Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3205 Ergebnisse in 16 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1441 bis 1450 von 3205.
Steuerliche Aspekte

Der Weg in die Selbständigkeit ist gerade am Anfang mit einer Reihe von Formalitäten verbunden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung entstehen. Erster Kontakt mit dem Finanzamt Das Anmeldeverfahren ist davon abhängig, ob Sie künftig eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen. Einen Gewerbebetrieb müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung in dem Ort anmelden, in dem Sie den Betrieb eröffnen wollen. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vergibt dann eine Gewerbesteuernummer und informiert das zuständige Finanzamt. Werden Sie freiberuflich tätig, müssen Sie das zuständige Finanzamt selbständig innerhalb eines Monats über die Art Ihrer Tätigkeit informieren. Hierfür müssen Sie sich bei ELSTER registrieren und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER beim Finanzamt einreichen. Zuständig ist das Finanzamt, von dessen Bezirk aus Sie die Berufstätigkeit vorwiegend ausüben werden. Anhand Ihrer Antworten legt das Finanzamt fest, ob und in welcher Höhe Sie Steuervorauszahlungen leisten müssen. Außerdem prüft das Finanzamt, welche Steuererklärungen und Voranmeldungen Sie abgeben müssen. Weitere Informationen finden Sie in den dazugehörigen Leistungen. Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Hinweis: Das Finanzamt kann nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht steuerberatend tätig wird. Prüfen Sie daher, ob Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin mit Ihren Steuerangelegenheiten beauftragen. Sozialabgaben Für Ihre Absicherung müssen Sie selbst sorgen und die notwendigen Versicherungen eigenverantwortlich organisieren. Beschäftigen Sie Arbeitnehmer, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge monatlich abzuführen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Bodenschutz

Böden sind nicht nur Grundlage für die Nahrungsmittelproduktion. Sie sind das zentrale Fundament aller Landökosysteme, indem sie Lebensraum für eine unüberschaubare Anzahl an Tier- und Pflanzenarten sind, Wasser speichern und reinigen, Steuereinheit für Stoffkreisläufe sind und das Klima beeinflussen. Fruchtbare Böden sind eine begrenzte Ressource. Diese ist weltweit vor allem durch die Überbauung mit Siedlungen und Verkehrswegen, aber auch durch Erosion und Schadstoffeinträge gefährdet. So wird durch die Überbauung in kurzer Zeit zerstört, was in zehntausenden Jahren entstanden ist. Schadstoffeinträge können Böden für die Erzeugung von gesunden Nahrungsmitteln endgültig unbrauchbar machen. Boden bedarf als Lebensgrundlage für künftige Generationen unseres besonderen Schutzes. Der fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung zeigt Entwicklungen und Fortschritte beim Bodenschutz im nationalen und internationalen Bereich auf, vor allem in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Nahrungsmittelsicherheit und Biodiversität. Er behandelt als Schwerpunkte den Boden im Kontext des Klimas und die Gefahr durch organische Fluorverbindungen. Im Jahr 1998 wurde das Bundes-Bodenschutzgesetz erlassen. Die Umsetzung dieses Gesetzes liegt bei den Bundesländern. Das Gesetz regelt bestimmte Grundpflichten zum Bodenschutz, wie die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und die Sanierung von Böden, die durch industrielle Nutzung oder durch Abfälle verunreinigt wurden. Das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz ergänzt die Bestimmungen des Bundesrechts. Schadstoffe im Boden Verunreinigungen von Böden mit Schadstoffen werden im Bodenschutz- und Altlastenkataster erfasst. Wenn Sie ein Grundstück besitzen oder kaufen wollen, können Sie in der diesem Kapitel zugehörigen Leistung nachlesen, wie Sie Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster erhalten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Familien- und Geschlechtserziehung

Die Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern. Die Familien- und Geschlechtserziehung ist aber auch Gegenstand des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Daher wird eine Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten bei der Familien- und Geschlechtserziehung angestrebt. Ziel der Familien- und Geschlechtserziehung ist es, die Schüler altersgemäß mit den biologischen, ethischen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit des Menschen vertraut zu machen. Die Familien- und Geschlechtserziehung soll das Bewusstsein für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches Verhalten in verantwortlich geführten persönlichen Beziehungen und damit auch in Ehe und Familie entwickeln und fördern. Unterrichtsinhalte, die dem Bereich der Geschlechtserziehung angehören und die Intimsphäre berühren, dürfen nicht Gegenstand von Leistungserhebungen sein. Dies gilt nicht für die Fächer der beruflichen Schulen, die entsprechende Inhalte im Rahmen der beruflichen Ausbildung vermitteln. Die Erziehungsberechtigten werden in einer Klassenpflegschaftssitzung rechtzeitig und umfassend über Ziel, Inhalt, Form und Zeitpunkt der Geschlechtserziehung im Rahmen der Familien- und Geschlechtserziehung in der Schule sowie über die verwendeten Lehr- und Lernmittel informiert. Dabei erhalten die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Wünsche und Anregungen sowie ihre Erfahrungen einzubringen, damit die Familien- und Geschlechtserziehung in Elternhaus und Schule so weit wie möglich abgestimmt werden kann. Zu den Klassenpflegschaften können Fachkräfte wie Ärztinnen und Ärzte, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Psychologinnen und Psychologen hinzugezogen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten

Grundsätzlich müssen Sie sich als deutscher Staatsangehöriger bei Notfällen im Ausland an die deutsche Vertretungsbehörde vor Ort wenden. Außerhalb der Europäischen Union (EU) kann es aber sein, dass es in einem Land weder eine Botschaft oder ein Konsulat noch ein Honorarkonsulat von Deutschland gibt und auch kein anderer Staat die ständige Vertretung von deutschen Staatsangehörigen miterledigt. In diesem Fall können Sie sich als EU-Bürger auch an die Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates wenden und erhalten dort dieselbe Unterstützung wie ein Staatsangehöriger dieses Landes. Beachten Sie aber, dass diese Unterstützung sich von den Leistungen, die Sie von den deutschen Vertretungsbehörden erwarten können, unterscheiden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Der Bund für's Leben - Auflösung

Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. In vielen Fällen müssen Sie finanzielle Angelegenheiten klären und das Sorgerecht für Ihre Kinder neu regeln. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Besondere Rahmenbedingungen

