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Gesucht nach "bürger".
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Änderung_der_Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kinderbetreuungseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. § 4 Benutzungsgebühren wird wie folgt geändert: Neu (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag er- hoben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Reduzierung erfolgt. 2. § 5 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Neu (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. 2. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 14.05.2024 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 56,93 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 21.06.2024
    Notruftafel

    Ärztliche Bereitschaftsdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: Telefonnummer: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Tierärztlicher Notdienst Telefonische Anmeldung erforderlich Notdiensttafe (PDF-Dokument, 51,73 KB, 26.02.2024) l ab März 2024 Teilnehmende Tierarztpraxen Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert Telefonnummer: 7 51/4 44 30 Kleintierpraxis Dr. Grieshaber Telefonnummer: 07 51/6 64 64 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia Telefonnummer: 07 51/36 31 40 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg Telefonnummer: 07 51/7 91 25 70 Kleintierpraxis A. Kirsch Telefonnummer: 07 51/95 88 44 00 Kleintierpraxis Baienfurt Telefonnummer: 07 51/56 04 08 08 Technische Störung Notfälle Wasserversorgung: Telefonnummer: 0751-4000919 bzw. nach Dienstschluss Mobiltelefon: 0160-4494235 Störungen der Gasversorgung: Telefonnummer: 0800 804-2000 Angaben ohne Gewähr![mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Mitglieder

    Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt besteht aus Bürgermeisterin Simone Rürup als Vorsitzende und 14 Gemeinderäten. Der Gemeinderat der Gemeinde setzt sich aktuell wie folgt zusammen: Alber, Michael Fraktion: FWV E-Mail schreiben Berle, Bernhard Fraktion: FWV E-Mail schreiben Graf, Doris Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Herrmann, Dieter Fraktion: CDU E-Mail schreiben Jaudas, Yvonne Fraktion: FWV E-Mail schreiben Konzett, Stefan Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kränkle, Florian Fraktion: FWV E-Mail schreiben Kreutle, Johannes Fraktion: CDU E-Mail schreiben Lins, Volkher Fraktion: CDU E-Mail schreiben Maucher, Marius Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben Müller, Stefan Fraktion: CDU E-Mail schreiben Renic, Mladen Petar Fraktion: FWV E-Mail schreiben Schad, Jürgen Fraktion: FWV E-Mail schreiben Spiegel, Michael Fraktion: Die Grünen E-Mail schreiben[mehr]

    Zuletzt geändert: 20.09.2024
    Hochwasser/Starkregen

    Die Gewittersaison hat begonnen! Starkregen – Hinweise an Grundstücksbesitzer Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation. Starkregen führen aber auch in den letzten Jahren vermehrt zum Wasserabfluss aus Grün- und Ackerflächen mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Weiter können auch Gebäude, die über ein Trennsystem entwässern (wie in den neueren Baugebieten) genauso von Rückstau betroffen sein. Die Straßenoberkante bestimmt die sogenannte Rückstauebene. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wir möchten Sie bitten, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden. Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen. Sie sollte eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir gehen davon aus, dass sich diese Ereignisse häufen werden und plädieren eindringlich dafür sich auf solche Situationen vorzubereiten. Die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt entspricht der DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Entwässerungsratgeber (PDF-Dokument, 348,43 KB, 29.06.2020) . Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW ) hat zudem einen Leitfaden „ Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Starkregenrisiko-Management Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zu unserem Online-Bürgerinformationsforum am 18.11.2020 zum Thema "Starkregenrisikomanagement" stellen wir Ihnen anbei die Unterlagen des Ingenieurbüro Fassnacht zur Verfügung: Präsentation (PDF-Dokument, 2,76 MB, 20.11.2020) Leitfaden Starkregen 2019 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Karten Überflutungstiefe, seltenes Ereignis (PDF-Dokument, 6,07 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, außergewöhnl. Ereignis (PDF-Dokument, 6,37 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, extremes Ereignis (PDF-Dokument, 8,07 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, außergewöhnliches Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,26 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, extremes Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,78 MB, 19.11.2020) Hochwasserpass Für Fragen stehen Ihnen unsere Bauamtsleiterin Frau Jeske, unser Ortsbaumeister Herr Roth sowie unser Kämmerer Herr Abele gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Bodenrichtwerte

