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12_2021_Benutzungs-_und_Gebuehrenordnung_Klosterwiesenschule_01.pdf

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Ganztagesgrundschule in offener Form der Klosterwiesenschule Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 30.11.2021 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung über die Benutzung der Ganztagsbetreuung an der Klosterwiesenschule Baindt beschlossen: § 1 Allgemeines 1. Das Betreuungsangebot der Gemeinde Baindt an der Klosterwiesenschule Baindt umfasst die Kernzeitbetreuung, die Ganztagsbetreuung für Grundschüler und die Ferienbetreuung. a) Die Kernzeitbetreuung ist eine Randzeitenbetreuung (07:00-08:00). b) Die Ganztagsbetreuung für Grundschüler hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsangebote fördert sie die geistige und seelische Entwicklung des Kindes. Die Angebote dieser Ganztagsbetreuung nehmen auf die durch die Herkunft der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht. c) Die Ferienbetreuung stellt die Betreuung der Kinder in der unterrichtsfreien Zeit sicher, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 2. Die Betreuungseinrichtungen richten sich vorrangig an Kinder alleinerziehender berufstätiger Eltern und an Eltern, die beide einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 3. In der Kernzeitbetreuung werden die Kinder montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 08:00 Uhr betreut. In der Ganztagesbetreuung werden die Kinder Montag und Donnerstag von 08:00 bis 14.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 15.30 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 13.00 Uhr betreut. In der Ferienbetreuung (unterrichtsfreie Zeit während der Schulferien) erfolgt eine Betreuung in dem nach Bedarf ausgewiesenen und bekanntgemachten Zeitrahmen. § 2 Anmeldung Die Eltern melden das Kind auf einem Formblatt schriftlich bei der Gemeinde an. Sie erkennen mit der Anmeldung die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung an. Die Anmeldung wird mit der Aufnahmebestätigung durch die Gemeinde wirksam. Die Aufnahme ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten jederzeit möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei der Anmeldung sind von den Eltern chronische Krankheiten der Kinder mitzuteilen, damit die Betreuungskraft diese berücksichtigen kann. § 3 Benutzungsausschluss 1. Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall und Fieber kann das Kind nicht betreut werden. Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- und Hautkrankheiten und Kopfläusebefall) muss der Schule sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Ganztagesschule ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit – auch in der Familie – die Betreuungseinrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. 2. Kinder, die permanent den geordneten Ablauf der Betreuungseinrichtung u.a. durch Belästigung und Gefährdung anderer Kinder stören und die Weisungen der Betreuungskraft nicht befolgen, können nach vorheriger Abmahnung bei den Eltern vom Besuch der Einrichtung ganz oder zeitweise ausgeschlossen werden. Bei Gefahr für die Gesundheit der Mitschüler ist auch ein fristloser Ausschluss möglich. 3. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als einem Monatsbeitrag kann das Kind vom Besuch der Betreuungseinrichtung ausgeschlossen werden. § 4 Benutzung der Einrichtung und Haftung 1. Die Betreuungskräfte sind während der Öffnungszeit für die angemeldeten Kinder verantwortlich und hat alle Maßnahmen zu ergreifen, damit den Kindern kein Schaden erwächst. 2. Die Verantwortung der Betreuungskräfte erstreckt sich ab dem Betreten bis zum Verlassen des Betreuungsraumes durch das Kind. Bei Spielangeboten im Freien und bei Ausflügen erweitert sich die Verantwortung auf die Dauer des jeweiligen Angebots. 3. Die Kinder sind an Schulunterrichtstagen durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Für die Benutzung der Einrichtung in den Ferienzeiten wird empfohlen, eine Schülerzusatzversicherung abzuschließen. 4. Die Gemeinde übernimmt für mitgebrachte Garderobe, Wertsachen und sonstige Gegenstände keine Haftung. 5. Die Eltern sind verpflichtet, der Schule die Zeit mitzuteilen, in denen das Kind betreut werden soll. Ist ein Kind am Besuch der Betreuungseinrichtung verhindert, haben die Eltern dies der Betreuungskraft mitzuteilen. Andererseits benachrichtigt die Betreuungskraft die Eltern, wenn das Kind zu den vereinbarten Zeiten mehrmals nicht erscheint. § 5 Gebühren (Elternbeitrag) und Kündigung 1. Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Als Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes werden folgende Gebühren erhoben: Beiträge Betreuungsangebote während der Schulzeit: a) Betreuung (7:00 Uhr – 08:00 Uhr) Die Betreuung kostet monatlich ab 01.01.2022 pro Kind 15,-- €/Monat Die Betreuung kostet monatlich ab 01.01.2023 pro Kind 20,-- €/Monat Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der Aufnahme des Kindes und endet mit dem Ende des Austrittsmonats. Die An- und Abmeldung von den Betreuungsangeboten in der Schulzeit ist während des Schuljahres möglich. Für die Abmeldung ist die Schriftform erforderlich. Die Gebühr ist während der Schulzeit für 11 Monate von September bis Juli zu entrichten, gleichgültig, ob im Kalendermonat das Angebot tatsächlich in Anspruch genommen wurde oder nicht. Der jeweilige Monatsbeitrag wird im Voraus zum Fünften des Monats fällig. b) Beiträge Ferienbetreuung: Die Gemeinde Baindt bietet in den Ferien teilweise eine Betreuung für die Grundschüler an. In dem von der Gemeinde Baindt definierten Zeitrahmen findet die Betreuung in den Räumen der Klosterwiesenschule statt. Die Anmeldung erfolgt über Reservix. § 6 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Baindt, den 30.11.2021 Simone Rürup (Bürgermeisterin)[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 99,03 KB
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    Zuletzt geändert: 01.12.2021
    Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_nach_VOKeFw.pdf

    1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 205,00 aktuell 172,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 34,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        GEBÜHRENVERZEICHNIS GEMEINDE BAINDT Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 11.01.2022 Vorbemerkung: Sollten einzelne Gebührentatbestände der Umsatzsteuer unterliegen, gelten die genannten Beträge als Nettobeträge und die Steuer wird nach dem jeweils geltenden Steuersatz zusätzlich gefordert. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Gebührentatbestände 1.1 Allgemeine Verwaltungsgebühr nach § 4 Abs. 1 dieser Satzung je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.2 Ablehnung eines Antrags nach § 4 Abs. 4 dieser Satzung 1.2.1 Ablehnung, soweit nichts anderes bestimmt ist Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung aus sachlichen Gründen abgelehnt, so bemisst sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, der bis zur Beendigung der sachlichen Bearbeitung des Antrags angefallen ist, mindestens jedoch 4,00 €. 1/10 bis volle Gebühr nach 1.4, mind. 4,00 € 1.2.2 Ablehnung wegen Unzuständigkeit gebührenfrei 1.3 Zurücknahme eines Antrags nach § 4 Abs. 5 dieser Satzung, soweit nichts anderes bestimmt ist Wird der Antrag auf Vornahme einer Leistung vom Antragsteller zurückgenommen, so bemisst sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand, der bis zur Beendigung der sachlichen Bearbeitung des Antrags angefallen ist, mindestens jedoch 4,00 €. 1/10 bis volle Gebühr nach 1.4, mind. 4,00 € 1.4 Anträge Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dgl., die von der Gemeinde Baindt nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde Baindt nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist. je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.5 Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde, Wahlanfechtungsverfahren usw.) 1.5.1 Wenn die Rechtsbehelfe im Wesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat Je angefangene 5.000,00 € Gegenstandswet und je angefangene 10 Minuten Bearbeitungszeit eine Gebühr zw. 10,00 € und 50,00 € 1.5.2 Bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührensatz abzusehen (§4 Abs. 4 Satz 3 dieser Satzung) 1/10 bis ½ der Gebühr nach Ziffer 1.5.1, mind. 5,00 € 1.6 Auskünfte 1.6.1 Insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche, soweit nichts anderes bestimmt ist. je angefangene 5 Minuten 4,00 € 1.6.2 Mündliche Auskünfte gebührenfrei 1.7 Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dgl. Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 10,00 € - 1.000,00 € 1.8 Gutachten (Augenscheine) nach dem Wert des Gegenstandes, jedoch je angefangene halbe Stunde der Inanspruchnahme 10,00 € - 1.000,00 € 1.9 Schreibgebühren 1.9.1 Ausfertigungen und Abschriften oder Auszüge aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. (sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt wurden), die auf Antrag erteilt werden, je angefangene Seite DIN A 4 (der Ausfertigungs- und Beglaubigungsvermerk wird mitgerechnet) 1.9.1.1 Für Schriftstücke, die in deutscher Sprache abgefasst sind je angefangene 5 Minuten 3,00 € 1.9.1.2 Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefasst sind je angefangene 5 Minuten 4,50 € 1.9.1.3 Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen, wissenschaftliche Texte wird die Schreibgebühr nach dem Zeitaufwand berechnet, der zur Herstellung benötigt wird. Sie beträgt für jede angefangene Viertelstunde je angefangene 1/4 Stunde 9,50 € 1.9.2 Für Ablichtungen (Fotokopien) und mittels Textautomat erstellte Mehrstücke werden erhoben 1.9.2.1 Bei einem Format bis zu DIN A 4 für die erste Seite Für jede weitere Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € sw 0,50 € Farbe 2,00 € 1.9.2.2 Bei einem größeren Format Für die erste Seite Für jede weitere Seite A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € sw 40,00 € Farbe 64,00 € 1.9.2.3 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 2,50 € 1.9.2.4 Plan gescannt und auf USB-Stick bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0: 7,00 € A4/A3: 2,50 € 1.9.3 Erteilung der Plakatierungsgenehmigung 30,00 € 2 Baugesetzbuch 2.1 Ausstellung von Negativzeugnissen 2.1.1 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 20 Abs. 2 BauGB (Teilungsgenehmigung nicht erforderlich oder als erteilt geltend) 10,00 € 2.1.2 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 10,00 € 3 Bauordnungsrecht 3.1 Bestätigung des Zeitpunkts des Eingangs der vollständigen Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren (§ 53 Abs.3 Nr. 1 LBO) 0,5 Promille der Bau- bzw.Abbruchkosten; mindestens jedoch 35,00 € 3.2 Mitteilung nach § 53 Abs. 4 LBO 0,5 Promille der Bau- bzw.Abbruchkosten; mindestens jedoch 35,00 € 3.3 Angrenzer und Nachbaranhörung in allen bauaufsichtlichen Verfahren 1. Anhörung mit Erhebung der Adresse 35,00 € jeder weitere Angrenzer 10,00 € 3.4 Planauszüge aus Planwerken z.B Bebauungspläne, Stadtpläne,Karten oder sonstige maßstäblichen Darstellungen A4: sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.5 Recherche in Registratur (Für textliche Festsetzungen von Bebauungsplänen werden keine Gebühren erhoben, sofern diese auf der Planunterlage aufgedruckt sind. Für die Vervielfältigung von Bebauungsplanbegründungen gilt die allg. Gebührensatzung.) je angefangene 5 Minuten 4,00 € 3.6 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 20,00 € 3.7 Schriftliche Auskünfte aus dem Erschließungs- und Anschlussbeitragsrecht- bisherige Veranlagung pro Flurstück 40,00 € 3.8 Bescheinigung über gezahlte Abgaben (Beiträge und Gebühren) 15,00 € 4 Bestattungsrecht 4.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) 19,00 € 4.2 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 9,50 € 5 Feiertagsrecht 5.1 Befreiung von verbotenen Tätigkeiten während des Hauptgottesdienstes (§§ 7 Abs. 2, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 20,00 € 5.2 Befreiung vom Tanzverbot an bestimmten Feiertagen (§§ 11, 12 Abs. 1 Feiertagsgesetz) 5.2.1 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen von 3.00 bis 24.00 Uhr verboten sind 40,00 € 5.2.2 pro Tag, an dem Tanzveranstaltungen während des ganzen Tages verboten sind 60,00 € 6 Fischereischeine 6.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§ 31 FischG) 6.1.1 Jahresfischereischein 10,00 € + Fischereiabgabe 6.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit (5/10 Jahre) 30,00 € + Fischereiabgabe 6.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € + Fischereiabgabe 6.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (die erstmalige Einziehung ist gebührenfrei) 10,00 € 7 Fundsachen 7.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 7.1.1 Bei Sachen bis zu 500,00 € Wert 2 % des Wertes, mind. 2,50 € 313 Bei Sachen über 500,00 € Wert 2 % des Wertes, mind. 10,00 € 8 Gewerbeangelegenheiten 8.1 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§ 15 Abs. 1 GewO) 6,00 € 8.2.1 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister (einfache Auskunft) 12,00 € 8.2.2 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister (erweiterte Auskunft) 16,00 € 8.3 Spiele 8.3.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 8.3.2 Bestätigung gem. § 33 Abs. 3 GewO weggefallen 8.3.3 Erlaubnis zur Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 d Abs.1 GewO) 650,00 € 8.4 Erlaubnis zum Betrieb des Pfandleih- oder Pfandvermittlungsgewerbes (§ 34 Abs. 1 GewO) 500,00 € 8.5 Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (§ 34 b Abs. 1 GewO) 500,00 € 8.6 Erlaubnis zu Veranstaltungen nach § 33 a GewO (nur wenn Gemeinde Baindt zuständig ist, siehe hierzu § 7 GewOZuVO) 300,00 € 8.7 Erlaubnis zum Betrieb des Bewachungsgewerbes § 34 a Abs. 1 GewO (nur wenn Gemeinde Baindt zuständig ist, siehe hierzu § 7 GewOZuVO) 100,00 € 8.8 Erlaubnis zum Betrieb des Versteigerergewerbes (§ 34 b Abs. 1 und 2 GewO) weggefallen 8.9 Öffentliche Bestellung von Versteigerern (§ 34 b Abs. 5 GewO) 500,00 € 8.10 Erlaubnis für das gelegentliche Feilbieten 30,00 € von Waren (§ 55 a Abs. 1 GewO) 30,00 € 8.11 Erteilung einer Spielerlaubnis gem. § 60 a Abs. 2 GewO 60,00 € 8.12 Festlegung von Wochenmärkten (§ 69 Abs. 1 GewO) 250,00 € 8.13 Gewerbeanmeldung (Auslagenersatz nicht in den Gebühren enthalten) 15,00 € 8.14 Gewerbeab- oder ummeldung (Auslagenersatz nicht in den Gebühren enthalten) 10,00 € 8.15 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 30,00 € 9 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 9.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung über Gemeindeverband Mittleres Schussental 9.2 Auskunft über Bodenrichtwerte über Gemeindeverband Mittleres Schussental 9.3 Sonstige schriftliche Auskünfte der Gemeinde analog 1.1 je angefangene 5 Minuten 4,00 € 10 Immissionsschutzrecht 10.1 Erteilung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 2 der 32. BImSchVo 34,50 € 11 Ladenschluss 11.1 Ausnahmeerteilung vom Verbot des gewerblichen Feilhaltens von Waren außerhalb von Verkaufsstellen (§ 20 Abs. 2 a LadSchlG) 20,00 € 12 Melderecht 12.1 Auskünfte aus dem Melderegister 12.1.1 Einfache Auskunft (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift, § 44 BMG) 12,00 € 12.1.2 Elektronische einfache Melderegisterauskunft im Wege über den automatisierten Abruf über das Internet (§ 49 Abs. 3 BMG i.V.m. § 5 Abs 1 Satz 4 BW AGBMG) 6,00 € 12.1.3 Erweiterte Melderegisterauskunft zusätzlich zur einfachen Auskunft: Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften (§ 45 BMG) 16,00 € 12.1.4 Gruppenauskunft (§§ 46, 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 2,00 € jeweils für jede Person auf die sich die Auskunft erstreckt 12.1.5 Gruppenauskunft nach Nr. 13.1.4, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung gegeben wird. 0,70 € pro Person 12.2 Datenübermittlungen 12.2.1 Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen (§ 34 BMG) und an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG) jeweils für jede Person, auf die sich die Datenübermittlung erstreckt. gebührenfrei 12.2.2 Datenübermittlung nach Nr. 13.2.1, die mit Hilfe der automatischen Datenverarbeitung vorgenommen wurden gebührenfrei 12.2.3 Regelmäßige Datenübermittlung an den Südwestrundfunk bzw. an die Gebühreneinzugszentrale (§ 48 BMG) 0,15 € jeweils für jede Person auf die sich die Auskunft erstreckt 12.3 Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung (§10 Abs. 4 KomWG) gebührenfrei 12.4 Auskunftssperren 12.4.1 Eintragung einer Auskunftssperre (§ 51 BMG) gebührenfrei 12.4.2 Verlängerung wegen Fristablaufs gebührenfrei 12.4.3 Bescheinigungen der Meldebehörde Zusätzl. Meldebestätigungen und sonstige Bescheinigungen der Meldebehörde je Bescheinigung Werden mehrere gleichlautende Bescheinigungen gleichzeitig beantragt, so ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere Bescheinigung auf die Hälfte 5,00 € 12.5 Sonstige Amtshandlungen der Meldebehörde je angefangene 5 Minuten 3,00 € 12.6 Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung gebührenfrei 12.7 Auskunft an den Betroffenen (§ 10 BMG), gebührenfrei 12.8 Berichtigung, Ergänzung, Sperrung und Löschung von Daten des Melderegisters (§§ 12, 14 BMG) gebührenfrei 12.9 Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte gebührenfrei 12.10 Einrichtung von Übermittlungssperren gebührenfrei 13 Personenstandswesen 13.1 Andere Beurkundungen 13.1.1 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite (inkl. Kopie DIN A 4schwarz) 1,50 €, jede weitere Seite vom gleichen Dokument 1,00 € 13.1.2 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite (ohne Kopie) 2,50 €, jede weitere Seite vom gleichen Dokument 2,00 € 13.1.3 Wird die Abschrift, Ausfertigung, Fotokopie usw. von der Gemeinde Baindt selbst hergestellt, so kommen die Schreibgebühren (Nr. 1.9) hinzu 13.1.4 Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- und Mehrfertigungen, soweit nichts anderes bestimmt ist) 3,00 € 13.1.5 Bestätigungen, die die Gemeinde Baindt für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts (z.B. §§ 10 b EStG, 9 Nr. 3 KStG, Spendenbescheinigung) gebührenfrei 13.1.6 Amtsleistungen im Kirchenaustrittverfahren je Person 28,50 € 13.2 Amtliche Beglaubigungen 13.2.1 Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Siegeln Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste Unterschrift erhobenen Gebühr zum Ansatz. je angefangene 5 Minuten 3,00 € 13.2.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Unterschrift je Seite 2,00 € 13.3 Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Rahmengebühr 30,00 € bis 1.000,00 € 13.4 Erwerb von Stammbücher im Rahmen der Eheschließung (durchlaufendes Entgelt) 30,00 € 14 Naturschutzrecht 14.1 Anordnungen nach § 33 NatSchG 23,00 € 14.2 Sperren gem. § 54 NatSchG 14.2.1 Genehmigung von Sperren 23,00 € 14.2.2 Beseitigung ungenehmigter Sperren 23,00 € 15 Sammlungswesen 15.1 Erlaubnis nach § 3 Sammlungsgesetz je angefangene 5 Minuten 3,00 € 16 Straßenrechtliche Sondernutzung 16.1 Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 10,00 € - 500,00 € 17 Wasserrecht 17.1 Zulassung von Ausnahmen in Gewässerrandstreifen (§ 68 b Abs. 7 WG) 10,00 € - 500,00 € 17.2 Begründung von Zwangsverpflichtungen (§ 88 WG) je angefangene halbe Stunde 23,00 € 18 Umweltinformationen 18.1 Übermittlung von Umweltinformationen durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Wege bei (Gebühren- und Auslagenfreiheit besteht im Rahmen von Artikel 1 Landesumweltinformationsgesetz -LUIG-), § 5 Absätze 2 und 3 des Gesetzes über den Zugang zu Umweltinformationen vom 7.3.2006 (GBl. S. 50)) 18.1.1 Mehr als geringfügigem Bearbeitungsaufwand (0,5 bis 3 Stunden) 21,00 € 18.1.2 Erheblichem Bearbeitungsaufwand (3 bis 8 Stunden) Für jede weitere angefangene 30 Minuten mindestens 126,00 € 21,00 € 18.1.3 Außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand Für jede weitere angefangene 30 Minuten mindestens 336,00 € 21,00 € 19 Gaststättenrecht 19.1 Gestattungen gemäß § 12 GastG Für einen Tag Ab dem 2. Tag, für jeden weiteren Tag 20,00 € 10,00 € 19.2 Sperrzeitverkürzungen bei einzelnen Betrieben, für einzelne Tage 20,00 € 20 Ersatzhundesteuermarke 20.1 Ersatzhundesteuermarke gem. Hundesteuersatzung 5,00 € 21 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Auskünfte und Einsichtnahmen 21.1 Mündliche Auskünfte gebührenfrei 21.2 Informationen über die Kosten nach § 10 Abs. 2 LIFG gebührenfrei 21.3 Informationsrecht zu amtlichen Informationen in einfachen Fällen (§10 Abs. 3 LIFG) gebührenfrei 21.4 Mehr als einfacher Aufwand ohne Vorabinformation des Antragstellers (§10 Abs. 2 LIFG) 15,00 -200,00 21.5 Umfangreicher Aufwand mit Vorabinformation des Antragsstellers 201,00 EUR bis 500,00 EUR 21.6 Zurverfügungstellung von Informationen in sonstiger Weise Höhe der Gebühren unter den Nummern 1.9.2.1/1.9.2.2 Baindt, den 11.01.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung, gelten nach § 4 Abs.4 GemO als unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.[mehr]

