vereinbart werden Tel. 0751. 888 31 00 Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 28. Januar 2025 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ 31. Januar 2025 | 14.00 - 17.00 Uhr INFORMATIONSABEND 20% auf alle Winter- und Ganzjahres-Decken* * Angebote gültig bis 31.1.25 im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. VERKAUFSBERATER/-IN für Forstmaschinen (m/w/d) Wir suchen dich mehr infos: Waldburg Forstmaschinen GmbH Grimmenstein 15, DE-88364 Wolfegg Du hast Erfahrung im Vetrieb von Investitionsgütern? 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            Bericht_23_06_13.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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              Energiedialog Altdorfer Wald Abschlussbericht Empfehlungen der kommunalen Dialoggruppe an die Windparkgesellschaft Altdorfer Wald GmbH Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Mai 2025 Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e 2 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 3 Unser Hintergrund Unser Hintergrund Die Dialoggruppe ist eine kommunale Zusammenset- zung aus den sieben angrenzenden Gemeinden des Alt- dorfes Waldes: Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt. Sie wurde auf Vorschlag des Forum Energiedialog (FED) – ein Angebot des Lan- des Baden-Württemberg an die Kommunen – ins Leben gerufen. Ihre Mitglieder sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, je ein Mitglied der Gemeinderäte, chan- cengleich ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertretungen von vier Bürgerinitiativen und Vereinen. Die Dialoggruppe ist kein Entscheidungsgremium über den Windpark, sie wendet sich mit ihren Anliegen und Empfehlungen deshalb direkt an die Windpark Altdor- fer Wald GmbH (WAW). Im April 2022 startete der Energiedialog im Altdorfer Wald sein Angebot. Seither fanden insgesamt acht Sit- zungen der Dialoggruppe, drei öffentlichen Veranstal- tungen und zwei Exkursionen statt. Relevante Themen des Windparks wurden erörtert und die Öffentlichkeit informiert. Die politische Zielsetzung und planungsrechtlichen Hintergründe zum Windenergieausbau in Baden-Würt- temberg wurden dargelegt und kritisch hinterfragt. Im Kampf gegen den Klimawandel ist eine erfolgrei- che Energiewende notwendig. Windenergieanlagen sind auch in Süddeutschland (neben Solaranlagen) ein Grundbaustein dafür. Die Bewertung von Winde- nergieanlagen im Altdorfer Wald bleibt in der Dialog- gruppe strittig. Ein Teil der Dialoggruppe kritisiert, dass ein Projekt dieser Größenordnung durch Verpachtung von Lan- des- und Privatflächen den Kommunen und den An- wohnenden „vorgesetzt“ wird. Einigkeit besteht darin, dass der Informationsfluss zu Beginn des Projekts (Aus- schreibung durch das Land, Vergabeverfahren durch ForstBW) mangelhaft war. Die Unterstützung durch das Forum Energiedialog wird dagegen wertgeschätzt. Der Altdorfer Wald hat eine herausragende Bedeutung für die Region. Als größte zusammenhängende Wald- fläche, als Trinkwasserreservoir, als Refugium für Arten- vielfalt und Naturraum, als Naherholungsgebiet zum Wandern, Radfahren und für Erholungssuchende. Eine Belastung durch den Kies- und Torfabbau ist in den Gemeinden und im Wald bereits vorhanden. Es besteht vielfach die Sorge, dass mit einem Windpark weitere Infrastruktur vor allem im Wald und darum ent- steht. Dass sich neue (energieintensive) Industrie an- siedeln könnte, wird in der Gruppe sowohl als Chance wie auch als Bedrohung bewertet. Der Dialoggruppe ist bewusst, dass viele unterschied- liche Belange bei der Projektplanung berücksichtig werden müssen. Die Anliegen und Interessen der Bür- gerschaft und der Naturschutzgruppen müssen dabei Beachtung finden. „Die Dialoggruppe appelliert an die Projektentwickler, dass die folgen- den Anliegen geprüft, ernstgenom- men und bestmöglich berücksichtigt werden, um eine möglichst große Akzeptanz des möglichen Windparks zu erreichen.” 4 Foto: Treffen der Dialoggruppe am 11. Oktober 2023 mit Umweltministerin Thekla Walker in Waldburg Bürgermeisterin Simone Rürup, Baindt Bürgermeister Helmfried Schäfer, Bergatreute Bürgermeister Michael Röger, Waldburg Bürgermeister Peter Smigoc, Vogt Bürgermeister Günter A. Binder, Baienfurt Bürgermeisterin Katja Liebman, Schlier Bürgermeister Peter Müller, Wolfegg Im Namen der gesamten Dialoggruppe, für die sieben Kommunen: Günter A. Binder 5 6 Foto: Die Dialoggruppe verfasst gemeinsam die Empfehlungen an die Windpark Altdorfer Wald GmbH am 01. April 2025 in Waldburg 7 Unsere Empfehlungen Schutzgut Mensch Regionale Wertschöpfung Wald- und Naturschutz Grund- und Trinkwasserschutz Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Schutzgut Mensch Bei der Konzeption der Anlagenstandorte müssen unter- schiedliche Belange rechtlich berücksichtigt werden. Da- bei dürfen die Anwohnenden nicht vergessen werden. » Beschränkung der Gesamtzahl an Windenergieanla- gen (WEA) auf ein verträgliches Maß » Mit Berücksichtigung der besonderen Topographie (Höhenunterschiede zwischen Wohnbebauung und WEA-Standorten), sowie der Hauptwindrichtung: Größtmögliche Abstände zur Wohnbebauung; deut- liche Unterschreitung der gesetzlich erlaubten Schal- limmissionen und Schattenschläge. » Erhaltung des Erholungsraums Altdorfer Wald für die anliegenden Gemeinden mit entsprechenden Maßnahmen (insbesondere Erhalt und schnelle Wiederverfügbarkeit von Wegen, Wanderparkplät- zen und sonstigen Einrichtungen zur Naherholung), besonders in Nähe der Siedlungsbereiche steht die Naherholung im Wald im Vordergrund » Belastungen während der Bauphase für die Anwoh- nenden minimieren