Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterDigitales Rathaus
Schnell gefunden
Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "bürger".
Es wurden 733 Ergebnisse in 21 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 91 bis 100 von 733.
Ein Bürgerbegehren einreichen

Möchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, können Sie ein Bürgerbegehren einleiten. Dies kann zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens oder Ähnliches sein. Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich: Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister und der Gemeindebediensteten die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Alarmplan_Fischsterben_RPT_2024-12.pdf

Alarmplan Fischsterben: Zum Vorgehen bei Fischsterben nach VwV FischG Nummer 12 (siehe auch Workflow Fischsterben) Meldung über Fischsterben geht bei Leitstelle ein (110 oder örtlicher Dienstelle) Unverzüglich melden bei: Ortspolizeibehörde, zuständigem Fischereiaufseher (siehe Liste Fischerei), zuständigem Landratsamt (Untere Wasserbehörde) zuständigem Regierungspräsidium (Höhere Wasserbehörde und Fischereibehörde, siehe Liste Fischerei) Ortspolizeibehörde weist Vollzug an, eine Vorort Begehung zu machen: Gewässer stromauf- und -abwärts begehen; nach Möglichkeit im Beisein des Fischereiaufsehers und des Fischereiberechtigten (soweit bekannt) Bei Verdacht auf Gewässerverunreinigung ist die Untere Wasserbehörde hinzuzuziehen, es sind Proben von Wasser und Fischen zu entnehmen Fische werden an zuständiges CVUA / STUA geschickt (Vorgehen nach Anlage 9 VwV FischG). Wasserproben (mind. 3 Liter in geschlossenen Flaschen) an ein geeignetes Labor zur chemischen Analyse (Vorgehen nach Anlage 10 VwV FischG) Es ist ein Ermittlungsbericht zu verfassen (Vorgehen nach Anlage 11 VwV FischG), dieser muss verschickt werden an: Fischereiaufseher, Regierungspräsidium (Höhere Wasserbehörde und Fischereibehörde) und Landratsamt (Untere Wasserbehörde). https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-MLR-20141107-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true Workflow Fischsterben Polizei / Vollzug wenn möglich Gewerbe und Umwelt Ermittlungsbericht (Anlage 11 VwV FischG) Meldung Privatperson, Behörde Polizei Leitstelle (110), örtliche Dienststelle Probennahme Fische (Anlage 9 VwV FischG) Wasser (Anlage 10 VwV FischG) Fischerei- aufseher staatlich, ehrenamtlich (Liste bei Leitstelle) Fischerei- berechtigter (soweit bekannt) Landratsamt / Stadt Wasserbehörde Naturschutzbehörde Veterinärbehörde Gesundheitsbehörde Landwirtschaftsamt Regierungs- Präsidium Wasserbehörde & Fischereibehörde Ortszuständigkeit Ortspolizei- behörde Gemeinsame Ursachenermittlung CVUA / STUA Freies Labor Vorort, Am Gewässer Feuerwehr / THW / Tierkörperbeseitigung Sofortmaßnahmen Informationsweiterleitung Berichtsweiterleitung Anweisung / Maßnahmen Rechtsgrundlagen: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) Verwaltungsvorschrift (VwV FischG) https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-MLR-20141107-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true Tel. dienstlich Mobil-Nr. dienstlich Tel. privat Mobil-Nr. privat christian.wenzel@rpt.bwl.de Bodenseekreis Wenzel, Christian Haldenweg 1/1 0172 - 86 55 209 88069 Tettnang steffen.bader@rpt.bwl.de Bodenseekreis Bader, Steffen Konrad-Adenauer-Str. 20 07071 / 757-3925 0172 - 86 55 210 Lkr. Konstanz* 72072 Tübingen * nur, soweit der Bodensee-Obersee betroffen ist Alb-Donau-Kreis hugo.hoechstaedter@gmail.com Lkr. Biberach Höchstädter, Hugo Hauptstraße 66 07391 / 6351 Stadtkreis Ulm 89584 Ehingen/Donau 07391 / 539 79 0170 - 325 66 93 Lkr. Reutlingen uejunghans@t-online.de Lkr. Tübingen Junghans, Ulrich Wichernstraße 31 Zollernalbkreis 72800 Eningen u.A. 07121 / 880 758 0157 - 584 252 36 ingo.frick1@gmail.com Lkr. Sigmaringen Frick, Ingo Kreuzbühl 13 88637 Leibertingen 07466 / 927 496 0176 - 747 332 32 saiger.kessler@freenet.de Lkr. Ravensburg Kessler, Siegfried Bachstraße 8 88271 Wilhelmsdorf 07503 / 916 000 0152 - 056 632 48 Name, Vorname