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Gesucht nach "abfallkalender baindt 2020".
Es wurden 115 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
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Finanzen der Gemeinde

Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2025/2026 – Beschluss am 14.01.2025 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2025/2026 (PDF-Dokument, 14,5 MB, 14.01.2025) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 127,83 KB, 17.12.2024) Wissenswertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 107,78 KB, 15.01.2025) In der Haushaltsberatung in Bezug auf Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen legt der Gemeinderat Jahr für Jahr fest, welche Schwerpunkte die Verwaltung mit ihrer täglichen Arbeit verfolgen soll. Die Planung beruht auf dem Grundsatz des ökonomischen Umgangs mit den der Gemeinde zur Verfügung stehenden Ressourcen. Weitere wichtige Prinzipien sind die Generationengerechtigkeit, die Öffentlichkeit der Debatte um die Finanzen und die Sicherheit, was unter anderem spekulative Geschäfte oder eine zu hohe Verschuldung ausschließt. Jahresabschluss 2023 Der doppische Jahresabschluss fasst das Rechnungswesen eines Rechnungsjahres zusammen und dokumentiert die finanzielle Lage der Gemeindeverwaltung, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Der Jahresabschluss ist das zentrale Rechnungslegungsinstrument in der Doppik und fungiert insbesondere als Rechnungsabschluss über die Ausführung des doppischen Haushaltsplans. Ziel des doppischen Jahresabschlusses ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Schulden- Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeindeverwaltung darzustellen. Jahresabschluss 2023 (PDF-Dokument, 7,08 MB, 07.06.2024) Nachtragshaushalt 2024 Der Gemeinderat hat am 13.12.2023 die erste 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 beschlossen. Nachtragshaushaltssatzung (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.12.2023) Jahresabschluss 2022 Jahresabschluss 2022 (PDF-Dokument, 8,24 MB, 14.06.2023) Gemeindehaushalt / Doppelhaushalt 2023/2024 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2023/2024 (PDF-Dokument, 10,1 MB, 21.12.2022) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 123,34 KB, 04.01.2023) (pdf-Datei) Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2021 (PDF-Dokument, 7,87 MB, 18.05.2022) Haushaltsplan 2021/2022 Der Haushaltsplan liefert einen Überblick über die Finanzlage der Gemeinde Baindt, über die wichtigsten Aufgaben und Strategien und über die wesentlichen Investitionen. Haushaltsplan 2021/2022 (PDF-Dokument, 10,9 MB, 07.01.2021) Häufige Fragen zum Gemeindehaushalt (PDF-Dokument, 143,36 KB, 07.01.2021) Wissenwertes rund um die gemeindlichen Finanzen (PDF-Dokument, 256,11 KB, 07.01.2021) Jahresabschluss 2020 Jahresabschluss 2020 (PDF-Dokument, 7,60 MB, 04.06.2021) Jahresabschluss 2019 Jahresabschluss 2019 (PDF-Dokument, 6,03 MB, 29.06.2020) Eröffnungsbilanz Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 (PDF-Dokument, 343,50 KB, 05.03.2020) Haushaltsplan Haushaltsplan 2019/2020 (PDF-Dokument, 9,82 MB, 12.02.2021) Jahresrechnung Jahresrechnung 2018 (PDF-Dokument, 5,38 MB, 14.02.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2025
Bebauungspläne

Bebauungspläne in Bearbeitung Unten aufgeführt finden Sie die Bebauungspläne in Bearbeitung. 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" - Öffentliche Auslegung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" als PDF Datei herunterzuladen. Bekanntmachung (PDF-Dokument, 31,00 KB, 28.02.2024) Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,72 MB, 28.02.2024) (Planteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Bebauungsplan (PDF-Dokument, 1,00 MB, 28.02.2024) (Textteil) 1. Änderung des Bebauungsplans "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" Lageplan (PDF-Dokument, 75,11 KB, 28.02.2024) Bebauungspläne Rechtskräftig Unten aufgeführt finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne. Abrundung Grünenberg Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.06.2013 rechtskräftig. Bebauungsplan Abrundung Grünenberg (Planteil) (PDF-Dokument, 2,93 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Abrundung Grünenberg (Textteil) (PDF-Dokument, 2,39 MB, 16.03.2020) Am Badweg Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Am Badweg" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.08.2015 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Badweg (Planteil) (PDF-Dokument, 3,35 MB, 16.03.2020) vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Badweg (Textteil) (PDF-Dokument, 2,08 MB, 16.03.2020) An der Grünenbergstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 15.06.1970 rechtskräftig. Die 1. Änderung ist per 05.06.1987, die 2. Änderung und Erweiterung ist per 11.10.1991 und die 3. Änderung ist per 17.03.2006 rechtskräftig. Bebauungsplan An der Grünenbergstraße, (Planteil) (PDF-Dokument, 566,28 KB, 19.05.2020) Bebauungsplan An der Grünenbergstraße, 2. Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 395,89 KB, 16.03.2020) Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Annabergstraße" und "Annabergstraße, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan "Annabergstraße" ist per 17.05.1968 und der Bebauungsplan "Annabergstraße, 1. Änderung" ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 2,49 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 15,4 MB, 16.03.2020) Baindt Schachen Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Baindt Schachen, 7. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.11.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Baindt-Schachen, 7. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 3,60 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Baindt-Schachen, 7. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,26 MB, 16.03.2020) Bei der Bronnenstube Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.1974 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 4,39 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 14,6 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.07.1975 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 29,2 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 25,6 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 21.08.1980 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 7,21 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 3. 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Der Bebauungsplan ist per 24.01.1986 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 6,21 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bifang, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,39 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung (Maybachstraße)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 29.10.1993 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung, Maybachstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 12,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung, Maybachstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,45 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.2011 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 9,42 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,28 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 5. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 18.03.2016 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 5. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 13,7 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 5. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,85 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 8. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.08.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 8. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 11,3 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 8. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,45 MB, 16.03.2020) Bifang Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 18.09.1975 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 15,4 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bifang Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,55 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "3. Änderung Bifang Erweiterung " als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 25.11.1988 rechtskräftig. Bebauungsplan 3. Änderung Bifang Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 45,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan 3. Änderung Bifang Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 3,19 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.2011 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 9,42 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,28 MB, 16.03.2020) Bifang III Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang III" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.12.2010 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang III (Planteil) (PDF-Dokument, 1,34 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bifang III (Textteil) (PDF-Dokument, 3,46 MB, 16.03.2020) Blumenstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Blumenstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 19.11.1993 rechtskräftig. Bebauungsplan Blumenstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 3,22 MB, 09.12.2020) Bebauungsplan Blumenstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 468,08 KB, 16.03.2020) Boschstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Boschstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 21.01.2005 rechtskräftig. Bebauungsplan Boschstraße (Planteil) (PNG-Bilddatei, 45,3 MB, 24.02.2021) Bebauungsplan Boschstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,04 MB, 16.03.2020) Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Breite" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.05.1971 rechtskräftig. Bebauungsplan Breite (Planteil) (PDF-Dokument, 17,3 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Breite (Textteil) (PDF-Dokument, 11,2 MB, 16.03.2020) Bühl Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bühl" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 08.11.2024 rechtskräftig. Bebauungsplan Bühl (Planteil) (PDF-Dokument, 1,09 MB, 08.11.2024) Bebauungsplan Bühl (Textteil) (PDF-Dokument, 3,44 MB, 08.11.2024) Lageplan (PDF-Dokument, 148,78 KB, 08.11.2024) Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 98,10 KB, 08.11.2024) Fischerareal Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" im Adobe Acrobat Format herunter zu laden. Der Bebauungsplan ist per 19.11.2021 rechtskräftig. Bebauungsplan Fischerareal (Planteil) (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) Bebauungsplan Fischerareal (Textteil) (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) Friedhof Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 28.11.2003 rechtskräftig. Bebauungsplan 2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 10,6 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan 2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 2,33 MB, 16.03.2020) Friesenhäusle III Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Friesenhäusle III" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.03.1967 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusle III (Planteil) (PDF-Dokument, 17,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Friesenhäusle III (Textteil) (PDF-Dokument, 7,47 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Friesenhäusle III, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.04.1970 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusle III (Textteil) (PDF-Dokument, 7,80 MB, 16.03.2020) Friesenhäusler Straße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Friesenhäusler Straße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.03.2004 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusler Straße (Planteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Friesenhäusler Straße (Textteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 16.03.2020) Geigensack Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Geigensack" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.11.1980 rechtskräftig. Bebauungsplan Geigensack (Planteil) (PDF-Dokument, 6,86 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Geigensack (Textteil) (PDF-Dokument, 41,2 MB, 16.03.2020) Geigensack Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 20.04.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Geigensack Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 27,4 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Geigensack Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 3,68 MB, 16.03.2020) Gewerbegebiet Mehlis Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 4. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 27.01.2006 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis (Planteil) (PDF-Dokument, 17,2 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 4. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,82 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.11.2014 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 4,06 MB, 25.05.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,58 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 1.000,94 KB, 25.05.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,02 MB, 16.03.2020) Grünenberg Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 1,28 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 615,03 KB, 16.03.2020) Grünenberg-Stöcklisstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Grünenberg-Stöcklisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 09.11.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Grünenberg-Stöcklisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 1,87 MB, 24.03.2023) Bebauungsplan Grünenberg-Stöcklisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,55 MB, 16.03.2020) Im Spielmann Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Im Spielmann" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Im Spielmann (Planteil) (PDF-Dokument, 11,0 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Im Spielmann (Textteil) (PDF-Dokument, 21,7 MB, 16.03.2020) Innere Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 23.10.2015 rechtskräftig. Bebauungsplan Innere Breite, 7. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 16,8 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Innere Breite, 7. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 23,0 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Innere Breite, 8. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Innere Breite, 8. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 10,0 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Innere Breite, 8. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,87 MB, 16.03.2020) Kiesgrubenstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kiesgrubenstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.07.1996 rechtskräftig. Bebauungsplan Kiesgrubenstaße (Planteil) (PDF-Dokument, 6,35 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Kiesgrubenstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 961,24 KB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kiesgrubenstraße, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 01.02.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Kiesgrubenstaße, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 25.05.2020) Bebauungsplan Kiesgrubenstraße, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,43 MB, 16.03.2020) Lilienstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 30.07.2021 rechtskräftig. Bebauungsplan Lilienstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 1,08 MB, 02.08.2021) Bebauungsplan Lilienstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,43 MB, 02.08.2021) Marsweiler Ost Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 06.03.1965 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost (Planteil) (PDF-Dokument, 1,87 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Marsweiler Ost (Textteil) (PDF-Dokument, 8,50 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,08 MB, 16.03.2020) Marsweiler Ost II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost II, 2. Änderung" im Adobe Acrobat Format herunter zu laden. Der Bebauungsplan ist per 24.04.2020 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost II, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 873,58 KB, 27.04.2020) Bebauungsplan Marsweiler Ost II, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,38 MB, 27.04.2020) Marsweiler Spielmann I Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler - Spielmann I" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 23.05.1972 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann I (Planteil (PDF-Dokument, 3,61 MB, 09.04.2020) ) Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann I (Textteil) (PDF-Dokument, 17,9 MB, 25.05.2020) Marsweiler Spielmann II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler - Spielmann II" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 29.06.1973 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann II (Plan- und Texteil) (PDF-Dokument, 19,8 MB, 17.12.2020) Marsweiler Spielmann Süd Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan wurde am 23.05.1972 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 3,01 MB, 13.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 1,21 MB, 16.03.2020) (Textteil) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.11.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 5,96 MB, 25.05.2020), 1. Änderung (Planteil) Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 1,59 MB, 16.03.2020), 1. Änderung (Textteil) Marsweiler West Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler West" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.03.1982 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler West (Planteil) (PDF-Dokument, 5,50 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Marsweiler West (Textteil) (PDF-Dokument, 1,01 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler West, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan wurde am 01.04.1996 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler West, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 152,42 KB, 25.05.2020) Bebauungsplan Marsweiler West, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 258,44 KB, 16.03.2020) Mehlisstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mehlisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 16.12.2016 rechtskräftig. Bebauungsplan Mehlisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 11,2 MB, 28.05.2020) Bebauungsplan Mehlisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,19 MB, 16.03.2020) Mehlis Wohnen Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mehlis - Wohnen" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Mehlis Wohnen (Planteil) (PDF-Dokument, 658,69 KB, 28.05.2020) vorhabenbezogener Bebauungsplan Mehlis Wohnen (Textteil) (PDF-Dokument, 3,38 MB, 16.03.2020) Mehlis 2. Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. BP-Plan GE Mehlis 2. Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 993,26 KB, 01.08.2023) BP-Plan GE Mehlis 2. Erweiterung Text (PDF-Dokument, 4,02 MB, 16.03.2020) Mittlere Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mittlere Breite, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 16.05.2003 rechtskräftig. Bebauungsplan Mittlere Breite, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 10,1 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Mittlere Breite, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,76 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 26.10.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 2,07 MB, 04.04.2023) Bebauungsplan Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,44 MB, 16.03.2020) Nachtweide II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nachtweide II (Sportanlagen)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.01.1985 rechtskräftig. Bebauungsplan Nachtweide II - Sportanlagen (Planteil) (PDF-Dokument, 9,98 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Nachtweide II - Sportanlagen (Textteil) (PDF-Dokument, 6,13 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung (Kindergarten)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 19.10.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung - Kindergarten (Planteil) (PDF-Dokument, 7,30 MB, 28.05.2020) Bebauungsplan Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung - Kindergarten (Textteil) (PDF-Dokument, 1,46 MB, 16.03.2020) Reithalle Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.01.2023 rechtskräftig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF-Dokument, 954,57 KB, 13.01.2023) (Planteil) (pdf-Datei) Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF-Dokument, 2,04 MB, 13.01.2023) (Textteil) (pdf-Datei) Artenschutzrechtliches Gutachten (PDF-Dokument, 13,9 MB, 13.01.2023) (pdf-Datei) FFH-Vorprüfung (PDF-Dokument, 395,24 KB, 13.01.2023) (pdf-Datei) Pläne Reithalle: Ansicht Ost-West (PDF-Dokument, 97,36 KB, 13.01.2023) , Ansicht Süd-Nord (PDF-Dokument, 187,67 KB, 13.01.2023) , Grundriss (PDF-Dokument, 224,87 KB, 13.01.2023) , Vereinsräume (PDF-Dokument, 82,94 KB, 13.01.2023) (pdf-Dateien) Siedlung Papierfabrik Baienfurt Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die örtlichen Bauvorschriften zum Baulinienplan "Siedlung Papierfabrik Baienfurt" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 06.03.1957 rechtskräftig. Baulinienplan Siedlung Papierfabrik Baienfurt (Planteil) (PDF-Dokument, 7,63 MB, 16.03.2020) Sondergebiet Logistik Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Logistik" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 04.02.2005 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Logistik (Planteil) (PDF-Dokument, 1,21 MB, 28.05.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.12.2010 rechtskräftig. Bebauungsplan Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 948,60 KB, 28.05.2020) Bebauungsplan Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,18 MB, 16.03.2020) Voken Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Voken" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 14.05.2004 rechtskräftig. Bebauungsplan Voken (Planteil) (PDF-Dokument, 46,8 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Voken (Textteil) (PDF-Dokument, 1,20 MB, 16.03.2020) Ziegelhalde Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Ziegelhalde" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 03.05.1969 rechtskräftig. Bebauungsplan Ziegelhalde (Planteil) (PDF-Dokument, 14,7 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Ziegelhalde (Textteil) (PDF-Dokument, 25,4 MB, 16.03.2020)[mehr]