und schonendes Zuwegungs- konzept für die umliegenden Gemeinden Gleichwohl ist der Dialoggruppe bewusst, dass zum Schutzgut Mensch ebenfalls der Schutz vor dem Kli- mawandel, die Sicherung unseres Wohlstandes und die gesicherte Versorgung der regionalen Wirtschaft mit Energie gehörene. Regionale Wertschöpfung Ein Windpark im Altdorfer Wald muss zur regionalen Wertschöpfung beitragen – für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen. » Regionale Betreibergesellschaft mit direkten Betei- ligungen u. a. regionaler und lokaler Energieversor- ger ermöglichen, auch um die Gewerbesteuern Ort zu halten. » Lokale Bürgerenergiegesellschaft zum Beispiel über den Verein Energiewende Vogt e.V. beteiligen, um niedrigschwellige Finanzierungsangebote auch für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. » Zahlung der 0,2 Cent je produzierter Kilowattstunde nach §6 EEG an die angrenzenden Kommunen. Das würde circa 30.000 € pro Jahr und Anlage für die Gemeindekassen entsprechen. » Stromlieferverträge (Power-Purchase-Agreements) für regionale Unternehmen mit hohem Strombedarf anbieten. » Unbedingt, weil wichtig für die Akzeptanz: Vergüns- tigte Bürgerstromtarife für die angrenzenden Ge- meinden und lokale Unternehmen als Ausgleich für die Belastungen durch den Windpark. 8 Foto: Losziehung der chancengleich ausgewählten Bürgerinnen und Bürger für die Dialoggruppe mit Georg Rupp am 24. Mai 2023 in Wolfegg Wald- und Naturschutz Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen bis zu 30 WEA stellen einen massiven Eingriff für den Altdor- fer Wald dar. Zusammen mit dem Abbau von Torf und Kies wird eine unverhältnismäßige Belastung des Wal- des befürchtet. » Ganzheitliches und langfristiges Waldnaturschutz- konzept für den gesamten Altdorfer Wald. Wichtig: in Abstimmung mit anderen (Bau/Infrastruktur-)Vorha- ben und deren Ausgleichsmaßnahmen und bezug- nehmend auf das Konzept der lokalen Naturschutz- verbände: Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildtierkorridors nationaler Bedeutung. » Generell: Minimierung der Eingriffe in den Wald und den Naturraum, Standorte möglichst nah an den vorhandenen Wegen. » Zuwegungskonzept, das sich am vorhandenen We- genetz im Wald orientiert, Stichwege vermeidet und Kalamitätsflächen nutzt. » Waldumwandlung flächenmäßig 1 zu 1, aber keine sinnlosen Neupflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen. Stattdessen: lokale ökologische Aufwertun- gen im Wald selbst, Nachökologisierung des Fich- tenforsts, Waldarrondierungen, Ökologische Aufwer- tung als Schonwald, aber nicht als Bannwald! » Ausreichende Minderungsmaßnahmen während des Betriebs über Abschaltungen für den Artenschutz. Ein Eingriff kann auch Chancen für die Waldentwick- lung eröffnen, die in Abstimmung mit dem Forst und den Naturschutzverbänden genutzt werden sollten. 9 Foto: Begehung des Altdorfer Waldes und dem Röschen- wald durch die Dialoggruppe am 19 Juli 2024 10 Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversor- gung unabdingbar. Dem Trinkwasserschutz ist absolu- te Priorität einzuräumen, denn in Zukunft sollen bis zu 150.000 Menschen mit ebendiesem Wasser versorgt werden können. Eingriffe müssen deshalb sorgfältig abgewogen werden und aktuelle – sowie idealerweise auch zukünftige/geplante – Schutz- und Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beachtet werden, um den bestmög- lichen Grund- und Trinkwasserschutz zu wahren. » Standorte der Anlagen maximal weit weg von Was- serschutzgebiet Zone II. » Umsetzung aller Schutzmaßnahmen für (Rück-) Bau und Betrieb nach dem aktuellen Stand von Wissen- schaft und Technik, um eine Schadstofffreisetzung praktisch zu verhindern und schnelles und effektives Handeln bei Havarie zu gewährleisten – insbesonde- re im Wasserschutzgebiet Zone III. » Notfallkonzept für Brände entwickeln und in den An- lagen alle technisch möglichen Löschanlagen ein- bauen (Brandverhinderung). Die örtlichen Feuerweh- ren müssen geschult werden und die Anschaffung von geeigneten Löschfahrzeugen und Feuerwehr- ausrüstung für die Kommunen sind denkbar. » Konzept zur Ableitung und Versickerung von Regen- wasser und zum Erosionsschutz im Altdorfer Wald entwickeln. » Ausreichend Rücklagen (inflationsausgleichend, auf- stockend), um die gesamte Anlage samt Fundament nach Ende der Laufzeit komplett zurückzubauen. Information & Dialog mit Kommunen, Bevölkerung Auch während der Genehmigungsphase sowie in der Bau- und Betriebsphase ist das Interesse und der Infor- mationsbedarf am möglichen Windpark groß. Informa- tion und Dialog sollen auch nach dem Energiedialog aufrechterhalten und zusätzliche Informationsangebote an die Öffentlichkeit durch die WAW angeboten werden. » Fortführung des regelmäßigen Austauschs mit den Kommunen, insbesondere mit den Gemeinderätin- nen und Gemeinderäten » Aufbau und Intensivierung des Dialogs mit der Öf- fentlichkeit: mindestens zwei öffentliche Veranstal- tungen im Jahr in einer der anliegenden Kommunen (rotierend), die über Projektstand, aktuelle Entwick- lungen und die nächsten Schritte informieren, Mög- lichkeit für Fragen. Die Einladung dazu sowie beglei- tende schriftliche Informationen zum Projekt sollen per Posteinwurf an alle Haushalte erfolgen. » Laufend aktualisierte Projekthomepage » Anlagenstandorte der WEAs, Zuwegung, Netzan- schluss und Bau von Umspannwerken frühzeitig kommunizieren Wenn der Windpark gebaut werden sollte: » Windpark als Projekt der Energiewende: Baustellen- führungen für die Öffentlichkeit, Vorstellung in Schu- len, Infotafeln und Lehrpfad, Einbindung in das Tou- rismuskonzept » Eröffnungsfest in Kooperation mit lokalen Vereinen 11 Foto: Info-Tour „Energiedialog vor Ort“ am 12. Mai 2023 in Waldburg 12 13 Unsere Infos Alle Ausgaben der kommunalen Informationsreihe zu Windenergie im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung Thema 3 | Vorstellung Projektiererin Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Um die Energiewende zu schaffen, soll Windener- gie im ganzen Bundesgebiet ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat den Ländern deshalb gesetzli- che Flächenziele vorgegeben. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ihre Regionalverbände wiederum beauftragt, geeignete Flächen zu reser- vieren. Der Direktor des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben (RVBO) Dr. Wolfgang Heine war am 21. Juni 2023 beim Treffen der Dialoggruppe* zu Gast und erläuterte den Auftrag, den aktuellen Pla- nungsstand und die Bedeutung für die Planungen im Altdorfer Wald. Was ist der Regionalverband und was tut er? Die drei Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und der Bo- denseekreis bilden gemeinsam den RVBO. Für dieses Ge- biet wird ein gemeinsamer Regionalplan erstellt. Dieser legt die „anzustrebende räumliche Entwicklung und Ord- nung der Region“ fest, beispielsweise wo der Freiraum zu schützen ist und wo Siedlungs- oder Industriegebiete sein können. Das passiert in Form von Texten und Karten. Die Regionalverbände sollen nun auch wieder die Energie- erzeugung in Baden-Württemberg steuern. Dafür erstellt der RBVO derzeit einen neuen Teilregionalplan Energie, indem große Flächen zur Nutzung von Wind- und Solar- energie (Freifl ächen-Photovoltaik) festgelegt („ausgewie- sen“) werden. Der RVBO hat eine eigene Internetseite eingerichtet, auf welcher der aktueller Stand und Hinweise zu Veranstaltun- gen zu fi nden sind: www.rvbo-energie.de Welche Ziele muss der neue Teilregio- nalplan Energie erfüllen? Baden-Württemberg will 1,8 % seiner Fläche für Windener- gie ausweisen. Für Freifl ächen-Photovoltaik (Solarparks) werden 0,2 % gesucht. Welche Flächen werden ausgewiesen? Derzeit defi niert der RVBO „Suchräume“. Innerhalb dieser Gebiete werden die konkreten Vorranggebiete ausgewie- sen. Auch Teile des Altdorfer Waldes liegen in einem Such- raum. Regionaldirektor Dr. Wolfang Heine erklärt, dass sie bei der Suche nach Vorranggebieten zunächst verschiedene Ausschluss- und sehr erhebliche Konfl iktkriterien über- einander gelegt werden, die dazu führen, dass fast 90 % der Regionsfl äche von vornherein ausscheidet. Insbeson- dere wegen der Windhöffi gkeit, des Siedlungsabstands und des Artenschutzes bleiben in Süddeutschland häufi g Waldgebiete übrig. Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was sind die Kriterien für die Suche nach Vorranggebieten für Windener- gie? Kriterien nach denen der RVBO Gebiete bewertet sind etwa Windhöffi gkeit, Abstände zu geschlossenen Wohn- siedlungen (750 Meter), Denkmalschutz, Naturschutz & Artenschutz, Ziviler Luftverkehr und militärische Belange und Gewässerschutz. Eigentumsverhältnisse an der Flä- che spielen keine Rolle. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 1 | Teilregionalplan Energie “ Auszug aus der Suchraumkarte des RVBO Juli 2013 Unsere Suchraumkarte für Wind- energie ist zum großen Teil eine Waldkarte. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 14 Welche Windbedingungen sind nötig? Bei der Abschätzung der Windhöffi gkeit bezieht sich der RVBO auf den Windatlas Baden-Württemberg. Der Wind- atlas zeigt die Eignung eines Standortes an der sogenann- ten Leistungsdichte des Windes auf. Diese wird in Watt pro Quadratmeter angegeben. Der erforderliche Mindestwert beträgt 190 W/m² in 160 m Höhe. Im Altdorfer Wald weist der Windatlas die mittleren Kategorien „> 250 – 310 W/m²“ und „> 190 – 250 W/m²“ aus. Der Windatlas ist online abrufbar unter: www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas-baden-wuerttemberg Übrigens: Die Berechnungen im Windatlas reichen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Windparks nicht aus. Die planende Firma Windpark Altdorfer Wald GmbH (WAW) führt eigene Windmessungen durch. So können sie sicher entscheiden, ob sich der Windpark betreiben lässt. Wie wird der Grundwasserschutz beachtet? Wasserschutzgebiete werden vom Landratsamt ausge- wiesen. Gebiete der Zone 1 haben die höchste Schutz- klasse und der Bau von Windenergieanlagen ist dort ausgeschlossen. Zone 2 ist ebenso nicht Bestandteil des Suchraums. In Gebieten der Zone 3 ist der Bau hingegen grundsätzlich möglich, erläutert Regionaldirektor Heine auf Rückfrage der Dialoggruppe. Außerdem erklärte er, dass Wasservorrang und Vorbehaltsgebiete im Regional- plan keine Ausschlusswirkung hätten. Hydrogeologische Gutachten für den Standort jeder einzelnen Anlage sollen mögliche Gefährdungen für das Grundwasser im Rahmen des Genehmigungsverfahrens klären. Diese seien von der WAW für den Altdorfer Wald bereits beauftragt. Was ist der Zeitplan der Regionalplanung? Innerhalb dieser Suchräume wird jetzt ein Entwurf für die konkreten Gebiete erarbeitet. Spätestens zum 1. Ja- nuar 2024 werden diese Gebiete veröffentlicht (Offen- lage). In einer zwei- bzw. dreimonatigen Anhörungsfrist können Träger öffentlicher Belange sowie jede Privat- person Stellungnahmen einreichen. Bis spätestens zum 30. September 2025 muss ein Satzungsbeschluss zum Teilregionalplan erfolgen. Dieser ist bis Ende 2025 vom zuständigen Ministerium zu genehmigen und anschlie- ßend rechtskräftig. Und dann? Wenn das 1,8-Prozent-Ziel rechtssicher erreicht ist, werden außerhalb dieser Vorranggebiete für Windenergiegebiete zunächst keine Anlagen gebaut. Kommunen können aber ergänzend