Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3205 Ergebnisse in 23 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2721 bis 2730 von 3205.
Amtsblatt_2024_02_02_KW05.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 2. Februar 2024 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Ortsfasnet2024 Donnerstag, 08.02.2024 08:00 Uhr Waldorfkindergarten 08:50 Uhr Kindergarten St. Martin 10:00 Uhr Klosterwiesenschule 10:40 Uhr KiGa Sonne, Mond und Sterne 11:45 Uhr Rathaussturm 14:00 Uhr SBBZ 15:30 Uhr Altenzentrum Selige Irmgard Freitag, 09.02.2024 ab 09:00 Uhr sind die Holzhändler unterwegs, um Holz gegen Essen und Trinken zu tauschen und gute Stimmung zu verbreiten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Weiteres Vorgehen bei der Neugestaltung der Ortsmitte Bis Montag, den 12.02.2024 erfolgt die Verlegung von Wasser- und Entwässerungsleitung sowie der Einbau von Leerohren für den Strom bei Vereinsveranstaltungen und die Dorfplatzbeleuchtung. Im nächsten Schritt wird ab dem 12.02.2024 bis Mai 2024 im Bereich Rathausvorplatz gearbeitet, sodass der Haupteingang punktuell nicht nutz- bar sein wird. Der Zugang zum Rathaus erfolgt in dieser Zeit über den Hintereingang. Eine entsprechende Beschil- derung wird eingerichtet. Der Zugang zur Gaststätte zur Mühle erfolgt vorübergehend von der Mühlstraße. Bitten beachten Sie ebenfalls, dass es zu einer eingeschränkten Nutzung der Fußwege kommen kann. Der Wasserbau ist ab März 2024 und der Technikschacht für das Fontänen- feld im Mai 2024 geplant. Im Juni/Juli 2024 erfolgt dann die Dachabdichtung sowie der Bau der Tiefgaragenab- fahrt im Bereich des Dorfplatzes. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Wasser- und Abwassergebühren- bescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2023 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gemäß der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice -> Öffentliche Bekannt- machungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 23.01.2024 wurde das Re- daktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt beschlossen. Wind und Photovoltaik im Landkreis Ravensburg – Nachbericht zur Dialogveranstaltung am 17. Januar 2024 in Weingarten Am 17. Januar 2024 fand eine umfangreiche Dialogveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) statt, bei der über 400 Teilnehmer im Kultur- und Kongresszentrum Weingarten zusammenkamen. Die Ver- anstaltung behandelte Klimaschutzziele und die Planungsoffensive BadenWürttembergs im Bereich erneuerbare Energien, wobei Umweltministerin Thekla Walker als Rednerin auftrat. Die Diskussion über Wind- und Solarenergie zeigte den hohen Informations- und Austauschbedarf. Bürgerinnen und Bürger hatten die Gelegenheit, sich über 25 Vorranggebiete für Windenergie und 56 Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik im Landkreis Ravensburg zu informieren. Diese Flächen sind Teil des Offenlageentwurfs zum Teilregionalplan Energie, für den Bürgerinnen und Bürger ab Januar 2024 Stellungnahmen abgeben können. Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2023 beschlossen, dass bis Ende 2025 mindestens 2 Prozent der gesamten Regionsfläche für den Ausbau von Windenergie und Flächenphotovoltaik bereitgestellt werden müssen – 1,8 Prozent für Wind, 0,2 für Solar. Der Regionalverband ist für die Suche nach ge- eigneten Flächen in den Landkreisen Ravensburg, Sigmaringen und Bodenseekreis verantwortlich. Die Ministerin betonte, dass beim Ausbau erneuerbarer Energien hohe Umweltstandards eingehalten werden. Die Auswahl der Flächen erfolgte sorgfältig unter Berücksichtigung von Abständen zu bestehender Bebauung, Naturschutz und Windleistung. Der Regionalverband plant, bis Ende September 2025 den Regionalplan Energie zu beschließen. Be- sondere Aufmerksamkeit wurde dem Wurzacher Ried und dem Altdorfer Wald gewidmet. Deswegen werde das Ried samt Puffer von Vorranggebieten für Windenergieanlagen freigehalten, während Vorranggebiete im Altdor- fer Wald möglich sind. Der Schutz von Grundwasservorkommen und die Vermeidung von Konflikten mit Natur- schutzzielen sind zentrale Anliegen des Regionalverbands. Vorbehaltsgebiete für Freiflächenphotovoltaik (FFPV) wurden ebenfalls erläutert, wobei der Regionalverband den Gemeinden bewusst mehr Handlungsspielraum lässt. Die Veranstaltung endete mit einem regen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten, umfassenden Informationen und Möglichkeiten zur Stellungnahme. Der komplette Medienbericht zur Di- alogveranstaltung in Weingarten sowie alle relevanten Pläne und Unterlagen sind auf der Website des Regional- verbands unter rvbo-energie.de zu finden. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie un- ter: https://www.baindt.de/rathausbuergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Bebau- ungsplanes befindet sich im Westen des Ortsteils „Scha- chen“ und wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßst- abslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. 562/12 562/15 56 2/ 22 562/14 562/23 562/24 562/21 562/17 1014 558 562/19 562/11 562/20562/18 562/16 562/6 562/13 1 19 15 8 24 14 22 12 31 16 23 19 /1 18 1014/3 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 Am Umspannwerk 1014/8 Am Fö hre nri ed voraussichtlicher Geltungsbereich N maßstabslos Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Er- möglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planeri- schen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umwelt- prüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informatio- nen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Geset- zes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Don- nerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr, sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegen- heit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderats-Sitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Aus- legung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgege- ben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Baindt, den 02.02.2024 Simone Rürup , Bürgermeisterin Wechsel beim Austragenden des Amtsblattes im Bezirk 3 Unser Austräger Abiel Stör hat das Amtsblatt Ende Ja- nuar zum letzten Mal zugestellt. Zur Zufriedenheit Aller hat er das Amtsblatt zuverlässig ausgetragen. Hierfür bedanken wir uns, auch im Namen der Abonnenten, recht herzlich. Ole Buchmüller hat den Bezirk 3 übernommen und wird das Amtsblatt ab 2. Februar austragen. Wir wünschen ihm viel Freude dabei. Die entsprechende Telefonnummer entnehmen Sie bitte der Straßenliste. Öffnungszeiten Hauptfasnet – Rathaus geschlossen Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gum- pigen Donnerstag, den 08.02.2024, der Rathaussturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narren- zunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Donnerstag, den 08.02.2024, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 09.02.2024, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosenmontag, den 12.02.2024, ganz- tägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bür- gerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2024 15.02.2024 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2024 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.02.2024 Hundesteuer 2024 15.02.2024 Gebühr Mitteilungsblatt 2024 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 12.03.2024 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2024 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2024 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2024 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2024 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2024 Jahreszahler Grundsteuer 15.08.2024 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2024 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2024 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2024 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2024 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2024 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Verkehrsbeschränkungen und Sperrun- gen aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegung für Netze BW Aufgrund von Tiefbauarbeiten und Kabelverlegungen im Auftrag von Netze BW kommt es im Zeitraum von Mon- tag, den 05. Februar 2024 bis Freitag, den 31. Mai 2024 zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen: • Hirschstraße 38 bis Zufahrt Zeppelinstraße (Gehwegs- perrung, Fahrbahneinengung) • Zeppelinstraße (Sperrung Fußweg) • Siemensstraße (halbseitige Sperrung) Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil- nehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderun- gen sowie um die Beachtung der Beschilderung. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Frei- willigen Feuerwehr Baindt am Frei- tag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. An- zugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Februar und Sonntag, 04. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Februar Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstr. 78, 8213 Ravensburg (Weststadt), Tel.: 0751 - 9 17 85 Sonntag, 04. Februar Apotheke am Frauentor, Schussenstr. 3, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751 - 2 21 21 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Abfallwirtschaft Geänderte Öffnungszeiten des Wertstoffhofs Baindt in der Fasnetswoche Am Freitag, den 09.02.2024 bleibt der Wertstoffhof Baindt geschlossen. Ersatzweise öffnet der Wertstoffhof dafür am Fasnetssamstag, den 10.02.2024 von 09:00 bis 12:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei ist in der Zeit vom 9.2.24 bis zum 16.2.24 geschlossen. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Simon Traudt Tel.: 91 27 58 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Felix Haller, Tel.: 91 39 64 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 94 32 42 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Linus Kaplan, Tel.: 94 35 84 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Franka Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Ole Buchmüller, Tel.: 62 13 03 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Julian Mutscheller, Tel.: 91 34 62 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Franziska Speidel, Tel.: 91 28 07 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Benjamin Stiefvater, Tel.: 91 37 51 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Zur Information Kraftquelle Resilienz - Neue Energie tanken Mit Resilienz, der inneren Stärke des Men- schen, ist es möglich mit Krisen besser umzugehen. In schwierigen Situationen ist der Blick auf die Kraftquel- len oft eingeschränkt. Doch es gibt Sie: Augenblicke, die guttun und kleine farbige Momente im Alltag. Dieses, und wie Sie Ihre Beweglichkeit als Kraftquelle nutzen können, erfahren Sie in diesem bewegten Impulsvortrag. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 08.02.2024, 19 Uhr Referentin: Sigrun Kienle-Hohwy, Balancetrainerin, ge- prüfte Dozentin Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 12.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 06.02.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So trennen Sie richtig: Mülltrennung und Verpackungsrecycling Design für Wiederverwertung . Gelber Sack, Gelbe Tonne. Darin sam- meln die Dualen Systeme ausschließ- lich Leichtverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbund- materialien sowie Getränkekartons. Kon- servendosen gehören also klar ins „Gelbe“. Unterschiedliche Bestandteile einer Verpa- ckung sollten getrennt werden: z.B. Joghurt- becher und Aludeckel. Verpackungen müs- sen nicht ausgewaschen werden, es reicht „restentleert“, sprich: ohne grobe Rückstän- de. Zahnbürsten wie auch Alufolien, mit der man Essen einpackt, gehören in die Rest- mülltonne – oder die Wertsto gehören onne. Die Deutschen sind Europameister im Verbrauch von Verpackungen und so- gar Weltmeister im Sammeln und Trennen. Stimmt zwar, doch leider landet der Müll nicht immer in der richtigen Tonne. Die Dualen Syste- me klagen zunehmend über „Fehlwürfe“. Ein Drittel des Abfalls in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gehört da gar nicht rein, son- Der gewünschte geschlossene Kreislauf des Recyclings kann schon am zu komplizierten Entwurf einer Verpackung scheitern. Dann nämlich, wenn man dafür Materialien kombiniert, die sich nur schwer voneinan- der trennen lassen oder die eben auch nur zum Teil recycelt werden können, etwa eine Alu- miniumverbundfolie. Damit das Recycling sinnvoll, Verpackungen .Müllfraktion gibt es regionale Unter- gut funktioniert, ist es Wertstofftonne (orange). Für diese dern in den grauen Rest- müll. Dieser falsche Anteil ist in Städten noch höher. nur aus einer einzigen Kunststoffsorte herzustellen, zum Beispiel aus dem Kunststoff schiede: Zum Beispiel dürfen in Berlin in die orangene Wertstofftonne nicht nur Leicht- verpackungen, sondern auch Gegenstän- de aus Metall, Kunst- oder Verbundstoffen: vom Getränkekarton über die Weichspüler- flasche und anderen Kunststo Weichspüler ehältern bis hin zu Töpfen, Pfannen. An den Irrtümern bei der Mülltrennung liegt es aber nicht, dass mittlerweile 52 Prozent al- ler getrennt gesammelten Verpackungsabfäl- le aus Kunststoff „einem Recycling zugeführt Polypropylen (PP). Der Kunststoff Poly- ethylen (PE) steckt in der HälHäl e aller Verpa- ckungen. PE wird in der Regel recycelt. werden“, wie es im Behördenjargon korrekt Aufs Monomaterial kommt es an ckungen liegen die Recyclingerfolge bei . Hierein gehört alles, was nicht Ver- heißen muss. Denn das „Zuführen“ bedeutet ja noch nicht, dass der Abfall in der Tat recy- celt wird. Denn auch aus diesen 52 Prozent werden noch Verunreinigungen und nicht recyclingfähige Bestandteile aussortiert. O bestehen Verpackungen aus verschiedenen Kunststoffen oder aus mehreren Lagen Pa- pier, Kunststoff und Aluminium, aus soge- nannten Verbunden. Hinzu kommen Farb- stoffe, Weichmacher oder Stabilisatoren, die den Wert des gewonnenen Recyclingmateri- als oder Rezyklats mindern (Downcycling). Sehr viel höher als bei den Plastikverpa- Restmülltonne (grau oder schwarz). Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartona- gen sowie aus Weißblech und Aluminium. Auch Glasverpackungen seien in aller Re- gel hochgradig recyclingfähig, heißt es beim Umweltbundesamt (UBA). Sie können in der Regel eingeschmolzen und für neue packung, Glas, Altpapier oder Biomüll ist. Windeln, Hygienartikel wie Servietten, Ta- schentücher und Küchenpapier. Auch ka- putte Trinkgläser gehört in den Restmüll, da dieses Glas anders gebaut ist als z.B. Marme- laden- oder Gurkenglas (Verpackung!). Glasverpackungen verwendet werden – beste Verpackungsgestaltung nichts, wenn . grün). Glasverpackungen gehören und das immer wieder! „Allerdings hil die Altglascontainer (weiß, braun, die leeren Glasverpackungen nach dem Ge- brauch im Restmüll entsorgt werden.“ Da- bei könne das Altglas nur im Glascontainer gesammelt und nach Farben sortiert „einem Recycling zugeführt werden“. Doch die nach den Farben sortiert in die dafür vor- gesehenen Container. Andere Farben wie z.B. blaues Glas dürfen mit ins „Grünglas“. Und: Deckel müssen Sie nicht abschrauben! Laut Verpackungsgesetz brächten leider zu wenig Altglas in die da- .tungspapier (darf mit rein) gehüllt, ver- für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 % Sammelmengen sinken: Verbraucher:innen Biotonne (braun). Essensreste in Zei- für vorgesehenen Container, konstatiert die Umweltbehörde. Der Grund: Es wird zu wenig „auf die Wichtigkeit der Müll- trennung hingewiesen“, und es gebe immer weniger Stellplätze für die Glascontainer, bemängelt das UBA. In der Folge würden in den Recyclinganlagen geringere Mengen verwertet, wertvolles Altglas gehe verloren. hindert Gerüche. Biologische Abfälle wie Bratwurst, Orangenschalen und Blumen gehören in die Biotonne. Dagegen darf bio- logisch abbaubares Plastik nicht hierein, da nicht vollständig kompostierbar (dauert zu lange); vielmehr könnte es in der Verwer- tung als Mikroplastik auf Äcker gelangen. Getränkekartonverpa- ckungen zu 80 % Verbundverpackungen zu 70 % Kunststoffverpackun- gen 63 % ner gesetzlichen Recyclingquote unterliegen, .gen Sie Ihre Zeitungen, Pappe und Auch gesammelte Verpackungen, die kei- Papiertonne (blau). Hierein entsor- werden in der Praxis nicht recycelt: zum Bei- spiel Verpackungen aus Bambus, Holz, Jute, Keramik oder Kork. „Sie sind somit beson- ders problematisch“, betont das UBA. (tb) Kartons, auch Eierkartons oder Briefum- schläge mit Fenster. Aber Vorsicht bei Kas- senzetteln aus ermopapier: Dieses Papier ist chemisch behandelt, taugt somit nicht fürs Recycling und gehört in den Restmüll. Recyclingquote von 50 % Leichtverpackungen https://www.umweltbundesamt.de/themen/ https://www.umweltbundesamt.de/ presse/pressedossiers/pressedossier-verpa- ckungen-verpackungsabfaelle abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der- abfallwirtschaft/verpackungen/verpackungsgesetz https://www.muelltren- nung-wirkt.de/de/infomaterial/trenntabellen/ Tim Bartels (Umweltbriefe) Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 03. Februar - 11. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Weisheit Herr, gib mir die Kraft, zu ändern, was ich ändern kann, die Demut, anzunehmen, was sich nicht ändern lässt, und die Weisheit, zwischen beidem zu unterscheiden. Friedrich Oetinger Samstag, 03. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium der Kapelle mit Kerzen- weihe, Segnung der Agathabrote und Blasius- segen 17.00 Uhr Baindt – Taufe von Mariella 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Rafael Dorn, Nele Gründler, Jakob Kreutle, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Marlene Stör († Anni Maier, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Gisi, Familie Merk, Helena Ohl- heiser, Magdalena und Klemens Braunagel, Leokadia und Josef Malsam) Sonntag, 04. Februar – 5. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 06. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 07. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Februar – Gumpinger Donnerstag 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 09. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 10. Februar Keine Vorabendmesse Sonntag, 11. Februar – 6. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Fasnetsgottesdienst mit den Narren- zünften von Baindt und Baienfurt Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Lena Himpel, Alina Michelberger, Noemi Oelhaf, Mateo Oelhaf, Mona Stiefvater, Marlene Stör († Wilma Hoffmann, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Jahrtag: Boris Schi- manowski) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt, Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt ,Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag, 08. Februar geschlossen Freitag, 09. Februar geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Einladung zur Frauen Fasnet, 7.2.2024 ab 14.00 Uhr Das Gemeindehaus St. Anna verwandelt sich in einen Western-Saloon. Die Weiberleit sind im Western-Fieber. Bitte kommt zur Frauen Fasnet, Frauen – Männer und Kinder. Es gibt einen Begrü- ßungssekt, Kaffee und Kuchen, närrische Musik und lustige Sketche. Eintritt für Mitglieder 8,00 Euro Für Nichtmitglieder 10,00 Euro Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir bitten Sie um Ihre Kuchenspende. Anmeldung für die Kuchen bei E. Muschel, Tel. 52720. Vielen Dank! Mittwoch, 21.2.2024 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Donnerstag, 29.2.2024 ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Alters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. auch für Nichtmitglieder sind willkommen. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus“ Große christliche Kirchen in Baden-Württemberg unter- stützen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ Stuttgart/Karlsruhe/Freiburg/Rottenburg. Die vier gro- ßen christlichen Kirchen in Baden und Württemberg un- terstützen das neu gegründete „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“. Dem Bündnis haben sich zahlreiche zivilgesellschaftliche und überparteiliche Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie staatliche Institutionen, Vereine und Parteien in Baden-Württemberg angeschlossen. Die zwei Bischöfe, die Bischöfin und der Diözesanadministra- tor betonen den Wert des Bündnisses und die Notwen- digkeit, für Menschenwürde und gegen jede Form der Menschenfeindlichkeit einzustehen: Der württembergische Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl sieht insbesondere Christinnen und Christen herausgefor- dert: „Wer glaubt, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf und Ebenbild ist, kann keine Mitmenschen ausgrenzen. Dafür stehen wir als Kirchen im Bündnis ein.“ Dr. Clemens Stroppel, Diözesanadministrator der Diöze- se Rottenburg-Stuttgart, erläutert: „Mit unserer Teilnah- me beim Bündnis für Demokratie und Menschenrechte wollen wir ein Zeichen setzen. Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ ist es gerade in der aktuellen Situation notwendig, dass wir als Diözese Rottenburg-Stuttgart einstehen für die unantastbare Würde aller Menschen. Und dass wir aufstehen für die parlamentarische Demo- kratie in unserem Land. Demokratie und Menschenrechte garantieren uns seit 75 Jahren, dass das nicht mehr ge- schieht, was unter der nationalsozialistischen Herrschaft furchtbar geschehen ist.“ „Für Demokratie und Menschenrechte und gegen rechts- extremistische Spaltung unserer Gesellschaft braucht es starke Bündnisse aller, die sich zu Menschenwürde und einem solidarischen Miteinander bekennen. Dafür stehen wir als Evangelische Landeskirche in Baden“, so die Lan- desbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart. Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger betont: „Gottes Liebe schließt keinen Menschen aus. Deswegen stellen wir uns, die wir an Jesus Christus glauben, gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus und Menschen- feindlichkeit. Der Wert und die Würde eines Menschen werden weder von seiner Herkunft, noch von seiner Re- ligion bestimmt. Wir stehen ein für unsere Demokratie, die genau diese Menschenwürde an die erste Stelle setzt.“ Nach der Berichterstattung über rechtsextreme Depor- tationsideen, welche die Recherchen des gemeinwohlo- rientierten Medienhauses Correctiv kürzlich offenlegten, hat SPD-Landeschef Andreas Stoch das überparteiliche Bündnis initiiert. Am Donnerstag, 25. Januar 2024, ka- men Vertreterinnen und Vertreter der vier großen Kir- chen sowie weitere Mitglieder des Bündnisses zu einem Auftakttreffen in Stuttgart zusammen. In einer gemein- sam verabschiedeten Erklärung heißt es unter anderem: „Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbände, Vereine, Initiativen, Unterneh- men, Parteien sowie lokale Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite de- mokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechts- extremismus.“ Die weiteren Schritte des Bündnisses für Menschenrechte und Demokratie sind die Bildung einer Steuerungsgruppe, die weitere Maßnahmen koordiniert, eine gemeinsame Kampagne in den sozialen Medien und eine zentrale Kundgebung. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechts- staatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Hal- tungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab. Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bünd- nis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemein- schaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemein- den sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg. Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plä- nen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Wel- le der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröf- fentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Dafür stehen wir: 1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demo- kraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jeg- liche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islam- feindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schul- terschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde. 2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unter- nehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Verei- nigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und wei- teren Merkmalen. 4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Al- ters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einfluss- bereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie und engagieren und schaffen für diese Men- schen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Ge- sellschaft mitzugestalten. 5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidi- gung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stel- len uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 04. Februar Sexagesimä 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoeffer-Saal, (Pfr. M. Schöberl) anschließend Kirchenkaffee 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 05. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 07. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 08. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemeinde- haus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 09. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Prädikan- tin U. Hut) Sonntag, 11. Februar Estomihi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Dr. D. Widmann) Gedanken zum Wochenspruch – aus aktuellem Anlass Hören und Hin-Hören ist nicht das- selbe. – Das haben in den vergange- nen Jahren auch in unseren Kirchen zu viele Menschen erlebt, denen unsägliches Unrecht angetan wurde. Das Ausmaß des Versagens unserer Kirche beim Schutz der Würde ihr anvertrauter Menschen macht einfach nur sprachlos. Denn es steht in so krassem Widerspruch zu dem Weg, den Jesus uns vorgelebt hat, der sagt: „Selig sind, die rei- nen Herzens sind, denn sie werden Gott schauen.“ Wo Gottes Name genannt wird, kann doch kein Raum für Machtmissbrauch und Grenzüberschreitung sein und das gilt es auch ganz praktisch in allen Bereichen unserer Kirche und unseres Lebens durchzubuchstabieren. Unser Wochenspruch fordert uns deshalb auch in die- ser Situation kompromisslos heraus: Hör hin! – Zualler- erst wenn Gott zu dir redet. Dann wirst du auch fähig, zu merken, wenn er dir in deinem Gegenüber begegnet und zu dir spricht. In einer „Kirche des Wortes“ gilt es zu lernen, dass Hin- hören das Allererste ist, das wir zu beherzigen haben – auf Gott und auf die Menschen, die sich an uns wenden. Unser Versagen als Institution Kirche hat nicht nur struk- turelle, sondern auch theologische Ursachen und stellt uns vor Augen, dass die Veränderung (Heiligung) aller Bereiche des Lebens ein zentraler Teil eines lebendigen Glaubens ist, dessen andere Seite Vergebung (Gnade) heißt. Denn Vergebung ohne Veränderung wäre, wie Die- trich Bonhoeffers geschrieben hat, nur „billige Gnade“. Ja, auch in unserem Versagen lässt ER uns nicht im Stich, Gott sei Dank. Doch wenn wir nicht nur „Christen“ heißen, sondern auch wirklich aus Gottes Liebe leben wollen, dann müssen wir – wie ER – konsequent Partei ergreifen für die Schwächsten, für alle, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe angewiesen sind. Wie es ein Prophetenwort aus dem Buch Jesaja auf den Punkt bringt: „Hört, was der Herr zu sagen hat, ihr Machthaber von So- dom! Gebt acht auf die Weisung unseres Gottes, ihr Leute von Gomorra! Ich halte es nicht aus, wenn ihr Unrecht tut und gleichzeitig Gottesdienste feiert. Wenn ihr im Gebet die Hände zu mir ausstreckt, verschließe ich meine Augen vor euch. Auch wenn ihr noch so viel betet – ich höre es nicht. Hört auf, Böses zu tun! Lernt, Gutes zu tun, sucht das Recht! Weist den Unterdrücker in die Schranken! Verhelft dem Waisenkind zum Recht! Zieht für die Wit- we vor Gericht! (Aus Jesaja 1, BasisBibel) Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Der letzte Termin vor den Ferien! Wir laden wieder ein zum gemeinsamen Lesen, Dis- kutieren und Entdecken, am Donnerstag- abend, 8. Februar, um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche! M. Schöberl, Pfarrer --- Wort des Landesbischofs zur ForuM-Studie Am Donnerstag wurde in Hannover die unabhängige Studie zur sexua- lisierten Gewalt in der Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) öffent- lich vorgestellt. Viele Medien haben darüber berichtet. Die Kritik an der Evangelischen Kirche ist groß und be- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 rechtigt. Dass wir gegenüber den Betroffenen so versagt haben, schmerzt und erschüttert mich. Ich habe zusammen mit Synodalpräsidentin Sabine Foth und mit Betroffenen die Präsentation der ForuM-Studie im Livestream angeschaut. „Wir möchten von unserer Kirche gesehen und gehört werden und als Teil dieser Kirche verstanden sein“, so die Betroffenen im Gespräch mit mir. Ich bitte: Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass bei sexua- lisierter Gewalt nicht weggesehen wird oder Meldungen überhört werden. Und ebenso, dass Betroffene nicht aus- gegrenzt werden. Zwei Felder gehen wir jetzt an: 1. Das bereits beschlossene Gewaltschutzgesetz wird mit der Beteiligung Betroffener und unter Berücksichtigung der Studie auf allen Ebenen konsequent umgesetzt. 