Anschrift uwe.dussling@rpt.bwl.de Dußling, Uwe Konrad-Adenauer-Str. 20 07071 / 757-3342 72072 Tübingen christian.barthelmess@rpt.bwl.de Barthelmeß, Christian Konrad-Adenauer-Str. 20 07071 / 757-3346 72072 Tübingen Kontakt Stand: August 2023 Liste Fischerei ̶ Regierungspräsidium Tübingen Dienstbezirk Name, Vorname Anschrift E-Mail Kontakt st aa tl ic h e F is ch e re ia u fs ic h t e h re n am tl ic h e F is ch e re ia u fs ic h t Fischereibehörde RP Tübingen mailto:christian.wenzel@rpt.bwl.de mailto:steffen.bader@rpt.bwl.de mailto:uejunghans@t-online.de mailto:Uwe.Dussling@rpt.bwl.de mailto:christian.barthelmess@rpt.bwl.de Auszug aus der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Durchführung des Fischereigesetzes (VwV – FischG) Vom 7. November 2014 – Az. 21/26-9220.30 – Fundstelle: GABl. 2014, S. 1002 Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 08.01.2024 (GABl. 2024, S. 27) Auf Grund von § 54 des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) vom 14. November 1979 (GBl. S. 466, ber. 1980 S. 136), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 389, 440), wird folgende Verwaltungsvorschrift erlassen: 12 zu § 46 Anzeige von Fischsterben Ein Fischsterben lässt in der Regel darauf schließen, dass das Gewässer in erheblichem Maße ver- unreinigt worden ist und daher besondere Gefahren für die öffentliche Gesundheit und weitere Fischbestände vorliegen. Darüber hinaus besteht bei Vorliegen einer Gewässerverunreinigung re- gelmäßig der Verdacht von Straftaten und Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften. Bei Fischsterben ist wie folgt zu verfahren: 12.1 Verfahren 12.1.1 Die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur Abwehr und Beseitigung drohender Gefah- ren, die durch Fischsterben angezeigt oder verursacht werden, treffen die allgemeinen und besonderen Polizeibehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach pflichtgemäßem Ermes- sen. Dies gilt auch, wenn die Fische noch nicht verendet sind, jedoch ein Fischsterben bei- spielsweise durch Sauerstoffmangel droht. 12.1.2 Die Dienststellen des Polizeivollzugsdienstes haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit von sich aus die in den Nummern 12.2 und 12.3 genannten Maßnahmen durchzuführen. Dies gilt auch, wenn zunächst kein Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt. Weitergehende Maßnahmen, wie zum Beispiel geeignete Notbelüftungsmaßnahmen bei Sauerstoffmangelsituationen, sind nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu treffen. 12.2 Benachrichtigungen durch die Polizeidienststellen 12.2.1 Von einem Fischsterben sind unverzüglich zu benachrichtigen: – Das Landratsamt oder der Stadtkreis als untere Wasser-, Veterinär-, Naturschutz- und Gesundheitsbehörde, – die Ortspolizeibehörde, – das örtlich zuständige Regierungspräsidium als höhere Wasserbehörde (§ 80 Absatz 2 Nummer 2 WG), – das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt und im Regierungsbezirk Tübingen das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf, – der staatliche oder ehrenamtliche Fischereiaufseher, soweit dieser nicht erreichbar ist, der Fischereireferent des Regierungspräsidiums, – der Fischereiberechtigte oder der Fischereipächter, soweit diese der Polizeidienststelle bekannt sind. 12.2.2 Soweit die Benachrichtigung weiterer Behörden (zum Beispiel Wasser- und Schifffahrtsamt, Regierungspräsidium als Fischereibehörde) erforderlich erscheint, sind auch diese Behör- den zu verständigen. 12.2.3 Ist bei einem Fischsterben zu befürchten, dass dieses sich über die Grenzen des Land- oder Stadtkreises oder des Landes hinaus erstreckt oder auswirkt, so sind die entsprechenden Behörden des angrenzenden Land- oder Stadtkreises beziehungsweise des angrenzenden Bundeslandes zu unterrichten, sofern eine Unterrichtung dieser Stellen durch die untere Wasserbehörde nicht gewährleistet erscheint (zum Beispiel an Sonn- und Feiertagen). 12.3 Weitere Aufgaben der Polizeidienststellen 12.3.1 Gewässerbesichtigung Zur Feststellung der Ursachen des Fischsterbens ist unverzüglich das Gewässer an der ge- meldeten Stelle stromauf- und abwärts, nach Möglichkeit im Beisein des Fischereiberech- tigten, Fischereipächters oder deren Beauftragten, zu besichtigen; gegebenenfalls sind die Uferanlieger zu etwaigen Beobachtungen zu befragen. Bei Verdacht auf Gewässerverunrei- nigung sind die Besichtigung und die Probeentnahme, soweit möglich, zusammen mit der unteren Wasserbehörde und erforderlichenfalls mit dem örtlich zuständigen Fischereiauf- sehenden des Regierungspräsidiums als höherer Wasserbehörde durchzuführen. Die nach Nummer 12.2 benachrichtigten Behörden und Stellen sind über die bevorstehende Gewäs- serbesichtigung zu unterrichten. 12.3.2 Entnahme von Wasserproben sowie von verendenden oder toten Fischen Bei der Gewässerbesichtigung nach Nummer 12.3.1 sind unverzüglich Wasserproben nach der aus Anlage 9 ersichtlichen Anleitung und einige erkrankte oder frisch verendete Fi- sche zu entnehmen. Soweit nicht im Einzelfall andere Weisungen gegeben werden, sind die Wasserproben schnellstmöglich einem Labor zu übermitteln, das die notwendigen Unter- suchungen durchführen kann. Die Fische sind an das zuständige Chemische und Veterinär- untersuchungsamt, im Regierungsbezirk Tübingen an das Staatliche Tierärztliche Untersu- chungsamt Aulendorf zu übermitteln. Die Hinweise für die Einsendung von Fischen sind zu beachten (Anlage 10). 12.3.3 Ermittlungsbericht Über die Ermittlungen (Nummern 12.3.1 und 12.3.2) ist unverzüglich ein Ermittlungsbericht nach Anlage 11 zu fertigen. Auf die Anfertigung der Skizze (Anlage 11 Nummer 10), die nicht maßstäblich zu sein braucht, ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Der Ermittlungsbe- richt ist unverzüglich der unteren Wasserbehörde, dem örtlich zuständigen Regierungsprä- sidium als höherer Wasserbehörde und als Fischereibehörde sowie dem Fischereiaufseher zuzuleiten. 12.4 Maßnahmen anderer Behörden 12.4.1 Unterrichtung von Behörden in angrenzenden Bereichen Ist bei einem Fischsterben zu befürchten, dass es sich über die Grenzen eines Land- oder Stadtkreises hinaus erstreckt oder auswirkt, so hat die untere Wasserbehörde die entspre- chenden Behörden des angrenzenden Land- oder Stadtkreises bzw. des angrenzenden Bun- deslandes zu unterrichten. 12.4.2 Weiterleitung des Ermittlungsberichtes Bei einem Fischsterben in Bundeswasserstraßen leitet die untere Wasserbehörde, soweit erforderlich, den Ermittlungsbericht (Nummer 12.3.3) dem Wasser- und Schifffahrtsamt zu. 12.4.3 Untersuchung der Wasserproben und Fische Das beauftragte Labor sowie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt oder das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf haben unverzüglich die ihnen zuge- leiteten Wasserproben und Fische zu untersuchen. Sie teilen das Untersuchungsergebnis dem zuständigen Regierungsprasidium als Fischereibehörde und als höherer Wasserbehör- de, dem Landratsamt oder Stadtkreis als untere Wasser-, Veterinär- und Gesundheitsbehör- de, der ermittelnden Polizeidienststelle und dem Fischereiaufseher mit. 12.5 Beseitigung verendeter Fische Verendete Fische sind, wenn dies technisch möglich ist, ohne Beimengungen (Geschwemm- sel und Ähnliches) zu bergen und der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zu überge- ben. Soweit verendete Fische nur zusammen mit Beimengungen geborgen und deshalb von der Tierkörperbeseitigungsanstalt nicht angenommen werden können, sind sie der nach Abfall- recht zuständigen beseitigungspflichtigen Körperschaft zur Beseitigung auf einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zu übergeben. Die entsprechenden Anordnungen trifft die untere Wasserbehörde. Die Zuständigkeit von an- deren Polizeibehörden (zum Beispiel der Ortspolizeibehörde) nach § 60 Absatz 1 und § 66 Ab- satz 2 des Polizeigesetzes (PolG) und des Polizeivollzugsdienstes nach § 60 Absatz 2 PolG, wenn ein sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint, bleibt unberührt. Ist der Störer nicht bekannt, nicht in der Lage oder nicht bereit, den rechts- oder ordnungswidrigen Zustand zu be- seitigen, so kann die zuständige