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Ihre Dienstleistung: Makler, Bauträger

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr Gewerbe: Nähere Informationen zu weiteren Gewerbearten finden Sie in der Lebenslage " Gewerbe ".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen. Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überblick

Die Ausübung eines Gewerbes in Deutschland unterliegt den Rechtsvorschriften der Gewerbeordnung (GewO). Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht muss jedoch vorhanden sein. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu. Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeiten, die nicht zum Gewerbe gehören. Das sind insbesondere die freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) und weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) und die wissenschaftliche Unternehmensberatung sind kein Gewerbe. Die Verwaltung eigenen Vermögens gehört in der Regel ebenfalls nicht dazu. Unterschieden werden folgende Gewerbearten: stehendes Gewerbe (Gewerbe, das an einem Ort oder von einem Ort aus betrieben wird) Reisegewerbe (Gewerbe, das mobil und an wechselnden Orten betrieben wird) Marktgewerbe (Gewerbe, das auf Märkten betrieben wird) Diese Gewerbearten werden unterteilt in erlaubnisfreies, erlaubnispflichtiges und überwachungsbedürftiges Gewerbe. Ihr Gewerbe ist erlaubnispflichtig und darf erst nach Erteilung einer Genehmigung (Konzession) ausgeübt werden. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, sollten Sie Ihre Selbstständigkeit sorgfältig planen, indem Sie bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren. Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine juristische Person oder eine ausländische Rechtsform entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Grundlage für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Hinweis: Erfordert Ihr Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (z.B. Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erlaubnis beantragen

Wenn Sie Ihr Gewerbe ausüben wollen, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit eine Erlaubnis beantragen. Antragsteller können natürliche und auch juristische Personen sein. Achtung: Sie können Ihr Gewerbe erst dann anmelden, wenn Sie die entsprechende Erlaubnis dazu erteilt bekommen haben. Für Gewerbetreibende aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz müssen ebenfalls vor Beginn ihrer Tätigkeit in Deutschland eine Erlaubnis beantragen. Für den Nachweis der Sachkunde werden auch den deutschen Nachweisen vergleichbare Nachweise aus den EU-Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Wirtschaftsraum anerkannt. Wird die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland angemeldet werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, ist die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in einem erlaubnispflichtigen Gewerbe in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes muss bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung angezeigt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuerliche Aspekte

Als Gewerbetreibender müssen Sie Steuern zahlen. Es gibt verschiedene Arten von Steuern, die für Sie in Betracht kommen, zum Beispiel: Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmer Welche Steuern Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Es legt auch fest, ob und in welcher Höhe Sie Vorauszahlungen leisten müssen. Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich. Ausführliche Informationen zu Steuerarten, Gewinnermittlung und zur Pflicht, Bücher zu führen bietet Ihnen das Kapitel " Steuerliche Aspekte " der Lebenslage "Unternehmen gründen".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sondernutzungen an Straßen (außerhalb Ortschaften)

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Sondernutzung an Straßen außerhalb des Ortsgebietes beantragen zu können, erfahren Sie in der zugehörigen Leistungsbeschreibung. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sachverständiger - HWK-Bereich

Wenn Sie in Deutschland als Sachverständiger tätig werden wollen, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung stellen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherinformationen

Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gewerbetreibenden, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen. Achtung: Um eine Einsicht in das Gewerberegister zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal " Insolvenzbekanntmachungen ". Die Lebenslage " Verbraucherschutz und Ernährung " bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen. Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Laufender Betrieb

Bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten im Rahmen eines Gewerbebetriebes haben Sie – unabhängig von Ihrer Branche – gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die Sie einhalten müssen. Führen Sie ein Unternehmen, müssen Sie beispielsweise bestimmte Berichtspflichten erfüllen und Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen leisten. Bei welchen Statistiken Sie mitwirken müssen, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Je nach Gewerbe sind Sie gesetzlich verpflichtet, in der Ihrem Gewerbe entsprechenden Kammer Mitglied zu werden. Für bestimmte Branchen gibt es zusätzlich Produktpflichten. Als Hersteller von Produkten sind Sie beispielsweise für die Sicherheit Ihrer Produkte verantwortlich und haften dafür, wenn Sie ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt bringen. Wenn Sie Mitarbeiter einstellen und beschäftigen, haben Sie diesen gegenüber eine Reihe gesetzlicher Verpflichtungen. Sie müssen Ihre Beschäftigten beispielsweise bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern an- beziehungsweise abmelden und in die gesetzliche Unfall- beziehungsweise Sozialversicherung einzahlen. Im Krankheitsfall oder bei Schwangerschaft sind Sie zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Sie müssen ebenso die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz berücksichtigen. Sie müssen auch zum Umweltschutz beitragen. Beispielsweise müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen treffen. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie beim laufenden Betrieb Ihres Unternehmens möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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