Zuletzt geändert: 08.11.2024
Klima-Spartipp_September_2024.pdf

Klima-Spartipp des Monats September: Augen auf beim Technikkauf Um eine dauerhafte Freude an der Technik sicherzustellen, gilt es bereits beim Kauf elektronischer Geräte, auf deren Stromverbrauch zu achten. Einen ersten, wichtigen Anhaltspunkt liefern hier die Energieeffizienzklassen für elektronische Gerätschaften, Leuchtmittel und vieles mehr. Die Skala reicht hierbei von der sehr guten Klasse A bis zur sehr schlechten Klasse G. Um dies einfacher kenntlich zu machen werden die einzelnen Abstufungen in den Ampelfarben nach dem jeweiligen Endenergiebedarf von grün bis rot dargestellt. Schon gewusst? Das Energieetikett eines jeden Geräts enthält seit einigen Jahren einen QR-Code mit zusätzlichen Informationen. Seit 2021 gibt es zudem für den Gerätevergleich eine eigene Internetseite über die sich ganz einfach die Betriebskosten (Strom und Wasser) miteinander vergleichen lassen. Diese ist hier abrufbar: https://tool.label2020.eu/de Zusammen mit dem Kaufpreis wird dadurch deutlich, welches Gerät langfristig günstiger kommt und welches vermeintliche Schnäppchen mitunter zum wahren Geldfresser wird. Wichtig ist, beim Kauf keine Äpfel mit Birnen zu vergleichen. So sind auf den ersten Blick beim Gang durch die Leuchtmittelabteilungen von Baumärkten LEDs laut Effizienzklassen teils schlechter als andere Leuchtmittel. Dem ist natürlich nicht so, denn moderne LEDs benötigen bis zu 80 Prozent weniger Strom als ältere Glühbirnen. Aber derzeit gibt es eben für verschiedene Leuchtmittel jeweils eigene Effizienzklassen, weshalb LEDs nur untereinander verglichen werden, nicht aber mit anderen Leuchtmitteln. Nur wer sich den tatsächlichen Stromverbrauch anschaut, kommt zur wahren Erkenntnis über den Strombedarf verschiedener Elektronikgeräte und Leuchtmittel. Ein flüchtiger Blick auf die Energieeffizienzampel reicht deshalb oft nicht aus. Innerhalb der einzelnen Effizienzklassen gibt es natürlich auch noch gewisse Unterschiede, weshalb ein prüfender Blick auf das Energieetikett beim Technikkauf sehr zu empfehlen ist. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de https://tool.label2020.eu/de[mehr]

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    Zuletzt geändert: 06.09.2024
    Breitbandversorgung

    Breitband Internet In der Gemeinde Baindt wurde die Basis für eine flächendeckende Breitbandversorgung gelegt. Neben Straßen, Wasser und Abwasser gehört auch Kommunikationstechnik wie DSL-Breitbandversorgung zur Infrastruktur einer Gemeinde und stellt mittlerweile eine der wichtigsten Standortfaktoren dar. In diesem Sinne ist der Breitbandausbau eine Aufgabe der Gemeinde. Man unterscheidet zwei Versorgungsbereiche: Fiber-to-the-Curb (FTTC) bedeutet "Glasfaser bis zum Bordstein/Straßenrand“. In der FTTC-Architektur endet das Glasfaserkabel in einem grauen Kasten, im Kabelverzweiger (KvZ). Fiber-to-the-Building (FTTB) bedeutet "Glasfaser bis zum Gebäude„. Das Glasfaserkabel endet im Gebäude am APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt). Bis auf vereinzelte Liegenschaften in der Grünenbergstraße/Stöcklisstraße/Riedsenn/ Mochenwangerstraße 150-224/Reishaufen/Menzenhäusle hat seit 2018 fast jeder Haushalt eine Breitbandverbindung über FTTC oder Koax. Die Gemeinde Baindt hat mit der Leerrohrverlegung inklusiver Glasfaserbestückung sowie der Aufstellung von DSLAM-Kästen einen großen Beitrag geleistet. Der Bandbreitenbedarf wächst pro Jahr um 50%. Die Gemeinde Baindt hat die Wichtigkeit des Breitbandausbaus frühzeitig erkannt und aktiv begleitet. Das Ziel der Gemeinde ist es, keinen Infrastrukturwettbewerb zwischen den unterschiedlichen Betreibern zu verfestigen, sondern den Netzausbau voranzubringen, dass alle Dienstanbieter ihre Produkte über eine Glasfaserleitung ins Haus anbieten können. In Gebieten ohne Glasfaser soll aus Sicht der Verwaltung bei Straßenaufbrüchen bzw. Neubaugebieten ohne Glasfaseranbieter generell eine eigene Leerrohrstruktur auch ohne Zuschüsse verbaut werden. In Ausbau- bzw. Neubaugebieten mit Glasfaser wird auf eine zusätzliche Leerrohrstruktur verzichtet. Doppel- bzw. Parallelstrukturen sollten vermieden werden. Die Doppelverlegung ist nicht kosteneffizient und schafft zusätzliche Netzbetreiber, was nach dem DigiNetz-Gesetz nicht erwünscht ist. Unser Kämmerer, Wolfgang Abele, steht Ihnen als Ansprechpartner der Gemeinde zum Thema Breitbandversorgung jederzeit gerne unter Tel. (07502) 9406-20 oder E-Mail: wolfgang.abele@baindt.de zur Verfügung. Weitere Informationen: Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF-Dokument, 2,91 MB, 14.02.2020) Breitbandanbieter der Gemeinde Baindt (PDF-Dokument, 179,14 KB, 14.02.2020) Ansprechpartner von UnityMedia Lokaler Ansprechpartner der Firmen NetComBW und NeckarCom ist Herr Claus Ziegerer Ansprechpartner Deutsche Telekom Informationen zum Hausanschluss (PDF-Dokument, 20,94 KB, 14.02.2020) Vertragsmuster der Netze BW (PDF-Dokument, 114,82 KB, 14.02.2020) Link zum Breitbandatlas[mehr]

    Zuletzt geändert: 05.06.2024
    Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kindertageseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_01.09.2024.pdf

    Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 17.09.2024 mit Änderungen folgende Satzung beschlossen: § 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Baindt betreibt Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertages- betreuungsgesetzes (KiTaG) als öffentliche Einrichtung. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne dieser Satzung sind: 1. Regelkindergärten 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten 3. Altersgemischte Kinderbetreuung 4. Kinderkrippen 5. Ganztagesbetreuung (2) Das Kindergartenjahr beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des Folgejahres. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung erfolgt auf Antrag des Sorgebe- rechtigten. (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. (3) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch den Sorgebe- rechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger. Kinder, die in die Schule wechseln, werden zum Ende des Kindergartenjahres von Amts wegen ab- gemeldet. (4) Die Abmeldung hat gegenüber dem Träger der jeweiligen Kindertageseinrichtung un- ter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund been- den. Ein Kind kann von der Benutzung der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, wenn • es länger als vier Wochen ohne Angabe von Gründen unentschuldigt die Einrich- tung nicht besucht hat. • nachträglich Umstände eintreten, welche die Aufnahme des Kindes in die Kinder- tageseinrichtung ausschließen würden. • aus sonstigen Gründen der Verbleib des Kindes in der Einrichtung insbesondere im Hinblick auf den Zweck der Einrichtung und das Wohl der übrigen Kinder un- vertretbar erscheint. • die Sorgeberechtigten wiederholt und in grober Weise gegen die ihnen obliegen- den Pflichten gegenüber der Einrichtung verstoßen haben, insbesondere wenn die Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Benutzungsgebühren für zwei aufeinanderfolgende Monate trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid. § 4 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gem. § 5 erhoben. Sie sind für 11 Monate zu entrichten (von September bis Juli). (2) Gebührenmaßstab ist • die Art der Betreuungseinrichtung • das Alter des Kindes • die Anzahl der Betreuungstage (bei Kindern unter 3 Jahren) • die Anzahl der Betreuungsstunden (bei Kinder über 3 Jahren) entsprechen der Module • die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Unterhaltspflichtige Kinder, die nicht im Haushalt des Gebührenschuldners leben, werden nicht berücksich- tigt. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, ist dies der Einrichtung, bzw. dem Einrichtungsträger unverzüglich mitzuteilen. Für den Monat der Änderung wird der jeweils günstigere Beitrag festgelegt. (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erho- ben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren im Aufnahme- monat der hälftige Montagsbeitrag gemäß der Anlage 1 in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung. (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3-Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöh- nungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerläss- lich. (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbe- nutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (7) Zusätzlich zu den Benutzungsgebühren wird ein Portfolio- bzw. Projektbeitrag erho- ben. Dieser wird monatlich in voller Höhe für 11 Monate berechnet, ohne dass eine Re- duzierung erfolgt. § 5 Gebührenhöhe (1) Die Gebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. (2) Preisänderungen seitens des Lieferanten für das Mittagessen führen zu einer Anpas- sung der Kosten. (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2024/2025 gültigen Beitragstabelle als Anlage 1 und für das Kindergartenjahr 2025/2026 als Anlage 2 zu entnehmen. Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg (4) Bei vorübergehender betriebsbedingter Reduzierung des Betreuungsangebots wer- den die Betreuungsgebühren anteilig zurückerstattet bzw. die Gebühren angepasst. Die Gebühr für die Mindestbetreuungszeit Grundangebot 30 Wochenbetreuungsstunden ist in jedem Fall zu entrichten. § 6 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das die Einrichtung be- sucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. § 7 Entstehung/ Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes (§ 4 Abs. 3), in dem das Kind die Betreuungseinrichtung besucht bzw. hierfür angemeldet ist. (2) Es ergeht kein schriftlicher Bescheid über die Höhe des Kindergartenbeitrages. Die Sorgeberechtigten erhalten beim Neueintritt in den Kindergarten und zu Beginn jeden neuen Kindergartenjahres eine aktuelle Beitragstabelle, aus welcher sie die Beitragshöhe entsprechend ihres gewählten Moduls entnehmen können. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum fünften des Monats (§ 4 Abs. 3) fällig. (4) Es wird keine Jahresbescheinigung über die Gebührenschuld erstellt. Kontoauszüge bzw. der Kindergartenvertrag sind für die Absetzung der Kinderbetreuungskosten in der Einkommenssteuererklärung ausreichend. § 8 Inkrafttreten Die Satzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemein- deordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustande- kommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schrift- lich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verlet- zung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- letzt worden ist. Baindt, den 14.05.2024 gez. Rürup Bürgermeisterin Die 1. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2015 in Kraft Die 2. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2016 in Kraft Die 3. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2017 in Kraft Die 4. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2018 in Kraft Die 5. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2019 in Kraft Die 6. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2020 in Kraft Die 7. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2021 in Kraft (geändert am 06.07.2021) Die 8. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2022 in Kraft (geändert am 05.07.2022) Die 9. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2023 in Kraft (geändert am 07.03.2023) Gemeinde Baindt, Landkreis Ravensburg Die 10. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2024 in Kraft (geändert am 14.05.2024) Die 11. Satzungsänderung tritt zum 01.09.2025 in Kraft (geändert am 14.05.2024)[mehr]

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      European Energy Award

      European Energy Award Der European Energy Award (eea) ist ein Managementsystem und Zertifizierungsverfahren, mit dem die Klimaschutzaktivitäten der Kommune erfasst, bewertet, geplant, gesteuert und regelmäßig überprüft werden, um Potentiale des nachhaltigen Klimaschutzes identifizieren und nutzen zu können. Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Gemeinde Baindt am eea. Unterstützt wird sie dabei vom eea-Berater Walter Göppel von der Energieagentur Ravensburg. Die Bundesgeschäftsstelle European Energy Award übernimmt bundesweit die Administration, Koordination und Zusammenarbeit mit Landesträgern, Landesgeschäftsstellen, Regionalen Geschäftsstellen, eea-Beratern, eea-Auditoren und den Kommunen. In der Gemeindeverwaltung wurde ein Energieteam gegründet. Mitglieder sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die innerhalb der Verwaltung mit Energiethemen befasst sind. Im eea werden die Themenfelder Entwicklungsplanung, Raumordnung, kommunale Gebäude, Ver- und Entsorgung, Mobilität sowie Kommunikation/ Öffentlichkeitsarbeit bewertet. Zur Verdeutlichung finden Sie ein Erklärvideo des eea für Bürgerinnen und Bürger. eea-Erklärvideo Umweltbriefe des eea: Ökoheizung vor der Tür (PDF-Dokument, 188,79 KB, 19.10.2022) (pdf-Datei) Werden Sie Effizienzexperte (PDF-Dokument, 308,09 KB, 02.09.2022) (pdf-Datei) Mit dem Zug in die Ferne (Bahntest) (PDF-Dokument, 812,55 KB, 27.01.2022) Wieder wiederverwenden (Ressource Verpackungen) (PDF-Dokument, 1,13 MB, 27.01.2022) Wohin mit dem Schrott (PDF-Dokument, 1,55 MB, 07.12.2021) Ernährungsrat: Selbst isst die Stadt (PDF-Dokument, 286,24 KB, 03.11.2021) Umweltengel für Mehrweg (PDF-Dokument, 1,59 MB, 24.09.2021) Funke für mehr Klimaschutz (PDF-Dokument, 244,32 KB, 19.02.2021) Lüften: Auf Durchzug schalten (PDF-Dokument, 191,44 KB, 27.11.2020) Insektenfreundlicher Garten (PDF-Dokument, 292,21 KB, 11.08.2020) Intelligenter Fehlwurf (PDF-Dokument, 339,33 KB, 08.06.2020) (Informationen rund um die Mülltrennung) Auf zu großem (Wasser-)Fuß (PDF-Dokument, 302,98 KB, 11.05.2020) Gemeinde Baindt bekommt European Energy Award verliehen Preisverleihung am 16. Februar 2017 Die Gemeinde Baindt nimmt seit 2009 am European Energy Award teil. Über den Gemeinde-verband Mittleres Schussental wurde ein Energie- und Klimaschutzkonzept erstellt. Als eea-zertifizierte Gemeinde bezieht Baindt seit 2011 zu 100 Prozent zertifizierten Ökostrom. Anlässlich einer anstehenden Heizungserneuerung in der Schenk-Konrad-Halle entwickelten die Verantwortlichen ein Nahwärmekonzept mit dem Ziel, eine umweltfreundliche und energieeffiziente Wärmeversorgung in Baindt zu etablieren. 2014 errichtete die Gemeinde ein erdgasbetriebenes, wärmegeführtes Blockheizkraftwerk mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude. Durch das Nahwärmenetz werden sowohl öffentliche als auch private Gebäude versorgt. Auf dem Rathaus wurde eine Photovoltaikanlage mit Eigenstromnutzung installiert. Für eine zukunftsorientierte Siedlungsentwicklung treibt Baindt das Flächensparen und die Innenentwicklung voran: Die vorhandenen Flächenpotenziale werden durch eine innerörtliche Nachverdichtung unter anderem im Fischerareal genutzt. Da Flächen im Schussental aufgrund des Siedlungsdrucks knapp sind, liegt ein besonderes Augenmerk auf der effizienten Flächennutzung. In zentraler innerörtlicher Lage wurde durch die Rekultivierung der Trasse der ehemaligen B30 ein Grün- und Aufenthaltsbereich geschaffen. Mit dem Stadtbus Ravensburg-Weingarten, der Anschaffung eines Schul- und Bürgerbusses sowie einem konsequenten Radwegeausbau setzt die Kommune ökologische Schwerpunkte in der Mobilität. Die Gemeinde – mit einem Ergebnis von 62 Prozent rezertifiziert – hat sich zum Ziel gesetzt, den begonnenen eea-Weg konsequent weiter zu gehen. Auf dem Bild von links nach rechts: Ortsbaumeister Herr Roth, Umweltminister Untersteller, Kämmerer Herr Abele sowie Herr Maucher von der Energieagentur Ravensburg.[mehr]

