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Amtsblatt

Amtsblatt der Gemeinde Baindt Das Amtsblatt der Gemeinde Baindt dient der Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen sowie Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten. Das Amtsblatt erscheint wöchentlich am Freitag und kann für 24,00 Euro zuzügl. 7% MwSt. abonniert werden. Redaktionsschluss für Beiträge ist dienstags um 21:00 Uhr. Der Redaktionsschluss kann sich durch Feiertage verschieben. Der Abgabetermin wird vorher im Amtsblatt bekannt gegeben. Gewerbetreibende, die bezahlte Anzeigen im Gemeindeblatt aufgeben möchten, können sich direkt an den Verlag Wagner wenden. Sollten Sie Texte für unser Amtsblatt haben, nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse presse(@)baindt.de . Senden Sie uns bitte Texte in Form von PDF-Dateien und hängen Sie Bilder extra an. Das Amtsblatt besteht aus einem redaktionellen (amtlichen und nichtamtlichen) Teil und dem Anzeigenteil. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihre Stellvertreter im Amt; für die Kirchen- und Vereinsmitteilungen die jeweilige Kirchengemeinde oder die Vereinsvorstände; für die Mitteilungen der Gemeinderatsfraktionen die/der Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Für den übrigen Inhalt ist der Verlag des Amtsblatts verantwortlich. Zuständiger Verlag: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 70806 Kornwestheim www.duv-wagner.de Anzeige buchen: 07154-8222-70 anzeigen(@)duv-wagner.de www.duv-wagner.de/anzeige-buchen Bestellschein Baindter Amtsblatt / Mitteilungsblatt (PDF-Dokument, 78,83 KB, 15.05.2025) Kündigung Amtsblatt (PDF-Dokument, 81,24 KB, 15.05.2025) Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Baindt sowie Kündigungen können Sie ab sofort auch bequem per E-Mail an info(@)baindt.de übermitteln. Bitte senden Sie bei Kündigungen das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular als Anhang mit. Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden. Amtsblätter 2025 Amtsblatt vom 04.07.2025 Amtsblatt vom 27.06.2025 (PDF-Dokument, 2,76 MB, 26.06.2025) Amtsblatt vom 20.06.2025 (PDF-Dokument, 2,02 MB, 18.06.2025) Amtsblatt vom 13.06.2025 (PDF-Dokument, 3,08 MB, 13.06.2025) Amtsblatt vom 06.06.2025 (PDF-Dokument, 3,15 MB, 06.06.2025) Amtsblatt vom 30.05.2025 (PDF-Dokument, 3,13 MB, 30.05.2025) Amtsblatt vom 23.05.2025 (PDF-Dokument, 3,44 MB, 22.05.2025) Amtsblatt vom 16.05.2025 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 15.05.2025) Amtsblatt vom 09.05.2025 (PDF-Dokument, 3,59 MB, 09.05.2025) Amtsblatt vom 02.05.2025 (PDF-Dokument, 2,25 MB, 02.05.2025) Amtsblatt vom 25.04.2025 (PDF-Dokument, 2,58 MB, 25.04.2025) Amtsblatt vom 17.04.2025 (PDF-Dokument, 3,74 MB, 17.04.2025) Amtsblatt vom 11.04.2025 (PDF-Dokument, 3,12 MB, 11.04.2025) Amtsblatt vom 04.04.2025 (PDF-Dokument, 4,77 MB, 03.04.2025) Amtsblatt vom 28.03.2025 (PDF-Dokument, 5,63 MB, 28.03.2025) Amtsblatt vom 21.03.2025 (PDF-Dokument, 3,70 MB, 21.03.2025) Amtsblatt vom 14.03.2025 (PDF-Dokument, 4,27 MB, 14.03.2025) Amtsblatt vom 07.03.2025 (PDF-Dokument, 3,50 MB, 07.03.2025) Amtsblatt vom 28.02.2025 (PDF-Dokument, 3,12 MB, 28.02.2025) Amtsblatt vom 21.02.2025 (PDF-Dokument, 3,57 MB, 20.02.2025) Amtsblatt vom 14.02.2025 (PDF-Dokument, 7,84 MB, 14.02.2025) Amtsblatt vom 11.02.2025 (PDF-Dokument, 3,15 MB, 07.02.2025) Amtsblatt vom 31.01.2025 (PDF-Dokument, 2,27 MB, 31.01.2025) Amtsblatt vom 24.01.2025 (PDF-Dokument, 2,79 MB, 24.01.2025) Amtsblatt vom 17.01.2025 (PDF-Dokument, 3,27 MB, 16.01.2025) Amtsblatt vom 10.01.2025 (PDF-Dokument, 6,80 MB, 10.01.2025) Amtsblätter 2024 Amtsblatt vom 20.12.2024 (PDF-Dokument, 9,39 MB, 20.12.2024) Amtsblatt vom 13.12.2024 (PDF-Dokument, 4,80 MB, 12.12.2024) Amtsblatt vom 06.12.2024 (PDF-Dokument, 3,92 MB, 06.12.2024) Amtsblatt vom 29.11.2024 (PDF-Dokument, 4,84 MB, 29.11.2024) Amtsblatt vom 22.11.2024 (PDF-Dokument, 5,42 MB, 21.11.2024) Amtsblatt vom 15.11.2024 (PDF-Dokument, 5,37 MB, 15.11.2024) Amtsblatt vom 08.11.2024 (PDF-Dokument, 4,58 MB, 07.11.2024) Amtsblatt vom 31.10.2024 (PDF-Dokument, 4,17 MB, 31.10.2024) Amtsblatt vom 25.10.2024 (PDF-Dokument, 5,41 MB, 25.10.2024) Amtsblatt vom 18.10.2024 (PDF-Dokument, 5,47 MB, 17.10.2024) Amtsblatt vom 11.10.2024 (PDF-Dokument, 5,33 MB, 10.10.2024) Amtsblatt vom 04.10.2024 (PDF-Dokument, 7,52 MB, 02.10.2024) Amtsblatt vom 27.09.2024 (PDF-Dokument, 5,09 MB, 26.09.2024) Amtsblatt vom 20.09.2024 (PDF-Dokument, 8,86 MB, 20.09.2024) Amtsblatt vom 13.09.2024 (PDF-Dokument, 12,4 MB, 13.09.2024) Amtsblatt vom 06.09.2024 (PDF-Dokument, 7,05 MB, 06.09.2024) Amtsblatt vom 30.08.2024 (PDF-Dokument, 4,92 MB, 30.08.2024) Amtsblatt vom 23.08.2024 (PDF-Dokument, 2,49 MB, 23.08.2024) Amtsblatt vom 16.08.2024 (PDF-Dokument, 3,47 MB, 16.08.2024) Amtsblatt vom 26.07.2024 (PDF-Dokument, 4,58 MB, 25.07.2024) Amtsblatt vom 19.07.2024 (PDF-Dokument, 6,95 MB, 18.07.2024) Amtsblatt vom 12.07.2024 (PDF-Dokument, 4,81 MB, 11.07.2024) Amtsblatt vom 05.07.2024 (PDF-Dokument, 4,42 MB, 04.07.2024) Amtsblatt vom 28.06.2024 (PDF-Dokument, 4,10 MB, 28.06.2024) Amtsblatt vom 21.06.2024 (PDF-Dokument, 5,58 MB, 20.06.2024) Amtsblatt vom 14.06.2024 (PDF-Dokument, 6,29 MB, 14.06.2024) Amtsblatt vom 07.06.2024 (PDF-Dokument, 10,7 MB, 06.06.2024) Amtsblatt vom 31.05.2024 (PDF-Dokument, 5,11 MB, 31.05.2024) Amtsblatt vom 24.05.2024 (PDF-Dokument, 4,15 MB, 23.05.2024) Amtsblatt vom 17.05.2024 (PDF-Dokument, 6,12 MB, 17.05.2024) Amtsblatt vom 10.05.2024 (PDF-Dokument, 6,49 MB, 08.05.2024) Amtsblatt vom 03.05.2024 (PDF-Dokument, 4,76 MB, 03.05.2024) Amtsblatt vom 26.04.2024 (PDF-Dokument, 5,33 MB, 25.04.2024) Amtsblatt vom 19.04.2024 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 19.04.2024) Amtsblatt vom 12.04.2024 (PDF-Dokument, 5,24 MB, 19.04.2024) Amtsblatt vom 05.04.2024 (PDF-Dokument, 4,31 MB, 05.04.2024) Amtsblatt vom 28.03.2024 (PDF-Dokument, 3,95 MB, 28.03.2024) Amtsblatt vom 22.03.2024 (PDF-Dokument, 6,65 MB, 22.03.2024) Amtsblatt vom 15.03.2024 (PDF-Dokument, 7,63 MB, 14.03.2024) Amtsblatt vom 08.03.2024 (PDF-Dokument, 4,88 MB, 08.03.2024) Amtsblatt vom 01.03.2024 (PDF-Dokument, 13,4 MB, 01.03.2024) Amtsblatt vom 23.02.2024 (PDF-Dokument, 6,12 MB, 22.02.2024) Amtsblatt vom 16.02.2024 (PDF-Dokument, 4,18 MB, 15.02.2024) Amtsblatt vom 09.02.2024 (PDF-Dokument, 5,37 MB, 09.02.2024) Amtsblatt vom 02.02.2024 (PDF-Dokument, 4,25 MB, 01.02.2024) Amtsblatt vom 26.01.2024 (PDF-Dokument, 5,93 MB, 25.01.2024) Amtsblatt vom 19.01.2024 (PDF-Dokument, 4,01 MB, 19.01.2024) Amtsblatt vom 12.01.2024 (PDF-Dokument, 8,41 MB, 11.01.2024)[mehr]

Zuletzt geändert: 04.07.2025
Zusammensetzung Gremien

Zusammensetzung der einzelnen Gremien des Gemeinderats Unten aufgeführt finden Sie die einzelnen Gremien. Stellvertreter Bürgermeister 1. Stellvertreter: Konzett, Stefan (FWV) 2. Stellvertreter: Herrmann, Dieter (CDU) Fraktionsvorsitzende 1. GR Schad, Jürgen (FWV) 2. GR Herrmann, Dieter (CDU) 3. GR Spiegel, Michael (Die Grünen) Mitglieder im Bauausschuss Schad, Jürgen (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Konzett, Stefan (Stellv.: Berle, Bernhard) Alber, Michael (Stellv.: Maucher, Marius) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder des Sozialausschusses Jaudas, Yvonne (Stellv.: Alber, Michael) Renic, Mladen Petar (Stellv.: Maucher, Marius) Lins, Volkher (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Vertreter in der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental Spiegel, Michael (Stellv.: Lins, Volkher) Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental Konzett, Stefan (Stellv.: Alber, Michael) Müller, Stefan (Stellv.: Kreutle, Johannes) Graf, Doris (Stellv.: Spiegel, Michael) Mitglieder im Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Schad, Jürgen (Stellv.: Berle, Bernhard) Herrmann, Dieter (Stellv.: Lins, Volkher) Spiegel, Michael (Stellv.: Graf, Doris) Mitglieder im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) Kränkle, Florian (Stellv.: Renic, Mladen Petar) Maucher, Marius (Stellv.: Schad, Jürgen) Herrmann, Dieter (Stellv.: Müller, Stefan) Vertreter Mitgliederversammlung der Musikschule Ravensburg Berle, Bernhard (Stellv.: Jaudas, Yvonne) Kreutle, Johannes[mehr]

Zuletzt geändert: 11.09.2024
Klimaspartipp_November_2024.pdf

Klima-Spartipp des Monats November: Aus kaputt mach ganz Das Problem kennen sicherlich Viele: Da wird ein teures Elektronikgerät gekauft und kurz nach Ablauf der Garantie geht es kaputt. Oder das innig geliebte alte Gerät funktioniert einfach nicht mehr. Aber eigentlich sind diese Produkte noch viel zu gut, um entsorgt zu werden. Etwas gut zureden kann hier sicherlich nie schaden, aber meist bringt eine Reparatur der defekten Gerätschaften doch sehr viel mehr. Nicht verzagen, andere fragen, die aus nem‘ defekt‘ Gerät, zeigen dir, wie‘s wieder geht! Helfen können hier zum Beispiel Reparaturcafés. Dort gibt es zumeist einmal im Monat eine Art Selbsthilfewerkstatt zur Reparatur defekter Alltags- und Gebrauchsgegenstände. Wie in einem Cafe üblich, gibt es dort natürlich auch ein kleines Verpflegungsangebot in Form von Kaffee und Kuchen. Vereinfacht gesagt wird einem hier gezeigt und natürlich auch geholfen, wie das kaputte technische Gerät wieder zum Laufen gebracht werden kann. Die Kosten in Form einer kleinen Spende in die Kaffeekasse sind meist überschaubar. Solche Treffs gibt es in vielen Kommunen, unter anderem auch in Ravensburg. Üblicherweise ist dieses Cafe jeden dritten Samstag im Monat geöffnet. Unter www.repaircafe-rv.de/ erhalten Sie nähere Informationen zu diesem Treff. Falls einem im Reparaturcafé einmal nicht weitergeholfen werden kann, gibt es natürlich auch entsprechende Fachwerkstätten, die sich auf die Reparatur bestimmter Gerätschaften spezialisiert haben. Dies kostet zwar mehr, ist aber zum Teil immer noch deutlich günstiger, als Geräte wegzuwerfen und entsprechenden Ersatz zu kaufen. Teils werden bei Geräten auch bewusst Fehler eingebaut, weshalb diese nach einer bestimmten Zeit kaputt sind. Oftmals sind dies aber nur kleine Mängel mit großer Wirkung, die sich mit etwas Fachkenntnissen relativ einfach beheben lassen. Um unnötige Kosten zu vermeiden und weniger Ressourcen zu verschwenden, gilt daher: Reparieren statt Wegwerfen - hilft viel, spart viel! Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de http://www.repaircafe-rv.de/[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
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Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 20.11.2024
    Satzung_Obdachlosen-_und_Asylbewerberunterkunft.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 04.11.2014, zuletzt geändert am 12.11.2024, folgende Satzung beschlossen: I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 1 Rechtsform/Anwendungsbereich (1) Die Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Bestimmung eines Gebäudes oder einzelner Räume eines Gebäudes als Obdachlosen- bzw. Asylbewerberunterkunft erfolgt durch die Verwaltung. (2) Obdachlosenunterkünfte sind die zur Unterbringung von Obdachlosen von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. Als Obdachlosen- unterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende. (3) Asylbewerberunterkünfte sind die zur Unterbringung von Asylbewerbern von der Gemeinde Baindt bestimmten Gebäude, Container, Wohnungen und Räume. (4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und in der Regel der vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten. Die Verpflichtung für Asylbewerber, eine von der Gemeinde zugewiesene Unterkunft zu beziehen (§ 20 Abs. 2 AsylVfG), bleibt davon unberührt. II. Gemeinsame Bestimmungen über die Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 2 Benutzungsverhältnis (1) Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Verlegungen innerhalb der Unterkünfte gelten als innerbetriebliche Maßnahmen der Verwaltung. (2) Ohne Einwilligung des Benutzers ist dessen Umsetzung in eine andere Wohnung möglich, wenn 1. die bisherige Wohnung im Zusammenhang mit Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei Wohnungen nach § 13 das Miet- oder Nutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Vermieter beendigt wird, 3. die bisherige Wohnung nach Auszug oder Tod von Haushaltsangehörigen unterbelegt ist (der Auszug von Haushaltsangehörigen ist der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen), 4. der Benutzer Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Hausbewohnern und Nachbarn führen und die Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind, 5. der Benutzer mit mehr als 2 Monatsbeträgen der Benutzungsgebühr oder Nebenkosten im Rückstand ist. In diesem Falle kann er in eine Wohnung mit geringerer Größe und einfacherer Ausstattung umgesetzt werden. § 3 Beginn und Ende der Nutzung (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Benutzer mit Zustimmung der Gemeinde Baindt die Unterkunft bezieht. (2) Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Verfügung der Gemeinde Baindt Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung der Wohnung. § 4 Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. (2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiesenen Räume samt dem überlassenen Zubehör pfleglich zu behandeln, im Rahmen der durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung bedingten Abnutzung Instand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck kann die Verwaltung ein Übernahmeprotokoll aufnehmen, welches vom Eingewiesenen zu unterschreiben ist. (3) Veränderungen an der zugewiesenen Unterkunft und dem überlassenen Zubehör dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeinde vorgenommen werden. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Gemeinde Baindt unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume an der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. (4) Der Benutzer bedarf ferner der schriftlichen Zustimmung der Gemeinde Baindt, wenn er 1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will, es sei denn es handelt sich um eine unentgeltliche Aufnahme von angemessener Dauer (Besuch), 2. die Unterkunft zu anderen als zu Wohnzwecken benutzen will, 3. ein Schild, ausgenommen übliche Namensschilder, eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will, 4. ein Tier in der Unterkunft halten will, 5. in der Unterkunft oder auf dem Grundstück außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will, 6. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will. (5) Die Zustimmung wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn der Benutzer eine Erklärung abgibt, dass er die Haftung für alle Schäden, die durch die besonderen Benutzungen nach Abs. 3 und 4 verursacht werden können, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden, übernimmt und die Gemeinde Baindt insofern von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt. (6) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen erteilt werden. Insbesondere sind die Zweckbestimmungen der Unterkunft, die Interessen der Haus- und Wohngemeinschaft sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung zu beachten. (7) Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden. (8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Gemeinde Baindt diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme). (9) Die Beauftragten der Gemeinde Baindt sind berechtigt, die Unterkünfte in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr zu betreten. Sie haben sich dabei gegenüber dem Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck wird die Gemeinde Baindt ein Wohnungsschlüssel zurückbehalten. § 5 Instandhaltung der Unterkünfte (1) Der Benutzer verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benutzer dies der Gemeinde Baindt unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, geheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde Baindt wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Gemeinde Baindt zu beseitigen. § 6 Räum- und Streupflicht Dem Benutzer obliegt die Räum- und Streupflicht nach der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung). § 7 Hausordnungen (1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. (2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen insbesondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen. § 8 Schönheitsreparaturen, Bagatellschäden (1) Schönheitsreparaturen kann der Benutzer auf eigene Kosten durchführen. Sie müssen fachgerecht ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nicht. (2) Zu den dem Benutzer entstehenden Kosten für Schönheitsreparaturen kann die Gemeinde einen Zuschuss gewähren. (3) Kleinere Reparaturen und Erneuerungen innerhalb der Wohnung, die durch die natürliche Abnützung bedingt sind, sowie der Ersatz von Fensterscheiben hat der Benutzer auf eigene Kosten bis zum Betrag 125,00 € jährlich fachgerecht auszuführen. § 9 Rückgabe der Unterkunft (1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer die Unterkunft vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Benutzer selbst nachgemachten, sind der Gemeinde Baindt bzw. ihrem Beauftragten zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Gemeinde oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen. (2) Einrichtungen, mit denen der Benutzer die Unterkunft versehen hat, darf er wegnehmen, muss dann aber den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Die Gemeinde Baindt kann die Ausübung des Wegnahmerechts durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, es sei denn, dass der Benutzer ein berechtigtes Interesse an der Wegnahme hat. (3) Hat der Benutzer bauliche Veränderungen in der Wohnung vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, ist er auf Verlangen der Gemeinde verpflichtet, bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Kommt der Benutzer einer solchen Aufforderung nicht nach, kann die Gemeinde Baindt auf Kosten des Benutzers die erforderlichen Arbeiten veranlassen (Ersatzvornahme). (4) Die Gemeinde kann zurückgelassene Sachen auf Kosten des bisherigen Benutzers räumen und in Verwahrung nehmen. Werden die in Verwahrung genommenen Sachen spätestens drei Monate nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses nicht abgeholt, wird unwiderleglich vermutet, dass der Benutzer das Eigentum daran aufgegeben hat. Soweit die Sachen noch verwertbar sind, werden sie durch die Gemeinde Baindt einem gemeinnützigen Zweck zugeführt. § 10 Haftung und Haftungsausschluss (1) Die Benutzer haften vorbehaltlich spezieller Regelungen in dieser Satzung für die von ihnen verursachten Schäden. (2) Die Haftung der Gemeinde Baindt, ihrer Organe und ihrer Bediensteten gegenüber den Benutzern und Besuchern wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich die Benutzer einer Unterkunft bzw. deren Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung. § 11 Personenmehrheit als Benutzer (1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. (2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abgegeben werden. (3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Verhalten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungsverhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. § 12 Verwaltungszwang Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Anwendung bei Inanspruchnahme gemeindeeigener, angemieteter oder sonstiger in Anspruch genommener Wohnräume und Wohnungen, die nicht als Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte gewidmet sind § 13 Die Bestimmungen dieser Satzung finden entsprechende Anwendung auf Benutzungsverhältnisse über gemeindeeigene, angemietete oder sonstige in Anspruch genommene Wohnräume und Wohnungen, die nicht der ständigen Unterbringung von Obdachlosen bzw. Asylbewerbern gewidmet sind, die im Einzelfall jedoch von der Ortspolizeibehörde für diesen Zweck in Anspruch genommen werden. IV. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte § 14 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner (1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften in Anspruch genommene Räume werden Gebühren erhoben. (2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Unterkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner. § 15 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Personenbezogene Gebühr (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 273,34 € ab 01.01.2026: 287,96 € (3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Monat ab 01.01.2025: 217,85 € ab 01.01.2026: 201,59 € (4) Bei der Errechnung der Gebühren nach Absatz 2 und 3 nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr bzw. Pauschale zugrunde gelegt. (5) Bei Selbstzahlern gilt folgende Regelung: - Der personenbezogene Gebührensatz für die Mietkosten beträgt ab 01.01.2025: 200,00 €/mtl.(1. Person ) ab 01.01.2026: 210,00 €/ mtl.(1. Person ) - Der personenbezogene Gebührensatz für die Nebenkosten beträgt ab 01.01.2025: 170,00 €/mtl. (1. Person) ab 01.01.2026: 175,00 €/mtl. (1. Person) - Für jede weitere familien- bzw. familienähnliche Person werden je 85,00 € /mtl. für Miete und 85,00 €/mtl. für Nebenkosten angesetzt. - Für die 6. und jede weitere Person einer Familie unter 25 Jahren entfallen die Gebühren. § 16 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Einzug bzw. dem Tag der Einweisung in die Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung und Rückgabe der Räumlichkeiten. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Laufe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest des Kalendermonats mit dem Tag des Einzugs. § 17 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Unterkunft ist monatlich im Voraus fällig und jeweils am 3. Tage nach dem Einzug in die Obdachlosenunterkunft und in der Folgezeit spätestens bis zum 3. Werktag des laufenden Monats an die Gemeindekasse zu entrichten. (2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalendermonats, wird die Benutzungsgebühr nach den angefangenen Kalendertagen festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2. (3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbindet den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend Abs. 1 und 2 vollständig zu entrichten. V. Schlussbestimmungen § 18 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 12.11.2024 Simone Rürup Bürgermeisterin Zuletzt geändert am 12.12.2017, öffentliche Bekanntmachung am 09.02.2018, Inkrafttreten am 01.01.2017 Zuletzt geändert am 01.10.2019, öffentliche Bekanntmachung am 18.10.2019, Inkrafttreten am 01.10.2019 Zuletzt geändert am 08.11.2022, öffentliche Bekanntmachung am 11.11.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Zuletzt geändert am 12.11.2024, öffentliche Bekanntmachung am 15.11.2024, Inkrafttreten am 01.01.2025[mehr]

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      Zuletzt geändert: 13.11.2024
      Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)

      Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Jeder Wahlberechtigte, jede Wahlberechtigte verfügt über eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung gewählt werden kann. Für die Europawahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutscher oder Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten a) in der Bundesrepublik Deutschland oder b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen am Wahltag in einem Land außerhalb der Europäischen Union leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht gemeldet sind, wenn sie sobald sie 14 Jahre alt geworden sind, mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung gehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Als Deutscher oder Deutsche sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs nicht besitzen. Als Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger oder Unionsbürgerin) sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zudem müssen Sie am Wahltag die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche. Jede Wählerin und jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird. Als Unionsbürger oder Unionsbürgerin sind Sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn auf Sie der oben genannte Ausschlussgrund für Deutsche zutrifft oder Sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzen. Wählerverzeichnis In das Wählerverzeichnis werden nur wahlberechtigte Personen eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und dass jeder Wahlberechtigte nur einmal wählt. In Deutschland lebende und gemeldete wahlberechtigte Deutsche werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie mit Hauptwohnsitz angemeldet sind. Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörde zu einem festgelegten Zeitpunkt. Entscheidender Stichtag für die Europawahl ist der 28. April 2024 (42. Tag vor der Wahl). Sie erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Die übrigen wahlberechtigten Deutschen werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 (20. bis 16. Tag vor der Wahl), werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen. Spätestens am Tag vor der Wahl, aber nicht früher als drei Tage vor der Wahl, wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen. Danach wird die Zahl der Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks festgestellt. Als wahlberechtigter Unionsbürger oder wahlberechtigte Unionsbürgerin werden Sie in das Wählerverzeichnis nur eingetragen, wenn Sie einen Antrag gestellt haben. Den Antrag ("Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis") müssen Sie spätestens bis zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) stellen. Sind Sie auf Ihren Antrag hin bereits bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, werden Sie bei künftigen Europawahlen automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wahlteilnahme bei Umzug Sind Sie als wahlberechtigter Deutscher oder wahlberechtigte Deutsche innerhalb der letzten drei Monate vor dem Wahltag innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umgezogen, ist für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausschlaggebend, in welcher Gemeinde Sie am Stichtag gemeldet waren. Erfolgt der Umzug innerhalb derselben Gemeinde, ist eine "Umtragung" in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks nicht möglich. Wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen und im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde eingetragen sind, aber in der neuen Gemeinde wählen möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten: Sie können in der neuen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist nur bis spätestens zum 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) möglich. Wenn Ihre neue Wohnung im gleichen Land- oder Stadtkreis liegt, können Sie bei der alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und damit in einem Wahllokal Ihrer neuen Gemeinde wählen. Sie können bei Ihrer alten Gemeinde einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Entsprechendes gilt für wahlberechtigte Unionsbürger und Unionsbürgerinnen, wenn sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, nachdem sie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Energieagentur Ravensburg

      Pressemitteilung der Energieagentur Ravensburg: Kostenlose Online-Vorträge im Mai mit dem Schwerpunkt Photovoltaik, Eigenstromnutzung sowie -Erzeugung.[mehr]

      Zuletzt geändert: 28.07.2023
      iMA-GeruchsmodellSulpach-Endbericht-Öffentlich-29-04-2024.pdf

      iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik Messstelle § 29b BImSchG Akkreditiert für Immissionsprognosen nach TA Luft Nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die DAkkS akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg Bau- und Umweltamt Gartenstraße 107 88189 Ravensburg Geruchsmodell Sulpach Endbericht Öffentlicher Bericht ohne datenschutzrelevante Detail-Angaben der Emissionsberechnung für die einzelnen Betriebe Bericht-Nr.: 22-04-03-S Umfang: 31 Seiten Datum: 29.04.2024 Bearbeiter: Dr. Jost Nielinger, Dipl. Met. (Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen) Stephan Fischer M.Sc.-Met. (Sachverständiger) iMA - Immissionen · Meteorologie · Akustik Richter & Röckle GmbH & Co. KG Niederlassung Stuttgart Hauptstraße 54 D-70839 Gerlingen Tel: 07156 / 4389 15 Fax: 07156 / 5026 18 E-Mail: nielinger@ima-umwelt.de Internet: http://www.ima-umwelt.de Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Hauptteil 1 Situation und Aufgabenstellung ...................................................................................... 3 2 Vorgehensweise ................................................................................................................ 4 3 Gerüche und ihre Beurteilung .......................................................................................... 5 4 Örtliche Verhältnisse ........................................................................................................ 6 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen .................................................................. 8 6 Meteorologische Verhältnisse ........................................................................................ 10 7 Ausbreitungsrechnung ................................................................................................... 15 7.1 Verwendetes Programmsystem ..................................................................................... 15 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter ............................................. 15 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse ........................................................................ 17 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses ....................................................................... 18 7.5 Windfeldmodell .............................................................................................................. 21 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe .................................................................. 21 7.7 Emissionen und Quellen im Modell ................................................................................ 22 7.8 Überhöhung ................................................................................................................... 22 7.9 Zählschwelle .................................................................................................................. 22 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) ........................................................................... 22 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit ............................................................................. 22 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach ........................................................ 23 9 Zusammenfassung .......................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................................. 30 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 3 von 31 1 Situation und Aufgabenstellung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Betrieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsver- fahren zu etlichen gegenseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ gleichzeitig auch die Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zukünftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Mo- dell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Die Ausbreitungsrechnungen Geruch wurden rechnergestützt nach den Vorgaben der folgenden Richtlinien und Regelwerke durchgeführt: TA Luft (2021). VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qualitätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit diese für eine Bearbeitung nach TA Luft (2021) zutreffend sind. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co. KG ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025 für die Messung von Gerüchen sowie die Immissionsprognose nach TA Luft und VDI 3783 Bl. 13:2010- 01 (D-PL-14202-01-00). Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 4 von 31 2 Vorgehensweise Die Ausbreitungsrechnung für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach erfolgte nach den Vorga- ben der TA Luft (2021), Anhang 2 und nach denen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) „Qua- litätssicherung in der Ausbreitungsrechnung“, soweit sie für die Ausbreitungsrechnung nach „neuer“ TA Luft zutreffend sind. Zur Einstufung der Ergebnisse werden die Beurteilungs-Kriterien der Nr. 3 des Anhang 7, TA Luft (2021) herangezogen. Die örtlichen Verhältnisse (Gelände, Umgebung, Standort, Baulichkeiten und ähnliche, für die Bearbeitung notwendige Informationen) wurden anlässlich mehrerer gemäß VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010) empfohlenen Vor-Ort-Termine (z.B. am 24.02. und 13.03.2023) aufgenommen. Für die Immissionsprognose Geruch wurden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: a) Aufbau eines Modell-Setups (Gelände, Gebäude, Rechengitter). b) Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. c) Durchführung der 3D- Wind- und Turbulenzfeldberechnungen unter Berücksichtigung der Gebäude in Sulpach und der örtlichen Geländegestalt. d) Einbau zur Berücksichtigung der lokalen Kaltluftströmungen in der Ausbreitungsrechnung. e) Emissionsberechnung für 14 laut Auftraggeber zu berücksichtigenden Tierhaltungsbe- triebe auf Basis von Angaben des Landratsamtes und der Betreiber. f) Ausbreitungsrechnung Geruch für die Gesamtbelastung Geruch in Sulpach. g) Darstellung der Ergebnisse, Einschätzung. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 5 von 31 3 Gerüche und ihre Beurteilung Basis für die Untersuchung bildet die Erste Allgemeinde Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Im- missionsschutzgesetzt (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft (2021)), insbe- sondere die Anhänge 2 “Ausbreitungsrechnung“ und 7 “Festlegung und Beurteilung von Ge- ruchsimmissionen“. Kenngröße Kenngröße zur quantitativen Beurteilung von Gerüchen ist die relative Häufigkeit von Geruchs- stunden in Bezug auf die Jahresstunden, IG, ausgedrückt z.B. in Prozent der Jahresstunden. Beurteilungswerte Die TA Luft (2021) spricht im Anhang 7, Nr. 3.1 von erheblichen Beeinträchtigungen oder Beläs- tigungen, wenn der Beurteilungswert überschritten wird. Die Beurteilungswerte werden nach Ge- bietstypen unterschieden, u.a.: Wohn-/Mischgebiet: 10 % Gewerbe-/Industriegebiete: 15 % Dorfgebiet: 15 % (nur bei Tierhaltung anzusetzen) Beurteilt werden nur Bereiche, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 6 von 31 4 Örtliche Verhältnisse Der Baindter Teilort Sulpach liegt ca. 1,8 km nordwestlich von Baindt in einem Bogen der Bun- desstraße B30 (Abbildungen 4-1 und 4-2). Abb. 4-1: Topographische Karte der großräumigen Umgebung von Sulpach (roter Kreis) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Abb. 4-2: Topographische Karte der näheren Umgebung von Sulpach (in der Bildmitte) Karte: magicmaps TourExplorer 4.0. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 7 von 31 Die Ortschaft liegt unterhalb des Südwest-Hanges des Altdorfer Waldes (Abbildung 4-1). Die Häuser des Ortszentrums gruppieren sich um eine flache, Nordnordost-Südsüdwest-verlaufende Geländerinne mit einem kleinen Bachlauf (Abbildung 4-2). Aus dieser Talsohle steigt das Gelände nach Westen und nach Osten hin an. In diese beiden Richtungen finden sich auch die Ausläufer der örtlichen Wohnbebauung – nach Westen etwas abgesetzt vom Ort, nach Osten direkt an den Ortskern anknüpfend. Die unmittelbare Umgebung der Ortschaft ist durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt. Dabei sind sowohl Grün- als auch Ackerland dominierend. Vereinzelt gibt es Streuobstwiesen. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Waldgebiete beginnen etwa 410 m nördlich, ca. 550 m östlich und rund 680 m südlich des Ortszentrums. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 8 von 31 5 Berücksichtigte Betriebe und Tierhaltungen Gemäß den Vorgaben des Landratsamtes Ravensburg als Auftraggeber wurden in den Ausbrei- tungsrechnungen die folgenden 14 Betriebe mit Tierhaltung und/oder Biogasanlage berücksich- tigt (die Lage der Betriebe ist der Abbildung 5-1, nächste Seite, zu entnehmen): Nr. Betrieb V01 Futterer, Hugo (Schweinehaltung) V02 Futterer, Tobias (Schweinehaltung) V03 Futterer, Ursula (Schweinehaltung) V04 Futterer Biogasanlage V05 Futterer Satelliten-BHKW V06 Schnez (Milchviehhaltung) V07 Schnez, Biogasanlage V08 Kuch (Pferdehaltung, Hühnermobilställe) V09 Kretzer (Pferdehaltung) V10 Elbs, Markus (Pferdehaltung) V11 Elbs-Moosmann (keine Tierhaltung nach Durchsicht LRA) V12 Henzler, Alexander (Pferdehaltung) V13 Henzler, Andreas (Pferdehaltung Flst 371) V14 Bader (Milchviehhaltung) Die Datenerhebung zur Geruchs-Emissions-Berechnung umfasste folgende Schritte: 1) Übermittlung der vom Landratsamt als „genehmigt“ eingestuften Basisdaten zur Tierhal- tung und zu mit der Tierhaltung verbundenen Nebenquellen (z.B. Festmistlager, Fahrsi- los). 2) Besichtigung jedes Betriebes anlässlich eines Vor-Ort-Termins mit dem jeweiligen Be- triebsleiter. Dabei wurden die Daten aus 1) gemeinsame durchgesprochen und durch An- geben der Betreiber modifiziert/ergänzt. 3) Berechnung der Geruchsemissionen und Festlegung der Geruchsquellen durch iMA auf Basis der Informationen aus 1) und 2). Die Daten wurden den Betreibern zur Durchsicht und ggf. Korrektur zugesandt. 4) Nach Rückmeldung durch Betreiber abschließende Wieder-Vorlage der Daten aus 3) beim Landratsamt. Dort erfolgte eine abschließende Prüfung und – wo notwendig – eine finale Anpassung aus Sicht der Behörde. Die verwendeten Daten können mit Blick auf Datenschutzanforderungen in diesem öffentlichen Gutachten hier nicht detailliert wiedergegeben werden. Sie sind Bestandteil eines umfangreichen Anhangs zu diesem Bericht, der zunächst ausschließlich dem Landratsamt vorliegt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 9 von 31 Abb. 5-1: Lage der 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetriebe in Sulpach. Die Nummerierung entspricht der Zuordnung in der Tabelle auf der vorherigen Seite. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 10 von 31 6 Meteorologische Verhältnisse Für die Ausbreitungsrechnung ist nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9 prinzipiell der Zeitraum eines Jahres stundenfein zu betrachten (8.760 Jahresstunden), da die Kenngröße zur Beurteilung als Geruchsstunden in % der Jahresstunden anzugeben ist (Anhang 7 TA Luft (2021)). Als für die Ausbreitungsrechnung relevante meteorologische Daten sind im Anhang 2 Nr. 9 der TA Luft (2021) die Größen Windrichtung, Windgeschwindigkeit und Turbulenzzustand (Ausbrei- tungsklasse) festgelegt. Die ersten beiden Informationen geben Auskunft über die Verlagerung mit dem Wind, die Turbulenz steuert maßgeblich die Verdünnung eines Luftschadstoffes. Als Format für die Daten sind in der TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 9, stundenfein aufeinander folgende meteorologische Daten (AKTerm) vorgesehen. Geeignete Messungen lagen im Bereich von Sulpach nicht vor. Gemäß TA Luft (2021) Anhang 2, Nr. 9.1, Abs. 4b) wurden daher für den Standort modellierte meteorologische Daten verwendet. Der Datensatz wurde im 500 m – Raster für ganz Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministerium Baden-Württemberg und unter fachlicher Beglei- tung der obersten Fachbehörde, der LUBW, durch die Fa. metSoft (Heilbronn) erstellt. Die hier verwendeten Daten wurden für den Punkt (Gauß-Krüger 3er Streifen / UTM32) RWMeteo = 3 549 000 (GK3) = 548 905 (UTM32) HWMeteo = 5 302 500 (GK3) = 5 300 819 (UTM32) berechnet. Dieser Punkt liegt zentral in der Ortschaft zwischen den Betrieben V03 und V14 und gibt an dieser Stelle insbesondere die Strömungsverhältnisse im Bereich der flachen Rinne, die Sulpach von Nordnordost nach Südsüdwest durchzieht, wieder. Abb. 6-1: Auswahl der standortbezogenen meteorologischen Daten. (Quelle: LUBW-Daten- und Kartendienst.) Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 11 von 31 Die meteorologischen Daten sollen im hochauflösenden Berechnungs-Modell an einem Punkt vorgegeben werden, der nicht durch die lokale Gebäude-Umströmung der Bauwerke gestört wird. Zudem sollte der Ansatzpunkt der meteorologischen Daten aus allen Richtungen ungestört an- geströmt werden können. Die zweite Anforderung ist auf flachen Höhenrücken meist ideal erfüllt. Als Ansatzpunkt für die meteorologischen Daten im Modell wurde daher die Ersatz-Anemometer- Position (EAP) mit den Koordinaten (UTM 32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 vorgegeben. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Kümmerazhofener Weges (Abbildung 7-1), nur ca. 165 m vom Berechnungspunkt entfernt. Aus einem 10jährigen Bezugszeitraum (2001 bis 2010) wurde von der Fa. metSoft das repräsen- tative Jahr 2010 im Sinne der TA Luft (2021) und gemäß den Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017) bestimmt und ausgewählt. Die Abbildung 6-2 zeigt die Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung, unterschieden nach Windgeschwindigkeitsklassen, die Abbildung 6-3 die der Windgeschwindigkeit und die Abbildung 6-4 die Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen der verwendeten standortbezogenen me- teorologischen Eingangsdaten. Der Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit beträgt 2,4 m/s. Abb. 6-2: Gesamt-Häufigkeitsverteilung der Windrichtung der für die Ausbreitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Die farbliche Unterteilung erfolgt nach Windgeschwindigkeitsklassen. Die Daten wurden berechnet für die Ortslage von Sulpach, RW = 3 549 000, HW = 5 302 500 (GK3) und das repräsentative Jahr 2010. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 12 von 31 Abb. 6-3: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten (Klassierung nach TA Luft) der für die Aus- breitungsrechnung verwendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Abb. 6-4: Häufigkeitsverteilung der Ausbreitungsklassen (Turbulenzzustand der bodennahen Atmo- sphäre, I, II = stabil, III/1, III/2 = neutral, IV, V = labil) der für die Ausbreitungsrechnung ver- wendeten standortbezogenen meteorologischen Eingangsdaten. Quelle: metSoft-Datenblatt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 13 von 31 Kaltluft Kaltluftströmungen entstehen in wolkenarmen Nächten bei großräumig windschwachen Wetter- lagen. Über Grünland und Ackerland kühlt die Luft deutlich stärker ab als über Wald- und Sied- lungsgebieten. Die kühlere Luft setzt sich, da sie schwerer ist, zunächst dem lokalen Geländege- fälle folgend hangabwärts in Bewegung (Kaltluftabfluss). Mehrere solcher Kaltluftabflüsse können sich zu Kaltluftströmungen und Kaltluftströmungssystemen zusammenschließen, die auch in ebe- nes Gelände hineinreichen und niedrige Hügel überströmen können. Kaltluftströmungen gelten als turbulenzarm. In ihnen können Luftbeimengungen über längere Strecken relativ wenig verdünnt transportiert werden. Aufgrund der Natur der Kaltluftströmungen sind dabei auch geländebedingte Richtungswechsel während der Verlagerung möglich. Da es sich bei Kaltluftströmungen um bodennahe Strömungssysteme handelt, muss man insbe- sondere bei Tierhaltungsbetrieben davon ausgehen, dass sie bei entsprechenden Wetterlagen in diese turbulenzarmen Strömungen hinein emittieren. Die TA Luft (2021) befasst sich im Anhang 2, Nr. 9.8 mit dem Thema Kaltluft. Dort wird jedoch im Wesentlichen ein Prüfauftrag formuliert und für den Fall, dass die Kaltluftströmungen berücksich- tigt werden müssen, die Dokumentation der Vorgehensweise gefordert. Zur Methodik äußert sich die TA Luft nicht konkret, sondern stellt lediglich einen Rahmen auf: „Fallbezogen ist zu prüfen, ob einfache Verfahren, wie Abschätzungen oder Screening-Verfahren ausreichen oder ob die Kaltluftabflüsse auf komplexere Weise durch Einbeziehung in die Ausbreitungsrechnung berück- sichtigt werden müssen.“ Eine allgemeinverbindliche Methode zur sachgerechten Berücksichtigung von Kaltluftströmun- gen in Geruchsausbreitungsrechnungen ist gegenwärtig in den Gesetzen, Richtlinien und Leitfä- den zur Ausbreitungsrechnung nicht verankert. Aufgrund der Orografie im Untersuchungsgebiet ist das Auftreten lokaler Kaltluftströmungen im Bereich Sulpach zu erwarten. Die iMA Richter & Röckle GmbH & Co.KG hat dazu bereits im Jahr 2014 eine erste Studie angefertigt. Die Prüfung ergab zudem, dass die Kaltluftströmungen auf komplexe Weise in der Ausbreitungs- rechnung berücksichtigt werden sollten, da die Strömungsverhältnisse räumlich variieren. Die lokalen Orografie-bedingten und zeitabhängigen Kaltluftströmungen wurden mit dem prog- nostischen mesoskaligen Windfeldmodell METRAS-PC (z.B. Schlünzen et al. (1996)) berechnet. Dieses Modell erfüllt die Anforderungen der VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017). Zur flächendeckenden, dreidimensionalen Berücksichtigung der Kaltluftströmungen im Rahmen der Ausbreitungsrechnung wurden anschließend in den stundenfeinen meteorologischen Ein- gangsdaten (AKTerm) Situationen und mehrstündige Phasen mit möglichen Kaltluftströmungen identifiziert (Nachtstunden, Ausbreitungsklasse I, geringe Windgeschwindigkeiten). Für diese Situationen/Phasen wurden dann die Windfelder mit übergeordnetem Wind (Ergebnis des LASAT-Windfeldmodells lprwnd) mit Windfeldern des prognostischen 3dimensionalen Kalt- luftströmungsmodells METRAS-PC kombiniert. Je geringer die übergeordnete Windgeschwin- digkeit ist, desto dominanter treten dadurch die Kaltluftströmungs-Strukturen in den Vordergrund. Da das Modell METRAS-PC auch die zeitliche Entwicklung von Kaltluftströmungen berechnet, Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 14 von 31 können mehrere Zeitpunkte innerhalb einer Kaltluft-Phase integriert werden. Die Windfeldbiblio- thek enthält damit für jedes Berechnungsgitter und für jede Stunde innerhalb einer Kaltluftphase ein dreidimensionales Windfeld, in dem die lokalen Kaltluftströmungen zum entsprechenden Zeit- punkt enthalten sind. Während der Ausbreitungsrechnung greift das Ausbreitungsmodell bei ent- sprechender Wetterlage auf die Kaltluft-Windfelder zu – sie werden somit im zeitlichen Verlauf immer dann berücksichtigt, wenn die meteorologischen Eingangsdaten entsprechende Bedin- gungen zeigen. Die folgende Abbildung 6-5 zeigt exemplarisch zu Beginn einer Kaltluftsituation die Strömung im Bereich von Sulpach. Entsprechend der Geländeneigung, der Landnutzung und Strukturen wie Höhenrücken und Rinnen werden Kaltluftströmungen verschiedener Intensität von den Hängen des Altdorfer Waldes in Richtung Schussen-Tal berechnet. Abb. 6-5: Kaltluftströmungen eine Stunde nach dem Einsetzen einer Kaltluftsituation. Ergebnis des Kaltluftströmungsmodells METRAS-PC in 10 m über Grund. Sulpach liegt in der Bildmitte. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 15 von 31 7 Ausbreitungsrechnung 7.1 Verwendetes Programmsystem Zur Ausbreitungsrechnung wurde das Modellsystem LASAT (Version 3.4.24-64WI17-m4, Janicke (1985)) eingesetzt. LASAT erfüllt als „Muttermodell“ von AUSTAL (Janicke (2023)) die Anforde- rungen des Anhangs 2 der TA Luft (2021) und der VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020). 7.2 Beurteilungsgebiet, Berechnungsgebiet und Rechengitter Maßgebliche Immissionsorte für diese Untersuchung sind die Wohnhäuser in Sulpach. Die flä- chenhaft ausgewiesenen Ergebnisse können zudem für unbebaute Grundstücke in Ortsrandlage und für Baulücken innerhalb der Ortschaft herangezogen werden. Der Nullpunkt des Berechnungsgebietes hat die Koordinaten: RWNullpunkt = 548 895 (UTM32) HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). Er ist in Abbildung 7-1 durch einen roten Punkt markiert. Aufgrund der Gebäudeberücksichtigung musste im Bereich der Wohnhäuser von Sulpach ein inneres Rechengitter mit der kleinen Maschenweite von 2 m angelegt werden, um die Gebäu- deeffekte sachgerecht modellieren zu können. Dieses innere Gitter misst 772 m x 1 144 m. Um die Geländeeinflüsse zu erfassen, wurde das Berechnungsgebiet durch drei ineinander ge- schachtelte Rechengitter steigender Maschenweite aufgebaut. Das äußere Rechengitter (Be- rechnungsgebiet, Abb. 7-1) erstreckt sich mit einer Maschenweite von 8 m über 1 304 m in West- Ost- und 1 424 m in Süd-Nord-Richtung. Die folgende Tabelle 7-1 zeigt die Parameter der verwendeten Rechengitter. Tab.7-1: Eigenschaften des verwendeten Rechengitters. Bezugspunkt (Nullpunkt des Modells) ist RWNullpunkt = 548 895, HWNullpunkt = 5 300 780 (UTM32). LUE steht für „linke untere Ecke“, ROE für „rechte obere Ecke“. Der vertikale Abstand der Rechenflächen beträgt in Bodennähe entsprechend der Anforderung im Anhang 2 der TA Luft (2021), der zufolge das Ergebnis repräsentativ für 1,5 m über Grund sein soll, 3 m. Anschließend bleibt der Abstand der Rechenflächen zunächst bis 31 m Höhe kon- stant bei 2 m, bevor er darüber sukzessive ansteigt, bis das Modellgebiet mit insgesamt 32 Flä- chen eine Höhe von 1.500 m ü. Grund erreicht. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 16 von 31 Abb. 7-1: Berechnungsgebiet und Rechengitter (blau), Nullpunkt (rot) und der ausgewählte Ansatzpunkt der meteorologischen Daten (EAP, hellblau). Im innerste der Rechengitter mit einer Maschen- weite von 2 m wurden die Gebäude von Sulpach explizit als Strömungshindernis berücksich- tigt. In allen Rechengittern wurde die Geländeform berücksichtigt. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 17 von 31 7.3 Berücksichtigung der Gebäudeeinflüsse In der hier durchzuführenden Geruchsuntersuchung wurden die Gebäude im Bereich der Ortsbe- bauung und der zu beurteilenden Wohnhäuser explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Tur- bulenz berücksichtigt. Die Abbildung 7-2 zeigt eine Gesamtschau der Gebäude von Sulpach im Modell. Abb. 7-2: Die in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigten Gebäude von Sulpach. Blick von Süd nach Nord. Nördlich und südlich der direkt erfassten Bauwerke befinden sich Einrichtungen und Bauten der Betriebe V01 bis V05 sowie V07. Sie liegen so weit von den zu betrachtenden Immissionsorten entfernt, dass ihre Wirkung auf Strömung und Turbulenz nicht explizit berechnet werden musste. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 18 von 31 7.4 Berücksichtigung des Geländeeinflusses Die Geländehöhe (Geländeform) wurde aufgrund der im Berechnungsgebiet auftretenden mode- raten Höhenunterschiede berücksichtigt (Abbildung 7-3). Als digitales Höhenmodell wurden GlobDEM50-Daten verwendet (GLOB-DEM50 (2000)). Abb. 7-3: Geländehöhen im Berechnungsgebiet. . Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 19 von 31 Abb. 7-4: Geländesteigungen im Berechnungsgebiet. Im Berechnungsgebiet treten verbreitet Steigungen > 1:20, aber keine Steigungen > 1:5 auf (Ab- bildung 7-4). Daher konnten die Windfeldberechnungen gemäß TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 12, Abs. 2 mit dem diagnostischen Windfeldmodell des Programmsystems LASAT, lprwnd, berechnet werden. 1:20 1:5 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 20 von 31 Rauigkeitslänge Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 wird die Rauigkeitslänge z0 über ein Gebiet mit dem 15-fachen Radius der Quellhöhe gemittelt. Da es hier Quellen von 14 Betrieben zu berücksichti- gen galt, die zudem im gesamten Berechnungsgebiet verteilt liegen, wurde die Gelände-Rauhig- keit hier als Mittel im Berechnungsgebiet angesetzt. Da die Gebäude der Ortschaft Sulpach explizit mit ihrer Wirkung auf Strömung und Turbulenz berücksichtigt wurden, war über die Rauhigkeit im Wesentlichen noch die Landnutzung ohne Ge- bäude abzubilden. Diese besteht innerhalb der Ortschaft zumeist aus mit Büschen und Bäumen bepflanzten Garten- Grundstücken, außerhalb der Ortschaften aus Streuobstwiesen und größtenteils aus Ackerland und Grünland. Nach TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 6 und Tabelle 15 sind Ackerland und Grünland der Rauhig- keitsklasse 4 (z0 = 0,1 m) zugeordnet. Um die höhere Rauhigkeit von Streuobstwiesen sowie Büschen, Sträuchern und einzelnen Bäumen auf den Grundstücken um die Wohnhäuser ange- messen zu berücksichtigen, wurde die Rauhigkeit um eine Klasse höher angesetzt: z0 = 0,2 m, Rauhigkeitsklasse 5. Die Verdrängungshöhe d0 hat dann den Wert 1,2 m. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 21 von 31 7.5 Windfeldmodell Die TA Luft (2021) erlaubt im Anhang 2, Nr. 12 die Verwendung eines diagnostischen Windfeld- modells (wie es in LASAT implementiert ist), wenn innerhalb des zu betrachtenden Untersu- chungsgebietes Steigungen größer als 1:5 keinen Einfluss auf das Ergebnis haben werden. Im gesamten Berechnungsgebiet und besonders im Bereich der Ausbreitung von den Geruchsquel- len zu den maßgeblichen Immissionsorten bleiben die Steigungen durchweg kleiner als 1:5 (Ab- bildung 7-4). Aus diesem Grund ist die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells mit Blick auf die Geländeform TA-Luft-konform. Die meisten Immissionsorte (Wohnhäuser) in Sulpach liegen außerhalb der Rezirkulationszonen quellnaher Gebäude. Daher ist auch mit Blick auf die Gebäude-Berücksichtigung die Verwendung des diagnostischen Windfeldmodells sachgerecht und TA-Luft-konform (TA Luft (2021), Anhang 2, Nr. 11). Die lokalen Kaltluftströmungen wurden mit einem prognostischen mesoskaligen Strömungsmo- dell berechnet und in der Windfeldbibliothek zur Ausbreitungsrechnung integriert. In der hier durchgeführten Untersuchung mit 14 berücksichtigten Tierhaltungsbetrieben, die meis- ten davon innerhalb der Ortsbebauung oder am Ortsrand, kann es jedoch vorkommen, dass ein einzelnes Wohnhaus (nur) bei einer bestimmten Anströmrichtung auch einmal im Einflussbereich eines quellnahen Gebäudes liegt. Die Anwendung eines prognostisches Berechnungsverfahrens zur Berechnung der Gebäudeumströmung wäre jedoch im vorliegenden Fall fachlich mit erhebli- chen Nachteilen verbunden und erwies sich auch als technisch unmöglich: Zum einen läge ein Wohnhaus nur bei einem bestimmten, meist sehr schmalen Windrichtungssektor tatsächlich in- nerhalb der Rezirkulationszone, für alle anderen Anströmrichtungen nicht. Zum anderen gibt es derzeit kein prognostisches Strömungsmodell für Gebäudeumströmung, das es gestattet, Ge- lände zu berücksichtigen. Auch Kaltluftströmungen hätten bei der Verwendung eines prognosti- schen Gebäudeumströmungsmodells nicht in die Windfelder integriert werden können. Die Ver- wendung eines prognostischen Strömungsmodells für Gebäude hätte damit zur Folge, das we- sentliche Einflüsse auf die Strömungs- und Ausbreitungsverhältnisse in Sulpach unberücksichtigt hätten bleiben müssten. Schließlich könnte aufgrund technischer Beschränkungen von Maschen- weite in Kombination mit möglicher Gitterpunkt-Zahl das hier erforderlich Berechnungsgebiet mit einem prognostischen Strömungsmodell für Gebäude nicht abgedeckt werden. 7.6 Anemometerposition und Anemometerhöhe Die meteorologischen Eingangsdaten wurden an der Ersatz-Anemometerposition (EAP= mit den Koordinaten (UTM32) RWEAP = 548 746 HWEAP = 5 300 872 angesetzt. Dieser Punkt liegt im Bereich von Feldern auf dem Höhenrücken in Verlängerung des Küm- merazhofener Weges (Abbildung 7-1). Als Anemometerhöhe wurde entsprechend den Angaben im Kopf der AKTerm die mit der Rau- higkeitsklasse 5 korrespondierende Höhe von 11,1 m über Grund verwendet. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 22 von 31 7.7 Emissionen und Quellen im Modell Die Vorgabe/Berechnung der Emissionen und die Festlegung der Quellen im Modell werden aus- führlich in einem Anhang dieses Berichtes dargestellt. Dort sind auch die Zeiträume aufgelistet, zu denen die Quellen aktiv angesetzt wurden und Gerüche emittieren. Eine Zusammenfassung der Quellen mit den modellinternen Quellenbezeichnungen, den in der Ausbreitungsrechnung zugeordneten Geruchsstoffströmen und den Quellgeometrien in der No- menklatur des Ausbreitungsmodells sind ebenfalls in diesem Anhang aufgelistet. Aus Wunsch des Auftraggebers ist dieser Anhang aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Be- standteil des öffentlichen Gutachtens. 7.8 Überhöhung Alle bodennahen und/oder diffusen Geruchsquellen wurden ohne ein impuls- oder temperaturbe- dingtes Aufsteigen der geruchsbehafteten Abluft, also ohne Überhöhung, gerechnet. Bei den Abluftkaminen der Ställe war es bei den betrachteten genehmigten Ist-Zuständen aller Betriebe so, dass die Bauhöhen nicht ausreichten, um eine ungestörte Ableitung in die freie Luft- strömung zu gewährleisten. Sie wurden daher ebenfalls ohne Abluftfahnenüberhöhung gerech- net. Für die Schornsteine der Biogasanlagen-BHKW konnte von einer ungestörten Ableitung in die freie Luftströmung ausgegangen werden, für diese Quellen wurde eine Abgasfahnenüberhöhung berücksichtigt. 7.9 Zählschwelle Zur realistischen Bestimmung der Geruchsstundenhäufigkeit wurde eine Konzentration von 0,25 GE/m³ als Zählschwelle verwendet (Standardwert nach Janicke & Janicke (2004)). 7.10 Qualitätsstufe (statistische Sicherheit) Die Qualitätsstufe wurde - entsprechend der AUSTAL-Nomenklatur- mit „+2“ (entsprechend einer Freisetzungsrate von 8 Partikel/Sekunde bei Berechnung mit AKTerm) gewählt. Die statistische Schwankung der Berechnungsergebnisse liegt im ausgewerteten Modellgitter bei ≤ 0,2 %. 7.11 Aufaddieren der Rechenunsicherheit Die verbleibende statistische Rechenunsicherheit wurde in konservativer Betrachtungsweise auf die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen hinzuaddiert. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 23 von 31 8 Ergebnisse Gesamtbelastung Geruch in Sulpach Die folgenden Abbildungen 8-1 bis 8-3 zeigen die Ergebnisse für die berechnete Gesamtbelas- tung Geruch in Sulpach, verursacht durch das gemeinsame Wirken der Geruchemissionen der betrachteten 14 Betriebe. Abb. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt im 2 m Rechengitter. Schwarz: Geruchsquellen Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 24 von 31 Abb. 8-2: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, dargestellt in einem Auswertungsraster 20 m. Geruchsmodell Sulpach: Gesamtbelastung im 20 m Raster Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 25 von 31 Abb. 8-3: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Die Werte sind auch der Tabelle 8-1 zu entnehmen. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 26 von 31 Tab. 8-1: Gesamtbelastung Geruch in Sulpach, ausgewertet über die Fassaden an jedem einzelnen Wohngebäude. Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 907 48,0 1191 26,5 904-131 29,9 348-a 53,5 348/2 56,6 838 33,5 838/2 34,3 1193 25,3 1194 26,3 393/1 33,6 393/8 29,7 357/2 41,6 357/6 44,8 402/1 36,3 357/1 39,5 408 36,6 837 47,0 836 40,9 836/1 57,5 903 34,5 904-133 25,7 348-b 48,8 402 37,3 403 35,9 902 27,5 1200/1-b 58,9 1200/1-a 62,9 1199-a 66,6 1199-b 60,4 Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 27 von 31 Flurstück Nr. Gesamtbelastung Geruch Whs. in %. 410 58,6 348/1 52,6 407 34,4 393/6 28,5 393/9 25,6 405 32,4 404 25,2 395/3 21,3 393/7 23,9 395/4 18,4 417/3 8,6 417/4 7,2 417/6 5,5 395/2 12,4 393/2 29,5 901 31,5 417/2 14,7 1175 45,7 401/1 37,6 401 36,2 357/3 37,8 393/4 33,7 393/3 27,3 406 46,9 357/4 66,0 410/1 72,0 Den Abbildungen und der Tabelle ist zu entnehmen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöstlichen Orts- rand an allen Wohnhäusern überschritten ist. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 28 von 31 In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 29 von 31 9 Zusammenfassung Im Baindter Ortsteil Sulpach gibt es eine Reihe von landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen, die allesamt zur Geruchsbelastung im Ort beitragen. Bislang hat jeder Be- trieb Erweiterungspläne individuell verfolgt, was in den Genehmigungsverfahren zu etlichen ge- genseitigen Widersprüchen geführt hat, die teilweise auch vor Gerichten verhandelt wurden. Eine methodisch einheitliche Gesamtschau der Geruchssituation gab es bislang nicht. Es war daher Ziel sowohl der Gemeinde, aber auch des für die Genehmigungen zuständigen Landratsamt Ravensburg, die Situation in Sulpach allgemein zu befrieden und dabei eine von allen Betrieben und Anwohnern in Sulpach gleichermaßen akzeptierte Berechnungsgrundlage zu schaffen, das „Geruchsmodell Sulpach“. Beim Aufbau des Modells sollten lokale Besonderheiten wie die Ortsbebauung, die örtlichen Windverhältnisse und die lokalen Kaltluftströmungen berücksichtigt werden. Zudem sollten Ausbreitungsrechnungen gemäß den Anhängen 2 und 7 der TA Luft (2021) durch- geführt werden, u.a. um die Gesamtbelastung Geruch an jedem Haus im Ort zu ermitteln. Die Ergebnisse zur Gesamtbelastung Geruch in Sulpach zeigen, dass der Beurteilungswert für Dorfgebiete und Gerüche aus der Tierhaltung bis auf wenige Ausnahmen am äußersten südöst- lichen Ortsrand an allen Wohnhäusern überschritten ist. In Bereichen, in denen die Beurteilungswerte überschritten sind, können unter bestimmten Be- dingungen dennoch Vorhaben genehmigt werden. Über die Genehmigungsfähigkeit solcher Vor- haben, entscheidet im Einzelfall die Genehmigungsbehörde. Die einschlägigen Regelwerke (TA Luft (2021), Anhang 7, LAI-Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022)) bieten dazu eine Reihe von Ansätzen, über deren Anwendbarkeit im Rahmen der Einzelfallprüfung entschieden werden muss. Das Landratsamt Ravensburg und die Gemeinde Baindt stellen mit Schaffung dieses „Geruchs- modells Sulpach“ eine Grundlage für zukünftige Genehmigungsverfahren zur Verfügung. In zu- künftigen Genehmigungsverfahren sollen die Antragsteller dann mit diesem Modell nachweisen, dass ihre Planung entsprechend den Genehmigungs-Vorgaben der Behörde genehmigungsfähig ist. Gerlingen, den 29. April 2024 Dr. Jost Nielinger Stephan Fischer Fachlich Verantwortlicher Immissionsprognosen Sachverständiger Projektleiter Anerkannter Beratender Meteorologe der Deutschen Meteorologischen Gesellschaft e.V. Ausbreitung von Luftbeimengungen Stadt- und Regionalklima Dieser Bericht darf nur für projektbezogene Zwecke vervielfältigt oder weitergegeben werden. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 30 von 31 Literatur GLOB-DEM50 (2000): GlobDEM50: Digitales Höhenmodell auf Basis von Rohdaten der Shut- tle Radar Topography Mission von NASA, NIMA, DLR und ASI aus dem Jahr 2000. Janicke, L. (1985): Particle simulation of dust transport and deposition and comparison with conventional models (LASAT). In: Air Pollution Modelling and its Application, ed. C. de Wispelaere. Plenum Press, N.Y., S. 759–769. Janicke, U. (2023): AUSTAL – Programmbeschreibung zu Version 3.2. Stand 2023-08-01. In- genieurbüro Janicke (Umweltbundesamt, Dessau). Janicke, U. & L. Janicke (2004): Die Entwicklung des Ausbreitungsmodells AUSTAL2000G. Berichte zur Umweltphysik Nr. 5, 122 S. Ingenieurbüro Janicke (Berichte zur Umwelt- physik 5). Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 (2022): Kommentar zu Anhang 7 TA Luft 2021 – Fest- stellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, Stand 08.02.2022, Verabschiedung durch den LAI-Unterausschuss Luftqualität/Wirkungsfragen/ Verkehr. LfULG (2008): Gerüche aus Abgasen bei Biogas-BHKW, Schriftenreihe des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaats Sachsen. Heft 35/2008. Schlünzen, H., K. Bigalke, C. Lüpkes, U. Niemeier & K. von Salzen (1996): Concept and re- alisation of the mesoscale transport- and fluid-model ‚METRAS’. TA Luft (2021): Neufassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immis- sionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 18. August 2021. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (2017): Umweltmeteorologie - Ableitung für Abgase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen. VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4:2017-07. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 7 (2017): Umweltmeteorologie - Prognostische mesoskalige Wind- feldmodelle - Evaluierung für dynamisch und thermisch bedingte Strömungsfelder. VDI- Richtlinie 3783, Blatt 7:2017-05. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13 (2010): Umweltmeteorologie - Qualitätssicherung in der Immissi- onsprognose - Anlagenbezogener Immissionsschutz - Ausbreitungsrechnung gemäß TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13:2010-01. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20 (2017): Umweltmeteorologie - Übertragbarkeitsprüfung meteoro- logischer Daten zur Anwendung im Rahmen der TA Luft. VDI-Richtlinie 3783, Blatt 20:2017-03. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 1 (2011): Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen - Haltungsverfahren und Emissionen - Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. VDI-Richtlinie 3894, Blatt 12011-09. Bericht-Nr.: 22-04-03-S-AG 29.04.2024 Landratsamt Ravensburg, Bau- und Umweltamt, Gartenstraße 7, 88189 Ravensburg / Gemeinde Baindt Geruchsmodell Sulpach – Endbericht Öffentlich mit Eingangsdaten und Ergebnissen, ohne Details zu Betrieben iMA Richter & Röckle Immissionen Meteorologie Akustik 31 von 31 VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3 (2020): Umweltmeteorologie - Atmosphärische Ausbreitungsmo- delle - Partikelmodell. VDI-Richtlinie 3945, Blatt 3:2020-04. WinSTACC (2022): PC-Programm für Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 „Ableitbedingungen für Ab- gase - Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen“.[mehr]

