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Frau Lina Heilig

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Herr Thomas Hohenhausen

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frau Nicole Gerhardt

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frau Daniela Liche

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Frau Sandra Flintrop

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Herr Florian Sascha Roth

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Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg

Einführung des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg, Das Land Baden-Württemberg macht einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung: Ab dem 1. Januar 2025 wird das Virtuelle Bauamt seinen Betrieb aufnehmen. Dies ermöglicht die digitale Abwicklung von Bauanträgen über die zentrale Plattform "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)". Grundlage für diese Neuerung ist ein Gesetz zur Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren, das vom Landtag verabschiedet wurde. Seit November 2023 sind die entsprechenden Änderungen in der Landesbauordnung in Kraft. Ziel dieser Entwicklung ist es, den Bauantragsprozess effizienter und transparenter zu gestalten. Durch die digitale Einreichung über das Virtuelle Bauamt BW wird eine einheitliche Grundlage geschaffen, die den Prozess optimiert und landesweit standardisiert. Dies bedeutet einen erheblichen Fortschritt in der Verwaltungspraxis von baurechtlichen Verfahren. Die Plattform wurde seit November 2022 von ausgewählten Pilotkommunen getestet und an bestehende landesrechtliche Anforderungen angepasst. Viele Baurechtsbehörden im Land haben sich an den Testdurchläufen beteiligt, um eine reibungslose Einführung und Umsetzung zu gestalten. Ab 01.01.2025 wird die Plattform nun landesweit ausgerollt und entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind Bauanträge nur noch digital einzureichen . Das Landratsamt Ravensburg stellt für Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und Anleitungen zur Verfügung, um den Umstieg auf die digitale Plattform zu unterstützen. Auf der Homepage des Landkreises werden hierfür entsprechende Hilfestellungen und ein Video-Tutorial bereitgestellt, das die Anmeldung und Nutzung von ViBa BW ausführlich erklärt (https://www.rv.de/ihr+anliegen/bauen+und+umwelt/baurecht+und+wohnbau/baurecht) . Ein zentrales Element des Virtuellen Bauamts ist der digitale Vorgangsraum. Diese Lösung ermöglicht es, dass alle Beteiligten - Bauherren, Architekt und Behörden - direkt und gleichzeitig an den Anträgen arbeiten können. Mit der Einführung des Virtuellen Bauamts wird ein wesentlicher Beitrag zur Modernisierung und Vereinfachung behördlicher Abläufe geleistet. Diese Initiative fördert die Digitalisierung im öffentlichen Sektor und bietet eine zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten.[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Rabattaktion Carsharing

Rabattaktion Carsharing, Mittlerweile gibt es das Carsharing der deer GmbH an über 375 Standorten in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Hessen. Als kleines Dankeschön an alle Nutzerinnen und Nutzer gibt es nun eine kleine Freude in Form eines einmaligen Rabatts. Wenn Sie einfach bei der Buchung ihrer nächsten Fahrt mit dem deer-Carsharing den Rabattcode „REINDEER24“ angeben, erhalten Sie 24% Vergünstigung auf diese Fahrt. Der Gutschein ist bis zum 31. Januar 2025 gültig und pro Nutzerin bzw. Nutzer nur einmal einlösbar. Zu beachten gilt es zudem, dass die tatsächliche Fahrt ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes liegen muss. Weitere Informationen zum deer-Carsharing in Baindt finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/elektromobilitaet/e-carsharing[mehr]

Zuletzt geändert: 17.12.2024
Beantragung Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Bitte beachten Sie, dass der Zeitraum für die Briefwahl aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Neuwahl in diesem Fall sehr kurz ausfällt. Da die Gemeinde Baindt auf die Zustellung der Stimmzettel warten muss, werden Ihre Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar 2025 an Sie versandt werden können. Link zum Online-Antrag für die Briefwahl[mehr]

Zuletzt geändert: 14.01.2025
Ablesung der Wasseruhren

Die Frist zur Mitteilung des Wasserzählerstands lief am 02.01.2025 aus. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, die die Ablesung noch nicht vorgenommen haben, den Wasserzählerstand zeitnah der Gemeinde mitzuteilen. Sollten Sie kein Ableseformular erhalten haben, können Sie den Zählerstand auch per E-Mail an f.stavarache@baindt.de oder telefonisch unter der Nummer 07502/9406-21 übermitteln. Bei Bürgern, von denen kein Wasserzählerstand vorliegt, wird der voraussichtliche Zählerstand aufgrund dem vorausgegangenen Vorjahresverbrauch geschätzt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung, Frau Stavarache.[mehr]

Zuletzt geändert: 03.01.2025

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