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Ausländische Studierende

Für die Zulassung zum Studium an einer Hochschule benötigen Sie als ausländische Studienbewerberin oder -bewerber Bildungsnachweise, die der deutschen allgemeinen, der fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig sind (Hochschulzugangsberechtigung). Stammen Ihre Zeugnisse nicht aus einem der Länder der Europäischen Union (EU), wird durch die Hochschule, bei der Sie sich bewerben, zunächst die Gleichwertigkeit geprüft. Studierende aus EU-Staaten einschließlich Island, Norwegen und Liechtenstein müssen die Bewerbung um einen Studienplatz wie deutsche Studieninteressierte direkt an die jeweilige Hochschule beziehungsweise an die Stiftung für Hochschulzulassung richten. Alle anderen ausländischen Studierenden finden die für sie geltenden Informationen im Text "Hochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragen". Seit dem Wintersemester 2017/18 müssen internationale Studierende, die zum Studium von außerhalb der EU einreisen, 1.500 Euro pro Semester bezahlen. Bitte erkundigen Sie sich auf den Websites der Hochschulen, an denen Sie studieren möchten. Dort erhalten Sie auch alle Informationen darüber, welche Dokumente benötigt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums

Ein Wechsel des Studiengangs bzw. der Fachrichtung oder des Studienortes sollte gut geplant werden. Bei einem Studiengangwechsel muss geprüft werden, ob Ihnen eventuell Studienleistungen aus dem bisherigen Studiengang angerechnet werden können. Hierzu müssen Sie sich an die gewünschte Zielhochschule wenden. Dort helfen Ihnen die allgemeine Studienberatung sowie die Fachstudienberatung bei der Beantwortung der folgenden Fragen weiter: Wie muss ich mich für den neuen Studiengang bewerben? Handelt es sich um einen - auch im höheren Semester - zulassungsbeschränkten Studiengang? Wie sehen die Bewerbungsfristen aus? Wer erkennt die bisherigen hochschulische Prüfungsleistungen bzw. Module an? Welche Unterlagen werden zur Anerkennung benötigt? Bei einem Studienortwechsel - gleicher Studiengang, aber anderer Studienort - sind die Fragen ähnlich. Auch hier sollten Sie sich an die Beratungsstellen wenden, um eine Klärung der oben stehenden Fragen zu erhalten. Achtung: Wenn Sie einen zulassungsbeschränkten Studiengang besuchen oder wenn Sie Ihren Studienplatz über die Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben, ist ein Wechsel des Studienortes nicht ohne weiteres möglich. Für einen Studienplatztausch können Sie auf der Plattform des "Vereins für studentische Belange" nach einem geeigneten Tauschpartner suchen sowie weitere Informationen und Tipps rund um den Wechsel finden. Der Studienplatztausch ist nur mit Einwilligung der Hochschule möglich. Hinweis: Sollten Sie BAföG erhalten, erkundigen Sie sich zuerst, ob ein Wechsel der Fachrichtung bzw. des Studiengangs für Sie unschädlich ist. Weitere Informationen über Auswirkungen beim Wechsel des Studiengangs oder -orts erhalten Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Ausländische Studierende müssen bei einem Wechsel der Fachrichtungs besondere Regelungen berücksichtigen. Die Studierenden müssen der Hochschule verschiedene Änderungen mitteilen: Änderung des Namens, der Anschrift und der Staatszugehörigkeit Aufnahme eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das während des Studiums ausgeübt wird und das Studium beeinträchtigt[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stipendien und Begabtenförderung

Die Förderung begabter Studierender sowie Doktorandinnen und Doktoranden hat in Deutschland einen hohen gesellschafts- und bildungspolitischen Stellenwert. Der Bund, das Land Baden-Württemberg, Hochschulen, verschiedene Firmen, Stiftungen, Vereine oder sonstige Institutionen bieten begabten Studierenden sowie Doktorandinnen und Doktoranden finanzielle Hilfe in Form von Stipendien an. Diese sind in der Regel nach Abschluss des Studiums oder der Promotion nicht zurückzuzahlen, können aber an verschiedene Verpflichtungen gebunden sein (z.B. Praktikum oder Diplomarbeit im Betrieb). Hinweise zur Landesgraduiertenförderungen erhalten Sie bei den promotionsberechtigen Hochschulen in Baden-Württemberg. Der Bund und private Förderer unterstützen engagierte und talentierte Studierende mit dem Deutschlandstipendium. In Baden-Württemberg nehmen derzeit rd. 60 Hochschulen an dem Programm teil. Konkrete Informationen über die Voraussetzungen, das Vergabeverfahren und Fristen zur Beantragung von Fördergeldern und Stipendien erhalten Sie bei den Stipendiengebern.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Studienfinanzierung

Während des Studiums entstehen einerseits Kosten für Ihren Lebensunterhalt. Andererseits müssen Sie verschiedene Gebühren in Verbindung mit dem Studium selbst entrichten. Folgendes sollten Sie bei Ihren Überlegungen über die Finanzierung Ihres Studiums berücksichtigen: Studierende in Deutschland benötigen monatlich 864 Euro. Dieser Bedarf ist abhängig vom eigenen Lebensstandard und Studienort und setzt voraus, dass Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks. Enthalten sind: Kosten für die Unterkunft wie Miete und sonstige Nebenkosten wie Strom, Heizung, Wasser, Müllgebühren Kosten für Lebensmittel, Kleidung Kosten für Nahverkehr und Heimfahrten Kosten für Versicherungen, zum Beispiel Krankenversicherung Telefon, Internet, Rundfunk- und Fernsehgebühren Taschengeld Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen: Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenwerksbeitrag und Beitrag zur Verfassen Studentenschaft Fachliteratur, PC und sonstige Lernmittel Bei weiterbildenden Masterstudiengängen können die Hochschulen Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe erheben. Verwaltungskostenbeitrag Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben für die allgemeinen Verwaltungsdienstleistungen wie Immatrikulation und Beurlaubung einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt bei den Hochschulen 70 Euro pro Semester und bei der Dualen Hochschule 140 Euro pro Studienjahr. Studierendenwerksbeitrag Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird ein Studierendenwerksbeitrag erhoben, mit dem die Studierendenwerke ihre Betreuungs- und Beratungsangebote teilweise finanzieren. Die Entrichtung des Studierendenwerksbeitrags pro Semester ist verpflichtend. Im Gegenzug erhalten Sie das Recht, alle Einrichtungen und Dienstleistungen Ihres Studierendenwerks zu nutzen. Zum Studierendenwerksbeitrag kann je nach Studienstandort ein sogenannter "Solidarbeitrag" zum Semesterticket hinzukommen, mit dem Sie das Recht erwerben, vergünstigt am ÖPNV teilzunehmen. Die Höhe des "Solidarbeitrags" und des Preises für das Semesterticket ist von Standort zu Standort unterschiedlich. Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft Bei der Einschreibung und Rückmeldung wird zudem ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft ihrer Hochschule erhoben. Die Entrichtung dieses Beitrags ist ebenfalls verpflichtend. Mit dem Beitrag ermöglichen Sie es der Verfassten Studierendenschaft, die Interessen der Studierenden einer Hochschule vertritt. Versicherungen Alle Studierenden werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst. Der gesetzliche Unfallschutz umfasst alle Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dies betrifft nicht nur Vorlesungen, sondern auch andere Veranstaltungen wie Exkursionen und Hochschulsport, die zum Hochschulbetrieb zählen. Auch der Weg zur Hochschule wird vom Schutz der Unfallversicherung umfasst. Darüber hinaus bieten die Studentenwerke über die Bezahlung des Studentenwerksbeitrags eine Freizeitunfall- sowie eine Garderoben- und Fahrraddiebstahlversicherung an. Über die Freizeitunfallversicherung wird der Versicherungsschutz auf den gesamten Freizeitbereich erweitert. Einige Studentenwerke bieten zusätzlich auch eine Haftpflicht- und Hausratversicherung an, letzteres nur für die Wohnheime des Studentenwerks .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Finanzielle Hilfen - Studium

Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes können Studierende verschiedene Hilfen in Anspruch nehmen, wenn Unterhalt der Eltern, eigene Einkünfte und andere Zuwendungen beispielsweise von Großeltern nicht ausreichen. Zu den finanziellen Hilfen gehören vor allem: Ausbildungsförderung für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Stipendien und Begabtenförderung Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende der Landesstiftung Baden-Württemberg für einen Aufenthalt im Ausland Kindergeld Familienversicherung bei der Krankenkasse Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Bildungskredit (Darlehen vom Staat) Studienkredit der KfW, Studiendarlehen, Bildungsfonds Ermäßigung von Internet und Telefongebühren Wohngeld, wenn Sie keinen Anspruch auf BAföG haben[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Wohngeld Wenn Ihnen dem Grunde nach Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem BAföG zustehen, können Sie kein Wohngeld bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen keinen Anspruch auf BAföG haben oder im Fall eines Antrages BAföG-Leistungen gewährt würden. Haben Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen, z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit oder der Altersgrenze, können Sie Wohngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, Ihr Lebensmittelpunkt sein muss. Das richtet sich nach Ihrer konkreten Lebenssituation (z.B. Hauptwohnsitz als Indiz für den Lebensmittelpunkt). Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Dadurch haben Sie aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung. Tipp: Auskünfte zum Wohngeld erhalten Sie bei den Wohngeldbehörden bei den Landkreisen, Stadtkreisen und Großen Kreisstädten. Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei den Gemeinden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall oder bei Großschadenlagen

