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Klimaspartipp_des_Monats_Oktober_2024.pdf

Klima-Spartipp des Monats Oktober: Und jährlich grüßt das Murmeltier Alternativ könnte es dieses Mal auch alle Jahre wieder heißen, denn es geht um das Topenergiethema einer jeden Winterzeit – das Heizen. Damit die kalte Jahreszeit nicht zur Kostenfalle wird, hier einige Tipps mit denen jede Menge Heizkosten gespart werden können: Heiztemperatur richtig einstellen Für ein angenehmes Raumklima, ganz ohne Frostbeulen, reichen schon 20 Grad Celsius (Stufe drei des Heizreglers) völlig aus. Für alle die hingegen deutlich mehr heizen, gibt es spätestens im kommenden Frühjahr ein böses Kostenerwachen. Übrigens schon ein Grad weniger spart etwa sechs Prozent Energie. Heizt du nur auf 20 Grad, hast du damit viel gespart, gegenüber drei Grad mehr, sparen ist meist gar nicht schwer. Natürlich müssen nicht alle Räume gleich warm sein. In Schlafzimmern und allen weniger genutzten Räumen reichen gar 16 bis 18 Grad aus. Dies gilt auch in Küchen, wo die Abwärme beim Kochen zumeist ohnehin für ausreichend Wärme sorgt. Wenn niemand zu Hause ist, beispielsweise während der Arbeitszeit, kann die Heiztemperatur problemlos abgesenkt werden. Dies geht manuell ganz schnell, über ein Zurückdrehen des Heizreglers oder über die Einstellung eines Zeitprogramms. Wenn Sie nicht gerade der nachtaktive Typ Eule sind, ist zudem eine Nachtabsenkung der Temperatur auf 16 Grad nützlich. Um morgens nicht zu sehr frösteln zu müssen, sollte die Heizung allerdings ab eine Stunde vor dem Aufstehen wieder hochheizen. Bei längerer Abwesenheit kann die Heizung auch auf Frosteinstellung oder nur sehr niedrig eingestellt werden. Über eine normal durchlaufende Heizung in dieser Zeit freut sich ansonsten allenfalls der Energieversorger. Richtig Lüften und Wärmestaus vermeiden Wenn es draußen kalt ist, wird Lüften besonders wichtig. Wichtig ist Lüften vor allem in Küche und Bad, da dort die Luft besonders feucht ist. Zu empfehlen ist es im Winter mehrmals täglich für fünf bis zehn Minuten zu lüften, wobei ein gleichzeitiges Lüften mehrerer Fenster, am effektivsten ist. Um stauende Wärme zu vermeiden, sind Heizkörper im direkten Umfeld von Möbeln und Gegenständen freizuhalten. Andernfalls führen Wärmestaus dazu, dass sich die warme Luft nicht gut im Raum verteilt und somit übermäßig viel Energie verbraucht wird. Heizkörper regelmäßig entlüften Wer dies bisher noch nicht gemacht hat, sollte baldmöglichst alle Heizkörper entlüften. Denn Heizkörper die viel Luft enthalten, heizen schlechter. Dies klingt zwar trivial, spart aber laut Zukunft Altbau zwischen fünf und 15 Prozent an Energie. Ein Nachmachen dieser Tipps ist übrigens nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. Werden auch Sie zum Heizprofi, frei nach dem Motto: Energiegeiz ist geil. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 31.10.2024
    Klimaspartipp_November_2024.pdf

    Klima-Spartipp des Monats November: Aus kaputt mach ganz Das Problem kennen sicherlich Viele: Da wird ein teures Elektronikgerät gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie geht es kaputt. Oder das innig geliebte alte Gerät funktioniert einfach nicht mehr. Aber eigentlich sind diese Produkte noch viel zu gut, um entsorgt zu werden. Etwas gut zureden kann hier sicherlich nie schaden, aber meist bringt eine Reparatur der defekten Gerätschaften doch sehr viel mehr. Nicht verzagen, andere fragen, die aus nem‘ defekt‘ Gerät, zeigen dir, wie‘s wieder geht! Helfen können hier zum Beispiel Reparaturcafés. Dort gibt es zumeist einmal im Monat eine Art Selbsthilfewerkstatt zur Reparatur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände. Wie in einem Cafe üblich, gibt es dort natürlich auch ein kleines Verpflegungsangebot in Form von Kaffee und Kuchen. Vereinfacht gesagt wird einem hier gezeigt und natürlich auch geholfen, wie das kaputte technische Gerät wieder zum Laufen gebracht werden kann. Die Kosten in Form einer kleinen Spende in die Kaffeekasse sind meist überschaubar. Solche Treffs gibt es in vielen Kommunen, unter anderem auch in Ravensburg. Üblicherweise ist dieses Cafe jeden dritten Samstag im Monat geöffnet. Unter www.repaircafe-rv.de/ erhalten Sie nähere Informationen zu diesem Treff. Falls einem im Reparaturcafé einmal nicht weitergeholfen werden kann, gibt es natürlich auch entsprechende Fachwerkstätten, die sich auf die Reparatur bestimmter Gerätschaften spezialisiert haben. Dies kostet zwar mehr, ist aber zum Teil immer noch deutlich günstiger, als Geräte wegzuwerfen und entsprechenden Ersatz zu kaufen. Teils werden bei Geräten auch bewusst Fehler eingebaut, weshalb diese nach einer bestimmten Zeit kaputt sind. Oftmals sind dies aber nur kleine Mängel mit großer Wirkung, die sich mit etwas Fachkenntnissen relativ einfach beheben lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden und weniger Ressourcen zu verschwenden, gilt daher: Reparieren statt Wegwerfen - hilft viel, spart viel! Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de http://www.repaircafe-rv.de/[mehr]

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      Zuletzt geändert: 20.11.2024
      Klimaspartipp_Dezember.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Dezember: Weihnachten, die Zeit der Lichter Weihnachten ohne Lichter ist einfach unvorstellbar, speziell da es abends im Dezember immer schon sehr früh dunkel ist. Damit im neuen Jahr der „Kater“ allenfalls von zu vielen alkoholischen Silvestergetränken kommt, nicht aber von der Stromrechnung des Monats Dezember, gilt ganz einfach: Achte stets beim Weihnachtslichterkettenkauf, auf den angegebenen Stromverbrauch. Generell verbraucht LED-Weihnachtsbeleuchtung deutlich weniger Strom. So liegt der Stromverbrauch von Lichterketten oder Lichterschläuchen mit LED-Leuchtdioden gegenüber Lichterketten mit konventionellen Glüh- oder Halogenlampen bei nur etwa einem Fünftel. Wobei es bei den einzelnen LED auch noch immense Unterschiede gibt. So sparen besonders effiziente LED der Energieeffizienzklasse A nochmals bis zu weiteren 60 Prozent gegenüber LED schlechterer Effizienzklassen. Damit sich Hase und Igel aber irgendwann nachts wieder gute Nacht sagen können, sollte die Beleuchtung selbst in der Weihnachtszeit, nicht zu einer unendlichen Geschichte ausufern, sondern nach einer gewissen Zeit wieder ausgeschalten werden. Es empfiehlt sich hier speziell im Freien die Verwendung ein Timer für die Weihnachtsbeleuchtung, sodass diese automatisch nach maximal 6 bis 8 Stunden wieder ausschaltet. Häufig werden solche Timer auch bereits zusammen mit der Lichterkette verkauft. Da Traditionen und Bräuche zu Weihnachten gehören, wie „Dinner for One“ zu Silvester, wird auch der diesjährige Spartipp wieder mit einem selbstverfassten Gedicht beendet: Im Fernsehen läuft der kleine Lord, und ausnahmsweis‘ mal nichts mit Mord, dazu Sissi in Endlosschleife, doch bevor ich nun zu sehr abschweife, wünsch allen ich ein frohes Feste und möglichst wenig Essensreste, dazu noch nette Weihnachtsgäste, sowie ein gutes neues Jahr, auf das die Neujahrswünsche werden wahr. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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        Zuletzt geändert: 11.12.2024
        Klimaspartipp_Januar_2024.pdf

        Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt werden. Energie sparen ist einer der Trends der vergangenen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschalten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresserchen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was anderes gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenreines Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle aktuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispielsweise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Motor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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          Klimaspartipp_Februar_24.pdf

