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      Jahresrechnung_2025.pdf

      Jahresabschluss 2025 Gemeindehaushalt EB Wasserversorgung EB Abwasserbeseitigung Inhaltsverzeichnis I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung 1 2. Bestandteile des Jahresabschlusses 1 3. Anhang 1 4. Rechenschaftsbericht 1 5. Allgemeines 2 II. Jahresabschluss 2025 1. Feststellungsbeschluss 5 2. Abschlussbeurkundungen 7 3. Gesamtergebnisrechnung 8 4. Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses 17 5. Gesamtfinanzrechnung 19 6. Bilanz (Vermögensrechnung) 31 III. Anhang zum Jahresabschluss 2025 7. Allgemeine Hinweise 44 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 44 9. Pensionsrückstellungen 44 10. Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr übertragenen Ermächtigungen 45 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2025 46 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen 46 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten 46 14. Angaben zur Haushaltsstruktur 49 15. Sonstige Angaben 50 IV. Rechenschaftsbericht 2025 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft 51 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung 53 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung 91 19. Erläuterung der Bilanz 93 20. Finanzlage 110 21. Entwicklung der Verschuldung aus Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt 111 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Inkl. Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 111 23. Fazit 116 V. Anlagen zum Anhang 24. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 117 25. Vermögensübersicht 118 26. Schuldenübersicht 119 27. Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 120 28. Rückstellungsspiegel 121 29. Anlagenübersicht Aktivvermögen und Passivvermögen 122 30. Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 126 31. Produktplan 159 32. Pensionsrückstellungen – Mitteilung KVBW 162 VI. Wasserversorgung Baindt – Jahresabschluss 2025 1. Feststellungsbeschluss 164 2. Abschlussbeurkundungen 166 3. Jahresabschlussbericht RSW Steuerberatungskanzlei 167 4. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2025 206 4.1 Bilanz 207 4.2 Anlagenübersicht Aktivvermögen 211 4.3 Anlagenübersicht Passivvermögen 212 4.4 Gesamtergebnisrechnung 213 4.5 Gesamtfinanzrechnung 216 4.6 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2025 220 4.7 Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2025 222 4.8.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2015 - 2025 224 4.8.2 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen von 2010 – 2025 225 4.9 Strukturkennzahlen 226 VII. Abwasserbeseitigung Baindt – Jahresabschluss 2025 1. Feststellungsbeschluss 228 2. Abschlussbeurkundungen 230 3. Lagebericht 231 4. Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2025 235 5. Jahresabschluss 236 5.1 Bilanz zum 31.12.2025 237 5.2 Gesamtergebnisrechnung 242 5.3 Gesamtfinanzrechnung 246 5.4 Anlageübersicht Aktivvermögen 252 5.5 Anlagenübersicht Passivvermögen 253 6. Erläuterungen zum Jahresabschluss 2024 254 6.1 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung von 2011 – 2025 255 6.2 Hinweise zur Gewinn- und Verlustrechnung 2025 256 6.3 Entwicklung der Gebührenausgleichsrückstellungen 257 6.4 Strukturkennzahlen 259 I. Vorbemerkungen 1. Gesetzliche Verpflichtung Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 Abs. 1 GemO zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten und muss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darstellen. Gemäß § 95b GemO ist der Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres festzustellen. Der Beschluss über die Feststellung ist dem Landratsamt Ravensburg unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekannt zu geben. Der Jahresabschluss 2025 der Gemeinde Baindt wurde im Mai 2026 aufgestellt und im Juni 2026 vom Gemeinderat festgestellt. Somit konnten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 2. Bestandteile des Jahresabschlusses Nach § 95 Abs. 2 GemO besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz. Er ist um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Dem Anhang sind gemäß § 95 Abs. 3 GemO die Vermögensübersicht, die Schuldenübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. 3. Anhang Der Anhang ist nach § 95 Abs. 2 GemO Teil des Jahresabschlusses und dient der Erläuterung der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz. Neben den in Punkt 2 beschriebenen Anlagen sind im Anhang insbesondere die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten, die übertragenen Haushaltsermächtigungen, der Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden- Württemberg (KVBW) gebildeten Pensionsrückstellungen, die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre (Bürgschaften, Gewährleistungen, Verpflichtungsermächtigungen) sowie Angaben über die Bürgermeisterin, die Mitglieder des Gemeinderats und die weiteren Inhalte des § 53 Abs. 2 GemHVO, darzulegen. 4. Rechenschaftsbericht siehe auch IV. Nach § 54 Abs. 1 GemHVO sind im Rechenschaftsbericht der Verlauf der Haushaltswirtschaft und die Lage der Gemeinde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung darzustellen, so dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Dabei sind die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und erhebliche Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsansätzen zu erläutern und eine Bewertung der Abschlussergebnisse vorzunehmen. Der Rechenschaftsbericht soll gemäß § 54 Abs. 2 GemHVO auch darstellen: Ziele und Strategien, Angaben über den Stand der kommunalen Aufgabenerfüllung, Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, zu erwartende positive Entwicklungen und mögliche Risiken von besonderer Bedeutung sowie die Entwicklung und Deckung der Fehlbeträge. Seite 1 Weiterhin sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und dem damit verbundenen Plan- Ergebnis-Vergleich auch die Notwendigkeiten und Vorgaben des Gemeinderates zu beachten. Nach § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO ist der Erlass der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzungen, die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses originäres Recht des Gemeinderates (Etatrecht des Gemeinderates). Das Etatrecht des Gemeinderates wird hierbei primär durch die Haushaltsplanung ausgeübt, wobei in §§ 82, 84 GemO festgelegt wird, dass der Gemeinderat auch bei entsprechenden Abweichungen mittels Nachtragshaushaltssatzung oder der Genehmigung von überplanmäßigen oder außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bei der Haushaltsausführung von den bewirtschaftenden Stellen eingebunden werden muss. Der Jahresabschluss wiederum beendet das auf ein Haushaltsjahr gesehene Etatrecht des Gemeinderates und versetzt diesen in die Lage, die rechtmäßige und bestimmungsgemäße Haushaltsausführung des von ihm vorgegebenen und beschlossenen Haushaltsplans zu überwachen. 5. Allgemeines 1. Einwohnerzahl Nach der Volkszählung am 13.09.1950 1.281 nach der Volkszählung am 06.06.1961 1.503 nach der Volkszählung am 27.05.1970 2.562 nach der Volkszählung am 25.05.1987 4.116 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.1995) 4.552 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2000) 4.616 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2005) 4.624 nach der Fortschreibung (Stand 30.06.2010) 4.838 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2015) 5.079 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2016) 5.141 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2017) 5.242 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2018) 5.219 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2019) 5.229 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2020) 5.274 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2021) 5.304 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2022) 5.381 Fortschreibung Basis Zensus (30.06.2023) 5.403 Fortschreibung Basis Zensus 2022 (30.06.2024) 5.301 Fortschreibung Basis Zensus 2022 (30.06.2025) 5.230 2. Gemeindegebiet Gesamtfläche des Gemeindegebietes 2.306 ha 3. Die Gemeinde Baindt ist Mitglied des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Baienfurt und Berg sowie den Städten Ravensburg und Weingarten. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Ravensburg. Mitglied des Abwasserzweckverbandes Mittleres Schussental mit den Gemeinden Berg, Fronreute und Wolpertswende. Der Sitz des Abwasserzweckverbandes ist Berg. Mitglied des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Der Sitz des Verbandes ist Fronreute. Mitglied des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt. Der Sitz des Verbandes ist Baienfurt. Seite 2 Mitglied beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg e. V. Mitglied bei der RaWEG – Ravensburger Wertstofferfassungsgesellschaft mit Sitz in Ravensburg (0,79 %) Mitglied bei der Genossenschaft Hallenbad Baienfurt eG (5 Anteile) Mitglied bei der Regionalen Kompensations GmbH – ReKo GmbH (1,9 %) Mitglied bei der TWS Netz GmbH (0,111%) Mitglied bei der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co KG Mitglied beim Interkommunalen Gewerbegebiet Mittleres Schussental (IGMS) 27,5% Mitglied bei den Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs GmbH (14%) Mitglied bei der Verkehrsbetriebe Schussental KG (14%) 4. Organe der Gemeinde a) Bürgermeisterin der Gemeinde: Simone Rürup Stellvertreter der Bürgermeisterin sind: 1. Stellv. Gemeinderat Stefan Konzett (FWV) 2. Stellv. Gemeinderat Dieter Herrmann (CDU) 3. Stellv. Gemeinderat Michael Spiegel (Die Grünen) b) Gemeinderat: Die Zahl der Gemeinderäte beträgt 14. c) Beschließende Ausschüsse: Bauausschuss 5. Sachbuchführung Die Jahresrechnung erstellte der Fachbedienstete für das Finanzwesen Wolfgang Abele (seit 15.09.2005). Das Sachbuch führte unter dessen Verantwortung der Kassenverwalter. 6. Kassenführung Kassenverwalter war bis zum 30.09.2025 Herr Robert Müller. Neue Kassenverwalterin ist seit 01.10.2025 Frau Kerstin Weber. Stellvertreterin des Kassenverwalterin ist Frau Melanie Rauhut, Verwaltungsfachangestellte. 7. Prüfungen a) Örtliche Prüfung Im Rechnungsjahr 2025 wurde eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. b) Überörtliche Prüfung Die letzte überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Baindt für die Jahre 2020-2024 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg (GPA) erfolgte ohne Unterbrechungen vom 09.03.2026-13.05.2026. Seite 3 8. Organisation a) Der Gemeinderat hat seine Zuständigkeit zur Sachentscheidung in dem aus der Hauptsatzung ersichtlichen Umfang auf die Bürgermeisterin und den Verwaltungsausschuss übertragen. Die Anweisungsbefugnis obliegt der Bürgermeisterin. b) Bankverbindungen Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr bestehen folgende Konten: - Kreissparkasse Ravensburg DE59 6505 0110 XXXX 4006 00 - Voba Bodensee-Oberschwaben DE16 6519 1500 XXXX 0370 01 - VR Bank Donau-Oberschwaben DE40 6509 3020 XXXX 6630 09 - Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren DE45 6006 9350 XXXX 7720 01 - Girokonto Mittagessen VR Bank DE51 6519 1500 XXXX 9020 01 Zeichnungsbefugt sind die Kassenverwalterin Frau Weber und ihre Stellvertreterin Frau Rauhut. Jeder ist für sich alleine zeichnungsberechtigt. Alle Kassengeschäfte erledigt die Gemeindekasse als Einheitskasse. Zahlstellen und Handvorschüsse wurden eingerichtet, soweit diese notwendig waren. Die Barkasse wurde zum 01.01.2020 abgeschafft. 9. Einsatz von technischen Hilfsmitteln Das Finanzwesen inkl. der Anlagenbuchhaltung der Gemeinde Baindt wird seit dem Jahr 2002 mit eigenständigen Programmen der Firma CIP geführt. Für die Buchhaltung und die Sachkontenführung werden ausschließlich die EDV-Programme der Firma MPS Public Solution/Mach AG verwendet, die die Zulassung für das öffentliche Finanzwesen in Baden-Württemberg haben. 10. Wirtschaftliche Unternehmen Die Gemeinde Baindt betreibt die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Eigenbetriebe. Zudem hat die Gemeinde Baindt einen Betrieb gewerblicher Art, welcher die Betriebszweige Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle, Breitbandversorgung, PV-Anlage sowie den Betrieb Nahwärmeversorgung (BHKW mit Nahwärmenetz) umfasst. Die Geschäftsvorgänge werden nach den Grundsätzen des „Neuen Kommunalen Haushaltsrechts“ gebucht. Die Eigenbetriebe werden entsprechend der Betriebssatzungen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Seite 4 II. Jahresabschluss 2025 Feststellung des Jahresabschlusses 2025 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 16.06.2026 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2025 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: 1. die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 16.058.724,92 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -15.466.501,69 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 592.223,23 € 1.4 Außerordentliche Erträge 951.060,10 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -1,00 € 1.6 Sonderergebnis 951.059,10 € 1.7 Gesamtergebnis 1.543.282,33 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 15.436.063,51 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit -13.156.651,53 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.279.411,98 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 20.914.077,42 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -22.231.258,56 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -1.317.181,14 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 962.230,84 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -126.588,19 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -126.588,19 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres 835.642,65 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen -14.298,17 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 797.412,63 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 821.344,48 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 1.618.757,11 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2025 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2025 umfasst eine Bilanzsumme von 67.789.200,92 €. Seite 5 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 6.898,00 € 3.2 • Sachvermögen 51.507.681,07 € 3.3 • Finanzvermögen 16.012.994,33 € 3.4 • Abgrenzungsposten 261.627,52 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 67.789.200,92 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 16.692.783,02 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 14.385.154,13 € 3.11 • Rückstellungen 1.296.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 3.238.050,37 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 631.107,41 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 67.789.200,92 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 100.000,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 126.223,36 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 6.384.800,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2025; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2025; 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2025 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2025; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2025; Seite 6 9. der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 16.06.2026 mitgeteilt und am 19.06.2026 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden- Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2025 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden ab 19.06.2026 öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Baindt, den 09.06.2026 Baindt, den 09.06.2026 Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen 2. Abschlussbeurkundungen Sämtliche Bücher und Verzeichnisse für das Haushaltsjahr 2025 wurden abgeschlossen. Der Jahresabschluss 2025 wurde für die Rechtsaufsichtsbehörde und die Gemeinde- prüfungsanstalt prüfungsbereit gefertigt. Die Bücher- und Kassenführung wurde überwacht und deren Richtigkeit bestätigt. Baindt, den 09.06.2026 Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Die Jahresrechnung 2025 wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderates vom 16.06.2026. Baindt, den 09.06.2026 Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.06.2026 zugestimmt. Rürup, Bürgermeisterin Seite 7 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 1Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 1 Steuern und ähnliche Abgaben 7.500.011,08 7.666.000,00 8.029.642,44 363.642,44 0,00 0,00 -363.642,44 0,00 30110000 Grundsteuer A 42.384,62 36.000,00 38.807,50 2.807,50 0,00 0,00 -2.807,50 0,00 30120000 Grundsteuer B 698.656,88 736.000,00 845.808,09 109.808,09 0,00 0,00 -109.808,09 0,00 30130000 Gewerbesteuer 2.561.863,20 2.500.000,00 2.708.539,98 208.539,98 0,00 0,00 -208.539,98 0,00 30210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.604.948,16 3.780.000,00 3.817.081,68 37.081,68 0,00 0,00 -37.081,68 0,00 30220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 280.118,53 285.000,00 291.927,19 6.927,19 0,00 0,00 -6.927,19 0,00 30320000 Hundesteuer 19.680,00 21.000,00 21.807,00 807,00 0,00 0,00 -807,00 0,00 30340000 Zweitwohnungssteuer 3.327,00 3.000,00 2.050,00 -950,00 0,00 0,00 950,00 0,00 30490000 Pacht Jagdgenossenschaft 954,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 288.078,00 305.000,00 303.621,00 -1.379,00 0,00 0,00 1.379,00 0,00 2 Zuweisungen und Zuwendungen, Umlagen 4.634.482,12+ 4.592.150,00 5.250.333,07 658.183,07 0,00 0,00 -658.183,07 0,00 31110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 2.731.975,90 2.620.000,00 2.742.717,60 122.717,60 0,00 0,00 -122.717,60 0,00 31111000 Komm. Investitionspauschale § 4 FAG 714.267,30 770.000,00 879.918,80 109.918,80 0,00 0,00 -109.918,80 0,00 31310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0,00 0,00 67.941,03 67.941,03 0,00 0,00 -67.941,03 0,00 31410000 Zuweisungen vom Land 1.019.242,01 1.106.500,00 1.495.446,03 388.946,03 0,00 0,00 -388.946,03 0,00 31411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 39.179,00 550,00 840,00 290,00 0,00 0,00 -290,00 0,00 31416000 Zuschuss verlässliche Grundschule 30.732,01 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 31460000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 300,00 0,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 31480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 98.785,90 70.100,00 58.469,61 -11.630,39 0,00 0,00 11.630,39 0,00 3 Aufgelöste Investitionszuwendungen und -beiträge 437.178,82+ 430.650,00 488.804,30 58.154,30 0,00 0,00 -58.154,30 0,00 31610000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 406.169,00 400.400,00 455.313,35 54.913,35 0,00 0,00 -54.913,35 0,00 31620000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen 31.009,82 30.250,00 33.490,95 3.240,95 0,00 0,00 -3.240,95 0,00 4 Sonstige Transfererträge 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Entgelte für öffentliche Leistungen und Einrichtungen 447.597,49+ 408.350,00 446.073,32 37.723,32 0,00 0,00 -37.723,32 0,00 33111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 21.366,80 15.150,00 21.741,90 6.591,90 0,00 0,00 -6.591,90 0,00 33112000 Ausweis- und Passgebühren 42.585,40 35.000,00 38.507,20 3.507,20 0,00 0,00 -3.507,20 0,00 33210000 Benutzungsgebühren Miete Standgebühr 180,00 200,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 200,00 0,00 Seite 8 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 2Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 33210010 Feuerwehrkostenersätze 24.384,73 14.000,00 22.600,12 8.600,12 0,00 0,00 -8.600,12 0,00 33210020 Feuerwehrsicherheitswache 535,50 0,00 630,00 630,00 0,00 0,00 -630,00 0,00 33211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 168.540,00 170.000,00 166.893,00 -3.107,00 0,00 0,00 3.107,00 0,00 33212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 78.312,48 80.000,00 93.804,54 13.804,54 0,00 0,00 -13.804,54 0,00 33215000 Friedhof Benutzungsgebühren 54.885,58 32.000,00 44.248,56 12.248,56 0,00 0,00 -12.248,56 0,00 33218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 0,00 2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 33220000 Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kinderpflege 56.807,00 60.000,00 57.648,00 -2.352,00 0,00 0,00 2.352,00 0,00 6 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.095.983,97+ 841.450,00 1.028.433,97 186.983,97 0,00 0,00 -186.983,97 0,00 34110000 Mieten und Pachten 362.246,37 271.500,00 343.805,11 72.305,11 0,00 0,00 -72.305,11 0,00 34110010 Mietnebenkosten 6.279,00 0,00 6.552,00 6.552,00 0,00 0,00 -6.552,00 0,00 34111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.800,00 6.400,00 7.000,00 600,00 0,00 0,00 -600,00 0,00 34112000 Pacht Gaststätte 6.400,00 8.500,00 6.800,00 -1.700,00 0,00 0,00 1.700,00 0,00 34210000 Erträge aus Verkauf 22.506,00 23.800,00 21.994,80 -1.805,20 0,00 0,00 1.805,20 0,00 34211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 28.980,31 47.000,00 31.100,05 -15.899,95 0,00 0,00 15.899,95 0,00 34213000 Kostenersätze Eigenstrom 72.616,75 65.000,00 69.466,90 4.466,90 0,00 0,00 -4.466,90 0,00 34214000 Steuerentlastung § 53 a EnergieStG 8.157,82 7.000,00 8.476,82 1.476,82 0,00 0,00 -1.476,82 0,00 34610000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 93.871,25 67.750,00 84.842,15 17.092,15 0,00 0,00 -17.092,15 0,00 34610010 Mietneben-/Betriebskosten 276.029,91 144.000,00 202.602,64 58.602,64 0,00 0,00 -58.602,64 0,00 34610100 Miete Nahwärme 9.900,00 9.000,00 9.990,00 990,00 0,00 0,00 -990,00 0,00 34611000 Ferienbetreuung 3.347,80 2.700,00 5.551,00 2.851,00 0,00 0,00 -2.851,00 0,00 34612000 Kostenersätze Steiger 4.595,15 3.000,00 5.678,38 2.678,38 0,00 0,00 -2.678,38 0,00 34613000 Bläserklasse 15.321,75 13.800,00 17.159,75 3.359,75 0,00 0,00 -3.359,75 0,00 34614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 93.569,49 90.000,00 108.445,86 18.445,86 0,00 0,00 -18.445,86 0,00 34615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 74.975,52 75.000,00 88.484,60 13.484,60 0,00 0,00 -13.484,60 0,00 34618000 Kostenersätze allgemein 7.197,85 6.500,00 8.637,91 2.137,91 0,00 0,00 -2.137,91 0,00 34619000 Kostenersätze 2.189,00 500,00 1.846,00 1.346,00 0,00 0,00 -1.346,00 0,00 7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 262.045,94+ 245.000,00 322.014,21 77.014,21 0,00 0,00 -77.014,21 0,00 Seite 9 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 3Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 34800000 Erstattungen vom Bund 0,00 2.500,00 6.289,37 3.789,37 0,00 0,00 -3.789,37 0,00 34810000 Erstattungen vom Land 4.794,29 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 30.284,66 43.500,00 64.293,71 20.793,71 0,00 0,00 -20.793,71 0,00 34830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 0,00 800,00 1.350,00 550,00 0,00 0,00 -550,00 0,00 34831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 33.120,00 30.000,00 33.169,48 3.169,48 0,00 0,00 -3.169,48 0,00 34850000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 193.496,99 168.100,00 216.911,65 48.811,65 0,00 0,00 -48.811,65 0,00 34880000 Zuweisungen von übrigen Bereichen 350,00 100,00 0,00 -100,00 0,00 0,00 100,00 0,00 8 Zinsen und ähnliche Erträge 625.829,33+ 246.000,00 338.389,19 92.389,19 0,00 0,00 -92.389,19 0,00 36102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto 433.327,20 60.000,00 125.561,87 65.561,87 0,00 0,00 -65.561,87 0,00 36120000 Zinserträge von Gemeinden und Gemeindeverbände 65.619,79 0,00 32.854,65 32.854,65 0,00 0,00 -32.854,65 0,00 36160000 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen 111.619,03 169.000,00 164.694,82 -4.305,18 0,00 0,00 4.305,18 0,00 36510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 15.263,31 17.000,00 15.277,85 -1.722,15 0,00 0,00 1.722,15 0,00 9 Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Sonstige ordentliche Erträge 138.393,95+ 126.800,00 155.034,42 28.234,42 0,00 0,00 -28.234,42 0,00 35110000 Konzessionsabgaben Strom/Gas 118.210,54 115.800,00 117.171,95 1.371,95 0,00 0,00 -1.371,95 0,00 35610000 Bußgelder 1.946,00 2.000,00 1.500,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 0,00 35620000 Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 16.821,31 9.000,00 16.038,47 7.038,47 0,00 0,00 -7.038,47 0,00 35820000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 -20.000,00 0,00 35831000 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen) 1.416,10 0,00 324,00 324,00 0,00 0,00 -324,00 0,00 =11 Ordentlichen Erträge (Summe aus Nummern 1 bis 10) 15.141.522,70 14.556.400,00 16.058.724,92 1.502.324,92 0,00 0,00 -1.502.324,92 0,00 12 Personalaufwendungen -4.138.031,93- -4.765.950,00 -4.415.001,68 350.948,32 0,00 0,00 -350.948,32 0,00 40110000 Beamte Dienstaufwendungen -334.485,09 -402.100,00 -425.325,31 -23.225,31 0,00 0,00 23.225,31 0,00 40120000 Beschäftigte Dienstaufwendungen -2.695.518,96 -2.943.000,00 -2.813.722,57 129.277,43 0,00 0,00 -129.277,43 0,00 40123000 Leistungsorientierte Bezahlung -35.499,31 -35.250,00 -24.853,18 10.396,82 0,00 0,00 -10.396,82 0,00 40190000 Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte -11.727,74 -11.400,00 -14.815,23 -3.415,23 0,00 0,00 3.415,23 0,00 Seite 10 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 4Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 40210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -282.876,66 -382.150,00 -342.939,71 39.210,29 0,00 0,00 -39.210,29 0,00 40220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -199.707,34 -217.150,00 -211.286,14 5.863,86 0,00 0,00 -5.863,86 0,00 40320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -548.077,60 -609.250,00 -578.235,81 31.014,19 0,00 0,00 -31.014,19 0,00 40410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -30.139,23 -165.650,00 -3.823,73 161.826,27 0,00 0,00 -161.826,27 0,00 13 Versorgungsaufwendungen 0,00- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -1.798.302,88- -2.670.250,00 -2.268.929,57 401.320,43 0,00 0,00 -401.320,43 0,00 42110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -259.063,46 -721.300,00 -671.185,29 50.114,71 0,00 0,00 -50.114,71 0,00 42111000 Winterdienst -13.972,67 -27.000,00 -6.009,66 20.990,34 0,00 0,00 -20.990,34 0,00 42112000 Straßenunterhaltung allgemein -134.629,48 -175.000,00 -155.293,41 19.706,59 0,00 0,00 -19.706,59 0,00 42113000 Straßenkehrung -14.498,22 -15.000,00 -16.459,83 -1.459,83 0,00 0,00 1.459,83 0,00 42116000 Brückenunterhaltung allgemein -7.444,09 -30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 42120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -7.203,82 -38.700,00 -19.075,76 19.624,24 0,00 0,00 -19.624,24 0,00 42123000 Strassenentwässerungskosten -107.276,23 -100.000,00 -115.025,82 -15.025,82 0,00 0,00 15.025,82 0,00 42210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -57.500,65 -76.950,00 -57.629,45 19.320,55 0,00 0,00 -19.320,55 0,00 42220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -36.728,59 -78.200,00 -48.167,81 30.032,19 0,00 0,00 -30.032,19 0,00 42310000 Mieten und Pachten -36.770,00 -39.700,00 -44.159,81 -4.459,81 0,00 0,00 4.459,81 0,00 42411000 Fernwärme / Heizung -105.132,65 -154.000,00 -122.807,42 31.192,58 0,00 0,00 -31.192,58 0,00 42412000 Gebäudereinigung Aufwand -187.058,19 -223.300,00 -182.920,58 40.379,42 0,00 0,00 -40.379,42 0,00 42413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -273.825,65 -258.400,00 -152.628,61 105.771,39 0,00 0,00 -105.771,39 0,00 42414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -117.757,52 -146.050,00 -136.804,55 9.245,45 0,00 0,00 -9.245,45 0,00 42415000 Aufwand für Gasbezug BHKW -107.164,05 -200.000,00 -210.715,18 -10.715,18 0,00 0,00 10.715,18 0,00 42510000 Haltung von Fahrzeugen -1.235,13 -1.600,00 -594,82 1.005,18 0,00 0,00 -1.005,18 0,00 42510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -187,77 -500,00 -194,60 305,40 0,00 0,00 -305,40 0,00 42510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -1.551,41 -500,00 -416,34 83,66 0,00 0,00 -83,66 0,00 42510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -281,84 -500,00 -30,53 469,47 0,00 0,00 -469,47 0,00 42510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -2.420,78 -4.000,00 -4.083,55 -83,55 0,00 0,00 83,55 0,00 42510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -7.880,09 -15.300,00 -7.979,77 7.320,23 0,00 0,00 -7.320,23 0,00 Seite 11 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 5Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 42510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -6.801,11 -23.000,00 -23.482,63 -482,63 0,00 0,00 482,63 0,00 42510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -2.224,49 -3.500,00 -2.632,33 867,67 0,00 0,00 -867,67 0,00 42510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -4.758,58 -8.000,00 -3.682,75 4.317,25 0,00 0,00 -4.317,25 0,00 42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -3.491,57 -4.500,00 -11.704,87 -7.204,87 0,00 0,00 7.204,87 0,00 42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.256,72 -2.000,00 -9.501,17 -7.501,17 0,00 0,00 7.501,17 0,00 42510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -1.856,45 -2.500,00 -5.196,15 -2.696,15 0,00 0,00 2.696,15 0,00 42510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -5.350,60 -1.500,00 -2.014,49 -514,49 0,00 0,00 514,49 0,00 42510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -171,53 0,00 -52,25 -52,25 0,00 0,00 52,25 0,00 42510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.416,67 -3.000,00 -2.473,13 526,87 0,00 0,00 -526,87 0,00 42510190 RV-GB 30 Haltung von Fahrzeugen -1.874,69 -1.700,00 -1.228,26 471,74 0,00 0,00 -471,74 0,00 42510200 RV-GB 2345 Haltung von Fahrzeugen -625,09 -500,00 -615,11 -115,11 0,00 0,00 115,11 0,00 42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -4.896,96 -2.500,00 -6.867,51 -4.367,51 0,00 0,00 4.367,51 0,00 42510202 RV-GB 999 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -553,10 -1.500,00 -860,56 639,44 0,00 0,00 -639,44 0,00 42510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -14,64 -150,00 -14,64 135,36 0,00 0,00 -135,36 0,00 42510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -34,09 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 42510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -2.363,61 -500,00 -1.274,38 -774,38 0,00 0,00 774,38 0,00 42510230 RV-GB 112 LF 10/16 -3.827,42 -7.600,00 -5.460,22 2.139,78 0,00 0,00 -2.139,78 0,00 42510240 RV- B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen 0,00 -500,00 -118,88 381,12 0,00 0,00 -381,12 0,00 42510250 RV-FB 441 LF 20 Haltung von Fahrzeugen -1.775,85 -2.000,00 -2.113,18 -113,18 0,00 0,00 113,18 0,00 42515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.620,78 -8.000,00 -10.954,76 -2.954,76 0,00 0,00 2.954,76 0,00 42519000 Fahrzeug allgemein -559,67 -5.000,00 -881,96 4.118,04 0,00 0,00 -4.118,04 0,00 42610000 Hauptkonto persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 42611000 Aus- und Weiterbildung -33.252,24 -38.500,00 -29.379,59 9.120,41 0,00 0,00 -9.120,41 0,00 42612000 Dienst- und Schutzkleidung -40.678,10 -14.100,00 -12.139,98 1.960,02 0,00 0,00 -1.960,02 0,00 42613000 Ärztliche Untersuchung -2.364,76 -1.500,00 -2.288,40 -788,40 0,00 0,00 788,40 0,00 42710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen -16.152,39 -9.500,00 -6.678,00 2.822,00 0,00 0,00 -2.822,00 0,00 42711000 Aufwandsentschädigung DRK (Ehrenamtl. Hilfsorganisation §30 FwG) -336,00 -1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 -1.000,00 0,00 Seite 12 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 6Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 42715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -8.216,52 -20.000,00 -3.146,38 16.853,62 0,00 0,00 -16.853,62 0,00 42720000 Aufwendungen für EDV -28.237,58 -40.700,00 -45.963,94 -5.263,94 0,00 0,00 5.263,94 0,00 42740000 Lehr- und Unterrichtsmittel -19.189,03 -29.000,00 -22.929,66 6.070,34 0,00 0,00 -6.070,34 0,00 42750000 Lernmittel -345,65 -300,00 -310,47 -10,47 0,00 0,00 10,47 0,00 42790000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 0,00 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 42791000 Ehrungen und Jubilare -5.701,02 -8.600,00 -6.029,74 2.570,26 0,00 0,00 -2.570,26 0,00 42792000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.186,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42793000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -12.111,96 -13.500,00 -5.960,90 7.539,10 0,00 0,00 -7.539,10 0,00 42795000 Schülerauszeichnungen 0,00 -150,00 -70,22 79,78 0,00 0,00 -79,78 0,00 42796000 Zuschüsse an Förderverein -260,00 -250,00 -260,00 -10,00 0,00 0,00 10,00 0,00 42797000 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.237,79 -5.300,00 -2.141,69 3.158,31 0,00 0,00 -3.158,31 0,00 42798000 Narrenumzug 2-jährig 0,00 -4.200,00 -4.677,83 -477,83 0,00 0,00 477,83 0,00 42811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -375,59 -1.000,00 -381,25 618,75 0,00 0,00 -618,75 0,00 42812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0,00 -500,00 -11,45 488,55 0,00 0,00 -488,55 0,00 42910000 Sonstige sächlicher Zweckaufwand -22.469,36 -28.000,00 -20.357,60 7.642,40 0,00 0,00 -7.642,40 0,00 42911000 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -3.702,42 -6.000,00 -2.036,04 3.963,96 0,00 0,00 -3.963,96 0,00 42912000 Kosten Ferienbetreuung -637,44 -3.200,00 -1.520,57 1.679,43 0,00 0,00 -1.679,43 0,00 42914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -800,00 -3.000,00 -2.600,00 400,00 0,00 0,00 -400,00 0,00 42914500 Projekt Bläserklasse -22.720,72 -21.000,00 -24.102,10 -3.102,10 0,00 0,00 3.102,10 0,00 42917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -16.800,00 -19.000,00 -16.800,00 2.200,00 0,00 0,00 -2.200,00 0,00 42917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -5.069,78 -6.000,00 -7.146,40 -1.146,40 0,00 0,00 1.146,40 0,00 42918000 Erstattung Überlandhilfe -8.271,69 -2.000,00 -6.955,29 -4.955,29 0,00 0,00 4.955,29 0,00 42919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -4.130,45 -5.500,00 -1.730,05 3.769,95 0,00 0,00 -3.769,95 0,00 15 Abschreibungen -1.507.270,81- -1.581.700,00 -1.842.312,27 -260.612,27 0,00 0,00 260.612,27 0,00 47110000 Abschreibungen auf Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände -1.487.169,99 -1.578.150,00 -1.779.648,58 -201.498,58 0,00 0,00 201.498,58 0,00 47177200 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 47220001 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer A -2,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 13 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 7Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 47220002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Grundsteuer B -4,57 0,00 -46.977,60 -46.977,60 0,00 0,00 46.977,60 0,00 47220003 Abschreibungen auf Forderungen aus der Gewerbesteuer -9.530,10 0,00 -6.995,10 -6.995,10 0,00 0,00 6.995,10 0,00 47221002 Abschreibungen auf Forderungen aus der Hundesteuer 0,00 0,00 -60,00 -60,00 0,00 0,00 60,00 0,00 47224000 Abschreibungen auf Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte -1.315,00 0,00 -2.519,50 -2.519,50 0,00 0,00 2.519,50 0,00 47227000 Abschreibungen auf Forderungen aus Ertägen aus Verkauf -24,00 0,00 -6,00 -6,00 0,00 0,00 6,00 0,00 47229001 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -2.039,44 0,00 -890,94 -890,94 0,00 0,00 890,94 0,00 47229020 Abschreibungen auf Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben u. dgl. -3.454,95 -1.500,00 -1.730,55 -230,55 0,00 0,00 230,55 0,00 47229200 Abschreibungen auf Forderungen wegen Uneinbringlichkeit Einzelwertberichtigung/Pauschalwertberichtigung -2.218,50 0,00 -1.764,00 -1.764,00 0,00 0,00 1.764,00 0,00 47290000 Sonstige Abschreibungen auf Finanzvermögen -1.512,00 -1.550,00 -1.720,00 -170,00 0,00 0,00 170,00 0,00 16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -83.623,64- -130.000,00 -79.695,34 50.304,66 0,00 0,00 -50.304,66 0,00 45100000 Zinsen für Kassenkredite -1.167,44 -10.000,00 -783,53 9.216,47 0,00 0,00 -9.216,47 0,00 45170000 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute -82.456,20 -120.000,00 -78.911,81 41.088,19 0,00 0,00 -41.088,19 0,00 17 Transferaufwendungen -5.527.459,37- -6.227.900,00 -6.158.442,49 69.457,51 0,00 0,00 -69.457,51 0,00 43130000 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. -110.983,43 -203.000,00 -155.345,23 47.654,77 0,00 0,00 -47.654,77 0,00 43170000 Zuweisung Streuobstbaumförderung -760,14 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 43180000 Zuweisungen an übrige Bereiche -1.029.922,51 -1.200.700,00 -1.170.611,28 30.088,72 0,00 0,00 -30.088,72 0,00 43181000 Tagesmütter Zuschüsse 0,00 -5.000,00 -3.000,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 43182000 Interkommunaler Kostenausgleich -15.181,05 -30.000,00 -15.016,58 14.983,42 0,00 0,00 -14.983,42 0,00 43183000 Deckumlage Aufteilung -1.080,00 -1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 43410000 Gewerbesteuerumlage -260.047,87 -237.000,00 -281.453,53 -44.453,53 0,00 0,00 44.453,53 0,00 43710000 Allg. Umlage an das Land - FAG-Umlage -1.787.407,30 -1.894.000,00 -1.883.714,00 10.286,00 0,00 0,00 -10.286,00 0,00 43720000 Allgemeine Umlagen an Kreis - Kreisumlage -2.317.159,00 -2.643.000,00 -2.642.314,00 686,00 0,00 0,00 -686,00 0,00 43730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -4.918,07 -10.000,00 -6.987,87 3.012,13 0,00 0,00 -3.012,13 0,00 18 Sonstige ordentliche Aufwendungen -922.534,13- -804.200,00 -702.120,34 102.079,66 0,00 0,00 -102.079,66 0,00 44110000 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen -64.624,10 -36.600,00 -63.222,01 -26.622,01 0,00 0,00 26.622,01 0,00 44210000 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -30.560,61 -38.900,00 -31.685,54 7.214,46 0,00 0,00 -7.214,46 0,00 Seite 14 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 8Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 44220000 Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr. 1 GemHVO) -795,97 -2.000,00 -1.151,65 848,35 0,00 0,00 -848,35 0,00 44250000 Erwerb von Ökopunkten 0,00 0,00 -1.182,03 -1.182,03 0,00 0,00 1.182,03 0,00 44290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.079,29 -15.350,00 -13.833,32 1.516,68 0,00 0,00 -1.516,68 0,00 44291000 Erwerb von Ökopunkten -567,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44310200 Städepartnerschaft 0,00 0,00 -25,86 -25,86 0,00 0,00 25,86 0,00 44310300 Veranstaltungen, Einweihungen 0,00 -10.000,00 -6.523,87 3.476,13 0,00 0,00 -3.476,13 0,00 44311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -265.941,03 -270.350,00 -262.219,48 8.130,52 0,00 0,00 -8.130,52 0,00 44311300 Klima Geschäftsaufwendungen -19.088,74 0,00 -82,84 -82,84 0,00 0,00 82,84 0,00 44312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -9.478,10 -5.300,00 -3.704,93 1.595,07 0,00 0,00 -1.595,07 0,00 44313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -10.058,55 -14.400,00 -8.804,45 5.595,55 0,00 0,00 -5.595,55 0,00 44314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -8.440,81 -22.400,00 -12.600,94 9.799,06 0,00 0,00 -9.799,06 0,00 44314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -6.008,13 -11.600,00 -7.252,46 4.347,54 0,00 0,00 -4.347,54 0,00 44314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.770,61 -7.000,00 -8.122,79 -1.122,79 0,00 0,00 1.122,79 0,00 44315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -1.583,31 -3.800,00 -530,74 3.269,26 0,00 0,00 -3.269,26 0,00 44316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -23.983,89 -36.500,00 -26.889,93 9.610,07 0,00 0,00 -9.610,07 0,00 44317000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (Gebühren etc.) -27.430,34 -21.100,00 -35.336,34 -14.236,34 0,00 0,00 14.236,34 0,00 44318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -356.097,15 -200.000,00 -107.459,83 92.540,17 0,00 0,00 -92.540,17 0,00 44318100 GIS -5.111,63 -25.000,00 -4.517,12 20.482,88 0,00 0,00 -20.482,88 0,00 44410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -72.666,15 -74.900,00 -105.200,49 -30.300,49 0,00 0,00 30.300,49 0,00 44580000 Erstattungen an übrige Bereiche 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 44820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -248,62 -4.000,00 -1.773,72 2.226,28 0,00 0,00 -2.226,28 0,00 =19 Ordentliche Aufwendungen (Summe aus Nummern 12 bis 18) -13.977.222,76 -16.180.000,00 -15.466.501,69 713.498,31 0,00 0,00 -713.498,31 0,00 =20 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus Nummern 11 und 19) 1.164.299,94 -1.623.600,00 592.223,23 2.215.823,23 0,00 0,00 -2.215.823,23 0,00 21 Außerordentliche Erträge 191.318,91+ 750.000,00 951.060,10 201.060,10 0,00 0,00 -201.060,10 0,00 53110000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (Buchung nur über AnBu) 0,00 750.000,00 0,00 -750.000,00 0,00 0,00 750.000,00 0,00 53120000 Erträge aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögensgegenstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) 191.318,91 0,00 951.060,10 951.060,10 0,00 0,00 -951.060,10 0,00 Seite 15 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich 2025 9Seite : 11.05.2026Datum: 11:44:51Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr 8 22 Außerordentliche Aufwendungen -13,84- 0,00 -1,00 -1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 53220000 Aufwendungen aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen (soweit sie nicht als geringwertige Vermögsgegnstände und deren Anschaffung als Aufwand behandelt wurden) (Buchung nur über AnBu) -13,84 0,00 -1,00 -1,00 0,00 0,00 1,00 0,00 =23 Sonderergebnis (Saldo aus Nummern 21 und 22) 191.305,07 750.000,00 951.059,10 201.059,10 0,00 0,00 -201.059,10 0,00 =24 Gesamtergebnis (Summe aus Nummern 20 und 23) 1.355.605,01 -873.600,00 1.543.282,33 2.416.882,33 0,00 0,00 -2.416.882,33 0,00 nachrichtlich: Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen *** Ende der Liste "Gesamtergebnisrechnung mit Planvergleich" *** Seite 16 Sonder- ergebnis Ordentliches Ergebnis Vorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände 3) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.297.117,33 8.852.383,36 31.546.105,99 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 592.223,23 592.223,23 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 951.059,10 951.059,10 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,00 0,00 13 vorläufige Endbestände 6.889.340,56 9.803.442,46 31.546.105,99 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 0,00 0,00 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 0,00 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 0,00 6.889.340,56 9.803.442,46 31.546.105,99 Feststellung, Aufgliederung und Verwendung des Jahresergebnisses Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahres vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Rücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) Seite 17 1Seite : 21.05.2026Datum: 09:20:31Uhrzeit:Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss 2025 Stand zum 31.12. des Haushaltsjahres 2025 EUR Stand zum 01.01. des Haushaltsjahres 2025 EUR Art 1. Ergebnisrücklagen 16.692.783,0215.149.500,69 1.1 6.889.340,566.297.117,33Rücklagen aus Überschüssen des orgentlichen Ergebnisses 6.889.340,566.297.117,3320100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1.2 9.803.442,468.852.383,36Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 9.803.442,468.852.383,3620200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 2. Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Rücklagen gesamt 16.692.783,0215.149.500,69 *** Ende der Liste "Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss" *** Seite 18 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 1Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Steuern, und ähnliche Abgaben 7.395.558,76+ 7.666.000,00 8.081.521,63 415.521,63 0,00 0,00 -415.521,63 0,00 60110000 Grundsteuer A 40.906,42 36.000,00 41.131,95 5.131,95 0,00 0,00 -5.131,95 0,00 60120000 Grundsteuer B 697.770,34 736.000,00 793.830,28 57.830,28 0,00 0,00 -57.830,28 0,00 60130000 Gewerbesteuer 2.460.333,40 2.500.000,00 2.810.263,25 310.263,25 0,00 0,00 -310.263,25 0,00 60210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 3.604.948,16 3.780.000,00 3.817.081,68 37.081,68 0,00 0,00 -37.081,68 0,00 60220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 280.118,53 285.000,00 291.927,19 6.927,19 0,00 0,00 -6.927,19 0,00 60320000 Hundesteuer 19.314,72 21.000,00 21.423,78 423,78 0,00 0,00 -423,78 0,00 60340000 Zweitwohnungssteuer 3.134,50 3.000,00 2.242,50 -757,50 0,00 0,00 757,50 0,00 60490000 Pacht Jagdgenossenschaft 954,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60510000 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich 288.078,00 305.000,00 303.621,00 -1.379,00 0,00 0,00 1.379,00 0,00 2 Zuweisungen und Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.626.842,45+ 4.592.150,00 5.243.449,53 651.299,53 0,00 0,00 -651.299,53 0,00 61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 3.446.243,20 3.390.000,00 3.622.636,40 232.636,40 0,00 0,00 -232.636,40 0,00 61310000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0,00 0,00 67.941,03 67.941,03 0,00 0,00 -67.941,03 0,00 61410000 Zuweisungen vom Land 1.047.287,26 1.131.500,00 1.494.905,69 363.405,69 0,00 0,00 -363.405,69 0,00 61411000 Zuschüsse Jugendfeuerwehr 39.179,00 550,00 840,00 290,00 0,00 0,00 -290,00 0,00 61460000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 300,00 0,00 5.000,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 61480000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen 93.832,99 70.100,00 52.126,41 -17.973,59 0,00 0,00 17.973,59 0,00 3 Sonstige Transfereinzahlungen 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen 507.125,43+ 408.350,00 455.592,84 47.242,84 0,00 0,00 -47.242,84 0,00 63111000 Allgemeine Verwaltungsgebühren 21.477,30 15.150,00 21.660,90 6.510,90 0,00 0,00 -6.510,90 0,00 63112000 Ausweis- und Passgebühren 42.585,40 35.000,00 38.200,20 3.200,20 0,00 0,00 -3.200,20 0,00 63210000 Einzahlungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 180,00 200,00 0,00 -200,00 0,00 0,00 200,00 0,00 63210010 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr u. a. Kostenersatz FFW 24.384,73 14.000,00 19.089,91 5.089,91 0,00 0,00 -5.089,91 0,00 63210020 Einzahlungen aus Benutzungsgebühr 2 648,00 0,00 490,50 490,50 0,00 0,00 -490,50 0,00 63211000 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre 166.996,11 170.000,00 164.954,89 -5.045,11 0,00 0,00 5.045,11 0,00 63212000 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung 78.312,48 80.000,00 85.194,94 5.194,94 0,00 0,00 -5.194,94 0,00 63215000 Friedhof Benutzungsgebühren, PRAP Grabnutzungsgeb. 118.098,91 32.000,00 70.068,50 38.068,50 0,00 0,00 -38.068,50 0,00 Seite 19 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 2Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 63218000 Kenntnisgabeverfahren Gebühren 0,00 2.000,00 0,00 -2.000,00 0,00 0,00 2.000,00 0,00 63220000 Einzahlungen Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege 54.442,50 60.000,00 55.933,00 -4.067,00 0,00 0,00 4.067,00 0,00 5 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 1.022.473,20+ 841.450,00 868.403,82 26.953,82 0,00 0,00 -26.953,82 0,00 64110000 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 361.039,43 271.500,00 311.239,59 39.739,59 0,00 0,00 -39.739,59 0,00 64110010 Einzahlungen aus Mieten und Pachten 1 6.279,00 0,00 6.552,00 6.552,00 0,00 0,00 -6.552,00 0,00 64111000 Miete Schenk-Konrad-Halle 7.800,00 6.400,00 6.000,00 -400,00 0,00 0,00 400,00 0,00 64112000 Pacht Gaststätte 6.400,00 8.500,00 7.806,93 -693,07 0,00 0,00 693,07 0,00 64210000 Einzahlungen aus Verkauf 22.482,00 23.800,00 21.988,80 -1.811,20 0,00 0,00 1.811,20 0,00 64211000 Stromeinspeisung / Stromvergütung 15.582,20 47.000,00 11.414,99 -35.585,01 0,00 0,00 35.585,01 0,00 64213000 Kostenersätze Eigenstrom 80.774,57 72.000,00 8.476,82 -63.523,18 0,00 0,00 63.523,18 0,00 64610000 Einzahlungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten SKH, Verkäufe etc. 93.900,92 67.750,00 69.024,21 1.274,21 0,00 0,00 -1.274,21 0,00 64610010 Einzahlungen aus sonst. privatrechtlichen Leistungsentgelt Miete u. NK 270.472,55 144.000,00 186.654,50 42.654,50 0,00 0,00 -42.654,50 0,00 64610100 Miete Nahwäme 9.900,00 9.000,00 9.990,00 990,00 0,00 0,00 -990,00 0,00 64611000 Ferienbetreuung 3.410,60 2.700,00 5.551,00 2.851,00 0,00 0,00 -2.851,00 0,00 64612000 Kostenersätze Steiger 5.548,64 3.000,00 4.252,56 1.252,56 0,00 0,00 -1.252,56 0,00 64613000 Bläserklasse 15.321,75 13.800,00 17.483,75 3.683,75 0,00 0,00 -3.683,75 0,00 64614000 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 104.125,07 90.000,00 106.096,34 16.096,34 0,00 0,00 -16.096,34 0,00 64615000 Kostenersätze öffentliche Hand - Wärmebezug 9.890,62 75.000,00 85.823,52 10.823,52 0,00 0,00 -10.823,52 0,00 64618000 Kostenersätze allgemein 7.256,85 6.500,00 8.366,81 1.866,81 0,00 0,00 -1.866,81 0,00 64619000 Kostenersätze 2.289,00 500,00 1.682,00 1.182,00 0,00 0,00 -1.182,00 0,00 6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 242.682,20+ 245.000,00 319.328,99 74.328,99 0,00 0,00 -74.328,99 0,00 64800000 Erstattungen vom Bund 0,00 2.500,00 6.289,37 3.789,37 0,00 0,00 -3.789,37 0,00 64810000 Erstattungen vom Land 3.155,15 0,00 1.639,14 1.639,14 0,00 0,00 -1.639,14 0,00 64820000 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 30.284,66 43.500,00 64.093,71 20.593,71 0,00 0,00 -20.593,71 0,00 64830000 Erstattungen von Zweckverbände und dgl. 0,00 800,00 1.350,00 550,00 0,00 0,00 -550,00 0,00 64831000 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule 33.035,00 30.000,00 32.551,10 2.551,10 0,00 0,00 -2.551,10 0,00 Seite 20 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 3Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 64850000 Erstattungen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 175.857,39 168.100,00 213.405,67 45.305,67 0,00 0,00 -45.305,67 0,00 64880000 Erstattungen von übrigen Bereichen 350,00 100,00 0,00 -100,00 0,00 0,00 100,00 0,00 7 Zinsen und ähnliche Einzahlungen 618.749,90+ 246.000,00 343.718,29 97.718,29 0,00 0,00 -97.718,29 0,00 66102000 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonten 433.327,20 60.000,00 125.561,87 65.561,87 0,00 0,00 -65.561,87 0,00 66120000 Zinseinzahlungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 58.540,36 0,00 39.934,08 39.934,08 0,00 0,00 -39.934,08 0,00 66160000 Zinseinzahlungen von öffentliche Sonderrechnungen 111.619,03 169.000,00 162.944,49 -6.055,51 0,00 0,00 6.055,51 0,00 66510000 Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 15.263,31 17.000,00 15.277,85 -1.722,15 0,00 0,00 1.722,15 0,00 8 Sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 125.739,57+ 126.800,00 124.048,41 -2.751,59 0,00 0,00 2.751,59 0,00 65110000 Konzessionsabgaben 112.612,69 115.800,00 113.735,93 -2.064,07 0,00 0,00 2.064,07 0,00 65610000 Einzahlungen aus Bußgeldern 1.946,00 2.000,00 1.500,00 -500,00 0,00 0,00 500,00 0,00 65620000 Einzahlungen aus Säumniszuschläge, Zinsen auf Abgaben und dgl. 11.180,88 9.000,00 8.812,48 -187,52 0,00 0,00 187,52 0,00 =9 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 8, ohne außerordentliche zahlungswirksame Erträge aus Vermögensveräußerung) 14.539.171,51 14.125.750,00 15.436.063,51 1.310.313,51 0,00 0,00 -1.310.313,51 0,00 10 Personalauszahlungen -4.189.442,29- -4.765.950,00 -4.395.255,61 370.694,39 0,00 0,00 -370.694,39 0,00 70110000 Beamte Dienstauszahlungen -376.720,45 -402.100,00 -417.993,99 -15.893,99 0,00 0,00 15.893,99 0,00 70120000 Beschäftigte Dienstauszahlungen -2.740.303,27 -2.978.250,00 -2.826.139,00 152.111,00 0,00 0,00 -152.111,00 0,00 70190000 Dienstauszahlungen Sonstige Beschäftigte -11.727,74 -11.400,00 -14.815,23 -3.415,23 0,00 0,00 3.415,23 0,00 70210000 Beamte Beiträge zu Versorgungskassen -282.876,66 -382.150,00 -342.939,71 39.210,29 0,00 0,00 -39.210,29 0,00 70220000 Beschäftigte Beiträge zu Versorgungskassen -199.707,34 -217.150,00 -211.286,14 5.863,86 0,00 0,00 -5.863,86 0,00 70320000 Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung -548.077,60 -609.250,00 -578.235,81 31.014,19 0,00 0,00 -31.014,19 0,00 70410000 Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Bedienstete -30.029,23 -165.650,00 -3.845,73 161.804,27 0,00 0,00 -161.804,27 0,00 11 Versorgungsauszahlungen 0,00- 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen -1.626.540,26- -2.670.250,00 -1.941.269,07 728.980,93 0,00 0,00 -728.980,93 0,00 72110000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen -243.560,21 -721.300,00 -471.005,99 250.294,01 0,00 0,00 -250.294,01 0,00 72111000 Winterdienst -17.522,13 -27.000,00 -7.219,16 19.780,84 0,00 0,00 -19.780,84 0,00 72112000 Straßenunterhaltung allgemein -90.540,83 -175.000,00 -84.868,50 90.131,50 0,00 0,00 -90.131,50 0,00 72113000 Kehrmaschine -14.498,22 -15.000,00 -16.459,83 -1.459,83 0,00 0,00 1.459,83 0,00 Seite 21 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 4Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72116000 Brückenunterhaltung allgemeine -7.444,09 -30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 0,00 72120000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens -4.413,48 -38.700,00 -21.863,00 16.837,00 0,00 0,00 -16.837,00 0,00 72123000 Strassenentwässerungskosten -128.139,98 -100.000,00 -107.276,23 -7.276,23 0,00 0,00 7.276,23 0,00 72210000 Unterhaltung des beweglichen Vermögens -54.354,00 -76.950,00 -61.158,44 15.791,56 0,00 0,00 -15.791,56 0,00 72220000 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen, sofern nicht in speziellerem Konto zu verbuchen -37.686,83 -78.200,00 -49.422,88 28.777,12 0,00 0,00 -28.777,12 0,00 72310000 Mieten inkl. Mietnebenkosten und Pachten, soweit nicht Konto 7233, 7234 oder 7235 -36.770,00 -39.700,00 -42.719,15 -3.019,15 0,00 0,00 3.019,15 0,00 72411000 Fernwärme / Heizung -81.790,62 -154.000,00 -117.617,81 36.382,19 0,00 0,00 -36.382,19 0,00 72412000 Gebäudereinigung Aufwand -196.544,01 -223.300,00 -200.882,09 22.417,91 0,00 0,00 -22.417,91 0,00 72413000 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand -159.724,40 -258.400,00 -92.825,24 165.574,76 0,00 0,00 -165.574,76 0,00 72414000 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) -124.626,40 -146.050,00 -140.151,02 5.898,98 0,00 0,00 -5.898,98 0,00 72415000 Aufwand Gasbezug BHKW -98.081,79 -200.000,00 -195.314,80 4.685,20 0,00 0,00 -4.685,20 0,00 72510000 Haltung von Fahrzeugen -1.235,13 -1.600,00 -594,82 1.005,18 0,00 0,00 -1.005,18 0,00 72510010 RV-JA 488 Haltung von Fahrzeugen -187,77 -500,00 -194,60 305,40 0,00 0,00 -305,40 0,00 72510020 RV-X 375 Haltung von Fahrzeugen -1.983,10 -500,00 -416,34 83,66 0,00 0,00 -83,66 0,00 72510040 RV-LK 796 Haltung von Fahrzeugen -281,84 -500,00 -30,53 469,47 0,00 0,00 -469,47 0,00 72510050 RV-GB 160 Haltung von Fahrzeugen -1.954,12 -4.000,00 -4.560,92 -560,92 0,00 0,00 560,92 0,00 72510060 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen -8.157,02 -15.300,00 -7.968,40 7.331,60 0,00 0,00 -7.331,60 0,00 72510090 RV-HD 191 Haltung von Fahrzeugen -7.032,48 -23.000,00 -23.378,98 -378,98 0,00 0,00 378,98 0,00 72510100 RV-GB 55 Haltung von Fahrzeugen -2.239,95 -3.500,00 -2.671,07 828,93 0,00 0,00 -828,93 0,00 72510120 RV-JZ 46 Haltung von Fahrzeugen -4.794,86 -8.000,00 -3.676,81 4.323,19 0,00 0,00 -4.323,19 0,00 72510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen -3.536,05 -4.500,00 -11.702,96 -7.202,96 0,00 0,00 7.202,96 0,00 72510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen -2.709,05 -2.000,00 -9.501,17 -7.501,17 0,00 0,00 7.501,17 0,00 72510150 Ransomes Haltung von Fahrzeugen -2.308,78 -2.500,00 -5.196,15 -2.696,15 0,00 0,00 2.696,15 0,00 72510160 Kramer 112 Haltung von Fahrzeugen -5.802,94 -1.500,00 -2.014,49 -514,49 0,00 0,00 514,49 0,00 72510170 RV-GB 450 Haltung von Fahrzeugen -171,53 0,00 -52,25 -52,25 0,00 0,00 52,25 0,00 72510180 RV-GB 50 Haltung von Fahrzeugen -1.416,67 -3.000,00 -2.385,65 614,35 0,00 0,00 -614,35 0,00 72510190 RV-GB30 - Haltung von Fahrzeugen -1.874,69 -1.700,00 -1.228,26 471,74 0,00 0,00 -471,74 0,00 Seite 22 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 5Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72510200 RV-GB 2345 -625,09 -500,00 -615,11 -115,11 0,00 0,00 115,11 0,00 72510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen -4.896,04 -2.500,00 -6.596,74 -4.096,74 0,00 0,00 4.096,74 0,00 72510202 RV-GB 999 Haltung von Fahrzeugen -553,10 -1.500,00 -860,56 639,44 0,00 0,00 -639,44 0,00 72510203 RV-GB 450 - Anhänger - Haltung von Fahrzeugen -14,64 -150,00 -14,64 135,36 0,00 0,00 -135,36 0,00 72510210 RV-JN 166 LF 16/12 Haltung von Fahrzeugen -34,09 -2.000,00 0,00 2.000,00 0,00 0,00 -2.000,00 0,00 72510220 RV-MC 457 MTW Haltung von Fahrzeugen -2.382,50 -500,00 -1.299,86 -799,86 0,00 0,00 799,86 0,00 72510230 RV-GB 112 LF 10/16 -4.249,14 -7.600,00 -5.449,23 2.150,77 0,00 0,00 -2.150,77 0,00 72510240 RV-B 350 Anhänger Haltung von Fahrzeugen 0,00 -500,00 -118,88 381,12 0,00 0,00 -381,12 0,00 72510250 RV-FB 441 LF20 Haltung von Fahrzeugen -2.197,57 -2.000,00 -2.113,18 -113,18 0,00 0,00 113,18 0,00 72515000 RV-GB 2013 Steiger mit Baienfurt Haltung von Fahrzeugen -8.746,85 -8.000,00 -10.954,76 -2.954,76 0,00 0,00 2.954,76 0,00 72519000 Fahrzeug allgemein -579,22 -5.000,00 -918,91 4.081,09 0,00 0,00 -4.081,09 0,00 72610000 Besondere zahlungswirksame Aufwendungen für Beschäftigte 0,00 -500,00 0,00 500,00 0,00 0,00 -500,00 0,00 72611000 Aus- und Weiterbildung -30.910,10 -38.500,00 -31.307,18 7.192,82 0,00 0,00 -7.192,82 0,00 72612000 Dienst- und Schutzkleidung -37.930,76 -14.100,00 -14.162,24 -62,24 0,00 0,00 62,24 0,00 72613000 Ärztliche Untersuchung -2.178,53 -1.500,00 -2.254,25 -754,25 0,00 0,00 754,25 0,00 72710000 Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen -44.598,92 -50.200,00 -52.570,56 -2.370,56 0,00 0,00 2.370,56 0,00 72711000 Aufwandsentschädigung DRK -266,00 -1.000,00 -70,00 930,00 0,00 0,00 -930,00 0,00 72715000 Ortsbildverschönerung Aufwendungen -8.184,06 -20.000,00 -3.178,84 16.821,16 0,00 0,00 -16.821,16 0,00 72740000 Lehr- und Unterrichtsmaterial -19.279,06 -29.000,00 -22.176,54 6.823,46 0,00 0,00 -6.823,46 0,00 72750000 Lernmittel -345,65 -300,00 -310,47 -10,47 0,00 0,00 10,47 0,00 72811000 Baumaterial, Werkstattbedarf -375,59 -1.000,00 -381,25 618,75 0,00 0,00 -618,75 0,00 72812000 Sonstige sächliche Zweckausgaben 0,00 -500,00 -11,45 488,55 0,00 0,00 -488,55 0,00 72910000 sonstiger sächlicher Zweckaufwand -22.350,36 -30.000,00 -19.778,20 10.221,80 0,00 0,00 -10.221,80 0,00 72911000 Ehrungen und Jubilare -6.309,43 -8.600,00 -6.322,31 2.277,69 0,00 0,00 -2.277,69 0,00 72911500 Kulturelle Veranstaltungen und Aktivitäten -3.237,79 -5.300,00 -2.141,69 3.158,31 0,00 0,00 -3.158,31 0,00 72912000 Dankeschönfest für Ehrenamtliche, Sportler- und Blutspenderehrung -10.186,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72912500 Narrenumzug 2-jährig 0,00 -4.200,00 -4.677,83 -477,83 0,00 0,00 477,83 0,00 Seite 23 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 6Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 72913000 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat -11.494,74 -13.500,00 -5.128,51 8.371,49 0,00 0,00 -8.371,49 0,00 72914000 Schulkostenanteil an Gemeinden -2.800,00 -3.000,00 -2.400,00 600,00 0,00 0,00 -600,00 0,00 72914500 Projekt Bläserklasse -22.720,72 -21.000,00 -24.102,10 -3.102,10 0,00 0,00 3.102,10 0,00 72915000 Schülerauszeichnungen 0,00 -150,00 -70,22 79,78 0,00 0,00 -79,78 0,00 72915500 Sonstige sächliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung -3.696,64 -6.000,00 -2.122,71 3.877,29 0,00 0,00 -3.877,29 0,00 72916000 Zuschüsse an Förderverein -260,00 -250,00 -260,00 -10,00 0,00 0,00 10,00 0,00 72916500 Kosten Ferienbetreuung -720,74 -3.200,00 -1.520,57 1.679,43 0,00 0,00 -1.679,43 0,00 72917000 Mitbenutzung Hallenbad Baienfurt -16.800,00 -19.000,00 -16.800,00 2.200,00 0,00 0,00 -2.200,00 0,00 72917500 Kosten Schülerbeförderung Hallenbad / Jugendverkehrsschule -5.069,78 -6.000,00 -6.298,96 -298,96 0,00 0,00 298,96 0,00 72918000 Erstattung Überlandhilfe -7.123,69 -2.000,00 -8.103,29 -6.103,29 0,00 0,00 6.103,29 0,00 72919000 Jugendfeuerwehr Aufwendungen -4.040,01 -5.500,00 -1.820,49 3.679,51 0,00 0,00 -3.679,51 0,00 13 Zinsen und ähnliche Auszahlungen -83.623,64- -130.000,00 -78.911,81 51.088,19 0,00 0,00 -51.088,19 0,00 75100000 Zinsen für Kassenkredite -1.167,44 -10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 -10.000,00 0,00 75170000 Zinsauszahlungen an Kreditinstitute -82.456,20 -120.000,00 -78.911,81 41.088,19 0,00 0,00 -41.088,19 0,00 14 Transferauszahlungen (ohne Investitionszuschüsse) -5.459.579,94- -6.227.900,00 -6.039.661,25 188.238,75 0,00 0,00 -188.238,75 0,00 73130000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Zweckverbände und dergl. -109.608,87 -203.000,00 -135.294,23 67.705,77 0,00 0,00 -67.705,77 0,00 73170000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen -760,14 -4.000,00 0,00 4.000,00 0,00 0,00 -4.000,00 0,00 73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche -969.221,44 -1.200.700,00 -1.079.670,44 121.029,56 0,00 0,00 -121.029,56 0,00 73181000 Tagesmütter Zuschüsse 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 73182000 Interkommunaler Kostenausgleich -12.377,25 -30.000,00 -15.181,05 14.818,95 0,00 0,00 -14.818,95 0,00 73183000 Deckumlage Aufteilung -1.080,00 -1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 73410000 Gewerbesteuerumlage -260.047,87 -237.000,00 -281.453,53 -44.453,53 0,00 0,00 44.453,53 0,00 73710000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an das Land -1.787.407,30 -1.894.000,00 -1.883.714,00 10.286,00 0,00 0,00 -10.286,00 0,00 73720000 Auszahlungen für allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände -2.317.159,00 -2.643.000,00 -2.642.314,00 686,00 0,00 0,00 -686,00 0,00 73730000 Umlage an die Gemeindeprüfungsanstalt -1.918,07 -10.000,00 -2.034,00 7.966,00 0,00 0,00 -7.966,00 0,00 15 Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen -909.570,93- -804.200,00 -701.553,79 102.646,21 0,00 0,00 -102.646,21 0,00 74110000 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen -63.806,11 -36.600,00 -64.968,31 -28.368,31 0,00 0,00 28.368,31 0,00 Seite 24 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 7Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 74210000 Auszahlungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit -29.595,33 -38.900,00 -32.318,77 6.581,23 0,00 0,00 -6.581,23 0,00 74220000 Auszahlungen Verfügungsmittel (§13 Satz 1 Nr.1 GemHVO) -795,97 -2.000,00 -1.039,43 960,57 0,00 0,00 -960,57 0,00 74250000 Erwerb von Ökopunkten 0,00 0,00 -1.182,03 -1.182,03 0,00 0,00 1.182,03 0,00 74290000 Mitgliedsbeiträge an Verbände/Vereine -14.646,39 -15.350,00 -13.833,32 1.516,68 0,00 0,00 -1.516,68 0,00 74310200 Auszahlung für Städepartnerschaft 0,00 0,00 -25,86 -25,86 0,00 0,00 25,86 0,00 74310300 Auszahlung Veranstaltungen, Einweihungen 0,00 -10.000,00 -6.523,87 3.476,13 0,00 0,00 -3.476,13 0,00 74311000 Allgemeine Geschäftsaufwendungen -273.240,75 -270.350,00 -259.858,86 10.491,14 0,00 0,00 -10.491,14 0,00 74311300 Klima Geschäftsaufwendungen -18.317,62 0,00 -165,70 -165,70 0,00 0,00 165,70 0,00 74312000 Kopierer Geschäftsaufwendungen -8.444,61 -5.300,00 -3.522,43 1.777,57 0,00 0,00 -1.777,57 0,00 74313000 Bücher und Zeitschriften Geschäftsaufwendungen -10.241,74 -14.400,00 -8.598,09 5.801,91 0,00 0,00 -5.801,91 0,00 74314100 Portokosten Geschäftsaufwendungen -7.856,24 -22.400,00 -13.271,88 9.128,12 0,00 0,00 -9.128,12 0,00 74314200 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen -5.640,27 -11.600,00 -7.446,50 4.153,50 0,00 0,00 -4.153,50 0,00 74314300 Internetkosten Geschäftsaufwendungen -5.833,95 -7.000,00 -7.701,00 -701,00 0,00 0,00 701,00 0,00 74315000 Dienstreisen, Fahrtkostenersätze Geschäftsaufwendungen -2.090,42 -3.800,00 -529,24 3.270,76 0,00 0,00 -3.270,76 0,00 74316000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten Geschäftsaufwendungen -23.983,89 -36.500,00 -25.009,93 11.490,07 0,00 0,00 -11.490,07 0,00 74317000 Kontoführungsgebühren Geschäftsaufwendungen -27.345,16 -21.100,00 -34.544,99 -13.444,99 0,00 0,00 13.444,99 0,00 74318000 Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten -339.506,11 -200.000,00 -108.412,15 91.587,85 0,00 0,00 -91.587,85 0,00 74318100 GIS -5.071,33 -25.000,00 -4.960,54 20.039,46 0,00 0,00 -20.039,46 0,00 74410000 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle -72.918,42 -74.900,00 -105.867,17 -30.967,17 0,00 0,00 30.967,17 0,00 74580000 Erstattungen an übrige Bereiche 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 0,00 74820000 Erstattungszinsen Gewerbesteuer -236,62 -4.000,00 -1.773,72 2.226,28 0,00 0,00 -2.226,28 0,00 =16 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Summe aus Nummern 10 bis 15) -12.268.757,06 -14.598.300,00 -13.156.651,53 1.441.648,47 0,00 0,00 -1.441.648,47 0,00 =17 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus Nummern 9 und 16) 2.270.414,45 -472.550,00 2.279.411,98 2.751.961,98 0,00 0,00 -2.751.961,98 0,00 18 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 974.875,45+ 1.746.400,00 1.880.761,57 134.361,57 0,00 0,00 -134.361,57 0,00 68100000 Investitionszuwendungen vom Bund 45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 68110000 Investitionszuwendungen vom Land 929.875,45 1.746.400,00 1.880.761,57 134.361,57 0,00 0,00 -134.361,57 0,00 19 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 90.228,82+ 965.000,00 262.279,22 -702.720,78 0,00 0,00 702.720,78 0,00 Seite 25 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 8Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 68711000 Einzahlungen für Hochbaumaßnahmen 0,00 0,00 991,27 991,27 0,00 0,00 -991,27 0,00 68910000 Beiträge und ähnliche Entgelte 90.228,82 965.000,00 261.287,95 -703.712,05 0,00 0,00 703.712,05 0,00 20 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 227.574,37+ 6.683.600,00 3.304.336,63 -3.379.263,37 0,00 0,00 3.379.263,37 0,00 68211110 Einzahlungen aus der Veräußerung von Grund und Boden bei Grünflächen 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 -50.000,00 0,00 68211900 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sonstige unbebaute Grundstücke 186.757,37 6.683.600,00 3.253.136,63 -3.430.463,37 0,00 0,00 3.430.463,37 0,00 68312610 Einzahlungen aus der Veräußerung von Fahrzeugen 40.817,00 0,00 1.200,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 21 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 25.932.187,50+ 6.131.700,00 15.466.700,00 9.335.000,00 0,00 0,00 -9.335.000,00 0,00 68600000 Einzahlungskonto Sparbrief 25.800.000,00 6.000.000,00 15.200.000,00 9.200.000,00 0,00 0,00 -9.200.000,00 0,00 68852000 Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 132.187,50 131.700,00 134.700,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 68882000 Rückflüsse von Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 0,00 0,00 132.000,00 132.000,00 0,00 0,00 -132.000,00 0,00 22 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00+ 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 =23 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summes aus Nummern 18 bis 22) 27.224.866,14 15.526.700,00 20.914.077,42 5.387.377,42 0,00 0,00 -5.387.377,42 0,00 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden -197.913,03- -1.984.400,00 -723.510,31 1.260.889,69 0,00 -1.250.000,00 -2.510.889,69 -2.000.000,00 78211900 Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücke -179.351,95 -1.984.400,00 -723.044,80 1.261.355,20 0,00 -1.250.000,00 -2.511.355,20 -2.000.000,00 78212110 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden bei Wohnbauten -16.557,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78213100 Auszahlungen für den Erwerb von Grund und Boden des Infrastrukturvermögens -2.003,47 0,00 -465,51 -465,51 0,00 0,00 465,51 0,00 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen -7.684.592,49- -8.607.500,00 -5.786.966,91 2.820.533,09 0,00 -250.000,00 -3.070.533,09 -2.222.500,00 78710000 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen -5.371.190,91 -3.370.000,00 -1.640.510,81 1.729.489,19 0,00 0,00 -1.729.489,19 -300.000,00 78712120 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten -9.304,73 0,00 -219.657,62 -219.657,62 0,00 0,00 219.657,62 0,00 78712220 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen -6.389,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78712320 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 0,00 0,00 -1.009.927,50 -1.009.927,50 0,00 0,00 1.009.927,50 0,00 78712920 Auszahlungen für Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0,00 -750.000,00 -193.758,61 556.241,39 0,00 0,00 -556.241,39 0,00 78720000 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen -1.716.651,61 -2.250.000,00 -1.025.833,24 1.224.166,76 0,00 -250.000,00 -1.474.166,76 -400.000,00 78723500 Auszahlungen für Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen -221.494,16 -777.500,00 -97.464,48 680.035,52 0,00 0,00 -680.035,52 -542.500,00 78733600 Auszahlungen für Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen -249.330,12 -875.000,00 -136.818,42 738.181,58 0,00 0,00 -738.181,58 -800.000,00 Seite 26 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 9Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 78733700 Auszahlungen für Wasserbauliche Anlagen -110.231,64 -30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 -30.000,00 -30.000,00 78733900 Auszahlungen für sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 -555.000,00 -1.462.996,23 -907.996,23 0,00 0,00 907.996,23 -150.000,00 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen -232.215,94- -2.536.000,00 -414.758,04 2.121.241,96 0,00 -27.000,00 -2.148.241,96 -2.090.800,00 78312610 Auszahlungen für den Erwerb von Fahrzeugen -140.903,90 -86.900,00 -51.289,00 35.611,00 0,00 -25.000,00 -60.611,00 -60.000,00 78312620 Auszahlungen für den Erwerb von Maschinen -1.067,44 -16.700,00 -2.200,01 14.499,99 0,00 0,00 -14.499,99 -14.000,00 78312630 Auszahlungen für den Erwerb von technische Anlagen -45.791,20 -1.735.000,00 -8.416,10 1.726.583,90 0,00 0,00 -1.726.583,90 -1.700.000,00 78312720 Auszahlungen für den Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung -44.453,40 -697.400,00 -352.852,93 344.547,07 0,00 -2.000,00 -346.547,07 -316.800,00 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen -20.500.000,00- -531.000,00 -14.731.000,00 -14.200.000,00 0,00 0,00 14.200.000,00 0,00 78530000 Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen an Zweckverbänden und sonstigen Anteilsrechten 0,00 -531.000,00 -531.