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        Zuletzt geändert: 05.06.2024
        Wahlergebnisse

        Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis in jedem Wahlbezirk und Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Der Wahlvorstand meldet die Ergebnisse an den Gemeindewahlausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Anschließend gibt der oder die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses das Wahlergebnis mündlich bekannt. Das Wahlergebnis wird durch den Bürgermeister ortsüblich öffentlich bekannt gemacht, beispielsweise im Amtsblatt der Gemeinde. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist der Bewerber, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt hingegen auf keine sich bewerbende Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Stichwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen die beiden Personen, die bei der ersten Wahl die höchste und zweithöchste Stimmenzahl erhalten haben. Personen, die sich nicht beworben haben, sondern durch Eintragung ihres Namens in die freie Zeile des Stimmzettels gewählt wurden, stehen jedoch nur auf dem Stimmzettel, wenn sie der Teilnahme an der Stichwahl zustimmen. Bei der Stichwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl. Falls Bewerbende die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los. Der noch amtierende Bürgermeister beziehungsweise die noch amtierende Bürgermeisterin benachrichtigt den gewählten Bewerber beziehungsweise die gewählte Bewerberin nach der mündlichen Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Er oder sie fordert den gewählten Bewerber oder die gewählte Bewerberin auf, innerhalb einer Woche mitzuteilen, ob er oder sie die Wahl annimmt. Nach Abschluss der Wahl zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderats.[mehr]

        Zuletzt geändert: 16.01.2024
        An den hinteren Türen einsteigen

        Was vielerorts seit jeher üblich ist, kommt nun auch im Schussental: Das Einsteigen an den hinteren Türen ist ab dem morgigen Donnerstag, 1. Dezember, auf den Stadtbuslinien in Ravensburg, Weingarten und Umgebung erlaubt – und erwünscht. Zunächst bis einschließlich Februar, bei positivem Ergebnis auch dauerhaft. Nähere Informationen (pdf-Datei)[mehr]

        Zuletzt geändert: 28.07.2023
        GMS_Klimawandelanpassungskonzept-Broschüre.pdf

