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Es wurden 757 Ergebnisse in 22 Millisekunden gefunden.
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Öffentlicher Gesundheitsdienst Baden-Württemberg

Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Baden-Württemberg fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung. Er beobachtet und bewertet, wie sich die Lebens- und Umweltbedingungen auf die Gesundheit auswirken. Der Fokus der Gesundheitsbehörden liegt in der planerischen, konzeptionellen und beratenden Tätigkeit und bei bevölkerungsmedizinischen Fragestellungen. In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgabenschwerpunkte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes etwas verlagert. Die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wird zunehmend wichtig. Medizinische und pflegerische Versorgungsfragen sowie das Thema Gesundheitsförderung und Prävention rücken stärker in den Vordergrund. Die Gesundheitsämter auf der unteren Verwaltungsebene, die eine zentrale Rolle im ÖGD einnehmen, stehen in einem wichtigen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Kernaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit der Gesundheitsämter sind: Gesundheitsplanung und -berichterstattung Aufklärung, Beratung, Gesundheitsförderung und Prävention Gesundheitshilfen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie besondere Personengruppen, Sozialmedizinische Fragestellungen Infektionsschutz, Hygiene, umweltbezogener Gesundheitsschutz Die Gesundheitsämter und die medizinischen Gutachtenstellen in Baden-Württemberg nehmen in einem begrenzten Umfang auch Aufgaben der amtsärztlichen Untersuchung und Begutachtung wahr, beispielsweise in beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren, in Beihilfeverfahren oder in begründeten Einzelfällen zur Feststellung einer Prüfungsfähigkeit nach Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie sind zuständig wenn dies durch ein Gesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist. Sie sind nicht mehr zuständig für Einstellungsuntersuchungen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist oberste Gesundheitsbehörde und Fachaufsicht für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Das Landesgesundheitsamt wurde zum 1. Januar 2022 in das Sozialministerium eingegliedert und ist als zusätzliche Abteilung Teil der dortigen Organisationsstruktur. Damit wird der Öffentliche Gesundheitsdienst in seiner bisherigen Form neu strukturiert und nachhaltig gestärkt, Zuständigkeiten zusammengeführt und Synergieeffekte geschaffen und die Weichen für eine Stärkung und Neustruk­turierung der fachlichen Expertise im Gesundheitsbereich gestellt. Die Regierungspräsidien Baden-Württembergs sind die höheren Gesundheitsbehörden. Die 38 Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden in den Stadt- und Landkreisen sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und Schnittstelle zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens. Für besondere amtsärztliche Begutachtungen gibt es in den Gesundheitsämtern der Landkreise Karlsruhe, Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg und Reutlingen sogenannte medizinische Gutachtenstellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einladung_24_03_19.pdf

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 19. März 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg 5. ÖPNV – gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 – Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV 6. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 – Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung 7. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 8. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik 9. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 13.03.2024
    Einladung_24_03_19.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 19. März 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Gründung einer Bürgerstiftung Baindt bzw. Errichtung eines Stiftungsfonds über die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg 5. ÖPNV – gemeinwirtschaftlicher Verkehr im Schussental ab 01.01.2027 – Neuaufstellung des Stadtbus Ravensburg Weingarten zu einem kommunalen ÖPNV 6. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 – Entscheidung über den Ablauf der Kandidatenvorstellung 7. Beratung und Beschlussfassung über den fortgeschriebenen qualifizierten Mietspiegel für die Gemeinde Baindt zum 01.04.2024 8. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Gebäudeleittechnik 9. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 13.03.2024
      Wasserversorgungssatzung__ab_2025.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 16.07.2024 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung (1) Die Gemeinde Baindt betreibt die öffentliche Wasserversorgung als Eigenbetrieb unter dem Namen Eigenbetrieb Wasserversor- gung zu dem Zweck, das Gemeindegebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen bestimmt die Gemeinde. (2) Die Gemeinde/Stadt kann die Wasserversorgung ganz oder teilweise durch Dritte vornehmen lassen. (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. § 2 Anschlussnehmer, Wasserabnehmer (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigentümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserb-bauberechtigte und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschlussnehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. § 3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstücks ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Satzung zu verlangen. (2) Das Anschluss– und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierig- keiten bereitet oder besondere Maßnahmen erfordert. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Absätze 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlagen Sicherheit zu leisten. § 4 Anschlusszwang (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser verbraucht wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie an eine öffentliche Straße mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung gren- zen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude anzuschließen. Bei Neu- und Umbauten muss der Anschluss vor der Schlussabnahme des Baus ausgeführt sein. (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, wenn der Anschluss ihm aus beson- deren Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. § 5 Benutzungszwang (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind, haben die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausgenommen ist hiervon die Nutzung von Niederschlagswasser für Zwecke der Gartenbe- wässerung. (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zugemutet werden kann. (3) Die Gemeinde räumt dem Wasserabnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die Mög- lichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen Teilbedarf zu beschränken. (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. (5) Der Wasserabnehmer hat der Gemeinde vor Errichtung einer Eigengewinnungsanlage Mitteilung zu machen. Er hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die öffentliche Wasserversor- gungsanlage möglich sind. § 6 Art der Versorgung (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und den anerkannten Regeln der Technik für Trinkwasser entspre- chen. Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Sie ist berechtigt, die Beschaffenheit und den Druck des Wassers im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der anerkannten Regeln der Technik zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zwingend notwendig ist; dabei sind die Belange des Wasserabnehmers mög- lichst zu berücksichtigen. (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die über die vorgenannten Verpflichtun- gen hinausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. § 7 Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei Versorgungsunterbrechungen (1) Die Gemeinde ist verpflichtet, das Wasser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung erforderlich oder sonst nach dieser Sat- zung vorbehalten sind. 2. soweit und solange die Gemeinde an der Versorgung durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr wirt- schaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten erforderlich ist. Die Gemeinde hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit unverzüglich zu beheben. (3) Die Gemeinde hat die Wasserabnehmer bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsichtigten Unterbrechung der Versorgung recht- zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist und die Gemeinde dies nicht zu vertreten hat oder 2.die Beseitigung von bereits eingetretenen Unterbrechungen verzögern würde. § 8 Verwendung des Wassers (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und ähnlich berechtigter Personen zur Ver- fügung gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gemeinde zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet werden, soweit nicht in dieser Satzung oder aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen sind. Die Gemeinde kann die Verwendung für bestimmte Zwecke beschrän- ken, soweit dies zur Sicherstellung der allgemeinen Wasserversorgung erforderlich ist. (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Gemeinde vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen vorübergehenden Zwecken. (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nicht zum Feuer löschen, sondern zu anderen vorübergehenden Zwecken entnommen werden, sind hierfür Hydrantenstandrohre der Gemeinde mit Wasserzählern zu benutzen. (5) Sollen auf einem Grundstück besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit der Gemeinde zu treffen. (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasserabnehmer werden aufgefordert, was- sersparende Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere wegen der benötigten Wassermenge mit Rücksicht auf den Wasser- haushalt zumutbar und aus hygienischen Gründen vertretbar ist. § 9 Unterbrechung des Wasserbezugs (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug länger als drei Monate einstellen, so hat er dies der Gemeinde mindestens zwei Wochen vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet der Anschlussnehmer der Gemeinde für die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung ergebenden Verpflichtungen. (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. § 10 Einstellung der Versorgung (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Versorgung fristlos einzustellen, wenn der Wasserabnehmer den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderhandelt und die Einstellung erforderlich ist, um 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Anlagen abzuwehren, 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern 3. oder zu gewährleisten, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgabenschuld trotz Mahnung, ist die Gemeinde berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Wasserabnehmer seinen Verpflichtungen nachkommt. Die Gemeinde kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen. (3) Die Gemeinde hat die Versorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Wasserabnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung ersetzt hat. § 11 Grundstücksbenutzung (1)Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen einschließlich Zube- hör zur Zu- und Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücken sowie erforder- liche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung angeschlos- sen sind und die vom Anschlussnehmer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wasserversorgung genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Anschlussnehmer mehr als notwendige oder unzumutbare Weise belasten würde. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussnehmer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme der Grundstücke zu benachrichtigen. 3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat die Gemeinde zu tragen. Dienen die Einrichtungen ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tragen. (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlangen der Gemeinde noch fünf Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfest- stellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 12 Zutrittsrecht Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten der Gemeinde im Rahmen des §44 Abs. 6 Wasser- gesetz für Baden-Württemberg und des § 99 der Abgabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § 24 genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Satzung, insbesondere zur Ablesung, zum Austausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) oder zur Ermitt- lung der Grundlagen für die Gebührenbemessung erforderlich ist. II. Hausanschlüsse, Anlage des Anschlussnehmers, Messeinrichtungen § 13 Anschlussantrag Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung des Hausanschlusses ist vom Anschluss- nehmer unter Benutzung eines bei der Gemeinde erhältlichen Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen soweit sich die erforderlichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag selbst ergeben: 1. Ein Lageplan nebst Beschreibung und Skizze der geplanten Anlage des Anschlussnehmers (Wasserverbrauchsanlage), 2. der Name des Installationsunternehmens, durch das die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung besonderer Einrichtungen (z. B. von Gewerbebetrieben usw.), für die auf dem Grundstück Wasser verwendet werden soll, sowie die Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. Angaben über eine etwaige Eigengewinnungsanlage, 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungserklärung z. B. Übernahme der mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehr- kosten. § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wah- rung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schüt- zen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbe- sondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüberge- henden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten bean- spruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unbe- rücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließ- lich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatz- pflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbaube- rechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. § 16 Private Anschlussleitungen (1) Private Anschlussleitungen hat der Anschlussnehmer selbst zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den Bestimmungen der DIN 1988 und etwa- igen zusätzlichen Bestimmungen der Gemeinde, und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich auf seine Rechte an der Leitung, so ist die Anschlussleitung auf sein Verlangen von der Gemeinde zu übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneuerungsarbeiten an privaten Grundstücksanschlüssen sind der Gemeinde vom Anschluss- nehmer mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen. §17 Anlage des Anschlussnehmers (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss mit Aus- nahme der Messeinrichtungen der Gemeinde – ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage oder Anlageteile einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich. (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Satzung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Be-stimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Gemeinde oder ein von der Gemeinde zugelassenes Installationsun- ternehmen erfolgen. Die Gemeinde ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrichtungen befinden, können plombiert werden. Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage des Anschlussnehmers gehören, unter Plombenverschluss genommen werden, um eine einwandfreie Messung zu gewähr- leisten. Die dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist nach den Angaben der Gemeinde zu veranlassen. (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen sind so zu betreiben, dass Störungen anderer Wasserabnehmer, störende Rück-wirkun- gen auf Einrichtungen der Gemeinde oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind. § 18 Inbetriebsetzung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde oder deren Beauftragte schließen die Anlage des Anschlussnehmers an das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist bei der Gemeinde über die Installationsunternehmen zu beantragen. § 19 Überprüfung der Anlage des Anschlussnehmers (1) Die Gemeinde ist berechtigt, die Anlage des Anschlussnehmers vor und nach ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Anschlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel aufmerksam zu machen und kann deren Beseitigung verlangen. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die Gemeinde be- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sie dazu verpflichtet. (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der Überprüfung der Anlage sowie durch deren Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt die Gemeinde keine Haftung für die Mängelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. § 20 Technische Anschlussbedingungen Die Gemeinde ist berechtigt, weitere technische Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Be- trieb der Anlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwendig ist. Diese Anforderungen dürfen den anerkannten Regeln der Technik nicht widersprechen. Der Anschluss bestimmter Verbrauchseinrichtungen kann von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht werden. Die Zustimmung darf nur verweigert werden, wenn der Anschluss eine sichere und störungsfreie Versorgung gefährden würde. § 21 Messung (1) Die Gemeinde stellt die verbrauchte Wassermenge durch Messeinrichtungen (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen Vor- schriften entsprechen. Bei öffentlichen Verbrauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt werden, wenn die Kosten der Messung nicht im Verhältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. (2) Die Gemeinde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist. Sie bestimmt Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso ist die Lieferung, Anbringung, Überwa- chung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen Aufgabe der Gemeinde. Sie hat den Anschlussnehmer anzuhören und dessen berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist verpflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers die Messeinrichtungen zu ver- legen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Kosten zu tragen. (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen dieser Einrichtungen der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Abwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen. (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Verbrauchsleitung ist dem Wasserabnehmer gestattet. Alle den Zwischenzähler betref- fenden Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergebnis eines Zwischenzählers der Was- serzinsberechnung zugrunde zu legen. § 22 Nachprüfung von Messeinrichtungen (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Eichbehörde oder eine staatlich aner- kannte Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eichgesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer den Antrag auf Prüfung nicht bei der Gemeinde, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen. (2) Die Kosten der Prüfung fallen der Gemeinde zu Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Wasserabnehmer. § 23 Ablesung (1) Die Messeinrichtungen werden vom Beauftragten der Gemeinde oder auf Verlangen der Gemeinde vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. (2) Solange der Beauftragte der Gemeinde die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann oder die Meldung durch den Anschlussnehmer nicht fristgerecht erfolgt, darf die Gemeinde den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. § 24 Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze (1) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasserzählerschrank anbringt, wenn 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschlussleitungen erfolgt, die unverhältnismäßig lang sind oder nur unter besonderen Er- schwernissen verlegt werden können, oder 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung des Wasserzählers vorhanden ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand und jederzeit zugänglich zu halten. (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung möglich ist. III. Wasserversorgungsbeitrag § 25 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. § 26 Gegenstand der Beitragspflicht (1)Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung an- stehen. (2) Wird ein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Bei-tragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht erfüllt sind. § 27 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigen- tümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandgemeinschaft beitragspflichtig. § 28 Beitragsmaßstab Beitragsmaßstab für den Wasserversorgungsbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücks- fläche (§ 29) mit dem Nutzungsfaktor (§ 30). Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abge- rundet werden. § 29 Grundstücksfläche (1) Als Grundstücksfläche gilt: a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Flächen, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; b) wenn ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S.1 BauGB nicht besteht oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze. Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung zählen auch angelegte Grünflächen oder gärt- nerisch genutzte Flächen. (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt. § 30 Nutzungsfaktor (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 (2) bei Stellplatzgrundstücken und bei Grundstücken, für die nur eine Nutzung ohne Bebauung zulässig ist oder bei denen die Be- bauung nur unter geordnete Bedeutung hat, wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31-34 finden keine Anwendung. § 31 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauli- che Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. § 32 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassen- zahl geteilt durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch [3,5]; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 33 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Au- ßenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Dörfliche Wohngebiete (MDW), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Urbane Gebiete (MU), Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 34 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzung im Sinne der §§ 31 bis 33 bestehen (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten bzw. in beplanten Gebieten, für die der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach den §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse, 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse. 2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist maßgebend: 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen Geschosse; 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der genehmigten Geschosse. (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.S. der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maß- gebend. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.S. der LBO, gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschoss- zahl; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. § 35 Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht (1) Von Grundstückseigentümern, für deren Grundstück eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitrags- frei angeschlossen worden sind, werden weitere Beiträge erhoben, 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Satzung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere Zahl der Vollgeschosse überschritten oder eine größere Zahl von Vollgeschossen allgemein zugelassen wird; 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflächen vereinigt wird, für die eine Beitragsschuld bisher nicht entstanden ist; 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Teilflächen, für die eine Beitragsschuld bereits entstanden ist, neu gebildet werden. (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstücken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und § 31 Abs.1 S.2 KAG unberücksichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung entfallen. § 36 Beitragssatz Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) § 37 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht: 1. In den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das Grundstück an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden kann. 2. In den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem Anschluss, frühestens jedoch mit dessen Genehmigung. 3. In den Fällen des § 35 Nr. 1 und 2 mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder ei- ner Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.2 und 3 BauGB. 4. In den Fällen des § 35 Nr. 3, wenn die Vergrößerung des Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist. 5. In den Fällen des § 35 Nr. 4, wenn das neugebildete Grundstück im Grundbuch eingetragen ist a) mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes bzw. dem Inkrafttreten der Satzung i.S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB b) mit dem tatsächlichen Anschluss der Teilflächen, frühestens mit der Genehmigung des Anschlusses; c) bei baulicher Nutzung ohne tatsächlichen Anschluss mit der Erteilung der Baugenehmigung; d) bei gewerblicher Nutzung mit dem Eintritt dieser Nutzung. 6. In den Fällen des § 35 Abs.2, mit dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Teilflächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Satzung und §31 Abs. 1 S. 2 KAG, insbesondere mit dem Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB, der Bebauung, der gewerblichen Nutzung oder des tatsächliche Anschlusses von abgegrenzten Teilflächen jedoch frühestens mit der Anzeige der Nutzungsänderung gemäß § 50 Abs.3. (2) Für Grundstücke, die schon vor dem 1.4.1964 an die öffentliche Wasserversorgung hätten angeschlossen werden können, jedoch noch nicht angeschlossen worden sind, entsteht die Beitragsschuld mit dem tatsächlichen Anschluss, frühestens mit des- sen Genehmigung. (3) Mittelbare Anschlüsse (zum Beispiel über bestehende Hausanschlüsse) stehen dem unmittelbaren Anschluss an öffentliche Wasser-versorgungsanlagen gleich. § 38 Fälligkeit Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig. § 39 Ablösung (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Was- serversorgungsbeitrages vereinbaren. (2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. IV. Benutzungsgebühren § 40 Erhebungsgrundsatz (1) Die Gemeinde/Stadt erhebt für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen Grund- und Verbrauchsgebühren. (2) Für die Bereithaltung von Wasser werden Bereitstellungsgebühren erhoben. § 41 Gebührenschuldner (1) Schuldner der Benutzungsgebühren ist der Anschlussnehmer. Beim Wechsel des Gebührenschuldners geht die Gebührenpflicht mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres auf den neuen Gebührenschuldner über. (2) In den Fällen des § 43 Abs. 2 ist Gebührenschuldner der Wasserabnehmer. (3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 5,79 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 8 Euro für jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. (2) Bei der Berechnung der Grundgebühr wird der Monat, in dem der Wasserzähler erstmals eingebaut oder endgültig ausgebaut wird, als voller Monat gerechnet. (3) Wird die Wasserlieferung wegen Wassermangels, Störungen im Betrieb, betriebsnotwendiger Arbeiten oder aus ähnlichen, nicht vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen länger als einen Monat unterbrochen, so wird für die Zeit der Unterbrechung (ab- gerundet auf volle Monate) keine Grundgebühr berechnet. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,88 € (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikme- ter ab dem Jahr 2025 1,88 € § 44 Gemessene Wassermenge (1) Die nach § 21 gemessene Wassermenge gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt (etwa durch schadhafte Rohre, offenstehende Zapfstellen oder Rohrbrüche hinter dem Wasserzähler) verlorengegangen ist. (2) Ergibt sich bei einer Zählerprüfung, dass der Wasserzähler über die nach der Eichordnung zulässigen Verkehrsfehlergrenzen hinaus falsch anzeigt, oder ist der Zähler stehengeblieben, so schätzt die Gemeinde den Wasserverbrauch gemäß § 162 Abgaben- ordnung. § 45 Verbrauchsgebühr bei Bauten (1) Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch: 1. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbau- weise werden der Ermittlung des umbauten Raumes nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Beton- und Backsteinbauten, die nicht unter Nr. 1 fallen, werden je angefangene 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk 4 Kubikmeter als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Bauwerke mit weniger als 10 Kubikmeter Beton- oder Mauerwerk bleiben gebührenfrei. § 46 Bereitstellungsgebühren Bei Wasserabnehmern mit eigener Wasserversorgung gilt der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung als Reservean- schluss, falls er zur Spitzendeckung oder zum Ersatzbezug dienen soll. Der Wasserabnehmer hat in diesem Fall neben dem Wasserzins nach dem Zählertarif eine jährliche Bereitstellungsgebühr zu ent- richten. Sie ist nach den Kosten zu bemessen, die der Gemeinde im Einzelfall durch die Vorhaltung des Wassers entstehen. § 47 Entstehung der Gebührenschuld (1) In den Fällen der §§ 42, 43 Abs. 1 und 46 entsteht die Gebührenschuld für ein Kalenderjahr mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum). Endet ein Benutzungsverhältnis vor Ablauf des Veranlagungszeitraums, entsteht die Gebührenschuld mit Ende des Benutzungsverhältnisses. (2) In den Fällen des § 41 Abs. 1 Satz 2 entsteht die Gebührenschuld für den bisherigen Anschlussnehmer mit Beginn des auf den Übergang folgenden Kalendervierteljahres; für den neuen Anschlussnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 2 entsteht die Gebührenschuld, mit der Beendigung der Baumaßnahme, spätestens mit Einbau einer Messeinrichtung nach § 21. (4) In den Fällen des § 45 entsteht die Gebührenschuld mit Beginn der Bauarbeiten. (5) In den Fällen des § 43 Abs. 3 entsteht die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme. (6) Die Gebührenschuld gemäß § 42, § 43 und § 46 ruht auf dem Grundstück bzw. dem Erbbaurecht als öffentliche Last (§ 13 Abs. 3 i.V. mit §27 KAG). § 48 Vorauszahlungen (1) Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Voraus- zahlungen entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, ent- stehen die Vorauszahlungen mit Beginn des folgenden Kalendervierteljahres. (2) Jeder Vorauszahlung wird ein Viertel des zuletzt festgesetzten Jahreswasserverbrauchs des Vorjahres und der Grundgebühr (§ 42) zugrunde gelegt. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden die Vorauszahlungen auf der Grundlage der Grundgebühr, des Verbrauchsgebührensatzes und des geschätzten Jahreswasserverbrauchs des laufenden Jahres ermittelt. (3) Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerech- net. (4) In den Fällen des § 43 Abs. 2 und 3 sowie § 45 und 46 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung. § 49 Fälligkeit (1) Die Benutzungsgebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zur Zahlung fällig. Sind Vorauszahlungen (§ 48) geleistet worden, gilt dies nur, soweit die Gebührenschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt. Ist die Gebührenschuld kleiner als die geleisteten Vorauszahlungen, wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. (2) Die Vorauszahlungen gemäß § 48 werden jeweils zum 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. in Höhe eines Viertels der Jahresab- rechnung des Vorjahres zur Zahlung fällig. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Eigenbetrieb Wasserversorgung die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresverbrauchs fest. (3) In den Fällen des § 43 Abs. 3 wird die Gebührenschuld mit der Wasserentnahme fällig. V. Anzeigepflichten, Ordnungswidrigkeiten, Haftung § 50 Anzeigepflichten (1) Binnen eines Monats sind der Gemeinde anzuzeigen 1. der Erwerb oder die Veräußerung eines an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Grundstücks; entsprechendes gilt beim Erbbaurecht sowie beim Wohnungs- und Teileigentum; 2. Erweiterungen oder Änderungen der Verbrauchsanlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinrichtungen, soweit sich dadurch die Größen für die Gebührenbemessung ändern oder sich die vorzuhaltende Leistung wesentlich erhöht. (2) Anzeigepflichtig nach Abs. 1 Nr. 1 sind Veräußerer und Erwerber, nach Abs. 1 Nr. 2 der Anschlussnehmer. (3) Binnen eines Monats hat der Anschlussnehmer der Gemeinde mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen für Teilflächenabgren- zungen gem. § 29 Abs.1 Nr.2 dieser Satzung und § 31 Abs. 1 S.2 KAG entfallen sind, insbesondere abgegrenzte Teilflächen ge- werblich oder als Hausgarten genutzt, tatsächlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen oder auf ihnen genehmi- gungsfreie bauliche Anlagen errichtet wurden. (4) Wird die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt, so haftet im Falle des Abs. 1 Nr. 1 der bisherige Gebührenschuldner für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen. § 51 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 142 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 ein Grundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgung anschließt, 2. entgegen § 5 nicht seinen gesamten Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung entnimmt, 3. entgegen § 8 Abs. 1 Wasser an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Gemeinde weiterleitet, 4. entgegen § 14 Abs. 5 Beschädigungen des Hausanschlusses nicht unverzüglich der Gemeinde mitteilt, 5. entgegen § 17 Abs. 2 Anlagen unter Missachtung der Vorschriften der Satzung, anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestim- mungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, ändert oder unterhält, 6. entgegen § 17 Abs. 4 Materialien und Geräte verwendet, die nicht entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind, 7. entgegen § 17 Abs. 5 Anlagen und Verbrauchseinrichtungen so betreibt, dass Störungen anderer Anschlussnehmer, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen der Gemeinde bzw. Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers eintreten, (2) Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 3 Satz 2 und § 50 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt. § 52 Haftung bei Versorgungsstörungen (1) Für Schäden, die ein Wasserabnehmer durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Be- lieferung erleidet, haftet die Gemeinde aus dem Benutzungsverhältnis oder unerlaubter Handlung im Falle 1. der Tötung oder Verletzung des Körpers oder der Gesundheit des Wasserabnehmers, es sei denn, dass der Schaden von der Gemeinde oder einem ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht worden ist, 2. der Beschädigung eine Sache, es sei denn, dass der Schaden weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit der Ge- meinde oder eines ihrer Bediensteten oder einem Verrichtungsgehilfen verursacht worden ist. 3. eines Vermögensschadens, es sei denn, dass dieser weder durch Vorsatz noch durch grobe Fahrlässigkeit eines vertretungsbe- rechtigten Organs der Gemeinde verursacht worden ist. § 831 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nur bei vorsätzlichem Handeln von Verrichtungsgehilfen anzuwenden. (2) Absatz 1 ist auch auf Ansprüche von Wasserabnehmern anzuwenden, die diese gegen ein drittes Wasserversorgungsunterneh- men aus unerlaubter Handlung geltend machen. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wasserabnehmern auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch ein drittes Unternehmen zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und ihre Kenntnis zur Geltendmachung des Schadener- satzes erforderlich ist. (3) Die Ersatzpflicht entfällt für Schäden unter 15,00 €. (4) Ist der Anschlussnehmer berechtigt, das gelieferte Wasser an einen Dritten weiterzuleiten (§ 8 Abs. 1), und erleidet dieser durch Unterbrechung der Wasserversorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung einen Schaden, so haftet die Gemeinde dem Dritten gegenüber in demselben Umfang wie dem Wasserabnehmer aus dem Benutzungsverhältnis. (5) Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten sicherzustellen, dass dieser aus unerlaubter Handlung keine weitergehenden Schadenersatzansprüche erheben kann, als sie in den Absätzen 1 bis 3 vorgesehen sind. Die Gemeinde hat den Anschlussnehmer darauf bei Begründung des Benutzungsverhältnisses besonders hinzuweisen. (6) Der Wasserabnehmer hat den Schaden unverzüglich der Gemeinde oder, wenn dieses feststeht, dem ersatzpflichtigen Unter- nehmen mitzuteilen. Leitet der Anschlussnehmer das gelieferte Wasser an einen Dritten weiter, so hat er diese Verpflichtung auch dem Dritten aufzuerlegen. § 53 Haftung von Wasserabnehmern und Anschlussnehmern (1) Der Wasserabnehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden, die insbesondere infolge einer unsachgemäßen Benutzung oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzung oder Bedienung der Anlagen zur Wasserversorgung entste- hen. Der Anschlussnehmer haftet für Schäden, die auf den mangelhaften Zustand seiner Anlage (§ 17) zurückzuführen sind. (2) Der Haftende hat die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Sind Ansprüche auf Mängel an mehreren Verbrauchsanlagen zurückzuführen, so haften die Wasserabnehmer als Gesamtschuldner. VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuer- gesetz jeweils festgelegten Höhe. § 55 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Sat- zungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Baindt, den 26.07.2024 Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind. Baindt, den 26.07.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Änderungen: Geändert am 04.11.2008, Inkrafttreten zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 14.11.2008 Geändert am 21.07.2009, Inkrafttreten rückwirkend zum 01.01.2009, öffentliche Bekanntmachung vom 31.07.2011 Zuletzt geändert am 04.10.2011, Inkrafttreten zum 01.01.2012, öffentliche Bekanntmachung vom 07.10.2011 Zuletzt geändert am 05.11.2013, Inkrafttreten zum 01.01.2013, öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2013 Zuletzt geändert am 30.07.2014, Inkrafttreten zum 01.08.2014, öffentliche Bekanntmachung vom 08.08.2014 Zuletzt geändert am 13.10.2015, Inkrafttreten zum 01.01.2015, öffentliche Bekanntmachung vom 23.10.2015 Zuletzt geändert am 12.12.2017, Inkrafttreten zum 01.01.2017, öffentliche Bekanntmachung vom 15.12.2017 Zuletzt geändert am 10.09.2019, Inkrafttreten zum 01.01.2019, öffentliche Bekanntmachung vom 13.09.2019 Zuletzt geändert am 14.09.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2021, öffentliche Bekanntmachung vom 17.09.2021 Zuletzt geändert am 11.10.2022, Inkrafttreten zum 01.01.2023, öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022 Zuletzt geändert am 27.02.2024, Inkrafttreten zum 01.04.2024, öffentliche Bekanntmachung vom 01.03.2024 Zuletzt geändert am 16.07.2024, Inkrafttreten zum 01.01.2025, öffentliche Bekanntmachung vom 26.07.2024[mehr]

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        Bodenrichtwerte

        Gemeinsamer Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravensburg. Nähere Informationen (PDF-Dokument, 49,29 KB, 03.07.2023) Marktbericht 2022 Den aktuellen Marktbericht 2022 können Sie beim Gemeindeverband Mittleres Schussental anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental. Bodenrichtwerte Baindt Karte mit Grundstücksgrößen Kurzanleitung Geoportal (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf) Kontaktdaten: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg Stadtplanungsamt-Abteilung GMS Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Herr Sonntag Tel.: 0751/82-275 Frau Krause Tel.: 0751/82-572 Frau Reich Tel.: 0751/82-229 E-Mail schreiben Hier können Sie sich die Bodenrichtwerte der vergangenen Jahre als PDF Datei herunterladen. Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2021 (PDF-Dokument, 10,0 MB, 12.04.2023) (pdf-Datei) Marktbericht 2018 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 12.01.2022) Bodenrichtwertkarte 1 (PDF-Dokument, 1,17 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 2 (PDF-Dokument, 1,76 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 3 (PDF-Dokument, 352,67 KB, 26.09.2019) Marktbericht 2016 (PDF-Dokument, 2,23 MB, 12.01.2022)[mehr]

        Zuletzt geändert: 04.03.2024
        2024_02_08_PM_PV-Veranstaltung_IHK.pdf

        Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 08. Februar 2024 Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifizierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektro- fahrzeugen machen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneut- ralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovoltaikleistung installiert werden wie zum ak- tuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammenarbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben eine kostenlose In- formationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Fi- nanzamt Ravensburg auch die steuerlichen Vereinfachungen bei Um- satz- und Einkommensteuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen ge- nauer beleuchtet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Dokumentennummer 3.PV.24.1. Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024.[mehr]

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          Amtsblatt_2024_02_23_KW08.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 23. Februar 2024 Nummer 8 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Baindter Fasnet 2024 Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Wir suchen eine Assistenz Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit knapp 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Gemeindeverwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Assistenz (m/w/d) für die Bürgermeisterin und Hauptamts- leitung in Vollzeit. Es erwartet Sie ein äußerst interessantes und abwechslungsreiches Arbeitsfeld in einer dienst- leistungsorientierten Verwaltung. Sie unterstützen und organisieren die Arbeit der Bürgermeisterin und Hauptamtsleitung beispielsweise bei der Ter- minkoordination und -überwachung, Postbearbeitung, Telefon, Bereitstellung von Unterlagen, Empfang von Gästen und Organisation von Besprechungen. • Dabei verfolgen Sie eigenständig das Ziel, die nötigen Informationen und Unterlagen so aufzubereiten, dass eine gute Vorbereitung von Terminen sowie eine angemessene Priorisierung der Aufgaben sichergestellt ist. Hierzu verschaffen Sie sich einen stets aktuellen Überblick über die laufenden Themen, wesentlichen Zusammenhänge und über die beteiligten Personen und Institutionen. • Sie wirken bei der Weiterentwicklung von Prozessen mit dem Ziel einer weiteren Digitalisierung mit, übernehmen Recherchen im Internet und bereiten Daten und Informationen auf. • Für die Kontakte der Bürgermeisterin aus Bürgerschaft, Politik, Wirtschaft, sonstigen Organisationen und der Verwaltung sind Sie Ansprechperson. • Sie führen das Protokoll in Gemeinderatssitzungen. Eine abschließende Aufgabenzuteilung bleibt vorbehalten. Ihr Profil • Abgeschlossene Berufsausbildung in der öffentlichen Verwaltung oder im kaufmännischen Bereich • Selbstständiges, sorgfältiges und strukturiertes Arbeiten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähig- keit • Integrität, Zuverlässigkeit und Flexibilität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen Berufserfahrung ist erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung. Wir bieten • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer Vergütung nach persönlicher Eignung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD so- wie weitere komfortable Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitar- beiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 04.03.2024 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Bürgermeisterin Frau Rürup (Tel. Nr. 07502 9406-0) oder die Hauptamtslei- terin Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40, E-Mail: f.maurer@baindt.de ) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Stellenausschreibungen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Umgestaltung unserer Ortsmitte Wir möchten Sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der Neugestaltung des Dorfplatzes informieren. Wir haben eine sehr dynamische Baustelle, die uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt. Im Moment ist es der Lieferverzug bei den Pflastersteinen für den Rat- hausvorplatz, der zu Veränderungen in der Reihenfolge des Bauablaufs geführt hat. In den nächsten vier Wochen wird der Rathausvorplatz also nicht in Angriff genommen. Stattdessen erfolgt die Herstellung der südlich gelegenen Parkplätze in der Nähe der Bushaltestelle und Küferstra- ße. Diese Parkplätze werden dann im Anschluss für alle Baindterinnen und Baindter wieder nutzbar sein. Diese Entscheidung ermöglicht es, in einem zweiten Schritt die oberen Parkplätze am CAP-Markt umzubauen, ohne dass auf Parkmöglichkeiten verzichtet werden muss. Im An- schluss daran werden die Tiefbau- und Pflasterarbeiten vor dem Rathaus wieder aufgenommen. Im Juni ist mit den Arbeiten vor den Ladengeschäften zu rechnen. Ein genaueres Zeitfenster kann im Moment nicht benannt werden. Wir werden ca. drei bis vier Wochen vor den Arbeiten auf alle Betroffenen zugehen und den genau- en Ablauf erläutern. Schließtage der örtlichen Ladenge- schäfte sind nach jetzigem Stand nicht notwendig. Die Zugänglichkeit wird an verschiedenen Tagen erschwert und kurzfristig zwischen einer und drei Stunden zum Aus- bau der Steine, zur Abdichtung der Tiefgarage und zum Aufbringen des neuen Belages nicht möglich sein, da di- rekt vor den Eingängen gearbeitet werden muss. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Windpark Altdorfer Wald bietet vierteljährlichen Newsletter für Interessierte Das nunmehr zweite Projektjahr ist für den Windpark Altdorfer Wald angebrochen. Da es mit zunehmendem Projektfortschritt auch mehr Neuigkeiten gibt, möchte die Windpark Altdorfer Wald GmbH interessierten Bürgerin- nen und Bürgern in Zukunft noch transparenter und um- fassender am Projektfortschritt teilhaben lassen. Hierfür bietet der Vorhabenträger ab diesem Jahr einen Newslet- ter an, der jeweils Mitte des Quartals erscheinen wird und alle veröffentlichten Informationen zum Projekt direkt ins eigene Postfach liefert. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger Einblicke in Updates und Neuigkeiten, die Rubriken „Frage der Woche“ und „Wissenswertes zur Windenergie“ sowie in weiteren Aktualisierungen der Webseite. Die erste Ausgabe des Newsletters ist für Ende Februar vorgesehen. Die Anmel- dung zum Newsletter erfolgt über die Projekt-Webseite unter: https://windparkaltdorferwald.de/ aktuelles/meldungen/newsletter/ Korrektur der Bekanntmachung über die „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“ vom 26.01.2024 Hiermit weisen wir darauf hin, dass die rechtswirksame Bekanntmachung - „Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024“- am 26.01.2024 im Amtsblatt der Gemeinde Baindt unter der Rubrik „öf- fentliche Bekanntmachungen“ erfolgt ist. Gleichzeitig wur- de die Bekanntmachung auf der Homepage der Gemein- de veröffentlicht. Es wurde festgestellt, dass unter Punkt 2.3 ein redakti- oneller Fehler vorhanden war. Dabei fehlte folgender Satz: „Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde.“ Die öffentliche Bekanntmachung im Internet wird durch Einfügen des fehlenden Satzes am 23.02.2024 korrigiert. Baindt, 23.02.2024 gez. Lina Heilig Schriftführerin des Gemeindewahlausschusses Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 27. Februar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 27. Februar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorstellung des Ergebnisses zum Geruchsgutachten in Sulpach 5. Sanierung der Klosterwiesenschule - aktueller Stand 6. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger- wohnung in eine Ferienwohnung auf Flst. 115/16 La- vendelstraße 17 7. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Breite mit 1. Änderung“ zum Neu- bau eines Carports mit PV-Dach auf Flst. 209/5, Bir- kenstraße 6 8. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung Erdgeschoss auf Flst. 111/11, Lilienstraße 40 und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungs- planes „Bei der Bronnenstube 4. Änderung“ 9. Bauantrag zur Fassadensanierung eines Bürogebäu- des mit Vergrößerung des Windfangs und Erstellung einer Terrasse mit Überdachung auf Flst. 562/7, Am Föhrenried 7 und die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis 3. Änderung“ 10. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Flst. 701, Tulpenstraße 16 mit erforderlicher Befrei- ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung“ 11. Gehöft Schachener Straße 100 wird zur erhaltenswer- ten Bausubstanz erklärt 12. Städtbaulich-räumliches Leitbild mit Zielbild Räumli- che Entwicklung als Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2040 des Gemeindever- bandes Mittleres Schussental (GMS) 13. Beratung und Beschluss über die Globalberechnung (Beitragskalkulation) der Kanal-, Klär- und Wasser- versorgungsbeiträge mit Wirkung zum 01.04.2024 - Änderung der Wasserversorgungssatzung und Än- derung der Abwasserbeseitigungssatzung 14. Aktueller Stand Belegung Friedhof Baindt 15. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 24. Februar und Sonntag, 25. Februar Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 24. Februar Müller‘s Apotheke Weingarten, Karlstr. 21, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 76 46 36 41 Sonntag, 25. Februar Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Str. 13, 88213 Ravensburg (Oberzell), Tel.: 0751 - 6 78 96 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Februar 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus März 06.03. Gottesdienst mit Krankensalbung Seniorentreff BSS 13.03. Frühlingscafe Sel. Irmgard 14.03. Blutspendetermin DRK SKH 15.03. Jahreshauptversammlung SV Baindt Vereinsraum 16.03. Impulse Osterkerzen verzieren BSS 16.+17.03. Jugendlager Alpinteam 17.03. Fahrzeugweihe Feuerwehr SKH 19.03. Gemeinderatssitzung Rathaus 21.03. Jahreshauptversammlung Taekwondo BSS 22.03. Jahreshauptversammlung TC Baindt Vereinsraum 22.03. Jahreshauptversammlung Schalmeien BSS 23.03. Dorfputzete 25.-27.03. Osterschießen Schützengilde Zur Information Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigen- schaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alter- nativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder ir- gendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bild- schirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfra- gen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Be- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 sonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bild- schirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s rich- tig wunderbar Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohn- heiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Stiftung St. Franziskus Tolle Tage in der „Seligen Irmgard“ Gumpiger Donnerstag An diesem Tag hörte man plötzlich laute „Raspler“-Rufe durchs Altenzentrum schallen. Was war da los? Unsere Bewohnerinnen und Bewohner hatten schon die ganze Woche darauf gewartet, endlich war es soweit: Wir bekamen Besuch von einer großen Schar „kleinen“ und „großen“ Rasplern im vollen Häs und mit Musik. Nach der Begrüßung mit lautstarkem „Raspler – Ratsch, Ratsch“ angeführt durch Vize-Zunftmeister Norbert Kurz, machte Rainer Beer mit seinem Bandoneon Musik für uns und es wurde gemeinsam gesungen, geschunkelt und viel gelacht. Danach wurden zur freudigen Überraschung der beiden Empfängerinnen, Frau Anna Dorn und Frau Sylvia Denelle, sogar 2 Narrenorden vergeben. Selbst unsere Bewohnerinnen, welche die Zimmer nicht verlassen konnten, wurden nicht vergessen und bekamen Besuch einer kleinen „Raspler-Abordnung“ worüber sie sich sehr freuten. Besonders schön war die W i e d e r s e - hens f reude bei unseren Bewohnern , wenn unter den Rasplern Bekannte ent- deckt wurden und schnell ent w icke l te sich eine nette Unterhaltung. Als Dank für d ie große Freude, wel- che sie unse- ren Bewohnern und Mitarbeitern gemacht haben, wurden die Raspler im Anschluss mit Getränken und Schmalzge- bäck versorgt und mit einem 3-fachen „Raspler – Ratsch, Ratsch“ von uns bis zum nächsten Jahr verabschiedet. Ein herzliches „Vergelts Gott“ nochmal an die Vorstand- schaft und alle Raspler! Bromeler Freitag Am nächsten Tag ging es gleich weiter und die Schal- meiengruppe Baindt mit ihrem musikalischen Leiter Mar- tin Stauber begrüßte uns mit ihrem „Einer für alle – alle für einen– Ruf“. Dank des milden Wetters hatten sich unsere Bewohner- innnen und Bewohner schon vor dem Altenzentrum und auf den Balkonen die besten Plätze in erster Reihe ge- sichert, um die ca. 30 Musikanten und ihre fetzigen Me- lodien gut zu sehen und zu hören. Strahlend klatschten und schunkelten sie mit, ganz besonders, wenn auch hier bekannte Gesichter dabei waren und sich angeregte Ge- spräche entwickelten. Auch bei den Schalmeien bedankten wir uns mit Geträn- ken und Fasnetsgebäck und nach der gewünschten Zu- gabe schallte ihnen beim Abschied ein kräftiges „Einer für alle – alle für einen“ hinterher mit der Hoffnung auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. Herzlichen Dank nochmal an die Vorstandschaft und alle Schalmeien! Rosenmontag Damit nicht genug gab es am Rosenmontag noch eine schöne Überraschung für unsere Bewohnerinnen und Be- wohner und es zog ein herrlicher Duft durchs ganze Haus: Unsere Heimbeirätin Frau Elli Baumeister kam mit ihrer Freundin Frau Sieglinde Lauriola und zusammen haben sie für uns alle frische Waffeln gebacken. Diese leckeren, warmen Waffeln konnten unsere Bewoh- nerinnen und Bewohner zum Kaffee genießen, was sie auch reichlich taten und es wurde mehrfach Nachschlag verlangt. Gibt es ein schöneres Kompliment für unsere ehrenamtlichen Waffelbäckerinnen? Auch hier ein ganz herzliches „Vergelts Gott“ für dieses Engagement und diese tolle Aktion! Altenzentrum Selige Irmgard Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Denkmalschutzpreis für private Eigentümer ausgeschrieben Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Ba- dische Heimat loben zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg aus. Dieser stellt die denkmalge- rechte Erhaltung und Neunutzung historischer Gebäude in den Mittelpunkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit ei- nem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Verfügung stellt. Bewerben können sich private Eigentümer, bei deren Ge- bäude der Abschluss der Erneuerung nicht länger als vier Jahre zurückliegt. Auch beteiligte Architekten und weitere Experten können bis Anfang Juni entsprechende Projekte vorschlagen. Diese müssen nicht zwingend unter Denk- malschutz stehen Der Preis unter der Schirmherrschaft von Frau Staatssekretärin Andrea Lindlohr, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, will die Vielfalt und Besonderheiten der Baukultur in Baden-Württemberg sowie das Engagement zu deren Erhaltung hervorheben und öffentlich würdigen. Die Spanne reicht von mittel- alterlichen Gebäuden bis zu stilprägenden Bauten des 20. Jahrhunderts. „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen die historisch gewachsene Gestalt des Gebäudes innen wie außen so weit wie möglich bewahrt wurde. Das schließt zukunftsweisende und beispielhafte Umnut- zungen oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes und Mitglied der Fachjury. Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträger sowie die Architekten und Restauratoren Urkunden. Zudem wird den Eigentümern eine Bronzetafel zum Anbringen am Gebäude überreicht. Bewerbungsschluss ist der 30. Ap- ril 2024. Weitere Informationen sowie die Broschüre mit allen notwendigen Angaben zur Ausschreibung finden sich unter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffentliche Preisvergabe findet Anfang 2025 statt. Frühlingsboten in Baindt Mit den steigenden Temperaturen zeigen sich erste Insekten an Frühblühern Schillernder Besuch auf den naturnahen Flächen in Baindt: Die Blauschwarze Holzbiene (Xylocopa violacea) ist „Wild- biene des Jahres“ 2024 und ist bereits im Vorfrühling auf den naturnahen Flächen zu beobachten. Frühblüher wie Blaustern, Krokus und Winterling bieten ihr ein wichtiges Nahrungsangebot, wenn sonst noch wenig blüht. „Die Männchen der Wildbiene des Jahres schwirren bei wärmeren Temperaturen schon im Februar aus ihren Winterquartieren und suchen nach Weibchen. Geduld ist gefragt, denn die Weibchen verlassen erst etwas später ihre Kinderstuben“, so Martin Klatt, NABU-Wildbienenex- perte und Leiter des NABU-Projekts „Natur nah dran“. Die Weibchen der Blauschwarzen Holzbiene zählen mit zwei bis drei Zentimetern zu den größten Wildbienen in Deutschland und fallen durch ihre bläulich glänzenden Flügel auf. Ihr Überwinterungsquartier sucht sich die Blauschwarze Holzbiene in Hohlräumen von Lehm- und Lößwänden oder in Spalten zwischen Mauersteinen. Für die Aufzucht der Jungen nagen Holzbienen dagegen ihre Nester in Holzstämme oder Balken. Dafür sind geeignete Niststruk- turen unabdingbar. Falls sich die Wildbiene des Jahres in unserem Wohnumfeld ein Nest baut, braucht man sich keine Sorgen zu machen: Die mächtige Erscheinung und das laute Brummen können Respekt einflößen, aber die Tiere sind harmlos. Wildbiene des Jahres 2024 ist kein Gourmet Beim Blütenbesuch ist die Blauschwarze Holzbiene nicht sehr wählerisch. Während manche Wildbienen sich auf ganz bestimmte heimische Pflanzen spezialisiert haben, sammelt die Wildbiene des Jahres 2024 Pollen an über zehn Pflanzenfamilien. In Siedlungen findet man sie be- sonders häufig an Fassaden mit Blauregen oder Geißblatt sowie an Beeten mit Muskateller-Salbei, Aufrechtem Ziest oder Großblütigen Platterbsen. Seit 2020 gibt es diese Arten auch in Baindt. Die Gemeinde hat im Rahmen des Kooperationsprojekts „Natur nah dran“ des NABU und des Umweltministeriums Baden-Württemberg 5 Grünflä- chen in wertvolle Biotope mit Wildpflanzen umgewandelt. Hintergrund: Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ wählt seit 2013 jährlich eine besonders interessante Wildbienenart aus, um an ihrem Beispiel die spannende Welt dieser Tiere bekannter zu machen. Zugleich soll die Wildbiene des Jahres dazu ermuntern, in die Natur zu gehen und das Tier in seinem Lebensraum zu beobachten. Damit wirkt die Initiative auch im Sinne einer Wissenschaft für alle (Ci- tizen Science) und bringt mehr Klarheit über das aktuelle Vorkommen der Wildbiene des Jahres. Das Kuratorium „Wildbiene des Jahres“ ist beim Arbeits- kreis Wildbienen-Kataster Baden-Württemberg angesie- delt, einer Sektion des Entomologischen Vereins Stuttgart 1869 e.V. am Naturkundemuseum Stuttgart. Die Initiative Wildbiene des Jahres: Mit der Blauschwarzen Holzbiene wurde zum zwölften Mal die Wildbiene des Jahres gewählt. Dem Kuratorium war es stets ein Anliegen, mit der „Jahresbiene“ einen Einblick in die spannende Welt dieser wichtigen Blüten- bestäuber zu gewähren. Der NABU Baden-Württemberg unterstützt die Initia- tive „Wildbiene des Jahres“. Die Flyer zu den Wildbienen der Jahre 2013 bis 2024 können unter der Homepage des Wildbienen-Katasters heruntergeladen werden: www.wildbienen-kataster.de. Der neue Flyer zur Blauschwarzen Holzbiene kann un- ter bdj@wildbienen-kataster.de in gedruckter Form bestellt werden. Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ ambulante-dienste Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Liebe Musikfreunde, das diesjährige Preisträgerkonzert der Musikschule Ravensburg e.V. findet am Sonntag, 03. März 2024, 17.00 Uhr, in der Gemeindehalle Baienfurt statt. Die Preisträger des Regionalwettbewerbs “Jugend musi- ziert“ tragen solistisch die Musikstücke des Wettbewerbs mit Streich- und Blasinstrumenten sowie am Klavier vor und bekommen ihre Urkunde des Wettbewerbs über- reicht. Zu diesem Konzert laden wir recht herzlich ein. Der Eintritt ist frei. Am Ende der Veranstaltung ist Kollekte für die Arbeit der Musikschule. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 25. Februar - 03. März 2024 Gedanken zur Woche: Fastenzeit mal anders: 40 Tage nicht jammern, meckern oder kritisieren, mal alles positiv sehen. Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Caritas Fastenopfer Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan (Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygienius Thomalla) Caritas Fastenopfer Dienstag, 27. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 28. Februar 14.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Krankensal- bung 18.30 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Zita Maurer, Familie Kesenheimer) Donnerstag, 29. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 16.00 Uhr Baindt - Erstbeichte der Erstkommunionkinder Gruppe 1 und Gewandausgabe Freitag, 01. März 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche anschließend Treffen im katholischen Gemein- dehaus Samstag, 02. März Ab 08.00 Uhr Aktion Hoffnung Altkleidersammlung 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Romy 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Ministrantenauf- nahme Ministranten: Laureen Hartmann, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Franziska Joachim, Leana Neb († Kurt Bugger) Sonntag, 03. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - 2. Gottesdienst der Erstkommuni- onkinder mit der JuKa 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Nele und Viola Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erst- kommunionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss ein- malig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottes- dienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen zur Abholung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Klei- dersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Aktion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben Gerüst an der Kirche - Was ist los? An der Kirche steht seit dieser Woche ein Gerüst. Was ist los? Ganz einfach: Der Dachstuhl wurde 1279 aufge- richtet. Zwischen 1802 und 1869 kümmerte sich niemand um den Erhalt der Kirche. Wasser drang ein und die En- den der Balken sind abgefault. Die fürstliche Herrschaft Salm-Reifferscheidt machte die Kirche der Pfarrei zum Geschenk mit der Auflage, sie zu sanieren. 1870 hatte man die Fehlstellen überbrückt, ebenso noch einmal in den 50ern. Das Denkmalamt verlangt nun eine Untersu- chung und Aufmaß der Schäden am Gebälk. Bis Ostern sollten die Arbeiten abgeschlossen sein. Bis Mai haben wir dann Zeit, eventuelle Maßnahmen beim Ordinariat und Denkmalamt anzumelden. Genehmigung und Mittel- zuweisung frühestens 2025. Warten wir’s ab. Eine akute Gefahr besteht nicht. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, gibt es weitere Infos. B. Staudacher Wilde Müllablage an der Villa Wieder wurde ein ausgedien- te Couch-Garnitur bei der Vil- la abgestellt. Die Ministranten benötigen keine solche. Diese, vielleicht gut gemeinte „Ent- sorgung“ verursacht unnötige Arbeit und Kosten. Das Abladen von Sperrmüll bei der Villa ist verboten. Zuwiderhandlungen werden künftig angezeigt. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie ganz herzlich ein zum Got- tesdienst am Mittwoch, 6. März 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Spro- ll-Saal. Herr Pfarrer Staudacher wird Ihnen im Rahmen des Gottesdienstes die Krankensalbung spenden. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisam- mensein mit guten Gesprächen. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frau- en jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Auch Nichtmitglieder sind willkommen. Begegnungstag am Freitag 1.3.2024 Miteinander - Füreinander-Begegnung ist Leben in RV-Weststadt, Dreifaltigkeitskirche 09.00 Uhr Gottesdienst mit Pfr. Hübschle 10.00 Uhr zu dem o g. Thema spricht Josef Epp, Klinik- seelsorger aus Bad Grönenbach, im Gemein- desaal Dreifaltigkeit Weststadt Mittagessen jeder wo er will 14.00 Uhr Leichter leben - Ballast abwerfen und sich neu entfalten es spricht Nicole Weiß, Ordnungscoach 16.00 Uhr Ende der Veranstaltung Leitung: Marlies Rothenhäusler, Taldorf Christina Längle, Horgenzell Kostenbeitrag: 5,00 Euro Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 01. März 2024 19.00 Uhr in der ev. Kirche in Baienfurt Anschließend feiern wir im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Unter dem Motto „durch das Band des Friedens“ haben palästinensische Christinnen die Gottesdienstordnung für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Ein Gebet wandert 24 Stunden lang um den Erdball und verbindet Frauen in mehr als 150 Ländern der Erde. (siehe Artikel im „engagiert“ des KDFB vom Febr./März 2024) Einladung Mittwoch, 13.03.2024 14.00 Uhr im „Neunerbeck“, Weingarter Str. 2. Herr Artur Kopka wird uns im Kardel- und Zunftmuseum eine Führung geben. Anschließend bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns auf Ihr Interesse an der Baienfurter Orts- geschichte. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, besonders Psalm 85 und Eph 4,1-7 können in der aktuellen Situati- on tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frieden und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottes- dienstordnung geben einen Einblick in Leben, Leiden und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoff- nungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ih- rem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Ökumenischer Singkreis Wir treffen uns am Mittwoch, den 28. Februar 2024 um 20.00 Uhr im Kirchenchorraum, Klosterhof 5 zur nächs- ten Probe. Interessierte Sängerinnen und Sänger sind jederzeit herz- lich willkommen. Wir treffen uns einmal im Monat um gemeinsam religiöse und weltliche Lieder zu singen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Montag, 26. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 28. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 29. Februar 19.00 Uhr Baindt Konfirmations-Elternabend, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Freitag, 01. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Palästina, Ev. Kir- che, anschließend Beisammen- sein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 03. März Okuli 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl), anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Wie du mir - so ich dir. - Die- ses Sprichwort ist wohl der Normalfall unserer Erfahrun- gen im Alltag. - Gott sei Dank, dass es bei IHM nicht so ist. Selbst als wir noch nicht mal an ihn denken konnten, als wir unsere eigenen Wege ge- gangen sind, uns nur um uns selbst gedreht haben, ist ER aus Liebe zu uns den Weg gegangen, dem wir in diesen Wochen vor Ostern nachsinnen. Es ist gut, wenn wir - mit Gottes Hilfe - auch selbst immer wieder anders reagieren, als es uns spontan in den Sinn kommen würde, wenn uns mal wieder jemand so richtig auf die Nerven geht. - In Liebe reagieren ... - wie kann das ganz praktisch aussehen, mitten im Alltag? Gottes Segen beim Ausprobieren! - Euer Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Jetzt kommt die Abschluss-Staffel zum Johannesevan- gelium. Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf die Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin - Zusammen über das Johannesevangeli- um ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekann- ten und „neuen“ Bibelabschnitten dieses ganz besonderen Evangeliums entdecken. Auch für die letzten Termine in dieser Reihe laden wir wieder alle herzlich ein, zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken. Kommen Sie gerne donnerstagsabends um 19.00 Uhr ins Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 7. März + 14. + 21. März 2024. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in dieser Runde! M. Schöberl, Pfarrer Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Dienstag 07.00 - 9.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Spie- gel“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: Begrüßung und Totenehrung 1. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Feneberg Sie- & Er-Turnier - SGM Baindt- Fronreute siegt bei drei von vier Turnieren Am vergangenen Wochenende stand mit dem 8. Feneberg Sie- & Er-Turnier in der Baindter Sporthalle wieder ein sportliches Highlight an, das mittlerweile über die Orts- grenzen hinaus bekannt ist. Vier Jugenden (E, D, C, B), 26 Mädchen- und 26 Jungsmannschaften, mit über 520 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonn- tag gegeneinander an. Unsere heimische SGM Baindt/ Fronreute trat in der E/D/B mit je einer Mannschaft und in der C gar mit zwei Mannschaften an und errang in drei von vier Turnieren den Turniersieg. Da ja Ergebnisse von Jungen und Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich in allen Turnieren, wie mit zunehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusam- menwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemein- sam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen die D-Juniorinnen/Juni- oren und unsere heimische SGM Baindt/Fronreute er- öffnete das Turnier. Eigentlich geschwächt, weil einige Spielerinnen im Verbandspokal im Einsatz waren, hielten die Mädels mit geschicktem Spiel und viel Einsatz einen knappen Rückstand, den die Jungs jedoch in einen Sieg drehen konnten. In ähnlichem Stil ging es weiter und die beiden Gruppenersten, TSV Schwaben Augsburg/Schwa- bmünchen, die souverän durch das Turnier liefen, und un- sere SGM Baindt/Fronreute standen sich dann im Finale gegenüber. Hier hielten unsere Mädchen dann nach tol- ler Taktik der Trainerin Rebecca und mit extremem Ein- satz ein 1:1, dass die Jungs dann in einen Sieg ausbauen konnten. Somit gewann die SGM Baindt/Fronreute das Turnier, gefolgt von 2. TSV Schwaben Augsburg, 3. SV Deuchelried, 4. SV Deggenhausertal, 5. TSB Ravensburg, 6. SpVgg Lindau, 7. SGM Dietmanns/Hauerz, 8. SV Mai- erhöfen-Grünenbach Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Samstagnachmittag waren dann die B-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimische Mannschaft zusammen mit den B-Junioren der SGM FFB bestritt die Vorrun- de souverän. doch leider konnte ein 4:0 Vorsprung der Mädels im Halbfinale gegen eine überragende Jungs- mannschaft aus Maierhöfen nicht gehalten werden, so dass im 9-Meterschießen die Partie verloren wurde. Am Ende gewann der SV Maierhöfen-Grünenbach, der sich im Endspiel gegen SV Immenried/SG Kisslegg durchsetz- te. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FV Bad Saulgau 4. SGM Fronreute-Baindt, 5. SGM Eglofs/Heimenkirch, 6. FV Bad Waldsee Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem es die heimischen Spiele- rinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute mit tollen Spielen beider Mannschaftsteile bis ins Endspiel brachten. Dort stand man den orangen Kickerinnen und Kickern der neuen Union MBK gegenüber, die jedoch souverän geschlagen werden konnten. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SV Deuchelried, 4. TSB Ravensburg, 5. FC Schei- degg, 6. SV Immenried/SG Kisslegg Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der C-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM gar mit zwei Mannschaften antrat. Nachdem die SGM Baindt/ Fronreute II erst im Spiel um Platz 5 nach einem herrlichen Schuss in den Winkel zum 4:3 ihren ersten Sieg einfahren konnte, marschierte die SGM Baindt/Fronreute I souverän durch die Vorrunde und gewann im ersten Spiel gar mit 12:0, neuer Turnierrekord! Im Halbfinale wartete dann mit der SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil die vermeintlich stärkste Mannschaft, doch auch hier gewannen sie ohne Probleme. Im Finale legten die Mädchen mit herrlichem Kombinationen und konsequenter Chancennutzung ge- gen den TSB Ravensburg wieder vor und die Jungs brach- ten mit einer ebenfalls sehr guten spielerischen Leistung den Turniersieg nach Hause. Auf den Plätzen folgten 3. SGM Aichstetten/Aitrach/Unterzeil, 4. FV Bad Waldsee, 5. SGM Baindt/Fronreute II, 6. RW Salem Am Ende eines jeden Turniers gab es natürlich für alle Mannschaften auch Preise. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die in ihrer Ein- zigartigkeit und damit dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder Regie, die in verschiedenen Schichten über die beiden Tage die Durch- führung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponsoren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namensge- ber des FENEBERG Sie- & Er-Turniers. Ebenso den Spen- dern der vielen Sachpreise, McDonalds Ravensburg, Mc- Donalds Weingarten, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt, Jako Shop Tobi Kutter Baindt. Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! Leistungsgerechtes Unentschieden der Herren 1 SV Rissegg - SV Baindt 8:8 In den Eingangsdoppeln konnte nur unser bewährtes Dreierdoppel Wolfgang und Tho- mas überzeugen und gewinnen. Marcel und Tobias hatten gegen das starke Einserdoppel der Rissegger das Nach- sehen und Philipp und Nico kamen überhaupt nicht in die Partie. Sie verloren verdient gegen das nominell schwä- chere Zweierdoppel der Gegner. In den Einzelpartien schaffte es Philipp, seinen aggressiv spielenden Gegner vor allem mit guten Aufschlägen in Schach zu halten und war in den entscheidenden Mo- menten hellwach. Marcel war gegen den Abwehrspieler Stephan Thiel spielerisch überlegen und hatte zudem noch das Glück auf seiner Seite, sodass sein 3:0 Erfolg ungefährdet war. Tobias ging bei seiner 5-Satz-Niederlage etwas die Puste aus und Wolfgang konnte die knappen Sätze nicht gewinnen und verlor mit 1:3. Thomas wurde vom starken Michael Strebl nach knappem ersten Satz schlichtweg überspielt und verlor 0:3. Umso wichtiger war der Sieg von Nico, der uns zur Halbzeit mit 4:5 im Spiel hielt. Nicht einkalkuliert war die 1:3 Niederlage von Marcel, der ebenfalls die knappen Sätze nicht zu seinen Gunsten entscheiden konnte. Philipp setzte sich danach mit 3:0 durch, am Nebentisch konnte sich Wolfgang bei vielen langen und spannenden Ballwechseln gegen Si- mon Schreiner leider nicht durchsetzen und unterlag mit 1:3. Tobias machte es nach 2:0 Führung unnötigerweise nochmals spannend, blieb im 5. Satz aber siegreich. Im hinteren Paarkreuz konnte Nico nicht mehr zulegen und verlor mit 1:3, Thomas hingegen nahm das Heft in die Hand und bezwang Marco Herzhauser mit druckvol- lem Spiel mit 3:0. Beim Spielstand von 7:8 musste unser Schlussdoppel Philipp und Nico um das Unentschieden kämpfen. Im Gegensatz zum Eingangsdoppel spielten die beiden taktisch klug, vermieden einfache Fehler und setzten ihre Konkurrenten Michael Aßfalg/Stephan Thiel permanent unter Druck. Für diese herausragende Leis- tung belohnten sie sich mit einem 3:0 Erfolg und setzten somit den letzten Punkt zu diesem gerechten und fairen 8:8 Unentschieden, mit dem beide Mannschaften zufrie- den sein können. Am kommenden Samstag, 24.02. um 18 Uhr kommt der Tabellenführer aus Laupheim zu uns nach Baindt. Zeit- gleich ist auch die zweite Mannschaft beim Heimspiel gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute-Wolpertswen- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 de gefordert. Über Fans und Zuschauer freuen wir uns! Es spielten: Marcel Brückner (1:1), Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (0:2), Tobias Nowak (1:1), Nico Scheffold (1:1) und Thomas Nowak (1:1) Volleyball LJ Baindt Nachholspiel erfolgreich gemeistert Punkte - PUNKTE! Und davon gleich drei für die Tabelle gab es am vergangenen Donnerstag im Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch. Die Volleyball Landjugend Baindt 1 war von Anfang an stark aufgestellt. Zunächst lagen die Baind- ter immer etwa zwei Punkte hinten und konnten nur re- agieren. Doch dann packte Matze einige Angriffe aus, die nicht nur in den Dreimeterraum einschlugen. Gäbe es einen „Halbenmeterraum“, wären sie sogar dort gelandet (25:22). Das dominante Spiel hielt auch im zweiten Satz an und führte am Ende zu weiteren Punkten (25:23). Damit schiebt sich die VLJ Baindt aktuell auf den vierten Platz in der Gesamttabelle. Am kommenden Sonntag geht es zum vorletzten Spieltag nach Ulm. Wir hoffen, dass auch gegen den SV Jedesheim (Tabellenzweiter) und den VfB Ulm (nur ein Punkt vor der VLJ Baindt 1) einige Punkte zu holen sind. Veranstaltung zu „Zukunft des ÖPNV im Schussental“ Der Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen Weingar- ten-Baienfurt-Baindt lädt ein zur Veranstaltung „Zukunft des ÖPNV im Mittleren Schussental“ über das geplante ÖPNV-Konzept des Gemeindeverbands - am 28. Februar ab 19:30 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Weingar- ten. Ziel des Konzepts ist es, den ÖPNV zukunftssicher zu machen und durch Verbesserungen in Linienführung und Taktung einen Beitrag zu leisten zur stärkeren Nut- zung des ÖPNV. Zudem wird damit eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr nach dem Klimamobilitäts- plans des GMS erreicht. Das Konzept sieht die Umwandlung des bisher privatwirt- schaftlich organisierten Stadtbusses in eine gemeinwirt- schaftliche Struktur vor. Der ÖPNV soll dann von den be- teiligten Kommunen Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Baindt gestaltet und finanziert werden. Das erfordert deshalb eine enge Absprache und Zusammenarbeit vor dem Hintergrund der Frage, wieviel Geld die einzelnen Kommunen in den neuen ÖPNV zu dessen Stabilisierung und Verbesserung stecken wollen und können. Wie kann das Geld effektiv eingesetzt werden, um mehr Menschen zum Umstieg auf den ÖPNV zu motivieren? Welche Ver- änderungen vor allem in den Linienführungen und der Taktung sind geplant oder wären sinnvoll? Die Planung wird vorgestellt von einem Vertreter des Gemeindever- bands. Neben der Information gibt es Raum für Fragen und Diskussion. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Auf Umwegen von Gornhofen nach Liebenau Es geht mit der Buslinie 3 nach Gornhofen, anschließend wandern wir über Madenreute und Berg nach Liebenau. Dort Besuch Liebenauer Landleben mit Einkehr. Über Hegenberg geht es nach Obereschach und mit dem Bus zurück nach Ravensburg. Treffpunkt: Dienstag 27.02.2024 um 10.50 Uhr Charlotten- platz Weingarten oder 11.15 Uhr Busbahnhof RV, Bussteig 8. Rückkehr 17.00 - 18.00 Uhr. Gehzeit 2,5 Stunden, 8 km, 150 hm steil bergab, 50 hm hinauf. Mitbringen: Vesper, Getränk, Stöcke, gutes Schuhwerk. Anmeldung ab 23.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Ingrid Frank, E-Mail: ingridfrank.rv@web. de, T. 0176-84205030. Sonstiges: Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat, zu welchem Treffpunkt man kommt und ob man bei Wanderabsage am Schlechtwetterpro- gramm teilnimmt. Angeboten wird: Besuch der Ausstel- lung „Alexej von Jawlensky“ im Kunstmuseum Ravens- burg, Burgstr. 9, Treffpunkt um 14.00 Uhr. Eintritt 5,00 Euro. Ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Auf dem Jakobusweg von Ravensburg nach Brochenzell Gemeinsame Wanderung mit der Ortsgruppe Ravens- burg. Treffpunkt: Sonntag 25.02.2024 um 9.30 Uhr bei der Mühl- bruckkapelle RV Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 13 km, Aufstieg 48 hm, Abstieg 60 hm. Rucksackvesper / Einkehr im Gasthaus Schloss in Bro- chenzell. Rückfahrt 15.12 Uhr oder später. Unkostenbeitrag 6,00 €, für Mitglieder 4,00 €. Anmeldung: Bis Samstag 24.02.2024, 17.00 Uhr. Wanderführer: Günther Tönnessen, Tel. 0751-15774 Gäste sind immer herzlich willkommen! Wanderreise Schladming 26.06. - 30.06.2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https:/weingarten.albverein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse - zwischen Kaufland und Finanzamt. Nummer 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert MV Vogt Bockbierfest in Vogt mit der Liveband „Falschspieler“ am Freitag, 01.03.2024 Am Freitagabend, 01.03.2024 ist es wieder soweit: Wir veranstalten unser BOCKBIERFEST in der Sirgenste- inhalle VOGT. Hierzu möchten wir euch recht herzlich ab 19:30 Uhr ein- laden. Der Eintritt zum Fest ist frei. Bei fetziger Musik von der Liveband „Falschspieler“, defti- ger Brotzeit und Getränken aller Art, vor allem einer Aus- wahl an verschiedenen (Bock-)Bieren, veranstalten wir an diesem Abend auch wieder unsere Bockbierfest-Wett- kämpfe. Hierbei werden wieder Kräfte sowie Geschicklich- keit getestet und gemessen. Anmeldungen zu den Spielen können am 01.03.24 ab 19:30 Uhr vor Ort abgegeben wer- den. Los geht es mit den Wettkämpfen ab ca. 20:30 Uhr. Wir freuen uns auf euch! Feuerwehr Ziegelbach Bockbierfest Samstag, 02. März 20 Uhr Showprogramm der Musikkapelle Ziegelbach Sonntag, 03. März 11 Uhr Frühschoppen mit der Musikkapelle Diepoldshofen Landratsamt Ravensburg Kreisarchiv Ravensburg gibt Einblick in sein Archiv- magazin Das Kreisarchiv Ravensburg nimmt auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Tag der Archive teil. Am Sonn- tag, 3. März von 13 bis 17 Uhr, erhalten Interessierte in der Sauterleutestraße 11 in Weingarten spannende Einblicke in einen Ort, der sonst vielen verschlossen bleibt. Es gibt ein vielfältiges Programm, dass sich auch für ei- nen kleinen Familienausflug eignet. Um 14:00 Uhr haben kleine und große Forschende die Möglichkeit bei einer Mitmachführung eine Akte auf ihrem Weg durchs Archiv - von der Restaurierungswerkstatt bis zu ihrem endgül- tigen Platz im Magazin - zu begleiten. Jeder darf dabei Fingerspitzengefühl und Lesekunst beweisen. Für alle anderen gibt es um 15:30 Uhr die Möglichkeit mit Archi- vleiter Ulrich Kees das Archivmagazin zu erkunden und dabei besondere Archivalien in Augenschein zu nehmen. In der Schreibwerkstatt können Besuchende die alte Schrift lesen lernen und mit Tinte und Feder selbst eine historische Postkarte beschreiben. Außerdem wird eine kleine Archivalienschau zum diesjährigen Motto „Essen und Trinken“ zu sehen sein. Ebenso ein Ausschnitt aus dem neuen archivpädagogischen Modul des Kreisarchivs. In diesem geht es um die Veränderungen in der Landwirt- schaft und dem vielzitierten „Höfesterben“. Ein Thema, das angesichts der aktuellen Bauernproteste sicherlich eine Grundlage für spannende Diskussionen sein kann. Agentur für Arbeit Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbsle- ben an der VHS Wangen Ab dem 01. März bietet die Berufsberatung im Erwerbsle- ben der Agentur für Arbeit einmal pro Monat eine offene und kostenfreie Sprechzeit an der Volkshochschule (VHS) in Wangen an. Die Beraterinnen und Berater beantworten während der Sprechzeiten alle Fragen rund um das The- ma Weiterbildung, berufliche Umorientierung, Förderung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Berufswegepla- nung und Wiedereinstieg. Im Anschluss an das Gespräch können Beratungstermine vereinbart werden. Offene Sprechzeiten der Berufsberatung im Erwerbs- leben an der VHS in Wangen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Jeder 1. Montag ab März jeweils 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Volkshochschule in Wangen, Raum Minze, Zunft- hausgasse 4: 04.03.2024 08.04.2024 (der 01.04. ist Ostermontag) 06.05.2024 03.06.2024 01.07.2024 Mehr zur Berufsberatung im Erwerbsleben: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiter- bildung/berufsberatung-im-erwerbsleben Link zur Veranstaltung bei der VHS: https://www.vhs-wangen.de/kurssuche/kurs/Of- fene-Sprechzeiten-Berufsberatung-im-Erwerbsle- ben/241-50600 16. Radbörse der Schalmeien Vogt e.V. „Alles was rollt...“ Am Samstag, den 09.03.2024 findet wieder die Radbörse in der Sirgensteinhalle in Vogt statt. Kaufen und verkaufen von Fahrrädern aller Art, Anhän- ger, Kettcars, Laufräder, etc.! E-Bikes ausschließlich Selbstverkauf mit Standgebühr von 30,- EUR. Annahme ist von 10:00 bis 12:45 Uhr, Annahmegebühr: 1,- EUR pro Teil. Verkauf: 13:00 bis 14:30 Uhr. Abholung des Verkaufserlös oder nicht verkaufter Artikel von 15:00 bis 16:00 Uhr. Bei Verkauf werden 15% Provision (max. 30,- EUR) vom Verkaufspreis einbehalten. Kaffee und Kuchen, auch zum mitnehmen. Weitere Infos unter Whatsapp 0176 54149516 oder 1.vor- stand@schalmeien-vogt.de Frühstücks-Treffen für Frauen Herzliche Einladung zum Frühstückstreffen für Frauen Thema: „Unterwegs mit leichtem Gepäck - versöhnt mit der Vergangenheit leben“ Referentin: Dr. Elke Holler, Stockach Freitag, 08. März 2024, 19:30 - 22.00 Uhr Eintritt ohne Essen und Getränke: 10,00 € Samstag, 09. März 2024, 09.00 - 11.30 Uhr Eintritt inkl. Frühstücksbuffett: 20,00 € im Kultur- u. Kongresszentrum Weingarten Abt-Hyller-Str. 37-39, 88250 Weingarten. Info & Anmeldung: FFF.rv@web.de oder 07529/2409 (Fr. Stiller) oder 0751/33434 (Fr. Egenrieder) Anmeldeschluß: 06. März 2024 Frühstücks-Treffen für Frauen sind konfessionell unab- hängige Treffen und bieten die Möglichkeit zu Lebens- und Glaubensfragen ins Gespräch zu kommen. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Alte Kirche Mochenwangen InCanto italiano mit Sandra Dell’Anna und Salvo Da Ferrera Eine Reise durch die italienische Musik in der Alten Kirche Sandra Dell’Anna & Salvo La Ferrera spielen am Freitag, 1. März 2024 um 20 Uhr in der Alten Kirche Mochenwan- gen „InCanto italiano“. Das Konzert verspricht eine genreübergreifende Darbie- tung aus Pop bis zu Musica Brasileira, von Tango bis zur Avantgarde mit Einflüssen aus Jazz und Weltmusik, die mit dem Charme der italienischen Künstler einhergeht. Sandra Dell’Anna verzaubert mit ihrer kraftvollen Stimm- farbe und ihren apulischen Wurzeln, während Salvo La Ferrera mit seinem virtuosen Akkordeon- und Klavier- spiel die Lyrik und Stimmung der Lieder unterstreicht. Gemeinsam schaffen sie faszinierende Klangwelten, die sich zwischen mediterranem Songwriting und experi- menteller Instrumentierung bewegen. Das gelingt dem Duo mit eigenen, bereits preisgekrönten Kompositionen ebenso, wie mit Welthits. An diesem Abend streifen die beiden durch erstklassige Interpretationen und individu- elle Arrangements, und dabei wird ganz viel italienisches Temperament versprüht. Weitere Informationen: www.sandra-dellanna.com Freitag, 1. März 2024 Alte Kirche Mochenwangen Beginn: 20.00Uhr Einlass: 19.15 Uhr, freie Platzwahl Eintrittskarten im Vorverkauf und an der Abendkasse: 15 € Schüler und Studierende: 13 € Kartenvorverkauf im Onlineticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de Regierungspräsidium Tübingen Besucherlenkung zum Schutz der Märzenbecher im Naturschutzgebiet Schenkenwald Der Märzenbecher verwandelt den Waldboden im Schen- kenwald im Landkreis Ravensburg von Februar bis April in ein weißes Blütenmeer und kündigt den bevorstehenden Frühling an. Ab diesem Jahr werden die Besucherinnen und Besucher auf einem attraktiven Rundweg durchs Naturschutzgebiet geleitet, um den Lebensraum der Mär- zenbecher zu schonen. Das Blütenmeer der zahlreichen Märzenbecher lockt all- jährlich viele Naturfreunde in den Schenkenwald. Nicht selten hinterlassen die Besucherinnen und Besucher da- bei ihre Spuren: So sind in den letzten Jahren zahlreiche Trampelpfade entstanden, die inzwischen den Lebens- raum des Märzenbechers deutlich beeinträchtigen. Daher hat die zuständige Naturschutzverwaltung zusammen mit Forst Baden-Württemberg und in Abstimmung mit der unteren Forstbehörde, der Gemeinde Fronreute und Vertretern von Naturschutzverbänden Maßnahmen zur Besucherlenkung umgesetzt. Ein attraktiver Rundweg wurde durch das Gebiet ausgeschildert, von dem aus der Märzenbecher sehr gut erlebt werden kann. Zudem wurde die Querung des Merkenmoosgrabens durch einen Holz- steg erleichtert. Im Gegenzug sind alle nicht zugelassenen Trampelpfade sichtbar gesperrt, um die Trittbelastung so gering wie möglich zu halten. Der weiß blühende Märzenbecher gehört zu den seltenen und bedrohten Pflanzen. Die Art ist nach Bundesnatur- schutzgesetz besonders geschützt und in der Roten Liste Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste geführt. Daher ist es wichtig, dass seine Lebensräume gesichert werden. Gästeführerinnen und Gästeführer der Gemeinden Fron- reute und Wolpertswende bieten regelmäßig Führungen für interessierte Besucherinnen und Besucher an. Sie in- formieren über den Märzenbecher, seine Lebensraum- ansprüche und die Besucherlenkungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet. Informationen hierzu sind bei der Ge- meinde Fronreute und auf der Internetseite https://www. zwischenschussenundseen.de erhältlich. Hintergrundinformationen: Der Märzenbecher wird auch Frühlings-Knotenblume, Märzglöckchen oder Großes Schneeglöckchen genannt und gehört zur Familie der Narzissengewächse. Seine Blü- ten ähneln dem Schneeglöckchen sind aber deutlich grö- ßer und unterscheiden sich durch die markanten grünen Tupfen auf den Blütenblättern. Der Märzenbecher zählt zu den Frühblühern die austreiben, wenn der Wald noch kaum Laub hat und viel Licht auf den Boden fällt. Den Rest des Jahres überdauert die Pflanze als Zwiebel und ist auf dem Waldboden nicht zu sehen. Wie bei anderen sogenannten „Geophyten“ auch, speichert die Zwiebel die Energie für das zeitige Austreiben im Frühjahr. DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Auf Glücks- Mission „Noch einmal etwas ganz Besonderes erleben“, das ist wohl der Wunsch vieler Menschen, die unter gesundheit- lichen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden. Die DRK-Glücksbringer helfen immer dann, wenn Menschen lebenslimitierend erkrankt sind und ein Her- zenswunsch ohne fremde Hilfe nicht zu ermöglichen ist. Denn häufig sind es kleine Wünsche, die am Lebensen- de wirklich wichtig werden. Gemeinsam wertvolle Zeit verbringen, sich an Erlebtes erinnern und noch einmal glücklich sein. Der Kreisverband Ravensburg e.V. macht dies Menschen, die im Altkreis Ravensburg wohnen, kostenfrei möglich. Ob es ein Tagesausflug in die Basilika, zum Fußballturnier, Konzertbesuch oder eine Bootstour auf dem Bodensee sein soll, wir werden da ein, um diesen Wunsch in die Tat mit unsere freiwilligen Helfer:innen umzusetzen. Angehörige sollen an diesen Fahrten, abhängig von den Platzressourcen im Auto, ebenfalls teilnehmen können. Die Kosten im Rahmen einer Fahrt mit „Glücksbringer“ wie bspw. Verpflegung des Wünschenden, seiner Angehöri- gen sowie der Begleitpersonen, Eintrittskarten, Fahrtkos- ten werden vollumfänglich durch den DRK-Kreisverband übernommen. Sollten sie für sich oder für ihre Angehörigen einen Wunsch erfüllt sehen möchten, dann melden sie sich bei beim DRK. Kontakt: DRK- Kreisverband Ravensburg e.V. Telefon: 0751 560610 E- Mail: gluecksbringer@rotkreuz-ravensburg.de Ravensburger Spieleland Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler Das Ravensburger Spieleland sucht Nachwuchskünstler, die Lust haben sich kreativ zu entfalten. Die Bilder oder Figuren sollten unter dem Thema „Lotti Karotti zieht ins Spieleland ein“, gezeichnet oder gebastelt werden. Wie stellen sich die Kinder den Einzug des Häschens aus dem bekannten Kinderspiel vor? Welche Farbe hat der Hase? Wo zeigt er sich im Park? Gefragt sind hierbei Kreativität und Fantasie. Fünf- bis zwölfjährige Mädchen und Jungen sind aufge- rufen, Bilder zu malen oder Kunstwerke zu basteln und Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 STELLENANGEBOTE in Kooperation mit Rechtsanwälte Volz • Angelstorf Manok • Lehmann & Partner mbB Hähnlehofstraße 22 88250 Weingarten T 07 51 3 61 65-0 F 07 51 3 61 65-50 info@stb-strobel.de www.stb-strobel.de/jobs Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte und engagierte Auszubildende zur Bürokauff rau (m/w/d) und Auszubildende als Steuerfachangestellte (m/w/d) für unser Unternehmen. Wir bieten dir eine fundierte Ausbildung in einem dynamischen Arbeitsumfeld sowie die Möglichkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten und dich persönlich weiterzuentwickeln. Schick uns deine Bewerbung per E-Mail an info@stb-strobel.de oder bewirb dich per Post. Wir freuen uns Dich kennenzulernen. Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige Hilfe in 2 Personenhaushalt für wöchentlich 2 Stunden bei bester Bezahlung gesucht. 07502/4327 GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN zu zeigen, wie sie sich das Häschen aus „Lotti Karotti“ im Spieleland vorstellen. Der Hase aus dem Spieleklassiker zieht in der Saison 2024 als Maskottchen in den Frei- zeitpark am Bodensee ein und wird dann täglich für die Besucher vor Ort sein. Für die Darstellungen der Kinder gibt es keine Einschränkungen. Erlaubt ist alles, was die Kreativität zulässt. Mit dieser Aktion möchte das Spiele- land die Kreativität der Kinder anregen und die Fantasie ankurbeln. Dankeschön sichern Eine Jury wählt aus allen eingereichten Kunstwerken in den Kategorien „Malen“ und „Basteln“ je drei Gewinner aus. Die kleinen Künstler und Künstlerinnen, die es aufs Treppchen schaffen, dürfen sich auf ein exklusives Meet & Greet mit dem Maskottchen freuen - Eintritt in den Park für das Kind und eine Begleitperson inklusive. Eine Einreichung ist bis zum 11. März 2024 unter dem Stich- wort „Mal- und Bastelwettbewerb“ an das Ravensbur- ger Spieleland möglich: Ravensburger Spieleland, Team Kommunikation, Am Hangenwald 1, 88074 Meckenbeuren oder als Anhang per E-Mail an gewinnspiel@spieleland. de. Bei der Einreichung sollten der Vor- und Nachname, sowie das Alter des Kindes und eine E-Mail-Adresse mit angegeben werden. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 86,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 124,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 62,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 49,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 99,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 111,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 8 Die Therapiepraxen Physio S7 & Physio M7 in Weingar- ten starten mit Verstärkung in Form von zwei neuen Therapeu- ten ins neue Jahr. Dadurch hat vor allem die Therapiepraxis Physio M7 in der Maybachstraße 7 in Weingarten wieder mehr Kapazitäten für Ihre Behandlung, unter anderem auch für Hausbesuche im Umkreis. 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Achsvermessung Lackierfreies Ausbeulen Kunststoffreparatur Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus und präsentieren unser neues, frisches Planzen-Sortiment für Ihren Garten und Balkon. Ab 1. März sind wir wieder für Sie da g är t en Gartenbaumschule Müller Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Bitte Termin vormerken: FrühlingsLust Sa, 23.03.2024 | 9.00 -17.00 Uhr Neu renovierte 5 Zimmer Doppelhaushälfte In Unterankenreute zum 1.5.2024 zu vermieten 125 m² Wohnfläche 680 m² Grundstück Kaltmiete1550 € Nähere Infos unter:lemmy10@t- online.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT VERANSTALTUNGEN[mehr]

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            Zuletzt geändert: 22.02.2024
            Allgemeines

            2022: Verordnung über kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen im Überblick – Was es nun für Privathaushalte und Unternehmen zu beachten gilt: Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (EnSikuMaV) enthält Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für die Heizperiode im kommenden Winter 2022/2023 über einen Zeitraum von insgesamt sechs Monaten. Die Verordnung ist zum 1. September 2022 in Kraft getreten und befristet bis zum 28. Februar 2023. Die hierin vorgesehenen Maßnahmen betreffen sowohl Privathaushalte, als auch öffentliche Gebäude und Unternehmen. Für Privathaushalte gelten folgende Maßnahmen: • Fakultative Temperaturabsenkung durch Mieter Während des Zeitraums der Gültigkeit der Verordnung sind Vereinbarungen in einem Mietvertrag über Wohnraum ausgesetzt, nach der Mieter eine Mindesttemperatur der Beheizung zu gewährleisten haben. Eine Pflicht des Mieters, die nicht auf einer solchen ausgesetzten vertraglichen Vereinbarung beruht, bleibt von dieser Regelung hingegen unberührt. Dazu zählt insbesondere die Pflicht des Mieters, durch angemessenes Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden an der Mietsache vorzubeugen. Dies gilt auch für alle Mietverhältnisse, die vor dem 1. September 2022 abgeschlossen wurden. • Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz in der kommenden Heizperiode untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Beheizung von Schwimm- und Badebecken, falls diese zwingend für therapeutische Anwendungen notwendig ist. Daneben sieht die Verordnung auch für Unternehmen verschiedene Maßnahmen vor, mit denen Energie eingespart werden kann. Für die Unternehmen gelten folgende Maßnahmen: Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden Die Informationspflicht über Preissteigerungen richtet sich zunächst an Gas- und Wärmelieferanten, die bis zum 30. September 2022 Eigentümern von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen bzw. Endkunden in Wohneinheiten aufbereitete Energieinformationen zur Verfügung stellen müssen. Dies betrifft unter anderem Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten des Gebäudes bzw. der Wohneinheit, voraussichtliche Energiekosten unter Berücksichtigung von Preissteigerungen sowie Informationen über das rechnerische Einsparpotenzial des Gebäudes oder der Wohneinheit. Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen diese Informationen wiederrum bis zum 31. Oktober 2022 an ihre Mieter weiterleiten und spezifische Angaben über den jeweiligen Verbrauch der Wohneinheit und die zu erwartenden Energiekosten bei unverändertem Energieverbrauch zur Verfügung stellen. Verbot dauerhaftes Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen im Einzelhandel Einzelhandelsunternehmen müssen in beheizten Geschäftsräumen Ladentüren und Eingangssysteme so gestalten, dass die Ladentüren nicht dauerhaft offen sind. Ausgenommen hiervon ist ein Offenhalten von Türen, sofern diese als Ein- oder Ausgang eines Fluchtwegs erforderlich sind. Zeiteinschränkung für Nutzung beleuchteter Werbeanlagen Zudem dürfen beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen in der Zeit von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages nicht beleuchtet werden, soweit dies nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten sind je nach Schwere der körperlichen Tätigkeit und der Art der Ausführung der Tätigkeit (im Sitzen, Stehen oder Gehen) Mindesttemperaturwerte der Lufttemperatur zwischen 19 Grad Celsius (für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit) bis zu 12 Grad Celsius für körperlich schwere Tätigkeit vorgeschrieben. Die weiteren Maßnahmen der Verordnung betreffen insbesondere öffentliche Gebäude, d.h. insbesondere öffentliche Verwaltungsgebäuden der Kommunen, Bundesländer und des Bundes. Für die Nutzung solcher öffentlichen Gebäude sieht die Verordnung insbesondere vor: ➢ Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen ➢ Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen ➢ Nutzungsuntersagung von Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden ➢ Verbot der Außenbeleuchtung, auch für Denkmäler Die vollständige EnSikuMaV finden Sie unten angehängt: Verordnung (PDF-Dokument, 65,22 KB, 02.09.2022) zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSikuMaV) als pdf-Datei 2012: Beschluss für das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Im September 2012 wurde von allen Vertretern der Städte bzw. Gemeinden in der Verbandssitzung eine gemeinsame Erklärung zum CO2-neutralen Schussental beschlossen. Dabei werden bis 2020 folgende Ziele angestrebt: > 50 prozentige regenerative Stromabdeckung durch Eigenstromerzeugung oder regenerativer Strombezug im Mittleren Schussental > 20 prozentige regenerative Wärmeabdeckung im Mittleren Schussental > 40 prozentige CO2-Einsparung gegenüber 1990 im Mittleren Schussental erfolgreiche eea-Zertifizierung aller beteiligten Städte und Gemeinden regelmäßige Fortschreibung der gemeinsamen Ziel Um diese Klimaschutzziele zu erreichen, wurden folgende 10 Punkte festgelegt: Gemeinsames Energie- und Klimaschutzkonzept 2020 zur Umsetzung der lokalen Energiewende Berücksichtigung energetischer Kriterien in der Flächennutzung und Bebauungsplanung Einführung eines kommunalen Energiemanagements mit Sanierungskonzepten für alle energierelevanten öffentlichen Liegenschaften Passivhausstandard bei normal beheizten und geeigneten Liegenschaften Wärmeversorgung durch 100 % regenerative Energien bzw. Kraft-Wärme-Kopplung bei kommunalen Liegenschaften Ausbau bzw. Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs Gemeinsame nachhaltige Beschaffungsrichtlinien Regelmäßige Mitarbeiterschulungen/Erfahrungsaustausch Kooperation mit der Wirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern Gemeinsame Schulprojekte 2013: Förderung zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Im März 2013 wurde der Förderantrag zur Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes gestellt. Im Oktober 2013 erfolgte die Bewilligung des Förderantrages für die Konzepterstellung in 2014. Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Klimaschutz-Projekte in Kommunen mit der sogenannten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen). Die Abwicklung des Förderprojektes erfolgt über den Projektträger Jülich . Abbildung 2: Förderung der Kommunalrichtlinie durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und umgesetzt durch den Projektträger Jülich (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Seit 2008 besteht die Kommunalrichtlinie und hat seitdem mehr als 5.000 Klimaschutzprojekte in über 2.500 Kommunen unterstützt. Mit der Förderung von Klimaschutzkonzepten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen möchte der Bund erreichen, dass Kommunen der Einstieg in den Klimaschutz erleichtert wird. (Quelle: www.klimaschutz.de) Durch die Förderung werden Sach- und Personalkosten von fachkundigen externen Dritten und Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in der vereinbarten Projektlaufzeit mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % gefördert. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept für den GMS Der Gemeindeverband Mittleres Schussental mit Sitz in Ravensburg befindet sich im Landkreis Ravensburg und umfasst Städte und Gemeinden im Ballungsraum Mittleres Schussental. Mitglieder sind die Großen Kreisstädte Ravensburg und Weingarten sowie die kreisangehörigen Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Folgende Abbildung zeigt die Wappen der fünf zum Gemeindeverband gehörenden Städte und Gemeinden: Abbildung 1: Wappen der fünf beteiligten Städte bzw. Gemeinden des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental 2014: Erstellung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes Durch das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept werden folgende drei Ziele verfolgt: Abbildung 3: Ziele des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) In dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird zuerst die Vorbereitung zur Konzepterstellung beschrieben (Schritt 1). Anschließend wird in dem Kapitel qualitative Ist-Analyse ein Aktivitätsprofil, eine Akteursanalyse und die Struktur des Gemeindeverbandes vorgestellt. Dafür werden Übersichtskarten von allen beteiligten Kommunen erstellt (Schritt 2a). Nach der qualitativen Ist-Analyse folgt eine quantitative Ist-Analyse, die aus einer ausführlichen Energie- und CO2-Bilanz besteht. In der Energie- und CO2-Bilanz werden die Endenergieverbräuche wie Strom und Wärme analysiert und zudem berechnet, wie viel CO2-Emissionen durch die Verbrennung fossiler Energieträger entstanden sind (Schritt 2b). Aufbauend auf die Energie- und CO2-Bilanz werden Potentiale analysiert um die jährlichen CO2-Emissionen reduzieren zu können (Schritt 3a). Anhand dieser Potentiale werden Szenarien zur möglichen Entwicklung der Energiebereitstellung und der CO2-Emissionen in den nächsten Jahren erstellt (Schritt 3b). Um die Potentiale erreichen zu können wird ein ausführlicher Maßnahmenkatalog erstellt (Schritt 4). Im Anschluss daran wird durch ein Controlling-Konzept festgelegt wie und wann die Umsetzung und Wirkung der Maßnahmen überprüft wird (Schritt 5). Zum Abschluss des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes wird in einem Konzept der Öffentlichkeitsarbeit die Erkenntnisse der Akteure aus Wirtschaft, Bürgern, Kommunen und Planern der Öffentlichkeit vorgestellt (Schritt 6). Folgende Abbildung fasst die einzelnen Schritte zusammen: Abbildung 4: Strukturierung eines Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes (Energieagentur Ravensburg gGmbH, 2014) Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 Klimaleitbild und Klima-Masterplan 2017 (PDF-Dokument, 1,79 MB, 18.01.2021) ​​​​​​​[mehr]

            Zuletzt geändert: 04.03.2024
            Amtsblatt_2024_05_03_KW18.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 3. Mai 2024 Nummer 18 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. 72h Aktion 2024 – NATUR VERBINDET Am vergangenen Wochenende ging es rund bei den Ministranten aus Baindt und Baienfurt. 72 Stunden – also drei Tage lang voller Sägen, Hämmern, Schrauben, Schleifen und ganz viel Gemeinschaft. Wir 30 Jugendliche zwischen 13 und 20 Jahren haben in diesen drei Tagen unser Projekt „Natur verbindet“ im Rahmen der 72h Aktion des BDKJs umgesetzt. Dabei war unser Ziel, ein Bewusstsein für die Natur zu kreieren und gleichzei- tig die Menschen mit der Natur zu verbinden. Hierzu haben wir Lebensräume für Insekten und Vögel geschaffen, indem wir Vogelnistkästen und Insektenhotels bauten. Um auch die Bevölkerung zu sensibilisieren, wollten wir auch Orte der Begegnung in und mit der Natur erschaffen. Hierfür haben wir für jede Gemeinde eine rückenergonomi- sche Holzliege gebaut. Darüber hinaus haben wir Bienenwachstücher selbst hergestellt und anschließend verkauft. Die Auftaktveranstaltung am Donnerstagnachmittag in der Kirche St. Jodok in Ravensburg war der Startschuss für unsere Aktion: 3…2…1… und die 72 Stunden begannen genau um 17.07 Uhr! Nach letzten Vorbereitungen am Don- nerstagabend, trafen wir uns am Freitagmorgen an der Villa Kunterbunt in Baindt und starteten mit einem „An- schuggerle“ in unser Projekt. Bevor wir uns in den Arbeitsgruppen zusammenfanden, stärkten wir uns erst einmal mit einem leckeren Frühstück, welches wir vom Baindter Beck gespendet bekommen hatten. Darauf folgte eine kurze Sicherheitsunterweisung und schon lief unsere Tischkreissäge ununterbrochen, um das gespendete Holz vom Bauunternehmen Schützbach, Alexander Svoboda, dem Sägewerk Köberle, dem Bauhof und Pfarrer Staudacher auf die passenden Maße zu sägen. Die „Bank-Gruppe“, die für den Bau der Holz- liege zuständig war, hat das Holz anschlie- ßend geschliffen, die Kanten abgerundet und lasiert. Auch die Gruppen der Insektenhotels und Nistkästen begannen nach und nach das Holz zu schleifen und mit Leinöl zu versiegeln. Außerdem wurden für die Insektenhotels durchgehend Bambusröhren geschliffen und Rundhölzer gebohrt, um eine Einnistungs- möglichkeit für die Insekten zu schaffen. So haben wir uns um die Mittagszeit alle hungrig auf die Spaghetti Bolognese gefreut. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die Motivation unserer fleißigen Minis war jedoch so groß, dass niemand an eine ausgiebige Mittagspause dachte, sondern alle direkt wieder an die Arbeit gingen. In unserer regulären Ministunde hatten die kleineren Minis die Mög- lichkeit, auch bei unserem Projekt mitzuwirken und selbst Hand anzulegen. Es wurde eifrig geschmirgelt und auch die gespendeten Stoffe für die späteren Bienenwachstücher wurden zugeschnitten. Zwischendurch bekamen wir immer wieder Besuch von Interessierten, den Veranstaltern der Aktion und unserem Pfarrer Staudacher. Schließlich ließen wir den ersten Abend gemütlich mit leckerer Pizza ausklingen und fielen alle müde in unsere Betten. Am nächsten Morgen trafen wir uns alle wieder motiviert an der Villa. Noch 38 Stunden! Das über Nacht getrocknete Holz wur- de verarbeitet und die Projekte nahmen langsam Gestalt an. Die Holzliegen wurden morgens fertiggebaut und die erste Liege konnte mittags bereits an der Zeppelinstraße aufgestellt werden. Währenddessen wurden in der Küche der Villa Kunterbunt fleißig Bienenwachstüchern hergestellt. Wie am Fließband wurde eins nach dem anderen mit Bienenwachs bestrichen, im Ofen erwärmt und schön verpackt. Mit ganz viel Mühe und Teamwork konnten auch gegen Abend die geplanten 30 Nistkästen, 16 Insektenhotels fertiggestellt werden. Daraufhin besuchten alle Minis am Abend die Vorabendmesse in Baindt und sogar Pfarrer Staudacher erklärte bewundernd, dass wir Minis in den Arbeitsklamotten in den laufenden 72 Stunden Zeit für den Gottesdienst fanden. So viele Engelbert-Strauß-Hosen hat die Kirche noch nie zu Gesicht bekommen! Nach dem Gottesdienst nutzten wir die Möglichkeit und verkauften unsere zahlreichen selbst hergestellten Bienenwachstücher. Den gesamten Erlös spendeten wir an den BUND, um unserem Motto „Natur verbindet“ noch mehr gerecht zu werden. Gut verpflegt wurden wir auch wieder an diesem Tag: Zum Mittagessen bekamen wir köstlichen Kartoffelsalat von Kaplers Kartoffeln und Leberkäs, welchen wir von der Metzgerei Brenner gespendet bekamen. Abends gab es leckere überbackene Seelen gespendet von der Bäckerei Sauter. Am Lagerfeuer ließen wir den Abend noch entspannt ausklingen. Den letzten Tag starteten wir mit einem Frühstück von der Bäckerei Mayer in Baienfurt. Nachdem wir alle den Gottesdienst besucht hatten, konnten wir auch hier unsere Bienenwachstücher verkaufen. Das Wetter war – anders als unsere Stimmung während dem Wochenende – leider nicht immer so toll. Um das Aprilwetter noch auf die Spitze zu treiben, hat es am Sonntag sogar noch geschneit. Etwas durchgefroren an der Villa angekommen, ließen wir uns unsere Laune nicht verderben und wärmten uns noch schnell auf, bevor sich ein paar von uns zum Aufhängen der Nistkästen und Insektenhotels auf den Weg machten. Dazu bekamen wir Hilfe des Naturschutzwarts Walter Hohnheiser. Und schon stand das Ende der 72 Stunden Aktion bevor. Als gemeinsamen Abschluss öffneten wir unsere Überraschungsbox vom BDKJ und haben noch eine letzte Foto-Challenge bewältigt. Danach ließen wir uns noch Schnitzel mit Pommes von der Gast- stätte „Zur Mühle“ schmecken und traten alle ausgepowert und etwas müde – aber glücklich und stolz, das Projekt gemeistert zu haben – den Heimweg an. Wir wollen uns nun nochmals beim gesamten Team bedanken. Ohne die tatkräftige und ausdauernde Arbeit von jedem Einzelnen hätten wir das Projekt nicht so umsetzen können. Egal ob Bauleiter, Social-Media-Beauftragte, Küchenteam, Taxi oder Gruppenleitung – jeder hatte eine enorm wichtige Aufgabe und mit den individuellen Stärken jedes Einzelnen haben wir ein super Team ergeben. Außerdem wollen wir an dieser Stelle unseren zahlreichen Spendern danken, ohne die unser Projekt nicht möglich gewesen wäre. DANKE… … der Bürgerstiftung Ravensburg für die großzügige Spende, mit der wir ein Großteil unserer Materialkosten de- cken konnten! … dem Sägewerk Köberle, Alexander Svoboda und Pfarrer Staudacher für die Holzspenden! … dem Bauunternehmen Schützbach für das gespendete Holz und den Trockenbeton! … der Firma IntraTec für die Spende der Metallunterkonstruktion unserer Holzliegen! … dem Biohof Forderer für die Spende, mit der wir eine Mahlzeit finanzieren konnten! … den Privatpersonen, welche uns mit Geld und Sachspenden unterstützt haben! … für die Baumwollstoffe, die wir gespendet bekamen! … dem Baindter Beck sowie der Bäckerei Mayer aus Baienfurt für das leckere Frühstück und der Bäckerei Sauter für die gespendeten Seelen! … der Metzgerei Brenner für den Leberkäs! … an alle Eltern unserer Teamer für die Snacks und das Fingerfood, die den kleinen Hunger zwischendurch gestillt haben! … den Pizzerien Romano und Da Michele sowie den Gasthof zur „Mühle“ für die Vergünstigung des Essens! Das Ministrantenteam Baienfurt/Baindt Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ein Insektenareal entsteht Auf der Wiese südlich der Klosterwiesenschule, neben dem Kindergarten, entsteht ge- rade ein neuer Lebensraum für viele kleine Tiere. Die AG „Insektenoase“ der Kloster- wiesenschule, die Naturfreunde Baindt und der Bauhof der Gemeinde arbeiten dafür zusammen, unterstützt auch vom Naturschutzwart der Gemeinde Walter Hohnheiser. So konnte bereits gemeinsam ein Totholzhaufen (der mal vor Leben nur so wimmeln soll) und ein Sandarium, d.h. eine Sandfläche, nicht nur für bodenbrütende Wildbienen und andere Insekten, sondern mit etwas Glück auch für Eidechsen, errichtet werden. Daneben ist aus dem Aushub ein Blumenbeet als Nahrungsquelle für Wildbienen und Co. entstanden. Nun folgt noch ein Insektenhotel für Hohlraumbrüter. Verwendet wird dabei fast ausschließlich Material aus der Gemeinde, wie Sand, Steine und Holzschnitt, welches zum Teil bei Pflegemaßnahmen anfällt und vom Bauhof beschafft und ausgebracht wird. Vielen Dank an dieser Stelle an die großzügige Unterstützung durch die Gemeinde. Im Insektenhotel, welches die Naturfreunde vorbereitet haben, sind auch Materialien vom Abriss des Fischerareals wieder verwertet worden. Die Schüler und Schülerinnen der von der Klosterwiesenschule betreuten AG haben bereits Futterpflanzen für die Insekten gepflanzt, Sand mit Tonmehl für die Steilwände im Sandarium und das kleine Balkonsandarium ange- mischt und viele Niströhren für das Insektenhotel vorbereitet. Außerdem lernen sie u. a. viel Theorie zum Thema. Die Naturfreunde Baindt organisieren und koordinieren die Aktion, bauen natürlich fleißig mit und unterstützen mit weiterem Material und Pflanzenablegern. Die ersten Teile können gerne bereits vor Ort besichtigt werden. Bitte dabei aber das Sandarium und den Totholzhaufen nicht betreten oder darauf klettern. Für die Naturfreunde Monika Hermann-Spiegel Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Herzliche Einladung zum Blutritt am Freitag, den 10. Mai 2024 Der Blutfreitag findet in jedem Jahr am Freitag nach Christi Himmelfahrt statt, in diesem Jahr am 10. Mai 2024. Seit über 900 Jahren gehört die Verehrung der Heilig-Blut-Reliquie zur festen Tradition in Oberschwaben. Der Blutfrei- tag gilt als größte Reiterprozession Europas. Für die Feierlichkeiten ist folgender Zeitplan vorgesehen: Christi Himmelfahrt (09. Mai 2024) 19:15 Uhr Abendmesse in der Basilika 20:30 Uhr Festpredigt anschließend Lichterprozession zum Kreuzberg Blutfreitag (10. Mai 2024) 23:15 bis 01:00 Uhr Betstunden in der Basilika 04:00 Uhr Reitermesse 05:00 Uhr Eucharistiefeier mit dem Heilig-Blut-Reiter 07:00 Uhr Beginn des Blutritts mit Übergabe der Heilig-Blut-Reliquie an den Blutreiter 09:00 Uhr Pilgeramt 11:15 Uhr Rückkehr des Heilig-Blut-Reiters in den Klosterhof, Schlusssegen und Übergabe der Reliquie 11:30 Uhr Pontifikalamt 15:00 Uhr Kreuzwegandacht 15:30 Uhr Einzelsegen mit der Heilig-Blut-Reliquie Die Blutreitergruppe und der Musikverein der Gemeinde Baindt haben in der Zugordnung 2024 die Nummer 73. Nähere Informationen rund um den Blutritt finden Sie auf der Homepage der Stadt Weingarten unter www.stadt-wein- garten.de --> Kultur, Tourismus & Stadtmarketing --> Tourismus --> Barock, Basilika & Blutfreitag --> Blutfreitag oder über den nebenstehenden QR-Code. Ihre Gemeindeverwaltung Fotos von Felix Kästle meet & see 5. Mai 2024 | ab 10 Uhr Das Fest im Klosterhof Baindt am SBBZ Sehen 10 - 11.30 Uhr: Gottesdienst mit Einweihung des Sinnesgartens 11.30 - 16 Uhr: • Ausstellung: Mit anderen Augen sehen • Indoorspielplatz und Kinderschminken • Tierpädagogisches Angebot • Rallye mit Gewinnspiel • Dunkelgang • Foodtrucks, Kaffee und Kuchen • Führungen uvm. Ort: Klosterhof 1 | 88255 Baindt Wir freuen uns auf Euch! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Baindt, 02.05.2024 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus geschlossen am 10.05.2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 10. Mai 2024 (Brückentag nach Christi Himmelfahrt) bleiben das Rathaus und die Gemein- debücherei geschlossen. Am Montag, 13. Mai 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Sprechstunde der Bürgermeisterin Am Dienstag, 07. Mai 2024 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr lädt Bürgermeisterin Simone Rürup zur nächsten Sprechstunde ein. Sollten Sie ein besonderes Anliegen oder Fragen haben, kommen Sie sehr gerne vorbei! Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenom- men unter Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail info@baindt.de. Wechsel der Amtsblattaustragenden in den Bezirken 2 und 5 Unsere Austräger Felix Haller und Markus Wöhr haben Ende April letztmalig das Baindter Amtsblatt ausge- tragen. Wir möchten uns bei ihnen, auch im Namen unserer Abonnentinnen und Abonnenten, herzlich für ihre zuverlässige Arbeit bedanken. Ab dem 3. Mai 2024 übernimmt Ricco Haller den Be- zirk 2 und Laura Koglin den Bezirk 5. Wir wünschen den beiden viel Freude bei ihrer neuen Aufgabe und sind zuversichtlich, dass sie diese ebenso zuverlässig erfüllen werden. Ihre Gemeindeverwaltung Asiatische Hornisse breitet sich aus - bitte Sichtungen melden! Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 massiv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig- bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verur- sachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z. B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Som- mers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzelfällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fach- kenntnis und Schutzausrüstung entfernt werden, um At- tacken und Stiche zu vermeiden. Vergleich der Asiatischen Hornisse (links) mit der heimi- schen und geschützten Europäischen Hornisse (rechts); Quelle: Reiner Jahn Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Kö- niginnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: QR-Code Meldeplattform Asiatische Hornisse QR-Code Meine Umwelt-App Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur- und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni- versität Hohenheim unter https://bienenkunde. uni- hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch wei- tere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landesanstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzver- waltung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Homepage). Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. Mai und Sonntag, 05. Mai 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Donnerstag, 09. Mai 2024 (Christi Himmelfahrt) Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. Mai 2024 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 37 99 Sonntag, 05. Mai 2024 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Veranstaltungskalender Mai 05.05. Landesgartenschau Wangen Wangen 05.05. SBBZ Sehen Einrichtungsfest 09.05. Christi Himmelfahrt Öschprozession 10.05. Blutritt Blutreitergruppe Weingarten 14.05. Gemeinderatssitzung Rathaus 15.05. Ausflug mit Maiandacht Seniorentreff 17.05. Kandidatenvorstellung Kommunalwahl SKH 26.05. Patrozinium Schachen + Dorffest Kapellengemeinschaft Schachen 30.05. Fronleichnam ohne Prozession Kath. Kirche Baindt 30. - 31.05. Landesturnfest Juni 01. - 02.06. Landesturnfest 08.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde Gde.haus Baienfurt 09.06. Europa- und Kommunalwahl Zur Information Wohlfühltreff Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Dienstag 14 Uhr - 17 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Betreuter Mittagstisch Für Menschen mit demenzieller Erkrankung immer Freitag 11 Uhr - 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 2 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Löffler, 0751/36 36 0116 oder betreuung@sozialstation-schussental.de Die Ambulanten Diensten der Zieglerschen bieten As- sistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de PENDLA-Wettbewerb gestartet Seit dem 1. Mai läuft der PENDLA-Wettbewerb, initiiert vom Gemeindeverband Mittleres Schussental und vom Gemeindeverwaltungsverband Gullen. In diesem Wettbewerb werden bis 31. Oktober Fahrge- meinschaften gesucht, die sich über die Mitfahrplattform PENDLA gefunden haben. Um am Wettbewerb teilzuneh- men, sollen diese nach erfolgter Anmeldung kreative und humorvolle Bild- oder Videobeiträge einreichen. Die mitmachenden Gemeinden, darunter auch die Ge- meinde Baindt, prämieren jeweils die drei kreativsten Einreichungen. Als Preise zu gewinnen gibt es dabei Frei- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 karten und Gutscheine für Einrichtungen in der Region. Das Anmeldeformular und nähere Informationen zu den Bedingungen sind zu finden unter www.baindt.de/umwelt-verkehr/mitfahrplattform Mit dem Wettbewerb möchte der Gemeindeverband Schussental die Mitfahrplattform PENDLA bewerben. Denn täglich pendeln ca. 35.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein in den Kreis Ravensburg. Die Heraus- forderung: Viele davon sind mit dem Auto und oft alleine unterwegs. Insbesondere Fahrten zur und von der Arbeit stellen regelmäßig wiederkehrende Fahrten da. Hier kommt die PENDLA-Plattform ins Spiel: pendelnde Bürgerinnen und Bürger können sich kostenlos unter www.baindt.pendla.com/de registrieren und mit anderen Nutzern eine Fahrgemeinschaft bilden. Dazu teilt man nach erfolgter Registrierung den Wohn- ort, den Arbeitsort bzw. das Fahrtziel und Informationen wie Arbeitstage oder Fahrzeiten. Die Nutzer der digita- len Plattform können dann ihre Fahrtroute mit der von anderen registrierten Nutzern vergleichen und bei Über- einstimmungen Kontakt aufnehmen. Dies kann auch für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Die Aufteilung der Fahrtkosten wird zwischen dem Fahrenden und den Mit- fahrenden außerhalb der Plattform vereinbart. Die Mit- fahrplattform ist sowohl für Smartphones und Tablets als auch für den Computer zuhause geeignet. Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Außensprechstunde Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 07.05.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Chr. Himmelfahrt) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 10.05.2024 Redaktionsschluss: 06.05.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. Mai - 12. Mai 2024 Gedanken zur Woche: Der Weg der Liebe Ist der Weg zu Gott. Mutter Teresa Samstag, 04. Mai Kein Gottesdienst Sonntag, 05. Mai - 6. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Festgottesdienst mit der „Blinden- schule“ (SBBZ - Sehen), anschließend Ein- weihung des neugestalteten „Sinnesgarten“. Anschließend Fest auf dem Gelände der Blin- denschule. Die ganze Gemeinde ist herzlich eingeladen. († Familie Merk, Anton Gisi, Rosa und Anton Nachbauer, Pia und Alfons Häfele, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehöri- gen, Ida und Pius Wolf, Ludmilla und Rochus Illenseer, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag Leo Schimanowski, Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt - ökum. Gottesdienst auf dem Marktplatz, bei schlechtem Wetter in der Ge- meindehalle Baienfurt 18.30 Uhr Binningen - Maiandacht Montag, 06. Mai 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Schachen, bei Regen ist um 19.00 Uhr Gottesdienst in der Kapelle in Schachen Ministranten: Linus Kaplan, Silias Kaplan, Le- opold Koch, Leana Neb, Anton Pink, Anton Strehle 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle) Dienstag, 07. Mai 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 18.30 Uhr Baindt - Bittprozession nach Sulpach, bei Re- gen ist um 19.00 Uhr der Gottesdienst in der Kapelle in Sulpach Ministranten: Pia Kronenberger, Lisa Schad, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Alina Michelberger, Alexandra Schnez 19.00 Uhr Sulpach - Eucharistiefeier († Jahrtag: Johann Germann) 18.15 Uhr Baienfurt - Bittprozession nach Briach 19.00 Uhr Briach - Eucharistiefeier Mittwoch, 08. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 09. Mai - Christi Himmelfahrt 08.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, anschließend Ösch- prozession zu den 4 Feldkreuzen mit dem Kir- chenchor und dem Musikverein Baindt Ministranten: Marisa Pfister, Lisa Schad, Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Jakob Kreutle, Alina Michelberger, Emil Schützbach, Max Schütz- bach 08.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit anschließen- der Öschprozession mit der Jugendkantorei Freitag, 10. Mai - Blutfreitag Unsere Blutreitergruppe nimmt als 73. Gruppe am Blutritt teil. Abritt in Baindt mit dem Musik- verein um 5.30 Uhr beim Mühleparkplatz 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene Samstag, 11. Mai 17.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 18.30 Uhr Baienfurt - Dankgottesdienst der Blutreiter Sonntag, 12. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Simon Elbs, Rafa- el Dorn, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Franziska Joachim, Leopold Koch, Alexandra Schnez, Daniela Schnez († Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zim- mermann, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Pia und Alfons Häfele, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hans Späth, Bischof Dr. Georg Moser) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder (nach dem feier- lichen Einzug in der Kirche gehen wir in die Blindenschule) 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Leni 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene 19.00 Uhr Köpfingen - Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 09. Mai geschlossen Freitag, 10. Mai geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Maiandacht bei der Kapelle Binningen 5. Mai, 18.30 Uhr Die Kirchengemeinden von Baienfurt und Weingarten la- den zum Auftakt der Bittwoche wieder ganz herzlich ein zur Maiandacht bei der Kapelle in Binningen. Die Maian- dacht wird mitgestaltet von einer Bläsergruppe des Mu- sikvereins Baienfurt. Bitte bringen Sie Ihr Gotteslob mit. Muttertag, 12.05.2024, 10:00 Uhr Katholische Kirche St. Johannes Baptist Baindt In einemHerzen Platzfinden Alle Kindergartenkinder und Kinder bis zur 2. Klasse sind herzlich eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu er- leben. Die Eltern dürfen die Kinder gerne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir gehen wäh- rend dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blin- denschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Einladung zur Firmung 2024 Du gehörst zum Schuljahrgang 2009/10? (8. Klasse) Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 9. oder 16. November statt. (Der genaue Termin steht noch nicht fest wegen den ver- schiedenen Klassenfahrten im kommenden Schuljahr). Deine persönliche Einladungen wurde per Post versandt. Du hast keine Post bekommen? - dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Alle Infos und Formu- lare (Einladung, Anmeldung und Einverständniserklä- rung der Eltern findest du auch auf unsere Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugend- lichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt in Baienfurt am Samstag 14. Sep. um 18.00 Uhr - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Frei- tag, 27. Sep. bis Sonntag 29.9. - Bei Night & Pray in Baindt am Sonntag 20. Okt um 19.00 Uhr - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag vor der Firmung in Baienfurt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2024 ist der 17. Mai.2024 Bernhard Staudacher Einladung zu den Maiandachten Gottes Geist wirkt in Menschen, - die sich bereithalten wie eine offene Schale, - die fragen, Herr, was soll ich tun, - die mutig etwas wagen, - die zueinander JA sagen Maiandachten in der Seelsorgeeinheit sind: Sonntag 5. Mai 18.00 Uhr Maiandacht in Binningen an der Kapelle Sonntag 12. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Köpfinger Kapelle Dienstag 14. Mai 17.00 Uhr Maiandacht des Frauenbundes in der Kirche Baienfurt Mittwoch 15. Mai Baindt: Seniorenausflug mit Maiandacht in der Kloster- kirche Birnau 16.00 Uhr Maiandacht der Senioren in der Kirche Baien- furt 17.00 Uhr Kindermaiandacht Kirche Baindt, mitgestaltet vom Kinderchor (eventuelle Änderung: bitte Mitteilungsblatt beachten!) Sonntag 19.5. (Pfingsten) 18.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baindt 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt Sonntag 26. Mai 19.00 Uhr Maiandacht in der Kirche Baienfurt, mitgestaltet vom Kirchenchor Baienfurt Pfingstnovene Das diesjährige Thema lautet: Komm herab, o Lebens- kraft Dieses Jahr orientieren sich die täglichen Gebetsimpulse an der einer modernen Fassung der Pfingstsequenz von Annette Jantzen. In den Texten werden wir eingeladen, unseren Alltag und manche Lebensbezüge zu überdenken und auch dort das Wirken von Gottes Lebenskraft zu entdecken und neu zu erbitten. Beginn der Pfingstnovene ist am Blutfreitag, 10. Mai 2024 um 18.30 Uhr in unserer Kirche Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Samstag, 11. Mai um 17.30 Uhr Sonntag, 12. Mai um 18.30 Uhr bis Samstag, 18. Mai um 18.30 Uhr. Herzlich Einladung zur Pfingstnovene 2024 daheim oder in Gemeinschaft in der Kirche. Am Schriftenstand liegen auch Flyer zur Pfingstnovene zum Beten für daheim aus! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gelobt sei Gott, der mein Gebet nicht verwirft, noch seine Güte von mir wendet. Ps 66,20 Sonntag, 05. Mai Rogate 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst mit Taufe, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. Schöberl) anschl. Kirchenkaffee 10.00 Uhr Baienfurt Ökum. Familiengottesdienst auf dem Marktplatz (bei schlechtem Wetter in der Gemeindehalle (Pfr. Knor, Pfr. Marco, Prädikant Dr. Stratmann) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 06. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. Mai 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. Mai 10.00 - 16.00 Uhr Dobelmühle Freitag, 10. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikan- tin Frau Stiehler) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch „Not lehrt beten.“ - So sagt ein Sprichwort. - Und tat- sächlich ist für viele Men- schen das Gebet etwas, das ihren Alltag erst dann betrifft, wenn sie an ihre Grenzen kommen. Eine viel umfassendere Rolle spielt das Beten als „Atmen“ des Glaubens für uns Chris- tinnen und Christen: „Das Gebet ist ein Reden des Her- zens mit Gott in Bitte und Fürbitte, Dank und Anbetung.“ (Katechismus nach Luther/Brenz) Es ist so gut, zu wissen, dass kein Reden des Herzens mit Gott unerhört bleibt; dass der Weg zu Gottes Herzen uns durch Jesus jederzeit offensteht und dass sein Heiliger Geist uns auch dann Worte leiht; wenn wir gar nicht wis- sen, was wir noch sagen sollen. Gottes Segen beim Einüben des Herzens-Gebets als Lebens-Haltung! - Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch - Spezial: Was ich schon immer mal wissen wollte ... - Fragen zur Bibel Sie haben Fragen zur Bibel? Hier ist Raum und Zeit sie zu stellen. Wenn Sie ein Wunschthema haben, mel- den Sie sich bitte bis 13. Mai im Pfarrbüro - telefonisch, per Mail oder persönlich. Wir notieren Ihre Wünsche und am 16. Mai um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus versuchen wir wieder gemeinsam Antworten zu finden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche an diesem Abend! M. Schöberl, Pfarrer Christi Himmelfahrt in der Dobelmühle Wer am 09. Mai eine Mitfahrgelegenheit benötigt, um zum Oberschwabentag in die Dobelmühle zu kommen, kann sich bis spätestens 07. Mai im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656) oder per Mail (pfarramt.baienfurt@elkw.de) melden. Programm 2024 10:00 Uhr Festgottesdienst Predigt: Rundfunkpfarrerin Lucie Panzer Liturgie: Pfarrerin Silke Kuczera und Team Musik: Bläser und Bläserinnen der Posaunenchöre aus den Bezirken Biberach und Ravensburg Ort: Zirkuszelt (1) Parallel: Kindergottesdienst Leitung: Pfarrerin Ulrike Boss und Vorsitzende des Ju- gendwerks RV Betty Weise Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Gro- ßen Saal (8) Parallel: Jugendgottesdienst Leitung: Jugendreferent Erik Sand und Jugendpfarrerin Katharina Klein-Leis Ort: Gemeinsamer Beginn im Zirkuszelt, (1) dann im Him- melsblick (12) ab 11:30 Uhr: Mittagessen in der Tenne (3); Kaffee und Kuchen am Bistro (4); Dinnete-Stand gegenüber vom Bistro (4) 11:30 bis 15:30 Uhr Infostände Familien- und Kreativprogramm: 12:15 - 15:45 Uhr - Kinderprogramm mit ehrenamtlichen Mitarbeitenden vom ejw Bezirk Biberach. Unter anderem mit einer Kinderhüpfburg und einer interaktiven Erlebnis- und Spielstraße für 3- bis 12-Jährige. Zeltinsel (5) - Kletterwand der Dobelmühle - auf der Zeltinsel (5) - Kreativworkshop „Liebe ist nicht nur ein Wort“. Zum Thema der Jahreslosung können Mädchen UND Jungs kreativ werden! Für Kinder von 6 bis 12 Jahren mit Eva Schwenkel und Corinna Walker-Schaub. Zel- tinsel (5) - Ab 14:30 Uhr: Kreativworkshop „Buchstabieren mit den Händen“ auf Stofftaschen und Blättern mit Da- niela Milz-Ramming und Jörg Boss. Zeltinsel. - Hochseilgarten, oberhalb Zeltinsel. Kostenbeitrag! Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Petra Sprink wird uns über „Rebel Minds“ berichten. Doch muss man wirklich eine Rebellin sein, um den Paketfallschirm, die Wegwerfwindel, das Frequenzsprungverfahren oder auch nur die Currywurst zu erfinden? Ein sicher interes- santer Abend über eine kleine Auswahl an Erfinderinnen, die unsere Welt verändert haben. Euer Frauenkreisteam Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Juni: 10.06. Christa Welle-Lebherrz: „Auf Rosen sollst du wandeln“ Aquarell Juli: 08.07. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Es blüht und grünt gar überall Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Abteilung Sportverein Helferaufruf für das Landesturnfest Vom 30. Mai bis 2. Juni findet in Ravensburg und den umliegenden Gemeinden das Landesturnfest statt, die größte Wettkampf- und Breitensportveranstaltung in Baden-Württemberg. Mit den Baden-Württembergischen Meisterschaften im Geräteturnen hat Baindt eines der sportlichen Highlights dieser Veranstaltung bekommen. Zusammen mit der Gemeinde Baindt und anderen Baind- ter Vereinen (Reitergruppe, Landfrauen, Kirchenchor) ist es unsere Aufgabe, für die Betreuung und Versorgung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Zuschauer während dieser Veranstaltung zu sorgen. Hierzu möchten wir euch herzlich dazu aufrufen, uns bei der Organisation und Durchführung der Essens- und Getränkeausgabe beim kommenden Landesturn- fest vom 30. Mai bis 2. Juni zu unterstützen. Wir als Sportverein haben die Aufgabe die Verpflegung der Zuschauer während der Wettkämpfe zu überneh- men. Hierzu zählen der Essens- und Getränkeverkauf von Donnerstag bis Samstag und der Kuchenverkauf am Samstag. Wir haben in der Vergangenheit bereits viel Unterstüt- zung von der Gemeinde erhalten und möchten nun die Gelegenheit nutzen, etwas zurückzugeben. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir helfen und un- seren Teil dazu beitragen, dass das Landesturnfest ein voller Erfolg wird. Alle Helfer erhalten selbstverständlich einen Verzehrgutschein sowie ein Helfer-T-Shirt. Meldet euch bitte bei Sven Zeller (zeller.sven@gmx.de) oder Klaus Zimmermann (zimmerkl@gmx.de), wenn ihr eine Schicht übernehmen könnt. Eine aktuelle Übersicht über alle noch freien Schichten könnt ihr zudem über die Homepage des SV Baindt (www.svbaindt.de) aufrufen. Wir zählen auf eure tatkräftige Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit euch ein tolles Wochenende zu gestalten. Bereits jetzt möchten wir uns schon für eure Unterstüt- zung bedanken! Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Jugendfußball Zweiter Spieltag für die F-Junioren des SV Baindt Die F-Junioren des SV Baindt waren am vergangenen Samstag um 9:30 Uhr beim SV Schmalegg zu Gast. Die Partie bildet für die Baindter Fußballer*innen die Halb- zeit zu insgesamt vier Spieltagen. Bei lang ersehntem bestem Frühlingswetter gings für fünf Vereine, den SV Schmalegg, den SV Horgenzell, den SV Wolpertswende, den FG 2010 Wilhelmsdorf/Ried/Zuss und den SV Baindt an den Start. Auf dem Spielfeld mit Panoramablick fanden insgesamt 15 Spiele à 8 Minuten statt. Die musikalische Begleitung spornte die Spieler*innen in der jeweiligen letzten Minute nochmals an. Die F-Junioren beendeten die Spiele mit einem gewonnen und vier unentschieden Spielen. Nach vielen spannenden Spielen und sichtlicher großer Freude am Kicken war gg. 12:00 Uhr das Spielende. Wir freuen uns auf den nächsten Spieltag in Blitzenreute. Es spielten: Erik, Finja, Pauline, Max, Vincent, Emil, Benja- min, Theo und Tim D-Junioren SV Baindt - FV Bad Waldsee 7:2 (Bericht vom 20.4.) Nach einer guten Vorbereitung mit einem schönen Trai- ningstag erwartete unsere D-Jugend am Samstag den 20.04. den FV- Bad Waldsee zum ersten Heimspiel der Rückrunde. Zu Beginn entwickelte sich ein spannendes, ausgeglichenes Spiel, dennoch stürmten die Jungs der D-Jugend nur auf das gegnerische Tor. So erzielte Mo- hamad B. nach einem tollen Spielzug in der 11. Minute das 1:0. Die Jungs spielten weiter wie am Schnürchen und so gelang es in der 16.Minute Lucca B. das 2:0 zu erzielen, und kurz darauf in der 22. Minute erhöhte Anton P. auf 3:0. Doch nun kamen auch unsere Gegner aus Waldsee in der 26. Minute vors Tor und erzielten den Anschlusstreffer zum 3:1. Doch die Heimmannschaft spielte weiter und er- zielte so durch Lucca B. in der 27. Minute das 4:1. Mit dem Stand von 4:1 ging es in die Pause. Beide Mannschaften kamen gut aus der Halbzeitpau- se und so konnte Anton P. in der 37. Minute nach einem großartigen Solo das zwischenzeitliche 5:1 erzielen. Trotz des Rückstands kam die Gastmannschaft aus Waldsee in der 38. Minute zum Treffer zum 5:2. Davon ließ sich unsere D-Jugend nicht unterkriegen und traf in der 43. Minute durch Leon K. zum 6:2. Die Baindter spielten weiter mutig nach vorne und so gelang Moha- mad B. in der 50. Minute durch einen satten Schuss in den Winkel das 7:2 Endergebnis. So holten die Jungs der D-Ju- gend verdient ihren ersten Sieg im 1. Spiel der Rückrunde. Es spielten: Michael N., Anton S., Max Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon K., Giulio A., Luis H., Felix Sch. FG2010 Wilhelmsdorf/Riedhausen/Zußdorf I - SV Baindt 3:1 Am Samstag, den 27.04. musste die Mannschaft der D-Ju- gend zum Auswärtsspiel nach Wilhelmsdorf. Aufgrund vieler verletzter und erkranker Spieler mussten sogar noch 2 E-Jugend Spieler aktiviert werden um zumindest einen Ersatzspieler zu haben. Daher musste auch die Auf- stellung kräftig umgekrempelt werden und einige Spieler auf neuen Positionen spielen. Dennoch war man positiv und ehrgeizig gestimmt in Wilhelmsdorf etwas zu holen. So begann das Spiel auch mit Chancen auf beiden Seiten und nach einem schönen langen Flugball von Anton P. auf Lucca konnte der sich in der gegnerischen Hälfte durch- setzen und mit einem schönen Schuss aus dem Lauf zum 0:1 in der 9. Minute abschließen. Leider musste man bereits in der 12. Minute nach einem harmlosen Ball, der auf dem holprigen Rasen unglücklich aufsetzte, das 1:1 hinnehmen. Jetzt war leider der Spielfluss und das bekannte gute Passspiel der Jungs aus der D- Jugend vorbei und man merkte die zahlreichen Ausfälle. Es entwickelte sich ein fahriges Spiel mit vielen Fehlpässen und langen Bällen auf beiden Seiten. und so konnten bis zur Halbzeit keine eigenen guten Chancen mehr erspielt werden und man hatte bei einigen Chancen der Heimmannschaft Glück. So ging es mit 1:1 in der Halbzeit. Leider konnte man sich auch nach der Pause nicht ver- bessern und so lief das Spiel dahin. Ab der 50. Minute ergaben sich nochmals gute Chance auf beiden Seiten jedoch konnte keine der Mannschaften diese nutzen. Bei den heißen Temperaturen agierten die Gegner jetzt auch nur noch mit langen Abschlägen und einer dieser kam in der 58. Minute durch und führte zum 2:1. In den letzten Mi- nuten versuchte man noch mit allen Mitteln den Ausgleich zu erzielen, musste aber dadurch die Abwehr öffnen und bekam so in der 59. Minute noch den Gegentreffer zum 3:1 Endstand. Leider konnte man nichts zählbares mit nach Hause nehmen und muss hoffen, dass bis zum nächsten Spiel wieder alle Jungs an Bord sind. Es spielten: Michael N., Luis H., Max Sch., Emil Sch., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Felix Sch. B-Juniorinnen SV Eutingen II - SV Baindt-Fronreute 0:2 Gegen den SV Eutingen gingen wir stark ersatzge- schwächt und vor allem noch mit einigen angeschla- genen Spielerinnen in die Partie. Wir konnten uns in der ersten Halbzeit ganz gut behaupten und bestimmten das Spiel, doch nur selten kamen wir entscheidend vors Tor. Einmal setzte sich Jana nach Zusammenspiel mit Tabea rechts gut durch, doch sie traf nur das Außennetz. Die hochkarätigste Chance hatte Amelie nach einer Direk- tabnahme nach mustergültiger Flanke von Jana, doch die Torfrau reagierte überragend, so dass wir torlos in die Pause gingen. In der zweiten Halbzeit wurde das Spiel unsererseits et- was zerfahren und klare Torchancen waren Mangelware. 5 Minuten vor Schluss wurde Marie kurz vor dem Straf- raum gefault, Stella legte sich den Ball zurecht und ver- senkte ihn mit einem fulminanten Schuss zur Führung ins Netz. Eutingen öffnete nun die Abwehr und wir ka- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 men mit einem Konter abermals vors Tor, wo Stella aus spitzem Winkel von rechts den Ball in den Winkel drosch. Ein wichtiger 2:0 Sieg, den wir beim nächsten Heimspiel wiederholen wollen. Es Spielten: Katharina Zarbock, Viviane Wertmann, Scar- lett Pogrzeba, Vivienne Pogrzeba, Carla Schmidt, Sarah Schmid, Tabea Schauffler, Jana Eiberle, Marie Armenat, Nora Lüttmann, Stella Schmid, Sarah Leibfarth, Julia Eber- len, Amelie Geßler, Malena Kaletta. D-Juniorinnen SV Horgenzell - SGM Fronreute/Baindt 2:6 E-Juniorinnen SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim I - SGM Fronreute/Baindt I 5:4 SGM Aitrach/Aichstetten/Tannheim II - SGM Fronreute/Baindt II 6:3 Kneisls Doppelpack bringt SVB auf die Siegerstraße SV Baindt - FC Mengen 4:3 (2:2) Am Sonntagnachmittag durfte der SV Baindt den FC Mengen auf der Klosterwiese begrüßen. Die Gäste spiel- ten eine starke Hinrunde, besiegten den SVB dort mit 2:1, konnten diese Form in der Rückrunde jedoch nicht auf- rechterhalten und rangierten vor der Partie mit 34 Punk- ten auf Tabellenplatz acht. Während es für den FCM also darum ging den Negati- vlauf (vier Niederlagen in Folge) zu stoppen, musste der SVB im Abstiegskampf fast dreifach punkten, um mit der Konkurrenz Schritt zu halten. Und die offensive Ausrich- tung der Gastgeber hätte nach wenigen Augenblicken fast Früchte getragen, Thoma scheiterte jedoch an Eisele (2.). FCM-Angreifer Bachhofer zeigte sich nur wenige Se- kunden später etwas abgezockter vor dem Tor und voll- endete eiskalt rechts unten zum 0:1 (3.). Der SVB war in der Folge bemüht, hatte jedoch immer wieder Probleme mit den schnellen Gegenstößen des FCM über Nörz und Bachhofer. Letzterer hätte dabei nach 23 Minuten auf 2:0 stellen können, scheiterte jedoch an Walser. Aus dieser Parade entwickelte sich wiederum der Baindter Gegenan- griff, wobei Marko Szeibel den Ball in die Tiefe zu Fischer durchsteckte. Dieser ließ zwei FCM-Verteidiger mit einer schnellen Bewegung hinter sich und schob überlegt zum 1:1 ein (24.). Der Baindter Ausgleich sollte allerdings nicht lange Bestand haben, da der FCM, erneut nach tollem Steckpass zwischen zwei Baindter Verteidiger, frei vor Walser auftauchte und in Person von Nörz das 1:2 mar- kierte (32.). Der Aufsteiger steckte aber zu keiner Zeit auf und egalisierte den Rückstand kurz vor der Pause erneut. Nachdem Dischl und Kelmendi den Ball im Sechzehner verpassten, landete die Kugel bei Kneisl halbrechts im Rückraum, welcher den Ball aus 20 Metern überlegt ins lange Eck legte (45.). Beflügelt vom zweimaligen Ausgleich, startete der SVB furios in den zweiten Durchgang: Fischer bediente den eingelaufenen Dischl, welcher das Spielgerät butterweich auf den zweiten Pfosten servierte. Dort lauerte Kneisl, welcher zum 3:2 einschob (48.). Auch im weiteren Verlauf dominierte der SVB nun die Partie, wobei etwa Kneisl nach einem kurz ausgeführten Freistoß seinen dritten Tagestreffer und das 4:2 verpasste. Dieses sollte jedoch nur wenige Minuten später folgen, als Thoma den einge- wechselten Boenke auf die Reise schickte. Baindts Num- mer sieben nahm Tempo auf, umkurvte Eisele und schob ins leere Tor ein (70.). Einige Zeigerumdrehungen später stürmte Boeneke erneut alleine aufs Mengener Tor zu und wurde kurz vor dem Torabschluss klar gefoult, ein Pfiff des Unparteiischen blieb allerdings aus. So machte es der FCM im Gegenzug nochmals spannend: Nach einer Ecke schlief die Baindter Hintermannschaft, wodurch Klotz im „Fünfer“ erst frei zum Kopfball ansetzen und den Nach- schuss schlussendlich über die Linie drücken konnte (73.). Rädels Mannschaft sorgte in der Schlussphase allerdings immer wieder für Entlastung und verteidigte im Verbund das eigene Tor, wodurch es am Ende beim knappen aber verdienten 4:3 blieb. Vor den beiden anstehenden „englischen“ Wochen fährt der SVB somit einen wichtigen „Dreier“ ein und konnte erstmals in dieser Saison einen Rückstand zu einem Sieg drehen. Dies sollte Auftrieb für die kommenden Partien geben. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl (88. Baba Camara), Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer (67. Philipp Boenke), Mika Dan- tona (76. Nico Geggier), Daniel Kronenberger, Jonathan Dischl, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Tobias Keck (Lehr) - Zuschauer: 120 Tore: 0:1 David Bachhofer (3.), 1:1 Jan Fischer (24.), 1:2 To- bias Nörz (32.), 2:2 Philipp Kneisl (45.), 3:2 Philipp Kneisl (48.), 4:2 Philipp Boenke (70.), 4:3 Patrick Klotz (73.) SV Mochenwangen II - SV Baindt II 2:7 (0:3) Nach zwei Niederlagen in Folge wollte der SVB II im Der- by gegen den FC Mochenwangen II den Bock umstoßen, wobei Schnez die Gäste mit einem Doppelschlag auch früh mit 2:0 in Front bringen konnte (13.) (15.). In der Fol- ge erspielte sich die „Zwoite“ weitere gute Möglichkeiten und stellte vor der Pause durch Kretzer die Weichen auf Auswärtssieg (35.). Den zwischenzeitlichen Mochenwan- gener Anschlusstreffer per Elfmeter (53.) konterte Schnez mit seinen Saisontoren 23, 24 und 25 (55.)(59.)(61.) und entschied die Partie so fast im Alleingang. Das Schlus- sergebnis brachten die Treffer von Kaplan zum 2:6 (85.) und Wöhr zum 2:7 (86.). Mit diesem Auswärtssieg beendet der SVB II den kleinen Negativlauf und zeigt sich gerüstet für das Topspiel am Mittwoch gegen den Tabellenführer aus Wangen. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth (68.Lukas Grab- herr), Niklas Späth, Niklas Hugger (68.Dennis Hecht), Ro- bin Blattner (68.Marius Hahn), Konstantin Knisel, Moritz Gresser, Markus Wöhr, Kai Kaspar, Johannes Schnez, Max Kretzer Tore: 0:1 Johannes Schnez (13.), 0:2 Johannes Schnez (15.), 0:3 Max Kretzer (35.), 1:3 Markus Holzwarth (53. Foulelf- meter), 1:4 Johannes Schnez (55.), 1:5 Johannes Schnez (59.), 1:6 Johannes Schnez (61.), 2:6 Nicolas Kaplan (85.), 2:7 Markus Wöhr (86.) Besondere Vorkommnisse: Johannes Schnez (SV Baindt II) scheitert mit Foulelfmeter an Torwart Sebastian Schwab (61.). Vorschau: Samstag, 04.05 16.00 Uhr: SV Hohentengen - SV Baindt Dienstag, 07.05 18.30 Uhr: SV Kehlen II - SV Baindt II Donnerstag, 09.05 15.30 Uhr: SV Baindt - TSG Balingen II Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 TC Baindt e.V. Saison-Eröffnungs-Bändelesturnier 2024 Es geht wieder los - wir wollen in die Ten- nissaison 2024 starten!! Kommenden Sonntag, den 5. Mai um 13:00 Uhr, findet unser beliebtes Bändelesturnier statt. Hierzu möchten wir ALLE Spieler*innen (von Schnupper- mitglied bis Profi, von Jugend bis Senior*in) recht herzlich einladen, einen sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligen Zusammensein auf unserer Anlage zu erleben. Anmeldeschluss: 4. Mai um 16 Uhr, Liste hängt am Ver- einsheim aus. Näheres auch über unsere Homepage - www.tc-baindt.de Musikverein Baindt Im Mai ist beim Musikverein Baindt Einiges los Besuchen Sie uns am 5. Mai 2024 in Wan- gen auf der Landesgartenschau. Wir spie- len ab 11:00 Uhr den Frühschoppen beim Landkreispavillon. Am 9. Mai 2024 neh- men wir, wie jedes Jahr, wieder bei der Christi-Himmel- fahrtsprozession durch Baindt teil und am Tag darauf begleiten wir die Blutreiter früh morgens um 05:30 Uhr nach Weingarten zur Blutreiterprozession. Am 26. Mai 2024 sind wir beim Musikfest Münchenreute zu Gast. Der Musikverein Blönried-Zollenreute feiert sein 100-jähriges Bestehen mit einem Festumzug. Wir freuen uns über Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Baindt bei unseren Auftritten im Mai. Narrenzunft Raspler e.V. Jahreshauptversammlung 2024 Am vergangenen Freitag, 26.04.2024, fand unsere Jahreshauptversammlung im Bischof-Sproll-Saal statt. Zunächst begrüßte unser Zunftmeister Roland Oelhaf die Anwe- senden, darunter unsere Bürgermeisterin Simone Rürup, Werner Weissenberg als Wahlleiter, unseren Ehrenzunft- meister Rainer Beer und unsere Ehrenzunftmeisterin Anja Eckert. Zu Beginn wurde eine Totenehrung gehalten um unse- ren verstorbenen Mitgliedern zu gedenken. Anschließend hielt Roland Oelhaf einen Rückblick von der letztjährigen Jahreshauptversammlung bis April 2024. Im Speziellen ging er auf die Tätigkeiten des Zunftrats, die chronolo- gischen Aktivitäten der Narrenzunft und separat auf die Fasnet 2024 ein. Von den zurzeit insgesamt 397 Mitglie- dern (159 aktive und 238 passive) waren 59 stimmbe- rechtigte Mitglieder erschienen. Der Kassenbericht von Ann-Kathrin Haug zur finanziellen Lage der Zunft wurde von den Kassenprüferinnen Martina Brei und Ilona Wöhr als richtig befunden und sie bestätigten eine einwandfreie Kassenführung. Nach der Entlastung der bisherigen Vorstandschaft wur- de in diesem Jahr für eine Änderung der Finanz- und Beitragsordnung abgestimmt. Anschließend wurde unter der fachkundigen Leitung von Werner Weissenberg die Hälfte des Zunftrates neu gewählt. Das Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar: - Vize-Zunftmeisterin: Martina Joachim - Schriftführer: Sven Stiefvater - Häs- und Maskenwartin: Karin Pink - Zeugwart: Fabian Ritter - 2 Zunfträte für Veranstaltungen: Anna Spähn + Tobias Kränkle - Beisitzer Veranstaltungen: Christian Haug - 1 Kassenprüferin: Ilona Wöhr In ihren Ämtern bestätigt wurden Karin Pink und Fabi- an Ritter. Martina Joachim wurde von der Beisitzerin für Veranstaltungen zur Vize-Zunftmeisterin gewählt, Sven Stiefvater wurde vom Zunftrat für Veranstaltungen zum Schriftführer gewählt und Anna Spähn wurde von der Jugendvertreterin zur Zunfträtin für Veranstaltungen ge- wählt und somit wie Tobias Kränkle und Christian Haug erstmals in den Zunftrat gewählt. Ilona Wöhr konnte für 2 Jahre als Kassenprüferin gewonnen werden. Bei den ausgeschiedenen Zunfträten Norbert Kurz, Ulri- ke Wöhr und Sophia Hecht möchte sich die Narrenzunft Raspler für deren Einsatz und tatkräftiges Engagement über die Jahre nochmals recht herzlich bedanken. Den neuen Zunfträten Anna Spähn, Tobias Kränkle und Chris- tian Haug gratulieren wir zu ihrem neuen Amt. Unser Zunftmeister Roland Oelhaf ehrte anschließend un- sere langjährigen aktiven Mitglieder Andreas Bosch und Patrick Faiß für 22 aktive Jahre und überreichte Ihnen ein kleines Präsent in Form eines Halstuches. Dem entschul- digten Mitglied Michael Schmidt wird Roland Oelhaf das Präsent nachreichen. Ebenfalls überreichte Roland Oelhaf mit einigen persön- lichen Worten Geschenke an Norbert Kurz (8 Jahre), Ul- rike Wöhr (4 Jahre) und Sophia Hecht (2 Jahre) für ihre Tätigkeit im Zunftrat. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zum Schluss bedankte sich Roland Oelhaf bei allen an- wesenden Mitgliedern und bei Werner Weissenberg für die souveräne Leitung der Wahlen. Bürgermeisterin Simone Rürup sprach an die Mitglieder- versammlung ein paar Worte und bedankte sich für das Engagement der Narrenzunft zur Pflege der Tradition und zum Erhalt der Baindter Dorffasnet. Roland Oel- haf bedankte sich im Namen der Narrenzunft bei Frau Rürup für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im letzten Jahr. Danach ging es zum gemütlichen Teil, wo unser Brauch- tumer Werner Späth eine kleine Diashow vom vergange- nen Jahr bis zur diesjährigen Dorfputzete vorgeführt hat. An unserer Jugendversammlung, die ebenfalls am 26.04.2024 stattfand, wurde Benjamin Stiefvater zu un- serem neuen Jugendvertreter gewählt. Wir wünschen ihm viel Spaß und Freude in seinem neuen Amt. Euer Zunftrat Reitergruppe Baindt Beim Dressurfestival in Pfullendorf konn- ten Luisa Walser und Alisa Schnez folgen- de Platzierungen mit nach Hause nehmen: Dressurreiterprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse A** Alisa Schnez mit Sokrates, Platz 6 Dressurprüfung Klasse L* Luisa Walser mit First Dinamica, Platz 4 Herzlichen Glückwunsch zu den tollen Erfolgen! Alisa mit Sokrates und Luisa mit First Dinamica Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 04.05.2024 um 17:00 Uhr im Schützen- haus in Baindt laden wir alle Mitglieder herz- lich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung und Neuwahl des Vorstands 5. Bestimmung der Kassenprüfer 6. Vorläufige Planung von Veranstaltungen 7. Ehrungen 8. Anträge 9. Schlussworte Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Blutreitergruppe Wie gewohnt findet an Christi Himmelfahrt, 09.05.2024 um 13:45 Uhr der Proberitt in Sulpach statt. Blutfreitag in Weingarten am 10. Mai 2024: Abritt pünktlich um 5:30 Uhr vom Mühleparkplatz in Baindt. Die Musikkapelle wird uns traditionell (zum 111. Mal) nach Weingarten begleiten. Dafür schon ein herzli- ches Dankeschön allen Musikerinnen und Musiker sowie der Fahnenabordnung. Als Gruppe 73 in der Zugordnung nehmen wir dieses Jahr zum 116. Mal bei der Prozession zu Ehren Jesu Christi teil. Mit dabei sein werden wieder der ehemalige Baindter Pfarrer, Herr Dekan a.D. Heinz Leuze sowie eine stattliche Anzahl Jugendlicher und Ministranten zu Pferde. Unser Aufstellungsplatz ist im Wirtschaftshof hinter den Gemäuern der Basilika und des Akademiegebäudes. Als Festgast darf Weingarten dieses Jahr aus Südtirol den Bischof von Bozen-Brixen, Ivo Muser begrüßen. Am Abend des Blutfreitags treffen wir uns zur Abschluss- besprechung um 20:00 Uhr im Gasthaus „Grüner Berg“. Bericht von der Jahreshauptversammlung: Zur ersten Jahreshauptversammlung der Blutreitergrup- pe Baindt 1906.e.V. konnte der Vorsitzende Werner Elbs 35 Anwesende begrüßen. Er dankte für die rege und dis- ziplinierte Beteiligung an den Prozessionsritten und ins- besondere für das Engagement im Jahr 2023 bei der Bildung unseres nun eingetragenen und gemeinnützigen Vereines. Nach einem würdevollen Gedenken an unsere Verstorbenen folgten die Berichte des Vorsitzenden, des Schriftführers Adelbert Steinhauser und des Kassiers Al- exander Henzler. Kassenprüfer Walter Tagmann bat die Anwesenden danach um Entlastung der Vorstandschaft aufgrund der einwandfreien Geschäfts- und Kassenfüh- rung. Die Abstimmung zur Entlastung wurde von Herrn Dekan a.D. Heinz Leuze geleitet und von den Anwesenden einstimmig erteilt. Gruppenführer Berthold Steinhauser berichtete von der Versammlung der Gruppenführer am Ostermontag und gab einige Hinweise zur Sicherheit von Pferd und Reiter sowie zum Thema Versicherung beim Blutritt in Weingarten. Zahlreiche Reiterinnen und Reiter meldeten sich zum Blutritt in Weingarten, viele auch zum Sankt-Georgs-Ritt in Bergatreute-Gwigg an. Der Höhepunkt der Versammlung war dann aber die Ehrung von zwei verdienten Blutreitern. Die Brüder Markus und Simon Schwarz nehmen in die- sem Jahr zum 25. Mal am Blutritt in Weingarten teil. Herr Dekan a.D. Leuze überreichte die Ehrenurkunden und würdigte das Engagement der beiden für den christ- lichen Glauben sowie für die Baindter Blutreitergruppe. Dies in besonderem Maße, da sie aus Mengen stammen Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 und jedes Jahr zu den Prozessionsritten nach Baindt in die Heimat ihrer Mutter kommen. Die Unterstützung von Vater und Mutter sowie von der Familie Konzett ermöglichte dies von Anfang an. Dafür ein großes Vergelts Gott!! „Christus der Erlöser, stärke ihren Glauben und schenke ihnen Anteil an der Auferstehung“ v.l.n.r. Vorstand Werner Elbs, Dekan a.D. Heinz Leuze, Markus Schwarz, Simon Schwarz, Gruppenführer Ber- thold Steinhauser GrünTour durch unsere Gemeinde Baindt Für Groß und Kleiner - Für Jung und Älter - Für Altein- gesessene und Neuzugezogene Die Mitglieder der ‘Grünen Liste Baindt‘, laden herzlich ein zu einer Erkundungstour mit dem Fahrrad durch unser Gemeindegebiet. Die Route beginnt in der Ortsmitte und führt uns über das Baindter Bädle und die Klosteranlage nach Sulpach und Schachen bis ins Naturschutzgebiet am Annaberg. Dabei sind zweimal kurze Steigungen zu bewältigen. An der Haltepunkten gibt es kurzweilige Erklärungen zu gemeindepolitisch interessanten Orten und wir zeigen Ihnen wertvolle grüne Oasen. Wann: Sonntag, den 5.5.2024 um 10.30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz vor dem Feneberg Dauer: etwa 2 Stunden Wir freuen uns auf Ihre/Eure Teilnahme. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Ludwigshafen über den Haldenhof nach Sipplingen Wir fahren mit der Bahn nach Ludwigshafen und wan- dern auf schmalen Waldwegen zum Haldenhof. Dort ma- chen wir unsere 1. Rast und genießen die tolle Aussicht. Auf verschlungenen Wegen geht es nach Sipplingen zu unserer Rückfahrt. Treffpunkt: Sonntag, 05.05.2024 um 9.00 Uhr am Bahn- hof Ravensburg. Rückkehr: ca. 19 Uhr. Gehzeit: ca. 3 Stunden, 11 km, 350 hm, moderate Steigung. Fahrpreis: 5 Euro für Mitglieder. Einkehr am Haldenhof vorgesehen. Anmeldung ab 26.04.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@gmx.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag im Ansagetext T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis 8. OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg von Mai bis Juli Landrat Harald Sievers hat am 23. April den 8. OEW-Kul- tursommer im Rahmen einer Pressekonferenz eröffnet: „Ich freue mich, dass wir auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, durch die Unterstützung der OEW in unserem Landkreis sowohl etablierte Events als auch neue Beiträge zu fördern und damit zur kulturellen Pro- filierung unserer Region beizutragen!“ Ziel des von Land- rat Harald Sievers ins Leben gerufenen Veranstaltung ist es, markante kulturelle Lichtblicke in unserer Region zu stärken. Die fünf sommerlichen Kulturhighlights des OEW-Kultursommers reichen dabei vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernaufführung vor historischer Alt- stadtkulisse bis hin zum Musik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel und bieten somit ein breites Spektrum an unterschiedlichen musi- kalischen Stilrichtungen und eindrucksvollen Spielorten. Die Projektpartner erhalten vom Landkreis Ravensburg einen finanziellen Zuschuss aus den Kunst- und Kulturför- dermitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW), gespeist aus den Erträgen ihrer Tochter EnBW AG. Neben vier etablierten Kulturhighlights, wird das fünf- te Highlight jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Der Gewinner des Wettbewerbs: Oratorienchor Wangen Der Wettbewerb wurde im Februar ausgeschrieben. Ge- sucht wurde ein Kulturprojekt, das vom unermüdlichen Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen lebt. Unter den kreativen Bewerbungen, die beim Land- kreis Ravensburg eingingen, konnte sich der Oratori- enchor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn - Die Schöpfung“ durchsetzen. Die Jury war von der gro- ßen Strahlkraft der Veranstaltung, die am 12. Mai in der Waldorfschule Wangen stattfinden wird, überzeugt. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturpro- jekt kommen Musiker/innen und Solist/innen aus der Region Allgäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusam- men, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpretieren. Das Gemeinschaftsprojekt schafft Be- wegungsmöglichkeiten für Menschen mit und ohne Un- terstützungsbedarf und trägt Kultur inklusiv in die Welt. Brass im Gras In diesem Jahr dürfen sich Blasmusikfans wieder auf Brass im Gras freuen (9. Mai): Brass im Gras feiert die Blasmusik und unterstützt gemeinsam mit dem Blasmu- sikkreisverband Ravensburg e.V. die zahlreichen Musikka- pellen im Landkreis Ravensburg. Brass im Gras versam- melt die Hochkaräter der fetzigen Blas- und Brassmusik an unterschiedlichen Spielorten im Landkreis. Das Be- sondere dabei: Jedes Jahr lädt eine andere Musikkapelle Blasmusikfans ein, das Tanzbein zu schwingen. Im Jahr 2024 richtet der Musikverein Waltershofen e.V. das be- liebte Format aus: Unter dem Motto „KMF meets Brass im Gras“ findet es am 9. Mai im Rahmen des Kreisver- bandsmusikfestes in Waltershofen statt. Ein großzügiger finanzieller Zuschuss aus den Kunst- und Kulturförder- mitteln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke ermög- licht es dem Musikverein, die drei hochklassigen Bands „Erwin und Edwin“, „Druckluft“ und „Die Brasserie“ für ihr großes Fest zu gewinnen. Das Line-Up verspricht einen stimmungsvollen Abend mit erstklassiger Musik. Isny Opernfestival Das Isny Opernfestival (16. bis 23. Juni) inszeniert und dirigiert der künstlerische Leiter Hans-Christian Hauser in diesem Jahr die märchenhafte Oper „Die Mainacht“ von Nikolai Rimski-Korsakow. Damit bleibt es in seiner Tradition der slawische und jüdischer Komponist/innen. Am 20. und 22. Juni finden die etwas mehr als einstün- digen Freilichtaufführungen in der außergewöhnlichen Atmosphäre des Schlossinnenhofes in Isny statt. Am 21. Juni gibt es unter dem Motto „Die Mainacht für Kinder“ eine spezielle Inszenierung für Familien. Weiter auf dem Programm steht ein Festivalkonzert am 16. Juni in der Nikolaikirche Isny mit Beethovens 5. Sinfonie, dem 1. Satz aus dem Oratorium „Der Heilige Johannes von Damas- kus“ von Sergei Tanejew, dem jüdischen Jerusalem-Lied „Yerushalayim“, sowie Passagen aus Richard Wagners „Tannhäuser“. Es gibt zusätzlich zu den regulären Karten die sogenannten „Herzenskarten“ für 5 €. Internationale Wolfegger Konzerte In der stimmungsvollen Konzertreihe der renommierten Internationalen Wolfegger Konzerte (28. bis 30. Juni) bietet das Blechbläserensemble Bright Brass auf dem Preisträgerkonzert am 28. Juni in der Alten Pfarr in Wol- fegg Werke von Malcolm Arnold, Enrique Crespo, Kerry Turner, Astor Piazzolla (arr. Steven Verhaert), George Gershwin und Irving Berlin dar. Am Tag darauf, so die neue Geschäftsführerin des Freundeskreis Susanne Hölzer, präsentiert der künstlerische Leiter der Konzerte, Man- fred Honeck, beim Orchesterkonzert im eindrucksvollen Rittersaal des Schlosses Wolfegg mit dem Tenor Simeon Esper und der Deutschen Radio Philharmonie Werke von Florian Frannek und Ludwig van Beethoven (29. Juni). Ein Kirchenkonzert mit Magdalena Lucjan (Sopran), Sus- an Zarrabi (Mezzosopran), Martin Mitterrutzner (Tenor), Lukas Siebert (Tenor), Krešimir Stražanac (Bassbariton) und der Deutschen Radio Philharmonie rundet das dies- jährige Konzertprogramm in Wolfegg ab (30. Juni). Zu den Proben werden vorab Schüler/innen aus Wolfegg und Umgebung eingeladen, um einen barrierearmen Zugang zu klassischer Musik zu bekommen. Einhaldenfestival Das Einhaldenfestival (25. bis 28. Juli) ist ein familiäres Kulturprojekt, tief verwurzelt in der Region Oberschwa- ben. Nach der erfolgreichen Premiere am neuen Standort im Jahr 2017 werden die vielen ehrenamtlichen Helfer/in- nen die Festivalbühne heuer wieder auf dem Kaseshof in Geratsreute bei Fronhofen aufschlagen. Zum Line-Up des 21. Einhaldenfestivals zählen, laut Veit Hübner, Berta Ep- ple feat. Marga Mitchell + Leandro Ragusa, Django Asül, Samuel Heinrich, Foaie Verde, Quadro Nuevo, Entropic Minds, Veits Jazz-Labor feat. Joo Kraus + Fola Dada, Lars Reichow und Peterston & Co. Am Samstagnachmittag finden wieder Veranstaltungen mit und für Kinder statt, darunter das Kinder-Chorkonzert „SingBach“ unter der Leitung von Friedhilde Trüün und das Liedertheater zum Mitmachen mit Christof und Vladislava Altmann. Aktuelle Hinweise und Informationen zum Vorverkauf sind zu finden auf https://kultursommer.rv.de und über die dort vorgenommenen Verlinkungen auf die projektei- genen Kanäle der Kooperationspartner/-innen. Weitere Informationen zum 8. OEW-Kultursommer sind bei den Kulturhäusern des Landkreises Ravensburg un- ter Tel. 0751 8595-23 oder E-Mail: info@kultursommer-rv. de erhältlich. Was sonst noch interessiert DRK-Kreisverband Ravensburg Zu Hause und unterwegs sicher mit dem DRK-Haus- notruf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sind für die meis- ten Menschen bis ins hohe Alter ein wertvolles Gut. Sicher- heit für mögliche Notfälle bietet ihnen dann der Hausnot- ruf, ganz besonders wenn Menschen vorerkrankt sind oder allein leben. Beim DRK-Kreisverband Ravensburg kommt seit kurzem eine neue Generation der Hausnot- ruftechnik „Home & Go“ zum Einsatz: Er funktioniert nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch unterwegs in Deutschland, Österreich und der Schweiz und ist ein- fach in der Anwendung. Mobil und sicher Der Notruf „Home & Go“ verbindet den klassischen Not- ruf mit einem mobilen System und bietet daher zusätzlich Sicherheit auch außerhalb der eigenen Wohnung. „Die Kunden müssen sich nicht mehr zwischen einem System für die Wohnung und einem für unterwegs entscheiden“, erklärt Robert Schön, der Abteilungsleiter Soziale Dienste beim DRK-Kreisverband Ravensburg. Das Gerät besteht aus einem festen Basisteil und einem Mobilteil, das beim Verlassen der Wohnung eingesteckt wird. Befindet sich die Person im Freien, wählt sich das Gerät bei einem ab- gesetzten Notruf in das nächstgelegene Mobilfunknetz ein. Die laufende Ortung mithilfe von Satelliten oder WiFi liefert den genauen Standort der hilfebedürftigen Person an die Notrufzentrale oder die App. Die Erreichbarkeit ist mit der Technik sowohl in Deutschland als auch in Öster- reich und der Schweiz vollständig abgedeckt. Selbstgewählte Daten sicher hinterlegt Die Möglichkeiten des „Home & Go“-Systems sind vielfäl- tig. Mit den Kunden kann genau definiert werden, wer im Fall einer Notsituation neben der Notfallzentrale benach- Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 richtigt werden soll: Familienangehörige, Nachbarn oder der Hausarzt etwa. Zuvor müssen - wie bei jedem System und immer in Absprache mit dem Kunden - Daten zu ent- sprechenden Kontakten, aber auch zu gesundheitlichen Problemen hinterlegt werden. Die Daten liegen verschlüs- selt in der „easierLife“-Cloud auf deutschen Servern. Über diese Cloud wird auch die Programmierung des Geräts vorgenommen und die Fernwartung getätigt. Interessant ist auch der „virtuelle Zaun“, der bei diesem System ein- gerichtet werden kann. Damit können sich zum Beispiel Menschen mit beginnender Demenz, deren Orientierung schon eingeschränkt ist, weiterhin in einem ausgewählten Bereich wie dem eigenen Garten unabhängig bewegen. Wird der definierte Bereich verlassen, erfolgt bei dem sogenannten Geofencing eine Benachrichtigung an den zuvor für diesen Zweck hinterlegten Kontakt. Mit den Angehörigen verbunden Interessant für Angehörige, findet Robert Schön, dass sie über eine kostenlose Smartphone-App die Aktivitäten der Mutter oder des Vaters einsehen können. So erfahren die Angehörigen in Echtzeit, ob das Gerät online ist, ob der Kunde gerade zu Hause oder unterwegs ist oder ein Not- ruf abgesetzt wurde. Dies soll weniger der Überwachung, als vielmehr der Sicherheit der Beteiligten dienen. Außer- dem können sie mit dem Gerät mit dem Senior oder der Seniorin - ähnlich wie mit dem Handy - kommunizieren. Neugierde ist groß Senioren in einer Wohnanlage haben zusammen mit den DRK-Verantwortlichen den Umgang mit dem Hausnotruf in der Praxis getestet und für gut befunden. Die Personen im Alter von 70 plus, die mitmachten, waren von Anfang an sehr interessiert. „Die Neugierde war sehr, sehr groß,“ schildert Robert Schön. „Mittlerweile haben wir bereits über 30 Geräte im Einsatz. Die Resonanz ist durchweg positiv.“ Er erläutert, dass bei einem Pflegegrad die Pfle- gekasse einen Teil der monatlichen Kosten übernimmt. Wichtig ist ihm auch zu betonen, dass Menschen sich günstigerweise früh mit der Technik auseinandersetzen, damit sie eine Routine dafür entwickeln. Wer sich für den Hausnotruf interessiert, bekommt im Vorfeld immer eine ausführliche persönliche Beratung vom DRK. Sonderaktion Im Aktionszeitraum von Mai-Juli 2024 schenkt das DRK die Anschlussgebühr und die erste Monatsgebühr. Sie sparen so bis zu 105 € und können den Hausnotruf des DRK in Ruhe kennenlernen. Egal für welches DRK-Haus- notrufgerät man sich entscheidet. Kontakt beim DRK-Kreisverband Ravensburg: DRK-Hausnotruf Tel.: 0751 56061-63; E-Mail: hausnotruf@rotkreuz-ravensburg.de Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 08. Mai 2024 um 19.00 Uhr Thema: Eine Sehbehinderung oder Erblindung kann ei- nen massiven Einschnitt für den Betroffenen und seine Angehörigen bedeuten. Das Leben teilt sich in davor und danach. Wie werden solche Ereignisse psychisch verar- beitet? Im Vortrag wird ein Behinderungsverarbeitungs- modell vorgestellt und wie man dies für sich nutzen kann. Katharina Weidenbach, Diplom-Heilpädagogin und sys- temische Familientherapeutin, arbeitet seit 28 Jahren im Sehbehinderten- und Blindenwesen. Neben ihrer Stelle im psychologischen Dienst des Berufsförderungswerks Würzburg ist sie seit vielen Jahren für verschiedene Blin- den- und Sehbehindertenvereine als Referentin und im Bereich der Blickpunkt-Auge-Ausbildung tätig. Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. Innovationspreis Landkreis Ravensburg 10.000 Euro für die besten Innovationen aus dem Land- kreis Bereits zum 12. Mal wird der im zweijährigen Turnus aus- geschriebene „Innovationspreis Landkreis Ravensburg durch die Kreissparkasse Ravensburg gemeinsam mit der WiR - Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg vergeben. Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz im Kreis Ravensburg und maximal 1000 Mitarbeitern. Innovationskraft ist die Schlüsselkompetenz für wirt- schaftlichen Erfolg. Sie sichert Arbeitsplätze und damit unseren Wohlstand - auch im Landkreis Ravensburg. Es braucht somit Unternehmen, die sich mit ihren Produk- ten, Verfahren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz abgrenzen. Unternehmen, die zukunftsweisende Techno- logien eingeführt haben oder deren Arbeit in Forschung und Entwicklung wegweisend ist. Vor diesem Hintergrund vergibt die Wirtschafts- und Innovationsförderungsge- sellschaft Landkreis Ravensburg mbH (WiR GmbH) ge- meinsam mit der Kreissparkasse Ravensburg seit 2001 im zweijährigen Turnus und damit bereits zum 12. Mal den Innovationspreis Landkreis Ravensburg. „Die Unternehmen im Landkreis sind die Antriebskraft hin- ter unserem Wohlstand und unserer Zukunftssicherheit. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meis- tern und den Weg in eine erfolgreiche Zukunft ebnen.“ so der Aufsichtsratsvorsitzende der WiR GmbH Landrat Harald Sievers. Bewerben können sich alle Unternehmen und Institutio- nen mit Sitz im Landkreis Ravensburg und mit maximal 1.000 Beschäftigten. Die eingereichten innovativen Pro- dukte, Verfahren oder Dienstleistungen müssen in der Praxis marktfähig sein, wobei eine Innovation dann als marktfähig gilt, wenn sie bereits erfolgreich am Markt umgesetzt ist oder eine Markteinführung unmittelbar bevorsteht. Die Bewerbung ist online über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de bis zum 31.05.2024 möglich. Neutrale und unabhängige Jury-Mitglieder aus Hand- werk, Wirtschaft und Wissenschaft sichten und bewerten alle eingereichten Innovationen. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Die wichtigsten Informationen zum Innovationspreis 2024/2025 • Innovationen aus dem Landkreis Ravensburg • Preisgelder im Gesamtwert von 10.000 € • Schriftliche Dokumentation/Publikation • Offizielle Preisverleihung im Frühjahr 2025 • Bewerbungsschluss: 31.05.2024 • Online-Bewerbung über die Webseite der WiR GmbH unter www.wir-rv.de • 12. Innovationspreis Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßt Botschafter für das Louis Braille Festival 2024 Ministerpräsident Winfried Kretschmann bedankt sich bei einem fleißigen Botschafter für Stuttgart. Der Blinden- führhund Harry hat zusammen mit seiner Halterin Lisa Mümmler unter dem Hashtag #FestivalFührhundHarry für das Louis Braille Festival geworben, das vom 3. bis zum 5. Mai in der Landeshauptstadt stattfinden wird. Nun werden bereits 3.000 blinde, sehbehinderte und sehende Gäste erwartet. (Infos und kostenlose Anmeldung: www. dbsv-festival.de) Dazu Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Ich freue mich sehr, dass Baden-Württemberg in diesem Jahr Gastgeberland für das Louis Braille Festival ist, dem europaweit größten Treffen blinder, sehbehinderter und sehender Menschen. Sie alle kommen nach Stuttgart, um an den vielen Veranstaltungen teilzunehmen, an den Konzerten, Workshops und dem Gottesdienst. Gleichzeitig werben Sie auf diesem Weg aber auch für eine inklusive Gesellschaft, in der Teilhabe in allen Lebensbereichen eine Selbstverständlichkeit ist. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, den gesellschaftlichen Zusammen- halt und die kulturelle Vielfalt zu stärken. Das Louis Braille Festival leistet in diesem Sinne einen wertvollen Beitrag. Deshalb habe ich auch sehr gerne die Schirmherrschaft für dieses wunderbar vielfältige Festival übernommen. Ich danke den Veranstaltern für ihr großes Engagement bei der Vorbereitung und wünsche, dass es zu möglichst vielen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderung kommt.“ Menschen mit und ohne Sehbeeinträchtigung gestalten zusammen mit Stuttgarter Institutionen ein Programm mit Musik und Literatur, mit Film, Comedy und Sport so- wie mit zahlreichen Workshops und Gelegenheiten zum Mitmachen und Ausprobieren. Das Louis Braille Festival wird vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenver- band (DBSV) zum fünften Mal initiiert und gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg (BSVW) und der Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen in Stuttgart durchgeführt. Der Eintritt zum Louis Braille Festival ist frei, eine Anmeldung aber erwünscht. Alle Infos unter www.dbsv-festival.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württem- berg gibt Tipps Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Eltern begegnen in vielen Bereichen - ob privat, beruflich oder auf Social Media - zahlreichen Informationen, dass Kinder eine direkte Auswirkung auf die Höhe ihrer Ren- te haben. Aber wie sieht es tatsächlich aus und was ist dabei zu beachten? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg beantwortet die wichtigsten Fra- gen zum Thema. Was haben Kindererziehungszeiten mit der Rente zu tun? Für die Erziehung ihrer Kinder stecken viele Eltern beruf- lich zurück, arbeiten in Teilzeit oder gar nicht mehr. Um möglicherweise hieraus resultierende Nachteile für die spätere Rente auszugleichen, können Kindererziehungs- zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutge- schrieben werden: Für Geburten vor 1992 bis zu 30 Mona- te, für Geburten ab 1992 bis zu 36 Monate. Die Zahlung von Pflichtbeiträgen an die Rentenkasse übernimmt der Bund für diese Monate. Die Höhe entspricht den Beiträgen ei- nes Versicherten mit einem Bruttogehalt von derzeit rund 3.600 Euro im Monat. Die Erziehung eines Kindes erhöht die Rente aktuell damit ungefähr um 110 Euro pro Monat. Hinzu kommen für jedes Kind zehn Jahre Berücksichti- gungszeiten wegen Kindererziehung. Eltern können da- mit Lücken in der Versicherungsbiografie schließen, die dadurch zu einer besseren Bewertung anderer Zeiten führen. Zudem sind diese wertvoll für die Mindestversi- cherungszeiten für eine vorgezogene Altersrente. Wer bekommt diese gutgeschrieben? Die Kindererziehungszeit sowie die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung wird nur einem Elternteil zuge- ordnet - demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als Mutter und Vater Ihr Kind gemein- sam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die Zeiten. Soll der Vater die Kindererziehungszeit und die Berück- sichtigungszeit wegen Kindererziehung erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklä- rung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. Erscheinen diese automatisch in meinem Versiche- rungskonto? Sowohl Kindererziehungs- als auch Berücksichtigungs- zeiten werden im Versicherungskonto nur auf Antrag gespeichert. Wann und wie soll ich die Kindererziehungszeiten mel- den? Es reicht aus, den Antrag auf Feststellung der Zeiten der Kindererziehung zu stellen, wenn Ihr Kind das zehnte Le- bensjahr vollendet hat. Nur wenn Sie einen Riestervertrag besparen, empfiehlt sich die Antragstellung bereits am Tag nach der Vollendung des vierten Lebensjahres des Kindes. Sollen die Zeiten dem Vater zugeordnet werden, muss eine sogenannte gemeinsame Erklärung sofort ab- gegeben werden, da diese nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt. Wo kann ich die Kindererziehungszeiten melden? Der Antrag - bekannt auch als Formular V0800 - kann bequem mit den Online-Diensten der DRV BW gestellt werden. Hier können Sie auch eine gemeinsame Erklä- rung abgeben (V0820). Details auf unserer Themenseite www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Wichtig: Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberech- nung berücksichtigt. Daher ist ein erneuter Antrag von Rentnerinnen und Rentnern nicht notwendig und muss deshalb abgelehnt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Woher weiß ich, ob ich die Kindererziehungszeiten bei der DRV BW schon gemeldet habe? Wer Kinder hat, sollte im Versicherungsverlauf vor allem den Passus „Kindererziehungszeit“ im Blick haben. Unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ kön- nen Elternteile ihren Versicherungsverlauf sowie weitere Unterlagen, beispielsweise die Renteninformation oder eine Lückenauskunft, unkompliziert auf digitalem Weg anfordern. Weitere Fragen? An wen kann ich mich wenden? Ihre Fragen beantworten wir am kostenlosen Servicete- lefon. Sie erreichen uns unter 0800 1000 4800. Ansprech- partnerinnen und -partner zur regionalen Beratung - on- line, telefonisch, per Video oder vor Ort finden Sie unter www.drv-bw.de/kontakt Weitere Infos bietet das kostenfreie Faltblatt „Kinderer- ziehung: Ihr Plus für die Rente“. Zu finden mit allen wich- tigen Antragsformulare auf der Themenseite unter www. drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen Bund der Steuerzahler Der Bund der Steuerzahler bietet einen brandneuen und kostenlosen Ratgeber an „Meine erste Steuererklärung“ Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Steuererklärung ab- geben müssen? Sie haben keine Ahnung, ob sich diese Mühe bei Ihnen überhaupt lohnen würde und auch keine Idee, welche Fristen dabei eingehalten werden müssten? Sie haben frisch geheiratet, Kurzarbeiter- oder Elterngeld bezogen oder eine zusätzliche Einnahmequelle gehabt? Bei all diesen Fragen hilft Ihnen unser neuer Ratgeber „Meine erste Steuererklärung“ ganz sicher weiter. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen außerdem, wo es die notwendigen Formulare gibt, welche Unterlagen Sie benötigen oder auch wie man sich beim Online-Finanz- amt ELSTER anmeldet. Wie und womit Sie Steuern sparen können, lesen Sie darüber hinaus kompakt und auf den Punkt gebracht in unserem Ausgaben-ABC. Die Broschü- re listet zudem zahlreiche Checklisten auf und hilft Ihnen somit dabei, hier keine Angaben zu vergessen. Und falls das Finanzamt das Beantragte nicht akzeptieren will, zei- gen wir mit einem Mustereinspruch auch gleich, wie man sich gegen den Steuerbescheid zur Wehr setzen kann. Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Mei- ne erste Steuererklärung - Für das Steuerjahr 2023“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Ratgeber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. Autofreies Lauratal Sonntag, 5. Mai 2024, 8 - 20 Uhr Mit einem vielfältigen Programm startet die Initiative au- tofreies Lauratal ins Frühjahr. Mit ihrer Forderung nach mehr Sicherheit und Platz für Fußgänger und Radfahrer möchte die Imitative für bessere Infrastruktur für Fußgän- ger und Radfahrer eintreten. Das autofreie Lauratal ist an diesem Sonntag zusätzlich Partner der Inklusionstage des Landkreis Ravensburg htp://www.rv.de/inklusionstage Neben einem Infostand zu allen Fragen rund um ÖPNV, Radinfrastruktur und Verkehrsplanung im Schussental liegt dieses Mal ein besonderer Schwerpunkt auf inklu- siver Mobilität. Fahrradkultur ist ein Teil der Alltagskultur und Mobilitätskultur. Zahlreiche Imitativen und Vereine beteiligen sich mit tollen Angeboten am autofreien Lau- ratal, kommen und genießen sie das Naherholungsgebiet zwischen Weingarten und Schlier, das an diesem Sonntag den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung steht: ab 11 Uhr Bund Probefahrten mit dem Lastenrad sowie Infos zum Leihsystem, Infos zum Streuobst- Apfelsaft- projekt, zusätzlich können unter Anleitung Vogelhäuser gebaut werden. Yardimici Kunstwerke: der überregional bekannte Künstler stellt einige seiner beliebten Kunstwerke im Lauratal aus Critcal Mass: am 5.5.24 findet wieder die Kidical Mass statt. Für kinder- und fahrradfreundliche Orte - Straßen sind für alle da! Die Demo startet um 14 Uhr am Marienplatz RV, 14.30 Uhr Parkplatz Gewerbeschule und endet um 15 Uhr mit einem Fahrradfest und Picknick im Lauratal. 11 - 17 Uhr Spielmobil im Lauratal 10 - 12 Uhr „Ornithologische Müllsammlung“ Spaziergang durch den Wald, wir lauschen den Vögeln und versuchen herauszufinden, welche wir hören. Infos über Lebensweise, Fütterung etc. von Vögeln. Wenn wir am Wegesrand Müll finden, sammeln wir diesen auf. Dazu nehmen wir Mülltüten, Handschuhe und Greifzangen mit, diese werden gestellt. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche Infor- mationen über den Klimamobilitätsplan des Gemeinde- verbands Mittleres Schussental - unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental - Radschnellweg - Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS - Umsetzung des ÖPNV Konzeptes - Neue Aufteilung des Verkehrsraums - Förderung der Elektromobilität - Mulitmodalität und Intermodalität 11.30 Uhr Radtour zur Baumbesetzung im Altdorfer Wald geführte Radtour: Start um 11.30 Uhr am Infostand Lau- ratal, 12 Uhr Dorfplatz Schlier und 12.30 Uhr Grüner Baum Oberankenreute. Ab 11 Uhr Rikscha Projekt: Mobilität und Erlebnis für alle. Die Rikaschas erfreuen sich großer Beliebtheit, Ehrenamt- liche fahren Bewohner aus Seniorenheimen und schenken so ein großes Stück Lebensfreude und Lebensqualität. Infos zum Projekt und Ehrenamt, Rikscha kann vor Ort besichtigt werden. Inklusionstage: das autofreie Lauratal ist Kooperationspartner und bietet einen Überblick über inklusive Fortbewegungsmittel. Mehr Platz und Sicherheit für Fußgänger, Menschen mit Gehilfen und Radfahrern, Mobilität für alle, denn: Radfahren ist Kultur: Fahrrad-Kul- tur ist ein Teil der Alltags-Kultur und der Mobilitäts- Kultur. htps://www.rv.de/inklusionstage 15.30 Uhr Live - Musik unter freiem Himmel mit Franziska Gross, Sängnerin der Band Zimt&Zorn: Mit Gitarre und toller Stimme bringt Franzi das Lauratal zum Klingen. Natur und Kultur am Infostand. 10 - 17 Uhr Infostand Parkplatz Karl-Olga-Eiche am Ein- gang zum Lauratal von Weingarten kommend. Aktionsbündnis autofreies Lauratal Die Blitzenreuter Seenplatte - Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Samstag, 4. Mai 2024 Mit dem Fahrrad: Vier aufgelassene Weiher und ein Bade- und Fischweiher und deren Geschichte Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Wegstrecke: ca. 8 km Dauer: 2,5 Stunden Wer kennt sie noch, die alten Weiher und Seen in Ober- schwaben, die im Mittelalter nicht nur den Mönchen und den „Herren“ genüssliche Fastenspeisen in Form von Krebsen, Karpfen und Hechten lieferten? Über 2.300 Seen und Weiher im Kreis Ravensburg sind es damals gewesen. Heute sind nur noch wenige Gewässer übriggeblieben. Die meisten wurden trockengelegt, sind heute Felder, Wiesen oder Wälder. Andere wurden verfüllt oder es stehen Häu- ser darauf. Wer aufmerksam durch unsere Landschaft geht, kann dort viele sogenannte „aufgelassene“ Weiher erahnen. Unsere diesjährige Radtour führt vom Häckler- weiher zu trockengelegten Weihern, wie der Färberweiher, der Einödweiher, der Hofstetter-Weiher und der Neuwei- her. Anschließend geht es wieder zurück zum wasserge- füllten Bade- und Fischweiher, dem Häcklerweiher. Sie erfahren einiges über die Entstehung, die Geschichte und die Nutzung der Seen und Weiher in Oberschwaben und besonders von der Blitzenreuter Seenplatte. Der Bedeu- tungswandel und der Stellenwert der Seen und Weiher in der Gesellschaft von Gestern und Heute werden Ihnen auf diesem ca. 8 km langen Rad-Wanderweg erläutert. Die Radtour dauert gemütliche 2,5 Stunden. Der Einkehr- schwung im ortsansässigen Gasthaus rundet schließlich das Erleben der Seen- und Weiherlandschaft ab. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten Rad-Wan- derung begrüßen zu dürfen. Sonntag, 5. Mai 2024 Urwald der Zukunft - Der Bannwald. Reise in eine Welt unbekannter Tiere und Pilze. Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden Wegstrecke: 6 km Der Bannwald - wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. AOK Bodensee-Oberschwaben „Mit dem Rad zur Arbeit“ startet - Mitmachaktion der AOK: Für die Umwelt und die eigene Gesundheit! Insgesamt 656 Teilnehmer haben sich in der Region Bo- densee-Oberschwaben im vergangenen Jahr an der AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ beteiligt. Vom 1. Mai bis 31. August 2023 zählte jeder geradelte Kilometer - und auch in diesem Jahr findet die Aktion wieder statt! Mit dem Rad zur Arbeit, anstatt ins Auto zu steigen: Eine nachhaltige Lebensweise hat in den vergangenen Jahren sehr an Bedeutung gewonnen. Wer mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern beugt gleichzeitig Bewegungsmangel vor. Bei einer täg- lich zurückgelegten Strecke von 12 Kilometern Radfahren wird pro Person etwa ein Kilogramm weniger CO2 pro- duziert. „2023 wurden in der Region insgesamt 272.423 Kilometer zurückgelegt“, betont AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr und berichtet stolz: „Dadurch wurden rund 53.613 Kilogramm CO2 eingespart.“ Erstmals startete die Aktion bundesweit im Jahr 2004 - vor 20 Jahren. Seitdem haben knapp zwei Millionen Radfahrer mitgemacht. Die Hauptziele der Aktion waren und sind noch immer: die Gesundheit zu fördern, Sprit und Abgase zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Die AOK als Gesundheitskasse beobachtet den Klima- wandel und die starke Umweltverschmutzung mit Sorge und setzt sich deshalb in der Gesundheitsversorgung für mehr nachhaltiges Handeln ein. „Die Mitmachaktion der AOK findet von 1. Mai bis 31. Au- gust 2024 statt“, teilt Alexander Gohm, Koordinator Prä- vention bei der AOK Bodensee-Oberschwaben, mit. Un- ter allen Teilnehmenden, die das Ziel von 20 Tagen im Aktionszeitraum erreichen und in den Aktionskalender eintragen, werden attraktive Sachpreise verlost. Mitma- chen lohnt sich! Informationen und Anmeldung online unter www.mit- dem-rad-zur-arbeit.de. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Alexan- der Gohm, Koordinator Prävention bei der AOK Boden- see-Oberschwaben: Telefon 0711 6525-14613, alexander. gohm@bw.aok.de. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Ü45-Onlinecheck: Wie gesund und fit bin ich? Online testen und direkt durchstarten Mit zunehmendem Alter häufen sich die körperlichen Zip- perlein. Stress und hohe Arbeitsbelastung können Men- schen zusätzlich erschöpfen. Wer erste Warnzeichen ig- noriert, riskiert auch seine Arbeitskraft. Damit Menschen sich mit dem Thema möglichst früh auseinandersetzen und aktiv werden, braucht es oft einen kleinen Impuls. Mit dem Ü45-Onlinecheck bietet die Deutsche Rentenversi- cherung anhand sieben einfacher Fragen an über 45-jäh- rigen die Chance, unkompliziert eine erste Einschätzung zur eigenen Gesundheit und Fitness zu bekommen: www. drv-bw.de/ueber45-onlinecheck Der Ü45-Onlinecheck soll erste Risikofaktoren aufspüren und mit gezielten Angeboten die Gesundheit fördern und somit die Erwerbsfähigkeit positiv unterstützen. Nach dem Ausfüllen des Onlinechecks erhalten die Teilnehmenden sofort eine Einschätzung und Empfehlung. Regt der Test einen möglichen Bedarf an Rehabilitations- oder Präven- tionsleistung an, können die Betroffenen am Ende sofort einen Antrag stellen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Fragen zum Ü45-Onlinecheck oder zum Testergebnis? Dann kontaktieren Sie unser sozialmedizinisches Kom- petenzteam: E-Mail ue45-onlinecheck@drv-bw.de Telefon 0711 848-18087 Ü45-Onlinecheck und weitere Informationen zu den Prä- ventionsangeboten finden Sie unter www.drv-bw.de/ue- ber45-onlinecheck DLRG Ortsgruppe Baienfurt Schwimmabzeichentage 2024 - Abnahme von Schwim- mabzeichen für Mitglieder am 10.06.2024 Vom 9. bis zum 16. Juni 2024 finden die bundeswei- tenSchwimmabzeichentage statt. Ziel dieser Aktionstage ist es, dass möglichst viele Menschen ein Schwimmabzei- chen machen. Die Schwimmabzeichentage veranstaltet die DLRG gemeinsam mit dem Deutschen Schwimm-Ver- band e.V. (DSV) und weiteren Organisationen und Ver- bänden. In diesem Rahmen bietet die Ortsgruppe Baienfurt für ihre Mitglieder ab 18 Jahren, insbesondere für die Eltern mit Familienmitgliedschaft, die Abnahme der Deutschen Schwimmabzeichen am Montag, 10.06.2024, von 20:00 - 20:45 Uhr (3. Schicht) an. Die Kosten für die Ausstellung der Abzeichen übernimmt die Ortsgruppe für ihre Mitglieder. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme derer, die sonst so nicht die Gelegenheit haben zu schwimmen und hof- fen, dass einige Schwimmabzeichen ausgestellt werden können! Anmeldung und weitere Infos unter www.baienfurt.dlrg.de/mitmachen/ schwimmabzeichentage-2024/ Hannah Brenner - Leiterin der Öffentlich- keitsarbeit - SMJ Oberland 2024 Zeltlager Die Jahresplanung des Urlaubs schon voll im Gange? Vergessen Sie nicht das Zeltlager 2024 der SMJ Ober- land! Dieses Jahr vom 04. bis 11. August wie immer in Engenreute. Alle Jungs im Alter von 9 bis 15 Jahre sind herzlich eingeladen. Eine Woche voller Abenteuer, Action, Gemeinschaft mit Freunden, Glaube und einer einzigar- tigen Geschichte. Anmeldung und Informationen unter www.smjoberland.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Die Dystonie-Selbsthilfegruppe trifft sich alle zwei Monate in Meckenbeuren. Blinzeln Sie häufig oder fallen Ihre Augen zu ohne dass Sie sie wieder öffnen können? Kippt und verdreht sich Ihr Hals? Verkrampfen sich Ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. In der Selbsthilfegruppe können Sie Informationen zu den unterschiedlichen Formen, deren Behandlung und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Kommen Sie zum nächsten Treffen, informieren und en- gagieren sich und geben somit den Dystoniekranken eine Stimme. Kontakt für Informationen:Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de GESCHÄFTSANZEIGEN Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Kleiner Tipp von uns für Sie Schuss, der Substantiv, maskulin BEISPIELE: - ein gezielter Schuss - ein Schuss auf eine Scheibe - es fielen zwei Schüsse (es wurde zweimal geschossen) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Anrede Vorname Name Straße, Nr. PLZ, Ort Jetzt einlösen und bestellen Telefon: 0228 97563-991 Fax: 0228 97563-51 E-Mail: pflieger@care.de Post: CARE Deutschland e.V. · Lea Pflieger Siemensstr. 17 · 53121 Bonn Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter: care.de/Datenschutz Mein CARE-Paket für die Zukunft Wie Ihr Testament Gutes tut. Bestellen Sie jetzt Ihren kostenfreien Ratgeber: Lea Pflieger, 0228 97563-991, pflieger@care.de www.care.de/vererben Ihr Gutschein für den CARE-Testament-Ratgeber Schaubilder, Beispiele, ein Muster- Testament und Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihren Nachlass so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen. A1600 Wir brauchen Euch! jetzt-katzen-helfen.de Millionen deutsche Straßenkatzen müssen jeden Tag um ihr Überleben kämpfen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Wirtschaftsprüfer · Steuerberater www.wkh-rv.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir: _ Finanzbuchhalter (m/w/d) _Steuerfachangestellte (m/w/d) _Lohnbuchhalter (m/w/d) Wenn es Sie reizt, eigenverantwortlich und selbstständig unsere Teams qualifiziert und engagiert zu verstärken und Sie über einschlägige DATEV-Kenntnisse verfügen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche oder elektronische Bewerbung. Walser_Kübel_Haußmann GbR Marc Walser, Goetheplatz 7, 88214 Ravensburg marc.walser@wkh-rv.de, www.wkh-rv.de Für unser Architekturbüro in Ravensburg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Büroassistent / kfm. Mitarbeiter (m/w/d) vormittags zur Unterstützung unseres Teams bei Sekretariats- tätigkeiten I Büromanagement I Öffentlichkeitsarbeit in einem spannenden Arbeitsumfeld mit interessanten Projekten. Wenn Sie Zuverlässigkeit, Motivation, Bereitschaft zu selbstständigem und verantwortungsvollem Arbeiten mitbringen und wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an info@grath-architekten.de Grath Architekten BDA Marktstraße 10, 88212 Ravensburg Tel. 0751 35970 0 www.grath-architekten.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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              Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 28. Juni 2024 Nummer 26 Mi, 03.07.24 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Baindt Schenk-Konrad-Halle Klick auf QR Code Jetzt Termin reservieren! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Wir brauchen eure Unterstützung! Spende Blut! Bedingt durch die Feiertage und Brückentage im Mai ist in den vergangenen Wochen die Blutspendebereitschaft bereits spürbar zurückgegangen. Zu erwarten ist, dass durch die Europameisterschaft im Juni und Juli sowie die anstehenden Sommerferien die Spendebereitschaft weiter sinkt. Die DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt und der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen appellieren deshalb eindringlich, Blut zu spenden, da- mit die Versorgungssicherheit mit lebensrettenden Blutpräparaten lückenlos aufrechterhalten und ein Engpass vermieden werden kann. Blutspender:innen sind „Lebensretter:innen“. Mit einer Blutspende kann bis zu drei Schwerkranken oder Verletz- ten geholfen werden. Eine Vielzahl von Patient:innen verdankt ihr Leben fremden Menschen, die ihr Blut freiwil- lig und uneigennützig spenden. Neben Unfallopfern und Patienten mit Organtransplantationen sind vor allem Krebspatienten auf Blutpräparate angewiesen. Wussten Sie schon, dass sich die Bereitschaft Baienfurt-Baindt für nachhaltige Blutspende-Aktionen stark macht? Das DRK Baienfurt-Baindt lädt Sie zur nächsten Blutspendeaktion am Mittwoch, den 03.07.2024 in der Schenk Konrad Halle in Baindt ein. Helfen Sie uns, damit wir anderen helfen können. Termine können unter www.blutspende.de/termine reserviert werden. WICHTIG: Die Höchstaltersgrenze für Blutspender:innen wurde im vergangenen Jahr aufgehoben! Ob je- mand Blut spenden kann und darf, entscheiden nun alleine die medizinischen Voraussetzungen. Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung geschlossen am 05. Juli 2024 Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 05. Juli 2024 bleibt die Gemeindever- waltung inkl. Gemeindebücherei, Bauhof sowie Kin- dergarten „Sonne, Mond und Sterne“ aufgrund einer internen Veranstaltung geschlossen. Ab Montag, den 08. Juli 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Sie sind schon in Urlaubsstimmung? Sind die Reisedokumente aktuell? Bei Reisen benötigt jedes Familienmitglied einen Personalausweis, in einigen Ländern einen Reisepass. Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdukomente sowie die Einreisebedingungen für Ihr Urlaubsland. Berücksichtigen Sie auch die Bearbei- tungszeiten bei der Beantragung und Ausstellung von Ausweisen und Pässen. Beachten Sie, dass Kinderreisepässe seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt werden. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Antragstellung mit. Mehr Informationen erhalten Sie beim Bürgerbüro Baindt oder online unter www.bmi.bund.de und www.auswaertiges-amt.de Ihre Gemeindeverwaltung Illegale Entsorgung von Grünschnitt Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Baindt da- rauf hin, dass Grünschnitt, Gras, Laub, Zweige, etc., de- rer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, rechtlich als Abfall gelten und nicht im Wald, in der freien Natur, auf Grünflächen oder an Bachläufen entsorgt werden dürfen. Diese Art der Entsorgung ist illegal! Leider wird immer wieder festgestellt, dass Gartenabfäl- le an öffentlichen Wegen, Bachläufen oder Waldflächen abgekippt wurden, auch wenn es sich „nur“ um etwas Ra- senschnitt handelt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) §§ 15 und 17 dar, wonach die Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese zu beseitigen und dem öffentlich-rechtlichen Ent- sorgungsträger zu überlassen. Laut Abfallgesetz müssen Gartenabfälle zu Kompostieranlagen und Grünschnitt- container gebracht werden, wenn man diese nicht selbst im Garten kompostiert. Wer seinen Grünschnitt im Wald, in Grünanlagen oder auf ähnlichen Flächen entsorgt, be- geht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesamt für Naturschutz weist in einer Presse- mitteilung auf die Konsequenzen einer illegalen Entsor- gung von Gartenabfällen für die Wald- und Grünflächen hin: Der Nährstoffhaushalt wird durch Stickstoffeinträge gestört. Infolge der Überdüngung breiten sich Stickstoff liebende Pflanzen wie Brennnesseln oft flächig aus. An- spruchsvollere Pflanzen verschwinden dagegen. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasen- schnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nicht-heimischen, konkurrenzstarken Pflan- zen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen verdrängen können. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflä- chen oder unter Büschen, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Pflanzliche Abfälle sind entwe- der - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungs- träger zu überlassen oder können im eigenen Garten durch Verrotten, Einbringen in den Boden oder Kompos- tieren beseitigt werden. Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wiesen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinter- lassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus aus- geliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Verga- be von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Fla- schner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftrags- wert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schrei- nerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungs- plan „Bühl“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzu- führen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebau- ungsplan „Bühl“ und die örtlichen Bauvorschriften hier- zu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fort- geführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zuläs- sig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umwelt- prüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammen- fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Per- gola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Bal- kons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Stra- ßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Ver- gabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schul- verwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rekto- rat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prü- fung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellung- nahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungs- feststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stel- lungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kom- munalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des frei- en Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Inte- grationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benut- zungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbe- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 treuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzu- sehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fra- gen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 29. Juni und Sonntag, 30. Juni Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 29. Juni 2024 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 2 38 60 Sonntag, 30. Juni 2024 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 3 55 08 24 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen Juli 03.07. Blutspendetermin DRK SKH 06.07. Dachser-Cup SV Baindt Sportplatz 12.07. Hl. Blutfest Blutreiter Bad Wurzach 16.07. Gemeinderatssitzung Rathaus 17.07. Sommerfest Seniorentreff BSS 19.07. Kameradschaftsabend Feuerwehr 24.07. Mitgliederversammlung Reitergruppe 26.-28.07. Weinfest Schalmeienkapelle unterer Schulhof August 24.+25.08. Reitturnier Reitplatz 30.08. Blutspendetermin DRK Baienfurt Nachbarschaftshilfe Einladung zum Vortrag Beschäftigungsangebot für Menschen die an Demenz erkrankt sind am Montag, den 08.Juli um 18:00 Uhr findet im Bischof Sproll Saal in Baindt ein Vortrag zum Thema „ Jetzt tu doch was“, statt, an diesem Abend wird näher auf das Thema eingegangen was kann ich mit Menschen die an Demenz erkrankt sind tun. Referentin an diesem Abend ist Frau Melanie Hane vom Zfp Weissau. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Abend begrüßen zu können. Gerne können Sie sich unter der Telefonnummer 07502/621098 oder per E-Mail pemau96@web.de an- melden Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Neues aus der Klosterwiesenschule Ein neuer Schulhof - eine logische Konsequenz, die sich an den Um- und Neubau des Schul- hauses anschließt. Zunächst in Gesprächen im kleinen Kreis zwischen Schulleitung und Verwaltung der Gemein- de folgte dann Mitte März ein Treffen zwischen interes- sierten Kolleginnen und Eltern sowie dem Landschafts- architekturbüro 365 Grad mit dem Geschäftsführer Herrn Seng. Schnell stand fest, dass wir die hauptsächlichen „Nutzer“, nämlich die Kinder, befragen müssen. Am 13.06.2024 durften unsere Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Ideen dem Landschaftsarchitekturbüro 365 Grad aus Überlingen und der Gemeinde Baindt präsen- tieren: Wie soll der Schulhof aussehen, den sich die Kinder wünschen? Welche Veränderungen soll unser Schulhof erfahren? Die Klassenlehrerinnen hatten sich im Vorfeld gemeinsam mit ihrer eigenen Klasse überlegt, was generell wichtig wäre an einem neuen Schulhof. Bei den Kindern stand an erster Stelle, dass mehr „grün“, also mehr Büsche und Sträucher auf dem Schulhof stehen müssen, dazu auch Wege, die nicht geteert, sondern z.B. aus Sand sind. Das zweite, was den Kindern wichtig war, sind mehr Spiel- geräte, die dazu einladen, gemeinsam zu spielen – so z.B. eine Nestschaukel, eine Seilrutsche oder auch eine Land- schaft, deren Türme durch eine Seilbrücke miteinander verbunden sind und zudem eine Rutschstange haben. Frau Haddick, Mitarbeiterin des Architekturbüros sowie Frau Stocker, Hauptamts- leiterin der Gemeinde, staunten nicht schlecht, was die Kinder alles zu sa- gen wussten und wie sie die Spielgeräte und baulichen Besonderheiten dargestellt hatten: Von einer Samm- lung von Wörtern, über ei- nen Plan, der den ganzen Schulhof – oben und unten – abbildete, bis hin zu einer digitalen Präsentation und Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 mehreren fantastischen Modellen. Beide nahmen die Wünsche auf und wiederum beide versprachen, dass sie alles in ihrer Macht stehende tun wollen, damit der Schul- hof in der Zukunft grüner und „spielbarer“ sein wird – schließlich profitieren nicht nur unsere Schülerinnen und Schüler davon, sondern am Ende die Einwohner Baindts. Jetzt sind die Kinder gespannt, wie es im neuen Schuljahr weitergeht. Interessierte können sich die von den Kindern entworfe- nen Pläne und Modelle im grünen Haus (OG und UG) bis 19.07.2024 anschauen. Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Zur Informationi Einladung zur Veranstaltung: Gesundheit im Klimawandel Der Gemeindeverband Mittleres Schussental lädt zur Veranstaltung Klimawandel und Gesundheit ein, die am 4. Juli von 19:00 bis 21:00 Uhr im Gemeindesaal im Rat- haus in Berg stattfindet. Hitze ist das größte durch den Klimawandel bedingte Ge- sundheitsrisiko in Deutschland. Sie kann für alle gefährlich werden und das Risiko wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Frau Dr. med. Christin Löffler von den SLK-Kliniken Heilbronn und aktive Medizinerin bei der Deutschen Allianz für Klimawandel und Gesundheit e.V. - KLUG - wird auf dieser Veranstaltung umfassende Ein- blicke in die Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Gesundheit geben und aufzeigen, wie ein guter Schutz vor den Auswirkungen steigender Temperaturen und zuneh- mender Hitzeereignisse auf die Gesundheit gelingen kann. KLUG e.V. setzt sich engagiert für die Stärkung des Ge- sundheitsschutzes durch Stärkung des Klimaschutzes ein. Die Aufklärung der Gesundheitsberufe, der Öffentlichkeit sowie der Vertreter*innen von Politik und Wirtschaft über die Gefahren des Klimawandels sowie den Nutzen der Bewältigung von Klimawandelfolgen für die Gesundheit der Bevölkerung ist ein großes Anliegen. Die Veranstaltung bietet eine hervorragende Gelegen- heit, mehr über das Thema Gesundheit im Klimawandel zu erfahren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen regen Aus- tausch zu diesem wichtigen Thema. Dieser kostenlose Vortrag informiert Sie, wie Sie sich selbst und Ihre Lieben mit einfachen Maßnahmen in heißen Zeiten vor den Folgen zu großer Hitze schützen können. Do, 4. Juli 19 Uhr Bürgersaal Berg Mehr Infos zur Veranstaltung unter www.gmschussental.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 29. Juni - 07. Juli 2024 Gedanken zur Woche: Im Menschen lebt eine Sehnsucht, die ihn hinaustreibt aus dem Einerlei des Alltags und aus der Enge seiner gewohnten Umgebung. Aurelius Augustinus Samstag, 29. Juni – Petrus und Paulus 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz († Josefine Heine, Paula und Rupert Gross und Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Anna und Johann Bergen, Paul Lehmann, Hedwig Kuch) Peterspfennig - Kollekte Sonntag, 30. Juni – 13. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst, bei gutem Wetter im Obstgarten von Familie Holzer, Bai- enfurt Dienstag, 02. Juli 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesfeier Mittwoch, 03. Juli Kein Gottesdienst Donnerstag, 04. Juli 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesfeier Freitag, 05. Juli Kein Gottesdienst Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Köpfingen – Eucharistiefeier zum Patrozinium Peter & Paul Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze Ministranten: Robin Schnez, Franziska Joa- chim, Johanna Zentner, Alexandra Schnez, Alina Michelberger, Emilia Stotz, Marie Stotz († Agathe und Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Veeser, Jahrtag: Margareta Veeser, Kurt Elbs) Anschließend Kuchenverkauf vor der Kirche durch den Jugendchor 10.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommuno- nausteilung Rosenkranzgebet im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher ist bis zum 25. Juli im Urlaub Von Dienstag, 2. Juli bis Donnerstag 25. Juli ist Pfarrer Staudacher im Urlaub. In dieser Zeit finden an den Werk- tagen Mittwoch und Freitag um 9 Uhr keine Gottesdienste statt. Beerdigungsdienst übernimmt unsere Gemeindere- ferentin Frau Silvia Lehmann. Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Sommercamp Open Air Familiengottesdienst Fußball Gottesdienst Das Runde soll ins Eckige - was Menschen verbindet Sonntag - 30.06.24 - 10 Uhr in Holzers/Sorgs Obstgarten in der Schacherstraße in Baienfurt • Sitzgelegenheiten vorhanden • Picknickdecke gerne mitbringen • Trikot & Fanausrüstung nicht vergessen! • Bei Regen in der Kirche! Wir freuen uns auf euch! Sonntagabend-Gottesdienst Mit Pater Hubert Veeser (Maria Steinbach) und dem ökum. Singkreis Baindt. Anschließend Bewirtung im Kirchhof durch den Jugendchor Baindt. Sonntag, 30.06.2024 19:00 Uhr Pfarrkirche Haisterkirch ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Krabbelgottesdienst vom 16.06.24 „Du bist mein Fels“ lautete das Motto unseres letzten Krabbelgottesdienstes. Wir begannen mit unserem bekannten Begrüßungslied. Anschließend erfuhren die Kinder in einer Mitmachgeschichte, wie der Glaube ihnen im Leben halt geben kann. Alle waren mit Begeisterung dabei. Als Erinnerung konnte jedes Kind einen Stein, auf dem das Gottesdienstmotto stand, mit Fischen bestempeln und mit nach Hause nehmen. Mit Apfelschor- le und Gesprächen ließen wir den Vormittag ausklingen. Wir laden jetzt schon zu unserem nächsten Gottesdienst am 06.10.24 ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aus Gnade seid ihr gerettet durch Glau- ben, und das nicht aus euch: Gottes Gabe ist es. Eph 2,8 Sonntag, 30. Juni 5. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe und Kir- chenchor, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 01. Juli 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 04. Juli 20.00 Uhr – 21.00 Uhr Baienfurt Ur-Geschichte, Ev. Gemeindehaus (Schöberl) Freitag, 05. Juli 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 07. Juli 6. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Abendmahlsgottesdienst, Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschl. Kirchenkaffee (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Es ist wichtig, sich immer wieder ins Ge- dächtnis zu rufen, dass das Wichtigste im Leben ein Geschenk ist. Dass da in mir Vertrauen wächst, auf die- sen Gott, der in Jesus einer von uns wird, das kann niemand selbst machen – das ist Gnade, ein Geschenk, dass sich kein Mensch verdient hat. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Mich daran zu erinnern, macht dankbar: Der Halt mei- nes Lebens ist stärker, als meine eigenen Kräfte reichen. Gott sei Dank dafür! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ur-Geschichte(n) – 7 Wochen mit dem Anfang der Bibel Diese Texte machen Mut, an der Fassade unserer Welt zu krat- zen, und darüber zu staunen, wie auch in unseren Tagen unter der dunklen Oberfläche der Krisen die schillernde Buntheit des guten An- fangs zu leuchten beginnt und wie ich mich selbst mit meinen eige- nen Lebensfragen in diesen Tex- ten wiederfinde; mich selbst und Gott, als Ursprung und Gegenüber. Wir treffen uns donnerstags, 20-21 Uhr im Ev. Gemein- dehaus, Öschweg 30, in Baienfurt. – Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Nächste Termine: 4.7. (Genesis 6,5-8; 7,1-10; 8,20-22: Tod und Rettung) & 11.7. (Genesis 9,1-17.28: Bund und Leben) & 18. Juli 2024 (Genesis 11,1-10: Sprache und Verwirrung) Ich freue mich auf die gemeinsame Entdeckungsreise! – Martin Schöberl, Pfarrer Bibelgespräch Am Sonntag, 30. Juni, findet um 18.00 Uhr ein Offener Bibeltreff im Martin-Luther-Gemeindehaus statt. Unter dem Motto „Was trägt – was hält – was zählt“ spricht Harald Ku- bitza, Theologischer Referent i.R. über Verse aus dem 3. Kapitel des 1. Korintherbriefes. Die evangelische (lan- deskirchliche) Gemeinschaft „Die Apis“ heißt interessierte Gäste willkommen. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können interessierte Wangener Bürge- rinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Über- blick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die einzelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmen- den beantworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer T 0751 95223-120, E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Diakonisches Werk OAB www.diakonie-oab.de Weinbergstr. 10, 88214 Ravensburg www.kirchenbezirk-ravensburg.de T +49 751 95223-120, F +49 751 95229-129 Bautrockner für nasse Keller – Dank der Unterstützung der Diakonie Katastrophen- hilfe Dank der großzügigen Unterstützung durch die Diakonie Katastrophenhilfe konnte über das Diakonische Werk Württemberg letzte Woche eine erhebliche Anzahl an Bautrocknern in die betroffenen Regionen geliefert wer- den. Besonders in Meckenbeuren, Bad Wurzach und Leut- kirch, wo viele Keller und auch einige Wohnungen durch die jüngsten Überschwemmungen stark beschädigt wur- den, ist nun eine dringend benötigte direkte Hilfe möglich. Der Bauhof Ravensburg hat sich freundlicherweise bereit erklärt, in der Logistik tatkräftig zu unterstützen. Für die Bereitstellung von Bautrocknern oder für diejeni- gen, die noch immer von den Überschwemmungen be- troffen sind, bieten wir unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie OAB unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. Für diejenigen, die noch immer von den Überschwem- mungen betroffen sind, bieten wir weiterhin unsere Hilfe an. Betroffene können sich direkt an die Diakonie unter der Telefonnummer 0751 95223120 wenden. „Die Soforthilfen, die sowohl von der Diakonie als auch von der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden, bilden eine wichtige Grundlage für die schnelle und un- bürokratische Hilfe. Diese Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Familien, so schnell wie möglich mit den Aufräum- und Trockenlegungsarbeiten zu beginnen und die Schäden zu beseitigen. Wir sind dankbar für die groß- zügige Unterstützung und die schnelle Reaktion, die es uns ermöglicht haben, so viele Bautrockner zu beschaf- fen und in die betroffenen Regionen zu bringen.“ (Quelle: Diakonie Katastrophenhilfe) Ein herzliches Dankeschön an alle Unterstützer und Helfer! Spendenkonto: Diakonie Katastrophenhilfe Berlin Stichwort „Hochwasser-Hilfe Deutschland“ IBAN DE68 5206 0410 0000 5025 02 A C H T U N G: Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Juli 2024 um 18:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem nächsten Frauen- kreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Wir wol- len Eisessen und bei fröhlichen Gesprächen Kraft für die Sommerpause sammeln. Achtung Treffen schon um 18:00 Uhr auf der Gartenterrasse. Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Juli: 8.7. Birgit Schwartz-Glon- negger: „Wasser bringt Erfrischung“ Aquarell August: 12.8. Walter Feil: „Tropfbil- der“, Acryl oder Tusche oder Gouache September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Jugendfußball D-Juniorinnen sind Meister 23/24 C-Juniorinnen SG Fronreute/Baindt - SV Deuchelried 15:2 Entscheidungsspiel um die Meisterschaft erreicht Das letzte Meisterschaftsspiel mussten wir gewinnen, um ein Entscheidungsspiel gegen den TSV Tettnang sicher zu erreichen. Wir übernahmen von Beginn an die Spiel- kontrolle und schon nach drei Minuten spazierte Hedda durch die gegnerische Abwehr und eröffnete den Torrei- gen. Ein Freistoßtor von Jana, ein tückischer Aufsetzer folgte dann in der 8. Minute zum 2:0. Als dann Deuchel- ried den Anschlusstreffer mit unserer freundlichen Mithilfe erzielte, keimte nochmals Hoffnung bei den Gegnerinnen auf, doch zehn Minuten später stellte Vivienne, die sich bereits zahlreiche Chancen erarbeitet hatte, den zwei Tore Vorsprung wieder her, denen noch vor der Pause drei Tore von Jana, Hedda und Sarah zum 6:1 Pausen- führung folgten. Nach der Pause mussten wir noch einen Gegentreffer hinnehmen, spielten dann aber munter weiter und zu den Torschützen kamen dann noch Maylin und Haifaa dazu so dass es am Ende einen deutlichen Sieg zu ver- zeichnen gab. Durch die Punktgleichheit und im direkten Vergleich ein Unentschieden kommt es nun zum Entscheidungsspiel um die diesjährige C-Juniorinnenmeisterschaft gegen den TSV Tettnang. Das Spiel findet am kommenden Sonntag, 30.06.2024 um 13:00 Uhr auf dem Sportplatz in Staig statt. D-Juniorinnen PSG Friedrichshafen - SG Fronreute/Baindt 3:4 D-Juniorinnen sind Meister 23/24 Ohne Punktverlust und 60 geschossenen Toren gewan- nen die D-Juniorinnen an diesem Wochenende souverän die Meisterschaft. Trotzdem war es noch ein hartes Stück Arbeit, denn im Abschlussspiel gegen den PSG Fried- richshafen gingen wir stark ersatzgeschwächt, da einige Leistungsträgerinnen, insbesondere unsere Torspileerin Carla nicht zur Verfügung standen. Immer wieder trieb Lea über die linke Seite die Mannschaft nach vorne und bediente die Stürmerinnen gut und hinten räumten Le- na-Marie und Taneesha alles weg. Zudem setzte sich Hanaa Alosh zweimal gut vor dem Strafraum durch und erzielte eine beruhigende Führung. Zudem konnte Hanna Busam eine Ecke von Lea direkt verwerten. Doch immer wieder kamen die Gegnerinnen vor unser Tor und nutzen ihre wenigen Chancen, so dass es eng blieb. Die erst ge- gen Ende dazu gestoßene Lena Pfleghar machte dann mit ihrem Tor alles klar und sicherte so die weiße Weste und die Meisterschaft. Eine klasse Mannschaftsleistung über die gesamte Sai- son - super Mädels. Es spielten: Philina Ziegler, Hanaa Alosh, Lea Busam, Ame- lie Metzler, Taneesha Mahler, Fiona Maier, Lena-Marie Al- ber, Hanna Busam, Lena Pfleghar, Leonie Ziegler Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 TC Baindt e.V. In der vergangenen Woche war für unse- re Jugendmannschaften und die Damen 60 spielfrei angesagt. Alle andere Mann- schaften kämpften wieder um Spiel-Satz und Sieg. Herren: Kreisklasse 2 TC Baindt – TA SV Eberhardzell 1 5:4 Die Herren Mannschaft konnte sich beim ersten Spiel- tag gegen TA SV Eberhardzell durchsetzen. Nach langer Winterpause ging am vergangenen Sonntag die Saison für die Herrenspieler des TC Baindt los. Nach intensiver Vorbereitung auf dem Dorffest am vorherigen Abend, konnten Max und David Schäfer ihre Einzel gewinnen. Ein weiters intensives Match gewann Aaron Schäfer im Matchtiebreak. Damit haben alle Schäfers ihre Einzel ge- wonnen. Doch leider konnten Daniel Gertler, Tim Pantof- felmann und Lars Fernsemer sich nicht gegen ihre Geg- ner durchsetzen. So stand es 3:3 nach den Einzeln und es mussten zwei von drei Doppel gewonnen werden. Das erste Doppel haben Aaron und Max Schäfer souverän gewonnen. Daniel Gertler und Tim Pantoffelmann muss- ten sich in ihrem geschlagen geben. Doch David Schäfer und Lars Fernsemer haben ihr Doppel souverän mit 10:7 im Matchtiebreak gewonnen. Dadurch gewinnt der TC Baindt knapp mit 5:4 Matches Herren 30: Bezirksliga TC Baindt – TC Sonderbuch 9:0 In unserem ersten Heimspiel konnten die Herren 30 des TC Baindt einen ungefährdeten Sieg erreichen. Die har- te Arbeit auf dem Trainingsplatz und Konzentration der letzten zwei Wochen haben sich offensichtlich ausgezahlt. Alle Einzel konnten gewonnen werden. Hervorzuheben dabei waren die Comebacks unserer Teammitglieder Philipp Boenke und Christoph Capelli. Mit der Euphorie der Einzel und der stimmungsvollen Blasmusik vom be- nachbarten Dorffest konnten alle drei Doppelpunkte von den Herren 30 gefeiert werden. Einen herzlichen Dank allen Zuschauern auf der Tennisanlage sowie unserem Bolognese-König Stefan Boenke. Am Sieg waren außer- dem beteiligt: Stefan und Ralf Boenke, Lars Hinner und Christian Schuhwerk. Damen 40 : Staffelliga TC Baindt – TC Ertingen 6:0 Heute erwarteten wir endlich mal wieder „neue Gesichter“. Die Damen aus Ertingen waren zu Gast. Bei