2. Die theologischen Fragestellun- gen, die der Aufarbeitung und der Prävention im Wege standen und stehen, werden weiterbearbeitet. Der Vorwurf einer nicht vollständigen Bereitstellung der Akten hat uns überrascht. Weder die Forschungsgruppe noch die EKD hat auf dieses Problem im Vorfeld hinge- wiesen. Alle Personalakten des Pfarrdienstes der Landes- kirche wurden nach dem Vier-Augen-Prinzip sorgfältig gesichtet und gründlich ausgewertet. Disziplinarakten sind in unserer Landeskirche Teil der Personalakten. Die Forschungsgruppe hatte vollumfänglich Zugang zu den Inhalten. Weitere und vertiefte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der landeskirchlichen Homepage (www. elk-wue.de). Es grüßt Sie und wünscht Gottes Segen Ihr Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl --- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken. --- Der Kreative Montag bietet an: Wir bieten sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot an. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aquarell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Juniorinnenfußball D-Juniorinnen gewinnen Hallenbezirksmeis- terschaften In der Gruppenphase ging es gegen die Mä- dels aus Deuchelried (1:0), aus Bad Waldsee (2 : 0) und Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Ravensburg (1:2). Als Gruppenzweiter qualifizierte sich unser Team für das Halbfinale. Dort warteten die Mädels aus Bergatreute. Nach 0 : 1 Rückstand drehten unsere D-Mädchen das Spiel noch und gewannen mit 3 : 1. Der TSB Ravensburg gewann das Halbfinale ebenfalls (7 : 0 gegen Immenried). Somit kann es im Finale erneut zum Duell gegen die Mä- dels aus Ravensburg. Mit einer starken Abwehr um Aus- hilfstorspielerin Lena Pfleghar war es für Ravensburg schwer überhaupt zu Abschlüssen zu kommen. Es ge- lang beiden Teams, weder in der regulären 10-minütigen Spielzeit, noch in der 5-minütigen Verlängerung ein Tref- fer. Somit kam es zum 9-Meter Duell. Lea, Lena P. und Hanaa trafen für unser Team und weil Ravensburg nur 2 x Mal traf, hatten letztlich unsere Mädels die Nase vorn und revanchierten sich für die knappe Niederlage in der Gruppenphase. GLÜCKWUNSCH an unsere D-Mädchen um das Trainerteam Katrin Sorg, Rebecca Butch, Sepp Brinz, sowie Luca und Hanna Busam. Es spielten und trafen Amelie Metzler, Maylin Kretzer, Phi- lina Ziegler, Maya Hoffmann(1), Lea Busam (3), Hanaa Alosh (2), Lena Pfleghar (1) und Lena-Marie Alber (2). E-Juniorinnen holen ebenfalls die Hallenbezirksmeis- terschaften Nach den guten Leistungen in zwei Privatturnieren waren die E-Juniorinnen guten Mutes in den Bezirksmeister- schaften ebenso eine gute Rolle spielen zu können, doch morgens erreichte die Mannschaft dann die Nachricht, dass gleich zwei Leistungsträgerinnen krankheitsbedingt ausfallen. So mussten unsere Trainerinnen Katrin und Rebecca die Mannschaft neu auf- und einstellen und so gingen die Spielerinnen unbeirrt und gelöst ins Turnier. Nach zwei Unentschieden in den ersten beiden Vorrun- denspielen gegen Deuchelried (1:1) und Friedrichshafen (2:2) konnte man sich mit einem 3:0 gegen MBK Union für das Halbfinale gegen die favorisierten Spielerinnen aus Ravensburg qualifizieren. Mit einer extrem konzen- trierten Leistung in der Abwehr und angetrieben von ei- ner umsichtig agierenden Hanaa, die neben guten Ein- zeldribblings immer wieder ihre Mitspielerinnen im Sturm gut anspielte, gelangen ihr dann selbst zwei schöne Tore zum Einzug ins Finale gegen den SV Deuchelried. Beide Mannschaften schenkten sich nichts und auch Margo im Tor bewahrte uns mit der ein oder anderen Parade vor dem Rückstand, wohingegen Hanna und Mia auch erst in letzter Sekunde am Einschuss gehindert werden konn- ten. So kam es zur Verlängerung in der ebenfalls kein Tor mehr fiel und zum anschließenden Elfmeterschießen. Gleich den ersten Schuss konnte Hanaa, die jetzt ins Tor ging, parieren und während auf unserer Seite Emilia und Hanaa verwandelten, war die Bezirksmeisterschaft zu unseren Gunsten entschieden. Mädels, das war eine Top Mannschaftsleistung und ein verdienter Sieg, den ihr natürlich auch für eure erkrank- ten Mitspielerinnen geholt habt. Es spielten: Hanaa Alosh, Emilia Müllerleile, Melina Feiten- heimer, Lea Rimmele, Ronja Mayer, Mia Malsam, Hanna Busam, Margo Hodek C-Juniorinnen mit Galavorstellung in den Hallenbe- zirksmeisterschaften erfolgreich Nachdem drei BZM nun an unsere SGM Baindt/Fronreute gingen, wollten die C-Juniorinnen selbst nicht nachstehen. Im ersten Spiel gegen den PSG Friedrichshafen taten sich die Spielerinnen noch schwer und nur ein Tor von Jana nach Zuspiel von Hedda reichte zum knappen Sieg. Im zweiten Spiel gegen Immenried lief es schon besser und die Kombi Hedda-Jana schlug gleich dreimal zu. Doch wir merkten, dass dies auf Dauer zu einfach ausrechen- bar wird und so stellte Trainer Cariem um und zog Jana nach hinten, was bewirkte, dass ein hervorragendes Pass- spiel unter Einbezug aller Mitspielerinnen inclusive Torfrau Sara zur Folge hatte. So gewannen wir das abschließen- de Vorrundenspiel gegen die SGM Aichstetten/Aitrach durch Tore von Hedda, Sophie und zweimal Victoria mit 4:0. Im Halbfinale gegen Deuchelried steigerte sich die Mannschaft noch einmal und konnte ebenfalls mit 4:0 gewinnen. Im abschließenden Finale ging es dann gegen die bis dato souveränen Mädels aus Ravensburg. Doch von Beginn an ließen wir die Gegnerinnen kaum an den Ball, spielten teilweise im Direktspiel durch die Halle und konnten letztlich mit Toren von Jana und Hedda das Spiel klar für uns entscheiden. Eine Topleistung auf höchstem Niveau, die allen Fans und neutralen Zuschauern viel Spaß beim Zuschauen bereitet hat. Es spielten: Sara Jukic, Jana Eiberle, Vivienne Pogrze- ba, Lena Füssel, Hedda Said, Sophie Heilmeier, Victoria Wertmann Mit der Maximalausbeute von vier BZM Siegen in vier Wettbewerben war es über alle Jugenden der Juniorinnen hinweg eine extrem erfolgreiche Hallenbezirksmeister- schaft 2024 für die SGM Baindt/Fronreute, die durch den souveränen Sieg der C-Juniorinnen abgeschlossen wurde. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Bericht der Abteilungsversammlung 2024 Am 17.01.2024 fand die diesjährige Abteilungs- versammlung statt. Zunächst berichtete kurz der Abteilungsleiter Tobias Nowak vom er- folgreichen Hobbyturnier am 06.01. mit 35 Teilnehmern, das in jedem Fall im nächsten Jahr wiederholt und ei- nen festen Termin im Kalender bekommen wird. Des Weiteren blickte er auf die anstehenden Termine, unter anderem die Minimeisterschaften am 27.01. sowie die Turnierserie der 3.Liga, die in der Baindter Sporthalle am 25.02. durch Sven Hapek durchgeführt wird. Die Durch- führung der Jungendkreismeisterschaften im Dezember war ebenfalls ein voller Erfolg. Auch für die kommende Saison 2024/2025 werden wir uns wieder für eine Turnie- rausrichtung bewerben. Danach wurde der Kassenstand betrachtet und erläutert. Wir können von einem sehr „positiven Geschäftsjahr“ 2023 sprechen. Größter Ausga- benposten waren die Anschaffung 4 neuer Platten sowie neuer Bälle. Im Anschluss berichtete Philipp Schwarz von der Jugendarbeit. Dieses Jahr soll es für die Kinder und Jugendlichen wieder ein Event außerhalb des Tischten- nisspielens geben. Alle Ausschussmitglieder: v.l. Tobias Nowak, Marcel Brück- ner, Claudia Hauß, Martin Marcinkowski, Robert Nowak, Tobias Sonntag, Philipp Schwarz und Lisa Schiedel Nähere Infos dazu folgen. Anschließend wurden die Aus- schussmitglieder einstimmig für das vergangene Jahr entlastet. Neu und einstimmig gewählt wurden folgende Ausschussmitglieder für ein weiteres Jahr: - stellvertr. Abteilungsleiter Martin Marcinkowski - Sportwart Tobias Sonntag - Kassierer Robert Nowak - Schriftführerin Claudia Hauß - Zeugwart Marcel Brückner - Öffentlichkeitsarbeit Lisa Schiedel - Jugendleiter Philipp Schwarz Allen ehrenamtlichen Mitgliedern ein herzliches Danke- schön für ihr Engagement. Als weiterer Termin wurde der Saisonabschluss für den 04.05.2024 festgelegt. Starker Start der 1. Jugendmannschaft SV Baindt I – SV Deuchelried I 8:2 In der Rückrunde wurden wir in die Kreisliga A Gr. 1 ver- schoben und haben somit ganz neue Gegner und Her- ausforderungen. Das erste Spiel gegen den SV Deuchel- ried konnten unsere Jungs dabei mit tollen Spielen und starken Leistungen 8:2 gewinnen. Im Doppel waren Va- lentin und Fabian das bessere Duo und konnten mit 3:1 gewinnen und auch in den Einzeln machten wir die bes- sere Figur. Jona blieb sogar ungeschlagen und konnte sich in allen Spielen mit 3:1 durchsetzen. Valentin und Fa- bian mussten der Nummer 1 der Gäste jeweils gratulie- ren, konnten aber die anderen Spiele siegreich gestalten. Besonders nervenstark präsentierte sich Valentin, der nach einem 0:2 Satzrückstand zweimal in der Verlänge- rung zum 2:2 ausgleichen konnte um schlussendlich mit 11:8 im entscheidenden 5. Satz die Oberhand behielt. Das war ein starker Auftritt des ganzen Teams der Lust auf mehr macht. Es spielten: Jona Klein (3:0), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) Rückrundenauftakt nach Maß SV Baindt – TSV Meckenbeuren 9:4 Trotz den krankheitsbedingten Ausfällen von Marcel Brückner und Frank Markwart konnte die erste Mann- schaft einen nicht zu erwartenden Auftaktsieg zu Beginn der Rückrunde feiern. Kurzfristig sprangen Christine Mal- sam und Wolfgang Assfalg, der nach seiner schweren Verletzung mit einem Spezialschuh an den Tisch stand, ein und halfen so mit, dass wir ohne Aufrücken zu 6. spie- len konnten. In den Doppeln holten wir mit einer 2:1 Führung das Ma- ximum aus unserer Situation heraus. Philipp Schwarz und Nico Scheffold sowie das Vater-Sohn Gespann Thomas und Tobias Nowak konnten ihre Matches siegreich ge- stalten. Die Einzel liefen zu Beginn wie erwartet, Philipp gewann solide und Wolfgang unterlag auch aufgrund sei- ner Einschränkung. Danach folgten drei hart umkämpfte Partien: Tobi konnte mit einer Energieleistung einen 0:2 Satzrückstand in einen Sieg umwandeln und Nico setz- te sich in 3 knappen Sätzen gegen Elwert durch. Bitter war die Niederlage von Thomas Nowak in der Verlänge- rung des 5. Satzes und auch Christine konnte als Ersatz- spielerin gegen die ausgeglichen besetzte Meckenbeurer Mannschaft nichts ausrichten. So gingen wir mit einer 5:4 Führung in die zweite Einzelrunde. Das Spitzeneinzel der beiden nominell besten Spieler beherrschte Philipp nach Belieben und ließ seinen Gegner rat- und chancenlos zurück. Danach gelangen uns zwei big points: Wolfgang überraschte alle, als er seinen ebenfalls angeschlagenen Gegner mit cleverem Spiel im Rahmen seiner Möglich- keiten bezwingen konnte und Tobi wehrte im 5. Satz 3 Matchbälle ab, um doch noch mit 13:11 als Sieger von der Platte zu gehen. Den Schlusspunkt setzte der gut aufge- legte Nico mit seinem 2. Sieg zum 9:4 Endstand. Aufgrund Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Krankenmisere ein nicht zu erwartendes Ergebnis und daher umso schöner, vielen Dank nochmals an Wolfgang und Christine für euren kurzfristigen Einsatz! Weiter geht’s am 17.02. in Rissegg, hoffentlich mit 6 gesunden Spielern. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (2:0), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (0:1) und Christine Malsam (0:1) Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 25.02.2024 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mit- glieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Schrift- führer*in (für 2 Jahre), 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre), Beisitzer*in (für 1 Jahr), 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2024 13. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich bei der 1. Vorsitzenden Selina Steinhauser, Lilienstraße 58/1, 88255 Baindt einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins Musikverein Baindt e.V. Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 25.02.2024 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht der Kassiererin 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre) und Kassen- prüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2024 8. Anträge und Verschiedenes Anträge und Anregungen bitten wir bis spätestens 18.02.2024 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Thomas Wöhr, Friesenhäuslerstr. 69, 88255 Baindt einzureichen. Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler e.V. Auch an diesem Wochenende sind wir närrisch unterwegs: Freitag, 02.02.2024 springen die Raspler um 16:15 Uhr beim Kinderball in Baindt ein. Am Abend sind wir in Gebrazhofen mit der Laufnum- mer 16, Umzugsbeginn ist um 19:31 Uhr (Busabfahrt: 17:45 Uhr an der Tennishalle) Samstag, 03.02.2024 springen wir in Haidgau mit der Laufnummer 28. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr (Busabfahrt: 11:45 Uhr und 12:45 Uhr an der Tennishalle) Sonntag, 04.02.2024 in Eberhardzell mit der Laufnum- mer 17, Umzugsbeginn ist um 13:30 Uhr (Busabfahrt: 12:00 Uhr an der Tennishalle) Der Zunftrat Volleyball LJ Baindt Pokalspiel und nächster Spieltag Am Montag ging es ab in den Süden – zum Pokalspiel nach Langenargen. Die VLJ Baindt 1 traf hier auf die Hot Shots Langen- argen. Zunächst brauchten die Baindter ein paar Bälle, bis sie richtig in Fahrt kamen. Das Spiel mit Liber-Mo brachte viel Bewegung auf’s Feld. Die Annahmen kamen präzise ans Netz und konnten in gefährliche Angriffe umgewan- delt werden. Sonjas konstante Aufschläge brachten viel Sicherheit und Selbstbewusstsein und so spielten sich die Baindter in drei Sätzen in die nächste Pokalrunde. Am Samstag, 03.02.2024 trifft die Volleyball Landjugend Baindt 1 in Illerrieden auf den Tabellenersten aus Kress- bronn und den Gastgeber, die SF Illerrieden. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Ba- sarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Alpinteam Baindt Ferienkurs - Jugendlager - Fitness für Frauen Vielen Dank erstmal an alle Teilnehmer un- serer Kurse im Januar. Uns als Alpinteam hat es riesig Freude bereitet wieder ca. 180 Ski- und Snow- boardinteressierten noch mehr Begeisterung vermitteln zu können. Und das Ganze endlich mal wieder bei traum- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 haften Bedigungen. Vielen Dank an die Eltern, die uns bei verschiedensten Aufgaben unterstützt haben!! Und vielen Dank auch für ihr aller Vertrauen in uns als Alpinteam!! In den Faschingsferien bieten wir nochmals Kurse an. Alle Infos dazu hier auf der Homepage. Anmeldung bis 31.01. hierfür über das online-Tool, ebenfalls auf der Homepage (www.svbaindt.de/alpinteam). Ausserdem gibt es noch Plätze in unserem Jugendla- ger am 16./17.3. am Schetteregg. Dieses Wochenende ist gedacht für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre. Die Anfahrt, Übernachtung mit Essen und Liftkarten werden organisiert. Betreuer sind sowohl weibliche wie männli- che dabei. Im Vordergrund stehen nochmal der Spaß am Wintersport und das Hüttenleben. Kosten für Anfahrt, Lift- karten, Übernachtung und Verpflegung ca. 100 Euro für die beiden Tage. Detailinfos und Anmeldung bei unserem Ausbildungswart Volker Gross unter ausbildung-alpin- team@svbaindt.de . Einfach melden!! Das ganze Jahr läuft auch unsere „Fitness für Frauen“ mittwochs um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Auch wenn unsere langjährige Trainerin Jutta Raubald aktuell pausieren muss, geht es trotzdem weiter. Freund- licherweise hat sich Marion Grabherr, die die Gruppe seit vielen Jahren zusammen mit Jutta betreut, bereit erklärt, dieses Training ohne Unterbrechung weiter durchzufüh- ren. Alle sportbegeistereten Damen sind herzlich eingela- den dazuzustossen!! Auch hierzu Infos auf der Homepage unter der Rubrik „Fitness“ des Alpinteams. Ihr Alpinteam Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Weihnachtsgewinnspiel 2023 - Preise können abgeholt werden An alle Gewinnerinnen und Gewinner unseres Weihnachts- gewinnspiels, bitte holen Sie ihren Preis noch bis zum 16. Februar in der Sparkasse Baienfurt ab. Die Gewinnerliste finden sie auf unserer Homepage unter wbb-schussental.de! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Zu den Wasserhüterinnen ins Eriskircher Ried Wir wandern von der Mündung der Rotach durchs Na- turschutzgebiet Eriskircher Ried zu den sieben Wasser- hüterinnen an der Schussenmündung. Wann: Sonntag 11.02.2024 Treffpunkt: Weingarten Charlottenplatz 9.30 Uhr (Bus um 9.47 Uhr) oder Bahnhof in Ravensburg um 10.15 Uhr, Rückkehr: ca. 16.30 Uhr, Gehzeit: ca. 9 km. Fahrpreis: 5,00 E für Mitglieder. Einkehr: Wirtshaus im Er- iskircher Ried. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Sonstiges: Gruppenkarte 21,00 Euro für 5 Personen kann bereits im Bus in Weingarten gelöst werden. Anmeldung ab 07.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Petra Junginger, email: wan_ja@web.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Info ggf. im Ansagetext am Vorabend ab 20.00 Uhr un- ter T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Einladung zum VdK-Treff vom Ortsverband Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten ich lade Sie recht herzlich zum Kaffeetreff ein. Termin: Am Mittwoch 07.Februar 2024 zum Fasnetstreff, gerne auch kostümiert – es gibt wieder schöne Musik und Sketsche Ort: Best Western – Bistro ab 14:30 Uhr Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns sehen. Allen Geburtstagskinder im Februar wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Karin Maucher Was sonst noch interessiert Frühjahrbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt – Was gibt’s Neues? Wir – das neue Team – möchten die Neuerungen für die anstehende Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11-13 Uhr vorstellen. Zukünftig wird die Basarlino-Software die telefonische Nummernvergabe für Verkäufer und die Helfereintei- lung ablösen. Die Nummernvergabe und die Eintragung in die Helferlisten werden ab dem 05.02.24 auf Basarlino freigeschaltet, nutzt einfach diesen Link: https://basar- lino.de/5151. Da der Erlös der einbehaltenen Provisionen den Vogter Kindergärten und der Kernzeitbetreuung zu Gute kommt, möchten wir die Kleiderbörse so erfolgreich wie möglich gestalten, daher sind wir auf Eure Unterstützung als Helfer angewiesen. Als Helfer leistet ihr nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Börse, sondern profitiert auch von tollen Vor- teilen: die Teilnahme am exklusiven Helfer-Vorverkauf, vergünstigte Provisionsbedingungen, Nummerngarantie. Sollten wir Euer Interesse geweckt haben, findet ihr wei- tere Informationen auf unserer Homepage: https://kleiderboersevogt.beepworld.de Euer Vogter Kleiderbörse-Team „Die faszinierende Vogelwelt am Bodensee“ – Spannender Vortrag für alle Natur- und Vogelliebhaber*innen Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie Landkreis Ravens- burg veranstaltet der Landschaftserhaltungsverband ei- nen Vortrag über die faszinierende Vogelwelt am Boden- see, zu dem alle kleinen und großen Vogelliebhaber*innen ganz herzlich eingeladen sind. Hannes Bonzheim, leidenschaftlicher Tierfotograf und Hobby-Ornithologe, wird in seinem Vortrag „Schmuck- stücke der Bodenseeregion“ eine Auswahl an Vögeln der Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Region vorstellen und dabei atemberaubende Bilder und Videos zeigen. Er hat mit seinen gerade mal 20 Jahren bereits ein eigenes Buch geschrieben („Die magische Welt unserer Vögel“) und ist zudem ICARUS-Botschafter und Young Scientist am Max-Planck-Institut für Verhaltens- biologie. Mehr Infos über Hannes Bonzheim gibt es auf www.naturfotografiebonzheim.com. Freuen Sie sich auf einen spannenden und informativen Vortrag und tauchen Sie ein in die großartige Welt der Vö- gel. Der Vortrag findet am 19.02.2024 von 19:00-20:00 Uhr im Kornhaussaal der Stadtbücherei Ravensburg (Marien- platz 12) statt. Anmelden können sich alle Interessierten unter www.naturvielfalt-rv.de. Der Vortrag ist kostenlos. „Schule fertig – und was nun? Wie wäre es mit einem Freiwilligen Ökologischen Jahr?“ Nach vielen Jahren diszipliniertem Lernen ist die Schule endlich beendet und schon steht die nächste Herausfor- derung bevor: Wie geht es weiter? Was will ich einmal werden? Es gibt unzählige Möglichkeiten - vielleicht ist ein Freiwil- liges Ökologisches Jahr beim Landschaftserhaltungsver- band Landkreis Ravensburg genau das Richtige für Dich. Du hast Lust bei spannenden Artenschutzprojekten wie z.B. der Moorfrosch-Aufzuchtstation mitzuwirken und so eine Menge über unsere faszinierende Tier- und Pflanzen- welt zu lernen? Du hast kein Problem damit, dir bei der Landschaftspflege oder beim Aufhängen und Reinigen von Nistkästen auch mal die Finger dreckig zu machen? Dir macht es Spaß, deiner Kreativität beim Designen von Plakaten oder Schneiden von Videos freien Lauf zu las- sen? „Dann bist du hier genau richtig. Ich habe in dem hal- ben Jahr, in dem ich jetzt hier beim LEV mein FÖJ mache, schon unfassbar viel gelernt – darunter viel Neues über die Pflanzenwelt, aber auch die professionelle Arbeit mit Instagram wurde mir nähergebracht.“ – Selina, 18 Jahre. Ab dem 1. September 2024 ist beim LEV Ravensburg wie- der eine FÖJ-Stelle zu vergeben, auf die sich jeder und jede zwischen 16 und 27 Jahren ab dem 1. Februar 2024 auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg bewerben kann. Für weitere Informationen lohnt es sich, auf www.natur- vielfalt-rv.de oder auf der Internetseite des LEV Ravens- burg vorbeizuschauen. Dort befindet sich der FÖJ-Blog der aktuellen FÖJ-Besetzung sowie ein Video über die Einsatzstelle beim LEV Ravensburg. Was ist das Freiwillige Ökologische Jahr überhaupt? Das Freiwillige Ökologische Jahr ist ein Bildungs- und Ori- entierungsjahr, das es jungen Menschen ermöglicht, sich intensiv mit ökologischen Themen auseinanderzusetzen. Während des FÖJ engagieren sich die Teilnehmer*innen in verschiedenen Umweltprojekten und erhalten durch praktische Erfahrungen viele spannende Einblicke in un- terschiedliche Umweltbereich. Das FÖJ fördert nicht nur das Verständnis für ökologi- sche Zusammenhänge, sondern bietet den Teilnehmern auch die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und soziale Kompetenzen zu stärken. Bei dem Freiwil- ligendienst erhalten die Teilnehmer*innen neben einer pädagogischen Begleitung auch eine angemessene Ver- gütung sowie Unterkunft und Verpflegung. Veranstaltung unseres Ernährungszentrums: „Gemüse aus dem eigenen Garten“ Unser Ernährungszentrum bietet kurzfristig im Februar noch eine zusätzliche Veranstaltung an, über die wir hier- mit informieren. Gemüse aus dem eigenen Garten: dreiteiliges On- line-Seminar am Mittwoch, 14./21./28. Februar An drei Abenden erfahren Garteninteressierte von Refe- rentin Annerose Herm wie ein Gemüsegarten auch auf kleiner Fläche angelegt werden kann. Inhalte des Semi- nars sind neben dem Aufbau eines Hochbeets, das sich besonders für den kleineren Garten eignet, die Anbau- planung sowie Pflanzen- und Bodenpflegemaßnahmen im Jahreslauf. Das dreiteilige Online-Seminar findet jeweils mittwochs am 14./21./28. Februar von 18.30 Uhr bis 21:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung ist bis zum 8. Februar unter www.ernaehrung- oberschwaben.de möglich. Den Link für die Online-Veran- staltung erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per Mail. Alle aktuellen Veranstaltungen unseres Ernährungszen- trums sind zu finden unter: www.ernaehrung-oberschwaben.de Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 27. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder an- schließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller erhält Gemeindemedaille in Gold Beim Neujahrsempfang der Gemeinde Baienfurt wurde unserem Vorsitzenden, Rainer Müller, eine ganz besondere Ehre zuteil. Für seine Verdienste in der DLRG Baienfurt wurde er mit der Gemeindemedaille in Gold geehrt. Seit 21 Jahren ist er Vorsitzender der DLRG Ortsgruppe Baienfurt und führt mit 412 Mitgliedern, eine der größten DLRG Ortsgruppen im Landkreis Ravensburg. Im Alter von 11 Jahren wurde er Mitglied der Ortsgruppe, wurde mit 12 Jahren Rettungsschwimmer, war von 1992 bis 2000 Technischer Leiter und legte 1998 seine Prüfung zum DLRG Lehrschein ab. Er hat damit die höchste Ausbil- dungslizenz, die es für den Trainingsbetrieb in der DLRG im Bereich Schwimmen, Rettungsschwimmen und Ers- te-Hilfe gibt. Mit seinen Lizenzen hat er in den vergange- nen 25 Jahren dazu beigetragen, dass die Ortsgruppe im Bereich der Ausbildung sehr gut aufgestellt ist und vom Anfängerschwimmer bis zum Rettungsschwimmer ausbilden kann. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 MIETANGEBOTE MIETGESUCHE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 8 /9 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: Ludwigsburger und Oeffi nger Ausgaben Junge Mami sucht mit ihrem 4 j. Sohn eine 3 Zimmer Wohnung mit Balkon, Keller, Stellplatz in Baindt/ Bai- enfurt zu mieten. Kein Dachgeschoß. Tel. 0176 24783228 2½Zi-Whg. 65m² EBK in Baindt ab 01.03.24 zu verm. mtl. 650.-, Stellplatz 40.-, NK 120.- Chiffre Zuschriften an den Ver- lag 777/1326 GESCHÄFTSANZEIGEN Aber nicht nur in der DLRG ist er aktiv. Er hat sich seit Oktober 2010, als erste Gerüchte zur möglichen Schlie- ßung des Baienfurter Hallenbades publik wurden, für die Rettung des Baienfurter Hallenbades eingesetzt. Seit 12 Jahren ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hallen- bad Baienfurt e.G., der Genossenschaft, die seit 2013 er- folgreich das Hallenbad in Baienfurt betreibt. Für diese langjährigen Verdienste wurde er von der Ge- meinde Baienfurt mit der Gemeindemedaille in Gold be- dacht. Wir gratulieren ihm herzlich zu dieser ganz besonderen Ehrung. Ihre DLRG Ortsgruppe Baienfurt © Bruchnalski/DEIKE 748R05R1 Lösung: Sie treffen nach 5 Sekunden aufeinander. (2 cm/s + 1 cm/s = 3 cm/s; 15 cm : 3 cm/s = 5 s); Vogel A hat 10 Zentimeter gefressen und Vogel B 5 Zentimeter. (A: 2 cm/s x 5 s = 10 cm; B: 15 cm – 10 cm = 5 cm) Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 weitere Infos: hans-hall.com Krügerstr. 11 | 88250 Weingarten 0751 56143-0 | info@hans-hall.com » Produktions- mitarbeiter » Vollzeit/Teilzeit/Aushilfen (m/w/d) Wir suchen ab sofort Unterstützung: Gerne Studenten Frührentner Rentner Angebot in Euro, inkl. gesetzlicher MwSt., gültig bis 29.02.2024, nur solange der Vorrat reicht, nur gültig für BayWa AG Baustoffe in Ravensburg. Immer ein gutes Baugefühl Designervinyl Holzoptik Eiche Victoria Einfache Verlegung durch Klick- verbindung, hohe Beanspruch- barkeit, langlebig & pflegeleicht, antistatisch & trittschallgedämmt, für Fussbodenheizungen. Format: 1.235 x 230 x 9,5 mm Art. 2124385 Besuchen Sie unsere große Ausstellung für Fliesen und Bodenbeläge m² 39,95 Kontaktieren Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Laura Kempf Fachberaterin Fliese Mooswiesen 14 88214 Ravensburg Tel.: 0751 36324-79 laura.kempf@baywa.de Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren neuen Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsenti eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 50 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 Telefax 07154 8222-10 · anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 6 /7 - SENIOREN - MITTEN IM LEBEN STELLENANGEBOTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 4,25 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 01.02.2024
    Aufstellungsbeschluss_1._Änderung_2._Erweiterung_Gewerbegebiet_Mehlis.pdf

    Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches: Flst.-Nrn.: 1014/2 und 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 29.02.2024 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Weitere Informationen können von den Bürgern durch das Beiwohnen an den öffentlichen Gemeinderatssitzungen eingeholt werden. Im Rahmen der noch durchzuführenden öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB können Stellungnahmen zur Planung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgegeben werden. Hierzu erfolgt jeweils noch eine gesonderte ortsübliche öffentliche Bekanntmachung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 55,82 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 07.02.2024
      2023-08-22_TEXT_BPä_GE_Mehlis.pdf