          Klima-Spartipp des Monats Februar: Nicht verzagen, Dinge hinterfragen Alternativ könnte das Thema des heutigen Tipps auch ähnlich dem Motto einer beliebten Kinderserie lauten: Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum, wer nicht fragt, kommt selten voran. Es ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Menschen, Fragen zu stellen und Dinge zu hinterfragen. Auch die eigenen Gewohnheiten sind daher permanent zu überprüfen. Wenn die Lichter eingeschaltet sind, obwohl es draußen hell ist und die Sonne scheint, kam das Hinterfragen von Gewohnheiten wohl eindeutig zu kurz. Hierzu einige kleine Merkhilfen: Kommt draußen mal die Sonne raus, schalt‘ drinnen alle Lichter aus, sagte einst auch schon die Maus. Oder alternativ: Grübel, grübel und studier‘, heut geht’s auch ohne Licht bei mir. Und da aller guten Dinge bekanntlich drei sind und teils Abkürzungen noch einprägsamer sind als Reime, tut es notfalls auch das Kürzel LSd. Damit sind aber weder irgendwelche Drogen gemeint, noch die Abkürzung eines regionalen Gerichts, sondern die Abkürzung LSd steht hier für: Licht, Sonne, dunkel, also dafür, dass das Licht dunkel bleiben sollte, wenn draußen die Sonne scheint. Auch bei anderen Dingen, wie beispielsweise dem PC-Bildschirm oder dem Fernseher, ist regelmäßig zu hinterfragen, ob diese wirklich eingeschaltet bleiben müssen. Besonders wenn der Raum für längere Zeit verlassen wird, sind Bildschirm und Fernseher stets auszuschalten. Als Merksatz hierzu ein Zitat aus längst vergangenen Zeiten: Gehst du aus dem Raum hinaus, schalte stets den Bildschirm aus. Und den Fernseher, ist ja klar, dann ist’s richtig wunderbar. Um Energie einzusparen, lohnt es sich, eigene Gewohnheiten kritisch zu hinterfragen. Bevor jetzt aber vor lauter Text noch das Sandmännchen vorbeikommt, gilt ganz einfach nur: Und abschalten. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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            Klima-Spartipp des Monats März: Black Friday ist nun jeden Tag Wer jetzt Shoppingtipps erwartet, den muss ich gleich vorneweg enttäuschen. Aber der Kerngedanke, des teils auch nur vermeintlichen Schnäppchentags, ist ja Geld zu sparen. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten Geld zu sparen. Denn bei Elektronikgeräten wie Smartphones lässt sich kinderleicht Energie und damit bares Geld sparen. Die Zauberworte lauten Dark Mode. Trotz des Wortes Mode, geht es hier aber um ein Herabsenken der Helligkeit von Displays. Wer jetzt also Lust hat, die dunkle Seite seines Smartphones zu entdecken, kann gerne speziell in hellerer Umgebung, unter Einstellungen den Dark Mode bzw. Dunkelmodus aktivieren und damit die Helligkeit des Displays reduzieren. Ob die Lesbarkeit dadurch wirklich verbessert wird, ist zwar Geschmackssache und hängt auch von Umgebungshelligkeit ab. Aber jede Menge Energie einsparen lässt sich hiermit bei Smartphones mit sogenannten OLED-Displays auf jeden Fall. Da bei dieser Technologie jeder Bildpunkt leuchtet, spart somit jedes einzelne Pixel, welches dunkel bleibt, Energie. Je nach Grundeinstellung der Helligkeit, lassen sich bis zu über 50 Prozent Energie einsparen. Praktisch ausgedrückt, der Akku hält somit wesentlich länger und muss weniger aufgeladen werden. Bisher sind solche Bildschirme allerdings hauptsächlich in teureren Smartphones zu finden. Bei OLED ist hell voll out, oh je. Drum lasst das Display dunkel sein, das wird den Akku richtig freu'n. Noch ein Hinweis: Bei LCD-Displays, wie sie meist in günstigeren Smartphones zu finden sind, gibt es bei einer Reduzierung der Helligkeit nur einen geringen Einspareffekt, da hier im Hintergrund des Displays ständig ein Licht strahlt, selbst wenn nur wenige Pixel hell sind. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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              Zuletzt geändert: 18.03.2024
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              Klima-Spartipp des Monats April: Rebound gibt‘s nicht nur im Sport Der Begriff Rebound kommt aus dem Basketball und bezeichnet einen noch unkontrollierten Ball infolge eines misslungenen Korbwurfversuchs. Da aber Wörter in der deutschen Sprache öfters eindeutig zweideutig sind, hat auch das Wörtchen Rebound mittlerweile eine vollkommen unsportliche zweite Verwendung gefunden. Der sogenannte Rebound-Effekt sorgt dafür, dass paradoxerweise trotz Umsetzung einzelner Einsparmaßnahmen der Gesamtenergieverbrauch ansteigt. Klingt komisch, ist aber so. Aber warum ist das so? Es liegt schlichtweg am eigenen Verhalten, dass sich infolge der Umsetzung von Einzelmaßnahmen mitunter so verändert, dass weniger sparsam und verantwortungsvoll mit Energie umgegangen wird. Der direkte Rebound-Effekt ist dabei nichts anderes, als der Anteil einer theoretisch möglichen Einsparung einer umgesetzten Einzelmaßnahme, der aufgrund des eigenen Verhaltens aber real gar nicht eingespart wird. Daher gilt es stets, das eigene Verhalten genau unter die Lupe zu nehmen. Wenn nach einer Umrüstung der Beleuchtung auf LED, diese anschließend einfach länger eingeschaltet wird, als zuvor, ist ein Paradebeispiel eines solchen Effekts. Oder aber wenn im Winter statt bisher auf 20 Grad Celsius, nun auf höhere Temperaturen geheizt wird, weil ja die Wärmedämmung der Gebäudehülle verbessert wurde bzw. eine effizientere Heizungsanlage eingebaut ist. Dauerhafte Einsparungen lassen sich stets nur dann erzielen, wenn neue Technik genauso sparsam eingesetzt wird wie alte Technik. Ansonsten wird aus einem Effizienzvorsprung durch neue Technik, ganz schnell ein Verbrauchsrückstand durch eigenes Verhalten. Die höchste Stufe beim Energie sparen ist daher erreicht, wenn neue Technik mit sparsamen Verhalten einhergeht. Übrigens gibt es auch einen indirekten Rebound-Effekt, wenn nämlich die gesparten Energiekosten in neue elektronische Geräte investiert werden. Die gewonnene Effizienz an einer Stelle führt also somit zu höheren Energieverbräuchen an anderer Stelle. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                Zuletzt geändert: 17.04.2024
                Klimaspartipp_Mai_2024.pdf

