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Bericht_23_11_07.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird bekannt gegeben, dass mit Wirkung zum 01. November 2023 Frau Franka Maurer zur Hauptamtsleiterin ernannt wird. Bericht der Bürgermeisterin • Sulpacher Straße: Diese ist ab 07.11.2023 wieder befahrbar, da der Feinbelag aufgebracht wurde. • Igelstraße: Am 07.11.2023 wird der Gehweg hergestellt, der Feinbelag wird am darauffolgenden Tag aufgebracht. Ab dem 09.11.2023 ist die Straße wieder befahrbar. • Baustelle Ortsmitte: Die Firma arbeitet momentan im Bereich der Küferstraße, aktuell werden L-Steine gesetzt. Danach werden die Bordsteine und Bushaltestellen hergestellt. Es ist geplant, dass der Gehweg in der Küferstraße vor Weihnachten wieder begehbar ist. Dies ist allerdings von den Witterungsverhältnissen abhängig. • Radreparatursäule und Poller vor dem Rathaus: Beides wurde entfernt, damit die Gaststätte Zur Mühle besser beliefert werden kann. Im Winter wird vor dem Rathaus und der Gaststätte gearbeitet. • Baugebiet Marsweiler Ost: Die Lieferung der Leuchtmittel ist für Ende November terminiert. Es wird angestrebt, die Straßenlaternen vor Weihnachten zu setzen. • Sanierung Klosterwiesenschule: Diese wird seit 06.11.2023 aufgerichtet. Bei guter Witterung wird am 15.12.2023 das Richtfest gefeiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird durch eine Vollsanierung mit Aufstockung umgebaut. Das Bestandsgebäude ist entkernt. Im kompletten Gebäude wurden die neuen Mauerwerkswände erstellt und die Tragkonstruktion der Decken verstärkt sowie die statisch erforderlichen Unter- und Überzüge und Stützen betoniert. Die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Die Rampe Richtung Aula, die erforderlich ist, damit die Räume im Untergeschoss auch barrierefrei zugänglich sind, ist weitestgehend fertig. Die Decken über dem Erdgeschoss und 1. Obergeschoss wurden von der Zimmerei geschlossen. Im nächsten Schritt werden voraussichtlich Anfang November die Wände des 2. Obergeschosses gestellt. Die Gewerke Malerarbeiten, Außenanlagen und Bodenbelagsarbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der Ausschreibungen im Staatsanzeiger fand am 05.09.2023 und am 07.09.2023 statt. Die Angebotseröffnung war am 17.10.2023. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Malerbetrieb Knäpple GmbH aus Sigmaringen zum Auftragswert von 82.715,41 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Außenanlagen wird an die Firma Cristinziano Casciato Gartengestaltung aus Ravensburg zum Auftragswert von 59.250,93 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten wird an die Firma Daci M Boden GmbH aus Asperg zum Auftragswert von 130.796,82 € brutto vergeben. Klimamobilitätsplan GMS Beschluss Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) wurde im Jahr 2021 mit fünf weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan (KMP) zu erstellen. Der Klimamobilitätsplan ist die Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP). Die Maßnahmen des VEP stellen ein wesentliches Element des Klimamobilitätsplanes dar. Am 07.10.2021 hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental die Vergabe der einzelnen Teilbereiche (Verkehrsmodellierung, Öffentlichkeitsarbeit, ÖPNV-Konzept) für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans an drei Fachbüros beschlossen. Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird zu 80% vom Verkehrsministerium gefördert. In den einzelnen Kommunen des Gemeindeverbandes wurde im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2- Reduzierung zu erreichen. Im Juni 2023 wurde auf Basis des Entwurfes des Klimamobilitätsplanes die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese wurde im Zeitraum vom 10.07. bis zum 10.08.2023 durchgeführt. Nach der Auslegung und der Prüfung der eingegangenen Anregungen liegt nun der Endbericht des Klimamobilitätsplanes sowie seiner Anlagen vor, der durch die Kommunen des Gemeindeverbands sowie durch die Verbandsversammlung förmlich zu beschließen ist. Mit dem Beschluss des Klimamobilitätsplans kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Endbericht des Klimamobilitätsplans des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2030 mit Bericht und Anlagen als Grundlage für die Verkehrs- und Mobilitätsplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental bis 2030 und beauftragt die Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental in der Sitzung vom 30.11.2023 dem Beschluss zum Klimamobilitätsplan zuzustimmen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung der Maßnahmen entsprechend der Umsetzungsplanung vorzubereiten und dem Gemeinderat die erforderlichen Beschlussvorlagen zur Umsetzung und Finanzierung der Maß-nahmen vorzulegen, soweit Beschlüsse für Einzelmaßnahmen nicht bereits vorliegen. 3. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Satzungsbeschluss des Klimamobilitätsplans noch keine Vorbelastung für die kommenden Doppelhaushalte (DHH) entstehen, die Realisierung der Maßnahmen gemäß der Umsetzungsplanung jedoch die zeitgerechte Bereitstellung ausreichender Finanzmittel und Personalressourcen voraussetzt. Die Umsetzung und Finanzierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt dem gemäß vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im jeweiligen DHH, sowie der mittelfristigen Finanzplanung – und entsprechend der Beschlussfassung zum jeweiligen DHH durch den Gemeinderat. 4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der regelmäßigen Kontrolle und Bewertung des Umsetzungsfortschritts sowie der Wirkung der Maßnahmen im Rahmen des Monitoringkonzepts. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich gegenüber dem Land Baden- Württemberg und dem Bund für eine Ausweitung von deren Finanzierungsbeiträgen und Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans GMS 2030 einzusetzen. Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milchvieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl Der Bauherr beantragt auf der West- und Nordseite des bestehenden Milchvieh-Laufstalles einen Anbau von insgesamt 565 m2. Eine Aufstockung des Tierbestands nicht vorgesehen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwaben (Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) Der am 25.06.2021 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee- Oberschwaben als Satzung beschlossene gesamtfortgeschriebene Regionalplan (ohne Kapitel 4.2 Energie) wurde am 06.09.2023 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Er trägt den Titel „Regionalplan Bodensee-Oberschwaben 2023“. Entsprechend der Genehmigung vom 06.09.2023 hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.10.2023 den Beitrittsbeschluss gefasst. Der Regionalverband wird die Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 03.11.2023 oder 10.11.2023 öffentlich bekannt machen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich (§13 Abs.2 LplG). Der Regionalplan berücksichtigt die Belange der Gemeinde Baindt und des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt unzureichend, insbesondere im Hinblick auf das bedeutende und zu schützende Grundwasservorkommen im Altdorfer Wald sowie dessen Nutzung zur Trinkwasserversorgung; stattdessen weist der Regionalplan im Altdorfer Wald ein Vorranggebiet für Kiesabbau zu. Der Regionalplan soll im Rahmen einer Normenkontrolle gerichtlich überprüft und dessen Unwirksamkeit festgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 2. Die Verbandsmitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt und beauftragt, gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee- Oberschwabens (ohne Kapitel 4.2 Energie), nach erfolgter Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO zu erheben und den Auftrag an die Verbandsverwaltung zu erteilen, hierfür die erforderlichen Schritte zu veranlassen. 3. Die Gemeinde Baindt beauftragt die Rechtsanwälte Birk & Partner mit der Einlegung von Rechtsmitteln (Normenkontrolle). 4. Die Kosten des juristischen Verfahrens werden im Hinblick auf die Sicherung des Wasservorkommens verursachungsgerecht auf die Wasserversorgung verbucht. Entsprechende Mittel werden im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt eingestellt. Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 Die Kommunen werden nach der kommenden Herbststeuerschätzung mit nicht wesentlich mehr Steuereinnahmen rechnen können, sofern sich die regionalisierten Prognosen für 2024 bestätigen. Die Differenz zum Ergebnis der letzten Steuerschätzung resultiert zu einem Großteil aus der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzverwaltung wartet die regionalisierte Herbststeuerschätzung ab und wird dann den Produktbereich Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen aktualisieren. In der Nachtragshaushaltssatzung werden sowohl der Produktbereich Steuern als auch ein Investitionsvorhaben geändert. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. In vorliegendem Fall haben sich die Kosten des Feuerwehrhauses erhöht. Aus diesem Grund wurden an anderen Stellen Einsparungen eingeplant. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den vorgesehenen Zeitplan und die Umsetzung eines Nachtragshaushaltes zur Kenntnis. 