über die Bauleitplanung Flächen ausweisen. Was passiert, wenn das Ziel nicht erreicht wird? Dann gibt es keine steuernde Wirkung – Windenergiean- lagen können grundsätzlich überall im Außenbereich ge- baut werden, sofern keine gesetzlichen Konfl ikte vorliegen (Super-Privilegierung). Das Plädoyer des Regionaldirektors Dr. Wolfang Heine beim Treffen der Dialoggruppe lautete daher: Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg Was heißt das konkret für den geplan- ten Windpark im Altdorfer Wald? Diese Frage war für die Mitglieder der Dialoggruppe von zentraler Bedeutung. Dr. Wolfang Heine betonte mehrfach, dass der RVBO unabhängig von der Projektentwicklung der WAW arbeite. Auch ob die Flächen dem Land (Forst BW), kommunalen oder privaten Eigentümern gehöre, sei irrelevant. Man arbeite nach gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Kriterien. Ab 2025 sei dann der Bau von Wind- energieanlagen nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen möglich. Die Offenlage des RVBO 2024 wird daher rich- tungsweisend für die Windparkplanung sein. D. h. wenn der Regionalverband (nur) eine kleinere Fläche ausweisen sollte als das Projektgebiet, wären auch entsprechend we- niger Windenergieanlagen im Altorfer Wald möglich. *Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “Wir sollten diese Aufgabe ge- meinsam hinbekommen, um diese Super-Privilegierung zu ver- hindern. Dr. Wolfgang Heine am 21.06.2023 bei der Sitzung der Dialoggruppe in Wolfegg “ 15 Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ 16 Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg 17 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ ““ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldfl ächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- 18 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern fi nanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Aufl agen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt aufl egen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfi nden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfi n- den soll. 19 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 4 | Veranstaltungsbericht 18.01.2024 “ “ “ “ “ Warum Windräder in Oberschwaben? Diese Frage wurde am 18. Januar 2024 in Baienfurt diskutiert. Drei Fachexperten näherten sich dieser Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven. In einer abschließenden Diskussion wurden diese Sichtweisen aufeinander be- zogen und um Lösungsansätze gerungen. Eingeladen hatte die Dialoggruppe der sieben Altdorfer-Wald-Ge- meinden. Rund 250 Personen waren in die Gemeinde- halle gekommen, über 150 weitere Personen verfolg- ten die Veranstaltung im Livestream – der mittlerweile schon 1.500-mal geklickt wurde. Wer waren die drei Fachexperten? Roland Roth Meteorologe und Leiter Wetterwarte Süd Prof. Dr. Uwe Leprich Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes und ehemaliges Mitglied der En- quete-Kommission des 14. Deutschen Bun- destages „Nachhaltige Energieversorgung“ Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Ertel RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten und Mitglied Scientist for Future Ravensburg Eine Aufzeichnung des ganzen Informations- und Diskus- sionsabends ist weiterhin auf YouTube online verfügbar! www.youtube.com/watch?v=1Q7YCW23Hzk Roth: Die Auswirkungen des Klimawandels erleben wir in Oberschwaben schon heute Der Meteorologe Roland Roth stellte in seinem Vortrag dar, dass der Klimawandel in Oberschwaben sichtbare Auswir- kungen habe. Auf Grund der besonderen Geografi e werde die Durchschnittstemperatur in Oberschwaben sogar deut- lich schneller steigen als im globalen Durchschnitt. Lange Hitzeperioden und starke Niederschläge mit großen Was- sermassen würden in der Zukunft häufi ger auftreten. Der Altdorfer Wald erfülle laut Roth eine wichtige Schutzfunkti- on, um lokal diese Veränderungen abzufedern. Windräder im Altdorfer Wald sieht der Meteorologe deshalb kritisch. Es ist nicht mehr 5 vor 12, sondern schon 5 nach 12. Was den Klimawandel betrifft vielleicht schon halb eins. Roland Roth am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Leprich: Unser Energiesystem der Zukunft Prof. Dr. Uwe Leprich verortete als Ausgangspunkt aller Bemühungen um den Klimaschutz das Pariser Abkom- men. Daraus leiten sich alle internationalen und natio- nalen Strategien ab. Zentraler Hebel für den Klimaschutz sei das Ersetzen der fossilen mit erneuerbaren Energien. Dazu seien zunächst große Investitionen in den Umbau des Energiesystems, auch in die Windenergie, nötig. Bei den Kosten für die Stromgewinnung seien bereits heute die Erneuerbaren den konventionellen Kraftwerken über- legen. Dieser Trend werde sich fortsetzen, so Leprich. Ohne Windräder im Süden funkti- oniert die Energiewende nicht. Prof. Dr. Uwe Leprich am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Für das Energiesystem der Zukunft sei entscheidend, dass Energie regional erzeugt werde. Jedes Bundesland müsse hierfür seinen Beitrag leisten. Und gerade der Süden habe hier enormen Nachholbedarf. Auch aus Eigeninteresse, sonst würden unterschiedliche Strompreiszonen mit hö- heren Kosten für den Süden drohen. 