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Verkehrsrechtliche_Anordnung.pdf

Bankverbindung: IBAN: DE87 6505 0110 0048 0003 23 BIC: SOLADES1RVB Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung Verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 StVO) gem. § 45 Abs. 1 StVO, § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO gem. § 45 Abs. 2 StVO X gem. § 45 Abs. 6 StVO Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend Ihres Antrages ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung. Diese Anordnung basiert auf den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Diese Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung, sind einzuhalten. 1. Durchzuführende Verkehrsbeschränkung(en) und/oder Verkehrssicherung(en) Fahrbahneinengung Gesamtsperrung Gehweg Sicherung Platz Halbseitige Sperrung des Verkehrs Sperrung Fahrradverkehr Sicherung Seitenraum X Gesamtsperrung des Verkehrs X Sicherung Straße Teilweise Sperrung Gehweg Sicherung Gehweg Ort/Straße der Sperrung: Baindt-Sulpach, Sulpacher Straße Ortslage: Sulpacher Straße - siehe Lageplan Dauer der Sperrung vom: 11.09.2023 07:00 Uhr bis: 31.10.2023 18:00 Uhr Grund der Sperrung: Tiefbauarbeiten 2. Kennzeichnung, Verkehrsführung, Verkehrsregelung geschieht nach Beschilderungs-/Umleitungsplan -innerorts- Regelplan-Nr.: B I/15 -außerorts- Regelplan-Nr.: mit Lichtzeichenanlage: Typ: keine Angabe Steuerung: keine Angabe Landratsamt Ravensburg, Postfach 19 40, 88189 Ravensburg Zwisler GmbH Biggenmoos 55 88069 Tettnang Straßenamt SG Zentrale Dienste Ansprechpartner/in: Sabrina Burdenski Tel: 0751/85-5215 Fax: 0751/85-775215 Mail: s.burdenski@rv.de Landratsamt Außenstelle Weingarten Raum: 319, Brielmayerstraße 2, Weingarten Stadtbus Ravensburg-Weingarten Linien 1, 5 Haltestelle: Krankenhaus 14 Nothelfer Aktenzeichen: 511.3-112.221(966/23)bu Ihr Schreiben vom/AZ: 31.08.2023 2023B00966 Datum: 08.09.2023 Seite 2 3. Umleitung Der Verkehr wird über Igelstraße - Hirschstraße, Hasenweg und umgekehrt Anlieger frei bis Baustelle 4. Weitere Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs Beschilderung Die erforderlichen Verkehrszeichen sind entsprechend dem beiliegenden Verkehrszeichenplan, gemäß der gültigen RSA 21 und der RUB (Richtlinie für Umleitungsbeschilderungen), aufzustellen, der hiermit Bestandteil dieser Anordnung wird. Die Baustelle ist mit Zeichen 600 StVO "Vollschranke" und Zeichen 250 StVO "Verbot" aus beiden Fahrtrichtungen voll abzusperren. Alle Wege und Straßen, die in den Baustellenbereich einmünden sind abzusichern bzw. abzusperren. An den Absperrschranken sind jeweils fünf rote Warnleuchten anzubringen. Die Umleitungsbeschilderung ist an jeder Stelle mit der örtlich vorhandenen Beschilderung abzustimmen. Der Umleitungsbeschilderung entgegenstehende Wegweisung und Verkehrszeichen sind mit Auskreuzvorrichtungen außer Kraft zu setzen. Weiterhin geltende Verkehrszeichen einschließlich der Wegweisung und der Verkehrseinrichtungen dürfen durch Umleitungsschilder nicht in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Die Ankündigung der Umleitung erfolgt mit Zeichen 457.1 StVO. Alle Vorwegweiser sind in geeigneter Weise unkenntlich zu machen. Die Umleitung ist mit Zeichen 454-10/20 StVO "Umleitung links- bzw. rechtsweisend" auszuweisen. Das Zeichen ist im Verlauf der Umleitungsstrecke überall dort anzubringen, wo Zweifel über den weiteren Verlauf der Umleitung entstehen können. Das Ende der Umleitungsstrecke ist mit Zeichen 457.2 StVO anzuzeigen, wo zweifelsfrei die ursprüngliche Fahrtrichtung durch Anzeige der ursprünglichen Fernziele der Fahrtstrecke erscheint. Die Anlieger sind rechtzeitig über die Baumaßnahme zu informieren. Ihnen ist die Zufahrt zu ihren Grundstücken jederzeit zu gewährleisten. Außerhalb der Arbeitszeit, abends und am Wochenende, ist die Sperrung soweit wie möglich zurückzunehmen und die nicht benötigte Beschilderung in geeigneter Weise unkenntlich zu machen oder zu entfernen. Die Baumaßnahme ist zügig durchzuführen, damit die Sperrung sobald wie möglich wieder aufgehoben werden kann. Die Beschilderung ist unmittelbar nach Beendigung der Baumaßnahme wieder zu entfernen. Linienverkehr Für die Dauer der Baustelle, wird für den Linienverkehr in der Igelstraße und in der Hirschstraße, beidseitig das Verkehrszeichen 283 StVO (Haltverbot) mit Zusatzzeichen 1040-34 StVO ab 11.09.2023, 07:00 Uhr angeordnet. Diese sind Seite 3 72 Stunden vorher aufzustellen und spätestens nach 50m oder Straßeneinmündungen zu wiederholen. Verantwortlicher während der Arbeitszeit: Christoph Amann Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97: X Telefon / Handy: / 0171/3533238 Verantwortlicher nach der Arbeitszeit: Christoph Amann Bauleiter ist Zertifikat-Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97: X Telefon / Handy: / 0171/3533238 Verantwortlicher Verkehrssicherer: Christoph Amann Verkehrssicherer ist Zertifikat- Inhaber gemäß MVAS 99 bzw. ZTV-SA 97: X Telefon / Handy: / 0171/3533238 Auftraggeber: Firma/ Bauherr Gemeinde Baindt Ansprechpartner Florian Roth Telefon / Handy: 07502/940653 / Straße / Hausnummer: Marsweilerstraße 74 PLZ / Ort: 88255 Baindt 5. Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam und endet mit deren Beseitigung, spätestens zum o.g. Zeitpunkt. Die Straßenbaubehörde behält sich die Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen selbst vor. 6. Die Straßenverkehrsbehörde übernimmt für Unfälle oder Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Anordnung entsteht keine Haftung. Die Anordnung weiterer Auflagen behalten wir uns vor. Die zusätzlichen Anordnungen und Auflagen auf der Rückseite bzw. Folgeseite sind, soweit diese zutreffen, zu beachten. Sofern die Bauarbeiten aus verkehrsrechtlicher Sicht abgeschlossen sind oder der genehmigte Zeitraum nicht ausreichen wird, bitten wir Sie, dies rechtzeitig mitzuteilen. 7. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Festgesetzte Gebühr 82,00 EUR + Auslagen 0,00 EUR = Gesamtbetrag 82,00 EUR §§ 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i. V. m. Geb.-Nr. 261 in der derzeit geltenden Fassung. Seite 4 Es gelten nachfolgende weitere Auflagen: 1. Gemäß § 45 Abs. 6 StVO haben Sie umstehende Anordnung zu vollziehen. 2. Die Aufwendungen für den Vollzug der Anordnung sind von Ihnen zu tragen (vgl. § 5b Abs.2 d StVG). 3. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. 4. Die Bauarbeiten sind unter Verwendung neuzeitlicher Hilfsmittel und Anwendung rationeller Bauweisen zügig abzuwickeln. 5. Der Bauunternehmer ist verpflichtet, die Anordnung und den genehmigten Beschilderungsplan auf der Baustelle bereitzuhalten. 6. Die erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind vom Bauunternehmer anzubringen und zu unterhalten. 6.1. Es ist Aufgabe des Bauunternehmers, die Lichtzeichenanlagen zu bedienen. 6.2. Vorübergehend außer Kraft gesetzte Verkehrszeichen sind abzudecken oder zu entfernen (ausgenommen Wegweiser und Vorwegweiser - vgl. zu den Zeichen 457 und 459 Abschn. III VwV-StVO). Für die Verkehrsteilnehmer dürfen keine Zweifel über die Gültigkeit der Zeichen entstehen können. 7. Die Arbeitsstelle ist so auszuschildern, dass der Verkehrsteilnehmer die Führung des Verkehrs rasch und zweifelsfrei erkennen kann. Unnötige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind zu vermeiden. 7.1. Alle Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen müssen den Bestimmungen der StVO und der VwV-StVO entsprechen. Sie müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden, stets gut zu erkennen und ordnungsgemäß befestigt und standfest aufgestellt sein. 7.2. Die Verkehrszeichen müssen rückstrahlen oder von innen oder außen beleuchtet sein; sie müssen den RAL- Güteschutzbestimmungen genügen 7.3. Sind Lichtzeichen im Beschilderungs- oder Umleitungsplan angeordnet, so sollen sie sowohl mit der Hand als auch automatisch betrieben werden können. Sie müssen bei größeren Baustellen eine Schaltmöglichkeit besitzen, um nach beiden Seiten gleichzeitig Rot oder gelbes Blinklicht zu zeigen, und eine Vorrichtung haben, die es ermöglicht, die Phasendauer zu ändern. Bei Handschaltung müssen beide Einfahrten in die Engstelle vom Schaltgerät aus zu übersehen sein. Die Dauer von Gelb soll drei Sekunden betragen und auch bei Handschaltung fest eingestellt sein. Im Übrigen ist die sachgemäße Phasendauer in jedem Fall zuvor nach den örtlichen Gegebenheiten zu ermitteln und vom Erlaubnisinhaber ständig zu überprüfen. 7.4. Die Beschilderung ist dem jeweiligen Fortschritt der Bauarbeiten anzupassen. 7.5. Im Bereich von Bahnanlagen ist darauf zu achten, dass die Zeichen mit Eisenbahnsignalen nicht verwechselt werden können (z. B. rotes Licht). 7.6. Baugruben müssen abgeschrankt, senkrechte Abgrabungen, Aufgrabungen, Frässtellen, hochstehende Schächte, Verkehrshindernisse jeglicher Art (z. B. Straßenauskofferung) ausreichend kenntlich gemacht werden. Absperrfahnen allein reichen im Allgemeinen nicht aus. 8. Absperrungen der Arbeitsstelle 8.1. Die Arbeitsstellen sind unmittelbar davor und dahinter, soweit nötig, durch rot-weiß gestreifte Schranken abzusperren. 8.2. Nötigenfalls ist die Arbeitsstelle auch seitlich gegen den für den Verkehr nicht gesperrten Teil der Straße abzusperren (z. B. durch Absperrgeräte) oder mindestens ausreichend kenntlich zu machen (z. B. durch Absperrbaken, Leitkegel). 8.3. Für kurzfristige und wandernde Arbeitsstellen können auch weiß-rot-weiße Fahnen, Leitkegel oder Absperrfahnen verwendet werden. 8.4. Die Absperrgeräte müssen rückstrahlen. 9. Kennzeichnung bei Nacht Seite 5 9.1. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind Absperrungen durch rote oder gelbe Warnleuchten zu kennzeichnen. 9.2. Auf Straßen mit Verkehr müssen die Warnleuchten elektrisch (Stromquelle, Netzanschluss oder Batterie) betrieben werden. 9.3. Die Warnleuchten dürfen nicht blenden, die roten Warnleuchten nicht blinken. 10. Sicherung des Fußgängerverkehrs 10.1. Muss an Arbeitsstellen der Fußgängerverkehr von Gehwegen auf die Fahrbahn geleitet werden, ist in Engstellen neben dem Fahrstreifen ein gesonderter Gehstreifen vorzusehen. Der Gehstreifen ist möglichst durch Bordschwellen gegen die Fahrbahn abzugrenzen. 10.2. Befinden sich neben Verkehrsflächen, die von Fußgängern benutzt werden, tieferliegende Baugruben u. ä., so sind diese Straßenteile ausreichend abzusperren (Geländer usw.), um ein Abstürzen der Fußgänger zu verhindern. 10.3. Gehwege und Gehstreifen sind von Baugeräten, Baustoffen, Aushubmassen und dgl. freizuhalten. 10.4. Können Fußgänger auf Gehwegen oder Gehstreifen durch herabfallende Gegenstände (z. B. Baustoffe, Mörtel, Werkzeuge, Geräte) gefährdet werden, sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z. B. Schutzdächer, Schutzwände). 11. Die Beendigung der Bauarbeiten ist umgehend an die Straßenverkehrsbehörde und an die zuständige Straßenmeisterei zu melden. Der Träger der Straßenbaulast fordert: 1. Aufgrabungen sind mit frostsicherem Kies aufzufüllen und vorschriftsmäßig zu verdichten. 2. Die Straßenoberfläche ist unverzüglich mit einer provisorischen Asphaltdecke (nur bei Verlängerung) zu versehen. 3. Verkehrszeichen und Schilder sind unverzüglich wieder aufzustellen. 4. Der ursprüngliche Zustand der Straßenoberfläche sowie im Zusammenhang mit Aufgrabungen beseitigte Straßenmarkierungen sind unverzüglich wiederherzustellen. 5. Aufgrabungen größeren Umfangs sind vor Beginn und Ende der Arbeiten mit einem Vertreter der Straßenbauverwaltung zu begehen. 6. Spätere Setzungen hat der Veranlasser sofort auszubessern. Für sämtliche Schäden auch an Dritten, die durch mangelhafte Ausführung oder Nichtbeachtung vorstehender Auflagen auftreten, haftet der Veranlasser. Hinweis Zuwiderhandlungen sind nach § 49 Abs. 4 Nr. 3 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Burdenski Anlagen : Verteiler: Polizeirevier Weingarten Bürgermeisteramt Baindt Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB) DRK-Leitstelle LRA-Abfallwirtschaftsamt Müllabfuhr-Unternehmen Verkehrszeichenplan X Regelplan Kostenbescheid *E-Mail Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur nutzbar Sonstige Anlagen: Lage- und Umleitungsplan 2 Vordrucke[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.09.2023
    2021_09_14_Einladung.pdf

    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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      Einladung zur Gemeinderatssitzung am 14. September 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 14. September 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen 09 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungskonzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund- Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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        Zuletzt geändert: 09.09.2021
        Einladung_23_01_24.pdf

        Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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          Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24. Januar 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 24. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Vorausschau auf das Jahr 2023 - mündlicher Bericht 05 Dorfplatz - Planungsstand zur Ausschreibung 06 Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe an der Kläranlage des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental (AMS) • Vorstellung der erweiterten Machbarkeitsstudie zur Spurenstoffelimination / 4. Reinigungsstufe • Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme und Festlegung der Verfahrensart • Beauftragung der Verbandsverwaltung mit der Auswahl und Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Leistungsphasen 1 – 3 07 Doppelhaushalt 2023 und 2024 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2023 und 2024 08 Anpassung der Gebühren in der Schenk-Konrad-Halle 09 Änderung der Friedhofsatzung - Kalkulation der Gebühren der Urnenbestattungen - Anpassung der Gebühren des Bestattungsunternehmens - Änderung des Gebührenverzeichnisses 10 Gewährung von Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe - Anpassung der Zinssätze für die Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung zum 30.09.2023 11 Annahme von Spenden durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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            Zuletzt geändert: 23.01.2023
