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Gesucht nach "bürger".
Es wurden 714 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden.
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Klimamobilitätsplan im GMS

Klimamobilitätsplan im GMS, Im wirtschaftlich starken Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS) mit den Gemeinden und Städten Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Baindt und Berg wurden die ersten Schritte für die Mobilität der Zukunft beschlossen. Der vollständige Endbericht mit zahlreichen Maßnahmen zur Senkung des von Fahrzeugen verursachten CO2-Ausstoßrd im GMS-Gebiet, ist hier zum Download abrufbar: https://gmschussental.de/klimamobilitaetsplan/ Der Klimamobilitätsplan (KMP) ist ein gemeindeübergreifendes Mobilitätskonzept zur Erstellung nachhaltiger Fortbewegungsmöglichkeiten. Der GMS ist der erste Gemeindeverband im ländlichen Raum, der den KMP gemeindeübergreifend betrachtet und damit eine Vorreiterrolle im Bundesland Baden-Württemberg einnimmt. Seit März 2022 arbeiten alle fünf Mitgliedskommunen an einem gemeinsamen Ziel: Mit verschiedenen Maßnahmen soll eine 40-prozentige CO2-Reduzierung im Verkehrssektor bis 2030 (ggü. 2010) erreicht und damit die Lebensqualität in den Gemeinden verbessert werden. Zu den Kernmaßnahmen gehören beispielsweise die Einrichtung einer Radschnellverbindung und eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, die Neuaufteilung des Verkehrsraumes für die gleichberechtigte Begegnung aller Verkehrsarten, der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit neuen Buslinien für eine Mobilitätsgarantie und die Förderung der Elektromobilität. Im Vorfeld gab es bereits mehrere Beteiligungsformate: eine Austauschrunde für betroffene Personen, ein Workshop mit zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern, eine Online-Beteiligung mit über 2.000 Teilnehmern und die Auslegung des Klimamobilitätsplans, bei der verschiedene Akteure eine Stellungnahme abgeben konnten. Nun liegt der Endbericht vor und es geht an die Umsetzung. Zunächst werden die einzelnen Konzepte weiter konkret gemacht und nach Prioritäten und Finanzierbarkeit aufbereitet. Die Umsetzung der Ergebnisse soll transparent stattfinden und bei Bedarf optimiert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen erhält der GMS einen erhöhten Regelfördersatz von 75 Prozent statt 50 Prozent für konkrete Projekte . Damit können die fünf Mitgliedskommunen gemeinsam viel mehr erreichen. Für alle, denen der vollständige Bericht doch etwas zu lang ist, ist hier auch eine Kurzübersicht abrufbar.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2024
ZOB_2024-Turnfest.pdf

ZOB Linienbelegung Landesturnfest 30.05–02.06.2024 ZOB Übersichtsplan Gültig während des Landesturnfestes Linien- und Bussteigübersicht WC Radhaus C h arlo tten straß e Richtung UlmRichtung Friedrichshafen Sch u ssen straß e R70 11 31 S30 20 21 7A 3 Bussteig 5 Bussteig 4 5 75357537700 7534 Bahnhof Ravensburg Mobilitäts- zentrale Am Alten Gaswerk Bussteig 12Bussteig 11 Bussteig 13 Bussteig 14 W eststad t/Sch m aleg g W ein g arten /B ain d t B u sste ig 2 B u sste ig 1 Taxi B u sste ig 1 0 n u r A u sstieg SEV R30 S40 R40 R65 R45 4 Weingarten – Baienfurt – Baindt Marsweiler Weststadt – Hofgut – Schmalegg RegioBus: Bad Waldsee Bergatreute – Wolfegg Mochenwangen – Wolpertswende Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Grünlandsiedlung – Weißenau – Oberzell Weingarten Lerchenfeld – Baienfurt Schacherösch Weißenau – Eschach (Oberzell) – Hegaustraße Nachtbus: Tettnang – Friedrichshafen RegioBus: Wangen – Isny Schornreute, St. Christina RegioBus: Berg – Fronhofen – Fleischwangen RegioBus: Blitzenreute – Bad Saulgau RegioBus: Tettnang – Friedrichshafen Rundkurs Sportzentrum Rechenwies, Meersburger Brücke, Hallenbad Nur Ausstieg RegioBus: Markdorf – Meersburg – Konstanz Ankenreute – Wolfegg – Bad Wurzach Bavendorf – Markdorf – Meersburg RegioBus: Horgenzell – Wilhelmsdorf – Illmensee Schlier – Waldburg – Vogt P+R Eissporthalle, Frauentor Flappach-Badebus Schienenersatzverkehr Sonderfahrten Bussteig 1 Bussteig 2 Bussteig 3 Bussteig 4 Bussteig 5 Bussteig 6 Bussteig 7 Bussteig 8 Bussteig 9 Bussteig 10 Bussteig 11 Bussteig 12 Bussteig 13 Bussteig 14 1 1 31S30 R30 S40 R40 R45 SEV R70 20 21 3 4 700 7534 7537 7A 5 7535 R65R60 N3 N3 Bussteig 6Bussteig 7 Bussteig 3 Bussteig 9 R60 Bussteig 8 50 57 59 59 57 50 Unsere Sonderlinien 50,57,59 Hier geht`s zu den Sonderfahrplänen[mehr]

