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Winterzeit

Winterzeit: Räum- und Streupflicht , Vor allem Kinder freuen sich über Eis und Schnee. Für Hauseigentümer und Mieter bringt diese Jahreszeit allerdings Pflichten wie Schneeräumen und Streuen mit sich. Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Anfragen ein, wie diese Pflichten aussehen. Also möchten wir Ihnen auf diesem Wege die häufigsten Fragen beantworten: Räumpflicht der Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt ist rechtlich nur verpflichtet, gefährliche Stellen verkehrswichtiger Straßen zu räumen und zu streuen. Verkehrswichtig in diesem Zusammenhang sind in erster Linie verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten sowie vielbefahrene, innerörtliche Hauptverkehrsstraßen und Buslinien. Ab einer Schneehöhe von 5 cm kann der Winterdienst Straßen mit untergeordneter Priorität in Angriff nehmen - und dazu zählen zum Beispiel Straßen in Wohngebieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der Räum- und Streudienst nicht überall gleichzeitig sein kann. Und wie nun jüngst Bauhofleiter Herr Mohring wieder bestätigt hat: Durch parkende Autos werden die Räumarbeiten in aller Regel erheblich erschwert. Wenn ein Durchfahren mit dem Räumfahrzeug auf Grund abgestellter Fahrzeuge am Fahrbahnrand nicht möglich ist, wird die Straße nicht geräumt. Wir bitten also darum, nicht auf der Straße zu parken. Was ist, wenn meine Grundstückseinfahrt vom Winterdienst zugeschoben wird ? Auch diese Beschwerde erreicht uns an schneereichen Tagen häufig. Bei der Durchführung des Winterdienstes hat die Befahrbarkeit der Straßen absoluten Vorrang. Hierbei ist das Augenmerk vor allem auf die Erreichbarkeit der Grundstücke für die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Müllentsorgung gerichtet. Es ist nicht möglich, bei der Räumung der Fahrbahnen auf Gehwege und Grundstückseinfahrten besondere Rücksicht zu nehmen. Das Anheben des Schneeschildes vor einer Grundstückseinfahrt ist nicht erlaubt. Auch die Ablagerung von Schnee in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Die Fahrer der Räumfahrzeuge sind gesetzlich verpflichtet, den Schnee an den Fahrbahnrand zu schieben. Den Anliegern kann eine eventuelle Mehrarbeit aber leider nicht erspart bleiben, die laut herrschender Rechtsprechung auch zumutbar ist. Wer muss die Gehwege räumen? Alle Jahre wieder erlauben wir uns den immerselben Hinweis: Die Anlieger müssen den an das Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter von Schnee befreien. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, gilt es, einen etwa einen Meter breiten Streifen am Straßenrand zu räumen bzw. zu streuen. Wir weisen hier jedoch ausdrücklich auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Über die Homepage www.baindt.de → Rathaus & Bürgerservice → Satzungen ist die Satzung abrufbar. Wann muss geräumt werden? Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- oder Eisglätte auftritt, muss geräumt und gestreut werden. Bei Bedarf auch wiederholt. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht. Sprich: Wenn Sie tagsüber außer Haus sind, dann müssen Sie jemanden organisieren, der das Räumen für Sie übernimmt. Wohin mit dem Schnee? Bitte schieben Sie den Schnee an den Rand der Gehwege und Fahrbahnen, jedoch nicht in Ein- und Ausfahrten sowie auf Straßeneinläufe und Hydranten. Ebenso gehört der Schnee von privaten Grundstücken nicht auf die bereits geräumte Fahrbahn. Bitte achten Sie darauf, dass der Schnee so gelagert wird, dass weder Fußgänger noch Autos behindert werden. Grundsätzlich kann der Schnee auch auf Beeten oder im eigenen Vorgarten entsorgt werden. Mit Streusalz belasteter Schnee kann jedoch zu Pflanzenschäden führen. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straßen geschoben werden. Bei starken und anhaltenden Schneefällen ist irgendwann überall die Lagerkapazität erschöpft. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. Welche Streumittel darf ich verwenden? Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche am idealsten. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Ausnahmen sind zulässig an Treppen und starken Gefällstrecken, wenn in besonderen Fällen (z. B. Glatteis) die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet werden kann. Wer muss Streumittel später beseitigen? Die Anlieger selbst müssen Streureste umgehend beseitigen, wenn kein Schnee mehr liegt. Von der Gemeinde Baindt wird alljährlich im Frühjahr ein Unternehmen beauftragt, die öffentlichen Straßen vom Wintersplitt zu säubern. Die Anlieger haben dann die Möglichkeit, den Wintersplitt von den Gehwegen an die Straßenränder zu kehren. Der Termin für das Abkehren der Straßen wird rechtzeitig im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Was passiert, wenn ich der Winterdienstpflicht nicht nachkomme? Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. die von der Gemeinde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Falls es durch nachlässigen Winterdienst zu Personenschäden kommt, können von der geschädigten Person zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten oder Schadensersatz gegen die oder den Winterdienstpflichtige/n geltend gemacht werden. Zum Schluss... Die Gemeinde Baindt ist bemüht, den Winterdienst im öffentlichen Bereich auch in dieser Wintersaison zur Zufriedenheit und zur Sicherheit der Baindter Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Bei starken Schneefällen und entsprechender Witterung sind unsere Fahrer ab 4.30 Uhr für Sie im Dauereinsatz. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, dann setzten Sie sich gerne mit Herrn Roth, Telefon 9406-53 in Verbindung. Ihre Gemeindeveraltung[mehr]