      ww w. sie be rc on su lt. eu G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g s- p la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 22.08.2023 E nt wu rf Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 14 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 25 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 27 9 Begründung – Sonstiges 28 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 30 11 Verfahrensvermerke 31 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.03.2023 (BGBI. I Nr. 88) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. 170) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 4 1.9 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, soweit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Einzelhan- delsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeordnet bleibt. (§ 1 Abs. 5 und 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 Gewerbegebiete mit eingeschränkten Emissionen; es dient vor- wiegend der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Ausnahmsweise können GE GEe Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 6 Elektro-Tankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstel- len oder Gewerbebetrieben aller Art zugelassen werden (§ 1 Abs. 9 Banco). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnungen für Auf- sichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Be- triebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind) sind ausnahms- weise zulässig (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nrn. 2-3 BauNVO (Anlagen für kirch- liche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sowie Vergnü- gungsstätten) werden nicht Bestandteil der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sein (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mo- bilfunkanlagen unzulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.3 Emissionskontingente Innerhalb des Gewerbegebietes mit eingeschränkten Immissionen sind nur solche Vorhaben (Anlagen und Betriebe) zulässig, deren Geräusche folgende Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 we- der tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten. Gebiet Bezugsflä- che in m² Emissionskontingente LEK in dB(A)/m2 tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 7 Gewerbegebiet GEe 2.062 60 45 Die Prüfung zur Einhaltung der Kontingente erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 (archivmäßig hinterlegt beim Deutschen Patentamt). (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO) 2.4 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.5 H .... m Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes sowie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeordneten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbauten etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschreiten. Bestimmung der Gesamthöhe: Abstand zwischen − Oberkante des natürlichen Geländes und − Oberkante des Gebäudes. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.6 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Gesamthöhe des Hauptgebäu- des nicht überschreiten. Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen beträgt die max. Höhe von Werbeanlagen 10,00 m über dem natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 8 2.8 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zuläs- sig. Nicht überdachte Stellplätze sind auch außerhalb der überbau- baren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.11 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.12 Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser (Regenwasser), das über die Dachflächen anfällt, über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zuzu- führen. Verunreinigtes Niederschlagswasser darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. Im Retentionsbereich wird das Niederschlagswasser durch die be- lebte Bodenzone gefiltert (30 cm, dadurch hohe Reinigung und Ab- kühlung). Anschließend wird das Wasser über Drainagen in einen Sammelschacht und von dort in den Regenwasserkanal des beste- henden Gewerbegebietes geleitet. Das zusätzliche Abflussaufkom- men beträgt vorraussichtlich 5,7 l/s, darf jedoch max 14 l/s betra- gen. Das Regenwasser wird im Anschluss über den Regenwasserka- nal in den nördlich gelegenen Seitenarm, der in den "Bampfen" mündet, geleitet. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 9 In keinem Fall (auch nicht bei Unfällen) ist eine Ableitung von mit Schadstoffen belastetem Wasser in den nördlich gelegenen Seiten- arm, der in den "Bampfen" als Teilfläche des FFH-Gebietes "Schus- senbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311), mündet, möglich. Das über die Verkehrsflächen anfallende Nieder- schlagswasser wird in den öffentlichen Mischwasserkanal eingelei- tet, der der gemeindlichen Kläranlage zugeführt wird. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.13 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 8,00 m über der Geländeoberkante zulässig. Eine Beleuchtung von Werbe- anlagen, die sich nicht direkt an Gebäuden befindet, ist unzulässig. Die Benutzung von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige An- zeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die öffentlichen Grünflächen sind durch zweischürige Mahd pro Jahr bei Verzicht auf Düngung extensiv zu pflegen Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.14 Bodenbeläge in dem Bau- gebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 10 ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Pla- nung zulässigen − Produktionsablaufes oder − regelmäßigen Befahrens mit Lkw oder − Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.15 Pflanzungen in den öffentlichen/privaten Flä- chen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen und privaten Flächen sind ausschließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Die öffentliche und private Grünfläche ist gemäß der Planzeich- nung mit Gehölzen zu bepflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 11 Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.16 Pflanzungen in den Bau- gebieten (private Grund- stücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 12 − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindes- tens 1 Laubbaum und 2 Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Pflanzungen nach Norden zur offenen Landschaft hin umzusetzen. − Für die Pflanzungen sind ausschließlich standortgerechte, hei- mische Laubbäume (Hochstämme) mit einem Mindeststamm- umfang von 20-25 cm sowie Sträucher aus der u.g. Pflanzliste zu verwenden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen (z.B. Thuja) unzulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zu- letzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.17 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.18 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Die Inhalte der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterun- gen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Be- reich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Ge- Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 13 werbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vor- liegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Ände- rung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 14 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Dies gilt nicht für Flach- und Pultdä- cher. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanla- gen auf Flach- und Pultdächern ist nur unter folgenden Vorausset- zungen zulässig: − die maximale Höhe der Oberkante der Module gegenüber dem jeweils senkrecht darunterliegenden Punkt auf der Dachhaut beträgt 1,00 m (Aufständerung) und − der waagerechte Abstand der Oberkante der Module zur nächst- gelegenen Dachkante (Attika, Traufe, Ortgang) muss mindes- tens 1,00 m betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Summe der Flächen aller freistehenden Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur unterhalb der Traufe ange- bracht werden und in keiner Ansicht (senkrechte Projektion) 10 % der jeweiligen Wandfläche überschreiten. Die Summe der Flächen aller Werbeanlagen darf 25 m2 (pro Grundstück) nicht überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.2 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des angrenzenden 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung) 4.3 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.4 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.5 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.6 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.7 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.8 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Halbmeter- Höhenschichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Plan- zeichnung) 450,5 0 451,0 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 16 4.9 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Arbeits- bzw. Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfsweise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Zur Entwicklung von Extensivwiesen sollten die öffentlichen und pri- vaten Grünflächen durch zweimalige Mahd pro Jahr (1. Mahd nicht vor dem 15.06; 2. Mahd Ende September) gepflegt werden. Das Mähgut sollte von der Fläche entfernt werden. Die Ausbringung von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln sollte vermieden werden. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) ge- rodet werden. 4.10 Biotopschutz Angrenzend an das geschützte Biotop "Eschengehölz westlich Schachen" (siehe Planzeichnung) muss gem. § 30 Abs. 2 BNatSchG die landwirtschaftliche Nutzung so ausgeübt werden, dass das Bio- top nicht zerstört oder erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt wird. 4.11 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfassen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Hori- zont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 17 DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Landrat- samtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Auf Grund der heterogenen Baugrundschichtung wird empfohlen, für jedes einzelne Bauvorhaben eine gesonderte Baugrunduntersuchung durchzuführen. 4.12 Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwen- dige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 18 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.Vm. § 2 (5) Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasserver- sorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, soll- ten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. 4.13 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramik- reste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brandschichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäologischen Denk- malpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundbergung und Doku- mentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreini- gungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öffent- lichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erfor- derliche Vereinbarungen vor. Auf Flächen, deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkana- lisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinig- tem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten wie z.B. Autowäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. WHG § 55 (1). Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Geruchs- Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzen- schutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorengeräu- sche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Alle genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patent- amt archiviert und gesichert hinterlegt. Die genannten Normen und Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 19 Richtlinien können bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, eingesehen werden. 4.14 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 184), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landes- bauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.06.2023 (GBl. S. S. 170), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176), sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Ge- meinde Baindt die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ………… beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.08.2023. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.08.2023. Die Inhalte der 2. Erweite- rung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019, rechtsverbindlich seit 22.03.2019) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden im Bereich der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" um die abweichende Bauweise ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte der Planzeichnung im Bereich der vorliegenden Änderung ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. Der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.08.2023 beigefügt, ohne dessen Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Werbeanlagen in dem Baugebiet Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 21 nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 6.1 Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" soll die Vo- raussetzung für die Zulässigkeit eines größeren Bauvorhabens ermöglicht werden. Die ursprünglich festgesetzte offene Bauweise verhindert eine optimale Ausnutzung des Raumes. Durch Änderung der Bauweise in eine abweichende Bauweise soll eine moderne, der Fläche des Änderungsbereiches ent- sprechende Bebauung ermöglicht werden. 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Erweiterungsbereiches Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" östlich der "Wicken- hauser Straße". Das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" soll nach Norden hin erweitert werden. Momentan wird der Bereich landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" sowie dessen Retentionsbecken an. Nach Westen und Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Fläche über. Östlich des Plangebietes befindet sich bestehende Wohnbebauung. Der Geltungsbereich verläuft im Süden entlang der Grenze zur 4. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Ebenfalls südlich grenzt der Geltunsgbereich im Bereich zur Flurnummer 562/6 an die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Der Änderungsgeltungsbereich wird vollständig vom Bereich der 2. Erweiterung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" überlagert. Innerhalb des Änderungsgeltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4. 6.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches steigt in östliche Richtung leicht an. Die An- schlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden sind unproblematisch. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes dient der Änderung der Bauweise im Zuge der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur Deckung des Bedarfs der ortsansässigen Unterneh- men. Die Änderung ist notwendig, um eine optimale Ausnutzung der gewerblichen Fläche zu er- möglichen und einer bestehenden Bauanfrage in dem Bereich nachkommen zu können. Der Ge- meinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürfte Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplante Fläche wird hierin als gewerbliche Bau- fläche dargestellt. Da die in der Bebauungsplanänderung getroffenen Festsetzungen und Ge- bietseinstufungen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes übereinstimmen, ist das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB erfüllt. Innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung befinden sich keine Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Da es sich um eine Änderung eines bestehenden Gewerbegebietes handelt, ist der Erschließungs-Aufwand als gering zu betrach- ten. Der Änderungsbereich ist bisher nicht überplant. Für die geplante Änderung der Erweiterung des Gewerbegebietes soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs-Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Pla- nung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, weiterhin die Voraus- setzung für eine moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass eine zeitgemäße Bauform, die für einen Gewerbebetrieb erforderlich ist, verwirklicht werden kann. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht in Verbindung mit dem rechtsverbindlichen Be- bauungsplan 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" weiterhin den Anforderungen des § 30 Abs. 1 Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 24 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungs- pläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche ist von der Änderung nicht betroffen und liegt folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Im Zuge der Änderung wurde aus der offenen Bauweise eine abweichende Bauweise. Die Festset- zung einer abweichenden Bauweise im Änderungsbereich der 2. Erweiterung (Flst.-Nr. 1014/2 (Teilfläche) und 1014/4) ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität eine über 50 m hinaus gehende Bebauung und bedarfsgerechte Gewerbeformen und -gebäude zu ermögli- chen. Durch die abweichende Bauweise sind in diesem Teilbereich Gebäude mit einer Länge bis zu 83 m zulässig, statt den vorherig festgelegten 50 m in der offenen Bauweise. Die restlichen Festsetzungen im Änderungsbereich wurden unverändert übernommen. Die entspre- chende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 2. Erweiterung "Ge- werbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 25 7 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB), Konzept zur Grünordnung 7.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die aufgrund der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffsregelung ist somit nicht erforderlich. 7.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Der zu überplanende Bereich liegt im westlichen Bereich des Ortsteils "Schachen" des Hauptortes Baindt, östlich der "Wickenhauser Straße". Beim Plangebiet handelt es sich größtenteils um acker- baulich und als Grünland genutzte Fläche. Es schließt im Süden an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Der Änderungsbereich umfasst den südöstlichen Teil des Geltungsbereiches der rechtsverbindlichen 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 21.02.2019). Die Grundstücke im Geltungsbereich werden zurzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt und sind bisher noch nicht bebaut. Die nördlich des Geltungsbereiches der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" angrenzenden Flächen werden ebenfalls landwirtschaftlich genutzt. Im Nordosten befindet sich ein Streuobstbestand. Nordwestlich des Plangebietes, in einem Abstand von etwa 520 m, liegen Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311). Im Rahmen der Aufstellung der 2. Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Natura 2000-Vorprüfung erstellt, um mögliche Beeinträch- tigungen des FFH-Gebietes durch die damalige Planung zu untersuchen. Laut dieser Vorprüfung Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 26 können mögliche erhebliche Beeinträchtigungen durch die 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" auf das FFH-Gebiet ausgeschlossen werden. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen, welche sich mit einer bisher festgesetzen offenen Bauweise nicht verträglich darstellen. Daher wird durch die vorliegende Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes die offene Bauweise durch eine abweichende Bauweise im Südosten ersetzt. Hierdurch wird die offene Bauweise wie folgt modifiziert: Die Länge von Hauptgebäuden über 50,00 m ist zulässig (jegliche Richtung). Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 83,00 m betragen (jegliche Richtung). Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,80 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Konzept zur Grünordnung (u.a. Grün- flächen als Pufferzone und Ortsrandeingrünung mit Gehölzpflanzungen, Durchgrünung durch Pflanzgebote in den Baugebieten, Festsetzung zu insektenfreundlicher Beleuchtung, Einschränkun- gen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Ver- wendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unbe- rührt. Da im Zuge der 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" keine Anpassungen der Festsetzungen vorgenommen werden, welche Auswirkungen auf das FFH- Gebiet haben könnten, kann davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zu keinen erheb- lichen Beeinträchtigungen kommen wird. 7.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 27 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 8.1 Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften Die örtlichen Bauvorschriften bleiben von der 1. Änderung unberührt und werden unverändert über- nommen. Die entsprechende Begründung ist dem Textteil des rechtsverbindlichen Bebauungspla- nes 2. Erweiterung "Gewerbegebiet Mehlis" zu entnehmen. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 28 9 Begründung – Sonstiges 9.1 Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einrichtungen zu versorgen. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen, Ortsrandeingrü- nung) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 9.2 Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 0,31 ha 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Mischwasserkanal der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Die Entwässerung erfolgt im modifizierten Mischsystem. Regenwasser, das über die Dachflächen anfällt, wird über den öffentlichen Regenwasser-Kanal dem innerhalb des Plangebietes liegenden Retentionsbereich zugeführt. Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 29 Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 30 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "gewerbliche Bauflä- che in Planung" Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 31 11 Verfahrensvermerke 11.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ……….... Der Beschluss wurde am ……….... ortsüblich bekannt gemacht. 11.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum ……….. zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am ………..). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom ……….... bis ……….... (Billigungsbeschluss vom ………....; Entwurfsfassung vom ………....; Bekanntmachung am ………....) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 11.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. 11.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom ………… über die Entwurfs- fassung vom …………. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 32 11.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbe- gebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ………… zu Grunde lagen und dem Satzungsbe- schluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 11.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereit- gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil (Entwurf) mit 32 Seiten, Fassung vom 22.08.2023 Seite 33 Plan aufgestellt am: 22.08.2023 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Kira Urban Immissionsschutz Daniela Wolf …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. M.Sc. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,00 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 07.02.2024
        Amtsblatt_2024_01_12_KW02.pdf

        Foto: Herr Manthei 2023 – WAS WAR, WAS KOMMT – 2024 Baumaßnahmen in unserer Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung der Ortsmitte (Dorfplatz + Fischerareal) An der Bürgerinformationsveranstaltung zu den Entwicklungen in der Ortsmitte und im Fischerareal im Mai 2023 nah- men rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teil. Das Augenmerk lag bei dieser Veranstaltung auf der Vorstel- lung der Planungen und des weiteren Vorgehens im Bereich der Ortsmitte. Herr Seng vom Planungsbüro 365° freiraum + umwelt informierte über die wahrscheinliche Abfolge der Bauabschnitte und was nacheinander passiert. Bei der Neugestaltung und Sanierung der Ortsmitte und des Dorfplatzes steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität im Vordergrund. So ist es gesetzliche Vorgabe und ein Anliegen des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung, die Bus- haltestellen barrierefrei zu gestalten, den Dorfplatz im Alltag und bei Veranstaltungen unserer Vereine besser nutzbar zu machen, Spielgeräte für Kinder zu schaffen und etwas für das Kleinklima zu tun. Außerdem wurde über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen im Fischerareal durch den Architekten und Projektsteuerer Herrn Gauggel berichtet. Der Baubeginn dieser Maßnahme war dann im Juli 2023. Die Baustelleneinrichtung erfolgte und vorbereitende Maß- Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 12. Januar 2024 Nummer 1/2 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 nahmen wurden getätigt. Nach den Handwerkerferien im August 2023 ging es dann richtig los. Zunächst wurden Beläge, Laternenmasten sowie Ausstattungsgegenstän- de zurückgebaut. Ebenso erfolgte ein teilweiser Rückbau der Buswartehäuschen sowie der Aufbau der Ersatzbus- haltestellen in der Fischerstraße. Danach wurde der Mi- schwasserkanal umverlegt sowie die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Ebenso wurde die gesamte Breitbandin- frastruktur neu- und umverlegt. Der Kreisverkehr konnte Mitte November 2023 wieder freigegeben werden. Die Fundamente für die barrierefreien Bushaltestellen sowie die Randeinfassungen in der Küferstraße konnten fer- tiggestellt werden. So ist es kurz vor Weihnachten noch gelungen den Asphalt auf der Küferstraße einzubauen, so dass diese wieder befahrbar ist. Im nächsten Schritt erfolgt im Bereich des ehemaligen Kiesparkplatzes die Elektroleitungsverkabelung für die Beleuchtung sowie die Stromverteilung für zukünftige Veranstaltungen der Vereine auf dem Dorfplatz. Ab voraussichtlich Januar beginnt der Pflasterrückbau sowie die Leitungsverlegung der Stromversorgung im Bereich des Rathausvorplatzes. Fischerareal Das Fischerareal wird seit Mai 2023 durch eine neue Wohnstraße, die „Fischerstraße“ erschlossen. Sie verbin- det die nördlich liegende Marsweiler Straße mit der Zie- geleistraße. Das Nahwärmenetz wurde im Bereich des Fischerareals zwischen dem Lebensmittelmarkt Feneberg bis hin zur Ziegeleistraße erweitert. So kann beispiels- weise der Bauhof künftig auch über das Nahwärmenetz versorgt werden. Damit wurde eine regenerative Energie- komponente für das Fischerareal geschaffen. Im Bezug auf den Baubeginn der vier vergebenen Baufelder, sind die Projektträger, wie allerorts, in Wartestellung. Stark gestiegene Baupreise, stark gestiegene Bauzinsen, und fehlende Förderprogramme machen der Baubranche aktuell zu schaffen. Nahwärmenetz Die Gemeinde setzt auf die Erweiterung ihres Nahwär- menetzes, wobei ein umweltfreundlicher Energiemix aus Pelletheizung, Hochtemperaturwärmepumpe und Photo- voltaik zum Einsatz kommen wird. Der Gemeinderat hat diesen Schritt mehrheitlich beschlossen. Die Betriebsver- antwortung wird weiterhin vom Bauhof übernommen. Mit einem bereits bestehenden Netz seit 2014, das die Klosterwieseschule, Sporthallen, den Kindergarten, die Schenk-Konrad-Halle und das Rathaus versorgt, liegt der Fokus nun auf der Erweiterung. Schulsanierung Beim Sanierungsprojekt der Klosterwiesenschule wurden 2023 die Rückbauarbeiten sowie die Rohbauarbeiten ab- geschlossen. Das vorhandene Gebäude wurde komplett entkernt und um zwei neue Treppenhäuser erweitert. Die bestehende Struktur wurde statisch und räumlich ertüch- tigt, um den neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufstockung gerecht zu werden. Derzeit laufen die Holzbauarbeiten der Aufstockung, das Stellen der Wände und das Verlegen der Brettsperrholzdecken des neuen Daches. Parallel dazu finden die Dachabdichtungsarbei- ten statt. An den Treppenhäusern haben die Bauarbeiten zu den Alu-Glas-Fassaden begonnen. Im Januar werden die Holzbauarbeiten abgeschlossen und nach Schließen der Gebäudehülle wird mit den Technischen Installationen und den Ausbauarbeiten begonnen. Breitbandausbau Förderbescheid für den Breitbandausbau Im April 2023 konnte die Gemeinde Baindt den Förder- bescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung in Höhe von 3.735.824,80 Euro von Digitalisierungsminis- ter Thomas Strobl entgegennehmen. Insgesamt werden 18 Kommunen des Landkreises Ravensburg gefördert, das bedeutet, dass weniger als die Hälfte aller 39 Gemein- Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den unseres Landkreises einen solchen Förderbescheid erhalten haben. Lieferung des Hauptverteilers Im Zuge des Breitbandausbaus und der Verlegung der Glasfa- seranschlüsse ist es notwendig, einen Hauptverteiler aufzubau- en. Dieser wird POP-Standort (Point-of-Presence) genannt. Er bildet das Herzstück der Glas- faserverkabelung. Hier befindet sich die gesamte Technikzent- rale. Er bildet die Schnittstelle zwischen dem Fernnetz und dem Zugangsnetz der Hausan- schlüsse. Der POP-Standort in unserer Gemeinde befindet sich neben der Klosterwiesenschule, auf Höhe des oberen Sportplat- zes. Die Tiefbauarbeiten für den Breitbandausbau sind abge- schlossen. Nun wird Glasfaser in die bestehenden Rohre einge- blasen. Diese Arbeiten dauern noch bis Mitte des Jahres 2024. Die voraussichtliche In- betriebnahme wird im Herbst/Winter 2024 erfolgen. Unser Gemeinwesen Wiedereröffnung Gaststätte „Zur Mühle“ Die Gemeinde Baindt freut sich, dass mit der Gaststätte „Zur Mühle“ nach länge- rer Umbaupause in der Ortsmitte ein weiterer Gastrono- miebetrieb eröffnet hat. Im März 2023 war es soweit. Ange- boten wird hochwer- tige deutsch-schwä- bische Küche. Egal, ob gemütliches Bei- sammensein mit Freunden, Familienfeiern, Veranstaltungen oder Stamm- tische, alles ist in der Gaststätte möglich. Schön, dass Sie da sind, liebe Familie Kaiser! Freundschaftliche Verbundenheit mit Italien Im Mai 2023 war die italienische Delegation aus Gazoldo degli Ippoliti, bestehend aus dem Bürgermeister der Kom- mune sowie zwei Stadträten, im Schussental zu Besuch. Mit einem Spaziergang durch unsere Gemeinde startete das Zusammentreffen unserer beiden Kommunen. An- schließend lud die Gemeinde Berg zu einem ersten offi- ziellen Empfang im dortigen Rathaus ein. Dort traf man auch auf die Vertreterinnen und Vertreter der benach- barten Kommunen sowie auf weitere italienische Gäste. Abgerundet wurde der Abend mit einem gemeinsamen Abendessen in der Gaststätte „Zur Mühle“ in Baindt. Am nächsten Morgen fand der offizielle Empfang aller italie- nischen Gäste in der Gemeinde Baienfurt statt, bevor es anschließend in unser Rathaus ging. Allen Gästen wurde die Gemeinde Baindt anhand einer Präsentation mit vielen Bildern vorgestellt. Im Anschluss unterzeichneten Bürger- meister Nicola Leoni und Bürgermeisterin Simone Rürup eine Freundschaftsurkunde zwischen den Gemeinde Ga- zoldo degli Ippoliti und Baindt. In der Mittagszeit und vor dem Beginn der Feierlichkeiten anlässlich des Blutritts, fuhren die italienischen Gäste nach Weingarten, um sich die Basilika anzuschauen. Der letzte Programmpunkt des Besuchs war ein gemütliches Beisammensein auf dem Hof Elbs. Dort wurden die ankommenden Kutschen, die am nächsten Tag beim Weingartner Blutritt teilnahmen, bei Kaffee, Kuchen und Blasmusik bestaunt. Damit ende- te der Besuch der italienischen Gäste. Mit einem Baindter Gegenbesuch ist in diesem Jahr zu rechnen. Umweltausstellung im Rathaus Im selben Monat konnte die Umweltausstellung „Klima- wandel – Industrielandschaften“ im Baindter Rathaus bestaunt werden. Seit November 2019 engagieren sich Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schülerinnen und Schüler der Achtalschule für Nachhal- tigkeit, Natur und Umwelt. Ihr Ziel ist es, die Schönheit und Funktionsfähigkeit unserer Erde zu erhalten und zu unterstützen. Ein wichtiger Baustein ist dabei, Bäu- me zu pflanzen, weil sie CO2 aus der Luft aufnehmen, langfristig binden und damit dem Klimawandel entge- genwirken. Durch viele verschiedene Aktionen konnten bereits 1649 neue Bäume gepflanzt werden. Die Ausstel- lung wurde durch Bilder unseres Kunstkreises bereichert und vervollständigt. Fronleichnam Bei der Fronleichnamsprozession 2023 konnten wieder wunderschöne Blumenteppiche und geschmückte Altä- re der Ministrantinnen und Ministranten, der Landjugend und der Landfrauen bewundert werden. In der örtlichen Gemeinschaft dieses kirchliche Fest zu feiern, tut unserem Zusammenhalt gut. Ich danke den handelnden Akteuren, dass an dieser Tradition festgehalten wird. In diesem Jahr wird die Fronleichnamsprozession nach Aussage der Kirchengemeinde ausnahmsweise ausfallen. Da die Ortsmitte noch nicht fertig gestellt und ein genauer Ver- lauf des Prozessionswegs somit schlecht planbar ist und auch das Landesturnfest an diesem Wochenende in den Pfingstferien stattfindet, erscheint diese Entscheidung naheliegend. Das Gemeindefest der katholischen Kirche wird selbstverständlich durchgeführt. Hauptübung der Freiwilligen Feuerwehr Im November fand die Hauptübung der Freiwilligen Feu- erwehr gemeinsam mit den Helfern vor Ort des DRK so- wie der DRK – Bereitschaft, der Jugendfeuerwehr und Vertretern der Feuerwehr Baienfurt statt. Auch die Drohnengruppe hat teilgenommen. Im Szenario gab es einen Brand im Technikgebäude einer Biogasan- lage in Sulpach. Übrigens versorgt diese Biogas anlage knapp 30 Gebäude mit Nahwärme. Die Zuschauerinnen und Zuschauer waren begeistert zu sehen, wie reibungslos die Zusammenarbeit unserer Hilfsorganisationen abläuft. Im Ernstfall sind wir sehr gut vorbereitet. Vielen Dank an unsere Ehrenamtlichen der örtlichen Hilfskräfte! Martinsumzug Im November 2023 hat traditionell der Martinsumzug stattgefunden. Im Sternmarsch zogen die Kinder von ih- ren Kindergärten zum Festplatz. Dort fand das Martins- spiel statt. Im Anschluss an den Laternenumzug sorgten die Schalmeien auf dem Schulhof für das leibliche Wohl der kleinen und großen Teilnehmer. Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind in ihrem Beruf und Alltag sehr gefor- dert, umso schöner, dass es allen ein Anliegen ist, diese Veranstaltung in der Form durchzuführen. Vielen Dank! Nikolausmarkt Anfang Dezember 2023 gab es auch wieder den Niko- lausmarkt. Aufgrund der Baustelle in unserer Ortsmitte, fand dieser auf dem unteren Schulhof statt. Schon heu- te freuen wir uns auf den Nikolausmarkt 2024 auf dem neuen und schönen Dorfplatz! Vereine Narrenzunft Raspler Zunftmeisterempfang + Narrensprung Das Jahr 2023 hat nach einer pande- miebedingten Pause mit dem 15. Narren- sprung mit Zunft- meisterempfang der Narrenzunft Raspler e.V. begonnen. Vor und nach dem Um- zug herrschte in der Schenk-Konrad-Hal- le, im Zelt, auf dem Dorfplatz und bei der Feuerwehr eine tolle und ausgelassene Fasnetsstimmung. Tausende Narren und Zuschauer feier- ten dabei ganz har- monisch. Bei dieser rundum gelungenen Veranstaltung haben sich unsere Raspler und unsere Gemeinde hervorragend prä- sentiert! Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Rathaussturm am Gumpigen Donnerstag + Kindergar- ten- und Schülerbefreiung Mit dem „Fliegerlied“ wurde am Gumpigen Donnerstag die Baindter Hauptfas- net gestartet. Dabei verkleideten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge- meindeverwaltung als Bautrupp. Hinter- grund sind die zahl- reichen Bauprojekte in der Gemeinde. Beim traditionellen Rathaussturm über- nahm die Narren- zunft Raspler symbolisch den Rathausschlüssel von Bür- germeisterin Simone Rürup. Dieses Jahr konnte die Fasnet wieder ohne Ein- schränkungen stattf inden. Erstmals um- rahmte die Räuberbande Baienfurt-Baindt die Schlüsselübergabe musikalisch. Doch bevor das Rathaus gestürmt wurde, wurden die Baindter Kindergärten sowie die Schülerinnen und Schüler der Klosterwiesenschule befreit. Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Organisatoren und Mitwirkenden! In diesem Jahr muss bezüglich der Örtlichkeit bei den verschiedenen Fasnetsveranstaltungen aufgrund be- kannter Baustelle in der Ortsmitte improvisiert werden, doch bekommen wir das gut hin. Musikverein Musik+Chor Das Jubiläumsjahr des Musikvereins war 2023 zwar vor- bei, doch stand noch das Event „Musik trifft Chor“ gemein- sam mit dem Baindter Projektchor im März 2023 in der Schenk-Konrad-Halle an. Begeistert waren die Zuhöre- rinnen und Zuhörer von dieser Veranstaltung mit Gänse- hautmomenten und ganz besonderen Klängen! An dieser Stelle sei bemerkt, dass wir einen sehr motivierten Musik- verein haben mit jungen Musikerinnen und Musikern, ge- tragen von erfahrenen Musikanten, der unsere Gemeinde auch beim Festzug zur Eröffnung des Cannstatter Wasens ganz hervorragend vertreten hat. Dorffest des Musikvereins Im Juni fand das Dorffest des Musikvereins auf dem un- teren Schulhof statt. Die große Sanierung des bisherigen blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule machte diese Veränderung notwendig. Viele positive Stimmen haben von der sehr gemütlichen Örtlichkeit und einem gelungenen Fest be- richtet, so dass es kein Problem darstellen dürfte, auch in diesem Jahr noch einmal in dieser Form zu festen. Schalmeien Weinfest der Schalmeien Auch das diesjährige Weinfest fand ausnahmsweise auf dem unteren Schulhof statt und war ebenfalls sehr gelun- gen. Doch bereits jetzt freuen wir uns, wenn das Weinfest wieder in der dann neu gestalteten und für Vereine besser bespielbaren Ortsmitte stattfinden kann. Die Schalmeien stellen in jedem Fall ein tolles Fest auf die Beine, dass aus Baindt nicht wegzudenken ist! Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Landjugend Maibaumstellen der Land- jugend mit musikalischer Umrahmung des Musikver- eins Baindt Kurz vor dem 01. Mai 2023 wurde der Maibaum von der Landjugend gestellt. Diese sorgten ebenfalls für eine gute leibliche Versorgung der anwesenden Zuschauerin- nen und Zuschauer. Musi- kalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Musik- verein Baindt. Im diesem Jahr wird die Landjugend ihr Jubiläum zum 75-jäh- rigen Bestehen feiern. Mit unserer Landjugend ha- ben wir eine schlagkräftige Truppe, die anpackt, wenn es gilt und auf die wir uns verlassen können. Sportvereine Meisterschaft der Fußballer und Tischtennisspieler des SV Baindt Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und damit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabtei- lung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltete der SV Baindt im Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Aufstieg der Tennismannschaften Auch für unseren TC war das Jahr 2023 überaus erfolg- reich. Vier Mannschaften des TC Baindt gelang der Auf- stieg in die nächsthöhere Spielklasse. Die Herren 65 spie- len in der kommenden Saison in der Oberligastaffel, die Herren 50/2 wechseln in die Bezirksklasse 1, die Herren und die U18 jeweils in die Bezirksklasse 2. Wir gratulieren unseren Sportlern sehr herzlich und wün- schen weiterhin viel Erfolg! Reitergruppe Reitturnier + Bau der Reithalle Zum 48. Mal fand im August das Reitturnier in Baindt statt. In diesem Jahr gab es erstmalig einen Hobby-Horse- Wettbewerb auf dem Springplatzt. Insgesamt 20 Teil- nehmerinnen, aufgeteilt in zwei Altersklassen, haben am Wettbewerb teilgenommen. Foto: Herr Manthei Beim Hobby-Horse-Wettbewerb muss ein Parcours auf Zeit und möglichst fehlerfrei absolviert werden. Im ver- gangenen Jahr wurde auch nach einem zähen doch er- folgreichen Zielabweichungsverfahren mit dem Bau der Reithalle begonnen. Im Vorfeld fanden zahlreiche verein- sinterne Bauausschusssitzungen statt. Im Frühjahr 2023 wurde die Fläche dann vorbereitet und Fundamente ge- setzt und zahlreiche Leitungen verlegt. Das Gerüst konnte im September 2023 gestellt werden. Daraufhin folgten Zimmerarbeiten im Bereich des Dachs. Im Oktober 2023 fand eine erste Pflanzaktion statt, um einen ökologischen Ausgleich für den Bau der Reithalle zu schaffen. Im No- vember standen Elektroarbeiten sowie der Einbau der Fenster an. Darüber hinaus konnte ein Richtfest für alle Mitglieder gefeiert werden. Ab sofort können die ersten Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Reiterinnen und Reiter in der neuen Reithalle reiten. Pri- ma, was hier auf die Beine gestellt wurde! 20 Jahre Kinderchor Anlässlich des 20-jähri- gen Bestehens des Baindter Kinderchors fand im Juni ein Famili- engottesdienst auf der Wiese unterhalb der Kirche statt. Bereits seit 2003 besteht der Nach- wuchs-Chor unter der Leitung von Doris Kap- pler. 25 Jungen und Mädchen im Alter von fünf bis 12 Jahren tra- gen mit viel Spaß und Engagement zum Ge- lingen von vielen Veran- staltungen in unserer Gemeinde bei. Danke für Euer Tun! Daseinsvorsorge Neues Feuerwehrfahrzeug - Löschgruppenfahrzeug LF 20 Im vergangenen Jahr wurde für die Freiwillige Feuerwehr Baindt ein neues Löschgruppenfahrzeug angeschafft. So verfügt unsere Feuerwehr nun über ein weiteres moder- nes Einsatzmittel für einen universellen Anwendungs- bereich. Das Allradfahrzeug mit Platz für neun Feuer- wehrangehörige ist mit 2.000 Litern Löschwasser gut für Standardbrandeinsätze gerüstet und verfügt zudem über eine Reihe von Sonderlöschmitteln. Gleichzeitig ist es für Rettungs- sowie Unwettereinsätze ausgelegt. Bei Gefahr- gutunfällen können Erstmaßnahmen ergriffen werden. Die Beladung ist nach Einsatzzwecken gruppiert und auf schnelle Erreichbarkeit optimiert gelagert. Besonderes Augenmerk wurde auf den Schutz der Ge- sundheit der Feuerwehrangehörigen gelegt. Das LF 20 ersetzt ein Löschfahrzeug aus dem Jahr 1991 und wird am Sonntag, den 17. März 2024 in feierlichen Rahmen geweiht. Darüber hinaus hat der Gemeinderat im Sep- tember 2023 öffentlich die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof beschlossen. Unsere Feuerwehrleute, die im Ehrenamt tätig sind, sollen beste Arbeitsvoraussetzungen vorfinden. Ziel ist es den Anbau bis Mitte des Jahres 2025, in dem die Freiwillige Feuer- wehr Baindt Ihr Jubiläum zum 150-jährigen Bestehen feiert, fertig zu stellen. Sturmschäden 11. Juli 2023 Mitte Juli 2023 wurde der ganze Landkreis Ravensburg von heftigen Windböen und starkem Regen heimgesucht. Die Auswirkungen waren extrem und hinterließen große Sachschäden. Glücklicherweise wurden keine Personen verletzt. Die Freiwillige Feuerwehr Baindt war in dieser Nacht durchgehend im Einsatz, um umgestürzte Bäume zu beseitigen, Straßen zu räumen und Gefahrenstellen zu sichern. Sie konnten dadurch Schlimmeres verhindern und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde gewährleis- ten. Insgesamt rückte unsere Feuerwehr zu 31 Einsätzen im gesamten Gemeindegebiet aus. Der Einsatz der Frei- willigen Feuerwehr Baindt verdient unsere höchste Aner- kennung und Dankbarkeit. Ebenso bedanken wir uns bei allen Mitarbeitenden unseres Bauhofs, denn dieser war noch Tage nach dem Sturm, neben der täglichen Arbeit, damit beschäftigt, die Sturmschäden nach und nach zu beseitigen. Unterbringung Geflüchteter Angesichts der fortwährenden Herausforderungen im Umgang mit der Unterbringung von Geflüchteten bot die Besichtigung der kürzlich errichteten Wohncontaineran- lage in der Friesenhäusler Straße 14 am 08. Januar 2024 einen Überblick über die sich entwickelnde Situation. Die Wohncontaineranlage wurde als Antwort auf die hohe Anzahl an Geflüchteten geschaffen und soll adäquaten Wohnraum sowie lokale Unterstützung bereitstellen. Die Besichtigung ermöglichte den Teilnehmenden, sich vor dem Bezug ein Bild von den Wohnverhältnissen zu ma- chen und dabei Fragen zur Belegung sowie zum weiteren Ablauf zu klären. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wohnen in Baindt Baugebiete Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungs- gerichts zum §13b Baugesetzbuch (BauGB) hat den Ge- meinderat sehr beschäftigt. Dieses Urteil besagt, dass der Paragraph nicht mit EU-Recht vereinbar und somit nicht anwendbar ist. Das kleine Baugebiet mit acht Bauplätzen für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser „Grünenberg – Stöck- lisstraße“ wurde mit Hilfe des § 13 b BauGB entwickelt. Die jungen Familien, die hier einen Bauplatz erworben haben waren stark verunsichert und in Sorge, ob sich deren Traum vom eigenen Häuschen noch verwirklichen lässt. Glücklicherweise konnten die Baugenehmigungen mit einiger Verzögerung dann doch erteilt werden und so entsteht bereits das eine oder andere Eigenheim. Insgesamt ist festzustellen, dass der Wohnungsdruck in Baindt und im Schussental nach wie vor vorhanden und die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Wohnungen gegeben ist. So stehen mit den Baugebieten Lilienstraße und Bühl zwei weitere Gebiete zur Erschließung an. Beide Bebauungspläne wurden nach dem § 13b BauGB aufge- stellt. Nach Eintritt der Rechtskraft eines Bebauungspla- nes besteht ein Jahr Zeit, um diesen formell zu rügen. Der Bebauungsplan Bühl wurde von Seiten des NABU gerügt. Er muss nun daher in einem förmlichen Verfahren geheilt werden. Beim Bebauungsplan Lilienstraße bestand die dargestellte Problematik nicht. Der Bebauungsplan kann somit nicht mehr im Wege der Normenkontrolle angegrif- fen werden. Er hat Bestandskraft erlangt und ist Grundla- ge für Genehmigungsentscheidungen. Aus diesem Grund hat das Gremium beschlossen das Baugebiet Lilienstraße zu erschließen. Mit der Erschließung sollen Erdwärmeboh- rungen getätigt werden, so dass die späteren Erwerber bereits eine Energiequelle auf ihrem Grundstück mit er- werben. Erdwärme zählt zu den umweltfreundlichsten Energiequellen, um Gebäude zu heizen oder zu kühlen. Natur und Klimaschutz Hochwasserschutzmaßnahme Ortsausgang in Richtung Sulpach Die Gemeinde Baindt war in den vergangenen Jahren mehrfach von Hochwasser durch Starkregenereignisse betroffen. Die Starkregenereignisse im Juni 2016 und Ende Mai 2018 haben zu Überschwemmungen im Bereich der Ortslage geführt. Mitte Februar 2023 haben die Baustel- leneinrichtung und Abtragungsarbeiten für Humus und kulturfähigen Unterboden für die Hochwasserschutzmaß- nahme in der Igelstraße sowie für den Vorgriff auf einen Regenwasserkanal inklusive Retentionsbecken für das Baugebiet Bühl begonnen. Mitte März 2023 begannen dann die eigentlichen Bauarbeiten. Die Gesamtmaßnah- me beläuft sich auf 1.700.000 Euro, Fördermittel stehen dabei zur Verfügung. An dieser Stelle sei erwähnt, dass nicht nur die Kommunen Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen haben, sondern auch die privaten Haushalte gefordert sind. Stark versie- gelte Gärten oder Schotterflächen auf Folie lassen dem Wasser keine Möglichkeit zu versickern und tragen zur Verschlechterung der Gesamtsituation bei. Klimamobilitätsplan im Gemeinderat beschlossen Oft wurde in Projekt- und Steuerungsgruppen und in den Gremien der Kommunen des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental (GMS) über den Klimamobilitätsplan dis- Bild: Ziele des Klimamobilitätsplans, Auszug aus der Präsentation im Gemeinderat im November 2023. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 kutiert und beraten. Endlich, in der Gemeinderatssitzung im November, wurde Beschluss gefasst. Grundsätzlich ist hierzu festzuhalten, dass sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im GMS in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Das wiederum bedeutet, mehr Ver- kehr und neue Herausforderungen. Um weiterhin erfolg- reich zu sein und gut leben zu können, bedarf es einer kon- tinuierlichen Anpassung unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und So- ziales. Dies gelingt nur durch ganzheitliches Handeln und dabei sind wir alle gefordert unseren Beitrag zu leisten! Stadtradeln Insgesamt drei Wo- chen beteiligte sich die Gemeinde Baindt an der Aktion Stadt- radeln 2023 und leg- te dabei insgesamt 26.892 Kilometer zu- rück. Im Vergleich dazu wurden bei der Aktion im Vorjahr 31.084 Kilometer zu- rückgelegt. Zwölf Baindter Teams nahmen 2023 teil und erzielten tolle Ergebnisse. Das Team „NZ Ras- pler“ legte mit 32 aktiven Radelnden 7.831 Kilometer zu- rück und belegt damit den ersten Platz. Auf den zweiten Platz radelte der „TC Baindt“ mit 19 aktiven Radelnden und 5.780 Kilometern. Der „Kunst- kreis Baindt“ erreichte mit 3.663 Kilometern und zehn aktiven Radelnden den dritten Platz. Unser Ziel in 2024 muss sein mehr Kilometer als 2022 zu radeln! Mitfahrplattform PENDLA Das Online-Portal PENDLA ist seit Herbst 2023 auch für Pendlerinnen und Pendler der Gemeinde Baindt verfüg- bar. Ziel der Plattform ist es, Fahrgemeinschaften zur Arbeitsstätte zu bilden, um einerseits einen Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, ebenso aber auch einen Bei- trag zum Klimaschutz und zur Entlastung des eigenen Geldbeutels zu leisten. Möglicherweise entstehen durch die Plattform auch unterhaltsame sowie bequeme Fahr- ten zum Arbeitsplatz. Im Online-Portal werden Personen angezeigt, die regelmäßig den gleichen bzw. einen ähnli- chen Weg mit dem PKW zur Arbeit fahren. Über den Link https://baindt.pendla.com/de kommen Sie ganz prob- lemlos zum Online-Portal. Schnellladesäule Feneberg Im Rahmen der Bundesförderung auf Gewährung einer Ladeinfrastruktur vor Ort hat die Gemeinde in Zusam- menarbeit mit der Numbat GmbH eine Schnellladesäule auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarkts Feneberg errichtet. Dabei handelt es sich um die erste öffentlich zugängliche Schnellladesäule in der Ortsmitte unserer Gemeinde. Windpark Altdorfer Wald – Energiedialog Im Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Alt- dorfer Wald GmbH die Gemeinderätinnen und Gemein- deräte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg und Bergatreute zu einem ersten Informationsabend ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung erläuterte der Vorhaben- träger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Vorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Eine Be- sonderheit bildet der Bereich „Dialog“. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmä- ßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Rei- he aus. In diesem Zusammenhang findet am 18. Januar 2024 um 19.00 Uhr in der Gemeindehalle in Baienfurt eine Veranstaltung zum Thema „Warum Windräder in Oberschwaben“ statt zu der unsere Bürgerinnen und Bür- ger herzlich eingeladen sind. Die Beiträge der Info-Reihe werden im Amtsblatt und auf unserer Homepage unter www.baindt.de ➞ Umwelt & Verkehr ➞ Regenerative Energien veröffentlicht. Nähere Informationen zum Pro- jekt finden Sie unter www.windpark-altdorferwald.de. Gremienarbeit Klausurtagung des Gemeinderats Gleich zu Beginn des vergangenen Jahres fand eine zwei- tätige Klausurtagung des Gemeinderats zum Thema „so geht KiTa – so geht KiTa Baindt“ statt. Die Gemeinde hat mir ihrer Kommunalpolitik die Belange von Kindern und jungen Familien konsequent im Blick und das stellt uns auch vor große Aufgaben. Bei der Klausur- tagung ging es darum, einen gemeinsamen Kenntnis- stand zu den strukturellen und betrieblichen Anforde- rungen der institutionellen Kindertagesbetreuung zu erschließen. Doch der Gemein- derat befasst sich in seinen Sitzungen neben diesem The- ma noch mit vielen weiteren Themen, von der 4. Reini- gungsstufe in der Kläranlage, über die Klage gegen den Regionalverband im Zusammenhang mit dem Kiesabbau im Bereich unserer Wasserquelle, bis hin zur Ausrich- tung unseres Nahwärmenetzes, die Arbeit im Gremium ist spannend und abwechslungsreich. An dieser Stelle danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für deren Engagement und die viele Zeit, die sie für unser Gemeinwohl aufbringen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bildung und Betreuung Kindertagesstätten Die Situation in den Kindergärten, Land auf und Land ab, stellt alle Beteiligten vor beträchtliche Herausforderun- gen. Im Jahr 2022 wurde der Prozess zur Strukturierung des kommunalen Kindergartens Sonne, Mond und Sterne, rein rechtlich bestehend aus drei Kindertagesstätten, ein- geleitet. Wir freuen uns sehr, dass zum Ende des Jahres alle drei Einrichtungen mit hervorragend ausgebildeten Leitungen besetzt sind. Wir können auf engagierte Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter bauen, die den Umstruk- turierungsprozess konstruktiv und motiviert begleitet ha- ben. Die Veränderung brachte neue Module mit sich, die im Sommer 2023 beschlossen wurden. Das oberste Ziel dieses Schrittes war es, eine rechtlich einwandfreie und qualitativ hochwertige Betreuungslandschaft für alle Bedarfe der Familien in Baindt zu gewährleisten. Mit dieser Entwicklung gehen wir optimistisch ins neue Jahr und sind zuversichtlich, dass die neu geschaffenen Strukturen die Bedürfnisse der Familien in unserer Ge- meinde bestmöglich erfüllen werden. Aufstockung der Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule konn- te mit dem Gemeinderatsbeschluss vom März 2023 von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Auch in ländlichen Strukturen trägt dich Schulsozialarbeit dazu bei, positive Lern- und Lebensbedingungen zu erhalten beziehungsweise zu schaffen. Die Arbeit, die von Seiten der Zieglerschen geleistet wird, ist ganz hervorragend und wir sind gut aufgestellt. Vielen Dank unseren Baindterinnen und Baindtern für all ihr Tun für unser Gemeinwesen im Jahr 2023! Natürlich wäre es möglich, diesen Rückblick um viele weitere Themen und schöne Erlebnisse zu ergänzen, doch sollen dies nur Impressionen aus dem vergangenen Jahr sein, die einen Einblick in die vielfältigen Aufgaben und das Gemeinwesen in unserer Gemeinde bieten. Bei all den Herausforderungen, die es zu bewältigen gab, zeigte sich unsere Gemeindeverwaltung im Jahr 2023 äußerst leistungsstark und hochmotiviert. Ich danke den Kollegin- nen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, des Bauhofes, unserer Kin- dergärten und den Betreuungskräften in der Klosterwiesenschule. Wir sind ein tolles Team! Darüber hinaus danke ich den Damen und Herren des Gemeinderates für Ihre Unterstützung. Über zahlreiche komplexe und fordernde Themen hat das Gremium gute und mutige Entscheidungen getroffen. Ich bin sehr dankbar für das wertschät- zende und konstruktive Miteinander im Gemeinderat. Auch wenn die Zeiten schwierig sind und die wirtschaftliche Situation angespannt ist, müssen wir unsere Pflichtaufgaben erfüllen. Dazu gehören die Schaffung erstklassiger Bildungschancen für unsere Kinder und somit die Renovierung unserer Schule sowie die Neugestaltung der Orts- mitte. Die Chance im Rahmen einer Ortskernsanierung mit guter Förderung eine qualitativ hochwertige Ortsmitte schaffen zu können, ist unbedingt zu ergreifen. Wir gestalten damit die Zukunft unserer Gemeinde für die nächsten Jahrzehnte! Neben unseren örtlichen Themen, beherrschen Krisen, weltweit Kriege und Unruhen das Geschehen in unserer Welt. Am Ende des Tages sind auch die Kommunen gefordert und müssen handeln. Daraus resultiert beispielsweise die Unterbringung zahlreicher Geflüchteter auch in unserer Gemeinde. Wir haben ein starkes Ge- meinwesen, Menschen, die sich in unseren Vereinen, örtlichen Institutionen, Kirchen oder einfach im Stillen ein- bringen und füreinander da sind. Das Miteinander mit unserer Freiwilligen Feuerwehr, dem DRK, allen örtlichen Hilfskräften ist hervorragend, wir können uns in Baindt aufeinander verlassen. Herzlichen Dank Ihnen allen! Das ist in diesen fordernden Zeiten ein wirklich gutes Gefühl! Auch das Jahr 2024 wird uns einiges abverlangen und uns vor große Aufgaben stellen, doch haben wir gute Vor- aussetzungen, diese zu meistern. Für Baindt wird das auch ein Jahr sein, in dem große Baumaßnahmen fertigge- stellt werden und wir beispielsweise die neu gestaltete Ortsmitte und das sanierte Schulgebäude einweihen dürfen. Doch auch bei der Fahrzeugweihe unseres neuen Feuerwehrfahrzeuges, beim Landesturnfest, beim Jubiläum der Landjugend, um nur einen kleinen Ausschnitt unserer örtlichen Festivitäten zu nennen, haben wir Grund, zusam- men zu kommen und miteinander zu feiern. Lassen Sie uns zuversichtlich und hoffnungsvoll nach vorne blicken. Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2024 das Allerbeste, Gesundheit und Gottes Segen und viele wundervolle Momente in unserer schönen Gemeinde! Seien Sie herzlich gegrüßt Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 am Samstag, 13.01.2024 um 19:00 Uhr auf dem Mühleparkplatz, anschließend in der Schenk-Konrad-Halle Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt 2024 Maskenbefreien Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt | Schalmeienkapelle Baindt | Tanzgruppen | Narrenblättle | uvm. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Neugestaltung Ortsmitte Unterbrechung der Arbeiten am Dorfplatz aufgrund von Dauerfrost Aufgrund der aktuellen Wetterlage mit anhaltendem Dauerfrost konnten die Arbeiten am Dorfplatz in die- ser Woche nicht wieder aufgegriffen werden. Durch die vielen Regenereignisse ist der Untergrund (Kies) sehr nass und teilweise bereits 20 cm tief gefroren. Die Bau- firma Zwisler, das Ingenieurbüro und die Gemeinde- verwaltung stehen in enger Abstimmung und werden in den Wintermonaten (Januar und Februar) Woche für Woche neu entscheiden, ob die Arbeiten in der da- rauffolgenden Woche wieder aufgenommen werden können. Wir danken für Ihr Verständnis und informie- ren Sie regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Erinnerung: Ablesung der Wasseruhren Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2024 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemein- de Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch über das Rathaus Servicepor- tal abgeben. Den Link hierzu finden Sie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Baindt. https://wzko.komuna.net/Citizen/227 Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vo- rausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindever- waltung, Frau Stavarache, Tel. 07502/9406-21, E-Mail f.stavarache@baindt.de Festsetzung der Grundsteuer 2024 Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) wird die Grundsteuer für die Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Kalenderjahr 2023 an die Gemeinde Baindt zu entrichten haben, hiermit festgesetzt. Die Grundsteuer 2024 wird wie in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt und in Vierteljahres- beträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die abweichend davon die Grundsteuer auf Antrag in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer 2024 in einem Betrag am 1. Juli 2024 fällig. Änderungen im Steuerbetrag oder bei Eigentumswechsel werden den Steuerpflichtigen jeweils durch entsprechen- de Grundsteueränderungsbescheide mitgeteilt. Die Hebe- sätze für die Grundsteuer 2024 betragen wie im Vorjahr • 370 v.H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) • 450 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, Widerspruch bei der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Durch die Einlegung ei- nes Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Grundsteuer nicht aufgehoben. Bürgermeisteramt Baindt, 12. Januar 2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin Festsetzung der Gebühr für das Amtsblatt Die jährliche Bezugsgebühr für das Jahr 2024 in Höhe von 24,00 € wird am 15.02.2024 zur Zahlung fällig. Der Betrag wird zum 15.02.2024 per SEPA-Lastschriftver- fahren automatisch abgebucht, sofern eine Einzugser- mächtigung erteilt wurde. Bei Zahlung ohne Einzugsermächtigung bitten wir um rechtzeitige Überweisung auf das Konto der Volksbank Bodensee-Oberschwaben IBAN: DE16 6519 1500 0365 0370 01 BIC: GENODES1TET oder das Konto der Kreissparkasse Ravensburg, IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB. Gebührenbescheide erhalten lediglich Abonnenten bei der Erstveranlagung, da hier auch der Preis eventuell von der Jahresgebühr abweichen kann. Da wir ansonsten keine Gebührenbescheide mehr zustel- len, werden die Abonnenten des Mitteilungsblattes durch Veröffentlichung auf die Festsetzung hingewiesen. Gemeindeverwaltung Abwasserzweckverband Mittleres Schussental Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 28. November 2023 fol- gende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 be- schlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Er- träge von 1.572.530 € 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Auf- wendungen von - 1.572.530 € 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergeb- nis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 € 1.4 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Erträge von 0 € Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 1.5 Gesamtbetrag der außerordentli- chen Aufwendungen von 0 € 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 € 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 € 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträge 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.382.530 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 1.382.530 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 543.000 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 543.