Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 1/3 Antwort Netze BW GmbH Telefax: 07243/180158 Abt. Passive TK-Infrastruktur E-Mail: tk_hausanschluss@netze-bw.de Postfach 100 164 76275 Ettlingen Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations- Leerrohrs in Verbindung mit einem neuen Strom-, Gas- oder Wasseranschluss zwischen Eigentümer Vorname, Name Telefonnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort E-Mail-Adresse (optional) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und Netze BW GmbH Schelmenwasenstraße 15 70567 Stuttgart - nachfolgend Netze BW genannt – Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 2/3 1. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs (kurz: TK-Leerrohr) für Glasfaser auf dem Grundstück mit der Anschrift Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anschlussobjektnummer von der Grundstücksgrenze bis zur Übergabestelle des Netzbetreibers (z.B. Zähleranschluss- säule, Hausanschlusskasten) inklusive Material für 349,- € zzgl. MwSt. Dieser Preis gilt nur in Verbindung mit einem neuen Strom-, Gas- oder Wasseranschluss, da nur hierdurch ein Vorteil aus der gleichzeitigen Nutzung des Grabens entsteht. Die Leistung umfasst die Verlegung des TK-Leerrohrs auf Ihrem Grundstück und die gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude, sofern diese Übergabestelle im Gebäude liegt. Sofern eine Vorstreckung eines kommunalen Leerrohrnetzes (= Abzweig, der bis auf das oben genannte Grundstück reicht) vorhanden ist und die Zustimmung des Leitungsträgers dieses Leerrohrnetzes vorliegt, wird das TK-Leerrohr an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen. Nicht inbegriffen ist der Anschluss an nicht-kommunale, private Leerrohrinfrastruktur (z.B. der Deutschen Telekom oder Unitymedia), da dieser direkt über den entsprechenden Anbieter beauftragt werden muss. Das Einziehen von Glasfaserkabeln und die Nutzung von digitalen Breitbandanwendungen (z.B. Telefonie, Internet, TV) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Die Netze BW übernimmt die Dokumentation und die Leitungsauskunft für den Auftraggeber, wobei nur eine Leitungsauskunft pro Jahr durch den o.g. Preis abgegolten ist. Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Netze BW gelten ergänzend die Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen der Netze BW, die im Internet unter folgender Seite https://www.netze-bw.de/agb abgerufen oder in Papierform bei der Netze BW angefordert werden können. 2. Eigentumsrechte Nach dem Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung geht das Eigentum an dem TK-Leerrohr von der Netze BW auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber erwirbt Eigentum an dem genannten TK-Leerrohr und gibt der Kommune sein Einverständnis, Glasfaser in das TK- Leerrohr einzuziehen. 3. Betrieb Der Auftraggeber trägt als Eigentümer die Verantwortung für die Unterhaltung, die Erneuerung sowie für Änderungen des TK-Leerrohrs. 4. Haftung Für Schadenersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Netze BW nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Ein Mangelfolgeschaden wird jedoch nur ersetzt, soweit die zugesicherte Eigenschaft das Risiko des Folgeschadens erfasst und der Schaden auf dem Fehlen der Eigenschaft beruht. https://www.netze-bw.de/agb Ein Unternehmen der EnBW Version 6.11.2017 Seite 3/3 5. Nutzungsrechte Der Auftraggeber hat das ausschließliche Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Nutzung des TK-Leerrohrs. 6. Datenweitergabe Der Auftraggeber gestattet der Netze BW, der Gemeinde die Verlegung des TK-Leerrohrs anzuzeigen und die Kontaktdaten des Auftraggebers zu übermitteln, ausdrücklich auch zur Weitergabe an den von der Gemeinde ausgewählten künftigen Betreiber des Breitbandnetzes. Dies soll es der Gemeinde bzw. deren Breitbandnetzbetreiber ermöglichen, dem Auftraggeber weitere Angebote zu legen. 7. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. 8. Datenschutz Die Netze BW verarbeitet und nutzt die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Datensicherung. Zu diesen Daten gehören Name und Anschrift. Eine Verarbeitung und Nutzung der Daten über den Zweck hinaus erfolgt nicht. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Stuttgart. 10. Inkrafttreten Dieser Vertrag tritt nach Eingang der vom Auftragsgeber unterschriebenen Auftragserteilung in Kraft. 11. Wichtige Voraussetzung für den Anschluss Ihres TK-Leerrohrs an das kommunale Leerrohrnetz Liegt auf Ihrem Grundstück eine Vorstreckung zu einem kommunalen Leerrohrnetz, dann legen Sie diesem Auftrag bitte einen aussagekräftigen Lageplan bzw. eine Anschlussskizze bei. Legen Sie keinen Lageplan/Anschlussskizze bei oder ist keine Vorstreckung vorhanden, kann das TK- Leerrohr nur von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden, ohne Anschluss an das kommunale Leerrohrnetz. Wird im Zuge der Errichtung Ihres TK-Leerrohrs auch das kommunale Breitbandnetz in Ihrer Straße durch die Netze BW errichtet (FTTB-Ausbau), müssen Sie keinen Plan beifügen. In diesem Fall werden Sie direkt an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen. Wird das kommunale Breitbandnetz in Ihrer Straße zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut, kann Ihr TK-Leerrohr erst im Zuge dieser Baumaßnahme an das kommunale Leerrohrnetz angeschlossen werden. Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers[mehr]
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