Zuletzt geändert: 22.11.2024
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Rabattaktion Carsharing

Rabattaktion Carsharing, Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REINDEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/e-carsharing[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Beantragung Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimmzettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Link zum Online-Antrag für die Briefwahl[mehr]

Zuletzt geändert: 14.01.2025
Ablesung der Wasseruhren

Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache.[mehr]

Zuletzt geändert: 03.01.2025
Energieberatung für einkommensschwache Haushalte wird verlängert

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte wird verlängert, Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Insbesondere in der kalten Jahreszeit steigt der Energieverbrauch und einkommensschwache Haushalte leiden unter hohen Energiekosten. Zusammen mit einer ineffizienten Energienutzung kann so eine finanzielle Überforderung entstehen, welche für die Betroffenen die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen birgt. Kern des Projekts ist daher die aufsuchende Beratung einkommensschwacher Haushalte zum Thema Energiesparen. Ob Podcasts, Webinare in Fremdsprachen, regionale Informationsbroschüren oder Informationsstände – alle Angebote des Projekts „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zielen darauf ab, belasteten Personengruppen eine zeitnahe Unterstützung in Energiefragen zu bieten. Seit 2022 erreichte die Landesverbraucherzentrale so bereits über 1.600 Haushalte und führte 78 Veranstaltungen durch. Dieses Projekt bietet finanziell belasteten Haushalten in ganz Baden-Württemberg Unterstützung bei der Energieeinsparung im Individualwohnraum an. Die finanzielle Entlastung durch Energieeinsparungen soll das Lebensumfeld in den betroffenen Haushalten nachhaltig verbessern. Gleichzeitig wird das Potenzial der Haushalte erschlossen, um eigenverantwortlich zum Klimaschutz beizutragen. Tipps und Informationen zu den Angeboten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-bawue.de/energie/energieberatung-fuer-einkommensschwache-haushalte-74779[mehr]

Zuletzt geändert: 02.01.2025
Kulturlandschaftspreis 2025

Der Kulturlandschaftspreis - Bewahren, schützen und pflegen im Einklang mit der Natur, Der Schwäbische Heimatbund, die Sparkassen-Finanzgruppe Baden-Württemberg und die Sparkassenstiftung Umweltschutz setzen sich dafür ein, dass die durch Menschenhand in Jahrtausenden geschaffene Kulturlandschaft mit ihrer Flora und Fauna geschützt sowie die Artenvielfalt und Schönheit der heimischen Fluren bewahrt werden. Der unersetzliche Reichtum verschiedenartiger und zugleich unverwechselbarer Landschaftsbilder als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben. Ausgezeichnet werden Ausschnitte unserer Kulturlandschaft, in denen eine traditionsbewusste, nachhaltige Nutzung der Landschaft unter Berücksichtigung der naturgegebenen Voraussetzungen, der Ökologie, der Charaktermerkmale der Landschaft und der Ästhetik erfolgt. Preiswürdig sind insbesondere auch solche Ansätze, mit denen Kulturlandschaften, die durch historische Nutzungsweisen entstanden sind, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen moderner Landnutzung erhalten werden können. Nähere Informationen erhalten Sie im Flyer zur Ausschreibung des Kulturlandschaftspreis 2025 und der Pressemitteilung dazu. Wer kann sich bewerben? Bewerbungen für den Haupt- und die beiden Sonderpreise müssen aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes kommen, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Landesteilen einschließlich der angrenzenden Gebiete. Bewerbungen und Vorschläge 2025 sind in DIN A4 mit aussagekräftigen Texten und Fotos einzureichen und ausschließlich per Post bis zum 30. April 2025 an den Schwäbischen Heimatbund zu senden. Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Tel. (0711) 23942-0 post@kulturlandschaftspreis.de www.kulturlandschaftspreis.de www.schwaebischer-heimatbund.de[mehr]

Zuletzt geändert: 27.01.2025
Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025 – Druckfehler in der Wahlbenachrichtigung, In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Beim Druck der Benachrichtigungen ist dem Druckdienstleister ein Fehler unterlaufen. Im letzten Absatz der Wahlbenachrichtigungen heißt es: „Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2024, 12 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.” Briefwahlunterlagen, die nicht zugegangen sind oder die Sie verloren haben, können entgegen des Druckfehlers bis Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr bei der Gemeinde Baindt erneut beantragt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heilig gerne unter der Telefonnummer 07502 9406-11 oder per E-Mail L.Heilig@Baindt.de zur Verfügung. Alle weiteren Informationen zur Bundestagswahl finden Sie unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 21.01.2025
Wohnsitzanmeldung in Baindt jetzt auch digital möglich

Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger in Baindt bequem online ummelden – ganz egal, ob von zuhause oder unterwegs. Bisher war ein Besuch im Bürgerbüro erforderlich, um die Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung vorzunehmen. Doch das ist nun Vergangenheit: Die Gemeinde Baindt bietet diesen Service jetzt rund um die Uhr digital an. Damit entfällt der Gang ins Rathaus, und der gesamte Vorgang kann schnell und unkompliziert online erledigt werden. Die Ummeldung dauert nur etwa 15 Minuten und erfolgt vollständig elektronisch. Nach der Bearbeitung durch das Bürgerbüro muss lediglich die Adressänderung im Personalausweis aktualisiert werden. Für die Nutzung des Online-Dienstes werden die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ein BundID-Nutzerkonto benötigt. Am einfachsten gelingt die Anmeldung mit einem Smartphone: Nach der Identifikation via AusweisApp können die bestehenden Meldedaten abgerufen, geändert und abgesendet werden. Mieterinnen und Mieter müssen zusätzlich eine Wohnungsgeberbestätigung hochladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Bürgerbüro erhalten die Antragstellenden eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download. Anschließend können sie direkt die Adressdaten im Personalausweis-Chip aktualisieren. Die Bundesdruckerei versendet dann automatisch den neuen Adressaufkleber für den Personalausweis und – falls vorhanden – für den Reisepass. Besonders praktisch: Die Online-Anmeldung kann für die gesamte Familie in einem Vorgang durchgeführt werden, sofern alle Mitglieder bereits im Melderegister erfasst sind. Weitere Informationen: Das Online-Formular zur Wohnsitzanmeldung ist auf der Website der Gemeinde Baindt unter www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rathaus-online zu finden. Dort stehen auch weitere Formulare zur Verfügung, die vollständig digital ausgefüllt und eingereicht werden können. Bei Fragen hilft das Bürgerbüro gerne weiter – per E-Mail unter info@baindt.de oder telefonisch unter 07502-9406-12.[mehr]

Zuletzt geändert: 24.02.2025
Bundestagswahl 2025

Das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl 2025 finden Sie unter Rathaus&Bürgerservice unter der Rubrik Wahlen .[mehr]

Zuletzt geändert: 25.02.2025

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