Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen
Ortsschild Baindt im Sommer
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 947 Ergebnisse in 30 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 291 bis 300 von 947.
Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 228,07 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 31.07.2024
    Bekanntmachung_Volksbegehren_Landtag_verkleinern.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge- setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen. 1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Diens- tag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder de- ren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbe- gehrens einzutragen. Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintra- gungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persön- lich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt wer- den, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen. Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigen- händig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungül- tig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätes- tens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die un- terzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht. - 2 - 2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbe- gehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Gemeinde Baindt, Bürgertheke zu folgenden Öffnungszeiten Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Di: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr Do: 08:00 bis 12:00 Uhr Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten. Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeinde- bediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintra- gungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. 3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung − mindestens 16 Jahre alt sind, − die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, − seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei meh- reren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich auf- halten, und - 3 - − nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben. 4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten. 5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur per- sönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Nieder- schrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift. 6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt: „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustim- mung zu erteilen: Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes Artikel 1 Änderung des Landtagswahlgesetzes Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zu- letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt. 3. In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt. 4. Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: - 4 - Anlage (Zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg Nr. Name Gebiet 1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhrin- gen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen 2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stutt- gart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhau- sen 3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, De- ckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leon- berg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutes- heim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch 4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Dei- zisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Kön- gen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar) 5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch vom Landkreis Esslingen - 5 - die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Be- uren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenb- rechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden- Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlin- gen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboi- hingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weil- heim an der Teck, Wolfschlugen 6 Göppingen Landkreis Göppingen 7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Ur- bach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Win- terbach 8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen die Gemeinde Weissach vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigs- burg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz 9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Unter- gruppenbach, Zaberfeld vom Landkreis Ludwigsburg die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besig- heim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am - 6 - Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim 10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn vom Landkreis Heilbronn die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gem- mingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereises- heim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot 11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis Landkreis Schwäbisch Hall 12 Backnang- Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heu- bach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten vom Rems-Murr-Kreis die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Au- enwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal 13 Aalen- Heidenheim Landkreis Heidenheim vom Ostalbkreis die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellen- berg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, - 7 - Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Ober- kochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhau- sen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört 14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe 15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopolds- hafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen 16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landkreis Rastatt 17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Ep- pelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Berg- straße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim 18 Mannheim Stadtkreis Mannheim 19 Odenwald- Tauber Main-Tauber-Kreis Neckar-Odenwald-Kreis 20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eber- bach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Hei- ligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofs- heim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, - 8 - Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen 21 Bruchsal- Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrü- cken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhau- sen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel vom Rhein-Neckar-Kreis die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzin- gen 22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim Enzkreis 23 Calw Landkreis Calw Landkreis Freudenstadt 24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merz- hausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogts- burg im Kaiserstuhl, Wittnau 25 Lörrach- Müllheim Landkreis Lörrach vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ball- rechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg - 9 - 26 Emmendingen- Lahr Landkreis Emmendingen vom Ortenaukreis die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach 27 Offenburg Vom Ortenaukreis die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Gries- bach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hoh- berg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nor- drach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Ren- chen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach 28 Rottweil- Tuttlingen Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen 29 Schwarzwald- Baar Schwarzwald-Baar-Kreis vom Ortenaukreis die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach 30 Konstanz Landkreis Konstanz 31 Waldshut Landkreis Waldshut vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hoch- schwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzar- ten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt 32 Reutlingen Landkreis Reutlingen - 10 - 33 Tübingen Landkreis Tübingen vom Zollernalbkreis die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen 34 Ulm Stadtkreis Ulm Alb-Donau-Kreis 35 Biberach Landkreis Biberach vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg 36 Bodensee Bodenseekreis vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullen- dorf, Wald 37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Ber- gatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Mus- bach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Kö- nigseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhau- sen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolperts- wende 38 Zollernalb- Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertin- gen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt vom Zollernalbkreis - 11 - die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dor- mettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshau- sen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu be- fürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“ Ort, den gez. 07502940622 2024-07-31T09:19:13+0200 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 228,07 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 31.07.2024
      Flyer_Kindertagespflege.pdf

      KINDERTAGESPFLEGE IM LANDKREIS RAVENSBURG Familiennah und flexibel! Kindertagespflege Tageseltern VERMITTLUNGSSTELLEN UND ANSPRECHPARTNER Region Nord-West (Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, GVV Altshausen, Wolfegg) Caritas Bodensee-Oberschwaben Robert-Koch-Str. 52 88339 Bad Waldsee Tel. 07524/40116812 oder 07524/40116813 ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de Region Schussental (Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende) Caritas Bodensee-Oberschwaben Seestr. 44 88214 Ravensburg Tel. 0751/3625618 oder 0751/3625636 ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de Region Allgäu (Achberg, Aitrach, Aichstetten, Amtzell, Argenbühl, Bad Wurzach, Isny, Kißlegg, Leutkirch, Wangen) Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee, Spitalstr. 16 88239 Wangen Tel. 07522/7075015 oder 07522/7075016 ktp-allgaeu@diakonie-oab.de Koordinierung Kindertagespflege Landkreis Ravensburg Landratsamt Ravensburg – Jugendamt Gartenstr. 107 88212 Ravensburg Tel. 0751 / 85-3217 ju@rv.de www.tagespflege-ravensburg.de Erreichbar in der Regel Mo. bis Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung ANGEBOTE DER VERMITTLUNGSSTELLEN • Wir helfen Eltern bei der Suche nach geeigneten Tages- pflegepersonen und vermitteln Tagesmütter/-väter. • Wir stellen die Eignung und Qualifizierung und die regel- mäßige Fortbildung der Tagespflegepersonen sicher. • Wir begleiten Eltern und Tagespflepersonen bei der Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses zum Wohle der Kinder. • Wir unterstützen Eltern und Tagespflegepersonen in ihrer Zusammenarbeit, auch wenn es mal Schwierigkeiten geben sollte. • Wir begleiten Tagespflegepersonen bei der Gestaltung des Tagespflegealltags mit den Kindern. IHR KIND IN GUTEN HÄNDEN – KOMPETENT BETREUT BEI TAGESMUTTER ODER TAGESVATER Weitere Informationen zur Kindertagespflege im Land- kreis Ravensburg finden Sie auch im Internet unter: www.tagespflege-ravensburg.de Die Vermittlung, Beratung und Begleitung der Kinderta- gespflege wird im Landkreis Ravensburg in Kooperation von Landratsamt Ravensburg, Caritas Bodensee-Ober- schwaben und Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. VERMITTLUNG VON TAGESELTERN KINDERTAGESPFLEGE IM LANDKREIS RAVENSBURG Wir vermitteln passgenau, d. h. in der Nähe ihres Wohn- oder Arbeitsorts, zu den Zeiten, in denen Sie Betreuung für Ihr Kind benötigen. In der Regel schlagen wir zwei bis drei Tagespflegestellen vor und Sie entscheiden selbst, mit wem Sie einen Betreuungsvertrag abschließen. Alle wesentlichen Punkte des Betreuungsverhältnisses, wie Betreuungszeiten, pädagogische Ausrichtung, Bezah- lung, Urlaubsregelung und Krankheitsvertretung sollten schriftlich vereinbart werden. Eltern können beim Jugendamt die Kostenübernahme für einen Betreuungsplatz beantragen und zahlen dann einen einkommensunabhängigen Beitrag. Natürlich können Sie die Tagespflegeeltern auch selbst bezahlen, nach einem individuell vereinbarten Stundensatz. Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreu- ungsform. Sie erhalten in diesem Flyer Informati- onen zu allen Fragen, ebenso zu den vertraglichen und finanziellen Regelungen. SO WERDEN SIE TAGESMUTTER ODER TAGESVATER Sie haben Erfahrung und Freude an der Erziehung und dem Umgang mit Kindern. Vielleicht haben Sie auch selbst ein Kind, das sich über einen Spielkameraden freuen würde? Sie haben die räumlichen Kapazitäten und sind belastbar genug, um tagsüber weitere Kinder zu betreuen? DANN WERDEN SIE TAGESMUTTER ODER TAGESVATER • Sie bewerben sich bei der den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege, • Wir vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch, • Sie erhalten eine kostenfreie Qualifizierung und ein abwechslungsreiches Fortbildungsprogramm, • Formen der Kindertagespflege: - im eigenen Haushalt - im Haushalt der zu betreuenden Kinder - in anderen geeigneten Räumen - gemeinsam mit anderen Tagespflegepersonen (Großtagespflegestelle) • Neugierig geworden? Nähere Informationen bei den Fachberatungen für Kindertagespflege (s. Rückseite)[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,83 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 02.10.2024
        Amtsblatt_2024_12_13_KW50.pdf

        Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 13. Dezember 2024 Nummer 50 Europa Mit dem Musikverein Baindt durch Festkonzert am 14. Dezember 2024 Beginn: 20:00 Uhr Einlass: 19:00 Uhr Schenk-Konrad-Halle Baindt Informationsreihe zu Windenergie Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19. Juli 2024 Jetzt im Innenteil lesen. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Weltrekordler spendet für das SBBZ Sehen in Baindt Am 12. und 13. Oktober 2024 fand im Sportpalast in Bad Waldsee ein sportliches Großevent statt. Der Ex- tremsportler Daniel Steinhauser überbot den bestehenden Indoor-Ultracycling-Weltrekord und fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer. Hauptmotivation, den bestehenden Weltrekord zu überbieten, bestand für Steinhauser in der finanziellen Unterstützung des Projekts „Bäd- le Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt der Stiftung St. Franziskus. Der Extremsportler erklärt, wie die Idee entstand und warum das „Bädle Baindt“ ihm so am Herzen liegt. Zahlreiche Schülerinnen und Schüler des SBBZ Sehen in Baindt empfingen Extremsportler Daniel Steinhau- ser am Vormittag des 21. November in der Aula der Einrichtung, um dem Bad Waldseer noch einmal offiziell zu seiner Leistung zu gratulieren und um sich bei ihm und den Organisatoren des sportlichen Großevents für die großzügige Spende zu bedanken. „Ich freue mich enorm, heute hier sein zu dürfen, zusammen mit Felix und Tim Schmidt, den Organisatoren des Events, ohne die dies alles so nicht möglich gewesen wäre“, so Da- niel Steinhauser. Er, sowie die Brüder Schmidt, sprachen an dieser Stelle allen ehrenamtlichen Helfern, die die sportliche Großveranstaltung tatkräftig unterstützten, ihren Dank aus. „So eine Leistung vollbringt man nicht alleine, da stehen ganz viele tolle Menschen dahinter“, meint der 40-Jährige. Am 12. Und 13. Oktober unternahm Daniel Steinhauser im Sportpalast Bad Waldsee den Versuch, den beste- henden Indoor-Ultracycling-Weltrekord zu übertreffen. Er fuhr auf seinem stationären Fahrrad in 24 Stunden insgesamt 962 Kilometer und überbot damit den bisherigen Rekord um 10 Kilometer. „Als ich erfuhr, dass das SBBZ Sehen in Baindt dringend Gelder für die Sanierung ihres Therapiebads „Bädle Baindt“ benötigt, wusste ich sofort, dass ich das Projekt unterstützen möchte. So kam die Idee zustande, einen neuen Weltrekord im Indoor-Cycling aufzustellen“, erzählt der Sportler. Die Brüder Tim und Felix Schmidt, Inhaber vom SportPa- last in Bad Waldsee, sollen sich sofort bereit erklärt haben, aus dem Weltrekordversuch ein sportliches Gro- ßevent zu veranstalten. Ziel sei es gewesen, so viele Menschen wie möglich, so lange wie möglich vor Ort zu begeistern und eine unvergessliche Atmosphäre zu schaffen. Dies sei ihnen mit der Unterstützung von über 70 ehrenamtlichen Helfern gelungen. Das sportliche Event lockte zahlreiche begeisterte Besucherinnen und Besucher nach Bad Waldsee. Unterstützt wurde er von Spinning-Radsportlern und virtuellen Mitfahrern, deren Positionen auf einer Großbildleinwand verfolgt werden konnten. Zahlreiche weitere Sportlerinnen und Sportler, darunter Johanna Kneer, Karate-Weltmeisterin, sowie der Fußballspieler Nicolas Jann, trugen zum Rahmen- programm bei. Auftritte von Bands, Clowns, eine Kinderhüpfburg oder Kletteraktionen rundeten das Event ab. „Die positive Stimmung, die zahlreichen Besucher, die mich ständig angefeuert haben, der Rückhalt von Familie und Freunde, es hat einfach alles gepasst. Ich bin immer noch absolut überwältigt“, so Daniel Steinhauser. Der Weltrekordversuch sei für ihn nur Mittel zu einem bestimmten Zweck gewesen: das Projekt „Bädle Baindt“ zu unterstützen. Die Einnahmen durch das Großevent, sowie die vor Ort getätigten Spenden, gingen nun offiziell an das Projekt „Bädle Baindt“ des SBBZ Sehen in Baindt. In der Welt passiere so viel Negatives, aber man könne vorbildlich vorangehen. Die Veranstaltung habe ge- zeigt, dass man auch so viel Positives bewirken könne, meint Daniel Steinhauser. Der 40-Jährige, der sich be- reits in der Vergangenheit tatkräftig für das SBBZ Sehen in Baindt eingesetzt hat, will sich auch zukünftig für die Einrichtung stark machen. „Das Therapiebad ist aus meiner Sicht unglaublich wichtig für die Schülerinnen und Schüler“, ist er überzeugt. Dr. Marcus Adrian, Bereichsleiter des Sonderpädagogischen Bildungs- und Be- ratungszentrums Sehen (SBBZ) mit Internat in Baindt, zeigt sich nicht nur von der sportlichen Höchstleistung des Bad Waldseers beeindruckt, sondern vor allem von dessen sozialem Engagement. „Das Therapiebad ist ein unverzichtbarer Ort für physiotherapeutische Behandlungen von Menschen mit Behinderung. Es ermög- licht Kindern mit Spastiken Entspannung, lindert Schmerzen, verbessert die Beweglichkeit und fördert das Ge- fühl der körperlichen Selbstbestimmung.“ Zudem lernen viele Schülerinnen und Schüler hier das Schwimmen – eine Fähigkeit, die ihnen ansonsten oft verwehrt bleibe. „Die Stiftung St. Franziskus dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz. Wir hoffen, dass das „Bädle Baindt“ dadurch bald in neuem Glanz erstrahlen kann“, so Dr. Marcus Adrian optimistisch. Extremsportler Daniel Steinhauser aus Bad Waldsee spendet Einnahmen aus Weltrekord-Event dem SBBZ Sehen in Baindt! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 5 | Bericht zur Waldbegehung der Dialoggruppe am 19.07.2024 Um das Thema Windenergie im Wald aus verschiede- nen Perspektiven zu betrachten, hat die Dialoggrup- pe des kommunenübergreifenden Energiedialogs zu Windenergie im Altdorfer Wald eine gemeinsame Ausfahrt unternommen. Ziele waren der Altdorfer Wald und der Röschenwald bei Wolpertswende, wo derzeit ein Windpark errichtet wird. Experten für die Bereiche Forstwirtschaft, Natur- schutz, Windenergie und Naherholung haben die Dialoggruppe begleitet. An diesem Tag wurde klar: Windräder würden den Wald verändern und der Ein- griff wäre vor allem während der Bauphase auch schmerzhaft. Aber, so die einstimmige Einschätzung der Experten, die größte Bedrohung für den Wald ist der Klimawandel – mit steigender Tendenz. Ein Kurzfi lm zur Waldbegehung ist auf dem YouTube- Kanal des Forum Energiedialog online: https://www.youtube.com/watch? v=1K_O-nihh84&t=6s Der Förster: Bernhard Dingler Leiter Forstbezirk Altdorfer Wald Der Altdorfer Wald wird in erster Linie forst- wirtschaftlich genutzt, erklärt der zustän- dige Förster Bernhard Dingler direkt zu Beginn. Als Leiter des gesamten Forst- bezirkes gehört die Erhaltung des Wal- des zu seinen Aufgaben. Dingler meint, es wurde noch nie so viel für den Waldnaturschutz getan wie heute. Der Kenner: Rudi Holzberger Journalist Der Journalist ist seit mehreren Jahrzehn- ten im Wald unterwegs, hat in einem Ar- tikel für das Geo-Magazin den Altdorfer Wald bundesweit bekannt gemacht und zuletzt eine Wanderkarte heraus- gegeben. Für Rudi Holzberger bliebe der Erholungswert des Altdorfer Walds auch mit Windrädern bestehen. Er wirft die Frage auf, welches Waldbild gerettet wer- den soll. Denn das Schönste am Wald seien doch offe- ne Flächen, Lichtungen und Wiesen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Weiher, die den Altdorfer Wald charakterisieren, vom Menschen geschaffen wurden – zur Energiegewinnung. Die da- mals gerodeten Flächen beleben heute das Waldbild. Der Forscher: Prof. Michael Suda Lehrstuhl für Wald- und Umweltpolitik, Technische Universität München (außer Dienst) Über zwei Milliarden Waldbesuche pro Jahr gibt es in Deutschland. Darauf verweist Professor Michael Suda, der während seiner Zeit an der TU München zum Er- holungswert des Waldes geforscht hat. In seiner Forschung hat er zwei konkur- rierende Erzählungen zu Windrädern im Wald gefunden: Entweder werden die An- lagen als Chance für die Zukunft verstanden, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Oder sie werden als Risiko für die Gegenwart verstanden (Lärmbelästi- gungen, Immobilienwertverlust…). Beide Erzählungen versuchen Gefahren abzuwenden. Er erklärt, dass vor allem die persönliche Einstellung gegenüber Wind- rädern, den größten Einfl uss auf die Bewertung der Naherholung hat. Der Naturschützer: Dr. Ingo Maier Sprecher Naturschutzverbände Allgäu-Oberschwaben Der Mensch betreibt Raubbau an der Na- tur und regenerative Energien müssen ausgebaut werden, das ist für Natur- schützer Maier klar. In Baden-Württem- berg brauchen wir leider auch den Wald Wer waren die Experten und wie bewerten sie Windräder im Wald? Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Vorübergehend genutzte Flächen 4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Montagefläche Zuweg Kranstellfläche Fundament Vorübergehend genutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächengenutzte Flächen 4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m4.000 m2 Dauerhaft genutzte Fläche 6.000 m2 Rüst-, Lager- und Montagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und Rüst-, Lager- und MontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontageflächeMontagefläche ZuwegZuwegZuwegZuwegZuwegZuweg Kranstellfläche FundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundamentFundament dafür, erklärt er nachdenklich. Einen möglichen Wind- park im Altdorfer Wald lehnen die Naturschutzverbän- de Allgäu-Oberschwaben daher nicht grundsätzlich ab. Sie stellen aber Bedingungen, denn Windräder im Wald sind ein radikaler Eingriff in das bestehende Öko- system. Klimaschutz und Biodiversitätsschutz müssen zusammen gedacht werden. Deswegen haben die Na- turschutzverbände einen Kompromissvorschlag zu Windpark und Naturschutz erarbeitet. Darin beschnei- den sie die Vorrangfl äche für den Windpark deutlich. Am letzten Halt der Exkursion steht die Gruppe vor einer kahlen Fläche mitten im Röschenwald. Hier steht kein Baum mehr und der Temperarunterschied zum dichten Wald ist spürbar. Auf dieser Fläche wird eines von vier Windrädern errichtet und voraussichtlich ab Frühjahr 2026 grünen Strom produzieren. Der Techniker: Falk Burkhardt Alterric Deutschland GmbH, Projektentwicklung Windpark Röschenwald Dass noch weitere Bäume gefällt werden müssen, erklärt der Projektleiter direkt zu Beginn. Vor allem für die Zuwegung muss zusätzlicher Platz geschaffen wer- den. Der Bau der Windräder soll Ende des Jahres beginnen und 15 bis 18 Mo- nate dauern. Für die Bauphase werden an jedem Standort für ein Windrad rund 10.000 Quadratmeter (1 Hektar) Wald gerodet. Etwa die Hälfte wird wiederaufgeforstet. Für die Betriebsphase einer Windenergieanlage blei- ben dauerhaft bis zu 6.000 Quadratmeter (0,6 Hektar) für Fundament, Kranstellfl äche und dauerhafte Mon- tagefl äche gerodet und geschottert. Hiervon entfallen ca. 500 Quadratmeter auf die Versiegelung durch das Fundament (siehe Abb. rechts). Herr Burkhardt erklärt: Alle Eingriffe in den Wald (für die Zuwegung, Kranstellfl äche und Fundament) sind in die Bilanz aufgenommen und werden angemessen ausgeglichen. Förster Bernhard Dingler ergänzt, dass die Ausgleichmaßnamen für den geplanten Windpark im Altdorfer Wald auch dort umgesetzt werden müs- sen. Zum Vergleich: Der Altdorfer Wald hat eine Ge- samtgröße von 8.300 Hektar. Im Röschenwald wird ein Windrad 246 Meter hoch werden. Für die Anlagen dort muss das Fundament 2–2,2 Meter in die Tiefe reichen. Der Grundwasser- schutz sei dabei immer gewährleistet und vergleichbar mit Risiken beim Hausbau. Die Stabilität wird über die Betonmasse im Fundament erreicht. Ob solche Funda- mente für die möglichen Windräder im Altdorfer Wald ausreichen würden, ist jetzt noch unklar. Dafür müssen erst spezielle Gutachten erstellt werden, die den Boden untersuchen. Die Teilnehmenden der Exkursion zeigten sich in ihren Rückfragen und Redebeiträgen zunächst beeindruckt, wie viel Arbeit und Aufwand in die Pfl ege und Bewirt- schaftung des Waldes gesteckt wird. Und dabei schwingt auch die Sorge um die bevorstehenden Rodungen und eine Veränderung des Mikroklimas mit. Aber die we- nigsten glauben, dass der Altdorfer Wald seine Erho- lungsfunktion durch den Windpark verlieren würde. Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Wind- park. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für diese Info-Reihe aus. Der Bericht gibt die Mei- nung der Experten wieder und nicht die der beteiligten Gruppen. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministe- riums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Stellenanzeigen Wir suchen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.400 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbe- standort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reiz- volle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum 01. März 2025 eine/n engagierte/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Steueramt, im Amt der Kämmerei, in Teilzeit mit einem Beschäfti- gungsumfang von 50 Prozent. Ihre Aufgaben • Grundsteuer • Gewerbesteuer • Hundesteuer Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbe- halten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentli- chen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Ar- beiten • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Of- fice-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraus- setzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tä- tigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkei- ten • eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 6 TVöD sowie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Be- werbung bis spätestens 19.01.2025 unter bewerbung@ baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unserer Kämme- rer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@ baindt.de ) oder die Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Kontaktbörse für Baugemeinschaften im Fischerareal Interessierte, die im Fischerareal in einer Baugemein- schaft bauen möchten, haben jetzt die Möglichkeit, sich zu vernetzen: Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wurde eine Kontaktbörse freigeschaltet. Diese Plattform ermöglicht es, Gleichgesinnte zu finden und sich zu potenziellen Baugemeinschaften zusammen- zuschließen. Die Kontaktbörse ist unter www.baindt.de -> Gemeinde Baindt -> Fischerareal -> Kontaktbörse oder über den nebenste- henden QR-Code zu finden. Am Mittwoch, den 04. Dezember 2024 fand eine Infor- mationsveranstaltung statt, bei der zahlreiche Bürge- rinnen und Bürger über die geplante Entwicklung des Fischerareals sowie über Bauen in Baugemeinschaften informiert wurden. Alle Personen, die nicht teilnehmen konnten, können sich auf unserer Homepage noch- mals informieren. Dort finden Sie alle Unterlagen und Präsentationen der Veranstaltungen. Besuchen Sie unsere Homepage, um mehr über die Möglichkeiten im Fischerareal zu erfahren! Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekannt- machung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckver- bände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsad- resse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 12.11.2024 wurde die Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt mit Wir- kung zum 01.01.2025 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oef fentliche-bekanntmachungen Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sperrung der Baienfurter Straße Höhe Hausnummer 31 Von Montag, den 16. Dezember 2024 bis Mittwoch, den 18. Dezember 2024 muss die Baienfurter Straße auf Höhe der Hausnummer 31 für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Grund ist die Installation eines Was- ser-, Glasfaser- und Stromanschlusses. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerk- samkeit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Ver- ständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Frostgefahr bei Wasserleitungen Besonders Wasserrohre und die dazugehörenden Wasseruhren sind bei niedrigen Temperaturen um den Gefrierpunkt gefährdet einzufrieren und können Scha- den nehmen. Diese Schäden können oft teuer Ausfallen und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Um solchen Schäden vorzubeugen, sind unter anderem folgende Aspekte zu beachten: Standort innerhalb des Hauses: - Befindet sich Rohre an einem Standort, der unge- schützt ist und Gefahr läuft, einzufrieren? - Wenn ja, ist das Rohr ausreichend isoliert? - Ist die Räumlichkeit ausreichend abgedichtet? Häufiges Eindringen von Kälte erfolgt bei nicht richtig geschlossenen Fenstern und Türen. Standort im Außenbereich: - Sind alle Außenleitungen und Wasserhähne abge- stellt? - Sind diese auch entleert? - Gibt es Bauwasseranschlüsse? Wenn ja, sind diese ordnungsgemäß gesichert? Ihre Gemeindeverwaltung Mitfahrplattform PENDLA wird in Baindt eingestellt Seit Mitte 2023 hat der Landkreis Ravensburg die Kos- ten der Lizenzen zur Nutzung des Onlineportals PENDLA für teilnehmende Kommunen übernommen. Durch die für Bürgerinnen und Bürgern kostenlose und werbefreie Plattform ist es einfacher möglich, Fahrgemeinschaften zu bilden. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation übernimmt der Landkreis diese Kosten fortan nicht mehr. Da sich in der eineinhalbjährigen Testphase in Baindt eine zu geringe Anzahl an Nutzerinnen und Nutzer auf der Plattform registriert hat, übernimmt die Gemeinde diese Kosten künftig nicht selbst. Damit wird läuft der Vertrag mit der Plattform Ende 2024 aus. Vorhandene Profile von Nutzern aus der Gemeinde Baindt bleiben zwar aktiv, allerdings können ab Januar 2025 keine neuen Kontaktanfragen an andere Nutzerinnen und Nutzer mehr gesendet werden. Bestehende Kontak- te und Fahrgemeinschaften können allerdings weiterhin gepflegt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung ruht Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation der Gemeinde Baindt, ruht die „Baindter Förderrichtlinie zur Gebäudesanierung: Energetisch fit für die Zukunft“ ab sofort auf unbestimmte Zeit. Eine Antragstellung im Rahmen dieses kommunalen För- derprogramms ist daher bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Bereits vorgeprüfte Anträge können allerdings noch ge- währt werden, sofern alles wie in der Förderrichtlinie vor- gegeben umgesetzt wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 14. Dezember und Sonntag, 15. Dezember 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 14. Dezember 2024 Kloster-Apotheke Weingarten, Karlstraße 13, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 560260 Sonntag, 15. Dezember 2024 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 5069440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Winterpause Sehr geehrte Autoren, das Mitteilungsblatt macht in den Kalenderwochen 52/2024 und 01/2025 Winterpause. Letzte Veröffentlichung: 20.12.2024 Redaktionsschluss: 17.12.2024, 21:00 Uhr Nächste Veröffentlichung: 10.01.2025 Redaktionsschluss: 07.01.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen schöne Feiertage. Der Verlag Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikme- ter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Der Abfallkalender 2025 ist online und in der Abfall App RV verfügbar Ab sofort steht der digitale Abfall- kalender 2025 für den Landkreis Ravensburg in der Abfall App RV zur Verfügung. Mit der Abfall App RV kann man sich zuverlässig und bequem über die Abfuhrtermine für Restmüll,- Biomüll-, Papierton- ne und Gelbe Tonne erinnern las- sen. Als weiteren Service bietet die Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 App auch die Termine der mobilen und stationären Pro- blemstoffsammlung. Sie steht in den gängigen App Sto- res kostenfrei zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, kann sein persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender oder über den nebenste- henden QR-Code erstellen lassen und selbst ausdrucken. Flüchtlingsarbeit Nikolausbesuch am Friesenhäusle Eine Überraschung gab es am vergangenen Freitag für die Kinder am Friesenhäusle 12, VariaHome und dem weißen Container. Um eine Schale mit wärmendem Feuer und lecke- rem Punsch trafen sich Kinder, Eltern und auch einige Bewohner vom Friesenhäusle 14 und warteten voller Spannung auf den Nikolaus. Von drauß‘ vom Walde kam er dann mit seinem Ruprecht, der einen sehr schweren Sack tragen musste. Der Nikolaus berichtete von Dingen, die besser sein könnten, aber auch von vielen Sachen, die die Kinder gut machen. Nach einer Strophe von „Lasst uns froh und munter sein“ wurden alle Kinder aus dem schweren Sack beschenkt. Jedes Kind bekam ein Jutesäckchen, gefüllt mit allerlei Süßigkeiten, Nüssen und Mandarinen. Für die Kleinsten gab es ein kleines Spielzeug. Ein Dank an alle, die zum Gelingen dieser Aktion beigetragen haben. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Veranstaltungen Dezember 14.12. Festkonzert Musikverein SKH 26.12. Weihnachtstanz Landjugend SKH 31.12. Silvesterschießen Schützengilde + Böllergruppe Baindt WSP Januar 06.01. Hobbyturnier Tischtennis SV Baindt Sporthalle 09.01. Blutspendetermin SKH 11.01. Maskenbefreien – NZ Raspler DP + SKH 11.01.+12.01. Skikurs – Alpinteam 14.01. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Der Nikolaus zu Besuch im Haus Sonne Am 6. Dezember war die Aufregung im Haus Sonne groß: Der Nikolaus hatte seinen Besuch angekün- digt! Die Kinder warteten gespannt – und wurden mit ei- nem unvergesslichen Vormittag belohnt. Schon früh am Morgen lag eine besondere Atmosphäre in der Luft. Der Kindergarten war liebevoll mit selbstge- bastelten Sternen, Tannen und Lichterketten dekoriert. Die Kinder hatten in den Tagen zuvor fleißig geprobt und wollten den Nikolaus mit einem fröhlichen Lied begrüßen. Plötzlich klopfte es laut an die Tür. Die Kinder hielten ge- spannt den Atem an, und dann trat er ein: der Nikolaus in seinem roten Mantel, mit Bischofsstab, Mitra und sei- nem Freund Knecht Rubrecht. Sein freundliches Lächeln nahm den Kindern schnell die Scheu, und alle schauten ihn neugierig an. Der Nikolaus erzählte, dass er das Jahr über genau be- obachtet habe, was im Kindergarten alles passiert sei. Er öffnete sein großes goldenes Buch. Darin standen viele schöne Geschichten über die Kinder – und ein paar kleine Tipps, wo sie sich noch verbessern könnten, zum Beispiel beim Aufräumen der Bauecke oder das Einhalten der Pin- nerregeln. Die Kinder lachten und nickten zustimmend. Natürlich hatte der Nikolaus auch etwas mitgebracht: Je- des Kind bekam eine gefülltes Nikolaussocke. Die hatte der Nikolaus bereits einen Tag vorher heimlich aus den Gruppenräumen im Haus Sonne eingesammelt. Gemein- sam mit seinem Freund und Helfer, Knecht Rubrecht, verteilte er die Socken. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Zum Abschluss bedankten sich die Kinder mit einem Fin- gerspiel. Es war ein aufregender Vormittag, der Niko- laus hat nicht nur Geschenke gebracht, sondern auch die Herzen der Kinder berührt. Bevor der Nikolaus sich verabschiedete, versprach er, im nächsten Jahr wieder- zukommen – wenn die Kinder weiterhin so fleißig und lieb zueinander sind. Gemeinsam mit Knecht Ruprecht machte er sich auf den Weg, und die Kinder winkten ihm noch lange hinterher. Ein großes Dankeschön an Robert Müller und Marvin Bautz aus dem Rathaus, die als St. Nikolaus und Knecht Rubrecht den Kindern mit ihrem Einsatz einen unvergess- lichen Vormittag beschert haben. Herzliche Grüße Das Team vom Haus Sonne Peter, Trudi, Fritz und Franz und der winzigkleine Hans, warten auf St. Nikolaus, wann kommt er denn in unser Haus? Mit dem Stabe so gebogen, kommt er durch Baindt gezogen. Hat ‚ne rote Mitra auf, mit ‚nem goldenen Kreuzlein drauf. Komm nur herein St. Nikolaus und leer dein volles Säcklein aus. Ho, ho der Nikolaus, Ho, ho ruft er laut, Ho, ho und klingeling. Was ist wohl im Säckchen drin? Kindergarten St. Martin Nikolaus und Knecht Ruprecht zu Besuch im Kindergarten Am Donnerstag, den 5. Dezember, war die Aufregung im Kindergarten groß: Der Ni- kolaus war gemeinsam mit seinem Begleiter Knecht Ru- precht zu Gast bei uns. Jede Gruppe durfte die beiden Gäste einzeln empfangen. Der Nikolaus las aus seinem goldenen Buch vor und er- zählte von den guten Taten der Kinder. Dabei durfte je- des Kind, das sich traute, den Bischofsstab des Nikolaus selbst halten – ein unvergesslicher Moment für jeden. An- schließend überreichte Knecht Ruprecht einen Korb mit Lebkuchen, Spekulatius, Mandarinen und Äpfeln. Zum Dank für den Besuch sangen die Kinder fröhliche Nikolauslieder und zeigten Fingerspiele, die sie fleißig ein- geübt hatten. Auch mit selbstgemalten Bildern der Kinder wurde der Nikolaus reichlich beschenkt. Dieser Besuch des Nikolaus bleibt für die Kinder ein un- vergessliches Erlebnis in der Adventszeit. Waldorfkindergarten „Gott grüßt euch ihr lieben Menschenkinder“ ... mit diesen Worten trat der Heilige Nikolaus, sehnsuchtsvoll erwartet, fröhlich herbeigesun- gen und voller Andacht bestaunt, am vergan- genen Freitag tief gebückt durch die für ihn doch viel zu kleine Tür des Baindter Waldorfkindergartens. Und riesig war neben aller Freude auch wieder das Stau- nen der Kinder als Nikolaus sich zu voller Größe aufrich- tete und ihnen schließlich seinen Gruß entgegenbrachte. Wie alle Jahre erzählte Nikolaus von seiner Reise durchs Sternenall und übers Erdenrund, strich gütig über die flei- ßigen Hände eines jeden Kindes und putzte sorgsam die Herzen mit seinem himmlisch weichen Tannenbusch. Als Nikolaus sich schließlich ein weihnachtlich Lied wünsch- te, füllten die hellen Kinderstimmen den Raum mit ihrem Lied von Maria, die leise über Sterne und Sonnen schrei- tet. Eine wahre Freude war es zuzuhören! Bevor Nikolaus sich nun je- doch auch schon wieder verabschieden musste, denn schließlich warten un- endlich viele Kinder auf der Welt, übergab er den Kin- dern des Baindter Waldorf- kindergartens noch einen prall gefüllten Sack mit fei- nen Gaben. Und während er sodann mit einem herzlichen Winken am Fenster den Blicken entschwand, machten die Kinder sich ans Auspa- cken, nahmen freudig ihre kleinen Säckchen in Empfang, und bestaunten den wundervollen Edelstein, den ihnen Nikolaus als erste Gabe fürs Moosgärtlein mitgebracht hatte. Und wie sagte Nikolaus so schön: „Nun kann es Weihnacht werden auf Erden!“ Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Bezirk 1 Bezirk 6 Am Föhrenried Grünenbergstraße Am Umspannwerk Annabergstraße Nr. 60 Baienfurter Straße Im Voken Birkenstraße Jägerweg Buchenstraße Lerchenstraße Mehlisstraße Sperlingweg Riedsenn Stöcklisstraße Sumeraugasse Storchenstraße Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 7 Boschstraße Bezirk 2 Daimlerstraße Badweg Dieselstraße Blumenstraße Dornierstraße Bronnenstubenweg Maybachstraße Dahlienstraße Röntgenstraße Hubertusweg Klosterhof Bezirk 8 Krokusweg Benzstraße Lilienstraße Dachsstraße Mühlstraße Eichhorngasse Nelkenstraße Friesenhäusler Straße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Froschstraße Tulpenstraße Fuchsstraße Veilchenstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Bezirk 3 Iltisstraße Fliederstraße Liebigstraße Kornblumenstraße Rehstraße Marsweilerstraße Siemensstraße Rosenstraße Wieselgasse Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 9 Amselstraße Bezirk 4 Annabergstraße Hasenweg Erlenstraße Hirschstraßeab Nr. 164 Kiesgrubenstraße Kümmerazhofer Weg Schönblick Marderstraße Sonnenstraße Mochenwangener Straße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Reishaufen Ziegelhalde Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Liebe Leserinnen und Leser, die Gemeinde- bücherei ist während der Weihnachtsferien geschlossen. Von Montag, den 23.12.24 bis Montag, den 6.1.25 ist die Gemeindebücherei geschlossen. Erster Öffnungstag im Neuen Jahr ist Dienstag, der 7.1.25 von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, spe- ziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichter- schläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterket- ten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen beson- ders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschich- te ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbe- leuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Ti- mer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjäh- rige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de v Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt. Blaise Pascal Samstag, 14. Dezember 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Melinda 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Ministranten: Pia Kronenberger, Franziska Jo- achim, Lenny Sonntag, († Adalbert Berger, Jutta und Hugo Futterer, Silvia Snoek, Kurt Brugger, Margareta Veeser, Klara und Johannes Merk, Veronika und Mi- chael Wilhelm, Familie Hugo Schmidt, Josef Haller, Jahrtag: Josef Veeser) Sonntag, 15. Dezember – 3. Adventssonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier zu Adveniat mit der Gruppe MEILE 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesfeier im Ad- vent mit dem Kindergarten St. Josef 16.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder - Adventliche Ein- stimmung auf Weihnachten in der Kirche Dienstag, 17. Dezember 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – eucharistische Anbetung Mittwoch, 18. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt – Rorate-Gottesdienst mit der Kam- mermusikvereinigung Baienfurt Donnerstag, 19. Dezember 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 17.30 Uhr Baienfurt – weihnachtliches Rosenkranzkon- zert durch Klaus Reichle Freitag, 20. Dezember 08.30 Uhr Baindt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Klosterwiesenschule 08.45 Uhr Baienfurt – ökum. Schulschluss Gottesdienst der Achtalschule Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Bußfeier Sonntag, 22. Dezember – 4. Adventssonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 14. Dezember – 22. Dezember 2024 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ministranten: Niklas Alber, Rafael Dorn, Ricco Haller, Marisa Pfister, Tim Beckert, Dominik Klein, Christian Schäfer, († Else und Johann Neth, Christina und Wen- delin Hatzenbüller, Ludmilla, Alexander und Nikolaus Linkov, Klementine und Eduard Gel- zenlichter, Ludmilla und Rochus Illenseer, Ma- ria Kaplan, Maria und Donatus Kaplan, Franz und Eugen Schmidt, Agathe und Adam Zim- mermann, Zita Maurer, Julius Malsam mit An- gehörigen, Maria und August Jaudas, Antonie Jaudas, Luise und Johannes Schuler) 11.15 Uhr Baienfurt – Familienwortgottesdienst im Ad- vent Rosenkranzgebete im Dezember Im Dezember laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Vorabinfo: Das Pfarramt bleibt vom 23. Dezember bis einschließlich 06. Januar 2025 geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baienfurt Bußgottesdienst, am Samstag, 21. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Bußgottesdienst in der Adventszeit in Baindt Bußgottesdienst, am Samstag, 14. Dezember 18.30 Uhr. Bußfeier mit Eucharistiefeier zur Vorbereitung auf Weih- nachten. Wir laden Sie herzlich dazu ein! Alle Tiere nah und fern, wollen gern zum Weihnachtsstern Herzliche Einladung zur adventlichen Einstimmung auf Weihnachten mit der Kirche für Kinder am Sonntag, 15. Dezember 2024 um 16.00 Uhr. Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2025 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. *KÖNIGE GESUCHT! Erhebt Eure Stimme – Sternsingen für Kinderrechte! Unter diesem Motto bringen wir im kom- menden Jahr vom 01.-05. Januar den Neujahrssegen in die Baindter Haushalte und sammeln Spenden für Kinder, die in Not sind. Für diese wichtige Aufgabe suchen wir Dich! Du hast Lust, Gutes zu tun und Teil einer weltweiten Ge- meinschaft zu sein? Ja?! - Dann melde Dich bei uns! Es erwarten Dich königliche Gewänder, eine tolle Gemein- schaft und natürlich viel Spaß! Anmeldeformulare mit weiteren Infos gibt’s unter stern- singer-baindt@gmx.de oder in der Katholischen Kirche am Schriftenstand. Zur Vorbereitung und Gewandanprobe treffen wir uns am 13.12.2023 von 16:30-18:00 im Bischof-Sproll Saal. Hier kannst Du Dich ebenfalls anmelden. Komm einfach vorbei – wir freuen uns auf Dich! Das Orgateam der Sternsinger in Baindt Krippenspiel Am Heiligabend findet um 16.00 Uhr in unserer Kirche in Baindt die Krippenfeier statt. Die Kommunionkinder spielen die Weihnachtsgeschichte vor. Wir freuen uns auf euch! Das Krippenspielteam Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Frauenbund Baienfurt Am 13. und 14.12.24 beteiligen wir uns wieder an den Adventsabenden am Marktplatz. Wir bieten Ihnen selbstgestrickte Socken. Außer- dem verwöhnen wir Sie mit leckeren Waffeln und mit heißem Most usw. Bitte besuchen Sie uns an unserem Stand. Wir freuen uns auf Ih- ren Besuch. Wir wünschen Ihnen eine besinnliche, ruhige Adventszeit und ein schönes Weihnachtsfest. Vorschau Januar 2025 Dienstag, 7.1.2025 „Iss mit“ Mittagessen im Gemeindehaus Baienfurt. Eine neue Möglichkeit zur Begegnung und zum Mittages- sen. Gegen freiwillige Spenden. Zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr. Donnerstag, 9.1.2025 (am Abend) Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha il- luminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Lichterwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.1.2025. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Baienfurter Kirchenkino 13. Dezember 2024, 20.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt 1817 kommt der Priester Joseph Mohr nach Oberndorf bei Salzburg, wo er Armut und Hoffnungslosig- keit vorfindet. Mit Predigten und Liedern in deutscher statt lateini- scher Sprache, möchte er die Kirche allen Menschen zugänglich ma- chen. Doch solche progressive Ide- en sind seinem Vorgesetzten ein Dorn im Auge. Bald steht Mohr vor der Entschei- dung, entweder seine Bemühungen aufzugeben und Oberndorf für immer zu verlassen oder zusammen mit seinem Freund Franz Gruber den Menschen die wahre Bedeutung der Heiligen Nacht näher zu bringen. Und so verwandelt sich an Heiligabend 1818 ein von ihm ge- schriebenes Gedicht in das bekannteste Weihnachtslied aller Zeiten. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI Kirche für kleine Leute Gemeinsam mit vielen kleinen und gro- ßen Gästen haben wir den 1. Advent be- gonnen und Gottesdienst gefeiert. Im Zentrum stand das Thema Licht, das die Dunkelheit erhellt. Nachdem die Kinder ein Märchen vom Licht gehört und nachgestellt haben, durfte jedes Kind ein eigenes Windlicht gestalten und dieses mit nach Hause nehmen. Schön, dass so viele da waren. Unser nächster Gottesdienst findet am 16. März 2025 statt. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bereitet dem HERRN den Weg; denn siehe, der HERR kommt gewaltig. Jes 40,3.10 Freitag, 13. Dezember 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 15. Dezember 3. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Kinderkirche Aktion „Licht“, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 16. Dezember 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 18. Dezember 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 19. Dezember 19.00 Uhr Baienfurt Elternabend Konfi8, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 22. Dezember 4. Advent 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) --- Gedanken zur Woche: Macht den Weg frei! Manchmal suche ich Gott, aber der Weg scheint versperrt. Ich dringe nicht durch, stehe mir selbst im Weg. Räumt die Stei- ne aus dem Weg! fordert der Dritte Advent. Im Zentrum: Johannes der Täu- fer, der mit seinem Ruf zur Umkehr Jesus den Weg berei- tet. Wo Jesus kommt, da wird die Welt heller und heiler: Vertrocknetes beginnt zu blühen, verschlossene Augen öffnen sich, es zeigt sich, was in den Herzen verborgen ist. Nichts soll seinem Kommen entgegenstehen: weder Täler der Traurigkeit noch Berge der Selbstüberschät- zung. Ihm den Weg zu bereiten heißt wach zu bleiben und sich in Bewegung setzen zu lassen: Traurige zu trösten, einander anzunehmen und die zu ermutigen, die längst schon aufgegeben haben. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: iStock / Smileus) --- Einladung Am Donnerstag, 19. Dezember, laden wir herzlich zum Elternabend für die Konfir- mationsvorbereitung um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus ein. Unser Thema ist das „Abendmahl“. Adventlicher Bibeltreff Am Sonntag, 15. Dezember findet um 14:30 Uhr ein Bibeltreff im Mar- tin-Luther-Gemeindehaus in Weingarten statt. Im Mittel- punkt steht eine Ansprache über die Ankündigung des Propheten Jeremia „Siehe, es kommt die Zeit, spricht der Herr, dass ich dem David einen gerechten Spross er- wecken will.“ (Jer. 23, 5-8) Referent ist Pfarrer i. R. Ernst Eyrich. In Erinnerung an das Jubiläum „500 Jahre Ge- sangbuch“ werden Adventsliedern aus fünf Jahrhunder- ten gesungen. Im Anschluss wird zu Punsch, Kaffee und Gebäck eingeladen. Die evangelische (landeskirchliche) Gemeinschaft Die APIS lädt Interessierte Gäste herzlich ein. Kinderkirche Am 15.12. findet um 10.30 Uhr der Gottesdienst in der Ev. Kirche in Baienfurt mit unserer Aktion „Licht“ statt. Wir treffen uns schon um 10.00 Uhr in der Kirche. Euer KiKi-Team EINLADUNG zum Gottesdienst der KINDERKIRCHE am 15.Dezember, 10:30Uhr Evangelische Kirche in Baienfurt WAS FÜR EIN LICHT LICHTZEICHEN Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball Juniorinnenfußball B-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute : SG Vöhringen 3:0 Im letzten Heimspiel der Hinrunde sollte endlich ein Sieg her und so gingen wir das Spiel von Beginn an mit maxi- malem Druck an. 15 Minuten hatten wir die Oberhand und auch gleich zwei Torchancen durch Vivienne. Doch noch danach verloren wir den Faden und der Gegner holte sich mehr und mehr Spielanteile, ohne jedoch unsere Torfrau Sara ernsthaft zu prüfen. So gingen wir torlos in die Pau- se, doch wir konnten nicht wirklich zufrieden sein. Daher stellten wir in der Pause um, zogen Lea, etwas nach vorne und Vivienne wieder in die Abwehr und von da an konnten wir ungehindert Druck nach vorne ausüben. Lea schickte auch gleich Maylin auf die Reise, die in der 50. Minute das erlösende 1:0 erzielte. Nur 5 Minuten später enteilte Lena P. nach einem genauen Pass den Gegnerinnen und um- kurvte auch die Torfrau, so dass sie von der Torspielerin nur noch unfair im Strafraum vom Ball getrennt werden konnte. Die Verantwortung für den Elfmeter übernahm Vivi, die den Ball sicher im Tor versenkte. Kurz vor Schluss kombinieren sich Lena P. und Maylin nochmal gut durch die gegnerische Abwehr und Lena markierte den 3:0 End- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 stand. Ein wichtiger Sieg im Kampf um den Klassenerhalt. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Amelie Metz- ler, Philina Ziegler, Lena Füssel, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Sarah Leibfarth, Sarah Schmid, Annemarie Hoffmann, Greta Heilmeier, Victoria Wertmann, Haifaa Alosh, Lena Pfleghaar, Maylin Kretzer. Hallenbezirksmeisterschaften B-Juniorinnen Am vergangenen Wochenende mussten wir neben dem (regulären) Verbandsligaspiel auch eine Mannschaft für die HBM stellen. So mussten wir auf C+D Spielerinnen zurückgreifen, was sich letztlich als Glücksfall heraus- stellen, denn die junge Truppe setze sich gut durch und nach einem Auftaktsieg gegen Bad Waldsee (3:1) sowie Siegen gegen Tettnang (2:1), Aichstetten (2:0) und einem abschließenden 2:2 gegen Deuchelried gewannen Sie letztlich das Turnier. Glückwunsch zu dieser außerge- wöhnlichen Leistung. Es spielten: Hanaa Alosh, Philippa Kaplan, Jule Amba- cher, Lena Alber, Lea Busam, Pauline Preis, Leni Weiß, Aylin Köse D-Juniorinnen Die D-Mädels traten am Wochenende gleich zweimal an, Samstag mit der D2 uund Sonntag mit der D1. Die D2 hat mit nur einem Sieg und einem Unentschieden leider die nächste Runde der HBM verpasst. Die D1 war erst Sonn- tag dran und zauberte herrlichen Fußball aufs Parkett, wobei die Chancenverwertung in manchen Spielen noch Luft nach oben hatte. Trotz allem konnte das Turnier ohne Niederlage und insgesamt 23:1 Toren souverän gewonnen werden. Klasse, ein herrlicher Fußballmittag. Es spielten: D1-Luisa Kolbaske, Hanaa Alosh, Lea Busam, Emma Straub, Antonia Walter, Lena Alber, Ronja Mayer, Jule Ambacher, Hanna Busam D2-Ella Fehr, Aurelia Elsäßer, Melina Feitenheimer, Emilia Müllerleile, Lea Rimmele, Taneesha Mahler, Amira Hassan, Leonie Ziegler, Anna Jaudas E-Juniorinnen Auch die E-Juniorinnen waren mit zwei Mannschaften aktiv. Die E1 trat Samstagmorgen an und gewann mit insgesamt 13:1 Toren souverän alle fünf Spiele, die E2 war am Sontagmorgen dran und konnte nach einem Fehlstart in den ersten beiden Spielen gegen FN und Deuchelried die nächsten beiden Spiele gegen Ravensburg und Bür- germoos gewinnen und hat sich auch für die nächste Runde qualifiziert, Klasse Leistung beider Mannschaften. Es spielten: E1-Franziska Joachim, Margo Hodek, Loana Sordon, Hanna Busam, Emily Wenzel, Greta Günthner, Mia Malsam, Nala Marquart, Eleni Marquart, Malia Marquart E2-Hanna Lux, Finja Hinner, Frieda Baur, Lotte Kijewski, Matthilda Nussbaumer, Ella Fehr, Pia Schützbach, Daniela Schnez, Marie Mayer Herren 1 behaupten 2. Tabellenplatz TSV Meckenbeuren – Herren 1 6:9 Das letzte Spiel der Vorrunde in Mecken- beuren konnten die Herren 1 für sich ent- scheiden und sicherten sich so den 2. Ta- bellenplatz. In den Doppeln mussten wir nach einem 3:0 Erfolg noch zwei 5-Satz Niederlagen hinnehmen, sodass wir erstmal mit 1:2 im Rückstand lagen. Marcel Brückner und Philipp Schwarz konnten in ihren ersten Einzeln mit zwei unge- fährdeten Siegen erstmals eine Führung herausspielen. Wolfgang Assfalg erwischte einen gebrauchten Tag und konnte sich nicht gegen das Abwehrspiel von Johannes Frommlett durchsetzen. Besser machten es Tobias Nowak und Frank Markwart, die ihre Partien mit 3:0 und 3:2 ge- winnen konnten. Roman Buck erging es ähnlich wie Wolf- gang, er spielte ebenfalls zu fehleranfällig und verlor sein Einzel mit 1:3. Beim Zwischenstand von 5:4 für uns ging es in die zweite Einzelrunde und mit 2 deutlichen Siegen von Marcel und Philipp und einem umkämpften 3:2 von Tobi- as erhöhten wir auf 8:4. Wolfgang und Roman mussten auch ihre zweite Partie abgeben, doch Frank konnte mit seinem zweiten Einzelerfolg den 9:6 Gesamtsieg eintüten. Damit stehen wir am Ende der Vorrunde auf einem sehr guten zweiten Tabellenplatz und sind nach wie vor voll im Meisterschaftsrennen dabei. Überragend dabei war die Leistung unseres vorderen Paarkreuzes: Marcel konnte jedes Einzel gewinnen und erspielte sich eine wahnsinni- ge 16:0 Bilanz, während sich Philipp einmal geschlagen geben musste und 13 Siege auf seinem Konto verbuchen konnte. Damit spielen die beiden besten Spieler der Vor- runde für den SV Baindt! Die Rückrunde startet am 25.01.2025 mit einem Auswärts- spiel gegen den TSV Warthausen. Die 1. Herrenmann- schaft des SV Baindt möchte an die erfolgreiche Vorrun- de anknüpfen und weiterhin im Meisterschaftsrennen ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Herren 2 sind Herbstmeister! Herren II – TG Bad Waldsee II 9:6 Auch im letzten Vorrundenspiel blieb unsere 2. Mann- schaft ungeschlagen und konnte so die Herbstmeister- schaft in der Kreisliga C erringen. Nach den Doppeln lagen wir noch mit 1:2 im Rückstand, doch in den Einzeln zeigten wir unsere individuelle Klas- se und konnten insbesondere in der zweiten Einzelrunde die Partie drehen und einen knappen, aber verdienten 9:6 Erfolg feiern. Insbesondere Tobias Sonntags zweites Einzel, das er nach einer Energieleistung und einem 0:2 Satzrückstand noch mit 3:2 gewinnen konnte, leitete die Wende ein. Thomas Nowak, Tobias Sonntag und Oliver Rückert konnten beide Einzel gewinnen, Robert Nowak und Volodymyr Kotov steuerten je einen weiteren Punkt bei. Mit dem Gewinn der Herbstmeisterschaft sind wir dem Ziel Aufstieg einen großen Schritt näher gekommen und wollen auch in der Rückrunde weiterhin gutes und erfolg- reiches Tischtennis spielen! Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 2. Baindter Hobbyturnier Teilnahmevoraussetzungen: mind. 16 Jahre alt und nicht in einem Tischtennisverein gemeldet Mo 06.01.25 um 12 Uhr in der Baindter Sporthalle, Hallen- öffnung ab 11 Uhr Wer hat, bringt neben Hallenschuhen bitte auch einen Schläger mit; bei Bedarf können Schläger ausgeliehen werden Für das leibliche Wohl wird gesorgt, der Erlös kommt der TT-Jugend zugute Anmeldungen bis 31.12.24 an: tischtennis@svbaindt.de Wir freuen uns auf viel Spaß mit euch! Während der Veranstaltung werden Foto- und Video- aufnahmen zum Zwecke unserer Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt ihr euch damit einverstanden, dass diese zum oben genann- ten Zweck in verschiedenen Medien, auch im Internet, veröffentlicht werden. Hobbyturnier am 06.01.25 ! Wir freuen uns auf Eure An- meldungen unter tischtennis@svbaindt.de Taekwondo Baindt e.V. Taekwondo DAN Prüfung Am 08.12.2024 hat unser Verein eine DAN-Prüfung ausgerichtet. Insgesamt 5 Teilnehmer traten zur Prüfung zum 1, 2, + 3. DAN an. Im Vorfeld der Prüfung hatten die Teilnehmer erst an einem Vorbereitungslehrgang zur DAN- Prüfung teilnehmen müssen. Die Prüfungsinhalte waren: Formen- lauf, Schritt- und Fußkämpfe, Selbstverteidigung, Waf- fenkampf, Freikampf, Bruchtest. Die sehr anspruchsvol- le Prüfung fand dann erst nach ca. 2 Stunden ein Ende. In diesem besonderen Rahmen konnten alle Teilnehmer ihre Leistungen erfolgreich abrufen und somit haben alle bestanden. Wir freuen uns sehr über diese gelunge- ne Prüfung und danken an dieser Stelle nochmals allen Teilnehmern und unseren Prüfer Alfred Manthei herzlich. Wir gratulieren herzlich allen Sportlerinnen und Sportlern. Die Prüflinge waren: 1.DAN Tomaz Sijanec 2.DAN Phäonie Rittler 2.DAN Kai Wiest 2.DAN Andrea Bania 3.DAN Frank Bania Reitergruppe Baindt Stephansritt Am Donnerstag, 26. Dezember findet der tra- ditionelle Stephansritt statt. Start ist bei Den- nis Haug um 11:11 Uhr. Nach einer kleinen Stärkung reiten wir eine schöne Strecke. Für einen Zwischenstopp suchen wir im Umkreis von 10 Kilometern noch ein Ziel. Wir freuen uns, wenn sich hier- für jemand anbietet. Außerdem würden wir uns freuen, wenn wir jemand finden, bei dem der Abschluss stattfin- den kann - bitte meldet euch bei Dennis Haug. Damit wir besser planen können, bitten wir die Reiter sich bis 17. Dezember bei Dennis Haug (017634479658) anzumelden. Vermietung Stellplätze in unserer Reithalle Im Vorraum unserer Reithalle stehen ab 1. Januar 2025 zwei Stellplätze zur Miete zur Verfügung. Ein Stellplatz umfasst 3x10 Meter mit eigenem Tor. Wer Interesse hat kann sich gerne bei Alisa Schnez (schrift- fuehrerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183) mel- den um die Details zu klären. Schützengilde Baindt Dritter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 04.12.2024 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren dritten Rundenwettkampf. Dabei unterlag sie den Gastgebern aus Berg mit 1436:1376. Wertung Baindt: Patrick Pfau: 378 Hans-Martin Schmidt: 336 Stefan Schnez: 332 Stefan Mohring: 330 Königsschießen 2024 Am 07.12.2024 fand im Schützenhaus das alljährliche Kö- nigsschießen mit anschließendem Adventsabend statt. Passend zu den starken Individualleistungen der ver- gangenen Rundenwettkämpfen erlangte sowohl in der Luftpistole, als auch beim Luftgewehr (Herren) jeweils der Mannschaftsbeste die Königswürde 2024. Die nied- rigste Teilerwertung und damit das beste Ergebnis des Abends wurde von der Schützenkönigin im Luftgewehr (Damen) erzielt. Zusätzlich konnte in einem Armbrustschießen auf eine Darts-Scheibe ein reich gedecker Präsenttisch geleert werden. Das höchste Einzelergebnis erreichte Hans-Mar- tin Schmidt. Er gewann damit die „Kapitäns“-Kette und eine zugehörige weihnachtliche Zipfelmütze. Luftgewehr Damen Schützenkönigin: Annika Sill (245,4 Teiler) 1. Ritterin: Brigitte Albrecht (419,9 Teiler) 2. Ritterin: Regina Kerner (915,5 Teiler) Luftgewehr Herren Schützenkönig: Patrick Pfau (356,6 Teiler) 1. Ritter: Stefan Schnez (383,2 Teiler) 2. Ritter: Arthur Pfau (627,5 Teiler) Luftpistole Allgemein Schützenkönig: Stefan Schnez (516,2 Teiler) 1. Ritter: Daniel Grundler (630,8 Teiler) 2. Ritter: David Sill (936,6 Teiler) Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Armbrust-Schießen auf Darts-Scheibe 1. Platz: Hans-Martin Schmidt (132 Punkte) 2. Platz: Daniel Grundler (121 Punkte) 3. Platz: Stefan Schnez (118 Punkte) Die Schützenkönige 2024 Von links: Hans-Martin Schmidt, Patrick Pfau, Stefan Schnez, Annika Sill Soldatenkameradschaft Vorweihnachtlicher Kameradschaftsabend im Gasthaus „Zur Mühle“ in Baindt Die Mitglieder der Soldatenkameradschaft Baindt mit Partner sind herzlich zum vorweih- nachtlichen Kameradschaftsabend am Dienstag, den 17.12.2024 um 19.00 Uhr ins Gasthaus „Zur Mühle“ einge- laden. Verbindliche Anmeldung nimmt der Vorstand Hermann Bacher, Tel. 07502-3458 bzw. Mobil 0170 5472439 oder E-Mail: bacher.hermann@yahoo.de bis zum 13.12.2024 entgegen. Nachruf für Kamerad Josef Haller Die Soldatenkameradschaft Baindt e.V. trauert um ih- ren Kameraden Josef Haller, der im Alter von 69 Jahren am 25. November 2024 verstorben ist. Josef war über 30 Jahre Mitglied der Soldatenkameradschaft Baindt. Seine ruhige, aufrichtige, gerade Art und seine Hilfsbereit- schaft werden wir nicht vergessen. Josef hat sehr gerne an unseren Veranstaltungen und Aktivitäten teilgenom- men. Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl. Lie- ber Kamerad Josef, „Ruhe im Frieden“. Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächste Rundenspiele Die erste Mannschaft der VLJ Baindt star- tete am 10.12.2024 in die Pokalrunde. Hier- bei wird der Frauenanteil auf dem Feld er- höht, sodass im Modus 3/3 gespielt wird. Die VLJ Baindt 1 trat in ihren neuen Trikots gegen den VfB Friedrichshafen an. Den ersten Satz spielten die Baindter dank Schwenk- scher Aufschlagserie und überragender Matze-Monster- blöcke kurz mal mit 25:14 runter. Im zweiten Satz spiel- ten die Friedrichshafener ihren Heimvorteil aus und die Baindter nahmen jedes einzelne Deckenhindernis mit (24:26). Der dritte Satz ging mit viel Köpfchen auf das Konto der Baindter (25:21). Im hart umkämpften vierten Satz zeigte sicher unser Libermo von seiner besten Seite und so konnte am Ende ein grenatamäßiger Sieg ver- bucht werden (25:17). Viel Zeit zum Ausruhen bleibt nach diesem spannenden Abend nicht. Am kommenden Sonntag, 15.12.2024 trifft die VLJ Baindt 1 in ihrem letzten Hinrundenspiel auf ihre direkten Tabellennachbarn, die BSG Immenstaad Dor- nier-Reha und die Wilde Horde TV Bingen. Ebenfalls am Sonntag, 15.12.2024 lädt die VLJ Baindt 2 zum nächsten Heimspieltag in die Sporthalle der Klos- terwiesenschule ein. Los geht es um 13.00 Uhr. Für Ver- pflegung ist gesorgt. Wir freuen uns über alle Fans und Unterstützer – je lauter desto besser! Alpinteam Baindt Ausfahrt Sonnenkopf Carven, Boarden und Rodeln im schönen Skigebiet Sonnenkopf am Arlberg und da- nach ab in die legendäre Kelo Bar zum Après-Ski. Lass Dir den Spaß im Schnee und danach auf keinen Fall entgehen! Datum: Sa, 28.12.2024 Abfahrt: 6.30 Uhr, Tennishalle Baindt Skigebiet: Sonnenkopf Anmeldung: Per E-Mail an Sonnenkopf2024@gmx.de - Anmeldung gültig bei Busanzahlung Preis: 28,00€ Busfahrt + Kosten Tageskarte = ca. 77€ Kunstkreis Winterbilder Passent zur Jahreszeit hat wieder der Kunstkreis Winterbilder im Rathaus ausge- stellt. Zu sehen zu den Öffnungszeiten des Rathauses. Ein Besuch lohnt sich . Der Kunstkreis wünscht ein frohes u. friedliches Weih- nachtsfest u. ein gutes neues Jahr 2025 Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Repaircafe Baindt Erfreulicher Weise wurde im „Um- weltbrief“ der letzten Ausgabe des Gemeindeblattes auf den Schutz der Umwelt und der Ressourcen durch Reparaturen hingewiesen. Und spätestens bei dem Punkt „Repaircafes“ dachte man- che Leserin, mancher Leser vielleicht - Moment, da war doch mal was auch hier in Baindt...?“ Und es gibt auch immer noch eine Initiative dazu in unserem Ort: Es gibt nach wie vor interessierte Menschen, die sich gefunden habe für die Gründung eines Repaircafes. Die Suche nach einem passenden Raum hat uns durch ganz Baindt ge- führt und wir sind fündig geworden. Allerdings wurde das Hause nicht, wie ursprünglich gedacht, in diesem Herbst frei. Doch man hat uns zugesagt, dort ab Sommer/Herbst 2025 das Repaircafe starten zu können. Während der Sommerferien konnten wir es bereits besichtigen und sind überzeugt, dass es der ideale Ort ist für unser Vorhaben: Einen Raum zu schaffen für Reparaturen und einfache Begegnungen – ökologisch und sozial sinnstiftend – das ist das Ziel. Wir brauchen noch etwas Geduld – aber ab Sommer 2025 können wir loslegen. Bei Interesse melden Sie sich gerne schon jetzt unter 07502 94 11 65 oder sen- den Sie eine Mail an. info@lebenstexte-antjeclassen.de Reparieren und repariert werden Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Der Brückenbauer Der Mann ist ein Künstler. Im wahrsten Sinne. Auch wenn der erste Blick in die Werkstatt eher ein handwerklicher ist, so ist die Kunst von Ahmet Yardimci allgegenwärtig. Bekannt geworden ist er durch seine VW-Käfer-Kunst im Schussental. Begonnen hat alles 2004 mit einer Autola- ckiererei in Weingarten. 2025 nun ist Yardimci Schirmherr der Vesperkirche Weingarten, die vom 4. bis 23. Februar ihre Türen in der evangelischen Stadtkirche Weingarten öffnet, die gemeinsam von der Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen in Wilhelmsdorf und dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee veranstaltet wird. Ein VW Käfer war der Startschuss für Ahmet Yardimcis künstlerisches Wirken. Blau, rot, grün, gelb – der bunt la- ckierte Käfer, der vor zwanzig Jahren am Ortsrand von Weingarten stand, ist inzwischen legendär. Das ganze Schussental kennt ihn. Seine Nachfolger sind kaum we- niger bekannt. „Das entsteht alles in meinem Kopf. Dann sehe ich was und füge es zusammen. Und so entsteht das Kunstwerk“, erzählt der 55-Jährige. Die Idee sei das geringste Problem. Herausfordernd sei die Umsetzung. Aber da habe er nach Hunderten von Kunstwerken Routi- ne. In der jüngsten Zeit postierte Yardimci aus unzähligen Hufeisen geschmiedete Pferde, die inzwischen eine große Anhängerschaft gefunden haben. 1991 kam Yardimci das erste Mal nach Deutschland. Ge- boren im türkischen Bayburt, lernte er damals eine junge Deutsche, seine heutige Frau, kennen. Kurz darauf zog der damalige Lehramtsstudent nach Deutschland. Ober- schwaben wurde für ihn rasch zur Heimat, hier fühlte er sich wohl, absolvierte eine Ausbildung zum Karosserie- bauer, lernte schnell Deutsch, heiratete und wurde Vater zweier Töchter. Neben seiner Kunst hat sich Ahmet Yardimci immer schon auch gesellschaftlich engagiert. Vereine und Initiativen, die ihn um Hilfe baten, sagte er schnell seine Hilfe zu. So auch der Vesperkirche in Weingarten. Deren Motto „Of- fen für alle“ habe ihn sofort angesprochen. „Ich bin in der türkisch-muslimischen Kultur aufgewachsen. Auch hier sei dieses Motto allgegenwärtig“, sagt Yardimci, „wir teilen unsere Speisen und unsere Wohnung. Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden. Und das Brot, bei dem man dachte, das reicht nicht, sättigte dann doch oft mehrere Menschen reichlich.“ Mit dieser, seiner Grundeinstellung gelingt ihm der Spagat zwischen den Kulturen und Religionen, will Brücken bauen und ver- eint diese mit dem Grundgedanken der Vesperkirche: „An unserem Tisch ist immer ein Platz.“ Ahmet Yardimci selbst hat in seiner Kindheit und Jugend Mangel und damit Armut erlebt. Sein Vater, ein Lehrer, musste die Familie mit vier Kindern finanziell durchbrin- gen. Das hat ihn geprägt. Das diesjährige Schwerpunkt- thema der Vesperkirche „Was is(s)t der Mensch? Essen und Armut“ ist ihm daher präsent. „Ich bin hier gut angekommen“, sagt Yardimci. Sein Be- trieb an der Straße hoch ins Lauratal bietet inzwischen elf Menschen Arbeit. Das Geschäft läuft gut. Auch dank seiner Kunst hat er große Bekanntheit erlangt. Bis aus der Schweiz kommen Kundinnen und Kunden, die sein Hand- werk wie auch seine Kunst schätzen. Die Schirmherrschaft für die Vesperkirche Weingarten ist für ihn Neuland. Er freut sich auf diese Aufgabe und wünscht sich, dass das Motto „Offen für alle“ trägt. 2025 findet die Vesperkirche mitten in Oberschwaben wieder gemeinsam an Tischen statt. Vom 4. bis 23. Fe- bruar wird in der evangelischen Stadtkirche Weingarten ein Ort für Begegnung entstehen. Die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen und das Diakonische Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee laden gemeinsam mit der Stadtkirchengemeinde Weingarten ein: Essen und Vesper, Gespräche und Tischgemeinschaft, Frisör und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Mediziner, Leib und Seele, Andachten und Kultur. Am 3. Februar wird die Vesperkirche um 18 Uhr feierlich mit einem Gottesdienst eröffnet. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildungen zur Pflanzenschutz Sach- kunde Kreis Ravensburg – Jede/r Sachkundige im Pflanzen- schutz ist dazu verpflichtet in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stunden Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungszeitraum der „Altsachkundigen“ er- streckt sich über die Jahre 2022 bis 2024. Das Landwirtschaftsamt bietet hierzu zwei Veranstal- tungen an: Donnerstag, 12.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Donnerstag, 19.12.2024 von 19:30 – 21:30 Uhr, online als Videokonferenz Da die Themen der beiden Veranstaltungen nicht de- ckungsgleich sind wird für jede Veranstaltung 2 Stunden Sachkunde Fortbildung bescheinigt. Der Schwerpunkt beider Veranstaltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Frau Maria Koch und Herr Markus Kreh vom Landwirtschaftsamt referieren zu den Themen Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen, erweiterte Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes, Anwenderschutz und erläutern praktische Ansätze zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes. Frau Kerstin Hüsgen vom LTZ Augustenberg referiert zur Un- krautregulierung in Getreide und Mais. Anmeldungen sind per E-Mail an la@rv.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum sowie den gewünschten Veranstaltungstermin an. Der Zugangs- link zur Videokonferenz wird Ihnen wenige Stunden vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zugesandt. Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Januar Kreis Ravensburg – Hiermit informieren wir über Veran- staltungen, die unser Ernährungszentrum im Januar anbietet. Grundkurs Saucen: Workshops am 21. Januar und 23. Januar Beim Workshop „Grundkurs Saucen“ mit Referentin Ma- nuela Schmied bekommen die Teilnehmenden vielfältige Grundlagen der Saucenherstellung vermittelt. Verschiede- ne Grundlagen wie Gemüse, Fleisch oder Milchprodukte werden zur Herstellung der Saucen eingesetzt. Unter- schiedliche Bindetechniken werden ebenso vermittelt. Der Workshop findet am Dienstag, 21. Januar in Leutkirch, Wangener Straße 70 und am Donnerstag, 23. Januar in Bad Waldsee, Schillerstraße 34, jeweils um 17.30 Uhr statt. Die Anmeldung ist bis fünf Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Es wird ein Kostenbeitrag von 20 € erhoben. Durchblick im Label-Dschungel: Online-Vortrag am 29. Januar Der Online-Vortrag mit Referentin Bettina Schmidt wid- met sich dem hochaktuellen Thema der Lebensmittel- kennzeichnung. Die Teilnehmenden erhalten einen umfas- senden Überblick über die Unterschiede und Qualitäten von Labels wie dem Nutri-Score, verschiedenen Haltungs- formen und regionalen Kennzeichnungen. Diese Ver- anstaltung zielt darauf ab, Transparenz in die Vielzahl von Qualitätsmerkmalen und Kennzeichnungen zu brin- gen, die auf Lebensmitteln zu finden, um somit fundier- te Kaufentscheidungen treffen zu können. Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg an die Redaktionen von Presse, Rundfunk und Fernsehen Stabs- stelle des Landrats Ansprechpartner/in: Susanne Birk Tel: 0751/85-9250 Fax: 0751/8577 9250 Mail: s.birk@rv.de Kreishaus I, Gebäude A, Friedenstr. 6 88212 Ravensburg Datum: 06.12.2024 Seite 2 Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 29. Januar um 18.30 Uhr statt. Die Veranstal- tung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben. de möglich. Nach der Anmeldung erhalten die Teilneh- menden den Zugangslink zum Vortrag vorab per Mail. Wir suchen neue Pächter! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg ist mit ca. 80.000 Besuchenden im Jahr ein großer kultureller Magnet in Oberschwaben und dem westlichen Allgäu. Die Museumsgaststätte im Fischerhaus ist da- bei ein wesentlicher Bestandteil des Besuchs im Bauern- haus-Museum. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir für dieses besondere und sehr idyllische Gasthaus eine/n neue/n Pächter/in finden würden. Küche und Gasträume werden voll ausgestattet verpach- tet. Die Speisekarte sollte aus typisch schwäbischer Küche und Gerichten aus dem Allgäu bestehen. Auf die saisona- le Ausrichtung der Speisen und des Getränkeangebotes wird großer Wert gelegt. Allerdings bestehen keinerlei Vertragsbindung mit externen Partnern (Getränkeliefe- rung, Automatenvertrag o.