Erdbebensicheres Bauen Etwa einmal in zehn Jahren ist in Baden-Württemberg mit einem mittelstarken Beben zu rechnen, das Gebäudeschäden und Betriebsstörungen in größerem Umfang verursachen kann. Starke und damit möglicherweise auch katastrophale Beben sind sehr selten, aber nicht völlig ausgeschlossen. Hochwasserschutz Liegt das Baugrundstück in einem hochwassergefährdeten Gebiet, ist es sinnvoll, bereits bei Planung des Gebäudes geeignete Vorkehrungen zu treffen. Dadurch können Schäden in größerem Umfang vermieden werden, zum Beispiel, indem Sie das Kellergeschoss wasserdicht bauen, ganz auf Kellerräume verzichten oder tiefer gelegene Gebäudeöffnungen verschließen). Öltanks in hochwassergefährdeten Gebieten müssen seit 2023 hochwassersicher nachgerüstet und speziell gesichert werden. Neue Heizölverbraucheranlagen sind in festgesetzten Überschwemmungsgebieten verboten. Naturschutz Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Genehmigungen oder Bescheinigungen erforderlich sein. Das sind beispielsweise: Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden miteinbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall den Tod oder das Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die verschiedenen Arten von Lebensversicherungen lassen sich in vier große Gruppen einteilen: Risikolebensversicherung Kapitallebensversicherung fondsgebundene Lebensversicherung private Rentenversicherung Eine Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil und leistet nur im Falle des Todes. Sie ist daher nur zur Absicherung von Hinterbliebenen geeignet. Aus der Kapitallebensversicherung wird die garantierte Ablaufleistung zuzüglich eventueller Überschüsse gewährt, wenn die versicherte Person das vertraglich vereinbarte Alter erreicht. Stirbt die versicherte Person vorher, werden die vereinbarte Versicherungssumme sowie mögliche Überschüsse an die bezugsberechtigte Person geleistet. Es handelt sich daher um eine Kombination aus einem Risikovertrag und einem Sparvertrag. Die fondsgebundene Lebensversicherung entspricht der Kapitallebensversicherung, allerdings gibt es hier keine garantierte Ablaufleistung. Zu den Lebensversicherungen im weiteren Sinne gehören auch private Rentenversicherungen. Diese leisten gegen laufende Beitragszahlung ("aufgeschobene Rentenversicherung") oder gegen Einmalbeitrag ("Sofortrente") eine lebenslange Rente. Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung wird bereits bei Abschluss vereinbart, wann welche Beiträge zu zahlen sind und dass das angesparte Kapital zur späteren Zahlung einer Privatrente verwendet werden soll. Bei einer Sofortrente wird nach individueller Sparphase (z.B. Leistung aus einer Kapitallebensversicherung) der vereinbarte Einmalbeitrag bei Vertragsschluss in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Im Gegenzug erfolgt eine umgehende lebenslange Rentenzahlung an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin. Die private Rentenversicherung enthält regelmäßig keine Risikoversicherung. Die Beitragsrückgewähr für den Todesfall in der Ansparphase oder die Gewährung einer Mindestleistung bei Tod in der Auszahlungsphase müssen separat vereinbart werden. Sofern Sie vor dem 01.01.2004 eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen haben, die nicht fondsgebunden ist, haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche jährliche Mindestverzinsung von 3,25 % oder mehr. Bevor Sie einen entsprechenden Vertrag kündigen, sollten Sie daher in Betracht ziehen, dass derzeit solche Verzinsungen am Geldmarkt nicht mehr zu erzielen sind.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Kundenrechte im Handel

Kaufverträge gehören zu den häufigsten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens. Der Kaufvertrag über eine bewegliche Sache zwischen einem Verbraucher als Käufer und einem Unternehmen als Verkäufer heißt Verbrauchsgüterkauf. Für den Verbrauchsgüterkauf gelten neben den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Kaufverträge besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher. Die Vorschriften gelten mit bestimmten Ausnahmen auch für den Kauf gebrauchter Sachen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Leistungen der Sozialversicherung

Krankenversicherung Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen. Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ist nicht vom Beruf oder der Branche abhängig. Die Beiträge zur Krankenkasse werden direkt von Ihrem Lohn abgezogen. Liegt Ihr Gehalt monatlich über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro, müssen Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, sondern können Mitglied in einer privaten Krankenkasse werden. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen zur Gesundheitsvorsorge, Krankenbehandlung, Krankengeld, Zahnersatz und medizinischen Rehabilitation. Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen weiter den Lohn. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, werden die Zahlungen von der Krankenkasse übernommen. Die Voraussetzungen und der Umfang, in dem die gesetzliche Krankenkasse Leistungen für Sie erbringt, sind gesetzlich festgelegt und daher bei allen Krankenkassen gleich. Für einige Leistungen ist der Leistungsumfang entsprechend den Satzungen der einzelnen Krankenkassen teilweise unterschiedlich, beispielsweise bei Gesundheitsförderung, Haushaltshilfe. Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung gewährt Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, deren Vorliegen vom Medizinischen Dienst geprüft wird. Zuständig sind die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichteten Pflegekassen, die ihre Versicherten in allen die Pflegeversicherung betreffenden Angelegenheiten umfassend beraten und dafür sorgen, dass deren pflegerische Versorgung sichergestellt ist. Unfallversicherung Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind kraft Gesetzes unfallversichert, unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten und bietet sowohl Leistungen zur Prävention (Verhütung von Unfällen) als auch zur Heilbehandlung, zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Rente. Sie sind grundsätzlich während der Arbeit und auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit versichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber alleine. Rentenversicherung In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten, Nachversicherten und Personen mit Anwartschaften aus einem Versorgungsausgleich nach Ehescheidung oder aus einem Rentensplitting unter Ehegatten unterschieden. Hinweis: Nachversichert sind ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Zeit- und Berufssoldatinnen und Zeit- und Berufssoldaten, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ohne Versorgungsansprüche ausgeschieden sind. Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Neben dieser zahlenmäßig größten Gruppe sind ebenfalls einige selbständig Tätige sowie sonstige Versicherte versicherungspflichtig. Zu den sonstigen Versicherten gehören beispielsweise Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind im Wesentlichen Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit (z.B. medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) sowie Rentenzahlungen (z.B. Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten). Die Höhe einer Rente richtet sich vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung hat das Ziel, vor Arbeitslosigkeit und vor den finanziellen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit zu schützen. Beschäftigte, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen sowie Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, müssen sich in der Arbeitslosenversicherung versichern. Dies gilt auch für Personengruppen wie bspw. Wehrdienstleistende, Strafgefangene, Erziehende oder Personen in Pflegezeit. Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten oder Personen, die das Lebensjahr für einen Anspruch auf eine Regelaltersrente vollendet haben, müssen sich nicht versichern. Selbstständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, müssen sich ebenfalls nicht in der Arbeitslosenversicherung versichern. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich diese aber freiwillig versichern. Die Arbeitslosenversicherung wird jeweils hälftig durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Der Beitragssatz beträgt: ab 2024 2,6 Prozent. Für ausführliche und detaillierte Auskünfte zur Sozialversicherung wenden Sie sich direkt an Ihren Sozialversicherungsträger.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Futtermittel

