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Problemstoffsammlung_2024.pdf

Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2024 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2024 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 25.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.04. 08.30 – 09.30 Bauhof, Am Lauerbühl 17 12.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.04. 10.15 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 12.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 11.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 26.10. 09.00 – 12.00 Amtzell Wertstoffhof Winkelmühle 24.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 10.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 11.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 20.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 26.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 10.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 13.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 15.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 11.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 19.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 13.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 22.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 14.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 21.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 15.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 21.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 27.09. 13.00 – 14.30 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 20.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 22.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 15.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 27.09. 15.15 – 16.45 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 28.09. 11.00 – 14.00 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 25.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 11.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 16.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.05. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 18.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 20.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 10.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 12.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 12.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 22.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 12.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 12.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 03.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 28.09. 08.00 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 08.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 15.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 27.09. 08.30 – 10.00 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 25.10. 08.00 – 09.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 27.09. 10.30 – 12.00 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 26.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 17.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 20.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 24.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 22.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 19.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 16.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 20.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 25.10. 10.30 – 14.30 Wolpertswende Mochenwangen, Wertstoffhof, Wolpertswender Str. 3 21.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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    Zuletzt geändert: 12.12.2023
    Problemstoffsammlung_2024.pdf

    Alle wichtigen Infos und Termine auf einen Blick WAS SIND PROBLEMSTOFFE? KONTAKT PROBLEMSTOFF- SAMMLUNG 2024 Informationen für Haushalte und Kleingewerbe: Kostenfreie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. Telefon 0751 85-2345 buergerbuero-ab@rv.de Informationen für Apotheken und Gewerbebetriebe: Kostenpflichtige Abgabe mit vorheriger Anmeldung, Anmeldung mit Formular unbedingt erforderlich bei Firma Remondis - Niederlassung Loßburg Frau Marlene Wetzel Telefon 0151 17413155 Marlene.Wetzel@remondis.de Formular abrufbar unter www.rv.de Ihr Onlineportal für alle Angele- genheiten rund um den Müll. Bürgerbüro - Service Abfallwirtschaft Kreishaus I, Gebäude A Friedenstraße 6 88212 Ravensburg Telefon 0751 85-2345 Telefax 0751 85-2305 buergerbuero-ab@rv.de www.rv.de• Altmedikamente: Restmüll- Behälter • Altöl: Abgabe bei allen Ölverkaufsstellen gegen Vorlage des Kassenbons (gesetzliche Rücknahme- pflicht) • Batterien: Rücknahme im Handel (gesetzliche Rück- nahmepflicht) • Eingetrocknete Dispersions- farbe: Restmüll-Behälter • Feuerlöscher: Rückgabe beim Vertreiber der Geräte • Glühbirnen: Restmüll- Behälter • Leere Kunststoff-Eimer von Dispersionsfarben: Gelbe Tonne/Gelber Sack • Waschmittel: Restmüll- Behälter • Altöl (bis zu 5 Liter) • Batterien (Haushalts- und Autobatterien) • Chemikalien (max. Ein- zelgebinde mit 20 Liter) • Farben • Holz- und Pflanzen- schutzmittel • Klebstoffe • Lacke • Laugen • Leuchtstoffröhren (max. 20 Stück) • Lösungsmittel • Putz- und Reinigungs- mittel • Säuren • Spraydosen mit Inhalt Das Abfall-ABC der Problemstoffe ist auf der Homepage des Landkrei- ses unter www.rv.de abrufbar und in der Abfall App RV. • Druckgasbehälter (restent- leert) gehören in die Gelbe Tonne (wenn diese z.B. im Internet gekauft wurden und der Handel diese nicht zurücknimmt) • Infektiöse Abfälle • Radioaktive Abfälle • Sprengstoffe • Lithiumbatterien über 500 g (z. B. E-Bike-Akkus, große Bohrmaschinen (Rücknah- me im Handel)) • Asbestabfälle • Mineralwolle Was wird nicht angenommen: Was wird angenommen (Beispiele): Sonstige Entsorgungsmöglichkeiten für Problemstoffe: DIE PROBLEM- STOFFSAMMLUNG