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 78600000 Auszahlungskonto Sparbrief -20.500.000,00 0,00 -14.200.000,00 -14.200.000,00 0,00 0,00 14.200.000,00 0,00 28 Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen -672.328,51- -106.500,00 -574.291,45 -467.791,45 0,00 -20.000,00 447.791,45 -64.000,00 78100000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Bund -49.535,59 -106.500,00 -38.039,98 68.460,02 0,00 0,00 -68.460,02 -64.000,00 78110000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an Land -122.792,92 0,00 -116.251,47 -116.251,47 0,00 0,00 116.251,47 0,00 78160000 Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 0,00 0,00 -20.000,00 -20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 78852000 Gewährung von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Laufzeit über 1 Jahr) -500.000,00 0,00 -400.000,00 -400.000,00 0,00 0,00 400.000,00 0,00 29 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen -4.257,35- -8.500,00 -731,85 7.768,15 0,00 0,00 -7.768,15 -7.500,00 78311200 Auszahlungen für den Erwerb von Lizenzen -4.257,35 -8.500,00 -731,85 7.768,15 0,00 0,00 -7.768,15 -7.500,00 =30 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 24 bis 29) -29.291.307,32 -13.773.900,00 -22.231.258,56 -8.457.358,56 0,00 -1.547.000,00 6.910.358,56 -6.384.800,00 =31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedraf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus Nummern 23 und 30) -2.066.441,18 1.752.800,00 -1.317.181,14 -3.069.981,14 0,00 -1.547.000,00 1.522.981,14 -6.384.800,00 =32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus Nummern 17 und 31) 203.973,27 1.280.250,00 962.230,84 -318.019,16 0,00 -1.547.000,00 -1.228.980,84 -6.384.800,00 33 Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen 0,00+ 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00 0,00 69273000 Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 0,00 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00 0,00 34 Auszahlungen für die Tilgung von Krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen -123.043,80- -150.000,00 -126.588,19 23.411,81 0,00 0,00 -23.411,81 0,00 79273000 Tilgung von Krediten für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung -123.043,80 -150.000,00 -126.588,19 23.411,81 0,00 0,00 -23.411,81 0,00 =35 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus Nummern 33 und 34) -123.043,80 850.000,00 -126.588,19 -976.588,19 0,00 0,00 976.588,19 0,00 =36 Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus Nummern 32 und 35) 80.929,47 2.130.250,00 835.642,65 -1.294.607,35 0,00 -1.547.000,00 -252.392,65 -6.384.800,00 Seite 27 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 10Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 37 Haushaltswirksame Einzahlungen (u.a. durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlungen von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) 6.730.170,62+ - - - - - 4.912.610,54 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67917010 Einzahlungen - Vorschusskonto 1 12.934,96 - - - - - 8.962,61 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67917210 Einzahlungen - Vorschusskonto 21 800,00 - - - - - 600,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918010 Einzahlungen - Verwahrgeld 1 85.865,40 - - - - - 35.171,69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918011 Überweisung Mieten usw. LRA für Folgejahr 34.455,67 - - - - - 26.132,53 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918012 Spenden allgemein 500,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918014 Kaffeekasse 647,88 - - - - - -460,69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918030 Einzahlungen - Verwahrgeld 3 1.080,00 - - - - - 1.650,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918032 Einzahlung - Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt 1.775,00 - - - - - 1.715,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918033 Einzahlung - Abrechnung Kartenverkauf 680,00 - - - - - 388,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918034 Einzahlung - Abrechnung Kurse VHS 271,80 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918036 Einzahlung - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl 1.200,00 - - - - - 1.200,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918037 Einzahlungen - Verkauf Notfallmappen 65,00 - - - - - 35,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918038 Einzahlung - Abrechnung Gutscheine Ravensburg 4.400,00 - - - - - 290,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918040 Einzahlungen - Verwahrgeld 4 450,00 - - - - - 3.800,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918041 Mietkautionen 900,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918042 Einzahlung - Kostenerstattung Feuerwache SKH 0,00 - - - - - 2.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918350 Einzahlungen - Verwahrgeld 35 14.833,62 - - - - - 15.224,98 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918360 Einzahlungen - Verwahrgeld 36 212.299,43 - - - - - 218.271,25 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918370 Einzahlungen - Lohn/Gehalt 2.028.909,46 - - - - - 2.073.198,12 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918380 Einzahlungen - Abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 423.266,78 - - - - - 422.818,01 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918390 Einzahlungen - Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 1.015.668,66 - - - - - 1.069.936,69 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67918999 Überzahlungen -15,51 - - - - - -100,99 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67970000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer - Variabler Prozentsatz 50.184,45 - - - - - 58.927,67 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67978000 Einzahlungen aus Umsatzsteuer (Abrechnung) 6.753,19 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67980000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern - Variabler Prozentsatz 10.827,27 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Seite 28 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 11Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 67988000 Einzahlungen aus der Erstattung von Vorsteuern (Abrechnung) 53.694,46 - - - - - 83.080,67 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 67990000 Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen 2.767.723,10 - - - - - 889.770,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 38 Haushaltswirksame Auszahlungen (u.a. durchlaufende Finanzmittel, Rückzahlungen von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) -6.723.427,91- - - - - - -4.926.908,71 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77917010 Auszahlungen - Vorschusskonto 1 -20.042,56 - - - - - -6.614,12 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77917210 Auszahlungen - Vorschusskonto 21 -800,00 - - - - - -700,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918010 Auszahlungen - Verwahrgeld 1 -59.015,55 - - - - - -57.762,92 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918011 Überweisung Mieten usw. LRA für das Folgejahr -38.996,91 - - - - - -34.455,67 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918012 Spenden allgemein -500,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918013 Spenden Ukraine -117,96 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918014 Kaffeekasse -611,00 - - - - - -36,88 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918020 Auszahlungen - Verwahrgeld 2 -756,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918030 Auszahlungen - Verwahrgeld 3 -840,00 - - - - - -1.560,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918032 Auszahlung - Verkauf Müllsäcke Abrechnung mit Landratsamt -1.475,00 - - - - - -1.955,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918033 Auszahlung - Abrechnung Kartenverkauf -1.336,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918034 Auszahlung - Abrechnung Kurse VHS -271,80 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918036 Auszahlung - Weiterleitung Zuschuss an Helferkreis Asyl -1.320,47 - - - - - -1.141,92 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918037 Auszahlung - Verkauf Notfallmappen -80,00 - - - - - -65,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918038 Auszahlung - Abrechnung Gutscheine Ravensburg -4.000,00 - - - - - -1.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918040 Auszahlungen - Verwahrgeld 4 -25,00 - - - - - -350,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918041 Mietkautionen -1.000,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918350 Auszahlungen - Verwahrgeld 35 -14.833,62 - - - - - -15.224,98 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918360 Auszahlungen - Verwahrgeld 36 -212.299,43 - - - - - -218.271,25 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918370 Auszahlungen - Lohn/Gehalt -2.064.480,90 - - - - - -2.073.198,12 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918380 Auszahlungen - Abzuführende Lohn-/Kirchensteuer -380.396,72 - - - - - -425.353,26 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77918390 Auszahlungen - Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern -1.017.837,41 - - - - - -1.069.188,44 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77970000 Auszahlungen aus Vorsteuer - Variabler Prozentsatz -72.189,31 - - - - - -86.517,29 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Seite 29 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich 2025 12Seite : 18.02.2026Datum: 15:04:22Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugErtrags- und AufwandsartenNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 77978000 Auszahlungen aus Vorsteuer (Abrechnung) -9.924,87 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77988000 Umsatzsteuer Zahllast (Abrechnung) -52.554,30 - - - - - -43.743,86 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 77990000 Auszahlungen aus internen Leistungsbeziehungen -2.767.723,10 - - - - - -889.770,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - =39 Überschuss/Bedarf aus haushaltswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Saldo aus Nummern 37 und 38) 6.742,71 - - - - - -14.298,17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 40 Anfangsbestand an Zahlungsmittel 709.740,45= - - - - - 797.412,63 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt 317.934,77 - - - - - 49.556,11 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110200 Girokonto - KSK RV 25.298,95 - - - - - 42.673,96 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 50.000,00 - - - - - 220.000,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110600 Girokonto Mittagessen 912,13 - - - - - 8.791,33 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 3.215,83 - - - - - 5.494,58 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 459.324,01 - - - - - 631.986,35 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.037,42 - - - - - 1.037,42 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00 - - - - - 107.930,46 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 0,00 - - - - - -5.706,78 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 4.066,55 - - - - - 3.025,37 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -152.049,21 - - - - - -267.376,17 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 0,00 - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 41 Veränderung des Bestands an Zahlungsmittel (Summe aus Nummern 36 und 39) 87.672,18= - - - - - 821.344,48 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - =42 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres ( Saldo aus Nummern 40 und 41) 797.412,63 - - - - - 1.618.757,11 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - nachrichtlich: 43 den voraussichtlichen Bestand an inneren Darlehen zum Jahresende - - - - - - - - - - 0,00 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - *** Ende der Liste "Gesamtfinanzrechnung mit Planvergleich" *** Seite 30 AKTIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 1. Vermögen Vorjahr Haushaltsjahr 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 0020000 - Lizenzen 2.214,00 1.841,00 -373,00 0025000 - DV-Software 10.203,00 5.057,00 -5.146,00 Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 12.417,00 6.898,00 -5.519,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0111000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 2.090.628,48 -1.997,50 0120000 - Ackerland 31.233,60 31.233,60 0,00 0131000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 3.934,32 0,00 0132000 - Aufwuchs bei Wald und Forsten 11.652,00 11.652,00 0,00 0190000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 8.245.478,08 6.604.604,85 -1.640.873,23 Summe 10.384.923,98 8.742.053,25 -1.642.870,73 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte 0211000 - Grund und Boden bei Wohnbauten 342.120,89 342.120,89 0,00 0212000 - Gebäude, Aufbauten bei Wohnbauten 128.513,00 318.474,00 189.961,00 0221000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 494.772,04 0,00 0222000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sozialen Einrichtungen 2.987.770,00 2.806.374,00 -181.396,00 0231000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 451.872,54 0,00 0232000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 749.433,00 10.763.924,00 10.014.491,00 0241000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanl. 256.415,25 256.415,25 0,00 0242000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.549.023,00 2.518.352,00 -30.671,00 0291000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 232.207,30 0,00 0292000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.794.149,00 3.320.607,00 1.526.458,00 Summe 9.986.276,02 21.505.119,02 11.518.843,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 0310000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.174.408,06 2.188.711,57 14.303,51 0320000 - Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 400.473,00 393.146,00 -7.327,00 0341000 - Anlagen zur Abwasserableitung 296.310,00 292.342,00 -3.968,00 0350000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.142.151,97 9.045.606,00 -96.545,97 0360000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörigen Anlagen 1.489.042,00 1.565.868,00 76.826,00 0370000 - Wasserbauliche Anlagen 1.573.612,00 1.546.363,00 -27.249,00 0380000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 706.487,49 673.312,00 -33.175,49 0390000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 527.219,00 3.817.606,00 3.290.387,00 Summe 16.309.703,52 19.522.954,57 3.213.251,05 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0410000 - Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 0510000 - Kunstgegenstände 8.650,52 8.650,52 0,00 0550000 - Baudenkmäler 1,00 1,00 0,00 Summe 8.651,52 8.651,52 0,00 Seite 31 AKTIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 0610000 - Fahrzeuge 765.448,00 717.904,00 -47.544,00 0620000 - Maschinen 42.238,50 33.815,50 -8.423,00 0630000 - Technische Anlagen 301.997,00 264.541,00 -37.456,00 Summe 1.109.683,50 1.016.260,50 -93.423,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0710000 - Betriebsvorrichtungen 7.618,00 5.589,00 -2.029,00 0720000 - Betriebs-/Geschäftsausstattung 501.665,00 676.342,00 174.677,00 Summe 509.283,00 681.931,00 172.648,00 1.2.8 Vorräte Summe 0,00 0,00 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 0961000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 9.417.807,70 30.711,21 -9.387.096,49 0962000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 2.171.014,31 0,00 -2.171.014,31 Summe 11.588.822,01 30.711,21 -11.558.110,80 Summe Sachvermögen 49.897.343,55 51.507.681,07 1.610.337,52 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1013000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 500.000,00 0,00 Summe 500.000,00 500.000,00 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden, Stiftungen oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 1113000 - Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RV 1.000,00 1.000,00 0,00 1113000 - Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 27.081,00 0,00 1113000 - Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 500,00 0,00 1113000 - RaWEG mbH 1.280,00 1.280,00 0,00 1113000 - Beteiligung TWS Netz GmbH 122.100,00 122.100,00 0,00 1113000 - Beteiliigung Kapitalrücklage IGMS 0,00 27.500,00 27.500,00 1113000 - Verkehrsbetriebe Schussental Verwaltungs GmbH 0,00 3.500,00 3.500,00 1113000 - Beteiligung Kommunalgesellschaft Netze BW Aufstockung 0,00 500.000,00 500.000,00 Summe 151.961,00 682.961,00 531.000,00 1.3.3 Sondervermögen 1210000 - EB Wasserversorgung Baindt Stammkapital 444.312,64 444.312,64 0,00 1211000 - EB Wasserversorgung Baindt - allg. Rücklagen 171.192,44 171.192,44 0,00 Summe 615.505,08 615.505,08 0,00 1.3.4 Ausleihungen 1315200 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.425.100,00 4.690.400,00 265.300,00 1318200 - Ausleihungen an sonst. inländischen Bereich 132.000,00 0,00 -132.000,00 Summe 4.557.100,00 4.690.400,00 133.300,00 1.3.5 Wertpapiere 14920000 - Sonst. Geldanlagen Voba, KSK örtl. Banken 8.500.000,00 7.500.000,00 -1.000.000,00 Summe 8.500.000,00 7.500.000,00 -1.000.000,00 Seite 32 AKTIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen 15113100 - Forderungen aus Verwaltungsgebühren 439,50 603,50 164,00 15113200 - Ford. aus Kiga-Elternbeiträge 13.369,89 18.378,23 5.008,34 15113201 - Ford. aus Benutzungsgebühr 1 0,00 3.510,21 3.510,21 15113202 - Forderungen aus Brandsicherheitswache SKH 0,00 139,50 139,50 15113300 - Forderungen aus Kiga- Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren 49,00 0,00 -49,00 15210110 - Forderungen aus Grundsteuer A 1.642,21 -682,24 -2.324,45 15210120 - Forderungen aus Grundsteuer B 2.218,58 7.218,79 5.000,21 15210130 - Forderungen aus Gewerbesteuer 208.531,00 99.812,63 -108.718,37 15210320 - Forderungen aus Hundesteuer 1.181,28 1.504,50 323,22 15210340 - Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 192,50 0,00 -192,50 15313140 - Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,00 15.566,24 15.566,24 15911310 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 4.230,36 11.114,10 6.883,74 15911330 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einr. 60,00 8.361,20 8.301,20 15911350 - Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 7.970,59 11.406,61 3.436,02 15913480 - Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 416,34 1.034,72 618,38 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0,00 200,00 200,00 15915200 - Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 3.522,02 8.126,52 4.604,50 Summe 243.823,27 186.294,51 -61.038,97 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 16116100 - Forderungen aus Mieten und Pachten 2.649,03 44.365,32 41.716,29 16116101 - Miete und Nebenkosten Klosterhof 5 3.822,00 0,00 -3.822,00 16116200 - Forderungen aus Erträgen aus Verkauf -11.663,53 11.761,59 23.425,12 16800000 - Vorsteuer 59.527,57 66.918,10 7.390,53 16880000 - Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt -59.527,57 -66.918,10 -7.390,53 16890010 - Forderungen aus der Vorsteuer 41.738,43 25.575,86 -16.162,57 16890020 - Forderungen aus der Umsatzsteuer 3.734,83 4.188,91 454,08 16911340 - Vorjahresabgr. Ford. aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 9.984,20 11.356,44 1.372,24 16912110 - Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 118.051,47 0,00 -118.051,47 16913460 - Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 45.468,40 63.493,49 18.025,09 16913461 - Ford. aus Miete und Nebenk. Asyl- und Obdachl. 4.504,96 22.112,76 17.607,80 16913485 - Ford. aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenuml. von verbundene Unternehmen 15.496,99 19.002,97 3.505,98 16913610 - Forderungen aus Zinserträgen 7.079,43 1.750,33 -5.329,10 16916010 - Vorschusskonto Personal 15.612,82 15.612,82 0,00 16917010 - Forderungen aus Vorschuss Schnittstelle Lohn 7.107,60 485,06 -6.622,54 16917210 - Forderungen aus Vorschuss 21 0,00 100,00 100,00 16918000 - Forderungen aus Verwahrungen 129,01 -928,92 -1.057,93 Summe 263.715,64 218.876,63 -44.839,01 Seite 33 AKTIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 1.3.8 Liquide Mittel 17110100 - Girokonto - Volksbank Bodensee- Oberschwaben 49.556,11 -100.367,44 -149.923,55 17110200 - Girokonto - KSK RV 42.673,96 54.626,46 11.952,50 17110300 - Geldmarktkonto - Volksbank Bodensee-Oberschw. 220.000,00 680.000,00 460.000,00 17110400 - Cashkonto - KSK RV 0,00 955.121,99 955.121,99 17110600 - Girokonto Mittagessen 8.791,33 36.437,92 27.646,59 17110700 - Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 5.494,58 11.093,54 5.598,96 17110800 - Girokonto – Volksbank Altshausen 631.986,35 12.666,37 -619.319,98 17110802 - Geldmarktkonto – Voba Altshausen 1.037,42 1.045,45 8,03 17115000 - Verrechnungskonto Einheitskasse 107.930,46 0,00 -107.930,46 17119100 SP - Girokonto VR Bank Bodensee-Oberschwaben -5.706,78 249.276,83 254.983,61 17310000 - Barkasse - Gemeindekasse 3.025,37 5.756,71 2.731,34 17899999 - Planwert liquide Mittel 0,00 3.971,28 3.971,28 23975000 - Verrechnungskonto Einheitskasse -267.376,17 -290.672,00 -23.295,83 Summe 797.412,63 1.618.957,11 821.544,48 Summe Finanzvermögen 15.629.517,62 16.012.994,33 379.966,50 Summe Vermögen 65.539.278,17 67.527.573,40 1.984.785,02 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1801400 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 42.125,36 34.816,04 -7.309,32 1801420 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 9.785,24 5.950,48 -3.834,76 1801430 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 3.223,02 0,00 -3.223,02 1801440 - Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 115,12 104,00 -11,12 Summe 55.248,74 40.870,52 -14.378,22 2.2 SoPo für geleistete Investitionszuschüsse 1803000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 180.811,00 194.656,00 13.845,00 1803600 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 26.700,00 26.101,00 -599,00 Summe 207.511,00 220.757,00 13.246,00 Summe Abgrenzungsposten 262.759,74 261.627,52 -1.132,22 SUMME AKTIVSEITE 65.802.037,91 67.789.200,92 1.987.163,01 Seite 34 PASSIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 2000000 - Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 Summe Basiskapital 31.546.105,99 31.546.105,99 0,00 1.2 Rücklagen 1.2.1 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses 6.297.117,33 6.889.340,56 592.223,23 1.2.2 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 8.852.383,36 9.803.442,46 951.059,10 Summe 15.149.500,69 16.692.783,02 1.543.282,33 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 2040005 - Ökokonto (investiv) 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Rücklagen 15.149.500,69 16.692.783,02 1.543.282,33 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 2060000 Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 0,00 0,00 20600001 Außerordentliches Ergebnis d. laufenden Jahres 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 Summe Fehlbeträge des ord. Ergebnisses 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 46.695.606,68 48.238.889,01 1.543.282,33 2. Sonderposten 2.1 Für Investitionszuweisungen 2110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 21.236,00 19.091,00 -2.145,00 2111000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 7.262.088,88 8.810.507,63 1.548.418,75 2112000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 13.246,00 12.077,00 -1.169,00 2117000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.050,00 1.616,00 -434,00 Summe 7.298.620,88 8.843.291,63 1.544.670,75 2.2 Für Investitionsbeiträge 2120000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. 5.526.713,50 5.541.861,50 15.148,00 Summe 5.526.713,50 5.541.861,50 15.148,00 2.3 Für Sonstiges 2190000 - Sonstige Sonderposten 75,00 1,00 -74,00 Summe 75,00 1,00 -74,00 Summe Sonderposten 12.825.409,38 14.385.154,13 1.559.744,75 3. Rückstellungen 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen 2870000 - Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 870.000,00 1.188.000,00 318.000,00 Seite 35 PASSIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR 3.7 Sonstige Rückstellungen 2891000 - Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 83.000,00 108.000,00 25.000,00 Summe Rückstellungen 953.000,00 1.296.000,00 343.000,00 Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 23173000 - Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.816.024,87 2.689.436,68 -126.588,19 Summe 2.816.024,87 2.689.436,68 -126.588,19 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 24900000 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Kreditaufnahmen gleichkommenden Vorgängen - Umb. auf 2111 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 25111190 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von sonstigen unbebauten Grundstücken 0,00 0,00 0,00 25111210 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Wohnbauten 0,00 0,00 0,00 25111240 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 2.518,60 0,00 25111290 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 0,00 24.654,21 24.654,21 25111350 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 0,00 0,00 0,00 25111360 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 784,29 0,00 -784,29 25111370 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 5.540,03 0,00 25111720 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 68.793,90 410,55 -68.383,35 25111960 - Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 1.185.790,76 0,00 -1.185.790,76 25113210 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 14.427,43 16.354,37 1.926,94 25113220 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 4.151,72 161,37 -3.990,35 25113240 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 36.398,50 -1.207,65 -37.606,15 25113250 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 101,86 10,99 -90,87 25113260 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 1.251,00 150,00 -1.101,00 25113270 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 211,22 553,43 342,21 25113290 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.661,00 5.994,00 333,00 25113410 - Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 72,71 55,35 -17,36 25113420 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -2.656,00 -2.782,00 -126,00 25113430 - Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 12.423,52 5.110,13 -7.313,39 25113440 - Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -7.154,26 -8.156,67 -1.002,41 25113480 - Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 12,00 12,00 0,00 Seite 36 PASSIVSEITE 31.12.2024 31.12.2025 Veränd. EUR EUR EUR Summe 1.328.328,28 49.378,71 -1.278.949,57 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 26114310 - Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 3.328,02 104.088,04 100.760,02 Summe 3.328,02 104.088,04 100.760,02 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 27920000 - Umsatzsteuer 51.712,94 75.837,08 24.124,14 27929010 - Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63 -247,63 0,00 27929020 - Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 23.005,50 55.098,72 32.093,22 27970000 Umsatzsteuer-Zahllastkonto(Abrechnung UST) -51.712,94 -75.837,08 -24.124,14 27991400 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 279,98 19.324,22 19.044,24 27991420 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 145.208,98 103.366,43 -41.842,55 27991430 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 109.584,69 89.382,89 -20.201,80 27991440 - Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentichen Aufwendungen 39.267,65 37.427,54 -1.840,11 27992110 - Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 116.251,47 0,00 -116.251,47 27994010 - Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen 8.504,31 -2.507,03 -11.011,34 27994510 - Verbindlichkeiten aus Zinsaufwendungen 0,00 783,53 783,53 27996012 - Spenden allgemein 736,00 736,00 0,00 27996014 - Kaffeekasse 0,00 36,88 36,88 27996030 - Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 170,00 0,00 27996031 - Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 280,40 0,00 27998000 - Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 48.534,00 40.395,79 -8.138,21 27998010 - Verbindlichkeiten aus Irrtümliche Einzahlungen / Zuvielzahlungen (Kostenersätze usw.) 26.814,02 3.581,59 -23.232,43 27998030 - Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 327,80 387,80 60,00 27998040 - Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld Schlüsselkaution 3.145,00 6.595,00 3.450,00 27998370 - Verbindlichkeiten aus Lohn/Gehalt 0,00 0,00 0,00 27998380 - Verbindlichk. aus abzuführender Lohn-/Kirchenst. 42.870,06 40.334,81 -2.535,25 Summe 563.983,98 395.146,94 -168.837,04 Summe Verbindlichkeiten 4.711.665,15 3.238.050,37 -1.473.614,78 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 29110000 - Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,20 5.076,20 0,00 29113100 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0,00 15.566,44 15.566,44 PASSIVSEITE 31.12.2024 31.12.2026 Veränd. EUR EUR EUR 29113300 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 280.432,31 314.465,12 34.032,81 29113400 - Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten 7.371,00 0,00 -7.371,00 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 323.477,19 295.999,65 -27.477,54 Summe Passive Rechnungsabgrenzungsposten 616.356,70 631.107,41 14.750,71 SUMME PASSIVSEITE 65.802.037,91 67.789.200,92 1.987.163,01 Seite 37 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 1Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 1. Vermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.898,0012.417,00 00200000 Lizenzen 1.841,002.214,00 00250000 DV-Software 5.057,0010.203,00 1.2 Sachvermögen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 8.742.053,2510.384.923,98 01110000 Grund und Boden bei Grünflächen 2.090.628,482.092.625,98 01200000 Ackerland 31.233,6031.233,60 01310000 Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,323.934,32 01320000 Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,0011.652,00 01900000 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.604.604,858.245.478,08 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 21.505.786,029.986.276,02 02110000 Grund und Boden bei Wohnbauten 342.120,89342.120,89 02120000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 318.474,00128.513,00 02210000 Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04494.772,04 02220000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 2.806.374,002.987.770,00 02310000 Grund und Boden mit Schulen 451.872,54451.872,54 02320000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 10.764.591,00749.433,00 02410000 Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25256.415,25 02420000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.518.352,002.549.023,00 02910000 Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30232.207,30 02920000 Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 3.320.607,001.794.149,00 1.2.3 Infrastrukturvermögen 19.522.287,5716.309.703,52 03100000 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.188.711,572.174.408,06 03200000 Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 393.146,00400.473,00 03410000 Anlagen zur Abwasserableitung 292.342,00296.310,00 03500000 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.045.606,009.142.151,97 03600000 Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.565.868,001.489.042,00 03700000 Wasserbauliche Anlagen 1.546.363,001.573.612,00 03800000 Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 673.312,00706.487,49 03900000 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 3.816.939,00527.219,00 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,000,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,528.651,52 05100000 Kunstgegenstände 8.650,528.650,52 05500000 Baudenkmäler 1,001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.016.260,501.109.683,50 06100000 Fahrzeuge 717.904,00765.448,00 06200000 Maschinen 33.815,5042.238,50 06300000 Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 264.541,00301.997,00 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 681.931,00509.283,00 07100000 Betriebsvorrichtungen 5.589,007.618,00 07200000 Betriebs- und Geschäftsausstattung 676.342,00501.665,00 1.2.8 Vorräte 0,000,00 Seite 38 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 2Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 30.711,2111.588.822,01 09610000 Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 30.711,219.417.807,70 09620000 Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0,002.171.014,31 Summe: Sachanlagen 51.507.681,0749.897.343,55 1.3 Finanzvermögen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00500.000,00 10130000 Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00500.000,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüsse 682.961,00151.961,00 11130000 Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 682.961,00151.961,00 1.3.3 Sondervermögen 615.505,08615.505,08 12100000 Sondervermögen 444.312,64444.312,64 12110000 Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44171.192,44 1.3.4 Ausleihungen 4.690.400,004.557.100,00 13152000 Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.690.400,004.425.100,00 13182000 Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 0,00132.000,00 1.3.5 Wertpapiere 7.500.000,008.500.000,00 14920000 Sonstige Einlagen 7.500.000,008.500.000,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 186.294,51243.823,27 15113100 Forderungen aus Verwaltungsgebühren 603,50439,50 15113200 Forderungen aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 18.378,2313.369,89 15113201 Forderungen aus Benutzungsgebühr 1 3.510,210,00 15113202 Forderungen aus Benutzungsgebühr 2 139,500,00 15113300 Forderungen Elternbeiträge f. d. Betreuung v. Kindern v. 0 bis unter 3 Jahren in Kindertagesstätten u. in der Kinderpflege 0,0049,00 15210110 Forderungen aus Grundsteuer A -682,241.642,21 15210120 Forderungen aus Grundsteuer B 7.218,792.218,58 15210130 Forderungen aus Gewerbesteuer 99.812,63208.531,00 15210320 Forderungen aus Hundesteuer 1.504,501.181,28 15210340 Forderungen aus Zweitwohnungssteuer 0,00192,50 15313140 Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 15.566,240,00 15911310 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 11.114,104.230,36 15911330 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 8.361,2060,00 15911350 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus sonstigen ordentlichen Erträgen 11.406,617.970,59 15913480 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen vom Bund 1.034,72416,34 15913482 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 200,000,00 15915200 Forderungen aus Säumniszuschlägen, Zinsen auf Abgaben und dergl. 8.126,523.522,02 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 218.876,63263.715,64 16116100 Forderungen aus Mieten und Pachten 44.365,322.649,03 16116101 Forderungen aus Mietnebenkosten 0,003.822,00 16116200 Forderungen aus Erträgen aus Verkauf 11.761,59-11.663,53 16800000 Vorsteuer 66.918,1059.527,57 16880000 Abrechnung Vorsteuer mit Finanzamt -66.918,10-59.527,57 16890010 Forderungen aus der Vorsteuer 25.575,8641.738,43 Seite 39 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungAktivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 3 421 3Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 16890020 Forderungen aus der Umsatzsteuer 4.188,913.734,83 16911340 Vorjahresabgrenzung Forderungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 11.356,449.984,20 16912110 Forderungen aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 0,00118.051,47 16913460 Forderungen aus sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten 63.493,4945.468,40 16913461 Forderungen aus Miete und Nebenkosten Asyl- und Obdachlosigkeit 22.112,764.504,96 16913485 Forderungen aus Erträgen aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen 19.002,9715.496,99 16913610 Forderungen aus Zinserträgen 1.750,337.079,43 16916010 Vorschusskonto Löhne 15.612,8215.612,82 16917010 Forderungen aus Vorschuss Schnittstelle Lohn 485,067.107,60 16917210 Forderungen aus Vorschuss 21 100,000,00 16918000 Forderungen aus Verwahrungen -928,92129,01 1.3.8 Liquide Mittel 1.618.957,11797.412,63 17110100 Girokonto - VR Bank RV-Wgt -100.367,4449.556,11 17110200 Girokonto - KSK RV 54.626,4642.673,96 17110300 Geldmarktkonto - VR Bank RV-Wgt 680.000,00220.000,00 17110400 Cashkonto - KSK RV 955.121,990,00 17110600 Girokonto Mittagessen 36.437,928.791,33 17110700 Girokonto - RB Reute-Gaisbeuren 11.093,545.494,58 17110800 Girokonto - Volksbank Altshausen 12.666,37631.986,35 17110802 Geldmarkkonto - Voba Altshausen 1.045,451.037,42 17115000 Verrechnungskonto Einheitskasse 0,00107.930,46 17119100 SP - Girokonto VR Bank RV-Wgt 249.276,83-5.706,78 17310000 Barkasse - Gemeindekasse 5.756,713.025,37 17899999 Planwert liquide Mittel 3.971,280,00 23975000 Verrechnungskonto Einheitskasse -290.672,00-267.376,17 Summe: Finanzvermögen 16.012.994,3315.629.517,62 Summe: Vermögen 67.527.573,4065.539.278,17 2. Abgrenzungsposten 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 40.870,5255.248,74 18014000 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Personalaufwendungen 34.816,0442.125,36 18014200 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 5.950,489.785,24 18014300 Aktive Rechnungsabgrenzung aus Transferaufwendungen 0,003.223,02 18014400 Aktive Rechnungsabgrenzung aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 104,00115,12 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 220.757,00207.511,00 18030000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 194.656,00180.811,00 18036000 Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 26.101,0026.700,00 Summe: Abgrenzungsposten 261.627,52262.759,74 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,000,00 Summe: Aktiva 67.789.200,9265.802.037,91 Seite 40 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 4Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 1. Eigenkapital 1.1 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 20000000 Basiskapital 31.546.105,9931.546.105,99 1.2 Rücklagen 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 6.889.340,566.297.117,33 20100000 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 6.889.340,566.297.117,33 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 9.803.442,468.852.383,36 20200000 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 9.803.442,468.852.383,36 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,000,00 Summe: Rücklagen 16.692.783,0215.149.500,69 1.3. Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,000,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,000,00 Summe: Ergebnis 0,000,00 Summe: Eigenkapital 48.238.889,0146.695.606,68 2. Sonderposten 2.1 für Investitionszuweisungen 8.843.291,637.298.620,88 21100000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 19.091,0021.236,00 21110000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 8.810.507,637.262.088,88 21120000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 12.077,0013.246,00 21170000 Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 1.616,002.050,00 2.2 für Investitionsbeiträge 5.541.861,505.526.713,50 21200000 Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.541.861,505.526.713,50 2.3 für Sonstige 1,0075,00 21900000 Sonstige Sonderposten 1,0075,00 Summe: Sonderposten 14.385.154,1312.825.409,38 3. Rückstellungen 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,000,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,000,00 3.3 Stillegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 0,000,00 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,000,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,000,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 1.188.000,00870.000,00 28700000 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften u. Gewährleistungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO 1.188.000,00870.000,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 108.000,0083.000,00 28910000 Weitere Rückstellungen, GPA-Rückstellungen 108.000,0083.000,00 Summe: Rückstellungen 1.296.000,00953.000,00 4. Verbindlichkeiten 4.1 Anleihen 0,000,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.689.436,682.816.024,87 23173000 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen bei Kreditinstituten (Laufzeit mehr als 5 Jahre) Eurowährung 2.689.436,682.816.024,87 Seite 41 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 5Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 49.378,711.328.328,28 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,602.518,60 25111290 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 24.654,210,00 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörige Anlagen 0,00784,29 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von wasserbaulichen Anlagen 5.540,035.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,5568.793,90 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 0,001.185.790,76 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 16.354,3714.427,43 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 161,374.151,72 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.207,6536.398,50 25113250 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 10,99101,86 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 150,001.251,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 553,43211,22 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.994,005.661,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 55,3572,71 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -2.782,00-2.656,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 5.110,1312.423,52 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben -8.156,67-7.154,26 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 12,0012,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 104.088,043.328,02 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 104.088,043.328,02 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 395.146,94563.983,98 27920000 Umsatzsteuer 75.837,0851.712,94 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63-247,63 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 55.098,7223.005,50 27970000 Umsatzsteuer-Zahllastkonto (Abrechnung Umsatzsteuer mit Finanzamt) -75.837,08-51.712,94 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 19.324,22279,98 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.366,43145.208,98 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 89.382,89109.584,69 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 37.427,5439.267,65 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände 0,00116.251,47 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -2.507,038.504,31 27994510 Verbindlichkeiten aus Zinsaufwendungen 783,530,00 27996012 Spenden allgemein 736,00736,00 27996014 Kaffeekasse 36,880,00 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40280,40 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 40.395,7948.534,00 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 3.581,5926.814,02 27998030 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld Fischereischein 387,80327,80 27998040 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld Schlüsselkaution 6.595,003.145,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn-/Kirchensteuer 40.334,8142.870,06 Seite 42 Bilanz zum 31.12.2025 Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Bilanz 2025 BezeichnungPassivseite Vorjahr -Euro-- Haushalts- jahr -Euro- 7 865 6Seite : 13.05.2026Datum: 09:42:29Uhrzeit: 27998390 Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten gegeüber Sozialversicherungsträgern 0,00-748,25 Summe: Verbindlichkeiten 3.238.050,374.711.665,15 5. Passive Rechnungsabgrenzung 631.107,41616.356,70 29110000 Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) 5.076,205.076,20 29113100 Passive Rechnungsabgrenzung aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen 15.566,440,00 29113300 Passive Rechnungsabgrenzung aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen 314.465,12280.432,31 29113400 Passive Rechnungsabgrenzung aus privatrechtlichen Leistungsentgelten, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0,007.371,00 29116000 Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 295.999,65323.477,19 Summe: Passiva 67.789.200,9265.802.037,91 *** Ende der Liste "Bilanz" *** Seite 43 III. Anhang zur Jahresrechnung 2025 7. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss 2025 gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Ver- mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Baindt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Weiterhin werden alle erläuterungsbedürftigen Posten der Bilanz und der Ergebnisrechnung entsprechend der vorgegebenen Bilanzgliederung des § 52 Abs. 3 und 4 GemHVO dargestellt. 8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten fanden die Bewertungsvorgaben der §§ 40 – 46 GemHVO Anwendung. Diese Paragraphen wurden durch die Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz der Gemeinde Baindt konkretisiert, welche auch für die Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz maßgeblich sind. Für die Bewertung werden auch die Vorgaben des Leitfadens zur Bilanzierung in der jeweils gültigen Auflage angewendet. Im Falle einer Abweichung des Leitfadens zur Bilanzierung zu den Erläuterungen der Eröffnungsbilanz werden die Vorgaben des Leitfadens berücksichtigt. Die Aktivierungspflicht für das bewegliche Vermögen ergibt sich aus § 38 Abs. 4 GemHVO. Die Aktivierungsgrenze wurde in Baindt auf 800 € netto festgelegt. Sofern Rückstellungen gebildet wurden, decken sie alle erkennbaren Verpflichtungen in angemessener oder gesetzlich zulässiger Höhe ab. Weitere Angaben sind den Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzposten und den Positionen der Ergebnisrechnung zu entnehmen. 9. Pensionsrückstellungen Gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 4 GemHVO muss die Gemeinde den auf sie entfallenden Anteil an den beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) auf Grund von § 27 Abs. 4 des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband gebildeten Pensionsrückstellungen im Anhang des Jahresabschlusses ausweisen. Laut Auskunft des KVBW beträgt zum 31.12.2025 der Anteil an der Rückstellung beim KVBW für die Gemeinde Baindt 5.662.339 € (siehe Anlagen zum Anhang, Vj. 5.002.090 €). Das Ökokonto ist ein naturschutzrechtliches Instrument. Ein Ökokonto ist grundsätzlich kein Vermögensgegenstand. Dabei handelt es sich um ein „virtuelles Guthabenkonto“, das für den Ausgleich späterer Eingriffe in Natur und Landschaft zur Verfügung steht. Der Stand des Ökokontos beträgt voraussichtlich zum 31.12.2025 ca. 114.444 Ökopunkte (Vorjahr 409.540 Ökopunkte abzüglich Ökopunkte B-Plan Bühl 295.096 Ökopunkte). Seite 44 10. Übersicht über die in das folgende Jahr (2025) übertragenen Ermächtigungen (Finanzrechnung) – Gesamtbetrag Einnahmen 0 € Ausgaben 6.384.800,00 € - Beschluss Gemeinderat 20.01.2026 Seite 45 11. Übersicht über die übernommenen Bürgschaften zum 31.12.2025 Schuldner Betrag in EUR Ausfallbürgschaft Reitergruppe Baindt 100.000,00 Ausfallhaftung der Gemeinde Baindt – Ausfallhaftung nach § 88 GemO und den Wohnraumförderbedingungen des Landes Baden-Württemberg – L-Bank 126.223,36 12. Übersicht über die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen stellen die Ermächtigung dar, zu Lasten eines künftigen Haushaltsjahres im Finanzhaushalt Verpflichtungen einzugehen, die in späteren Haushaltsjahren zu investiven Auszahlungen führen werden. Soweit solche Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 daher zum 31.12.2025 bereits in Anspruch genommen waren, stellt dies eine Vorbelastung eines künftigen Haushaltsjahres dar. Sind Verpflichtungen überplanmäßig eingegangen, so ist die Höhe der tatsächlich eingegangenen Verpflichtungen anzugeben. Im Jahr 2025 wurden keine solchen Verpflichtungen eingegangen. Übersicht der VE im Haushaltsjahr 2026 Auftrags- sachkonto Erläuterung / Zweck Ansatz der VE in EUR Inanspruchnahme der VE in EUR Gesamtbetrag laut Haushaltsplan 2026 500.000 0,00 13. Übersicht über die Verbindlichkeiten Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2025 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen in Höhe von 2.689.436,68 € vorzuweisen. In der nachfolgenden Tabelle werden die o. g. Verbindlichkeiten (Schuldenübersicht) dargestellt: Art der Schulden am 01.01.2025 zum 31.12.2025 Mehr (+) weniger (-) EUR 1 2 3 4 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2,85% 2.816.024,57 2.689.436,68 -126.587,79 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite - 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechts- geschäften 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 2.816.024,57 2.689.436,68 -126.587,89 Seite 46 Im Folgenden werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Baindt aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Betrag in EUR 25111240 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit Kultur-, Sport-, Freizeit- und Gartenanlagen 2.518,60 25111290 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Grundstücken mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 24.654,21 25111360 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Strom-, Gas-, Wasserleitungen und zugehörigen Anlagen 0,00 25111370 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb wasserbaulichen Anlagen 5.540,03 25111720 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Betriebs- und Geschäftsausstattung 410,55 25111960 Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Anlagen im Bau 0,00 25113210 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 16.354,37 25113220 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Unterhaltung des beweglichen Vermögens 161,37 25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen -1.207,65 251132450 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Haltung von Fahrzeugen 10,99 25113260 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Aufwendungen für Beschäftigte 150,00 25113270 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 553,43 25113290 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen 5.994,00 25113410 Verbindlichkeiten aus sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen 55,35 25113420 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten -2.782,00 25113430 Verbindlichkeiten aus Geschäftsaufwendungen 5.110,13 25113440 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderausgaben -8.156,67 25113480 Verbindlichkeiten aus besonderen Aufwendungen 12,00 Gesamtbetrag 49.378,71 Seite 47 Überzahlungen auf einem Verbindlichkeitskonto stellen Forderungen gegenüber dem Schuldner dar. Als Folge des Saldierungsverbots sind diese Überzahlungen grundsätzlich im Jahresabschluss bilanziell von den Verbindlichkeiten abzusetzen und als Forderungen auszuweisen (umzugliedern). Für Überzahlungen auf einem Forderungskonto gelten diese Grundsätze entsprechend. Diese Form der Darstellung ist derzeit systemtechnisch noch nicht möglich. Deshalb werden weiterhin auf den einzelnen Bilanzkonten negative Werte angezeigt, wenn die Summe dieser Forderungen oder Verbindlichkeiten negativ ist. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Betrag in EUR 26114310 Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 104.088,04 Gesamtbetrag 104.088,04 Sonstige Verbindlichkeiten Betrag in EUR 27920000 Umsatzsteuer 75.837,08 27929010 Verbindlichkeiten aus der Vorsteuer -247,63 27929020 Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuer 55.098,72 27970000 Umsatzsteuer-Zahllastkonto (Abrechnung Umsatzsteuer mit Finanzamt) -75.837,08 27991400 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen 19.324,22 27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 103.366,43 27991430 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Transferaufwendungen 88.382,89 27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 37.427,54 27992110 Verbindlichkeiten aus Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenständen 0,00 27994010 Verbindlichkeiten aus Dienstaufwendungen -2.507,03 27994510 Verbindlichkeiten aus Zinsaufwendungen 783,53 27996012 Spenden allgemein 736,00 27996014 Kaffeekasse 36,88 27996030 Verbindlichkeiten aus Fischereischein Anteil Gemeindeverband 170,00 27996031 Führungszeugnisse Anteil Bundeskasse 280,40 27998000 Verbindlichkeiten aus Verwahrungen 40.395,79 27998010 Verbindlichkeiten aus irrtümlichen Einzahlungen 3.581,59 27998030 Verbindlichkeiten aus Verwahrgeld Fischereischein 387,80 27996040 Verwahrgeld Schlüsselkaution 6.595,00 27998380 Verbindlichkeiten aus abzuführende Lohn-/Kirchensteuer 40.334,81 27998390 Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern 0,00 Gesamtbetrag 395.146,94 Seite 48 14. Angaben zur Haushaltsstruktur Gem. § 4 Abs. 1 GemHVO ist der Gesamthaushalt in Teilhaushalte zu gliedern. Dabei können die Teilhaushalte nach den vorgegebenen Produktbereichen oder nach der örtlichen Organisationsstruktur gebildet werden. Bei der Gemeinde Baindt wurde der Gesamthaushalt im Jahr 2025 in 3 Teilhaushalte nach Produkten unterteilt: Der Teilhaushalt 1 "Innere Verwaltung" (Produktbereich 11) bündelt alle internen Produktgruppen/ Produkte, die von einer Verwaltungseinheit für die andere Verwaltungseinheit erbracht werden. Bei diesen Produkten werden keine direkten, sondern indirekten Leistungen an den Bürger erbracht. Hierunter fallen Service- und Steuerungsprodukte wie Gemeinderat, Organisation, Personalwesen, Finanzverwaltung, Gebäudemanagement, Grundstücksverwaltung, Bauhof, etc. Diese internen Produkte werden größtenteils auf die externen Produkte des Teilhaushalts 2 verrechnet. Der Teilhaushalt 2 "Leistungen für die Bürger" fasst alle externen Produkte (die für die Abnehmer außerhalb der Verwaltung, für die Bürger, erbracht werden) zusammen (Produktbereich 12-57). Hierunter fallen alle Produkte, die nicht in den THH1 bzw. THH3 enthalten sind (Standesamt, Klosterwiesenschule, Musikpflege, Kindertagesstätten, Soziale Einrichtungen, Hallen, Räumliche Planung, Bauen und Wohnen etc.). Der Teilhaushalt 3 "Allgemeine Finanzwirtschaft" entspricht dem kameralen Einzelplan 9 und stellt die Finanzierungstätigkeit (Anteil an der Einkommenssteuer, Anteil der Umsatzsteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer und der kommunale Finanzausgleich und die entsprechenden Umlagen) dar. Eine tiefere Gliederung kann, falls es notwendig erscheint, später immer vorgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Mehrwert durch die Verwendung einer größeren Anzahl von Teilhaushalten. Jeder Teilhaushalt besteht aus einer Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung. Ist eine Produkt- gruppe nur einem Teilhaushalt zugeordnet, wird nur auf Ebene der Produktgruppe eine Teilergebnis- und eine Teilfinanzrechnung dargestellt. Jede Teilfinanzrechnung ist gem. § 4 Abs. 4 Sätze 1 und 2 GemHVO aufgebaut. Es werden alle Investitionen oberhalb von 800,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 GemHVO einzeln in den Teilhaushalten dargestellt. Seite 49 15. Sonstige Angaben, Aufstellungsbeschluss Bürgermeister, Fachbediensteter für das Finanzwesen, Gemeinderäte Aufstellungsbeschluss sowie sonstigen Angaben Name, Vorname Aufstellungsbeschluss Die Gemeinde Baindt stellt hiermit den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gem. § 95 b Abs. 1 GemO auf. Baindt, den 09.06.2026 _______________________ Simone Rürup Bürgermeisterin Sonstige Angaben Bürgermeisterin Simone Rürup Amtsperioden: 20.02.2019 bis 19.02.2027 Fachbediensteter für das Finanzwesen: Wolfgang Abele Seit 15.09.2005 Gemeinderäte: (Letzte Wahl am 09.06.2024) Alber, Michael FWV Berle, Bernhard FWV Graf, Doris Die Grünen Herrmann, Dieter CDU Jaudas, Yvonne FWV Konzett, Stefan FWV Kränkle, Florian FWV Kreutle, Johannes CDU Lins, Volkher CDU Maucher, Marius FWV Müller, Stefan CDU Renic, Mladen Petar FWV Schad, Jürgen FWV Spiegel, Michael Die Grünen Seite 50 IV. Rechenschaftsbericht 16. Haushaltsplanung und Entwicklung der Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2025 Planung: Der Gemeinderat hat am 14.01.2025 den Doppelhaushalt 2025/2026 verabschiedet. Das Landratsamt Ravensburg hat mit Erlass vom 29.01.2025 (AZ 902_KPK) die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Die Haushaltssatzung enthielt genehmigungspflichtigen Bestandteile im Kernhaushalt. Es wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.000.000 € festgesetzt. Der Kassenkredit in Höhe von 1,5 Mio. EUR war nach § 89 Abs. 3 GemO nicht genehmigungsbedürftig, da er ein Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen nicht überstieg. Die Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes 2025/2026 wurde am 07.02.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß § 82 Absatz 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche einzelne Aufwendungen oder Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Ergebnis: Als Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2025 ergibt sich ein Überschuss i. H. v. 1.543.282,33 €. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 592.223,23 € wird den bilanziellen Rücklagen zugeführt. Der Überschuss des Sonderergebnisses i. H. v. 951.059,10 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt. Die Ertragslage kann aus der Ergebnisrechnung abgelesen werden, in der Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt werden. Die Ergebnisrechnung gleicht damit von der Bedeutung her einer kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Allerdings hat der Gesetzgeber sich gezielt gegen die Begriffe „Gewinn“ und „Verlust“ entschieden, da sie den Zielsetzungen der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Im Vordergrund steht die kommunale Aufgabenerfüllung. Erträge und Aufwendungen verändern das Basiskapital der Gemeinde. Sie zeigen dabei im Haushaltsausgleich auf, ob es gelungen ist, den Ressourcenverzehr eines Haushaltsjahres durch Ressourcenzuwächse im gleichen Haushaltsjahr auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2025 überstiegen die Erträge die Aufwendungen und es ergibt sich somit ein Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 592.223,23 €. Das Sonderergebnis beläuft sich auf 951.059,10 €. Zusammen führt dies zu einem Gesamtergebnis von 1.543.282,33 €. Die Überschüsse werden nach den rechtlichen Vorgaben den entsprechenden bilanziellen Rücklagen zugeführt. Seite 51 Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden. Bei den ordentlichen Erträgen lagen die Steuereinnahmen mit 363.600 € sowie die Zuweisungen mit 658.200 € jeweils über dem Haushaltsansatz. Weitere Mehreinnahmen konnten bei den öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Entgelten erzielt werden; hier lagen die Ist-Ergebnisse um 37.700 € bzw. 187.000 € über den Planwerten. Die Zinserträge lagen zwar deutlich unter dem Vorjahresergebnis, dennoch konnten gegenüber dem Planansatz Mehrerträge in Höhe von 92.400 € erzielt werden. Insgesamt wurden Zinserträge in Höhe von 338.400 € verzeichnet. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Höhe der Geldanlagen bei örtlichen Kreditinstituten sowie auf die gestiegene Verzinsung der gewährten Trägerdarlehen zurückzuführen. Sowohl das kurzfristig höhere Zinsniveau als auch der Bestand an liquiden Mitteln wirkten sich hierbei positiv aus. Zu den wesentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gehörten die Personalaufwendungen in Höhe von 4,415 Mio. €. Diese machten 28,6 % der ordentlichen Gesamtaufwendungen des Haushalts aus. Die Unterhaltungsaufwendungen fielen infolge von Verschiebungen um 401.000 € geringer aus als geplant. Auch der Zinsaufwand lag mit 50.300 € unter dem Planansatz. Der Jahresabschluss wurde zeitnah vorangetrieben. Es ist jedoch zu beachten, dass im weiteren Verlauf noch Kosten anfallen könnten, die folgerichtig dem Haushaltsjahr 2025 zuzuordnen sind. Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung, in der ein ordentliches Ergebnis in Höhe von -1,6 Mio. € veranschlagt war, konnte tatsächlich ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 0,59 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht einer Verbesserung gegenüber dem Planansatz um insgesamt rund 2,2 Mio. €. Auch das Sonderergebnis verbesserte sich durch außerordentliche Erträge aufgrund von Verkäufen von Gewerbeplätzen sowie Bauplätzen Grünenberg Erweiterung: Grundstücksmanagement: außerordentlicher Ertrag: 951.060,10 € Außerordentlicher Ertrag 951.060,10 € Außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Außerordentlicher Aufwand: 1,00 € Dadurch kam es im Haushalt zu einem positiven Gesamtergebnis in Höhe von 1.543.282,33 €. Der Finanzhaushalt weist einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2,27 Mio. € aus. Zudem wurden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 20,9 Mio. € sowie Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 22,2 Mio. € verzeichnet, sodass sich ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1,3 Mio. € ergibt. Die Summe der Ein- und Auszahlungen erhöhte sich insbesondere aufgrund der Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Sparbriefen beziehungsweise Festgeldanlagen. Nach Auskunft der GPA ist vorgesehen, diese Festgeldanlagen ab Ende des Jahres 2026 als haushaltsunwirksame Vorgänge zu behandeln. Seite 52 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit lag da keine Kreditaufnahme getätigt wurde, in Höhe der Tilgung von 0,126 Mio. €. Der Finanzierungsmittelüberschuss belief sich somit auf 814.723,07 €. Die Auszahlungen für Investitionen konnten im Vergleich zum Planansatz aufgrund Investitionsverschiebungen im Ergebnis mit 22,2 Mio. € abgeschlossen werden. Zieht man die unterjährigen Festgeldanlagen ab, relativiert sich die Summe auf 8,0 Mio. €. Zu den größten Investitionszugängen zählten insbesondere weitere Investitionen in die Klosterwiesenschule in Höhe von 1.771.327,68 €, Tiefbaumaßnahmen am Dorfplatz in Höhe von 2.210.920,19 € sowie Investitionen in das Feuerwehrhaus in Höhe von 813.387,62 €. Darüber hinaus erfolgten die Gewährung eines Trägerdarlehens im Bereich Abwasser in Höhe von 400.000,00 €, Investitionen in das Baugebiet Lilienstraße in Höhe von 181.729,61 € sowie Grunderwerbe in Höhe von 723.510,31 €. Ebenfalls zu nennen ist die Kommanditbeteiligung an der Netze BW GmbH in Höhe von 500.000,00 € im Jahr 2025 sowie die Räumlichkeiten einer Arztpraxis. Hinzu kamen zahlreiche weitere Investitionsausgaben. Darüber hinaus erfolgten die Gewährung eines Trägerdarlehens im Bereich Abwasser in Höhe von 400.000,00 €, Investitionen in das Baugebiet Lilienstraße in Höhe von 181.729,61 € sowie Grunderwerbe im Baugebiet Bühl in Höhe von 456.564,32 €. Ebenfalls zu nennen ist die Kommanditbeteiligung an der Netze BW GmbH in Höhe von 500.000,00 € im Jahr 2025 sowie der Erwerb einer Arztpraxis. Hinzu kamen zahlreiche weitere Investitionsausgaben. Der veranschlagte Finanzierungsüberschuss belief sich auf 2,1 Mio. €. Das tatsächliche Ergebnis betrug 0,8 Mio. € und stellte den gesamten Bedarf dar, der bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 den liquiden Mitteln der Gemeinde zugeführt wurde. Da die Gemeinde zu Beginn des Haushaltsjahres 2025 über ausreichende liquide Mittel verfügte, war die Aufnahme von Krediten nicht erforderlich. Der Endbestand der liquiden Mittel betrug zum Jahresende 1.618.957,11 €. Zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses lagen noch vereinzelte Abschlagsrechnungen für die Klosterwiesenschule sowie das Feuerwehrhaus vor. Die Maßnahmen zur Schulsanierung, am Feuerwehrhaus sowie am Dorfplatz wurden fertiggestellt. 17. Erläuterung der Gesamtergebnisrechnung Ordentliche Erträge Das Ergebnis bei den Steuern und ähnlichen Abgaben fiel gegenüber dem Planansatz um rund 364 Tsd. € besser aus als ursprünglich veranschlagt. Maßgeblich hierfür waren insbesondere die Mehrerträge aus der Gewerbesteuer, die den Planansatz um rund 209 Tsd. € übertrafen. Darüber hinaus ergaben sich im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs geringfügige Verbesserungen gegenüber der Planung. Die Erträge aus Zuweisungen und Zuwendungen sowie Umlagen fielen um rund 651 Tsd. € höher aus als erwartet. Ursache hierfür waren insbesondere höhere Schlüsselzuweisungen des Landes. Bei den Zuweisungen nach mangelnder Steuerkraft bzw. den Schlüsselzuweisungen (+122 Tsd. €) sowie der Investitionspauschale (+122 Tsd. €) ergaben sich Mehrerträge, da dem Planansatz jeweils eine etwas geringere Kopfpauschale im Rahmen der Berechnungsgrundlagen zugrunde gelegt worden war. Darüber hinaus führten höhere sonstige Landeszuweisungen zu Mehrerträgen in Höhe von rund 388 Tsd. €. Seite 53 Bei den Erträgen aus Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen, Beiträge und Auflösung Grabnutzungsgebühren konnten 58 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. Auch bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten konnten Mehrerträge erzielt werden. Diese lagen um rund 38 Tsd. € über dem Planansatz. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich ebenfalls positiv und übertrafen den Ansatz um ca. 188 Tsd. €. Innerhalb dieser Position lagen insbesondere die Miet- und Pachterträge um rund 73 Tsd. € über den Planwerten. Ursächlich hierfür waren vor allem die Abrechnung der Breitbandpachterträge sowie Anpassungen der Miet- und Nebenkosten im Bereich Asylunterbringung und Obdachlosenwesen. Die Kostenerstattungen und Umlagen blieben hingegen um etwa 77 Tsd. € unter dem Planansatz, während die Zinsen und ähnlichen Erträge diesen um rund 92 Tsd. € übertrafen. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen ergab sich ein Mehrertrag von ca. 28 Tsd. €. Dies ist unter anderem auf die Auflösung einer Rückstellung im Bereich der Nahwärme in Höhe von 20 Tsd. € zurückzuführen. Insgesamt führten diese Entwicklungen dazu, dass die ordentlichen Erträge im Vergleich zum Planansatz um nahezu 1,5 Mio. € höher ausfielen als ursprünglich prognostiziert. Ordentliche Aufwendungen Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 4011-4041) sind im Haushaltsplan gegenseitig deckungsfähig, weshalb auf die einzelnen Abweichungen zwischen Rechnungsergebnis und Haushaltsplan nicht eingegangen wird. Im Haushaltsplan 2025 wurden die Personalaufwendungen mit insgesamt 4.765.950 € veranschlagt. Tatsächlich angefallen sind 4.415.001,68 €. Der Haushaltsansatz wurde um 350.948,32 € unterschritten. Bei den sonstigen Personalausgaben in Höhe von 63.222,01 € (Inflationsausgleichszahlungen steuerfrei, Stellenanzeigen, Personalnebenausgaben Konto 4411) wurde 26.622,01 € mehr als geplant verfügt. Seite 54 Laut Personalamt müssen keine Rückstellungen im Bereich der Personalaufwendungen vorgenommen werden. Es bestehen zum 01.01.2025 weiterhin keine Altersteilzeitrückstellungen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde mit 2,27 Mio. € insgesamt rund 401 Tsd. € weniger ausgegeben als veranschlagt. Ausschlaggebend waren hier insbesondere die Planabweichungen bei den Stromkosten (-105 Tsd. €), bei der Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen (-50 Tsd. €), Brücken (-30 Tsd. €), Reinigung (-40 Tsd. €) etc. Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden im Jahr 2025 mit 1.842. € 260 Tsd. Mehraufwendungen verzeichnet. Jedoch konnte auch bei den Erträgen nach Auflösung der Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen mit 455 Tsd. € rund 55 Tsd. € Mehrerträge erzielt werden. Die angefallenen Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen bei 79 Tsd. €. Es handelt sich um Kreditzinsen und Verwahrentgelte, welche an die örtlichen Banken bezahlt werden müssen. Da weniger Darlehen als geplant aufgenommen wurden, hatten wir hier eine Entlastung in Höhe von 50 Tsd. €. Bei den Transferaufwendungen wurden im Jahr 2025 geringere Aufwendungen gegenüber dem Planansatz von 70 Tsd. € verzeichnet. Die geringeren Zuweisungen an Zweckverbände waren hier die Ursache. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurden 102 Tsd. € weniger ausgegeben, als im Haushaltsplan angesetzt waren. Ausschlaggebend waren insbesondere die Mehraufwendungen im Bereich der sonstigen Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen fiel im Vergleich mit dem Planansatz durch diese Veränderungen um 714 Tsd. € geringer aus als erwartet. Ordentliche Erträge Ergebnis 16.058.724,92 € - Planansatz 14.556.400,00 € Differenz +1.502.324,92 € Ordentliche Aufwendungen Ergebnis 15.466.501,69 € - Planansatz 16.180.000,00 € Differenz - 713.498,31 € Ordentliches Ergebnis Ordentliche Erträge 16.058.724,92 € Ordentliche Aufwendungen 15.466.501,69 € Ordentl. Erg. laut Haushaltsrechnung +592.223,23 € Seite 55 Das ordentliche Ergebnis ist die wichtigste Kennzahl des Ergebnishaushalts und zeigt an, ob der Haushaltsausgleich und damit der Ausgleich von Ressourcenverzehr und Ressourcenaufkommen erreicht werden kann. Der Gemeinde Baindt ist es im vierten Jahr seit der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht gelungen, den Ressourcenverbrauch aus dem ordentlichen Ergebnis und darüber hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften. Demnach weist das ordentliche Ergebnis eine Zuführung von rund 587 Tsd. € (Vj. 1,16 Mio. €) aus. Sonderergebnis Die Differenz zwischen außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen wird im außerordentlichen Ergebnis, auch Sonderergebnis genannt, dargestellt. Außerordentliche Erträge konnten aus der Abschöpfung von Wertzuwächsen bei Grundstücksverkäufen und sonstigen außerordentlichen Erträgen in Höhe von 951.060,10 € erzielt werden. Bei den Grundstücksverkäufen trug der Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Mehlis Erweiterung zu dem positiven Ergebnis bei. Den außerordentlichen Erträgen stehen außerordentliche Aufwendungen von 1,00 € gegenüber. Hierunter fällt insbesondere der Abgang von Anlagevermögen. Das positive Sonderergebnis wird der Rücklage aus Sonderergebnissen zugeführt. Saldiert schließt das Sonderergebnis positiv mit 951.059,10 € ab. Gesamtergebnis Ordentliches Ergebnis lt. Haushaltsrechnung 592.223,23 € Sonderergebnis lt. Haushaltsrechnung 951.059,10 € Gesamtergebnis lt. Haushaltsrechnung 1.543.282,33 € Ergebnisverwendung Das diesjährige positive Gesamtergebnis in Höhe von 1.543.282,33 € wird gem. § 25 Abs. 3 GemHVO in die Rücklage aus Überschüssen zugeführt. Seite 56 Erläuterungen erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen Die einzelnen Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen sind aus der Haushaltsrechnung ersichtlich. Die Abweichungen mit Beträgen über 3.000 € werden nachfolgend erläutert. Sofern es sich um über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bis zu 3.000 € im Einzelfall handelt, ist gemäß § 11 der gemeindlichen Hauptsatzung die Bürgermeisterin für deren Zustimmung zuständig. Darüberhinausgehende überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bedürfen der Zustimmung durch den Gemeinderat. Ergebnishaushalt Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 4211 Die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen wurden im Haushaltsplan ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Insgesamt waren 721.300 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben wurden dagegen 671.185,29 € (Vj. 259.063,46 €). Der Planansatz wurde somit um 50.114,71 € unterschritten. Der Unterhaltungsaufwand wurde bei folgenden Produkten unter- bzw. überschritten: - Gebäude und Energiemanagement öffentliche Gebäude: (+) 20.391,01 € - Bauhof Sanierung (+) 29.216,91 € - Klosterwiesenschule (+) 10.932,28 € - Kiga SMS (-) 697,99 € - Walldorfkindergarten (-) 27.000 € - Freisportanlagen (-) 13.318,53 € - Nahwärmenetz (-) 9.797,41 - Breitband (-) 5.087,05 € - Unterhaltung öffentliches Grün (-) 4.597,80 € - Friedhof (+) 2.572,80 € - Schenk-Konrad-Halle (-) 21.739,26 € Bei den anderen Unterhaltungskonten gab es bei folgenden Bereichen eine nennenswerte Abweichung: - Winterdienst (42111): Hier wurde der Planansatz um 19.706,59 € unterschritten. - Straßenunterhaltung (42112): Der Planansatz wurde um 15.370,52 € unterschritten. - Brückenunterhaltung (42116): Die Kosten für die Brückenunterhaltung liegen 30.000 € unter dem Planansatz. Bewirtschaftungskosten 4241 Die Bewirtschaftungskosten inkl. Gasbezug für die BHKWs waren im Haushaltsplan mit 981.750,00 € veranschlagt, tatsächlich ausgegeben 805.876,34 €. Bei den Heizungskosten (Kontierung 4241.1000) waren 154.000 € Planansatz vorgesehen. Es wurde 122.807,42 € (Vj. 105.132,65 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen somit 31.192,58 €. Seite 57 An Stromkosten für Gemeindegebäude (Kontierung 4241.3000) waren 258.400,00 € eingeplant. Die Gemeinde Baindt bezieht seit dem 01.01.2013 zu 100 % Ökostrom für ihre Liegenschaften. Im Ergebnis hat man mit 152.628,61 € (Vj. 273.825,65 €) 105.771,39 € geringere Aufwendungen als im Planansatz. Seite 58 Bei den Reinigungskosten (Kontierung 4241.2000) waren 223.300,00 € veranschlagt. Es wurden 182.920,58 € (Vj. 187.058,19 €) verfügt. Die geringeren Aufwendungen gegenüber dem Planansatz betrugen 40.379,42 €. Die Nebenkosten (Versicherung, Wasser-/Abwasser sowie Abfall, 4241.4000) lagen u. a. wegen der Asyl- und Obdachlosenunterbringung mit 136.804,55 € (Vj. 117.757,52 €) insgesamt 9.245,45 € unter dem Ansatz von 146.050,00 €. Seite 59 Geschäftsaufwendungen Konten 44311: Bei den Geschäftsaufwendungen (Bürobedarf, Post- und Fernmeldegebühren, Amtsblatt, EDV-Aufwand, Dienstreisen und Sachverständigen- und Gerichtskosten) wurde der Planansatz von 270.350 € mit 262.219,48 € (Vj. 265.941,03 €) um 8.130,52 € unterschritten. Interne Leistungsverrechnungen .3811 / 4811 Nach § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung ist als Grundlage für die Verwaltungs- steuerung sowie für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der Verwaltung für alle Aufgabenbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. Die interne Leistungsverrechnung dient dazu, den Leistungsaustausch zwischen verschiedenen Teilhaushalten abzubilden. Aufwendungen oder Erträge, die in einem Teilhaushalt 1 im Zusammenhang mit der Erstellung einer Leistung, die als Vorleistung für den Teilhaushalt 2 erbracht wird, anfallen, sind auf Grundlage von Verrechnungspreisen in Höhe der Selbstkosten weiterzugeben und führen so zu nicht zahlungswirksamen Erträgen bzw. Aufwendungen. Dadurch wird die Verantwortung für die Vorleistungen hinsichtlich Budgetierung und Kontrolle vom Teilhaushalt der Erstellung auf den Teilhaushalt der Verwendung übertragen. Die Erträge und Aufwendungen aus interner Leistungsverrechnung sind für jeden Teilhaushalt getrennt anzugeben. Für die Buchung werden die Kontenarten 3811 und 4811 vorgesehen. Die internen Leistungsverrechnungen waren im Ansatz im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.755.050 € vorgesehen. Es wurden insgesamt 2.542.965,38 € verrechnet. Wesentlicher Faktor bei den inneren Verrechnungen ist die Umlegung der Aufwendung vom Produktbereich 11 mit Ausnahme des Produkts 1133 auf die einzelnen auf die Produkte des Teilhaushaltes 2 des Gemeindehaushaltes. Im Haushaltsplan wurden die Gesamtkosten des Bauhofes bei Produkt 1125 veranschlagt und entsprechend den zeitmäßigen Anteilen auf die einzelnen Abschnitte verrechnet. Der Verrechnungsstundensatz des Bauhofs beträgt 2025 73,43 € (Vj. 65,11 €), 51,21 € Personalkostenanteil (Vj. 48,29 €) und 22,22 € Maschinenkostenanteil (Vj. 16,83 €). Beim Rechnungsabschluss wurden dann die tatsächlich angefallenen Kosten des Bauhofes entsprechend den Stundennachweisen aus dem Bauhofprogramm auf die einzelnen Produkte aufgeteilt. Des Weiteren werden zukünftig die Leistungen der Querschnittsämter auch auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt. Verwaltungskostenbeiträge Konto 3485 Geplant waren Verwaltungskostenbeiträge bzw. Erstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, BHKW inkl. Nahwärmenetz für Verwaltungsleistungen, Bauhof, Asyl) in Höhe von 168.100 €. Abgerechnet wurden 216.911,65 €. Aufführung erheblicher Abweichungen des Jahresergebnisses von den Haushaltsplanansätzen. Die jeweiligen bewirtschaftenden Stellen sind für die Überziehungen verantwortlich und können diese erläutern. Teilhaushalt 1: Produkt 1110 – Steuerung und Organisation (Gemeinderat / Bürgermeister) 1110.4222 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 5.007,35 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: -7,35 € 1110.4421 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit (-) 5.567,50 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.432,50 € 1110.427930 Sitzungen, Tagungen, Dekoration, Gemeinderat (-) 7.539,10 € Ansatz: 13.500,00 €; tatsächlich verfügt: 5.960,90 € Seite 60 Produkt 1114 – Presse Öffentlichkeitsarbeit Mitteilungsblatt Repräsentationen Bürobedarf 1114.4222 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 3.283,69 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 216,31 € 1114.443103 Veranstaltungen, Einweihungen (-) 3.476,13 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.523,87 € 1114.443110 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 8.134,41 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 28.865,59 € Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 3.484,61 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.484,61 € (Cyber-Versicherung) 1120. 34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (-) 3.000,00 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1120.4272 Aufwendungen für EDV (+) 10.082,13 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 35.082,13 € Produkt 1121 – Personalwesen 1121.4411 Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 20.537,15 € Ansatz: 18.500,00 €; tatsächlich verfügt: 39.037,15 € 1121.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 12.158,31 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 44.158,31 € 1121.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 5.646,22 € Ansatz: 53.500,00 €; tatsächlich verfügt: 59.146,22 € Produkt 1122 – Finanzverwaltung, Kasse, Abgabenwesen 1122.34850 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 21.717,02 € verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Ansatz: 67.500,00 €; tatsächlich verfügt: 89.217,02 € 1122.35620 Säumniszuschläge, Zinsen und Abgaben und dgl. (+) 4.416,98 € Ansatz: 9.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.416,98 € 1122.33111 Allgemeine Verwaltungsgebühren (+) 3.824,36 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.824,36 € 1122.4373 Umlagen an die Gemeindeprüfungsanstalt (-) 3.012,13 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.987,87 € 1122.443160 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, (-) 4.948,12 € Geschäftsaufwendungen Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 51,88 € 1122.42611 Aus- und Weiterbildung (-) 4.232,85 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.767,15 € Seite 61 Produkt 1124 – Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1124.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 20.391,01 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 120.391,01 € 1124.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.648,95 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 7.351,05 € 1124.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 3.942,25 € Ansatz: 31.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.057,75 € Produkt 1125 – Kostenrechnende Einrichtung Bauhof Im Produkt 1125 waren Kostenerstattungen von öffentlichen wirtschaftlichen Unternehmen (Eigenbetrieb Wasserversorgung und Eigenbetrieb Abwasser) von 56.000 € geplant. Die Kostenerstattungen betrugen 76.002,97 €. Wesentlicher Faktor bei den internen Leistungsverrechnungen ist die Umlegung der Aufwendungen des Bauhofes anhand von Zeitaufschrieben auf die einzelnen Produkte des Gemeindehaushaltes. Die internen Leistungsverrechnungen Bauhofes sind mit dem Bauhofprogramm nach Kostenstellen genau darstellbar. Ziel des Bauhofprogramms ist es, die Wirtschaftlichkeit des Bauhofes nachzuweisen und eine genauere Zuordnung zu Kostenstellen vorzunehmen. Um genaue Auswertungen zu fahren, hängt der Erfolg von den Aufschrieben der Bauhofmitarbeiter und der Führung des Bauhofs ab. Der Verwaltungsaufwand mit der Dokumentation und Erfassung sollte sich dennoch weiter in Grenzen halten. Die wesentlichen Abweichungen im Produkt Bauhof erläutern sich wie folgt: 1125.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 29.216,91 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 59.216,91 € 1125.42510140 Amazone Haltung von Fahrzeugen (+) 7.501,17 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.501,17 € 1125.42510130 RV-GB 222 Haltung von Fahrzeugen (+) 7.204,87 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 11.704,87 € 1125.42510201 RV-GB 333 Haltung von Fahrzeugen (+) 4.367,51 € Ansatz: 2.500,00 €; tatsächlich verfügt: 6.867,51 € 1125.4411 sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (-) 3.834,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 166,00 € 1125.42510120 RV-GB 90 Haltung von Fahrzeugen (-) 4.317,25 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.682,75 € 1125.4251006 RV-LX 874 Haltung von Fahrzeugen Ansatz: 15.300,00 €; tatsächlich verfügt: 7.979,77 € (-) 7.320,23 € 1125.3485 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen von (+) 20.002,97 e Verbundenen Unternehmen Ansatz: 56.000,00 €, tatsächlich verfügt: 76.002,97 € Veränderungen im Produkt 1133 Grundstücksmanagement: 1133.5312 Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichen (+) 137.039,51 € Vermögensgegenständen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 137.039,51 € Seite 62 1133.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 19.174,32 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 31.174,32 € 1133.34110 Mieten und Pachten (+) 15.727,81 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 40.727,81 € 1133.424140 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (Versicherung, Abfall,...)(+) 14.363,96 € Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 36.363,96 € 1133.34610010 Mietneben-/Betriebskosten (+) 4.035,45 € Ansatz: 7.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.035,45 € 1133.3461 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 3.030,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 3.030,00 € 1133.5311 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden (-)750.000,00 € Ansatz: 750.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 1210 – Statistik und Wahlen 1210.3480 Erstattungen vom Land (+) 3.789,37 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 146,70 € 1210.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 8.791,76 € Ansatz: 5.500,00 €; tatsächlich verfügt: 14.291,76 € 12.10.443141 Portokosten Geschäftsaufwendungen (-) 3.853,30 € Ansatz: 4.000,00 €, tatsächlich verfügt: 146,70 € Produkt 1222 – Einwohnerwesen 1222.443110 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 3.657,41 € Ansatz: 42.500,00 €, tatsächlich verfügt: 46.157,41 € 1222.33112 Ausweis- und Passgebühren (+) 3.507,20 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 38.507,20 € 1222.42210 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 4.924,39 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt 75,61 € Feuerwehr – Produkt 1260 Im Produkt Feuerwehr war ein Zuschussbedarf von 254.900 € eingeplant. Das Rechnungsergebnis geht aufgrund von höheren Aufwendungen in Form der Abschreibungen von einem Zuschussbedarf in Höhe von 318.381,84 aus. Dies entspricht einem höheren Zuschussbedarf in Höhe von 63.481,84 €. 1260.33210010 Feuerwehrkostenersätze (+) 8.600,12 € Ansatz: 14.000,00 €; tatsächlich verfügt: 22.600,12 € 1260.3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 6.538,00 € Ansatz: 7.000,00 €, tatsächlich verfügt: 13.538,00 € 1260.42918 Erstattung Überlandhilfe (+) 4.955,29 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.955,29 € Seite 63 1260.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 4.840,12 € Ansatz: 15.200,00 €, tatsächlich verfügt: 20.040,12 € 1260.424110 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 3.064,25 € Ansatz: 1.500,00 €, tatsächlich verfügt: 4.564,25 € 1260.424130 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.048,34 € Ansatz: 3.500,00 €, tatsächlich verfügt: 451,66 € 1260.429190 Jugendfeuerwehr Aufwendungen (-) 3.769,95 € Ansatz: 5.500,00 €, tatsächlich verfügt: 1.730,05 € 1260.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (-) 5.201,03 € Ansatz: 6.300,00 €, tatsächlich verfügt: 1.098,97 € 1260.443110 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 9.055,08 € Ansatz: 10.000,00 €, tatsächlich verfügt: 944,92 € Produkt 127001 – DRK-Heim / Vereine Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst 127001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 3.000,00 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Teilhaushalt 2: Produkt 211001: Klosterwiesenschule, Grundschule Baindt: Die Produkte der Schule wurden wie bereits in den Vorjahren in mehrere Kernbereiche geteilt. Zum einen der Schulbereich Klosterwiesenschule (Produkt 211001), Projekt Schulreifes Kind (Produkt 211002), Schulsozialarbeit (Produkt 2110013) und zusätzlich in einen Betreuungs- bereich mit verlässlicher Grundschule und Ganztagesbetreuung (Produkt 2110012 Aula und Betreuung). Der Zuschussbedarf lag bei der Klosterwiesenschule aufgrund etwas geringeren Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten bei -1.299.236,07 € (Plan 1.339.650,00 € Erg. Vorjahr 799.551,49 €), beim Betreuungsangebot inkl. interne Leistungsverrechnungen (215003) bei 253.498,80 € (Planansatz 174.200,00 €). 211001.3141 Zuweisungen vom Land (+) 49.028,97 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 57.028,97 € 211001.3161 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 34.640,35 € Ansatz: 23.900,00 €; tatsächlich verfügt: 58.540,35 € 211001.3411 Mieten und Pachten (+) 8.597,92 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.597,92 € 211001.3461 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 4.957,60 € Ansatz: 100,00 €, tatsächlich verfügt: 5.057,60 € 211001.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (+) 4.210,61 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.210,61 € 211001.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 19.952,11 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.047,89 € Seite 64 211001.4441 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle, Sonderabgaben (+) 31.560,26 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 36.060,26 € 211001.4274 Lehr- und Unterrichtsmittel (-) 3.148,97 € Ansatz: 23.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.851,03 € 211001.42411 Fernwärme / Heizung (-) 5.488,15 € Ansatz: 80.000,00 €; tatsächlich verfügt: 74.511,85 € 211001.443142 Telefonkosten Geschäftsaufwendungen (-) 3.484,69 € Ansatz: 4.500,00 €; tatsächlich verfügt: 1.015,31 € 211001.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 10.932,28 € Ansatz: 275.000,00 €; tatsächlich verfügt: 285.932,28 € 211001.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 22.242,11 € Ansatz: 85.000,00 €; tatsächlich verfügt: 62.757,89 € 211001.44317 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 12.977,80 € Ansatz: 12.000,00 €; tatsächlich verfügt: 24.977,80 € Produkt 2110012 ehemals 215003 Betreuungsangebot – Ganztagesbetreuung – Kernzeitbetreuung Die Betreuungsangebote an der Klosterwiesenschule werden gut angenommen. Der Zuschussbedarf inkl. interner Leistungsverrechnungen liegt etwas höher als geplant (RE 253.495 €, Plan 174.200 €). Die Nebenkosten (Heizung, Strom, Versicherung) bei der Ganztagesbetreuung befinden sich aufgrund schwieriger Trennung weiterhin beim Schulbereich. 2110012.31416 Zuschuss verlässliche Grundschule (-) 25.000,00 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 €. 2110012.33212 Elternbeiträge für Essen Ganztagesbetreuung (+) 13.804,54 € Ansatz: 80.000,00 €; tatsächlich verfügt: 93.804,54 € 2110012.34831 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (-) 27.690,52 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.309,48 € 2110012.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (+) 11.726,17 € Ansatz: 82.000,00 €; tatsächlich verfügt: 93.726,17 €. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben für das Mittagsessen waren höher. 2110012.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 11.771,01 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 728,00 € 2110012.429145 Projekt Bläserklasse (+) 3.102,10 € Ansatz: 21.000,00 €; tatsächlich verfügt: 24.102,10 € 2110012.3146 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (+) 5.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 5.000,00 € 2110012.34613 Bläserklasse (+) 3.683,75 € Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 17.483,75 € 2110012.429110 sonstige sachliche Zweckausgaben, Kosten Betreuung (-) 3.963,96 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.036,04 € Seite 65 2110012.3141 Zuweisungen vom Land (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 215003.348310 Elternbeiträge für Betreuungsangebot und Grundschule (+) 30.860,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 30.860,00 € Produkt 2620 – Musikpflege 2620.3411001 Mietnebenkosten (+) 6.552,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 6.552,00 € 2620.3411 Mieten und Pachten (+) 3.084,00 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.084,00 € 2620.3461 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (-) 9.575,26 € Ansatz: 3.000,00 €; tatsächlich verfügt: (-) 6.575,26€ 2620.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 14.774,39 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.725,61 € Produkt 2810 – Sonstige Kulturpflege 2810.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 4.571,98 € Ansatz: 7.500,00 €; tatsächlich verfügt: 2.928,02 € Produktbereich Asyl- und Obdachlosenbetreuung inkl. interne Leistungsverrechnungen: Unterprodukt Bezeichnung Plan 2025 Erg. 2025 Nettoressourcen- bedarf Boschstraße 1/5, Obdachlosenunterkunft -44.050,00 +9.607,47 Boschstraße 1/7, Anschlussunterbringung -57.900,00 -33.583,42 Friesenhäuslerstr. 12, Anschlussunterbringung -47.750,00 -7.030,08 Klosterhof 4, Anschlussunterbringung -56.700,00 +24.648,16 Küferstraße 8, Anschlussunterbringung -46.850,00 -32.231,05 Rosenstraße 8, Anschlussunterbringung -13.500,00 -17.303,91 Buchenstraße 12, Anschlussunterbringung -18.400,00 +10.116,37 Summe: -285.150 € -45.776,46 € Vorjahr 2024: -48.289,66 €; 2023: +98.188,15 €, 2022: -71.222,25 €, 2021: -7.050,33 €, 2020: -23.403,66 € Seite 66 Der Produktbereich Anschlussunterbringung von Asylbewerbern schließt 2025 mit inkl. der Integrationspauschale und internen Leistungsverrechnungen, sowie Erhöhungen der Miet- und Nebenkosten inkl. Abschreibung und Verzinsung der Objekte aufgrund der Wärmepreis- und Strompreisbremse mit einem Überschuss ab. Betrachtet man die Produkte 3140051- 3140077 Asyl- und Flüchtlings- sowie Obdachlosenunterbringung ohne interne Leistungsverrechnungen und weisen sie eine höhere Überdeckung aus. Abschreibungen und Verzinsung der Objekte in der Küferstraße, Boschstraße und Klosterhof wurden durchgebucht. Die kalkulierten Sätze der Satzung für Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wurden aufgrund der hohen Nebenkosten angehoben. Die Belegung der Unterkünfte obliegt dem Hauptamt. Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Gemeinde sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen im Sinne des §10 Gemeindeordnung, die Entgeltregelung richtet sich somit ausschließlich nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Die Gebühren müssen vom Hauptamt auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation festgesetzt werden. Das Äquivalenzprinzip erfordert in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Benutzungsgebühr im Allgemeinen nach dem Umfang der Nutzung bemessen wird, so dass bei in etwa gleicher Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa entsprechende Gebühren erhoben werden. Das Äquivalenzprinzip gebietet daher, dass die Abgabe in ihrer Höhe in einem bestimmten Verhältnis zur Leistung des Einrichtungsträgers stehen muss. Bei der Berechnung der Benutzungsgebühr ist aber die Orientierung an der ortsüblichen Vergleichsmiete notwendig. Bei der Kalkulation der Benutzungsgebühren sind vom Hauptamt folgende Kosten bei einer Belegung von 100 % zu berücksichtigen. - Kosten der Gebäudeunterhaltung - Grundsteuer - Versicherungen (Gebäudebrand) - Unterkunftsbezogene Verwaltungskosten - Kalkulatorische Kosten für Abschreibung und Verzinsung - Auflösung von Ertragszuschüssen analog der Abschreibungen - Personalkosten inkl. Gemeinkosten (Bauhof, Verwaltung) U.a. ergab es sich im Bereich Asyl- und Obdachlosenunterkunft folgende Abweichungen: 3140051.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 15.398,19 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.601,81 € 3140071.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 4.926,27 € Ansatz: 18.000,00 €; tatsächlich verfügt: 22.926,27 € 3140071.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.415,81 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.584,19 € 3140072.3461001 Mietneben-/Betriebskosten (+) 24.166,07 € Ansatz: 37.500,00 €; tatsächlich verfügt: 61.666,07 € 3140072.34110 Mieten und Pachten (+) 22.373,46 € Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 77.373,46 € Seite 67 3140072.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 3.552,17 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.522,17 € 3140072.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 8.643,00 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 41.357,00 € 3140073.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 20.598,80 € Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 36.598,80 € 3140073.34110 Mieten und Pachten (+) 15.921,12 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 45.921,12 € 3140073.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 9.156,40 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.843,60 € 3140074.42411 Fernwärme / Heizung (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 3140074.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 2.988,91 € Ansatz: 2.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.988,91 € 3140075.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (-) 4.184,12 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.815,88 € 3140075.34110 Mieten und Pachten (-) 5.155,54 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 19.844,46 € 3140075.4231 Mieten und Pachten (+) 5.969,81 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 20.969,81 € 3140075.424130 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 3.905,54 € Ansatz5.300,00 €; tatsächlich verfügt: 1.394,46 € 3140075.424140 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (-) 12.208,80 € Ansatz: 16.500,00 €; tatsächlich verfügt: 4.291,20 € 3140076.3411 Mieten und Pachten (+) 5.950,40 € Ansatz: 11.000,00 €; tatsächlich verfügt: 16.950,40 € 3140076.34610010 Mietneben-/ Betriebskosten (+) 5.071,00 € Ansatz: 8.000,00 €; tatsächlich verfügt: 13.071,00 € 3140076.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 7.548,18 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.451,82 € Produkt 3180 – vorläufige Unterbringung von Asylbewerbenden und Flüchtlingen 3180.3141 Zuweisungen vom Land (+) 4.770,90 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 4.770,90 € Seite 68 Produkt 31801 – Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen 31801.31410 Zuweisungen vom Land (+) 63.568,51 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 98.568,51 € Im Integrationsmanagement gingen 2025 die Zuschüsse aus Zahlungen aus dem Integrationspakt für die Rechnungsjahr 2023 und 2024 ein. Produktbereich 36 Kindergärten: Der Zuschussbedarf im Produktbereich 36 „Kommunale und Nichtkommunale Kindergärten“ ist gegenüber Vorjahren weiterhin auf höherem Niveau. In der Planung war ein Nettoressourcenbedarf in Höhe von -2.312.300 € angesetzt. Das Ergebnis beziffert sich aufgrund geringeren internen Leistungsverrechnungen, fehlender Abrechnung von nichtkommunalem Kindergarten und höheren Zuschüssen auf -1.860.528,99 €. Unterprodukt Bezeichnung Plan 2025 Nettoressourcen- bedarf Erg. 2025 Nettoressourcen- bedarf Tageseinr. f. Kinder, Kiga Sonne, Mond und Sterne -1.675.800,00 -1.333.524,59 Tageseinr. f. Kinder, Kiga St. Martin -364.300,00 -366.013,45 Tageseinr. f. Kinder, Waldorfkindergarten -237.200,00 -142.974,37 Tageseinr. f. Kinder, Tagesmütter / interkommunaler Kostenausgleich -35.000,00 -18.016,58 Summe: -2.312.300,00 -1.860.528,99 Im Bereich der Kindergarten ist weiterhin nicht zu verkennen, dass der frühkindliche Bildungsbereich in den letzten Jahren im Abmangel sehr stark angestiegen ist. Produkt 3650010110 – Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Beim kommunalen Kindergarten Sonne, Mond und Sterne war im Produkt mit der Endung 10 ein Zuschussbedarf (inkl. interne Leistungsverrechnungen) in Höhe von 1.675.800 € geplant. Aufgrund höherer Zuschüsse und geringerer interner Leistungsverrechnungen betrug der Zuschussbedarf 2025 1.333.524,59 (Vj. 1.456.188,83 €). Der Kostendeckungsgrad des Kindergarten Sonne, Mond und Sterne betrug ohne interne Leistungsverrechnungen (Verwaltungsaufwand, Kalk. Zins) 47,9 % (Vj. 41,6 %). Der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge beträgt 10,61 % (Vj. 10,96 %). 365001011.31410 Zuweisungen vom Land (+) 149.581,50 € Ansatz: 560.000,00 €; tatsächlich verfügt: 709.581,50 € 365001011.3148 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von übrigen Bereichen Ansatz: 70.000,00 €; tatsächlich verfügt: 58.319,61 € (-) 11.680,39 € 365001011.332110 Elternbeiträge für Kinder über 3 Jahre (-) 5.626,50 € Ansatz: 170.000,00 €; tatsächlich verfügt: 164.373,50 € 365001011.3322: Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern von 0 bis unter 3 Jahren Ansatz: 60.000,00 €, tatsächlich verfügt: 55.884,00 (+) 4.116,00 € 365001011.4411 sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen (+) 8.320,35 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 18.320,35 € 365001011.42411 Fernwärme / Heizung (-) 11.500,00 € Ansatz: 11.500,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Seite 69 365001011.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 9.913,93 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.586,07 € 365001011.443110 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 14.065,52 € Ansatz: 17.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.434,48 € 365001011.4272 Aufwendungen für EDV (-) 3.011,54 € Ansatz: 3.500,00 €; tatsächlich verfügt: 488,46 € Produkt 3650010130 / 3650010140– Nicht-Kommunale Kindergärten Die Planansätze wurden nach Angaben des Kindergartenbeauftragten in den Haushalt 2025 eingestellt. Es ergaben sich folgende Abweichungen: Produkt 365001013 Kindergarten St. Martin: Kostendeckungsgrad Kindergarten St. Martin 2025 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 49,55% (Vj. 46,20%) Erstattung interk. Kostenausgleich: 3.762,56 € (Vj. 1.510,78 €) Zuweisungen und Zuschüsse: 355.554,41 €, (Vj. 283.921,43 €) Aufwendungen St. Martin: 719.640,49 € (Abrechnungen 2024 ging erst nach Jahresabschluss ein, Abrechnung 2025 offen) Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnung: -365.853,45 € (Vj. -332.267,96 € €) 365001013.43180 Zuweisung an übrige Bereiche (+) 59.640,49 € Ansatz: 660.000,00 €; tatsächlich verfügt: 719.640,49 € 365001013.31410 Zuweisungen vom Land (+) 30.554,41 € Ansatz: 325.000,00 €; tatsächlich verfügt: 355.554,41 € 365001013.4222 Erwerb von geringwertigen Vermögensgegenständen (-) 6.000,00 € Ansatz: 6.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Seite 70 Produkt 365001014 Waldorfkindergarten: Kostendeckungsgrad Waldorfkindergarten 2025 ohne interne Leistungsverrechnungen gesamt: 59,67% (Vj. 42,86 %) Erstattung interk. Kostenausgleich: 55.405,94 € (Vj. 27.289,46 €). Die Erstattungen 2025 wurden 2026 vereinnahmt. Zuweisungen und Zuschüsse: 155.591,19 € (Vj. 116.379,98 €) Aufwendungen Waldorf: 353.971,50 €, Restbetrag Abrechnung 2025 wird erst 2026 verbucht. Ordentliches Ergebnis ohne interne Leistungsverrechnungen.: -142.974,37 € (Vj. -191.499,31 €) 365001014.31410 Zuweisungen vom Land (+) 35.591,19 € Ansatz: 120.000,00 €; tatsächlich verfügt: 155.591,19 € 365001014.34820 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden (+) 17.405,94 € Ansatz: 38.000,00 €; tatsächlich verfügt: 55.405,94 € 365001014.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 27.000,00 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Die Gemeinde trägt einen Abmangel an den nichtkommunalen Kindergärten St. Martin, Waldorfkindergarten sowie im Rahmen des interkommunalen Kostenausgleichs. Nach der Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird die Förderung von Einrichtungen freier Träger neu geregelt. Seit dem Jahr 2009 sind für die Förderung von Einrichtungen freier Träger die Gemeinden zuständig. Durch diese Gesetzesänderung hat der Waldorfkindergarten gegen die Standortgemeinde einen Rechtsanspruch in Höhe von 63% bzw. 68% der Betriebsaufwendungen. Die Standortgemeinde kann im Gegenzug für die auswärtigen Kinder einen interkommunalen Kostenausgleich geltend machen. Darüber hinaus erhält die Gemeinde für die auswärtigen Kinder auch Leistungen nach dem kommunalen Finanzausgleich. Kindergartenbeiträge Mit der Festsetzung der Kindergartenbeiträge 2026/2027 ff wurde vom Gemeinderat eine Anpassung an die umliegenden Gemeinden vorgenommen. Steigende Kosten hatten auch ansteigende Kindergartengebühren zur Folge. Die Gemeinde hat hierbei die Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge des kommunalen Landesverbandes übernommen. Die Berechnung der Beitragssätze für Kinderkrippen wurden 2026/2027 mit den empfohlenen Beiträgen vorgenommen. Bei der erstmaligen Aufnahme des Kindes nach dem 15. des laufenden Monats wird der Beitrag zur Hälfte erhoben. 365001015.43182 Interkommunaler Kostenausgleich (-) 14.983,42 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.016,58 € Seite 71 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: Produkt 424101 – Sportstätten, Sporthallen 424101.42412 Gebäudereinigung Aufwand (-) 9.992,91 € Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 30.007,09 € 424101.4221 Unterhaltung des beweglichen Vermögens (-) 4.951,80 € Ansatz: 5.000,00 €, tatsächlich verfügt: 48,20 € 424101.42414 Aufwand für gebäudebezogene Kosten (+) 4.290,43 € (Versicherung, Abfall, Wasser, Grundsteuer) Ansatz: 16.000,00 €; tatsächlich verfügt: 12.109,57 € 424101.42411 Fernwärme / Heizung (-) 13.000,00 € Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424101.42413 Strom-, Beleuchtungs-, Energie-Aufwand (-) 13.000,00 € Ansatz: 13.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 424101.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 10.277,83 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.722,17 € Produkt 424102 – Freisportanlagen 424102.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (+) 13.318,53 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.681,47 € Seite 72 Produkt 5110 – räumliche Entwicklung, Bauordnung 5110.44318 – P 12 - Stadtsanierung LSP Ortskern II - (-) 48.259,87 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 26.740,13 € 5110.44318 – P 29 - Lilienstraße Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (+) 24.990,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 24.990 € 5110.44318 – P 34 - Altlastenuntersuchung Schachen - (+) 35.453,05 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 35.453,05 € 5110.3485 Erträge aus Kostenerstattungen, (+) 7.623,12 € Kostenumlagen von verbundenen Unternehmen, Beteiligungen Ansatz: 22.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.623,12 € 5110.44318 – P 24 – Dorfplatz/Fischerareal (-) 25.254,87 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 40.000,00 €; tatsächlich verfügt: 14.745,13 € 5110.42715 Ortsbildverschönerung Aufwendungen (-) 16.853,62 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 3.146,38 € 5110.44311 Allgemeine Geschäftsaufwendungen (-) 4.690,84 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 309,16 € 5110.44580 – Erstattung an übrige Bereiche (-) 5.000,00 € Ansatz: 5.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 11 - Sonstige Planungskosten - (-) 9.782,07 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 217,93 € 5110.44318 – P 28 – Sulpach Bebauungsplan - (-) 9.696,25 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 303,75 € 5110.44318 – P 10 – Klima- und Artenschutz - (-) 10.000,00 € Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.44318 – P 35 – Schachener Straße/Baienfurter Straße (+) 4.120,56 € Konzeptvergabe - Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 4.120,56 € 5110.443181 – GIS (-) 20.482,88 € Ansatz: 25.000,00 €; tatsächlich verfügt: 4.517,12 € 5110.3141 – Zuweisungen vom Land (+) 63.240,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 63.240,00 € 5110.44318 – P 26 –Bühl - Bauleitplanungskosten, Gutachterkosten (-) 49.930,00 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 70,00 € 5110.43130 – Zuweisung an Zweckverbände und dgl. (-) 26.170,78 € Ansatz: 148.000,00 €; tatsächlich verfügt: 121.829,22 € Seite 73 Produkt 5310 – Kostenrechnende Einrichtung PV-Anlage Rathaus Die Gemeinde Baindt ist in Sachen Klimaschutz aktiv und hat hierzu die gemeinsame Erklärung zum CO²-freien Schussental unterzeichnet. Ein weiterer logischer, wirtschaftlich und ökologisch sinnvoller Baustein in den Bemühungen um eine Reduzierung des CO²-Ausstoßes war die lokale Erzeugung und direkte Nutzung von Strom mittels einer Photovoltaikanlage, welche zum September 2013 in Betrieb ging. Die PV-Anlage mit Anschaffungskosten in Höhe von 40.257,40 € wird auf 20 Jahre abgeschrieben und mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 1,9% verzinst. Ohne Abrechnung der Eigenstromnutzung ergibt sich ohne kalkulatorische Verzinsung im Zeitraum von Januar bis Dezember ein Verlust von 681,73 €. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Ausgangssituation: • Erdgasbetriebene, wärmegeführte Blockheizkraftwerke mit Eigenstromnutzung im Schulgebäude • Nutzung von Gaskessel zur Spitzenlastabdeckung • Versorgung der kommunalen Liegenschaften - Schule, Sporthalle, Kindergarten Sonne, Mond und Sterne - Schenk-Konrad-Halle - Rathaus - Asyl- und Obdachlosenunterkunft Boschstraße 1/7 • Versorgung von privaten Liegenschaften: Hausmeisterwohnung, Dorfplatz 1 und 2/1, Wohnen am Schafbrunnen • Lebensmittelmarkt Technische Daten: Technische Daten BHKW Technische Daten BHKW 2 Hersteller KW Energie Hersteller KW Energie Baujahr 2014 Baujahr 2016 el. Leistung 33 kW el. Leistung 33 kW th. Leistung 71,6 kW th. Leistung 71,6 kW Seite 74 Der Versorgungsbetrieb ist gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz ein Betrieb gewerblicher Art. Die Vorsteuerabzugsberechtigung wird in der Umsatzsteuererklärung gem. BMF-Schreiben vom 02.01.2012 nur anteilig gem. privater Quote gewährt. Bei der Wahl der Rechtsform wurde beim BHKW mit Nahwärmenetz ein Regiebetrieb im Gemeindehaushalt gewählt. Im Produktbereich 5340 - Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW war 2025 ein Verlust in Höhe von -112.500 € eingeplant. Der Betrieb schließt mit einem geringeren Verlust n. Steuern in Höhe von –33.166,10 € ab (siehe Anlage GuV und Bilanz 2025). Vergleich Vorjahre 2014 (RE -4.989,04 €), 2015 (- 5.954,98 €), 2016 (+3.128,64 €), 2017 (+14.092,27 €), 2018 (+15.701,45 €), 2019 (-1.679,03 €), 2020 (7:432,31 €), 2021 (+6.943,78 €), 2022:(+6.161,64 €), 2023 (+5.887,36 €), 2024 (-7.486,89 €). 2025 mussten wir gegenüber dem Vorjahr wesentlich höhere Gaspreise leisten. Die Tiefbaukosten konnten im Fischerareal bisher noch nicht durch Anschlüsse amortisiert werden. Ein Förderprogramm welches bis 31.12.2025 mit 78.748,53 € gefördert wurde, muss wegen geringerer Hausanschlüsse voraussichtlich 2027 zurückbezahlt werden. Das vorläufige Jahresergebnis 2025 gestaltet sich wie folgt: Das Jahr schließt mit -33.166,10 € nach Steuern ab. Der Arbeitspreis hat sich von 10,66 ct/kWh auf 10,52 ct/kWh verringert. Die Verkaufsmenge war 2025 um 284.502 kWh höher (2025: 1.580.122 kWh, 2024: 1.295.620 kWh, 2023 1.133.679 kWh, 2022: 1.236.110 kWh, 2021: 1.584.800 kWh). Die Einnahmen liegen mit 10.975,09 € über der Planung. Die Aufwendung aus internen Leistungsverrechnungen (Verwaltung/Bauhof) lagen mit 44.386,04 € höher. Der Gasbezug stieg auf 210.715 € (Vj. 107.164,05 €). Seit 2022 wird auch eine Kostenausgleichumlage für die Räumlichkeiten in Höhe von 9.990 € sowie die Aufwendung der politischen Steuerung mit 695,50 € mit eingerechnet. 5340.346140 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 18.445,86 € Ansatz: 90.000,00 €; tatsächlich verfügt: 108.445,86 € 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom (+) 4.466,90 € Ansatz: 65.000,00 €; tatsächlich verfügt: 69.466,90 € 5340.34211 Stromeinspeisung / Stromvergütung (-) 15.214,22 € Ansatz: 45.000,00 €; tatsächlich verfügt: 29.785,78 € 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand – Wärmebezug (+) 13.484,60 € Ansatz: 75.000,00 €; tatsächlich verfügt: 88.484,60 € 5340.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 23.239,17 € Ansatz: 50.000,00 €; tatsächlich verfügt: 26.760,83 € 5340.4212 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens (-) 19.961,30 € Ansatz: 20.000 €; tatsächlich verfügt: 38,70 € 5340.42415 Aufwand für Gasbezug BHKW (+) 10.715,18 € Ansatz: 200.000,00 €; tatsächlich verfügt: 210.715,18 € 5340.3582 Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von RS (+) 20.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 20.000,00 € Seite 75 Gewinn u. Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung Zeitraum 01.2025-12.2025 1. Umsatzerlöse 324.659,96 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.34211 Stromvergütung, Stromeinspeisung 29.785,78 27.788,51 5340.34614 Kostenersätze privat 108.445,86 91.719,24 5340.34214 Steuerentlastung § 53a EnergieSt. G 8.476,82 8.157,82 5340.34615 Kostenersätze öffentliche Hand 88.484,60 74.975,52 5340.34213 Kostenersätze Eigenstrom 69.466,90 72.616,75 5340.3582 Erträge Auflösung Rückstellung 20.000,00 0,00 Summe 324.659,96 275.257,84 5. Materialaufwand a. Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 210.715,18 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42415 Gasbezugskosten 210.715,18 107.164,05 5340.42413 Stromkosten 0,00 0,00 Summe 210.715,18 89.449,86 56.582,33 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.47110 AfA Sachanlagen 56.582,33 65.042,74 5340.4722 AfA auf Forderungen 0,00 0,00 Summe 56.582,33 60.952,69 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 86.683,52 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.42110 Unterhaltung der baulichen Anlagen 26.760,83 38.336,47 5340.42120 Unterhaltung des sonstigen unbew. Verm. 38,70 0,00 5340.42310 Mieten und Pachten 9.990,00 9.900,00 5340.42414 Sonst. Bewirtschaftungsk. Schornst., Versicher. 816,99 692,05 5340.42611 Aus- und Weiterbildung 853,62 5340.4421 Aufwendungen für ehrenamtl. Tätigk. 695,50 664,00 5340.44311 Geschäftsaufwand 1.340,20 899,50 5340.48110 Verwaltungskostenbeitrag an die Gemeinde (Verrechnung Bauhof und Verwaltungskostenanteil) 47.041,30 53.962,12 5340.44410 Steuern, Versicherungen, Schadensfälle 0,00 0,00 Summe 86.683,52 110.369,66 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.947,03 Sachkonto Kontennachweis Geschäftsjahr Vorjahr 5340.48120 Zinsen für Fremdkredite 0,00 0,00 5340.48120 Zinsen für Kredite von der Gemeinde 3.947,03 6.814,93 5340.48120 Zinsen für Kassenkredite 0,00 0,00 Summe 3.947,03 7.860,55 ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -33.268,10 JAHRESGEWINN v. STEUERN -33.268,10 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2025 15. ERGEBNIS n. STEUERN -33.268,10 7. Abschreibungen - auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, sowie auf aktivierte Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes Seite 76 Weitere Abweichungen im Teilhaushalt 2: 5360.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 9.797,41 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 10.202,59 € 5360.4313 Zuweisungen an Zweckverbände und dgl. (-) 21.483,99 € Ansatz: 55.000,00 €; tatsächlich verfügt: 33.516,01 € 5370.3461 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 11.569,10 € Ansatz: 35.000,00 €; tatsächlich verfügt: 46.569,10 € 541001.42112 Straßenunterhaltung allgemein (-) 19.706,59 € Ansatz: 175.000,00 €; tatsächlich verfügt: 155.293,41 € 541001.42123 Straßenentwässerungskosten (+) 15.025,82 € Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 115.025,82 € 541001.42116 Brückenunterhaltung allgemein (-) 30.000,00 € Ansatz: 30.000,00 €; tatsächlich verfügt 0,00 € 541002.42110 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 5.300,00 € Ansatz: 5.300,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541002.42413 Strom-, Beleuchtung-, Energie-Aufwand (-) 8.341,93 € Ansatz: 20.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.658,07 € 5450.42111 Winterdienst (-) 20.990,34 € Ansatz: 27.000,00 €; tatsächlich verfügt: 6.009,66 € 5470.4318 Zuweisungen an übrige Bereiche (+) 11.312,46 € Ansatz: 4.400,00 €; tatsächlich verfügt: 15.712,46 € 5470.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 5.308,00 € Ansatz: 7.800,00 €; tatsächlich verfügt: 13.108,00 € 5510.5312 Erträge aus der Veräußerung v. bew. Vermögensgegenständen (+) 814.019,59 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 814.019,59 € 5510.4317 Zuweisung Streuobstförderung (-) 4.000,00 € Ansatz: 4.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5510.4211 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (-) 4.597,80 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 27.402,20 € 5520.31610 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (+) 9.129,00 € Ansatz: 4.250,00 €; tatsächlich verfügt: 13.379,00 € Seite 77 Produkt 5530 – Kostenrechnende Einrichtung Friedhof- und Bestattungswesen Die Gebühren in der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof wurde mit einer Kalkulation auf einen Kostendeckungsgrad von 60% festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen liegt inkl. interner Leistungsverrechnungen im Rechnungsjahr 2025 bei 34,03%. Ergebnis 2018: Defizit in Höhe von - 89.836,12 €, Kostendeckungsgrad 43,83% Ergebnis 2019: Defizit in Höhe von -129.288,28 €; Kostendeckungsgrad 43,11% Ergebnis 2020: Defizit in Höhe von -151.360,40 €; Kostendeckungsgrad 35,44% Ergebnis 2021: Defizit in Höhe von -159.767,34 €; Kostendeckungsgrad 27,88% Ergebnis 2022: Defizit in Höhe von -121.002,74 €; Kostendeckungsgrad 36,38% Ergebnis 2023: Defizit in Höhe von -160.397,71 €; Kostendeckungsgrad 28,42% Ergebnis 2024: Defizit in Höhe von -180.118,67 €; Kostendeckungsgrad 30,96% Ergebnis 2025: Defizit in Höhe von -202.122,14 €; Kostendeckungsgrad 34,03% 5530.33215 Friedhof Benutzungsgebühren (+) 12.248,56 € Ansatz: 32.000,00 €; tatsächlich verfügt: 44.248,56 € 5530.42910 Sonstiger sächlicher Zweckaufwand (+) 5.580,00 € Ansatz: 9.500,00 €; tatsächlich verfügt: 3.920,00 € 5530.4272 Aufwendungen für EDV (-) 4.200,00 € Ansatz: 4.200,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Der Kostendeckungsgrad des Friedhofes steht und fällt mit der tatsächlichen Anzahl der Bestattungen. Die Anzahl der Urnenbestattungen (Urnenwand, Urnengräber) nimmt weiterhin zu. Nach derzeitigen Hochrechnungen besteht eine Planungssicherheit durch Optimierung des bestehenden Friedhofs für die nächsten Jahrzehnte. Produkt 5710 Wirtschaftsförderung – Interkommunales Gewerbegebiet 5710.4318 Zuweisung an übrige Bereiche (-) 88.249,39 € Ansatz: 117.200,00 €; tatsächlich verfügt: 28.950,61 € Produkt 5730 – Kostenrechnende Einrichtung Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Im Produkt 5730 Schenk-Konrad-Halle inkl. der Gaststätte zur Mühle war ein Defizit von 211.500 € geplant. Das Rechnungsergebnis schließt inkl. geringerer interner Leistungsverrechnungen mit einem Defizit in Höhe von -150.295,46 € (Vj. -172.442,98 €) ab. Auf der Erträge- und Aufwandsseite gab es vor allem folgende Änderungen: 5730.42110 Unterhaltung Gaststätte zur Mühle – Unterhaltung der (-) 14.934,57 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 65,43 € 5730.42110 Unterhaltung Schenk-Konrad-Halle – Unterhaltung der (-) 6.804,69 € Grundstücke und baulichen Anlagen Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 8.195,31 € 5730.42413 Strom-, Beleuchtungs-, Energie-Aufwand (-) 5.009,28 € Ansatz: 12.500,00 €; tatsächlich verfügt: 7.490,72 € 5730.3461 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (+) 3.247,00 € Ansatz: 23.000,00 €, tatsächlich verfügt: 26.247,00 € Seite 78 Auf den Teilhaushalt 3 – allgemeine Finanzwirtschaft - ist im Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug in der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2025 eingegangen worden. Der Rechnungsabschluss spiegelt auch im Großen und Ganzen die in dieser Sitzung dargestellten Änderungen im Vergleich zum Haushaltsplanansatz wieder. Steuern stellen die wichtigste Ertragsart einer Gemeinde dar. Hierbei stehen die Gewerbesteuer und der kommunale Anteil an der Einkommensteuer im Vordergrund. 