Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3326 Ergebnisse in 29 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2851 bis 2860 von 3326.
Flyer_Kommunen_Altarfalz.indd.pdf

KOMMUNALER EINSATZ FÜR DIE BIODIVERSITÄT LOHNT SICH NATURNAHE KOMMUNEN BIODIVERSITÄT ALS STANDORTFAKTOR WER WIR SIND UND WIE WIR SIE UNTERSTÜTZEN Kennen Sie schon die Biodiversitätsstrategie vom Landkreis Ravensburg? Ziel ist es, so viele Flächen wie möglich ökologisch aufzuwerten und somit die Artenvielfalt zu erhalten. Dabei spielen auch die kommunalen Flächen und deren teils ungenutztes Potential eine wichtige Rolle. Im Rahmen unserer Blühkampagne "Blühender Landkreis Ravensburg" erhalten Sie über die Webseite www.bluehender-landkreis.org im Frühjahr kostenloses Wildpfl anzen-Saatgut. Weitere Projekte und die Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie fi nden Sie auf www.naturvielfalt-rv.de SO KÖNNEN SIE UNS ERREICHEN Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Frauenstraße 4 | 88212 Ravensburg Tel.: 0751 85 9610 naturvielfalt@lev-ravensburg.de www.lev-ravensburg.de | www.naturvielfalt-rv.de Instagram: @naturvielfalt.ravensburg YouTube: NatuRVielfalt Ravensburg Spendenkonto Verwendungszweck: „Biodiversität“ Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE21 6505 0110 0101 1271 50 ©2022 Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Die Erstellung und Veröffentlichung dieser Schrift wurde fi nanziert von der Kreissparkassenstiftung Ravensburg mit großzügiger Unterstützung der: → Imagegewinn: Aktives Engagement für die biologische Vielfalt fördert die positive Wahrnehmung der Kommune und eröffnet Möglichkeiten für regionale Wertschöpfung → Das Wohlbefi nden der Bürger verbessert sich durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen: höhere Ökosystem- leistungen für die Bevölkerung (Erholungswert, intakte Ökosysteme versorgen unsere Gesellschaft mit lebensnot- wendigen Gütern und Dienstleistungen) → Wirtschaftlichkeit: Durch biodiversitätsfördernde Maßnahmen entstehen zeitgleich Synergieeffekte zur Anpassung an den Klimawandel (Bsp. Begrüntes Flach- dach in Kombination mit Photovoltaik, Kühlungseffekt) de sig n/ ill us tr at io n | l ip pu s@ ge st al tu ng .zo ne Bäckerei „Es liegt in unserer Verantwortung, ob die kommenden Generationen auf dem Weg in den Kindergarten noch einem Marienkäfer begegnen und in einer Wiese sitzen können, in der es summt und brummt. Wenn wir im Kleinen nicht beginnen, umsichtig zu sein und alles tun, damit auch unsere Kinder in einer wunderschönen Gemeinde leben können, kann es im Großen nicht gelingen.“ Simone Rürup, Bürgermeisterin Gemeinde Baindt ERSTBERATUNG DURCH DEN LEV: Motivieren Sie doch Ihre Gemeinde dazu, einen Schritt in Richtung mehr Biodiversität zu wagen! MELDEN SIE SICH EINFACH UNTER 0751/859610 UMSETZUNG „Bei jeder Planung und jedem Pfl egeschritt spielt die Frage nach Lebensräumen für Tiere und Pfl anzen eine Rolle. So werden öffentliche Flächen teilweise weniger und an die vorhandenen Arten angepasster gemäht, arten- reiches Saatgut eingearbeitet, jährlich Sammelbestellun- gen für günstige (Obst-) Bäume und Sträucher durchgeführt und wo möglich Bäume auf öffentlichen Flächen gepfl anzt und gepfl egt. Wichtig ist uns auch die Beratung von Bürger*innen.“ Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Gemeinde Kisslegg BIODIVERSITÄTSSCHULUNG DER BAUHÖFE BIODIVERSITÄTSBERATUNG INNERHALB DER GEMEINDE WELCHE BIODIVERSITÄTSFÖRDERNDEN MASSNAHMEN WERDEN BEREITS IN IHRER KOMMUNE UMGESETZT? Bäckerei 9 Erhalt oder Neuanbringung von Nistmöglichkeiten für Fledermäuse und Vögel 10 Amphibienschutzzäune, Amphibienleiteinrichtungen 1 Dach- und Fassadenbegrünung kommunaler Gebäude1 2 Begrünung von Innenhöfen1 3 Eingegrünte Parkplätze mit begrünten Stellplätzen (z.B. Rasengittersteine)1 4 Strukturvielfalt durch Totholz-, Stein- und Sandhaufen 5 Straßenbegleitgrün, blühende Verkehrsinseln1 6 Blühstreifen und Hecken entlang der Fahrradwege1, 2 7 Schulhöfe, Schwimmbäder, Parks etc.: Anlage und Pfl ege von artenreichen Blühfl ächen, heimische Sträucher und Bäume1, 2 8 Neuanlage, Pfl ege u. ökologische Bewirtschaftung von Streuobst- beständen 2 WELCHE MASSNAHMEN SIND MÖGLICH? 1 1 1 1 5 5 5 2 2 3 3 3 8 7 7 7 7 9 9 10 11 4 4 13 15 15 6 11 Bahndamm: Anlage von Stein- haufen für Reptilien, Hecken und Magerrasen 2 12 Baulücken:Temporäre Diversi- tät durch Blühfl ächen1 13 Insektenfreundliche Straßen- beleuchtung 14 Anlage von Kleingewässern als Lebensraum für Amphibien 15 Beschilderung von „Biodiversitätsfl ächen“ zur Information der Bevölkerung 16 Gewässerrandstreifen: Anlage artenreicher Wiesen, Hecken und Einzelbäume1, 2 12 12 14 16 1 Bei Gehölzen und Blüh- mischungen Regiopfl anzgut bzw. Regiosaatgut verwenden 2 Anschaffen eines Balken- mähers, abschnittsweises Mähen mit Abräumen statt Mulchen[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 2,03 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 09.01.2023
    Flyer_Biotopverbund_Altarfalz.indd.pdf