    Gemeinsamer Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" Die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Königseggwald, Ravensburg, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende bilden zum 01.07.2023 einen gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" bei der Stadt Ravensburg. Nähere Informationen (PDF-Dokument, 49,29 KB, 03.07.2023) Marktbericht 2022 Den aktuellen Marktbericht 2022 können Sie beim Gemeindeverband Mittleres Schussental anfordern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Gemeindeverband Mittleres Schussental. Bodenrichtwerte Baindt Karte mit Grundstücksgrößen Kurzanleitung Geoportal (PDF-Dokument, 1,76 MB, 18.05.2022) Aufstellung Bodenrichtwerte Baindt zum 01.01.2022 (PDF-Dokument, 117,34 KB, 19.05.2022) (pdf) Kontaktdaten: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Ravensburg Stadtplanungsamt-Abteilung GMS Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Herr Sonntag Tel.: 0751/82-275 Frau Krause Tel.: 0751/82-572 Frau Reich Tel.: 0751/82-229 E-Mail schreiben Hier können Sie sich die Bodenrichtwerte der vergangenen Jahre als PDF Datei herunterladen. Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2021 (PDF-Dokument, 10,0 MB, 12.04.2023) (pdf-Datei) Marktbericht 2018 (PDF-Dokument, 1,85 MB, 12.01.2022) Bodenrichtwertkarte 1 (PDF-Dokument, 1,17 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 2 (PDF-Dokument, 1,76 MB, 26.09.2019) Bodenrichtwertkarte 3 (PDF-Dokument, 352,67 KB, 26.09.2019) Marktbericht 2016 (PDF-Dokument, 2,23 MB, 12.01.2022)[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er Ihnen gestohlen? Dann sind Sie verpflichtet, dies der Personalausweisbehörde (Bürgerbüro) schnellstmöglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Hinweis: Wurde der Personalausweis gestohlen, zeigen Sie den Verlust schnellstmöglich bei der Polizei an. Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben. Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie die Online-Ausweisfunktion schnellstmöglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline. Diese ist an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049-116 116 oder 0049-30-40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt. Sie können sie dann vorerst nicht verwenden. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung von Ihrer Personalausweisbehörde aufheben lassen. Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden. Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren. Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Klimasparbuch Mittleres Schussental

    Klimasparbuch Mittleres Schussental in den Startlöchern Praktische Tipps und Informationen rund um Klimaschutz im Alltag, garniert mit zahlreichen Gutscheinangeboten – das Klimasparbuch hat es in sich! Der Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) – bestehend aus den Städten Ravensburg und Weingarten sowie den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg – möchte gemeinsam mit dem oekom verlag in Kooperation mit dem oekom e. V. das Klimasparbuch für das Mittlere Schussental auf die Beine stellen. Das Büchlein zeigt mit seinen Tipps, wie einfach klimaschonendes, ökofaires Verhalten sein kann – praktisch, gut gelaunt und fundiert recherchiert. Manches wollte man schon immer einmal ausprobieren, aber irgendetwas hält einen davon ab. Oder vielleicht hat man auch noch nie davon gehört, beispielsweise von der Fahrradleihstation, dem regionalen Honig, dem ökofairen Modeladen oder auch der Stromsparberatung. Die Gutscheine für vergünstigte oder kostenlose Angebote laden zum Ausprobieren ein. Sind Sie als Unternehmen/Organisation daran interessiert, das Klimasparbuch Ihren Mitarbeitern oder Kunden zu schenken oder wollen Sie einen Gutschein beisteuern, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf: GMS Klimaschutzmanagerin Veerle Buytaert Telefonnummer: Tel: 0751 82-727 veerle.buytaert(@)ravensburg.de[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten

    Ukraine-Konflikt - Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten Krieg mitten in Europa galt lange als unvorstellbar und ist nun bittere Realität. Die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer sowohl in ihrem Land als auch auf der Flucht und somit ihr Bedarf an humanitärer Hilfe ist groß und wächst immer weiter. Hilfe und Unterstützung für Schutzsuchende aus der Ukraine sind jetzt oberstes Gebot! Eine zentrale Herausforderung wird nun die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine sein. Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Gemeinden bereiten sich darauf vor, ihre Kapazitäten für die Aufnahme von Menschen aus der Ukraine schnellstmöglich aufzustocken. Derzeit ist noch unklar, wie viele Schutzsuchende zu uns in den Landkreis Ravensburg kommen werden. Das Landratsamt Ravensburg bietet zudem unter https://www.rv.de/ukraine aktuelle Informationen zur Unterstützung geflüchteter Menschen aus der Ukraine an. Für alle Fragen der Menschen, die in unserem Landkreis ankommen und für Helferinnen und Helfer, ist das Amt für Migration und Integration von Montag bis Freitag unter der Telefonnummer: 0751/ 85 - 5555 erreichbar. Wir freuen uns und sind dankbar für jede Form des Engagements. Aktuelle Aufrufe und Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage und auch im Amtsblatt erfahren Sie, womit Sie uns unterstützen können. Jetzt gilt es in besonderem Maße zusammenzuhalten und anzupacken. Für Ihre Hilfsbereitschaft und Ihren humanitären Beitrag bedanken wir uns herzlich! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024
    Mietspiegel

    Mietspiegel 2024 Liebe Bürgerinnen und Bürger, Baindt ist ein attraktiver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit dem nun vorliegenden qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit einem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübliche Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage heranzuziehen. Der Mietspiegel wurde in einer kommunenübergreifenden Aktion mit den Städten Ravensburg und Weingarten, sowie den Gemeinden Baienfurt und Berg erarbeitet. Mietspiegel 2024 (PDF-Dokument, 298,04 KB, 28.03.2024) Onlinerechner Der qualifizierte Mietspiegel wurde von der Firma ALP (Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH) in einem aufwendigen Verfahren ausgearbeitet. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die im Zeitraum von August bis November 2021 bei insgesamt 1.839 Haushalten, sowie vermieteten Wohnungen in den 5 Kommunen abgefragt wurden. Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist gemäß Beschluss der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 1. April 2024. Die durchschnittliche Kaltmiete in der Gemeinde Baindt beträgt 9,29 € pro Quadratmeter. Mit diesem qualifizierten Mietspiegel stellt Ihnen die Gemeinde Baindt als Mieter bzw. Vermieter die Grundlage zur Ermittlung des angemessenen Mietpreises in Baindt zur Verfügung. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

    Zuletzt geändert: 14.06.2024
    Solaratlas

    Wärme- und Solarpotenzialkarten Gemeinsam dem Klimawandel in der Region entgegenzuwirken und konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Umsetzung der Klimawende vor Ort zu entwickeln, sind die wichtigsten Ziele der am European Energy Award beteiligten Kommunen der Region Bodensee-Oberschwaben. Die Wärmebedarfs- und Solarpotenzialkarte wurde von der Energieagentur an die Gemeinde Baindt überreicht. Wesentliche Komponente der Klimawende vor Ort sind auf der einen Seite den Wärmeverbrauch und dabei die Wärmedämmung an Gebäuden als größte Herausforderung. Die unterschiedlichen Wärmeverbrauchsareale in Gemeinden sollen den Gemeinden die Planung von Sanierungsgebieten unter energetischen Aspekten erleichtern. Gleichzeitig dient der bewusst gewordene Wärmebedarf im Idealfall als Motivation für Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die zweite Komponente stellt das große vorhandene Solarpotenzial dar. So liegt zum Beispiel aktuell der Anteil der regenerativen Stromerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden in Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg bei jährlich über 25 Millionen Kilowattstunden (kWh). Das sind 5,2 % des Gesamtstromverbrauchs. Durch einen Ausbau dieser Anlagen könnte man den Anteil auf über 50 % erhöhen und somit den Anteil Erneuerbarer Energien im Mittleren Schussental mit Hilfe einer vergleichsweise einfach zu erschließenden Technologie steigern. Die Potenzialkarte zeigt, dass Baindt 49 % aufweist. Wärmepotenzialkarte (PDF-Dokument, 1,67 MB, 22.01.2020) Solarpotenzialkarte (PDF-Dokument, 7,65 MB, 22.01.2020) Walter Göppel, Geschäftsführer der Energieagentur Ravensburg, rät das Potenzial zu nutzen. Denn Eigenstrom ist lohnenswert! Nähere Informationen erteilt die unabhängige Energieagentur Ravensburg unter der Telefonnummer Telefonnummer: 0751 7647070 oder www.energieagentur-ravensburg.de.[mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2024

    Infobereiche