6110.3011 Grundsteuer A (+) 2.807,50 € Die Grundsteuer A wurde mit 36.000,00 € veranschlagt. Das Ergebnis lag mit 38.807,50 € etwas höher. 6110.3012 Grundsteuer B (+) 62.830,49 € Die Grundsteuer B war um 62.830,49 € höher als veranschlagt. Das Rechnungsergebnis 2025 lag bei 798.830,49 €. Der Planansatz 2025 war mit 736.000,00 € veranschlagt. 6110.3013 Gewerbesteuer (+) 201.544,88 € Die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens verläuft seit jeher regional, örtlich und branchenbezogen sehr unterschiedlich. Steuermehr- und Steuermindererträgen treffen Gewerbesteuergemeinden unterschiedlich. Gewerbesteuernachzahlungen aus Vorjahren und angepasste Vorauszahlungen waren unter anderem für das sehr positive Ergebnis ausschlaggebend. 6110.3021 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+) 37.081,68 € Die Gemeinden erhalten einen Anteil von 15 % an der Lohn- und Einkommensteuer. Im Haushaltserlass sowie in der Haushaltsplanung wurde ursprünglich noch von einem Gemeindeanteil in Höhe von 8,120 Mrd. € ausgegangen. Tatsächlich wurden im Jahr 2025 jedoch lediglich 8,050 Mrd. € kassenmäßig an die Gemeinden verteilt (Schlüsselzahl 2025: 0,0004664; Rechnungsergebnis: 3.817.081,68 €; Ansatz: 3.780.000,00 €). Das positive Ergebnis konnte letztlich nur durch die Nachzahlung aus dem Jahr 2024 in Höhe von 62.530,88 € erreicht werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt neben der Gewerbesteuer die ertragreichste und wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Baindt dar. Seite 79 6110.3022 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+) 6.927,19 € Die Gemeinden bekommen 2,2% an der Umsatzsteuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war um 6.927,19 € höher. Das Jahresergebnis beziffert sich auf 291.927,19 €. Gerechnet wurde laut Haushaltserlass nur mit 285.000,00 €. Schlüsselzahl 2025: 0,0002441. 6110.31110 Schlüsselzuweisungen des Landes (+) 122.717,60 € Planmäßig waren hier 2.620.000,00 € veranschlagt, tatsächlich eingegangen sind 2.742.717,60 €. Die Haushaltsansätze wurden gem. Haushaltserlass 2025 mit der Nachtragssatzung aufgestellt. Bei den Schlüsselzuweisungen ging man von einem Kopfbetrag von 1.765 € und einer Ausschüttungsquote von 70 % aus. Der Kopfbetrag lag bei 1.770,30 € pro Einwohner mit Hauptwohnsitz und einer Ausschüttungsquote von 70 %. 6110.31111 Kommunale Investitionspauschale (+) 109.918,80 € Bei der kommunalen Investitionspauschale konnten höhere Beträge (Plan 138,00 €/EW, Erg. 139,60 €/EW) mit 879.918,80 € (Plan 770.000, €) als geplant eingenommen werden. Eine höhere Einwohnerzahl bei den Hauptwohnsitzen tut der Gemeinde Baindt gut. Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind ab 2026 ff für die Gemeinde mit negativen Folgen verbunden. 6110.31310 sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land (+) 67.941,03 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 67.941,03 € Seite 80 6110.3051 Zuweisung aus dem Familienlastenausgleich (-) 1.379,00 € Ansatz: 305.000,00 €; tatsächlich verfügt:303.621,00 € Der Familienlastenausgleich lag 1.379,00 € unter dem Planansatz. 6110.3032 Hundesteuer (+) 747,00 € Ansatz: 21.000,00 €; tatsächlich verfügt: 21.747,00 € 6110.4341 Gewerbesteuerumlage (+) 44.453,53 € Ansatz: 237.000,00 €; tatsächlich verfügt: 281.453,53 € 6110.4371 Finanzausgleichsumlage (-) 10.286,00 € Ansatz: 1.894.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.883.714,00 € Bei der Finanzausgleichsumlage hat die Gemeinde aufgrund höherer Steuerkraftsumme 1.883.714,00 € (Vj. 1.787.407,30 € ) gegenüber geplanten Aufwendungen im Finanzausgleich abgeführt. 6110.4372 Kreisumlage (-) 686,00 € Ansatz: 2.643.000,00 €; tatsächlich verfügt: 2.642.314,00 € Bei der Kreisumlage musste die Gemeinde 2.642.314,00 € abführen. Der Hebesatz betrug 31 % der Steuerkraftsumme. Geplant waren 2.643.000,00 € (geplanter Hebesatz 31,0%). Seite 81 6120.36102 Zinseinnahmen aus Festgeldern und Girokonto (+) 65.561,87 € Ansatz: 60.000,00 €, tatsächlich verfügt: 125.561,87 € 6120.3612 Zinserträge an Gemeinden und Gemeindeverbände (+) 32.854,65 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 32.854,65 € 6120.3616 Zinserträge von öffentlichen Sonderrechnungen (-) 4.305,18 € Ansatz: 169.000,00 €; tatsächlich verfügt: 164.694,82 € 6120.4510 Zinsen für Kassenkredite (-) 9.216,47 € Ansatz: 10.000,00 €; tatsächlich verfügt: 783,53 € 6120.45170 Zinsaufwendungen an Kreditinstitute (-) 41.088,19 € Ansatz: 120.000,00 €; tatsächlich verfügt: 78.911,81 € Seite 82 Wesentliche Abweichungen der Investitionen im Finanzhaushalt: Die Abweichungen der Investitionen sind aus den Veränderungen der Bilanz sowie in der nachfolgenden Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen erkennbar. Es wurden insgesamt 6.384.800 € Ausgabeermächtigungen aufgrund Verschiebungen auf 2026 gebildet. Der Bereich Grundstücksmanagement Produkt 1133 schließt mit 2.934.114,84 schlechter als geplant ab. Es wurden 2.267.787,58 € (Planabweichung - 3.315.812,42 €) Grundstückserlöse erzielt. Der Erwerb von Grundstücken war mit 5.583.600. € eingeplant. Tatsächlich verfügt wurden 2.267.787,58 € (Planabweichung -3.315.812,42 €). Der Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt im Grundstückswesen: 2.934.114,84 €. Im Bereich Feuerwehr war die Erweiterung des Feuerwehrhauses vorgesehen. Es wurden Einnahme aus Zuschüssen in Höhe von 136.063,27 € realisiert. Auf der Ausgabenseite wurde 2025 772.979 € für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses und 13.802,72 € für den Erwerb von beweglichem Vermögen ausgegeben. Der Produktbereich 1260 schließt mit -650.718,45 € etwas besser als geplant ab. Anschaffungs- und Herstellungskosten Baumaßnahme Feuerwehrhaus 31.12.2025: Anlagegut 2427 -Zugang Neubau 1.685.356,80 € Im Produkt Klosterwiesenschule hat sich die Sanierung der Klosterwiesenschule auf 2025 mit Abrechnung verschoben. Da die KfW Mittel 2025 noch nicht abgerufen werden konnten, verschlechtert sich das Ergebnis. Anschaffungs- und Herstellungskosten Baumaßnahme Klosterwiesenschule im Rahmen der Schulsanierung: Anlagengut 2408 Klosterwiesenschule: 10.299.875,50 € Anlagengut 2485 Versickerungsbecken: 30.252,73 € Anlagengut 2384 PV Anlage Klosterwiesenschule 54.207,30 € Anlagengut 2396 Interaktive Displays 75.981,50 € Anlagengut 2417 Möblierung Lehrerzimmer 49.134,75 € Anlagengut 2418 Möblierung Klassenzimmer 152.130,37 € Anlagengut 2483 Möblierung weiteres Klassenzimmer 14.068,18 € Im Produkt 365001 des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne waren 17.300 € vorgesehen. Das Produkt verbesserte sich durch Übertrag ins nächste Jahr. Es wurden entsprechen Ermächtigungsreste gebildet. Im Produkt 5110 Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung waren im Bereich der Städtebauförderung (Fischerstraße) 1,25 Mio. € Einnahmen und Zuwendungen sowie entsprechende anteilige Ausgaben in Höhe von 0,73 Mio. € (Rückführung ans Land) vorgesehen. Eine Bauplatzveräußerung wurde auf dem Produkt 5510 mit 1.035.349,05 € realisiert. Seite 83 Projekt Sanierungsgebiet Ortskern II (2014-2028) 2014 ist dies mit der Aufnahme in die Städtebauförderung/ Landessanierungsprogramm gelungen. Die Sanierung verfolgt u. a. folgende Ziele: - Aktivierung der vorhandenen Flächenpotenziale, vor allem im südlichen Bereich - Des Untersuchungsgebiets (Fischerareal) – Grund und Boden sparende Entwicklung im Bestand, Stärkung der Innenentwicklung der Gemeinde - Städtebaulich angepasste Nachverdichtung - Aufwertung und Neugestaltung des Ortseingangsbereichs Friesenhäusler- /Marsweilerstraße - Beseitigung der vorhandenen Substanz- und Funktionsmängel - Aufwertung der Ortsmitte mit ihren zentralen Funktionen für die Gemeinde - Abbruch von nicht mehr genutzten Nebengebäuden zur Nachverdichtung - Erneuerung der vorhandenen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude Ein wesentlicher Punkt bei der Sanierungsdurchführung war die Neuordnung des „Fischerareals“ und die Gestaltung der Ortsmitte. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 1.400.000 € Landesmittel für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke bzw. nach Abschluss des Sanierungszeitraums 2026 werden die Erträge gegengerechnet. Die Umgestaltung der Ortsmitte – wesentlich unterstützt durch weitere Mittel der Städtebauförderung (2025 – 1,2 Mio. €) – ist sichtbares Zeichen des Wandels. Seit der Aufnahme in das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ im Jahr 2014 wurden zahlreiche Projekte umgesetzt, die Baindt nachhaltig aufwerten. Dazu zählen insbesondere die städtebauliche Entwicklung des sogenannten Fischerareals, die Neugestaltung des Ortseingangsbereichs mit Dorfplatz sowie der Bau eines Kreisverkehrs, der seit 2019 als wichtige Verbindung zwischen Kreisstraße und Gemeinde fungiert. Auch ein neuer Kindergarten wurde errichtet, der Sulzmoosbach im Bereich des Fischerareals offengelegt und dadurch die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum deutlich erhöht. Auch die Sanierung des Rathauses wird Schritt für Schritt weiter vorangebracht. Im Zuge der aktuellen Bestandsaufnahme wurde deutlich, dass eine rein oberflächliche Instandsetzung nicht ausreicht, um den langfristigen Erhalt sowie eine zeitgemäße und funktionale Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Bereits umgesetzt wurden notwendige Sanierungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion sowie an Teilen der Außenhülle. Darüber hinaus wurde die Fassade in einem ersten Schritt baulich und gestalterisch an den neu gestalteten Dorfplatz angepasst. Im nächsten Bauabschnitt sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die sowohl der baulichen und funktionalen Weiterentwicklung als auch einer bürgerfreundlichen Nutzung des Rathauses dienen: • Umgestaltung des Eingangsbereichs zu einem offenen und einladenden Begegnungsraum Möglichkeit für kleinere Bürgerempfänge, beispielsweise Vernissagen des örtlichen Kunstkreises Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Bürgerregals als Ort des Austauschs und der Information Ergänzende Sitzgelegenheiten mit Aufenthaltsqualität • Erneuerung der Gebäudetechnik zur Verbesserung von Betriebssicherheit, Energieeffizienz und Funktionalität• Modernisierung des Besprechungs- und Sitzungssaals Mit Unterstützung der Städtebauförderung investiert die Gemeinde Baindt damit weiterhin gezielt in eine lebendige, moderne und zukunftsfähige Ortsentwicklung. Produkt 5340 –Nahwärmenetz und Heizzentrale mit BHKW Die Bilanz des Betriebes Nahwärmeversorgung würde sich fiktiv wie folgt darstellen: Seite 84 Betrieb gewerblicher Art - BHKW inkl. Fernwärmeversorgung A K T I V A Betrag EUR A. A N L A G E V E R M Ö G E N II. SACHANLAGEN Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr Grundstücke ohne Bauten 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 0,00 0,00 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0630 BHKW - AnlagenNr. 215 1,00 0,00 0,00 1,00 5340.0630 BHKW II -AnlagenNr. 217 11.664,00 0,00 7.776,00 3.888,00 5340.0630 Abgasanlage inkl. Kamin -Anlagen Nr. 218 2.685,00 0,00 278,00 2.407,00 5340.0630 bauliche Anpassung Heizzentrale -Anl. Nr.219 4.895,00 0,00 333,00 4.562,00 5340.0630 interne Verrohrung Heizhaus- Anl. Nr.220 9.318,00 0,00 635,00 8.683,00 5340.0630 technis. Ausrüstung Heizhaus Anl. Nr.221 15.349,00 0,00 1.588,00 13.761,00 5340.0630 Umwälzpumpen Fernwärmenetz Anl. Nr.222 1,00 0,00 0,00 1,00 5340.0630 Pufferspeicher Anl. Nr. 223 7.454,00 0,00 508,00 6.946,00 5340.0630 Elektrotechnik, Anlagensteuerung- Anl.Nr. 224 7.417,00 0,00 3.614,00 3.803,00 5340.0360 Fernwärmel. ohne private HA -Anl.Nr. 225 70.812,00 0,00 4.827,00 65.985,00 5340.0360 Erd- und Asphaltierungsarbeiten für Wärmel.Anl.Nr. 226 45.852,00 0,00 3.126,00 42.726,00 5340.0630 Planung - Anl.Nr. 228 1,00 0,00 0,00 1,00 5340.0630 Nebenkosten (Vermessung etc.) -Anl. Nr. 229 4.653,00 0,00 318,00 4.335,00 5340.0630 Einbau von 2 neue Gasspitzenlastkesseln Nr. 1992 111.248,00 0,00 18.802,00 92.446,00 5340.0360 Steuerleitung Nahw. Lebensmittelmarkt Anl.Nr. 2052 1.121,00 0,00 53,00 1.068,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA I Anl.Nr. 2182 67.954,00 0,00 3.089,00 64.865,00 5340.0360 Nahwärme Tiefbau Fischerareal BA III Anl. Nr. 2232 136.593,00 0,00 5.812,00 130.781,00 5340.0360 Tiefbau Nahwärme Fischerareal BA II Anl.Nr. 2233 144.320,00 0,00 6.141,00 138.179,00 5340.0360 Umgestaltung Dorfplatz Nahwärme Anl.Nr. 2304 74.369,00 11.923,41 3.540,41 82.752,00 5340.0720 Laptop Steuerung Nahwärme Elektriker Anl.Nr. 2195 334,00 0,00 287,00 47,00 5340.0720 Wlan-Router + Zubehör Laptop Anl.Nr. 2247 208,00 0,00 131,00 77,00 5340.2111 Anschlussbeitrag Wärmenetz Kiga Neubau Anl.Nr. 2047 -39.792,00 0,00 -2.500,00 -37.292,00 5340.2111 Zuschuss KIT Anl.Nr. 2171 -78.748,53 0,00 0,00 -78.748,53 5340.2111 Konnexittätszahlung Zuschuss 2025 Wärmeplanung 2471 0,00 -11.156,10 0,00 -11.156,10 5340.2120 Anschlusskosten Gaschler Anl.Nr. 2060 -1.358,00 0,00 -37,00 -1.321,00 5340.2120 Nahwärmeanschlussbeitrag Ziegeleistraße 13 Anl.Nr. 2301 -5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 5340.2120 Fernwärmehausanschluss WEG Dorfplatz 2 Nr. 2379 -15.840,00 0,00 -640,00 -15.200,00 5340.2120 Wärmeübergabestation WEG Dorfplatz 2 Nr. 2380 -16.830,00 0,00 -680,00 -16.150,00 5340.2120 Anschlussbeitrag Nahwärme Fischerstr. 7 0,00 -125.838,08 -419,08 -125.419,00 Summe 558.680,47 -125.070,77 56.582,33 377.027,37 Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2490 0,00 23.606,49 0,00 23.606,49 5340.0962 Anlagen im Bau - Anl.Nr. 2491 0,00 7.104,72 0,00 7.104,72 Summe 0,00 30.711,21 0,00 30.711,21 Summe SACHANLAGEN Gesamt ANLAGEVERMÖGEN B. U M L A U F V E R M Ö G E N II. FORDERUNGEN / SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.1711 Kassenmehreinn. 103.890,10 109.347,56 103.890,10 109.347,56 5340.1611 ff Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 103.890,10 109.347,56 103.890,10 109.347,56 5340.1521 Sonstige Vermögensgegenstände Steuer Ford. 0,00 0,00 0,00 0,00 16890010 USt-Voranmeldung 4. Quartal 1.712,47 0,00 1.712,47 0,00 Gewerbesteuerüberzahlungen 102,00 0,00 102,00 0,00 16890010 USt-Erklärung Berichtigung 4. Quartal Abrechnung 3.507,08 512,65 3.507,08 512,65 Gesamt UMLAUFVERMÖGEN GESAMT A K T I V A 01.2025-12.2025 Gesamtbetrag EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließl.der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 109.860,21 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1. Forderungen aus Lieferung und Leistungen 109.860,21 407.738,58 517.598,79 109.860,21 377.027,37 Summe FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 109.860,21 407.738,58 3. andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung (abzüglich Zuschüsse) 407.738,58 Seite 85 P A S S I V A Betrag EUR A. E I G E N K A P I T A L A. E I G E N K A P I T A L 150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 IV: GEWINN / VERLUSTVORTRAG Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2001997 Jahresgewinn/Jahresverlust 2025 0,00 -33.268,10 0,00 -33.268,10 5340.2001997 Bilanzgewinn a. Vj. 39.339,01 0,00 0,00 39.339,01 Summe 39.339,01 -33.268,10 0,00 6.070,91 Bilanzgewinn a. Vj. Gesamt EIGENKAPITAL 156.070,91 C. R Ü C K S T E L L U N G E N 3. Sonstige Rückstellungen Sachkonto Kontennachweis Vorjahr Zugang Abgang Geschäftsjahr 5340.2870 Rückstellung für Leistungen des VJ 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 5340.2891 and. Rückstellungen, Wirtschaftsprüfer/Steuern 1.000,00 1.000,00 1.000,00 1.000,00 Summe 21.000,00 1.000,00 21.000,00 1.000,00 Gesamt RÜCKSTELLUNGEN D. V E R B I N D L I C H K E I T E N 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 5340. Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinde 406.932,72 268.467,05 406.932,72 268.467,05 5340.23123 Verbindlichk. aus LL 5340.25113240 Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 32.311,04 0,00 32.311,04 0,00 5340.27991420 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 18.275,35 65.696,97 18.275,35 65.696,97 5340.27991440 Vorjahresabgrenzung Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentlichen Aufwendungen 34,00 0,00 34,00 0,00 5340.2797 Sonstige Verbindlichkeiten USt- Voranmeldung 4. Quartal 0,00 26.363,86 0,00 26.363,86 Summe 457.553,11 360.527,88 457.553,11 360.527,88 Gesamt VERBINDLICHKEITEN Gesamt P A S S I V A 517.598,79 6.070,91 360.527,88 01.2025-12.2025 Gesamtbetrag EUR 1.000,00 6.070,91 156.070,91 1.000,00 1.000,00 Seite 86 Im Produkt 5380 Abwasserbeseitigung wurden außerplanmäßige Trägerdarlehen gewährt: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 400.000 € Zum Jahresende hat die Gemeinde Baindt Ausleihungen an Eigenbetrieb Wasserversorgung, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und an den Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt- Baindt in Höhe von 4.690.400 € vergeben. Das Produkt Gemeindestraßen (inkl. Plätze) schließt mit einem Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von -945.210,30 € ab. Insgesamt wurden 2.279.010,17 € investiert, jedoch gingen Zuschüsse in Höhe 1,2 Mio. € aus dem Landessanierungsprogramm sowie mit 133.799,87 € aus Investitionskostenbeiträgen ein. Wesentliche Veränderungen im Finanzhaushalt - investiver Bereich: Wie Sie vorher bereits entnehmen konnten wurden Haushaltsausgabeermächtigungen in Höhe von 6,384.800 € übertragen: Produkt 1120 – Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1120.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 13.816,60 € Ansatz: 115.000,00€; tatsächlich verfügt: 101.183,40 € Produkt 1133 – Grundstücksmanagement 1133.0212 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 219.657,62 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 219.657,62€ 1133.0190 (H) P 30 Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Schussental - Sonstige unbebaute Grundstücke (+) 124.082,41 € Ansatz: 2.129.600,00 €, tatsächlich verfügt: 2.253.682,41 € 1133.0190 (S) P 29 Lilienstraße - Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 143.598,12 € Ansatz: 334.000,00 €; tatsächlich verfügt: 200.401,88 € 1133.0190 (H) P 29 Lilienstraße - Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 143.598,12 € Ansatz: 334.000,00 €; tatsächlich verfügt: 200.401,88 € 1133.0190 (H) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 2.744.000,00 € Ansatz: 2.744.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 1133.0190 (S) Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 206.580,40 € Ansatz: 500.000,00 €; Ermächtigungsreste aus Vorjahr 1.250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 43.419,60 €, neuer Ermächtigungsrest 1.500.000,00 € Produkt 1260 – Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 1260.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (+) 50.772,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 82.500,00 €; tatsächlich verfügt: 133.272,00 € 1260.0961 (S) Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen (+) 575.458,80 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 575.458,80 € 1260.0292 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (-) 531.587,18 € bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden Ansatz: 750.000,00 €; tatsächlich verfügt: 218.412,82 € Seite 87 Produkt 211001 – Klosterwiesenschule 211001.0232 (S) Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (+) 1.009.927,50 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 1.009.927,50 € 211001.0962 (S) Anlagen im Bau – Tiefbaumaßnahmen (-) 72.198,55 € Ansatz: 100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 27.801,45 € 211001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 811.980,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 1.068.900,00 €; tatsächlich verfügt: 256.920,00 € 211001.0630 (S) Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung, u.ä.) (+) 8.416,10 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 8.416,10 € 211001.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (-) 2.283.599,82 € Ansatz: 3.045.000,00 €; tatsächlich verfügt: 761.400,18 € Produkt 2720 – Bücherei/Bibliothek 2720.0961 (S) Anlagen im Bau – Hochbaumaßnahmen (-) 25.000,00 € Ansatz: 25.000,00 €. Tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 4210 – Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 4210.1361820 (H) Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (+) 132.000,00 € (Laufzeit mehr als 1 Jahr) Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 132.000,00 € 4210.1803 (S) Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse (-) 4.000,00 € für Investitionen Ansatz: 4.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 424102 - Freisportanlagen 424102.2111 (H) Sonderposten aus Zuweisungen und Umlagen (-) 125.000,00 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 125.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € Produkt 5110 – Räumliche Planung und Entwicklung, Bauordnung 5110.0390 (S) Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (-) 100.000,00 € (Stützmauern, Treppen, u.a.) Ansatz: 100.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.2111 (H) P 24 Fischerareal – Sonderposten aus (-) 150.000,00 € Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 5110.0190 (S) P 24 Fischerareal – Sonstige unbebaute Grundstücke (-) 160.000,00 € Ansatz: 660.000,00 €; tatsächlich verfügt: 500.000,00 € 5110.0190 (H) P24 Fischerareal - sonstige unbebaute Grundstücke (-) 1.000.000,00 € Ansatz: 1.100.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Seite 88 Produkt 5340 – Nahwärmeversorgung 5340.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (-) 138.843,90 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 11.156,10 € 5340.212 (H) Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (-) 24.161,92 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 125.838,08 € 5340.0360 (S) P 24 Fischerareal - Nahwärme- und Breitbandleitungen (+) 11.923,41 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 11.923,41 € 5340.0961 (S) P 3 Nahwärme PV – Anlage Sporthalle für Wärmepumpe (-) 250.000,00 € Anlage im Bau - Hochbaumaßnahme Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 23.606,49 € 5340.0961 (S) P 4 Umbau Heizzentrale Boschstraße rotes Gebäude (+) 7.104,72 € Anlage im Bau – Hochbaumaßnahme Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 7.104,72 € 5340.0630 (S) Technische Anlagen – (PV, BHKW, Heizung u.ä.) (-) 35.000,00 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 1.635.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.600.000,00 € Produkt 5360 – Breitbandversorgung 5360.0360 (S) Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige (-) 5.685,54 € Anlagen Ansatz: 800.000,00 €, tatsächlich verfügt: 794.314,46 € 5360.0360 (S) P 29 Lilienstraße – Nahwärme- und Breitbandleitung (+) 39.537,92 € und zugehörige Anlagen Ansatz: 25.000,00 €, tatsächlich verfügt: 64.537,92 € Produkt 5380 – Abwasserbeseitigung 5380.13152 (S) Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (+) 400.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 400.000,00 € Produkt 541001 – Gemeindestraßen und Brücken 541001.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für (+) 1.200.000,00 € Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 1.200.000,00 € 541001.2120 (H) Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten (+) 118.799,87 € Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 133.799,87 € 541001.2120 (H) P 29 Lilienstraße – Sonderposten aus (-) 800.000,00 € Beiträgen und ähnl. Entgelten Ansatz: 800.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0390 (S) P 24 Fischerareal – sonstige Bauten des (+) 1.206.396,91 € Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen u.a.) Ansatz: 135.000,00 €; tatsächlich verfügt: 1.341.396,91 € Seite 89 541001.0350 (S) P 56 Geh- und Radweg BA Sulpach Richtung (-) 15.000,00 € Mochenwangen BA III – Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 15.000,00 €; tatsächlich verfügt: 0,00 € 541001.0350 (S) P 29 Lilienstraße – Straßen, Wege, Plätze (-) 152.375,53 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 250.000,00 €; tatsächlich verfügt: 97.624,47 € 541001.0962 (S) P 24 Fischerareal – Anlagen im Bau - (-) 1.990.297,03 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 2.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 9.702,97 €, neuer Ermächtigungsrest 0,00 € Produkt 541002 – Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 541002.0350 (S) P 24 Fischerareal – Straßen, Wege, Plätze, (+) 29.804,01 € Verkehrslenkungsanlagen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 29.840,01 € Produkt 5470 – Verkehrsbetriebe / ÖPNV 5470.0962 (S) P 24 Dorfplatz/Fischerareal – Anlagen im Bau - (-) 8.638,00 € Tiefbaumaßnahmen Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 161.362,00 € 5470.2111 (H) Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen (-) 51.149,80 € für Vermögensgegenstände, Land Ansatz: 250.000,00 €, tatsächlich verfügt: 198.850,20 € Produkt 5510 – Öffentliches Grün, Landschaftsbau 5510.0962 (S) Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen (-) 75.478,68 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 75.478,68 € 5510.0720 (S) Betriebs- und Geschäftsausstattung (-) 83.065,80 € Ansatz: 115.000,00 €, tatsächlich verfügt: 31.934,20 € 5510.0111 (H) Grund- und Boden bei Grünflächen (+) 50.000,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 50.000,00 5510.0190 (H) P24 Fischerareal – sonstige unbebaute Grundstücke (+) 806.445,05 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 806.445,05 € 5510.0190 (H) sonstige unbebaute Grundstücke (+) 178.904,00 € Ansatz: 0,00 €, tatsächlich verfügt: 178.904,00 € Produkt 6120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 6120.1492 (S) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 14.200.000,00 € Ansatz: 0,00 €; tatsächlich verfügt: 14.200.000,00 € 6120.1492 (H) Sonstige Einlagen Sparbrief Bilanzkonto (+) 9.200.000,00 € Ansatz: 6.000.000,00 €; tatsächlich verfügt: 15.200.000,00 € 6120.23173 (S) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten (-) 23.411,81 € Ansatz: 150.000,00 €; tatsächlich verfügt: 126.588,19 € 6120.23173 (H) Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen bei Kreditinstituten (-) 1.000.000,00 € Ansatz: 1.000.000,00 €, tatsächlich verfügt: 0,00 € Seite 90 18. Erläuterung der Gesamtfinanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes (Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Tätigkeit) sowie die Ein - und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten. Im Rechnungsergebnis ergab sich saldiert ein Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Tätigkeit von rd. 2,26 Mio. €. Im investiven Bereich konnten bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ohne Finanzvermögen mehr als geplant erwirtschaftet werden. Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen wurden 0,13 Mio. € weniger eingenommen als veranschlagt. Insgesamt wurden rd. 6,68 Mio. € als Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachvermögen eingeplant. Aus den Verkaufserlösen ergaben sich jedoch Einzahlungen von 3,30 Mio. € und somit rd. 3,38 Mio. € weniger als geplant. Die Grundstückserlöse aus dem Fischerareal konnten nicht wie veranschlagt erzielt werden. Die Einzahlungen resultierten aus dem Verkauf von interkommunalen Grundstücken an den Zweckverband IGMS sowie aus einem Bauplatz des Fischerareals. Zudem waren 0,96 Mio. Beiträge vorgesehen. Da weniger Grundstücke als geplant veräußert wurden, reduzierte sich das Ergebnis auf 0,26 Mio. €. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit verringerten sich nach Abzug der Festgeldanlagen im Vergleich zum Ansatz um 6,2 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von Erg. 0,72 Mio. € (-1,26 Mio. €) Baumaßnahmen Erg. 5,8 Mio. €( -2,82 Mio. €), Auszahlung für Erwerb von bewegl. Vermögen -0,4 Mio. € (-2,1 Mio.€). Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen wurden 2025 für Spareinlagen/ Festgeld getätigt. Festgeldanlagen zum 31.12.2025 7,5 Mio. € (Vj. 8,5 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen lagen bei 0,57 Mio. € und somit 0,47 Mio. € über dem Planansatz von 0,1 Mio. €. Der Saldo aus Investitionstätigkeit betrug letztendlich – 1,3 Mio. €, somit 3,0 Mio. € unter dem Planansatz. Hieraus ergab sich schließlich ein Finanzierungsmittelüberschuss aus laufendem Ergebnis und Investitionstätigkeit von 0,9 Mio. €. Dieser fiel mit einer Abweichung von 0,3 Mio. € etwas niedriger als geplant aus. Seite 91 Aufnahme/Tilgung von Krediten Es wurde 2025 kein weiteres Darlehen aufgenommen. Die Gemeinde Baindt hatte zum 31.12.2025 nach Abzug von Tilgung insgesamt Verbindlichkeiten aus Krediten 2,69 Mio. € vorzuweisen. Alle dargestellten Veränderungen führten zu einer Veränderung des Finanzierungsmittelbestandes von 821 Tsd. €. €. Im Haushaltsplan waren hier 2,1 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen sowie des Kassenanfangsbestandes von 797.412,63 € saldierte sich der Endbestand an Zahlungsmitteln im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres auf 1618957,11 €. Die Gemeinde unterhält mit den Eigenbetrieben eine sogenannte Einheitskasse. Dies bedeutet, dass der Zahlungsverkehr der Eigenbetriebe ebenfalls über die Girokonten der Gemeinde abgewickelt wird. Der Gesamtbestand an Liquiden Mitteln auf der Aktivseite wurde um die Liquiden Mittel, die wirtschaftlich den Eigenbetrieben zuzurechnen sind, reduziert. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2025: 249.867,50 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2025: 40.804,50 €. Seite 92 19. Erläuterung der Bilanz Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach den gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen in Kontoform aufzustellen und hat sämtliche immateriellen Vermögensgegenstände, das Sachvermögen und das Finanzvermögen sowie die Kapital- positionen, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten vollständig auszuweisen. Sie ist als Gegenüberstellung von gemeindlichem Vermögen (Aktivseite) und den Finanzierungsmitteln (Passivseite) eine auf den jährlichen Abschlussstichtag bezogene Zeitpunktrechnung. Die Gliederung der Vermögensrechnung erfolgte sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite nach Fristigkeiten. Außerdem wurden dabei die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 77 Abs. 3 GemO) beachtet. Allgemeines zur Bilanz Die Gemeinde Baindt hat nach § 95 der Gemeindeordnung (GemO) zum Schluss eines Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen, die Bestandteil des Jahresabschlusses ist. Die Bilanz hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist und muss klar und übersichtlich sein. Sie hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Die Bilanz ist um einen Anhang zu erweitern. Außerdem sind ihr als Anlagen eine Vermögensübersicht, eine Schuldenübersicht sowie eine Übersicht über die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen. Der Gemeinderat hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 am 03.03.2019 festgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde anschließend der Rechtaussichtsbehörde und Gemeindeprüfungsanstalt angezeigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat in der Zeit vom 14.09.2020 bis 21.10.2020 die Eröffnungsbilanz und die Rechnungsführung in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019 geprüft. Im Zeitraum 09.03.2026 – 14.05.2026 wurden die Rechnungsjahr 2020-2024 geprüft. Als Basis für die Aufstellung der Bilanz dienen die Regelungen der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), der Verwaltungsvorschrift Produktrahmen/ Kontenplan sowie die darauf aufbauenden Bilanzierungs- und Bewertungsempfehlungen des Leitfadens der landesweiten Arbeitsgruppe Bilanzierung. Ausübung von Bilanzierungswahlrechten und Bilanzierungsvereinfachungen Die Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Gemäß § 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO werden empfangene Investitionszuweisungen als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst (Bruttomethode). Freiwillige Rückstellungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO werden gebildet, soweit dies für die sachgerechte und periodengerechte Abbildung der Geschäftsvorfälle dienlich ist. Auf die detaillierten Ausführungen wird auf den Rückstellungsspiegel verwiesen. Seite 93 Für die Bilanz wurde auf den 31.12.2025 eine Inventur nach Maßgabe der Inventurrichtlinie für Baindt vom 02.03.2020 durchgeführt. Soweit diese Inventurrichtlinie eine körperliche Inventur vorsieht, wurde eine entsprechende körperliche Inventur durch den jeweiligen Inventurbeauftragten durchgeführt. Im Übrigen erfolgte eine Buchinventur. Im Rahmen der Inventurrichtlinie wurde von Bürgermeisterin Frau Rürup eine Befreiung nach § 38 Absatz 4 GemHVO ausgesprochen. Hiernach sind bewegliche Vermögensgegenstände des Sachvermögens bis zu einem Wert von 800 € ohne Umsatzsteuer nicht in einem Inventar zu verzeichnen. Allgemeine Bewertungsregelungen Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 53 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 GemHVO) Auf die oben getroffenen Ausführungen wird verwiesen. Die Vermögensgegenstände, Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklichkeitsgetreu bewertet. Die Vermögensrechnung gibt damit im Rahmen der rechtlichen Vorgaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde wieder. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Grundsatz der Wesentlichkeit wurden beachtet. Die Immateriellen Vermögensgegenstände, sowie die Gegenstände des Sachvermögens wurden gemäß § 91 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen nach § 46 GemHVO angesetzt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und das Sondervermögen werden in Höhe des Nennwertes des anteiligen Eigenkapitals angesetzt. Die Ausleihungen, Wertpapiere, Forderungen und die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden grundsätzlich nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 GemHVO und des § 48 GemHVO gebildet. Das Basiskapital und die Rücklagen werden nominal fortgeschrieben. Veränderungen des Basiskapitals ergeben sich ausschließlich aufgrund von zulässigen bzw. notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanzierung. Auf die Ausführungen bei der Bilanzposition „Basiskapital“ wird verwiesen. Sonderposten für Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO brutto auf der Passivseite der Bilanz angesetzt. Neben den Sonderposten für Investitionszuweisungen werden auch Sonderposten für erhaltene Beiträge und Sonstige Sonderposten für unentgeltlichen Erwerb gebildet. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist (§ 91 Abs. 4 GemO). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Transferverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen und die Sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen (Nennbeträgen) angesetzt (§ 91 Abs. 4 GemO). Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden nach Maßgabe des § 48 GemHVO gebildet. Die Angaben unterhalb der Bilanz (Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre) erfolgen gemäß § 42 GemHVO. Seite 94 Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Abschreibungsmethode (§ 46 Abs. 1 GemHVO). Folgende typische Abschreibungsdauern kommen zur Anwendung: Ingenieurbauwerke (je nach Bautyp) Aufwuchs von Grünanlagen und Spielplätzen Grabfelder Friedhöfe Geleistete Investitionszuschüsse (je nach bezuschusstem Gut) Gebäude (je nach Baustandard) Straßen und Feldwege (je nach Ausbaustandard) Betriebsvorrichtungen (je nach Typ) Straßenbeleuchtung Sportanlagen Außenanlagen und Einfriedungen Verkehrslenkungsanlagen Fahrzeuge Spielgeräte, Möbel, Instrumente, sonstige Ausstattung Software, Hardware Nachrichtl. Abschreibung bei den Eigenbetrieben EB Wasserversorgung Leitungsnetz EB Abwasserbeseitigung Kanäle Abschreibung beim Betrieb Nahwärme Leistungsnetz BHKW 50-80 Jahre 50 Jahre 30-50 Jahre 10-50 Jahre 20-50 Jahre 20-40 Jahre 5-50 Jahre 20 Jahre 20-25 Jahre 15-25 Jahre 15 Jahre 5-15 Jahre 5-15 Jahre 3-8 Jahre 40 Jahre 50 Jahre 40 Jahre 10 Jahre Bei Grund und Boden, Aufwuchs des Waldes, Kunstgegenständen und Bodendenkmälern erfolgt keine Abschreibung. Die Beteiligungen an Zweckverbänden werden anteilig entsprechend den Auflösungen in den Haushalten der Zweckverbände abgeschrieben. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 52 Absatz 3 und 4 GemHVO. Die einzelnen Bilanzpositionen werden im Detail näher erläutert. Das Sachvermögen Das Sachvermögen hat 2025 von rund 49,9 Mio. € auf 51,5 Mio. € zugenommen. Die größten Zugänge an Vermögen liegen im Bereich der Bauten (Klosterwiesenschule und Feuerwehrhaus) sowie im Bereich der Wege und Plätze (Dorfplatz). Das Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat von rund 15,6 Mio. € im Jahr 2022 auf rund 16,1 Mio. € im Jahr 2025 zugenommen. Die Abgrenzungsposten Die Bilanzposition umfasst die aktiven Abgrenzungsposten und die Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse. Seite 95 B I L A N Z zum Stichtag 31.12.2025 A. AKTIVSEITE 67.789.200,92 € 1. Vermögen 67.527.573,40 € 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Konto 00 6.898,00 € Unter den immateriellen Vermögensgegenständen sind die bei der Gemeinde im Einsatz befindlichen Softwareprodukte bilanziert, sowie in untergeordneter Größenordnung Lizenzen. Lizenzen 020 1.841,00 € DV-Software 025 5.057,00 € Bei dem zum Jahresende ausgewiesenen Wert handelt es sich um Lizenzen für Software sowie ähnliche Rechte, über welche die Gemeindeverwaltung verfügt. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 12.417,00 € 731,85 0,00 € 6.520,85 € 6.898,00 € 1.2 Sachvermögen 51.507.681,07 € 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 01 8.742.053,25 € Unbebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden wie Grünflächen einschließlich des Aufwuchses, Ackerland, Waldflächen mit deren Aufwuchs, aber auch Bauplätze für Wohnen und Gewerbe. Grünflächen 011 2.090.628,48 € Ackerland 012 31.233,60 € Grund und Boden bei Wald, Forsten 0131 3.934,32 € Aufwuchs bei Wald und Forsten 0132 11.652,00 € Sonstige unbebaute Grundstücke 019 6.604.604,85 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 10.384.923,98 € 723.044,80 € 2.352.077,53 € 0,00 € 8.742.053,25 € Zugänge: Baugebiet Lilienstraße, 181.729,61 € Baugebiet Bühl 456.564,32 € Baugebiet Bühl 22.659,00 € Bauplätze Lilienstraße und Versorgungsanlage 18.672,27 € Ant. Grundstück Dorfplatz 43.419,60 € Seite 96 Abgänge: Annaberg 1.997,50 € Zeppelinstraße 1.819,00 € Verkauf Fischerareal 217.512,96 € GE Mehlis, Teilfläche 26.726,49 € Interkommunales Gewerbegebiet 868.039,52 € Interkommunales Gewerbegebiet 281.473,47 € Interkommunales Gewerbegebiet . 266.448,17 € Interkommunales Gewerbegebiet . 688.060,42 € Die Zugänge 2025 waren Kaufverträge i. H. v. 723.044,83 €. Diese waren u. a. für Vorfinanzierung, Kauf von Grundstücken sowie Tauschgrundstücke und Restflächen Interkommunales Gewerbegebiet. Abgänge waren durch Verkauf von einem Grundstück im interkommunalen Gewerbewegebiet zu verzeichnen. Die Kosten für den interkommunalen Erwerb werden nach Satzungsbeschluss zu Baindt 27,5%, Baienfurt 27,5%, Ravensburg 31,05%, Weingarten 11,25%, Berg 2,7% aufgeteilt. 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Konto 02 21.505.786,02 € Bebaute Grundstücke sind solche, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Die Bilanzierung erfolgt getrennt für den Grund und Boden einerseits und für die Gebäude, Betriebsvorrichtungen und Außenanlagen andererseits. Der bilanzielle Wertansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (berücksichtigt Zu- und Abgänge wie Ankauf, wertsteigernde Investitionen). Endstände 31.12.2025: Grund und Boden bei Wohnbauten 0211 342.120,89 € Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen 0212 318.474,00 € Soziale Einrichtungen – Grund und Boden 0221 494.772,04 € Soziale Einrichtungen – Gebäude usw. 0222 2.806.374,00 € Schulen – Grund und Boden 0231 451.872,54 € Schulen – Gebäude usw. 0232 10.764.591,00€ Kultur, Sport, Garten – Grund und Boden 0241 256.415,25 € Kultur, Sport, Garten – Gebäude usw. 0242 2.518.352,00 € Sonstige Gebäude – Grund und Boden 0291 232.207,30 € Sonstige Gebäude – Gebäude usw. 0292 3.320.607,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 9.986.276,02 € 1.466.417,54 € 18.420,60 € 837.775,38 € 21.505.786,02 € Zugänge 2025 bei Gebäudewert Dorfplatz 283.077,22 € Hochbaumaßnahme Klosterwiesenschule Neubau ehem. blaues Gebäude 1.099.927,50 € Baumaßnahme Feuerwehrhaus 218.412,82 € Abgänge 2025 bei Gebäudewert Dorfplatz 18.419,60 € EG Rektorat, OG Klassenzimmer Klosterwiesenschule blaues Gebäude 1,00 € Seite 97 1.2.3 Infrastrukturvermögen Konto 03 19.522.287,57€ Das Infrastrukturvermögen umfasst sämtliche Verkehrs-, Ver- und Entsorgungseinrichtungen. Neben dem Grund und Boden sind insbesondere Brücken und Tunnel, das Straßennetz mit Wegen und Plätzen, die Verkehrslenkungsanlagen sowie Stützbauwerke wertmäßig ausgewiesen. Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 031 2.188.711,57 € Brücken, Tunnel und ing. Anlagen 032 393.146,00 € Anlagen zur Abwasserableitung 0341 292.342,00 € Straßen, Wege, Plätze, Verkehr 035 9.045.606,00 € Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 036 1.565.868,00 € Wasserbauliche Anlagen 037 1.546.363,00 € Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 038 673.312,00 € Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 039 3.816.939,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 16.246.509,55 € 1.696.960,35 € 0 € 626.598,68 € 19.522.287,57€ Zugänge 2025 bei: Geh- und Radweg Sulpach BA III 465,51 € Straßenbeleuchtung Dorfplatz und Straßenbeschilderung 29.840,01 € Straßenbau Erschließung Baugebiet Lilienstraße 67.624,47 € Umgestaltung Dorfplatz Nahwärme, Neuverlegung u. Neuanschluss 11.923,41 € Dorfplatz – Breitband Leitungen Hausanschlüsse 14.446,37 € FTTB Weiße Flecken Projektbezogene Kosten 40.147,08 € Hausanschluss Glas Am Umspannwerk 23 811,97 € Hausanschluss Glas Am Föhrenried 12 961,97 € Erschließungsarbeiten BG Lilienstraße Breitband, Straßenbel. 64.537,92 € Glasfaseranbindung Bauhof und Heizzentrale 3.205,41 € Barrierefreie Bushaltestelle Dorfplatz und Fußgängerüberweg 98.850,20 € Umgestaltung Dorfplatz neu – Platzgestaltung inkl. Aufbauten 1.341,217,22 € Straßenbeleuchtung BG Lilienstraße Breitband – Erschließung 22.928,81 € Schlussrechnungen fehlen zum Teil noch. Nachaktivierung im Rechnungsjahr 2026 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken Konto 0,00 € 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Konto 05 8.651,52 € Unter den Kunstgegenständen werden Gemälde und Grafiken sowie Sammlungsstücke des Städtischen Museums geführt. Kunstgegenstände 051 8.650,52 € Baudenkmäler 055 1,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 8.651,52 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 8.651,52 € Seite 98 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Konto 06 1.016.260,50 € Der Bilanzansatz entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten, insbesondere bei der Produktgruppe Feuerwehr und im Bereich des Bauhofs. Fahrzeuge 061 717.904,00 € Maschinen 062 33.815,50 € Technische Anlagen (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 063 264,541,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 1.109.683,50 € 61.905,11 € 1.200,00 € 154.128,11 € 1.016.260,50 € Zugänge 2025 bei Anschaffung Gabelstapler Bauhof 21.301,00 € VW T 6.1 Bauhoffahrzeug RV-GB 55 29.988,00 € Schnellkuppler, Kuppelplatte 2.200,01 € Photovoltaik Sanierung Schule – Hauptgebäude 8.416,10 € Abgänge 2025 bei: VW T 6.1 Bauhoffahrzeug RV-GB 55 1.200,00 € Fahrzeuge besitzt die Gemeinde Baindt schwerpunktmäßig im Bereich des Bauhofs und bei der Feuerwehr. Daneben gibt es ein Dienstfahrzeug für das Rathaus. Unter den Technischen Anlagen werden insbesondere zentrale Steuerungsanlagen ausgewiesen, die nicht zur standardmäßigen Ausstattung gehören. 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Konto 07 681.931,00 € Hierunter sind alle Vermögensgegenstände wie die Büroeinrichtung von Verwaltung, Schulen und Kindertageseinrichtungen, die Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände von Schulklassen und die Sonderausstattungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften in den übrigen Bereichen ausgewiesen. Betriebsvorrichtungen 071 5.589,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung 072 676.342,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 509.283,00 € 248.469,58 € 0,00 € 111.821,58 € 681.931,00 € Seite 99 Zugänge 2025 bei: Interaktive Display KWS - Medientechnik Bellgardt – Interaktive Tafeln 7.598,15 € Neue Möbel Vorzimmer 5.396,21 € Sennheiser Mikrofonanlage für SKH 2.356,67 € Schulsanierung Möblierung Hauptgebäude Verw., Lehrerzimmer 49.134,75 € Tische und Stühle Klosterwiesenschule Neubau 152.130,37 € Sophos Xstream Protection, Sophos XGS 6.740,04 € Regalsystem 2.069,41 € Spindschrank Feuerwehr 2.269,33 € Fahrbarer Arbeitstisch, Reihenwerkbank 1.577,31 € Spielgeräte Spielplatz Sonnenstraße 6.934,20 € Lenovo ThinkPad, Tastatur, Dockingstation 1.183,40 € Regale für Bücherei 5.201,85 € Reinigungsmaschine SKH 3.500,00 € Halbautomatischer Defibrillator 1.862,89 € Aktenschränke Kombischränke 8.364,03 € Fahrbares Gerüst – Messegerüstpreis 4.698,00 € Atemschutzdruckluftflaschen 4.145,60 € Möblierung KWS, Klassenzimmerausstattung 14.068,18 € Umgestaltung Bürgerbüro 2.380,00 € Personal-Garderobe Kindergarten SMS 981,01 € Akkuladeschrank Feuerwehrhaus 1.878,18 € Unter den Betriebsvorrichtungen werden Bauwerke bilanziert, die nicht unter den bilanzrechtlichen Begriff des Gebäudes fallen. Betriebsvorrichtungen, die bilanzrechtlich zum Gebäude zählen, weil sie baulich fest mit dem Gebäude verbunden sind, werden unter den Bebauten Grundstücken ausgewiesen. Unter die hier dargestellte Bilanzposition fallen somit vor allem Gartengerätehäuser in Kindertagesstätten, Lagerflächen, Aufbauten im Zusammenhang mit Sportanlagen und Spielgeräte im Außenbereich von Kindertagesstätten. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst vor allem Möbel (in Büros, Schulen, Kindertagesstätten etc.), EDV-Anlagen (Beamer, Notebooks, PCs), Kopierer, Sportgeräte der Sporthallen, Musikinstrumente, Ausstattungsgegenstände der Feuerwehr, Medienausstattung der Schulen, Reinigungsgeräte, Werkzeuge des Bauhofs und vieles mehr. Nach den Regelungen der § 38 Abs. 4 GemHVO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 GemHVO wurden bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung Vermögensgegenstände im Jahr 2025 nur aufgenommen, wenn sie im Einzelfall Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 800 € netto aufweisen. Vermögensgegenstände, die einen geringeren Anschaffungswert aufweisen, werden nicht in die Vermögensrechnung aufgenommen, sondern direkt im Ergebnishaushalt beschafft, was eine immense Verwaltungsvereinfachung darstellt, aber die Aussagekraft der Vermögensrechnung nur in geringem Umfang verringert. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 können ab 2016 im Rahmen der Erstausstattung bei Baumaßnahmen auch geringwertige Vermögensgegenstände bis 800 € netto aktiviert werden. Dabei werden gleichartige Vermögensgegenstände zu einem Sammelposten zusammengefasst (z.B. „Mobiliar“, „EDV Ausstattung“) und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 1.2.8 Vorräte 0,00 € Vorräte sind Sachvermögensgegenstände, die nicht dauerhaft (nicht länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen. Entsprechend dem Grundsatz der Wesentlichkeit werden bei der Gemeinde Baindt die Wesentlichkeitsgrenze für die Abgrenzung als Vorräte im Rahmen der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse auf 10.000,00 € je Lager beziffert. Heizöl wird nur in einer Obdachloseneinrichtung vorgehalten. Der Streusalzbestand und minimale Betriebsstoffe sind nur in geringer Größenordnung vorhanden. Seite 100 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Konto 09 30.711,21 € Unter den Anlagen im Bau werden Vermögensgegenstände ausgewiesen, die sich zum Bilanzstichtag in der Herstellung befinden. Die für diese Vermögensgegenstände bis zum Bilanzstichtag angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten werden unter diesem Bilanzkonto dargestellt. Die Kosten werden aber noch nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 0961 30.711,21 € Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 0962 0,00 € Folgende Restwerte sind zum 31.12.2025 vorhanden: Anlagen-Nr. 2490 PV-Anlage Sporthalle –Nahwärme für Wärmepumpe 23.606,49 € Anlagen-Nr. 2491 Umbau UG Heizzentrale Haus Rotes Gebäude Pelletlager Technik Nahwärme 7.104,72 € Abgänge / Umbuchungen 2025 bei: Anlagen-Nr. 2093 Hochbaumaßnahmen KWS blaues Gebäude 9.287.722,70 € Anlagen-Nr. 2133 Baumaßnahme Feuerwehrhaus 1.486.459,98 € Anlagen-Nr. 2145 Ideenkonzept neuer Waldspielpl. „Grüner Berg“ 125.360,30 € Anlagen-Nr. 2231 Umgestaltung Dorfplatz – Platzgestaltung 1.722.358,37 € Anlagen-Nr. 2317 Umgestaltung Dorfplatz – Bushaltestelle + Fußgängerüberweg 208.351,47 € Anlagen-Nr. 2348 Baugebiet Lilienstraße 260.868,51 € Anlagen-Nr. 2385 Retentionsbecken Schule 2.451,28 € Anlagen-Nr. 2440 Erdarbeiten Versickerungsbecken KWS 27.801,45 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025/ Umbuchungen 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 11.652.015,98 € 1.500.069,29 € -13.080.359,50 € 0,00 € 30.711,21 € 1.3 Finanzvermögen 16.012.994,33 € Unter Finanzanlagen sind insbesondere solche Geld- und Kapitalanlagen ausgewiesen, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken oder Unternehmensverbindungen dienen. Dazu gehören in erster Linie Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und die Sondervermögen und hier insbesondere die organisatorisch verselbständigten Einrichtungen. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 € Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune mit mehr als 50% am Stamm- kapital des Unternehmens beteiligt ist. Der Wert der Anteile beinhaltet das gezeichnete Kapital und - soweit vorhanden - die Kapitalrücklagen: Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 500.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500.000,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 500.000,00 € Seite 101 1.3.2 Beteiligungen – Konto 11 682.961,00 € Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauerhafte Verbindung zu diesem Unternehmen herzustellen. Als Beteiligung gilt im Zweifel ein Anteil am Nennkapital von mehr als 20%. Übrige Beteiligungen an Unternehmen/Einrichtungen, an denen die Gemeinde nur eine Beteiligung von nicht mehr als 20% hält, werden hier ebenfalls erfasst. Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 1.000,00 € Beteiligung Regionale Kompensationsflächen GmbH 27.081,00 € Geschäftsanteile Hallenbad Baienfurt eG 500,00 € RaWEG mbH 1.280,00 € TWS Netz GmbH (Kapitalrücklage) 111.000,00 € Stammkapital der TWS Netz GmbH 11.100,00 € Geschäftsanteile Verkehrsbetriebe Schussental Ver. GmbH 3.500,00 € Kapitalrücklage Zweckverband IGMS 2025 27.500,00 € Kommanditbeteiligung Netze BW GmbH 2025 500.000,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 151.961,00 € 531.000,00 € 0,00 € 0,00 € 682.961,00 € 1.3.3. Sondervermögen Konto 12 615.505,08 € Unter das Sondervermögen fällt gemäß § 96 GemO unter anderem das Vermögen der städtischen Eigenbetriebe. Eigenbetrieb Wasserversorgung Stammkapital 444.312,64 € Eigenbetrieb Wasserversorgung Rücklage 171.192,44 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 0,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 615.505,08 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 615.505,08 € 1.3.4 Ausleihungen Konto 13 4.690.400,00 € Bei den Ausleihungen handelt sich um verschiedene Darlehen an die Eigenbetriebe und verbundenen Unternehmen der Gemeinde Baindt. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen 4.690.400,00 € und Sondervermögen Ausleihungen an sonstige inländischen Bereiche 0,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Tilgungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 4.557.100,00 € 400.000,00 € 266.700,00 € 4.690.400,00 € Stand 2025: EB WV und Zweckverband– Gewährung Trägerdarlehen: 1.490.150,00 € Zugang: 0,00 €, Abgang 2025: 45.100,00 € Stand 2025: EB Abwasserbeseitigung – Gewährung Trägerdarlehen: 3.200.250,00 € Zugang: 400.000 €, Abgang 2025: 134.700,00 € Darlehen Ausleihe Bau Reithalle bis 31.12.2025 0,00 € (Überbrückung WLSB-Förderung, Abgang 2025: 132.000,00 €) Seite 102 1.3.5 Wertpapiere Konto 14 7.500.000,00 € Unter den Wertpapieren werden auch Sichteinlagen bei Kreditinstituten ausgewiesen, die nicht jederzeit als Zahlungsmittel genutzt werden können. Hierzu gehören auch Termineinlagen bzw. Festgelder und Kündigungsgelder. Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen bei der Gemeinde Baindt nicht, da diese risikobehafteten Möglichkeiten keine Anwendung finden. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 8.500.000,00 € 13.700.000,00 € 14.700.000,00 € 0,00 € 7.500.000,00 € Sparbriefe/Festgelder im Wege der Einlagensicherung nur bei örtlichen Banken. 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen Konto 15 186.294,51 € Öffentlich-rechtliche Forderungen stellen Ansprüche der Gemeinde aufgrund von Bescheiden (Verwaltungsakt) dar. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich insbesondere aus Steuer-, Gebühren- und Beitragsforderungen zusammen. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 243.823,27 € 186.294,51 € 243.823,27 € 0,00 € 186.294,51 € 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 218.876,63 € Privatrechtliche Forderungen basieren auf einem privatrechtlichen Schuldverhältnis und sind insbesondere Grundstücksverkäufe, Mieten, Pachten sowie Forderungen aus Schadensfällen oder verschiedenen Dienstleistungen. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 263.715,64 € 218.876,63 € 263.715,64 € 0,00 € 218.876,63 € 1.3.8 Liquide Mittel 171 1.618.957,11 € Die Liquiden Mittel umfassen kurzfristig verfügbare Zahlungsmittel, also Guthaben auf Girokonten und Tagegeldkonten bei Kreditinstituten, sowie Bargeld der Gemeindekasse. Handvorschüsse und Zahlstellen werden immer zum 31.12. abgerechnet. Die verfügbaren liquiden Mittel zum 31.12. eines Jahres stellen dabei in erster Linie Kassenmittel dar, um die Zahlungsverpflichtungen der Gemeinde zu erfüllen. Sie dürfen nicht mit frei verfügbaren Finanzierungsmitteln im Sinne der Haushalts- und Finanzplanung verwechselt werden. Die Höhe der frei verfügbaren Finanzmittel für spätere Jahre richtet sich insbesondere danach, welche übertragenen Haushaltsermächtigungen gebildet wurden und welche Veränderungen die Haushalts- und Finanzplanung noch vorsieht. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 797.412,63 € 1.618.957,11 797.412,63 € 0,00 € 1.618.957,11 Seite 103 2. Abgrenzungsposten 261.627,52 € Nach § 48 Abs. 1 GemHVO sind auf der Aktivseite vor dem Abschlussstichtag geleistete Aus- zahlungen als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzung Konto 180 40.870,52 € Gemäß § 48 GemHVO sind vor dem Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auf der Aktivseite der Bilanz als Rechnungsabgrenzungsposten darzustellen. Hierunter fallen Auszahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr bezahlt und gebucht wurden, aber entweder nur zum Teil oder ganz dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich als Aufwand zuzurechnen sind. Die Beamtenbesoldungsanteile des Januars werden bereits im Dezember gebucht und sind somit aktiv abzugrenzen. Hinzukommen weitere in 2025 geleisteten Zahlungen die wirtschaftlich dem Jahr 2025 zuzuordnen sind. 2.2.1 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 18030 194.656,00 € Nach § 40 Abs. 4 GemHVO sollen von der Gemeinde geleistete Investitionszuschüsse als Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen werden und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Investition aufgelöst werden. Bezuschusst werden von der Gemeinde unter anderem Investitionen von Kindergärten, Vereine und weiteren sozialen Einrichtungen. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 180.811,00 € 38.039,98 € 0 24.194,98 € 194.656,00 € Zugang 2025 bei Gartensanierung Spielgeräte Gr. Schneeweißchen Waldorf-KiGa 13.039,98 € Zuschuss LKW Neuwagen DRK 25.000,00 € 2.2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Konto 18036 26.101,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 26.700,00 € 20.000,00 € 0,00 € 20.599,00 € 26.101,00 € Zugang 2025 bei Baumaßnahme ev. Kirche in Bft., Zuschuss Gemeinde Baindt 20.000,00 € Der Gemeinderat hat am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst: 1. Auf den Ansatz früherer geleisteter Investitionszuschüsse an Dritte wird in der Eröffnungsbilanz verzichtet. 2. Auf die Vereinfachungsregeln bei der Erfassung und Bewertung von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen wird zurückgegriffen. In die Bewertung des Vermögens der Eröffnungsbilanz wurden alle Investitionsförderungsmaßnahmen von 2013 bis 2018 in die Eröffnungsbilanz aufgenommen. Seite 104 Die GPA meinte die Aufnahme der unten genannten Investitionszuschüsse sei zwar löblich, aber man hätte sie laut dem GR-Beschluss und § 62 GemHVO erfassen müssen. Eine Teilerfassung ab 01.01.2013 ist nicht zulässig. Folglich wurde nach Absprache mit GPA und Rechtsaufsichtsbehörde eine nachträgliche Aktiv-Passiv Minderung mit Verringerung von Vermögen und Basiskapital vorgenommen. Eine Berücksichtigung in der Ergebnisrechnung scheidet aus, da Perioden betroffen sind, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz liegen (sh. u.a. Notheis Nr. 7 zu § 63 GemHVO). B. PASSIVSEITE 67.789.200,92 € 1. Eigenkapital 46.695.606,68 € 1.1 Basiskapital 31.546.105,99 € Unter dem Basiskapital wird das Eigenkapital der Kommune abgebildet. Das Basiskapital wird als Differenz aus Vermögen und Schulden ermittelt. Wird Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, ist ein Überschuss des Vermögens gegenüber den Schulden gegeben. Das Basiskapital stellt die Differenz zwischen dem Vermögen der Gemeinde Baindt auf der Aktivseite der Bilanz und den sonstigen Positionen auf der Passivseite dar. Das Basiskapital wurde im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch entsprechende Saldierung der übrigen Bilanzpositionen rechnerisch ermittelt. Es können sich im Nachgang der Prüfung der Eröffnungsbilanz noch Änderungen ergeben. Das Basiskapital bringt zum Ausdruck, inwiefern das Vermögen der Gemeinde durch Eigenmittel finanziert wurde. Das Basiskapital darf nicht negativ sein. 1.2 Rücklagen 16.692.783,02 € Rücklagen sind im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Teile des Eigenkapitals auf der Passivseite der Bilanz. Rücklagen werden im Zuge des Haushaltsausgleichs aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder aus Überschüssen des Sonderergebnisses gebildet. Die Rücklagen stellen dabei insbesondere keine liquiden Mittel dar. Vielmehr handelt es sich um rechnerische Ressourcenüberschüsse, die sich auch aus Geschäftsvorfällen ergeben können, die nicht im selben Jahr zahlungswirksam waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen oder Sonderposten, Abschreibungen etc.). Rückschlüsse auf die liquiden Mittel lässt diese Position nicht zu. Ein solcher Rückschluss ist ausschließlich über die Bilanzposition „Liquide Mittel“ möglich. Auf die ausführlichen Erläuterungen dort wird an dieser Stelle verwiesen. Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2025 eine. Überschuss in Höhe von 592.223,23 € dar, der in die entsprechende Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt damit 6.889.340,56 €. Das Sonderergebnis des Ergebnishaushalts stellt im Haushaltsjahr 2025 einen Überschuss in Höhe von 951.059,10 € dar, der in die entsprechende Rücklage aus Sonderergebnissen eingestellt wurde. Die Gesamthöhe der Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses beträgt damit 9.803.442,46 €. Gemäß § 2 GemHVO sind unter dem Sonderergebnis außergewöhnliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen auszuweisen, die außerhalb der gewöhnlichen Verwaltungstätigkeit anfallen, insbesondere Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Seite 105 Nach § 23 GemHVO sind für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses und Überschüsse des Sonderergebnisses gesonderte Rücklagen zu führen. Im Jahr 2025 wurde erstmals bei beiden Rückenlagen ein Überschuss zugeführt. 1.2.1 Rücklagen Überschuss ordentl. Ergebnis 6.889.340,56 € 1.2.2 Rücklagen Überschuss Sonderergebnis 9.803.442,46 € 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 € 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 1.723.951,11 € 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 € 1.3.2 Jahresfehlbetrag 1.723.951,11 € Beide Rücklagenarten stehen in späteren Jahren zur Verfügung, um den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt herzustellen. Zweckgebundene Rücklagen werden keine gebildet. Die Bildung von zweckgebundenen Rücklagen hätte lediglich den Effekt, auf der Passivseite der Bilanz das Basiskapital zu verringern. Liquiditätseffekte sind damit - anders als beispielsweise bei der früheren Allgemeinen Rücklage der kameralen Rechnungslegung – nicht verbunden. 2. Sonderposten Konto 21 14.385.154,13 € Erhaltene Zuweisungen und Beiträge für Investitionen (z.B. Landeszuwendungen, Erschlie- ßungsbeiträge) werden bei Anwendung der Bruttomethode als Sonderposten ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Nutzungsdauer der damit finanzierten Vermögensgegenstände ergebniswirksam aufgelöst (§ 40 Abs. 4 GemHVO). 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen Konto 211 8.843.291,63 € Als Sonderposten für Investitionszuweisungen werden gemäß § 40 Abs. 4 GemHVO Mittel passiviert, die die Gemeinde Baindt zur Finanzierung von Investitionen der Aktivseite der Vermögensrechnung von Dritten erhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Investitionszuweisungen und – zuschüsse des Landes. Die von Bund und Land erhaltenen Zuweisungen werden über die Nutzungsdauer parallel zu den Abschreibungen ertragswirksam aufgelöst. Da die Zuweisungen aber nicht immer im selben Jahr wie die Aktivierung der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zufließen, können Abweichungen zur Darstellung auf der Aktivseite auftreten. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 21.236,00 € 0,00 0,00 € 2.145,00 € 19.091,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 7.262.088,88 € 1.762.710,10 € 1,00 € 214.290,35 € 8.810.507,63 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 13.246,00 € 0,00 € 0,00 € 1.169,00 € 12.077,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 2.050,00 € 0,00 € 0,00 € 434,00 € 1.616,00 € Seite 106 Zugänge 2025 bei Zuschuss Feuerwehrfahrzeug LF 20 30.666,00 € Auszahlung Ausgleichstock Sanierung KWS 45.000,00 € Aufstockung Ausgleichstock – Auszahlung RP 112.500,00 € Förderung LGVFG barrierefreie Bushaltestelle Ortsmitte 161.362,00 € Baindt LSP Ortskern II Antrag – Aufstockung 2025 1.200.000,00 € Digitalpakt KWS Auszahlung 2025 47.200,00 € Ausgleichstock Sanierung Feuerwehrhaus 82.500,00 € Zuschuss Investitionsprogramm Ganztagesausbau 52.220,00 € Konnexitätszahlung Zuschuss 2025 Wärmeplanung 11.156,10 € Zuschuss Umbau Feuerwehrhaus VwV ZFeu Festbetragsfinanzierung 20.106,00 € 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge Konto 212 5.541.861,50 € Als Investitionsbeiträge gelten die Erschließungsbeiträge, die nach dem Kommunal- abgabengesetz erhoben werden. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 5.526.713,50 € 261.287,95 € 0,00 € 246.139,95 € 5.541.861,50 € Zugänge 2025 bei: Glasfaser-Hausanschluss, Kuhn-Stoff GmbH & Co. KG 800,00 € Hausanschluss Katja und Walter Zinta GbR 850,00 € FlSt. 55/15 – Anschlussbeitrag Nahwärme Fischerstr. 7 125.838,08 € Erschließungsbeitrag FlSt. 55/15 Fischerstr. 7 133.799,87 € 2.3 Sonderposten für Sonstiges Konto 219 1,00 € Hierzu gehören sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb ein- schließlich Geldspenden mit investivem Verwendungszweck. Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 75,00 € 0,00 € 0,00 € 74,00 € 1,00 € 3. Rückstellungen 1.316.000,00 € Rückstellungen sind Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Höhe, ihres zeitlichen Eintretens und / oder ihres Bestandes ungewiss sind, aber hinreichend sicher erwartet werden können. Hierzu muss ein Geschäftsvorfall im betreffenden Haushaltsjahr wirtschaftlich verursacht sein. Ungewiss ist aber, wann und in welcher Höhe mit Zahlungen auf Grund dieses Geschäftsvorfalls zu rechnen ist. Die Bildung von Rückstellungen dient damit der periodengerechten Ergebnisermittlung und der vollständigen Darstellung der Schulden der Gemeinde. Rückstellungen sind in der Höhe anzusetzen, die nach vernünftiger Beurteilung notwendig ist. Sie dienen dazu, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. Seite 107 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 € Diese Position beinhaltet Rückstellungen für Lohn- und Gehaltszahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen der Altersteilzeit. Rückstellungen werden gebildet für Beschäftigungsverhältnisse im sog. Blockmodell. Dabei erfolgt die Aufteilung in eine Beschäftigungs- und Freizeitphase. Mit Beginn der Beschäftigungsphase werden der Rückstellung zeitanteilig gleiche Raten bis zum Beginn der Freizeitphase zugeführt. 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgerschaften und Gewährleistungen (2870) 1.208.000,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 870.000,00 € 348.000,00 20.000,00 0,00 € 1.188.000,00 € Rückstellungen siehe Anlage Rückstellungsspiegel – Beschluss GR-Sitzung 20.01.2026. 3.7 Sonstige Rückstellungen (2891) GPA /Steuerrückstellungen Betrieb gewerbl. Art 108.000,00 € Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 83.000,00 € 25.000,00 0,00 0,00 € 108.000,00 € Rückstellungen siehe Anlage Rückstellungsspiegel – Beschluss GR-Sitzung 20.01.2026. 4. Verbindlichkeiten 2.995.472,15 € Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen. Grundsätzlich sind sämtliche Verbindlichkeiten zu passivieren, um dem Grundsatz der Vollständigkeit gerecht zu werden. Die Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. 4.1 Anleihen 0,00 € 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 2.689.436,68 € Die Gemeinde Baindt hat eine Einheitskasse. Bei der Liquidität/Liquide Mittel auf der Aktivseite sind neben dem Kernhaushalt die Liquiditätsstände der Eigenbetriebe enthalten. Sie werden auf der Aktivseite als negative Liquidität ausgewiesen. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Wasserversorgung betragen zum 31.12.2025: 249.867,50 €. Die Sichteinlagen beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung betragen zum 31.12.2025: 40.804,50 €. 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 € 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37.211,42 € Hierzu zählen Verpflichtungen aus gegenseitigen Verträgen, die von der Gegenseite erfüllt sind, aber von der Gemeinde noch nicht. Seite 108 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.088,04 € 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 264.736,01 € Die Position bildet einen Sammel- und Auffangposten und beinhaltet u. a. Umsatzsteuerkonten, Bankrückrufe und sonstige Abrechnungen. Im NKHR erfolgt eine periodengenaue Abgrenzung, so dass gemäß dem Vorsichtsprinzip die ungeklärten Zahlungseingänge als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. 5. Passive Rechnungsabgrenzung 631.107,41 € Hierunter fallen Einzahlungen, die bereits im abzuschließenden Geschäftsjahr oder in früheren Jahren gebucht wurden, aber nur zum Teil dem neuen Geschäftsjahr wirtschaftlich zuzurechnen sind. Die passive Rechnungsabgrenzung stellt eine Leistungsverbindlichkeit dar. Den größten Betrag bilden die Grabnutzungsgebühren für die Gräber auf den Friedhöfen, deren Nutzungsrechte noch nicht abgelaufen sind. Der Rechnungsabgrenzungsposten wird in Höhe der auf die Restnutzungsdauer dieser Gräber entfallenen Gebührenanteile ausgewiesen. 29116 PRAP aus Grabnutzungsgebühren: Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 323.477,19 € 0,00 € 0,00 € 24.552,00 € 254.543,00 € 291100 PRAP - Sonstige Vorauszahlungen auf laufende Erträge (Miet- und Nutzungsentschädigungen Landratsamt, Pachtvorauszahlung, Mittagessen) Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 5.076,20 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 5.076,20 € 291131 PRAP aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 0,00 € 15.566,44 € 0,00 € 0,00 € 15.566,44 € 291133 PRAP aus Entgelten für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (insbesondere Friedhof): Restbuchwert 01.01.2025 Zugänge 2025 Abgänge 2025 Abschreibungen 2025 Restbuchwert 31.12.2025 280.432,31 € 314.465,12 € 280.432,31 € 0,00 € 314.465,12 € Seite 109 20. Finanzlage Nach Abschluss des Jahres 2025 stellt sich die Finanzlage gegenüber den vom Gemeinderat beschlossenen Ansätzen wie folgt dar: Konsumtiver Teil Planansatz 2025 Ergebnis 2025 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 14.125.750,00 15.436.063,51 1.310.313,51 abzüglich Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -14.598.300,00 -13.156.651,53 1.441.648,47 Saldo = Zahlungsmittelüber- -472.550,00 2.279.411,98 2.751.961,98 schuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit Investitionen Planansatz 2025 Ergebnis 2025 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 15.526.700,00 20.914.077,42 5.387.377,42 -Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -13.773.900,00 -22.231.258,56 -8.457.358,56 Saldo aus Investitionstätigkeit 1.752.800,00 -1.317.181,14 -3.069.981,14 Finanzierungen Planansatz 2025 Ergebnis 2025 Vergleich Euro Euro Euro Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten 1.000.000,00 0,00 -1.000.000,00 Auszahlung für die Tilgung von Krediten -150.000,00 -126.588,19 23.411,81 Saldo aus Finanzierungstätigkeit 850.000,00 -126.588,19 -976.588,19 Seite 110 Zusammenstellung Planansatz 2025 Ergebnis 2025 Vergleich Euro Euro Euro Saldo konsumtiver Teil -472.550,00 2.279.411,98 2.751.961,98 Saldo Investitionen 1.752.800,00 -1.317.181,14 -3.069.981,14 Saldo Finanzierungstätigkeit 850.000,00 -126.588,19 -976.588,19 Finanzierungsmittelbestand 2.130.250,00 835.642,65 -1.294.607,35 Saldo haushaltsunwirks. Vorgänge 0,00 -14.298,17 Anfangsbestand Zahlungsmittel 797.412,63 Endbestand Zahlungsmittel 1.618.757,11 Die Gesamtfinanzrechnung beinhaltet die zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes, die Ein- und Auszahlungen der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten, sowie die haushaltsunwirksamen Zahlungen. Die Finanzrechnung hat die Aufgabe, die tatsächliche Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit: Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit stellt eine wichtige Kennzahl dar. Sie ermöglicht eine Beurteilung, inwiefern die Investitionen und die Kredittilgung aus laufenden Überschüssen selbst erwirtschaftet werden können. Investive Ein- und Auszahlungen: Investitionen sind bei der Gemeinde Baindt von zentraler Bedeutung. Der Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stehen Auszahlungen gegenüber. Der Saldo wird dem Finanzierungsmittelbestand zugeführt. 21. Entwicklung der Verschuldung aus Krediten vom Kreditmarkt Zum 31.12.2025 hatte die Gemeinde Baindt im Kernhaushalt keine Verbindlichkeiten aus Krediten vorzuweisen. Die Gemeinde war zu diesem Zeitpunkt somit nicht verschuldet und hatte keine Tilgungszahlungen zu tätigen. 22. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzsituation Die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung mittels Bilanzanalyse sowie Analyse der Ertrags- und der Finanzlage unter Aufbereitung des Datenmaterials. Seite 111 1. Vermögenskennzahlen Infrastrukturquote 31.12.2024 31.12.2025 Kommunen verfügen im Bereich der Daseinsfürsorge über ein umfangreiches Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote verdeutlicht in welchem Umfang das kommunale Vermögen in der Infrastruktur gebunden ist. Da das Infrastrukturvermögen in der Regel nicht veräußerbar ist, kann die Quote nur langfristig beeinflusst werden. Infrastrukturvermögen x 100 Bilanzsumme 24,79% 28,80% Infrastrukturvermögen: 16.309.703,52 19.522.954,57 Bilanzsumme: 65.802.037,91 67.789.200,92 2. Finanzkennzahlen Eigenkapitalquote I 31.12.2024 31.12.2025 Die Eigenkapitalquote I zeigt an, in welchem Umfang das Vermögen der Kommunen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote ist, desto unabhängiger ist die Kommune von externen Kapitalgebern. Eigenkapital x 100 Bilanzsumme 70,96% 71,16% Basiskapital + Rücklagen: 46.695.606,68 48.238.889,01 Bilanzsumme: 65.802.037,91 67.789.200,92 Eigenkapitalquote II 31.12.2024 31.12.2025 Bei der Eigenkapitalquote II werden die Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen dem „wirtschaftlichen Eigenkapital“ zugeordnet, da es sich hierbei um Beiträge handelt, die i.d.R. nicht zurückzuzahlen und nicht zu verzinsen sind. (Eigenkapital + Sonderposten für Zuw. und Beiträge) x 100 Bilanzsumme 90,45% 92,38% Basiskapital + Rücklagen 46.695.606,68 48.238.889,01 Summe: Sonderposten für Zuw. und Beiträge: 12.825.409,38 14.385.154,13 Bilanzsumme: 65.802.037,91 67.789.200,92 Seite 112 3. Ertragskennzahlen Steuerquote 31.12.2024 31.12.2025 Die Steuerquote gibt an, wie hoch der Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Steuerquote deutet i.d.R. auf eine hohe Finanzkraft der Kommune hin. Steuererträge x 100 ordentliche Erträge 49,53% 50,00% Steuererträge: 7.500.011,08 8.029.642,44 ordentliche Erträge: 15.141.522,70 16.058.724,92 Zuwendungsquote 31.12.2024 31.12.2025 Die Zuwendungsquote gibt an, wie hoch der Anteil der Erträge aus Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen ist. Eine hohe Zuwendungsquote kann auf eine geringe Finanzkraft der Kommune hindeuten. Erträge aus Zuwendungen x 100 ordentliche Erträge 30,61% 32,69% Erträge aus Zuwendungen: 4.634.482,12 5.250.333,07 ordentliche Erträge: 15.141.522,70 16.058.724,92 Personalaufwandsquote 31.12.2024 31.12.2025 Die Personalintensität I gibt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Bei der Interpretation der Kennzahl ist der Grad der Ausgliederung in der Kommune zu beachten. Personalaufwendungen x 100 ordentliche Aufwendungen 29,61% 28,55% Personalaufwendungen: 4.138.031,93 4.415.001,68 ordentliche Aufwendungen: 13.977.222,76 15.466.501,69 Seite 113 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 ordentliches Ergebnis € -395.215 1.440.103 1.844.569 1.164.300 587.652 -1.683.150 €/EW -74,51 267,63 341,40 219,64 112,36 -321,83 % 96,73% 112,41% 114,32% 108,33% 103,80% 89,91% 1.1 Steuerkraft - netto - absoluter Betrag € 4.397.249 6.196.549 7.380.898 6.571.640 6.834.797 6.365.700 Betrag je Einwohner €/EW 829,04 1.151,56 1.366,07 1.239,70 1.306,84 1.217,15 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 52,26% 58,59% 60,06% 53,66% 51,92% 48,59% 1.2 Betriebsergebnis - netto - absoluter Betrag € 4.797.590 4.756.446 5.579.460 5.395.741 6.263.635 8.045.300 Betrag je Einwohner €/EW 904,52 883,93 1.032,66 1.017,87 1.197,64 1.538,30 Anteil an ordentlichen Aufwendungen % 39,66% 40,98% 43,31% 38,60% 40,50% 48,22% 2. Sonderergebnis € 2.335.701 137.788 1.391.349 191.305 951.059 250.000 3. Gesamtergebnis € 1.940.486 1.577.891 3.235.918 1.355.605 1.538.711 -1.433.150 F I N A N Z L A G E 4. Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit € 735.867 2.661.018 3.520.438 2.270.414 2.258.492 -526.500 €/EW 138,74 494,52 651,57 428,30 431,83 -100,67 5. Mindestzahlungsmittelüberschuss € 0 0 60.931 123.044 126.588 250.000 6. Nettoinvestitionsfinanzierungsmittel € 599.474 2.640.357 3.459.507 2.147.371 2.131.904 -778.500 €/EW 113,02 490,68 640,29 405,09 407,63 -148,85 7. Soll-Liquiditätsreserve (§ 22 Abs. 2 GemHVO) € 241.916 232.138 257.653 279.544 309.322 333.679 8. (voraussichtliche) liquide Eigenmittel zum Jahresende 2) € 7.625.199 335.121 709.740 300.000 2.432.250 2.373.350 K A P I T A L L A G E 9. Eigenkapital € 40.526.211 42.104.084 45.340.002 46.695.607 48.238.889 48.238.889 9.1 Basiskapital (§ 61 Nr. 6 GemHVO) absoluter Betrag € 31.546.106 31.546.106 31.546.106 31.546.105 31.546.105 31.546.105 9.2 Eigenkapitalquote Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme % 78,35% 77,77% 72,33% 70,96% 9.3 Fremdkapitalquote Verhältnis Fremdkapital inkl. Sonderposten zu Bilanzsumme % 21,65% 22,23% 27,67% 29,04% 10. Goldene BilanzregelAnlagendeckung % 11. Verschuldung zum 31.12. € 0 0 2.939.069 2.816.025 2.689.437 2.559.202 €/EW 11.1 Nettoneuverschuldung 2.939.069 0 -126.588 -130.235 absoluter Betrag € 0 0 2.939.069 2.816.025 2.689.437 2.559.202 Betrag je Einwohner Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit 2) vgl. Zeile 9 in Anlage 5 absoluter Betrag absoluter Betrag Verhältnis langfr. Kapital zu langfr. absoluter Betrag Betrag je Einwohner 1) Aus welchen Konten die Kennzahlen zu ermitteln sind, wird verbindlich auf der Internetseite des Innenministeriums (www.im.baden- wuerttemberg.de) bekannt gemacht. Einwohnerzahlen Zensus: 5.301 Zensus 30.06.2024 absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner Aufwandsdeckungsgrad absoluter Betrag absoluter Betrag absoluter Betrag Betrag je Einwohner absoluter Betrag absoluter Betrag Seite 114 Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Ergebnis Plan Kennzahl 1) Einheit 2021 2022 2023 2024 2025 2026 1 2 3 4 5 6 7 8 E R T R A G S L A G E 1 Ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad % 96,73% 112,41% 114,32% 108,33% 103,80% 89,91% % 54,02% 52,12% 52,54% 49,53% 50,02% 54,04% % 1.192 1.264 1.432 1.415 1.535 1.550 € 355 419 518 483 518 526 % 42,32% 40,04% 37,22% 39,06% 39,05% 40,59% (Transferaufwendungen/ordentl. Aufwend.) % 25,23% 28,47% 29,77% 29,61% 28,55% 29,69% % 0,23 0,18 0,34 0,60 0,51 0,96 € 5,20 3,84 8,26 15,78 15,24 30,59 F I N A N Z L A G E 1 Fremdkapitalstrutkturquote % 0 0 555 0 0 0 2 Pro Kopf-Verschuldung Kernhaushalt € 0 0 544 531 514 489 % 735.867 2.661.018 3.520.438 2.270.414 2.258.492 -526.500 % 0 0 60.931 123.044 126.588 250.000 Kennzahlen zur Vermögenslage % 96% 157% 290% 510% 314% 186% % 51% 107% 73% 29% 36% -16% % 9,14% 9,74% 22,39% 36,28% 27,04% 14,44% Anteil der Investitionen an Gesamtausz. Investitionsquote 3 Gesamtsteuererträge pro 4 Gewerbesteuer brutto pro 5 Transferaufwandquote 7 Zinslastquote 8 Zinsen pro Einwohner (nur Reinvestitionsquote (Investitionen/Abschreibungen) Selbstfinanzierungsgrad (Zahlungsmittelsaldo aus ldf. Verwaltungstätigk./Sachanlage- invest.) (kurzfr.Fremdkapital=Neuaufn./G esamtsch.) (Fremdkapital zum 31.12./Einwohnerzahl) Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigk. Mindestzahlungsmittel- überschuss Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Steuererträge/ordentliche Erträge) (Personalaufwendung/ordentl. Aufwend.) (Zinsen/ordentliche Aufwendungen) (sollte über 100% liegen) 2 Steuerquote 6 Personalaufwandsquote Seite 115 22. Fazit Die Gemeinde Baindt konnte das Haushaltsjahr 2025 mit einem erfreulich positiven ordentlichen Ergebnis abschließen. Zwar stehen in diesem frühen Stadium noch einzelne Abrechnungen aus, die sich aufgrund zeitlicher Verzögerungen auf das Haushaltsjahr 2026 verschieben werden, dennoch stellt das Jahresergebnis 2025 insgesamt ein erfreuliches Resultat dar. Während ursprünglich ein Defizit in Höhe von 1,6 Mio. € eingeplant war, ergibt sich nunmehr ein positives ordentliches Ergebnis von 0,59 Mio. €. Im Ergebnishaushalt weist das ordentliche Ergebnis 2025 damit einen Überschuss in Höhe von 0,59 Mio. € (Vorjahr: 1,16 Mio. €) aus. Das Sonderergebnis schließt zusätzlich mit einem Überschuss von 0,95 Mio. € (Vorjahr: 0,19 Mio. €) ab. Insgesamt ergibt sich daraus ein Gesamtüberschuss von rund 1,54 Mio. €. Die positive Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses ist jedoch im Wesentlichen auf Einmaleffekte auf der Ertragsseite zurückzuführen. Zwar konnten im Haushaltsjahr 2025 höhere ordentliche Erträge als Aufwendungen erzielt werden, gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass einzelne Aufwandspositionen weiterhin deutlich ansteigen. Insgesamt lagen die ordentlichen Aufwendungen rund 1,5 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Die derzeit positive Entwicklung darf daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich strukturelle Belastungen im Ergebnishaushalt weiter verschärfen. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsjahre 2027 und 2028 ff. ist bereits heute absehbar, dass mit rückläufigen Zuweisungen sowie weiter steigenden Transferaufwendungen – insbesondere bei der Kreisumlage und den Verkehrsbetrieben Schussental – zu rechnen ist. Hinzu kommen zunehmende finanzielle Belastungen infolge politischer, gesellschaftlicher und gesetzlicher Anforderungen. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, die begonnenen Konsolidierungsmaßnahmen im Ergebnishaushalt konsequent fortzuführen und zusätzliche dauerhafte Belastungen kritisch zu hinterfragen. Im Falle einer konjunkturellen Abschwächung und daraus resultierender Defizite wird voraussichtlich auf bestehende Rücklagen zurückgegriffen werden müssen, um unausgeglichene Ergebnishaushalte zumindest teilweise kompensieren zu können. Bereits im Haushaltsjahr 2026 liegt die Gewerbesteuer mit rund 300.000 € unter dem ursprünglichen Planansatz. Dies verdeutlicht die bestehende Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Entwicklung sowie die damit verbundenen finanziellen Risiken. Hinzu kommen die derzeit unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven sowie die stetig zunehmende Staatsverschuldung, die mittel- und langfristig zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte erwarten lassen. Zwar weist das Haushaltsjahr 2025 nochmals ein positives Gesamtergebnis aus, gleichzeitig zeichnen sich jedoch in einzelnen Aufgabenbereichen aufgrund wachsender Anforderungen sowie zusätzlicher gesetzlicher Verpflichtungen künftig zunehmende Jahresfehlbeträge ab.. Im Finanzhaushalt konnte der Bestand an liquiden Mitteln weiterhin auf einem soliden Niveau gehalten werden. Zum Jahresende 2025 beträgt der Zahlungsmittelbestand 1,61 Mio. €. Aufgrund von Bauverzögerungen wurden darüber hinaus Festgelder in Höhe von 7,5 Mio. € angelegt. Seite 116 Für die anstehenden sowie noch abzurechnenden Maßnahmen steht damit weiterhin ein gewisses finanzielles Polster zur Verfügung. Gleichwohl ist bei der Umsetzung künftiger Investitionen verstärkt darauf zu achten, dass der Ergebnishaushalt durch Folgekosten nicht dauerhaft zusätzlich belastet wird. Investitionen sollten daher möglichst so ausgerichtet werden, dass sie langfristig zu einer Reduzierung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten beitragen und damit steigende Abschreibungen zumindest teilweise kompensieren. Auch in den kommenden Jahren verfolgt die Gemeinde Baindt das Ziel, ein qualitativ hochwertiges Leistungsangebot in allen Aufgabenbereichen zu sozial verträglichen Konditionen bereitzustellen. Sämtliche Ausgabenpositionen unterliegen daher einer kontinuierlichen Prüfung auf Einspar- und Optimierungspotenziale. Eine nachhaltige Verbesserung der Haushaltslage wird jedoch nicht allein durch stabile Einnahmen erreicht werden können; vielmehr erfordert insbesondere das dynamische Wachstum der Aufwendungen konsequente und frühzeitige Gegensteuerungsmaßnahmen. Langfristig bleibt zudem eine grundlegende Reform des kommunalen Finanzsystems erforderlich, um den Kommunen wieder größere finanzielle Gestaltungsspielräume zu eröffnen und die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu sichern. Die starke Abhängigkeit der Gemeinde Baindt von wenigen wesentlichen Einnahmequellen – insbesondere der Einkommen- und Gewerbesteuer – stellt angesichts ihrer hohen Konjunkturabhängigkeit weiterhin ein nur schwer kalkulierbares Risiko dar. V. Anlagen zum Anhang 23. Übersicht über den Stand der Rücklagen zum Jahresabschluss Die Rücklagen nach § 23 GemHVO sind anhand der Anlage 27 der VwV Produkt- und Kontenrahmen zu erläutern. Dabei bietet es sich an, die Davon-Positionen nach § 23 Satz 2 GemHVO hier ebenfalls zu berücksichtigen und darzustellen. Art Stand zum 31.12.2024 Stand zum 31.12.2025 Tsd. € 1. Ergebnisrücklagen 15.150 16.692 1.1 Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 1) 6.297 6.889 1.2 Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses 1) 8.852 9.803 2. Zweckgebundene Rücklagen 0 0 Rücklagen gesamt 15.150 16.692 Seite 117 2 3 4 5 4) 6 7 8 1. 12.417,00 731,85 0,00 0,00 0,00 6.250,85 6.898,00 2. 49.897.343,55 5.732.866,67 2.392.205,40 0,00 0,00 1.730.323,75 51.507.681,07 2.1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.384.923,98 723.044,80 2.352.077,53 -13.838,00 0,00 0,00 8.742.053,25 2.2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 9.986.276,02 1.466.417,54 18.420,60 10.909.288,44 0,00 837.775,38 21.505.786,02 2.3. Infrastrukturvermögen 16.246.509,55 1.696.960,35 0,00 2.205.416,35 0,00 626.598,68 19.522.287,57 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 8.651,52 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.651,52 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.109.683,50 61.905,11 1.200,00 0,00 0,00 154.128,11 1.016.260,50 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 509.283,00 284.469,58 0,00 0,00 0,00 111.821,58 681.931,00 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 11.652.015,98 1.500.069,29 20.507,27 -13.100.866,79 0,00 0,00 30.711,21 3. 14.324.566,08 14.631.000,00 14.966.700,00 0,00 0,00 0,00 13.988.866,08 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 3.2. Sonst. Beteilig. u. Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen 151.961,00 531.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 682.961,00 3.3. Sondervermögen 615.505,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 615.505,08 3.4. Ausleihungen 4.557.100,00 400.000,00 266.700,00 0,00 0,00 0,00 4.690.400,00 3.5. Wertpapiere 8.500.000,00 13.700.000,00 14.700.000,00 0,00 0,00 0,00 7.500.000,00 64.234.326,63 20.364.598,52 17.358.905,40 0,00 0,00 1.736.574,60 65.503.445,15 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) 3) 4) Vermögensübersicht Vermögen Stand zum 01.01.2025 Vermögensveränderungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2025 (∑ Sp. 2 bis 7) Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge 2) Umbu- chungen Zu- schrei- bungen Abschrei- bungen 3) beinhaltet die Abhänge von Restbuchwerten aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmungen von Straßen, Sacheinlagen in Beteiligungen usw. einschl. außerordentliche Abschreibungen In dieser Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z. B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) EUR 1 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachvermögen (ohne Vorräte) Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) insgesamt Seite 118 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund (KfW-Darlehen) Sondertilgung 2019 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 2.816.024,87 2.689.436,68 126.500,00 506.000,00 2.056.936,68 -126.588,19 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 2.939.068,67 2.689.436,68 126.500,00 506.000,00 2.056.936,68 -126.588,19 nachrichtlich: 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.027.750,00 997.150,00 30.600,00 122.400,00 844.150,00 -30.600,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 1.027.750,00 997.150,00 30.600,00 122.400,00 844.150,00 -30.600,00 2.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.889.850,00 3.200.250,00 89.600,00 358.400,00 2.752.250,00 310.400,00 2.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 2. Gesamtschulden des Sondervermögens mit Sonderrechnung 2.889.850,00 3.200.250,00 89.600,00 358.400,00 2.752.250,00 310.400,00 3.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 6.733.624,87 6.886.836,68 246.700,00 986.800,00 5.653.336,68 153.211,81 3.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften - Trägerdarlehen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 3.1 + 3.2 + 3.3. + 3.4 6.733.624,87 6.886.836,68 246.700,00 986.800,00 5.653.336,68 153.211,81 abzüglich Schulden zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 3.917.600,00 4.197.400,00 120.200,00 480.800,00 3.596.400,00 279.800,00 3. Konsolidierte Gesamtschulden 2.816.024,87 2.689.436,68 126.500,00 506.000,00 2.056.936,68 -126.588,19 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. Schuldenübersicht Art der Schulden am 01.01.2025 zum 31.12.2025 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Waserversorgung Gesamtschulden von Kernhaushalt und Sondervermögen mit Sonderrechnung 7) 8) 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schulden der Sondervermögen mit Sonderrechnung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Seite 119 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2025 EUR EUR 2024 2025 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 709.740,45 € 797.412,63 € 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 17 GemHVO) 3) 2.270.414,45 € 2.279.411,98 € 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 31 GemHVO) 3) 2.066.441,18 €- 1.317.181,14 €- 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 50 i. V. m. § 3 Nr. 35 GemHVO) 3) 123.043,80 €- 126.588,19 €- 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 50 Nr. 39 GemHVO) 6.742,71 € 14.298,17 €- 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 50 Nr. 42 GemHVO) 797.412,63 € 1.618.757,11 € 7 + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 4) -gebundene Einlagen bei örtlichen Banken 8.500.000,00 € 7.500.000,00 € 8 - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 5) - € - € 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende - Verbindlichkeiten betrachten 9.297.412,63 € 9.118.757,11 € 10 - übertragene Ermächtigungen für Auszahlungen (§ 21 GemHVO) 1.547.000,00 €- 6.384.800,00 €- 11 + nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen (auch aus Vorjahren) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 6) - € - € 12 + übertragene Ermächtigungen für Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für Investitionstätigkeit (§ 21 Abs. 1, § 3 Nr. 18, 19 GemHVO) - € - € 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 7.750.412,63 € 2.733.957,11 € 14 - davon: für zweckgebundene Rücklagen gebunden 15 - für sonstige bestimmte Zwecke gebunden 16 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 7.750.412,63 € 2.733.957,11 € 17 nachrichtlich: Mindestliquidität (§ 22 Abs. 2 GemHVO) 252.500,00 € 255.000,00 € 1) Zeilen unterhalb Zeile 14 können bedarfsgerecht angepasst werden 2) 3) 4) 5) 6) Nr. Finanzrechnung Vorjahr Rechnungs- jahr Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) aus der Finanzrechnung (§ 50 Nr. 42 GemHVO); entspricht den liquiden Mitteln der Kontenarten 171 und 173 Für die Spalten Finanzhaushalt und Finanzplanung sind die Werte der letzten Finanzplanung zu verwenden. entspricht dem Konto 1492 - Sonstige Einlagen - Die Aufnahme von Kassenkrediten führt zu einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands. Kassenkredite sind nur zur kurzfristigen Liquiditätsüberbrückung erlaubt und müssen zeitnah zurückbezahlt werden, daher soll der Wert an Kassenkrediten (Kontenart 239) hier berücksichtigt werden. Die Kreditermächtigung gilt weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr erlassen ist (vgl. § 87 Abs. 3 GemO). Seite 120 Zuführungen Auflösung (Grund entfallen) bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2024 31.12.2025 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - 10 Pensionsverpflichtungen -Aktive- 10 Pensionsverpflichtungen - Versorgungsempfänger- 10 Beihilfeverpflichtungen -Aktive- 10 Beihilfeverpflichtungen -Versorgungsempfänger- 10 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Urlaubsrückstellungen -Beamte- 10 Urlaubsrückstellungen -Tarifbeschäftigte- 10 Überstundenrückstellungen - Beamte - 10 Überstundenrückst. -Tarifbeschäftigte- 50 GPA Prüfung 2020-2025 - 2891 36.000,00 0,00 3.000,00 0,00 39.000,00 0,00 39.000,00 0,00 50 Rückstellungen für GPA 2024 - Bauamtsüberprüfung 2891 6.000,00 0,00 2.000,00 0,00 8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 50 Nahwärmeabschluss 2891 1.000,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 50 Abr. Gutachterausschuss 2891/Klimabeauftragter 40.000,00 0,00 20.000,00 0,00 60.000,00 60.000,00 0,00 0,00 51 Nahwärme Gasabrechnung 2870 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51 Rückstellung Sanierung Rote Turnh. 2870 0,00 0,00 200.000,00 0,00 200.000,00 200.000,00 0,00 0,00 51 Stromabr. Gemeindewerke 2870 35.000,00 0,00 15.000,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 51 Kindergarten interk. Kostenausgleich 2870 10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 51 Kindergarten SMS Unterhaltung 2870 0,00 0,00 33.000,00 0,00 33.000,00 33.000,00 0,00 0,00 51 Abrechnung nichtkomm. Kindergärten 2025 St. Martin 2870 210.000,00 0,00 0,00 0,00 210.000,00 210.000,00 0,00 0,00 51 Unterhaltung Gemeindestraßen 2870 180.000,00 0,00 70.000,00 0,00 250.000,00 250.000,00 0,00 0,00 51 Ökopunkte 2870 140.000,00 0,00 0,00 0,00 140.000,00 0,00 140.000,00 0,00 51 Konzeptvergabe Fischerareal 2870 60.000,00 0,00 10.000,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 51 ZV Breitbandvers. und EDV 2870 75.000,00 0,00 0,00 0,00 75.000,00 75.000,00 0,00 0,00 51 Sportplatzunterhaltung 2870 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 0,00 0,00 51 Kosten Bauleitplanung 2870 90.000,00 0,00 0,00 0,00 90.000,00 90.000,00 0,00 0,00 953.000,00 0,00 363.000,00 20.000,00 1.296.000,00 1.109.000,00 187.000,00 0,005. Summe aller Rückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3. Instandhaltungsrückstellungen s.u. 0,00 0,00 5. Sonst. Rückstell. nach § 41 GemHVO 4. Rückst- für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften oder Schadensfällen 0,00 0,00 0,00 0,00 EUR Verbot der Bildung von Pensionsrückstellungen (einschl. Beihilferückstellungen) in der Bilanz der Kommune: Pensionsrückstellungen werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg gebildet (§ 27 Abs. 5 GKV); eine zusätzliche Bildung von Pensionsrückstellungen in der Bilanz der Kommune ist daher nicht zulässig (§ 41 Abs. 2 Satz 2 GemHVO). 3. Rückst. für ausgleichspflichtige Gebühren - siehe EB Abwasser 2. Rückstell. für Deponien u. Altlasten 0,00 1. Pensionsrückstellungen/Altersteilzeit Art der Rückstellungen - Bilanzkonten 2870 und 2891 Gesamt- betrag am Ende des Vorjahres davon mit einer Restlaufzeit von Zum Stichtag 31.12.2025 beträgt der Anteil an der Rückstellung beim KVBW 5.662.339 EUR (Vj. 5.002.090 EUR) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtbetrag am Ende des Haushalts- jahres - Veränderungen im Haushaltsjahr Richtlinien über die flexible Arbeitszeit für die Bediensteten vom 01.01.2007 - Das Zeitkonto wird jährlich zum 01.10. abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden Zeitguthaben laut Zeiterfassungsrichtlinie über 40 Stunden gestrichen. Eine weitere Übertragung von Urlaub und Zeitgutschrift ist nicht möglich. 0,00 0,00 Umbuchunge n EUR Inanspruch- nahme Seite 121 Stand am 01.01. des Haushaltsjahres Vermögensänderung im Haushaltsjahr Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Zuschreibungen Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2025 erstellt von: 05.05.2026 / 16:22:55erstellt am: erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt Umbuchungen Stand am 31.12. des Hauhaltsjahres Abschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Vermögen 2 3 4 5 6 7 81 1) 2) 4) 3) (Summe Sp.2 bis 7) 00200000 - Lizenzen 2.214,00 731,85 0,00 0,00 1.841,00 1.104,85 0,00 00250000 - DV-Software 10.203,00 0,00 0,00 0,00 5.057,00 5.146,00 0,00 01110000 - Grund und Boden bei Grünflächen 2.092.625,98 0,00 1.997,50 0,00 2.090.628,48 0,00 0,00 01200000 - Ackerland 31.233,60 0,00 0,00 0,00 31.233,60 0,00 0,00 01310000 - Grund und Boden bei Wald, Forsten 3.934,32 0,00 0,00 0,00 3.934,32 0,00 0,00 01320000 - Aufwuchs bei Wald, Forsten 11.652,00 0,00 0,00 0,00 11.652,00 0,00 0,00 01900000 - Sonstige unbebaute Grundstücke 8.245.478,08 723.044,80 2.350.080,03 0,00 6.604.604,85 0,00 -13.838,00 02110000 - Grund und Boden bei Wohnbauten 342.120,89 0,00 0,00 0,00 342.120,89 0,00 0,00 02120000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten 128.513,00 238.077,22 18.419,60 0,00 318.474,00 29.696,62 0,00 02210000 - Grund und Boden bei sozialen Einrichtungen 494.772,04 0,00 0,00 0,00 494.772,04 0,00 0,00 02220000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Sozialen Einrichtungen 2.987.770,00 0,00 0,00 0,00 2.806.374,00 181.396,00 0,00 02310000 - Grund und Boden mit Schulen 451.872,54 0,00 0,00 0,00 451.872,54 0,00 0,00 02320000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Schulen 749.433,00 1.009.927,50 1,00 0,00 10.764.591,00 312.743,93 9.317.975,43 02410000 - Grund und Boden mit Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 256.415,25 0,00 0,00 0,00 256.415,25 0,00 0,00 02420000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kultur-, Sport- und Gartenanlagen 2.549.023,00 0,00 0,00 0,00 2.518.352,00 156.031,30 125.360,30 02910000 - Grund und Boden mit sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden 232.207,30 0,00 0,00 0,00 232.207,30 0,00 0,00 02920000 - Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei sonstigen Dienst-, Geschäfts- und anderen Betriebsgebäuden (Rathaus, Bauhof, Feuerwehr, u.ä.) 1.794.149,00 218.412,82 0,00 0,00 3.320.607,00 157.907,53 1.465.952,71 Legende: 3) einschl. außerordentlicher Abschreibungen, 4) In der Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z.B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) 1) entspricht dem Stand zum 31.12. des Vorjahres, 2) Beinhaltet die Abgänge aus restbuchwerten Aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmugen von Straßen,Sacheinlagen in Beteiligungen usw.Seite 122 Stand am 01.01. des Haushaltsjahres Vermögensänderung im Haushaltsjahr Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Zuschreibungen Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2025 erstellt von: 05.05.2026 / 16:22:56erstellt am: erstellt für: Seite: 2 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt Umbuchungen Stand am 31.12. des Hauhaltsjahres Abschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Vermögen 2 3 4 5 6 7 81 1) 2) 4) 3) (Summe Sp.2 bis 7) 03100000 - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.174.408,06 465,51 0,00 0,00 2.188.711,57 0,00 13.838,00 03200000 - Brücken, Tunnel und ingenieurbauliche Anlagen 400.473,00 0,00 0,00 0,00 393.146,00 7.327,00 0,00 03410000 - Anlagen zur Abwasserableitung 296.310,00 0,00 0,00 0,00 292.342,00 3.968,00 0,00 03500000 - Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 9.078.958,00 97.464,48 0,00 0,00 9.045.606,00 391.684,99 260.868,51 03600000 - Nahwärme- und Breitbandleitungen und zugehörige Anlagen 1.489.042,00 136.034,13 0,00 0,00 1.565.868,00 59.208,13 0,00 03700000 - Wasserbauliche Anlagen 1.573.612,00 0,00 0,00 0,00 1.546.363,00 27.249,00 0,00 03800000 - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 706.487,49 0,00 0,00 0,00 673.312,00 33.175,49 0,00 03900000 - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens (Stützmauern, Treppen, u.a.) 527.219,00 1.462.996,23 0,00 0,00 3.816.939,00 103.986,07 1.930.709,84 05100000 - Kunstgegenstände 8.650,52 0,00 0,00 0,00 8.650,52 0,00 0,00 05500000 - Baudenkmäler 1,00 0,00 0,00 0,00 1,00 0,00 0,00 06100000 - Fahrzeuge 765.448,00 51.289,00 1.200,00 0,00 717.904,00 97.633,00 0,00 06200000 - Maschinen 42.238,50 2.200,01 0,00 0,00 33.815,50 10.623,01 0,00 06300000 - Technische Anlagen - (PV, BHKW, Heizung u.ä.) 301.997,00 8.416,10 0,00 0,00 264.541,00 45.872,10 0,00 07100000 - Betriebsvorrichtungen 7.618,00 0,00 0,00 0,00 5.589,00 2.029,00 0,00 07200000 - Betriebs- und Geschäftsausstattung 501.665,00 284.469,58 0,00 0,00 676.342,00 109.792,58 0,00 09600000 - Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 09610000 - Anlagen im Bau - Hochbaumaßnahmen 9.417.807,70 1.387.086,19 20.507,27 0,00 30.711,21 0,00 -10.753.675,41 09620000 - Anlagen im Bau - Tiefbaumaßnahmen 2.234.208,28 112.983,10 0,00 0,00 0,00 0,00 -2.347.191,38 10130000 - Sonstige Anteilsrechte (Kommunalges. Netze BW) 500.000,00 0,00 0,00 0,00 500.000,00 0,00 0,00 11130000 - Beteiligungen an ZV u. sonstige Anteilsrechte (TWS Netz, ReKo, RaWEG,...) 151.961,00 531.000,00 0,00 0,00 682.961,00 0,00 0,00 Legende: 3) einschl. außerordentlicher Abschreibungen, 4) In der Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z.B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) 1) entspricht dem Stand zum 31.12. des Vorjahres, 2) Beinhaltet die Abgänge aus restbuchwerten Aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmugen von Straßen,Sacheinlagen in Beteiligungen usw.Seite 123 Stand am 01.01. des Haushaltsjahres Vermögensänderung im Haushaltsjahr Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Zuschreibungen Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, ohne Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2025 erstellt von: 05.05.2026 / 16:22:57erstellt am: erstellt für: Seite: 3 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt Umbuchungen Stand am 31.12. des Hauhaltsjahres Abschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Vermögen 2 3 4 5 6 7 81 1) 2) 4) 3) (Summe Sp.2 bis 7) 12100000 - Sondervermögen 444.312,64 0,00 0,00 0,00 444.312,64 0,00 0,00 12110000 - Sondervermögen allg. Rücklagen 171.192,44 0,00 0,00 0,00 171.192,44 0,00 0,00 13152000 - Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (mehr als 1 Jahr) 4.425.100,00 400.000,00 134.700,00 0,00 4.690.400,00 0,00 0,00 13182000 - Ausleihungen an sonstigen inländischen Bereich (Laufzeit mehr als 1 Jahr) 132.000,00 0,00 132.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14920000 - Sonstige Einlagen 8.500.000,00 13.700.000,00 14.700.000,00 0,00 7.500.000,00 0,00 0,00 18030000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen 180.811,00 38.039,98 0,00 0,00 194.656,00 24.194,98 0,00 18036000 - Sonderposten für geleistete Zuweisungen und Zuschüsse für lnvestitionen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen 26.700,00 20.000,00 0,00 0,00 26.101,00 20.599,00 0,00 Gesamt 64.441.837,63 20.422.638,50 17.358.905,40 0,00 1.781.368,58 0,00 65.724.202,15 Legende: 3) einschl. außerordentlicher Abschreibungen, 4) In der Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z.B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) 1) entspricht dem Stand zum 31.12. des Vorjahres, 2) Beinhaltet die Abgänge aus restbuchwerten Aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmugen von Straßen,Sacheinlagen in Beteiligungen usw.Seite 124 Stand am 01.01. des Haushaltsjahres Vermögensänderung im Haushaltsjahr Vermögens- zugänge Vermögens- abgänge Zuschreibungen Eingeschränkt auf: Alle Anlagenummern, nur Typen Zuschuss und Beitrag Fibu-Bestandskonto Haushaltsjahr: 2025 erstellt von: 05.05.2026 / 16:23:17erstellt am: erstellt für: Seite: 1 Herrn Wolfgang Abele Vermögensübersicht Anlagenbuchführung 01 Gemeinde Baindt Umbuchungen Stand am 31.12. des Hauhaltsjahres Abschreibungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Vermögen 2 3 4 5 6 7 81 1) 2) 4) 3) (Summe Sp.2 bis 7) 21100000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Bund 21.236,00 0,00 0,00 0,00 19.091,00 2.145,00 0,00 21110000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Land 7.262.088,88 1.762.710,10 1,00 0,00 8.810.507,63 214.290,35 0,00 21120000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, Gemeinden und Gemeindeverbände 13.246,00 0,00 0,00 0,00 12.077,00 1.169,00 0,00 21170000 - Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen für Vermögensgegenstände, private Unternehmen 2.050,00 0,00 0,00 0,00 1.616,00 434,00 0,00 21200000 - Sonderposten aus Beiträgen und ähnl. Entgelten 5.526.713,50 261.287,95 0,00 0,00 5.541.861,50 246.139,95 0,00 21900000 - Sonstige Sonderposten 75,00 0,00 0,00 0,00 1,00 74,00 0,00 29116000 - Passive Rechnungsabgrenzung aus Grabnutzungsgebühren 279.095,00 0,00 0,00 0,00 254.543,00 24.552,00 0,00 Gesamt 13.104.504,38 2.023.998,05 1,00 0,00 488.804,30 0,00 14.639.697,13 Legende: 3) einschl. außerordentlicher Abschreibungen, 4) In der Spalte werden Umgliederungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände auf andere Positionen der Übersicht abgebildet (z.B. von Nr. 2.8 nach Fertigstellung nach Nr. 2.3) 1) entspricht dem Stand zum 31.12. des Vorjahres, 2) Beinhaltet die Abgänge aus restbuchwerten Aufgrund von Veräußerungen, Schenkungen, Umstufungen/Umwidmugen von Straßen,Sacheinlagen in Beteiligungen usw.Seite 125 Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister) Steuerung und Organisation (Gemeinderat/Bürgermeister)11100000 1110000000 Unterprodukt Leistung Steuerung Steuerung und Organisation1110 111000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 1Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 1.304,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 1.304,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -1.304,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 1.304,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 126 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation11200000 1120000000 Unterprodukt Leistung Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation Organisation und EDV1120 112000 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 2Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 4.257,35 120.000,00 1.915,25 -118.084,75 0,00 0,00 118.084,75 105.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 4.257,35 120.000,00 1.915,25 -118.084,75 0,00 0,00 118.084,75 105.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -4.257,35 -120.000,00 -1.915,25 118.084,75 0,00 0,00 -118.084,75 -105.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 4.257,35 120.000,00 1.915,25 -118.084,75 0,00 0,00 118.084,75 105.000,00 Seite 127 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus11240000 1124000000 Unterprodukt Leistung Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus Grundstücks- und Gebäudemanagement, Techn. Immobilienmanagement1124 112400 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 3Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 5.801,99 7.500,00 7.776,21 276,21 0,00 0,00 -276,21 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 5.801,99 7.500,00 7.776,21 276,21 0,00 0,00 -276,21 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -5.801,99 -7.500,00 -7.776,21 -276,21 0,00 0,00 276,21 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 5.801,99 7.500,00 7.776,21 276,21 0,00 0,00 -276,21 0,00 Seite 128 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge11250000 1125000000 Unterprodukt Leistung Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge Grünanlagen, Werkstätten und Fahrzeuge1125 112500 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 4Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 24.167,00 0,00 1.200,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 24.167,00 0,00 1.200,00 1.200,00 0,00 0,00 -1.200,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 141.971,34 55.600,00 58.187,01 2.587,01 0,00 27.000,00 24.412,99 24.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 141.971,34 55.600,00 58.187,01 2.587,01 0,00 27.000,00 24.412,99 24.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -117.804,34 -55.600,00 -56.987,01 -1.387,01 0,00 -27.000,00 -25.612,99 -24.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 141.971,34 55.600,00 58.187,01 2.587,01 0,00 27.000,00 24.412,99 24.000,00 Seite 129 Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement11330000 1133000000 Unterprodukt Leistung Grundstücksmanagement Grundstücksmanagement1133 113300 Produktgruppe Produkt Innere Verwaltung11Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 5Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 186.757,37 5.583.600,00 2.267.787,58 -3.315.812,42 0,00 0,00 3.315.812,42 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 186.757,37 5.583.600,00 2.267.787,58 -3.315.812,42 0,00 0,00 3.315.812,42 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 195.909,56 1.324.400,00 723.044,80 -601.355,20 0,00 1.250.000,00 1.851.355,20 1.500.000,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 9.304,73 0,00 219.657,62 219.657,62 0,00 0,00 -219.657,62 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 205.214,29 1.324.400,00 942.702,42 -381.697,58 0,00 1.250.000,00 1.631.697,58 1.500.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -18.456,92 4.259.200,00 1.325.085,16 -2.934.114,84 0,00 -1.250.000,00 1.684.114,84 -1.500.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 205.214,29 1.324.400,00 942.702,42 -381.697,58 0,00 1.250.000,00 1.631.697,58 1.500.000,00 Seite 130 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz12600000 1260000000 Unterprodukt Leistung Feuerwehr, Brand- und Katrastrophenschutz Brandschutz1260 126000 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 6Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 310.634,00 82.500,00 135.072,00 52.572,00 0,00 0,00 -52.572,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 991,27 991,27 0,00 0,00 -991,27 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 16.650,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 327.284,00 82.500,00 136.063,27 53.563,27 0,00 0,00 -53.563,27 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 860.621,34 750.000,00 772.979,00 22.979,00 0,00 0,00 -22.979,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 27.100,00 13.802,72 -13.297,28 0,00 0,00 13.297,28 13.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 860.621,34 777.100,00 786.781,72 9.681,72 0,00 0,00 -9.681,72 13.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -533.337,34 -694.600,00 -650.718,45 43.881,55 0,00 0,00 -43.881,55 -13.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 860.621,34 777.100,00 786.781,72 9.681,72 0,00 0,00 -9.681,72 13.000,00 Seite 131 DRK-Heim/ Vereine, Baindter Straße 48/1 Rettungsdienst Rettungsdienst12700100 1270010000 Unterprodukt Leistung Rettungsdienst Rettungsdienst1270 127001 Produktgruppe Produkt Sicherheit und Ordnung12Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 7Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 19.535,59 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 19.535,59 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -19.535,59 -25.000,00 -25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 19.535,59 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 132 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen21100100 2110010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb von Grundschulen Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen2110 211001 Produktgruppe Produkt Schulträgeraufgaben21Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 8Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 329.800,00 1.068.900,00 256.920,00 -811.980,00 0,00 0,00 811.980,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 329.800,00 1.068.900,00 256.920,00 -811.980,00 0,00 0,00 811.980,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 4.513.020,85 3.145.000,00 2.068.308,16 -1.076.691,84 0,00 0,00 1.076.691,84 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 58.818,82 351.000,00 314.834,97 -36.165,03 0,00 0,00 36.165,03 110.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 4.571.839,67 3.496.000,00 2.383.143,13 -1.112.856,87 0,00 0,00 1.112.856,87 110.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -4.242.039,67 -2.427.100,00 -2.126.223,13 300.876,87 0,00 0,00 -300.876,87 -110.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 4.571.839,67 3.496.000,00 2.383.143,13 -1.112.856,87 0,00 0,00 1.112.856,87 110.000,00 Seite 133 Bücherei/ Bibliothek Bücherei/ Bibliothek27200000 2720000000 Unterprodukt Leistung Bücherei/ Bibliothek Bibliotheken2720 272000 Produktgruppe Produkt Volkshochschulen, Bibliotheken, kulturpädagogische Einrichtungen27Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 9Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 25.000,00 0,00 -25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 5.000,00 5.201,85 201,85 0,00 0,00 -201,85 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 30.000,00 5.201,85 -24.798,15 0,00 0,00 24.798,15 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -30.000,00 -5.201,85 24.798,15 0,00 0,00 -24.798,15 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 30.000,00 5.201,85 -24.798,15 0,00 0,00 24.798,15 0,00 Seite 134 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29100000 2910000000 Unterprodukt Leistung Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften2910 291000 Produktgruppe Produkt Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften29Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 10Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 0,00 -20.000,00 -20.000,00 0,00 -20.000,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 Seite 135 Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Boschstraße 1/5 Soziale Einrichtungen für Wohnungslose31400510 3140051000 Unterprodukt Leistung Soziale Einrichtungen für Wohnungslose Soziale Einrichtungen3140 314005 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 11Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 300.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 300.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -300.000,00 0,00 300.000,00 0,00 0,00 -300.000,00 -300.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 300.000,00 0,00 -300.000,00 0,00 0,00 300.000,00 300.000,00 Seite 136 Integrationsmanagement: Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -in Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben Integrationsmanagement:Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -inn Asylberechtigten einschl. Koordination diesr Aufgaben31801000 3180100000 Unterprodukt Leistung Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/ -innen und Asylberechtigten einschl. Koordination dieser Aufgaben Sonstige soziale Hilfen und Leistungen3180 318010 Produktgruppe Produkt Soziale Hilfen31Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 12Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 -5.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 Seite 137 Sonne, Mond und Sterne Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010110 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 13Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 6.389,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 3.801,29 17.300,00 981,01 -16.318,99 0,00 0,00 16.318,99 16.300,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 10.190,61 17.300,00 981,01 -16.318,99 0,00 0,00 16.318,99 16.300,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -10.190,61 -17.300,00 -981,01 16.318,99 0,00 0,00 -16.318,99 -16.300,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 10.190,61 17.300,00 981,01 -16.318,99 0,00 0,00 16.318,99 16.300,00 Seite 138 St. Martin nichtkommunaler Kindergarten , Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010130 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 14Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 6.000,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 6.000,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -6.000,00 0,00 6.000,00 0,00 0,00 -6.000,00 -6.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 6.000,00 0,00 -6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 Seite 139 Waldorfkindergarten nichtkommunaler Kindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6 Jahr Tageseinrichtung für Kinder, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige36500101 3650010140 Unterprodukt Leistung Tageseinrichtungen für Kinder Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege3650 365001 Produktgruppe Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe36Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 15Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 71.500,00 13.039,98 -58.460,02 0,00 0,00 58.460,02 58.000,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 71.500,00 13.039,98 -58.460,02 0,00 0,00 58.460,02 58.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -71.500,00 -13.039,98 58.460,02 0,00 0,00 -58.460,02 -58.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 71.500,00 13.039,98 -58.460,02 0,00 0,00 58.460,02 58.000,00 Seite 140 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports (Unterstützung Vereine)42100000 4210000000 Unterprodukt Leistung Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) Förderung des Sports4210 421000 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 16Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 132.000,00 132.000,00 0,00 0,00 -132.000,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 132.000,00 132.000,00 0,00 0,00 -132.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 4.000,00 0,00 -4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 4.000,00 0,00 -4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -4.000,00 132.000,00 136.000,00 0,00 0,00 -136.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 4.000,00 0,00 -4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 0,00 Seite 141 Sportstätten, Sporthalle Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m42410100 4241010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von gedeckten Sportflächen bis 27 m x 45 m Sportstätten4241 424101 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 17Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 7.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 7.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 6.621,82 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 6.621,82 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 878,18 -5.000,00 0,00 5.000,00 0,00 0,00 -5.000,00 -5.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 6.621,82 5.000,00 0,00 -5.000,00 0,00 0,00 5.000,00 5.000,00 Seite 142 Freisportanlagen Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen42410200 4241020000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportstätten4241 424102 Produktgruppe Produkt Sport und Bäder42Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 18Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 30.000,00 125.000,00 0,00 -125.000,00 0,00 0,00 125.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 30.000,00 125.000,00 0,00 -125.000,00 0,00 0,00 125.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 400.000,00 0,00 -400.000,00 0,00 0,00 400.000,00 400.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 22.000,00 0,00 -22.000,00 0,00 0,00 22.000,00 22.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 30.000,00 422.000,00 0,00 -422.000,00 0,00 0,00 422.000,00 422.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -297.000,00 0,00 297.000,00 0,00 0,00 -297.000,00 -422.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 30.000,00 422.000,00 0,00 -422.000,00 0,00 0,00 422.000,00 422.000,00 Seite 143 Räumliche Entwicklung, Bauordnung Räumliche Entwicklung, Bauordnung51100000 5110000000 Unterprodukt Leistung Räumliche Entwicklung, Bauordnung Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung und Stadterneuerung5110 511000 Produktgruppe Produkt Räumliche Planung und Entwicklung51Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 19Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 150.000,00 0,00 -150.000,00 0,00 0,00 150.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 1.100.000,00 0,00 -1.100.000,00 0,00 0,00 1.100.000,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 1.250.000,00 0,00 -1.250.000,00 0,00 0,00 1.250.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 660.000,00 0,00 -660.000,00 0,00 0,00 660.000,00 500.000,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 100.000,00 0,00 -100.000,00 0,00 0,00 100.000,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 2.500,00 0,00 -2.500,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 762.500,00 0,00 -762.500,00 0,00 0,00 762.500,00 502.500,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 487.500,00 0,00 -487.500,00 0,00 0,00 487.500,00 -502.500,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 762.500,00 0,00 -762.500,00 0,00 0,00 762.500,00 502.500,00 Seite 144 Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung53100000 5310000000 Unterprodukt Leistung Elektrizitätsversorgung Elektrizitätsversorgung5310 531000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 20Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -500.000,00 -500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 500.000,00 500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 145 Wasserversorgung Wasserversorgung53300000 5330000000 Unterprodukt Leistung Wasserversorgung Wasserversorgung5330 533000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 21Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 51.287,50 45.100,00 45.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 51.287,50 45.100,00 45.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -98.712,50 45.100,00 45.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 150.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 146 Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung53400000 5340000000 Unterprodukt Leistung Nahwärmeversorgung Nahwärmeversorgung5340 534000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 22Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 20.041,45 150.000,00 127.407,57 -22.592,43 0,00 0,00 22.592,43 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 33.000,00 150.000,00 125.838,08 -24.161,92 0,00 0,00 24.161,92 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 53.041,45 300.000,00 253.245,65 -46.754,35 0,00 0,00 46.754,35 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 63.051,74 100.000,00 42.634,62 -57.365,38 0,00 0,00 57.365,38 100.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 122.792,92 0,00 116.251,47 116.251,47 0,00 0,00 -116.251,47 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 1.635.000,00 0,00 -1.635.000,00 0,00 0,00 1.635.000,00 1.600.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 185.844,66 1.735.000,00 158.886,09 -1.576.113,91 0,00 0,00 1.576.113,91 1.700.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -132.803,21 -1.435.000,00 94.359,56 1.529.359,56 0,00 0,00 -1.529.359,56 -1.700.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 185.844,66 1.735.000,00 158.886,09 -1.576.113,91 0,00 0,00 1.576.113,91 1.700.000,00 Seite 147 Breitbandversorgung Breitbandversorgung53600000 5360000000 Unterprodukt Leistung Breitbandversorgung Breitbandversorgung5360 536000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 23Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 1.650,00 1.650,00 0,00 0,00 -1.650,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 1.650,00 1.650,00 0,00 0,00 -1.650,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 186.278,38 825.000,00 124.110,72 -700.889,28 0,00 0,00 700.889,28 750.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 100.000,00 0,00 -100.000,00 0,00 0,00 100.000,00 100.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 186.278,38 925.000,00 124.110,72 -800.889,28 0,00 0,00 800.889,28 850.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -186.278,38 -925.000,00 -122.460,72 802.539,28 0,00 0,00 -802.539,28 -850.