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Kommunales Krisenmanagement und Gefahrenabwehr bei Hochwasser

Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Hochwasser sollen Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren, die Umwelt, erhebliche Sachwerte und die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung abwenden. Sie basieren auf den Regelungen des Landeskatastrophenschutz-, des Polizei- und des Feuerwehrgesetzes. Sie müssen sich aber keineswegs darauf beschränken. Planungen zielen auch darauf ab, dass die Erreichbarkeit wichtiger Einrichtungen sowie die Ver- und Entsorgung gesichert sind und dass keine bleibenden Schäden für Infrastruktur, Wirtschaft und relevante Kulturgüter entstehen. Die Alarm- und Einsatzplanung ist das klassische Instrument der Behörden im Katastrophenschutz. Sie beurteilen im Vorfeld gemeinsam mit den Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), was sie während und nach einem Hochwasser leisten können, um die nachteiligen Folgen möglichst gering zu halten. Die Alarm- und Einsatzpläne umfassen auch Planungen zur örtlichen Hochwasserwarnung. Sie bereiten die Alarmierung und den Einsatz aller beteiligten Kräfte vor. Dabei ist auf eine Synchronisierung mit vorhandenen objektspezifischen Einsatz- und Notfallplänen zu achten. Sinnvoll sind auch die Nachsorge und die Überprüfung, ob die durchgeführten Maßnahmen erfolgreich waren. Eine umfassende Vorbereitung geht aber weit über den klassischen Bevölkerungsschutz hinaus: In einem Prozess des mehrfachen Wiederholens (iterativer Prozess) planen die Kommunen gemeinsam mit allen relevanten Akteuren die Aufgaben für den Hochwasserfall. Sie stimmen sie aufeinander ab, klären die Zuständigkeiten und setzen die erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich um. Wichtig sind dabei „empfindliche Einrichtungen“ wie Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser. Für einen Kindergarten sollte beispielsweise klar sein, wer die Einrichtung über das Hochwasser informiert, wer unter welchen Bedingungen die Entscheidung für eine Evakuierung trifft, wohin die Kinder gebracht werden, wer die Eltern informiert, wer wie die Einrichtung des Kindergartens sichert. Wo kann in den darauf folgenden Tagen eine Notbetreuung gewährleistet werden? Was geschieht nach dem Hochwasser, um den Kindergarten zu reinigen und wieder einzurichten? Auch notwendige bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel hochwassersichere Notausgänge sollten im Rahmen der Planung festgelegt und umgesetzt werden. Für Städte, Kommunen und Verbände besteht außerdem die Möglichkeit, das internetbasierte Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) für ihre Alarm- und Einsatzplanung zu nutzen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Starkregen

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 10 mm beziehungsweise in 6 Stunden mehr als 20 mm Regen fallen. Diese Niederschläge haben in der Regel eine sehr geringe räumliche Ausdehnung. Starkregenereignisse stellen ein schwer zu kalkulierendes Überschwemmungsrisiko dar. Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt eines Regenereignisses kaum vorherzusagen. Daher kann Starkregen für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte und können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen und erodierte Materialien wie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Durch den Rückstau wird das umliegende Gelände überflutet. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Da die großen Wassermengen meistens über den Bemessungsgrenzen der Kanalnetze liegen, können sie weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Versicherung gegen Hochwasserschäden

Auch bei guter Vorsorge kann Hochwasser erhebliche finanzielle Folgen haben. Bürgerinnen und Bürger sollten daher finanzielle Rücklagen bilden oder eine geeignete Versicherung abschließen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schutz vor Lärm