        KLAK – das Klimaanpassungskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental Mitten im Klimawandel Was können wir tun? Clemens Moll Bürgermeister der Stadt Weingarten WIRKRAUM: Siedlungsflächen und öffentlicher Raum Aufenthaltsqualität im Außenraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) AUSGLEICHRAUM: Grün- und Freiflächen, Landwirtschaftl. Flächen, Wald Aufenthaltsqualität im Ausgleichsraum an Sommertagen (Klassifikation auf Basis der Physiologisch Äquivalenten Temperatur) Sehr günstig Günstig Mittel Ungünstig Sehr ungünstig Sehr gering Gering Mittel Hoch Sehr hoch Günter A. Binder Bürgermeister der Gemeinde Baienfurt Simone Rürup Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt Manuela Hugger Bürgermeisterin der Gemeinde Berg Dr. Daniel Rapp Bürgermeister der Stadt Ravensburg Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit – auch in unserem Gemeindeverband. Extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Überflu- tungen nehmen zu und erfordern entschlossenes Handeln. Da der Klimawandel weitrei- chende Folgen für die Gemeinden und Städte sowie Landwirtschaft, Gewässer, Böden und Wälder hat, ist es wichtig, zum einen, die Ursachen des Klimawandels zu bekämpfen und Treibhausgasemissionen zu reduzieren, zum anderen müssen wir schnellstmöglich Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde ein umfassendes Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den GMS entwickelt. Dieses Konzept basiert auf intensiver Zusammenarbeit von Experten und Verwaltung und soll unsere Städte und Gemeinden widerstandsfähiger machen. Wir sind überzeugt, dass das Konzept einen wichtigen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Region leisten wird. In der vorliegenden Broschüre zeigen wir Ihnen die wichtigsten Informationen und Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept auf. Die Broschüre enthält konkrete Hand- lungsempfehlungen und Anregungen, die sowohl auf kommunaler als auch auf individueller Ebene umgesetzt werden können. Denn für die erfolgreiche Klimaanpas- sung im Schussental sind Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung, Unternehmen, Vereine und Initiativen gefragt. Sie alle können mit einfachen Maßnahmen wie z.B. der insektenfreundlichen Begrünung des Balkons, der Fassade und des Dachs oder auch dem Engagement in lokalen Initiativen und bei Veranstaltungen zur Klimaanpassung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt unserer hohen Lebensqualität leisten und so den GMS für die Zukunft stärken. Gemeinsam schaffen wir ein zukunftsfähiges Schussental. Für die Kommunen des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Das vollständige Klimaanpassungskonzept (KLAK) finden Sie unter ➜ gmschussental.de/klimaanpassung Quelle: GMS Verbandsverwaltung DER INHALT IM ÜBERBLICK Klimaanpassung im MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Gesund bleiben trotz Klimawandel – Seite 6 ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt – Seite 12 FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Mehr Grün in Stadt und Gemeinde – Seite 10 WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Waldschutz für Natur und Mensch – Seite 16 WASSER UND WASSERHAUSHALT Von Dürre bis Hochwasser – Seite 14 LANDWIRTSCHAFT Landwirtschaft unter Anpassungsdruck – Seite 18 BAUEN UND WOHNEN Gebäude und Infrastruktur unter Stress – Seite 8 Mittleren Schussental S 1 32 Steigende Temperaturen und Hitzeperioden Der Klimawandel führt zu steigenden Temperaturen und häufigeren Hitzeperioden, was unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden belastet. Zukünftig werden mehr heiße Sommertage und Tropennächte erwartet, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad Celsius fallen. Besonders betroffen sind Gewerbegebiete, dicht bebaute Siedlungen und Innenstädte wie in Ravensburg und Weingarten. Versiegelte Flächen heizen sich tagsüber stark auf und können nachts nicht ausreichend abkühlen. Bis 2030 werden fast alle Siedlungsbereiche des GMS tagsüber starke bis extreme Wärmebelastungen erleben. Gesundheitsrisiko Hitze Hitzestress kann die Lebensqualität beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Risiken führen, auch wenn es nicht jeder gleich empfindet. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, deren Körper sich langsamer an hohe Tempe- raturen anpassen kann, sowie Kleinkinder und chronisch Kranke. Auch Menschen mit geringeren finanziellen Mitteln sind oft stärker betroffen, da ihnen Möglichkeiten zur Anpassung fehlen können, zum Beispiel für einen zusätzlichen Hitzeschutz an ihrer Wohnung. Allergien und invasive Arten Der Klimawandel kann auch zu einem Anstieg von Aller- gien führen. Neue Pflanzenarten mit Allergiepotenzial wie der Riesen-Bärenklau oder die Beifuß-Ambrosie breiten sich aus. Durch die Verlängerung der Vegetationsphase ist mit einer längeren Pollensaison zu rechnen. Betroffene werden deshalb an mehr Tagen im Jahr Beschwerden haben. Die Verbreitung invasiver Arten wie Tigermücken und bestimmter Zeckenarten, die Krankheitserreger über- tragen können, kann ebenfalls problematisch werden. Wetterextreme als Risikofaktor Neben Hitze können auch Extremwetterereignisse wie Starkregen und Stürme zu indirekten gesundheitlichen Risiken und Krankheiten führen. Sie belasten Rettungs- dienste, Feuerwehr und Krankenhäuser erheblich, insbesondere durch beschädigte Infrastruktur und über- flutete Rettungswege. Was kann ich tun? Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel ➜ Apps nutzen: NINA und DWD, KATWARN und BIWAPP Informations- und Warntools warnen Sie rechtzeitig vor einer Hitzewelle oder anderen extremen Wettersituationen ➜ Meiden Sie die Hitze! • gehen Sie nicht in die direkte Sonne • gehen Sie nicht in der heißesten Zeit nach draußen • verschieben Sie körperliche Aktivität im Freien auf die frühen Morgenstunden ➜ Halten Sie Ihre Wohnung kühl! • lüften Sie nur dann, wenn es draußen kühler ist als drinnen • vermeiden Sie tagsüber direkte Sonneneinstrahlung ➜ Halten Sie Ihren Körper kühl und achten Sie auf ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr! • tragen Sie luftige, helle Kleidung und eine Kopfbedeckung • nehmen Sie eine kühle Dusche oder ein kühles Bad • trinken Sie ausreichend und regelmäßig Gesund bleiben trotz Klimawandel MENSCHLICHE GESUNDHEIT UND RISIKOVORSORGE Bild 1 Asiatische Tigermücke, Überträgerin des Dengue-, Gelbfieber- und West-Nil-Virus (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Beifuß-Ambrosie, schon wenige Pollen können bei Allergikern zu Heuschnupfen und schwerem Asthma führen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Bild 3 Riesenbärenklau, löst bei Berührung Verbren- nungen aus und verdrängt heimische Pflanzen. (Quellen: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Vertiefende Informationen … Zum Thema Hitze www.gmschussental.de Zum Thema Hitzeperioden www.klima-mensch-gesundheit.de Zum Thema invasive Arten & Allergien www.klima-mensch-gesundheit.de Bild: Shutterstock 6 7 HHerausforderung Extremwetter Gebäude und Verkehrswege im GMS sind künftig noch stärker von Extremwetter betroffen. Der Verkehrssektor ist ganz besonders anfällig für Extremwetter und deshalb stark durch Klimawandelfolgen betroffen. So verursachen Überflutungen, Stürme und andere Extremwetterereignis- se häufig erhebliche Schäden an der Verkehrsinfrastruktur oder hindern den Verkehr selbst. Starkregen kann Über- flutungen und Rückstau aus der Kanalisation verursachen, die Infrastruktur kann Schaden nehmen. Hitze und Frost- Tau-Wechsel führen zu Schäden an Straßen und Schienen. Hochwasser, Sturm und Hagel können Gebäude- schäden verursachen. Außerdem führt der Klimawandel durch die zunehmenden Hitzeperioden vermehrt zu hohen Temperaturen in Innenräumen und verschlechtert das Raumklima, die Belastung der Menschen erhöht sich. Gleichzeitig geben Gebäude nachts gespeicherte Wärme ab, wodurch sich dichtbebaute Gebiete kaum noch ab- kühlen können. Schwammstadt als Lösungsansatz für Kommunen Wie ein Schwamm Regenwasser aufsaugen und wieder abgeben, wenn Wasser benötigt wird – das steckt hin- ter der Idee der Schwammstadt. Dabei wird das (Regen-) Wasser in den Siedlungen gepeichert oder es versickert, anstatt schnell in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Damit das Wasser gespeichert wird, werden Dächer und Fassaden bepflanzt und es gibt Versickerungsmulden. Das Wasser kann so verdunsten und dabei kühlen, sowie die Gefahren von Starkregen reduzieren. Die Funktions- fähigkeit von Stadtbäumen und städtischen Biotopen wird unterstützt. Außerdem werden mehr Parks, Grünflächen und Feuchtgebiete eingerichtet, die zur Not als Überflutungs- fläche dienen können. Gegebenenfalls müssen versie- gelte und bebaute Flächen wieder entsiegelt werden, sodass sie Wasser aufnehmen können. Dach- und Fassadenbegrünung für Gebäude Die insektenfreundliche Begrünung von Dach und Fas- sade an Gebäuden vermindert den Wärmeeintrag ins Gebäude, verschattet bei Sonneneinstrahlung und sorgt für Verdunstungskühlung – der sommerliche Hitzestress wird gemildert und die Aufenthaltsqualität am und im Gebäude erhöht. Aber auch die Artenvielfalt wird durch die Begrünung gefördert, besonders Insekten und Vögel profitieren von ihr. Was kann ich tun? ➜ Gebäude energetisch optimieren (Dämmung, Hitzeschutz) ➜ helle Fassaden verwenden • bei Neubau und Sanierung große Glasflächen an Sonnenseiten vermeiden • Verschattung an Fenstern, Balkonen und Dachterrassen anbringen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ Flächen entsiegeln (z.B. Hofeinfahrt) ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ mobilen Flutschutz und Rückstausicherungen anbringen ➜ Apps wie NINA und DWD Warnwetter für Unwetter- warnungen nutzen Gebäude und Infrastruktur unter Stress BAUEN UND WOHNEN Bild 1 Dachbegrünung (Quelle: GMS, Florian S. Roth) Bild 2 Fassadenbegrünung in der Altstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Lebendige Einfriedung anstelle eines Gabionen- zauns (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel 3 2 1 Vertiefende Informationen … Zum Thema klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.bbsr.bund.de 8 9 Was machen die Kommunen? Was kann ich tun? ➜ Hecken, Büsche und Rankpflanzen als Sonnen- und Windschutz pflanzen ➜ Fassaden und Dächer begrünen ➜ hitze- und trockenresistente Bäume im eigenen Garten pflanzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen (z.B. mit Regentonnen und Zisternen) ➜ Hofeinfahrt und Parkfläche entsiegeln: Grünflächen speichern deutlich weniger Wärme als Schottergärten und tragen über die Verdunstung zu einer Abkühlung bei Bild 1 Stadtgarten Weingarten (Quelle: Stadt Weingarten, Helena Hack) Bild 2 Hochbeete Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Annette Strasser) Bild 3 Ein schattiger Platz in der Innenstadt Ravensburg (Quelle: Stadt Ravensburg, Umweltamt) 2 1 3 GGrünflächen unter Stress Städtische Grünflächen, Parks und Straßenbäume im GMS leiden zunehmend unter Hitze- und Trockenstress. Schäd- lingsbefall, erhöhter Bewässerungs- und Pflegebedarf sowie die steigende Nachfrage nach Erholung setzen diese Flächen zusätzlich unter Druck. Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser und Stürme verursachen Schäden wie Staunässe, Erosion, Schadstoffeinträge, Astbruch oder umstürzende Bäume. Dennoch sind intakte Grünflächen entscheidend, um Siedlungen widerstands- fähiger gegen den Klimawandel zu machen. Kühle Rückzugsorte und Grünflächen Wälder, Parks, begrünte Innenhöfe und sogar Friedhöfe sind wertvolle Oasen der Kühle, die an heißen Sommer- tagen Erholung und Wohlbefinden bieten. Erhaltens- werte Grünräume sind u. a. der Stadtgarten Weingarten, der Baumbestand entlang der Schussen-/Karlsstraße, Gebiete wie der Schwanenweiher und die Flächen rund um die PH Weingarten. Sie werden zukünftig besonderen Schutz bieten und sollten deshalb in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Für lebenswerte Städte und Kommunen braucht es jedoch mehr Stadtgrün und Klimaanpassung auf Frei- flächen. Eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Sommer in den Orts- und Stadtkernen kann durch das Mehr Grün in Stadt und Gemeinde ➜ pflanzen bei Neupflanzung bewusst hitze- und trockenresistente Sorten ➜ begrünen Verkehrsinseln und Kreisel und legen Blühstreifen an ➜ legen Hochbeete für Bürgerinnen und Bürger an, z.B. an der Wohnanlage Gänsbühl in Ravensburg ➜ begrünen Dächer, z.B. am Rathaus Berg und Baienfurt ➜ legen Wasserläufe frei, z.B. Stadtgarten Weingarten und Gespintsmarkt Ravensburg ➜ installieren Trinkbrunnen, z.B. • Schadbrunnen in Ravensburg • Trinkwasserbrunnen in Baienfurt • Trinkwasserbrunnen neue Ortsmitte Baindt Vertiefende Informationen … Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel FREIRAUM- UND SIEDLUNGSENTWICKLUNG Zum Thema Stadtgrün www.biova-leitfaden.de pudi.lubw.de Anlegen von Grünflächen (Entsiegelung), dem Pflanzen von schattenspendenden Bäumen sowie dem Rückbau der Schottergärten geschaffen werden. Zum Beispiel sorgt die Umgestaltung versiegelter Schulhöfe in begrünte, blühende Flächen nicht nur für hitzegeschützte Spiel- und Aufenthaltsflächen, sondern bietet die Möglichkeit, den Kindern und Jugendlichen naturnahe Lernorte zu schaffen. Außerdem wird mehr Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Retensionsraum zur Minderung der Folgen von Starkregenereignissen geschaffen. 