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 186.278,38 925.000,00 124.110,72 -800.889,28 0,00 0,00 800.889,28 850.000,00 Seite 148 Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung53800000 5380000000 Unterprodukt Leistung Abwasserbeseitigung Abwasserbeseitigung5380 538000 Produktgruppe Produkt Ver- und Entsorgung53Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 24Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 80.900,00 86.600,00 89.600,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 80.900,00 86.600,00 89.600,00 3.000,00 0,00 0,00 -3.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 350.000,00 0,00 400.000,00 400.000,00 0,00 0,00 -400.000,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 350.000,00 0,00 400.000,00 400.000,00 0,00 0,00 -400.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -269.100,00 86.600,00 -310.400,00 -397.000,00 0,00 0,00 397.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 350.000,00 0,00 400.000,00 400.000,00 0,00 0,00 -400.000,00 0,00 Seite 149 Gemeindestraßen Bereitstellung und Betrieb von Straßen, Wege, Plätzen54100100 5410010000 Unterprodukt Leistung Bereitstellung und Betrieb Straßen, Wege, Plätze Gemeindestraßen5410 541001 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 25Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 115.000,00 0,00 1.200.000,00 1.200.000,00 0,00 0,00 -1.200.000,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 57.228,82 815.000,00 133.799,87 -681.200,13 0,00 0,00 681.200,13 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 172.228,82 815.000,00 1.333.799,87 518.799,87 0,00 0,00 -518.799,87 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 2.003,47 0,00 465,51 465,51 0,00 0,00 -465,51 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 1.059.230,79 2.647.500,00 2.278.544,66 -368.955,34 0,00 250.000,00 618.955,34 527.500,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 1.061.234,26 2.647.500,00 2.279.010,17 -368.489,83 0,00 250.000,00 618.489,83 527.500,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -889.005,44 -1.832.500,00 -945.210,30 887.289,70 0,00 -250.000,00 -1.137.289,70 -527.500,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 1.061.234,26 2.647.500,00 2.279.010,17 -368.489,83 0,00 250.000,00 618.489,83 527.500,00 Seite 150 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung54100200 5410020000 Unterprodukt Leistung Verkehrsausstattung Gemeindestraßen Gemeindestraßen5410 541002 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 26Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 83.647,20 35.000,00 52.768,82 17.768,82 0,00 0,00 -17.768,82 15.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 83.647,20 35.000,00 52.768,82 17.768,82 0,00 0,00 -17.768,82 15.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -83.647,20 -35.000,00 -52.768,82 -17.768,82 0,00 0,00 17.768,82 -15.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 83.647,20 35.000,00 52.768,82 17.768,82 0,00 0,00 -17.768,82 15.000,00 Seite 151 Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ ÖPNV54700000 5470000000 Unterprodukt Leistung Verkehrsbetriebe/ ÖPNV Verkehrsbetriebe/ÖPNV5470 547000 Produktgruppe Produkt Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV54Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 27Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 170.000,00 161.362,00 -8.638,00 0,00 0,00 8.638,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 170.000,00 161.362,00 -8.638,00 0,00 0,00 8.638,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 204.500,39 250.000,00 98.850,20 -151.149,80 0,00 0,00 151.149,80 100.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 3.500,00 3.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 50.000,00 0,00 -50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 50.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 204.500,39 303.500,00 102.350,20 -201.149,80 0,00 0,00 201.149,80 150.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -204.500,39 -133.500,00 59.011,80 192.511,80 0,00 0,00 -192.511,80 -150.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 204.500,39 303.500,00 102.350,20 -201.149,80 0,00 0,00 201.149,80 150.000,00 Seite 152 Öffentliches Grün, Landschaftsbau Öffentliches Grün, Landschaftsbau55100000 5510000000 Unterprodukt Leistung Öffentliches Grün/ Landschaftsbau Öffentliches Grün/Landschaftsbau5510 551000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 28Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 1.035.349,05 1.035.349,05 0,00 0,00 -1.035.349,05 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 1.035.349,05 1.035.349,05 0,00 0,00 -1.035.349,05 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 12.445,41 0,00 111.040,64 111.040,64 0,00 0,00 -111.040,64 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 11.900,95 115.000,00 6.934,20 -108.065,80 0,00 0,00 108.065,80 25.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 24.346,36 115.000,00 117.974,84 2.974,84 0,00 0,00 -2.974,84 25.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -24.346,36 -115.000,00 917.374,21 1.032.374,21 0,00 0,00 -1.032.374,21 -25.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 24.346,36 115.000,00 117.974,84 2.974,84 0,00 0,00 -2.974,84 25.000,00 Seite 153 Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen55200000 5520000000 Unterprodukt Leistung Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen5520 552000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 29Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 161.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 161.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 686.102,34 30.000,00 18.072,47 -11.927,53 0,00 0,00 11.927,53 30.000,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 686.102,34 30.000,00 18.072,47 -11.927,53 0,00 0,00 11.927,53 30.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -524.202,34 -30.000,00 -18.072,47 11.927,53 0,00 0,00 -11.927,53 -30.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 686.102,34 30.000,00 18.072,47 -11.927,53 0,00 0,00 11.927,53 30.000,00 Seite 154 Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen55300000 5530000000 Unterprodukt Leistung Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofs- und Bestattungswesen5530 553000 Produktgruppe Produkt Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen55Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 30Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 2.500,00 0,00 -2.500,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 2.500,00 0,00 -2.500,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -2.500,00 0,00 2.500,00 0,00 0,00 -2.500,00 -2.500,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 2.500,00 0,00 -2.500,00 0,00 0,00 2.500,00 2.500,00 Seite 155 Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS Wirtschaftsförderung, Interkommunales Gewerbegebiet IGMS57100000 5710000000 Unterprodukt Leistung Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung5710 571000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 31Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 27.500,00 27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 0,00 27.500,00 27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 0,00 -27.500,00 -27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 0,00 27.500,00 27.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Seite 156 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen57300000 5730000000 Unterprodukt Leistung Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen5730 573000 Produktgruppe Produkt Wirtschaft und Tourismus57Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 32Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 1.995,00 24.000,00 5.856,67 -18.143,33 0,00 0,00 18.143,33 18.000,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 1.995,00 24.000,00 5.856,67 -18.143,33 0,00 0,00 18.143,33 18.000,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) -1.995,00 -24.000,00 -5.856,67 18.143,33 0,00 0,00 -18.143,33 -18.000,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 1.995,00 24.000,00 5.856,67 -18.143,33 0,00 0,00 18.143,33 18.000,00 Seite 157 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft61200000 6120000000 Unterprodukt Leistung Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft6120 612000 Produktgruppe Produkt Allgemeine Finanzwirtschaft61Produktbereich Gemeinde: 01 Gemeinde Baindt Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen 2025 33Seite : 05.05.2026Datum: 16:26:07Uhrzeit: Ergebnis Vorjahr Fortgeschrieb. Ansatz Haushaltsjahr Ergebnis Haushaltsjahr Vergleich Ergeb./.Ansatz (Sp. 3 - Sp. 2) Ergänz. Fest- legung im HH-VollzugNr. EUR 1 EUR 2 EUR 3 EUR 4 EUR 5 Ermächtigungs- übertragung aus Vorjahr EUR 6 verfügbare Mittel abzgl. Ergebnis EUR 7 Ermächtigungs- übertragung ins Folgejahr EUR 8 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 25.800.000,00 6.000.000,00 15.200.000,00 9.200.000,00 0,00 0,00 -9.200.000,00 0,00 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus Nummern 1 bis 5) 25.800.000,00 6.000.000,00 15.200.000,00 9.200.000,00 0,00 0,00 -9.200.000,00 0,00 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 20.500.000,00 0,00 14.200.000,00 14.200.000,00 0,00 0,00 -14.200.000,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern 7 bis 12) 20.500.000,00 0,00 14.200.000,00 14.200.000,00 0,00 0,00 -14.200.000,00 0,00 14 Saldo aus Investitionstätigkeit (Saldo der Nummern 6 und 13) 5.300.000,00 6.000.000,00 1.000.000,00 -5.000.000,00 0,00 0,00 5.000.000,00 0,00 15 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 Gesamtkosten der Maßnahme (Summe aus Nummer 13 und 15) 20.500.000,00 0,00 14.200.000,00 14.200.000,00 0,00 0,00 -14.200.000,00 0,00 *** Ende der Liste "Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen" *** Seite 158 Produktgruppe Nr. Nr. Bezeichnung Teilhaushalt Produktbereich 11 Innere Verwaltung (THH 1) 11.10 11.10.00.0000 Steuerung und Organisation 1 11.14 11.14.00.0000 Zentrale Funktionen 1 11.20. 11.20.00.0000 Zentrale Dienstleistungen, EDV und Telekommunikation 1 11.21 11.21.00.0000 Personalwesen 1 1 11.24 11.24.00.0000 Gebäude- und Energiemanagement, Rathaus 1 11.25 11.25.00.0000 Bauhof, Grünanlagen, Werkstätten u. Fahrzeuge 1 11.33 11.33.00.0000 Grundstücksmanagement Wohnungen Dorfplatz 1 1 Produktbereich 12 Sicherheits und Ordnung (THH 2) 12.10 12.10.00.0000 Statistik und Wahlen 2 12.20 12.20.00.0000 Ordnungswesen 2 12.22 12.22.00.0000 Einwohnerwesen 2 12.23 12.23.00.0000 Personenstandswesen, Standesamt 2 12.60 12.60.00.0000 Feuerwehr, Brand- und Katastrophenschutz 2 12.70 12.70.01.0000 Rettungsdienst DRK-Heim 2 Produktbereich 21 Schulträgeraufgaben (THH 2) 21.10 21.10.01.0000 Klosterwiesenschule (Ganztagesgrundschule) Boschstraße 1 2 21.10 21.10.01.2000 Aula- und Betreung Ganztagesgrundsch. 2 21.10 21.10.01.3000 Schulsozialarbeit 2 21.10 21.10.02.0000 Klosterwiesenschule (Projekt Schulreifes Kind) 2 21.40 21.40.01.0000 Schülerbeförderung/Bürgerbus 2 Produktbereich 26 Theater, Konzerte, Musikschulen (THH 2) 26.20 26.20.00.0000 Musikpflege 2 Produktbereich 27 Volkshochschulen, Bibliotheken (THH 2) 27.20 27.20.00.0000 Bücherei/Bibliothek 2 Produktbereich 28 Sonstige Kulturpflege (THH 2) 28.10 28.10.00.0000 Sonstige Kulturpflege 2 Produktbereich 29 Förderung von Kirchengemeinden (THH 2) 29.10 29.10.00.0000 Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften 2 Produktbereich 31 Soziale Hilfen (THH 2) 31.40 31.40.02.0000 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen 2 31.40 31.40.05.1000 Boschstraße 1/5 Soziale Einr. für Wohnungslose 2 31.40 31.40.07.1000 Boschstraße 1/7, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.2000 Friesenhäusler Straße 12, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 Anlage 10 gem. § 4 Abs. 5 GemHVO Produktbereich Produkt 11.22 11.22.00.0000 Finanzverwaltung, Kasse Seite 159 31.40 31.40.07.3000 Klosterhof 4, Soziale Einri. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.4000 Küferstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.5000 Rosenstraße 8, Soziale Einr. für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.40 31.40.07.6000 Buchenstraße 12, Soziale Einr.n für Flüchtlinge / Asylberechtigte (Anschlussunterbringung) 2 31.80 31.80.10.0000 Betreuung und Förderung der Integration von Flüchtlingen, Asylbewerber/-innen und Asylberechtigten einschl Koordination dieser Aufgaben 2 Produktbereich 36 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (THH 2) 2 36.50 36.50.01.0120 Kindergarten Regenbogen, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0130 Nichtkommunaler Kindergarten St. Martin, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50. 36.50.01.0140 Nichtkommunaler Kindergarten Waldorfkindergarten, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 2 36.50 36.50.01.0150 Tagesmütter / auswärtige Kindergärten 2 Produktbereich 42 Sport und Bäder (THH 2) 42.10 42.10.00.0000 Förderung des Sports (Unterstützung Vereine) 2 42.41 42.41.01.0000 Sportstätten, Sporthalle 2 42.41 42.41.02.0000 Freisportanlagen 2 Produktbereich 51 Räumliche Planung und Entwicklung (THH 2) 51.10 51.10.00.0000 Bauordnung, Gemeindeentwicklung, Städtebauliche Planung, Verkehrsplanung, Stadtsanierung 2 Produktbereich 53 Ver- und Entsorgung (THH 2) 53.10 53.10.00.0000 Elektrizitätsversorgung 2 53.20 53.20.00.0000 Gasversorgung 2 53.30 53.30.00.0000 Wasserversorgung 2 53.40 53.40.00.0000 Fernwärmeversorgung 2 53.60 53.60.00.0000 Breitbandversorgung 2 53.70 53.70.00.0000 Abfallwirtschaft 2 53.80 53.80.00.0000 Abwasserbeseitigung 2 Produktbereich 54 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (THH 2) 54.10 54.10.02.0000 Straßenbeleuchtung und Verkehrsausstattung 2 54.50 54.50.00.0000 Straßenreinigung und Winterdienst 2 54.70 54.70.00.0000 Verkehrsbetriebe / ÖPNV 2 Produktbereich 55 Natur- und Landschaftspflege, Friedhofswesen (THH 2) 55.10 55.10.00.0000 Öffentliches Grün / Spielplätze 2 55.20 55.20.00.0000 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen 2 55.30 55.30.00.0000 Friedhofs- und Bestattungswesen 2 2 36.50 36.50.01.0110 Kindergarten Sonne, Mond und Sterne, Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige 54.10 54.10.01.0000 Gemeindestraßen und Brücken Seite 160 55.51 55.51.00.0000 Landwirtschaft und Landschaftspflege 2 Produktbereich 57 Wirtschaft und Tourismus (THH 2) 57.10 57.10.00.0000 Wirtschaftsförderung 2 57.30 57.30.00.0000 Schenk-Konrad-Halle, Gaststätte zur Mühle 2 Produktbereich 61 Allgemeine Finanzwirtschaft (THH 3) 61.10 61.10.00.0000 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 3 61.20 61.20.00.0000 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 3 61.30 61.30.00.0000 Jahresabschlussbuchungen, Abwicklungen Vorjahre 3 Teilhaushalt 1 Innere Verwaltung Teilhaushalt 2 Dienstleistungen und Infrastruktur Teilhaushalt 3 Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 161 Seite 162 Seite 163 VI. Wasserversorgung - Jahresabschluss 2025 1. Feststellungsbeschluss Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 16.06.2026 den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Wasserversorgung für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest: Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 563.047,96 1.2 Summe Aufwendungen -555.420,92 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 7.627,04 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 39.722,45 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -16.847,33 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 22.875,12 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -30.600,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -7.724,88 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -9.783,79 3 Bilanzsumme 1.803.928,01 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.290.287,53 € 3.3 • Finanzvermögen 513.640,48 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.803.928,01€ Seite 164 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 51.822,20 € 3.8 • Jahresüberschuss/Jahresverlust des lfd. Jahres 7.627,04 € 3.9 • Sonderposten 59.227,12 € 3.10 • Rückstellungen 18.993,74 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.042.825,83 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 7.927,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.803.928,01 € 4. Verwendung des Jahresüberschusses; Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 7.627,04 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gewinnvortrag neu 59.449,24 €), 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Erfolgsergebnisrechnung und Liquiditätsrechnung des Jahresabschlusses 2025; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Erfolgs- und Liquiditätsrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2025 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushalts- rechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Liquiditätsrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2025; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2025 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 2 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Baindt, den 09.06.2026 Baindt, den 09.06.2026 ..................................... ...................................... Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Seite 165 2. Abschlussbeurkundungen Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 der Wasserversorgung Baindt beurkundet Baindt, den 09.06.2026 .............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Der Jahresabschluss 2025 der Wasserversorgung Baindt, wurde festgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 16.06.2026. Baindt, den 09.06.2026 ............................. Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Gemäß § 8 Abs. 2 Ziffer 2.2 der Hauptsatzung wird den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben bis zu 3.000 € zugestimmt. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 3.000 € hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 16.06.2026 zugestimmt. ................................. Rürup, Bürgermeisterin Der Beschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mit Bericht vom 16.06.2026 mitgeteilt und am 19.06.2025 ortsüblich bekannt gegeben. Gemäß der aktuellen Rechtslage in Baden- Württemberg ist die physische Auslegung des Jahresabschlusses nach § 95b Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) nicht mehr zwingend erforderlich. Stattdessen kann die Gemeinde den Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht sowie den erweiterten Beteiligungsbericht elektronisch auf der Homepage veröffentlichen. Der Jahresabschluss 2025 und die Abschlüsse der Eigenbetriebe wurden ab 19.06.2025 öffentlich zugänglich gemacht. In der ortsüblichen Bekanntgabe wurde auf die Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen. Baindt, den 09.06.2026 Baindt, den 09.06.2026 .................................. .................................................. Rürup, Bürgermeisterin Abele, Fachbediensteter für das Finanzwesen Seite 166 Seite 167 Seite 168 Seite 169 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt RSW Steuerberater Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de Seite 170 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Auftragsannahme 2 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung 2 1.2 Auftragsdurchführung 3 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 4 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte 4 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses 4 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 5 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung 10 5. Bescheinigung 24 A N L A G E N V E R Z E I C H N I S Handelsbilanz zum 31. Dezember 2025 I Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht vom 01.01. bis 31.12.2025 II Anhang III Anlagenspiegel nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2025 IV Lagebericht V Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2025 VI Seite 171 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1. Auftragsannahme 1.1 Auftraggeber und Auftragsabgrenzung Die Bürgermeisterin der Gemeinde Baindt - Frau Simone Rürup - beauftragte uns, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 für den Eigenbetrieb Wasser ver- sorgung aus den uns vor ge leg ten Be legen, Bü chern und Be standsnachwei sen, die wir auf trags ge- mäß nicht ge prüft ha ben, un ter Be rücksichti gung der er teil ten Aus künfte nach gesetzlichen Vor ga- ben und nach den in ner halb die ses Rah mens lie gen den An wei sungen des Auftraggebers zur Aus- übung be stehen der Wahl rechte zu ent wickeln. Diesen Auftrag zur Er stel lung ohne Beurtei lun gen haben wir in der Zeit von März bis Mai 2026 in un seren Ge schäftsräu men durch ge führt. Unser Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlus ses umfasste keine über die Auf trags art hin aus ge- hen den Tätig kei ten und damit auch keine erweiterten Verantwortlichkeiten als Steuerbera tungsge- sell schaft. Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses obliegt der uns mit dessen Erstellung be auf tra- gen den ge setz li chen Ver tre tung des Eigenbetriebs, die über die Aus übung aller mit der Aufstellung ver bun de ner Ges tal tungs möglichkei ten und Rechtsak te zu ent schei den hat. Wir haben unseren Auftraggeber über solche Sachver halte, die zu Wahl rechten führten, in Kennt nis ge setzt und von ihm Ent scheidungsvorgaben zur Ausübung von materiellen und formel len Ges tal- tungsmög lich kei ten (Ansatz-, Be wertungs- und Ausweiswahlrechten) so wie Er mes sensent scheidun- gen ein ge holt. Der uns erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die er for- derlich wa ren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Aus- künfte zu An satz-, Aus weis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bi- lanzierungs- und Be wer tungs me thoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den handels- rechtlich vorgeschriebenen Jahres ab schluss, be stehend aus Bilanz, Gewinn- und Ver lust rechnung sowie den Anhang, zu erstellen. Der ebenfalls beigefügte Lagebericht wurde vom Kämmerer der Gemeinde Baindt erstellt. Da die Anfertigung eines Erstellungsberichts vereinbart, jedoch konkrete Festlegungen zu Art und Umfang unserer Berichterstattung in den Auftragsvereinbarungen nicht ausdrücklich ge troffen wur- den, berichten wir in be rufs üb li cher Form im Sinne der Verlautbarung der Bundes steuer berater kam- mer zu den Grundsätzen für die Er stel lung von Jahresabschlüssen vom 12./13. April 2010 über Um- fang und Er geb nis unserer Tä tig keit. Bei der Auftragsannahme haben wir mit unserem Auftraggeber vereinbart, dass uns die für die Auf- trags durch füh rung be nö tig ten Un ter la gen und Auf klärun gen voll stän dig ge geben wer den. Seite 172 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 1.2 Auftragsdurchführung Bei der Erstellung des Jahresabschlusses und unserer Berichterstattung haben wir die ein schlä gi- gen Nor men unserer Berufsordnung und unsere Be rufs pflich ten be ach tet, dar unter die Grund sät ze der Unabhängigkeit, Gewissenhaftig keit, Ver schwiegen heit und Ei gen ver antwort lich keit (§ 57 StBerG). In unserer Kanzlei ist sichergestellt, dass bei der Auf trags ab wick lung zur Erstellung eines Jahres ab- schlusses einschließ lich der Be richt ers tattung die ge setzli chen Vor schriften und fachli chen Re geln beachtet werden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die Grundsätze der Wirtschaftlich keit und We- sentlich keit beach tet. Zur Durchführung des Auftrags haben wir uns die erforderlichen Kenntnisse über die Bran che, den Rechts rah men und die Geschäftstätigkeit des Unter nehmens unseres Auf trag ge bers ange eignet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Bestimmun- gen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung. Die Beachtung anderer gesetzli cher Vor schriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straf ta- ten und außer halb der Rech nungs legung be gan gener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegen- stand unseres Auftrags. Art, Umfang und Ergebnis der während unserer Auftragsdurchführung im Einzelnen vorge nom me- nen Er stellungs handlungen haben wir, soweit sie nicht in diesem Bericht doku men tiert sind, in un- seren Ar beitspa pieren festgehalten. Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust rechnung sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandtei le auf Grund- lage der Buchfüh rung und des Inven tars sowie der Vor gaben zu den anzuwendenden Bi lanzie- rungs- und Bewer tungs metho den. Unser Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorge leg ten Un terla gen un ter Berücksichti gung der erhaltenen Informationen und der vorgenommenen Ab- schlussbuch ungen er streckte sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion in ter- ner Kon trol len sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weisen wir unseren Auf traggeber auf of- fensichtliche Unrich tig kei ten in den vor ge leg ten Unterlagen hin, die uns als Sachverständige bei der Durch führung des Auf trags un mit tel bar auffal len, unterbreiten Vorschläge zur Kor rektur und achten auf die ent spre chende Um set zung im Jah res ab schluss. Seite 173 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 4 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Grundlagen des Jahresabschlusses 2.1 Buchführung und Inventar, erteilte Auskünfte Für den Eigenbetrieb besteht nach § 6 EigBVO in Verbindung mit § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Anlagenbuchführung wurde auf den EDV-Systemen der Gemeinde erstellt. Die Daten wurden in den Anlagenspiegel übernommen. Auskünfte erteilte der Kämmerer Herr Abele. Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden bereitwillig erbracht. 2.2 Feststellungen zu den Grundlagen des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde auf unseren EDV-Systemen erstellt. Die dabei eingesetzte Software Kanz lei-Rechnungswesen der DATEV eG in Nürn berg erfüllt nach einer Bescheinigung der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 09.05.2025 die Vor aus set zungen für eine ord nungsmäßige Fi nanz buch füh rung und Ent wick lung des Jah res abschlusses. Die Abschlussbuchungen haben wir mit der Ge schäfts führung unseres Auftrag gebers ab ge stimmt. Die Ab schluss buchungen wur den bis zum Ab schluss unserer Tätigkeit vorge nom men. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Be- achtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ord- nungsgemäß entwickelt. Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter der Annahme der Fortfüh- rung der Unterneh mens tä tig keit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB angewandt. Die auf den vor her ge hen- den Jah res ab schluss an ge wand ten Be wer tungs me tho den wur den bei be halten. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlus ses er kennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver lust rechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtanga ben richtig und vollständig wieder. Die einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil aus führlich dar ge stellt. Auf weitergehende Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen. Seite 174 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 5 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Grundlagen 3.1 Rechtliche Verhältnisse Firma: Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Rechtsform: Eigenbetrieb Gründung am: 01.01.1992 Sitz: Baindt Anschrift: Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Satzung: Betriebssatzung vom 06.10.2020 sowie die Wasserversorgungs- satzung vom 11.10.2022 mit Gültigkeit ab 01.01.2023. Die Wasserversorgungssatzung wurde am 21.10.2025 mit Gültigkeit ab 01.01.2025 neu gefasst. Geschäftsjahr: 1. Januar bis 31. Dezember Gegenstand des Unternehmens: Der Eigenbetrieb versorgt das Gemeindegebiet mit Wasser Zweckverband: Die Gemeinderäte der Kommunen Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 beschlossen, den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ auf den 01.01.2007 zu gründen. Der Zweckver- band hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt trink- bares Wasser im Sinne der Trinkwasserverordnung zu liefern. Der Zweckverband übernimmt auch die technische Betreuung der Orts- netze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze befinden sich weiterhin im Eigentum der beiden Eigenbetriebe Wasserversorgung Baien furt bzw. Baindt. Gezeichnetes Kapital: 444.312,64 EUR Betriebsleitung: Der Eigenbetrieb ist organisatorisch in die Innenverwaltung einge- bunden. Ein Betriebsausschuss sowie eine Betriebsleitung wurden nicht gebildet. Der Gemeinderat entscheidet neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigen- betriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmer- eiverwaltung vom Fachbediensteten für das Finanzwesen miterle- digt. Wirtschaftsplan und Jahresabschluss werden vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen erstellt. Seite 175 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 6 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Prüfungen: Die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens er- folgt im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprü- fungsanstalt Baden-Württemberg. Die letzte abgeschlossene Prü- fung fand für die Wirtschaftsjahre 2016 bis 2019 statt. Der Prü- fungsbericht ist auf den 29.01.2021 datiert. Aktuell findet die Prü- fung 2020 bis 2024 statt. Ein Prüfbericht liegt noch nicht vor. Wesentliche Ände rungen der rechtlichen Verhältnisse nach dem Abschlussstichtag: keine Seite 176 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 7 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2 Steuerliche Verhältnisse Zuständiges Finanzamt: Ravensburg Steuernummer: 77086/00125 Organträger: Umsatzsteuerliche Organschaft mit den BgAs der Gemeinde Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Gewerbesteuerpflicht be- steht wegen der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht nicht. Mangels abweichender Wertansätze entspricht die Handelsbilanz der Steuerbilanz. Die Jahresabschlüsse sind bis zum Jahr 2024 beim Finanzamt eingereicht und veranlagt. Die Ver- anlagungen stehen nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Zinsaufwendungen für innere Darlehen sind steuerrechtlich nur anzuerkennen, soweit der BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet ist (R 8.2 KStR). Grundsätzlich ist ein BgA mit einem angemessenen Eigenkapital ausgestattet, wenn dieses min- destens 30% des Aktivvermögens beträgt. Die Berechnung erfolgt nach R 8.2 Abs. 2 Satz 5-7 KStR. Aktivvermögen am Anfang des WJ EUR 1.832.280,52 ./. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen am Anfang des WJ EUR 59.227,12 Bereinigtes Aktivvermögen EUR 1.773.053,40 Untergrenze für angemessenes Eigenkapital 30,0% EUR 531.916,02 Eigenkapital am Anfang des WJ EUR 671.413,21 + Unverzinsliche innere Darlehen am Anfang des WJ EUR 0,00 Tatsächliches Eigenkapital 37,9% EUR 671.413,21 Seite 177 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 8 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.1 Vermögenslage Die Vermögenslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2023 TEUR % TEUR % TEUR % Sachanlagen 1.290,3 71,5 1.330,0 72,6 1.260,8 79,7 Finanzanlagen 211,7 11,7 222,3 12,1 232,9 14,7 Anlagevermögen 1.502,0 83,3 1.552,3 84,7 1.493,6 94,4 Kundenforderungen 31,9 1,8 2,1 0,1 46,7 3,0 Sonstige Forderungen 270,0 15,0 277,8 15,2 41,8 2,6 Umlaufvermögen 301,9 16,7 279,9 15,3 88,5 5,6 Aktiva 1.803,9 100,0 1.832,3 100,0 1.582,2 100,0 Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2023 TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 675,0 37,4 667,3 36,4 538,8 34,1 Sonderposten mit Rücklageanteil 59,2 3,3 57,5 3,1 57,5 3,6 Steuerrückstellungen 0,5 0,0 0,9 0,0 0,0 0,0 Sonstige Rückstellungen 18,5 1,0 30,5 1,7 12,5 0,8 Lieferantenverbindlichkeiten 33,4 1,8 12,8 0,7 13,5 0,9 Sonstige Verbindlichkeiten 1.009,5 56,0 1.053,9 57,5 948,7 60,0 Fremdkapital < 1 Jahr 1.061,8 58,9 1.098,0 59,9 974,8 61,6 Rechnungsabgrenzungsposten 7,9 0,4 9,5 0,5 11,1 0,7 Passiva 1.803,9 100,0 1.832,3 100,0 1.582,2 100,0 Seite 178 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 9 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3.2.2 Ertragslage Die Ertragslage hat sich im Vergleich zu den Vorjahren wie folgt entwickelt: Bilanz zum Bilanz zum Bilanz zum 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2023 TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 543,2 100,0 521,2 100,0 531,6 100,0 Gesamtleistung 543,2 100,0 521,2 100,0 531,6 100,0 Wareneinsatz 197,1 36,3 126,8 24,3 145,6 27,4 Rohertrag 346,0 63,7 394,4 75,7 385,9 72,6 Sonstige betriebliche Erträge 16,6 3,1 1,6 0,3 1,6 0,3 Rohergebnis 362,6 66,8 395,9 76,0 387,5 72,9 Personalaufwand 1,4 0,3 1,3 0,3 1,5 0,3 Abschreibung 67,5 12,4 62,1 11,9 58,6 11,0 Versicherungen, Beiträge und Abgaben 1,9 0,3 1,8 0,4 1,7 0,3 Reparaturen und Instandhaltungen 129,9 23,9 70,3 13,5 304,5 57,3 Verschiedene betriebliche Kosten 90,5 16,7 93,2 17,9 68,9 13,0 Sonstige Kosten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Betriebskosten 291,2 53,6 228,8 43,9 435,3 81,9 Betriebsergebnis 71,4 13,2 167,2 32,1 -47,8 -9,0 Zinsen und ähnliche Erträge 3,3 0,6 3,9 0,8 3,9 0,7 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 66,6 12,3 41,7 8,0 29,5 5,6 Finanz- und Beteiligungsergebnis -63,3 -11,7 -37,8 -7,3 -25,7 -4,8 Ergebnis vor Steuern 8,1 1,5 129,3 24,8 -73,5 -13,8 Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,5 0,1 0,9 0,2 -0,0 -0,0 Jahresergebnis 7,6 1,4 128,5 24,6 -73,5 -13,8 Seite 179 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 10 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 23.152,53 Vorjahr: EUR 23.152,53 EUR Vorjahr EUR Grundstückswert bebauter Grundstücke 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 1.266.085,00 Vorjahr: EUR 1.302.599,00 EUR Vorjahr EUR Leitungsnetz inkl. Hausanschlussleitung 1.242.963,00 1.275.548,00 Speicheranlagen Hochbehälter 5,00 145,00 Gewinnungsanlagen 2,00 2,00 Messeinrichtungen 2.815,00 3.704,00 Technische Anlagen 20.300,00 23.200,00 1.266.085,00 1.302.599,00 Seite 180 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 11 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Ge- schäftsausstattung EUR 1.050,00 Vorjahr: EUR 4.274,00 EUR Vorjahr EUR Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.050,00 4.274,00 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 0,00 Vorjahr: EUR 0,00 EUR Vorjahr EUR Technische Anlagen und Maschinen im Bau 0,00 0,00 Summe Sachanlagen EUR 1.290.287,53 Vorjahr: EUR 1.330.025,53 Seite 181 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 12 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen EUR 156.000,00 Vorjahr: EUR 156.000,00 EUR Vorjahr EUR Beteiligungen Zweckverband 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen EUR 55.739,06 Vorjahr: EUR 66.310,30 EUR Vorjahr EUR Darlehen an Zweckverband 55.739,06 66.310,30 Summe Finanzanlagen EUR 211.739,06 Vorjahr: EUR 222.310,30 Summe Anlagevermögen EUR 1.502.026,59 Vorjahr: EUR 1.552.335,83 Seite 182 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 13 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen EUR 31.932,12 Vorjahr: EUR 2.095,61 EUR Vorjahr EUR Einzelwertberichtigung Forderung(b.1J) -15.221,61 -15.221,61 Forderungen aus L+L ohne Kontokorrent 47.153,73 17.317,22 31.932,12 2.095,61 Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Gemein de mitgeteilt. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 269.969,30 Vorjahr: EUR 277.849,08 Der Bestand an sonstigen Vermögensgegenständen gliedert sich wie folgt: Verrechnungskonto Einheitskasse EUR 249.867,50 Forderungen aus Zinserträgen EUR 653,29 Umsatzsteuervoranmeldung IV/2025 EUR 17.620,13 Umsatzsteuerforderung EUR 1.828,38 EUR 269.969,30 EUR 269.969,30 Seite 183 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 14 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr Art der Forderung TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 31,9 31,9 0,0 Gegenüber Gemeinde 249,9 249,9 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände 20,1 20,1 0,0 301,9 301,9 0,0 Summe Umlaufvermögen EUR 301.901,42 Vorjahr: EUR 279.944,69 Summe Aktiva EUR 1.803.928,01 Vorjahr: EUR 1.832.280,52 Seite 184 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 15 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Passiva A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital EUR 444.312,64 Vorjahr: EUR 444.312,64 II. Gewinnrücklagen 1. Andere Gewinnrücklagen EUR 171.192,44 Vorjahr: EUR 171.192,44 III. Gewinnvortrag EUR 51.822,20 Vorjahr: EUR -76.655,23 IV. Jahresüberschuss EUR 7.627,04 Vorjahr: EUR 128.477,43 Summe Eigenkapital EUR 674.954,32 Vorjahr: EUR 667.327,28 Seite 185 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 16 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach B. Andere Sonderposten EUR 59.227,12 Vorjahr: EUR 57.453,09 EUR Vorjahr EUR Landwirtschaftliche Anschlussbeiträge 59.223,12 57.449,09 Empfangene Ertragszuschüsse 4,00 4,00 59.227,12 57.453,09 Bis 2002 wurden die empfangenen Ertragszuschüsse in einen Sonderposten eingestellt und mit 5% pro Jahr aufgelöst. Seit 2003 wurden die Zuschüsse gemäß Richtlinie 6.5 EStR von den An- schaffungs- oder Herstellungskosten für den Versorgungsanschluss abgesetzt (entsprechend den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 27.05.2003, BStBl. 2003 l S. 361). Seit 2019 werden gestundete landwirtschaftliche Anschlussbeiträge als Sonderposten er fasst. Eine Auflösung findet noch nicht statt. C. Rückstellungen EUR 18.993,74 Vorjahr: EUR 31.359,82 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2025 Zuführung Verbrauch 31.12.2025 EUR EUR EUR EUR Steuerrückstellungen - Körperschaftsteuer 859,82 493,74 859,82 493,74 859,82 493,74 859,82 493,74 Sonstige Rückstellungen - sonstige Rückstellungen 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 - für Abschluss und Prüfung 15.500,00 6.500,00 3.500,00 18.500,00 30.500,00 6.500,00 18.500,00 18.500,00 31.359,82 6.993,74 19.359,82 18.993,74 Seite 186 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 17 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 33.357,13 Vorjahr: EUR 12.755,39 EUR Vorjahr EUR Verbindlichkeiten L+L ohne Kontokorrent 33.357,13 12.755,39 Eine Aufstellung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurde uns von der Ge- meinde mitgeteilt. 2. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 1.009.468,70 Vorjahr: EUR 1.053.872,94 Der Bestand an sonstigen Verbindlichkeiten gliedert sich wie folgt: Trägerdarlehen vom 03.05.2016 3,60% EUR 46.150,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2012 3,60% EUR 107.250,00 Trägerdarlehen vom 01.07.2014 3,60% EUR 148.750,00 Trägerdarlehen vom 11.09.2018 3,60% EUR 122.812,50 Trägerdarlehen vom 10.09.2019 4,25% EUR 253.125,00 Trägerdarlehen vom 04.08.2020 1%/2,9% EUR 173.750,00 Trägerdarlehen vom 16.07.2024 3,80% EUR 145.312,50 EUR 997.150,00 Verbindlichkeiten Umsatzsteuer EUR 8.338,63 Verbindlichkeiten aus sonstigen ordentl. Aufw. EUR 1.537,12 Verbindlichkeiten aus Sach-/Dienstleistungen EUR -1.037,80 Verbindlichkeiten aus Personalaufwendungen EUR 3.480,75 EUR 12.318,70 EUR 1.009.468,70 Die Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten: davon mit einer Restlaufzeit Gesamtbetrag kleiner 1 J. größer 1 J. Art der Verbindlichkeit TEUR TEUR TEUR Aus Lieferungen und Leistungen 33,4 33,4 0,0 Gegenüber Gemeinde 997,2 30,6 966,6 Sonstige Verbindlichkeiten 12,3 12,3 0,0 1.042,9 76,3 966,6 Seite 187 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 18 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach E. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 7.927,00 Vorjahr: EUR 9.512,00 Stand am Auflösung/ Stand am 01.01.2025 Zuführung Verbrauch 31.12.2025 EUR EUR EUR EUR Rechnungsabgrenzung Verteilungsanlagen ZV Baienfurt-Baindt 9.512,00 0,00 1.585,00 7.927,00 9.512,00 0,00 1.585,00 7.927,00 Summe Passiva EUR 1.803.928,01 Vorjahr: EUR 1.832.280,52 Seite 188 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 19 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse EUR 543.159,95 Vorjahr: EUR 521.211,53 EUR Vorjahr EUR Erlöse aus Trinkwasserabgabe 439.265,65 435.004,20 Grundgebühren 98.100,60 84.198,20 Bauwasserzins 1.333,89 240,41 Ersätze 4.459,81 1.768,72 543.159,95 521.211,53 2. Gesamtleistung EUR 543.159,95 Vorjahr: EUR 521.211,53 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 16.585,00 Vorjahr: EUR 1.586,00 EUR Vorjahr EUR Erträge Auflösung von Rückstellungen 15.000,00 0,00 Auflösung Rechnungsabgrenzung 1.585,00 1.586,00 16.585,00 1.586,00 Seite 189 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 20 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 4. Materialaufwand EUR 197.116,86 Vorjahr: EUR 126.848,13 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Wa- ren EUR 166.050,73 Vorjahr: EUR 102.171,16 EUR Vorjahr EUR Betriebskostenumlage an ZV 115.009,08 58.256,59 Betriebskostenumlage AfA an ZV 51.041,65 43.914,57 166.050,73 102.171,16 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen EUR 31.066,13 Vorjahr: EUR 24.676,97 EUR Vorjahr EUR Strombezug 1.646,59 3.003,01 Beschäftigungsentgelt verr. Bauhof 29.419,54 21.673,96 31.066,13 24.676,97 Nachrichtlich: Rohertrag (Gesamtleistung ./. Materialaufwand) EUR 346.043,09 Vorjahr: EUR 394.363,40 Seite 190 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 21 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Personalaufwand EUR 1.391,00 Vorjahr: EUR 1.328,00 a) Löhne und Gehälter EUR 1.391,00 Vorjahr: EUR 1.328,00 EUR Vorjahr EUR Löhne und Gehälter 1.391,00 1.328,00 6. Abschreibungen EUR 67.513,57 Vorjahr: EUR 62.137,76 a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 67.513,57 Vorjahr: EUR 62.137,76 EUR Vorjahr EUR Abschreibungen auf Sachanlagen 67.513,57 62.137,76 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 222.280,60 Vorjahr: EUR 165.317,77 a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben EUR 1.897,63 Vorjahr: EUR 1.846,46 EUR Vorjahr EUR Versicherungen 1.897,63 1.846,46 Seite 191 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 22 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach b) Reparaturen und Instandhaltungen EUR 129.900,47 Vorjahr: EUR 70.271,84 EUR Vorjahr EUR Unterhaltung baulicher Anlagen 5.827,40 6.919,59 Unterhaltung Leitungsnetz/Verteilung 53.593,47 17.888,58 Unterhaltung der Messeinrichtungen 19.264,60 1.979,42 Personalleihe Wassermeister von ZV 51.215,00 43.484,25 129.900,47 70.271,84 c) Verschiedene betriebliche Kosten EUR 90.482,50 Vorjahr: EUR 93.199,47 EUR Vorjahr EUR Sonstige Geschäftsausgaben 32.453,77 21.410,24 Verwaltungskostenbeitrag 56.363,47 53.257,29 Post und Fernmeldegebühren 443,86 1.955,68 Zeitschrift./Bücher/dig.Medien(Fachlit.) 149,71 321,00 Fortbildungskosten 0,00 1.255,26 Werkzeuge und Kleingeräte 1.071,69 0,00 Auszugleichende Kostenüberdeckung 0,00 15.000,00 90.482,50 93.199,47 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 3.303,01 Vorjahr: EUR 3.911,94 EUR Vorjahr EUR Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.303,01 3.911,94 Seite 192 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 23 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 66.625,15 Vorjahr: EUR 41.740,56 EUR Vorjahr EUR Zinsen f. Kassenkredite / Verwahrentgelt 0,00 481,65 Zinsumlage an ZV 31.835,63 16.983,08 Zinsen f. Kredite Gemeinde 34.789,52 24.275,83 66.625,15 41.740,56 10.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 493,74 Vorjahr: EUR 859,82 EUR Vorjahr EUR Körperschaftsteuer 468,00 815,00 Solidaritätszuschlag 25,74 44,82 493,74 859,82 11.Ergebnis nach Steuern EUR 7.627,04 Vorjahr: EUR 128.477,43 12.Jahresüberschuss EUR 7.627,04 Vorjahr: EUR 128.477,43 Seite 193 Erstellungsbericht zum 31. Dezember 2025 Seite 24 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 5. Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bi lanz, Ge winn- und Verlustrechnung sowie Anhang – des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Baindt für das Ge schäfts jahr vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 un ter Be ach tung der deut schen han dels rechtli chen Vor schriften und der er gänzen den Be stim mun gen der Betriebs satzung und des Eigenbetriebsgesetzes er stellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnach wei se, die wir auf tragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Aus künfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deut- schen han delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Ver antwortung der gesetzli chen Vertreter des Eigenbetriebs. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteu erberater kam mer zu den Grund sät zen für die Er stel lung von Jah resabschlüssen durch geführt. Die ser umfasst die Ent wicklung der Bi lanz und der Ge winn- und Ver lust rechnung sowie des Anhangs auf Grund la ge der Buchfüh rung und des In ventars sowie der Vor ga ben zu den an zu wen denden Bilan zie rungs- und Bewer tungs metho den. Die Erstellung des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und dem nachstehenden Jah- resabschluss beigefügten Lageberichts und dessen Beurteilung waren nicht Gegenstand unseres Erstellungsauftrags. Biberach, den 06.05.2026 Dr. Reinhard Gawatz Steuerberater Seite 194 Anlagen RSW Steuerberater Partnerschaft mbB Ulmer-Tor-Straße 29 • D-88400 Biberach • Telefon +49 7351 503-200 • info@rsw-stb.de Seite 195 Anlage I Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt HANDELSBILANZ zum 31. Dezember 2025 AKTIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.152,53 23.152,53 2. Technische Anlagen und Maschinen 1.266.085,00 1.302.599,00 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung 1.050,00 4.274,00 1.290.287,53 1.330.025,53 II. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 156.000,00 156.000,00 2. Sonstige Ausleihungen 55.739,06 66.310,30 211.739,06 222.310,30 Summe Anlagevermögen 1.502.026,59 1.552.335,83 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegen- stände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.932,12 2.095,61 2. Sonstige Vermögensgegenstände 269.969,30 277.849,08 301.901,42 279.944,69 Summe Umlaufvermögen 301.901,42 279.944,69 1.803.928,01 1.832.280,52 PASSIVA EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 444.312,64 444.312,64 II. Zweckgebundene Rücklagen 1. Kapitalerhaltungsrücklage 171.192,44 171.192,44 III. Gewinnvortrag 51.822,20 -76.655,23 IV. Jahresüberschuss 7.627,04 128.477,43 Summe Eigenkapital 674.954,32 667.327,28 B. andere Sonderposten 59.227,12 57.453,09 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 493,74 859,82 2. Sonstige Rückstellungen 18.500,00 30.500,00 18.993,74 31.359,82 D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen 33.357,13 12.755,39 2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.009.468,70 1.053.872,94 1.042.825,83 1.066.628,33 E. Rechnungsabgrenzungsposten 7.927,00 9.512,00 1.803.928,01 1.832.280,52 Seite 196 Anlage II Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG nach Handelsrecht vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 Geschäftsjahr EUR % Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 543.159,95 100,00 521.211,53 2. Gesamtleistung 543.159,95 100,00 521.211,53 3. Sonstige betriebliche Erträge 16.585,00 3,05 1.586,00 4. Materialaufwand 197.116,86 36,29 126.848,13 5. Personalaufwand 1.391,00 0,26 1.328,00 6. Abschreibungen 67.513,57 12,43 62.137,76 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 222.280,60 40,92 165.317,77 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.303,01 0,61 3.911,94 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 66.625,15 12,27 41.740,56 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 493,74 0,09 859,82 11. Ergebnis nach Steuern 7.627,04 1,40 128.477,43 12. Jahresüberschuss 7.627,04 1,40 128.477,43 Seite 197 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2025 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der er- gänzen den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Außerdem wurden die Re- ge lungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung beachtet. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, so weit abnutz bar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermö- gens ge genstände linear und degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewer tet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Da- bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We sentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber der Gemeinde Der Wert der Forderungen gegenüber der Gemeinde beläuft sich auf EUR 249.867,50 (Vorjahr: EUR 267.376,17). Seite 198 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2025 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren be trägt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angabe zu Restlaufzeitvermerken Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit 31.12.2025 bis 1 J. 1 bis 5 J. größer 5 J. TEUR TEUR TEUR TEUR aus Lieferungen und Leistungen 33,4 33,4 0,0 0,0 gegenüber Gemeinde 997,2 30,6 966,6 0,0 sonstige Verbindlichkeiten 12,3 12,3 0,0 0,0 Summe 1.042,9 76,3 966,6 0,0 Sonstige Angaben Die empfangenen Ertragszuschüsse bis 2002 sind auf der Passivseite ausgewiesen und werden mit 5 % der Ursprungsbeträge aufgelöst (§ 8 EigBVO). Seite 199 Anlage III Anhang für das Geschäftsjahr 2025 Seite 3 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert: Tätigkeitsbereich Umsatz EUR Erlöse aus Wasserabgabe 538.700,14 Ersätze 4.459,81 Sonstige Angaben Für die Wartung der Gewinnungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen werden technische Mitar- beiter des Zweckverbandes Wasserversorgung Baienfurt-Baindt gegen Entgelt eingesetzt. Arbei- ten für die Wasser versorgung erledigen auch Mitarbeiter des Bauhofs. Der entsprechende Auf- wand wird nach der Inanspruch nahme anteilig dem Betrieb belastet. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden im Rahmen der Kämmereiverwaltung vom Fachbe- diensteten für das Finanzwesen miterledigt. Ein Betriebsausschuss wurde nicht gebildet. Der Ge- meinderat entschei det neben den ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz zugewiesenen Aufgaben auch über die Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz dem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Ar- beitnehmer betrug 0. Unterschrift der Geschäftsführung Baindt, den 11.05.2026 Bürgermeisterin Simone Rürup Seite 200 Anlage IV Gemeinde Baindt Eigenbetrieb Wasserversorgung Marsweilerstraße 4 88255 Baindt ANLAGENSPIEGEL nach Eigenbetriebsrecht zum 31. Dezember 2025 Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Kennzahlen Bilanzposten EUR Anfangsbestand EUR Zugang Abgang EUR Umbuchungen EUR Endstand EUR Anfangsbestand EUR Wirtschaftsjahr Abschreibungen im Abgänge EUR 4 ausgewiesenen auf die in Spalte Abschreibungen Angesammelte EUR Endstand EUR jahres Wirtschafts- am Ende des Restwerte jahres EUR Wirtschafts- vorangeg. des am Ende Restwerte v. H. bungssatz Abschrei- licher schnitt- Durch- v. H. wert buch- Rest- licher schnitt- Durch- 1 2 3, 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 I. Sachanlagen 1, Bauten auf fremden Grundstücken Rechte und Bauten einschließlich der Grundstücke, grundstücksgleiche 23.152,53 23.152,53 23.152,53 23.152,53 100,00 2, technische Anlagen und Maschinen 3.427.628,44 44.594,00 0,00 3.454.741,78 2.125.029,44 63.627,34 0,00 2.188.656,78 1.266.085,00 1.302.599,00 1,84 36,65 -17.480,66 3, Geschäftsausstattung andere Anlagen, Betriebs- und 36.744,39 662,23 37.406,62 32.470,39 3.886,23 0,00 36.356,62 1.050,00 4.274,00 10,39 2,81 4, im Bau geleistete Anzahlungen und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Sachanlagen 3.487.525,36 45.256,23 3.515.300,93 2.157.499,83 67.513,57 0,00 2.225.013,40 1.290.287,53 1.330.025,53 1,92 36,70 -17.480,66 Insgesamt 3.487.525,36 -17.480,66 45.256,23 0,00 3.515.300,93 2.157.499,83 67.513,57 0,00 2.225.013,40 1.290.287,53 1.330.025,53 1,92 36,70 Seite 201 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 Seite 1 Entwicklung der Trinkwasserabgabe (Abschlag und Abrechnung) (* ohne Bauwasserzinsen) Wasserverbrauch cbm cbm +/- cbm Anteil % Erlöse € +/- € Anteil% Grundgebühren € +/- € 2025 2024 2025 2024 2025 2024 Anteil % 246.527 241.669 +4858 +2,01 439.265,65 435.004,20 +4.261,45 +0,98 98.100,60 84.198,20 13.902,40 16,51 Wasserbereitstellung Die Gemeinderäte der Gemeinden Baienfurt und Baindt haben am 15.11.2006 den Zweckverband Wasserversorgung „Baienfurt-Baindt“ gegründet. Im Jahr 2026 wird das 20-jährige Jubiläum gefei- ert. Die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands stellte für beide Gemeinden eine zukunftswei- sende Lösung dar, ohne dass die Gemeinde Baindt Kontrolle, Verantwortung oder die Preisgestal- tung aus der Hand geben musste. Durch den Zweckverband konnten Betriebs- und Investitionsko- sten für beide Gemeinden reduziert und die Versorgungssicherheit deutlich erhöht werden. Die fachgerechte Betreuung erfolgt durch qualifiziertes und ausreichend geschultes Personal. Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Gemeinden Baienfurt und Baindt Trinkwasser gemäß der Trinkwasserverordnung zu liefern. Zudem übernimmt er die technische Betreuung der Ortsnetze Baienfurt und Baindt. Die Ortsnetze bleiben weiterhin Eigentum der Eigenbetriebe Wasserversor- gung Baienfurt bzw. Baindt. Die Eigenbetriebe leisten Umlagen (Betriebskostenumlage, Abschreibungsumlage und Zinsumlage) an den Zweckverband, bemessen nach der im laufenden Geschäftsjahr verkauften Wassermenge. Im Jahr 2025 betrug der Anteil der Gemeinde Baindt 42 %. Die Abrechnung für 2025 liegt noch nicht vor; die vorläufigen Vorauszahlungen für 2026 wurden mit 42 % der Umlagen angesetzt. Seit der Gründung des Zweckverbands im Jahr 2007 werden die damaligen Quellen nicht mehr für die öffentliche Wasserversorgung oder die Notwasserversorgung genutzt. Die Versorgung erfolgt seitdem ausschließlich aus der Weißenbronnen-Quelle in Wolfegg. Die Aufhebung der ehemaligen Wasserschutzgebiete Brühl und Schanzweiher wurde vollzogen. Der Zusammenschluss zum Zweckverband war für beide Kommunen eine der besten Entscheidun- gen hinsichtlich einer sicheren Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Aufgrund der ausreichenden Quellschüttung besteht nach Bau der Querverbindung keine Gefahr der Wasser- knappheit. Steuerlich unterliegt der Eigenbetrieb Wasserversorgung als „Betrieb gewerblicher Art einer juristi- schen Person des öffentlichen Rechts“ den Vorschriften des Körperschaftssteuerrechts. Die Versor- gung erfolgt satzungsgemäß ohne Gewinnerzielungsabsicht; daher wird keine Eigenkapitalverzin- sung vorgenommen. Die ehemaligen Gewinnungsanlagen im Ortsnetz Baindt, die seit 2007 nicht mehr betrieben werden, wurden aus dem Anlagevermögen entfernt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung war zum 31.12.2025 frei von externen Darlehen. Im Finanz- haushalt 2025 wurden keine Darlehen aufgenommen. Die von der Gemeinde Baindt gewährten Trä- gerdarlehen belaufen sich auf 997.150,00 €. Der Liquiditätsbestand beträgt zum 31.12.2025 249.867,50 €. Seite 202 Anlage V Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 Seite 2 2019 wurde das Wasserentnahmeentgelt („Wasserpfennig“) für die öffentliche Wasserversorgung schrittweise auf 10 Cent pro Kubikmeter erhöht. Zum 01.01.2025 betrug der kalkulierte Wasserzins 1,78 €/m³ (vorher 1,88 €/m³); für 2026 ist ein Ausblick von 1,95 €/m³ vorgesehen. Der Wasserverbrauch stieg gegenüber dem Vorjahr um 2,01 %, die Erlöse erhöhten sich jedoch nur um 0,98 % aufgrund der Gebührensenkung. Das Jahr 2025 war ungewöhnlich trocken, eines der trockensten überhaupt, wie der Wetterexperte Roland Roth berichtet. Im Frühjahr fiel über Wochen kaum Regen, und viele Landkreise verhängten Wasserentnahmeverbote. Zum Beginn der Haupturlaubszeit gab es dann ein dreiwöchiges feucht-kühles Wetter. Oberschwaben (Landkreise Ravensburg, Biberach, Bodenseeraum) zählt klimatologisch zu den nie- derschlagsreicheren Regionen Deutschlands (Voralpenlage). Typische Jahreswerte liegen bei ca. 900–1.200 mm Niederschlag; in Baienfurt-Baindt wurden 1.083,5 mm gemessen. Charakteristik 2025: Frühjahr (Februar–Mai): ausgeprägt trocken Sommer: nur der Juli deutlich niederschlagsreich September: regional sehr hohe Niederschläge im Südwesten Winterende: geringe effektive Wasseraufnahme (Frostphasen) Gesamtbild: Jahresmenge leicht unter dem Durchschnitt, trotz einzelner Starkregenphasen Hohe zeitliche Ungleichverteilung Die Niederschläge führten zu keiner signifikanten Verbesserung der Grundwassersituation, was die Bedeutung ausreichender Niederschläge für die Stabilisierung der Grundwasserstände unter- streicht. Die Wasserentnahmeerlaubnis des Zweckverbands in Weißenbronnen ist bis Ende 2028 gesichert. Die genehmigten Wassermengen decken den Bedarf einschließlich Sicherheitsreserve ab. Ein neu- es Wasserrecht erfordert entsprechende Nachweise. Bei Besprechungen mit dem Landratsamt wur- de angedeutet, dass zukünftig ein reduziertes Wasserrecht möglich sein könnte, da nur ein Teil der Quellschüttung genutzt wird. Die bisherigen Wassermengen werden jedoch weiterhin benötigt. Maßnahmen des Zweckverbands: In beiden Quellabläufen wurden Desinfektionsanlagen installiert; das Trinkwasser wird mit UV-Licht bestrahlt, wodurch Bakterien und Keime abgetötet werden. Es werden keine chemi- schen oder biologischen Stoffe zugesetzt. Bei der Planung des Geh- und Radwegs wurde eine Mitverlegung einer zweiten Quellablei- tung vorgesehen. Diese Leitung soll an der bestehenden Querverbindung im Bereich Wald- bad und an die bestehende Quellableitung im Bereich Bolanden angeschlossen werden, um die Versorgungssicherheit in diesem Abschnitt zu erhöhen. Baindt, den 11.05.2026 Wolfgang Abele Kämmerer Seite 203 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2025 Seite 1 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse 2025 1. Körperschaftsteuer Jahresergebnis lt. Handelsbilanz/Steuerbilanz EUR 7.627,04 Nicht abziehbare Aufwendungen + Körperschaftsteuer EUR 468,00 + Solidaritätszuschlag EUR 25,74 Summe der Einkünfte EUR 8.120,78 - Abzugsfähige Spenden EUR 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte EUR 8.120,78 - Freibetrag EUR 5.000,00 Zu versteuerndes Einkommen (abgerundet) EUR 3.120,00 Davon 15% Körperschaftsteuer EUR 468,00 Rückstellung Körperschaftsteuer gerundet EUR 468,00 Solidaritätszuschlag 5,5% EUR 25,74 Rückstellung Solidaritätszuschlag EUR 25,74 Rückstellung Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag EUR 493,74 Seite 204 Anlage VI Steuerliches Ergebnis 2025 Seite 2 RSW Recht | Steuern | Wirtschaft 88400 Biberach 2. Umsatzsteuer Sollumsatz nach dem UStG Steuerpflichtige Umsätze 7% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 565.720,65 EUR 39.600,46 Steuerpflichtige Umsätze 5% Lieferungen und sonstige Leistungen EUR 1.333,89 EUR 66,69 EUR 39.667,15 Abziehbare Vorsteuerbeträge anderen Unternehmern Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von EUR 57.200,92 EUR 57.200,92 Verbleibende Umsatzsteuer EUR -17.533,77 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen EUR -15.705,39 Umsatzsteuer-Erstattung(-) EUR -1.828,38 Seite 205 Seite 206 Seite 207 Seite 208 Seite 209 Seite 210 Seite 211 Seite 212 Seite 213 Seite 214 Seite 215 Seite 216 Seite 217 Seite 218 Seite 219 Seite 220 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.027.750,00 997.150,00 30.600,00 162.400,00 804.150,00 -30.600,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinde Baindt 1.027.750,00 997.150,00 30.600,00 162.400,00 804.150,00 -30.600,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden EB Wasserversorgung 1.027.750,00 997.150,00 30.600,00 162.400,00 804.150,00 -30.600,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schuldenübersicht EB Wassversorgung Art der Schulden am 01.01.2025 zum 31.12.2025 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Seite 221 Seite 222 Seite 223 Seite 224 Seite 225 Seite 226 Seite 227 Seite 228 Seite 229 Seite 230 Seite 231 Seite 232 Seite 233 bis zu 1 Jahr 2) über 1 bis 5 Jahre 3) mehr als 5 Jahre 4) 1 2 3 4 5 6 7 1.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.889.850,00 3.200.250,00 94.600,00 378.400,00 2.727.250,00 310.400,00 1.2.1 Bund 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.2 Land 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3 Gemeinde Baindt 2.889.850,00 3.200.250,00 94.600,00 378.400,00 2.727.250,00 310.400,00 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.5 Kreditinstitute 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.6 sonstige Bereiche 6) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Kassenkredite 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4. Verbindlichk. aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1. Gesamtschulden Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2.889.850,00 3.200.250,00 94.600,00 378.400,00 2.727.250,00 310.400,00 1) entspricht Stand zum 31.12. des Vorjahres 2) Tilgungsraten im 1. Folgejahr 3) Tilgungsraten im 2. bis 5. Folgejahr 4) Tilgungsraten ab dem 6. Folgejahr 5) Spalte 3 minus Spalte 2 Anmerkung: Die Übersicht kann durch Einbezug weiterer Verbindlichkeiten ausgebaut werden. 6) entspricht den Bereichen "Gesetzliche Sozialversicherung", "Verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen", "Sonstige öffentliche Sonderrechnungen", "Sonstiger inländischer Bereich" und "Sonstiger ausländischer Bereich" nach der Bereichsabgrenzung B 7) einschl. Sonderrechnungen nach § 59 GemHVO 8) nicht verbindlich für Gemeinden, die für das Jahr einen Gesamtabschluss aufstellen Schuldenübersicht EB Abwasserbeseitigung Art der Schulden am 01.01.2025 zum 31.12.2025 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Mehr (+) weniger(-) 5) EUR Seite 234 Darlehensgeber Darlehensnummer Ursprungsbetrag Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2025 Zinssatz Bemerkungen 01.01.2025 31.12.2025 ** % XXXX XXXX 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ** Der EB Abwasserbeseitigung verfügt derzeit über keine externe Darlehen. Stand Zugang Tilgung Stand Zinsen 2025 Zinssatz Zinsanpassung 01.01.2025 31.12.2025 GKZ 3 Passivk. % 285.000,00 0,00 20.000,00 265.000,00 9.990,00 3,6 (6120.231231) 30.09.2028 330.000,00 0,00 10.000,00 320.000,00 11.745,00 3,6 (6120.231232) 30.09.2028 326.000,00 0,00 12.000,00 314.000,00 11.574,00 3,6 (6120.231233) 30.09.2028 151.000,00 0,00 4.000,00 147.000,00 5.382,00 3,6 (6120.231234) 30.09.2028 198.750,00 0,00 5.000,00 193.750,00 7.087,50 3,6 (6120.231235) 30.09.2028 350.000,00 0,00 8.000,00 342.000,00 12.492,00 3,6 (6120.231236) 30.09.2028 626.500,00 0,00 14.000,00 612.500,00 26.403,13 4,25 (6120.231237) 30.09.2029 274.500,00 0,00 6.000,00 268.500,00 4.005,00 2,9 (6120.231238) 30.09.2030 348.100,00 0,00 7.600,00 340.500,00 13.119,50 3,8 (6120.231238) 30.09.2029 0,00 200.000,00 3.000,00 197.000,00 4.477,50 3,8 (6120.231238) 30.03.2030 0,00 200.000,00 0,00 200.000,00 541,67 3,8 (6120.231238) 01.12.2030 2.889.850,00 400.000,00 89.600,00 3.200.250,00 106.817,30 Gemeinde Baindt (18.03.2025) Gemeinde Baindt (18.11.2025) Gemeinde Baindt (01.10.2025) Gemeinde Baindt (01.10.2021) Übersicht über die Entwicklung der Fremddarlehen im Wirtschaftsjahr 2025 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Gemeinde Baindt (01.10.2012) Gemeinde Baindt ( 30.06.2010) Übersicht über die Entwicklung der Inneren Darlehen von der Gemeinde Baindt im Wirtschaftsjahr 2025 (01.01. - 31.12.) im EB Abwasserbeseitigung Darlehensgeber Gemeinde Baindt (01.10.2019) Gemeinde Baindt (01.10.2018) Gemeinde Baindt (01.01.2006) Gemeinde Baindt (30.03.2008) Gemeinde Baindt (01.10.2014) Seite 235 Seite 236 Seite 237 Seite 238 Seite 239 Seite 240 Seite 241 Seite 242 Seite 243 Seite 244 Seite 245 Seite 246 Seite 247 Seite 248 Seite 249 Seite 250 Seite 251 Seite 252 Seite 253 Seite 254 Jahr 2011 + 53.700 € + 129.698 € 2012 + 27.170 € + 156.869 € 2013 + 53.909 € + 210.778 € 2014 + 18.167 € + 228.945 € 2015 - 63.587 € + 165.358 € 2016 + 53.877 € + 219.235 € 2017 + 168.596 € + 387.831 € 2018 + 101.004 € + 488.836 € 2019 - -25.506 € + 463.329 € 2020 - -38.304 € + 425.026 € 2021 + 123.025 € + 548.050 € 2022 + 23.852 € + 571.902 € 2023 - -81.392 € + 490.510 € 2024 - -69.474 € + 421.036 € 2025 + 5.464 € + 426.500 € Einnahme- und Ausgabearten 2023 2024 2025 € € € 677.727 € 722.654 € 649.030 € 260.287 € 250.124 € 267.717 € 125.855 € 124.118 € 115.931 € 108.140 € 107.276 € 115.026 € 1.491 537 € 130 € 702.528 € 740.847 € 685.660 € 621.136 € 671.373 € 691.124 € -81.392 € -69.474 € 5.464 € -84.850 € 40.852 € -154.493 € 211.751 m³ 211.494 m³ 209.850 m³ 327.117 329.291 330.375 Abwassergebühr: 1,98 €/m³ 2,09 €/m³ 2,38 €/m³ Niederschlagswassergebühr: 0,61m² 0,69m² 0,57m² Gebühren lt. Gebührenkalkulation Ergebnis Stand Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn Summe Gesamtaufwand Abwasserbeseitigung lt Veranlagung (Benutzungsgebühren SW/NW) ./. Summe Aufl. Sonderposten + Abschreibungen Eigenbetrieb u. Anteil AZV gebührenrechtl. Ergebnisermittlung Alevo Kommunalberatung 21.04.26 Verkaufsmengen Versiegelte Fläche in m² ./. Zinsen und ähnliche Erträge ./. Straßenentwässerungskostenanteil über SW/NW zu deckender Aufwand Gewinn-/Verlust Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2011 - 2025 Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen Zeitraum 2023 - 2025 unter Berücksichtigung der Kosten des AZV Fortschreibung der Ergebnisse (Keine gebührenrechtl. Ergebnisse) Seite 255 Seite 256 Seite 257 Zuführungen Auflösung (Grund entfallen) bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 31.12.2024 31.12.2025 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR - 10 Rückstellungen für Altersteilzeitarbeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50 Rückstellung für GPA Prüfung Bauamt 2024 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 50 Rückstellungen für GPA 2024-2025 Finanz- und Bauamtsüberprüfung 2891 0,00 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 1.000,00 0,00 51 Rückstellung Jahresabschluss 2020-2025 14.500,00 0,00 2.500,00 0,00 17.000,00 0,00 17.000,00 0,00 51 Rückstellung Körperschaftssteuer 2892 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51 Rückstellung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14.500,00 0,00 3.500,00 0,00 18.000,00 0,00 18.000,00 0,00 - Art der Rückstellungen in der Abwassbeseitigung - Bilanzkonten 2891 und 2892 Gesamt- betrag am Ende des Vorjahres Veränderungen im Haushaltsjahr davon mit einer Restlaufzeit von Umbuchunge n EUR Inanspruch- nahme EUR Gesamt- betrag am Ende des Haushalts- jahres 1. Pensionsrückstellungen/Altersteilzeit Kein eigenes Personal 0,00 2. Rückstell. für Deponien u. Altlasten 0,00 3. Rückst. für ausgleichspflichtige Gebühren 0,00 3. Instandhaltungsrückstellungen s.u. 0,00 4. Rückst- für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften oder Schadensfällen 0,00 0,00 0,00 5. Summe aller Rückstellungen 0,00 5. Sonst. Rückstell. nach § 41 GemHVO 0,00 0,00 0,00 Seite 258 Seite 259[mehr]