Die Baustelle unter dem Fenster, die Bundesstraße gleich um die Ecke und dann noch der Nachbar mit seinem Rasenmäher. Aus Sicht der Bevölkerung ist Lärm das drängendste Umweltproblem überhaupt. Wenn der Körper lauten Geräuschen ausgesetzt ist, kann das zu Stressreaktionen wie Schlafstörungen bis hin zu Gehör- oder Herz-Kreislaufschäden führen. Lärm wird in verschiedene Kategorien eingeteilt: Verkehrslärm Gewerbe- und Industrielärm Baustellenlärm Gerätelärm Sport- und Freizeitlärm Nachbarschaftslärm Unser Lärmempfinden ist stark subjektiv geprägt. So stört ein Geräusch denjenigen, der es verursacht, sehr viel weniger als denjenigen, der ihm ausgesetzt ist. Auch das Wissen über den Ursprung eines Geräusches und die Gründe dafür machen die Belastung für manche Menschen erträglicher. Je nach Art und Verursacher gibt es unterschiedliche Grenz- und Richtwerte für Lärm. Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union werden die Mitgliedsländer verpflichtet, die Belastung ihrer Bevölkerung durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm sowie den Lärm in Ballungsgebieten zu berechnen und zu kartieren. Aufbauend auf diesen Lärmkarten müssen Lärmaktionspläne erstellt werden. In Baden-Württemberg ist der Flughafen in Stuttgart die einzige Quelle für Fluglärm, die groß genug ist, um kartiert zu werden. Die Strecken der Deutschen Bahn erfasst das Eisenbahn-Bundesamt. Dem Land obliegt die Kartierung der nicht-bundeseigenen Bahnstrecken. Zuständig für die Erstellung von Lärmaktionsplänen sind in Baden-Württemberg die Städte und Gemeinden, für den Flughafen Stuttgart das Regierungspräsidium Stuttgart.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasser

Die Hochwasser der vergangenen Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell das Thema Hochwasser bei uns in Baden-Württemberg ist. Vor dem Hintergrund aktueller Erkenntnisse wird der Klimawandel die Hochwassersituation in Zukunft noch verschärfen. Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die nicht verhindert werden können und charakteristisch für das Abflussverhalten von Bächen und Flüssen sind. Für Schäden durch Hochwasser sind die Menschen oft selbst verantwortlich. Denn vor allem durch die Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse steigen die Hochwassergefahr und das Ausmaß der Hochwasserschäden. Im Fall eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen. Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten. Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Luftreinhaltung

Schadstoffemissionen durch Verkehr und Industrieanlagen sowie intensive Landwirtschaft und Heizungsanlagen gehören zu den Hauptverursachern von Luftverschmutzung. Luftschadstoffe Substanzen, die die Atemluft belasten, sind zum Beispiel Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon (O3), Ammoniak (NH3), Schwefeldioxid (SO 2 ) und Kohlenmonoxid (CO). Stickstoffdioxid - NO2 Stickstoffoxide (NOx), vor allem Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ), werden zum größten Teil durch den Straßenverkehr verursacht, entstehen aber auch als Abgase von Industrieanlagen oder von Kraft- und Fernheizwerken. Stickstoffdioxid kann die Atemwege reizen und schädigen. Sie sind auch an der Bildung von Feinstaub und bodennahem Ozon beteiligt. Seit 1. Januar 2010 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO 2 ). Der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Der zugelassene Einstundenmittelwert beträgt 200 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf höchstens 18 mal im Jahr überschritten werden. Die Luftqualität hat sich durch zahlreiche Luftreinhaltemaßnahmen in den letzten Jahren deutlich verbessert. So wurden unter anderem Umweltzonen eingerichtet. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die über eine spezielle Schadstoffplakette verfügen und bestimmte Schadstoffnormen einhalten. Im Jahr 2022 wurde der Grenzwert für den NO2-Jahresmittelwert in Baden-Württemberg erstmals flächendeckend eingehalten. Feinstaub Feinstaubpartikel PM10 haben eine aerodynamische Form mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer und können deshalb eingeatmet werden und die Atemwege belasten. Seit 1. Januar 2005 gelten europaweit Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10. Im Jahresdurchschnitt darf ihr Anteil nicht über 40 Mikrogramm pro Kubikmeter ansteigen. Der zulässige Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Dieser darf an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Seit dem Jahr 2015 gilt auch für Feinstaub PM2,5 ein Immissionsgrenzwert. Im Jahresdurchschnitt darf der PM2,5-Wert 25 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht übersteigen. Im Jahr 2018 wurden erstmals deutschlandweit die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 flächendeckend eingehalten. Ozon - O 3 Ozon tritt vor allem in der Erdatmosphäre in einer Höhe von über 10 Kilometern auf. Die Ozonschicht schirmt die Erde vor der Ultraviolettstrahlung der Sonne ab. In Bodennähe tritt ebenfalls Ozon auf, das aus Sauerstoff und Luftverunreinigungen, vor allem aus dem Straßenverkehr, gebildet wird. Dieser Prozess wird durch Sonnenstrahlung und warme Temperaturen begünstigt und die Ozonkonzentration in der Luft steigt an. Bei hohen Ozonwerten kann es zu Reizungen der Atemwege und zu Kopfschmerzen kommen. Vermeiden Sie es, während hoher Ozonkonzentration Sport zu treiben oder aktiv im Freien zu arbeiten. Seit dem Jahr 2010 beträgt der Zielwert für Ozon 120 Mikrogramm pro Kubikmeter als Achtstundenmittelwert, der an höchstens 25 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Ammoniak - NH3 Ammoniak (NH 3 ) entsteht durch den mikrobiellen Abbau von abgestorbenen Pflanzen, tierischen Exkrementen sowie anderen stickstoffhaltigen organischen Materialien. Den größten Anteil der Ammoniakfreisetzung verursacht mit rund 90 Prozent die Intensivtierhaltungen (insbesondere die Rinderhaltung) durch die direkten Emissionen der Tierställe, aber auch durch Lagerung und Ausbringung von Gülle oder Festmist. Als nicht landwirtschaftliche Quelle ist der Verkehr zu nennen. Das freigesetzte Ammoniak reagiert mit den in der Atmosphäre vorhandenen Säuren wie Schwefel- oder Salpetersäure. Dabei entstehen Ammonium und seine Salze, die zur Bildung von sekundären anorganischen Aerosolen als Bestandteil des Feinstaubs beitragen. Diese Ammoniumsalze werden über weite Strecken transportiert und gelangen so in weit entfernte Regionen. Schwefeldioxid - SO 2 Schwefeldioxid entsteht bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Kohle und Erdöl. Die SO 2 -Emissionen konnten in den letzten 20 Jahren um knapp 90 Prozent reduziert werden. Dies ist vor allem durch die Einführung schwefelarmer Brenn- und Treibstoffe sowie durch die Ausrüstung von großen Industrieanlagen mit Abluftreinigungsanlagen gelungen. Kohlenmonoxid - CO Kohlenmonoxid entsteht, wenn organische Stoffe wie beispielsweise Holz, Kohle oder Öl unvollständig verbrennen. Auch Zigarettenrauch enthält Kohlenmonoxid. Durch den Einsatz von Katalysatoren konnte der Ausstoß von Kohlenmonoxid durch den Straßenverkehr stark reduziert werden. Hinweis: In Wohnräumen besteht die Gefahr, dass durch die Heizungsanlage Kohlenmonoxid entweicht. Lassen Sie deshalb Ihre Heizungsanlage regelmäßig vom Schornsteinfeger oder einem Fachbetrieb des Heizungsgewerbes kontrollieren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Abfallvermeidung und Entsorgung

In erster Linie soll die Entstehung von Abfällen vermieden werden. An zweiter Stelle geht es um die Verwertung von Abfällen und erst am Schluss steht die Beseitigung des restlichen Abfalls. Abfallvermeidung Sie können die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe und Elektroschrott getrennt entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden. Mit geringem Aufwand können Sie viel für die Umwelt tun, wenn Sie folgende Punkte beachten: Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter! Diese werden nach der Rückgabe gereinigt und wieder befüllt. Beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen. Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien! Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung. Verwenden Sie Recyclingpapier! Außerdem können Sie Papier sparen, wenn Sie nur die Dokumente ausdrucken, die Sie wirklich brauchen und dabei die Vorder- und Rückseite des Papiers benutzen. Vermerken Sie auf Ihrem Briefkasten, dass Sie auf Broschüren und Werbung verzichten. Geben Sie außer Bioabfall keine sonstigen Abfälle in die Biotonne oder den Biobeutel. So vermeiden Sie eine Verunreinigung des wertvollen Biogutes und tragen dazu bei, dass aus Bioabfällen Energie und hochwertige Komposte hergestellt werden können. Für Altkleider gilt: Geben Sie Ihre gebrauchten Kleider und noch tragbare und paarweise zusammengebundenen Schuhe zur Altkleidersammlung. Es gibt viele gemeinnützige, aber auch zugelassene gewerbliche Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen. Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit viel Ressourcen, mit hohen Belastungen (für Umwelt und leider manchmal auch für die Arbeitskräfte in der Dritten Welt) erzeugt worden. Diese Produkte verdienen deshalb im Umgang mit ihnen besonderen Respekt. Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen. Dafür sind Ihre Altkleider zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen. Abfallentsorgung In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Abfallentsorgung zuständig. Die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise geben in der Regel einen Abfallkalender heraus, dem Sie alle Informationen zum Entsorgungssystem an Ihrem Heimatort entnehmen können. Welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist, können Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen nachlesen. Defekte Lampen Lampen müssen Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen. Herkömmliche Glühlampen halten diese Anforderungen nicht ein. Stattdessen werden LED-Lampen und Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) im Handel angeboten. Diese Lampen enthalten zum Teil wertvolle Rohstoffe beziehungsweise geringe Mengen Quecksilber. Sie dürfen sie daher nicht über den Restabfall entsorgen, sondern Sie müssen sie bei den Sammelstellen für Elektroschrott abgeben. Sie können sie zurückgeben bei: öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder zum Teil auch im Handel. Entsorgen Sie defekte Glühlampen dagegen weiterhin über den Restabfall.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Hochwasserrisikomanagement

Umfangreiche Informationen zum Thema Hochwasserrisikomanagement bieten Ihnen die Lebenslage „ Umwelt- und Naturgefahren “ sowie das Hochwasserportal des Umweltministeriums . Hier finden Sie Wissenswertes zu den Hochwassergefahrenkarten und -risikokarten, den zahlreichen Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements wie Eigenvorsorge, Krisenmanagement, kommunale Planung und Hochwassernachsorge sowie zum Starkregenrisikomanagement.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Naturschutz, Artenschutz, Landschaftspflege

Für den Naturschutz in Baden-Württemberg ist die Naturschutzverwaltung zuständig. Sie beurteilt zum Beispiel, ob Bauprojekte auf bestimmten Flächen Folgen für den Tier- und Pflanzenbestand haben. Zu den weiteren Aufgaben der Naturschutzverwaltung gehört es, Schutzgebiete auszuweisen, zu betreuen und zu pflegen. Bevor ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, muss der Tier- und Pflanzenbestand untersucht werden. Dabei wird auch beurteilt, ob es sich um seltene oder gefährdete Arten handelt, die besonderen Schutzbedarf haben. Außerdem informiert die Naturschutzverwaltung über Naturschutzthemen. Wenn Sie mit einer Schul- oder Erwachsenengruppe ein bestimmtes Thema vertiefen möchten, können Sie eine Veranstaltung mit dem Ökomobil planen. Die Expertinnen und Experten aus den Regierungspräsidien kommen zu Ihnen und informieren Sie vor Ort über Tiere, Pflanzen und die Natur. In sechs Regionen Baden-Württembergs gibt es Naturschutzzentren Naturschutzzentren: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg , zudem gibt es das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb , das Biosphärenzentrum Schwarzwald ist in Vorbereitung, sowie das Nationalparkzentrum Schwarzwald . Überall dort können Sie sich direkt über den jeweiligen Naturraum informieren. Für Gruppen, Schulklassen und alle Interessierten gibt es umfassende Programme, viele Informationen, zahlreiche spannende Veranstaltungen und eindrückliche Naturerlebnisse. Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 schützen die Staaten der Europäischen Union über Grenzen hinweg gefährdete Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten. Die Naturschutzverwaltung erstellt für alle Natura 2000-Gebiete Pläne, in denen festgelegt wird, wie diese Gebiete langfristig erhalten werden können. Ein weiteres Ziel des Naturschutzes ist es, durch jahrhundertelange, vor allem land- und forstwirtschaftliche, Nutzung entstandene Kulturlandschaften mit ihren typischen Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren zu erhalten und weiterzuentwickeln. Im Vordergrund stehen dabei die Sicherung und die Entwicklung einer Landbewirtschaftung, die Naturschutzbelange berücksichtigt. Durch diese Landschaftspflege soll der Erhalt wertvoller Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten gewährleistet werden. Tipp: Informationen zu Naturdenkmalen, Landschafts-, Wald- und Naturschutzgebieten in Baden-Württemberg finden Sie im Schutzgebietsverzeichnis . Diese Gebiete und die Gebiete des Schutzgebietssystems Natura 2000 können Sie auch im Daten- und Kartendienst der LUBW Umwelt-Daten und -Karten Online (UDO) aufrufen. Der Fachdokumentendienst (FADO) - Natur und Landschaft - erschließt eine Vielzahl an Texten und Arbeitshilfen zu Naturschutzthemen und ermöglicht eine effektive Informationsbeschaffung als Grundlage für ein koordiniertes, fundiertes und einheitliches Verwaltungshandeln im Naturschutz. Tipp: Was in Baden-Württemberg für den Naturschutz getan wird und welche Maßnahmen für die kommenden Jahre geplant sind, können Sie in der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg und im Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt nachlesen. Biologische Vielfalt und Artenschutz Jede Landschaftsform auf der Erde bringt spezielle Pflanzen- und Tierarten hervor. Diese haben sich über lange Zeit an ihren Lebensraum angepasst. Der Bau von Straßen und Wohngebieten hat viele dieser Lebensräume zerstört. Die empfindlichen Ökosysteme leiden nicht nur an der Bebauung, sondern auch an der großen Menge an Schadstoffen, die durch Industrieanlagen oder intensive Landwirtschaft in die Umwelt emittiert, also ausgebracht werden. Zudem wird der Klimawandel zu einer Veränderung der Lebensräume und damit der an sie angepassten heimischen Arten führen. In Baden-Württemberg kommen schätzungsweise 50.000 wildlebende Tier- und Pflanzenarten vor. In den letzten 50 Jahren hat die Zahl der ursprünglich vorkommenden Arten bei vielen Artengruppen abgenommen. Die Roten Listen dokumentieren die Veränderungen im Artenbestand und bei der Gefährdung der Arten. Danach sind aktuell knapp 40 % der in Roten Listen dokumentierten Fauna und Flora im Land als gefährdet eingestuft. Als reaktionsschnelles Instrumentarium dient das Arten- und Biotopschutzprogramm . Dabei handelt es sich praktisch um ein Feuerwehrprogramm, das vom Aussterben bedrohte und hochgradig gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Bestand stabilisieren und fördern soll. Dazu gehören auch Arten, für die das Land Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung hat, wie zum Beispiel das Bodenseevergissmeinnicht oder die Schwarze Mörtelbiene, deren Bestände in allen anderen Bundesländern erloschen sind. Ein weiteres wichtiges Instrumentarium ist der landesweite Biotopverbund. Er unterstützt und fördert zum einen die Erhaltung der wertvollen biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg. Zum anderen ermöglicht er aber auch Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse von Tieren und Pflanzen als Reaktion auf den Klimawandel. Über national und international geschützte Arten können Sie sich in der Artenschutzdatenbank "WISIA-online" informieren. Für die dort aufgeführten Arten gelten ganz besondere Schutzbestimmungen (sie dürfen zum Beispiel nicht ohne Weiteres in Besitz genommen werden). Nationalpark Schwarzwald Am 1. Januar 2014 wurde Baden-Württembergs erster Nationalpark auf rund 10.000 Hektar zwischen Baden-Baden und Freudenstadt gegründet. Nationalparks verfolgen das Ziel, ungestörte Abläufe der Naturvorgänge zu garantieren. So können sich hier die Urwälder von morgen entwickeln: Der Wald darf wieder „eine Spur wilder“ werden. Es gilt das Motto: „Natur Natur sein lassen“. Bäume, die in Wirtschaftswäldern meist nur ein Drittel ihres natürlichen Alters erreichen, dürfen hier mehrere hundert Jahre alt werden, bis sie Licht und Platz machen für die nachfolgende Generation. Wenn es der Schutzzweck erlaubt, dienen Nationalparks außerdem auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung. Die Landesregierung will mit der Ausweisung des Großschutzgebietes den Schwarzwald in seiner Einzigartigkeit und Naturnähe gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort erhalten und weiterentwickeln. Ein Nationalpark leistet dazu einen wichtigen Beitrag und ist ein Alleinstellungsmerkmal für die Region. Biosphärengebiete Wie Wirtschaft, Besiedelung, Tourismus und Naturschutz in einer Region zusammenwirken, ohne die Natur und Umwelt zu stark zu belasten, können Sie in sogenannten Biosphärenreservaten oder Biosphärengebieten erleben: Eine gesamte Region richtet sich auf die Prinzipien nachhaltiger Entwicklung aus - ökologisch, ökonomisch und sozial. In Baden-Württemberg gibt es zwei Biosphärengebiete: Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit Juni 2009 auch von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt. Das Biosphärengebiet Schwarzwald hat seit Oktober 2017 ebenfalls diese internationale Anerkennung. Als nachhaltige touristische Destinationen bilden sie einen Schwerpunkt für Baden-Württemberg. In den beiden Großschutzgebieten konnten inzwischen viele innovative und nachhaltige Projekte auf den Weg gebracht werden. Mit dem Ziel, auf großer Fläche eine weitere großräumige Kulturlandschaft zu bewahren und als nachhaltige und innovative Modellregion auszubauen, strebt das Land die Initiierung eines dritten Biosphärengebiets an. In Oberschwaben unterstützt das Land daher aufgrund der herausragenden naturräumlichen Ausstattung mit zahlreichen Mooren den Prozess der Region zur möglichen Ausweisung eines weiteren Biosphärengebietes. Ziel ist es, das Klima und die biologische Vielfalt zu schützen und nachhaltige, regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nachhaltige Entwicklung

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung wurde maßgeblich im Jahr 1987 durch eine UN-Kommission unter Leitung der früheren norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland geprägt. Der Zukunftsbericht dieser Kommission wurde auch als Brundtland-Report bekannt. Nachhaltig handeln heißt, nicht auf Kosten von Menschen in anderen Regionen der Erde zu leben oder die Erfüllung der Bedürfnisse zukünftiger Generationen zu gefährden. Wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte sind dabei gleichermaßen zu berücksichtigen. Dabei bildet die Belastbarkeit der Erde und der Natur die absolute Grenze: Ein Rückgang an natürlichen Ressourcen, also der Abbau von Rohstoffen oder der Verlust natürlicher Lebensräume, kann nicht durch steigendes Kapital in einem der anderen Bereiche ausgeglichen werden. Die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg, die schon seit dem Jahr 2007 besteht, versteht sich als Plattform für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, um Fragen nachhaltiger Entwicklung zu debattieren und umzusetzen. Die Landesregierung hat sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie zum Ziel gesetzt, Nachhaltigkeit zu einem zentralen Kriterium politischer Entscheidungen zu machen und gleichzeitig eine Plattform zu bieten, um Fragen nachhaltiger Entwicklung in Kooperation mit den gesellschaftlichen Akteuren anzugehen. Um dieses Ziel zu erreichen und somit Nachhaltigkeit zu einem Markenzeichen für Baden-Württemberg zu machen, werden Ziele formuliert, Messinstrumente entwickelt, Schwerpunkte gesetzt und die Wirtschaft sowie gesellschaftliche Akteure aktiv mit in die Prozesse nachhaltiger Entwicklung einbezogen. Nachhaltigkeit messbar machen Damit Nachhaltigkeit auf einer breiten Basis verwirklicht werden kann, muss Nachhaltigkeit messbar gemacht werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie wurden daher zunächst Herausforderungen und Leitsätze für eine nachhaltige Entwicklung definiert. Auf dieser Basis werden strategische Ziele für ein nachhaltiges Baden-Württemberg festgelegt. Um überprüfen zu können, ob diese Ziele erreicht werden beziehungsweise wie der Stand der Dinge bei der nachhaltigen Entwicklung im Land ist, braucht es ein Messinstrument. Dieses Messinstrument bilden konkrete und überprüfbare Nachhaltigkeitsindikatoren. Alle zwei Jahre wird ein Indikatoren-Bericht erstellt. Er ermöglicht eine Aussage über den Stand und den Fortschritt der nachhaltigen Entwicklung in Baden-Württemberg. Schwerpunkte setzen Nachhaltiges Handeln bezieht sich auf alle Lebensbereiche. Daher ist die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg auch sehr breit ausgelegt. Gleichzeitig gibt es für eine nachhaltige Entwicklung Baden-Württembergs ganz besonders relevante Themen. Die Schwerpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes sind derzeit die Themen Bildung für nachhaltige Entwicklung, klimaneutrales und nachhaltiges Wirtschaften und klimaneutrale Landesverwaltung. Neustrukturierung Nachhaltige Entwicklung (N!-Strategie) Im Frühjahr 2022 wurde die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg umstrukturiert. Im Fokus der Aufgabenbereiche stehen nun die Begleitung von übergreifenden Nachhaltigkeitsthemen - wie zum Beispiel die Herausgabe des Indikatorenberichts und die Koordination der Ausgabe grüner Staatsanleihen- sowie die Bewusstseinsbildung für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Gesellschaft. Die bisher bestehenden Zielgruppeninitiativen werden als solche nicht mehr weitergeführt. Die Aktivitäten der Jugendinitiative werden im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Angebots und des Aufgabenbereichs "Bildung für nachhaltige Entwicklung" (BNE) weitergeführt. Nachhaltiges und klimaneutrales Wirtschaften bleibt nicht Teil der N!-Strategie, sondern wird als eigenständige Wirtschaftsinitiative auf den Klimaschutz ausgerichtet und ausgegliedert. Die "Kommunale Initiative Nachhaltigkeit" (KIN) wurde an die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW übergeben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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