20 Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. ““ Ertel: Nachhaltigkeit von Windrädern im Wald Prof. Dr. Wolfgang Ertel stellte in seinem Vortrag den loka- len Bezug zur Regionalplanung in Bodensee-Oberschwa- ben und der Projektplanung im Altdorfer Wald her. Aus seiner Sicht seien Windräder auch im Wald nachhaltig, weil der Flächenverbrauch gering und die CO2-Bilanz von Windrädern ausgesprochen gut sei. Zum Abschluss zeigte Ertel auf, dass mehrere planetare Grenzen bereits überschritten wurden. Eine davon betref- fe das Artensterben, das auch im Altdorfer Wald ein Thema sei. Er appellierte an die individuelle Eigenverantwortung, auf Konsum zu verzichten und den persönlichen CO2-Fuß- abdruck zu minimieren. Leider, so sein Fazit, reiche dies in Anbetracht der Klimakatastrophe nicht mehr aus. Sparen allein wird uns nicht retten – wir müssen schnell viele Windräder bauen, auch im Altdorfer Wald. Prof. Dr. Wolfgang Ertel am 18.01.2024 in der Gemeindehalle Baienfurt Diskussions- und Fragerunde Nach den Vorträgen diskutierten interessierte Personen aus dem Saal und aus dem Livestream die vorgestellten Szenarien. Neben den Windenergieplanungen wurde ins- besondere der Kiesabbau von Vielen als Bedrohung für den Erhalt des Waldes bewertet. Debattiert wurde hier erneut der persönliche CO2-Fußabdruck jedes Menschen. Wie müsste die Gesellschaft leben, um Energiebedarf so weit zu senken, dass keine neuen Windenergieanlagen benötigt werden würden? Und inwieweit ist dieser indi- viduelle Verzicht einem jeden zuzumuten? Die Referenten appellierten an die Menschen, sich persönlich über die ei- genen Möglichkeiten zum Energiesparen bewusst zu wer- den und aktiv zu handeln – ohne die Notwendigkeit des Windenergieausbau in Oberschwaben in Frage zu stellen. 21 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? 22 900 m 2 1700 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 23 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 6 | Bericht Fachdialog Wasserschutz und Windenergie am 11.03.2025 Ob Windenergieanlagen einen Einfluss auf das Grund- und Trinkwasser haben, wird rund um dem Altdorfer Wald als besonders wichtiges Thema erachtet. Die Dialog- gruppe organisierte zu diesem Thema deshalb einen eigenen Fachdialog mit renommierten Experten. Rund 200 Personen sind der Einladung in die Sirgensteinhalle nach Vogt gefolgt. Wer waren die drei Experten? Dr. Hermann Schad ist Hydrogeologe und als Gutachter für den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt tätig. Durch seine Arbeit vor Ort kennt er die Begebenheiten des Altdorfer Waldes besonders gut. Dr. Martin Brodbeck ist von der Windparkgesellschaft beauf- tragt, die hydrogeologischen Gutachten für den Windpark zu erstellen. Er ist Geschäftsführer von „Smoltczyk & Partner“ und selbst auch Hydrogeologe. Prof. Dr. Nico Goldscheider ist Professor für Hydrogeologie am Karls- ruher Institut für Technologie (KIT). Er ist Vorsitzender der Fachsektion Hydrogeo- logie in der Deutschen Geologischen Gesellschaft und Fachmann für Grund- wasserqualität und Grundwasserschutz. Für die Veranstaltung hatten die Fachexperten jeweils einen Kurzvortrag mit unterschiedlichen Ausgangsfragen vorbereitet. Goldscheider: Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Für Professor Nico Goldscheider hat der Wald eine heraus- ragende Bedeutung für das Grundwasser. Der Wald könne das Wasser in den Baumkronen und im Boden zwischen- speichern. Außerdem ist der Wald weniger belastet mit Schadstoffen als das Offenland, in dem Goldscheider Windräder grundsätzlich bevorzugen würde. Ein Eingriff in die Umwelt stelle immer ein Risiko dar: Für Windräder im Wald müssen Bäume gerodet, Boden verdichtet und Flächen versiegelt werden. Der Professor empfahl deshalb die Bodenverdichtung und Versiegelung möglichst zu minimieren, die Umweltauswirkungen zu monitoren und Notfallkonzepte für Havarien und Brände zu entwickeln. Die von Dr. Brodbeck später vorgestellten Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen schätzt Goldscheider als wichtig ein; diese würden ein angemessenes Maß an Schutz für das Grundwasser bringen. Schad: Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Aus hydrogeologischer Sicht ist der Altdorfer Wald für Dr. Hermann Schad einzigartig. Der „Waldburg-Rücken“ mit seiner eiszeitlich geprägten Landschaft verfüge über formenreiche geomorphologische Strukturen. Unter dicken Deckschichten von bis zu 40 Metern könne sich das Grundwasser geschützt neu bilden. Die regionalen Wasserversorger würden dieses Grundwasser für die Trinkwasserversorgung nutzen. Es fließe teilweise ohne Einsatz von Pumpen direkt in die Haushalte und habe das Potenzial bis zu 150.000 Menschen mit bestem Trink- wasser zu versorgen. Er schätzt die Gefährdung des Wassers durch den Betrieb von Windrädern als eher gering ein. Kritischer sieht er die Bauphase mit den umfangreichen Transporten und die nötigen Aufgra- bungen. In der Gesamtbetrachtung sollte dem Trinkwas- serschutz absoluter Vorrang gewährt werden, so Schads Fazit gegen Windräder im Altdorfer Wald. www.youtube.com/watch? v=wYeEswx3UXI Eine Aufzeichnung der gesamten Veranstaltung ist auf YouTube verfügbar! 24 ? ? ? ? Brodbeck: Was wird für den Wasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Windkraft und Wasserschutz können im Altdorfer Wald in Einklang gebracht werden, so die Botschaft von Dr. Martin Brodbeck. Mit umfangreichen Untersuchungen können die Risiken abgeschätzt und überwacht werden. Die Flächen- versiegelung sei für den Wasserschutz der entschei- dende Faktor und bei der Windkraft sehr gering. Auch die geringe Tiefe der Fundamente und die gleichzeitig hohe Grundwasserüberdeckung mache einen Schadstoff- eintrag in das Grundwasser sehr unwahrscheinlich. Der externe Gutachter erläutert, im Havariefall könne durch entsprechende Notfallszenarien ein Schutz des Grund- wassers gewährleistet werden. Er betont, dass wenn im Altdorfer Wald Windräder gebaut würden, dann nur mit einem Höchstmaß an Sicherheit. Fragerunde In der Abschlussdiskussion erklären die Experten, dass