TERMINE 2024 Für Haushalte und Kleingewerbe gilt eine kosten- freie Abgabe in haushaltsüblichen Mengen. REGELUNGEN FÜR EINE SICHERE ABGABE: • Gehen Sie vorsichtig und aufmerksam mit den gefährlichen Abfällen um. • Geben Sie Problemstoffe, wenn möglich, in den Originalbehältern mit Hinweisen auf Inhalt und Herkunft ab (grundsätzlich in geschlossenen Gebinden). • Die Schadstoffe dürfen nicht miteinander ver- mischt werden. • Das Landratsamt rät ab, Problemstoffe an Dritte weiterzugeben. Die Problemstoffe müssen beim Fachpersonal des Schadstoffmobils abgegeben werden. • Das Abstellen von Problemstoffen an den Sam- melplätzen kann zu Umweltschäden führen und ist verboten. • Der Erzeuger der Abfälle ist bis zur Entsorgung haftbar. Jetzt herunterladen: Abfall App RV Ab nächstem Jahr stellen wir den Abfallkalender für unsere Bürgerinnen und Bürger digital über unsere Abfall App RV zur Verfügung. Das bedeutet, dass es keinen Versand per Post mehr geben wird. Laden Sie deshalb die App gleich herunter! Sie steht in den gängigen Appstores kostenlos zur Verfügung. Wer den Abfallkalender weiterhin in Papierform haben möchte, hat ab Mitte Dezember verschiedene Möglichkeiten. · persönliches Exemplar ganz bequem unter www.rv.de/abfallkalender erstellen lassen und selbst ausdrucken · den Abfallkalender in den Bürgerbüros des Landkreises in Ravensburg, Bad Waldsee, Leutkirch im Allgäu und Wangen im Allgäu oder auf dem Rathaus der jeweiligen Wohn- ortgemeinde ausdrucken lassen Unser Abfallkalender wird digital! Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rv.de und in der Abfall App RV Achtung: Ausfall oder Änderungen möglich! Bitte vor Abgabe auf www.rv.de informieren. Achberg Esseratsweiler, Parkplatz Bauhof, Schulstr. 10-12 25.05. 14.00 – 15.30 Aichstetten Bauhof, Am Lauerbühl 17 11.04. 08.30 – 09.30 Bauhof, Am Lauerbühl 17 12.09. 13.30 – 15.00 Aitrach Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 11.04. 10.15 – 12.15 Bauhof Industriegebiet Ferthofen, Am Wirthsfeld 21 12.09. 15.30 – 17.00 Altshausen Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 11.05. 09.00 – 12.00 Wertstoffhof bei der Kläranlage, Oberes Ried 1 26.10. 09.00 – 12.00 Amtzell Wertstoffhof Winkelmühle 24.05. 09.30 – 11.30 Argenbühl Göttlishofen, Wertstoffhof 10.04. 08.30 – 11.00 Göttlishofen, Wertstoffhof 11.09. 15.00 – 17.00 Aulendorf Bauhof, Auf der Steige 62 20.03. 13.00 – 16.00 Bauhof, Auf der Steige 62 26.10. 13.00 – 15.00 Bad Waldsee Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 10.05. 10.00 – 15.30 Parkplatz Lortzingstraße am Sportplatz 13.09. 11.30 – 15.30 Bad Wurzach Straßenmeisterei, Alte Straße 25 15.03. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 11.04. 13.30 – 16.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 19.07. 13.00 – 16.00 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 13.09. 08.00 – 10.30 Straßenmeisterei, Alte Straße 25 22.11. 13.00 – 16.00 Baienfurt Beim Skaterplatz, Zeppelinstraße 14.11. 09.00 – 10.30 Baindt Bauhof, Ziegeleistraße 20 21.03. 11.00 – 13.00 Berg Ettishofen, Bauhof 15.11. 12.00 – 14.30 Bergatreute Parkplatz beim Sportplatz, Waldgasse 21.03. 13.30 – 15.30 Bodnegg Parkplatz vor der Sporthalle, Dorfstraße 27.09. 13.00 – 14.30 Ebersbach Vereinshaus Seebachhalle, Altshauser Straße 24 20.03. 11.00 – 12.00 Fronreute Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 22.03. 15.00 – 16.30 Blitzenreute, Grundschule Blitzenreute 15.11. 15.15 – 16.30 Grünkraut Parkplatz an der Festhalle 27.09. 15.15 – 16.45 Horgenzell Schulparkplatz, Kornstraße 46 28.09. 11.00 – 14.00 Isny Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 25.05. 08.00 – 13.00 Parkplatz „unterer Festplatz Rain“ 11.09. 09.00 – 14.00 Kisslegg Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 16.02. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 21.05. 13.00 – 16.00 Zaisenhofen, Wertstoffhof, Friedrich-List-Str. 18 18.10. 13.00 – 16.00 Königseggwald Parkplatz im Kapellenweg 20.03. 09.00 – 10.00 Leutkirch Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 10.04. 12.00 – 16.30 Parkplatz Feneberg, Steinbeisstraße 2 12.09. 08.00 – 12.30 Ravensburg Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 12.01. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.02. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 01.03. 13.00 – 16.00 Obereschach, Friedhof / Jugendverkehrsschule 22.03. 08.30 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.04. 13.00 – 16.00 Weststadt, Mittelöschstraße 12.04. 08.30 – 11.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 12.04. 12:00 – 15.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 03.05. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 07.06. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 05.07. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 02.08. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.09. 13.00 – 16.00 Schmalegg, Parkpl. Ringgenburghalle, Schenkenstr. 15/1 28.09. 08.00 – 10.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 04.10. 13.00 – 16.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 08.11. 13.00 – 16.00 Parkplatz Oberschwabenhalle 15.11. 08.00 – 11.00 Gutenfurt, Entsorgungszentrum, Rautbrühl 10 06.12. 13.00 – 16.00 Schlier Wetzisreute, Parkplatz Festhalle, Jahnstraße 45 27.09. 08.30 – 10.00 Vogt Hinter dem Rathaus, Kirchstraße 11 25.10. 08.00 – 09.30 Waldburg Bauhof, Amtzeller Straße 27 27.09. 10.30 – 12.00 Wangen Obermooweiler, Entsorgungszentrum 26.01. 13.00 – 16.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 17.05. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.05. 12.30 – 17.00 Obermooweiler, Entsorgungszentrum 20.09. 13.00 – 16.00 Parkplatz (P14), Scherrichmühlweg 24.10. 09.30 – 13.30 Leupolz, Parkpl. gegenüb. Rathaus, Kißlegger Str. 24.10. 14.30 – 16.30 Weingarten Festplatz, Abt-Hyller-Straße 22.03. 11.00 – 14.00 Festplatz, Abt-Hyller-Straße 14.11. 11.30 – 16.30 Wilhelmsdorf Bauhof, Zur Rotachsäge 11 19.04. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 16.08. 09.30 – 12.30 Bauhof, Zur Rotachsäge 11 20.12. 09.30 – 12.30 Wolfegg Beim Sportplatz, Eisweiher 1 25.10. 10.30 – 14.30 Wolpertswende Mochenwangen, Wertstoffhof, Wolpertswender Str. 3 21.03. 08.30 – 10.30 Sammelplatz Datum Uhrzeit Sammelplatz Datum Uhrzeit[mehr]

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      Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG ___________________________________ Ort ___________________________________ Flurstück Rohrbruch/ Leckstelle auf Ihrem Grundstück Der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt hat eine Leckstelle in der Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück ( Flst.Nr. siehe oben ) festgestellt. Nach § 14 der Wasserversorgungssatzung ist für die Beseitigung des Schadens innerhalb des Grundstücks, die Gemeinde (Eigenbetrieb Wasserversorgung) zuständig. Gemäß § 15 der Wasserversorgungssatzung hat der Anschlussnehmer die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Haus-anschlüsse zu tragen. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). Sollte sich im Rahmen der Aufgrabungsarbeiten herausstellen, dass der Rohrbruch im öffentlichen Bereich ist, werden die Kosten von uns übernommen. Sollte ein neuer Hausanschluss erstellt werden, sind die Kosten auch ab Grundstücksgrenze vom Eigentümer zu tragen. Arbeiten nach dem Wasserzähler im Haus sind durch einen Installateur auszuführen. Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Wasse rme i s t e r ___________________________________ Anschlussnehmer/Eigentümer ___________________________________ Straße, Hausnummer Name: Klaus Bielau Telefon: +49(0)751-4000-919 E-Mail: wasserversorgung@baienfurt.de Datum Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Die Arbeiten an der Hausanschlussleitung werden vom Eigenbetrieb Wasserversorgung gegen Rechnungsstellung ausgeführt: Ich bin mit der Kostenübernahme der Hausanschlussleitung einverstanden. __________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Auszug aus der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt § 14 Haus- und Grundstücksanschlüsse (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse werden ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich abweichender Regelung im Eigentum der Gemeinde. Soweit sie in öffentliche Verkehrs-/und Grünflächen verlaufen (Grundstücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen. (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse sowie deren Änderung werden nach Anhörung des Anschlussnehmers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks notwendigen Hausanschlüsse bereit. (4) Die Gemeinde kann auf Antrag des Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet werden. (5) Haushaltsanschlüsse dürfen nicht überbaut werden, die Freilegung muss stets möglich sein, sie sind vor Beschädigung zu schützen. Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder vornehmen lassen. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige Störungen, sind der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. § 15 Kostenerstattung (1) Der Anschlußnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorübergehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab (württ. Schachthydrantensystem), so wird der Teil der Anschlussleitung, der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt die Gemeinde. (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids fällig. (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so, ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig. Ort: Flurstück: Anschlussnehmer/Eigentümer: Straße, Hausnummer: Ort, Datum, Unterschrift: Datum: 7/12/23[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Mai 2024 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16. April 2024 ist nichts bekannt zu geben. Bericht Bürgermeisterin Das Lastenrad kann ab sofort wieder im Rathaus ausgeliehen werden. An- und Umbau Feuerwehrhaus und Bauhof: Vergabe von Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Falttoren, Estricharbeiten, Gipserarbeiten, Gerüstarbeiten, Flaschner- und Abdichtungsarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Zimmerer- und Holzbauarbeiten werden an die Firma Konzett GmbH aus Baindt mit einem Auftragswert von 225.942,43 € vergeben. 2. Die Falttore werden an die Firma Bauer GmbH aus Dauchingen mit einem Auftragswert von 87.073,49 € vergeben. 3. Die Estricharbeiten werden an die Meschenmoser Fußbodentechnik aus Salem mit einem Auftragswert von 8.325,45 € vergeben. 4. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 26.725,34 € vergeben. 5. Die Gerüstarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einem Auftragswert von 7.043,85 € vergeben. 6. Die Flaschner- und Abdichtungsarbeiten werden an die Firma Wiest Installations- und Heizungsbau aus Bad Waldsee mit einem Auftragswert von 77.694,38 € vergeben. 7. Die Fensterbauarbeiten werden an die Firma Schreinerei und Fensterbau Thaler GmbH aus Aulendorf mit einem Auftragswert von 11.162,20 € vergeben. Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 04.04.2024. Mit diesem Entwurf sind die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt, dass das Verfahren nach § 13b BauGB zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 215a Abs. 3 BauGB mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass die Eingriffe nicht nach § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten und die Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ebenfalls nicht anwendbar sind. Für das Verfahren gilt in der Folge die Kompensationspflicht gemäß § 1a BauGB, die Notwendigkeit der Umweltprüfung, des Umweltberichtes, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB. Bauantrag zum Neubau eines Carports und einer Pergola auf Flst. 670/5, Lerchenstraße 3 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Bauantrag zum Neubau eines Carports und eines Balkons auf Flst. 270, Thumbstraße 26 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Dach des Carports soll begrünt werden. 2. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauvorhaben wird erteilt. Die Gemeinde macht sich die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde nicht zu eigen. Sanierung Klosterwiesenschule Hauptgebäude: Vergabe der Möbel für Lehrer, Sozialarbeit und Schulverwaltung Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt Möbel für das Lehrerzimmer, das Rektorat, das Sekretariat, das Zimmer der Schulsozialarbeiterin, das Lehrerarbeitszimmer und das Besprechungszimmer bei Firma Bihler bis zu einer Summe von brutto 50.000 € zu beschaffen. Vorstellung des GPA-Prüfungsberichts über die Prüfung der Bauausgaben 2017 – 2022 sowie Beratung und Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Gemeindeverwaltung nimmt die Unterrichtung der Prüfungsfeststellungen aus dem GPA-Prüfungsbericht vom 7. März 2024 zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat stimmt der dargestellten Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zu den Prüfungsfeststellungen des GPA-Prüfungsberichts vom 07.März 2024 zu und macht sich diese Stellungnahme zu eigen. 3. Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit dem Abschluss und der Erledigung der Aufgaben aus dem Prüfungsbericht und dem Versand der Stellungnahme an die GPA und die Rechtsaufsicht (Kommunalamt des Landkreises Ravensburg). Integrationsmanagement in Baindt - Fortführung ab 01.01.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Das Integrationsmanagement in Baindt wird ab 01.01.2025 umgesetzt über die Beauftragung des freien Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. 2. Der Stellenumfang wird jährlich neu beschlossen in Abhängigkeit der Fördersumme durch die VwV Integrationsmanagement. 3. Der Stellenumfang für 01.01.2025 beträgt 80 Prozent für das Integrationsmanagement in Baindt. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2024 und ab dem 01.09.2025 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie den Beitragstabellen zum 01.09.2024 und zum 01.09.2025 zu. Anfragen und Verschiedenes Waldspielplatz Auf Nachfrage zur Umsetzung des Waldspielplatzes wird zugesagt, mit dem Planungsbüro in Kontakt zu treten, damit zügig begonnen werden kann. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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          ZOB Linienbelegung Landesturnfest 30.05–02.06.2024 ZOB Übersichtsplan Gültig während des Landesturnfestes Linien- und Bussteigübersicht WC Radhaus C h arlo tten straß e Richtung UlmRichtung Friedrichshafen Sch u ssen straß e R70 11 31 S30 20 21 7A 3 Bussteig 5 Bussteig 4 5 75357537700 7534 Bahnhof Ravensburg Mobilitäts- zentrale Am Alten Gaswerk Bussteig 12Bussteig 11 Bussteig 13 Bussteig 14 W eststad t/Sch m aleg g W ein g arten /B ain d t B u sste ig 2 B u sste ig 1 Taxi B u sste ig 1 0 n u r A u sstieg SEV R30 S40 R40 R65 R45 4 Weingarten – Baienfurt – Baindt Marsweiler Weststadt – Hofgut – Schmalegg RegioBus: Bad Waldsee Bergatreute – Wolfegg Mochenwangen – Wolpertswende Knollengraben – Grünkraut – Bodnegg Grünlandsiedlung – Weißenau – Oberzell Weingarten Lerchenfeld – Baienfurt Schacherösch Weißenau – Eschach (Oberzell) – Hegaustraße Nachtbus: Tettnang – Friedrichshafen RegioBus: Wangen – Isny Schornreute, St. Christina RegioBus: Berg – Fronhofen – Fleischwangen RegioBus: Blitzenreute – Bad Saulgau RegioBus: Tettnang – Friedrichshafen Rundkurs Sportzentrum Rechenwies, Meersburger Brücke, Hallenbad Nur Ausstieg RegioBus: Markdorf – Meersburg – Konstanz Ankenreute – Wolfegg – Bad Wurzach Bavendorf – Markdorf – Meersburg RegioBus: Horgenzell – Wilhelmsdorf – Illmensee Schlier – Waldburg – Vogt P+R Eissporthalle, Frauentor Flappach-Badebus Schienenersatzverkehr Sonderfahrten Bussteig 1 Bussteig 2 Bussteig 3 Bussteig 4 Bussteig 5 Bussteig 6 Bussteig 7 Bussteig 8 Bussteig 9 Bussteig 10 Bussteig 11 Bussteig 12 Bussteig 13 Bussteig 14 1 1 31S30 R30 S40 R40 R45 SEV R70 20 21 3 4 700 7534 7537 7A 5 7535 R65R60 N3 N3 Bussteig 6Bussteig 7 Bussteig 3 Bussteig 9 R60 Bussteig 8 50 57 59 59 57 50 Unsere Sonderlinien 50,57,59 Hier geht`s zu den Sonderfahrplänen[mehr]

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            Einladung zur Kandidatenvorstellung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Freitag, den 17. Mai 2024 ab 19 Uhr findet in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt eine Kandidatenvorstellung für die Kandidatinnen und Kandidaten der diesjährigen Gemeinderatswahl statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben Sie die Möglichkeit, die Kandidatinnen und Kandidaten, sowie Ihre Standpunkte zu verschiedenen Themen, näher kennenzulernen. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Veranstaltung stehen Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber für Fragen zur Verfügung. Für die Teilnahme der Bevölkerung an dieser Veranstaltung und das damit verbundene Interesse an der Gestaltung unserer Gemeinde Baindt bedankt sich die Gemeindeverwaltung. Informationen zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 Beantragung von Briefwahlunterlagen Wahlberechtigte, welche für die Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024 in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Baindt eingetragen sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte können selbst entscheiden, ob sie mit dieser Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal gehen und dort persönlich die Stimme abgeben, oder ob sie einen Antrag auf Briefwahl stellen möchten. Für die Kommunalwahl werden die Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates und die Wahl des Kreistages rechtzeitig vor der Wahl an die Wahlberechtigten zugestellt. Füllen Sie diese in aller Ruhe zu Hause aus und bringen Sie die Unterlagen am Wahlsonntag mit ins Wahllokal. Für die Anforderung der Briefwahl gibt es folgende Möglichkeiten: - Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Handy ab - die Daten werden an die Gemeinde online übertragen. - Die Gemeindeverwaltung bietet für Sie die Beantragung eines Wahlscheines auf der Homepage der Gemeinde www.baindt.de an. Bei den aktuellen Meldungen „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ erhalten Sie bei Aufruf des Links „Internetbriefwahl“ ein Erfassungsformular. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. - Alternativ benutzen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen und senden diesen Antrag an die Gemeindeverwaltung. - Eine Anforderung per E-Mail ist auch möglich, wenn Sie die Wählernummer, welche Sie auf der Wahlbenachrichtigung ablesen können, Ihr Geburtsdatum, Name und Adresse angeben. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 07.06.2024;18:00 Uhr beantragt werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitten an das Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, Telefon 07502 9406-12 E-Mail: Info@Baindt.de Rückversand der Briefwahlunterlagen Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefes können einige Zeit dauern, vor allem bei Versendung ins oder aus dem Ausland. Der rote und gelbe Wahlbrief müssen am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024 bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr auf dem Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden! Für die rechtzeitige Rücksendung müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen. Bei Versand durch die Post ist insbesondere zu beachten, dass Wahlbriefe, die erst am Wahlwochenende in Postbriefkästen eingeworfen werden, von der Deutschen Post AG aus organisatorischen Gründen nicht mehr am Wahlsonntag zugestellt werden. Der Wahlbrief muss deshalb so rechtzeitig aufgegeben werden, dass er spätestens mit der letzten Briefkastenleerung am Freitag vor der Wahl, 7. Juni 2024, befördert wird. Es ist empfehlenswert, den Wahlbrief noch früher zur Post zu geben, um sicher zu gehen, dass er die Briefwahlstelle rechtzeitig erreicht. Bei Übersendung aus dem Ausland ist eine beschleunigte Versandform (z. B. Expresszustellung, Luftpost) ratsam; die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten müssen allerdings selbst getragen werden. Der Wahlbrief kann auch beim Bürgermeisteramt in Baindt abgegeben werden und zwar bis zum Wahlsonntag, 18:00 Uhr. Ist die rechtzeitige Beförderung durch die Post fraglich, kann nur auf diese Weise erreicht werden, dass der Wahlbrief bei der Stimmenauszählung berücksichtigt wird. Gemeindeverwaltung Baindt[mehr]

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              - 1 - für nicht preisgebundenen Wohnraum gültig ab 01.04.2024 Qualifizierter Mietspiegel 2024 von Baindt - 2 - Vorwort Liebe Bürgerinnen und Bürger, sehr geehrte Damen und Herren, Baindt liegt richtig – im nördlichen Schussental, nahe der Oberzen- tren Ravensburg und Weingarten und ist darüber hinaus ein attrakti- ver Wohnort. Dies zeigt die große Nachfrage nach Wohnungen in unserer Gemeinde. Mit rund 5.500 Einwohnern und einer Gemar- kungsfläche von über 2.300 Hektar ist Baindt eingebettet in land- schaftlich reizvoller Lage. Mit dem nun vorliegenden fortgeschriebe- nen, qualifizierten Mietspiegel können Mieter und Vermieter mit ei- nem Höchstmaß an Transparenz und Rechtssicherheit die ortsübli- che Vergleichsmiete für ihre Wohnung ermitteln. Zur Berechnung sind die maßgeblichen Kriterien Größe, Baujahr, Ausstattung, Be- schaffenheit und Lage heranzuziehen. Das gesamte Werk basiert auf einer kommunalen Serviceleistung der Städte und Gemeinden des „Gemeindeverbandes Mittleres Schussental“ (GMS) mit Ravensburg, Weingarten, Baien- furt, Baindt und Berg und gibt einen Überblick über das aktuelle Mitniveau für nicht preisge- bundenen Wohnraum bei uns in der Gemeinde Baindt und im gesamten Schussental. Nach- folgend finden Sie die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Gemeinde Baindt. Dieser liegt nun mit den aktualisierten Zahlen vor und spiegelt die aktuellen Wohn- und Le- bensbedingungen wider. Aufgrund der Inflation der vergangenen Jahre wurden die Basiswerte um 13,53 % angepasst. Die Daten wurden sorgfältig fortgeschrieben, um eine präzise Ein- schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermöglichen. Sie finden die aktuelle Fassung des Mietspiegels neben der gedruckten Ausgabe auch online auf unserer Homepage unter www.baindt.de, Rubrik Wohnen & Leben / Mietspiegel, zum kos- tenlosen Download. Zusätzlich bieten wir Ihnen einen Online-Mietspiegel-Rechner auf unserer Homepage an, der eine schnelle und einfache Berechnung mit Ihren individuellen Daten er- möglicht. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin - 3 - Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zum Mietspiegel 4 Erstellung des Mietspiegels 4 Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels 4 Anwendungsbereich des Mietspiegels 5 Mietbegriff 5 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete 6 Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus 6 Ermittlung von Zu- und Abschlägen 7 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Beispiel) 10 Spannbreite 10 Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete (Berechnungshilfe) 11 Ortsübliche Mietpreise für Garagen und Stellplätze 12 Auskunft zum Mietspiegel 13 - 4 - Allgemeine Informationen zum Mietspiegel Erstellung des Mietspiegels Der Mietspiegel 2022 der Gemeinde Baindt wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe von nicht preisgebundenen Wohnungen für den Gemeindebereich erstellt. Der Mietspiegel basiert auf Daten, die von August bis Novem- ber 2021 bei 1.839 mietspiegelrelevanten Haushalten sowie vermieteten Wohnungen von Ver- mietern in Baindt und vier weiteren Kommunen aus dem Landkreis (Ravensburg, Weingarten, Baienfurt, Berg) eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung durch schriftliche und EDV- gestützte Befragung gesammelt wurden. Die Miethaushalte für die Erhebung wurden zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel 2022 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet. Gleichzeitig wurden in einer kommunenübergrei- fenden Aktion auch Mietspiegel für Ravensburg, Weingarten, Baienfurt und Berg erstellt. Im Jahre 2024 wurde der Mietspiegel durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH gemäß § 558 d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch per Index fortgeschrieben. Er ist ge- mäß Beschluss der Gemeinde Baindt als qualifizierter Mietspiegel anerkannt und gilt ab dem 1. April 2024. Rechtliche Grundlagen und Zweck des Mietspiegels Ein Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in einer oder mehreren Gemeinden üblichen Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben - aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten. - 5 - Anwendungsbereich des Mietspiegels Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen Wohnraum im Wohnflächenbereich zwi- schen 50 m² und 110 m². Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwen- dungsbereich des Mietspiegels: • öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z.B. Sozialwohnungen); • Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich oder zu Geschäftszwecken ge- nutzt wird; • Wohnraum in Wohnheimen oder in sonstigen Heimen, bei denen die Mietzahlung zu- sätzliche Leistungen abdeckt (z.B. Betreuung und Verpflegung); • vorübergehend angemieteter Wohnraum; Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde: • möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Ein- bauküchen und Einbauschränken); • Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind; • Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind. Mietbegriff Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die Netto-Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Nicht enthalten sein dürfen somit: Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grund- steuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warm- wasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemein- schaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten. Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzu- schläge sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten, ebenso nicht evtl. Anteile für Schön- heitsreparaturen. Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind Betriebskosten in der Mietzah- lung enthalten (= Brutto-/Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete), muss der geleistete Mietbetrag vor der Anwendung des Mietspiegels um die entsprechend enthaltenen Betriebskosten berei- nigt werden. - 6 - Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt über 3 Tabellen: 1. In Tabelle 1 wird das durchschnittliche Mietniveau (= Basis-Nettomiete) nur in Abhängig- keit von Wohnfläche und Baujahr für durchschnittliche Standardwohnungen bestimmt. 2. In Tabelle 2 werden prozentuale Zu- und Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau aufgrund von Ausstattungs-, Beschaffenheits-, Wohnlage- und sonstigen Besonderheiten für eine Wohnung ermittelt. 3. In Tabelle 3 werden die Ergebnisse aus den Tabellen 1 und 2 zusammengeführt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu berechnen. Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Mietniveau (= Basis- Nettomiete) für Wohnraum nach bestimmten Wohnflächen- und Baujahresklassen in Euro pro m2 und Monat wieder. Bei der Berechnung der Wohnfläche sind folgende Grundsätze zu beachten: Dachgeschoss- flächen mit einer lichten Höhe von mind. 1 Meter und weniger als 2 Metern werden zur Hälfte berücksichtigt; nicht berücksichtigt werden Flächen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 Meter. Die Flächen von Balkonen, Loggien etc. werden nach § 2 Abs. 2 Zi. 2 und § 4 Zi. 4 Wohnflächenverordnung in der Regel mit einem Viertel und bei hohem Nutzwert maximal bis zur Hälfte als Wohnfläche berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Wohnung in diejenige Baujahresklasse einzuordnen, in der die Woh- nung bezugsfertig wurde. Wenn durch An-/Ausbau nachträglich neuer Wohnraum geschaffen wurde (z. B. Dachgeschossausbau) oder wenn eine Generalsanierung erfolgt ist, die dazu geführt hat, dass das Gebäude einem Neubau vergleichbar ist, ist diejenige Baujahresklasse zu verwenden, in der die Baumaßnahme erfolgte (Jahr der Fertigstellung). Sonstige bauliche Maßnahmen, die Wohnraum in einen neueren Zustand versetzen, bleiben in Tabelle 1 unbe- rücksichtigt und werden über Zuschläge in Tabelle 2 erfasst. Anwendungsanleitung für Tabelle 1: 1. Ordnen Sie Ihre Wohnung zunächst nach der Wohnfläche in die zutreffende Zeile ein. 2. Suchen Sie anschließend in der Kopfzeile das Baujahr, in dem das Gebäude errichtet wor- den ist. 3. Für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie den abgelesenen Wert in die Tabelle 3. - 7 - Tabelle 1: Monatliche Basis-Nettomiete nur in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr Wohn- fläche Baujahr bis 1948 1949 - 1960 1961 - 1977 1978 - 1983 1984 - 1994 1995 - 2001 2002 - 2009 2010 - 2015 2016 - 2021 m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 Euro/m2 50-54 8,57 8,32 8,88 9,05 9,11 9,65 9,82 10,46 11,68 55-59 8,43 8,18 8,74 8,91 8,96 9,50 9,66 10,29 11,49 60-69 8,34 8,10 8,65 8,81 8,87 9,39 9,56 10,18 11,37 70-79 8,37 8,12 8,68 8,84 8,90 9,43 9,59 10,22 11,41 80-89 8,47 8,22 8,78 8,95 9,01 9,54 9,71 10,34 11,55 90-99 8,53 8,27 8,84 9,01 9,06 9,60 9,77 10,40 11,62 100-110 8,49 8,23 8,80 8,96 9,02 9,56 9,72 10,35 11,57 Die durchschnittliche Nettomiete in Baindt, unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, be- trägt: 9,29 Euro/m2. Ermittlung von Zu- und Abschlägen Die in Tabelle 1 ermittelte Basis-Nettomiete gibt das durchschnittliche Mietniveau für Stan- dardwohnungen in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr an. Daneben können Besonderheiten bei Wohnungs-/Gebäudeausstattung, Modernisierung und Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung beeinflussen. Tabelle 2 listet Zu-/Abschläge zur