ä.). Für das Museum ist es äußerst wichtig, dass die Öffnungs- zeiten zwischen dem 19.03. und dem 11.11. mit einem wö- chentlichen Ruhetag abgedeckt werden. Besichtigungstermine sind nach vorheriger Absprache möglich. Melden Sie sich gerne bei Eva-Maria Kocher (07527 9550 22 / eva-maria.kocher@ bauernhaus-museum.de) Swinging Christmas in der Alten Kirche Mochenwangen – Panflöte trifft Gesang Wunderbar weihnachtlich – Brigitte Thaler und Edmund Butscher Wer den Höhepunkt der schönsten Zeit des Jahres auf besonders stimmungsvolle Weise erleben möchte, sollte am Freitag, den 13.12.2024, in die Alte Kirche nach Mo- chenwangen kommen. Denn dort spielen Brigitte Thaler (Gesang) und Edmund Butscher (Panflöte) im Rahmen ihrer Weihnachtstour ihr Programm „Swinging Christmas“ in einem klangvollen Konzert. Freuen Sie sich auf einen Reigen bekannter Melodien zur Weihnachtszeit, der von „Winter Song“ über „Oh Tannenbaum“ bis zu „Oh Holy Night“ und „Feliz Navidad“ reicht, aber auch neue Lieder wie „A Star Is Shining Tonight“ umfasst. Alle Stücke wer- den von der warmen Stimme von Brigitte Thaler stim- mungsvoll interpretiert, während Edmund Butscher mit Nummer 50 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 seiner Panflöte einen Klangteppich ausrollt, der die Sinne unmittelbar in eine „heile Welt“ führt. Mitsingen ausdrück- lich erwünscht. Der Eintritt zum Konzert ist frei. Über eine Spende freuen sich die Musiker. Freitag, 13. Dezember 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn 19:30 Uhr, Einlass ab 18.45Uhr Hörproben gibt es auf www.brigitte-thaler.de, weitere In- formationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de Blutspende zwischen den Jahren: Jeder Tropfen zählt Die Blutspende ist mehr als nur eine gute Tat. Jeder Tropfen zählt und jeder Mensch, der spendet, macht einen Unterschied. Das DRK dankt Blutspender*innen mit exklusiver Emailletasse. Das Leben ist schön und Gesundheit nicht selbstverständ- lich: Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwe- re Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blutspenden benötigt. Allein in Baden-Württem- berg und Hessen sind es etwa 2.700 benötigte Blutspen- den, um Patientinnen und Patienten sicher versorgen zu können. Vielen Menschen wird die Bedeutung der Blut- spende oft erst dann bewusst, wenn sie persönlich betrof- fen sind. Wenn man selbst oder ein naher Angehöriger plötzlich schwer erkrankt und dann auf die lebensretten- de Blutspende angewiesen ist. Blutspender*innen sind die stillen Helden des Alltags. Sie sorgen mit ihrer Spende da- für, dass das Leben schön bleiben kann. Die Blutspende ist eine einfache und effektive Möglichkeit um Leben zu retten. DRK bietet auch in der Weihnachtszeit und über den Jahreswechsel viele Blutspendetermine in der Re- gion an. Besonders kurz nach dem Jahreswechsel kön- nen die Blutkonserven erfahrungsgemäß knapp werden. Das liegt daran, dass Krankenhäuser den Regelbetrieb wieder hochfahren und zugleich viele Spenderinnen und Spender aufgrund der Urlaubs- und Erkältungszeit bei der Blutspende ausfallen. Gute Vorsätze das ganze Jahr: Jetzt mit der ersten guten Tat ins neue Jahr starten und einen Termin zur Blutspen- de vereinbaren – damit Engpässe erst gar nicht entste- hen. „Gerade rund um die Feiertage gilt: Eine Blutspende ist für Patientinnen, Patienten und Unfallopfer gleicher- maßen ein wertvolles Geschenk. Es ist nie zu spät für die erste Blutspende!“ appelliert der DRK-Blutspendedienst BadenWürttemberg – Hessen. Aktion „Jeder Tropfen zählt“: Als Dankeschön für die gute Tat erhalten Blutspender*innen im Zeitraum vom 20.12.2024 bis 17.01.2025 eine exklusive Emailletasse im DRK-Design. Es ist nie zu spät für die erste gute Tat. Jetzt Blutspen- der*in werden! Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Montag, dem 30.12.2024 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen ge- meinnützige GmbH Sandhofstraße 1 in 60528 Frankfurt am Main, presse@ blutspende.de Vesperkirche 2025 wieder in Weingarten Organisatoren überreichen OB Clemens Moll die neuen Vesperkirchenplakate Ihren diesjährigen Antrittsbesuch bei Weingartens Oberbürgermeister Clemens Moll nutzten die Vesper- kirchen-Organisatoren Gerd Gunßer, Ralf Brennecke und Harald Dubyk, um das neue Vesperkirchenplakat zu überreichen. Vom 4. bis 23. Februar 2025 findet in der evangelischen Stadtkirche Weingarten die inzwischen 17. Vesperkirche im Schussental statt. Derzeit werden die rund 400 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in ihre Dienste eingeteilt. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Was sonst noch interessiert AOK initiiert Nachhaltigkeitsnetzwerk für die Region Bodensee-Oberschwaben - Großes Interesse: Die gesellschaftliche Verantwortung rückt in den Mittelpunkt Wie wäre es, wenn künftige Generationen ihre Be- dürfnisse im gleichen Umfang wie wir heute erfüllen könnten? Diese Frage hat sich unter anderem die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und zahlreiche Arbeitgeber und Akteure aus der Region ge- stellt. „Durch nachhaltiges Handeln können wir nicht nur unseren Beitrag als Arbeitgeber leisten, sondern auch gesellschaftlich die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels aufgreifen und Maßnahmen für die Ge- sundheit der Menschen in der Region Bodensee-Ober- schwaben ableiten“, so Markus Packmohr, Initiator und Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Ökologie steht bei nachhaltigen Aktionen oft im Vorder- grund. Doch zum „Dreiklang der Nachhaltigkeit“ gehören auch Ökonomie und Soziales. „Nur die gleichwertige Be- trachtung aller drei Bereiche wird in der Region, im Land und auch global ein gutes und gesundes Leben für alle ermöglichen“, so Markus Packmohr weiter. „Als Unterneh- men im Gesundheitswesen stehen wir in einer besonderen Verantwortung, denn Ökologie, Ökonomie und Soziales haben jeweils Verbindungen zur Gesundheit.“ Als ersten Schritt implementierte die AOK Baden-Würt- temberg im Jahr 2013 unternehmensweit ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem: greenAOK. 2017 folgte die Unterzeichnung der WIN-Charta, der Nachhaltigkeitsstra- tegie des Landes Baden-Württemberg. Mit diesem Schritt wurde es möglich, den Dreiklang der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Die Ziele, welche Markus Packmohr und sein Stellvertreter Bernd Gulde mit dem Nachhaltigkeitsnetzwerk verfolgen, werden schnell klar. Die Gründung eines Netzwerkes ist eine wirkungsvolle Möglichkeit, verschiedene Akteure zu Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 verknüpfen, um gemeinsam nachhaltige Projekte und Lö- sungen zu entwickeln sowie Ressourcen und Kompeten- zen zu bündeln. Eingeladen waren demnach Arbeitgeber und Akteure aus der Region, die ebenfalls die WINCharta unterschrieben haben oder bereits im Förderprogramm des Landes Ba-Wü KLIMAFit sind. „Wir möchten unser Engagement im Bereich Nachhal- tigkeit strukturiert und gemeinsam weiterentwickeln. Wir haben gemerkt, dass wir untereinander die gleichen Zie- le verfolgen und mit einem Netzwerk der Grundstein für eine branchenübergreifende Zusammenarbeit möglich wird“, stellt Bernd Gulde fest und betont: „Das Netzwerk will das Thema Nachhaltigkeit für die Menschen in der Region umsetzen und die Menschen in diesem Thema unterstützen. Für uns ist das nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern eine Herzensangelegenheit.“ Mit dabei waren neben der AOK – Die Gesundheitskas- se Bodensee-Oberschwaben folgende Arbeitgeber und Akteure aus der Region: • Brauerei Clemens Härle, Leutkirch, Frau Esther Straub, Geschäftsführerin • CarboCert GmbH, Bodnegg, Herr Wolfgang Abler, Geschäftsführer • Duale Hochschule, Friedrichshafen, Herr Prof. Dr. Kon- rad Reif, Studiengangleiter Energie- und Umwelttech- nik sowie Fahrzeugelektronik / Elektromobilität und alternative Antriebe • elobau GmbH & Co. KG, Leutkirch, Herr Rüdiger Köhler, Geschäftsführer elobau Stiftung, Herr Peter Aulmann, Vorstandsvorsitzender • FritziFrisch, Salem, Frau Katja Wollschläger, Ge- schäftsführerin, und Herr Philip Kleiner, Geschäfts- führer • Forum Sommersried, Kisslegg, Herr Niko Knoblauch und Frau Armgard Schörle, Eigentümer • Gabriel GmbH, Ebersbach-Musbach, Frau Andrea Gabriel, Geschäftsführerin • NMH GmbH, Hohentengen, Herr Oliver Schmitt, Pro- ject Coordinator Management & Processes • Ravensburger AG, Ravensburg, Frau Julia Herrmann, Project Manager Global Sustainability • Schussentalklinik Aulendorf, Aulendorf, Frau Kerstin von der Heiden, Geschäftsführerin • Staatsweingut Meersburg, Herr Dr. Jürgen Dietrich, Weingutsdirektor • Stadtwerke am See, Friedrichshafen, Frau Mara Sterzai, Umweltschutz-Beauftragte • Vetter Pharma, Ravensburg, Frau Paula Wund, Zer- tifizierte Nachhaltigkeitsmanagerin, und Herr Gabriel Fischer, Zertifizierter Nachhaltigkeitsmanager • ZF, Friedrichshafen, Frau Sabine Ritter, Sustainability Generalist „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass überläuft“ Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) begleitet ihre Versicherten in schwierigen Lebensphasen. Das Leben stellt uns immer wieder vor Herausforderun- gen, die manchmal nur schwer alleine zu bewältigen sind. Gerade in den grünen Berufen gibt es viele Faktoren, die einen an die Grenze der Leistungsfähigkeit bringen. Mal ist es das Wetter oder eine schwierige Marktsituation – dann ein zwischenmenschlicher Konflikt, eine plötzliche Erkran- kung oder ein Todesfall. Andreas Kornmann, Landwirt mit Schweinehaltung aus Hessen, sind diese Situationen nur allzu gut bekannt ,,Die größten Stressfaktoren sind Dinge, die einfach dazwischen- kommen: Maschinen gehen kaputt, im Stall läuft die Fütte- rung nicht. Und wenn dann drei, vier Sachen an einem Tag zusammenkommen, dann ist natürlich der Stress da.‘‘ Als ihm mal wieder alles zu viel wurde, war für ihn der Moment gekommen, in dem er Hilfe in Anspruch genommen hat. Die SVLFG unterstützt ihre Versicherten in persönlichen Überlastungssituationen mit dem Telefonischen Einzelfall- coaching – ein besonderes Präventionsangebot, um wie- der neue Kraft zu schöpfen. Die psychologische Hilfe ist vertraulich und der Weg ins Angebot sehr kurzfristig und unkompliziert möglich. Andreas Kornmann haben diese Gespräche sehr geholfen. „Ich habe gerne angerufen und es war eigentlich wie ein Gespräch unter Freunden. Teilweise habe ich die Telefona- te sogar während der Fahrt auf dem Schlepper geführt.‘‘ Weil er weiß, dass es vielen seiner Berufskollegen ähnlich geht, will er dafür sensibilisieren, dass es keine Schande ist, sich Hilfe zu holen. „Man muss doch nicht immer warten, bis das Fass übergelaufen ist“, sagt er. Nähere Informationen gibt die SVLFG unter www.svlfg.de/ einzelfallcoaching. Die direkte Kontaktaufnahme ist über das Telezentrum „Mit uns im Gleichgewicht“ möglich un- ter der Telefonnummer 0561 785-10512 sowie per Mail an gleichgewicht@svlfg.de. Sofortige Hilfe bei kritischen Lebensereignissen erhalten Versicherte der SVLFG täglich rund um die Uhr über die Krisenhotline unter der Telefonnummer 0561 785-10101. Das ganze Interview mit Landwirt Andreas Kornmann ist auf YouTube verfügbar unter www.youtube.com/watch? v=j9CcGKxlKOc. Facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren Akupunktur, Chirotherapie, Notfallmedizin Gröberstr. 3, 88284 Mochenwangen, Telefon 07502 2616 Homepage: www.dr-goertz.de Liebe Patienten! die Praxis ist am 27.12; 30.12.24 sowie am 2.1.2025 geöffnet. Am 20.12.+ 23.12. und ab 3.1.25-17.01.25 ist die Praxis geschlossen! Vertretung übernimmt: Praxis Dirk Molder und Praxis A. Hartmann Baindt Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2025! ÄRZTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de/privat Mit wenigen Klicks schnell erledigt. Probieren Sie es aus! Auf dem schnellen Weg Ihre private Kleinanzeige buchen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Di., 24.12.24 bis Fr., 03.01.25. Ab Di., 07.01.25 sind wir wieder für Sie da. Vertretung übernimmt: 27.12.24 - 02.01.25: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 03.01.25: Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 Wir wünschen Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr 2025. Schöne Weihnachtsbäume zu verkaufen! Mo – Mi ab 14 Uhr, Do – So ganztags!!! Nordmanntannen und Blaufichten aus eigener Kultur - kaufen Sie Ihren Baum aus der Berger Natur!!! Überdachter Verkauf oder Reservierung bei Familien Lebherz und Binder in Straß 1, 88276 Berg. Mobil/WhatsApp 0152 03116060 bzw. Tel. 07504 971471 oder 07504 295 Christbäume aus eigener Kultur. Verkauf täglich. Fam. Amann, Berg, Bergstr. 4 bei der Schule/Kirche, Tel.: 0751 5575157 Christbaumverkauf In Baindt Große Auswahl bei sehr guter Qualität erwartet Sie bei Familie Klaus Mohring. 88255 Baindt, Stöcklisstr. 57 (Grünenberg) Verkauf ab 06.12.24 täglich auch sonntags 9 – 12 Uhr + 13 – 18 Uhr Tel. 0160 2690875 HILFE BEI DER KÖRPERPFLEGE BETREUUNG AUSSER HAUS BETREUUNG ZUHAUSE BLEIBEN KÖNNEN, WO ES AM SCHÖNSTEN IST: ZUHAUSE. Seniorenbetreuung einfach persönlicher Zuhause umsorgt – Betreuungsdienste Haller GmbH Tel.: 0751 185 282 10 www.homeinstead.de/ravensburg ENTLASTUNG ANGEHÖRIGER UND DEMENZBETREUUNG AKTIVIERENDE HAUSWIRTSCHAFT STELLENANGEBOTE GESUNDHEIT AUS DER LANDWIRTSCHAFT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 50 www.bestattungen-wohlschiess.de Ein gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Ihnen Familie Wohlschieß Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. WEITERE INFORMATIONEN LANGE EINKAUFSNACHT FREITAG 03.01.2025 BIS 21 UHR KOCHSHOW 1) Gültig für Neubestellungen und reduzierte Möbel in unserem Möbelhaus, nicht für bereits getätigte Kaufverträge und nicht auf Küchen. Aktionen gültig vom 16.12.2024 - 18.01.2025 AUF ALLE MÖBEL 10%1) 20% www.moebel-grell.de | Möbel Grell GmbH | Wiesenweg 5-7, 88444 Ummendorf-Fischbach | Telefon 07351 34100 WEIHNACHTSARTIKEL IN UNSERER BOUTIQUE Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 4,80 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 12.12.2024
          Aenderung_der_Satzung_Obdachlosen_und_Asylunterkunft.pdf

          Gemeinde Baindt Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 12.11.2024 aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte beschlossen: 1. § 15 ( Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe ) erhält folgende Fassung: Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 273,34 € ab 01.01.2026: 287,96 € (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 217,85 € ab 01.01.2026: 201,59 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt ab 01.01.2025: 200,00 €/mtl.(1. Person) ab 01.01.2026: 210,00 €/ mtl.(1. Person) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt ab 01.01.2025: 170,00 €/mtl. (1. Person ) ab 01.01.2026: 175,00 €/mtl. (1. Person) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 85,00 € /mtl. für Miete und 85,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. 2. § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.11.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin 07502940622 2024-11-14T09:49:01+0100 Baindt Marvin Bautz Signatur PDF[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 140,29 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 15.11.2024
            Bericht_24_09_10.pdf

            Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. September 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht der Bürgermeisterin - Baugebiet Lilienstraße: Die Erschließungsarbeiten haben Ende August begonnen. Mit einem Abschluss der Arbeiten wird Ende November gerechnet. - Baustelle Ortsmitte: Der viele Regen brachte den übergangsweise über ein Rohrsystem umgeleiteten Sulzmoosbach zum Überlaufen, da die Pumpe das Wasser nicht schnell genug abführen konnte. Es wurde eine leistungsfähigere Verrohrung errichtet. Zwischen 16.09. und 18.09. wird in der Küferstraße und in der Straße zwischen Dorfplatz und CAP- Markt asphaltiert. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten sind wieder alle Stellplätze am Dorfplatz nutzbar. Ab Ende September bis Mitte Oktober können dann auch die Bushaltestellen für den Betrieb wieder freigegeben werden. Der Nikolausmarkt wird wegen der Umfänglichkeit der Arbeiten am Bach, der Lieferung der Brücke, die daran anschließende Pflasterung und der Notwendigkeit, dass Strom und Infrastruktur funktionieren müssen, nicht auf dem Dorfplatz stattfinden. Er wird wie im vergangenen Jahr auf dem unteren Schulhof durchgeführt. - Infoterminal: Im Eingangsbereich des Rathauses ist das Anbringen eines Bildschirms geplant, der als Werbeplattform für die örtlichen Gewerbetreibenden und Vereine gedacht ist. Die Pilotphase soll zwei bis drei Monate dauern. Das Infoterminal ist für die Gemeinde kostenfrei. Sitzordnung des neuen Gemeinderates Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die zu Beginn der Sitzung durch die Fraktionen gebildete Sitzordnung wird für die Legislaturperiode festgehalten. Sie ergibt sich aus dem in der Sitzung erstellten Sitzplan. Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder Die Bürgermeisterin verpflichtete die Mitglieder des Gemeinderates auf folgende Formel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde Baindt gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohnerinnen und Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Diese Verpflichtung gingen alle Mitglieder des Gemeinderates per Handschlag ein. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Es werden zwei Stellvertreter der Bürgermeisterin gewählt. Als erster stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Stefan Konzett gewählt. Als zweiter stellvertretender Bürgermeister wird Gemeinderat Dieter Herrmann gewählt. Benennung der Fraktionsvorsitzenden Die Fraktionen haben folgende Vorsitzende benannt: Herr Jürgen Schad (FVW), Herr Dieter Herrmann (CDU), Herr Michael Spiegel (Grüne) Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzungsänderung zur Hauptsatzung. Besetzung der Ausschüsse Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beschließenden Bauausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Jürgen Schad Yvonne Jaudas Stefan Konzett Bernhard Berle Michael Alber Marius Maucher Florian Kränkle Mladen Renic Stefan Müller Johannes Kreutle Michael Spiegel Doris Graf Der Gemeinderat bestellt folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den beratenden Sozialausschuss: Vertreter Persönliche Stellvertreter Yvonne Jaudas Michael Alber Mladen Renic Marius Maucher Volkher Lins Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental (GMS) werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Michael Spiegel Volkher Lins 2. Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Stefan Konzett Michael Alber Stefan Müller Johannes Kreutle Doris Graf Michael Spiegel 3. Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Als Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Jürgen Schad Bernhard Berle Dieter Herrmann Volkher Lins Michael Spiegel Doris Graf 4. Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental IKGMS Als Vertreter des Interkommunales Gewerbegebiets Mittleres Schussental werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Florian Kränkle Mladen Petar Renic Marius Maucher Jürgen Schad Dieter Herrmann Stefan Müller 5. Musikschule Ravensburg Als Vertreter bei der Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg werden gewählt: Vertreter Persönlicher Stellvertreter Bernhard Berle Yvonne Jaudas Johannes Kreutle - Auftragsvergabe Waldspielplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Arbeiten Waldspielplatz wird an die Firma Gartenbau Müller, Weingarten mit einer Angebotssumme von 97.121,14 € brutto erteilt. Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Im Baugebiet Lilienstraße wird eine gemeindeeigene Breitbandleerrohrstruktur mitverlegt. Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zum Wohnhausneubau auf dem Flst. 573/2 wird vorbehaltlich der Unterzeichnung der Baulasten mit gegenseitigem Anbaubaurecht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung wird erteilt. Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der kommunalen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Baindt für das Kita-Jahr 2024/2025 wird zugestimmt. 2. Maßnahmen zur Optimierung der Betreuungsplätze arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 3. Maßnahmen zur Unterstützung von Tagesmüttern und der Großtagespflege arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. 4. Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung des Fachkräftemangels arbeitet die Verwaltung aus und stellt diese im Sozialausschuss vor. Anfragen und Verschiedenes - Thumbstraße: Das Gremium erkundigte sich nach den erneuten Asphaltarbeiten Anfang August in der Thumbstraße. Die Gemeinde hatte Beanstandungen, diese wurden von Seiten der Firma behoben. - Verpflegung Schule: Das Gremium fragte nach dem Sachstand bzgl. der Preiserhöhungen für das Essen im Kindergartenbereich. Dies wird in der nächsten Gemeinderatssitzung thematisiert. Im September werden die Mehrkosten von der Gemeinde übernommen. - Bundesstraße 30: Es kam die Frage auf, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h nicht für den gesamten Streckenabschnitt umgesetzt wurde. Die Verkehrsbehörde hält die jetzige Beschränkung für ausreichend. - Storchennest: Es wurde über ein abgebautes Storchennest im Voken berichtet. Es handelt sich hierbei um Privatbesitz, die Gemeinde ist nicht zuständig.[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 98,73 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 16.01.2025
              Satzung_ueber_oeffentliche_Abwasserbeseitigung_geaender_22.10.24.pdf

              Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden- Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung vom 01.02.2007, zuletzt geändert am 22.10.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmung § 1 Öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als Eigenbetrieb unter dem Namen „Abwasserbeseitigung Baindt“. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstückentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. (2) Der Eigenbetrieb kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen Abwasseranlagen besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten. (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen. Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentliche Abwasseranlagen entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken, Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a Mulden- und Rigolensysteme, Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungsanlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17 Abs. 1 Nr.1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss). (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen), Prüfschächte sowie die sich auf privaten Grundstücken befindlichen Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten Grundstücksflächen befinden. (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichsmäßigen und reduzierten (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen, dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituation (zum Beispiel Starkregen) erfolgt. II. Anschluss und Benutzung § 3 Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser dem Eigenbetrieb im Rahmen des § 46 Abs. 1 und 2 WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers. (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen. (3)Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von 6 Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen. (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. § 4 Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann der Eigenbetrieb verlangen oder gestatten, dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird. (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt, kann der Eigenbetrieb den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage gestatten oder verlangen. § 5 Befreiungen Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich unbedenklich ist. § 6 Allgemeine Ausschlüsse (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten, Gase und Dämpfe. (2) Insbesondere sind ausgeschlossen 1. Stoffe – auch im zerkleinerten Zustand -, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Asche, Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige Rückstände); 2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- und ölhaltige Stoffe (z. B. Benzin, Heizöl, Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/ Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste und Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe), sowie Arzneimittel 3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke; 4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (z. B. milchsaure Konzentrate, Krautwasser) 5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann; 6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht. 7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A. 1 des Merkblatts DWA-M 115-2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.-DWA- , Theodor- Heuss-Allee 17, 53773 Hennef ) liegen. (3) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen erforderlich ist. (4) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller evtl. entstehende Mehrkosten übernimmt. § 7 Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung ausschließen, a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde; b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann. (2) Der Eigenbetrieb kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene Sicherheit leistet. (3) Schließt der Eigenbetrieb in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies der Zustimmung der Wasserbehörde (§ 46 Abs. 4 Satz 2 WG). § 8 Einleitungsbeschränkungen (1) Der Eigenbetrieb kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf sonstige öffentliche Belange erfordert. (2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung eingeleitet werden. (3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt und von sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. § 9 Eigenkontrolle (1) Der Eigenbetrieb kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1 und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksentwässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. (2) Der Eigenbetrieb kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und dem Eigenbetrieb auf Verlangen vorzulegen. § 10 Abwasseruntersuchungen (1) Der Eigenbetrieb kann beim Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend. (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen. § 11 Grundstücksbenutzung Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93 WHG verpflichtet werden, für Zwecke der öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab- und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke gegen Entschädigung zu dulden. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren Grundstücken zu dulden. III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen § 12 Grundstücksanschlüsse (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von dem Eigenbetrieb hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von dem Eigenbetrieb bestimmt. Der Eigenbetrieb stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 32 Nr. 1) abgegolten. (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig hält. In besonders begründeten Fällen (z. B. Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen. § 13 Sonstige Anschlüsse (1) Der Eigenbetrieb kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücksanschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragsschuld (§ 34) neu gebildet werden. (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der in Abs. 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer dem Eigenbetrieb zu erstatten. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Grundstücksanschlusses, im übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. § 14 Private Grundstücksanschlüsse (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen. (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen des Eigenbetriebes, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von dem Eigenbetrieb zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich. (3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind dem Eigenbetrieb vom Grundstückseigentümer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. § 15 Genehmigungen (1) Der schriftlichen Genehmigung des Eigenbetriebes bedürfen a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren Änderung; b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder befristet ausgesprochen. (2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z. B. über bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich. (3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: - Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.; - Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse; - Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällsverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf Normalnull). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich. § 16 Regeln der Technik Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird. § 17 Herstellung, Änderung und Unterhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu reinigen. (2) Der Eigenbetrieb kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. (3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der letzt Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene (§ 20) wasserdicht ausgeführt sein. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage – auch vorübergehend – außer Betrieb gesetzt, so kann der Eigenbetrieb den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Der Eigenbetrieb kann die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen. § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabstände, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei schuldhafter Säumnis ist er dem Eigenbetrieb gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallentsorgung. (2) Der Eigenbetrieb kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt. (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb zu setzen, sobald das Grundstück an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst. § 20 Sicherung gegen Rückstau Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen Rückstau gesichert werden. Im übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien Abfluss des Abwassers zu sorgen. § 21 Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht, Indirekteinleiterkataster (1) Vor der Abnahme durch den Eigenbetrieb darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der Arbeiten. (2) Der Eigenbetrieb ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die mit der Überwachung der Anlagen beauftragen Personen dürfen Grundstücke zur Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach auferlegter Verpflichtungen betreten. (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen. (4) Der Eigenbetrieb ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem sogenannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und wird auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des Indirekteinleiterkatasters erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name des Betriebes und der Verantwortlichen, Produktion (Art, Umfang), eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasserbehandlungsanlage sowie der wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Der Eigenbetrieb wird dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die Belange des Datenschutzes beachten. IV. Abwasserbeitrag § 22 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 33) erhoben. § 23 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind. § 24 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. § 25 Beitragsmaßstab (1) Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor (§ 27). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen, ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 26 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs.4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen. (2) § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleibt unberührt. § 27 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 26) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75, 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,00. (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Bebauung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 28 – 31 finden keine Anwendung. § 28 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 29 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 30 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 28 bis 30 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 28 bis 30 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 34) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerksgeteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 32 Nachveranlagung Weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum In-Kraft-Treten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 31 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 33 Beitragssatz (1) Bei Grundstücken, denen die Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeiträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 6,01 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,55 € (Klärbeitrag) (2) Bei Grundstücken, denen nur die Möglichkeit eines Schmutzwasseranschlusses an die öffentliche Abwasserbeseitigung geboten wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 3,76 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,20 € (Klärbeitrag) (3) Bei Grundstücken, denen das Niederschlagswasser nur in gedrosselter Form eingeleitet wird, setzt sich der Abwasserbeitrag wie folgt zusammen: Teilbeträge je m² Nutzungsfläche (§ 25) € 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 4,88 € (Kanalbeitrag) 2. für den mechanischen und biolo- gischen Teil des Klärwerks 1,42 € (Klärbeitrag) § 34 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 23 Abs. 1, sobald das Grundstück an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 23 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 33 Nr. 2 bis 3, sobald die Teile der Abwasseranlagen für das Grundstück genutzt werden können. 4. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans oder einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB. 5. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 6. In den Fällen des § 32 Abs. 1 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. 7. In den Fällen des § 32 Abs. 2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gem. § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächlichen Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige einer Nutzungsänderung gem. § 46 Abs. 7. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Abwasseranlagen hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit dessen Genehmigung. (3) Für mittelbare Anschlüsse gilt § 15 Abs. 2 entsprechend. § 35 Vorauszahlungen, Fälligkeit (1) Die Gemeinde erhebt Vorauszahlungen auf die Teilbeiträge nach § 33 Nr. 2 bis 3 in Höhe von 80 v. H. der voraussichtlichen Teilbeitragsschuld, sobald mit der Herstellung des Teils der öffentlichen Abwasseranlagen begonnen wird. (2) Der Abwasserbeitrag (Teilbeitrag) und die Vorauszahlungen werden jeweils einen Monat nach Zustellung des Abgabebescheids fällig. § 36 Ablösung 1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Abwasserbeitrags (Teilbeitrags) vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld (Teilbeitragsschuld); die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. V. Abwassergebühren § 37 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen Abwassergebühren. (2) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers wird eine Zählergebühr nach § 42a erhoben. § 38 Gebührenmaßstab (1) Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr, § 40) und für die anfallende Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr, § 40 a) erhoben. (2) Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) bemisst sich die Abwassergebühr nach der eingeleiteten Schmutzwasser- bzw. Wassermenge. (3) Wird Abwasser zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht, bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des angelieferten Abwassers. § 39 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Abwassergebühr ist der Grundstückseigentümer. Der Erbbauberechtigte ist anstelle des Grundstückseigentümers Gebührenschuldner. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) Gebührenschuldner für die Gebühr nach § 38 Abs. 3 ist derjenige, der das Abwasser anliefert. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 40 Bemessung der Schmutzwassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr im Sinne von § 38 Abs. 1 ist: 1. die dem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung zugeführte Wassermenge; 2. bei nichtöffentlicher Trink- oder Brauchwasserversorgung die dieser entnommene Wassermenge; 3. im Übrigen das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser, soweit es als Brauchwasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt wird. Bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) ist Bemessungsgrundlage die eingeleitete Wasser- /Schmutzwassermenge. (2) Auf Verlangen hat der Gebührenschuldner bei sonstigen Einleitungen (§ 8 Abs. 3) sowie bei nichtöffentlicher Wasserversorgung (Abs. 1 Nr. 2) und bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser (Abs. 1 Nr. 3) geeignete Messeinrichtungen auf seine Kosten anzubringen und zu unterhalten. § 40a Bemessung der Niederschlagswassergebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr (§ 38 Abs. 1) sind die bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Flächenberechnung ist der Zustand zu Ende des Veranlagungszeitraumes; bei erstmaliger Entstehung der Gebührenpflicht, der Zustand zum Zeitpunkt des Beginns des Benutzungsverhältnisses. (2) Die versiegelten Flächen werden mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit und der Verdunstung für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgesetzt wird: a) Vollständig versiegelte Flächen, zum Beispiel Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen: 0,9 b) Stark versiegelte Flächen (z.B. z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster:) 0,6 c) Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer 0,3 Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach Buchstaben a) bis c), die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. (3) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser über eine Sickermulde, ein Mulden-Rigolensystem oder eine vergleichbare Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder mit Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, werden mit dem Faktor 0,1 berücksichtigt. (4) Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind, bleiben im Rahmen der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind gilt folgendes: a) bei Regenwassernutzung, ausschließlich zur Gartenbewässerung, werden die Flächen um 8 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert; b) bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die Flächen um 15 m² je m³ Fassungsvolumen reduziert. Sätze 1 und 2 gelten nur für Zisternen, die fest installiert und mit dem Boden verbunden sind sowie ein Mindestfassungsvolumen von 2 m³ aufweisen). § 41 Absetzungen (1) Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr (§ 40) abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen (2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Gemeinde plombiert worden ist. Zwischenzähler dürfen nur durch ein fachlich geeignetes Installationsunternehmen eingebaut werden. Sie stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind von diesem auf eigene Kosten einzubauen, zu unterhalten und abzulesen. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Gemeinde innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen. (3) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 erbracht wird. (4) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1: 1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr, 2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 3 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet. (5) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. § 42 Höhe der Abwassergebühr (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt je m² versiegelte Fläche: ab dem 01.01.2025 0,57 € ab dem 01.01.2027 0,66 € (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Abwasser oder Wasser: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser: a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € c) soweit Abwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzuordnen ist: ab dem 01.01.2025 2,38 € ab dem 01.01.2027 2,99 € (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt. § 42 a Zählergebühr (1) Die Zählergebühr gemäß § 37 Abs. 2 beträgt 2,40 € / Monat. (2) Bei der Berechnung der Zählergebühr wird der Monat, in dem der Zwischenzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, je als voller Monat gerechnet. § 43 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen des § 38 Abs. 1 und § 42 a Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraumes, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 39 Abs. 1 Satz 3 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Grundstückseigentümer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendermonats; für den neuen Grundstückseigentümer mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (3) In den Fällen des § 38 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld bei vorübergehender Einleitung mit Beendigung der Einleitung, im Übrigen mit Ablauf des Veranlagungszeitraumes. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Anlieferung des Abwassers. (5) Die Gebührenschuld gemäß § 38 Abs.1 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs.3 i.V. mit §27 KAG). § 44 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Die Vorauszahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung ist ein Viertel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. der zuletzt festgestellten versiegelten Grundstücksfläche sowie ein Viertel der Jahreszählergebühr (§42a) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und die Jahresniederschlagswassergebühr anteilig geschätzt (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet. (4) In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 45 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 44) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 44 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest. VI. Anzeigepflicht, Haftung, Ordnungswidrigkeiten § 46 Anzeigepflicht (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentlichen (zentralen oder dezentralen) Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücks anzuzeigen. Entsprechendes gilt beim Erbbaurecht oder einem sonstigen dinglichen baulichen Nutzungsrecht. Anzeigepflichtig sind der Veräußerer und der Erwerber. (2) Binnen eines Monats nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes hat der Gebührenschuldner der Gemeinde anzuzeigen: a) die Menge des Wasserverbrauchs aus einer nichtöffentlichen Wasserversorgungsanlage; b) das auf dem Grundstück gesammelte und als Brauchwasser genutzte Niederschlagswasser (§ 40 Abs. 1 Nr. 3); c) die Menge der Einleitungen aufgrund besonderer Genehmigung (§ 8 Abs. 3). (3) Binnen eines Monats nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Abwasserbeseitigung, hat der Gebührenschuldner die Lage und Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird (§ 40a Abs. 1) der Gemeinde in prüffähiger Form mitzuteilen. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungspflichten nicht fristgerecht nach, werden die Berechnungsgrundlagen für die Niederschlagswassergebühr von der Gemeinde geschätzt. (4) Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:1000 mit Eintrag der Flurstücks-Nummer. Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen sind unter Angabe der in § 40a Abs. 2 aufgeführten Versiegelungsarten und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße rot zu kennzeichnen. Die Gemeinde stellt auf Anforderung einen Anzeigevordruck zur Verfügung. (5) Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad des Grundstücks ist die Änderung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. (6) Unverzüglich haben der Grundstückseigentümer und die sonst zur Nutzung eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen der Gemeinde Baindt mitzuteilen: a) Änderungen der Beschaffenheit, der Menge und des zeitlichen Anfalls des Abwassers; b) wenn gefährliche oder schädliche Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen oder damit zu rechnen ist. (7) Binnen eines Monats hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgrenzungen gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen gewerblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen oder auf ihnen genehmigungsfreie bauliche Anlagen errichtet werden. (8) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage, auch nur vorübergehend, außer Betrieb gesetzt, hat der Grundstückeigentümer diese Absicht so frühzeitig mitzuteilen, dass der Grundstücksanschluss rechtzeitig verschlossen oder beseitigt werden kann. (9) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Absatzes 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitpunkt bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. (10) Das Festsetzen und die Erhebung von Beiträgen und Gebühren nach dieser Satzung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten (z. B. Ablesen und Kontrolle der Messeinrichtungen, Überprüfungen im Zusammenhang der Bemessung der Niederschlagswassergebühr) können von damit beauftragten Stellen außerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden (beauftragtes Unternehmen). § 47 Haftung der Gemeinde (1) Werden die öffentlichen Abwasseranlagen durch Betriebsstörungen, die der Eigenbetrieb nicht zu vertreten hat, vorübergehend ganz oder teilweise außer Betrieb gesetzt oder treten Mängel oder Schäden auf, die durch Rückstau infolge von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze oder durch Hemmungen im Abwasserablauf verursacht sind, so erwächst daraus kein Anspruch auf Schadenersatz. Ein Anspruch auf Ermäßigung oder auf Erlass von Beiträgen oder Gebühren entsteht in keinem Fall. (2) Die Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Sicherung gegen Rückstau (§ 20) bleibt unberührt. (3) Unbeschadet des § 2 des Haftpflichtgesetzes haftet der Eigenbetrieb nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. § 48 Haftung der Grundstückseigentümer Die Grundstückseigentümer und die Benutzer haften für schuldhaft verursachte Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Bestimmungen dieser Satzung widersprechenden Benutzung oder infolge eines mangelhaften Zustands der Grundstückentwässerungsanlagen entstehen. Sie haben den Eigenbetrieb von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. § 49 Ordnungswidrigkeit (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 Abs. 1 GemO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 das Abwasser nicht der Gemeinde überlässt; 2. entgegen § 6 Absätze 1, 2 oder 3 von der Einleitung ausgeschlossene Abwässer oder Stoffe in die öffentlichen Abwasseranlagen einleitet oder die für einleitbares Abwasser vorgegebenen Richtwerte überschreitet; 3. entgegen § 8 Abs. 1 Abwasser ohne Vorbehandlung oder Speicherung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 4. entgegen § 8 Abs. 2 fäkalienhaltiges Abwasser ohne ausreichende Vorbehandlung in öffentliche Abwasseranlagen einleitet, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind; 5. entgegen § 8 Abs. 3 sonstiges Wasser oder Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, ohne besondere Genehmigung der Gemeinde in öffentliche Abwasseranlagen einleitet; 6. entgegen § 12 Abs. 1 Grundstücksanschlüsse nicht ausschließlich von der Gemeinde herstellen, unterhalten, erneuern, ändern, abtrennen oder beseitigen lässt; 7. entgegen § 15 Abs. 1 ohne schriftliche Genehmigung der Gemeinde eine Grundstücksentwässerungsanlage herstellt, anschließt oder ändert oder eine öffentliche Abwasseranlage benutzt oder die Benutzung ändert; 8. die Grundstücksentwässerungsanlage nicht nach den Vorschriften des § 16 und des § 17 Abs. 1 und 3 herstellt, unterhält oder betreibt; 9. entgegen § 18 Abs. 1 die notwendige Entleerung und Reinigung der Abscheider nicht rechtzeitig vornimmt; 10. entgegen § 18 Abs. 3 Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen oder Handtuchspender mit Spülvorrichtungen an seine Grundstücksentwässerungsanlagen anschließt; 11. entgegen § 21 Abs. 1 die Grundstücksentwässerungsanlage vor der Abnahme in Betrieb nimmt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 46 Absätze 1 bis 8 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 50 Datenweitergaben Der Eigenbetrieb wird verpflichtet, an die Gemeinde die zur Erhebung der Abwassergebühren erforderlichen Daten (Name, Vorname, Adresse des Grundstückseigentümers/Erbbauberechtigten gem. § 38 sowie die im jeweiligen Veranlagungszeitraum – Kalenderjahr - verbrauchte Wassermenge), gegen Erstattung der für die Datenübermittlung anfallenden (Zusatz)Kosten, zu übermitteln. VII. Übergangs- und Schlussbestimmungen § 51 Inkrafttreten (1) Soweit Abgabenansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabeschuld gegolten haben. (2) Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 22.10.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 22.10.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 geändert am 15.09.2009, Inkrafttreten zum 18.09.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 18.09.2009 zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2010, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 15.08.2014 zuletzt geändert am 16.09.2014, Inkrafttreten zum 01.01.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 19.09.2014 zuletzt geändert am 13.09.2016, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 16.09.2016 zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 zuletzt geändert am 30.11.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2022, öffentliche Bekanntmachung vom 03.12.2021 zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 zuletzt geändert am 22.10.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 25.10.2024[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 179,33 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 23.10.2024
                Amtsblatt_2025_05_16_KW20.pdf

                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 16. Mai 2025 Nummer 20 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wasserfontänenfeld in der Ortsmitte Bei unserem Fontänenfeld handelt es sich um ein modernes, interaktives Wasserspiel, das nicht nur unsere Ortsmitte bereichert, sondern auch ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Vor- aussetzungen. Das Fontänenfeld ist zunächst täglich von Montag bis Sonntag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr in Betrieb. Mit Blick auf die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger werden die Zeiten bei Bedarf zum Sommer hin angepasst. Und so funktioniert das Fontänenfeld: 1. Wasserpumpensystem Unter dem Pflaster befinden sich leistungsfähige Pum- pen, die Wasser durch feine Düsen in die Höhe drü- cken. Je nach Steuerung kann die Stärke der Pumpen variieren, sodass unterschiedlich hohe Wasserstrahlen entstehen – von sanften Sprühnebeln bis zu eindrucks- vollen Fontänen. 2. Düsen und Ventile Die im Boden eingebauten Düsen sind in Reihen oder geometrischen Mustern angeordnet. Gesteuert werden sie durch präzise arbeitende Magnetventile, die gezielt einzelne Düsen aktivieren oder deaktivieren. Dadurch entstehen dynamische Wasserbilder, die wie „tanzen- de“ Fontänen wirken. 3. Wiederverwendung von Wasser Das verwendete Wasser wird nachhaltig im Kreislauf geführt: Es fällt zurück in ein unterirdisches Sammel- becken, wird dort gefiltert, hygienisch aufbereitet (z. B. gechlort) und anschließend wiederverwendet. So bleibt der Wasserverbrauch minimal. 4. Beleuchtung Rund um die Düsen sind farbige LED-Leuchten instal- liert, die das Wasserspiel besonders bei Dunkelheit in Szene setzen und eine stimmungsvolle Atmosphäre schaffen. Sicherheit und Spielspaß Das Fontänenfeld ist ebenerdig gebaut und bewusst so gestaltet, dass Kinder gefahrlos damit spielen können. Ein rutschfester Bodenbelag sorgt zusätzlich für Trittsicherheit – auch bei nasser Oberfläche. Technik aus Expertenhand Die Anlage wurde von einem Spezialisten für Springbrunnentechnik realisiert. Dabei wurden die technischen Systeme unauffällig in das Ortsbild integriert, ohne die Optik des Platzes zu stören. Für die Steuerung kommt moderne Automatisierungstechnik renommierter Hersteller zum Einsatz. Die Bedienung wurde speziell auf die Bedürfnisse unserer Gemeinde abgestimmt. Wir laden Sie herzlich ein, das neue Fontänenfeld zu entdecken – sei es als Erfrischung an heißen Tagen, als Treffpunkt oder einfach zum Staunen und Genießen! Ihre Gemeindeverwaltung Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Aktionstag Carsharing in Baindt Sie können sich vorstellen, das Carsharing der deer GmbH in Baindt oder an einem weiteren der über 400 Standorte dieses Anbieters zu nutzen? Dann aufgepasst, denn am Samstag, den 17. Mai gibt es von 09.00 bis 12.00 Uhr im Fischerareal (gegenüber der Ladesäule) in der Fischerstraße in Baindt einen Aktionstag zum Carsharing von deer. Neben der Möglich- keit, sich alles rund ums Carsharing erklären zu lassen und Fragen zu stellen, gibt es hier auch die Möglichkeit kostenloser Probefahrten. Zudem wird in dieser Zeit auch ein Kleinbus von deer mit Informationsmaterialen zum Carsharing vor Ort sein. Sie haben Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Nutzung der Carsharingfahrzeuge? Gerne steht Ihnen das Team von deer im Rahmen des Aktionstags zwischen 09 und 12 Uhr zur Beantwortung Ihrer Fragen am Standort in Baindt zur Verfügung. Sie sind noch nie mit einem Elektroauto gefahren? Dann haben Sie im Rahmen des Aktionstags nun die Chance zu einer kostenlosen Probefahrt. Einfach ihren gültigen Führerschein mitnehmen, Nutzungsvereinbarung unterschreiben und schon kann die Probefahrt mit einem Elektroauto aus der mittlerweile über 1.000 Fahrzeuge umfassenden Flotte des Carsharinganbieters losgehen. Neugierig? Dann kommen Sie gerne vorbei. Sie sind herzlich hierzu eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist natürlich komplett kostenlos. Bei Fragen zum Aktionstag, wenden Sie sich gerne an den Klimakoordinator der Gemeinde, Florian Sascha Roth. Sie erreichen ihn per E-Mail an klima(@)b-gemeinden.de sowie telefonisch unter 0157- 80661690. Sie benötigen weitere Informationen? Ausführliche Informationen zum deer-Carsharing finden Sie unter: https://www.deer-mobility.de/ Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus und Bücherei am 30. Mai 2025 geschlossen Am Freitag, 30. Mai 2025 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt/Blutfreitag) bleiben das Rathaus und die Bücherei geschlossen! Ab Montag, 02. Juni 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 19.05.2025 – 23.05.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfris- tige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHENWANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (19.05.2025 – 23.05.2025) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 19. - 20.05.2025 und 22. - 23.05.2025 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 17. Mai 2025 und Sonntag, 18. Mai 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Mai 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43799 Lisa Kränzler mit dem Fontane-Literaturpreis 2025 ausgezeichnet Die Schriftstellerin und bildende Künstlerin Lisa Kränzler, die in Baindt aufgewachsen ist, wurde mit dem Fonta- ne-Literaturpreis 2025 geehrt. Der renommierte Preis wird im zweijährigen Turnus von der Fontanestadt Neuruppin gemeinsam mit dem Land Brandenburg vergeben. Er ist mit 40.000 Euro dotiert und würdigt literarische Arbeiten von besonderer Qualität. Kränzlers ausgezeichnetes Werk, der Erzählband „Mariens Käfer“, erschien im September 2024 im Verbrecher Ver- lag. Die Autorin greift darin Motive aus dem spätmittelalterlichen Gemälde „Das Paradiesgärtlein“ auf und spinnt daraus ein modernes Kunstmärchen: Im Mittelpunkt steht ein leuchtend blauer Käfer, der das Paradies verlässt und sich auf eine poetische, fantasievolle Reise begibt. Mit feinem Humor, klarem Stil und einem Gespür für das Märchenhafte verbindet Kränzler zeitlose Themen mit gegenwärtigen Fragen. Die Jury hob insbesondere die sprachliche Kraft und Originalität des Textes hervor. Kulturministerin Manja Schüle lobte die ausgezeichneten Bücher als „sprachsprühendes Vergnügen“, das sich mutig den großen Themen unserer Zeit widme. Lisa Kränzler, geboren 1983 in Ravensburg, hat Malerei an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karls- ruhe studiert und lebt heute in Dresden. Mit „Mariens Käfer“ legt sie bereits ihr achtes Buch vor. Die Gemeinde Baindt gratuliert Lisa Kränzler herzlich zu dieser besonderen Auszeichnung – und freut sich über den Erfolg einer ehemaligen Mitbürgerin, die mit ihrer Arbeit weit über die Region hinausstrahlt. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sonntag, 18. Mai 2025 Stadtapotheke Bad Waldsee Friedhofstraße 7 88339 Bad Waldsee Tel: 07524 97960 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungen Mai 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession Kirche Baindt mit Gemeindefest + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Liebevolle Berührungen in Zeiten des Abschieds und der Trauer mit Jin Shin Jyutsu Es ist schwer, einen geliebten Menschen ziehen zu lassen. Jin Shin Jyutsu, auch „Strömen“ genannt, kann in dieser Zeit eine wertvolle Unterstützung sein. Die alte Heilkunst aus Japan ist leicht anzuwenden. Durch einfache Handgriffe, wie Fingerhalten oder Hän- deauflegen, können wir uns selbst und auch unsere An- gehörigen in dieser herausfordernden Zeit unterstützen und begleiten. Strömen beruhigt Körper, Seele und Geist. Es lindert Sor- gen, Ängste und Trauer. Hilft zu entspannen und zur Ruhe zu kommen, um neue Kraft zu tanken und in unserem Gleichgewicht zu bleiben. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 22.05.2025, 19 Uhr Referentin: Anja Schuwerk, Baienfurt Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 21.05., 25.06. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr.5, Weingarten Energietipp der Energieagentur Oberschwaben und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Frühlingsputz für den Kühlschrank – spart Strom und verlängert die Lebensdauer Wussten Sie, dass ein sauberer Kühlschrank weniger Ener- gie verbraucht? Entstauben Sie die Lüftungsschlitze und reinigen Sie die Gummidichtungen regelmäßig – so bleibt die Kälte drinnen und das Gerät muss weniger arbeiten. Stellen Sie die Temperatur auf 7°C ein, das ist ideal für die Lebensmittel und spart bis zu 15 % Strom. Die Energieagentur Oberschwaben und die Energiebe- ratung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bieten Ihnen eine kostenlose Beratung, online, telefonisch oder vor Ort. Terminvereinbarung unter 0751/764 70 70 oder unter 0800 809 802 400 (kostenfrei). Kirchliche Nachrichten 17. Mai – 25. Mai 2025 17. Mai – 25. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Liebe schenken Liebe kann man nicht schenken, wenn man sie nicht hat; und man hat sie erst, wenn man sie schenkt. Aurelius Augustinus Samstag, 17. Mai – Tag der ewigen Anbetung 16.30 Uhr Baienfurt – feierliche Ausetzung des Alleihei- ligsten, anschließens gemeinsames Beten und Stille vor dem Allerheiligsten 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit sakaremtalem Segen Sonntag, 18. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Anton Pink, Rafael Dorn, Marlene Stör, The- resa Henzler, Thomas Henzler(† Agathe und Adam Zimmermann, Hans Späth, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam, Hermann Gindele, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Martina Gindele) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Ameo 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Dienstag, 20. Mai 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Baindt Seniorentreffen – Ausflug mit Maian- dacht 17.00 Uhr Baindt – Kindermaiandacht für die Erstkom- munionkider Donnerstag, 22. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 24. Mai 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Moritz 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier und außerordentli- cher MissionssonntagMinistranten: Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Mona Stiefvater, Ric- co Haller, Noemi Oelhaf, Nele Gründler,(† Thea Kränkle, Theresia Elbs, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Jahrtag: Josef Kränkle, Baptist Elbs, Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Sonntag, 25. Mai – 6. Sonntag der Osterzeit – außer- ordentlichen MISSIO-Sonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier gestaltet von der Gruppe MEILE 18.30 Uhr Binningen – Maiandacht 19.30 Uhr Baienfurt – Konzert vom Förderkreis der Kir- chenmusik Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Vorabinfo Bittwoche Es sind dieses Jahr keine Bittgänge nach Sulpach und Schachen. Die Gottesdienste in den Kapellen finden wie gewohnt statt. An Christi Himmelfahrt ist dieses Jahr in Baindt auch keine Prozession. Der Gottesdienst ist um 10.00 Uhr in der Kirche. Dankeschön für den gemeinsamen Weg hin zur Erstkommunion Unser Weg begann im Januar. Wir gin- gen ihn nicht allein. Da ist als erstes zu nennen das Erstkom- munionteam: Sie haben organisiert, koordiniert, die ganze Vorbereitung getragen und durchgeführt. Die Vorbereitung und Mitge- staltung des Vorstellungsgottesdienstes und des Erstkom- muniongottesdienstes lagen ebenfalls in ihren Händen. Als nächste sind zu nennen die Mütter und Väter der Kommunionkinder: Sie haben die Gruppenstunden ge- halten und die Kinder so auf diesen Tag vorbereitet. Ein herzliches Dankeschön, an alle, • die, die Stellwand gestaltet, • die Fahrdienste übernommen, • die Rosenkranz geknüpft, • die Kinder ins richtige Licht gesetzt, • Gewänder anprobiert, • und die Kinder begleitet und unterstützt haben. Unsere Mesnerin sorgte für fundierte Handreichungen und Kontinuität. Immer waren sie dabei, bei den Proben, bei den Schülergottesdiensten, den begleitenden Gottes- diensten und der Erstbeichte. Für die musikalische Gestaltung danken wir dem Kinder- und Jugendchor und den Instrumentalisten unter der Leitung von Frau Kapler und Rainer Strobel. Frau Maria Hummel danken wir besonders für die wöchentliche Be- gleitung unserer Schülergottesdienste an der Orgel. Auch den Ministranten danken wir für ihre Mitwirkung. Der Mu- sikkapelle Baindt sei ebenfalls herzlichen Dank gesagt. Danke auch an alle, die die Kinder und ihre Familien mit ihrem Gebet begleitet haben. Pfarrer Bernhard Staudacher und Silvia Lehmann Seniorentreff - Bitte beachten! Ausflug am Mittwoch, 21. Mai 2025 Wenn Sie mit dem Auto kommen, bitte auf dem Parkplatz bei der Tennishal- le parken. Abfahrt mit dem Bus an der Tennishalle um 9.00 Uhr. Wenn Sie zu Fuß kommen, dürfen Sie im Hof von Anton Wucherer (gegenüber vom Rathaus) in den Bus einstei- gen. Abfahrt im Hof von Anton Wucherer um 9.05 Uhr. Im Bus erhalten Sie unser Tagesprogramm. Einen schönen Ausflug ins Allgäu wünscht Ihnen Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 25. Mai 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 25. Mai 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt „Schau an der schönen Gärten Zier“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Ps 98,1 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 18. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Traugottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 19. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Dienstag, 20. Mai 20.00 – 21.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch – Monats- spruch (Pfr. Schöberl) Sonntag, 25. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Prof. J. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute (S. Lehmann) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Wunschlieder gesucht! Pfingstmontags-Sing-Gottes- dienst am 9. Juni Lieblingslieder – gemeinsam singen, Neues entdecken und Vertrautes genießen – denn wer singt, betet gleich doppelt. Bis zum 1. Juni freuen wir uns über eure Liederwünsche aus dem Lie- derbuch „Neue Lieder plus“ (NL+) oder aus dem „Evangelischen Ge- sangbuch“ (EG) für unseren beson- deren Sing-Gottesdienst am Pfingstmontag, 9.30 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1. Liedwünsche bitte telefonisch 0751/43565 oder per E-Mail an martin.schoeberl@elkw.de – ich freue mich schon aufs gemeinsame Singen! – Euer Martin Schöberl, Pfarrer Gedanken zum Wochenspruch Beruhigung ohne Berührung Ist es nicht erstaunlich, dass die Evolution unserer Stimme drei Oktaven geschenkt hat, obwohl wir zum Sprechen nur eine Quinte brauchen? Für irgendetwas muss diese verborgene Fä- higkeit doch gut sein. In der Tat: Weil Babys die Worte der Eltern zunächst als melodischen Singsang wahrnehmen, wird ihr Gehirn so konditioniert, dass sie auch später noch Gesang als beruhigend wahrnehmen. Auch das eigene, aktive Singen hat positive Auswirkungen auf Gemüt und Körper. Nachweislich wird das Immunsystem gestärkt und wohlstimmende Hormone ausgeschüttet. Dabei ist es übrigens völlig gleichgültig, ob Sie den Ton treffen oder komplett schiefliegen. Je mehr unser Leben zum Gesang wird, desto stärker wird uns dieses Lied verändern zu liebevolleren und dankba- ren Menschen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Hollie Santos auf Unsplash) --- Konfirmation 2025 Am 11. Mai feierte die evangelische Kirchengemeinde Kon- firmation. Wir freuen uns mit unseren 9 Konfirmandinnen und Konfirmanden: Mailo Bacher Ben Kuba Chlebicki Arthur Dick Anton Geis Anna Felicitas Müller Jonathan Matteo Rieger Maxim Schneider Lotta Seitzinger Lena Winkler Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein, den Kir- chenchor, die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die Mesner, für den Blumenschmuck und an alle, die dazu beigetragen haben, dass dieser Tag so gelungen ist. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Bibel im Gespräch Monatsspruch: „Zu dir rufe ich, Herr; denn Feuer hat das Gras der Steppe gefressen, die Flammen haben alle Bäume auf dem Feld verbrannt.“ (Joel 1,19) Zusammen mit anderen über diesen Mo- natsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken? Wir treffen uns dazu am Dienstag, 20.05.2025, von 20 - 21 Uhr, im Ev. Gemeindehaus, Untergeschoss. – Herzliche Einladung! --- Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer OberschwabenTag 2025 Festgottesdienst für alle mit dem christlichen Zauberer Tommy Bright Workshops, Gespräche, Kinder- und Jugendprogramm „Prüft alles und behaltet das Gute!” 1.Thess. 5,21 Oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 29. Mai, 10 bis 16 Uhr Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Him- mel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink, Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011, p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Baindter „Remontada“ SV Achberg - SV Baindt 2:5 (2:1) Eine Woche nach der Regenschlacht gegen den SV Kress- bronn gastierte der SV Baindt diesmal bei sommerlichem Wetter beim abstiegsbedrohten SV aus Achberg. Die Gastgeber rangierten vor der Partie auf dem vorletzten Tabellenplatz und mussten unbedingt Punkte im Kampf um den Klassenerhalt einfahren, während die Baindter Mannschaft nach zwei Niederlagen in Folge zurück in die Erfolgsspur kommen wollte. Den Willen unbedingt gewinnen zu wollen zeigte Weilands Mannschaft in den ersten 20 Minuten aber keineswegs: zig Fehlpässe in der eigenen Hälfte, eine fehlende Zwei- kampf- und Laufbereitschaft sowie eine allgemeine Let- hargie ließen in den Anfangsminuten einen Klassenunter- schied zwischen den beiden Bezirksligateams vermuten. Folgerichtig kassierte der SVB nach einer Ecke auch das verdiente 1:0, wobei Torschütze Nuber in der Mitte unbe- drängt einköpfen konnte (11.). Nach einem Ballverlust in der eigenen Hälfte vergab der SVA wenig später zunächst noch die Chance auf das 2:0, legte begünstigt durch ei- nen erneuten Fehler im Baindter Spielaufbau einige Zei- gerumdrehungen später aber das 2:0 nach. Eine scharfe Hereingabe Zirns bugsierte M. Szeibel beim Versuch zu klären in die eigenen Maschen (19.). Wachgerüttelt vom zweiten Gegentreffer kämpfte sich der SVB in der Folge dann aber Minute für Minute besser ins Spiel, wobei der unmittelbare Anschlusstreffer die Baindter Hoffnungen auf eine „Remontada” nährte: Thoma preschte nach Ball- gewinn unnachahmlich durchs Achberger Mittelfeld und schloss wuchtig aus 25 Metern ab. Schupp konnte das Leder nur Seite abwehren, Dischl stand goldrichtig und verkürzte auf 1:2 (22.). Weilands Mannschaft überspielte die engmaschige Achberger Grundordnung nun immer wieder über die Halbräume, vergab aber bis zur Halbzeit- pause mehrere Chancen auf das 2:2. Thoma jagte den Ball nach einem feinen Angriff über das Tor und wenig später landete Caltabianos Schlenzer aus dem Rückraum am Außenpfosten (45.). Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs drängte der Lan- desliga-Absteiger weiter auf den Ausgleich und belohnte sich schlussendlich für seine Bemühungen. Fischer, der im ersten Durchgang noch gar nicht ins Spiel gefunden hat- te, narrte über links seinen Gegenspieler und brachte das Leder scharf in Richtung erster Pfosten. Dort verlängerte der auffällige Dischl auf Dantona, der am zweiten Pfosten zum 2:2 einschob (48.). Und ganz nach dem Motto „the first time was so nice, I had to it twice” ging der SVB mit dem identischen Angriff wenig später dann auch in Füh- Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 rung. Nach einer Balleroberung Bruggers schaltete der SVB schnell um, Fischer setzte sich über links durch, Dischl verlängerte in der Mitte und Dantona netzte am zweiten Pfosten erneut ein - 2:3 und Spiel gedreht (60.). Während der kurz darauf SVA einen Baindter Abstimmungsfehler nicht zu nutzen wusste und die sofortige Antwort ver- passte, hatte der SVB auf der Gegenseite das Glück auf seiner Seite. Nach einem Fernschuss von Fischer sprang die Kugel auf dem teilweise mit Sand aufgeschütteten Ra- sen nur ganz leicht nach oben weg und rutschte Keeper Schupp so unglücklich durch die Hosenträger (62.). Der SVA wurde in der Folge defensiv zwar weiterhin in enor- me Schwierigkeiten gebracht, blieb offensiv jedoch nicht ungefährlich, sobald der SVB Fehler machte. Nach einem geblockten Rückpass von L. Walser lief Zirn alleine auf Brugger und B. Walser, letzterer bügelte die Unachtsam- keit seines älteren Bruders aber mit einer starken Fußpa- rade aus. In der 75. Minute war dann allerdings auch der letzte Achberger Widerstand gebrochen. Ein klares Foul an Thoma, eigentlich innerhalb des Sechzehners, führte zu einem Freistoß an der Strafraumgrenze, wobei Caltabia- nos Versuch von der sich auflösenden Achberger Mauer nicht geblockt wurde und dadurch zum 2:5-Endstand im Mauer-Eck einschlug (75.). Mit dem elften Sieg in dieser Saison klettert der SVB zu- rück auf Platz 5 und benötigt vermutlich noch einen Sieg, um auch rechnerisch den Klassenerhalt dingfest zu ma- chen. Dafür gilt es in der kommenden Woche die fatalen ersten 20 Minuten aufzuarbeiten und sich an den spiele- rischen Lösungen in den anschließenden 70 Minuten zu orientieren - mit dem Ziel beim TSV Meckenbeuren den nächsten „Dreier” einzufahren. SV Baindt: Benjamin Walser, Tobias Szeibel, Lukas Walser (67. Henry Hosse), Lukas Zweifel (29. Michael Brugger), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Mika Danto- na, Kevin Lang (67. Nico Geggier), Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl (77. Max Kretzer) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Lukas Semrau Tore: 1:0 Martin Nuber (11.), 2:0 Marko Szeibel (19. Eigen- tor), 2:1 Jonathan Dischl (22.), 2:2 Mika Dantona (48.), 2:3 Mika Dantona (60.), 2:4 Jan Fischer (62.), 2:5 Sandro Caltabiano (75.) SG Achberg/Hergensweiler - SV Baindt II 5:2 (3:1) Einen rabenschwarzen Tag erwischte der SVB II beim Ta- bellensiebten aus Achberg und Hergensweiler. Gegen die beiden brandgefährlichen Angreifer Wetzel und Pfersich hatte Geggiers Mannschaft in der ersten Halbzeit keine Antwort parat, präsentierte sich anfällig in der Defensive und lag dadurch nach 34 Minuten bereits mit 3:0 zurück. Die Treffer von Knisel unmittelbar vor der Halbzeit (44.) und Kronenberger unmittelbar nach der Halbzeit (53.) ließen beim Tabellenführer nochmals Hoffnung auf einen Turnaround aufkommen, jedoch besiegelte der starke Pfersich mit seinen Tagestreffern zwei (60.) und drei (87.) die zweite Saisonniederlage der Baindter Mannschaft. Auf eines der besten Saisonspiele in der Vorwoche folgt damit vermutlich die schwächste Saisonleistung, wodurch der Vorsprung auf den Verfolger aus Kressbronn auf sechs Punkte schmilzt. Nächstes Wochenende gilt es, gegen den unangenehmen Gegner aus Meckenbeuren eine Reaktion zu zeigen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar (46. Sebastian Brenner), Niklas Hugger (46. Julian Keppeler), Niklas Späth, Robin Blattner (46. Marius Hahn), Moritz Gresser (81. Kai Kaspar), Konstantin Knisel (78. Markus Baumgärtner), Daniel Kronenberger, David Krauter (78. Lukas Grabherr), Johannes Schnez - Trainer: Timo Geg- gier Schiedsrichter: Dieudonne Manzambi - Zuschauer: 160 Tore: 1:0 Elias Wetzel (6.), 2:0 Elias Wetzel (26.), 3:0 Nico Pfersich (34.), 3:1 Konstantin Knisel (44. Foulelfmeter), 3:2 Daniel Kronenberger (53.), 4:2 Nico Pfersich (60.), 5:2 Nico Pfersich (87.) Vorschau: Sonntag, 18.05 12.45 Uhr: TSV Meckenbeuren II - SV Baindt II 15.00 Uhr: TSV Meckenbeuren - SV Baindt Abteilung Tischtennis Herren 1 schaffen historischen Aufstieg! TSV Erbach – SV Baindt 3:9 Beim Relegationsspiel um den Aufstieg in die Landesliga zeigte die Baindter Herrenmannschaft ungeahnte Co- mebackqualitäten und Nervenstärke. Dabei spiegelt das deutliche 9:3 Ergebnis die ausgeglichene Mannschafts- stärke beider Teams nicht wider. Denn 4:2 gewonnene Fünfsatzspiele und 12:3 gewonnene Verlängerungssätze zeugen von einem extrem engen Spielverlauf, bei dem nahezu jede knappe Entscheidung zu unseren Gunsten ausfiel. In den Eingangsdoppeln konnten sich bei beiden Teams die Einserdoppel mit 3:1 durchsetzen, doch das 3er Doppel war bereits der erste Krimi: nach 1:2 Satzrückstand und 1:5 im Entscheidungssatz drehten Nico und Roman den Satz noch zu einem starken 12:10. Philipp bestätigte im ersten Einzel gegen den spielstarken Sefa Dogan seine derzeitige Topform und konnte sich mit 3:1 durchsetzen. Marcel gelang danach das Comeback des Tages: nach 0:2 Satzrückstand glich er zum 2:2 aus, doch im 5. Satz lief es dann gar nicht mehr. Er war mit 1:9 und 3:10 im Hintertreffen und schaffte es dann unglaub- liche 7 Matchbälle am Stück abzuwehren und mit zwei weiteren Punkten das Spiel mit 12:10 zu beenden. Das war ein herber Nackenschlag für den TSV Erbach und deren Anhang. Wolfgang konnte sich beim Stand von 1:1 nach Sätzen den wichtigen 3. Satz mit 12:10 schnappen und tütete seinen Sieg im 4. Satz ein. Tobi konnte nach 1:2 Satzrückstand und 6:10 vier Matchbälle abwehren und einen 5. Satz erzwingen (die Fans des TSV Erbach litten mit…), doch den konnte sein Gegner Patrick Stückle mit starker Leistung für sich entscheiden. Im hinteren Paar- kreuz setzten wir Frank ein, dem in einem sehr ausge- glichenen Match nur zwei Punkte für einen Sieg gereicht hätten. Er verlor leider ebenfalls im 5. Satz mit 9:11. Nico musste schwer arbeiten, sein sehr blockstarker Gegner Jürgen Mast spielte einen Ball nach dem anderen zurück, doch Nico konnte in allen drei superengen Sätzen die Oberhand behalten. Nach der ersten Einzelrunde waren wir mit 6:3 vorne, es hätte gut und gerne aber auch 4:5 stehen können. Marcel bewies erneut seine Comebackqualität, wieder drehte er einen 0:2 Satzrückstand in einen 3:2 Sieg. Die- ses Mal machte er es im fünften Satz nicht so spannend, spielte sein bestes Tischtennis und gewann den Entschei- dungssatz souverän. Bärenstark auch das zweite Einzel von Philipp, der sich mit überlegter und cleverer Spiel- weise mit 3:0 durchsetzen konnte. Das letzte Spiel des Tages zwischen Tobi und Julian Michaelis war sympto- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 matisch für den Tag und endete in einem erneuten Krimi: die ersten beiden Sätze gingen an den TSV Erbach, doch dann holte sich Tobi nach einer Leistungssteigerung die Durchgänge 3 und 4. Im 5. Satz wogte das Spiel hin und her, es gab tolle Ballwechsel und spektakuläre Punkte. Nach Abwehr eines Matchballes gegen sich konnte Tobi seinen zweiten Matchball nutzen und zum vielumjubelten 9:3 Gesamtsieg vollenden. Der TSV Erbach zeigte sich als äußerst faire und tolle Mannschaft, dem Spielverlauf nach hätte es auch prob- lemlos bis zum Schlussdoppel gehen können, was dem Leistungsniveau beider Teams durchaus entsprochen hätte. Wir sind natürlich stolz und froh, den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga geschafft zu haben und be- danken uns bei beiden Fanlagern, die uns einen Tag be- schert haben, der noch lange in Erinnerung bleiben wird! TC Baindt e.V. Ergebnisse aus der Verbandsrunde KIDs-Cup: Bezirksstaffel 1: SPG Blitzenreute/Mochenwangen – TC Baindt 0:6 Am Mittwoch, den 07. Mai 2025, trat unsere U12-Ten- nis-Mannschaft des TC Baindt zu ihrem ersten Saison- spiel gegen die Mannschaft aus Blitzenreute an. Unsere jungen Talente zeigten sich von Beginn an hochmotiviert und in starker Form. An Position 1 spielte Cedric Hinner souverän und ließ seiner Gegnerin mit 4:0 und 4:0 keine Chance. Auch Jakob Dietz an Position 2 lieferte ein span- nendes Match. Nach einem deutlichen ersten Satz (4:2) musste er im zweiten Satz in den Tiebreak, den er für sich entscheiden konnte (5:4). An Position 3 trat Josefi- ne Boenke an und dominierte das Spiel von Anfang bis Ende. Sie gewann klar mit 4:0 und 4:0. Auch Finja Hinner, die ihren ersten Einsatz in der U12 absolvierte, kämpfte sich in einem packenden Match mit 5:4 und 4:1 zum Sieg. Wir freuen uns sehr, dass sie in ihrem Debüt so gut in die Mannschaft gefunden hat. Somit stand es nach den Einzeln bereits 4:0 für Baindt. Doch unsere Spielerinnen und Spieler wollten auch in den Doppeln punkten. Im ersten Doppel traten Jakob Dietz und Josefine Boenke an. Mit viel Spielwitz und gutem Zu- sammenspiel gewannen sie deutlich mit 4:1 und 4:0. Im zweiten Doppel standen Cedric Hinner und Finja Hinner auf dem Platz. Auch dieses Duo harmonierte hervorra- gend und sicherte sich mit einem 4:0 und 4:1 den letzten Punkt des Tages. Am Ende stand ein klarer 6:0-Auswärts- sieg für Baindt fest. Die Spielerinnen und Spieler des TC Baindt konnten sich über einen gelungenen Start in die Saison freuen. Zur Be- lohnung gab es für alle ein leckeres gemeinsames Pizz- abrötchenessen, das den schönen Tennistag abrundete. Junioren U15: Kreisstaffel: TC Weingarten – TC Baindt 2:4 Aufgrund verletzungs- und krankheitsbedingtem Ausfall von zwei erfahrenen U15-Kids traten wir mit einer ganz jungen Truppe zum ersten Saisonspiel in Weingarten an. Unsere Spieler lieferten sich teilweise sehr umkämpfte Matches, jederzeit von Fairness und freundschaftlichem Umgang geprägt, und waren mit vollem Einsatz aktiv. Jo- nathan musste sich an Position 1 einem starken Gegner geschlagen geben. Elias, Felix und Cedric konnten ihre Einzel gewinnen, so dass eine scheinbar komfortable 1:3 Führung vor den Doppeln erreicht werden konnte. Den wichtigen und entscheidenden 4. Punkt erspielten sich Jonathan und Felix in Doppel 1 und auch Elias und Jo- sefine mussten sich in Doppel 2 nur knapp geschlagen geben. Mit einem frühen ersten Erfolg geht es nun voller Vorfreude in den weiteren Saisonverlauf. Vielen Dank an dieser Stelle auch an die jungen Ersatzspieler Cedric und Josefine. Für Baindt spielten Jonathan, Elias, Felix, Cedric und Jo- sefine. Junioren U18: Bezirksstaffel 2: TC Baindt – TC Weingarten 0:6 Zu ihren ersten Verbandsspiel in diesem Jahr traf unse- re U18 am Samstag zu Hause auf die 2. Mannschaft des TC Weingarten. Bei schönem Wetter ging es am Morgen um 9 Uhr auf unserer Anlage in Baindt los. Schon nach wenigen Minuten war klar, dass dieses Jahr die Heraus- forderungen im Vergleich zum letzten Jahr nicht kleiner geworden sind. Altersbedingt hatte unsere U18 Spieler- abgänge zu verkraften, so dass die Mannschaft dieses Jahr jünger und unerfahrener ist als noch im letzten Jahr. Da aber die Klasse ganz knapp gehalten werden konnte, ist weiterhin mit starken Gegnern zu rechnen. Nach den Einzeln stand der Sieger schon fest. Alle vier Einzelspie- le wurden recht deutlich in 2 Sätzen verloren. Damit war der Zwischenstand nach den Einzeln 4:0, mit nur noch 2 Doppelspielen ausstehend. Im Doppel zeigte sich leider das gleiche Bild, auch beide Doppel wurden klar verloren. Der Endstand des Zusammentreffens war somit 6:0 für die 2. Mannschaft des TC Weingarten. Auf Seiten des TC Baindt spielten Johannes Neubauer, Marian Dorn, Maurice Zimmermann, Felix Schmidt und Jonathan Boenke. Auch wenn Weingarten am Ende als klarer Sieger vom Platz ging, hatten unsere Spieler trotzdem viel Spaß am Spiel. Das gemeinsame Spiel und auch die Freundlichkeit der Gegner war wichtiger als das Ergebnis. Damen 50: Staffelliga: TA Oberdischingen – TC Baindt 0:6 Die Freude konnte nicht größer sein, als am ersten Spiel- tag blauer Himmel für uns war. Wir fuhren nach Ober- dischingen. Die Einzel konnten Babsi, Marion und Steffi recht klar in etwas mehr als einer Stunde gewinnen. Silvi wollte doch länger auf dem Platz stehen und beendete dann im MTB mit 11:9 auch das vierte Spiel für uns. Ent- spannt ging es in die Doppel, welche auch recht klar an uns gingen. Fast taten uns die sympathischen Damen aus Oberdischingen leid, da wir bei Pizza und Salat auch einen sehr lustigen Abschluss hatten. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 H 50/1: Bezirksoberliga: TC Baindt – Tennisfreunde Birkenhard 1:8 Bei bestem Tenniswetter eröffneten wir die neue Spielsai- son mit einem Heimspiel. Mit drei neuen Spielern in unse- rer Mannschaft waren wir voll motiviert. Im ersten Ver- bandsspiel ging es gegen einen uns unbekannten Gegner, den Aufsteiger in unsere Gruppe, den Tennisfreunden aus Birkenhard. Nach den Einzeln stand leider schon fest, dass wir keinen Sieg mehr erreichen konnten. Ergebnis 1:5. Lediglich Stefan konnte uns einen Punkt sichern. In den anschließenden Doppelbegegnungen wollten wir noch Ergebniskosmetik betreiben, hatten dies aber leider nicht geschafft. Alle drei Doppel gingen an die Tennisfreunde aus Birkenhard. Endstand 1:8. Sportlich fair mussten wir unseren stark aufspielenden Gästen zum Gesamtsieg gratulieren. Beim gemeinschaftlichen Grillen ließen wir dann den Abend noch ausklingen. Es spielten Einzel: 1. Peter Schmitt, 2. Stefan Schäfer, 3. Karl-Heinz Bär, 4. Robert Kolb, 5. Volker Hillebrand, 6. Thomas Beier. Doppel: 1. Peter/Stefan, 2. Karl-Heinz/Ro- bert, 3. Volker/Thomas. H 60: Bezirksliga: TC Baindt – TC Ailingen 2:7 Nicht allzu glücklich verlief unser erstes Spiel gegen Ailin- gen. Viele enge Sätze gingen an unsere Gegner. Nur Leo Reich und Josef Spöri konnten ihre Einzel gewinnen. Lei- der gingen alle anschließenden Doppel verloren, so dass eine deutliche 2:7-Niederlage zu Buche stand. Es spielten: Leo Reich (danke für deine Aushilfe), Wolf- gang v. Bank, Gerhard Reich, Josef Spöri, Siggi Hirmke und Roland Futterer. H 50/2: Bezirksklasse 2: TC Tettnang – TC Baindt 6:3 Am Samstag hatten wir unser 1. Spiel in Tettnang. Thomas und Michael Schäfer gewannen ihre Einzel souverän in 2 Sätzen. Harry Wetzel, Andi Münst, Michael Trotzki und Rafi Grabherr verloren ihre Einzel, wobei Rafi und Michael T. diese im Match Tiebreak sehr unglücklich verloren ha- ben. Somit lagen wir nach den Einzeln 2:4 zurück. Doppel 1 Thomas Sch./Harry siegten glatt in 2 Sätzen. Doppel 2 Michael Sch./Andi sowie Doppel 3 Michael T./ Rafi hatten keine Chance. Die Heimreise mussten wir mit einer 3:6 Niederlage antreten. Danke nochmals an Rafi, Harry und Michael Trotzki, die bei uns ausgeholfen haben. H: Kreisklasse 2: TC Baindt – TC Ebersbach-Musbach 2:7 Zu unserem Saisonstart durften wir bei herrlichem Wet- ter auf der wohl schönsten Tennisanlage in ganz Ober- schwaben in unseren ersten Spieltag der Saison starten. Die Vorbereitung über den Winter und den letzten Wo- chen wurden mehr oder weniger ernst genommen. Nichts desto trotz waren wir hoch motiviert und hatten Lust auf Sandplatz-Action. Lars Fernsemer hat stark gekämpft, musste den alles entscheidenden Match-Tie-Break aber leider ganz knapp an seinen Gegner abgeben. (7:5 2:6 8:10) Moritz Lang ging es sehr ähnlich, auch er musste sich bis in den Match-Tie-Break kämpfen, konnten die- sen allerdings für sich entscheiden. Anhand Moritz´ seiner verbalen Aktivität während des Spiels konnte man sich denken, dass es eine knappe Nummer war. (6:3 3:6 12:10) Laurin Wösle hatte zu Beginn Schwierigkeiten ins Spiel zu finden, im zweiten Satz war er aber voll da und konnte den Gegner in den Tie-Break zwingen. In diesem muss- te er sich aber leider geschlagen geben. (1:6 6:7) Daniel Gertler sein Spiel war sehr umkämpft und ausgeglichen, das Quäntchen Glück hat ihm aber heute leider gefehlt und er verlor sein Spiel denkbar knapp im Tie-Break des zweiten Satzes. (5:7 6:7) Julian Bergs hatte schöne und schnelle Ballwechsel mit seinem Gegner, jedoch fiel das Ergebnis leider nicht zu seinen Gunsten aus. Wobei das Ergebnis dieses Spiel keineswegs widerspiegelt. (0:6 1:6) Philipp Futterer war ganz überrascht, dass er nach sei- ner Pause die Tennisanlage auf Anhieb wieder gefunden hatte. Voller Euphorie leistete er sich ein ausgeglichenes Match mit seinem Gegner, welches er sogar im umkämpf- ten Match-Tie-Break knapp für sich entscheiden konnte. Comeback geglückt!!! (3:6 6:3 11:9) In den Doppeln verlo- ren Lars F. und Daniel G. leider denkbar knapp wieder im Match-Tie-Break (6:2 4:6 6:10) Moritz L. und Philipp F. mussten sich ebenfalls geschlagen geben (6:7 4:6) Laurin W. und Julian B. hatten auch nicht mehr Glück und ver- loren auch das dritte Doppel (4:6 3:6) Insgesamt fehlte es uns in den Doppeln an Durchhaltevermögen, welches womöglich durch die in der Sonne glänzenden Farny-Glä- ser auf der Terrasse gestört wurde. Ein besonderer Dank gilt Madlen Jöchle, die uns mit hervorragendem Essen versorgt hat. Vielen Dank dafür!!! H 30: Bezirksliga: TC Leutkirch – TC Baindt 2:7 Leutkirch, 12. Mai 2025 – Die Herren 30 des TC Baindt haben am Sonntag einen ungefährdeten 7:2-Sieg beim TC Leutkirch eingefahren. Bei sonnigem Wetter und an- genehmen Temperaturen im schönen Allgäu bot die ge- samte Mannschaft auf dem Platz eine starke Leistung und zeigte, dass sich ihre harte Vorbereitung ausgezahlt hat. Die Baindter Spieler konnten ihre Spielfreude auf dem Platz voll ausspielen und gaben in den Einzel- und Dop- pelpartien alles. Besonders hervorzuheben war der auf- opferungsvolle Kampf von Teamkapitän Philipp Neubau- er, der nach seinen beiden Siegen zwei wertvolle Punkte zum Spieltagsieg beisteuerte. Ein herzliches Willkommen geht zudem an die beiden neu- en Mannschaftskollegen Marc Röseke und Rolang Geng. Die Herren 30 des TC Baindt widmen ihren ersten Sieg der Saison an diesem wichtigen Tag selbstverständlich allen Müttern und freuen sich bereits auf die kommen- den Partien. D 60: Doppelrunde: TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen 2:2 Ein erfolgreicher Start in die Doppelrunde gelang unse- ren Damen 60 mit einem knappen Sieg: 2:2 Matches / 5:4 Sätze / 39:29 Spiele! Im Einsatz waren Sibylle, Inge, Co, Eve und Rosi. Es hat Spaß gemacht und wir waren uns einig, dass wir für unsere Tenniszukunft die richtige Entscheidung ge- troffen haben. H 65: Doppelrunde: TA SV Blitzenreute – TC Baindt 0:6 Unsere Gegner waren uns spielerisch unterlegen. Den- noch zeigten sie sich als faire Verlierer und zuvorkom- mende Gastgeber. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Josef Spöri, Max Reich, Klaus Göppert und Hagen Marschner. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 H70: Doppelrunde: TC Baindt – TC Ravensburg 3:1 Im ersten Verbandspiel konnten die Herren 70 gegen star- ke Ravensburger überzeugen. Nachdem Klaus Klumpp und Günter Kessler sich den Ravensburgern in zwei Sät- zen geschlagen geben mussten, erkämpften Willy Fischer und Ulli Spille im Match-Tie-Break mit 10:8 den wichtigen Punkt zum 1:1 Spielausgleich. In der zweiten Spielrunde ließen Willy Fischer und Klaus Klumpp mit 6:3 und 6:4 sowie Ulli Spille und Gerhard Zinser mit 6:3 und 6:2 nichts mehr anbrennen und erhöhten das Spielergebnis auf den Endstand von 3:1. Danke an alle Spieler, die zu diesem guten Start in die Doppelrunde 2025 beigetragen haben. H 65: Oberligastaffel: TC Bad Saulgau – TC Baindt 4:2 Vorschau: Sa, 17.5.: H 50/2: Bezirksklasse 2/TC Baindt – TC Meckenbeu- ren-Kehlen H 40: Bezirksstaffel/TC Meckenbeuren-Kehlen – TC Baindt So, 18.5.: H /Kreisklasse 1/TA SV Eberhardzell – TC Baindt H 30: Bezirksliga/TC Baindt – TA SV Sulmetingen (ver- legt vom 29.6.) Mo, 19.5. H 65: Doppelrunde/TC Baindt – SPG Hett./Inner./TVer. stadt H 70: Doppelrunde/TC Kressbronn – TC Baindt D 60: Doppelrunde/TC Langenau – TC Baindt Mi, 21.5.: H 65: Oberligastaffel/TC Baindt – TC Unterjeslingen KIDs-Cup: Bezirksstaffel/ TA TSV Eschach – TC Baindt Fr, 25.5.: Junioren U15: Kreisstaffel 1/TC Baindt – SG Baienfurt Tennis Narrenzunft Raspler e.V. Bericht zur Jahreshaupt- versammlung 2025 Am vergangenen Freitag, 09.05.2025, fand die diesjährige Jahreshauptversammlung im Bi- schof-Sproll-Saal statt. Zunftmeister Roland Oelhaf konn- te ca. 60 Mitglieder begrüßen, darunter unsere beiden Ehrenzunfträte Anja Eckert und Rainer Beer, sowie Wer- ner Weissenberg als Wahlleiter und Frau Bürgermeisterin Simone Rürup. Nach einem stillen Innehalten zum Gedenken an unse- re verstorbenen Mitglieder wurde durch unseren Zunft- meister, gleichermaßen auch Versammlungsleiter, die Tagesordnung verlesen und auf die Richtigkeit der sat- zungsgemäßen Einladung verwiesen. Dies war nicht nur für die alljährlichen Wahlen wichtig, sondern auch für die anstehenden Änderungen im Bereich der Satzung und der Ordnungen unseres Vereins. Untermalt mit Bildern des vergangenen Jahres und der vergangenen Fasnetssaison, berichtete Roland Oelhaf in einem spannenden Rückblick, was die Zunft außerhalb und innerhalb der närrischen Tage alles auf dem Pro- gramm hatte. Darüber hinaus bedankte er sich besonders beim Zunftrat und bei Simone Rürup für die gute Zusam- menarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Nahtlos übernahm Ann-Kathrin Haug das Zepter und konnte in ihrem Kassenbericht nicht nur nackte Zahlen präsentieren, sondern auch deutlich aufzeigen, dass die Kosten für Busausfahrten und auch die erhöhten Herstel- lungskosten der Häser, entsprechend große Auswirkun- gen auf unseren Kontostand haben. Das Ergebnis der Kassenprüfung war wie erwartet. Mar- tina Brei und Ilona Wöhr fanden eine einwandfreie Kas- senführung vor und hatten keinerlei Beanstandungen. Grundessen konnte unter der altbewährten Leitung von Werner Weissenberg die Entlastung der Vorstandschaft bei der Versammlung beantragt werden und nach dem bekannten Wahlmodus die Hälfte des Zunftrates neu gewählt werden. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: Zunftmeister: Roland Oelhaf Kassiererin: Ann-Kathrin Haug Brauchtumer: Werner Späth Zeugwart: Johannes Lübcke Beisitzer Zeugwart: Nico Dreßler Zunftrat Orga Team: Björn Abel Günter Zentner Beisitzer Orga Team: Ingar Berlin Kassenprüferin: Martina Brei Neun Umzugsordner: Erich Brei, Oliver Eichelmann, Christian Haug, Tobias Kränkle, Thomas Libal, Carolin Oelhaf, Susanne Ritter, Patrick Späth und Fabian Stein- hauser In ihren Ämtern bestätigt wurden Martina Brei, Nico Dreß- ler, Ann-Kathrin Haug, Johannes Lübcke, Roland Oelhaf, Werner Späth und Günter Zentner. Björn Abel und Ingar Berlin wurden erstmals in den Zunf- trat gewählt. Christian Haug, Tobias Kränkle und Thomas Libal sind als Ordner neu dazu gewählt worden. Alle Wahlen erfolgten im offenen Wahlmodus und allen Kandidaten wurde das Vertrauen durch ein einstimmiges Wahlergebnis zugesprochen. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Christian Haug und Tobias Kränkle bedankte sich der Zunftmeister im Na- men der gesamten Narrenzunft Raspler für deren Ein- satz und tatkräftiges Engagement. Den neuen Zunfträten und Ordnern, sowie den wiedergewählten Zunfträten und Ordnern wünschen wir viel Spaß und Erfolg bei all den anstehenden Aufgaben. Den größten Zeitbedarf hatten dieses Jahr vor den Wahlen, sicherlich die anstehenden Änderungen innerhalb der Sat- zung und der gesamten Ordnungen. Martina Joachim und Ann-Kathrin Haug meisterten diese Herausforderung mit Bravour und konnten ein durchaus trockenes Thema sehr toll und verständlich aufbereiten, sodass die Versammlung einstimmig den Änderungen zustimmte. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen Mitglieder Melina Stephan, Sven Stiefvater und Simon Wöhr für 22 aktive Jahre. Den Anwesenden wur- de ein kleines Präsent, in Form eines Halstuches überreicht. Erstmals konnte eine weitere Ehrung erfolgen. Die kom- plette Familie Oelhaf wurde mit einem entsprechenden Rasplershirt als 100%-Springer in der Fasnetssaison 2025 ausgezeichnet. Ein kleines Präsent ging auch an Werner Weissenberg, der leider verkündete, dass dies seine letzte Wahlleitung war. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach seitens der Ge- meinde ein paar Worte und bedankte sich für die vor- bildliche Zusammenarbeit, dabei lobte sie das sichtbare und tolle Miteinander innerhalb der Zunft. Die Versammlung wurde standesgemäß durch den Zunft- meister gegen 22:30 Uhr beendet. Dabei verkündete er noch, dass Franziska Mack als Jugendvertreterin in der Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 vorangegangenen Jugendversammlung bestätigt wurde und gemeinsam mit Benjamin Stiefvater die Jugendver- tretung bildet. Der Zunftrat Reitergruppe Baindt Rückblick: Fototermin, Grillabend & Kutschenausfahrt Liebe Vereinsmitglieder, am Freitag, dem 9. Mai, haben wir an- lässlich unseres 50. Reitturnier-Jubiläums in Baindt einen gelungenen Fototermin auf unserer Reitanlage veran- staltet. Vielen Dank an alle, die teilgenommen haben! Im Anschluss daran haben wir gemeinsam gegrillt und den Abend in gemütlicher Runde ausklingen lassen. Der Ver- ein stellte Grillwaren, Wecken und Getränke. Am Samstag, dem 10. Mai, fand unsere Kutschenaus- fahrt statt. Um 10:00 Uhr starteten wir. Die Fahrt führte uns durch das schöne Ried nach Berg und weiter zum Sportheim in Schmalegg, wo wir mit leckerer Pizza ver- sorgt wurden. Danach ging es mit einem weiteren Halt gemütlich zurück nach Hause. Den gelungenen Abschluss bildete ein gemeinsames Grillen. Vielen Dank an alle, die dabei waren und zum Gelingen dieser schönen Tage beigetragen haben! Turnierergebnis Anna Tratzyk konnte Ende April beim Reitturnier in Lan- genau erneut den Sieg in der Amateur-Springprüfung der Klasse A** (100 cm) mit Pasadena mit nach Hause nehmen. Herzlichen Glückwunsch, Anna! Arbeitseinsatz – Pflege der Reitanlage Am Donnerstag, den 22. Mai, findet um 18:30 Uhr unser erster Arbeitseinsatz zur Pflege der Reitanlage statt. Das Gras rund um unsere Reitplätze sollte gemäht, der Sand- platz hergerichtet und der Hufschlag in der Reithalle ein- geräumt werden. Bitte bringt Motorsensen, Rechen und weiteres Arbeits- werkzeug mit. Wir bitten vor allem die aktiven Reiterinnen und Reiter, die unsere Reitanlage regelmäßig nutzen, beim Arbeits- einsatz mitzuhelfen. Wie immer gilt: Viele Hände, schnelles Ende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Nagelfluhwanderung zum Hochgrat Rundwanderung von der Talstation über die Falkenhütte , Luftiger Grat zum Gipfel des Hochgrats. Treffpunkt: Dienstag, 20.5.2025 um 7.00 Uhr auf dem Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 20 Uhr. Gehzeit: ca. 7 Stunden, 17 km, 1230 hm bergauf, 1000 hm bergab. Fahrpreis: 17 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen im Staufner Haus nach der Gipfel- besteigung. Anmeldung: ab 16.05.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Irene Klingler, E-Mail: klinglerirene@gmail.com. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk und Wechselschuhe. Voraussetzung: trittsicher und schwindelfrei. Es besteht die Möglichkeit einer Talfahrt (bargeldlos 15,80 €) Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. Im Ansagetext unter T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Radtour (E-bike) zum See in Bad Waldsee Von Weingarten aus fahren wir auf dem Rad-Highway über Reute durch das Steinacher Ried zur Einkehr um die Mittagszeit im Mühlbergstüble. Gestärkt umrunden wir danach den Stadtsee und kommen über Gambach wieder nach Weingarten zurück. Treffpunkt: Sonntag, 25.05.2025 um 11.00 Uhr, Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 15.30 Uhr. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Fahrzeit: ca.2,5 Stunden, 44 km, 300 hm. Fahrpreis: Gäste 2 €. Mitnehmen: Getränk und gutes Wetter! Anmeldung: ab 21.05.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Tourenführung: Bernd Gmünder, E-Mail: sav.ogwgt@gmail.com. Bei schlechtem Wetter wird die Tour abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag - T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grünen Ortsverband Am Mittwoch den 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Ortsver- band der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaftlichen Be- trieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endraß bei Wangen. Welche Lebensmittel wir einkaufen, ist nicht nur für unsere Gesundheit wichtig. Unsere Kaufentscheidun- gen tragen bei zur Situation in der Landwirtschaft. Sie beeinflussen mit, welche Produktionsweisen sich am Markt durchsetzen. Wer regionale, saisonale und fair produzierte Lebens- mittel bevorzugt, stärkt kleine und mittlere Betriebe, die nachhaltig wirtschaften. Bewusste Konsumentscheidun- gen können helfen, die Wertschöpfung in der Region zu halten und kleinbäuerliche Strukturen zu sichern. Oft ste- hen diese zwischen den Erwartungen der Verbraucher*in- nen nach günstigen Preisen, hohen Standards in Umwelt-, Tier- und Klimaschutz und globalen Handelsströmen. Die Verantwortung der Konsument*innen bedeutet auch, sich zu informieren über Herkunft und Produktionsbedingun- gen. Konsument*innen haben oft einen durch Werbung verzerrten, zu romantischen Blick auf die Landwirtschaft. Die Familie Endraß möchte aufklären, beginnend bei Kin- dern und Jugendlichen, zeigen was Landwirtschaft ist, einen Eindruck von Tierhaltung und Pflanzenproduktion vermitteln. www.lernort-bauernhof.de So entsteht Wertschätzung gegenüber den Landwirt*in- nen und einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion Mittwoch den 4.06. wollen wir den BioHof Endraß besich- tigen und anschließend ins Gespräch kommen. Für Fahr- gemeinschaften bitte anmelden unter: info@gruene.wgt.de;. um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Aus dem Landkreis Gedenken an den Bauernkrieg in Schloss Achberg! Schloss Achberg bietet ein vielfältiges Veranstaltungs- programm mit Führungen durch die Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“, Angeboten für Groß und Klein wie der offenen Druckwerkstatt oder Familienführungen, dem „Gedenken an den Bauernkrieg“ und Konzerten im Rah- men des diesjährigen Bodenseefestivals. Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ Nur noch bis 29. Juni! Selbstbestimmt, unangepasst und mutig widersetzte sich Käthe Kollwitz (1867–1945) den Konventionen ihrer Zeit. Inmitten von radikalen Umbrüchen, Kriegen und Krisen bezog sie mit ihrer schonungslosen wie berührenden Kunst klar Position: für Humanität und Solidarität, gegen Krieg und Unrecht. Mit großem Gespür für Provokation und Dramaturgie ermutigte sie die Menschen, ebenfalls Stellung zu beziehen. Schloss Achberg präsentiert aus der einzigartigen Kollwitz-Sammlung Ute Kahl rund 120 Arbeiten und gibt somit Einblick nicht nur in die vielen Facetten der Sammlung, sondern auch in das mutige Werk und Leben einer der bedeutendsten Künstlerinnen des 20. Jahrhunderts. „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus-Mu- seum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Konzert im Bodenseefestival: Sospiratem „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ 24. Mai 2025 | 19.00 Uhr | 30 | 22 € | Karten unter Reser- vix.de Der Bauernkrieg war das Ausbrechen eines Schwelbran- des, ein Versuch, Freiheit zu erkämpfen. Kunst hat die Macht und die Pflicht, uns an solche Ereignisse zu erinnern und sie zu verarbeiten. Das Leipziger Ensemble Sospira- tem hat für das Gedenkjahr ein szenisches Konzertpro- gramm entworfen, das mit deutschsprachiger Musik des 16. /17. Jahrhunderts ein ästhetisches Panorama des Auf- standes zeichnet. „Und kommst du liebe Sonn nicht bald“ beleuchtet kritisch historische Prozesse und den Umgang mit ungleichen Machtverhältnissen. Dabei äußern sich historische und zeitgenössische Persönlichkeiten. Ihre Stimmen dienen als Projektionsfläche für die Gedanken des Publikums. Historische Lieder und Texte werden so ein Spiegel für die Gegenwart. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Kuratorenführung mit Michael C. Maurer M.A. 25. Mai 2025 | 13.00 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmel- dung nicht erforderlichDer Kurator führt zu ausgewählten Werken, stellen sich dem Dialog mit dem Publikum und geben Einblicke in die Entstehung der Ausstellung “Käthe Kollwitz. MUT!” Ausstellungsführung 24. & 25. Mai 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | An- meldung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der be- kanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Wi- derstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutends- ten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Konzert im Bodenseefestival: Kinderkonzert „Die Schurken unterwegs nach Umbidu“ 26. Mai 2025 | 15.00 Uhr | 9 € | Karten unter Reservix.de An einem kalten, ungemütlichen Abend begegnen sich ein paar kauzige Gestalten unter einer Brücke. Der eine hat eine Trompete dabei, der nächste ein Akkordeon, der drit- te eine Klarinette und der vierte einen ausgewachsenen Kontrabass. Mit Hilfe der Musik lernen sie sich von ihrer charmanten, witzigen Seite kennen – und sie entwickeln einen Plan: gemeinsam gehen sie auf die Suche nach dem Ort, an dem angeblich jeder glücklich ist – UMBIDU. Mit Musik von Bach, Purcell oder Ligeti rückt das Ziel immer näher – denn wenn man merkt, dass man etwas echt gut kann, fühlt man sich schließlich ziemlich cool… Mit ausge- flippten Improvisationen, zarten Geräuschen, wilden Klän- gen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache erzählen sie von ihren Erlebnissen auf dem Weg nach Umbidu. Ausstellungsführung 29. Mai & 31. Mai & 1. Juni 2025 | 14.30 Uhr | 3,00 Euro zzgl. Eintritt | Anmeldung nicht erforderlich In der Führung erleben Sie die Vielfalt Werke der be- kanntesten deutschen Künstlerin Käthe Kollwitz. In ihren schonungslosen Arbeiten bezog Käthe Kollwitz Position: Gegen Krieg und Unterdrückung, für Humanität und Wi- derstand. Ihre formal reduzierten Werke konzentrieren sich auf das Wesentliche, berühren tief und sind mit ihren Themen aktueller denn je. Schloss Achberg präsentiert rund 120 ihrer Zeichnungen, Grafiken und Plastiken aus der Sammlung Ute Kahl, einer der weltweit bedeutends- ten Privatsammlungen zur Kunst von Käthe Kollwitz. Öffnungszeiten Freitag 14 – 18 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage 11 – 18 Uhr Adresse Schloss Achberg | D-88147 Achberg | Tel.: +49 (0)751 85 9510 | info@schloss-achberg.de | www.schloss-achberg.de Preise Erwachsene 7 €, ermäßigt 6 €, Familien 13 € Schüler/innen, Studenten 3,50 € freier Eintritt für Kinder bis 10 Jahre Erlebnistag „Uraltes Handwerk“ im Freilichtmuseum in Wolfegg! Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg bietet im Mai ein vielfältiges Veranstaltungspro- gramm mit Führungen, Kursen, einem Erlebnistag, dem Familiensamstag, dem beliebten Kräuter- und Blümles- markt, dem Internationalen Museumstag, dem „Gedenken an den Bauernkrieg“ und der langen Kultur- & Museums- nacht in Wolfegg „Gedenken an den Bauernkrieg“ im Bauernhaus- Museum und in Schloss Achberg 24. Mai 2025 | 13:00 – 22:00 | 50,00 €, Ermäßigt 40,00 Euro | Tickets nur im Vorverkauf unter Tel. 07527 9550-0 oder info@bauernhaus-museum.de Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg wid- met Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Museum thematisiert die Ursachen, Hinter- gründe und Ereignisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen erhalten Sie vertiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstel- lungen. Ein Shuttleservice chauffiert Sie von Ravensburg ab zu und zwischen den verschiedenen Destinationen. Im Anschluss besuchen Sie das Konzert von „Sospiratem“ in Schloss Achberg. Erlebnistag: Uraltes Handwerk – die Letzten ihrer Zunft 25. Mai 2025 | 10:00 – 17:00| Anmeldung nicht erforderlich Was genau macht eigentlich ein Kürschner, was ein Kü- fer, was ein Sackmaler? Wie schmiedet man Eisen von Hand? Viele Handwerksberufe reichen bis ins ausgehen- de Mittelalter zurück – und sind heute fast ausgestorben. Im Bauernhaus-Museum führen Handwerker/innen zum Teil uralte Techniken vor. Werden Sie auch selbst aktiv – beim großen Handwerksquiz, beim Schmieden und Sei- lemachen. Öffentliche Allgemeine Museumsführung 29. Mai 2025 | 11:30 – 12:30 & 13:00 – 14:00| Anmeldung nicht erforderlich Wir führen Sie durch die wunderbare Kulturlandschaft, in die unsere 28 historischen Gebäude eingebettet sind und erzählen Ihnen die Geschichten der Häuser sowie ih- rer Bewohnerinnen und Bewohner. Die Geschichte Ober- schwabens erhält bei uns ein Gesicht und menschliche Schicksale behalten ihre Farbe. Öffentliche Tastführung übers Gelände 1. Juni 2025 | 11:30 – 13:00 | Anmeldung nicht erforderlich Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wol- fegg umfasst 28 historische Bauernhäuser und Neben- gebäude. Die Spuren der früheren Bewohnerinnen und Bewohner sind in den originalgetreu eingerichteten Stu- ben, Kammern, Ställen und Werkstätten erhalten. Drei der historischen Gebäude können Sie bei der Tastführung im Detail entdecken. Drei ganz unterschiedliche Gebäude, die jeweils eine besondere Geschichte erzählen. Und dabei können nicht nur die Häuserfassaden und Innenräume, sondern auch unterschiedliche Objekte in den Häusern, die sonst nicht zugänglich sind, ertastet werden. Die Füh- rung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-se- hende als auch sehende Besucherinnen und Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dun- kelbrille, die von der Führungsperson ausgegeben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unterstützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museumsführer Klaus Pe- ters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Würt- temberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Tastführung durch die Bauernkriegs-Ausstellung 1. Juni 2025 | 13:30 – 14:30 | Anmeldung nicht erforderlich Die Führung ist eine spannende Erfahrung sowohl für nicht-sehende als auch sehende Besucherinnen und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Besucher. Sehende Personen können die Führung mit einer Dunkelbrille, die von der Führungsperson ausge- geben wird, erleben. Gerne können Sie zu Ihrer Unter- stützung eine Begleitperson mitbringen! Mit Museums- führer Klaus Peters, Blinden- und Sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V., Bezirksgruppe Ravensburg. Öffnungszeiten im Mai & Juni: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Tagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet in Leutkirch Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ravens- burg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kinderta- gespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bieten im September/Oktober 2025 erneut einen Vorbereitungs- kurs für Tagesmütter und Tagesväter in Leutkirch an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen statt. Dabei werden die Teilneh- menden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrungen (durch Er- ziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschließende umfassen- de Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 12. September. Zuvor wird am Dienstag, den 01. Juli um 17:30 eine Online-Infoveranstaltung angeboten. Eine Anmeldung zur Informationsveranstaltung am 01. Juli ist möglich über h.fey@rv.de Die drei regionalen Vermittlungsstellen stehen für alle Fragen rund um die Kindertagespflege zur Verfügung. Ansprechpartnerinnen sind • in der Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diakonie-oab.de • in der Region Schussental: Anja Staib und Carmen Kramer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de • in der Region Nordwest: Ulrike Heiner und Dagmar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@caritas-bodensee-oberschwaben.de Die Kindertagespflege ist als eigenständiges Betreuungs- angebot gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit, im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Ver- mittlung, Beratung und Begleitung der Kindertagespflege in Kooperation vom Landratsamt Ravensburg, der Ca- ritas Bodensee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 18. Mai 2025 Geheimnisse der Blitzenreuter Seenplatte Gästeführer: Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk, Insekten- schutz und witterungsgerechte Kleidung (Sonnen- schutz). Entdecken Sie die faszinierenden Geheimnisse der Blit- zenreuter Seenplatte! Tauchen Sie ein in die unberührte Natur und die verbor- genen Schätze dieser einzigartigen Landschaft. Bei un- serer spannenden Gästeführung erfahren Sie alles über die geheimnisvollen Geschichten, die sich um die Seen und ihre Umgebung ranken. Ob allein, mit Freunden oder der Familie – diese Führung ist ein Erlebnis für Groß und Klein! Lassen Sie sich von der Schönheit der Landschaft verzaubern und genießen Sie einen Tag voller Entdeckungen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung begrüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Landkreis Ravensburg bietet kreiseigenen Kommunen die Möglichkeit, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung zu etablieren und zu qualifizieren Am 28. April fiel im Landkreis Ravensburg der Start- schuss für das vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg geförderte Projekt „Kommunale Inklusionsvermittler - Für mehr Inklusion in Kommunen“. Bei dem Projekt handelt es sich um ein An- gebot zur Etablierung von Behindertenbeauftragten in den einzelnen Kommunen im Landkreis. Ziel des Projek- tes ist es, bis Ende 2026 ein tragfähiges und nachhalti- ges Netzwerk zu etablieren, das die Einzelnen als Person und deren Tun vor Ort stärkt. Die Landkreiskommunen können sich nun bis Ende Juli für eine verbindliche Teil- nahme entscheiden, um anschließend vor Ort geeignete Personen zu beauftragen. Sozialdezernent Reinhardt Friedel eröffnete die Veran- staltung mit einem Grußwort. Dem folgte ein Impuls- vortrag des Herrn Minister Lucha, welcher mit einem geschichtlichen Abriss in das Thema Inklusion und die Notwendigkeit des Themas in der heutigen Zeit einführte. Die Umsetzung des Projekts erfolgt durch die Hofgut Himmelreich gGmbH und die 1a Zugang Beratungsge- sellschaft gemeinsam mit der kommunalen Beauftrag- ten für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landkreises Ravensburg Sabrina Kupka. Die Projektleite- rinnen Anita Lohrmann von der 1a Zugang Beratungsge- sellschaft betonte im weiteren Verlauf der Veranstaltung: „ „Unser Projekt setzt in den Kommunen an, also dort wo die Menschen zuhause und eingebunden sind. Die durch Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 uns qualifizierten Personen sollen zwischen Verwaltung und den Menschen vor Ort vermitteln und Inklusion zur Querschnittssaufgabe machen. Gleichzeitig sollen sie für Menschen mit oder ohne Behinderung Ansprechstelle auf Augenhöhe sein. Alle sollen sich gehört und beteiligt fühlen. Darum geht‘s“ Von besonderer Wichtigkeit ist es, an die bereits beste- henden Strukturen im Landkreis anzuknüpfen und die dort Tätigen in das Projekt einzubinden. Vor allem die be- reits vorhandenen Behindertenbeauftragten sind herzlich eingeladen, das Angebot der Vernetzung zu nutzen. Die Kommunen, die bislang keine Beauftragten haben, sind nun aufgefordert, sich für eine Beteiligung am Projekt zu entscheiden. In Folge wählen Sie eine geeignete Person für Ihre Kommune aus. Ab Herbst startet dann das kos- tenfreie Angebot der Projektträger. Ausbildung wappnet DRK-Therapie- hunde-Teams für Einsätze in sozialen Einrichtungen Start für Sinnes- und Bewegungsanreize für Kinder und Senioren Freudestrahlend trafen sich die frischgebackenen The- rapiehunde-Teams beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Sechs Tandems bestehend aus geprüftem Therapiehund und den jeweiligen Besitzern und Besitzerinnen haben unlängst ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und stehen ab sofort für Einsätze in sozialen Einrichtungen oder bei Einzelpersonen bereit. Dem DRK liegen bereits Anfragen vor, die jetzt realisiert werden können. Fit mit Ausbildung Die Therapiehunde können bei ihren Einsätzen vieles bewirken: Sinnes- und Bewegungsanreize schaffen, Ein- samkeit und Ängste abbauen, aber auch Sozialkontakte fördern sowie Spaß und Freude schenken. Das gilt sowohl in Schulen und Kindergärten aber auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder für Senioren. Die Hunde müssen für ihre Einsätze Menschen bezogen, ge- lassen, stressresistent und gut erzogen sein, was bei ih- rem Eignungstest etwa durch Knuffen und Ohren ziehen geprüft wird. Für ihre Einsätze beim DRK-Kreisverband Ravensburg benötigen die Teams die Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, die sie jetzt abgeschlossen haben, oder eine andere vom DRK anerkannte Ausbildung. Wertvolle soziale Arbeit Beim Treffen wenige Tage nach der Prüfung über- gab Christian Neusch, Leiter der Sozialen Dienste des DRK-Kreisverbandes Ravensburg, die Urkunden für die bestandene anspruchsvolle Prüfung. Dabei bedankte er sich bei den Hundeführerinnen und -führern für ihre künf- tige wichtige Arbeit. Die vier Frauen und zwei Männer zeig- ten sich alle begierig, mit den Einsätzen starten zu kön- nen. Vom „toll gemachten Kurs“ der Ausbilder beim DRK Biberach waren sie durchweg begeistert. Der dauerte drei intensive Wochenenden und beinhaltete verschiedenste Themen: von Krankheitsbildern bis hin zu Möglichkeiten der Gestaltung einer Besuchsstunde. Unterschiedliche Konstellationen Verantwortlich für die Therapiehunde beim DRK-Kreis- verband Ravensburg ist Marion Heine. Sie steht mit den Teams für offene Fragen und Anliegen in engem Kontakt. An Marion Heine können auch Einrichtungen ihre Anfra- gen für Therapiehund-Einsätze richten. Die Engagierten haben beim Treffen kundgetan, wo und wann sie und ihre Tiere gerne eingesetzt würden. Die einen können sich Einsätze im Hospiz vorstellen, andere möchten eher in Kindergärten aktiv sein. Die meisten müssen ihr Eh- renamt zeitlich unter anderem mit ihrer Berufstätigkeit und Familie in Einklang bringen und haben daher unter- schiedlich viel Zeit. Einsätze gemeinsam geplant Christian Neusch erinnerte noch einmal daran: „Es ist freiwillig.