    Was bedeutet der Biotopverbund für Gemeinden und Vertreter der Land- wirtschaft? „Wir können den Artenschwund nur aufhalten, wenn wir möglichst naturverträglich wirt- schaften, unsere Kulturlandschaft erhalten und wertvolle Lebensräume vernetzen. Als Planungsinstrument wurde uns Städten und Gemeinden hierfür die Biotopverbund- planung rechtlich vorgegeben. Der Nutzungsdruck auf die Landschaft ist enorm. Die Flächenverfügbarkeit spielt des- halb bei der Umsetzung des Biotopverbundes eine sehr wichtige Rolle. Aus diesem Grund ist es von besonderer Bedeutung, die beteiligten Akteure und Flächeneigentü- mer so frühzeitig und intensiv wie möglich in die Planung- en mit einzubeziehen. Denn auf die Verbindung kommt es an! Indem wir Biotope miteinander verbinden und neue herstellen, können wir dem Artenrückgang begegnen und hoffentlich sogar lokal umkehren.“ Katja Liebmann, Bürgermeisterin Schlier „Unsere Kulturlandschaft bietet viele Lebensräume und begeistert Bürger und Gäste. Möge der Biotopverbund dazu beitragen, dass dies auch in künftigen Generationen so sein wird. Damit dieses zweifellos sinnvolle, aber auch sehr ambitionierte Vor- haben gelingt, nutzt der LEV Ravensburg seine jahrelange Erfahrung und bietet praktische Unterstützung an.“ Dieter Krattenmacher, Bürgermeister Kißlegg „Wir Landwirte wollen bei der Fortent- wicklung der Biotopverbundsplanung aktiv mitarbeiten. Sowohl der Schutz der produk- tiven landwirtschaftlichen Flächen als auch die Förderung der Biodiversität liegen uns am Herzen. Franz Schönberger, Vorstand Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. In der Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbands Ravensburg e.V. wurde eine Stelle zur Umsetzung des Bio- topverbunds eingerichtet. Die Hauptaufgaben umfassen: → Beratung von Kommunen, Landwirt*innen, Verbänden und Privatpersonen zu den Belangen des Biotopverbunds → Begleitung der Biotopverbundplanungen sowohl in der Planungsphase als auch bei der Umsetzung → Gemeindeübergreifende Koordination des Biotop- verbunds im gesamten Landkreis und in der Region Ansprechpartnerin: Tanja Westernacher tanja.westernacher@lev-ravensburg.de 0751 85-9693 Geschäftsstelle des Landschaftserhaltungsverbandes Landkreis Ravensburg e.V. Frauenstraße 4 88212 Ravensburg www.lev-ravensburg.de Um die biologische Vielfalt in Baden-Württemberg zu erhalten und dem Rückgang heimischer Arten entgegen- zuwirken, brauchen wir den Biotopverbund, das „Netz- werk der Natur“. Mit Hilfe des Biotopverbunds werden: → bestehende Lebensräume heimischer Arten gesichert und aufgewertet → ökologische Wechselbeziehungen durch Vernetzung von Lebensräumen verbessert und wiederhergestellt → Ausbreitung und Wiederbesiedlung heimischer Tiere und Pflanzen gefördert Landesweites Ziel ist es, den „funktionalen Biotopver- bund“ bis 2030 auf 15% der Offenlandfläche auszubauen (Landesnaturschutzgesetz § 22). Dadurch soll die biolo- gische Vielfalt in Baden-Württemberg erhalten und dem Rückgang heimischer Arten entgegengewirkt werden. Ziele und Umsetzung im Landkreis Ravensburg Biotopverbund Warzenbeißer (Decticus verrucivorus) Er fliegt sehr selten und wandert daher meist nicht weiter als 50 m. Die Heuschrecke gilt in BW als gefährdete Art. Welche Rolle hat der LEV Ravensburg bei der Umsetzung des Biotopverbunds? WAS ist der landesweite Biotop- verbund und welche Ziele werden verfolgt? weitere Informationen: Zunächst lassen Kommunen für ihr Gemeindegebiet eine Biotopverbundplanung durch ein Fachbüro erstellen. Diese wird finanziell mit bis zu 90% gefördert und umfasst: → die Bewertung des Zustands der Natur und deren Potenziale für den Biotopverbund → Hinweise zur Erhaltung und Verbesserung der Lebens- raumvielfalt → die Einbeziehung der Kenntnisse lokaler Akteure Von der Umsetzung profitieren: → die Landwirtschaft und der Naturschutz durch Verbesserung und Erhalt der ökologischen Wechsel- beziehungen (z.B. Förderung von Bestäubern, oder von Räubern, die Schadinsekten kontrollieren) → die Kommune durch eine naturschutzfachlich sinnvolle Platzierung von Ausgleichsmaßnahmen → der Tourismus und die Bevölkerung durch attraktivere Naherholung → Landwirt*innen als wichtige Partner*innen bei der Umsetzung von Landschaftspflegemaßnahmen1. Hierfür stehen Förderprogramme wie die Landschafts- pflegerichtlinie (LPR) und das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) zur Verfügung → Vereine, die im Naturschutz aktiv sind → Privatpersonen, die z.B. ihren Garten insektenfreund- lich gestalten 1 Für die Betriebe ist die Teilnahme an Biotopverbundmaßnahmen frei- willig. Der Biotopverbund stellt keine neue Schutzkategorie dar und führt daher nicht zu Nachteilen für die Landbewirtschaftenden. WO sollen Maßnahmen für den Biotop- verbund umgesetzt werden? Unser Landkreis ist vielfältig und hat verschiedene Biotop- typen von trocken bis feucht: → trockene Hänge und Böschungen sowie Waldränder → artenreiche Wiesen und extensive Weiden, Streuobst- bestände und Wegsäume → Nasswiesen, Streuwiesen und Gewässerrandstreifen Goldener Scheckenfalter