Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Rathaus mit Mohn
Ellipse Dorfplatz

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3326 Ergebnisse in 10 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2541 bis 2550 von 3326.
Arten und Formen der Adoption

Adoptiveltern und Adoptivkind kennen sich : Stiefkindadoption Sukzessivadoption Verwandtenadoption Fremdadoption Adoptiveltern und leibliche Eltern kennen sich : Offene Adoption Halb offene Adoption Inkognitoadoption Stiefkindadoption Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und Ihr Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin bereits ein Kind hat, das Sie mit allen Rechten und Pflichten adoptieren möchten, können Sie eine Stiefkindadoption beantragen. Beide Elternteile müssen der Adoption zustimmen. Vor einer Stiefkindadoption müssen sich alle Beteiligten beraten lassen. Eine Stiefkindadoption ist auch möglich, wenn Sie zwar nicht verheirat sind oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, aber in einer verfestigten Lebensgemeinschaft mit Ihrem Partner leben. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft wird angenommen, wenn Sie entweder vier Jahre zusammen leben oder als Eltern eines gemeinsamen Kindes eheähnlich zusammenleben. Ist einer der Partner mit einem Dritten verheiratet, liegt in der Regel keine verfestigte Lebensgemeinschaft vor. Sukzessivadoption Wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft bereits ein Kind adoptiert hat, können Sie in einem zweiten Schritt ebenfalls die Adoption beantragen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Partner oder Partnerinnen einer Lebenspartnerschaft ein Kind adoptieren wollen, da in diesen Fällen eine gemeinschaftliche Adoption rechtlich nicht möglich ist. Das Verfahren für die Adoption und die Sukzessivadoption können dann parallel betrieben werden. Verwandtenadoption Wenn Verwandte sterben oder aus einem anderen Grund nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen, können Sie das Kind in Ihre Familie aufnehmen und adoptieren. Auch hier ist die Einwilligung der vorhandenen Elternteile zur Adoption erforderlich. Sorgeberechtigte Eltern können bereits im Vorfeld in ihrem Testament oder Erbvertrag Verwandte als Vormund für ihr Kind bestimmen. Fremdadoption Bei einer Fremdadoption adoptieren Sie ein unbekanntes Kind. Dies ist nur möglich, wenn eine Adoptionsvermittlungsstelle sie als geeignet beurteilt und als Adoptiveltern für das Kind vorgeschlagen hat. Eheleute können ein Kind nur gemeinschaftlich adoptieren. Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie ein Kind nur allein annehmen. Im Falle einer Lebenspartnerschaft besteht jedoch die Möglichkeit einer Sukzessivadoption durch den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin. Es können Kinder aus dem Inland oder aus dem Ausland adoptiert werden. Beachten Sie, dass nur Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt sind, Kinder zur Adoption zu vermitteln, aber nicht Anwälte, Notare oder Bekannte. Internationale Adoption Bei einer internationalen Adoption adoptieren Sie ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Dafür müssen Sie sich an eine Auslandsvermittlungsstelle wenden. Offene Adoption Kennzeichen der offenen Adoption ist, dass sich leibliche und Adoptiveltern persönlich (namentlich und gegebenenfalls mit weiteren personenbezogenen Daten) kennen. Halb offene Adoption Bei einer halb offenen Adoption haben die leiblichen Eltern die Möglichkeit, über die jeweilige Adoptionsvermittlungsstelle in Kontakt mit den Adoptiveltern zu treten. So können beispielsweise Briefe ausgetauscht werden. Inkognitoadoption Inkognitoadoption bedeutet, dass sich leibliche und Adoptiveltern nicht kennenlernen und keinen Kontakt miteinander aufnehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Deutsche Staatsangehörigkeit

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und leben schon länger in Deutschland? Sie möchten sich aktiv in die deutsche Gesellschaft einbringen und zum Beispiel Bürgerrechte wie das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen? Dann informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung. Hinweis: Zusätzlich haben Sie mit dem Quick-Check Einbürgerung die Möglichkeit, vorab und unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung zu überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Die endgültige Entscheidung zur Einbürgerung trifft die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Den Zugang zum Quick-Check finden Sie unter "Onlineantrag" bei den drei nachstehend beschriebenen Leistungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungen

Stiftungen haben in Baden-Württemberg eine lange Tradition. Durch ein weites Betätigungsfeld – von sozialen und kulturellen Zwecken über die Förderung der Wissenschaft bis hin zum Tierschutz – decken sie große Teile der gesellschaftlichen Lebensbereiche ab.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Umwelt

In dieser Lebenslage finden Sie vielfältige Informationen unter anderem über den Schutz von Luft, Wasser und Böden sowie über den Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung, Wissenswertes zu Natur- und Artenschutz sowie zu den Möglichkeiten, wie Sie zum Umweltschutz beitragen können. Ebenso erfahren Sie, wie Sie Abfall vermeiden und entsorgen können und dass Sie ein Recht auf Umweltinformationen haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gerichtliches Verfahren in WEG Sachen

Streitigkeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie gerichtlich klären lassen. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Das Amtsgericht entscheidet über Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander, im Verhältnis zur Wohnungseigentümergemeinschaft oder zum Verwalter. Auch Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft können Sie beim zuständigen Amtsgericht anfechten. Wenn Sie einen Beschluss anfechten wollen, müssen Sie die Klage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erheben und innerhalb zweier Monate nach Beschlussfassung begründen. Die Klage wird durch Zustellung der Klageschrift an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhoben. Diese wird in der Regel durch ihren Verwalter vertreten, der die Klageerhebung den übrigen Wohnungseigentümern unverzüglich bekannt zu machen hat. Die nicht klagenden Wohnungseigentümer haben die Möglichkeit, dem Gerichtsverfahren auf Kläger- oder Beklagtenseite beizutreten, um so Einfluss zu nehmen. Das Amtsgericht entscheidet durch Urteil. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Rechtsstreit zu beenden, beispielsweise ein Vergleich oder eine Klagerücknahme. Für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens in WEG-Sachen entstehen Kosten. Sind Sie Kläger, müssen Sie zunächst für die Durchführung des Gerichtsverfahrens einen Kostenvorschuss bezahlen. Wie viel Sie bezahlen müssen, teilt Ihnen das Amtsgericht mit. Wer am Ende des Gerichtsverfahrens die Kosten trägt, entscheidet das Gericht. Grundsätzlich muss die Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen, die den Rechtsstreit verloren hat. Kosten des Rechtsstreits sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten. Zu den außergerichtlichen Kosten gehören vor allem Anwaltskosten, wenn ein Anwalt hinzugezogen wurde. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten. Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Familie und Kinder

Familien sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft. Informationen zu Familie und Beruf, finanziellen Hilfen, steuerlichen Fragen, Familienberatung und vieles mehr finden Sie hier.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Umwelt- und Naturgefahren

Sie finden hier Informationen zu möglichen Umwelt- und Naturgefahren wie zum Beispiel Hochwasser.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherschutz und Ernährung

Wie finden Sie Ihren persönlichen Weg des guten Essens - zuhause und unterwegs? Welche Angebote rund um Ernährung gibt es für Kinder und Jugendliche? Was ist nachhaltige Ernährung und was können Sie tun, um Essen vor der Abfalltonne zu bewahren? Wie sicher sind Ihre Lebensmittel und Ihr Trinkwasser? Wie werden diese kontrolliert? Erhalten Sie immer wieder unlautere Telefonanrufe? Wie können Sie sich wehren und wo können Sie diese melden? Was sollten Sie als Verbraucherin oder Verbraucher bei Finanzdienstleistungen beachten? Welche Rechte haben Sie beim Einkauf im Internet, im Ladengeschäft und an der Haustüre? Antworten auf diese und andere Fragen zu Verbraucherthemen finden Sie in dieser Lebenslage und auf verschiedenen Internetangeboten der Landesregierung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche