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Auswertung_Umfrage_Wohnen_im_Alter.pdf

1 Auswertung Umfrage „Wohnen im Alter“ in Baindt Mitte Mai 2021 (KW 19) wurde der Fragebogen von den Austräger:innen des Amtsblattes von der Gemeinde an circa 2100 Haushallte in der Gemeinde Baindt verteilt. Den Bürger:innen wurde bis zum 04. Juni 2021 die Möglichkeit zur Beantwortung gegeben. Insgesamt haben 400 Bürger:innen von Baindt den Fragebogen fristgerecht eingereicht. Die Rücklaufquote von über 19 Prozent ist zufriedenstellend und aussagekräftig. Frage 1.1: Die Umfrage hat ergeben, dass derzeit 229 Personen der teilnehmenden Personen in einem eigenen Haus, 90 in einer Mietwohnung und 70 in einer Eigentumswohnung leben. Das heißt, ca. 57 % wohnen in einem eigenen Haus und etwa drei Viertel (75%) der Teilnehmenden besitzen sogar ein Wohneigentum. Weniger als ein Viertel (ca. 24%) leben hingegen in einem gemieteten Objekt. 90 5 70 229 1 3 0 50 100 150 200 250 1.1 Ich wohne derzeit in… 2 Frage 1.2: Knapp 80 % der Teilnehmenden wohnen auf über 75 m2. Im Jahr 2019 betrug die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnfläche in Deutschland 47 m2 (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner- in-deutschland-von-1989-bis-2004/). Der Großteil der Teilnehmenden liegt damit deutlich über dem Durchschnitt aus dem Jahr 2019. Frage 1.3: Bei dieser Frage waren Mehrfachnennungen möglich, so dass es insgesamt mehr als 400 Antworten gab. Im ersten Schritt wurden die Anzahl der jeweiligen Antwortmöglichkeiten ausgewertet und im zweiten Schritt die absolute Personenanzahl je teilnehmenden Haushalt ermittelt. Diese Personenanzahl wurde ins Verhältnis zu der Teilnehmerzahl (400 Stück) gesetzt und mit dem Deutschlanddurchschnitt der Personenzahl pro Haushalt verglichen. Der Durchschnitt der Personenzahl pro (teilnehmenden) Haushalt in Baindt liegt bei 2,71 Personen pro HH. Der Durchschnitt in Deutschland lag 2019 bei 1,99 Personen pro HH. (Quelle:https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in- deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte) Es ist erkennbar, dass über zwei Drittel der Haushalte mit einem (Ehe-)Partner zusammenleben. Jedoch lebt auch über ein Viertel der befragten Haushalte alleine. Außerdem sind bei fast einem Drittel der teilnehmenden Personen Kinder Teil des Haushalts. 5 26 44 319 5 1 0 50 100 150 200 250 300 350 bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m² mehr als 75 m² keine Angaben weiß ich nicht 1.2 Auf wie viel m2 Fläche wohnen Sie? https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner-in-deutschland-von-1989-bis-2004/ https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner-in-deutschland-von-1989-bis-2004/ https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61584/bevoelkerung-und-haushalte 3 Frage 1.4: Anhand dieser Frage bzw. Grafik lässt sich die Altersverteilung der teilnehmenden Haushalte erkennen (Mehrfachnennungen waren möglich). Viele der im Haushalt lebenden Personen sind folglich zwischen 46 und 75 Jahren alt. 27% 67% 5% 32% 3% 1% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% lebe alleine (Ehe-) Partner Elternteile Kind(er) Sonstige keine Angaben 1.3 Wie viele Personen außer Ihnen gehören noch zu Ihrem Haushalt? (Anzahl Antworten) Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 % 75 78 121 133 71 2 0 20 40 60 80 100 120 140 18 - 30 Jahre 31 - 45 Jahre 46 - 60 Jahre 61 - 75 Jahre 76 - 90 Jahre über 90 Jahre 1.4 Wie alt sind die in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen? 4 Frage 2.1: Die Befragten können sich überwiegenden vorstellen, in einem selbstbestimmten Wohnprojekt zu leben (32 %) , in ihrer jetzigen Wohnungen/Haus zu bleiben und es altersgerecht umzubauen (30%) oder ihre jetzige Wohnung/Haus ist schon altersgerecht und sie möchten in dieser wohnen bleiben (33,5 %). Das bedeutet, dass viele Personen in einer selbstbestimmten Wohnform leben und weniger in eine Seniorenwohnanlage umziehen möchten. Die erste Grafik zeigt die absolute Anzahl der Antworten und die zweite Grafik der prozentuale Anteil der teilnehmenden Personen (400 Stück). 134 120 60 70 47 128 20 68 38 1 0 20 40 60 80 100 120 140 160 jetzigen Wohnung/Haus bleiben = ist geeignet jetzige Wohnung/ Haus bleiben = jedoch umbauen in geeignete Wohnung umziehen Seniorenwohnanlageanlage mit Serviceleistungen Seniorenwohnanlage ohne Serviceleistungen in selbstbestimmten Wohnprojekt leben Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten bin interessiert aber weiß noch zu wenig darüber Weiß noch nicht / keine Angaben Sonstiges 2.1 In welchen Wohnformen könnten Sie sich vorstellen im Alter zu leben? 34% 30% 15% 18% 12% 32% 5% 17% 10% 0% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% jetzigen Wohnung / Haus bleiben = ist geeignet jetzige Wohnung / Haus bleiben = jedoch umbauen in geeignete Wohnung umziehen Seniorenwohnanlageanlage mit Serviceleistungen Seniorenwohnanlage ohne Serviceleistungen in selbstbestimmten Wohnprojekt leben Wohngemeinschaft mit Gleichgesinnten bin interessiert aber weiß noch zu wenig darüber weiß noch nicht / keine Angaben Sonstiges 2.1 Bei welchen Wohnformen könnten Sie sich vorstellen im Alter zu leben? Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 % 5 Frage 2.2: Von den 400 teilnehmenden Personen haben 293 Personen die Frage 2.2 beantwortet. Dies spiegelt auch die Eigenheimquote aus der Frage 1.1 wieder. Von diesen 293 wissen mehr als 41 % noch nicht, ob sie im Falle eines Umzuges ihr Eigenheim veräußern oder vermieten möchten. Etwa ein Drittel könnte sich dies als eine Möglichkeit in der Zukunft vorstellen. 32% 18% 41% 9% 2.2 Wollen Sie im Falle eines Umzugs Ihr Eigenheim (falls vorhanden) veräußern oder vermieten? ja nein weiß noch nicht keine Angaben 6 Frage 3: Der dritte Fragenblock beschäftigte sich allgemein mit den Anforderungen an eine Wohnung und das Wohnumfeld für das Wohnen im Alter. Frage 3.1.1: Mit dieser Frage wollte man herausfinden, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Zimmeranzahl. Deutlich erkennbar ist, dass sich etwa 65% und damit deutlich mehr als die Hälfte mindestens 3 Zimmer wünscht. Nur 21 % wünschen sich eine kleinere Wohnung. 1% 20% 50% 15% 11% 3% 3.1.1 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, wie viele Zimmer sollte die neue Wohnung haben? 