oder auch Skabiosen- Scheckenfalter (Euphydryas aurinia) Er ist für die Reproduk- tion auf Tauben- Skabiosen oder Teufelsabbiss angewiesen. Der Tag- falter ist in BW vom Aussterben bedroht. Fleischfarbenes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata) als typische Art der Streuwiesen. WIE sollen die Ziele des landesweiten Biotopverbunds erreicht werden? WER kann sich bei der Umsetzung des Biotopverbunds einbringen? Beispiele für Biotopverbundmaßnahmen Extensivierung von Grünland Mehrjährige Ackerblühstreifen Laufkäfer profitieren von der Anlage mehrjähriger Ackerblühstreifen. Diese Räuber fressen Schadinsek- ten wie Thripse oder Blatt- läuse im angrenzenden Acker „Ackerblühstreifen sind wunderschön für unser Auge und liefern außerdem für viele Insekten Nahrung und Unterschlupf.“ (Joachim Kapler, Landwirt, Baienfurt) „Nach der Entbuschung können durch die Nutzung der Streuwiesen als feingeschnit- tene Einstreu im Betrieb 40 bis 50 Großballen Stroh im Jahr ersetzt werden.“ (Johannes Blattner, Landwirt, Wangen) „Das kaliumarme Futter der extensiv bewirtschafteten Flächen ist besonders gesund für trockenstehende Kühe. Nach der Mahd tummeln sich die meisten Heuschrecken im Altgras- streifen.“ (Johannes Blattner, Landwirt, Wangen) Schaffen neuer Amphibiengewässer und Instandsetzung bestehender Gewässer Schaffen und Pflege von Saumstrukturen z.B. zwischen Weg und Weide Entfernen der Gehölzsukzession zur Schaffung und Wiederin- nutzungnahme wertvoller Lebensräume Pflege von Stufenrainen[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 7,46 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 09.01.2023
      PM_Einsprüche_Grundsteuer.pdf

      OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE PRESSEMITTEILUNG 27. April 2023 Einsprüche gegen Bescheide im Rahmen der Grundsteuerreform Finanzämter versenden keine Eingangsbestätigung Nachdem in Baden-Württemberg der Großteil der insgesamt rund 5,6 Millionen zu erwartenden Grundsteuererklärungen eingetroffen ist und jeweils über 2 Mio. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide versandt wurden, gehen auch Einsprüche gegen die Bescheide in den Finanzämtern ein. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal – hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“: https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/einspruch abgibt, erhält, ebenso wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung, automatisch eine Versandbestätigung. – 2 – Moltkestraße 50 • 76133 Karlsruhe • Telefon 0721 926-2587 • Fax 0721 926-2725 poststelle@ofdka.bwl.de • www.oberfinanzdirektion-karlsruhe.de Hinweis zum Ruhen der Einspruchsverfahren Wird mit dem Einspruch ausschließlich die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts angezweifelt und das Ruhen des Verfahrens beantragt, gewähren die Finanzämter dies grundsätzlich stillschweigend (sog. Zweckmäßigkeitsruhe). Auch ohne ausdrücklichen Antrag gehen die Finanzämter aus verwaltungsökonomischen Gründen davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihrem Einspruch ausschließlich auf die Verfassungsmäßigkeit des neuen Rechts beziehen, einer Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen zustimmen. Sofern Grundstückseigentümer deutlich machen, dass sie ein eigenes Gerichtsverfahren führen möchten, sind die Finanzämter angehalten, diesem Begehren nachzukommen und über den Einspruch durch Einspruchs- entscheidung zu entscheiden.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 22,76 KB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 28.04.2023
        Bürgerinformationsveranstaltung_Fischerareal_2023_05_24.pdf

        Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 2 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen 24.05.2023 Seite 3 Entwicklungskonzept Bebauung Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 4 Feneberg Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt 24.05.2023 Seite 5 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Bebauungskonzept Fischerareal, Baindt Feneberg 24.05.2023 Seite 6 Entwicklungskonzept Ziele für das Fischerareal Das „Fischareal“ soll als ein kleinteiliges, lebendiges und gemischtes Wohngebiet von Baindt zwischen Dorfplatz und Feneberg entwickelt werden. Daher wurden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freiflächen mit hoher Nutzungsqualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungsprozess Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Foto pixabay 24.05.2023 Seite 7 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Konzeptvergabe Anstelle eines Preiswettbewerbs fordert die Grundstücksausschreibung zu einem „Wettbewerb der Ideen“ auf. Der Grundstückspreis ist fixiert, er spielt bei der Vergabeentscheidung keine Rolle. Die Vergaben erfolgen nach den (Bebauungs-) Konzepten der Bewerber, sie werden vergleichend (offen) bewertet. Spatenstich der Baugemeinschaft „Horst“ Grüne Höfe in Esslingen, Foto C. Weidenbach Entwicklungskonzept Vergabe der Grundstücke 24.05.2023 Seite 8 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn Entwicklungskonzept Akteure Eine Konzeptvergabe ermöglicht es unterschiedlichen Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren → Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften → Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren → Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften → Interessenten bauen zusammen mit anderen 24.05.2023 Seite 9 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 10 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 11 Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof BA 2a ? BA 2b ? 