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Sterbefall im Ausland - Aufnahme in das deutsche Sterberegister beantragen

Die Aufnahme eines ausländischen Sterbefalls in das deutsche Sterberegister ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Sterbeurkunde benötigen. Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Sterbefälle im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gelten auch ausländische Sterbeurkunden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Zusätzlich müssen Sie für jedes aufgestellte Gerät nachweisen, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Eine Bestätigung darüber stellt Ihnen die Gemeinde aus, in der Sie das Gerät mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen. Beachten Sie, dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Erlaubnis für Spielhallen ".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes, Offene Treffs als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen, Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen, zum Beispiel Familienbildungskurse, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden. Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Regelaltersrente beantragen

Einen Anspruch auf Regelaltersrente können Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze haben: Wurden Sie 1947 bis 1963 geboren, wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben. Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 67 Jahren. Sie können die Regelaltersrente nur beanspruchen, wenn Sie eine bestimmte Zeit versichert waren. Diese Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Die Wartezeit für die Regelaltersrente beträgt fünf Jahre. Für die Wartezeit berücksichtigt werden: Beitragszeiten, zum Beispiel: Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch: Monate, in denen Sie beispielsweise Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen haben, Monate zwischen Januar 2005 bis Dezember 2010, in denen Sie Arbeitslosengeld II oder Übergangsgeld bezogen haben. Freiwillige Beiträge Kindererziehungszeiten für die ersten zweieinhalb beziehungsweise drei Lebensjahre. Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege. Beiträge aus Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben. Ersatzzeiten: beispielsweise Monate der politischen Verfolgung in der DDR. Bei Ehescheidung: anrechenbare Monate aus einem Versorgungsausgleich. Anrechenbare Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Anrechenbare Monate für versicherungsfreie Minijobs. Die Regelaltersrente können Sie nicht vorzeitig erhalten, auch nicht mit Abschlägen. Wenn Sie eine Regelaltersrente beziehen, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

In vielen Städten und Gemeinden können Sie Kindertageseinrichtungen aus einer Liste auswählen, die Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung erhalten. Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar. Kindertageseinrichtungen sind Kinderkrippen, Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen. Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbsmäßige Schaustellung von Personen - Erlaubnis beantragen

Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff gewerbsmäßige Veranstaltungen, die die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen. Beispiele sind Striptease oder Tabledance. Hinweis: Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, akrobatischem, sportlichem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Die Erlaubnis dazu benötigen die Veranstalterin oder der Veranstalter der Schaustellung sowie Personen, die ihre Geschäftsräume für die Vorführung zur Verfügung stellen. Achtung: Die Erlaubnis für die Schaustellung ersetzt keine anderen Erlaubnisse. Wollen Sie beispielsweise als Gastwirtin oder Gastwirt Ihre Gaststätte für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen, brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis und eine Erlaubnis für die Schaustellung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen

Ein Wanderlager liegt vor, wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung und außerhalb einer Messe, einer Ausstellung oder eines Marktes von einer festen Verkaufsstätte aus vorübergehend Waren oder Dienstleistungen vertreiben wollen. Sie müssen die Veranstaltung eines Wanderlagers anzeigen, wenn Sie darauf durch öffentliche Ankündigung hinweisen und die An- und Abreise der Teilnehmenden durch Sie als geschäftsmäßig erbrachte Beförderung oder von Personen im Zusammenwirken mit Ihnen erfolgt. Wanderlager fallen unter das Reisegewerbe. Hinweis: Als feste Verkaufsstelle kommen zum Beispiel infrage: kurzzeitig angemietete Ladenlokale, Räume in Hotels und Gaststätten, Zelte, Stadthallen und sonstige Hallen. Auch der Verkauf vom Lkw, vom Schiff oder von anderen Fahrzeugen aus gilt als Wanderlager. Das Fahrzeug muss während des Verkaufs fest stehen oder fest liegen. Achtung: Betreiben Sie die Veranstaltung über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel über 6 Wochen) im selben Raum, kann dies als stehendes Gewerbe angesehen werden. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisegewerbe für reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe reicht eine Anzeige bei der zuständigen Stelle aus. Sie benötigen in diesen Fällen keine Reisegewerbekarte .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen

Wenn Sie als Sachverständiger oder Sachverständige im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Stelle. Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/ Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht. Im weiteren prüfen Sachverständige die Leitung/ Einrichtung vor deren Inbetriebnahme unter anderem auf: Dichtheit, Festigkeit und Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen. Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme. Wurden Sie bereits in einem anderen Bundesland als Sachverständiger oder Sachverständige für Gashochdruckleitungen öffentlich anerkannt? Dann gilt diese Anerkennung auch in Baden-Württemberg. Hinweis: Bestimmte gutachterliche Äußerungen und Prüfungen sind akkreditierten Inspektionsstellen vorbehalten. Auskunft darüber erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen zweiten Reisepass erhalten. Ein Zweitpass gilt sechs Jahre lang. Lassen Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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