Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
schneebedecktes Ortsschild Baindt
Nikolausmarkt auf dem Dorfplatz
Dorfplatz von oben mit Schnee
Kirche bei Nacht mit Sternen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3209 Ergebnisse in 4 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 161 bis 170 von 3209.
Raumplan_Arztpraxis.pdf

[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 5,34 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 20.12.2024
    Exposé_Arztpraxis_Dorfplatz_-_final.pdf

    ZENTRALE Praxisräume in bester Lage – ideal für eine Hausarztpraxis Zentral in unserer Ortsmitte werden Ihnen optimal gelegene Praxisräume zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten. Die barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke, mehreren Bäckereien, der Bank und einem Lebensmittelmarkt. Die Praxisräume sind sowohl funktional als auch einladend gestaltet und bieten die ideale Grundlage für eine moderne Hausarztpraxis. Ausreichend Parkplätze stehen in direkter Umgebung zur Verfügung. 124 m² Praxisfläche Verfügbar ab dem 01.02.2025 1.173 € Kaltmiete 234 € Nebenkosten Dorfplatz 1 88255 Baindt PRAXISRÄUME KONTAKTIEREN SIE UNS - WIR VERMITTELN SIE GERNE WEITER! Gemeinde Baindt - Marsweilerstraße 4 - 88255 Baindt Tel: 07502 94 06 26 | E-Mail: n.gerhardt@baindt.de OBJEKTBESCHREIBUNG ZU VERMIETEN 1.OG (barrierefreier Zugang)[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 2,60 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 20.12.2024
      Wasseranalyse_2024_10.pdf

      [mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,00 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 16.12.2024
        Wasseranalyse_2024_10.pdf

        [mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 1,00 MB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 16.12.2024
          Beilage_Grundsteuer_2025_final_mit_Logos.pdf

          Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025 Hinweise zur Grundsteuerreform I. Allgemeine Informationen Sie erhalten heute Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrund- steuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grund- steuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erfor- derlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festge- stellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grund- steuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Rele- vant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jewei- lige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht re- levant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem ent- sprechenden Grundstück. II. Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was? Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbe- trag ergibt sich - wie bisher - aus einem dreistufigen Ver- fahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vor- gegebenen Steuermesszahl multipliziert. Begünstigt dabei wird beispielsweise die Wohnnutzung. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer. 1. Zuständigkeit Finanzamt Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuer- erklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wen- den Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid gebun- den - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuer- wert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteu- erbescheid von Amts wegen geändert. 2. Zuständigkeit Gemeinde Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Gemeinde festgelegt. Bei Fragen zum Hebe- satz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ge- meinde. III. Was bedeutet (Gesamt-)Aufkommensneutralität? Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesent- lichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkom- mens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkom- mensneutralität). Die Aufkommensneutralität wird aber voraussichtlich nicht überall umgesetzt werden können. Da die Gemeinden u.a. gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen, kann es notwendig sein, das Grundsteueraufkommen anzuheben. Auch bei angestreb- ter Aufkommensneutralität kann es teilweise zu „Belas- tungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechts- lage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grund- stücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es daher auch dann geben, wenn die (Gesamt-)Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist. IV. Welche Wirkung hat der Hebesatz? Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen müs- sen. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt zudem nichts dar- über aus, ob die Gemeinde beabsichtigt, mehr, weniger oder gleich viel an Grundsteuer als bisher einzunehmen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann einerseits in Gemeinden mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz als zuvor das bisherige Grundsteueraufkommen erzielt wer- den. Andererseits kann in anderen Gemeinden ein deutlich höherer Hebesatz als zuvor nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. V. Weitere Informationen und Anzeigepflichten Weitere Informationen finden Sie unter www.Grund- steuer-BW.de sowie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie - auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanz- amts - verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen. http://www.grundsteuer-bw.de/ http://www.grundsteuer-bw.de/[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 695,57 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 03.01.2025
            Beilage_Grundsteuer_2025_final_mit_Logos.pdf

            Beilage zu den Grundsteuerbescheiden 2025 Hinweise zur Grundsteuerreform I. Allgemeine Informationen Sie erhalten heute Ihren Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Dieser basiert erstmals auf dem neuen Landesgrund- steuergesetz (LGrStG), mit dem die Erhebung der Grund- steuer neu geregelt wurde. Die Neuregelung wurde erfor- derlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht festge- stellt hat, dass die bisherige Bewertung verfassungswidrig ist. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im LGrStG umgesetzt und für das Grundvermögen (Grund- steuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Die Ermittlung des Grundsteuerwerts ist bereits erfolgt. Rele- vant hierfür waren die Grundstücksfläche und der jewei- lige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 1. Januar 2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht re- levant war jedoch der Wert des Gebäudes auf dem ent- sprechenden Grundstück. II. Ermittlung des Grundsteuerbetrags: Wer macht was? Der im Grundsteuerbescheid festgesetzte Grundsteuerbe- trag ergibt sich - wie bisher - aus einem dreistufigen Ver- fahren: Der Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vor- gegebenen Steuermesszahl multipliziert. Begünstigt dabei wird beispielsweise die Wohnnutzung. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann der Hebesatz der Kommune mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer. 1. Zuständigkeit Finanzamt Grundsteuerwert bzw. Grundsteuermessbetrag wurden vom Finanzamt ermittelt und Ihnen jeweils mit Bescheid mitgeteilt. Die Daten dafür haben Sie in Ihrer Grundsteuer- erklärung angegeben. Bei Fragen oder Einwendungen zum Grundsteuerwert- bzw. Grundsteuermessbescheid wen- den Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Die Gemeinde ist an den Grundsteuermessbescheid gebun- den - auch dann, wenn Einspruch gegen den Grundsteuer- wert- bzw. Grundsteuermessbescheid eingelegt wurde. Bei erfolgreichem Einspruch wird in der Folge der Grundsteu- erbescheid von Amts wegen geändert. 2. Zuständigkeit Gemeinde Der Hebesatz, mit dem der Messbetrag multipliziert wird, wird durch die Gemeinde festgelegt. Bei Fragen zum Hebe- satz oder der konkret festgesetzten Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde. Sofern Sie bisher die gesamte Jahresgrundsteuer am 1. Juli bezahlt haben, wird diese Jahreszahlung für die neue Grundsteuer übernommen. Sollten Sie die Jahreszahlung nicht mehr wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Ge- meinde. III. Was bedeutet (Gesamt-)Aufkommensneutralität? Insgesamt soll es durch die Grundsteuerreform im Wesent- lichen nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkom- mens gegenüber dem Jahr 2024 kommen (sog. Aufkom- mensneutralität). Die Aufkommensneutralität wird aber voraussichtlich nicht überall umgesetzt werden können. Da die Gemeinden u.a. gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen, kann es notwendig sein, das Grundsteueraufkommen anzuheben. Auch bei angestreb- ter Aufkommensneutralität kann es teilweise zu „Belas- tungsverschiebungen“ gegenüber der bisherigen Rechts- lage sowie zwischen den Nutzungen und Lagen der Grund- stücke kommen. Deshalb gibt es Grundstücke, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, und Grundstücke, für die weniger als bisher zu bezahlen ist. Belastungsverschiebungen treten als Konsequenz aus der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils in allen Grundsteuer-Modellen auf. Änderungen in der Höhe der Grundsteuer kann es daher auch dann geben, wenn die (Gesamt-)Aufkommensneutralität vor Ort gegeben ist. IV. Welche Wirkung hat der Hebesatz? Die konkrete Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt daher nichts darüber aus, ob Sie mehr oder weniger Grundsteuer als bisher bezahlen müs- sen. Die Höhe des Hebesatzes allein sagt zudem nichts dar- über aus, ob die Gemeinde beabsichtigt, mehr, weniger oder gleich viel an Grundsteuer als bisher einzunehmen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann einerseits in Gemeinden mit einem deutlich niedrigeren Hebesatz als zuvor das bisherige Grundsteueraufkommen erzielt wer- den. Andererseits kann in anderen Gemeinden ein deutlich höherer Hebesatz als zuvor nötig sein, um das Aufkommen in bisheriger Höhe zu erreichen. V. Weitere Informationen und Anzeigepflichten Weitere Informationen finden Sie unter www.Grund- steuer-BW.de sowie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde. Sofern sich an Ihrem Grundbesitz Änderungen ergeben, sind Sie - auch ohne gesonderte Aufforderung des Finanz- amts - verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie ein Grundstück nicht mehr überwiegend zu Wohnzwecken nutzen. http://www.grundsteuer-bw.de/ http://www.grundsteuer-bw.de/[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 695,57 KB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 03.01.2025
              Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2025.xlsx

              2025 Wasser-/Abwassergebühren 2025 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2025 Abwassergebühren 2025 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,88 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

              Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
              Dateigröße: 19,30 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 09.01.2025
                Wasser-_und_Abwassergebuehren_Berechnung_-_Gebuehrenrechner_2025.xlsx

                2025 Wasser-/Abwassergebühren 2025 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2025 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,79 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 6,47 €/Monat 10 m³ = 11,55 €/Monat 15 m³ = 15,21 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2025 Abwassergebühren 2025 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,88 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,38 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,57 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate[mehr]

                Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
                Dateigröße: 19,30 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 09.01.2025
                  Wahlen

                  Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025 Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-14 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-11 . Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024) Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie unter Gemeinderatswahl vorläufige Wahlergebnisse Unter folgenden Links können Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Gemeinde Baindt abrufen: - Die Gesamtübersicht für die Europa- und Kommunalwahl - Die Ergebnisse der Europawahl - Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl - Die Ergebnisse der Kreistagswahl[mehr]

                  Zuletzt geändert: 14.01.2025
                  Aktion gelbes Band

                  Landkreis setzt erneut Zeichen gegen Lebensmittelverschwendung mit der Aktion „Gelbes Band“, Seit mehreren Jahren engagiert sich der Landkreis Ravensburg mit der Aktion „Gelbes Band“ gegen Lebensmittelverschwendung. Auch in diesem Jahr wird die erfolgreiche Initiative fortgesetzt und die Gemeinde Baindt ist mit dabei. Worum geht es? Die Aktion „Gelbes Band“ bietet Eigentümerinnen und Eigentümern von Obstbäumen und Sträuchern, die die Ernte nicht bewältigen können oder selbst nicht in der Lage sind zu ernten, eine praktische Lösung. Durch das Anbringen eines gelben Bandes am Stamm signalisieren sie, dass das Obst kostenlos und ohne Rücksprache geerntet werden darf. Dieses einfache, aber wirkungsvolle System hilft dabei, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Wer an dem Ernteprojekt teilnehmen möchte und gelbe Papierbänder benötigt, kann sich zu den üblichen Öffnungszeiten an die Gemeindeverwaltung – Bürgeramt wenden. Die gelben Bänder werden dort kostenlos zur Verfügung gestellt, da der Landkreis diese bereitstellt. Bei uns sind entlang der alten B30 Streuobstbäume der Gemeinde Baindt zu finden, die bereits ein gelbes Band tragen. Mit dieser Aktion setzt der Landkreis ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit und Gemeinschaftssinn. Gemeinsam können wir dazu beitragen, wertvolle Lebensmittel zu retten und gleichzeitig die lokale Gemeinschaft zu stärken. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

                  Zuletzt geändert: 15.07.2024

                  Infobereiche