24.05.2023 Seite 12 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Entwicklungskonzept Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 24.05.2023 Seite 13 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 14 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekte Baufeld 2: “Ziegelei“ Baufeld 1: “Z&K Wohnbau BF 1“ Anliegerprojekte Baufeld 2: “Fritschle“ Baufeld 1: “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ 24.05.2023 Seite 15 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Z&K Wohnbau BF 1“ Projektträger: FloraHella Gruppe mit der UmweltProjekt GmbH, Nürnberg • Mix aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen, 40 – 135 m² • 50 % der Wohnungen sind geförderte Mietwohnungen • alle Wohnungen sind barrierefrei erreichbar Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 16 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Junges Wohnen – Lebendiges Fischerareal“ Projektträger: WRV Gruppe, Meckenbeuren • sparsam geschnittene Mietwohnungen, 50 – 90 m² • zwei Wohnungen für 3-er-Wohngemeinschaft • hausinterner Co-Working-Space • DGNB-Zertifizierung • E-Lastenfahrrad als Geschenk an die Hausgemeinschaft Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 17 Projekte im 1. Bauabschnitt Ankerprojekt “Ziegelei“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Servicewohnen vor allem für Personen fortgeschrittenen Alters, mit nach Bedarf buchbaren Dienstleistungen im Bereich Pflege und Service • Gemeinschaftsraum oder Gewerbeeinheit für einen sozialen Träger am Nachbarschaftsplatz • öffentlich zugängliches Behinderten-WC Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 18 Projekte im 1. Bauabschnitt Anliegerprojekt “Fritschle“ Projektträger: Fritschle Projektentwicklung GmbH, Uttenweiler • Holzhybridgebäude mit Holzfassade • Wohnungsmix von 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen • Familienwohnungen mit eigenem Garten zum Innenhof • partizipativer Prozess der Freianlagenplanung unter Einbeziehung der Wohnungskäufer Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 24.05.2023 Seite 19 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Städtebaulicher Entwurf Gauggel Gütschow, Tübingen Bürgerinformationsveranstaltung Bauen und Wohnen im Fischerareal • Entwicklungskonzept • Projekte im 1. Bauabschnitt • Nächste Schritte 24.05.2023 Seite 20 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2023 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Feb. 2022 Vergabe Anliegerprojekte Ende 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2024 Fertigstellung der Gebäude Ende 2025 Nächste Schritte BA 1 „Wettbewerb der Ideen“ Vermarktungs- auftakt Ende 2023 BA 2a Vergabe Anliegerprojekte Frühsommer 2024 Abhängig von Einschätzung der Rahmenbedingungen Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 25.09.2020 Seite 22 Auf bald im Fischerareal! (Foto: T. Gauggel)[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 3,07 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 25.05.2023
          Flyer_Friedhof_Stand_Februar_2023.pdf

          Urnenschmuckgräber Urnenschmuckgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. Reihengräber Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt sowie im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Kosten: 1.800,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Erdbestattungen Unter einer Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Grab in der Erde. In Baindt kommen hierfür Reihen- und Wahlgräber in Betracht. Wahlgräber Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Es gibt folgende Möglichkeiten: - doppelbreites und einfachtiefes Wahlgrab - doppelbreites und doppeltiefes Wahlgrab Kosten: 4.500,00 Euro bzw. 5.650,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: doppeltief mittel doppelbreit hoch Feuerbestattungen Eine Feuerbestattung umfasst die Einäscherung des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Hierbei besteht grundsätzlich ein geringerer Pflegeaufwand sowie geringere Kosten. Urnennischen Urnennischen sind Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. Bestattungsformen auf dem Baindter Friedhof Friedhof Baindt Stöcklisstraße 10 88255 Baindt Im Nachfolgenden finden Sie die Bestattungsformen auf dem Friedhof in Baindt. Gerne sind wir für Sie da und beraten Sie persönlich. Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Es gelten die Vorgaben der aktuell gültigen Friedhofsatzung der Gemeinde Baindt. Die Ruhezeit von Verstorbenen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit von Aschen sowie von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, beträgt 15 Jahre. Nicht zulässiger Grabschmuck kann durch das Friedhofspersonal ohne Rücksprache beseitigt werden. Kosten: 1.920,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: gering bis mittel Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baindt.de Kosten: 2.870,00 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: mittel Im TrauerfallStand: März 2023 Halb-/ anonyme Urnengräber Dieses Grabfeld enthält Grabstätten für Aschenbei- setzungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall nur für die Dauer der Ruhezeit der Asche abgegeben werden. Es gibt keinen individuellen Grabstein, sondern eine von der Gemeinde gestellte Glasstele. Die Beschriftung erfolgt nach Vorgabe der Gemeinde. Grabschmuck darf nicht abgelegt werden. Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Kontakt Standesamt Frau Maurer Tel. 07502 94 06 40 Fax 07502 94 06 18 standesamt@baindt.de Kosten: 1.642,50 Euro (zzgl. Bestattungsgebühren) Pflegeaufwand: keiner Urnenrasengräber Urnenrasengräber sind ausschließlich Aschen- gräberstätten in Grabfeldern. Das Ablegen von Grabschmuck ist nicht erlaubt, da das Grab mähbar sein muss. Die Bodenplatte ist vorgegeben, die Beschriftung kann individuell gestaltet werden, muss jedoch zwingend ebenerdig mit der Platte erfolgen. Kath. Pfarramt Baindt Pfarrer Staudacher Tel. 07502 91 26 23 Fax 07502 7452 bernhard-staudacher@gmx.de Friedhof Frau Heine Tel. 07502 94 06 17 Fax 07502 94 06 18 e.heine@baindt.de Was ist im Todesfall zu beachten: Kontakt mit dem Arzt Rufen Sie einen Arzt, der die Todesbescheinigung und den Leichenschauschein ausstellt. Kontakt mit dem Bestattungsinstitut Bestellen Sie ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl für die Überführung zum Friedhof und ggf. für die Erledigung weiterer Formalitäten. Dokumente Das Standesamt benötigt je nach Familienstand verschiedene Unterlagen. Nehmen Sie bitte Kontakt zum Standesamt oder zum Bestattungsinstitut auf. Beisetzung Die Trauerfeier kann in der Baindter Aussegnungshalle stattfinden, bevor die verstorbene Person zum Grab geleitet wird. Zeit danach Gerne unterstützen wir Sie auch bei Renten- Angelegenheiten z.B. Witwen- und Waisenrente sowie das Sterbevierteljahr. Evang. Pfarramt Baienfurt Pfarrer Schöberl Tel. 0751 43 656 pfarramt.baienfurt@elkw.de[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 12,3 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 03.03.2023
            Bodenrichtwertkarte_zum_01.01.2021.pdf

            295 €/m² B 2 (95401130) W 0.4 WGFZ:0.4 260 €/m² B 2 (95401210) W 0.5 WGFZ:0.5 300 €/m² B 2 (95401230) W 0.6 WGFZ:0.6 325 €/m² B 2 (95401235) W 0.4 WGFZ:0.4 395 €/m² B 2 (95401240) W 0.6 WGFZ:0.6 260 €/m² B 2 (95401220) W 0.4 WGFZ:0.4 360 €/m² B 2 (95401245) W 0.5 WGFZ:0.5 260 €/m² B 2 (95401330) W 0.5 WGFZ:0.5 320 €/m² B 2 (95401335) W 0.5 WGFZ:0.5 310 €/m² B 2 (95401340) W 0.7 WGFZ:0.7 300 €/m² B 2 (95401430) W 0.4 WGFZ:0.4 335 €/m² B 2 (95401435) W 0.6 WGFZ:0.6 290 €/m² B 2 (95401440) W 0.4 WGFZ:0.4 245 €/m² B 2 (95401445) W 0.3 WGFZ:0.3 365 €/m² B 2 (95401510) M 0.7 WGFZ:0.7 295 €/m² B 2 (95401511) W 0.4 WGFZ:0.4 340 €/m² B 2 (95401540) W 0.4 WGFZ:0.4 190 €/m² B 2 (95402010) M 0.3 WGFZ:0.3 210 €/m² B 2 (95402215) M 0.4 WGFZ:0.4 320 €/m² B 2 (95401530) W 0.5 WGFZ:0.5 285 €/m² B 2 (95401010) W 0.4 WGFZ:0.4 390 €/m² B 2 (95401000) M 0.8 WGFZ:0.8 105 €/m² B 2 (95402380) G 0.4 WGFZ:0.4 400 €/m² B 2 (95600210) W 0.6 WGFZ:0.6 230 €/m² B 2 (95600500) 165 €/m² B 2 (95600520) M 0.3 WGFZ:0.3 320 €/m² B 2 (95600530) W 0.8 WGFZ:0.8 170 €/m² B 2 (95600600) M 0.4 WGFZ:0.4 330 €/m² B 2 (95600610) 340 €/m² B 2 (95600700) W 0.8 WGFZ:0.8 190 €/m² B 2 (95402210) G 0.5 WGFZ:0.5 375 €/m² B 2 (95600200) W 0.5 WGFZ:0.5 100 €/m² B 2 (95600320) G 0.5 WGFZ:0.5 220 €/m² B 2 (95600250) G 0.5 WGFZ:0.5 345 €/m² B 2 (95600220) W 0.4 WGFZ:0.4 185 €/m² B 2 (95402110) M 0.4 WGFZ:0.4 140 €/m² B 2 (95600650) G 0.6 WGFZ:0.6 Gemeindeverband Mittleres Schussental GUTACHTERAUSSCHUSS Bodenrichtwerte zum 01.01.2021 Herausgeber: Geschäftsstelle: Erläuterungen: Zeichenerklärung: Gutachterausschuss Gemeindeverband Mittleres Schussental Stadtplanungsamt Ravensburg Abteilung GMS Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg Tel.: 0751/82-275 E-Mail: gutachterausschuss@ravensburg.de Der Gutachterausschuss hat gem. § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbin- dung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung Baden- Württemberg die Bodenrichtwerte für den Gemeindeverband Mittleres Schussental zum 01.01.2021 ermittelt. Die Richtwerte beziehen sich auf eine mittlere wertrelevante Geschossflächen- zahl (WGFZ) gemäß Ziffer 6 Abs. 6 Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) der je- weiligen Richtwertzone. Der Richtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter Bodenwert für unbebaute und bebaute Grundstücke (durchschnittlicher Lagewert ohne bindende Wirkung). Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwick- lungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bebauung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt und Erschließungszustand bewirken Abweichungen sei- nes Verkehrswerts vom Richtwert. Richtwert Entwicklungszustand beitragsr. Zustand Nutzungsart Nutzungsmaß (wGFZ) Entwicklungszustand: B = baureifes Land beitragsrechtlicher Zustand: 2 = erschließungs-/kostenerstattungsfrei und abgabenpflichtig nach KAG Nutzungsart: W = Wohnbauflächen M = gemischte Bauflächen G = gewerbliche Bauflächen MK = Kerngebiet Gemarkung Baindt Zonennummer M 1:10.000[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 10,0 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 12.04.2023
              Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

              Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste An das Jugendamt der Stadt / des Landkreises: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Jugendschöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3 /J S/ 1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Information: Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung (freiwillige Angabe): Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3 /J S/ 1 © D V S An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 2: An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 3: An das Jugendamt der Stadt des Landkreises 4: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Information Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung freiwillige Angabe 2: Information Ich habe Erfahrungen in der Jugenderziehung freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Check Box7: Off Group8: Off[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 520,37 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 28.02.2023
                Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf

                Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste An die Stadt-/Gemeindeverwaltung /Verwaltungsgemeinschaft: Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028 (Schöffe) Angabe der notwendigen Daten, Einverständniserklärung und Versicherung nach § 44a DRiG Ich beantrage die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl ❑ einer Schöffin / eines Schöffen. Angaben zur Person* Name, ggf. Geburtsname (bei Abweichung) Vorname/n Geburtsort (Gemeinde/Kreis) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit deutsch Beruf (bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit) Straße/Hausnummer Postleitzahl Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) *Hinweis: Die gesetzlich notwendigen Daten werden mit der Auflegung der Vorschlagslisten veröffentlicht, wenn Sie von der Gemeindevertretung auf die Vorschlagsliste für Schöffen gewählt werden. Von Ihrer Anschrift wird nur der Wohnort mit PLZ, ggf. der Ortsteil, von Ihrem Geburtsdatum nur das Jahr veröffentlicht. Bitte kreuzen Sie die nachfolgenden Fragen an, wenn die Aussage auf Sie zutrifft: ❑ Ich bin in den letzten 10 Jahren nicht zu einer vorsätzlichen Freiheitsstrafe (auch nicht auf Bewährung) von mehr als 6 Monaten bestraft worden. ❑ Gegen mich läuft kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonstigen Straftat, derentwegen auf den Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter erkannt werden kann. Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S ❑ Ich verfüge über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. ❑ Ich war kein hauptamtlicher/inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. ❑ Ich befinde mich nicht in der Insolvenz und habe auch keine eidesstattliche Versicherung über mein Vermögen abgegeben. ❑ (freiwillige Angabe): Den Anforderungen einer mehrstündigen bzw. mehrtägigen Hauptverhandlung in Strafsachen fühle ich mich gesundheitlich gewachsen. Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt (freiwillige Angabe): ❑ am Amtsgericht ❑ am Landgericht (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Einverständniserklärung über die Weitergabe auch der freiwilligen Daten an die Gemeinde- vertretung und den Schöffenwahlausschuss. Übermittlung nur zum Zwecke der Schöffenwahl. (Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift) Fo rm u la r SW 2 3/ ES /1 © D V S An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 1: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 2: An die StadtGemeindeverwaltung Verwaltungsgemeinschaft 3: Name ggf Geburtsname bei Abweichung: Vornamen: Geburtsort GemeindeKreis: Geburtsdatum: Beruf bei Mitarbeitern im öffentlichen Dienst auch Angabe der Tätigkeit: StraßeHausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefon freiwillige Angabe: EMail freiwillige Angabe: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 2: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 3: Ich begründe die Bewerbung für das Amt wie folgt freiwillige Angabe 4: 1: 2: 3: 4: Check Box1: Off Check Box2: Off Check Box3: Off Check Box4: Off Check Box5: Off Check Box6: Off Group7: Off[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 460,12 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 28.02.2023