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss /-bedarf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmit- telüberschuss /-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 250.000 € § 5 Stellenplan Der im Haushaltsplan beigefügte Stellenplan ist Bestand- teil dieser Haushaltssatzung. § 6 Betriebskostenumlage Die vorläufige Betriebskostenumlage wird auf 1.167.940 € festgesetzt. Hierauf werden Abschlagszahlungen auf Mit- te jeden Monats mit der vorläufigen Umlage fällig. Die endgültige Betriebskostenumlage wird entsprechend der Verbandssatzung festgelegt. § 7 Kapitalumlage Die Kapitalumlage wird auf 543.000 € festgesetzt und ist von den Verbandsgemeinden durch Eigenmittel auf- zubringen. Berg, den 28. November 2023 Daniel Steiner Verbandsvorsitzender Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 18 GKZ i. V. mit § 81, Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit von Montag, den 15.01.2024 bis Dienstag, 23.01.2024 je einschließlich im Rathaus Fronreute, Blitzenreute, Schwommengasse 2, Zimmer 1, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 20.12.2023 die Gesetzmäßigkeit gemäß § 28 GKZ i. V. mit § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung er- lassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb ei- nes Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, 88276 Berg, geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlich- keit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind. Fronreute, 04.01.2024 gez. Daniel Steiner Verbandsvorsitzender 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024 Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 13.12.2023 die folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussicht- lich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendun- gen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leisten- den Auszahlungen wie folgt festgesetzt: Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Bis- her fest gesetz- te (Ge- samt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 1. Ergebnishaushalt 1.1 Ordentliche Ein- träge 13.475.400 555.000 14.030.400 1.2 Ordentliche Aufwendungen 14.299.250 287.500 14.586750 1.3 Veranschlag- tes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -823.850 267.500 -556.350 1.4 Außerordentli- che Erträge 250.000 -100.000 150.000 1.5 Außerordentli- che Aufwendung 0 0 0 1.6 Veranschlag- tes Sonderergeb- nis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 250.000 -100.000 150.000 1.7 Veranschlag- tes Gesamter- gebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -573.850 167.500 -406.350 Bisher fest gesetzte (Gesamt-) Beträge EUR Ände- rung um (+/-) EUR Neue fest- gesetze (Gesamt-) Beträge EUR 2. Finanzhaushalt 2.1 Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 13.100.400 555.000 13.655.400 2.2 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit 12.915.050 287.500 13.202.550 2.3 Zahlungsmit- telüberschus- s/-bedarf des Ergebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) 185.350 267.500 452.850 2.4 Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit 9.349.350 120.000 9.469.350 2.5 Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit 12.733.400 120.000 12.853.400 2.6 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss /-bedarf aus Investitions- tätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -3.384.050 0 -3.384.050 2.7 Veranschlag- ter Finanzie- rungsmittelüber- schuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -3.198.700 267.500 -2.931.200 2.8 Einzahlungen aus Finanzie- rungstätigkeit 5.250.000 0 5.250.000 2.9 Auszahlun- gen aus Finanzie- rungstätigkeit 300.000 0 300.000 2.10 Veran- schlagter Fi- nanzierungsmit- telüberschus- s/-bedarf aus Finanzierungstä- tigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 4.950.000 0 4.950.000 2.11 Veranschlag- te Änderung des Finanzierungs- mittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) 1.751.300 267.500 2.018.800 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Fi- nanzierung von Investitionen und Investitionsförderungs- maßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bishe- rigen Festsetzung nicht verändert. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. § 4 Kassenkredite Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 5 Steuersätze Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. § 6 Inkrafttreten Der Nachtragshaushalt 2024 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von BadenWürttemberg. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Nachtragshaushalt liegt in der Zeit von Montag, den 15. Januar 2024 bis Dienstag, den 23. Januar 2024 (je einschließlich) im Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Nachtragshaushaltssatzung sowie die Haushaltssat- zung mit Haushaltsplan ist zusätzlich auch online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ gemeindeverwaltung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Mit Erlass vom 28.12.2023 (AZ 902.41) hat das Landrat- samt Ravensburg die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan vom 13.12.2023 nicht beanstandet. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.01.2024 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Januar und Sonntag, 14. Januar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Januar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Sonntag, 14. Januar Rosen-Apotheke Weingarten, Talstr. 2, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 35 13 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Flüchtlingsarbeit Helferkeis Asyl Aktuelles aus dem Helferkreis Asyl In Baindt leben derzeit ca 160 geflüchtete Menschen. Da- runter sind zahlreiche Familien verschiedenster Nationa- lität, aber auch Einzelpersonen. Die Menschen sind zum großen Teil kommunal unterge- bracht, sei es in von der Gemeinde angemieteten Woh- nungen oder in den Gemeinschaftsunterkünften. Glück- licherweise gibt es aber auch immer wieder Bürger, die ihren Wohnraum privat vermieten. All denjenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, gebührt ein ganz herz- liches Dankeschön, denn viele der geflüchteten Menschen sind auf der Suche nach Wohnraum. Auch das Thema „Arbeitssuche“ beschäftigt viele dieser Menschen, vor allem eben diejenigen, die aufgrund ihres Status arbeiten dürfen. Einige, die schon seit 2016 hier sind, haben es geschafft, Ausbildungsplätze und auch unbefristete Arbeitsverträge zu bekommen, z.B. bei Fir- men wie Kiesel, Dachser, Sprinz. Das Engagement unseres Helferkreises besteht derzeit hauptsächlich aus Einzelfallhilfe, sei es Unterstützung beim Erlernen der Sprache, bei Behördengängen, Stellen von Einträgen, Bewerbungen. Einen lieben Weihnachtsgruß gab es im Dezember: für alle Kinder aus geflüchteten Familien, die kommunal un- tergebracht sind, verpackten und verteilten wir kleine Geschenke. Die Kleinen bekamen etwas zum Spielen und die Großen durften sich mit einem Gutschein selbst einen Wunsch erfüllen. Etwas zum Naschen durfte natürlich nicht fehlen. Bei unserem Treffen im Dezember mussten wir uns von unserer bisherigen Integrationsmanagerin, Regina Schnell, verabschieden. Sie wird sich aus privaten Gründen beruflich verändern und Richtung Biberach umziehen. Mit einem Blumengruß und einem Einkehrgutschein bedank- ten wir uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir werden sie vermissen! Ihre Nachfolgerin konnten wir bereits kurz kennenlernen und freuen uns auf ein gutes Miteinander. Spannend wird es in den nächsten Wochen werden, wenn die neue Unterkunft belegt wird. Sie ist eingerichtet für 57 Personen und wird voraussichtlich im Februar belegt werden. Allerdings sind genaue Aussagen schwierig, denn die Zuwanderung geflüchteter Menschen ändert sich oft auch kurzfristig. Immer wieder bekommen wir Anfragen wegen Spenden von Bürgern, z.B. Fahrräder, Haushaltswaren, Einrich- tungsgegenstände...... Gerne dürfen Sie sich bei uns mel- den. Wir fragen dann bei den Menschen nach, ob Bedarf besteht, stellen dann den Kontakt her oder organisieren eine Übergabe. Ein Dankeschön an alle Spender und Helfer! Wir freuen uns über jegliche Hilfe und Unterstützung aus der Bevölkerung, sei sie sporadisch oder auch re- gelmäßig. Vorallem beim Erlernen der Sprache gibt es immer Bedarf, da die Menschen teilweise lange darauf warten müssen bis sie an einem Deutschkurs teilneh- men können. Sibylle Boenke Für den Helferkreis Asyl Baindt Veranstaltungskalender Januar 12.01. Räuberball der Lumpenkapelle SKH 13.01. Maskenbefreien Raspler 13.+14.01. Skikurs Alpinteam 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Alle Jahre wieder - Rückblick auf die Weih- nachtszeit Alle Jahre wieder öffneten sich die Türen zum Adventskaffee im Kindergarten St. Martin. Hier konnten sich Eltern mit ihren Kindern oder auch anderen Gemeindemitgliedern Punsch, Waffeln und Laugenbrezeln schmecken lassen. Durch die tatkräftige Unterstützung vieler Eltern fand in dieser Woche jeder ei- nen geeigneten Termin zum gemütlichen Beisammensein. Bald schon kündigte sich hoher Besuch im Kindergar- ten an. Der Bischof Nikolaus besuchte mit seinem Helfer Knecht Ruprecht die Kindergartengruppen und die gan- zen Kleinen in der Krippe. Wie immer hatte er auch leckere Geschenke in seinem Korb für alle dabei. An Mandarinen, Lebkuchen und natürlich auch den beliebten Spekulati- us hatte er gedacht. Die Leckereien wurden dann in den alltäglichen Adventskreisen verspeist. Bald war es auch schon an der Zeit, für die alle Jahre wieder- kehrende Weih- nachtsfeier mit Eltern und Ge- schwistern vor- zubereiten. Im weihnachtl ich geschmückten Hof der Villa konnte man vie- le verkleidete Kinder sehen, die als Schafe, Hirten, Soldaten, Engel, Gast- wirte die Weihnachtsgeschichte spielten. In diesem Sinne auf Weihnachten eingestimmt konnten sich alle Gäste und Mitwirkende bei Kinderpunsch, Glühwein, Saitenwurst und Käsebrötchen stärken. Viele helfende Hände mach- ten am Schluss ein schnelles Ende. Ein herzliches Dankeschön an alle, die uns in diesem Jahr in irgendeiner Weise unterstützt haben! Wir wünschen allen ein gesegnetes neues Jahr 2024! Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Advents- und Weihnachtszeit in der Klos- terwiesenschule Der Dezember und somit die Weihnachts- zeit brachte unheimlich vielfältige Momente mit sich: Nachdem der UNICEF-Tag schon ein voller Er- folg war und mit den ersten 300,00 Euro das Kässchen zum Klingeln brachte, sammelten unsere Schülerinnen und Schüler weiter ganz fleißig jeden Cent, um von Krieg und Not gebeutelte Kinder auf der ganzen Welt zu un- terstützen. Unser Adventssingen am Montagmorgen brachte für unsere Kinder in heimeligem, noch dämmerigem Licht z.B. im großen Kreis gesungene Lieder, verschiedene Gedich- te, spannende Geschichten oder kleine Musikstücke der Bläserklasse. Drei Mal durften wir so zusammenkommen und es ist jedes Mal etwas ganz besonderes. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 An der „Wunschsterne-Aktion“ der Kinderstiftung Ra- vensburg nahmen unsere Religionskinder der Klassen 3 und 4 in Weingarten teil. Jedes Kind wurde mit einem He- bekran in luftige Höhen befördert und durfte den selbst- gestalteten Stern am Weihnachtsbaum auf dem Müns- terplatz aufhängen. Vielleicht hat die ein oder andere Familie den großen, stattlichen Baum ja bewundert? Ein Foto dieses wunderschönen Weihnachtsbaums zierte je- denfalls in diesem Jahr unsere schulische Weihnachts- karte. Am vorletzten Schultag stand alles unter dem Motto “Flashmob auf dem Weihnachtsmarkt“, das Weih- nachtsstück, welches beide Theater-AGs, der Chor und die Aerobic-AG einstudiert hatten und welches unter gro- ßem Publikum in der Sporthalle mit einem fantastischen Bühnenbild und auch passgenauen Kleidern aufgeführt wurde. Die Kinder übertrafen sich selbst und das Publi- kum spendete einen minutenlangen, riesigen Applaus. Leider war uns das Wetter nicht ganz so wohl gesonnen, denn es graupelte und war eisig kalt . Dennoch ließen sich die Kinder und die Eltern leckeren Punsch und Waf- feln im Foyer schmecken, die der Elternbeirat zum Kauf angeboten hatte. Am nächsten Tag, dem letzten Schultag, traf sich die Schulgemeinde mit all ihren Lehrerinnen in der Kirche St. Johannes Baptist zum ökumenischen Weihnachtsgottes- dienst. “Das schönste Geschenk“ – die Geschichte von Max Bollinger, die von Liedern umrahmt wurde, zeigte den Kindern auf eindrucksvolle Art und Weise, wie ein Narr, trotz dass er alles hergegeben hatte, am Ende sehr glück- lich war. Mit Spannung erwarteten die Kinder am Ende des Gottesdienstes, wie hoch der diesjährige gesammel- te Geldbetrag für UNICEF ausfallen würde. Frau Lipp von UNICEF Ravensburg konnte von zwei Drittklässlern sage und schreibe 930,00 € entgegennehmen – ein großarti- ges Ergebnis, über das sich alle freuten! Die letzten beiden Unterrichtsstunden verbrachten die Schülerinnen und Schüler teils mit gemeinsamem Früh- stück, mit gemeinschaftlichen Spielen oder tauschten sich über die Ferien mit dem bevorstehenden Weihnachts- fest aus. Ich bedanke mich nochmals von Herzen bei unseren Schü- lerinnen und Schülern, bei unseren Lehrerinnen, ohne die all das nicht möglich gewesen wäre und allen, die dazu beigetragen haben, dass wir so viele unvergessliche Mo- mente genießen durften. Herzliche Grüße Amelie Heberling, Rektorin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Zur Information TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekann- te Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 18.01., 22.02., 14.03.2024, jeweils 14-17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Mehrstimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 10.01.2024, 07.02.2024, 06.03.2024, 10.04.2024, 15.05.2024, 16.06.2024, 03.07.2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Bekanntmachung Finanzamt Überlingen über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung - Nachschätzung - Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der Gemeinde Baindt Gemarkungen Baindt werden in der Zeit vom 15.01.2024 bis15.02.2024 in den Diensträumen des Finanzamt Ravensburg Bronerplatz 10 88250 Weingarten Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und das Schätzungsbuch, in dem die Ergebnisse der Bodenschät- zung (Nachschätzung) niedergelegt sind. Die offengeleg- ten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids über die Ergebnisse der Bodenschätzung ein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Ei- gentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Ein- spruch einlegen. Dieser ist bei dem oben genannten Fi- nanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Mo- nat. Sie beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die Schätzungsergebnisse rechtskräftig, soweit kein Einspruch eingelegt ist. Weitere Auskünfte erteilt Herr Schlichthärle (VT / ALS) unter der Rufnummer 0751 403-222. Bemerkungen: Bitte telefonische Terminvereinbarung. Ort, Datum Weingarten: 11.12.2023 Neher, Klaus (Amtlich Landwirtschaftlicher Sachverständiger) „Viertklässler-Tag“ an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024 Die Realschule Weingarten lädt Schülerinnen, Schüler und Eltern der 4. Klassen am Freitag, 26. Januar 2024 von 16.00 bis 18.30 Uhr zum Viertklässler-Tag an unserer Schule ein. Schulhausführungen, musikalische Darbietun- gen des Bläserprojekts und viele Mitmachangebote aus den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Sport, Kunst und Hauswirtschaft geben Einblicke in unsere Schule. El- tern und Schüler haben die Möglichkeit zur individuellen Beratung für den bilingualen Zug. Zusätzlich besteht an zwei Infoabenden die Gelegenheit für Eltern, sich zu informieren. Die Elternabende finden am Dienstag, 16. Januar 2024 und Montag, 26. Febru- ar 2024, jeweils um 18.30 Uhr im Neubau der Realschule statt. Weitere Anmeldeinformationen und -unterlagen sind un- ter www.realschule-weingarten.de verfügbar. Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2024 Landkreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschu- le für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtun- gen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schü- lerabend ein. Der Schülerabend 2024 findet am Freitag, den 26. Ja- nuar 2024 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88364 Wolfegg, Rötenbacher Str. 35 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studie- renden einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Fachtagung für Milchviehhalter/-innen am 19. Januar in Bad Waldsee-Gaisbeuren Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt veranstal- tet zusammen mit weiteren Partnern der beruflichen Er- wachsenenbildung seine traditionelle Fachtagung für Milchviehhalter/-innen im Januar 2024 wieder als ganz- tägige Präsenz-Veranstaltung. Sie findet am Freitag, 19. Januar 2024 ab 9:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Bad Waldsee-Gaisbeuren statt. Am Vormittag ist das Schwerpunktthema das geänder- te Tierarzneimittelrecht mit seinen Auswirkungen auf Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Milchviehhaltungen und deren Reaktionsmöglichkeiten. Frau Dr. Thalwitzer, Veterinäramt Ravensburg und Frau Weigele, Landwirtschaftsamt Ravensburg informieren zum rechtlichen Rahmen des Medikamenten- und Anti- biotikaeinsatzes, insbesondere auch zur Dokumentation und zum Maßnahmenplan. Herr Ziegler vom Landwirt- schaftsbetrieb der Technischen Hochschule Bingen und Frau Müller von der Agrarberatung Allgäu gehen auf die praktischen Maßnahmen zur Verringerung des Antibioti- kaeinsatzes ein. Nachmittags steht die zunehmende psy- chische Belastung von Landwirtinnen und Landwirten im Mittelpunkt. Frau Mayer von der Sozialversicherung der Landwirtschaft (SVLFG) wird über deren Angebote zum Umgang mit Stress informieren. Stefan Leichenauer, als Landwirt selbst von Burnout betroffen, berichtet über sei- ne Erfahrungen über den Weg in die Krankheit und wieder heraus aus der Krankheit. Dr. Steve Truöl, Chefarzt der Abteilung Depression am ZfP Südwürttemberg Standort Weissenau, wird erläutern, wie sich Depressionen äußern und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt. Mitveranstalter der Fachtagung sind die Kreisbauernver- bände Allgäu-Oberschwaben und Tettnang, die Milch- vieh-Beratungsdienste Leutkirch und Ravensburg sowie die Vereine landwirtschaftlicher Fortbildung im Kreis Ra- vensburg und im Bodenseekreis. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Rentenversicherungsbeitrag bleibt 2024 konstant Änderungen ergeben sich für bestimmte Arbeitsver- hältnisse und Berufsgruppen Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) gibt bekannt, dass der Rentenversicherungs- beitrag das siebte Jahr in Folge bei 18,6 Prozent des Brut- tolohnes bleiben wird. Die Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung hingegen steigt von monatlich 7.100 Euro auf 7.550 Euro, oder 90.600 Euro im Jahr. Rentenversicherungsbeiträge müssen lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze geleistet werden. Beitrag für freiwillig Rentenversicherte, pflichtversi- cherte Selbstständige und Handwerker steigt moderat Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einbe- zahlt, muss künftig monatlich einen um 3,35 Euro höheren Mindestbeitrag leisten. Dieser beträgt somit im nächsten Jahr 100,07 Euro im Monat statt bislang 96,72 Euro. Der monatliche Höchstbetrag liegt bei 1.404,30 Euro. Der Regelbeitrag für versicherungspflichtige Selbständi- ge und Handwerker beträgt monatlich 657,51 Euro. Das Entrichten des halben Regelbeitrags ist für selbstständige Existenzgründer möglich. Änderungen für Mini- und Midi-Jobber Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde steigt die monatliche Verdienstgrenze für Mini-Jobber im nächsten Jahr auf 538 Euro pro Monat. Diese Anhebung führt dazu, dass sich die Untergrenze für Midi-Jobber entsprechend erhöht. Als Midi-Jobber gelten somit alle, die monatlich zwischen 538,01 Euro und 2000 Euro verdienen. Sie zahlen reduzierte Beiträge zur Rentenversicherung, ohne dass sich dadurch ihre Ren- tenansprüche vermindern. Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Einladung zu Info-Veranstaltungen in Weingarten, Friedrichshafen, Wangen und Überlingen Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Januar und Februar 2024. AMALIE begleitet und unterstützt als ambulanter Kinder- und Jugendhospiz- dienst im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis Fa- milien, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Le- benserwartung haben oder lebensbedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diag- nosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendliche, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Ko- operationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stif- tung Liebenau. Ehrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Ge- schwistern zu spielen, Hausaufgaben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mit zu tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglie- der mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Männer und Frauen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Wel- tanschauungen, aus unterschiedlichen Lebenssituatio- nen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervision, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schweigepflicht. Wer sich gerne ehrenamtlich engagieren und Familien im Landkreis Ra- vensburg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Landkreis Ravensburg und Bodenseekreis: Am 23. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 30. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margaretenstraße 41 Am 31. Januar 2024 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Am 1. Februar 2024 um 19.00 Uhr in Überlingen, Evange- lisches Freizeitheim Lindenwiese e.V., Lindenbühlstr. 50 Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Die AMALIE-Koordinatorinnen berichten, was die Quali- fizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher aus- tauschen. Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Januar - 21. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Gott allen Lebens, Gott meines Lebens, du weckst in uns Sehnsucht nach Neubeginn. Lass uns miteinander gut leben, denn du bist schon unter uns. Gib uns den Mut zu tun, was zum Frieden führt und lass mich deinen Segen für jede Stunde erwarten. Amen Samstag, 13. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 14. Januar – 2. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Alina Michelberger, Emilia Stotz (†Karl Bohner, Jahrtag: Pfarrer i. R. Fritz Fel- der) Dienstag, 16. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. Januar 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier im Pflegeheim St. Barbara 16.45 Uhr Baindt – Mitarbeiterversammlung im Bischof- Sproll Saal Donnerstag, 18. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 19. Januar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2023 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genom- men Gnade um Gnade. Johannes 1,16 Donnerstag, 11. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Freitag, 12. Januar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Sonntag, 14. Januar 2. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 15. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 17. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Sonntag, 21. Januar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Gedanken zum Wochenspruch Nicht gerade zuversichtlich starten nach aktuellen Um- fragen viele Menschen ins neue Jahr. Die Krisen aus dem alten werden auch ins neue Jahr mitgenommen. – Mitten in dieser Krisenmü- digkeit und Perspektivlosig- keit unserer Tage hören wir auf den Wochenspruch, der uns vor Augen malt, welche Perspektive Gott für uns hat: In Jesus kommt er mitten hinein in unsere Situation und mit ihm Hoffnung, Kraft und alles, was wir zu einem Leben brauchen, das an sein Ziel kommt. In diesem Sinne gehen wir zuversichtlich ins neue Jahr, denn das Entscheidende bleibt, egal was es bringt: Gott bleibt in Jesus mit seiner ganzen Fülle in unserem Leben präsent – auch 2024! Ein gesegnetes neues Jahr! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Endlich wieder Kinderkirche Hallo Kinder, nach unserem erfolgreichen Kinderkrippenspiel freuen wir uns euch wie- derzusehen. Jeden Sonntag von 10.30 – 11.30 Uhr treffen wir uns zur Kinderkirche im Ge- meindehaus Baienfurt (Öschweg 30). Kommt einfach vorbei!! Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evan- gelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abwei- sen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemein- samen Lesen, Diskutieren und Ent- decken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 8. Februar. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gesprä- che in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 28. Ja- nuar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Januar 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem ersten Frauen- kreistermin 2024 ins Evangelische Gemeindehaus ein. Pfarrer Schöberl wird mit uns über die diesjährige Jah- reslosung „Alles was ihr tut, geschehe in Liebe“ 1. Ko- rinther 16, 14 sprechen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz interessanten Abend. Eure Petra Wir wünschen allen ein kreatives neu- es Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Januar 8.1. Hubert Gärtner: „Winterlandschaft“ im Aquarell Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportangebot 2024 Sporthalle Baindt Athletik-/Fitness-Training ab 16 Jahre Montags von 20:30 bis 22:00 Uhr Christian Staud 0176-80420095, staud.christian@gmail.com Frauenturnen Montags von 19:15 bis 20:15 Uhr Nina Assanti, 0151-15357191 Fun & Fit – Fitness für Frauen und Männer ab 30 Jahren Dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr Karin Halder 07502-911182 Jedermann-Sport – Gymnastik und Spiele für Männer Mittwochs von 20:00 bis 21:30 Uhr Heiner Kern, 0170-7721771 Die Pampersflitzer Mittwochs von 16:00 bis 17:00 Uhr Nathalie Rinczi, 0151-22669057 Eltern-Kind-Turnen „Die Turnzwerge“ Dienstags von 15:30 bis 16:30 Uhr Viola Sonnier und Stephanie Remy 0176-36366724 „Speedys“, Breitensport für Grundschüler Freitags von 14:00 bis 15:00 Uhr Annika Busalt und Nadja Becher 0176-30580527 „Sportys“ – Breitensport ab Klasse 5 Freitags von 15:00 bis 16:00 Uhr Inken Lottermoser und Nina Assanti 0173-6629604 Sport für 4-5 jährige Kinder Freitags von 16:15 bis 17:15 Uhr Doris Alber, Nadja Becher und Angelika Federau 0160-93481693 Zumba-Kurs Donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr Angela Tanner, 0160-96215741 Narrenzunft Raspler e.V. Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Nach einem Jahr, beginnt endlich wieder die närrische Zeit. Auch Wir Raspler sind aktiv und werden die Schellen nicht still halten. Am vergangenen Wochenende waren wir bereits in Lauin- gen auf den Straßen. Am Samstag, 13. Januar 2024 springen wir in Neura- vensburg. Busabfahrt Tennishalle: 11:45 Uhr Umzugsbeginn: 13:30 Uhr Laufnummer: 28 Am Abend freuen wir uns auf unser jährliches Maskenbe- freien, das aufgrund von Umbaumaßnahmen, auf dem Mühleparkplatz stattfindet. Beginn: 19:00 Uhr Das zweite Fasnetswochenende schließen wir dann am Sonntag, 14. Januar 2024 mit dem Umzug in Langenar- gen. Busabfahrt Tennishalle: 12:00 Uhr Umzugsbeginn: 14:00 Uhr Laufnummer: 50 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt Hört Ihr Leut und lasst Euch sagen...“ Herzliche Einladung zur Nachtwächtertour in Wolfegg am Donnerstag, 25.01.2024 um 18.30 Uhr. Dauer ca. 1,25 h. Franz Frick lässt dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit le- bendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Wir treffen uns um 18.00 Uhr an der Tennishalle in Baindt und fahren anschließend in Fahrgemeinschaften nach Wolfegg, Treffpunkt Kreissparkasse in Wolfegg. Anschlie- ßende Einkehr in Rossberg im Bräuhaus. Bitte um Anmel- dung für diese Veranstaltung bis spätestens 20.01.2024 bei Doris Sonntag, Tel. 1035, Lucia Kränkle, Tel. 7953 oder Bärbel Schad, Tel. 911783. Voranzeige: Berger Frauenfasnet am 26.01.2024 im Bür- gersall in Berg, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr. Ball der Vereine am 27.01.2024 in der Schenk-Konrad-Hal- le in Baindt, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 20.00 Uhr........DA GE- HEN WIR DOCH GEMEINSAM HIN...... Programm Februar: Am Dienstag, 27.02.2024 kommt Frau Sigrun Kiehnle-Hohwy zu uns in den Bischof-Spro- ll-Saal mit ihrem Impulsvortrag: Resilienz und Beweg- lichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Im Voraus dieser Veranstaltung laden wir alle Mitglie- der zu einer außerordentlichen Mitgliederversamm- lung ein. Beginn 19.30 Uhr Die Vereinssatzung bedarf nochmals eines Beschlusses der Neufassung durch die Mitglieder. Die Satzung kann in den nächsten 14 Tagen bei unserer Vorständin eingesehen werden. Es handelt sich um die gleiche Fassung, deren Änderungen bereits 2023 beschlossen wurden. Bei Interesse bitte bei Doris Sonntag melden. Die Vorstandschaft Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Fun- ken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Hier darf sich natürlich jeder private Haushalt melden. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2024 der Reitergruppe Baindt e.V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 23.02.2024 um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführer/in für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2024 10. Anträge und Verschiedenes • Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 01.02.2024 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Spaßvolleyballturnier & Heimspieltag Das neue Jahr startete aus Volleyballsicht höchst aktiv mit dem Spaßvolleyballturnier am 06.01.2024 in Blitzenreute. Sieben Baind- ter aus beiden Mannschaften starteten gemeinsam als „Monsterblock“ durch und konnten nach kurzer Findungs- phase auf teilweise neuen Positionen einen tollen 9. Platz erspielen. Am morgigen Samstag, 13.01.2024 beginnt für die VLJ Baindt 1 die Rückrunde. Der Heimspieltag beginnt um 14.00 Uhr in der Sporthalle der Klosterwiesenschule in Baindt. Wir freuen uns sehr über lautstarke Unterstützung und hoffen auf viele Punkte gegen den TV 02 Langenar- gen Psychos und die TSG Leutkirch. Der Baindter „Monsterblock“ Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues Online-Anmelde- verfahren. Bitte verwenden Sie ausschließlich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Kunstkreis Einladung zur Jahreshauptversamm- lung vom Kunstkreis Baindt e.V. Die diesjährige Jahreshauptversamm- lung findet am Dienstag, den 30. Januar 2024 in der Gaststätte Zur Mühle, Mühl- straße 1, Baindt um 18.00 Uhr statt. Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 Tagesordnungspunkte: - Begrüßung durch die Vorsitzende, Feststellung der ord- nungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit - Bericht des Vorstandes und der Schriftführerin , der Kas- siererin, der Kassenprüfung, gemeinsamer Ausschuss - Wahl des Wahlleiters - Entlastung Vorstandschaft , der Schriftführerin ,der Kas- siererin , der gemeinsame Ausschuss, der Kassenprü- fung - Wahl des Vorstandes , Stellvertreter /in, Schriftführer/ in, Kassierer/in , gemeinsamen Ausschuss u. Kassen- prüfer / in - Ausblick und Aktivitäten für 2024 - Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können bis zum 19. Januar 2024 schriftlich beim Vorstand ein- gereicht werden. Vorstand Petra Moosmann Jahresbeitrag 10 Euro kann direkt bei der Jahreshauptver- sammlung bezahlt werden oder bis spätestens 28.02.2024 überweisen. Kunstkreis Baindt e.V. KSK RV IBAN DE18 6505 0110 0248 8733 36 Wir bitten auch noch um kurze Rückmeldung bei Petra Moosmann oder Birgit Kühndel betreffs Teilnahme an der Jahreshauptversammlung bis 19. Januar 2024. Auf eine rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Die Gewinner stehen fest - Herzlichen Glückwunsch! Beim Weihnachtsgewinnspiel 2023 dürfen sich die fol- genden Losnummern auf einen Preis freuen: Weihnachtsgewinnspiel 2023 Preisspender Preis Gewinner 1. Angler Markt Ackermann Spühlmaschinen Graf & Riss - Baumaschinen VR Bank Bodensee - Oberschwaben Friseur Geng Naturwerk Gas Grill 4174 2. Autohaus Ebner Wochenende: Kia Sorento 3288 3. WBB Einkaufsgutschein: 200€ 3450 4. WBB Einkaufsgutschein: 150€ 2089 5. WBB Einkaufsgutschein: 100€ 3713 6. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 1309 7. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 242 8. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 2911 9. Metzgerei Brenner Hauptgutschein: 50€ 4203 10. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3621 11. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 3543 12. Bosch Service: Lindel + Zeller Hauptgutschein: 50€ 113 13. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 1332 14. Schuhe Anne Hagen Hausgutschein: 30€ 4042 15. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 2994 16. Juwelier Jerg Hausgutschein: 30€ 3019 17. Hubertus Apotheke Hausgutschein: 30€ 354 18. Achtal Apotheke Hausgutschein: 30€ 3606 19. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 4293 20. Wrap-up Hausgutschein: 26€ 988 21. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 566 22. Bistro Dublin Hausgutschein: 25€ 4247 23. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 3090 24. Naturwerk Hausgutschein: 15€ 530 Die Gewinne können ab 15. Januar bei der Kreissparkasse in Baienfurt zu den normalen Öffnungszeiten abgeholt werden. Alle Preise, die bis zum 16. Februar nicht abgeholt werden, verfallen leider. Wir gratulieren allen Gewinnerinnen und Gewinnern und wünsche viel Spaß mit den Preisen. Schwäbischer Albverein OG Wein- garten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Einladung zur Jahreshauptversammlung Am 27.01.2024 lädt die Vorstandschaft zur Jahreshaupt- versammlung ein. Ort: Weingarten, Kultur- und Kongresszentrum, Staufer- saal. Uhrzeit: 16.00 Uhr. Es gibt Getränke, Kaffee und Kuchen. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 24.01.2024 an B. Gmünder, Mail: sav.ogwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiches Erscheinen freut sich die Vorstandschaft. Jahresanfangswanderung Nessenreben Wann: Dienstag 23.01.2024 um 14.30 Uhr auf dem Freibad- parkplatz in Weingarten. Gehzeit: je nach Wetter ca. 1,5 bis 2,5 Stunden, 6 bis 9 km, 150 hm. Nach der Wanderung wird Glühwein angeboten, bitte Henkelbecher, evtl. etwas zum Knabbern, Stöcke, gutes Schuhwerk, ggf. Wechselschuhe mitbringen. Anmeldung ab 16.01.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter). Wanderführung: Wally Knoll, Mail: walburga.knoll@ t-online.de. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Seite 26 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Wanderwoche Pfalz Termin: 15. bis 20. Sept. 2024 Nähere Informationen zu Programm, Preisen und Anmel- dung finden Sie auf unserer homepage, Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Weingarten https://weingarten.alb- verein.eu oder in unserem Schaukasten in der Marktgasse. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Unseren Mitgliedern, die im Januar ge- boren sind, wünscht die Vorstandschaft vom Sozialver- band VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Karin Maucher - Vorsitzende Genesungswünsche Die besten Genesungswünsche für das Jahr 2024 an alle VdK-Mitglieder vom Ortsverband Weingarten wünscht die gesamte Vorstandschaft. Werden Sie bald wieder gesund, damit wir uns wieder sehen können. Gute Besserung und liebe Grüße. Karin Maucher, Vorsitzende Ehrung langjähriger Mitglieder Vom Januar bis einschließlich Dezember 2024 werden 48 Mitglieder vom VdK OV Weingarten geehrt. Für 50 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes goldenes Treueabzeichen und Prä- sent) 1 Mitglied Für 40 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 1 Mitglied Für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 12 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treueabzeichen) 34 Mitglieder Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für so viele Jahre treuer Mitgliedschaft im Sozialverband VdK Baden-Württemberg, vom Landes- verbandsvorsitzenden Herr Hotz und Stellvertretern un- terschrieben und werden bei unserer Hauptversammlung im Juni bei der Ehrung überreicht. Den Mitgliedern für 10 Jahre Mitgliedschaft wurde das Treueabzeichen und die Urkunde zugeschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Was sonst noch interessiert Kunst, Kultur und Inklusion Zum zweiten Mal finden vom 04. bis 12. Mai 2024 die In- klusionstage im Landkreis Ravensburg statt. In verschiedenen Städten und Gemeinden im Landkreis werden Programmpunkte zum Thema „Kunst, Kultur und Inklusion“ angeboten. Die offizielle Eröffnung ist am 04. Mai 2024 auf der Lan- desgartenschau in Wangen im Allgäu. Inklusionstage sind eine Aktion im Landkreis Ravensburg, die alle Bürger und Bürgerinnen dazu einlädt, sich mit den Themen Vielfalt und Inklusion zu beschäftigen. Es sollen verschiedene Workshops, Vorträge und Aktivitäten im ganzen Landkreis Ravensburg stattfinden. Dafür werden Veranstalter, wie zum Beispiel Vereine, Organisationen, Einrichtungen, Gemeinden, etc. gesucht, die Aktionen während den Inklusionstagen anbieten. Die Inklusionstage werden von der Kommunalen Beauftrag- ten für die Belange von Menschen mit Behinderung Sab- rina Kupka, der Stabstelle Sozialplanung (Fachbereich Teilhabe und Inklusion) und INIOS (Netzwerk Inklusion in Oberschwaben) organisiert. Die Aktionstage sollen Inklu- sion für alle Menschen erlebbar machen und vielfältige Begegnungen ermöglichen. Veranstaltungen können ab sofort unter folgendem Link angemeldet werden: https://kurzelinks.de/inklusionstage Anmeldeschluss ist der 29.02.2024. Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne bei Frau Kupka oder Frau Schefold melden. S.Kupka@rv.de, Tel.: 0751 85 3136 oder Silke.Schefold@owb.de, Tel.: 0751 36338 522 Weitere Informationen zu den Inklusionstagen, sowie den Abschlussbericht 2022 in leicht verständlicher Sprache finden Sie auf folgender Seite: www.rv.de/inklusionstage Gemeinde Vogt Die Gemeinde Vogt, Landkreis Ravensburg, (ca. 4700 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Haupt- und Bauamt Wir bieten: eine unbefristete Vollzeitstelle, Anstellung im Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A 11 oder eine vergleichbare Eingruppierung gemäß EG 10 TVöD, Flexi- ble Arbeitszeiten im Rahmen unserer Gleitzeitregelung, Firmenfitness über EGYM/ Wellpass Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2024. Den vollständigen Ausschreibungstext der Stel- le mit Aufgabengebiet und Einstellungsvoraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage: www.gemeinde-vogt. de/de/rathaus/stellenangebote/stellenausschreibungen Schlachtfest am 21. Januar 2024 in der Durlesbachhalle Reute Schöne Musik, beste Unterhaltung und leckere Speisen werden am Sonntag, den 21. Januar 2024 beim Schlacht- fest in der Reutener Durlesbachhalle geboten. Ab 11.00 Uhr unterhält die Musikkapelle Reute-Gaisbeuren mit ihrem Dirigenten Erich Steiner die Zuhörer mit flotter Blasmusik. Auf dem Programm stehen neben aktuellen Unterhal- tungstiteln auch traditionelle Märsche und beliebte Pol- kas. Außer der Musikkapelle tritt um 14.00 Uhr auch der Schulchor der Durlesbachschule aus Reute für die Zuhö- rer auf und unterhält mit extra einstudiertem Programm. Zum Mittagstisch gibt es aus eigener Schlachtung vom Vereinsmetzger Kurt Fluhr sowie der örtlichen Metzgerei Klaus Frank Schlachtplatte, Saumagen, Schnitzel, Brat- würste und viele weitere Gaumenfreuden. Auch für Vege- tarier ist mit leckeren Gemüsemaultaschen gesorgt. Zur Mitnahme gibt es selbstverständlich feinste Wurstspezi- alitäten vom Schwein. Dazu passend werden ganztags Kaffee und Kuchen an- geboten. Um 13.30 Uhr spielt das Vororchester vom Mu- sikverein Reute-Gaisbeuren zur Nachmittagsunterhaltung Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 27 auf. Für Familien mit Kindern ist eigens ein Spielbereich eingerichtet, wo der Nachwuchs interessante Angebote findet. Der Förderverein Musikverein Reute-Gaisbeuren e.V. freut sich über zahlreiche Besucher und lädt herzlich ein! Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Soll- te es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verscho- ben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann di- rekt benachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baienfurt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein an- stoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chronischer Krankheit oder OPs“ Alle Eltern und Interessierte sind herzlich zum Vortrag „Finanzielle Hilfen für Kinder mit Behinderung, chroni- scher Krankheit oder OPs“ am Samstag, den 24. Feb- ruar eingeladen. Beginn ist um 10 Uhr im Musikerheim, Steinhauser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Ohne An- meldung und Eintritt. Hat ein Kind einen Unterstützungsbedarf, so werden die Eltern oft nicht darüber informiert, welche finanziellen Hilfen ihnen zustehen. Im Vortrag erläutert Sonja Hummel, Sprecherin der Klumpfuß-Selbsthilfegruppe Oberschwaben, leicht und verständlich, was es für Hilfen gibt und wie man diese be- antragt. Zum Beispiel Verlängerung des Mutterschutzes, Grad der Behinderung, Pflegegrad, Verhinderungspflege, Haushaltshilfe, Fahrtkosten, Kinderkrankengeld, Integra- tionskraft usw. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Um eine Spende wird gebeten. Weitere Infos und Kontakt: Sonja Hummel. 0173-1921401, hummel.sonja[ät]posteo.de und www.klumpfuss-selbst- hilfegruppe-oberschwaben.de. Kling Glöckchen Klingelingeling Baienfurter DLRG Jugend veranstaltet Weihnachtsbasteln Am Samstag, den 9. Dezember 2023 fand das traditionel- le Weihnachtsbasteln der DLRG Jugend Baienfurt statt. 39 Kinder aus Baienfurt und Bad Waldsee freuten sich über den gemeinsamen Bastelmittag im Kinder- und Fa- milienzentrum Pinocchio, bei dem sich alle kreativ aus- toben konnten. Bei gemütlicher Weihnachtsmusik sind mit den verschie- densten Materialien und Techniken dabei schöne Ge- schenke und Dekorationen für die Weihnachtszeit kreiert worden. Auf angebrannten Holzbrettchen sind Tannen- bäume als Fadenbilder entstanden und aus buntem Pa- pier wurden Sterne gezaubert. Kleine Gipswichtel wurden mit Acrylfarbe zum Leben erweckt und leckere Trinkscho- kolade in Tütchen als Rentiere verpackt. Wie im Handumdrehen ist der Mittag vorbei gegangen, denn alle hatten Spaß, die Bastelideen in die Tat umzu- setzen. Einem gelungenen Start in die Weihnachtszeit stand so- mit nichts mehr im Wege. Die DLRG Jugend Baienfurt Seite 28 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 „Das Imperium streicht zurück“ Filmmusikspektakel mit dem Ponticelli Ensemble in der Alten Kirche Mochenwangen Wolpertswende / Mochenwangen - Das Ponticelli Ensem- ble eröffnet am Samstag, 13. Januar um 19.30 Uhr und am Sonntag, 14. Januar um 17.00 Uhr traditionell das neue Kulturjahr der Alten Kirche Mochenwangen. Mit „Das Imperium streicht zurück“ entführt des Ponticelli in emotionale Klangwelten aus Film und Fernsehen. Tau- chen Sie ein in eine fesselnde Welt der Musik und erleben Sie die Fortsetzung einer epischen Saga mit Streichinst- rumenten, Piano und Percussion. Das Ponticelli Ensemble freut sich auf ein begeistertes Publikum und verspricht einen unvergesslichen Abend voller musikalischer Höhepunkte. Sa. 13. Januar um 19.30 Uhr und am So.14. Januar um 17.00 Uhr Einlass: 45 Minuten vor Beginn Veranstaltungsort: Alte Kirche Mochenwangen Eintritt frei, Spenden sind willkommen Weitere Informationen: www.alte-kirche-mochenwangen.de www.ponticelli-ensemble.de Nachtwächterführung in Wolfegg mit Franz Frick „Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen“, so tönt es wieder, wenn Nachtwächter Franz Frick am Freitag, den 19. Ja- nuar ab 18 Uhr unterwegs ist und sich über viele interes- sierte Zuhörer freut. Stilecht gewandet lässt er dabei in ganz besonderer Atmosphäre rund um das Wolfegger Schloss die Vergangenheit lebendig werden und erzählt viele historische Anekdoten und allerlei Wissenswertes aus der Geschichte Wolfeggs. Die Teilnahmegebühr von 4,00 Euro wird direkt vor Ort bezahlt. Treffpunkt ist vor der Sparkasse in Wolfegg. Weitere Auskünfte: Wolfegg Information Tel. 07527 9601-51. infos unter www.wolfegg.de. Aus der Ablage in den Reißwolf Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fris- ten beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist da- rauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbe- wahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare, Bi- lanzen und sonstige zu führende Bücher zehn Jahre lang aufbewahren. Auch digitale Aufzeichnungen müssen zehn Jahre lang gespeichert werden. Empfangene oder abge- sandte Handels- und Geschäftsbriefe müssen grundsätz- lich sechs Jahre lang aufgehoben werden, teilt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg mit. Die Aufbewah- rungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalender- jahres, in dem die letzte Eintragung in das Geschäftsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Bilanz festgestellt, der Geschäftsbrief abgesandt oder empfangen wurde. Zu Beginn des Jahres 2024 können Unternehmer daher folgende Unterlagen entsorgen: • Bücher und Aufzeichnungen mit der letzten Eintragung aus dem Jahr 2013; • Inventare, die bis 31.12.2013 oder früher aufgestellt wor- den sind; • Jahresabschlüsse, die bis zum 31.12.2013 oder früher aufgestellt worden sind; • Buchungsbelege aus dem Jahr 2013 und älter; • empfangene Handels- bzw. Geschäftsbriefe, die bis zum 31.12.2017 oder früher eingegangen sind; • Durchschriften abgesandter Handels- bzw. Geschäfts- briefe, die bis zum bis 31.12.2017 oder früher abgesandt wurden. Privatpersonen müssen Rechnungen und sonstige Belege in der Regel nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, brau- chen die Belege nicht mehr aufbewahrt werden. Lediglich für Spendenbescheinigungen gibt es eine kurze Aufbe- wahrungspflicht. Sie müssen bis zum Ablauf eines Jah- res nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids aufbewahrt werden. Fertigen Steuerzahler ihre Steuerer- klärung mit ElsterOnline an, so müssen sie die Belege bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahren, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Bestandskräftig wird der Steuerbescheid mit Ablauf der Einspruchsfrist. Steuerzahler, deren Überschusseinkünfte (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Ein- künften) in der Summe mehr als 500.000 Euro im Jahr betragen, müssen steuerlich relevante Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren. Ein kostenloser Kurzratgeber mit den Aufbewahrungs- fristen für bestimmte Dokumente kann beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Telefonnummer 08000 / 76 77 78 be- stellt werden. Anzahl der Schlaganfälle und Herzinfarkte in der Region Bodensee-Oberschwaben gestiegen Wer Erste Hilfe leistet, hilft Leben zu retten und blei- bende Schäden zu verhindern Laut aktuellen Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Schlagan- fälle im Jahr 2022 im Vergleich zu 2018 um 3,44 Prozent gestiegen. „Im Jahr 2022 wurden 2.857 Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben mit Schlaganfällen be- handelt“, betont Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Dabei waren 870 Pati- enten aus dem Landkreis Sigmaringen, 781 Patienten aus dem Bodenseekreis und 1.206 Patienten aus dem Land- kreis Ravensburg“, so Packmohr weiter. Auch die Anzahl der Herzinfarktpatienten ist seit 2018 um 4,22 Prozent von 1.445 auf 1.506 Patienten gestiegen. Während vor allem die höheren Altersgruppen ab 80 Jahren einen Schlaganfall erleiden, sind von einem Herz- infarkt oftmals Personen ab 50 Jahren betroffen. Sowohl bei einem Herzinfarkt als auch bei einem Schlag- anfall ist sofortige medizinische Hilfe notwendig. Jede Minute zählt, um lebensrettende Maßnahmen einleiten zu können und mögliche Folgeschäden zu begrenzen. Des- halb ist es wichtig, bereits bei einem Verdacht sogleich den Notruf 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. „Zu den Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem Ta- bakkonsum, körperliche Inaktivität, Übergewicht und Dia- betes mellitus Typ II bzw. Zuckerkrankheit, Fettstoffwech- selstörungen und Bluthochdruck“, meint Sabine Knapstein, Medizinerin der AOK Baden-Württemberg. Deshalb ist es zur Vorbeugung von Herz-Kreislauferkrankungen wichtig, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu achten, Nummer 1/2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 29 MIETGESUCHE Allen Kunden und Geschäftsfreunden wünschen wir ein gutes und gesundes neues Jahr 2024. Auch in diesem Jahr sind wir mit unserer ganzen Leistungsbereitschaft für Sie da und freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen. Jöchle Elektrotechnik GmbH | www.joechle.de Am Umspannwerk 10 · 88255 Baindt · Fon: 07502 - 6798500 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Freitag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Qi-Wandel Neuer Kurs: QI GONG Di.16.01.|18:30-19:45 Uhr |Baienfurt Info & Anmeldung Qi Wandel · Heidi Hecht · 88284 Wolpertswende Tel. 07502 912260 · info@qi-wandel.de Baienfurter Rentnerehepaar sucht 2-3 Zi.-Wohnung in Baienfurt oder Baindt. Beste Bonität vorhanden. Bitte melden unter 0751/58221. GESUNDHEIT GESCHÄFTSANZEIGEN sich viel zu Bewegen und auf Genussmittel wie Rauchen zu verzichten. Vor allem Frauen unterschätzen häufig ihr Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, koronare Herzkrankheit und andere chronische Herzkrankheiten. Schließlich war 2022 die häufigste Todesursache bei Frauen die koron- are Herzkrankheit. In diesem Jahr erlitten insgesamt 504 weibliche Versicherte der AOK Bodensee-Oberschwaben einen Herzinfarkt. Frauen sind im Durchschnitt älter als Männer, wenn ein Herzinfarkt auftritt und haben häufig andere Krankheitsbeschwerden, die nicht als typisch für einen Herzinfarkt gelten. „Besonders bei Frauen können Luftnot, Übelkeit oder Erbrechen alleinige Anzeichen ei- nes Infarkts sein. Bei ihnen wird ein Herzinfarkt deshalb häufiger übersehen als bei Männern.“, so die Medizinerin. Dieser Faktor trägt häufig dazu bei, dass zwischen dem Auftreten eines Herzinfarkts und der Aufnahme im Kran- kenhaus bei Frauen mehr Zeit vergeht als bei Männern, weshalb in der Folge die Behandlung später einsetzen und die Sterblichkeit infolge eines Herzinfarkts bei Frauen höher sein kann. AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr erklärt: „Das Haus- und Facharzt-Programm der AOK Ba- den-Württemberg bietet insbesondere chronisch kranken Menschen eine intensivere und besser koordinierte Ver- sorgung. Das Programm ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung auf dem aktuellen Wissensstand der Medizin, in deren Rahmen auch zu einem gesundheitsbewussten Lebensstil beraten wird“. Weitere Informationen online unter www.aok.de, Suche: HausarztProgramm. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 Einladung zum Viertklässler-Tag an der Realschule Weingarten am Freitag, 26. Januar 2024, 16:00 – 18:30 Uhr Wir stellen Schüler/innen der 4. Klassen die Schule vor: Schulhausführung, Experimente, Technik, Schulsanitäter, Sport- Parcours, Infos zur Bilingual-Klasse, ... und vieles mehr. Für musikalische Unterhaltung sowie das leibliche Wohl, ist gesorgt. Außerdem findet am Dienstag, 16.01.2024 und Montag, 26.02.2024 jeweils um 18:30 Uhr ein Elterninformationsabend für Viertklass-Eltern in unserem Neubau statt. www.realschule-weingarten.de Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. Die detaillierten Stellenbeschreibungen fi nden Sie unter www.hinder-tiefbau.de Bewerben Sie sich jetzt unter: Kurt Hinder GmbH | jobs@hinder-tiefbau.de Kammermoosstr. 22 | 88339 Bad Waldsee Infl ation, Rezession, Krise, ... man mag es nicht mehr hören. Es wird endlich Zeit für eine neue Abbruchstimmung – mit einem neuen Job in unserem langjährig erfolgreichen Bau- und Abbruchunternehmen. Reißen Sie mit uns die Hütte ab als: Kaufmännische:r Angestellte:r (m/w/d) Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Bauleiter:in Abbruch (m/w/d) Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Junior Bauleiter:in Tiefbau (m/w/d) Bauabrechner:in Tiefbau (m/w/d) Wir bieten - 4,5-Tage-Woche - Flexible Arbeitszeiten - Homeo ce-Möglichkeiten - Jobrad - Weiterbildungsmöglichkeiten - 30 Tage Urlaub WAS IST IHNEN IM JOB WICHTIG? WIR BIETEN MEHR! FESTANSTELLUNG UND AUSBILDUNG IN RAVENSBURG ALS: • Steuerfachangestellter m/w/d • Steuerfachwirt m/w/d • Bachelor of Arts (B.A.) Steuern m/w/d • IT-Mitarbeiter/in idealerweise mit Steuerwissen m/w/d • Kaufleute für Büromanagement m/w/d • Kaufleute für Digitalisierungsmanagement m/w/d • Tagesmutter m/w/d für unsere eigene Kinderbetreuung • Gärtner/in m/w/d (Minijob) www.schnekenburger-stb.de JETZT BEWERBEN! Wir bieten krisensichere Jobs, anspruchsvolle Tätigkeiten, pro- fessionelle Ausbildung, flexible Arbeitszeiten, tolle Karriere- möglichkeiten, hauseigene Kinderbetreuung und viele weitere Benefits. UNTERRICHT STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 1/2 MIETANGEBOTE EINLADUNG Persönliche Führungen bis 09.02.2024 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Donnerstag, 18. Januar 2024, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2024/2025 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 27. Januar 2024, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG Gehobene 3 Zi.-Whg in Bad Waldsee (Erstbezug) 102 qm mit EBK und Garten im Eschle - seniorengerechtes Wohnen ab 60 Jahren - ab 01.02.2024 zu vermieten - Tel. 0151 20680223 - Gesamtmiete inkl. Stellplatz, EBK, ASB-Service: 1650 Euro VERANSTALTUNGEN Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Individuelle Betreuung und Pflege zu Hause 24 Stunden Betreuung und Pflege Stundenweise Haushaltshilfe Ralf Petzold (Inhaber) - Rufen Sie uns an: 07528-9218178 - Werktags 8 bis 20 Uhr kontakt@pflegehilfe.plus www.pflegehilfe.plus „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 8,41 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 11.01.2024
          Amtsblatt_2024_01_19_KW03.pdf

