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Gewerbe anmelden

Die Ausübung Ihres Gewerbes müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anmelden. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die für den Betrieb erforderliche Erlaubnis nicht vorlegen. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) diese selbst durch ihre gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie selbst die Aufnahme in das Register beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überblick

Vor der Eröffnung Ihrer Gaststätte und dem Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit müssen Sie eine Erlaubnis beantragen und außerdem das Gewerbe anmelden (Erstattung einer Gewerbeanzeige). Achtung: Sie benötigen keine Erlaubnis, wenn Sie lediglich alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste ausgeben. Vorher sollten Sie Ihre Selbständigkeit sorgfältig planen, bereits im Vorfeld Finanzierungsfragen klären und sich auch über eventuelle Fördermöglichkeiten informieren. Sie müssen klären, welche Rechtsform Ihr Unternehmen haben soll. Ob Sie sich für ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft, eine juristische Person oder eine ausländische Rechtsform entscheiden, hängt von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Grundlage für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Hinweis: Erfordert Ihr Gewerbebetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (z.B. Erfordernis der Buchführung, Firmenführung, kaufmännische Ordnung der Vertretung und Haftung), sind Sie in jedem Fall Kaufmann und zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Auch während des laufenden Betriebes müssen Sie viele gesetzliche Pflichten erfüllen. Beachten Sie dabei unter anderem die steuerlichen Aspekte.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hinweise für inländische Gewerbetreibende

Für die Eröffnung einer Gaststätte müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Informationen, wie Sie diese Unterlagen erhalten, finden Sie in den Verfahren. Darüber hinaus benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ihre Dienstleistung: Gaststätte eröffnen

Wenn Sie in Deutschland eine Gaststätte eröffnen wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie benötigen eine Erlaubnis (Konzession), sobald Sie eine Schank- oder Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste direkt vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Auch ein Hotelrestaurant oder eine Hotelbar mit Alkoholausschank, die für jeden öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Konzession betreiben. Die Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie einen Beherbergungsbetrieb leiten und nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol anbieten. Hinweis: Wenn Sie grundsätzlich keinen Alkohol ausschenken wollen, müssen Sie auch keine Konzession beantragen. Falls Sie nur vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, können Sie unter Umständen eine Gaststättengestattung beantragen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Gaststättengestattung" eingeben. Darüber hinaus haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Straußwirtschaft (in manchen baden-württembergischen Landesteilen auch "Besenwirtschaft" genannt) zu eröffnen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie, wenn Sie als Tätigkeit "Besen" oder "Straußwirtschaft" eingeben. Tipp: Umfangreiche Informationen finden Sie auf den Seiten des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg e.V. (DEHOGA) und im " Portal NewCome.de " für Existenzgründung und Unternehmensnachfolge Baden-Württemberg.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Spiele - LKA

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Deutschland eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts für die gewerbliche Veranstaltung von Spielen mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe zu erhalten, erfahren Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Freiberufler und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuerliche Aspekte

Wenn Sie ausschließlich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, müssen Sie beispielsweise keine Gewerbesteuer zahlen. Daher ist es wichtig, zu welcher Einkunftsart Ihre Tätigkeit gehört. Das wesentliche Abgrenzungsmerkmal hierfür ist die eigene Arbeitsleistung. Im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit ist – im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit – Ihre persönliche Arbeitsleistung erforderlich. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Sie sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind (gemischte Tätigkeit). Die für Sie relevanten Steuerarten können daher beispielsweise sein: Einkommensteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer für beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Welche Steuer Sie abführen müssen, bestimmt das Finanzamt am Ort Ihrer Betriebsstätte individuell aufgrund der von Ihnen angegebenen Daten. Das Finanzamt legt auch fest, ob Sie die von Ihnen zu entrichtenden Steuern im Voraus zu bezahlen haben. Hinweis: Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (zu diesen gehören auch die Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten) ist oft schwierig. Eine genaue Zuordnung ist oft nur im Einzelfall unter genauer Betrachtung der jeweiligen beruflichen Bildung und Tätigkeitsfelder möglich.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherinformationen

Suchen Sie einen Rechtsanwalt oder benötigen Sie bestimmte Informationen über einen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel den Sitz der Kanzlei oder seine Kontaktdaten, können Sie die Eintragungen im Anwaltsverzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis einsehen. Dort erfahren Sie, bei welcher Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugelassen ist. Sie erhalten Auskunft über die Kanzleiadresse, seine Kontaktdaten und ggf. über bestehende Schwerpunkte seiner Tätigkeit oder Fachanwaltschaften. Möchten Sie sich über einen Rechtsanwalt beschweren, können Sie bei der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer Beschwerde einreichen. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird ausschließlich geprüft, ob der Rechtsanwalt gegen das anwaltliche Berufsrecht verstoßen hat. Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg. Die Rechtsanwaltskammer vermittelt auch bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Einige Rechtsanwaltskammern führen nach entsprechender Antragstellung auch förmliche Schlichtungsverfahren durch, sofern sich der betroffene Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt. Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg. Als Ergänzung zu den Schlichtungsmöglichkeiten der regionalen Rechtsanwaltskammern können Sie sich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000 Euro in der Regel an die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewerbe anmelden

Die Aufnahme Ihres Gewerbes müssen Sie der Gemeinde oder Stadtverwaltung am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte anzeigen. Dies ist notwendig, damit die zuständige Behörde die Ausübung Ihres Gewerbes überwachen und zu statistischen Zwecken Daten erheben kann. Die zuständige Stelle kann die Fortsetzung des Betriebes untersagen, wenn die Erlaubnis dazu nicht vorliegt oder er auf andere Weise gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Anzeigepflichtig sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) diese selbst durch ihren gesetzlichen Vertreter. Beachten Sie, dass Sie - je nach Rechtsform Ihres Unternehmens - gegebenenfalls unterschiedliche Unterlagen einreichen müssen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Verfahrensbeschreibung. Hinweis: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob Sie nach der Anmeldung von Amts wegen in das Gewerberegister (falls die Gemeinde eines führt) eingetragen werden oder ob Sie das beantragen müssen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hinweise für ausländische Gewerbetreibende

Sie können sich als Staatsangehöriger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz in Deutschland als Selbständiger niederlassen, aber auch vorübergehende Dienstleistungen erbringen. Sie unterliegen bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt, da Sie sich nach dem "Freizügigkeitsgesetz/EU" in Deutschland frei bewegen und auch wirtschaftlich betätigen können. Sie benötigen einen gültigen Pass oder Passersatz (vor allem Personalausweis) und unterliegen wie Deutsche der Meldepflicht. Hinweis: Schweizer Staatsangehörige, die nach Deutschland ziehen, sind dazu verpflichtet, ihren Aufenthalt bei der Meldebehörde anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Auch andere Drittstaatsangehörige können in Deutschland selbständig erwerbstätig sein beziehungsweise Dienstleistungen vorübergehend erbringen. Diese benötigen neben den sonstigen gewerberechtlichen Voraussetzungen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitserlaubnis. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Lebenslage " Zuwanderung ".[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verbraucherinformationen

Benötigen Sie aus einem bestimmten Grund nähere Informationen über einen Gewerbetreibenden, können Sie am Standort des Betriebes eine Gewerberegisterauskunft beantragen. Achtung: Um eine Einsicht in das Gewerberegister zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ob ein bestimmter Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden musste, erfahren Sie direkt bei den Insolvenzgerichten oder beispielsweise über das bundesweite Portal " Insolvenzbekanntmachungen ". Die Lebenslage " Verbraucherschutz und Ernährung " bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diversen Verbraucherrechten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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