Einwandfreie Futtermittel sind eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren. Nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier von hoher Qualität. Sichere Futtermittel sind eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Um sicherzustellen, dass nur gesundheitlich unbedenkliche Futtermittel hergestellt, gehandelt und verfüttert werden, werden diese in Deutschland unter Berücksichtigung bekannter oder möglicher Risiken kontrolliert und regelmäßig chemisch, mikrobiologisch, mikroskopisch und biochemisch untersucht. Überprüft werden: das Vorhandensein unerwünschter Stoffe die Gehalte an eventuell enthaltenen, unerwünschten Stoffen das eventuelle Vorkommen verbotener oder nicht mehr zugelassener Stoffe die ordnungsgemäße Kennzeichnung: Sind alle Bestandteile enthalten und wurde der angegebene Gehalt an Stoffen eingehalten? der Anteil und die Qualität der angegebenen Bestandteile Für unerwünschte Stoffe (wie zum Beispiel Schwermetalle, Dioxine) und für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind Höchstgehalte festgelegt, bei deren Einhaltung weder für die Tiere selbst noch für den Verbraucher oder die Verbraucherin von Lebensmitteln tierischer Herkunft ein gesundheitliches Risiko besteht. Gebeiztes Saatgut, Abfälle oder Reste von Verpackungsmaterial sind Beispiele für verbotene Stoffe, die nicht in Futtermitteln enthalten sein dürfen. Tipp: Ein Europäisches Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) listet unter der Überschrift "Weekly overview" tagesaktuell Informationen zu Lebens- und Futtermitteln auf, die für Verbraucherinnen und Verbraucher ein gesundheitliches Risiko darstellen könnten. Das RASFF wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um Warnmeldungen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aufgreifen und weiterleiten zu können. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür zuständig, den Informationsfluss zwischen der EU und den jeweils zuständigen Landesbehörden zu gewährleisten. Neben den Futtermitteln selbst werden auch die Produktion von und der Umgang mit Futtermitteln in den Betrieben bis hin zur Fütterung überwacht. Die Futtermittelhygiene steht dabei im Vordergrund. Überwacht werden: Herstellerbetriebe von Futtermitteln einschließlich von Zusatzstoffen und Vormischungen Mahl- und Mischanlagen Unternehmen, die Futtermittel importieren oder vertreiben landwirtschaftliche Betriebe und andere Betriebe, in denen Tiere gehalten werden Zuständig für die amtliche Futtermittelkontrolle in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche