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Bericht_25_04_08.pdf

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08. April 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Ampelanlage Marsweilerstraße Die nach Ansicht der Verkehrsbehörde notwendige Verkehrszählung wurde durchgeführt und bestätigt die erforderlichen 200 Fahrzeuge pro Tag. Ziel der Gemeinde ist ein beleuchteter, barrierefreier Zebrastreifen. Vorteil eines Zebrastreifens ist unter anderem, dass 100 m vor dem Überweg eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h angeordnet werden kann. Ein Ortstermin mit Verkehrsbehörde und Polizei ist zeitnah geplant. Wirtschaftsplan Zweckverband IGMS Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands IGMS wurde durch das Regierungspräsidium genehmigt. Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Umgang mit Streuobstbäumen Bei Vorhaben mit Eingriffen in Streuobstbestände sind frühzeitig die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zu beachten. Windpark Altdorfer Wald Eine Informationsveranstaltung zum Windpark Altdorfer Wald findet am 20.05.2025 im Kultur- und Kongresszentrum in Weingarten statt. Weitere Informationen folgen. Neuvergabe des Gaskonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Gas vom 12.09.2027- 11.09.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet mit der TWS Netz GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 12.09.2027 bis 11.09.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Neuvergabe des Stromkonzessionsvertrages - Konzessionsvertrag Strom 01.01.2028- 31.12.2047 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Verteilungsanlagen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet mit der Netze BW GmbH als Konzessionärin für die Zeit an dem 01.01.2028 bis 31.12.2047 auf Grundlage des Vertragsentwurfs wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag gemäß § 108 der Gemeindeordnung zur Bestätigung bei der zuständigen Rechtsaufsichts-behörde vorzulegen. 3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt nach Bestätigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Rechtsaufsichtsbehörde den Konzessionsvertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen und sämtliche notwendigen Schritte zur Umsetzung des Vertragsabschlusses einzuleiten. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2025 zu. Bauantrag zum Neubau einer Strohbergehalle und zwei Getreidesilos auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird erteilt. Antrag auf Befreiung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 nach § 36 BauGB wird erteilt. 2. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten gem. § 65 Abs. 3 Wassergesetz BW (WG) i.V.m. § 84 Abs. 2 WG zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Nutzungsänderung des Kälberstalls in Maschinenschuppen und Garage auf dem Flst. 357/4, Hirschstraße 201 wird erteilt. Erneute Beratung zum Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Ausnahmebeschluss zu den Kriterien für Freiflächen-Photovoltaik in der Gemeinde Baindt für die Überschreitung der maximalen Größe von 5 ha pro Anlage wird im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Agri-PV-Anlage Feuersberg" zugestimmt. Auftragsvergabe für eine neue Enthärtungsanlage für das gesamte Schulareal Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Einbau einer neuen Enthärtungsanlage für das Schulareal wird an die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg zum Angebotspreis von 28.760,88 € brutto vergeben. Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Als Vertreter in den Aussichtsrat der VBS Verkehrsbetriebe Schussental GmbH werden gewählt Vertreter Persönlicher Stellvertreter Simone Rürup Stefan Konzett Jürgen Schad Yvonne Jaudas Johannes Kreutle Michael Spiegel Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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    Zuletzt geändert: 15.04.2025
    Amtsblatt_2024_09_06_KW36.pdf

    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 6. September 2024 Nummer 36 Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen in der Gemeinde Die Gemeinde Baindt und die „Naturfreunde Baindt“ veranstalten gemeinsam am Freitag, den 13.09.2024 ab 15.00 Uhr einen Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen. Treffpunkt ist bei den Wasserhüterinnen (Ecke Boschstraße / Marsweilerstraße). Zum Spaziergang durch die blühende Gemeinde laden wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein. Beim ca. eineinhalb- bis zweistündigen Spaziergang werden verschiedene naturnahe Blühflächen im Gemeindegebiet sowie eine private Streuobstwiese vor Ort angeschaut. Das Gemeindeteam, die „Natur- freunde Baindt“ und der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. werden dabei ihre praktischen Erfahrungen beim Anlegen und der Pflege dieser naturnahen Flächen teilen. Auch das gemeinschaftliche Projekt von Klosterwiesenschule, Bauhof und der „Naturfreunde Baindt“, die Errichtung eines Insektenhotels mit Sandarium sowie Totholzhaufen bei der Schule, wird vorgestellt. Bei einem gemeinsamen Abschlusshock klingt der Spaziergang dann inmitten einer Streuobstwiese aus. Die Teilnahme am Spaziergang ist kostenlos und ohne Anmeldung möglich. Über viele interessierte Bürgerinnen und Bürger freuen wir uns! Ihre Gemeindeverwaltung und die „Naturfreunde Baindt“ Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bundesweiter Warntag am 12. September 2024 – Sirenensignale zur Warnung der Bevölkerung Am Donnerstag, den 12. September 2024 um 11:00 Uhr findet der nächste bundesweite Warn- tag statt. An diesem gemeinsamen Aktionstag wollen Bund und Länder sowie die teilnehmen- den Stadt- und Landkreise sowie die Gemeinden wieder gemeinsam ihre Warnmittel erproben. Auf der einen Seite soll die technische Warninfrastruktur einem Stresstest unterzogen werden, andererseits soll die Bevölkerung erneut sensibilisiert werden. Ablauf der Probewarnung Die Nationale Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) schickt eine zentrale Probewarnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren, welche an MoWaS angeschlossen sind, z.B. Rundfunkanstalten und Medienunternehmen. Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch direkt angeschlossene Warnmittel, wie z.B. Warn-Apps und Cell Broadcast ausgelöst. Um 11:45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale Probewarnung über MoWaS wieder ent- warnen. Über Cell Broadcast erfolgt keine Entwarnung. Test der technischen Warninfrastruktur Beim Test der technischen Warninfrastruktur sollen die Abläufe im Fall einer Warnung mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erprobt. So müssen die Auslösung sowie der Empfang der Warnmeldung und die Warnmittel selbst erprobt werden. Auf diesem Wege können Heraus- forderungen oder Probleme von den Betreibenden und Verantwortlichen umgehend behoben werden. Zweck des bundesweiten Warntages ist deshalb ausdrücklich auch, Schwachstellen im Warnsystem zu finden, um diese im Nachgang zu beseitigen und das System für den Ernstfall noch stabiler und effektiver zu machen. Sensibilisierung der Bevölkerung Ebenso ist es von zentraler Bedeutung, dass die Bevölkerung weiß, wie die Warnung funktioniert. Je vertrauter die Bürgerinnen und Bürger mit dem Thema Warnung der Bevölkerung und dessen Akteurinnen und Akteuren sind, umso konkreter kann im Ernstfall von ihnen auf eine Warnung reagiert werden. Denn nur wer eine Warnmeldung versteht und auch richtig einordnen kann, kann sich richtig verhalten und sich und andere bestmöglich schützen. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Neugestaltung Ortsmitte Aktuelle Informationen zur Baumaßnah- me in der Ortsmitte - aktueller Stand Ein zweiter Bautrupp der Firma Zwisler hat in dieser Wo- che mit den Arbeiten an der Mittelinsel in der Küferstraße sowie der Fertigstellung der Randsteine begonnen. Auf- grund dieser Maßnahmen wird die Küferstraße halbsei- tig gesperrt, wobei der Verkehr durch eine Ampelanlage geregelt wird. Ab Kalenderwoche 37 wird die Tiefgaragenabfahrt wie- der freigegeben. Die Parkplätze zwischen der Bäckerei Hamma, der Pizzeria Romano und dem Gebäude Dorf- platz 2/1 bzw. dem CAP-Markt werden voraussichtlich in Kalenderwoche 39 nutzbar sein, da sich die Asphaltar- beiten verzögern. Die Abbrucharbeiten am Sulzmoosbach neigen sich dem Ende zu. In dieser Woche beginnt der Bau der neuen Wän- de zur Verbreiterung des Baches. Während dieser Arbei- ten wird der Bach vorübergehend über eine Rohrleitung mit Wasserpumpe umgeleitet. Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen regelmä- ßig auf dem Laufenden und bedanken uns für Ihr Ver- ständnis sowie Ihre Geduld. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstferien vom 28.10. bis 03.11.2024 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder über reservix.de anmelden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten we- niger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 16.09.2024. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 16.09.2024 - 20.09.2024 eine Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und fünf Rad- fahrzeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.09.- 20.09.2024) mit Orientierungsübung Tag/Nacht am 17./18.02.2024 und 19./20.09.2024 Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung am 10.09.2024 Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemein- deratsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Ge- meinde Baindt in die Zweckverbände und andere In- stitutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breit- bandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilien- hauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienf- urter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. September und Sonntag, 08. Septem- ber 2024 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. September 2024 St. Gallus-Apotheke Grünkraut, Bodnegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel: 0751 79 12 20 Sonntag, 08. September 2024 Welfen-Apotheke Weingarten, Boschstraße 12, 88250 Weingarten, Tel: 0751 4 80 80 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Bereits im Juli hatten einige Bürgerinnen und Bürger besondere Geburtstage. Am 03. Juli 2024 feierte Frau Agathe Rückle ihren 80. Geburtstag, darauf folgte am 05. Juli 2024 der 95. Geburtstag von Frau Elfriede Mayer. Am 14. Juli 2024 feierte Herr Erich Maurer seinen 85. Geburts- tag, ebenso Herr Dietmar Grill am 23. Juli 2024 seinen 85. Geburtstag. Die Gemeinde überbrachte den Jubilaren persönliche Glückwünsche und ein Geschenk. Auch all den Altersjubilaren, die namentlich nicht ver- öffentlicht werden wollten, gratuliert die Gemeinde herzlich zu ihrem Ehrentag und wünscht alles Gute, Glück und Gottes Segen. Gemeindeverwaltung Goldene/Diamantene Hochzeit Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Erika und Eberhard Thoma zu ihrer Eisernen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt und ganz persön- lich gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg Gesundheit, Glück und Gottes Segen. Simone Rürup Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 9406-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 1. I 2. 3. 4. 5. 6. Tim Bartels (Umweltbriefe) Hitzeschutz Sind Sie vorbereitet? Sechs Tipps bei Hitze: Für Abkühlung sorgen. Lüften Sie nur nachts und früh am Morgen; dunkeln Sie die Räume tagsüber ab; nehmen Sie eine In der Klimakrise stehen uns immer mehr heiße Tage bevor – und die stellen in Reihe eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesundheit dar. Hitzewellen können tödlich enden. Das zeigen die hitzebedingten Sterbefälle der Jahre 2018 bis 2020 und 2022. m Jahr 2022 gab es laut dem Fachblatt Nature Medicine in Europa mehr als 60 000 Hit- zetote. Nach Italien (18 010) und Spa- nien (11 324) wies Deutschland mit 8 173 Todesfällen die dritthöchsten hitze- assoziierten Sterblich- keitszahlen auf. Besonders betroffen von einer Hitzewelle – sobald die Temperatur an drei aufeinander- folgenden Tagen über 28 °C liegt und es in der Nacht immer noch 20 °C warm ist, also nicht ausgleichend abkühlt – sind vor allem kranke Menschen, Hochaltrige, Schwange- re und Kleinkinder wegen der verringerten Thermoregulation ihrer Körper. Doch Hitze kann auch einen gesunden Erwachsenen in seinen „besten“ Jahren stark belasten. Bei 26 °C Umgebungstemperatur lässt die Konzentration nach, ab 32 °C fällt die Lei- stung des Körpers deutlich ab. Dann können auch jüngere Menschen Kreislaufprobleme bekommen. Und klar ist, dass der Mensch bei 37 °C und 100 Prozent relativer Luft- feuchte nur kurzfristig überleben kann, weil dann über Schwitzen kei- ne Wärme mehr abgegeben werden kann. Klar ist aber auch, dass sich die ge- sundheitlichen Folgen von Hitze nicht genau an einer bestimmten Temperatur festma- chen lassen. Grund dafür sind viele, viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen: ne- ben der Temperatur, Feuchte, Windbewegung und Sonnenstrahlung auch die Aktivität, Bekleidung, Alter, Gewicht, Geschlecht, Gesundheitsstatus so- wie die Krankheitsgeschichte. Das macht deutlich, wie wichtig kommunale Hitze- schutzpläne und Anpassungsstrategien sind. Die Crux dabei: Trotz guter Vorhersagen und expliziter Warnungen werden Wetterri- siken leicht unterschätzt. Man reagiert nicht angemessen darauf. Die Ursache dafür liegt laut Verhaltensforschern darin, dass Laien die Unsicherheit von Vorhersagen nicht aus- reichend verstehen. Dabei würden „heutzu- tage große Fehler in der Vorhersage immer seltener“, meint der Deutsche Wetterdienst (DWD). Die Meteorologen liegen mittler- weile im Fall der Temperaturvorhersage für den kommenden Tag zu 90 Prozent richtig. Wichtig ist die Kommunikation darüber. Aber auch zu zeigen, dass andere Menschen bereits etwas bewegen und hitzeschützend unterwegs sind: etwa Mannheimer Pflege- kräfte, die beim Hitzeaktionsplan ihrer Stadt mitmachen und wissen, was bei Hitze zu tun ist. In Berlin gibt es eine Hitzehilfe für Ob- dachlose, denen man tagsüber kühle Räume, Getränke und Sonnenschutz anbietet. In Wiesbaden spannt eine Diakonie-Einrich- tung eine LKW-Plane im Hof auf, um Ob- dachlosen Schatten und Essen zu spenden. In anderen Städten sind es Trinkbrunnen, die errichtet wurden. Davon zu erfahren, kann motivieren, selbst etwas zu tun. (tb) Die Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen bietet mit ihrem Medienservice Klima & Gesundheit ein Dossier zum Thema Hitzestress und Extremwetter an: https://medienservice-klima-gesundheit.de/ dossiers/hitzestress-extremwetter/ kühle Dusche; legen Sie eine feuchtkühle Kompresse auf Stirn oder Nacken, eine ge- kühlte Gelmaske auf die Augen oder ver- wenden sie einen Wassersprüher für Gesicht und Dekollté; reiben Sie die Füße mit ge- kühltem Fußbalsam ein; betupfen Sie Schlä- fen und Hals mit kaltem Wasser oder Eis. Ausreichend Flüssigkeit zu sich neh- men. Bei einem Anstieg der Körper- temperatur von einem Grad, wie es z.B. bei Fieber der Fall ist (Körpertemperaturan- stieg von 37 auf 38 Grad Celsius), müssen Sie täglich wenigstens einen halben Liter (Mineral-)Wasser zusätzlich aufnehmen; Meiden Sie Alkohol, Koffein oder Zucker – sie können den Körper austrocknen; mei- den Sie sehr kalte Getränke – sie belasten den Magen. Essen Sie verteilt auf den Tag mehrere kleine, leichte Mahlzeiten. Dafür eignen sich Säfte, Suppen, Brühen sowie wasserreiche Früchte, wie Melonen, Gur- ken, Tomaten, Erdbeeren, Pfirsiche. Luftige Kleidung tragen: z.B. Leinen. Fühlt sich angenehmer auf der Haut an, ermöglicht bessere Luftzirkulation, hält den Körper kühl, reduziert Schwitzen und verhindert Hautreizungen oder Ausschlä- ge. Im Fall der Kleidung ist Leinen bei hei- ßem Wetter von Vorteil: Seine Struktur sorgt dafür, dass er sich von der Haut fern- hält und hohe Luftdurchlässigkeit besitzt. Siesta einführen. Amtsärzte regen für den Sommer die Einführung ei- ner Siesta-Arbeitsweise nach südeuropä- ischem Vorbild an: Früh aufstehen, morgens produktiv arbeiten und mittags Siesta ma- chen, also ruhen. Auf jeden Fall die Mittags- hitze meiden und Aktivität im Freien auf die Morgen- und Abendstunden beschränken. Hitzeaktionsplan lesen. Hitzevor- sorge sei Bestandteil vieler städtischer Klimaanpassungskonzepte, sagt der Deut- sche Städtetag. Schauen Sie auf der Webseite Ihrer Kommune, was sie bei Hitze vorsieht. Newsletter für Hitzewarnung abon- nieren. Darin informiert der Deutsche Wetterdienst (DWD) fortlaufend über be- sonders gesundheitsgefährdende Wetterla- gen und gibt spezielle Hitzewarnungen für Landkreise und Städte. Zur Anmeldung des DWD-Newsletters geht es hier: https://www.dwd.de/DE/service/newsletter/form/ hitzewarnungen/hitzewarnungen_node.html landkreise/index.php.de Fo to :S ilv ia /A do be St oc k Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Veranstaltungen September 10.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 13.09. Ortsspaziergang bei Wasser naturnahe Blühflächen hüterinnen (Ecke Marsweiler- str./Boschstr.) 17.09. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.09. Seniorentreff BSS 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirche Kath. Kirchengemeinde Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Zur Informationi Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Ka- nons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keiner- lei Vorkenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer Mittwochs, 18.09., 16.10., 13.11., 11.12. 2024 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Die Ambulanten Diensten der Ziegler- schen bieten Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigung direkt vor Ort. Wir unterstützen Menschen bei der selbständigen Lebens- führung und alltäglichen Aufgaben. Dazu gehört: - Ambulant Betreutes Wohnen - Betreutes Wohnen in Familien - Familienunterstützender Dienst - Persönliches Budget - Urlaubsreisen - Bildung, Kultur und Freizeitangebote Nähere Informationen unter: https://www.zieglersche.de/ambulante-dienste Bei Interesse wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne. Kontakt: Frau Daniela Sypli, Standortleitung E-Mail: sypli.daniela@zieglersche.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. CINEPHILO ‚IVO‘ in der Linse in Weingarten am MITTWOCH, den 11. September 2024, 19 Uhr Der Film gibt einen Einblick in den Alltag einer Palliativ- fachkraft im ambulanten Bereich. Es werden im Film eini- ge diskussionswürdige Aspekte berührt, deswegen freuen wir uns über die Möglichkeit des anschließenden Aus- tauschs mit den Akteuren hier vor Ort. Ivo arbeitet als ambulante Palliativpflegerin und be- sucht täglich verschiedene Haushalte, von Familien über Ehepaare bis zu Alleinstehenden, in unterschiedlichsten Wohnverhältnissen. Ihre pubertierende Tochter und ihr Hund sind aufgrund ihrer langen Arbeitszeiten sehr selbst- ständig geworden. Ivo verbringt viel Zeit in ihrem alten Skoda, der zu ihrem persönlichen Lebensraum geworden ist, wo sie isst, arbeitet, singt, flucht und träumt. Eine enge Freundin und Patientin, Solveigh, und ihr Mann Franz sind Teil ihres Lebens. Ivo pflegt Solveigh und hat gleichzeitig eine Affäre mit Franz. Solveighs Zustand verschlechtert sich und sie wird zunehmend hilfsbedürftig. Sie möchte die letzte Entscheidung über ihr Leben selbst treffen und bittet Ivo, ihr beim Sterben zu helfen, ohne dass Franz davon erfährt. Mit dabei sind: Heike Ott (Clinic Home Interface) Dorothea Baur, Marion Müller (Hospiz Ambulant, Wein- garten-Baienfurt-Baindt-Berg) Thomas Radau (St. Elisabeth-Stiftung Hospiz) Suzan Öngel-Czekalski (Gesundheitsakademie Boden- see-Oberschwaben GmbH) Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustel- len, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten wichti- gen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Energieeffizienzklassenskala reicht dabei von A bis G, wobei A sehr gut und G sehr schlecht ist. Um dies einfacher kenntlich zu machen, werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon ge- wusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QRCode mit zusätzlichen Informa- tionen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten hinsichtlich Strom und Wasser miteinan- der vergleichen lassen. Diese ist über folgenden Link abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird so deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeint- liche Schnäppchen, mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist es beim Kauf außerdem auch keine Äp- fel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Bau- märkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn mo- derne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom, als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für ver- schiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt daher zur wahren Erkenntnis über den Strombe- darf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht des- halb oftmals nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienz- klassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690, klima@b-gemeinden.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 07. September – 08. September 2024 Gedanken zur Woche: Umwege gehören zum Leben. Sie sind das Salz auf dem Pilgerweg des Lebens. Peter Müller Samstag, 07. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 08. September – 23. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Frida Rapp, Niklas Alber, Ricco Haller, Lena Himpel, Noah Himpel, Pia Kreutle, Christian Schäfer, Marian Schäfer (+ Adam Zimmermann, Johann Germann, Josef Jerg, Adalbert Berger, Anton und Eu- gen Elbs, Baptist Elbs, Alfons Wüpping, Erwin Fässler, Jahrtag: Agathe Zimmermann, The- resia Elbs) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Cäcilia Dienstag, 10. September 09.00 Uhr Baindt - ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst (Klasse 2-4) Mittwoch, 11. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier (+ Hans Späth) Donnerstag, 12. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst (Klasse 2-4) Freitag, 13. September 08.15 Uhr Baienfurt – ökumenischer Schulanfangsgot- tesdienst, Segnung der Schulanfänger 09.00 Uhr Baindt – ökumenischer Schulanfangsgottes- dienst, Segnung der Schulanfänger Samstag, 14. September 15.00 Uhr Baienfurt – Firmauftakt für die Firmung 2024 – Die Firmlinge treffen sich vor der Kirche 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Felix Haller, Lisa Schad, Rafael Dorn, Nele Gründler, Alina Michelberger, Jo- hanna Rößner, Sophia Rößner, Emilia Stotz, Marie Stotz, Marlene Stör (+ Magdalena und Klemens Braunagel mit An- gehörigen, Lucia, Max und Paula Fischer, Ger- da und August Thurn, Kurt Städele, Frank-Die- ter Schmitt) Sonntag, 15. September – 24. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 9.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Mit diesem Motto starten wir am Samstag, 14. September um 15.00 Uhr(!) in die Firmvor- bereitung. Wir treffen uns vor der Kir- che in Baienfurt. Ende gegen 17 Uhr. Es reicht also noch gut für alle, die zu „Sister-Akt“ wol- len. Wir freuen uns auf euch. Euer Firmteam Im März 2025 ist wieder Kirchengemeinderatswahl Der aktuelle Kirchengemeinderat setzt sich zusammen aus dem leitenden Pfarrer und 12 gewählten Mitgliedern. Die Hälf- te der Kirchengemeinderäte ist bereit wieder zu kandidieren. Das bedeutet, wir benötigen mindestens sechs weitere Kan- didaten/Kandidatinnen, damit eine Wahl stattfinden kann. Daher unsere Frage, bzw. Bitte: Könnten Sie sich vor- stellen für den KGR zu kandidieren? Oder: Wissen Sie jemanden, den sie sich gut als Kirchengemeinderat vorstellen könnten? Hinten am Eingang in der Pfarrkirche haben wir eine Box aufgestellt, wo sie ihre Vorschläge einbringen können. Der Wahlausschuss ist für jeden Vorschlag dankbar. Wählbar ist: wer am 30. März 2025 das 18. Lebensjahr voll- endet hat und Mitglied der katholischen Kirche ist. Auch Wahlberechtigte anderer Kirchengemeinden können in Baindt kandidieren. Bernhard Staudacher, Pfarrer Helferkreis Die Caritasflyer können im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten abgeholt wer- den. (Bitte die aktuellen Öffnungszeiten beachten) Online Spende: www.caritas-spende.de Ihre Hilfe zählt. 21.- 29.09.2024: Caritas-Herbstsammlung Helfen Sie - hier und jetzt! Katholische Kirchenpflege Baindt IBAN: DE4365 0501 1000 7940 0985 Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Der Kirchenchor ist aus der Sommer- pause zurück! Heute, am 06.09.2024, startet der Kir- chenchor voller Energie und Vorfreude in die wöchentlichen Proben. Es gilt, sich intensiv auf das bevorste- hende Heilig-Leiber-Fest am 13.10.2024 vorzubereiten. Denn an diesem Fest wollen die Sänger und Sängerinnen die Gottesdienstbesucher mit neuen, modernen Liedern begeistern und berühren. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unse- rem nächsten Seniorentreff am Mittwoch, den 18. September 2024 um 14.00 Uhr in den Bi- schof-Sproll-Saal. Begrüßen Sie mit uns unsere Gemein- dereferentin Frau Silvia Lehmann, die zum Thema: „Das Sonntagsgebot - ein alter Zopf - oder aktueller denn je?“ sprechen wird. Im Anschluss wird uns der Kinderchor Baindt, unter der Leitung von Frau Doris Kapler, besuchen und uns mit fröhlichen Liedern erfreuen. Nehmen Sie sich Zeit, wir freuen uns, Sie wieder nach der Sommerpause begrüßen zu dürfen. Liebe Grüße Ihr Seniorentream Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Stein- bach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Stein- bach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veser, Maria Steinbach Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kur- park, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke einpacken. Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Christus Jesus hat dem Tode die Macht genommen und das Leben und ein unvergängliches We- sen ans Licht gebracht durch das Evangelium.“ 2. Timotheus 1,10b Sonntag, 08. September 15. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Montag, 09. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Dienstag, 10. September 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Seniorenkreis 20.00 Uhr Baienfurt Anmeldeabend Konfi 3, Ev. Ge- meindehaus Mittwoche, 11. September 19.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag,12. September 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 13. September 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. M. Schöberl) Sonntag, 15. September 16. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Protestleute gegen den Tod“, so hat Christoph Blumhardt uns Christen genannt. Denn wir rich- ten uns nicht im Tod ein, finden uns nicht ab mit dem, wie’s nun mal ist. Im Vertrauen auf den le- bendigen Gott, der in Jesus ein für allemal gezeigt hat, dass sei- ne Liebe stärker ist als jeder Tod, nehmen wir damit den Angstma- chern unserer Tage ihren Stachel. Was hat der Mensch zu fürchten, der weiß, dass ihm ein Leben ge- schenkt ist, schon hier und jetzt – in der Verbindung mit Gott – das ihm nichts und niemand mehr nehmen kann? Diese frohe Botschaft macht uns mutig, zur Wahrheit zu stehen – auch wenn sie mal keine Mehrheit auf ihrer Seite hat – und das zu tun, was dran ist. Gottes Segen dazu, ihr Protestleute für das Leben! – Mar- tin Schöberl, Pfarrer Einladung Am Dienstag, 10.9. findet unser diesjäh- riger Ausflug statt. Unser Ziel ist Bad Waldsee mit der Besichtigung der dor- tigen Kirche (mit Führung). Wir treffen uns am Dienstag, 10.9.2024 um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Gäste sind herzlich willkommen. Bibel im Gespräch – Monatsspruch im September Text: Lutherbibel, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelge- sellschaft, Stuttgart - Grafik: © Gemeindebrief Druckerei Für jeden Monat im Jahr wählt die Ökumenische Arbeits- gemeinschaft für Bibellesen einen Vers aus, der uns durch den Alltag begleiten kann. Wir schauen drauf, in welcher Situation er ursprünglich in der Bibel steht, und wollen ihn miteinander mit unserem Leben hier und heute ins Gespräch bringen. Herzliche Einladung dazu: am Donnerstag, 12. Septem- ber um 20 Uhr ins Ev. Gemeindehaus Baienfurt! Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Einladung Anmeldeabend Konfi3 Ihr Kind besucht im Schuljahr 2024/2025 die 3. Grundschulklasse. Deshalb laden wir Sie als Eltern herzlich ein zum Infor- mations- und Anmeldeabend für Konfi-3, die Konfirmandenzeit in der 3. Klasse, am Dienstag, 10. September 2024 um 20.00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus, Öschweg 30, Baienfurt. In unserer Landeskirche gibt es seit 2007 die zweigeteilte Konfirmandenzeit – in Klasse 3 und Klasse 8. Aus gutem Grund hat sich unser Kirchengemeinderat vor einigen Jahren entschieden, auch in Baienfurt und Baindt die- sen Weg zu gehen, auf dem wir sowohl Kinder als auch Jugendliche begleiten: Im ersten Teil sollen die Kinder auf spielerische und kre- ative Art und Weise mit Kirche, ihrer Gemeinde und dem christlichen Glauben vertraut gemacht werden; Kinder im Grundschulalter sind offen für Neues und aufmerksame Zuhörer bei Erzählungen; sie haben Fragen, die Gott und den Glauben betreffen; sie werden von Symbolen un- mittelbar angesprochen, so dass sie gerade Taufe und Abendmahl ganz anders verstehen können als Jugend- liche (und auch als Erwachsene). An dem Informations- und Anmeldeabend wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen, Einzelheiten und Termine besprechen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fragen loszuwerden. Baienfurter Kirchenkino Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist alles möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss. EINTRITT FREI Ehejubiläum Sie feiern 2024 ein Ehejubiläum und freuen sich über einen Besuch von Pfarrer Schöberl oder wollen das Jubiläum mit einem Gottes- dienst feiern? Dann melden Sie sich bitte im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656). Da wir die Daten der kirchli- chen Trauungen nicht vollständig vorliegen haben, sind wir auf Ihre Rückmeldung angewiesen. Vielen Dank. Frauenkreis am MITTWOCH, den 11. September 2024 um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Öschweg Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Es musste ein Ter- mintausch stattfinden. Wir werden nun mit Steinen kleine perönliche Aufmerksamkeiten mit Bibelsprüchen gestal- ten. Vielleicht sammelt ihr schon ganz flache Steine und bringt sie am Abend mit. Wir freuen uns schon auf euch. Das Frauenkreisteam So könnte ein Ergebnis sein Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein krea- tives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein September: 9.9. Petra Keller: „Kleine Aufmerksamkeiten - selbst hergestellt“, Papierarbeiten Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 7.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte mei- nen Schmuck selbst“ Neue Ketten oder Armbänder oder Ohrringe selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Vereinsnachrichten Später Ausgleich in Brochenzell VfL Brochenzell - SV Baindt 1:1 (0:1) Bei Temperaturen, welche auch Lust auf einen Badetag am Bodensee gemacht hätten, reiste der SVB am Sonntagmittag zum VfL nach Brochenzell, welcher vor der Partie mit sechs Punkten aus zwei Spielen auf dem zweiten Tabellenplatz rangierte. Bis auf Urlauber Thoma und die verletzen M.Szeibel und Dingeldey konnte Trainer Weiland vor der Partie erstmals nahezu aus dem Vollen schöpfen und veränderte seine Elf dabei auf zwei Positi- onen: Camara und Kneisl ersetzen Boenke und L.Walser. Nach einer etwas holprigen Startphase mit einigen ver- meidbaren Brochenzeller Standardsituationen, riss der SVB nach und nach die Partie an sich und erspielte sich erste gute Möglichkeiten. So bekam Brugger nach einer Ecke nicht genug Druck hinter den Ball und Fink scheiter- te wenig später mit der Hacke am aufmerksamen Beck im VfL-Gehäuse. Einige Minuten später belohnte sich die Baindter Mannschaft dann aber für ihren engagierten Auftritt: Dantona fand mit einem cleveren Vertikalpass Fischer hinter der Brochenzeller Abwehrkette, dessen Hereingabe Fink eiskalt über die Linie drückte (24.). Auch in der Folge blieb der Landesliga-Absteiger die spielbe- stimmende Mannschaft, wobei Fink, der im Fünfer über den Ball trat, und Fischer, dessen Schlenzer an die Latte knallte, hochkarätige Chancen ausließen. Da das wichti- ge 0:2 aber ausblieb, arbeiteten sich die Gastgeber ge- gen Ende der ersten Halbzeit wieder besser in die Partie und waren vor allem über Diagonalbälle auf die rechte Angriffsseite gefährlich. Walser rettete in dieser Phase zweimal stark im 1 gegen 1, wodurch es mit einer knap- pen Baindter Führung in die Halbzeit ging. Aus dieser kam der SVB eher träge zurück und ließ die Spielfreude aus dem ersten Durchgang größtenteils ver- missen. Bei den häufig gewählten langen Bällen befand sich der eingewechselte Dischl oft allein auf weiter Flur und konnte so kaum gefährliche Aktionen initiieren. In der Defensive leistete sich die Baindter Mannschaft zudem hin und wieder kleinere Unkonzentriertheiten, wodurch Gottuk und Amann zu Halbchancen kamen. Da der SVB bis auf einen Freistoß von Dantona kaum noch Chancen auf das vtorentscheidende 0:2 hatte, versuchte Weilands Team das 0:1 mithilfe einer stabilen Abwehr über die Zeit zu bringen. Dieser Plan schien zunächst auch aufzugehen, jedoch nur bis zur 88.Minute: ein langer Halbfeldfreistoß landete mit etwas Dusel vor den Füßen von Hirscher, des- sen noch abgefälschter Schuss im langen Eck einschlug. In der Schlussphase drückte der SVB zwar nochmals auf den erneuten Führungstreffer, doch die vielbeinige Brochenzeller Abwehr ließ nichts Gefährliches mehr zu. Geschockt vom späten Brochenzeller Ausgleichstreffer, verlässt der SVB auch im dritte Saisonspiel den Platz er- neut nur mit einem Remis. Gegen einen Gegner, den man offensiv weitestgehend im Griff hatte, schmerzte dieses Unentschieden umso mehr, jedoch muss sich Weilands Team die Frage gefallen lassen, weshalb man im Laufe des zweiten Durchgangs zunehmend passiver wurde und das Spiel nur noch verwalten wollte. Die Chance es bes- ser zu machen, bietet sich bereits am Donnerstagabend gegen den SV Bergatreute. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Jan Fischer (86. Da- vid Krauter), Mika Dantona, Kevin Lang (63. Nico Geg- gier), Sandro Caltabiano (70. Lukas Zweifel), Tobias Fink (46. Jonathan Dischl), Baba Camara (74. Lukas Walser) - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Thomas Wachter Tore: 0:1 Tobias Fink (24.), 1:1 Claudio Hirscher (88.) VfL Brochenzell II - SV Baindt II 1:2 (1:1) Nach dem spielfreien Wochenende gastierte die „Zwoi- te“ beim VfL Brochenzell II und startete sofort aktiv in die Partie, ließ durch Kretzer und Schnez allerdings aussichts- reiche Chancen aus. Etwas aus dem Nichts kam der VfL II in dieser Phase nach einem Eckstoß somit zur Führung, welche der SVB II aber umgehend durch Schnez konterte. In der Folge dominierte Geggiers Mannschaft das Spiel und ging kurz nach der Pause verdientermaßen selbst in Führung, als Schnez einen missglückten Rückpass zu seinem zweiten Tagestreffer nutzte. Der SVB II verpasste es im Anschluss den bekannten Deckel drauf zu machen, wodurch die Partie bis zum Ende spannend blieb. In der Schlussphase ließ die Kraft beider Mannschaften sichtlich nach, wodurch es nach 90 Minuten letztlich beim verdien- ten Baindter Auswärtssieg blieb. Am Freitagabend trifft die Baindter Zweitvertretung dann auf den SV Bergatreute II, welcher nach zwei Spielen ebenfalls noch ungeschlagen ist. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Niklas Hug- ger (78. Kai Kostka), Niklas Späth, Moritz Gresser, Julian Keppeler (78. Johannes Heisele), Henry Hosse (82. Mo- ritz Lang), David Krauter (70. Marius Hahn), Johannes Schnez, Jannik Küchler, Max Kretzer (63. Robin Blattner) (88. Niklas Hugger) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Dennis Rist (19.), 1:1 Johannes Schnez (20.), 1:2 Johannes Schnez (47.) Vorschau: Donnerstag, 05.09 18.00 Uhr: SV Baindt - SV Bergatreute Freitag, 06.09 18.00 Uhr: SV Baindt II - SV Bergatreute II HTSV Baindt Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers DKMS Wir besiegen Blutkrebs Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Diagno- se Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Jugend- liche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stammzel- lenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Human-Table-Soccer-Turnier um die zwölfte Deutsche Meisterschaft im Hof der Villa Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Musikverein Baindt Nachruf Voller Trauer nehmen wir Abschied von un- serem Mitglied und Freund Achim Wucherer. Achim war langjähriges passives Mitglied im Musikverein Baindt. Als Wirt der Gast- stätte „Grüner Berg“ konnten wir uns immer auf Achim verlassen. Egal ob wir beim Dorffest nach Ladenschluss Nachschub an Getränken oder Pommes benötigten oder ob wir spontan auch ohne Öffnungszeiten eine Verpfle- gung für unsere Musikerinnen und Musiker brauchten, war Achim mit seiner humorvollen und sympathischen Art immer zur Stelle und bot uns seine Hilfe an. Mit Achims Tod verlieren wir ein Mitglied sowie einen Freund, der den Musikverein Baindt jederzeit unterstützte und unser Vereinsleben aktiv prägte. Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Nach der Sommerpause starten wir am Dienstag, 10.09.2024 mit einem Fachvortrag mit dem Thema „Fermentieren von Gemü- se“. Dazu kommt Frau Tanja Müller zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Bevölkerung recht herzlich ein. Die Vorstandschaft Voranzeige: Dienstag, 08.10.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Kür- bisse verzieren mit Elisabeth Eble, im Anschluß Bespre- chung Oberschwabenschau 2024 Oberschwabenschau vom 16.10.-20.10.2024 Dienstag, 05.11.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Fach- vortrag: Darm gut - alles gut, darmgesunde Ernährung. Referentin Bettina Schmidt Dienstag, 03.12.2024, 19.30 Uhr Bischof-Sproll-Saal, Ein- stimmung in den Advent. 08.12-09.12.2024 2-tägige Busfahrt Weihnachtsmärkte Chiemsee/Rosenheim. Anmeldungen werden gerne ent- gegengenommen! Reitergruppe Baindt Vereinsausflug CHI Donaueschingen am 14. September Liebe Mitglieder, für alle die sich zum Vereinausflug am 14. September zu den CHI Donaueschin- gen angemeldet haben, aktuelle Informationen: Abfahrt am 14. September ist um 7 Uhr am Parkplatz Tennisplatz (Bitte pünktlich sein damit wir rechtzeitig star- ten können). Wir werden auf der Hinfahrt eine kurze Vesperpause ein- legen (Vesper wird von der Reitergruppe gestellt). -Eine Toilette gibt es im Bus. -Eure Tickets erhaltet ihr vor Ankunft im Bus. Rückfahrt in Donaueschingen planen wir auf 18 Uhr, so- dass wir gegen 20:15 Uhr wieder in Baindt sind. Die Zeiteinteilung für das CHIO ist im Internet bereits einsehbar. Wir freuen uns auf den Tag mit euch und stehen bei Fra- gen gerne zur Verfügung. Nachbericht des 49. Reitturniers vom 24.- 25. August 2024 Von 24. bis 25. August fand das 49. Reitturnier der Rei- tergruppe Baindt e. V. statt. Von den warmen Tempera- turen am Samstag sowie dem vorerst durchwachsenen Wetter am Sonntag ließen sich unsere Reiterinnen und Reiter sowie Besucher nicht abschrecken und freuten sich über ein abwechslungsreiches Programm, einen üp- pigen Mittagstisch und leckere selbstgemachte Kuchen und Torten. Durch den Bau unserer Reithalle hat sich in diesem Jahr eine umfangreiche Neugestaltung unse- res Turnieraufbaus ergeben. Die Veränderungen haben sowohl zur räumlichen Organisation als auch zur Ver- schönerung und Optimierung unserer Reitanlage beige- tragen. Am Samstag begann das Turniergeschehen auf dem Dressurplatz um 8:30 Uhr mit den Jugendprüfun- gen wie dem Dressur-Wettbewerb sowie Reiterwettbe- werb SchrittTrab und Schritt-Trab-Galopp. Es folgte am Nachmittag eine Dressurreiterprüfung der Klasse A, sowie eine Dressurpferdeprüfung Klasse A und als letzte Prü- fung eine Dressurprüfung Klasse L auf Trense. Auf dem Springplatz starteten ab 10:30 Uhr die Jugendprüfungen: Standard-SpringWettbewerb 80cm, Stilspring-Wettbe- werb 70cm und ein Springreiter-Wettbewerb 60cm. Am Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Nachmittag folgte eine Stilspringprüfung Klasse A* 90cm sowie eine Springprüfung Klasse A* 90cm und zum Ab- schluss eine Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm. Am Sonntagmorgen begann nach dem traditionellen Gottesdienst mit Herrn Pfarrer Staudacher der Sport- betrieb um 11:00 Uhr mit einer Springprüfung Kl. A** mit steigenden Anforderungen gefolgt von einer Springprü- fung der Klasse A**. Auf dem Dressurplatz startete der Turniertag mit einer Dressurprüfung Klasse A** und im Anschluss eine Dressurpferdeprüfung Klasse L. Unser Reiternachwuchs konnte sich am Nachmittag vor vielen Zuschauern in einem Führzügelwettbewerb beweisen. Auf dem Springplatz folgten eine Punktespringprüfung Kl. L mit Joker 110cm sowie eine Springprüfung Klasse L mit Siegerrunde 115cm für den Preis der Gemeinde Baindt. Im Preis der Gemeinde Baindt ging der Sieg an Ellen Müthlein vom Kölner Reitverein mit ihrem Pferd Christa. Besonders gefreut hat es uns, dass unser Mitglied Theresa Henzler mit ihrem Pferd Bonne Diamond die PSK-Meister- schaft der Leistungsklasse 6 gewinnen konnte. Bereits zum zweiten Mal fand in diesem Jahr ein Hobby-Horse-Wett- bewerb als Showprogramm auf dem Plan. 32 Teilnehmer, aufgeteilt in zwei Altersklassen, nahmen am Wettbewerb teil. Die Kinder absolvierten voller Begeisterung auf ihren selbstmitgebrachten Steckenpferden eine Springprüfung welche nach Fehler und Zeit ausgewertet wurde. Dabei wurden sie lautstark vom Publikum angefeuert. Hannah Elbs, RG Baindt, Hobby-Horse-Wettbewerb (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Das Highlight auf unserem Dressurplatz war die Dressur- prüfung Kl. M* auf Trense, welche von Nicole Isser, RFV Oberschwaben, mit ihrem Pferd Feuerzauber gewonnen werden konnte. Zum Abschluss konnte in diesem Jahr wieder unser Kegel-Fahr-Wettbewerb für Einund Zwei- spänner durchgeführt werden bei welchem die Gespann- fahrer auf Zeit einen Parcours mit festen und beweglichen Hindernissen bewältigen müssen. Markus Elbs, RG Baindt, Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner (Foto: Sophia Grabig Fotografie) Zum Ausklang heizten d´Quirlige 5, eine Partyband aus Oberschwaben, im Vorraum unserer Reithalle ein und sorgten so für einen stimmungsvollen Ausklang unseres Turniers. Die Reitergruppe Baindt dankt allen Helferinnen und Helfer, den vielen Kuchenspenden, ohne diese das Turnier so nicht zu stemmen wäre. Für den schönen Got- tesdienst möchten wir Herrn Pfarrer Staudacher, Herrn Rodi und Ehepaaar Winkler sowie den Ministranten und Musikern, welche den Gottesdienst mitgestaltet haben, danken. Für die gute Zusammenarbeit geht unser Dank an die Metzgerei Isser in Weingarten und an den Geträn- kevertrieb Rist in Horgenzell. Wir bedanken uns außerdem herzlich bei nachfolgenden Firmen und Privatleuten, welche uns in Form von Geld- und Sachspenden, durch Überlassung von Maschinen und landwirtschaftlichen Flächen in großzügiger Weise unterstützt haben: Ackermann Spülmaschinen GmbH, Baindt Auer Gruppe GmbH, Ravensburg August Baumgärtner GmbH & Co. KG, Weingarten Autohaus Ebner GmbH, Baienfurt Bäckerei Schmidt, Baindt Baggerbetrieb Johannes Elbs, Baindt Bayer Druck & Verlag GmbH, Weingarten Bistro am Dorfplatz, Baindt Bohmeier GmbH, Weingarten Büro für Deutsche Vermögensberatung, Fronreute Dieter Haug, Baindt Dorn Arbeitssicherheit e.K., Baindt Dreher GmbH, Baindt Elbs GmbH, Baienfurt Fliesen Hage, Baindt Garten Müller GmbH, Weingarten Gemeinde Baindt mit Bauhof Getränkevertrieb Joachim Rist, Horgenzell Giovanni Martello, Baindt Graf & Riss Baumaschinen GmbH, Baienfurt HAMESO Entner GmbH & Co. KG, Baindt Hiwo Systembau GmbH, Wolfegg Hoppe Heizung, Baindt JF Maschinen GmbH & Co. KG, Baindt Josef Elbs, Schlier Junker Technische Dokumentationen GmbH, Weingarten Kessler Konstruktion & Planung, Baindt Karl-Heinz Wiedemann, Meckenbeuren Kath. Kirchengemeinde, Baindt Kirchner Energie GmbH, Weingarten Kirchner Konstruktionen GmbH, Weingarten Kirchner Solutions GmbH, Weingarten Landjugend Baindt e. V. Landwirt Georg und Berthold Steinhauser, Baindt Landwirt Matthias Heilig, Baindt Landwirt Martin Rude, Baindt Langöhring Angelika, Gomadingen Löffelmühle Martin Schrott & Söhne, Bergatreute Markus Sterk, Weingarten Musikverein Baindt e. V. Martin Ahlfänger GmbH, Wolfegg Natursteine Josef Foret, Baienfurt Philipp Häfele Garten- und Landschaftsbau, Baindt pm-drones Drohnenservice, Baindt Ravensburger Finanz GmbH, Weingarten Reitsport Bentele, Ravensburg REWE Rainer Hahn, Baienfurt Ribo Rinigungs- und Gebäudeservice GmbH, Baindt Ristorante Da Michele, Baindt salon schreiber by björn, Ravensburg Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schalmeienkapelle Baindt Schützbach GmbH, Baindt Sophia Grabig Fotografie Stadtmetzgerei Isser GbR, Weingarten Steinhauser Heizung & Sanitär, Baindt Steuerberater Spahlinger, Baindt SystemWorkX AG, München TK Folien, Baindt TOMOBIL GmbH, Baienfurt TZ Anhängervermietung & Pflegeservice, Baindt Vanessa Gütler Fotografie Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG, Werner Netzer, Kisslegg Zimmerei Heudorfer, Vorsee Turnierergebnisse Reitturnier Baindt Reiterwettbewerb Hannah Elbs mit Dolly, 2. Platz Dressurwettbewerb Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Hannah Elbs mit Dolly, 11. Platz Viktoria Köberle mit Michael, 11. Platz Dressurreiterprüfung Klasse A* Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 3. Platz Dressurprüfung Klasse A** Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 4. Platz Springprüfung Klasse A* mit Stechen 95cm Anna Tratzyk mit Sisko, 2. Platz Springprüfung Klasse A* 90 cm Anna Tratzyk mit Sikso, 7. Platz Standard-Spring-Wettbewerb 80cm Anna Tratzyk mit Sisko, 4. Platz Anna Tratzyk mit Charlton, 6. Platz Hindernis-Fahr-Wettbewerb für Einspänner Markus Elbs mit Erich (Beifahrer: Simon Elbs), 3. Platz PSK-Meisterschaft Dressur LK6 Theresa Henzler mit Bonne Diamond, 1. Platz Hobby-Horse-Wettbwerb (11-15 Jahre) Hannah Elbs, 5. Platz Soldatenkameradschaft Nachruf In stiller Trauer nehmen wir Abschied von unserm Mitglied, Herrn Achim Wucherer, der im Alter von 63 Jahren unerwartet ver- storben ist. Herr Wucherer war 38 Jahre in unser Kameraschaft und hatte uns, zu unser vollen Zufriedenheit, mit seiner Frau, in seiner Gaststätte bewirtet. Wir haben ihn als freundlichen, engagierten und zuverläs- siges Mitglied schätzen gelernt. Sein Tod hinterläßt eine Lücke, die nicht mehr zu schließen ist. Wir werden ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau und allen Angehörigen. Im Namen der Soldatenkameradschft Die Vorstandschaft Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des Alpinteams am 07.09.2024 Zu unserer Jahreshauptversammlung am Samstag, den 07.09.2024 um 17:30 Uhr, laden wir alle Mitglieder und Freunde der Skiabteilung recht herzlich in die Jugendvereinsräume des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnungspunkte: • Begrüßung • Rückblick • Berichte der Ausschußmitglieder • Kassenbericht • Entlastung der Vorstandmitglieder • Wahlen • 2. Vorsitzende/r • Kassierer/in • Schriftführer/in • Ausbildungswart • Jugendvertreter/in weiblich • Vorstellung des neuen Winterprogramms • ggf. Anträge • Danksagungen • Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beim Ab- teilungsleiter (Daniel Schupp) unter vorsitz-alpinteam@ svbaindt.de abzugeben. Im Anschluss an die Versammlung findet unser Som- merfest statt. Euer Alpinteam Das Alpinteam wandert am 15.09. auf die Lachenspitze Das Alpinteam wandert eine wunderschöne Gipfeltour auf die Lachenspitze. Natur pur im wahrsten Sinne des Wortes. Drei klare Bergseen, herrliche Ausblicke, wunder- bare Gipfel so weit das Auge reicht und das Naturjuwel Vilsalpsee. Verstreut auf der ganzen Tour gibts einige Ein- kehrmöglichkeiten, z.B. die Landsberger Hütte. Herrliche Tiroler Schmankerl belohnen diese Tour. Aufstieg: 986 m, Absteig: 986 m, Dauer: 5,5 Stunden Anspruch: mittel bis schwer Abfahrt ist um 6:45 Uhr an der Tennishalle Baindt. Gefahren wird in Fahrgemeinschaften. Wir freuen uns auf alle, die Spaß am Wandern haben. Weitere Infos un- ter unserer Rubrik „Sommerprogramm“. Wetterbedingte Änderungen auf der Homepage des SV Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Bermatingen nach Markdorf Wir wandern von Bermatingen auf aus- sichtsreichen Wegen durch Weinberge nach Markdorf. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Wir treffen uns am Dienstag,10.09.2024 um 9.50 Uhr in Weingarten, Bushaltestelle Charlottenplatz oder 10.20 Uhr am Bahnhof Ravensburg. Die Rückkehr ist gegen 17 Uhr geplant. Die Gehzeit be- trägt 2,5 Stunden, die Streckenlänge 8 km, ohne größere Steigungen. Der Fahrpreis beträgt 5 Euro für Mitglieder. Am Ende der Wanderung ist eine Einkehr in Markdorf vor- gesehen. Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke. Bei schlechtem Wetter wird ein Schlechtwetterprogramm angeboten (Besuch Auto- und Traktormuseum in Uhldingen-Mühlhofen). Anmeldung ab 06.09.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaiss- maier@gmail.com Bitte bei der Anmeldung mitteilen ob man ein eigenes Ti- cket hat und bei schlechtem Wetter ggf. am Besuch des Auto- und Traktormuseums teilnimmt. Bei schlechtem Wetter Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Aus dem Landkreis Rückbau des Bahnübergangs in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt Am Montag, 09. September und Dienstag, 10. September wird der ehemalige Bahnübergang in der Mochenwanger Straße (K7946) in Baienfurt zurückgebaut. Für die Arbei- ten muss die Kreisstraße im Bereich des Bahnübergangs komplett gesperrt werden. Der Verkehr wird beidseitig über Schachen – Baindt – Ortsdurchfahrt Baienfurt - Weingarten und umgekehrt umgeleitet. Die Umleitungs- strecke ist vor Ort ausgeschildert. Die Bushaltestelle „Rainpadent“ kann während dieser Zeit beidseitig nicht bedient werden. Folgende Ersatzhaltestel- len werden eingerichtet: Buslinie 7573.1: Die Ersatzhaltestellen werden an den bestehenden Bus- haltestellen „Weidenösch“ in der Schussentalstraße ein- gerichtet. Buslinie 20: Die Ersatzhaltestellen werden in der Niederbieger Stra- ße zwischen dem Kreisverkehr und dem Küchenstudio ausgeschildert. Bitte beachten Sie, das hiervon ebenfalls die Schulbusse o.g. Linien betroffen sind sowie weitere Hinweise direkt vor Ort. Die Umleitungsstrecke sowie einen Lageplan der Er- satzhaltestellen für den Busverkehr finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baienfurt unter https://www. baienfurt.de/de/rathaus-politik/aktuelles-termine/bau- stelleninformationen Die Gemeindeverwaltung Baienfurt Gras braucht Kühe! - Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch zum Thema „Tierhaltung und Klimaschutz“ auf der Landesgartenschau in Wangen am 21.09.24, 10:00 Uhr Der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben e.V. und die Erzeugergemeinschaft Milch Bodensee Allgäu w.V. laden Sie herzlich zu einem aufrüttelnden Vortrag von Prof. Dr. Wilhelm Windisch, Professor für Tierernährung an der TU München und einer der führenden Experten für Tierer- nährung und Umweltfragen, ein. Prof. Windisch wird die spannende These vertreten, dass Kühe eine Schlüsselrolle im Klimaschutz spielen und dabei unser Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft auf den Kopf stellen können. Erfahren Sie, warum die Rinderhaltung gerade im Allgäu so wichtig ist und was Grünland mit Klimaschutz zu tun hat. Der Vortrag findet am Samstag, den 21. September um 10:00 Uhr auf der Argenbühne der Landesgarten- schau statt. Bei schlechtem Wetter wird es eine Ausweich- möglichkeit in einen Raum auf dem Gartenschaugelände geben. Nutzen Sie die Gelegenheit, im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen und an einer lebehaften Diskussion teilzunehmen. Ravensburger Kunstnacht am 20. September Eröffnung 18 Uhr im Museum Humpis-Quartier Markt- straße 45 Info www.ravensburg.de/kunstnacht Zur Ravensburger Kunstnacht am Freitag, den 20. Sep- tember öffnen Museen, Galerien und Ateliers von 18 bis 23 Uhr ihre Türen. 25 Ausstellungsorte, markiert von blauen Leuchtstoffröhren, bieten einen facettenreichen Kunstgenuss. Eröffnet wird die Kunstnacht um 18 Uhr im Museum Hum- pis-Quartier. Im Anschluss lassen sich die Installationen von Gregor Kuschmirz erkunden, der für den Lichthof ei- nen Parcours interaktiver Klangobjekte und kinetischer Installationen entwickelt hat. Im Kunstmuseum Ravens- burg gibt die aktuelle Ausstellung „Die Geschichte einer Sammlung. Peter Selinka zum 100. Geburtstag“ einen Einblick in die Entstehungsgeschichte und Schwerpunkte der hochkarätigen Sammlung. Als besonderes Highlight ist in diesem Jahr die bal- lett-werkstatt Bettina Owczarek mit dabei. Unter dem Titel „In Bewegung – Galerie 21.06 zu Gast“ lassen sich Tänzer*innen von den künstlerischen Arbeiten Elis Vermei- rens inspirieren. Die Tanzperformances finden stündlich ab 19 Uhr statt. Als bekannte Ausstellungsorte sind auch in diesem Jahr vertreten: Die Kreissparkasse Ravensburg, das Kapuzi- ner Kreativzentrum, der Neue Ravensburger Kunstver- ein, das Atelier an der Mühle, das Atelier im Glashaus, die Buchhandlung von Anna Rahm, das Café Charlie´s, die Yoga Lounge & Café, wurm Gesamtplanung und Kunstraum und Atelier: MICA ONE. Darüber hinaus gibt es zahlreiche neue Locations zu ent- decken: Die Arche Ravensburg, das Atelier Möttelin, die Arkade e. V., die Volkshochschule Ravensburg, das Haus 34, die Polsterei vermöbelt, die Stadtwerkstatt, die RIVA Bar & Essen, das Haus der Katholischen Kir- che Ravensburg, die Bewährungs- und Gerichtshilfe Ravensburg und die Galerie in der Caritas. Im Showroom Ravensburg dient die Philosophie des Kaizen Annette Stacheder und Johannes Braig als ge- Nummer 36 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 meinsames Konzept ihrer Ausstellung. Die Swingband „Ännie & Jogs“ wird um 18.30 Uhr, 19.30 Uhr usw. für eine musikalische Untermalung des Abends sorgen. In einer Lesung wird der Künstler Gerhard van der Grinten um 20.30 Uhr seine „Unartigen Geschichten“ dem Publikum präsentieren. An zahlreichen Locations der Kunstnacht sind an die- sem Abend Konzerte, Führungen oder Performances zu erleben. Die jeweiligen Orte und Uhrzeiten sind im Pro- grammheft nachzulesen. Der Besuch der Ravensburger Kunstnacht ist kostenlos. Das Programmheft mit allen Teilnehmer*innen ist ab Sep- tember in der Tourist Information erhältlich, den Ausstel- lungsorten sowie unter www.ravensburg.de/kunstnacht. Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Panel auf der Landesgartenschau am 10.09.2024 Erinnern an den Bauernkrieg 1525 | Woran, Warum und Wie? Gespräch mit Dr. Tanja Kreutzer, Leiterin Bauernhaus-Mu- seum Allgäu-Oberschwaben in Wolfegg und Christoph Engelhard, Leiter Stadtarchiv Memmingen. Moderation: Dr. Maximilian Eiden, Leiter Kulturhäuser Landkreis Ra- vensburg. Am 10. September 2024, 17.30 Uhr im Land- kreispavillon auf der LGS Wangen. Kreis Ravensburg – Woran genau erinnert das Gedenk- jahr „500 Jahr Bauernkrieg“? Warum ist das heute ak- tueller denn je? Wie vermitteln Kulturschaffende dieses Ereignis? Am 10. September geht Dr. Maximilian Eiden diesen Fragen bei einem Gespräch im Landkreispavil- lon auf der LGS Wangen auf den Grund. Dazu hat er zwei Gäste eingeladen: Dr. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard. Beide teilen ihre langjährige Expertise in der historischen Aufarbeitung und Geschichtsvermittlung. Sie geben an diesem Tag einmalige Einblicke hinter die Kulissen: Das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwa- ben in Wolfegg plant eine Ausstellung, die die Ereignisse und Hintergründe des Bauernkriegs aus regionaler und bäuerlicher Perspektive beleuchtet. In Memmingen, der Stadt der Freiheitsrechte, entsteht zum Gedenkjahr ein umfangreiches Programm, das demokratische Beteili- gungsprozesse anstoßen möchte. Tanja Kreutzer und Christoph Engelhard erläutern den Vorbereitungsprozess, aktuelle Bezüge und ihre ganz individuellen Zugänge zu diesem – weit über die Region Allgäu-Oberschwaben hinaus – identitätsstiftenden Er- eignis. Mitdiskutieren ist erwünscht, denn am Ende der Veranstaltung wird die Gesprächsrunde geöffnet. Der Landkreis Ravensburg und die Stadt Memmingen sind gemeinsam mit 9 weiteren Initiativen, Kultureinrichtun- gen, Städten und Gemeinden im grenzüberschreitenden Kulturraum von Oberschwaben, Allgäu bis Vorarlberg Teil des Interreg-Projektes COURAGE. Das Projekt zum Bauernkriegsgedenkjahr wird im Rahmen des Interreg Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-Programms von der EU kofinanziert. Die Anmeldung zum Gespräch erfolgt per E-Mail an ku@ rv.de. Die ersten 40 Anmeldungen erhalten am Veranstal- tungsabend freien Eintritt auf das Landesgartenschau- gelände. Der Eintritt kostet 19 Euro; ermäßigt 16 Euro. Für die Teilnahme am Gespräch fällt kein separater Eintritt an. Informationen zur Anfahrt, Preisen und einen Gelände- plan gibt es auf https://lgswangen2024.de/ Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, • jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplan- mäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungsblatt oder auf unserer Internetseite) • jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR.Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute und Vorsee. Sonntag, 8. September 2024 Teich- und Seefischerei: Wichtige Wirtschaftszweige in unserer Region, die zur Versorgung der Bevölkerung mit Fisch beitragen Gästeführer: André Kappler und Jürgen Menna Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Ende: ca. 17:00 Uhr Frischer Fisch - Spannende Einblicke in die Fischwirt- schaft des Klosters Weingarten Welche Fische leben in unseren Weiher, Seen und Bächen und welche Lebensbedingungen brauchen unsere ein- heimischen Fische und andere Wassertiere? Die Blitzen- reuter Seenplatte, ein idyllisches Ensemble aus Seen und Feuchtgebieten, bietet eine beeindruckende Vielfalt an Fischarten, darunter Karpfen, Hechte, Barsche und viele mehr. Wie funktionierte die Weiherwirtschft des Klosters Weingarten und was geschieht heute in unseren Gewäs- sern? Wirken sich die klimatischen Veränderungen auch auf unsere Gewässer aus? Viele spannende Fragen werden bei einer Wanderung auf der Blitzenreuter Seenplatte mit unseren Gästeführern Jürgen Menna und André Kappler aufgeworfen. Bitte denken Sie an gutes Schuhwerk, Mücken- und Son- nenschutz. „Neue Räume“: Interkulturelle Woche im Landkreis Ravensburg vom 13. September bis 19. Oktober 2024 Kreis Ravensburg – Verfolgung, Krieg, Hunger, die Fol- gen des Klimawandels oder die Sehnsucht nach einem besseren Leben – es gibt viele Gründe, warum Menschen ihre Heimat verlassen, manche kommen zu uns in den Landkreis Ravensburg. Wie aber kann das Zusammenleben in Vielfalt trotz Zu- nahme rechtspopulistischer Positionen gelingen? Ein we- sentlicher Aspekt ist, dass sich Menschen -unabhängig von ihrer Herkunft - kennenlernen, austauschen, einander zuhören und von den Erfahrungen und Lebensweisen der jeweils anderen Seite wissen. Die Interkulturelle Woche schafft Räume für Begegnung, Information, Diskussion und Austausch. Über 40 Kooperationspartner/innen in zehn Orten laden Sie zu einem vielfältigen Programm ein: Ausstellungen mit Führungen, Lesungen, Sing- und Tanzveranstaltungen, ein internationales Picknick, ein Frauenfrühstück und eine Tafel der Kulturen, ein China-Tag, Kochveranstaltungen, eine Theateraufführung, ein Konzert, Einladungen zum Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Tag der offenen Moschee und vieles mehr. Da ist für je- den Menschen etwas dabei. Detaillierte Informationen und das vollständige Pro- gramm finden Sie unter www.rv.de/ikw. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Integrations- beauftrage, Frau Militz, Tel. 0751 85-9863, e.militz@rv.de. Shake it like a Jungdohle! - Gründung Gardetanzgruppe für Mädels und Jungs im Alter von 10 bis 15 Jahren Du hast Spaß am Gardetanz? Du bist zwischen 10 und 15 Jahre alt? Du kommst aus Baienfurt und Umgebung? Dann komm zu uns! Wir suchen Mädels und Jungs für eine neue Gardetanz- gruppe, die ganzjährig trainiert und hauptsächlich in der Fasnet auftritt. Daher schnapp dir deine Freundin/dei- nen Freund und komme am Montag, den 16.09.2024 um 17 Uhr in den Neunerbeck (Weingartener Str. 2 in 88255 Baienfurt) für unser erstes Kennenlernen. Weitere Infos & erste Anmeldung unter: jungdohlen.baienfurt@gmail.com Wir freuen uns auf dich/euch! Anke & Caro Narrenzunft Henkerhaus Baienfurt e.V. Perspektiven für Agri-Photovoltaik im Öko-Betrieb Am 11. September findet in 88281 Schlier, Fohren 28, am Nachmittag ab 13 Uhr eine Veranstaltung zum Thema Agri-Photovoltaik statt. Das Programm: • Begrüßung und Einleitung – Martin Weiß, Bioland-Be- ratung und Katharina Eckel, Bio-Musterregion Ra- vensburg • Regionalverband als politischer Entscheidungsträger – Stand der Umsetzung des Teilregionalplan Energie und Abwägungskriterien für PV-Flächenausweisung - Dr. Wolfgang Heine, Verbandsdirektor Regionalver- band Bodensee Oberschwaben • Definition von Agri-PV und Voraussetzungen für eine Privilegierung von Agri-PV-Anlagen - Maximilian Gröt- zinger, Landwirtschaftsamt Ravensburg • Erfahrungen im politischen Entscheidungsprozess für eine Anlage in Schlier - Severin Batzill, Gemeinderat Schlier • Projektierung von Anlagen – Gabriel Frittrang, Solmo- tion Project GmbH • Erfahrungsberichte aus der landwirtschaftlichen Pra- xis, Agri-PV Schlier und Besichtigung der Anlage in Schlier Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundespro- gramm Ökologischer Landbau, initiiert durch das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) . Es fallen keine Teilnahmegebühren an. Eine Anmeldung ist notwendig unter Bioland e.V. Ge- schäftsstelle Baden-Württemberg, EMail: veranstaltun- gen-bw@bioland.de oder online unter www.bioland.de/ veranstaltungskalender Bioland e.V. / Bioland Beratungsdienst GmbH Beratung Landwirtschaft Was sonst noch interessiert Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Lebensraums, der Quellen - kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. www.altdorferwald.org Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Internationalen Tag der Demokratie Mitgliedsgemeinden hissen deshalb auch dieses Jahr die „Demokratie leben!“ Fahne. Sie soll gerade in der heuti- gen Zeit daran erinnern, dass Demokratie keine Selbst- verständlichkeit ist. Wir müssen die Demokratie jeden Tag neu mit Leben füllen und es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Mit dem Förderprogramm „Demokratie leben!“ beziehen die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis Ravensburg (Städte Ravensburg, Weingarten, Leutkirch-Aitrach-Aichstet- ten und Landkreis Ravensburg) seit vielen Jahren Stellung für Demokratie, Vielfalt und Toleranz. Ein gemeinsames Projekt aller vier Partnerschaften ist das Projekt „Flagge zeigen für Demokratie“. Die vier Partnerschaften präsentieren sich auch gemeinsam am 15. September auf der Landesgartenschau in Wangen im Landkreispavillon. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ravensburg im Rahmen des Bundespro- gramms „Demokratie leben!“. Weitere Informationen zu der Partnerschaft für Demokratie im Landkreis finden Sie auf der Website https://www.demokratieleben-rv.de/ . Herzforschung rettet Leben! Ihre Spende hilft im Kampf gegen Herzkrankheiten – eines Tages vielleicht auch Ihnen. Unterstützen Sie uns mit einer Spende! DE71 5005 0201 0000 9030 00 Spendenkonto www.herzstiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Viel Spaß in der Schule, Freude am Lernen – und bleib so neugierig wie Du bist! Liebe Alisa, Freude am Lernen – und bleib so neugierig 1 Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, Fragen zu stellen. Nur wer Fragen stellt, sich selbst und anderen, bekommt Antworten. Janne Koch Lieber Ben, Mit dem Schulanfang beginnt ein neuer, vielleicht der wichtigste, Lebensabschnitt. Behalte Deine Neugierde und vergiss nie, 2 Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs. Quelle: Briefeguru Lieber Tom, Sei still wie ein Mäuschen, pass auf wie ein Luchs, sei fleißig wie ein Bienchen, dann wirst Du schlau wie ein Fuchs.3 Zum Schulbeginn sende ich Dir allerherzlichste Glückwünsche - viel Erfolg auf Deinem Weg! Lieber Michael 5 Wir wünschen Dir, dass Du so wissbegierig bleibst, wie Du bist: Viel Spaß in der Schule! Liebe Denise Wir wünschen Dir, 6 Lieber Dennis, wir wissen, wie ungeduldig Du den ersten Schultag herbei- gesehnt hast. Heute ist es endlich soweit: Du wirst lesen und schreiben lernen, im Rechnen bist Du ja schon richtig gut. Wir wünschen unserem lieben Erstklässler alles Gute zur Einschulung und eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit. Deine Oma und Dein Opa Quelle: briefeguru.de 4 Glückwunschanzeigen Schulanfang Machen Sie Ihrem stolzen Schüler oder Ihrer Schülerin eine Freude und schalten Sie eine Glückwunsch-Anzeige zum Beginn des Schuljahres in Ihrem Mitteilungsblatt. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne! 07154/8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Gerne können Sie eine solche Anzeige auch selbst erfassen auf: www.duv-wagner.de/privatanzeige Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Hiermit buche ich nachstehende Anzeige online www.duv-wagner.de/privatanzeige per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Anzeigenauftrag Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen E-Mail für Rechnungsversand Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutz- relevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird aus- geschlossen. In dem Fall eines gebührenpfl ichtigen Vorgangs übermitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Ich buche das Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Ich wähle die Musteranzeige Nr. Text für meine Glückwunschanzeige: Bitte in Druckschrift ausfüllen! Danke. Bitte haben Sie Verständnis, dass am Layout der Musteranzeigen keine Änderungen vorgenommen werden können. Aus der von Ihnen gewählten Musteranzeige und Ihrem Text gestalten wir Ihnen eine ansprechende Anzeige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 13. September von 10:00 - 17:00 Uhr Samstag, 14. September von 10:00 - 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 GESCHÄFTSANZEIGEN Nachruf Wir, die Schalmeienkapelle Baindt e.V., nehmen Abschied von unserem langjährigen Freund und großen Unterstützer Achim Wucherer der zu früh und überraschend von uns gegangen ist. Wir danken Achim für sein vielseitiges Engagement. Als passives Mitglied stand er uns seit der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Der „Grüne“ war all die Jahre eine zweite Heimat und inoffizielles Vereinsheim von uns. Achim war auch immer ein sehr gern ge- sehener Gast auf unserem Weinfest oder auf Versammlungen. Unsere Gedanken und tiefstes Mitgefühl sind ganz bei Conny und ihren Angehörigen. Achim du wirst nicht nur uns sondern auch ganz Baindt fehlen und wir werden bei so vielen Gelegenheiten an dich denken. Deine Baindter Schalmeien NACHRUFE Schlangenwort Die Buchstaben des Rätselgitters ergeben einen Busch mit samtigen Blüten. Sie sind schlangenförmig zu lesen, das heißt, der nächste Buchstabe kann waagrecht, aber auch senkrecht folgen. Den Anfang müssen Sie selbst finden. © DEIKE PRESS 752R26R6 Lösung: Weidenkaetzchen Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 36 „Beileidsbekundungen - wie soll ich´s sagen wie soll ich´s schreiben?“ Wir haben Formulierungshilfen www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de Sensationelle Preise und Sonderangebote bei unserem Musterküchenabverkauf. WIR MACHEN PLATZ FÜR NEUE KÜCHEN! 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      Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 06. Juni 2025 Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit Schulfest Fotos: Wynrich Zlomke Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Feierliche Einweihung der Klosterwiesenschule mit anschließendem Schulfest Am Samstag, den 17. Mai 2025 fand die offizielle Einweihung des neuen Schulgebäudes der Klosterwiesenschu- le statt. Zahlreiche Gäste, darunter Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Kirche, sowie Eltern, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, versammelten sich um 10:00 Uhr zur feierlichen Zeremonie auf dem oberen Schulhof vor dem neuen Gebäude. Musikalisch umrahmt wurde die Einweihung von der Bläserklasse der Klosterwiesen- schule unter der Leitung von Thomas Kramer, die mit schwungvollen Klängen für eine festliche Atmosphäre sorg- te. Nach der Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup, die in ihrer Ansprache die Bedeutung von Bildung und moderner Lernumgebung für die Zukunft der Kinder betonte, sprachen auch Vertreter des verantwortlichen Planungsbüros mlw sowie Schulleiterin Amelie Heberling. Ein besonderer Moment war die ökumenische Segnung des neuen Schulgebäudes durch den katholischen Pfarrer Bernhard Staudacher und den evangelischen Pfarrer Martin Schöberl, die der Schule und allen, die in ihr lehren und lernen, Gottes Segen wünschten. Im Anschluss daran wurde gemeinsam das Eröffnungsband durchschnitten – ein symbolischer Akt, der das neue Kapitel in der Geschichte der Klosterwiesenschule einläutete. Begonnen hat die Sanierung im März 2020, doch schnell war klar, dass eine einfache Sanierung nicht die Anforderun- gen an eine moderne Lernumgebung sicherstellen kann. Das Ergebnis war die Aufstockung des ehemaligen blauen Gebäudes. Eine weitere besondere Herausforderung sowie eine Chance bestand darin, dass die Klosterwiesenschu- le nicht nur die gemeindliche Grundschule beherbergt, sondern auch zwei Außenklassen des SBBZ Sehen in Baindt. Das bedeutet: Barrierefreiheit und Inklusion nicht nur als Schlagwort, sondern als Grundlage des architektonischen und gestalterischen Konzepts. Sensibel geplant, durchdachte Kontraste und einer Architektur, die Orientierung gibt. Insgesamt wurden rund 14.000 Quadratmeter Dämmung, 35 Tonnen Trockenbau und 346 Tonnen Estrich verbaut. 14.000 Meter Holzlatten sowie 600 Quadratmeter Verglasung sind entlang der Fassade zu sehen. Hinzu kommen ca. 50 Kilometer Kabel, rund 13 Kilometer Rohrleitungen sowie 460 Leuchten. Unser neues Gebäude ist daher nicht nur ein Stück Baukunst, sondern das Ergebnis vieler tausend Stunden Planung, Koordination, Handwerksleistung und Herzblut. Doch das neue Schulgebäude kann sich sehen lassen: es erfüllt alle heutigen Anforderungen an eine lernfördernde, offene und inklusive Schulumgebung, die zusätzlich auch Raum für zukünftige Entwicklungen lässt. Nach dem offiziellen Teil lud ein buntes Schulfest mit zahlreichen Mitmachangeboten, Spielstationen, Ausstellungen und kulinarischen Leckereien Groß und Klein zum Verweilen ein. Den krönenden Abschluss bildete am Nachmittag die Theateraufführung „Schneewittchen und die Klosterwiesenzwerge“ in der Sporthalle. Ein besonderer Dank gilt dem Land Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Tübingen sowie der Kreditan- stalt für Wiederaufbau (KfW). Die gewährten Fördermittel bildeten eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung dieses bedeutenden Bauprojekts und machten die Realisierung in dieser Form überhaupt erst möglich. Ein ebenso herzlicher Dank geht an alle am Bau beteiligten Firmen, Planungsbüros, Handwerksbetriebe und Bau- arbeiter. Mit großem Engagement, handwerklichem Können und Verlässlichkeit haben sie maßgeblich zum er- folgreichen Gelingen des Neubaus beigetragen. Große Anerkennung verdient auch unsere Bauamtsleiterin Petra Jeske, die das Projekt mit hoher fachlicher Kom- petenz, großem persönlichen Einsatz und bewundernswerter Geduld durch alle Phasen begleitet hat. Auch dem Bauhof sei herzlich gedankt: Die zahlreichen unterstützenden Arbeiten auf dem Schulgelände, oft im Hintergrund und doch mit spürbarem Einfluss auf das Gesamtbild, waren ein wichtiger Beitrag zum gelungenen Ergebnis. Ein weiterer Dank gilt den beiden Pfarrern, die mit der feierlichen Segnung des Gebäudes und der Schulgemein- schaft einen würdevollen und bedeutungsvollen Moment geschaffen haben. Nicht zuletzt gilt unser aufrichtiger Dank der Schulleiterin Amelie Heberling und der Konrektorin Andrea Cichon. Mit großem Verantwortungsbewusstsein, organisatorischem Geschick und unermüdlichem Einsatz haben sie diese intensive Bauphase begleitet und mitgetragen – zusätzlich zum schulischen Alltag. Ihre Gemeindeverwaltung BBQ-Butler ab sofort wieder nutzbar! Ab sofort kann auf dem BBQ-Butler am Baindter Bädle wieder gegrillt werden. Beim BBQ-Butler handelt es sich um eine selbstreinigende Elektrogrillanlage. Die Karte, die benötigt wird, um den Grill freizuschalten, kann wie ge- habt beim Bürgeramt im Rathaus gegen ein Pfand abgeholt werden. Zur Karte gibt es einen Flyer mit den wich- tigsten Infos dazu. Sollten Sie Fragen zum BBQ-Butler haben, steht Ihnen die Firma Ackermann gerne per E-Mail unter info@ackermann-spuelmaschinen.de oder telefonisch unter 07502 97791 00 zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Stellenanzeigen Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages (Fronleichnam) wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 20.06.2025 Redaktionsschluss: 16.06.2025, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Verbandsversammlung Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental hält am Donnerstag, den 12.Juni 2025 im Verwaltungs- gebäude der Kläranlage, Kanzach seine nächste Ver- bandsversammlung ab. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18:00 Uhr. TAGESORDNUNG 1. Bericht des Verbandsvorsitzenden 2. Bericht der Technischen Verwaltung 3. Vierte Reinigungsstufe/ Spurenstoffelimination – In- formationen zum aktuellen Stand und Besichtigung der Baustelle 4. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 mit den je- weiligen Anhängen und Rechenschaftsberichten 5. Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental 6. Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Daniel Steiner - Verbandsvorsitzender Bundeswehrübung Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt im Zeitraum von 16.06.2025 – 20.06.2025 eine Übung mit dem Namen Joint Personnel Recovery, SERE-C, Survival-Waldlager MOCHENWANGEN durch. An der Übung nehmen ca. 20 Soldaten und 5 Radfahr- zeuge teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Stellenausschreibung Kämmerei Werde Teil unseres Teams in der Kämmerei! Sachbearbeiter/in (m/w/d) Mit Baindt liegst du richtig! Die Gemeinde Baindt mit knapp 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet eine perfekte Mischung aus Stadt- nähe und idyllischer Umgebung. Hier verbinden sich at- traktive Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten mit landschaft- lichem Charme. Unsere Gemeinde entwickelt sich stetig weiter – genauso wie unsere Gemeindeverwaltung. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/ in (m/w/d) für die Kämmerei mit einem Beschäfti- gungsumfang von mindestes 70 Prozent. Dich er- wartet ein abwechslungsreiches Arbeitsumfeld in einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Deine Aufgaben: • Verbuchung und sachliche Prüfung von Ein- und Ausgangsrechnungen • Rechnungserstellung • Zuarbeit und Unterstützung des Kämmerers • Pflege und Verwaltung von Buchhaltungsdaten in der Finanz Software Die endgültige Aufgabenverteilung erfolgt in Abstimmung. Das erwarten wir von dir: • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der öf- fentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Qualifikation • Selbstständige, strukturierte und sorgfältige Ar- beitsweise • Zuverlässigkeit, Flexibilität und Integrität • Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit • Gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office) Berufserfahrung ist wünschenswert, aber kein Muss – auch Berufseinsteiger sind herzlich willkommen! Das bieten wir dir: • Unbefristete Vollzeitstelle mit Vergütung nach Ent- geltgruppe 6 TVöD und attraktiven Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes • Einen sicheren Arbeitsplatz in einer dynamisch wachsenden Gemeinde • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten und Raum zur persönlichen Entwicklung • Ein wertschätzendes Arbeitsklima mit offener Kom- munikation und echter Teamarbeit • Eine betriebliche Altersversorgung für deine Zukunft Neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung bis spätes- tens 06. Juli 2025 – per E-Mail an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Für Rückfragen steht dir unserer Kämmerer Herr Abele (Tel. Nr. 07502 9406-20, E-Mail: w.abele@baindt.de ) oder unsere Hauptamtsleiterin Frau Stocker (Telefon: 07502 9406-40, E-Mail: f.stocker@baindt.de) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: 1. FRONHOFEN – BERG – STAIG – BAIENFURT - MOCHEN- WANGEN 2. KÜMMERAZHOFER Forst 3. KÜMMERAZHOFEN – REUTE – DURLESBACH – BAD WALDSEE Geplante Übungsaktivitäten: Survivalphase „Waldlager“ (16.06.-19.06.2025) mit Ori- entierungsübung Tag/Nacht am 16./17.06.2025 und 19./20.06.2025 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderats­ sitzung vom 03. Juni 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Vorberatung zur Vergabe der Baugrundstücke im Bau­ gebiet Lilienstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Es werden insgesamt alle Baugrundstücke sofort zum Verkauf angeboten. 2. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/26, 114/27, 114/28, 114/29, 114/30, 114/31, 114/32, 114/33, 114/34, 114/35, 114/36, 114/37 und 114/38 werden im Einheimischenmodell zum Preis von 415 €/m² vergeben. 3. Die Bauplätze mit Flst. Nr. 114/40, 114/24 und 114/25 werden gegen Höchstgebot vergeben. Das Mindestge- bot liegt bei 420 €/m², mit einer Eigennutzungspflicht von zehn Jahren. 4. Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Unterlagen für den Verkauf der Grundstücke im Einheimischenmodell (Vermarktungsplan, Vergaberichtlinien, Fragebogen und Checkliste) und im Höchstgebotverfahren zu er- stellen und dem Gremium zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. Bauplatzvergabe gemeindeeigenes Baugrundstück gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“ ­ Flst. 132/32 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe des gemeindeei- genen Baugrundstückes gegen Höchstgebot im Bebau- ungsplangebiet „Bifang 8. Änderung“, Flst. 132/32 an den Höchstbietenden zu. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage auf Flst. 753/3, Schachener Stra­ ße 109/2 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Änderung der bestehenden Biogasanlage auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bau- antrag nach § 13 BImSchG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 BauGB analog wird unter der Voraussetzung erteilt, dass es sich um eine NawaRo-Biogasanlage handelt. Fortschreibung des Regionalplans Bodensee­Ober­ schwaben; regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) hier: 2. Beteiligungsverfahren Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2 des Regionalplanes) und die in diesem Zu- sammenhang vorgenommenen Änderungen an ande- ren Plankapiteln des Regionalplanes, wie er vom Regi- onalverband Bodensee-Oberschwaben der Gemeinde zur Stellungnahme vorgelegt wurde, zur Kenntnis. 2. Die Verbandsvertreter im Zweckverband Wasserver- sorgung Baienfurt-Baindt werden ermächtigt folgen- den Beschluss in der Zweckverbandsversammlung am 04.06.2025 zu fassen. Den Stellungnahmen und Einwendungen von Gutach- ter und Dipl.-Geologe Herrn Dr. Hermann Schad von I.M.E.S, Wangen i.A. und Rechtsanwalt Dr. Reinhard Heer von der Kanzlei Birk und Partner, Stuttgart wird gem. Anlage 2 und 3 zugestimmt. Herr Rechtsanwalt Dr. Reinahrd Heer wird beauftragt, diese Stellungnahmen und Einwendungen gegenüber dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben im Namen des Zweckverbandes Wasserversorgung Bai- enfurt-Baindt fristgerecht vorzutragen. Bürger­ und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 07. Juni 2025 und Pfingstsonntag, 08. Juni 2025 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Pfingstmontag, 09. Juni 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 07. Juni 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg Mittelöschstraße 7 88213 Ravensburg Tel: 0751 91 785 Sonntag, 08. Juni 2025 Apotheke am Goetheplatz Goetheplatz 1 88214 Ravensburg Tel: 0751 13 860 Montag, 09. Juni 2025 Central-Apotheke Ravensburg Marienplatz 31 88212 Ravensburg Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Josefine Ott feierte am 30.Mai 2025 ihren 85. Ge- burtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup erhielt Frau Ott ein Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zur diamantenen Hochzeit! Am 22. Mai 2025 feierten die Eheleute Rosemarie und Wolfgang Faiß das Fest der diamantenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratulierte die Bürger- meisterin Simone Rürup dem Jubelpaar sehr herzlich und überbrachte darüber hinaus die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde. Ebenso erhielt das Jubelpaar eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Für den weiteren gemeinsamen Lebensweg wünscht die Gemeindeverwaltung alles Gute! Geburten Geburt Die Gemeinde Baindt gratuliert Carolin Biedenkapp und Julius Fiesel zur Geburt ihres Sohnes Paul Fiesel am 21.04.2025 und Katharina und Dominik Köppl zur Geburt ihres Sohnes Robin Köppl am 01.05.2025 und begrüßt die kleinen Neubürger sehr herzlich. Veranstaltungen Juni 08.06. Pfingstsonntag 09.06. Pfingstmontag 19.06. Fronleichnam – Prozession mit Gemeindefest Kirche Baindt + BSS 25.06. Seniorentreff BSS 27.06. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 28.06. - 30.06. Dorffest – Musikverein Schulhof Juli 01.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 03.07. Blutspendetermin SKH 04.07. Rathaus geschlossen 05.07. Benefizkonzert – SBBZ SKH 05.07. Leistungsabzeichen – Feuerwehr 05.07. + 06.07. Dachser-Cup – Sportverein Klosterwiese 11.07. Hl. Blutfest – Blutreitergruppe Bad Wurzach 16.07. Sommerfest – Seniorentreff BSS 22.07. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergärten Kindergarten St. Martin Sicher im Straßenverkehr An jedem Dienstagmittag treffen sich die Vorschüler aus allen Gruppen mit einigen Erzieherinnen zum Vorschulnachmittag. Am 27. Mai stand die Verkehrserziehung auf dem Plan. Zuerst als Theorie und später in praktischer Form wur- de das Verhalten im Straßenverkehr durchgesprochen und geübt. Die Vorschüler haben die wichtigen Verkehrsschilder ken- nengelernt und erfahren, dass helle Kleidung und Re- flektoren helfen, besser sichtbar zu sein. Im „Zebrastrei- fen-Lied” konnte man hören, wie man einen Zebrastreifen richtig überquert. All das konnten die Vorschüler dann selbst üben. Sie zo- gen die Sicherheitswesten vom Kindergarten an und los ging es auf die Straße. Der Weg führte von unserem Kin- dergarten bis zum Dorfplatz, wo die „Großen” den Ze- brastreifen überqueren und dann die Marsweilerstraße hoch zurücklaufen durften. Wichtig zu wissen war, dass man stets nicht nur die Augen sondern auch die Ohren benutzen muss. Ein wichtiges Motto im Straßenverkehr haben wir auch gelernt: Stehen bleiben, Abstand halten! Wir wünschen allen Vorschülern einen sicheren Weg, jetzt als Kindergartenkind und später als Schüler! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindebücherei Öffnungszeiten in den Pfingstferien Die Gemeindebücherei bleibt in den Pfingstferien vom 10.06.2025 bis zum 20.06.2025 geschlossen. Ab Montag den 23.06.2025 gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Herzlichen Dank an das Basarteam Herzlichen Dank an das Basarteam von der Spende im Frühjahr sind tolle neue Kinderbücher angeschafft wor- den. Vielen Dank an das Basarteam, dass ihr die Bücherei immer wieder unterstützt. Zur Informationi Hausmeister-Workshop wirft einen Blick hinter den „eisernen Vorhang“ Die tägliche Arbeit der Hausmeister ist von unschätz- barem Wert, denn gerade Sie sind es, die durch Ihr En- gagement und Ihr technisches Know-how maßgeblich dazu beitragen, dass Energieverbräuche optimiert und Ressourcen nachhaltig geschont werden können. Sie übernehmen dabei eine zentrale Rolle bei der Umset- zung von Energiesparmaßnahmen in den Gebäuden – sei es durch die Überwachung der technischen Anlagen, die Wartung von Heizungs- und Lüftungssystemen oder die Erkennung und Meldung von Einsparpotenzialen. Ohne Ihr fundiertes Fachwissen und Ihre tatkräftige Unterstüt- zung wären viele Maßnahmen nur schwer realisierbar. Um sich hier gemeinsam und gegenseitig „fit“ im Ener- giemanagement zu machen, trafen sich nun zum ersten Mal Hausmeister aus Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt, Wangen und Amtzell. Im Mittelpunkt stand ein spannender Blick hinter die Kulissen des Kultur- und Kongresszentrums in Weingarten, dass den Teilnehmern exklusive Einblicke in seine Infrastruktur gewährte. Der Workshop legte besonderen Wert auf den Austausch und die Vernetzung der Hausmeister. Neben praktischen Tipps rund um das Thema Energiesparen wurden auch wichtige gesetzliche Aspekte thematisiert, die im Gebäu- debetrieb zu beachten sind. Knapp zwei Stunden lang dauerte die Veranstaltung, die von den Beteiligten als äu- ßerst positiv bewertet wurde. Für die Zukunft ist es ange- dacht, diese Treffen regelmäßig – also in einem halbjährli- chen Rhythmus – fortzuführen. Dabei sollen verschiedene Immobilien und Gebäudetypen in der Region besichtigt und praktische Erfahrungen ausgetauscht werden. Die Organisatoren der Veranstaltung (Klimateam des Gemeindeverbands Mittleres Schussental) freuen sich bereits auf weitere Zusammenkünfte in Schulen, Kinder- gärten, Flüchtlingsheimen, Veranstaltungs- und Sport- stätten oder Verwaltungsgebäuden. Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 ‚Voll im Leben‘ In lockerer Atmosphäre bei einem Getränk über das Le- bensende reden, zuhören, lachen, nachdenken: der Hos- pizverein Weingarten bietet in respektvoller, offener und geschützter Atmosphäre Gelegenheit, ein Tabu-Thema aus der dunklen Ecke zu holen und ins volle Leben zu integrieren. Ganz normale Menschen treffen sich an einem gemütli- chen Ort und sprechen offen über die Themen Sterben und Tod: Was wünschst du dir als deinen letzten Satz? Wie möchtest du sterben? Was bedeutet für dich Glück? Unter anderem darüber können die Besucher*innen zwanglos miteinander reden. Mitarbeitende des Hospizvereins ge- ben zudem inspirierende Impulse. Das Angebot ist keine Trauergruppe, in der Krisen- oder Trauerbegleitung stattfindet. Eigene Erfahrungen mit Ver- lust und Abschied sind keine Voraussetzung. Gefragt sind: Neugierde, Mitgefühl, Offenheit und ein respektvoller Um- gang miteinander sowie die Bereitschaft, sich Gedanken über das Leben und dessen Endlichkeit zu machen. Termin: Mittwoch, den 02.07.2025 um 19:00 Uhr Ort: Gasthaus zum Stern, Bronerplatz 4, Weingarten (kleiner Nebenraum) Außensprechstunde der Pflege­ stützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 10. Juni 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Kirchliche Nachrichten 07. Juni – 15. Juni 2025 Gedanken zur Woche: Komm, Heiliger Geist, du Geist der Wahrheit, die uns frei- macht. Du Geist des Sturmes, der uns unruhig macht. Du Geist des Mutes, der uns stark macht. Du Geist des Feuers, das uns glaubhaft macht. Leonardo Boff Samstag, 07. Juni 13.00 Uhr Baienfurt – kirchliche Trauung von Karin Keß- ler und Jan Rischa 17.00 Uhr Baienfurt – Taufe von Leon 18.30 Uhr Baienfurt – Pfingstnovene Sonntag, 08. Juni – Pfingsten 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Pia Kro- nenberger, Alina Michelberger, Tim Beckert, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Anton Pink, Anton Strehle(† Ludmilla und Rochus Illenseer, Brunhilde Dreher, Jahrtag: Erwin Fässler)Re- novabis-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit dem Kirchen- chorRenovabis-Kollekte Montag, 09. Juni ­ Pfingstmontag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Dienstag, 10. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Mittwoch, 11. Juni 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier – Patrozinium „Dreifaltigkeit“ Donnerstag, 12. Juni Kein Gottesdienst - Ferien Freitag, 13. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 14. Juni 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Noemi Oelhaf, Marisa Pfister, Franziska Joachim, Ma- teo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz)(† Theres- ia und Alois Brei mit Angehörigen, Hilda und Fritz Blank, Emma und Julius Malsam, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Lucia Fischer, Hermann Schilling) Sonntag, 15. Juni ­ Dreifaltigkeitssonntag 10.00 UhrBaienfurt – Eucharistiefeier Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2025 geschlossen. Wir sind wieder ab Don- nerstag, 26. Juni von 15.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 08. Juni Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Montag, 09. Juni Pfingstmontag 09.30 Uhr Baindt Pfingstgottesdienst mit Wunsch­ liedern, anschl. Kirchenkaffee Mittwoch, 11. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 13. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 15. Juni 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) ----- Gedanken zu Pfingsten Kirchengeburtstag Pfingsten ist als drittes Hochfest der Kirche am wenigsten bekannt – vielleicht auch deshalb, weil das Brauchtum weniger markant ist als bei den anderen großen Fes- ten. Dennoch gibt es auch hier einige, regional unterschiedliche Bräuche. Mit viel frischem Grün geschmückte Kirchen, rote Altardecken für den Heiligen Geist, mancherorts eine Konfirmation – zu Pfingsten wird der Geburtstag der Kir- che gefeiert. Gerade in Kirchen, in denen an Pfingsten Konfirmationen gefeiert werden, ist es üblich, die Kirche mit frühlingsfri- schem Birkengrün zu schmücken. Als Zeichen für den Heiligen Geist, der an Pfingsten über die Jünger kam, ließ man im Mittelalter lebendigen Tauben in der Kirche fliegen. Heute noch wird in alten Kirchen eine hölzerne Taube aus einem Loch aus der Decke herabgelassen. In manchen Familien ist es Brauch, „Heiliggeisttauben“ in der Wohnung aufzustellen. Weil an Pfingsten Petrus von allen in ihrer Muttersprache verstanden wurde, wird in einigen Gemeinden die Pfingstlesung in verschiedenen Sprachen vorgetragen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © kirchenjahr-evangelisch.de) ----- Chorprojekt-2025 Liebe Sänger, Sängerinnen und Mu- sikinteressierte, wer Spaß am Singen hat, ist herzlich zu unserem Chorprojekt eingeladen. Dieses Jahr starten wir bereits vor den Sommerferien mit folgenden Termi- nen: 02.06. / 23.06. und 30.06. Weiter geht’s dann gut erholt nach den Sommerferien am 08.09. / 15.09. und 22.09. Geprobt werden ein paar „Best of Lieder“ unseres Kir- chenchores. Die Proben finden jeweils montags Abend um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Bai- enfurt statt. Am Sonntag, 28.09. werden die Lieder dann im Rahmen eines Gottesdienstes gesungen. Gerne auch an andere Singbegeisterte weitersagen. Wir freuen uns auf euch. Euer ev. Kirchenchor (Bildquelle: istockphoto, Vektor-Illustration) ----- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kindergarten- & Ge- meindefest 2025 – „60 Jahre Ev. Kin- dergarten und Ev. Ge- meindehaus in Baien- furt“ Herzliche Einladung zu unserem Kindergar- ten- und Gemeindefest am Sonntag, 29. Juni rund um Ev. Kindergarten und Ge- meindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt. Wir beginnen mit einem interaktiven „Kirche-kunter- bunt“-Familiengottes-dienst, bevor es mit einem lecke- ren Mittagessen, Aktionen und geselligem Miteinander weitergeht. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspen- den. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzli- ches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Feiern Sie mit uns, seien Sie unser Gast! ----- Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Juni: 16.06. Elli Duelli: „Die südliche Landschaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.07. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aquarell August: 11.08. Gerhard Hillmayer: „Der Oberschwäbische Himmel”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Ter- min Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Der Evangelische Frauenkreis Baienfurt-Baindt lädt ein Ganz herzlich lädt der Frauenkreis zu unserem diesjährigen Ausflug am 11. Juni 2025 ein. Wir treffen uns um 14:30 Uhr am Kardelmuseum beim „Neunerbeck” und werden eine Führung erhalten. Anschließend kehren wir je nach Wet- terlage ein. Lasst euch überraschen. Wir freuen uns schon jetzt auf interessante Erkenntnisse. Euer Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball SVB nach gutem Beginn ohne Durch- schlagskraft SV Maierhöfen/Grünenbach - SV Baindt 2:1 (0:1) An Christi Himmelfahrt reiste der SVB zum am weites- ten entfernten Auswärtsspiel in dieser Saison; es ging ins Allgäu zum Tabellensiebten aus Maierhöfen und Grünen- bach. Im Vergleich zum deutlichen Heimsieg am Sonntag veränderte Weiland sein Team auf zwei Positionen - für B. Walser und M. Szeibel rückten Odenbach und Bolgert neu in die Mannschaft. Auf dem kleinen Rasenplatz wusste Weilands Elf zu Be- ginn auch zu überzeugen und brachte die Heimelf von Heim-Trainer Odemer mit hohem Pressing und schnel- len Umschaltaktionen nach Ballgewinn immer wieder in Bedrängnis. Dischl und Fischer ließen erste Halbchancen liegen, ehe Dantona den SVB früh belohnte. Eine schar- fe Hereingabe von links ließ Keeper Lingg fallen, worauf Dantona im Stile seines Idols Alex Meier gelauert hatte und die Kugel gedankenschnell über die Linie schob (12.). In der Folge konnte die Baindter Mannschaft aber nicht mehr an die hervorragenden zwanzig Minuten anknüp- fen. Während SVB-Schlussmann Odenbach gegen Greiter mit einer starken Parade noch den Ausgleich verhindern konnte (20.), war er wenig später machtlos, als seine Hintermannschaft am langen Pfosten Kuhn aus den Au- gen verlor, welcher unbedrängt zum 1:1 ausglich (26.). In einer nun deutlich ausgeglicheren Partie hätte der SVB aber beinahe einen schnellen Konter parat gehabt ge- setzt, Torschütze Kuhn blockte Fischer aber noch stark, nachdem dieser sich im Strafraum mit einem schnellen Haken durchgetanzt hatte (33.). So schien es mit einem Remis in die Pause zu gehen, allerdings landete eine Ecke von Merz punktgenau auf dem Kopf von Einsle, welcher doch noch zum 2:1-Halbzeitstand einnickte (45.). Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Die Hoffnung der mitgereisten Baindter Fans auf ein schnelles 2:2 nach der Pause wurde leider nicht erfüllt; stattdessen waren es die Gastgeber, die in der Phase zwischen Minute 46 und 70 diverse Chancen hatten, um den Deckel aufs Spiel zu machen. Immer wieder lud die Baindter Mannschaft durch einfache Fehler im eigenen Drittel die Spielgemeinschaft zu Gegenstößen ein, die je- doch durch Odenbach, riskante Baindter Tacklings oder Maierhöfener Unvermögen nicht bestraft wurden. Erst in den letzten 15 Minuten konnte Weilands Mannschaft in der Offensive wieder den Druck erhöhen, jedoch fand man kein Mittel gegen die tiefsehende Verteidigung und Mittelfeldriese Einsle, der gefühlt jeden langen Ball der Baindter mit seinem Kopf magnetisch anzog. Dadurch blieb es am Ende bei einer verdienten 1:2-Aus- wärtsniederlage für den SVB, welcher nach einer starken Anfangsphase den Faden verlor, wiederholt zu ungenau agierte und in der Offensive die nötige Kreativität ver- missen ließ. SV Baindt: Conner Odenbach, Michael Brugger (46. Lukas Walser), Tobias Szeibel (85. David Krauter), Marc Bolgert, Lukas Zweifel (62. Kevin Lang), Philipp Thoma, Nico Geg- gier (76. Max Kretzer), Jan Fischer, Mika Dantona, Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl - Trainer: Rolf Weiland Schiedsrichter: Jürgen Hinderhofer Tore: 0:1 Mika Dantona (12.), 1:1 Stephan Kuhn (26.), 2:1 Felix Einsle (45.) SV Maierhöfen/Grünenbach II - SV Baindt II 1:2 (0:0) Trotz des bereits feststehenden Meistertitels reiste der SVB II am Donnerstag mit der nötigen Ernsthaftigkeit ins Allgäu, da man sich in den letzten beiden Saisons bei den Gastgebern jeweils ordentliche Klatschen abgeholt hatte (4:1 und 6:0). Mit einigen Rotationsspielern in der Startelf entwickelte sich in der ersten Halbzeit eine ereignisarme Partie, an dessen Ende Geggiers Mannschaft jedoch Glück hatte, nicht in Rückstand zu geraten. Zu Beginn des zweiten Durchgangs konnte sich der SVB einmal mehr auf Toptor- jäger Schnez verlassen, welcher mit seinen Saisontreffern 17 und 18 auf 0:2 stellte (52.) (74.). In den Schlussminu- ten verkürzte Hold zwar noch auf 1:2 und die Gastgeber drückten auf den Ausgleich, doch der neu eingewechselte Schlussmann M. Brugger ließ sowohl in der Nachspielzeit als auch später am Bierglas nichts anbrennen, wodurch die Partie mit einem knappen 1:2 zu Ende ging. SV Baindt II: Jan Mohring (78. Johannes Heisele), Pat- rick Späth, Niklas Hugger (69. Moritz Lang), Niklas Späth (69. Luca Bosch), Kai Kostka (64. Lukas Grabherr), Lukas Grabherr (46. Marius Hahn), Julian Keppeler (46. Daniel Kronenberger), Johannes Heisele (46. Moritz Gresser), Luca Bosch (46. Manuel Brugger), Johannes Schnez (78. Julian Keppeler), Moritz Lang (46. Kai Kaspar) - Trainer: Timo Geggier Tore: 0:1 Johannes Schnez (52.), 0:2 Johannes Schnez (74.), 1:2 Roman Hold (85.) Niederlage im letzten Heimspiel SV Baindt - TSV Eschach 1:3 (0:1) Bereits drei Tage nach der verdienten Auswärtsniederlage in Maierhöfen begrüßte der SVB den TSV Eschach zum letzten Saisonheimspiel auf der Klosterwiese. Aus perso- neller Sicht rückten Kretzer, welcher im Allgäu nach seiner Einwechslung zu gefallen wusste, sowie wie B. Walser und Lang für Dantona, Odenbach und Geggier in die Startelf. Ohne wirkliches Abtasten starteten beide Teams aktiv in die Partie, wobei es der SVB war, welcher sich zunächst die besseren Chancen herausspielte. Fischer, der zwei- mal über halblinks gefährlich im Strafraum auftauchte, traf allerdings zweimal die falsche Entscheidung und verpasste die frühe Führung. Glück hatte der TSV eben- falls, als der unsichere Schiedsrichter bei zwei möglichen Notbremsen gegen Thoma und Dischl beides Mal nicht die rote Karte für die Eschacher Verteidiger zückte. Im Laufe der ersten Halbzeit erspielte sich dann auch der TSV hochkarätige Möglichkeiten, wobei B. Walser zwei sehenswert entschärfen konnte. Außerdem traf einer der Sprenger-Zwillinge nach einem Kopfball nur die Latte. Mit zunehmender Spieldauer machte sich allerdings auch die brütende Hitze bemerkbar, wodurch sich beide Teams im- mer wieder kleiner Auszeiten gönnten oder zu einfachen Fehlern hinreißen ließen. Aus Baindter Sicht durchaus vermeidbar, ging der TSV kurz vor der Pause doch noch mit 0:1 in Front. Die Baindter Verteidigung konnte bei ei- nem Konter über rechts nicht folgen, in der Mitte passte die Zuteilung nicht und Lange konnte am zweiten Pfosten unbedrängt zur Führung einschieben (41.). Mit zwei Wechseln kam Weilands Mannschaft deutlich stärker aus der Halbzeitpause zurück, fing sich aus dem Nichts dann aber das 0:2. Ein langer Ball rutschte zu S. Sprenger in abseitsverdächtiger Position durch, welcher allein vor B. Walser die Ruhe behielt auf 0:2 stellte (50.). Der SVB blieb jedoch das aktivere Team und konterte das 0:2 sofort. Nur eine Minute später flipperte die Kugel im Strafraum zu Fischer, der aus kurzer Distanz verdien- termaßen auf 1:2 verkürzte (51.). Nur einige Augenbli- cke später drang die Baindter Mannschaft erneut in den Eschacher Strafraum ein, wobei Dischl und Keeper Strobel einem abgefälschten Ball hinterjagten. Der TSV-Schluss- mann traf Baindts Nummer 9 im Kampf um den Ball dabei klar am Oberschenkel - inklusive schmerzhafter Schürfwunde beim Duschen - der Elfmeterpfiff blieb aber aus (53.). Im Gegenzug zeigte sich der Landesliga-Ab- steiger defensiv dagegen erneut unsortiert, eine Flanke von rechts kam erneut auf den zweiten Pfosten zu Lange durch, welcher das Leder sehenswert zum 1:3 unter die Latte jagte (54.). Von diesem erneuten Rückschlag erholte sich der SVB in der Folge nicht mehr, auch wenn Dischl und Fischer durchaus hochkarätige Chancen hatten, um im besten Fall doch noch ein Remis zu erzwingen. Aufgrund unglücklicher Entscheidungen des Unparteii- schen, mangelnder Genauigkeit im letzten Drittel und un- konzentrierten Defensivverhaltens verpasste es Weilands Mannschaft Punkte mitzunehmen. Zum Saisonabschluss geht es zum Auswärtsspiel beim nun feststehenden Zwei- ten aus Vogt - Glückwunsch an dieser Stelle an den SV Kressbronn zur verdienten Meisterschaft. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (46. Lukas Walser), Marc Bolgert, Lukas Zwei- fel (80. Henry Hosse), Philipp Thoma, Jan Fischer, Kevin Lang, Sandro Caltabiano (46. Nico Geggier), Jonathan Dischl, Max Kretzer (60. David Krauter) - Trainer: Rolf WeilandTore: 0:1 Louis Lange (41.), 0:2 Sebastian Sprenger (50.), 1:2 Jan Fischer (51.), 1:3 Louis Lange (54.) SV Baindt II - SV Oberzell II 1:1 (0:1) Im vorletzten Saisonspiel empfing die „Zwoite” die Zweit- vertretung des feststehenden Landesliga-Absteigers aus Oberzell in Baindt, die man in der Hinrunde deutlich mit 5:2 bezwingen konnte. Durch die feststehende Meisterschaft wechselte Trainer Geggier sowohl vor als auch während des Spiels munter durch, wodurch es der Elf auf dem Platz etwas an Ein- gespieltheit fehlte. Kurz vor dem Halbzeitpfiff gingen die Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Gäste dadurch auch mit 0:1 durch Schwendemann in Füh- rung (45+1.), worüber sich die eigentlich große SVB-Sup- porterin Laura B. aus Schachen wohl doch etwas gefreut haben dürfte. Kurz vor Spielende konterte jedoch der ebenfalls aus Schachen stammende Baindter Kapitän P. Späth das 0:1, wobei der Dauerbrenner (23 von 23 Spie- len über die volle Distanz) nach einer Ecke richtig stand und zum 1:1 ausglich (83.). Damit beendet die „Zwoite” die Saison ohne eine einzige Heimniederlage und wird gewillt sein, die Meistersaison mit einem weiteren Sieg in Vogt erfolgreich zu beenden. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (58. Lukas Grabherr), Patrick Späth, Niklas Späth (46. Julian Keppe- ler), Robin Blattner (46. Manuel Brugger), Lukas Grabherr (46. Niklas Hugger), Moritz Gresser (70. Robin Blattner), Luca Bosch (76. Berkhun Armagan), Daniel Kronenberger (80. Niklas Späth), Johannes Schnez, Markus Baumgärt- ner (32. Jacob Schaffer) - Trainer: Timo Geggier Schiedsrichter: Ludwig Maucher (Aulendorf) - Zuschau- er: 30 Tore: 0:1 Jonas Schwendemann (45.+1), 1:1 Patrick Späth (83.) Vorschau: Samstag, 07.06 13.45 Uhr: SV Vogt II - SV Baindt II 16.00 Uhr: SV Vogt - SV Baindt Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 28. - 30.06.2025 Wir freuen uns, dass wir sie dieses Jahr wieder vom 28. - 30. Juni 2025 im unte- ren Schulhof der Klosterwiesenschule zum Dorffest des Musikvereins Baindt einladen dürfen. Wir haben wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt. Am Samstagabend ab 18:30 Uhr spielt die Band „Four Beats Faster“ (ehemals Rocksox) für sie und bringt mit alten Rockklassikern Stimmung ins Festzelt und auf die Tanzfläche. Was gibt es Schöneres als den Sonntag mit einem kühlen Bier beim Frühschoppen und einem an- schließenden reichhaltigen Mittagstisch zu beginnen? Ab 11:00 Uhr sorgt dazu der Musikverein Horgenzell für feins- te Blasmusik. Ab 14:30 Uhr übernehmen dann die kleinen Baindterinnen und Baindter die Bühne. Die Bläserklasse und die Aerobic-Gruppe der Klosterwiesenschule zeigen ihr Können. Um 16:00 Uhr freuen wir uns, die Schalmei- enkapelle Baindt auf der Bühne begrüßen zu dürfen. Im Anschluss lassen wir den Sonntag gemütlich mit einer kleinen Besetzung des Musikvereins Baindt ausklingen. Die Jugendkapelle Baindt sorgt beim Feierabendhock am Montag ab 16:30 Uhr für gute Stimmung passend zu ihrem Feierabendbier und einem Wurstsalat. Lassen sie den Abend zu den Klängen des Musikvereins Grünkraut mit ihren Freunden und Kollegen ausklingen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns das Dorffest 2025. Reitergruppe Baindt Turniererfolg Theresa Henzler nahm mit ihrem Pferd Bonne Diamond am Jugendturnier in Bad Schussenried teil und zeigte in der Dres- surprüfung der Klasse A* eine sehr gelungene Vorstel- lung. Das Duo wurde mit der hervorragenden Wertnote 8,2 belohnt und erreichte damit den 1. Platz. Auch im Springen konnten unsere Reiterinnen überzeu- gen: In der Amateur-Punktespringprüfung der Klasse A* (95 cm) sicherte sich Anna Tratzyk mit ihrer Stute Pasa- dena ebenfalls den 1. Platz. Wir gratulieren beiden Reiterinnen herzlich zu diesen tol- len Erfolgen! Blutritt in Weingarten Einige Reiterinnen und Reiter unserer Reitergruppe waren beim Blutritt in Weingarten mit dabei. Einer der größten Reiterumzüge Europas. Die Teilnahme an diesem ein- drucksvollen Ereignis war für sie ein besonderes Erlebnis und eine willkommene Gelegenheit, Teil eines traditions- reichen Reiterzugs zu sein. Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten unter dem Leitsatz „Menschlichkeit“ Die Menschlichkeit ist die stärkste men- schenverbindende Kraft und die einzige, die uns Würde verleiht. --- Diese Worte waren das zentrale Thema des Festgastes Bischof Karl- Heinz Wiesemann aus Speyer zum Blutfreitag in Wein- garten. Hier geht es nicht nur um Tradition und Reliqui- en vergangener Zeiten. Diese Reiter und die unzähligen Menschen, die sie begleiten, sind Botschafter in die Ge- genwart hinein, so der Bischof in seiner Festpredigt. Die Blutreitergruppe und die Musikkapelle Baindt wa- ren als Nummer 36 in der Reiterprozession zur Verehrung des heiligen Blutes Jesu Christi vertreten. Für die Motivation und Disziplin gilt ein herzlicher Dank unseren 42 Blutreiterinnen und Blutreiter, insbesondere den 12 Jugendlichen sowie den 60 Musikantinnen und Musikanten des Musikvereins Baindt. Sehr beeindruckend war einmal mehr der gemeinsame Marsch am frühen Morgen von Baindt nach Weingarten. Der Zusammenhalt von Blutreitergruppe, Musikkapelle und den vielen uns begleitenden Bürgerinnen und Bürger verdient dabei große Anerkennung. Herzlich gratulieren wir Alexander Henzler, der dieses Jahr zum 40. Male mitgeritten ist. Alexander war seit 1984 als treuer Verehrer des Heiligen Blutes bei jedem stattfindenden Blutritt in Weingarten dabei. In unserer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Jahreshauptversammlung am 25. April 2025 erhielt er die Ehrung sowie die Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags-Kommission. Schalmeienkapelle Baindt e.V. DANKE, DANKE, DANKE!!! Herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender sowie an alle, die unsere Aktion geteilt und unterstützt haben. Dank Ihrer großartigen Unterstützung ist unsere Spen- denaktion „Viele schaffen mehr“ ein voller Erfolg gewor- den! Gemeinsam haben wir unser Ziel erreicht und sind auf dem Weg zu unserer neuen Uniform einen großen Schritt weiter gekommen. Ihr Engagement, Ihre Großzügigkeit und Ihr Vertrauen bedeuten uns sehr viel. Jeder Beitrag zählt – und zeigt, wie viel wir gemeinsam bewegen können. Viele schaffen wirklich mehr! Eure Baindter Schalmeien Schwäbischer Albverein OG Weingarten Gemütlicher Spaziergang in Bad Wald- see mit der Möglichkeit zum Wasser- treten Treffpunkt: Dienstag, 10.06.2025 um 11.10 Uhr Charlottenplatz Weingarten - Bus R30 ab 11.20 Uhr Rückkehr: 17.44 Uhr Charlottenplatz Weingarten. Gehzeit: 3,5 Stunden, 6 km, keine nennenswerten Stei- gungen. Fahrpreis: 3 € für Mitglieder / Gäste 2 € extra. Einkehr: nach der Wanderung vorgesehen. Anmeldung: ab 08.06.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und am Charlottenplatz zusteigt. Wanderführung: Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de Mitnehmen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Be- darf Stöcke und Handtuch nicht vergessen. Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Protokoll der Jahreshauptversamm- lung vom 10.05.2025 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands Der 1. Vorsitzende P. Pfau eröffnete die Sit- zung mit Dank an die erschienenen Mitglie- der und gab einen Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2024. Die aktuelle Mitgliederanzahl beläuft sich auf 59. 2. Totenehrung Dem langjährigen Ehrenmitglied Hermine Maucher wurde zur Erinnerung an ihre über 50 Mitgliedsjahre mit einer Schweigeminute gedacht. 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer W. Frick-Hermann stellte den Kassenbericht 2024 vor. Die Kassenprüfer A. Pfau und H. Laske (abwesend) konnten keine Auffälligkeiten für das Geschäftsjahr 2024 fest- stellen. 4. Entlastung des Vorstands O. Damoune führte die Entlastung der Vorstandschaft durch. Es gab eine einstimmige, offene Abstimmung. Die Entlastung wurde angenommen. 5. Veranstaltungen 2025 P. Pfau berichtete, dass die ersten Veranstaltungen die- ses Jahres (Fasnetsumzug, Ball der Vereine, Osterschie- ßen) bereits erfolgreich hinter uns liegen. Mitte August folgt abermals das Ferienprogramm gemeinsam mit den „Rasplern“ mit optionalem Grillabend. Auch der Jahresab- schluss soll wieder traditionell durch das Königsschießen mit Adventsabend und das Silvesterböllern der Böller- gruppe erfolgen. Zudem soll ein großes Fest zum hundert- jährigen Jubiläum am 20.09.2025 veranstaltet werden in dessen Rahmen die Einweihung des neuen elektronischen Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Schießstandes erfolgt. Zur Finanzierung des Schießstan- des wurde ein Crowdfunding bei der Volksbank ins Le- ben gerufen, über das Spenden getätigt werden können. 6. Ehrungen P. Pfau ehrte mehrere Mitglieder für ihre langjährige Ver- einszugehörigkeit und überreichte Präsentkörbe. - 20 Jahre: Elmar Buemann und Achim Lübke - 25 Jahre: Maximilian Fischer - 40 Jahre: Heike Hund, Peter Kerner und Regina Kerner 7. Schlussworte P. Pfau bedankte sich erneut bei allen für ihr Erscheinen, wünschte viel Spaß sowie guten Appetit beim anschlie- ßenden Grillabend. Schriftführer David Sill Aus dem Landkreis Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 21.06.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Kisslegg; Treff- punkt ist der Bahnhof Kisslegg, Gleis 9. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsu- chender Menschen. Um besser planen zu können, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Kostenfreie Beratung durch Photovol- taik-Scouts im Landkreis Ravensburg Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von geschul- ten PV-Scouts beraten, die Ihr Dach oder Balkon für eine Photovoltaik-Anlage beurteilen. Eine Initiative vom Land- kreis Ravensburg und dem Energiebündnis Bad Wurzach/ Bad Waldsee e.V. Melden Sie sich gern über das Anfra- ge-Formular: www.eb2bw.de/pv-scouts Tierheim Berg Ein Dankeschön an alle Unterstützer des Frühlingsfests Die Tage der offenen Tür im Tierheim Berg waren gut be- sucht und sehr erfolgreich. Die Veranstalter danken allen Unterstützern und ehrenamtlichen Helfern für den enor- men Einsatz zugunsten der Tierheim-Schützlinge. Leider gab es aber auch unschöne Begegnungen. Berg – Gut besucht waren die beiden Tage der offenen Tür im Mai im Tierheim Berg. Bei schönem Frühlingswet- ter genossen die Besucher die kulinarischen Angebote, stöberten durch Flohmärkte, informierten sich über Tiere und Tierheim und genossen ein geselliges Beisammen- sein. „Wir sind allen ehrenamtlichen Helfern, die für un- sere tierischen Schützlinge ohne Vergütung so viel Zeit und Arbeitskraft geopfert haben, unendlich dankbar“, sagt Mathias Jung, Vorsitzender des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Der ge- samte Erlös aus dem Frühlingsfest komme den Tieren zugute. Der Tierschutzverein ist Träger des Tierheims und als gemeinnützig anerkannt. Ohne Spenden und ohne Einnahmen, beispielsweise durch die Tage der offenen Tür oder die Beteiligung an Weihnachtsmärkten mit Hilfe Ehrenamtlicher, wären viele Angebote und Dienstleistun- gen des Tierheims nicht möglich. Entsetzen über das Verhalten einiger Besucher Umso entsetzter waren Veranstalter und Helfer über un- schöne Begebenheiten mit einigen Gästen. „Leider wurden ehrenamtliche Helfer bei ihrer Arbeit beleidigt wegen zu langer Wartezeiten in Stoßzeiten oder sogar bedrängt und weggestoßen“, bedauert Jung. Zwei junge Helfe- rinnen seien aufgrund von Beschimpfungen in Tränen aufgelöst gewesen, eine weitere habe sich durch grobe Stöße am Fuß verletzt. „Wir engagieren uns sehr gerne für das Tierheim“, so die allgemeine Botschaft. „Aber das Anspruchsdenken und die Unfreundlichkeit mancher Gäs- te nehmen uns jeglichen Spaß.“ Dies sei sehr schade, so Jung. Natürlich verhalte sich die Mehrheit der Besucher glücklicherweise korrekt und kooperativ. „Die Zahl der unflätigen Nörgler nimmt aber leider von Jahr zu Jahr zu.“ Die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement sei in allen Altersklassen nach wie vor groß, weiß Jung. Durch das Verhalten und Anspruchsdenken einiger Gäste werde diese Bereitschaft aber torpediert. Jung: „Auch wir im Tierheim wissen nicht, wie wir künftig damit umgehen können und müssen.“ Informationen zum Tierheim Berg gibt es unter: www. tierheim-berg.de Sommercamp im Zimmerer- Ausbildungszentrum Biberach Das Bildungszentrum Holzbau – die überbetriebliche Ausbildungsstätte der Zimmerer und Zimmerinnen in Baden-Württemberg – bietet in der Woche vom 4. bis 8. August 2025 ein spannendes Sommercamp für Jugend- liche an, die den Beruf des Zimmerers / der Zimmerin näher kennenlernen möchten. In einem abwechslungsreichen Programm aus prakti- schem Arbeiten und Freizeitaktivitäten erhalten Schüler und Schülerinnen, die nach den Sommerferien in die Ab- schlussklasse einer allgemeinbildenden Schule wechseln, spannende Einblicke in das Tätigkeitsfeld des Zimmerer- handwerks. Dabei können sie selbst handwerklich aktiv werden und eigene Werkstücke herstellen. Die Teilnehmenden übernachten im Wohnheim des Bil- dungszentrums. Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 14 Jahre Anmeldung:Ab sofort möglich per E-Mail an: info@zim- mererzentrum.de Anmeldeschluss: 27. Juni 2025 Weitere Informationen zum Programm finden Sie online unter: https://zimmererzentrum.de/ausbildung/sommercamp/ Bio-Musterregion Ravensburg Pfingstferien auf zwei Rädern: Regionale Köstlichkeiten in der Bio-Musterregion Ravensburg erFahren Pünktlich zu den Pfingstferien lädt die Bio-Musterregion Ravensburg Radel-Begeisterte und Feinschmeckerin- nen und Feinschmecker wieder zu genussreichen Entde- ckungsreisen in der Region ein. Die BioGenuss-Radtouren bieten sowohl Einheimischen als auch Gästen eine Ge- legenheit, die Region auf zwei Rädern zu erkunden und dabei regionale Bio-Köstlichkeiten zu genießen. Aktuell stehen in der Bio-Musterregion Ravensburg vier Rund- Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 touren zum Entdecken zur Verfügung. Diese befinden sich bei Leutkirch im Allgäu, bei Leupolz/Karsee, bei Bad Waldsee/Wolfegg/Bergatreute sowie bei Amtzell/Bodnegg/Waldburg. Genaue Informationen und die Touren sind zu finden unter www.biomusterregionen-bw.de/biogenuss-radtouren. Jede Route führt die Radelnden zu verschiedenen Bio-Betrieben, wo sie regionale Produkte einkaufen oder einen Blick hinter die Kulissen werfen können. Informative Hofschilder geben Einblick in die Besonderheiten jedes Betriebs. „Ob als Radel-Erlebnis oder Familienausflug – unsere BioGenuss-Radtouren haben für jeden etwas zu bieten“, sagt Katharina Eckel, Regionalmanagerin der Bio-Musterregion Ravensburg. Ihr Tipp: Bei der Planung sollten Interessierte die individuellen Öffnungszeiten der Betriebe berücksichtigen, um das volle Potenzial der Tou- ren auszuschöpfen. 35. Internationale Wolfegger Konzerte vom 27.- 29. Juni 2025 Die Internationalen Wolfegger Konzerte auf Schloss Wolfegg, unter der Künstlerischen Leitung von Manfred Honeck, finden in diesem Jahr vom 27. bis 29. Juni statt. Beim Auftaktkonzert im historischen Ambiente der Alten Pfarr am Freitag, 27.06. um 20.00 Uhr ist das vierköp- fige Vokalensemble German Gents mit einem vielfälti- gen Programm zu erleben, das unter dem Motto „Heute Nacht oder nie“ einen Streifzug durch Lieder, Chansons und Filmschlager a cappella bietet. Im majestätischen Rittersaal von Schloss Wolfegg findet das Orchester- konzert am Samstag, 28.06. um 20.00 Uhr statt: Das Staatsorchester Stuttgart präsentiert gemeinsam mit Sopranistin Magdalena Lucjan Werke des Wiener Wal- zerkönigs Johann Strauß Sohn zu dessen 200. Geburts- tag. Den Abschluss des Festivals bildet das Kirchenkon- zert am Sonntag, 29.06. um 17.00 Uhr, erneut mit dem Staatsorchester Stuttgart, dem Philharmonischen Chor München und renommierten Solisten, bei dem Werke von Rachmaninoff und Mendelssohn-Bartholdy in der einzigartigen Akustik der barocken Pfarrkirche St. Kat- harina erklingen. Das Konzert in der Alten Pfarr ist bereits ausverkauft. Konzertkarten für das Orchester- und das Kirchenkonzert erhalten Sie bei der Wolfegg Information telefonisch unter 07527 9601-51, per Mail an wolfegg.info@wolfegg.de oder im Onlineshop unter www.pretix.eu/wolfegg/IWK2025/ Informationen zu den einzelnen Konzerten finden Sie auch auf der Homepage unter www.wolfegg.de Landratsamt Ravensburg Kreistag beschließt zum dritten Mal Verbesserungen im ÖPNV und ermöglicht im gesamten Kreis ein syste- matisches Angebot Mit dem Beschluß des neuen Nahverkehrsplans hat der Kreistag den Grundstein für einen weiteren Ausbau des ÖPNV im Landkreis gelegt. Ab 2027 sollen zusätzliche 1,8 Millionen Euro für diesen Zweck bereitgestellt wer- den. „Damit schaffen wir es, das Regionalbusangebot im ganzen Landkreis systematisch gestuft zu gestalten und stellenweise sogar noch einmal weiter auszubauen“, freut sich Landrat Harald Sievers. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Planungen des ÖPNV-Ausbaukonzeptes von 2021 enthält der neue Nahverkehrsplan keine fle- xiblen Bedarfsverkehre oder Busverkehre nach Mitter- nacht. „Auch in herausfordernden Zeiten investieren wir erneut kräftig in ein gutes Regionalbusangebot für unse- ren Landkreis. Allerdings sind unsere finanziellen Möglich- keiten begrenzt“, begründet Sievers diese Fokussierung. Um das Angebot möglichst passgenau auszubauen, un- tersuchte Tobias Koch, Leiter der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität, mit seinem Team die Nachfrage jeder einzelnen Buslinie und plante die Busverkehre neu. Das Ergebnis sind sieben abgestufte Linienkategorien: Vom Regiobus mit einem Angebot von früh bis spät, auch am Wochen- ende, bis hin zur reinen Schulbuslinie. Neuerungen ab Mitte 2027: Ein Schnellbus soll zur Haupt- verkehrszeit von Kißlegg nach Ravensburg fahren. Um- fangreich ausgebaut werden soll die Linie 31 von Wolfegg über Bergatreute ins Schussental sowie die Linie 7534 von Unterankenreute nach Weingarten. Auch die Linie 32, wel- che Bergatreute und Bad Waldsee verbindet, soll gestärkt werden. Dieser Teil des mittleren Landkreises konnte bei den ersten beiden Umsetzungsstufen des ÖPNV-Ausbau- konzeptes im Jahr 2021 und 2022 noch nicht profitieren. Weitere Verbesserungen im gesamten Landkreis sind optimierte Anschlüsse sowie weniger Umstiege auf vie- len Buslinien. Die Linie 21 von Ravensburg über Grünkraut nach Bodnegg soll zur Hauptverkehrszeit bis Rotheidlen verlängert werden und einen Anschluss an den Schnell- bus nach Wangen bieten. Die Gemeinden Hoßkirch, Kö- nigseggwald und Riedhausen sollen mit der Linie 40 ab 2029 ein umsteigefreies Angebot nach Ravensburg er- halten. Eine technische Anschlusssicherung soll gewähr- leisten, dass Busse künftig zuverlässiger auf verspätete Busse und Bahnen warten. „Um zusätzliche Angebote finanzieren zu können, ha- ben wir die Verkehre optimiert und lassen beispielsweise auch bei neu erteilten Aufträgen gebrauchte Busse zu“, erläutert Tobias Koch. „Gerade weil der Landkreis mit 8 Millionen Euro heute und rund 16 Millionen Euro ab 2027 viel Geld für das ÖPNV-Angebot ausgibt, achten wir sehr auf Wirtschaftlichkeit.“ Aus diesem Grund müssen ab 2027 auch einzelne Fahrten entfallen, die über den krei- seinheitlichen Standards liegen, sofern die betroffenen Städte und Gemeinden diese nicht als gemeindliches Zusatzangebot bestellen. Neben verbesserten Verbindungen wird auch der Kom- fort gesteigert: Bequemere Sitze in allen Regiobuslinien, mehr Platz für Kinderwagen und Gepäck, eine dritte Tür für schnelleres Ein- und Aussteigen bei längeren Bussen, Lademöglichkeiten für Smartphones sowie bargeldloses Bezahlen sollen ab 2027 zunehmend zum Standard wer- den. Auch der Kundenservice soll in Zusammenarbeit mit dem bodo-Verkehrsverbund digitalisiert und verbessert werden. „Der neue Nahverkehrsplan unseres Landkreises ist das Ergebnis einer sehr engen und umfassenden Zusammen- arbeit. Über ein Jahr haben wir mit den Verkehrsunter- nehmen, Kommunen, Kreistagsmitgliedern, engagierten Bürgern und Fachleuten an dieser Aufgabe gearbeitet. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich für ein noch besseres Regionalbusangebot in unserem Landkreis ein- gesetzt haben“ so Landrat Harald Sievers. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Dankeschön fürs Ehrenamt - Aktive DLRGler auf Ge- meinschaftsausflug Am vergangenen Wochenende und bei strahlendem Son- nenschein waren die Aktiven der Ortsgruppe Baienfurt mit Stützpunkt Bad Waldsee mal nicht schwimmend, sondern zu Fuß unterwegs. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Anlass dieses Ausfluges war die Idee, anstatt eines per- sönliches Weihnachtsgeschenks mal wieder als Gemein- schaft etwas zu unternehmen. Die ehrenamtlich Aktiven Mitglieder erhalten für Ihr Engagement innerhalb der Ortsgruppe kein Geld! Daher ist es umso wichtiger, regel- mäßig den Zusammenhalt zu stärken, gemeinsam Zeit außerhalb der ehrenamtlichen Verpflichtungen zu ver- bringen und eine Gelegenheit zum Austausch zu bieten. So trafen sich Trainer, Vorstandsmitglieder und Helfer der Ortsgruppe auf dem Marienplatz in Ravensburg, um von dort aus bei einer Stadtführung eine Reise in die Vergan- genheit von Ravensburg anzutreten und Interessantes über unsere Kreisstadt zu erfahren. Im Anschluss stärkten sich alle mit einer Kugel Eis, bevor es dann zum gemüt- lichen Teil, dem gemeinsamen Abendessen im Loverr´s überging. Diesen Tag haben die Ehrenamtlichen wirklich verdient! An dieser Stelle möchten wir uns auch bei allen anderen Aktiven der DLRG Ortsgruppe Baienfurt bedanken, die beim Ausflug leider nicht dabei sein konnten. Ohne euer Engagement in der Ortsgruppe wäre unsere DLRG nur halb so schön! SV Fronhofen Pfingstfest Der SV Fronhofen veranstaltet an Pfingsten wieder sein traditionelles Zeltfest. Los geht es am Freitag, 6.6. mit ei- nem Feierabendhock. Zunächst spielen die Burgspatzen aus Fronhofen und ab ca. 20:00 Uhr der Musikverein Un- terwaldhausen. Am Samstag wird ab 13:00 Uhr gewan- dert, ehe es um ca. 15:00 Uhr mit Kaffee- und Kuchen zu einem 11 mtr. Turnier übergeht. Ab 18:00 Uhr findet erstmalig ein Beerpongturnier statt. Der Pfingstsonntag, 8.6. steht ganz im Zeichen des großen Gerümpelturnier. Abends heizt die Coverband Jigger-Skin in Zusammen- arbeit mit DJ Partyfässle das Zelt ein. Am Pfingstmontag, 9.6. findet um 10:30 Uhr ein Feldgottesdienst statt, gefolgt vom Frühschoppenkonzert des Musikverein Fronhofen. Auf dem Fußballplatz spielen zahlreiche Bambini, F- und E-Jugendteams um Ruhm und Ehre. Weitere Informationen unter www.sv-fronhofen.de Förderpreis Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg verliehen Am Montag, den 26. Mai 2025 hat Landrat Harald Sie- vers zum fünften Mal den „Förderpreis Duale Ausbildung“ für herausragende Leistungen von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben im Landkreis Ravensburg verlie- hen. Im Rittersaal von Schloss Achberg wurden sechs Auszubildende und ein Ausbildungsbetrieb ausgezeich- net. Ziel des Förderpreises ist die Stärkung des dualen Ausbildungssystems, welches von hoher Bedeutung für den Landkreis, seine Unternehmen und Betriebe ist. Die Duale Ausbildung ist ein zentraler Punkt für die positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Region so- wie die erfolgreiche Begegnung des Fachkräftemangels. Der mit insgesamt 1.800 Euro dotierte Preis wird in Kate- gorien „Gewerbe & Handwerk“, „Industrie & Handel“, sowie „Gesundheit, Pflege und Soziales“ vergeben. Auswahlkri- terien sind etwa Ausbildungsleistung, eine rollenuntypi- sche Berufswahl, individuelle Leistungsvoraussetzungen und die Persönlichkeit der Auszubildenden. Ausbildungs- betriebe werden mit einer Urkunde für ihr besonderes Engagement, innovative Projekte und den Umstand aus- gezeichnet, dass sie sich um die Ausbildung verdient ge- macht haben. Die jährliche Preisverleihung würdigt das Engagement von Unternehmen, in die duale Ausbildung zu investieren und Nachwuchstalente anzuziehen. Sie schafft ein öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit, dieses Ausbildungsangebot zu erhalten und auszubauen, um die Region zukunftsfähig zu gestalten. Die Auswahljury, bestehend aus Mitgliedern der Hand- werkskammer Ulm, Kreishandwerkerschaft Ravensburg, Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwa- ben, dem Geschäftsführenden Schulleiter der Berufli- chen Schulen im Landkreis RV sowie des Landratsamtes Ravensburg hat mit ihrer Auswahl gestern sechs junge Menschen geehrt, die mit Bravour eine Duale Ausbildung abgeschlossen haben, sowie einen Ausbildungsbetrieb für besonderes Engagement im Bereich der Dualen Aus- bildung. Übersicht der Preisträger/-innen des Förderpreises Duale Ausbildung 2025 für den Landkreis Ravensburg: Kategorie „Auszubildende“ in den Bereichen… 1. „Gewerbe & Handwerk“: Protz, Friedrich – Elektroniker, Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik Sailer, Lukas – Kraftfahrzeugmechatroniker 2. „Industrie & Handel“: Rist, Paul – Zerspanungsmechaniker Hanschu, Irina – Industriekauffrau 3. „Gesundheit, Soziales und Pflege“: Jäger, Anna-Maria – staatl. anerkannte Erzieherin Aliyeva, Konul – Altenpflegehelferin Kategorie „Ausbildungsbetrieb“ AZS Ausbildungszentrum Schussental GmbH, Ravensburg Was sonst noch interessiert Finanzverwaltung Baden-Württemberg Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen: Baden-Württemberg verbessert sich deutlich 41 Tage durchschnittliche Bearbeitungszeit statt 54 Tage im Jahr zuvor Durchschnittlich 41 Tage benötigten die baden-württem- bergischen Finanzämter im Jahr 2024 für die Bearbei- tung der Einkommensteuererklärungen für den Veranla- gungszeitraum 2023. Landete man im deutschlandweiten Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Vergleich mit einer Bearbeitungszeit von 54 Tagen im vergangenen Jahr noch auf dem letzten Rang, konnte man sich im aktuellen Länderranking deutlich nach vor- ne auf Platz 4 verbessern „Die Verkürzung der durch- schnittlichen Bearbeitungszeit um gleich 13 Tage ist für die baden-württembergischen Steuerzahler eine gute Nachricht“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, mit Blick auf die Ergebnisse der aktuellen bundesweiten Umfrage des Steuerzahlerbundes deutlich. Jetzt gelte es, das gute Ergebnis auch in den kommenden Jahren zu bestätigen und darüber hinaus an einer weiteren Verbesserung zu arbeiten, so Möller weiter. Laut der BdSt-Umfrage, die sich auf Steuererklärungen bezieht, die bis Ende des Jahres 2024 für den Veranla- gungszeitraum 2023 abgegeben wurden, stehen dieses Mal die Finanzämter in Thüringen mit einer durchschnittli- chen Bearbeitungszeit von 39 Tagen gefolgt von den Äm- tern in Sachsen-Anhalt (39,7 Tage) und Hamburg (40,6, Tage) an der Spitze des Rankings. Positiv zu bewerten ist, dass in den meisten Bundesländern die Bearbeitungszeit der Finanzämter im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden konnte. Allerdings konnte sich Baden-Württem- berg mit einer Verkürzung der durchschnittlichen Bear- beitungszeit um 13 Tage im Vergleich zum Vorjahr am meisten steigern. Auch bei der Bearbeitung der Steuererklärungen von Ar- beitnehmern, die meist deutlich weniger aufwendig sind, steigerten sich Baden-Württembergs Finanzämter deut- lich und benötigten durchschnittlich nur noch 38. Tage. Im Vorjahr waren es hier 51 gewesen. Im Länder-Ranking bedeutet dies einen Sprung aus dem Tabellenkeller auf den geteilten zweiten Platz. Nur Thüringen war hier mit 35,2 Tagen noch schneller. Nach Angaben der Finanzverwaltung Baden-Württem- berg liegt der Hauptgrund für die verkürzte Bearbei- tungszeit darin, dass im vergangenen Jahr die zusätz- liche Arbeit bei den Grundsteuererklärungen sowie für die Abwicklung der Energiepreispauschale des Bundes deutlich zurückgegangen ist. Hinzu kommt sicherlich die in vielen Bundesländern erneut gestiegene Quote der vollständig automationsgestützt bearbeiteten Erklärun- gen. Sie kletterte deutschlandweit im Jahr 2024 im Ver- gleich zum Vorjahr von damals 20,5 Prozent auf jetzt 22 Prozent. Im Falle eines sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-14 Arbeitstagen versandt. In Baden-Württemberg ist die Zahl der sogenannten „Au- tofälle“ zwar von 17,2 Prozent auf jetzt 20,1 Prozent ange- stiegen, in diesem Ranking bleibt man damit allerdings in den unteren Regionen und landet vor Bayern auf dem vorletzten Rang. Spitzenreiter hier sind Thüringen und Sachsen-Anhalt, die eine Autofall-Quote von jeweils 27,4 aufweisen. „Bei der vollautomatischen Bearbeitung hat das Land eindeutig noch Luft nach oben, hier muss das Ziel für die kommenden Jahre eine schnelle Steigerung der Autofall-Quote sein“, appelliert der BdSt-Landesvor- sitzende Möller an die Finanzämter. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt in Ba- den-Württemberg Jahr für Jahr, so wurden 2024 insge- samt 4,6 Mio. Einkommensteuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets komplizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer weiter verkürzten Be- arbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steu- ervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklä- rungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeam- ten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner sowie in einer deutlichen Er- höhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfacher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszei- ten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich Möller sicher. Hinweis: Den vollständigen BdSt-Bearbeitungscheck he- runterladen können Sie unter nachfolgendem Link: https://steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/LV_ Baden-W%C3%BCrttemberg/BdSt_Bearbeitungs- check2024_final.pdf Stuttgart, den 3. Juni 2025 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis ist geschlossen von Mo.,16.06.2025 – Mo., 30.06.2025 Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (16. - 30.06.2025) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (23. - 30.06.2025) ÄRZTE Ohne das Mitteilungsblatt der Gemeinde würden Ihnen ein paar interessante Seiten fehlen. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Illustration: © Wechdorn/DEIKE 761U10U1 Das brauchst du: • ein sauberes Baumwolltuch in gewünschter Größe (z. B. altes Geschirr- handtuch oder Stoffrest) • Bienenwachspastillen oder zerkleinerte Reste von Bienenwachskerzen • Backpapier • Bügeleisen Leg das Baumwolltuch auf ein Backpapier. Verteil die Bienenwachspastillen gleichmäßig darauf. Leg einen weiteren Bogen Backpapier auf das Baumwolltuch mit den Wachspastillen. So geht es: Jetzt kannst du beispielsweise dein Pausenbrot in das Bienenwachstuch wickeln. Entferne das obere Backpapier und lass das Bienenwachstuch auskühlen. Bügel anschließend so lange darüber, bis das gesamte Wachs gleichmäßig geschmolzen ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 MIETANGEBOTE Wir suchen Verstärkung! Du bist PTA? Du möchtest in einem kleinen, aber feinen Team arbeiten, bei flexibler Arbeitszeitgestaltung (Voll- oder Teilzeit möglich) und deutlich übertariflicher Bezahlung? Du hast immer ein Lächeln für unsere lieben Kunden parat, bist fachlich in Topform und möchtest gern zeigen, was in dir steckt? Dann komm zu uns (Es gibt auch Kuchen…)! Wir freuen uns auf dich! Bewerbungen gerne unter: cgebler@apothekemochenwangen. de oder telefonisch Apothekerin Carmen Gebler | T 07502.9437900 | W www.apotheke-mochenwangen.de Jetzt unverbindlich anrufen und mehr erfahren: 0800 9966010* oder unter malteser-hausnotruf.de * kostenlos Schnelle Hilfe auf Knopfdruck Malteser Hausnotruf Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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        Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 17. Januar 2025 Nummer 3 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Neugestaltung Ortsmitte Stand und Ausblick zur Baumaßnahme in der Ortsmitte Wir möchten Sie über den aktuellen Stand der Bauar- beiten in unserer Ortsmitte sowie die weiteren geplanten Schritte informieren: Aufgrund des anhaltenden Frosts können derzeit kei- ne Tiefbau- und Pflasterarbeiten durchgeführt werden. Sobald die Wetterbedingungen es zulassen, werden die Pflasterarbeiten voraussichtlich Anfang nächster Woche fortgesetzt. Zeitgleich werden die restlichen Arbeiten im Tiefbau durchgeführt, darunter das Auffüllen des Baum- substrats und die Installation der verbleibenden Rand- einfassungen. Parallel dazu werden die noch ausstehenden Fahrrad- abstellplätze montiert und Müllbehälter angebracht. In der kommenden Woche wird der Schlosser die Geländer im Bereich der Tiefgarage sowie an der Treppe anbrin- gen, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Auch die Ausstattungsgegenstände, wie beispielsweise die Sitzbänke rund um die Ellipsen, werden zeitnah montiert. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahme steht Ihnen unser Ortsbaumeister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld während der Bauarbeiten. Ihre Gemeindeverwaltung Neujahrsputz in Baindt: Ahmadiyya Muslim Jamaat engagiert sich Am 1. Januar führte die Ahmadiyya Muslim Jamaat ihren traditionellen Neujahrsputz durch. Rund 20 freiwillige Hel- ferinnen und Helfer, darunter auch Kinder und Jugendliche, waren im Gemeindegebiet unterwegs, um Gehwege, Grünflächen und öffentliche Plätze von Abfällen zu befreien. „Der Dienst an der Gemeinschaft ist ein wichtiger Bestandteil unseres Glaubens“, erklärte ein Sprecher der Gemein- de. Die Aktion, die regelmäßig durchgeführt wird, um ein Zeichen für Gemeinschaft, Zusammenhalt und Verant- wortung zu setzen, besteht seit über 20 Jahren. Mit ihrem Engagement tragen die Helferinnen und Helfer zu einem harmonischen und sauberen Start ins neue Jahr bei. Die Gemeinde Baindt bedankt sich herzlich dafür. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Der Doppelhaushalt 2025/2026 der Gemeinde Baindt - Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beschlossen. Der Haushalt soll die notwendigen Informationen für die Steu- erung der Verwaltung liefern und die finanzielle Grundla- ge von Baindt darstellen. Die strategischen Überlegungen und Ziele finden sich hier wieder. Der Haushalt ist bereits seit 2019 von einer bisher zahlungsorientierten auf eine ressourcenorientierte Darstellung (vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept) umgestellt worden. Die Kommunale Doppik (NKHR) soll dazu beitragen, für eine gerechtere Lastenverteilung zwischen den Genera- tionen zu sorgen. Der Ressourcenverbrauch einer Ge- neration soll durch diese Generation selbst zeitnah und verursachungsgerecht erwirtschaftet werden. Dieses Prin- zip der intergenerativen Gerechtigkeit dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Steuerzahler. Der Haushaltsplan basiert auf einem in sich geschlosse- nen Drei‐Komponenten‐Rechnungsmodell. Im Ergebnishaushalt werden Erträge (Wertzuwachs) und Aufwendungen (Wertverzehr) geplant und in der Ergebnisrechnung dokumentiert. Es wird der Ressour- cenverbrauch dargestellt. Der Ergebnishaushalt enthält die laufenden Einnahmen und Ausgaben, wie z.B. Steuern und Gebühren, Personalausgaben, Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten von Schule, Kindergärten, Straßen und Brücken, Spielplätzen und Sportstätten. Im Finanzhaushalt werden Einzahlungen und Auszah- lungen geplant, die in der Finanzrechnung dokumentiert werden. Es wird der Geldverbrauch dargestellt. Die Bewertung des gesamten Vermögens und aller Ver- bindlichkeiten der Gemeinde zum Stichtag am 01.01. eines Jahres erfolgt in der kommunalen Bilanz. Hier werden das ganze Vermögen und alle Verbindlichkeiten darge- stellt. Der Haushaltsausgleich erfolgt im Gesamtergebnishaus- halt. Die Ausgleichspflicht bezieht sich auf die ordentlichen Erträge und die ordentlichen Aufwendungen. Ein ausge- glichener Ergebnishaushalt bedeutet im Sinne der inter- generativen Gerechtigkeit, dass alle entstandenen Ver- mögensverbräuche im Geld- und Sachvermögen durch entsprechende Ressourcenzuwächse wieder ausgegli- chen werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die durch die Gemeinde gebildete Vermögensmasse im Zeitablauf in Summe erhalten oder sogar gemehrt wird. Leitbild ist dabei die Idee, dass jede Generation die Res- sourcen, die sie verbraucht auch wieder erwirtschaften soll. Das Ressourcenaufkommen wird dabei als Ertrag ausgedrückt, der Ressourcenverbrauch als Aufwand. Der Saldo dieser beiden Größen, das so genannte ordentliche Ergebnis, ist daher eine zentrale Kennzahl zur Beurteilung der kommunalen Leistungsfähigkeit. In Jahren, in denen die Erträge die Aufwendungen übersteigen, werden die Überschüsse in eine Rücklage eingestellt, aus der die Gemeinde in Jahren, in denen die Aufwendungen die Er- träge übersteigen, wieder Teilbeträge entnehmen kann. Für den Ergebnishaushalt sind 2025 Erträge in Höhe von 14.556.400 € und Aufwendungen in Höhe von 16.180.000 € geplant. 2026 sind Erträge in Höhe von 15.000.800 € und Aufwendungen in Höhe von 16.683.950 € veranschlagt. Die ordentlichen Ergebnisse betragen 2025: -1.623.600 € bzw. 2026 -1.683.150 €. Eine bisherige Rechnungs- und Vergleichsgröße des ka- meralen Haushalts war die Zuführung des Verwaltungs- haushalts an den Vermögenshaushalt. Im doppischen Haushalt gibt es den Begriff Zuführungsrate so nicht mehr. Vergleichbar mit der Zuführungsrate ist jedoch im Finanz- haushalt der Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Übergeleitet an den Finanzhaushalt werden alle zahlungswirksamen Erträge und alle zahlungswirksamen Aufwendungen des Ergebnishaushalts. Ein daraus ermittelter positiver Saldo wird zur Finanzierung von Investitionstätigkeiten genutzt. Zahlungsunwirksame Vorgänge wie Abschreibungen, Auf- lösungen und Rückstellungen bleiben unberücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ergibt sich ein planeri- scher Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von -470.550 € bzw. -526.500 €. Der investive Teil des Finanzhaushalts (ohne die Auszah- lungen für Tilgungen) hat auszahlungsseitig ein Volumen von 13,77 Mio. Euro bzw. 5,21 Mio. €. Im Jahr 2025 und 2026 werden Investitionsmaßnahmen teilweise fortge- führt (Abschluss Schulsanierung, Feuerwehrhaus und Dorfplatz) und einige große neue Maßnahmen (Sanierung Schulsportanlage, Umrüstung Heizzentrale) begonnen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten (Grundstück- serlöse, Zuschüsse, Beiträge) stehen im Haushaltsplan 2025 und 2026 in Höhe von 15,52 Mio. € bzw. 4,93 Mio. € den Ausgaben gegenüber. Wo liegen in den kommenden Jahren die Schwerpunk- te der Gemeinde? Die wichtigsten Projekte im Hochbau: • Sanierung der Klosterwiesenschule Restfinanzierung 3 Mio. € (Gesamtkosten: 10 Mio. €) • Anbau und Sanierung Feuerwehrhaus Restfinanzierung 750.000 €, Gesamtsumme 1,5 Mio. € • Sanierung rotes Gebäude (kleine Turnhalle) (2025: 200.000 €) • Bücherei Umbauarbeiten grünes Haus (2025: 25.000 €) • Rathaus: Unterhaltung u. Sanierung u.a. Fassade (2025: 100.000 €. 2026: 20.000 €) • Sozialbau 2025 – Austausch Container 300.000 € Neue Container A-F (2025: 300.000 €) (2027 Planung Sozialbau 100.000 €, 2028: 500.000 €) • Zuschuss Waldorfkindergarten (diverse Anschaffun- gen in 2025: gesperrte Mittel 71.500 €, Zuschuss Gemeinde in 2027: 150.000 €) Die wichtigsten Maßnahmen bei Tiefbau und Grünf- lächen: • Umgestaltung Dorfplatz, Ortsmitte 2025: Restfinan- zierung 1.500.000 € • Sanierung der Schulsportanlage, sofern Finanzie- rung über Zuschüsse gesichert (1,4 Mio. davon 2025 400.000 €, 2026 1 Mio. €, davon Eigenanteil 900.000 €, 250.000 € über Ausgleichstock und 157.000 € über Sportstättenförderung, Eigenanteil Dritte 100.000 €) Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 • Investitionen in die Breitbandversorgung (Abschluss weiße Flecken, Beginn graue Fleckenprogramm – 10%iger Eigenanteil plus 7 Pachtjahre (Ansatz 2025 825.000 €, 2026 1.035.000 €, 2027 450.000 €) • Barrierefreie Bushaltestelle Küferstraße im Zuge Umgestaltung Dorfplatz 2025: Restfinanzierung 250.000 € • Ausgaben Baumbepflanzungen (Ortskern/Schul- hof/Waldspielplatz) (2025: 135.000 € - Gegenfinanzierung Zuschusspro- gramm) • Hochwasserschutz: Gewässer II. Ordnung lediglich Pflegemaßnahmen: 2025: 20.000 € • Erschließung Baugebiet Lilienstraße 2025: Restfi- nanzierung 250.000 € • Erschließung Lilienstraße Erdwärmebohrungen (2025: 344.000 €) • Sanierung Hirschstraße 2025: 150.000 €, in der Was- serversorgung 100.000 € • Umbau Marsweilerstraße von innerem zum äußeren Kreisverkehr (2025: 175.000 €, 2026: 25.000 €) • Neugestaltung Schulhof – Planungskosten bzw. güns- tige Umsetzung • (2025: 45.000 €, 2026: 25.000 € • Friedhof – Umsetzung BA 2: erst in 2028: 250.000 € • Parkplätze Friedhof: erst in 2028: 50.000 € Die wichtigsten Maßnahmen im Bereich Technische Anlagen: • Breitbandversorgung: Errichtung eines POP-Stand- ortes bei der Klosterwiesenschule (2025: 100.000 €) • Regenerative zukünftige Wärmeerzeugung – Ener- giezentrale Pellets Anlage inkl. Solar/PV (2025: 800.000 €, 2026:1 Mio. €, 2027: 400.000 €) • Umrüstung LED Beleuchtung Schenk-Konrad-Halle (2025: 15.000 €, 2026: 15.000 €) • SKH: Erneuerung Lüftungsvlies (2025: 15.000 €) Die wichtigsten Erwerbe von beweglichen Sachen des Anlagevermögens: • Bauhof: Kauf VW Transporter Allrad (2025: 35.000 €) • Bauhof: Kauf Elektro-Gabelstapler (2026: 20.000 €) • Bauhof: Pritsche Lindner (2025: 15.000 €) • Bauhof: Ersatzbeschaffung Schlegelmäher (2025: 9.500 €) • Klosterwiesenschule: Neuausstattung Möbel 300.000 € • Klosterwiesenschule: Digitalpakt (2025: 40.000 €) • Feuerwehr: Betriebs- u. Geschäftsausstattung (2025: insgesamt 27.100 €, 2026: 27.250 €) • Rathaus: Server und DMS (2025: 100.000 € - Aufteilung Rathaus, EDV u. Wasser/Abwasser mit jeweils 35.000 €) • Rathaus: Ersatzbeschaffung Möbel: (2025: 7.500 €, 2026: 7.500 €) • Friedhof: Urnenwand (2027: 90.000 €, 2028: 20.000 €) • Neuanlage Waldspielplatz 2025: Restfinanzierung 100.000 €, Sonstige Spielgeräte anderer Spielplätze jeweils 15.000 € pro Jahr • Sportanlage: Rasenmäher (2025: 22.000 €), Schließ- anlage (2025: 15.000 €), Planungsrate jeweils 15.000 € Außenanlage • SKH – Anschaffungen 2025: Kaffeemaschine: 3.000 €, Umbau Beschallungsanlage, inkl. Headset: 3.000 €, Sonstiges u. EDV-Ausstattung: 3.000 € Die wichtigsten Maßnahmen der Bezuschussung: • Zuschuss DRK – neues Fahrzeug (2025: 25.000 € ent- spricht anteilig 1/3) • Zuschuss Kindergarten St. Martin (2025: 6.000 €) • Schützengilde: 2025: 4.000 € Der Kernhaushalt sieht hier Kreditaufnahmen in Höhe von jeweils 1,0 Mio. € in 2025 und 2026 vor. Die Einnahmen jeder Kommune setzen sich aus eigenen Einnahmen und Zuweisungen aus dem Steueraufkom- men von Bund und Land zusammen. Diese Aufteilung entspricht der grundsätzlichen Aufgabenstellung, denn jede Kommune hat neben den Dienstleistungen, die sie für die Bürgerinnen und Bürger der Kommune erbringt, auch Aufgaben für die übergeordneten staatlichen Ebe- nen, also die Gesellschaft insgesamt, zu erledigen. Die wichtigste Einnahmequelle für den Ergebnishaus- halt der Gemeinde Baindt sind die Finanzzuweisungen des Landes aus dem Steueraufkommen von Bund und Land. Dazu gehören der Anteil an der Lohn- und Einkom- mensteuer und die sogenannten Schlüsselzuweisungen, die allen Städten und Gemeinden eine gewisse Grundfi- nanzausstattung sichern und einen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen schaffen sollen. Außerdem erhält die Gemeinde einen Anteil an der Umsatzsteuer und weitere, zum Teil zweckgebundene, Zuweisungen. Darüber hinaus verfügt die Gemeinde über eigene Steue- reinnahmen, nämlich die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die Hundesteuer. Den größten Teil deckt dabei die Gewerbesteuer ab. Jedoch muss die Gemeinde bei der Gewerbesteuer eine Gewerbesteuerumlage an Land und Bund abführen. Außer über den Haushalt des aktuellen Jahres beschließt der Gemeinderat jährlich auch über die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbe- seitigung. Mitreden-Mitgestalten-Mitmachen Wir möchten Sie weiterhin einladen, Ihre Ideen und An- regungen in den Baindter Haushalt 2025 und 2026 ein- zubringen. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jahres konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: • Freiwillige Leistungen • Umsetzung geplanter Investitionsprojekte • Planungsleistungen • Personaletat Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidun- gen über die Konsolidierungsmaßnahmen. Der komplette Haushaltsplan inkl. eines umfangreichen Vorberichtes ist für Sie im Internet unter:https://www. baindt.de/rathaus-buergerservice/gemeindeverwal- tung/finanzen-der-gemeinde einsehbar. Kämmerer Herr Abele nimmt Ihre Anregungen jederzeit gerne entgegen. Tel. 07502-9406-20; E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Die Steuer- und Gebührensätze betragen für 2025: Hebesatz Grundsteuer A 600 v. H. Hebesatz Grundsteuer B 230 v. H. Hebesatz Gewerbesteuer 390 v. H. Wassergebühren: 1,88 € netto pro m³ Abwassergebühren: Schmutzwassergebühr 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr 0,57 €/m² Hundesteuer: Ersthund 102 € pro Jahr Zweithund 204 € pro Jahr Amtsblatt 24,00 € pro Jahr pro Haushalt Auf den folgenden Tabellen ist der Ergebnis- und Finanz- haushalt 2025 und 2026 dargestellt. Ordentliche Erträge Plan 2025 Plan 2026 Steuern und ähnliche Abgaben 7.666.000 € 53% 8.106.900 € 54% Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.592.150 € 32% 4.567.650 € 30% Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 430.650 € 3% 429.350 € 3% Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 408.350 € 3% 441.350 € 3% Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 841.450 € 6% 860.050 € 6% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 245.000 € 2% 256.000 € 2% Zinsen und ähnliche Erträge 246.000 € 2% 213.700 € 1% Sonstige ordentliche Erträge 126.800 € 1% 125.800 € 1% Ordentlichen Erträge (Summe) 14.556.400 € 100,00% 15.000.800 € 100,00% Ordentliche Aufwendungen Personalaufwendungen 4.765.950 € 29% 4.953.050 € 30% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.670.250 € 17% 2.440.350 € 15% Abschreibungen 1.581.700 € 10% 1.584.000 € 9% Zinsen und ähnliche Aufwendungen 130.000 € 1% 160.000 € 1% Transferaufwendungen 6.227.900 € 38% 6.772.100 € 41% Sonstige ordentliche Aufwendungen 804.200 € 5% 774.450 € 5% Ordentliche Aufwendungen (Summe) 16.180.000,00 € 100,00% 16.683.950 € 100,00% Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo) -1.623.600 € -1.683.150 € Ressourcenbedarf u.a. im Bereich Betrag (in Tsd. Euro) 2025 2026 Sicherheit und Ordnung 138,10 € 131,10 € Schulträgeraufgaben 1.570,00 € 1.337,90 € Kulturelle Einrichtungen 304,10 € 292,65 € Soziale Hilfen 285,20 € 305,80 € Kinder, Jugend und Familie 2.312,30 € 2.528,10 € Sport 376,65 € 370,40 € Räumliche Planung, Bauen 871,75 € 837,70 € Verkehr 1.006,80 € 1.155,35 € Grünflächen, Friedhöfe, Umwelt 547,10 € 569,15 € Wirtschaftsförderung 356,25 € 356,25 € Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Hinweis zum Grundsteuerbescheid Erklärung zum Grundsteuerbescheid 2025 in Bezug auf den Vermerk „Kontoauszug 2025“: Da der Bescheid bereits Ende des Jahres 2024 ausgedruckt wurde, enthält er auch den Betrag für die Grundsteuer 2024. Für die Grundsteuer 2025 ist jedoch ausschließlich die heutige Anforderung relevant, die dem Gesamtbetrag im oberen Bereich des Bescheids entspricht. Die Gesamtforderung umfasst die Summe der Grundsteuer 2024 und der Grundsteuer 2025, wobei lediglich der Betrag für die Grundsteuer 2025 für Sie relevant ist. Ihre Gemeindeverwaltung Bundestagswahl 2025 - Briefwahl Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Brief- wahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, • füllt den Stimmzettel persönlich aus, • legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, • unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, • steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzette- lumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und • übersendet den Wahlbrief per Post oder auf ande- re Weise rechtzeitig an die Gemeindeverwaltung Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abge- geben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. • Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu besu- chen Sie bitte die Homepage der Gemeinde Baindt, Reiter Wahlen, und geben die Daten Ihrer Wahlbe- nachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterla- gen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ih- rer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis überein- stimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. • Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ih- rem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlschein- antrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. • Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlie- gen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@baindt.de einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: o Ihren Familien- und Vornamen o Ihr Geburtsdatum o Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) o Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. • Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rück- seite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Mars- weilerstraße 4 in 88255 Baindt. • Selbstverständlich können Sie den Antrag auch per- sönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. • Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Brief- wahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehö- rige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer:07502/ 9406-14 gegeben. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Brief- wahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezo- genen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimm- zettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterla- gen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bür- ger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrich- tigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: 07502/ 9406-11. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssit- zung vom 03. Dezember 2024 wird fol- gend berichtet und die gefassten Be- schlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 ist folgendes bekannt zu geben: Gründung eines Stiftungsrats für die Bürgerstiftung Baindt 1. Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Stif- tungsrats für die Bürgerstiftung Baindt. Der Stiftungs- rat soll aus insgesamt drei Mitgliedern bestehen, die für die nächsten vier Jahre bestellt werden. Den Auf- gaben und der Zusammensetzung des Stiftungsrats wird zugestimmt. 2. Der Gemeinderat stimmt zu, Bürgermeisterin Simo- ne Rürup, Frau Eva-Maria Meschenmoser und Herrn Edgar Schaz BM a. D. als Mitglieder des Stiftungsrats zu bestellen. Bericht Bürgermeisterin Auf Nachfrage zum Thema häusliche Gewalt und Kör- perverletzungsdelikte an Kindern wurde ermittelt, dass zwischen 2019 und 2023 in Baindt keine entsprechenden Straftaten registriert wurden. Die Auswertung beschränk- te sich auf Opfer unter 14 Jahren gemäß §225 StGB. Jahresbericht Schulsozialarbeit an der Klosterwiesen- schule für das Schuljahr 2023/2024 Frau Stefanie Nandi, Schulsozialarbeiterin an der Klos- terwiesenschule, hat den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 erstellt. Der Bericht wird dem Gremium vor- gestellt und zur Kenntnis gegeben. Bauantrag zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen auf Flst. 1014/9, Am Umspannwerk 27 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl wird im Rahmen des Bauantrages zum Neubau eines Werkstattgebäudes mit Büroräumen erteilt. Bauantrag zum Neubau eines landw. Ferienhauses auf Flst. 451, Marsweilerstr. 99 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag zum Neubau des landwirtschaftlichen Ferienhauses wird erteilt. Bauantrag zur Umstrukturierung der Schweinehaltung, Neubau Deckzentrum und Abferkelstall auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, der Nutzungsänderung und der Änderung der Tierplatzzah- len wird erteilt. Bauantrag zum Neubau zweier MFH auf gemeinsamer Tiefgarage auf Flst. 55/15, Ziegeleistr. 8 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu der beim Neubau zweier Mehrfamilienhäuser auf gemeinsamer Tiefgara- ge erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Fischerareal“ für die Überschreitung der Grundflächenzahl wird erteilt. Vorstellung Straßenanpassung Marsweilerstraße vom inneren Kreisverkehr bis Fischerstraße Im Zuge der Entwicklung des Fischerareals wurde ein Fußweg im Gewässerrandstreifen des Sulzmoosbaches zugestanden, während der Gehweg an der Marsweiler- straße zurückgebaut werden muss. Zur Verbesserung der Sicherheit und Verkehrsführung sollen in der Mars- weilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren auf jeder Straßenseite ein Radfahrschutzstreifen entstehen, darüber hinaus wird der Zebrastreifen auf Höhe der Bä- ckerei Hausmann in Richtung Ortsausgang verschoben. Der Beginn des Radschnellweg wird am äußeren Kreis- verkehr sein und entlang der K7951 verlaufen. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das Ingenieur- büro Fassnacht wird mit der Planung und Ausschreibung der Bauarbeiten beauftragt. Organisation: LOB-Umwandlung nach § 18a TVöD/VKA und betriebliche Kommunalrente Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, die Umwandlung der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB) in eine Sach- wertkarte mit Gesundheitskarte gemäß § 18a TVöD/ VKA vorbehaltlich der positiven Rückmeldung des Fi- nanzamts Ravensburg zu realisieren. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Einfüh- rung abzustimmen und umzusetzen. 2. Der Gemeinderat nimmt das Konzept zur Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersvorsorge zur Kenntnis. Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Ge- werbesteuer (Hebesatz-Satzung) - Beratung und Be- schlussfassung zur Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis: 2. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2025 auf 600 v.H. festgesetzt. 3. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2025 auf 230 v.H. festgesetzt. 4. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2025 auf 390 v. H. festgesetzt. 5. Der als Anlage angefügten Hebesatzsatzung wird mit Wirkung ab 01.01.2025 6. zugestimmt. Anfragen und Verschiedenes Banner Kreisverkehr Auf Nachfrage zum Banner am Kreisverkehr am Ortsein- gang wird mitgeteilt, dass dieses aus statischen Gründen abgebaut werden musste. Die Verwaltung arbeitet an einer zukunftsfähigen Lösung Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformations- system haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Ge- meindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/ 02/WB/Ratsinformationssystem.html . Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravensburg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 18. Januar und Sonntag, 19. Januar 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 18. Januar 2025 Marien-Apotheke Bergatreute, Ravensburger Straße 5, 88368 Bergatreute, Tel: 07527 46 53 Sonntag, 19. Januar 2025 Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel: 0751 50 69 440 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Januar 18.01. Räuberball – Lumpenkapelle SKH 18.01.+19.01. Skikurs – Alpinteam 19.01. Turnier Kreisjahrgangssichtung Sporthalle Tischtennis SV Baindt 25.01. Narrenbaumstellen – NZ Raspler DP 26.01. Narrensprung – NZ Raspler DP + SKH 25.01.+26.01. Skikurs (Ersatz) – Alpinteam Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungs- saal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Die Advents- und Weihnachtszeit in der Klosterwiesenschule Wie jedes Jahr ist der Dezember ein sehr geschäftiger Monat für unsere Schülerinnen und Schüler sowie für unsere Lehrerinnen - Weihnachten und das neue Jahr stehen vor unserer Tür. Am Donnerstag, den 28.11.2024 starteten wir mit den UNICEF-Aktionstag. In beiden Schulhäusern waren die Klasse 2a von Frau Staudacher-Rall und die Klasse 4a von Frau Brugger in den ersten beiden Stunden emsig zu Gange: Unterstützt von Frau Nandi wurden 100 Brötchen aufgeschnitten, mit Butter beschmiert, mit leckerer Salami oder Käse belegt, ein Gesicht aus Gemüse gezaubert und dann 200 Brötchenhälften auf Platten gelegt. Gemeinsam mit etlichen Litern frisch gekochtem Punsch wurden die Hälfte von den Brötchen und dem Punsch jeweils zum Verkauf im grünen und im gelben Haus bereitgestellt. Pünktlich um 9.30 Uhr stand eine große Schar an hung- rigen und durstigen Kindern vor den Theken und kauften und kauften und kauften…. Mit den ersten 323,16 Euro konnten wir in die Spendenkasse von UNICEF füllen! Am Mittwoch, den 18.12.2024 fand dann das 1. Kin- der-Advents-Café statt - ein Café für Kinder von Kin- dern. Frau Nandi und ich waren völlig überwältigt, dass weit über 100 Kinder der Einladung des Schülerrats ge- folgt sind und z.B. bei Punsch und Muffins sich unterhalten, gemalt oder gespielt haben. Ein großes Lob an unsere Schülerinnen und Schüler, die sich vorbildlich verhalten haben - trotz der großen Menge an Kinder! Der Schüler- rat freute sich sehr, dass 96,33€ zusammengekommen waren – und das mit unseren Kinderpreisen! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Am letzten Schultag, den 20.12.2024 feierten wir alle gemeinsam in der katholischen Kirche den ökumeni- schen Gottesdienst zum Thema “Der Weihnachtsstern“, bei dem die Kinder andächtig der Geschichte lauschten. Dadurch dass die Kinder insbesondere in der Advents- zeit Gutes tun und auch an andere denken, seien sie wie kleine leuchtende Sterne, die überall glitzern. Wir sangen die verschiedenen Weihnachtslieder, die die Kinder schon im Musikunterricht und vor allem beim morgendlichen Adventssingen am Montag gelernt hatten. Nach einer Überleitung verkündeten Pauline und Ole aus der Klasse 4b voller Stolz das Gesamtergebnis der UNICEF-Spen- de zum Thema „Jedes Kind“ in Höhe von 861,98€ und übergaben diese an Frau Lipp von UNICEF Ravensburg. Frau Lipp dankte den Schülerinnen und Schülern sehr herzlich und hob es als nicht selbstverständlich hervor, dass unsere Schule jedes Jahr im Monat Dezember mit verschiedenen Aktionen auch an die Kinder denkt, denen es nicht so gut geht auf der Welt - wie viele kleine Sterne… In der Schule durften dann alle unsere Kinder noch dem kleinen Weihnachtsstück „Süßer die Flocken nie singen“ der Klasse 2a gemeinsam mit Frau Staudacher-Rall beiwohnen. In der kleinen Sporthalle erlebten die Zu- schauer, wie eine kleine Schneeflocke so gerne ein Engel wäre - der Gesang der Engel klingt schließlich so schön… Unterstützt wurde die Klasse 2a von der Aerobic-AG von Frau Schreiber, der Tanz-AG von Frau Färber, dem Chor - hier unter der musikalischen Leitung von Frau Stuberg -, den Querflöten der Bläserklasse 4 und den Blockflöten aus der fortgeschrittenen AG. Herzlichen Dank allen Beteiligten für dieses schöne Weihnachtsstück! Bedanken möchte ich mich ganz besonders bei: - Frau Staudacher-Rall, Frau Brugger und Frau Nandi für den tollen, reibungslosen Ablauf des Aktionstages, - der Bäckerei Hausmann, die uns die Brötchen, wie in den letzten Jahren auch, gespendet hat, - der Pensionärin Frau Köberle für die verlässliche Spen- de des Apfelsafts, - unserer FSJ Frau Färber, den Jugendbegleiterinnen Frau Wimmer, Frau Neu und Frau Holdschuer für die tolle Hilfe und Unterstützung beim Advents-Kinder-Café, - Frau Lehmann, Frau Dittmann, Frau Pechar und Frau Schreiber für den sehr schön gestalteten Weihnachts- gottesdienst, - unserem Hausmeister Herrn Tasyürek für alle großen und kleinen Besorgungen, - unseren Kolleginnen und unserer Sekretärin für die Kos- tenübernahme der Lebensmittel am Aktionstag und - allen Schülerinnen und Schülern für dieses tolle Spen- denergebnis! Ich wünsche allen ein wunderbares Jahr 2025. Amelie Heberling, Rektorin Zur Informationi Klima-Spartipp des Monats Januar: Rollladen nicht Rouladen Wem nun nach den Feiertagsessen des vergangenen Monats bei Rollladen Bilder von süßen Erdbeerrouladen oder deftigen Rinderrouladen in den Kopf kommen, keine Panik, es geht nicht schon wieder um Essen. Stattdessen ist das Thema dieses Mal der Rollladen und dessen däm- mende Wirkung. Klingt ähnlich, ist es aber nicht. Speziell jetzt in den Wintermonaten, in denen es drau- ßen häufiger kalt ist, empfiehlt es sich die Rollläden ab Einbruch der Dunkelheit vollständig herunterzulassen. Und dies am Besten im gesamten Haus und nicht nur in einzelnen Räumen, wie dem Schlafzimmer: Bleibt des nachts der Rollladen zu, hast drinnen vor der Kälte ruh und sparst bei den Heizkosten noch dazu. Generell wirkt ein Rollladen wie eine weitere dämmende äußere Gebäudehülle. Der Luftraum zwischen Lamellen und Fenster ist durch seine isolierende Wirkung zudem wie ein zusätzlicher Kälteschutz. Bei Rollladen-Lamel- len mit zusätzlichem Isolierkern und gedämmtem Roll- ladenkasten ist diese Wirkung sogar nochmals besser. Im Sommer verhält es sich natürlich anders, denn wenn es draußen warm ist, sollten die Rollläden tagsüber unten bleiben, um die Hitze draußen zu lassen. Frei nach dem Motto eines oftmals an Geschäften angebrachten Auf- klebers: „Hitze im Sommer und Kälte im Winter müssen draußen bleiben“! Rollladen versus Jalousie Ob Rollladen oder Jalousie, die Verdunklungsgefahr ist bei beiden gewollt hoch. Allerdings sind diese beiden Ty- pen hinsichtlich ihrer Dämmwirkung verschieden wie Tag und Nacht. In der Regel werden Rollläden außen ange- bracht und Jalousien innen. Ein Rollladen wirkt dabei wie eine zusätzliche äußere Gebäudehülle und schützt daher vor Hitze im Sommer und Kälte im Winter. Bei einer Ja- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 lousie geht es dagegen allein um die Lichtschutzwirkung, wie bei einer Art „Sonnencreme“ für die Innenräume. Ei- nen wirksamen Schutz vor Hitze oder Kälte gibt es bei Jalousien hingegen kaum. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwal- tung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de Hospizbewegung Weingarten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 22.01., 19.02., 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 -20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr.5, Weingarten Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 18. Januar – 26. Januar 2025 Gedanken zur Woche: Was vor uns liegt und was hinter uns liegt, sind Kleinigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt. Henry Davis Thoreau Samstag, 18. Januar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Christian Schäfer, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Marie Stotz, Laureen Hartmann, Tim Beckert(† Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit An- gehörigen, Ida und Pius Wolf) Sonntag, 19. Januar – 2. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Leander Dienstag, 21. Januar 08.00 Uhr Baindt - Schülerwortgottesdienst Mittwoch, 22. Januar 09.00 Uhr Baienfurt – Wortgottesfeier mit Kommunio- nausteilung Donnerstag, 23. Januar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülerwortgottesdienst Freitag, 24. Januar kein Gottesdienst – Pfarrer Staudacher im Urlaub 16.00 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Samstag, 25. Januar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 19. Januar – 3. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Ricco Haller, Nele Gründler, Theresa Henzler, Tho- mas Henzler, Anton Pink, Emil Schützbach, Max Schützbach(+ Adalbert Berger) Rosenkranzgebete im Januar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 27. Januar bis zum 31. Januar 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 9.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Krippenspiel 2024 „Der Himmel ist offen“ - so begannen die Erstkommuni- onkinder das Krippenspiel 2024! Nach dem gemeinsamen Einzug in die Kirche erlebten die Zuschauer, wie es Marie und Josef vor über 2000 Jahren ergangen war und die „Weihnachtskinder“ schilderten immer wieder, wie es den Kindern weltweit heute geht. Dazu lasen Sie Abschnitte aus dem Buch „100 Kinder“ von Christoph Drösser. Indem wir gemeinsam das Leben von 100 Kindern anschauten, wurde sichtbar, wie die Welt für die 2 Milliarden Kinder auf der Erde aussieht. Die Gottesdienstbesucher erlebten, was diese Kinder und die Weihnachtsgeschichte von da- mals gemeinsam haben. Mit dem Lied „Hevenu shalom alechem - Wir wünschen Frieden euch allen“ und dem Segen endete ein wunderschönes Krippenspiel. Wir danken allen Eltern und Kindern fürs fleißige Proben und tolle Mitmachen und wünschen allen ein friedvolles, gesegnetes neues Jahr 2025! Kirchenchor Baindt Mitgliederversammlung des Katholi- schen Kirchenchors Baindt Am Freitag, den 10.01.2025 lud der Vor- stand des Kirchenchores zur ordentlichen Mitgliederversammlung des Kirchencho- res für das Jahr 2024 ein. Die Versammlung begann mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Nach dem Gottesdienst versammelten sich die Teilnehmer im Probenraum des Kirchenchors, wo Herr Pfarrer Stau- dacher und die 1. Vorsitzende Nadine Klotzer nach einer Stärkung die Sitzung eröffneten. Nach einer Gedenkmi- nute für die verstorbenen Mitglieder des Chors, Frau Zita Maurer am 28.01.2024, Herr Hans Bauer am 30.05.2024 und Herr Raimund Lang am 23.10.2024, berichteten die Chorleiter Rainer Strobel und Doris Kapler über die Hö- hepunkte des vergangenen Jahres. Besonders hervor- gehoben wurden das Heilig-Leiber-Fest mit modernen Kirchenliedern und die Chorreise des Jugendchors nach Paris. Die Chorleiter gaben zudem einen Ausblick auf die schönen und spannenden Ereignisse des kommenden Kirchenchorjahres. Ein besonderes Highlight im Jahr 2025 wird eine Mozartmesse sein, die gemeinsam mit dem Kirchenchor Bergatreute einstudiert und sowohl beim Wallfahrtsfest in Bergatreute als auch beim Heilig-Lei- ber-Fest in Baindt von beiden Kirchenchören zusammen vorgetragen wird. Die Schriftführerin präsentierte den Chormitgliedern ei- nen Überblick über die Mitgliederzahlen, Vereinsaktivitä- ten und den Terminkalender für das neue Jahr. Der Kas- senwart stellte eine Übersicht der Finanzen vor, und das Kassenprüfer-Team bescheinigte ihm eine hervorragende Führung der Konten. Der anschließende Antrag zur Ent- lastung der Vorstandschaft wurde von den Mitgliedern einstimmig angenommen. Dieses Jahr standen wieder Wahlen an, bei denen der Kassenwart Bertold Schmid, der 1. Beisitzer Werner Buhl, die 2. Beisitzende Renate Stratmann und die Kassenprü- fer Heinrich Grathwohl und Hans-Peter Späth einstimmig wiedergewählt wurden. Im Anschluss wurden einige Mitglieder für ihre langjähri- gen Verdienste in der Kirchenmusik feierlich geehrt. Mit einer Urkunde des Cäcilienverbandes und einem Ge- schenk der Chorgemeinschaft wurden Helmuth Boenke und Stephan Winkler für 10 Jahre, Rosi Knecht, Kirsten Winkler und Agathe Wucherer für 15 Jahre, Doris Fischer, Pia Henzler und Heinrich Grathwohl für 30 Jahre, sowie Erika Buhl und Werner Buhl für beeindruckende 40 Jahre Chorgesang zum Lobe Gottes ausgezeichnet. Bevor die Sitzung endete, bedankten sich Herr Pfarrer Staudacher und die 1. Vorsitzende herzlich bei der Chor- gemeinschaft und der Vorstandschaft für die hervorra- gende Zusammenarbeit. Mit diesem starken Rückhalt können die Mitglieder des Kirchenchors Baindt voller Zu- versicht und Tatendrang in ein neues, herausforderndes Kirchenchorjahr starten. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu un- serer ökumenischen Taizéandacht am 26. Januar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Von seiner Fülle haben wir alle genommen Gnade um Gnade. Joh 1,16 Sonntag, 19. Januar 2. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 18.00 Uhr Baienfurt Abschlussgottesdienst Allianzge- betswoche, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl + Regina Herzer) Montag, 20. Januar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Ge- meindehaus Mittwoch, 22. Januar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 23. Januar Pfarrbüro geschlossen! Sonntag, 26. Januar 3. Sonntag nach Epiphanias 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal --- Pfarrbüro geschlossen Am 23. Januar ist das Pfarrbüro wegen einer Fortbildung geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zur Woche: Die verborgene Herrlichkeit Gottes „Heute haben wir wieder einmal aus dem Vollen geschöpft!“ Wer das von sich behauptet, erkennt noch, wie wenig selbstverständlich das ist. Um Mangel und Überfluss geht es auch bei Jesu erstem Wunder auf einer Hochzeitsfeier: Dass der Wein ausgeht, könnte die ganze Festfreude trüben. Von seiner Mut- ter gebeten, rettet Jesus die Feier: Aus Wasser wird der erlesenste Wein. Auf ein Wunder hoffen auch die Judäer, die in der Dürre nach Gottes Hilfe rufen. Wo ist er in dieser schwierigen Zeit? Gottes Herrlichkeit ist dem menschli- chen Auge und Geist noch verborgen – davon spricht der Apostel Paulus und das erfährt Mose, der Gott nur hinterhersehen darf, weil sein Auge Gottes Anblick nicht erträgt. Und doch: Diejenigen, die nach Gott suchen und nach seinem Willen leben wollen, ahnen die Fülle, die Gott ihnen verheißt: Wenn unsere Gaben zu Quellen der Freude und Stärke für andere werden, dann loben wir den, der uns damit beschenkt hat. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © pixabay / Skitterphoto) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusam- men über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 30.01.2025 um 20.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus -Untergeschoss. Wer darauf Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Gespräch. --- Wir wünschen allen ein kreatives neues Jahr und laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aquarell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Tolle Stimmung beim 2. Baindter Hobbyturnier Nach dem letztjährigen großen Erfolg des neu veranstalteten Hobbyturniers fanden sich an Dreikönig in diesem Jahr sogar 44 Teilnehmer/innen in der Baindter Sporthalle ein, um gemeinsam einen unterhaltsamen und sportlichen Nachmittag zu genießen. Teilnehmen durften alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und nicht aktiv in einem Tischtennisverein spielen. Unter- teilt in zwei Gruppen durften sich alle an den 12 aufgebau- ten Tischen 7 Runden lang mit verschiedenen Gegnern messen, ehe eine Abschlusstabelle feststand. Es waren wieder viele knappe und umkämpfte Spiele mit dabei, doch die Ergebnisse standen zumeist nicht im Vorder- grund. Vielmehr war auf den Gesichtern der Teilnehmer/ innen die gute Stimmung und das kameradschaftliche Miteinander abzulesen, was sicherlich auch den Charak- ter eines Hobbyturnieres ausmacht! Im Anschluss an die Gruppenphase standen noch die Endspiele auf dem Plan. Die jeweils Zweitplatzierten der beiden Gruppen spielten im direkten Duell den 3. Platz aus. Hier konnte sich Patrick Maaß mit seinen giftig an- geschnittenen Aufschlägen gegen Thorsten Müller durch- setzen. Im Finale standen sich der letztjährige Sieger Moritz Muff- ler und Andi Klein gegenüber, die beide ihre Gruppen do- minierten und alle 7 Spiele gewinnen konnten. Das Finale entschied Andi mit einem souveränen 3:0 Sieg für sich und krönte sich somit zum neuen Champion der Hobbyspieler. Bei der anschließenden Siegerehrung musste Andi dann eingestehen, dass er „voll im Saft“ steht und im letzten Jahr viel mit seinem Sohn gespielt hat. Diesen Vorteil konnte er eindrucksvoll in den Turniersieg ummünzen. Damit war auch das 2. Baindter Hobbyturnier ein voller Erfolg und eine Wiederholung an Dreikönig 2026 ist fest eingeplant. Ein besonderer Dank gehen an das Bistro Baindt und die Physiotherapiepraxis Benedic aus Berga- treute für die gespendeten Gutscheine, die unsere Sieger und Platzierten erhalten haben und an den gesamten Ausschuss der Abteilung Tischtennis für die tolle Organi- sation und den reibungslosen Turnierablauf. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jugend Jahrgangsrangliste in der Baindter Sporthalle Sonntag, 19.01.2025 ab 9.30 Uhr Zuschauer sind gerne willkommen, für Speisen und Ge- tränke ist gesorgt! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. RASPER - ratsch ratsch ,,, hörte man von Freitag bis Sonntag si- cherlich in Isny, Neuravensburg, Baindt und Bodnegg. Höhepunkt war aber mit Sicherheit unser diesjähriges Maskenbefreien mit einer wunderbaren Kulisse auf dem Mühleparkplatz. Über 20 Täuflinge gelobten stets ein gutgelaunter Narr zu sein, der niemals schlechte Guatzla verteilen wird. Zu- vor gings allerdings in zwei Durchgängen in die Taufhütte der Raspler und der ein oder andere Sägespan rieselte aus der Decke. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 In der Schenk-Konrad-Halle ging es dann mit der Verlei- hung der Orden der Zunft und des Alemannischen Nar- renrings (ANR) weiter. Geehrt wurden mit dem diesjährigem Jahresorden der Zunft (abgebildet der Baum des Jahres 2024, die Mehl- beere) Lucia Kränkle, Elke Kronenberger, Brigitte Stephan, Petra Steinhauser und Andreas Bosch. Den Hästräger-Orden des ANR erhielt Ann-Kathrin Haug und Fabian Ritter. Der Silberkranz-Hästräger-Orden wurde Ulrike Wöhr und Werner Späth verliehen. Herzlichen Glückwunsch allen Geehrten und vergelts Gott für euer Engagement. Zweites Fastenswochenende: Am Samstag wird es spannend, denn nicht einmal unser Busfahrer weiß, wohin die FAHRT INS BLAUE geht. Eines ist aber sicher – gemeinsam mit den Baindter Schal- meien werden die Raspler einen närrischen Tag erleben – vielleicht irgendwo im Nirgendwo. Und wer nach der Rückkehr noch genügend Energie im Gepäck hat, darf bei unseren Freunden auf dem Lumpenkapellenball das Tanzbein schwingen. Nach einer vermutlich kurzen Nacht pendeln wir zum Ausklang auf den Narrensprung nach Grünkraut. Der Umzug startet um 13:33 Uhr und wir sind die Laufnummer 18! Die Abfahrzeiten sind wieder der Zunft-App zu entnehmen. Mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch grüßt Der Zunftrat Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt Das neue Jahr 2025 hat begonnen – und wir starten wieder voller Ener- gie mit unserem Programm! Wir freuen uns, euch auch in diesem Jahr mit spannenden Inhalten, innovativen Ideen und abwechslungsreichen Veranstaltungen zu begeistern. Am Mittwoch, 29.01.2025 kommt Frau Tanja Müller vom Ernährungszentrum Bad Waldsee zu uns in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt und referiert zum Thema: Fermentieren: Fermentieren hat viele Vorteile, darunter die Verbesse- rung der Haltbarkeit von Lebensmitteln, die Förderung gesunder Darmbakterien und die Steigerung des Nähr- stoffgehalts. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Interessierten aus der Gemeinde herzlichst ein. Die Vorstandschaft Terminvorschau: Samstag, 15.02.2025, Landfrauenfas- net im Bischof-Sproll-Saal, 19.30 Uhr Reitergruppe Baindt Reitabzeichen Über den Jahreswechsel waren Theresa Henzler und Noemi Oelhaf 6 Tage zum Reitabzeichenlehrgang auf dem Spieß- hof. Theresa Henzler hat das Reitabzei- chen 4 und Noemi Oelhaf das Reitabzeichen 5 bestanden. Herzlichen Glückwunsch an Theresa und Noemi zum be- standenen Reitabzeichen! Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Schalmeienkapelle Baindt e.V. Die Baindter Musketiere sind wie- der da Bereits am 05.01.2025 begann für die Baindter Musketiere die Fasnet 2025. Beim Fasnets-Opening in der Mausefalle Bad Saulgau und im An- schluss im Speicher 9 in Ravens- burg stimmten wir die feierwütigen Leute auf die Fasnet ein. Am vergangenen Freitag durften wir (leider) ein letztes mal den le- gendären Hausball im Grünen Berg feiern. Bei vollem Haus und bester Stimmung brachten wir den Grünen ein letztes mal zum Kochen! Danke Conny, und ich glaube Achim wäre stolz auf uns alle gewesen! Am Samstag wurden dann auf dem Mühle-Parkplatz die Masken der Narrenzunft Raspler abgestaubt und danach in der Schenk-Konrad-Halle die Baindter Fasnet berüh- rend eingeläutet. Wir freuen uns auf viele gemeinsame Stunden und Ausfahrten mit unseren Rasplern. Gleich im Anschluss ging es für uns weiter nach Wein- garten. Zuerst spielten wir bei Lena’s 18. Geburtstag ein Ständchen und gingen gleich weiter zum Bockbefreien. Am Sonntag nahmen wir bei bestem Wetter an unserem ersten Umzug der Saison, in Bodnegg teil. Am kommenden Samstag starten wir, zusammen mit den Rasplern, zu unserer ersten „Fahrt ins Blaue“. Nur 3 auserwählte Raspler und der Busfahrer wissen wohin uns die Reise bringt. Wir freuen uns drauf! Genauso freuen wir uns drauf den Samstag Abend bei unseren Freunden, der Lumpenkapelle zu verbringen. Der Räuberball in eigener Halle ist jedes Jahr ein ganz besonderes Highlight. Volleyball LJ Baindt Neues Jahr - neues Glück Guts Neus noch allerseits! Wir hoffen, dass im neuen Jahr ein paar neue Punkte auf die Konten der beiden Mannschaften der Volleyball Landjugend Baindt gehen. Die nächste Gele- genheit steht schon parat: Die VLJ Baindt 2 startet am Samstag, 18.01.2025, ab 11.00 Uhr in Ulm. Gegner sind der SSV Ulm 1846 1 und die TG Biberach. Und auch die VLJ Baindt 1 hat ihren nächsten Spieltag am morgigen Samstag – und zwar in der heimischen Sport- halle der Klosterwiesenschule. Los geht es gegen den SV Jedesheim und den TV 02 Langenargen Psychos um 14.00 Uhr. Gegen Langenargen wurden in der Hinrunde zwei Punkte klar gemacht. Wir freuen uns über jeden, der dabei ist und uns lautstark unterstützt! Kommt vorbei! Schon heute herzliche Einladung auch an den Stand der VLJ Baindt beim Narrensprung am 26.01.2025. Wir wer- den euch in gewohnter Weise mit leckeren Getränken verköstigen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Einladung zum öffentlichen Vortrag: „Notruf und Ret- tungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Liebe Bürgerinnen und Bürger, anlässlich des „Tags des Not- rufs“ am 11. Februar 2025 laden wir Sie herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein! Nut- zen Sie die Gelegenheit, um mehr über den Ablauf eines Notrufs und die Arbeit der Rettungskräfte zu erfahren. Es erwarten Sie exklusive Einblicke. Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr Bereitschaftsheim des DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt Was passiert, wenn ich den Notruf wähle? Erfahren Sie, wie Sie einen Notruf richtig absetzen und welche Informationen wichtig sind, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. Die Integrierte Leitstelle (ILS) – Was passiert im Hin- tergrund? Wir geben Ihnen spannende Einblicke in die Arbeit der Rettungsleitstelle: Wie arbeiten die Disponenten? Wie werden Rettungskräfte koordiniert und priorisiert? Die Helfer vor Ort (HvO) Baienfurt-Baindt – Wie funk- tioniert der lokale Ersthelferdienst? Lernen Sie das System der HvO kennen, die oft als Erste vor Ort sind, um lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, bevor der Rettungsdienst eintrifft. Der Eintritt ist frei. Nach dem Vortrag stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung und informieren Sie gerne über die Arbeit des DRK. Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber die Planung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Ihr DRK Baienfurt-Baindt Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinnerinnen und Gewinner des Weihnachtsge- winnspiels 2024 Wir haben die folgenden Lose gezogen und wünschen viel Spaß mit ihrem Gewinn. Die Preise können bei der Sparkasse Baienfurt zu den üblichen Öffnungszeiten bis Ende Februar abgeholt werden. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Nr. Preisspender Preis Gewinner-Los 1 Ackermann, Frisör Geng und der WBB Gold Barren 2315 2 WBB Theater + Menü für Zwei 1380 3 Ebner KIA Wochenende 6477 4 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 7176 5 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 6426 6 Metzgerei Brenner 50€ Hausgutschein 1405 7 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 9367 8 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 5344 9 Bosch-Service Lindel+Zeller 50€ Hausgutschein 742 10 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 1368 11 Juwelier Jerg 30€ Hausgutschein 7259 12 Bistro Dublin 30€ Hausgutschein 6502 13 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 1393 14 Schuhe Anne Hagen 25€ Hausgutschein 4927 15 Juwelier Jerg 25€ Hausgutschein 723 16 Bistro Dublin 25€ Hausgutschein 7399 17 Hubertus Apotheke 25€ Hausgutschein 6600 18 Achtal Apotheke 25€ Hausgutschein 2895 19 Wrap Up Hausgutschein 1404 20 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7478 21 Naturwerk - Der Blumenladen 15€ Hausgutschein 7520 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Einladung Jahreshauptversammlung Einladung zu unserer Jahreshauptversamm- lung am Samstag, 01. Febr. 2025 um 16.00 Uhr im Kultur- und Kongresszentrum Staufersaal in Wein- garten. Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich bis 28.01.2025 an B. Gmünder, EMail: savwgt@gmail.com zu stellen. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich die Vostandschaft des Schwäbischen Albvereins in Weingarten. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftgewehr Am 09.01.2025 bestritt die Luftgewehr-Mann- schaft der Schützengilde Baindt ihren fünf- ten Rundenwettkampf in der Kreisliga A. Da- bei unterlag sie den Gastgebern in Haidgau knapp mit 1369:1360. Wertung Baindt Patrick Pfau: 361 Hans-Martin Schmidt: 341 Stefan Schnez: 335 David Sill: 323 Aus dem Landkreis Ehrenamtliche Patinnen und Paten für ambulanten Kinderhospizdienst AMALIE gesucht Infoveranstaltungen finden im Februar statt Wenn Kinder und Jugendliche von Sterben und Tod be- troffen sind, ist plötzlich nichts mehr, wie es war. Die ge- samte Familie braucht in dieser Situation dringend Unter- stützung, Entlastung, Atempausen, Verständnis, Offenheit und vieles mehr. In solchen Situationen hilft der ambulante Kinderhospizdienst AMALIE. Für seine wichtige Aufgabe sucht der Dienst ehrenamtliche Patinnen und Paten. Für Interessierte gibt es mehrere Informationsveranstaltun- gen im Februar. Der ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst AMALIE begleitet und unterstützt Familien im Landkreis Ravens- burg und im Bodenseekreis, deren Kinder laut Diagnose eine begrenzte Lebenserwartung haben oder lebens- bedrohlich erkrankt sind. Die Familien werden ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung bis über den Tod hinaus begleitet. AMALIE unterstützt auch Kinder und Jugendli- che, die von einem Elternteil Abschied nehmen müssen. Träger sind die Kooperationspartner Malteser Hilfsdienst e.V. und die Stiftung Liebenau. Eltern eine Auszeit gebenEhrenamtliche Paten schenken drei bis vier Stunden Zeit pro Woche, um für das kranke Kind da zu sein, mit Geschwistern zu spielen, Hausaufga- ben zu betreuen, Eltern Raum für eine Auszeit zu geben – und oft genug „einfach nur“ da zu sein und das mitzu- tragen, was in der Familie gerade geschieht. Dadurch erleben alle Familienmitglieder mehr Zuwendung, mehr Raum, Zeit und Kraft für die einfachen Dinge des Alltags. Interessierte erhalten Schulungen Für diese wichtige Aufgabe sucht AMALIE Menschen verschiedenen Alters, mit verschiedenen Weltanschauungen, aus unterschied- lichen Lebenssituationen und Berufen. Sie werden für den Dienst geschult und qualifiziert, erhalten Supervisi- on, bilden sich regelmäßig fort und stehen unter Schwei- gepflicht. Infoveranstaltungen im FebruarWer sich gerne ehren- amtlich engagieren und Familien im Landkreis Ravens- burg und Bodenseekreis entlasten möchte, erhält nähere Informationen bei mehreren Veranstaltungen im Land- kreis Ravensburg und im Bodenseekreis. Die AMALIE-Ko- ordinatorinnen berichten, was die Qualifizierung nach dem Celler Modell beinhaltet. Außerdem können sich die Gäste mit erfahrenen Paten und den Koordinatorinnen über die Arbeit als Ehrenamtlicher austauschen. Eine vor- herige Anmeldung ist nicht notwendig. Die Termine: Am 3.2.25 um 19.00 Uhr in Friedrichshafen, Margare- tenstraße 41 Am 4.2.25 um 19.00 Uhr in Überlingen, Theatersaal im Augustinum, Mühlbachstr. 2 Am 5.2.25 um 19.00 Uhr in Weingarten im Erdgeschoss Malteser Gebäude, Ettishofer Straße 3 Am 6.2.25 um 19.00 Uhr in Wangen im Allgäu im Cafe des Weberzunfthaus, Zunftwinkel 2 Weitere Informationen und Kontakte unter www.kinder- hospizdienst-amalie.org Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 7-teiliger Workshop zur Bewältigung von Erschöpfung nach Krebs Während oder nach einer tumorbedingten Therapie lei- den viele Patienten an „Fatigue“, also an Erschöpfung. An sieben Freitagen ab dem 28. Februar werden Ursachen, Faktoren, Strategien und Aus- wege aufgezeigt und erörtert. Der Workshop findet jeweils vormittags von 9 -12 Uhr statt. Referentin ist die Onkologische Fachkrankenschwester Priska Hummel der Krebsberatungsstelle der Oberschwa- benklinik in Ravensburg. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefonnummer: 0751/87-2389. Die Teilnahme ist kosten- los und die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Tag der Offenen Tür am Gymnasium Weingarten Freitag, den 07.02.2025 (Achtung! Neuer Termin!) Beginn 16.00 Uhr – Ende gegen 18.00 Uhr Wir laden Sie herzlich ein, uns zu oben genanntem Ter- min an unserer Schule begrüßen zu dürfen.Der Beginn der Veranstaltung ist in der Mensa/ Halle 4 und markiert den Startpunkt einer kleinen Entdeckungsreise an unserer Schule für Sie und Ihre Kinder. Das Ende der Veranstaltung findet in unserem Foyer statt und in der Zeit dazwischen können Sie sich nicht nur informieren, sondern werden auch von unseren beiden fünften Klassen bewirtet.Wir freuen uns auf Sie!Gymnasium Weingarten Brechenma- cherstraße 1988250 Weingarten www.gymnasium-wein- garten.deSollten Sie nicht die Möglichkeit haben uns am Tag der offenen Tür kennenzulernen, können ab dem 01.02.25 gerne über unser Sekretariat individuelle Fami- lienführungen gebucht werden: 0751/56192150 Verwerten statt entsorgen: Smartphone-Sammelbox im DRK-Kleiderladen Ravensburg Ab 2025 werden Smartphones, aufgrund einer Verord- nung der EU, langlebiger und leichter zu reparieren. Kon- kret bedeutet das, dass alle neu verkauften Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablet und Spielekonsolen einen USB-C-Ladeanschluss benötigen. Außerdem wer- den nach Verkaufstopp eines Modells noch mindestens 7 Jahre lang Ersatzteile produziert. Aktuell liegen jedoch noch etwa 124 Millionen ungenutzte, alte und defekte Mobiltelefone in deutschen Schubladen. Wer also doch noch alte Smartphones zu Hause hat, kann diese gerne bei unserem DRK-Kleiderladen in der Herrenstraße 9 in Ravensburg in der Smartphone-Sam- melbox abgeben. Die Firma interzero recycelt diese und spart somit wert- volle Rohstoffe und Treibhausgasemissionen ein. Im Ge- genzug für die Smartphone-Sammelbox spendet inter- zero den Erlös an die Initiative die Roten Nasen Clowns. Informationen zu den Öffnungszeiten des DRK-Kleiderla- dens gibt es hier: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/ soziale-unterstuetzung/kleiderladen.html Potenziale der Tiefengeothermie in der Region Eigene Gesellschaft unter dem Dach der TWS – Vor- kommen von heißem Thermalwasser kann Baustein für die Wärmewende sein Für eine zukünftig nachhaltige und ressourcenschonen- de Wärmeversorgung in Ravensburg, Weingarten und Umgebung beschäftigen sich die Technischen Werke Schussental (TWS) auch mit den Möglichkeiten der Tie- fengeothermie. Die Erdwärmegesellschaft Schussental mbH (EGS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der TWS, verfolgt das Projekt. EGS und TWS werden in Zukunft eng zusammenarbeiten und in Abstimmung mit den Kommunen die Möglichkeiten der Tiefengeothermie prüfen. Unter dem Schussental – wie dem gesamten deut- schen Alpenvorland – liegt das deutsche Molassebecken. Expertinnen und Experten bescheinigen der vorhandenen Geologie ein hohes Potenzial für Geothermie. Landesamt erteilt Aufsuchungserlaubnis Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg erlaubt der EGS für fünf Jahre im beantragten Aufsuchungsfeld nach Erdwärme zu suchen. Hierfür wer- den in den nächsten Jahren zunächst Voruntersuchungen und Vermessungen durchgeführt. Erst wenn hierdurch ein geeigneter Standort ermittelt wurde, könnten im nächs- ten Schritt die Bohrarbeiten beginnen. Bis Ende 2029 darf das Energieunternehmen in großen Teilen des TWS-Gas- netzgebiets die tiefengeothermischen Möglichkeiten aus- loten. Die ersten Bohrungen könnten bei einem positiven Ergebnis frühestens im Jahr 2027 erfolgen und würden nach derzeitiger Planung bis in eine Tiefe von etwa 2.500 Metern reichen. Fokus auf Ravensburg und Weingarten Der Schwerpunkt bei der Suche nach einem geeigneten Ort für eine Bohrung liegt auf Ravensburg und Weingar- ten. „Die TWS baut in beiden Städten Wärmenetze auf und aus. Kann die EGS hier eine erfolgreiche Bohrung durch- führen und heißes Wasser aus der Tiefe fördern, wird die Wärme- und Warmwasserversorgung der Wärmenetze klimaneutraler. Im Idealfall können wir die hohen Tempe- raturen direkt für die Wärmeversorgung nutzen“, erklärt Dr. Andreas Thiel-Böhm, Geschäftsführer der TWS und der EGS, und ergänzt: „Die geothermische Erschließung eines Gebietes dauert Jahre. Wir lassen keine Zeit nutz- los verstreichen und bleiben mit Folgeanträgen, auch für Fördermittel, dran.“ Analyse der Gesteinsschicht Momentan liegen ältere 2D-Daten der geologischen Ge- gebenheiten vor Ort vor. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und die EGS werten diese ge- meinsam aus und entscheiden, ob die Datengrundlage ausreichend ist für die angestrebten Bohrungen. Ist das nicht der Fall, erfolgt frühestens Anfang 2026 eine ge- nauere Betrachtung mittels 3D-Seismik. Über den ge- nauen Ablauf wird im Vorfeld informiert. „Dann fahren Messfahrzeuge das Gebiet flächendeckend ab und sam- meln Daten. Anhand der Werte sind wir in der Lage, ein 3D-Modell des Untergrunds zu berechnen“, erklärt Miriam Sepke-Vogt, Projektmanagerin bei der EGS. Erst wenn der spätere Standort anhand der Daten ermittelt wur- de, folgen weitere Untersuchungen wie eine Umweltver- träglichkeitsprüfung. „In dem ganzen Prozess gehen wir äußerst gewissenhaft vor, stimmen uns regelmäßig mit den zuständigen Behörden ab und informieren aktiv über die weiteren Schritte“, versichert Dr. Andreas Thiel-Böhm. Vorteile der Geothermie „Tiefengeothermie ist deshalb so interessant für eine kli- maneutrale Wärmeversorgung, weil sie ganzjährig und Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 ohne Schwankungen verfügbar ist. Durch den großen Aufwand beim Erstellen und Betreiben einer Bohrung kommt Tiefengeothermie nur für zentrale Anwendungen wie Fernwärmenetze zur Anwendung“, erläutert Miriam Sepke-Vogt. Die Leistung einer Bohrung liegt je nach Bedingungen im Bereich einiger Megawatt und kann so ganze Stadtviertel das Jahr über mit Wärme versorgen. Die TWS wird die Öffentlichkeit kontinuierlich über die nächsten Projekt-Schritte informieren. Das Ponticelli Ensemble spielt in der Al- ten Kirche Mochenwangen: „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am Freitag 24. Januar, Samstag, 25. Ja- nuar oder am Sonntag, 26. Januar auf eine besondere musikalische Begegnung ein – ein Abend, der alle Sinne anspricht. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum. Bestehend aus Streichinstrumen- ten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinnliches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Freitag, 24. Januar, 19.30Uhr Samstag, 25. Januar, 17.00Uhr Sonntag, 26. Januar, 17.00Uhr (zugleich Finissage der Fotoausstellung von Egon Woblick) Alte Kirche Mochenwangen, Hauptstraße 4, 88284 Wolpertswende-Mochenwangen Einlass: 45 min vor Beginn Der Eintritt ist frei, Spenden sind willkommen. Möglichkeit zur Sitzplatzreservierung: Es besteht die Möglichkeit Sitzplätze über den Ticketshop unter www.alte-kirche-mochenwangen.de zu reservieren. Weitere Informationen: www.ponticelli-ensemble.de Energie sparen und Förderung sichern Eigenes Förderprogramm der TWS – Umstieg auf umweltfreundliche Alternativen wird unterstützt Wer als Stromkunde der TWS darüber nachdenkt, sich an das Fernwärmenetz anschließen zu lassen oder ein neues Elektrofahrrad anzuschaffen, kann sich einen Zu- schuss sichern: Auch im Jahr 2025 unterstützen die Tech- nischen Werke Schussental (TWS) ihre Stromkundinnen und -kunden bei deren Engagement für den Klimaschutz. Das Förderprogramm der TWS gibt es schon viele Jahre, im letzten Jahr wurde es neu aufgesetzt. Die dort definier- ten acht Maßnahmen zum Sparen von Energie und damit zum Schutz des Klimas gelten auch im neuen Jahr. „Mit unserem Förderprogramm möchten wir die Menschen in unserer Region dabei unterstützen, auf umweltfreundliche Technologien umzusteigen und so ihre CO₂-Emissionen reduzieren“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. „Wenn wir alle mit anpacken, wird die Energie- wende gelingen. Dazu gehört neben dem Ausbau erneu- erbarer Energien auch, die vorhandene Energie möglichst effektiv zu nutzen.“ Seit ihrer Gründung setzt sich die TWS konsequent für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz ein. Der regionale Energiedienstleister bietet ausschließlich Ökostrom an, investiert in erneuerbare Energien und unterstützt Ver- braucherinnen und Verbraucher beim Energiesparen. Je nach Maßnahme zahlt die TWS zwischen 50 und 250 Euro im Rahmen ihres twsFörderprogramms. Darunter fallen neben dem Kauf eines neuen Elektrofahrrads, Pedelecs oder Elektrolastenrads und Anschluss an das Fernwär- menetz noch der Austausch einer Heizungsumwälzpum- pe, die Anschaffung einer Ladebox sowie der Kauf von energieeffizienten Haushaltsgeräten. Förderung gibt es außerdem für die Modernisierung des Zählerplatzes und den Einbau eines Energiespeichers. Auch wer eine profes- sionelle Energieberatung in Anspruch nimmt, kann einen Zuschuss beantragen. Die genauen Informationen zu den einzelnen Förderungen der TWS gibt es unter: tws.de/ foerderprogramme. Bürgerstiftung Kreis Ravensburg fördert „Gute Vorsätze“ - Unterstützung für Projektvorhaben mit bis zu 500 Euro Nicht nur reden, sondern machen – nach dieser Devise fördert die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg auch in die- sem Jahr Projekte aus den Bereichen Soziales, Bildung, Umwelt, Sport und Kultur zum Jahresanfang. Lokal und regional Engagierte erhalten eine unbürokratische Start- hilfe von bis zu 500 Euro, um ihre „Guten Vorsätze“ für das Jahr 2025 in die Tat umzusetzen. Der Kreativität sind dabei kaum Grenzen gesetzt und die Bürgerstiftung freut sich auf innovative und nachhaltige Projektideen. Die Ausschreibung richtet sich landkreisweit an gemein- nützige Organisationen, Vereine und Initiativen sowie an Schulen und Kindergärten/Kitas. Gefördert werden ausschließlich Projekte, deren Gesamtkosten 2.000 Euro nicht überschreiten. Die Bürgerstiftung möchte mit ihrem Beitrag gezielt kleinere Initiativen unterstützen, die häufig keinen Zugang zu anderen Fördermitteln haben. Projekte, die eine Förderung erhalten möchten, müssen folgende Kriterien erfüllen: Das Projekt wird 2025 neu gestartet und erstmals um- gesetzt. Es hat einen Bezug zur Region und wird von Ehrenamt- lichen unterstützt. Es ist eine konkrete Aktivität mit sichtbarem Ergebnis in 2025. Die Angabe des genauen Verwendungszwecks der För- dermittel erfolgt transparent. Förderanträge mit einer kurzen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan können bis zum 28. Februar 2025 per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv. de eingereicht werden. Die vollständige Ausschreibung sowie der Förderantrag sind auf der Homepage der Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg zu finden: www.buergerstif- tung-kreis-rv.de Sie haben eine gute Idee, sind sich aber nicht sicher, ob Ihr Projekt förderfähig ist? Dann nehmen Sie gerne Kon- takt zum Stiftungsbüro der Bürgerstiftung Kreis Ravens- Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 burg auf. Ihre Ansprechpartnerin Anja Beicht erreichen Sie unter der Telefonnummer 0751/35912943 oder per E-Mail an anja.beicht@buergerstiftung-kreis-rv.de. SVLFG informiert über die Sicherheit von Kindern auf Bauernhöfen Kreis Ravensburg - Der Verein Landwirtschaftlicher Fach- bildung Ravensburg-Waldsee e. V. lädt zu einer Veran- staltung mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SVLFG ein. Sie findet am Mitt- woch, 22. Januar um 14.00 Uhr im Paradies in Vogt statt. Leider kommt es auf landwirtschaftlichen Betrieben im- mer wieder zu Unfällen mit Kindern. Wie sich diese ver- meiden lassen und worauf Sie dabei besonders ach- ten müssen erläutert Ihnen Manfred Bednarski von der SVLFG. Dabei wird er auch auf besondere Risiken ein- gehen die beim Angebot von Ferien auf dem Bauernhof oder bei Veranstaltungen mit Schulklassen und ähnli- chem bestehen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 20.01.25 unter LA@ rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 an. Die Teil- nahme ist kostenfrei. Lust auf Lindedance? Neuer Kurs startet am 04.02.2025 um 19:20 Uhr im KiFaZ Familienzentrum Pinocchio, Baindter Straße 47, Baienfurt. Bei Interesse anmelden unter 0751 52166. Einladung zum Schülerabend der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg 2025 Kreis Ravensburg - Die Studierenden der Fachschule für Landwirtschaft Ravensburg mit den Fachrichtungen Landbau und Hauswirtschaft laden alle ehemaligen Schü- lerinnen und Schüler, Freunde der Fachschule als auch Interessierte recht herzlich zum traditionellen Schüler- abend ein. Der Schülerabend 2025 findet am Freitag, den 24. Ja- nuar 2025 ab 20:00 Uhr in der Gemeindehalle in 88368 Bergatreute, Schmidstraße 5 statt, Einlass ist ab 19:30 Uhr. Durch interessante Fachvorträge geben die Studieren- den einen Einblick in das Bildungsangebot der Fach- schule, unterhaltsame Sketche lockern das Programm auf. Musikalisch wird der Abend von der Bauernkapelle Oberschwaben umrahmt. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Die Studierenden der Fachschule Ravensburg freuen sich auf Ihr Kommen! Einladung zur Fachtagung für Milchvieh- haltende am 31. Januar 2025 in Amtzell Kreis Ravensburg - Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg lädt zusammen mit seinen Partner- innen und Partnern der beruflichen Erwachsenenbildung zur ganztägigen Fachtagung für Milchviehhaltende am 31. Januar um 09.30 Uhr in die Gemeindehalle nach Amt- zell ein. Im Fokus der Veranstaltung stehen die Themen „Erzeugung von hochwertigem Grundfutter“ und „Mög- lichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit“. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Zu Beginn der Veranstaltung wird Dr. Marcus Schling- mann vom Landwirtschaftlichen Zentrum im Aulendorf über die Möglichkeiten der nachhaltigen Sicherung der Bodenfruchtbarkeit auf Grünlandstandorten informieren. Im Anschluss wird Hans Koch, Berater bei der BayWa AG, Bewirtschaftungsmaßnahmen zur Sicherung der Qualität von Grünlandaufwüchsen trotz Klimawandel und Dünge- restriktionen erläutern. Mit einem Überblick zu Chancen und Strategien der Öffentlichkeitsarbeit mittels Social Media startet Marvin Lang von der Werbeagentur Alpen- blickdrei in das Nachmittagsprogramm. Das „landmaed- chen“ Jana Vincon aus Bad Wurzach und Benedikt Renz aus Wangen-Bettensweiler werden im Anschluss über ihre Erfahrungen bei der Information von Verbrauche- rinnen und Verbrauchern und die von Ihnen genutzten Portale berichten. Mitveranstaltende der Fachtagung sind der Kreisbauern- verband Allgäu-Oberschwaben, die Beratungsdienste Ra- vensburg und Leutkirch sowie die Vereine landwirtschaft- licher Fachbildung e.V. im Kreis Ravensburg. Informationsveranstaltung der Wirtschaftsschule, des Berufskollegs und des Wirtschaftsgymnasiums der Humpis-Schule Ravensburg Die kaufmännischen Vollzeitschulen der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinus-Str. 77, laden zum gemeinsamen Informationsabend ein: Dienstag, 4. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr Sie erhalten bei dieser Veranstaltung Informationen zu den verschiedenen Profilen, Wahlfächern und sonstigen Aktivitäten während der Schulzeit aus der Sicht der Schul- leitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zugangsvoraussetzungen: In die Wirtschaftsschule/Berufsfachschule können Schülerinnen und Schüler der Hauptschule, Werkreal- schule, Gemeinschaftsschule, Realschule oder Gymnasi- um nach der 8., 9. oder 10. Klasse sowie nach Abschluss des VAB aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler erwerben an der Wirtschaftsschule nach zwei Jahren die Mittlere Reife verbunden mit einer beruflichen Grundbildung. Diese Schulart bietet eine gute Basis für kaufmännische Berufe aber auch für weiterführende, be- rufliche Schulen. Dass die Wirtschaft diese Art der beson- deren Mittleren Reife schätzt, zeigt die große Übernahme der Absolventinnen und Absolventen in anspruchsvolle Ausbildungsberufe. Voraussetzung für die Aufnahme in das kaufmännische Berufskolleg ist grundsätzlich ein mittlerer Bildungs- abschluss (Fachschulreife, Realschulabschluss, Verset- zungszeugnis in die Klasse 11 oder Jahrgangsstufe 1 ei- nes Gymnasiums oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges, gleichwertiger Bildungsstand). Bei einzelnen BKs gelten noch Zusatzbestimmungen. In das Wirtschaftsgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aus allgemeinbildenden Gymnasien mit einem Versetzungszeugnis nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11, Bewerberinnen und Bewerber aus Gemeinschaftsschulen (E-Niveau) mit einem Verset- zungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe sowie Be- werberinnen und Bewerber mit Mittlerer Reife aus Real-, Werkreal-, Berufsfach- oder Gemeinschaftsschulen mit Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 einem Notendurchschnitt von 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik und mindestens der Note „ausreichend“ in jedem dieser drei Fächer aufgenommen werden. Das Wirtschaftsgymnasium vermittelt in drei Jahren die all- gemeine Hochschulreife. Anmeldeschluss für alle Schularten ist der 1. März 2025. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für alle Schular- ten (außer Berufskolleg Fachhochschulreife) über das zentrale Online-Bewerberverfahren unter www.schule- in-bw.de/bewo erfolgt. Weitere Informationen zu den einzelnen Schularten er- halten Sie auch im Internet unter www.humpis-schule.de Ehrenamtliche Bewährungshilfe: Wir suchen Sie für das Team in Ravensburg und Biberach! Resozialisierung kann nur gelingen, wenn sie innerhalb des Gemeinwesens stattfindet. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) setzt deshalb auch auf ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen, die ihre Klient*innen dabei unterstützen, keine neuen Straftaten zu begehen. Ehrenamtliche Bewährungshelfer*innen führen persön- liche Gespräche mit den Klient*innen. Sie bedenken mit ihnen die Folgen ihrer Straftat und deren Auswirkungen auf Betroffene und achten auf die Erfüllung von Aufla- gen und Weisungen des Gerichts. Für eine professionelle Einarbeitung ist gesorgt, der/die Ehrenamtliche erhält kontinuierlich Fortbildungen. Die selbstständige Arbeit wird durch hauptamtliche Teamleiter*innen begleitet. Voraussetzung für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt ist u.a., dass Sie mindestens 21 Jahre alt sind und über ein eintragungsfreies polizeiliches Führungszeugnis verfügen. Im April startet ein neuer Einführungskurs. Interesse? Melden Sie sich gerne. Wir laden Sie herzlich zu unserem Infoabend, am Diens- tag, 11.02.2025, 18 Uhr in unsere Diensträume im Pfan- nenstiel 16, in Ravensburg ein. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne auch Natalie Klings; Ansprechpartnerin für das Ehrenamt E-Mail: ehrenamt.ravensburg@bgbw.bwl.de; Tel. 0751/189 706-10; www.bgbw.landbw.de Frauenbund Baienfurt Freitag, 17.1.2025 (am Abend) Achtung, neuer Termin!!! Winterleuchten im fürstl. Golfresort Bad Waldsee Erlebe mit uns die magische Lichterwelt auf über 340 ha illuminierte Wanderwege. Einen zauberhaften Licht- erwald. Treffpunkt ist um 17.00 Uhr an der Kirche in Baienfurt. Wir bilden Fahrgemeinschaften. (Der Termin 9.1.25 musste aufgrund der Schlechtwet- terprognose abgesagt werden). Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 . Yoga ab 17.1.2025: Jeden Freitag findet ein Yoga Kurs im evangelischen Ge- meindehaus Baienfurt, Öschweg statt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Anmeldungen bei Elisabeth Mu- schel, Tel. 52720 Donnerstag, 23.1.2025, Einladung ab 14.30 Uhr in die Bäckerei Mayer, Niederbiegerstraße, Stammtisch für Frauen jeden Al- ters Treffen zum gemütlichen Beisammensein. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! 29. Januar 2025 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schrif- tenstand in der Kirche in Baienfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravensburg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.30 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde- Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem Tag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uh Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder Sicherheitstrainings- und Energiespar- kurse im Landkreis Ravensburg für das Jahr 2025 der Kreisverkehrswacht Ra- vensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die an Samstagen stattfinden, be- stehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Weingarten, Sennhof 1 (Straßenmeis- terei Ravensburg) durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 18 Sicherheitstrainingskur- sen finden am 05., 12., sowie am 26. April 2025 statt. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 70,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 35,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular sind auf der der Homepage www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de Nummer 3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg hinterlegt. Dort erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. Was sonst noch interessiert Ratgeber „Steueränderungen 2025“ Steuern sparen mit dem Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg Verbesserungen beim Einkommensteuertarif, eine An- hebung des Kindefreibetrags oder der Anstieg der Ver- dienstgrenze bei Minijobs – das sind nur einige Beispiele für steuerliche Änderungen für das Jahr 2025, die man kennen sollte. Auch beim Abzug von Kinderbetreuungs- kosten kam es zu Änderungen. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird verbessert. Kinderbetreuungskosten können nunmehr zu 80 Prozent (bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu 4.800 Euro (bisher 4.000 Euro) je Kind und Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Kin- derbetreuungskosten sind abzugsfähig für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Etwaige steuerfreie Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten seitens des Arbeitgebers müssen abgezogen werden. Neu eingeführt wurde die sogenannte eRechnung. Be- troffen davon sind alle Unternehmer, ob groß oder klein. Auch Unternehmer, die lediglich umsatzsteuerfreie Um- satze ausführen (z. B. Ärzte), müssen eine eRechnung zumindest empfangen können. Privatpersonen müssen keine eRechnungen empfangen können. Unternehmer werden daher in Zukunft an Endverbraucher weiterhin Papierrechnungen ausstellen dürfen. Die eRechnung ist verpflichtend, sofern sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Rechnungsempfänger inländische Unterneh- men sind. Rechnungen ausstellen müssen allerdings nur Unternehmer, die über umsatzsteuerpflichtige Umsätze abrechnen. Alle Informationen hierzu sowie zu vielen weiteren The- men finden Steuerzahler in dem neuen kostenlosen Rat- geber „Steueränderungen 2025“ des Bundes der Steu- erzahler, der die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht leicht verständlich und anhand vieler Beispiele anschau- lich erklärt. Mit diesem Ratgeber des Bundes der Steuerzahler ist man bestens über alle Neuerungen im Bilde. Denn auch in diesem Jahr gilt wieder: Nur wer sich als Steuerzahler umfassend informiert, kann entsprechend reagieren und von den vielen Verbesserungen profitieren. Denn wer will dem Finanzamt schon unnötig Geld schenken? Anfordern können Sie den kostenlosen Ratgeber „Steu- eränderungen 2025“ sowohl als PDF-Datei als auch in gedruckter Form beim Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg e.V. unter der gebührenfreien Ruf- nummer 08000 / 76 77 78 oder mit einer E-Mail an bestellungen@steuerzahler-bw.de. Sollten Sie den Rat- geber in gedruckter Form wünschen, bitten wir Sie, die Postadresse zu hinterlassen. STELLENANGEBOTE Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Samstag • Au age: 24.000 Exemplare • mm-Preis: ab 1,50 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! NEU ab 2025 Ihr Amtsblatt in Ravensburg Familiengeführter Laden neu in Weingarten! In der Boschstraße 10 erwarten Sie Snacks und Getränke zu fairen Preisen. Besuchen Sie uns zur Neueröffnung am Freitag, den 17.01.2025 und lassen Sie sich von unserer herzlichen Atmosphäre begeistern! Folgen Sie uns auf Instagram: o_seven_cafe7 7 O ‘seven Snack & Café Wir SUCHEN eine zuverlässige REINIGUNGSKRAFT für einen Vormittag in der Woche für unseren Privathaushalt in Mochen- wangen. 0175-9655628 GESCHÄFTSANZEIGEN Werkstudent Grafische Produktion (m/w/d) 100 % Remote möglich Interessiert? Finde jetzt heraus, ob wir zusammen passen: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 3 Schulhausführungen mit der Schulleitung können im Sekretariat vereinbart werden Tel. 0751. 888 31 00 Neugierig geworden? Informationen rund um unser Bildungszentrum und die Schulanmeldung erhalten Sie unter www.bz-st-konrad.de für Eltern künftiger Fünftklässler Dienstag, 28. Januar 2025 19.00 Uhr Saal der Grund- und Werkrealschule Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ 31. Januar 2025 | 14.00 - 17.00 Uhr INFORMATIONSABEND 20% auf alle Winter- und Ganzjahres-Decken* * Angebote gültig bis 31.1.25 im Manufaktur-Laden Waldburg für nicht reduzierte Ware. Prolana GmbH Am Langholz 10 | 88289 Waldburg | 07529/9721-11 Öffnungszeiten unter: www.manufakturladen.com Ökologisch. Gesund. Fair. Nachhaltig. prolana.com | manufakturladen.com Alles für den gesunden Schlaf – direkt vom Hersteller aus Ihrer Region. VERKAUFSBERATER/-IN für Forstmaschinen (m/w/d) Wir suchen dich mehr infos: Waldburg Forstmaschinen GmbH Grimmenstein 15, DE-88364 Wolfegg Du hast Erfahrung im Vetrieb von Investitionsgütern? 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          Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 20. September 2024 Nummer 38 Einladung zum Ehrenamtsfest 2024 Liebe Bürgerinnen und liebe Bürger, herzlich lade ich Sie zum Ehrenamtsfest der Gemeinde Baindt am Freitag, den 27. September 2024 um 20:00 Uhr in die Schenk-Konrad-Halle ein. Ab 19:30 Uhr begrüßen wir Sie zu einem kleinen Sektempfang. An diesem Abend ehren wir unsere erfolgreichen Baindter Sportlerinnen und Sport- ler, die auf regionaler, Landes- oder Bundesebene herausragende Leistungen erzielt haben, langjährige Blutspenderinnen und Blutspender und darüber hinaus Perso- nen, die sich in besonderem Maße ehrenamtlich in unserer Gemeinde engagieren. Ihr Engagement in unseren Vereinen oder anderen Institutionen und der Einsatz Ihrer freien Zeit für das Gemeinwohl sind ein unschätzbarer Beitrag für unsere ört- liche Gesellschaft und verdienen unsere besondere Anerkennung. Neben dem offiziellen Teil soll dieser Abend vor allem Gelegenheit bieten, bei Ge- tränken und Häppchen ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie uns einen schönen Abend miteinander verbringen und die wertvolle Arbeit unserer ehrenamtlich Tä- tigen würdigen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, unseren Baindterinnen und Baindtern, die sich in so vorbildlicher Weise für unsere Mitmenschen einsetzen, persönlich Danke zu sagen. Ich freue mich auf Ihr Kommen und auf einen geselligen Abend mit Ihnen! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Bericht Minihütte 2024 Antike, Mittelalter, 80er und Zukunft - diese Zeitepochen haben die Minis aus Baienfurt und Baindt auf der dies- jährigen Minihütte bereist. In der zweiten Ferienwoche ging es nämlich für 44 Kinder und 22 Teamer der beiden Gemeinden sowie vier Küchenfeen auf die legendäre Minihütte. Mit gepackten Koffern kamen die kleinen und großen Minis am Dienstagmorgen im schönen kleinen Örtchen Spielmannsau bei Oberstdorf an. Dort wurden sie von den Teamern begrüßt, die mit Frack, Lederjacken und ge- schmückten Hüten als Zeitreisende verkleidet waren. Auch unser Küchenteam – die Zeitforscher – stellten sich vor: Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle zauberten in ihrer Laborküche für uns die ganze Woche über die leckersten Gerichte aus verschiedenen Zeiten. Und schon startete die Zeitreise! Alle Minis durften das erste Mal in dieser Woche durch die Zeitmaschine gehen, die sich in unserer Hütte befand. Mit einem Video und Lichteffekten rauschte die ganze Gruppe durch die Zeit und wurde in die neue Epoche telepor- tiert. Dieses Ritual fand jeden morgen vor dem Frühstück statt. Am ersten Tag landeten wir in der Antike, wo wir von antiken Göttinnen empfangen wurden. Nach einer Stärkung mit griechischen Spezialitäten haben alle ihre Zimmer bezogen und sich in der Hütte zurechtgefunden. Der erste Programmpunkt mit den Olympischen Spielen – passend zur Antike – stand auch schon an. Abends haben wir an unserer Feuerstelle Würstchen, Stockbrot und Mais gegrillt, bevor wir uns zur Nachtwan- derung an den nahegelegenen Christlessee aufmachten. Nach ein paar gemeinsamen Liedern mit Gitarrenbe- gleitung und einer Geschichte als „Betthupferle“ haben wir in Gruppen den Weg zurück zur Hütte angetreten. Danach sind alle Müde ins Bett gefallen. Nach der ersten Nacht auf der Hütte wurden die Zeitreisenden natürlich mit lauter Musik geweckt und wir sind mit der Zeitmaschine direkt in einer Gerichtsverhandlung im Mittelalter gelandet. Nach dem Frühstück starte- ten die Ritterspiele, bei welchen sich die Kinder in verschiedenen mittelalterlichen Disziplinen beweisen mussten. An diesem Tag stand auch der traditionelle Casinoabend an und wir bereiteten uns nach dem Mittagessen mit Quarkmaske, Nägellackieren und Frisuren machen darauf vor. Neben dem Beautyprogramm gab es auch an- dere Workshops wie Batiken, Tonen oder Armbänder knüpfen. Nachdem sich alle schick gemacht hatten, ging es auch schon los und bei Black Jack, Roulette und am Glücks- rad wurde fleißig um die Minimoney gezockt. Auch die Bar war immer gut besucht, wo es die leckeren Cocktails „Epochen Elixier“ und „Zeitreise Zisch“ gab. Nebenbei servierte uns das Küchenteam noch leckere Brownies mit Vanilleeis aus der Laborküche und der Casinoabend wurde mit einem Betthupferle von unseren Zeitmechani- kern Öli & Schraubi beendet. Am Donnerstag hat die Zeit- maschine uns einfach nicht in die gewünschte Epoche teleportiert, sondern ist zu- fällig irgendwo im Nirgend- wo steckengeblieben. War etwas kaputt?! Auf diesen kleinen Schreck haben wir zum „Anschuggerle“ erstmal Yoga gemacht. Nach dem Frühstück bekamen wir Be- such von Bürgermeisterin Si- mone Rürup und unserem Pfarrer Staudacher, mit de- nen wir einen Hüttengottes- dienst zum Thema Zufällen feierten. Am Mittag mussten die Kinder anspruchsvolle Rätsel der Zeitdiebe lösen und konnten somit den ge- klauten Zeitmesser finden und die Zeitmaschine repa- rieren. Wir stärkten uns am Abend bei der „Pasta Party“ mit verschieden Nudelarten und Soßen, bevor das Abendprogramm mit dem Spiel „Schlag den Zeitdieb“ begann. Dabei haben sich die Kin- der und die Teamer in verschiedenen kleinen Spielen gemessen. Mit Eifer, Ehrgeiz und Teamgeist ging der dritte Abend zu Ende. Mit Hits aus den 80ern und Zumba wurden die Kinder am nächsten Tag aus ihren süßen Träumen geweckt. Beim Frühstück mussten sie sich gut stärken, denn es ging auf das allbekannte Geländespiel. In Gruppen wurden ver- schiedene Bergetappen bezwungen und Stationen bewältigt. Für Bonuspunkte ist auch der ein oder andere in Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 den kalten Bach gesprungen. Erschöpft aber mit vollem Elan kamen alle Gruppen an der Hütte an, wo eine große Wasserschlacht, Eis und Melone auf alle wartete. Den Abend haben wir am Lagerfeuer mit Marshmellows und Stockbrot, sowie Snackigel passend zu den 80ern ausklingen lassen. Nach ein paar Lagerfeuerliedern fielen die Kinder todmüde ins Bett. Am letzten Tag reisten wir mit unserer Zeitmaschine in die Zukunft. Wir machten einen Ausflug zum Baden an den sehr kalten aber wunderschön blauen Christlessee und sogar fast alle trauten sich in das kalte Kneipwas- ser. Zurück an der Hütte spielten wir Wickingerschach und bekamen den ein oder anderen Witz vom netten Busfahrer zu hören. Nach leckerer La- sagne ging am letzten Abend die Zeitreiseparty aka Bunter Abend los: Gäste aus jeder Epoche haben teilge- nommen und die Kinder verkleideten sich als ihre zukünftigen Traumberu- fe. Bei einem tollen Programm, wel- ches wir tagsüber in verschiedenen Workshops vorbereitet hatten, von Minihüttennews über spontane Ko- medie-Bewerbungsgespräche und guter Verpflegung von unserem Kü- chenworkshop merkte man gar nicht wie die Zeit verflog. Zum Abschluss der phänomenalen Hütte startete un- sere traditionelle Hüttendisco mit Dis- colicht, Knicklichtern und toller Musik. Es wurde getanzt und gefeiert, bevor alle in ihr Bett fielen. Geschlafen wur- de in der letzten Nacht zwar wenig, aber das konnte man ja dann wieder zu Hause nachholen. Dann stand auch schon der Abrei- setag vor der Tür. Alle wurden noch einmal mit Musik geweckt, wir sind gemeinsam wieder in die Gegenwart gereist. Nach dem letzten Frühstück galt es, die Hütte aufzuräumen und zu putzen. Jetzt hieß es auch schon bald Abschied zu nehmen, denn die ersten Eltern waren bereits da. Doch eine Abschlussrunde musste noch sein und ein letztes Fli-Fly durfte nicht fehlen. Alle waren sich einig: Die Hütte war super und wir sind nächstes Jahr wieder dabei! An dieser Stelle sagen wir ein herzliches Dankeschön an... ... die Eltern, die die kleinen und großen Minis wohlbehalten zur Hütte und nach Hause fuhren. ... Kilian Berger für das Fahren des großen Hängers, wo unser ganzes Material Platz fand. ... Familie Kapler für die Kartoffeln und die Bereitstellung des Kartoffelbusses. ... Herrn Pfarrer Staudacher für seinen Besuch und die Gestaltung des Hüttengottesdienstes. ... Frau Rürup für den netten Besuch. ... Familie Fricker für die leckeren Äpfel. ... Frank Reinbold für die Keksspende von Kambly. ... unser Küchenteam (aka Zeitforscher) Paula Hilgert, Felix Müller, Andreas Ehrat und Benjamin Hämmerle für euer superleckeres Essen mit einfallsreichen und abwechslungsreichen Gerichten. Ihr habt wirklich alle satt bekommen! ... das ganze Team, zusammengesetzt aus den Minis Baienfurt und Baindt, für die gelungene Gestaltung des Pro- gramms. Der Spaß kam auf keinen Fall zu kurz. In diesem Sinne: Nach der Hütte ist vor der Hütte. Wir freuen uns, Euch alle auch nächstes Jahr wieder begrü- ßen zu dürfen! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Stellenanzeigen KITA-Profis Die Gemeinde Baindt sucht Ihre KITA »Sonne, Mond und Sterne« zum nächstmöglichen Zeitpunkt: • pädagogische Fachkräfte (m/w/d) 80-100 % • Integrationsfachkraft (Fachkräftekatalog KiTaG §7) mit 30 h Wir bieten > eine leistungsgerechte Vergütung bis S 8a /S4 TVöD > ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis Stellenausschreibung Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie auf unserer Homepage unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ stellenausschreibungen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt für Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen Es werden alle öffentlichen Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntma- chung der Gemeinde Baindt sowie der Zweckverbände ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntma- chungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschä- digung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. In der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 wurde die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungs- einrichtungen der Gemeinde Baindt mit Wirkung zum 01.10.2024 beschlossen. Die öffentlichen Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Vier Kommunen aus der Region bei „Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün“ dabei Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität ist mittlerweile in 14 Kommunen rund um den Bodensee gestartet. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter ande- rem die Gemeinden Baindt, Baienfurt und Berg sowie die Stadt Weingarten, weshalb das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Trotz des „Wett- kampfes“ steht für diese vier Kommunen der Austausch und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klima- wandel und dessen bereits heute unabwendbaren Fol- gen, ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt macht. Dieses Spiel soll daher den Austausch der betei- ligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Startpunkt und Inspiration für das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» war unter anderem die Besichtigung des genossenschaftlichen Zollhauses am Züricher Bahnhof: ein Biotop, Ankunftsort und Treffpunkt für Menschen, Pflanzen und Tiere. Die teilnehmenden Gemeinden konn- ten sich in Zürich austauschen, neue Ideen kennenlernen und die Spielregeln ausprobieren. Nun beginnt der freund- schaftliche Wettbewerb, um den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes mit Freude und Ideenreichtum zu begegnen. Im Zollhaus am Züricher Bahnhof lassen multifunktionale Freiräume und Dachterrassen vielen Entwicklungen und der Natur reichlich Freiraum auf wenig Platz. Ein gelunge- nes Beispiel dafür, wie Planung sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden kann. Grünräume und grüne Infrastrukturen sind essenziell für das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie helfen, die Auswirkungen des Klimawan- dels in den Siedlungen abzufedern und sind Lebensräu- me für die urbane Fauna und Flora. Die Teilnehmenden des «Spiels ohne Grenzen! Zukunftsgrün» besuchten in Zürich weitere ausgewählte Beispiele wie den bekannten Kletterpflanzenpark in Oerlikon und die Buschlandschaft im Dachgarten der Zürcher Hochschule der Künste. «Wir möchten beleuchten, wie Pflanzen in unseren Städten wirken», so Stephan Brenneisen (ZHAW), während der Demonstration verschiedener Systeme der Vertikalbe- grünungen in der Stadtgärtnerei. «Auf knappem Raum Menschen, Pflanzen und Tieren genügend Entfaltungs- möglichkeiten zu bieten, das wird die Herausforderung der Zukunft.» Hier knüpft das Spiel an. Der motivierende Auftakt mar- kiert den Spielbeginn, um gemeinsam im freundschaft- lichen und freudigen Wettstreit den Herausforderungen des Klimawandels und des Biodiversitätsverlustes zu begegnen. Das Interreg-Projekt bietet Werkzeuge zur Umsetzung, zum Monitoring und fördert den grenzüber- schreitenden Wissensaustausch. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Öster- reichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunfts- grün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bo- densee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Hörbranz (AT), Koblach (AT), Lau- terach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Weitere Informationen zum Spiel gibt es auf einer eigens dafür eingerichteten Internetseite unte https://zukunftsgruenspiel.info/ Beispiel einer innerstädtischen Begrünung (Foto F. Roth) Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 24. September 2024 von 15:00 Uhr – 17:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an u.frank@baindt.de Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, 04. Oktober 2024 (Brückentag nach dem Tag der Deutschen Einheit) bleibt das Rathaus geschlos- sen. Am Montag, 07. Oktober 2024 sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Einladung zur diesjährigen Vereinssitzung Liebe Vereinsvorsitzende, die diesjährige Vereinssitzung findet am Montag, den 14. Oktober 2024 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die Einladungen hierzu wurden bereits per E-Mail, ggf. per Post versandt. Sollte Ihr Verein keine Einladung bekommen haben, dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an vereine@baindt.de oder melden Sie sich te- lefonisch unter 07502 9406-26. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen! Ihre Gemeindeverwaltung Für ein gutes Miteinander Feld- und Wiesenwege dienen Ihnen zur Erholung. Wir Landwirte haben hier unseren Arbeitsplatz und produ- zieren Lebensmittel für uns alle. Wir bitten Sie daher: • auf den Wegen zu bleiben und weder Äcker noch Wie- sen, Weinberge oder Obstanlagen zu betreten. • weder Hundekot noch Müll zu hinterlassen. • dem landwirtschaftlichen Verkehr auf Feldwegen Vor- fahrt zu geben. Vielen Dank! Ihre Landwirte und Winzer aus der Region. Anmeldung zum diesjährigen Nikolausmarkt Noch einmal wird der Nikolausmarkt auf dem unteren Schulhof stattfinden, bis er wieder auf dem Dorfplatz in der Ortsmitte durchgeführt werden kann. Anmeldungen zur Teilnahme finden Sie auf der nachfolgenden Seite. Der diesjährige Nikolausmarkt findet statt am Samstag, den 30. November von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem unteren Schulhof Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. Ok- tober 2024 per E-Mail mit dem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular bzw. allen erforderlichen Informationen an vereine@baindt.de anzumelden. Weitere Informatio- nen erhalten Sie bei Frau Gerhardt (07502 94 06 26, n. gerhardt@baindt.de). Hinweis: Beim Nikolausmarkt darf kein Einweggeschirr verwendet werden. Ihre Gemeindeverwaltung __________ Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Anmeldeformular für den Nikolausmarkt 2024 Anmeldung bis 31.10.2024 Name, Vorname: Verein: Adresse: Telefonnummer: E-Mail-Adresse: Wird privat oder für einen Verein verkauft? privat für Verein Was wird verkauft? (z. B. Gestricktes, Waffeln, Kaffee - bitte alles aufführen) Verkaufen Sie Alkohol? Bitte angeben in welcher Form, offen oder in Flaschen, z.B. Glühwein, Schnaps, Likör Einweggeschirr darf nicht verwendet werden. Ja …………………………………………. offen in Flaschen …………………………………….. Nein Art des Verkaufsstands Standgebühr: Nikolaushütte 10 € Eigener Stand 5 € Nikolaushütte der Gemeinde Ja Nein eigener Pavillon anderer Stand: …………………………… Standgröße: ……………………………… Benötigen Sie Strom? Ja Strom ….. Starkstrom Nein Welche elektrischen Geräte werden von Ihnen verwendet? Bitte kW-Zahl pro Gerät angeben. Heizlüfter sind nicht gestattet! Hinweis: Es dürfen nur elektrische Geräte verwendet werden, die vorher von einem Elektriker geprüft und mit Prüfsiegel versehen sind. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindehaushalt - Doppelhaushalt 2025/2026 – Aufruf zur aktiven Bürgerbeteiligung – Bürgerhaushalt Baindt Mit dem Ausbau der Bürgerbeteiligung wollen wir Ihr In- teresse an der Gestaltung Baindts und Ihr persönliches Engagement wecken und stärken. Wir bieten Ihnen erneut die Möglichkeit, zu Haushalts- themen konkrete Vorschläge zu unterbreiten, welche wir anschließend dem Gemeinderat vorlegen werden. Die im Gemeinderat bereits am 17.09.2024 ersten einge- brachten Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 stehen im Internet unter der Rubrik Haus- haltsplan 2025/2026 unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/gemein- deverwaltung/finanzen-der-gemeinde zur Einsicht bereit. Der Gemeindehaushalt hat Einfluss auf die Lebensqua- lität der Bürgerinnen und Bürger in Baindt. Gemeinderat und Verwaltung engagieren sich bei der Vorberatung und Verabschiedung des Haushaltes jedes Jahr, um die rich- tigen Entscheidungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde zu treffen. Sie werden aufgerufen Vorschläge bzw. Einsparungen dem Gemeinderat zu unterbreiten, um künftig die zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- tel noch treffsicherer einsetzen zu können. Es ist wichtig, dass wir das Geld der Bürgerinnen und Bürger möglichst effizient einsetzen und im Sinne intergenerativer Gerech- tigkeit nicht mehr ausgeben als wir einnehmen. Die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Wirt- schaftskrise bedeuten aufgrund der Kostensteigerungen einen Anstieg der Ausgaben und gleichzeitig wegen ge- ringerem Wachstum einen Rückgang der Steuereinnah- men auch in Baindt. Hinzu kommen Unwägbarkeiten und allgemein steigen- de Kosten für die öffentliche Hand, insbesondere aus der Kreisumlage im Wege des Verlustausgleiches an der Oberschwabenklinik. Dem Gemeinderat stehen daher mit der Priorisierung von Maßnahmen im Herbst intensive Beratungen ins Haus. Die Entwicklung der Haushaltsjahre 2025-2026 ist des- halb durch steigende Aufwendungen gekennzeichnet, denen Einnahmen gegenüberstehen, die zwar stagnieren, jedoch den Einbruch seit 2021 weiterhin nicht kompensie- ren können. In der Folge wird der Ergebnishaushalt im Finanzplanungszeitraum weiterhin in keinem Jahr seine Aufwendungen durch die erwirtschafteten Erträge de- cken können, sondern muss evtl. sogar teils erhebliche Mittelbedarfe verzeichnen. Die Ergebnisse werden allen zugänglich veröffentlicht und dienen der Politik als Entscheidungsgrundlage bei den Haushaltsberatungen 2025/2026. Ihre Vorschläge bzw. Anregungen reichen Sie bitte bis spätestens 07.10.2024 bei Kämmerer Herrn Abele, email: wolfgang.abele@baindt.de bzw. (Tel. 07502-9406-20) ein. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und eine sachliche Diskussion. Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Juli 2024: Rote Wanderstöcke; Schwarze Jacke Gr. 152; Schwarze Aktenmappe; Schwarzer Pullover Gr. M Schmet- terling in Strasssteinen; Jugendmountainbike Modell MTS 4300; Fahrradschlüssel Marke AXA; Zwei Fahrradschlüssel mit schwarzem Flaschenöffner als Anhägner. September 2024: Fahrzeugbrief Yamaha Kraftrad; Sechs Schlüssel an zwei Schlüsselringen; Schwarzes Etui mit In- halt; Zwei Hausschlüssel am Schlüsselring; Goldfarbene Halskette mit einem kleinen Schmetterlinganhänger; Drei Schlüssel am Schlüsselring; Smartphone Huawei; Schlüs- sel am orangenen Schlüsselband. Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406- 12. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 21. September und Sonntag, 22. September 2024 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 21. September 2024 Apotheke Vetter, Marienplatz 81, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 3 52 44 05 Sonntag, 22. September 2024 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Veranstaltungen September 20.09. Patroziniumsfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard 21.09. Basar „Rund ums Kind“ SKH 27.09. Ehrenamtsfest SKH Oktober 04.10. 75 Jahre LJ - Jubiläumsabend SKH 05.10. 75 Jahre LJ – Dorfkindparty SKH 13.10. Heilig-Leiber-Fest Kath. Kirchengemeinde Kath. Kirche Baindt 14.10. Vereinssitzung 18.10. Impulse Frauenfrühstück BSS 19.10. Wendelinusfest Kapelle Sulpach 22.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 23.10. Seniorentreff BSS Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte im Rathaus unter 07502 94 06 26 an. Ver- gewissern sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Namen versehen ist. ✄ ✄ Bezirk 1 Am Föhrenried Am Umspannwerk Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Bezirk 2 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Bezirk 3 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Bezirk 4 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Bezirk 5 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Bezirk 6 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Bezirk 7 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße Bezirk 8 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse Bezirk 9 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: (Achtung: vorübergehende Änderung) Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Frank 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker (geb. Maurer) 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Kindergärten Kindergarten St. Martin Wir suchen dich! Pädagogische Fachkraft In Teilzeit (ca. 40-70% Beschäftigungsumfang) Nähere Informationen erhalten Sie gerne vorab von der Leiterin Frau Egenter: 07502/2678 Zur Informationi Sterben, Tod und Trauer in Literatur und Philosophie Ein Abend mit Kurt Brust, Vorsitzender der Hospizbewegung Weingarten • Baienfurt • Baindt • Berg e.V. Philosoph:innen und Literat:innen haben sich seit jeher mit den Themen Sterben, Tod und Trauer auseinandergesetzt. Die Ursache für die Beschäftigung mit diesen Themen war oft die eigene Betroffenheit durch Krankheit, Tod des Partners, der Partnerin oder ein kulturell-philosophisches Interesse (Tod als Erlösung, Tod und gesellschaftlicher Wandel, Sterben und Trost). Am Leseabend werden Texte gelesen, die sich sowohl mit dem eigenen Sterben ausein- andersetzen (z.B. Texte von Robert Gernhardt, Wolfgang Herrndorf, Peter Härtling und Willhelm Schmid), als auch Texte die sich mit Sterben, Tod und Trauer eher abstrak- ter befassen (z.B. Texte von Thomas Mann, Rainer Maria Rilke und Peter Bieri). Ort: Weingarten, Vogteistr. 5 Termin: Freitag, 27. September 2024 Beginn: 19.00 Uhr (voraussichtlich bis 20.30 Uhr) Telefonische Anmeldung 0751 18056382 bis zum 25.09.2024 Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrot- tungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Or- ganismen profitieren von den heruntergefallenen Früch- ten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen ge- geben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Hu- mus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschied- lich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lie- ber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übri- gens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist über- trieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstge- machtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr im Rathaus Baindt eine Außensprech- stunde vor Ort an. Eine vorhergehende Terminverein- barung ist nicht erforderlich. Nächster Termin: 24.09.2024 Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 21. September – 29. September 2024 Gedanken zur Woche: Beide schaden sich selbst: Der, der zu viel verspricht und der, der zu viel erwartet. Gotthold Ephraim Lessing Samstag, 21. September 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 22. September – 25. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Pia Kronenberger, Simon Elbs, Jonas Elbs, Hannah Elbs, Theresa Henzler, Thomas Henzler, Jakob Kreutle, Robin Schnez, Loana Sordon († Pia und Alfons Häfele, Christina und Wen- delin Fetsch mit Angehörigen, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Franz und Eugen Schmidt, Brunhilde Dreher, Anna und Erwin Dreher) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Samu Paul Dienstag, 24. September 08.00 Uhr Baindt – Schülergottesdienst Mittwoch, 25. September 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Zita Maurer, Elsa und Wendelin Kaplan) Donnerstag, 26. September 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 27. September 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Samstag, 28. September 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Benjamin Stiefvater, Tim Beckert, Benedikt Heilig, Domi- nik Klein, Louisa Möhrle, Emil Schützbach, Max Schützbach, Mona Stiefvater, Emily Wenzel, Johanna Zentner, († Alfons Wüpping, Else und Johann Neth, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Jahrtag: Josef Heine, Petra Wüpping) Caritas – Kollekte - Sonntag, 29. September – 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Familiengottesdienst zum Ernte- dank Caritas – Kollekte - Rosenkranzgebete im September Im September laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Firmwochenende in Rot an der Rot Von Freitag 27. bis Sonntag 29. September treffen sich die 35 Firmbewerber zusammen mit 10 Firmbegleitern auf einem In- tensivwochenende im Jugend- haus Rot an der Rot. Neben der Erfahrung in Kleingruppen mit Spiel und Spaß geht es auch um Gott, die Firmung und Firmzeichen und dazu gibt es ei- nen besonderen Gottesdienst mit Pfr. Staudacher. Ein ganz herzlicher Dank gilt heute schon den Begleitern im Firmprojekt und allen, die die Jugendlichen im Gebet mitbegleiten. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Ein unvergesslicher Ausflugstag nach Buxheim und Memmingen Etwas später als sonst, aber voller Vor- freude, trafen sich die Kirchenchormit- glieder samt Partner, um in den Bus nach Buxheim und Memmingen zu steigen. Die 1. Vorsitzende Nadine Klot- zer hatte ein fabelhaftes Programm zusammengestellt, das am späten Vormittag mit einer faszinierenden Füh- rung im Kloster Buxheim begann. Die Ausflügler tauch- ten tief in die Geschichte des Klosters ein und erfuhren spannende Details über das entbehrungsreiche Leben der Kartäuser. Alle waren sich einig: Ein solches Leben wäre nichts für sie! Ein absolutes Highlight des Tages war das Singen des Kirchenchors im Priesterchor der Klosterkirche St. Maria in Buxheim. Zwischen den kunstvoll geschnitzten Chorge- stühlen und bei exzellenter Akustik sang der Chor unter Leitung von Rainer Strobel zwei Stücke, die allen Anwe- senden Gänsehaut und ein wunderbares Gefühl bescher- ten. Bevor es weiter nach Memmingen ging, stärkten sich die Ausflügler mit köstlichen Blätterteigtaschen, die den Mittagshunger perfekt stillten. In Memmingen hatten die Teilnehmer bis zum frühen Abendessen freie Zeit zur Verfügung. Das kalte und regnerische Wetter trieb viele in die gemütlichen Cafés der Stadt, während andere die Kunsthalle besuchten und sich an moderner Kunst erfreu- ten. Einige erkundeten trotz des Wetters einige Sehens- würdigkeiten der Stadt. Nach einem leckeren Abendessen teilte sich die Grup- pe auf, um an den spannenden Stadtführungen “Dunkle Ecken” und “Gruselführung mit dem Nachtwächter” teil- zunehmen. Als am späten Abend alle wieder beim Bus ankamen, waren sich alle einig: Trotz des kalten und nas- sen Wetters war es ein interessanter und wunderschöner Ausflugstag gewesen. Frauenbund Baienfurt Dienstag, 24.9.2024, Wallfahrt Maria Steinbach und Bad Grönenbach Wir fahren mit dem Bus nach Maria Steinbach Start am Feuerwehrhaus (auf der Seite rechts, Bushaltestelle) Abfahrt: 07.45 Uhr Nach der Ankunft ist in Maria Steinbach eine Kirchen- führung und eine hl. Messe zusammen mit Pater Hubert Veeser, Maria Steinbach. Anschließend Mittagspause in Bad Grönenbach. 14.00 Uhr Dorfführung in Bad Grönenbach mit Schloss und Kurpark, danach Zeit zur freien Verfügung, Kaffeepause in Bad Grönenbach. Rückkehr nach Baienfurt ca. 18.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 22.9.2024. Kosten der Fahrt: 30,00 Euro, (Bus und Führung) GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Oberschwäbischer Pilgerweg, Samstag, 28. Sept. 2024 Start 10.00 Uhr in Bad Schussenried, Parkplatz: Stadt- halle, Schulstraße 22/ Ecke Friedrich Jahnstraße Ziel: Aulendorf Strecke: ca. 9 km Gehzeit etwa 3 Stunden Zum Abschluss gemütliche Einkehr im Jägerhäusle, Ebisweiler Der Rückweg muss organisiert werden, deswegen bitte rechtzeitig anmelden. Bitte auch an Insektenabwehr denken!!! Sitzunterlagen sind sinnvoll. Ausreichend Getränke ein- packen. GÄSTE SIND HERZLICH WILLKOMMEN! Anmeldeschluss: Samstag, 21.9.2024, Anmeldungen bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 22. SEPTEMBER 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusam- men die Andacht feiern. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: „Unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.“ 1. Johannesbrief 5,4c Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Freitag, 20. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 22. September 17. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt AM-Gottesdienst mit Taufe, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) 19.00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal Montag, 23. September 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 25. September 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemein- dehaus 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Sonntag, 29. September 18. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Konfi-8-Be- grüßung, Ev. Kirche (Pfr. M. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch: „Wo ist denn jetzt euer Gott?“ – Diese Frage hören Menschen, die im Vertrauen auf Gott unterwegs sein wollen, immer wieder, wenn Dinge passieren, die das gewohnte Leben aus der Bahn werfen. Nimmt unser Wochenspruch da den Mund nicht etwas zu voll, wenn er vom Glauben nicht wie der Hebräerbrief als ein trotziges Festhalten an dem, was ich noch nicht sehen kann, spricht, sondern vom Sieg über die Welt als Inbegriff für ein Leben in Gottesferne? Wie mit einer Röntgen-Brille schaut unser Bibelvers hinter die Fassaden und erinnert uns daran, dass wir im Glau- ben an Jesus als neue Geschöpfe leben dürfen, die sich an Gottes Weisungen orientieren, nicht an dem, was jeder auf den ersten Blick zu sehen meint. Was für eine Freiheit, aus der wir unser Leben gestalten können, als Menschen, die wissen, dass Gott am Wirken ist, auch in allem, was um uns herum geschieht, bis am Ende alles gut wird. Und solange es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Gottes Segen! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer „Dieses Foto“ von Unbekann- ter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-NC Alle kommunizieren über sozi- ale Medien, aber wird die Welt dadurch so- zialer? Soziale Medien sind heute aus unserem Alltag nicht mehr weg- zudenken. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, ob die Welt dadurch wirklich sozialer wird? Dieser Frage gehen wir in unserem spannenden Vortrag mit unserem Referenten Professor Dr. phil. Jörg Stratmann nach. Wir alle informieren uns in unseren eigenen Filterbla- sen und erleben die Bestätigung unserer Meinungen in Echokammern. Aber was bedeutet das für unsere Gesell- schaft? Wir beleuchten wichtige Kommunikationsprozes- se und -bedingungen in den sozialen Medien und zeigen auf, wie diese zu einer zunehmenden Radikalisierung beitragen können. Unser Vortrag bietet Ihnen wertvolle Einblicke und ein besseres Verständnis für die Dynamiken in sozialen Netz- werken und deren gesellschaftliche Bedeutung. Es ist keine Anmeldung nötig, der Eintritt ist frei. Für den Vortrag sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Termin: 7. November um 19:30 Uhr im Ev. Gemeinde- haus, Baienfurt Seien Sie dabei und diskutieren Sie im Anschluss an den Vortrag mit! Wir freuen uns auf Sie! Baienfurter Kirchenkino 20. September 2024, 19.30 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Basierend auf einer wahren Geschichte: Der gegen Krebs kämpfende achtjährige Junge Tyler Doherty schreibt be- rührende Briefe an Gott, die seiner Nachbarschaft und jedem, der mit ihnen in Kontakt kommt, Hoffnung geben. Ein argloser Aushilfspostbote wird durch die Lektüre der Briefe dazu inspiriert, für sich selbst und für seinen Sohn, um ein besseres Leben zu kämpfen. Briefe an Gott ...mit der richtigen Adresse ist al- les möglich... Robyn Lively The Mentalist, Psych Bailee Madison Brücke nach Terabitthia Tanner Maguire Dr. House, Lost Michael Bolten How I met your mother Nach einer wahren Geschichte Der Kinofilm zum Buch-Bestseller Vom Produzenten von Fireproof & Facing the giants Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Ern- tedankaltar können am Samstag, 05. Oktober von 13.00 – 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! Bibel am Nachmittag „Der neue Himmel und die neue Erde“ – wie im Buch der Offenbarung (Kap. 21) beschrieben sind Thema im Bibeltreff am Sonntag, 22. September, um 17.00 Uhr in der evang. Stadtkirche Weingarten. Referent ist Hermann Baur, Gemeinschafts- pastor im Evang. Gemeinschaftsverband Württ., in der Musik und Liturgie wirkt Prädikant Ulrich Warth, Fried- richshafen mit. Gäste sind herzlich willkommen, Veranstalter ist die evang.-landeskirchliche Gemeinschaft „Die Apis“ in Wein- garten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Der kreative Montag bietet an Neues aus dem Kreativen Montag. Wir wollen sehr kom- primiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiterverfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein Oktober: ACHTUNG! Die ursprüngliche Planung musste geän- dert werden: jetzt NEU: 14.10. Irmgard Schwarzat: „Ich gestalte meinen Schmuck selbst“ Neue Ket- ten oder Armbänder selbst gestalten November: 11.11. Sonja Tratzyk: „Recycling alter T-Shirts“- Häkeln mit T-Shirt-Garn Dezember: 9.12. Helga Rothenbacher: „Floristik einmal weihnachtlich“ Floristik Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Die ist die erste Möglichkeit einer Geschenkverpackung Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beweist Comeback-Qualitäten, spielt aber erneut nur Remis TSV Tettnang - SV Baindt 3:3 (2:0) Zehn Tage nach dem durch ein Gewit- ter abgebrochenen Heimspiel gegen den SV Bergatreute, gastierte der SVB beim ebenfalls noch ungeschlagenen TSV Tettnang, der vor Partie die Bezirksliga-Tabelle anführte. Für das nicht ein- fache Auswärtsspiel musste Trainer Weiland mit Dischl (Verletzung), Caltabiano und den Szeibel-Zwillingen (alle Urlaub) zwar auf einige Stützen verzichten, konnte aber dennoch eine schlagkräftige Mannschaft aufbieten, die erstmals in dieser Saison wieder von Kapitän Thoma aufs Feld geführt wurde. Nach einem merkbaren Abtasten in den Anfangsminu- ten und einem ersten gefährlichen Tettnanger Standard (9.), zeigte sich der SVB offensiv deutlich präsenter und erspielte sich durch Fischer (12.), Dantona (17.) und Geg- gier (23.) aussichtsreiche Möglichkeiten auf den frühen Führungstreffer. Entgegen dem Spielverlauf fiel dieser nur eine Minute später dann aber auf der Gegenseite, als ein folgenschwerer Baindter Ballverlust im Mittelfeld, die nach einer Ecke aufgerückte Hintermannschaft aushe- belte und Biberger das 1:0 ermöglichte (24.). In der Folge war ein deutlicher Bruch im Spiel des SVB zu erkennen, der sich einige Zeigerumdrehungen später bei einem Ein- wurf überrumpeln ließ und so Konrads drittes Saisontor ermöglichte - 2:0 (30.). Während zunächst sogar noch das 3:0 für den TSV in der Luft lag, kam der SVB gegen Ende des ersten Durchgangs nochmal auf und hätte durch Thoma und Camara verkürzen können. Auch zu Beginn der zweiten Halbzeit hatte der SVB das Chancenplus auf seiner Seite, wobei Fink nach einer schö- nen Flanke von Fischer den Kopfball nicht präzise genug setzte (46.). Defensiv zeigte sich Weilands Mannschaft dafür weiterhin enorm anfällig: Kneisl und Walser konn- ten zunächst noch das 3:0 verhindern (52.), bei der an- schließenden Ecke leistete der SVB dann allerdings nur Begleitschutz und Vulpis nickte unbedrängt zum dritten Tettnager Tagestreffer ein (53.). Der Landesliga-Absteiger schien auf ein kleines Debakel zuzusteuern, schüttelte sich dann aber kurz und kam beeindruckend zurück. Nach ei- nem abgefangenen Ball von Zweifel, enteilte Thoma sei- nem Gegenspieler und stellte den 3:1-Anschlusstreffer her (62.). Direkt nach Wiederanpfiff eroberte der SVB erneut die Kugel, wobei Kneisl Fink mit einem butterweichen Chip hinter der Kette fand. Baindts Nummer 19 saugte den Ball sehenswert herunter und machte den Baindter Doppel- schlag perfekt (62.). In der eigentlich schon entschiede- ne Partie war so plötzlich wieder neue Spannung, was sich auch im Geschehen auf dem Feld zeigte: nach einer Rudelbildung auf dem Feld hätte sich sowohl der SVB als auch der TSV nicht über Platzverweise beschweren Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 dürfen (68.). Während die Baindter Mannschaft offensiv weiterhin auf den Ausgleich drückte, jedoch ohne große Chancen blieb, versuchten die Gastgeber das knappe Ergebnis über die Zeit zu bringen. Dies gelang allerdings nur bis in die Schlussminuten, als der SVB dankbar war, wieder auf die Qualitäten seines Kapitäns zurückgrei- fen zu können: ein scharf getretener Freistoß von Kneisl, landete auf dem Schädel von Thoma, der wuchtig zum 3:3 einköpfte (89.). In der Nachspielzeit wollten sich bei- de Teams nicht mit dem Unentschieden zufrieden geben und spielten nochmals mit offenem Visier auf Sieg - es blieb jedoch beim 3:3. Damit fährt der SVB auch im vierten Spiel seit seiner Rückkehr in die Bezirksliga das vierte Remis ein, welcher der Mannschaft auf dem Weg in die obere Tabellenhälf- te nicht so wirklich weiterhilft. Dennoch zeigte die Mann- schaft nach dem bitteren 3:0-Rückstand Moral und erar- beitete sich in einem der schwersten Auswärtsspiele der Saison doch noch ein Remis, welches dem Spielverlauf zufolge auch leistungsgerecht war. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Lukas Zweifel, Philipp Thoma, Nico Geggier (57. Kevin Lang), Jan Fischer, Mika Dantona, To- bias Fink, Baba Camara - Trainer: Rolf Weiland Tore: 1:0 Noah Biberger (24.), 2:0 Maximilian Konrad (30.), 3:0 Gianluca Vulpis (53.), 3:1 Philipp Thoma (62.), 3:2 Tobias Fink (62.), 3:3 Philipp Thoma (89.) FV Rot-Weiß Weiler II - SV Baindt II 3:3 (2:1) In der aufgrund des regnerischen Wetters auf den Kunstrasen verlegten Partie, erspielte sich die „Zwoite“ in der Anfangsphase zunächst ein leichtes Übergewicht, ging dann aber unglücklich durch ein direktes Freistoßtor in Rückstand (10.) Schnez, auf Vorlage von N.Späth, kon- terte das frühe 1:0 zwar schnell (22.), doch nach einem Eckstoß ging der FVW II erneut in Führung (31.). Ebenfalls nach einem Standard, glich der SVB zu Beginn der zweiten Halbzeit aber erneut aus, als Probst eine scharfe Freis- toßflanke von Brugger ins eigene Tor verlängerte (55.). In der 66.Minute gingen die Gäste dann zum dritten Mal nach einem Standard in Front, jedoch hatte der SVB II kurz vor Schluss nochmal eine Antwort parat und stellte durch einen Kopfballtreffer von Heisele auf 3:3 (85.). Trainer Geggier zeigte sich am Ende weitestgehend zu- frieden mit dem Auftritt seiner Truppe, da diese nach drei- maligem Rückstand nicht aufsteckte und sich so auswärts spät noch einen Punkt erkämpfte. Dennoch zeigte sich die „Zwoite“ anfällig bei gegnerischen Standards und nutzte die leichten spielerischen Vorteile zu selten, wodurch es eben nur zu einer Punkteteilung reichte. SV Baindt II: Jan Mohring, Patrick Späth, Kai Kaspar, Niklas Hugger (82. Johannes Heisele), Niklas Späth, Ju- lian Keppeler, Manuel Brugger (72. Markus Baumgärt- ner), Konstantin Knisel, Johannes Schnez, Moritz Lang (60. Tobias Trautwein), Max Kretzer (46. Robin Blattner) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Luis Völker (10.), 1:1 Johannes Schnez (22.), 2:1 Demba Sowe (31.), 2:2 Andreas Probst (55. Eigentor), 3:2 Jonas Dorner (66.), 3:3 Johannes Heisele (85.) Vorschau: Sonntag, 22.09 12.45 Uhr: SV Baindt II - FC Scheidegg II 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Scheidegg Herren 1 mit spannendem Saisonauftakt Zum ersten Pflichtspiel der Saison 2024/25 durften wir den Aufsteiger TSV Warthausen in der Baindter Sporthalle begrüßen. Da unser Spitzenspieler Mar- cel Brückner verhindert war, rückte Frank Markwart in die Mannschaft auf. Wir erwarteten dennoch ein knappes Spiel, das in beide Richtungen gehen könnte. Die Doppel starteten hart umkämpft und verheißungsvoll für uns. Wolfgang Assfalg und Philipp Schwarz konnten in 5 Sätzen gewinnen, Nico Scheffold und Tobias Nowak schlugen das Einserdoppel der Gäste gar mit 3:1. Unser 3er-Doppel mit Neuzugang Roman Buck und Ersatzmann Frank wehrten im 5. Satz 3 Matchbälle ab, vergaben dann selbst einen Matchball und mussten schlussendlich doch den Gegnern gratulieren. In den Einzeln ging es direkt in die nächten Krimis: Philipp siegte in 5 Sätzen, Tobi musste sich ebenfalls im Entschei- dungssatz geschlagen geben. Nach knapp 2h Spielzeit stand es gerade einmal 3:2, das könnte ein langer Abend werden... Im mittleren Paarkreuz teilten wir die Punkte: Wolfgang gewann wiederum im 5. Satz, Nico konnte sein Niveau des ersten Satzes nicht halten und musste sich mit 1:3 geschlagen geben. Roman und Frank im hinteren Paar- kreuz verhalfen uns mit zwei starken 3:1 Erfolgen zum 6:3 Halbzeitstand und damit erstmals zu einem größe- ren Vorsprung. Diesen konnten Philipp und Tobi mit zwei weiteren, teilweise knappen Siegen nochmals auf 8:3 aus- bauen. Wer nun dachte, das Match sei gelaufen sah sich getäuscht. Mit drei relativ schnellen 3:0 Erfolgen kämpfte sich der TSV Warthausen in die Partie zurück. Im letzten Einzel behielt dann aber Frank die Nerven, spielte ruhiges und intelligentes Tischtennis und konnte so auch sein 2. Einzel für sich entscheiden. Mit diesem hart umkämpften 9:6, bei dem sich viele Spiele erst im 5. Satz entschieden, feierte die erste Herrenmann- schaft einen gelungenen Start in die neue Saison. Bereits am kommenden Sonntag um 13 Uhr kann beim Auswärtsspiel gegen die TSG Ailingen nachgelegt werden. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Jungen und Herren II starten in die Saison Samstag 21.09. • 11 Uhr: SG Aulendorf - Jungen 1 • 18 Uhr: Herren 2 - SV Fronhofen II Sonntag 22.09. • 13 Uhr: TSG Ailingen - Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 TC Baindt e.V. Jugend- und Einzelvereinsmeister- schaften 2024 Jugendvereinsmeisterschaften Zusammen mit den Finalspielen der Vereinsmeisterschaften der Herren und dem Saisonabschlussfest fanden am 14. September die Jugendvereinsmeisterschaften statt. Es wurden die Vereinsmeister in den Altersklassen U12 und U15/U18 ausgespielt. Die Altersklassen U15 und U18 wur- den gemeinsam ausgespielt, hier gab es 5 Teilnehmer. In der Altersklasse U12 waren es 4 Teilnehmer. In beiden Al- tersklassen wurde im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Bei der U12 waren die Teilnehmer Cedric Hinner, Lenny Sonntag, Felix Schmidt und Josefine Boenke. Es waren alles spannende Spiele, die mal mehr, mal weniger hart umkämpft waren. Am Ende setzte sich Cedric Hinner durch. Er wurde Vereinsmeister der U12 mit 3 gewonne- nen Matches. Platzierung in der Altersklasse U12 1. Cedric Hinner 2. Felix Schmidt 3. Lenny Sonntag 4. Josefine Boenke Bei der kombinierten Altersklasse U15/U18 spielten Marian Dorn, Vinzent Neubauer, Maurice Zimmermann, Jonathan Boenke und Johannes Neubauer um die Vereinsmeis- terschaft. In diesem Jahr konnte Marian Dorn alle seine Spiele gewinnen und wurde somit ungeschlagen Ver- einsmeister der U15/U18. Platzierung in der Altersklasse U15/U18 1. Marian Dorn 2. Johannes Neubauer 3. Maurice Zimmermann 4. Vinzent Neubauer 5. Jonathan Boenke Wir gratulieren allen Platzierten und vor allem den beiden Vereinsmeistern herzlich. Die Teilnehmer U12 und U15/18 mit unserem Jugendwart Einzelvereinsmeisterschaften 2024 Am 14. September war es wieder mal so weit, der Final- tag der diesjährigen Vereinsmeisterschaften im Einzel stand an. Bei den Damen wurde über die Saison eine Gruppe mit 4 Teilnehmerinnen im Jeder-gegen-Jeden Modus ausge- spielt. Am Ende setzte sich Stefanie Brehm mit 3 Siegen durch. Herzlichen Glückwunsch zur Vereinsmeisterschaft der Damen 2024. Die Teilnehmerinnen bei den Damen Mit insgesamt 34 aktiven Teilnehmer war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 41 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden, gespielt. Die jeweils Gruppenbes- ten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde dann in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Mo- dus, ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals. Neben dem Titelverteidiger Stefan Boenke qualifizierten sich Peter Schmitt, Max Schäfer und Philipp Neubauer für das Halbfinale. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Krankheitsbedingt konnten aber leider beide Halb- finalspiele nicht stattfinden, so dass Stefan Boenke und Philipp Neubauer direkt für das Finale qualifiziert waren. Durch die Ansetzung des Finalspiels direkt vor dem Sai- sonabschlussfest fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein. Am Ende war der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:4 6:2, und konnte somit seinen Titel als Vereinsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glückwunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit viele Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an erster Stelle. Die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern gegen die man sonst nicht spielt, war mindes- tens genau so wichtig. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Wir freuen uns schon auf das nächstes Jahr, und hof- fen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeis- terschaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten bei den Herren Saisonabschluss 2024 Im Anschluss an die Vereinsmeisterschaften ging es naht- los über in den Saisonabschluss. Mitglieder und Gäste versammelten sich im Vereinsheim und auf der Terrasse, die, aufgrund der kühlen Wetterlage, bestens von Hel- muth Boenke und Oskar Halder wetterfest abgeschirmt worden war (herzlichen Dank euch beiden!). Vielen Dank auch an Michele, der uns mit köstlichen Piz- zen versorgte. Nach Siegerehrung durch Sportwart und Jugendwart sowie Rückblick auf die Verbandsrunde 2024 wurden 2 Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft geehrt. Die Jubilare in der Mitte, links und rechts die beiden Vor- sitzenden Für diese Saison steht nun noch die Vereinsmeisterschaft Mixed an, die am 21.09. ausgespielt wird. Eine Anmelde- liste hängt am Vereinsheim aus. Unser Abschluss-Bän- delesturnier findet am 06.10. um 13 Uhr statt, Anmelde- schluss: 05.10. um 16 Uhr. Eine Anmeldeliste hängt auch schon aus. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Das Vorstandsteam 18. Human- Table- Soccer-Turnier Am Samstag, den 21 September findet die 18. Ausgabe des Human- Table- Soccer-Turniers statt. Das bedeutet gleichzeitig, die zwölfte Deutsche Meister- schaft im Hof der Villa. Schaffen die Dachser Allstars die Titelverteidigung? Bleibt der Pott wieder in Baindt? Wer holt sich den Sieger-der-Herzen-Pokal? Und die Mutter aller Fragen: Wohin läuft die letzte Minute? Antworten, viel Gaudi, Spaß und Emotionen sind garantiert! Termin: Samstag, 21. September 2024 Beginn: 10 Uhr 20 Meldeschluss: Es gibt noch wenige Startplätze! Infos unter: eu.ro@web.de / 015770493925 www.htsvbaindt.de Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, diesem Spaß beizuwohnen! Für das leibliche Wohl wird gesorgt. TURNIER FINDET BEI JEDER WITTERUNG STATT! Baindt bekämpft Blutkrebs Registrierungsaktion am Samstag, 21.09.2024 im Rahmen des 18. Human-Table-Soccer-Turniers Wo? Villa, Marsweilerstraße 24 Wann? 10:00 - 15:00 Uhr Was muss ich tun? Mit einem Stäbchen wird ein Ab- strich im Mund gemacht (das tut nicht weh und geht schnell). Warum? Es gibt nichts Einfacheres, ein Men- schenleben zu retten! Wo erhalte ich Infos? www.dkms.de, eu.ro@web.de, 075026211367, Marco Busam Alle 12 Minuten erhält in Deutschland ein Patient die Dia- gnose Blutkrebs. Darunter sind auch viele Kinder und Ju- gendliche. Die einzige Chance auf Heilung ist eine Stamm- zellenspende. Leider findet jeder zehnte Patient keinen Spender. JEDER KANN DER RICHTIGE SEIN UND EIN MENSCHEN- LEBEN RETTEN! Keine Zeit am Tag der Registrierung? Kein Problem, ruf an und vereinbare einen Termin in der Woche davor. Musikverein Baindt Wir sind zurück aus der Sommerpause Vergangenen Donnerstag haben wir, in unserer ersten Musikprobe nach der Sommerpause, bereits die ersten Kon- zertstücke angespielt. Freuen sie sich schon jetzt auf ein abwechslungsreiches Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Konzertprogramm und planen Sie sich den Konzertabend am 14.12.2024 gerne schon in ihrem Terminkalender ein. Doch auch wenn wir schon wieder mitten in den Kon- zertvorbereitungen sind, haben wir mit der Frühschop- pensaison noch nicht ganz abgeschlossen. Am Samstag, den 21.09.2024 dürfen wir in der Gaststätte zur Mühle in Baindt bei der „Mühlengaudi“ den Frühschoppen musi- kalisch umrahmen. Am Sonntag, den 22.09.2024 sind wir beim Musikverein Reute-Gaisbeuren zum Musikfest ein- geladen. Hier dürfen wir um 13:00 Uhr am Sternmarsch teilnehmen. Wir freuen uns, wie immer über viele Baindter Gesichter am Straßenrand und im Festzelt. Reitergruppe Baindt Nachbericht Vereinsausflug Am Samstag, den 14. September machten wir uns bereits früh morgens mit 47 Mitglie- dern auf den Weg zu den CHI Donaueschin- gen. Kurz vor dem Ziel legten wir noch eine kleine Pause auf einer Raststätte ein wo wir uns mit einem kleinen Vesper für den Tag stärkten. Bevor wir ankamen gab es für alle unsere Mitglieder noch eine Aufgabe, die wäh- rend des Tages erledigt werden musste: Jedes Mitglied erhielt eine Karte mit einem kleinen Fotoauftrag. Bereits angekündigt wurde, dass wer den Fotoauftrag nicht ein- reicht, am Heimweg im Bus ein Gedicht vortragen muss. In Donaueschingen angekommen, machten wir ein Grup- penfoto bevor sich dann die einzelnen Gruppen auf dem großen Turniergelände verteilten. Während des Turnier- tages gab es unterschiedliche Prüfungen anzusehen: Im Gelände startete eine Marathonfahrt für Pony-4-Spän- ner, gefolgt von einer Marathonfahrt für Pferde-2-Spän- ner. Auf dem Springplatz startete das Programm mit der Einlaufprüfung U25 1,15m. Um die Mittagszeit fand das Finale Mittlere Tour mit 1,45m statt. Im Anschluss wurden die Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen präsentiert. Zum Abschluss fand die 2. Qualifikation für den Großen Preis mit 1,50m statt. Die Dressurbegeisterten Zuschau- er konnten im Dressurviereck das Grad Prix Special, die Präsentation der Deutschen Sportpferde-Auktionsfohlen sowie die Finalqualifikation zum Nürnberger Burk-Po- kal – St. Georges Special sehen. Als Highlight gab es am Nachmittag noch eine Intermediare I Kür. Auf 17:30 Uhr traten wir die Heimreise an. Nachdem die Mitglieder während unseres Ausflugs ihre Fotoaufträge einreichten, wurde der Auftrag von zwei unserer Mitglieder nicht korrekt ausgeführt, weshalb wir uns dann auf der Heimfahrt über zwei Gedichts-Vorträge freuen durften. Über die Vielzahl an Bilder die wir durch das Spiel gewonnen haben, freuen wir uns sehr. Für die angenehme Busfahrt bedankten wir uns bei unserem Busfahrer Charly! Wir blicken auf einen tollen und erleb- nisreichen Tag in Donaueschingen zurück. Turnierergebnisse Anna Tratzyk mit Charlston Stilspring-Wettbewerb 80cm, Platz 2 Standard-Spring-Wettbewerb 90cm, Platz 8 Anna Tratzyk mit Sisko Standard-Spring-Wettbewerb 100cm, Platz 4 Jump an Run, Platz 1 Herzlichen Glückwunsch an unsere Anna zu ihren tollen Erfolgen! Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Herbst-Winter Basar am 21.09.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 20.9.24 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 21.9.24 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und Kuchenverkauf der Klasse 3b der Klosterwiesenschule. Alpinteam Baindt Alpin-Powerworkout startet wieder - Beginn 8. Oktober Am 08.10 startet wieder unser Alpin-Po- wer-Workout. Mit der bewährten Kombination aus Kraft- und Ausdauerübungen machen wir Sie fit für die kommende Wintersaison und bringen Sie in Top-Form - egal ob für Ski, Snowboard oder Schneeschuhwandern. Geplant sind 8 Abende jeweils dienstags um 20 Uhr in der großen Sporthalle in Baindt. Für Mitglieder des SV Baindt ist die Teilnahme kostenlos. Für alle anderen kostet es nur 25.- Euro. Jeder, der Spaß am Sport hat ist herzlich willkommen! Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Ferienprogramm Jugendrotkreuz Am Samstag dem 31.08. fand unser jährliches Ferienpro- gramm der Gemeinden Baindt und Baienfurt wieder bei bestem Wetter statt! Nachdem wir alle Kinder willkommen geheißen haben, ging es direkt mit einem kleinen Kennenlernspiel los. Dann haben wir uns in Stationsarbeit gemeinsam spielerisch mit dem Notruf, der Stabilem Seitenlage, unserem Kranken- transportwagen, verschiedenen Verbänden und vielem mehr beschäftigt. Nach einer kleinen Bastel Runde haben die Kinder noch eine verdiente Helden-Urkunde von uns bekommen, be- vor schon wieder der Abschied anstand. Rund um war es wieder ein sehr gelungenes Ferienprogramm und wir freuen uns schon auf das nächste Jahr. Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Falls du auch gerne in unser Jugendrotkreuz reinschnup- pern möchtest, kannst du uns ganz unverbindlich eine Email schreiben an jugendrotkreuz@drk-baienfurt-baindt.de Wir freuen uns auf euch! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Wanderung von Wilhelmsdorf zum Ringgenhof über Rimmersberg und Rinkenburg Treffpunkt: Dienstag 01.10.2024 um 11.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr. Wegstrecke ca. 3,5 Stunden, 12 km, 100 hm. Fahrpreis für Mitglieder 7,00 Euro (Fahrgemeinschaften).Einkehr ist vorgesehen. Mitnehmen: Trinken, Vesper, feste Schuhe, Wechselschuhe und nach Bedarf Stöcke. Die Wanderung findet nur bei gu- tem Wetter statt. Anmeldung ab 26.09.2024 ab 17.00 Uhr. Tel. 0751/43287. Wanderführung: Jürgen Frank. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Ravensburger Kinderherbst 26.10. - 03.11.2024 Spannende Herbstferien sind garantiert: Der Ravens- burger Kinderherbst beginnt Der Ravensburger Kinderherbst geht in die 11. Runde. Von Samstag, 26. Oktober bis Sonntag, 3. November wird eine Woche voller Kultur für Kinder angeboten. Unter der Organisation des Kulturamts und durch den Zusammenschluss von Kulturveranstaltern aus Ravens- burg wird Kindern ab 3 Jahren ein abwechslungsreiches Kulturprogramm in den Herbstferien geboten. Auf dem Programm stehen zwei Kinderkonzerte vom Stadtorchester und der Zehntscheuer, die zum Lauschen, Tanzen und Mitsingen einladen. Wer das Geschehen auf der Bühne lieber beobachten will, kann zum Theater oder Tanztheater ins Theater Ravensburg sowie zu Aufführun- gen in Ottokar‘s Puppentheater kommen. Spannenden Geschichten lauschen kann man bei den Vorlesungen im Figurentheater, der Stadtbücherei und dem Caritas Fa- milienzentrum. Um seiner Kreativität freien lauf zu lassen kann man Workshops im Museum Ravensburger, bei der Humpisgesellschaft und im Lebenshilfehaus besuchen. In der Stadtbücherei gibt es zudem spannende Workshops zum Thema Film und Computer. Und wer schon immer mal auf der Bühne stehen wollte, kann zum Theater- workshop oder Zirkuskurs im Theater Ravensburg gehen. Eine informative Kinderstadtführung mit entsprechender Ausrüstung um die Stadt zu verteidigen und Führungen sowie eine Museumsrallye im Museum Humpis-Quartier zur Stadtgeschichte werden während der ganzen Woche angeboten. „Die meisten Veranstaltungen waren im letzten Jahr aus- gebucht. Daher lohnt es sich, die Karten im Vorverkauf zu ergattern oder sich gleich für einen der Workshops anzumelden.“, rät Verena Müller, Kulturamtsleiterin der Stadt Ravensburg. Erhältlich sind die Karten ab Montag, 23. September im Vorverkauf in der Tourist Information Ravensburg und allen reservix-Vorverkaufsstellen sowie online unter www. reservix.de. Für manche Veranstaltungen muss man sich direkt beim Veranstalter anmelden. Der Hinweis steht im Programmheft bei den jeweiligen Veranstaltungen. Auch die Familiengutscheine der Stadt Ravensburg im Wert von 2 € sind für die Veranstaltungen einlösbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de/kinderherbst und in der ausführlichen Programmbroschüre, die in der Tourist In- formation und der Stadtbücherei erhältlich ist. Ravensburger Kinderherbst Samstag, 26.10. bis Sonntag, 03.11.2024 diverse Ver- anstaltungsorte Kartenvorverkauf ab Montag, 23. September in der Tourist Information Vortragsreihe Herbst „Sterben, Trauer, Hospiz, Patientenverfügung, Demenz“ Humor angesichts von Sterben und Trauer? Beim Vortrag am Montag, den 14. Oktober 2024, geht es um die die Bedeutung von guten Bildern, von Humor, Hoffnungszeichen, Spiritualität und Glaube bei Sterben Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 und Trauer aufzuzeigen. Kann ich mit Sterbenden noch lachen und Freude erleben? Eine wichtige Rolle spielt da- bei das Versöhntsein mit sich und den anderen. Beginn ist um 19 Uhr im Evang. Gemeindehaus, Gutenbergstra- ße 49 in Bad Saulgau. Als Referent ist Ludger Hoffkamp, Klinik-Clown und Zauberer aus Ludwigsburg geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Bettina Oswald, oswald@Caritas-DICVRS.de. Würdevolle Begleitung am Lebensende mit Hospiz- diensten Beim Vortrag am Donnerstag, den 07. November 2024, geht es um die Fragen: Was kann eine Hospizgruppe leisten? Wie kann sie zu einer würdevollen letzten Le- bensphase beitragen? Wie können Angehörige entlas- tet werden? Wie können schwerkranke oder sterbende Menschen Teil einer solidarischen Gemeinde bleiben? Be- ginn ist um 19 Uhr im kath. Gemeindehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentinnen sind Angelika Lin- der (ambulante Hospizgruppe Bad Saulgau) und Bettina Oswald (Caritas, oswald@Caritas-DICVRS.de). Mit Vollmacht und Patientenverfügung Vorsorge treffen Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht haben - ganz egal in welchem Al- ter - darum geht es beim Vortrag am Donnerstag, den 14. November 2024. Doch welche geeigneten Vordrucke gibt es? Wie kann mit besonderen Familienkonstellatio- nen umgegangen werden? Wie findet sich meine ganz persönliche Wertevorstellungen wieder? Was ist eine Ge- setzlichen Betreuung und wie kann ich meinen digitalen Nachlass regeln? Beginn ist um 19 Uhr im kath. Gemein- dehaus, Schulstraße 16 in Bad Saulgau. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Referentin ist Sonja Hummel (Caritas, hummel.s@caritas-dicvrs.de). DEMENZ - Wissen, Verstehen, Umgehen Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft und auch am Arbeitsplatz. Beim Online-Vortrag am Mitt- woch, den 20. November 2024 gibt es Tipps und Hinweise zum Umgang und zur Kommunikation mit an Demenz erkrankten Menschen und wie ein Leben möglichst lan- ge im eigenen Zuhause ermöglicht werden kann. Beginn ist um 18 Uhr, Anmeldung bei der Referentin Daniela Wiedemann (Caritas, wiedemann.d@caritas-dicvrs) ist zwingend notwendig. Fachdienst Solidarität im Sozialraum, Fachbereich: Ba- sisversorgung/Christ. Patientenvorsorge Caritas Biber- ach-Saulgau Zur Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern Wenn Kinder mit Beeinträchtigung erwachsen werden... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kindern“. Im ersten Vortrag am Donnerstag, den 19. September 2024 geht es um die „Rechtliche Betreuung nach dem 18. Geburtstag“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist der Betreuungsverein SKM Sigmaringen geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung Erben werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im zweiten Vortrag am Donnerstag, den 26. September 2024 geht es um „Vor- sorge treffen mit dem Behindertentestament“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referent ist Notar a.D. Herr Herwanger geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung geboren werden ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 geht es um „Mutter- schutzverlängerung, Kinderkrankschreibung, Fahrtkoste- nerstattung und Haushaltshilfe“. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die AOK Bodensee-Oberschwaben ge- laden. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird gebeten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Wenn Kinder mit Beeinträchtigung finanzielle Hilfe bekommen ... Die Caritas startet diesen Herbst eine „Gesprächsreihe für Eltern von besonderen Kin-dern“. Im dritten Vortrag am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 geht es um „Pflege- grad, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegebra- tungsgespräch und Entlastungsbeitrag“. Diese finanzielle Hilfe können jedoch nicht nur Kinder mit Behinderung beantragen, auch be chronischer Krankheit, hohem För- derbedarf oder mit OP-Erfahrung kann sich ein Antrag lohnen. Beginn ist um 18:30 Uhr im kath. Gemeindehaus in Bad Saulgau, Schulstraße 16. Als Referentin ist die Amb. Kinderkranken- und Intensivpflege Pusteblume geladen. Ohne Anmeldung, kostenfrei, um eine Spende wird ge- beten. Ansprechpartnerin der Caritas ist Sonja Hummel, hummel.s@caritas-dicvrs.de. Caritas Biberach-Saulgau Geologische und wasserbauhistorische Spurensuche Exkursion der Gesellschaft Oberschwaben nach Bad Waldsee Kreis Ravensburg – Am 21. September 2024 um 14 Uhr veranstaltet die Gesellschaft Oberschwaben eine Exkur- sion in die Natur- und Kulturlandschaft Oberschwabens. Prof. Dr. Andreas Schwab (GO-Vorsitzender und Professor für Geographie und ihre Didaktik an der PH Weingarten) und Wasserhistoriker Dr. Lutz-Dietrich Herbst begeben sich mit den Teilnehmenden vom Tannenbühl bis nach Bad Waldsee auf geologische und wasserbauhistorische Spurensuche. Der Tannenbühl ist das Naherholungsgebiet von Bad Waldsee und ein wichtiger außerschulischer Lernort: Neben einem Wildtier-Lehrpfad und einem Baum- und Wald-Lehrpfad gibt es einen 2021 neu eröffneten geo- logische Lehrpfad. Er wurde vom Fach Geographie der PH Weingarten gestaltet. Auf einer Strecke von ca. 3 km kann man hier nahezu alle Formen finden, die der große Alpenrheingletscher vor gerade einmal 24000 Jahren hinterlassen hat. Auch die Gewässer im Stadtgebiet von Bad Waldsee werfen spannende Fragen auf: Wie hat der Mensch hier im Laufe von Jahrhunderten eingegriffen? Und was hatten diese Eingriffe mit der Entwicklung der Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 Stadt Bad Waldsee zu tun? Diesen und vielen weiteren Fragen geht die Exkursion nach. Ablauf und Anmeldung Anmeldungen gehen an gesellschaft-oberschwaben@ rv.de. Treffpunkt ist der Wanderparkplatz „Tannenbühl“ bei Bad Waldsee. Auf eine Wanderung entlang des geo- logischen Lehrpfades folgt eine kurze Weiterfahrt nach Bad Waldsee. Dort geht es um die Gewässer- und Stadt- geschichte Bad Waldsees. Um 18 Uhr ist eine gemeinsa- me Einkehr geplant. Eine Anmeldung ist bis zum 20. September möglich. Es können max. 30 Personen teilnehmen. Mehr Informationen gibt es auf: www.gesellschaft-oberschwaben.de Gesellschaft Oberschwaben c/o Kulturhäuser Landkreis Ravensburg Landwirtschaft erleben: Hofführung und Bio-Genuss auf dem Rösslerhof Der Rösslerhof in Schlier lädt zur Entdeckungstour im Rahmen der Öko-Aktionswochen Baden-Württem- berg ein An den Freitagen 27. September, 4. Oktober und 11. Ok- tober 2024 öffnet der Rösslerhof jeweils von 14:30 bis 15:30 Uhr seine Tore für eine besondere Hofführung mit Verkostung. Im Rahmen der Öko-Aktionswochen Ba- den-Württemberg erhalten Besucher/innen spannende Einblicke in die ökologische Landwirtschaft und die nach- haltige Lebensmittelproduktion des Hofs. Die einstündigen Führungen geht durch folgende Berei- che: Von der artgerechten Milchviehhaltung und Kälber- aufzucht, über den ökologischen Ackerbau mit den Kultu- ren Dinkel, Weizen, Cannabis, Flachs und Mais, bis hin zum Streuobst und der hofeigenen Vermarktung. Anschließend werden im Hofladen der eigene Apfelbalsamico und der Emmentaler aus der eigenen Milch verköstigt. „Mit dieser Veranstaltung möchten wir die ganze Vielfalt unseres Betriebes zeigen“, erklärt Gereon Güldenberg, Betreiber des Rösslerhofs. „Dabei kann man hautnah den kompletten Weg von dem ökologisch erzeugten Rohstoff bis hin zum fertigen Bio-Lebensmittel erleben.“ Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person (Kinder bis 12 Jahre frei). Eine Anmeldung ist erforderlich per E-Mail an cafe-laden@roesslerhof.de. Nach der Führung besteht die Möglichkeit im hofeigenen Bio-Café „Dahoim“ einzu- kehren. Eine Reservierung vorab wird empfohlen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte – Natur mit allen Sinnen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft zwischen Schussen und Seen mit ihren typischen Moränenhügeln. Von April bis Oktober werden Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmäßige Führungen – beachten Sie die Hinweise im Mitteilungs- blatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Parkplatz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blitzenreute Sonntag, 22. September 2024 Lebensformen im Dornacher Ried – ohne Moos nix los?! Gästeführerin: Anne Straub Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Dauer: 2,5 Stunden (Über-)Lebensformen im Dornacher Ried - Ohne Moos nix los?! Die unbekannte Welt von Moosen, Flechten und Pilzen – Gametophyten, Doppelwesen und Chimären. Wer oder was sind sie wirklich und welche Strategien haben sie im Laufe der letzten 500 Millionen Jahre entwickelt? Bitte denken Sie an Zecken- und Sonnenschutz und ggfs. regenfeste Kleidung. Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Führung begrüßen zu dürfen. www.zwischenschussenundseen.de B 30, Ortsumfahrung Ravensburg, Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Anschlussstelle Ravensburg-Nord und Anschlussstelle Weingarten Beginn des ersten Bauabschnitts am Montag, 16. Sep- tember 2024 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 16. September 2024, die Fahrbahndecke der B 30 zwi- schen der Anschlussstelle Ravensburg-Nord und der An- schlussstelle Weingarten auf rund 3,5 Kilometern Länge erneuern. Durch die Belagsarbeiten werden auf beiden Richtungsfahrbahnen Schäden an der Asphaltfahrbahn wie Risse und Unebenheiten beseitigt. Günstige Witte- rungsverhältnisse vorausgesetzt, ist die gesamte Fahr- bahndeckenerneuerung bis Ende Oktober abgeschlossen. Ab Montag, 16. September 2024, werden auf der Rich- tungsfahrbahn nach Friedrichshafen transportable Schut- zeinrichtungen sowie Verkehrssicherungselemente aufge- baut. Diese Arbeiten erfolgen als Wanderbaustelle unter Einengung des Verkehrs. Am Mittwoch, 18. September 2024, wird der gesamte Ver- kehr der B 30 auf die Fahrbahn in Richtung Friedrichsha- fen gelegt, sodass ab Donnerstag, 19. September 2024, die Straßenbauarbeiten auf der Fahrbahn in Richtung Ulm begonnen werden können. Die Fahrbahnerneuerung erfolgt in „Kompakter Asphalt- bauweise“. Das bedeutet, dass die Binder- und Deck- schicht “heiß auf heiß“ zeitgleich eingebaut wird. Durch diese Bauweise wird die Einbauqualität und Dauerhaftig- keit des Asphalts erhöht. Die Arbeiten an der Richtungsfahrbahn nach Ulm sollen bis Mittwoch, 9. Oktober 2024, abgeschlossen sein. Verkehrsführung während Bauabschnitt 1 Der durchgehende Verkehr der B 30 verbleibt in beiden Fahrtrichtungen mit einer „2+0“- Verkehrsführung auf der Bundesstraße. Demnach können auf einer Fahrbahn in beide Richtungen jeweils zwei Fahrspuren genutzt werden. An der Anschlussstelle Ravensburg-Nord bleibt die Aus- fahrt in Richtung Ravensburg und Weingarten weiterhin offen. An der Anschlussstelle Weingarten ist eine Ausfahrt aus Richtung Friedrichshafen nicht möglich. Verkehrsteilnehmende mit dem Fahrziel Reutlingen/ Sigmaringen werden ab der Anschlussstelle Ravens- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 burg-Nord über die L 313 und die L 317 zur Anschlussstel- le Weingarten geführt. Zudem ist an den Anschlussstellen Ravensburg-Nord und Weingarten die Auffahrt in Richtung Ulm nicht möglich. Der Verkehr mit Ziel Ulm wird über die L 314 und die K 7951 zur B 30 Anschlussstelle Baindt geführt. Die Zufahrt nach Berg erfolgt wie bisher. Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmen- den um Verständnis für die entstehenden Beeinträchti- gungen. Ausblick: Im Anschluss folgen voraussichtlich ab Donnerstag, 10. Oktober 2024, die Arbeiten im Bereich der Richtungs- fahrbahn Friedrichshafen. Das Regierungspräsidium Tübingen wird zum Baubeginn der Arbeiten im zweiten Bauabschnitt eine weitere Pres- semitteilung veröffentlichen. REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Das nächste Gruppentreffen der Dystonie-Selbsthilfe- gruppe findet am Samstag, 28. September 2024 in den Lebensräumen „Am Bahnhof“ Meckenbeuren, Zeppe- linstr. 21, 88074 Meckenbeuren statt. Dreht oder neigt sich ihr Kopf zur Seite? Fallen Ihnen die Augen zu und Sie können sie nicht mehr öffnen? Oder ver- krampfen sich ihre Finger beim Schreiben? Dann könnten Sie an Dystonie erkrankt sein. Dystonie ist nicht heilbar jedoch behandelbar. Deshalb ist es wichtig, wie Sie mit der Krankheit und ihren Auswirkun- gen umgehen. Dadurch können Sie selbst die Krankheit positiv beeinflussen In der Selbsthilfegruppe können Sie andere Betroffenen kennenlernen und sich mit Ihnen über die Krankheit und den Umgang mit Dystonie austauschen. Eine verbindliche Anmeldungmit Personenanzahl ist bis zum Dienstag, 24. Septembererforderlich. Kontakt für Informationen und Anmeldungen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@ rg.dystonie.de Tradition und Nachhaltigkeit hautnah erleben: Brauereiführung Clemens Härle Wollen Sie einem Braumeister einmal über die Schulter sehen? Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit dazu! Die Brauerei Clemens Härle lädt Sie herzlich zu zwei exklusi- ven Brauereiführungen im Rahmen der Öko-Aktionswo- chen Baden-Württemberg ein. Lassen Sie sich von der Kunst des Bierbrauens und dem nachhaltigen, regional ausgerichteten Unternehmenskonzept begeistern. Datum: 21. September 2024 und 5. Oktober 2024 Uhrzeit: jeweils 10:30 - 12:30 Uhr Ort: Brauerei Clemens Härle, Am Hopfengarten 5, Leutkirch im Allgäu, Deutschland Teilnahmegebühr: 10 € pro Person inkl. einem FreiBier oder FreiZüngle. Kinder und Jugendliche bis einschl. 16 Jahre dürfen kostenlos teilnehmen. Anmeldung bis 18.09./03.10.2024 an: info@haerle.de Als Teil der Bio-Musterregion Ravensburg freut sich die Brauerei, Ihnen nicht nur die besonderen Brauqualitäten zu zeigen, sondern auch die nachhaltigen Produktions- methoden. Sie lernen den gesamten Prozess vom Hopfen bis zum fertigen Bier kennen. Zusätzliche Infos und Veranstaltungen der Öko-Akti- onswochen Baden-Württemberg finden sie unter: www. öko-aktionswochen-bw.de AOK-Kochshow belebt die Sinne Die Landesgartenschau in Wangen wird am 26. September zur Kocharena Wer schon immer viel über gesundes Genießen wissen und einem Meisterkoch über die Schulter schauen woll- te, bekommt bei der AOK-Kochshow Gelegenheit. Simon Mayer, Meisterkoch vom Restaurant/Café Scala in Bad Waldsee, zaubert zusammen mit AOK-Ernährungsfach- kraft Julia Baschnagel am 26.09.2024 um 18 Uhr auf der Sparkassen-Kulturbühne der Landesgartenschau in Wangen vor einem Live-Publikum leckere, ernährungs- bewusste und nachhaltige Gerichte auf den Tisch. Unter dem Motto „regional und nachhaltig kochen“ zeigt das Team in der spektakulären Showküche, dass gemeinsa- mes Kochen sehr viel Spaß machen kann. „Ähnlich wie bei den großen TV-Kochshows erwartet die Gäste eine kurzweilige Mischung aus ungezwungenem Talk und wertvollen Expertentipps für genussvolles und gesundes Essen, einer guten, regionalen und nachhalti- gen Lebensmittelauswahl sowie zeitsparenden Küchen- tricks und -trends“, hebt AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr hervor und wünscht viel Spaß und gute Un- terhaltung. Mit einem Gutschein können alle Besucherinnen und Be- sucher leckere Kostproben direkt vor Ort testen. Erhältlich ist dieser am Tag der AOK-Kochshow am 26. September 2024 über die AOK-Teams auf der Landesgartenschau Wangen. Die Kostproben werden ab 17 Uhr an die Be- sucherinnen und Besucher verteilt - solange der Vorrat reicht. Der Eintritt ist mit einer Eintrittskarte der Landes- gartenschau möglich. Weitere Infos über Toralf Sigle, AOK-Eventmanager, unter Telefon 0711 6525-18841 oder per E-Mail an toralf.sigle@ bw.aok.de. Thailändische Delegation besucht Bio-Musterregion Ravensburg Kreis Ravensburg – Anfang September begrüßte die Bio-Musterregion Ravensburg eine Delegation aus Thai- land. Der Besuch erfolgt im Rahmen einer Studienreise, die wiederum Teil eines Projektes des Bundesministeri- ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur För- derung von Innovationsnetzwerken in Thailand ist. Das Projekt zielt darauf ab, thailändischen Funktionärinnen und Funktionären aus verschiedenen Behörden die Or- ganisation und Struktur der Beratungsorganisationen in Deutschland näher zu bringen, um den Bio-Anbau auch in Thailand zu fördern. Ein zentraler Fokus der Studienreise lag auf der Nachhal- tigkeit und darauf, wie Richtlinien und Regierungsvorga- ben in Deutschland in der Praxis umgesetzt werden. Die Delegation zeigte besonderes Interesse an konkreten Projekten auf EU-, Bundes- und Landesebene sowie an den Zielsetzungen dieser Projekte. So besuchte die De- legation auch die Bio-Musterregion Ravensburg als Bei- spiel für ein Landesprojekt, das den Öko-Landbau in der Region unterstützt. Die Delegation wurde von Katharina Eckel, Regional- managerin der Bio-Musterregion Ravensburg sowie ei- nem Teil der Lenkungsgruppe der Bio-Musterregion um- fassend über die Funktionsweise, Organisationsstruktur, Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Förderung und Arbeit der Bio-Musterregionen in Ba- den-Württemberg und speziell in Ravensburg informiert. Im Anschluss daran erhielten die Gäste durch einen Film mit ergänzenden Ausführungen von Michael Welte, Ge- schäftsführer der Käserei, Einblicke in die Betriebsabläufe der Allgäuer Emmentalerkäserei eG in Leupolz. 30 Prozent der jährlich verarbeiteten 48 Millionen Kilo Milch werden dort als Bio-Milch zu Bio-Käse und Bio-Butter verarbeitet. Zum Abschluss des Besuchs stand eine Besichtigung des Biohofs Fäßler bei Karsee auf dem Programm. Beson- ders beeindruckend fanden die Gäste den Einsatz eines modernen Melkroboters sowie die alten Apfelsorten auf der Streuobstwiese. Der Austausch diente nicht nur dem Wissenstransfer, sondern bot auch eine wertvolle Gelegenheit zur inter- nationalen Vernetzung und Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Einladung zum Offenen Treffen der ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu Die ABSH e.V. Regionalgruppe Allgäu lädt am 05.10.2024 um 14:00 Uhr zum Thema Sozialrecht/Schwerbehinder- tenrecht ein. Treffpunkt: QMUH, Eisenbahnstr. 44, 88212 Ravensburg Als Referenten begrüßen wir Herrn Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Harald Eigler, Geschäftsführer der ABSH e.V. samt seiner Ehefrau und 1. Vorsitzenden der ABSH e.V. Um planen und entsprechend reservieren zu können, wür- de ich mich freuen, wenn Sie sich direkt im Vereinsbüro anmelden unter E-Mail: buero@abs-hilfe.de oder telefo- nisch unter 07427-466 037 5. Ihr Hans-Joachim Sauer aus Bad Waldsee Telefon: 0171-2887750 E-Mail: sauerbadwaldsee@t-online.de Was sonst noch interessiert 15 Jahre wellcome Dank an Ehrenamtliche steht im Zentrum der Jubiläumsfeier RAVENSBURG/FRIEDRICHSHAFEN – Vor 15 Jahren hat die Stiftung Liebenau die Trägerschaft für die beiden wellco- me-Standorte Ravensburg-Schussental und Bodensee- kreis übernommen. Seither wurden 1.005 junge Familien nach der Geburt ihres Kindes beraten, davon 394 begleitet und mithilfe von Ehrenamtlichen ganz individuell durch praktische Hilfe im Alltag unterstützt. Viele Familien wissen, welche emotional und körperlich anstrengende Zeit mit der Geburt eines Kindes beginnt. Die wellcome-Engel entlasten hier, indem sie für kleine Auszeiten sorgen, in denen die Eltern wieder Kraft für den Familienalltag sammeln können. Sie sind eine Art „Zeit-Schenker“. In den vergangenen 15 Jahren haben die Ehrenamtlichen 16.037 Stunden Zeit gespendet. Mit der Jubiläumsfeier wollten die beiden wellcome-Ko- ordinatorinnen Silke Haller und Bianca Rippel den ehren- amtlichen Helferinnen und Helfern einmal Zeit zurück- schenken und vor allem ihrem Dank Ausdruck. Bei der Jubiläumsfeier stand daher das Wohlergehen der Ehrenamtlichen im Vordergrund. Bei einer Kräuterwande- rung am Bodensee konnten die Frauen viele interessante Informationen sammeln, bei schönem Sommerwetter mit allen Sinnen die Natur genießen, sich austauschen und selbst einmal die Seele baumeln lassen. Die wellcome-Koordinatorinnen sind sich einig: „Das Herz- stück von wellcome sind unsere Ehrenamtlichen.“ Ohne ihr Engagement wäre die praktische Entlastung der Fa- milien nicht möglich. Ein besonderer Dank ging an zwei Ehrenamtliche, die bereits zehn Jahre lang im Team sind. Sie freuen sich darüber, immer wieder neue, ganz unter- schiedliche Familien kennenzulernen, Entlastung schen- ken und eigene Erfahrungen weitergeben zu können. Zudem schätzen sie die Möglichkeiten zum Austausch im Team und die online-Fortbildungen, die wellcome an- bietet. Und nicht zuletzt „...bekomme ich bei den Spazier- gängen mit den Babys immer eine Extraportion frische Luft und habe ein Ehrenamt, das mich jung hält“, erzählt eine Ehrenamtliche. Da die Nachfrage der Familien groß ist, sind auch neue Ehrenamtliche immer herzlich willkommen. Wer Interesse hat, darf sich gerne bei den jeweiligen Ko- ordinatorinnen melden: wellcome Schussental Silke Haller Herrenstraße 43 88212 Ravensburg E-Mail: ravensburg@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4268758 wellcome Bodenseekreis Bianca Rippel Scheffelstraße 31 88045 Friedrichshafen E-Mail: bodenseekreis@wellcome-online.de, Tel.: 0173/4243694 Der Herbst wird musikalisch! - Schloss Achberg Kreis Ravensburg – Denkt man an Klassik, denkt man an Komponisten – Männer von verdientem Ruhm und weltweit bekannt. Komponistinnen jedoch sind Frauen, die zu ihrer Zeit etwas völlig Neues und Risikoreiches ge- wagt und damit Grenzen der Konvention überschritten haben. Nicht selten war es Frauen verboten zu musizie- ren, zu komponieren oder zu dirigieren, abgesehen von der Unmöglichkeit jemals eine musikalische Ausbildung zu erhalten. Trotz alledem ist die Liste von Komponis- tinnen in der Geschichte der Musik beachtlich lang. Am 28. September 2024 kann bei Visionäre Virtuosinnen der Klassik mit Prof. Igor Malinovsky, musikalische Lei- tung & Violine | Robert Umansky, Klavier | Mathias Wilde, Cello und mit dem Klaviertrio des Dresdener Residenzor- chesters dem nachgespürt werden. Mit Werken von Clara Schumann, Fanny Hensel und Emilie Mayer. Am 12. Oktober 2024 nimmt das Rubin Quartett die Zu- hörenden mit zu den Handschriften des Lebens. Die vier Musikerinnen spielen Komponistinnen im Spiegel der Zeit. Angefangen im 19. Jh. bei Emilie Mayer, die von Zeitgenos- sen „weiblicher Beethoven“ genannt wurde. Über Fanny Hensel, der es zeitlebens als Frau verwehrt wurde, ihre Musik zu Professionalisieren. Hin zu Sofia Gubaidulina, ei- ner der bekanntesten zeitgenössischen Komponistinnen Russlands. Den Abschluss bildet Beethovens Werk Opus 95. Das außergewöhnliche Werk sei aufgrund einer un- glücklichen Liebe entstanden. Alle Komponist/innen zei- gen: musikalische Werke sind Handschriften des Lebens. Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 Zum Abschluss der Konzertreihe bringt das Rubin Quar- tett mit dem Schauspieler Uwe Kosubek als Beethoven im Kinderkonzert Beethoven | Das Genie, der Rebell, der Taube am13. Oktober 2024 um 15 Uhr (Eintritt 9 €, ab 6 Jahren) Kindern und Erwachsenen sowohl das kompositorische Schaffen als auch das Leben dieses großen Künstlers nahe. Wer war derjenige, der auf Ge- mälden meist grimmig auf einen herabschaut? Wer war das Kind, das schon frühzeitig brillant Klavier spielte? Wie war es für den jungen Beethoven, Mozart als Vorbild zu haben – vom Vater stets mit diesem verglichen. Und wie hat Beethoven, als er nach und nach taub wurde, noch so großartige Musik schreiben können? All dem geht das Damen-Ensemble auf die Spur. Dabei hilft ihm Beethovens Schicksalsmotiv (Ta-ta-ta-taaaa), die wohl berühmteste Tonfolge der Musikgeschichte aus Beethovens 5. Sinfonie. Gemeinsam zieht man dann (hier nun vor allem anhand seiner Quartettkompositionen) durch die verschiedenen Epochen seines Schaffens – zwanglos, heiter und anrüh- rend, Mitmachangebote inklusive. Auf spielerische Weise, mit einfacher Sprache, Gestik und mit Aktionen für die Kinder wird dem jungen Publikum die unglaubliche Kraft und Tiefe der Musik spürbar gemacht und nahegebracht. Die Ausstellung „Schwäbische Impressionistinnen“ ist noch bis 13. Oktober zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, sams- tags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Achberg in Zusammenarbeit mit der Städti- schen Galerie Bietigheim-Bissingen ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Schloss Achberg Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Coaching-Programm für Frauen in der Grünen Branche Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Ren- tenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche mit einem neuen Coaching-Programm. Das Programm soll Frauen Mut machen und konkret dabei begleiten, Führungsaufgaben in der Landwirt- schaft zu übernehmen. Dabei geht es neben der be- triebswirtschaftlichen Beratung zur Existenzgründung, Selbstorganisation und Unternehmensführung auch um Gesundheitsförderung und Prävention. Die orga- nisatorische Abwicklung des Programms obliegt der SVLFG. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Inno- vationsfonds der Rentenbank. Wer und was wird gefördert? Gefördert werden Frauen, die in der Grünen Branche arbeiten oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem Coachings zur Existenzgründung bzw. zum Aufbau neuer Betriebszweige. Ebenso förderfähig sind Beratungen zu geplanten Hofnachfolgen oder zu Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Coachings können auch gefördert werden, wenn die Exis- tenzgründung bereits erfolgt ist sowie bei betrieblichen Veränderungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Auch Frauen, die eine stärkere gesellschaftsrechtliche Position in der Un- ternehmensführung anstreben (beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen), können Mittel bean- tragen. Gefördert werden Einzel- oder Gruppencoachings mit maximal 1.800 Euro pro Teilnehmerin. Kooperation zwischen SVLFG und Rentenbank „Wir freuen uns, dass wir in den vergangenen Monaten unser starkes Angebot für Frauen noch einmal entschei- dend nachschärfen konnten“, so die alternierende Vor- sitzende der Vertreterversammlung der SVLFG Juliane Vees. „Hierbei sind wir neue Wege gegangen und sehen eine große Chance in der strategischen Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank.“ Auch Nikola Steinbock, Sprecherin des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank, begrüßt die Koopera- tion: „Mit dem Coaching-Programm begleiten wir Frauen, die in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Verantwor- tung übernehmen. Gut qualifizierte und motivierte Frau- en sind eine wesentliche Säule für die Zukunftsfähigkeit der Grünen Branche. Gleichzeitig sichern Frauen, die die Führung eines Betriebes übernehmen, ihre eigene finan- zielle Unabhängigkeit und Zukunft.“ Beratung Die SVLFG berät zu den Voraussetzungen, zum Antrags- verfahren und zu geeigneten Coaches unter der Tele- fonnummer 0561 785-10515. Alle Informationen hierzu sind auch zu finden unter www.svlfg.de/frauen-coaching. Neben dem neuen Coaching-Programm bietet die Ren- tenbank außerdem das Programm „Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirt- schaft“ an. Das Programm fördert Unternehmerinnen in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit sowie bei ihrer Existenzgründung mit Premium-Konditionen für In- vestitionen in die landwirtschaftliche Primärproduktion. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite www.rentenbank.de/programmkredite/zukunftsfel- der-im-fokus/. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG auf der Oberschwabenschau Mehr Sicherheit durch Personenerkennung und Rück- haltesysteme Innovative Sicherheitstechnik, Anwenderschutz und seelische Gesundheit – am Stand der Sozialversi- cherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf der Oberschwabenschau 2024 gibt es pra- xisnahe Lösungen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag. Experten informieren zu Personenerkennungssyste- men, Unfallprävention, Pflanzenschutz und vielem mehr. Die SVLFG lädt vom 16. bis 20. Oktober auf die Ober- schwabenschau in Ravensburg ein. An ihrem Stand auf dem „Grünen Pfad“ in Halle 11 erfahren Besucherinnen und Besucher alles rund um Sicherheit und Gesundheit in der Landwirtschaft – von technischen Innovationen bis hin zu mentaler Gesundheit. Unfälle mit landwirtschaftlichen Großmaschinen führen häufig zu schweren Verletzungen. Um diese zu vermei- den, zeigt die SVLFG moderne Kamerasysteme zur Per- sonenerkennung im Gefahrenbereich von Traktoren und Erntemaschinen. Diese Technik schützt vor Unfällen, bei denen Personen überrollt werden. Außerdem wird der richtige Einsatz von Rückhaltesystemen demonstriert. Bei Unfällen können Gurte das Risiko schwerer Verlet- zungen deutlich reduzieren. Unsere Präventionsexperten informieren darüber, welche Sicherheitsmaßnahmen für Nummer 38 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 die jeweiligen Fahrzeuge am besten geeignet sind und wie eine Nachrüstung sinnvoll umgesetzt werden kann. Der fachgerechte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ist entscheidend, um die Gesundheit zu schützen. Neben technischen Lösungen in der Ausbringungstechnik ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) essenziell. Die Prä- ventionsexperten der SVLFG zeigen, welche PSA in wel- chen Arbeitsschritten nötig ist und wie Anwender optimal geschützt werden. Neben der physischen Sicherheit setzt sich die SVLFG auch für die seelische Gesundheit in den grünen Berufen ein. Im Rahmen der Kampagne „Mit uns im Gleichgewicht“ bietet sie zahlreiche Online- und Präsenzangebote, darun- ter Seminare für Betriebsübergaben, Stressbewältigung und Erholungswochen für pflegende Angehörige. Am Stand gibt es Informationen über die Möglichkeiten der individuellen Unterstützung, einschließlich telefonischem Einzelfallcoaching und der 24/7 erreichbaren Krisenhot- line für Versicherte. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind unzufrieden mit ihren Sicherheitsschuhen. Am SVLFG-Stand wird gezeigt, worauf beim Kauf geachtet werden sollte, um Fußgesund- heit und optimalen Schutz zu gewährleisten. Die Beraterinnen und Berater stehen auch zu allen weite- ren Themen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zur Verfügung – von Beitragsfragen bis hin zur Betriebs- hilfe. Zusätzlich werden informative Präventionsfilme prä- sentiert und umfangreiches Infomaterial angeboten. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gar- tenbau - Stabsstelle Selbstverwaltung/Öffentlichkeitsarbeit - Das Rezept für einen sicheren und gesunden Schulstart: Prävention Die Sommerferien sind vorbei – für rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg star- tet das neue Schuljahr. Die UKBW setzt sich weiter- hin dafür ein, durch gezielte Prävention die Sicherheit und Gesundheit im Schulalltag zu fördern. Neben dem Versicherungsschutz bietet die UKBW eine Vielzahl an Präventionsmaßnahmen an – von Verkehrssicherheit bis hin zur psychischen Gesundheit. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Ver- kehrsmitteln: Mit dem ersten Schritt vor die Haustür greift bereits der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der UKBW. Dieser gilt sowohl auf dem Weg zur Schule als auch während des Unterrichts, in der Sporthalle, auf dem Pausenhof und bei Schulausflügen. Die UKBW verfolgt ih- ren gesetzlichen Auftrag und versichert alle Schulkinder bei Unfällen kostenfrei. Tanja Hund, Geschäftsführerin der UKBW: „Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern einen guten und unfall- freien Start ins neue Schuljahr. Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder in Baden-Würt- temberg ist uns ein großes Anliegen. Um Schulunfälle zu verhindern, setzen wir auf präventive Maßnahmen und bieten vielfältige Unterstützung. Besonders hervorzuhe- ben ist unsere Online-Plattform Schulwegtrainer.de, die auf spielerische Weise wichtige Regeln zur Verkehrssi- cherheit vermittelt.“ Gesund und sicher in der Schule – UKBW-Angebote Um sicherzustellen, dass es erst gar nicht zu Unfällen kommt, bietet die UKBW umfassende Präventionsan- gebote an: • Online-Plattform www.schulwegtrainer.de: der di- gitale Schulwegtrainer der UKBW und der Landes- verkehrswacht Baden-Württemberg bietet zielgrup- pengerecht die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr an - inklusive Videoclips und Spielen. • Tag der Schülersicherheit: Jährlich zeichnet die UKBW zehn Schulen mit herausragenden Projekten aus, die sich für mehr Sicherheit und Gesundheit in der Schu- le und auf dem Schulweg engagieren. Weitere Infor- mationen finden sich unter https://www.ukbw.de/ tag-der-schuelersicherheit/ • „Internationale Verkehrssicherheitstage im Ravens- burger Spieleland“: Am 28. und 29. September 2024 ist die UKBW mit Mitmachaktionen zum sicheren Schulweg vor Ort. Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler erhalten freien Eintritt. • Seminare der UKBW Akademie: Für Lehrkräfte gibt es ein breites und kostenfreies Seminarangebot. Alle Informationen unter https://akademie.ukbw.de • Vor-Ort Besuche an den Schulen: Fachexpertinnen und Fachexperten der UKBW beraten Schulen für eine sichere und gesunde Lernumgebung. Leistungen für den Fall der Fälle Und falls es doch zu einem Unfall kommen sollte, umfas- sen die Leistungen der UKBW unter anderem die Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Medikamen- ten sowie Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege sowie Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Weitere Informationen zum Thema Prävention und Ver- sicherungs-schutz in Schulen gibt es unter https://www.ukbw.de/arbeits-gesundheitsschutz/schule. Vorgezogener Redaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: Veröffentlichung: 04.10.2024 Redaktionsschluss: 30.09.2024, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen Ihnen einen schönen Feiertag. Der Verlag Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend für rasche HILFE durch den ARZT oder den Rettungsdienst sein! In der Gemeinde einkaufen, weil Nahversorgung Lebensqualität bedeutet! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 38 VERANSTALTUNGEN Tore direkt vom Hersteller Rolltore, Sektionaltore, Kipptore, Industrietore www.pfullendorfer.de Ihre Fachberaterin vor Ort Frau Miriam Soligo 88074 Meckenbeuren Tel.: 0175 2665938 m.soligo@pfullendorfer.de Bad Waldsee NEU seit Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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            Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 28. Februar 2025 Nummer 9 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 BAINDTER FUNKEN SAMSTAG 08.03.2025 18:00 UHR MIT BEWIRTUNG ÜBER DER ALTEN KIESGRUBE AM ANNABERG ZUGANG ÜBER ANNABERGSTRASSE - WIR FREUEN UNS AUF EUCH! HOLEN SIE SICH IHRE FUNKENBREZEL DIREKT AM FUNKEN AB UND UNTERSTÜTZEN SIE UNS ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Raspler - ratsch, ratsch Maskenvertreiben Maskenvertreiben mit Narrengericht 2025 Dienstag, 04.03.2025 ab 19:30 Uhr in Baindt anschließend Kehraus in der Schenk-Konrad-Halle Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fachdialog: Wasserschutz und Windenergie Der Energiedialog Altdorfer Wald lädt ein und diskutiert … … Welche Auswirkungen haben Windräder im Wald auf die Wasser-Ressourcen? Prof. Dr. Nico Goldscheider | Professor der Hydrogeologie am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) … Warum ist der Altdorfer Wald für das Grund- und Trinkwasser wichtig? Dr. Hermann Schad | IMES GmbH, Hydrogeologe und Gutachter des Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt ... Was wird für die Planung und den Grundwasserschutz beim Windpark-Projekt untersucht? Dr. Martin Brodbeck | Geschäftsführender Gesellschafter Smoltczyk & Partner GmbH, Gutachterbüro für Boden- und Wasserschutz des Windpark-Projekts 11. März | 2025 Sirgensteinhalle Vogt | 19 Uhr Die Veranstaltung wird live gestreamt. Die Plätze in der Sirgensteinhalle sind be- grenzt. Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg möglich. Zur Anmeldung (für die Teilnahme vor Ort notwendig!) Zum YouTube-Livestream mit Online-Fragen www.youtube.com/@forumenergiedialog4961/streams Fo to : J . M ai Der Energiedialog Altdorfer Wald Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regel- mäßig und wählt unter anderem Themen für öffentliche Veranstaltungen aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Würt- temberg ist ein Angebot des Landes, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Ener- gien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Erste Frühlingsboten auf naturnahen Flächen in Baindt Wilde Frühblüher und frühe Wildbienen läuten den Frühling ein Gelb, lila, violett und blau – nach kargen Winter- tagen freuen sich viele Menschen über die ersten Frühblüher im Garten und auf Grünflächen. Noch wichtiger sind sie aber für geflügelte Frühstarter. Ab Mitte Februar erwachen die ersten Insekten aus ihrem Winterquartier und machen sich auf die Su- che nach Nektar und Pollen. Hummelköniginnen sind echte Frühstarter Bei Temperaturen ab zehn Grad sieht man besonders häufig Hummelköniginnen, die noch träge nach Nahrung suchen. Die Königinnen lassen sich daran erkennen, dass sie größer sind als Hummelarbeiterinnen. Gerade wenn im zeitigen Frühjahr erst wenige Pflanzen blühen, sind Frühblüher ein wichtiger Nahrungsbestandteil für die früh fliegenden Insekten. Wildformen von Tulpe, Krokus und Co. Damit die Frühblüher zum Nahrungsangebot der Insekten beitragen, dürfen sie nicht zu stark züchterisch verändert sein. Denn gefüllte Blüten oder unnatürliche Farbgebungen führen dazu, dass die Blütenbesucher entweder nicht an den begehrten Pollen herankommen oder die Blüte gar nicht erst als potenzielles Futter erkennen. Mit dem NABU-Projekt „Natur nah dran“ hat die Gemeinde Baindt im Jahr 2020 naturnahe Flächen angelegt. Die Flächen in der Marsweilerstraße (Höhe Bäckerei Haußmann), die Wiesenfläche gegenüber Klosterwiesenschule, der Seitenstreifen in der Boschstraße, die Steininsel Bosch-/Zeppelinstraße und der Kreisverkehr am Ortseingang Schachen erwachen nach und nach aus ihrer Winterruhe und beherbergen eine Vielzahl von Wildpflanzen, dar- unter auch die wichtigen Frühblüher. Erfahren Sie hier, welche Arten Sie entdecken können und wenig bekannte Fakten zu den Frühblühern. Diese Frühblüher können Sie auf unseren „Natur nah dran“-Flächen entdecken: Schneeglöckchen (Galanthus nivalis), blühen weiß von Februar bis März. Die meisten kennen die weißen Glöckchen, die aus dem Schnee rausgucken – was aber nur wenige wissen: Zur Fortpflanzung haben sie eine ausgeklügelte Symbiose mit Ameisen entwickelt. Nach der Bestäubung entwickeln sich Samen mit einem fleischigen Anhängsel. Dieses lockt Ameisen an, die den Samen einsammeln und weiterverbreiten. Elfen-Krokus (Crocus tommasinianus) blüht meist violett von Februar bis April. An ihm erfreuen sich nicht nur früh- fliegende Insekten, sondern auch Eichhörnchen, die im Winter wenig Nahrung finden. Sie klauben die nährstoffrei- chen Krokus-Knollen aus dem Boden. Weinberg-Tulpe (Tulipa sylvestris) blüht gelb von April bis Mai. Sie stammt ursprünglich aus Südeuropa beziehungs- weise dem Mittelmeerraum, hat sich aber mittlerweile in ganz Europa, auch in Deutschland, ausgebreitet. Im Ge- gensatz zu vielen Zuchtformen bleibt ihr Blütenkelch nicht geschlossen, sondern öffnet sich weit, sodass sie einem Stern gleicht. So kommen Bestäuber besser an den wertvollen Pollen und Nektar im Inneren: Von ihr profitieren ganze 13 Wildbienen-Arten, darunter auch die gefährdete Schwarze Köhlersandbiene. Dolden-Milchstern (Ornithogalum umbellatum) ist eine weiße, einheimische Art, die von April bis Mai blüht. Er blüht nur kurz und kommt häufig in breiten Polstern vor. Das Besondere an ihm: Alle Teile der Pflanze sind giftig – der herzwirksame Wirkstoff der Blüten wird zur Herstellung von sogenannten „Notfall-Tropfen“ hergestellt. Kleine Traubenhyazinthe (Muscari botryoides) blüht blau von April bis Mai. Die nach unten geöffneten Glöckchen schützen das Innere der Blüten vor Feuchtigkeit. Dank ihrer Blütenform hat die Traubenhyazinthe eine spezielle Ausbreitungsstrategie entwickelt: Fallen Regentropfen auf die Glöckchen oder werden sie vom Wind in Bewegung versetzt, werden die Samen herausgeschleudert und mit dem Wasser weitertransportiert. Gelbes Windröschen (Anemona ranunculoides) blüht gelb von April bis Mai. Man kennt sie vor allem aus Wäldern, wo sie in großen Teppichen auftreten. Deswegen eignen sie sich gut zur Unterpflanzung von Bäumen und Sträu- chern. Es bietet Nahrung für 18 Wildbienenarten, drei Schmetterlingsarten und sechs Schwebfliegenarten und ist damit eine besonders wertvolle Insektenpflanze. Finger-Lerchensporn (Corydalis solida) blüht rosa von März bis Mai. Lerchensporn ist eine wichtige Futterpflanze für den Zitronenfalter, der auch schon ab März unterwegs ist. Der Falter überwintert als einzige mitteleuropäische Schmetterlingsart ohne Schutz. Das heißt, im Winter kann man ihn mit etwas Glück in Starre wie festgefroren an Blütenstängeln beobachten. Winterling (Eranthis hyemalis) blüht gelb von Januar bis März. Die kleinen Blüten, die in kleinen Horsten auftreten, sind mit die ersten, die zu sehen sind. 16 Wildbienenarten sammeln Pollen und Nektar an den kleinen Blüten, dar- unter auch die gut erkennbare Blauschwarze Holzbiene. Hintergrund Die Gemeinde Baindt wurde 2020 im Projekt „Natur nah dran“ gefördert. Die Förderung umfasst neben finanzieller Unterstützung unter anderem die Schulungen für kommunale Angestellte. Das Kooperationsprojekt „Natur nah dran“ von NABU und Land wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Ziel ist es, Städte und Gemeinden mit Rat und Tat dabei zu un- terstützen, Grünflächen im Sinne der Biodiversität umzugestalten. Bis 2027 werden jährlich 15 Städte und Gemein- den gefördert. Seit 2016 wandelten 106 Kommunen bereits über 265.000 Quadratmeter naturnah um. Weitere Informationen zum Projekt: www.Naturnahdran.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 11. März 2025 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung wird entgegengenommen unter Tel: (07502) 94 06 -17 oder per E-Mail an info@ baindt.de Neufassung der Satzung über die Ent- schädigung für ehrenamtliche Tätigkeit im Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS)“ Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der konstituierenden Sitzung wurde die Neufassung der Satzung über ehrenamtliche Tätigkeit im Zweck- verband IGMS beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/oeffent- liche-bekanntmachungen Eingeschränkte Öffnungszeiten vom Rathaus während der Hauptfasnet Während der Fasnetszeit kommt es zu Änderungen der Öffnungszeiten im Rathaus. Traditionell erfolgt am Gumpigen Donnerstag, den 27.02.2025, der Rathaus- sturm und die Schlüsselübergabe durch die Baindter Narrenzunft Raspler. Daher ist das Rathaus am Don- nerstag, den 27.02.2025, ganztägig geschlossen. Am Freitag, den 28.02.2025, erreichen Sie uns zu den ge- wohnten Öffnungszeiten. Das Rathaus ist am Rosen- montag, den 03.03.2025, ganztägig geschlossen. Ab Dienstag sind wir gerne wieder für Sie da. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine glückselige Fasnet! Ihre Gemeindeverwaltung Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummel- dung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Ferienbetreuung in den Osterferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass in den Osterferi- en vom 22.04. – 25.04.2025 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Dafür können Sie Ihre Kinder gerne über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an einer Betreu- ung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baien- furt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 28.02.2025 Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungstext unter reservix.de. Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. März 2025 und Sonntag, 02. März 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Fasnetssamstag, 01. März 2025 Central-Apotheke Ravensburg, Marienplatz 31, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36 33 60 Fasnetssonntag, 02. März 2025 Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten, Tel: 0751 56 11 10 Rosenmontag, 03. März 2025 Apotheke im Kaufland Ravensburg, Weißenauer Straße 15, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 35 50 824 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Abfallwirtschaft Problemstoffsammlung 2025 in Baindt Am Donnerstag, 13. März 2025 von 11.00 – 13.00 Uhr wird das Schadstoffmobil in Baindt stehen. Sammelstelle: Wertstoffhof/Bauhof, Ziegeleistraße 20 Weitere Orte und Termine entnehmen Sie bitte der Home- page des Landratsamtes unter www.rv.de Die Abgabe ist nicht zwingend auf die Wohngemeinde beschränkt. Es besteht für jedermann die Möglichkeit, den für ihn günstigsten Sammeltermin und -ort auszuwählen. Was wird angenommen? • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Chemikalien (max. Einzelgebinde mit 20 Liter) • Farben, Lacke, Laugen, Säuren, Lösungsmittel, Kleb- stoffe • Holzschutz- u. Pflanzenschutzmittel • Putz- und Reinigungsmittel • Spraydosen mit Restinhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkreises unter www.rv.de (Rubrik Abfallwirtschaft) abrufbar. Kostenlose Annahme • für Haushalte und Kleingewerbebetriebe in haushalts- üblichen Mengen Kostenpflichtige Annahme • für Apotheken und Gewerbetreibende Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei: Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Wetzel (Telefon 0151-17413155 / Marlene.Wetzel@remondis.de) Formular abrufbar unter www.rv.de Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: • Altmedikamente: Restmüll-Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vor- lage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahmepflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersionsfarbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll-Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne • Waschmittel: Restmüll-Behälter Regelungen für eine sichere Abgabe: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den ge- fährlichen Abfällen um! • Abgabe der Problemstoffe, wenn möglich, in den Ori- ginalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander vermischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte wei- terzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachper- sonal des Schadstoffmobil abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sammel- plätzen kann zu Umweltschäden führen und ist ver- boten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haft- bar. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Frau Ursula Büchele feierte am 22. Februar 2025 ihren 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen März 02.03. Narrenmesse – Kath. Kirche NZ Raspler Baienfurt 02.03. Schalmeienball – SKH Schalmeienkapelle 03.03. Rosenmontag – Rathaus geschlossen 04.03. Maskenvertreiben – DP + SKH NZ Raspler 05./06.03. Skikurs – Alpinteam 06.03. Blutspendetermin Baienfurt 08.03. Funken – Landjugend Kiesgrube 08./09.03. Sie&Er Hallen-Cup – Sporthalle Sportverein 08./09.03. Skikurs – Alpinteam 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03. Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. BSS Krankensalbung – Seniorentreff Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 21.03. Frauenfrühstück – BSS Impulse 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Altenzentrum Irmgard Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Bücherei ist in den Fasnetsferien von Frei- tag den 28.2.25 bis zum Freitag den 7.3.25 geschlossen. Ab Montag den 10.3.25 ist die Bücherei zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Zur Informationi Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der Termin im März entfällt leider! Wir vermissen seit Donnerstag, 20.2.25 unsere Katze Daisy. Sie ist 4 Jahre alt, schwarz- weiß und recht klein. Zu- letzt wurde sie in Marswei- ler gesehen. Wenn Sie Informatio- nen zu ihrem Verbleib ha- ben, rufen Sie uns bitte an unter 07502-6211391. Vie- len Dank! Hoffnung schenken - Leben retten Gemeinsam mit dem DRK Baien- furt-Baindt führt der CDU Gemeindeverband Baienfurt mit einem breiten Bündnis anderer Partner anlässlich der Blutspendeaktion am Donnerstag, 6. März 2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18 für die Fraktionskollegin Andrea Arnhold eine weitere Ty- pisierungsaktion durch. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 vieler Menschen, genauso kann eine Typisierung Leben retten. Daher bitten wir um tatkräftige Unterstützung. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich als potenzieller Stammzellspender für Andrea und andere Betroffene registrieren lassen und damit Hoff- nung schenken. Deshalb - Mund auf. Stäbchen rein. Spender sein! Für die Blutspendeaktion von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt, Ravensburger Straße 18, können jetzt schon Termine unter www.blutspende.de/termine gebucht werden. www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de Zur Typisierung können Sie einfach so vor- beikommen und benötigen ungefähr 15 Mi- nuten Zeit. Wer sich weiter informieren möchte kann dies auf der Homepage der deutschen Stammzellenspenderdatei tun, www.deutsche-stammzellenspenderdatei.de. Wir hoffen, dass wir Sie zahlreich begrüßen dürfen. CDU Gemeindeverband Baienfurt Michael Schrimpf, 1. Vorsitzender Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. März – 09. März 2025 Gedanken zur Woche: Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. Johann Wolfgang von Goethe Samstag, 01. März 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Al- exandra Schnez, Daniela Schnez, Jonas Elbs, Simon Elbs, Laureen Hartmann, Tim Beckert, Hannah Elbs,(† Kurt Brugger, Elsa und Wen- delin Kaplan, Gabi Zink) Sonntag, 02. März – 8. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst mit den Nar- renzünften Baienfurt und Baindt Dienstag, 04. März Ferien – kein Schülergottesdienst Mittwoch, 05. März - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Austeilung des AschenkreuzesMinistranten: Emil Schützbach, Max Schützbach, Emilia Stotz, Marie Stotz, Niklas Alber, Pia Kronenberger, Noemi Oel- haf, Marisa Pfister,(† Sieglinde Kössler) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Austeilung des Aschenkreuzes Donnerstag, 06. März Ferien – kein Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Freitag, 07. März – ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kein Gottesdienst in Baindt 19.00 Uhr Baienfurt – Weltgebetstag der Frauen in der evangelischen Kirche mit anschließendem Treffen im Gemeindehaus Samstag, 08. März 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit erstem Hir- tenbrief unseres neuen Bischofs Sonntag, 09. März – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit erstem Hirten- brief unseres neuen BischofsMinistranten: Nele Gründler, Dominik Klein, Anna Renner, Robin Schnez, Loana Sordon, Anton Strehle,(† Anna und Eugen Halder, Maria Ungemach, Emma und Julius Malsam, Klara und Johan- nes Merk, Kurt Elbs, Gabi Zink, Josef Jerg, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro bleibt vom 27. Februar bis zum 07. März 2025 geschlossen. Öffnungszeiten Dienstag, 04. März Geschlossen Donnerstag, 06. März Geschlossen Freitag, 07. März Geschlossen Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Narrenmesse Stürmisch bunt und au mit Pfiff - Narretei im Kirchaschiff Fasnetssonntag, 2. März, 10 Uhr ♥-liche Einladung Kath. Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Vom Leben begeistert! - Schwester Teresa Zukic kommt nach Reute In den Kirchen liegen wieder die neuen Veranstaltungs- kalender der katholischen Erwachsenenbildung auf. Auf eine Veranstaltung möchte ich heute schon aufmerksam machen (S. 37). Die bekannte Ordensfrau Teresa Zukic kommt am Di 29. April nach Reute. Ihr Thema: Vom Le- ben begeistert – Über das Glück der besten Jahre. In ihren Vorträgen versprüht sie pure Lebensfreude. Es braucht einen gesunden Humor um mit den Einschränkungen des Alters in einer immer komplizierteren Welt klarzukommen. Interesse? – Dann holen Sie sich einfach den Veranstal- tungskalender. Pfr. Staudacher Freitag, 7.3.2025 Einladung zum Weltgebetstag, 19.00 Uhr evang. Kirche in Baienfurt 20.00 Uhr kath. Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt Thema: Cookinseln Südseeparadies in Gefahr Weiße Sandstrände, Kokospalmen, türkisfarbenes Meer und tiefgrün bewaldete Berge. Unter dem Motto: Wun- derbar geschaffen haben Christinnen von den Cookins- eln den Gottesdienst für den diesjährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Inselkette im Südpazifik haben mit häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Die Cookinseln werden aber in nächster Zeit nicht nur wegen des Weltgebetstags weltweit im Fokus stehen, sondern auch damit, ob hier für den Tiefseeber- gbau entschieden wird. Das wäre eine verheerende Be- drohung für das Ökosystem Meer und Menschen. Wir laden Sie ganz herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zum Weltgebetstag Am Freitag, 07.03.2025 laden wir um 19.00 Uhr in die evangelische Kirche in Baienfurt mit anschließendem Beisammensein im Katholischen Gemeindehaus St. Anna in Baienfurt ein. Thema: Cookinseln - Südseeparadies in Gefahr Unter dem Motto „Wunderbar geschaffen“ haben Chris- tinnen von den Cookinseln den Gottesdienst für den dies- jährigen Weltgebetstag vorbereitet. Die Frauen der Insel- kette im Südpazifik haben mit der Unterdrückung ihrer Maori-Kultur, häuslicher Gewalt sowie den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Und dennoch weisen sie uns darauf hin, wie wunderbar geschaffen die weißen Sand- strände mit Kokospalmen, das türkisfarbene Meer und die tiefgrün bewaldeten Berge sind, wie wunderbar aber auch jede Frau und jeder Mensch erschaffen wurde und geliebt wird. Wir laden herzlich ein, mit den Frauen weltweit zu feiern. Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr undefinedim Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Propheten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 02. März Estomihi 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Pfr. Schö- berl) Montag, 03. März Keine Kirchenchorprobe Freitag, 07. März 19.00 Uhr Baienfurt Weltgebetstag Cookinseln, Ev. Kir- che, anschließend Beisammensein im Kath. Gemeindehaus in Baienfurt Sonntag, 09. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädikant Stratmann) Pfarrbüro geschlossen Am 11.03.2025 ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Gedanken zum Wochenspruch Ruf in die Nachfolge Wie weit würde meine Freund- schaft gehen? Würde ich zu meinen Freunden stehen, selbst wenn sie ausgelacht oder verachtet, verfolgt oder verdächtigt würden? Würde ich sie begleiten? Die Freundschaft zu Jesus verlangt seinen Jüngern viel ab. Sie werden mit ihm nach Jerusalem ziehen und seinen Tod miterleben. Jesus kün- digt ihnen das an. Am Sonntag Estomihi steht die Nachfol- ge im Vordergrund. Nicht, wer viele große Worte macht, sondern wer sich für Gerechtigkeit einsetzt und beharr- lich liebt, der hat den Ruf in die Nachfolge gehört, dem hat Jesus die Augen geöffnet. Aber zu Jesus zu stehen ist nicht immer leicht. Es bedeutet auch, Nachteile in Kauf zu nehmen, sein Leid zu tragen. Jesu Frage gilt auch uns: „Was hülfe es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewönne und nähme an seiner Seele Schaden?“. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © Un- splash / Hugues de Buyer Mimeure) --- Einladung Elternabend Konfi8 Wir laden herzlich zum Elternabend mit dem Thema „Konfirmation“ nach Baindt in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal ein. Wir treffen uns am 13.03.25 und beginnen um 19.00 Uhr. --- Einladung zur Stimmbildung Der evangelische Kirchenchor trifft sich am 10. März 2025 um 19.30 Uhr im ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 in Baienfurt zu einer offenen Chorprobe mit Frau Katrin Silbereisen. Sie macht an diesem Abend mit dem Chor Stimmbildungs- und Gesangsübungen. Interessierte, die gerne in unserem Chor mitsingen möch- ten, sind herzlich willkommen. --- Einladung zum Seniorenkreis Am Dienstag, 11. März, findet um 14.30 Uhr unserer Seniorenkreis im Öschweg 30 statt. Pfarrer Schöberl kommt zu uns und wir ma- chen uns gemeinsam Gedanken zum Thema Passion. Ich freue mich auf euer Kommen und grüße recht herz- lich – Sybille Streller Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hochzeit im Sommer und die Hoch- zeitsmessen sind im vollen Gange. Eine kirchliche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfarrer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wir leben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft und wünschen uns eine kirchliche Trauung. Was gibt es dabei zu beachten? Auch diesen Wunsch kann man im örtlichen Pfarramt äußern. Das Paar erhält entweder in dieser Gemeinde oder in einer Gemeinde in der Nähe die kirchliche Feier, bei der beide Partner gesegnet werden. Nicht alle Kirchen- gemeinden führen diese Feiern durch, aber in der Regel gibt es in nächster Nähe Gemeinden, die Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft segnen. Worin unterscheidet sich eine evangelische von einer katholischen Trauung? Im katholischen Verständnis ist die Trauung eines Paa- res ein Sakrament, das sich die Eheleute selbst vor ei- nem Priester oder Diakon spenden. Im evangelischen Verständnis ist die Trauung kein Sakrament, sie ist „ein weltlich Ding“ (Martin Luther), das aber durchaus nach dem Willen Gottes ist und deshalb auch seinen Segen und Zuspruch erhalten soll. In einigen älteren Kirchen gibt es ein Brautportal, das einen weiteren Punkt zeigt, wie die evangelische Tradi- tion die Trauung versteht: Das Portal zwingt die zu Ver- mählenden, sich kurz loszulassen und getrennt in den Kirchenraum einzutreten. Dadurch soll deutlich werden: Unabhängig voneinander und selbstständig sind wir zum Schluss gekommen, künftig miteinander durchs Leben zu gehen als Paar und unter Gottes Segen, den wir jetzt gemeinsam erhalten. Das Hereinführen und Übergeben der Braut durch den Brautvater, wie man es aus vielen Filmen kennt, entspricht also nicht unserer Tradition. Aber selbstverständlich darf man selbst die Form wählen, die man gerne an diesem Tag hätte. Ich bin evangelisch, aber meine Partnerin bzw. mein Partner nicht. Können wir evangelisch heiraten? Muss zwingend eine der Personen evangelisch sein? Wenn beide Partner mit einer evangelischen Trauung einverstanden sind und auch dem jeweils evangelischen Partner zugestanden wird, seinen Glauben in aller Frei- heit in der Ehe zu leben, steht dem nichts entgegen. Wenn beide Partner nicht evangelisch sind, aber Gottes Segen für ihre Partnerschaft wünschen, kann dieses unter seel- sorgerlichen Erwägungen auch geschehen. --- Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Liebe Gemeindeglieder, Sie können mitgestalten. So wie die Gärtnerin, auf deren Initiative jetzt eine Solaranlage auf dem Kirchendach läuft. Oder der Lehrer, der in seiner Gemeinde die Vesperkirche ins Leben gerufen hat. Oder die Bankkauffrau, die im Got- tesdienstteam mitwirkt. Was sie in ihrer Verschiedenheit eint: Sie haben Freude daran, das Leben ihrer Gemeinde mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen. Am 30. November 2025 ist Kirchenwahl in Württemberg: Die Kirchengemeinderäte vor Ort und die Landessynode - das Parlament der Landeskirche - werden von Ihnen, den Gemeindegliedern ab 14 Jahren, neu gewählt. Nutzen Sie diese Chance und gestalten Sie die Zukunft Ihrer eigenen Gemeinde und die der württembergischen Landeskirche aktiv mit! Die rund 7.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte und die Mitglieder der Landessyn- ode in Württemberg üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden direkt und persönlich für sechs Jahre gewählt, ebenso die 90 Mitglieder der neuen Landessynode. Vor den Kirchenwahlen suchen die Kirchengemeinden engagierte Menschen ab 18 Jahren, die für diese Ämter kandidieren. Als Mitglied des Kirchengemeinderats tragen Sie zu allen wichtigen Entscheidungen in Ihrer Kirchenge- meinde bei, gestalten aktiv mit und können viele eigene Ideen umsetzen. Sie treffen auch Entscheidungen, die langfristige Auswirkungen haben. Ein Amt mit großer Ver- antwortung, aber auch mit viel Freude am Tun. Bringen Sie Ihre Persönlichkeit, Ihre Wünsche und Ziele in dieses Amt ein - unsere Kirche lebt von der Vielfalt. Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben ein- zusetzen! Herzlichen Dank und Gottes Segen! Ihr Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein März: 10.03. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsentiert”, Papierarbeit April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätes- tens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bon- hoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Einladung zur Jahreshauptversammlung SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Liebe Mitglieder,liebe Freunde des Fußballs, wir laden euch herzlich zu unserer diesjäh- rigen Jahreshauptversammlung ein! Lasst uns gemeinsam auf ein spannendes Jahr zurückblicken und die Weichen für die Zukunft stellen. Eure Meinung und euer Engagement sind uns wichtig! Wann: 07.03.2025 Uhrzeit: 20:00 Uhr Wo: Vereinsheim Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Berichte aus den verschiedenen Bereichen: • Jugendfußball • Aktive Mannschaft • Frauenfußball • Alte Herren (AH) • Kassenbericht 4. Entlastung der Abteilungsleitung 5. Wahlen: • Abteilungsleiter (2 Jahre) • Stellvertretender Abteilungsleiter (1 Jahr) • Leiter Aktive (1 Jahr) • Leiter AH (2 Jahre) • Leiter Frauenfußball (2 Jahre) • Leiter Jugendfußball (2 Jahre) • Kassier (1 Jahr) • Kassenprüfung (2 Jahre) 6. Verschiedenes Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und einen re- gen Austausch. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft unserer Abteilung und setzen neue Impulse für den Fuß- ball in Baindt! Mit sportlichen Grüßen, Klaus Zimmermann Abteilungsleiter SV Baindt 1959 e.V. – Abteilung Fußball Einladung zur Jahreshauptversammlung der Abteilung Turnen & Leichtathletik Die Abteilungen Turnen & Leichtathletik des SV Baindt läd alle Abteilungsmitglieder recht herzlich zur Abteilungsversammlung am 21.03.2025 um 18:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Die Versanstaltung findet statt am Freiatg, den 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstraße 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Bericht der Übungsleiterinnen 4. Wahlen: • Abteilungsleitung • Stellv. Abteilungsleitung • Abteilungskassierer • Beschlussfassung zu Anträgen Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Abteilungsversammlung bei der Abtei- lungsleitung (vorsitz-turnen@svbaindt.de) eingereicht werden Wir freuen uns auf euer zahlreiches Kommen. Christian Staud, (vorl.) Abteilungsleiter Turnen &Leichtath- letik SB Baindt 1959 e.V. TC Baindt Jahreshauptversammlung 2025 Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freun- de zu seiner ordentlichen Jahreshauptver- sammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch die erste Vorsitzende 2. Ressortberichte der Vorstandsmitglieder 3. Entlastung der Vorstandschaft Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 4. Wahlen 4.1. Zweite*r Vorsitzende*r 4.2. Schriftführer*in 4.3. Jugendwart*in 4.4. Breitensportwart*in 4.5. Ein*e Organisator*in für Bewirtung 4.6. Technischer Leiter*in 4.7. Zwei Kassenprüfer*innen 5. Verschiedenes 5.1. Antrag der Vorstandschaft auf Änderung der Bei- trags- und Gebührenordnung. 5.2. Verabschiedungen 5.3. … Gemäß §11/4 der Satzung sind Anträge zur Beschlussfas- sung durch die Mitgliederversammlung sowie Anträge zur Änderung bzw. Erweiterung der Tagesordnung bis spätes- tens 10. März 2025 bei der ersten Vorsitzenden Sibylle Boenke, Boschstr. 69, 88255 Baindt, schriftlich vorzulegen. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Taekwondo Baindt e.V. DRK Baienfurt-Baindt bildet sich in Taek- wondo Defense und Selbstverteidigung Am 18. Und 25. Februar 2025 nahm das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Baien- furt-Baindt mit neun engagierten Teilnehmern an einem Selbstverteidigungs- und Taekwondo-Defense-Training beim Taekwondo Baindt e.V. teil. Unter der fachkundigen Anleitung der Trainer Frank Bania und Alfred Manthei. Mit großem Eifer und Begeisterung absolvierten die Teil- nehmer die praktischen Übungen und stellten schnell fest, dass sich einfache Techniken wirkungsvoll einsetzen lassen – sogar mit der Ausrüstung, die sie im Einsatz mit- führen. Die praxisnahe Schulung zeigte eindrucksvoll, wie man sich in Notfallsituationen souverän schützen kann. Das DRK Baienfurt-Baindt bedankt sich herzlich bei den Trainern und dem Taekwondo Baindt e.V. für die lehrrei- chen und spannenden Einheiten. Alfred Manthei Narrenzunft Raspler e.V. Häsvorstellung und Endspurt Fas- net 2025 Vom Maskenbefreien bis zum Mas- kenvergraben sind es dieses Jahr sensationelle 53 Tage mit 7 närrischen Wochenenden und der Hauptfasnet. Aber auch zwischen den Wochenenden sind wir Raspler aktiv und stellen beispielsweise jährlich unsere Baindter Fasnet in den Kindergärten vor. Häsvorstellung in den Kindergärten Auch in diesem Jahr wurden wir Raspler vom Kindergar- ten Sonne, Mond & Sterne und dem Waldorf-Kindergarten eingeladen, um die Raspler-Geschichte sowie die Häser und Masken vorzustellen. Gerne sind wir diesen Einladungen gefolgt und haben am Dienstag, den 18.02.2025 die Kindergartenkinder besucht. Gespannt lauschten die kleinen Narren der Geschichte vom Raspler und seinem Weib, die durch ihr Tun den Baindter Wald aufgeweckt haben und nun bis zum Ende Ihrer Tage Fasnet feiern müssen. Interessiert wurden die Masken begutachtet und viele Fragen gestellt. Aus vollem Halse wurde das Baindter-Narrenlied und im Waldorf-Kindergarten ein eigens gedichtetes Lied über den Oberwaldschrat gesungen, was nach lautem Rufen des Narrenrufes mit dem heiß ersehnten Guetsle-Regen belohnt wurde. Gut vorbereitet starten die Kinder nun in die heiße Phase der Baindter Fasnet. Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und freuen uns auf ein Wiedersehen 2026. RESTPROGRAMM HAUPTFASNET 2025 Am Samstag geht es mit den Schalmeien in unsere Nach- bargemeinde Furtlaboi als Startnummer 26. Die Narren- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 zunft Nibelgau läd am Sonntag mit der Startnummer 22 zum Sprung nach Leutkirch. Abends laden unsere Mus- ketiere in der Schenk-Konrad-Halle zum traditionellen Schalmeienball. Und was wäre ein Rosenmontag ohne Sprung durchs Obertor. Mit der Startnummer 20 und musikalisch durch die Schalmeien begleitet, springen wir durch Ravens- burg, bevor wir zum zweiten Sprung, gemeinsam mit der Lumpenkapelle (Laufnummer 13), in Zußdorf bei hoffentlich sonnigen Fasnetstemperaturen die Baindter Narretei präsentieren. Nach Uttenweiler geht´s dann zum großen Finale am Fasnetsdienstag und abends darf man gespannt sein, wer sich ordentlich in der Fasnet verhalten hat oder wer even- tuell eine „Einladung” zum Baindter Narrengericht erhält. Der Zunftrat wünscht allen Narren weiterhin a glückselige Hauptfasnet und grüßt mit einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Herzliche Einladung zu unserem Vortrag „Halswickel – was Großmutter noch wusste“. Die Referentin, Frau Bänsch wird uns über die traditio- nellen Heilmethoden und Hausmittel informieren, die von Generation zu Generation weitergegeben wurden. Besonders im Fokus stehen die wohltuenden Eigen- schaften von Halswickeln, die nicht nur bei Erkältungen, sondern auch bei anderen Beschwerden Linderung verschaffen können. Der Vortrag bietet die Möglichkeit, mehr über die Anwen- dung, die Vorteile und die verschiedenen Varianten von Halswickeln zu erfahren. Wann: Donnerstag, 13.03.2025, 19.30 Uhr Wo: Bischof-Sproll-Saal in Baindt Alle Interessierten sind herzlich willkommen! Wir freuen uns auf einen informativen Abend und einen regen Aus- tausch über die Kenntnisse unserer Großmütter! Euer Landfrauen-Team Landjugend Baindt e.V. Reisigsammeln Landjugend Baindt Funken 2025 Auch dieses Jahr veranstaltet die Landju- gend Baindt wieder das traditionelle Fun- kenfeuer am Samstag, den 08. März. Dafür benötigen wir unbehandeltes Holz, Reisig, Baum- schnitt, Sträucher usw. (kein Grünmüllabfall) aus nicht ge- werblichen Haushalten. Falls Sie uns dies zur Verfügung stellen möchten, dürfen Sie sich gerne bei Niklas Späth (0174 8527937) oder Julian Kurz (0176 53542387) melden. Gegen eine Spende holen wir das Reisig und Holz gerne bei Ihnen Zuhause am Freitag den 07. März ab. Die Landjugend Baindt freut sich jetzt schon auf Ihr Kom- men. Schalmeienkapelle Baindt e.V. Jetzt gilt`s! Bereits seit gestern morgen sind die Mus- ketiere in Baindt und Umgebung unterwegs um Fasnets-Stimmung zu verbreiten. Los ging es ab 8 Uhr mit dem Befreien der Baindter Kindergärten und der Klosterwiesenschule. Die Raspler verteilten kräftig ihre Guatsle und wir unsere Musik. Die Musketiere zogen dann ohne die Raspler weiter um bei Befreundeten Unternehmen ebenfalls etwas Stimmung zu verbreiten. Den Abschluss fanden wir dann auf dem Zunftball der NZ Baienfurt. Heute morgen ging es auch wieder um 8 Uhr weiter für die Musketiere mit dem Anspielen. Um 16 Uhr gibt es dann ein Wiedersehen mit unseren Rasplern auf dem Umzug in Mochenwangen. Nach diesen 2 anstrengenden Tagen dürfen wir am Sams- tag etwas länger ausschlafen. Wir beginnen erst um 10 Uhr mit dem Anspielen bevor es am Mittag nach Baienfurt auf den Umzug geht. Auch dort werden wir das ein oder andere Ständchen geben, bevor wir am Abend noch bei der Fasnetsparty in der Achperle unser Bestes geben. Am Sonntag holen wir uns dann noch den göttlichen Se- gen bei der Narrenmesse in Baienfurt ab. Und schon steht der Schalmeienball an! Nach einer kurzen Nacht geht es dann am Montagmor- gen nach Ravensburg auf den Umzug. Am Dienstagabend begleiten wir noch das Maskenver- treiben der Raspler mit anschließendem Narrengericht. Aber davor haben wir natürlich keine Angst, wir waren immer anständig! Einer für Alle - Alle für Einen! Schalmeienball 2025 - vDie Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! • DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. • Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! • Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Vorverkauf bei allen Spielern und beim „Baindter Beck” im CAP-Markt (U18 kein VVK, nur AK bis 21 Uhr) Einlass 19.30 Uhr // VVK 8 € - AK 10 € Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte Anzahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Basar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15.3.2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass ohne Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen. Es sind bereits alle Nummern vergeben! Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinder- basar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt und mit Kuchenverkauf der Viertklässler der Klosterwiesenschule Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Neue Engagierte für das DRK Baienfurt-Baindt Ende Januar versammelten sich die Mitglieder der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt zu einem feierlichen Kameradschaftsabend. Die Veranstaltung diente nicht nur der Kameradschaftspflege, sondern hatte auch ei- nen besonderen Anlass: Mehrere neue Helfer:innen wur- den offiziell in den Dienst für den Katastrophenschutz aufgenommen. Nach einer herzlichen Begrüßung folgte ein Rückblick auf das vergangene Jahr, das von zahlreichen Einsätzen, Arbeitsdiensten und Fortbildungen geprägt war. Auch die beiden Bürgermeister der Gemeinden Baienfurt und Baindt, Herr Günter A. Binder und Frau Simone Rürup, be- tonten in ihren Grußworten die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und dankten allen Helfer:innen für ihren unermüd- lichen Einsatz. Besonders hoben sie hervor, wie wichtig gut ausgebildete und motivierte Kräfte für die Sicherheit der Bevölkerung sind. Auch der Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V. Gerhard Krayss war zu Gast und würdigte das Engagement der Helfenden. Ein feierlicher Höhepunkt des Abends war die Aufnahme der neuen Helfer:innen. Mit Handschlag und der Über- gabe ihrer Aufnahmeurkunde sind sie nun auch offiziell Mitglied der Bereitschaft. „Es ist schön zu sehen, dass sich so viele Menschen für den Dienst im Katastrophen- schutz und unserer Bereitschaft begeistern lassen“, so die stellvertretende Präsidentin des DRK-Kreisverbands Ravensburg e.V., Janina von Watzdorf. Im Anschluss nutzten die Anwesenden die Gelegenheit, bei gutem Essen und angeregten Gesprächen den Team- geist weiter zu stärken. Der gemeinsame Spaß kam da- bei nicht zu kurz. Mit diesem gelungenen Abend wurde nicht nur die Ge- meinschaft innerhalb der Bereitschaft gefestigt, sondern auch ein starkes Zeichen für den ehrenamtlichen Einsatz in unseren Gemeinden gesetzt. Neu verpflichtet wurden: Simon Greck, Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Daniel Meegier und Katharina Schotte. Leo Lutterbeck, David Klante und Fabian Stach wechsel- ten aus anderen Bereitschaften in unser Team DRK sucht Unterstützer:innen für die Blutspendeaktion Die nächste Blutspende-Aktion steht in der Achtalschule Baienfurt bereits am Donnerstag, 06. März 2025 an. Da- her bitten wir um tatkräftige Unterstützung in Form von Kuchen- und Kartoffelsalat-Spenden. Für die Verpflegung der Blutspender:innen sucht das DRK wieder freiwillige Helferinnen und Helfer, die uns mit schmackhaften Ku- chen-Spenden unterstützen. Traditionell bereiten wir bei unseren Blutspende-Aktionen wieder frischen Wurstsalat für alle Blutspender:innen vor. Als vegetarische Alternative suchen wir ebenfalls Unter- stützung bei der Zubereitung von Kartoffelsalaten. Wer uns in der frisch gestarteten Fastenzeit somit lieber mit einem Kartoffelsalat unterstützt, darf sich ebenfalls je- derzeit gerne bei uns unter „blutspende@drk-baienfurt-baindt.de” oder direkt bei Janina v. Watzdorf unter 0160/96995424 melden. Die Blutspende ist ein wichtiger Beitrag für das Leben vieler Menschen, und das DRK möchte den Spendern für ihre wertvolle Hilfe eine kleine Stärkung bieten. Wer also gerne backt oder einen leckeren Kartoffelsalat zubereitet, ist herzlich eingeladen, sich mit einer Spende zu beteiligen. Die Blutspendeaktion findet am 06. März von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr in der Achtalschule Baienfurt statt. Die Ter- minbuchung für Blutspende-Termine ist unter https://terminreservierung.blutspende.de ebenfalls schon möglich. Wir freuen uns über jede Unterstützung und danken im Voraus allen, die sich bereit erklären, diese wichtige Aktion zu unterstützen - egal ob mit einer kulinarischen Spende oder in Form einer Blutspende! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Deutsches Rotes Kreuz Erst wenn’s fehlt, fällt’s auf: Jetzt Blutspender*in wer- den Blut wird täglich zur Behandlung von Patient*innen in Krankenhäusern benötigt. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen, sich jetzt einen Termin zur Blutspende zu buchen: Es ist nie zu spät für eine gute Tat. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hessen etwa 2.700 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspen- de ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Das DRK appelliert daher: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Benötigt wird für eine Blutspende lediglich etwa eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knappe 10 Minuten. Abgenommen werden 500 Millili- ter Blut. Den Flüssigkeitsverlust kann ein gesunder Körper ohne Probleme kurzfristig wieder ausgleichen. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ersten Blutspende erfah- ren Spender*innen ihre eigene Blutgruppe - eine Informa- tion, die im Notfall lebensrettend sein kann. So läuft eine Blutspende ab: Wunschtermin online re- servieren und am Tag der Spende reichlich (alkoholfrei) trinken. Vor Ort unter Vorlage des Personalausweises an- melden und medizinischen Fragebogen ausfüllen. Durch eine kleine Laborkontrolle und ein ärztliches Gespräch wird festgestellt, ob gespendet werden darf. Es folgt die Blutspende und im Anschluss die wohlverdiente Ruhe- pause mit leckeren Snacks. Worauf warten? Jetzt direkt Termin sichern. Eine Blut- spende kann bis zu drei Menschen helfen. Weitere Informationen rund um das Thema Blutspen- de unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei unter 0800 11 949 11. Bildmaterialien zwecks Veröffentli- chung stehen unter www.blutspende.de/presse/mediathek zur Verfügung. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 12.03.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Landratsamt Ravensburg Die Waldburg-Zeil Kliniken erhalten den ersten Pfleg- preis des Landkreises Ravensburg Am 17. Februar fand in der Zehntscheuer in Ravensburg die feierliche Verleihung des Pflegepreises statt. Unter der Schirmherrschaft von Landrat Harald Sievers wur- den herausragende Leistungen und innovative Projek- te im Pflegebereich gewürdigt. In seiner Ansprache un- terstrich Landrat Sievers die essentielle Bedeutung der Pflege für die Gesellschaft und würdigte alle Beteiligten für ihr außergewöhnliches Engagement. Der Pflegepreis, dotiert mit einem Preisgeld von 2.500 Euro, wird von der Stiftung Zukunft unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gestiftet. Insgesamt hatten sich 13 Projekte um den Pflegepreis beworben: • Alpenland Seniorenzentrum Weststadt: Mitarbeiter- bindung und -gewinnung, • Die Zieglerschen e.V.: Veranstaltungskalender des Seniorenzentrums Aitrach, • Medical Service Ravensburg GmbH: Helfer vor Ort, • Tagespflege Bad Wurzach • Unser Zogenweiler: Neu gegründete Betreuungsgrup- pe • Oberschwabenklinik gGmbH: Clinic Home Interfache - Palliativ Nachtwache, • Oberschwabenklinik gGmbH: Klinische Kriseninter- vention, • Oberschwabenklinik gGmbH: Ravensburger Ernäh- rungstag, • Oberschwabenklinik gGmbH: Interdisziplinäre Akut- geriatrie • St. Elisabeth Stiftung: Wohnpark St. Josef • St. Elisabeth Stiftung: Modellprojekt zur Weiterentwick- lung der Palliativen Kompetenz. • Waldburg-Zeil Kliniken: Implementierung akademi- scher Pflegefachpersonen • Waldburg-Zeil Kliniken: FSJ/BFD27+ Income Projekt Die Jury, bestehend aus Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrt und dem Landratsamt, bewertete die einge- reichten Projekte und kürte das FSJ/BFD27 + Income Projekt der Waldburg-Zeil Kliniken zum Sieger. Dieses Projekt zielt darauf ab, Migranten und Migrantinnen in den Pflegebereich zu integrieren. Durch einen kostenlosen Online-Sprachkurs und die Möglichkeit zur B2-Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine wertvolle Qualifikation, die sowohl ihre persönlichen Karrierechancen verbessert als auch den Pflegeeinrichtungen bei der Bewältigung des Fachkräftemangels hilft. Das Siegerprojekt zeichnet sich durch mehrere heraus- ragende Merkmale aus: Besonders beeindruckend ist die außergewöhnliche Kooperationsfähigkeit des Projekt- teams, dem es gelang zahlreiche Partner aus verschie- denen Bereichen für das Vorhaben zu gewinnen. Diese effektive Vernetzung ermöglicht eine optimale Ressour- cenbündelung und Nutzung von Synergien. Zudem be- sticht das Konzept durch seine hervorragende Übertrag- barkeit auf andere Träger. Der innovative Ansatz, junge Menschen frühzeitig für den Pflegeberuf zu begeistern und attraktive Perspektiven zu bieten, trägt wesentlich zur künftigen Sicherung der Pflegequalität bei. Die Fachjury sieht in dem Projekt das Potenzial, weitreichende positi- ve Veränderungen in der Pflegelandschaft anzustoßen Neben dem Hauptpreis wurden auch Einzelpersonen für ihr Engagement ausgezeichnet. Aus 30 Vorschlägen wur- den drei Personen für ihren außerordentlichen Einsatz geehrt. In der Kategorie „Pflegende Angehörige“ wurde Jessica Dörfler aus Aulendorf ausgezeichnet. Margot Koch aus Aitrach erhielt die Auszeichnung für ehrenamt- liche Pflege. Der Preis für hauptberuflich Pflegende ging an Jana Weiland vom Alpenland Seniorenzentrum in der Ravensburger Weststadt. Die drei Einzelpreise waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Kultur Ravensburg Kulturzeit Ravensburg 24/25 Junges Publikum Kinderkonzert „Zazou, die Zauberuhr“ Das Mitmachkonzert für Kinder von 3 bis 7 Jahren „Za- zou, die Zauber- uhr“ am Sonntag, 9. März um 15 Uhr im Schwörsaal Ravensburg ist eine bewährte Produk- tion von mini.musik e.V. aus München. Erzählerin Uta Sailer und die Musikerinnen und Musiker an Klavier, Violine, Violoncello, Klarinette und Kontrabass erzählen die märchenhafte Geschichte von Zazou, be- bildert mit Illustrationen von Irina Pasdarca und mit von Kindern selbst gemalten Bildern. Nanu? Was tickt denn da mitten im Baumstamm? Es ist Zazou, die Zauberuhr: Immer, wenn es gefährlich wird, schlägt sie lauten Alarm. Ein Glück für den Jungen Fridolin, der am liebsten ganz allein durch den tiefen Wald streunt. Denn im Wald gibt es immer wieder Überraschungen. Das muss auch Zazou selbst erleben, als sie sich an Fridolins Arm hinauswagt. Ein Rabe entführt sie in höchste Him- melhohen, und als sie wieder landet, wird sie schließlich von einem gefräßigen Fuchs verspeist. Oh weh! Da hilft nicht mal der sonst so wirksame Zauberuhr-Alarm. Die Mithilfe der Kinder ist jetzt gefragt! Informationen www.ravensburg.de/kulturzeit Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kulturzeit Ravensburg 2024/25 Junges Publikum Veranstalter Kulturamt Ravensburg Sonntag, 09.03.2025 | 15 Uhr | Schwörsaal Ravensburg | Alter: 3+ Zazou, die Zauberuhr Märchenhaftes, von Kindern selbst gemacht mini.musik e.V. | Uta Sailer und Anastasia Reiber Kon- zept | Kinder und Irina Pasdarca Illustration | Besetzung Violine, Violoncello, Klarinette, Kont- rabass, Klavier und Moderatorin Dauer 60 Minuten | keine Pause Kind 5 € | Erwachsene 7 € | Familie 19 € (Gruppenermä- ßigung Familie mit 4 Personen sowie mit 5 Personen ist auch online buchbar) Tickets Tourist Information Ravensburg T. 0751 82 2828 online bei Reservix, Direktlink: https://stadt-ravensburg.reservix.de/p/reservix/ event/2280604 Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro erreicht TWS-Genussrechte: Kapitalanlage und Unterstützung der Energiewende in einem Im Rahmen der vierten Emission von Genussrechten der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) wurde jetzt das Zeichnungsziel von 15 Millionen Euro er- reicht. Knapp 800 Zeichnerinnen und Zeichner leisten mit ihrer Investition einen Beitrag zur Energiewende und bringen mit ihrem Kapital den Klimaschutz voran. Um der hohen Nachfrage entgegenzukommen, hatte der regio- nale Energiedienstleister das Zeichnungsziel bereits im September 2024 um fünf Millionen Euro erhöht. Zusätz- lich werden weiterhin Genussrechte für Anleger mit einer Mindestanlagesumme von 200.000 Euro angeboten, die bislang rund eine Million Euro erbrachten. „Wir freuen uns über das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger, sich durch ihre finanzielle Beteiligung für die Energiewende stark zu machen“, sagt Dr. Andreas Thiel- Böhm, Geschäftsführer der TWS. Bei dieser vierten Emis- sion an Genussrechten haben die Anlegerinnen und Anle- ger eine attraktive Verzinsung von 4,3 Prozent erhalten, mit einem aktiven Stromvertrag bei der TWS erhöhte sich die Verzinsung auf 4,5 Prozent. Mit den rund 16 Millionen Euro will der regionale Energieversorger unter anderem die Wärmewende und den weiteren konsequenten Aus- bau der eigenen Ökostromerzeugung finanzieren. Über alle vier Emissionen von Genussrechten hinweg hat die TWS seit 2013 Kapital in Höhe von 41 Millionen Euro ein- genommen. DRK Ravensburg Digitale Vorträge zur Wohnberatung beim DRK für mehr Barrierefreiheit im Landkreis Ravensburg Die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen ist ein Be- ratungsangebot, das Menschen hilft, ihre Wohnung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, um Barrieren im Alltag zu minimieren. Das DRK in Ravensburg bietet dies im Auftrag des Landkreises Ravensburg an. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten, besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Per- sonen. Die Beratung umfasst Empfehlungen zu baulichen Veränderungen wie breiteren Türen, barrierefreien Bädern oder rampenartigen Eingängen, aber auch den Einsatz von Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern. Im März 2025 startet das Rote Kreuz eine öffentliche, rein digitale Vor- tragsreihe zum Thema Wohnungsanpassung für alle Al- tersgruppen. Dabei wird erläutert, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Barrieren im häuslichen Umfeld abzubauen. Über folgenden Link werden Sie zu den Terminen und Themenschwerpunkte weitergeleitet: https://www.drk-rv.de/fileadmin/user_upload/down- loads/Angebote_und_Kurse/Alltagshilfen_und_Le- bensqualit%C3%A4t/Wohnberatung/Vortr%C3%A- 4ge_M%C3%A4rz_2025.pdf Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Wohnberatung im Landkreis Ravensburg steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung: Theresa Adam, Telefon 0751 56061-55, wohnberatung@rotkreuz-ravensburg.de Internationaler Frauentag 2025 Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. Die Anfänge des Internationalen Frauentags liegen im Jahr 1911, jährlich am 8. März würdigen wir den Mut und die Stärke der Frauen, die gesellschaftliche Veränderun- gen vorangetrieben haben, und fordert dazu auf, weiter- hin an der Bekämpfung bestehender Ungleichheiten zu arbeiten. Der Tag erinnert daran, dass Gleichstellung nicht nur eine nationale, sondern eine weltweite Aufgabe ist. Alljährlich finden auch bei uns in der Region viele Veran- staltungen statt. Ravensburg Freitag, 07. März, 17:30 Uhr, Landratsamt Ravensburg, Sauterleutestraße 34, Eintritt frei. Film: „Das Wunder von Taipeh“ Zum Weltfrauentag 2025 und im Vorfeld der diesjährigen Fußballeuropameisterschaft der Frauen zeigt das Kreis- archiv einen Dokumentarfilm über die erste Frauen-Fuß- ballweltmeisterschaft 1981 in Taiwan. Samstag, 8. März, 19:00 Uhr, Zehntscheuer Ravensburg Poetry Slam zum „Internationalen Frauentag“ Das Bündnis Internationaler Frauentag lädt zu einem un- terhaltsamen Abend ein. Tickets sind im Vorverkauf bei der Tourist Info oder online bei Reservix für 14 € ermäßigt 12 € erhältlich. Die Veran- staltung ist nahezu ausverkauft. Wangen im Allgäu Freitag, 7. März, 18:00 Uhr, Hägeschmiede Wangen, Zunfthausgasse 9/1, Eintritt frei. „Rote Zahlen zum Dessert“ - Warum ungleiche Bezah- lung Frauen teuer zu stehen kommt. Das Internationale Frauenbündnis Wangen lädt zu einer Podiumsdiskussion mit Praxistipps ein. Gesprächspartnerinnen sind: Julia Baumann, Bärbel Mauch, Asmaa Scherer, Esther Straub und Elem Tütün- cü. Durch den Abend führt Dorothea Schaeffer. Anmel- dung erbeten unter: int-frauenbuendnis-wg@outlook.de DRK Ravensburg Letzte-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz Neben der Ersten Hilfe, gibt es beim DRK in Ravensburg auch Letzte-Hilfe-Kurse. Sie machen Betroffene, die ei- nen Menschen am Lebensende begleiten handlungsfähig. Letzte-Hilfe-Kurse vermitteln Basiswissen rund um die Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Begleitung am Lebensende, geben Orientierungshilfen und helfen Angehörigen (wieder) handlungsfähig zu wer- den. Die Kursteilnehmer erfahren außerdem leicht zu erlernende Maßnahmen, die das Leid des Betroffenen lindern und neue Lebensqualität schenken. Alles an ei- nem Nachmittag. Der nächste Kurs findet am 12.04.2025 von 11:00-14:15 Uhr im DRK in der Ulmer Str. 97 in Ravensburg statt. Die Teil- nahmegebühr beträgt 30 Euro. Weitere Informationen und den Anmeldelink finden Sie auf der Homepage des DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. unter: https://www.drk-rv.de/angebote-kurse/alltagshilfen-le- bensqualitaet/letzte-hilfe.html Vesperkirche Weingarten geht nach 20 Tagen zu Ende Am Sonntag hat die Vesperkirche Weingarten zum letz- ten Mal ihre Türen geöffnet. Zwanzig Tage gab es täg- lich ein warmes Mittagessen, Kaffee und Nachtisch, viel Kultur, Frisör umsonst und unzählige Begegnungen und Gespräche unter den Gästen. Insgesamt wurden seit der Eröffnung am 4. Februar 9261 Essen ausgegeben. Da- mit kamen wieder mehr Menschen in die Vesperkirche Weingarten als 2023, der damals ersten nach der Coro- na Pandemie. Die ehrenamtlichen Fahrer hatten in den vergangenen Wochen jede Menge zu tun - sei es, um das tägliche Es- sen von der Neuland Küche der Zieglerschen in die Ves- perkirche zu transportieren, die vielen Fahrten zu den Bäckereien im Schussental oder das Abholen der Ge- tränke vom Händler. Ohne sie wäre kaum was gegangen. Meist zu dritt pro Fahrzeug, mussten sie Kisten und Körbe schleppen, in die Fahrzeuge verstauen, sicher und zügig durch den Stadtverkehr befördern, um dann alles wieder in die Kirche zu tragen, wo sich immer schon ab 11 Uhr eine große Schlange von Menschen gebildet hatte und auf den Beginn der Essensausgabe warteten. Viel Arbeit, dennoch bleibt eine große Zufriedenheit: „Nach drei Wo- chen schwinden zwar etwas die Kräfte, aber es war sehr schön“, blickt Bruno Port zurück, der schon seit Jahren in der Organisation und Durchführung des Fahrdienstes für die Vesperkirche mitwirkt. Dass letztendlich beinahe alles reibungslos ablief, lag auch am Einsatz der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die sich dieses Jahr wieder zahlreich zum Einsatz in der Vesperkirche gemeldet hatten. Knapp 400 waren es dieses Jahr. Jeden Vormittag um 10.30 Uhr fand für rund 40 Ehrenamtliche, die an jedem Vesperkir- chen-Tag eingesetzt waren, eine Einführung statt: was gab es Neues, wie läuft’s gerade und weiß auch jeder und jede, wo der eingeteilte Arbeitsplatz in der Kirche ist. Die morgendlichen Zusammenkünfte waren auch wich- tig, um sich für jeden Tag als Team zusammenzufinden. „Das stärkte das Zusammengehörigkeitsgefühl. Das wirk- te sich in der Folge auch positiv auf unsere Gäste aus“, sagte Mitorganisator und Vesperkirchen-Urgestein Gerd Gunßer. Die Ehrenamtlichen haben dafür gesorgt, dass insgesamt 9260 Essen und damit 463 täglich ausgegeben wurden. Das sind insgesamt 1574 Essensportionen mehr wie bei der letzten Weingartener Vesperkirche 2023. Aber auch sonst haben viele Menschen am Erfolg der diesjährigen Vesperkirche mitgewirkt. So auch die Künst- ler, die zu Gunsten der Vesperkirche auf ihre Gage verzich- teten. Zum ersten Mal war die Band Kissn‘ Kills mit dabei und überzeugte mit einem kraftvollen wie lebendigen Auf- tritt in der Stadtkirche. Deren Fazit viel dann auch positiv aus. „Es hat uns sehr gut gefallen und wir wünschen euch weiterhin tolle Vesperkirchen. Ich finde, das ist ein ganz tolles Projekt“, sagte Bandmitglied Ralph Rundel. Schon gefühlt immer dabei war das Oberschwäbische Kamme- rorchester. Dirigent Marcus Hartmann und sein Orchester fühlen sich seit ihrem ersten Auftritt 2014 in Ravensburg der Vesperkirche im Schussental sehr verbunden. „Ich hof- fe, wir konnten ein gutes Ergebnis bescheren. Wir machen das sehr gerne für die Vesperkirche“, sagte Hartmann. In all den Jahren kamen so viele tausend Euro Spenden zusammen, um die Vesperkirche mitzufinanzieren. In ganz besonderer Weise hat sich der diesjährige Schirm- herr der Vesperkirche Weingarten, Ahmet Yardimci, ein- gebracht. Als erster Schirmherr mit Migrationshintergrund und muslimischen Glaubens steht er ganz besonders für das Verbindende in der Vesperkirche. „Wir teilen unsere Zeit und unser Gehör mit Fremden und Freunden“, be- gründete er sein Engagement. Die Vesperkirche schaf- fe Anknüpfungspunkte zwischen Menschen, die sonst schwer zu vermitteln seien. „Mein Ziel war es, alle Men- schen einzuladen, dieser Offenheit beizuwohnen.“ Seine täglichen Besuche in der Vesperkirche drückten diese hohe Motivation aus, mit der er - auch durch seine Promi- nenz in der Stadtgesellschaft – wirkte und half. Ahmet Yar- dimci ist weit über das Schussental für seine Käfer-Kunst bekannt und wurde dieses Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Weingarten ausgezeichnet. Was bleibt? Für die drei Organisatoren Harald Dubyk, Gerd Gunßer und Ralf Brennecke ist nach der Vesperkir- che stets auch die Zeit vor der nächsten Vesperkirche, die dann wieder in Ravensburg stattfinden wird. In den kom- menden Wochen reflektieren die drei gemeinsam mit ih- rem Organisationsteam die zurückliegende Vesperkirche, um auch 2026 und in den Jahren darauf wieder eine gut funktionierende und Begegnung stiftende Vesperkirche den Menschen im Schussental anbieten zu können. Und ob das Geld aus Spenden in diesem Jahr gereicht hat, werden die Buchungen von Einnahmen und Ausgaben in den kommenden Wochen zeigen. Die Vesperkirche Weingarten wird seit 2009 als rei- nes Spendenprojekt gemeinsam von Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee und der Johan- nes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf organisiert. Wer die Vesperkirche finanziell unterstützen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun: Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten DKMS - Erfolgreiche Typisierungsaktion in Baienfurt Am Sonntag, 16. Februar 2025 haben wir im Foyer der Gemeindehalle Baienfurt, das wir freundlicherweise un- entgeltlich von Herrn Bürgermeister Binder zur Verfügung gestellt bekommen haben, die Typisierungsaktion durch- geführt, die wir ins Leben gerufen haben, um Andrea Arn- hold eventuell zu einer Stammzellenspende zu verhelfen. Ein Freundes- und Helferkreis hat diese Aktion in Zusam- menarbeit mit der DKMS (Deutsche Knochenmarkspen- derdatei) organisiert. Diese gemeinnützige Organisation registriert Stammzellenspenderinnen und -spender mit dem Ziel, weltweit Blutkrebspatientinnen und -patienten eine Heilung zu ermöglichen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Die Typisierung ist ein einfacher und schmerzfreier Pro- zess, bei dem eine kleine Menge Speichel entnommen wird, um die Gewebemerkmale zu bestimmen. Diese Merkmale sind entscheidend, um passende Spender- innen und Spender für Patientinnen und Patienten mit Blutkrankheiten wie Leukämie zu finden. Wir haben alles gut vorbereitet und im Vorfeld alle uns zur Verfügung stehenden Informationsmöglichkeiten ge- nutzt, um Spenderinnen und Spender zum Kommen zu motivieren. Die Resonanz war so gut, dass von morgens 8 Uhr bis 16 Uhr am Nachmittag 114 Registrierungen vorgenommen werden konnten. Viele Teilnehmer äußerten ihre Motiva- tion zu helfen und einige berichteten von eigenen Erfah- rungen mit Krankheiten in ihrem Umfeld und betonten, wie wichtig es ist, sich solidarisch zu zeigen. Zusätzlich zur Typisierung wurden Geldspenden gesam- melt, um die Kosten für Registrierung und Laborauswer- tung sowie für die Durchführung weiterer Aktionen zu decken. Wir möchten daher nochmals unsere Bitte für eine finanzielle Unterstützung der DKMS betonen. Das Spendenkonto speziell für unsere Aktion lautet: DKMS IBAN DE78 7004 0060 8987 0008 18 Stichwort: MHB 046 Andrea Die Typisierungsaktion war nicht nur ein Schritt in Rich- tung einer möglichen Heilung für Andrea, sondern auch ein Zeichen der Hoffnung und des Zusammenhalts in unserer Gemeinschaft. Wir Organisatoren sind zuver- sichtlich, dass die gesammelten Daten dazu beitragen werden, eine passende Spenderin oder einen Spender zu finden und hoffen, dass die Aktion auch in Zukunft Nachahmer findet. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern und allen, die sich beteiligt haben, mit uns die Aktion im Vorfeld zu planen und am Sonntag durchzuführen. Wir ermutigen jeden, sich über die Möglichkeiten der Stammzellenspen- de zu informieren. Jeder von uns kann einen Unterschied machen! Im Namen von Andrea Arnhold und allen Helferinnen, Helfern und Unterstützern grüßen Gertrud und Anna-Theresia Rittler Landratsamt Ravensburg Veranstaltungen unseres Ernährungszentrums im März Hiermit informieren wir über Veranstaltungen zu unter- schiedlichsten Themen, die unser Ernährungszentrum im März anbietet. Spätzle – mehr als nur eine Beilage: Workshop am 11. März in Leutkirch, 20. März in Bad Waldsee Spätzle sind in der schwäbischen Küche nicht wegzuden- ken: Klassisch als Beilage zu Gulasch oder zu Sauren Lin- sen oder als Hauptgericht in Form von Käsespätzle oder Krautspätzle. Doch Spätzle können vielfältig abgewandelt und eingesetzt werden. Die Teilnehmenden erfahren im Kochkurs am Dienstag, 11. März in Leutkirch, Wangener Straße 70 oder am Donnerstag, 20. März in Bad Wald- see, Schillerstraße 34 durch Referentin Katja Sontheimer einiges zum Grundrezept, zu den Zutaten und über die Möglichkeiten der Zubereitung. Neue Ideen von der Vor- speise bis zum süßen Nachtisch werden vorgestellt und gemeinsam zubereitet. Der Workshop beginnt jeweils um 17.30 Uhr. Weitere Infos und Anmeldung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Kleiner Gemüsegarten: Lust oder Frust? Online-Vortrag am 17. März Wie geschickte Anlage- und Anbautechniken für eine Pflanzenvielfalt sorgen, erfahren die Teilnehmenden beim Online-Vortrag en mit Referentin Annerose Herm. Am Montag, 17. März um 18.30 Uhr bekommen die Teilneh- menden Infos, wie sie auch im kleinen Gemüsegarten eine reiche, bunte und vitaminreiche Ernte erwarten können. Für den Anbau im kleineren Garten eignen sich beson- ders Hochbeete - sie sorgen für eine bequeme Pflege und durch entsprechendes Innenleben für eine kosten- freie Nährstoff- und Wärmeproduktion. Mit einem durch- dachten Anbauplan wird eine nahtlose Bodenbeschat- tung erzielt, ebenso lassen sich durch entsprechende Bodenpflegemaßnahmen Gieß- und Pflegearbeiten auf ein Minimum begrenzen. Die Anmeldung ist bis drei Tage vor Kursbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Babys erster Brei: Online-Vortrag am Mittwoch, 19. März Wie die Umstellung von Milchnahrung auf feste Nah- rung gelingt, vermittelt Referentin Andrea Geißler im Online-Vortrag „Babys erster Brei“. Frau Geißler gibt praktische Tipps und beantwortet Fragen rund um die Nahrungsumstellung – unter anderem zum geeigneten Zeitpunkt und zur richtigen Beikost. Der Online-Vortrag findet am Mittwoch, den 19. März um 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmel- dung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltungsbeginn unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink erhalten die Teilnehmenden rechtzeitig per E-Mail. Frühlingsmenü – Kochen für Freunde: Workshop am 25. März in Leutkirch, 10. April in Bad Waldsee Im Workshop in Leutkirch, Wangener Straße 70, um 17.30 Uhr erfahren die Teilnehmenden durch Referentin Manu- ela Schmied, wie sie aus saisonalen und regionalen Zu- taten ein leckeres und ansprechendes mehrgängiges Menü für Ihre Freunde zubereiten können. Das Menü startet mit kalten und war- men Vorspeisen. Zum Hauptgang kommen sowohl vege- tarische Gerichte als auch Gerichte mit Fleisch/Fisch auf den Tisch. Den Abschluss macht ein feines Dessert. In Bad Waldsee findet der Workshop am Donnerstag, 10. April statt. Die Anmeldung ist bis 1 Woche vor der Ver- anstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Für die Le- bensmittel wird ein Kostenbeitrag von 20 € vor Ort in bar erhoben. Bärenstarke Kinderkost: Online-Vortrag am 26. März Bei der Ernährung von Kleinkindern nach dem ersten Le- bensjahr gibt es viele Fragen. Referentin Andrea Geißler ist Fachfrau im Bereich bewusste Kinderernährung. In ih- rem Online-Vortrag gibt sie praktische Tipps für die Um- stellung von Babykost auf eine kindgerechte Ernährung und berät, welche Lebensmittel überhaupt für Kleinkin- der geeignet sind. Ebenfalls beantwortet sie die Fragen der Teilnehmenden. Der Online-Vortrag findet am Mitt- Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 woch, 26. März um 18.30 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung ist bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter www.ernaehrung-oberschwaben.de möglich. Den Teilnah- melink für die Online-Veranstaltung erhalten die Teilneh- menden rechtzeitig per E-Mail. Bio-Forum: Ein Ort für Engagement und kreative Bio-Ideen Mitte Februar trafen sich knapp 30 Akteurinnen und Ak- teure aus der gesamten Bio-Branche des Landkreises Ravensburg und der angrenzenden Bodenseekreisge- meinden in der Bauernschule Bad Waldsee zum sechsten Bio-Forum der Bio-Musterregion Ravensburg. Das Bio-Fo- rum gibt interessierten Engagierten aus der Bio-Branche der Region die Möglichkeit, sich über die neuesten Ent- wicklungen in der Bio-Musterregion zu informieren und über diese zu diskutieren, ihre Ideen und Anregungen einzubringen sowie sich zu vernetzen. „Die Bio-Musterregion lebt von Ihren umsetzbaren Ideen und dem Engagement aus der Region. Ihre Beteiligung ist der Schlüssel zum Erfolg dieses Projektes, das all jenen zugutekommen soll, die den Ökolandbau als bedeutenden Bestandteil in unserer hiesigen Agrarstruktur fördern und mitgestalten möchten.“ Mit diesen Worten eröffnete Tho- mas Lötsch, Dezernent für Kreisentwicklung, Wirtschaft und ländlichen Raum beim Landratsamt Ravensburg das sechste Bio-Forum. Ein Impuls zum Thema „One Health“ von Claudia Siegele von der Bauernschule Bad Waldsee verdeutlichte wie ein intakter, im Kreislauf gedachter Landbau zur Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt beiträgt. Im Anschluss berichtete Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg, von den Ak- tionen und Projekten aus dem vergangenen Jahr, so- wie den Plänen für das aktuelle Jahr. Matthias Minister von der Fairfleisch GmbH in Überlingen berichtete von den aktuellen Entwicklungen im „GrasRind vom Boden- see“-Projekt. Neben diesem Projekt zeigte sich, dass sich insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und Netzwerkarbeit eini- ges tut. Besondere Highlights im vergangenen Jahr wa- ren die erfolgreiche Verlängerung der Bio-Musterregion, die Mitmach-Konferenz „Werkstatt: Stadt – Land – Tisch“ Ende April 2024 sowie die Realisierung einer Bio-Markt- halle auf der Oberschwabenschau. An diesen Erfolgen soll auch in diesem Jahr angeknüpft werden. In den Projekten und auch darüber hinaus gibt es diverse Möglichkeiten, sich zu beteiligen, neue Ide- en einzubringen und sich zu vernetzen. Genau dies ge- schah dann auch in vier Workshops zu unterschiedlichen Themen. Diskutiert wurde über neue Formate für die Öffentlichkeitsarbeit, über ein neues Medienformat für den Ökolandbau der Region, über die Ansprache neuer Großküchen und Gastronomiebetriebe für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung und über das wichtige Thema der Verstetigung der Bio-Musterregion. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus den Workshops die- nen nun der Weiterentwicklung der Bio-Musterregion und werden in die künftige Arbeit eingebunden. Weitere Informationen zur Bio-Musterregion sind ver- fügbar unter www.biomusterregionen-bw.de/ravensburg Was sonst noch interessiert AOK Baden-Württemberg Mit AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr im Ge- spräch: „GKV-Ausgaben steigen ungebremst“ Echte Strukturreformen sind entscheidend für die Zukunft des Gesundheitswesens AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr blickt mit Sor- genfalten auf die Zukunft des Gesundheitswesens. Die AOK Baden-Württemberg plant im kommenden Jahr für die Kranken- und Pflegeversicherung mit Ausgaben von insgesamt rund 24,2 Milliarden Euro. „Der Trend der weit überproportional steigenden Leistungsausgaben im Gesundheitswesen setzt sich leider ununterbrochen fort“, stellt Markus Packmohr fest. „Insbesondere bei den Arzneimitteln und in der stationären und ambulanten Versorgung sehen wir einen unkontrollierbaren Kosten- tornado. Beitragszahlende, also Mitglieder und ihre Ar- beitgeber, zahlen immer mehr, ohne dass sich die Qualität der Versorgung verbessert.“ Unter dem Titel „Für mehr gesunde Lebensjahre“ hat die AOK ihre Positionierung zur anstehenden Bundestagswahl veröffentlicht. In drei Kapitel, aufgeteilt in Finanzierung, sektorenunabhängige Versorgung sowie Prävention und Nachhaltigkeit, hebt die Gesundheitskasse die Notwendigkeit nachhaltiger Strukturreformen im Gesundheitswesen hervor. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr betont: „Unser Gesund- heits- und Pflegesystem muss leistungsfähiger und bes- ser aufgestellt werden und die Bürgerinnen und Bürger müssen das bei der Inanspruchnahme erleben.“ „Unser Gesundheitssystem gehört zu teuersten der Welt. Gleichzeitig bleiben die Ergebnisse hinter den Erwartun- gen zurück. Bei der Lebenserwartung liegen wir Deut- schen nur im Mittelfeld. Für mehr gesunde Lebensjahre müssen wir dringend nachbessern und dabei die Ausga- ben im Blick behalten“, fordert Markus Packmohr. Gute, koordinierte und effiziente Versorgung findet vor Ort bei den Menschen statt. Daher muss die Politik den Gestal- tungsspielraum der Kranken- und Pflegekassen stär- ken. „Wir gestalten die Versorgung in der Region Boden- see-Oberschwaben für unsere Versicherten aktiv mit. Wir könnten aber noch viel mehr tun, der Gesetzgeber eröffnet uns dafür aber nicht genug Möglichkeiten“, be- tont Markus Packmohr weiter. „Es geht darum, wirksa- me Strukturreformen umzusetzen, um die Ausgaben zu bremsen und die Versorgung vor Ort besser und effizi- enter zu machen.“ Eine aktuelle Civey-Befragung der AOK weist aus: 79,4 Prozent der Befragten aus Bodensee-Oberschwaben sorgen sich um die finanzielle Stabilität der Gesetzli- chen Krankenversicherungen. Markus Packmohr: „Über drei Viertel der Befragten machen sich Sorgen! Das ist erschreckend und zeigt, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung und wie wichtig transparente Kommunika- tion im Gesundheitsbereich ist.“ Für die finanzielle Situ- ation der Gesetzlichen Krankenversicherung macht der AOK-Geschäftsführer die Bundespolitik verantwortlich: „Es wurde in knapp vier Jahren Ampel-Regierung leider versäumt, die immer stärker steigenden Ausgaben in den Griff zu bekommen. Zahlreiche ausgabenintensive Reformen mehrerer Bundesregierungen vergrößern die Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Wir brauchen dringend eine solide und nachhaltige Finan- zierung der Kranken- und Pflegeversicherung.“ Problematisch sieht Markus Packmohr insbesondere die zunehmende Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. „Für den Bundesgesundheitsminister scheint es einfacher zu sein, die Beitragszahlenden für Ausgaben zu belasten, die in der Haushaltsplanung des Bundes keine Berück- sichtigung finden.“ Als Beispiel nennt der AOK-Geschäfts- führer den beschlossenen Krankenhaus-Transforma- tionsfonds, der eigentlich gemeinsam von Bund und Ländern getragen werden müsste. „Statt seiner finanzi- ellen Verpflichtung nachzukommen, verschiebt der Bund seine Verantwortung und belastet die Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung über zehn Jahre lang mit jährlich 2,5 Milliarden Euro.“ Eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat ergeben, dass die Themen Gesundheit und Pflege für die Deutschen das wichtigste politische Handlungsfeld für die kommende Bundesregie- rung darstellen. 48 Prozent der Befragten nannten die- sen Bereich als vorrangig, noch vor der wirtschaftlichen Lage (46 Prozent), innerer Sicherheit und Kriminalitäts- bekämpfung (40 Prozent) sowie Bildung (40 Prozent). Die regionale Civey-Befragung unterstreicht die Ergeb- nisse: Der Zugang zu ärztlicher Versorgung, die Versor- gung mit Medikamenten, bezahlbare Pflegeleistungen und der Zugang zu Krankenhäusern stehen ganz oben auf der Liste der wichtigsten genannten Gesundheitsthe- men. Hindernisse, die die Befragten beim Zugang von Ge- sundheitsleistungen erleben - lange Wartezeiten, Mangel an Ärztinnen und Ärzten, Überlastung des medizinischen Personals und hohe Eigenanteile bei Gesundheitsleistun- gen - unterstreichen die aktuelle Diskussion und Hand- lungsfelder, da sie sowohl die Qualität der Versorgung als auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforde- rungen, betont der Geschäftsführer der AOK Boden- see-Oberschwaben: „Es braucht ein umfassendes Kon- zept für das Gesundheitssystem. Von der Prävention bis zur Pflege müssen wir das System effizienter, patienten- orientierter und qualitativ-hochwertiger aufstellen – oder es müssen uns als Gesundheitskasse vor Ort mehr Hand- lungsmöglichkeiten eingeräumt werden. Dafür braucht es nicht ständig weiteres Geld, sondern echte Strukturrefor- men, die zur dauerhaften Entlastung führen.“ Die AOK-Positionen und Kernforderungen „für mehr ge- sunde Lebensjahre“ sind im Presse- und Politikportal zu finden: www.aok.de/pp/bw/btw Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Entbürokratisierung im Fokus SVLFG bietet Online-Portal für alle Fragen und Themen In einem kurzen Film stellt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Vor- teile des Versichertenportals „meine SVLFG“ vor und ver- anschaulicht den Weg zur einmalig erforderlichen Re- gistrierung. Unter „meine SVLFG“ stehen alle Daten, Dokumente und digitalen Services bereit, die Unternehmerinnen und Un- ternehmer zum Austausch mit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Pflegekasse und Alterskasse benötigen. Darunter befinden sich die Ren- tenauskunft sowie zahlreiche Online-Anträge, wie auch seit 2025 der Antrag auf eine Förderung von Präventi- onsprodukten. „Schluss mit dem Papierkram“ lautet das Motto. Alle Un- terlagen können schnell und sicher über das elektronische Postfach hochgeladen und mit der SVLFG ausgetauscht werden. Wer interessiert ist an Entbürokratisierung und schnellen Wegen, registriert sich jetzt unter: https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/login Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt der Film „Versi- chertenportal: Registrieren und Vorteile nutzen!“ auf dem YouTube-Kanal der SVLFG: www.youtube.com/@svlfg3082 Mehr Informationen zu den digitalen Services stehen auf: www.svlfg.de/online-auf-einen-klick Bund der Steuerzahler begrüßt Vorstoß der CDU-Fraktion Nachbesserungen beim Landesgrundsteuergesetz sind notwendig Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt den Vorstoß des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel, Änderungen an der neuen Landesgrundsteuer vornehmen zu wollen. Nach Auffassung des Steuerzah- lerbundes muss der Landesgesetzgeber an mehreren Stellen nachbessern. „Zum einen kann den Kommunen die Möglichkeit eröffnet werden, mit unterschiedlichen Hebesätzen auf die Gegebenheiten vor Ort zu reagieren und so die Belastungswirkungen abzumildern“, sagt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller. Zudem könnte aus BdSt-Sicht auch gesetzgeberisch dafür gesorgt werden, dass eine Lösung für die sogenannten Mischgrundstücke, sprich die Grundstücke mit unbebaubarem Gartenanteil, gefunden wird. Auch in Sachen Härtefallregelung pflichtet der Bund der Steuerzahler dem CDU-Vorstoß bei und plädiert hier für die Einführung einer praktikablen und fairen Regelung. Denn es zeigt sich in diesen Wochen immer mehr, dass die zum Teil exorbitant angestiegene Grundsteuerlast für manche Eigentümer existenzgefährdet sein kann. „Mit einer Umsetzung der genannten Änderungsvor- schläge könnten die größten Verwerfungen, die der ba- den-württembergische Sonderweg bei der Grundsteuer mit sich bringt, zumindest abgemildert werden“, ist sich Möller sicher. „Die Anpassungen sollten möglichst schnell erfolgen, die Bürger warten darauf. Denn viele sind be- reits mit der ersten Rate einer deutlich erhöhten Grund- steuer konfrontiert und brauchen nun Gewissheit, wie es weitergeht“, so der BdSt-Vorsitzende weiter. Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Schilddrüse – kleines Organ, große Wirkung Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schilddrüse- nerkrankungen? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Leutkirch in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Schilddrüse liegt vor dem Kehlkopf und hat die Aufgabe, zahlreiche Stoffwechselfunktionen zu steu- ern. Neben Strukturveränderungen wie Vergrößerung oder Knotenbildung gibt es verschiedene Störungen der Schilddrüsenfunktion. Diese äußern sich in einer Schild- drüsenunter- oder -überfunktion. Häufig sind auch Au- toimmunerkrankungen der Schilddrüse. Alle genannten Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 Erkrankungen erfordern ärztliche Diagnostik und Be- handlung. Die Diagnostik besteht in Laboruntersuchungen und bildgebenden Verfahren. Die Therapie kann je nach Erkrankung medikamentös, operativ oder auch nuklear- medizinisch erfolgen. Der Referent Herr Dr. Frederik Labouvie ist niedergelasse- ner Facharzt für Radiologie. Er informiert zunächst über die Funktionen der Schilddrüse und wendet sich dann den Möglichkeiten der Diagnostik, Behandlung und Therapie von Erkrankungen des kleinen Organs zu. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 18.03.2025, 19.00 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Bockgebäude - Bocksaal Gänsbühl 9 88299 Leutkirch Eintritt: frei Es referiert Dr. med. Frederik Labouvie, Facharzt für Ra- diologie, Wangen. Diakonie OAB Gesprächskreis – aus Groß mach Klein Wieviel Wohnraum brauche ich? Und was ist passend für mich? Viele Menschen stehen irgendwann vor der Frage, ob ihre derzeitige Wohnung (oder Haus) noch zu ihrem Lebensstil passt. Besonders wenn die Kinder aus dem Haus sind oder der/die Partner*in nicht mehr da ist. Dieser Schritt ist nicht immer leicht. Oft hängen Erinne- rungen an der bisherigen Wohnung. Oder Erwartungen der Familie. Gleichzeitig kann ein Umzug in eine kleinere Wohnung auch viele Vorteile bieten, nicht nur wirtschaft- licher Natur, z. B. geringere Miete oder Unterhaltungskos- ten. Weniger Aufwand bei der Bewältigung des Alltages. Keine aufwändige Pflege des Gartens mehr. Übersichtli- che Verhältnisse… Die Diakonie OAB startet gemeinsam mit dem Senioren- treff hierfür einen Gesprächskreis, der auf die Überlegun- gen zielt: „Ich will umziehen, nicht ich muss umziehen“. Es wird nicht um Packlisten und Umzugsunternehmen gehen, sondern vielmehr um die Frage, was zum Leben jetzt und in den nächsten Jahren passt. Ein Ansatz dabei könnte sein: wenn meine Kinder ausziehen, ziehe ich mit aus und suche mir was Neues. Es gibt aber noch deutlich mehr Ansätze. Wohnraum ist ein knappes Gut. Hierfür sind wir als Gemeinschaft alle in Verantwortung: Vermie- ter wie Mieter, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer, Einlieger und Pflegebedürftige. Wer sich hierfür geistig in Bewegung setzen und ggfs. auch eigene Erfahrungen einbringen möchte, ist genau richtig im Gesprächskreis. Geplant sind 3 Treffen: am 06. März, 20. März und 27. März 2025 jeweils um 14:30 Uhr im Seniorentreff Ravens- burg, Hirschgraben. Die Treffen sind auf 90 Minuten ge- plant. Leitung: Diakon Gerd Gunßer, Diakonie OAB und Wolf- gang Altendorfer-Munzinger, Seniorentreff Ravensburg Mehr Informationen über unsere Homepage www.dia- konie-oab.de Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung – Dystonie Am 28.02. findet der Tag der Seltenen Erkrankungen statt. Eine Krankheit gilt als Seltenen, wenn weniger als fünf Menschen von 10.000 betroffen sind. Hierauf möchte die Dystonie-Selbsthilfegruppe hinweisen. Dystonie gehört zu den Seltenen Erkrankungen. Dystonie ist eine Bewegungsstörung. Sie ist gekennzeichnet durch unwillkürliche und länger anhaltende Muskelverkramp- fungen. Diese führen oftmals zu Fehlhaltungen und -be- wegungen die sehr schmerzhaft sein können. Die häufigsten Formen sind der Lidkrampf, der Schiefhals, der Stimmband- und der Schreibkrampf. Wenn Sie mehr über das Krankheitsbild erfahren möch- ten, kommen Sie zum Vortrag der Gruppenleiterin am Freitag, 14. März 2025 um 19.00 Uhr beim Sozialverband Deutschland, Ortsverband Neukirch. Aus organisatorischen Gründen ist eine telefonische Anmeldung am 10.03. oder 11.03.2025, jeweils von 8:00 Uhr - 11:30 Uhr unter 07528 / 91 54 08 erforderlich. Eine Teilnahme ist auch als Nichtmitglied möglich. Kontakt für Informationen: Annette Daiber, Tel. 07542 / 95 36 050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Was bringt gesunde Ernährung? Eine vollwertige und ausgewogene Ernährung ist das Nonplusultra für ein gesundes Leben. Denn wer sich ge- sund ernährt, kann das Risiko für viele Krankheiten deut- lich reduzieren. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert als Landwirt- schaftliche Krankenkasse (LKK) Kursteilnahmen zur Ge- wichtsreduktion und Maßnahmen gegen Mangel- und Fehlernährung. Anlässlich des Tags der gesunden Ernährung am 7. März weist die LKK auf ihr dauerhaftes Ziel hin, präventiv ein- zugreifen, um insbesondere auch Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zu vermeiden. Kurse, an deren Kosten sich die LKK mit einem Zuschuss beteiligt, sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Nützliche Informationen zu einer gesunden Ernährung liefert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung auf ihrer Internetseite www.dge.de. Eine ausgewogene Ernährung zeichnet sich vor allem durch Lebensmittelvielfalt aus. Die SVLFG gibt folgende Tipps: • Getreideprodukte wie Brot, Nudeln und Reis – am bes- ten aus Vollkorn – sowie Kartoffeln enthalten kaum Fett, dafür aber reichlich Vitamine, Mineralstoffe, Spu- renelemente sowie Ballaststoffe und sekundäre Pflan- zenstoffe. • Überwiegend sollten pflanzliche Produkte wie frische Salate oder Säfte sowie regionales und saisonales Gemüse gewählt werden. Sie liefern reichlich Vitamine sowie Mineral- und Ballaststoffe. • Um eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen zu erleichtern, ist es sinnvoll, die pflanzlichen Lebens- mittel durch tierische zu ergänzen, zum Beispiel mit Milchprodukten, Fisch, Fleisch oder Eiern. • Beim Verzehr von Butter und Öl sollte man etwas vorsichtiger sein. Pflanzliche Fette wie Rapsöl sind dagegen weniger schädlich und liefern gesunde Ome- ga-3-Fettsäuren. Diese sind lebensnotwendig, können jedoch nicht vom menschlichen Organismus selbst hergestellt werden. Sie sind auch in Fischen, beispiels- weise Lachs, Matjes und Sardinen, enthalten. • Zucker und Salz sollten mit Bedacht verwendet wer- den. Speisen lassen sich auch mit Kräutern würzen. • Wenig Zucker freut die Zähne. Hochverarbeitete Nah- rungsmittel enthalten zu viel Zucker und Salz, viele Zusatzstoffe sowie ungesunde Fette und sollten daher möglichst vermieden werden. • Außerdem wird eine schonende Zubereitung der Spei- Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 sen empfohlen: Kurze Garzeiten, wenig Wasser, wenig Fett. So behalten die Lebensmittel nicht nur ihren na- türlichen Geschmack, sondern auch die Nährstoffe. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Auswirkung auf Rentenhöhe Gestiegene Beitragssätze werden ab März 2025 be- rücksichtigt Seit Jahresbeginn haben die meisten Krankenkassen ih- ren Zusatzbeitrag für Versicherte erhöht. Ab März sind davon auch viele Rentnerinnen und Rentner betroffen – die überwiesene Rente fällt dann entsprechend gerin- ger aus. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatz- beitrags Wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die DRV für Rentnerinnen und Rentner auch hinsichtlich des Zusatzbeitrags die Hälfte der Kosten. Diesen Anteil leitet sie direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter. Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispiels- weise um ein Prozent erhöht, erhalten Rentnerinnen und Rentner 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Bruttoren- te in Höhe von 1.600 Euro ergibt das eine um acht Euro niedrigere Auszahlung. Keine Auswirkungen für Januar und Februar Für die Rentenzahlung im Januar und Februar 2025 wur- den die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge wei- ter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rent- nerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten. Information erfolgt über den Kontoauszug der Bank Über Änderungen der aus der Rente zu zahlenden Kran- kenversicherungsbeiträge werden Betroffene generell über den Kontoauszug ihrer Bank informiert. Nur in Aus- nahmefällen versendet die DRV schriftliche Bescheide zum Beispiel bei Personen mit sogenannten abgetrennten Zahlungen wie Pfändungen. Ebenso in Fällen, in denen Bescheid- und Zahlungsempfänger nicht identisch sind oder wenn die Zahlung der Rente auf das Konto einer anderen Person erfolgt. Rentenbeziehende mit Zuschuss zur freiwilligen Kran- kenversicherung Erhalten Rentenbeziehende einen Zuschuss zu einer frei- willigen Krankenversicherung, führt die Erhöhung des Zu- satzbeitragssatzes der Krankenkasse, ebenfalls um zwei Monate zeitversetzt, zu einer höheren Zuschusszahlung. Über eine Änderung der Zuschusshöhe informiert die DRV BW stets mit einem Bescheid. Mehr Informationen und Beratung Empfehlenswert – Broschüre Rentner und ihre Kranken- versicherung zum Download oder Bestellen unter www. deutsche-rentenversicherung.de Kontakt zur regionalen Beratung der DRV BW – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw. de/kontakt Bitte beachten Sie die wichtigsten Punkte bei der Erstellung Ihrer Anzeige: Dateiformate Senden Sie uns Ihre Anzeige bitte als PDF- oder EPS-Datei (mit eingebundenen Schrif- ten). Bilder im JPG- oder TIF-Format mit mindestens 300 dpi Aufl ösung. Für eine reibungslose Abwicklung bitten wir Sie, uns keine offenen Dateien, wie z.B. Word-, Excel- oder PowerPoint-Dateien, bei Grafi kprogrammen keine CDR- oder QXD- Dateien zu senden. Auftragserteilung Zur Dateiübertragung senden Sie uns bitte per Mail die genauen Angaben, in welchem Mitteilungsblatt Ihre Anzeige erscheinen soll. Desweiteren benötigen wir den Erschei- nungstermin, Ihre Rechnungsanschrift, Bank- daten und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen. Sie haben Fragen zum Thema? Wir beraten Sie gerne! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigen-Info: Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wichtiger Hinweis zur Anzeigenschaltung Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Individuelle Betreuung mit Herz und Verstand. Als qualifizierte Betreuungs- kraft nach § 45 und § 53 SGB XI stehe ich Ihnen mit 12-16 Stunden pro Woche zuverlässig zur Seite. Ob Einkäufe, Arztbesuche oder sinnvolle Beschäfti- gungen - ich begleite Sie mit Geduld, Respekt und einem offenen Ohr für Ihre Bedürfnisse. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen - ich freue mich auf Ihren Anruf Tel.: 0170-5166927 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Zauberspruch: „ ... , öffne dich!“, 4. politisches Gemeinwesen, 5. Logierbetrieb für Autofahrer Lösung: 1. Zeitnot, 2. Bananen, 3. Sesam, 4. Staat, 5. Motel 5 2 2 3 4 4 5 1 1 Sie haben Fragen rund um das Redaktionssystem Cross7? Wir sind gerne für Sie da Rufen Sie uns an unter 07154 8222-60 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an produktion@duv-wagner.de Ihr Team von Druck + Verlag Wagner Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Markisen | Glasdächer | Terrados Sonnensegel | Tuchwechsel u.v.m Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Vom Keller bis zum Dach - Markisen und Sonnensegel aus Sattelbach. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder Vor-Ort-Termin. Markisen zu Winter preisen! Markisen zu Winter-zu Winter-zu Winter preisen! Sonnenschutztage 5-7. 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              Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 02. Mai 2025 Nummer 18 Sanierung des Mönchs am Egelsee abgeschlossen Ein herzlicher Dank gilt dem Wasserverein Baindt für sein engagiertes Handeln! Die durch den Wasserverein mit Unterstützung des Kreisfischereivereins Ravensburg durchgeführten Sanie- rungsarbeiten am Mönch des Egelsees sind erfolgreich abgeschlossen. Der Mönch, der ursprünglich im Jahr 1955 errichtet wurde, erfüllt eine zentrale Funktion für die Wasserqualität des Egelsees: Er reguliert den Wasserstand und ermöglicht den Abtransport von abgelagertem Sediment und sauerstoffarmen Tiefenwassers – ein wichtiger Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht des Gewässers. Im Zuge der Maßnahme wurde das Wasser des Egelsees abgelassen. Dann wurde der Einlauf des Mönchs ausgebaggert und vollständig erneuert, mit einem neuen Schieber versehen, so dass das Ablaufen reguliert werden kann, und zusätzlich mit einem Biberschutz ausgestattet, um eine nachhaltige Funktionsfä- higkeit sicherzustellen. Ein besonders herausfordernder Aspekt der Arbeiten war die Beseitigung von insgesamt rund 40 Panzer- und Flakgranaten, die im Bereich des Egelsee-Mönchs gefunden wurden. Diese wurden durch den Kampfmittelbe- seitigungsdienst fachgerecht entfernt und entsorgt. Der Wasserverein Baindt als Eigentümer des Egelsees hat hervorragende Arbeit geleistet. In Eigenregie und mit Unterstützung einer Baufirma wurden die Funktionsverhältnisse des Weihers wiederhergestellt. Ein nicht mehr ablassbarer See wird wieder zum Weiher, der bewirtschaftet werden kann! Der Zulauf zum Mönch wurde saniert, der in der Vergangenheit immer wieder durch Lehm, Kies und Schlamm verfüllt war. So konn- te ein dauerhaft funktionierender Wasserhaushalt hergestellt werden. Darüber hinaus wurden zwei alte hölzerne Abfischkästen und ein 40 m langer hölzerner Zulaufkanal aus dem See entfernt und durch einen neuen, funktional angepassten Abfischkanal ersetzt. Dieser Kanal verhindert ein erneutes Verfüllen des Auslaufs vor dem Mönch. Insgesamt wurden bisher rund 63.000 Euro durch den Wasserverein für diese Maßnahme investiert – eine lohnen- de Investition in den Erhalt und die ökologische Aufwertung des Egelsees. Die Gemeinde bedankt sich herzlich beim Wasserverein sowie beim Kreisfischereiverein Ravensburg für die engagierte und fachkundige Durchführung dieser notwendigen Maßnahme. Ohne das ehrenamtliche Engage- ment vieler Beteiligter wäre dieses Projekt in dieser Form nicht realisierbar gewesen. Ihre Gemeindeverwaltung Februar 2025 April 2025 v.l.n.r. Ortsbaumeister Florian Roth, Bür- germeisterin Simone Rürup, Hubert Schu- ler und Werner Buhl vom Wasserverein Baindt sowie Willi Angele vom Kreisfische- reiverein Ravensburg Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas- und sie sind gefährdet. Streuobstbäume sind nicht nur Lieferanten von schmackhaftem Obst, sondern sie bergen auch ein großes ökologisches Potential. Auf oft relativ kleinem Raum können die unterschiedlichsten Lebens- räume für etliche Tier- und Pflanzenarten gefunden werden. Das wird durch eine Kombination von genutztem Grünland und gleichzeitig offenen Gehölzstrukturen gefördert, so dass sich sowohl Offen- landbewohner als auch eher waldliebende Arten mit unterschiedlichen Feuchtigkeits- und Tempera- turansprüchen wohl fühlen. Die zwei Stockwerke der Streuobstwiese Die Streuobstwiese teilt sich als Lebensraum auf insbesondere zwei „Stockwerke“ auf, ist aber insge- samt sehr vielfältig strukturiert: das erste große Stockwerk stellt die Krautschicht dar. Hier können die unterschiedlichsten Gräser, Kräuter und auch niedrige Stauden wachsen. Streuobstwiesen werden nur selten gemäht, weshalb sich in der Krautschicht die unterschiedlichsten Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen oder Hummeln aufhalten. Zwischen den Wurzeln der Bäume fühlen sich viele Säugetie- re, wie Igel oder Mäuse wohl, die sich zusammen mit beispielsweise Rehen oder diversen Vogelarten von den heruntergefallenen Früchten ernähren. Die Baumkronen stellen das zweite große Stockwerk dar. Hier suchen Vögel Schutz und bauen ihre Nester. Besonders in alten Obstbäumen sind oftmals Baumhöhlen entstanden, hier finden Arten, wie zum Beispiel der Siebenschläfer, aber auch der selten gewordene Steinkauz Unterschlupf. Artenreichtum und Bedrohung Streuobstwiesen sind nicht nur ein landschaftsprägender Bestandteil der Kulturlandschaft Boden- see-Oberschwaben sondern beherbergen auch bis zu 5000 unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten, was sie zu einer der artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas macht. Trotzdem ist ein starker Rück- gang an Streuobstwiesen zu verzeichnen, was unter anderem an Überalterung der Bäume und damit einhergehenden hohem Pflegeaufwand, aber auch an der Ausdehnung der Siedlungsgebiete liegen kann. Die richtige Pflege Die richtige Pflege ist bei Streuobstwiesen nicht unerheblich. Wichtig ist unter anderem der sachgerecht ausgeführte Obstbaumschnitt. Mit ihm wird ein stabiles Baum- und Kronengerüst aufgebaut, gleichzeitig wird die Baumgesundheit gefördert, da regelmäßig alte und kranke Pflanzenteile entfernt werden und durch den Schnitt ein optimales Kleinklima begünstigt wird. Die Wiese darunter sollte möglichst gemäht und nicht gemulcht werden. Das pflanzliche Material wird dabei optimalerweise von der Fläche ent- fernt, so wird die Nährstoffzufuhr der Streuobstwiese verringert und das Artenreichtum bleibt erhalten. Schutz der Streuobstwiese Seit Juli 2020, mit in Kraft treten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes, sind Streuobstbestände über 1500 m2 in Baden-Württemberg unter Schutz gestellt. Sollen nun Streuobstbäume entfernt werden, muss dies genehmigt werden. Ein Antrag muss bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsam- tes gestellt werden. Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Sie gelangen auch über QR-Code zur elektronischen Wohnsitzanmeldung Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Herzliche Glückwünsche zur Erstkommunion Im Namen des Gemeinderates sowie der Gemeinde- verwaltung gratuliere ich allen Baindter Erstkommunionkindern zu ihrer Ersten Heiligen Kom- munion und wünsche ihnen einen frohen und geseg- neten Festtag. Möge dieser besondere Tag ihnen und ihren Familien noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Sperrung verschiedener Straßen Im Zeitraum von Montag, den 28. April 2025 bis Freitag, den 30. Mai 2025 müssen folgende Straßen (teilweise) gesperrt werden. • Hubertusweg 21 (Gesamtsperrung des Verkehrs) • Dahlienstraße Höhe Lilienstraße Hausnummer 18 (halbseitige Sperrung des Verkehrs für einen Tag) • Thumbstraße 58 (Gesamtsperrung des Verkehrs). Grund sind Arbeiten der Netze BW (Anschluss Strom). Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Aufmerksam- keit und Rücksichtnahme. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbil- der für Ausweisdokumente erlaubt Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Doku- mentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digita- le Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 PassG i.d.F. v. 01.05.2025 und § 9 Abs. 3 Satz 3 PAuswG i.d.F. v. 01.05.2025 ist das Lichtbild nach Wahl der antragstellenden Person • durch einen Dienstleister elektronisch zu fertigen und im Anschluss von diesem durch ein sicheres Verfahren an die Pass-/Personalausweisbehörde zu übermitteln oder • durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch zu fertigen, sofern die Behörde über Geräte zur Licht- bildaufnahme verfügt Selbstverständlich werden wir auch im Rathaus eine Tech- nologie anbieten, die weiterhin die Erstellung direkt bei uns ermöglichen wird. Das Bürgeramt der Gemeinde Baindt verfügt über ein digitales Endgerät zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder. Durch das neue Endgerät können ab Mai 2025 auch Lichtbildaufnahmen für Säuglinge und Kleinkinder erstellt werden. Das Bürgeramt ist verpflichtet für die Lichtbildaufnahme eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro zu erheben. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich we- der digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge. Bitte beachten Sie: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist weiterhin ein ak- Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 tuelles biometrisches Lichtbild in ausgedruckter Form notwendig. Die Fotobox im Rathaus steht hierzu ab 01.05.2025 leider nicht mehr zur Verfügung! An alle Waldbesitzenden im Bereich des Landkreises Ravensburg Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz zur Borkenkäferbekämpfung Das Forstamt weist darauf hin, dass nach den Bestim- mungen des Landeswaldgesetzes (§ 12 LWaldG i. V. m. § 14 Abs.1 Nrn. 4,5 LWaldG) die Waldbesitzenden verpflich- tet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere der Ausbreitung von Fichtenborkenkäfern folgende Maß- nahmen durchzuführen: 1. Kontrolle aller gefährdeten Fichtenbestände auf Käferbefall (braunes Bohrmehl hinter Rinden- schuppen, auf Spinnweben und Brombeerblättern, Harztropfen am Stamm, Abfall grüner Nadeln) und Aufarbeitung der noch teilweise im Wald liegenden Fichten-Sturmhölzer. Besonders zu kontrollieren sind 50-jährige und ältere Bestände, sowie Orte mit Käfer- holzanfall in den letzten Jahren. 2. Einschlag und Entseuchung aller befallener Stämme (Entrindung - sofern Käfer noch im weißen Stadium, Entfernung aus dem Wald oder Behandlung mit zu- gelassenem Insektizid). 3. Regelmäßige Kontrolle auf Neubefall und sofortige Entseuchung. In Hitzeperioden muss die Kontrolle in 2-wöchigem Tur- nus erfolgen. Zur Ausführung der Maßnahmen Ziff. 1 u. 2 setzt das Forstamt gem. § 68 Abs.1 LWaldG eine Frist bis zum 10.6.2025 Die Maßnahme Ziff. 3 hat während des Sommerhalb- jahres bis 30.9.2025 zu erfolgen. Die privaten Waldbesitzenden können sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleiter bedienen. Sofern Sie zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten (Ein- schlag und Entseuchung) nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstamt fachkundige Unternehmer vermitteln. Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung gem. § 68 Abs.1 S.2 LWaldG rechnen, deren Umsetzung mit den Mitteln der Verwaltungsvollstreckung (Ersatzvornahme, Zwangsgeld) erzwungen werden kann. Ravensburg, den 28.04.2025 gez. Landrat Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 06. Mai 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Feuerwehrhaus/Bauhof 05 Darstellung des aktuellen Betreuungsangebots an der Klosterwiesenschule und Veränderungen 06 Satzungsänderung und Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in der Klosterwiesenschule 07 Erhöhung der kommunalen Beiträge ab 1.1.2026 für die Mitgliedskommunen des kommunalen Träger- vereins Musikschule Ravensburg e. V. 08 Bauvoranfrage zum Neubau eines Betriebsgebäu- des auf Flst. 1014/10, Am Umspannwerk 20 09 Bauantrag zum Umbau und Sanierung der Garage auf dem Flst. 357/1, Hirschstraße 189 10 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der östlichen Teilfläche des Flst. 1163 11 Bauantrag zu einer privilegierten Agri-PV-Anlage auf der westlichen Teilfläche des Flst. 1163 12 Wiederaufnahme des Roxidationsstalles für Schweinezucht und Nutzungsänderung von 20 Leersauenständen in 16 Abferkelbuchten auf Flst. 1199, Hirschstraße 200 13 Erneute Beratung zur Errichtung einer landwirt- schaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünen- bergstraße 54 14 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung - Vorläufiges gebührenrechtliches Ergebnis 2024 15 Information Schließung des Wertstoffhofes durch die RaWEG zum 31.12.2025 16 Vergabe der Bohrarbeiten zur Erschließung von Erdwärme im Baugebiet Lilienstraße 17 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Ferienprogramm Einladung zum Mitwirken am diesjährigen Ferienprogramm Es ist wieder soweit! Die Temperaturen steigen, die Som- merferien rücken näher und mit ihnen das langersehnte Ferienprogramm für die Kinder aus Baindt. Auch in diesem Jahr möchten wir unseren kleinen Mitbür- gern unvergessliche Wochen voller Spaß und Abenteuer bieten. Doch dafür sind wir auf Ihre kreativen Ideen und tatkräftige Unterstützung angewiesen! Wir laden daher herzlich Vereine, Kirchengemeinden, Be- triebe, Institutionen und auch Privatpersonen dazu ein, sich aktiv am Ferienprogramm zu beteiligen. Ob span- nende Workshops, erlebnisreiche Ausflüge oder unter- haltsame Veranstaltungen - Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit, vom 31. Juli 2025 bis zum 13. September 2025, stattfinden. Bitte lassen Sie uns bis zum 02. Juni 2025 wissen, mit welchen Ideen Sie das diesjährige Ferienprogramm be- reichern möchten. Rückmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail unter info@baindt.de oder auf dem postalischen Weg entgegen. Wir bedanken uns bereits im Voraus für Ihr wertvolles Engagement und freuen uns auf zahlreiche spannende Angebote für unsere Kinder! Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 03. Mai 2025 und Sonntag, 04. Mai 2025 Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 03. Mai 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten Zeppelinstraße 5 88250 Weingarten Tel: 0751 43799 Sonntag, 04. Mai 2025 Welfen-Apotheke Weingarten Boschstraße 12 88250 Weingarten Tel: 0751 48080 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch 16:00 - 19:00 Uhr (April bis November) Freitag 15:00 - 18:00 Uhr (ganzjährig) Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Mai 04.05. Erstkommunion Kirche Baindt 06.05. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.05. JHV – NZ Raspler BSS 11.05. Konfirmation ev. Kirche Baienfurt 17.05. Einweihung KWS mit Schulfest KWS 18.05. Georgsritt – Blutreitergruppe Bergatreute 21.05. Ausflug mit Maiandacht – Seniorentreff 23.05. Mitgliederversammlung – Blutreitergruppe BSS 29.05. Christi Himmelfahrt ohne Prozession 29.05. Proberitt – Blutreitergruppe Sulpach 30.05. Rathaus geschlossen 30.05. Blutritt Weingarten Juni 03.06. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal Schulnachrichten SBBZ Sehen Fashion Basar Du hast noch ein tolles Abend-, Abi-, Tanzkränzchenkleid das du nicht mehr trägst? Es ist dir aber zu schade, um es nur im Schrank hängen zu lassen! Dann Verkauf es doch auf unserem Fashion Basar am 10. Mai 2025 in Baindt. Nähere Infos unter: h t t p s : // s m ex - c t p . t re n d m i c ro . c o m : 4 4 3 / w i s / c l i c k t i m e /v 1 / q u e r y ? u r l = w w w . b a s a r l i n o . d e % 2fZS97&umid=9a4ac424-3a33-4061-9913-26e02a8 cc1cc&auth=732c12237071989c7d56bfacd712c90 f88bd96dd-4272e83c012ad85029953c850c4dfe 419db83362 Wir nehmen festliche Kleidung, Anzüge und dazugehörige Accessoires für Erwachsene und Kinder an. Der Erlös kommt dem Therapiebad „Bädle“ des SBBZ zu Gute Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Frühlingserwachen bei der Stiftung St. Franziskus: Gemeinsam bunt und voller Tatendrang in die neue Saison Der Frühling ist da – die Natur erwacht aus ihrem Win- terschlaf, die Tage werden länger, und die bunten Farben der Blumen und Bäume zaubern ein Lächeln auf die Ge- sichter vieler Menschen. Es ist die Zeit des Neuanfangs, des Frühlingsgefühls und der Hoffnung auf schöne Mo- mente im Freien. Auch bei der Stiftung St. Franziskus spüren wir das Er- wachen der Natur und den Wunsch, unsere Umgebung wieder lebendiger und einladender zu gestalten. Nach den kalten Monaten starten wir voller Energie und Tatendrang in unsere Verschönerungsaktionen. Unser erster Schritt ist das Bemalen des Sichtschutzes unseres Zaunes – eine kreative Gemeinschaftsaktion, bei der verschiedene Men- schen zusammenkommen, um den Zaun in bunten Far- ben erstrahlen zu lassen. Am vergangenen Wochenende haben unsere engagier- ten Kollegen sich extra Zeit genommen, um gemeinsam an diesem Projekt zu arbeiten. Mit viel Freude und Team- geist haben sie begonnen, den Zaun zu gestalten, wie auf dem Foto zu sehen ist. Das Ergebnis kann sich wirk- lich sehen lassen! Der erste Schritt ist getan - Bald wird man die farbenfrohe Gestaltung auf unserer Terrasse bewundern können und so für eine noch freundlichere Atmosphäre sorgen. Wir freuen uns auf viele weitere Aktionen und darauf, ge- meinsam mit allen Beteiligten unsere Stiftung noch schö- ner zu machen. Der Frühling bringt nicht nur neue Farben in die Natur, sondern auch in unsere Herzen! Wir freuen uns immer sehr über helfende Hände. Wenn auch Sie sich vorstellen können, sich ehrenamtlich bei uns zu engagieren, dann zögern Sie nicht unverbindlich Kontakt zu mir aufzunehmen: Frau Sowa, telefonisch er- reichbar Mo - Do unter 07502/9419-4431 oder eine E-Mail an: evelyn.sowa@stiftung-st-fraziskus.de. Wir freuen uns auf Sie! Wohnungen gesucht für ukr. Fluchtverbund Unsere ukrainischen Mitarbeiterinnen des Kinderheims, das auf dem Hegenberg 3 Jahre ansässig war, müssen ausziehen. Für diese Kolleginnen werden Wohnungen gesucht. Wünschenswert wären 4 Wohnungen für jeweils einen Single. Weiter eine 2-Zimmer-Wohnung für zwei Frauen sowie eine 3-Zimmerwohnung für eine Frau mit Sohn und Oma. Wenn jemand eine Wohnung zu vermieten hätte oder je- manden kennt, wäre es toll, derjenige würde sich bei der Stiftung St. Franziskus, Frau Friedel melden. Telefon 07502-94194425 oder unter sonja.friedel@ssfh.de Ein herzliches Dankeschön Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Zur Informationi Hospizbewegung Weingar- ten-Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER- SPRECH- ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied neh- men müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, auszusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Einzeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Schützenstr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 08.05., 12.06., 10.07. 2025, jeweils 14, 15 und 16 Uhr Dienstag, 27.05., 24.06., 22.07., 26.08. 2025 Jeweils 15 und 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, Ingrid Elser-Hermle, eh- renamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 06. Mai 2025 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig - unter Einhaltung der Schweigepflicht. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-12 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kirchliche Nachrichten 03. Mai – 11. Mai 2025 Gedanken zur Woche: Wie sich der Himmel über die Erde wölbt, so umgibt Got- tes Liebe alle, die Gott vertrauen. Psalm103,11 Samstag, 03. Mai 09.30 Uhr Baindt – Hauptprobe der Erstkommunionkinder 18.30 Uhr Baienfurt - Euharistiefeier Sonntag, 04. Mai – 3. Sonntag der Osterzeit 09.30 Uhr Baindt - Die Erstkommunionkinder treffen sich im Bischof-Sproll-Saal.(Bei Regen ist der Treffpunkt um 9.45 Uhr an der Kirche) 10.00 Uhr Baindt – feierliche Erstkommunion mit dem Kinder- und JugendchorMinistranten: Jonas Elbs, Simon Elbs, Rafael Dorn, Alina Michelber- ger, Lisa Schad, Hannah Elbs, Nele Gründler, Loana Sordon, Lenny Sonntag, Emily Wenzel- Diaspora Opfer der Erstkommunion 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht mit dem Kirchenchor Montag, 05. Mai 10.00 Uhr Baindt – Dankgottesdienst der Erstkommuni- onkinder, anschließend Abgabe der Gewän- der. Die Erstkommunionkinder haben an die- sem Tag schulfrei. Dienstag, 06. Mai 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 07. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 08. Mai 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 09. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Samstag, 10. Mai 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: An- ton Pink, Christian Schäfer, Marian Schäfer, Laureen Hartmann, Noemi Oelhaf, Tim Be- ckert,(† Klara und Johannes Merk, Rosa Vo- gel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Ange- hörigen, Ida und Pius Wolf, Josef Jerg, Familie Schimanowski, Pia und Alfons Häfele, Martha und Franz Schmid, Josef Veese, Hermann Schmid, Christina und Wendelin Fetsch mit An- gehörigen, Jahrtag: Margareta Veeser, Marti- na Gindele, Maria Konzett, Leo Schimanowski, Bischof Dr. Georg Moser) Sonntag, 11. Mai – 4. Sonntag der Osterzeit - Muttertag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baienfurt – Taufe von Julia und Xenia 19.00 Uhr Baienfurt – Maiandacht Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Folgende Kinder empfangen am Sonntag, 04. Mai 2025 das Sakrament der Erstkommunion Enrico Assanti, Raphael Balle, Pauline Berlin, Max Bosch, Antonia-Ioana Diac, Jana Dobler, Franca Frick, Josua Greising, Mara Gründler, Madlene Hartmann, Mateo Klim, Paul Kreutle, Lara Lacher, Elias Malsam, Elena Mayer, No- ah-Elias Michler, Moritz Riefler, Lilly Romer, Emily Schütz, Henri Sonntag, Mailin Steinbach, Niklas Steinhauser, Leon Velosa Paulo Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Feier der Erstkommunion – 04. Mai 2025 Der große Festtag: „Feier der Kommunion“: Wir feiern um 10.00 Uhr den Festgottesdienst. Die Erstkommunikanten treffen sich um 9.30 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal (bei Regen Treffpunkt um 9.45 Uhr in der Kirche hinten rechts beim Taufstein). • In der Pfarrkirche sind die ersten Bänke rechts und links belegt für die Erstkommunikanten. Es folgen dann die ausgelosten Bänke der Familien • Bitte die Sitzbank vor den Erstkommunikanten (vor der 1. Bank) freilassen! Dies gilt auch für Kleinkinder. • Bitte während des ganzen Erstkommunion-Gottes- dienstes nicht mehr fotografieren um den würdi- gen Ablauf eines solchen Gottesdienstes nicht durch dauerndes Blitzlicht und Herumgehen zu stören. Wir haben jemand beauftragt, der während des Gottes- dienstes fotografiert. Alle Fotos vom Erstkommunion- tag werden nach der Erstkommunion über einen Link zum Abrufen bereitgestellt. • Bitte beachten Sie, dass Sie die Autos auf die vor- gesehenen Parkplätze stellen. In der Thumbstraße bei der Kirche ist Parkverbot! (Spielstraße!) • Montag, 05. Mai: Um 10.00 Uhr feiern wir eine Dank- messe mit Segnung der religiösen Geschenke. Die Kinder kommen nochmals im Kommuniongewand, die Kerze kann daheimbleiben. Anschließend Abgabe des Gewandes in der Kirche beim Taufstein. Die Erstkommunionkinder haben an diesem Tag schulfrei. Einladung zur Firmung am 8. November 2025 Du bist in der 7. Klasse? Dann laden wir Dich ein zur Firmung dieses Jahr in Bai- enfurt. Die Firmung findet am 8. November um 14.30 Uhr statt. Ob in Baindt oder Baienfurt steht noch nicht fest. Als Firmspender kommt zu uns Weihbischof Matthäus Karrer. Anfang Mai kommt die Einladungen auch per Post zu dir nach Hause. Eine erste Info vorab. Zur Firmung gehört auch eine gute Vorbereitung. Freue dich auf gemeinsame Erlebnisse mit einem jungen und dynamischen Firmteam und Jugendlichen aus deinem Jahrgang beim: - Firmauftakt am Samstag, 20. Sep 17.00 Uhr in Baienfurt Bei Night & Pray am Samstag, 11. Okt 19.00 in Baindt - Firmwochenende im Jugendhaus Rot an der Rot, Freitag, 31. Okt – Sonntag, 2. Nov - und einer Probe für den Gottesdienst am Freitag, 7. Nov. vor der Firmung Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Vorausset- zung für die Teilnahme an der Firmung. Dein Unkosten- beitrag für alles: 50 Euro. Solltest du bis Mitte Mai keine Post bekommen, dann melde dich bitte beim Pfarramt. Nobody is perfect. Ganz wichtig: Anmeldeschluss zur Firmung 2025 ist der Dienstag, 3. Juni Bernhard Staudacher Frauenbund Baienfurt Freitag, 9.5.2025 Maiandacht in Urnau 13.30 Uhr Abfahrt an der Kirche in Baienfurt (Fahrgemeinschaften) Maiandacht in der Kirche hl. Dreikönig in Urnau (Deg- genhausertal) Danach Weiterfahrt nach Kappel zum Einkehren. Bitte um Anmeldung bei Andrea Schorrer, Tel. 553366 bis zum 7.5.2025 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hö- ren meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Sonntag, 04. Mai Miserikordias Domini 10.30 Uhr Baienfurt Missionsgottesdienst mit Abendmahl und Konfirmanden im Grünen am Ev. Gemein- dehaus (Jan-Pierre van Rooyen, Karmelmis- sion) mit anschließendem Mittagessen und Bildinformationen von Herrn van Rooyen Montag, 05. Mai 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 07. Mai 15.30 Uhr Baienfurt Generalprobe Konfi8, Ev. Kirche 19.00 Uhr Baienfurt Kirchengemeinderatssitzung, Ev. Gemeindehaus Freitag, 09. Mai 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schö- berl) Sonntag, 11. Mai 10.00 Uhr Baienfurt Konfirmationsgottesdienst mit Chor, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Gedanken zum Wochenspruch Der gute Hirte Manchmal wünsche ich mir das: einen, der für mich sorgt, der mir den rechten Weg zeigt und mich unbeschadet durch Gefahren führt, einen, der meinen Durst nach Leben stillt und nach mir sucht, wenn ich verloren gehe. Jesus, der „gute Hirte“ steht im Zentrum des zweiten Sonntags nach Ostern. Das Urbild des Schäfers spricht Kinder wie Erwachsene an. Das Neue Testament bekennt Christus als den guten Hirten, der das Verlorene nicht aufgibt und der sein Leben für das ihm Anvertraute lässt. Jeder einzelne zählt. Die biblischen Texte warnen aber auch vor schlechten Hirten, die nur an ihr eigenes Wohl denken, bei Gefahr davonlaufen und das Schwache nicht stärken. Da gilt es, sich an den guten Hirten zu halten und nach seinem Beispiel selbst auf andere zu achten. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: © jarek- grafik / Pixabay) Karmelmission – Weltmissionsprojekt Frauen und Mädchen haben es in is- lamisch geprägten Gesellschaften be- sonders schwer. Sie werden häufig dis- kriminiert. Auch in der Schulbildung und Ausbildung werden Mädchen im Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Vergleich zu Jungen häufig benachteiligt. Die Karmelmis- sion bietet jungen Frauen und Mädchen Nähkurse an und stärkt sie dadurch fürs Leben. Der erfolgreiche Abschluss des Nähkurses bedeutet für jede Näherin: Jetzt kann sie auf eigenen Beinen im Leben stehen und selbständig ih- ren Lebensunterhalt bestreiten. Der wöchentliche Nähunterricht findet über einen Zeit- raum von mehreren Monaten statt. Die Treffen bieten eine gute Gelegenheit, den teilnehmenden Frauen und Mädchen biblische Geschichten, christliche Lieder und die Botschaft von Jesus weiterzugeben. Auf diese Weise haben schon viele junge muslimische Frauen zum Glau- ben an Jesus Christus gefunden. (Quelle Text und Bilder: Homepage Evangelische Kar- melmission e.V.) Einladung Konfi8 In den vergangenen Tagen haben wir die Einladungen für den Konfi8-Jahrgang 2025/2026 verschickt. Sollte Ihr Kind kei- ne Einladung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns im Pfarrbüro (Tel.: 0751 43656, pfarramt. baienfurt@elkw.de oder persönlich zu den o.g. Öffnungs- zeiten). Seniorenkreis Am Dienstag, 13.5.25 unternehmen wir einen gemeinsamen Ausflug. Unser Ziel ist das Christlich-Jüdische-Museum in Laupheim zu- sammen mit Pfarrer Andreas Henrich. Wir la- den herzliche ein. Zur gemeinsamen Abfahrt treffen wir uns um 14.30 Uhr am Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlinge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Juli: 14.7. Christa Welle-Lebherz: „In Form und Farbe auf Abwegen”, Aqua- rell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Fußball Knappe Niederlage im Lindenhofstadion SV Weingarten - SV Baindt 3:1 (1:0) Nach dem spielfreien Osterwochenende gastierte der Drittplatzierte aus Baindt beim Neunten aus Weingarten, in der Tabelle trennten beide Teams vor der Partie aber lediglich fünf Punkte. Bei herrlichem Fußballwetter kamen die Gastgeber im heimischen Lindenhofstadion besser in die Partie und gewannen vor allem zu Beginn immer wieder die zweiten Bälle im Mittelfeld. Folgerichtig verzeichnete der SVW in der 22.Minute auch den ersten gefährlichen Abschluss, wobei Bleiles Hereingabe als Mischung aus Flanke und Schuss am langen Eck vorbeirauschte. Im Anschluss er- arbeitete sich Weilands Mannschaft aber von Minute zu Minute Feldvorteile, spielte den ein oder anderen gefähr- lichen Gegenangriff aber nicht sauber zu Ende. Dennoch verpasste der SVB in der 39.Minute nur knapp den Füh- rungstreffer. Steinhauser bugsierte im Fünfer eine schar- fe Hereingabe von Caltabiano aufs eigene Tor, SVW- Keeper Segbers stand mit viel Glück aber genau richtig und verhinderte das 0:1. So schien es mit einem gerechten Halbzeitstand von 0:0 in die Pause zu gehen, bis sich der aufgerückte SVB einen folgenschweren Ballverlust in der eigenen Hälfte leistete. Der SVW schaltete schnell um, wo- bei Brugger Bleile fast schon vom Tor abgedrängt hatte, sich dann aber bei einer Finte des Angreifers zu einer schlecht getimten Grätsche hinreißen ließ - Strafstoß. Im Freundschaftsduell Walser gegen Kuhnt, welche am Frei- tagabend in Ravensburg noch gemeinsam die Nacht zum Tag gemacht hatten, behielt Kuhnt die Oberhand und ver- wandelte sicher rechts oben zum 1:0-Halbzeitstand (43.). In der Halbzeitpause nahm sich die Baindter Mannschaft viel vor, nur um zwei Minuten nach Wiederanpfiff das Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 zweite vermeidbare Gegentor hinnehmen zu müssen. Ein Abspielfehler im Spielaufbau brachte erneut Bleile in die Partie, welcher über halbrechts uneinholbar in den Lauf geschickt wurde, B. Walser umkurvte und zum 2:0 einschob (47.). Im Anschluss konzentrierte sich der SVW auf die Defensivarbeit und verschob clever in der eige- nen Hälfte, während der SVB zunehmend auf den An- schlusstreffer drückte. So legte Dischl eine Hereingabe vom eingewechselten Dantona am langen Eck vorbei (68.) und Fischer zielte vom linken Strafraumeck etwas zu ungenau. Eiskalt vor dem Tor zeigte sich dagegen we- nig später der nach vorne beorderte Baindter Kapitän Thoma, welcher einen schönen Angriff über Caltabia- no und Dischl zum 1:2 im linken Eck versenkte (80.). Die Schlussphase versprach somit nochmals Spannung und hatte dann auch einige Highlights zu bieten. Erst verhin- derte Brugger mit einem starken Tackling gegen Blei- le den erneuten 2-Tore-Vorsprung, dann entschied sich Thoma nach feinem Chip von Geggier etwas überhastet zum Kopfball als zur Ballannahme (85.) und L. Walser und Dantona brachten eine schnelle Kombination nicht sau- ber zu Ende gespielt (90.). Im Gegenzug entwischte der eingewechselte Elezi Brugger und dem hochstehenden B. Walser und vollendete am Ende zum 3:1-Endstand (90+1.). In einer ausgeglichenen Partie unterliefen dem SVB zu viele entscheidende defensive Fehler, welche aufgrund einer mangelnden offensiven Durchschlagskraft gegen einen diszipliniert agierenden SVW nicht mehr ausge- merzt werden konnten. Damit geht der SVB nach drei siegreichen Spielen in Folge wieder mal als Verlierer vom Platz und wird die entsprechenden Themen in der kom- menden Trainingswoche angehen. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Tobias Szeibel (79. Henry Hosse), Lukas Walser, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Jan Fischer, Kevin Lang (64. Mika Dan- tona), Sandro Caltabiano, Jonathan Dischl, Tobias Fink (79. Nico Geggier) - Trainer: Rolf WeilandTore: 1:0 David Kuhnt (43.), 2:0 Martin Bleile (47.), 2:1 Philipp Thoma (80.), 3:1 Sebir Elezi (90.+1) SV Weingarten II - SV Baindt II 1:2 (0:1) Auf dem kleinen Nebenplatz in Weingarten schienen die Rollen vor Anpfiff klar verteilt: der SVW II als Tabellenletz- ter wollte dem SVB II als Tabellenführer ein Bein stellen, während Geggiers Mannschaft nach dreiwöchiger Pause das Ziel verfolgte, die Spitzenposition weiter auszubauen. Wie im Voraus vermutlich erhofft gelang dem SVB ein Start nach Maß, da Kretzer einen Steckpass vom Sulpa- cher Kollege Kronenberger unhaltbar zum 0:1 ins kurze Eck schweißte (8.). In der Folge verzeichnete der SVB zwar mehr Ballbesitz und hatte in Person von Schnez und Kretzer dicke Chancen das Ergebnis deutlicher gestalten, jedoch musste sich auch SVB-Torhüter Mohring mehrmals auszeichnen, da die Baindter Defensive etwas fahrlässig agierte. Dies besserte sich im zweiten Durchgang, wobei Toptorjäger Schnez zehn Minuten vor Schluss entschei- dend auf 0:2 erhöhte (79.). Löffelholz verkürzte in der Nachspielzeit zwar noch auf 1:2 (90+1.), am Ende blieb es jedoch beim verdienten Baindter Auswärtssieg. Damit kommt es am kommenden Sonntag zum Topspiel SVB II (1. Platz) gegen SV Kressbronn II (3.Platz), wobei Geggiers Mannschaft mit einem Sieg einen großen Schritt in Richtung Meisterschaft machen kann. Vorschau: Sonntag, 04.05 12.45 Uhr: SV Baindt II - SV Kressbronn II 15.00 Uhr: SV Baindt - SV Kressbronn Abteilung Tischtennis Umkämpftes Unentschieden im letzten Saisonspiel Herren 1 – TSG Ailingen 8:8 Die Gäste aus Ailingen mobilisierten in ihrem letzten Spiel nochmals alle Kräfte, um den direkten Abstieg zu verhin- dern und sich auf den Relegationsplatz zu retten. In den Doppeln zeigten sich die Ailinger besser und konn- ten mit 2:1 in Führung gehen, wobei sich Tobi/Marcel hauchdünn im 5. Satz geschlagen geben mussten. Im vor- deren Paarkreuz spielten dann Marcel und Philipp stark auf, beide konnten ihre Partien nach verlorenem ersten Satz in einen 3:1 Erfolg drehen. Auf Tobi’s Sieg folgte eine erneut knappe 2:3 Niederlage von Wolfgang und auch im hinteren Paarkreuz teilten wir uns die Punkte: Roman gewann stark mit 3:0 und Ersatzmann Volodymyr ge- wann zwar nicht sein Match, dafür aber an Erfahrung :). So stand es nach der ersten Einzelrunde 5:4 für uns. Das Duell der beiden Einser konnte Marcel mit einem klaren 3:0 Erfolg deutlich für sich entscheiden. Philipp und Tobi machten es im Anschluss deutlich spannender: Philipp gewann sehr knapp mit 11:9 im Entscheidungs- satz, doch Tobi verlor in der Endphase des 5. Satzes die Nerven und damit auch das Spiel. Wolfgang hatte sei- nen Gegner bei seinem 3:0 Sieg klar im Griff und Roman hätte bei seinem 5-Satz-Krimi nach gutem Spiel den Sieg ebenfalls verdient gehabt. Nach Volodymyrs Niederlage musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschie- den entscheiden. Leider brauchten Wolfgang und Philipp zwei Sätze um auf Touren zu kommen, gewannen dann die Sätze drei und vier und konnten den Flow dann aber nicht mit in den 5. Satz nehmen. Somit endete das Spiel an diesem Tag mit einem leistungsgerechten Unentschieden, wobei wir 4 Sätze mehr gewonnen haben und dem Sieg gefühlt ein bisschen näher waren. Da im Parallelspiel der SV Bergatreute ebenfalls einen Punkt gewinnen konnte bleibt die TSG Ailingen auf einem Abstiegsplatz und muss den Gang in die Bezirksliga antreten. Für unser Team geht es nach dem Gewinn der Vizemeis- terschaft am 10.05. in die Aufstiegsrelegation zur Lan- desliga, die in Meckenbeuren stattfinden wird. Gegner werden der TSV Erbach als 2. der Landesklasse Gr.7 und der 1. TTC Wangen als 8. der Landesliga sein. Sollte der Aufstieg gelingen, wäre das die höchste Spielklasse einer Herrenmannschaft der Vereinsgeschichte. Abschließend muss noch erwähnt werden, dass wir mit Marcel Brückner (30:3 Bilanz) und Philipp Schwarz (27:3 Bilanz) die beiden besten Spieler der Liga in unseren Rei- hen haben, die maßgeblich zum Gewinn der Vizemeister- schaft beigetragen haben. Uns ist keine Saison bekannt, in der zwei Baindter Spieler eine Liga derart dominiert haben. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Saison! Abschlusstabelle Landesklasse Gr.8: Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 TC Baindt e.V. Eröffnungs-Bändelesturnier und Start in die Verbandsrunde Eröffnungs-Bändelesturnier Am kommenden So., 04.05.2025, 13 Uhr starten wir in die Tennissaison mit unserem Bändelestur- nier für ALLE Spieler*innen (Schnuppermitglied, Turnier- spieler*innen, von Jugend bis Senioren). Anmeldeschluss: Sa., 03.05., 16 Uhr! Bitte tragt euch am Infobrett am Vereinsheim in die Meldeliste ein. Wir freuen uns über zahlreiche Beteiligung an einem sportlichen Nachmittag mit Spiel, Spaß und geselligem Zusammensein auf unserer Anlage. B. Blattner, Breitensportwartin Start in die Verbandsrunde Jetzt geht’s los! In der kommenden Woche beginnt für unsere Mannschaften die diesjährige Verbandsrunde. Insgesamt sind 3 Jugendmannschaften, 8 Mannschaften (Aktive und Senioren) und 3 Mannschaften in der Dop- pelrunde am Start. Wir wünschen allen Teams eine verletzungsfreie Saison, viel Erfolg, viel Spaß und nette Gegner. Mi., 7.5. • H 65: Oberligastaffel/TC Bad Saulgau – TC Baindt • KIDs-Cup: Bezirksstaffel 1/SPG Blitzenreute/Mochen- wangen – TC Baindt Fr., 9.5. • Junioren U15: Kreisstaffel/TC Weingarten – TC Baindt Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Herzliche Einladung zur Besichtigung des Hühnerhofs Rimmele mit anschließender Verkostung von Bacca Fruchtsecco, am Mittwoch, 14.05.2025. Dies verspricht sicher ein interessantes und genussvolles Erlebnis zu wer- den. Wir treffen uns um 18.00 Uhr am Parkplatz der Ten- nishalle Baindt und fahren in Fahrgemeinschaften nach Fronhofen, Feldmoos 10. Das kleine Vesper rundet die Ver- anstaltung bestimmt perfekt ab. Wir freuen uns auf euch. Das Vorstandsteam Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Hören, was Landwirtschaft braucht - HofDialog vom Grü- nen Ortsverband Am 4. Juni auf 18.30 Uhr lädt der Ortsverband der Grünen in Weingarten, Baienfurt und Baindt zum 3. HofDialog ein auf einen landwirtschaft- lichen Betrieb aus der Region. Diesmal geht es auf den Biohof von Bärbel und Jörg Endrass bei Wangen. Dort gibt es Hühner, Streuobstwiesen, eine Zusammenarbeit mit der solidarischen Landwirtschaft (SoLaWi) und vieles mehr. Zudem sind Endress Mitglieder der Arbeitsgemein- schaft Bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ ist ein Zusammenschluss von Landwirtinnen und Landwirten, der sich für eine sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und tiergerechte Landwirtschaft einsetzt. Gegründet wurde sie als Alternative zum Deutschen Bauernverband, von dem sie sich vor allem durch basisdemokratische Strukturen und Kritik an Agrarindustrie und Exportorientierung un- terscheidet. Allein in Baden-Württemberg hat die AbL 362 Mitglieder.Der Erhalt bäuerlicher Betriebe, faire Erzeuger- preise, regionale Vermarktung und eine agrarökologische Wende sind zentrale Ziele - auch die Förderung klein- und mittelbäuerlicher Strukturen, die sowohl ökonomisch trag- fähig als auch umweltfreundlich wirtschaften.Mitglied sind vor allem kleinere und mittlere Betriebe – konventionell wie ökologisch – die Massentierhaltung, Gentechnik und eine auf Export ausgerichtete Agrarpolitik ablehnen. Die AbL ist eine wichtige Stimme für eine nachhaltige Landwirt- schaftspolitik in Deutschland und Europa. Am 4.06. wollen wir den Hof besichtigen und anschließend ins Gespräch kommen. Für Fahrgemeinschaften bitte an- melden unter: info@gruene.wgt.de;. um 18 Uhr geht’s los. Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Website Biohof: www.biohof-endrass.de Schützengilde Baindt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Zu unserer Hauptversammlung am Samstag den 10.05.2025 um 17:00 Uhr im Schützenhaus in Baindt laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung und Bericht des Vorstands 2. Totenehrungen 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer 4. Veranstaltungen 5. Ehrungen 6. Anträge 7. Schlussworte Anträge und Anregungen sind bis spätestens 02.05.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Patrick Pfau (E-Mail: Schuetzengilde-baindt@web.de) einzureichen. Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung findet ein gemütlicher Grillabend statt, bitte bringt euer Grillgut mit, Getränke und Grill sind vorhanden. Wir freuen uns auf euer Kommen! Euer Vorstand der Schützengilde Baindt 1925 e.V. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Aus dem Landkreis Fortbildungsreihe für Vereine: Vereinsführerschein Mit dem Angebot „Vereinsführerschein“ unterstützt der Landkreis Ravensburg lokale Vereine und bietet eine umfassende und exklusive Aus- und Weiterbildungsmög- lichkeit an. Personen, die eine verantwortliche Position im Verein übernehmen werden oder die bereits ein leiten- des Ehrenamt in einem Verein innehaben, können sich auf diesem Weg zu wichtigen Vereinsthemen fortbilden. Der Vereinsführerschein bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Organisation zukunftsgerecht aufzustellen. Ferner sollen die Teilnehmenden Sicherheit erlangen und mög- liche Vorbehalte oder Unsicherheiten in Bezug auf die Übernahme eines Ehrenamts nehmen. In insgesamt sechs Modulen erhalten die Teilnehmenden ausführliche und praxisbezogene Informationen zur Vereinsgestaltung. Auch für Neulinge bietet die Fortbildung einen kompakten Gesamtüberblick und vermittelt wissenswerte Grundlagen der Vereinsführung. Durchgeführt wird das in sechs Module gegliederte Fort- bildungsprogramm durch den erfahrenen Vereinsbera- ter, Herrn Karl Bosch. Das Programm setzt sich aus vier praxisorientierten Online-Modulen sowie zwei Präsenz- terminen zusammen: • Modul 1: Grundlagen der Vereinsführung – Was kommt da auf mich zu Samstag, 07.06.2025, 09.00 – 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) • Modul 2: Vereinsrecht, Haftung, Aufsichtspflicht in der JugendarbeitDienstag, 24.06.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 3: Datenschutz-Grundverordnung in der Ver- einspraxis Dienstag, 01.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 4: Mitglieder finden und für die Arbeit im Vor- stand begeistern Dienstag, 15.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 5: Vereinssteuerrecht Dienstag, 22.07.2025, 18.30 – 20.00 Uhr (online) • Modul 6: Mitgliederversammlung, Konfliktmanage- ment, Motivation Samstag, 26.07.2025, 9.00 bis 16.00 Uhr (Jobcenter, Sauterleutestr. 34, 88250 Weingarten) Die Module können von unterschiedlichen Personen des Vereins besucht werden. Es wird eine Pauschale von 60,- € für alle sechs Module erhoben. Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail (m.lauter@ rv.de) oder telefonisch (0751 853119) entgegen. Bei der Anmeldung sind der Vereinsname sowie die Anschrift der Teilnehmenden anzugeben. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HYPE-Festival gewinnen Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit um Leben zu retten. Das DRK ruft zur guten Tat auf und verlost unter allen Le- bensretter*innen Tickets für das HYPE-Festival im Juni. Mit dem Frühling und den steigenden Temperaturen steigt auch die Lust auf Reisen, Ausflüge, und Outdoor-Unter- nehmungen. Der DRK-Blutspendedienst bittet alle, die gesund sind und sich die Zeit nehmen können, Blut zu spenden! Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur knapp 10-15 Minuten. Wertvolles Plus: Wenige Wochen nach der ers- ten Blutspende erfahren Spender*innen ihre eigene Blut- gruppe - eine Information, die im Notfall lebensrettend sein kann. Blut wird kontinuierlich und jeden Tag benötigt: Allein in Hessen und Baden-Württemberg werden täglich über 2000 Blutkonserven benötigt, um Patient*innen aller Al- tersklassen lückenlos zu versorgen. Aktuell spendet knapp fünf Prozent der Bevölkerung regelmäßig Blut. Dass nicht mehr Menschen Blut spenden, hat in der Regel weder mit fehlender Motivation noch mangelnder Bereitschaft zu tun. Oftmals fehlt schlicht das Bewusstsein für die Not- wendigkeit und was eine einzige Blutspende unmittelbar bewirken kann. Blut spenden und mit etwas Glück Tickets für das HY- PE-Festival gewinnen: Erst Ärmel hoch, dann Arme hoch! Im Rahmen der Aktion „Wir feiern das Leben“ verlost das DRK unter allen Blutspender*innen 50x2 Tickets und 10x2 VIP-Tickets für das HYPE-Festival am 14. Juni. So einfach geht’s: Einfach Termin im Aktionszeitraum buchen, Blut spenden, im Anschluss online für die Verlosung registrie- ren und mit etwas Glück gewinnen. Weitere Informationen unter: www.blutspende.de/hype-festival Weitere Informationen rund um das Thema Blutspende unter www.blutspende.de oder telefonisch kostenfrei un- ter 0800 11 949 11. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 14.05.2025 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Gesundheitsatlas der AOK zeigt anhaltenden Rückgang der Lungenerkrankung COPD AOK-Geschäftsführer Markus Packmohr: „Auch ich habe das Rauchen aufgehört!“ Der Anteil der Menschen ab 40 Jahren mit einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ist von 2017 auf 2023 um knapp 10 Prozent zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Daten, die heute im Gesundheitsatlas Deutsch- land des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) veröffentlicht worden sind. Insgesamt steht Baden-Würt- temberg gemeinsam mit Sachsen auf Platz 1, was den Rückgang der Häufigkeit der Erkrankung anbelangt. Ein paar Kreise in Baden-Württemberg unterstützen diese Entwicklung besonders, darunter der Bodenseekreis, der Landkreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen. „Dank effektiver Präventionsmaßnahmen, verbesserter Früherkennung und innovativer Therapieansätze ver- zeichnen wir einen spürbaren Rückgang von Fällen der Lungenerkrankung“, so Markus Packmohr, Geschäftsfüh- rer der AOK Bodensee-Oberschwaben. „Durch verstärk- te Aufklärung und präventive Ansätze, insbesondere zu Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 den Gefahren des Rauchens, sowie durch den Zugang zu modernen Behandlungsmöglichkeiten konnten viele unserer Versicherten ihre Lebensqualität verbessern und ihre Krankheit erfolgreich in den Griff bekommen.“ Insgesamt waren nach den aktuellen Ergebnissen des Ge- sundheitsatlas Deutschland im Jahr 2023 etwa 3,23 Mil- lionen Menschen von einer COPD-Erkrankung betroffen. Im Jahr 2017 waren es noch 3,39 Millionen Betroffene. Damit hat sich die Zahl der Patientinnen und Patienten mit COPD in den letzten sechs Jahren um 160.000 Be- troffene reduziert. Wenn Veränderungen der Alters- und Geschlechtsstruktur der Bevölkerung berücksichtigt wer- den, ergibt sich für 2017 eine Krankheitshäufigkeit von 7,4 Prozent, während es 2023 nur noch 6,7 Prozent waren. Somit war zwischen 2017 und 2023 ein relativer Rückgang der COPD-Krankheitshäufigkeit von knapp 10 Prozent zu verzeichnen. COPD ist eine Lungenerkrankung, bei der die Atemwe- ge dauerhaft verengt sind Patientinnen und Patienten, die an COPD leiden, haben ein Gefühl von Atemnot. Der wichtigste beeinflussbare Risiko- faktor für die Entstehung der COPD ist das Rauchen. Die eingeatmeten Partikel rufen eine Entzündung des Lun- gengewebes hervor, die langfristig zu einer chronischen Verengung der Bronchien und damit zu einem erhöhten Atemwiderstand führt. Aber auch weitere Faktoren wie das Einatmen anderer Schadstoffe oder chronisch wie- derkehrende Atemwegsinfekte können zum Entstehen der Krankheit beitragen und diese verschlimmern. Sinkende Zahlen dank Rauchverzicht Der Rückgang bei den COPD-Erkrankungen dürfte in erster Linie auf den zunehmenden Rauchverzicht in der Gesellschaft und die Verschärfungen der Regelungen zum Rauchverbot zurückzuführen sein. „Da es sich um eine Erkrankung handelt, die sich über viele Jahre entwickelt und verschlechtert, zeigt der Rückgang der Prävalenz den Erfolg dieser Maßnahmen“, sagt Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO. Regionen, in denen laut Mik- rozensus viele Raucherinnen und Raucher leben, haben auch eine höhere COPD-Prävalenz. „Rauchen ist nach wie vor einer der größten Treiber der Krankheitslast in Deutschland. Laut Studien sind etwa 15 Prozent der Todes- fälle insbesondere darauf zurückzuführen“, so WIdO-Ge- schäftsführer Schröder. „Daher sollten die Verantwortli- chen in den Kreisen und Kommunen bei diesem Thema weiter am Ball bleiben und den Rauchverzicht gerade bei Jugendlichen fördern.“ Mit dem Gesundheitsatlas werden die regionalen Unterschiede deutlich. AOK-Ge- schäftsführer Markus Packmohr weiter: „Unser Ziel bleibt es, die Erkrankung durch präventive Maßnahmen weiter zu reduzieren und den betroffenen Menschen eine mög- lichst hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wir arbeiten weiterhin eng mit den Landkreisen, den Ärzten und Ge- sundheitseinrichtungen zusammen, um effektive Behand- lungskonzepte und innovative Lösungen anzubieten.“ Regionale Unterschiede: Der Bodenseekreis, der Land- kreis Ravensburg und der Landkreis Sigmaringen unter den Top 5 mit niedrigster Prävalenz Die regionalen Unterschiede bei der Krankheitshäufigkeit, die der Gesundheitsatlas Deutschland bis auf die Ebene der 400 einzelnen Kreise und kreisfreien Städte darstellt, sind sehr groß: In Konstanz und Tübingen leben mit jeweils 4,2 Prozent die wenigsten Patientinnen und Patienten mit einer COPD-Erkrankung, gefolgt vom Bodenseekreis und dem Landkreis Ravensburg mit je 4,5 Prozent und dem Landkreis Sigmaringen mit 5,4 Prozent. In Baden-Württemberg sind die Städte Heilbronn (6,8 Prozent), Mannheim (6,6 Prozent), Karlsruhe (5,5 Pro- zent), der Neckar-Odenwald-Kreis (7,3 Prozent) sowie der Rems-Murr-Kreis (5,9 Prozent) am stärksten betroffen. Nordrhein-Westfalen liegt im Bundesländer-Vergleich an der Spitze: Hier war der Anteil der COPD-Erkrankten an der Bevölkerung mit 8,1 Prozent im Jahr 2023 am höchsten, gefolgt von Berlin mit 8,0 Prozent und Thü- ringen mit 7,8 Prozent. Zum Vergleich: In Sachsen und Baden-Württemberg, den Ländern mit der niedrigsten Krankheitshäufigkeit, war der Anteil der Betroffenen mit jeweils 5,5 Prozent wesentlich geringer. Männer häufiger betroffen als Frauen Der Gesundheitsatlas Deutschland macht auch deutli- che Unterschiede in den verschiedenen Alters- und Ge- schlechtsgruppen transparent. In allen Altersgruppen erkranken mehr Männer als Frauen an der COPD. So waren im Jahr 2023 in der Gruppe der 85- bis 89-Jähri- gen 14,6 Prozent der Männer und 10,1 Prozent der Frau- en betroffen. Die Analyse der COPD-Prävalenzen zeigt einen ausgeprägten Rückgang bei den Männern in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Hier fiel die Prävalenz von 16,9 Prozent im Jahr 2017 auf 14,5 Prozent im Jahr 2023. Dies entspricht einem relativen Rückgang um 14,2 Pro- zent. Bei den Frauen in der gleichen Altersklasse war der Rückgang etwas geringer; hier fiel die Prävalenz von 11,6 auf 10,1 Prozent (relativer Rückgang: 13,2 Prozent). Un- ter den jüngeren COPD-Patientinnen und -Patienten ist der Rückgang bei den Frauen ausgeprägter als bei den Männern: Bei den Frauen fiel die Prävalenz von 3,0 auf 2,2 Prozent, bei den Männern von 3,0 auf 2,4 Prozent. Dies entspricht relativen Rückgängen um 24,1 Prozent bezie- hungsweise 18,7 Prozent. Aktuelle Daten zu 23 weiteren Erkrankungen Zu den 24 Erkrankungen, zu denen jetzt aktuelle Daten auf der Website www.gesundheitsatlas-deutschland.de abrufbar sind, gehören neben der COPD-Erkrankung auch weitere Lungenerkrankungen wie Asthma oder In- fekte der unteren Atemwege. Zudem sind Daten zu psy- chischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen, neuro- logischen Krankheiten wie Demenz und Parkinson sowie zu Muskel-Skelett-Erkrankungen dargestellt. Einladung der Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.V. (ABSH) – Regionalgruppe Allgäu - Wir laden Sie herzlich ein, am Samstag, 10.05.2025 um 14.00 Uhr zu unserem Gruppentreffen in Leutkirch; Treff- punkt ist die Leutkircher Kulturbrauerei, Bahnhof 1, 88299 Leutkirch. Ausdrücklich erwünscht sind bei all unseren Treffen immer Betroffene sowie die Angehörigen betroffener und ratsuchender Menschen. Um besser planen zu kön- nen, bitte ich möglichst um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail direkt bei Hans Joachim Sauer, Tel. 0171-2887750 Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Home- page: www.abs-hilfe.de Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 Doa goat dr Doig – Backkurs mit Gerold Heinzelmann Kursprogramm für Erwachsene im Bauernhaus-Muse- um Allgäu-Oberschwaben Wolfegg10. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmeldung erforderlich sowie am 17. Mai 2025 | 12 bis 16 Uhr | 20 € pro Person | Anmel- dung erforderlich Bäckermeister Gerold Heinzelmann aus Wolfegg be- herrscht die hohe Kunst des Brotbackens im Steinofen! Sein Wissen und seine Erfahrung gibt er im historischen Backhaus weiter. Dabei lernen die Teilnehmer alles über das Anheizen des Ofens, die richtige Zubereitung des Teiges und vieles mehr. Am Ende nehmen die Teilnehmer selbstgebackenes Brot und Dinnete mit. Museums-Öffnungszeiten im Mai: täglich von 10 bis 18 Uhr Adresse: Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben Wolfegg I Vogter Str. 4 I 88364 Wolfegg I 07527 9550-0 I info@bauernhaus-museum.de Lange Kultur- und Museumsnacht am 16. Mai 2025 in Wolfegg Getreu dem Motto „Kultur hat viele Facetten“ gibt es im gesamten Ortskern von Wolfegg sowie in den beiden ört- lichen Museen, dem Bauernhaus-Museum und dem Auto- museum, von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr Vieles zu erleben. Mit rund 25 Einzelveranstaltungen von Musik über Gesang, Literatur, Akrobatik und Erlebnis-Führungen verspricht der Abend ein vielfältiges Programm an verschiedenen Schauplätzen. Eröffnet wird die Veranstaltung um 18.00 Uhr auf dem Rathausvorplatz. Dort können den ganzen Abend über verschiedene Köstlichkeiten genossen wer- den. Erleben Sie musikalische Unterhaltung im Ortskern Wolfeggs und Themen-Führungen im Bauernhaus-Muse- um und im Automuseum, lauschen Sie Impulsen mit Or- gelspiel, genießen Sie Sommernachts-Lesungen, staunen Sie bei akrobatischen Einlagen, lassen Sie sich faszinieren von einer Kunstausstellung der Wolfegger Grundschüler und seien Sie gespannt, welche Attraktionen Sie an die- sem Abend bei der „Langen Kultur- und Museumsnacht“ in Wolfegg noch erwarten. Auch für Familien gibt es ein buntes Programm und unser Fürstlicher Hofgarten wird zur „Familien-Picknick-Wiese“. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Weitere Informationen sowie alle Einzelveranstaltungen des Abendsfinden Sie unter www.wolfegg.de. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei – über eine Spende freuen wir uns. Naherholung zwischen Schussen und Seen Gästeführung am Sonntag, 4. Mai 2025 Bannwald - Urwald der Zukunft Gästeführer: André Kappler Treffpunkt: Parkplatz Häcklerweiher Beginn: 14:30 Uhr Bitte denken Sie an geeignetes Schuhwerk. Der Bannwald – wild und ungezähmt. Wo früher Kaiser und Könige zur Jagd gingen und den ganzen Wald für sich reserviert hatten, gehen wir auf Spu- rensuche nach den Besonderheiten eines wilden Waldes. Liegende und stehende, abgestorbene Baumriesen säu- men unseren Weg. Was machen die vielen Pilze dort am Wegesrand? Wo kommen die vielen Käfer und Ameisen her? Kommen Sie mit und lassen Sie sich in eine wilde und un- gezähmte Welt entführen. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Gästeführung be- grüßen zu dürfen. Für Kinder bis 14 Jahre ist die Führung kostenlos. Jugend- liche ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 5,00 EUR. Die Führungen dauern circa 2 bis 3 Stunden. Weitere Informationen zu unseren Führungen und den Newsletter finden Sie hier: www.zwischenschussenundseen.de Fussball Jedermann Turnier an Pfingsten in Fronhofen Der SV Fronhofen veranstaltet am Pfingstsonntag, 8. Juni 2025 sein traditionelles Fußball-Gerümpelturnier. Das Turnier welches dieses Jahr zum 43. mal stattfindet, wird unterteilt in Aktive-, Nichtaktive- und Frauenmann- schaften. Gespielt wird auf den Kleinfeld. Tolle Geld- und Sachpreise warten auf Sie. Anmeldemöglichkeiten und Infos zum Turnier sowie zum Rahmenprogramm, u.a. ein großes Jugendturnier am Pfingstmontag, finden Sie im Internet unter www.sv-fronhofen.de. Anmeldeschluss ist Sonntag 01.06.2025. Berufliches Übergangsmanagement: Projekt wird verlängert Den Übergang zwischen Klinikaufenthalt und Arbeits- leben zu erleichtern – das ist das Ziel des Projekts Berufliches Übergangsmanagement, das die Arka- de-Pauline 13 und das ZfP Südwürttemberg gemeinsam umsetzen. Betroffene erhalten dabei bereits während ihres Aufenthalts in einer psychiatrischen Einrichtung gezielte Unterstützung, um berufliche Perspektiven zu entwickeln. Das durch die „Aktion Mensch“ geförderte Projekt rich- tet sich an Menschen im erwerbsfähigen Alter, welche in Einrichtungen des ZfP Südwürttemberg in Weissenau, Wangen und Friedrichshafen sowie in der Tagesklinik der Arkade-Pauline 13 behandelt werden. Ob berufliche Orientierung, Antragstellung für Reha-Leistungen oder Rückkehr in eine frühere Beschäftigung: das Berufliche Übergangsmanagement setzt dort an, wo neue Wege nötig sind. Nach gut drei Jahren erfolgreicher Arbeit geht das Pro- jekt nun in die Verlängerung. „Wir freuen uns sehr, dass die ‚Aktion Mensch‘ das Projekt bis Ende August 2026 weiterfördert“, sagt die für das Projekt verantwortliche Sozialarbeiterin Selina Löw. „Die Rückmeldungen zeigen, wie wichtig es ist, bereits während des Klinikaufenthalts konkrete Anschlussperspektiven zu entwickeln – für mehr Teilhabe, Stabilität und Lebensqualität.“ Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten deutlich ge- macht, dass eine frühzeitige Beratung und die weiterfüh- rende Begleitung für viele der Schlüssel ist, um sich wieder oder überhaupt erst an das Thema Arbeit heranzutasten. „Oft sind es kleine Schritte, die den Einstieg ermöglichen – etwa Unterstützungen bei Wiedereingliederungsmaßnah- men oder erste berufliche Orientierungen durch Praktika.“ Es sei herausfordernd, eine psychische Erkrankung in eine Erwerbstätigkeit zu integrieren, die sowohl langfristig tragfähig ist als auch stabilisierend wirkt, so Löw weiter. Doch mit einer adäquaten Unterstützung gelinge es in Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 der Regel, ein individuell passendes Angebot zu finden. Mehr Informationen: https://berufsbegleitende-dienste. de/berufliches-uebergangsmanagement/ Oder unter: https://www.aktion-mensch.de/foerderung/ foerderprogramme/ lebensbereich-arbeit/wege-ins-ar beitsleben/arkade-pauline-uebergangsmanagement Konzerte, Kollwitz und Kooperationen - Schloss Achberg im Gedenkjahr „500 Jahre Bauernkrieg“ Ein besonderes Highlight im vielfältigen Programm zum Gedenken an den Bauernkrieg findet am 24. Mai im Rit- tersaal des Schloss Achberg statt. Das Leipziger Ensem- ble Sospiratem spielt deutschsprachige Musik des 16. /17. Jahrhunderts „Und kommst Du liebe Sonn‘ nicht bald“ und zeichnet damit ein ästhetisches Panorama des Auf- standes.Dioe weiteren Konzerte im Rahmen des dies- jährigen Bodenseefestivals sind die Artists in Residence, die charismatische Akkordeonistin Ksenija Sidorova (31. Mai - ausverkauft) sowie der faszinierende Jazzpianist Michael Wollny (23. Mai) zu Gast. Am 25. Mai freuen sich Familien auf das lustige Kinderkonzert „Die Schurken auf dem Weg nach Umnibu“. Mit ausgeflippten Improvi- sationen, zarten Geräuschen, wilden Klängen und einer faszinierenden Fantasie-Sprache werden Bach, Purcell oder Ligeti gespielt. Und nicht zu vergessen, ist es schon Tradition, dass die Stella Musikhochschule wieder mit einer Abschlussklasse zu Besuch ist. Die Klavierklasse Katharina Berrio Quintero widmet sich der „Klingenden Freiheit“ (6. Juni). Gedenkjahr Bauernkrieg gemeinsam mit dem Bauern- haus-Museum Allgäu-Oberschwaben Passend zum Konzert des Ensembles Sospiratem bie- tet das Bauernhaus-Museum Allgäu-Oberschwaben mit Schloss Achberg ein einzigartiges Kombiprogramm an. Regionale Ereignisse und Käthe Kollwitz, Theater und Konzert – zwei Orte, zwei Ausstellungen, unterschiedliche Kulturformate – ein Gedenkjahr. Schloss Achberg widmet Käthe Kollwitz 2025 eine große Retrospektive, unter anderem mit ihrem berühmten und meisterhaften Bauernkriegszyklus. Das Bauernhaus-Mu- seum thematisiert die Ursachen, Hintergründe und Ereig- nisse von 1525 aus bäuerlicher Sicht und mit regionalem Schwerpunkt. Bei geführten Rundgängen werden ver- tiefte Einblicke in die jeweiligen Ausstellungen geboten. Genügend Zeit zum Verweilen ist in den jeweiligen Kul- turhäusern ebenfalls eingeplant. Ein Shuttleservice ist eingerichtet. Im Anschluss kann das Konzert von „Sospi- ratem“ in Schloss Achberg (24. Mai) oder das Gastspiel des Theaters Lindenhof „Wenn nicht heut, wann dann!“ im Bauernhaus-Museum (21. Juni) besucht werden. Anmeldungen zum Kombiprogramm am 24. Mai sind noch bis zum 11. Mai möglich. Weitere Infos und Anmel- dung unter www.bauernhaus-museum.de. Programmübersicht 13- ca. 22 Uhr | inkl. Shuttle sowie Konzert- oder Theater- besuch | 50,- Euro (Schüler/innen, Studierende, Azubis, Bürgergeldempfänger/innen 40,- Euro) 24. Mai 2025: Konzertabend mit „Sospiratem“ 13:00 Uhr – Abfahrt in Ravensburg (Bahnhof Ravensburg, Rückseite) zum Bauernhaus-Museum. 13:30 Uhr – Führung durch die Ausstellung “1525 – Bauern- krieg in Oberschwaben” im Bauernhaus-Museum. 14:45 Uhr – Pause mit Kaffee & Kuchen im Bauern- haus-Museum (im Preis inklusive). 15:45 Uhr – Abfahrt vom Bauernhaus-Museum nach Schloss Achberg. 16:15 Uhr – Ankunft in Schloss Achberg. 16:30 Uhr – Führung durch die Käthe-Kollwitz-Ausstellung mit Michael C. Maurer. 17:30/18 Uhr – Pause mit Gelegenheit für ein Getränk oder Snack im Schloss-Café (Selbstzahler). 19:00 Uhr – Konzert “Sospiratem” im Rittersaal von Schloss Achberg. xx Uhr – Rückfahrt nach Ravensburg (Bahnhof Ravens- burg, Rückseite). Der genaue Zeitpunkt der Rückfahrten wird vor Ort bekanntgegeben. Besetzung Sospiratem: Clarissa Renner, Sopran | Fridolin Wissemann, Tenor | Friederike Merkel, Blockflöte | Dulzi- an Babett Niclas, Harfe | Uwe Ulbrich, Rebec | Sebastian Krause, Renaissanceposaune | Hannes Malkowski, Per- kussion | Maria Anne Müller, Sprecherin Die Ausstellung „Käthe Kollwitz. MUT!“ ist noch bis 29. Juni zu sehen, immer freitags 14-18 Uhr, samstags, sonntags und feiertags 11-18 Uhr. Zur Ausstellung von Schloss Ach- berg ist ein umfangreicher Katalog erhältlich. Der Eintritt zur Ausstellung ist in einer Konzertkarte inkludiert. Schloss Achberg D-88147 Achberg I Tel.: +49 (0)751 85 9510 info@schloss-achberg.de I www.schloss-achberg.de Öffnungszeiten 12.04.–29.06. Käthe Kollwitz: MUT! 12.07.–02.11. Kunst & Liebe Zeitgenössische Künstlerpaare im Miteinander und Gegenüber Fr 14–18 Uhr I Sa, So, Feiertage 11–18 Uhr Was sonst noch interessiert Asthmatiker müssen nicht auf Sport verzichten Viele Asthmatiker denken, sie müssten auf Sport ver- zichten. Eine gezielte Asthmatherapie kann jedoch Be- schwerden beim Sport vorbeugen. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anlässlich des Welt-Asthma-Tages am 6. Mai hin. Wie bei vielen anderen chronischen Erkrankungen kön- nen unter Asthma leidende Menschen etwas für die Lin- derung ihres Zustandes tun. Eine Frage, die sich viele Betroffene häufig stellen, ist, ob Bewegung und Sport trotz Asthma möglich sind, weil körperliche Anstrengung bei vielen Menschen zu den Asthmaauslösern gehören. Asthmatiker sollten körperliche Aktivitäten auf jeden Fall der eigenen Fitness angepasst ausüben. Auf diese Weise kann Sport zu einer höheren Leistungsfähigkeit von Herz und Lunge beitragen, die Sauerstoffaufnahme verbessern sowie die Luftmenge vergrößern, die bei einem Atemzug ausgeatmet wird. Chronisch Erkrankte erhalten besondere Unterstützung durch strukturierte Behandlungsprogramme, auch Disea- se-Management-Programme – kurz DMP – genannt. Ein solches wird von der Landwirtschaftliche Krankenkasse auch bei Asthma angeboten. Es ermöglicht, Patientinnen und Patienten aktiv in den Behandlungsverlauf einzube- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 ziehen und ihre Gesundheitskompetenz zu stärken. Ziel ist es, krankheitsbedingte Beschwerden zu lindern oder zu vermeiden (zum Beispiel Anfälle von akuter Atemnot), das Voranschreiten der Erkrankung aufzuhalten und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Die Teilnahme an einem DMP stellt außerdem sicher, dass Betroffene nach den neuesten medizinischen Erkenntnis- sen und Leitlinien behandelt werden. Teilnehmen können nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und Kinder ab zwei Jahren. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/ dmp-bei-chronischen-erkrankungen. Zum Welt-Asthma-Tag in formieren Experten über Hin- tergründe und Behandlung der Krankheit. Weitere Infos gibt der Deutsche Allergie- und Asthmabund e. V. unter www.daab.de. Was sagt die Renteninformation aus? Renteninformation verstehen sowie frühzeitig betrieb- liche und private Altersvorsorge planen Noch nicht in Rente und dennoch Post von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) im Briefkasten? Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicher- ten, die mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben, jährlich automatisch die Renteninformation zugeschickt. Aber was sollen die Adressaten dieses Schreibens damit anfan- gen? Die DRV BW beantwortet die wichtigsten Fragen und gibt Tipps, wie die Renteninformation einfach zu verstehen ist. Welche Informationen befinden sich auf der Renteninformation? Die Renteninformation hält für Versicherte die wichtigs- ten Informationen zu ihren Rentenansprüchen bereit, die sich aus ihrer jeweiligen aktuell erfassten Erwerbsbiogra- fie ergeben. Ab wann sie eine Regelaltersrente erhalten können, wie hoch ihr Rentenanspruch wäre, wenn sie ab jetzt keine weiteren Beiträge mehr leisten würden, und auch die erwartbare Rentenhöhe, wenn sie weiterhin so verdienen wie im Durchschnitt der letzten fünf Kalen- derjahre. Prognostiziert wird die Rentenhöhe auch unter Berücksichtigung von möglichen Rentensteigerungen. Versicherte, die erstmals das Schreiben zugeschickt be- kommen, erhalten zudem einen Versicherungsverlauf. Diesem können sie die in ihrem Versicherungskonto ge- speicherten Zeiten und Verdienste entnehmen. Ferner erfahren Versicherte, mit welchem Rentenan- spruch sie bei voller Erwerbsminderung durch eine ge- sundheitliche Einschränkung rechnen könnten. Sämtliche angegebenen Werte sind dabei als Brutto-Beträge zu verstehen, da in der Regel Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge sowie Steuern von der Rente zu zahlen sind. Wann kommt die jährliche Renteninformation? Die DRV BW verschickt jährlich rund sieben Millionen Ren- teninformationen. Daher geschieht das nicht zu einem Stichtag, sondern über das gesamte Kalenderjahr verteilt. Wofür ist das Informationsschreiben gut? Die Renteninformation bietet Versicherten auch eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzli- chen betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Im Be- darfsfall unterstützen die Mitarbeitenden der DRV BW dabei in so genannten Intensivgesprächen zur Altersvor- sorge. Die Renten-Profis analysieren gemeinsam mit den Versicherten in einem 90-minütigen Beratungsgespräch (für Paare 120 Minuten) die persönliche Vorsorgesitu- ation und zeigen kostenlos, anbieterunabhängig sowie produktneutrale Strategien auf, um eine ausreichende Altersvorsorge aufzubauen. Wie plane ich meine betriebliche und private Alters- vorsorge? Die DRV BW empfiehlt allen interessierten Personen sich in einem ersten Schritt mit ihrer Digitalen Rentenüber- sicht einen Überblick über den persönlichen Stand der Altersvorsorge über die Rentenansprüche hinaus zu ma- chen. Die Digitale Rentenübersicht auf dem Online-Portal www.rentenuebersicht.de beinhaltet, einen Gesamtüber- blick über all ihre erworbenen Altersvorsorge-Ansprüche – gesetzlich, betrieblich oder privat. Nach der Registrie- rung können mit einem Klick alle Anbieter von Alters- vorsorge-Produkten die jährlichen Standmitteilungen verschicken und mehr als 1000 Vorsorgeansprüche ver- walten, über aktuelle oder in der Vergangenheit erworbe- nen Ansprüchen, angefragt und ermittelt werden. Auch, wenn die Versicherten nicht mehr wissen, wo überall An- sprüche bestehen. Information und Beratung Die Renteninformation – wo finden Sie was – eine Muster-Renteninformation mit klei- nen Erklärungen – gibt es als Download unter Pressemit- teilungen auf www.drv-bw.de. Mehr Informationen ent- halten die kostenfreien Broschüre „Die Renteninformation – mehr wissen“ und Die Digitale Rentenübersicht: Fragen und Antworten. Sie kann unter www.deutsche-rentenver- sicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Mit allen relevanten Unterlagen versorgt, buchen Interes- sierte auf www.drv-bw.de/ www.drv-bw.de/Altersvorsor ge/Intensivgespraeche unter „Wo kann ich mich beraten lassen“ telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Intensivgespräch zur Altersvorsorge – gerne auch als Vi- deoberatung möglich. TRAUERANZEIGEN GESUNDHEIT Nummer 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 697R100R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 18 „Damit Sie sich sicher sind.“ Bestattungsvorsorge Sprechen Sie uns an! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Voll- oder Teilzeit eine/n Bauleiter (m/w/d) für den Glasfaserausbau Quereinstieg möglich Landschaftsarchitekt oder -Planer (m/w/d) Spannende Projekte in der Freianlagen- und Objektplanung Kaufmännischer Mitarbeiter (m/w/d) Zimmermann Ingenieurgesellschaft mbH www.zi-ing.de / bewerbung@zi-ing.de GESCHÄFTSANZEIGEN STELLENANGEBOTE Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert![mehr]

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                Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 14. März 2025 Nummer 11 Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Einladung zur Gemeinschaftsaktion: Weidentunnel und Weidentipis für unseren neuen Waldspielplatz Der neue Waldspielplatz nimmt Gestalt an! Die ersten Spielgeräte, eine Schaukel und das Baummikado mit Rutsche, stehen bereits. Nun wollen wir den Spielplatz noch spannender machen und laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, sich an der weiteren Gestaltung zu beteiligen. Am Samstag, den 22. März 2025 treffen wir uns ab 09:30 Uhr am Waldspielplatz, um gemeinsam Wei- dentunnel und Weidentipis anzulegen. Die Aktion wird etwa vier Stunden dauern, und wir freuen uns über alle, die mitmachen möchten – gerne auch Familien! Kinder dürfen entweder mithelfen oder die neuen Spielgeräte erproben. Unter Anleitung setzen wir die Weiden, die von unse- rem Planungsbüro geliefert werden. Der Ablauf ist ein- fach: Vorab wird der Verlauf angesprüht. Entlang der Sprühlinie wird ein 20-30 cm tiefer Graben ausgeho- ben, Dünger- und Wasserspeichergranulat eingear- beitet. Anschließend werden die Weidenruten gesteckt und vorsichtig zum Tunnel geformt sowie verflochten. Überstehende Enden werden mit der Rebschere ge- kürzt. Danach wird der Boden wieder angefüllt und die Weiden werden angegossen. Dafür benötigen wir etwa 10 Personen – je mehr mitmachen, desto besser! Bitte mitbringen – sofern vorhanden: - Spaten - Schaufel - Arbeitskleidung und Arbeitshandschuhe - festes Schuhwerk - Gießkanne - Rebschere - ganz viel Motivation! Für Vesper und Getränke ist gesorgt. Damit wir besser planen können, bitten wir um eine kurze Rückmeldung per E-Mail bis Donnerstag, den 20. März 2025 an vereine@baindt.de, mit wie vielen Personen Sie teilnehmen werden. Wir freuen uns auf eine tatkräftige Beteiligung und eine schöne gemeinsame Aktion! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Baindter Fasnet 2025 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Naturfreunde Baindt übernehmen Patenschaft für Streuobstbäume auf der alten B30 Natur braucht Artenvielfalt. Um das zu errei­ chen, benötigen wir intakte, stabile und wider­ standsfähige Ökosysteme. Dazu zählen auch die Streuobstbestände in unserer Gemeinde, die es zu schützen und zu erhalten gilt. Vor etlichen Jahren wurde im Zuge der Rekultivie­ rung der B30 durch Spenden Baindter Bürger, Gruppierungen und Firmen eine Streuobst­ wiese angelegt. Aber Streuobstbäume benötigen auch Pflege. Das Fehlen zeigte sich deutlich am Zustand der Bäume. Aufgrund des schlechten Untergrunds sind zudem bereits einzelne Bäume eingegangen. Der Bauhof der Gemeinde konnte und kann eine intensivere Betreuung der Anlage nicht stemmen. Deshalb haben sich die Naturfreunde Baindt entschlossen, die Patenschaft für die Streuobstbäume zu übernehmen. In einer ersten Aktion erfolgte nun durch die Naturfreunde ein umfassender Baumschnitt: unter fach­ männischer Anleitung durch den Pomologen Charly Berle; selbst Besitzer einer großen biozertifizierten Streuobstanlage in Friesenhäusle. In einem weiteren Schritt steht nun eine Düngung an, um die standortbedingte Mangelversorgung zu verbessern. Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen, sowie der zukünftigen Betreuung der Sreuobstanlage, zum Erhalt der örtlichen Biodiversität ein kleines bisschen beitragen zu können. Wenn Sie Fragen zu unseren weiteren Maßnahmen und Aktionen haben, dann schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an: naturfreunde-baindt@t-online.de Demnächst geht auch unsere Homepage an den Start: https://naturfreunde.baindt.de/ Wir freuen uns über weitere Mitwirkende oder gerne auch finanzielle Unterstützung über das Spenden­ konto der Bürgerstiftung Baindt. Alle Informationen zur Bürgerstiftung finden Sie unter www.baindt.de Gemeinde Baindt Bürgerstiftung Ihre „Naturfreunde Baindt“ gez. Roland Maier Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Exkursionsprogramm 2025 der Naturvielfalt Ravensburg Kleine Naturforscher unterwegs – Osterferienprogramm 2025 Von 6 - 12 Jahre, Weingarten Nessenreben, 8:30 - 15:00 Uhr Deine Osterferien in der Natur! Von unserer Forschungsstation, dem NaTour.Bauwagen, aus starten wir spannende Expeditionen in Wiese, Wald und Bach. Wir bauen einen Unterschlupf im Wald, lernen die essbaren Wildkräuter kennen, erkunden die kleinen Tiere unter der Wasseroberfläche, kochen am Feuer, entdecken Tierspuren oder erforschen den Boden. Neugierig machen wir uns auf den Weg, um die Natur mit allen Sinnen zu entdecken, spielen wilde Spiele und haben eine Menge Spaß. Ein unvergessliches Ferienerlebnis für alle, die Lust auf Natur und Abenteuer haben! Forscherthemen: Montag, den 14. April: Bachsafari – Entdecke die Geheimnisse des Wassers Dienstag, den 15. April: Waldexpedition – Ein Abenteuer im Reich der Bäume Mittwoch, den 16. April: Wildnisküche – Wie schmeckt die Natur? Donnerstag, den 17. April: Tierspurenjagd – Wer war denn hier unterwegs? Anmeldung unter: www.natourbauwagen.de/ferienprogramm Veranstaltungen für Jung und Alt im April: Sa. 05.04 Fotovortag „Faszinierende Vogelwelt – Schmuckstücke der Bodenseeregion“. Beeindruckende Naturbilder und Geschichten von Hannes Bonzheim / NaTour. Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Di. 08.04 Vortrag: Vielfalt säen – Zukunft ernten“ – Alte Sorten, Biodiversität und Saatgut. Referent: Patrick Kaiser / NaTour.Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Mi. 09.04 Kräuterwerkstatt: Kräutersalz und Tinkturen herstellen. Leitung: Heike Schwendinger / NaTour.Bauwagen im Rahlenwald Ravensburg Do. 10.04. Show-Lesung Kinderbuch: Ein Elefant macht in die Stadt. Von Dominik Blöchl mit Illustrationen von Horacio Pelayo / witzige Lesung von Dominik Blöchl zu Themen Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft / NaTour.Bau- wagen im Rahlenwald Ravensburg Mi. 16.04 Fledermausexkursion für Kinder. Mit Naturpädagogin Sylvia Koß / Dauer: ca. 2,5 - 3 h / Entfällt bei Starkwind oder Regen. Bat-Detektoren sind vorhanden / NaTour.Bauwagen in Weingarten Nessenreben Anmeldung und weitere Informationen unter www.naturvielfalt-rv.de/veranstaltungen Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Stellenanzeigen Freiwilliges soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.300 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbe- standort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reiz- volle Strukturen andererseits zeichnen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verant- worten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Ein- schulung in drei Kitas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus Kindertagesstätte Sonne, Mond, Sterne und ca. 120 Schulkinder in der Kloster- wiesenschule. Wir bieten zum 01.09.2025 mehrere Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr und den Bundesfreiwilligen- dienst an: • Grundschule Klosterwiesenschule • Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Stellen werden für die Dauer eines Jahres angebo- ten. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie einen liebevollen und respektvollen Umgang mit Kindern und Familien für selbstverständlich halten. Wir bieten Ihnen: • ein Taschengeld in Höhe von 470 Euro • einen interessanten und verantwortungsvollen Auf- gabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • Qualifizierte Anleitung durch erfahrene Mitarbei- tende und Leitungskräfte • kollegiale Zusammenarbeit im Team Sind Sie interessiert? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsrei- chen und spannenden Tätigkeit geweckt haben, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemeindeverwal- tung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Flintrop für Stellen in den Kindertagesstätten (Tel. Nr. 07502/9406- 41) und Frau Nandi für die Stelle in der Grundschule (Tel. Nr. 07502/94114-172). Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 18. März 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Kostenverlauf Klosterwiesenschule 05 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Erweiterung einer Tiefgarage, Abbruch eines Einfamilienhauses mit einem Schuppen und einer Fahrradeinhausung 06 Bauplatzvergabe Bifang 8. Änderung gegen Höchst- gebot - Flurstück 132/32 07 Zeitplan zur Transformation der Wärmebereitstellung des Nahwärmebetriebes – Umstellung auf regenera- tive SystemeVergabe der Planungsleistungen 08 Auftragsvergabe Versickerungsbecken Klosterwie- senschule 09 Zinsanpassung der Trägerdarlehen Nr. 8 der Gemein- de Baindt an die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Gewährung eines weiteren Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Ab- wasserbeseitigung 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Vorstellung neuer Mitarbeitender des Rathauses Neue Kollegin Sachbearbeiterin Steueramt Kämmerei Melanie Rauhut Tel. 07502/9406-21 E-Mail: m.rauhut@baindt.de Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online anmelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Anmeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die On- line-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein Bun- dID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die An- meldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterin- nen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsge- berbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. An- schließend können sie direkt die Adressdaten im Perso- nalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei ver- sendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Ver- fügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12. Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2025 14.03.2025 Abrechnung Wasser- und Abwassergebüh- ren 15.03.2025 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2025 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2025 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2025 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2025 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2025 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2025 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2025 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2025 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2025 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: · Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht · Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge · Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post · Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 15. März 2025 und Sonntag, 16. März 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. März 2025 Storchen-Apotheke Ravensburg, Mittelöschstraße 7, 88213 Ravensburg, Tel: 0751 91785 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Sonntag, 16. März 2025 Apotheke am Goetheplatz, Goetheplatz 1, 88214 Ravensburg, Tel: 0751 23860 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg öffnet erstmals, so- fern es die Witterung zulässt, am Samstag, 22. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr und am Samstag, 29. März 2025 von 13.00 bis 16.00 Uhr. Erstmals am Freitag ist die Kompostieranlage am 04. April 2025 geöffnet und danach jeden jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bei der Anlieferung von Grüngut in der Kompostieranla- ge bitten wir Sie zu beachten, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern ange- nommen werden kann. Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Veranstaltungen März 15.03. Basar „Rund ums Kind“ SKH 15./16.03 Jugendlager – Alpinteam 16.03. JHV – Musikverein SKH 18.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 19.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS – Seniorentreff 21.03. Frauenfrühstück – Impulse BSS 21.03. JHV – Sportverein Vereinsraum 27.03. JHV – Taekwondo BSS 28.03. JHV – Reitergruppe BSS 29.03. Dorfputzete – Schalmeienkapelle 30.03. Wahl Kirchengemeinderat BSS – Kath. Kirchengemeinde 30.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum April 02.04. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 05.04. Osterkerzen verzieren – Impulse BSS 08.04. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 09.04. Frühlingsfest – Seniorentreff BSS 09.04. JHV – Förderverein KWS Aula 11.04. JHV – Schalmeienkapelle BSS 14.04. - Osterschießen – 16.04. Schützengilde Schützenhaus Kindergärten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Ein märchenhafter Fasnetzauber im Haus Sonne Mit einem Herzen voller Freude und einem Kopf voller wunderbarer Erinnerungen blicken wir zurück auf eine zauberhafte Fasnetszeit im Haus Sonne. Dieses Jahr stand unser närrisches Treiben unter dem Motto „Mär- chen“, eine Einladung in eine Welt voller Wunder, Geheim- nisse und unvergesslicher Geschichten. Schon vor der Hauptfasnet tauchten wir gemeinsam mit den Kindern tief in die Märchenwelt ein. Wir lernten eini- ge Märchen kennen, träumten uns in ferne Königreiche und begegneten mutigen Mädchen und Prinzessinnen, tapferen Helden und magischen Tieren. Ein erstes großes Highlight ließ nicht lange auf sich war- ten: Der Besuch der Raspler zur Häs- und Maskenvor- stellung. Mit leuchtenden Augen lauschten die Kinder der Erzählung der „Rasplergeschichte“ und bestaunten die kunstvollen Masken und Häser. Mit viel Geduld und Begeisterung erklärten uns die Raspler ihre Traditionen und beantworteten die vielen Fragen der Kinder. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-21 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule 9406-0 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser Frau Stavarache 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Nach dieser intensiven Vorbereitung konnte die Hauptfas- net endlich beginnen. Am gumpigen Donnerstag verwan- delte sich unser Haus Sonne in ein märchenhaftes Schloss voller kleiner und großer Fasnetsnarren. Prinzessinnen, Drachen, Zauberer und allerlei andere Narren tanzten, lachten und feierten ausgelassen. Die Spannung stieg, als alle voller Vorfreude der traditionellen Befreiung durch die Raspler und die Schalmeien entgegenfieberten. Und dann, endlich, erklang die mitreißende Musik der Schalmeien. Sofort wussten alle Bescheid: Die Zeit der Befreiung war gekommen! Nicht einmal der plötzliche Schneefall konnte die ausgelassene Stimmung trüben. Gemeinsam mit den Rasplern verlegten wir unser Fest nach draußen in den Garten. Es wurden Orden verliehen und die Kinder führ- ten ihr selbst gestaltetes Fasnetsfingerspiel auf, in dem sowohl die Raspler als auch die Schalmeien eine ganz besondere Rolle spielten. Als Dankeschön für die Darbie- tung folgte der heiß ersehnte Guetsleregen. Am bromigen Freitag ging das bunte Treiben weiter, als uns die Räuberbande besuchte. Doch statt Räuber und Gendarm zu spielen, tanzten und sangen wir gemeinsam ein Räuberlied und niemand konnte still sitzen bleiben! Ein herzliches Dankeschön gilt den Schalmeien, den Ras- plern und der Räuberbande, die jedes Jahr mit so viel Engagement und Herzblut die Kinder von Baindt begeis- tern. Ihr bringt ihnen nicht nur die Fasnet näher, sondern schenkt ihnen unvergessliche Momente und strahlende Augen. Raspler-Ratsch Ratsch! Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Jahr! Zur Informationi Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversammlung am Sonntag, den 30.03.2025 um 11:15 Uhr in der Cafeteria Selige Irmgard, laden wir alle Mitglieder herzlich ein. Die Tagesordnung ist wie folgt: 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Ehrung der Toten 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Anträge 9. Sonstiges Anträge sind bis spätestens 28.03.2025 schriftlich beim 1. Vorsitzenden, Volkher Lins, Sperlingweg 11, 88255 Baindt, einzureichen. Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme. Die Vorstandschaft des Fördervereins Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Ein Kommen und Gehen Geburt und Tod bilden den Rahmen um unsere Existenz. Wir halten diese beiden Ereignisse für die größten Ge- gensätze. Die Doula Sonja Emsberger und die Sterbeamme Heike Lander, machen in Ihrem Vortrag anhand zahlreicher Beispiele deutlich, dass es erstaunlich viele Ähnlichkei- ten bei den Prozessen des Geboren- werdens und des Sterbens gibt. Sie sind auf kurzweilige und bodenständige Weise zu Per- spektivwechseln eingeladen – nicht zuletzt auch mit Blick auf das Leben, das dazwischen stattfindet. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 27.03.2025, 19 Uhr Referentinnen: Heike Lander, Sterbeamme, Mitarbeiterin bei AMALIE, Sonja Emsberger, Doula Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ C. Lehmann Singen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns in „Stimmung!“ Da lacht unser Herz! Für einfache Lieder aus verschiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges benötigen Sie keinerlei Vor- kenntnisse! Einfach kommen, probieren, staunen und freuen! Leitung: Sabine Meier, Musiktherapeutin Termine: immer mittwochs, 19.03., 16.04., 21.05., 25.06., 23.07. 2025 Zeit: 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Kirchliche Nachrichten 15. März – 23. März 2025 Gedanken zur Woche: Was es bei Straßen und Wegen geben kann, gibt es bei Gott nicht: Dass es keine Wendemöglichkeiten, keine Chance zur Umkehr gibt. Und deshalb wird mein Leben auch nicht zur Sackgasse, denn Gottesgnade und Geduld ermöglichen immer wieder neue Wege. Samstag, 15. März 18.30 Uhr Baindt – Jugendgottesdienst, mitgestaltet vom Jugendchor und Ehrung von langjähri- gen Sängern und Sängerinnen im Kinder- und JugendchorMinistranten: Anton Pink, Mona Stiefvater, Rafael Dorn, Marisa Pfister, Tim Beckert, Franziska Joachim,(+ Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehö- rigen, Ida und Pius Wolf, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frei, Familie Kienhöfer, Familie Schnell, Lucia Fischer, Kurt Städele, Gerda und August Thurn, Pauline und Max Fischer)Caritas Fastenopfer Sonntag, 16. März – 2. Fastensonntag - Zählsonntag 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier: Zweiter Gottes- dienst zur Vorbereitung auf die Erstkommu- nion.Caritas Fastenopfer Dienstag, 18. März 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 19. März 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.00 Uhr Seniorentreff – Eucharistiefeier mit Kran- kensalbung im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 20. März 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 21. März 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 11.15 Uhr Baindt – Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 4. Grup- penstunde im Bischof-Sproll Saal 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 22. März 18.30 Uhr Baienfurt – Gedenkgottesdienst der verstor- benen Mitglieder des Musikvereins Sonntag, 23. März – 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt– EucharistiefeierMinistranten: Jacob Kreutle, Louisa Möhrle, Alexandra Schnez, Da- niela Schnez, Alina Michelberger,(+ Ludmilla und Rochus Illenseer, Emma und Julius Mal- sam, Else und Johann Neth, Klara und Johan- nes Merk, Familie Schimanowski, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Nikolaus Schimanowski, Pfarrer Franz Glaser) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Wirksame Hilfe gegen die Not in Ihrer Nähe Caritas-Fastenopfer 2025: Kirchengemeinden und Ca- ritas bitten um Spenden Beim Caritas-Fastenopfer am 15. und 16. März bitten die Kirchengemeinden und der Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart die Menschen um eine Spende für soziale Hilfen. 40 Prozent verbleiben in der Kirchenge- meinde für die Caritas vor Ort. Nach wie vor gibt es die Not auch in der Nähe. Der ar- beitslose Familienvater, der alte Mann mit einer schma- len Rente oder die alleinerziehende Mutter sind nur drei Beispiele von Menschen, die dringend auf die Hilfe an- derer angewiesen sind. Mit Ihrer Spende können die Kir- chengemeinde und der Caritasverband helfen – schnell, unbürokratisch und direkt vor Ort. Bericht aus der Kirchengemeinderatssitzung vom 20.02.2025 Zwei Vertreterinnen aus dem Team „Seniorentreff“ stel- len ihre Arbeit vor. Es werden jährlich 9 verschiedene Veranstaltungen für Senioren geplant und durchgeführt. Das Programm wird halbjährlich veröffentlicht. Neben Nachmittagen mit Kaffee, Kuchen und Vesper im Bi- schoff-Sproll-Saal werden auch Vorträge, Feste und jähr- lich ein Ausflug angeboten. Im Dezember diesen Jahres feiert der Seniorentreff im Rahmen der Adventsfeier das 50-jährige Jubiläum. Der Kirchengemeinderat bedankt sich beim gesamten Team für das verlässliche Angebot. Die Reparaturarbeiten der Beleuchtung im Gemeinde- haus sind abgeschlossen. Alle Räumlichkeiten können wieder wie gewohnt genutzt werden. Pfarrer Staudacher erläutert den Genehmigungserlass der Diözese zur anstehenden Sanierung des Kirchen- dachs. Die Agape wird nach der Osternachtsfeier wie im letzten Jahr durchgeführt. Der Gottesdienst beginnt um 20.00 Uhr. Die Flyer zur Kirchengemeinderatswahl am 30.03.2025 sind gedruckt und werden den Wahlberechtigten zusam- men mit den Briefwahlunterlagen Mitte März zugestellt. Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür In den kommenden Wochen jähren sich die Ereignisse, die vor 500 Jahren zum Teil direkt vor unserer Haustür statt- gefunden haben. Aus diesem Anlass habe ich in einem eigenen Artikel die Dinge zusammengestellt, die sich an Ostern 1525 direkt vor unserer Haustür in Baindt und Bai- enfurt abgespielt haben. Der Artikel will Lust machen, sich auf die Themen Bauernaufstand, Memminger Artikel und dem Weingartner Vertrag näher einzulassen, verbunden mit der großen Landesausstellung in Bad Schussenried. Sie finden den Aufsatz „Ostern 1525 – Der Bauernkrieg direkt vor der Haustür“ in unserer Homepage: www.ka- tholisch-baienfurt-baindt.de Bernhard Staudacher Einladung Seniorentreff Herr Pfarrer Staudacher und wir laden Sie ein am Mittwoch, 19. März 2025 um 14.00 Uhr zum Gottesdienst mit Krankensalbung in den Bischof- Sproll-Saal. Nützen Sie die Gelegenheit, Kraft und Segen für Ihr Leben zu empfangen. Anschließend gemütliches Beisammensein. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Frauenfrühstück Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINADUNG BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Miriam von der Heydt hält einen Vortrag zum Thema DEMENT ODER „NUR“ ALT Wir alle kennen es: Man grüßt freundlich einen Bekannten auf der Straße, aber der Name fällt einem partout nicht ein. Zehn Minuten oder sogar Tage später kommt der Name dann doch wieder. Ist das normal? Oder ein Warn- signal für Demenz?Miriam von der Heydt bringt Licht ins Dunkel: Demenz ist mehr als einfache Vergesslichkeit. Im Gegensatz zum normalen Altern, das von vernünftigen Entscheidungen geprägt ist, bedeutet Demenz den Ver- lust von Verstand und Vernunft durch den fortschreiten- den Abbau von Hirnzellen. In ihrem Vortrag bei unserem Frauenfrühstück beleuchtet sie auch die immense Her- ausforderung, die die Betreuung von Menschen mit De- menz für pflegende Angehörige und Freiwillige darstellt – eine Aufgabe, die sie oft bis an ihre körperlichen und seelischen Grenzen bringt. Am Freitag, 21.03.2025, um 9:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 10 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 17.03.2025 bei Frau M. Brei, 07502-3845 / martinabrei@web.de Frau H. Schmid, 07502-2842 / hildegard-schmid@web.de Kirchenfilmabend Am Freitag, 28. März 2025 um 20.00 Uhr in der Ev. Kir- che in Baienfurt Ein römischer Soldat, der den verschwundenen Leichnam Jesu suchen muss, wird durch die Begegnung mit dem auferstandenen Messias und seinen Jüngern am Ende selbst bekehrt. FSK: 12 Veranstaltungen der nichtgewerblichen Filmarbeit un- terliegen dem Werbeverbot. Aus diesem Grund dürfen wir den Filmtitel nicht mehr veröffentlichen. Dieser ist auf den ausgehängten Plakaten (Schaukästen) ersicht- lich und kann telefonisch im ev. Pfarramt (0751 43656) erfragt werden. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im Anschluss EINTRITT FREI Kleine Leute Gottesdienst Ökumenischer Gottesdienst für kleine Leute am 16. März 2025 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gesucht … mein Freund, die Raupe Wir laden hiermit alle Kinder mit ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 23. März 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Ökumenischer Singkreis Baienfurt - Baindt Unsere nächste Probe findet am 19. März um 20.00 Uhr im Klosterhof 5 in Baindt statt. Wir singen kirchliche und weltliche Lieder und freuen uns auf alle sangesfreudigen Menschen, die Lust haben, mitzusingen. Ich bin wunderbar geschaffen, wunder- bar! Weltgebetstag 2025 – Cookinseln Am Freitag, den 07. März 2025 haben sich rund 80 Frauen aus Baienfurt und Baindt zum Weltgebetstag versammelt. In ökumenischer Gemeinschaft wurde ein bunter Gottes- dienst gefeiert, der in diesem Jahr von den Frauen der Cookinseln entworfen wurde. Begrüßt vom Rauschen des Meeres kamen Frauen jeden Alters in der Evangelischen Kirche in Baienfurt zusammen, haben gemeinsam Gott unsere*n Schöpfer*in dafür gelobt, wie wunderbar jede von ihnen geschaffen wurde. Die Schönheit der Schöp- fung war im Altarraum sichtbar, der sich in ein Südsee- paradies verwandelt hatte, und lud zur Dankbarkeit ein. Aber auch die Sorgen der Frauen auf den Cookinseln kamen zur Sprache - Klimawandel, Übergewicht mit ge- sundheitlichen Folgen und die Unterdrückung der indi- genen Maorikultur wurden im Gebet vor Gott getragen. Im Anschluss an den Gottesdienst waren alle Mitfeiern- den ins Katholische Gemeindehaus eingeladen und wur- den mit einem Cocktail und einem Perlenarmband emp- fangen. Sie durften das abwechslungsreiche Buffet mit Speisen von den Cookinseln genießen. Ein kurzer Bilder- vortrag zum Leben auf diesen Pazifikinseln und die gute Gemeinschaft unter den Frauen rundeten den Abend ab. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren Röm 5,8 Freitag, 14. März 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst, Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 16. März Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Prädi- kantin D. Stiehler) 10.45 Uhr Baindt Gottesdienst für kleine Leute, Die- trich-Bonhoeffer-Saal Montag, 17. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 19. März 16.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis, Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 20. März 20.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Monatsspruch (Pfr. Schöberl), Ev. Gemeindehaus Sonntag, 23. März Okuli 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst mit Vo- kal-Solistin, Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Pflegeheim 19.00 Uhr Baindt Taizeándacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal 7 Wochen ohne – Fastenaktion 2025 Woche 2: Seufzen Denn wir wissen nicht, was wir beten sollen, wie sich’s gebührt, sondern der Geist selbst tritt für uns ein mit unaussprechlichem Seufzen. (Römer 8,26) Vor dem Einatmen steht immer das Ausatmen. Altes, Verbrauchtes muss man rauslassen, um wieder offen zu sein für Neues. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Manches aber liegt so schwer im Magen und lässt sich kaum aus- sprechen. Dann braucht es tiefe, inbrünstige Seufzer. Die wirken wie ein Gebet und lösen die An- spannung. (Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Foto: Helena Schätzle) --- Bibel im Gespräch - Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situ- ation hineinspricht. Mit anderen ge- meinsam nach Antworten suchen, die mich bewegen. Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 20.03.2025 um 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus - Untergeschoss. Wer Lust darauf hat, ist herzlich eingeladen zum Ge- spräch. --- Was Paare übers Heiraten wissen wollen – Pfarrer Dan Peter beant- wortet typische Fragen Viele Paare planen bereits ihre Hoch- zeit im Sommer und die Hochzeitsmes- sen sind im vollen Gange. Eine kirch- liche Hochzeit ist für viele Paare ein Highlight. Hier kommen jedoch immer wieder Fragen auf. Kirchlich heiraten, wie geht das? Kann man sich die Pfarrerin oder den Pfar- rer aussuchen, und ist das Traugespräch eine Art Prüfung? Diese und weitere Fragen, die sich Brautpaare stellen, hat Pfarrer Dan Peter in unseren FAQ beantwortet. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. In den nächs- ten Wochen veröffentlichen wir immer ein paar Fragen mit den entsprechenden Antworten: Wieviel Spielraum habe ich bei der Gestaltung der Fei- er? Gibt es feste Pflichtelemente? Gibt es No-Gos? Am besten bringt das Paar beim ersten Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer seine Vorstellungen ein. In der Regel findet sich rasch das, was für einen passt. In jedem Gottesdienst, auch bei einer Trauung, wird gebe- tet, gesungen und es gibt eine Ansprache. Unbedingt zur Trauung gehört das Traubekenntnis, also das Ja-Wort. Für diesen Teil gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine ist die der „Fragen“, die der Pfarrer oder die Pfarrerin stellt, und auf die das Brautpaar mit „Ja, mit Gottes Hilfe“ antwor- tet. Die andere Form ist die der „Erklärung“, bei der die Brautleute einander ein Versprechen geben. Der Wortlaut dieser Fragen bzw. der Erklärung kann variieren. Dann folgt der Zuspruch des Segens und ein besonderes Ge- bet für das Paar. Was nicht hineinpasst, wären Elemente, die nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar sind. Viele meiner Gäste waren noch nie in einer Kirche. Wie kann ich sie vorbereiten? Gibt es Regeln? Die Grundregel lautet: Alle sind willkommen, ob Gottes- dienst-erfahren oder zum ersten Mal dabei. Weil bei Trau- ungen häufig Gäste dabei sind, die nicht alle Abläufe kennen, werden gerne Programmblätter mit Liedern und Hinweisen ausgelegt. Diese darf das Brautpaar nach eigenen Vorstellungen fertigen und auch alles andere Wichtige darauf notieren. So können sich alle schnell ori- entieren und beteiligen. Was kostet eine kirchliche Trauung? Grundsätzlich werden für Trauungen in der eigenen Kir- chengemeinde keine Gebühren verlangt, auch nicht für den Gottesdienst und die Kirche. Wenn aber eine Trauung nicht am Wohnort geschehen soll oder in einer speziellen Kapelle oder an einem anderen eingeführten Ort, verlan- gen die Gemeinden oder Besitzer einen Kostenersatz für die Nutzung, Reinigung oder anderen Aufwand. Wenn Pfarrerin oder Pfarrer für eine Trauung extra anreisen müssen, sollte man ihnen auch die Fahrtkosten ersetzen. Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein April: 14.04. Hubert Gärtner: „Verwasche- nes Italien”, Aquarell Mai: 12.05. Viktoria Roth: „Schmetterlin- ge”, Aquarell Juni: 16.6. Elli Duelli: „Die südliche Land- schaft”, Gouache oder Acryl Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Abteilung Sportverein Der SV Baindt lädt alle Mitglieder, Freunde und Gönner recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am 21.03.25 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mit- glieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herz- lich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 21.03.2025 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen a. Turnen b. Fußball c. Alpin-Team d. Orientierungslauf e. Tischtennis 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Vorsitzende/r (1 Jahr) b. Stellv. Vorsitzende/r (2 Jahre) c. Kassier/in (2 Jahre) d. Schriftführer/in (2 Jahre) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E- Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. -—— Verstärkung im Vorstand gesucht! Wir suchen für unser Team im Vorstand Verstärkung. Un- ser Vorstand setzt sich zurzeit aus sehr erfahrenen und jungen engagierten Mitgliedern zusammen. Die Arbeit im Vorstand zeichnet sich durch ein offenes und kollegiales Miteinander aus. Drei ehrenamtliche Positionen sind zur nächsten Mitglie- derversammlung im März neu zu vergeben: 1. Vorsitzende/r oder stellv. Vorsitzende/r 2. Kassier/in 3. Schriftführer/in Melde dich gerne bei uns! Es warten auf dich spannende Projekte auf dich, in die Du Dich mit viel Eigeninitiative einbringen darfst. Kontakt Ralf Mischkowski (Vorsitzender) Vorsitz@svbaindt.de Sven Zeller (Stellv. Vorsitzender) Stellv.vorsitz@svbaindt.de ——— Abteilung Turnen Wir treffen uns am 21.03.2025 um 18:30 Uhr im SVB-Ver- einsraum (Loch) für unsere diesjährige Abteilungsver- sammlung. Zu dieser sind alle Mitglieder und Freunde der Abteilung Turnen recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Abteilungsleitung 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Abteilungsleiters 5. Wahlen a. Abteilungsleiter/in b. Kassier 6. Anträge 7. Verschiedenes Anträge sowie zusätzliche Tagesordnungspunkte sind bis zum Beginn der Versammlung bei Christian Staud (E-Mail: vorsitz-turnen@svbaindt.de) einzureichen. Abteilung Fußball Heimsieg zum Auftakt SV Baindt - FC Leutkirch 2:0 (1:0) Tore: Fischer, Eigentor SV Baindt II - FC Leutkirch II 2:1 (0:0) Tore: Knisel, Schnez Aus beruflichen Gründen erscheinen leider erst wieder ab dem 06. April ausführliche Spielberichte. Vorschau: Sonntag, 16.03 12.45 Uhr SV Baindt II - VfL Brochenzell II 15.00 Uhr SV Baindt - VfL Brochenzell Beide Partien werden auf dem Kunstrasenplatz in Bai- enfurt ausgetragen. Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-HallenCup – erfolgreiches Turnier in der 9. Auflage mit zwei einzigartigen Showeinlagen In diesem Jahr stand mit der 9. Auflage des Sie- & Er-Tur- niers wieder unser beliebtes und in der Region einzigarti- ges Turnier mit Mädels und Jungs an. Zudem hatten wir in diesem Jahr mit der Franz Lohr GmbH einen neuen Sponsor an unserer Seite, der uns vor Ort u.a. mit zwei Showeinlagen, wertigen Pokalen, Alu-Trinkflaschen und einer Fotowand kräftig unterstützte. Vier Jugenden (E, D, C, B), 26 Mädchen- und 26 Jungs- mannschaften, mit fast 500 Spielerinnen und Spielern tra- ten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Unsere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat in der Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 E/C/B mit je zwei Mannschaften und in der D mit einer Mannschaft an und errang mit einen Turniersieg (E) und zwei zweiten Plätzen (B + C) auch in diesem Jahr wieder sehr gute Ergebnisse. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Mädchen und die der Jungs zusammengezählt wurden, zeigte sich in allen Turnieren, wie mit zunehmender Tur- nierdauer die Mannschaftsteile aus Jungen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und ge- meinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen die D-Juniorinnen/Juni- oren, in der unsere Mädels gegen Dietmanns/Hauerz, Lindau und Deggenhausertal antraten. Letztlich fehlte unserer heimischen Mannschaft SGM Baindt/Baienfurt/ Fronreute nur ein Tor zum Einzug ins Finale und so spiel- ten wir um Platz drei. Turniersieger wurde die SGM aus PSG/VFB Friedrichshafen, auf den Plätzen folgten 2. SV Deggenhausertal, 3. SV Immenried/SG Kisslegg, 4. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute, 5. FG 2010 WRZ/SV Hor- genzell, 6. SGM Dietmanns/Hauerz, 7. SpVgg Lindau, 8. SV Maierhöfen-Grünenbach. Während des Turnierwechsels gab es dann noch ein be- sonderes Highlight, der Freestyle Footballer Ralf Krich, u. a. Deutscher und Vize-Europameister 2023, zeigte uns sein Können und versetzte die Teilnehmenden und Zu- schauer in Erstaunen. Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischen Mannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute traten in zwei verschiedenen Gruppen an und trafen sich dann im Halbfinale, das die Erste Dank der Jungs für sich entscheiden konnte. Im Finale unterlag sie dann aber gegen der PSG Friedrichs- hafen/TSV Fischbach und unsere Zweite unterlag gegen den TSV Tettnang. Es folgten der FV Bad Waldsee und der TSB/FV Ravensburg auf den Plätzen 5 + 6. Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend, in dem die heimischen Spielerin- nen und Spieler der SGM Baindt/Fronreute ebenfalls wie- der mit zwei Mannschaften teilnahmen und wo man im Halbfinale aufeinandertraf, wo sich auch hier die Erste durchsetzte. Während unsere Zweite im Spiel um Platz drei den Kürzeren zog, spielten unsere Mädels im Finale gegen Friedrichshafen/TSG Ailingen wie entfesselt und legte gleich sechs Tore vor, so dass die Jungs beruhigt aufspielen konnten und der Turniersieg nicht mehr in Ge- fahr geriet. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. SpVgg Lindau, 4. SGM Baindt/Fronreute II, 5. Union MBK, 6. SV Immenried Auch am Sonntag gab es dann den Auftritt des Freestyle Footballers Ralf Krich, der abermals die Zuschauenden verzückte. Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mädels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM auch hier wieder mit zwei Mannschaften antrat. Wäh- rend die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg sehr jungen Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt erringen konnte, setzte sich die Erste im Halbfinale im 9-Meterschießen gegen SV Maierhöfen-Grünenbach durch, musste sich dann aber gegen TSB Ravensburg ge- schlagen geben. Auf den Plätzen folgten 3. SV Maierhöfen Grünenbach, 4. FV Bad Saulgau, 5. FV Bad Waldsee, 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den eine Alu-Trinkflasche und zudem Mannschaftspreise. An zwei Tagen hatten wir vier Turniere, die bzgl. ihrer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in einer Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangenheit anknüpfen konnte und allen Beteiligten einen Riesenspaß bescherte. Danken möchten wir einer tollen Elternschaft, allen Ku- chenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder Regie, die in ver- schiedenen Schichten über die beiden Tage die Durchfüh- rung des Turniers erst ermöglicht haben – vielen Dank! Ferner möchten wir ganz besonders unseren Sponso- ren danken, allen voran dem Hauptsponsor und Namens- geber der Franz Lohr GmbH, der zudem den Frestyle Footballer Ralf Krich engagierte. Ebenso danken wir der Volksbank Bodensee-Oberschwaben sowie den Spendern der vielen Sachpreise Jako Shop TK Baindt, McDonalds Ravensburg, Subway RV-Weingarten, Metzgerei Bendel Bergatreute, Bäckerei Schmid Baindt. Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Abteilung Tischtennis Herren 1 mit nächstem Kantersieg Herren 1 – TSV Meckenbeuren 9:1 Gegen die im Abstiegskampf steckenden Meckenbeurer gelang uns am Samstag, 01.03. ein überlegener 9:1 Sieg. Meckenbeuren musste krankheitsbedingt auf ihr vorderes Paarkreuz verzich- ten, bei uns rückte Frank Markwart für den verhinderten Wolfgang Assfalg in die Mannschaft. Die Doppel Marcel Brückner / Tobias Nowak und Nico Scheffold / Roman Buck konnten überzeugen und mehr oder weniger deutliche Siege einfahren. Unser neu for- miertes Doppel Philipp Schwarz / Frank Markwart hatte im vierten Satz bereits mehrere Matchbälle, ließ diese aber aus und verlor dann auch den fünften Satz. Die Einzel gingen dann allesamt an uns. Marcel, Philipp und Roman gewannen jeweils deutlich mit 3:0, während sich Tobias, Frank und nochmals Marcel mit 3:1 durch- setzen konnten. Das Match des Tages lieferten sich Nico und Fabian Klischies. In fünf umkämpften und qualitativ immer besser werdenden Sätzen konnte Nico seinen Geg- ner mit 6:11, 11:9, 11:13, 11:9 und 13:11 niederringen. So endete dieser Spieltag ungewöhnlich früh mit der gemeinsamen Einkehr in der Tennishalle :) Nach zwei deutlichen Siegen gegen Abstiegskandidaten folgen nun die „Wochen der Wahrheit“ mit drei Auswärts- spielen gegen die im Mittelfeld platzierten Mannschaften aus Weiler und Deuchelried II, sowie das eventuell vorent- scheidende Spiel um die Meisterschaft gegen den Tabel- lenzweiten aus Leutkirch. Wir freuen uns drauf! Herren 2 festigen Tabellenführung Herren 2 – TT Blitzenreute/Wolpertswende III Gegen die Spielgemeinschaft Blitzenreute/Wolpertswen- de hatte unsere Zweite keinerlei Probleme, sich überlegen durchzusetzen. Lediglich unser Zweier-Doppel mit Wie- dereinsteiger Oliver Brückner und Claudia Hauß musste über die volle Distanz von fünf Sätzen gehen und drehten einen 0:2 Satzrückstand noch in einen Sieg. Alle anderen Begegnungen waren deutliche 3:0 oder 3:1 Siege, sodass die Partie nach nicht einmal 90 Minuten (für ein TT-Spiel sehr schnell) beendet war. Die zweite Mannschaft bleibt damit ungeschlagen an der Tabellenspitze und hat 3 Punkte Vorsprung auf die nächsten Verfolger. Rückschlag im Meisterschaftsrennen SV Weiler – SV Baindt 8:8 Einen herben Dämpfer im Kampf um die Meisterschaft der Landesklasse musste die erste Herrenmannschaft des SV Baindt am vergangenen Samstag hinnehmen. Gegen den SV Weiler reichte es nach einer schwachen Leistung nur zu einem 8:8 Unentschieden. Ohne den erkrankten Tobias Nowak mussten wir die Dop- pel umstellen und gingen trotz einer nicht einkalkulierten Niederlage von Marcel Brückner / Philipp Schwarz mit 2:1 in Führung. Die Doppel Thomas Nowak / Wolfgang Assfalg und Nico Scheffold / Roman Buck konnten mit starken Leistungen die Führung sichern. In den Einzeln wussten dann jedoch nur Marcel und Philipp zu überzeu- gen, sie konnten alle 4 Einzelpunkte des vorderen Paar- kreuzes nach Baindt holen. Im mittleren Paarkreuz ent- täuschten Wolfgang und Nico und mussten postwendend alle 4 Punkte an den SV Weiler abgeben. Roman konnte im hinteren Paarkreuz zwar spielerisch mithalten, jedoch unterliefen ihm zu viele vermeintlich einfache Fehler, die ihm in beiden Partien eine 2:3 Niederlage bescherten. Er- satzmann Thomas erkämpfte sich einen Punkt in seiner ersten Begegnung, im zweiten Spiel gegen den stark spie- lenden Simon Kleinhans war er dann chancenlos. Beim Spielstand von 7:8 konnte sich das Schlussdoppel Mar- cel / Philipp mit einem deutlichen 3:0 Sieg rehabilitieren und zumindest noch einen Punkt aus dieser verkorksten Partie retten. Mit diesem Punktverlust kommt es nun am kommenden Samstag, 15.03. um 14 Uhr in Leutkirch zum vorentschei- denden Meisterschaftsduell. Mit noch einem Punkt Vor- sprung reicht uns ein Unentschieden, um die Tabellenfüh- rung zu behalten. Nach den überragenden Ergebnissen der Leutkircher in den letzten Wochen müssen wir eine deutliche Reaktion auf die Leistung in Weiler zeigen, an- sonsten kann der Traum der Meisterschaft schnell vor- bei sein. Die Mannschaft würde sich freuen, wenn der ein oder andere Fan den Weg nach Leutkirch auf sich nehmen würde :) XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Meisterschaftsduell der Herren 1! Samstag 08.03.25 • 10 Uhr: Mädchen - TTF Kißlegg III • 14 Uhr: TSG Leutkirch - Herren 1 • 18:00 Uhr: Herren 2 - SG Aulendorf IV XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptver- sammlung Der TC Baindt lädt alle Mitglieder und Freunde zu seiner ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Fr., 14. März 2025 um 18:30 Uhr in’s Vereinsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: Plätze richten am Fr., 21.03. ab 13 Uhr + Sa., 22.03.2025 ab 09:30 Uhr Musikverein Baindt Herzliche Einladung zur Jahreshaupt- versammlung Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 16.03.2025 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Kassiers 7. Bericht der Kassenprüfer Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassier*in (für 2 Jahre), Jugendleiter*in (für 2 Jahre), zwei Beisitzer*innen (für 2 Jahre), zwei Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Bericht des Dirigenten 12. Vorschau 2025 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 16.03.2025 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: 1. Vorsitzende*r (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2025 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur Ordentlichen Mitglie- derversammlung der Reitergruppe Baindt e. V. Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 28.03.2025 um 20 Uhr im Bischof-Sproll-Saal, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinderung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stell- vertreter zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen 2. Vorsitzende/r für 2 Jahre Kassierer/in für 2 Jahre 3 Ausschussmitglieder für 2 Jahre 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2025 10. Anträge und Verschiedenes Aktueller Sachstand Bauvorhaben Reithalle Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 21.03.2025 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs 1. Vorsitzender Volleyball LJ Baindt Pokalhalbfinale und nächste Spieltage Am Donnerstag, 13.03.2025 bestreitet die VLJ Baindt 1 das Halbfinale in der Be- zirkspokalrunde Süd gegen den TV 02 Langenargen Psychos. Da bei Redaktionsschluss noch kein Ergebnis vorlag, wird dies in der nächsten Ausgabe nachgeliefert. Viel Zeit zum Durchschnaufen bleibt nicht. Schon am Samstag, 15.03.2025 trifft die VLJ Baindt 1 in Leutkirch auf die TSG Leutkirch und den VfB Ulm. Wir hoffen auf viele Punkte. Am Sonntag, 16.03.2025 ist dann auch die VLJ Baindt 2 dran. Sie spielen gegen die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Viel Erfolg und viele Punkte – auch ohne s‘ Hämmerle! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Von Bermatingen nach Salem-Mimmen- hausen Aussichtsreiche Wanderung von Bermatingen über Leutkirch und Buggenseggel zum Bahnhof Salem-Mimmenhausen. Wir treffen uns am Sonntag, 16.03.2025 um 9.45 Uhr am Charlottenplatz Weingarten, bzw. 10.20 Uhr am Bahnhof RV. Rückkehr ca. 18.30 Uhr in RV. Die Gehzeit beträgt ca. 3,5 Stunden, 11 km, 120 hm (An- fangs kurzer Anstieg, dann meist eben). Fahrpreis 6 € für Mitglieder, Gästebeitrag zusätzlich 2 €. Einkehr im Gast- haus Frohsinn in Buggenseggel. Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke mitnehmen. Anmeldung ab 12.03.2025 T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung: Franz Gaißmaier, E-Mail: franz.gaissmaier@gmail.com. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat und ob man in Weingarten oder Ravensburg zusteigt. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Von Hintermoos nach Weingarten Von Hintermoos wandern wir durch Wetzisreute und Katzheim. Am Lindele genießen wir die Aussicht und Rast, bevor wir ins Schussental absteigen. Wir treffen uns am Dienstag, 25.03.2025 um 11.50 Uhr am Charlottenplatz in Weingarten, Bus 7534. Rückkehr ca. 17 Uhr. Gehzeit 10 km, 120 hm. Fahrpreis 8 €, für Mitglieder 6 €. Einkehr ist in Weingar- ten geplant. Vesper, Trinken, gutes Schuhwerk, nach Bedarf Stöcke mitbringen. Anmeldung ab 21.03.2025 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Bitte bei der Anmeldung mitteilen, ob man ein eigenes Ticket hat. Wanderführung Arnold Methner, E-Mail: arnometh97@gmail.com Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt. Ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust, mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Einladung zum Osterschießen 2025 An alle Mitbürger, Vereine, Stammtische und Gruppierungen: Die Schützengilde Baindt lädt die Bevölkerung und Vereine zum alljährlichen Osterschießen in unser Schützenhaus nach Baindt ein. Geschossen wird in den Disziplinen LG Einzel und LG Mannschaft. Die Wertung erfolgt für aktive Schützen und allgemeine Schützen getrennt. Eine Mannschaft besteht aus vier Schützen bzw. Schützinnen mit jeweils 5 Schuss. Hier zählt der beste Treffer jedes Mannschaftmitglieds. Aufgrund der hohen Nachfrage werden wir die Disziplin LP aktiv/allgemein als separate Disziplin anbieten (ohne Klassentrennung aktiv/passiv). Wir bieten folgende Trainingszeiten an, wo erfahrene Sportschützen mit Tipps und Tricks euch unterstützen. Mittwoch, 26.03.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 02.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Mittwoch, 09.04.2025 von 19:00 - 21:00 Uhr Gesonderte Trainingszeiten nach Rücksprache möglich. Schießzeiten für das Osterschießen: Dienstag, den 15.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Mittwoch, den 16.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Donnerstag, den 17.04. von 18:00 – 22:00 Uhr Siegerehrung: Ostermontag, den 21.04.2025 ab 10:00 Uhr beginnt der Frühschoppen. Die Siegerehrung beginnt um 10:30 Uhr. Mit freundlichem Schützengruß Stefan Schnez Sportleiter SGi Baindt Aus dem Landkreis Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Liederkranz Baienfurt 1896 e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein am Montag, 31. März 2025, 19.30 Uhr Ort: Vereinsheim, Ravensburger Str. 19, 88255 Baienfurt Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Eröffnung, Begrüßung, Totengedenken 2. Bericht des Vorstandes über das Jahr 2024 3. Bericht der Chorleiter über das Jahr 2024 4. Kassen- und Kassenprüfbericht für das Jahr 2024 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Änderung von § 7 der Vereinssatzung • Neue Bezeichnungen für die Funktionen des vertre- tungsberechtigten Vorstandes • Zusammensetzung des erweiterten Vorstandes • Redaktionelle Anpassung 7. Wahl des Vorstandes 8. Wahl der Kassenprüfer 9. Ausblick auf das Jahr 2025 10. Anträge, Wünsche, Verschiedenes DLRG Ortsgruppe Baienfurt Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025 Unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, den 14.03.2025 ab 19:00 Uhr im DLRG-Heim in der Baindter Straße 48/1 in Baienfurt statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Jahresbericht Leitung Ausbildung 3. Jahresbericht Leitung Wasserrettung 4. Vorstellung und Beschluss des Haushaltsplanes 2025 5. Kassenbericht 5.1 Vorstellung des Jahresabschlusses 2024 5.2 Bericht der Kassenprüfer 5.3 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Jahresbericht Jugendleiter 8. Anträge 9. Verschiedenes 10. Schlusswort Anträge mussten bis Freitag, den 07.03.2025 schriftlich oder per E-Mail bei Rainer Müller eingegangen sein. DLRG Ortsgruppe Baienfurt Rainer Müller Bezirksmeisterschaften 2025 in Ravensburg Am morgigen Samstag, 15.03.2025 finden ganztägig im Hallenbad in Ravensburg die diesjährigen Meisterschaf- ten im Schwimmen und Retten statt. Zudem gibt es einen Kuchenverkauf, dessen Erlös der Jugendarbeit der DLRG zugutekommt. Über viele Zuschauer freut sich die DLRG. Frühjahrsputzete in Baienfurt Wir möchten uns der Aktion der Waldbadhexen am Sams- tag, 22.03. von 09:00 - 12:00 Uhr anschließen. Eine Anmel- dung erfolgt über Hannah.Brenner@baienfurt.dlrg.de bis heute, 23:59 Uhr. SZ-Nothilfe SZ-Nothilfe spendet 5000 Euro für die Vesperkirche Weingarten Die SZ-Nothilfe unterstützt die Vesperkirche Weingarten, die im Februar drei Wochen ihre Türen geöffnet hatte, mit einer Spende von 5000 Euro. Die Spendenübergabe fand im Rahmen einer Mitmach-Aktion der SZ-Nothilfe statt, bei der die Vereinsmitglieder an einem Tag als Ehren- amtliche in der Vesperkirche mitgearbeitet hatten. „Wir sind dankbar für diese großzügige Unterstützung, um die Vesperkirche in Weingarten auskömmlich finanzieren zu können“, sagte Mitorganisator Harald Dubyk. Die Vesperkirche Weingarten wird gemeinsam von der Johannes-Ziegler-Stiftung aus Wilhelmsdorf und dem Diakonischen Werk Oberschwaben-Allgäu-Bodensee or- ganisiert. Zwischen dem 4. und dem 23. Februar wurden über 9000 Essen ausgegeben. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www.vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram un- ter vesperkirche.weingarten. Weitere Infos zur SZ-Nothil- fe gibt es unter www.sz-nothilfe.de oder auf Instagram unter sz_nothilfe. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Girls‘ Day 2025: Technik hautnah erleben im Hightech-Infotruck Zum diesjährigen Girls‘ Day am 3. April wartet auf Mäd- chen ein ganz besonderes Highlight im Berufsinformati- onszentrum Ravensburg. Denn hier macht an diesem Tag Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 der gigantische M+E-InfoTruck des Arbeitgeberverbandes SÜDWESTMETALL Station. Von 9 bis 12 Uhr lernen die Mädchen auf zwei Etagen live und ganz hautnah die faszinierende Vielfalt der High-Tech-Berufe in der Metall- und Elektroindustrie ken- nen und werden auch praktisch aktiv. So stellen sie mit einer CNC-Fräsmaschine eigene kleine Werkstücke her oder bedienen den „Cobot“, einen kollaborativ arbeiten- den Roboter. Außerdem erfahren sie, warum es sich gera- de für Mädchen und Frauen lohnt, bei der Berufswahl über den Tellerrand hinauszublicken und eine Ausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich zu absolvieren. Die Veranstaltung richtet sich an Schülerinnen der wei- terführenden Schulen in der Region. Die Teilnahme am Aktionstag ist kostenfrei. In der Regel erfolgt bei Teilnah- me eine Freistellung vom Unterricht. Organisiert wird die Veranstaltung von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg-Bodensee-Oberschwaben sowie SCHULEWIRTSCHAFT Baden-Württemberg. Weitere Informationen sowie Anmeldung über den Girls‘ Day-Radar auf www.girls-day.de Für Rückfragen steht Katharina Franken von der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg zur Verfügung. Tel. 07541/309-43 (vormittags), E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Boys‘ Day 2025: Abenteurer, Helden und Vorbilder gesucht - Die Welt der Erziehungs- und Pflegeberufe entdecken Zum diesjährigen Boys‘ Day am 3. April in Ravensburg wartet auf Jungen ein ganz besonderes Erlebnis. Unter dem Motto „Abenteurer – Held – Vorbild: Dein Traumjob in den Erziehungs- und Pflegeberufen“ haben sie von 9 bis 12:30 Uhr Gelegenheit, in die Vielfalt der Ausbildungsberu- fe beim Institut für Soziale Berufe in der Kapuzinerstraße 2 hineinzuschnuppern. Organisiert wird die Veranstaltung von der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg und dem Institut für Soziale Berufe. An diesem Tag erleben die Jungen mit einem Alterssi- mulations-Anzug hautnah, mit welchen Einschränkungen ältere Menschen konfrontiert sind und wie sie dabei un- terstützt werden können. Mit einer VR-Brille tauchen sie in die Welt der Heilerziehungspflege ein. In den Themen- räumen werden sie selbst praktisch aktiv und erfahren, wie Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene mit Behin- derung durch Kunst, Handwerk und Sport angesprochen und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Die Veranstaltung richtet sich an Schüler der weiterfüh- renden Schulen in der Region. Die Teilnahme am Aktions- tag ist kostenfrei. In der Regel erfolgt bei Teilnahme eine Freistellung vom Unterricht. Weitere Informationen sowie Anmeldung über den Boys‘ Day-Radar auf www.boys-day.de Für Rückfragen steht Katharina Franken von der Agen- tur für Arbeit Konstanz-Ravensburg zur Verfügung. Tel. 07541/309-43 (vormittags), E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Landkreis Ravensburg MentorInnen für internationale Pflegekräfte gesucht – Informationsveranstaltung am 01. April Das Projekt „STaF - Soziale Teilhabe ausländischer Fach- kräfte in der Pflege“ bringt internationale Pflegekräfte mit lokalen MentorInnen zusammen, um diese beim Ankom- men und der sozialen Integration vor Ort zu unterstützen. Für das Projekt werden im Landkreis Ravensburg nun ehrenamtliche MentorInnen gesucht. Im Gesundheits- und Pflegebereich gehören internationa- le Pflegekräfte auch im Landkreis Ravensburg längst zum Alltag. Die Möglichkeit, Pflegekräfte aus dem Ausland an- zuwerben, stellt im Hinblick auf den Fachkräftemangel eine große Chance dar. Entscheidend für den Erfolg ist neben der betrieblichen Integration jedoch auch die soziale Integ- ration der angeworbenen Kräfte. Denn nur wer in der neu- en Heimat ankommt und sich wohlfühlt, wird auch bleiben. Genau hier setzt das Projekt „STaF - Soziale Teilhabe aus- ländischer Fachkräfte in der Pflege“ des Entwicklungs- werks für soziale Bildung und Innovation Stuttgart an. Es bringt internationale Pflegekräfte mit lokalen Mento- rInnen zusammen. Diese unterstützen bei der Überwin- dung interkultureller Anlaufschwierigkeiten, dem Erlernen informeller Spielregeln im Alltag sowie der Suche nach passenden Sozial- und Freizeitaktivitäten vor Ort. Ziel ist es, persönliche Kontakte zwischen ausländischen Pfle- gekräften und Einheimischen über den Job hinaus zu initiieren und aufzubauen. Der Landkreis Ravensburg unterstützt das Projekt bei der Suche nach engagierten BürgerInnen, die als Men- torInnen eine internationale Pflegekraft als Mentee be- gleiten möchten. Passende Mentoring-Paare werden im Rahmen eines „Matching-Prozess“ gebildet. Die konkrete Ausgestaltung der Mentor-Mentee-Beziehung orientiert sich an den Be- dürfnissen der Mentees und basiert auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. Der zeitliche Umfang beträgt ca. 5 Stun- den pro Monat. Alle Tandems werden vom STaF-Projekt- team geschult und begleitet. Interessierte, die sich ein Engagement als MentorIn vor- stellen können, laden die Integrationsbeauftragten, die Altenhilfefachberatung und die Kontaktstelle für Selbst- hilfe und Bürgerschaftliches Engagement des Landkreis Ravensburg zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Dienstag, den 01. April 2025 um 17 Uhr im Ge- bäude des Jobcenters des Landkreis Ravensburg, Raum 009 (EG) in der Sauterleutestr. 34, in 88250 Weingarten statt. Um Anmeldung an integrationsbeauftragte@rv.de bis 31.03.25 wird aus or- ganisatorischen Gründen gebeten. Oberschwabenklinik Ravensburg und Wangen OSK bietet Einzeltrainings zur Brustselbstuntersuchung für Frauen ab 18 Jahren an Der circa zweistündige Kurs „MammaCare®“ wird regel- mäßig als Einzelkurs für Frauen ab 18 Jahren in der Ober- schwabenklinik Ravensburg und Wangen angeboten. Der Workshop findet monatlich zu flexiblen Terminen statt. Termine sind über die Krebsberatungsstelle zu ver- einbaren. Referenten sind die Onkologische Fachkranken- schwestern Michelle Lingg am Standort Ravensburg und Renate Traut am Standort Wangen. Eine Anmeldung ist erforderlich: werktags am Vormittag unter der Telefon- nummer: 0751/87-2593 oder unter krebsberatung@oberschwabenklinik.de Mamma ist das lateinische Wort für die weibliche Brust. Der danach benannte Kurs bietet eine wertvolle Ergän- zung zu den regulären Vorsorgeuntersuchungen und hilft Frauen, mehr Bewusstsein für ihre eigene Gesundheit zu entwickeln. Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 bei Frauen weltweit. Die Früherkennung spielt eine ent- scheidende Rolle zum positiven Verlauf der Krankheit. Der Kurs „MammaCare®“ bietet eine praxisorientierte Schulung zur Selbstabtastung der Brust an. Ziel des Kur- ses ist es, Frauen ein effektives Instrument an die Hand zu geben, um Veränderungen im Brustgewebe frühzeitig zu erkennen und somit das Risiko für Brustkrebs zu sen- ken. Der Kurs ist vorsorglich für Frauen gedacht, sowie für bereits Betroffene. Ernährungszentrum Bodensee-Oberschwaben Veranstaltung unseres Ernährungszentrums im April mit freien Plätzen: Ein Ostermenü für kleine Meister- köchinnen und -köche Beim Workshop „Ein Ostermenü für kleine Meisterkö- chinnen und -köche“ unseres Ernährungszentrums gibt es aktuell noch freie Plätze. Am Mittwoch, 16. April zau- bern Kinder ab 8 Jahren im Ernährungszentrum Bo- densee-Oberschwaben, Schillerstraße 34, Bad Waldsee zusammen mit Referentin Andrea Geißler ein leckeres 3-Gänge-Menü für das Osterfest. Der Workshop findet entweder von 9.30 – 12.00 Uhr oder von 14.00 – 16.30 Uhr statt. Für die Lebensmittel wird ein Kostenbeitrag von 6 € pro Kind in bar eingesammelt. Eine Anmeldung erfolgt über die Homepage www.ernaehrung-oberschwaben.de unter der Rubrik Ver- anstaltungen. Bei ausgebuchter Veranstaltung besteht die Möglichkeit, sich für eine Warteliste anzumelden. An- meldefrist ist bis 7 Tage vor Kursbeginn. Jahreshauptversammlung des VLF Ra- vensburg-Waldsee e.V. am 02. April in Bad Waldsee/Reute Der Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung Ravens- burg-Waldsee e. V. wird seine diesjährige Jahreshauptver- sammlung am Mittwoch, 02. April, 20.00 Uhr im Gasthaus Sternen in Bad Waldsee/Reute abhalten. Die Versamm- lung wird musikalisch von der Bauernkapelle Oberschwa- ben begleitet. An der Veranstaltung können alle interes- sierten Landwirtinnen und Landwirte teilnehmen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Themen Geschäfts- und Kassenbericht sowie Fachvortrag „Digitalisierung im Ackerbau – Möglichkeiten und kostenlose Hilfsmittel“ von Max Grötzinger (Landwirtschaftsamt). Anträge zur Tages- ordnung können bis zum 17. März an die beim Landwirt- schaftsamt Ravensburg angesiedelte Geschäftsführung gestellt werden: Beatrice Ruopp (b.ruopp@rv.de). Mediterranes Wohlfühlkonzert in vier Sprachen mit Dos Mundos in der Alten Kirche Mochenwangen Zum dritten Mal besucht uns am Samstag, 22. März 2025 um 19.30Uhr das Duo „Dos Mundos“ aus Tuttlingen. Melanie Muñoz und Paddy Brohammer sind 2025 mit einem „Wohlfühlprogramm“ unterwegs. Das Spanisch/ Deutsche Duo spielt mediterrane Lieder in 4 Sprachen. Zentrales Thema ist ein optimistischer Blick in die Zukunft mit Liedern, die Mut machen und zeigen, dass die Welt eigentlich viel besser ist wie sie uns derzeit in den Nach- richten manchmal erscheint. Die Liedersammlung umfasst Stücke mit starken Texten von Frieden und Freiheit, aber auch mit ganz normalen Alltagsgeschichten. Sie sind inspiriert von Cantautores wie Mercedes Sosa oder Violeta Parra wie auch von Bob Dylan, Joan Baez und Wecker, Wader, Mey. Samstag, 22. März 2025 Beginn: 19.30Uhr Einlass: 45min vor Beginn Karten im Vorverkauf / Abendkasse 12€ / 15€ Kartenvorverkauf über den online Ticketshop der Alten Kirche: www-alte-kirche-mochenwangen.de NEU: Platzkarten im Vorverkauf Was sonst noch interessiert Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Eine der einfachsten und effektivsten Maßnahmen, die Nierengesundheit zu unterstützen, ist ausreichend Trinken. Ausreichend trinken für optimale Leistungsfähigkeit Wasser spielt eine entscheidende Rolle für die Leistungs- fähigkeit unseres Körpers. Es hilft nicht nur dabei, Giftstof- fe aus dem Körper zu spülen, sondern unterstützt auch die Funktion der Nieren, die als „stille Schaffer“ unermüdlich das Blut reinigen. Auch zum Weltnierentag am 13. März wird auf die Bedeutung der Nierengesundheit aufmerk- sam gemacht. Kostenfreies Angebot der SVLFG „Auftanken schafft Leistungskraft – So trinken Sie sich fit“, ist ein kostenfreies Workshop-Angebot der Sozial- versicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für versicherte Betriebe. Sie kommt mit dem Thema direkt in die Betriebe. Im Workshop wird das rich- tige Trinkverhalten interaktiv vermittelt und es werden Werkzeuge an die Hand gegeben, um es auch bei schwie- rigen Voraussetzungen ohne großen Aufwand in den Arbeitsalltag zu integrieren. Mehr Informationen hierzu bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite unter: www.svlfg.de/gesund-verpflegt-im-arbeitsalltag Warum ist ausreichendes Trinken so wichtig? Die Nieren regulieren den Wasser- und Salzhaushalts im Körper. Sie filtern täglich etwa 180 Liter Blut und entfer- nen dabei Abfallstoffe sowie überschüssiges Wasser. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr ist daher unerlässlich, um diese lebenswichtigen Funktionen aufrechtzuerhalten. Leistungsfähigkeit und Flüssigkeitszufuhr Eine gute Flüssigkeitszufuhr ist nicht nur für die Nieren wichtig, sondern auch für die allgemeine Leistungsfähig- keit. Dehydration kann Müdigkeit, Konzentrationsschwä- che und eine verminderte körperliche Leistungsfähigkeit zur Folge haben. Studien haben gezeigt, dass bereits ein geringer Flüssigkeitsverlust zu geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen führen kann. Tipps für eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr • Regelmäßig über den Tag verteilt Wasser trinken, auch wenn kein Durst verspürt wird • Wasser ist die beste Wahl, um den Flüssigkeitsbedarf zu decken. Zuckerhaltige Getränke, Energy-Drinks und Alkohol vermeiden! • Eine Ernährung mit wasserreichen Lebensmitteln, zum Beispiel Obst und Gemüse, sorgt für zusätzliche Flüs- sigkeitsaufnahme. • Erinnerungen setzen, zum Beispiel mit einem Aufkle- ber, um sich ans Trinken zu erinnern – besonders in stressigen Zeiten. Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Finanzielle Unabhängigkeit für das Alter schaffen Status Quo mit dem Kundenportal ermitteln und Al- tersvorsorge angehen Frauen in Baden-Württemberg erhalten als langjährig Versicherte im Durchschnitt fast ein Drittel weniger ge- setzliche Rente als Männer. Die durchschnittliche Brut- to-Altersrente nach 35 Versicherungsjahren lag 2023 in Baden-Württemberg für Frauen bei 1.362 Euro (Männer 1.937 Euro). Die Gründe sind bekannt: Oft unterbrechen oder reduzieren sie ihre Erwerbstätigkeit für die Kinder- erziehung oder Pflege von Angehörigen. Viele Arbeitneh- merinnen stecken in der Teilzeitfalle fest und verdienen zudem häufig weniger als ihre männlichen Kollegen. Da- her sind ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversiche- rung (gRV) und folglich auch ihre Rente geringer. Zum Weltfrauentag am 8. März 2025 empfiehlt die Deut- sche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) Frauen aller Altersklassen, sich jetzt um die Planung ihrer finanziellen Altersvorsorge zu kümmern. Unterstützung dabei – die weiteren Schritte bis hin zur individuellen Al- tersvorsorge zu planen und umzusetzen – bieten die Be- ratungsstellen der DRV BW in den Regionen und eine spezielle Themenseite unter www.drv-bw.de/Altersvorsorge/Frauen. Status Quo mit ,Mein Kundenportal‘ ermitteln Bevor Frau ihre individuelle Altersvorsorge erfolgreich auf die Beine stellt, sollte der Status Quo ermittelt wer- den. Dabei empfiehlt die DRV BW die unkomplizierte Nutzung von Mein Kundenportal – darüber können die Versicherten alle ihre Anliegen im Rahmen der gesetzli- chen Rente über einen Zugang regeln und einfach mit den DRV BW-Mitarbeitenden kommunizieren. Im Kun- denportal können Frauen die ersten Schritte bequem von zu Hause aus erledigen: Den Versicherungsverlauf und die Renteninformation einsehen sowie eine sogenannte Lückenauskunft abrufen, um dann zu klären, ob alle Bei- tragszeiten, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten sowie weitere Anrechnungszeiten korrekt sind. Nachweise kön- nen dort anschließend eingereicht werden. Denn: Jeder Monat zählt! Nach der Kontenklärung haben die Frauen einen guten Überblick über die Höhe der künftigen Rente. Drei Säulen der Altersvorsorge optimieren mit Bera- tung der DRV BW Nach der Kontenklärung geht es ans Eingemachte. Hier- für berät die DRV BW vor Ort oder im Video-Format in sogenannten Intensivgesprächen zur Altersvorsorge – kostenfrei, individuell und unabhängig. Dabei behalten die DRV-Mitarbeitenden die drei Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge fest im Blick. Vorab können Frauen sich in der Digitalen Rentenüber- sicht einen Überblick über den Stand ihrer Altersvorsorge verschaffen. Um die zukünftige Rente zu erhöhen oder überhaupt ei- nen Anspruch darauf zu haben, können auch freiwillige Zahlungen in die gRV ein interessanter Baustein für die Al- tersvorsorge sein. Zudem besteht bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten nach- zuzahlen. Dies kann insbesondere für das Erreichen von bestimmten Wartezeiten oder für die Erhöhung des Ren- tenanspruchs sinnvoll sein. Weitere Bausteine sind die be- triebliche Altersvorsorge, auf die auch Teilzeitkräfte oder Minijobberinnen einen gesetzlichen Anspruch haben, ge- gebenenfalls mit einem staatlichen Förderbeitrag, sowie die private Vorsorge, mit und ohne staatliche Förderung. Wichtig ist, dass Frauen sich um ihre finanzielle Unab- hängigkeit im Alter kümmern. Und das schnellstmöglich. Interessierte können einen Termin für ein 90-minütiges In- tensivgespräch oder eine 120-minütige Paarberatung zur Altersvorsorge machen. Details unter www.prosa-bw.de Frauen können auch online einen Antrag auf Kontenklä- rung (V0100) stellen. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt AOK Bodensee-Oberschwaben Die AOK Bodensee-Oberschwaben setzt auf Prävention Sie schmerzt, juckt und brennt: Gürtelrose Gürtelrose (Herpes Zoster) ist eine schmerzhafte Viruser- krankung, die insbesondere ältere Menschen und Perso- nen mit geschwächtem Immunsystem betrifft. Aktuelle Zahlen der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Ober- schwaben zeigen einen leichten Rückgang der erkrankten AOK-Versicherten in der Region Bodensee-Oberschwa- ben: Während im Jahr 2019 noch 1.831 Personen an Gür- telrose litten, waren es 2023 mit 1.754 Personen etwas weniger. Auf Landkreisebene zeigt sich eine differenzierte Entwicklung. Der Landkreis Sigmaringen verzeichnet ei- nen Rückgang von 649 Erkrankten (2019) auf 567 (2023). Im Bodenseekreis gab es einen leichten Anstieg von 462 (2019) auf 467 (2023) Gürtelrose-Patienten und im Land- kreis Ravensburg blieb die Zahl konstant bei 720 Er- krankten in beiden Jahren. „Trotz des leichten Rückgangs bleibt Gürtelrose eine ernstzunehmende Erkrankung“, sagt Bernd Gulde, stellvertretender Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben. Gürtelrose wird durch das Varizella-Zoster-Virus verur- sacht – der Erreger der Windpocken. Nach einer über- standenen Windpockeninfektion verbleibt das Virus in den Nervenzellen und kann Jahre oder Jahrzehnte später reaktiviert werden. Die Erkrankung tritt vor allem bei Men- schen über 50 auf, insbesondere bei einem geschwäch- tem Immunsystem. Symptome und Behandlung Typischerweise geht Gürtelrose zunächst mit Fieber und Abgeschlagenheit einher. Danach folgen brennende Schmerzen, Hautausschlag und Bläschen entlang eines Nervensegments. Nach 2–10 Tagen trocknen die Bläschen aus und verkrusten. Doch selbst nach dem Abheilen der Hauterscheinungen können Nervenschmerzen (posther- petische Neuralgie) über Monate oder Jahre bestehen bleiben. „Eine rasche Behandlung mit virushemmenden Medika- menten und Schmerzmitteln ist entscheidend“, erklärt Dr. med. Ralph Bier, Arzt bei der AOK Baden-Württem- berg. Gerade für ältere Menschen oder Personen mit ge- schwächtem Immunsystem kann eine frühzeitige Thera- pie Komplikationen verhindern. Es ist ratsam, schon bei den ersten Beschwerden oder Hautveränderungen einen Arzt aufzusuchen – am besten innerhalb der ersten 72 Stunden. So kann bestenfalls die Vermehrung der Vi- ren gestoppt werden. Je früher die Gürtelrose behandelt wird, desto geringer ist auch das Risiko postherpetischer Neuralgie. Gürtelrose-Impfung: Gut für die Gesundheit, gut für das Gesundheitssystem Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Imp- fung gegen Gürtelrose für alle Personen ab 60 Jahren so- wie für Menschen über 50 mit chronischen Erkrankungen. „Der Totimpfstoff gegen Gürtelrose bietet einen langfris- Nummer 11 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen Schutz vor einer Infektion und reduziert das Risiko eines schweren Verlaufs. Studien zeigen, dass die Impfung bei Personen über 60 Jahren eine Schutzwirkung von bis zu 97 Prozent bietet“, so Dr. med. Bier. Auch der stellvertretende AOK-Geschäftsführer rät zur Impfung: „Eine Gürtelrose-Impfung kann viel Leid und Komplikationen verhindern – und das oft mit einem ein- zigen Arztbesuch. Im Allgemeinen müssen Präventions- maßnahmen stärker in den Mittelpunkt der Versorgung gestellt und die Gesundheitsversorgung ganzheitlich ge- dacht werden.“ Um das zu erreichen, ist vor allem ein besserer Zugang zu Impfangeboten wichtig. „Gerade für ältere Menschen und chronisch Kranke kann dies entscheidend sein, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden“, so Gulde weiter. „Wir brauchen einfache Zu- gangsmöglichkeiten – sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Regionen.“ Die AOK Bodensee-Oberschwaben appelliert an alle impfberechtigten Personen, die Schutzimpfung gegen Gürtelrose wahrzunehmen. Durch eine hohe Impfquote kann das individuelle Erkrankungsrisiko gesenkt werden. Auch die AOK Bodensee-Oberschwaben rät zur Imp- fung Zeckenzeit: Wichtige Vorsorge durch FSME-Impfung Zecken sind in Deutschland weit verbreitet und können ernsthafte Krankheiten wie Lyme-Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) übertragen. Die Region Bodensee-Oberschwaben gilt dabei als FS- ME-Risikogebiet. „Bislang waren Zecken vor allem vom Frühjahr bis in den Herbst aktiv. Aufgrund der klimati- schen Erwärmung sind sie mittlerweile aber auch in den Wintermonaten vorzufinden. Die Vorsorge durch eine FSME-Impfung ist daher empfehlenswert“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK – Die Gesundheits- kasse Bodensee-Oberschwaben. „In der Region Bodensee-Oberschwaben ist die Anzahl der Borreliose-Infektionen in den vergangenen Jahren wieder gestiegen“, so Packmohr. „2019 wurden in der Re- gion 816 AOK-Versicherte aufgrund einer Lyme-Borrelio- se-Infektion ärztlich behandelt. 2023 waren es 872. Davon lebten 2019 243 Patienten im Landkreis Sigmaringen und im Jahr 2023 289. Auch im Landkreis Ravensburg stieg die Anzahl von 348 auf 384. Lediglich im Bodenseekreis ging die Anzahl der erkrankten Personen von 225 auf 199 zurück“, meint der AOK-Geschäftsführer weiter. Die Lyme-Borreliose ist eine bakterielle Infektion und äu- ßert sich typischerweise in den ersten 30 Tagen nach dem Zeckenstich durch Wanderröte im Bereich der Einstich- stelle. Hinzu können Fieber, Lymphknotenschwellungen und Muskel- und Gelenkschmerzen kommen. FSME hingegen ist eine Viruserkrankung, die rund ein bis zwei Wochen nach dem Stich grippeähnliche Beschwer- den wie Fieber oder Kopfschmerzen auslöst. Bei einer Mehrzahl der Betroffenen heilt die Erkrankung ohne Fol- gen aus. Ist allerdings das zentrale Nervensystem oder das Rückenmark betroffen, kann dies zu bleibenden Schäden führen. Hinzu kommt, dass anders als bei einer Borreliose-Infektion bei FSME lediglich die Symptome behandelt werden können. Deshalb appelliert Markus Packmohr: „Durch eine Imp- fung gegen FSME-Viren kann eine Infektion vorgebeugt werden.“ Sie wird vor allem Menschen in Risikogebieten wie der Region Bodensee-Oberschwaben empfohlen. „Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grun- dimmunisierung von drei Impfdosen und Auffrischungs- impfung alle drei bis fünf Jahre“, sagt Packmohr. Gerade jetzt, wenn die Temperaturen wieder steigen, lohnt sich ein Blick in den Impfausweis, ob der FSME-Impfschutz noch vorhanden oder eine Auffrischung nötig ist. Wer sich nicht sicher ist, erhält auch beim Arzt eine Auskunft. Dazu sollte der Impfausweis mitgebracht werden. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeber und Steuerberatende - Arbeitge- ber-Seminare 2025 starten - jetzt anmelden Wissenswertes rund um die Betriebsprüfung und Ak- tuelles aus der Praxis Die Betriebsprüfung hat sich angekündigt und Sie als Arbeitgeber oder Mitarbeitende einer Abrechnungsstelle fragen sich: Halten die von mir versicherungsrechtlich be- urteilten Beschäftigungen der Überprüfung stand? Wel- che Auswirkung hat die Prüfung der Künstlersozialabga- be? Wir geben Antworten: Die Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) bieten auch dieses Jahr landesweit in allen Regionen oder als Onlineangebot dreistündigen Arbeit- geber-Seminare kostenfrei an. Jeder Termin beinhaltet diese aktuell prüfungsrelevanten Themenschwerpunkte und einen Exkurs zum Thema Rente: Update zur Digitalisierung in der Betriebsprüfung Aktuelle Neuerungen der elektronisch unterstützten Be- triebsprüfung (euBP) - beispielsweise können jetzt die Prüfergebnisse elektronisch bereitgestellt werden. Des Weiteren informieren die DRV BW-Profis zur elektroni- schen Führung von Entgeltunterlagen. Beschäftigungen richtig beurteilen In der Praxis spielen mehrere Faktoren bei der Beurtei- lung von Beschäftigungen eine Rolle. Was muss bei der Kombination von vorausschauender Betrachtung und schwankendem Arbeitsentgelt beachtet werden? Wie wirkt sich eine Mehrfachbeschäftigung auf die Beurtei- lung aus? Was mache ich, wenn sich bei einem mitar- beitenden Gesellschafter-Geschäftsführer wesentliche Änderungen ergeben? Prüfung der Künstlersozialabgabe Ist das eine künstlerische oder publizistische Leistung, die die Zahlung der Künstlersozialabgabe zur Folge hat? Alle Informationen rund um die Künstlersozialabgabe erhalten die Teilnehmenden beim diesjährigen Seminar. Exkurs zum Thema Rente Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückt die Altersrente immer näher. Vielleicht erreichen Sie als Ar- beitgeber dadurch viele Fragen? Die DRV BW bieten des- halb dieses Jahr einen Überblick zum Thema Altersrente an, um hierbei aktiv zu unterstützen. Termine und Anmeldung unter www.drv-bw.de/arbeitgeberseminare. Weitere Angebote für Unternehmen in Baden-Würt- temberg Unabhängig von den Arbeitgeber-Seminaren berät und informiert der DRV BW Firmenservice jederzeit zu den drei Themenbereiche Gesunde Beschäftigte, Rente und Altersvorsorge sowie Versicherungs-, Beitrags- und Mel- derecht. Mit insgesamt 16 Firmenberaterinnen und Fir- menberatern in Baden-Württemberg ist das Team in jeder Region gut vertreten und kommt auf Wunsch auch direkt in die Unternehmen. Einfach, schnell, unbürokratisch und kostenfrei. Details unter www.drv-bw.de/firmenservice Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2024 einzahlen Rentenanspruch erwerben und Rente erhöhen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2024 können noch bis zum Stichtag 31. März 2025 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind – unabhängig von ihrer Staatsbürger- schaft – freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutsch- land leben und nicht bereits pflichtversichert in der ge- setzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zudem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 103,42 Euro und 1.404,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann online ausgefüllt und verschickt werden. Information und Beratung Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszahlungen können über das Formular V0060 online unter www.eservice-drv.de gestellt werden. Kontakt zur regionalen Beratung – online, telefonisch, per Video oder vor Ort unter www.drv-bw.de/kontakt Hier finden sich auch die Adressen der ehrenamtlichen Versichertenberatenden aus der eigenen Nachbar- schaft. MIETGESUCHE 3 Zi.-Whg. mit Garage in RV, Wgt. u. Umgebung von solvente, ordentliche u. rüstige Rentnerin gesucht. 0160-5447902, sylvieczinczoll@gmail.com Problem Nr. SH 1022 Auch im Schach: eine „Zwickmühle“ R. Asplund, Tidskrift för Schack 1957 Kontrolle: Weiß (3) Ka5, Dd7, Tc8 Schwarz (4) Kc5, Lb8, c4, Bc7 Weiß beginnt und setzt in zwei Zügen matt. Wenn Lösende schon einmal ausprobieren, was Schwarz, wäre er jetzt statt Weiß am Zug, so alles unternehmen könnte, nden diese womöglich rasch 1...La7 2.Txc7 matt; 1...c6 2.Txc6 matt. Aber was ist mit Zügen des anderen Läufers auf c4? 8 7 6 5 4 3 2 1 a b c d e f g h Lösung: Mit dem weißen Turm auf der c-Linie gibt es auf Züge des schwarzen Läufers c4 in der Tat keine Matt-Fortsetzung. Auch wenn sich Lösende nur schweren Herzens von den möglichen Matt- stellungen mit Tc7 bzw. Tc6 trennen – es hilft nichts: Der Turm muss in die d-Linie! 1.Td8! Zugzwang! Jetzt ist der Lc4 in eine fatale Zwickmühle geraten: Er muss potenzielle Damenmatts auf b5 und d5 gleichzeitig gedeckt halten. Zieht er irgendwohin, funktioniert zwangsläufig eines der beiden Matts, z.B.: 1...La2 2.Db5 matt; 1...Lf1 2.Dd5 matt. Beides geht aber eben nur mit dem Turm in der d-Linie. Für Züge des anderen Läufers oder des Bauern kommt es mit dem Turm auf d8 zu anderen Matts als mit demselben auf c8: 1...La7 2.Dxc7 matt; 1...c6 (blockiert dort seinen König) 2.Dd4 matt. Statt Turm- matts jetzt also zwei zusätzliche Damenmatts.756R40S1 © Trummer/DEIKE 752U46W6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Preisbeispiele Baindt Alle Preise sind zzgl. MwSt. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de 2-spaltig / 70 mm 90 x 70 mm 93,80 € 4-spaltig / 50 mm 187 x 50 mm 134,00 € 2-spaltig / 50 mm 90 x 50 mm 67,00 € 2-spaltig / 40 mm 90 x 40 mm 53,60 € 2-spaltig / 80 mm 90 x 80 mm 107,20 € 2-spaltig / 90 mm 90 x 90 mm 120,60 € Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 11 Früchteverkauf Früchteverkauf Früchteverkauf zum letzten Mal am Samstag, den 15.03.2025 Mo–Fr 10–18 Uhr, Sa. 10–14 Uhr Friedrichshafenerstraße, Untereschach Bio-Zitrusfrüchte Washington-Navel-Orangen und Moro Blutorangen in 7,5 kg Kisten Kiwi, Zitronen und Grapefruit auch einzeln. Sehr geehrte Kunden, leider ist die Zitrusfrüchtesaison zu Ende. Wir möchten uns recht herzlich für Ihren Einkauf bei uns bedanken. 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                  G em ei n d e B a in d t B eb a u u n g sp la n " B ü h l" u n d d ie ö rt lic h en B a u vo rs ch ri ft en h ie rz u Fassung 26.08.2024 Sieber Consult GmbH www.sieberconsult.eu Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 16 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/- maßnahmen) 21 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 26 6 Hinweise und Zeichenerklärung 27 7 Satzung 40 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 42 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 60 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 100 11 Begründung – Sonstiges 103 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 107 13 Begründung – Bilddokumentation 108 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen 110 15 Verfahrensvermerke 111 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Planungssicherstellungs- gesetz (PlanSiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2023 (BGBI. I Nr. 344) 1.5 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422) 1.6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231) 1.7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) 1.8 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.02.2023 (GBI. S. 26,44) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet (zulässige Art der baulichen Nutzung) Zulässig sind: − Wohngebäude − die der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO allgemein zuläs- sig wären, sind nur ausnahmsweise zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO): − Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke Folgende Nutzungen, die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden könnten, werden nicht Bestandteil des Bebau- ungsplanes (§ 1 Abs. 6 BauNVO): − Betriebe des Beherbergungsgewerbes − sonstige nicht störende Gewerbebetriebe − Anlagen für Verwaltungen − Gartenbaubetriebe − Tankstellen Ausnahmsweise können Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tankstellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben zu- gelassen werden (§ 1 Abs. 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.2 GRZ .... Maximal zulässige Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) WA Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 5 2.3 Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche Die maximal zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift zur Überschreitung (50 %) um weitere 50 % überschritten werden, sofern es sich bei der zuletzt ge- nannten Überschreitung ausschließlich um folgende Anlagen han- delt: − nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig ver- siegelte Zufahrten − Nebenanlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO − bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) 2.4 Z .... Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 GH .... m ü. NHN Maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.6 WH .... m ü. NHN Maximal zulässige Wandhöhe über NHN (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; siehe Planzeichnung) 2.7 Maßgaben zur Ermitt- lung der Gebäudehöhe (GH ü. NHN und WH ü. NHN) Die Festsetzungen zu den Gebäudehöhen gelten für Gebäudeteile des Hauptgebäudes, die für die Abwehr gegen Wettereinflüsse erforder- lich sind (z. B. Dach einschließlich Dachüberstände). Ausgenommen sind Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie (Wärme, Elektrizität) sowie untergeordnete anderweitige Bauteile (z. B. Schornsteine, An- tennen etc.). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 6 Die GH ü. NHN wird an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion gemessen (bei Pultdächern einschließlich Dachüberstand, bei Flach- dächern einschließlich Attika oder sonstigen konstruktiven Elemen- ten). Bei Gebäuden mit Pultdach bzw. Flachdach muss die die GH ü. NHN um 1,25 m unterschritten werden. Sofern bei Gebäuden mit Flachdach die Dachhaut des obersten Ge- schosses die festgesetzte WH ü. NHN überschreitet ist dieses Ge- schoss gegenüber dem darunterliegenden Geschoss bezüglich der Geschossfläche, um mind. 33 % kleiner auszuführen. Nicht vollstän- dig geschlossene Gebäudeteile (z.B. Terrassenüberdachung, Dach- vorsprünge etc.) bzw. nur temporär geschlossene Gebäude bzw. Ge- bäudeteile, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt) bleiben hiervon unberücksichtigt. Die WH ü. NHN wird am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) gemessen. Sofern sich in diesem Bereich Brüstungen oder Geländer befinden ist an deren Oberkanten zu mes- sen, sofern sie nicht überwiegend transparent ausgeführt sind (z.B. dünne Gitterstäbe, transparentes Glas). Bei deutlich untergeordneten Abschnitten von Außenwänden bleibt eine Überschreitung der WH ü. NHN unberücksichtigt, sofern diese Abschnitte zum Gebäude hin zurückspringen. Untergeordnet sind diese Abschnitte dann, wenn sie nicht mehr als 25% der Hausbreite, gemessen jeweils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. Überschreitungen der WH ü. NHN durch Bauteile wie Zwerchgiebel oder Widerkehre bleiben unberücksich- tigt, sofern die getroffenen Vorschriften zu den genannten Bauteilen eingehalten bleiben. Bei Gebäuden, die im Bereich von zwei verschiedenen der jeweiligen Festsetzungen zur Gebäudehöhe liegen (durch Nutzungskette ge- trennt) ist entsprechend der Lage des Gebäudes zu interpolieren. Die Einhaltung einer evtl. vorgeschriebenen Zahl von Vollgeschossen bleibt von den o.g. Vorschriften unabhängig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 7 2.8 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 67,00 m betragen. Untergeordnete Verbindungselemente sowie Grenzgaragen bei der Bauform "Kettenhaus" fließen in die Betrachtung ein. Neben den Bauformen Einzelhaus, Doppelhaus und Hausgruppe ist eine Bauform "Kettenhaus" zulässig. Bei der Bauform Kettenhaus werden die Gebäude mit einem seitlichen Grenzabstand nur auf eine Seite hin errichtet. Für die Gebäude westlich der Erschließungsstraße muss die Seite ohne Grenzabstand jeweils an derjenigen Seite des Grundstückes liegen, das von der Erschließungsstraße aus betrachtet rechts (nördliche Grundstücksgrenze) liegt. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschablo- nen) 2.10 Nur Einzelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.11 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.12 Baugrenze (überbaubare Grundstücksfläche für Hauptgebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen in den privaten Grundstü- cken In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, Garagen (gilt auch für Tiefgaragen und Carports) sowie nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. E ED Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 8 Für oben genannte Nebenanlagen und Garagen wird die Zulässigkeit im Besonderen bestimmt: − außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) wird die Gesamthöhe von Gebäuden oder Gebäudeteilen gegen- über dem endgültigen Gelände auf 3,50 m beschränkt; − in einem Bereich von 0,50 m (gemessen ab Fahrbahnrand, Hin- terkante Randstein) zwischen der überbaubaren Grundstück- grenze und der Verkehrsfläche (Grundstücksgrenze) sind nur An- lagen und Einrichtungen zulässig, die mit der endgültigen Ge- ländeoberkante abschließen (z.B. Zufahrten) (u.a. bedeutet dies den Ausschluss von Zäunen in diesem Bereich) − freistehende thermische Solar- und Photovoltaikanlagen: max. Summe der nutzbaren Fläche (senkrechte Projektion auf die je- weilige Kollektorfläche) 3 % der jeweiligen Grundstücksfläche (im Sinne des § 19 Abs. 3 BauNVO); zulässig nur in einem Be- reich mit mindestens 2,50 m Abstand zur Grundstücksgrenze; die Anlagen sind auch in Verbindung mit einem Nebengebäude zu- lässig; − fernmeldetechnische Nebenanlagen (Mobilfunk) sowie Neben- anlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO sind unzulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.14 E.../D.../H... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: − E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) − D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) − H... als max. Wohnungsanzahl pro Wohngebäude (z.B. pro Reihen- bzw. Kettenhauselement) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 9 2.15 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.17 Verkehrsflächen als Begleitfläche; für Straßenbegleitgrün, Stell- plätze, Randflächen (z.B. Schotterrasen, Rasenpflaster etc.) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.18 Einzelner Stellplatz in der öffentlichen Verkehrsfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.19 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äu- ßere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Straßenbegrenzungslinie; mit Ausrundungsradius (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.22 Flächen für Versorgungsanlagen; hier E-Tankstelle (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 5,70 P R=11,00 keine baulichen Anlagen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 10 2.23 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.24 Ableitung von Nieder- schlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Nieder- schlagswasser Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflä- chen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Re- genwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich be- findet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich er- folgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässer- baumaßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhal- tung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal zu ge- währleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.25 Öffentliche Grünfläche als Bach begleitende Zone ("Gewässer- randstreifen") (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) Öffentliche Grünfläche Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 11 2.27 Öffentliche Grünfläche zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.28 Flächen für Aufschüttungen; In dem gekennzeichneten Bereich ist ein Wall als Starkregenschutzmaßnahme auszuführen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.29 Förderung der Biodiversität auf Grünflächen Die öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche sowie zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Hierzu sind auf den Flächen gebietsheimische Saatgutmischungen anzusäen und die Flächen durch zweischürige Mahd mit Abtransport des Mahdguts zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Auf die Ausbringung von Dünger und/oder Pflanzenschutzmitteln ist zu verzichten. Die Saatgutmischungen sind vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzu- stimmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Insektenfreundliche Beleuchtung / Photovoltaikanlagen Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lam- pentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstempera- tur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Öffentliche Grünfläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 12 2.31 Bodenbeläge in den privaten Grundstücken / Wasserdurchlässige Beläge Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich was- serdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasen- fuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflä- chen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.32 Zu pflanzender Baum 1. Wuchsklasse als Baum über 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen"– Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Zu pflanzender Baum 2. Wuchsklasse als Baum bis 15 m Höhe, variabler Standort innerhalb der jeweiligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanzliste 1 zu verwenden. Der Baum ist bei Abgang durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort innerhalb der jewei- ligen öffentlichen Grünfläche; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" – Pflanz- liste 1 zu verwenden. Die Sträucher sind bei Abgang durch entspre- chende Neupflanzungen zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.35 Pflanzungen in den öffentlichen Flächen Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind ausschließ- lich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus den unten genannten Pflanzlisten zu verwenden. − Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 13 zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzlisten: Pflanzliste 1 Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitterpappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnliche Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Gewöhnliches Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 14 Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Schwarzer Holunder Sambucus nigra Trauben-Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus Pflanzliste 2 (Bach begleitende Grünfläche) Bäume 1. Wuchsklasse Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Hänge-Birke Populus alba Silber-Weide Salix alba Bäume 2. Wuchsklasse Sal-Weide Salix caprea Bruch-Weide Salix fragilis Sträucher Grün-Erle Alnus viridis Echter Faulbaum Rhamnus frangula Ohr-Weide Salix aurita Grau-Weide Salix cinerea Schwarz-Weide Salix x nigricans Purpur-Weide Salix purpurea Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.36 Pflanzungen in den Baugebieten (private Grundstücke) Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in den Baugebieten sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der oben genannten Pflanz- liste 1 zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o. g. Pflanzliste 1 festgesetzt sind, zulässig (z. B. Zier- sträucher, Rosenzüchtungen). − Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den o. g. Pflanzlisten zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 15 − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubge- hölze zulässig. − Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 10.02.2012, BGBl. I S. 2113) genannten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.37 Dachbegrünung Die Flach- und Pultdächer (Dachneigung 0-35°) im Geltungsbereich sind auf einer Fläche von mindestens 70 % pro Dachfläche mit einer extensiven Dachbegrünung zu versehen und dauerhaft zu erhalten. Dies gilt nicht für technische Einrichtungen und Aufbauten bzw. Dachfenster zur Belichtung sowie für Dachflächen, die zum Aufent- halt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Die Dachflächen sind mit einer heimischen, standortgerechten Gräser-/Kräutermischung anzusäen oder mit heimischen, standortgerechten Stauden und Se- dumsprossen zu bepflanzen. Die Mächtigkeit der Substratschicht be- trägt mindestens 10 cm. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.38 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlicher Art und/oder unterschiedlichem Maß der Nutzung und unterschiedlicher Art der Grünflächen (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.39 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 16 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zum Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Ein- gangsüberdachungen, Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachfor- men zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50 % der Hausbreite, gemessen jeweils an den Au- ßenkanten der sich gegenüberliegenden Hauswände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.3 SD/WD/PD/FD Dachformen für Hauptgebäude (alternativ); entsprechend der in der Typenschablone vorgeschriebenen Liste kann unter Einhaltung der nachfolgenden Maßgaben gewählt werden (ausschließlich): − SD: Satteldach; zwei im Winkel von 180 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte geneigte Dachflächen mit einheitlicher Dachnei- gung, die sich in einer gemeinsamen Schnittlinie treffen (First), ein geringfügiger, parallel seitlicher Versatz der beiden Dachflä- chen ist zulässig, sofern die gemeinsame Firstlinie dabei für die Gesamterscheinung als Satteldach dominant bleibt; so genannte Krüppelwalme sind nicht zulässig; − WD: Walmdach; auch Zeltdach und Krüppelwalm; vier im Win- kel von jeweils 90 ° zu einer senkrechten Achse verdrehte ge- neigte Dachflächen mit einheitlicher Dachneigung, von denen sich genau zwei gegenüberliegende Flächen in einer gemeinsa- men Schnittlinie treffen (First), oder alle vier in einem gemein- samen Punkt (Zeltdach); − PD: Pultdach; eine zu mindestens 75 % nicht versetzte, zusam- menhängende Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 17 − FD: Flachdach; eine zusammenhängende (nicht versetzte) Dachfläche mit einheitlicher Dachneigung und Ausrichtung; Zur Einhaltung der jeweiligen Dachform müssen mind. 50 % der ge- samten Grundfläche des Baukörpers des jeweiligen Hauptgebäudes von dieser Dachform überdeckt sein. Die Flächen von Dachüberstän- den werden dabei gewertet. Nicht gewertet werden jedoch die Flä- chen von − untergeordneten Verbindungs- bzw. Anbauten, − Dachaufbauten und Dachaussparungen, − nicht vollständig geschlossenen Gebäudeteilen (z.B. Terrassen- überdachung), − nur temporär geschlossenen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die nicht für den dauernden Aufenthalt auch im Winter geeignet sind (z.B. Pergola, Zelt). Für die Unterscheidung der Dachformen Satteldach und Pultdach gilt: Bei der Dachform Pultdach müssen mindestens 75 % aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinander parallel sein. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen. Die o. g. Vorschriften zu den Dachformen gelten nicht für unterge- ordnete Bauteile der Dächer (z.B. Gauben, Zwerchgiebel) bzw. sons- tige Nebenanlagen (z.B. Geräteschuppen) sowie für Garagen. Diese sind frei gestaltbar. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.4 Dachneigungen für Hauptgebäude In Abhängigkeit von der vorgeschriebenen Dachform sind folgende Dachneigungen einzuhalten: SD: 22-45 ° WD: 12-35 ° PD: 7-35 ° FD: 0 - 3 ° Die Dachneigung ist jeweils gegenüber der Horizontalen zu messen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 18 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.5 Widerkehre und Zwerchgiebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoss der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.6 Materialien für die Dachdeckung Dächer von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) mit einer Dachneigung bis einschließlich 20° sind zu be- grünen. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Per- sonen dienen (z.B. Dachterrassen). Als Dachdeckung von Hauptgebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) für Dächer mit einer Dachneigung ab 21° sind sowohl Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine voll- ständige Begrünung zulässig. Für diejenigen Bereiche dieser Dächer, die der Gewinnung von Son- nenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen) zum Zeit- punkt der Errichtung üblich bzw. erforderlich waren. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind in jedem Fall andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 19 3.7 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dächer sowie für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnenkollekt- oren, Photovoltaikanlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungsteile, Abdichtungsele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Geländeveränderungen in den privaten Grund- stücken Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in den privaten Grundstücken sind nur unter den folgen- den Voraussetzungen zulässig: − Anpassung an den natürlichen Geländeverlauf und − Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrundstü- cke und der Erschließungssituation und − Beschränkung des Geländeabtrages an der Talseite des Haupt- gebäudes so, dass die talseitige Gesamt-Ansichtshöhe des Ge- bäudes im Bereich des Typ 1, 2 und 3 mit max. 9,50m sowie im Bereich des Typ 4 mit max. 10,20m über dem endgültigen Ge- lände in Erscheinung tritt. Die erforderlichen Geländeveränderungen zur Unterbringung der Re- tentionsanlagen für Niederschlagswasser und zum Schutz vor Über- flutung bei starken Regenereignissen durch kurzfristig ansteigende Wasserspiegel in den Retentionsbereichen sind zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.9 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen im Bereich der Freiflächen des Baugebietes sind nur zulässig, sofern sie für die Anpassung des Geländes (z.B. gegen- über der Verkehrsfläche und der öffentlichen Grünflächen) auf Grund der vorhandenen Topografie erforderlich sind. Sie dürfen: − eine Höhe von 0,50 m nicht überschreiten. Bei Stützkonstrukti- onen mit Abstufungen ist die Höhe der einzelnen Stufen maß- geblich, wenn der Abstand der einzelnen Stufen zueinander mindestens 1,50 m beträgt. Sollte der Abstand der einzelnen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 20 Stufen zueinander diesen Wert unterschreiten, ist die Summe aller Höhen der einzelnen Stufen (Gesamthöhe aller Stufen) maßgeblich. Sie sind: − gegenüber der Grundstücksgrenze um mind. 0,50 m zurück zu setzen und − optisch zu gliedern und − in einer Bauweise auszuführen, die für Wasser und Kleinlebewe- sen durchlässig ist (z.B. Trockenmauern aus Natursteinen, Gabio- nen etc.) und − dauerhaft zu begrünen (durch direkte Bepflanzung der Zwischen- räume bzw. z.B. selbstklimmende und rankende Pflanzen wie Efeu) (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.10 Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstü- cken Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung für pri- vate Grundstücke beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vorschriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 21 4 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an ande- rer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflächen/-maßnahmen) 4.1 Ausgleichsbedarf Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Mini- mierung verbleibt ein baurechtlicher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. 4.2 Ausgleich über den Kauf von Ökopunkten Dieser wird teilweise durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehen- den Ökokontomaßnahmen ausgeglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzei- chen: 437.02.001) des Regionalen Kompensationspools (Boden- see-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer wei- teren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003) des Regio- nalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Kauf von 250.000 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Grünlandextensivierung in den Eisenberg- wiesen zwischen Eichen und Ölkofen" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 437.02.001 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf den Fl.- Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemar- kung Ölkofen) - Maßnahmenträger: Hr. Lauber - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 332.124 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 250.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Intensivgrünland bzw. intensiv genutzte Nasswiese Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 22 Zielzustand: - Nasswiese basenarmer Standorte Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Wiedervernässung - Mehrjährige Aushagerung - Extensivierung durch ein- bis zweischürige Mahd mit Ab- fuhr des Mähguts Kauf von 30.002 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaß- nahme des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwa- ben GmbH): - Bezeichnung: "Biberwald" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sig- maringen: 426.02.003 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf der Fl.- Nr. 542 (Gemarkung Ochsenhausen) - Maßnahmenträger: Hr. Holland - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 2.339.323 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 425.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Standortfremder Fichtenwald Zielzustand: - Erlenbruchwald aus Mischwald Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Sukzessive Entfernung der Fichten - Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen (Eichen, Er- len, Weiden) - Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß - Nutzungsaufgabe - Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufs - Zulassen von Bibertätigkeit Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 23 4.3 Externer Ausgleich Die verbleibenden 15.094 Ökopunkte werden aus dem Ausgleichs- konzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fas- sung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Bei der durchgeführten Maßnahme auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) konnten insgesamt 189.974 Ökopunkte generiert werden, von denen 53.554 Ökopunkte für den Eingriff des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanes Reithalle verwendet wurden. Der verblei- bende Rest an noch nicht zugeordneten Ökopunkten beläuft sich folglich auf 136.420 Ökopunkte. Hiervon werden dem gegenständ- lichen Eingriff 15.094 Ökopunkte zugeordnet. Es verbleiben folglich noch 121.326 Ökopunkte, die für künftige Eingriff zur Verfügung stehen. Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Acker Zielzustand: - Artenreiches Intensivgrünland - Entwicklung einer Hochstaudenflur - Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland - Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutübertragung von lokalen Spenderflächen anzu- wenden. Hierbei ist eine der beiden nachfolgenden Varian- ten anzuwenden: - Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflä- chen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertragung durchgeführt werden. Die Abstimmung geeigneter Spenderflä- chen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflächen kleiner als die Aus- gleichsflächen ausfallen, ist die Mahdgutübertra- gung so oft durchzuführen, bis die gesamten Aus- gleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahd- gut abgedeckt wurden. - Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründeten Fällen das Verwenden von au- tochthonen Saatgutmischungen mit mindestens Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 24 20 verschiedenen krautigen Pflanzenarten (Ein- jährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Vorausset- zung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur - Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit min- destens 15 verschiedenen krautigen Pflanzenarten. Vo- raussetzung für die Verwendung von autochthonem Saat- gut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungs- gebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke - Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in ei- ner angemessenen Durchmischung. - Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzu- halten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struktur abweichen. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Straucharten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müssen gemäß Herkunftsnach- weis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland - Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pfle- gen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variie- ren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzufüh- ren ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Entwicklung Hochstaudenflur - Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutranspor- tieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 25 Pflanzung Feldhecke - Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Abschnitte einzuteilen. Erstmalig nach 10 Jah- ren sind diese Abschnitte jährlich abwechselnd durch Auf- den-Stock-setzen zu pflegen. - Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen werden. - Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen - Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rücksprache mit der Unteren Natur- schutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Die Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt); hiervon sind ~3.049 m² dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reitstall zugeordnet (rosa umrandet und gestrichelt), ~1.678 m² werden dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet (dunkelblau umrandet und gestrichelt). Es verbleiben ~13.481 m² (grün umrandet und gestrichelt; entspricht 121.326 Ökopunk- ten), welche künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 26 5 Nachrichtliche Übernahme von nach anderen ge- setzlichen Vorschriften getroffenen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 6 BauGB mit Zeichenerklärung 5.1 Gewässerrandstreifen gem. § 29 WG geschützter Bereich entlang von Gewässern mit einer Breite von 5 m (Innenbereich) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 27 6 Hinweise und Zeichenerklärung 6.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 6.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 6.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Grenzen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 6.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 6.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 6.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 6.7 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung) 6.8 Geplanter Bachverlauf, offener Graben (siehe Planzeichnung) 6.9 Deckenbuch; Darstellung der geplanten Straßenhöhe (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeichnung) 1 3 7 / 1 476 475 480.60 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 28 6.10 Begrünung privater Grundstücke Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schotter- gärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Kon- struktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaft- lich zumutbar ist. 6.11 Förderung der Artenvielfalt Privatgärten sollten möglichst naturnah und strukturreich gestaltet werden (z.B. Bereiche mit insektenfreundlichen, blütenreichen Wie- senmischungen, naturnah gestalteter Gartenteich, Trockenmauer oder Steinhäufen, Bäume, Sträucher, verwilderte Ecken, Vogel- und/oder Fledermauskästen, Insektenhotels). 6.12 Energieoptimierte Bauweise Den Bauherren wird empfohlen, bei der Gebäudeplanung auf eine energieoptimierte Bauweise zu achten. Der Energieverbrauch kann zum Beispiel durch ein mögliches günstiges Verhältnis von abstrah- lender Außenhülle des Gebäudes zu beheiztem Gebäudevolumen (A/Ve-Verhältnis, siehe nebenstehende Darstellung) verringert wer- den. Zu einem günstiges A/Ve-Verhältnis trägt unter anderem eine kompakte Bauweise und der Verzicht auf Gaube, Zwerchgiebel, Wi- derkehren oder andere die Außenhülle vergrößernde Anbauten bei. Je nach Lage des Baugrundstücks können nach Süden ausgerichtete Fensterflächen oder Dachflächen zur natürlichen Zufuhr von Wärme beitragen. In jedem Fall ist eine individuelle Beratung durch den Architekten, die Energieagentur Ravensburgs oder ein anderes ge- eignetes Beratungsangebot sinnvoll. Für Bauten, deren Energieffizi- enz über den gesetzlichen Mindeststandards liegt, stehen den Bau- herren Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu Verfügung. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 29 6.13 Klimaschutz Die Nutzung geeigneter erneuerbarer Energiequellen wie insbeson- dere Solarthermie, Windenergie und Geothermie werden empfohlen. Ab 1. Januar 2022 besteht gemäß der §§ 8a und 8b der Novellie- rung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg beim Neubau von Nichtwohngebäuden oder Parkplätzen mit mehr als 35 Stell- plätzen die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung. Ab Mai 2022 wird diese Pflicht auf den Neubau von Wohngebäuden und ab 01.01.2023 auf grundlegende Dachsa- nierungen erweitert. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, wird in der vorliegenden Satzung im vorliegenden Bebauungsplan da- her keine Festsetzung zur Umsetzung von Photovoltaikanlagen ge- troffen. 6.14 Nachhaltige Ressourcennutzung Es wird empfohlen, Regenwasser möglichst an Ort und Stelle versi- ckern zu lassen und zur Bewässerung von Garten und Balkonpflan- zen Regenwasser zu nutzen. Hierzu eignen sich Regenwasser-Auf- fangbecken (Zisternen). Auch Gartenteiche können mit Regenwasser gefüllt werden. Die Nutzung von Regenwasser zur Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen ist ebenfalls möglich, hierzu ist die "DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen" zu berücksichtigen. Zur Nutzung von Bioabfällen wird die Errichtung eines Komposts empfohlen. 6.15 Vogelschutz Zur Förderung der Artenvielfalt der Vögel wird empfohlen, bei Ge- hölzpflanzungen auf die Funktion als Nähr- oder Schutzgehölz zu achten. Um die Brutmöglichkeiten für zweigbrütende Vogelarten zu fördern, ist die Anlage von Gehölzstrukturen wie Hecken oder Ein- zelgehölzen erstrebenswert. Geeignete Gehölze wären hierbei bspw.: Brombeere, Schlehe, Weißdorn, Heckenrose, Ahorn, Erle, Hainbu- che, Eiche, Pappel, Heckenkirsche, Traubenkirsche, Holunder. Fas- sadenbegrünung ist eine zusätzliche Möglichkeit günstige Struktu- ren zu schaffen (z.B. mit Wildem Wein, Geißblatt, Waldrebe). 6.16 Naturschutz Es wird empfohlen die Flächen für Aufschüttungen zusätzlich mit Sträuchern aus der Pflanzliste 1 der Festsetzung "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu bepflanzen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 30 Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasserauffangbecken (Zisternen) sowie ei- nes Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu ver- meiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 39 Abs. 5 BNatSchG und § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 6.17 Artenschutz Da aktuell innerhalb des Plangebietes kaum naturschutzfachlich hochwertige Strukturen bestehen, ist es empfehlenswert im Rahmen des Bebauungsplanes Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, wel- che die Artenvielfalt und damit den naturschutzfachlichen Wert be- günstigen können. Für eine naturnahe Gestaltung des Plangebietes können durch geeignete Maßnahmen relevante Strukturen für ein- zelne Artengruppen geschaffen werden. − Um die Nahrungsverfügbarkeit für Insekten, Vögel und Fleder- mäuse zu fördern ist die Anlage von Blühstreifen empfehlens- wert. Blühstreifen können auch in Form von kleinen Strukturen anlegt werden wie z.B. Einsaat von Blumenwiesen in Balkon- kästen oder Blumenbeeten. − Der Graben kann hinsichtlich potenzieller Libellenarten gestaltet werden. Um Ruhe- und Schutzstreifen für Libellen zu schaffen, ist die Anlage von Hochstauden- und Krautsäumen (z.B. Mäde- süß, Weidenröschen, Pestwurz, Blutweiderich) empfehlenswert. − Um das Vorkommen von Reptilien wie der Zauneidechse zu un- terstützen, können geeignete Strukturen geschaffen werden wie die Anlage von besonnten Totholz- und Steinhaufen. Besonders Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 31 die Schaffung von Trockenmauern kann innerhalb von Wohnbe- reichen realisiert werden. − Für (halb-)höhlenbrütende Vogelarten können Nistkästen zur Unterstützung der Brutmöglichkeiten dienen. Diese können an vorhandenen Gehölzen oder Gebäuden angebracht werden. Für gebäudebewohnende Fledermäuse können Ersatzquartiere an Gebäuden angebracht werden oder direkt in die Fassade der Neubauten integriert werden. − Zur Unterstützung der Insektenvorkommen können Insektenho- tels im Plangebiet angebracht werden. − Grundsätzlich ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Bspw. Totholz stehen lassen, Anlage eines Komposthaufens, Anlage von Kleingewässern wie einem Teich, kein Einsatz von Pestizi- den. 6.18 Naturerlebnisräume Zur Förderung der Entwicklung spielender Kinder und zum Schutz von Insekten und Arthropoden sollten Naturerlebnisräume mit aus- triebsfesten Haselnussbüschen und Erdhügeln und Sandhäufen ent- stehen. Dies bietet Kindern die Möglichkeit die Natur und ihre Um- welt mittels Experimentieren, Schnitten und Buddeln zu erleben. So können die anderen Grünflächen für Insekten und Arthropoden bes- ser entwickelt werden, wenn die Aufenthaltsqualität und Spielqua- lität der Quartier-Bewohner auf Teilflächen erhöht wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch, Ausweisung von Naturerfahrungsräumen für Kinder und Jugendliche). 6.19 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahnoberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 6.20 Standorte für die Straßenbeleuchtung Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. im Rahmen der Erschließung Standorte für die Straßenbeleuchtung mit entsprechender Ver- kabelung in den privaten Grundstücken auf einer Breite von bis zu 0,50 m entlang der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sind. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 32 6.21 Haupt-Versorgungsleitungen oberirdisch, hier 20-kV-Freileitung der Netze BW GmbH, außer- und innerhalb des Geltungsbereiches die Leitung kann in ihrer Lage erhalten bleiben (siehe Planzeich- nung) 6.22 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen, wird empfohlen, ein Bodenschutz- und Bodenver- wertungskonzept zu erstellen, und die Bauausführung vorsorgeori- entiert bodenkundlich begleiten zu lassen. Das Bodenschutz- und Bodenverwertungskonzept sollte folgende Punkte umfassen: Fest- stellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Bo- dens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont); Mengenangaben bzgl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und La- gerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Bei der Bauausführung ist auf einen fachgerechten und schonenden Umgang mit dem Boden zu achten, entsprechend der Darstellung in der Broschüre "Bodenschutz beim Bauen" (siehe rv.de). Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten" sind bei der Bauausführung einzu- halten. Durch planerische Maßnahmen ist der Bodenaushub zu reduzieren. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Oberbodens ist auf einen sorgsamen und schonenden Umgang zu achten, um Verdichtungen oder Vermischungen mit anderen Bodenhorizonten zu vermeiden. Zu Beginn der Baumaßnahmen ist der anstehende Oberboden ab- zuschieben und bis zur Wiederverwertung in profilierten Mieten ohne Verdichtungen zu lagern. Die i.d.R. darunter folgenden Bodenhori- zonte kulturfähiger Unterboden und unverwittertes Untergrundma- terial sind jeweils ebenfalls beim Ausbau sauber voneinander zu trennen und getrennt zu lagern. Die Bodenmieten sind mit tiefwur- Freileitung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 33 zelnden Gründüngungspflanzenarten zu begrünen. Bei einer Wie- derverwertung des Bodenmaterials vor Ort sind die Böden möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Schichtung, bei der Wiederher- stellung von Grünflächen verdichtungsfrei wieder einzubauen. Ggf. verunreinigtes Bodenmaterial ist zu separieren und entspre- chend den gesetzlichen Regelungen zu verwerten oder zu entsorgen. Überschüssiger Boden sollte einer sinnvollen möglichst hochwerti- gen Verwertung zugeführt werden z.B. Auftrag auf landwirtschaftli- chen Flächen, Gartenbau. Einer Vor-Ort-Verwertung des Erdaushubs ist grundsätzlich Vorrang einzuräumen (dies ist frühzeitig in Planung zu berücksichtigen). Böden auf nicht überbauten Flächen sind möglichst vor Beeinträch- tigungen (Verdichtung, Vernässung, Vermischung, Verunreinigung) zu schützen, ggf. eingetretene Beeinträchtigungen zu beseitigen. Ggf. eingetretene Verdichtungen des Bodens sind nach Ende der Bauarbeiten zu beheben, z.B. durch Tiefenlockerung und Ersteinsaat mit tiefwurzelnden Pflanzen. Künftige Grün- und Retentionsflächen sind während des Baubetriebs vor Bodenbeeinträchtigungen wie Verdichtungen durch Überfahren oder Missbrauch als Lagerfläche durch Ausweisung und Abtrennung als Tabuflächen zu schützen. Baustoffe, Bauabfälle und Betriebsstoffe sind so zu lagern, dass Stoffeinträge bzw. -vermischung mit Bodenmaterial ausgeschlossen werden. 6.23 Gewässerschutz Im Bereich des Gewässerrandstreifens sind gem. § 38 Wasserhaus- haltsgesetz und § 29 Wassergesetz für Baden-Württemberg verbo- ten: − Einsatz und Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln − Umgang mit wassergefährdenden Stoffen − die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt wer- den können − Anpflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträu- chern − Entnahme von standortgerechten Bäumen und Sträuchern Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 34 − die Errichtung von baulichen und sonstigen Anlagen wie z.B. Zäune, Kompostanlagen, Lagerplätze, Hütten, Volieren, Grillstel- len etc. die Nutzung als Ackerland wie z. B. die Anlage von Gemüsebeeten, Staudengarten etc. 6.24 Grundwasserschutz Grundwasserbenutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrecht- lichen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Darunter fallen auch jegliche Ableitung, Umleitung oder Aufstauung von Grundwasser, auch wenn diese Maßnahmen nur temporär vor- gesehen sind. Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. 6.25 Schicht- und Grundwasser und Drainagen Das Ableiten von Schicht- und Grundwasser durch Drainagen über die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation ist nicht erlaubt. Die Ableitung von Schichtenwasser ist der Gemeinde anzuzeigen, die Ableitung von Schichtenwasser darf nur über die Regenwasserka- nalisation erfolgen. Sickerschächte sind unzulässig. 6.26 Kellerentwässerung und Rückstausicherung Gegebenenfalls können Untergeschosse wegen der Höhenlage des Schmutzwasserkanals nicht im Freispiegel entwässert werden. Ent- wässerungspunkte unterhalb der Rückstauebene sind regelmäßig über eine normgerechte Rückstausicherung an den öffentlichen Schmutz- bzw. Regenwasserkanal anzuschließen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 35 6.27 Überflutungsschutz (Hangwasser) Aufgrund der Hanglage kann es bei Starkregenereignissen zu wild abfließendem Oberflächenwasser (Hangwasser) kommen. Um Überflutungen von Gebäuden zu vermeiden sind entsprechende (Schutz-) Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere ist auf die Höhen- lage der Lichtschächte, -höfe und des Einstieges der Kellertreppen o.ä. zu achten. Sie sollten möglichst hoch liegen, um vor abfließen- den Wässern bei Starkregen zu schützen. Die Erdgeschossfußboden- höhe sollte im Rahmen der Vorgaben nach Gesichtspunkten des Überflutungsschutzes angemessen hoch gewählt werden. Maßnah- men zur Verbesserung des Überflutungsschutzes sind auch in der Gartengestaltung integrierbar. Das geplante Hochwasserschutzkonzept der Gemeinde Baindt, die hier geplanten Flächen für Aufschüttungen und Erschließungsmaß- nahmen nach Stand der Technik dienen zudem dem Schutz vor Hochwasser bzw. dessen nachteiligen Auswirkungen. 6.28 Grundwasserdichte Untergeschosse Auf Grund der umzusetzenden Versickerungssysteme in Verbindung mit der Bodenbeschaffenheit in bestimmten Teilbereichen ist inner- halb des Baugebietes mit einem Vernässen des Arbeitsraumes zu rechnen. Die Gebäude sollten daher mit einem grundwasserdichten Untergeschoss ausgeführt werden. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als wasserdichte und auftriebsichere Wan- nen ausgeführt werden. Versickerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkellerten Gebäuden angelegt werden. 6.29 Hydrologie (Schichtwasser) Im Allgemeinen ist mit Quellaustritten (lokales Schichtwasser) sowie mit vermehrt auftretendem Schichtwasser zu rechen. Erdberührte Bauteile sind im Hinblick auf die im Untergrund anstehenden nur sehr schwach durchlässigen Sedimenten gemäß der DIN 18533 nach der Klasse W2-E (Abdichtung gegen drückendes Wasser) ab- zudichten oder nach dem Prinzip einer "Weiße Wanne" nach WU- Richtlinie auszuführen. 6.30 Energieeinsparung Die Nutzung von regenerativen Energien wird durch das Gebäu- deenergiegesetz (GEG - Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 36 Gebäuden) beim Neubau vorgegeben. Über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehende Energiesparmaßnahmen werden von der Gemeinde Baindt ausdrücklich empfohlen. 6.31 Barrierefreies Bauen Im Zuge der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben sollte durch den Bauherrn die Möglichkeit der Umsetzung barrierefreier Woh- nungen in den Erdgeschossen der geplanten Gebäude geprüft und in Betracht gezogen werden. 6.32 Spielplatz Gemäß § 9 Abs. 2 Landesbauordnung (LBO) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, auf dem Baugrundstück oder in un- mittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Spielplatz für Kleinkinder anzu- legen. Die Art, Größe und Ausstattung der Kinderspielplätze be- stimmt sich nach der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück. 6.33 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen) i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung (LBO). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405 i.V.m. § 2 Abs. 5 Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) sowie Ziff. 5.1 IndBauRL. Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfohlen. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydranten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deutlich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die zuständige Stützpunktfeuerwehr der Großen Kreis- stadt Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltenen Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fach- technisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnah- men einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 37 m bis 12 m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten i.S.d. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Bedenken gegenüber Aufenthalts- räumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 6.34 Ergänzende Hinweise Datengrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster des Landes- amtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württem- berg, Stand: Mai 2021. Die Höhenangaben über NHN beziehen sich auf das Bezugshöhen- system DHHN 12. Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z. B. Schürfgruben, Bohrungen). Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich von Sedimenten der Hasen- weiler-Formation und Holozänen Abschwemmmassen. Mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden (bei Austrocknung) und Quellen (bei Wiederbefeuchtung) des tonigen/tonig-schluffigen Ver- witterungsbodens im Bereich der Holozänen Abschwemmmassen ist zu rechnen. Es sollten ingenieurgeologische Übersichtsbegutachtung durch ein privates Ingenieurbüro durchgeführt werden. Darin sollten die generellen Baugrundverhältnisse untersucht sowie allgemeine Empfehlungen zur Erschließung und Bebauung abgegeben werden. Ferner sollten darin die Notwendigkeit und der Umfang objektbezo- gener Baugrundgutachten gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 beschrieben werden. Sollten bei der Durchführung vorgesehener Erdarbeiten archäologi- sche Funde oder Befunde entdeckt werden, ist dies gemäß § 20 DSchG umgehend einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Archäologische Funde (Steinwerkzeuge, Metallteile, Keramikreste, Knochen, etc.) oder Befunde (Gräber, Mauerreste, Brandschichten, auffällige Erdverfärbungen, etc.) sind bis zum Ab- lauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zu- stand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 38 Verkürzung der Frist einverstanden ist. Zuwiderhandlungen werden gem. § 27 DSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Bei der Si- cherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Ausführende Baufirmen sollten hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Bodens festge- stellt (z. B. Müllrückstände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o. ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu be- nachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leerrohr von der Erschließungs- straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikationskabel vorzusehen. Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flächen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizuhalten. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchsimmissionen (z. B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärmimmissionen (z. B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d. h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). 6.35 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungsplanung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen er- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 39 geben (z. B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, un- terschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 6.36 Lesbarkeit der Planzeichnung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z. B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 40 7 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394), § 4 der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229,231), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2023 (GBl. S. 422), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 17.09.2024 be- schlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 26.08.2024. § 2 Bestandteile der Satzung Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 26.08.2024. Dem Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die je- weilige Begründung vom 26.08.2024 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu − Dachformen − Dachneigungen für Hauptgebäude − Widerkehre und Zwerchgiebel − Materialien für die Dachdeckung − Farben − Geländeveränderungen in den privaten Baugrundstücken Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 41 − Stützkonstruktionen in dem Baugebiet − Anzahl der Stellplätze in den privaten Grundstücken nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 Inkrafttreten Der Bebauungsplan "Bühl" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der orts- üblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 42 8 Begründung – Städtebaulicher Teil 8.1 Allgemeine Angaben 8.1.1 Zusammenfassung Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes" Das Vorhaben wurde zunächst im Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt und abgeschlossen. Gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 entspricht das Verfahren des § 13b BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts. Der Gesetzgeber hat daraufhin § 215a BauGB eingeführt, der das Verfahren nach § 13b BauGB mit Einschränkungen bzw. Prüfvorgaben zu Ende führen lässt. Hiervon wird im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht und das Verfahren wird über § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt. Für die Fortführung des Verfahrens gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umwelt- berichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. 8.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Westlich und südlich grenzt das Plangebiet an bestehende Wohnbebauung an und arron- diert den Siedlungskörper für diesen Bereich abschließend. Im Norden geht das Plangebiet in die freie Landschaft über. Im Osten trennen landwirtschaftliche Nutzflächen sowie die "Kornblumen- straße" den zu überplanenden Bereich von der weiteren Bestandsbebauung des Ortsrands der Ge- meinde Baindt. Das Plangebiet wird durch die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten erschlos- sen. Der zu überplanende Bereich wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Wassergraben, zu welchem ein 5 m Gewässerrandstreifen einzuhalten ist. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 42 (Teilfläche), 130/1 (Teilfläche), 131/1 (Teilfläche), 137/1, 453 (Teilfläche), 455/2 und 455/9. 8.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 8.2.1 Bestandsdaten und allgemeine Grundstücksmorphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden von der Randlage im Bodenseebecken geprägt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 43 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind von Südwesten in Richtung Nordosten hin stark stei- gend. Ausgehend vom südwestlich an die Bestandsbebauung angrenzenden und geplanten Ge- schosswohnungsbau sowie der Zufahrt ins Plangebiet durch die "Benzstraße" steigt die Topografie in Richtung Nordosten hin deutlich an. Der tiefste Punkt des Plangebietes liegt somit im Bereich der Einmündung in die "Benzstraße" auf einer Höhe von ca. 474,00 m ü NHN am westlichen Rand des Plangebietes. Von dort aus steigt das Gelände zum höchsten Punkt, welcher am nordöstlichen Rand des Plangebietes liegt, auf eine Höhe von ca. 491,00 m ü NHN an. Die Anschlüsse an die bereits bebauten Grundstücke im Süden und Westen sind unproblematisch. 8.2.2 Erfordernis der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. 8.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überört- liche Straßennetz konzentriert werden. − − 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewerbe- flächen hinzuwirken. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 44 − − 2.6.2/Anhang "Landesentwick- lungsachsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen kon- zentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Frei- räume erhalten werden. − − 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnortna- hen Freiflächen erreicht sowie Überlastungserscheinungen abgebaut werden. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. − − 3.1.2 Die Siedlungstätigkeit ist vorrangig auf Siedlungsbereiche sowie Schwer- punkte des Wohnungsbaus und Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen zu konzentrieren. − − 3.1.6 Die Siedlungsentwicklung ist durch kleinräumige Zuordnungen von Raumnut- zungen, insbesondere der Funktionen Wohnen und Arbeiten, so zu gestalten, dass verkehrsbedingte Belastungen zurückgehen und zusätzlicher motorisier- ter Verkehr möglichst vermieden wird. […] − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − 4.2.2 Zur langfristigen Sicherung der Energieversorgung ist auf einen sparsamen Verbrauch fossiler Energieträger, eine verstärkte Nutzung regenerativer Ener- gien sowie auf den Einsatz moderner Anlagen und Technologien mit hohem Wirkungsgrad hinzuwirken. Eine umweltverträgliche Energiegewinnung, eine preisgünstige und umweltgerechte Versorgung der Bevölkerung und die ener- giewirtschaftlichen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der heimi- schen Wirtschaft sind sicherzustellen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 45 − − 5.1.1 Zum Schutz der ökologischen Ressourcen, für Zwecke der Erholung und für land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sind ausreichend Freiräume zu si- chern. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. Die Gemeinde Baindt ist als Randzone um den Verdichtungsraum "Bodenseeraum", als Mittelbe- reich Ravensburg/ Weingarten sowie als Siedlungsbereich ausgewiesen. Für den überplanten Be- reich sind u.a. folgende Ziele, Grundsätze sowie nachrichtlich übernommene Festlegungen oder Darstellungen mit Bindungswirkung (die sich nicht durch den Regionalplan, sondern (allenfalls) aus den jeweils originären Planwerken bzw. Verordnungen ergibt) der Raumordnung aus dem Re- gionalplan Bodensee-Oberschwaben (Genehmigung vom 09.09.2023) als Ziele und Grundsätze maßgeblich: − 2.3.2 Z (1) Ergänzend zu den Landesentwicklungsachsen werden folgende regionale Ent- wicklungsachsen festgelegt und in der Strukturkarte dargestellt: Meßkirch – Pfullendorf – Wilhelmsdorf – Ravensburg – Wangen i.A. – Isny i.A. – (Kempten (Allgäu)) − − 2.4.0 N (3) Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlasten- flächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (PS 3.1.9, LEP 2002). − 2.4.0 G (5) Bei der Erschließung neuer Bauflächen sind Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung zu berücksichtigen. Eine energieeffiziente Bauweise und der Einsatz erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Belange des Denkmalschutzes sowie des Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigt werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 46 − 2.4.1 Z (6) Zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch neue Wohnbauflächen sind bei allen Neubebauungen außerhalb von regionalbedeutsamen Woh- nungsbauschwerpunkten folgende Werte der Mindest-Bruttowohndichte ein- zuhalten: − 2.4.2 Z (1) Gemeinden, in denen sich die Siedlungstätigkeit verstärkt vollziehen soll, wer- den als Siedlungsbereiche festgelegt. Die Siedlungsentwicklung ist in den Ge- meindehauptorten sowie in geeigneten Teilorten mit guter Verkehrsanbindung zu konzentrieren. Diese Gemeindehauptorte und Teilorte der verstärkten Sied- lungstätigkeit sind in PS 2.4.2 (2) benannt und in der Raumnutzungskarte durch die Punktsignatur „Siedlungsbereich“ dargestellt. − 2.4.2 G (3) In den Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze sowie ausreichend Wohnraum für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Regionale Grünzüge, Vorbehaltsgebiete oder andere Schutzgebiete sind von dem überplanten Be- reich nicht betroffen. Der Forderung Innenentwicklung vor Außenentwicklung muss in den Bauleitplänen Rechnung ge- tragen werden. Dies steht auch im Einklang mit dem Ziel 3.1.9 des Landesentwicklungsplans 2002. Die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung sind zu betrachten. Möglichkeiten der Innenentwicklung werden von der Ge- meindeverwaltung der Gemeinde Baindt laufend geprüft. Geeignete Nachverdichtungsmöglichkeiten sind in der Gemeinde Baindt derzeit nicht vorhanden. Es sind Baulücken vorhanden, die aus Sicht der Gemeinde jedoch für eine Bebauung in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen oder zur Nachverdichtung nicht geeignet sind. Zur Deckung des Wohnraumbedarfs verbleibt somit nur die Ausweisung neuer Bauflächen im Au- ßenbereich. Auf den Erhalt der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts wurde bei der Planung besonderen Wert gelegt. Das Plangebiet selbst befindet sich außerhalb des in der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 47 Raumnutzungskarte dargestellten Regionalen Grünzugs der Fortschreibung des Regionalplans Bo- densee-Oberschwaben. Gemäß dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans hat die Gemeinde Baindt zukünftig bei der Ausweisung von Wohngebieten als "sonstige" Gemeinde in einem ländlichen Raum i.e.S. eine Min- dest-Bruttowohndichte von 50 Einwohnern pro Hektar einzuhalten. Da momentan noch keine ver- bindlichen Berechnungsgrundlagen vorliegen, kann die Richtigkeit der berechneten Werte nicht sichergestellt werden. Gemäß dem städtebaulichen Entwurfskonzept sind 13 Grundstücke für Ein- zelhäuser (1-3 Wohneinheiten), 8 Grundstücke für Einzel- oder Doppelhäuser (1-3 oder 2-4 Wohneinheiten), 4 Kettenhäuser (1-2 Wohneinheiten) sowie insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser (6-8 Wohneinheiten). Die Gemeinde regelt die Realisierung der insgesamt 14 Mehrfamilienhäuser innerhalb des zu überplanenden Bereichs dabei über Grundstücksverkäufe. Die Berechnung der Bruttowohndichte errechnet sich wie folgt: die minimal oder maximal mögliche Realisierung der Wohneinheiten wird mit der Belegungsdichte, die für die jeweilige Gemeinde vom Statistischen Landesamt errechnet wurde, multipliziert. Hieraus ergibt sich die minimale oder ma- ximale Gesamtzahl der möglichen Einwohner für das gesamte Baugebiet. Um die Bruttowohndichte pro ha zu erhalten, muss dieser Wert durch die Größe des Plangebietes dividiert werden. Bei einer Realisierung der maximalen Anzahl an Wohneinheiten (191 Wohneinheiten) und bei einer Belegungsdichte von 2,3 EW/Whg. (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2019; Belegungsdichte für Baindt) ergibt sich eine Bruttowohndichte von 93,1 Einwohner je Hektar. Da- mit wären die gestellten Anforderungen gemäß dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben deut- lich übertroffen. Sollte die maximale Anzahl an Wohneinheiten auf manchen Grundstücken nicht erreicht werden, ergibt sich dennoch für diesen Bereich eine zukunftsfähige und verträgliche Brut- towohndichte am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Baindt. Selbst bei einer nicht zu erwarten- den Realisierung der minimalen Anzahl an Wohneinheiten (109) ist durch eine Bruttowohndichte von 53,0 Einwohner je Hektar der vorgegebene Wert des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben eingehalten. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich der regionalen Entwicklungsachse Meßkirch-Pfullen- dorf-Wilhelmsdorf-Ravensburg-Wangen i.A.-Isny i.A.-(Kempten) des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt ist im Regionalplan als Siedlungsbereich (Siedlungsschwer- punkt) mit angemessener Siedlungsentwicklung ausgewiesen. Darüber hinaus befindet sie sich im Verdichtungsbereich innerhalb der Region. Die Ziele des Regionalplanes fordern ausdrücklich die Sicherung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebotes in diesem Bereich. Die Planung stimmt mit diesen Zielen des Regionalplanes überein. Die Planung steht somit in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Regionalplanes Boden- see-Oberschwaben. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchge- führten Verfahrens nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Flächen als "Wohnbaufläche Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 48 Planung" (W), "Ortsrandeingrünung" sowie landwirtschaftliche Fläche dargestellt; darüber hinaus befindet sich innerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebau- ungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 8.2.4 Standortwahl, Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Ein- mündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich voll- ständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist ge- geben, weshalb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbind- lichen Flächennutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspotenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. Gemäß einer schriftlichen Behördenbeteiligung im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB galt es im weiteren Verfahren im Besonderen zu prüfen, ob für die Gemeinde Baindt die Notwendigkeit der Schaffung neuen Wohnraums erforderlich ist. In der Begründung wurde gem. § 1a Abs. 2 BauGB abgearbeitet, inwiefern keine anderen Potentiale der Nachverdichtung vorhanden sind. Darüber hinaus galt es zu begründen, warum die bisher hochwertige landwirtschaftlich genützte Fläche zukünftig umge- widmet werden soll. Des Weiteren kann dem Bebauungsplan nicht vor Abschluss eines wasser- rechtlichen Verfahrens aus Seiten des Landratsamtes Ravensburg (Fachbereich "Oberflächengewäs- ser") zugestimmt werden. Das wasserrechtliche Verfahren konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Zum nördlich des voraussichtlichen Geltungsbereiches verlaufenden Graben muss die Ein- haltung eines Gewässerrandstreifens beachtet werden. Um das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten abschätzen zu können, wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durch- geführt. Auf Grund des Reliefs im Plangebiet und der im Rahmen des Vorhabens verursachten Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 49 Versiegelung, ist bei Starkregenereignissen mit verstärkten Zuflüssen zu rechnen. Diese Problema- tik wurde im Umweltbericht ausreichend berücksichtigt. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit wurden entsprechende Sichtdreiecke bei der Erschließung neuer Zufahrten in die bevorrechtigte Straße im Zuge der Planung mitaufgenommen. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu un- terrichten. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für das geplante Wohnbauquartier soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen, ohne dadurch die landschaftlich hochwertige Situation wesentlich zu beein- trächtigen. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen (freistehendes Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus, Mehrfamilienhaus) ver- wirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungsinstru- ment geschaffen werden, welches die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, berücksichtigt. Dabei wird auch der Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und den Anfor- derungen kostensparenden Bauens Rechnung betragen (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Die Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Fläche ist deshalb notwendig, weil die Möglichkeiten der Innenentwicklung in der Gemeinde ausgeschöpft sind bzw. die Verfügbarkeit entsprechender Flächen mittel- bis langfristig nicht gegeben ist. Die Systematik des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qua- lifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Bühl" erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren gem. §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dies war aus folgenden Gründen möglich: − die zulässige Grundfläche liegt bei 9.354 m² und damit unter 10.000 m². − bei dem Vorhaben handelt sich um die Schaffung von Baurecht für die Zulässigkeit von Wohn- nutzung. Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. − die Flächen schließen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile an. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 50 − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Da das Verfahren des § 13b gemäß des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes im Sommer 2023 BauGB nicht allen Vorgaben des Europarechts entspricht, wird das Verfahren über, den vom Ge- setzgeber eingeführten § 215a BauGB nach § 13b BauGB fortgeführt Der redaktionelle Aufbau des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 8.2.5 Städtebauliche Entwurfsalternativen Für die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für das Plangebiet "Bühl" wurden dessen Ge- gebenheiten und Besonderheiten sowie die der Umgebung erhoben und analysiert und ein Entwurf in drei Alternativen entwickelt, der die verschiedenen Belange (bspw. Wohnbedürfnisse, Ortsbild, Wegebeziehungen) berücksichtigt. Der Schwerpunkt wurde dabei auf eine sinnvolle städtebauliche Anbindung an die angrenzende Wohnbebauung, eine Vielfalt an Grundstücksgrößen und die Schaf- fung von hochwertigen Freiraumstrukturen gelegt. Die Alternative 1 (Fassungsdatum vom 22.03.2021), welche nach Abstimmung mit der Gemeinde umgesetzt werden soll, wird durch die Weiterführung der bestehenden Erschließungsstraßen "Zep- pelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, "Benzstraße" im Westen sowie der "Hirschstraße" im Nordwesten optimal an das örtliche Verkehrsnetz angebunden. Durch die Vielzahl an verkehrlichen Anschlüssen ist eine hohe Zugänglichkeit des neuen Wohngebietes für die Bevölkerung des Hauptortes der Gemeinde Baindt gewährleistet. Die im zentralen Bereich verorteten Mehrfamilien- häuser sollen der erhöhten Nachfrage an Wohnraum innerhalb der Gemeinde Baindt dabei Rech- nung tragen. Aufgrund der topografischen Situation vor Ort und hinsichtlich eines schonenden Übergangs zur freien Landschaft sowie der sensiblen Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wurde sich für eine zentralgelegene Position entschieden. Die in Richtung Ortsrand geplanten Einzel- und Doppelhaustypen schaffen einen verträglicheren Übergang zur freien Landschaft. Artenreiche Grün- flächen mit Begegnungszonen sowie ein im nordwestlichen Bereich des Plangebietes verorteter Spielplatz schaffen darüber hinaus ausreichend qualitative Freiraum- und Erholungsflächen. Durch die Schaffung landschaftlicher Bezüge und Blickbeziehungen wird die städtebauliche Entwurfsal- ternative der landschaftlich hochwertigen Situation vor Ort somit vollumfänglich gerecht, ohne da- bei die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Dichte zu untergraben. In der Alternative 1 sind insgesamt 13 Einfamilienhäuser, 7 Einfamilien- oder Doppelhäuser, 5 Kettenhäuser und 14 Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Die Alternative 2 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt das städtebauliche Grundkonzept der Alternative 1 auf und passt dieses lediglich im südwestlichen Bereich an. In diesem Bereich wurden die in Alternative 1 noch vorgesehenen Mehrfamilienhäuser durch Reihenhäuser ersetzt. Aufgrund der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt sowie der heterogenen Abfolge an Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 51 Gebäudetypologien und damit dem Verlust der städtebaulichen Ensemblewirkung wurde von dieser Alternative Abstand genommen. Die Alternative 3 (Fassungsdatum vom 22.03.2021) nimmt ebenfalls das städtebauliche Grund- konzept der Alternative 1 auf und ersetzt im südwestlichen Bereich nun insgesamt 4 Mehrfamili- enhäuser durch sieben Einfamilienhäuser. Von dieser Alternative wurde aus dem oben genannten Gründen wie in Alternative 2 Abstand genommen. 8.2.6 Räumlich-strukturelles Konzept Das räumlich-strukturelle Konzept zielt darauf ab, die vorhandene Bebauung durch Weiterführung der Strukturen zu ergänzen und abzurunden. Dabei werden an den maßgeblichen Stellen Öffnun- gen und Verknüpfungen zur Landschaft hin vorgesehen, um der landschaftlich sensiblen Lage ge- recht zu werden. Um ein attraktives Wohnquartier für junge Familien zu schaffen, soll zudem im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ein Spielplatz umgesetzt werden. Gemäß der Nachfrage im Plangebiet wird hierfür eine Fläche bereitgestellt, um entsprechende Spielgeräte verorten zu kön- nen. Trotz der Herausarbeitung der Räume und Bezüge innerhalb des Bauquartiers ist die Anordnung der einzelnen Baukörper so weit wie möglich an dem natürlichen Geländeverlauf orientiert. Die Anordnung der Gebäude folgt dem Höhenverlauf, so dass die Firstrichtungen weitestgehend parallel zu den Höhenlinien stehen. Die meisten Gebäude sind so angeordnet, dass ihre Firstrichtung mit dem Verlauf der Höhenlinien an dieser Stelle annähernd parallel ist oder senkrecht zu diesen steht. Durch das gewählte Entwurfsprinzip kann das vorhandene Gelände weitestgehend belassen wer- den. Die Festsetzung von Firstrichtungen erfolgt jedoch nicht, um die zukünftige Bauherrschaft bei der Gestaltung ihrer Wohngebäude nicht zu stark einzuschränken. Die Anzahl der einzelnen Rich- tungen (Wegeführung, Grundstücksgrenzen und Gebäuderichtungen) wird geringgehalten, um den formalen und städtebaulichen Zusammenhalt des Gebietes zu betonen. Auf diese Weise entsteht eine ruhige und geordnete Gesamtstruktur. Auf die Umsetzbarkeit von alternativen Formen der Energiegewinnung soll geachtet werden. Eine exakte bzw. verbindliche Ausrichtung aller Gebäude in Ost-West-Richtung ist aus städtebaulichen Gründen dennoch nicht sinnvoll. Durch die erhöhte Wärmedämmfähigkeit der Bauteile (insbeson- dere von Glas) zeichnet sich ab, dass sich der Schwerpunkt der Energie-Einsparung bzw. Wärme- gewinnung zu Heizzwecken auf die Fassade der Gebäude verlagern wird (z.B. so genanntes "Pas- sivhaus"). Die Effizienz von Sonnenkollektoren für die Brauchwassergewinnung ist von einer stren- gen Ausrichtung des Gebäudes unabhängig. Sie lässt sich zudem durch eine Einbeziehung von Nebengebäuden oder Gebäudeanbauten (z.B. Widerkehr) mit entsprechend steiler Dachneigung optimieren. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 52 8.2.7 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Als Festsetzungsalternative zum allgemeinen Wohngebiet (WA) wäre auch ein reines Wohngebiet (WR) möglich. Es ist jedoch aus städtebaulichen Gründen sinnvoll, eine verträgliche Nutzungsmischung, wie sie die Baunutzungs- verordnung für das allgemeine Wohngebiet (WA) zulässt, anzustreben. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Einschränkung der Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 (An- lagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) auf eine aus- nahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Er- schließungssituation, Topografie und Grundstücksbemessung nur bedingt geeignet, solche Be- triebe aufzunehmen. Darüber hinaus strebt die Gemeinde Baindt an, diese Nutzungen im Orts- kern bereitzustellen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte aufgrund der Kleinräumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 1-5 BauNVO angeführten Nutzungen: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzungen sind nicht ge- eignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlösbare Nutzungskon- flikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebauliche Gesamtsitu- ation sind die Gründe hierfür. − Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind Elektrotankstellen als einzelne Ladesäulen im Sinne von Tank- stellen oder nicht störenden Gewerbebetrieben ausnahmsweise zulässig. Durch die einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle wird der Schwerpunkt der Wohnnutzung nicht unterlaufen. Von einer von den einzelnen Ladesäulen ohne Verkaufsstelle ausgehenden Störung ist nicht auszu- gehen. Die Ladesäulen fügen sich durch Größe und Aussehen in die Umgebung ein und dienen lediglich dem Aufladen eines Elektrofahrzeugs. Dadurch, dass keine Verkaufsstelle zulässig ist sowie durch die entsprechend dem jeweiligen Fahrzeug benötigte Ladedauer, ist nicht von ei- nem starken Zu- und Abgangsverkehr auszugehen. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunut- zungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaf- ten eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Da- bei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmissverständlich sind. − Die Festsetzung von Grundflächenzahlen für die Typen 1-4 ergibt einen möglichst großen Spiel- raum bei der Aufteilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäu- detypen bzw. -anordnungen. Die festgesetzten Werte von 0,30 für den Typ 1 und 2 sowie 0,40 für den Typ 3 und 4 befinden sich jeweils im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 53 (BauNVO) definierten Orientierungswerte für Wohngebiete. Die Werte orientieren sich an den Vorgaben der nach Norden und Westen anschließenden Bebauung und sind auf die zulässigen Gebäudetypen samt Berücksichtigung der gewünschten Versiegelung hin abgestimmt. − Die, in der Baunutzungsverordnung (§ 19 Abs. 4) vorgesehene Überschreitungsmöglichkeit von 50 % ist für ein Baugebiet der vorliegenden Art nicht ausreichend. Allein durch die erforderli- chen und zulässigen Garagen und/oder Stellplätze ist in der Regel das Überschreitungspotenzial ausgeschöpft. Zu berücksichtigen bleiben alle anderen Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO (Wege, Terrassen, Schuppen, Gewächshäuschen, Spielgeräte, Schwimmbecken etc.) sowie unter Umständen unterirdische Anlagen. Durch die Möglichkeit, die zulässige Grundfläche für nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und nicht vollflächig versiegelte Zufahrten, Neben- anlagen, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, um weitere 50 % zu überschreiten, wird eine sinnvolle Voraussetzung getroffen, um den ruhenden Verkehr aus den öffentlichen Bereichen fernzuhalten. Darüber hinaus soll insgesamt die Ausnutzbarkeit des Grundstückes optimiert werden. Die Kappungsgrenze von 0,80 wird durch die getroffenen Überschreitungsmöglichkeiten nicht tangiert. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse in Kombination mit den Gebäudehöhen ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die Festsetzung von Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die Festsetzung der Ge- samt-Gebäude- und Wandhöhen über NHN wird gewählt, da somit einerseits in allen Bereichen die Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen abschließend geregelt sind, da ein eindeutig definierter Bezugspunkt zu Grunde gelegt wird und andererseits in der Einteilung der Grundstücke die nötige Flexibilität gewährleistet werden kann. Wenn z.B. ein Grundstück sich jeweils zur Hälfte innerhalb zwei verschiedener Höhen-Festsetzungen befindet, so wird die maximal zulässige Gesamt-Gebäude- und Wandhöhe über NHN durch lineare Interpolation der beiden zulässigen Gesamt-Gebäude- und Wandhöhen ermittelt. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwick- lungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvollziehbar und damit kontrollierbar. Gebäude mit einer tiefen Grundrissgestaltung und relativ steiler Dachneigung werden durch die festgesetzte Gesamt-Gebäudehöhe in ihrer Höhe fixiert. Schmale Gebäude mit flacher Dachneigung werden durch die festgesetzte Wandhöhe auf ein geeignetes Erscheinungs- bild begrenzt. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein städtebaulich vertret- bares Maß beschränkt. Durch die Festsetzung, dass, sofern zulässige Dachaufbauten oder Dach- einschnitte im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, für die Berechnung der maximalen Wandhöhe die Verbindungslinie zwischen den nächstgelegenen entsprechenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich ist, wird eindeutig ge- regelt, dass die Höhe von Dachaufbauten oder Dacheinschnitten nicht als maßgebliche Wand- höhe herangezogen wird. Ebenfalls werden Festsetzungen getroffen, die auf Grund der zulässi- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 54 gen Dachformen im Plangebiet Fehlentwicklungen vermeiden und die Möglichkeiten der Um- setzung dieser Dachformen hinsichtlich einzuhaltender Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ein- deutig bestimmen. Dies trifft insbesondere auf das Pultdach zu. − Bei den festgesetzten Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen wird unterschieden zwischen Haupt- gebäuden mit Terrassengeschoss, Hauptgebäuden mit Sattel- oder Walmdach, Hauptgebäuden mit Pultdach und Hauptgebäuden mit Flachdach. Bei Hauptgebäuden mit Sattel- bzw. Walm- dach und Hauptgebäuden mit Flachdach geht die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte eindeutig aus den textlichen Festsetzungen hervor. Bei Hauptgebäuden mit Terrassengeschoss (A) bzw. Hauptgebäuden mit Pultdach (B) ist die Bestimmung der höchstzulässigen Punkte auf Grund festgesetzter Einschränkungen schwieriger. Für diese beiden Arten ist hier daher ein Schema dargestellt. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzelhaus (Typ 1), Einzel- oder Doppelhaus (Typ 2 und Typ 3) bzw. als Einzel-, Doppelhaus oder Hausgruppe (Typ 4) umgesetzt werden. Die Festsetzung einer offenen Bauweise beschränkt die Längenentwicklung von Baukörpern auf max. 50 m. Im Bereich des Wohngebietes stellt diese Vorgabe eine sinnvolle Richtschnur zur Erlangung einer in Bezug auf die allgemeine städtebauliche Struktur verträglichen Baukörpergröße dar. Die beim Typ 4 festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für das betreffende Grundstück sowohl eine geschlossene Bebauung bis 75 m zu ermöglichen als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bauweise. Ausgehend von der offenen Bauweise erlaubt sie zusätzlich die Errichtung von so genannten "Kettenhäusern" als zeitgemäße und flächensparende Mischform zwischen Einfamilienhaus und Reihenhaus. Die zuläs- sigen Geschosse müssen bei der Umsetzung in "Kettenbauweise" an die nördliche Grundstücks- grenze anschließen, sofern nicht von der Möglichkeit der Umsetzung eines Flachdaches, wie unter Pkt. 2.7 und Pkt. 7.2.7.3. aufgeführt (sogenanntes "Terrassengeschoss") Gebrauch gemacht wird. Die Fassade des obersten Geschosses bei der Umsetzung eines Terrassengeschosses muss dann nicht zwingend an der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Daher ist wiederum die Um- setzung von Dachterrassen anschließend an die nördliche Grundstücksgrenze zulässig. Auf eine einheitliche Umsetzung der Lage des obersten Geschosses sollte jedoch aus gestalterischen nach Möglichkeit geachtet werden. Terrassengeschoss = maximal 66% überdachte Fläche bzw. mindestens 33% Fläche ohne Überdachung Firsthöhe Terrassengeschoss = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Festsetzung Firsthöhe ü. NHN Firsthöhe Pultdach = Maximal festgesetzte Firsthöhe ü. NHN – 1,25 m Festsetzung Wandhöhe ü. NHN Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 55 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Die Baugrenzen reichen über die durch die einzelnen Bauvorhaben bedingten Grund- stücksgrenzen hinweg. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Auf Grund der großzügigen und flexiblen Gestal- tung der Baugrenzen, stellen diese einen Grundzug der Planung dar, von welchem nicht befreit werden kann. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücks- flächen (Baugrenzen) zulässig. Dadurch entsteht innerhalb der jeweiligen Grundstücke eine mög- lichst hohe Flexibilität in Bezug auf die Situierung der Garagen. Durch die überbaubaren Grund- stücksflächen wird der Abstand zu den o.g. qualifizierten Straßen verbindlich geregelt, so dass mögliche Gefahrenpotenziale durch Hauptgebäude ausgeschlossen bleiben. Für die privaten Gärten wird die Zulässigkeit von baulichen Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verbindlich geregelt. Auf der Grundlage der §§ 12, 14 und 23 BauNVO werden Vorgaben für die Zulässigkeit von ortstypischen Anlagen getroffen. Dies trägt dazu bei, Unklarhei- ten im Umgang mit Rechtsvorschriften bei der Bauherrschaft auszuräumen (Zulässigkeit und Ge- nehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit). Die Ausweisung einer speziellen Fläche für Garagen ist nicht erforderlich, da Garagen ebenso außerhalb der Baugrenzen errichtet werden können. Im Sinne der Nutzung von Sonnenenergie wird die Möglichkeit eingeräumt, Sonnenkollektoren oder entspre- chende Anlagen der alternativen Energiegewinnung außerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen zu errichten. Auf Grund der getroffenen Einschränkungen werden Fehlentwicklungen ausge- schlossen. Grundsätzlich ausgeschlossen werden Mobilfunkanlagen (fernmeldetechnische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 2 BauNVO). Der Ausschluss dieser Anlagen ist erforderlich, um dem Vorsorgege- danken Rechnung zu tragen. Genaue Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt bzw. abgesichert. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass durch das Erscheinungsbild der Anlagen eine negative optische Wirkung auf das Wohngebiet entstehen könnte. Die Bewohner könnten durch die Anlagen nachhaltig in ihrem Wohl- befinden beeinträchtigt werden, auch dann, wenn keine unmittelbare strahlentechnische Beein- trächtigung gegeben wäre. Ferner werden Nebenanlagen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO ausgeschlossen, um Beeinträchtigungen des Orts- und Land- schaftsbildes sowie Konflikte mit dem Naturraum in diesem Übergangsbereich zur freien Landschaft zu vermeiden. Die Festsetzung der maximal zulässigen Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Auf Grund der Kleinräumigkeit des Baugebietes, dessen starken Bezuges zu den naturnahen Räumen sowie seiner stark peripheren Lage am Ortsrand der Gemeinde Baindt wäre bei einer zu starken Bewohnerdichte mit einer Fehlentwicklung zu rechnen. Die Grundstücke Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 56 am Ortsrand sind auf Grund der o.g. Gesamtkonzeption nicht dafür vorgesehen, mit Gebäuden, die eine hohe Wohnungsanzahl aufweisen, bebaut zu werden. Gleiches gilt für die Erschließungssitu- ation. Die vorgenommenen Einschränkungen der Anzahl der Wohnungen sollen darüber hinaus verhindern, dass es zu einer zu starken Versiegelung der Freiflächen in dem gesamten Bereich kommt (Terrassen, Stellplätze, Zufahrten). Die Festsetzung der maximalen Zahl der Wohnungen verhindert das Entstehen von überwiegend freizeitgenutzten Zweitwohnungen (Ferienwohnungen). Die vorgenommene Abstufung erfolgt auf Grund der erfahrungsgemäß unterschiedlichen Dichten, die durch die Umsetzung der unterschiedlichen Gebäudeformen entstehen. Ziel der Abstufung ist es, diese Dichten über die Zahl der zulässigen Wohnungen je Wohngebäude zu entzerren. Auf den privaten Grundstücken sollen Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Gebäude oder auf anderen geeigneten Flächen baulicher Anlagen errichtet werden. Durch die getroffene Festset- zung zur Errichtung einer verbindlichen Mindestfläche von Photovoltaikanlagen (30 % der Dach- fläche in Orthogonalprojektion) soll eine verständliche und nachvollziehbare Maßeinheit für die zukünftigen Bauherren geschaffen werden. Durch die Festsetzung soll die Nutzung regenerativer Energien in dem Baugebiet planungsrechtlich und verbindlich gesichert werden. Die Gemeinde sieht es als ihre städtebauliche Aufgabe an, durch ihre Bauleitplanung eine nachhaltige Ortsentwicklung voranzutreiben und den Klimaschutz zur Bewahrung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhält- nisse auch für zukünftige Generationen voranzutreiben. Dem Klimaschutz kommt darüber hinaus unter Berücksichtigung der Planungsleitlinie des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB eine besondere Gewich- tung bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungsfreileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungsträger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) Anla- gen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoss-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoss-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen blei- ben Fehlentwicklungen ausgeschlossen. 8.2.8 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 57 der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Im Rahmen der Erschließung wird eine Trafostation zu errichten sein. Auf die Festsetzung einer entsprechenden Fläche für diese Trafostation wird bewusst verzichtet, da sich deren exakte Lage erst mit der Einteilung der Baugrundstücke ergeben wird. Auf Grund des § 14 Abs. 2 der Baunut- zungsverordnung (BauNVO) kann eine solche Nebenanlage in der Ausnahme zugelassen werden, auch falls im Bebauungsplan keine besondere Fläche hierfür festgesetzt ist. Eine Wertstoffinsel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Ortsteil sind bereits ausreichend Wertstoffinseln an geeigneten Stellen vorhanden. Neben den o.g. Einrichtungen zur unmittelbaren Wohnumfeldverbesserung sind in räumlicher Nähe die wichtigen Infrastruktureinrichtungen des Hauptortes Baindt zu Fuß erreichbar (Schule, Kinder- garten, Rathaus). Zur Förderung klimafreundlicher Fortbewegungsmittel ist im südöstlichen Bereich eine E-Tank- stelle, d.h. eine Ladestation für Elektromobile festgesetzt. Die Notwendigkeit zur Darstellung von zusätzlichen Infrastruktur- bzw. Gemeinbedarfseinrichtun- gen besteht nicht. Die bestehenden Einrichtungen decken den mittelfristigen Bedarf ab. 8.2.9 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmündung in die "Hirschstraße" im Nordwesten ausrei- chend an das gemeindliche Verkehrsnetz angebunden. Über die "Boschstraße" besteht die Mög- lichkeit zur Anbindung an die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße". Über die Kreisstraße K 7951 "Thomas-Dachser Straße" ist eine überregionale Anbindung durch die Bundesstraße B 32 "Schwäbische Dichterstraße" gegeben. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch die Bushaltestellen "Rat- haus", "Schreinerei Dreher" und "Marsweiler" innerhalb des Gemeindegebietes mit den Linien 1 und 30 ausreichend gegeben. Mit dem Stadtbus (Linie 1) kann die Stadt Ravensburg und somit auch der überregionale Zugbahnhof unmittelbar erreicht werden. Im Einmündungsbereich in die "Hirschstraße" ist die Verkehrssicherheit durch die hinweisliche Auf- nahme von Sichtflächen und Ausrundungen gewährleistet. Durch den vorhandenen Ausrundungs- radius der "Hirschstraße" sind ausschließlich bereits bestehende Verkehrsflächen von den Sichtflä- chen betroffen. Sichtbehinderungen durch bauliche Anlagen sind demnach ausgeschlossen. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über ein Wegenetz, das die vorhandene topogra- fische Situation berücksichtigt. Es sind gestalterische Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorge- sehen. Die zentrale Verbindung von Süden nach Nordwesten wurde aufgrund des Zuschnitts des Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 58 Plangebietes und des Geländeverlaufes gewählt. Die nordöstliche Gabelung ist durch eine Stich- straße inklusive Wendehammer sowie der Einmündung, in die südlich gelegene "Zeppelinstraße" optimal erschlossen. Die straßenbegleitenden Flächen dienen mit ihren wasserdurchlässigen Belä- gen der Wohnumfeldgestaltung. Gleichzeitig können sie als Stauraum für den Winterdienst sowie Parkplätze vorgesehen werden. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone ist nicht vorgesehen. Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungsstraßen ist nicht erfor- derlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungsanlage wird durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgenommen. 8.2.10 Nutzungskonfliktlösung, Immissionsschutz Nutzungskonflikte auf Grund von Verkehrslärm und/oder gewerblichen Lärms bzw. anderen Immis- sionen sind nicht erkennbar. Ein Vorkommen von Altlasten ist auf der überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen nicht bekannt. Im nördlichen Bereich befindet sich eine 20-kV-Freileitung. Diese wird im Rahmen der Ausführung des Baugebietes unverändert erhalten bleiben. Beeinträchtigungen auf Grund von elektromagne- tischen Wellen sind nicht erkennbar. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. 8.2.11 Gebäudetypen Durch die verschiedenen Gebäudetypen wird eine Anpassung bezüglich der einzelnen Kenngrößen (z.B. Grundfläche und Höhe) an die jeweilige städtebauliche Situation wie folgt erreicht: − Typ 1 ist vor allem im Randbereich des Plangebietes zur freien Landschaft hin vorgesehen. Er kann ausschließlich als Einzelhaus genutzt werden. Durch die begrenzte zulässige Grundflä- chenzahl von 0,30 wird darauf geachtet, dass in Verbindung mit den jeweiligen Grundstücks- größen keine überdimensionierten Gebäude am Ortsrand entstehen. Er stellt eine reduzierte Übergangsform zu den Freiflächen dar. Die dem Typ 1 zugeordneten Grundstücke besitzen eine überdurchschnittlich hohe Wohnqualität. − Typ 2 und Typ 3 sind überwiegend im zentralen Bereich des Plangebietes vorgesehen. Sie kön- nen als Einzelhaus mit bis zu drei Wohneinheiten oder als Doppelhaus mit je zwei Wohneinhei- ten genutzt werden. Die Eignung als Doppelhaus sollte in jedem Fall individuell geprüft werden. Dies betrifft insbesondere die Kenngrößen Grundstücksgröße, Grundflächenzahl und Gebäude- höhe sowie die Lage der Zufahrt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 59 − Typ 4 kann entweder als Einzelhaus, Doppelhaus, Reihen- oder Kettenhaus und aufgrund der erhöhten Anzahl an maximal zulässigen Wohneinheiten auch als Mehrfamilienhaus umgesetzt werden. Aufgrund der Höhenentwicklung eines potenziellen Mehrfamilienhauses wurde von ei- ner Lage am Ortsrand abgesehen und der Fokus auf den zentralen beziehungsweise südwestli- chen Bereich, an die bestehende Wohnbebauung angrenzend, gelegt. Durch den Typ 4 kann der hohen Nachfrage an Wohnraum in der Gemeinde Baindt Rechnung getragen werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 60 9 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 9.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplanes "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Graben begrenzt. Nörd- lich des Grabens sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- bietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Für den Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein baurecht- licher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Dieser wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche aus- geglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 437.02.001; Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015) des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer weiteren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003; Geneh- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 61 migung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016) des Re- gionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Die verbleibenden 15.094 Öko- punkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Um- setzung zwingend sind. 9.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) Regionalplan: Für den überplanten Bereich sind die Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (Geneh- migung vom 09.09.2023) maßgeblich. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalpla- nes Bodensee-Oberschwaben (siehe Ziffer 8.2.3 der städtebaulichen Begründung). Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin nach Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Zuge des bereits durchgeführ- ten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als "Wohnbaufläche im Bestand" (W) und "Ortsrandeingrünung" dargestellt. Darüber hinaus befindet sich in diesem Bereich die Darstel- lung einer "20-KV-Freileitung". Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie einer öffentlichen Grünfläche. Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Weitere Schutzgebiete/Biotope: - Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Landschaft. - Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Bio- top-Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 62 - Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. 9.2 Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basissze- nario), einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich be- einflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernetzungs- grad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten bzw. Biotope. - Beim Plangebiet handelt es sich um Grünland/Acker am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". In- folge der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung (häufiges Befahren, häufige Mahd, Aus- bringung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, Einsaat von Arten des Dauergrünlands) ist die pflanzliche Artenvielfalt gering. Der Vegetationsbestand setzt sich überwiegend aus Futtergräsern und -kräutern zusammen, von denen die meisten als Stickstoffzeiger gelten. Es gibt demnach keinerlei Hinweise auf besondere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Gehölze kommen lediglich westlich entlang der "Hirschstraße" und im südöstlichen Plan- gebiet vor (zwei größere Sträucher). Diesen kommt aufgrund des geringen Alters und der Umgebungsbebauung keine besondere Bedeutung für den Artenschutz zu. - Das Plangebiet weist aufgrund der Nutzung keine ökologisch hochwertigen Elemente auf. Insbesondere fehlen lineare Biotopstrukturen, welche hinsichtlich des Biotopverbundes von nennenswerter Bedeutung sind (bspw. gewässerbegleitende Gehölze). Unverbaute Verbin- dungen in die offene Landschaft bestehen in nördliche und nordöstliche Richtung. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend ist kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden. - Aufgrund der im Gebiet und im Umfeld ausgeübten Nutzungen sind im Hinblick auf die Fauna vorwiegend Ubiquisten bzw. Kulturfolger zu erwarten. Die überplanten Flächen wer- den auch von der angrenzenden Wohnbebauung beeinflusst (Hauskatzen, Spaziergänger mit Hunden, Freizeitgeräusche z. B. Rasenmäher). - Um zu prüfen, ob im überplanten Bereich artenschutzrechtlich relevante Arten vorkommen, wurde das Gebiet am 30.03.2020 durch einen Biologen begangen (siehe artenschutz- rechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH vom 02.07.2020, ergänzt am Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 63 21.05.2021). Dabei wurden innerhalb des Plangebietes keine relevanten Arten oder Strukturen, welche geeignete Lebensraumbedingungen bieten würden, nachgewiesen. Auch am Grabenverlauf konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Amphibien festge- stellt werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bodenpro- fils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurtei- lungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Bebauung be- wertet. - Gemäß der Geologischen Karte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Frei-burg (M 1: 50.000) liegt das Plangebiet im Übergangsbereich der geologischen Ein- heiten der Hasenweiler-Formation (qHW; zentraler, östlicher und südlicher Bereich) und der Holozänen Abschwemmmassen (qhz; nördlicher und westlicher Bereich). - Hieraus haben sich pseudovergleyte Parabraunerde aus Geschiebemergel (U57; Bereich Hasenweiler-Formation) bzw. Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen (U106; Bereich Holozänen Abschwemmmassen) ausgebildet. - Die Böden im Plangebiet werden landwirtschaftlich als Grünland/Acker genutzt. Die Böden sind vollständig unversiegelt und können ihre Funktion als Ausgleichskörper im Wasser- haushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe noch weitestgehend unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlagswasser lie- gen keine genauen Informationen vor. - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich der pseudovergleyten Para- braunerden aus Geschiebemergel wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen Bereich (3,0). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als mittel (2,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit sehr hoch bewertet (4,0). - Das Standortpotenzial für die natürliche Vegetation beschreibt die Eignung eines Bodens zur Ansiedlung potenziell natürlicher Pflanzengesellschaften. In diesem Zusammenhang kommt dem Bereich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 64 Somit wird aus Sicht des Naturschutzes von einer eher geringen Wahrscheinlich- keit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansiedlung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,0). - Die natürlichen Bodenfunktionen basierend auf den Auszügen des Landesamts für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau in Freiburg werden im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozä- nen Abschwemmmassen wie folgt bewertet: - Die natürliche Bodenfruchtbarkeit liegt im hohen bis sehr hohen Bereich (3,5). - Die Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf wird als hoch (3,0) einge- stuft. - Die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe wird mit hoch bewertet (3,0). - Hinsichtlich des Standortpotenzials für die natürliche Vegetation kommt dem Be- reich keine hohe oder sehr hohe Bewertung zu. Somit wird aus Sicht des Natur- schutzes von einer eher geringen Wahrscheinlichkeit ausgegangen, im Plangebiet hochwertige Lebensgemeinschaften anzutreffen bzw. Standorte für deren Ansied- lung anzutreffen. - Die Gesamtbewertung liegt folglich im hohen Bereich (3,17). - Für das Plangebiet sind keine Georisiken bekannt. - Auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen ist kein Vorkom- men von Altlasten bekannt. - Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypi- schen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss je- doch gerechnet werden. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine hohe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. - Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft ein kleiner namenloser Wassergraben. Ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben muss mindestens der für den Innenbereich geltende 5 m Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 65 breite Gewässerrandstreifen gemessen ab Gewässerböschungsoberkante eingehalten wer- den. - Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Aufgrund der Erfahrungen im Rahmen von räumlich nahen gelegenen Bauvorhaben in jüngerer Zeit ist nicht mit ober- flächennah anstehendem Grundwasser zu rechnen. - Der Geltungsbereich befindet sich in keinem bestehenden oder geplanten, öffentlichen Trinkwasserschutzgebiet und in keinem wasserwirtschaftlichen Vorranggebiet Wasserver- sorgung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. - Momentan fallen im Gebiet keine Abwässer an. - Anfallendes Niederschlagswasser versickert breitflächig über die belebte Oberbodenschicht bzw. fließt oberflächig über diese ab. - Die im Umfeld vorhandene Bestandsbebauung ist an die gemeindlichen Ver- und Entsor- gungsleitungen angeschlossen. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. - Aufgrund der Hanglage (Gelände fällt in westliche Richtung hin ab) sind Überflutungs- probleme z. B. durch Hangwasser nicht auszuschließen. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. - Die Jahresmitteltemperatur der Gemeinde Baindt liegt bei 8,8°C, die mittlere Jahresnie- derschlagsmenge ist mit 1.381 mm relativ hoch. Der Föhn, der als Fallwind von den Alpen kommt, kann jedoch vor allem im Winter wärmere Luftmassen herantragen. - Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um Freiflächen am Ortsrand. Die offenen Flächen des Plangebietes dienen der lokalen Kaltluftproduktion und tragen aufgrund des nach Westen abfallenden Geländes zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbebauung bei. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 66 - Die wenigen Gehölze produzieren nur geringfügig Sauerstoff und tragen aufgrund der na- hezu unbedeutenden luftfilternden und temperaturregulierenden Wirkung kaum zur Ver- besserung des lokalen Kleinklimas bei. - Das Plangebiet ist nahezu vollständig unversiegelt. Hinsichtlich der Wärmeabstrahlung besteht daher nur eine geringe thermische Belastung für das Kleinklima. - Größere Gewerbegebiete oder Verkehrswege liegen nicht in räumlicher Nähe zum Plange- biet. Messdaten zur Luftqualität liegen nicht vor. Aus dem Kfz-Verkehr der angrenzenden Verkehrswege und Wohnbebauung reichern sich Schadstoffe in der Luft an. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herangezogen. - Das Plangebiet gehört zur Großlandschaft des "Voralpinen Hügel- und Moorlandes" (Nr. 3) und wird innerhalb dieser dem Naturraum "Bodenseebecken" (Nr. 31) zugeordnet. Das Landschaftsbild der Gemeinde ist geprägt durch die im Norden gelegenen Flächen des Altdorfer Waldes. Die zentralen, westlichen und südlichen Bereiche werden dagegen über- wiegend intensiv landwirtschaftlich als Grünland und Acker genutzt. - Beim Plangebiet selbst handelt es sich um Intensivgrünland und Ackerflächen am nördli- chen Ortsrand von Baindt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine öko- logisch hochwertigen oder kulturlandschaftlich bedeutenden Elemente. Das Plangebiet ist infolge der Nutzung ausgesprochen strukturarm. - Im Norden und Nordosten schließt der überplante Bereich an die unbebaute Landschaft an und ist von hier gut einsehbar. In südliche und westliche Richtung ist die Einsehbarkeit aufgrund der Bestandsbebauung und der westlich stockenden Waldflächen stark einge- schränkt. Aufgrund der Ortsrandlage ist das Plangebiet für das Ortsbild von gewisser Be- deutung. - Das Gelände fällt in westliche Richtung ab, das Plangebiet liegt jedoch nicht exponiert. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 67 - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine geringe Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. - Das Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt. Die Ertragsflächen haben eine Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft. - Im Norden verläuft ein stark bewachsener geschotteter Feldweg (Grasweg). Dieser führt nach Norden bzw. Nordosten in die unbebaute Landschaft und kann von der Anwohner- schaft bspw. für Spaziergänge oder Gassi-Runden genutzt werden. Darüber hinaus sind im Plangebiet und dessen unmittelbarer Umgebung keinerlei Strukturen vorhanden, die für die Erholung und den regionalen oder überregionalen Tourismus von Bedeutung sind. - Durch die landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes kann es in den angrenzenden Wohngebieten zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z. B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). - Nördlich und nordöstlich der Planung liegen landwirtschaftliche Hofstellen. Von diesen und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es wiederum zeitweise zu beläs- tigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut zu. Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Es befinden sich keine Kulturgüter oder Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jet- zigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. - Dem Plangebiet kommt zusammenfassend keine Bedeutung für das Schutzgut zu. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Derzeit befinden sich innerhalb des Plangebietes keine Anlagen zur Gewinnung von Wärme oder Strom aus alternativen Energiequellen. - Gemäß dem Umweltdaten und -Kartendienst Online (UDO) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg beträgt die mittlere jährliche Sonnen- einstrahlung 1.156 kWh/m². Da das Gelände nach Westen abfällt, sind die Voraussetzun- gen für die Gewinnung von Solarenergie gut. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 68 Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 9.2.2 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchfüh- rung der Planung (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Bei Nichtdurchführung der Planung bleiben die intensiv genutzten landwirtschaftlichen Nutzflächen als Ertragsstandort sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten. An der biologischen Viel- falt ändert sich nichts aufgrund von baulichen Maßnahmen in diesem Bereich. Es ist keine Verän- derung der vorkommenden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grundwasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungs- leitungen angeschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleiben auch die Luftaustauschbahnen sowie die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben un- verändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete und Biotope im Um- feld bleiben in ihrer Verbundfunktion unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequel- len nötig. Die bestehenden Wechselwirkungen erfahren keine Veränderung. Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich nutzungsbedingt (z. B. Intensivierung oder Extensivierung der Grünlandnutzung), aus großräumigen Vorgängen (z. B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z. B. Populationsschwankungen, fortschreitende Sukzession) er- geben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognosti- zierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vorliegenden Planung besteht nicht. 9.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung - Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen einschließlich der Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich und ggf. geplanter Überwachungsmaßnahmen (Nr. 2b und c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung der Baukörper und Verkehrsflächen und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Ackers/Grünlandes vorkommenden Tiere und Pflanzen verloren. Aufgrund der intensiven Nutzung sind hiervon keine beson- dere oder seltene Artenvorkommen von Pflanzen betroffen (bspw. Arten der "Roten Liste"). - Da das Plangebiet am Ortsrand liegt und von Wohnbebauung mit deutlichen Störeinflüs- sen umgeben ist, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 69 - Der wenigen vorkommenden Gehölze gehen im Zuge des Vorhabens verloren, werden aber durch umfangreiche Neupflanzungen kompensiert (siehe Aufzählung unten). - Das Gebiet kann in Zukunft eine höhere Artenvielfalt aufweisen. Ein Teil der Pflanzenarten wird jedoch höchstwahrscheinlich nicht heimisch und/oder standortgerecht sein. Auch bei den Tieren werden vor allem Kulturfolger und Ubiquisten von den Änderungen profitieren. Die Vielfalt der Lebensräume wird sich erhöhen (Gärten, Straßenbegleitgrün, teilversiegelte Bereiche usw.). Die Mehrzahl der neu entstehenden Lebensräume wird jedoch stark anth- ropogen beeinflusst und aller Wahrscheinlichkeit nach durch hohe Nährstoffkonzentratio- nen geprägt sein. Für aus naturschutzfachlicher Sicht besonders wertvolle Arten bieten die neuen Lebensräume keinen Raum. - Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans und angrenzend kein Wald im Sinne des Lan- deswaldgesetzes Baden-Württemberg (§ 2 LWaldG) vorhanden ist, müssen keine Abstände eingehalten werden. - Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen wer- den. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erfor- derlich. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plangebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. - Bei Einhaltung der im artenschutzrechtlichen Kurzbericht der Sieber Consult GmbH ge- nannten Maßnahmen (siehe Ziffern 6 und 7 des Kurzberichtes in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021) ist mit keinen Beeinträchtigungen artenschutz- rechtlich relevanter Arten bzw. Artengruppen zu rechnen. Ein Konfliktpotenzial ist nicht absehbar. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß des Lebensraumverlustes reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 70 - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, voll- ständig insektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Tech- nik vergleichbar insektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zu- lässig. Die Außengehäuse von Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Ober- kante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufweisen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Acker und Intensivgrünland – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 71 Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Anliegerverkehr, Wohnnutzung (z. B. Frei- zeitlärm) u. U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen, Reflektionen von Photo- voltaikanlagen Beeinträchtigung nachtaktiver oder wasserge- bundener Insekten (stark reduziert durch Festset- zungen zur Beleuchtung und zu PV-Anlagen) – Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u. U. auch Schadstoffemissionen belastet. - Durch die mit der Planung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiege- lung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verlo- ren. Die versiegelten Flächen können folglich nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Niederschlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. - Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Insbesondere im Bereich der Flächen für Aufschüttungen ist mit teils erheblichen Geländeaufschüttungen zu rechnen. - Landwirtschaftliche Ertragsflächen gehen verloren. Nach der "Wirtschaftsfunktionenkarte Baden-Württemberg - Vorrangfluren I und II" entfallen jedoch etwa 784 ha Fläche der Gemeindefläche auf die Vorrangflurstufe II (97 %). Daher wird durch die vorliegende Pla- nung somit nur ein geringer Teil der landwirtschaftlichen Fläche beansprucht. Zudem sind zum einen auch bei der Umsetzung der Planung weiterhin hochwertige Böden vorhanden und zum anderen liegen keine weniger hochwertigen landwirtschaftlichen Flächen im Ge- meindegebiet vor, sodass im Falle der Überplanung landwirtschaftlicher Flächen auch an einem anderen Standort hochwertige Flächen betroffen wären. - Darüber hinaus besteht gegenwärtig akuter Bedarf an Bauland (siehe hierzu Ziffer 8.2.2). Die Gemeinde muss daher die Belange des Wohnbedarfs denen der Landwirtschaft unter- ordnen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Boden, Geologie und Fläche reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maßnahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 72 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Überschüssiger Erdaushub ist gem. den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab- fallgesetzes (KrW-/AbfG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachWV) zu ent- sorgen. Dabei ist eine weitestgehende Verwertung anzustreben. - Bodenaushub und -versiegelungen sollen so gering wie möglich ausfallen. Bei Abtrag, Lagerung und Transport des Bodens im Zuge der Baumaßnahmen ist auf einen sorgsamen, schonenden und fachgerechten Umgang zu achten. Dies kann durch eine bodenkundliche Baubegleitung gewährleistet werden. Eine Befahrung oder Bearbeitung des Bodens bei Nässe sollte unter allen Umständen verhindert werden. Vermischungen der Bodenhori- zonte und Verdichtungen oder Verunreinigungen des Bodens sollen vermieden werden. Besonders künftige Grünflächen sollen vor Bodenbeeinträchtigungen geschützt werden, es empfiehlt sich daher die Bereiche während Baumaßnahmen zum Beispiel durch Bauzäune abzusperren. Überschüssiger Boden soll sinnvoll und möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sollen beeinträchtigte Böden wiederherge- stellt oder rekultiviert werden. Informationen zu einem fachgerechten Umgang mit dem Boden finden sich in den DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenma- terial"), DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten") und DIN 19639 "Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauarbeiten", die bei der Bau- ausführung einzuhalten sind. In den Hinweisen unter dem Punkt "Bodenschutz" finden sich weitere Hinweise und Handlungsempfehlungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 73 - Auch wenn laut Auskunft der Behörden auf den überplanten Flächen und den unmittelbar angrenzenden Flächen keine Vorkommen von Altlasten bekannt sind, ist die zuständige Bodenschutzbehörde, sofern bei Aushubarbeiten bzw. weiteren Erkundungen organolepti- sche Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenverän- derung oder Altlast hindeuten. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein hoher Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Bodenfunk- tionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (Autowäsche, evtl. Gärtnern) Eintrag von Schadstoffen – Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das im Norden verlaufende Gewässer bleibt erhalten und wird als offener Graben in das Vorhaben integriert. Der Gewässerrandstreifen von 5 m wird eingehalten. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Bestehende oder geplante, öffentliche Trinkwasserschutzgebiete und wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Wasserversorgung sind nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Wasser reduziert werden. Es werden folgende grünordnerische Maß- nahmen festgesetzt: Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 74 - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Ra- sengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Ge- länder etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulver- beschichtete und bleifreie Flaschnerprodukte) dauerhaft gegen Niederschlags- wasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem au- ßerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Re- tentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeinde- eigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbaumaßnahme her- zustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regen- wasserkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigun- gen des abzuleitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutz- wasser sind unzulässig. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein mittlerer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 75 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – – betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung Schadstoffeinträge – Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Das auf versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) anfallende Niederschlagswasser ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter des Gewässersystems des Bampfens zuzulei- ten. - Durch die Bebauung fallen künftig Abwässer an. Das anfallende Schmutzwasser wird ge- trennt gesammelt und über das bestehende Schmutzwasserkanalnetz der gemeindlichen Kläranlage zugeführt. - Den Straßengrundstücken und den Straßenentwässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. - Die geplante Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versi- ckerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. - Die Wasserversorgung des Gebietes erfolgt durch den Anschluss an die öffentliche Trink- wasserversorgung. - Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von hochwassergefährdeten Flächen für extreme (HQextrem) oder hundertjährige (HQ100) Hochwasser. Hierbei kommt es zu keinen Konflikten bei Umsetzung der Planung. - Gebäude sind auch abseits von oberirdischen Gewässern vielfältigen Gefahren durch Was- ser (Starkregen, Sturzfluten, hohe Grundwasserstände) ausgesetzt. Aufgrund des abfallen- Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 76 den Geländes nach Westen kann es in Folge von Starkregenereignissen bei lokalen Un- wetterereignissen zu oberflächigem Zufluss von Niederschlagswasser kommen. Bei urba- nen Sturzfluten sind keine nennenswerten Vorwarnzeiten möglich. Das bei Starkregen ab- fließende Wasser wird durch eine Aufschüttung bzw. Hangkantenprofilierung im Bereich der öffentlichen Grünfläche im Nordosten aufgefangen, so dass es nicht zu Überflutungs- problemen auf den Grundstücken am Hangfuß kommen kann. - Die Gemeinde Baindt hat darüber hinaus ein Starkregenrisikomanagement für das Ge- meindegebiet erstellt. Der Planbereich ist im Starkregenrisikomanagement enthalten. Im Starkregenrisikomanagement sind für den Planbereich Maßnahmen und Handlungsemp- fehlungen vorgesehen, die mit der geplanten Maßnahme zum Gewässerausbau umgesetzt werden. - Um sicherzustellen, dass für die geplanten Gebäude keine Gefährdung durch Hochwasser entsteht, wurden zudem Hinweise zum Überflutungsschutz für Planer und Bauherren auf- genommen, welche bei der Umsetzung der Bauvorhaben zu berücksichtigen sind. Das be- deutet auch, dass z. B. alle Leitungs- und Rohrdurchführungen dicht sein müssen. Beson- deres Augenmerk ist dabei auch auf die geeignete Planung und Ausführung von Kellerab- gängen, Kellerfenstern und Lichtschächten, sowie Haus- und Terrasseneingängen zu legen. Tiefgaragenabfahrten sind so auszubilden, dass die Tiefgarage und der Keller nicht durch Starkregen oder hohe Grundwasserstände geflutet werden. Das Erdgeschoß der Gebäude sowie Lichtschächte, Öffnungen und Treppenabgänge soll zur Sicherheit vor Wassergefah- ren daher deutlich über vorhandenem Gelände bzw. über dem jeweiligen Straßenniveau liegen und alles unter dieser Ebene wasserdicht sein. Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB); Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Die Kaltluftentstehung wird im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offen- flächen beschränkt, wodurch sich der Beitrag zur Kühlung der angrenzenden Bestandsbe- bauung reduziert. - Durch die Rodung der wenigen bestehenden Gehölze entfällt deren luftfilternde und tem- peraturregulierende Wirkung. Aufgrund der festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sowie der öffentlichen Grünflächen (siehe Aufzählung unten) ist von einer Aufwertung in Bezug auf die Produktion von Frischluft auszugehen. - Durch die Versiegelung wird die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung ein- geschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein ungünstigeres Kleinklima. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 77 - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Bei Einhaltung der gültigen Wärmestandards und Einbau moderner Heizanlagen sind keine erheblichen Umweltauswirkungen durch Schadstoffemissionen zu erwarten. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die südlich und nördlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstellen kann es auch weiterhin zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men. Diese sind von der künftigen Bauherrschaft hinzunehmen. - Die Neubebauung führt potenziell zu einem erhöhten CO2-Ausstoß. Insgesamt sind von dem geplanten Baugebiet Treibhausgasemissionen jedoch nicht in einem Umfang zu er- warten, der sich in spürbarer Weise auf das Klima auswirken würde. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei Durchführung der Planung vor allem auf das Plangebiet und unmittelbar angrenzende Bereiche konzentrieren. Um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren, sollte wo immer möglich die Energieeffizienz gesteigert und auf erneuerbare Energien und Elektromobile zurückgegriffen werden. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Klima und Luft reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 78 - Weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Sonnenschutz/Kühlung an den Gebäuden; Vermeidung dunkler/stark abstrahlender Bodenbeläge) sind von der privaten Bauherrschaft vorzuse- hen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Intensivgrünlands weniger Kaltluft – Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Anliegerverkehr Verkehrsabgase – Schutzgut Landschaftsbild (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): - Durch die Errichtung neuer Baukörper erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung, weil bislang unversiegelte, landwirtschaftliche Nutzflächen in Ortsrandlage verloren ge- hen. Die Bebauung verlagert damit den nördlichen Ortsrand geringfügig weiter in die freie Landschaft hinaus. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer ge- ringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Freifläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stel- len jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die benachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die gewachsene Struktur der Gemeinde einfügt. - Durch die Bebauung werden die Sichtbeziehungen nach Norden und Nordosten in die un- bebaute Landschaft beeinträchtigt. In die übrigen Himmelsrichtungen ergeben sich auf- grund der Bestandsbebauung und der vorhandenen Waldbestände keine wesentlichen Verschlechterungen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 79 - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Ökologisch hochwertige oder kulturlandschaftlich bedeutende Elemente sind aufgrund der Strukturarmut im Plangebiet nicht vom Vorhaben betroffen. - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Landschaftsbild reduziert werden. Es werden folgende grünordneri- sche Maßnahmen festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer Eingriff in das Schutzgut. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 80 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Ortsrandvorverlagerung – Durchgrünung des Plangebietes, Pflanzung von Gehölzen Reduktion der Auswirkungen durch Eingrünung + betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft – Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): - Durch das Vorhaben gehen die landwirtschaftlichen Ertragsflächen für die Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und für die regionale Landwirtschaft dau- erhaft verloren. Dafür wird neuer Wohnraum geschaffen. - Die offenen Flächen gehen durch die Überbauung als Kaltluftentstehungsfläche verloren und damit auch deren Rolle für die Abkühlung der angrenzenden, bebauten Bereiche. Erhebliche Auswirkungen auf die damit verbundene Lebensqualität der dort lebenden Menschen sind aufgrund der Lage im ländlichen Raum und der festgesetzten Grünflächen (siehe Aufzählung unten) nicht zu erwarten. - Da das Plangebiet aufgrund der Nutzung selbst keine Erholungseignung besitzt, entstehen diesbezüglich keine Beeinträchtigungen. - Die im Norden und Osten des Plangebietes geplanten öffentlichen Grünflächen (siehe Auf- zählung unten) dienen der Eingrünung und können als Treffpunkt und zentrumsnahes Naherholungs- oder Spielgebiet von den Bewohnern genutzt werden. - Der überplante Bereich erfährt eine geringfügige Verschlechterung der Luftqualität auf- grund der zusätzlichen Schadstoffemissionen durch den Anliegerverkehr. Mit einer wesent- lichen Beeinträchtigung ist aufgrund des Planumfangs jedoch nicht zu rechnen. - Durch die Bebauung der landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es künftig in den an- grenzenden Wohngebieten nicht mehr zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen. - Durch die nördlich und nordöstlich der Planung vorhandenen landwirtschaftlichen Hofstel- len und den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kann es auch weiterhin zeit- weise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen. Diese sind von der künf- tigen Bauherrschaft hinzunehmen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 81 - Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann die Beeinträchti- gung des Schutzgutes Mensch reduziert werden. Die oben bei den übrigen Schutzgütern genannten grünordnerischen Festsetzungen dienen direkt oder indirekt auch dem Men- schen. Auf eine erneute Auflistung an dieser Stelle wird daher verzichtet. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein geringer in das Schutzgut. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u. U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude, Außenanlagen und Verkehrsflächen Schaffung zusätzlichen Wohnraums (für ortsan- sässige Bevölkerung), Erweiterung des Kinder- gartens ++ Anlage von Grünflächen, Pflanzung von Ge- hölzen Schaffung neuer Spiel- und Erholungsflächen + betriebsbedingt Verkehr, Wohnnutzung (z. B. Freizeitlärm) Belastung durch Verkehrslärm, Verkehrsabgase – Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): - Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (z. B. Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschich- ten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart bzw. die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ravens- burg unverzüglich zu benachrichtigen. - Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt kein Eingriff in das Schutzgut. Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strah- lung sowie der Verursachung von Belästigungen (Nr. 2b Buchstabe cc Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - In der Bauphase kann es temporär zu Lärmbelästigung sowie zu Belastungen durch Staub, Gerüche und/oder Erschütterungen (z. B. durch Baumaschinen) kommen, die zeitweise die Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 82 Wohnqualität in den angrenzenden, bereits bebauten Gebieten beeinträchtigen können. Erhebliche Beeinträchtigungen sind jedoch aufgrund der zeitlich begrenzten Dauer der Bauarbeiten, die zudem vorwiegend oder ausschließlich tagsüber (d. h. außerhalb des be- sonders empfindlichen Nachtzeitraums) stattfinden werden, nicht zu erwarten. - Schadstoffemissionen sind insbesondere infolge des zusätzlichen Verkehrsaufkommens (Kfz-Abgase) sowie durch Heizanlagen in den neuen Gebäuden zu erwarten. In allen Fäl- len zählen Kohlenwasserstoffe, Kohlenstoffmonoxid und -dioxid sowie Stickoxide zu den wesentlichen potenziell umweltschädigenden Abgasbestandteilen; je nach Verbrennungs- anlage können auch Schwefeloxide sowie Staub und Ruß relevant sein. Durch die Flächen- neuversiegelung wird zudem die Wärmeabstrahlung begünstigt, so dass es zu einer ge- ringfügigen Erhöhung der Lufttemperatur im Bereich der neuen Bebauung kommen kann. Siehe hierzu den Punkt "Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität". - Durch die nächtliche Beleuchtung des Plangebietes kann es zu einer Lichtabstrahlung in umliegende Wohngebiete und in die freie Landschaft kommen. Um die Stärke und den Radius der Lichtausstrahlung zu reduzieren, trifft der Bebauungsplan eine Festsetzung zu den zulässigen Lampentypen (z. B. nach unten gerichtete, in der Höhe begrenzte Leucht- körper). - Negative Auswirkungen durch Erschütterungen, Wärme oder Strahlung sind aufgrund der Art des geplanten Baugebietes nicht zu erwarten. - Die durch den Bebauungsplan vorbereitete Bebauung lässt nicht erwarten, dass Staub, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlungen in prüfungsrelevantem Umfang auftreten. - In der Gesamtschau sind keine erheblichen Belästigungen durch die o. g. Wirkfaktoren auf angrenzende bewohnte Gebiete bzw. die im Umfeld lebende Tierwelt zu erwarten. Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung und Verwertung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buch- stabe e BauGB und Nr. 2b Buchstabe dd Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Als wesentliche Abfälle sind insbesondere recyclingfähige Verpackungen, organische Ab- fälle (Biomüll) sowie in Bezug auf Schadstoffe in der Regel unbedenklicher Haus- bzw. Restmüll zu erwarten. Anfallende Abfälle sind nach Kreislaufwirtschaftsgesetz vorrangig wiederzuverwerten (Recycling, energetische Verwertung, Verfüllung); falls dies nicht mög- lich ist, sind sie ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Die Entsorgung erfolgt über den Landkreis Ravensburg. In Bezug auf Biomüll wird die Anlage eines Komposts emp- fohlen. - Zur Entsorgung der Abwässer siehe den Punkt "Wasserwirtschaft". Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 83 Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe (Nr. 2b Buchstabe gg Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): - Ein erheblicher Schadstoffeintrag durch den Baustellenbetrieb ist im Falle einer Bebauung der derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zu erwarten. Sofern die optimale Entsorgung der Bau- und Betriebsstoffe gewährleistet ist, mit Öl und Treibstoffen sachge- recht umgegangen wird und eine regelmäßige Wartung der Baufahrzeuge sowie ord- nungsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe erfolgt, können die baubedingten Auswirkungen als unerheblich eingestuft werden. - Für den Betrieb der geplanten Gebäude bzw. Anlagen regelt der Bebauungsplan keine bestimmten Techniken und Stoffe, so dass zu deren Auswirkungen keine genauen Angaben möglich sind. Aufgrund der Erfahrungen aus der Entwicklung der umliegenden Gewerbe- gebiete ist jedoch davon auszugehen, dass auch im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen. Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt (z. B. durch Unfälle oder Katastrophen) (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Planung begründet kein konkretes Vorhaben, das in der Bau- oder Betriebsphase mit beson- deren Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt verbunden ist. Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): - Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils erneuer- barer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energie- quellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energiever- sorgung leisten. Die sparsame und effiziente Nutzung von Energie kann bei Gebäuden insbesondere durch eine kompakte Bauweise (wenig Außenfläche im Vergleich zum be- heizten Innenvolumen, flache Dachformen) sowie durch optimale Ausrichtung zur Sonne und eine gute Gebäudedämmung erzielt werden. - Wie unter Ziffer 9.2.1.9 dargelegt, sind die Voraussetzungen im Plangebiet für die Errich- tung von Sonnenkollektoren zur Gewinnung von regenerierbarer Energie sehr gut. Kumulierungen mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichti- gung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen (Nr. 2b Buchstabe ee Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Eine Kumulierung mit den Auswirkungen benachbarter Vorhaben bzw. Planungen ist nach derzei- tigem Kenntnisstand nicht anzunehmen. Darüber hinaus sind keine kumulierenden Wirkungen in Bezug auf andere Schutzgüter zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 84 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte aufgrund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 9.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünord- nung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): Die Abarbeitung der Ausgleichspflicht erfolgt gemäß dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013). Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeits-Schritten: Er- arbeitung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Ermittlung des verbleibenden Aus- maßes der Beeinträchtigung für die einzelnen Schutzgüter; Ausgleich der verbleibenden Beeinträch- tigungen; Ergebnis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträu- cher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte LED-Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbar in- sektenschonende Lampentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht und einer Farbtemperatur kleiner gleich 2.700 Kelvin zulässig. Die Außengehäuse von Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 85 Leuchten dürfen maximal eine Betriebstemperatur von 40°C erreichen. Die maximale Lichtpunkthöhe beträgt 4,50 m über der Oberkante des endgültigen Geländes. - Es sind nur Photovoltaikmodule zulässig, die einen Brechungsindex von ≤ 1,26 aufwei- sen. - Für Stellplätze und untergeordnete Wege sind ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z. B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benö- tigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Verwendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr einge- schränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. - Einhaltung des Gewässerrandstreifens gem. § 29 WG entlang des Grabens. - Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z. B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Ober- flächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z. B. pulverbeschichtete und bleifreie Flaschnerpro- dukte) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. - Niederschlagswasser von versiegelten Flächen (Dach- und Hofflächen) ist im Trennsystem abzuleiten. Es ist über die öffentlichen Regenwasserkanäle dem außerhalb des Geltungs- bereiches liegenden Retentionsbereich zuzuführen. Hier ist es zu speichern, vorzureinigen und gedrosselt dem Vorfluter zuzuleiten. Der Retentionsbereich befindet sind westlich der Sulpacher Straße auf dem gemeindeeigenen Flurstück. Die gedrosselte Ableitung aus dem Retentionsbereich erfolgt über das bestehende bzw. im Zuge der geplanten Gewässerbau- maßnahme herzustellende Fließgewässer Richtung "Oberer Bampfen". Auch bei Einbau einer Zisterne oder anderer Wasserhaltung ist der Überlauf an den öffentlichen Regenwas- serkanal zu gewährleisten. Sickerschächte sowie schädliche Verunreinigungen des abzu- leitenden Niederschlagswasser oder eine Vermischung mit Schmutzwasser sind unzulässig. Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung: Schutzgut Arten und Lebensräume Zur Ermittlung der Eingriffsstärke bzw. des Ausgleichsbedarfs wird die schutzgutspezifische Wertig- keit des Gebietes (als Bilanzwert) im Bestand der Planung gegenübergestellt. Die im Rahmen der Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 86 Biotoptypenkartierung ermittelten Nutzungen/Lebensräume werden entsprechend der im o. g. Be- wertungsmodell verankerten Biotopwertliste eingestuft und in ihrer Flächengröße mit dem zuge- wiesenen Biotopwert verrechnet. Gleiches gilt für die Planung, die auf Grundlage des Festsetzungs- konzeptes (z. B. Bau- und Grünflächen, Pflanzgebote) bilanziert wird. Zu pflanzende Einzelbäume fließen bei der Flächenbilanzierung nicht mit ein, sondern nur mit ihrem Bilanzwert (kursiv ge- druckt). Bestandsplan der Biotop- und Nutzungstypen: Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 19.013 8 152.104 35.11 Nitrophytische Saumvegetation 440 12 5.280 35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 213 19 4.047 37.11 Acker mit fragm. Unkrautvegetation 24.177 4 96.708 60.25 Grasweg 491 6 2.946 Summe Bestand 44.334 261.085 * Die Abstufung von 13 auf 8 Ökopunkte / m² erfolgt aufgrund der ausgesprochen struktur- und artenarmen Zusammensetzung. Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Extensiv genutzte Fettwiese 11.654 13 151.502 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 87 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1, GRZ 0,30)* 4.517 1 4.517 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2, GRZ 0,30)* 1.808 1 1.808 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3, GRZ 0,40)* 1.156 1 1.156 60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4, GRZ 0,40)* 11.122 1 11.122 60.21 Völlig versiegelte Straße 5.700 1 5.700 60.50 Kleine Grünfläche (Verkehrsbegleitgrün) 1.090 4 4.360 60.60 nicht überbaubare Fläche (restlicher Anteil der Bauflächen, unversiegelte Außenanlagen) 7.287 6 43.722 45.30a Bäume auf privaten Grundstücken (siehe Ziffer 2.36 dritter Absatz), auf geringwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 56 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 45 cm 2.520 8 20.160 45.30b Bäume auf öffentlichen Grünflächen (siehe Planzeichnung und Ziffern 2.32 und 2.33), auf mittelwertigem Biotoptyp, Neupflanzung, 52 Stück, prognostizierter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 70 cm 3.640 6 21.840 Summe Planung 44.334 265.887 * inklusive zulässiger Überschreitung (siehe Ziffer 2.3) Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 265.887 Summe Bestand 261.085 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) 4.802 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume entsteht ein Überschuss von 4.802 Öko- punkten. Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversiegelter Böden. Zur Ermittlung des erforderlichen Ausgleichsbedarfs für das Schutzgut werden die Böden anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 - "Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: − natürliche Bodenfruchtbarkeit − Ausgleichskörper im Wasserkreislauf − Filter und Puffer für Schadstoffe − Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Ausgleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Für die Funktion "Standort für die na- türliche Vegetation" ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden. Die Funktion findet lediglich Anwendung Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 88 bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) einge- stuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d. h. der Kompensationsbedarf, wird in Bodenwertstufen (Gesamtbewer- tung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Bodenwertstufen (Gesamtbewertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den ande- ren Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffe- nen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Aufgrund des Vorkommens von zwei unterschiedlichen geologischen Untergründen und der darauf basierenden unterschiedlichen Bewertung der jeweiligen Bodenfunktionen (siehe Zif- fer 9.2.1.2), wird im vorliegenden Fall jeweils die Hälfte der Fläche des Geltungsbereiches einer dieser beiden Untergründen und damit auch deren Bewertung zugeschlagen. Dies wird als gang- barer Weg gesehen, da keine genaue digitale Abgrenzung der Bodenbewertungen vorliegt und die Größe der Flächen nur schwer geschätzt werden kann. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt im Bereich der pseudovergleyten Parabraunerden aus Geschiebemergel bei 3,0 und im Bereich des Gley-Kolluvium aus holozänen Abschwemmmassen 3,17, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z. B. Stellplätze) werden dabei genauso behandelt wie voll- versiegelte Flächen, sind also bei den u. g. Flächen miteingeschlossen. Die versiegelte Fläche berechnet sich wie folgt: − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 1): 4.517 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 2): 1.808 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 3): 1.156 m² − Von Bauwerken bestandene Fläche (Typ 4): 11.122 m² − Völlig versiegelte Straße: 5.700 m² Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 24.303 m². Bestand (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 114.078 Fettwiese mittl. Standorte 9.506,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 120.542 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.640 Nitrophytische Saumveg. 220,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 2.790 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 1.278 Gew. Hochstaudenflur 106,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 1.350 Acker 12.088,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 145.062 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 89 Acker 12.088,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 153.282 Grasweg 245,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 2.946 Grasweg 245,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 3.113 Summe 44.334 547.081 Planung (Boden) Fläche in m² Wertstufen (in Klammern Gesamt- bewertung) Ökopunkte pro m² Ökopunkte bezogen auf die Fläche Extensive Fettwiese 5.827,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 69.924 Extensive Fettwiese 5.827,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 73.886 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 1) 4.517,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 2) 1.808,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 3) 1.156,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Von Bauwerken bestan- dene Fläche (Typ 4) 11.122,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Völlig versiegelte Straße 5.700,00 0 – 0 – 0 (0) 0 0 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 6.540 Kleine Grünfläche (Ver- kehrsbegleitgrün) 545,00 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 6.911 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3 – 2 – 4 (3,00) 12,00 43.722 nicht überbaubare Fläche 3.643,50 3,5 – 3 – 3 (3,17) 12,68 46.200 Summe 44.334 247.183 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 247.183 Summe Bestand 547.081 Differenz Bestand / Planung (=Ausgleichsbedarf) – 299.898 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 299.898 Ökopunkten. Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt verbal-argumentativ. Gemäß dem Be- wertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) ist das Plangebiet eigentlich dem Eingriffstyp 3 zuzuordnen ("Sonstige Baugebiete und Vorhaben im Außenbereich ab einer (teil- )versiegelten Fläche von 1.000 m², Bagatellschwelle abhängig von der Sensibilität der Landschaft Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 90 gegenüber dem Bauvorhaben (in begründeten Einzelfällen kann in Abstimmung mit der UNB davon abgewichen werden)"). Im vorliegenden Fall wird aus nachfolgenden Gründen davon abgewichen: - Das Vorhaben liegt am nördlichen Ortsrand von Baindt. Das Gelände fällt nach Westen ab. Die Blickbeziehungen in westliche und südliche Richtung sind durch die Bestandsbebau- ung und den vorkommenden Waldbestand im Westen stark eingeschränkt. Die Einsehbar- keiten aus nördlicher und nordöstlicher Richtung sind aufgrund der hier liegenden unbe- bauten Landschaft jedoch gut. - Um die Auswirkungen in diese Himmelsrichtungen zu reduzieren, wurden große Flächen des Geltungsbereiches als öffentliche Grünflächen festgesetzt, welche zudem mit standort- heimischen Gehölzen zu bepflanzen sind. Durch diese und weitere geeignete grünordneri- sche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung kann das Ausmaß der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild deutlich reduziert werden. Hierzu sind festgesetzt: - Festsetzung öffentlicher Grünflächen. - Bepflanzung der öffentlichen Grünflächen mit Gehölzen. Abgehende Gehölze sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. - Festsetzung von Pflanzlisten zur Nutzung von standortheimischen Gehölzen. - Die öffentlichen Grünflächen sind als extensive Fettwiese zu entwickeln. - Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche sind mindestens 1 Laubbaum und 2 Sträucher aus den festgesetzten Pflanzlisten zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu pflanzen. - Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind ausschließlich Laubgehölze zulässig. - Begrünung von Falch- und Pultdächern. - Gem. § 9 Abs. 1 S. 1 LBO müssen die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zuläs- sige Verwendung benötigt werden. Gem. § 21a NatSchG BW sind Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten grundsätzlich keine "andere zulässige Ver- wendung" (d. h. Schottergärten sind nicht erlaubt). Ist eine Begrünung oder Be- pflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein unerheblicher Eingriff in das Schutzgut. Auf einen rechnerischen Ausgleich kann verzichtet werden. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 91 Insgesamt ergibt sich folgender Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Differenz Ausgleichsbedarf – 295.096 Für die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von insgesamt 295.096 Ökopunkten. Der erforderliche baurechtliche Ausgleich wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche wie folgt ausgeglichen: 1.) Kauf von 250.000 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaßnahme des Regionalen Kom- pensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH): - Bezeichnung: "Grünlandextensivierung in den Eisenbergwiesen zwischen Eichen und Ölk- ofen" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sigmaringen: 437.02.001 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Land- kreises Sigmaringen am 10.09.2015 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf den Fl.-Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemarkung Ölkofen) - Maßnahmenträger: Hr. Lauber - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 332.124 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 250.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Intensivgrünland bzw. intensiv genutzte Nasswiese Zielzustand: - Nasswiese basenarmer Standorte Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Wiedervernässung - Mehrjährige Aushagerung - Extensivierung durch ein- bis zweischürige Mahd mit Abfuhr des Mähguts Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 92 2.) Kauf von 30.002 Ökopunkten aus nachfolgender Ökokontomaßnahme des Regionalen Kom- pensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH): - Bezeichnung: "Biberwald" - Aktenzeichen gemäß Genehmigungsbescheid des LRA Sigmaringen: 426.02.003 - Genehmigung der Ökokontomaßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde des Land- kreises Biberach am 09.06.2016 - Lage im Naturraum "Donau-Iller-Lech-Platte" auf der Fl.-Nr. 542 (Gemarkung Ochsen- hausen) - Maßnahmenträger: Hr. Holland - Genehmigte Anzahl Ökopunkte gesamt: 2.339.323 - Hiervon gekaufte Ökopunkte: 425.000 Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Standortfremder Fichtenwald Zielzustand: - Erlenbruchwald aus Mischwald Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: - Sukzessive Entfernung der Fichten - Pflanzung von standortgerechten Laubbäumen (Eichen, Erlen, Weiden) - Schutz der Initialpflanzungen vor Biberfraß - Nutzungsaufgabe - Zulassen eines natürlichen Gewässerverlaufs - Zulassen von Bibertätigkeit 3.) Die verbleibenden 15.094 Ökopunkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezo- genen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) heran- gezogen. Bei der durchgeführten Maßnahme auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) konnten insge- samt 189.974 Ökopunkte generiert werden, von denen 53.554 Ökopunkte für den Eingriff des vor- habenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle verwendet wurden. Der verbleibende Rest an noch nicht zugeordneten Ökopunkten beläuft sich folglich auf 136.420 Ökopunkte. Hiervon werden dem gegenständlichen Eingriff 15.094 Ökopunkte zugeordnet. Es verbleiben folglich noch 121.326 Ökopunkte, die für künftige Eingriff zur Verfügung stehen. Maßnahmenkonzept: Ausgangszustand: - Acker Zielzustand: - Artenreiches Intensivgrünland Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 93 - Entwicklung einer Hochstaudenflur - Pflanzung einer naturnahen Feldhecke Herstellung: Umwandlung Acker in Grünland - Zur Etablierung von Grünland ist bevorzugt die Methode der Mahdgutübertragung von lo- kalen Spenderflächen anzuwenden. Hierbei ist eine der beiden nachfolgenden Varianten anzuwenden: - Sofern im gleichen Naturraum der Ausgleichsflächen geeignete Spenderflächen vorhanden sind, kann eine Mahdgutübertragung durchgeführt werden. Die Ab- stimmung geeigneter Spenderflächen ist mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg durchzuführen. Sofern geeignete Spenderflächen klei- ner als die Ausgleichsflächen ausfallen, ist die Mahdgutübertragung so oft durch- zuführen, bis die gesamten Ausgleichsflächen mit dem zu übertragenden Mahd- gut abgedeckt wurden. - Sollte keine Mahdgutübertragung möglich sein, ist in begründeten Fällen das Verwenden von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 20 verschie- denen krautigen Pflanzenarten (Einjährige, Zweijährige, Gräser) zulässig. Voraus- setzung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwingend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Entwicklung Hochstaudenflur - Einsaat von autochthonen Saatgutmischungen mit mindestens 15 verschiedenen krauti- gen Pflanzenarten. Voraussetzung für die Verwendung von autochthonem Saatgut ist der Abgleich mit der Positivliste für das Ursprungsgebiet. Die Saatgutmischung ist vorab zwin- gend mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg abzustimmen. Pflanzung Feldhecke - Pflanzung standortheimischer Sträucher (dreireihig) in einer angemessenen Durchmi- schung. - Zwischen den Reihen und den zu pflanzenden Sträuchern innerhalb einer Reihe ist ein Pflanzabstand von 1 m einzuhalten. Die Anordnung der zu pflanzenden Sträucher kann dabei zur Erreichung eines naturnahen Erscheinungsbildes von einer strikt linearen Struk- tur abweichen. Aus Gründen der Artenvielfalt sind mindestens acht verschiedene Strauch- arten in einem angemessenen Mischungsverhältnis zu verwenden. Die Gehölze müssen gemäß Herkunftsnachweis gebietsheimisch sein. Entwicklung/Pflege: Umwandlung Acker in Grünland - Das Grünland ist durch zweimalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt kann witterungsbedingt variieren, wobei die 1. Mahd nicht vor dem 15. Juni durchzuführen ist. Das Mahdgut ist abzutransportieren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzich- ten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 94 Entwicklung Hochstaudenflur - Die Hochstaudenflur ist durch einmalige Mahd pro Jahr zu pflegen. Der Mahd-Zeitpunkt ist im Herbst durchzuführen (frühestens Mitte Oktober). Das Mahdgut ist abzutransportie- ren. Auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel ist zu verzichten. Pflanzung Feldhecke - Die zu bepflanzende Fläche der Feldhecke ist in fünf etwa gleichgroße Abschnitte einzu- teilen. Erstmalig nach 10 Jahren sind diese Abschnitte jährlich abwechselnd durch Auf- den-Stock-setzen zu pflegen. - Einzelne Gehölze können als Überhälter von der Pflege ausgenommen werden. - Totholz ist wo immer möglich in der Fläche zu belassen. Mögliche Anpassungen - Änderungen und Anpassungen der Entwicklung/Pflege sind ausschließlich nach Rückspra- che mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Ravensburg möglich. Die Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt); hiervon sind ~3.049 m² dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Reitstall zugeordnet (rosa umrandet und gestrichelt), ~1.678 m² werden dem gegenständlichen Bebauungsplan zugeordnet (dunkelblau umrandet und gestrichelt). Es verbleiben ~13.481 m² (grün umrandet und gestrichelt, entspricht 121.326 Öko- punkten), welche künftigen Eingriffen zugeordnet werden können. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 95 Die Teilfläche der externe Ausgleichsmaßnahme auf Fl.-Nr. 376 ist wie folgt zu bewerten: Bestand auf Fl.-Nr. 376 Acker mit frag. Unkrautvegetation (37.11) 1.678 4 6.712 Summe Bestand 1.678 6.712 Planung auf Fl.-Nr. 376 Fettwiese mittlerer Standorte (33.41) 1.678 13 21.814 Summe Bestand 1.678 21.814 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die ge- kauften Ökopunkte bzw. die externe Ausgleichsmaßnahme zeigt, dass der Ausgleichsbedarf für die genannten Schutzgüter vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Überschuss Schutzgut Arten und Lebensräume + 4.802 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 299.898 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – Ausgleichsbedarf gesamt – 295.096 Kauf von 250.000 Ökopunkten aus einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen 437.02.001) auf den Fl.-Nrn. 280/1, 281 (Gemarkung Eichen) und 219 (Gemarkung Ölkofen) + 250.000 Kauf von 30.002 Ökopunkten aus einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen 426.02.003) auf der Fl.-Nr. 542 (Gemarkung Ochsenhausen) + 30.002 Aufwertung durch die externe Ausgleichsmaßnahme auf der zugeordneten Teilfläche der Fl.-Nr. 376 (Gemarkung Baindt) + 15.094 Verbleibender Ausgleichsbedarf + 0 Ergebnis: Der Ausgleichsbedarf wird vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nutzungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, de- ren Einhaltung und Umsetzung zwingend sind. 9.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung. Für die in letzter Zeit entwickelten Baugebiete gibt Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 96 es weit mehr Bewerbungen als Grundstücke zur Verfügung stehen. Ohne die Aufstellung eines Be- bauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich, dieser Nachfrage gerecht zu werden. Dass die Fläche im Flächennutzungsplan bereits teilweise als Wohnbaufläche (W) ausgewiesen ist, zeigt das Entwicklungspotenzial an dieser Stelle und spiegelt den Entwicklungsgedanken der Gemeinde Baindt für den Hauptort wider. In der Gemeinde gibt es darüber hinaus nicht ausreichend Baulü- cken, Gebäudeleerstände oder sonstige Nachverdichtungspotenziale, die die kurz- bis mittelfristige Nachfrage nach Wohngrundstücken decken könnten. Der Gemeinde erwächst daher ein Erfordernis, bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ-Stand- orte für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Ziel der Planung ist es, den Hauptort Baindt bewusst zu stärken und damit auch eine Zersiedelung der Landschaft in den Randbereichen der umliegenden Ortsteile zu vermeiden. Als Wohnbaufläche erscheint der überplante Bereich aufgrund seiner Nähe zum Ortskern, seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der problemlosen Anbindung an die vorhandenen Er- schließungsanlagen sehr gut geeignet. Die problemlose Erschließung des Plangebietes ist über die "Zeppelinstraße" und "Boschstraße" im Süden, die "Benzstraße" im Westen sowie über die Einmün- dung in die "Hirschstraße" im Nordwesten möglich. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben oder lassen sich vollständig ausräumen. Ein Anschluss an die gemeindliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist gegeben, wes- halb der Erschließungsaufwand als insgesamt moderat zu bewerten ist. Zudem befindet sich der Bereich in unmittelbarem Anschluss an freie Flächen im Nordosten des Hauptortes Baindt und weist dementsprechend eine hohe attraktive landschaftliche Lage auf. Die Flächen wurden darüber hinaus bereits vor der Berichtigung des Flächennutzungsplanes teilweise im rechtsverbindlichen Flächen- nutzungsplan als "Wohnbaufläche in Planung" (W) dargestellt und spiegeln das Entwicklungspo- tenzial der Gemeinde Baindt in diesem Bereich wider. 9.2.6 Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastro- phen zu erwarten sind (Nr. 2e Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) Eine Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Ka- tastrophen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Natura 2000-Gebiete, Biolo- gische Vielfalt, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch schwere Unfälle oder Katastrophen sind daher nicht zu erwarten. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 97 9.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 9.3.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Verwendete Leitfäden und Regelwerke: − Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Eingriffsbeurteilung, Kompensationsbewer- tung und Ökokonten – Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg, Sigma- ringen (Fassung vom 01.07.2012, redaktionelle Anpassung/Bearbeitung Juli 2013) − Arten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten" der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Stand November 2018, 5. Auf- lage) − Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungs- verfahren des Umweltministeriums Baden-Württemberg (Stand 2010, 2. Neuauflage) Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. 9.3.2 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): Um bei der Durchführung des Bebauungsplans unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen früh- zeitig zu ermitteln, sieht der Markt Buchenberg als Überwa-chungsmaßnahmen vor, die Herstellung und ordnungsgemäße Entwicklung der festgesetzten grünordnerischen Maßnahmen und Aus- gleichsmaßnahmen ein Jahr nach Erlangen der Rechtskraft zu überprüfen und diese Überprüfung im Anschluss alle fünf Jahre zu wiederholen. Da der Markt darüber hinaus kein ei-genständiges Umweltüberwachungssystem betreibt, ist sie ggf. auf entspre-chende Informationen der zuständi- gen Umweltbehörden angewiesen. 9.3.3 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Durch den Bebauungsplan wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt ausgewiesen. Das Plangebiet liegt am nördlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt im Bereich östlich der "Hirschstraße" und nördlich der "Benzstraße". Es grenzt im Süden, im Westen und im Nordwesten an bestehende Wohnbebauung an. Im Norden wird das Gebiet durch einen Bach begrenzt. Nördlich des Baches sowie östlich des Plangebietes schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Planfläche selbst wird ebenfalls landwirtschaftlich genutzt (Grünland/Acker). Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 98 Wesentliche Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Festsetzung eines allgemeinen Wohnge- bietes mit Grundflächenzahlen (GRZ) von 0,3 (Typ 1 und Typ 2) bzw. von 0,4 (Typ 3 und Typ 4), maximal zulässige Gesamt-Gebäudehöhen und Wandhöhen über NHN, öffentliche Grünflächen, Pflanzungen von Gehölzen innerhalb dieser und Pflanzgebote für die privaten Baugrundstücke. Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind mit wasserdurchlässigen Belägen aus- zuführen. Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt rund 44.334 m². Davon sind 25.890 m² allgemeines Wohngebiet, 5.700 m2 Verkehrsfläche, 11.654 m² öffentliche Grünfläche und 1.090 m² Verkehrsflächen als Begleitfläche. Das nächstgelegene FFH-Gebiet "Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute" (Nr. 8223-311) liegt etwa 600 m südwestlich sowie 660 m westlich des Geltungsbereiches. Im Zuge des bereits durchgeführten Verfahrens nach § 13b i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wurde eine FFH-Vorprüfung durchgeführt (siehe FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021). Demnach können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungs- ziele des oben genannten FFH-Gebietes ausgeschlossen werden. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist daher nicht erforderlich. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geschützten Bestandteile von Natur und Land- schaft. Das nächste gem. § 30 BNatSchG kartierte Biotop "Tobel bei Bühl, nördlich Baindt" (Biotop- Nr. 1-8123-436-7010) liegt etwa 290 m nördlich des Plangebietes. Weitere Schutzgebiete oder Biotope liegen nicht in räumlicher Nähe. Die im Abstand von mehreren hundert Metern zum Plan- gebiet liegenden Biotope sind von der Planung nicht betroffen. Nach Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein baurecht- licher Ausgleichsbedarf von 295.096 Ökopunkten. Dieser wird durch den Kauf von Ökopunkten aus bestehenden Ökokontomaßnahmen sowie durch Maßnahmen auf einer externen Fläche aus- geglichen. Gekauft werden 250.000 Ökopunkte von einer Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 437.02.001; Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen am 10.09.2015) des Regionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH) bzw. 30.002 Ökopunkte von einer weiteren Ökokontomaßnahme (Aktenzeichen: 426.02.003; Geneh- migung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Biberach am 09.06.2016) des Re- gionalen Kompensationspools (Bodensee-Oberschwaben GmbH). Die verbleibenden 15.094 Öko- punkte werden aus dem Ausgleichskonzept des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Reithalle (Fassung vom 26.10.2022, Rechtskraft seit 01/2023) herangezogen. Der Ausgleichsbedarf wird hierdurch vollständig ausgeglichen. Zur Sicherung der o. g. angestrebten Maßnahmen oder Nut- zungen sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen, deren Einhaltung und Um- setzung zwingend sind. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der An- gaben vor. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 99 9.3.4 Referenzliste der Quellen, die für die im Bericht enthaltenen Beschreibungen und Bewer- tungen herangezogen wurden (Nr. 3d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): Allgemeine Quellen: - Fachgesetze siehe Abschnitt 1 "Rechtsgrundlagen" - Regionalplan Bodensee-Oberschwaben - Klimadaten von climate-data.org - Umweltdaten und -Karten Online (UDO): Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg - Online-Kartendienst zu Fachanwendungen und Fachthemen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg (u. a. zu Bergbau, Geolo- gie, Hydrogeologie und Boden) - Informationssystem Oberflächennahe Geothermie für Baden-Württemberg (ISONG) des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau beim Regierungspräsidium Freiburg Verwendete projektspezifische Daten und Information: - Ortseinsicht durch den Verfasser mit Fotodokumentation - Luftbilder (Google, Gemeinde…) - Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt - Bodenschätzungsdaten des Regierungspräsidiums Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau - FFH-Vorprüfung der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 26.05.2021 - Artenschutzrechtlicher Kurzbericht der Sieber Consult GmbH in der Fassung vom 02.07.2020, ergänzt am 21.05.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 100 10 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 10.1 Örtliche Bauvorschriften 10.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper ermöglichen die Errichtung eines Satteldaches, Pultda- ches, Flachdaches oder Walmdaches. Diese Dachformen entsprechen den Vorstellungen moderner Baukörper und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Gleichzeitig sind Vor- schriften zur Dachform getroffen, die eine auf den Einzelfall angepasste Bauform ermöglichen. Dies betrifft in erster Linie die untergeordneten Bauteile wie Dachgaupen, Garagen und Nebengebäude. Regelungen für grundstücksübergreifende Gebäude mit einheitlicher Dachform und gleicher First- richtung (z.B. Doppel- oder Reihenhaus) bezüglich einer einheitlichen Dachneigung oder eines pro- filgleichen Anbaus werden nicht getroffen, da solche Regelungen erfahrungsgemäß Probleme im bauaufsichtlichen Verfahren nach sich ziehen. Die Einengung auf eine einzelne Gradzahl stellt hier- für ebenfalls keine sinnvolle Alternative dar. Die Regelungen für Dachaufbauten entbinden nicht von der Beachtung anderer bauordnungsrechtlicher Vorschriften, speziell den Vorschriften zu den Abstandsflächen und den Vorschriften zum Brandschutz. Die ausführliche Definition des Pultdaches kann im Baugenehmigungsverfahren die Entscheidung erleichtern, ob es sich bei dem Dach eines Vorhabens um ein Pultdach handelt und ob demnach die sonstigen Festsetzungen zum Pultdach greifen (Firsthöhe und Dachneigung). Um ein Pultdach handelt es sich, wenn mindestens 75% aller Dachebenen des jeweiligen Hauptgebäudes zueinan- der parallel sind. Die Fläche einer Dachebene wird in der senkrechten Projektion auf die Fläche gemessen Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Gesamt-Gebäudehöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Die Regelung der Dachneigung bezieht sich auch auf Terrassengeschosse, da diese ebenfalls andere Dachformen, wie z.B. ein Pult- dach haben können. Durch die Vorschriften zur parallelen Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen auf geneigten Dächern soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffene Regelung schließt eine effiziente Nutzung der Anlagen nicht aus. Der angeführte Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 101 Abstand bis max. 0,40 m ist zwischen Oberkante Dachhaut und Oberkante Solar- bzw. Photovol- taikanlage zu messen. Gleichzeitig soll eine zu dominante Wirkung der Anlagen bei Flachdächern auf den Außenbetrachter vermieden werden. Die getroffenen Regelungen führen daher in erster Linie zu einer Begrenzung des Aufständerungswinkels der Solarmodule im äußeren Dachbereich dieser Dachform. Das Regelungskonzept für Gebäudeanbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht eindeutig definierbar und da- mit bestimmbar ist. Auf eine Regelung für Dachaufbauten wird verzichtet. Die Festsetzung einer max. Kniestockhöhe ist nicht erforderlich. Für die Gebäudehöhe sind Vorgaben zur Wand- und Gesamt-Gebäudehöhe ausreichend. Die Vorschriften über Materialien und Farben orientieren sich einerseits an den umliegenden, land- schaftsgebundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend ge- stalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbe- grünung für alle Dächer bis zu einer Dachneigung von 20° (außer für Dachflächen für den Aufent- halt von Personen) zwingend vorgeschrieben. Dies gilt nicht für Nebenanlagen. Diese sind meist untergeordnet und es gilt die Flexibilität der Bauherren in diesem Bereich weiter zu gewährleisten. Auf die Festsetzung eines Längen- und Breitenverhältnisses für die Baukörper wird verzichtet. Aus den o.g. Gründen wäre auch hier der Vollzug auf Grund der u.U. nicht eindeutig bestimmbaren Bezugsgrößen in Frage gestellt. 10.1.2 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) Die Einschränkung von Geländeveränderungen dient dazu, eine homogene und zusammenhängend gestaltete Situation entstehen zu lassen. Der Charakter des ursprünglichen Geländes soll dabei ablesbar bleiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass geringe Geländeveränderungen erfor- derlich sein werden, um ein Einfügen der Gebäude in die teilweise schwierige Geländesituation und die Lage der Erschließungsflächen vor Ort zu ermöglichen. Zudem wird verhindert, dass durch Ab- trag zu hohe Gebäudeansichten talseitig entstehen. Die Angabe in Meter erfolgt aufgrund dessen, dass Vollgeschosse in ihrer Höhe nicht begrenzt sind. Das Absetzen der Stützkonstruktion um 50 cm dient dazu, ein geordnetes Ortsbild zu sichern, da eine gewisse Entzerrung von Verkehrsflächen und Baugrundstücken erfolgt sowie zur Vermeidung nachbarschaftlicher Konflikte. Der Abstand der Stützkonstruktion wirkt als gestalterische Element auf das Ortsbild ein. Gerade nah zur Straße stehende "tote Stützmauern" können eine erdrücken- de Wirkung haben und dadurch die städtebauliche Entwicklung negativ beeinflussen. Außerdem Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 102 dient der einzuhaltende Abstand zur Verkehrsfläche der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Durchführung des Winterdienstes sowie in gewissem Maße auch der Verkehrssicherheit. Mit Begrünung der Stützkonstruktionen ist entweder eine Bepflanzung der Zwischenräume (z.B. der Trockensteinmauern= Mauerwerk aus Bruch- bzw. Natursteinen, das ohne Zuhilfenahme von Mörtel errichtet wird) bzw. eine Bepflanzung vor oder oberhalb der Stützkonstruktion (z.B. Rank- pflanzen, die das Drahtgeflecht der Gabionen als Rankhilfe nutzen) mit dafür geeigneten Pflanzen gemeint. Diese ist dauerhaft zu erhalten. 10.2 Sonstige Regelungen 10.2.1 Stellplätze und Garagen Der erhöhte Bedarf an nachzuweisenden Stellplätzen je Wohnung wird mit der ländlich geprägten Umgebung, dem entsprechend geringen Angebot des öffentlichen Nahverkehrs und den eng be- messenen Verkehrsflächen begründet. Die beiden ersten Faktoren führen dazu, dass Haushalte in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet sein müssen, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können. Gleichzeitig sind die Verkehrsflächen so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Es wurde hoher Wert auf eine wirt- schaftlich bemessene Erschließung und eine geringe Versiegelung durch Verkehrsflächen gelegt. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Ver- kehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Somit erfolgt die Regelung, um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 103 11 Begründung – Sonstiges 11.1 Umsetzung der Planung 11.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstückstausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht ge- plant. Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 11.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind aufgrund des beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebauung im gemeindlichen Gesamtkontext nicht erkennbar. Die inf- rastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, die zusätzlichen Einwohner bzw. Einrichtungen zu ver- sorgen. Für die südlich und westlich gelegenen, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffenen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflä- chen) sind diese Auswirkungen als akzeptabel zu bewerten. 11.2 Erschließungsrelevante Daten 11.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 4,49 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 2,59 57,7 % Öffentliche Grünflächen 1,16 25,8 % Öffentliche Verkehrsfläche 0,57 12,7 % Sonstige öffentliche Verkehrsflächen 0,17 3,8 % Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 104 Verhältnis von Erschließungsfläche zur Nettobaufläche (innerhalb des Baugebietes): 21 % Voraussichtliche Mindestanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 109 Voraussichtliche Maximalanzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 189 Voraussichtliche Nettowohnungsdichte pro ha: 57,1 Voraussichtliche Anzahl der unterzubringenden Einwohner im Wohngebiet (mittlere Haushalts- größe 2,3): 343 11.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung. Die Löschwasserversorgung ist durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der NetzeBW AG, Biberach. Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Technischen Werke Schussental, Ravens- burg. Müllentsorgung durch die Müllabfuhr des Landkreises Ravensburg. Die Kostenschätzung für die gesamte Erschließung im Geltungsbereich (incl. Umsatzsteuer) wird nachgereicht. Die Gemeinde beabsichtigt, die anfallenden Kosten zur Herstellung der Erschließungsanlage nach BauGB (Straßen, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung) im Rahmen der Grundstücksveräu- ßerung in Rechnung zu stellen (so genannte Ablöseverträge). 11.3 Zusätzliche Informationen 11.3.1 Planänderungen Bei der Planänderung vom 20.10.2021 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.11.2021 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 20.10.2021) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 105 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2021 enthalten): − Reduzierung des Geltungsbereiches durch teilweise Herausnahme des Baches und des Gewäs- serrandstreifens um 0,23 ha auf 4,49 ha − Rücknahme der Baugrenzen auf den Grundstücken Nr. 1-7 sowie Nr. 26-29 − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.4 "Maximal zulässige Zahl der Vollgeschosse" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.9 "Abweichende Bauweise" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.13 "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen in den privaten Grundstücken" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.15 " Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizu- halten sind" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.17 "Flächen für Aufschüttungen" − Ergänzung der Festsetzung Nr. 2.20 "Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.21 "Installation von Photovoltaikanlagen" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.23 "Ableitung von Niederschlagswasser in den privaten Grundstücken, Materialbeschaffenheit gegenüber Niederschlagswasser" − Anpassung der Festsetzung Nr. 2.28 "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" − Streichung der Festsetzung der öffentlichen Grünfläche als Bach begleitende Zone (Retentions- bereich) − Anpassung der Zweckbestimmung der öffentlichen Grünflächen zur Durchgrünung mit Begeg- nungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und zur Durchgrünung mit Begegnungs- und Erholungsflächen für die Bevölkerung und als Spielfläche (Festsetzungen Nr. 2.25 und 2.25) − Ergänzungen bei den Hinweisen − Überarbeitung der Verweise auf die Rechtsgrundlagen − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.10.2022 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.10.2022) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 106 Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2022 enthalten): − Redaktionelle Anpassung der Festsetzung unter Ziffer 2.25 − Ergänzung der Hinweise − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Bei der Planänderung vom 26.08.2024 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates "Baindt" beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 26.08.2024) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Ände- rungsbeschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 17.09.2024 enthalten): − Entfernung der Darlegung der Geländeschnitte aus der Planzeichnung − Verschiebung und Ergänzung des Pflegekonzeptes aus dem Hinweis zum Naturschutz in die Festsetzung zur "Förderung der Biodiversität auf Grünflächen" unter Ziffer 2.29 − Zuordnung der Ökokontomaßnahmen, von welcher Ökopunkte gekauft werden, sowie der ex- ternen Ausgleichsfläche unter den Ziffern 4 und 9.2.4.12 − Entsprechende Kürzung des Hinweises zum Naturschutz unter Ziffer 6.16 − Redaktionelle Anpassung und Ergänzung des Hinweises zum Denkmalschutz unter Ziffer 6.34 − Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung − redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 107 12 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Darstellung aus dem Landesent- wicklungsplan Baden-Württem- berg 2002, Karte zu 2.1.1 "Raumkategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdich- tungsraum" Ausschnitt aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben, Dar- stellung als "Siedlungsbereich" Auszug aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan; Darstel- lung als "Wohnbaufläche Pla- nung" (W), "Ortsrandeingrünung" sowie landwirtschaftliche Fläche; darüber hinaus befindet sich in- nerhalb des Plangebietes die Darstellung einer "20-KV-Freilei- tung" Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 108 13 Begründung – Bilddokumentation Blick von Osten auf den südlich gelegenen Einmündungsbereich des Plangebietes in das örtliche Verkehrsnetz ("Zeppelinstraße") und die Bestandsbebauung am Ortsrand des Hauptortes der Ge- meinde Baindt. Blick von Osten auf das westlich gelegene Plangebiet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Hintergrund ist die Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt zu erkennen. Blick von Osten auf die westlich und südlich des Plangebietes an- grenzende Bestandsbebauung des Ortsrands des Hauptortes der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 109 Blick auf den zukünftigen westli- chen Einmündungsbereich des Plangebietes von der "Zeppelin- straße" in die "Hirschstraße". Blick von Nordwesten auf das südlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich ge- nutzte Fläche. Blick von Nordwesten auf das südöstlich gelegene Plangebiet und die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche. Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 110 14 Begründung – Städtebauliche Entwurfsalternativen Die städtebauliche Entwurfsalter- native 1, welche nach Abstim- mung mit der Gemeinde umge- setzt werden soll, mit Fassungs- datum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 2 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Die städtebauliche Entwurfsalter- native 3 mit Fassungsdatum vom 22.03.2021 Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 111 15 Verfahrensvermerke 15.1 Aufstellungsbeschluss (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019. Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. 15.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Gelegenheit gege- ben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.2019 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 (Billigungsbeschluss vom 08.06.2021; Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Bekanntmachung am 02.07.2021) sowie in der Zeit vom 24.01.2022 bis 25.02.2022 (Billigungsbeschluss vom 09.11.2021; Entwurfs- fassung vom 20.10.2021; Bekanntmachung am 14.01.2022) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 15.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom 07.07.2020 unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 06.07.2021 (Entwurfsfassung vom 08.06.2021; Billigungsbeschluss vom 08.06.2021) sowie mit Schreiben vom 10.01.2022 (Ent- wurfsfassung vom 20.10.2021; Billigungsbeschluss vom 09.11.2021) zur Abgabe einer Stel- lungnahme aufgefordert. 15.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 08.11.2022 über die Entwurfs- fassung vom 26.10.2022. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 112 15.5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes "Bühl" im Wege der Berichtigung angepasst. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes wurde am…………. ortsüblich bekannt ge- macht. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.6 Ergänzendes Verfahren (gem. § 215a Abs. 2 i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB) Der Beschluss zur Durchführung des ergänzenden Verfahrens erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024. Der Beschluss wurde am 09.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 03.06.2024 bis 04.07.2024 (Billigungsbeschluss vom 14.05.2024; Entwurfsfassung vom 04.04.2024; Bekanntmachung am 24.05.2024) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 22.05.2024 (Entwurfsfassung vom 04.04.2024; Billigungsbeschluss vom 14.05.2024) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 über die Entwurfs- fassung vom 26.08.2024. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 15.7 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 26.08.2024 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 17.09.2024 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 113 Seiten, Fassung vom 26.08.2024 Seite 113 15.8 Bekanntmachung und Inkrafttreten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Be- gründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Plan aufgestellt am: 21.05.2021 Plan geändert am: 20.10.2021 Plan geändert am: 26.10.2022 Plan geändert am: 04.04.2024 Plan geändert am: 26.08.2024 Planungsteam Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten: Projektkoordination Rudolf Zahner Stadtplanung und Projektleitung Hannah Igel Landschaftsplanung Martin Werner Artenschutz Franziska Steinhauser Verfasser: …………………………… Sieber Consult GmbH, Lindau (B)/Weingarten (i.A. Hannah Igel) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Versiegelte Originalfassungen tragen die Unterschrift des Planers.[mehr]

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                    Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 07. Februar 2025 Nummer 6 Am 11.2. ist Europäischer Tag des Notrufs – Einladung zum Vor- trag „Notruf und Rettungskette – Ein Blick hinter die Kulissen“ Dienstag, 11. Februar 2025 um 19:00 Uhr beim DRK Baienfurt-Baindt, Baindter Str. 48/1, Baienfurt „Rettungsdienst und Feuerwehr, wo genau ist der Notfallort?“ Diese allererste Frage, di- rekt beim Abnehmen des Telefonhörers, er- öffnet das Notrufgespräch bei der Integrier- ten Rettungsleitstelle in Weigarten. Wie läuft ein solches Gespräch ab und wer entscheidet wann, ob der Rettungswagen mit Blaulicht alarmiert wird oder sogar ein Notarzt mit- kommt? Und stimmt es, dass der Rettungs- wagen bereits alarmiert ist, bevor das Ge- spräch beendet ist? Am 11. Februar ist der Europäische Tag des Notrufs. Anlässlich dieses Tages lädt das DRK Baienfurt-Baindt zu einem öffentlichen Vortrag zum Thema Notruf ein. Zu Gast ist Carsten Schliz, der bei der Integrierten Ret- tungsleitstelle für das Qualitätsmanagement verantwortlich ist. Er gibt einen exklusiven Einblick in die Arbeit der Rettungsleitstelle und erläutert, was dort passiert, wenn Hilfe- suchende den Notruf wählen. Dank neuester wissenschaftlicher Erkennt- nisse sind die so genannten „Fünf W’s“ nicht mehr erforderlich, Hilfesuchende werden strukturiert und detailliert durch das Ge- spräch geführt. Dadurch geht kein Detail ver- loren und es kann die richtige Hilfe alarmiert werden. Neben dem Thema Notruf werden das DRK Baienfurt-Baindt und die Helfer-vor-Ort-Gruppen vor- gestellt. Wir geben ebenfalls einen Einblick in unsere ehrenamtliche Arbeit. Wir zeigen unsere Aus- rüstung und unsere Motivation zu helfen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und bitten Sie zur besseren Planung um eine Anmeldung unter info@drk-baienfurt-baindt.de. Dieser Abend ist auch eine tolle Gelegenheit für alle, die sich eine Mitwirkung im DRK vorstellen kön- nen und sich dafür interessieren. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Stellenanzeigen Leitung (m/w/d) für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt in Teilzeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Du bist ein Organisationstalent mit Herz für Kinder? Dann suchen wir genau dich! Für die Leitung unserer Grundschulbetreuung suchen wir eine engagierte Persön- lichkeit, die die Betreuung unserer Schulkinder mit Herz, Kompetenz und Kreativität steuert. Ob pädagogische Fachkraft oder Quereinsteiger*in – wichtig ist uns, dass du die Kinder auf ihrer Entdeckungsreise durchs Leben begleitest und förderst! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Zusätzlich hast du flexible Vorbereitungszeiten, um dei- ne Aufgaben als Leitung der Betreuung optimal zu gestalten. Deine Aufgaben: • Leitung und Organisation der Grundschulbetreuung außerhalb der Unterrichtszeiten • Planung und Umsetzung eines kindgerechten Betreu- ungs- und Förderangebots • Führung und Unterstützung des Betreuungsteams • Enge Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und weiteren Partnern • Dokumentation und Qualitätssicherung der Betreuung Das bringst du mit: • Eine abgeschlossene Ausbildung als pädagogische Fachkraft (z. B. Erzieherin, Sozialpädagogin) oder Be- reitschaft zur Weiterbildung „Schulkinder begleiten, unterstützen und fördern“ beim ifsb in Ravensburg • Freude an der Arbeit mit Grundschulkindern und an der Gestaltung von pädagogischen Konzepten • Organisationstalent, Eigeninitiative und Führungsstär- ke • Teamgeist und Kommunikationsstärke Das bieten wir dir: • Eine verantwortungsvolle Aufgabe mit viel Gestal- tungsspielraum • Unterstützung bei der Weiterbildung und fachlichen Entwicklung • Ein engagiertes Team und ein wertschätzendes Ar- beitsumfeld • Attraktive Arbeitszeiten, die sich mit Beruf und Familie vereinbaren lassen • Eine langfristige Perspektive und die Möglichkeit, ei- gene Ideen einzubringen • eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Schenke Andrea aus Baienfurt eine zweite Lebenschance Registriere dich als potenzielle:r Stammzellspender:in Ob im Garten, beim Radfahren oder Wandern - Andrea ist immer in Bewegung und hat dabei immer ein Lächeln im Gesicht. Ihre Familie und Freunde beschreiben sie als sehr aktiven, lebenslustigen und hilfsbereiten Menschen. Doch momentan steht die Welt der 63-jährigen Andrea still. Nachdem es ihr in den letzten Wochen nicht gut ging, ergaben nun die Blutuntersuchungen die niederschmetternde Diagnose akutemyeloische Leukämie (AML), Blut- krebs. Um zu überleben, benötigt Andrea nun eine Stammzellspende. Ihr größter Traum ist es wieder gesund zu werden, um wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jah- ren alt ist, kann sich als potenzielle:r Stammzellspender:in für Andrea und andere Betroffene registrieren und damit Hoffnung verschenken. » Mund auf - Stäbchen rein - Spender sein Datum: Sonntag, 16. Februar 2025 Uhrzeit: 08:00-16:00 Uhr Ort: Gemeindehalle Baienfurt - Foyer, Marktplatz 2, 88255 Baienfurt Bitte bringen Sie zur Registrierung Ihr Handy mit. Jede Registrierung kostet die DKMS 50 Euro Unterstütze uns und scanne den QR-Code oder spende an: IBAN: DE78700400608987000818 Verwendungszweck: MHB 046 Andrea Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Bist du bereit, die Leitung unserer Grundschulbetreu- ung zu übernehmen und Kinder auf ihrem Weg zu be- gleiten? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Wir trauern um unseren ehemaligen Kameraden Gebhard Fuchs Gebhard Fuchs trat im März 1969 in die Baindter Feu- erwehr ein. Er leistete für zwölf Jahre seinen Dienst am Nächsten in der Einsatzabteilung. Anschließend wechselte er in die Altersabteilung. Für seine Tätigkeit für die Feuerwehr und die Bürge- rinnen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir Ihm von ganzem Herzen. Seinen Angehörigen gilt un- ser Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Haushaltssatzung der Gemeinde Baindt für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg hat der Gemeinderat am 14.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2025 2026 1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen EUR EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 14.556.400 15.000.800 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwen- dungen von 16.180.000 16.683.950 1.3 Veranschlagtes or- dentliches Ergeb- nis(Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.623.600 -1.683.150 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Er- träge von 750.000 250.000 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 0 1.6 Veranschlagtes Son- derergebnis(Saldo aus 1.4 und 1.5) von 750.000 250.000 1.7 Veranschlagtes Ge- samtergebnis(Sum- me aus 1.3 und 1.6) von -873.600 -1.433.150 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lau- fenderVerwaltungstä- tigkeit von 14.125.750 14.571.450 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufenderVer wal- tungstätigkeit von 14.596.300 15.097.950 2.3 Zahlungsmittelüber- schuss /-bedarf desErgebnishaus- halts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -470.550 -526.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus In- vestitionstätigkeit von 15.526.700 4.925.800 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus In- vestitionstätigkeit auf 13.773.900 5.207.900 2.6 Veranschlagter Fi- nanz ierungsmit - t e l ü b e r s c h u s s /-bedarfaus Investi- tionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 1.752.800 -282.100 2.7 Veranschlagter Fi- nanzierungsmittel- überschuss / -be- darf(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 1.282.250 -808.600 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 1.000.000 1.000.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keitvon 150.000 250.000 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 2.10 Ve ra n s c h l a g te r F i n a n z i e r u n g s - mittelüberschuss /-bedarfaus Finan- zierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 850.000 750.000 2.11 Veranschlagte Än- derung desFinan- z i e r u n gs m i t te l - bestands, Saldo des Finanzhaus- halts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von 2.132.250 -58.600 2025 2026 EUR EUR Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 1.000.000 1.000.000 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haus- haltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Inves- titionsförderungsmaßnahmen belasten Verpflichtungs- ermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 0 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.500.000 1.500.000 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer vom 03.12.2024 wie folgt festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grund- steuer A) auf 600 v.H. 600 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 230 v.H. 230 v.H. der Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf der Steuermessbeträge. 390 v.H. 390 v.H. § 4 Inkrafttreten Die Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden- Württemberg. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haus- haltsjahre 2025 und 2026 der Gemeinde und die Wirt- schaftspläne der Eigenbetriebe „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ sind mit der öffentlichen Bekannt- machung öffentlich zugänglich zu machen. Die elektronische Bereitstellung erfolgt auf der Inter- netseite der Gemeinde: https://www.baindt.de/rathaus- buergerservice/gemeindeverwaltung/finanzen-der- gemeinde Mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902.KPK) hat das Landrat- samt Ravensburg die Gesetzmäßigkeit der Haushalts- satzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht bestätigt, da die Soll-Vorgabe des § 80 Abs. 2 GemO von der Gemeinde planerisch in keinem der genannten Jahre erreicht wird. Es wurden die Ge- nehmigungen nach § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 3 erteilt. Eine aufsichtsrechtliche Beanstandung des Haushalts 2025/2026 ist, wegen der sonstigen finanziellen Rahmen- bedingungen der Gemeinde (positive Jahresrechnung 2023; vorhandene Ergebnisrücklagen), nach Auffassung des Landratsamts derzeit nicht erforderlich und der Haus- halt 2025/2026 kann vollzogen werden. Aufgrund der wirtschaftlich problematischen Situation der Gemeinde, insbesondere der nicht ausgeglichenen ordentlichen Ergebnisse, muss es die Zielsetzung der Ge- meinde sein, durch die Reduzierung von Aufwendungen und die Erhöhung von Erträgen, die Ertragslage zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Durch die erheblichen an- stehenden Investitionen werden sich die Abschreibun- gen im Ergebnishaushalt deutlich erhöhen, was die Errei- chung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse erschwert. Insoweit sollte sich die Gemeinde auf die Erfüllung der Pflichtaufgaben konzentrieren und Investitionen sowie Aufwendungen im Bereich freiwilliger Aufgaben auf den Prüfstand stellen und soweit möglich und vertretbar re- duzieren. Die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung sollten, im Rahmen der gebühren- rechtlichen Möglichkeiten, strikt kostendeckend geführt werden. Bei der Wasserversorgung ist es rechtlich zuläs- sig, Überschüsse zu Gunsten des gemeindlichen Haus- halts zu erwirtschaften. Falls auch bei der Vorlage künftiger Haushalte ein Defi- zit des ordentlichen Ergebnisses planerisch ausgewiesen sein sollte und in der mittelfristigen Finanzplanung keine Perspektive zur Erreichung ausgeglichener ordentlicher Ergebnisse entwickelt wird, behält sich das Landratsamt vor, erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergrei- fen. Dies könnte z. B. die Forderung der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts oder die Einschränkung von Kreditermächtigungen sein. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- schriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Erlass dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbe- achtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch in- nerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 07.02.2025 gez. Simone Rürup, Bürgermeisterin Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Wichtige Hinweise zur Bundestagswahl Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, kön- nen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen. Eine Gesamtübersicht über die Einteilung der Wahlbezirke nach Straßen finden Sie außerdem auf unserer Home- page unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/wahlen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Vorankündigung Dorfputzete in Baindt Am Samstag, den 29. März 2025 findet wieder unsere alljährliche Dorfputzete in Baindt statt. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am Feuerwehrhaus bzw. Bauhof in der Ziegeleistraße 20. Dort werden Teams gebildet und auf die vorgegebenen Strecken aufgeteilt. Gegen 12:00 Uhr gibt es beim Feuerwehrgebäude einen gemeinsamen Abschluss und als Dank von der Gemeinde einen klei- nen Imbiss.In diesem Jahr wird die Dorfputzete von der Schalmeienkapelle Baindt e. V. organisiert. Hierfür be- danken wir uns bereits vorab sehr herzlich. Wir freuen uns sehr, wenn möglichst viele engagierte Mitbürge- rinnen und Mitbürger bei unserer Dorfputzete mithel- fen. Wir bitten Sie Warnwesten und Handschuhe nach Möglichkeit selbst mitzubringen. Bei wirklich schlech- tem Wetter kann die Putzete leider nicht stattfinden und wird dann ersatzlos abgesagt. Daher Daumen drücken, dass das Wetter mitspielt. Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren - Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsie- gelung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/rathaus-online - Rubrik Wasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406-21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Gemeinderatssitzung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet statt am Dienstag, 11. Februar 2025 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bericht Neugestaltung Dorfplatz 05 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplan „Agri-PV Feuersberg“ 06 Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohn- hauses mit 3 Wohneinheiten auf dem Flst. 209/3, An- nabergstraße 28 07 Sachstand zur Straßenanpassung Marsweilerstraße zwischen den beiden Kreisverkehren 08 Überprüfung der nächtlichen Straßenbeleuchtung 09 Wiederherstellung der Bushaltestelle Wickenhaus 10 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin Aus der öffentlichen Gemeinderats- sitzung vom 14. Januar 2025 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bericht Bürgermeisterin Jahresrückblick: Bürgermeisterin Simone Rürup blickt auf das Jahr 2024 zurück. Baindt zählt zum Jahresende 5429 Haupt- und 67 Nebenwohnsitze. 42 Geburten, 56 Todesfälle, 26 Eheschließungen sowie 46 Kirchenaustritte hat es im vergangenen Jahr in Baindt gegeben. Darüber hinaus gab es 469 Zuzüge und 446 Wegzüge. Baugeschehen: 29 Baugenehmigungen wurden erteilt, davon 3 im Kenntnisgabeverfahren, und 6 Befreiungen gewährt. Bauanträge sind seit 1. Januar 2025 nur noch digital einzureichen. Baumaßnahmen: Witterungsbedingt haben Tiefbau- und Pflasterarbeiten in der Ortsmitte geruht, werden bei besserem Wetter jedoch fortgesetzt. Fahrradabstellplät- ze, Geländer und Sitzbänke werden schrittweise instal- liert. Die Ortsmitte ist für den Narrensprung nutzbar. Am Waldspielplatz erfolgen am 20. Januar weitere Anpas- sungsarbeiten. Arztpraxis (Dorfplatz): Bisher gibt es keine Rückmeldun- gen auf die Anzeige, eine Veröffentlichung im Ärzteblatt ist für Februar geplant. Mündlicher Bericht aus der Arbeit der Musikschule Ra- vensburg e.V. von Musikschuldirektor Harald Hepner Die Musikschule Ravensburg e.V., gegründet 1971, wird seit 2002 von 14 Kommunen unterstützt, darunter Baindt. Derzeit profitieren rund 200 Kinder in Baindt von den Angeboten der Musikschule, davon etwa 100 Kinder im Rahmen der Ganztagesschule der Klosterwiesenschu- le. Schwerpunktmäßig werden die Kinder in der musi- kalischen Früherziehung, an Blasinstrumenten und am Schlagzeug ausgebildet. Ein besonderer Erfolg ist die Bläserklasse der Kloster- wiesenschule, die seit 2013 besteht und 35 Schülerinnen und Schüler der dritten und vierten Klassen umfasst. Zu- sätzlich werden wöchentlich acht Stunden Unterricht an Perkussionsinstrumenten sowie Blockflöten- und Gitar- renunterricht angeboten. Bürgermeisterin Frau Rürup lobt die hervorragende Zu- sammenarbeit mit der Musikschule sowie deren schnelle Unterstützung bei personellen Engpässen. Die Musikschu- le trägt maßgeblich zur kulturellen und musikalischen Bil- dung in Baindt bei. Die Kinder unserer Klosterwiesenschu- le werden in weiterführenden Schulen mit musikalischem Schwerpunkt sehr gerne aufgenommen. Doppelhaushalt 2025 und 2026; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Baindt; Wirtschaftspläne der Sonderrechnungen Eigenbetriebe Wasserversor- gung und; Abwasserbeseitigung 2025 und 2026 Der Gemeinderat berät über den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Ergeb- nishaushalt weist ein Defizit von -1,62 Mio. € für 2025 und -1,68 Mio. € für 2026 aus. Gleichzeitig plant die Gemeinde Investitionen in Höhe von 6,68 Mio. € (2025) und 3,0 Mio. € (2026), die durch Grundstückserlöse und Kreditaufnah- men von jeweils 1,0 Mio. € finanziert werden. Die Kredit- tilgung beträgt 150.000 € (2025) und 250.000 € (2026). Kämmerer Herr Abele hebt hervor, dass steigende Per- sonalkosten (+0,72 Mio. €), höhere Sozialausgaben und eine um 0,33 Mio. € gestiegene Kreisumlage die finanzielle Belastung der Gemeinde verstärken. Auf der Ertragsseite bleibt die Gewerbesteuer trotz Anpassung des Hebesat- zes bei einem Ansatz von 2,5 Mio. €. Positive Effekte er- geben sich durch höhere Einkommensteueranteile sowie Grundstückserlöse. Herr Abele betont die Bedeutung des Doppelhaushalts, der trotz der finanziellen Herausfor- derungen wichtige Projekte wie die Sanierung der Klos- terwiesenschule, die Umgestaltung des Dorfplatzes und den Breitbandausbau sichert. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die geplanten Investitionen durch ein sorgfäl- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tig abgestimmtes Sparpaket begleitet werden müssen, um die langfristige finanzielle Stabilität der Gemeinde zu gewährleisten. Im Sommer 2025 wird der Gemeinderat Maßnahmen wie die Überprüfung freiwilliger Leistungen, die Optimierung von Investitionsprojekten und mögliche Einsparungen im Personaletat diskutieren. Bürgermeisterin Frau Rürup be- tont die Notwendigkeit, Projekte gezielt zu priorisieren, um sowohl die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern als auch deren Infrastruktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1.) Der Gemeinderat stimmt den Haushaltssatzungen 2025 und 2026 gem. § 79 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg sowie den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und des Eigen- betriebs Abwasserbeseitigung gem. S. 1-6 der Anlage 1 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025/2026 zu. 2.) Der Gemeinderat stimmt der Finanzplanung, sowie dem Investitionsprogramm für den Zeitraum 2024 – 2029 gemäß § 85 Gemeindeordnung Baden-Würt- temberg in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Gemeindeordnung zu. 3.) Der Gemeinderat stimmt dem im Haushaltsplan ent- haltenen Beteiligungsbericht gem. § 105 Gemeindeord- nung Baden-Württemberg S. 85-87 der Anlage 1 Haus- haltssatzung und Haushaltsplan zu. 4.) Der Gemeinderat stimmt der Budget- und Deckungs- fähigkeit gem. S. 392-395 (Anlage 1) des Haushalts- planes zu. 5.) Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Dop- pelhaushalt mit der Vorgabe, dass im Nachgang ein Sparpaket zu entwickeln ist: Die Verwaltung wird be- auftragt, bis zum Haushaltscontrolling Mitte des Jah- res konkrete Sparmaßnahmen vorzuschlagen, die folgende Bereiche umfassen: Freiwillige Leistungen, Umsetzung geplanter Investitionsprojekte, Planungs- leistungen und Personaletats. Der Gemeinderat erkennt an, dass „Vor dem Beschluss ist nach dem Beschluss“ gilt: Mit dem Haushaltsbeschluss ist die Arbeit nicht beendet, sondern es folgen intensive Prüfungen und Entscheidungen über die Konsolidierungs- maßnahmen. Redaktioneller Hinweis: Die vollständigen Unterlagen in- klusive Anlagen sind online auf der Homepage zu finden. Bauantrag zum Einbau zweier Dachgaupen mit Nut- zungsänderung des DG im Wohngebäude auf Flst. 734/7, Nelkenstr. 9 und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Spielmann“ Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Dem Bauantrag, der Nutzungsänderung und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Spiel- mann“ für die Errichtung der Gaupen wird das gemeind- liche Einvernehmen erteilt. Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhau- ses und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf Flst. 167, Friesenhäusler Str. 42 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindli- che Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futterlager- und Bergehalle auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bau- antrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Futter- lager- und Bergehalle wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung eines Tierwohlstalles für Ferkelaufzucht und Mastschweine auf Flst. 1182, Hirsch- str. 200 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag wird nicht erteilt. Bauantrag zur Nutzungsänderung der Wohnung im DG als Ferienwohnung auf Flst. 446, Fliederstr. 10 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Nutzungsänderung einer Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung ei- nes Zweifamilienwohnhauses wird erteilt. Bauantrag zum Neubau Bullenstall, Werkstatt, Strohl- agerhalle und Ponystall, Änderung Tierplätze auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und zur Änderung der Tierplätze wird erteilt. Verkehrsschau 2024 - Vorstellung der Ergebnisse Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrs- schau vom 3. Dezember 2024 zur Kenntnis. Annahme von Spenden durch die Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Zustimmung zur Annahme von Sach- und Geldspenden entsprechend der erstellten Übersicht wird erteilt. Anfragen und Verschiedenes Neue Bushaltestelle am Dorfplatz: Mit den neuen Mülleimern an den Bushaltestellen wird es auch integrierte Aschenbecher geben, diese werden zeitnah montiert. Gleichzeitig erfolgt die Installation der neuen Mülleimer auf dem gesamten Dorfplatz. Klosterwiesenschule: Während der Feiertage wurde auf der Baustelle der Klos- terwiesenschule Licht bemerkt. Ursache war ein falsch programmierter Bewegungsmelder. Darüber hinaus war der Fliesenleger während dieser Zeit in der Schule tätig. Bushaltestelle Fischerareal: Die vorübergehende Bushaltestelle im Fischerareal wird abgebaut, da sie nicht mehr benötigt wird. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tages- ordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwal- tung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv. de/se i te/de/rathaus/02/WB/ Ratsinformationssystem.html Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 08. Februar und Sonntag, 09. Februar 2025 Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 08. Februar 2025 Hochberg-Apotheke, Hochbergstraße 6, 88213 Ravens- burg, Tel: 0751 96866 Sonntag, 09. Februar 2025 Rosen-Apotheke Weingarten, Talstraße 2, 88250 Wein- garten, Tel: 0751 43513 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Zur Informationi Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Trauer Sprech Zeit Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 13.02., 13.03., 10.04., 08.05. 2025, je- weils 14, 15 oder 16 Uhr Mittwoch, 26.02. Dienstag, 25.03.,29.04., 27.05. 2025 Je- weils 15 oder 16 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck und Ingrid Elser-Hermle, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterinnen Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 Einfach Da Sein - Wirklich so einfach? Was bedeutet dieses „Einfach Da Sein“ konkret, wenn der Tod unseres Zugehörigen bevorsteht? Wenn es nichts mehr zu „tun“, gibt, außer eben da zu sein? Das theoretische Wissen darum, was im Sterbeprozess passiert, ist hilfreich. Ihn mitzuerleben, auszuhalten und zu begleiten ist etwas ganz anderes und kann uns auch an unsere Grenzen bringen. Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Versagensängs- te können uns belasten. Lernen Sie an diesem Abend in Einzel- und Partnerübun- gen verschiedene Möglichkeiten kennen, für sich selbst und den sterbenden Menschen ganz da zu sein in dieser außergewöhnlichen Situation des Lebens. Referentin: Marion Müller, Koordinatorin Ambulanter Hospizdienst Weingarten Termin: Donnerstag, 20.02.2025, 19 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung 0751 18056382 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 08. Februar – 16. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Das Glück ist wie unser Schatten, es läuft davon, wenn wir ihm nachjagen, doch wenn wir auf das Licht und die Wahrheit zugehen, folgt es uns. Dario Lostado Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Steifvater, Marlene Stör, Tim Be- ckert, Nele Gründler(† Paul Lehmann, Pia und Alfons Häfele, Manfred Schulz, Wilma Hoff- mann) 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Dienstag, 11. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 12. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 14.30 Uhr Baindt – Seniorenfasnet im Bischof Sproll Saal Donnerstag, 13. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Freitag, 14. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionmittag – 2. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 15. Februar 18.30 Uhr Baindt – EucharistiefeierMinistranten: Jakob Kreutle, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag, Rafa- el Dorn, Johanna Zentner, Benedikt Heilig(† Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Eugen und Anton Elbs, Theresia und Baptist Elbs) Sonntag, 16. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommunikanten Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag. 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Der Wahlausschuss informiert Die Wählbarkeit der Kandidatinnen und Kandidaten wur- de durch den Wahlausschussgeprüft und wir freuen uns, dass wir Ihnen den endgültigen Wahlvorschlag bekannt- geben können. Folgende Damen und Herren haben sich zur Kandidatur bei der Kirchengemeinderatswahl bereit erklärt: -in alphabetischer Reihenfolge – Auzuret, Beatrix, 64 Jahre, Zahnmed. Fachangestellte, Baindt Brei, Martina, 57 Jahre, Verwaltungsangestellte, Baindt Brugger, Lisa, 38 Jahre, Lehrerin, Baindt Kleyer, Patricia-Achim, 53 Jahre, Außendienstmitarbei- ter*in, Baienfurt Leiprecht, Reinhold, 73 Jahre, Rentner, Dipl. -Vw. Baindt Lins, Volkher, 59 Jahre, Dipl. Betriebswirt, Baindt Michelberger, Ursula, 46 Jahre, Verwaltungsangestell- te, Baindt Rohde, Bernd Martin, 53 Jahre, Bibliothekar, Mochen- wangen Stephan, Thomas, 57 Jahre, CAD-Konstrukteur, Baindt Winkler, Stephan, 54 Jahre, Dipl.-Ing., Baindt Zanutta, Claudia, 59 Jahre, Schulsekretärin, Baindt Wir bedanken uns bereits heute bei den Damen und Her- ren für ihre Bereitschaft, bei der Kirchengemeinderats- wahl 2025 zu kandidieren, um sich aktiv an der Gestal- tung des Gemeindelebens in unserer Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt zu beteiligen. Der Wahlausschuss Einladung Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu un- serer Seniorenfasnet mit Musik und Programm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetra- gen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenische Taizéandacht Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unse- rer ökumenischen Taizéandacht am 23. Februar 2025 um 19.00 Uhr in den Die- trich-Bonhoeffer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Got- tes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschen- kindern. Ps66,5 Sonntag, 09. Februar 4.SonntagvorderPassionszeit 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst,Ev.Kirche(Pfr.Schö- berl) Montag, 10. Februar 08.30 Uhr Baindt Kreativer Montag, Dietrich-Bon- hoeffer-Saal 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor,Ev.Gemeindehaus Mittwoch, 12. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht,Ev.Gemeinde- haus 19.00 Uhr Baienfurt FrauenkreismitPeterGötze,Au- torenlesung Donnerstag, 13. Februar 20.00 Uhr Baienfurt BibelimGesprächmitPfr.Schö- berl,Ev.Gemeindehaus Sonntag, 16. Februar Septuagesimä 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche,Ev.Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr.Schöberl) Baienfurter Kirchen-Filmabend Ein Musikfilm der Hoffnung macht - FSK: 6 Freitag, 21. Februar 2025, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt InSüdtirol isteinTreffenzwischenIsraelundPalästina angesetzt.DortsolleinJugendorchesterauftreten, in dem junge Künstler aus beiden Staaten gemeinsam mu- sizierenundbeweisen,dasseinfriedlichesMiteinander trotzallerDifferenzenmöglichist.Musikverbindetüber Grenzenhinaus. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI FrauenkreisamMittwoch,den12.2.2025-19.00Uhr GanzherzlichlädtderevangelischeFrauenkreisderKir- chengemeindeBaienfurtBaindtzuseinemnächstenTref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wirladenherzlichein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin PetraNeumann-Sprink Tel.:0751-52501mobil:0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. DerKostenbeitragbeträgtinderRegel€7,50;Material nach Verbrauch --- Glaube im Alltag Psalmen lesen DasLebenmitallenHöhenundTiefenfin- detsichindenbiblischenPsalmen. Da sind die Dankpsalmen, aber auch die Klagepsalmen, in denen von Angst, Not und Verfolgung die Rede ist. Auch Rachegefühle sind dabei. NichtseltenstehtdenBetendendasWasserbiszumHals. Vielleicht schlagen Sie einmal die Bibel auf und lesen einen PsalmvonAnfangbiszumEndedurch.Mitallem,auch dengrößtenHassgefühlenkommenhierMenschenzu Gott, bestürmen ihn, rufen nach seiner Hilfe – und enden oft imDank.Vielleichtkannich inmeinenSturmzeiten GottauchungefiltertumHilferufen. (Quelle: kirchenjahr-evangelisch.de, Bildquelle: kirchen- jahr-evangelisch.de) --- Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen las- sen,das„zufällig“ inmeineSituation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Motiviert weitergehen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kom- men und neue Zugänge zu bekannten und „neuen“ Bi- belstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl --- Vortrag „Eintauchen in digitale Welten“ Die Evangelische Kirchengemeinde Bai- enfurt-Baindt lädt am Donnerstag, 20.02.2025 um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit Herrn Prof. Dr. phil. Jörg Stratmann in den Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt ein. --- Offener Bibeltreff zur Vesperkirche Am Sonntag, 9. Februar findet um 13.30 Uhr im M.-Luther Gemeindehaus Wein- garten ein Offener Bibeltreff zur Vesperkirche statt. Zum Thema der Vesperkirche „Der Mensch is(s)t, was er ist, - Essen und Armut“ gibt Johannes Ehrismann, Theologi- scher Referent der Zieglerschen, Impulse zu Matthäus 5, 13-20 (Bergpredigt). Sein Motto: „Hoffnungsträger“ – Salz und Licht der Welt. Musikalische Umrahmung: Veehhar- fen-Ensemble Wilhelmsdorf. Weitere Bibeltreffs zur Ves- perkirche: 16. / 23. Februar. Kultur in der Vesperkirche 5.2.2025, 19:00 UhrOld Bottle Band, tra- ditionellem New Orleans Dixieland Jazz, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird ge- beten 7.2.2025, 19:00 UhrKiss’n Kills; Indi-, Punk- und Kick-Ass- Rock’n Roll, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesper- kirche wird gebeten. 8.2.2025, 19:00 UhrPonticelli Ensemble; Vielfältige Streich- musik von klassisch bis modern, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 9.2.2025, 16:00 Uhr!Barny Bitterwolf & Marlies Grötzin- ger; Sapperlott; Mundart in Reinkultur, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 12.2.2025, 19:00 UhrRoman Mangold; Schwäbische Lie- der – zum schmunzeln bis zum lachen, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 14.2.2025, 19:00 UhrBetsaal-Brass; Brass von Klassik bis Swing, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 16.2.2025, 19:00 UhrVoice Mania; Euphorie trifft Acapel- la, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. 18.2.2025, 19:00 UhrOberschwäbisches Kammerorchester; Klassische Werke für Streicher, Eintritt ist frei, um Spen- den für die Vesperkirche wird gebeten. 20.2.2025, 19:00 UhrKinoabend; Kino in der Kirche mit dem Kulturzentrum Linse, Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wird gebeten. EVANGELISCHESTADTKIRCHE WEINGARTEN ABT-HYLLER-STR. 1788250 WEINGARTEN _________________ GEÖFFNET VON 11:00 – 15:00 UHR ESSEN VON 11:30 – 14:00 UHR TÄGLICHE ANDACHT 14:30 UHR Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Mädchen verpassen Punktgewinn nur knapp Mädchen – SV Beuren 4:6 Im ersten Spiel der Rückrunde trafen wir auf den SV Beuren. Im Doppel spielten Pia und Marta gut zusammen und konnten sich in 3 engen Sätzen durchsetzen. Pia gewann danach das erste Einzel mit 3:1 und Marta musste ihr erstes Ein- zel mit 0:3 an die Spitzenspielerin abgeben. Die nächs- ten beiden Einzel von Franziska und Marta waren hart umkämpft. Franziska verpasste es nach 2:0 Führung im dritten Satz den Deckel drauf zu machen und verlor am Ende mit 2:3, ebenso wie Marta, die wiederum einen 0:2 Satzrückstand aufholen konnte, aber den Entscheidungs- satz leider nicht gewann. Nach zwei weiteren deutlichen Niederlagen von Pia und Franziska konnte Marta mit ih- ren ersten Einzelsieg zwar nochmals auf 3:5 verkürzen, doch die zu starke Nummer 1 aus Beuren holte gegen Franziska den entscheidenden 6. Punkt. Zum Abschluss kämpfte sich Pia nach 0:2 Satzrückstand nochmals zu- rück ins Match und konnte ihr Spiel zum 4:6 Endstand noch gewinnen. Schade, mit etwas mehr Spielglück wäre ein Punktge- winn durchaus möglich gewesen, vielleicht klappt es beim nächsten Mal. Jungen starten mit knapper Niederlage in die Rück- runde Jungen – SG Aulendorf 4:6 Wie die Mädels am Vormittag verloren die Jungs am Nachmittag ihr erstes Spiel der Rückrunde in der Be- zirksklasse ebenfalls knapp mit 4:6. Die Eingangsdoppel endeten mit einer Punkteteilung: Valentin und Felix verloren ohne echte Chance mit 0:3, während Ricco und Fabian ihrerseits einen klaren 3:0 Sieg einfahren konnten. Ähnliches Bild dann in den ersten Einzeln, Fabian gewann Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 in drei Sätzen und Ricco musste sich in drei Sätzen ge- schlagen geben. Im hinteren Paarkreuz waren Valentin und Felix ihren Gegnern deutlich unterlegen und verloren jeweils mit 0:3. Doch mit zwei gut herausgespielten 3:1 Siegen glichen Ricco und Fabian zum 4:4 Zwischenstand aus. Valentin brauchte zwei Sätze um in das Match zu finden und konnte sich in einen Entscheidungssatz kämp- fen, den leider er mit 8:11 verlor. Im letzten Spiel zeigte sich Felix verbessert, konnte die Niederlage aber nicht verhindern, sodass wir mit 4:6 verloren. Bereits am Don- nerstag geht es in Ailingen weiter, die allerdings zu den Meisterschaftsfavoriten zählen, falls sie in Bestbesetzung antreten können. Herren 1 erobern Tabellenführung Herren 1 – TSV Laubach 9:7 Nach einem Mammutspiel mit über 4 Stunden Spielzeit war der Jubel der 20 Fans groß, als Philipp Schwarz den Matchball im Schlussdoppel mit einem sehenswerten Angriffsball verwandelte. Der TSV Laubach hatte zuvor starke Gegenwehr geleistet und unseren Spielern alles abverlangt. In den Doppeln starteten nur Wolfgang Assfalg und Phi- lipp Schwarz erfolgreich, die Paarungen Tobias Nowak/ Marcel Brückner und Nico Scheffold/Roman Buck muss- ten sich, wenn auch knapp, geschlagen geben. Den Rückstand drehten mit zwei starken 3:0 Siegen unse- re Topspieler Marcel und Philipp in eine 3:2 Führung, die bei einer Punkteteilung im mittleren und hinteren Paar- kreuz bis zum 5:4 bestand hatte. Tobias und Roman konn- ten mit guten Leistungen jeweils 3:1 gewinnen, Nico und Wolfgang zogen in ihren Duellen den kürzeren, wobei Wolfgang bei seinem 11:13 im fünften Satz kurz zuvor so- gar einen Matchball hatte. Die zweite Einzelrunde startete mit einem Novum, denn Marcel musste zum ersten Mal diese Saison den Tisch als Verlierer verlassen. Er kam zu keinem Zeitpunkt ins Spiel, fand keine Sicherheit in seinen sonst so präzisen Angriffs- schlägen und verlor folgerichtig mit 0:3. Philipp hingegen spielte nach seinem schwächeren Spiel in der Vorwoche deutlich verbessert und konnte auch sein zweites Match ungefährdet mit 3:0 gewinnen. Durch zwei wichtige Siege in der Mitte von Tobias und Wolfgang, der nun selbst zwei Matchbälle gegen sich abwehrte, waren wir mit 8:5 auf der Siegerstraße. Doch im hinteren Paarkreuz fehlte uns die Durchschlagkraft. Nico verlor bei 1:0 Satzführung den zweiten Durchgang nach 9:5 Führung mit 9:11 und konnte sich von diesem Schock nicht mehr erholen. Roman fehl- ten in den letzten beiden Sätzen nur zwei Punkte, dennoch geht die knappe 1:3 Niederlage in Ordnung. So musste das Schlussdoppel über Sieg oder Unentschieden entschei- den, welches Wolfgang und Philipp zu Beginn dominier- ten und im hart umkämpften vierten Satz schließlich mit 13:11 gewinnen konnten. Da der bisherige Tabellenführer SV Rissegg im Parallel- spiel gegen die TSG Leutkirch verlor, übernehmen wir die Tabellenführung der Landesklasse, an deren Spitze nun ein Dreikampf entbrannt ist. Bereits am nächsten Sams- tag, 08.02. kommt es zum Spitzenspiel, wenn wir um 18 Uhr beim nun Zweitplatzierten SV Rissegg antreten müs- sen. Wir werden alles daran setzen unseren Platz an der Spitze zu verteidigen und uns für die Vorrundennieder- lage zu revanchieren. XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U Großspieltag mit allen vier Mannschaften!Herren 1 kämp- fen um Tabellenführung der Landesklasse Samstag 08.02. • 09:30 Uhr: SC Markdorf - Jungen • 12 Uhr: TSG Leutkirch – Mädchen • 17 Uhr: TG Bad Waldsee II - Herren 2 • 18 Uhr: SV Rissegg – Herren 1 XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler e.V. 16. ANR - Ringtreffen in Ulm Vom 07.-09. Februar 2025 findet das nur alle 4-5 Jahre stattfindende Ringtreffen statt. Was ist daran so besonders? Der ANR (Alemannische Narrenring) besteht aus 90 Zünften und ist in drei Regionen aufgeteilt. Allgäu, Bodensee und Oberschwaben-Donau. Die Raspler gehö- ren zur Region Allgäu und weil die Ulmer ihrer 33-jährigen Geburtstag feiern, findet dieses Ringtreffen in Ulm statt. Am Samstag fahren unsere Kinder und Jugendlichen gemeinsam mit der Narrenzunft Bergatreute nach Ulm zum Kinderumzug. Am Sonntag geht es dann mit der Startnummer 33 für uns ins närrische Rennen. Die Abfahrtszeiten können wie gewohnt in der App ein- gesehen werden und auf der Fahrt nach Ulm, bleibt si- cherlich genügend Zeit in Erinnerungen ans vergangene Wochenende zu schwelgen. Denn der Ball der Verein war mit Sicherheit ein weiteres „Fasnetsmosaik” der Saison 2025 und sollte jetzt schon auf der „da muss ich 2026 unbedingt hin”-Liste stehen. Der Zunftrat grüßt zu diesem Wochenende passenden mit Zong-raus für Ulm und einem Narri-Narro für den ANR sowie einem kräftigen RASPLER - ratsch ratsch!!! Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Baindt e.V. Der Berg ruft, komm mit auf die Marsweiler Höh´. Herzliche Einladung zur Land- frauenfasnet am Samstag, 15.02.2025, im Bischof-Spro- ll-Saal, Einlass 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr. Wir freuen uns auf einen lustigen Abend mit euch. Die Vorstandschaft Anmeldung bis 09.02.2025 bei Doris Sonntag, Tel. 07502/1035 oder über unsere Whatsapp-Gruppe. Reitergruppe Baindt Nachruf Die Reitergruppe Baindt e.V. nimmt Ab- schied von Ihrem langjährigen Mitglied Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Herr Gebhard Fuchs welcher am 27. 01. 2025 im Alter von 95 Jahren verstor- ben ist. Seit den 70er Jahren hat er jährlich beim Auf- und Abbau unseres Reitturniers tatkräftig unterstützt. Bis zum Jahre 2017 war er während unseres Turnierwochenendes für den Parkplatzdienst zuständig. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung halten werden. Seiner Fa- milie gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. Für die Reitergruppe Baindt e.V. Markus Elb 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Schalmeienball 2025 Die Nacht der Musketiere Halle Baindt Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: • FZ „Löwen“ Baienfurt • LKBB • FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) Musketiere im “Ausland“ unterwegs Ein Highlight jagt das nächste. Nachdem wir letztes Wochenende „nur“ am Samstag in Rot an der Rot auf dem Umzug waren und abends in ei- gener Halle den Ball der Vereine mitfeiern durften, geht am nun in die Ferne. Am kommenden Wochenende brechen die Baindter Mus- ketiere von Samstag auf ins deutsche Ausland, nach Bayern. Die Faschingsmusi aus Waging am See feiert ihr 100 jäh- riges bestehen mit einem Faschingsmusikfest, zu diesem die Baindter Musketiere eingeladen sind. Am Samstag wird das Festzelt am See mit einem zünf- tigen Wein und Weissbierfest mit unserer Unterstützung eröffnet. Der Sonntag beginnt dann recht früh mit einem Kirch- zug um 9 Uhr mit anschließendem Platzkonzert auf dem Marktplatz. Nach einem wilden Treiben auf demselbigen formiert sich gegen 12 Uhr ein bunter Festzug zurück zum Festzelt am See welchen wir natürlich auch gerne begleiten. Wir freuen uns auf den Geburtstag unserer Freunde und sind gespannt ob die Bayern auch Fasnet können… Blutreitergruppe Nachruf Die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. trau- ert um ihren Reiterkamerad, ihren Freund und Gönner Herrn Gebhard Fuchs Der tägliche Umgang mit der Schöpfung Gottes, geprägt durch seinen Beruf als Verwalter des landwirtschaftlichen Betriebs des Kinderheimes St. Josef in Baindt, heute das Sonderpädagogische Bildungs- und Bera- tungszentrum mit Internat der Stiftung St. Franziskus war für Gebhard Fuchs die Grundlage für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Flurritten zu Pferd. Gebhard Fuchs hat 20mal mit der Blutreitergruppe Taldorf und 12mal mit der Blutreitergruppe Baindt am Blutritt in Weingarten teilgenommen. Im Jahr 1973 wurde er mit der Silbernen Ehrenmedaille und Urkunde der Stadt Weingarten und der Blutfreitags- gemeinschaft ausgezeichnet. 8mal hat er mit unserer Gruppe am Hl. Blutfest in Bad Wurzach teilgenommen. Gebhard war ein großer Verehrer des Hl. Blutes und ein hochgeschätzter Blutreiterkamerad. Für seine Treue zum Hl. Blut wollen wir ihm ein ehrendes Andenken bewahren. „Das Hl. Blut komme seinem frommen Verehrer im Sterben zu Gute“ Für die Blutreitergruppe Baindt 1906 e.V. im Februar 2025 Werner Elbs Vorstand Berthold Steinhauser Gruppenführer Volleyball LJ Baindt Sprung ins Halbfinale Am vergangenen Donnerstag wurde das Training der ersten Mannschaft nach Tett- nang verlegt. Dort fand das Viertelfinale im Bezirkspo- kal statt. Es lief wie geschnitten Brot und die Mannschaft konnte ihre ganzen Stärken abrufen: Bombastische Auf- schläge, starke Monsterblöcke – Einzel und im Doppel, smarte Punkte mit Köpfchen, hardcore Abwehr und Bil- derbuchangriffe (25:19; 25:17; 25:17). Damit sichert sich die VLJ Baindt 1 den Einzug ins Pokalhalbfinale. Am morgigen Samstag findet das nächste Rundenspiel der VLJ Baindt 1 in Illerrieden statt. Gegen den SF Illerrie- den (aktuell 2. in der Tabelle) und den TV Kressbronn (3. Platz) werden hochkarätige Spiele erwartet. Am Sonntag trifft die VLJ Baindt 2 auf die TSG Ehingen und den TSV Langenau. Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar 15. März 2025 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutter OHNE Begleitperson dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.25 um 8 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt”. Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wandertage um Geislingen vom 03.06. bis 06.06.2025 Informationen zu Programm, Preisen und Anmeldung fin- den Sie auf unserer Homepage Schwäbischer Albverein Weingarten. https:/weingarten.albverein.eu oder in unse- rem Schaukasten in der Marktgasse, zwischen Kaufland und Finanzamt. ... Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Aus dem Landkreis Betreuungsverein St. Martin Veranstaltungen und Suche nach Ehrenamtlichen Seit mehr als 32 Jahren ist der Betreuungsverein St. Martin im Landkreis Ravensburg e. V. Ansprechpartner bei Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht, Vor- sorgevollmacht und Patientenverfügung. Bei Krankheit oder im Alter können manche Menschen ihre Angelegenheiten (Finanzen, Anträge, Organisation von Hilfen) nicht mehr selbst regeln. Sie wollen deshalb schon frühzeitig festlegen, wer dies dann erledigen soll. Mit einer Vorsorgevollmacht können Angehörige oder an- dere Vertrauenspersonen beauftragt werden, diese Auf- gaben wahrzunehmen. In einer Patientenverfügung kann außerdem bestimmt werden, was bei schwerer Krankheit geschehen soll. Dabei ist vieles zu bedenken. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, entscheidet das Betreuungsgericht, ob eine rechtliche Betreuung notwen- dig ist und welchen Umfang diese haben soll. Der Betreu- ungsverein St. Martin informiert in seinen Veranstaltungen über diese Fragen. Der Verein sucht laufend Freiwillige, die ehrenamtliche Betreuungen übernehmen möchten, bildet sie aus, berät und unterstützt sie in sozialen und rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos und nicht an eine Mitglied- schaft im Betreuungsverein gebunden. Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine Aufwandsentschä- digung und werden vom Land Baden-Württemberg ver- sichert. Betreuungsverein St. Martin Kuppelnaustraße 8 www.betreuungsverein-st-martin.de 88212 Ravensburg Tel.: 0751 17870 betreuungsverein.st.martin@t-online.de Veranstaltungen in RAVENSBURG Donnerstag, 13.03.2025, 16.30 - 18.30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 01.04.2025, 19.00 Uhr Mitgliederversammlung 2025 mit Neuwahlen zum Vor- stand Kath. Gemeindehaus Dreifaltigkeit, Gemeindesaal, Schwalbenweg 5, 88213 Ravensburg Dienstag, 29.04.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Wissenswertes zum Schwerbehindertenrecht Referent: Coskun Deniz, Sozialrechtsreferent, Sozialver- band VdK Baden-Württemberg e.V. Haus der Kirche, Jodoksaal, 2. OG, Wilhelmstr. 2, 88212 Ravensburg Dienstag, 13.05.2025, 19.00 – 21.00 Uhr Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenver- fügung in Zusammenarbeit mit der VHS Ravensburg, VHS, Gartenstr. 33, 88212 RavensburgAnmeldung direkt bei der VHS Ravensburg Dienstag, 24.06.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Dienstag, 08.07.2025, 16.30 – 18.30 Uhr Grundwissen Betreuungsrecht, Reform des Betreu- ungsrechts Geschäftsstelle des Betreuungsvereins St. Martin Kuppelnaustr. 8, 88212 Ravensburg Veranstaltungen in LEUTKIRCH Dienstag, 08.04.2025, 17.00 - 18.30 Uhr Gespräch mit Rechtspflegerin Aufgaben und Pflichten der Betreuer/innen, Zusammen- arbeit mit dem BetreuungsgerichtReferentin: Ulrike Hla- watschek, Amtsgericht LeutkirchBischof-Moser-Haus, Ma- rienplatz 13, 88299 Leutkirch Dienstag, 03.06.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen Bischof-Moser-Haus, Marienplatz 13, 88299 Leutkirch Veranstaltung in WANGEN Dienstag, 01.07.2025, 17:00 – 18:30 Uhr Erfahrungsaustausch und aktuelle Informationen für Betreuer/innen EMK (Ev. Method. Kirche) Wangen, Lehmgrubenweg 2, 88239 Wangen Kinderkleiderbörse Bergatreute Samstag, 22. März 2025 Gemeindehalle Bergatreute von 10–12 Uhr Für Schwangere: Einlass 9:45 Uhr, Türe kleiner Saal Verkauft werden: Gut erhaltene Frühjahr- und Sommerbekleidung von Gr. 50 bis 188 (nur Teeny-/Jugendgrößen!!), Umstands- bekleidung, Spielzeug, Kinderwagen, Autositze, Kinder- fahrräder, Laufräder, Roller.... Außerdem verkaufen wir wieder gebrauchte und gut erhaltene Tupperware Alle Infos unter: Homepage Bergatreute/ Freizeit gestalten/Vereine/Kinderkleiderbörse Offizielle Nummernvergabe ab dem 24.02.2025 Per Email unter basar-bgt@gmx.de -Helfer erhalten vorab ihre Nummer- Hausgemachte Kuchen zum Mitnehmen! Der Erlös kommt den Bergatreuter Schul- und Kindergartenkinder zugute. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Liebe Gartenbesitzerinnen und -besitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuch- sien-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflanzerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem und nachhaltigem Gärtnern entsprechen und die im Handel sonst nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Nur diese Erde und Dünger wird in der Gärtnerei selbst verwendet. Auch Nichtmitglieder können gerne gegen einen kleinen Aufpreis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen- Blumenerde im Sack zu 70 L für 18,00 €, Nichtmitglieder für 19,00 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest wird auf einen Torfan- teil verzichtet und durch Holzteile und Tonmineralien u.a. ersetzt. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch bei der Auffüllung des Hochbeets verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www. gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder direkt bei Bernhard Kohler kohler.bernhard@gmx.de oder Tel.-Nr.: 0751/18054214 Bitte beachten: Bestell-Ende für Sammelbestellung ist bereits der 28. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen kön- nen. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler Waldseerstraße 32, Baienfurt am 15. März 2025 abgeholt werden. Ihre Bestellung können sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Narrenlauf am Donnerstag, den 20. Februar 2025 ab 20:45 Uhr Die CHG Arena Ravensburg lädt zum jährlichen Nar- renlauf ein: Von 20:45 Uhr bis 23:00 Uhr genießt ihr mit dem richtigen Schwung und guter Laune die Fasnet auf dem Eis. Narren im Häs und kostümierte Eislauffreunde zahlen nur 3,90 Euro Eintritt! Infos auf www.eissporthalle-ravensburg.de oder unter Telefon 0751/82-4198 Alltagshelden gesucht – Ehrenamtliche Privatvormundschaften Die Begleitung eines jungen Menschen ist eine bedeutsa- me Aufgabe, die in der Regel von den Eltern übernommen wird. In manchen Fällen können die Eltern diese Aufgabe jedoch nicht selbst wahrnehmen. Die Ursachen dafür sind vielfältig. In diesen Fällen benötigt der junge Mensch einen Vormund, der seine Interessen vertritt, Entscheidungen zum Wohle des jungen Menschen trifft und die rechtliche Vertretung übernimmt. Gerne möchten wir darüber informieren, dass diese Auf- gabe auch ehrenamtlich übernommen werden kann und hiermit ein wertvoller Beitrag zur Unterstützung junger Menschen sowie auch junger Geflüchteter in unserem Landkreis geleistet werden kann. Diese verantwortungs- volle Aufgabe bietet die Gelegenheit, das Leben eines jun- gen Menschen positiv zu beeinflussen und sie auf ihrem Weg in eine selbstständige Zukunft zu begleiten. Sie kön- nen aktiv dabei helfen, unsere Gemeinschaft zu stärken und jungen Menschen Stabilität und Orientierung bieten. Ein Vormund soll die Eltern keineswegs ersetzen, sondern dem jungen Menschen eine verlässliche Ansprechperson und „Kümmerer“ in wichtigen Belangen bis zur Volljäh- rigkeit sein. Wenn Sie Interesse haben oder mehr über dieses sinnstif- tende Ehrenamt erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein, sich bei uns zu melden. Gerne geben wir Ihnen detail- lierte Informationen über den Ablauf, die erforderlichen Qualifikationen (Geeignetheitsprüfung) sowie die Unter- stützung, die Sie von uns erhalten. Am Donnerstag, 13.02.2025 findet um 17:00 Uhr eine In- foveranstaltung in Ravensburg zu diesem Thema statt. Melden Sie sich bei Interesse gerne hierfür an, per E-Mail: ePV@rv.de oder telefonisch 0751/85-3266 oder 0751/85- 3267. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie sodann weitere Informationen. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch auf der Home- page des Landkreises Ravensburg. Energieverbraucherportal zeichnet TWS aus Service, regionales Engagement und nachhaltige Ener- gieversorgung werden prämiert Viele Verbraucherinnen und Verbraucher setzen auf einen verlässlichen Energieversorger an ihrer Seite. Eine Orien- tierung bietet das unabhängige Energieverbraucherpor- Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 tal, das schon seit Jahren Energieversorger auszeichnet. Die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) bekam jetzt erneut für Strom, Gas und Wärme eine her- vorragende Bewertung und darf so das Siegel „TOP-Lo- kalversorger“ in ihrem Versorgungsgebiet im Schussental tragen. „Das Siegel zeigt auf, welche Versorgungsunter- nehmen nicht nur faire Preise und Transparenz bieten. Sie stehen für eine zukunftsfähige Energieversorgung, die erneuerbare Energien, Digitalisierung und den Aus- bau intelligenter Netze miteinander verbindet“, berichtet das Energieverbraucherportal. „Es ist uns wichtig, für unsere Kunden passende Lösungen zu haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Energiever- sorgung sicher bleibt, klimaschonend wird und bezahlbar ist“, berichtet Robert Sommer, Bereichsleiter Markt bei der TWS. So investiert das Unternehmen in eine effizien- te Wärmeversorgung, bietet innovative Energielösungen und Mobilitätskonzepte an und hat ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt, von dem die Stromkunden direkt profitieren. Dabei steht die TWS beratend zur Seite: In Ravensburg und Weingarten ist der Energieversorger in drei Kundencentern persönlich für die Bürgerinnen und Bürger da. „Die Wertschöpfung vor Ort spielt eine ent- scheidende Rolle für die nachhaltige Entwicklung in der Region“, ist sich Robert Sommer sicher. Das unabhängige Energieverbraucherportal zeichnet seit Jahren Versorger mit dem Siegel „TOP-Lokalversorger“ aus, die nicht nur einen fairen Preis bieten, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber ihren Kun- den, der Umwelt und der Gesellschaft zeigen. Die TWS erhielt die Auszeichnung für Strom, Gas und Wärme in ihrem regionalen Versorgungsgebiet. Aktionen im Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg Die Große Landesausstellung UFFRUR! öffnet in Ko- operation mit der Gesellschaft Oberschwaben ihren Veranstaltungskalender für die Region Organisator/innen heimatgeschichtlicher Veranstaltun- gen in Oberschwaben haben jetzt die Gelegenheit, ihre Events zum Gedenkjahr 500 Jahre Bauernkrieg kosten- los einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen: Die Große Landesausstellung UFFRUR! 500 Jahre Bau- ernkrieg bietet in Kooperation mit der Gesellschaft Ober- schwaben einen zentralen Veranstaltungskalender mit besonderer Reichweite. Die Veranstaltungsmeldung er- folgt unkompliziert über die Website der Gesellschaft. Im Gedenkjahr gibt es neben der Großen Landesausstel- lung eine große Zahl örtlicher Initiativen aus Kommunen und Zivilgesellschaft. Gemeinsam tragen sie nachhaltig zum Erinnern bei. Die Gesellschaft Oberschwaben über- nimmt dabei eine Brückenfunktion: Sie gestaltet das regi- onale Programm nicht nur durch eigene Veranstaltungen, sondern bietet auch Unterstützung in Form von Förder- mitteln und Beratung. Tipp: Projekte, die sich anlässlich des Gedenkjahres mit dem Thema Freiheit beschäftigen, können noch Förder- mittel erhalten. Weitere Informationen zum Veranstal- tungskalender, zum Förderprogramm und zu den Aktio- nen im Gedenkjahr: www.gesellschaft-oberschwaben.de Fasnet mit Verantwortung: Tipps für eine sichere Feierzeit Das Rote Kreuz ist jederzeit für alle da Die Fasnet steht vor der Tür – Zeit für bunte Umzüge, Fei- ern und geselliges Beisammensein. Damit die närrische Zeit sicher und gesund bleibt für alle Maskenträger und Festbesucher, geben die Sanitäterinnen und Sanitäter vom Roten Kreuz folgende Tipps: 1. Wärme nicht mit Alkohol auf – trage warme Kleidung „Schütze dich mit warmer Kleidung vor der Kälte“, rät Va- nessa Nausester, Ausbilderin beim Roten Kreuz. Alkohol mag wärmend wirken, birgt jedoch Risiken. Regelmäßi- ge Aufenthalte in geschützten Bereichen helfen, warm zu bleiben. 2. Lege Pausen ein und schlafe genug „Höre auf deinen Körper“, empfiehlt Simone Dreher, eben- falls Trainerin beim DRK. Wer sich Erholungsphasen gönnt und ausreichend schläft, bleibt handlungsfähig und ge- nießt die Fasnet besser. 3. Trinke nicht aus fremden Gläsern oder Flaschen „Achte darauf, dein Getränk immer im Blick zu haben“, so Nausester. Das Trinken aus fremden Gläsern birgt ge- sundheitliche Risiken und kann zu unangenehmen Über- raschungen führen. 4. Wasche deine Hände regelmäßig „Hygiene ist wichtig“, betont Dreher. Besonders bei der Nutzung öffentlicher Toiletten oder in Menschenmen- gen hilft gründliches Händewaschen, Krankheiten vor- zubeugen. 5. Achte auf deine Mitmenschen „Die Fasnet lebt vom Miteinander“, sagt Nausester. Behal- te Freunde und andere im Auge – ein kurzer Blick kann entscheidend sein, wenn jemand Orientierung oder Hilfe benötigt. 6. Vorsicht bei fremden Personen „Bleibe in vertrauten Gruppen und sei vorsichtig bei neu- en Bekanntschaften“, warnen die Rotkreuzler. Ein ge- sundes Maß an Misstrauen schützt vor unangenehmen Situationen. Fasnet – ein Fest der Gemeinschaft „Die Fasnet ist eine wunderschöne Zeit, doch Sicherheit und Verantwortung sind essenziell“, betonen alle Sani- täter und Rettungsdienstmitarbeiter. Das DRK mit allen Helferinnen und Helfern steht während der Fasnet für die Mitbürger bereit. Wer sich über Erste-Hilfe-Maßnahmen oder weitere Sicherheitstipps informieren möchte, kann sich jederzeit an die Ehrenamtlichen wenden. „Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Fasnet für alle eine schöne und sichere Zeit wird.“ One Billion Rising mit Rahmenprogramm im Februar in Ravensburg Aufstehen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, kollek- tive Stärke und Solidarität zeigen: dazu ruft die weltweite One Billion Rising-Kampagne jedes Jahr am 14. Februar auf. In Ravensburg findet um 17 Uhr auf dem Marienplatz wieder eine Tanzdemo statt. Begleitet von der Combo 7 des Bildungszentrums St. Konrad sind alle eingeladen, zum Lied „Break the Chain“ zu tanzen, um das Ende die- ser Gewalt zu fordern. Mitmachen können alle! Wer den Tanz vorher über möchte, kann beim Tanztraining der Tanzschule Geiger am 06.02. um 20:30 Uhr und am 11.02. um 17:30 Uhr teilnehmen. Rund um die Tanzdemo gibt es ein Rahmenprogramm mit Ausstellung, Vortrag und Workshops: Montag, 10. Februar – 08. März | vhs Ravensburg Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“: Ent- wickelt vom Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, ge- fördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Die Ausstellung thematisiert den alltäglichen Sexismus, dem Frauen regelmäßig begegnen, und informiert über die Erscheinungsformen und Auswirkungen. Montag, 03. Februar – 23.Februar | IWO Weingarten, Stefan-Rahl-Straße 2 Plakat-Ausstellung „Gemeinsam gegen Sexismus“ In leich- ter Sprache. Diese Ausstellung ist ein Angebot für Menschen mit Be- hinderung. Montag, 10. Februar | 19.00 Uhr | Bonanza des Bildungs- zentrums St. Konrad Vortrag „Körperbilder online – was wir auf Social Me- dia sehen und was nicht“ mit der Medienpädagogin Kim Beck geht es um Schönheitsidealen auf Social Media, den Wirkungen insbesondere auf das Selbstwert- und Kör- pergefühl von Jugendlichen und gibt Anregungen zum Umgang mit diesen Idealen. Der Vortrag richtet sich an Eltern und Fachkräfte. Freiwilliger Teilnahmebeitrag Sonntag 09. Februar | vhs Ravensburg Selbstbehauptung für Frauen und Mädchen (ab 11 Jahren) Workshop 1: 10:00 – 13:00 Uhr Workshop 2: 14:00 – 17:00 Uhr Leitung: Jasmin Pfund, Krav Maga Trainerin Teilnahmebeitrag: 7 € | Anmeldung: www.vhs-rv.de Die One Billion Rising Aktion findet in Ravensburg zum 8. Mal statt. Hintergrund ist, dass jede dritte Frau welt- weit körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt erfährt, das sind mehr als eine Milliarde Frauen (One Billion). „Wir wollen Gewalt gegen Frauen nicht hinnehmen und weisen daher immer wieder auf diese Menschenrechtsverlet- zung hin“ erklären die Organisatorinnen von Frauen und Kinder in Not e.V., der vhs, der Tanzschule Geiger, ehren- amtlich Aktiven sowie die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Landkreis Ravensburg. Ermöglicht wurden der Vortrag und die Workshops durch eine Förderung der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und der Legner-Saut- ter-Stiftung. Alle Infos zur Kampagne, zu den Veranstal- tungen und zur Bestellung von Hoodies sind unter www. ravensburg.de/obr zusammengestellt. Infos gibt es auch auf facebook und Instagram (@onebillionrising_rv). Schwacher Jahresauftakt am Arbeitsmarkt Zum Jahresbeginn ist die Zahl der Arbeitslosen im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg im Vergleich zum Vormonat um 9 Prozent angestiegen, die Quote kletterte damit auf 3,9 Prozent. Insgesamt waren 18.167 Männer und Frauen arbeitslos gemeldet. „Das war der höchste Januarwert seit 15 Jahren. Eine Zunahme der Arbeitslosigkeit ist im Januar zwar nicht unüblich, heuer ist der Anstieg jedoch nicht ausschließlich auf saisonale Effekte, sondern auch auf die angespannte wirtschaftli- che Situation zurückzuführen“, erklärt Mathias Auch, Vor- sitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Letztere spiegelte sich auch in der Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage wider: „Die Zahl der Stellenneumeldungen fiel im Januar deutlich unter- durchschnittlich aus“, so Mathias Auch. Dementsprechend ist die Anzahl der Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Arbeit aufnahmen im Januar erkennbar zurückgegangen. Vor allem für Men- schen ohne Ausbildung oder mit geringer Qualifikation ist es schwerer geworden eine neue Stelle zu finden. „Die seit längerem erhöhte Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt aber auch, dass die Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Wert darauflegen, ihre Beschäftigten zu halten“, erläutert der Agenturchef. Arbeitslosigkeit Im Agenturbezirk Konstanz-Ravensburg waren im Janu- ar 18.167 Menschen ohne Arbeit, 8.125 Frauen und 10.042 Männer. Zum Vormonat stieg die Zahl um 1.500 Personen bzw. 9 Prozent. Zum Vorjahr ist der Wert um 1.672 Perso- nen bzw. 10,1 Prozent angestiegen. Nach Rechtskreisen gegliedert gehörten 9.286 Menschen zum konjunkturreagiblen Rechtskreis SGB III (Arbeitslo- senversicherung). Das waren 1.164 oder 14,3 Prozent mehr als vor einem Monat und 1.404 oder 17,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Im Rechtskreis SGB II (Bürgergeld) waren 8.881 Menschen arbeitslos gemeldet. Dies sind 336 oder 3,9 Prozent mehr als im Vormonat und eine Zunahme um 268 oder 3,1 Prozent zum Januar des Vorjahres. In den drei Jobcentern im Agenturbezirk waren im Januar 4.969 erwerbsfähige Personen mit ukrainischer Staats- angehörigkeit gemeldet, 1.880 davon arbeitslos. Aus den acht Haupt-Asylherkunftsländern waren 3.997 erwerbs- fähige Personen gemeldet, von denen 1.368 arbeitslos waren. Arbeitskräftenachfrage Die Zahl der Stellenneumeldungen blieb auch zu Beginn des Jahres unterdurchschnittlich. Unternehmen und Ver- waltungen informierten über 884 neue, offene Stellen, das sind 353 oder 28,5 Prozent weniger als im Vormonat. Im gesamten Agenturbereich waren 6.148 offene Stellen gemeldet. Das waren 551 oder 8,2 Prozent weniger als im Dezember und 198 oder 3,1 Prozent weniger als im Januar 2024. Gesucht werden vor allem Fachkräfte und höher Qualifizierte, viele Arbeitsuchende verfügen jedoch über keine oder nur eine geringe Qualifikation. Kurzarbeit Aufgrund der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Rah- menbedingungen hat die Bundesregierung die Bezugs- dauer von Kurzarbeitergeld von zwölf auf bis zu 24 Mona- te erhöht. Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befin- den und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Alle Informationen zum Thema Kurzarbeit stehen auf der Webseite der Bundes- agentur für Arbeit. Die Nachfrage nach Kurzarbeit ging im Januar leicht zu- rück, blieb aber auf einem erhöhten Niveau. Betroffene Branchen sind insbesondere der Maschinen- und Werk- zeugbau, der Bereich Sondermaschinenbau, Zulieferer für den Fahrzeugbau und die Elektroindustrie sowie Teile der Baubranche. Im Januar sind bis zum 27. des Monats bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 67 neue Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.115 Beschäftigte eingegangen. Im Dezember waren es 89 Anzeigen auf Kurzarbeit für maximal 1.652 Beschäftigte. Zu den Kreisen im Agenturbezirk Im Bodenseekreis stieg die Arbeitslosenquote um 0,3 Pro- zentpunkte auf 4,0 Prozent. Vor einem Jahr lag die Quote bei 3,7 Prozent. Mit 5.110 Frauen und Männern waren 478 oder 10,3 Prozent mehr Menschen arbeitslos als vor vier Wochen. Die Agentur für Arbeit betreute im Bodensee- kreis 2.677 Menschen (plus 379), das Jobcenter betreute 2.433 Frauen und Männer (plus 99). Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Im Landkreis Konstanz waren 7.594 Menschen arbeitslos und über die Agentur für Arbeit (3.809) oder das Jobcen- ter (3.785) auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Das sind 606 Menschen oder 8,7 Prozent mehr als im De- zember. Die Arbeitslosenquote stieg auf 4,6 Prozent, im Vorjahr lag sie bei 4,2 Prozent. Im Landkreis Ravensburg waren 5.463 Menschen über die Arbeitsagentur (2.800) und das Jobcenter (2.663) ar- beitslos gemeldet. Die Zahl nahm zum Vormonat um 416 Personen oder um 8,2 Prozent zu. Die Arbeitslosenquote stieg auf 3,2 Prozent und lag damit 0,2 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Old Bottle Band eröffnet das Kulturprogramm der Vesperkirche Vom 4. bis 23. Februar ist in Weingarten wieder Vesper- kirchenzeit. Ein umfangreiches wie attraktives Kulturpro- gramm machen die Vesperkirche Weingarten zu einem einzigartigen Ort der Teilhabe und Begegnung. Künstle- rinnen und Künstler verzichten auf ihre Gage zu Gunsten der Vesperkirche. Der Eintritt ist frei, um Spenden für die Vesperkirche wir gebeten. Alle Kulturangebote finden in der evangelischen Stadtkirche in Weingarten statt. Start war am 5. Februar mit der Old Bottle Band, die seit Jahren mit traditionellem New Orleans Dixieland Jazz die Vesperkirche unterstützt. Am 7.2. folgt Kiss’n Kills mit ihrem überzeugenden Indi- , Punk- und Kick-Ass-Rock’n Roll. Die Band tritt bei der Vesperkirche das erste Mal auf. Los geht’s um 19 Uhr. Am 8.2. tritt das Ponticelli Ensemble auf. Mit ihrer viel- fältigen Streichmusik von klassisch bis modern ist das Ponticelli Ensemble schon seit Jahren Unterstützer der Vesperkirche. Beginn ist um 19 Uhr. Am 9.2. tritt der frühere Schirmherr und Förderer der Ves- perkirche i Schussental Barny Bitterwolf gemeinsam mit Marlies Grötzinger auf. Ihr Programm: Sapperlott; Mund- art in Reinkultur. Beginn ist hier bereits um 16 Uhr in der evangelischen Stadtkirche n Weingarten. Wer die Vesperkirche Weingarten finanziell unterstüt- zen möchte, kann dies unter folgender Bankverbindung tun:Evangelische Bank eG | Konto 555 444 | BLZ 520 604 10 | BIC/SWIFT genodeflek1 | IBAN DE26 5206 0410 0000 5554 44 | Stichwort Vesperkirche Weingarten. Mehr Informationen zur Vesperkirche gibt es unter www. vesperkirche-weingarten.de. oder auf Instagram unter vesperkirche.weingarten Benefizkonzert in der Vesperkirche Weingarten - Das Ponticelli Ensemble am 8. Februar „Heute ohne Vorspiel“ Lassen Sie sich am 8. Februar um 19.00Uhr erneut auf eine besondere musikalische Begegnung ein. Unter dem verheißungsvollen Titel „Heute ohne Vorspiel – einfach wild drauflos“ feiert das Ponticelli Ensemble sein 25-jähriges Jubiläum und spielt an diesem Abend ein Benefizkonzert für die Vesperkirche Weingarten. Be- stehend aus Streichinstrumenten, Piano und Percussion, präsentiert das Ensemble ein ebenso raffiniertes wie sinn- liches Programm. Ohne Umwege, direkt und mit Leidenschaft entführt Sie das Ponticelli Ensemble in eine Welt voller Harmonie, Ver- führung und überraschender Wendungen. Freuen Sie sich auf einen Abend mit berührender Barock- und Klassikmusik über feurige Rhythmen der Bossa Nova und die prickelnde Leichtigkeit des Swing bis hin zu un- vergesslichen Highlights aus Film und Musical. Tauchen Sie ein in eine Klangwelt, die gleichermaßen subtil wie berauschend ist. Samstag, 8. Februar 2025, Beginn um 19.00Uhr Evangelische Stadtkirche Weingarten Eintritt frei, Spenden zugunsten der Vesperkirche Weitere Informationen: vesperkirche-weingarten.de und www.ponticelli-ensemble.de Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderheiden. Das Preisgeld stellen die Sparkassen-Finanzgruppe Ba- den-Württemberg sowie die Sparkassenstiftung Um- weltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kul- turlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur- landschafts-preis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein- denkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ru- he-bänke, Feld- und Wegekreuze, Bachbrücken, Trocken- mauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Gestalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewerbun- gen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedingungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Hei- matbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Vortrag mit Dr. Andreas Schwab Wann: Dienstag, 18. März 2025 um 19:30 Uhr Wo: Bürgerhaus Staig (Mochenwanger Straße 14 in 88273 Fronreute) Auf den Spuren der Erdgeschichte rund um Blitzenreute Wenn wir an die Eiszeiten in Oberschwaben denken, fal- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 len schnell die bekannten Namen Günz, Mindel, Riss und Würm. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich da in der Forschung aber einiges getan. Es wurden Nachweise ge- funden, dass es im Laufe der letzten 500.000 Jahre noch weitere Gletschervorstöße ins Alpenvorland gab. Auch über die jüngsten glazialen Formen lässt sich heute mehr sagen als früher, weil man sie mit modernen Methoden inzwischen sehr genau analysieren und aussagekräftig darstellen kann. Gehen Sie mit auf Spurensuche! Bekanntlich hat ja der große Alpenrheingletscher auch rund um Blitzenreute markante Hinweise auf die Erdgeschichte hinterlassen. Und im Schussento-bel bei Mochenwangen kann man sogar sehen, wie der Mensch das Relief der Erde mitge- staltet. Eine Anmeldung bis Freitag, 14. März (12:00 Uhr) ist er- forderlich. Die Anmeldegebühr be-trägt 5,00 Euro (vor Ort zu entrichten). Telefon: 07502 954-16 E-Mail: Tamara.Gnatzy@fronreute.de ALLTAG UND GEMEINSCHAFT TEILEN – WERDEN SIE GASTFAMILIE Menschen mit psychischer Erkrankung benötigen für eine gute Bewältigung des Alltags Anleitung und Unter- stützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensge- meinschaften und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. € 1.500,-. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie zuverlässig in al- len Fragen des Zusammenlebens. Derzeit betreuen wir in den Regionen Oberschaben und Bodensee 70 Menschen mit einer psychischen Beein- trächtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies meist als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner ist dadurch ein selbstbestimmtes und zufriedenes Leben in der Ge- meinschaft möglich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Freie Plätze in AOK-Kursen im Landkreis Ravensburg Ob Ernährung, Bewegung oder Entspannung: Gesundheit fängt bei uns selbst an. Zur Unterstützung bietet die AOK Bodensee-Oberschwaben aktuell Kurse im Landkreis Ra- vensburg an, in denen es noch freie Plätze gibt. AOK - HüftKnieProgramm: Aufbaukurs (Kursnummer 50426684) Diesen Kurs hat die AOK Bodensee-Oberschwaben zu- sammen mit dem Universitätsklinikum Tübingen entwi- ckelt. Die Teilnehmenden trainieren ihren Körper so, dass die Einschränkungen erheblich weniger werden und sie gleichzeitig leistungsfähiger werden. Sie lernen Übun- gen für zu Hause kennen, um den Erfolg langfristig zu sichern. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfeh- lung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 12.03.2025 bis zum 30.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. AOK - Kraftausdauertraining (Kursnummer 50425925) Teilnehmende genießen dieses gezielte Krafttraining für alle Muskelgruppen. Die Übungen fördern außerdem die Beweglichkeit. Abgerundet wird das Training durch ge- zielte Entspannung und kleine Aufgaben für zu Hause. Für die Teilnahme wird eine ärztliche Empfehlung benötigt. Ein Kurs besteht aus acht Terminen in Zeitraum vom 21.02.2025 bis zum 11.04.2025 und findet in der Praxis Physio, Bahnhof 11, 88299 Leutkirch, jeweils von 10.45 Uhr bis 11.45 Uhr statt. AOK – Entspannt von Kopf bis Fuß (Kursnummer 50427119) Im hektischen Alltag kommen Entspannung und Erho- lung häufig zu kurz. Doch regelmäßig praktizierte Mus- kelentspannung und Entlastungstechniken helfen da- bei, zu einer gesunden Balance zurückzufinden und die Widerstandsfähigkeit gegen Stress zu verbessern. Im Kurs wird die Progressive Muskelentspannung vorge- stellt, ausprobiert und auf einfache Weise erlernt. Einbli- cke in Autogenes Training, Stressabbau durch Bewegung, Atementspannung, Achtsamkeitstraining und vieles mehr vervollständigen den Kurs. Ein Kurs besteht aus acht Terminen im Zeitraum vom 13.03.2025 bis zum 08.05.2025 und findet im feelMoor Gesundheitszentrum, Karl-Wilhelm-Heck-Str. 10, 88410 Bad Wurzach, jeweils von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr statt. Anmeldungen nimmt das AOK-Gesundheitsteam unter der Telefonnummer 0711 6525-46641 gerne entgegen. Weitere Kurse können darüber hinaus im Internet unter www.aok.de/bw/gesundheitskurse gebucht werden. Die Kurse sind für AOK-Mitglieder kostenfrei. Was sonst noch interessiert Wartezeit auf Steuererstattung verbessert Unterschiede zwischen den Finanzämtern haben ab- genommen Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Da trifft es sich gut, dass die baden-württembergischen Steuerzahler im vergangenen Jahr deutlich kürzer auf eine Rückerstat- tung warten mussten, als im Jahr zuvor. Waren es 2023 noch 54 Tage gewesen, konnte die durchschnittliche Be- arbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen im Jahr 2024 für den Veranlagungszeitraum 2023 auf 41 Tage verkürzt werden. Das geht aus den Zahlen hervor, die das baden-württembergische Finanzministerium dem Steuerzahlerbund auf Anfrage mitteilte. „Es ist aus Sicht der Steuerzahler sehr erfreulich, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer um fast zwei Wochen auf 41 Tage verkürzt werden konnte“, schätzt der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller die Entwicklung ein. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung angewiesen sind, sei das lange Warten auf den Steuerbescheid von der Finanzverwal- tung höchst ärgerlich gewesen, macht Möller deutlich. Auch bei einem weiteren Ärgernis gab es im vergangenen Jahr eine positive Entwicklung. So sind die unterschied- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 lich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg zwar nach wie vor vor- handen, allerdings nicht mehr in dem extremen Maße wie noch im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 hatte das schnellste Fi- nanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 34 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 75 Tage für die Bearbeitung einer Einkom- mensteuererklärung. Im Jahr 2024 reichte die Spanne der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 30 Tagen beim Finanzamt in Sinsheim bis zu 61 Tagen beim Finanz- amt Freiburg-Stadt. „Auch hier haben die Ämter durch die Verkürzung der Zeitspanne der Bearbeitungsdauer zwischen dem schnellsten und dem langsamsten Amt einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Dennoch gibt es den Zahlen zur Folge immer noch Steuerzahler, die doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten, als andere Steuerzahler“, zeigt Möller auf. Eine Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für Einkommen- steuererklärungen zukünftig noch weiter zu verkürzen, sieht der baden-württembergische Steuerzahlerbund in einer Optimierung der sogenannten „Autofälle“. Sprich jenen Fällen, die nicht mehr von Sachbearbeitern, son- dern von einer Prüfsoftware erledigt werden. „Die Auto- fall-Quote konnte im Vergleich zum Vorjahr von 17,2 Pro- zent auf jetzt 20,1 Prozent gesteigert werden, hier sehen wir noch Luft nach oben“, sagte Möller. Im Falle dieses sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELS- TER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit sogar noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage. Die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt Jahr für Jahr, so wurden 2024 insgesamt 4,6 Mio. Einkommen- steuererklärungen bearbeitet, 2023 waren es noch 4,5 Mio. gewesen. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets kom- plizierter. „Dabei muss es hier doch gerade auch im Sinne einer verkürzten Bearbeitungszeit in die andere Richtung gehen. Durch Steuervereinfachungen und Pauschalen sollten Steuererklärungen entbehrlich oder zumindest weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik. Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeamten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner so- wie in einer deutlichen Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfa- cher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszeiten der baden-württembergischen Finanzämter weiter zu verkürzen“, ist sich der BdSt-Lan- desvorsitzende sicher. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termine: 12. Februar 2025 Thema Hilfsmittel für den Alltag Referentin Frau Kaiser Lehmann 12. März 2025 Thema Alltagsbewältigung mit einer Sehbehinderung Referentin Karin Gschwind Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ 2025 Link zum Beitreten des Zoom Meetings: https://us06web.zoom.us/j/85858293801?pwd= EPXWOUy5Qi02bsc2gt0pRmFy6x7PFS.1 Meeting-ID: 858 5829 3801 Kenncode: 666110 Schnelleinwahl mobil +496950500952,,85858293801# Deutschland +496950502596,,85858293801# Deutschland Einwahl nach aktuellem Standort +49 69 5050 0952 Deutschland +49 695 050 2596 Deutschland Ortseinwahl suchen: https://us06web.zoom.us/u/ kdGaTErV99 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart, https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Demenz - von der Vorbeugung bis zur Therapie Aktuelle Zahlen der AOK Bodensee-Oberschwaben zeigen: Weniger Erkrankte, doch Herausforderungen bleiben Demenzerkrankungen betreffen viele Menschen und stel- len Betroffene sowie ihre Angehörigen vor große Heraus- forderungen. In der Region Bodensee-Oberschwaben zeigt ein Blick auf die Zahlen der erkrankten AOK-Versi- cherten eine positive Entwicklung: Die Anzahl der diag- nostizierten Demenzfälle ist in den vergangenen Jahren leicht zurückgegangen. „Im Jahr 2019 waren in der Region 4.622 Personen an Demenz erkrankt. 2023 waren es noch 3.967“, sagt Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben. Werden die Zahlen auf Landkreisebene betrachtet, leiden im Bodenseekreis die wenigsten Menschen an Demenz. „Die Anzahl an Erkrankten ist von 1.179 im Jahr 2019 auf 1.012 im Jahr 2023 gesunken“, so Markus Packmohr. „Im Landkreis Ravensburg waren es 2019 1.836 Erkrankte, 2023 1.579.“ Auch der Landkreis Sigmaringen folgt diesem Trend. „Die Anzahl ist hier von 1.607 auf 1.376 Personen mit Demenz gesunken.“ Das Krankheitsbild Demenz: Eine wachsende Heraus- forderung Demenz ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Krank- heitsbilder, von denen Morbus Alzheimer die bekannteste und häufigste ist. Etwa 75 Prozent aller Demenzerkran- kungen entfallen auf diese Form. Demenz wird diagnos- tiziert, wenn Betroffene mindestens sechs Monate lang unter Gedächtnisstörungen leiden, die mit weiteren ko- gnitiven Beeinträchtigungen einhergehen und das All- tagsleben erheblich einschränken. Neben Gedächtnis- störungen können auch Denken, Orientierung, Sprache und Urteilsvermögen betroffen sein. Zudem treten häufig Persönlichkeits- und Verhaltensänderungen auf, welche die Selbständigkeit der Betroffenen erheblich beeinträch- Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 tigen.Laut aktuellen Zahlen der AOK waren Ende 2023 etwa 1,8 Millionen Menschen in Deutschland an Demenz erkrankt. Die Prognosen sind jedoch alarmierend: „Bis 2025 könnten rund 2,7 Millionen Menschen über 65 Jah- ren betroffen sein. Dieser Anstieg ist insbesondere auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen, da Demenz zu den häufigsten altersassoziierten Erkrankungen zählt“, erklärt Dr. med. Alexandra Isaksson, Ärztin bei der AOK Baden-Württemberg. Das vor allem Personen mit höhe- rem Alter betroffen sind, zeigt sich auch in der Region: Im Jahr 2023 waren in der Region Bodensee-Oberschwaben 3.725 der insgesamt 3.967 erkrankten Personen 65 Jahre oder älter. Das entspricht rund 94% aller Erkrankten. Trotz dieser Prognosen deuten einige Studien auf einen Rück- gang der Prävalenz und Inzidenz hin. Verbesserte Bildung, ein rückläufiger Nikotinkonsum und ein bewussterer Le- bensstil könnten dazu beitragen. „Insbesondere regelmä- ßige körperliche Bewegung, aber auch ein geistig aktives Leben mit Pflege sozialer Kontakte kann Demenz vorbeu- gen. Wer sich gesund ernährt, bestehendes Übergewicht abbaut bzw. mit dem Rauchen aufhört, kann das Risiko für eine Demenzerkrankung senken“, betont Isaksson. Therapie: Frühzeitig handeln Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend für den Krank- heitsverlauf. Betroffene können länger selbständig und gesellschaftlich aktiv bleiben, wenn Symptome frühzeitig erkannt und behandelt werden. Zu den Therapieoptionen zählen medikamentöse Ansätze wie Antidementiva, die kognitive Fähigkeiten stabilisieren, sowie psychosoziale Maßnahmen wie Verhaltenstherapien und Biografiearbeit. Mit einem umfassenden Ansatz aus Prävention, frühzei- tiger Diagnostik und gezielter Therapie kann der Krank- heitsverlauf von Demenz positiv beeinflusst werden. Gleichzeitig sind politische und gesellschaftliche Anstren- gungen gefragt, um die Versorgung der Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen. Hilfreiche Links: Psychologische Online-Beratung: www.pflegen-und-le- ben.de Forum der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: www.deut- sche-alzheimer.de/unser-service/foren.html Wegweiser Demenz: www.wegweiser-demenz.de Online-Pflegekurse der AOK: www.online-pflegekurse. bw.aok.de Schüler aus Lateinamerika suchen nette Gastfamilien in Deutschland! Lernen Sie die Länder Lateinamerikas einmal praktisch durch die Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rah- men eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Peru und Brasilien sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als „Kind auf Zeit“ bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Aufenthaltsdauer für die Schüler beträgt: • Peru/Arequipa: 09.05 – 05.06.2025 (15 - 16 Jahre alt) • Brasilien /Porto Alegre: 22.06. - 25.07.25 (15 - 16 Jah- re alt) • Peru /Lima: 29.06. - 25.07.25 (14 - 15 Jahre alt) Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasi- ums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die Schüler lernen Deutsch als 1. Fremdsprache. Ein Einführungsseminar vor dem Familienaufenthalt soll die Gastschüler auf das Familienleben bei Ihnen vorbe- reiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Be- ziehung zum deutschen Sprachraum schaffen. Ein Ge- genbesuch ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO - Deutsche Jugend in Europa e.V., Schlossstraße 92, 70176 Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne: Herr Liebscher unter Telefon 0711-625138, Handy 0172- 6326322, Frau Putane und Frau Obrant unter Telefon 0711-6586533, E-Mail: gsp@djobw.de, Webseite: www.gastschuelerprogramm.de Gesprächsreihe für Pflegende Eltern 2025 von Kindern mit chron. Krankheit, Behinderung, hohem Förderbedarf, OP-Erfahrung, … Mittwochs, jeweils 18:30 Uhr Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau 19. Feb.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse 19. Febr.: Filmvorführung „Glück ist was für Weicheier“ (FSK 12) + Vorstellung Amb. Kinder– und Jugendhospiz- dienst (JARO) Stefan ist alleinerziehender Vater. Während er sich als Sterbebegleiter engagiert, kämpfen die zwölfjährige Jessica und ihre ältere Schwester Sabrina mit eigenen Problemen. Ref.: Karin Maiki (Caritas) + Adrian Kutter (Ki- nomuseum BC) 30. April: Rentenpunkte für den/die Pflegende/r Eltern (teil) ReferentIn: N.N. Deutsche Rentenversicherung 21. Mai: Steuerliche Erleichterungen Pflege-Pauschbetrag, Fahrtkosten, Umbau- maßnahmen, Zuzahlungen, Haushaltshilfe, usw. Referent: Achim Bulander (Steuerberater) 25. Juni: Integrationskraft + Eingliederungshilfe Schulbegleitung, Hilfeplan und weitere Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Referentin: Frau Heinemann (Landratsamt Sig- maringen) 01. Okt.: Vorsorge mit dem Behindertentestament Referent: Hr. Herwanger (Notar a.D.) 15. Okt.: (Geburts)Traumata bei Kind und Eltern Verhaltensmuster und Therapiemöglichkeiten Referentin: Heidi Schneider (Heilpraktikerin f. Psychotherapie) 05. Nov.: Rechtliche Betreuung ab 18 Jahren Referent: Alexander Teubl (Betreuungsvereins SKM Sig.) Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 19. Nov.: Leistungen der Kranken– und Pflegekasse Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Fahrtkos- ten, Entlastungsbeitrag, Haushaltshilfe usw. Referentin: Sonja Wäscher (AOK Boden- see-Oberschwaben) Kontakt Caritas Biberach-Saulgau Sonja Hummel 07351 8095-190 Hummel.s@caritas-dicvrs.de Aicher-Scholl-Schule, Hindenburgstr. 27, 88348 Bad Saulgau Ohne Anmeldung I kostenfrei I Spendenbasis FAMILIENANZEIGEN MIETANGEBOTE Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! 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