Behörde durch Zwangsmittel nach dem Landesverwaltungs- vollstreckungsgesetz beziehungsweise durch unmittelbare Ausführung gemäß § 8 PolG tätig werden. Im Wege der Amtshilfe kann sie gegebenenfalls von der Gemeinde die technische Hilfe der gemeindlichen Feuerwehr erbitten. Erforderlichenfalls sind Maßnahmen gegen Umweltbeeinträchtigungen (Zugabe von Chlorkalk, Eis oder Ähnliches) zu treffen. Hierzu sind das örtlich zustände Regierungspräsidium als hö- here Wasserbehörde und, soweit nicht bereits in eigener Zuständigkeit tätig, die untere Was- serbehörde, die eine gegebenenfalls erforderliche weitere Abstimmung mit den betroffenen Stellen übernimmt, zu beteiligen.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 1,01 MB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 05.12.2024
    Einwohnerantrag stellen

    Sie möchten erreichen, dass der Gemeinderat Ihres Wohnorts eine bestimmte Angelegenheit behandelt? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie einen Einwohnerantrag stellen. Kein Einwohnerantrag ist möglich zu: allgemeinen politischen Fragen oder Problemen der Bundes- oder Landespolitik Angelegenheiten, für die die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung den Rechtsverhältnissen der Gemeinderäte, der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten der Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie der Feststellung der Jahresabschlüsse Kommunalabgaben, Tarifen und Entgelte Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren Angelegenheiten, für die schon ein gesetzlich bestimmtes Beteiligungs- oder Anhörungsverfahren stattgefunden hat[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen

    Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Grundlage für die Eintragung in das Wählverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde. Bürger und Bürgerinnen, die am 42. Tag vor der Bundestagswahl in der Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem Stichtag ihre Wohnung verlegen oder neu begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis des Zuzugsorts. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihres Zuzugsorts stellen. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ist grundsätzlich keine Umtragung in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks möglich. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn mit dem Umzug innerhalb der Gemeinde zusätzlich der Wechsel in einen anderen Wahlkreis verbunden ist. Hinweis: Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung, die sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten, stellen.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen. Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht. Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht. Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln. Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bürgerstiftung

    Bürgerstiftung Baindt Mit der aktiven Beteiligung von Baindter Bürgerinnen und Bürgern soll eine unabhängige, autonom handelnde und gemeinnützige Stiftung für die Gemeinde entstehen. Diesen einstimmigen Beschluss fasste der Baindter Gemeinderat. Damit können Vermögenswerte auf Dauer zugunsten aller Einwohnerinnen und Einwohner erhalten sowie Spenden der Stiftung gezielt für lokale Projekte verwendet werden. Die Erträge des Stiftungsfonds kommen ausschließlich Projekten in der Gemeinde Baindt zugute. Der Stiftungsfonds wird unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (BSKR) verwaltet. Diese Struktur bietet viele Vorteile, darunter Kosteneffizienz, administrative Unterstützung, Synergien sowie die Nutzung eines bestehenden und sehr erfolgreichen Netzwerkes. Zunächst ist ein Stiftungskapital von 50.000 Euro nötig. 25.000 Euro trägt die Gemeinde Baindt bei. Im Wesentlichen bietet die BSKR der Gemeinde die Möglichkeit, Geld zu besseren Konditionen anzulegen und unterstützt darüber hinaus mit Kompetenz und Fachwissen. Die Gemeinde erhofft sich damit eine Förderung des sozialen Zusammenhalts, der lokalen Entwicklung und eine bessere Umsetzung bei gemeinnützigen Aufgaben und Herausforderungen. Welche Zwecke sollen in der Gemeinde Baindt unterstützt werden? Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit Bildung, Erziehung und Sport Förderung von Menschen in sozialer Not, bei Benachteiligung und in besonderen Lebenslagen Kunst, Kultur und Musik Umwelt- und Naturschutz Wie kann sich jeder und jede Einzelne in die Bürgerstiftung Baindt einbringen? Werden Sie Zustifterin oder Zustifter der Bürgerstiftung Baindt. Ab einer Zustiftung von 500 Euro werden Sie Teil der Stifterversammlung und erhalten eine Stifterurkunde. Außerdem können Sie die Bürgerstiftung durch eine Spende in beliebiger Höhe unterstützen. Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung per Testament zu unterstützen. Wohin kann die Zustiftung oder Spende überwiesen werden? Kontoinhaber: Bürgerstiftung Kreis Ravensburg (Zusatzfeld, falls vorhanden: Bürgerstiftung Baindt) Kreissparkasse Ravensburg IBAN: DE 37 6505 0110 0101 1990 30 Bitte geben Sie Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können.[mehr]

    Zuletzt geändert: 20.08.2024
    Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass . Den Reisepass müssen Sie persönlich im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz, beantragen. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und Sie ihn glaubhaft machen können. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen. Der Reisepass verfügt über einen Chip. Dort sind Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, das Lichtbild sowie Fingerabdrücke gespeichert. Die Daten sind nur hoheitlichen Stellen zugänglich. Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden. Der Reisepass enthält regulär 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise, wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Beachten Sie, das Ihr Reisepass unter anderem ungültig wird, wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme des Wohnorts), eine einwandfreie Feststellung Ihrer Identität nicht mehr möglich ist oder er verändert worden ist. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren voraussichtlich nicht bis zu dem Reisezeitpunkt möglich ist, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen. Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Wahlen

    vorläufiges Ergebnis Bundestagswahl vom 23.02.2025 Am Sonntagabend können Sie das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23.02.2025 abrufen Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2025 Wahlbekanntmachung (PDF-Dokument, 204,70 KB, 07.02.2025) Bundestagswahl 2025: "Alles, was Du wissen musst" Erklärfilm zur Bundestagswahl 2025 Neueinteilung der Wahlbezirke Im Rahmen der Bundestagswahl wurde eine Anpassung der Wahlbezirke im Gemeindegebiet der Gemeinde Baindt vorgenommen. Die Anpassung betrifft ausschließlich die Mühlstraße und die Thumbstraße. Bewohner der Mühlstraße sind nun dem Wahlbezirk 003 Schenk-Konrad-Halle, Bewohner der Thumbstraße dem Wahlbezirk 001 Schule für Blinde und Sehbehinderte zugeteilt. In welchem Wahllokal Sie wahlberechtigt sind, können Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung einsehen oder in der Übersicht der Wahlbezirke (PDF-Dokument, 20,91 KB, 04.02.2025) . Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 243,12 KB, 24.01.2025) Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025 Wer per Briefwahl wählen möchte, muss dazu die Briefwahlunterlagen anfordern. Dies geht u.a. über einen Antrag, der Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt ist. Wer durch Briefwahl wählt, füllt den Stimmzettel persönlich aus, legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen, unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung, steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag, verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet den Wahlbrief per Post oder auf andere Weise rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Baindt. Der Wahlbrief kann auch persönlich abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Dieser kann über einen der folgenden Wege beantragt werden. Sie können den Wahlschein online beantragen, und zwar bis 16. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Dazu klicken Sie bitte auf diesen Link und geben die Daten Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Ihnen steht frei, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir u.a. Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie den Wahlscheinantrag mit Ihrem Smartphone oder Tablet stellen. Dazu scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung ein und gelangen so zum vorausgefüllten Wahlscheinantrag, in welchem Sie nur noch Ihr Geburtsdatum erfassen müssen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. Bitte geben Sie folgende Daten an: Ihren Familien- und Vornamen Ihr Geburtsdatum Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Sie können, falls gewünscht, eine abweichende Adresse für den Versand angeben. Möchten Sie den Wahlschein schriftlich beantragen, füllen Sie bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und schicken diesen an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Selbstverständlich können Sie den Antrag auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeben. Bitte bringen Sie den ausgefüllten Wahlscheinantrag und Ihren Ausweis mit. Telefonische Anträge sowie per SMS oder WhatsApp sind nicht zulässig. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Dritte – auch für Familienangehörige – nur mit schriftlicher Ermächtigung ausgehändigt werden können. Weitere Auskünfte werden telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-14 gegeben. Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich vergewissern möchten, ob eine Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, erreichen das Wahlamt telefonisch unter Telefonnummer: Telefonnummer: 07502/ 9406-11 . Schablonen für blinde und sehbehinderte Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates Hier finden Sie das Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates (PDF-Dokument, 450,94 KB, 10.06.2024) Eine detaillierte Aufstellung erhalten Sie unter Gemeinderatswahl[mehr]

    Zuletzt geändert: 22.02.2025
    Notruftafel

    Ärztliche Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) Tel.: Telefonnummer: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Bereitschaftspraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Bereitschaftspraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwaben Klinik - Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr Tierärztlicher Notdienst Telefonische Anmeldung erforderlich Notdiensttafel (PDF-Dokument, 90,56 KB, 24.02.2025) Teilnehmende Tierarztpraxen Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert Telefonnummer: 07 51/4 44 30 Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia Telefonnummer: 07 51/36 31 40 AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg Telefonnummer: 07 51/7 91 25 70 Kleintierpraxis A. Kirsch Telefonnummer: 07 51/95 88 44 00 Kleintierpraxis Baienfurt Telefonnummer: 07 51/56 04 08 08 Technische Störung Notfälle Wasserversorgung: Telefonnummer: 0751-4000919 bzw. nach Dienstschluss Mobiltelefon: 0160-4494235 Störungen der Gasversorgung: Telefonnummer: 0800 804-2000 Angaben ohne Gewähr![mehr]

    Zuletzt geändert: 04.03.2025
    Herbstzauber im Garten und Insektenareal

    Herbstzauber im Garten und Insektenareal, Mit dem Ende der Landesgartenschau in Wangen beginnt auch für die naturnahen Gärten eine neue Phase. Der Herbst hat Einzug gehalten, die Temperaturen sind merklich gesunken und viele Zugvögel sammeln sich für ihre weite und herausfordernde Reise in den Süden. Auch der naturnahe Garten darf nun allmählich in den Dornröschenschlaf sinken. Damit die Natur im Frühling kraftvoll erwachen kann, können wir jedoch bereits jetzt einiges tun. Verblühte Blumen und Stauden die über den Winter bis tief in den Frühling stehen bleiben, bieten Insekten wertvolle Überwinterungsplätze und stellen zugleich eine wichtige Nahrungsquelle für Vögel dar. Auch liegen gelassene Laub- und Totholzhaufen können überlebenswichtige Rückzugsorte für