          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 19. Januar 2024 Nummer 3 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. am Samstag, 20.01.2024 um 14:30 Uhr auf dem Fischerareal Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Narrenzunft Raspler e.V., Baindt Narrenbaumstellen 2024 Raspler - ratsch, ratsch Wir laden die ganze Bevölkerung recht herzlich ein. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Aktuelle Proteste der Landwirte in ganz Deutschland Die Landwirte in Deutschland sich derzeit sehr unzufrieden, dies ist auf verschiedene Herausforderungen und Forderungen zurückzuführen. Ein zentraler Punkt ist die Kritik an der Agrarpolitik der Bundesregierung und de- ren Einsparpläne für den Haushalt 2024. Dabei soll unter anderem die Agrardiesel-Begünstigung entfallen bzw. über drei Jahre auslaufen. Die zunächst geplante Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge hat die Regierung fallen lassen. Der Bauernverband hält das Entgegenkommen der Bundesregie- rung für unzureichend und fordert eine komplette Rücknahme der Mehrbelastungen. Die Bundesregierung hat auf die Proteste reagiert und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Die Herausforderung besteht nun darin, einen konstruktiven Dialog zwischen Landwirten, Politik und Gesellschaft zu führen, um Lösungen zu finden, die sowohl den ökologischen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirte gerecht werden. Die aktuellen Proteste verdeutlichen die Dringlichkeit einer nachhaltigen Agrarpolitik, die die Vielfalt der Her- ausforderungen in der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt. Auch die Landwirte der Gemeinde Baindt sind von den Einsparplänen der Regierung und den damit einhergehenden Belastungen betroffen. Daher ha- ben sie an der großen Protestaktion am Montag, den 08. Januar 2024 in Ravensburg teilgenommen, zeigen Präsenz und haben am vergangenen Montag zu einer Zusammenkunft am Kreisverkehr in der Mochenwan- gener Straße eingeladen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, in dieser Zeit der Diskussionen zu betonen , dass Meinungsverschiedenhei- ten nicht in Hetze oder unsachlichen Auseinandersetzungen enden. Die Bauernproteste sind Ausdruck von Sor- gen und Herausforderungen, die unsere Landwirte bewegen. In Zeiten, in denen gesellschaftliche Debatten oft polarisiert sind, ist es also von besonderer Bedeutung, dass die Bauernproteste als Chance für einen offenen, sachlichen und respektvollen Austausch genutzt werden. Nur durch einen respektvollen und wertschätzenden Dialog können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen. Ihre Gemeindeverwaltung Neugestaltung Ortsmitte Minusgrade und Frost schränken die Arbeiten auf dem Dorfplatz weiterhin ein Aufgrund der aktuellen Wettervorhersagen und Wetter- bedingungen konnte in dieser Woche von Montag bis Mittwoch auf der Baustelle in unserer Ortsmitte gearbei- tet werden. Doch aufgrund von Minusgraden und Frost sind die Arbeiten auf dem Dorfplatz nur eingeschränkt möglich. Sobald sich die Wetterlage verbessert und die Temperaturen steigen, können die Arbeiten wieder regu- lär aufgenommen werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 11.03.2024 – 14.03.2024 eine Übung Jagdkampf Training FwSpezlOp AZSO durch. An der Übung nehmen ca. 80 Soldaten sowie 15 Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Rugetsweiler, Steinenberg, Vogt, Wetzisreute, Wolperts- wende Geplante Übungsaktivitäten: Gefechtsübung Jagdkampf Infanterie, Jagdkommando- einsatz verstärkter Fallschirmjägerzug. Pflege und Erhalt unserer Obstbäume: Schulung für das Bauhof-Team zur fachgerechten Schnittpraxis Letzte Woche hat das Bauhof-Team der Gemeinde an einer Schulung zur fachgerechten Pflege und dem Erhalt unserer Obstbäume teilgenommen. Die Schulung wurde von der erfahrenen Fachwartin für Obst und Gartenbau, Tine Maurer, durchgeführt. Als LOGL-Geprüfte Obst- und Gartenfachwartin® bringt Frau Maurer nicht nur ihr um- fassendes Wissen ein, sondern ist auch Teil einer Gemein- schaft von Multiplikatoren, die durch Schulungen und Vorträge dazu beitragen, dieses Wissen weiterzugeben. Die Schulung konzentrierte sich auf die fachgerechte Durchführung von Schnittmaßnahmen, um die Pflege und den Erhalt unserer kommunalen Obstbäume zu gewähr- leisten. Die Gemeinde setzt sich aktiv für den Schutz und die Weiterentwicklung unserer Streuobstbestände ein. Das erworbene Wissen stärkt nicht nur das Bewusstsein für die Bedeutung der Obstbaumpflege, sondern fördert auch den Erhalt dieser kulturellen Ressource. Die Investi- tion in die Weiterbildung unseres Personals unterstreicht die Wichtigkeit dieses Themas für uns. Weitere Informa- tionen zu unseren Streuobstprogrammen finden Sie auf der Gemeinde-Homepage. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Ihre Gemeindeverwaltung Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 13. Dezember 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. November 2023 ist nichts bekannt zu geben. Bericht der Bürgermeisterin • Windräder im Röschenwald: Es wurden vier Windrä- der der TWS im Röschenwald genehmigt. Baubeginn wird voraussichtlich im Herbst 2024 sein. • Wohncontainer Friesenhäusler Straße: Eine Bele- gung wird voraussichtlich im Januar 2024 erfolgen. • Zollauktion Feuerwehrfahrzeug: Der Startpreis von 20.000 € für das auszusondernde Feuerwehrfahrzeug bei der Zollauktion war nicht erfolgreich. Das Fahrzeug wird nochmals für 15.000 € eingestellt. Vergabe über die Lieferung von Beleuchtungsmaterial für die Neugestaltung Dorfplatz Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Auftrag für die Lieferung des Beleuchtungsmaterials zur Neugestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte wird an die Firma Nutz GmbH & Co. KG aus Villingen - Schwenningen mit einer Angebotssumme von 78.633,61 Euro brutto erteilt. Erschließung des Baugebiets Lilienstraße und Heilung des Bebauungsplans Bühl im ergänzenden Verfahren in Folge des Urteils zu § 13 b BauGB Es wurden die Auswirkungen des Urteils des Bundesver- fassungsgerichts zu § 13b BauGB bzgl. der Bebauungs- pläne erörtert. Das Gremium hat in der nichtöffentlichen Gemeinde- ratssitzung vom 01.08.2023 bereits folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Gemeinderat spricht sich für die Erschließung von folgendem neuen Baugebiet aus: Baugebiet Lilienstra- ße gem. Anlage 1. 2. Das Baugebiet soll über Erdwärme versorgt werden und hierzu sollen Konzepte im Gemeinderat vorgestellt werden. 3. Das Ingenieurbüro Haag + Noll wird beauftragt die Ausschreibung des Baugebietes Lilienstraße im Win- ter 2023 vorzunehmen. 4. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Recht- sprechung zu § 13 b Baugesetzbuch sind zu beachten, eine Ausschreibung soll erst nach eingehender Prü- fung der im Raum stehenden Konsequenzen erfolgen. Das Konzept zur Erdwärmeversorgung wurde vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Baugebiet Lilienstraße soll über Erdwärme ver- sorgt werden. 2. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Ver- waltung zur Kenntnis. Bauantrag zum Anbau zur Wohnraumerweiterung an einer Lagerhalle mit Büro und Wohnung auf Flst. 562/22, Am Föhrenried 14 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag wird erteilt. Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohneinheiten und Tiefgarage auf Flst. 6/5 und 6/6, Marsweilerstr. 16/18 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Be- bauungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von 3 Dachgaupen auf Flst. 118, Tulpenstr. 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Den erforderli- chen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebau- ungsplanes „Marsweiler Ost mit 2. Änderung“ für den Einbau von drei Dachgaupen sowie der Überschreitung der Trauflänge der Gaupen wird das gemeindliche Ein- vernehmen erteilt. Haushalt der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2024; Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ge- meinde Baindt mit Nachtragshaushaltsplan Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Gemeinde Baindt wird gemäß der Seiten 1-3 der Anlage beschlossen. 2. Das geänderte Investitionsprogramm 2024 der Ge- meinde Baindt wird gemäß der Seiten 13-18 beschlos- sen. 3. Die im 1. Nachtragshaushaltsplan dargestellte Ergeb- nis- und Finanzplanung 2024 wird gemäß der Seiten 10-12 beschlossen. Anfragen und Verschiedenes • Konzeptvergabeverfahren Schachener Str. 100: Der Beschluss über die Konzeptvergabe des Gebäudes wird in der Gemeinderatssitzung im Januar erfolgen. • Weiteres Vorgehen Fischerareal: Im Januar vor der nächsten Sitzung des Gemeinderats werden Markter- kundungsgespräche mit den in Frage kommenden Investoren stattfinden. • ÖPNV: Am 10.01.2024 findet eine Infoveranstaltung über die Zukunft des ÖPNV im Schussental statt. • Ausbau „weiße Flecken“: Die Inbetriebnahme des neuen Netzes für bisherige Internetanbindungen un- ter 30 Mbit/s kann erst erfolgen, wenn der Anschluss bei allen bereitgestellt ist. Voraussichtlich kann diese im nächsten Herbst erfolgen. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Unsere Jugendfeuerwehr erhält eine Spende der Firma RAFI in Höhe von 2.500 Euro! Im Jahr 2023 verzichtete die Firma RAFI auf Weihnachts- geschenke für seine Kundinnen und Kunden. Stattdessen wurde eine neue Initiative gegründet, um das ehrenamtli- che Engagement der Mitarbeitenden hervorzuheben. Un- ter dem Motto: „RAFI Heroes - Ehrenamt im Rampenlicht“ konnten alle Mitarbeitenden ihr ehrenamtliches Engage- ment sowie ihre persönlichen Beweggründe präsentieren. Daraus wurden insgesamt fünf Projekte ausgewählt. Un- ter anderem präsentierte Markus Striegel, stellvertreten- der Kommandant sowie Jugendwart der Baindter Feu- erwehr die Arbeit unserer Jugendfeuerwehr und konnte damit eine Spende in Höhe von 2.500 Euro entgegenneh- men. Wir bedanken uns herzlich bei der Firma RAFI für diese Initiative sowie bei Markus Striegel für sein uner- müdliches Engagement für die Jüngsten der Feuerwehr. Foto: Firma RAFI Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungs- saal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Ver- fahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schache- ner Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Er- richtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festset- zungen des Bebauungsplanes „Geigensack“ für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Ausle- gungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes „Gewerbegebiet Mehlis“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestel- lung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Einladung zur Hauptversammlung Zur Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Baindt am Freitag, den 02.02.2024 um 19:30 Uhr laden wir die Einsatz-, Jugend sowie die Altersabteilung recht herzlich ein. Anzugsordnung für die Einsatzabteilung ist Ausgehuniform. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Tierarzt Samstag, 20. Januar und Sonntag, 21. Januar AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 20. Januar Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 21. Januar Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Marie Griffioen feierte am 13. Januar 2024 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Frau Griffioen ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch Herr Herbert Kutter feierte am 15. Januar 2024 seinen 85. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Kutter ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Veranstaltungskalender Januar 20.01. Narrenbaumstellen 20.+21.01. Skikurs Alpinteam 23.01. Gemeinderatssitzung Rathaus 27.01. Ball der Vereine Raspler SKH 27.+28.01. Skikurs Alpinteam (Ersatztermin) 31.01. Fasnetsball Seniorentreff BSS Februar 02.02. Kinderball Elternbeirat KWS SKH 08.02. Befreien: Schule, Kitas, SBBZ, Sel. Irmgard, Rathaussturm 11.02. Narrenmesse Raspler Kath. Kirche Baindt 11.02. Schalmeienball SKH 13.02. Maskenvertreiben SKH 14.+15.02. Skikurs Alpinteam 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Sterne für den Frieden Mit vielen, wunderschön gestalteten Sternen im Gepäck, machten sich die Vorschüler der Regenbo- gengruppe des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne noch vor Weihnachten mit dem Bus auf den Weg nach Ravensburg in die Oberschwabenklinik. Das Ziel war am Projekt „Friedenssterne“ der OSK teilzunehmen und dort die Sterne ans Fenster zu hängen. Natürlich wurde bereits in den Tagen zuvor das Thema “Frieden“ von den päda- gogischen Fachkräften aufgegriffen und durch verschie- dene Angebote den Kindern nähergebracht. Die Regenbogenkinder waren sehr aufgeregt, denn für einige von ihnen war das die erste Busfahrt. In so einem großen Bus mit vielen anderen Leuten zu sitzen und durch die Gegend zu fahren, war sehr spannend. Natürlich erlebt man auf so einem Ausflug auch einiges und so haben die Kinder im Krankenhaus ganz zufällig die Krankenhaus Clowns getroffen. Die Clowns waren sehr lustig und haben die Kinder für kurze Zeit unterhalten und zum Lachen gebracht. Das war sehr schön. Anschließend durften Die Kinder ihre mitgebrachten Sterne an das große Fenster hängen. Es waren schon verschiedene Sterne am Fenster angebracht. Die Ster- ne der Regenbogenkinder leuchteten, wenn das Licht durchschien, wunderbar zwischen den anderen Sternen hindurch. Die Heimfahrt mit dem Bus war noch einmal eine Her- ausforderung, denn es waren keine Sitzplätze mehr frei und sie mussten stehen. Also hieß es - gut festhalten. Die Vorschulkinder haben die Fahrt gemeistert und es stimmt, wer eine Reise tut, auch wenn sie kurz ist, kann etwas erzählen. Es war ein sehr schöner Ausflug. Alle Friedenssterne wurden bereits aufgehängt Schulnachrichten Elternbeirat und Förderverein Klosterwiesenschule Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Letzte Hilfen - bei der Begleitung sterbender Menschen Kontakt zu sterbenskranken Menschen ver- unsichert häufig und stellt uns vor Herausforderungen. Gleichzeitig ist diese Zeit kostbar und unwiederbringlich. Der Vortrag geht auf Fragen ein, die sich stellen. Z.B. ‚wie verhalte ich mich richtig?‘, ‚Was kann ich noch tun?‘ Er zeigt Wege auf, kranke Menschen zu verstehen und dadurch einen Zugang zu ihren Bedürfnissen zu finden. Die Referentin wird zudem einfache pflegerische Maß- nahmen für mehr Wohlbefinden in der palliativen Phase vorstellen. Referentin: Carola Zweifel,Mitarbeiterin im ambulan- ten Hospizdienst,Palliativ Care Fachkraft Termin: Donnerstag, 25.01.2024, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Mitfahrplattform PENDLA in der Gemeinde Baindt Alleine mit dem Auto zur Arbeit fahren war gestern, denn das Online-Portal PENDLA ist für alle Pendlerinnen und Pendler in der Gemeinde Baindt verfügbar. Über folgen- den Link gelangen Sie ganz problemlos zur Mitfahrplatt- form: https://baindt.pendla.com Dort ist eine kostenlose Registrierung zur Nutzung des Onlineportals möglich. Im Anschluss können so ganz un- kompliziert Fahrgemeinschaften mit anderen Nutzerinnen und Nutzern gebildet werden. Was bringt mir eine Nutzung? Über die Online-Plattform PENDLA werden Personen an- gezeigt, die regelmäßig mit dem PKW einen gleichen oder zumindest ähnlichen Weg zur Arbeit fahren. Dies erleichtert das Bilden von Fahrgemeinschaften, womit ein wichtiger Beitrag zur Verringerung des Verkehrs, zu mehr Umweltschutz und auch einer Entlastung des Geldbeutels geleistet werden kann. Die Mitfahrplattform ist dabei grundsätzlich für Smart- phones, Tablets und natürlich auch den Computer ge- eignet. Anzugeben sind hier lediglich Wohnort, Arbeitsstätte bzw. Zieladresse und die täglichen Abfahrtzeiten. Es werden dann bereits angemeldete Nutzerinnen und Nutzer an- gezeigt, die einen ähnlichen Arbeitsweg haben und des- halb für eine Fahrgemeinschaft in Betracht kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt dann individuell per Chat oder Telefon, um so miteinander Fahrten, Treffpunkte und Ab- fahrtszeiten zu vereinbaren. Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt wer- Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 den. Energie sparen ist einer der Trends der vergange- nen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschal- ten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresser- chen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was ande- res gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenrei- nes Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle ak- tuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispiels- weise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Mo- tor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Das neue Programmheft der Volkshochschule Weingarten Frühjahr/ Sommer 2024 ist da! Rund 350 abwechslungsreiche und interessante Ange- bote warten darauf entdeckt zu werden. Seien auch Sie mit dabei und melden sich jetzt für das neue Se- mester an. Die Homepage der VHS Weingar- ten (www.vhs-weingarten.de) in- formiert umfassend über alle An- gebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshochschule Weingarten im Rathaus Baindt, in der Huber- tus-Apotheke, in der Kreisspar- kasse und im CAP-Markt für Sie bereit. Das Frühjahr-/Sommersemester beginnt am 26. Feb- ruar 2024 Anmeldungen zu den vielfältigen Angeboten sind ab 18.01.2024 unter www.vhs-weingarten.de online möglich. Sobald Sie angemeldet sind, werden Sie bei Kursände- rungen automatisch kontaktiert und informiert. Sichern Sie sich also schnell Ihren Platz! Programm der Außenstelle Baindt: Nr. Y3031-01W3 Rückenfit Alexandra Zimoch Gemeinsam wollen wir unseren Rücken stärken. Dabei ler- nen wir, wie die Haltung verbessert werden kann. Zudem werden in jeder Stunde Ansätze zur Rückenentspannung praktiziert. Der Rückenfitkurs mit Wirbelsäulengymnastik hilft uns, die Beweglichkeit und Koordination zu verbes- sern, was zu einer besseren Körperwahrnehmung führt. Am Ende steht das Ziel, auch im Alltag einen rücken- freundlichen und wirbelsäulenschonenden Bewegungs- ablauf zu erlernen. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung 7 - 8 Personen 10 Abende, 05.03.2024 - 04.06.2024 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Dorfplatz 2/1 Dietrich-Bonhoeffer-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde 88,70 € (keine Ermäßigung) Nr. Y3021-001W3 Nordic Walking Kurs für Anfänger*innen Nadine Buchmüller Nordic Walking ist mehr als nur spazieren gehen mit Stö- cken! Mit Nordic Walking lassen sich sowohl Ausdauer als auch Kraft, Beweglichkeit und Koordination trainieren. In diesem Kurs lernst du die Grundtechniken des Nordic Walking kennen. Daher ist dieser Kurs für Anfänger*innen optimal geeignet. Benötigt werden passende Stöcke, wenn möglich aus dem Fachgeschäft und dem Wetter angepasste Klei- dung und Schuhe. 7 - 15 Personen 10 Abende, 08.04.2024 - 24.06.2024 Montag, 18:00 - 19:00 Uh Badweg am Waldspielplatz, Nähe Bike Park 45,30 € Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Informationsveranstaltung - der gewerblich-technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024, eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Von 12.30 Uhr bis 16:00 Uhr können Sie sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Bereichen • Druck- und Medientechnik, • Elektrotechnik, • Fahrzeugtechnik, • Farbtechnik, • Holztechnik und • Metalltechnik bilden. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grundbil- dung und ersetzen in vielen Berufen das erste Ausbil- dungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungsabschluss. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - des technischen Gymnasiums Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, den 06. Februar 2024 eine Informationsveranstal- tung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Ab 16:30 Uhr kann die Schule besichtigt werden und um 18:00 Uhr gibt es ein Informationsveranstaltung zu Profil- fächern und Aufnahmebedingungen in der Aula. Interessierte des 3-jährigen Zweiges ab Klasse 11 können sich in Gesprächen mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern einen persönlichen Eindruck von den Profilen • Mechatronik • Gestaltungs- und Medientechnik • Technik und Management • Informationstechnik Außerdem wird über den 6-jährigen Zweig ab Klasse 8 – den innovativen Weg zum Abitur informiert Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg - der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravens- burg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 6. Februar 2024 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Hauptschüler, Werkrealschüler, Gemeinschaftsschü- ler, Realschüler oder Gymnasiasten nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie Schüler nach Abschluss des VAB auf- genommen werden. Die Schüler erwerben an der Wirt- schaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbun- den mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, berufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der besonderen Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungs- zeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Be- werber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Be- rufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit einem Noten- durchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgym- nasium vermittelt in drei Jahren die allgemeine Hoch- schulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Informationsabend zur Technikerausbildung Die Fachschule für Technik Ravensburg veranstaltet am Dienstag, 30. Januar 2024, um 18:30 Uhr in der Aula der Gewerblichen Schule Ravensburg, Gartenstraße 128 einen Informationsabend über die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik mit anschließender Besichtigung der Labors. Dieser Bildungsgang ermöglicht interessierten jungen Facharbeitern und Facharbeiterinnen der Metalltechnik den Einstieg in anspruchsvolle Aufgaben in der Konst- ruktion, Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, im Projektmanagement, Vertrieb, Service und vielen weite- ren Bereichen. Neben der zweijährigen Vollzeitausbildung wird eine Teil- zeitform angeboten, die vier Jahre dauert. Unterrichtszei- ten und stufenweise Prüfungsabschlüsse der Teilzeitform sind abgestimmt auf die berufsbegleitende Weiterbil- dung. Voraussetzung für die Aufnahme in die Techni- kerschule ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufs- ausbildung in einem Metallberuf und für die Vollzeitform mindestens 1,5 Jahre zusätzliche Berufspraxis. Bei der Teilzeitausbildung kann die Hälfte der Praxiszeit während des Bildungsganges erbracht werden. Beginn ist jährlich im September. Eine Informationsschrift zur Technikerausbildung und über Förderungsmöglichkeiten kann beim Sekretariat der Gewerblichen Schule Ravensburg angefordert oder im Internet abgerufen werden. Anschrift: Fachschule für Technik - Maschinentechnik, Gartenstraße 128, 88212 Ravensburg (Telefon 0751/368 100, Fax 368 118). www.gsravensburg.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Das Gymnasium Weingarten lädt herzlich zum Tag der Offenen Tür ein: am Freitag, den 02.02.2024 um 16.00 Uhr. Der gemeinsame Auftakt von Kindern und El- tern ist in der Halle 4 des Gymnasium Weingarten. Im Anschluss stellt das Schulleitungsteam den Eltern die Schule mit ihren Profilen und Besonderheiten vor. Wäh- rend dieser Präsentation gehen die Kinder gemeinsam mit den Schülermentor*innen in das Foyer, dort wartet eine erste Aktivität auf sie. Danach entdecken Kinder und Eltern frei die Schule: viele Stationen sind vorbereitet, an denen fleißig Stempel ge- sammelt werden können, und freuen sich auf neugierige Menschen! Im Foyer ist für Bewirtung gesorgt, die Eltern der jetzigen 5er erwarten die Gäste gern. Um 17.45 Uhr gibt es einen gemeinsamen Abschluss, bei dem die Kinder unter anderem ein kleines Abschiedsge- schenk bekommen. Der erlebnisreiche Tag endet dann um 18.00 Uhr. Sicherheitstrainings- und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2024 der Kreisverkehrswacht Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen einer Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusst- sein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeisterei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainings- kursen finden am 13., 20., sowie am 27. April 2024 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betragen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwi- schen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreis- verkehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www. kreisverkehrswachtravensburg.de der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hin- terlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donnerstag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: • Ambulant Betreutes Wohnen • Betreutes Wohnen in Familien • Familienunterstützender Dienst • Persönliches Budget • Urlaubsreisen • Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 20. Januar - 28. Januar 2024 Gedanken zur Woche: Glück auf Erden Das Bewusstsein eines erfüllten Lebens und die Erinne- rung an viele gute Stunden sind das größte Glück auf Erden. Cicero Samstag, 20. Januar 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Pia Kronen- berger, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Franziska Joachim, Pia Kreutle Sonntag, 21. Januar – 3. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt – Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Juka Dienstag, 23. Januar 07.50 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 24. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 25. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 26. Januar 08.30 Uhr Baindt -Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung 15.30 Uhr Baindt - Erstkommunion Gruppenstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Se- lige Irmgard Samstag, 27. Januar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 28. Januar – 4. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Frida Rapp, Jakob Spähn, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marlene Stör († Josefine Heine, Brunhilde Dreher, Agathe und Adam Zimmermann) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Die Seniorengeschenke für das erste Halbjahr 2024 kön- nen im Pfarrbüro während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Voranzeige Seniorenfasnet Ob Fasnet, Fasching, Karneval, die Narren feiern überall! Wir laden Sie ein zu einem lusti- gen und fröhlichen Nachmittag am 31. Januar 2024 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter“ - bekannt durch Funk und Fern- sehen - hat wieder viel Neues und Heiteres das Jahr über zusammen- getragen. Sicher gibt es auch gemeindepolitisch Vieles zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos!“ Die musikalische Unterhaltung wird in bewährter Weise Herr Maier übernehmen.Ein we- nig Fröhlichkeit woll‘n wir Euch schenken und Euch ein bisschen heut ablenken. Wir wünschen Euch ein fröhliches Lachen, das wird die Welt dann bunter machen. Liebe Grüße, wir freuen uns auf Sie, Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 28. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Und es werden kommen von Osten und von Westen, von Norden und von Süden, die zu Tisch sit- zen werden im Reich Gottes. Lk 13,29 Sonntag, 21. Januar 3. So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeinde- haus Montag, 22. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 24. Januar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 25. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus (Pfr. M. Schöberl) Freitag, 26. Januar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche Sonntag, 28. Januar letzter So. nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kant Dr. D. Widmann) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus 10:30 Uhr Baienfurt Gottesdienst im Pflegeheim (W. Gross) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit, in der sich viele nach den „guten Alten Zeiten“ zurück- sehnen, die es so nur in der Erin- nerung gibt, stellt uns der Spruch für die neue Woche Gottes Pers- pektive auf die Welt vor Augen. Seine Liebe hat – anders als unsere Möglichkeiten – keine Grenze. Sie verbindet Menschen auf der ganzen Welt mit- einander in einer Hoffnung auf Frieden und Gerechtigkeit, auf Gemeinschaft und Versöhnung, für die Gott selbst mit seinem guten Namen einsteht, denn „Jesus“ heißt „Hilfe/ Rettung“. Dieser Glaube verbindet Menschen aller Kulturen und Sprachen zu einer großen Familie, die sich füreinander und für Gottes geliebte Welt einsetzt. Gottes Segen dazu, diese Berufung aus der Verbindung mit ihm in den kleinen Münzen des Alltag zu leben! – Ihr Pfarrer Martin Schöberl Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir nicht alle Daten von allen Trau- ungen vorliegen haben, sind wir auf Ihre Hilfe und Rück- meldung angewiesen. Vielen Dank. Bibel im Gespräch – Johannes-Evangelium Auf in die nächste Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir laden wieder ein zum gemeinsa- men Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch im neuen Jahr laden wir wieder alle herzlich ein, jeweils donnerstags- abends um 19.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt am 25. Januar + 01. und 08. Februar. Die Abende können auch einzeln ge- winnbringend besucht werden. Ich freue mich auf die Begegnungen und Gespräche in der kommenden Runde! M. Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Winter-Kirchenkino 26. Januar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Im Jahr 2005 in Jenin, einem der größten palästinensi- schen Flüchtlingslager im Westjordanland: Ismael Khatib verlor seinen Sohn und hatte die Wahl. Er traf eine Entscheidung und rettete fünf Menschen das Leben. Evangelische Kirchengemeinde Baien- furt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Ge- legenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Situation in der Landwirt- schaft – Überlegungen zu den Protesten der Bauernfamilien Von Bernd Kraft, Vorsitzen- der des Ev. Bauernwerks in Württemberg e.V. Die Landwirtschaft steht in Deutschland, aber auch in Baden-Württemberg, schon seit Jahren unter enormem Druck. Dies macht sich nun Luft. Das bewegt auch uns in Hohebuch. Um was geht es? Die Sparpläne der Bundesregierung nach dem Verfas- sungsgerichtsurteil beinhalten eine Beendigung der Ag- rardieselrückvergütung nach dem Energiesteuergesetz und der KFZ Steuerbefreiung landwirtschaftlicher Fahr- zeuge (Traktoren und Anhänger). Zusammen will man knapp 1 Mrd./Jahr zusätzlich aus der Landwirtschaft ein- nehmen. Was ärgert die Bauernfamilien daran so sehr? Sie finden es ungerecht, eine so kleine gesellschaftliche Gruppe mit einem so hohen Betrag zu belasten, wo doch jeder weiß, dass die Mehrkosten nicht weitergegeben wer- den können, aufgrund der Konkurrenzsituation in global offenen Märkten für Lebensmittel und landwirtschaftli- chen Rohstoffen. Sie sehen kaum Einsparmöglichkeiten, da die Äcker ja trotzdem bestellt werden müssen. Auch gibt es momentan und auch auf längere Sicht keine Al- ternativen zum dieselbetriebenen Traktor. Von daher ist auch keine positive Lenkungswirkung in Richtung mehr Klimaschutz zu erwarten. Die KFZ-Steuer wird eigent- lich für die Straßenbenutzung erhoben, d.h. es ist eine Verkehrsinfrastrukturabgabe. Traktoren fahren aber die meiste Zeit, zum Teil über 95%, auf landwirtschaftlichen Flächen und Hofgeländen. Da wird keine öffentliche Inf- rastruktur belastet. Die Maschinen werden aber für den täglichen Ablauf gebraucht. Die geplanten Maßnahmen schlagen voll auf die Einkom- menssituation der Bauernfamilien durch. Deshalb sind der Widerspruch und der Protest gegen die geplanten staatlichen Mehreinnahmen voll berechtigt und werden von uns unterstützt. Was belastet die Bauernfamilien? Die deutlich umfangreichere bürokratische Umsetzung der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpo- litik (GAP), mit mehr Arbeit für weniger Geld, bringt die Bauernfamilien zum Verzweifeln, insbesondere die soge- nannten „Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen“ (GLÖZ). So wur- de ja erst im Spätsommer nachgereicht, was da noch zu beachten ist. Manch einer empfindet die Auflagen als weltfremd. Starre politische Terminvorgaben sind einzu- halten, statt auf Kulturzustand, Bodenzustand und Wet- ter zu achten, um einen Acker zu bearbeiten, und dies in Zeiten sich deutlich veränderndem Klima. Das empfinden Bauernfamilien für sich selbst entwertend und entmündi- gend. Ihre Erfahrung, fachliche Kompetenz, Sorgfalt und Verantwortung bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Böden scheinen entbehrlich. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Es ist zu befürchten, dass einige Höfe, manche ihrer bis- lang lukrativen Kulturen nicht mehr anbauen werden können. Zudem macht die GAP, um mehr Biodiversität bereitzustellen, ein viel zu schlechtes Angebot, obwohl mehr Biodiversität politisch gewünscht ist. Insbesondere die Tierhalter stehen unter starkem Druck. Die Anforderungen aus Gesellschaft und Politik an das Tierwohl steigen, aber bauliche Veränderungen müssen entweder über die Verkaufserlöse der Produkte oder über staatliche Mittel verlässlich unterstützt sein. Das von der Bundesregierung eingesetzte Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert Kommission, Personen aus Wissenschaft, Landwirtschaft und Tierschutz) hat dazu 2020 ganz konkrete Vorschläge gemacht, auch zur Finan- zierung. Leider können sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Umsetzung durchringen. Das Kompetenz- netzwerk hat daher 2023 seine Arbeit niedergelegt. Bei unseren Tierhaltern, insbesondere in der Schweinehal- tung, haben schon viele aufgehört, dies beileibe nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern weil sie nicht wissen, wie es in Zukunft weitergehen kann. Hier macht sich eine bedrückende Perspektivlosigkeit breit. Alle die beschriebenen Punkte haben den Druck auf un- sere Bauernfamilien in diesem Jahr verstärkt. So führen die aktuell geplanten Belastungen nun doch zu deutlichen Protesten, aber da steht sehr viel mehr an Unzufriedenheit und das Gefühl nicht gehört zu werden dahinter. Was ist uns in dieser Situation wichtig? Das Evangelische Bauernwerk appelliert an die politisch Verantwortlichen, auf die berechtigten Forderungen der Bauernfamilien einzugehen und verlässliche Rahmenbe- dingungen zu schaffen, in denen diese in Eigenverantwor- tung ihre Höfe nachhaltig bewirtschaften und entwickeln können. Rahmenbedingungen mit Perspektive statt klein- teiliger Regelungen. Wir unterstützen die Bauernfamilien in ihrem Protest. Aber wir bitten dies mit Anstand und Respekt gegenüber Men- schen, Verbrauchern und Politikern mit anderen Meinun- gen zu tun. In einer Demokratie finden natürlicherweise Aushandlungsprozesse statt. Das ist gut so. Diese gilt es zu respektieren und positiv zu gestalten, um Mehrheiten zu gewinnen. Wir bitten alle, die mit uns in Hohebuch und dem Evange- lischen Bauernwerk verbunden sind, mit Bauernfamilien ins Gespräch zu kommen, sie anzuhören und bei ihren Anliegen konstruktiv zu unterstützen. Die Jahreslosung zu 2024 aus 1.Kor. 16,14 sagt: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe. Das wollen wir bedenken und so wollen wir miteinander umgehen, politische Differenzen aushalten, miteinander Lösungen suchen und Veränderungen gestalten. Hohebuch 01.01.2024, Bernd Kraft Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr Das neue Jahr bringt Neues für den Kreativen Montag. So wollen wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Februar 12.2. Viktoria Roth: „Rosenmontag“-Alternative, Aqua- rell März 11.3. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 Mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten 1. Baindter Hobbyturnier voller Erfolg Als erstes Event des neuen Tischtennis-Jahres stand am 06.01. das neu eingeführte Baindter Hobbyturnier an. Mitspielen durften alle ab 16 Jahren, die nicht bei einem Tischtennisver- ein gemeldet sind. So fanden sich 32 Hobbysportler*innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam Tischten- nis zu spielen und Spaß zu haben. Das Spielsystem war so ausgelegt, dass alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen 8 Spiele auf 2 Gewinnsätze zu bestreiten hatten und sich nach und nach die Spielstärke der zugelosten Gegner*in- nen anpasste. So gab es in den ersten Runden noch ei- nige deutliche Ergebnisse, aber mit zunehmender Dauer entstanden hart umkämpfte Partien und alle Mitspielen- den waren in jeder Begegnung sportlich gefordert. Nach 8 Runden (und der Erkenntnis, dass Tischtennis doch auch anstrengend sein kann) standen die Finalisten fest, die in einem großen und kleinen Finale die Plätze 1-4 aus- spielten. Sieger des 1. Baindter Hobbyturnieres wurde Moritz „Muffler“, der sich im Finale gegen Stephan Kopf durchsetzen konnte. Jürgen Frick erreichte mit seinem Sieg im kleinen Finale gegen Stephan Dasch den 3. Platz. Anschließend ließ man spektakuläre Ballwechsel Revue passieren, fachsimpelte noch ein bisschen und genoss Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 die gemeinsame Zeit bei der Abteilung Tischtennis. Or- ganisatoren und Teilnehmer*innen waren sich einig, dass diese Veranstaltung einen festen Platz im Kalender der Tischtennisabteilung verdient hat. Daher freuen uns heu- te schon auf die 2. Auflage des Hobbyturniers, welches voraussichtlich am ersten Wochenende des Jahres 2025 stattfinden wird! Tischtennis MiniMeisterschaften in Baindt Tischtennis MiniMeisterschaften sind ein bundesweiter Wettbewerb, der in ganz Deutschland ausgespielt wird und damit eine der größten Breitensportaktion Deutsch- lands ist. Über einen Ortsentscheid, Bezirksentscheid und Verbandsentscheid qualifizieren sich die besten Anfänger der einzelnen Verbände für das Bundesfinale, wo über ein Wochenende lang mit tollem Rahmenprogramm, der Bundessieger und die Bundessiegerin ausgespielt werden. Der Ortsentscheid der MiniMeisterschaften in Baindt fin- det am Samstag, 27.01.2024 statt. Treffpunkt ist um 10:30 Uhr in der Baindter Sporthalle, der Spielbeginn ist für 11 Uhr geplant. Das Turnier ist kostenlos und eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Mitmachen dürfen alle Kinder bis einschließlich 12 Jahren (Jahrgang 2011). Ge- spielt wird in 3 Altersklassen, wobei sich die besten Spieler und Spielerinnen jeder Altersklasse zum Bezirksentscheid am 10.03. qualifizieren können. Voraussetzung zur Teilnah- me ist, dass bisher noch keine Spielberechtigung für einen Tischtennisverein beantragt wurde. Dieses Turnier richtet sich ausschließlich an Anfänger und Anfängerinnen, da- her sind auch keine Vorerfahrungen im Tischtennis nötig. Mitzubringen sind Sportkleidung und Sportschuhe, sowie etwas zu trinken. Wer hat, darf seinen Tischtennisschlä- ger mitbringen, es können aber auch Schläger von uns ausgeliehen werden. Zuschauer und Eltern sind natürlich ebenfalls herzlich eingeladen. Abt. Frauenturnen Vorhang auf - lasset dr Fasnet ihren Lauf Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 5.2.24, um 18.29 Uhr, im Ju- gendvereinsheim „Loch“ statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt - Funken 2024 Die Landjugend Baindt veranstaltet dieses Jahr wieder einen Funken. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht gewerblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (01748527937) oder Simon Lang (0175 7468852) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz auch gerne bei Ihnen Zuhause ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf ihr Kom- men. Volleyball LJ Baindt Erfolgreicher Start in die Rückrunde für VLJ Baindt 1 Nachdem die TSG Leutkirch am vergange- nen Spieltag-Samstag leider nicht antreten konnte, kosteten sowohl die Baindter, als auch die Gäs- te aus Langenargen den kurzen Spieltag voll und ganz aus. In drei Sätzen kämpften beide Mannschaften auf hohem Niveau um jeden einzelnen Ball. So ging der ers- te Satz zunächst 22:25 für die Langenargener Psychos aus. Mitunter dank einer kraftvollen Aufschlagserie der Baindter wendete sich das Blatt im nächsten Satz (25:22) und brachte im dritten Satz nochmals die Möglichkeit für cleveres Spiel und überzeugende Blöcke (25:20). Durch diese weiteren zwei Punkte landet die VLJ Baindt 1 nun in der Tabelle auf einem souveränen dritten Platz: 1 TV Kressbronn 19 2 TV 02 Langenargen Psychos 16 3 VLJ Baindt 15 4 SV Jedesheim 15 5 VfB Ulm 14 6 TSG Leutkirch 12 7 SF Illerrieden 11 8 BSG Immenstaad Dornier-Reha 5 9 SSV Ulm 1846 4 Zum Ausruhen bleibt allerdings keine Zeit! Denn neben dem Nachholspiel gegen die TSG Leutkirch steht auch das Pokalspiel gegen den TV 02 Langenargen Red Hot Volley Peppers voraussichtlich am 29.01.2024 an. Und auch die VLJ Baindt 2 bleibt am Ball! Der nächste Spieltag der zweiten Mannschaft findet am 21.01.2024 in Oberteurin- gen statt. Spielbeginn ist um 14.00 Uhr. Basar Baindt Förderverein Klosterwiesen- schule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwan- gere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basar- lino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Alpinteam Baindt Anmeldung zu den Ferienkursen des Al- pinteams Unsere Kurse im Januar sind ausgebucht!! Aber es ist ab sofort möglich, sich bis 31.01. für unseren Ferienkurs im Februar anzumelden. Er findet in den Faschingsferien am 14./15.2. und 17./18.02.24 statt. Es ist auch eine Teilnahme nur an zwei Tagen möglich. Die Snowboardkurse finden generell nur zweitätig am 17./18.02. statt. Zur Anmeldung haben wir ein neues On- line-Anmeldeverfahren. Bitte verwenden Sie ausschließ- lich dieses. Es muss für jeden Teilnehmer extra ausgefüllt werden. Sie finden es unter www.svbaindt.de. Das Alpinteam bedankt sich für Ihr großes Vertrauen, wünscht allen noch ein gutes Jahr 2024 und freut sich darauf mit Ihnen tolle Kurse durchzuführen!! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Wir wollen das Steinacher Ried im Winter erleben und Spuren des Bibers finden.Treffpunkt: Sonntag 28.01.2024 um 9.45 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten.Rückkehr ca. 17.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9 km, ebenes Gelände. Fahrpreis 5,00 Euro in Fahrgemeinschaften. Einkehr ist vorgesehen nach der Wanderung im Café Ententörle. Bitte gutes Schuhwerk, Wechselschuhe, evtl. Stöcke, Ves- per und Getränke mitnehmen. Anmeldung ab 24.01.2023 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung Mauela Schulte, E-Mail: mariamanue- la@gmx.de Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info ab 20 Uhr am Vortag T. 0151-12998910. Gäste sind herzlich willkommen. Was sonst noch interessiert Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Herzliche Einladung zum Schnittkurs für Obstbäume Liebe Gartenfreundinnen und -freunde, ein neues Jahr hat begonnen, es bringt neue Hoffnung, neue Gedanken und neues Licht. Im Garten herrscht ja absolute Ruhe, trotzdem ist es der ideale Monat, um Obst- bäume zu schneiden und dieses Thema gehen wir auch sofort an und treffen uns am Samstag, 20. Januar 2024 um 14.00 Uhr im Obstgarten der Familie Holzer/Sorg in der Schacherstraße 6 in Baienfurt. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dann, wie es der Profi macht. Sollte es am 20. Januar vom Wetter her nicht durchführbar sein, wird der Termin auf den 27. Januar 2024 verschoben. Wir werden die angemeldeten Teilnehmer dann direkt be- nachrichtigen Bitte melden Sie sich unbedingt bei Ionela Atanasof an entweder per E-Mail: gartenfreunde.baien- furt@web.de oder telefonisch unter 0751/44875. Danach möchten wir gerne mit Ihnen zusammen noch mit einem Glühwein anstoßen (bitte Tasse oder Becher mitbringen). Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Nun freuen wir uns über Ihre zahlreiche Anmeldung und grüßen ganz herzlich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Rückblick: Senioren-Nachmittag / Speidlerhaus Zum Beginn des neuen Jahres sang der Männerchor des Liederkranzes mit den Senioren(innen) Lieder, die zum Teil in der Schule gelernt und gesungen wurden. Der musikalische Nachmittag war für alle Besucher sicherlich kurzweilig und unterhaltsam. Chorproben CHORifeen and friends Die Chorifeens and friends sind ein gemischter Chor un- ter der Leitung von Peter Fuchs. Wir haben ein abwechs- lungsreiches Repertoire, viel Freude am Singen und am geselligen Beisammensein. Über neue Sängerinnen und Sänger mit Notenkenntnisse freuen wir uns sehr. Montags, 20.00 Uhr, wöchentlich, im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Peter Fuchs Kontakt: Telefon: 0751-1807226 E-Mail: liederkranzvorstand@gmail.com Männerchor Dienstag, 18.30 Uhr, wöchentlich im Vereinsheim, Ra- vensburger Str. 9 Chorleitung Irene Streis Über eine weitere Unterstützung würden wir uns freuen. Telefon: 0751-25 914 Erste Hilfe Party: Kindergeburtstag einmal anders Der DRK-Kreisverband Ravensburg bietet Erste Hilfe Partys für Kindergeburtstage an. Nicht nur im Erwachsenenalter ist Erste Hilfe ein sehr wichtiges Thema, das jeder und jede beherrschen soll- te. Das Wissen vom Absetzen eines Notrufs ist bereits im Schulkindalter von hoher Relevanz. Doch wie können Kinder dies mit Freude erlernen? Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. hat die Lösung: Wir bieten im Rahmen eines Kindergeburtstags einen Erste-Hilfe-Kurs für Kinder im Alter von 6-12 Jahren an! Simone Dreher, Ausbilderin beim DRK-Kreisverband Ra- vensburg e. V., führt die Kids durch ein spannendes und kindgerechtes Programm. Die Kinder lernen spielerisch, wie ein Notruf abgesetzt wird und welche Schritte beach- tet werden müssen. Damit sie selbst ihre ersten Erfahrun- gen mit Erster Hilfe machen können, wird mit den Kindern das Anlegen von Kopf-, Ellenbogen und Handinnenflä- chenverbänden sowie das Anbringen von Fingerkuppen- pflaster geübt. Auch das Thema Bewusstlosigkeit steht auf dem Programm. Zum Abschluss der Geburtstagsfeier haben die Kids das Wichtigste der Erste Hilfe durchge- spielt und jeder der kleinen Rettungskräfte erhält eine Urkunde. Die Kids verbringen etwa zwei Stunden mit dem Thema Erste Hilfe. Dabei gehen die Kinder mit viel Spaß unvoreingenommen an Erste-Hilfe-Übungen heran und sind so gestärkt für Notfälle im Alltag.Das Erste-Hilfe-Ge- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 burtstagsprogramm findet vorzugsweise in den Räum- lichkeiten des DRK-Kreisverbands Ravensburg statt.Die Kosten des Programms betragen pauschal 150,00 € für maximal 10 Teilnehmer. Die Anwesenheit einer Aufsichts- person der Familie ist je nach Gruppengröße hilfreich. Kontakt: DRK-Kreisverband Ravensburg e. V. Markus Friedel 0751 56061-62 Ulrike Lehr 0751 56061-70 Mail: breitenausbildung@rotkreuz-ravensburg.de Kindertagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet im Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg und die regiona- len Vermittlungsstellen für Kindertagespflege der frei- en Träger Caritas und Diakonie bieten im Februar und März erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und -väter an. Der kostenfreie Kurs findet an fünf Frei- tagnachmittagen und an drei Samstagen in Weingarten statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespflegeperson vorbereitet. Wichtige Vor- aussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Er- ziehungserfahrungen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch eine weitergehende anschließende Qualifizierung und Fortbildungen zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 23.02.2024 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Die Qualifizierung wird kosten- frei angeboten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist erforderlich; Anmeldeschluss ist der 15.02.2024. Am 30.01.2024 findet um 19:30 eine Online - Infoveran- staltung statt. Interessierte können sich über h.fey@ rv.de anmelden oder direkt über folgenden Link dar- an teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/ landkreisravensburg/j.php?MTID=m886c87001426b7677e 27de599f2ce050 Für alle Fragen rund um die Kindertagespflege stehen die drei regionalen Vermittlungsstellen zur Verfügung: • Region Allgäu: Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Woelk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@ diakonie-oab.de. • Region Schussental: Anja Staib und Christina Neu- bauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas- bodensee-oberschwaben.de • Region Nordwest: Christine Leierseder und Dag- mar Soherr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@ caritas-bodensee-oberschwaben.de. Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischen Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für beschlossene steuerliche Änderungen für das Jahr 2024, die man kennen sollte. Aber auch über die Ände- rungen, die in Kürze rückwirkend verabschiedet werden sollen, lohnt es sich Bescheid zu wissen. Nur so können die richtigen Entscheidungen getroffen werden. So wird es voraussichtlich 2024 zu Verbesserungen bei der ener- getischen Gebäudesanierung im Eigenheim und bei der Gebäudeabschreibung bei Vermietungen kommen. Auch bei der Rentenbesteuerung, bei Betriebsveranstaltungen, bei den Reisekosten und den Abschreibungsregelungen für Betriebe soll es Änderungen geben.Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren Themen finden Steuer- zahler inklusive zahlreicher Tipps in dem neuen kosten- losen Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ des Bundes der Steuerzahler, der die wich- tigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschaulich erklärt. So ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Der kostenlose Ratgeber „Steueränderungen 2024 und aktuelle Steuertipps“ kann beim Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Rufnummer 08000 / 76 77 78 bestellt werden. Gastschüler aus Mexiko und Peru suchen die Gastfamilien in Deutschland Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Lateinamerika sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa nette Gastfamilien. Die Familienaufenthaltsdauer: Mexiko /Guadalajara ist von 02.03 -16.05.2024 und Peru Arequipa: von 20.04. – 15.05.24 (14 – 16 Jahre alt). Der Ge- genbesuch ist möglich. Kontakt: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Tel. 0711- 6586533, Mob. 0172-6326322, e-Mail: gsp@djobw.de, www. gastschuelerprogramm.de. Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 27. Januar 2024 um 11.00 Uhr, in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren statt. Dystonie ist eine neurologische Bewegungsstörung. Eine Form ist der Blepharospasmus (Lidkrampf). Bei dieser Form verkrampfen sich die, das Auge umgebenden, Mus- keln und es kann zu häufigem unregelmäßigem Blinzeln kommen. Auch kann sich das Augenlid komplett schließen. Weitere Dystonieformen sind u.a. Schiefhals, Schreib- krampf, Stimmbandkrampf, Mund-Kiefer-Dystonie, ge- neralisierte Dystonie. In der Selbsthilfegruppe können Sie Patienten mit unter- schiedlichen Dystonieformen kennenlernen. Sich unterei- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 nander über Behandlungsmethoden, Auswirkungen und Tipps zur Selbsthilfe austauschen. Eine verbindliche An- meldung ist bis Dienstag, 23. Januar erforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Edith Merz, Tel. 07392 / 69 07 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ am 02. Februar in Weingarten Kreis Ravensburg – Das Landratsamt Ravensburg lädt am 02. Februar von 9:00 bis 16:30 Uhr zu einem Forum „Migration.Integration.Gestalten!“ nach Weingarten ein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Im vergangenen Jahr haben sich Teilnehmende an sie- ben lokalen Zukunftswerkstätten zu erfolgversprechen- den Rahmenbedingungen für ein gutes Miteinander vor Ort und in der Region ausgetauscht. Bei einem land- kreisweiten FORUM möchte der Landkreis nun von den lokalen Erfahrungen hören, einen Blick über die Grenzen des Landkreises hinauswerfen und mit Engagierten und Interessierten ins Gespräch kommen. Der Tag wird eröffnet mit einem Vortrag „Wie kann Inte- gration in ländlichen Räumen gelingen?“ von Frau Prof. Dr. Birgit Glorius von der TU Chemnitz. Anschließend ge- hen die Teilnehmenden in mehreren Workshop-Runden den Fragen nach: • Wie können die Menschen vor Ort beteiligt werden? • Welche Vernetzungsstrukturen brauchen wir? • Welche Impulse kann die Wissenschaft für die Integra- tionsarbeit geben? • Welche Angebote gibt es bei uns in der Region? Ein Podiumsgespräch, u.a. mit Staatssekretär Siegfried Lorek, zur Frage „Integration – was ist das eigentlich?“ rundet den Tag ab. In den Pausenzeiten besteht die Mög- lichkeit, sich an Informationsständen über verschiedens- te Integrationsangebote und -projekte in der Region zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger. Weitere Informationen zum Pro- gramm und Anmeldemöglichkeiten sind hier zu finden: https://www.rv.de/forum. Die Veranstaltung wird unter- stützt durch das Förderprogramm „Land.Zuhause.Zu- kunft – Gestaltung von migrationsbedingter Vielfalt in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung GmbH in Kooperation mit der Universität Hildesheim. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert: Versichertenberater werden für ihr Ehrenamt geschult Stuttgart, 16.Januar 2024 Sie sind geschätzte Helferinnen und Helfer in der Nach- barschaft: Bis zu 120 Versichertenberaterinnen und Ver- sichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Ba- den Württemberg kümmern sich in unserem Bundesland ehrenamtlich um die Anliegen von Versicherten, Rentner- innen und Rentnern. Sie nehmen Rentenanträge auf, be- raten in Rentenfragen, helfen beim Vervollständigen der Versicherungsverläufe und lassen Rentenansprüche be- rechnen. Im September 2023 hat die Vertreterversamm- lung 73 Versichertenberaterinnen und Versichertenbe- raterin ihrem Amt bestätigt und 39 neu gewähltLetztere trafen sich nun zum ersten Mal in Karlsruhe, um auf ihre zukünftige Aufgabe vorbereitet zu werden. Bei der Auf- taktveranstaltung erfuhren die Frauenund Männer, wie die Selbstverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg funktioniert. Außerdem wurden ih- nen die Grundlagen des Datenschutzes und der Korrupti- onsprävention vermittelt. Der Vorstandsvorsitzende, Kai Burmeister und auch der Vorsitzende der Geschäftsfüh- rung, Erster Direktor Andreas Schwarz ließen es sich nicht nehmen, die Teilnehmer persönlich zu begrüßen. „Die kostenfreien Serviceleistungen unserer ehrenamtli- chen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sind ein wichtiger Baustein unseres umfangreichen Be- ratungsangebots“ so Klaus Reinauer, der als Leiter des Büros der Selbstverwaltung für die Ehrenamtlichen zu- ständig ist. „Durch ihre Ortsnähe sorgen sie für eine per- sönliche Verbindung unserer Versicherten zur Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg“. Vertrauensvolle Ansprechpartner vor Ort Die Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg haben im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Rentenan- träge sowie Anträge auf Klärung des persönlichen Ver- sicherungskontos aufgenommen. In über 27.000 Bera- tungen informierten sie über die Voraussetzungen der Rentenarten und die Möglichkeiten zum Rentenbeginn sowie zu anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Ren- tenversicherung. Durch regelmäßige fachliche Schulun- gen halten sie sich stets auf dem laufenden. Versicher- tenberaterinnen und Versichertenberater in ihrer Nähe finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversi- cherung Baden-Württemberg (www.deutsche-rentenver- sicherungbw.de) unter der Rubrik „Beratung und Kontakt“ 4 1 9 6 3 8 4 5 8 9 7 9 2 4 6 4 5 2 9 1 8 5 2 9 3 1 7 1 5 3 9 5 2 1 4 3 7 5 1 2 9 6 8 6 2 1 3 8 9 4 5 7 5 8 9 6 7 4 2 1 3 9 1 2 4 5 3 7 8 6 8 4 5 2 6 7 1 3 9 3 7 6 1 9 8 5 4 2 2 9 4 8 3 1 6 7 5 1 5 3 7 2 6 8 9 4 7 6 8 9 4 5 3 2 1 Sudoku mittel Die Zahlen von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass sie in jedem Neunerblock, jeder Reihe und jeder Spalte genau ein Mal vorkommen. Lö su ng : © DEIKE PRESS 740R34R7 Hier könnte Ihre Anzeige stehen! anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 immo-voba.de Jetzt Termin sichern: 0751 37 01-4400 Unser Immobilien-Expertenteam in Baindt In der Gemeinde Baindt: 22. Januar - 05. Februar 2024 Sie denken über den Verkauf Ihrer Wohnimmobilie nach? Dann nutzen Sie jetzt die Chance für eine fundierte, kostenlose Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises! Zum Online- Immobilienwert- Rechner hier scannen. Wir bewerten kostenlos Ihre Immobilie: Wertermittlungs-Tage 2024! „Schöne Küchen. Beste Preise.“ Küchen nach Maß - Made in Germany - Ihr zuverlässiger Partner seit 1985 in Weingarten Syrlin-Quartier (Gelände ehemals BMW) Ravensburger Str. 56 · 88250 Weingarten Weitere Informationen unter Tel. 0751-560450 oder www.küchen-passage.de GESCHÄFTSANZEIGEN IMMOBILIENMARKT STELLENANGEBOTE Miss Lupun mittel Um von den vier Anfangs- zu den vier Endziffern zu gelangen, müssen Zeile für Zeile jeweils vier Rechnungen (plus und minus) ausgeführt werden. Die Rechenschritte stehen zwischen den Zeilen, aber nicht in der richtigen Reihenfolge, sondern der Größe nach sortiert. Jede Rechnung ergibt eine Zahl von 0 bis 9, die unter die vorherige Zahl zu schreiben ist. Eine einzelne Zahl zwischen zwei Kästchen gibt die Differenz der beiden Kästchen an. Finden Sie den Rechenweg? © w w w .M is sL up un .d e/ D EI KE 75 0R 31 R2 Lösung: Charmante EFH mit kl. ELW in Ebenweiler, ca. 130 m2 Wfl. Bj. 2009, Grundstück ca. 646 m2, sehr ruhige Lage, gr. Terrasse über 2 Carportplät- zen, kurzfristig beziehbar, Wärmepumpe, Solar WW, Energieausw. in Vorbereitung VP 472.000 € Sonnige 2-Zi.-ETW Betreutes Wohnen in Wgt., Bj. 2012, ca. 55 m2, zentrale Lage, schöner Balkon, EBK, Fußbodenheizung, Aufzug, Tiefgaragenplatz, gut vermietet, Pelletholzheizung, Energieausw. in Vorb. VP 215.000 € Wir suchen für Interessenten Wohnungen und Häuser in Ravensburg und Umgebung. Sie planen den Kauf/Verkauf einer Immobilie? Sprechen Sie uns. Unsere Maklercourtage beträgt für Käufer/Verkäufer nur je 1,5 % zzgl. MWSt. IhrAnsprechpartner: Herr Yannick Schmieder, Tel. 07502 911536 schmieder.gmbh@schmieder-partner.de IMMOBILIEN VERKAUF Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 STELLENANGEBOTE Mitarbeiter {w/m/d) Teilzeit oder 538-€-Job in 88250 Weingarten für die Menü-Aufbereitung „Essen auf Räder" gesucht. Malteser Hilfsdienst gGmbH Menüservice Bodensee Tel. (07531) 8104-12 Frau Gellert www.malteser-bodensee.de jobs.malteser.de 8 Malteser . . . weil Nähe zählt. BAUMESSE 26. – 28. Januar Oberschwabenhalle Ravensburg www.hausplus-rv.de Energieeffizienz, Neubau, Umbau, Finanzierung, Wohnen ’24 Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Zuverlässige, umsichtige Hilfe im Haushalt zur Unterstützung des Vaters bei der Führung eines Privathaushalts mit Kindern in Teilgemeinde von Bergatreute ab sofort gesucht. Beschäftigungsumfang und Einsatzzeiten individuell vereinbar. Bewerbungen unter halt.haus@gmx.de Suche Putzhilfe, 3 - 4 Std. wöchentlich nach Baindt Telef.: 07502 - 92009 VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 4,01 MB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 19.01.2024
            Einladung_24_01_23.pdf

            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 54,52 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 19.01.2024
              Einladung_24_01_23.pdf

              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 23. Januar 2024 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 23. Januar 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 3. Bericht der Bürgermeisterin 4. Vorausschau auf das Jahr 2024 -- mündlicher Bericht 5. Bebauungsplan Bühl - Heilung im ergänzenden Verfahren 6. Konzeptvergabeverfahren für das Gebäude Schachener Straße 100 7. Neuanlage Waldspielplatz 8. Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles und eines Kälberstalles auf Flst. 946, Friesenhäusler Str. 45 9. Bauantrag zum Umbau EG und Ausbau DG mit Errichtung einer Dachgaupe auf Flst. 141/30, Rehstraße 18 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Geigensack" für den Dachaufbau 10. Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu 11. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024 - Bestellung des Gemeindewahlausschusses 12. Redaktionsstatut für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Gemeinde Baindt 13. Annahme von Spenden durch die Gemeinde 14. Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 54,52 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 19.01.2024
                Bekanntmachung_der_Wahl_Gemeinderatswahl_Baindt_2024_08_022_4530_06-3.pdf

                [mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 6,33 MB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 24.01.2024
                  2023-10-20_PLAN_BPä_GE_Mehlis.pdf

                  1.302 m² 1.585 m² 1.679 m² 1.501 m² 1.770 m² 1.784 m² 1.460 m² 562/27 562/28 562/25 562/31 /30 1014/3 562/33 562/32 1014/4 1014/5 1014/6 1014/7 1014/2 14 11 10 17 23 18 Wirtg Lagg Btrg Btrg Wirtg Gar Btrg Btrg Whs Wirtg Schu Btrg Btrg Am Umspannwerk Am U ms pa nn we rk 562/11 562/12 562/23 562/24 56 2/ 15 1014/8 562/12 56 2/ 15 562/23 562/24 562/11 562/6 Am F öh ren rie d 1014 23 451,0 452,0 453,0 448,5 449,0 450,0 451,0 452,0 453,0 449,5 450,5 451,5 451,5 452,5 452,5 453,5 Nr. 3; 2.364 m² Nr. 4; 2.311 m² Nr. 5; 2.186 m² Nr. 6; 2.180 m² Nr. 7; 2.062 m² 4,0 0 4,0 0 4,00 6,00 R 5. Än de run g un d Erw eit eru ng d es Be ba uu ng sp lan es "G ew erb eg eb iet M eh lis " 4. Än de run g de s Be ba uu ng spl an es "G ew erb eg eb iet M eh lis" LR Nr. 1; 1.921 m² GRZ 0,80 H 10,00 m o GEeGE PF GRZ 0,80 H 10,00 m a Nr. 1a; 461 m² 4,00 3,00 6,0 0 1,5 07,5 0 3,00 3,00 3,0 0 4,0 0 4,0 0 3,0 0 3,0 0 3,0 0 3,0 0 6,00 1,50 7,50 7,50 Private Grünfläche 3,0 0 1,50 3,0 0 450,0 GE PF GRZ 0,80 H 10,00 m a GE PF GRZ 0,80 H 10,00 m o 1. Änderung der 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu M 1: 500 2. Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 21.02.2019) M 1: 500 N Fassung vom 20.10.2023 www.sieberconsult.eu 1 . Ä n d e ru n g d e r 2 . Er w e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u vo rs ch ri ft e n h ie rz u G e m e in d e B a in d t En tw urf 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100m0 BP 500 Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-7[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 1,72 MB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 07.02.2024
                    Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kinderbetreuungseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2023.pdf

                    Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt § 1 Öffentliche Einrichtung § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses • • • • § 4 Benutzungsgebühren • • • • • § 5 Gebührenhöhe § 6 Gebührenschuldner § 7 Entstehung/ Fälligkeit § 8 Inkrafttreten Hinweis: schrift- lich oder elektronisch[mehr]

                    Dateityp: PDF-Dokument
                    Dateigröße: 668,51 KB
                    Verlinkt bei:
                      Zuletzt geändert: 12.10.2023

                      Infobereiche