Ba- sis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale mit nachgewiesenem Mietpreiseinfluss auf. Maßgeblich sind dabei nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen, ohne dass die Kosten hierfür vom Vermie- ter erstattet wurden, so bleiben diese Ausstattungsmerkmale unberücksichtigt. Bei der Höhe der ausgewiesenen Zu- und Abschläge handelt es sich jeweils um durchschnittliche Werte! Anwendungsanleitung für die Tabelle 2: 1. Überprüfen Sie, ob die in verschiedenen Kategorien angeführten Wohnwertmerkmale auf die Wohnung zutreffen und halten Sie zutreffende Zu-/Abschläge fest. 2. Bei den Kategorien „Wohnungs-/Gebäudeausstattung“, „Modernisierungsmaßnahmen“ und „Wohnlage“ sind zuerst jeweils Punktwerte für zutreffende Besonderheiten zu sam- meln. Anschließend erfolgt anhand der erzielten Punktsumme eine Klassifizierung inner- halb jeder Kategorie, um die Höhe des jeweiligen Zu-/Abschlags zu ermitteln. 3. Bilden Sie am Ende der Tabelle 2 die Summe aller Zu- und Abschläge. 4. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie die Ergebnisse in die Ta- belle 3. - 8 - Tabelle 2: Prozentuale Zu- und Abschläge auf die Basis-Nettomiete für besondere Wohnwertmerkmale Wohnwertmerkmale Zu-/Abschlag Übertrag 1) Wohnungs-/Gebäudeausstattung (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar! für frei- stehende Einfamilienhäuser gibt es einen Sonderzuschlag.) Kriterien zur Ermittlung der Ausstattungsklasse: Punktwert Gehobene Sanitärausstattung vorhanden 1) + 1 Komplette Einbauküche vom Vermieter ohne extra Zuschlag gestellt (Spüle mit Unterschrank, Kücheneinbauschränke, mind. 2 der folgenden Elektroein- baugeräte: Herd, Kühlschrank, Spülmaschine) + 1 Fußbodenheizung im Wohnzimmer oder in den Hauptwohnräumen vorhanden + 2 Hochwertiger Fußbodenbelag in mind. der Hälfte des Wohn- und Schlafbereichs vorhanden (z.B. Parkettboden, Holzdielen, Marmor oder gleichwertige Na- tursteine, Kork, Vinyl-/Designböden) + 1 Maisonette-Wohnung (Wohnung über 2 Etagen und über eine interne Treppe ver- bunden) oder Galerie-Wohnung (Wohnung mit balkonartigem Vorbau in 2. Etage) in einem Mehrfamilienhaus + 1 Aufzug in Gebäude mit weniger als 5 Volletagen vorhanden + 1 Garten zur alleinigen Nutzung in einem Mehrfamilienhaus (Garten ist nur dem Mieter zugänglich) + 1 Wohnung liegt in einem Reihenhaus, einem Zweifamilienhaus oder einer Doppel- haushälfte + 1 Barrierefreie Ausstattung: Wohnung stufenfrei erreichbar und alle Türen mind. 80 cm breit + 1 Keine vom Vermieter gestellte Heizung oder Einzelöfen mit Kohle-, Holz-, Gas- oder Ölbefeuerung - 3 Sehr einfache Badausstattung 2) - 1 Überwiegend einfach verglaste Fenster (eine einzige Scheibe ohne Zwischen- schichten) - 2 Überwiegend Kasten-/Doppelflügelfenster (zwei hintereinanderliegende Fenster- rahmen), Verbundfenster - 1 Installationsleitungen (Strom, Wasser, Gas) überwiegend freiliegend über Putz verlegt - 1 Keine zeitgemäße Elektroinstallation (z.B. nur eine Sicherung für Beleuch- tung/Steckdosen, bzw. Elektroherd, max. 2 Steckdosen pro Raum, keine FI-Schalter) - 1 Kein Balkon, Loggia oder (Dach-)Terrasse vorhanden - 2 Die Wohnung befindet sich im Keller/Untergeschoss/Souterrain - 2 Punktsumme Wohnungs-/Gebäudeausstattung: Weit überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme > = +7) + 9 % Überdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = +5 oder +6) + 6 % Gehobene Wohnungsausstattung (Punktsumme = +3 oder +4) + 3 % Mittlere Wohnungsausstattung (Punktsumme 0 bis +2) 0 % Einfache Wohnungsausstattung (Punktsumme = -1 oder -2) - 3 % Unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = -3 oder -4) - 6 % Weit unterdurchschnittliche Wohnungsausstattung (Punktsumme = + 4) + 3 % Wenige Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: +1 bis +3) + 2 % Keine Modernisierungsmaßnahmen (Punktsumme: 0) 0 % 3) Wohnlage (nach Ermittlung der Punktwerte ist nur eine Möglichkeit wählbar!) Kriterien zur Ermittlung der Wohnlage: Punktwert Einkaufsmöglichkeiten für täglichen Bedarf (Nahrungsmittel) bis 300 m fußläufig erreichbar + 1 Wohnlage in Talregion mit Höhenlage + 2 Wohnlage in Talregion mit Halbhöhenlage + 1 Unverbaute Weitsicht + 1 Die Wohnung liegt in einem ruhigen Hinterhaus + 1 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- ,Flug- und Industrielärm ist sehr niedrig + 1 Die Wohnung liegt max. 100 m von einem gewerblich genutzten Gebiet entfernt (Industrie- bzw. Gewerbebetriebe, Diskos usw.) - 2 Der durchschnittliche Lärmpegel bei offenem Fenster hinsichtlich Straßen-, Bahn- , Flug- und Industrielärm ist sehr hoch - 1 Der Grad sonstiger Beeinträchtigungen (z.B. durch Rauch, Abgase, Staub, Ge- ruch, Erschütterungen usw.) ist hoch bis sehr hoch - 1 Die direkte Umgebung im Umkreis von 100 m ist geschlossen bis sehr dicht be- baut - 1 Punktsumme Wohnlage: Sehr gute Wohnlage (Punktsumme > = +4) + 4 % Gute Wohnlage (Punktsumme = +2 oder +3) + 2 % Durchschnittliche Wohnlage (Punktesumme zwischen -1 bis +1) 0 % Einfache Wohnlage (Punktsumme[mehr]

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                Zuletzt geändert: 28.03.2024