                  Amtsblatt_Artikel_Blackout_12.22.pdf

                  Was bei einem langanhaltenden Stromausfall zu tun ist Auch wenn ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall in Deutschland derzeit als äußerst unwahrscheinlich gilt, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung selbstständig zu treffen sind. Die Sicherstellung der Versorgung mit Essen und Trinken sowie die ergänzende Notfallvorsorge sind Aufgaben und zugleich Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Grund zur Beunruhigung besteht hier allerdings nicht, sondern ist derzeit als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der Infrastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Von Ausfällen betroffen sind in einem solchen Fall unter anderem: • elektrische Beleuchtung, • Heizung, • Telefon, Mobilfunknetz und Internet, • Kühlschrank und Gefriertruhe, • Wasserver- und Abwasserentsorgung, Besonderheit bei der Wasserversorgung in der Gemeinde Baindt: Laut unserem Ingenieurbüro Schranz und Co. sind wir in der glücklichen Lage, das durch die Druckverhältnisse (Gefällelage) unsere Wasserversorgung ohne Stromzufuhr weiter betrieben werden kann. • Tankstellen und Geldautomaten/Kassensysteme. Woran erkenne ich einen Blackout? In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbarschaft gibt es keinen Strom. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unterbrochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Klimakoordinator Tel. Nr.: 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de http://www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de/ Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eigenen Verantwortung! Folgende Fragestellungen unterstützen die Planung: • Sind Vorräte angelegt, um mind. 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können (Lebensmittel, Wasser, Hygieneartikel, Medikamente, etc.) • Gibt es eine ausgedruckte / handschriftliche Liste mit den wichtigsten Telefonnummern? • Sind Akkus (Laptop, Mobiltelefon, Telefon) geladen? Liegen Ersatzakkus, solarbetriebene Batterieladegeräte oder gar Powerbanks bereit? • Ist ausreichend Bargeld vorrätig? • Gibt es ein stromunabhängiges Radio (Batterie, Kurbel)? • Gibt es einen vollständigen Erste-Hilfe- Kasten? • Sind die Medikamentenvorräte aufgefüllt? • Sind stromunabhängige Leuchtmittel vorhanden (Kerzen, Taschenlampe)? • Ist eine Ersatzkochgelegenheit (Holz, Gaskocher) vorhanden? • Gibt es alternative Strom- und Heizquellen? • Ist die Abwasserversorgung stromabhängig? • Können die Haustiere versorgt werden? Wie verhalte ich mich während eines Blackouts? Ruhe bewahren und auf die Gesundheit achten! Hier eine kurze Checkliste zum richtigen Verhalten bei Blackouts. Die Liste kann an die persönliche Situation angepasst werden. Maßnahmen für zu Hause • Keine Notrufnummern anrufen, wenn nicht wirklich ein Notfall vorliegt! Sonst können lebenswichtige Notrufe blockiert werden! • Alle elektrischen Geräte ausschalten, die gerade in Verwendung waren bzw. Netzkabel ausstecken (z. B. Herd). Eine Leuchte eingeschaltet lassen, damit bemerkt wird, sobald wieder Strom da ist. • Radio auf UKW (FM) einstellen, um Informationen zu erhalten und regelmäßig zur vollen Stunde einschalten. • Licht- und Wärmequellen überprüfen und bereitlegen. • Sorgsam mit Wasser umgehen und eventuell noch ein paar Behältnisse befüllen (Badewanne, Eimer). • Abfall möglichst vermeiden und in Müllsäcken sammeln. • Rasch verderbliche Lebensmittel primär verbrauchen oder – wenn möglich – verarbeiten. • Ist eine Holzzentralheizung vorhanden, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung kommt. • Tiefkühlgeräte im Auge behalten und auf einen möglichen Flüssigkeitsaustritt achten. Tücher hierfür bereitlegen. • Falls vorhanden, eigene Notstromversorgung vorbereiten. • Gehören Haustiere zum Haushalt, auf deren Bedürfnisse achten, z. B. Wärme- bzw. Sauerstoffzufuhr bei Aquarien. • Wer nicht für wichtige Aufgaben (Infrastruktur, Feuerwehr, Hilfsorganisationen etc.) benötigt wird, bleibt zu Hause bzw. in seinem Wohnumfeld. Maßnahmen im direkten Umfeld • Nachbarn auf Stromausfall bemerkbar machen. Zutritt zum Wohnobjekt organisieren, da die Klingelanlage ohne Strom nicht funktioniert. • Überprüfen, ob es pflegebedürftige Menschen im Umfeld gibt, die nun nicht mehr versorgt werden. Nachbarschaftshilfe organisieren und bestmöglich „gestrandeten” Menschen helfen. • Erste-Hilfe-Kenntnisse auch in der Nachbarschaft anbieten. • Achtsam bleiben! Dinge, die nicht in Ordnung sind (z. B. der Austritt von Kanalabwässern, Feuer, Kriminalität) sofort bei den Notfallmeldepunkten anzeigen. • Niemals sich selbst in Gefahr begeben! Was muss ich beachten, wenn der Strom wieder fließt? • Wichtige Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank) auf Funktionsfähigkeit prüfen und wieder einschalten. Alle anderen Geräte zunächst ausgeschaltet lassen, sonst droht ein erneuter Zusammenbruch. • Weiterhin Informationen über Radio/Warn- App abwarten und befolgen. So wenig wie möglich telefonieren. • Wer nicht für den Wiederanlauf der Infrastruktur dringend benötigt wird, bleibt noch zu Hause bzw. im Wohnumfeld. • Ressourcen sparen! Die Versorgung mit Medikamenten, Lebensmitteln und Treibstoff funktioniert weiterhin nur eingeschränkt bzw. läuft erst langsam wieder an. • Nachbarschaftshilfe ist weiterhin sehr wichtig. Hilfe anbieten, wo es möglich ist. • Einkäufe werden – wenn überhaupt – zunächst nur mit Bargeld möglich sein.[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 213,82 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 01.12.2022