10 11 KKlimawandel verändert Lebensbedingungen Durch den Klimawandel verändern sich die die Lebens- bedingungen und Verbreitungsgebiete von Tieren und Pflanzen. Viele Zugvögel passen ihr Wanderverhalten an, indem sie früher in ihre Brutgebiete zurückkehren und die- se später verlassen. Manche Pflanzen blühen, bevor Bie- nen sie bestäuben können. Das gesamte Zusammenspiel zwischen Tieren und Pflanzen wird gestört, was Lebens- räume und Ökosysteme verändert. Einige Arten reagieren besonders empfindlich auf klimatische Veränderungen. Im Landkreis Ravensburg sind der Laubfrosch, Springfrosch, Steinkrebs, die kleine Flussmuschel und die vierzähnige Windelschnecke betroffen, ihre Bestände verringern sich. Während Feuchtgebiete und Bäche im Klimawandel austrocknen, erwärmen sich die Flüsse. Fast alle Schutz- gebiete im GMS sind vom Klimawandel betroffen, be- sonders feuchte Standorte und Moorgebiete wie das Knellesberger Moos und das Schussenbecken. Arten in diesen Gebieten können sich schlecht an Trockenheit anpassen und können infolge fehlender Lebensräume aussterben. Stärkung der natürlichen Lebensräume Intakte, stabile und widerstandsfähige Ökosysteme in offe- nen Landschaften helfen, die Vielfalt der Tier- und Pflan- zenarten zu stärken sowie die Folgen des Klimawandels für Tiere, Pflanzen und uns Menschen zu mildern. Um Tieren und Pflanzen die Anpassung an den Klima- wandel zu erleichtern, müssen ihre Lebensräume mit- einander vernetzt werden. Dadurch können sie leichter in neue, geeignetere Gebiete wandern. Auch in von Menschen besiedelten Bereichen sollten naturnahe Flächen und Gärten zu diesem Netz dazugehören, z.B. Blühstreifen, Blumenwiesen und Staudenbeete auf öffentlichen und privaten Flächen. Schwindende Artenvielfalt – Bedeutung für den Menschen Der Rückgang der Artenvielfalt hat weitreichende Auswir- kungen auf die Menschen: Fehlende Bestäubung führt zu geringeren Erträgen in der Landwirtschaft und beeinträchtigt somit die Lebensmittelproduktion. Neue Arten besiedeln Le- bensräume, breiten sich aus und verdrängen die angestamm- ten Tiere und Pflanzen. Z. B. breitet sich die asiatische Tiger- mücke, Überträgerin des Denguefieber-Virus, aus. Aber auch die Anzahl an Neophyten, also nicht-heimische Pflanzenarten nimmt im Klimawandel zu. Gewächse wie das Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia), das allergische Re- aktionen auslöst, profitieren von längeren Vegetationsphasen aufgrund des Klimawandels. Biodiverse Ökosysteme kontrol- lieren u.a. die Ausbreitung von Krankheiten, indem sie die Po- pulation von Krankheitsüberträgern wie Mücken regulieren. Bild 1 Streuobstwiese im Gemeindeverband Mittleres Schussental (Quelle: Stadt Ravensburg, Daniel Sauter) Bild 2 Insektenhotel (Quelle: Stadt Ravensburg, Manuela Wohlhüter) Bild 3 Kleingewässer für Balkon, Terrasse oder Garten (Quelle: Stadt Bad Saulgau, Umweltamt) 1 3 2 Gesunde Lebensräume für Artenvielfalt Was kann ich tun? ➜ Gärten naturnah gestalten: • Staudenbeete anstelle von Wechselbepflanzung • Kiesstaudenbeet anstelle des Schottergartens • mobiles Grün: bienen- und insektenfreundliche Stauden auf Terrasse und Balkon • Kleingewässer im Garten, schon Miniteiche wirken • einheimische belaubte Hecken als Einfriedung • Rasenalternative: Wiese mit heimischen stand- ortgerechten Wildblumen und Wiesengräsern • Nistkästen / Nisthilfen für Vögel und Wildbienen ➜ Gräber naturnah gestalten und bepflanzen ÖKOLOGIE UND BIODIVERSITÄT Was machen die Kommunen? ➜ sorgen für den Erhalt der Streuobstwiesen ➜ haben Förderprogramme für die Pflanzung von Streuobstbäumen (Baindt und Berg) ➜ haben das Förderprogramm „Heimische Hecken“ (Baienfurt) ➜ legen neue Grünflächen nach Biodiversitäts- kriterien an (Rathäuser in Baienfurt und Berg) ➜ beteiligen sich am Projekt Natur nah dran, ein Kooperationsprojekt von NABU und Land zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum (Baienfurt, Baindt und Ravensburg) ➜ beteiligen sich am internationalen Projekt Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün, mehr Grün für Gesundheit, Wohlbefinden, Biodiversität und Klimaanpassung in den Gemeinden Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Vertiefende Informationen … Zum Thema Garten: Informationsmaterial „Mein Garten im Klimawandel“, www.bund-ravensburg.de www.bluehende-landschaft.de 12 13 Veränderte Niederschlagsmengen Der Klimawandel beeinflusst den Wasserhaushalt im mitt- leren Schussental erheblich. Veränderte Niederschlags- muster können zu einem Überschuss oder Mangel an Wasser führen, was sowohl Menschen als auch die Natur beeinträchtigt. Häufigere und intensivere Starkregen- und langanhaltende Regenfälle erhöhen die lokale Hochwas- sergefahr. Dies betrifft besonders die Einzugsgebiete von Sulzmoosbach, Wolfegger Ach, Krummbach, Ettishofer Ach und Scherzach, wo bereits Starkregenmanagement- Konzepte entwickelt wurden. Starkregen Extremereignisse wie Starkregen und Hochwasser können die Gefahr von Nähr- und Schadstoffeinträgen ins Grund- wasser und die Verunreinigung von Trinkwasserbrunnen durch Überflutungen erhöhen. Starkregenereignisse sind lokal begrenzt und schwer vorhersehbar, können aber überall auftreten und führen in Hanglagen zu Sturzfluten und Bodenerosion. Besonders gefährdete Brücken befin- den sich entlang der Schussen, des Sulzmoosbachs, der Wolfegger Ach und der Scherzach. Landschaft als Hochwasser- und Trockenheitsschutz Durch den Klimawandel werden Starkregen und Trocken- perioden voraussichtlich häufiger. Um die Auswirkun- gen zu mildern, ist es wichtig, den Wasserrückhalt in der Landschaft zu erhöhen. Dies kann Hochwasserspitzen abmildern, die Austrocknungsprozesse verlangsamen und gleichzeitig wertvolle Lebensräume schaffen sowie Küh- lungseffekte für angrenzende Siedlungen bieten. Das Gefahrenpotenzial für die Bevölkerung kann mit naturbasierten und kostengünstigen Lösungen verringert werden, gleichzeitig entstehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gute Beispiele aus dem GMS • Renaturierung des Sulzmoosbach in Baindt • Renaturierung der Schussen im Bereich Weißenau Oberzell • Hochwasserrisikokarte für Baindt Von Dürre bis Hochwasser WASSER UND WASSERHAUSHALT Bild 1 Bebauung im Hochwasserrisikogebiet der Schussen (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Bild 2 Renaturierter Sulzmoosbach in Baindt (Quelle: Gemeinde Baindt, Petra Jeske) Bild 3 Natürliche Regenwasserrückhaltefläche der Schussen nach einem Hochwasser (Quelle: GMS, Dorothea Hose) Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Flächen (Hofeinfahrt etc.) entsiegeln ➜ Garten naturnah & wasserspeichernd gestalten ➜ Dach begrünen ➜ Rückstausicherung am Gebäude/ Rückstauver- schluss/ Abwasserhebeanlage/ Anpassung von Gebäudeöffnungen installieren (lassen) ➜ die Notfall-Informations- und Nachrichten-App NINA und die DWD Warnwetter-App (siehe Thema Gesundheit, Seite7) nutzen ➜ Regenwasser speichern und nutzen ➜ Wiedervernässung der Moorgebiete forcieren ➜ Gewässer im GMS renaturieren ➜ Versickerungsflächen schaffen ➜ konsequente Freihaltung von Überschwemmungs- gebieten in der Bauleitplanung einfordern 2 1 3 Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel www.bmuv.de www.fib-bund.de Vertiefende Informationen … Zum Thema mobiler Hochwasserschutz: 14 15 WWälder im Klimastress Borkenkäfer, Trockenheit und Stürme schaden den Wäl- dern. Ein Viertel des Mittleren Schussentals besteht aus Waldflächen, die als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Erholungsgebiete und Frischluftproduzenten wichtig sind. Längere Trockenperioden, insbesondere im Sommer, ver- ursachen Trockenstress in den Wäldern, was die Verfügbar- keit von Wasser verringert und negative Auswirkungen auf Forstwirtschaft sowie Pflanzen- und Tierlebensräume hat. Trockenheit schwächt heimische Baumarten und erhöht ihre Anfälligkeit für Schädlinge wie Borkenkäfer – dies kann zum Absterben ganzer Bestände führen. Starke Stürme ge- fährden insbesondere Fichtenmonokulturen. Schützenswerte Biotope und Waldfunktionen gefährdet Viele kleinere Waldbiotope wie Tümpel, Quellen und Feuchtgebiete werden durch steigende Temperaturen und anhaltende Trockenheit beeinträchtigt, selbst wenn die um- gebenden Bäume und Waldbereiche gut mit Trockenstress umgehen können. Rund 51% der wertvollen Waldbiotope im GMS werden voraussichtlich stark vom Klimawandel betroffen sein. Die erwartbaren klimatischen Veränderungen im GMS können sich negativ auf die verschiedenen ökologisch wich- tigen Waldbiotope Weiher, Tümpel, Teiche, Quellbereiche, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder auswirken. Auch die natürlichen Schutzfunktionen des Waldes, wie Erholung, Boden-, Immissions, Wasser- und Sichtschutz werden durch den Klimawandel beeinträchtigt. Handlungsbedarf in sensiblen Gebieten Hoher Handlungsbedarf für Anpassungsmaßnahmen be- steht im Altdorfer Wald, Schmalegger und Rinkenburger Tobel, Locherholz, in Teilen des Höllwalds, entlang des Knollengrabens sowie im Bereich zwischen Kemmerlang und Fildenmoos. Schäden durch umstürzende Bäume, Trockenheit und Schädlingsbefall werden hier wahr- scheinlich stark zunehmen. Aufgrund der langen Lebens- spanne von Bäumen müssen Anpassungen frühzeitig ge- plant und umgesetzt werden. Waldbodenverdichtung vermeiden Um Bodenschutz im Wald zu gewährleisten, sollte die Bodenverdichtung vermieden werden, indem schwere Maschinen nur bestimmte Wege nutzen oder Rückepferde in sensiblen Gebieten eingesetzt werden. Gute Beispiele im GMS • Bannwald „Schmalegger Tobel“: Der Bannwald ist ein Bespiele für erfolgreiche natürliche Waldentwicklung. • Pilotprojekt Rückepferde im Holzeinschlag im Altdorfer Wald: Forst BW erprobt im Forstrevier Vogt die erfolg- reiche Zusammenarbeit von Rückepferden und modernen Vollerntern. Waldschutz für Natur und Mensch WALD- UND FORSTWIRTSCHAFT Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Was kann ich tun?Was können die Kommunen tun? ➜ Waldbrandwarnstufen beachten ➜ bei Trockenheit offenes Feuer, Rauchen und Grillen im Wald vermeiden ➜ Schutzgebiete achten ➜ Informationen zu Waldbrandrisiken veröffentlichen ➜ Grillstellen vorübergehend sperren ➜ Kommunalwald bodenschonend bearbeiten lassen ➜ Waldumbau im Kommunalwald in artenreiche Wälder forcieren ➜ für den Erhalt der Waldbiotope im Kommunalwald sorgen Vertiefende Informationen … Bild 1 Altdorfer Wald (Quelle: Antonia Mayer) Bild 2 Vom Borkenkäfer befallener Baum im GMS (Quelle: Stadt Ravensburg, Bernd Kimmel) Bild 3 Rückepferde (Fotograf: Christian Körtke) 2 1 3 Über den Zustand der Wälder in Baden-Württemberg: mlr.baden-wuerttemberg.de Der Wald im Landkreis Ravensburg: www.rv.de 16 17 Bild: ShutterstockNNeue Herausforderungen Die Landwirtschaft im GMS steht vor neuen Herausforder- ungen. Klimatische Veränderungen wie Trockenheit, Hitze und Starkregen setzen viele gängige Agrarkulturen unter Stress. Zusätzlichen Stress bringen Unkräuter und Schäd- linge, welche die Pflanzengesundheit beeinträchtigen. Mildere Winter führen dazu, dass sich pflanzenschädi- gende Pilze, Viren und Insekten stärker ausbreiten. Der frühere Beginn der Vegetationsperiode, die frühere Blüte z. B. der Obstbäume macht diese anfälliger gegen- über den Spätfrösten. Höhere Durchschnittstemperaturen erfordern den Anbau von hitze- und trockentoleranten Sorten und Kul- turen. Ein Beispiel dafür sind Aprikosen, die bereits erfolg- reich im Landkreis Ravensburg angebaut werden. Der Boden ist bedeutend Aber auch dem Boden als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen und seiner Grundlage für die Land- und Forst- wirtschaft kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Her- ausforderungen im Klimawandel sind temporär starker Regen und Wind, die zu Bodenerosion führen. Zusätzlich verschieben die Trockenphasen im Sommer die Grund- wasserneubildung, sodass Pflanzen weniger Nährstoffe aufnehmen können. Anpassungsmöglichkeiten Trotz dieser Herausforderungen gibt es Anpassungsmög- lichkeiten im GMS. Diese umfassen Bewässerungsmaß- nahmen, den Umstieg auf klimaangepasste Sorten und die Überbauung der Sonderkulturen mit Agri-Photovoltaik- Anlagen. Diese sorgen für Beschattung, verhindern Sonnenbrand auf den Früchten, schützen die Blüten bei Spätfrösten und produzieren gleichzeitig Strom für die landwirtschaftlichen Betriebe. Weitere Maßnahmen beinhalten die Anlage von Be- wässerungsteichen und die Nutzung von Tröpfchenbewäs- serung, um den Wasserverbrauch effizienter zu gestalten. Was kann die Landwirtschaft tun? Was kann ich tun? ➜ bewusst Produkte aus Grünlandnutzung und Ökolandwirtschaft erzeugen und vermarkten ➜ auf klimaangepasste Sorten umsteigen ➜ Äpfel durch den Bau von Agri-PV-Anlagen beschatten ➜ Tröpfchenbewässerung einsetzen ➜ Bewässerungsteiche anlegen Bild 1 Die sonst den Süden liebenden Aprikosenbäume wachsen inzwischen auch bei uns! (Quelle: Shutterstock) Bild 2 Agri-Photovoltaik am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee in Bavendorf, inklusive Tröpfchenbewässerung (Quelle: Kerstin Dold) 1 2 ➜ bewusst Produkte aus Ökolandwirtschaft bzw. aus der Region konsumieren und damit die regionale Landwirtschaft stärken ➜ regional und saisonal einkaufen ➜ die solidarische Landwirtschaft unterstützen Möglichkeiten zur Anpassung an den Klimawandel Landwirtschaft unter Anpassungsdruck LANDWIRTSCHAFT 18 19 Gemeinsam schaffen wir es! gmschussental.de/klimaanpassung Juni 2024 Gedruckt auf Circleoffset White aus 100% Altpapier, ausgezeichnet mit dem blauen Umweltengel, dem EU Ecolabel und FSC®-zertifiziert Impressum Herausgeber Gemeindeverband Mittleres Schussental Klimaschutzmanagement Salamanderweg 22 | 88212 Ravensburg Projektleitung & Kontakt Dorothea Hose Tel.: 0751 82-3814 E-Mail: Dorothea.Hose@ravensburg.de Gestaltung Homebase – Kommunikation & Design GbR www.design-homebase.de Textliche Überarbeitung Martina Ackner Druck ZABELDruck GmbH (Gemeinwohl-bilanzierendes Unternehmen)[mehr]

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          Zuletzt geändert: 01.07.2024

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