“ Soll heißen, es muss für Hund und Mensch in- haltlich und zeitlich gut passen. Die Einsätze sind in der Regel maximal 45 Minuten, da sie für die Tiere sehr ener- giezehrend sind. Nun gilt es Einrichtungen und Teams zusammenzubringen. Welche Ziele und Inhalte die The- rapiehund-Einsätze haben sollen, besprechen sie im ge- genseitigen Austausch. Immer das Wohlbefinden ihrer Tiere im Blick werden die Ehrenamtlichen in Zukunft en- gagiert die Wünsche und Ziele weitestmöglich erfüllen. Informationen: Der DRK-Kreisverband Ravensburg sucht laufend Inte- ressierte, die sich zu geprüften Therapiehunde-Teams ausbilden lassen, um anschließend Einsätze in sozialen Einrichtungen oder bei Privatpersonen zu übernehmen. Sowohl Kindergärten, Schulen als auch Einrichtungen der Alten- oder Behindertenhilfe aber auch Einzelpersonen können von dieser Therapiehunde-Arbeit profitieren. Bei Interesse wenden sich Einrichtungen ebenso wie künfti- ge Ehrenamtliche direkt an den DRK-Kreisverband Ra- vensburg. Kontakt: Marion Heine, Tel.: 0751 56061-79, therapiehunde@rotkreuz-ravensburg.de Wer die wertvollen Einsätze finanziell unterstützen möch- te, kann unter dem Stichwort „Therapiehunde“ spenden. Das Spendenkonto lautet: DRK Ravensburg IBAN: DE19 6505 0110 0048 0522 78 Näheres finden Sie auch unter www.drk-rv.de/angebote-kurse/ alltagshilfen-lebensqualitaet/therapiehunde.html Einladung auf die Windparkbaustelle WKBO und Alterric informieren vor Ort am 26. Mai – Shutt- lebus bringt Interessierte zur Baustelle – Start um 18:30 Uhr Die Windkraft Bodensee-Oberschwaben GmbH & Co. KG (WKBO) und der Projektierer Alterric laden am Mon- tagabend, 26. Mai, zu einer Baustellenbegehung ein. Der Shuttleservice startet um 18:30 Uhr von Wolpertswende über Mochenwangen in den Röschenwald; eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. „Uns ist Transparenz wichtig, deshalb öffnen wir die Baustelle für einen Blick hinter die Kulissen und informieren über den aktuellen Stand“, sagt Helmut Hertle, Geschäftsführer der WKBO. Er wird die Be- gehung gemeinsam mit Falk Burkhardt, Verantwortlicher bei Alterric, leiten und Fragen beantworten. Shuttlebus von Wolpertswende und Mochenwangen Wer die Baustelle besuchen möchten, kann sich unter presse.tws.de/events anmelden. Alle angemeldeten Per- sonen fahren gemeinsam mit dem kostenlosen Shutt- lebus zur Windparkbaustelle. Dieser startet am 26. Mai um 18:30 Uhr in Wolpertswende an der Bushaltestelle am Rathaus und fährt dann weiter nach Mochenwan- gen. Von der Jahnstraße am Kinderhaus Kleine Strolche in Mochenwangen geht es um 18:40 Uhr weiter direkt zur Windparkbaustelle. Vom Busausstieg bis zur Windkraft- anlage werden etwa 100 Meter zu Fuß zurückgelegt. Fes- tes Schuhwerk ist empfehlenswert. Nach der Begehung erfolgt die gemeinsame Rückfahrt gegen 20 Uhr zu den Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Abfahrtsorten in Mochenwangen und Wolpertswende. Parkmöglichkeiten sind nahe den Abfahrtsorten vorhan- den. Die individuelle Anreise mit dem Auto oder dem Fahrrad ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Finanzielle Bürgerbeteiligung wird vorbereitet Der Windpark Röschenwald befindet sich östlich der L284, zwischen den Gemeinden Wolpertswende, Aulendorf und Bad Waldsee. Derzeit entstehen hier vier Windkraftanla- gen mit einer geplanten installierten Gesamtleistung von 22 Megawatt. Der hier erzeugte Strom wird im Umspann- werk Baindt eingespeist und steht dann Endverbrauchen- den regional zur Verfügung. Die Inbetriebnahme ist für Anfang 2026 geplant. Eine finanzielle Bürgerbeteiligung ist in Vorbereitung. Über WKBO Die WKBO wurde im Juli 2012 von Stadtwerken aus der Region Bodensee-Oberschwaben gegründet. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von Windkraftprojek- ten in der Region. An der WKBO beteiligt sind aktuell die Technischen Werke Schussental und das Stadtwerk am See mit je 45 Prozent sowie die Stadtwerke Bad Saulgau mit 10 Prozent. Über Alterric Alterric entwickelt, projektiert, betreibt und vermarktet Wind- und Hybridparks insbesondere in Deutschland, Frankreich und Griechenland. Alterric ist Deutschlands größter Onshore-Grünstromerzeuger. Aktuell betreibt das Unternehmen über 2.400 Megawatt installierte Leistung im eigenen Bestand. Die Pipeline für neue Projekte um- fasst über 11.000 Megawatt. Alterric ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Aloys Wo- bben Stiftung und der EWE AG. Münchener Kammerorchester beim Bodenseefestival in Ravensburg Am 21. Mai um 19.30 Uhr gastiert das Münchener Kamme- rorchester (MKO) beim diesjährigen Bodenseefestival im Konzerthaus Ravensburg. Solisten des Abends sind der lyrische Tenor Julian Prégardien und der Solo-Hornist Franz Draxinger. Unter der Leitung von Bas Wieges spie- len sie Benjamin Brittens großartige Serenade für Tenor, Horn und Streichorchester op. 31, ein Liederzyklus auf Texte von englischen Dichtern. Zwei Auftragswerke, an den Tiroler Komponisten Johannes Maria Staud und an die kroatische Komponistin Mirela Ivičević, stehen ebenso auf dem Programm. Ein außergewöhnliches Nachtstück, „Verklärte Nacht“ von Arnold Schönberg, beendet das Konzert: Sicherlich eines der klangsinnlichsten Werke für Streicher, komponiert 1899 an der Schwelle von der spätromantischen Fülle zur Zwölftonmusik. www.ravensburg.de/kulturzeit www.bodenseefestival.de Stiftung der Volksbank Bodensee- Oberschwaben spendet 5.000 Euro an Kleine Patienten in Not e.V. Die Stiftung der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG setzt erneut ein Zeichen für das Gemeinwohl der Region. Mit einer Spende in Höhe von 5.000 Euro unterstützt die Stiftung den Verein Kleine Patienten in Not e.V., der sich mit seiner Initiative „Trost spenden“ besonders um ver- unfallte Kinder kümmert. Der Verein stattet dafür bundesweit Rettungsfahrzeuge und Unfallstationen mit „Benny – Der Trösterbär®“ aus. Der kleine Stoffbär spendet den verunfallten Kindern in schwierigen Momenten Trost und hilft, die Angst vor der ungewohnten Umgebung und den fremden Menschen zu lindern, da in der Unfallsituation oft Eltern oder an- dere Bezugspersonen nicht zur Stelle sein können. Dank der Spende der Stiftung der Volksbank Bodensee-Ober- schwaben eG können in unserer Region unter anderem das Klinikum Friedrichshafen, die Amalie in Friedrichsha- fen, der Malteser Hilfsdienst in Weingarten und der DRK Notfallnachsorgedienst Bodenseekreis weiterhin ausge- stattet werden. Bereits 2022 hatte die Stiftung den Verein mit einer Spende bei der Ausgabe der Bären in unserer Region unterstützen. „Wir freuen uns, mit unserer Spende an den Verein Kleine Patienten in Not e.V. einen Beitrag zur „Trost spenden“ Initiative leisten zu können“, erklärt Jürgen Nachtnebel, Vorstandsmitglied der Stiftung. „Es ist uns ein großes An- liegen, insbesondere Kinder in schwierigen Momenten zu stärken und ihnen ein Stück Geborgenheit zu schenken.“ „Wir sind überzeugt, dass jeder Beitrag zählt, um das Leben von Menschen in unserer Region zu verbessern. Gerade in Notsituationen ist es wichtig, schnell und unbü- rokratisch helfen zu können. Das wird durch die Ausgabe der Bären an die betroffenen Kinder wunderbar gelebt.“, so Dirk Bogen, Vorstandsmitglied der Stiftung. Die Stiftung der Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG sieht ihre Aufgabe darin, regionale gemeinnützige Projekte langfristig zu stärken. Dabei verwaltet sie das Vermögen ihrer StifterInnen nachhaltig und schüttet die Erträge gezielt nach deren Vorgaben aus. Mit der Spende an Kleine Patienten in Not e.V. unterstreicht die Stiftung ihr Engagement für das Gemeinwohl der Region und setzt einen Impuls für die Unterstützung von Kindern in Notsituationen. Sinnvoll helfen – Werden Sie Fahrer bei der Tafel Weingarten! Haben Sie Zeit übrig und möchten sich sinnvoll enga- gieren? Dann werden Sie Teil eines besonderen Projekts, das sozi- ale Verantwortung mit gelebter Nachhaltigkeit verbindet! Die Tafel Weingarten unterstützt Menschen in Not, indem sie überschüssige Lebensmittel von Supermärkten abholt und verteilt. Dafür suchen wir dringend ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, die uns bei dieser wertvollen Aufgabe unterstützen. Was Sie erwartet: • Fahrten im Zweierteam zu Supermärkten in der Um- gebung • Einsätze finden montags, mittwochs und donnerstags jeweils mittags statt • Drei bis vier Fahrten im Monat – überschaubar und gut planbar • Sie leisten einen wichtigen Beitrag für Menschen in Ihrer Region Interessiert? Dann melden Sie sich bei Simone Prommer, unserer An- sprechpartnerin für Ehrenamt, wir beantworten gerne all Ihre Fragen. Tel.: 0751-7646320 E-Mail: prommer.s@caritas-dicvrs.de Wir freuen uns auf Ihren Anruf – und auf Sie! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 „KUK mal – KUK stellt aus“ Ausstellung in der Galerie Waldsee art geht in die 2. Runde Nach der Einzelausstellung von Maler und Schriftsteller Jörn-Peter Dirx präsentiert sich nun ab dem 17. Mai das Künstlerquartett Anton Munding, Julia und Wolfgang Reutlinger und Paul Sägmüller. Anton Munding, gelernter Zimmermann, seit er im Un- ruhestand ist, als Don Notello in der Kunst- und Unter- haltungsszene unterwegs. Dabei genießt er als Clown, Musiker und Objektkünstler die Freiheit in der Kreativität. Zeigen wird er Holzskulpturen, ca. 50 – 100 cm hoch, und die Ausstellungseröffnung musikalisch begleiten. Julia Reutlinger ist Grafikdesignerin und nutzt den Pro- zess des Experimentierens als künstlerisches Werkzeug. In ihren Werken kombiniert sie digitale und analoge Tech- niken, um neue visuelle Ausdrucksformen zu entdecken. Wolfgang Reutlinger ist gelernter Maler und Restaurator. Mit dynamischem Farbenspiel und kraftvollen Strukturen schafft er moderne Werke von Ausdruck und Tiefe. Paul Sägmüller, allen wohlbekannt als Multitalent (Hei- matforscher, Biograf, Fotograf, Romanautor, Verfasser von Hausgeschichten und Gereimtem, Stadtführer). Er wird einige seiner Bücher präsentieren sowie Skulpturen aus Holz und Metall. Die Kunstschaffenden laden herzlich ein zu ihrer Ver- nissage am Samstag, 17. Mai, 18 Uhr in der Galerie Waldsee art auf der Hochstatt 3, Bad Waldsee (neben dem Travel TUI Reisebüro), Öffnungszeiten bis Ende Mai: Montag bis Freitag: 10.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr Samstag: 9.00 – 14.00 Uhr Landratsamt Ravensburg Das Landratsamt Ravensburg, Standort Weingarten bleibt am Blutfreitag, 30. Mai ganztägig geschlossen. Am Standort Weingarten untergebracht sind folgende Ämter der Landkreisverwaltung: Verwaltungsgebäude Sauerleutestraße 34: • Jobcenter • Verwaltungsgebäude Brielmayerstraße 2: • Kommunal- und Prüfungsamt • Forstamt • Stabsstelle Nachhaltige Mobilität • Zentrale Vergabestelle Das Landwirtschaftsamt informiert: Felderbegehung in Bad Waldsee/Men- nisweiler am 5. Juni als Pflanzenschutz- sachkunde-Fortbildung Das Landwirtschaftsamt des Landkreises Ravensburg bietet am Donnerstag, 05. Juni von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch in Bad Waldsee/Mennisweiler (Treffpunkt & Parken: Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee) eine 2-stündige Präsenzveranstaltung in Form eines Feldabends an. Herr Kreh, Frau Löbner und Frau Koch vom Landwirt- schaftsamt werden aktuelle Themen zum Pflanzenschutz in den Kulturen Winterweizen, Mais, Winterraps und Win- tergerste präsentieren. Als zusätzliche Gastreferenten werden Herr Böhringer (BASF) und Herr Schmid (BayWa Ravensburg) erwartet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos und für das leibliche Wohl ist gesorgt. Eine Anmeldung unter Angabe von Namen, Anschrift, Ge- burtsdatum und Kontaktdaten ist aus organisatorischen Gründen erforderlich und wird bis spätestens 02. Juni an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Was sonst noch interessiert Erneuerbare Energien auf einen „Klick“ Energieatlas Baden-Württemberg neu aufgelegt Der Energieatlas Baden-Württemberg wurde grundle- gend überarbeitet. Die Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg (LUBW) präsentiert das zentrale Karten-, Daten- und Informationsportal des Landes für Erneuerbare Energien in frischem Design: mit einer in- tuitiveren Benutzerführung und erweiterten Funktionen. Damit wird der Zugang zu den Daten noch einfacher – bei gleichbleibend hoher Qualität und Detailtiefe. Vor zehn Jahren aus dem Potenzialatlas für Wind- und Sola- renergie hervorgegangen, ist der Energieatlas heute die umfassende Informationsquelle für die Themen Wind- und Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft, Wärme sowie Netze und Speicher. „Mit dem neuen Energieatlas bieten wir eine leistungs- starke Plattform, um die Energiewende vor Ort aktiv mit- zugestalten. Intuitive Bedienung, verlässliche Daten und innovative Funktionen machen den Zugang zu wichti- gen Informationen so einfach wie nie zuvor“, erläutert LUBW-Präsident Dr. Ulrich Maurer das frei zugängliche Internetportal. Bürgerinnen und Bürger, Kommunen, Energiegenossenschaften und Unternehmen können im Energieatlas mit wenigen Klicks das Solarpotenzial ihres Daches ermitteln. Auch die regionale Energieerzeugung lässt sich einsehen oder optimale Standorte für neue Pro- jekte finden. Mit den Solarrechnern für Photovoltaik auf Dächern, Parkplätzen und Agrarflächen kann unabhän- gig und konkret für die jeweilige Fläche ermittelt werden, wie hoch der mögliche Solarstromertrag ist und welche Kosten entstehen können. Energiewende in Baden-Württemberg: aktueller Stand auf einem Blick Mit seinen interaktiven Karten liefert der Energieatlas aktuelle Informationen zu Ausbaustand und Potenzialflä- chen erneuerbarer Energien in ganz Baden-Württemberg. Er zeigt genau, wo welche Windenergieanlagen stehen und welche Flächen sich für Solarparks eignen. Auch der Wärmebedarf von Gebäuden in einem Straßenabschnitt ist abrufbar. Mit den neuen Dashboards zu Photovoltaik und Windenergie lässt sich zudem auf einen Blick erfah- ren, wie der aktuelle Stand der Energiewende im Hinblick auf die Klimaziele Baden-Württembergs ist. Neu ist auch die Gebietsauswertung, die für Gemeinden, Landkreise, Regionen und Regierungsbezirke die wichtigsten Grö- ßen zu Potenzialen und Bestand erneuerbarer Energien darstellt. Der Energieatlas Baden-Württemberg ist unter folgen- dem Link aufrufbar: https://www.energieatlas-bw.de/ Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Rückfragen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Internationaler Tag der Pflegenden Wie sich Pflege von Angehörigen auf die Rente auszahlt Voraussetzungen und Auswirkungen Am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale, erinnert dieser Aktionstag an die unverzichtbare Arbeit der professionell Pflegenden. Die 1910 verstorbene briti- sche Krankenschwester gilt als Begründerin der moder- nen Krankenpflege. Doch ebenfalls Menschen, die ihre Angehörigen privat pflegen, sind eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Wer Angehörige ehrenamtlich, also „nicht erwerbsmäßig“ pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Das gilt außerdem für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Welche Voraussetzungen gelten und wie sich Pflege auf die Rente auswirkt Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeper- son zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person wird von der Pflegeperson zu Hause gepflegt, benötigt mindestens Pflegegrad 2, und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Wo- che. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von ma- ximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Per- son muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein. Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt (monatlicher Rentenanspruch für ein Jahr Pflege): • Pflegestufe 2: zwischen 6,61 und 9,45 Euro • Pflegestufe 3: zwischen 10,53 und 15,05 Euro • Pflegestufe 4: zwischen 17,15 und 24,50 Euro • Pflegestufe 5: zwischen 24,50 und 35,00 Euro Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflege- bedürftigen nur Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreien Broschüre „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Blutdruck natürlich senken Allein in Deutschland sind zwischen 20 und 30 Millionen Menschen von Bluthochdruck betroffen. Fast die Hälfte von ihnen weiß jedoch nichts von ihrer Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Welt-Hypertonie- tages am 17. Mai darauf hin, dass Bluthochdruck Folgeer- krankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall und Nieren- versagen verursachen kann und damit das Sterberisiko erhöht. Vor allem Ernährung und Lebensstil beeinflussen den Blutdruck. Übergewicht, hoher Alkoholkonsum, salz- reiche Ernährung, Rauchen, wenig körperliche Aktivität sowie Angst und Stress führen zu erhöhtem Blutdruck. Jeder kann also selbst dafür sorgen, durch einen gesun- den Lebensstil das Risiko zu minimieren: Nordic Walking, Fahrradfahren und gut dosiertes Krafttraining sind gut verträglich für Bluthochdruckpatienten. Nicht geeignet sind Sportarten, die eine Pressatmung verursachen wie Gewichtheben oder übertriebener Kraftsport. Viel frisches Gemüse und naturbelassene Öle sind ideal für Bluthoch- druckpatienten. Gemieden werden sollten hingegen Fer- tiggerichte, denn sie enthalten zu viel Kochsalz. Knapp 80 Prozent des gesamten Kochsalzkonsums werden durch Fertigprodukte aufgenommen. Besser ist es, das Essen mit Gewürzen und frischen Kräutern zu verfeinern. Die SVLFG fördert mit ihrem Bonusprogramm für ge- sundheitsbewusstes Verhalten die Teilnahme an verschie- denen Bewegungs- und Entspannungskursen sowie an Kursen zur Stressbewältigung, gesunden Ernährung und zum Nichtrauchen. Diese Kurse müssen von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sein. Wer solche qualitäts- gesicherten Leistungen zur Primärprävention regelmäßig in Anspruch nimmt, erhält eine Geldprämie als Bonus. Die Kurskosten werden in Höhe von mindestens 80 Prozent bezuschusst. Gefördert werden je Versicherten maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Mehr Informationen zum Bonusprogramm finden sich unter www.svlfg.de/bonus-gesundheitsbewusst-lkk sowie die Gesundheitskurse unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 „Alternative Bestattungsformen“ Die Almwiese. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 24.05.2025 B R A U E R E I G E L Ä N D E R AV E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! VERANSTALTUNGEN 2 3 6 4 5 1 8 4 1 6 9 3 8 5 9 4 1 5 7 5 8 7 4 5 3 1 8 7 2 6 5 5 9 8 9 2 8 3 6 4 5 7 1 3 5 7 1 9 2 8 4 6 1 6 4 8 5 7 9 3 2 8 7 6 2 4 3 1 5 9 4 1 5 9 7 6 2 8 3 2 3 9 5 8 1 7 6 4 5 9 3 6 1 8 4 2 7 7 8 2 4 3 9 6 1 5 6 4 1 7 2 5 3 9 8 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 747R53R8 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 30.05.2025 Redaktionsschluss: 26.05.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag www.moebel-grell.de | Möbel Grell GmbH | Wiesenweg 5-7, 88444 Ummendorf-Fischbach | Telefon 07351 34100 VERKAUFSOFFENER SONNTAG 18. MAI 2025 VON 12-17 UHR Aktionszeitraum: 12.05 - 31.05 Beim Kauf eines Bosch Backofens erhalten Sie preisgleich das Modell mit Pyrolyse-Funktion* *Gültig für Neubestellungen und Ausstellungsstücke bis 31.05.2025 PYROLYSE GRATIS! AUF POLSTER- MÖBEL* 10% DER WASSERHAHN, DER ALLES KANN KOCHSHOW BEI GRELL Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 2 2/ 23 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 5,24 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 15.05.2025
                  Amtsblatt_2025_05_09_KW19.pdf

                  Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 09. Mai 2025 Nummer 19 Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Gottes Segen möge Dich begleiten – heute, morgen und zu allen Zeiten. Friedrich Morgenroth Am vergangenen Sonntag, den 04. Mai 2025 wurde in der katholischen Kirche St. Johannes Baptist die feierliche Erstkommunion gefeiert. Dieses besondere Ereignis war ein bedeutender Moment für die Kinder, ihre Familien und die gesamte Gemeinde, da die Kinder erstmals das Sakrament der Eucharistie empfingen. Der Festgottesdienst begann um 10:00 Uhr mit einer feierlichen Prozession, in der die Erstkommunionkinder in ihren festlichen Gewän- dern in die Kirche einzogen. Begleitet wurden sie von ihren Eltern, Paten und Gemeindemitgliedern, die sie auf ih- rem spirituellen Weg unterstützten. Folgende Kinder empfingen am vergangenen Sonntag das Sakrament der Erstkommunion: Enrico Assanti, Rapha- el Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, Noah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommunionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kommunion und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Foto: Katholische Kirchengemeinde Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Für das leibliche Wohl sorgen der Elternbeirat, der Förderverein sowie die örtliche Gastronomie von 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr. PROGRAMM 10:00 Uhr Offizielle Einweihung des neuen Schulgebäudes mit Grußworten, umrahmt durch die Bläserklasse der Klosterwiesenschule anschließend Segnung durch den kath. Pfarrer Bernhard Staudacher und den ev. Pfarrer Martin Schöberl 11:00 Uhr Gemeinsames Durchschneiden des Eröffnungsbandes anschließend Beginn des Schulfestes der Klosterwiesenschule mit Auftritten und Angeboten der Schülerinnen und Schüler 14:00 Uhr Theateraufführung “Schneewittchen und die Klosterwiesenzwerge” in der großen Sporthalle 15:00 Uhr Ende des Schulfestes Auf Ihr Kommen und einen unvergesslichen Tag gemeinsam mit Ihnen freuen wir uns! Simone Rürup Amelie Heberling Bürgermeisterin Schulleiterin Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit Schulfest Zur Einweihung des neuen Schulgebäudes der Klosterwiesenschule am Samstag, den 17. Mai 2025 um 10:00 Uhr auf dem oberen Pausenhof mit anschließendem Schulfest laden wir Sie herzlich ein! Wir freuen uns auf einen feierlichen Tag mit der Möglichkeit, das Schulgebäude zu besichtigen und einen Einblick in den Schulalltag zu erhalten. Darüber hinaus wird den Hauptpersonen, unseren Schulkindern, beim Schulfest einiges geboten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Aktionstag Carsharing in Baindt Sie können sich vorstellen, das Carsharing der deer GmbH in Baindt oder an einem weiteren der über 400 Stand- orte dieses Anbieters zu nutzen? Dann aufgepasst, denn am Samstag, den 17. Mai gibt es von 09.00 bis 12.00 Uhr im Fischerareal (gegenüber der Ladesäule) in der Fischerstraße in Baindt einen Aktionstag zum Carsharing von deer. Neben der Möglichkeit, sich alles rund ums Carsharing erklären zu lassen und Fragen zu stellen, gibt es hier auch die Möglichkeit kostenloser Probefahrten. Zudem wird in dieser Zeit auch ein Kleinbus von deer mit Informationsmaterialen zum Carsharing vor Ort sein. Sie haben Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Nutzung der Carsharingfahrzeuge? Gerne steht Ihnen das Team von deer im Rahmen des Aktionstags zwischen 09 und 12 Uhr zur Beantwortung Ihrer Fragen am Standort in Baindt zur Verfügung. Sie sind noch nie mit einem Elektroauto gefahren? Dann haben Sie im Rahmen des Aktionstags nun die Chance zu einer kostenlosen Probefahrt. Einfach ihren gül- tigen Führerschein mitnehmen, Nutzungsvereinbarung unterschreiben und schon kann die Probefahrt mit einem Elektroauto aus der mittlerweile über 1.000 Fahrzeuge umfassenden Flotte des Carsharinganbieters losgehen. Neugierig? Dann kommen Sie gerne vorbei. Sie sind herzlich hierzu eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist natür- lich komplett kostenlos. Bei Fragen zum Aktionstag, wenden Sie sich gerne an den Klimakoordinator der Gemeinde, Florian Sascha Roth. Sie erreichen Ihn per E-Mail an klima(@)b-gemeinden.de sowie telefonisch unter 0157- 80661690. Sie benötigen weitere Informationen? Ausführliche Informationen zum deer-Carsharing finden Sie unter: https://www.deer-mobility.de/ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Bauplatz in der Zeppelinstraße Das Mindestgebot liegt bei 375 €/m². Die Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen ist der 11.05.2025. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Mischgebiet des Bebauungsplangebiets „Bifang 8. Änderung“ einen Bauplatz für die Bebauung mit einem Gebäude mit nicht störendem Gewerbeanteil gegen Höchstgebot zu vergeben. Zeppelinstraße Beispiele für nicht störende Gewerbe: Versicherungsbüros Immobilienmakler Werbeagenturen IT-Dienstleister Buchhalter & Steuerberater Schneiderei Arztpraxis Physiotherapeuten Friseure Kosmetikstudios Sprachschule Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Vergaberichtlinien, die Bewerbungsunterlagen sowie der Lageplan und die Bauplatzerkundung des verfügbaren Grundstücks können unter www.baindt.de ► Leben & Wohnen ► Bauen & Wohnen ► Wohnbauplätze eingesehen werden. Bauplatz in der Zeppelinstraße Zeppelinstraße Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Konfirman- dinnen und Konfirmanden herzlich zu ihrer Konfirma- tion und wünsche ihnen einen frohen und gesegneten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und aus- länderrechtlichen Doku- mentenwesen vom 3. De- zember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 aus- schließlich digitale Lichtbil- der für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! Beflaggung am Rathaus am 09. Mai 2025 Am Rathaus der Gemeinde Baindt werden am Freitag, den 09. Mai 2025 die Eurpa- und Bundesflag- ge wehen. Grund ist der Europatag. GemeindeverwaltungBaindt Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Mai 2025 und Sonntag, 11. Mai 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Mai 2025 Hochberg-Apotheke Hochbergstraße 6 88213 Ravensburg Tel: 0751 96 866 Sonntag, 11. Mai 2025 Apotheke im Spital Ravensburg Bachstraße 51 88214 Ravensburg Tel: 0751 36 21 58 4 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Geburten Die Gemeinde Baindt gratuliert Lina und Matthias Heilig zur Geburt ihres Sohnes Gregor Heilig am 12.04.2025 und begrüßt den kleinen Neubürger sehr herzlich. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen Mai 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag Kindergärten Kindergarten St. Martin Oma-Opa-Fest im Kindergarten Am letzten Mittwoch, den 29. April, ver- brachten viele Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern einen fröhlichen Nach- mittag im Kindergarten. Die Begrüßung fand im Bischoff-Sproll-Saal statt, dort sangen alle Kinder begeistert „Heute ist mein(e) Oma/ Opa im Kindergarten“. Danach zeigte jede Gruppe eine kleine Aufführung, die einen Einblick in den Kindergar- tenalltag gab. Als Erstes tanzten die Kinder aus der Fi- schegruppe einen lustigen „Bienentanz“. Die Seestern- gruppe präsentierte mit passender Verkleidung das Märchen-Kreisspiel „Dornröschen“. Und zum Schluss hörten wir das fröhliche Lied „Wer will fleißige Handwer- ker sehn“, gesungen und gezeigt von den Kindern der Fröschegruppe. Danach begaben sich alle in die Räumlichkeiten des Kin- dergartens. Die Kinder zeigten den Großeltern ihre Grup- penzimmern. Gemeinsam wurden hier Portfolioordner angeschaut, am Maltisch gemalt, Tischspiele gespielt, in der Bauecke gebaut und vieles mehr. Besonders beliebt waren die Mitmachstationen, bei de- nen gebastelt, gespielt und gelauscht werden konnte. So entstanden beim Basteln hübsche Gänseblümchen, bei den Vorleserunden wurde der spannenden Geschichte aus dem Buch „Lotta und die Oma-Tage“ gelauscht, und beim Spiel „Tempo, kleine Schnecke“ schlüpfte Groß und Klein in die Rolle der Rennschnecke. Alle hatten sehr viel Spaß. Außerdem gab es eine Selfie-Ecke für die schönen Erinnerungsfotos. Dank des herrlichen Wetters konnten Kinder und Großeltern auch im oberen Garten spielen und das fröhliche Miteinander genießen. Für das leibliche Wohl sorgte ein abwechslungsreiches Fingerfood-Buffet, das von den Eltern zubereitet worden war. Vielen lieben Dank dafür! Müde, aber zufrieden verabschiedeten sich am Ende alle, um sich auf den Heimweg zu machen – mit vielen schö- nen Erinnerungen im Gepäck. Waldorfkindergarten Ein Osterfest im Kindernest …Ich hab im Garten was flitzen gesehen… Ja, wir lieben das gemeinsame F-EI-ern und was gibt es Schöneres als den ersten Kinder- gartentag nach den Ferien gleich mit einem kleinen Fest zu beginnen?! Vor den Osterferien durften die Kinder des Waldorfkin- dergartens ihr selbst gesätes Ostergras, mit einem kleinen gestrickten Häschen darin, mit nach Hause nehmen, in- nerlich getragen von der Geschichte des Osterhasen und dem roten Ei. Und man glaubt es kaum, doch am Oster- sonntag lag in jedem Ostergras tatsächlich ein rotes Ei. Auch zu unserem nachträglichen Osterfest durften die roten Eier zum Frühstück natürlich nicht fehlen. Kleine Häschen aus Hefeteig wurden gemeinsam gebacken, wunderschöne Rohkostteller, Marmelade und Butter ge- richtet, schöne Ostertafeln geschmückt und dann plötzlich rief ein Kind „Ich glaub, ich hab im Garten den Osterhasen gesehen!“. Da kam Leben in die kleine Schar, rasch ging es nach draußen. Ob der Osterhase wohl etwas für die Kinder gebracht hat? Die Kleinen der Rosenrotgruppe fanden ihre hübsch geschmückten Tütchen, gefüllt mit Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 wunderschön dekorierten Osterkeksen und einem großen funkelndem Edelstein, im Garten. Die größeren Kinder der Schneeweißchengruppe mussten etwas weiter laufen, da der Garten durch eine große Baustelle mit einem neuen Spielgerät zum Klettern und Hangeln eingeschränkt, dem Osterhasen für seine Gaben wohl nicht als rechter Platz schien. Sie fanden ihre kleinen Osterüberraschungen ver- steckt im Grün des Naturschutzgebietes. Im Garten der Rosenrotgruppe wartete sogar noch ein großes Geschenk für alle. Eine mobile Bewegungsbau- stelle für Groß und Klein. Hungrig von der Suche und Aufregung ging es anschlie- ßend zum Osterfrühstück in die Gruppen. Da wurde dann mit strahlenden Augen und dem Osterlicht im Herzen lustvoll geschlemmt und der Kindergartentag anschließend im Garten beim Klettern und Balancieren beschlossen. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten 10. Mai – 18. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Voraussetzung jeder Erhaltung ist Wertschätzung und sie äußert sich in Dankbarkeit! Anton Bergmair Samstag, 10. Mai 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: An- ton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Tim Be- ckert,(† Klara und Johannes Merk, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Josef Jerg, Familie Schimanowski, Pia und Alfons Häfele, Martha und Franz Schmid, Josef Veese, Hermann Schmid, Christina und Wendelin Fetsch mit An- gehörigen, Jahrtag: Margareta Veeser, Marti- na Gindele, Maria Konzett, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 11. Mai – 4. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Julia und Xenia 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Dienstag, 13. Mai 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 14.00 Uhr Helferkreis – Maiandacht in der Kirche Mariä Himmelfahrt in Unterankenreute mit Pfarrer Staudacher, Treffpunkt 13.30 Uhr am Kirch- parkplatz Mittwoch, 14. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara Donnerstag, 15. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 16. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 17. Mai – Tag der ewigen Anbetung in Bai- enfurt 16.30 Uhr Baienfurt – feierliche Aussetzung des Aller- heiligsten, anschließend gemeinsames Beten und Stille vor dem Allerheiligsten 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit sakramenta- lem Segen Sonntag, 18. Mai – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz LeuzeMinistranten: Pia Kreutle, Louisa Möhrle, Anton Pink, Rafael Dorn, Marlene Stör, The- resa Henzler, Thomas Henzler,(† Agathe und Adam Zimmermann, Hans Späth, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Emma und Julius Malsam, Herman Gindele, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Martina Gindele) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Ameo 18.00 Uhr Baindt - Maiandacht 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Firmung 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in unse- rer Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Du hast keine Post bekommen? - dann findest du alle Unterlagen in unserer Homepage unter dem Stichwort: Seelsorge. Melde dich einfach per Mail mit dem Anmel- deformular an. Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni. Die nächsten Termine: Firmauftakt am Samstag, 20. September 17.00 Uhr in Baienfurt. Night & Pray am Samstag, 11. Oktober 19.00 in Baindt. Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Oktober – Sonntag, 2. November. Die Teil- nahme an diesen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkostenbeitrag für alles: 50 Euro. Bernhard Staudacher Maiausfahrt des Helferkreises mit Maian- dacht – Dienstag, 13.05.2025 Treffpunkt Kirchenparkplatz Baindt um 13:30 Uhr; Wir bilden Fahrgemeinschaften. 14 Uhr Maiandacht in der Kirche Maria-Himmelfahrt in Unterankenreute-Schlier mit Pfarrer Staudacher. Anschließend fahren wir auf den Rösslerhof zum Kaf- feetrinken. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 25. Mai 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorf- platz 2/1 in Baindt „Schau an der schönen Gärten Zier“ Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freun- den herzlich ein! Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 14. Mai um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder und freuen uns auf alle sangesfreudigen Menschen, die Lust haben, mitzusingen. Film - Nachmittag Herzliche Einladung zum Film-Nachmittag mit der gan- zen Familie Am: 9.5.25 Um: 17.30 Uhr Im Dietrich-Bonhoeffer-Saal Baindt Treffpunkt: 17.25 Uhr vor dem Rathaus am Dorfplatz Veranstalter: Ev. Kirchengemeinde Baienfurt – Baindt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. 2. Kor 5,17 Freitag, 09. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) 17.30 Uhr Baindt Film-Nachmittag, Treffpunkt 17.25 Uhr am Dorfplatz vor dem Rathaus Sonntag, 11. Mai Jubilate 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmationsgottesdienst mit Chor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 12. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Dienstag, 13. Mai 13.30 Uhr Baienfurt gemeinsame Abfahrt zum Ausflug nach Laupheim (wir bitten um An- meldung vorab) Mittwoch, 14. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 18. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 11.30 Uhr Baienfurt Traugottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Schöpfungsfreude Gott hat uns diese Erde gegeben … Schöpfung bewahren, umweltbewusst le- ben, auf Nachhaltigkeit achten. Wie wäre es, eine Woche lang die Gewohnheiten zu ändern? Eine Woche ohne Plastik. Eine Wo- che nur mit dem Fahrrad fahren. Den nächsten Unver- packt-Laden suchen. Wasser sparen. Oder auch: einen Spaziergang machen und mit einstimmen in den Jubel des Sonntags. Wie schön die Erde ist – gerade im Frühling! (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchenjahr-evangelisch.de) --------- Einladung Konfi-8 In den vergangenen Tagen haben wir die Einladungen für den Konfi8-Jahrgang 2025/2026 verschickt. Sollte Ihr Kind kei- ne Einladung erhalten haben, melden Sie Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 sich bitte bei uns im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656, pfarramt. baienfurt@elkw.de oder persönlich zu den o.g. Öffnungs- zeiten). --------- Seniorenkreis Am Dienstag, 13. Mai findet der Ausflug unse- res Seniorenkreises statt, wir besuchen das Christlich-Jüdische Museum in Laupheim. Unser früherer Pfarrer, Herr Henrich, führt uns durch die Ausstellung und anschließend geht’s zum Kaf- feetrinken. Da wir eine längere Anfahrt haben, treffen wir uns schon um 13.30 Uhr am Gemeindehaus und sind gegen 18.00 Uhr wieder zurück. Gäste sind wie immer herzlich willkommen, diesmal jedoch mit Anmeldung wegen den Sitzplätzen: Sybille Streller, Tel. 0751 52484 oder Ev. Pfarramt 0751 43656 --------- Engagiert • Originell • Tolerant Evangelischer OberschwabenTag 2025 Festgottesdienst für alle mit dem christlichen Zauberer Tommy Bright Workshops, Gespräche, Kinder- und Jugendprogramm „Prüft alles und behaltet das Gute!” 1.Thess. 5,21 Oberschwabentag.de Christi Himmelfahrt, 29. Mai, 10 bis 16 Uhr Info: Pfarrerin Silke Kuczera • 88410 Bad Wurzach • Telefon 07564 3575 E-Mail: silke.kuczera@elkw.de • www.dobelmuehle.de Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt-Baindt lädt ein Ganz herzlich lädt der Frauenkreis wieder zu seinem nächsten Treffen am 14. Mai 2025 um 19.00 Uhr im Ge- meindehaus Baienfurt im Öschweg ein. Wir freuen uns auf Kurt Drescher, der uns einen Vortrag über einen ganz winzigen Teil der Schöpfung hält - die Insekten. Wir freuen uns schon auf das Gekrabbel. Bis dann Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Kressbronn abgezockter in Hälfte zwei SV Baindt - SV Kressbronn 0:4 (0:0) Bei regnerischem Wetter durfte der SV Baindt am Sonn- tagnachmittag den Tabellenzweiten aus Kressbronn auf der Klosterwiese begrüßen. Die ohnehin anspruchsvolle Aufgabe gegen den Aufstiegsaspiranten vom Bodensee wurde zusätzlich durch das Fehlen von fünf potenziellen Startelfspielern erschwert: Geggier und T. Szeibel weilten urlaubsbedingt abwesend, während Hosse, Brugger und Lang auswärts auf St. Pauli den VfB unterstützen. Der SVK stellte wenige Sekunden nach Anpfiff auch schon seine Qualitäten unter Beweis, als ein langer Ball zu Wie- sener durchrutschte, dessen Abschluss B. Walser reak- tionsschnell noch um den Pfosten lenken konnte (1.). In der Folge entwickelte sich eine offene Partie mit Chancen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 auf beiden Seiten. Während es wenig später erneut Wie- sener war, welcher seinen Lupfer über B. Walser etwas zu hoch ansetzte, jagte auf der Gegenseite wiederum Kapitän Thoma das Leder aus aussichtsreicher Position deutlich über die Querlatte. Im weiteren Verlauf der ers- ten Halbzeit ließen Dischl, welcher nach erfolgreichem Umkurven des Torwarts von einem „Maulwurfshügel” beim Abschluss behindert wurde, und Fischer, der aus halblinker Position etwas zu genau aufs lange Eck ziel- te, weitere hochkarätige Möglichkeiten für die Baindter Mannschaft aus. Dennoch blieb auch der SVK mit sei- nen schnellen Angreifern ständig gefährlich und wurde darüber hinaus durch Baindter Ungenauigkeiten immer wieder zu Gegenangriffen eingeladen. Da die Gäste im ersten Durchgang daraus allerdings auch kein Kapital schlagen konnten, blieb es beim 0:0. Auch in der zweiten Halbzeit präsentierte sich den Zu- schauern ein hochklassigen Spiel, welches von Straf- raum zu Strafraum wogte. Während beide Teams je- doch Schwierigkeiten hatten ihre Angriffe aus dem Spiel heraus entscheidend zu Ende zu bringen, war es am Ende ein Eckball, der den ersten Tagestreffer bringen sollte. Bukovec setzte sich nach Hereingabe von R. Lindinger im Zentrum per Kopf gegen die Baindter Hintermann- schaft durch und stellte auf 0:1 (60.). Angetrieben vom Rückstand erhöhte der SVB in der Folge nochmals sei- ne offensiven Bemühungen, wobei der SVK Mühe hatte diese Phase unbeschadet zu überstehen. Die Baindter Druckphase wurde aufgrund einer starken Leistung von SVK-Keeper Schwarzenberger, dem Aluminium und einer mangelnden Präzision beim Abschluss aber nicht belohnt und schlussendlich durch das 0:2 beendet. Wieder war es ein Eckstoß, der für Gefahr sorgte – diesmal rutschte der Ball bis zu Kopfsguter im Rückraum durch, der vor- entscheidend erhöhte (76.) In den Schlussminuten rannte Weilands Mannschaft zwar nochmals an, fing sich nach einem Ballverlust im Spielaufbau dann aber noch das 0:3 durch S. Lindinger (86.) und nach einem zweifelhaften Elfmeterpfiff das 0:4 durch Baki (90.). In einem lange ausgeglichenen Spiel präsentierte sich der SVK in den entscheidenden Momenten abgezockter und stellte durch zwei aus Baindter Sicht vermeidbare Stan- dardtore die Weichen auf Sieg, der am Ende jedoch ein, zwei Tore zu hoch ausfiel. Nach dem starken Start in die Rückrunde geht dem SVB derzeit etwas die Zielstrebigkeit im letzten Spieldrittel ab. Diese gilt es in den sechs noch ausstehenden Partien wieder zu schärfen. SV Baindt: Benjamin Walser, Lukas Walser, Marc Bolgert (68. Lukas Zweifel), Marlon Brunner, Philipp Thoma, Marko Szeibel (87. Konstantin Knisel), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano (90. Patrick Späth), Jonathan Dischl (79. Max Kretzer), Tobias Fink - Trainer: Rolf WeilandTo- re: 0:1 Mark Bukovec (60.), 0:2 Iven Kopfsguter (76.), 0:3 Samuel Lindinger (86.), 0:4 Erhan Baki (90.) SV Baindt II - SV Kressbronn II 5:2 (2:1) In das Spitzenspiel gegen den Dritten aus Kressbronn, gegen den die „Zwoite” im Hinspiel die bisher einzige Sai- sonniederlage hinnehmen musste, startete die Baindter Mannschaft bei strömendem Dauerregen hochmotiviert und schnürte die Gäste direkt in der eigenen Hälfte ein. Folgerichtig erzielte Kaspar nach einer Energieleistung von Vorlagengeber Bosch das frühe 1:0 (10.). Wenig spä- ter erhöhte Torjäger Schnez auf 2:0, als er einen präzisen langen Ball von N. Späth fein per Lupfer im Tor unter- brachte (30.). Einige Augenblicke später wurde Schnez auf dem Weg zu seinem zweiten Tagestreffer vom SVK- Keeper dann unsanft von den Beinen geholt, der Schiri entschied zum Unverständnis aller aber nur auf gelb anstatt auf rot. Durch den Starkregen war eventuell die Funkverbindung zum Kölner Keller abgerissen. Noch bit- terer war der Kressbronner Anschlusstreffer kurz vor der Pause, als Trautwein ein völlig ungefährliche Hereingabe stoppen wollte, die Kugel aber auf dem rutschigen Geläuf ins eigene Tor bugsierte (39.). Der SVB II kam jedoch erneut stärker aus der Kabine zurück und Knisel verwandelte einen Foulelfmeter, nach einer erneut nur mit gelb geahndeten Notbremse an Kro- nenberger, eiskalt zum 3:1 (52.). Schnez (67.) auf Baindter Seite und Hetzius (73.) auf Kressbronner Seite stellten in- nerhalb von sechs Minuten auf 4:2, wobei Kaspar nach Vorarbeit von Schnez - sein bereits dreißigster Scorer- punkt - zum 5:2-Endstand einschob (76.). Mit dem verdienten Heimsieg hat sich der SVB II eine vielversprechende Ausgangslage geschaffen: Bei noch fünf ausstehenden Partien fehlen nur noch drei weitere Siege, um die Meisterschaft in der Kreisliga B1 perfekt zu machen. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (79. Robin Blattner), Patrick Späth, Kai Kaspar (74. Markus Baum- gärtner), Niklas Späth, Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Konstantin Knisel (74. Marius Hahn), Luca Bosch (76. Ju- lian Keppeler), Daniel Kronenberger, Johannes Schnez (81. Moritz Lang) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Kai Kaspar (10.), 2:0 Johannes Schnez (33.), 2:1 Tobias Traut- wein (39. Eigentor), 3:1 Konstantin Knisel (52. Foulelfme- ter), 4:1 Johannes Schnez (67.), 4:2 Leon Hetzius (73.), 5:2 Kai Kaspar (73.) Vorschau: Sonntag, 11.05 12.45 Uhr: SG Hergensweiler/Achberg - SV Baindt II 15.00 Uhr: SV Achberg - SV Baindt Jugendfußball B-Juniorinnen: Wichtiger Sieg im Ab- stiegskampf der Verbandsliga SGM FV Bad Saulgau / Weithart - SGM Baindt / Fronreute 2:4 Am vergangenen Samstag waren unsere Juniorinnen zu Gast beim in der Tabelle hinter uns rangierenden Tabell- ennachbarn in Saulgau. Hier war siegen Pflicht, um nicht weiter in die Abstiegszone zu rutschen und nach fünf Minuten hatten wir die erste Chance als sich Annemarie durchsetzte, die gegnerische Torfrau ausspielte, doch der Ball landete am Innenpfosten, um dann auf der Li- nie entlangzurollen, statt ins Tor. Praktisch im Gegenzug kamen die Gegnerinnen in unseren Strafraum und beim Kampf um den Ball wurde die Stürmerin am Fuß getrof- fen. Den fälligen Strafstoß verwandelte die Toptorjägerin aus Saulgau/Weithart souverän, womit wir bereits nach sechs Minuten im Rückstand waren. Wir steckten das Ge- gentor aber gut weg und kamen in der 30. Minute durch Tabea zum Ausgleich. Ein traumhaftes Comeback, denn Tabea war nach fast einjähriger Verletzungspause erst kurz vorher eingewechselt worden. So ging es in die Pause in der wir einige Dinge ansprachen, die wir in der zweiten Halbzeit noch verbessern musste, was dann auch gelang. Insbesondere die Anspiele aus dem Mittelfeld auf die Stürmerinnen waren nun genauer und so konnte Hanaa nach Pass von Annemarie sich in Minute 54 gut durchsetzen und den 1:2 Führungstreffer Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 erzielen. In der 65. Minute war es dann Lea, die die stets quirlige Lena mit einem langen Ball gut bediente, die mit einer geschickten Drehung die heraneilende Torfrau ausspielte und ins verwaiste Tor traf. Unglücklicherwei- se kamen die Gegnerinnen nochmals heran, als unserer Torfrau der Ball im Zweikampf aus der Hand geschlagen wurde, was der Schiedsrichter allerdings nicht als regel- widrig ahndete. Doch unsere Antwort kam prompt, als wir etwa 25 Meter vor dem Tor einen Freistoß zugesprochen bekamen, den Lea, mit Rückenwind und Unterstützung der Torfrau, zum Endstand von 2:4 einnetzte. Mit deutlicher Steigerung in der zweiten Hälfte und auf- opferndem Kampfgeit bis zur letzten Minute haben wir uns einen wichtigen Sieg erarbeitet. Es spielten: Sara Jukic (T), Lena Füssel, Vivienne Pog- rzeba, Sarah Leibfarth, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Annemarie Hoffmann, Hanaa Alosh, Haifaa Alosh, Phil- ippa Kaplan, Lena Pfleghaar, Fiona Maier, Lou Ellsässer, Greta Heilmeier, Tabea Schauffler Abteilung Tischtennis Herren 1 vor Relegationsspiel Durch das Erreichen des 2. Platzes der Lan- desklasse hat sich die erste Herrenmann- schaft für die Relegation um den Aufstieg in die Landes- liga qualifiziert. Da der 1.TTC Wangen auf eine Teilnahme an den Rele- gationsspielen verzichtet, spielen der SV Baindt und der TSV Erbach in einem direkten Duell den Aufstiegsplatz unter sich aus. Spielbeginn ist am Sa., 10.05.25 um 14 Uhr in der Sport- halle Buch in Meckenbeuren. Die erste Herrenmann- schaft freut sich über zahlreiche Fans und Unterstützung, um den größten Mannschaftserfolg der Abteilungsge- schichte realisieren zu können. TC Baindt e.V. Ergebnisse der Verbandsrunde Nachdem diese Woche bereits 3 Mann- schaften am Start waren, geht es nun ab dem kommenden Wochenende für alle Teams um Spiel, Satz und Sieg. Sa, 10.05.25: Junioren U18: Bezirksstaffel 2/TC Baindt – TC Weingarten H 50/1: Bezirksoberliga/TC Baindt – Tennisfreunde Bir- kenhard H 60: Bezirksliga/TC Baindt – TC Ailingen H 50/2: Bezirksklasse 2/TC Tettnang – TC Baindt D 50: Staffelliga/TA Oberdischingen – TC Baindt So, 11.05.25: H: Kreisklasse 2/TC Baindt – TC Ebersbach-Musbach H 30: Bezirksliga/TC Leutkirch – TC Baindt Mo, 12.05.25: D 60: Doppelrunde/TC Baindt – TC Meckenbeuren-Kehlen H 70: Doppelrunde/TC Baindt – TC Ravensburg H 65: Doppelrunde/TA SV Blitzenreute – TC Baindt Mi, 14.05.25: H 65: Oberligastaffel/ TC Baindt – TA SC Staig Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Vorspiel- nachmittag am 18.05.2025 Zu unserem Vorspielnachmittag am Sonn- tag, 18.05.25 um 14 Uhr im Bischof-Spro- ll-Saal laden wir recht herzlich alle Eltern, Geschwister, Omas und Opas unserer JungmusikerInnen ein. Selbst- verständlich sind auch alle anderen Interessierten herzlich willkommen! Bei Kaffee und Kuchen dürfen Sie erleben, was unsere Nachwuchsmusikanten zu bieten haben. Wir drücken all unseren Musikschülern bereits jetzt schon die Daumen und sagen vorab vielen Dank! Im Anschluss des Vorspielnachmittags wird es eine Instru- mentenvorstellung geben. Hierzu sind alle Interessierten an einer Musikausbildung eingeladen. Zusammen mit un- seren Musikern der Gesamtkapelle können die verschie- denen Instrumente angeschaut und ausprobiert werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Narrenzunft Raspler e.V. Erinnerung: Jahreshauptver- sammlung 2025 Unsere Jahreshauptversamm- lung und Zunftratswahl finden am Freitag, 09.05.2025, um 20:00 Uhr, im Bischof-Sproll-Saal statt. Gemäß dem Wahlmodus wird jährlich jeweils die Hälfte des Zunftrates abwechselnd für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Demzufolge sind dieses Jahr folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstandes (Zunftmeister) 2. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Satzungsänderung 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen - Zunftmeister/in - Kassierer/in - Brauchtumer/in - 1 Zeugwart/in - 1 Beisitzer/in Zeugwart - 2 Zunfträte für Veranstaltungen - 1 Beisitzer/in für Veranstaltungen - 7 bis 9 Umzugsordner/innen - 1 Kassenprüfer/in 7. Festsetzung des Mitgliederbeitrages 8. Anträge und Verschiedenes Anträge müssen bis spätestens 7 Tage vor der Hauptver- sammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Zu dieser wichtigen Veranstaltung und Wahl laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Um ein zahlreiches Er- scheinen wird gebeten. Herzlichen Dank für euer damit gezeigtes Interesse am Vereinsgeschehen. Es grüßt mit einem kräftigen RASPLER - RATSCH RATSCH Euer Zunftrat Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Einladung zur Besichtigung des Hühnerhofs Rimmele mit anschließender Verkostung von Bacca Fruchtsecco, am Mittwoch, 14.05.2025. Dies verspricht sicher ein interes- santes und genussvolles Erlebnis zu werden. Wir treffen uns um 18.00 Uhr am Parkplatz der Tennishalle Baindt und fahren in Fahrgemeinschaften nach Fronhofen, Feld- moos 10. Ein kleines Vesper rundet die Veranstaltung be- stimmt perfekt ab. Unkostenbeitrag für diese Veranstal- tung beträgt 8 €. Hierzu sind alle Interessierten herzlichst eingeladen. Wir freuen uns auf euch. Das Vorstandsteam Vorschau: 04.06.2025 Brandschutz im Haushalt, m. FW-Komman- dant Roland Bucher, 19.30 Uhr, Bischof-Sproll-Saal in Baindt. 09.07.2025 Hauptversammlung mit anschließender Eis- verkostung, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Viele schaffen mehr Wir Schalmeien möchten wieder modern und ein- heitlich auftreten! Unse- re aktuelle Uniform ist fast 20 Jahre alt und Tei- le davon lassen sich so nicht mehr beschaffen. Mit neuer Lederhose, Hemd und Weste wol- len wir Tradition und Gemeinschaft lebendig halten und die Integrati- on neuer junger Mitglie- der fördern. Unterstützt uns, damit wir bei unseren Auf- tritten weiterhin nicht nur musikalisch glänzen können. VIELEN DANK FÜR JEDE NOCH SO KLEINE SPENDE! Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung mit Ehrun- gen für Alexander Henzler und Georg Steinhauser Zur zweiten Jahreshauptversammlung der Blutreiter- gruppe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 28 Anwesende begrüßen, darunter unser Blutreiter- kamerad und ehemaliger Pfarrer Dekan a.D. Heinz Leuze sowie Bürgermeisterin und Blutreiterkameradin Simone Rürup. Nach der Feststellung der Anwesenheit und Do- kumentation der Tagesordnung folgte ein würdevolles Gedenken an die verstorbenen Blutreiter, Blutreitergat- tinen und Kameraden der Musikkapelle. Im Bericht des Vorsitzenden dankte Werner Elbs allen Blutreiterinnen und Blutreiter für das disziplinierte Mit- wirken und hob dabei besonders die hohe Zahl von Ju- gendlichen hervor. Sein Dank galt auch der Katholischen Kirchengemeinde und Pfarrer Bernhard Staudacher sowie der Gemeinde Baindt und der Bürgermeisterin für die stets gute Zusammenarbeit. Nach den Berichten des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler bestätigte Walter Tagmann als Kassen- prüfer eine sehr ordentliche Führung der Kasse und bat die Anwesenden um Entlastung der Vorstandschaft. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Bürgermeisterin Simone Rürup geleitet und von den Anwesenden einstim- mig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Gruppenführerversammlung in Weingarten und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingar- ten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten am 30. Mai, viele auch zum Sankt- Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg am 18. Mai an. Der Hö- hepunkt der Versammlung waren dann zwei Ehrungen: Alexander Henzler wird dieses Jahr bereits zum 40. male beim Blutritt in Weingarten teilnehmen. Berthold Steinhauser und Herr Dekan a.D. Leuze überreichten die Ehrenurkunde. Werner Elbs würdigte das Engage- ment von Alexander und auch seinen Eltern in beson- derem Maße. Denn 1984 im Alter von 6 Jahren nahm er an der Seite von seinem Vater erstmals und seither un- unterbrochen am Blutritt teil. In späteren Jahren musste er dann aber oft junge Pferde an den Blutritt gewöhnen. Jetzt sind seine Kinder bereits aktive Blutreiter und er ist als Kassier in der Vorstandschaft der Blutreitergruppe. All diesem gebührt ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke seinen Glauben und schenke ihm Anteil an der Auferstehung. Georg Steinhauser wird zum Ehrengruppenführer er- nannt: Nach einstimmigem Beschluss der Versammlung wurde unser langjähriger Gruppenführer Georg Steinhau- ser zum Ehrengruppenführer ernannt. Georg war von 1979 bis 2023, also 44 Jahre Gruppenführer der Blutreiter- gruppe Baindt. In beeindruckender Weise konnte Werner Elbs berichten was in diesen 44 Jahren in der Blutreiter- gruppe alles passierte und zog dabei interessante Verglei- che zur Welt- und Kirchenpolitik. Er überreichte ihm eine ausdrucksvolle Urkunde und hob hervor, wie sich Georg immer leidenschaftlich für die Heilig-Blut-Verehrung, für die Gemeinschaft der Gruppe und die Bedürfnisse der Blutreiter einsetzte. In dieser Zeit fielen unter anderem zwei große Jubiläen der Gruppe. Auch die Neuausstattung mit Schabracken und Schärpen sowie die Restaurierung der Standarten waren Dinge, die Georg angestoßen und umgesetzt hat. Werner sprach ihm im Namen der Grup- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 pe ein großes Vergelt`s Gott aus und bedankte sich auch persönlich für das stets gute Zusammenwirken. Die Versammlung beschloss noch, dass der Proberitt wie gewohnt an Christi Himmelfahrt um 13:45 Uhr in Sulpach stattfindet und man sich zur Schlussbesprechung am Blut- freitagabend im Gasthaus Mühle trifft. Nachdem nun die Gruppe selbst für die Ausgabe der Ministrantengewänder zuständig ist, wurde die Ausgabe auf 23.05.2025 um 19 Uhr im Bischof-Sproll-Saal festgelegt. Werner bedankte sich bei Adelbert für die Übernahme dieser Aufgabe. Er dankte allen für die gute Kamerad- schaft und wünscht der Gruppe wieder schöne und un- fallfreie Prozessionsritte. Alexander mit der Ehrenurkunde zum 40. Blutritt Georg mit der Ernennungsurkunde zum Ehrengruppen- führer Termine sowie Anmeldung und Gewandausgabe für Ministrantenreiter Alle Jugendliche, die als Ministranten beim Blutritt in Wein- garten mitreiten wollen, sollten sich bis spätestens 19. Mai 2025 bei Alexander Henzler (0176 21138357) anmelden. Die Ausgabe der Ministrantengewänder erfolgt am Frei- tag, 23. Mai 2025 zwischen 19 Uhr und 19:45 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal. Der Versicherungsbeitrag von 10,- € ist spätestens an diesem Abend zu bezahlen. Weitere Termine: Sonntag, 18 Mai 2025: Sankt Georgs-Ritt in Bergatreu- te Gwigg —-Aufstellung um 9 Uhr in Gwigg beim Hof Brauchle in der Schwedengasse. Beginn 9:30 Uhr Freitag, 23. Mai 2025: 20 Uhr: Versammlung im Bi- schof-Sproll-Saal(zuvor Ausgabe MiniGew) ——Anmeldung, Besprechung und Informationen zum Blutritt Weingarten Christi Himmelfahrt, 29. Mai 2025: Proberitt in Sulpach um 13:45 Uhr Blutfreitag, 30. Mai 2025: —— Abritt um 5:30 Uhr beim Mühleparkplatz zum Blutritt nach Weingarten. Zugordnung Nr. 36 ——Nachbesprechung um 20Uhr im Gasthaus Mühle Fronleichnam, 19. Juni 2025: Teilnahme zu Fuß bei der Prozession unserer Pfarrgemeinde Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf den Spuren der Eiszeitjäger in Blaubeuren Vom Bahnhof geht es auf schmalen Pfaden steil hinauf, vorbei an der Brillenhöhle und der „küssenden Sau“ zur Ruine Günzelsburg. Danach steigen wir wieder hinunter ins Tal und auf der anderen Talseite hinauf zum Gei- ßenklösterle. Weiter geht es zur Waldgaststätte Schil- lerstein, wo wir einkehren werden. Über den Schillerstein geht es zurück zum Bahnhof. Wann: Sonntag, 11.05.2025 um 7.40 Uhr Charlottenplatz Weingarten bzw. 8.10 Uhr Bahnhof Ravensburg. Rück- kehr: ca. 17 Uhr. Gehzeit: 3,5 Stunden, 10 km, 430 hm, (1 Stunde steil berg- auf). Fahrpreis 15 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Erforderlich: gute Trittsicherheit und Kondition, da lange, steile Anstiege. Vesper, Getränke, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung: ab 07.05.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Wgt. oder RV zusteigt. Wanderführung: Hanifa Selimi, E-Mail: hanifa.selimi@gmx.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. - 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen. Wanderung durch die Schmalegger Tobel Durch den Schmalegger Tobel wandern wir zum Wasser- fall und weiter zur Adelmühle. Über den Feuerbach Tobel und Glastobel kommen wir zurück nach Schmalegg. Treffpunkt: Dienstag, 13.05.2025 um 8.50 Uhr Charlotten- platz Weingarten bzw. 9.25 Uhr Bahnhof Ravensburg. Gehzeit: 10 km, 200 hm (kurz steil bergauf). Fahrpreis 6 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen in einem Café in Ravensburg. Anmeldung: ab 09.05.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Arnold Methner Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder in Ravens- burg zusteigt. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirt- schaft braucht - HofDia- log vom Grünen Ortsver- band Am Mittwoch den 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Ortsver- band der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaftlichen Be- trieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endraß bei Wangen. Dort gibt es Hühner, Streuobstwiesen, eine Zusammenarbeit mit der solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) und vieles mehr. Alle haben die anhaltende Frühjahrstrockenheit erlebt – „schönes Wetter“ war es trotz Sonnenschein nicht wirk- lich. Man sah die Staubfahnen hinter den Traktoren und die Warnungen vor Waldbrandgefahr. Diese Folgen des Klimawandels stellen die Landwirtschaft vor großen He- rausforderungen. Selbst Hühnerzuchtbetriebe sowie die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen sind betroffen. Durch die Trockenheit leiden Futterpflanzen wie Mais, Weizen und Luzerne unter unzureichender Bodenfeuchte. Die schlechte Keimung und das verlangsamte Wachstum der Futtermittel verschärfen die Lage für Hühnerhalter erheblich. Teure Zukäufe von Futter können langfristig die Preise für Eier und Geflügelfleisch erhöhen. Der Obstanbau, insbesondere auf Streuobstwiesen, ist stark beeinträchtigt. Junge Obstbäume benötigen im Frühjahr ausreichend Wasser für Blüte und Fruchtansatz. Fehlender Regen führt zu schwachen Blüten und geringe- rer Fruchtbildung. Besonders gefährdet sind Apfel-, Bir- nen- und Kirschbäume, die auf traditionellen Streuobst- flächen oft ohne intensive Bewässerung auskommen müssen. Experten warnen, dass anhaltende Trocken- phasen die Existenz kleinerer Betriebe gefährdet. Wie sieht klimaresiliente Landwirtschaft aus? Welche Früchte werden in Zukunft angebaut? Gelingt die Anpassung an Klimawandelfolgen? Am Mittwoch, den 4.06. wollen wir den BioHof Endraß besichtigen und anschließend ins Gespräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte anmelden unter: info@gruene.wgt.de;. um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag, den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt la- den wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Osterschießen 2025 Mit rund 400 Starts und über 2.000 abgegebenen Schüs- sen war unser traditionelles Osterschießen ein voller Er- folg. Die Schützengilde Baindt bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz und die gelungene Durchführung. Ergebnisse im Überblick: Aktive Klasse – Einzelwertung 1. Thomas Bäurer – 7,5 Teiler 2. Tom Bohner – 14,4 Teiler 3. Nicola Harr – 15,7 Teiler 4. David Sill – 53,3 Teiler 5. Saskia Harr – 55,5 Teiler 6. Katharina Fesseler – 63,2 Teiler 7. Pauline Brauchle – 67,0 Teiler 8. Katrin Lindinger – 74,8 Teiler 9. Sabine Dietenberger – 77,6 Teiler 10. Sarah Brauchle – 87,7 Teiler Passive Klasse – Einzelwertung 1. Rainer Müller – 53,3 Teiler 2. Robert Rothmund – 83,5 Teiler 3. Harald Hoff – 86,8 Teiler 4. Nico Dressler – 87,6 Teiler 5. Manuela Geng – 107,4 Teiler 6. Silas Weber – 125,7 Teiler 7. Erick Hernandez – 174,5 Teiler 8. Sabrina Wohlfeld – 182,7 Teiler 9. Illona Wöhr – 188,8 Teiler 10. Caro Oelhaf – 199,2 Teiler Luftpistole – Allgemeine Wertung 1. Roland Schmid – 195,6 Teiler 2. Günter Schnetz – 195,8 Teiler 3. Annika Sill – 214,2 Teiler 4. Oliver Damoune – 300,0 Teiler 5. Sandra Himpel – 394,0 Teiler 6. Daniel Grundler – 404,7 Teiler 7. Michael Cosmici – 422,3 Teiler 8. David Sill – 432,6 Teiler 9. Ullrich Härle – 450,0 Teiler 10. Torsten Harr – 476,6 Teiler Aktive Klasse – Mannschaftswertung 1. Baindter Revolverhelden (LP) – 379,8 Teiler o Oliver Damoune (34,2), Ramona Schneider (73,1), Da- vid Sill (84,6), Stefan Schnez (187,8) 2. VSG Alte Hasen – 413,7 Teiler o Thomas Bäurer (36,9), Sarah Brauchle (58,0), Sabine Dietenberger (155,4), Igor Franz (163,4) 3. VSG Junge Hasen – 507,9 Teiler o Nicola Harr (93,0), Katrin Lindinger (55,0), Tom Bohner (120,1), Saskia Harr (239,8) Passive Klasse – Mannschaftswertung 1. Freiwillige Feuerwehr Baindt – 1.289,4 Teiler o Johannes Lübcke (171,5), Moritz Konzett (167,3), Daniel Heilig (454,8), Florian Heilig (495,8) 2. Monsterblock – 1.365,4 Teiler Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 o Roland Oelhaf (210,3), Tobias Oelhaf (326,0), Markus Schlegel (399,2), Alex Himpel (429,9) 3. Flintenweiber 2 – 1.519,3 Teiler o Selina Steinhauser (127,2), Caolin Bentele (311,5), Lena Steinhauser (389,4), Melanie Brei (691,2) Sonderpreis 2025 – 100 Jahre Schützengilde Baindt Gewinner: Oliver Damoune – 100,0 Teiler Weitere Platzierungen: • Katrin Lindinger – 99,9 Teiler • Pauline Brauchle – 99,7 Teiler • Sarah Brauchle – 100,6 Teiler • Stefanie Albrecht – 101,8 Teiler Aus dem Landkreis Veranstaltungen unseres Ernährungs- zentrums im Juni Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im Juni anbietet. Bärenstarke Kinderkost: Online Vortrag am 4. Juni Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkinder geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, 4. Juni um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. „Fit durch den Tag: Pfiffige Pausensnacks“: On- line-Workshop am 4. Juni Im Workshop „Fit durch den Tag: Pfiffige Pausensnacks“ erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Petra Lisch- ke leckere und raffinierte Anregungen, um das Pausen- frühstück abwechslungsreich, individuell und ausgewo- gen zu gestalten. Egal ob Schule oder Arbeit - es werden schmackhafte Ideen für jede Gelegenheit vorgestellt, die dabei helfen, leistungsfähig und mit der nötigen Energie durch den Tag zu gehen. Der Online-Workshop findet am Mittwoch, 4. Juni um 09.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmel- dung ist über die Homepage bis 7 Tage vor der Veran- staltung www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Die Teil- nehmenden erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine Woche vor dem Termin eine Einkaufs- und Vorberei- tungsliste. Den Teilnahmelink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. „Auf einen Blick: Pflanzliche Alternativprodukte“: Online Vortrag am 25. Juni In dem Vortrag beantwortet Referentin Bettina Schmidt viele Fragen rund um das Thema pflanzliche Alternati- vprodukte. Hierbei gibt sie nützliche Tipps, worauf beim Einkauf zu achten ist und stellt kompakt einige pflanzliche Alternativprodukte vor. Der Vortrag findet am Mittwoch, 25. Juni um 18:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per Mail. „Fit durch den Tag: Pfiffige Pausensnacks”: Workshop am 26. Juni Im Workshop erfahren die Teilnehmenden durch Refe- rentin Petra Lischke leckere und raffinierte Anregungen, um das Pausenfrühstück abwechslungsreich, individuell und ausgewogen zu gestalten. Egal ob Schule oder Ar- beit - es werden schmackhafte Ideen für jede Gelegenheit vorgestellt, die dabei helfen, leistungsfähig und mit der nötigen Energie durch den Tag zu gehen. Der Workshop findet am Donnerstag, 26. Juni um 17.30 Uhr am Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben, Schillerstraße 34 in Bad Waldsee statt. Der Beitrag für die Teilnahme liegt bei 20 €. Eine Anmeldung ist über die Homepage bis sieben Tage vor der Veranstaltung www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Gangolfsfest in Wolpertswende vom 09. bis 11. Mai 2025 Das traditionelle Gangolfsfest findet auch in diesem Jahr wieder im Festzelt in Wolpertswende statt. Ein abwechs- lungsreiches Programm sorgt an allen drei Tagen für beste Unterhaltung: Freitag, 09. Mai Ab 17:30 Uhr startet das Fest mit einem gemütlichen Fei- erabendhock, musikalisch begleitet vom Musikverein Mochenwangen und dem Musikverein Fussach. Samstag, 10. Mai Ab 16:00 Uhr findet das 1. Mofa-Treffen statt. Um 19:00 Uhr beginnt der Stimmungswettbewerb mit den Musikvereinen Fleischwangen, Illmensee und Wil- helmskirch. Anschließend sorgt die Band PerBlechs bei der Af- ter-Show-Party für ausgelassene Stimmung. Sonntag, 11. Mai Der Sonntag beginnt mit einem Frühschoppen mit dem Musikverein Blönried-Zollenreute. Nachmittags stehen ein bunter Kindernachmittag sowie ein Juka-Treffen auf dem Programm. Ab 18:00 Uhr runden die Wolpertswender Spiele das Festwochenende ab. Veranstalter: Musikverein Wolpertswende MFV Wolpertswende und VzFuEdiTiMW Baienfurter Marktplatzkonzert mit Count Zeppelin Friedrichshafen Herzliche Einladung zum ersten Marktplatzkonzert der Saison! Am 13. Mai 2025 laden die Count Zeppelin Highland Pipes & Drums of Friedrichshafen e.V. und ein Streicher-En- semble der Kammermusikvereinigung Baienfurt herzlich zu einem unvergesslichen Abend ein. Unter dem Motto „Schottische Klänge aus Friedrichshafen“ erwartet Sie ab 19:30 Uhr auf dem Marktplatz in Baienfurt ein abwechs- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 lungsreiches Programm voller mitreißender Musik und fröhlicher Stimmung. Der Eintritt ist frei, und wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen einen wunderbaren Abend zu verbringen! Gemeinde Baienfurt Katamaran startet mit zwei Ange- bot-Highlights in die Hauptsaison Pünktlich zum verlängerten Maiwochenende sind bei der Katamaran-Reederei gleich zwei beliebte Angebote zurück: Das günstige „14-Uhr-Ticket“ und die Abend- fahrten. Ab Mai bietet die Katamaran-Reederei wieder ihre ge- fragten Sommerangebote „14-Uhr-Ticket“ und „Abend- kat“ an. Damit kommen Fahrgäste ab 14 Uhr nicht nur günstiger, sondern an Wochenenden auch wieder länger, sogar bis Mitternacht, über den See. Mehr Flexibilität, weniger zahlen: die Katamaran-Ree- derei startet pünktlich zum verlängerten, ersten Maiwo- chenende gleich mit zwei attraktiven Angeboten in die Hauptsaison. Zwischen 1. Mai und 5. Oktober gilt wieder das bewährte „14-Uhr-Ticket“: damit fahren alle, die erst später aufbrechen, deutlich günstiger über den See. Nur einen Tag später, ab 2. Mai, nehmen auch die Abendfahr- ten von Constanze, Fridolin und Ferdinand wieder Fahrt auf. Dann geht’s freitags und samstags sogar bis Mitter- nacht auf die andere Seeseite. Nachmittags günstiger ans Ziel Wer seine Fahrt nach 14 Uhr startet, spart bis zu 30 Pro- zent: Das „14-Uhr-Ticket“ kostet für die Hin- und Rückfahrt nur 19,30 Euro (statt 27,50 Euro). Kinder zahlen 9,60 Euro, Familien (zwei Erwachsene mit bis zu drei Kindern) genie- ßen die Hin- und Rückfahrt für 48,20 Euro. Das Ticket gilt zwischen 2. Mai und 5. Oktober, täglich ab 14 Uhr – ideal für Spontane, Ausflügler oder Langschläfer. Abendkat bringt Nachtschwärmer übers Wasser Ab 2. Mai und bis Mitte September bringt der Katamaran seine Fahrgäste auch am Wochenende wieder länger über den See. Freitags und samstags starten die Abend- fahrten in Friedrichshafen um 20.30 Uhr und 22.30 Uhr, ab Konstanz um 21.30 Uhr und 23.30 Uhr. Spartipp der Reederei: auch bei den Abendfahrten gilt das günstige „14-Uhr-Ticket“. Ob für Konzerte, Events oder laue Som- merabende am Wasser – der Katamaran ist mit seinen Abendfahrten der ideale Begleiter. Lediglich am 19. Juli (Seehasenfest-Feuerwerk) und 9. August (Konstanzer Seenachtfest), gelten ab 20 Uhr Sonderkonditionen; der Vorverkauf hierfür startet im Mai. i Alle Tickets, das „14-Uhr-Ticket“ und die Sondertickets rund um Seenachtsfest Konstanz und Seehasenfest Fried- richshafen gibt es ab 1. Mai an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anlegestellen, im Online-Shop und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Mehr Informationen: www.der-katamaran.de Entwicklungswerk für soziale Bildung und Innovation e.V. Großes Interesse an Mentoringprogramm für interna- tionale Pflegekräfte – Interessensbekundungen wei- terhin möglich Am 01. April fand eine erste Informationsveranstaltung zum Mentoringprogramm „STaF – Soziale Teilhabe aus- ländischer Fachkräfte in der Pflege“ statt. Über 20 Inte- ressierte, einige davon selbst in der Pflege tätig, wollten mehr über die Möglichkeit erfahren, wie man neuzuge- wanderte Pflegekräfte als Mentor oder Mentorin beim Ankommen im Landkreis begleiten kann. Interessierte können sich weiterhin melden. Hans-Peter Oßwald, Amtsleiter des Amtes für Migration und Integration und Andrea Müller, Leiterin der Stabstel- le Sozialplanung und Bildungsmanagement beim Land- ratsamt Ravensburg, begrüßten die Anwesenden mit wertschätzenden Worten. Der Projektleiter Basri Askin betonte im Folgenden, wie wichtig es sei, zugewanderte Pflegekräfte „nicht nur als Arbeitskräfte, sondern als Men- schen wahrzunehmen, damit Integration vor Ort nach- haltig gelingen kann“. Aus dem dann folgenden gemeinsamen Austausch ging hervor, dass die meisten Interessierten um die spezi- fischen Herausforderungen, denen neuzugewanderte Pflegekräfte nicht nur im Betrieb sondern auch nach Dienstschluss gegenüberstehen, wissen. Vor allem beim Erlernen informeller Spielregeln im Alltag, bei der Suche nach passenden Sozial- und Freizeitaktivitäten oder dem Aufbau persönlicher Kontakte vor Ort ist eine helfende Hand oft Gold wert. Zwei bereits aktive Mentorinnen be- richteten dazu anschaulich und humorvoll von ihren ei- genen Erfahrungen im Projekt. Die anwesenden Mentees, die unter anderem aus Myan- mar, Indien und der Türkei stammten, schilderten ihre He- rausforderungen, insbesondere mit der Sprache und dem schwäbischen Dialekt. Sie zeigten große Motivation, ihre bereits bestehenden Sprachkenntnisse weiter zu verbes- sern, um ihre fachlichen Kompetenzen voll entfalten zu können. Die Mentees betonten, dass gute Sprachkennt- nisse essentiell seien, um Patientinnen und Patienten und Kolleginnen und Kollegen präzise zu verstehen, schnell und effektiv zu kommunizieren und somit eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten. Auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Pflege- einrichtungen waren anwesend und zeigten sich interes- siert, mit ihren Einrichtungen in das Projekt einzusteigen. Im nächsten Schritt geht das Projekt nun in die sogenann- te Matching-Phase über, in der Mentorinnen und Mento- ren sowie Mentees passgenau zusammengeführt werden. Weitere Interessierte dürfen sich gerne bei Basri Askin vom Projektträger Entwicklungswerk für soziale Bildung und Innovation e.V. melden (Tel.: 0711 504 380 01, E-Mail: askin@entwicklungswerk.org). Kreisjugendring Ravensburg e.V. Layout-Posts selber gestalten Der Kreisjugendring Ravensburg e.V. bietet am Freitag den 16. Mai 25 von 14-17 Uhr einen Grundlagenworkshop für Jugendleiter, Fachpersonal aus der Jugendarbeit und Sozialpädagogik sowie Aktive in der Kinder- und Jugend- arbeit in Ravensburg an. Schnell, einfach und wirkungsvoll einen Social-Media-Post erstellen ist in vielen Bereichen der Jugendarbeit tägli- ches Handwerk. Im Workshop erlernen die Teilnehmen- den Layout-Grundlagen, bekommen eine Einführung in die Software und erlernen Grundlagen der Text-, Grafik- und Bildbearbeitung. Christian Schäfler ist selbstständi- ger Grafikdesigner mit langjähriger Verlags- und Agen- turerfahrung (u. a. GQ Magazin, Men`s Health, Stuttgarter Jugendhausgesellschaft, Stadt Kempten, Partnerschaft für Demokratie Landkreis Ravensburg). So gelingen Be- werbungsstrategien von Angeboten auf Insta und Co. Laptop oder Tablet wird benötigt. Es wird mit Canva ge- arbeitet, eine kostenlose Version kann vorab installiert Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 werden. Verbindliche Anmeldungen bis 9. Mai 25 online erforderlich beim Kreisjugendring Ravensburg unter www.kreisjugendring-rv.de Weitere Infos in der Geschäftsstelle unter 0751/ 21081, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Kursangebot der Krebsberatungsstelle Oberschwaben/Allgäu Aromapflege: Dufte begleitet in schweren Zeiten Ort: Oberschwabenklinik St. Elisabethen-Klinikum Ra- vensburg, C41 Termin: Montag, 19.05.2025 von 16.00 – 18.00 Uhr Die Haut ist ein ausgezeichnetes Aufnahmeorgan für ätherische Öle, pflanzliche Öle, Fette und Wachse. Schon in geringsten Dosierungen beeinflussen sie das limbische System und wirken mild regulierend auf die Stoffwech- selprozesse unseres Körpers. Mit der Aromapflege haben wir die wunderbare Möglich- keit, die Haut, das Immunsystem und die Seele zu pflegen, zu stärken und damit mehr Lebensqualität zu erleben. Lernen Sie die verschiedensten ätherischen und fetten Öle „hautnah“ kennen und finden Sie die Favoriten für Ihre ganz individuellen Bedürfnisse. Informationen und Anmeldung bei der Krebsberatungs- stelle Ravensburg vormittags unter der Telefonnummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Kinderkonzert „Matze, Mütze und der blaue Ball“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 5 bis 10 Jahren „Matze, Mütze und der blaue Ball“ am Sonntag, 18. Mai um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist ein Jazz-Kin- derkonzert von mini.musik aus München im diesjähri- gen Bodenseefestival. Sprecherin Uta Sailer, Sängerin Carolin Roth und die Mu- siker an Saxophon, Kontrabass, Gitarre und Schlagzeug erzählen die Fußball-Lovestory vom Kater Matze mit der blauen Tatze. Matze hat jetzt ‚ne Mütze! Mütze ist ein freches Katzen- mädchen mit zuckersüßer Stimme, das sich hoppla-hopp in Matzes Herz hinein singt. Als die beiden gemeinsam auf Reisen gehen, fliegt ihnen etwas zu: Es ist rund und blau und verwandelt die Lovestory in ein fetziges Fußballa- benteuer. Anpfiff und los! Kater Matze und seine Freun- de Leo Lässig, Swinguru, Bossabär und Nicolo gründen eine eigene Fußballmannschaft, den FC Matze. Bis zur Weltmeisterschaft kommen unsere Groovy Kicker und ihre Karten stehen nicht schlecht: Trainer Klipp Klopp ist nicht bekloppt, sondern ein gewieftes Wiesel. Tricks ha- ben sie auch genügend im Gepäck. Das könnte klappen. Und dann ist da ja noch der geheimnisvolle blaue Ball. Informationen: www.ravensburg.de/kulturzeit Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg im Rahmen des Bo- denseefestivals Sonntag, 18.05.