                    bodo_informiert_An_den_hinteren_Türen_einsteigen.pdf

                    An den hinteren Türen einsteigen Probephase im Stadtbus Ravensburg-Weingarten ab 1. Dezember Was vielerorts seit jeher üblich ist, kommt nun auch im Schussental: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist ab dem morgigen Donnerstag, 1. Dezember, auf den Stadtbuslinien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung erlaubt – und erwünscht. Zunächst bis einschließlich Februar, bei positivem Ergebnis auch dauerhaft. Diese Situation kennen Busfahrgäste nur zu gut: Großer Andrang an der Haltestelle, und alle müssen beim Fahrer einsteigen – entweder um ein Ticket zu kaufen oder zum Vorzeigen bereits vorhandener Fahrscheine. Bis alle im Bus sind, dauert es. Das kann zu Verspätungen führen. Und wo es keine Haltestellenbuchten gibt, hält der Bus zusätzlich den nachfolgenden Verkehr auf. Das soll nun besser werden. Am morgigen Donnerstag, 1. Dezember, beginnt bei den Stadtbuslinien im Schussental eine Testphase: Die Fahrgäste sind eingeladen, zum Einsteigen nicht nur die vordere, sondern auch die hinteren Türen zu nutzen, wenn sie bereits einen Fahrschein haben. Wer eine bodo-eCard hat, kann ebenfalls hinten einsteigen, denn der Check-In funktioniert auch an den Geräten bei den hinteren Türen. Fahrgäste, die ein Ticket kaufen wollen, steigen hingegen weiterhin vorne ein. „Wir erhoffen uns mehr Komfort für die Fahrgäste, eine Entlastung für das Fahrpersonal und vor allem eine verbesserte Pünktlichkeit“, erklärt Dominik Dornfeld, Betriebsleiter des am Projekt beteiligten Verkehrsbetriebs Hagmann. Bedenken, dass es mit den neuen Einstiegsregeln mehr Schwarzfahrer geben könnte, hat er nicht. „Kontrollteams sind täglich auf allen Linien unterwegs, um während der Fahrt die Tickets zu überprüfen.“ Die Testphase dauert bis einschließlich 28. Februar – mit der Option auf dauerhafte Verlängerung, wenn das Fazit positiv ausfällt. „Das hoffen wir, und davon gehen wir auch aus“, sagt Stadtbus-Geschäftsführerin Jenny Jungnitz. „An die Fahrgäste deshalb die Bitte: Freie Sitzplätze nutzen und nicht unnötig im Türbereich stehenbleiben. Dann funktioniert das Ein- und Aussteigen flüssig und angenehmer für alle.“ INFO: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist ab 1. Dezember auf diesen Linien möglich: • 1 Baindt – Weingarten – Ravensburg – Schmalegg • 3 Ravensburg Hegaustraße – Eschach • 4 Ravensburg Bahnhof – Weißenau – Oberzell • 5 Baienfurt – Schacherösch – Weingarten – Ravensburg Bahnhof P R E S S E I N F O R M A T I O N Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH (bodo) stadtbus Ravensburg Weingarten GmbH Ravensburg, 30. November 2022 - 2 - • 6 Weingarten Lerchenfeld – Charlottenplatz – Oberstadt • 9 Ravensburg Bahnhof – Ummenwinkel • 11 Ravensburg Bahnhof – Krankenhaus St. Elisabeth • 14 Weingarten Löwenplatz – Argonnenpark – Charlottenplatz • 15 Weingarten BOB – Löwenplatz – Meisterhof – BOB • 20 Ravensburg Bahnhof – Mochenwangen – Wolpertswende • 21 Ravensburg Bahnhof – Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Der Betriebsversuch ist eine Kooperation der Stadtbus-Gesellschafter Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH, Verkehrsbetrieb Hagmann GmbH & Co. KG, Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (RVV) und Stadtwerke Weingarten. Pressekontakt Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH Felix Löffelholz Tel.: 0751 361 41 33 E-Mail: felix.loeffelholz@bodo.de Über bodo: Regional verbunden. Der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) ist der Mobilitätsdienstleister in den drei Landkreisen Bodenseekreis, Lindau und Ravensburg. Der Verkehrsverbund bietet ein einheitliches, einfaches Tarifsystem inklusive der Stadt- und Ortsverkehre sowie die Nutzung von Bus & Bahn mit einem durchgehenden Fahrschein. www.bodo.de www.bodo-ecard.de facebook.com/verkehrsverbundbodo Fahrplan-App (für Android und iOS) bwtarif-Fahrplanauskunft: 0800 2982743 (Der bwtarif-KundenService ist telefonisch täglich & kostenlos rund um die Uhr erreichbar) mailto:felix.loeffelholz@bodo.de http://www.bodo.de/ http://www.bodo-ecard.de/[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 88,46 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 02.12.2022

                      Infobereiche