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          Jahrgang 2026 Freitag, den 27. Februar 2026 Nummer 9 Amtsblatt Baindter Fasnet 2026 Wir danken unseren örtlichen Vereinen, allen voran unseren Rasplern, der Lumpenkapelle und den Schalmeien für unsere schöne Dorffasnet! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenes Singen auf dem Dorfplatz Auf die Stimmen, fertig, los! Alle, die Freude am gemeinsamen Singen haben - jung oder alt, groß oder klein - sind am Mittwoch, den 04. März 2026 um 17:00 Uhr herzlich eingeladen. Geleitet wird das offene Singen von Herrn Michael Pastuschka. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, alle Interessierten sind willkommen. Die Teilnahme ist kostenfrei, über eine freiwillige Spende freut sich die Bürgerstiftung Baindt. Im Anschluss lädt die Gaststätte „Zur Mühle“ zur gemeinsamen Einkehr ein. Bei schlechtem Wetter findet das Singen im Foyer der Schenk-Konrad-Halle statt. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen zu singen. Ihre Gemeindeverwaltung Blühender Landkreis für Biologische Vielfalt – Gemüsevielfalt 2026 Die Mitmachaktion „Blühender Landkreis“ startet in die neue Gartensaison 2026 – doch in diesem Jahr anders! Seit 2019 haben sich tausende Haushalte an der Blühkam- pagne beteiligt und gemeinsam ein beeindruckendes Blü- tenmeer im Landkreis geschaffen. Möglich wurde dies auch dank der großzügigen Unterstützung der Heimatstiftung der Kreissparkasse Ravensburg, durch die hochwertiges Saatgut kostenfrei zur Verfügung gestellt werden konnte. Viele pri- vate Gärten wurden so zu wertvollen Rückzugsräumen für Insekten und andere Tiere. Bisher erfolgte die Teilnahme überwiegend online und per Post – ein bewährter Weg, um Saatgut zu verteilen und Infor- mationen weiterzugeben. Doch eines ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden: Das Herzstück der Kampagne ist der persönliche Austausch. Die Begegnungen bei Vorträgen – sei es 2019 beim großen Open-Air oder 2025 beim ersten „GreenPulse Festival“ auf Schloss Achberg – haben gezeigt, wie lebendig die Blüh-Ge- meinschaft ist. Gespräche, Erfahrungen und gemeinsames Staunen machen den besonderen Charakter der Aktion aus. Genau dieses Gemeinschaftsgefühl soll 2026 wie- der stärker in den Mittelpunkt rücken. Auch 2026 erhalten Teilnehmende eine kostenlose hochwertige Gemüsemischung sowie zahlreiche Materialien rund um das erfolgreiche Anlegen einer Blühfläche. Neu ist dabei: · Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen · Kein Postversand mehr · Ausgabe der exklusiven „Gemüsemischung 2026“ direkt im Anschluss an die Vorträge Um weite Wege zu vermeiden, finden die Veranstaltungen in verschiedenen Gemeinden im Landkreis Ravens- burg statt. Als Referentinnen und Referenten wirken unter anderem die bekannte Kräuterexpertin und Autorin Susanne Fischer-Rizzi sowie der Sortendetektiv und Experte für alte regionale Gemüsesorten Patrick Kaiser mit. An vier Terminen im Landkreis werden besondere Vortragsabende angeboten. Nach jeder Veranstaltung besteht die Möglichkeit, die Gemüsemischung 2026 kostenfrei zu erhalten. Voraus- setzung ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung: - Der naturnahe Garten (11. März 2026, 19:30 Uhr, Wolfegg) - Die Welt der Vogelstimmen (19. März 2026, 19:30 Uhr, Aulendorf) - Gartenkultur der Zukunft (26. März 2026, 19:30 Uhr, Ravensburg) - Natur im Garten (02. April 2026, 19:30 Uhr, Leutkirch) - Green Pulse Festival (03. und 04. Juli 2026, ganztägig, Schloss Achberg) Alle Informationen zur Kampagne finden Sie online unter: www.bluehender-landkreis.org Helfen auch Sie wieder mit, unsere Landschaft bunter, vielfältiger und wertvoller zu machen! Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Schwäbischer Heimatbund und Sparkassen belohnen Pflege und Entwicklung von Kulturlandschaften Privatpersonen, Vereine und Initiativen, die sich in Württemberg vorbildlich um den Erhalt traditionel- ler Landschaftsformen kümmern, können sich um den Kultur land schaftspreis 2026 bewerben. Einsen- dungen sind bis zum 30. April möglich. „Kulturlandschaften sind ein wichtiger Teil der Kultur­ geschichte unseres Landes in all ihrer Vielfalt. Sie sind Zeichen für den bewuss ten und nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen. Sie stiften Identität und sind Teil unserer Heimat. Alle, die sich um ihren Erhalt sorgen, sind Vorbilder und verdienen öffent li che Aner ken­ nung“, erläutert Dr. Bernd Langner, Ge schäftsführer des Schwäbischen Heimat bun des, die Intention des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Ver mark tung der Produkte und zur Öffent lichkeitsarbeit. Im Fokus stehen aber auch Streu obstwiesen, Weinberge in Steil­ lagen oder beweidete Wachol der hei den. Das Preisgeld stellen die Spar kas sen­Finanzgruppe Baden­Württemberg sowie die Spar kas sen stiftung Umweltschutz zur Verfü gung. Der seit 1991 vergebe­ ne Kultur land schafts preis zeichnet Privatleute, Ver­ eine und ehren amt li che Initiativen aus, die sich seit min destens drei Jahren engagieren. Der traditionelle Jugend-Kultur land schafts preis ist seit 10 Jahren ei­ ner der drei Haupt preise, die mit jeweils 1.500 Euro do­ tiert sind. Be werben können sich Teilnehmer aus dem Vereins gebiet des Schwäbi schen Heimat bun des, also den ehemals würt tem ber gi schen oder hohenzolleri­ schen Teilen des Landes so wie einigen angrenzenden Gebieten. Ein zusätzlicher, mit 500 Euro belohnter Sonderpreis Kleindenkmale würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Klein denk malen. Dazu können Gedenksteine, steinerne Ruhe bänke, Feld­ und Wege­ kreu ze, Bachbrücken, Trockenmauern sowie Wegwei­ ser oder Feldunterstände gehören. Preiswürdig kann auch die inhaltliche Aufbereitung in Ge stalt eines Bu­ ches sein. Kontakt: Schwäbischer Heimatbund e.V. Weberstraße 2 | 70182 Stuttgart Telefon 0711 23942‐0 post@kulturland­ schaftspreis.de www.schwaebischer‐heimatbund.de Annahmeschluss für ausschließlich schriftliche Bewer­ bungen im Format DIN A4 ist der 30. April 2026. Kostenlose Broschüren mit den Teil nah me bedin gungen sind unter www.kulturlandschaftspreis.de, beim Schwä­ bischen Heimat bund in Stutt gart sowie bei allen würt­ tembergischen Spar kas sen erhältlich. Die Ver lei hung findet im Herbst 2026 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Amtliche Bekanntmachungen Landtagswahl 2026 - Information zu den Briefwahlunterlagen Die Frist zur Beantragung des Wahlscheines über den QR­Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, bzw. über den Link auf der Homepage der Gemeinde Baindt (On­ linewahlscheinantrag) endet am Sonntag, 01.03.2026 um 23:59 Uhr. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Anträge noch rechtzeitig bearbeitet werden kön­ nen. Sie können weiterhin bis Freitag, 06.03.2026 um 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte be­ achten Sie die Postlaufzeiten und beantragen Sie Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig. Schablonen für blinde und sehbehin- derte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Ba­ den­Württemberg am 08. März 2026 sind alle Wahl­ berechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtags­ wahl bieten die Blinden­ und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzet­ telschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Scha­ blone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusam­ men mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio­CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsübli­ chen CD­Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechen­ de Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio­CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden­ und Sehbehindertenverbän­ den an unter Telefon: 0761/36122. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Gemeinde Baindt Wahlkreis 69 Ravensburg Wahlbekanntmachung 1. Am 8. März 2026 findet die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlraum: Schule für Blinde und Sehbehinderte Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule Wahlraum: Klosterwiesenschule Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle Wahlraum: Schenk-Konrad-Halle In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 26.01.2026 bis 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in der Marsweilerstraße 4, Sitzungssaal Rathaus zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und zur Identitätsfeststellung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und gegebenenfalls Ersatzbewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei Kreiswahlvorschlägen von Einzelbewerbern außerdem die Angabe Einzelbewerber und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Listenbewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine oder dem besonderen Nebenraum darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Ungültig sind Stimmabgaben, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hinweisenden Zusatz enthält oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag sonst eine derartige Äußerung befindet oder der Stimmzettelumschlag gekennzeichnet ist (§ 42 Absatz 1 Satz 1 Nummern 6 und 7 des Landtagswahlgesetzes). 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Absatz 4 Satz 2 des Landtagswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absätze 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ort, Datum Baindt, 20. Februar 2026 Die Gemeindebehörde Simone Rürup, Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Offenland-Biotopkartierung im Land- kreis Ravensburg Erfassung wertvoller Biotope durch die Offenland-Bio- topkartierung 2026 in unserer Gemeinde Baindt Geschützte Biotope gehören zu den Kleinoden unserer Landschaft. Sie sind unersetzbare Lebensräume für zahl- reiche bedrohte Arten und geben unserer schönen Heimat ihr vielfältiges Gesicht. Die Kartierung dieser wertvollen Flächen durch die Offenland-Biotopkartierung zeichnet gleichsam eine Schatzkarte der Natur. Die LUBW Landes- anstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat den gesetz- lichen Auftrag, die geschützten Biotope in regelmäßigem Turnus zu erfassen. Die von der LUBW beauftragten fach- lich qualifizierten Kartiererinnen und Kartierer werden 2026 in Gemeinden in den Kreisen Emmendingen und Ra- vensburg unterwegs sein. Kartiert wird vom Frühling bis in den Herbst im gesamten Gemeindegebiet außerhalb des geschlossenen Siedlungsbereiches, des Waldes und von Verkehrsflächen. Dabei werden auch artenreiche Mähwie- sen erfasst, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt. Die Daten werden anschließend digitalisiert und nach umfangreicher Qualitätsprüfung voraussichtlich im November 2027 über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Die Kartierung der LUBW hat dabei rein deklaratorischen Charakter: Der Schutz von Biotopen gilt unmittelbar per Gesetz: sobald eine Fläche die charakteristischen Merk- male eines geschützten Biotopes aufweist, ist diese Flä- che geschützt und das Biotop darf nicht erheblich beein- trächtigt oder zerstört werden. Der Schutzstatus wird nicht durch die Kartierung vergeben. Die Daten der Kartierung unterstützen die Betroffenen aber dabei, ihre bestehen- den gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und zu berücksichtigen. Sie sind zudem Grundlage für eine landwirtschaftliche Förderung auf diesen Flächen. In unserer Gemeinde Baindt werden 2026 Kartierungen der Vegetation im Rahmen der landesweiten Offen- land-Biotopkartierung durchgeführt. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund- stücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Na- turschutzgesetz Baden-Württemberg). Die Kartierenden sind in der Regel allein im Gelände unterwegs. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und Grundstückseigentümern oder Bewirt- schafterinnen und Bewirtschaftern findet bei der Erfas- sung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Zu Beginn der Kartierungen sind Informationsveranstal- tungen im Gelände vorgesehen, bei denen interessierte Personen einen Einblick in die Offenland-Biotopkartie- rung gewinnen. Die Veranstaltungen im Kreis Ravensburg werden voraussichtlich am Mittwoch, 10. Juni 2026 am späten Nachmittag im Schussental und am Donnerstag, 11. Juni 2026 vormittags in der Region Allgäu stattfinden. Bei Interesse an der Informationsveranstaltung finden Sie weiterführende Informationen rechtzeitig auf der In- ternetseite der LUBW unter: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/na- tur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung, Rub- rik „Aktuelles“. Alternativ wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse: Offenlandbiotopkartierung@lubw.bwl.de oder an die zentrale Telefonnummer 0721/5600-0. Termi- ne, Uhrzeiten und Treffpunkte vor Ort werden Ihnen dann rechtzeitig spätestens Ende April mitgeteilt. Nach Abschluss der Erhebungen werden die Daten der Öf- fentlichkeit über den Daten- und Kartendienst der LUBW (https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/) zur Verfügung gestellt. Sobald die Daten abrufbar sind, er- folgt eine gesonderte Mitteilung an unsere Gemeinde. Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und- landschaft/offenland-biotopkartierung. In einigen Gemeinden im Kreis finden auf einzelnen Stich- probenflächen weitere Kartierungen statt (Tiere, Pflanzen und Lebensräume). Die betroffenen Gemeinden werden zeitnah gesondert informiert. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinderatssitzung Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Fe- bruar 2026 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20. Januar 2026 wird nichts bekannt gegeben. Bericht der Bürgermeisterin Wirtschaft und Weißwurst: Die Veranstaltung Wirtschaft und Weißwurst für örtliche Gewerbetreibende findet am 25. April 2026 in den Räumlichkeiten der Firma Hoppe Heizung im Gewerbegebiet Mehlis statt. Jubiläum der Kläranlage: Die Jubiläumsveranstaltung der Kläranlage AMS ist für den 19. September 2026 geplant. Bundesförderung Sanierung kommunaler Sportstätten: Für den Projektaufruf 2025/2026 wurde eine Interessens- bekundung abgegeben. Aufgrund der Überzeichnung des Förderprogramms erfolgt eine Entscheidung erst nach Ostern 2026 im Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages. Gewässer Egelsee: Der Egelsee wird offiziell als EU Ba- desee abgemeldet. Vergabe der Baukörper A und B im Baufeld 1 im Fi- scherareal Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss von Reser- vierungsvereinbarungen für die Vergabe der beiden Grundstücke Baukörper A und B des Baufelds 1 im Fi- scherareal mit dem ausgewählten Bewerber. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Grundstücke nach positiver Beurteilung der eingereichten Bauanträge auf Übereinstimmung mit den vergaberelevanten Kriterien des Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern. Umgestaltung des Schulhofs - aktueller Stand Der Gemeinderat nimmt das Ideenkonzept zur Neugestal- tung des Schulhofs der Klosterwiesenschule zur Kenntnis und berät über Umsetzungsmöglichkeiten im Rahmen der Klausurtagung. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Sanierung der kleinen Turnhalle im roten Gebäude - weiteres Vorgehen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Sa- nierungsmaßnahmen der kleinen Turnhalle zu. Folgende Varianten bzw. Änderungen werden beschlossen: - die Fenster werden nicht ausgetauscht, lediglich neue Motoren zur Öffnung der Fenster eingebaut - der Bodenbelag wird nicht erneuert Radweg entlang der L314 - Bau des Radweges durch das Land Beschluss: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass der Bau des Radweges entlang der L 314 von Bergatreute bis Baienfurt nach wie vor notwendig und dringend ist, um den Radverkehr sicher leiten zu können und den Menschen den Umstieg auf das Fahrrad erleichtern zu können. Da die Grundstücke in einem Teilbereich momentan nicht zur Verfügung stehen, soll in einem ersten Bauabschnitt der Radweg von Bergatreute bis zum Waldbad ohne weitere Verzögerung gebaut werden. Der Gemeinderat fordert die beteiligten Behörden auf, für die Reststrecke, vom Waldbad bis nach Baienfurt, jetzt ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, um den Radweg vollumfänglich bauen zu können. Darüber hinaus sind sich die drei beteiligten Kommunen einig, dass sie für die Unterhaltung und die Verkehrssiche- rungspflicht in gleichem Umfang verantwortlich sind. Dies gilt auch für eine noch zu bauende Teilstrecke Bolanden – Bergatreute entlang der L 314. Steckbrief zum kommunalen Energieverbrauch 2024 – Gemeinde Baindt (§ 18 KlimaG BW) Der Gemeinderat nimmt die Information zu den kommu- nalen Energieverbräuchen 2024 zur Kenntnis. Annahme von Zustiftungen und Spenden der Gemein- de zugunsten der Bürgerstiftung Baindt Beschluss: Die Zustimmung über die weitere Zustiftungen zugunsten der Bürgerstiftung Baindt wird erteilt. Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten - weiteres Vorgehen Die Entscheidung über den Ersatz der Containeranlage zur Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten wird vertagt. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule 2026/2027 Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkin- dergarten sowie die drei kommunalen Kindergärten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommen- den Kindergartenjahr 2026/2027 je eine Freiwilligen- dienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommen- den Schuljahr 2026/2027 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. 4. Das Taschengeld beträgt ab dem 01.09.2026 500 Euro monatlich. Bürger- und Ratsinformationssystem Über das Bürger- und Ratsinformationssystem haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Tagesordnung sowie die entsprechenden Sitzungsunter- lagen einzusehen. Sie können das System über den folgenden Link oder den neben- stehenden QR-Code aufrufen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne in der Gemeinde- verwaltung zur Verfügung. https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/ rathaus/02/WB/Ratsinformationssystem.html Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/rat- haus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Be- schreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle anderen Fundsachen werden anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus abge- geben: Dezember 2025: Mountainbike schwarz-weiß mit T-Len- ker; Korrekturbrille braun; Tretroller schwarz-gold; Ein- zelschlüssel Biffar; Kindergeldbörse; Schlüsselbund mit 2 Schlüsseln AOK-Einkaufswagen Chip. Januar 2026: Schlüsselbund mit Autoschlüssel von BMW und Schlüsselanhänger Eifelturm; Kindergeldbörse; Her- ren-Trekkingfahrrad schwarz mit blauer Aufschrift „Lar- rikin“; Silberohrring mit Perle; Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Notdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD).: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) digitale Anlaufstelle der 116117 docdirekt.de Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Allgemeine Notfallpraxis Ravensburg Allgemeinärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Notfallpraxis Kinder Ravensburg Kinderärztliche Bereitschaftspraxis Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Elisa- bethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Tierarzt Samstag, 28. Februar und Sonntag, 01. März Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 28. Februar 2026 Apotheke Vetter Marienplatz 81 88212 Ravensburg Tel: 0751 35 24 40 5 Sonntag, 01. März 2026 Zeppelin-Apotheke Ravensburg Gartenstr. 24 88212 Ravensburg Tel: 0751 22 58 8 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel: 07502 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. Hospiz Ambulant Schützenstr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382 Oder 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es er- folgt ein Rückruf) Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterben- de Menschen und ihre Zugehörigen Persönliche Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr Mittwoch 9-12 Uhr Donnerstag 9-12 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: info@hospizbewegung-weingarten.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg BIC: Solades1RVB IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 9 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Ravensburger Straße 35, 88250 Weingarten Tel: 0751-560010, Fax: 0751- 5600123 E-Mail: jennifer.hecht@stiftung-liebenau.de Internet: www.stiftung-liebenau.de/pflege Lebensräume für Jung und Alt Die Stelle der Gemeinwesenarbeit ist aktuell nicht be- setzt. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fragestel- lungen an die Geschäftsstelle unter quartiersarbeit@ stiftung-liebenau.de, Tel. +49 7542 10-1018 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de WOHLFÜHLTREFF Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Dienstag von 14 bis 17 Uhr Dietrich-Bohnhoeffer-Saal, Dorfplatz 2, Baindt Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de BETREUTER MITTAGSTISCH Für Menschen mit demenzieller Veränderung Immer Freitag von 11 bis 14 Uhr Weingarten, Maybachstraße 1 Fahrdienst ist möglich Info und Anmeldung: Frau Munding, 0751 36360-116 oder betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Abfallwirtschaft Annahmestelle Hofstelle Wöhr (Friesenhäusler Straße 67) Öffnungszeiten: Freitag 15:00 - 18:00 Uhr Es dürfen nur Kleinmengen (max. 2 Schüttkubikmeter) angeliefert werden. Bitte beachten Sie, dass nur Grüngut bis ca. 1 Meter Länge und einer Stärke von 5 Zentimetern angenommen werden kann. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Herr Karl-Heinz Kösler feierte am 31. Januar seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Bürgermeisterin Frau Rürup wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit für die Zukunft. Gemeindeverwaltung Veranstaltungen Februar 27.02. JHV - TC Baindt Vereinsraum 28.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH März 01.03. JHV - Musikverein SKH 04.03. offenes Singen DP 08.03. Landtagswahlen 11.03. Gottesdienst m. Krankensalbung BSS - Seniorentreff 13.03 JHV - Reitergruppe BSS 14.03. Osterkerzen dekorieren - Impulse BSS 15.03. JHV- Kreisjugendfeuerwehr SKH 17.03. Gemeinderatssitzung Sitzungssaal 18.03. Frühlings-Kaffee Selige Irmgard 20.03. JHV - SV Baindt Vereinsraum 21.03. Dorfputzete 27.03. JHV - Schalmeienkapelle BSS 29.03. JHV Förderverein Selige Irmgard Altenzentrum 30.03. DRK Blutspendetermin Baienfurt 30.03. Osterschießen - Schützengilde Schützenhaus - 01.04. Kindergärten Kindergarten St. Martin Besuch der Vorschüler in der Gemein- debücherei Am 10. Februar besuchten unsere Vorschü- ler die Gemeindebücherei in Baindt. Schon beim Betreten der Bücherei war die Aufregung groß. Zunächst las uns die Leiterin der Bücherei, Frau Lins, eine spannende Geschichte vor. Anhand der Bilder konnten die Kinder aktiv mitlesen und in die Geschichte eintauchen. Das machte allen großen Spaß! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Litz 9406-17 Amtsblatt 9406-26 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Stabsstelle polit. Steuerung Frau Brauchle 9406-26 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Stocker 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Ordnungsamt Frau Stavarache 9406-11 Lohnabrechnung Frau Brei 9406-13 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Führerschein, Fischerei Frau Romahn/Frau Witt/ 9406-12 Fundamt Frau Ziegler Einwohnermeldeamt Gewerbeamt Volkshochschule Frau Scheid 9406-54 Rentenberatung Standesamt Herr Bautz Friedhofsverwaltung 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Brauchle 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei Frau Winkler 9406-23 Kasse Frau Weber 9406-24 Kasse Frau Bolz 9406-25 Wasser Frau Bolz 9406-11 Steueramt Frau Rauhut 9406-21 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Haus Sonne 94114-140 E-Mail: leitung.sonne@kiga.baindt.de Leitung Haus Mond 94114-141 E-Mail: leitung.mond@kiga.baindt.de Leitung Sterne 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.sterne@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Cichon 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Himpel 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Danach stellte sie den Kindern die Bücherei genauer vor und zeigte die große Auswahl an Büchern: Es gibt Bücher für ältere Kinder, für Leseanfänger und natürlich zahlrei- che Bilderbücher. Seit Kurzem kann man hier auch Tonies für jüngere Hörer ausleihen. So ist für jeden Geschmack und jedes Alter etwas Passendes dabei. Nachdem alle Fragen beantwortet waren, durften die Kinder selbstständig oder gemeinsam mit Freunden in den Regalen stöbern und die Bücher genauer anschauen. Einige Kinder hatten bereits einen Leseausweis dabei und konnten sich direkt ein Buch ausleihen. Die anderen be- kamen ein Formular für einen Lesepass mit nach Hause. Alle Vorschüler bedankten sich herzlich bei Frau Lins für die freundliche Führung durch die Bücherei und die schö- ne Vorlesestunde! Zur Informationi Umzug der Hausarztpraxis Hartmann in die Ortsmitte Ab dem 02. März finden Sie die Praxis unter folgender neuer Adresse: Dorfplatz 1, 88255 Baindt Außensprechstunde der Pflegestütz- punkte im Landkreis Ravensburg im Rathaus Baindt Jeden Monat findet zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Besprechungszimmer (Ebene 2) des Rathauses Baindt eine Außensprechstunde vor Ort statt. Eine vorhergehen- de Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Der nächste Termin findet am 03. März 2026 statt. Das Angebot der Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg richtet sich an pflegebedürftige sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige, andere Bezugspersonen und alle interessierten Bürgerin- nen und Bürger. Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ra- vensburg sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um das Thema Pflege, medizinische Versorgung und Sozialleistungen. Bei Bedarf unterstützen diese da- bei, wenn Betroffene Leistungen beantragen möchten und helfen bei der Organisation von Angeboten und Hil- fen. Die Beratung ist kostenfrei, neutral und unabhängig, unter Einhaltung der Schweigepflicht. Ihr Ansprechpartner: Frau Gätje Tel. 0751/85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de telefonische Sprechzeiten: Montag 08:00 - 10:00 Uhr Mittwoch 13:30 - 15:30 Uhr Außenstelle Baindt Das neue Semester der vhs beginnt Kurs belegt Rückenmobilisation Isolde Ulbig In diesem Kurs liegt der Fokus auf der Mobilisation und Entspannung der Rückenmuskulatur. Durch gezielte Übungen und sanfte Dehnungen werden Verspannun- gen gelöst, die Beweglichkeit verbessert und die Haltung gestärkt. Wir legen hier einen besonderen Wert auf die Stärkung der Muskulatur rund um den Rücken. Dazu ge- hört der Rumpf, der die Wirbelsäule trägt und somit eine zentrale Rolle für die Stabilität und Haltung spielt. Ebenso werden die Schultern gezielt trainiert, um die Beweglich- keit und Kraft in diesem Bereich zu fördern. Zusätzlich umfasst unser Programm auch die Bauchmuskulatur, die ebenfalls eine wichtige Puffer- und Stützfunktion für den Rücken übernimmt. Durch diese ganzheitliche Her- angehensweise wird die Muskulatur rund um den Rücken effektiv gestärkt, was zu einer verbesserten Haltung, mehr Stabilität und einem insgesamt besseren Körper- gefühl führt. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3031-01W3 10 Tage, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 17:30 - 18:30 Uhr Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Full Body Workout Isolde Ulbig Dieses ganzheitliche Training spricht alle Leistungsni- veaus an und bringt den Körper spürbar in Form. Mit- hilfe von Kleingeräten und dem eigenen Körpergewicht werden funktionelle Übungen für alle Muskelgruppen mit Kraft- und Ausdauer-Elementen kombiniert, die so für eine effektive Kalorienverbrennung und Muskeldefinition sorgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Schulung der Rückenmuskulatur und der Core-Stabilität gelegt. Ein entspannendes Stretching- und Körperwahr- nehmungs-Programm rundet die Stunde ab. Gelangen Sie so zu mehr Fitness und Ausgeglichenheit im Alltag. Bitte mitbringen: Isomatte, kleines Handtuch und beque- me Kleidung. 7 - 12 Personen Kurs 1 Nr. AD3021-01W3 10 Abende, 03.03.2026 - 19.05.2026 Dienstag, 18:30 - 19:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 56,00 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3021-03W3 Stretch & Relax Isolde Ulbig Körper- und Bewegungsgefühl, die Fähigkeit zu entspan- nen sowie die Beweglichkeit der oftmals durch einseiti- ge Alltagsmotorik verkürzten Muskulatur sind wichtige Elemente eines positiven Lebensgefühls. Hier kann prä- ventives Ausgleichstraining helfen, denn es kann chroni- sche Überlastungen verhindern und mehr Bewegungs- sicherheit im Alltag bieten. Auch beim Krafttraining und beim Sport allgemein wird das Dehnen allzu oft zu wenig gepflegt, was zu Muskelverkürzungen, größerer Verlet- zungsanfälligkeit und einer eingeschränkten Beweglich- keit in den Gelenken führt. In diesem Kurs werden wir gezielt sämtliche Muskeln deh- nen und die eigene Körperwahrnehmung schulen, um so die eigene Beweglichkeit und Flexibilität zu fördern. Auch die Entspannung soll dabei nicht zu kurz kommen, damit sie ausgeglichen und entspannt in den Tag star- ten können. Bitte mitbringen: Isomatte, ein großes Handtuch und ein Getränk sowie bequeme Sportkleidung und Turnschuhe. 7 - 12 Personen 8 Abende, 03.03.2026 - 05.05.2026 Dienstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, vhs Raum Gelbes Ge- bäude 44,80 € Es gibt noch freie Plätze Nr. AD3012-01W3 Qi Gong der Vier Jahreszeiten „Bewegte Form“ Frühling Rolf Berger Der jedes Jahr zuverlässig wiederkehren- de Kreislauf der Jahreszeiten begleitet uns unser gan- zes Leben und birgt doch immer Neues. Das Qi Gong der Vier Jahreszeiten ist ein modernes Qi Gong, das der chinesische Meister und TCM-Arzt (Traditionelle Chinesi- sche Medizin) Zheng Yi entwickelt hat, um Qi Gong für die westliche Bevölkerung leicht zugänglich zu machen. Zu jeder Jahreszeit gibt es eine eigene Bewegungsfol- ge aus 10 Übungen. Bei regelmäßiger Übung können so Stresssymptome abgebaut oder reduziert werden. Dabei werden unsere innere, sowie körperliche Kraft und Lebensenergie (Qi) gestärkt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Die Übungen, welche bis aus der Zeit um ca. 2700-2500 v.Chr. bekannt sind, sind für Menschen jeden Alters geeignet. Bitte bringen Sie bequeme Kleidung, leichte, rutschfeste Schuhe oder Socken und etwas zu trinken mit. 8 - 12 Personen 8 Abende, 05.03.2026 - 07.05.2026 Donnerstag, 19:30 - 20:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1 vhs Raum Gelbes Ge- bäude 42,70 € Altenzentrum Selige Irmgard Jubiläen im Altenzentrum Selige Irmgard Im Altenzentrum Selige Irmgard gibt es in diesem Jahr wieder schöne Gründe zum Feiern. Auch in diesem Jahr dürfen wir wieder mehrere Dienstju- biläen feiern:Zehn Jahre im Haus sind Roswitha Hafner, Chantal Kindu und Fabian Bentele. Seit fünf Jahren dabei sind Daiana Frick, Markus Stein und Annie Laure Djoufack. Gerade in der Pflege ist es nicht selbstverständlich, dass Mitarbeitende über viele Jahre bleiben. Umso mehr freu- en wir uns über Kolleginnen und Kollegen, die unsere Ein- richtung mit aufgebaut, mitgetragen und weiterentwickelt haben. Man kennt sich, man vertraut sich und genau das spüren auch unsere Bewohnerinnen und Bewohner. Aktuell arbeiten 52 Mitarbeitende im Altenzentrum Selige Irmgard. Vor fünf Jahren waren es noch 31. Unser Team ist also deutlich gewachsen und viele von denen, die damals schon dabei waren, sind es heute noch. Diese Mischung aus Erfahrung und neuen Gesichtern sorgt für Stabilität und frischen Schwung zugleich. Wir sagen von Herzen Danke für den Einsatz, die Treue und das tägliche Engagement und freuen uns auf viele weitere gemeinsame Jahre. Johannes Linse Einrichtungsleiter des Altenzentrum Selige Irmgard stellv. Bereichsleiter Region Region Neckar-Alb-Ober- schwaben Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Kirchliche Nachrichten 28. Februar - 08. März 2026 Gedanken zur Woche: Pausen Nichts geht mehr. Alles steht still. Pausen der Stille in meinem Leben, ich brauche sie. Sie helfen mir: Kräfte zu sammeln, mich auf das Wesentliche zu besinnen, zu mir selbst zu finden und - Gott zu finden. Anselm von Canterbury Samstag, 28. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - EucharistiefeierCaritas Fastenopfer Sonntag, 01. März - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder, mitgestaltet vom Kinderchor († Kurt Brugger) Ministranten: Niklas Alber, Franziska Joachim, Pia Kreutle, Elena Mayer, Lilly Romer, Johanna Rößner, Sophia Rößner, Robin Schnez,Caritas Fastenopfer 11.15 Uhr Baindt - Taufe von Felix Dienstag, 03. März 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung Mittwoch, 04. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Freitag, 06. März Kein Gottesdienst in Baindt 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde zur Vorbereitung auf die Erstkommunion im Bischof-Sproll-Saal 19.00 Uhr Baienfurt - Weltgebetstag der Frauen in der Evangelischen Kirche, anschließend Beisam- mensein im katholischen Gemeindehaus St. Anna Samstag, 07. März 17.00 Uhr Baindt - Taufe von Zoe 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Anton Ortner, Wal- ter Frei, Paula und Rupert Gross mit Ange- hörigen, Anna und Eugen Halder, Jahrtag: Bischof Dr. Joannes Baptista Sproll) Minist- ranten: Hannah Elbs, Jonas Elbs, Ricco Haller, Benedikt Heilig, Daniela Schnez, Alexandra Schnez, Marlene Stör, Johanna Zentner, Sonntag, 08. März - 3. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Vorstellgottesdienst der Erstkom- munionkinder mit der Jugendkantorei 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Mariella Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-95897775 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de „Spenden Sie - helfen Sie direkt vor Ort“ Liebe Gemeindemitglieder, am 28.02./01.03.2026 bitten wir Sie von Herzen um eine Spende für Men- schen in Not. Mit Ihrer Spende unter- stützen wir Menschen, die Hilfe brau- chen. Die selbst nicht weiterwissen. Ein Beispiel ist eine alleinerziehende Mutter, ein anderes das ältere Ehe- paar, das von einer bescheidenen Rente leben muss. Oft geraten Men- schen unverschuldet und plötzlich - beispielsweise durch einen Unfall - in große Not. Als Christinnen und Christen können wir schnell und unbü- rokratisch dort gemeinsam und wirkungsvoll helfen, wo die Kraft des Einzelnen nicht reicht. Deshalb bitte ich Sie: Spenden Sie beim Caritas-Fas- tenopfer für den Nächsten in Not. Sie helfen vor Ort: 40 Prozent Ihrer Spende bleibt direkt in unserer Kirchengemeinde, 60 Prozent erhält die Cari- tas unserer Region. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Für Ihre Gabe sage ich Ihnen ein herzliches „Vergelt’s Gott!“ Pfarrer Bernhard Staudacher Wir bitten um Ihre Spende an die Katholische Kirchen- pflege Baindt IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Spendenbescheinigung ab 300 €, bei Spenden unter 300 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung Voranzeige Seniorentreff Unser Herr Pfarrer Stauda- cher und wir laden Sie herz- lich ein am Mittwoch, 11. März 2026 um 14.00 Uhr zum Got- tesdienst mit Krankensalbung in den Bischof-Spro- ll-Saal. Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit. Anschließend gemütliches Beisammensein. Neues und Wichtiges: Wer von zu Hause abgeholt werden möchte, muss sich bis Montag, 9. März telefonisch unter der Telefon-Nr. 07502 - 911515 melden. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam ÖKUMENE – gemeinsam als Christen OSTERKERZEN-Gestalten für Groß und Klein Wir laden Groß und Klein ein, ihre ganz persönliche Osterkerze zu gestalten. Bei uns können Sie entdecken, welche Bedeu- tungen hinter den traditionellen Symbolen stecken. Außerdem lernen Sie eine kreative und unkomplizierte Methode kennen, Ker- zen individuell und kunstvoll zu verzieren. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein Messer und ein Brettchen – wir kümmern uns um Kerzen und das Dekorationsmaterial. Wann: Samstag, 14.03.2026, 14:00 Uhr Sie werden knapp 2 Stunden beschäftigt sein Wo: Bischof-Sproll-Saal im Gemeindehaus St. Martin, Marsweilerstr. 30, 88255 Baindt Unkostenbeitrag: 4,00 Euro Ökumenischer Weltgebetstag der Frauen Kommt! Bringt eure Last. Weltgebetstag - Frauen laden ein Eine herzliche Einladung an alle, die für Frauen in Nigeria beten möchten, spricht das ökumenische Team des Weltgebetstags aus. Nigeria ist ein Land, in dem Frauen unter vielfältigen Benachteili- gungen und Bedrängnissen leiden. Sie tragen zahlreiche Lasten – körperlich und seelisch, in der Familie und in der Gesellschaft, als Mutter, Tochter oder Ehefrau. Wir möch- ten an diesem Abend die Nöte unserer nigerianischen Schwestern ansehen. Und wir möchten helfen – durch In- formationen, Gebet und Spenden. Jede*r ist willkommen. Am Freitag, den 06. März 2026 beginnt der ökumenische Gottesdienst um 19 Uhr in der Evangelischen Kirche Bai- enfurt. Er wird von nigerianischen Frauen ausgearbeitet und von Frauen aus Baindt und Baienfurt durchgeführt. Anschließend sind alle Teilnehmer*innen zum Länder- abend mit nigerianischen Köstlichkeiten ins katholische Gemeindehaus Baienfurt eingeladen. Wir freuen uns auf Sie! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Gott aber erweist seine Liebe zu uns darin, dass Christus für uns gestorben ist, als wir noch Sünder waren. Röm 5,8 Freitag, 27. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Vortrag Regina Herzer, Ev. Kirche Sonntag, 01. März Reminiszere (2. Sonntag der Passions- zeit) 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Montag, 02. März 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe, Ev. Gemeindehaus Mittwoch, 04. März 15.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 1, - 16.30 Uhr Ev. Gemeindehaus 16.30 Baienfurt Konfi8-Gruppe 2, - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Freitag, 06. März 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst zum Weltgebetstag, Ev. Kirche, anschl. im kath. Gemeindehaus Samstag, 07. März 11.00 Baindt Konfi3, - 13.30 Uhr Dietrich-Bonhoeffer-Saal Sonntag, 08. März Okuli (3. Sonntag der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche, Ev. Gemeindehaus Glaube im Alltag „7 Wochen Ohne“ - Weite Psalm 31,8-9 Ich freue mich und bin fröhlich über deine Güte, dass du mein Elend ansiehst und kennst die Not meiner Seele und übergibst mich nicht in die Hände des Feindes; du stellst meine Füße auf weiten Raum. In mir ist eine große Bandbreite an Gefühlen. Welche er- laube und welche versage ich mir? Oft sind wir zu streng Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 und hart mit uns selbst. Diese Woche entdecken wir, wie weit der Raum ist, auf den Gott uns stellt. (Text-Quelle: 7wochenohne.evangelisch.de, Bildquelle: 7wochenohne. evangelisch.de) --- „Zwischen den Zeilen gelesen“ TEXTE, GESCHICHTEN und LYRIK rund um biblische Gestalten Freitag, 27.Februar 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr in der ev. Kirche Baienfurt Wer hat sich nicht schon einmal gefragt, wie Petrus sich fühlte, als er erkannte, dass Jesus seinen Verrat gesehen hatte… Oder wie es Simon von Cyrene erging, als er Jesu Kreuz trug In den Texten und Geschichten dieses Abends kommen die Personen zu Wort, die dabei waren. Seien sie herzlich eingeladen zu hören, was sie zu sagen haben. Es liest: Regina Herzer; Gemeindeleiterin und Religionspädagogin Außerdem gibt es noch Punsch und musikalische Un- termalung Der Eintritt ist frei (Ein Spendenkörbchen wird aufgestellt) --- Der Kreative Montag lädt auch in 2026 wieder zum Mitmachen ein Unsere nächsten Termine 09. März Annemarie Weber Drahthühner Drahtarbeit 13. April Ingrid Allkemper Frühlingsmotive auf Porzellan Porzellan- malerei Mai Birgit Schwartz- Glonnegger Frühlings- landschaft Aquarell Anmeldungen bitte bis 4 Tage vor dem Termin an: Petra Neumann-Sprink E-Mail: p.neumann.sprink@gmx.de oder über Tel.: 0177 406 10 11 Vereinsnachrichten SV Baindt 1959 e.V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu seiner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen 1. Tischtennis 2. Turnen 3. Fußball 4. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen 1. Schriftführer/in (2 Jahr) 2. Frauenvertreterin (2 Jahre) 3. Jugendvertreter/in (2 Jahre) 4. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Der SV Baindt lädt alle Mitglieder recht herzlich zu sei- ner Mitgliederversammlung am 20.03.26 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum ein. Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Mitgliederversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 20.03.2026 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Bosch- str. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Kassenprüfer Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 5. Berichte der Abteilungen a. Tischtennis b. Turnen c. Fußball d. Alpin-Team 6. Entlastung des Vorstands 7. Wahlen a. Schriftführer/in (2 Jahr) b. Frauenvertreterin (2 Jahre) c. Jugendvertreter/in (2 Jahre) d. 2 Kassenprüfer (1 Jahr) 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätes- tens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vor- sitzenden Sven Zeller, Boschstr. 1/3, 88255 Baindt oder E-Mail: vorsitz@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Mit- gliederversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Sven Zeller, Vorsitzender SV Baindt 59 e. V. Abteilung Fußball Fischer entscheidet enges Match TSV Eschach - SV Baindt 0:2 (0:0) In einem engen Spiel setzte Fischer nach starker Balleroberung von Kapitän Thoma in der 56. Minute den ersten Nadelstich und brachte Kellers Mannschaft in Front. Zweifel musste knapp zehn Minuten später dann kurz vor dem Strafraum die Notbremse ziehen, als ein Eschacher alleine auf B. Walser zulief - verhinderte damit aber möglicherweise das 1:1. In Unterzahl verteidigte der SVB weiterhin konse- quent, wobei Fischer in Minute 84 schlussendlich für die Entscheidung sorgte. SV Baindt: Benjamin Walser, Michael Brugger, Marc Bol- gert, Lukas Zweifel, David Krauter, Philipp Thoma, Marko Szeibel (88. Henry Hosse), Jan Fischer, Mika Dantona (86. Lukas Walser), Kevin Lang (69. Tobias Szeibel), Tobias Fink (82. Max Kretzer) - Co-Trainer: Philipp Boenke - Trainer: Markus Keller Schiedsrichter: Stefania Attilio Tore: 0:1 Jan Fischer (56.), 0:2 Jan Fischer (84.) Rot: Lukas Zweifel (68./SV Baindt/Notbremse) Vorschau: Sonntag, 01.03. 15.00 Uhr: SV Baindt - FC Dostluk Friedrichshafen (Kunstrasen Baienfurt) 13.00 Uhr: SG Oberstaufen/Stiefenhofen - SV Baindt II (Testspiel!) Jugendfußball Franz Lohr Sie- & Er-Cup - wieder volles Haus beim 10 Jährigen Jubiläum. In diesem Jahr jährte sich das Sie- & Er-Turnier un- ser in der Region einzigartiges Turnier mit Mädels und Jungs zum 10. Mal und abermals konnten wir die Fa. Franz Lohr GmbH als Hauptsponsor gewinnen. Vier Jugenden (E, D, C, B), 27 Mädchen- und 27 Jungs- mannschaften, mit über 500 Spielerinnen und Spielern traten am Samstag und Sonntag gegeneinander an. Un- sere heimische SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute trat mit ins gesamt je sechs Mädchen und Jungsmannschaf- ten an. Da die Ergebnisse der Halbzeit der Jungs und die der Mädchen zusammengezählt wurden, zeigte sich, wie in den letzten Jahren auch, in allen Turnieren, wie mit zu- nehmender Turnierdauer die Mannschaftsteile aus Jun- gen und Mädchen zusammenwuchsen, sich gegenseitig anfeuerten und gemeinsam den Sieg erringen wollten. Samstagvormittag begannen traditionell die D-Junio- rinnen/Junioren, in der neben unseren Mädels, Lindau, RW Weiler, WRZ/Horgenzell sowie unsere beiden D II zusammen mit dem FV Ravensburg bzw. noch mit dem TSV Grünkraut vertreten waren. Unsere D I spielten bis zum vorletzten Spiel ein souveränes Turnier, waren dann im Finale gegen überragende GegnerInnen aus Lindau aber chancenlos. Platzierungen: 1. SpVgg Lindau; 2. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute 3. RW Weiler 4. TSV Grün- kraut / SV Baindt II 5. SGM Baindt/Fronreute II / U10 FV Ravensburg 6. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell Samstagnachmittag waren dann die C-Juniorinnen/Ju- nioren dran. Unsere heimischenMannschaften, der SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute konnte sich souverän in ihrer Gruppe durchsetzen und holte dann auch im Finale gegen SV Immenried/SG Kißlegg den Turniersieg. Platzierungen dahinter: 3. PSG/VFB Friedrichshafen 4. FG 2010 WRZ / SV Horgenzell 5. SV Bergatreute 6. SV Maier- höfen 7. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 8. TSV Tettn- ang 9. SV Deggenhausertal Der zweite Turniertag begann Sonntagmorgen mit dem Turnier der E-Jugend. Unsere heimischen Spielerinnen und Spieler der SGM Baindt-Fronreute bis zum Halbfinale eine sehr gute Leistung, doch leider kamen kamen sie im Finale gegen Vogt/Karsee mit der gegnerischen Spielwei- se nicht zurecht und mussten sich geschlagen geben. Auf den weiteren Plätzen folgten 3. FG 2010 WRZ / SV Hor- genzell 4. PSG Friedrichshafen/SC Fischbach 5. SV Ber- gatreute 6. SV Immenried Zum Abschluss traten dann die Jungs und Mä- dels der B-Jugend gegeneinander an, wobei unsere SGM hier mit zwei Mannschaften antrat. Während die SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II mit durchweg jüngeren- Spielerinnen trotz gefälligen Spiels nur einen Punkt errin- gen konnte, setzte sich die Erste bis ins Finale durch und traf dort auf den TSB Ravensburg / FV Ravensburg. In einem spannenden Spiel legten unsere Mädels mit 4:0 vor und die Jungs konnten den Vorsprung in einem extrem spannenden und emotionalen Spiel verteidigen, womit man den Pokal nach Hause holen konnte. Auf den Plätzen folgten 3. FV Bad Waldsee 4. SGM Aulendorf / Blönried Ebersbach 5. SGM Unterzeil/Aichstetten/Aitrach/ Sei- branz 6. SGM Baindt/Baienfurt/Fronreute II Am Ende eines jeden Turniers gab es einen großen Pokal für die jeweilige Siegermannschaft, für alle Teilnehmen- den sowie einen hochwertigen Ball für jede Mannschaft. An zwei Tagen hatten wir wieder vier Turniere, die bzgl. ih- rer Einzigartigkeit und dem besonderen Teamspirit durch das Zusammenspiel von Jungen und Mädchen in ei- ner Mannschaft, nahtlos an die Turniere der Vergangen- heit anknüpfen konnten und allen Beteiligten einen Rie- senspaß bereiteten. Zu allererst möchten wir ganz besonders unserem Spon- sor und Namensgeber des Turniers Namensgeber, der Franz Lohr GmbH unseren besonderen Dank aus- sprechen, der uns das ganze Turnier in dieser Form erst ermöglicht hat. Danken möchten wir ebenso einer tollen Elternschaft, allen KuchenbäckerInnen sowie allen Helferinnen und Helfern vor Ort, im Verkaufsstand, der Küche oder in der Regie, die in verschiedenen Schichten über die bei- den Tage die Durchführung des Turniers erst ermöglicht haben - vielen Dank! Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Vielen Dank, ohne Sie alle könnten wir das Turnier nicht in diesem Maße durchführen! F-Jugend Turnier in Bergatreute Am Sonntag war unsere F-Jugend in Bergatreute zu Gast. In einer doch recht kleinen Halle wurde auf 2 Spielfeldern gespielt und unsere jungen Kicker Arian, Sebastian, Ma- nuel, Emil, Lars und Lion hatten wieder einmal die Mög- lichkeit ihr Können unter Beweis zu stellen. Unsere Gegner waren diesmal der SV Bergatreute als Gastgeber, unsere Nachbarn die SG Baienfurt, der FV Bad Waldsee und der SV Seibranz. Die ersten 3 Spiele fanden auf dem Funino Feld statt. Da man hier auf 4 Tore spielt ist es nicht immer leicht beide Tore zu verteidigen. Jedoch spielten unsere Jungs gut mit und konnten zahlreiche Tore und Torchancen erzielen. Die letzten 3 Spiele wurden dann auf dem gewohnten Feld 4 gegen 4 ausgetragen. Auch hier gab es Einiges zu bestaunen. Jeder Einzelne gab sein Bestes. Egal ob ver- loren oder gewonnen. Streitigkeiten untereinander gab es keine. Ein Lächeln dafür immer. Weiter so Jungs! Kommenden Sonntag dann in Horgen- zell. Wir freuen uns! Abteilung Tischtennis Einladung Jahreshauptversammlung Liebe Sportkameraden, wir laden Euch zu unserer Abteilungsver- sammlung am Mittwoch, den 11.03.2026 um 19:00 Uhr im Vereinsraum (Loch) ein. Tagesordnung 1. Bericht Abteilungsleiter 2. Bericht Kassierer 3. Bericht Jugendleiter 4. Entlastungen 5. Wahl Ausschuss • Kassierer • Schriftführer • Sportwart • Jugendleiter 6. Ausblick 2026 und Verschiedenes Anträge zur Abteilungsversammlung sind bis spätestens 09. März 2026 beim Abteilungsleiter bzw. Schriftführerin schriftlich einzureichen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme. Erwachsene 1 mit ordentlichen Spielen gegen Spitzen- teams SV Baindt 1 - SSV Ulm II 5:9 SC Staig II - SV Baindt 1 9:5 Gegen die Tabellenführer aus Ulm und Staig war wie er- wartet kein Sieg möglich, dennoch können wir mit der Spielgestaltung zufrieden sein. In beiden Partien stand Philipp trotz Ellenbogenverletzung in der Aufstellung um ein Aufrutschen der Teamkollegen zu vermeiden. Er muss- te allerdings Einzel und Doppel kampflos an die Gegner abgeben. Gegen den Tabellenzweiten aus Ulm konnten Marcel und Flo mit einer starken Leistung ihr Eingangsdoppel gewin- nen und auch im Einzel lief es für beide gut: Marcel konnte Enis Demren und Elias Sahin im vorderen Paarkreuz je- weils mit 3:1 schlagen und punktete teils spektakulär mit seinen harten Angriffsschlägen. Flo konnte in seinem ers- ten Einzel Oliver Thimm mit 3:0 besiegen, musste sich in seinem zweiten Spiel gegen den starken David Hierholz mit 1:3 geschlagen geben. Gegen David war auch Alex in der Mitte chancenlos, doch gegen Oliver konnte sich in einem umkämpften Match mit 3:1 durchsetzen. Roman konnte sich im hinteren Paarkreuz gegen Moritz Fischer einen Satzgewinn erspielen und gegen Felix Fießinger un- terlag er hauchdünn mit 9:11 im entscheidenden fünften Satz. Nachwuchsspieler Jona konnte bei seinem zweiten Einsatz in der ersten Mannschaft weitere Landesligaluft schnuppern, wehrte sich nach Kräften und hätte sich bei- nahe einen Satzgewinn erarbeitet. Eine Woche später stand das Auswärtsspiel beim Ta- bellenführer Staig an und zum ersten Mal in dieser Sai- son konnten wir zwei Doppel gewinnen. Marcel und Tobi spielten toll zusammen und konnten sich verdient mit 3:0 durchsetzen. Flo und Alex harmonierten im Dreierdoppel ebenfalls gut und konnten die beiden ersten Sätze nach Rückstand und abgewehrten Satzbällen jeweils „klauen“. Danach war der Widerstand gebrochen, sodass sie den 3. Satz mit 11:5 nach Hause fahren konnten. Hätten danach Marcel und Flo ihre Spiele gegen Marc Schickler und Fynn Ugowski gewonnen, wäre es unter Umständen eine ganz enge Partie geworden, aber bei- de mussten sich nach guten Leistungen im 5. Satz ge- schlagen geben. Bei Tobi und Roman reichte es nicht für mehr als einen Satzgewinn, sie mussten ihren Gegnern Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Andreas Schill und Philipp Aßfalg gratulieren. Alex schaffte es immer wieder den Ball mit der Rückhand im Spiel zu halten und mit seiner gefährlichen Vorhand zu punkten. So konnte er sich in einem umkämpften Match mit 9:11, 13:11, 12:10 und 11:9 gegen Lukas Aßfalg durchsetzen. In der zweiten Einzelrunde unterliefen Marcel zu viele Fehler und er musste Louis Häußler zu dessen 3:1 Sieg gratulie- ren. Beim Stand von 3:8 drehten Tobi und Flo nochmal auf und konnten beide Partien im mittleren Paarkreuz mit 3:1 gewinnen, eher der im hinteren Paarkreuz noch ungeschlagene Philipp Aßfalg gegen Alex den Siegpunkt für Staig einfuhr. Nun haben wir zwei Wochen Pause in denen sich Philipp hoffentlich wieder erholen kann, bevor es dann am 14. und 15. 03. mit einem Doppelheimspieltag gegen Ellwangen und Unterkochen weitergeht. TC Baindt e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder und Interessierte, wir laden euch zu unserer ordentlichen Jahreshauptversammlung heute am Fr., 27. Februar 2026 um 18:30 Uhr in’s Ver- einsheim des SV Baindt („Loch“) ein. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Auf rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft Ankündigung: 27./28.03. Plätze richten 10.04. ab 13:30 Uhr Frühjahrsputz Vereinsheim Musikverein Baindt Einladung zur Jahreshauptversamm- lung des MV Baindt Zu unserer ordentlichen Hauptversamm- lung am Sonntag, 01.03.2026 um 10.30 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt laden wir alle Mitglieder und Interessierte herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der 1. Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht der Jugendleiterin 6. Bericht des Dirigenten 7. Bericht des Kassiers 8. Bericht der Kassenprüfer 9. Entlastung der Vorstandschaft 10. Wahlen : 2. Vorsitzende*r (für 2 Jahre) Schriftführer*in (für 2 Jahre) 2 Beisitzer*innen (für 2 Jahre) 2 Kassenprüfer*innen (für 1 Jahr) 11. Ehrungen 12. Vorschau 2026 13. Anträge und Verschiedenes Einladung zur Jahreshauptversammlung des Förder- vereins Musikverein Baindt e.V.: Die ordentliche Jahreshauptversammlung des Förderver- eins Musikverein Baindt e.V. findet am Sonntag, 01.03.2026 um 10.00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des Kassenprüfers 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Wahlen Zu wählen sind: Kassierer*in (für 2 Jahre), Kassenprüfer*in (für 1 Jahr) 7. Vorschau 2026 8. Anträge und Verschiedenes Reitergruppe Baindt Einladung zur ordentlichen Mitglieder- versammlung 2026 Liebe Mitglieder, die diesjährige ordentliche Mitglieder- versammlung der Reitergruppe Baindt e.V. findet am Freitag, 13.03.2026 um 20 Uhr im Bi- schof-Sproll-Saal, Marsweilerstraße 3, 88255 Baindt statt. Wir bitten um vollzähliges Erscheinen. Bei Verhinde- rung wird gebeten sich beim 1. Vorsitzenden oder dessen Stellvertreterin zu entschuldigen. Folgende Tagesordnung ist angesetzt: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Schriftführerin 4. Berichte der Jugendvertreter und der Übungsleiter 5. Bericht der Kassiererin 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstandes 8. Wahlen • 1. Vorsitzende/r für 2 Jahre • Schriftführerin für 2 Jahre • 2 Ausschussmitglieder für 2 Jahre • 2 Kassenprüfer für 1 Jahr 9. Vorschau 2026 10. Anlagennutzung 11. Anträge und Verschiedenes Anträge sind schriftlich, spätestens bis zum 06.03.2026 an den 1. Vorsitzenden Markus Elbs, Sulpacher Straße 125/1, 88255 Baindt zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Markus Elbs, 1. Vorsitzender Schalmeienkapelle Baindt e.V. Feldzug 2026 - Danke! Nach einem erfolgreichen und ereig- nisreichen Feldzug 2026 ist es an der Zeit, innezuhalten - und vor allem eines zu sagen: Danke! Unser erster und größter Dank gilt unseren Familien. In den vergangenen Wochen wart ihr oft diejenigen, die auf uns verzichten mussten, uns den Rücken freigehalten und jede Probe, jeden Umzug und jeden Ball mitgetragen haben. Ohne euch wäre all das nicht möglich - ihr seid unser Fundament! Ein ganz besonderer Dank geht auch an die Narren- zunft Raspler. Gemeinsam macht die Fasnet nicht nur Spaß - gemeinsam ist sie etwas ganz Besonderes. Kame- radschaft, Zusammenhalt und unzählige unvergessliche Momente verbinden uns weit über diese Saison hinaus. Ebenso möchten wir uns namentlich bei unseren Freun- den und Gönnern bedanken, die uns während der ge- samten Fasnet unterstützt haben. Eure Unterstützung - ob organisatorisch, finanziell oder moralisch - ist für uns von unschätzbarem Wert. Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 • Arnold Maschinenfabrik Ravensburg, für die Unter- stützung beim Lasern und Gravieren von unserem neuen Häs • Altenzentrum Selige Irmgard Baindt • Bäckerei Hamma Baindt • Baindter Beck • Bayer Druck & Verlag Weingarten • b-it Barg Baienfurt • Bürgermeisterin Simone Rürup • CAP-Markt Baindt • Fanfarenzug „Löwen“ Baienfurt • Friseur Geng Baienfurt • Gemeinde Baindt • Grieshaber Logistik Weingarten • ICS für automotive Baindt • Kfz-Karosseriebau Konzett Baindt • KiGa Sonne, Mond und Sterne • KiGa St.Martin • KiGa Waldorf • Kling Automaten Baindt • Klosterwiesenschule • Kreissparkasse Baienfurt • Maximilian Bäder • Musikverein Baindt • Natursteine Josef Foret Baienfurt • Pascal Selg Metallverarbeitung Baienfurt • Räuberbande Baienfurt/Baindt • SBBZ Baindt • Schreinerei Elbs Baienfurt • Spedition Dachser Baindt • TOX Pressotechnik Weingarten • Tränkle Autovermietung Weingarten • Waitkus Engineering Weingarten • Zweiradhaus Schützbach Nach vielen Kilometern, langen Nächten und unzähli- gen Märschen gönnen sich die Legionäre nun eine kurze Verschnaufpause. Doch lange währt sie nicht: Ab dem 17.03.2026 steigen wir wieder in die Proben ein - denn nach der Fasnet ist bekanntlich vor der Fasnet. AVE - und bis bald! Blutreitergruppe Vorbereitung und Information für un- sere Jugend Am Freitag, 20. März 2026, 18:30 Uhr wollen wir insbesondere unsere Minist- ranten sowie junge Blutreiterinnen und Blutreiter mit ihren Eltern informieren und laden herzlich ein in den Bischof-Sproll-Saal. Der diesjährige Blutfreitag in Weingarten am 15. Mai rückt bereits näher und es ist wichtig, einmal frühzeitig Vor- bereitungen zu treffen. Auch wollen wir unsere Jugend fördern und begeistern für die Prozessionsritte, die für Einklang von Mensch, Tier, Natur und Glaube stehen. In lockerer Runde möchten wir deshalb mit euch reden über: - Die Bedeutung der Heilig-Blut-Verehrung in Weingar- ten und Bad Wurzach - Ablauf, Ordnung und Gebet bei den Prozessionsritten - Sicherheit, Ausrüstung, Umgang mit dem Pferd und Übungsstunden - Vereinskameradschaft in der Blutreitergruppe - Anprobe der Ministrantengewänder. Über eine rege Beteiligung freut sich die Vorstandschaft: Werner, Berthold, Alexander, Adelbert Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Kleidung Spielzeug Zubehör Samstag, 28. Februar 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson Einlass für Schwangere mit Mutterpass ab 09:30 Uhr, ohne Begleitperson sowie für Betreuungsper- sonen von Kindern ab Pflegegrad 3 Schenk-Konrad-Halle BaindtSchenk-Konrad-Halle Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Auf die Grabener Höhe zur Wallfahrts- kapelle St. Sebastian Wir machen eine einfache Wanderung mit viel Weitsicht, wenn das Wetter mitspielt. Wann: Sonntag, 01.03.2026 um 9.00 Uhr, Festplatz Weingarten. Rückkehr: ca. 14.30 Uhr. Gehzeit: 3 Stunden, 8 km, 80 hm. Fahrpreis: 3,80 € für Mitglieder, Gäste 2 € extra. Einkehr: vorgesehen, bitte bei Anmeldung mitteilen, ob man mitgeht. Sonstiges: Wir bilden Fahrgemeinschaften. Bitte ange- ben, wenn man auch Fahrer ist. Mitnehmen: Vesper, Trin- ken, gutes Schuhwerk, Wechselschuhe und Stöcke. Anmeldung: ab 25.02.2026 - T. 0151-12952100 (AB) bis 18 Uhr am Vortag. Wanderführung:Margit Strobel, E-Mail: eum@haus-strobel.de. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Info ggf. im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 Wanderst du gerne? Dann komm doch mit! Die Ortsgruppe Weingarten des Schwäbischen Albver- eins hat bei ihrer jüngsten Jahreshauptversammlung die Vorstandschaft einstimmig bestätigt. Im Rückblick auf das vergangene Jahr wurden viele schöne Momen- te lebendig - im Jahresbericht ebenso wie in beeindru- ckenden Bildern unserer gemeinsamen Touren. Auch die Berichte zu Kasse, Wanderprogramm und Wegepflege fanden großen Zuspruch. Ein Thema beschäftigt uns je- doch: Die Mitgliederzahlen gehen zurück. Und genau hier kommst du ins Spiel. Warum du bei uns richtig bist Du wanderst gerne? Dann findest du bei uns Gleichge- sinnte - Menschen, die Natur lieben, gerne draußen sind und offen für neue Bekanntschaften sind. Du möchtest deine Heimat noch besser kennenler- nen?Unsere engagierten Wanderführerinnen und Wan- derführer zeigen dir Oberschwaben, die Schwäbische Alb, das Allgäu und vieles mehr. Du willst mehr erleben? Neben Tageswanderungen bie- ten wir auch Wanderwochen im In- und Ausland an. Du möchtest Vorteile genießen? Als Mitglied bist du bei allen Veranstaltungen versichert, erhältst jährlich eine Wanderkarte und bekommst Vergünstigungen bei der Outdooractive-App. Lust auf Engagement? Du bist junggebliebener Rentner oder einfach jemand, der seine Freizeit sinnvoll gestalten möchte? Dann kannst du dich bei uns einbringen - zum Beispiel in der Pflege der Wanderwege. Oder möchtest du selbst Wanderungen führen? Wir unterstützen dich gerne dabei. Interesse geweckt? Auf unserer Homepage findest du alle Ansprechpartner: https://weingarten.albverein.eu/kontakt/ Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und gemein- sam neue Wege zu entdecken. Schützengilde Baindt Sechster Rundenwettkampf Luftgewehr Am 18.02.2026 bestritt die Luftge- wehr-Mannschaft der Schützengilde Baindt ihren sechsten und letzten Run- denwettkampf in der Kreisklasse LG. Dabei unterlag sie den Gästen aus Zogenweiler mit 1341:1375. Wertung Baindt Patrick Pfau: 355 Arthur Pfau: 346 Hans-Martin Schmidt: 338 Heiko Laske: 302 Aus dem Landkreis Thementag „Sucht in der Familie“ am 4. März 2026 in Weingarten: „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“, mit Film-Event In Deutschland wächst jedes sechste Kind im Schatten der Suchterkrankung eines Elternteils auf. Aus Scham, Loyalität und Angst isolieren sie sich, übernehmen früh Verantwortung und bleiben mit ihren Belastungen allein. Die Folgen sind gravierend: Diese Kinder haben ein signi- fikant erhöhtes Risiko, später selbst psychisch oder sucht- krank zu werden. Um diese Kinder sichtbar zu machen und das Schweigen zu brechen, findet am Mittwoch, den 4. März 2026, im Kulturzentrum Linse in Weingarten der Thementag „BREAK THE SILENCE - Süchtige Eltern und du“ statt. Im Zentrum steht die Vorführung des autobio- grafisch inspirierten Films „Erinnerungen einer vergesse- nen Kindheit“ und das Gespräch mit dem preisgekrönten Regisseur Lars Smekal. Der Thementag ist in mehrere Blöcke gegliedert, um ver- schiedene Zielgruppen zu erreichen: • Vormittags (09:00 & 11:00 Uhr): Filmvorführungen und Gespräche für Schulklassen ab der 8. Stufe (Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erfor- derlich über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Nachmittags (15:00 Uhr): Exklusive Veranstaltung für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und Akteure der Sucht- und Familien- hilfe, um den fachlichen Austausch zu fördern (Teil- nahme kostenfrei, Anmeldung erwünscht über starkimsturm@zfp-zentrum.de). • Abends (19:00 Uhr): Öffentliche Filmvorführung mit anschließender Podi- umsdiskussion. Unter der Moderation des Kommu- nalen Suchtbeauftragten Walter Krebs diskutieren Regisseur Lars Smekal und Vertreter/-innen regio- naler Hilfsangebote. Hier haben alle Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich über Unterstüt- zungsangebote im Landkreis zu informieren (Erwerb eines regulären Tickets in der Linse). Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Kommuna- len Suchthilfeplanung, des Angebots „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ des Landratsamts Ravensburg und des Projekts „Stark im Sturm“ des ZfP Südwürttemberg (Weissenau) und findet im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Nähere Informationen sind verfügbar unter https://sucht-bw.de/break-the-silence-suechtige- eltern- und-du/ Das Landwirtschaftsamt informiert: Fortbildung zur Pflanzenschutz-Sachkunde Jede/r Sachkundige im Pflanzenschutz ist dazu verpflich- tet, in einem Drei-Jahres-Zeitraum mindestens vier Stun- den Fortbildung nachzuweisen. Der aktuelle Fortbildungs- zeitraum der „Altsachkundigen“ erstreckt sich über die Jahre 2025 bis 2027. Das Landwirtschaftsamt des Land- kreises Ravensburg bietet hierzu eine 2-stündige Veran- staltung in Präsenz an. Der Schwerpunkt dieser Veran- staltungen liegt beim Pflanzenschutz im Ackerbau. Herr Markus Kreh und Frau Maria Längle vom Landwirtschaft- samt des Landkreises Ravensburg referieren zu den The- men Änderungen bei den gesetzlichen Regelungen im Bereich der Dokumentationspflichten und der Schadna- gerbekämpfung. Ergänzend folgen Empfehlungen für den Pflanzenschutz im Frühjahr. Herr Uwe Rölle von der Syngenta Agro GmbH ergänzt das Referententeam. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 31.03.2026 von 19:30 – 21:30 Uhr im Gasthaus Traube in Hasenwei- ler 315, 88263 Horgenzell / Hasenweiler. Anmeldungen werden bis einschließlich Freitag, 28.03.2026 online ent- gegengenommen. Detaillierte Informationen sowie An- meldemöglichkeiten finden Sie unter https://rv.de/veranstaltungen-la Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Arkade e.V. Alltag und Gemeinschaft teilen – werden Sie Wegbe- gleiter Menschen mit psychischer Belastung benötigen für ihre Bewältigung des Alltags Anleitung und Unterstützung. Deshalb suchen wir Einzelpersonen, Lebensgemeinschaf- ten und Familien, die einer betroffenen Person ein neues Zuhause auf Zeit geben können. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt von ca. 1.500,- €. Unser Arkade-Fachdienst begleitet Sie kontinuierlich und zuverlässig vor Ort in allen Fragen des Zusammenlebens. Derzeit begleiten wir in den Regionen Oberschwaben und im Bodenseekreis 70 Menschen mit einer psychischen Be- einträchtigung in Gastfamilien. Das Zusammenleben kann von wenigen Wochen bis zu mehreren Jahren bestehen. Unsere Gastfamilien erleben dies als Bereicherung und für die Bewohnerinnen und Bewohner bietet die familiä- re Gemeinschaft ein hohes Maß an persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Arkade e.V. Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstr. 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg: 0751-36655-80 E-Mail: felix.willibald@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Sammelbestellung Gartenerde und Dünger Unsere erste Aktion „gute Gartenerde gemeinsam ein- kaufen“ wird aktuell durchgeführt. Als Ausliefer- und Ab- holtermin haben wir den Samstag, 14. März 2026 festge- legt, so dass Sie mit den ersten Arbeiten loslegen können. Am 14. März werden wir die bestellte Ware am späten Vormittag ausliefern oder Sie holen diese von 13.30 - 15.00 Uhr im Bauhof Baienfurt, Ravensburger Str. in Baienfurt ab (je nachdem, was Sie auf dem Bestellformular ange- kreuzt haben). Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Bai- enfurt e. V. Verein landwirtschaftliche Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. Jahreshauptversammlung des Vereins landwirtschaftli- cher Fachbildung Ravensburg-Waldsee e. V. am 11. März Der VLF Ravensburg-Waldsee e. V. lädt seine Mitglieder und Interessierte zur diesjährigen ordentlichen Jahres- hauptversammlung am Mittwoch, 11. März ein. Sie findet im Gasthaus Stern in Bad Waldsee-Reute statt, Beginn ist um 20.00 Uhr. 1. Tagesordnung 2. Begrüßung durch den Vorstand 3. Geschäftsbericht 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung von Vorstand, Geschäfts- und Kassenfüh- rung 7. Wahlen von Vorstands- und Ausschussmitgliedern 8. Anträge von Mitgliedern 9. Verschiedenes Die Veranstaltung wird von der Bauernkapelle Ober- schwaben musikalisch umrahmt. Im Anschluss an den offiziellen Teil folgt ein Fachvortrag von Prof. Dr. Jonas Weber, Leiter des Studiengangs Agrarwirtschaft an der DHBW Ravensburg zum Thema „Ernährung der steigen- den Weltbevölkerung und Klimawandel - Was kommt auf die Betriebe zu?“. Anträge senden Sie bitte bis zum 09. März an die Ge- schäftsstelle beim Landkreis Ravensburg, Landwirtschaft- samt, Frauenstr. 4, 88212 Ravensburg oder an b.ruopp@rv.de Internationaler Frauentag 2026 Kabarett-Matinée zum Weltfrauentag: Inka Meyer auf dem „Highway to Health“ in der Zehnt- scheuer Ravensburg Lachen ist die beste Medizin - das beweist Kabarettistin Inka Meyer am Internationalen Frauentag, 8. März, um 11 Uhr in der Zehntscheuer Ravensburg. In ihrem Programm „Highway to Health“ nimmt sie das Publikum mit auf eine hintersinnige Reise durch die Untiefen des deutschen Ge- sundheitssystems. Mit scharfem Witz und pointierter Ge- sellschaftskritik macht sie aus dem Ärzte-Marathon eine Comedy-Show - ihre Reiseapotheke: Humor pur. „Wenn ihr selbst nichts zu lachen habt, dann lacht wenigstens über mich!“, verspricht Meyer. Den Vormittag eröffnen Vertreterinnen des Bündnisses Internationaler Frauentag Ravensburg mit Statements zu aktuellen frauenpolitischen Themen und Herausforderun- gen - passend zum Tag der Landtagswahl. Es lädt ein das Bündnis Internationaler Frauentag, beste- hend aus 10 Vereinen und Institutionen in Ravensburg. Karten für 7 € gibt es im Vorverkauf in der Tourist Info Ravensburg oder unter Zehntscheuer Ticketshop. Der Internationale Frauentag am 8. März ist ein bedeu- tendes Symbol für den fortwährenden Kampf um die Rechte von Frauen und ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. Er erinnert daran, dass der Weg zur Gleichstellung noch lange nicht abgeschlossen ist und ruft dazu auf, weiterhin für die Rechte von Frauen welt- weit zu kämpfen. DRK-Kleiderladen Ravensburg Wohin mit dem alten Handy? Handy-Sammlung im DRK-Kleiderladen in Ravensburg In deutschen Haushalten liegen schätzungsweise rund 200 Millionen ungenutzte Mobiltelefone - Tendenz wei- terhin hoch. Dabei enthalten Smartphones zahlreiche wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe wie Gold, Silber, Kupfer oder Kobalt, die durch Recycling wiedergewonnen werden können. Angesichts der Rohstoffgewinnung, die weltweit häufig mit erheblichen Umweltbelastungen und teilweise problematischen sozialen Bedingungen verbun- den ist, stellt das Recycling einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz dar. Der DRK-Kleiderladen in Ravensburg unterstützt daher mit einer Handy-Sammlung mittels Sammelbox die Rück- führung alter Geräte in den Rohstoffkreislauf. Die ge- sammelten Handys werden ohne Gegenleistung an den zertifizierten Recyclingdienstleister Interzero in Deutsch- land übergeben. Dort werden wertvolle Rohstoffe zurück- gewonnen und geeignete Geräte - wenn möglich - einer Weiterverwendung zugeführt. Durch Wiederverwendung und Recycling können Ressourcen geschont und Treib- hausgasemissionen reduziert werden. Studien zeigen, dass allein durch die Weiternutzung eines Smartphones erhebliche Mengen an Ressourcen und CO₂ eingespart werden können. Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 21 „Wir haben uns für das Recyclingunternehmen Interzero entschieden“, so Marita Schmid, ehrenamtliche Leiterin des DRK-Kleiderladens, „da für die gespendeten Handys im Gegenzug eine Spende an die Initiative Rote Nasen Clowns erfolgt, die mit ihren Besuchen Freude in Kran- kenhäuser und Pflegeeinrichtungen bringen.“ Hinweise zur Abgabe von Altgeräten Vor dem Einwurf in die Sammelbox sollten persönliche Daten gelöscht sowie SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Die Daten lassen sich in der Regel über die Funk- tion „Auf Werkseinstellungen zurücksetzen“ im Geräte- menü löschen. In die Sammelbox dürfen: - Mobiltelefone und Smartphones mit fest verbautem oder intaktem Akku - Geräte, die äußerlich unbeschädigt sind Nicht in die Sammelbox dürfen: - Geräte mit beschädigtem oder aufgeblähtem Akku (Brandgefahr) - stark beschädigte oder deformierte Geräte - lose Akkus oder Batterien - Tablets sowie Zubehör wie Ladegeräte oder Kopfhörer Defekte Geräte mit beschädigten Akkus sowie lose Akkus und Batterien können über den stationären Handel oder die kommunalen Wertstoffhöfe entsorgt werden. „Die Sammlung gebrauchter Handys entspricht einem zentralen Grundsatz der Kreislaufwirtschaft - Wieder- verwendung vor Verwertung“, so DRK-Geschäftsführer Gerhard Krayss. „Mit unseren Angeboten leisten wir seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und können gleichzeitig soziale Projekte unterstützen.“ Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist mit nationalen Gesellschaften in 191 Ländern die größte humanitäre Organisation der Welt. Caritas Bodensee-Oberschwaben erwei- tert Projekt „Solidarische Gemeinden“ Neue Unterstützung für Vereine und Initiativen im Landkreis Ravensburg Ziel: Bürgerschaftliches Engagement stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander schaffen, besonders für ältere Menschen. Kostenfrei: Dank Förderung der Veronika-Stiftung ist die Teilnahme für die Gruppen kostenfrei. Individuell: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was ihnen wichtig ist. Die Caritas Bodensee-Oberschwaben baut ihr erfolgreiches Projekt „Solidarische Gemeinden“ weiter aus. Ab sofort gibt es ein zusätzliches Angebot zur Strategieentwicklung für Vereine und Initiativen in Städten, Gemeinden und Quartie- ren im Landkreis Ravensburg. Ziel ist es, bürgerschaftliches Engagement zu stärken und gute Rahmenbedingungen für ein solidarisches Miteinander - besonders mit Blick auf ältere Menschen - zu schaffen. Das Projekt „Solidarische Gemeinden“ wird seit 2021 gemein- sam mit dem Dekanat Allgäu-Oberschwaben umgesetzt und vom Landkreis Ravensburg sowie der Friedrich Schie- del-Stiftung gefördert. In diesem Rahmen wurden bereits in sechs Kommunen Solidarische Gemeinden entwickelt und neue Beteiligungsformate, generationenübergreifende An- gebote und tragfähige Engagement-Strukturen aufgebaut. Neues Angebot: Strategische Unterstützung vor Ort Der neue Projektbaustein richtet sich gezielt an Vereine, Initi- ativen und lokale Gruppen, die bereits aktiv sind oder Ideen für mehr nachbarschaftliches und generationenübergrei- fendes Engagement haben. Sie erhalten nun die Möglich- keit, sich professionell begleiten zu lassen - von der ersten Standortbestimmung bis zur konkreten Strategie für die Weiterentwicklung ihrer Arbeit. Verantwortlich für diesen Bereich ist Valerie Hirscher von der Fachstelle Solidarische Gemeinden. Sie bringt langjährige Erfahrung mit und kennt die wachsenden sozialen Herausforderungen im Alltag vie- ler Menschen. Ihr Anliegen ist es, den Blick auf Lösungen zu richten und vorhandene Kräfte vor Ort zu bündeln. Viele En- gagierte hätten gute Ideen, suchten aber nach einer klaren Struktur und einem tragfähigen Plan für die Umsetzung. Workshops, Analyse und konkrete Maßnahmen Das neue Angebot umfasst unter anderem moderierte Workshops und Beteiligungsformate. Gemeinsam werden Bedarfe vor Ort analysiert, Ziele entwickelt und konkrete nächste Schritte geplant. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Menschen aller Generationen sich gegenseitig unter- stützen und wie verlässliche Strukturen des Miteinanders entstehen können. Wichtig dabei: Die Beteiligten vor Ort bestimmen selbst, was für sie sinnvoll und wichtig ist. Dank einer Förderung durch die Veronika-Stiftung ist die fachliche Begleitung durch die Caritas für die teilnehmen- den Initiativen und Vereine kostenfrei. Vom Einstieg bis zur Vernetzung Das Angebot ist flexibel aufgebaut. Gruppen können mit einer Sensibilisierung und Erstberatung starten oder di- rekt in einen begleiteten Strategieprozess einsteigen. Wer möchte, kann sich anschließend mit bestehenden Solida- rischen Gemeinden vernetzen oder in einen umfassen- deren Aufbauprozess einsteigen. So entstehen sowohl kurzfristige Entwicklungsmöglichkeiten als auch lang- fristige Perspektiven. Mit der Erweiterung des Projekts setzt die Caritas Bo- densee-Oberschwaben ein klares Zeichen: Starke Nach- barschaften, engagierte Vereine und vernetzte Initiativen sind entscheidend für den sozialen Zusammenhalt im Landkreis - heute und in Zukunft. Interesse an einer Teilnahme oder Beratung? Vereine, Initiativen, Kommunen und weitere interessierte Akteure können sich unverbindlich melden. Kontakt: hirscher.v@caritas-dicvrs.de oder Telefon: 0176 13625677 Kommissionsbasar Blitzenreute im Dorfgemeinschaftshaus Blitzenreute am 28. Februar 2026 von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Einlass für Schwangere (mit Nachweis) bereits ab 9.00 Uhr. Es wird Bekleidung für Babys, Kinder und Jugendliche angeboten sowie Umstandsmode und Spielzeug. Besu- chen Sie gerne auch unsere Cafeteria! Weitere Informationen unter www.facebook.com/BasarBlitzenreute und Instagram @basar.blitzenreute oder basarblitzenreute@gmail.com Nummernvergabe und automatischer Etikettendruck über unser Portal: https://ebasar.net/basar-blitzenreute Blühkampagne geht ins siebte Jahr „Blühender Landkreis Ravensburg“ live in Wolfegg Vortrag: Die Welt der Gemüseraritäten & naturnahe Gärten 11. März 2026 · 19:30 Uhr · Zehnscheuer Wolfegg Es ist wieder soweit! Bereits zum siebten Mal läutet der Landkreis Ravensburg die Gartensaison mit der Mitmach- Seite 22 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ ein. Um 19:30 Uhr lädt das Team des „Blühenden Landkrei- ses Ravensburg“ (Landschaftserhaltungsverband Ra- vensburg, elobau Stiftung, Landkreis Ravensburg) in die Zehnscheuer zu einem inspirierenden Abend rund um naturnahes Gärtnern und alte Gemüseschätze ein. Die renommierte Landschaftsarchitektin und Autorin Si- mone Kern zeigt in ihrem Vortrag, wie sich ein Garten mit einfachen Mitteln in ein lebendiges Naturparadies ver- wandeln lässt. Die von der Stuttgarter Zeitung als „anti- autoritäre Gärtnerin“ bezeichnete Expertin ist weit über die Landesgrenzen hinaus für ihr fundiertes und zugleich praxisnahes Gartenwissen bekannt. Unterstützt wird sie von Sortendetektiv Patrick Kaiser, der die Besucherinnen und Besucher in die faszinierende Welt alter und regionaler Gemüsesorten entführt. Gemeinsam verbinden sie praktische Gartenideen mit spannenden Hintergründen, Geschichten und einer großen Portion Sortenvielfalt. Im Anschluss an den Vortrag erhalten alle Gäste die ex- klusive Gemüsemischung des „Blühenden Landkreises Ravensburg 2026“ (Tomate, Gurke und essbare Blüten) kostenlos zum Mitnehmen. Ein Saatgutversand findet in diesem Jahr nicht statt. Bitte beachten Sie: Die Veranstaltung am 12. März 2026 ist bereits vollstän- dig ausgebucht. Die Blühkampagne wird nur durch die großzügige fi- nanzielle Unterstützung der Kreissparkasse Ravensburg möglich gemacht. Verbindliche Anmeldung unter www.bluehender-landkreis.org/veranstaltungen Das Team des Blühenden Landkreises freut sich, wenn Sie wieder mit dabei sind und Ihren Garten und Gemüsebeet in ein Blütenmeer verwandeln. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Deutsches Rotes Kreuz Jetzt Blut spenden und Reise nach Mailand gewinnen Das DRK ruft zur guten Tat auf: Die Blutspende ist die einfachste Möglichkeit, um Leben zu retten. Unter allen Lebensretter*innen verlost der DRK-Blutspendedienst drei exklusive Reisen in die Modemetropole Mailand. Täglich werden allein in Baden-Württemberg und Hes- sen 3000 Blutspenden benötigt. Patient*innen aller Al- tersklassen sind auf eine kontinuierliche und lückenlose Versorgung angewiesen. Viele Menschen merken erst, wie wichtig eine Blutspende ist, wenn sie selbst oder ihr Umfeld durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich Blut benötigen. Der DRK-Blutspendedienst appelliert an alle Unentschlossenen: Es ist nie zu spät für die gute Tat. Verlosungsaktion: Blut spenden, Koffer packen und Mai- land genießen. Unter allen Blutspender*innen verlost der DRK-Blutspendedienst vom 23. Februar bis 31. März 2026 drei exklusive Städtereisen für je zwei Personen nach Mailand. So einfach geht’s: Einfach einen Blutspendetermin im Ak- tionszeitraum buchen, Blut spenden und danach online an der Verlosung teilnehmen. Alle Informationen und Teilnahmebedingungen finden Interessierte unter: www.blutspende.de/mailand Die Blutspende gehört zu den einfachsten und schnells- ten guten Taten: Benötigt wird maximal eine Stunde Zeit, davon dauert die reine Blutentnahme nur etwa zehn Mi- nuten. Abgenommen werden 500 Milliliter Blut. Gespendet werden darf sogar mehrfach im Jahr im Abstand von 56 Tagen – Frauen dürfen bis zu vier, Männer bis zu sechs Mal innerhalb von 12 Monaten spenden. NÄCHSTER TERMIN in 88214 Ravensburg - Weißenau Mittwoch, dem 11.03.2026 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/2 Jetzt Termin buchen: www.blutspende.de/termine Ausstellung: „Resilienz - Kunst, die bewegt“ Bei der kommenden Ausstellung in der Galerie in der Caritas (GiC) hält der Frühling Einzug. Die deutsch-ka- nadische Künstlerin Claudia Wiebe zeigt farbintensive, expressive Werke in Acryl-Mischtechnik - Kunst, die be- wegt, Kunst, die Betrachter*innen einladen, innezuhalten und ein Stück ihrer eigenen Geschichte darin zu entde- cken. Dynamische Pinselstriche, intensive Farben und vielschichtige Oberflächen erzählen von Widerstands- kraft, Verwundbarkeit, Mut und Transformation. Resilienz - Kunst, die bewegt. Claudia Wiebes Arbeiten zeigen die innere Stärke, die uns trägt, wenn wir auf Herausforde- rungen treffen. Ausstellungsbeginn ist im Rahmen einer Vernissage am Donnerstag, 5. März 2026, um 18 Uhr. Die Ausstellung wird bis zum 15. Mai 2026 zu sehen sein. Öffnungszeiten des Caritas-Zentrums in der Seestraße 44, 88214 Ravensburg sind von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag auch nachmittags von 13.30 bis 16.30 Uhr. Mehr Information auf der Webseite der Künstlerin: Claudia Wiebe - Expressive & Emotional Abstract Art Ausstellung vom 5. März 2026 bis 15. Mai 2026 Galerie der Caritas Seestraße 44 | 88214 Ravensburg Öffnungszeiten: Mo bis Fr | 9 bis 12 Uhr Mo, Mi und Do | 13:30 bis 16:30 Uhr MOWA Second-Hand-Kleider-Basar WO: Turn- und Festhalle Mochenwangen WANN: Samstag, 14. März von 10 bis 13 Uhr WAS: Aktuelle, modische Frühjahr-/ Sommerbekleidung für Damen, Herren und für Teens ab Größe 140 Schuhe, Accessoires, Bücher Während des Verkaufs bewirten wir Sie mit Kaffee und Kuchen. www.second-hand-basar-mochenwangen.de E-Mail: mowateam@yahoo.de Finanzamt Ravensburg Ausbildung bzw. Duales Studium in der Steuerverwal- tung? Informiert Euch am 04.03.2026 bei unserem Schnup- pernachmittag! Das Finanzamt Ravensburg veranstaltet für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mittlere Reife, die Fachhochschulrei- fe bzw. das Abitur ablegen werden und mit einer Berufs- ausbildung oder mit einem Dualen Studium beginnen Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 23 wollen, am 04.03.2026 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr einen Schnuppernachmittag. Unter dem Motto: „Amtlich was bewegen - Steuern, kann ich auch“ informiert das Finanzamt über attraktive Ausbildungs- und Studienplätze bei der Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Dabei gibt es Informationen zum Ablauf der Ausbildung/ des Studiums, über die Höhe der Ausbildungsvergütungen und die Berufsaussichten bzw. die abwechslungsreichen Tätigkeitsbereiche nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums. Wir freuen uns auf Euch! Das Ausbildungsteam des Finanzamts Ravensburg in Weingarten Bitte beachtet: Da die zur Verfügung stehenden Plätze begrenzt sind, ist für eine Teilnahme am Schnuppertag bis zum 02.03.2026 eine Anmeldung per E-Mail unter Ausbildung-77@finanzamt.bwl.de erforderlich. Mögliche Rückfragen werden unter der Tel-Nr. 0751/403- 450 gerne beantwortet. Was sonst noch interessiert Katamaran setzt auf bedarfsgerechteres Angebot Neue Fahrzeiten ab 1. April: Ab 1. April 2026 ist der Katamaran zwischen Konstanz und Friedrichshafen mit einem angepassten Fahrplan unterwegs. Hintergrund sind veränderte Rahmenbedin- gungen im Mobilitätsverhalten: Auch mehrere Jahre nach der Pandemie konnte sich der Katamaran nicht voll- ständig vom Corona-Tief erholen. Die Nachfrage liegt weiterhin unter dem Niveau der Vorjahre - 2025 nutzten rund 380.000 Fahrgäste die Verbindung, 2024 waren es 394.000. Veränderte Pendlergewohnheiten durch Homeoffice, neue Arbeitsmodelle und das Deutschlandticket haben das Nutzungsverhalten auch beim Katamaran nachhal- tig verändert. Besonders Fahrten in den Randzeiten sind heute deutlich schwächer ausgelastet als vor 2020. Vor diesem Hintergrund passt die Reederei ihren Fahrplan an, um das Angebot bedarfsgerechter zu gestalten und Ka- pazitäten dort einzusetzen, wo sie am meisten gebraucht werden. Die kaum nachgefragten 6-Uhr-Fahrten entfallen beispielsweise als direkte Folge dieser Anpassung. „Wir reagieren auf veränderte Realitäten“, erklärt Magda- lena Linnig, Geschäftsführerin der Katamaran-Reederei Bodensee. „Unser Anspruch ist es, ein attraktives Angebot für die große Mehrheit unserer Fahrgäste bereitzuhalten - gleichzeitig müssen wir wirtschaftlich verantwortungsvoll handeln. Fahrten, die dauerhaft nur sehr gering ausge- lastet sind, können wir nicht länger sinnvoll fortführen.“ Der neue Fahrplan ab 1. April im Überblick - Montag - Donnerstag: 07:00 - 18:00 Uhr (stündlich) - Freitag: 07:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Samstag: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) + 21 Uhr ab Friedrichshafen + 22 Uhr ab Konstanz - Sonn- & Feiertage: 09:00 - 20:00 Uhr (stündlich) Neben der Anpassung der Fahrzeiten setzt die Reederei auch technisch auf Effizienz. „Wir haben den Betrieb un- serer Flotte gezielt optimiert, den Energieverbrauch wei- ter reduziert und den Ressourceneinsatz verbessert“, ergänzt Christoph Witte, Geschäftsführer der Katama- ran-Reederei. „Indem wir Angebot und Nachfrage besser in Einklang bringen, vermeiden wir unnötige ‚Fast-Leer- fahrten‘ und sichern zugleich die langfristige Stabilität unseres Betriebs.“ Der vollständige, neue Fahrplan ab 1. April ist unter www.der-katamaran.de/fahrplan abrufbar. Digitale Elternabende der BA Jugendliche und Eltern erhalten vom 2. bis 15. März bun- desweit Einblicke in Ausbildungs- und Studienmöglichkei- ten - bequem von zu Hause aus. Die Berufswahl zählt zu den wichtigsten Entscheidungen am Ende der Schulzeit - und sie fällt angesichts von rund 450 anerkannten Ausbildungsberufen und tausenden Studiengängen nicht leicht. Orientierung bie- tet die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihren digitalen Elternabenden, die vom 2. bis 15. März 2026 in die fünfte Runde gehen. Mehr als 80 Großunternehmen und Branchenvertretun- gen informieren in kompakten einstündigen Online-For- maten über Ausbildungswege, duale Studienangebote, Unternehmenskultur und berufliche Perspektiven. Die Veranstaltungen richten sich an Jugendliche kurz vor dem Schulabschluss sowie an ihre Eltern. Berufsorientierung ohne Wege und Wartezeiten An vier Abenden pro Woche - jeweils montags bis don- nerstags zwischen 17:00 und 21:00 Uhr - können sich Fa- milien bequem von zu Hause aus zuschalten. In digitalen Chaträumen besteht die Möglichkeit, direkt Fragen an Personalverantwortliche, Branchenvertretungen sowie Auszubildende und dual Studierende zu stellen. Gerade diese authentischen Erfahrungsberichte aus ers- ter Hand machen das Format besonders praxisnah: Jun- ge Menschen schildern ihren Weg ins Unternehmen, das Bewerbungsverfahren und ihren Ausbildungsalltag. „Die digitalen Elternabende bieten Jugendlichen und El- tern aus unserer Region einen direkten Zugang zu über 80 Unternehmen aus ganz Deutschland - bequem von zu Hause aus. Dieses bundesweite Angebot zeigt die enorme Vielfalt an Karrierewegen auf und ergänzt unsere per- sönliche Beratung vor Ort“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Konstanz-Ra- vensburg, Anke Traber. Eine Übersicht aller teilnehmenden Unternehmen sowie das vollständige Programm sind unter www.arbeitsagentur.de/k/digitale-elternabende abruf- bar. Am 12. März um 20:00 Uhr informiert die BA zudem in einer eigenen Veranstaltung über ihre vielfältigen Aus- bildungs- und Studienmöglichkeiten. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März noch freiwillige Rentenbeiträge für 2025 einzahlen Wer nicht oder nicht mehr in der gesetzlichen Rentenver- sicherung pflichtversichert ist, sollte sich über die Möglich- keit freiwilliger Rentenbeiträge informieren. Damit kann ein eigener Rentenanspruch erworben, erhöht oder eine schon bestehende Anwartschaft auf Erwerbsminderungs- rente unter bestimmten Voraussetzungen aufrechter- halten werden. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung für 2025 können noch bis zum Stichtag Seite 24 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 31. März 2026 gezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) hin. Wer kann freiwillige Beiträge leisten Grundsätzlich dürfen alle Menschen, die mindestens 16 Jahre alt sind - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft - freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland le- ben und nicht bereits pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Diese Möglichkeit besteht zu- dem für deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz im Ausland haben. Auch wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann bis zum Erreichen des regulären Renten- alters freiwillige Beiträge zahlen. Dies erhöht dann die Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Höhe der freiwilligen Beiträge Freiwillige Beiträge sind attraktiv, da sich durch diese die spätere Altersrente erhöht oder gegebenenfalls ein Anspruch auf eine Altersrente erst entsteht. Die Anzahl und Höhe der Beiträge ist innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst bestimmbar: Auf die Anzahl der bis zu 12 Monatsbeiträge kommt es an, wenn Mindestversiche- rungszeiten für einen Rentenanspruch benötigt werden. Hingegen ist die Höhe der Beiträge wichtig, wenn die ei- genen Rentenansprüche gesteigert werden sollen. Die monatliche Beitragshöhe ist beliebig zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro wählbar. Antrag erforderlich Wichtig dabei: Vorab sollte jedoch geprüft werden, ob ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Dafür ist ein Antrag (Formular V0060) erforderlich. Dieser kann über die DRV-Online-Services ausgefüllt und verschickt werden. Information Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile“. Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden. Anträge auf freiwillige Beitragszah- lungen können über die DRV-Online-Services mit dem Stichwort V0060 unter www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag-V0060 online gestellt werden. Landespreis für Kleinkunst wird 40 Zum 40. Mal suchen das Land und Lotto Baden-Württem- bergs beste Kleinkünstlerinnen und Kleinkünstler. Bewer- bungen werden bis 31. März entgegengenommen. Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „The Länd ist lus- tig - und tiefsinnig, doppelbödig, albern, kreativ, politisch wortgewandt und musikalisch. Das beweist Jahr für Jahr der Kleinkunstpreis. Gemeinsam mit Toto-Lotto geben wir dieser großen Kunst eine Bühne! Wir fördern künstlerische Qualität, stärken die freie Szene und investieren in die kulturelle Zukunft des Landes. Denn auch die Kleinkunst hat unsere Wertschätzung und Unterstützung verdient. “ Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württem- berg sagte: „Die Förderung der Kunst und Kultur durch Lotto Baden-Württemberg hat eine lange Tradition. Der Kleinkunstpreis zeigt eindrucksvoll, wie viele tolle Künst- lerinnen und Künstler im Südwesten ihre Heimat haben. Seit vielen Jahren verleihen wir die Auszeichnung gemein- sam mit dem Land und bieten damit herausragenden Akteurinnen und Akteuren unterschiedlicher Sparten die große Bühne, die sie verdient haben“, sagt Paul Nemeth, Geschäftsführer von Lotto Baden-Württemberg. Vergeben werden bis zu drei Hauptpreise in Höhe von 5.000 Euro und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro. Zudem kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Be- reich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche To- to-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5.000 Euro zur Verfügung. Verleihung im Oktober in Stuttgart Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veran- stalterinnen und Veranstaltern, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung erfolgt bei einer öffentlichen Veranstal- tung im Oktober in Stuttgart. Weitere Informationen unter www.kleinkunstpreis-bw.de Regierungspräsidium Tübingen Gehölzentnahme noch bis Ende Februar möglich Noch bis Ende Februar können im Regierungsbezirk Tü- bingen Gehölzpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Dann endet der gesetzlich zulässige Zeitraum für diese Arbeiten außerhalb des Waldes. Blütenreiche Wiesen, offene Hänge, Moore und Felsland- schaften prägen vielerorts das Landschaftsbild im Regie- rungsbezirk Tübingen. Was viele Menschen nicht wissen: Diese artenreichen Lebensräume sind keine Selbstver- ständlichkeit. Ohne gezielte Pflege würden sie sich im Laufe der Zeit verändern und wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten gingen verloren. Viele dieser Flächen befinden sich auf sogenannten Gren- zertragsstandorten. Das sind Standorte mit nährstoffar- men Böden, steilen Hanglagen oder hoher Feuchtigkeit, deren Bewirtschaftung heute kaum noch rentabel ist. Gerade hier konnte sich über Jahrhunderte eine außer- gewöhnlich hohe biologische Vielfalt entwickeln. Damit diese erhalten bleibt, ist eine regelmäßige Pflege not- wendig. Gehölzentnahme bedeutet daher nicht, Natur zu zerstören, sondern sie gezielt zu erhalten. Sie dient dazu bestimmte Lebensräume offenzuhalten und ihre beson- deren Standortbedingungen zu bewahren. Warum Gehölzpflege je nach Lebensraum notwendig ist: Artenreiche Mähwiesen, Weideflächen und Magerrasen sind auf offene, sonnige Bedingungen angewiesen. Wach- sen dort Gehölze auf, werden diese Flächen beschattet, verbuschen und verlieren ihre Bedeutung als Lebensraum für Insekten, Vögel und viele weitere Tierarten. Darüber hinaus schaffen höhere Gehölze Ansitz- und Beobach- tungswarten für Prädatoren. Viele bodenbrütende Vogel- arten meiden daher solche Bereiche weiträumig. Offene Landschaften bieten ihnen Schutz durch gute Übersicht. Gehölze hingegen können potentielle Gefahren-punkte darstellen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben blü- tenreiche Offenlandflächen erhalten und störungssen- sible Arten finden wieder geeignete Brutbedingungen. Felsen, Felsköpfe und Steppenheiden gehören zu den trockensten und nährstoffärmsten Standorten. Sie bie- ten Lebensraum für hochspezialisierte, oft seltene Arten. Ohne regelmäßige Pflege würden diese Bereiche verbu- schen, beschattet werden und ihre besondere Artenviel- falt verlieren. Moore und Feuchtgebiete sind auf hohe Wasserstände sowie offene, lichtreiche Bedingungen angewiesen. In naturnahen Mooren gehören waldfreie Flächen natürli- cherweise dazu. Durch menschliche Einflüsse wie Entwäs- serung, Nährstoffeinträge und veränderte Nutzungsfor- men verbuschen ehemals offene Bereiche zunehmend. Gehölze entziehen den Flächen zusätzlich Wasser und Nummer 9 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 25 verändern die typischen Standortbedingungen. Durch gezielte Gehölzentnahme bleiben Moore offen und kön- nen ihre besondere Rolle als Lebensraum hochspeziali- sierter Arten erfüllen. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Gesunde Ernährung kann man lernen - SVLFG unter- stützt Die meisten wissen, dass eine gesunde und ausgewo- gene Ernährung wichtig für Gesundheit und Wohlbefin- den ist. Trotzdem fällt es vielen im Alltag oft schwer, dies umzusetzen. Doch auch gesunde Ernährung kann man lernen, zum Beispiel in Gesundheitskursen, die von den Krankenkas- sen unterstützt werden. Darauf weist die Sozialversiche- rung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zum Tag der gesunden Ernährung am 07.03.2026 hin. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bezuschusst Kurse unter anderem zu folgenden Themen: - vollwertige und ausgewogene Ernährung - Gewichtsreduktion - mehr Bewegung im Alltag - Vorbeugung und Verringerung gesundheitlicher Risi- ken Ziel ist es, Krankheiten frühzeitig zu vermeiden. Auf ge- eignete Kurse verweist die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden. Warum Ernährung so wichtig ist Die Ernährung beeinflusst den Verlauf vieler Krankhei- ten, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma, Multiple Sklerose oder Erkrankungen des Darms. Doch sie senkt nicht nur das Krankheitsrisiko, sondern steigert auch das allgemeine Wohlbefinden, besonders in Kombination mit Bewegung. Weitere Informationen gibt der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. unter www.vfed.de Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Digital, landesweit, transparent: Baden-Württemberg erweitert sein Kompensations- verzeichnis Das Kompensationsverzeichnis Baden-Württemberg wurde neu entwickelt und erweitert: Zusätzlich zu natur- schutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Ökokonto-Maßnahmen werden künftig auch wei- tere naturschutzrelevante Maßnahmen landesweit digital erfasst, etwa aus der Bauleitplanung, dem Artenschutz und Natura-2000. Das sorgt für mehr Transparenz, ver- bessert die Übersicht und hilft, Doppelnutzungen von Flächen zu vermeiden. Digitalisierung der Naturschutzverwaltung „Das neue Kompensationsverzeichnis ist ein wichtiger Schritt bei der Digitalisierung und Modernisierung der Naturschutzverwaltung des Landes“, so Umweltministe- rin Thekla Walker. Welche Maßnahmen in das Verzeichnis einzutragen sind, regelt die neue Kompensationsverzeich- nis-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Übersichtlich dargestellt werden die Maßnahmen in der neu entwickelten Online-Anwendung „Kompensati- onsverzeichnis Baden-Württemberg“ (KompVz BW), die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) bereitgestellt wird. Ausgleich für negative Auswirkungen auf die Natur Seit 2011 gibt es in Baden-Württemberg das Kompensa- tionsverzeichnis. Es hält fest, wie negative Auswirkungen auf die Natur, etwa von Bauprojekten, ökologisch ausge- glichen oder abgemildert werden, um so die biologische Vielfalt und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Zunächst diente das Verzeichnis nur der Do- kumentation, Verwaltung und Überprüfbarkeit von na- turschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und von Ökokonto-Maßnahmen. Auf Grundlage der neuen Verordnung wird das Verzeich- nis konsequent zu einem umfassenden, digitalen und transparenten Verzeichnis naturschutzfachlich relevanter Eingriffe ausgebaut. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Kom- pensationsverzeichnis über den Daten- und Kartendienst der LUBW einsehen. Die öffentliche Plattform ist seit Herbst 2024 abrufbar und wird schrittweise um weitere Maßnahmen ergänzt. Künftig werden dort auch die seit Januar 2026 eintragungspflichtigen Maßnahmen trans- parent dargestellt. Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. © Hermenau/DEIKE 761U43W3 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Schlaf und Träume Z E I T U M S T E L L U N G S O N N E A F O S M Z R E H E L L D I D U N K E L S T A B I L P U Y U H R M G T L E B E N E E S P A U C T H U S K H A O E T H W G C U K R G D E G F A U L L K L E B Z L M C R E M K O P F K I S S E N E S U U E F U A U A D N A G E D A E C H T N I S P L S S A C T T N Z I T A R E I Z H T A C E T H A L G L K O S D G V O S P L T T E B H U N H A T E N L E N H O R M O N E I E R R T L M G T S U E U P N I C E A M L E R C H E N E N G N E E R P M R H N A S M O N D E H S G A L T E J E N N S T O F F W E C H S E L T S E W N R I H E G E N A D I E R N I M M U N S Y S T E M S M A Z H F R U E H L I N G N M M U A R T D C T T R E C A E K W A E R M E U B L U T D R U C K M T I R H Y T H M U S W N N E R E I R E N E G E R T A A G E S U N D H E I T P W E L L E N N O R Z N S R E G E N Z I R B E L D R U E S E A N I O H H N N N O I S I V I F A N T A S I E L P C N C H T N E U R O N E N S T A N M U S I K A G E S E B A L D R I A N H T Z M E D I T A T I O N Außer dem farbig unterlegten sind hier 74 weitere Begrie zum Thema Schlaf und Traum versteckt, und zwar waagrecht, senkrecht oder diagonal, vorwärts oder rückwärts geschrieben. Die Wörter können sich überschneiden. Die übrig bleibenden Buch- staben ergeben die Lösung. ZEITUMSTELLUNGSONNEAFOS MZREHELLDIDUNKELSTABILP UYUHRMGTLEBENEESPAUCTHU SKHAOETHWGCUKRGDEGFAULL KLEBZLMCREMKOPFKISSENES UUEFUAUADNAGEDAECHTNISP LSSACTTNZITAREIZHTACETH ALGLKOSDGVOSPLTTEBHUNHA TENLENHORMONEIERRTLMGTS UEUPNICEAMLERCHENENGNEE RPMRHNASMONDEHSGALTEJEN NSTOFFWECHSELTSEWNRIHEG ENADIERNIMMUNSYSTEMSMAZ HFRUEHLINGNMMUARTDCTTRE CAEKWAERMEUBLUTDRUCKMTI RHYTHMUSWNNEREIRENEGERT AAGESUNDHEITPWELLENNORZ NSREGENZIRBELDRUESEANIO HHNNNOISIVIFANTASIELPCN CHTNEURONENSTANMUSIKAGE SEBALDRIANHTZMEDITATION Lösung: Gesucht wurde das Zitat von Hermann Hesse „Niemand traeumt was ihn nichts angeht“ Foto: © Clipdealer/DEIKE 760R75K1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Praxis für ErgothEraPiE MosEr AchtAl Gesundheit (2. OG) RAvensbuRGeR stR. 4, 88255 bAienfuRt schlAGAnfAll, demenz, Ad(h)s, ms, zustAnd nAch unfAll u.A. hAusbesuche infos & anMEldung: tEl. 0751 5616476 www.ErgothEraPiE-MosEr.dE UNBEFRISTETER ARBEITSVERTRAG IN VOLLZEIT VORAUSSETZUNG PKW-FÜHRERSCHEIN! südmail GmbH Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: job@suedmail.de Website: www.suedmail.de WIR FREUEN UNS AUF SIE! Besuchen Sie unsere große Garagentor-Ausstellung! Hausmesse Tore & Antriebe Freitag, 06. März von 10:00 – 17:00 Uhr Samstag, 07. März von 10:00 – 17:00 Uhr • Messepreise für Neutore und kostenlose Fachberatung • Sonderangebote bei Lager- & Ausstellungstoren Kipptorstraße 1 – 3 Ortsteil Aach-Linz 88630 Pfullendorf Telefon: 07552 2602-0 DU BIST MINDESTENS 13 JAHRE ALT DANN WERDE SÜDFINDER ZUSTELLER (M/W/D) DU HAST AM WOCHEN- ENDE ZEIT WIR FREUEN UNS AUF DICH! Merkuria Zustelldienst Tel.: 0751 2955-1666 E-Mail: info@merkuria.de Website: www.merkuria.de GESUNDHEIT STELLENANGEBOTE GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 9 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim Verö entlichen Sie jetzt Ihre Anzeige auf unseren Sonderseiten um Ihr Unternehmen werbewirksam zu präsentieren. Zeigen Sie Präsenz! KW 1 0 Interesse oder Fragen? Telefon 07154 8222-70 Mail anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! BAUEN, WOHNEN & IMMOBILIEN homies Eine Marke der Volksbank Bodensee-Oberschwaben. immohomies.de/oberhofen • Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage • 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen • vielseitige Grundrisse • Wohnflächen von ca. 56 bis ca. 120 m² • Wohnungen für jedes Alter • Geothermie und Photovoltaik Weitere Infos direkt bei deinen Immo-Homies: Telefon: 0751 5006-550 E-Mail: info@immo-vbbo.de Internet: immohomies.de/oberhofen Wir bauen dein Ding und kümmern uns um alles rund um die Immobilie - auch in Fragen zur Baufinanzierung. Wir bauen dein neues Zuhause in Ravensburg. Oberhofen5 - Ein erster Überblick: Schimmel Analyse und Sanierung (0 75 05) 9 56 57 26 Wir suchen Verstärkungfür unser Team!Alle Infos auf unsererWebsite & unserenSocial-Media-Kanälen. Gartenbaumschule Müller (Garten Müller GmbH) Ulmer Straße 98 (Zufahrt über DRK) | 88212 Ravensburg www.garten-mueller.de | pflanzen@garten-mueller.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 8.30 - 18.00 Uhr, Mi geschlossen, Sa 8.30 - 14.00 Uhr Wir starten am 02.03.2026 in die Gartensaison! Gratis Power-Paket für starkes Pflanzenwachstum* *in der Eröffnungswoche vom 02.03. - 07.03.2026 Gregor Burgstett 7 LEBEN SIND NICHT GENUG Aufregend. Amüsant. Authentisch. Das Buch „7 Leben sind nicht genug!“ ist, entgegen der Vermutung, es handle sich um einen leichengeschwängerten Krimi über die Untaten eines Serienmörders, lediglich um ein Wortspiel des Autors, in Anlehnung an die sprichwörtlichen „sieben Leben“ einer Katze, welche ihm bis zu seinem 36. Lebensjahr bei weitem nicht aus- gereicht hätten! Erzählt werden einzelne Geschichten des Autors, teils humorvoll, aber auch Ereignisse, die an Dramatik nicht zu überbieten sind. Ein Großteil des Buches ist dem Abrut- schen in die Alkoholsucht gewidmet. Mit all seinen Auswir- kungen und Konsequenzen. Der Inhalt spiegelt den Lebens- und Leidensweg eines Handwerkers wider, der letztendlich den Kampf gegen den Alkohol für sich entschied! Verlag: BoD ∙ Books on Demand GmbH ISBN: 978-3-81929-723-6 Preis: 16,95 € IMMOBILIENMARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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            Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Bekanntmachung Einladung zur Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet statt am Dienstag, 20. Januar 2026 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Tagesordnung Öffentlicher Teil 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben auf Flst. 732, Rosenstraße 5 05 Bauantrag zur Errichtung von zwei Doppelhäusern und einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf Flst. 579, 625 und 626, Schachener Straße 102 06 Bauantrag auf Sanierung Wohnhaus mit 5 Wohnungen, Erneuerung des Dachstuhls mit Einbau von Dachgauben, Balkonanbau auf der SW-Seite. Verbreiterung des Gebäudes auf der NO-Seite mit neuem Treppenhaus und Aufzug. Abbruch des best. Scheunengebäudes, stattdessen Einbau einer Garage entlang der Grenze, daneben einer Doppelgarage im EG, Mehrzweckraum mit Zimmer im OG, Zimmer und Bühne im DG auf Flst. 83, Grünenbergstraße 2 07 Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung einer ersten Kostenschätzung für die Sanierung des Kindergartens Sonne, Mond und Sterne (Altbau) 08 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus sowie zur Wohnraumsicherung ("Bau- Turbo") - Beratung über das weitere Vorgehen 09 Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) - Neukalkulation und Beschluss einer neuen Mustersatzung 10 Bildung von Ermächtigungsresten für das Haushaltsjahr 2025 und Übertragung dieser in das Haushaltsjahr 2026 11 Annahme von Spenden und Zustiftungen durch die Gemeinde 12 Anfragen und Verschiedenes Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune- aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                  Gebührenverzeichnis Gemeinde Baindt Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung vom 20.01.2026 Eine Zeiteinheit (ZE) beträgt 15 Minuten. Angebrochene Zeiteinheiten werden bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet, angebrochene Zeiteinheiten über der Hälfte (ab 7:31 Min.) werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1 Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 1.1 unter anderem (je Zeiteinheit von 15 Minuten): Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist Ablehnung eines Antrags usw. (§ 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) - bei Unzuständigkeit gebührenfrei Zurücknahme eines Antrags Auskünfte insbesondere aus Akten, Büchern und dem Archiv oder Einsichtnahme in solche (mündliche Auskünfte sind gebührenfrei) Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 19,00 € / ZE 1.2 PartyPass - Abwicklung und Rückgabe 20,00 € 2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen 2.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften gem. Nr. 25101 GNotKG 2.2 Beglaubigungen, Bestätigungen, Bescheinigungen unter anderem: Amtliche Beglaubigung / Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift Bestätigungen, Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung sw (je Seite) 2,00 € o für jede Beglaubigung, Bestätigung, Bescheinigung in Farbe (je Seite) 3,00 € 2.3 Auskunft über die Steuer-ID 5,00 € 2.4 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 37,00 € 2.5 Bescheinigung über gezahlte Gebühren 20,00 € 2.6 Unbeglaubigter Grundbuchauszug gem. Nr. 17000 GNotKG 3 Fotokopien und Ausdrucke 3.1 Fotokopien, Ausdrucke (Scannen, Mailen und Faxen) aus Akten, Protokollen von öffentlichen Verhandlungen, amtlichen Büchern, Registern usw. 3.1.1 Fotokopien Bei einem Format bis zu DIN A 4 je Seite Bei einem größeren Format je Seite sw 1,00 € Farbe 2,00 € A3: sw 2,00 € Farbe 3,00 € A2: sw 10,00 € Farbe 16,00 € A1: sw 20,00 € Farbe 32,00 € A0: sw 40,00 € Farbe 64,00 € 3.1.2 Falten der Pläne (A2/A1/A0) 9,00 € 3.1.3 Plan gescannt und auf Cloud bzw. E-Mail Versand A2/A1/A0:9,00 € A4/A3: 2,50 € 4 Melderecht 4.1 Auskünfte aus dem Melderegister 4.1.1 einfache Auskunft (§ 44 Abs. 1 BMG) 12,00 € 4.1.2 elektronische einfache Auskunft über das Meldeportal (§ 49Abs. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 4 BW AGBMG) ***Die Gebühren werden direkt über Rathaus online erhoben*** 6,00 € 4.1.3 erweiterte Auskunft (§ 45 Abs. 1 BMG) 16,00 € 4.1.4 Gruppenauskunft an Parteien gem. § 50 Abs. 1 BMG (§ 46 Abs. 1, § 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 40,00 € 4.2 schriftliche Meldebescheinigung 4.2.1 einfach (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 10,00 € 4.2.2 erweitert (§ 18 Abs. 2 BMG) 12,00 € 4.2.3 in fremder Sprache 20,00 € 4.3 Lebensbescheinigung für private oder gesetzliche Renten- und Pensionszwecke 10,00 € 5 Fischereischeine Die Fischereiabgabe nach den aktuell gültigen Vorschriften wird neben der Verwaltungsgebühr für Fischereischeine erhoben. 5.1 Erteilung von Fischereischeinen einschl. Ersatzfischereischeinen (§§ 31,32 FischG) 5.1.1 Jahresfischereischein 12,00 € 5.1.2 Fischereischein auf Lebenszeit 5 / 10 Jahre 40,00 € 5.1.3 Jugendfischereischein 10,00 € 5.2 Einziehung der Fischereiabgabe bei Fischereischeinen auf Lebenszeit (§§ 35, 36 FischG) (die erstmalige Einziehung ist bei der Erteilung des Fischereischeins enthalten) 12,00 € 6 Fundsachen Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder 6.1 bei Sachen bis zu 50 € Wert 2,50 € 6.2 bei Sachen über 50 € Wert 10,00 € Bei Fahrrädern und Schlüssel für Schließanlagen, Eingangstüren und Kraftfahrzeuge wird unabhängig vom Wert die Gebühr nach Nr. 6.2 erhoben. 7 Bestattungsrecht 7.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 BestattG) 24,00 € 7.2 Ausstellung einer Urnenanforderung 20,00 € 7.3 Anordnung der Bestattung (je ZE 15 Min.) (§ 31 BestattG) 20,00 € / ZE 7.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattung (§16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 20,00 € 8 Personenstandswesen öffentliche Leistung im Kirchenaustrittsverfahren 42,00 € / Person 9 Gewerbe- und Gaststättenrecht 9.1 Gewerbeanzeigen (§ 14 GewO) 9.1.1 Gewerbeanmeldung 15,00 € 9.1.2 Gewerbeabmeldung 15,00 € 9.1.3 Gewerbeummeldung 15,00 € 9.1.4 Zweitschriften An-/Um-/Abmeldung 5,00 € 9.2 Erteilung einer Empfangsbescheinigung (§15 Abs. 1 GewO) 7,00 € 9.3 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 9.3.1 einfache Auskunft 12,00 € 9.3.2 erweiterte Auskunft 16,00 € 9.4 Spiele unter anderem: Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33 c Abs. 1 GewO) 650,00 € 9.5 Gestattungen (§ 12 GstG) 9.5.1 Sperrzeitverkürzung 24,00 € 10 Baurecht 10.1 Erklärung der Gemeinde über möglicherweise bestehende Beitragspflicht 47,00 € 10.2 Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis, Altlastenkataster 25,00 € 11 Umweltinformationen Zurverfügungstellung von Umweltinformationen nach UVwG (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) durch schriftliche Auskünfte oder auf sonstigem Weg 20,00 € / ZE max. 500,00 € 12 Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Bei Kosten von über 200 € ist der Antragsteller vorab gebührenfrei zu informieren, damit dieser ggf. die Weiterverfolgung des Antrags erklärt. 20,00 € / ZE max. 500,00 € 13 Polizei- und Ordnungsrecht 13.1 Allgemeine öffentliche Leistung im Polizei- und Ordnungsrecht unter anderem: Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Erteilung von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten Erteilung von Auflagen bei Prüfung von polizeirechtlich relevanten Veranstaltungen Ausnahmen vom Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten Entfernung, Verwahrung und Verwaltung von Fahrzeugen, die nicht ordnungsgemäß aufgestellt, insbesondere abgemeldet sind Maßnahmen nach der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde öffentliche Leistung nach dem Sprengstoffgesetz 20,00 € / ZE 13.2 Straßenrechtliche Sondernutzung Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeindegebrauch hinaus 20,00 € / ZE 13.3 Erteilung einer Plakatierungsgenehmigung 35,00 € 14 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, den 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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                    Gemeinde Baindt Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Verwaltungsgebührensatzung Seite 1/6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Baindt Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 20.01.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Die Gemeinde Baindt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interesse Einzelner vornimmt, Gebühren nach dieser Satzung (Verwaltungsgebühren), soweit nicht Bundesrecht oder Landesrecht etwas anderes bestimmen. Unberührt bleiben Bestimmungen über Verwaltungsgebühren in besonderen Gebührensatzungen der Gemeinde. § 2 Gebührenfreiheit (1) Verwaltungsgebühren werde nicht erhoben für öffentliche Leistungen, die folgende Angelegenheiten betreffen: a. Gnadensachen, b. das bestehende oder frühere Dienstverhältnis von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, c. die bestehende oder frühere gesetzliche Dienstpflicht oder die bestehende oder frühere an Stelle der gesetzlichen Dienstpflicht geleistete Tätigkeit, d. Prüfung, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen, mit Ausnahme von Prüfungen zur Notenverbesserung, e. f. Leistungen geringfügiger Natur, insbesondere mündliche und einfach Auskünfte, soweit bei schriftlichen Auskünften nicht durch diese Satzung etwas anderes bestimmt ist, die behördliche Informationsgewinnung, Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 2/6 g. Verfahren, die von der Gemeinde ganz oder überwiegend nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rechtsbehelfe. durchzuführen sind, mit Ausnahme der Entscheidung über (2) Von der Entrichtung der Verwaltungsgebühren sind, soweit Gegenseitigkeit besteht, (3) § 3 (1) befreit: a. das Land Baden-Württemberg b. die landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach den Haushaltsplänen des Landes für Rechnung des Landes verwaltet werden, c. die Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verbände der Regionalplanung in Baden-Württemberg. Die Befreiung tr i t t nicht ein, soweit die in Satz 1 genannten berechtigt sind, die Verwaltungsgebühren Dritten aufzuerlegen oder sonst auf Dritte umzulegen. Weitere spezialgesetzliche Gebührenbefreiungstatbestände bleiben unberührt. Gebührenschuldner Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren und Auslagen ist derjenige verpflichtet 1. dem die öffentliche Leistung zuzurechnen ist, 2. der die Gebühren- und Auslagenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche (2) § 4 (1) Erklärung übernommen hat, 3. der für die Gebühren- und Auslagenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Gebühren- und Auslagenschuldner haften als Gesamtschuldner. Gebührenhöhe Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Satzung. Für öffentliche Leistungen, für die im Gebührenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 3/6 Gebührenfreiheit vorgesehen ist, ist eine Gebühr nach Nummer 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) zu erheben. (2) (3) (4) Ist eine Verwaltungsgebühr innerhalb eines Gebührenrahmens zu erheben, bemisst sich ihre Höhe nach dem Verwaltungsaufwand sowie nach der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt der Beendigung der öffentlichen Leistung. Ist eine Verwaltungsgebühr nach dem Wert des Gegenstandes zu berechnen, so ist der Verkehrswert zur Zeit der Beendigung der Leistung maßgebend. Der Gebührenschuldner hat auf Verlangen den Wert des Gegenstandes nachzuweisen. Bei Verweigerung oder ungenügender Führung des Nachweises hat die Behörde den Wert auf Kosten des Gebührenschuldners zu schätzen. Sie kann sich hierbei Sachverständiger bedienen. Ist eine Verwaltungsgebühr nach der Zeitdauer der Bearbeitung der Leistung zu berechnen, bemisst sich die Höhe der Gebühr nach der Bearbeitungszeit, die in Zeiteinheiten (ZE) gemessen wird. Eine ZE beträgt 15 Minuten. Angebrochene ZE sind dabei bis zur Hälfte (das heißt bis 7:30 Min.) auf die vorausgehende volle Zahl der ZE abzu runden und angebrochene ZE über der Hälfte (ab 7:31 Min.) auf die nächstfolgende volle Zahl der ZE aufzurunden. (5) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung, mit dessen sachlicher Bearbeitung begonnen ist, vor Erbringung der öffentlichen Leistung zurückgenommen oder unterbleibt die öffentliche Leistung aus sonstigen vom Schuldner zu vertretenden Gründen, so wird bei einer Gebühr nach Zeiteinheiten die Gebühr nach der angefallenen Arbeitszeit erhoben. Bei anderen Gebührenarten wird eine Gebühr nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses (Allgemeine Verwaltungsgebühr) für die angefallene Arbeitszeit erhoben; die so ermittelte Gebühr darf maximal die Gebührenhöhe des entsprechenden Gebührentatbestandes betragen. Eine Gebühr kann in Fällen nach Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 nicht erhoben werden, wenn die Erbringung der öffentlichen Leistung nach dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) erfolgen sollte. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 4/6 (6) Wird der Antrag auf Erbringung einer öffentlichen Leistung abgelehnt, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. Wird der Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit abgelehnt, wird keine Gebühr erhoben. § 5 Entstehung der Gebühr (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. (2) Bei Zurücknahme eines Antrages nach §4 Abs. 5 dieser Satzung entsteht die Gebührenschuld mit der Zurücknahme, in den anderen Fällen des § 4 Abs. 6 Satz 1 dieser Satzung mit der Beendigung der öffentlichen Leistung. § 6 (1) (2) Fälligkeit, Zahlung Die Verwaltungsgebühr wird durch schriftlichen oder mündlichen Bescheid festgesetzt und ist mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner fällig. Die Erbringung einer öffentlichen Leistung, die auf Antrag erbracht wird, kann von der Zahlung eines Vorschusses oder von der Leistung einer Sicherheit bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. Dem Antragsteller ist eine angemessene Frist zur Zahlung des Vorschusses oder zur Leistung der Sicherheit zu setzen. Die Gemeinde kann den Antrag als zurückgenommen behandeln, wenn die Frist nicht eingehalten wird und der Antragsteller bei der Anforderung des Vorschusses oder der Sicherheitsleistung hierauf hingewiesen worden ist. (3) Ausfertigungen, Abschriften sowie zurückzugebende Urkunden, die aus Anlass der öffentlichen Leistung eingereicht worden sind, können bis zur Bezahlung der festgesetzten Gebühren und Auslagen zurückbehalten werden. § 7 Auslagen (1) In der Verwaltungsgebühr sind die der Gemeinde erwachsenen Auslagen inbegriffen. Übersteigen die Auslagen das übliche Maß erheblich, werden sie gesondert in der Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 5/6 (2) tatsächlich entstandenen Höhe festgesetzt. Dies gilt auch dann, wenn für eine öffentliche Leistung keine Gebühr erhoben wird. Auslagen nach Absatz 1 Satz 2 sind insbesondere a. b. c. Gebühren für Telekommunikation, Reisekosten, Kosten öffentlicher Bekanntmachungen, d. Vergütungen für Zeugen und Sachverständige sowie sonstige Kosten der Beweiserhebung, e. Vergütungen Lieferungen, an andere juristische oder natürliche Personen für Leistungen und (3) § 8 § 9 (1) (2) f. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Personen und Sachen. Auf die Erstattung von Auslagen sind die für Verwaltungsgebühren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrags. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tr it t zu den Gebühren noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe hinzu. Schlussvorschriften Diese Satzung tr i t t am 01.02.2026 in Kraft. Zu gleicher Zeit tritt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.02.2011 (mit allen späteren Änderungen) und alle sonstigen dieser Satzung entsprechenden oder widersprechenden Vorschriften außer Kraft. Gemeinde Baindt Verwaltungsgebührensatzung Seite 6/6 Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Baindt, 20.01.2026 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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