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          30032022_-_Einladung_zur_Verbandsversammlung_des_AMS_.pdf

          Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental, dem die Verbandsmitglieder Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende angehören, hält am Mittwoch, 30. März 2022 im Sitzungssaal im Rathaus Berg, seine nächste Verbandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: öffentliche Sitzung: 1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2022 - Ergebnishaushalt - Finanzhaushalt - Stellenplan 2. Feststellung Jahresabschluss 2019 mit Anhang und Rechenschaftsbericht 3. Erstattung Abwasserabgabe - Beschlussfassung über die Erstattung und Verteilung auf die Verbandsgemeinden der zurück erstatteten Abwasserabgabe für die Jahre 2017-2020 4. Verschiedenes Hierzu ergeht höfliche Einladung. Daniel Steiner – Verbandsvorsitzender Hinweise zur Sitzung der Verbandsversammlung während der Corona-Pandemie Für die kommende Sitzung der Verbandsversammlung während der besonderen Corona- Lage gelten folgende Regeln für den Sitzungsverlauf: • Die notwendige Belüftung des Tagungsorts ist gewährleistet. • Unter den anwesenden Verbandsvertretern, dem Verwaltungspersonal sowie den Zuhörern werden Sitzmöglichkeiten mit einem Abstand von mindestens 1,50 m un- tereinander eingerichtet. • Bitte tragen Sie bis zum Einnehmen des Sitzplatzes eine medizinische Gesichtsmas- ke (OP-Maske, Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10) oder eine Atemschutzmas- ke (FFP2 oder KN95/N95, Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95). Beim Ver- lassen des Sitzplatzes ebenfalls.[mehr]

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            Zuletzt geändert: 28.03.2022
            Satzung_zur_Änderung_der_Friedhofssatzung.pdf

            1 Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung ) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 03. Mai 2022 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen: 1. Die Friedhofsordnung wird wie folgt geändert. Die Friedhofsordnung enthält folgende Fassung: §§ 1 – 11 unverändert §§ 12 Abs. 5 wird gestrichen „(5) Wahlgräber können einstellige Tiefgräber bzw. ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.“ §§ 13 – 14 unverändert §§ 15 Abs. 7 S. 6 wird gestrichen „Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich.“ §§ 16 – 20 unverändert V. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE §§ 21, 22 unverändert VI. BENUTZUNG DER LEICHENHALLE § 23 unverändert VII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN §§ 24, 25 unverändert VIII. BESTATTUNGSGEBÜHREN §§ 26 – 29 unverändert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 unverändert 2 2. Die Bestattungsgebührensatzung wird wie folgt geändert. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung erhält folgende Fassung: Ziffer I Verwaltungsgebühren: unverändert Ziffer II Benutzungsgebühren 1., 2. unverändert 3., 4., 5., 6., c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von je 240,00 Euro 5. e) Kosten für Bodenplatte – ohne Beschriftung 51,50 Euro 7. textliche Ergänzung: „Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.“ III. Sonstige Bestattungsgebühren: unverändert (andere Darstellung) 3. Diese Satzung tritt am 01. Juni 2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 03. Mai 2020 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 06.05.2022
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              Gemeinde Baindt Marsweilerstaße 4 88255 Baindt Aufgestellt: Anerkannt: 88410 Bad Wurzach, 29.07.2021 / 10.03.2022 88255 Baindt,…………………………. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Heinrich ___________________________ __________________________ Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Vorflutbeschaffung und Gewässerneubau - Wasserrechtsentwurf - 1. Erläuterungsbericht Projekt-Nr.: 8 09 2127.01 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines / Veranlassung............................................................................3 2. Lage, Topografie und Nutzung........................................................................4 3. Bestehende Situation.......................................................................................5 4. Geplante Maßnahmen.......................................................................................6 4.1 Längsentwicklung.........................................................................................7 4.2 Ausbauquerschnitte......................................................................................7 4.3 Bauwerke......................................................................................................8 4.4 Retentionsbecken BG Bühl..........................................................................9 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt...................................9 5. Hydraulische Bemessung..............................................................................10 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter.......................................10 5.2 Bemessung Bauchlauf...............................................................................11 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße.........................................................13 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement...................................14 7. Zusammenfassung.........................................................................................15 8. Antrag...............................................................................................................16 9. Anlagen............................................................................................................17 9.1 Anlagen.......................................................................................................17 9.2 Planunterlagen...........................................................................................17 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 2/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 1. Allgemeines / Veranlassung Die Bestandsbebauung entlang der Hirsch- und Siemensstraße ist in der Vergangenheit wiederholt von Überflutungsereignissen betroffen worden, die offensichtlich auf erhebli- chen Oberflächenabflüssen bei Starkregenereignissen aus der östlich angrenzenden Hanglage beruhen und wodurch teils erhebliche Schäden verursacht worden sind. Im Rahmen eines kommunalen Starkregenrisikomanagements für die Gemeinde Baindt wurde die Abflussbildung auf der vorgenannten Hanglage in der Modellsimulation deut- lich bestätigt (Kommunales Starkregenrisikomanagement Risikoanalyse und Handlungs- konzep, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020) Die Gemeinde Baindt beabsichtigt nun mit der vorliegenden Planung die Umsetzung der, im Handlungskonzept zum Starkregenrisikomanagement vorgeschlagenen Maß- nahmen zur Vorflutschaffung und zum Gewässerausbau um die Oberflächenabflüsse bei Strakregenereignissen sammeln und schadlos an der bestehenden Bebauung vor- beileiten zu können. Die Fassnacht Ingenieure GmbH, 88410 Bad Wurzach, wurden mit der Erstellung des Wasserrechtsentwurf für oben genannte Maßnahmen beauftragt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 3/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 2. Lage, Topografie und Nutzung Die Hanglage mit der Gewannbezeichnung Bühl grenzt östlich an die bestehende Wohnbebauung der Benz-, Hirsch- und Siemensstraße an und wird im Osten durch die Marsweilerstraße begrenzt. Die Hangneigung beträgt in Ost-West Richtung ca. 5 %. Die gesamte Hangfläche wird landwirtschaftlich teils als Grünland und teils als Ackerflä- che genutzt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 4/18 Abbildung 1: Lage der abflussbildenden Hangfläche Bühl in Baindt Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 3. Bestehende Situation Die Hanglage Bühl wird über zwei Wiesengräben entwässert. Der nördliche Bereich mit ca. 1/3 der Hangfläche entwässert dabei nach Norden. Der Oberflächenabfluss aus diesem Bereich wird über einen Wiesengraben – im weiteren als Graben Nord bezeichnet – an der nördlichen Bebauungsgrenze aufgenommen und nach Westen Richtung Oberem Bampfen abgeleitet. Zwischen der Hirschstraße und der Suplacher Straße ist dieser Graben verdolt. Dieser nördliche Bereich wird von den geplanten Maßnahmen nicht berührt. Der restliche Bereich mit ca. 2/3 der Hangfläche wird über einen mitten durch den Hang verlaufenden Wiesengraben – im weiteren als Graben Mitte bezeichnet – nur teilweise entwässert. Dieser Wiesengraben trifft südlicher der Siemensstraße auf die Hirschstaße und wird an diesem Punkt in einer Verdolung DN 300 gefasst und über die Hirschstraße nach Süden Richtung Sulzmoosbach abgeleitet. Sowohl der Wiesengraben Mitte als auch die Verdolung DN 300 sind diesem Abschnitt nicht ausreichend dimensioniert, um den anfallenden Oberflächenabfluss bei einem Starkregenereignis aufzunehmen und schadlos abzuleiten. Für den Oberflächenabfluss aus den Hangflächen südlich dieses Grabens besteht keine natürliche Vorflut mehr. Im Bereich des natürlichen Tiefpunktes ist am Rand der beste- henden Bebauung ein Einlaufbauwerk angeordnet, mit dem der Oberflächenabfluss aus dem Hang dem Mischwasserkanal in der Benzstraße zugeleitet wird. Die Schadensereignisse der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass die vorhandenen Gräben und Verdolungen nicht in der Lage sind den anfallenden Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen schadlos aufzunehmen. Diese Beobachtung wird auch durch die Modellberechnungen zum Starkregenrisikoma- nagement (SRRM) untermauert. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 5/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4. Geplante Maßnahmen Der bestehende Wiesengraben Mitte wird soweit ausgebaut, dass über ihn der Oberflä- chenabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos aus dem Hang abgeleitet werden kann. Zur Unterquerung der neuen Erschließungsstraße ins Baugebiet Bühl in Verlängerung der Zeppelinstraße ist ein Wellrohrdurchlass geplant. Im Bereich der Zeppelinstraße steht auf Grund der angrenzenden Privatgrundstücke nur eine begrenzte Entwicklungsbreite neben der Erschließungsstraße zur Verfügung. In diesem Bereich muss der bestehende Bachlauf daher stark verbaut ertüchtigt werden. Im weiteren Verlauf wird die bestehende Verdolung DN 300 in der Hirschstraße aufge- geben. Statt dessen unterquert der Wiesengraben Mitte zukünftig über die bereits vorab hergestellte Verdolung DN 800 die Hirschstraße und wird über einen Gewässerneubau entlang der nördlichen Grenze des Baugebietes Geigensack nach Westen geführt. Dieses neue Gewässer mündet westlicher der Sulpacher Straße in einen bestehenden, zur Zeit jedoch trockengefallenen Graben über den eine weitere Ableitung zum Oberen Bampfen erfolgt. Zur Unterquerung der Sulpacher Straße ist ebenfalls ein Wellrohrdurchlass vorgesehen. Nach ca. 50 Meter mündet in diesen, bisher trockenliegenden Graben auch die Ablei- tung / Verdolung des Wiesengrabens Nord, der die nördlichen Abschnitte der Hanglage entwässert. Mit diesen Maßnahmen werden die Handlungsempfehlungen Nr. 5.1.3 aus dem Hand- lungskonzept des kommunalen Starkregenrisikomanagement1 umgesetzt. Für die südlichen Abschnitte der Hanglage Bühl, die bisher über keinen Vorfluter verfü- gen, sind keine weiteren wasserbaulichen Maßnahmen geplant. Die Gemeinde Baindt 1 Kommunales Starkregenrisikomanagement, Risikoanalyse und Handlungskonzept für die Gemeinde Baindt, Fassnacht Ingenieure GmbH, 27.11.2020 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 6/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht hat für diesen Abschnitt ein Bebauungsplanverfahren eröffnet. Durch die Parzellierung im Zuge der Bebauung sowie die geplanten Erschließungsstraßen quer zum Hang wird ein ungehinderter Oberflächenabfluss aus diesem Bereich verhindert. Das Nieder- schlagswasser aus den befestigen Flächen des Plangebietes soll in Retentionsanlagen zurückgehalten werden und dann gedrosselt in den neuen Gewässerlauf eingeleitet werden. 4.1 Längsentwicklung Die Längsentwicklung des Bachlaufes orientiert sich soweit als möglich am natürlichen Gefälle des Hanges. In der Hanglage Bühl ergibt sich dabei ein Sohlengefälle des Bachlaufes zwischen 4,02 und 7,41 Prozent. Im Abschnitt Geigensack beträgt das Sohlengefälle des Bachlaufes 1,27 bis 4,84 Pro- zent. 4.2 Ausbauquerschnitte Der Bachlauf wird mit einem gegliederten Grundquerschnitt hergestellt. Dabei ist die Bi- lanz zu wahren zwischen einem ausreichend durchflossenen Querschnitt bei Niedrig- wasser bis Normalabfluss mit 15-20 l/s und einem ausreichend großem Querschnitt beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses mit ca. 4.500 l/s. Für den Normalabfluss wird ein Trapez ähnliches Fließbett mit ca. 1,50 m Breite und ei- ner Gewässersohle mit ca. 20 cm Breite vorgesehen. Die Fließtiefe beträgt ca. 20 cm. Die Böschungen sind im Regelprofil mit einer Neigung 1:3 projektiert. An dieses Fließbett schließt sich ein weitgehend waagrechtes Vorland zur Aufnahme der Hochwasser- und Starkregenabflüsse an. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 7/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Im Abschnitt Bühl wird dieses Vorland mit ca. 2,0 Meter Breite ausgebildet. Die Bö- schung zum geplanten Baugebiet Bühl wird einer Neigung von 1:4 hergestellt, so dass eine Zugänglichkeit zum Gewässer realisierbar ist, die Böschung gegen die angrenzen- den landwirtschaftlichen Nutzflächen auf der anderen Seite werden mit einer Neigung von ca. 1:2 ausgebildet 4.3 Bauwerke Im Verlauf des neuen Bauchlaufes sind drei Bauwerke für die Querung der Sulpacher Straße, der Hirschstraße und der Verlängerung Zeppelinstraße in Baugebiet Bühl erfor- derlich. Die Querungen der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße sind als Wellrohrdurchlass geplant. Für den Durchlass Zeppelinstraße ist ein geschlossenes Maulprofil mit einer lichten Brei- te von ca. 3,50 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,80 Meter ( je- weils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 18 Metern geplant. Die Gesamthöhe des geplanten Profils bietet ausreichend Platz für den Einbau von Sohlsubstrat. Für den Durchlass Sulpacher Straße ist ein, nach unten offenes Rechteckprofil mit einer lichten Breite von ca. 4,80 Meter und einer lichten Höhe über der Bachsohle von ca. 1,40 Meter (jeweils Maximalwerte) und einer Baulänge von ca. 10 Metern geplant. Die geringe Gesamthöhe des geplanten Profils erfordert einen stabilen und hochwasser- sicheren Ausbau der Sohle, da Wartungs- und Pflegearbeiten im Profil nicht oder nur sehr erschwert ausgeführt werden können. Die Profilsohle wird daher durchgehend mit Wasserbausteinen der Klasse HMA 300/1000 und größer ausgebaut. Die Querung der Hirschstraße wurde im Vorgriff mit der Erschließung Baugebiet Gei- gensack als Verdolung DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Verdolung hat eine Gesamtlänge von 31,29 Meter mit einem Gefälle von 7,86 Prozent Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 8/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 4.4 Retentionsbecken BG Bühl Auf Flurstück 389 wird neben dem geplanten Bachlauf unmittelbar oberhalb der Sulpa- cher Straße das Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl vorgesehen. Das Retentionsbecken ist dabei kein Bestandteil der Gewässerausbaumaßnahme, dient jedoch bei einer Überlastung des Durchlasses Sulpacher Straße als zusätzlicher Reten- tionsraum. 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt Im Verlauf des bestehenden Bachlaufes zwischen Sulpacher Straße und Oberem Bampfen hat sich durch Auskolkung ablaufseitig der Verdolung eines Waldweges ein er- heblicher Absturz ausgebildet, der die Durchgängigkeit in diesem Abschnitt unterbindet. Auf Wunsch des Sachgebietes Oberflächenge- wässer soll dieser Absturz zurückgebaut wer- den und die Durchgängigkeit in diesem Ab- schnitt herstellt werden. Zur Verbesserung der Durchgängigkeit wird die bestehende Verdolung DN 500 durch eine Verdolung DN 800 mit Sohlsubstrat in der Ver- dolung ersetzt. Durch die Anordnung von Wasserbausteinen unterhalb der Verdolung bis auf ca. 20 cm Höhe über Sohle wird eine Anreicherung mit Substrat in der Verdolung gefördert und eine Ausspülung bei stärkeren Abflüssen vermieden. Für die Wanderungsbewegung oberhalb Wasserlinie am Ufersaum werden scheitel- gleich zur Verdolung DN 800 zwei Stahlrohre (Schwarzstahl, unbehandelt) DN 200 ver- legt, die als Wanderröhren dienen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 9/18 700 Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Grüneintrag 13.05.2022 gez. i,Söllner Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Durch den Substrateinbau in der Sohle wird ein abbflussäquivalenter Querschnitt er- reicht. Durch die geplante Maßnahme wird das Abflussregime des Baches daher nicht verändert. 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau Östlich des Flurstückes 131/1 stehen für eine Weiterführung des Bachausbaues keine Flächen zur Verfügung. Damit auch in diesem Abschnitt ein verbesserter Schutz der be- stehenden Bebauung gegen Oberflächenabfluss bei außergewöhnlichen Starkregener- eignissen gegen wird, werden in diesem Bereich ergänzende Geländemodellierungen vorgenommen. Am nördlichen und östlichen Rand des geplanten Baugebietes Bühl sind Eingrünungen am Übergang in die freien landwirtschaftlichen Flächen vorgesehen (z. vgl. Übersichts- lageplan 4-03.2-ÜL). In diesen Grünbereichen wird mit durch geeignete Geländemodel- lierungen eine Grünstufe erstellt, an deren Ost und Nordseite zufließendes Oberflächen- wasser nach Norden in den Bachlauf abgeleitet wird. 4.6.2 Hirschstraße Die Verdolung DN 800 in der Hrischstraße, über die die Bachläufe Bühl und Geigensack verbunden sind, ist geeignet den Abfluss aus einen außerordentlichen Starkregenereig- nis abzuleiten (z. vgl. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße). Dessen ungeachtet kann eine Überlastung dieser Verdolung bei einer unvorhergesehenen Überlagerung ex- trem ungünstiger Einflüsse nicht ausgeschlossen werden. Für diesen Fall ist zu verhin- dern, dass ein Oberflächenabfluss über die Hirschstraße in die Ortslage Baindt abflie- ßen kann. Mit der nachfolgenden Erschließung des Baugebietes Bühl und dem dafür notwendigen Ausbau der Zeppelinstraße wird die Längs- und Querneigung der Hirsch- straße im Einmündungsbereich der Zeppelinstraße so umgestaltet, dass im Falle einer Überlastung der Verdolung eine direkte Ableitung über die Hirschstraße in Richtung Bachprofil Geigensack erfolgt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 10/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter Die Grundlage für die hydraulische Bemessung bilden im vorliegenden Fall die Berech- nungen eines außergewöhnlichen Ereignisses zum Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Baindt. Dieses Vorgehen ist gerechtfertigt, da das Einzugsgebiet des Wiesengrabens Mitte mit ca. 31,2 ha deutlich keiner ist als die Gebietskulisse einer SRRM-Berechnung mit max. 5 km² (= 500 ha). Das Einzugsgebiet der beiden Wiesengräben ist damit deutlich kleiner als die umgebende Gebietskulisse aus der SRRM-Berechung. Eine Vorbemessung auf der Grundlage eines N-A Modells und 100-jährlichen Abfluss- ganglinien, allerdings noch auf Grundlage der Niederschlagskennwerte nach KOSTRA DWD 2000 hat für das Einzugsgebiet Wiesengraben Mitte am Beginn der bestehenden Verdolung DN 300 zu einem Abfluss geführt, der nur ca. 20 % der Abflussbildung auf Basis der OAK für das SRRM beträgt. Eine Bemessung auf der Grundlage eines N-A Modells erscheint damit im vorliegenden Fall nicht gerechtfertigt. Die Berechnung der notwendigen Querschnittsprofile erfolgt mit der Gerinneberechnung nach Gaukler-Manning-Strickler wobei für die gegliederte Querschnitte ein mittlerer Strickler-Beiwert nach Horten / Einstein ermittelt wird. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 11/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Den Berechnungen liegen folgende Rauhigkeitsbeiwerte nach Strickler zu Grunde. Profilbe- reich Oberflächenstruktur Strickler Beiwert kSt [m1/3/s] Literaturwerte1 Bach Bühl (ge- wählt Bach Geigen- sack (gewählt) Sohle kiesig, Steingröße 20 – 60 mm 40 35 25 Sohle kiesig, Grobkies bis 150 mm 35 Bachbö- schung Wiese, Grasbewuchs leicht ver- krautet 25 – 35 35 25 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass 28 – 40 30 20 Vorland Flussvorland mit Vegetation, kurzes Grass / Hochstauden 20 – 35 Vorland- böschung Wiese verkrautet, einzelne Ge- hölze (nur Stamm umflossen) 20 - 33 20 15 Die größere Profilbreite erlaubt im Abschnitt Geigensack ein dichtere Bepflanzung als im Abschnitt Bühl, wobei auch im Abschnitt Geigensack im Fließ- und Flutbereich nur ver- einzelte Baumquartiere (Solitärgehölze) angelegt werden können. Mehrere Bäume einer Gruppe sollten dabei in Fließrichtung gesehen hintereinander angeordnet werden, um den Abflusswiderstand im Bach nicht über Gebühr zu erhöhen. 5.2 Bemessung Bauchlauf Für die hydraulische Bemessung des neuen Bachlaufes wurden in der SRRM – Berech- nung des außergewöhnlichen Ereignisses entlang des Bauchlaufes im Bereich Bühl so- genannte Kontrollquerschnitte angeordnet. Die Abflussmengen an diesen Kontrollquer- schnitten definieren dann die erforderliche hydraulische Kapazität des Bachlaufes an dieser Stelle. Vereinfachend wurde weiter angenommen, dass die Abflussmenge eines Kontrollquer- schnitt konstant ab dem nächsten, oberhalb gelegenen Kontrollquerschnitt anfällt. 1 LUBW Baden-Württemberg: Hydraulik naturnaher Fließgewässer Teil 1 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 12/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Für den Abschnitt entlang BG Geigensack wurde die maximale Abflussmenge aus der Hanglage Bühl unverändert fortgeführt, da sich aus den Kontrollquerschnitten keine wei- tere Zunahme der Abflussmenge ableiten lässt. Für den Bachlauf Bühl liegen damit folgende Abflusskennwerte der Bemessung zugrun- de. Kontrollquerschnitt Nr. Station Bachlauf Bühl Abflussspitze 2 0 + 020 0,85 m³/s 5 0 + 075 1,7 m³/s 10 0 + 190 2,8 m³/s 8 0 + 220 3,5 m³/s 17 0 + 260 4,5 m³/s Für den Bachlauf Geigensack wird die Abflussspitze aus Kontrollquerschnitt Nr. 17 mit 4,5 m³/s konstant fortgeführt. Die Bemessung der gegliederten Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler wurde abschnittsweise für jeweils einheitliche Sohlengefälle und Ausbauquerschnitte vorge- nommen. Die Bemessung ist in Anlage 1 beigefügt. Der, auf Grundlage dieser Bemessung ermittelte und profilierte Bachlauf wurde dann in das HydTERRAIN Modell der SRRM-Berechnung eingearbeitet und die SRRM-Berech- nung für das außerordentliche Starkregenereignis wiederholt. Im Ergebnis zeigt diese Berechnung, dass der neue Bachlauf geeignet ist, den Oberflä- chenabfluss aus dem Bereich Bühl und nördlich Geigensack aufzunehmen und schadlos in Richtung Sulpacher Straße abzuleiten. Westlich der Suplacher Straße wird der Bach- lauf und das angrenzende Wäldchen erwartungsgemäß überflutet. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 13/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht Die Berechnungsergebnisse der SRRM-Berechnung sind als Anlage 2 – SRRM-Berechnung Bestand außergewöhnliches Ereignis und als Anlage 3 – SRRM-Berechnung Planung / Bachausbau außergewöhnliches Ereignis bei- gefügt. 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße Der hydraulische Nachweis der Leistungsfähigkeit der Verdolung erfolgt nach der For- mel von Prandtl-Colebrook. Die betriebliche Rauheit kb wird gemäß DWA-Arbeitsblatt A 110, Tabelle 4 mit 0,5 für Transportkanäle angesetzt. Die Verdolung in der Hirschstraße wurde im Zusammenhang mit der Erschließung Bau- gebiet Geigensack in DN 800 mit Einlaufbauwerk hergestellt. Die Länge der Verdolung beträgt 31,29 m. Die Zulauf- und Auslaufhöhen der Verdolung betragen: • Sohle Auslauf: 473,168 NHN • Scheitel Auslauf 473,968 NHN • Sohle Zulauf Rohr 475,564 NHN • Sohle Bach Zulauf Bauwerk 476,318 NHN • WSP Zulauf Bauwerk beim Bemessungsabfluss 476,978 NHN Im Freigefälleabfluss ergibt sich damit ein Sohlengefälle von (475,564 -473,168) / 31,29 = 76,57 ‰ → Abfluss bei Vollfüllung ca. 4.105 l/s Beim Bemessungsabfluss eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses ist jedoch am Einlauf Bauwerk eine Abflusstiefe im Bach von ca. 66 cm und damit ein Wasserspie- gel am Einlauf Bauwerk von 476,978 NHN zu erwarten. Die Verdolung DN 800 ist damit um ca. 60 cm überstaut, in der Verdolung stellt sich ein Druckabfluss ein, dabei ergibt sich ein Energiegefälle von (476,978 -473,968) / 31,29 = 96,19 ‰ → Druckabfluss ca. 4.621 l/s Über die Verdolung DN 800 in der Hirschstraße kann damit der Bemessungsabfluss von ca. 4.500 l/s schadlos abgeleitet werden. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 14/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement Die Herstellung und Neuprofilierung eines Bachlaufes ist ohne Frage mit einem erhebli- chen Eingriff in die bestehende Bodenstruktur verbunden. Des geplante Bach muss dabei natürlicherweise ins Gelände einschneiden und mit kon- tinuierlichem Gefälle verlaufen. Das geschaffene Bachprofil muss dabei in der Lage sei, auch die Abflussmengen eines außergewöhnlichen Starkregenereignisses schadlos ab- zuleiten. Weitere Randbedingungen sind eine notwendige Sohltiefe um bei den Querungen mit der Sulpacher Straße und der Zeppelinstraße die erforderlichen Abflussquerschnitte mit Freibord realisieren zu können. Für die Baumaßnahme wurde durch die HPC AG Niederlassung Ravensburg ein Boden- schutz- und Bodenmanagementkonzept erstellt, welches Grundlage für die weitere Aus- führung ist. Das Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept ist als Anlage 5 beige- fügt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 15/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 7. Zusammenfassung Die geplante Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich Bühl in Baindt sind geeig- net die bestehenden Überflutungen im Bereich Hirschstraße und Siemensstraße auch bei außergewöhnlichen Starkregenereignissen zu verhindern. Über den neu geschaffenen Bachlauf kann der natürliche Abfluss aus dem Einzugsge- biet Bühl bis einschließlich des Lastfalles HQ100 schadlos Richtung Bampfen abgeleitet werden. Im Bereich zwischen der Sulpacher Straße und dem Oberen Bampfen werden dabei Ausuferungen zu beobachten sein, die jedoch keine Siedlungsflächen und nur in gerin- gem Umfang landwirtschaftliche Nutzflächen betreffen. Im wesentlichen erfolgen die erwarteten Ausuferungen in einem bestehende Auwäld- chen. Für diesen Waldabschnitt ist durch die erwarteten Aufuferungen vielmehr von ei- nem positiven Effekt auszugehen. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 16/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 8. Antrag Die Gemeinde Baindt beantragt die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung ei- nes Bachlaufes auf den Flurstücken 389, 389/1 und 142 alle Gemarkung und Flur Baindt sowie die wasserrechtliche Genehmigung zur Verlegung und Ausbau des bestehenden Bachlaufes auf den Flurstücken 455/9, 131/1, 137/1 und 453 alle Gemarkung und Flur Baindt. Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 17/18 Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße Erläuterungsbericht 9. Anlagen 9.1 Anlagen Anlage 1 Hydraulische Berechnung Bachlauf nach Gaukler Manning-Strickler Anlage 2 SRRM-Berechnung Baindt vom 23.01.2020, Detailkarte Überflu- tungstiefen, Außergewöhnliches Ereignis, Plan Nr. G Anlage 3 SRRM-Berechnung, außergewöhnliches Ereignis, Planungsmodell Bühl Anlage 4 Baurgunduntersuchungen 4.1 Baugrunduntersuchung BG Bühl vom 10.10.2020 4.2 Baugrunduntersuchung BG Geigensack vom 10.01.2008 Anlage 5 Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept 9.2 Planunterlagen 4-03.1-ÜLP Übersichtskarte 1 : 10.000 4-03.2-ÜLP Übersichtslageplan 1 : 2.500 4-10.1-LP-A Lageplan Achse Bühl 1 : 250 4-10.2-LP-A Lageplan Achse Geigensack 1 : 250 4-10.3-LP Lageplan Baustelleneinrichtung 1 : 250 4-11.1-RQ Regelprofile Achse Bühl 1 : 100 4-11.2-RQ Regelprofile Achse Geigensack 1 : 100 4-12.1-HP Höhenplan Achse Bühl 1 : 500/100 4-12.2-HP-A Höhenplan Achse Geigensack 1 : 500/100 4-13.1-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+020 - 0+100 1 : 100 4-13.2-QP-A Querprofile Bach Bühl 0+100 - 0+190 1 : 100 4-13.3-QP Querprofile Bach Bühl 0+200 - 0+277 1 : 100 4-13.4-QP Querprofile Bach Geigensack 0+000 - 0+160 1 : 100 4-13.5-QP-A Querprofile Bach Geigensack 0+180 - 0+340 1 : 100 4-15-SO-A Anpassung Bachlauf Durchlass Waldweg 1 : 50 / 1 : 25 Fassnacht Ingenieure GmbH Seite 18/18 1. Allgemeines / Veranlassung 2. Lage, Topografie und Nutzung 3. Bestehende Situation 4. Geplante Maßnahmen 4.1 Längsentwicklung 4.2 Ausbauquerschnitte 4.3 Bauwerke 4.4 Retentionsbecken BG Bühl 4.5 Anpassung bestehender Bachlauf in Waldabschnitt 4.6 Ergänzende Maßnahmen außerhalb des Gewässerprofils 4.6.1 Abschnitt Bühl – Oberlauf Bachausbau 4.6.2 Hirschstraße 5. Hydraulische Bemessung 5.1 Bemessungsannahmen und Entwurfsparameter 5.2 Bemessung Bauchlauf 5.3 Bemessung Verdolung Hirschstraße 6. Hinweise zu Bodenschutz und Bodenmanagement 7. Zusammenfassung 8. Antrag 9. Anlagen 9.1 Anlagen 9.2 Planunterlagen[mehr]

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                1-Allgem_UVP_Formblatt_Geigensack_Baindt.pdf

                1 Fassung: 14.07.2021 Auftraggeber: Gemeinde Baindt Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu G e m e in d e B a in d t A llg e m e in e V o rp rü fu n g d e s E in ze lfa lls g e m . § 7 U V P G z u m W a ss e rr e ch ts ve rf a h re n f ü r d e n G e w ä ss e ra u s- u n d - n e u b a u G e ig e n sa ck 2 Vorhaben: Wasserrechtsverfahren für den Gewässeraus- und -neubau Geigensack (Hochwasserschutz) Landkreis: Ravensburg Auftraggeber: Gemeinde Baindt Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 UVPG (UVP-Vorprüfung) Beschreibung des Vorhabens bzw. der Änderungen am ursprünglichen Vorhaben Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Dieser soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen / geplanten Baugebietes "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Oberen Bampfen" entstehen. Der "Obere Bampfen" liegt etwa 390 m westlich. Der neue Gewässerlauf soll auf der Fl.-Nr. 142 entstehen und eine Fließrichtung von Osten nach Westen aufweisen. Ein kleines Teilstück des Bachlaufs im Nordwesten des Bebauungsplans "Geigensack Erweiterung" führt über die Fl.-Nr. 389 (Teilfläche). Zusätzlich wird der naturnahe Bachlauf am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl", östlich der "Hirschstraße" durch die öffentlichen Grünflächen geführt. Von diesem Teil der Planung sind die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 130, 131/1, 137/1, 453 und 455/9 (jeweils Teilflächen) betroffen. Die Einleitung des Wassers erfolgt von der "Zeppelinstraße" (Fl.-Nr. 455/9) unter der "Hirschstraße" hindurch durch einen Kanal (verdolt) und mündet in den neuen offenen Gewässerlauf. Die Verbindung des neuen Bachlaufs mit dem Lauf des "Bamp- fen" wiederum erfolgt durch Einleitung des Bachwassers unter der "Sulpacher Straße" hindurch in einen bereits bestehenden Bachlauf, welcher im westlichen Teil verdolt ist, und in den "Oberen Bampfen" mündet. Die Einleitung in den "Bampfen" erfolgt in Verbindung mit Mischwasserentlastung. Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf, sodass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Überschwemmungsrisiko senkt. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um eine sonstige Ausbaumaßnahme im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes nach Nr. 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG, sodass hierfür eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen ist. Geltungsbereiche des geplanten Gewässerneubaus nördlich BG Geigensack und des Ausbaus des bestehenden Wiesengrabens Das Vorhabengebiet liegt nördlich der Gemeinde Baindt, nördlich des Baugebietes "Geigensack" und im Norden des geplanten Wohnbaugebietes "Bühl". Nördlich des Plangebietes grenzt die freie Landschaft an. Das Umfeld ist von Wohnbebauung und landwirtschaftlicher Nutzung geprägt. 3 Einbeziehung bestehender Vorhaben Werden bei dieser Vorprüfung Vorbelastungen einbezogen? Nein ☐ Ja, und zwar bestehendes Baugebiet "Geigensack Er- weiterung" und geplantes Wohnbaugebiet "Bühl" ☒ Sind bei dieser Vorprüfung frühere Änderungen oder Erweiterungen des Hoch- wasserschutzvorhabens als Zusatzbelastung einzubeziehen, für die noch keine UVP durchgeführt wurde? Nein ☒ Ja, und zwar ☐ 1. Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) ☒ Neubau ☒ Um-/Ausbau Art/Umfang 1.1 Baulänge in km: 0,84 1.2 Geschätzte Flächeninanspruchnahme in ha: 0,48 1.3 Geschätzter Umfang der Neuversiegelung in ha: / 1.4 Geschätzter Umfang der Erdarbeiten in m³: 5.000 (Abtrag) 1.5 Anzahl der Ingenieurbauwerke: 2 Wellrohrdurchlässe, 1 x neue Erschließungsstraße im Baugebiet, 1 x Querung "Sulpacher Straße" 1.6 Geschätzte Dauer der Bauzeit: 10 Wochen Treten Merkmale (Wirkfaktoren) auf, die erhebliche nach- teilige Umweltauswirkungen verursachen könnten (ohne Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungs- maßnahmen)? Nein Ja Geschätzter Umfang 1.7 Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch das Vorhaben ☒ ☐ 1.8 Erhöhung der Lärmimmissionen ☒ ☐ 1.9 Erhöhung der Schadstoffimmissionen ☒ ☐ 1.10 Zusätzliche Zerschneidungswirkung ☒ ☐ Eine zusätzliche Zerschneidungswirkung wäre dann anzunehmen, wenn für den Hochwasserschutz zu- sätzliche Bauwerke mit besonderer Zerschneidungs- wirkung (z.B. Damm) errichtet werden. Dies ist bei diesem Vorhaben nicht der Fall. 4 1.11 Visuelle Veränderung ☐ ☒ Im Bereich des offenen Bachlaufs mit Flussbett kommt es zu visuellen Veränderungen der Land- schaft, durch die Anlage eines Gewässers und dessen Überschwemmungsbereich. Weithin sichtbare bauli- che Anlagen und Verkehrswege sind, soweit sie nicht zur Pflege notwendig sind, nicht geplant. 1.12 Veränderung des Grundwassers ☐ ☒ Durch die Veränderungen im Gewässerverlauf und Retentionsraum können sich auch Änderungen des Grundwassers ergeben. 1.13 Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern ☐ ☒ Die Planung betrifft den Ausbau des Wiesengrabens. 1.14 Einleitung von Straßenwasser in Gewässer ☒ ☐ Das Hochwasserschutzprojekt dient dazu, vor allem die angrenzenden Bereiche der Gemeinde Baindt vor Hochwasser zu schützen. Bei Niederschlagser- eignissen wird auch das auf den Verkehrsflächen anfallende Wasser bei Bedarf in den Retentions- raum und von dort in den "Oberen Bampfen" gelei- tet. Das Vorhaben ändert an dieser Vorgehensweise jedoch nichts. 1.15 Klimatische Veränderungen (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas am Standort) ☒ ☐ Klimatische Veränderungen aufgrund des geplanten Gewässerneu- und Gewässerausbaus sind nicht zu erwarten. 1.16 Rodung ☒ ☐ 1.17 Sonstige Merkmale (Anlage, Bau oder Betrieb), die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen können: - Bau von Leitungen ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens ist der Bau von Entwäs- serungsleitungen geplant. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind dadurch jedoch nicht zu erwarten. - Abfallerzeugung (z. B. belastete Böden, Teer) ☒ ☐ Im Rahmen des Vorhabens werden keine Abfälle er- zeugt, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen hervorrufen können. - Rohstoffbedarf ☒ ☐ Für den Gewässerneu- und Gewässerausbau be- schränkt sich der Rohstoffbedarf auf die Konstruk- tion der Ingenieurbauwerke. Der Bau erfolgt nach heutigem Stand der Technik. - besondere Probleme des Baugrundes (z. B. Moorböden) ☒ ☐ Besondere Probleme des Baugrundes sind nicht be- kannt. Gemäß der vorliegenden Baugrundgutachten zu den Baugebieten "Geigensack" und "Bühl" liegt das Untersuchungsgebiet geologisch gesehen in der Moränen- bzw. Molasselandschaft des Voralpenlan- des. Dementsprechend bestehen die Hangflanken des Schussentales aus Grundmoränensedimenten der Würmeiszeit, die hier von vorkonsolidierten 5 (Gletschereis) Beckenablagerungen (Beckenton) überdeckt werden. Durch Erosion und Umlagerung der Glazialsedimente mit variierender Mächtigkeit entstand über den vorkonsolidierten Beckenablage- rungen eine Decke aus Hangablagerungen. Eine Mutterbodenschicht schließt die Bodenschichtung ab. - Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Betriebs ☐ ☒ Generell können Risiken von Störfällen, Unfällen und Katastrophen während des Baus und des Be- triebs nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann allerdings davon ausgegangen werden, dass es aufgrund der unproblematischen räumlichen Ge- gebenheiten zu keinen Störfällen, Unfällen, oder Ka- tastrophenfällen kommen wird. Das Vorhaben dient dazu, Katastrophenfällen in Form von Hochwasser- ereignissen vorzubeugen. - Lärm-, Schadstoffemissionen während des Baus ☒ ☐ Baubedingte Lärm- und Schadstoffemissionen sind möglich. Eine nachhaltige Beeinträchtigung ist auf- grund der zeitlichen Begrenzung und der vorwiegend tagsüber stattfindenden Arbeiten auszuschließen. - Erschütterungen ☒ ☐ - Abrissarbeiten ☒ ☐ - Salzeintrag ☒ ☐ 1.18 Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben und Tätigkeiten? ☒ ☐ 1.19 Können einige dieser Wirkungen grenzüberschreitend sein? ☒ ☐ Verbindlich vorgesehene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen z. B. Lärmschutz, Regenrückhaltebecken, Querungshilfen, welche erhebliche Auswirkungen vermindern können: Fachgerechter Bau entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Jahreszeitliche Beschränkung der Rodung und Baufeldfreimachung und Festsetzung von Baumkontrollen − Falls entgegen der aktuellen Planung Gehölze gerodet werden müssen, muss dies zwischen 01. November und 28. Februar erfolgen, au- ßerhalb der Fortpflanzungszeit von Gehölz bewohnenden Vögeln und Fledermäusen − Vor der Rodung von Gehölzen müssen die zu rodenden Gehölze auf Bruthöhlen kontrolliert werden Naturnahe Gestaltung des Gewässerlaufs − Anlage eines profilierten Querschnittes und eines mäandrierenden Verlaufs − standortgerechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers − Entwicklung einer standortgerechten Hochstaudenflur Durchgängige Gestaltung der Überfahrt (Absturz am Rohrauslauf) im Waldbereich 6 Gesamteinschätzung der Merkmale des Vorhabens (Wirkfaktoren) unter Berücksichtigung der oben genannten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: Die Neuanlage und Verlängerung des Bachlaufes im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzeptes bewirkt ein geringes Maß an Beeinträchti- gungen. Unter der Berücksichtigung der für das Projekt formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahem ist das Vorhaben durch eine geringe Intensität der umweltrelevanten Wirkfaktoren gekennzeichnet. Genauere Untersuchungen in Bezug auf die Wirkintensität sind allerdings für die Wirk- faktoren "Visuelle Veränderungen" sowie der "Änderungen am Grundwasser" durchzuführen. Ggf. erforderliche Rodungen sind auf ein Minimum zu beschränken. 