2. Die Nachtragshaushaltssatzung 2024 soll am 13.12.2023 beschlossen werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses einen Ausgleichstockantrag 2024 mit vorzeitiger Baufreigabe zu stellen. Anfragen und Verschiedenes • Pflanzaktionen: Die Pflanzaktionen der Gemeinde werden vorgestellt. Die Pflanzaktion zusammen mit der Reitergruppe Baindt dient dazu, Ökopunkte für den Neubau der Reithalle zu generieren. Die Pflanzungen im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme Hirschstraße dienen dazu, später Ökopunkte für das Baugebiet Bühl einsetzen zu können. • Auswahl Wasserspiel für den Dorfplatz: Der Bauausschuss hat am 06.11.2023 über dieses Thema beraten. Der bisher geplante Technikschacht entspricht bspw. nicht den Arbeitsstättenrichtlinien, das Gesamtsystem entspricht nur in Teilen der DIN 31062. Die Wasseraufbereitung erfolgt ohne Chlor, woraus Wasserqualitätsprobleme entstehen können. Die bisher ausgewählte Firma liefert nur und bietet kostenpflichtige Einbauunterstützung an. Ein Wartungs- oder Servicevertrag wird nicht angeboten. Es wird daher vorgeschlagen, eine andere Firma auszuwählen. Daraus resultieren Mehrkosten in Höhe von 70.000 – 80.000 €. • Landesturnfest: Die Rückmeldungen bezüglich der Verpflegung der SporterlerInnen in Baindt im Rahmen des Landesturnfest wird abgefragt. Die Vereine, die eine mögliche Beteiligung in Betracht ziehen, werden von der Verwaltung zu einer gemeinsamen Besprechung eingeladen. • Terminkalender: Im August 2024 ist keine Gemeinderatssitzung vorgesehen. • Richtfest Klosterwiesenschule: Der momentane Bauzustand wird abgefragt und ob für den Winter eine Notabdichtung hergestellt wird. Es wird geprüft, ob das Holz durch die Firma abgedeckt werden muss. • Kunstrasenplatz Planungsstand: Die Vermessungen werden vorgenommen, um die Basisgrundlagen zu schaffen.[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.11.2023
    Bericht_24_01_23.pdf

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      Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27. Februar 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. Januar 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin - Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Die Belegung ist im Februar 2024 erfolgt. 50 Männer zwischen 20 und 60 Jahren sind eingezogen. - Dorfplatz: Insgesamt 13 neue Parkplätze im Bereich der barrierefreien Bushaltestelle und entlang der Küferstraße entstehen. Dies entspricht der gleichen Anzahl an Parkplätzen, die bisher gegenüber der Kreissparkasse vorhanden sind. Geruchsgutachten Sulpach Im Gremium wurde das Gutachten vorgestellt. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchsmodells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. Sobald das Geruchsgutachten vorhanden ist, wird es auf die Homepage der Gemeinde eingestellt. Sanierung der Klosterwiesenschule Es wurde der aktuelle Stand der Sanierung vorgestellt. Der Gemeinderat nimmt den geänderten Bauzeitenplan sowie die erforderlichen Nachtragsvereinbarungen zur Kenntnis. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16, Lavendelstraße 17 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung und die dafür erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Breite mit 1. Änderung" zum Neubau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Birkenstraße 6 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem erforderlichen Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1.Änderung“ wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 2. Es ist ein Mindestabstand von 1,00 m zur Grundstücksgrenze in Richtung Straße zu wählen (Variante 1). Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 4. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Für die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ für die Überschreitung der Geschossflächenzahl und der Baugrenze durch die Terrasse und die Verlängerung des Vordaches wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäudes mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Überschreitung der Baugrenze wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswerten Bausubstanz erklärt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Gebäude Schachener Straße 100 ist als besonders erhaltenswerte Bausubstanz einzustufen. Städtebaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumliche Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental (GMS) Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Vertreter der Verbandsversammlung des GMS: Das städtebaulich-räumliche Leitbild mit dem Zielbild für die räumliche Entwicklung wird beschlossen und ist Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung im Gemeindeverband mit der konkretisierenden Ausarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans. Das landschaftsplanerische Leitbild wird beschlossen als Grundlage für die weitere landschaftsplanerische Entwicklung im Gemeindeverband. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgelegen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung. 2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2035 ausgerichtet. Anfragen und Verschiedenes - Bauvorhaben Marsweilerstraße 18: Beim geplanten Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern wird vorerst nur eines der zwei Gebäude errichtet werden. - Spielplatz Kirche: Es wurde festgestellt, dass die Fläche des neuen Sinnesgartens bei der Kirche stark versiegelt ist. Die Gemeinde wird sich die Situation anschauen.[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Bauausschusssitzung vom 18.03.2024 ist folgendes bekannt zu geben: Dorfplatz • Die Standorte der Bronzestatue, des Wappens und der Fahrradreparatursäule wurden festgelegt. • Die Baumarten, die im Baumquartier verwendet werden, sind Ulmen (Ulmus „Rebona“) Sanierung Klosterwiesenschule • Für die Schulküche im Hauptgebäude der Klosterwiesenschule sollen die bisherigen Küchenmöbel durch neue Möbelstücke ersetzt werden. Bericht Bürgermeisterin Hochwasserschutz: Das Bauwerk 2, das für die spätere Straßenerschließung im Baugebiet Bühl errichtet wird, wurde gebaut. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird das Gewässer entlang der Siemensstraße bis zum Baugebiet Bühl fertiggestellt. Die restlichen Arbeiten, Pflanzungen und Geländeanpassungen werden bis Mitte April abgeschlossen sein. Dorfplatz: Ab Montag, den 18. März, beginnen die zweiwöchigen Tiefbauarbeiten am Rathausvorplatz. Nach Ostern werden die Pflasterarbeiten vor dem Rathaus und an den Parkplätzen in der Küferstraße durchgeführt. Aus diesem Grund wird der Zugang zum Rathaus nach Ostern über den Hintereingang erfolgen. Eine örtliche Beschilderung wird eingerichtet. Waldspielplatz: Der Gemeinderat hat den Bau des Waldspielplatzes beschlossen. Aufgrund der Auftragssumme für die auszuführenden Arbeiten ist eine öffentliche Ausschreibung der landschaftsgestalterischen Arbeiten durchzuführen. Landesturnfest 30.05. – 02.06.24: Während des Veranstaltungszeitraums werden etwa 10.500 aktive Sportlerinnen und Sportler teilnehmen. In Baindt finden die Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen statt. ÖPNV - gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 - Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat fasst zur Neuausrichtung des ÖPNV als gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab dem Jahr 2027 folgende Beschlüsse: 1. Der GMS-Beschluss zum ÖPNV im Klimamobilitätsplan vom 30.11.2023 für einen gemeinwirtschaftlichen ÖPNV ab 01.01.2027 wird umgesetzt. 2. Auf Grundlage der im Verkehrskonzept ab 01.01.2027 (Anlage 3) zu Grunde gelegten Annahmen und Berechnungen dürfen die Verkehrsleitungen in Stufe 1 samt den Verbundkosten einen Eigenanteil für die Gemeinde Baindt in Höhe von 170.000 € nicht übersteigen. 3. Der Gemeinderat stimmt dem Partnerschafts- und Konsortialvertrag, ab 01.01.2027, in der Anlage zur Neuaufstellung des ÖPNV im Mittleren Schussental zu mit folgenden Änderungen in § 2 Abs. 3: “Verbindlich sind lediglich die Verkehrsleistungen der Stufe 1, die ab dem 01.01.2027 umgesetzt werden. Die Umsetzung der weiteren Stufen steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung.“ Zudem ist der § 3 um die Finanzierung der Fixkosten (kommunaler Verbund) zu ergänzen. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vornehmen zu können. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gesellschaftsänderungen der Stadtbus GmbH hin zu einer kommunalen Organisationseinheit vorzubereiten. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg, auf Basis des im Kreistag bereits beschlossenen Eckpunktepapiers, eine Zukunftsvereinbarung zum finanziellen Ausgleich für erbrachte ÖPNV-Leistungen vertragsreif auszufertigen und abzuschließen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis Ravensburg als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Delegationsvereinbarung abzuschließen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2024 die EU-Bekanntmachung zur Ausschreibung von ÖPNV-Leistungen (Verkehrskonzept Stufe 1) zu veröffentlichen. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Vereinbarung gem. Anlage 1 über die Errichtung eines Stiftungsfonds mit der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg zu. Mit den Erträgnissen des Stiftungsfonds werden ausschließlich Projekte auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt unterstützt. 2. Die Gemeinde Baindt bringt erstmals 25.000 Euro Stiftungskapital außerplanmäßig ein. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der im Sachverhalt dargestellten Vorgehensweise zur Kandidatenvorstellung wird mit folgender Änderung zugestimmt: • Die Kandidatenvorstellung ist nur für die Kandidaten der Gemeinderatswahl. • Für die Kreistagswahl findet keine Kandidatenvorstellung, die von der Gemeinde organisiert wird, statt. • Flyer für die Gemeinderatswahl in Baindt dürfen auf einem im Vorfeld bestimmten Tisch ausgelegt werden. 2. Die Kandidatenvorstellung findet am Freitag, den 17. Mai 2024 um 19:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2024 für die Gemeinde Baindt wird gemäß § 558 d BGB vom Gemeinderat anerkannt und ist ab dem 01.04.2024 gültig. 2. Eine Papierversion des Mietspiegels 2024 kann gegen eine Gebühr von 5,00 € im Rathaus erworben werden. 3. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt wird die vollständige PDF-Datei als Download zur Verfügung gestellt und ein Online-Mietspiegelrechner eingerichtet. Dieser Service kann aktuell kostenlos angeboten werden. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Gebäudeleittechnik wird an die Firma Elcom Elektrik GmbH aus Schlier zum Auftragswert von 31.896,09 € brutto vergeben. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          Zuletzt geändert: 17.04.2024
          Klimaspartipp_Januar_2024.pdf

          Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt werden. Energie sparen ist einer der Trends der vergangenen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschalten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresserchen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was anderes gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenreines Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle aktuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispielsweise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Motor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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            Klimaspartipp_Februar_24.pdf

            Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alternativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder irgendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bildschirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfragen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Besonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bildschirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s richtig wunderbar. Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohnheiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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              Zuletzt geändert: 26.02.2024
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              Klima-Spartipp des Monats März: Black Friday ist nun jeden Tag Wer jetzt Shoppingtipps erwartet, den muss ich gleich vorneweg enttäuschen. Aber der Kerngedanke, des teils auch nur vermeintlichen Schnäppchentags, ist ja Geld zu sparen. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten Geld zu sparen. Denn bei Elektronikgeräten wie Smartphones lässt sich kinderleicht Energie und damit bares Geld sparen. Die Zauberworte lauten Dark Mode. Trotz des Wortes Mode, geht es hier aber um ein Herabsenken der Helligkeit von Displays. Wer jetzt also Lust hat, die dunkle Seite seines Smartphones zu entdecken, kann gerne speziell in hellerer Umgebung, unter Einstellungen den Dark Mode bzw. Dunkelmodus aktivieren und damit die Helligkeit des Displays reduzieren. Ob die Lesbarkeit dadurch wirklich verbessert wird, ist zwar Geschmackssache und hängt auch von Umgebungshelligkeit ab. Aber jede Menge Energie einsparen lässt sich hiermit bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays auf jeden Fall. Da bei dieser Technologie jeder Bildpunkt leuchtet, spart somit jedes einzelne Pixel, welches dunkel bleibt, Energie. Je nach Grundeinstellung der Helligkeit, lassen sich bis zu über 50 Prozent Energie einsparen. Praktisch ausgedrückt, der Akku hält somit wesentlich länger und muss weniger aufgeladen werden. Bisher sind solche Bildschirme allerdings hauptsächlich in teureren Smartphones zu finden. Bei OLED ist hell voll out, oh je. Drum lasst das Display dunkel sein, das wird den Akku richtig freu'n. Noch ein Hinweis: Bei LCD-Displays, wie sie meist in günstigeren Smartphones zu finden sind, gibt es bei einer Reduzierung der Helligkeit nur einen geringen Einspareffekt, da hier im Hintergrund des Displays ständig ein Licht strahlt, selbst wenn nur wenige Pixel hell sind. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                Zuletzt geändert: 18.03.2024