                Klima-Spartipp des Monats Mai: Stoffeinkaufstaschengarderobe Bei nachhaltigen Verpackungen für den Transport von Lebensmitteln ist der komplette Verzicht auf Verpackungen natürlich unschlagbar. Aber dieser ist teilweise nur schwer möglich. In solchen Fällen ist dann die gute alte Stoffeinkaufstasche sinnvoll, für die eine Art Garderobe mit verschiedenen Taschen für unterschiedliche Waren nützlich sein kann. Ob im Supermarkt, der Bäckerei oder beim Metzger: Häufig werden Lebensmittel nach wie vor in Einkaufstüten aus Papier oder gar aus Plastik verpackt. Natürlich gibt es viele Lebensmittel, die von vornerein verpackt sind und andere, bei denen für den Transport eine entsprechende Verpackung benötigt wird. Aber es gibt zahlreiche Situationen, in denen wiederverwendbare Alternativen genutzt werden können. Speziell bei Backwaren wie Brezeln, Brot und Brötchen, aber auch bei Gemüse ist eine Stofftasche nämlich vollkommen ausreichend. Um diese auch beim klassischen Anwenderbeispiel, dem morgendlichen Bäckereibesuch, nicht zu vergessen, kann es nicht schaden, sich mehrere Stofftaschentaschen in der Nähe von Jacken und Schuhen zu deponieren, also in einer Art Stoffeinkaufstaschengarderobe. In die Haute-Couture hat es das Accessoire der Einkaufstasche bisher zwar noch nicht geschafft - aber was nicht ist, kann ja noch werden. Der clevere Mensch hat sie dabei, die Tasch‘ aus Stoff für allerlei, ob Gemüse, Brötchen, Brot, mit ihr kommst nie in Transportnot. Auch ein klassischer Weidenkorb oder eine Einkaufsbox für größere Einkäufe, die sehr oft wiederverwendet werden können, sind nützliche Alternativen zur Plastik- oder Papiertüte. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

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                  Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_BPlan_Bühl.pdf

                  Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 17.09.2024 für das Gebiet "Bühl" den Bebauungsplan "Bühl" in der Fassung vom 26.08.2024 im ergänzenden Verfahren gem. 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand der Gemeinde und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich wird durch Ökokontomaßnahmen aus dem gemeindlichen Ökokonto ausgeglichen. Der Bebauungsplan wurde ursprünglich im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt (Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 18.11.2022). Aufgrund des Urteils der Bundesverwaltungsgerichts zur Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB führte die Gemeinde Baindt ein sog. ergänzendes Verfahren gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB durch. Gemäß § 215a Abs. 3 BauGB wurde das Verfahren mit der Maßgabe durchgeführt, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren galt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Dieser Bebauungsplan wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) durch diese Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ein Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Ravensburg war nicht erforderlich, da eine Übereinstimmung mit dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB herbeigeführt wurde. Der Bebauungsplan – bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung – kann ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.2, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Baindt einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Zudem soll der in Kraft getretene Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus- buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt und einsehbar sein. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Baugesetzbuches beim Zustandekommen eines Bebauungsplanes unbeachtlich, wenn sie im Falle einer beachtlichen Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, im Falle einer beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle von beachtlichen Mängeln des Abwägungsvorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen. Der Flächennutzungsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental wurde gem. § 215a BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Der berichtigte Flächennutzungsplan ist ebenso wie der Bebauungsplan im Rathaus der Gemeinde Baindt hinterlegt und kann während der allgemeinen Öffnungszeiten dort eingesehen werden. Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden sind. Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Baindt, den 08.11.2024 gez. Simone Rürup - Bürgermeisterin -[mehr]

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