In Ihrem Wohnort oder in direkter Nähe ist ein größeres Unglück geschehen, von dem Sie betroffen sind und Sie wollen sich darüber informieren, was Sie tun können oder wo Sie Hilfe bekommen können? Sie wollen mehr über die Notfallvorsorge wissen? Wo können Sie sich hinwenden? Hilfe- oder Auskunftsanfragen zu größeren Schadenereignissen (Naturereignisse und andere weiträumige Schadenlagen), richten Sie direkt an die unteren Katastrophenschutzbehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise). Tipp: Legen Sie sich alle wichtigen Telefonnummern an einem zentralen Ort bei Ihnen zu Hause bereit. Wählen Sie nur in Notfällen die Notrufnummer 112 oder, wenn Sie Hilfe durch die Polizei benötigen, die Nummer 110. Halten Sie die Notrufnummern für dringende Notfälle frei! Wie erfahren Sie von Katastrophen und anderen Gefahrenlagen? Sie werden durch die zuständigen staatlichen Stellen über die öffentlichen Medien (TV, Radio, Internet beziehungsweise Soziale Medien) informiert. Wir empfehlen Ihnen zudem die Nutzung der landesweit verfügbaren Notfall-Informations- und Nachrichten-App, kurz: NINA. NINA lässt sich einfach und kostenfrei auf Ihrem Smart-Phone installieren. Achten Sie vor Ort auch auf Lautsprecherdurchsagen von Einsatzfahrzeugen. Einige Kommunen verfügen auch über ein Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung. Ob in Ihrer Kommune Sirenen zur Warnung eingesetzt werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Tipp: Lassen Sie sich von der Warn-App NINA bei Gefahrenlagen in Ihrem Aufenthaltsgebiet alarmieren und informieren. Sie ist „die Sirene für die Hosentasche!“ Verlassen Sie sich nicht auf ungesicherte Gerüchte in den sozialen Netzwerken und teilen Sie diese nicht. Wer hilft bei größeren Schadensereignissen? Baden-Württemberg verfügt über ein engmaschiges Netz der Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und ist auch auf größere Schadensereignisse vorbereitet. Für den Einsatz im Katastrophenfall gibt es besondere staatliche Stellen, die Katastrophenschutzbehörden, und im ganzen Land stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die schnelle Hilfe gewährleisten. Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, können auch Einheiten anderer Länder und des Bundes, zum Beispiel das Technische Hilfswerk (THW), zur Hilfe gerufen werden. Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen. Notfalltreffpunkt Die Energie- und Trinkwasserversorgung, die Versorgung mit Lebensmitteln sowie die Verfügbarkeit von Heizenergie und elektronischer Kommunikation ist jederzeit vorhanden. Trotzdem kann es in bestimmten Situationen zu einem Ausfall der Versorgungsleistungen kommen, die im Einzelfall auch Stunden oder Tage andauern können. Ihre Gemeinde und alle verantwortlichen Stellen werden versuchen alles zu tun, um Ihnen schnell zu helfen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können. Von einem länger andauernden, großflächigen Stromausfall sind auch Sie betroffen! Beispielsweise kann es zum Ausfall der Heizungsanlagen, der Sanitäreinrichtungen und der Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten in Wohngebäuden kommen (Telefon, Handy, Internet, Fernsehen und Radio). Verschärft wird die Situation im Einzelfall, wenn medizinische Geräte für den Heimgebrauch betroffen sind. Auch während des Stromausfalls kann es zu einem Notfall kommen, in dem Sie Hilfe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei benötigen. Der Notfalltreffpunkt ist ein Angebot Ihrer Gemeinde und dient dazu, Ihnen zu helfen. Notfalltreffpunkte sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Ab wann Ihr Notfalltreffpunkt in Betrieb geht und welche Leistungen er bietet, erfahren Sie von Ihrer Gemeinde. Wie sollen Sie sich im Katastrophenfall verhalten? Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können. Beachten Sie die Anweisungen durch die Behörden und Hilfsorganisationen Schalten Sie das Radio an. Schauen Sie bei schwerwiegenden Ereignissen auch nach Ihren Nachbarn und unterstützen Sie sich bis zum Eintreffen von Hilfe gegenseitig. Bringen Sie sich selbst nicht in Gefahr! Tipp: Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (zum Beispiel Sturm, Hochwasser) besondere Verhaltensratschläge, mit welchen Sie sich für Ihr Aufenthaltsgebiet vertraut machen sollten. Wie können Sie selbst Notfallvorsorge treffen? Selbstverständlich wird staatliche Vorsorge für Krisenfälle getroffen. Jedoch ist für eine effektive Krisenbewältigung auch Ihre Mithilfe erforderlich. Haben Sie die wichtigsten Dokumente griffbereit? Können Sie auf einen Notvorrat zurückgreifen und sich einige Tage selbst versorgen? Auch wenn es aktuell keinen Anlass zur Sorge gibt, kann beispielsweise der Strom unvorhergesehen ausfallen, eine Naturkatastrophe eintreten oder eine schwere Krankheitswelle ausbrechen. Tipp: Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen. Denken Sie auch an ein batteriebetriebenes Radio, um bei einem Stromausfall weiterhin informiert zu werden. Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können. Gibt es finanzielle Unterstützung im Katastrophenfall? Das Land gewährt Soforthilfen für Privatpersonen nach den Richtlinien des Innenministeriums für die Gewährung von Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Extremismus

Unter den Begriff des Extremismus fallen Personen und Gruppen, die aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgehen. Das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) unterstützt beim Ausstieg aus extremistischen Gruppen und Personen, die sich von extremistischen Ideologien lösen möchten in ein Leben ohne Extremismus. Kostenlos, kompetent und sicher. bietet Informationen gegen religiös und politisch motivierten Extremismus vermittelt Expertenwissen sowie Ansprechpartner zum Thema schult ausgewählte Berufsgruppen im Erkennen von sich radikalisierenden Personen und gibt Handlungssicherheit.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nachweis der Geeignetheit - Ort für Spielgeräte

Wenn Sie Spielgeräte gewerblich aufstellen möchten, benötigen Sie einen Nachweis, dass der Aufstellungsort dafür geeignet ist. Nähere Informationen erhalten Sie in der entsprechenden Leistungsbeschreibung. Dazu müssen Sie sich zunächst regionalisieren. Allgemeine Informationen finden Sie in den Lebenslagen Gewerbe und Unternehmen gründen .[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Feuerwehr

Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit. Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112. Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Nur in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind Berufsfeuerwehren die Regel. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Zudem gibt es häufig eine Altersabteilung bei der Freiwilligen Feuerwehr. Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen. Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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