                Klimaspartipp_April_2024.pdf

                Klima-Spartipp des Monats April: Rebound gibt‘s nicht nur im Sport Der Begriff Rebound kommt aus dem Basketball und bezeichnet einen noch unkontrollierten Ball infolge eines misslungenen Korbwurfversuchs. Da aber Wörter in der deutschen Sprache öfters eindeutig zweideutig sind, hat auch das Wörtchen Rebound mittlerweile eine vollkommen unsportliche zweite Verwendung gefunden. Der sogenannte Rebound-Effekt sorgt dafür, dass paradoxerweise trotz Umsetzung einzelner Einsparmaßnahmen der Gesamtenergieverbrauch ansteigt. Klingt komisch, ist aber so. Aber warum ist das so? Es liegt schlichtweg am eigenen Verhalten, dass sich infolge der Umsetzung von Einzelmaßnahmen mitunter so verändert, dass weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen wird. Der direkte Rebound-Effekt ist dabei nichts anderes, als der Anteil einer theoretisch möglichen Einsparung einer umgesetzten Einzelmaßnahme, der aufgrund des eigenen Verhaltens aber real gar nicht eingespart wird. Daher gilt es stets, das eigene Verhalten genau unter die Lupe zu nehmen. Wenn nach einer Umrüstung der Beleuchtung auf LED, diese anschließend einfach länger eingeschaltet wird, als zuvor, ist ein Paradebeispiel eines solchen Effekts. Oder aber wenn im Winter statt bisher auf 20 Grad Celsius, nun auf höhere Temperaturen geheizt wird, weil ja die Wärmedämmung der Gebäudehülle verbessert wurde bzw. eine effizientere Heizungsanlage eingebaut ist. Dauerhafte Einsparungen lassen sich stets nur dann erzielen, wenn neue Technik genauso sparsam eingesetzt wird wie alte Technik. Ansonsten wird aus einem Effizienzvorsprung durch neue Technik, ganz schnell ein Verbrauchsrückstand durch eigenes Verhalten. Die höchste Stufe beim Energie sparen ist daher erreicht, wenn neue Technik mit sparsamen Verhalten einhergeht. Übrigens gibt es auch einen indirekten Rebound-Effekt, wenn nämlich die gesparten Energiekosten in neue elektronische Geräte investiert werden. Die gewonnene Effizienz an einer Stelle führt also somit zu höheren Energieverbräuchen an anderer Stelle. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  Zuletzt geändert: 17.04.2024
                  Klimaspartipp_Mai_2024.pdf

                  Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackungen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häufig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situationen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stofftasche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Haute-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bisher zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufsbox für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 27.05.2024
                    Vollmachtserklaerung_Personaldokument_ausf.pdf

                    Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments Hiermit bevollmächtige ich, Name, Vorname: ___________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________ Geburtsort: ___________________________________________ Mein Dokument: ___________________________________________ Serien-Nr.: ___________________________________________ Beantragt am: ___________________________________________ durch Name, Vorname: ___________________________________________ Straße, Hausnummer: ___________________________________________ PLZ, Ort ___________________________________________ Geburtstag/Ort ___________________________________________ bei der Pass-/Personalausweisbehörde der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abzuholen. Das bisherige Dokument möchte ich abgeben entwertet zurückerhalten (Erfolg keine Kennzeichnung, wird abgegeben vorausausgesetzt) ____________________________ ___________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers Name Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Mein Dokument: Serien-Nr: Beantragungsdatum: Name Vorname_1: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Geburtstag/ Ort: Ort, Datum: TextField_1: abgeben: Off entwertet zurückerhalten: Off[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 20.09.2023

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