      Zuletzt geändert: 04.03.2024
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      Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 18.11.2020 Dipl.-Ing. Karl-Josef Fassnacht M.Sc. Julius Fassnacht Agenda − Übersicht Starkregen − Starkregenriskomanagement (SRRM) − Ergebnisse − Wie kann ich mich schützen? − Maßnahmen der Gemeinde 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 2 2 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Was ist Starkregen? 3 Starkregen sind extreme Niederschlagsereignisse und können an nahezu beliebigen Orten und Zeiten auftreten. Innerhalb kurzer Zeit können Niederschlags- mengen auftreten, die normalerweise im Bereich mehrerer Monate liegen. Diese Ereignisse sind im Zuge des Klimawandels verstärkt zu erwarten. Vergleich Starkregen und Flusshochwasser Bild: Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden Württemberg Starkregenrisikomanagement (SRRM) Die Erfahrung hat gezeigt, dass das Gemeindegebiet von Baindt schon mehrfach von Starkregenereignissen betroffen war. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben entschieden, die gefährdeten Bereiche durch ein sogenanntes Starkregenrisiko- management mit entsprechenden Berechnungsverfahren zu untersuchen und damit die Grundlage für die Sensibilisierung und Information der betroffenen Bürger*innen zu schaffen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 5 Starkregenrisikomanagement (SRRM) Förderung zu 70% durch das Land gemäß Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden- Württemberg“ − Vorgehen gemäß LUBW − Standardreferenz erforderlich − Einheitliches Verfahren 1. Gefährdungsanalyse 2. Risikoanalyse 3. Handlungskonzept 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 6 Entwicklung SRRM in Baden-Württemberg Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 Laufende SRRM-Projekte Stand Juli 2020 Quelle: Anne-Marie Albrecht, Qualitätssicherung im Starkregenrisikomanagement | 16.07.2020 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Modellerstellung über das gesamte Gemeindegebiet Simulation: einstündige Beregnung und 3 Stunden Nachlaufzeit − 3 Szenarien: − selten − außergewöhnlich − extrem − flächenbezogene Abflüsse werden vom Land BW vorgegeben − anschließende Plausibilisierung mithilfe von historischen Ereignissen 9 Gefährdungsanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Betrachtung des konkreten Risikos: hohe Sachwerte? Gefährdete Personengruppen? Vorhandene Schutzmaßnahmen? etc. Neben der Überflutungshöhe hat auch die Fließgeschwindigkeit eine große Auswirkung für das Risiko! Workshop zu − Kritischen Objekten (Schulen, Kindergärten, Feuerwehr…) − Objekten/Bereichen mit Gefährdung der Allgemeinheit (Erosion, wassergefährdende Stoffe…) 10 Risikoanalyse 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt − Objektschutz: − Bürger werden über Gefährdung und Möglichkeiten der Abhilfe informiert − Maßnahmen für kritische Objekte (öffentliche Gebäude, Feuerwehr, etc.) − bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum (Gewässer, Rückhalteräume, Dämme, Bordsteinkanten) − WICHTIG: diese können nicht alle schützen! 11 Handlungskonzept Hinweis Lastfälle in diesen Größenordnungen (Katastrophenereignisse!) gelten i.d.R. als Höhere Gewalt Kanalisation kann darauf nicht bemessen werden → nicht im Bereich der Haftung Einfluss der Kanalisation im Starkregenfall insgesamt vernachlässigbar 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 12 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um (…) 4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 13 Allgemeine Sorgfaltspflicht (WHG § 5) (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 14 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Ergebnis: Vorstellung des außergewöhnlichen Ereignisses als 3D-Visualisierung 15 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 16 Problemstellen an Gebäuden Bild: hochwasser.steiermark.at 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 17 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 18 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 19 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 20 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: Starkregen und urbane Sturzfluten - Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge (DWA- Themen T1/2013) 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 21 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz Quelle: www.steb-koeln.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 22 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 23 Bild: hochwasser.steiermark.at 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 24 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen Wie kann ich mich schützen? Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 25 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen 1. aktive Maßnahmen − wasserdichte Fenster- und Türklappen − Schutztore 2. passive Maßnahmen − Keller als weiße/schwarze Wanne, Rückstauschutz − Lichtschächte abdichten/erhöhen − druckwasserdichte Fenster/Türen − erhöhte Türen durch Stufen/Rampen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 26 Bild: www.hochwasserschutz-profis.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Wie kann ich mich schützen? 27 Finanzielle Absicherung Bürgerinnen und Bürger sollten finanzielle Rücklagen bilden oder ihren Versicherungsschutz überprüfen: • Elementarschadenversicherung? • ausreichende Hausratsversicherung? Bild: www.gdv.de 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt Bauliche Maßnahmen im öffentlichen Raum 28 a. neues Gewässer entlang BG „Am Geigensack“ b. Platzgestaltung/Marsweilerstraße c. Mögliche Erweiterung des BG „Im Voken“ d. Verdolung am Schulzentrum aufwerten 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 29 a. Situation Siemensstraße/Geigensack Hirschstraße Sulpacher Straße Siemensstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 30 a. neues Gewässer 2. Ordnung 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 31 b. Dorfplatz und Marsweilerstraße Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Dorfplatzes → Optimierung der Führung des über die Marsweilerstraße fließenden Wassers → Ziel: Wasser gelangt möglichst vollständig in Sulzmoosbach Rathaus Marsweilserstraße 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 32 c. Mögliche Erweiterung BG Im Voken Mögliche Erweiterung • Hanglage mit ermittelten Fließwegen • durch die Ergebnisse des SRRM ist in der Erschließungsplanung eine gute Grundlage gegeben. 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 33 c. Abflussvergleich bei Starkregen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 34 AckerWohngebiet c. Abflussvergleich bei Starkregen Bodenklassen 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 35 c. Abflussvergleich bei Starkregen Je heller die Fläche, desto mehr Abfluss findet statt. → Auf der bebauten Fläche liegt der Abfluss sogar leicht unter der momentanen Ackerfläche. → Auch die erhöhte Erosion bei Starkregen ist zu betrachten, insbesondere bei Ackerflächen. Abflusswerte 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 36 d. Verdolung am Schulzentrum Quelle: Vortrag Michael Buschlinger, eepi Luxembourg Sàrl (DWA, 2015, Koblenz) d. Beispiel neues Einlaufbauwerk 18.11.2020 Bürgerinfo Starkregenrisiko Baindt 38 Literatur PDF-Pläne der Ergebnisse für Baindt: Download auf www.baindt.de Hier finden Sie auch weitere Infos zum Schutz vor Starkregen. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Leitfaden Starkregen 2019: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen /2018/leitfaden-starkregen.html http://www.baindt.de/ https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen.html Ziegeleistr. 3, 88410 Bad Wurzach +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de www.fassnacht-ingenieure.de Danke![mehr]

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        Zuletzt geändert: 20.11.2020
        Hochwasser/Starkregen

        Die Gewittersaison hat begonnen! Starkregen – Hinweise an Grundstücksbesitzer Starke Regenfälle, vor allem Gewitterregen, führen jedes Jahr zu Kellerüberschwemmungen durch Rückstau aus der Kanalisation. Starkregen führen aber auch in den letzten Jahren vermehrt zum Wasserabfluss aus Grün- und Ackerflächen mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten in die Gebäude eindringt. Die Folgen sind oftmals hohe Schäden an Gebäuden und beim Hausrat. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung der Räume und die Behebung der Schäden machen viel Arbeit und kosten Geld. Wie kommt es zur Kellerüberschwemmung? Vor allem bei sommerlichen Wolkenbrüchen kann die Kanalisation die Wassermassen nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kommt zu einem Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanal und in den Hausanschlusskanälen. Auch in den Regenrohren des Gebäudes kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante stehen. Weiter können auch Gebäude, die über ein Trennsystem entwässern (wie in den neueren Baugebieten) genauso von Rückstau betroffen sein. Die Straßenoberkante bestimmt die sogenannte Rückstauebene. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind dann ebenfalls rückstaugefährdet, so dass Abwasser ins Untergeschoss eindringen kann. Ist Ihr Haus dagegen gesichert? Nach geltendem Recht sind für alle Schäden, die auf eine fehlende Rückstausicherung beruhen, alleine die Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Versicherungen können Entschädigungen einschränken oder sogar ablehnen, wenn die Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entspricht. Wir möchten Sie bitten, etwaige Schwachstellen an der Haus- und Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Insbesondere sollte überprüft werden, ob Rückstauklappen eingebaut worden sind. Nach der Abwassersatzung der Gemeinde müssen Toiletten, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken und dergleichen, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, gegen Rückstau gesichert werden. Zudem bitten wir Sie Ihre Gebäudeversicherung zu überprüfen. Sie sollte eine Elementarschadenversicherung einschließen. Aber auch die Elementarschadenversicherung trägt nicht jeden Schaden: Bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor. In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstauschäden eingeschlossen - allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat. Wir gehen davon aus, dass sich diese Ereignisse häufen werden und plädieren eindringlich dafür sich auf solche Situationen vorzubereiten. Die Abwassersatzung der Gemeinde Baindt entspricht der DIN EN 752; DIN EN 12056 und der DIN 1986 – 100. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde können bei einem Rückstau des öffentlichen Kanals bis zur Rückstauebene nicht geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Entwässerungsratgeber (PDF-Dokument, 348,43 KB, 29.06.2020) . Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW ) hat zudem einen Leitfaden „ Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Starkregenrisiko-Management Liebe Bürgerinnen und Bürger, im Nachgang zu unserem Online-Bürgerinformationsforum am 18.11.2020 zum Thema "Starkregenrisikomanagement" stellen wir Ihnen anbei die Unterlagen des Ingenieurbüro Fassnacht zur Verfügung: Präsentation (PDF-Dokument, 2,76 MB, 20.11.2020) Leitfaden Starkregen 2019 vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Karten Überflutungstiefe, seltenes Ereignis (PDF-Dokument, 6,07 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, außergewöhnl. Ereignis (PDF-Dokument, 6,37 MB, 19.11.2020) Karte Überflutungstiefe, extremes Ereignis (PDF-Dokument, 8,07 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, außergewöhnliches Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,26 MB, 19.11.2020) Starkregenfilm, extremes Ereignis (AVI-Mediendatei, 2,78 MB, 19.11.2020) Hochwasserpass Für Fragen stehen Ihnen unsere Bauamtsleiterin Frau Jeske, unser Ortsbaumeister Herr Roth sowie unser Kämmerer Herr Abele gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

        Zuletzt geändert: 04.03.2024
        2020-03-11_TEXT_BPä2_Marsweiler_Ost_II_endg.pdf

        ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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          Amtsblatt Jahrgang 2025 Freitag, den 31. Januar 2025 Nummer 5 Ball der Vereine 01.02. 20 Uhr Eintritt 9 Euro buntes Programm Schenk- Konrad- Halle Baindt Jugendliche U18: Partypass! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Stellenanzeigen Mitarbeiter*in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) in der Kloster- wiesenschule in Baindt Außerhalb der Unterrichtszeiten als Minijob oder Teil- zeit Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Mit Baindt liegst DU richtig! Baindt, mit seinen rund 5.500 Einwohnern, ist ein Ort, der sowohl durch seine Nähe zur Stadt als auch durch sei- ne wunderschöne, natürliche Umgebung besticht. Diese perfekte Kombination macht Baindt zu einem beliebten Wohn- und Arbeitsort. Die Gemeinde wächst stetig und genauso wächst auch unsere Kinderbetreuung. Auf un- serem Bildungscampus befinden sich der Kindergarten Sonne, Mond und Sterne mit seinen drei Häusern und die Klosterwiesengrundschule. Kinder lachen, lernen, entdecken – und du bist dabei! Wir suchen herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger*in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Dienstag: 07:00 – 09:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Donnerstag: 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Freitag: 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 13:00 Uhr Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spie- len • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspann- ten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Um- felds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Offenheit gegenüber Quereinsteiger*innen – Erfah- rung im pädagogischen Bereich ist keine Vorausset- zung • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen • Eine betriebliche Altersversorgung, die Deine Zukunft absichert. Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer kleinen, aber großartigen Welt der Grundschulbetreuung! Nutze jetzt deine Chance, mit uns gemeinsam die Zu- kunft der Kinder von Baindt zu gestalten! • Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt. de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. • Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@ baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung! Amtliche Bekanntmachungen Bundestagswahl 2025 - Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung In den kommenden Tagen werden die Wahlbenach- richtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ih- nen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Brief- wahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druck- fehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Ge- meinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Wasser- und Abwassergebühren- bescheide wurden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir haben Ihnen die Gebührenbescheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2024 bereits zugesandt. Bitte über- prüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklar- heiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung. Innerhalb dieser Frist können gegebenenfalls notwendige Berichtigungen vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Bekanntmachung der Haushaltssatzung Abwasserzweckverband Mittleres Schus- sental (AMS) 2025 Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung am 27.11.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit ihren An- lagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechts- aufsichtsbehörde am 09.01.2025 vorgelegt. Die geneh- migungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 wurden vom Landratsamt Ravensburg (Kommunal- und Prüfungsamt) am 14.01.2025 genehmigt. Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite des Zweck- verbandes öffentlich bereit gestellt. Er ist unter folgen- dem Link abrufbar www.AZV-Mittleres-Schussental.de/ Informationen. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 01. Februar und Sonntag, 02. Februar 2025 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: 0751 - 7 91 25 70 Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 01. Februar 2025 Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstraße 5, 88250 Weingarten, Tel: 0751 43799 Sonntag, 02. Februar 2025 Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethen- straße 19, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel. (0751) 85- 23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprü- chen bei Teilhabeeinschränkung durch chronische Erkran- kung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: elena.daubert@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00-18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Veranstaltungen Februar 01.02. Ball der Vereine – NZ Raspler SKH 11.02. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 11.02. Tag des Notrufs – DRK 12.02. Fasnetsball – Seniorentreff BSS 21.02. Kinderball – Elternbeirat KWS SKH 23.02. Bundestagswahl 27.02. Gumpiger Donnerstag (Befreien: Kitas, Schule, Rathaus, SBBZ, Selige Irmgard) – NZ Raspler Kindergärten Kindergarten St. Martin Beginn der fünften Jahreszeit im Kin- dergarten St. Martin Mit viel Freude und buntem Treiben star- tete unser Kindergarten am 15. Januar in die fünfte Jahreszeit. Früh am Morgen schmückten wir den Eingangsbereich mit bunten Stoff- und Papierwimpeln, die beim Eintreten der Kinder be- staunt wurden. Später im Morgenkreis zeigte uns Frau Lang das Waldschrathäs der Raspler mit allen dazuge- hörenden Utensilien. Dabei wurde sie von Kindern eifrig unterstützt. Ein Höhepunkt dieser Vorstellung war das Aufsetzen der Maske und ein Guetsle vom Waldschrat zu bekommen. Mit einem kräftigen Raspler-Ratsch-Ratsch bedankten wir uns dafür. Am nächsten Tag schlüpften alle Kinder und Erzieherin- nen in das farbenfrohe Unterwasserhäs und verwan- delten sich in kleine Meeresbewohner: Seepferdchen, Fi- sche, Frösche und Seesterne. Mit lauten Fasnets-Rufen „Unter-Wasser“ und flotter Musik zogen wir durch die Straßen und läuteten damit die Fasnet ein. Dabei be- gleiteten uns auch zwei Waldschrats, die für passende Stimmung sorgten. Wieder angekommen am Kindergarten wurde der Nar- renbaum, geschmückt mit bunten Luftballons und kleinen Symbolen der Unterwasserwelt, mit vereinten Kräften und viel Hau-Ruck-Rufen aufgestellt. Anschließend san- gen und tanzten wir gemeinsam das Baindter Narrenlied und andere Fasnetslieder. Die Unterwasserhäser wurden aber nicht gleich wegge- räumt, sondern weiterhin für den Baindter Narrensprung gebraucht. Mit einem großen Fischernetz machten wir uns eine Woche später als „Unterwasserwelt“ für diesen Umzug bereit. Einige Meeresbewohner blieben lieber in der Nähe vom Netzt, andere dafür „schwammen“ zu den Zuschauern, um unter lauten „Unter-Wasser-Rufen“ ein Guetsle zu werfen. Das Wetter hat gut mitgespielt und so hatte jeder, ob Groß oder Klein ein Riesenspaß dabei! UNTER-WASSER! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Waldorfkindergarten Zipfel – Mütz beim Baindter Narrensprung An einem herrlichen Wintertag bei milden Temperaturen und strahlendem Sonnenschein besuchten unsere großen und kleinen Zwer- ge vom Waldorfkindergarten zusammen mit Schneewittchen und ihrem Prinzen den Baind- ter Narrensprung. Mit strahlenden Gesichtern machten sie sich auf, die Zu- schauer mit kleinen Köstlichkeiten zu beschenken und ihnen ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern. Gut gerüstet traten sie den Marsch durch die Baindter Dorfgemeinde an, riefen und winkten eifrig während sie zugleich glänzende Äpfel und leckere Erdnüsse ans när- rische Volk am Straßenrand verteilten. Aber auch die böse Stiefmutter hatte sich mit auf den Weg gemacht. Und so hatten die Zwerge nebenher auch noch allerhand zu tun, ihr Schneewittchen zu beschützen. Ein fröhliches Gruppenfoto am Ende des Umzugs run- dete den gemeinsamen Narrensprung ab, bevor sich so mancher Zwerg aufmachte, um nun auch selber noch die vorbeiziehenden Zünfte zu bestaunen, ihnen zuzurufen und das ein oder andere „Guetzle“ einzuheimsen. Den Baindter Rasplern ein herzliches Dankeschön für die Einladung zu diesem wunderschönen Narrensonntag …. und auf bald! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Mohring 94114-133 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Zur Informationi Gemeindebibliothek erhält kostenloses Jahresabonnement der Zeitschrift „Er- neuerbare Energien“ von der Windpark Altdorfer Wald GmbH Seit Januar 2025 können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über ein neues Angebot in der Gemeindebi- bliothek freuen: Jeden Monat liegt dort die aktuelle Aus- gabe der Fachzeitschrift „Erneuerbare Energien“ aus. Das Abonnement bietet den Leserinnen und Lesern mit fundierten Berichten spannende Einblicke und aktuelle Informationen rund um das Thema Energiewende und Erneuerbare Energien. Die Initiative geht auf die Windpark Altdorfer Wald GmbH zurück. Als Vorhabenträgerin des derzeit größten Windparkprojekts in Baden-Württemberg ist es der Windpark Altdorfer Wald GmbH ein Anliegen, die interessierte ÖƯentlichkeit nicht nur transparent über das Projektgeschehen zu informieren, sondern auch fun- diertes Wissen rund um die Windenergie und die Entwick- lungen der Energiewende zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für das Jahresabonnement werden daher von der Windpark Altdorfer Wald GmbH übernommen. Viel Spaß beim Lesen wünscht die Windpark Altdorfer Wald GmbH. Außensprechstunde der Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden 1. Dienstag im Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathau- ses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehende Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 04. Februar 2025 statt. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. Februar – 09. Februar 2025 Gedanken zur Woche: Du verlierst nichts, wenn du mit deiner Kerze die eines anderen anzündest. Aus Dänemark Samstag, 01. Februar 10.00 Uhr Briach – Patrozinium mit Kerzenweihe, Agat- habrot und Blasiussegen 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier zu Lichtmess mit Kerzenweihe und BlasiussegenMinistranten: Rafael Dorn, Pia Kronenberger, Dominik Klein, Mateo Oelhaf, Emilia Stotz, Marie Stotz(† Franz und Eugen Schmidt, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Jahrtag: Zita Maurer) Sonntag, 02. Februar – Darstellung des Herrn 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und Blasiussegen Dienstag, 04. Februar 08.00 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Mittwoch, 05. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen – Eucharistiefeier(† Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 06. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 10.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Freitag, 07. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier 15.30 Uhr Baindt – Erstkommunionsmittag – 1. Gruppen- stunde im Bischof-Sproll Saal Samstag, 08. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 09. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier(† Paul Lehmann)Mi- nistranten: Jakob Kreutle, Pia Kreutle, Emily Wenzel, Frida Rapp, Benjamin Stiefvater, Mar- lene Stör, Tim Beckert, Nele Gründler 11.15 Uhr Baindt – Taufe von Mara Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Ein Blick ins Gemeindeleben 2024 Getauft wurden 23 Kinder. 29 Kinder haben das Sakra- ment der Hl. Kommunion in Baindt und 45 Jugendliche das Sakrament der Hl. Firmung in der Seelsorgeeinheit empfangen. Das Ja-Wort vor Gott haben sich 4 Brautpaare gegeben. Heimgeholt hat der Herr 38 Gemeindemitglieder. Den Austritt aus der kirchlichen Gemeinschaft haben 32 Mitchristen erklärt. 1 Gemeindemitglieder wurden aufgenommen. Der Gottesdienstbesuch betrug im März 10,38 % und im November 4,82 %. DANKE! Für eine erfolgreiche Sternsingeraktion 2025! „Erhebt Eure Stimme! Sternsingen für Kin- derrechte“ - unter diesem Motto machten sich dieses Jahr wieder 80 Kinder als Sternsinger auf den Weg, um im Rahmen der Aktion Dreikönigssingen den Neujahrssegen in die Baindter Häuser zu bringen und Spenden zu sammeln. Knapp 13.000,- sind akutell auf den Spendenkonten zuz- sammengekommen. Dieses beeindruckende Ergebnis konnte nur erreicht wer- den, weil Ihr, liebe Sternsinger, so motiviert und freudig Euren Dienst getan habt! Buchstäblich bei Wind und Wetter seid Ihr in der ersten Januarwoche losgezogen, um an die Türen zu klopfen, Eure Lieder zu singen und den Segen zu bringen. Danke für Euer engagiertes Mitmachen! Eine solche Aktion ist ohne helfende Hände nicht zu stem- men. Viele Helfer haben zum Gelingen beigetragen und wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mit- wirkenden bedanken. Ein ganz besonderes Dankeschön geht an unsere Minis- tranten für die Gestaltung des Gruppentreffens, die Be- gleitung der Gruppen und Euren Einsatz als Sternsinger. Ein großes Danke geht auch an Agathe Wucherer für die Gestaltung der täglichen Aussendungen. Ein weiteres Dankeschön möchten wir Hr. Bohnert aus- sprechen, der uns auch in diesem Jahr beim abendlichen Zählen der Spenden unterstützt hat. Nicht zuletzt möchten wir uns bei allen Baindtern bedan- ken, die die Türen geöffnet und die Sternsinger so herz- lich empfangen haben. Danke für jedes offene Haus und jedes offene Herz! Sollten Sie die Sternsinger noch mit Ihrer Spende unter- stützen wollen, ist dies nach wie vor per Überweisung auf das Konto der Kirchengemeinde mit dem Vermerk „Sternsingeraktion 2025“ möglich. Gerne können Sie auch die Opfertüten aus den Segenspaketen nutzen und dies im Pfarramt in den Briefkasten oder in der Kirche in den Opferstock werfen. Ein weiter Möglichkeit bietet die Online-Spende auf un- ser Konto beim Kindermissionswerk. Dieses erreichen Sie über spenden.sternsinger.de/khriy10f. Wir schauen auf eine sehr gelungene Sternsingeraktion 2025 zurück und freuen uns schon auf das nächste Jahr! Das Organisationsteam der Sternsinger in Baindt Altkleidersammlung der „Aktion Hoffnung“ 2025 entfällt Wegen der Recyclings-Pflicht für alle Textilien einschließlich Lumpen findet dieses Jahr keine Haussammlung für Altkleider durch die „Aktion Hoffnung“ statt. Altkleider und alle Textilien können Sie in den Wertstoffhöfen abgegeben. Voranzeige Seniorentreff Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Seniorenfasnet mit Musik und Pro- gramm am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 14.00 Uhr in den Bischof-Sproll-Saal. Unsere „Bampfenkätter” hat wieder viel Lustiges aus unserem Dorf zusammengetragen. Gemeindepolitisch gibt es eine Menge zu berichten „i sag jo nix, i moin jo blos”! Lassen Sie sich überraschen, wir freuen uns auf einen fröhlichen Nachmittag mit Ihnen. Ihr Seniorenteam Frauenbund Baienfurt Die Jahresprogramme des KDFB liegen am Schriftenstand in der Kirche in Bai- enfurt aus. Begegnungstag der Frauen in Ravens- burg-Weststadt, Dreifaltigkeit Freitag, 7. Februar 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Ravensburg, Dreifaltigkeit mit Pfarrer Reinhold Hübschle 10.00 Uhr Beginn im Gemeindesaal Dreifaltigkeit „Vergiss die Freude nicht!