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Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen. Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein. Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen: Staatliche Unterstützungen Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an: Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Als Zuschuss zum Bürgergeld können Sie Einstiegsgeld erhalten. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gewinnermittlung und Buchführungspflicht

Gewinneinkünfte können auf zwei Arten ermittelt werden: Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) oder Einnahmenüberschussrechnung Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft. Durch Betriebsvermögensvergleich müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln, wenn Sie buchführungspflichtig sind. Dies sind: Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch und andere Gewerbetreibende, wenn einer der folgenden Beträge überschritten wird: Jahresumsatz: 800.000 Euro oder Jahresgewinn: 80.000 Euro Wenn Sie nicht zur Buchführung verpflichtet sind, können Sie Ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Der Einkommensteuererklärung müssen Sie eine Einnahmenüberschussrechnung auf dem Formular "Anlage EÜR" beifügen. Hinweis: Sie müssen die Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen oder an diesen beteiligt sind. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für die Anlage EÜR oder die Bilanz, sondern auch für die Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Steuern und Abgaben

Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt vielfältigen steuerlichen Regelungen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen steuerlichen Berater. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den Finanzämtern. Auch Städte und Gemeinden können Steuern sowie Gebühren und Beiträge erheben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frühzeitige Planung der Übergabe

Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer ist es nicht einfach, das eigene Lebenswerk aufzugeben und anderen ihren Platz zu überlassen. Ohne fähige Nachfolgerinnen oder Nachfolger ist der Fortbestand des Unternehmens bedroht. Besonders Familienbetriebe müssen oft schließen, weil es keine Nachfolge gibt. Geeignete Personen für eine Nachfolge im eigenen Unternehmen aufzubauen oder extern zu suchen und auf die Übernahme vorzubereiten, kostet ebenso Zeit wie die Übergabe des Unternehmens selbst. Rechnen Sie mit einer Zeitspanne von rund fünf Jahren für den gesamten Prozess der Unternehmensübergabe. Innerhalb dieses Zeitraums sollten Sie Ihr Unternehmen auf die Übergabe vorbereiten, Ihre eigene Altersversorgung beziehungsweise -vorsorge planen, Ihr Familienvermögen sichern (z.B. testamentarische Verfügungen treffen), Informationen über alle steuerlichen und rechtlichen Fragen einer Übertragung einholen, Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger auswählen und im Idealfall einer gemeinsamen Übernahme/Übergabe in Ihr Unternehmen einführen und sich darüber klar werden, was Sie selbst nach Ihrem Ausstieg machen wollen (z.B. ein Ehrenamt übernehmen, Hobbys intensivieren). Tipp: Stecken Sie klar Ihre persönlichen Ziele ab, die Sie mit der Übergabe Ihres Unternehmens verfolgen. Dies gilt auch für die Familie sowie für Ihre Beschäftigten. Entwickeln Sie mit Ihrer Nachfolgerin oder Ihrem Nachfolger eine gemeinsame Übergabestrategie. Diese sollte beispielsweise einen konkreten zeitlichen Ablauf der Übergabe festlegen und Fragen wie die einer gemeinsamen "Übergangszeit" im Unternehmen klären.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Suche nach dem geeigneten Nachfolger

Entscheidend für ein erfolgreiches Nachfolgemodell ist die Wahl von geeigneten Personen. Viele Firmeninhaberinnen und Firmeninhaber möchten, dass die eigenen Kinder das Unternehmen weiterführen. Prüfen Sie gründlich, ob das wirklich die beste Nachfolgeregelung ist. Steht kein Familienmitglied für die Nachfolge zur Verfügung, sollten Sie Alternativen im eigenen Unternehmen suchen. Klären Sie, ob sich jemand aus dem Gesellschafterkreis, von den Führungskräften, den Meisterinnen und Meistern oder den anderen Beschäftigten zur Nachfolge eignet. Diese haben den Vorteil, die Besonderheiten des Unternehmens bereits zu kennen. Die notwendigen Kenntnisse und Führungsqualitäten haben sie eventuell schon unter Beweis gestellt. Kennen Sie keine für die Nachfolge geeigneten Personen, können Sie selbst die Initiative ergreifen und Ihr Unternehmen zur Übernahme anbieten. Es gibt mehrere Möglichkeiten: Inserate in Tageszeitungen und Fachzeitschriften, Kontakte zur örtlichen Kammer oder Sie sprechen mit Wirtschaftsförderern oder Ihrem Fachverband. Sie können sich auch an einen Firmenmakler wenden oder über eine Personalberatung eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen. Tipp: Die baden-württembergischen Nachfolge-Moderatoren helfen Ihnen bei der Suche nach einer Übernehmerin oder einem Übernehmer und moderieren den gesamten Nachfolgeprozess. Dabei arbeiten sie mit unterschiedlichen Fachberatern (Bankfachleuten, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Betriebs- und Unternehmensberatern), welche für die einzelnen vertiefenden Beratungen zuständig sind, zusammen. Die Liste der Moderatoren finden Sie auf dem Gründungsportal des Wirtschaftsministeriums. Nutzen Sie Internetbörsen zur Unternehmensnachfolge. Die bundesweite Unternehmensbörse nexxt-change bildet ein Kernstück der Informationsplattform der "nexxt"-Bundesinitiative Unternehmensnachfolge. Sie richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ein Unternehmen zur Übernahme suchen und Unternehmerinnen und Unternehmer, die eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger suchen. Prüfen Sie, ob die möglichen Nachfolgerinnen und Nachfolger das von Ihnen im Vorfeld erstellte Anforderungsprofil erfüllen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie finden Sie die Checkliste Nachfolger . Tipp: Spricht das Anforderungsprofil für ein Familienmitglied, sollten Sie dieses frühzeitig in das Unternehmen einbinden. Beziehen Sie Ihre gesamte Familie rechtzeitig in alle Überlegungen zur Unternehmensnachfolge (z.B. Schenkung oder Erbe) ein. Mögliche Nachfolgerinnen und Nachfolger können Sie beispielsweise durch eine externe Personalberatung überprüfen lassen. Diese kann die Kompetenz und Fähigkeiten Ihrer Wunschnachfolgerin oder Ihres Wunschnachfolgers objektiv überprüfen. Beachten Sie abschließend auch, ob sie oder er von den Beschäftigten Ihres Unternehmens akzeptiert wird, der Gesellschaftsvertrag eine Übernahme zulässt, Ihre familiären Voraussetzungen (z.B. Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag) mit Ihren Nachfolgeplänen vereinbar sind.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beratung vor der Übernahme

Eine Unternehmensnachfolge oder -übernahme ist ein komplexes Projekt. Schwierigkeiten können vor allem der Businessplan und die Finanzierung bereiten. Lassen Sie sich daher als Nachfolgerin oder Nachfolger vor allem in folgenden Punkten beraten: Gestaltung des Übernahmevertrags (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag) Ihre gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, der Haftung für (Alt-)Verbindlichkeiten, der Haftung für betriebsbedingte Steuern, von Garantie- und Gewährleistungen Berechnung eines realistischen Unternehmenswertes Beziehen Sie frühzeitig persönliche Beraterinnen und Berater in Ihre Entscheidung mit ein. Diese können mit Ihnen gemeinsam die recherchierten Ergebnisse bewerten und Ihnen auch nach der Unternehmensübertragung zur Verfügung stehen. Persönliche Beratung bieten beispielsweise: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Notariate Steuerberaterinnen und Steuerberater Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer Unternehmensberatungen oder Seniorberaterinnen und Seniorberater Fachverbände, Kammern, Beratungsnetzwerke, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Banken Wählen Sie fachlich kompetente Beraterinnen und Berater, die Ihnen auch komplizierte Sachverhalte verständlich erklären können. Eine große Auswahl an Beraterinnen und Beratern bieten beispielsweise die KfW-Beraterbörse und die Beraterdatenbank des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU). Hinweis: In vielen Regionen Baden-Württembergs sind Moderatorinnen und Moderatoren tätig, die eine Betriebsübergabe in allen Phasen begleiten. Ihre Aufgabe ist es, potenzielle Übergeberinnen oder Übergeber zu finden, für das Thema zu sensibilisieren und bei der Suche nach passenden Nachfolgerinnen oder Nachfolgern zu unterstützen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Übernahme oder Neugründung?

