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Einladung_24_05_12.pdf

Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten 05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 07 Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 08 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung 09 Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde 10 Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 68,88 KB
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    Zuletzt geändert: 13.05.2024
    Einladung_24_05_12.pdf

    Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 14. Mai 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten 05 Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 06 Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 07 Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 08 Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung 09 Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde 10 Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 11 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 13.05.2024
      Vollmachtserklaerung_Personaldokument_ausf.pdf

      Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokuments Hiermit bevollmächtige ich, Name, Vorname: ___________________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________________ Geburtsort: ___________________________________________ Mein Dokument: ___________________________________________ Serien-Nr.: ___________________________________________ Beantragt am: ___________________________________________ durch Name, Vorname: ___________________________________________ Straße, Hausnummer: ___________________________________________ PLZ, Ort ___________________________________________ Geburtstag/Ort ___________________________________________ bei der Pass-/Personalausweisbehörde der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt abzuholen. Das bisherige Dokument möchte ich abgeben entwertet zurückerhalten (Erfolg keine Kennzeichnung, wird abgegeben vorausausgesetzt) ____________________________ ___________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Vollmachtgebers Name Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: Mein Dokument: Serien-Nr: Beantragungsdatum: Name Vorname_1: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Geburtstag/ Ort: Ort, Datum: TextField_1: abgeben: Off entwertet zurückerhalten: Off[mehr]

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        Zuletzt geändert: 20.09.2023
        Wohnungsgeberbestaetigung_ausf.pdf

        Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: PLZ / Ort: Straße und Hausnummer: Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer): In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen: Datum Ein-/Auszug ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: weitere Personen siehe Rückseite. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung: Off Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Off PLZ Ort: Datum Ein-/Auszug: eingezogen: Off ausgezogen: Off Familienname: Vorname: Familienname_1: Vorname_1: Familienname_2: Vorname_2: Familienname_3: Vorname_3: Familienname_4: Vorname_4: Familienname_5: Vorname_5: weitere Personen siehe Rückseite: Off Datum: Unterschrift des Wohnungsgebers: Straße Hausnummer und Zusatzangaben z: B: Stockwerks- oder Wohnungsnummer: Stockwerks- oder Wohnungsnummer_1: Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_": Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_2:[mehr]

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          Zuletzt geändert: 20.09.2023
          Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

          2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

          Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
          Dateigröße: 19,29 KB
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            Zuletzt geändert: 14.03.2024
            Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebührenrechner_2024.xlsx

            2024 Wasser-/Abwassergebühren 2024 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2024 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2024 Abwassergebühren 2024 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,80 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,09 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,69 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

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              Bestellschein-Abonnement_Amtsblatt.pdf

              Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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                Bestellschein-Abonnement_Amtsblatt.pdf

                Rückgabe an die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, info@baindt.de Bestellschein für das Amtsblatt der Gemeinde Baindt Ich bestelle das Amtsblatt der Gemeinde Baindt als gedruckte Version – Jahrespreis 24 Euro netto zzgl. 7% Mehrwertsteuer (brutto 25,68 €) – bei Postversand zzgl. Portokosten – Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt (AGB). Vorname, Name Datenschutzrechtliche Einwilligung Ich willige ein in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Herstellung, des Drucks, des Verlags und des Vertriebs des Amtsblattes. X Datum, Unterschrift Einzugsermächtigung Straße, Hausnummer Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Baindt, die Benutzungsgebühr jährlich von meinem Konto widerruflich im Lastschriftverfahren einzuziehen. PLZ, Ort Telefon Bankverbindung(IBAN) X Datum, Unterschrift X Datum, Unterschrift 1. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung für Abonnenten des Amtsblattes Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter, der nicht Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt, E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter Ziffer 3 beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 2. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat die Gemeinde Baindt Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von der Gemeinde Baindt angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags dort eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Gemeinde Baindt dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 3. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Empfänger: Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. E-Mail: info@baindt.de oder Telefon: 07502 / 9406-16 (erreichbar zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses) Text: (* = Unzutreffendes streichen) - Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der Ware „Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt“, bestellt am (*) / erhalten am (*) - Name und Anschrift des Verbrauchers - Datum - Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt Der Abonnent verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Abbuchung, 1. Abo-Beginn, Lieferbeginn, Lieferumfang, Rechnungsstellung Der Abo-Vertrag kommt nach Einreichen des Bestellscheines zustande. Die Lieferung beginnt schnellstmöglich nach Eingang des Bestellscheines. Der Lieferumfang umfasst mind. 48 Ausgaben pro Kalenderjahr (bei Abo-Beginn während des Jahres umfasst der Lieferumfang die für dieses Rumpfjahr planmäßigen restlichen Ausgaben ab Lieferbeginn). Bei erstmaligem Zuzug in die Gemeinde, wird das Amtsblatt als Kennenlernabonnement für 2 Monate kostenfrei zugestellt. Sollte ein weiterer Bezug gewünscht werden, kann dies schriftlich oder per E-Mail: info@baindt.de mitgeteilt werden. Eine Rechnung über den Bezug des Amtsblattes erfolgt einmalig bei Abonnementbeginn. 2. Bezugszeitraum, Kündigung Der Abo-Vertrag beginnt zum 1. des Monats, welcher der Anmeldung folgt und kann jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Der Abo-Vertrag läuft bis zum Ende eines Kalenderjahres und verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Kalenderjahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 15.11. zum 31.12. eines Jahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich gegenüber der Gemeinde Baindt und muss bis 15.11. eines Jahres dort eingegangen sein. Bei Wegzug oder Tod des Abonnenten wird die bezahlte Abo-Gebühr für die restlichen Quartale erstattet. 3. Zahlungsweise Das Entgelt für das Abonnement beträgt 24 € für jedes volle Kalenderjahr. Mit dem Bezugsgeld sind die Verteilung und die anteilige MwSt. entrichtet. Bei ausdrücklich gewünschter schriftlicher Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € berechnet. Wird das Amtsblatt während eines laufenden Kalenderjahres abonniert, so wird das Entgelt anteilig für das verbleibende Rumpfjahr berechnet. Bei Abschluss des Abo-Vertrages während eines laufenden Jahres wird das Entgelt zwei Wochen nach Zustandekommen des Abo-Vertrages fällig, im Übrigen am 15.02. eines jeden Kalenderjahres. 4. Zahlungsverzug Ist eine Abbuchung wegen fehlender Deckung des Kontos nicht möglich, so wird die Zustellung des Amtsblattes unverzüglich eingestellt. Gleiches gilt, wenn eine fällige Abo- Rechnung nicht bezahlt wird. Anfallende Gebühren (Rücklastgebühren) werden dem Abo-Bezieher in Rechnung gestellt. 5. Änderungsmitteilungen Änderungen der Lieferadresse, der Bankverbindung, der Zahlungsweise, Namensänderungen und sonstige für das Abonnement relevante Änderungen müssen der Gemeinde Baindt unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Zustellung aufrechterhalten werden kann. 6. Porto, Preisänderungen Bei Postversand wird das Porto zusätzlich in Rechnung gestellt. Außerhalb des Gemeindegebietes ansässige Bezieher erhalten das Amtsblatt durch Postversand. Änderungen des Bezugspreises werden einen Monat vor dem Inkrafttreten im Amtsblatt angekündigt. Sie gelten für laufende Abonnements. 7. Vertragsbedingungen Für Abonnementverträge gelten ausschließlich die im Bestellschein und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abonnement des Amtsblattes der Gemeinde Baindt genannten Bedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8. Rücklastschriften eine ausreichende Deckung seines Kontos zu gewährleisten. Rechnungslastschriften werden grundsätzlich dem Abonnenten mit den dadurch entstehenden Kosten in Rechnung gestellt. 9. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten eines Abonnenten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschützt. Sie werden lediglich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen der Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes und dem jeweiligen Abonnenten erhoben, gespeichert und genutzt, insbesondere also zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung und zur Zustellung. Eine Weitergabe an Dritte, etwa zur Nutzung zu Werbezwecken, erfolgt nicht. 10. Höhere Gewalt Bei Nichterscheinen des Amtsblattes infolge höherer Gewalt besteht kein Entschädigungsanspruch. 11. Haftung Die Gemeinde Baindt als Herausgeberin des Amtsblattes ist nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich. 12. Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Ravensburg. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder Bedingungen nicht. Baindt, den 05.07.2022 Vorname Name: Straße Hausnummer: PLZ Ort: Telefon: BankverbindungIBAN:[mehr]