“ mit Gertrud Geiger, Gemeinde Referentin, Supervisorin 12.00 Uhr Mittagessen in umliegenden Gaststätten 14.00 Uhr „mit Dankbarkeit die Freude in jedem ag neu finden“ mit Sigrun Kienle-Hohwy 16.00 Uhr Ende Leitung: Christina Längle, Marlies Rothenhäusler Kostenbeitrag: 7,00 Euro ;es ist möglich jeweils nur am Vormittag oder am Nachmittag teilzunehmen. Keine Anmeldung erforderlich! Jede Frau ist willkommen, auch Nichtmitglieder. Mitgliedsbeiträge werden fällig: Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Anfang Februar werden wir wieder die Mitgliedsbeiträge in Höhe von 30,00 Euro/Jahr, per Lastschrift von Ihrem Girokonto einziehen. Barzahler bitten wir, den Beitrag von 30,00 Euro bei Frau Grubert abzugeben, ebenso bitte eine eventuelle neue IBAN Nr. Frau Grubert mitteilen. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Über dir geht auf der HERR, und seine Herrlichkeit erscheint über dir. Jes 60,2 Sonntag, 02. Februar Letzter Sonntag nach Epiphanias 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst anschl. Kirchenkaffee, Dietrich-Bonhoeffer-Saal (Prädi- kantin U. Hut) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 03. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchor, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 05. Februar 16.00 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht, Ev. Gemeindehaus Freitag, 07. Februar 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim (Pfr. Schöberl) Sonntag, 09. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) Zu gelebter Erinnerungskultur in Deutschland Am 80. Gedenktag der Befreiung des Konzent- rationslagers Auschwitz fand am 27. Januar eine kleine Gedenkfeier am ehemaligen Wohn- und Geschäftshaus der Fami- lie Adler am Marienplatz in Ravensburg statt. Der TSB Ravensburg über- nahm die Patenschaft für die Stolpersteine der Familie des früheren Vorstands- und Vereinsmitglieds Gustav Adler, der aufgrund der Nazi-Gesetze im Jahr 1933 aus dem Verein ausgeschlossen wurde. – Ein „Nie wieder“ braucht solches Engagement für unse- re Grundwerte in allen Teilen der Gesellschaft, weil eine lebendige Erinnerungskultur unsere Gesellschaft gegen rechtsradikale Parolen immunisieren kann. Ihr Martin Schöberl, Pfarrer Bibel im Gespräch – Monatsspruch Mich von einem Wort überraschen lassen, das „zufällig“ in meine Situation hineinspricht. Mit anderen gemeinsam nach Antworten auf Fragen suchen, die mich bewegen. Motiviert weiterge- hen, weil ich nicht allein unterwegs bin. Zusammen über den Monatsspruch ins Gespräch kommen und neue Zu- gänge zu bekannten und „neuen“ Bibelstellen entdecken. Wir treffen uns am Donnerstag, 13.02.2025 von 20.00 - 21.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus – im Untergeschoss. Herzliche Einladung dazu. Pfr. M. Schöberl Vesperkirche beginnt Ab Dienstag, 4. Februar öffnet die Ves- perkirche in der evang. Stadtkirche in Weingarten täglich um 11.00 Uhr ihre Türen und lädt zu einem warmen Essen, Getränken und Gebäck ein. Un- ter dem Motto „offen für alle“ ist sie ein Ort der Begeg- nung und des Angenommenseins, wo sich Menschen aller Schichten und Bevölkerungsgruppen treffen. Sie bietet auch Sozialberatung, medizinische Beratung und Seel- sorgegespräche und ein Kulturprogramm. Täglich wird um 14.30 Uhr zu einer Andacht eingeladen. Sonntags findet um 13.30 Uhr im Gemeindehaus ein Of- fener Bibeltreff statt. Zum Thema der Vesperkirche spre- chen Referenten über ausgewählte Abschnitte aus der Bergpredigt (Matthäus-Evangelium). Foodsharing Ravensburg- Weingarten unterstützt die Vesperkirche im Schussental Die Vesperkirche ist ein Ort für vielfältige Begegnungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Schon seit vielen Jahren sammeln Ehrenamtliche bei lokalen Bäckereien Backwaren vom Vortag ein und bereiten diese als Ves- perbrot und kleines süßes Stückchen zum Kaffee auf. So werden nicht nur die Gäste der Vesperkirche mit leckeren, guten Backwaren erfreut, sondern ein wichtiger Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung geleistet. Der Verein „foodsharing Ravensburg-Weingarten“ hat das Ziel Lebensmittel vor dem Mülleimer zu retten. Schon seit zwei Jahren sind Vesperkirche und foodsharing mitei- nander im Kontakt. Ab 2025 arbeiten beide gemeinnützi- ge Organisationen nun auch offiziell zusammen. So wird das Brot vom Vortag nochmals weiterverwendet, wenn es bei der Vesperkirche nicht aufgegessen wird. Genauso auch evtl. Essenreste vom Mittagessen. Es ist nicht immer ganz einfach die rund 600 warmen Mahlzeiten am Tag mit der Zahl der Besucherinnen und Besucher zusammen zu bringen. Gemeinsam werden die Lebensmittel wert geschätzt und weiter verwertet. „Was is(s)t der Mensch?“ fragt die Vesperkirche 2025 nach dem Zusammenhang von Nahrung und Armut. Die Verbindung zu foodsharing und deren fairteilern trägt das Thema weiter. Die Vesperkirche ist ein rein aus Spenden finanziertes Projekt, das in diesem Jahr vom 04. bis 23. Februar in der Evang. Stadtkirche Weingarten stattfindet. Die ver- antwortlichen Organisationen sind die Johannes-Zieg- ler-Stiftung der Zieglerschen aus Wilhelmsdorf und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee des Evange- lischen Kirchenbezirk Ravensburg, die zu Gast bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weingarten sind. Mehr Informationen auf der Internetseite der Vesperkir- che: www.vesperkirche-weingarten.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Frauenkreis am Mittwoch, den 12.2.2025 - 19.00 Uhr Ganz herzlich lädt der evangelische Frauenkreis der Kir- chengemeinde Baienfurt Baindt zu seinem nächsten Tref- fen ein. Peter Götze wird aus seinem Buch „Erinnerun- gen” lesen und auch wir dürfen uns erinnern. Wir freuen uns auf einen vergnüglichewn Abend das Frauenkreisteam Der Kreative Montag bietet an wir laden herzlich ein Februar: 10.2. Birgit Schwartz-Glonnegger „Winter im Aqua- rell“, Aquarell März: 10. 3. Petra Keller: „Ostergeschenke - pfiffig präsen- tiert”, Papierarbeit April: 14.4. Hubert Gärtner: „Verwaschenes Italien”, Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Petra Neumann-Sprink Tel. : 0751-52501mobil: 0177-4061011 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 7,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Gottesdienste Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Jugendfußball Hallenbezirksmeisterschaften Juniorinnen C-Juniorinnen In der vergangenen Woche durften unsere C-Juniorinnen morgens in der Halle in Leut- kirch die HBM bestreiten. Im ersten Spiel erkämpfte sich unsere junge Mannschaft ein 0:0 gegen den späteren Turniersieger aus Ravensburg. Im weiteren Verlauf der Vorrunde konnte gegen Immenried 1:0 gewonnen werden und ein abschließendes torloses Remis gegen Kressbronn reichte zum Einzug ins Halbfinale gegen den PSG Fried- richshafen, das jedoch mit 0:1 verloren ging. Im abschlie- ßenden Spiel um Platz 3 konnte im 9m Schießen gegen den SV Deuchelried mit 4:2 gewonnen werden – Klasse 3. Platz und einen großen Pokal erhalten Es spielten: Carla Seitner, Jana Rimmele, Pauline Preis, Emilie Löw , Luisa Kolbaske, Lena Alber, Emma Straub, Lea Busam, Jule Ambacher, Taneesha Mahler B-Juniorinnen Nachmittags spielten dann die B-Juniorinnen die HBM aus und für unsere Mädels kam es gleich zum Kracher gegen den TSV Tettnang, der mit viel Leidenschaft mit 1:0 bezwungen werden konnte. Das folgende Spiel gegen Aitrach/Aichstetten gewannen wir ebenso mit 1:0, doch leider verloren wir dann als vermeintlich schon fürs HF qualifiziert, das letzte Vorrundenspiel gegen Friedrichs- hafen, womit wir nur als zweite ins Halbfinale einzogen, wo wir auf den spielerisch dominant auftretenden SV Deuchelried trafen. In diesem Spiel verletzte sich dann unsere Torfrau im Zweikampf stärker, was uns aus dem Tritt brachte, so dass wir deutlich mit 0:3 verloren. Im abschließenden Spiel um Platz 3 ging es nach 1:1 ins 9m Schießen, wo wir leider das Tor nicht treffen wollten. Trotz- dem ein gutes Turnier gespielt, wo mit etwas mehr Glück sicherlich noch mehr drin gewesen wäre. Es spielten: Sara Jukic, Vivienne Pogrzeba, Lena Füssel, Lea Hoffmann, Sophie Heilmeier, Greta Heilmeier, Lou Elsäßer, Philina Ziegler, Hanaa Alosh Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Abt. Frauenturnen Die Herzen sind frei - für‘d Narretei Unter diesem Motto findet unsere Vereinsfas- net am Montag, 17.2.25 um 18.33 Uhr , im Ju- gendvereinsheim „Loch” statt. Bitte, etwas fürs kalte Büffet mitbringen. Anmeldung im Sport oder telefonisch bei Wally, Tel. 2171, oder Anita, Tel. 2538. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmerinnen. Gelungener Rückrundenauftakt der Her- ren 1 TSV Warthausen – SV Baindt 4:9 Am Samstag, 25.01.2025 startete die ers- te Herrenmannschaft des SV Baindt in die Rückrunde der Landesklasse. Die Eingangsdoppel wa- ren hart umkämpft, Tobias Nowak und Marcel Brückner mussten sich mit 12:14 im Entscheidungssatz geschlagen geben, während Philipp Schwarz und Wolfgang Assfalg mit 3:1 die Oberhand behielten. Unser neu formiertes Dreierdoppel Nico Scheffold und Roman Buck brauchte einen Satz, um ins Spiel zu kommen und konnte sich am Ende verdient mit 3:2 durchsetzen. Im ersten Einzel sah man Philipp an, dass er noch nicht wieder die Form der Vorrunde hat. Er spielte zwar einen sensationellen Punkt, der es auch in die Top 10 Ballwech- sel der Bundesliga geschafft hätte, aber letzten Endes musste er sich mit 1:3 geschlagen geben. Besser machte es Marcel, der sich mit 3:0 durchsetzte. Wolfgang wurde trotz guter Leistung von seinem Gegner Timo Reichle, dem gefühlt alles gelang, gnadenlos überspielt und ver- lor mit 0:3. Tobias gewann am Nebentisch gegen Zwil- lingsbruder Martin Reichle souverän mit 3:0. Im hinteren Paarkreuz gab es ebenfalls eine Punkteteilung: Roman spielte viele gute Bälle, aber Hubert Berg hatte zu oft eine noch bessere Antwort parat, sodass Roman mit 0:3 unterlag. Nico erarbeitete sich durch variantenreiche Auf- schläge einen kleinen Vorteil, den er in einen glatten 3:0 Sieg umsetzen konnte. Beim knappen Spielstand von 5:4 für uns kam es zum Duell der Spitzenspieler, das Marcel ungefährdet für sich entscheiden konnte. Philipp konnte sein zweites Einzel mit 3:1 gewinnen, genau so wie Tobias, der den Tisch sogar mit 3:0 als Sieger verlassen konnte. So hatten wir uns plötzlich einen 8:4 Vorsprung erspielt, als Wolfgang und Nico zeitgleich ihre Spiele begannen. Beide Spiele standen auf des Messers Schneide und ein Sieg würde für uns den Gesamtsieg sichern. Nico muss- te sich nach tollem Spiel mit 10:12 im 5. Satz geschlagen geben. Doch diese Partie kam nicht mehr in die Wertung, denn Wolfgang beendete mit seinem 5-Satz-Sieg das Spiel zum 9:4 Endstand. Bereits am kommenden Samstag, 01.02. um 18 Uhr steht das erste Heimspiel der Rückrunde gegen den TSV Lau- bach an. Wir freuen uns über zahlreiche Zuschauer und Fans! XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX TT - V O R S C H A U alle vier Mannschaften im Einsatz! Samstag 01.02. - 10 Uhr: Mädchen - SV Beuren - 14 Uhr: Jungen - SG Aulendorf - 17 Uhr: TSV Reute - Herren II - 18 Uhr: Herren 1 - SV Weiler XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Narrenzunft Raspler Baindt e.V. Drittes Fasnetswochenende Die Frage aller Fragen im Vorfeld des Baindter Fasnetswochenende war ausnahmsweise mal nicht, ob das Wetter hält, sondern vielmehr, ob der Dorfplatz den Anforderungen gerecht werden kann. Und ja, Grandioses wurde gemeinschaft- lich geleistet – so wie man es von Baindt erwarten darf! Bereits am Samstag durften wir unseren Narrenbaum zentral auf dem Dorfplatz unter der Mithilfe der Zim- merei Konzett stellen und somit zumindest närrisch den Platz einweihen. Bereits am frühen Sonntagmorgen füllte sich die Schenk-Konrad-Halle beim traditionellen Zunftmeister- empfang und eines war allen klar; Der 16. Narrensprung in Baindt wird wieder einmal ein sonniger Sonntagssprung. Kein Wunder waren die durch Herrn Egon Eckert übers ganze Jahr handgefertigten Holzplaketten (leider zum letzten Mal) in kürzester Zeit vergriffen, denn Tausende strömten nach Baindt. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Unter Beisein der närrischen und örtlichen Prominenz, wurden die Zünfte und Musikgruppen durch unsere Ras- pler „Dreigestirn“ (Ehrenzunftmeister Rainer Beer, Zunft- meister Roland Oelhaf und Vizezunftmeisterin Martina Joachim) standesgemäß vom Sprecherwagen im Kreis- verkehr, „willkommen“ geheißen. Das närrische Treiben, unter Aufsicht unseres Narren- baums, erstreckte sich bis in die frühen Abendstunden. Es war friedlich, närrisch und bleibt Vielen sicherlich als einer der schönsten Fasnetsmomente 2025 in Erinnerung. Wir möchten uns daher ganz herzlichst bei allen Zuschau- ern, insbesondere der Baindter Bevölkerung, für die tolle Unterstützung bedanken. Unser besonderer Dank gilt folgenden Firmen, Institutio- nen, Personen und Vereinen, die durch ihre tatkräftige Mit- hilfe zum Gelingen des Umzugs aktiv beigetragen haben: - Bürgermeisterin Frau Simone Rürup und dem Gemein- derat - Gemeindeverwaltung Baindt - Bauhof Baindt - Allen Anwohnern des Dorfplatzes und der Umzugs- strecke - Allen freiwilligen Helfern - Bäckerei Schmidt, Baindt - Bäckerei Hamma, Baindt - Bayer Druck und Verlag, Baindt - Böllergruppe Baindt - Deutsches Rotes Kreuz Baienfurt-Baindt - Evangelische Kirchengemeinde Baindt - Feneberg Baindt - Freiwillige Feuerwehr und Jugendfeuerwehr Baindt - Katholische Kirchengemeinde Baindt - Konzett Zimmerei, Baindt - Mack Automation, Baindt - Metzgerei Buchmann, Grünkraut-Gullen - Musikverein Baindt - Landjugend Baindt - Lumpenkapelle Baienfurt-Baindt - Polizei - Reitverein Baindt - Schalmeienkapelle Baindt - Schreinerei Elbs, Baienfurt - Schützbach Bau, Baindt - Bohmeier GmbH, Weingarten - Broßmann Konstruktionen, Baindt - Tomobil Mobile Sanitärsysteme, Baienfurt - Rolf Damoune - Wolfgang Forderer - Florian Kränkle - Wucherer Transporte, Baindt - Sowie allen Landwirten für die Absperrunterstützung der Feuerwehr Ebenfalls geht ein „Vergelts Gott“ an dieser Stelle an alle Baindter Vereine (Feuerwehr, Sportverein, Schützengilde, Volleyball), die auf dem Aufstellungsplatz und am Um- zugsweg für das leibliche Wohl der Zuschauer gesorgt haben. Und seht es uns bitte nach, sollten wir die namentliche Erwähnung weiterer Helfenden und unterstützenden Per- sonen und Organisationen vergessen haben. Dann ist es der Überwältigung des zurückliegenden Wochenendes geschuldet und mit dieser närrischen und sonnenver- wöhnten Raspler-Energie werden wir auch in das anste- hende Wochenende starten. Vorschau aufs vierte Fasnetswochenende: Zur Narrenzunft Bobohle nach Rot an der Rot geht es am Samstag. Wir haben die Laufnummer 26 und laufen zwi- schen unseren Schalmeien und unserer Lumpenkapelle. Der Umzug beginnt um 14:00 Uhr. Abends springen wir beim Ball der Vereine ein werden unter Garantie einen närrischen Abend erleben, bevor wir am Sonntag als Laufnummer 29 zur Narrenzunft Kir- chen anreisen. Deren Umzug startet bereits um 13:30 Uhr. In diesem Sinne – mit einem kräftigen RASPLER – ratsch ratsch Der Zunftrat Schalmeienkapelle Baindt e.V. Tolles Zwischenfazit zur Halbzeit Das „Baindter Wochenende” war von Anfang bis Ende einfach nur der Wahnsinn. Bei Kaiserwetter stellten wir am Samstag den Narren- baum, feierten abends mit unseren Freunden vom FZ Löwen ihren tollen Hausball und für den Baindter Umzug fehlen fast die Worte… Danke an die Raspler für diesen tollen Umzug und danke an alle Freunde für die Gastfreundschaft. Am kommenden Wochenende wird es aller Wahrschein- lichkeit nach nicht weniger gut. Samstag Mittag begleiten wir die Raspler zum Umzug nach Rot an der Rot bevor es Abends zum nächsten Highlight der Baindter Fasnet kommt. Der Ball der Ver- eine steht an und wir freuen uns saumäßig! Für Sonntag ist dann ne kleine Verschnaufpause einge- plant. Schalmeienball 2025 Schalmeienball 2025: Die Nacht der Musketiere Seid dabei, wenn wir am 02.03.2025 die Fasnet gebüh- rend feiern! DJ Marco Mzee sorgt für die besten Beats und ausge- lassene Stimmung. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freut euch auf spektakuläre Einlagen von: FZ „Löwen“ Baienfurt LKBB FZ Ankenreute Ein mysteriöser Überraschungsauftritt – bleibt gespannt, wer euch mit einer Tanzeinlage begeistern wird! Eine Nacht voller Musik, Tanz und Musketier-Magie er- wartet euch! Markiert euch das Datum, schnappt euch eure Freunde und erlebt die Fasnet, wie ihr sie noch nie gefeiert habt. Wir freuen uns auf euch! Einlass 19:30 Uhr // VVK 8€ - AK 10€ Einlass unter 18 Jahren nur mit PartyPass (Begrenzte An- zahl Karten U18 - bis 21 Uhr) www.schalmeien-baindt.de Basar Baindt Kinderbasar Baindt Frühjahr-Sommer Basar am 15. März 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Schenk Konrad Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass OHNE Begleitperson dür- fen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 22.2.2025 ab 8 Uhr Warenannahme ist am 14.3.25 von 15.00 bis 16.00 Uhr. Warenabholung ist am 15.3.25 von 15.30 bis 16.00 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram „kinderbasarbaindt“ Mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Quer übers Land zur St. Mauritius Kapelle in Volkertshaus Der Weg führt von Bergatreute über Dinnen- ried, Ankenreute zur St. Mauritius Kapelle in Volkertshaus und über Giesenweiler zurück. Treffpunkt: Dienstag 11.02.2025 um 13.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr ca. 18 Uhr, Gehzeit ca. 3 Stunden, 12 km, keine Steigungen. Fahrpreis 2,50 € für Mitglieder, 4,50 € für Nichtmitglieder. Eine Einkehr ist vorgesehen. Sonstiges: Bildung von Fahrgemeinschaften in Privat PKW‘s. Festes Schuhwerk, Vesper , Trinken, Stöcke, Wech- selschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 04.02.2025 ab 18 Uhr, Tel. 0751 43287 Wanderführung Jürgen Frank Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Schützengilde Baindt Fünfter Rundenwettkampf Luftpistole Am 22.01.2025 bestritt die Luftpisto- len-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren fünften Rundenwettkampf in der Kreisklasse LP. Dabei unterlag sie den Gästen aus Stei- nach mit 1343:1360 und musste damit die erste Niederlage der Saison verbuchen. Wertung Baindt Stefan Schnez: 345 David Sill: 344 Oli Damoune: 336 Ramona Schneider: 318 Aus dem Landkreis Infoveranstaltung der gewerblich- technischen Berufsfachschulen Ravensburg An der Gewerblichen Schule Ravensburg findet am Diens- tag, 18.02.2025 und 25.02.2025 jeweils um 13.00 Uhr eine Informationsveranstaltung mit anschließender Schul- führung für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern statt. Hierbei können Sie sich einen Eindruck von den Berei- chen Metalltechnik, Druck- und Medientechnik, Elektro- technik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Holztechnik verschaffen. Die Berufsfachschulen dienen der beruflichen Grund- bildung und ersetzen in vielen Berufen das erste Aus- bildungsjahr. An der 2-jährigen Berufsfachschule Metall erwerben die Schüler zusätzlich einen mittleren Bildungs- abschluss. Eine Teilnahme ist nur mit einer vorherigen Anmeldung unter poststelle@gsravensburg.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Termin, die Personenzahl, den/die gewünschten Fachbereiche so- wie Ihre Kontaktdaten an. Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel. 0751/368-100, www.gsravensburg.de Schulträger: Landkreis Ravensburg Tagespflegepersonen gesucht – Nächster Vorbereitungskurs startet in Weingarten Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Ravens- burg und die regionalen Vermittlungsstellen für Kinder- tagespflege der freien Träger Caritas und Diakonie bie- ten im März 2025 erneut einen Vorbereitungskurs für Tagesmütter und Tagesväter in Weingarten an. Der kos- tenfreie Kurs findet an fünf Freitagnachmittagen und an drei Samstagen im März und April statt. Dabei werden die Teilnehmenden auf ihre Tätigkeit als Kindertagespfle- geperson vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen sind Freude am Umgang mit Kindern, Erziehungserfahrun- gen (durch Erziehung eigener Kinder oder im beruflichen Kontext) und die Bereitschaft, diese durch die anschlie- ßende umfassende Qualifizierung und Fortbildung weiter zu vertiefen. Den Auftakt macht die Veranstaltung „Einführung in die Kindertagespflege“ am Freitag, den 14.03.2025 von 14 bis 18 Uhr in Weingarten. Eine Bewerbung und Anmeldung bei den Vermittlungsstellen für Kindertagespflege ist er- forderlich; Anmeldeschluss ist der 01.03.2025. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Zuvor wird am Donnerstag, den 06.02.2025 um 18:00 eine Online - Infoveranstaltung angeboten. Anmelden können sie sich über h.fey@rv.de oder direkt über folgen- den Link oder einfach über den QR-Code daran teilnehmen: https://landkreisravensburg.webex.com/landkreisravens- burg/j.php?MTID=mf8ea3f44c913ee6ec182e891fb42f53d Zusätzlich stehen Ihnen unsere drei regionalen Vermitt- lungsstellen für alle Fragen rund um die Kindertagespfle- ge zur Verfügung: Ansprechpartnerinnen in der Region Allgäu sind Sylvia Müller-Gohdes und Christiane Wo- elk, Telefon 07522/7075015, E-Mail ktp-allgaeu@diako- nie-oab.de. In der Region Schussental beraten Anja Staib und Christina Neubauer, Telefon 0751/36256-36, E-Mail ktp-rv@caritas-bodensee-oberschwaben.de und in der Region Nordwest beraten Ulrike Heiner und Dagmar So- herr, Telefon 07524/40116812, E-Mail ktp-bw@caritas-bo- densee-oberschwaben.de. Information über die Kindertagespflege: Die Kindertagespflege, als eigenständiges Betreuungsan- gebot, ist gesetzlich der institutionellen Kinderbetreuung (U3) gleichgestellt. Sie zeichnet sich durch eine familiäre, flexible und individuelle Betreuung und Förderung aus. Kindertagespflegepersonen können die Kinder im Haus- halt der Eltern („Kinderfrau“), im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreuen. Zusätz- lich besteht die Möglichkeit im Verbund von mehreren Tagespflegepersonen zu betreuen („Großtagespflege“). Die Qualifizierung (300 Unterrichtseinheiten) basiert auf dem kompetenzorientierten Qualifizierungskonzept Ba- den-Württemberg. Im Landkreis Ravensburg wird die Vermittlung, Bera- tung und Begleitung der Kindertagespflege in Koope- ration vom Landratsamt Ravensburg, der Caritas Bo- densee-Oberschwaben und dem Diakonischem Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee angeboten. Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditioneller Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kulturlandschaftspreis 2025 bewerben. Einsendungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kulturge- schichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zei- chen für den bewussten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbil- der und verdienen öffentliche Anerkennung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Intention des mit über 10.000 Euro dotierten Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte und zur Öffentlichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streuobstwiesen, Weinberge in Steillagen oder beweidete Wacholderhei den. Das Preisgeld stellen die SparkassenFinanzgruppe BadenWürttemberg sowie die Sparkassenstiftung Umweltschutz zur Verfügung. Der seit 1991 vergebene Kultur landschaftspreis zeichnet Privat- leute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kulturlandschaftspreis ist seit 10 Jahren einer der Hauptpreise, die mit jeweils 1.500 Euro do tiert sind. Bewer- ben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbi schen Heimatbundes, also den ehemals würt- tembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes sowie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentati- on, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld und Wegekreuze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegweiser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Buches sein. Annahmeschluss für ausschließlich schrift- liche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2025. Kostenlose Broschüren mit den Teilnahmebedin- gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Die Verleihung findet im Herbst 2025 im Rahmen einer öffentlichen Ver- anstaltung statt. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Erste Hilfe am Kind Der Erste-Hilfe-Kurs Erste Hilfe am Kind wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und an alle, die mit Kindern zu tun haben. In diesem Kurs erlernt man die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern und auch lebensrettende Sofortmaßnahmen, die bei Atem- störungen oder Störungen des Herz-Kreislaufsystems einzuleiten sind. Außerdem werden Gefahrenquellen für Kinder behandelt, um Unfälle vorzubeugen. Inhal- te: Knochenbrüche, Schock, Kontrolle Vitalfunktionen, stabile Seitenlage, Beatmung, Herz-Lungen-Wiederbe- lebung, Vergiftungen, Erkrankungen im Kindesalter, Impfkalender Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309& KursTyp=EHK Januar 2025 Sa. 11.1., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 25.1., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 9, 88212 RV Februar 2025 Sa. 8.2., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 22.2., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV März 2025 Sa. 8.3., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 22.3., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV April 2025 Sa. 5.4., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mai 2025 Sa. 3.5., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 17.5., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Juni 2025 Sa. 7.6., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juli 2025 Sa. 5.7., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 19.7., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV August 2025 Sa. 2.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212, RV Di. 12.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mi. 20.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 30.8., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV September 2025 Sa. 13.9., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97,88212 RV Oktober 2025 Sa. 4.10., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 25.10., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV November 2025 Sa. 15.11., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 29.11., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Dezember 2025 Sa. 13.12., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Sa. 20.12., 09:00-16:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravens- burg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe fresh up Kindernotfälle Der Auffrischungs-Kurs Erste Hilfe fresh up Kindernot- fälle wendet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzie- her und an alle, die mit Kindern zu tun haben und ihr Erste Hilfe Wissen auffrischen wollen. Dieser Lehrgang vermittelt, die Durchführung der richtigen Maßnahmen in Kindernotfällen, um den Teilnehmern Sicherheit zu verschaffen. Inhalte: Notruf, Wundversorgung, Ver- schiedene Verletzungen, Prellungen und Brüche, Aku- te Erkrankungen, Akute Atemnot, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage, Beatmung, Herz-Lungen-Wieder- belebung Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll/?Lic=2309&Lg Typ=EH%20KINO Februar 2025 Mi. 5.2., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mo. 10.2., 17:30-20:45 Uhr, Hebamme Sabine Lauer, Stern- gasse 5, 88250 Weingarten März 2025 Mi. 5.3., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV April 2025 Mi. 9.4., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mai 2025 Mi. 14.5., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juni 2025 Mi. 25.6., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Oktober 2025 Mi. 1.10., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Mi. 29.10., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Dezember 2025 Mi. 3.12., 17:30-20:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe am Hund Hunde sind treu und oft der beste Freund des Menschen, allerdings kann es beim Spielen und Toben genauso zu Notfällen kommen, wie bei Meschen. Für die Besitzer ist es in diesen Momenten wichtig, dass sie die Erstver- sorgung machen und den Hund auf den Transport vor- bereiten können. Dies lernt man im Kurs Erste Hilfe am Hund mit den Inhalten: Blutstillung, Wundbehandlung und Fremdkörperentfernung, Verbände bei -Pfoten-, Ohr- und Bissverletzungen, -Schnittwunden, Versorgung von Kno- chenbrüchen und Bauchverletzungen, Maßnahmen bei Vergiftungen und Insektenstichen, Fiebermessen, Puls- kontrolle und Medikamentengabe, Korrekter Transport verletzter Tiere inklusive Maßnahmen zum Eigenschutz, Maßnahmen bei Magendrehungen, Hitzschlag und Er- frierungen, Erkennen von Stresssymptomen und Über- forderung bei Hunden, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Rechts- und Versicherungsfragen Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll/?Lic=2309&Lg Typ=EH%20AM%20HUND März 2025 Fr. 28.3., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Juni 2025 Fr. 6.6., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV September 2025 Fr. 19.9., 13:00-17:15 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Letzte Hilfe Ein „Letzte Hilfe“ Kurs soll helfen, Unsicherheiten ab- zubauen und Bürgerinnen und Bürger dazu befähigen, Menschen am Lebensende zu begleiten. Es werden Ori- entierungshilfen gegeben, Unterstützungsangebote the- matisiert und auch Maßnahmen im Bereich der nicht- medikamentösen Schmerzbehandlung praktisch geübt. Inhalte: Sterben ist ein Teil des Lebens, Vorsorgen und Entscheiden, Leiden