bei einem Bauvorhaben eine Gefährdung des Wassers nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Bei der Bewertung des Risikos kommen die Drei zu unterschiedlichen Abwä- gungen. Davor konnten die Gäste vor Ort Fragen an die Experten stellen. Wie wahrscheinlich und gefährlich ist ein brennendes Windrad? Im Havariefall sind die Gefahren für das Grundwasser beherrschbar, das zeigte ein eingespielter Erklär-Film zur Brandgefahr von Windenergieanlagen. Prof. Goldscheider weist aber darauf hin, dass nicht alle Schadstoffe restlos in der Luft verbrennen und bei einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Anzahl von 30 WEA ein Brandrisiko bestehe. Dr. Brodbeck entgegnet, dass auch durch die bestehenden Straßen und Helikopter-Überflüge im Altdorfer Wald auch ein Gefährdungspotenzial bestehe und verweist auf die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen und Notfallkon- zepte. Würde das Grundwasser kontaminiert werden, wäre das, aufgrund der komplexen Geologie, kaum mehr rückgängig zu machen, gibt Schad zu bedenken. Welche Wasserschutzgebiete gibt es und stellen diese einen auseichenden Schutz dar? Es gibt verschiedene Schutzzonen für Wasserschutzge- biete (WSG). In Zone I, direkt an der Quelle, sind bauliche Errichtungen wie Windräder grundsätzlich ausgeschlossen. In Zone II müsste die Genehmigung von Windrädern besonders geprüft werden. Grundsätzlich erlaubt sind Windräder in Zone III – es können von der Behörde aber dennoch besondere Schutzmaßnahmen für Bauvorhaben gefordert werden. Der lokale Experte Dr. Schad erklärte, dass für die Weißenbronner und weitere Quellen in Vogt und Schlier die aktuelle Zone III des WSG zu klein sei und größer gezogen wird. Windräder sind derzeit ausschließ- lich in Zone III des WSG geplant. Gefährdet der Abrieb von Mikroplastik nicht auch das Grundwasser? Von den Rotoren gäbe es tatsächlich einen Abrieb von Mikroplastik. Für die Oberflächengewässer sei das relevant, so Prof. Goldscheider, aber das Grundwasser sei durch die Filterwirkung der Deckschichten relativ gut vor solchen Partikeln geschützt. Zuvor bekundete Dr. Schad seine Bedenken, da er die Frage, inwieweit das Grundwasser langfristig durch Mikroplastik von Windrädern beeinträch- tigt würde, für nicht wissenschaftlich geklärt hält. Wie tief gehen die Fundamente wirklich? Aus dem Publikum wird ein von Landratsamt Ravens- burg beauftragtes Fachgutachten (Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland – Würdigung) zitiert. Dieses geht davon aus, dass für Windräder im Altdorfer Wald Tiefgründungen der Fundamente nötig sein werden. Auf Nachfrage versichert Dr. Brodbeck, dass Flachgründungen mit bis zu 3 Metern Tiefe ausreichen werden (siehe auch: www.windpark-altdorferwald.de). Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden dabei vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog ist ein Angebot des Landes Baden-Württemberg für Kommunen. energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar: s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. 25 26 Foto: Öffentliche Auftaktveranstaltung zum Energiedialog am 23. Mai 2022 in Vogt 27 Stellungnahmen (In alphabetischer Reihenfolge) Position | BREMN e.V. Position | Energiewende Vogt e.V. Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald BREMN e.V. und seine Ergänzung zur Empfehlung an die WAW GmbH: Gegen den Umbau des Altdorfer Waldes in einen Industriepark Die Bürgerinitiative Regenative Energie Mensch und Natur BREMN e.V. und ihre Mitglieder engagieren sich seit vielen Jahren für den Schutz unserer Umwelt und eine lebenswerte Zukunft in der Gemeinde Vogt. Mit Dach-Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen, Naturgärten, der Nutzung regenerativer Energien und aktivem Tierschutz leisten wir tagtäglich einen konkreten Beitrag zur Energiewende – freiwillig, nachhaltig und mit Überzeugung. Vogt profitiert von einer sonnenreichen Lage und leistet bereits heute seinen Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie. Weitere PV-Projekte sind bereits in der Planung und werden diesen Beitrag noch deutlich erhöhen. Wir stellen uns jedoch entschieden gegen den massiven Ausbau von Windkraftanlagen nach starren Quoten, der ohne Rücksicht auf Natur, Mensch und regionale Gegebenheiten erfolgt und nur wirtschaftlich abgebildet werden kann, da erhebliche staatliche Subventionsmechanismen greifen. Der Altdorfer Wald ist als größtes zusammenhängendes Waldgebiet Oberschwabens ein unschätzbarer Naturraum, ein lebendiger Trinkwasserspeicher, der Trinkwasser mit herausragender Qualität liefert, ein einzigartiges Refugium für bedrohte Pflanzen und Tiere sowie ein unverzichtbarer Erholungsraum für die Menschen der Region. Der Eingriff durch Windkraftanlagen würde diesen wertvollen Lebensraum auf sehr lange Sicht schädigen, wenn nicht sogar unwiederbringlich zerstören. Das werden wir so nicht akzeptieren! Wir bekennen uns klar zur Energiewende – aber nicht um jeden Preis. Den Bau von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und seine Zerschneidung lehnen wir ab! Die aktuelle Gesetzeslage, die den Ausbau der Windkraft auf Kosten der Natur und der Lebensqualität der Menschen erzwingen soll, ist aus unserer Sicht ein schwerwiegender Fehler und führt zu einer weiteren Schädigung unserer eigenen Lebensgrundlage. Wir fordern ein Umdenken! Windkraftanlagen dürfen nur dort errichtet werden, wo der Nutzen der Anlagen größer ist als der Schaden für Natur und Mensch. Im Altdorfer Wald wäre der Preis nach unserer Ansicht viel zu hoch! Wir appellieren eindringlich an den gesunden Menschenverstand: Der Ausbau der Windkraft darf nur dort erfolgen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft überschaubar bleiben. Im Altdorfer Wald sind die Risiken und die Spätfolgen schlichtweg zu groß und in vielen Bereichen nicht einschätzbar. Für eine Energiewende mit Vernunft – für eine Zukunft im Einklang mit der Natur! 