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Bundestagswahl

Der Deutsche Bundestag ist das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Die Wahlen zum Deutschen Bundestag finden regulär alle vier Jahre statt. Die Abgeordneten des Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Am 26. September 2021 wurde der 20. Deutsche Bundestag gewählt. Die neue Legislaturperiode begann mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags am 26. Oktober 2021.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Güterverkehr

Jedes Jahr werden allein in Deutschland Millionen Tonnen unterschiedlichster Waren auf Straße und Schiene, zu Wasser oder per Luftfracht transportiert. Der Bereich "Logistik und Verkehr" gehört damit zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen des Landes - mit steigender Tendenz. Laut des vom Bundesverkehrsministeriums in Auftrag gegebenen Gutachtens "Verkehrsprognose 2030" wird der Güterverkehr voraussichtlich weiter stark zunehmen. Um den Güterverkehr zu koordinieren, greifen die zuständigen Behörden sowohl auf nationale Gesetze als auch auf Verordnungen der Europäischen Union (EU) zurück. Eine Auflistung der geltenden Vorschriften zum Güterverkehr auf der Straße, auf dem Wasser, in der Luft und auf der Schiene finden Sie im Onlineauftritt des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Der Gütertransport durch Lkws führt zu einer erhöhten Belastung des Straßennetzes, einer verstärkten Abnutzung und Schäden sowie zu höheren Schadstoffemissionen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautgebühr für alle Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen erhoben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Logistik und Verkehr

Wollen Sie ein Unternehmen im Bereich "Logistik und Verkehr" gründen, müssen Sie neben der verpflichtenden Gewerbeanmeldung besondere bereichsspezifische Vorschriften beachten. Die häufigsten Unternehmensgründungen gibt es in der Personenbeförderung als Taxi- oder Mietwagenunternehmen und im gewerblichen Güterkraftverkehr. Bei der gewerblichen Beförderung sowohl von Personen als auch von Gütern werden Ihre persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft. Ob Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur gewerblichen Beförderung erhalten, hängt von dem Ergebnis der Prüfung ab. Zusätzlich benötigen Sie bei der gewerblichen Personenbeförderung als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb Deutschlands mit Kraftfahrzeugen beginnt ab einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger). Damit sind auch Beförderungen mit Personenkraftwagen erfasst, wenn das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt (zum Beispiel durch Einsatz eines Anhängers). Seit dem 21.05.2022 sind Güterbeförderungen mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen ebenfalls erlaubnispflichtig, sofern der Güterverkehr grenzüberschreitend erfolgt. Rein innerdeutsche Beförderungen fallen nicht unter diese Regelung.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Unternehmen gründen

Sie wollen sich selbständig machen und ein Unternehmen gründen? Wir unterstützen Sie dabei mit einem vielfältigen Informationsangebot.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Betrieblicher Umweltschutz - Allgemeines

Ausgangspunkt des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Lebensumfelds der Menschen und ihrer Gesundheit. Wasser, Boden, Luft und Natur zu schützen und gleichzeitig deren Nutzungen in vertretbarem Rahmen zu ermöglichen, ist ein Balanceakt und Kernaufgabe der Umweltschutzbehörden. Unternehmen können betrieblichen Umweltschutz in folgenden Bereichen verwirklichen: Abfall- beziehungsweise Kreislaufwirtschaft (Recycling) Immissionsschutz und Luftreinhaltung Klima-, Energie- und Umweltmanagement Gewässer-, Boden- und Naturschutz Energie- und Materialeffizienz Umwelthaftung[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungssatzung

Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar. In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen getroffen werden: Zweck der Stiftung Name der Stiftung Sitz der Stiftung Bildung des Vorstands der Stiftung Satzungen von Verbrauchsstiftungen müssen zusätzliche Regelungen enthalten: die Festlegung der Zeit, für die die Stiftung errichtet wird Bestimmungen zur Verwendung des Stiftungsvermögens Es ist unerheblich, ob die stiftende Person das gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsorgan der Stiftung als Vorstand bezeichnet oder ihm einen anderen Namen verleiht (z.B. Direktorium, Verwaltungsrat, Kuratorium). Maßgeblich ist, dass es sich um ein Vertretungsorgan im Sinne von § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches handelt. Dies muss aus der Satzung hervorgehen. Festlegungen über die Bildung des Vorstands betreffen vor allem die Anzahl der Mitglieder, ihre Bestellung und Abberufung. Darüber hinaus kann die stiftende Person der Satzung weitere Bestimmungen hinzufügen. Ob dies erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte von der stiftenden Person - je nach Aufgabengebiet, Vermögen und Organisationsstruktur der Stiftung - in ihre Überlegungen einbezogen werden. Es können beispielsweise folgende Regelungen getroffen werden: Zahl, Berufung, Amtsdauer und Abberufung der Mitglieder weiterer Stiftungsorgane (z.B. ein zusätzlicher Fachbeirat) bei mehreren Stiftungsorganen: die Trennung der Geschäftsbreiche und die Vertretungsberechtigung dieser Organe Einberufung, Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Organe Voraussetzungen für Satzungsänderungen und das dabei einzuhaltende Verfahren etwaige Rechtsansprüche der durch die Stiftung Begünstigten das Organ, das über die Auflösung der Stiftung entscheidet Erwerber des Vermögens nach Erlöschen der Stiftung und die weitere Verwendung des Vermögens in diesem Fall Tipp: Die Stiftungsbehörde berät Sie bei der Abfassung der Stiftungssatzung und stellt entsprechende Muster zur Verfügung. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Baden-Württemberg das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Gläubiger und Schuldner

Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern. Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Beratung für Schwangere

Wenn Sie Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben oder eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle suchen, finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Hilfe vor, während und nach der Schwangerschaft. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten Sie kostenlos, auf Wunsch auch anonym, zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft berührenden Fragen. Die Beratung werdender Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen. Von den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Informationen zu folgenden Themen: bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Riskiken Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung Beratung vor, während und nach pränataldiagnostischen Ergebnissen zur vertraulichen Geburt Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt eines Kindes.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Unternehmen sich bei der betriebsnahen Kinderbetreuung engagieren können. Diese sind nicht zwangsläufig mit hohen Kosten verbunden. Manche Betriebe geben Zuschüsse für eine Kinderbetreuung an die Beschäftigten, andere kaufen Belegplätze in einer Kindertageseinrichtung ein. Es gibt die Möglichkeit, Tagespflegepersonen zu beschäftigen oder eigene Betriebskindertagesstätten mit einem verlässlichen Betreuungsangebot für alle Altersstufen einzurichten. Eine gute und verlässliche Kinderbetreuung ist sowohl quantitativ als auch qualitativ eine zentrale Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Sicherung und Gewinnung von Fachkräften. Daher hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Erstellung eines digitalen Online-Guides in Auftrag gegeben. Dieser soll Unternehmen über Möglichkeiten der betrieblichen Kinderbetreuung informieren, und einen Überblick über Formen der Betreuung, rechtliche Voraussetzungen, Kosten, Zuständigkeiten und Anlaufstellen geben. Ein Link zu diesem sehr praxisorientierten Online-Guide für Unternehmen wird Ende September 2024 hier zur Verfügung gestellt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Familien- und Mütterzentren

Familien- und Mütterzentren, in manchen Orten auch Eltern-Kind-Zentrum, Familientreff, Frauenbegegnungszentrum, Nachbarschaftszentrum oder ähnlich genannt, sind offene Einrichtungen der Familienselbsthilfe, die häufig auch generationenübergreifend Gelegenheit zu Kontakt, Hilfe und Austausch geben. Sie werden von ihren Nutzerinnen und Nutzern selbst gestaltet und verwaltet, sodass sich die Angebotspalette ständig nach den Bedürfnissen der Familien vor Ort weiterentwickeln kann. Das Angebot umfasst beispielsweise Bildungsangebote für Eltern, Beratungsgruppen für Alleinerziehende, offene Eltern-Kind-Gruppen, Selbsthilfegruppen, Tauschbörsen, Babysittervermittlung und weitere Dienste für Familien. In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Familien- und Mütterzentren sowie Initiativen, die auf dem Weg hin zu selbstständigen Familien- und Mütterzentren sind. Einige Familien- und Mütterzentren haben sich im Mütterforum Baden-Württemberg e.V. zusammengeschlossen. Als Dachverband bietet das Mütterforum Beratung und Unterstützung sowohl für schon bestehende Mütter- und Familienzentren als auch für solche an, die sich im Aufbau befinden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

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