2 Standort des Vorhabens 2.1 Bestehende Nutzungen (Nutzungskriterien) Gibt es: Nein Ja Geschätzter Umfang 2.1.1 Aussagen in den für das Gebiet geltenden Raumordnungsplä- nen oder in der Flächennutzungsplanung zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben unvereinbar sind (z. B. Vorranggebiete, regio- naler Grünzug, bedeutsame Kulturlandschaftsbereiche) ☒ ☐ Nach der Raumnutzungskarte des Regionalplanes der Region Bodensee-Oberschwaben sind ver- bindliche Aussagen und Ziele zur regionalen Frei- raumstruktur (z.B. regionale Grünzüge, schutzbe- dürftige Bereiche für Naturschutz, Land-, Forst- oder Wasserwirtschaft) nicht berührt. Im Norden der geplanten Verlängerung liegt ein regionaler Grünzug. Die Planung steht auch in keinem Wi- derspruch zu sonstigen für diesen Bereich rele- vanten Zielen des Regionalplanes. 2.1.2 Wohngebiete ☒ ☐ Südlich der geplanten Neuanlage des Gewässers befindet sich der Bebauungsplan "Geigensack"; südlich der Verlängerung ist der Bebauungsplan "Bühl" in Aufstellung. Die Planung der Neuanlage und der Verlängerung des Bachlaufes als Teil des Starkregenrisikomanagementkonzeptes dienen u.a. dem Hochwassermanagement in diesen Be- reichen und dem Schutz der bestehenden Wohn- bebauung. 2.1.3 Empfindliche Nutzungen (Krankenhäuser, Altersheime, Kir- chen, Schulen, dicht besiedelte Gebiete, etc.) ☒ ☐ Empfindliche Nutzungen befinden sich nicht in un- mittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.4 Bereiche mit besonderer Bedeutung für Erholung/Fremdenver- kehr ☒ ☐ Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erho- lung und den Fremdenverkehr befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung selbst schafft einen naturnahen Bachlauf umge- ben von Grünflächen mit Erholungswert. 2.1.5 Altlasten, Altablagerungen, Deponien ☒ ☐ Ein Vorkommen von Altlasten, Altablagerungen und Deponien sind im Planbereich und in dessen Umgebung nicht bekannt. 2.1.6 Vorhaben liegt im angemessenen Sicherheitsabstand zu einem Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG (Seveso III-RL)* * Besteht aufgrund der Verwirklichung des Vorhabens die Möglichkeit eines Störfalls im Sinne des § 2 Nr. 7 der Störfall- ☒ ☐ Im näheren Umkreis befindet sich kein Betriebs- bereich nach § 3 Abs. 5a BImSchG. 7 Verordnung oder erhöht sich die Eintrittswahrscheinlichkeit ei- nes solchen Störfalls oder verschlimmern sich die Folgen eines solchen Störfalls, ist von erheblichen nachteiligen Umweltaus- wirkungen auszugehen. 2.1.7 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft oder Fischerei ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Land- wirtschaft oder Fischerei befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. Die Planung betrifft zwar landwirtschaftlich genutzte Flächen, diese entsprechen jedoch in ihrer Wertigkeit dem Durchschnitt der in der Gemeinde Baindt vorkom- menden Flächen. 2.1.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forstwirtschaft ☒ ☐ Flächen mit besonderer Bedeutung für die Forst- wirtschaft befinden sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Planung. 2.1.9 Sonstige Sachgüter: - […] ☒ ☐ 2.2 Reichtum, Verfügbarkeit, Qualität und Regenerationsfä- higkeit der natürlichen Ressourcen, insbesondere Fläche, Boden, Landschaft, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, des Gebietes und seines Untergrundes (Quali- tätskriterien) Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.2.1 Lebensräume und Funktionsbeziehungen mit besonderer Be- deutung für Pflanzen oder Tiere (insb. Vorkommen planungs- relevanter Arten, Lebensraumtypen nach Anhang I oder Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie, soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen von Lebensraumtypen nach An- hang I FFH-Richtlinie im Plangebiet ist nicht be- kannt und aufgrund der aktuellen Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.2 Besonders / streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach An- hang IV FFH-RL und europäische Vogelarten / Vogelarten des Anhangs 1 VRL (soweit bekannt) ☒ ☐ Ein Vorkommen besonders/streng geschützte Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-RL und europäische Vogelarten/Vogelarten des Anhangs 1 VRL ist nicht bekannt und aufgrund der aktuel- len Nutzung auch nicht zu erwarten. 2.2.3 Schutzwürdige Böden ☐ ☒ Bei den im Plangebiet vorherrschenden Böden handelt es sich gem. der Bodenkarte (1:50.000) des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) um Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen. Gem. ALKIS Daten liegt die Natürliche Bodenfruchtbarkeit bei hoch ("Stufe 3") im Bereich der Verlängerung und bei mittel ("Stufe 2") im Bereich der Neuanlage. In ihrer Funktion als Filter und Puffer für Schad- stoffe sind die Böden mit hoch ("Stufe 3") bewer- tet. Ebenso in ihrer Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf im Bereich der Neuanlage. Im Bereich der Verlängerung ist diese Funktion als mittel ("Stufe 2") bewertet. Jedoch liegen aus 8 den Baugrundgutachten der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH zu den Baugebieten "Geigensack" (18.01.2008) und "Bühl" (10.12.2020) Bodenanalysen vor, die den Böden vor Ort eine sehr schwache Wasser- durchlässigkeit attestieren. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Bodenfunktion als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf tatsächlich nicht mit Stufe 3, sondern mit Stufe 1 zu bewerten ist. 2.2.4 Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung ☐ ☒ Westlich der Planung und der Gemeinde Baindt verläuft der "Obere Bampfen". Ein direkter Eingriff in den "Oberen Bampfen" ist durch die Planung nicht gegeben. Für den Fall eines Hochwasserer- eignisses kann das Wasser aus dem Retentions- raum in den "Oberen Bampfen" abgeleitet wer- den. Gemäß den Abschätzungen würde der Hoch- wasserschutzgraben zu einer Zunahme der Ab- flussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des Sulz- moosbaches führen, da ein Großteil des durch den Hochwasserschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich des "Obe- ren Bampfen" von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Beeinträchtigungen der Ober- flächengewässer sind aufgrund der niedrigen pro- zentualen Schwankungen, welche bei Hochwasse- rereignissen auftreten und daher temporär sind, nicht zu erwarten. 2.2.5 Bedeutsame Grundwasservorkommen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes sind keine bedeutsa- men Grundwasservorkommen bekannt. 2.2.6 Für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-)Landschaften oder Landschaftsteile ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine für das Landschaftsbild bedeutende (Kultur-) Landschaften oder Landschaftsteile. 2.2.7 Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung (Kaltluftentste- hungsgebiete, Frischluftbahnen) oder besonderer Empfindlich- keit ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung. Die Flächen dienen zwar der Kaltluftproduktion, da dies jedoch durch die Planung nicht unterbun- den wird und es angrenzend weitere, der Kaltluft- produktion dienende Flächen gibt, erfolgt keine Beeinträchtigung. 2.2.8 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz, z. B. ☐ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Flächen mit besonderer Bedeutung für den Na- turschutz. 9 - als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geför- derte Gebiete (z.B. LIFE-Projekte, Wiesenbrütergebiete) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine als Naturschutzprojekte des Bundes oder des Landes geförderte Gebiete. - Unzerschnittene verkehrsarme Räume ☒ ☐ Aufgrund der Lage im ländlichen Raum befinden sich, vor allem nordöstlich des Plangebietes "un- zerschnittene verkehrsarme Räume", welche al- lerdings von der Planung nicht berührt werden. - Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar) ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Feuchtgebiete internationaler Bedeutung. - Biotopverbundflächen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Biotopverbunde und keine Biotopflächen im Sinne des § 30 BNatSchG. - Alleen/Baumreihen ☒ ☐ Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Alleen oder Baumreihen. Gehölzrodungen sind in der Planung nicht vorgesehen. 2.2.9 Vorkommen von Bodenschätzen, die vom Vorhaben betroffen sein können ☒ ☐ Ein Vorkommen von Bodenschätzen innerhalb des Plangebietes ist nicht bekannt. 2.2.10 Sonstige, und zwar - ☒ ☐ 2.3 Rechtswirksame Schutzgebietskategorien Gibt es: Nein Ja Art, Größe, Umfang der Betroffenheit 2.3.1 Natura-2000-Gebiete (es sind auch Beeinträchtigungen zu be- trachten, die von außen in das Gebiet hineinwirken können) ☒ ☐ 2.3.2 Naturschutzgebiet ☒ ☐ 2.3.3 Nationalparke und Nationale Naturmonumente ☒ ☐ 2.3.4 Biosphärenreservate ☒ ☐ 2.3.5 Landschaftsschutzgebiete ☒ ☐ 2.3.6 Naturdenkmäler ☒ ☐ 2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile ☒ ☐ 2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 33 NatSchG BW) ☒ ☐ 2.3.9 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwem- mungsgebiete ☒ ☐ 2.3.10 Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festge- legten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind (Luft- reinhalteplangebiete) ☒ ☐ 10 2.3.11 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungs- gesetzes ☒ ☐ 2.3.12 Baudenkmäler, Bodendenkmäler, Ensembles, archäologisch bedeutsame Landschaften, Denkmalverdachtsflächen ☒ ☐ 2.3.13 Bannwald, Schutzwald, Naturwaldreservat ☒ ☐ 2.3.14 Erholungswald ☒ ☐ Gesamteinschätzung des Standorts des Vorhabens unter Berücksichtigung insbesondere der genannten Vorbelastungen ("Standort des Vorhabens"). Notwendigkeit vertiefender Untersuchungen, wie z.B. FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Ausnahmeprü- fung Der Standort des Vorhabens ist durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die angrenzende Wohnbebauung geprägt. Dadurch besteht inner- halb des Vorhabenbereiches bislang noch keine hohe Vorbelastung. In der Vergangenheit kam es bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Fledermäuse, Reptilien, Vögel und andere nach Anhang IV FFH-RL bzw. Anhang 1 VRL geschützte Tierarten sind von vorhabenbedingten Beeinträch- tigungen voraussichtlich nicht betroffen. Eine Rodung von Gehölzen oder Neuversiegelungen sind durch die Planung nicht vorgesehen. Ein Vorkommen streng geschützter Arten weiterer Gruppen (z.B. Pflanzen, Tagfalter, Amphibien, etc.) ist anhand der betroffenen Lebensräume nicht zu erwarten. Gemäß der hydraulischen Abschätzung des Ingenieurbüros Fassnacht Ingenieure GmbH ergeben sich durch die Planung für das Hochwasserschutzpro- jekt keine erheblichen Auswirkungen. Der Hochwasserabfluss und die –rückhaltung werden nicht nachteilig beeinflusst, negative Auswirkungen auf Ober- und Unterlieger sind nicht zu erwarten. Gemäß den Abschätzungen würde der Hochwasserschutzgraben zu einer Zunahme der Abflussmengen im Bereich des "Bampfen" und einer Abnahme der Abflussmengen im Bereich des "Sulzmoosbaches" führen, da ein Großteil des durch den Hochwas- serschutzgraben abgeleiteten Abflusses bisher in den Sulzmoosbach eingeleitet wird. Die veränderten Abflussmengen liegen hier bei einer Zunahme der Abflussmenge im Bereich der oberen Bampfen von etwa 7,3 % (bei HQ100) – max. 10,7 % (bei HQ2), sowie bei einer Abnahme im Sulzmoosbach von etwa 5,4 % (bei HQ2) – max. 5,8 % (bei HQ100). Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen durch das geplante Vorhaben sind keine weiteren Bestandserfassungen oder Datenrecherchen erforderlich. Erhebliche Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. 11 3 Art und Merkmale der möglichen Auswirkungen Weitere Erläuterungen und Beurteilung, ob durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter hervorge- rufen werden können. Unter Berücksichtigung der Art und des Ausmaßes der Auswirkungen sowie der Nutzungen, Qualitäten oder Schutzgebiete am Standort können erheb- liche nachteilige Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter ausgeschlossen werden Besteht die Möglichkeit, dass erhebliche nachteilige Um- weltauswirkungen auftreten? Ja Nein Begründung/Abwägung 3.1 Menschen, insbes. die menschliche Gesundheit ☐ ☒ Durch das Vorhaben soll der Schutz der ortsansässigen Be- völkerung und der gewerblichen Betriebe vor Hochwasser erreicht werden. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkun- gen werden somit verhindert. 3.2 Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt ☐ ☒ Durch das Vorhaben wird der jetzige Lebensraum von Tie- ren und Pflanzen verändert. Da es sich aufgrund der jetzi- gen landwirtschaftlichen Nutzung und der vorhanden Stö- reinflüsse durch die angrenzende Bebauung dabei wohl vorwiegend um Ubiquisten und Kulturfolger handelt, wel- che auch im Umland ähnliche Flächen finden, sind nach- teilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Durch die geplante Neuanlage und Verlängerung des Gewässers wer- den neue, höherwertige Lebensräume geschaffen. 3.3 Fläche ☐ ☒ Die Planung bedarf einer Fläche von etwa 0,17 ha. Durch die Planung wird jedoch kein Boden versiegelt. Eine wei- tere Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen ist nicht vorge- sehen. 3.4 Boden ☐ ☒ Durch die Planung wird kein Boden versiegelt. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggf. stellenweise zu Verdichtun- gen. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen, Versie- gelung oder Bebauung sind für das Projekt ist nicht vorge- sehen. 3.5 Wasser ☐ ☒ Die Flächen innerhalb des Plangebietes sind bislang un- versiegelt und können ihrer Funktion im Wasserkreislauf noch weitestgehend ungehindert nachkommen. Im Bereich der Neuanlage kommt es ggfls. zur Verdichtung. Eine Be- einträchtigung der Funktionen im Wasserkreislauf ist nicht zu erwarten. 3.6 Luft und Klima ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für das Schutzgut Luft und Klima keine er- heblichen Umweltbeeinträchtigungen. 3.7 Landschaft ☐ ☒ Da keine neuen Baukörper oder Versiegelungen geplant sind, entstehen für die Landschaft keine erheblichen Um- 12 weltbeeinträchtigungen. Die Planung führt zu einer natur- nahen Gestaltung und Eingrünung und hat somit eine po- sitive Wirkung auf das Landschaftsbild. 3.8 Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter ☐ ☒ Ein Vorkommen in der Umgebung ist nicht gegeben oder zu erwarten. 3.9 Wechselwirkungen ☐ ☒ Potenzielle Wechselwirkungen sind nicht gegeben oder zu erwarten. Zusammenfassende Begründung, warum aus Sicht der Gemeinde Baindt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu er- warten sind: Im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts ist die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufes nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen Baugebiets "Geigensack Erweiterung" mit Anbindung an den "Bampfen" vorgesehen. Über diesen Wassergraben sollen das wildabfließende Niederschlagswasser von unmittelbar nördlich anschließenden Flächen und insbesondere das in Hanglage befindliche, über 17 ha große Außeneinzugsgebiet oberhalb des bestehenden älteren Baugebietes "Bifang II" abgefangen und gefasst werden. Hier kam es in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen immer wieder durch Zufluss von Hangwasser zu Überflutungsproblemen an den angrenzenden bebauten Grundstücken am Hangfuß. Der neue Gewässerlauf ist naturnah zu gestalten. Konkret geplant sind ein profilierter Querschnitt, ein geschwungener Verlauf und eine standortge- rechte, gruppenartige Bepflanzung des Ufers. Eine Öffnung der Verdolungsstrecke (25 m) vor dem Retentionsbecken ist ebenfalls vorgesehen. Dadurch wird neuer Lebensraum geschaffen und die Artenvielfalt gefördert. Auch die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in naturnah gestaltete Grünflächen und die damit verbundene Extensivierung und Minimierung von Stoffeinträgen wirken sich positiv auf die Schutzgüter Arten und Lebens- räume, Boden und Wasser aus. Bauliche Anlagen im Bereich des Gewässers beschränken sich auf zwei Wellrohrdurchlässe und eine Querung der "Sulpacher Straße". Zudem erfolgt der Bau einer Erschließungsstraße im Baugebiet. Die dadurch entstehenden Einwirkungen sind jedoch im Vergleich als gering zu bewerten. Auch hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutz- gütern sind erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten. Das Schutzgut Mensch erfährt durch den mit dem Vorhaben angestrebten Schutz vor Überschwemmungsereignissen eher positive Auswirkungen. 4 Ergebnis Können von dem Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen? Nein (nicht UVP-Pflichtig) ☒ Ja (UVP-Pflicht) ☐ 13 Hinweise zur Durchführung der UVP-Vorprüfung Zuständige Behörde für die Feststellung der UVP-Pflicht ist die Planfeststellungsbehörde. In den Fällen gemäß § 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.3 bis 14.5 UVPG ist eine UVP zwingend erforderlich. Im Übrigen hat die Planfeststellungsbehörde für den Bau und die Änderung von Bundesfernstraßen nach § 7 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabensträgers zu prüfen, ob für das Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht. Hierfür soll dieser Prüfkatalog verwendet werden. Der Vorhabensträger gibt darin eine eigene Einschätzung ab, ob und warum er das Vorhaben als (nicht) UVP-pflichtig einstuft. Die UVP-Vorprüfung erfolgt zwar nur überschlägig. Ein Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung ist aber erst sinnvoll, wenn die wesentlichen Auswir- kungen des Vorhabens bereits abschätzbar sind, z. B. mit Abschluss der Entwurfsplanung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei festgestellter UVP- Pflicht zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Dem Antrag auf Durchführung der UVP-Vorprüfung sind neben dem ausgefüllten Prüfkatalog alle geeigneten vorhandenen Unterlagen beizufügen, die der Planfeststellungsbehörde eine Prüfung der Angaben ermöglichen (z. B. Lageplan, Unterlagen zur Landschaftsplanung, Lärmberechnungen u. ä.). Ist das Ergebnis der UVP-Vorprüfung offensichtlich und das Vorhaben UVP-pflichtig, kann auf die Vorprüfung verzichtet werden. Dies wird regelmäßig beim Neubau von Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen der Fall sein. Hinweise zur Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen: Es sind alle Bestandteile und Folgemaßnahmen des Vorhabens, soweit sie zum Zeitpunkt der Vorprüfung bereits bekannt sind, zu berücksichtigen. Hierzu gehören gemäß § 7 UVPG insbesondere die vom Träger des Vorhabens verbindlich vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit geht es nicht darum, ob das Vorhaben zulassungsfähig ist oder nicht. Nicht jedes Abwägungserfordernis führt automatisch zur UVP-Pflicht. Jedenfalls wird u. a. von einer Erheblichkeit auszugehen sein, wenn eine artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung oder die Notwendigkeit einer FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht ausgeschlossen werden können. Im Hinblick auf die Rechtsfolgen offensichtlicher Mängel bei der Anwendung der UVP-Bestimmungen sollte in Zweifelsfällen für die Durchführung einer UVP entschieden werden. Die UVP-Pflicht ist an der Anzahl der berührten Kriterien sowie am Umfang der möglichen Betroffenheit zu messen. Insbesondere ist Folgendes zu berücksichtigen: − Ausmaß der Auswirkungen − Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen − Schwere und Komplexität der Auswirkungen − Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen − Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen.[mehr]

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                  Projekt-Nr. Auftraggeber Ausfertigungs-Nr. Datum GUTACHTEN 2215381 -- 21.03.2022 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt age/ HPC AG Telefon: 0751 36152-0, Fax: 0751 36152-99 Jahnstraße 26 Internet: www.hpc.ag 88214 Ravensburg E-Mail: ravensburg@hpc.ag Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – HPC_2215381_GU.docm INHALT Seite 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung ..................................................... 4 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes ........................................ 4 3 Grundlagen ......................................................................................................... 6 3.1 Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 4 Planerische Eckpunkte ....................................................................................... 7 5 Bodenkundliche Untersuchungen ....................................................................... 9 6 Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 12 6.1 Rahmenbedingungen ........................................................................................ 12 6.2 Bilanz ................................................................................................................ 14 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien ................... 15 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit ................ 15 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen ....................................................................... 16 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack ......................................... 16 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl ................... 17 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens ............................. 17 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen ............................................................ 19 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche ...................................................................... 19 8 Schlussbemerkungen ....................................................................................... 20 TABELLEN Tab. 1: Allgemeine Standortangaben .............................................................................. 6 Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten ................................................ 6 Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme ................................................................... 9 Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen .. 11 Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung .................................................................. 14 ANHANG 1 Quellen- und Literaturverzeichnis 2 Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 3 HPC_2215381_GU.docm ANLAGEN 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 4 HPC_2215381_GU.docm 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Rahmen des Starkregenrisikomanagementkonzepts die Neuanlage eines offenen Gewässerlaufs als Hochwasser (HW)-Schutzgraben. Das Vorha- bengebiet liegt am nördlichen Bebauungsrand der Gemeinde Baindt. Der Graben soll nördlich entlang des bereits fertig erschlossenen/geplanten Baugebiets "Gei- gensack Erweiterung" und am nördlichen Rand des geplanten Wohnbaugebiets "Bühl", östlich der Hirschstraße entstehen (s. Anlage 1.1). Der neue Bachlauf erhält einen mäandrierenden Verlauf mit kontinuierlichem Gefälle, so dass dieser im Falle eines Starkregenereignisses ein gewisses Rückhaltevermögen aufweist und zukünftig das Hochwasserrisiko bzw. das Über- schwemmungsrisiko senkt. Bei den bevorstehenden Erdarbeiten müssen auf einer nicht unerheblichen Fläche bauliche Eingriffe in den natürlichen Boden erfolgen. Deshalb waren auf Anforderung durch das Land- ratsamt Ravensburg eine Untersuchung der bodenkundlichen Verhältnisse (humoser Oberbo- den, kulturfähiger Unterboden und anstehender Untergrund) sowie die Erstellung eines Bo- denschutzkonzepts mit Bodenschutzplan erforderlich. Die HPC AG, Standort Ravensburg, wurde auf Grundlage des Angebots Nr. 1215381 vom 05.11.2022 mit den entsprechenden Untersuchungsmaßnahmen beauftragt. 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes Der humose Ober- bzw. kulturfähige Unterboden erfüllt gem. BBodSchG § 2 [1] in besonde- rem Maße natürliche Funktionen als Lebensgrundlage und Lebensraum, Bestandteil des Na- turhaushalts sowie als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen. Die Böden und Bodenmaterialien unterliegen bei Baumaßnahmen vielfältigen und nachhalti- gen Eingriffen, die bei unsachgemäßem Umgang zu Schäden (Zerstörung des Bodengefüges, Bodenverdichtung, Vernässung) führen können und nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind bzw. nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Deshalb sind Abgrabungen, die Lagerung und Geländeverfüllungen bzw. -andeckungen fachgerecht und mit geeigneten Techniken auszuführen. Auf der Basis von fachlichen und gesetzlichen Regelungen (u. a. BBodSchV [2], Vollzugshilfe zu BBodSchV § 12 [3], DIN 19731 [4], DIN 19639 [5], Leitfäden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub [10], zur Erhaltung fruchtbaren und kulturfähigen Bodenaushub bei Flächeninanspruchnahmen [9] etc.) werden Vorgaben und Maßnahmen be- schrieben, wie mit natürlichem Bodenmaterial schonend umgegangen werden kann und wel- che Ziele (allgemeine Grundsätze für die technische Durchführung der Erdarbeiten, Anlage und Pflege von Oberboden- und Unterbodenmieten, Befahren der Bodenkrume etc.) daraus für das Bauvorhaben abgeleitet werden können. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 5 HPC_2215381_GU.docm Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen können im Wesentlichen folgende Tätigkeiten zu ei- ner nachhaltigen Schädigung bzw. zum Totalverlust von kulturfähigen Bodenmaterialien füh- ren: • Befahrung mit ungeeigneten Fahrzeugen (z. B. Radfahrzeuge) • Erdarbeiten bei ungeeigneter Witterung bzw. ungeeigneten Boden-Feuchteverhältnis- sen • keine oder unsachgemäße Trennung verschiedener Bodenhorizonte • unsachgemäße Lagerung von Bodenmaterialien • unsachgemäßer Wiederauftrag von Bodenmaterialien • Nutzung von Freiflächen als Materiallager, Baustelleneinrichtungsfläche etc. Die wichtigsten und offensichtlichsten Folgen des unsachgemäßen Umgangs mit Böden und Bodenmaterialien ergeben sich aus den erfolgten Störungen des Bodengefüges: • Störungen im Wasserhaushalt durch Verdichtungen (insbesondere im Unterboden) mit der Folge dauerhafter Vernässungen, Verschlämmungen etc. • Störungen im Lufthaushalt durch Verdichtungen mit entsprechenden Auswirkungen auf die organischen und chemischen Umsetzungsprozesse im Boden • Zerstörung von Lebensräumen für Bodenorganismen Insbesondere Gefügestörungen im Unterboden sowohl durch die technische Beeinflussung auf der Fläche als auch bei der Zwischenlagerung sind durch anschließende Meliorations- maßnahmen (z. B. Tieflockern, Drainagen, Einsaat von Tiefwurzlern o. ä.) nicht mehr vollstän- dig reversibel und müssen daher durch geeignete Maßnahmen so weit als möglich vermieden werden. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 6 HPC_2215381_GU.docm 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben In nachfolgender Tabelle sind die allgemeinen Standortdaten für die Untersuchungsfläche zu- sammengestellt: Tab. 1: Allgemeine Standortangaben Parameter Untersuchungsfläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" Lage Zeppelinstraße/Hirschstraße/Sulpacher Straße, Stadt Baindt, Landkreis Ravensburg Morphologie relativ eben im Teilabschnitt Geigensack, schwach bis mittel geneigt im Teilabschnitt Bühl (ca. 5 bis 9 %) Versiegelung/bebaute Fläche unversiegelt, landwirtschaftliche Fläche frühere Nutzung Grünland/Acker aktuelle Nutzung Grünland/Acker künftige Nutzung Hochwasserschutzgraben (Bachmäander) Umfeldnutzung Landwirtschaft, Wohnbaugebiet Wasserschutzgebiete außerhalb Naturschutz-/FFH-Gebiete außerhalb 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Nachfolgend sind die geologischen und bodenkundlichen Rahmendaten zusammengefasst: Tab. 2: Geologische und bodenkundliche Rahmendaten Parameter Ausbaufläche Name/Bezeichnung "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt" geologische Einheit (Geol. Karte 1 : 50.000) Beckensedimente sowie holozäne Abschwemmmassen bodenkundliche Einheit (Bodenkarte 1 : 50.000) Pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig-schluffigen Beckensedi- menten sowie Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 7 HPC_2215381_GU.docm 4 Planerische Eckpunkte In Abstimmung mit dem Planer liegen bei der Baumaßnahme folgende Eingriffsbereiche mit bodenschutzrelevanten Arbeitsprozessen vor (s. dazu auch Bodenschutzpläne, Anlagen 2.1 und 2.2): • Zufahrt: Die Baustellenandienung erfolgt über die bestehenden Hirsch- und Sulpacher Straße jeweils am Westrand des Teilabschnitts Geigensack und Teilabschnitts Bühl. Die Baufelder sind somit weitgehend über bestehende befestigte Straßen erreichbar. Nur an einzelnen Stellen muss eine temporäre Baustellenzufahrt mittels mineralischer Schüttung eingerichtet werden. • Mineralische Baustraßen: Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack wer- den mineralische Baustraßen (Zufahrten zur Fahrtrasse und der BE-Fläche) eingerichtet. Sie dienen der Baustellenandienung sowie dem Transport der separierten Materialien zum vorgesehenen Verwertungsort. Im Bereich der mineralischen Baustraßen wird hu- moser Oberboden abgetragen, ein Vlies mit hoher Reissfestigkeitsklasse (GRK 5) einge- bracht und eine Kies-/Schotterschicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgetragen. Nach Beendigung der Maßnahme werden die mineralischen Baustraßen rückstandsfrei wieder ausgebaut. Das Vlies mit hoher Reißfestigkeit ist hierbei von entscheidender Bedeutung. • Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Gei- gensack: Als Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche dient die Fläche des ge- planten Retentionsbeckens im Westen des Teilabschnitts Geigensack (s. Anlage 2.1). Bei der Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Die Tiefe des Retentionsbeckens im Teilabschnitt Geigensack soll im Endzustand ca. 1 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberbo- den als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmaterial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe gelagert. Später wird es zu einem Substrat aufbereitet (vo- raussichtlich 1 : 1 = humoser Oberboden : Sand) und anschließend als belebte Boden- zone über einer Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken wieder angedeckt. Der Oberboden-Überschuss wird teilweise für die geplante Geländeaufschüt- tung im Teilabschnitt Bühl verwendet. Der Rest des Oberbodenmaterials sowie das Un- terbodenmaterial sind einer externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das Un- tergrundmaterial wird bis zur erforderlichen Beckensohle abgetragen und einer sachge- rechten Entsorgung zugeführt. • Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl: Optional wird im Westen des Teilabschnitts Bühl eine Baustelleneinrichtungs- und Materiallagerfläche ein- gerichtet (s. Anlage 2.2). Auf der Fläche könnte bei Bedarf das Überschussmaterial aus dem neuen Graben (Teilabschnitt Bühl) kurzzeitig bereitgestellt werden. Bei dieser Fläche handelt es sich um eine bestehende Freifläche mit natürlichem Bodenaufbau. Hier soll zuerst der Grasbewuchs kurz gemäht werden. Die Grasnarbe wird dann mit ei- nem Vlies (GRK 5) abgedeckt. Anschließend wird eine lastverteilende Kies-/Schotter- schicht von 0,3 bis 0,4 m Mächtigkeit aufgebracht. Nach Beendigung der Maßnahme wer- den die lastverteilende Schicht und das Vlies rückstandsfrei ausgebaut. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 8 HPC_2215381_GU.docm • Neuer Graben: Entlang des bestehenden Grabens im Bereich Bühl sowie der Verdolung im Bereich Geigensack wird zum Schutz gegen Hochwasser ein neuer offener Graben errichtet. Die Tiefe des Schutzgrabens soll je nach Position ca. 1 m bis 3 m betragen. Hier sind Aushubmaßnahmen erforderlich, die sowohl den humosen Oberboden als auch den kulturfähigen Unterboden sowie das Untergrundmaterial betreffen. Das Oberbodenmate- rial wird temporär in langgezogenen Wallmieten am Südrand des Grabens im Bereich des Teilabschnitts Bühl und am Nordrand im Bereich des Teilabschnitts Geigensack bauzeit- lich gelagert. Die Wallmieten dienen zusätzlich als Abgrenzung des Baufelds gegen die angrenzenden Tabuflächen. Der Ausbau des Unterbodens erfolgt rückschreitend mittels Kettenbagger. Die Grabensohle dient als Fahrtrasse für baustelleninterne Quertransporte und den Abtransport von Überschussmaterial. Es wird nur auf dem Untergrund (Schicht C) gefahren. Soweit möglich, wird das ausgebaute Unterbodenmaterial im Be- reich Bühl mittels Kettenbagger direkt in den zu verfüllenden, parallel verlaufenden, be- stehenden Graben umgelagert. Zudem dient ein Teil des Unterbodens zur Errichtung des Unterboden-Kerns im Bereich der Geländeaufschüttung im Südosten des Teilabschnitts Bühl. Der verbleibende Überschuss wird einer externen bodenfunktionalen Verwertung zugeführt. Anfallendes Untergrundmaterial wird sachgerecht entsorgt. Das seitlich gela- gerte Oberbodenmaterial wird anschließend in der Grabenmulde und an den Böschungen (Grabenflanken) wieder angedeckt. • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl): Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird verfüllt und rekultiviert. Das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens wird zunächst abgetragen und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete entlang des Grabens bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Es dient dort auch als Abgrenzung gegen die rückwärtigen Tabuflächen. Der bestehende Graben soll dann verdolt werden, um bauzeitlich den Wasserabfluss zu gewährleisten. Danach wird er mit dem anfallenden Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben aufgefüllt. Anschließend wird die Fläche mit dem Oberbodenmaterial wieder angedeckt. • Wendestellen: Im Bereich des Teilabschnitts Bühl werden zwei Wendestellen (10 m x 5 m) für den Fahrzeugverkehr (LKW, Traktor mit Kippmulde) eingerichtet, da sonst die Strecke für Rückwärtsfahrten zu groß wird. Zudem dienen die Wendestellen als Aus- weichstellen im Begegnungsverkehr. Im Bereich der Wendestellen wird das Oberboden- material ausgebaut und temporär als Humusmiete stirnseitig zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschließend wird der Unterboden rückschreitend ausbaut und seitlich zur Abgrenzung gegen die Tabuflächen als Wallmie- ten auf dem bestehenden Oberboden mit zuvor kurz geschnittener Grasnarbe bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Die Wendestellen werden abschließend profilgerecht wieder verfüllt und rekultiviert. Abschließend erfolgt eine Wiedereinsaat mit einer boden- stabilisierenden Grünland-Saatmischung. • Geländeaufschüttung: Im Teilabschnitt Bühl soll eine großflächige Geländeaufschüt- tung erfolgen, um großflächig über den Hang abfließendes Wasser abzuwehren und in Richtung des neuen Grabens zu leiten. Im nordöstlichen Randstreifen dieser Fläche wird ein Wall mit einer Höhe von ca. 0,65 m und einer Breite von ca. 1,4 m errichtet. Richtung Südwesten erfolgt eine großflächige Geländeangleichung. Richtung Nordosten verbleibt eine vergleichsweise steile Böschung. Die großflächige Geländeangleichung erfolgt mit überschüssigem Oberbodenmaterial aus der Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Geigensack. Der Wallstreifen im Nordosten wird mit dem Unterbodenma- terial aus dem neuen Graben des Teilabschnitts Bühl aufgebaut und anschließend mit dem zuvor abgetragenen Oberboden wieder abgedeckt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 9 HPC_2215381_GU.docm • Tabuflächen: Es handelt sich um bestehende Freiflächen mit natürlichem Bodenaufbau im Umfeld der baulichen Eingriffsflächen. Diese Flächen werden gegen unzulässige, bau- zeitliche Beeinträchtigungen (z. B. Überfahrung, Verdichtung etc.) geschützt. Dies erfolgt durch langgezogene Oberboden-Wallmieten entlang des Grabens bzw. sonstige Absper- rungen (z. B. Bauzaun). 5 Bodenkundliche Untersuchungen Auf der Untersuchungsfläche wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Datum: 10.02.2022 Umfang: bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand von elf Bohrstockeinsti- chen bis 1 m Tiefe im Bereich des geplanten Schutzgrabens Verfahren: Pürckhauer-Bohrstock Tiefe: ca. 1 m; entsprechend der Länge des Pürckhauer-Bohrstocks, ca. 1 m Ziel Ermittlung des Bodentyps, Erfassung der kulturfähigen Bodenhorizonte Bodenansprache: bodenkundlich, geologisch sowie organoleptisch Dokumentation: Lage der Bohrstockprofile: Anlage 1.2 Die bodenkundliche Bestandsaufnahme anhand der Bohrstocksondierungen erbrachte folgende Ergebnisse (Terminologie nach bodenkundlicher Kartieranleitung [6] bzw. Arbeitshilfe für die Bo- denansprache [7]): Tab. 3: Bodenkundliche Bestandsaufnahme Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P1 – 30 – 60 > 98 Ap M II Gor Ut2 Ut3 Ut2 G1 G1 G1 h4 h2 h0-1 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 3/4 10 YR 4/3 Grünland P2 – 33 – 72 > 100 Ap M II Go Uls Lt2 Tu3 G1 G1 G1 h4 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P3 – 30 – 62 > 94 Ap M II Go Uls Slu Su2 G1 G1 G1 h4 h1-2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 4/3 10 YR 4/4 10 YR 4/6 Acker P4 – 20 – 60 > 97 Ap M II Go Uls Lu Lts G1 G1 G1 h3 h2 h0 c0 c0 c0 feu3 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 4/3 Grünland P5 – 20 – 40 > 100 Ap Gor-M II Gor Ut3 Uls Uls G1 G1 G1 h2 h1 h0 c3.3 c4 c4 feu2 feu2 feu1 10 YR 3/2 10 YR 4/2 10 YR 5/1 Grünland P6 – 20 – 40 – 60 > 100 Ap M M-Go II Gor Ut2 Ut3 Tu3 Tu2 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0-1 h0 c0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/2 10 YR 5/3 2,5 Y 6/2 Grünland Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 10 HPC_2215381_GU.docm Profil Tiefe Hori- zont Boden- art Grob- boden Hu- mus Carbo- nat Feuchte Farbe Nutzung cm P7 – 23 – 53 > 95 Ap M-Go II Gor Ut3 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c2 c3 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/3 2,5 Y 6/2 Grünland P8 – 20 – 60 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P9 – 27 – 55 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut4 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c1-2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/3 10 YR 4/4 10 YR 5/4 Grünland P10 – 30 – 90 > 100 Ap Bt Cv-Sd Ut2 Tu4 Tu3 G1 G1 G1 h2 h1 h0 c0 c0 c2 feu2 feu2 feu2 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/3 Grünland P11 – 10 – 55 – 90 > 100 Ah M-Go II Gor II Gr Lu Lt3 Tu2 St3 G1 G1 G1 G1 h2 h1-2 h0 h0 c0 c0 c0 c0 feu2 feu2 feu3 feu3 10 YR 3/2 10 YR 5/4 10 YR 6/4 10 YR 5/4 Wald Bei den Profilen 1 bis 7 liegt ein Gley-Kolluvisol aus holozänen Abschwemmmassen vor. Die- ser Bodentyp ist durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap-Horizont) folgt zur Tiefe hin ein schwach humoser M-Horizont, welcher sich durch verlagertes Oberbodenmate- rial auszeichnet. Darunter folgt ab ca. 60 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasser- beeinflusster Horizont (II Gor- oder II Go-Horizont) mit Rostflecken und reduzierten Bereichen. Bei den Profilen 8 bis 10 handelt es sich um eine pseudovergleyte Parabraunerde aus tonig- schluffigen Beckensedimenten. Dem ca. 20 bis 30 cm mächtigen, humosen Pflughorizont (Ap- Horizont) folgt ein schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont) mit einer Mäch- tigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm. Darunter folgt ab ca. 55 bis 90 cm unter der Geländeober- fläche ein wasserstauender Untergrundhorizont (Cv-Sd-Horizont). Beim Profil 11 (Waldbereich) handelt es sich um einen Kolluvisol-Gley. Dieser Bodentyp ist, wie bei den Profilen 1 bis 7, durch sedimentiertes Oberbodenmaterial vom angrenzenden Hangbereich beeinflusst und enthält ab ca. 10 cm Tiefe einen schwach humosen M-Go-Hori- zont. Darunter folgt ab ca. 55 cm unter der Geländeoberfläche ein grundwasserbeinflusster Horizont mit Rostflecken (II Gor-Horizont) und ab ca. 90 cm Tiefe ein reduzierter II Gr-Hori- zont. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 11 HPC_2215381_GU.docm Zur Vereinfachung der komplexen bodenkundlichen Horizontansprache dient im Hinblick auf die bautechnische Trennung der Schichten zusammenfassend folgende Gliederung: Schicht A: humoser Oberboden: - Pflughorizont, Mächtigkeit ca. 20 bis 30 cm (ausgenommen Waldbereich mit ca. 10 cm Mächtigkeit), verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht B: kulturfähiger Unterboden: - schwach humoser M- oder M-Go-Horizont, Mächtigkeit zwischen 20 und 40 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich - schwach humoser Tonanreicherungshorizont (Bt-Horizont), Mächtigkeit zwischen ca. 30 und 60 cm, verdichtungs- und witterungsempfindlich Schicht C: Untergrund: - grundwasserbeeinflusster (II Gor-, II Go- oder II Gr-Horizont) oder wasser- stauender Horizont (Cv-Sd-Horizont) unterhalb der kulturfähigen Schichten ab ca. 60 cm Tiefe, verdichtungs- und witterungsempfindlich Da es sich hier hauptsächlich um einen Auebereich handelt, ist kleinräumig mit stark variie- renden Mächtigkeiten der einzelnen Schichten zu rechnen. Sie sind nach optischen Kriterien im Zuge der Bauarbeiten den jeweiligen Schichten zuzuordnen. Die humosen Oberböden (Schicht A), der kulturfähige Unterbodenhorizont (Schicht B) sowie der Untergrund (Schicht C) sind aufgrund ihres hohen Ton- und/oder Schluffgehalts verdich- tungs- und damit witterungsempfindlich. Insoweit besteht eine starke Abhängigkeit von den aktuellen Witterungs- und Bodenfeuchteverhältnissen während der Erdarbeiten. Gemäß DIN 19639 ergeben sich für die vorliegenden Böden folgende Einschränkungen: Tab. 4: Abhängigkeit der Erdarbeiten von den aktuellen Bodenfeuchte-Verhältnissen Kosistenz- bereich Bodenfeuchte Befahrbarkeit Bearbeitbarkeit Verdichtungs- empfindlichkeit ko1 fest feu1 trocken optimal optimal gering ko2 halbfest feu2 schwach feucht gegeben optimal mittel ko3 steif feu3 feucht eingeschränkt (je nach Einsatzgeräten) eingeschränkt (je nach Rieselfähigkeit) hoch ko4 weich feu4 sehr feucht nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig hoch ko5 breiig feu5 nass nur mit Schutz- maßnahmen nicht bearbeitbar, unzulässig extrem Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 12 HPC_2215381_GU.docm Es ist ersichtlich, dass Erdarbeiten lediglich bei trockenen und schwach feuchten Bodenver- hältnissen durchgeführt werden sollten. Bei feuchten Bodenverhältnissen sind Einschränkun- gen gegeben, die zu Erschwernissen führen können (eingeschränkte Bearbeitbarkeit und Be- fahrbarkeit, ggf. Lastverteilungsmaßnahmen, Einsatz spezieller Geräte etc.). 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen Für die kulturfähigen Bodenmaterialien kann unter Berücksichtigung der planerischen Rah- menbedingungen und der bodenkundlichen Bestandsaufnahme eine überschlägige Mengen- bilanzierung erstellt werden. Dabei wurde zusammenfassend von folgenden Annahmen aus- gegangen: • Lager-/BE-Fläche (späterer Retentionsbeckenbereich) - Fläche ca. 5.500 m² - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.650 m³ - Wiederauftrag Oberboden als belebte Bodenzone: ca. 830 m³ (Zumischung von 1/1 Fremdmaterial im Zuge der Substratherstellung für die bewachsene Bodenzone) - Oberbodenüberschuss: Angleichung im Bereich der Geländeaufschüttung (Teilab- schnitt Bühl) - kulturfähige Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.650 m³ (teilweise Auftrag im Bereich der Gelände- aufschüttung), sonst: externe bodenfunktionale Verwertung) • Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack - Länge ca. 410 m - Breite Sohle ca. 4,5 bis 10,4 m, durchschn. ca. 7,5 m - Breite GOK ca. 5,5 bis 12 m, durchschn. ca. 8,8 m - Tiefe ca. 1,3 bis 2,5 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 1.100 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,3 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 1.100 m³ (410 m x 8,8 m x 0,3 m) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 13 HPC_2215381_GU.docm Teilabschnitt Bühl - Länge ca. 220 m - Breite Sohle ca. 3,5 bis 4 m, durchschn. ca. 3,8 m - Breite GOK ca. 8 bis 11 m, durchschn. ca. 9,5 m - Tiefe ca. 1 bis 3 m, durchschn. ca. 2 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 520 m³ (220 m x 9,5 m x 0,25 m) - Wiederauftrag Oberboden ca. 520 m³ (Grabensohle sowie Böschungsgestaltung, ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,35 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 730 m³ (220 m x 9,5 m x 0,35 m) • Bestehender Graben (Teilabschnitt Bühl) - Länge ca. 170 m - Breite Sohle ca. 0,5 bis 1 m, durchschn. ca. 0,75 m - Breite GOK ca. 2 bis 6 m, durchschn. ca. 4 m - Tiefe ca. 0,4 bis 1,4 m, durchschn. ca. 0,9 m - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden (Grabensohle plus Böschung) ca. 140 m³ (170 m x 4 m x 0,2 m) - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau des Unterboden-Materials: ca. 200 m³ (Auf- tragsmächtigkeit 0,3 m) - Auftragsvolumen Unterboden ca. 260 m³ (170 m x 2,5 m x 0,6 m) • Wendestellen - Fläche ca. 10 m x 5 m (ohne Böschung), ca. 100 m² (2 Wendestellen) - Oberboden-Mächtigkeit ca. 0,25 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 25 m³ - Wiederauftrag Oberboden: ca. 25 m³ (ausgeglichene Bilanz) - Unterboden-Mächtigkeit ca. 0,4 m - Abtragsvolumen Unterboden ca. 40 m³ - Wiederauftrag Unterboden: ca. 40 m³ (ausgeglichene Bilanz) • Geländeaufschüttung nordöstlicher Wallstreifen - Länge ca. 120 m - Breite ca. 1,4 m - Fläche ca. 170 m² - Oberbodenmächtigkeit ca. 0,2 m - Abtragsvolumen Oberboden ca. 35 m³ - Wiederauftrag Oberboden nach Einbau Unterboden-Material: ca. 35 m³ (ausgegli- chene Bilanz) - Unterbodenauftrag Wall; durchschn. Einbauhöhe ca. 0,5 m - Auftragsvolumen Unterboden ca. 90 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 14 HPC_2215381_GU.docm südwestliche Flächenangleichung - Fläche ca. 2.500 m² - kein Abtrag von Ober- und Unterboden - Auftragsvolumen Oberboden ca. 500 m³ (durchschn. Auftragsmächtigkeit 0,2 m) Für die C-Materialien wurde keine Mengenbilanz erstellt, da sie als nicht kulturfähiger Unter- grund eingestuft werden und insoweit für sie die Vorgaben des vorliegenden Bodenschutz- konzepts und -plans nicht gelten. Unabhängig davon sind ggf. anderweitige Anforderungen (z. B. abfallwirtschaftliche Haufwerksdeklaration) zu berücksichtigen. 6.2 Bilanz Aus den obigen Annahmen ergeben sich überschlägig die in nachfolgender Tabelle darge- stellten Mengen (in m³ fester Masse). Tab. 5: Überschlägige Mengenbilanzierung Bereich Humoser Oberboden Schicht A Kulturfähiger Unterboden Schicht B Ausbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 1.650 m³ 1.100 m³ 520 m³ 140 m³ 25 m³ 35 m³ 0 m³ 3.470 m³ 1.650 m³ 1.100 m³ 730 m³ 0 m³ 40 m³ 0 m³ 0 m³ 3.520 m³ Einbau Lager-/BE-Fläche (später Retentionsbecken) Neuer Graben Teilabschnitt Geigensack Neuer Graben Teilabschnitt Bühl Bestehender Graben Wendestellen Geländeaufschüttung (nordöstlicher Wallstreifen) Geländeaufschüttung (südwestliche Flächenangleichung) Gesamt (m³ feste Masse) 830 m³ 1.100 m³ 520 m³ 200 m³ 25 m³ 35 m³ 500 m³ 3.210 m³ 0 m³ 0 m³ 0 m³ 260 m³ 40 m³ 90 m³ 0 m³ 390 m³ Überschuss Gesamt (m³ feste Masse) 260 m³ 3.130 m³ Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 15 HPC_2215381_GU.docm Für das humose Oberbodenmaterial (Schicht A) bestehen vor Ort Verwertungsmöglichkeiten im Rahmen der Gestaltung der Grabensohlen und Böschung des neuen Grabens. Außerdem wird der Oberbodenmaterial-Überschuss aus dem Retentionsbeckenbereich im Rahmen der großflächigen Geländemodellierung im Teilabschnitt Bühl verwendet. In der Summe verbleibt ein rechnerischer Überschuss von überschlägig ca. 260 m³ (feste Masse). Das Material kann baugebietsintern als Reserve für Restmodellierungen eingesetzt werden oder ist einer sachgerechten externen bodenfunktionalen Verwertung zuzuführen. Das kulturfähige Unterbodenmaterial (Schicht B) fällt hauptsächlich im Bereich des neuen Grabens und des späteren Retentionsbeckens an. Das Unterbodenmaterial wird teilweise im Rahmen der Verfüllung des bestehenden Grabens sowie im Kern des Wallstreifens im Gelän- deaufschüttungsbereich des Teilabschnitts Bühl verwendet. Der Überschuss an kulturfähigem Unterbodenmaterial (ca. 3.130 m³) ist durch den Auftragnehmer (AN) einer externen boden- funktionalen Verwertung zuzuführen. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen (z. B. Anlieferung in einer Kiesgrube mit dortiger sachgerechter Mietenlagerung bis zur Ver- wertung im Bereich der Rekultivierungsschicht). Das bloße Verfüllen – z. B. in einer Kiesgrube – ist nicht zulässig. Da der Boden der bestehenden Flächen heterogen aufgebaut ist, können die angenommenen Mengen von den tatsächlichen vorzufindenden Verhältnissen abweichen. Wir empfehlen da- her, im Rahmen einer bodenkundlichen Baubegleitung sowohl die Zuweisung der Aushubma- terialien zu den entsprechenden Schichten als auch den Einbau und die Verwertung/Entsor- gung zu überwachen und zu dokumentieren. 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit Zur Vermeidung der Schädigung kulturfähigen Bodenmaterials beim Umgang mit techni- schem Gerät (Ausbau, Zwischenlagerung, Transport, Aufbringung) sind allgemeine Vorgaben aus verschiedenen Regelwerken und Merkblättern zu beachten [4], [5], [9], [10], [14]. Dies bedeutet im vorliegenden Fall: • Erdarbeiten mit kulturfähigen Bodenmaterialien (Schicht A – humoser Oberboden, Schicht B – kulturfähiger Unterboden) nur bei ausreichend trockener Witterung und aus- reichend abgetrockneten Böden, soweit das Material der Wiederherstellung einer Boden- funktion i. S. d. BBodSchG [1] dient. • sorgfältige Trennung des humosen Oberbodens (Schicht A) vom kulturfähigen Unterbo- den (Schicht B) und ggf. vom Ausgangssubstrat (Schicht C); keine Vermischung der Schichten • Vor Abtrag des Oberbodens mähen und einfräsen der Grasnarbe. • Vermeidung von Verdichtungen und dadurch bedingte Gefügeveränderungen und Ver- nässungen beim Aushub, bei der Zwischenlagerung und bei der Aufbringung • Kein Befahren von verbleibenden Freiflächen; unvermeidliche Überfahrung nur mit Fahr- zeugen geringer Bodenpressung (Kettenfahrzeuge, Radfahrzeuge nur in Verbindung mit geeigneten Matratzen). Dies gilt für Abtrags- und Auftragsflächen. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 16 HPC_2215381_GU.docm • Schutz von angrenzenden Flächen/Baufeldern/Tabuflächen gegen Überfahrung durch langgezogene Oberboden-Wallmieten, ggf. geeignetes Absperrmaterial (z. B. Bauzaun; Flatterband ist ungeeignet). • Mächtigkeit von Oberbodenmieten max. 2 m zur Sicherstellung einer ausreichenden Durchlüftung und Entwässerung zum Erhalt des Bodengefüges und des Bodenlebens • Mächtigkeit von Unterbodenmieten max. 3 m • trapezförmige Profilierung und Glättung von Ober- und Unterbodenmieten zur Vermei- dung von witterungsbedingter Vernässung • keine Befahrung von Oberboden- und Unterbodenmieten zur Vermeidung von Verdich- tungen und Gefügeschäden • kein Abstellen von Gerätschaften und Baumaterialien auf Bodenmieten • Einsaat aller Oberbodenmieten bei einer Lagerungsdauer von mehr als zwei Monaten mit einer Blühmischung (z. B. Luzerne, Phacelia und/oder Gelbsenf) zum Erhalt des krüme- ligen Gefüges und zur Vermeidung von Vernässung bzw. Verunkrautung • Minimierung der Flächenbefahrung und maximale Reduktion der Transportstrecken, Ein- satz von Kettenbaggern mit langstieligen Löffeln; Verzicht auf Raupen aller Art • maximale Gesamt-Mächtigkeit beim flächigen Wiederauftrag von humosem Oberboden: 0,4 m (inkl. ggf. bestehender Oberbodenschicht) 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen Nachfolgend ist die Vorgehensweise für die einzelnen Eingriffsbereiche beschrieben. Die allgemeinen Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit von Böden sind zu beachten (Kapitel 7.1). Insbesondere betrifft dies die Witterungs- und Bodenfeuchteverhält- nisse, sachgerechte Anlage und Pflege von Bodenmieten sowie den Verzicht auf Zwischen- befahrungen. Dies gilt an der Ausbaustelle ebenso wie an den Verwertungsstellen. 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack Als Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche (später Retentionsbecken) ist eine freie, bisher unbefestigte Fläche vorgesehen. Die Errichtung des Retentionsbeckens erfolgt von der Sulpacher Straße über eine mineralische Baustraße. Es fällt Material aus den Schichten A, B und C an. Bei der bautechnischen Umset- zung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abmähen des Bewuchses • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A) mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbodens (rückschreitendes Arbeiten), ggf. mehrmaliges Umset- zen, Bereitstellung des Oberbodens in langgezogenen Oberboden-Wallmieten am Flä- chenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche). Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 17 HPC_2215381_GU.docm • Rückschreitender Ausbau vom Unterbodenmaterial mittels Kettenbagger, ggf. zwischen- zeitliche baufeldinterne Bereitstellung im Bereich der Lagerfläche oder direktes Verladen und externe bodenkundliche Verwertung z. B. im Rahmen von Rekultivierungsmaßnah- men; es gelten die allgemeinen Anforderungen zum Umgang mit kulturfähigem Unterbo- denmaterial (s. o.). Es ist der Nachweis einer bodenfunktionalen Verwertung zu erbrin- gen. • Ausbau und sachgerechte Entsorgung des natürlichen Untergrundmaterials (Schicht C) • Befahrung und Materialtransporte mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C, ggf. streifenför- mige Vorgehensweise • bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüt- tung in Teilabschnitt Bühl • Wiederandeckung des in der Wallmiete bereitgestellten und substrataufbereiteten Oberbodens als belebte Bodenzone über der Kies-Filterschicht in der Beckensohle und an den Beckenflanken mittels Kettenbagger, keine Raupen • externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Ober- und Unterbodens mit entsprechendem Nachweis durch die bauausführende Firma 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl Die optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche des Teilabschnitts Bühl wird über die Zep- pelinstraße erreicht. Hier ist im Bedarfsfall wie folgt zu verfahren: • Abmähen des Aufwuchses • Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 • Vor-Kopf-Schüttung einer Kies-/Schottertragschicht mind. 0,3 m mächtigen Schotter- schicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht und Entfernung des Vlieses • bei Bedarf Lockern des Oberbodens mittels landwirtschaftlichen Geräts und Neueinsaat nach Rücksprache mit der bodenkundlichen Baubegleitung (BBB) 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens Der Aushub des neuen Grabens erfolgt mittels langstieligem Kettenbagger. Der Abtrag ist rückschreitend und kleingliedrig abschnittsweise – entsprechend der Reichweite des Baggers – durchzuführen. Die kulturfähigen Bodenmaterialien werden horizontiert gemäß den boden- kundlichen Horizonten (Schicht A, B) abgetragen. Der Oberboden wird in langgezogenen Mie- ten entlang des neuen Grabens (auf der Nordseite im Teilabschnitt Geigensack und auf der Südseite im Teilabschnitt Bühl) auf kurzgeschnittener Grasnarbe zur Abgrenzung gegen Ta- bufläche bereitgestellt. Schicht B des Teilabschnitts Bühl (Unterbodenmaterial) wird zur Ver- füllung des bestehenden Grabens benutzt. Schicht C (Untergrundmaterial) wird direkt abtrans- portiert oder im Bodenlager kurzfristig bereitgestellt. Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 18 HPC_2215381_GU.docm Die Befahrung mit Radfahrzeugen (z. B. zum Abtransport von Überschussmaterial) erfolgt ausschließlich in der Grabensohle/Fahrtrasse auf dem Untergrundmaterial (Schicht C). Im Westen des Teilabschnitts Geigensack (Abschnitt westlich der Sulpacher Straße) wird der bereits bestehende Graben neu modelliert. Hier wird das Oberbodenmaterial des bestehen- den Grabens zuerst ausgebaut und temporär als langgezogene, wallartige Humusmiete ent- lang des Grabens (nordseitig) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Der Bodenausbau er- folgt vom Oberboden der Wiesenfläche nördlich des Grabens aus mittels Kettenbagger. Der bestehende Graben im Teilabschnitt Bühl wird mit dem kulturfähigen Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben verfüllt. Dafür wird das Oberbodenmaterial des bestehenden Grabens zuerst mittels Kettenbagger ausgebaut und temporär als langgezogene Oberboden-Wallmiete entlang des Grabens (auf der Nordseite) bis zur Wiederandeckung bereitgestellt. Anschlie- ßend erfolgt die Verlegung einer Drainageleitung im Bereich des alten Grabens zur bauzeitli- chen Wasserableitung. Danach wird der alte Graben mit Unterbodenmaterial aus dem neuen Graben durch direkte Umlagerung mittels Kettenbagger verfüllt. Der kulturfähige Zustand der Bodenmaterialien muss erhalten bleiben, daher darf nicht verdichtet eingebaut werden. Eine Befahrung der eingebauten Materialien ist daher nicht zulässig. Die Bodenmaterialien werden rückschreitend schichtweise (zuerst Schicht B, dann Schicht A) mittels Kettenbagger klein- gliedrig (ggf. streifenförmig) verteilt und mittels Glattlöffel moderat angedrückt. Bei der bautechnischen Umsetzung sind aus bodenkundlicher Sicht folgende Arbeitsschritte zu beachten: • rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen des neuen und bestehenden Grabens mittels Kettenbagger (Schicht A) • Bereitstellung des humosen Oberbodens in langgezogenen Oberbodenmieten entlang des neuen Grabens bis zur Wiederandeckung auf kurzgeschnittener Grasnarbe ohne vor- herigen Oberbodenabtrag (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) • rückschreitender Abtrag des kulturfähigen Unterbodens (Schicht B) im Bereich des neuen Grabens mittels Kettenbagger • bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens im Rahmen der Verfüllung des bestehen- den Grabens im Teilabschnitt Bühl, direkte Umlagerung und Einbau mittels Kettenbagger; moderate Andrücken mittels Baggerschaufel • externe bodenfunktionale Verwertung des Unterboden-Überschussmaterials mit entspre- chendem Nachweis (keine bloße Verkippung) • keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C im Bereich der Grabensohle • rückschreitender Abtrag des Untergrunds (Schicht C) im Bereich des neuen Grabens so- wie des bestehenden Grabens im Westen des Teilabschnitts Geigensack mittels Ketten- bagger; Abtransport über Zeppelinstraße (Teilabschnitt Bühl) und Sulpacher Straße (Teil- abschnitt Geigensack) • Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich des verfüllten Grabens im Teilabschnitt Bühl mittels Kettenbagger • Wiederandeckung des Oberbodens im neuen Graben mittels Kettenbagger • rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin • Wiederansaat mit geeigneter, bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 19 HPC_2215381_GU.docm 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen Am Ost- und Westrand des Teilabschnitts Geigensack werden mineralische Baustraßen für die Baumaßnahmen eingerichtet. Hier ist wie folgt zu verfahren: • Abtrag des humosen Oberbodens (Schicht A), seitliche Bereitstellung auf einer Oberbo- den-Wallmiete auf dem bestehenden Bodenaufbau • Abdeckung des Unterbodens (Schicht B) mit einem GRK 5-Vlies (seitlicher Vliesüber- stand mind. 0,5 m) und einer mind. 0,3 m mächtigen Schotterschicht, bei Kiesschüttung mind. 0,4 m Mächtigkeit • nach Beendigung der Maßnahme rückstandsfreier Ausbau der lastverteilenden Schicht, Entfernung des Vlieses und Wiederandeckung des Oberbodens 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche Im Südosten des Teilabschnitts Bühl soll zur Abweisung von Hangwasser eine großflächige Ge- ländeaufschüttung erfolgen. Bei der bautechnischen Umsetzung sind folgende Arbeitsschritte zu beachten: • Abernten des Bewuchses und Fräsen der Grasnarbe • Abtrag des bestehenden humosen Oberbodens (Schicht A) im Bereich des nordöstlichen Wallstreifens mittels Kettenbagger vom Oberboden aus ohne Befahrung des Unterbo- dens (rückschreitendes Arbeiten), kurzzeitige seitliche Bereitstellung des Oberbodens in Wallmieten nordöstlich des Wallstreifens • Einbringen des kulturfähigen Unterbodens aus dem neuen Graben im Wallstreifen mittels Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen). Der Materialtransport muss ggf. unter Ein- satz lastverteilender Systeme erfolgen (z. B. Baggermatratzen). Verdichtungen der kul- turfähigen Schichten sind durch den Einsatz entsprechender Maschinen (z. B. Schlepper mit landwirtschaftlichen Kippmulden, Raupendumper) bzw. durch Ausführung bei ausrei- chend trockenen Witterungs- und Bodenverhältnissen (ko1/2 gem. DIN 19639) zu verhin- dern. • moderates Andrücken des Unterbodenmaterials mittels Baggerschaufel; keine techni- sche Verdichtung • Wiederandeckung des bereitgestellten Oberbodens • großflächiger Auftrag des humosen Oberbodens aus dem späteren Retentionsbecken (Teilabschnitt Geigensack) im Bereich der Angleichungsfläche mittels Kettenbagger, keine Raupen • Für den Antransport des Oberbodens gelten dieselben Vorgaben wie für den Unterboden im Bereich des Wallstreifens (s. o.). • Verbindung der Oberbodenschichten (anstehender und aufgetragener Oberboden) mit- tels Grubber im Bereich der großflächigen Angleichungsfläche • Ansaat auf der gesamten Fläche mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodensta- bilisierung Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 20 HPC_2215381_GU.docm 8 Schlussbemerkungen Aufgrund des orientierenden Untersuchungscharakters und natürlicher oder anthropogener Heterogenitäten sind kleinräumige Abweichungen von den beschriebenen örtlichen Verhält- nissen nicht auszuschließen. Daher sind generell eine sorgfältige Überwachung der Arbeiten sowie eine laufende Überprü- fung der angetroffenen Verhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und Fol- gerungen im Gutachten erforderlich. Bei Erdarbeiten ist deshalb sorgfältig auf Auffälligkeiten zu achten und in Zweifelsfällen der Gutachter hinzuzuziehen. Für Fragen zur weiteren Planung und Ausführung stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. HPC AG Dipl.-Geogr. Martin Böhm Dr. Anna Georgiadis Stellv. Standortleiter Projektbearbeiterin BODENKUNDLICHER BAUBEGLEITER (ZERTIFIZIERT DURCH BUNDESVERBAND BODEN/UNIVERSITÄT OSNABRÜCK) Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 21 HPC_2215381_GU.docm Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998. BGBl. I Nr. 16 S. 502 [2] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) [3] LABO Ad-hoc-Unterausschuss: Vollzugshilfe zu §12 BBodSchV, Stand 11.09.2002 [4] DIN 19731: Verwertung von Bodenmaterial, 1998-05, Berlin [5] DIN 19639: Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben, 09/2019, Berlin [6] Bodenkundliche Kartieranleitung, 5. verbesserte und erweiterte Auflage, Hannover 2005 [7] Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Hrsg.: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Hannover 2009 [8] Landesanstalt f. Umweltschutz Baden-Württemberg (2001): „Boden nutzen, Böden schützen“ [9] Umweltministerium Baden-Württemberg: „Erhaltung des fruchtbaren Bodens fruchtba- ren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahmen – Reihe Luft-Boden-Ab- fall, Heft 10 [10] Umweltministerium Baden-Württemberg: Leitfaden zum Schutz der Böden beim Auftrag von kultivierbarem Bodenaushub – Reihe Luft-Boden-Abfall, Heft 28 [11] LUBW-Leitfaden: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Würt- temberg: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit, Leitfaden, Bodenschutz 23, Karlsruhe 2010 [12] Umweltministerium Baden-Württemberg: Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 (GABl. Nr. 4, 2007, S. 172), deren Geltungsdauer gemäß Bekanntmachung vom 30. Oktober 2019 (GABI. Nr. 10, 2019, S. 331) bis 31. Dezember 2021 verlängert worden ist, gilt über diesen Zeitpunkt hinaus bis zum Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverord- nung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Än- derung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung (BGBl. 2021 Teil I Nr. 43, S. 2598) am 1. August 2023 (GABl. Nr. 12, S. 516) [13] Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Schweiz): Bodenschutz beim Bauen, Bern 2001 [14] Bundesverband Boden (Hrsg.): Bodenkundliche Baubegleitung BBB-Leitfaden für die Praxis. BVB-Merkblatt Bad 2. Berlin 2013 Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 22 HPC_2215381_GU.docm Glossar (Liste häufig im Bodenschutz verwendeter Begriffe): Braunerde durch Verwitterung und Verbraunung entstandener Boden, der sich durch ein A-Bv-C(v)-Profil auszeichnet Bodenart Korngrößenzusammensetzung des Feinbodens, wird als Sand, Schluff, Ton, Lehm gem. KA 5 beschrieben Bodenform Benennung eines Bodens unter Nennung des Bodentyps und des Ausgangs- substrats Bodengefüge erkennbare räumliche Anordnung der festen Bodenbestandteile einschließlich der zugehörigen Hohlräume Bodenmatrix feste Bestandteile des Bodens ohne Porenraum Bodenprofil zweidimensionaler Vertikalschnitt durch einen Boden, an dem Horizontaufbau und Schichtung erkennbar sind Bodenschätzung amtliche Schätzung der natürlichen Ertragsfähigkeit des Bodens durch die Fi- nanzverwaltung Bodenskelett Grobboden, Bodenanteile in einer Körnung > 2 mm Durchmesser Bodenfunktion Leistung des Bodens als Teil von Ökosystemen für Mensch und Umwelt auf- grund seiner Eigenschaften Bodentyp anhand des Profilaufbaus und der Horizonteigenschaften definierte Bezeich- nung für einen Boden unter Berücksichtigung bodengenetischer Aspekte C-Horizont mineralischer Untergrundhorizont; Gestein, das unter dem Solum liegt Feinboden Bodenmatrix < 2 mm Korndurchmesser geogen natürlich bzw. geologisch bedingt, d. h. von menschlichen Aktivitäten unabhän- gig, z. B. bestimmte Metallgehalte in Böden Grobboden Bodenmatrix > 2 mm Korndurchmesser Gley Bodentyp, der sich durch Grundwassereinfluss auszeichnet. Über einem ge- bleichten, grundwassererfüllten Reduktionshorizont an der Basis ist ein rostfle- ckiger Oxidationshorizont entwickelt. Die Stoffverlagerung von Eisen- und Mangan erfolgt mit dem Kapillarwasseraufstieg aus dem Gr-Horizont in den Go-Horizont. A-Go-Gr(-C)-Profil. Humus Gesamtheit aller im und auf dem Mineralboden befindlichen abgestorbenen pflanzlichen und tierischen Substanzen und deren organische Umwandlungs- produkte sowie durch anthropogene Tätigkeiten eingebrachte organische Stoffe Humusform Erscheinungsform der organischen Substanz, Systematisierung in Humusfor- men wie Mull, Moder, Rohhumus je nach Zersetzungsgrad Kolluvium durch Akkumulation von erodiertem, humosem Oberbodenmaterial an Unter- hängen, Flachstellen, Senken oder Talauen entstandener Boden; Horizontbe- zeichnung für akkumuliertes Oberbodenmaterial: M-Horizont Lehm Korngrößengemenge aus den Körnungen Sand, Schluff, Ton Lysimeter Gerät zur Ermittlung von Bodenwasserhaushaltsgrößen (Versickerungsrate, Verdunstung) und zur Beprobung von Bodensickerwasser Mutterboden Begriff aus dem BauGB; wird dort zur Bezeichnung von Oberboden verwendet Oberboden mineralischer Bodenhorizont mit Akkumulation organischer Substanz und/oder Verarmung an mineralischer Substanz Organische Auflage organische Substanz, die der Mineralbodenoberfläche aufliegt Projekt-Nr. 2215381 "Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt", Landkreis Ravensburg – Bodenschutzkonzept und -plan – 23 HPC_2215381_GU.docm Parabraunerde Bodentyp, durch Tonverlagerung innerhalb des Bodenprofils geprägt; A-Al-Bt- C(v)-Profil. Al-Horizont: Tonauswaschungshorizont (lessiviert), Bt-Horizont: Tonanreicherungshorizont Pelosol Bodentyp, der sich aus Gestein mit sehr hohem Gehalt an Ton entwickelt; A-P-C(v)-Profil; P-Horizont sehr stark tonhaltig Podsol Bodentyp, der bei sehr sauren Standortbedingungen entstehen kann und einen gebleichten Auswaschungshorizont für Aluminium und Sesquioxide im Ober- boden und einen oft rostbraun bis schwarzbraun gefärbten Anreicherungsho- rizont im Unterboden aufweist. A-Ae-Bsh-C-Profil Pseudogley durch Stauwasser beeinflusster Bodentyp; A-Sw-Sd-C-Profil; zeichnet sich durch einen gebleichten, wasserleitenden Sw-Horizont (Reduktion) über einem rostfleckigen wasserstauenden Sd-Horizont (Oxidation) aus Ranker Bodentyp mit einem A-C(v)-Bodenprofil; Rohboden auf silikatischem Aus- gangsgestein; unter dem humosen Oberboden steht das (verwitterte) Aus- gangsgestein an. Kein oder nur ein geringmächtiger B-Horizont vorhanden. Sand Kornfraktion mit 0,063 - < 2 mm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Schluff Kornfraktion 2 - 63 µm; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestand- teil Solum über dem unverwitterten oder schwach verwitterten Teil des Gesteins liegen- der Teil des Bodens Sorption Sammelbezeichnung für Vorgänge, die zu einer Anreicherung eines Stoffs in- nerhalb einer Phase oder auf einer Grenzfläche zwischen Phasen führen Substrat mineralische und organische Festsubstanz des Bodens Ton Kornfraktion mit < 2 µm Korndurchmesser; Bodenart mit Partikeln dieser Größe als Hauptbestandteil Unterboden unterer, meist humusärmerer bis humusfreier Teil des Solums zwischen Ober- boden und Untergrund, je nach Bodentyp B-, P-, S-, G-, M-Horizonte, wichtiger Träger von Bodenfunktionen Untergrund Bereich unterhalb des Unterbodens, durch Verwitterung und Bodenbildung nicht oder nur schwach beeinflusstes Gestein unter dem Solum Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 1 Planunterlagen 1.1 Übersichtslageplan, Maßstab 1 : 25.000 1.2 Lageplan der beprobten Flächen, Maßstab 1 : 1.500 5299895 32 T 54 93 73 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -1 .d w g Pf ad : Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.1 A4 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Übersichtslageplan 1.1 1 : 25.000 2215381 Plangröße [mm]: 210x297 22.02.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 N Lage des Standorts P 11 P 10 P 9 P 8 P 7 P 6 P 5 P 4 P 3 P 2 P 1 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _1 -2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: bodenkundliche ProfileP 1 - 11 N 30 60 90 120 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 1.2 A3 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Lageplan der beprobten Flächen 1.2 1 : 1.500 2215381 Plangröße [mm]: 420x297 17.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 Vorlage_Trennblätter_NL_Rottenburg (26).docm ANLAGE 2 Bodenschutzpläne 2.1 Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack, Maßstab 1 : 500 2.2 Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl, Maßstab 1 : 500 Bodenschutzmaßnahmen Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens (Schicht A) - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten am Flächenrand auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des bestehenden Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens; Transport mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C (Untergrund), ggf. streifenförmiger Abtrag - bodenfunktionale Verwertung des Oberbodens (Teil) im Bereich der Geländeaufschüttung in Teilabschnitt Bühl - externe bodenfunktionale Verwertung des Unterbodens - Wiederandeckung des Oberbodens (Teil) als belebte Bodenzone über Kies-Filterschicht in der Beckensohle und den Beckenflanken - externe bodenfunktionale Verwertung des überschüssigen Oberbodens Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens N 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Geigensack 2.1 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 841x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, später Retentions-Filterbecken mit belebter Bodenzone und Kies-Filterschicht mineralische Baustraße Baustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Bodenschutzmaßnahmen Wendestellen - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens - Oberbodenlagerung in Wallmieten (seitlich zur Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - seitliche Unterbodenlagerung auf Wallmieten (Aufstandsfläche: bestehender Oberboden mit kurz geschnittener Grasnarbe) - Befahrung mit Radfahrzeugen nur auf Schicht C - profilgerechtes Wiederandecken von Unterboden und Oberboden - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung mittels Kettenbagger Bodenschutzmaßnahmen optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche - Bewuchs kurz mähen - Abdeckung der Grasnarbe mit Geotextil GRK 5 - Vor-Kopf-Schüttung Kies-/Schottertragschicht ohne vorherigen Oberbodenabtrag - rückschreitender Wiederausbau der Tragschicht und des Geotextils rückstandsfrei - ggf. Lockerung des Oberbodens mit landwirtschaftlichem Gerät Bodenschutzmaßnahmen Geländeaufschüttung - Fräsen der Grasnarbe auf der Gesamtfläche - temporärer Abtrag des bestehenden Oberbodens im nordöstlichen Streifen - kurzzeitige seitliche Oberbodenlagerung in Wallmieten - Einbringen des kulturfähigen Unterbodens im nordöstlichen Streifen mittels - moderates Andrücken des aufgetragenen Unterbodens mittels Baggerschaufel; Kettenbagger (ggf. mehrmaliges Umsetzen) - Wiederauftrag des humosen Oberbodens - Wiederansaat mit geeigneter Grünland-Saatmischung zur Bodenstabilisierung Bodenschutzmaßnahmen bestehender Graben - rückschreitender Abtag des bestehenden Oberbodens mittels Kettenbagger - Oberbodenlagerung seitlich in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - Verfüllung des bestehenden Grabens mit dem Unterboden-Material aus - moderates Andrücken des Unterbodens mittels Baggerschaufel; keine maschinelle Verdichtung - Wiederandeckung des Oberbodens im Bereich mittels Kettenbagger - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung dem neuen Graben (Auffüllstreifen) für den Unterboden mittels Kettenbagger - Materialantransport ggf. über lastverteilende Plattensysteme keine maschinelle Verdichtung - großräumige Geländeangleichung durch zusätzlichen Oberbodenauftrag - Einmischen des aufgetragenen Oberbodens in den bestehenden Oberboden mittels Grubber Bodenschutzmaßnahmen neuer Graben - rückschreitender Abtrag des bestehenden Oberbodens in den Bereichen - Oberbodenlagerung rückwärtig in langgezogenen Wallmieten auf kurzgeschnittener Grasnarbe (Abgrenzung gegen Tabu-Fläche) - rückschreitender Abtrag des Unterbodens - keine Zwischenbefahrung des Unterbodens, Abtransport des Unterbodens nur auf Schicht C (Untergrund) in Graben-Längsrichtung auf der Grabensohle - Wiederandeckung des Oberbodens in der Grabensohle und an der Böschung - rückwärtige Oberbodenangleichung zur landwirtschaftlichen Fläche hin - Wiederansaat mit bodenstabilisierender Grünland-Saatmischung des neuen Grabens (aus Teilabschnitt Geigensach) 10 20 30 40 Meter0 Anlage: Bauherr/Auftraggeber/Antragsteller: Darstellung: Projekt: Planverfasser: geprüft: gezeichnet: Koordinatensystem: Maßstab: Planstand:Projektnummer: Layout: Anlage 2.2 Bühl DIN A2 Höhensyst.: Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HPC AG Jahnstraße 26 88214 Ravensburg www.hpc.ag Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße, Baindt, Landkreis Ravensburg - Bodenschutzkonzept und -plan - Bodenschutzplan Teilabschnitt Bühl 2.2 1 : 500 2215381 Plangröße [mm]: 594x420 21.03.2022 mz age ETRS89/UTM Z32 (EPSG 3044) DHHN92 Plangrundlage: vom 29.07.2021 N J: \2 02 1\ 21 53 81 - Bo de ns ch ut zk on ze pt H oc hw as se rs ch ut z H irs ch st ra ße , B ai nd t\0 4 Ze ic hn un ge n\ C AD \H PC _2 21 53 81 _A nl _2 .d w g Pf ad : Zeichenerklärung: optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche bestehender GrabenBaustellenzufahrt Grabensohle/Fahrtrasse neuer Graben Oberboden-Wallmieten, temporär Tabufläche Unterboden-Wallmieten, temporär Wendestelle (10 x 5 m) Geländeaufschüttung mit Unterboden-Kern und Oberboden-Abdeckung Geländeaufschüttung mit Oberbodenmaterial 1 Geplante Maßnahmen und Aufgabenstellung 2 Fachliche Aspekte des vorsorgenden Bodenschutzes 3 Grundlagen 3.1 Allgemeine Standortangaben 3.2 Geologische und bodenkundliche Rahmendaten 4 Planerische Eckpunkte 5 Bodenkundliche Untersuchungen 6 Überschlägige Mengenbilanzierung 6.1 Rahmenbedingungen 6.2 Bilanz 7 Bautechnische Vorgaben zum Umgang mit den Bodenmaterialien 7.1 Allgemeine Vorgaben zum Erhalt der Leistungs- und Kulturfähigkeit 7.2 Baufeldspezifische Maßnahmen 7.2.1 Baustelleneinrichtungs- und Baumaterial-Lagerfläche, später Retentionsbecken, Teilabschnitt Geigensack 7.2.2 Optionale Baustelleneinrichtungs-/Lagerfläche, Teilabschnitt Bühl 7.2.3 Anlegen des neuen Grabens, Verfüllung des alten Grabens 7.2.4 Anlegen der mineralischen Baustraßen 7.2.5 Anlegen der Aufschüttungsfläche 8 Schlussbemerkungen HPC_2215381_Anl_2-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.1 Geigensack DIN A1 HPC_2215381_Anl_2-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 2.2 Bühl DIN A2 HPC_2215381_Anl_1-1.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.1 A4 HPC_2215381_Anl_1-2.pdf Pläne und Ansichten Anlage 1.2 A3[mehr]

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                    Anlage_1_Bemessung_Hydraulik_Fließgerinne.pdf

                    Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.1 maßgebliche Profiltiefe mit Abflusskapazität Bezeichnung Abschnitt notwendige Kapazität [m³/s] vorhandene Kapazität [m³/s] bei Fließtiefe [cm] mittlerer Strickler Beiwert WSP- Breite Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % 1,7 1,81 37 29,19 4,70 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % 2,8 2,94 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % 3,5 3,66 48 27,72 5,05 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % 4,5 4,52 66 30,73 2,22 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % 4,5 4,89 63 19,05 6,52 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % 4,5 4,93 75 18,97 8,87 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % 4,5 4,98 69 19,14 8,68 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler-Beiwert nach Horten und Einstein Zusammenfassung Abflussquerschnitte Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Zusammenfassung Seite 1 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.2 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,30 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,38 15,97 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,43 28,15 35,00 1,09 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,46 39,34 35,00 1,37 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,48 50,13 35,00 1,61 0,108 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 1,51 60,72 35,00 1,83 0,178 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,53 71,20 35,00 2,03 0,271 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 1,55 81,60 35,00 2,22 0,388 0,73 0,73 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,99 53,02 31,98 1,52 0,369 2,21 1,64 27 0,27 0,35 3,72 0,09 1,07 66,98 31,12 1,73 0,604 2,68 1,69 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,10 73,12 30,89 1,82 0,702 2,70 1,71 29 0,29 0,42 3,81 0,11 1,13 79,20 30,67 1,91 0,806 2,72 1,72 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,16 85,21 30,46 1,99 0,915 2,73 1,74 31 0,31 0,50 3,90 0,13 1,19 91,16 30,26 2,07 1,028 2,75 1,76 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,21 97,04 30,06 2,14 1,147 2,76 1,77 33 0,33 0,57 3,99 0,14 1,23 102,87 29,87 2,22 1,270 2,78 1,79 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,25 108,63 29,69 2,28 1,398 2,80 1,80 35 0,35 0,65 4,08 0,16 1,27 114,34 29,52 2,35 1,531 2,81 1,82 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,28 120,00 29,35 2,41 1,668 2,83 1,84 37 0,37 0,73 4,17 0,18 1,30 125,60 29,19 2,47 1,809 2,84 1,85 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,31 131,15 29,03 2,53 1,955 2,86 1,87 39 0,39 0,81 4,26 0,19 1,32 136,65 28,88 2,59 2,104 2,88 1,89 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,33 142,11 28,73 2,64 2,258 2,89 1,90 41 0,41 0,90 4,35 0,21 1,34 147,52 28,59 2,70 2,416 2,91 1,92 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,35 152,88 28,46 2,75 2,578 2,92 1,93 43 0,43 0,98 4,44 0,22 1,36 158,20 28,32 2,80 2,745 2,94 1,95 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,37 163,47 28,19 2,85 2,915 2,96 1,97 45 0,45 1,07 4,52 0,24 1,38 168,71 28,07 2,89 3,089 2,97 1,98 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,38 173,90 27,95 2,94 3,267 2,99 2,00 47 0,47 1,15 4,61 0,25 1,39 179,06 27,83 2,99 3,449 3,00 2,02 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,40 184,18 27,72 3,03 3,635 3,02 2,03 49 0,49 1,24 4,70 0,26 1,40 189,26 27,61 3,07 3,825 3,04 2,05 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 2 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.3 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+000 bis 0+070 / Neigung ca. 7,3 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,37 0,60 0,70 0,81 0,91 1,03 1,15 1,27 1,40 1,53 1,67 1,81 1,95 2,10 2,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 0,24 0,27 0,28 0,29 0,30 0,31 0,32 0,33 0,34 0,35 0,36 0,37 0,38 0,39 0,40 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 1 Seite 3 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.4 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,78 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,12 10,46 35,00 0,61 0,005 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,15 18,43 35,00 0,89 0,020 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,18 25,76 35,00 1,11 0,047 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,20 32,83 35,00 1,30 0,087 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,21 37,46 35,00 1,42 0,123 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,22 42,05 35,00 1,53 0,167 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,24 46,62 35,00 1,64 0,219 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,25 51,16 35,00 1,75 0,280 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,09 46,68 33,98 1,60 0,303 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 0,80 34,72 31,98 1,23 0,299 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 0,83 39,78 31,36 1,32 0,414 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 0,89 47,88 30,89 1,48 0,568 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 0,94 55,80 30,46 1,61 0,740 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 0,98 63,54 30,06 1,74 0,928 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,01 71,13 29,69 1,85 1,132 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,04 78,57 29,35 1,95 1,350 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,06 85,88 29,03 2,05 1,582 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,08 93,05 28,73 2,14 1,827 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,10 100,10 28,46 2,22 2,086 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,11 107,04 28,19 2,30 2,359 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,12 113,87 27,95 2,38 2,644 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,13 120,60 27,72 2,45 2,942 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,14 127,23 27,50 2,52 3,252 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,15 133,78 27,30 2,59 3,575 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,15 140,23 27,10 2,65 3,911 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,16 146,61 26,92 2,71 4,259 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,16 152,91 26,74 2,77 4,620 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,17 159,14 26,58 2,83 4,993 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,17 165,30 26,42 2,88 5,379 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,17 171,39 26,27 2,94 5,777 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,17 177,42 26,12 2,99 6,187 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 4 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.5 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+070 bis 0+170 / Neigung ca. 4,78 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten /Einstein Abflusskurve im Profilabschnitt 0,57 0,74 0,93 1,13 1,35 1,58 1,83 2,09 2,36 2,64 2,94 3,25 3,58 3,91 4,26 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 0,28 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 2 Seite 5 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.6 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 7,40 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 0,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 35 35 35 30 30 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,227 1,247 1,227 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 1,39 16,19 35,00 0,75 0,007 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 1,44 28,53 35,00 1,10 0,025 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 1,47 39,88 35,00 1,38 0,058 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 1,49 50,82 35,00 1,62 0,109 0,46 0,46 14 0,14 0,09 1,09 0,08 1,51 57,99 35,00 1,77 0,153 0,52 0,52 16 0,16 0,11 1,21 0,09 1,52 65,10 35,00 1,91 0,208 0,58 0,58 18 0,18 0,13 1,34 0,10 1,54 72,17 35,00 2,04 0,272 0,64 0,64 20 0,20 0,16 1,46 0,11 1,55 79,21 35,00 2,18 0,348 0,70 0,70 22 0,22 0,19 1,90 0,10 1,35 72,27 33,98 1,99 0,377 2,09 1,24 24 0,24 0,24 3,27 0,07 1,00 53,74 31,98 1,54 0,372 2,21 1,64 26 0,26 0,31 3,68 0,08 1,03 61,59 31,36 1,65 0,515 2,67 1,67 28 0,28 0,38 3,76 0,10 1,11 74,13 30,89 1,84 0,707 2,70 1,71 30 0,30 0,46 3,85 0,12 1,17 86,38 30,46 2,01 0,921 2,73 1,74 32 0,32 0,53 3,94 0,14 1,22 98,37 30,06 2,16 1,155 2,76 1,77 34 0,34 0,61 4,03 0,15 1,26 110,12 29,69 2,30 1,408 2,80 1,80 36 0,36 0,69 4,12 0,17 1,29 121,64 29,35 2,43 1,679 2,83 1,84 38 0,38 0,77 4,21 0,18 1,32 132,95 29,03 2,55 1,968 2,86 1,87 40 0,40 0,85 4,30 0,20 1,34 144,05 28,73 2,66 2,274 2,89 1,90 42 0,42 0,94 4,39 0,21 1,36 154,97 28,46 2,77 2,596 2,92 1,93 44 0,44 1,02 4,48 0,23 1,38 165,71 28,19 2,87 2,935 2,96 1,97 46 0,46 1,11 4,57 0,24 1,39 176,29 27,95 2,96 3,290 2,99 2,00 48 0,48 1,20 4,66 0,26 1,41 186,70 27,72 3,05 3,660 3,02 2,03 50 0,50 1,29 4,75 0,27 1,42 196,97 27,50 3,14 4,047 3,05 2,07 52 0,52 1,38 4,84 0,29 1,43 207,10 27,30 3,22 4,449 3,08 2,10 54 0,54 1,48 4,93 0,30 1,43 217,10 27,10 3,30 4,866 3,12 2,13 56 0,56 1,57 5,02 0,31 1,44 226,97 26,92 3,38 5,300 3,15 2,16 58 0,58 1,67 5,11 0,33 1,45 236,73 26,74 3,45 5,748 3,18 2,20 60 0,60 1,77 5,20 0,34 1,45 246,37 26,58 3,52 6,213 3,21 2,23 62 0,62 1,86 5,29 0,35 1,46 255,90 26,42 3,59 6,692 3,24 2,26 64 0,64 1,97 5,37 0,37 1,46 265,33 26,27 3,66 7,187 3,28 2,29 66 0,66 2,07 5,46 0,38 1,46 274,67 26,12 3,72 7,698 3,31 2,33 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 6 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.7 Bachlauf entlang BG Bühl Station 0+170 bis 0+230 / Neigung ca. 7,4 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,92 1,15 1,41 1,68 1,97 2,27 2,60 2,93 3,29 3,66 4,05 4,45 4,87 5,30 5,75 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,32 0,34 0,36 0,38 0,40 0,42 0,44 0,46 0,48 0,50 0,52 0,54 0,56 0,58 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Bühl 3 Seite 7 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.8 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,02 % Breite 0,5 0,75 0,75 0,5 0,5 0 0 Neigung 1:x 1,E+06 10 10 0,17 0,17 1,E-11 1,E-11 Strickler - Beiwert 40 35 35 25 25 20 20 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 oben 0,000 0,075 0,075 3,016 3,016 3,016 3,016 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,02 1,10 0,02 1,07 8,57 37,06 0,58 0,014 0,55 0,55 6 0,06 0,07 1,71 0,04 1,09 15,24 36,30 0,83 0,055 0,85 0,85 9 0,09 0,12 2,04 0,06 1,18 23,93 35,83 1,11 0,137 1,01 1,01 12 0,12 0,18 2,10 0,09 1,29 34,56 35,35 1,40 0,258 1,02 1,02 15 0,15 0,24 2,16 0,11 1,35 44,64 34,90 1,64 0,401 1,02 1,02 18 0,18 0,31 2,22 0,14 1,39 54,22 34,49 1,84 0,563 1,03 1,03 21 0,21 0,37 2,28 0,16 1,41 63,35 34,12 2,02 0,742 1,03 1,03 24 0,24 0,43 2,34 0,18 1,42 72,05 33,77 2,18 0,935 1,04 1,04 27 0,27 0,49 2,40 0,20 1,43 80,37 33,45 2,32 1,139 1,04 1,04 30 0,30 0,55 2,46 0,22 1,43 88,32 33,15 2,45 1,355 1,05 1,05 33 0,33 0,61 2,52 0,24 1,43 95,93 32,87 2,57 1,580 1,05 1,05 36 0,36 0,68 2,59 0,26 1,42 103,24 32,61 2,68 1,814 1,06 1,06 39 0,39 0,74 2,65 0,28 1,42 110,25 32,37 2,78 2,057 1,06 1,06 42 0,42 0,80 2,71 0,30 1,41 116,99 32,14 2,87 2,306 1,07 1,07 45 0,45 0,87 2,77 0,31 1,41 123,48 31,93 2,95 2,563 1,07 1,07 48 0,48 0,93 2,83 0,33 1,40 129,73 31,73 3,03 2,826 1,08 1,08 51 0,51 1,00 2,89 0,34 1,39 135,76 31,54 3,11 3,096 1,08 1,08 54 0,54 1,06 2,95 0,36 1,38 141,59 31,36 3,18 3,371 1,09 1,09 57 0,57 1,13 3,01 0,37 1,37 147,21 31,19 3,24 3,651 1,09 1,09 60 0,60 1,19 3,07 0,39 1,36 152,66 31,03 3,31 3,937 1,10 1,10 63 0,63 1,26 3,13 0,40 1,35 157,93 30,88 3,37 4,228 1,10 1,10 66 0,66 1,32 3,19 0,41 1,34 163,04 30,73 3,42 4,523 1,11 1,11 69 0,69 1,39 3,26 0,43 1,34 167,99 30,59 3,47 4,823 1,11 1,11 72 0,72 1,45 3,32 0,44 1,33 172,80 30,46 3,53 5,128 1,12 1,12 75 0,75 1,52 3,38 0,45 1,32 177,47 30,33 3,57 5,437 1,12 1,12 78 0,78 1,59 3,44 0,46 1,31 182,01 30,21 3,62 5,750 1,13 1,13 81 0,81 1,66 3,50 0,47 1,30 186,43 30,10 3,66 6,067 1,13 1,13 84 0,84 1,72 3,56 0,48 1,29 190,73 29,99 3,71 6,389 1,14 1,14 87 0,87 1,79 3,62 0,49 1,28 194,92 29,89 3,75 6,714 1,14 1,14 90 0,90 1,86 3,68 0,51 1,27 199,00 29,78 3,79 7,043 1,15 1,15 93 0,93 1,93 3,74 0,52 1,27 202,98 29,69 3,83 7,376 1,15 1,15 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 8 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.9 Bachlauf entlang Zeppelinstraße Station 0+230 bis 0+270 / Neigung ca. 4,02 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 1,35 1,58 1,81 2,06 2,31 2,56 2,83 3,10 3,37 3,65 3,94 4,23 4,52 4,82 5,13 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Zeppelin Seite 9 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.10 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 4,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 1,5 1,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 oben 0,000 0,217 0,217 0,247 0,247 1,247 1,247 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,80 10,50 25,00 0,43 0,004 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,83 18,51 25,00 0,63 0,014 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,84 25,87 25,00 0,79 0,034 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,86 32,96 25,00 0,93 0,063 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,87 39,93 25,00 1,06 0,103 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,89 46,81 25,00 1,18 0,157 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,90 53,65 25,00 1,29 0,225 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,49 29,69 21,69 0,75 0,186 2,21 2,21 27 0,27 0,38 4,68 0,08 0,54 38,26 21,20 0,87 0,332 2,68 2,68 30 0,30 0,52 4,81 0,11 0,61 50,85 20,93 1,04 0,541 2,73 2,73 33 0,33 0,66 4,94 0,13 0,66 63,09 20,69 1,19 0,788 2,78 2,78 36 0,36 0,81 5,08 0,16 0,70 75,02 20,47 1,32 1,068 2,83 2,83 39 0,39 0,96 5,21 0,18 0,73 86,67 20,26 1,44 1,380 2,88 2,88 42 0,42 1,11 5,35 0,21 0,76 98,04 20,07 1,55 1,722 2,92 2,92 45 0,45 1,27 5,48 0,23 0,78 109,17 19,89 1,65 2,093 2,97 2,97 48 0,48 1,43 5,61 0,26 0,80 120,07 19,73 1,74 2,492 3,02 3,02 51 0,51 1,60 5,75 0,28 0,82 130,75 19,57 1,83 2,918 3,07 3,07 54 0,54 1,77 5,88 0,30 0,83 141,23 19,43 1,91 3,371 3,12 3,12 57 0,57 1,94 6,02 0,32 0,84 151,53 19,29 1,99 3,850 3,16 3,16 60 0,60 2,11 6,15 0,34 0,85 161,66 19,17 2,06 4,355 3,21 3,21 63 0,63 2,29 6,29 0,36 0,86 171,62 19,05 2,13 4,885 3,26 3,26 66 0,66 2,48 6,42 0,39 0,86 181,43 18,93 2,20 5,441 3,31 3,31 69 0,69 2,66 6,55 0,41 0,87 191,09 18,82 2,26 6,023 3,36 3,36 72 0,72 2,85 6,69 0,43 0,87 200,62 18,72 2,32 6,629 3,41 3,41 75 0,75 3,05 6,82 0,45 0,88 210,03 18,63 2,38 7,261 3,45 3,45 78 0,78 3,24 6,96 0,47 0,88 219,31 18,54 2,44 7,919 3,50 3,50 81 0,81 3,44 7,09 0,49 0,89 228,48 18,45 2,50 8,601 3,55 3,55 84 0,84 3,65 7,22 0,50 0,89 237,55 18,37 2,55 9,309 3,60 3,60 87 0,87 3,86 7,36 0,52 0,89 246,51 18,29 2,60 10,043 3,65 3,65 90 0,90 4,07 7,49 0,54 0,89 255,38 18,21 2,66 10,802 3,69 3,69 93 0,93 4,28 7,63 0,56 0,90 264,16 18,14 2,71 11,587 3,74 3,74 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 10 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.11 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+000 bis 0+080 / Neigung ca. 4,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,54 0,79 1,07 1,38 1,72 2,09 2,49 2,92 3,37 3,85 4,35 4,89 5,44 6,02 6,63 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 1 Seite 11 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.12 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,20 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,40 2,63 25,00 0,22 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,41 4,63 25,00 0,32 0,007 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,42 6,47 25,00 0,40 0,017 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,43 8,24 25,00 0,47 0,031 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,44 9,98 25,00 0,53 0,052 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,44 11,70 25,00 0,59 0,078 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,45 13,41 25,00 0,64 0,112 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,25 7,42 21,69 0,38 0,093 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,22 7,25 20,94 0,36 0,145 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,27 10,55 20,76 0,46 0,275 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,30 13,79 20,59 0,54 0,434 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,33 16,97 20,43 0,62 0,621 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,35 20,08 20,28 0,68 0,832 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,37 23,14 20,14 0,75 1,066 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,38 26,14 20,01 0,80 1,321 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,40 29,10 19,88 0,86 1,598 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,41 32,00 19,76 0,91 1,894 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,42 34,86 19,64 0,96 2,210 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,42 37,68 19,53 1,00 2,545 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,43 40,45 19,43 1,04 2,897 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,44 43,19 19,33 1,09 3,268 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,44 45,88 19,23 1,13 3,657 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,45 48,55 19,14 1,16 4,062 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,45 51,18 19,06 1,20 4,485 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,45 53,77 18,97 1,23 4,925 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,46 56,34 18,89 1,27 5,382 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,46 58,87 18,81 1,30 5,855 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,46 61,38 18,74 1,33 6,346 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,47 63,86 18,67 1,36 6,852 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,47 66,32 18,60 1,39 7,375 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,47 68,75 18,53 1,42 7,915 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 12 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.13 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+080 bis 0+185 / Neigung ca. 1,2 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,27 0,43 0,62 0,83 1,07 1,32 1,60 1,89 2,21 2,54 2,90 3,27 3,66 4,06 4,49 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 2 Seite 13 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.14 Bezeichnung: Abschnitt Kenndaten Profil mittleres Längsgefälle 1,80 % Breite 0,2 0,65 0,65 2,5 2,5 2 2 Neigung 1:x 1,E+06 3 3 50 50 2 2 Strickler - Beiwert 25 25 25 20 20 15 15 1 1 unten 0,000 0,000 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 oben 0,000 0,217 0,217 0,267 0,267 1,267 1,267 Tiefe [cm] t [m] A [m2] lu [m] rhy [m] Fr [-] tau [N/m2] kSt [m1/3/s] v [m/s] Q [m3/s] 3 0,03 0,01 0,39 0,02 0,49 3,94 25,00 0,27 0,002 0,19 0,19 6 0,06 0,02 0,58 0,04 0,51 6,94 25,00 0,39 0,009 0,28 0,28 9 0,09 0,04 0,77 0,05 0,52 9,70 25,00 0,49 0,021 0,37 0,37 12 0,12 0,07 0,96 0,07 0,53 12,36 25,00 0,57 0,038 0,46 0,46 15 0,15 0,10 1,15 0,08 0,53 14,97 25,00 0,65 0,063 0,55 0,55 18 0,18 0,13 1,34 0,10 0,54 17,56 25,00 0,72 0,096 0,64 0,64 21 0,21 0,17 1,53 0,11 0,55 20,12 25,00 0,79 0,137 0,73 0,73 24 0,24 0,25 3,90 0,06 0,30 11,13 21,69 0,46 0,114 3,00 3,00 27 0,27 0,41 6,59 0,06 0,27 10,87 20,94 0,44 0,178 3,68 3,68 30 0,30 0,60 6,72 0,09 0,33 15,83 20,76 0,56 0,337 3,72 3,72 33 0,33 0,80 6,85 0,12 0,37 20,69 20,59 0,66 0,532 3,77 3,77 36 0,36 1,01 6,99 0,14 0,40 25,45 20,43 0,75 0,760 3,82 3,82 39 0,39 1,22 7,12 0,17 0,43 30,12 20,28 0,84 1,019 3,87 3,87 42 0,42 1,43 7,26 0,20 0,45 34,71 20,14 0,91 1,305 3,91 3,91 45 0,45 1,64 7,39 0,22 0,47 39,21 20,01 0,99 1,618 3,96 3,96 48 0,48 1,86 7,53 0,25 0,48 43,64 19,88 1,05 1,957 4,01 4,01 51 0,51 2,08 7,66 0,27 0,50 48,00 19,76 1,11 2,320 4,06 4,06 54 0,54 2,31 7,79 0,30 0,51 52,29 19,64 1,17 2,707 4,10 4,10 57 0,57 2,54 7,93 0,32 0,52 56,51 19,53 1,23 3,117 4,15 4,15 60 0,60 2,77 8,06 0,34 0,53 60,68 19,43 1,28 3,549 4,20 4,20 63 0,63 3,01 8,20 0,37 0,53 64,78 19,33 1,33 4,003 4,24 4,24 66 0,66 3,25 8,33 0,39 0,54 68,83 19,23 1,38 4,478 4,29 4,29 69 0,69 3,49 8,46 0,41 0,55 72,82 19,14 1,42 4,975 4,34 4,34 72 0,72 3,74 8,60 0,44 0,55 76,76 19,06 1,47 5,493 4,39 4,39 75 0,75 3,99 8,73 0,46 0,56 80,66 18,97 1,51 6,032 4,43 4,43 78 0,78 4,25 8,87 0,48 0,56 84,51 18,89 1,55 6,592 4,48 4,48 81 0,81 4,51 9,00 0,50 0,56 88,31 18,81 1,59 7,171 4,53 4,53 84 0,84 4,77 9,14 0,52 0,57 92,07 18,74 1,63 7,772 4,58 4,58 87 0,87 5,03 9,27 0,54 0,57 95,79 18,67 1,67 8,392 4,62 4,62 90 0,90 5,30 9,40 0,56 0,57 99,48 18,60 1,70 9,033 4,67 4,67 93 0,93 5,58 9,54 0,58 0,58 103,12 18,53 1,74 9,694 4,72 4,72 Gerinneberechnung gegliederte Querschnitte nach Gaukler-Manning-Strickler mit mittlerem Strickler- Beiwert nach Horten und Einstein Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Sohle Böschun g Links Böschun g Rechts Vorland Links Vorland Rechts Profil 3 links Profil 3 rechts Profil 4 links Profil 4 rechts Höhe über Sohle WSP Breite links / rechts Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 14 von 15 Gemeinde Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Anlage 1.15 Bachlauf entlang BG Geigensack Station 0+185 bis 0+355 / Neigung ca. 1,8 % Erläuterung zur Tabelle t = Tiefe Fr = Froude - Zahl ( < 1 strömender Zustand) A = Querschnittsfläche tau = Schleppspannung lu = benetzter Umfang v = Fließgeschwindigkeit rhy = Hydraulischer Radius Q = Durchfluß Ermittlung des mittleren Strickler- Beiwertes nach Horten und Einstein mit Abflusskurve im Profilabschnitt 0,34 0,53 0,76 1,02 1,31 1,62 1,96 2,32 2,71 3,12 3,55 4,00 4,48 4,98 5,49 0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00 0,30 0,33 0,36 0,39 0,42 0,45 0,48 0,51 0,54 0,57 0,60 0,63 0,66 0,69 0,72 D u rc h fl u ß i n m ³/ s Wassertiefe in m Hydraulik Fließgerinne Planung.xlsx\Bach Geigensack 3 Seite 15 von 15[mehr]

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