28 Position | BREMN e.V ENERGIEWENDE VOGT e.V. https://energiewende-vogt.de/ Position des Vereins Energiewende Vogt e.V. Durch die Klimakrise veranlasst brauchen wir eine schnelle und wirksame Energiewende: Auch hier in der Region sind die extremen Veränderungen schon deutlich spürbar, wie beispielsweise das Hochwasser im Frühjahr 2024 oder die anhaltende Trockenheit, wie wir sie gerade erleben. Deshalb müssen wir die Energiewende in der Region gemeinsam anpacken! Der Verein Energiewende Vogt e.V. steht für eine konstruktive, faktenbasierte und wertschätzende Auseinandersetzung mit der Energiewende in der Region. Wir setzen uns dafür ein, dass wir hier vor Ort unseren Beitrag leisten. Wir möchten mit Wissensvermittlung und Dialog dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen den Transformationsprozess, den die Energiewende für uns alle mit sich bringt, wohlwollend begleiten und daran teilhaben. Im Sinne einer hohen Akzeptanz für die Nutzung der Windkraft auch im Altdorfer Wald fordern und fördern wir größtmögliche Transparenz und Zusammenarbeit von allen. Höchste Zeit für Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen! Wir stehen hinter der demokratisch gefassten Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu muss die Energiewirtschaft leisten, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe die Klimakrise maßgeblich verursacht. Windkraft trägt einen wichtigen Teil zu unserer klimaneutralen Energieversorgung bei. Unser Strombedarf in der Region steigt durch neue Technologien weiter stark an. Deshalb ist der weitere Ausbau von Windenergie auch hier vor Ort dringend nötig. Strom aus Wind ist schon längst günstiger als alle anderen Arten der Stromerzeugung. Die Energieversorgung aus fossilen oder nuklearen Energieträgern kostet nicht nur mehr, sondern verursacht auch enorme Schäden für Umwelt oder Gesundheit. Der Krieg in der Ukraine macht auf unvorstellbare Weise deutlich, dass wir die Energiewende auch in der Region dringend beschleunigen müssen, um unsere Sicherheit und Unabhängigkeit zu stärken. Klimaschutz, Technologie und Wertschöpfung bei uns vor Ort! In Baden-Württemberg sind Abläufe zur Planung und Genehmigung von Windparks und die damit verbundene Einbindung der Bürger*innen rechtlich klar geregelt. Die dabei vorgesehenen Spielräume wollen wir zugunsten der Region voll nutzen. Als Gemeinde profitieren wir auch finanziell von dem Windpark im Altdorfer Wald, ebenso wie Wirtschaft und Privathaushalte der Region: Sichere, klimaneutrale Stromversorgung zu günstigen Preisen ist das Ziel. Der moderierte Energiedialog hat zur Versachlichung der Diskussion und zur Verständigung zwischen den verschiedenen Positionen beigetragen. Eine besondere Stärke des Energiedialoges war der gleichberechtigte Austausch aller beteiligten Initiativen, Vereinen, Bürger*innen und Bürgermeister*innen. 29 Position | Energiewende Vogt e.V. Positionspapier Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Stand:24.04.2025 Grundsätzliche Forderung des Vereins: Keine Windkraftanlagen (WKA) im Altdorfer Wald! Schutzgut Mensch Wir fordern, dass der Mindestabstand zu bewohnten Gebieten bzw. Einzellagen von mindestens 1.000 Metern Entfernung eingehalten wird. Die besondere Topographie, d.h. der Höhenunterschied ca. 50m, sowie die Hauptwindrichtungen, wurden bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Wir verweisen explizit auf den Medizin Nobelpreis 2021 Patopoutian (tieffrequenter Schall über Rezeptoren). Wir fordern, dass der Wald in Siedlungsnähe unbedingt als Naherholungswald erhalten bleiben muss und dort keine WKA errichtet werden dürfen. Der Wald darf unter keinen Umständen zum Industriegebiet verkommen! Intakte Waldflächen sind für Mensch und Tier auch im Hinblick auf die Sauerstoffproduktion und als CO2 Senke unerlässlich. Regionale Wertschöpfung Wir fordern, dass der Altdorfer Wald nicht zum Industriegebiet degradiert, bzw. missbraucht wird Ferner fordern wir, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten landwirtschaftlicher Flächen umgenutzt werden. Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Waldfunktion von Altbeständen nicht einfach durch Neuanpflanzungen (Jungpflanzen) ersetzt werden kann. 8 Wald – Natur - und Landschaftsschutz Die Kombination (kumulative Wirkung) von Kiesabbau, Torfabbau und Bau und Betrieb von WKA stellt für den Altdorfer Wald eine absolute Überbelastung dar. Unseres Erachtens wiegt ein „Waldnaturschutzkonzept“ diese extremen Eingriffe keinesfalls auf. Die Freihaltung sensibler Waldbereiche und des Wildkorridors, sind von nationaler Bedeutung. Ferner fordern wir, dass die bestehenden „Waldwege“ nicht dauerhaft zu „Waldautobahnen“ ausgebaut werden, da ansonsten Kalamitätsschäden Vorschub geleistet wird. Wir fordern Abschalteinrichtungen gemäß Stand der Technik. Insbesondere verweisen wir auf das Gutachten der HHP- Raumentwicklung von 2023 Landschaftsschutzgebiet „Waldburger Rücken und Wolfegger Hügelland“. Ferner bestehen wir auf der Einhaltung der europäischen individual Artenschutz Rechtsprechung, und des Natur- Wiederherstellungsgesetzes der EU. Grund- und Trinkwasserschutz Das Grundwasser aus dem Altdorfer Wald ist für die lokale, regionale und überregionale Trinkwasserversorgung unverzichtbar. Wir fordern, dem Trinkwasserschutz absolute Priorität einzuräumen und deshalb auf WKAs in