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer und mehr weiß noch nicht keine Angaben 7 Frage 3.1.2: Ziel dieser Frage war es herauszufinden, sofern die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Wohnungsgröße. In der ersten Grafik ist die absolute Anzahl der Antworten erkennbar und in der zweiten das prozentuale Verhältnis. Vergleicht man das Ergebnis mit der Frage 1.2 so lässt sich sagen, dass viele Personen in eine kleinere Wohnung umziehen wollen würden. So haben bei Frage 1.2 noch 319 Personen angegeben, in einer Wohnung mit mehr als 75 m2 zu leben, wohingegen nun nur noch 110 Personen in der Zukunft in solch einer großen Wohnung leben möchten. Folglich wollen nur noch 28 % auf mehr als 75 m2 wohnen. Damit ist im Falle eines Umzugs in eine Wohnung eine deutliche Tendenz zu einer kleineren Wohnfläche erkennbar. 15 78 141 110 36 12 0 20 40 60 80 100 120 140 160 bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m ² mehr als 75 m² weiß noch nicht keine Angaben 3.1.2 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, welche Wohnungsgröße sollte die neue haben? 4% 20% 36% 28% 9% 3% 3.1.2 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, welche Wohnungsgröße sollte die neue haben? bis 45 m² 45 - 60 m² 61 - 75 m ² mehr als 75 m² weiß noch nicht keine Angaben 8 Frage 3.1.3: Mit dieser Frage wurde abgefragt, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, welche Anforderungen die neue Wohnung erfüllen sollte hinsichtlich der Anzahl der Stellplätze. Fast zwei Drittel der befragten Personen würden nur noch einen Stellplatz benötigen. Damit geht die Tendenz eher weg vom Besitz mehrerer Fahrzeuge. Frage 3.1.4: Mit dieser Frage wurde abgefragt, falls die befragte Person jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt in eine andere Wohnung umziehen würde, ob sie diese Wohnung kaufen oder mieten möchten. Während etwa 23 % ein Mietverhältnis bevorzugen würden, würden sich derzeit 36 % der Befragten für den Kauf der Wohnung entscheiden. 41% sind sich bezüglich dieser Frage noch nicht sicher bzw. können keine Angaben dazu machen. 5% 64% 20% 3% 6% 2% 3.1.3 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, wie viele Stellplätze sollte die neue haben? keinen Stellplatz 1 Stellplatz 2 Stellplätze mehr als 2 Stellplätze weiß noch nicht keine Angaben 23% 36% 36% 5% 3.1.4 Falls Sie in eine andere Wohnung umziehen möchten, würde ich die neue Wohnung gerne… mieten kaufen weiß noch nicht keine Angaben 9 Frage 3.2: Mehr als drei Viertel (77%) der befragten Personen möchte auch weiterhin in Baindt wohnen bleiben, lediglich 3 % möchten umziehen. Der Rest weiß es noch nicht bzw. kann keine Angaben dazu machen. Frage 3.3: Von den 400 teilnehmen Personen haben 30 Personen Angehörige die nach Baindt ziehen wollen, dies entspricht einer Quote von 8 %. Insgesamt wären es 41 Angehörige die eventuell nach Baindt ziehen würden. 77% 18% 3% 2% 3.2 Würden Sie gerne weiterhin in Baindt wohnen? ja weiß noch nicht nein keine Angaben 8% 65% 22% 5% 3.3 Haben Sie Angehörige, die im Alter nach Baindt ziehen wollen? (Anzahl Antworten) Ja nein weiß noch nicht keine Angaben 10 Frage 3.4: Interessant war zu sehen, dass für die teilnehmenden Personen das Badezimmer (74 %), das Wohnzimmer (73 %), die Toilette (65 %), das Schlafzimmer (65 %), der Aufzug (55 %) sowie der Balkon (54 %) sehr wichtig ist. Im Verhältnis zu den anderen Räumen wird der Keller, das Esszimmer und auch der Abstellraum als nicht so wichtig erachtet. 290 75 3 89 120 96 259 93 19 295 78 3 261 90 20 76 120 121 116 159 62 216 109 23 180 97 43 218 109 22 0 50 100 150 200 250 300 350 Wohnzimmer - sehr wichtig Wohnzimmer - wichtig Wohnzimmer - nicht wichtig Esszimmer - sehr wichtig Esszimmer - wichtig Esszimmer - nicht wichtig Schlafzimmer - sehr wichtig Schlafzimmer - wichtig Schlafzimmer - nicht wichtig Badezimmer - sehr wichtig Badezimmer - wichtig Badezimmer - nicht wichtig Toilette - sehr wichtig Toilette - wichtig Toilette - nicht wichtig Keller - sehr wichtig Keller - wichtig Keller - nicht wichtig Abstellraum - sehr wichtig Abstellraum - wichtig Abstellraum - nicht wichtig Balkon - sehr wichtig Balkon - wichtig Balkon - nicht wichtig Terrasse - sehr wichtig Terrasse - wichtig Terrasse - nicht wichtig Aufzug - sehr wichtig Aufzug - wichtig Aufzug - nicht wichtig 3.4 Welche Wohnräume sind Ihnen im Alter besonders wichtig und sollten entsprechend geplant werden in Größe und Lage in der Wohnung und im Gebäude? 11 Frage 3.5: Als nicht wichtig wird der eigene Garten (52 %), die gemeinsame Gartenoption (45 %), Gemeinschaftsräume in der Nähe (42 %) und Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde (41 %) angesehen. Sehr wichtig sind für die teilnehmenden Personen attraktive Verweilflächen (35 %). 0 1 6 55 67 206 34 96 180 29 131 169 141 160 39 47 124 163 0 50 100 150 200 Sonstiges - sehr wichtig Sonstiges - wichtig Sonstiges - nicht wichtig eigener Garten - sehr wichtig eigener Garten - wichtig eigener Garten - nicht wichtig gemeinsame Gartenoption - sehr wichtig gemeinsame Gartenoption - wichtig gemeinsame Gartenoption - nicht wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - sehr wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - wichtig Gemeinschaftsräume in der Nähe - nicht wichtig Attraktive Verweilflächen - sehr wichtig Attraktive Verweilflächen - wichtig Attraktive Verweilflächen - nicht wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - sehr wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - wichtig Übernachtungsmöglichkeiten für Angehörige/Freunde - nicht wichtig 3.5 Was wäre Ihnen im Alter außerhalb der Wohnung im Umfeld wichtig? 12 Frage 3.6: Für die Auswertung der offenen Frage 3.6 wurden Cluster gebildet. Diese Cluster wurden ins Verhältnis zur Antwortanzahl der Frage gestellt – 110 Personen haben diese Frage beantwortet. Oft genannt wurde von den teilnehmenden Personen die Einkaufsmöglichkeiten, die medizinischen Einrichten, der bezahlbare Wohnraum, die (bezahlbaren) Unterstützungsangebote, sowie die ÖPNV-Anbindung. 25% 24% 23% 23% 20% 18% 15% 10% 9% 9% 5% 4% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 3.6. Was sollte sonst noch getan werden, um die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern? Achtung: Mehrfachnennungen waren möglich, daher Summe größer als 100 %[mehr]