Die Übernahme eines Unternehmens stellt wie eine Neugründung spezielle Anforderungen an die Existenzgründerinnen und Existenzgründer. In welcher Form Sie Ihr zukünftiges Unternehmen gründen, hängt einerseits von Ihren Neigungen, Vorstellungen und Wünschen ab. Andererseits ist entscheidend, ob Sie die besonderen persönlichen, unternehmerischen und fachlichen Anforderungen erfüllen können. Nachfolgende Übersicht der Vor- und Nachteile von Übernahme und Neugründung soll Ihnen erste Anhaltspunkte zur eigenen Entscheidung bieten. Vorteile einer Übernahme Das Unternehmen ist auf dem Markt bereits etabliert. Sie müssen Kunden- und Lieferantenbeziehungen nicht erst aufbauen. Die Produkte oder Dienstleistungen sind auf dem Markt eingeführt. Die Beschäftigten sind ein eingespieltes Team. Sie können auf den Erfahrungen Ihrer Vorgängerin oder Ihres Vorgängers aufbauen. Nachteile einer Übernahme Sie müssen auf den bestehenden Vorgaben aufbauen. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihr Können in allen Geschäftsfeldern eines gewachsenen Unternehmens vom Start weg beweisen. Sie müssen das Vertrauen Ihrer Beschäftigten und der Kundschaft gewinnen. Vor allem mittelständische Unternehmen sind in vielen Fällen durch die Persönlichkeit der Übergeberin oder des Übergebers stark geprägt. Das kann eine Übernahme erschweren. Vorteile einer Neugründung Sie können Ihren Betrieb von Anfang an nach Ihren eigenen Vorstellungen aufbauen. Sie bestimmen das Tempo des eigenen Unternehmenswachstums. Sie suchen sich die Beschäftigten aus, von denen Sie glauben, dass diese zu Ihrem Unternehmen passen. Sie bestimmen in eigener Verantwortung die Produktions- oder Dienstleistungspalette, die Sie zum Start Ihres Unternehmens anbieten wollen. Nachteile einer Neugründung Sie müssen den Markt für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erst erobern. Kunden- und Lieferantenbeziehungen müssen Sie mühsam aufbauen. Sie müssen Beschäftigte auswählen und einarbeiten. Sie können Ihre Marktstellung nur langsam festigen und müssen sich langfristig einen guten Ruf erarbeiten, um sich auf dem Markt zu etablieren. Achtung: Kein stichhaltiger Grund für die Übernahme beispielsweise eines Familienbetriebes ist, dass die Familie dies von Ihnen erwartet.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Das richtige Unternehmen finden

Wenn Sie ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welches Unternehmen Sie konkret suchen. Die Klärung beispielsweise folgender Fragestellungen kann Ihnen dabei helfen: In welcher Branche suchen Sie ein Unternehmen? Orientieren Sie sich an der Branche, in der Sie bereits berufliche Erfahrungen gesammelt haben. Stellen Sie fest, ob Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die möglicherweise für die Führung eines Betriebs notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise die bestandene Meisterprüfung im Handwerk, Fachkundeprüfungen für Bewachungsdienste oder spezielle Kammerzulassungen für freiberuflich Tätige, wie z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Architektinnen und Architekten. Wo soll der Standort des zu übernehmenden Unternehmens sein? Um gezielt nach einem Unternehmen suchen zu können, sollten Sie klären, ob es sich am oder zumindest in der Nähe Ihres eigenen Wohnortes befinden soll. Beziehen Sie auch mögliche Konsequenzen mit in Ihre Überlegungen ein (z.B.: Sind Sie bereit umzuziehen? Wie steht Ihre Familie zu einem Umzug?). Wie hoch darf der Kaufpreis für Ihr neues Unternehmen sein? Machen Sie sich einen Überblick über Ihre eigenen Finanzen und über öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten. Fragen Sie sich, welche finanziellen Risiken Sie mit der Unternehmensübernahme eingehen wollen. Klären Sie mithilfe von Expertinnen und Experten ab, welche Sicherheiten (z.B. eigener Grundbesitz oder Kapital) Sie in die Übernahme einbringen wollen. Soll es sich um einen Kleinbetrieb oder ein mittleres Unternehmen handeln? Die Frage nach der Unternehmensgröße stellt Sie vor die Entscheidung, ob Sie sich eher die Führung eines Unternehmens mit fünf bis zehn Beschäftigten zutrauen oder der Meinung sind, ein Unternehmen mit über 50 oder Beschäftigten leiten zu können. Um ein Unternehmen zu finden, können Sie über Unternehmens- oder Nachfolgebörsen im Internet erste Kontakte knüpfen. Übergabewillige Unternehmerinnen und Unternehmer stellen hier ihre Betriebe vor, um kompetente Nachfolgerinnen oder Nachfolger zu finden. Sie können sich ebenfalls als mögliche Nachfolgerin oder möglicher Nachfolger präsentieren. Die Einträge sind meist anonym. Den direkten Kontakt stellen die Betreiber der Börsen her beziehungsweise finden Sie die Kontaktadressen direkt in den Börsen. Hinweis: Wenn Sie das für Sie richtige Unternehmen gefunden haben, verschaffen Sie sich einen detaillierten Überblick über alle wichtigen Faktoren des zu übernehmenden Unternehmens und prüfen Sie Ihre Ergebnisse zusammen mit Steuer-, Rechts-, Wirtschafts- und Unternehmensberaterinnen oder -beratern. Damit können Sie Fehleinschätzungen (z.B. zum Kapitalbedarf) von vornherein vermeiden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Handwerk

Die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung. Die Handwerks-Branche bietet eine Vielzahl an Berufsfeldern. Innerhalb der verschiedenen Gewerbe gibt es zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke. Zulassungspflichtiges Handwerk Ein zulassungspflichtiges Handwerk dürfen Sie nur betreiben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Dafür benötigen Sie üblicherweise einen Meisterbrief oder eine entsprechende Qualifikation. Sind Sie einmal in die Handwerksrolle eingetragen, können Sie auch eine Ausübungsberechtigung für ein anderes zulassungspflichtiges Handwerk oder wesentliche Teile eines zulassungspflichtigen Handwerks erhalten. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse. Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliches Gewerbe In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Handwerken ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Zu den handwerksähnlichen Gewerben zählen einfache Tätigkeiten aus dem Handwerksbereich. In diesen gibt es meist keine Möglichkeit einen Meisterbrief zu erwerben. Sie müssen ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe sofort der Handwerkskammer, in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzeigen. Die Handwerkskammer trägt Sie nicht in die Handwerksrolle, sondern in das Verzeichnis der Inhaberinnen und Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes ein. Beratung für Existenzgründer im Handwerk Das Wirtschaftsministerium fördert kostengünstige Kurzberatungen. Das Team der Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH) ist Ansprechpartner für Handwerk und Mittelstand bei Gründung oder Übernahme von Betrieben. Das Angebot reicht von der allgemeinen Gründungsberatung über Businessplan-Erstellung bis hin zur kompletten Begleitung einer Betriebsübernahme. Die Basisberatung erfolgt kostenlos über die Starter-Center der baden-württembergischen Handwerkskammern. Bei vertiefenden Fragen und der Realisierung steht die BWHM GmbH Gründern und Gründerinnen wie auch Übernehmerinnen und Übernehmern mit einer zweiphasigen, geförderten Intensivberatung zur Seite.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Dienstleistungen

Dienstleistungen haben in Baden-Württemberg einen entscheidenden Anteil an wirtschaftlichem Wachstum, Beschäftigung und Innovation. Positiv auf die Entwicklung der Dienstleistungswirtschaft wirken sich Zukunftstrends wie beispielsweise die Digitalisierung als Querschnittstechnologie und die Internetwirtschaft im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus. Darüber hinaus löst der demografische Wandel wesentliche Impulse vor allem auf die Betreuungs- und Gesundheitsdienstleistungen (Gesundheitswirtschaft) aus. Die Dienstleistungszukunftsfelder mit hohen Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenzialen liegen unter anderem in folgenden Bereichen: unternehmensnahe Dienstleistungen, vor allem Dienstleistungen im Bereich der Technik und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie produktbegleitende Dienstleistungen Logistik und Mobilitätsdienstleistungen Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft, vor allem Software/Spiele, Architektur und Design Gesundheitswirtschaft (Gesundheitsdienstleistungen einschließlich Pflege) Bildung (vor allem Fort- und Weiterbildung) sowie Kinderbetreuung Planungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Beratungs- und Informationsdienste im Zukunftsfeld "nachhaltiges Wirtschaften" (z.B. im Bereich der Energieeffizienz) Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie Sport haushaltsnahen Dienstleistungen Um die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit zu verbessern, wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet. Die Mitgliedstaaten haben diese Richtlinie durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, unter anderem durch die Einrichtung sogenannter "Einheitlicher Ansprechpartner" als Anlaufstelle für Informationen und die Abwicklung formaler Unternehmensgründungsprozesse.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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