Wasserschutz- und Wasservorrang- und Wasservorbehaltsgebieten komplett zu verzichten. Laut hydrogeologischem Gutachten, können bis zu 150.000 Menschen mit diesem hervorragenden Trinkwasser versorgt werden. Wir fordern, die Umsetzung aller erdenklichen Schutzmaßnahmen in Bezug auf Havarie, d.h. insbesondere im Hinblick auf Waldbrände. Wir fordern hierzu die eindeutige rechtliche Klärung der Haftungsfrage bereits im Vorfeld des Bauantrags! Wir fordern ein schlüssiges Konzept im Hinblick auf Ableitung und Versickerung von Wässern/Flüssigkeiten jeglicher Art während des Baus und des Betriebs. Auch hierbei ist wieder die Haftungsfrage im Vorfeld zu klären. Rücklagen für Rückbau und Havarie sind inflationsausgleichend aufzustocken. Wir fordern außerdem eine regelmäßige Anlagenprüfung durch externe, unabhängige Prüfer während Bau und Betrieb. Information & Dialog mit Kommunen und Bevölkerung Wir fordern, dass im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen explizit auf mögliche Gefahren bzw. Umweltauswirkungen hingewiesen wird. Auch muss über bereits entstandene Vorkommnisse wie Havarie, Kontamination usw. proaktiv durch die Projektierer bzw. Betreiber die Öffentlichkeit informiert werden. Wir fordern umfassende Informationen hinsichtlich sämtlicher Anlagenstandorte, Zuwegungen, Netzanschlüsse und Lage von Umspannwerken im Vorfeld des Bauantrags. Mit freundlichen Grüßen - Die Vorstandschaft des Vereins 30 Position | Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Statement aus der Besetzung im Altdorfer Wald Vorab: Der Text gibt die Sicht einiger Beteiligter wieder. Nicht die allgemeine Meinung „der“ Waldbesetzung. Unser Protest richtet sich gegen den klima- und umweltschädlichen Kiesabbau. Beim Thema Windkraft, Energiewende und deren Schattenseiten sind wir unterschiedlicher Meinungen. Um Zahlen klarzustellen: Anders als oft dargestellt, ist der Kiesabbau zumindest flächenmäßig auf jeden Fall schlimmer als die Waldzerstörung durch Windkraft im Altdorfer Wald. 65 Hektar für Neue Kiesabbaustellen, stehen höchstens 39 × 1 Hektar Rodung gegenüber. Kiesabbau dient der Zubetonierung und Asphaltierung unserer Umwelt. Das sorgt für Umwelt- und Kimabelastungen. Dagegen ist die Windenergie als Ersatz für Fossile Energieträger klimafreundlich. Vorausgesetzt die Energie wird auch sinnvoll eingesetzt. Denn auch Erneuerbare Energie muss gespart werden. Denn auch sie hat Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima, wenn auch kleiner pro kWh. Energiewende und grünes Wachstum: Anders als viele Windkraftgegner*innen in der Region fordern wir nur etwas wenn wir eine logische und belegbare Alternative parat haben. Nur dagegen zu sein bringt wenig. Windkraft brauchen wir definitiv – vorausgesetzt, wir möchten auch in Zukunft Strom verbrauchen. Denn wir in Europa – und noch mehr die Menschen im globalen Süden – spüren bereits die existenzielle Bedrohung durch die Verbrennung fossiler Energieträger: Die Klimaerhitzung. Die aktuelle fossile Energieproduktion muss schleunigst ersetzt werden. Doch aktuell steigt der Energiebedarf, was die Energiewende verlangsamt.Wir finden: Es ist genug mit dem Wachstum. Auch mit grünem Wachstum. Wir sollten den Energieverbrauch parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien um ca. 80 Prozent reduzieren. Das wäre eine Hausnummer, die die Probleme, die mit diesem Wachstum einhergehen, an der Wurzel anpacken würde. Strom für den Alltag hätten wir dann noch genug – aber die Industrie müsste aufhören unnötige oder kurzlebige Produkte herzustellen. Würde man ernsthaft Energie einsparen, wären die dann noch benötigten Windräder im Altdorfer Wald, (vielleicht fünf,) nicht sonderlich problematisch. Aber Anlagen tief im Wald oder in besonders wertvollen Teilen bleiben natürlich ein No-Go. Hier halten wir uns an die Einschätzung des BUND. Die Möglichkeit, Fehlentscheidungen durch Besetzungen zu korrigieren, behalten wir uns vor. Der Altdorfer Wald zeichnet sich auch durch die besonders artenreichen Waldrändern an den vielen Lichtungen aus – andererseits ist der letzte große Wald unserer Gegend noch sehr wenig von Straßen zerschnitten. Jede Rodung für ein Windrad , jede Zufahrtsstraße und Aufstellfläche für Kran usw. kann gleichermaßen als Zerschneidung oder als potentiell artenreicher Waldrand gesehen werden. Das Geld aus dem Verkauften Strom sollte zumindest zu einem Guten Teil dem Naturschutz zugute kommen. Vielleicht könnte man einige Flächen im Altdorfer Wald so dauerhaft schützen. Zum Beispiel Bannwald. Wir fordern: 1. Energieverbrauch um z. B. 80 Prozent reduzieren 2. Einige Anlagen (ca. 5) auf den Landstraßen nahen, vom BUND empfohlenen Flächen bauen 3. Wasserschutz gewährleisten 4. Anlagen am Ende der Laufzeit sanieren oder an derselben Stelle durch neue Anlagen ersetzen 31 Position | Waldbesetzung im Altdorfer Wald Fo to : w w w .p ad d ys ch m itt .d e Impressum Herausgeberin | Gemeinden Baindt, Baienfurt, Bergatreute, Schlier, Waldburg, Wolfegg und Vogt, unterstützt durch das Forum Energie- dialog Baden-Württemberg Redaktionelle Verantwortlichkeit | für die Seiten 1 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Württemberg | Jakob Lenz und Sarah Albiez, E-Mail: altdorferwald@energiedialog-bw.de Für die Seiten 28 bis 31 die jeweilige Bürgerinitiative Bildnachweis | Seiten 2 bis 27 Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg; Umschlag: www.paddyschmitt.de Gestaltung | 3f design, Darmstadt 32[mehr]

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                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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