lindern, Abschied nehmen https://www.kurs-anmeldung.de/ go.dll?Lic=2309&LG=10426&Key=aNnMKWnO Februar Sa. 15.02., 11:00-14:00 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Erste Hilfe für aktive ältere Menschen Dieser Kurs richtet sich an aktiv gebliebene ältere Men- schen, die sich immer noch oder ganz neu, gerne be- wegen. Inhalte: Notruf/ Notfall, Wundversorgung, akute Erkrankungen, Sturzprophylaxe, Bewusstlosigkeit, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Der Kurs findet hier statt: DRK-Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 Ravensburg Anmeldung: https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309&- KursTyp=EHSEN März 2025 Fr. 21.3., 08:30-11:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Oktober 2025 Fr. 17.10., 08:30-11:45 Uhr, DRK Kreisverband Ravensburg e.V., Ulmer Str. 97, 88212 RV Krisenfall: Gut vorbereitet für den privaten Notfall Stromausfall, Überschwemmung, Brand im Nachbar- haus, Pandemie: kleinere und größere Katastrophen oder Notsituationen machen einem immer wieder be- wusst, wie wichtig es ist sich in Notsituationen selbst helfen zu können und vor allem Ruhe zu bewahren. Der kostenlose DRK-Kurs „Notvorsorge & Selbsthilfe“ bereitet Sie auf Notsituationen vor und gibt Ihnen für alle Eventualitäten das Notwendigste an die Hand. Inhaltlich geht es dabei um die Themen: Habe ich Notfallgepäck zuhause? Und was gehört da überhaupt rein? • Bin ich für einen Stromausfall gerüstet? Was mache ich mit zu pflegenden Angehörigen? • Wie kommuniziere ich, wenn kein Telefon, Mobilnetz, Internet mehr geht? • Wie und wo erhalte ich in Notsituationen Informatio- nen in meinem Wohnort? • Wie viele Lebensmittel sollte ich auf Vorrat haben? • Was gehört in eine Dokumentenmappe? • Welche Vorsorge treffe ich, wenn ich oder ein Ange- höriger mobilitätseingeschränkt oder heimbeatmet ist? Antworten auf diese Fragen bietet der Notvorsorge-Kurs des DRK. „Je mehr Menschen Vorsorge leisten, desto größer ist die Entlastung der öffentlichen Hand, Rettungs- und Hilfs- kräfte in der Notsituation“, so DRK-Geschäftsführer Ger- hard Krayss. Weitere Informationen und kostenlose Checklisten, You-Tube Erklärvideos zu verschiedenen Krisensituati- onen des Roten Kreuzes in Oberschwaben gibt es unter www.drk-rv.de/blackout. Der nächste kostenlose DRK-Kurs zur Krisenvorsorge findet statt am Dienstag, 22. Februar 2025 um 16.30 Uhr im DRK in Ra- vensburg, Ulmer Str. 97 sowie am Dienstag, 13. Mai 2025 um 18.30 Uhr. Dauer 2,0 Stunden. Um eine Online-An- meldung für das kostenlose Seminar wird gebeten un- ter https://www.kurs-anmeldung.de/go.dll?Lic=2309&- KursTyp=NSB oder Telefon 0751-56061-70. Der OEW-Kultursommer geht in die neunte Runde Fördermittel für eine sommerliche Kulturveranstal- tung winken Nach einem erfolgreichen Auftakt im Jahr 2017 konnte sich der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg in den letzten Jahren als besondere Veranstaltungsrei- he in der Region etablieren. Auch dieses Jahr präsentiert der Landkreis wieder ein herausragendes kulturelles Pro- gramm. Vom sinfonischen Konzert im atemberaubenden Ambiente einer barocken Kirche über eine Opernauf- führung vor historischer Altstadtkulisse bis hin zum Mu- sik- und Kabarettfestival unter freiem Himmel bietet der OEW-Kultursommer im Landkreis Ravensburg ein breites Spektrum kultureller Angebote und eindrucksvolle Spie- lorte. Ins Leben gerufen wurde die Reihe der fünf som- merlichen Kulturhighlights von Landrat Harald Sievers. Auch im Jahr 2025 stellen die Projektpartner mit starkem bürgerlichem Engagement und gefördert mit den Kunst- und Kulturfördermitteln der Oberschwäbischen Elektrizi- tätswerke (OEW) ein beeindruckendes Programm auf die Beine. Am letzten Juniwochenende öffnet das Wolfegger Schloss seine Pforten für Sternstunden der klassischen Musik. Die Internationalen Wolfegger Konzerte zählen zu den renommiertesten Klassikfestivals im südwestdeut- schen Raum. Künstlerischer Leiter ist der Weltklassediri- gent Manfred Honeck. Mit einem eindrucksvollen Veran- staltungsort kann auch das Isny Opernfestival glänzen: Ebenfalls Ende Juni zaubern junge Künstler/innen unter der Leitung von Hans-Christian Hauser Opernatmosphä- re in die malerische Allgäu- Stadt. Das Einhaldenfestival macht am Ende Juli/ Anfang August seine Bühne auf dem Kaseshof im ländlichen Geratsreute wieder zum Treffpunkt hochkarätiger Virtuosen und Charakterköpfe aus dem Südwesten Deutschlands und der ganzen Welt. Auch die Blasmusik kommt im OEW-Kultursommer nicht zu kurz: Mitte Juli findet das Format Brass im Gras im Rahmen des Kreisverbandsmusikfestes in Blitzenreute statt. Auf das hochkarätige Line-Up darf man gespannt sein. Das fünfte Kulturhighlight wird jedes Jahr in einem Wettbewerb ermittelt. Im Jahr 2024 hat der Oratorien- chor Wangen e.V. mit dem Projekt „Tanz mit Haydn – Die Schöpfung“ den Wettbewerb gewonnen. Bei diesem innovativen grenzüberschreitenden Kulturprojekt ka- men Musiker/innen und Solist/innen aus der Region All- gäu-Oberschwaben und Vorarlberg zusammen, um das Werk „Die Schöpfung“ von Joseph Haydn gemeinsam mit dem Ensemble Tanzhaus Hohenems in Kooperation mit der Dance Art Company Dornbirn neu zu interpre- tieren. Noch völlig offen ist derweil, wer 2025 der Gewin- ner des Wettbewerbs und damit fünfter Projektpartner im OEW-Kultursommer wird. Der Wettbewerb ist nun eröffnet. Ab sofort können Bewerbungen bei den Kul- turhäusern des Landkreises Ravensburg, Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, eingereicht werden. Bewerbungs- schluss ist Montag, der 31. März 2025. Die Bedingungen zur Teilnahme: - Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtliche Kulturveran- stalter/innen, Initiativen und Vereine. - Das Projekt ist eine Einzelveranstaltung im Bereich dar- stellende Kunst oder Musik. - Das Projekt hat in den letzten zwei Jahren keine Unter- stützung aus OEWKulturfördermitteln erhalten. - Es richtet sich an ein überörtliches Publikum. - Es wird auf hinreichend professionellem Niveau realisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der von einer Jury ermittelte Gewinner erhält vom Landkreis Ravensburg einen großzügigen Projektzuschuss aus Kulturfördermit- teln der Oberschwäbischen Elektrizitätswerke. Der Gewin- ner und neue Projektpartner im OEWKultursommer wird vom Landkreis Ravensburg öffentlich bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www. kultursommer.rv.de. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Foodsharing Ravensburg-Weingarten unterstützt die Vesperkirche im Schussental Die Vesperkirche ist ein Ort für vielfältige Begegnungen und gesellschaftliche Entwicklungen. Schon seit vielen Jahren sammeln Ehrenamtliche bei lokalen Bäckereien Backwaren vom Vortag ein und bereiten diese als Ves- perbrot und kleines süßes Stückchen zum Kaffee auf. So werden nicht nur die Gäste der Vesperkirche mit leckeren, guten Backwaren erfreut, sondern ein wichtiger Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung geleistet. Der Verein „foodsharing Ravensburg-Weingarten“ hat das Ziel Le- bensmittel vor dem Mülleimer zu retten. Schon seit zwei Jahren sind Vesperkirche und foodsharing miteinander im Kontakt. Ab 2025 arbeiten beide gemeinnützige Or- ganisationen nun auch offiziell zusammen. So wird das Brot vom Vortag nochmals weiterverwendet, wenn es bei der Vesperkirche nicht aufgegessen wird. Genauso auch evtl. Essenreste vom Mittagessen. Es ist nicht immer ganz einfach die rund 600 warmen Mahlzeiten am Tag mit der Zahl der Besucherinnen und Besucher zusammen zu brin- gen. Gemeinsam werden die Lebensmittel wert geschätzt und weiter verwertet. „Was is(s)t der Mensch?“ fragt die Vesperkirche 2025 nach dem Zusammenhang von Nah- rung und Armut. Die Verbindung zu foodsharing und de- ren fairteilern trägt das Thema weiter. Die Vesperkirche ist ein rein aus Spenden finanziertes Projekt, das in diesem Jahr vom 04. bis 23. Februar in der Evang. Stadtkirche Weingarten stattfindet. Die verantwortlichen Organisatio- nen sind die Johannes-Ziegler-Stiftung der Zieglerschen aus Wilhelmsdorf und die Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee des Evangelischen Kirchenbezirk Ravensburg, die zu Gast bei der Evangelischen Kirchengemeinde Wein- garten sind. Mehr Informationen auf der Internetseite der Vesperkirche: www.vesperkirche-weingarten.de Kontakt für Presseanfragen: Pfarrer Ralf Brennecke Geschäftsführer Diakonie Oberschwaben Allgäu Boden- see T 0751 95223-120 E-Mail: r.brennecke@diakonie-oab.de Veranstaltungshinweis - Arzt-Patienten- Forum zum Thema Wenn die Schulter schmerzt Welche Prävention und Therapie gibt es bei Schmerzen in der Schulter? Diese und andere Fragen beantworten Fachärzte beim Arzt-Patienten-Forum. Veranstalter ist die vhs Wangen im Allgäu in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Schulterschmerzen sind ein weit verbreitetes Leiden und kommen mit unterschiedlicher Häufung in jedem Alter vor. Das Schultergelenk ist das beweglichste Gelenk des menschlichen Körpers, der Aufbau ist komplex, die Be- anspruchung groß. Dr. Patrick Frei, niedergelassener Or- thopäde aus Wangen, wird in diesem allgemeinbildenden Vortrag typische Schulterprobleme besprechen und The- rapien vorstellen. Während in jüngeren Jahren Verletzungen am Schulter- gelenk überwiegen, treten mit zunehmendem Alter Ver- schleißerscheinungen und entzündliche Veränderungen in den Vordergrund. Woher kann der Schulterschmerz kommen und was können die Ursachen sein? Welche konservativen und operativen Behandlungsmöglichkei- ten gibt es und wann sind sie sinnvoll? Diese und andere Fragen werden beim Arzt-Patienten-Forum behandelt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen. Termin: Dienstag, 25.02.2025, 18.30 – 20.30 Uhr Veranstaltungsort: Häge-Schmiede Zunfthausgasse 9/1 88239 Wangen Eintritt: 5 Euro Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. 07522/74-242, E-Mail: vhs@wangen.de oder unter: www.vhs-wangen.de Es referiert Dr. med. Patrick Frei, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Wangen. Landkreis Ravensburg hat einen neuen Kommunalen Suchtbeauftragten Zu Jahresbeginn hat Walter Krebs seine Tätigkeit als Kommunaler Suchtbeauftragter und Beauftragter für Suchtprävention des Landkreises Ravensburg aufgenom- men. Neben der Suchthilfeplanung, der Suchtpräventi- on und der Leitung der Geschäftsstelle des Regionalen Suchthilfenetzwerkes umfasst der Aufgabenbereich von Herrn Krebs auch die Zusammenarbeit mit Netzwerkpart- nern wie den Trägern von Suchthilfeeinrichtungen, Schu- len, Kindergärten und Krankenkassen. Zuletzt war Krebs über zwanzig Jahre lang in der regionalen Sozialpsychi- atrie und als Koordinator des Gemeindepsychiatrischen Verbunds im Landkreis Ravensburg tätig. „Wir leben in einer Gesellschaft, deren heiligstes Ziel die Ablenkung zu sein scheint.“ Mit diesem Zitat des deutschen Musikers Konstantin Wecker tritt Krebs an, um eine regelmäßige Bedarfserhebung und Bedarfsplanung zu sichern und die Versorgung im Landkreis weiter zu entwickeln. Da- mit sollen die Hilfsangebote in der Suchthilfe spezifisch auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ausgerichtet werden. Neben der Suchthilfeplanung stellt auch die Suchtprävention eine wichtige individuelle und auch gesellschaftspoliti- sche Maßnahme dar, welche der Landkreis durch Aktio- nen, Siegel, Materialien und Programme zum Ausdruck bringt. Bei Fragen rund um die Suchthilfe steht Krebs unter w.krebs@rv.de oder Telefon 0751/ 85-3117 zur Verfügung. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzende Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Früh- jahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Interessierte Waldbesitzende melden sich bitte bis zum 25. Februar beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entgegen genommen unter 0751/6528051 per- sönlich von 6:30 bis 7:30 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren erheben. Für Waldbesitzende mit Privatwald- vereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Ge- bühr 15,60 € je Bestellung. Bestellende ohne Förderantrag bezahlen 46,40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Was sonst noch interessiert AOK bezieht Stellung: Kein Misstrauen bei Krankmeldungen Arbeitsunfähigkeit in der Region Bodensee-Ober- schwaben aktuell umstritten: Laut einer Civey-Befra- gung der AOK arbeiteten 2024 viele Arbeitnehmer trotz Krankheit Die AOK Bodensee-Oberschwaben legt neben einer Analyse der Krankmeldungen ihrer Versicherten die Ergebnisse einer aktuellen Civey-Umfrage vor. Diese bietet wertvolle Einblicke in die Gesundheit der Erwerbs- tätigen in der Region. Die Ergebnisse zeigen die häufigs- ten Krankheitsgründe und deren Auswirkungen auf die Arbeits-fähigkeit. Markus Packmohr, Geschäftsführer der AOK Bodensee-Oberschwaben, sieht keinen Anlass zum Misstrauen bei Krankmeldungen. „Karenztage könnten auch dazu führen, dass sich Angestellte bereits am ersten Tag einer Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gung ausstellen lassen - das wiederrum würde die Arzt- praxen noch voller machen, als sie es bereits heute sind.“ 37,5 Prozent der Befragten gaben an, sich in den letzten 12 Monaten aufgrund einer Erkältung krankgemeldet zu haben. Es folgen Muskel-Skelett-Erkrankungen mit 13,5 Prozent, Corona mit 13,3 Prozent und psychische Gründe mit 8,3 Prozent. 5,7 Prozent blieben wegen der Krankheit eines Kindes zu Hause. Dies verdeutlicht, dass Erkältun- gen in der kalten Jahreszeit weiterhin die Hauptursache für Krankmeldungen sind. „Krankheiten, egal, ob es um einen Atemwegsinfekt, eine Krebserkrankung oder um eine Depression geht, können jede beschäftigte Person treffen. Angesichts des aktu- ellen Fachkräftemangels und der älter werdenden Be- legschaften sollten alle Chancen genutzt werden, damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig erhalten bleibt“, betont Markus Packmohr, AOK-Geschäftsführer. „Bei diesen Krankheitsbildern und auch für andere, die häufige und lange Ausfälle am Ar- beitsplatz mit sich bringen, gibt es gute und wirksame Präventionsangebote, die sowohl individuell als auch in Betrieben umgesetzt werden können. Darauf sollte vor allem gesetzt werden, um die Gesundheit langfristig zu fördern, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und so Fehltage zu vermeiden“, erklärt Alexander Gohm, AOK-Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement. Besorgniserregend ist, dass drei Viertel der Befragten trotz Krankheit zur Arbeit gingen. Dies zeigt den Druck auf Arbeitnehmer und wirft Fragen zur Gesundheit am Arbeitsplatz auf. „Gerade bei spezifischen vulnerablen Gruppen besteht das Risiko, dass notwendige krank- heitsbedingte Ausfalltage nicht in Anspruch genommen werden. Leidtragende sind an erster Stelle die Beschäf- tigten, die durch einen solchen Raubbau an ihrem Körper die kurz- und langfristigen Folgen zu tragen haben und auch eine Chronifizierung ihrer Erkrankung in Kauf neh- men. Auch die Betriebe tun sich keinen Gefallen, wenn sie einen kranken Beschäftigten arbeiten lassen, da Produk- tionsverluste drohen, beispielsweise. durch ansteckende Krankheiten, die auf andere Mitarbeitende übertragen werden“, hebt der AOK-Geschäftsführer hervor. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (AU) der AOK-Versicherten in Bodensee-Oberschwaben zeigt ei- nen starken Anstieg der Krankmeldungen im Jahr 2022. In den beiden Folgejahren 2023 und 2024 verharrten die Zahlen dann auf ähnlichem Niveau. Ein wesentlicher Faktor dürfte die Zunahme von Atemwegserkrankungen nach dem Ende der coronabedingten Hygienemaßnah- men sein. Eine Rolle spielt bei der Statistik aber auch die Anfang 2023 eingeführte elektronische Krankmeldung. Die alten Papierbescheinigungen wurden oft nicht an die Kassen weitergeleitet und gingen damit nicht in die Sta- tistik ein. „Wie groß dieser Effekt ist, lässt sich nicht genau beziffern“, so Markus Packmohr weiter. Landkreis Ravensburg: 2021: 4,9 %, 2022: 6,1 %, 2023: 5,8 %, 1. Halbjahr 2024: 5,7 % Landkreis Sigmaringen: 2021: 5,0, 2022: 6,3, 2023: 6,0, 1. Halbjahr 2024: 6,0 % Bodenseekreis: 2021: 4,6 %, 2022: 5,6%, 2023: 5,3%, 1. Halb- jahr 2024: 5,3 % Eine weitere Auswertung der AOK-Versicherten zeigt in Bodensee-Oberschwaben über die Jahre deutliche Schwankungen bei der Häufigkeit von Atemwegsinfekti- onen. 2019 waren 75.923, 2020 71.798, 2021 65.982, 2022 108.440 und 2023 89.035 erkrankte AOK-Versicherte we- gen einer akuten Atemwegsinfektion in ärztlicher Behand- lung. Es fließen nur die Personen in die Auswertung ein, die sich tatsächlich in ärztlicher Behandlung befanden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher ausfallen. Landkreis Ravensburg: 33.070 (2019), 31.099 (2020), 28.512 (2021), 46.123 (2022), 38.185 (2023) Landkreis Sigmaringen: 24.375 (2019), 23.275 (2020), 21.252 (2021), 35.416 (2022), 28.493 (2023) Bodenseekreis: 18.478 (2019), 7.424 (2020), 16.218 (2021), 26.901 (2022), 22.357 (2023) ICD10-Codes: J00, J01, J02, J03, J04, J05, J06, J09, J10, J11, J12, J13, J14, J15, J16, J17, J18, J20, J21, J22 „Um Übertragungen bei Atemwegserkrankungen zu ver- meiden, können die in der Corona-Zeit erprobten Hygie- neregeln helfen – auch am Arbeitsplatz. Es ist beispiels- weise ratsam, sich von überfüllten oder unzureichend belüfteten Meetingräumen fernzuhalten und den per- sönlichen Kontakt mit Kollegen auf ein Minimum zu be- schränken. Generell sollten Beschäftigte eine Verschlep- pung bzw. Chronifizierung ihrer Erkrankung vermeiden. Mit einer chronischen Krankheit schaden sie sich in erster Linie selbst, aber auch den Unternehmen, wenn sie dann längerfristig krankheitsbedingt ausfallen“, so Alexander Gohm weiter. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Krebsvorsorge-Untersuchungen Welche sind sinnvoll für Frauen und welche für Männer? Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) dazu, die wichtigen Krebsvorsor- geuntersuchungen regelmäßig wahrzunehmen. Früh erkannt sind insbesondere Brust-, Darm-, Haut- und Gebär mutterhalskrebs sowie verschiedene Formen des Prostatakrebses in der Regel gut heilbar. Es ist daher be- sonders wichtig, die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen. Denn, je früher Krebs erkannt wird, desto höher ist die Chance einer Heilung. Diese ge- setzlichen Früherkennungsuntersuchungen werden von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) für deren Versicherte vollständig bezahlt: · Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs für Frauen ab dem Alter von 20 Jahren · Früherkennung von Brustkrebs für Frauen ab 30 Jahren Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 · Hautkrebs-Screening für Frauen und Männer ab 35 Jahren. Vor 35 erstattet die LKK im Einzelfall die Kos- ten einer Untersuchung zu 80 Prozent, jedoch nicht mehr als 20 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. · Früherkennung von Prostatakrebs für Männer ab dem Alter von 45 Jahren · Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren · Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs für Frauen ab dem Alter von 55 Jahren. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen einen jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl machen. Alternativ zur Darmspiegelung: Frauen können ab 55 alle zwei Jahre einen immunologischen Test (iFOBT) auf occultes Blut im Stuhl machen, solange noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde. · Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs für Männer ab dem Alter von 50 Jahren. Alternativ zur Darmspiegelung: von 50 bis 54 Jahren jährliche Stuhltests und ab 55 alle zwei Jahre einen immu- nologischen Test (iFOBT) auf occultes Blut im Stuhl machen, solange keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde. Bei der Darmkrebsvorsorge kommt es ab dem 1. April 2025 zu einer Angleichung beim Anspruch auf die Ko- loskopie: Dann können alle Versicherten ab dem Alter von 50 Jahren unabhängig vom Geschlecht zwischen einem Stuhltest alle zwei Jahre oder einer Koloskopie im Abstand von zehn Jahren wählen. Es sind weiterhin höchstens zwei Koloskopien möglich wobei eine solche ab dem Alter von 65 Jahren als zweite gilt. Weitere Infor- mationen erhalten hierzu stehen im Internet unter www. kbv.de/html/1150_73464.php. Weitere ergänzende Informationen zu allen Vorsorgeun- tersuchungen und ihre Intervalle stehen auf der Internet- seite www.svlfg.de/vorsorge. Informationen zum Weltkrebstag bietet die Deutsche Krebshilfe unter www.krebshilfe.de. Bonusprogramm der LKK Neben der regelmäßigen Krebsvorsorge ist es außerdem wichtig, sich gesund zu ernähren, nicht zu rauchen, sich regelmäßig körperlich zu bewegen und wenig Alkohol zu konsumieren, denn ein gesunder Lebensstil kann Krebs vorbeugen. Jeder kann eine Menge für ein gesundes und aktives Leben tun. Deshalb sollen die Bonusprogramme der LKK ein Anreiz sein, ein gesundheitsbewusstes Ver- halten weiter zu verstärken. Die zwei Programme: Beim Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten wird ein Bo- nus in Form einer Geldprämie gewährt, wenn regelmäßig qualitätsgesicherte Leistungen zur Primärprävention in Anspruch genommen werden. Beim der Bonifizierung von Einzelmaßnahmen wird ein Bonus in Form einer Geldprä- mie gewährt, wenn Gesundheitsuntersuchungen, Unter- suchungen zur Früherkennung von Krankheiten, Schut- zimpfungen sowie Kinderuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu den Bo- nusprogrammen stehen auf der Internetseite www.svlfg. de/bonus-gesundheitsbewusst-lkk. Datenschutz hat höchste Priorität DRV BW stellt Schutz der Daten sicher Aktionstag Europäischer Datenschutz Am 28. Januar war Europäischer Datenschutztag. Seit 2007 macht der Aktionstag auf den hohen Stellenwert des Datenschutzes innerhalb der EU aufmerksam. Die Höhe ihres Gehalts, der Name des Arbeitgebers, die Dau- er der Beschäftigung oder die Anzahl der Kinder – auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) speichert viele personenbezogene Daten ihrer Versicherten. Nur mit diesen Angaben kann das Renten- konto vollständig geführt und die spätere Rente korrekt berechnet werden. Die erhobenen Daten unterliegen da- bei dem Sozialgeheimnis und sind durch die datenschutz- rechtlichen Anforderungen der Datenschutz-Grundver- ordnung sowie die Vorschriften des Sozialdatenschutzes besonders geschützt. „Datenschutz und -sicherheit haben bei uns eine hohe Priorität“, sagt Thomas Sommer, Infor- mationssicherheitsbeauftragter der DRV BW. „Vor allem bei Anwendungen zur Leistungsfeststellung und der Aus- zahlung von Renten sind höchste Sicherheitsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik gefordert, um die Daten aller Versicherten und Leistungsempfänger vor Angriffen aus dem Internet zu schützen“, so Thomas Sommer weiter. Regelmäßige Audits prüfen Maßnahmen zum Daten- schutz und zur Informationssicherheit Bei dem Rentenversicherungsträger trägt ein eigener Be- reich dafür Sorge, dass die Daten angemessen geschützt sind. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten Maßnahmen zum Datenschutz und der Informationssi- cherheit und stellen sicher, dass sie eingehalten und stän- dig verbessert werden. Da die DRV BW aufgrund ihrer Arbeit mit sensiblen Daten als Betreiber von Kritischen In- frastrukturen gilt, ist sie außerdem gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig den Nachweis über die Einhaltung aller Maßnahmen zu erbringen. Dies geschieht mithilfe von Untersuchungen, sogenannten Audits. Während diesen nimmt eine vom BSI beauftragte unabhängige Prüfstelle in einem gesetzlich festgelegten Turnus die Wirksamkeit ergriffener technischer und organisatorischer Vorkehrun- gen zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität und Verfüg- barkeit der Daten unter die Lupe. Im Wechsel zu diesen KRITIS-Audits hat die Deutsche Rentenversicherung ei- gene, interne Audits für alle Rentenversicherungsträger installiert. So kann die Deutsche Rentenversicherung stets den hohen branchenspezifischen Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit gerecht wer- den und die Daten aller Beteiligten bestmöglich schützen. Mit Holzbau in Deine Zukunft! Der triale Studiengang: Das Biberacher Modell Holz fasziniert dich und du hast Lust im Holzbau in Zu- kunft was zu bewegen? Der triale Studiengang „Holzbau – Projektmanagement / Bauingenieurwesen“ bietet eine tolle Möglichkeit für jun- ge Menschen, die gerne in dem Bereich Holzbau arbeiten und dabei Führungspositionen anstreben. Diese Ausbildung dauert insgesamt 5 Jahre und 3 Monate und kombiniert eine duale Ausbildung zum/r Zimmerer/ in mit dem Hochschulstudium Holzbau Projektmanage- ment / Bauingenieurwesen an der Hochschule Biberach Im Biberacher Modell erwerben die Teilnehmenden fol- gende Qualifikationen: • Gesellenbrief im Zimmererhandwerk Polier/in im Zimmererhandwerk • Meisterbrief im Zimmererhandwerk • Hochschulabschluss Bachelor of Engineering im Stu- diengang Holzbau Projektmanagement/Bauingeni- eurwesen Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, wir machen Urlaub von Mo., 10.02.2025 bis Mi., 19.02.2025 Vorankündigung: Die Praxis ist am Fr., 28.03.25 und Mo., 31.03.25 geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (11.02.25 – 19.02.25) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (10.02.25 – 19.02.25) Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. ÄRZTE Nächster Ausbildungsstart: September 2025 Bewerbungsschluss 31. Mai 2025 Informationen und Anmeldung unter: Bildungszentrum Holzbau, Biberach Wolfgang Schafitel – 07351 44091 55 E-Mail: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de https://www.biberachermodell.de Digitale Alternativen ersetzen das Fax-Verfahren - DRV BW geht neue Wege in der Kommunikation Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) geht neue Wege in der Kommunikation und stellt das Fax-Verfahren ein. Künftig gibt es ausschließ- lich digitale Alternativen über die Anliegen einfach mit der DRV BW geklärt werden können. Auf diesen Wegen sind auch das Hochladen und die datenschutzkonforme Übermittlung von Anhängen möglich. Welche digitalen Alternativen gibt es? Kontaktformular für persönliche Anliegen Hierüber können alle Kommuni- kationspartner - Versicherte und Bevollmächtigte sowie Unternehmen und Institutionen - der DRV BW Unterlagen und Informationen übermitteln. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherungsnummer bekannt ist. Die Unterla- gen werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein. Dieses Formular steht unter www.deutsche-rentenversi- cherung.de/eantrag-S8003 zur Verfügung. eAntrag Webversion Mit der eAntrag Webversion können Anträge an die Deutsche Rentenversicherung gestellt wer- den. Auch hierfür ist die Angabe der Versicherungsnum- mer nötig. Die Anträge werden an den kontoführenden Versicherungsträger gesendet und gehen automatisch in die digitale Akte ein: www.deutsche-rentenversicherung. de/eantrag. Kundenportal (mit Anmeldung über eID) Mittels des ePostfach (Kundenportal) werden Nachrichten und Do- kumente sicher mit der Deutschen Rentenversicherung ausgetauscht. Voraussetzung ist die Registrierung im Kundenportal. Alle Informationen zum Kundenportal und ePostfach unter: www.deutsche-rentenversicherung.de/ kundenportal. Kontaktformular für sonstige Anfragen Bei dieser Alterna- tive können der DRV BW schnell und unkompliziert Unter- lagen und Informationen übermittelt werden, die nicht im Zusammenhang zu einer Versicherungsnummer stehen oder wenn die Versicherungsnummer nicht bekannt ist. Weitere Angebote für öffentliche Einrichtungen und Un- ternehmen Für diese Kundengruppen steht zudem der Verschlüs- selungsserver Cryptshare® bereit, um den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen zu er- möglichen. Alternativ können über das Verschlüsselungs- verfahren S/MIME ebenso sicher vertrauliche Daten und Informationen per Mail ausgetauscht werden. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www. drv-bw.de/Kontakt Veröff entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsen eren. Interesse oder Fragen? Rufen Sie uns einfach an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim · Telefon 07154 8222-70 anzeigen@duv-wagner.de · www.duv-wagner.de Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0/ 11 * BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN Ungerade KW*: in Pa onville Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. GESCHÄFTSANZEIGEN anzeigen@duv-wagner.de Ihre Chiffre-Antwort Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wir suchen ab sofort eine lebenserfahrene Persönlichkeit als Schulbegleiter (w/m/d) für Baindt in Teilzeitanstellung (30 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir suchen ab sofort eine Pädagogische Fachkraft (m/w/d) als Schulbegleitung für Baindt in Teilzeitanstellung (17 Std. /Woche). Als Schulbegleitung übernehmen Sie für ein Kind die tägliche Begleitung in einer schulischen Einrichtung (SBBZ St. Stiftung Franziskus) und erbringen alle dort notwendigen unterstützenden Hilfeleistungen. malteser-bodensee.de jobs.malteser.de Wir laden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen mit Eltern herzlich ein. Der Weg ist nicht weit – Wir freuen uns! Wilhelmstraße 5-7, 88212 Ravensburg, Tel. 0751/359308-0 Infoabend für Eltern der Viertklässler am Montag, 10.02.2025 und Mittwoch, 19.02.2025 jeweils um 19 Uhr im Foyer. Tag der offenen Tür Freitag, 07. Februar 2025, 16.00 bis 18.30 Uhr Bilinguales Profil Sportprofil Musikprofil EINLADUNG Persönliche Führungen bis 19.02.2025 möglich. www.bz-st-konrad.de Elterninfoabend am Montag, 03. Februar 2025, 19:30 Uhr, Aula AUFNAHME FÜR KLASSE 5 IM SCHULJAHR 2025/2026 Tag der offenen Tür „St. Konrad entdecken“ am Samstag, 08. Februar 2025, um 10:00 Uhr GYMNASIUM ST. KONRAD RAVENSBURG VERANSTALTUNGEN STELLENANGEBOTE[mehr]

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