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                Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Einwohnerfragestunde Es wurde angefragt, ob ein Spielplatz in der Nähe der Lavendelstraße oder ein Waldspielplatz in Planung ist. Die Verwaltung informierte, dass kein Spielplatz in der Lavendelstraße geplant ist. Ein Waldspielplatz ist im Haushalt vorgesehen, wurde jedoch aufgrund der Vielzahl der laufenden Bauprojekte noch nicht umgesetzt. Die Verwaltung informierte außerdem auf Nachfrage, dass die Laternen für das Baugebiet in der Lavendelstraße bereits bestellt sind und in einigen Wochen installiert werden. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12. September 2023 wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag auf Verlängerung der geförderten Personalstelle des Koordinators für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung um weitere zwei Jahre (bis 31.10.2026) gestellt wurde. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden im Haushaltsplan für die Jahre 2025 bis 2026 berücksichtigt und wurden entsprechend beschlossen. Bericht der Bürgermeisterin Die Vereinssitzung findet am 16. Oktober 2023 um 18:00 Uhr im Feuerwehrhaus statt. Die ersten zwei Gemeinderatssitzungen im neuen Jahr finden am 23.01. und 27.02.2024 statt. Die restlichen Termine werden mit dem Jahreskalender bekannt gegeben. Die Herbstübung der Freiwilligen Feuerwehr findet am 04.11.2023 statt. Ende September fand eine Verkehrsschau mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei statt. In einer der nächsten Sitzungen wird ausführlich darüber berichtet. Über den aktuellen Stand der Baustelle in der Ortsmitte wurde informiert. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Trockenbauarbeiten, Sonnenschutzanlage und Fliesen- und Plattenarbeiten Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Firma Helmut Baum GmbH aus Blitzenreute zum Auftragswert von 513.722,52 € brutto vergeben. 2. Der Auftrag für das Gewerk Sonnenschutzanlagen wird an die Firma Fenster-technik Weinfurtner GmbH aus Rieden zum Auftragswert von 111.138,86 € brutto vergeben. 3. Der Auftrag für die Fliesen- und Plattenarbeiten wird an die Firma Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein zum Auftragswert von 90.754,87 € brutto vergeben. Festlegung des Energiemixes für das gemeindeeigene Nahwärmenetz Die verschiedenen Möglichkeiten für den Energiemix des gemeindeeigenen Nahwärmenetzes wurden vorgestellt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Energiemix für das Nahwärmenetz soll zusätzlich zur vorhandenen Anlage bestehen aus: Einbau einer Pelletheizung in das Untergeschoss des roten Gebäudes, Hochtemperaturwärmepumpe und Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach 2. Das Ingenieurbüro Kirchner Energie GmbH wird beauftragt, die erforderlichen Leistungen zum Einbau der Pelletheizung und der Installation der Wärmepumpe zu erbringen. 3. Das Ingenieurbüro E-Planwerk GmbH wird mit der Ausschreibung und Überwachung der Arbeiten für die Photovoltaikanlage auf dem Sporthallendach beauftragt. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Bei der Bronnenstube 1. Änderung mit 5. Änderung" für das Anbringen eines Zaunes an der Grundstücksgrenze auf dem Flst. 823, Marsweilerstr. 50 Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Überschreitung der Höhe des Zauns wird nicht erteilt. Auftragsvergabe Asphaltendausbau Igelstraße Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Asphaltendausbau Igelstraße wird an die Firma Josef Hebel GmbH&Co.KG, Memmingen, zum Angebotspreis von 79.270,46 Euro brutto vergeben. Der Weg zu einer „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung in Baindt bis zum Jahr 2040 - Vorstellung Treibhausgasbilanz und Handlungsempfehlungen Die Verwaltung hat den Gemeinderat das Konzept zur „klimaneutralen“ Kommunalverwaltung vorgestellt. Steuern, Gebühren, Beiträge 2024 Die Verwaltung hat den Gemeinderat über den aktuellen Stand der kommunalen Abgaben in der Gemeinde sowie das weitere Vorgehen im kommenden Jahr informiert. Anfragen und Verschiedenes Der Bau der neuen Wohncontaineranlagen für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten durch den Landkreis ist in vollem Gange. Mit einer Belegung wird noch in diesem Jahr gerechnet. Ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen der Schule sowie Eltern zum Thema Schulhofgestaltung hat stattgefunden. Im Frühjahr 2024 ist ein Workshop zu diesem Thema geplant. In Sulpach wurde aufgrund von Setzungen in der Straße ein Teil der Asphaltfläche erneuert, allerdings muss nachgearbeitet werden, da das Ergebnis mangelhaft ist. Bezüglich eines Tempolimits, das von Seiten der Gemeinde auf der B30 verfolgt wird, gibt es noch keine neuen Informationen. Die Verwaltung wird sich um die vollständige Behebung von Sturmschäden im Wäldle kümmern. Die Verwaltung klärt ab, ob der neue Spielplatz beim SBBZ für die Öffentlichkeit zugänglich ist und informiert anschließend. In Abstimmung mit dem Bauhof und der Freiwilligen Feuerwehr Baindt wird geprüft, in wie weit der Zugang zu deren Areal geregelt werden kann. Die Verwaltung informiert, dass in nächster Zukunft das vordere Tor wieder installiert wird. Die Verwaltung informiert darüber hinaus, dass auf der Homepage der Gemeinde der sichere Schulwegeplan veröffentlich wurde. Ein provisorischer Schulweg bzw. Fußgängerweg durch das Fischerareal ist aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht umsetzbar. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den nebenstehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html[mehr]

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                  Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Einladung_24_09_10.pdf

                    Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des findet statt am Dienstag, 10. September 2024 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sitzordnung des neuen Gemeinderates 05 Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderatsmitglieder 06 Wahl der stellvertretenden Bürgermeister 07 Benennung der Fraktionsvorsitzenden 08 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 09 Besetzung der Ausschüsse 10 Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Baindt in die Zweckverbände und andere Institutionen 11 Auftragsvergabe Waldspielplatz 12 Absage der Telekom und Mitverlegung eines Breitbandleerrohrs im Baugebiet Lilienstraße durch die Gemeinde 13 Bauantrag zum Wohnhausneubau auf Flst. 573/2, Schachener Str. 109/1 14 Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einer Ferienwohnung auf Flst. 609, Baienfurter Str. 21 15 Bedarfsplanung Kindergarten 2024/2025 16 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                      Zuletzt geändert: 06.09.2024

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