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 5+ Matze, Mütze und der blaue Ball Ein Jazz-Kinderkonzert zum Mits(w)ingen mini.musik e.V. | Uta Sailer und Alex Naumann, Konzept und Sprecher | Carolin Roth, Gesang | Jazz-Band mit Saxophon, Bass, Gitarre und Schlagzeug Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280608 Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 11. Mai 2025 Blühende Oberspringer Felder Gästeführer: Fritz Rueß Treffpunkt: Parken gegenüber der Hofeinfahrt Domä- ne Oberspringen, Kreisstraße zw. Fronreute und Wol- pertswende, Oberspringen, Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk, Insekten- schutz und witterungsgerechte Kleidung (Sonnen- schutz). Die Domäne Oberspringen liegt an der Kreisstraße zwi- schen Blitzenreute und Wolpertswende. Die großen in vol- ler Blüte stehenden Rapsfelder sind nicht zu übersehen. Es ist eine wahre Augenweide, über die blühenden Felder der Domäne zu gehen und zwischen dem leuchtenden Gelb die blühenden Wiesen und Obstbäume zu erleben. Bei unserem Rundgang entdecken wir, was sonst noch al- les blüht: Neben Linden- und Kastanienbäumen sind auch die extensiv bewirtschafteten Wiesen in voller Blüte. Und bei klarer Sicht können wir von den Oberspringer Höhen die herrliche Aussicht in die schöne Frühlingslandschaft und das Alpen-Panorama genießen. Sie sind eingeladen auf einen 5 bis 6 km weiten Rundweg über die Domäne. Dabei erfahren Sie interessante Details über die Entstehung der ‚Königlichen Domänen‘ und über ihre historische Entwicklung in den letzten Jahrhunder- ten. Außerdem werden Sie die Biotopvernetzung aus den 1980er Jahren kennenlernen, die bis heute wichtig ist für den Erhalt der Artenvielfalt. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Vollsperrung der Kreisstraße K 7956 zwischen Aulendorf/Münchenreute und Aulendorf/Steinenbach vom 05. Mai bis 13. Juni Die Kreisstraße K 7956 zwischen Münchenreute und Stei- nenbach wird wegen Straßenbauarbeiten vom Montag, 5. Mai bis voraussichtlich Freitag, 13. Juni in beide Fahrtrich- tungen gesperrt. Der Fahrbahnbelag wird erneuert und es werden Arbeiten an der Straßenentwässerung sowie den Randeinfassungen durchgeführt. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert und führt von der K 7956 - K 7955 - K 7957 über Blönried auf die K 7958 nach Steinenbach und umgekehrt. Für Behinderungen, welche durch die Arbeiten entstehen, bittet das Landratsamt die betroffenen An- wohnenden und Verkehrsteilnehmenden um Verständnis. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg Fachkräfte dringend gesucht: Jobcenter Ravensburg und Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg zeigen bei Veranstaltung am 27. Mai berufliche Perspektiven in der Kinderbetreuung auf Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in der Kinderbe- treuung ist so hoch wie nie. Im Landkreis Ravensburg sind aktuell viele Stellen in Kitas, Tagespflege und Schulkind- betreuung unbesetzt. Gleichzeitig suchen Arbeitsuchen- de nach einer sinnvollen und zukunftssicheren Tätigkeit. Genau hier setzt das Event „Berufliche Zukunft gestalten: Arbeiten mit Kindern!“ am 27. Mai an. Die Veranstaltung wird vom Jobcenter Ravensburg in Kooperation mit der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg organisiert und verbindet den drängenden Fachkräftebedarf mit konkre- ten, individuellen Chancen für eine krisensichere berufli- che Zukunft. Sie findet in den Räumen des Jobcenters in der Sauterleutestr. 34 in Weingarten statt. Ob Quereinstieg, Umschulung oder berufliche Neuo- rientierung – die Arbeit mit Kindern bietet stabile Per- spektiven und wird in der Region dringend gebraucht. „Viele Kitas, Tagespflegestellen und soziale Einrichtungen suchen händeringend engagierte Fachkräfte, die Freu- de an der Arbeit mit Kindern haben. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Menschen, die genau diese Freude mitbringen, aber noch nicht wissen, wie sie ihre berufliche Zukunft gestalten können“ betont Dorothea Court – Leiterin des Jobcenters Ravensburg. „Wir möchten Brücken bauen und zeigen, wie der Einstieg in einen krisensicheren und erfüllenden Beruf gelingt“. Eingeladen sind alle Frauen und Männer, die ihre Stärken in einem gefragten Berufsfeld einbringen möchten – un- abhängig davon, ob sie bereits Erfahrungen haben oder ganz neu einsteigen wollen. Von Schulabgängerinnen und -abgängern bis hin zu Berufserfahrenen, die einen Wech- sel in Betracht ziehen, sind alle Interessierten willkommen. „Bringen Sie gerne Ihre Bewerbungsunterlagen mit“, rät Gabriela Schenk – Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters Ravensburg. „Einige Ein- richtungen suchen sogar direkt Hilfskräfte oder bieten Praktika an, um den Einstieg zu erleichtern.“ Katharina Franken, ihr Pendant von der Agentur für Arbeit Kons- tanz-Ravensburg ergänzt: „Vielleicht sind Sie selbst Eltern- teil und haben Freude am Alltag mit Kindern? Oder Sie haben bisher in einem anderen Bereich gearbeitet – spü- ren, aber, dass Ihnen der Umgang mit jungen Menschen am Herzen liegt? Dann sind Sie hier richtig!“ Die Veranstaltung startet mit einem Überblick zu gefrag- ten Berufsbildern wie Fachkräften in der Erziehung und Hauswirtschaft in Kindertagesstätten oder auch die Tä- tigkeit in der privaten Kindertagespflege. Im Anschluss können sich Interessierte auf dem „Markt der Möglichkei- ten“ direkt mit lokalen Bildungsträgern, Beratungsstellen und potenziellen Arbeitgebern austauschen. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sollen sich die Inte- ressierten zu der Veranstaltung anmelden. Anmeldung ist möglich über https://eveeno.com/229561098. Alternativ ist auch die Anmeldung bei den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt möglich: Gabriela Schenk (Jobcenter Ravensburg), Tel. 0751/85-8357, E-Mail: G.Schenk@rv.de Katharina Franken (Agentur für Arbeit Konstanz-Ravens- burg), Tel. 07541/309-43, E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Alle Standorte des Landratsamts am 23. Mai ganztägig geschlossen Das Landratsamt Ravensburg mit allen Dienststellen hat wegen einer innerbetrieblichen Veranstaltung am Freitag, 23. Mai ganztägig geschlossen. Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, dar- unter auch Wespen- und Hornissenköniginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um Wespen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unbe- rechtigterweise pauschal als gefährlich und schädlich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei dieser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, belästigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Der Landkreis Ravensburg sucht Ver- stärkung für seine ehrenamtlichen Fach- berater/innen für Hornissen- und We- spenfragen Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung ist der zentrale An- satz für den Schutz von Wespen und Hornissen, da vie- le Menschen die Lebensweise dieser Insekten gar nicht kennen. Mit über 320 ehrenamtlichen Hornissen- und Wespen-Fachberater/innen verfügt Baden-Württem- berg über ein einmaliges Netzwerk, das mit Vorurteilen gegen diese Tiere aufräumt und Ratsuchenden fachlich versiert zur Seite steht. Voraussetzung für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Fach- berater/in für Hornissen- und Wespenfragen ist Interesse Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 an Naturschutz und Insekten sowie Kommunikationsfreu- de und Einfühlungsvermögen. Zu den Aufgaben gehört ei- nerseits die Durchführung von Beratungsgesprächen bei Fragen zum Thema Hornissen und Wespen in Gemeinden Ihrer Wahl im Landkreis Ravensburg sowie andererseits die Durchführung von Nest-Umsiedelungen bei vorhan- dener Fachkenntnis (Umsiedelungskurs). Folgendes erhalten die ehrenamtlichen Fachberater/in- nen für Hornissen- und Wespenfragen: • Teilnahme an einer zweitägigen Fortbildung zum Hor- nissen- und Wespenschutz im Ehrenamt • Die Kosten für Fortbildung, Schutzkleidung, Ausrüs- tung etc. werden vom Landkreis getragen • Flexible Einsatzzeiten nach Ihren Möglichkeiten • Aufwandsentschädigung nach Stunden sowie eine Kilometerpauschale • Die Chance, Ihr Wissen weiterzugeben und Vorurteile abzubauen Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Meldung! Auskunft und Hilfestellung zu Wespen- und Hornissen- fragen: Bau- und Umweltamt Landkreis Ravensburg Kontakt: BU@rv.de; Telefon: 0751 85 -4212 / -4210 Netzwerk Demenz: Neue Fortbildungs- reihe startet im Juni in Leutkirch Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürt- temberg bietet ab 24. Juni eine neue Fortbildungsreihe in Leutkirch an. Das Netzwerk Demenz ist ein Angebot des Landkreises Ravensburg, das mit Vorträgen und Ver- anstaltungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbessern möchte. Die fünfteilige abendlichen Fortbildungsreihe startet am Dienstag, 24. Juni um 18:00 Uhr im Bocksaal (Marktstr. 26) in Leutkirch und findet wöchentlich dienstags statt. Neben der Vorstellung des Krankheitsbilds werden The- men wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz so- wie verschiedene Bewegungs- und Aktivierungsangebote, lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten von praxiserfahre- nen Referenten und Referentinnen vorgestellt. Der Pfle- gestützpunkt des Landkreises Ravensburg informiert beispielsweise an einem Abend über die Leistungen der Pflegeversicherungen. Es besteht die Möglichkeit, an ein- zelnen Fortbildungsangeboten der Veranstaltungsreihe teilzunehmen. Die Teilnahme ist für An- und Zugehörige von dementiell Erkrankten und Ehrenamtlichen kostenfrei und nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich. Die Anmel- dung erfolgt bis 19. Juni per E-Mail an miriam.vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das aktuelle Veranstaltungsprogramm des Netzwerks Demenz finden Sie unter: www.zfp-web.de/netzwerk-demenz Bio-Betrieb Rösslerhof in Schlier präsentiert anlässlich des Tags der Streuobstwiese seinen Betrieb Am 25. April öffnete mit dem Rösslerhof in Schlier einer der ersten Bio-Betriebe im Landkreis Ravensburg mit über 40-jähriger Bioland-Tradition seine Tore zum Tag der Streuobstwiese. Die von der Bio-Musterregion Ravens- burg initiierte Veranstaltung war Teil einer europaweiten Initiative mit über 200 Aktionen. Der Tag der Streuobst- wiese zielt darauf ab, die Bedeutung von Streuobstwiesen bekannter zu machen und für das immaterielle Kulturerbe zu begeistern. Johann Hartl, der Erfinder des Aktionsta- ges, beschreibt: „Blühende Streuobstbäume sind wie ein Paradies auf Erden. Der Tag der Streuobstwiese lädt ein, dieses Paradies kennenzulernen.“ Betriebsleiter Gereon Güldenberg, der den Rösslerhof bereits seit über 25 Jahren bewirtschaftet, führte Inte- ressierte über seinen Biohof. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der eigenen Streuobstwiese mit über 400 Hochstammbäumen, die ein beeindruckendes Beispiel für ökologische Vielfalt darstellt. „Streuobstwiesen sind in Mitteleuropa der wichtigste vom Menschen geschaffene Kulturraum und eines der arten- reichsten Ökosysteme der Region“, erklärte Gereon Gül- denberg. Er betonte die Bedeutung der regelmäßigen Pflege, insbesondere der Entfernung von Misteln, und den Erhalt von Baumruinen als Lebensraum für verschiede- ne Tierarten. Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Verkostung des hofeigenen Apfel-Balsamico-Essigs, der aus den Bio-Äp- feln der Streuobstwiese hergestellt und im Holzfass ge- reift wird. Hier konnten sich die Besucherinnen und Be- sucher selbst von der Qualität und dem Geschmack der Streuobstprodukte überzeugen. Der Rösslerhof demonstriert mit seiner 750-jährigen Ge- schichte eindrucksvoll die Synergie zwischen Tradition und Bio. „Bio ist ein ganzheitliches landwirtschaftliches System und mehr als nur „etwas weglassen“. Und wir kombinieren alte Traditionen mit modernen Aspekten, aber eben nur denjenigen, die auch zu uns passen, wie z.B. GPS-gesteuerte Traktoren“, erläuterte Güldenberg. Der Hof, der 60 Milchkühe hält und Heumilch für die Käserei Bauhofer in Kofeld produziert, setzt auf eine vielfältige 6-gliedrige Fruchtfolge. Diese umfasst Kleegras, Körner- mais, Weizen, Dinkel, Roggen und Hanf oder Lein, was nicht nur der Schädlingsprophylaxe und Bodenfruchtbar- keit dient, sondern auch zur Herstellung verschiedener Produkte, wie Mehle und hochwertige Öle. Naturschutz spielt auf dem Betrieb eine zentrale Rolle, was sich in Maßnahmen wie der Förderung von Streuobst, Fleder- maushabitaten und Schwalbennestern zeigt. „Wenn man der Natur etwas gibt, gibt sie etwas zurück“, betont Gül- denberg. Eine innovative Lösung für die arbeitsintensive Streuobsternte hat der Rösslerhof mit lokalen Schulpa- tenschaften gefunden. Schülerinnen und Schüler helfen bei der Ernte, verdienen dabei Geld für die Klassenkasse und lernen nebenbei noch etwas über Streuobst und de- ren Nutzen für die Natur. Weitere Informationen über zukünftige Veranstaltungen und Initiativen zum Thema ökologische Landwirtschaft in der Region Ravensburg finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Informations- und Werbeaktion des NABU Bad Waldsee, NABU Wilhelmsdorf, NABU Altshausen-Aulendorf, NABU Wangen, NABU Leutkirch im Allgäu , NABU Aitrach, NABU Weingarten In den nachfolgenden Gemeinden wird der Naturschutz- bund NABU ab dem 02.05.2025 von Haus zu Haus gehen, um für mehr Mitglieder zu werben: Wolpertswende; Fronreute, Berg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Wolfegg, Vogt, Waldburg, Bodnegg, Bad Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wurzach, Aichstetten,Kißlegg, Leutkirch im Allgäu, Aitrach, Amtzell, Wangen im Allgäu, Argenbühl, Isny im Allgäu, Hoßkirch, Boms, Eichstegen, Ebenweiler, Altshausen, Ebersbach-Musbach, Aulendorf, Königseggwald, Ried- hausen, Unterwaldhausen, Guggenhausen, Fleischwan- gen, Wilhelmsdorf, Ilmensee, Bad Waldsee Mehrere Studierende werden zeitlich versetzt in den nächsten vier bis sechs Wochen unterwegs sein, um Un- terstützerinnen und Unterstützer für den NABU zu gewin- nen. Der NABU ist ein gemeinnütziger Verein, der seine Arbeit für Natur und Umwelt zum großen Teil aus Mit- gliedsbeiträgen finanziert. Bei unserer Aktion handelt es sich um Informationen über die NABU-Arbeit und Wer- bung von Fördermitgliedern. Es wird kein Bargeld ange- nommen. Faszinierende Einblicke in die Welt der Bienen anlässlich des Weltbienentags Anlässlich des Weltbienentags und des internationalen Tags der biologischen Vielfalt lädt die Bio-Musterregion Ravensburg gemeinsam mit der Bio-Imkerei BienenGlück am 24. Mai zu einer einzigartigen Veranstaltung ein. Un- ter der fachkundigen Leitung des Berufsimkers Jürgen Brugger erwartet die Teilnehmenden neben Einblicken in ein lebendiges Bienenvolk und spannenden Fakten über Bienen auch eine Honigverkostung direkt aus der Wabe und eine Präsentation die Vielfalt heimischer Honigsorten. Die Veranstaltung findet am BienenGlück Bienenstand am Rößlerweiher in Schlier statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Der Teilnahmebetrag beträgt 10 € pro Person und beinhaltet ein Glas Honig nach Wahl. Für Kinder bis zwölf Jahren ist die Teilnahme kostenlos. Bei schlechtem Wetter bzw. Regen kann die Veranstaltung leider nicht stattfinden. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig anzumelden, da die Plätze erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind. Anmeldungen sind möglich per E-Mail an bio-musterregion@rv.de Weitere Informationen finden Sie unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert Agentur für Arbeit Konstanz- Ravensburg Kein Aufschwung im Frühjahr Im April ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 3,0 Prozent gesunken. Insgesamt waren 17.217 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet, 10,3 Pro- zent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote sank leicht um 0,1 Punkte auf 3,7 Prozent; im Vorjahresmonat lag sie noch bei 3,4 Prozent. „Saisonbereinigt war im Ap- ril ein Anstieg der Arbeitslosigkeit erkennbar. Gleichzeitig hat die Zahl der offenen Stellen, insbesondere im indus- triellen Sektor, weiter abgenommen. Kurzum, die übliche Frühjahrsbelebung fällt in diesem Jahr aus“, sagt Math- ias Auch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Die geringere Ar- beitskräftenachfrage führt nicht zuletzt dazu, dass sich die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt“, so Mathias Auch weiter. Am Bodensee und in Oberschwaben waren im April 4.789 Menschen länger als ein Jahr arbeitslos und galten somit als langzeitarbeitslos, das waren 14,5 Pro- zent mehr als im Vorjahr. Besonders bedroht von Arbeitslosigkeit sind geringqualifi- zierte Menschen, wohingegen gut ausgebildete Fachkräf- te trotz der schwierigen konjunkturellen Lage vielerorts weiterhin gesucht werden. „Die aktuellen Rahmenbedin- gungen am Arbeitsmarkt bestärken uns darin, auch wei- terhin entschlossen in Aus- und Weiterbildung von Ar- beitslosen und Beschäftigten zu investieren“, erklärt der Agenturchef abschließend. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im April 17.217 Menschen ohne Arbeit, 7.666 Frauen und 9.551 Män- ner. Zum Vormonat sank die Zahl um 530 Personen bzw. 3,0 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.609 Personen bzw. 10,3 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 8.153 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 651 oder 7,4 Prozent weniger als vor einem Monat und 1.194 oder 17,2 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 9.064 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 121 oder 1,4 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunahme um 415 oder 4,8 Prozent zum April des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im April 4.929 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staatsan- gehörigkeit gemeldet, 1.891 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.936 erwerbsfähige Personen gemeldet, von denen 1.403 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Unternehmen und Verwaltungen informierten im April über 1.106 neue, offene Stellen. Das sind 35 oder 3,1 Pro- zent weniger als im Vormonat. Abgesehen vom Coro- na-Jahr 2020 war dies der schwächste Wert in einem April seit 2009. Im gesamten Agenturbereich waren 5.999 offene Stel- len gemeldet. Das waren 113 oder 1,8 Prozent weniger als im März und 703 oder 10,5 Prozent weniger als im April 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte. Ausbildungsmarkt Seit Oktober 2024 haben Arbeitgeber für das kommen- de Ausbildungsjahr der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg 3.971 Ausbildungsstellen gemeldet (13,3 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres). Davon waren 2.266 Ausbildungsstellen im April noch offen. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Ju- gendliche und junge Erwachsene vor und während ihrer Berufs- bzw. Studienwahl und Berufsausbildung mit Bera- tung, Vermittlung und finanziellen Hilfen. Termine können online vereinbart werden und sind persönlich, telefonisch oder per Videocall möglich. Kurzarbeit Bis zum 24. des Monats sind bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 25 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 393 Beschäftigte eingegangen. Im März wa- ren es 58 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 716 Be- schäftigte. „Auch wenn die Nachfrage nach Kurzarbeit im April leicht zurückging, bleibt sie unterm Strich auf erhöh- tem Niveau“, fasst Mathias Auch zusammen. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werkzeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Nicht wenige Betriebe sind aus konjunktureller Sicht dar- auf angewiesen, die erleichterten Bezugsregelungen (> 12 Monate Bezug) in Anspruch zu nehmen und werden bis zum 31.12.2025 Kurzarbeitergeld beziehen. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis sank die Arbeitslosenquote um 0,2 Pro- zentpunkte auf 3,8 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,4 Prozent. Mit 4.754 Frauen und Männern waren 263 oder 5,2 Prozent weniger Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.123 Menschen (minus 407), das Jobcenter betreute 2.631 Frauen und Männer (plus 144). Im Landkreis Konstanz waren 7.210 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.396) oder das Jobcen- ter (3.814) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 200 Menschen oder 2,7 Prozent weniger als im März. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 auf 4,4 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 3,9 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.253 Menschen über die Arbeitsagentur (2.634) und das Jobcenter (2.619) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 67 Personen oder um 1,3 Prozent ab. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 3,1 Prozent und lag damit 0,2 Pro- zentpunkte über dem Vorjahreswert. Katamaran-Reederei Bodensee Muttertags-Special: Familienausflug mit dem Kata- maran Die Katamaran-Reederei Bodensee lädt vom 9. bis 11. Mai zu einem besonderen Muttertagsausflug ein. Familien fahren zum Sonderpreis über den See – inklusive Gas- tronomiegutschein und einer kleinen Aufmerksamkeit für Mamas. Wenn sich der Frühling von seiner schönsten Seite zeigt, lädt der Bodensee zu besonderen Momenten mit der Familie ein. Passend zum Muttertag am 11. Mai bietet die Katamaran-Reederei ein herzliches Dankeschön für alle Mamas: ein spezielles Muttertags-Angebot für die ganze Familie – und eine Auszeit auf dem Wasser, die in Erin- nerung bleibt. Zwischen 9. und 11. Mai können Familien mit zwei Erwach- senen und bis zu sechs Kindern im Alter von 6-14 Jahren für nur 39 Euro eine Hin- und Rückfahrt mit dem Katama- ran genießen. Im Preis enthalten ist ein Gastro-Gutschein im Wert von 5 Euro, den Fahrgäste an Bord einlösen kön- nen sowie eine kleine, zusätzliche Aufmerksamkeit für die Mütter – nur solange der Vorrat reicht. Nicht nur am Muttertagswochenende ist der Katamaran das ideale Verkehrsmittel: er verbindet in nur 52 Minuten die Innenstädte von Friedrichshafen und Konstanz und macht schon die Überfahrt selbst zum Erlebnis. Perfekt, um gemeinsam in einen besonderen Tag zu Ehren der Mama zu starten. i Tickets für das Angebot zum Muttertag sind an den Fahrscheinautomaten in den Wartehallen und an den Ha- fenschaltern der BSB erhältlich. Wer sich mehr Flexibilität wünscht oder mit weniger Personen reist, wird ebenfalls an den oben genannten Stellen sowie auf der Website der Reederei fündig: www.der-katamaran.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Kindererziehungszeiten: Wann stelle ich den Antrag? Renten-Tipps zum Muttertag am 11. Mai 2025 Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger ge- setzliche Rente als Männer. Einer der häufigsten Gründe ist, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit für die Kindererzie- hung oft unterbrechen oder reduzieren. Gut zu wissen: Gewisse Zeitspannen für die Kindererziehung haben eine direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente oder auch, dass überhaupt ein Rentenanspruch entsteht, für den es eine bestimmte Mindestversicherungszeit braucht. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) beantwortet anlässlich des Muttertages am 11. Mai die wichtigsten Fragen zum Thema. Wie viel wird mir pro Kind bei der Rente angerechnet? Die gesetzliche Rentenversicherung rechnet Ihnen be- stimmte Zeitspannen der Kindererziehung so an, als hät- ten Sie in dieser Zeit eigene Rentenbeiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Dafür können Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Monate, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Mo- nate. Umgerechnet erhöht ein Jahr Kindererziehung die Rente aktuell ungefähr um 39,32 Euro pro Monat. Neben den Kindererziehungszeiten können auch Berück- sichtigungszeiten wegen Kindererziehung für jedes Kind im Umfang von zehn Jahren anerkannt werden. Durch sie werden Lücken in der Versicherungsbiografie geschlos- sen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten we- gen Kindererziehung werden nur einem Elternteil zuge- ordnet und zwar demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Bei gemeinsamer Erziehung, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält die Mutter grundsätzlich die Kindererziehungszeit. Die Eltern können die Erziehung auch untereinander aufteilen oder ganz dem Vater zuordnen. Hierzu ist eine übereinstim- mende Erklärung für die Zukunft erforderlich. Werden Kindererziehungszeiten automatisch auf die Rente angerechnet? Nein. Sie müssen bei der Anerkennung selbst aktiv wer- den, sonst zählen diese Zeiten nicht für die Rente. Wichtig: Haben Sie einen solchen Antrag bereits gestellt, brauchen Sie das nicht erneut zu tun. Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Sie sollten in Ihrem Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick behalten. Dabei empfiehlt Ihnen die DRV BW die unkomplizierte Nutzung von Mein Kundenportal – darüber können Sie Ihren Ver- sicherungsverlauf einsehen und herunterladen sowie alle ihre Anliegen im Rahmen der gesetzlichen Rente über einen Zugang regeln. Details unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Kundenportal Oder Sie fordern das Dokument über die DRV-Online-Ser- vices unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ an. Dort können Sie auch Ihre Renteninformation oder die Lücken- auskunft unkompliziert bekommen. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Der Antrag – bekannt auch als Formular V0800 – kann bequem mit den Online-Diens- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 ten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sol- len die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung (Formular V0820) sofort abgegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Informationen Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Weitere Details mit allen wichtigen Antragsformularen stehen auf der Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Werde Wunscherfüller:in Jetzt helfen und spenden! Stichwort: Anzeige Wünschewagen www.wuenschewagen.de Ihre Spende lindert Armut malteser.de/spenden-gegen-armut #ZusammenGegenArmut Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 30.05.2025 Redaktionsschluss: 26.05.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Lust auf ein Konzert direkt vor deiner Tür? 13. – 15. Juni in Weingarten Jetzt Tickets sichern! Nur so lange der Vorrat reicht! Infos & Tickets go.daheim-festival.de/sz daheim.festival mit freundlicher Unterstützung von in Kooperation mitVeranstaltet von VERANSTALTUNGEN © Bruchnalski/DEIKE 762R05R2 A A B B Lösung: Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU seit 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg GUGG NEI ! 17. MAI 13 –17 h TAG DER OFFENEN TÜR lumperhoehe.de EIN PROJEKT DER VERANSTALTUNGEN GESCHÄFTSANZEIGEN TRAUERANZEIGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Chi re-Info Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Wie antwortet man auf eine Chi re-Anzeige? Schreiben Sie einen Brief und senden uns diesen zu. Vergessen Sie nicht, die Chiffre-Nummer auf den Umschlag zu schreiben. Ihr Brief wird dann von uns an den Chiffre-Inserenten weitergeleitet. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim Oder per Mail: Schreiben Sie uns eine Mail mit der Chiffre- Nummer im Betreff. Ihre Mail wird dann von uns an den Chiffre-Inserenten weitergeleitet. anzeigen@duv-wagner.de Buchhaltung und Büro (m/w/d) Teilzeit mit flexiblen Arbeitszeiten Abwechslungsreiche Bürotätigkeiten Buchhaltung Enge Zusammenarbeit mit Firmenleitung, Ein- und Verkauf Spannendes Arbeitsumfeld mitten im Modehaus Attraktive Job Benefits www.mayer-rosa.de Karlstr. 7-9 | 88250 Weingarten Bewerbungen per Post oder digital an Nicola Mayer-Rosa: modehaus@mayer-rosa.de Wir suc henMitarbeiter/in KOMM IN UNSER TEAM! Mitarbeiter Versandabteilung (m/w/d) Minijob (€ 538,- Basis) Die SV Gruppe gehört mit rund 3.500 Mitarbei- tern an über 100 Standorten in sechs Bundeslän- dern zu den erfolgreichsten regionalen Medien- häusern Deutschlands. Wir stehen für regionalen Qualitätsjournalismus in allen Medien ebenso wie für Kompetenz und Innovation in den Berei- chen Logistik, Fulfillment, Tourismus, Commerce sowie Kreativ- und Druckdienstleistungen. Als Ar- beitgeber bieten wir attraktive, sichere Arbeits- plätze und vielseitige Karriereperspektiven. Die SV Druck GmbH & Co. KG ist ein Teil der SV Gruppe. Als einer der führenden Dienstleister in Deutschland, bieten wir eine breite Palette an Druckprodukten, einschließlich Offsetdruck, Digi- taldruck und Veredelungstechniken und maßge- schneiderte Drucklösungen für eine Vielzahl von Branchen. Für unsere Versandabteilung am Standort Weingarten suchen wir ab sofort motivierte Mitarbeiter. Bewirb dich bitte ausschließlich online unter www.schwaebisch-media.de/karriere IHRE AUFGABEN: » Beilegen von Prospekten über den maschinellen Anleger » Sortieren von Prospekten » Nacharbeitung von Zeitungsexemplaren und Paketen » Manuelle Konfektionierung von Fremdzeitungen und Kleinpaketen IHR PROFIL: » Idealerweise Bereitschaft zu Tag- und Nachtschich UNSER ANGEBOT: » Vergütung: € 12,82 pro Stunde + ggf. steuerfreie Nachtzuschläge » Aldi- Gutschein in Höhe von € 25,00 für Arbeit am Feiertag (pro Feiertag) » erhöhte Flexibilität durch digitales Dienstplanungstool » EGYM- Wellpass Aus folgenden Arbeitszeiten können Sie frei wählen (vorbehaltlich Verfügbarkeit): Geringfügige Beschäftigung: bis zu 9 Stunden an 1 - 2 Tagen pro Woche Donnerstag: 01:30 - 05:00 05:00 - 12:00 12:00 - 18:00 Freitag: 01:30 - 05:00 05:00 - 12:30 Werden Sie Teil unseres Teams und nennen Sie uns Ihre möglichen Arbeitszeiten! JETZT BEWERBEN![mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 3,59 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 09.05.2025
                    Wissenswertes_rund_um_den_Gemeindehaushalt_2025_und_2026.pdf

                    Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steuerung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundlage von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Generationen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Generation soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlossenen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressourcenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszahlungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Verbindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten dargestellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaushalt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausgeglichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der intergenerativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Vermögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Ressourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 - 1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des kameralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanzhaushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auflösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszahlungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortgeführt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstückserlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunkte der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffungen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünflächen: Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinanzierung 1.500.000 € Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzierung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schulhof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschussprogramm) Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfinanzierung 250.000 € Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Wasserversorgung 100.000 € Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. günstige Umsetzung (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Standortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Energiezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließanlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € entspricht anteilig 1/3) Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkommen von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebenen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaushalt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfinanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steuereinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und Anregungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 einzubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen Umsetzung geplanter Investitionsprojekte Planungsleistungen Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; Email: wolfgang.abele@baindt.de Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanzhaushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und - beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 €[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 107,78 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 15.01.2025

                      Infobereiche