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            Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäuslerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Einladung zur Gemeinderatssitzung am 1. August 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 1. August 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber auf dem Flst. 953, Friesenhäuslerstraße 05 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Breite 1. Änderung wegen Neubau von 2 Nebenanlagen (Müllhäuser), Flst. Nr. 204/24, Buchenstraße 10+12 06 Antrag auf Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Innere Breite 7. Änderung für die Errichtung eines Gartenhauses, Flst. Nr. 206/9, Ziegeleistrasse 38 07 Rückbau des roten Platzes auf dem Sport- und Schulgelände und Planung eines Kunstrasenplatzes 08 Kriterien für Freiflächensolaranlagen in der Gemeinde Baindt 09 Zuschussantrag der Reitergruppe Baindt e. V. 10 Kindergartenbedarfsplanung 2023/2024 11 Zinsanpassung der Trägerdarlehen / Ausleihungen durch die Gemeinden Baienfurt und Baindt an den Zweckverband Wasserversorgung 12 Zinsanpassung der Trägerdarlehen der Gemeinde Baindt an den Eigenbetrieb Wassversorgung und Abwasserbeseitigung 13 Änderung der Zuständigkeitsordnung - Vertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall 14 Änderung Hauptsatzung - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 15 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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                Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. September 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. September 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten 05 Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung 06 Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof 07 Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen 10 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 11 Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof 12 Beitritt zum Onlineportal PENDLA 13 Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                  Einladung zur Gemeinderatssitzung am 12. September 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 12. September 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Klempnerarbeiten 05 Information zum GMS-Klimaanpassungskonzept auf Ebene der Vorbereitenden Bauleitplanung 06 Ersatzbeschaffung des Traktors New Holland für den Bauhof 07 Ersatzbeschaffung eines Streuautomaten für den Winterdienst 08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Fischerstraße für die Errichtung einer DHL Packstation zum Teil außerhalb der überbaubaren Fläche auf dem Flst. 55/8, Fischerstraße 2 09 Erneute Beratung über den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Garagen auf Flst. 209/3, Annabergstraße 28 mit geänderten Plänen 10 Bauantrag zum Einbau einer Wohnung ins Untergeschoss des bestehenden 2-Familienhauses und Neubau eines Schuppens für Fahrräder und Mülltonnen auf Flst. 823, Marsweilerstr. 50 11 Entscheidung über das weitere Vorgehen zum Anbau und der Sanierung des Feuerwehrhauses mit Bauhof 12 Beitritt zum Onlineportal PENDLA 13 Verkauf des LF 16/12 - Feuerwehrfahrzeug Baujahr 1992 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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                    Einladung zur Gemeinderatssitzung am 6. Dezember 2022 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 6. Dezember 2022 um 18:00 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Flachdacharbeiten 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu und Beschluss zur förmlichen Beteiligung 06 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Voken-Erweiterung“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu 07 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Marsweiler Ost für den Einbau einer Gaupe, Bau eines Carports und Umnutzung einer Garage zu Wohnraum auf dem Flst, 127, Marsweilerstr. 54/2 08 Bauvoranfrage zur Abklärung, ob ein geplantes Gebäude auf Flst. 573/2 in der Schachener Straße dem Innenbereich zugeordnet werden kann 09 Steuern, Gebühren, Beiträge 2023 10 Vorberatung Haushaltsplan 2023/2024 - Information Haushaltsansätze, Investitionsprogramm und Kreditaufnahme 11 Verlängerung der Übergangsregelung für die Anwendung von § 2b Umsatzsteuergesetz 12 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/[mehr]

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