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    Zuletzt geändert: 14.05.2024
    Problemstoffsammlung

    Problemstoffsammlung 2025 Termin 2025 in Baindt: Donnerstag, 13.03.2025 von 11:00 bis 13:00 Uhr Ort: Bauhof Baindt, Ziegeleistraße 20 Termin 2025 in Baienfurt: Donnerstag, 13.11.2025 von 09:00 bis 10:30 Uhr Ort: beim Skaterplatz, Zeppelinstraße in Baienfurt Weitere Informationen und Termine zur Problemstoffsammlung 2025 finden Sie auf dem Flyer (PDF-Dokument, 673,52 KB, 13.01.2025) des Landratsamtes Ravensburg.[mehr]

    Zuletzt geändert: 13.01.2025
    Anlage_1_Satzung_zur_Änderung_der_Hauptsatzung.pdf

    Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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      Zuletzt geändert: 11.09.2024
      Anlage_1_Satzung_zur_Änderung_der_Hauptsatzung.pdf

      Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 10. September 2024. aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: 1. § 4 Beschließender Ausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 2 NEU: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und sechs weiteren Mitgliedern des Gemeinderats BISHER: Dieser Ausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als Vorsitzende und 5 weiteren Mitgliedern des Gemeinderats 2. § 5 Allgemeine Zuständigkeiten des beschließenden Ausschusses wird wie folgt geändert: Abs. 3 NEU: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 40.000 EURO im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 6.000 EURO, aber nicht mehr als 7.000 EURO im Einzelfall. BISHER: 3.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan, bis zu einem Betrag von 35.000 € im Einzelfall; 3.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben von mehr als 3.000 €, aber nicht mehr als 3.500 € im Einzelfall. 3. § 7 Bauausschuss wird wie folgt geändert: Abs. 1 Der Geschäftskreis des Bauausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: NEU: - Fahrzeugausschuss Abs. 2 In seinem Geschäftskreis entscheidet der Bauausschuss über: NEU: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 40.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 7.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 BISHER: 2.1 die Entscheidung über die Ausführung eines Vorhabens des Hoch- und Tiefbaus (Baubeschluss), die Vergabe der Lieferungen und Leistungen für die Bauausführung (Vergabeschluss) sowie die Anerkennung der Schlussabrechnungen (Abrechnungsbeschluss) bei voraussichtlich bzw. tatsächlichen Gesamtbaukosten bis 35.000 Euro im Einzelfall. 2.2 Planerische Leistungen von nicht mehr als 5.000 Euro im Einzelfall soweit nicht Nr. 2.1 4. § 10 Zuständigkeiten wird wie folgt geändert: Abs. 2 Die Bürgermeisterin werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. NEU: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zu einem Betrag von 25.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 6.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 6.000 EURO im Einzelfall BISHER: 2.1 die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan zum Betrag vom 15.000 EURO im Einzelfall 2.2 die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von bis zu 3.000 EURO im Einzelfall und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000,- € im Einzelfall 5. Inkrafttreten Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Baindt tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 10. September 2024 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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        Zuletzt geändert: 11.09.2024
        Einladung_24_09_10.pdf

        Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 06.09.2024
          Einladung_24_09_10.pdf

          Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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            Zuletzt geändert: 06.09.2024
            Reisepass - Wohnortänderung beantragen

            Wenn sich Ihr Wohnort geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse in Ihren Reisepass eintragen lassen. Das können Sie online beantragen, sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet. Sie können auch persönlich zum Bürgeramt Ihres neuen Wohnortes gehen Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Wohnortaufkleber steht Ihr Aufenthaltsort im Ausland.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Öffentliche Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer fremder Sachen beantragen

            Wenn Sie öffentliche Versteigerungen fremder Sachen nach bestimmten Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Handelsgesetzbuchs durchführen möchten, die zwangsweise angeordnet beziehungsweise umgesetzt werden, müssen Sie sich öffentlich bestellen lassen und als Versteigerer vereidigen lassen. Dies gilt beispielsweise für Pfandverkäufe oder Notverkäufe. Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Versteigerungsguts hat keinen Einfluss auf den Preis und das Mindestgebot. Er oder sie muss sich daher darauf verlassen können, dass Sie als besonders zuverlässige und qualifizierte Person seine oder ihre Eigentumsinteressen schützen.[mehr]

            Zuletzt geändert: 16.01.2024
            Einwilligung_gesetzlicher_Vertreter_ausf_01.pdf

            Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter Als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes Familienname: ____________________________________ Vorname: ____________________________________ Ort und Tag der Geburt: ____________________________________ Anschrift: ____________________________________ wird die Einwilligung zur Ausstellung folgenden Dokumentes erteilt: __________________________ Erster gesetzlicher Vertreter Name, Vorname: ___________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Zweiter gesetzlicher Vertreter Name, Vorname ___________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Ort, Datum: ___________________________________ ÖffnungszeitenRathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VRBankRavensburg-Weingartene.G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr KreissparkasseRavensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uh RaiffeisenbankReute-Gaisbeurene.G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG B1011 Text-Box Familienname: Vorname: Ort und Tag der Geburt: Anschrift: Bezeichnung Dokument: Name Vorname: Geburtsdatum: Unterschrift: Name Vorname_1: Geburtsdatum_1: Unterschrift_1: Ort Datum:[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.07.2024

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