schönstem Tenniswetter lief es dann den vier Spielerinnen aus Baindt ( Babsi, Steffi, Evelyn und Silvi) sehr gut und wir beendeten die Einzel mit 4:0 für uns. Im Doppel wurde Evelyn dann von Marion ersetzt. Leider verdunkelte sich der Himmel etwa in der Hälfte der Spiele und wir mussten eine lange Pause wegen strömendem Regen einlegen. Das Doppel von Marion und Silvi wurde im Anschluss von den Gegne- rinnen aufgegeben. Der 5. Punkt für uns. Babsi und Steffi spielten lange und waren immer wieder von Höhen und Tiefen geplagt. Schafften aber auch diesen letzten Punkt für Baindt zu sichern. Coole Sache...das Ergebnis kann sich sehen lassen J Herren 40: Bezirksstaffel 2 ESV Friedrichshafen - TC Baindt 4 : 2 Bereits um 10.00 Uhr starteten wir auf dem „Waldplatz“ in Friedrichshafen. Nach einem super Auftaktsieg unserer Nummer 1 Sascha Wösle nach spannendem 10:7 im MTB, konnte auch Michael Trotzki sein Spiel als Sieg verbuchen aufgrund einer Verletzung seines Gegners. Die beiden weiteren Einzel gingen an unsere Gegner. Somit stand es nach den Einzeln wieder einmal 2:2. Beide Doppel konnten wir im ersten Satz noch positiv gestalten, mussten letztlich aber beide Partien an unse- re Gegner abgeben. Somit bleibt uns, auch aufgrund der heftigen Mückenstiche, eine äusserst schmerzliche Nie- derlage in Erinnerung ! Für den TC Baindt spielten: Sascha Wösle, Marcel Singler, Michael Trotzki und Marc Egeter. Herren 65 : Oberligastaffel TC Onstmettingen – TC Baindt 0:6 Nachdem wir die unglückliche und auch schmerzliche 3:3 Niederlage im 1.Spiel verdaut hatten, begannen wir unse- re weiteste Auswärtsfahrt nach Onstmettingen (Albstadt) mit neuer Motivation. Von Anfang an hatten wir das Spiel im Griff und ließen über den späteren Sieger keinen Zwei- fel aufkommen. Nachdem alle Einzel in 2 Sätzen gewon- nen wurden, setzten sich die Doppel: L.Reich/W.Graf und R.Puk/E.Feurle ebenso klar durch. Es spielten: Leo Reich, Roland Puk, Erwin Feurle, Werner Graf. Herren 50/1: Bezirksoberliga TC Baindt - TC Ösch-Weingarten 9:0 Kantersieg. Immer wieder spannend und normalerweise knappe Ergebnisse gegen unsere Nachbarn. Die letzten Jahre immer ein Ergebnis von 5:4. Mal zu unseren Guns- ten, mal für unsere Gegner. Diesmal fuhren wir einen glatten Sieg ein. Nach den Einzel stand es schon 6:0. Jo- sef gewann nach M-TB mit 10:8, ansonsten waren alles Zweisatz-Siege. Die Pause zwischen den Einzel und Dop- pel wurde einvernehmlich kurz gehalten, da sich schon dicke Regenwolken abzeichneten. Doppel zwei ging glatt an uns. Doppel drei wurde nach M-TB mit 10:2 erkämpft. Doppel eins spielte am Längsten. Nach einsetzendem strömenden Regen wurde das Match im M-TB mit 10:3 erkämpft. Nach den Spielen hatten wir noch ein kame- radschaftliches Miteinander beim Grillen. Vielen Dank an den Grillmeiser Jürgen Auer und vielen Dank auch an die helfenden Hände bei der Bewirtung. Danke auch an Leo und Erwin für Ihren Einsatz bei uns. Es spielten Einzel: 1. Leo Reich, 2. Peter Schmitt, 3. Stefan Schäfer, 4. Volker Hillebrand, 5. Wolfi von Bank, 6. Josef Spöri. Doppel: 1. Peter/Erwin, 2. Stefan/Volker, 3. Wolfi/Josef. Herren 50/2: Bezirksklasse 1 TC Ailingen – TC Baindt 8:1 Im zweiten Spiel der diesjährigen Runde gab es auch die zweite Niederlage. Wir spielten schon um 12.00 Uhr und hatten Glück mit dem Wettergott, denn pünktlich nach Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 den Doppeln fing es an zu regnen. Nach den Einzeln la- gen wir schon 1:5 zurück. Thomas verlor etwas unglück- lich im Matchtiebreak mit 8:10. Harry gewann nach fast 3 Stunden sein Einzel und holte so zumindest wenigstens 1 Punkt für uns. Michael musste leider verletzt aufgeben, Richi, Andi und Roland verloren klar in zwei Sätzen. Auch in den Doppeln hatten wir keine Chance und unterlagen jeweils klar in 2 Sätzen. Somit verloren wir dann gegen einen sehr starken Gegner mit 1:8. Zum Abschluss gab es dann noch Pizza und Bier mit unseren netten Gegnern. Vorschau: Samstag, 29.6.: TC Altshausen – Junioren U18 Herren 40 – TC Kisslegg TA TV Merklingen – Damen 40 Tennisklub SSV Ulm 1846 – Damen 60 Herren 50/1 – TA TSG Söflingen Sonntag, 30.6.: TC Bad Waldsee 2 – Herren Herren 30 – TA TSV Allmendingen Montag, 1.7.: Herren 65 – SG Baienfurt Tennis (Doppelrunde) TA SV Burgrieden – Herren 70 (Doppelrunde) Mittwoch, 3.7.: Herren 65 – TA TSG Aichstetten KIDS-Cup U12 – SPG Blitzenreute/Mochenwangen Freitag, 5.7.: Junioren U15 – TC Wolfegg Musikverein Baindt Wir möchten Danke sagen! Wir blicken mit viel Freude und Dankbar- keit zurück auf ein gelungenes Festwo- chenende. Am Samstagabend tanzten wir im Regen zur Rockmusik von unserer Band „Four Beats Faster“. Am Sonntag durften wir dann bei perfektem Festwetter den Frühschoppen mit dem Mu- sikverein Alttann beginnen. Im Anschluss begann unser Familiennachmittag und die kleinen Musikantinnen und Musikanten sowie die kleinen Tänzerinnen und Tänzer zeigten uns ihr Können. Auch die Schalmeinen durften wir am Sonntag bei uns begrüßen. Abends tauschten viele Festbesucher ihre Regenjacke von Samstag in ein Fußballtrikot und wir schauten gemeinsam das EM-Spiel. Am Montagabend begann schon unser letzter Festtag. Zahlreiche Firmen und Vereine trafen sich bei uns auf dem Dorffest zum Feierabendhock und genossen gemeinsam den Wurstsalat mit einem frischgezapften, kühlen Bier zur Unterhaltungsmusik unserer Projekt-Jugendkapelle sowie dem Musikverein Baienfurt. Nach diesem erfolgreichen Festwochenende möchten wir uns bei all unseren Helfern, Unterstützern, Gönnern, fleißigen Kuchenbäckern und Sponsoren recht herzlich bedanken. Ohne eure Unterstützung könnten wir das Dorffest in dieser Form nicht feiern. Ganz besonders möchten wir uns bei folgenden Personen und Firmen bedanken, die uns durch Sponsoring, Bereit- stellung ihrer Fahrzeuge und Maschinen und vielem mehr unterstützt haben: abdm GmbH & Co. KG, Ackermann Spülmaschinen GmbH. Alpirsbacher Klosterbräu Glauner GmbH & Co. KG. August Baumgärtner GmbH & Co. KG. Autovermietung Tränkle. A-Z Werbepräsente. Bäckerei & Konditorei Hamma GmbH & Co. KG. Bäckerei Hausmann GmbH & Co. KG, Baindter Beck, Bayer Druck und Verlag, Bentele Forst- und Gar- tentechnik GmbH, Bistro am Dorfplatz, BKK VerbundPlus, Bohmeier Raumausstattung, Bosch Service Lindl+Zeller GmbH, Brauerei Max Leibinger GmbH, Buck Engineering, Da Michele Gastronomie, Dachser SE, DAK, DEKRA, DF Werkzeugservice, Dorn Arbeitssicherheit, Dreher GmbH, Dreher Küchenstudio, Eiscafe La Dolce Vita, Familie Ba- der, Familie Konzett, Fischinger Spielwaren, Gaststätte Grüner Berg, Gaststätte Zur Mühle, Geberit AG, Gemein- de Baindt, Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Grieshaber Logistik GmbH, Hallenbad Baienfurt, Hoppe Heizung, Hubertus Apotheke, Jöchle Elektrotechnik GmbH, Ju- welier Jerg oHG, Kaplers Kartoffeln, Kienle-Hohwy, Si- grun, Kirchner Konstruktionen GmbH, Kirchner Energie, Klaus Moosmann, Honig, Kling Automaten GmbH, Kon- zett KFZ, Kosmetik-Lounge, Margaritas im Lindenhof, Musikhaus Lange, Natursteine Foret jr., PM-Drohnenser- vice, Ravensburger Spieleland, RavensBuch, Reck, Anto- inette, REWE Rainer Hahn, Schreinerei Elbs, Schützbach GmbH, Sport- und Segelfliegerclub Bad Waldsee Reute e.V., Svoboda, Alexander, Tank-Kontor-Weingarten-Bai- enfurt GmbH & Co. KG, Tanzschule Geiger, VABECO - Ver- trieb von Sport-Werbeartikeln, Zentner Günter, Versiche- rung, Zweirad Schützbach, Vielen herzlichen Dank euch allen für eure Unterstützung. Wir freuen uns schon jetzt auf das Dorffest 2025! Reitergruppe Baindt Anmeldeschluss 1. Juli - Vereinsausflug Liebe Mitglieder, bitte denkt daran euch für den Vereinsausflug am 14. September zu den CHI Donaueschingen anzumel- den! Anmeldeschluss ist der 1. Juli bei Ali- sa Schnez (schriftführerin@reitergruppe-baindt.de oder 01733551183). Wir freuen uns über eure Anmeldung! Turnierergebnisse Beim Reitturnier in Bad Waldsee konnte sich Theresa Henzer mit ihrer Bonne Diamond in ihrer ersten gemein- samen Dressurprüfung der Klasse A* auf dem 4. Platz platzieren. Alisa Schnez konnte sich mit Sokrates in der Dressurprü- fung Klasse A** den 2. Platz sichern. Theresa mit ihrer Bonne Di- amond Alisa und Sokrates Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 Schützengilde Baindt An alle Baindter Vereine, Stammtische & Gruppierungen Die Schützengilde Baindt veranstaltet in diesem Jahr die traditionelle Ortsmeister- schaft im Schießen (OM) unter den orts- ansässigen Vereinen, Straßengemeinschaften, Gruppie- rungen und sonstigen zusammengewürfelten Freunden. Jeder Verein/jede Gruppierung kann unbegrenzt Mann- schaften stellen. Eine Mannschaft besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Teilnehmer. Ein Schütze kann nur für eine Mannschaft starten. Das Programm der Orts- meisterschaft ist folgendermaßen: Ortsmeisterschaft (Mannschaftswertung): - Serie mit 15 Schuss (5 Scheiben á 3 Schuss, alle Treffer werden addiert) Wanderpokal (Mannschaftswertung) - Serie mit 10 Schuss (Teiler-Wertung, der beste Schuss zählt) Bei der Mannschaftswertung kommen die vier besten Schützen in die Wertung! Schützenkönig (Einzelwertung) - Ein Schuss (Teiler-Wertung) Trainingszeiten sowie Schießzeiten für die Ortsmeis- terschaft: Das Schützenhaus ist jeden Mittwoch von 19:00-22:00 Uhr für Sie geöffnet. Es kann für 2€ eine Serie á 15 Schuss gelöst werden. Beim Training stehen erfahrene Schützen zur Seite und geben den ein oder anderen Tipp. Weitere separate Termine für ein Mannschaftstraining oder zur Ortsmeisterschaft sind nach Rücksprache mit dem Sport- leiter jederzeit möglich. Startgeld: Einmalig für Ortsmeisterschaft, Wanderpokal und Schüt- zenkönig: insgesamt € 50 je Mannschaft. Erst nach Abga- be der Meldeliste und Begleichung des Startgeldes beim Sportleiter können die gemeldeten Schützen im Schüt- zenhaus mit der Ortsmeisterschaft starten. Neuerung für 2024 Die Ortsmeisterschaft kann jeden Mittwoch ab Juli ge- schossen werden. Es darf sich jeder Schütze bzw. jede Mannschaft flexibel einteilen, wann man mit dem Wett- kampf starten möchte. Letzter offizieller Schießtermin für die Ortsmeisterschaft ist der Mittwoch, 02. Oktober 2024. Die Siegerehrung findet Mitte/Ende Oktober im Schüt- zenhaus statt. Der genaue Termin wird im Amtsblatt ver- öffentlicht und per E-Mail an die teilnehmenden Mann- schaften geschickt. Für weitere Auskünfte steht unser Sportleiter Ihnen gerne zu Verfügung Sportleiter Stefan Schnez 0171/9374633 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Von Singen zum „Friedinger Schlössle“ Treffpunkt: Dienstag, 09.07.2024 um 8.50 Uhr in Weingar- ten Charlottenplatz bzw. 9.20 Uhr Ravensburg Bahnhof. Rückkehr ca. 19 Uhr. Gehzeit 3,5 Stunden, 10 km, 120 hm. Fahrpreis 15 Euro für Mitglieder. Einkehr am Ende der Wanderung im Vereinsheim „Roter Rettich“ in der Sin- gener Kleingartenanlage (nur Kaffee und Kuchen). Mit- bringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, bei Bedarf Stöcke, empfohlen werden lange Hosen wegen Brennes- seln und Zecken. Anmeldung ab 05.07.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Franz Gaißmaier, email: franz.gaissmai- er@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ticket hat und ob man bei schlechtem Wetter (SWP) im Stadtmuseum Stockach an der „Ausstellung Salvador Dali“ teilnimmt. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext ab 20 Uhr am Vortag T. 0151- 12998910. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 30. Juni 2024 Mit dem Fahrrad: Kapellenweg Ost (Oberer Abschnitt) Gästeführer: Torsten Alt Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bild: Gemeinde Fronreute Kapellen, Bildstöcke und Feldkreuze setzen hier in Oberschwaben die religiö- sen Zeichen der persönli- chen und vertrauten Stille. Stätten der Andacht, wohl- tuend fürs Auge wie fürs Gemüt. Diese Orte sind bei uns zuvorderst die zahlreichen Kapellen. Wir begegnen diesen „Seelenstübchen“ in unse- rem hügeligen Voralpenland überall. Ihr Formenreichtum ist unerschöpflich, von der einfachen Holzkapelle bis zum kunsthistorischen Kleinod. Torsten Alt möchte Sie einigen Zeugnissen des Volksglaubens näherbringen. Die Füh- Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 rung versteht sich keineswegs als Kunstführung, vielmehr soll sie zur Beschäftigung mit den vielen Kapellen und Kirchen motivieren. Abseits der Hauptstraßen führt die Fahrradroute Ost „Oben“ über Vorsee, Wolpertswende, weiter auf der Höhe des Schussentales nach Untersprin- gen, Blitzenreute und wieder zurück zum Häcklerweiher. Auch eine alte aufgelassene Hufschmiede kann besichtigt werden. Für die 12 km kurze Stecke werden 2,5 Stunden eingeplant. Eine anschließende Einkehr im ortsansässigen Gasthaus ist vorgesehen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser geführten hochin- teressanten Radtour begrüßen zu dürfen. Auch für Rad fahrende Kinder geeignet. Was tut sich im sozialen Bereich in Wangen? Am Montag, 01. Juli von 14:00 – 16:00 Uhr können inte- ressierte Wangener Bürgerinnen und Bürger auf einem Spaziergang einen Überblick über Beratungsangebote in Wangen bekommen. Verschiedene Beratungsstellen und soziale Institutionen laden dazu ein. Starten wird die Tour um 14:00 Uhr in der Spitalstraße 16, bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee. Hier erhalten die Teilnehmenden Einblicke in die Psychologi- sche Beratungsstelle, in die Tageselternvermittlung und in die Soziale Beratung. Danach geht es weiter zur Nach- barschaftshilfe, diese ist ebenfalls in der Spitalstraße 16. Von der Innenstadt geht es an den Rand der Altstadt, zum Buchweg 8. Hier gibt es weitere interessante Einblicke in die Arbeit des Vereins Frauen und Kinder in Not. Danach schaut die Gruppe bei Amalie – Kinderhospiz vorbei. Das Ziel des Spazierganges ist dann das Mesnerhaus beim s.g. zugehenden Sozialdienst der Stadt Wangen. Die ein- zelnen Einrichtungen werden jeweils ca. 10 Minuten über ihre Arbeit berichten und Fragen der Teilnehmenden be- antworten. Begleitet wird der Spaziergang von Diakon Gerd Gunßer (Leitung Fachbereich Soziale Beratung) und Sonja Seel (Sozialberatung Wangen, Isny, Leutkirch). Mehr Informationen über unsere Homepage www.diakonie-oab.de Fortbildung: „Beschäftigungsangebote für Menschen mit Demenz“ Am Montag, den 8. Juli findet im Bischof-Sproll-Saal in Baindt um 18 Uhr eine kostenfreie Fortbildung spe- ziell für pflegende Angehörige von Menschen mit De- menz statt. Das Netzwerk Demenz will mit Vorträgen und Veranstal- tungen die Versorgung und die Lebensumstände von Menschen mit Demenz im Landkreis Ravensburg verbes- sern. Dabei gilt es, An- und Zugehörige sowie Betreuende zu stärken, Vertrauen aufzubauen und so ein würdevolles Zusammenleben zu ermöglichen. Wechselnde Referen- tinnen und Referenten vermitteln lebensnahes Wissen und alltagstaugliche Hilfe für den Umgang mit dementiell Erkrankten. Neben der Vorstellung des Krankheitsbildes werden Themen wie Kommunikation mit Menschen mit Demenz sowie verschiedene Bewegungs- und Aktivie- rungsangebote vorgestellt. Der Pflegestützpunkt infor- miert über die Leistungen der Pflegeversicherungen. Mit dem Titel: „Jetzt tu doch was!“ oder „Spielen, Beschäf- tigen, Biographie als Schlüssel“ findet am Montag, 8. Juli 2024 um 18 Uhr in Kooperation mit der Nachbarschafts- hilfe Baindt/Baienfurt eine Fortbildung im Bischof-Spro- ll-Saal in Baindt statt. Dabei wird der Frage nachgegan- gen, wie die Betreuung eines Menschen mit Demenz sinnvoll gestaltet werden kann, da eine angemessene Beschäftigung Unruhe und Unzufriedenheit mindert und dabei das Selbstvertrauen und die Teilhabe von Menschen mit Demenz stärkt. Die Teilnahme ist für pflegende An- gehörige und Ehrenamtliche kostenlos. Teilnahme ist nur mit Anmeldung und Platzbestätigung möglich, die Anmeldung erfolgt per E-Mail an miriam. vonderheydt@zfp-zentrum.de oder telefonisch unter 0751/7601 2564. Das Fortbildungs-Netzwerk Demenz im ZfP Südwürttemberg am Standort Weissenau ist ein An- gebot des Landkreises Ravensburg. Das aktuelle Veran- staltungsprogramm finden Sie unter www.zfp-web.de/ netzwerk-demenz. Skulpturenweg Bettenreute – öffentliche Führung Am Samstag, 29. Juni 2024 wird eine öffentliche Führung rund um das ehemalige Wasserschloss Bettenreute an- geboten. Skulptur: Renaix von Markus Meyer Treffpunkt: Feuerto- belbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bet- tenreute) Beginn: 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Ter- minvereinbarung auch Sonderführungen ange- boten. Herr Ehmann, Te- lefon: 07505 1252 Kunst und Campen – Das passt zusammen! Zwischen dem 30. Juli und dem 4. August ist genau das auf Schloss Achberg möglich. Seit 2016 haben bis zu 40 Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren die Möglichkeit, mit Künstler/innen und Kunststudierenden der Päda- gogischen Hochschule Weingarten in Kunst-Workshops zu experimentieren. Wer Lust hat, Neues auszupro- bieren und zusammen mit anderen Jugendlichen eine Woche auf Schloss Achberg zu verbringen, kann sich jetzt für das KunstCamp anmelden. Von Landschaftsmalerei über Kunstdruck und Streetart bis hin zu Fotografie ist alles möglich. Was passiert, wenn ich mich an der Natur orientiere? Wie kann ich meine Ide- en auf einer großen Leinwand verwirklichen? Kann ich mich auch mit Gips ausdrücken? Wie muss ich mit unter- schiedlichen Materialien umgehen? Das alles und noch mehr gibt es im KunstCamp zu entdecken. Die aktuelle Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen. Malerinnen zwischen Neckar und Bodensee (1895–1925)“ bietet da- rüber hinaus viel Inspiration rund um die Themen Natur, Porträts und Maltechniken des Impressionismus. Das Programm haben Kunststudierende der PH Weingar- ten unter Dozent Christopher Oravec entwickelt. Dabei entscheiden sich die Jugendlichen für einen Workshop und können ihre Ideen frei in die Gestaltung ihrer Kunst- werke einfließen lassen. Es wird auf dem Schlossgelände gezeltet und übernachtet. Zum Abschluss können sich auch Außenstehende bei einer Abschlusspräsentation am Samstag, den 3. August, ab 15 Uhr von den Ergebnissen der Workshops überzeugen. Weitere Informationen zum KunstCamp auf Schloss Ach- berg und der Anmeldung stehen auf der Website der Päd- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 agogischen Hochschule in Weingarten unter https://www. ph-weingarten.de/hochschule/aktuelles/kunstcamp/ zur Verfügung. Fragen zum KunstCamp sind sind telefonisch unter 0751/859513 oder per E-Mail an info@schloss-achberg.de möglich. Schloss Achberg D-88147 Achberg Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de www.schloss-achberg.de Wolfegger Serenade am 06.07.2024 – Die Nacht der Blasmusik Mit zünftiger Blasmusik und einem energiegeladenen Abschluss mit der Brass-Band „PERBLECHS“ findet in die- sem Jahr bei schönem Wetter die Wolfegger Serenade am Samstag, den 6. Juli 2024 ab 17 Uhr statt. Die Kulisse für die „Nacht der Blasmusik“ ist erstmals der Fürstliche Hofgarten. Unter dem Blätterdach der exotischen alten Bäume laden Tische und Bänke die Gäste zum Verwei- len ein und für Speis und Trank ist gesorgt. Für musika- lische Unterhaltung sorgt in diesem Jahr das Jugend- blasorchester WoWaBe der Gemeinden Wolfegg, Bad Waldsee und Bergatreute, gefolgt von der Musikkapelle Wolfegg. Wenn die Nacht anbricht, beginnt - nur vom Licht der Fackeln erhellt - der gemeinsame Sternmarsch mit dem Fanfarenzug Schloss Wolfegg und den Musik- kapellen aller vier Ortsteile Wolfegg, Alttann, Molpertshaus und Röten- bach. Für Nachtschwärmer ist ein Barbetrieb geöffnet. Bei schlechtem Wetter findet ein Hock im Feuerwehr- haus statt. Was sonst noch interessiert Chorifeen & Friends Marktplatzkonzert Baienfurt Dienstag, 02.07.2024, 19:30 Uhr Pfiffige Arrangements, u.a. von ABBA, Coldplay, Sting und Supertramp Eintritt frei Baienfurter mit dabei beim Bezirkszeltlager am Metzisweiler Weiher Auch dieses Jahr ging es in der ersten Pfingstferienwo- che wieder für 7 Kids und 3 Betreuerinnen aus unserer Ortsgruppe in das Zeltlager an den Metzisweiler Wei- her bei Wolfegg. Bepackt mit Feldbett, Schlafsack und Abenteuerlust erwarteten uns sechs Tage voller Spiel, Spaß und gemeinsamer Zeit mit insgesamt 69 Kindern und Jugendlichen aus sieben Ortsgruppen des Bezirks. Nachdem der Zeltplatz am Samstag durch die 35 Betreu- er aufgebaut wurde, war am Sonntag Anreise für alle Teil- nehmenden. Es wurden Zelte bezogen, Gruppennamen gegeben und die Zeltlagerfahne gestaltet. Der Fahnen- mast wurde dieses Jahr händisch gestellt und bot so ein Schauspiel für alle am frühen Abend des ersten Tages. An den folgenden Tagen standen tagsüber kreative Workshops, wie Raketen bauen, Beutel bemalen, Kin- derschminken oder Knete herstellen auf dem Programm. Auch sportliche Aktivitäten durften nicht fehlen; so wur- de beispielsweise wieder ein Fußballturnier veranstaltet oder offene Spielmöglichkeiten wie Federball oder Dia- bolo angeboten. Ein Großgruppenspiel am Dienstag forderte alle Kinder und Betreuer mit diversen Aufgaben im Gelände heraus und wurde mit einer gebührenden Siegerehrung abge- schlossen. Am Blaulichttag gab es Mitte der Woche viel zu entdecken. Er zeigte allen Interessierten verschiede- ne Mitglieder der Blaulichtfamilie und ihre Aufgaben. So kam Nicole Zweifel, Präventionsbeamtin des Polizeiprä- sidiums Ravensburg mit einem Polizeiauto vorbei und stand für allerlei Fragen bereit. Beim Deutschen Roten Kreuz aus Altshausen konnte der Umgang mit einer Trage im Krankentransportwagen geübt werden und auch die DLRG-Einsatzgruppe Altshausen war mit einem Einsatz- fahrzeug und Boot zu Besuch. Der anschließende bunte Abend am Mittwoch wurde dieses Jahr spielerisch gestaltet. Bei einer Olympiade konnten sich Kinder und Betreuer in verschiedenen Dis- ziplinen gegeneinander messen. Nach einem spannen- den Kopf-an-Kopf rennen bei dem die Betreuer jedoch führten, brachte das Finale im Tauziehen schließlich das Unentschieden. Im nächsten Jahr heißt es damit also, mit einer Revenge einen klaren Sieger zu finden. Am Donnerstag rundeten schließlich die traditionellen Zeltlagerhochzeiten, bei denen Kinder und Betreuer unter- einander verheiratet werden, die Woche eindrucksvoll ab. Nicht nur im selbstgebauten Palettenpool, sondern auch durch das durchweg regnerische Wetter wurden wir die- ses Jahr ordentlich nass. Doch davon ließen wir uns nicht ablenken, Spaß zu haben. Rein in die Gummistiefel und ab in den Matsch! Mit viel Bewegung, nassen Füßen und schönen Erinnerun- gen ging die Woche wieder wie im Flug vorbei. So musste am Freitag schon wieder gepackt und Abschied genom- men werden. Wir hatten alle gemeinsam eine großartige Zeit und bedanken uns bei der Ortsgruppe Altshausen, die das Zeltlager jedes Jahr aufs Neue organisiert. Wir freuen uns, auch nächstes Jahr wieder aus Baienfurt und Bad Waldsee dabei zu sein! Lea Staudinger, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Jugend Baienfurt v.l. Finn Heine, Julia Leonhard (Betreuerin), Mailin Stein- bach, Hannah Nägele (Betreuerin), Mattis Wöhrle, Dami- an und Justin Schulz, Lea Staudinger (Betreuerin), Emily Steinbach und Beatriz Rodriguez Der Public Viewing DRK-Guide für zuhause Mit der Fußball-Europameisterschaft startet auch die Pu- blic-Viewing-Saison unter freiem Himmel. Hartgesottene Nummer 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Fußballfans feiern die Spiele am liebsten im Stadion, und wenn das schon nicht klappt, dann zumindest in der gro- ßen Gemeinschaft eines öffentlichen Public Viewings. Viel gemütlicher, entspannter und vor allem sicherer ist da das private Public Viewing im heimischen Garten. Der Wetter- gott meint es so langsam gut mit uns, wenn heute Abend die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn antritt. Damit dies auch zu einem schönen Ereignis statt zu ei- nem Malheur wird, haben wir euch als DRK-Kreisverband Ravensburg ein paar Tipps aufgelistet. Die Platzverteilung Wenn du weißt, wie viele Gäste du erwarten kannst, soll- test du darauf achten, ausreichend Sitzgelegenheiten parat zu haben. Ein Spiel dauert schließlich mindestens 90 Minuten, und nicht jeder kann oder will über die kom- plette Dauer in deinem Garten stehen. Wenn du keine Garnituren kaufen möchtest, kannst du dir welche aus- leihen. Bedenke bei deinen Sitzgelegenheiten auch, dass das Wetter dir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Am besten sorgst du mit einem stabilen Pavillon vor. Dieser bietet sich auch an, wenn das Wetter schön bleibt, da er auch als Sonnenschutz gut zu gebrauchen ist. Die richtige Verpflegung fürs heimische Public Viewing Zur Fußballparty im Garten darf natürlich eins nicht feh- len: Leckeres Essen frisch vom Grill. Damit deine Geträn- ke schön kühl bleiben bietet sich es an einen Eimer mit kaltem Wasser oder Eiswürfeln, ein Kinderplanschbecken oder die klassische Kühlbox bereit zu stellen Keinen Streit mit den Nachbarn vom Zaun brechen Generell gilt auch während einer EM: Die Nachtruhe dau- ert von 22 bis 6 Uhr. Um Streitigkeiten mit deinen Nach- barn zu vermeiden, musst du also trotz Fußballeuphorie die Lautstärke unten halten. Es empfiehlt sich auch, wie bei jeder Gartenfeier, die Nachbarn vorzuwarnen. Und wenn deine Nachbarn ohnehin selbst sportbegeistert ist, kannst du sie vielleicht auch mit auf dein Public Viewing einladen. Die Technik Die Technik ist das Herzstück des Public Viewings. Nichts ist schlimmer, als dass das Public Viewing zu einer Handy Viewing wird weil die Technik versagt oder nicht genügend Leistung erbringt. Um dies Vorzubeugen haben wir hier paar kleine Tipps für euch: Der Beamer sollte eine hohe Lichtleistung haben damit man selbst bei Tageslicht, jedes EM-Spiel genießen kann. Angebracht wäre eine Leistung ab 2.500 Lumen. Bei der Leinwand ist es wichtig das er einen lichtverstär- kenden Effekt hat für eine optimale Lichtqualität. Beim Gain-Faktor sollte man darauf achten das dieser bei 1,0 oder 1,1 liegt. Auf Zecken im Garten achten Zu all dem gehört auch Gartenbeleuchtung, Receiver/ Laptop, Lautsprecher und die richtige Verkabelung. Bei all der Technik sollte man darauf achten, dass sie nicht Nass wird, falls das Wetter nicht mitspielen sollte. Und wenn man im Garten war, macht es ggf. auch Sinn sich und die Kinder abschließend kurz auf Zecken abzusuchen, so der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Katamaran kehrt zum regulären Fahrplan zurück Binnen 52 Minuten über den See. Das geht nun auch wieder am Abend. Die Reederei kehrt nach einer Wo- che Sonderfahrplan am Abend zum regulären Fahr- plan zurück. Das ging schnell: letztes Wochenende hatte die Kata- maran-Reederei noch darüber informiert, dass der Kat am Abend langsamer fährt und anderen Anfahrtszeiten folgt. Der Grund seinerzeit: die Schnellschiffe mussten große Treibholz-Felder auf dem See umfahren. Aufgrund des gesunkenen Wasserpegels können die Schnellschif- fe ab sofort wieder zur gewohnten Fahrgeschwindigkeit von 32 Stundenkilometer zurückkehren. Damit gilt auch bei den Spätfahrten am Freitag und Samstag wieder der reguläre Fahrplan. Für Katamaranfahrer heißt das: alles wieder wie gewohnt. Der Katamaran verkehrt tagsüber stündlich und bringt seine Fahrgäste binnen 52 Minuten über den See. An Frei- tagen und Samstagen bietet die Reederei während der Sommermonate zudem einen Abendverkehr mit jeweils zwei Spätabfahrten auf jeder Seeseite. Die Abendfahrten starten ab dieser Woche wieder nach Regelfahrplan: ab Friedrichshafen um 20 Uhr und 22.30 Uhr, ab Konstanz gibt es um 21 Uhr und 23.30 Uhr eine zusätzliche Fahrt. Besonders attraktiv: für die Abendfahrten gilt neben den regulären Hin- und Rückfahrkarten auch das über den Sommer gültige 14-Uhr-Ticket. Damit kostet die Hin- und Rückfahrt nur 18 Euro statt 25,20 Euro. Kinder bis 14 Jahre zahlen 9 Euro, und das Familienticket für zwei Erwach- sene mit bis zu drei Kindern liegt bei 45 Euro. Damit fah- ren Kat-Fahrer mit dem 14 Uhr Ticket bis zu 30 Prozent günstiger. i Tickets gibt es im Online-Shop auf der-katamaran.de, an den Fahrscheinautomaten bei den Katamaran-Anle- gestellen und in den Geschäftsstellen in Friedrichshafen und Konstanz. Henrietta und Jolinchen bringen mehr als 700 Kinder zum Lachen AOK zu Gast auf der Landesgartenschau in Wangen: Mit dem AOK-Kindertheater „Henrietta und die Ide- enfabrik“ und dem AOK-Puppentheater „Jolinchens Seereise“ Gesundheitsförderung ist dann erfolgreich, wenn sie al- len Beteiligten Spaß macht. Henrietta und Jolinchen ha- ben mehr als 700 Kindergarten- und Grundschulkindern auf der Landesgartenschau in Wangen spielerisch Ge- sundheitsthemen vermittelt - es wurde viel gelacht und viel gelernt. Mit dabei war die Grundschule im Ebnet, die Grundschule Schomburg Primisweiler, die Grundschule Neuravensburg, die Grundschule Neukirch, die Grund- schule Heimenkirch, die Gemeinschaftsschule Wangen und die Martinstor- schule in Wangen. Auch zahlreiche Kindergärten aus Wangen und Niederwangen sind gekommen: Der Kin- dergarten St. Antonius, der Kindergarten St. Franziskus, der Kindergarten St. Michael, die Kindertagesstätte Haid, der Evangelischer Kindergarten Arche Noah und die Kita Am Gottesacker. Wie hängen Nachhaltigkeit und die eigene Gesundheit zusammen? Das Theaterstück „Henrietta und die Ideen- fabrik“ für Grundschulkinder erklärt es kindgerecht: Für ihre Hausaufgaben muss Henrietta zum Thema Nachhal- tigkeit recherchieren. Ihr fällt partout nichts ein. Doch in Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 26 der Ideenfabrik lernt sie clevere Anregungen für Klima- und Umweltschutz, Recycling und Upcycling sowie die sozialen Aspekte von Nachhaltigkeit kennen. „Ausgewo- gene Ernährung, ausreichend Bewegung und seelisches Wohlbefinden sind drei wichtige Säulen für die gesunde Entwicklung von Kindern. Mit „Henrietta & Co.“ möchte die AOK dazu beitragen, allen Kindern die Möglichkeit hierzu zu geben“, so Birgit Sorg, Präventionsfachkraft bei der AOK Bodensee-Oberschwaben. In dem rund 25-minüti- gen Puppentheaterstück für Kindergartenkinder wollen das Drachenkind Jolinchen und seine Freundin Henriet- ta mit ihrem Schiff in See stechen. Gemeinsam mit ihren Freunden sorgen sie für den richtigen, gesunden Provi- ant, um sich frisch gestärkt auf den Weg zu Jolinchens „Fühl-mich-gut“- Insel zu machen. Das Puppentheater ist Bestandteil des AOK-Gesundheitsförderungsprogramms „JolinchenKids“ für Kindergärten. Interesse geweckt? Das Programm „Henrietta & Co.“ und die Theaterstücke zu Themen wie Ernährung, Bewegung, psychische Gesund- heit und Nachhaltigkeit geben hierzu wichtige Impulse in der frühkindlichen Erziehung. Mithilfe des kostenlosen didaktischen Materials können sich die pädagogischen Fachkräfte in den Kindergärten und die Lehrkräfte in den Grundschulen im Nachgang das Wissen vertiefen und dadurch nachhaltig im Bewusstsein der Kinder ver- ankern. Das Kindergartenprogramm JolinchenKids ist modular und sehr flexibel aufgebaut. Die Schulungen und das Begleitmaterial dazu können ebenfalls über die AOK angefragt und kostenfrei bezogen werden. Weitere Informationen gibt es online unter www.aok.de/ kindertheater oder www.aok.de/jolinchenkids oder direkt bei Birgit Sorg: Telefon 0711 6525-17762, E-Mail birgit.sorg@bw.aok.de. Die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwa- ben versichert rund 239.000 Menschen im Land. Weitere Informationen online unter www.aok.de/bw und unter www.aok.de/pp/bw Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! 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                Zuletzt geändert: 28.06.2024

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