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    Zuletzt geändert: 24.09.2021
    Fragebogen_blanko_Wohnen_im_Alter.pdf

    An alle Baindter Haushalte Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, die Zukunftsaufgabe „Wohnen im Alter" gewinnt in Kommunen immer mehr an Bedeutung. Auch in Baindt sollen Wohnprojekte entstehen, die den Wünschen der zunehmend älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. Damit die angestrebten Projekte den bevorzugten Wohnformen der Zielgruppe entsprechen, möchten wir mit Hilfe dieser Umfrage Ihre Vorstellungen und Wünsche ermitteln. Bitte senden Sie uns den Fragebogen bis zum 04.06.2021 zurück. Bei Fragen zum Fragebogen wenden Sie sich gerne an Frau Maurer (E-Mail: f.maurer@baindt.de, Tel. Nr. 07502 9406-40). Wir freuen uns, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen, um an der Umfrage teilzunehmen. Herzliche Grüße Ihre Gemeindeverwaltung 1. Derzeitige Wohnsituation 1.1 Ich wohne derzeit in ... ⃝ einer Mietwohnung ⃝ einem gemieteten Haus ⃝ einer Eigentumswohnung ⃝ einem eigenen Haus ⃝ Sonstiges: ________________________ ⃝ keine Angabe 1.2 Auf wie viel m² Fläche wohnen Sie? ⃝ bis 45 m² ⃝ von 45 m² bis 60 m² ⃝ von 61 m² bis 75 m² ⃝ mehr als 75 m² ⃝ weiß ich nicht ⃝ keine Angabe 1.3 Wie viele Personen außer Ihnen gehören noch zu Ihrem Haushalt? - Mehrfachnennung möglich - ⃝ Ich lebe alleine ⃝ (Ehe-) Partner ⃝ Elternteile, ___________Person(en) ⃝ Kind(er), ___________Person(en) ⃝ Sonstige: ________________Person(en) ⃝ keine Angabe 1.4 Wie alt sind die in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Personen? - Mehrfachnennung möglich - ⃝ 18 bis 30 Jahre ⃝ 31 bis 45 Jahre ⃝ 46 bis 60 Jahre ⃝ 61 bis 75 Jahre ⃝ 76 bis 90 Jahre ⃝ über 90 Jahre 2 Wohnen im Alter 2.1 In welcher Wohnform möchten Sie im Alter leben? - Mehrfachnennung möglich - ⃝ Ich möchte in meiner jetzigen Wohnung / meinem jetzigen Haus wohnen bleiben. Diese(s) ist grundsätzlich dazu geeignet, um auch mit möglichen körperlichen Einschränkungen weiterhin dort leben zu können. ⃝ Ich möchte in meiner jetzigen Wohnung / meinem jetzigen Haus wohnen bleiben. Diese(s) müsste umgebaut werden, um dort im Alter mit möglichen körperlichen Einschränkungen leben zu können (z.B. Anpassung des Eingangs, Einbau eines Aufzugs/Treppenlifts, Umbau des Badezimmers, Einbau einer Rampe, etc.). ⃝ Ich möchte in eine geeignete Wohnung umziehen, die sich nicht in einer Senioren- wohnanlage befindet. ⃝ Ich möchte in eine Seniorenwohnanlage mit Serviceleistungen (z.B. Ansprechpartner im Haus, hauswirtschaftliche Hilfe, kulturelle Angebote) umziehen und bin bereit, für diese Leistungen zusätzlich zu den Wohnkosten eine monatliche Pauschale zu bezahlen. ⃝ Ich möchte in eine Seniorenwohnanlage ohne Serviceleistungen umziehen. Bei Bedarf organisiere ich die erforderliche Unterstützung selbst. ⃝ Ich möchte in einem selbstbestimmten Wohnprojekt leben. Mein Wunsch ist es, aktiv mit Gleichgesinnten in einem Haus, aber in getrennten Wohnungen zu wohnen, mit gegenseitiger Unterstützung und gemeinsamen Freizeitaktivitäten. ⃝ Ich möchte gemeinsam mit Gleichgesinnten in einer Wohngemeinschaft leben, in der Gemeinschaftsräume, wie Küche oder Ess- und Wohnzimmer geteilt werden und die BewohnerInnen sich gegenseitig unterstützen und gemeinsam ihre Freizeit gestalten. ⃝ Ich bin grundsätzlich an den beschriebenen Wohnalternativen interessiert, weiß aber noch zu wenig darüber, um diese Einschätzung vorzunehmen. ⃝ Sonstiges: _____________________________________________________________________ ⃝ Weiß ich (noch) nicht / keine Angabe Die nächste Frage bitte nur ausfüllen, wenn Sie im Eigentum wohnen. Sonst weiter bei Frage 3. 2.2 Wollen Sie im Falle eines Umzugs Ihr Eigenheim (falls vorhanden) veräußern oder vermieten? ⃝ ja ⃝ nein ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3 Anforderungen an eine Wohnung und das Wohnumfeld für das Alter 3.1 Falls Sie - jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt - in eine andere Wohnung umziehen möchten, welche Anforderungen sollte die neue Wohnung erfüllen? 3.1.1 Anzahl der Zimmer ⃝ 1 ⃝ 2 ⃝ 3 ⃝ 4 und mehr ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.1.2 Wohnungsgröße ⃝ bis 45 m² ⃝ von 45 m² bis 60 m² ⃝ von 61 m² bis 75 m² ⃝ mehr als 75 m² ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.1.3 Wie viele Stellplätze würden Sie ab einem Lebensalter von 65 Jahren für ihr Kfz benötigen? ⃝ keinen Stellplatz ⃝ 1 Stellplatz ⃝ 2 Stellplätze ⃝ mehr als 2 Stellplätze ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.1.4 Ich würde die Wohnung gerne ... ⃝ mieten ⃝ kaufen ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.2 Würden Sie gerne weiterhin in Baindt wohnen? ⃝ ja ⃝ nein ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.3 Haben Sie Angehörige, die im Alter nach Baindt ziehen wollen? ⃝ ja, ___________Personen ⃝ nein ⃝ weiß ich (noch) nicht ⃝ keine Angabe 3.4 Welche Wohnräume sind Ihnen im Alter besonders wichtig und sollten entsprechend geplant werden in Größe und Lage in der Wohnung und im Gebäude? sehr wichtig wichtig nicht wichtig Wohnzimmer ⃝ ⃝ ⃝ Esszimmer ⃝ ⃝ ⃝ Schlafzimmer ⃝ ⃝ ⃝ Badezimmer ⃝ ⃝ ⃝ Toilette ⃝ ⃝ ⃝ Keller ⃝ ⃝ ⃝ Abstellraum ⃝ ⃝ ⃝ Balkon ⃝ ⃝ ⃝ Terrasse ⃝ ⃝ ⃝ Aufzug ⃝ ⃝ ⃝ 3.5 Was wäre Ihnen im Alter außerhalb der Wohnung im Umfeld wichtig? sehr wichtig wichtig nicht wichtig eigener Garten ⃝ ⃝ ⃝ gemeinsame Gartenoption ⃝ ⃝ ⃝ Gemeinschaftsräume in der Nähe (z.B. für private Feiern) ⃝ ⃝ ⃝ Räumlichkeiten für die Übernachtung von Angehörigen/Freunden ⃝ ⃝ ⃝ Attraktive Verweilflächen im Wohnumfeld ⃝ ⃝ ⃝ Sonstiges: _________________________________________ ⃝ ⃝ ⃝ 3.6 Was sollte sonst noch getan werden, um die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern? ________________________________________________________________________________ ________________________________________________________________________________ Vielen Dank für Ihre Teilnahme! Bitte senden Sie den Fragebogen an folgende Adresse zurück: Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstr. 4 88255 Baindt[mehr]

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      Umweltbrief_September_2021.pdf

      genes Mehrweggefäß in die Kantine oder ins Restaurant mit. Nachhaltige Verpackungen Umweltengel für Mehrweg So geht Mehrweg-Takeaway: Bringen Sie für To-go-Essen Ihr ei- Wenn die Küche Einweg oder Mehr- weg anbietet, wählen Sie die Wie- derverwendung. von Tim Bartels (Umweltbriefe) Mehrwegbehälter sind auch in der Corona-Zeit erlaubt. me-to-go-fuer-lebensmittel-und-getraenke Gute Regel beim Heißgetränke- Ausschank. Mehrweg-Poolsysteme. Kein Einweg aus nachwachsenden Die beste Alternative für nach Coro- na:[mehr]

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        so_machen_wir_unsere_Heizung_winterfit.pdf

        Ansprechpartner Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Pressestelle Tel. (0711) 66 91 73 Fax (0711) 66 91 60 73 presse@vz-bw.de www.vz-bw.de Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 7. Oktober 2021 www.verbraucherzentrale-energieberatung.de So machen Sie Ihre Heizung winterfit Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür und damit rückt auch die Heizsaison immer näher. Der Spätsommer eignet sich hervorragend dazu, die Heizungsanlage zu prüfen und die Heizung auf die kommende Heizsaison vorzubereiten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg geben drei Tipps, wie Sie Ihre Heizung fit für den Winter machen: Tipp 1: Heizkörper abstauben Saubere Heizkörper tragen zu einem gesunden Raumklima bei, laufen effizienter und verbrauchen weniger Energie. Denn Ablagerungen und Staub wirken wie ein Isolator und können den Wirkungsgrad verringern. Daher sollten Heizkörper einmal im Jahr vor Beginn der Heizsaison ordentlich gereinigt werden. Um optimal in die Zwischenräume zu gelangen, gibt es spezielle Heizkörperbürsten oder auch Staubsaugeraufsätze für verschiedene Arten von Heizkörpern zu kaufen. Aber auch das Standard- Putzequipment erfüllt hier seinen Zweck. Tipp 2: Heizkurve einstellen Die Heizkurve ist ein wichtiges Instrument für eine effiziente Heizung. Sie bestimmt die Vorlauftemperatur – ist sie optimal eingestellt, steigt die Vorlauftemperatur bei sinkenden Außentemperaturen. Ziel ist eine möglichst flache Heizkurve, durch die der Nutzungsgrad steigt und die Wärmeverluste der Heizung so gering wie möglich bleiben – natürlich bei angenehmen Raumtemperaturen. Tipp 3: Manchmal werden nicht alle Heizkörper gleichmäßig warm oder fangen an zu gluckern. Das ist nicht nur ungünstig für das Raumklima, sondern erhöht auch den Heizenergieverbrauch. Meistens ist zu viel Luft im Heizsystem. Deshalb sollten Heizkörper regelmäßig entlüftet werden. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das auch selber machen. Stellen Sie zunächst die Umwälzpumpe der Heizanlage ab, drehen Sie die Heizung am Thermostat auf die höchste Stufe und warten Sie 30 - 60 Minuten. Anschließend halten Sie ein geeignetes Auffanggefäß unter das Entlüftungsventil und öffnen vorsichtig das Ventil mit einem Vierkantschlüssel. Sobald Wasser austritt, können Sie das Entlüftungsventil wieder schließen. Nach diesem Vorgang muss der Wasserdruck der Heizungsanlage kontrolliert werden. Dieser sollte ca. 1,5 bar betragen und ggf. bis zu diesem Wert aufgefüllt werden. Anschließend muss die Umwälzpumpe wieder in Betrieb genommen werden. Bei Fragen zu Heizungstechniken und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur Ravensburg mit Ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 oder direkt bei der Energieagentur Ravensburg unter 0751 - 764 70 70. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/ tel://0800809802400/ tel://0800809802400/[mehr]

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          Lastenfahrrad_-_Tipps_für_das_Radeln.pdf

          Damit es Spaß macht und sicher ist – Tipps fürs Radeln mit unserem E- Lastenrad Sonstiges 1. Sie sind als Fahrer verantwortlich für die Sicherheit und eventuelle Schäden am E-Lastenrad. Fahren Sie vorsichtig und kontrollieren Sie das Rad vor Fahrtantritt mithilfe der Checkliste auf dem Leihvertrag auf Mängel. Beachte dazu bitte auch die Nutzungsbedingungen. 2. Fahren Sie das E-Lastenrad erst ohne Beladung, um ein Gefühl für das Rad zu bekommen. Üben Sie erst einmal vorsichtig auf einer wenig befahrenen Straße auf gerader Strecke und nicht in einer Kurve. Vor allem Lenken und Bremsen sind gewöhnungsbedürftig. 3. Generell empfiehlt es sich, sich mit dem Rad gemütlich fortzubewegen. Fahren Sie eher langsam als schnell – dann hat man das Rad besser unter Kontrolle. 4. Für die Kinderbeförderung gibt es zwei Sitzbänke und vier Gurte. Wenn Kinder befördert werden, sind diese mit den 3-Punkt-Gurten zu sichern. Nach StVZO ist es erlaubt, Kinder bis einschließlich 7 Jahren in oder auf Fahrrädern mit geeigneter Sicherung mitzuführen. Der Radler muss 16 Jahre alt sein. Der Aktionsradius variiert zwischen 20 und 70 Kilometern. Er hängt ab von dem Gesamtgewicht des Rads und wie und wo Rad gefahren wird. 5. Falls es zu einem Unfall oder Schaden kommt, kontaktieren Sie uns bitte: 07502/9406-12. Konkret 1. Die Batterie in den Anschluss unter dem Sitz einschieben, mit dem Schlüssel des Rahmenschlosses abschließen. 2. Den Bordcomputer aktivieren indem Sie auf den On-Knopf drücken. 3. Mit den Tasten können Sie den Unterstützungsmodus auswählen. Empfehlung: Starten Sie mit „Eco“. 4. Es liegt eine Stufenlose Gangschaltung vor. 5. Schließen Sie das E-Lastenrad mit dem zugehörigen Trelock-Schloss immer an einen festen Gegenstand an, auch bei kurzer Abwesenheit (z.B. Laternenpfahl, Fahrradständer, stabilen Zaun etc.). Nutzen Sie zudem das Rahmenschloss. (versicherungstechnisch). 6. Lichtanlage: Über den Bordcomputer wird das Licht bei Dunkelheit angeschaltet. 7. Die Schiebehilfe funktioniert wie folgt: bei eingeschaltetem Bordcomputer auf die untere graue Taste an der linken Seite des Lenkers längere Zeit drücken. Es erscheint im Display GEHEN. Wenn Sie nun erneut dieselbe Taste drücken, ist die Schiebehilfe so lange aktiviert wie die Taste gedrückt ist. 8. Herausnehmen der Batterie: Die Batterie unter der Sitzbank mit dem Schlüssel des Rahmenschlosses aufschließen und seitlich herausziehen. Bei der Rückgabe des Rades mit abgeben. Gemeinde Baindt[mehr]