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                  Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zweitwohnungssteuererklärung 1. Angaben zur Person, die die Zweitwohnung innehat a) Name: _____________________________________________ b) Vorname: _____________________________________________ c) Geburtsdatum: _____________________________________________ d) Anschrift Hauptwohnung: _____________________________________________ e) Anschrift Zweitwohnung: _________________________________88255 Baindt f) Einzugsdatum Zweitwohnung _____________________________________________ g) Telefon/E-Mail für Rückfragen: _____________________________________________ Versand Schriftverkehr an: Erstwohnung Zweitwohnung Zur Information: Als „Wohnung“ im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung gelten nicht nur abgeschlossene Wohnungen, sondern z.B. auch Zimmer in Wohngemeinschaften oder die Meldung des Zweitwohnsitzes in der Wohnung/im Haus der Eltern. Inhaber der Zweitwohnung ist jede Person, die einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Nicht zur Wohnfläche zu zählen sind: Kellerräume, Waschküchen, Dachbodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (s. Wohnflächenverordnung). Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 2. Steuerbefreiungstatbestände (§ 3 Zweitwohnungssteuersatzung) Die im Folgenden aufgelisteten Zweitwohnungen sind von der Zweitwohnungssteuer befreit. Bitte prüfen Sie, ob einer der Tatbestände auf Sie zutrifft. Falls ja, kreuzen Sie das Zutreffende an und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei. Meine Zweitwohnung ist gemeldet in einer: Wohnung, die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt wird. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung in einem Alten-, Altenwohn- und Pflegeheim, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder einer ähnlichen Einrichtung. Name und Anschrift der Einrichtung: ___________________________________________ Bitte Bestätigung der Einrichtung beifügen. Wohnung, die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird. Ich bin verheiratet und lebe nicht dauernd getrennt von meinem Ehepartner, die eheliche Wohnung befindet sich nicht in Baindt und ich kann meiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen. Anschrift Familienwohnsitz: _________________________________________________ Anschrift Arbeitsstelle: _________________________________________________ Bitte eine Bestätigung des Arbeitgebers oder eine Kopie des Arbeitsvertrages sowie eine Kopie der Heiratsurkunde beifügen. Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung, meine Nebenwohnung ist bei meinen Eltern oder einem Elternteil gemeldet, ich bin finanziell von meinen Eltern abhängig. Bitte Bescheinigung der Schule, der Ausbildungsstelle oder Studienbescheinigung beilegen sowie eine Kopie des Kindergeldbescheides beifügen. Der Wegfall eines Befreiungstatbestandes ist unverzüglich der Gemeinde mitzuteilen. Trifft einer der oben genannten Tatbestände auf Sie zu, müssen die Angaben unter 3. und 4. nicht ausgefüllt werden. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 3. Angaben zur Zweitwohnung a) Die Zweitwohnung bewohne ich: alleine mit _________ weiteren erwachsenen Personen zusammen als Wohngemeinschaft (ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt z.B. Bad/Küche, ein Teil (Zimmer) ist der persönlichen Nutzung vorbehalten) Lebensgemeinschaft (Familie/Ehe/Partnerschaft – alle Bewohner haben Zugang zu allen Räumen) Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche (z.B. eigenes Zimmer) beträgt: _______qm Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche (z.B. Bad, Küche, Flur) beträgt: _______qm Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: _______qm b) Miete oder Mietwert der Zweitwohnung die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine Netto-Kaltmiete (Miete ohne Nebenkosten) Brutto-Kaltmiete (Miete einschließlich Nebenkosten, aber ohne Heizkosten) Brutto-Warmmiete (Miete einschließlich Nebenkosten und Heizkosten) Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: ______________ € im Monat Bei Wohnungsanteilen in einer Wohngemeinschaft: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: ______________ € im Monat Hinweis: Sollte für Ihre Wohnung keine Netto-Kaltmiete vereinbart worden sein, so wird laut der Zweitwohnungssteuersatzung bei der Brutto-Kaltmiete pauschal 10 %, bei der Brutto-Warmmiete pauschal 20 % abgezogen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG c) Für die Zweitwohnung wird vom Zweitwohnungsinhaber keine Miete/Pacht/sonstiges Entgelt bezahlt. Ich bin Eigentümer der Wohnung/des Hauses. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegel ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Wohnung/das Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, sind Eigentümer. In diesem Fall wird der Mietwert anhand des Mietpreisspiegels ermittelt. (Bitte unbedingt 4. ausfüllen) Die Personen, die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen, zahlen Miete für die gesamte Wohnung/das gesamte Haus. Diese Miete ist eine: Netto-Kaltmiete Brutto-Kaltmiete Brutto-Warmmiete Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete _____________ € im Monat Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch _____________ erwachsene Personen in der Wohnung/im Haus. Bitte Kopie des Mietvertrages, aus dem die Miete sowie die Berechnung der Miete (enthaltene Nebenkosten) hervorgeht, als Nachweis beifügen. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 4. Angaben zur Eigentumswohnung oder zum Haus zur Ermittlung des Mietwertes lt. Mietpreisspiegel a) Baujahr der Wohnung/des Hauses _____________ b) Quadratmeter Wohnfläche _____________ qm c) Wohnart: Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus mit __________ Wohnungen Reiheneckhaus Wohnblock mit __________ Wohnungen Reihenhaus Penthouse auf einem Wohnblock Zweifamilienhaus Nicht abgeschlossene Wohnung sonstiges Objekt d) Garage/Stellplatz: (für den Zweitwohnungsinhaber) Garage Garage mit Heizung, Licht und Wasser Offener PKW Stellplatz Stellplatz in Tiefgarage (abgeschlossen) Stellplatz in Tiefgarage (nicht abgeschlossen) e) Folgende Ausstattung wurde nicht modernisiert (auf den Stand heutiger Technik) und wirkt sich mietpreismindernd aus: Heizung/Warmwasserversorgung Strominstallation Wärmedämmung/Außenisolierung Fußbodendämmung Fenster Bad/WC sonstige Umstände ________________________________________________________ Anmerkung: Sollte Ihre Wohnsituation zu keinem der genannten Fälle passen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG 5. Unterschrift Dieser Steuererklärung ist/sind ______ Anlage/n (Nachweise) beigefügt. Ihre Angaben werden zur Überprüfung einer evtl. Zweitwohnungssteuerpflicht benötigt. Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung in Verbindung mit § 11 der Zweitwohnungssteuersatzung erhoben. Der/die Inhaber/in einer Zweitwohnung ist verpflichtet, die für die Höhe der Zweitwohnungssteuer maßgeblichen Veränderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit zur Bearbeitung der Steuererklärung Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, behalten wir uns vor, diese bei Ihnen anzufordern. Für Fragen steht Ihnen Frau Winkler gerne unter Tel. 07502/9406-23 oder per Mail an b.winkler@baindt.de zur Verfügung. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben: Datum: __________________ Ort: ___________________ Unterschrift: ___________________ Die Steuerklärung ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen bzw. von dessen gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Bitte zurücksenden an: Gemeinde Baindt Kämmerei Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Robert Müller Textfeld Bankverbindungen: Volksbank Bodensee-Oberschwaben e. G.. IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift Hauptwohnung: Anschrift Zweitwohnung: Einzugsdatum Zweitwohnung: TelefonE-Mail für Rückfragen: Erstwohnung: Off Zweitwohnung: Off Name und Anschrift der Einrichtung: Name und Anschrift der Einrichtung_1: Anschrift Familienwohnsitz: Anschrift Arbeitsstelle: Wohnung die von einem öffentlichen oder gemeinnützigen Träger zu therapeutischen: Off Wohnung in einem Alten- Altenwohn- und Pflegeheim Einrichtungen zur vorübergehenden: Off Wohnung die von mir aus beruflichen Gründen gehalten wird Ich bin verheiratet und lebe: Off Ich bin minderjährig oder befinde mich noch in Ausbildung meine Nebenwohnung ist bei: Off Anzahl: Die von mir persönlich genutzte Wohnfläche zB eigenes Zimmer beträgt: Die gemeinschaftlich genutzte Wohnfläche zB Bad Küche Flur beträgt: Die gesamte Wohnfläche der Wohnung beträgt: Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete: Miete die auf Zweitwohnungsinhaber entfällt: alleine: Off weiteren erwachsenen Personen zusammen als: Off Wohngemeinschaft ein Teil der Wohnung wird gemeinsam genutzt zB: Off Lebensgemeinschaft FamilieEhePartnerschaft – alle Bewohner haben Zugang: Off die für die Zweitwohnung laut Mietvertrag vereinbarte Miete ist eine: Off Netto-Kaltmiete: Off Brutto-Kaltmiete: Off Brutto-Warmmiete: Off Für die gesamte Wohnung bezahlte Miete_1: Neben dem Zweitwohnungsinhaber wohnen noch: Ich bin Eigentümer der Wohnungdes Hauses In diesem Fall wird der Mietwert: Off Die Wohnungdas Zimmer wird mir unentgeltlich überlassen: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen sind: Off Die Personen die die Zweitwohnung unentgeltlich überlassen zahlen: Off Netto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Kaltmiete_1: Off Brutto-Warmmiete_1: Off Baujahr der Wohnungdes Hauses: Quadratmeter Wohnfläche: Anzahl Wohnungen: Anzahl Wohnungen_1: sonstige Umstände: Einfamilienhaus: Off Wohnungen: Off Reiheneckhaus: Off Wohnungen_1: Off Reihenhaus: Off Penthouse auf einem Wohnblock: Off Zweifamilienhaus: Off Nicht abgeschlossene Wohnung: Off sonstiges Objekt: Off Garage: Off Garage mit Heizung Licht und Wasser: Off Offener PKW Stellplatz: Off Stellplatz in Tiefgarage abgeschlossen: Off Stellplatz in Tiefgarage nicht abgeschlossen: Off HeizungWarmwasserversorgung: Off Strominstallation: Off WärmedämmungAußenisolierung: Off Fußbodendämmung: Off Fenster: Off CheckBox: Off CheckBox_1: Off Anzahl Nachweise: Datum: Ort: Unterschrift:[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 16.04.2024
                    Einverständniserklärung_Fotos_und_Daten_Stadtradeln_2023.pdf

                    Bildnutzungsvereinbarung – Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich, dass die von mir für die Aktion Stadtradeln 2023 eingereichten Fotos von mir persönlich angefertigt wurden. Ich übertrage hiermit die Rechte an den eingesandten Fotos vollumfänglich an die Gemeinde Baindt, die die Bilder zeitlich, räumlich und sachlich, ohne die Beschränkung auf ein bestimmtes Medium uneingeschränkt im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und bearbeiten darf. Name: ……………………………………………………….. Adresse: ……………………………………………………….. Telefon: ……………………………………………………….. E-Mail: ……………………………………………………….. Ich bin damit einverstanden, dass mein Name bei einer mit dem Wettbewerb in Verbindung stehenden Veranstaltung (z.B. Preisverleihung) öffentlich (Veranstaltung, Internet, Print-Medien, Soziale Medien etc.) genannt werden darf. Baindt, den Unterschrift ……………………………… …………………………………………. Das Recht am eigenen Bild Grundsatz: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird und ob diese Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dieses Recht wird als „Recht am eigenen Bild“ bezeichnet und ist ein Teil des sogenannten Persönlichkeitsrechts eines jeden Menschen. Geregelt is t es im Vorgänger des heutigen Urheberrechtsgesetzes, dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) von 1907. Die §§ 22 und 23 KUG regeln das Recht am eigenen Bild und dessen Ausnahmen. § 22 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: - Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte; - Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; - Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; - Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Nr. Name des Fotos Name der erkennbaren Person(en) Unterschrift(en) der betr. Person(en) 1 2 3 4 5 6 Ich habe die Erläuterungen zur Kenntnis genommen und gegebenenfalls das Einverständnis zur Veröffentlichung von den entsprechenden Personen eingeholt (s.o.). Baindt, den Unterschrift ……………………………… ………………………………………….[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 14.06.2023

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