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            1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Fo to : D om in ic M en zl er /B L E , B on n / 1 / / Ernährungsrat Selbst isst die Stadt Wenn die Politik über Klimaschutz ver- Mit dem Modell der „essbaren Stadt“ reüs- handelt, wird das Thema Ernährung mei- sierte 2010 das rheinische Andernach und stens ignoriert. Dabei ist sich die Wissen- bietet seitdem auf öffentlichen Grünfl ächen schaft einig, dass unsere heutige Art zu Gemüse, Kräuter und Obst zum Selberpflü- essen und zu trinken nicht nur un- cken an. Dem sind in Deutschland be- serer Gesundheit scha reits mehr als 60 Städte gefolgt. sondern auch erheblic Auch Ernährungsräte in zur Erderhitzung bei- mehr als 45 Kommu- trägt. Reichlich ein nen und Regionen, in Drittel der Treib- denen meistens die hausgasemissionen, Verwaltung mit der die wir Menschen Zivilgesellschaft zu- zu verantworten sammenarbeitet, wol- haben, entstehen len dafür sorgen, dass bei der Herstellung es in Stadt oder Ge- unserer Nahrungs- meinde wieder mehr mittel – Überfluss lokale und nachhaltig und Verschwendung erzeugte Lebensmittel inklusive. Wie sich Städ gibt. Die ersten Ernährungs- te klimafreundlich, ges räte gründeten sich 2016 zuerst und sozial gerecht ernähren kön- in Köln und dann in Berlin. nen, erklärt ein Buch am Beispiel Berlin. „Wir haben das Thema Ernährung über- haupt erst auf die politische Agenda gebracht Bio-Städte, Essbare Städte, Ernährungsräte und für die Entwicklung einer Ernährungs- – wenn Politik und Industrie versagen, müs- strategie gepusht“, sagt Ratssprecherin Chri- sen die Kommunen selber ran. Zwanzig von stine Pohl aus Berlin. Der Stadtstaat hat als ihnen sind derzeit Mitglied im Netzwerk erstes Bundesland ein kostenloses Mittages- der deutschen Bio-Städte. Ihr Ziel ist es, sen für Grundschulkinder mit neuerdings 50 „den Ökolandbau, die Weiterverarbeitung Prozent Bio-Anteil eingeführt. Schulessen sei und die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln ein zentraler Hebel für die Ernährungswende, mit kurzen Transportwegen und regionaler betont der Ernährungsrat Berlin: „Weil jeden Wertschöpfung (zu) fördern“. Tag große Mengen Zutaten benötigt werden, liegt darin auch eine große Einkaufsmacht.“ Vorbild ist hier das dänische Kopenhagen, Speiseplan für Mensch und Erde: in dessen städtischen Kantinen es seit 2015 ei- nen Bio-Anteil von sogar 90 Prozent gibt. Im Eine UN-Kommission um Johan Rockström selben Jahr begann man in der französischen vom Potsdam-Institut für Klimafolgenfor- Hauptstadt Paris, in der am dichtesten besie- schung legte 2019 einen gesunden, weil delten Metropole Europas, selbst wieder in ausgewogenen, und klimaverträglichen, großem Umfang Lebensmittel zu erzeugen – weil v.a. fleischarmen Ernährungsplan vor. und zwar auf den Gebäuden. Ziel der Pariser Danach stehen jedem Menschen pro Tag Bürgermeisterin Anne Hidalgo war es, 100 im Schnitt 2 500 Kilokalorien (kcal) zu. Hektar Dächer und Fassaden zu bepfl anzen, „wovon 30 Prozent der Produktion von Obst Diese Energie steckt insgesamt in folgen- und Gemüse gewidmet sind“. Beispielsweise den Lebensmittelportionen in Gramm (g): züchtet die Pariser Post auf ihrem Verwal- 300 g Gemüse, 200 g Obst, 50 g stärkehal- tungsgebäude Lauch, Bohnen, Bienen und tiges Gemüse (z.B. Kartoffeln oder Maniok), Kürbisse für die Kantine ihrer Mitarbeiten- 250 g Milchprodukte, 232 g Vollkornge- den; ein anderes Unternehmen hat ein Ge- treide, 75 g Hülsenfrüchte, 50 g Nüsse, wächshaus auf einen Supermarkt aufgestellt 14 g Rind-, Lamm- oder Schweinefleisch, und züchtet darin Tomaten und alte Gemü- 29 g Geflügel, 13 g Ei, 28 g Fisch, 40 g unge- sesorten; geheizt wird mit der Abwärme aus sättigte Fette (Oliven-, Soja oder Sonnenblu- den Kühlgeräten des Ladens. Von diesen Er- menöl), 12 g gesättigte Fette wie Palmöl fahrungen könne man doch auch hierzulan- oder Schmalz, maximal 31 g Zucker. de lernen, heißt es beim Ernährungsrat. (tb) Quee: https://eatforum.org/content/ Das Buch Berlin isst anders (224 S.) können Sie kostenlos herunterladen unter https://ernaehrungs rat-berlin.de/berlin-isst-so (als Print 20,30 Euro) So gelingt Ihre Essenswende: Ihre Nahrung sollte aus viel weniger Fleisch und weniger anderen tierischen Produkten wie Käse und Eier bestehen als heute. Das bedeutet nicht, dass Sie Vegetari- er oder gar Veganer werden müssen – gegen „a g'scheite Wurst“ oder Currywurst (150 g) einmal die Woche ist nichts zu sagen. Art und Umfang der Tierhaltung muss sich gravierend ändern. Wenn Ihr Fleischbedarf sinkt und Sie bereit sind, ihr Geld für hochwertigere Ware auszuge- ben, schaft das für Supermärkte Anreiz, diese Waren anzubieten. Wer bessere Tier- haltung unterstützt, kauft Biofl eisch oder Produkte der Haltungsform 4, das steht für mehr Platz im Stall und freien Auslauf. Wird eine Kuh nicht widernatürlich mit Eiweißfutter gefüttert, sondern auf ausreichend großer Weidefl äche gehalten und kann dort Gras rupfen, regt das zusam- men mit ihren Kuhfladen das Wurzelwachs- tum der Pflanzen an. Dadurch kann man große Mengen CO2 unter die Erde bringen. Sparsam mit Zucker und Salz. Die Sensitivität für süß und salzig kann trainiert werden. Reduzieren Sie ganz lang- sam den Einsatz von Zucker und Salz. Sie werden sehen, dass sich Ihr Geschmack- sempfinden an weniger salzige und süße Speisen ganz einfach gewöhnen kann. Mehr Gemüse, mehr nährstoffrei- che Hülsenfrüchte wie Linsen, Boh- nen, Erbsen. Was gegen Übergewicht, Herz- Kreislauf- und Lungenkrankheiten hilft , „hilft gleichzeitig dem Klima“, sagt Deutsch- lands erste Professorin für Klimawan- del und Gesundheit, Sabine Gabrysch: also mehr Gemüse und weniger Fleisch essen, mehr Fahrrad statt Auto fahren sowie Koh- lekraftwerke abschalten für bessere Luft . Regionalität und Bio stehen hoch im Kurs, während Pestizide und Gentech- nik in der Landwirtschaft auf Ablehnung stoßen – zumindest verbal. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernäh- rung eine Rolle. Meint: Nehmen Sie sich für Ihre Mahlzeiten tatsächlich Zeit, um zu genießen und bewusst zu essen. Es trägt nicht nur zum Stressabbau bei, Sie nehmen auch das Sättigungsgefühl früher wahr. Ver- zichten Sie darauf, währenddessen fernzu- sehen oder online zu gehen. Sind wir abge- lenkt, essen wir meistens übers Hungerge- fühl hinaus, da wir dem Sättigungsgefühl nicht genügend Aufmerksamkeit schenken. Tim Bartels (Umweltbriefe)[mehr]

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              Information_NiederschlagswasserBaindt_01.pdf

              Gemeinde Baindt Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer bezüglich Niederschlags- wasser, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Wasser- zisternen etc.) Niederschlagswasserbeseitigung In der Gemeinde Baindt wurde, ebenso wie in allen anderen Städten und Gemeinden in Baden Württemberg, aufgrund eines Gerichtsurteils des Verwaltungsgerichtshofs die Abwassergebühr in eine Schmutzwasser- und in eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Während die Schmutzwassergebühr weiterhin anhand des Frischwasserverbrauchs ermittelt wird, bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach den versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird. Diese Entwässerungseinrichtungen sind öffentliche Abwasserkanäle und öffentliche Retentionsanlagen. Die einzelnen Flächen auf den Grundstücken wurden ebenso wie deren Versiegelungs- und Entwässerungsart erhoben. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müssen die Grundstücks- gegebenheiten auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Die Grundstückseigentümer sind deshalb verpflichtet, Änderungen von mehr als 5 qm an der versiegelten Grundstücksfläche, der Gemeinde innerhalb von einem Monat mitzuteilen. Dies gilt auch für im Bau befindliche Gebäude (Neubauten..) In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Niederschlagswasserversickerung auf dem eigenen Grundstück (dezentral) oder in öffentlichen Retentions- bzw. Versickerungsanlagen seit der Einführung der Niederschlagswassergebühr neben ökologischen auch finanzielle Anreize bietet. Die Versickerung von gering belastetem Niederschlagswasser am Entstehungsort ist sinnvoll um: ▪ den Oberflächenabfluss aus den bebauten Gebieten zu reduzieren ▪ die lokale Grundwasserneubildung zu erhöhen ▪ die punktförmige Belastung für die Fließgewässer zu mindern ▪ die Kanalisation und Kläranlage hydraulisch zu entlasten Die Verordnung über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser fordert seit 1. Januar 1999 entweder die ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer mittels Retentionsanlage oder die Versickerung in den Untergrund über den belebten Oberboden. Dieser Standart wurde in Baden Württemberg eingeführt, um das Grundwasser durch die Reinigungsleistung einer mindestens 30 cm starken, belebten Bodenschicht vor Verunreinigung zu schützen. Seitens des Landratsamtes Ravensburg wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass immer wieder Anfragen kommen, Niederschlagswasser über Sickerschächte versickern zu wollen. Diese Form der Regenwasser – bzw. Niederschlagswasserableitung ist nicht zulässig und wird mit Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die zulässigen Formen der Niederschlagswasserbeseitigung hat das Landratsamt Ravensburg , Umweltamt, in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt kann auf der Homepage des Landratsamts Ravensburg unter http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf heruntergeladen werden und liegt außerdem im Rathaus (Flur Ebene 3 /Kämmerei) aus. Regenwassernutzungsanlagen, Nichttrinkwasseranlagen, Regenwasserrzisternen Beim Bau bzw. beim Betrieb von Regenwassernutzungsanlangen ( Nichttrinkwasseranlagen, Zisternen..) sind unbedingt folgende Vorschriften (DIN 1988,Teil 4) einzuhalten: ▪ Die entsprechenden Anlagen sind der Gemeinde Baindt vor dem Bau bzw. bei Betrieb anzumelden. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 Trinkwasserverordnung) ▪ Zwischen der Nichttrinkwasseranlage (z.B. Zisterne mit Leitungsnetz) und der öffentlichen Wasserversorgung darf auf keinen Fall eine Verbindung vorhanden sein. Dies gilt auch dann wenn ein Rückschlagventil vorhanden sein sollte. Rohrunterbrecher sind entsprechend der Empfehlung des Staatlichen Gesundheitsamtes und der Forderung des Medizinischen Landesuntersuchungsamtes nicht zugelassen. Sofern eine Verbindung zwischen Trinkwasser- und Nichttrinkwassernetz gegeben sein sollte, besteht die Gefahr des Rückdrücken oder Rückfließen von verkeimten Wasser ins öffentliche Netz . Dies stellt nach dem Bundesseuchengesetz ein Strafttat bestand dar. Gerade bei einem Einsatz durch die Feuerwehr ist durch die Gefahr eines Unterdruckes in der Wasserleitung ein Rückfließen von verkeimten Wasser aus einer Nichttrinkwasseranlage in das Trinkwassersystem nicht ausgeschlossen. Der Grundstückseigentümer haftet für alle Gefahren aus seiner Regenwasseranlage. ▪ Aufgrund der großen Gefahr für das Trinkwasser durch Nichttrinkwassersysteme ist nur eine mittelbare Verbindung über den freien Auslauf auf Dauer zulässig. Der freie Auslauf für die Nachspeisung von Trinkwasser in Trockenzeiten kann in der Praxis durch ein Magnetventil mit einem Schwimmschalter ausgeführt werden, jedoch ist auch hier der Abstand für einen freien Auslauf unbedingt einzuhalten. Die Leitungen der unterschiedlichen Versorgungssysteme ( Regen-bzw. Trinkwasser ) müssen farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein ( DIN 2403: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff ). ▪ Die Gemeinde ist berechtigt, das Regenwasserleitungssystem auch nach Inbetriebnahme wiederholt zu überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt, die die Sicherheit der öffentlichen Wasserversorgung gefährden bzw. erhebliche Störungen erwarten lassen, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zu unterbrechen. Gebührensituation bei Nichttrinkwasseranlagen, Regenwassernutzungsanlagen (Zisternen) http://www.landkreis-ravensburg.de/site/LRA-RV/get/1449008/Merkblatt-Versickerung.pdf ▪ Sofern Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, ist für diese Menge keine Abwassergebühr zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. ▪ Sofern das Zisternenregenwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschine … genutzt wird, ist dies zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Zur korrekten Zählung dieser Abwassereinleitungen ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer bei der Gemeinde Baindt diesen Umstand anzeigt, um dann einen „Abwasserzähler“ einbauen zu können. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, wie bei der Wasserversorgung, die entsprechende Vorinstallation zu veranlassen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am „Abwasserzähler „ (Zisternenzähler) vorbei läuft. ▪ Warum muss eine Abwassergebühr für häusliches Zisternenwasser bezahlt werden ? Nach der Toilettenspülung oder dem Waschgang wird stark verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation geleitet. Würde diese Abwassermenge nicht veranlagt, würden in der Gebührenkalkulation die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten die übrigen Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für die Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwassermenge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungsanlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. ▪ Wir bitten die Grundstückseigentümer im eigenen Interesse die Regenwasser- nutzungsanlagen bei der Gemeinde Baindt anzuzeigen und bei Einleitung in die öffentliche Kanalisation unverzüglich die Installation zur Abwassermessung vorzunehmen. Der Wassermeister der Gemeinde Baindt wird abschließend die Abnahme der Anlage sowie die Verplombung der Messeinrichtung vornehmen . Für weitere Informationen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache Tel: 07502-9406-21; E-mail: f.stavarache@baindt.de[mehr]

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                  Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Januar 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung In der Sitzung des Gemeinderates am 02.08.2022 erhielt das Büro 365° den Auftrag mit dem vorgestellten Entwurf die Ausschreibung des Dorfplatzes und der beiden Bushaltestellen durchzuführen. Nach vielen Besprechungen mit den Fachplanern und Versorgungsträgern sowie den Vereinen, der Feuerwehr und den Behindertenverbänden wurde die Planung weiter konkretisiert. Die Ausschreibung wird im Februar veröffentlicht werden, so dass die Vergabe der Arbeiten in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2023 erfolgen kann. Die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz müssen in verschiedenen Abschnitten stattfinden, da z.B. Arbeiten im Bachlauf nur in den Sommermonaten bis August ausgeführt werden dürfen. Für die Arbeiten an den Bushaltestellen müssen wiederum Ausweichstrecken für Busse und Kfz- Verkehr geschaffen werden. Bei der Kostenberechnung vom August 2022 ging man von einer Gesamtbruttosumme von 3.656.419,55 € aus. Es wird mit einem Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm von ca. 900.000,00 € gerechnet. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor. Für die Bushaltestellen wurde inzwischen ein Zuschuss von 170.000 € bewilligt, erfreulicherweise 70.000,00 € mehr wie erhofft. Nachdem nun die erforderlichen Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet wurden, ist laut Kostenberechnung von einer Gesamtbruttosumme von 3.960.434,80 € auszugehen. Im Haushalt 23/24 sind bereits 3.850.000 € für die Dorfplatzgestaltung eingestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem aktualisierten Entwurfsplan und den Kosten wird zugestimmt. Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS); Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe; Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart; Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 Organische Spurenstoffe, wie Hormone, Arzneimittelrückstände oder Substanzen aus Haushaltsmitteln und Industrie, belasten zunehmend unsere Gewässer. Mit den herkömmlichen Verfahren zur Abwasserreinigung können diese Stoffe nur in geringem Umfang entfernt werden und gelangen somit in die Umwelt. In zahlreichen Studien konnten bereits negative Auswirkungen der Spurenstoffe auf verschiedene Organismen nachgewiesen werden. Im Sinne der Vorsorge ist es daher sinnvoll, die Spurenstoffe gezielt und in größerem Umfang als bisher aus dem Abwasser zu entnehmen. Für den Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) wurde im April 2021 eine Machbarkeitsstudie zur gezielten Spurenstoffelimination in der Kläranlage durch das Ingenieurbüro Jedele und Partner aus Stuttgart durchgeführt, deren Ergebnisse in einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte aller vier Verbandsgemeinden am 09.01.2023 ausführlich vorgestellt wurden. Ergänzend mit einem im Jahr 2022 durchgeführten großtechnischen Versuch konnte gezeigt werden, dass die Pulveraktivkohle (PAK)-Dosierung in die Biologie ohne Tuchfiltration das kostengünstigste Verfahren darstellt. Dennoch werden die Kosten zwangsläufig zu einer Anpassung der Abwassergebühren in den Verbandsgemeinden führen. Es ist weiter vorgesehen, die Verbandsverwaltung in der Verbandsversammlung des AMS am 08.02.2023 mit der Auswahl und Beauftragung eines begleitenden Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 für die Planung der 4. Reinigungsstufe zu beauftragen. Bis zum 01.10.2023 soll der Förderantrag eingereicht werden. Erst nach einer positiven Förderzusage (vorrausichtlich im Frühjahr 2024) wird noch einmal endgültig beraten und soll der Baubeschluss sowie der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Planung gefasst werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die vorgestellte erweiterte Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination als weitere Reinigungsstufe in der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Gemeinderat stimmt im Grundsatz der 4. Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination und dem PAK-Direktdosierungsverfahren ohne Tuchfiltration zu. 3. Die Verbandsverwaltung des AMS wird mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Planung (Leistungsphasen 1 – 3) beauftragt. 4. Die Verbandsverwaltung des AMS wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag bis zum 1. Oktober 2023 zu stellen. Der Baubeschluss und der Beschluss über die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen für die Planung sollen erst nach Bewilligung des Förderbescheids gefasst werden. 5. Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsvertreter der Gemeinde mit der entsprechenden Stimmabgabe in der Sitzung der Verbandsversammlung des AMS, die für 08.02.2023 vorgesehen ist. Doppelhaushalt 2023 und 2024: Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 Dem Gemeinderat wurde als einer der ersten Kommune im Landkreis Ravensburg der Haushaltsplan 2023/2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenso sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung nach den Grundlagen des NKHR aufgestellt. Die Eckdaten der Haushaltsplanung zur Einnahmenbeschaffung wurden bereits mit der Festlegung der Hebesätze beraten. Der Gemeinderat musste aufgrund steigender Ausgaben, die Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer anpassen. Zudem wurden die Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen mit dem Investitionsprogramm 2023/ 2024 inkl. Finanzplanungsansätze am 18.10.2024, 08.11.2002 und 06.12.2024 Beschlüsse für die Investitionen gefasst. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2023 -341.100 € bzw. 2024 -824.850 €. Es gelingt in der Planung 2023 und 2024 nicht, die ordentlichen Aufwendungen mit den ordentlichen Erträgen (= Ergebnishaushalt) auszugleichen. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Ertragsseite sind unter anderem, dass es Mehrerträge im Vergleich zu 2022 in Höhe von 2,0 Mio. € gibt und es wurden bei der Grundsteuer als auch bei der Gewerbesteuer Anpassungen der Hebesätze beschlossen. Weitere Gebührenanpassungen wurden vorgenommen oder sind geplant. Die Besonderheiten in 2023 gegenüber 2022 auf der Aufwandsseite sind unter anderem, dass die Gesamt-Aufwendungen um 1,69 Mio. € steigen und die Personalaufwendungen um 0,66 Mio. € aufgrund von Tarifsteigerungen und neuen Stellen steigen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um 0,71 Mio. €. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (u.a. Bauleitplanungskosten) steigen um 0,31 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2023 und 2024 ergibt sich ein planerischer Zahlungsmittelüberschuss bzw. Zahlungsmittelbedarf abzgl. Tilgung von +442.100 € bzw. -114.650 €. Als Finanzierungsmittelüberschuss bzw. -fehlbetrag wird der Saldo aus dem o. g. Cashflow und dem Saldo aus der Investitionstätigkeit verstanden. Der Baindter Bedarf liegt 2023 bei - 6.886.200 € bzw. 2024 bei -3.334.050 €. Die Gemeinde Baindt hat Darlehensaufnahmen von 5,0 Mio. € und 5,25 Mio. € vorgesehen. Kredittilgungen werden in Höhe von 150.000 € bzw. 300.000 € geleistet. Das Ergebnis aus der Finanzierungstätigkeit (Kreditaufnahme abzüglich Tilgung) beträgt 4,85 Mio. € bzw. 4,95 Mio. €. Die Änderung des Finanzmittelbestand beträgt 2023 -1.444.100 € bzw. 2024 1.751.300 €, die aus den vorhandenen, liquiden Mitteln der Gemeinde entnommen werden. Die Verwaltung wird 2023 und 2024 die Zuschussmöglichkeiten von neuen Investitionsförderungsprogrammen weiter genau verfolgen und dem Gemeinderat ggf. Investitionsvorschläge unterbreiten. Den Bürgern wurde über den Bürgerhaushalt erneut die Möglichkeit gegeben, zu Haushaltsthemen konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Verwaltung und Gemeinderat stehen wie jedes Jahr vor der Herausforderung, die Themen zu sortieren und letztlich auch zu priorisieren, da nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern auch das Personal in unserer Verwaltung mit der Umsetzung der vielen Maßnahmen an ihre Grenzen kommen. In den Ergebnishaushalten 2023 und 2024 steht ein Defizit im Raum. Sparen und dennoch wichtige Investitionen realisieren, dies wird die Gemeinde in 2023, noch mehr als ohnehin üblich gemeinsam herausfordern. Trotzdem darf nicht nachgelassen werden die Gemeinde weiterzuentwickeln, attraktiv zu gestalten und die Infrastruktur auszubauen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2023 und 2024 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie den Wirtschaftsplänen 2023 und 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023/2024 zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 – 2027 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3. Der Gemeinderat nimmt den im Haushaltsplan enthaltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeordnung Baden-Württemberg S. 80-82 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan zur Kenntnis. 4. Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungsfähigkeit gem. S. 405 (Anlage 11) des Haushaltsplanes zu. Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle Die Entgelte für die Benutzung der Festhalle wurden letztmals im Jahr 2012 angepasst. Nach zehn Jahren unveränderter Benutzungsentgelte und zwischenzeitlich teils massiv gestiegener Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen, schlug die Verwaltung vor, die Benutzungsentgelte anzupassen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Miete/Grundgebühren für die SKH werden für private Veranstalter um 50 € pro Veranstaltung zum 01.01.2023 erhöht. Änderung der Friedhofsatzung; Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen; Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens; Änderung des Gebührenverzeichnisses Die letzte Überprüfung der Bestattungsgebühren erfolgte im Jahr 2016. Im Jahr 2022 wurde lediglich das Urnenrasengrab neu kalkuliert und das Gebührenverzeichnis benutzerfreundlicher dargestellt. Anlässlich verschiedener Entwicklungen ist eine Anpassung der derzeit gültigen Bestattungsgebührenordnung der Gemeinde Baindt erforderlich. Auch in Baindt ist zu beobachten, dass Urnenbestattungen wesentlich stärker nachgefragt werden als Erdbestattungen. Die Verschlussplatten am Kolumbarium/Urnenwand werden demnächst bei vier Platten gereinigt. Bei der Urnenwand wird eine Nutzungsdauer von 40 Jahren angesetzt. Je nach Witterungsverhältnissen und Zustand sind frühere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. In Baindt können maximal zwei Urnen je Kammer aufgenommen werden. Das Nutzungsrecht für eine Kammer im Kolumbarium beträgt 15 Jahre. Sie sind eine kostengünstigere Alternative zu einem Grab. Auch hat das Bestattungsunternehmen zum 01.01.23 die Gebühren inflationsbedingt angehoben. Diese Kosten werden bei Erdbestattungen ohne Aufschlag weitergegeben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Kalkulation der Bestattungsgebühren zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Friedhofsatzung „Gebührenübersicht – Anlage zum Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung“ zu. Die Änderung der Friedhofsatzung inklusive dem neuen Gebührenverzeichnis tritt zum 01.02.2023 in Kraft. 3. Die Verwaltung wird beauftragt eine jährliche Aufstellung der Bestattungsformen dem Gemeinderat aufzuzeigen. 4. Auf den Bau einer weiteren Urnenwand soll derzeit verzichtet werden und Ende 2023 die aktuelle Situation überprüft werden. Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe; Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 Die vom Kernhaushalt gewährten Trägerdarlehen (Nr. 1-6) an den Eigenbetrieb Wasserversorgung in Höhe von 501.012,50 € und an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung (Nr. 1-6) in Höhe von 1.758.750 € ( Stand 01.01.2023) sind mit der nächsten Zinsanpassung ab 30.09.2023 erneut zu verzinsen. Der Zinssatz ist analog den durchschnittlichen Fremdkapitalzinssätze für Kreditmarktdarlehen festzusetzen. Die Zinsen werden nach dem jeweiligen Stand des Trägerdarlehens berechnet und werden quartalsweise fällig. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden als Sondervermögen mit Sonderrechnung geführt. Die Ausgliederung erfolgte aus dem Haushalt in einen rechtlich unselbständigen Eigenbetrieb. Für die Investitionen der Eigenbetrieb wurden vom Kernhaushalt von Zeit zu Zeit Trägerdarlehen gewährt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt im Haushaltsjahr 2023 die Zinsanpassung für die jeweiligen Trägerdarlehen 1-6 an die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung zum 30.09.2023 auf einheitlich 3,60 % p. a. 2. Die nächste Zinsanpassung der Trägerdarlehen 1-6 findet zum 30.09.2028 statt. 3. Die Zinsen für die Trägerdarlehen Nr. 7 und 8 werden im Jahr 2024 angepasst. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Nach 78 Abs. 4 Gemeindeordnung entscheidet über die Annahme von Spenden, die der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet werden, der Gemeinderat. Über die Annahme von Spenden ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu entscheiden, hierbei ist sowohl der Spendengeber als auch der Spendenzweck anzugeben. Kleinspenden bis 100 € dürften in einem vereinfachten Verfahren bei Bedarf zusammengefasst entschieden werden. Alle Spenden wurden unter dem Vorbehalt des Gemeinderatsbeschlusses angenommen. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn dann nach Beschluss des Gemeinderats der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Gemeinde konnte 2022 Spenden für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Zwecke verzeichnen. Es gingen von der Bevölkerung, Gemeinderäten, Vereinen etc. zahlreiche Sachspenden für die Geflüchteten ein. Die Gemeinde Baindt bedankt sich bei allen Spendern recht herzlich für die Unterstützung. Spenden sind weiterhin jederzeit willkommen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt.[mehr]

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                    Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

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