Tiere wie Kröten und Igel sein. Deshalb sollte auf den Einsatz von Laubbläsern verzichtet werden. Falls der Laubhaufen an einem Ort mit viel Durchgangsverkehr liegt, kann er in eine ruhige Ecke des Gartens gefegt werden. Eine wundervolle Möglichkeit mehrere Elemente zu vereinen, ist eine Benjeshecke. Hierfür dürfen im Laufe des Jahres Äste, Laub und Fallobst gesammelt werden, was einen dauerhaften Unterschlupf für zahlreiche Tiere bietet. Bei der Reinigung von Nistkästen gilt es besonders vorsichtig zu sein, da sich dort oft auch Siebenschläfer oder andere Bilche für ihren Winterschlaf zurückziehen. Genießen Sie die letzten warmen Sonnenstrahlen und die eingesparte Aufräumzeit und lassen Sie im Garten häufiger die Seele baumeln. Die Landesgartenschau in Wangen endete mit der Verleihung der Preise des Wettbewerbs “Preisgekrönt 2024”. Es freut mich sehr, dass das von mir mitbetreute Projekt „Insektenareal“ als gute Lösung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in der Region ausgezeichnet wurde und einen Preis erhalten hat. Dieses Projekt wurde von den Naturfreunden Baindt und der Gemeinde Baindt gemeinsam mit den Kindern und Betreuern der Insekten-AG realisiert. Das Areal steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Besichtigung offen. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich oder die Naturfreunde wenden. Ich habe es sehr genossen, Sie in den letzten Monaten bei der Gestaltung Ihres naturnahen Gartens zu begleiten. Vielen Dank für Ihre Treue als Leser. Ich würde mich freuen wenn Sie bei Fragen oder Anregungen über folgende E-Mail-Adresse Kontakt zu mir aufnehmen: info@wildemoehre-umweltbildung.de. Ich wünsche Ihnen weiterhin viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Fallobst im naturnahen Garten: ein wertvoller Schatz Jedes Jahr verrotten im Herbst kiloweise Äpfel, Birnen, Zwetschgen und andere Früchte in den Gärten. Doch statt die reifen Früchte achtlos liegen zu lassen, sollten diese möglichst schnell aufgesammelt und weiterverarbeitet werden. Am Boden liegend werden sie nämlich rasch von Pilzen und Bodenlebewesen befallen. Die beim Fall entstehenden Druckstellen beschleunigen den Verrottungsprozess, wodurch das Obst oft nicht mehr für die Küche verwendbar ist. Viele Gartenratgeber empfehlen daher, Fallobst zügig zu entfernen. Doch dieser schnelle Griff zur Schubkarre ist nicht immer nötig. Ein ausgewogener Ansatz ist sinnvoll: Ein Teil des Obstes kann entfernt werden, während der andere Teil bewusst liegen bleibt. Denn viele Tiere und Organismen profitieren von den heruntergefallenen Früchten. Vögel, Insekten wie Schmetterlinge und Wildbienen, aber auch Säugetiere wie Eichhörnchen und Igel finden hier wertvolle Nahrung. Letztere interessieren sich weniger für das Obst selbst, sondern eher für die Insekten, die sich daran laben. Diese proteinreiche Kost hilft ihnen, sich eine isolierende Fettschicht für den Winterschlaf anzufuttern. Das restliche Fallobst kann auf den Komposthaufen gegeben werden, wo es weiterhin als Nahrungsquelle für verschiedene Tiere dient. Falls Sie noch keinen Kompost haben, ist dies der perfekte Anlass, einen anzulegen. Nach der Rotte verwandelt sich das Fallobst in wertvollen Humus. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollten größere Mengen Fallobst mit Rasenschnitt oder Laub abgedeckt werden. Beginnen Sie mit einer Schicht aus unterschiedlich dicken Ästen, um die Belüftung des Komposts zu gewährleisten, und legen Sie anschließend Laub darüber. Falls Kinder im Garten spielen, sollten Sie das Fallobst lieber aufsammeln und in eine geschützte Ecke des Gartens bringen. So minimieren Sie das Risiko, dass eine Wespe versehentlich aufgescheucht oder zertreten wird. Übrigens der Mythos, dass Fallobst Ratten anzieht, ist übertrieben: Wo keine Ratten sind, werden sie auch durch ein paar heruntergefallene Früchte nicht angelockt. Und so bleibt Ihnen mehr Zeit, den Herbst mit selbstgemachtem Apfelmus, Zwetschgendatsche, Mirabellengelee und anderen Köstlichkeiten zu genießen. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Der Schnecke Feind ist des Gärtners Freund Wer in Gärtnerkreisen unterwegs ist, der kommt dieses Jahr um ein Thema nicht herum, Schnecken. Wurden diese in den letzten Jahren noch mehr oder weniger geduldet, gestaltet sich das in diesem feuchten Jahr äußerst schwierig. Die Invasion unter Kontrolle zu bekommen, ist schier unmöglich und selbst einige Biogärtnerinnen und Biogärtner lassen sich aktuell dazu hinreißen, doch noch Schneckenkorn auszubringen. Leider ist das aber keine nachhaltige Lösung gegen die Schnecken im Garten. Unsere Ökosysteme sind nämlich etwas anders gestrickt, denn exponentielles Wachstum gibt es in diesen nicht. Wo Überpopulation herrscht, regelt die Natur das Ungleichgewicht durch entsprechende Gegenspieler. Wer also einen artenreichen, insektenfreundlichen Garten pflegt, lockt kleine Helferlein gegen die Schneckenplage an. Einer dieser Helfer ist der Liebling vieler Kinder, das Glühwürmchen. Genauer, die Larven der Glühwürmchen. Diese ernähren sich hauptsächlich von Schnecken und zwar ganze drei Jahre lang, bevor sie sich dann verpuppen. Dabei gibt es nur leider ein Problem: Lichtverschmutzung führt zu einem starken Rückgang dieser Insekten, da Glühwürmchen bei der Partnersuche auf Dunkelheit angewiesen sind. Im Garten sollte deshalb auf künstliches Licht in der Nacht verzichtet werden. Außerdem helfen weitere Tiere wie Kröten, Tigerschnegel und Laufkäfer dabei, den Garten von übermäßig vielen Schnecken zu befreien. Entgegen der gängigen Meinung fressen Igel allerdings keine Nacktschnecken. Nur im Notfall wird die ein oder andere Nacktschnecke verspeist, was allerdings zu Bauchschmerzen bei den kleinen stacheligen Säugetieren führt. Am besten werden im eigenen Garten natürliche Lebensräume für allerlei Insekten angelegt, wie zum Beispiel in Form einer Totholzhecke, eines Käferkellers oder einer Wildbienennisthilfe. Viel Freude in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni Die Mücke und der Specht Es ist zunächst schwer vorstellbar, doch die Wassermassen der letzten Wochen rühren daher, dass sich das Klima global erwärmt. Warme Luft speichert mehr Feuchtigkeit. Aufgrund veränderter oder abgeschwächter Luftströmungen verweilen die starken Regenfälle dann länger an einem Ort. Abgesehen von Ernteausfällen, steigenden Wasserpegeln, Wasser in Wohnungen sowie gesundheitlichen Beschwerden infolge schwüler Hitze, bringt die Feuchtigkeit noch ein weiteres Problem mit sich, denn Nässe und Sommerhitze sind ideale Bedingungen für Stechmücken. Die einen kennen Sie als Schnake, die anderen wiederum als Moskito. Doch ganz gleich welcher Name für diese Plagegeister verwendet wird, für uns Menschen und andere Säugetiere sind sie in dieser Anzahl mehr als lästig. Was wir brauchen wäre ein effektiver Gegenspieler. Diesen gibt es glücklicherweise auch, bekannt als Fledermaus. Fledermäuse verzehren je nach Art und Größe mehrere Tausend Mücken pro Nacht. So sind sie unsere effektivsten, flugfähigen Jäger in der Dunkelheit und können für eine Balance zwischen Jäger und Gejagtem sorgen. Außerdem halten sie uns so viele Mücken vom Leib. Doch leider ist in den letzten Jahren ein starker Rückgang an Fledermäusen zu verzeichnen. Es fehlt den Tieren an beständiger Nahrung aufgrund des Rückgangs an Insekten und außerdem finden sie kaum noch geeignete Brut- und Überwinterungsquartiere. Hier bieten Spechthöhlen dunkle, geschützte und klimatisch passende Behausungen. Leider werden diese Höhlen aufgrund der intensiven Waldbewirtschaftung immer seltener. Mehr Spechte bzw. Spechthöhlen würden mehr Fledermäuse bedeuten, was wiederum weniger Mücken nach sich ziehen würde. Da Fledermäuse unter dem Lebensraumverlust leiden, können wir hier mit einem naturnahen Garten ansetzen und die Arten so fördern. Das Aufhängen von Nistkästen und etwas Unordnung hilft vielen dieser Arten ungemein. Auch wenn Sie keine Fledermäuse im Garten beherbergen, können Fledermäuse Ihren Garten als sogenanntes Trittsteinbiotop nutzen und des Nachts sicher wandern. Insektenfreundlich angelegt, finden Fledermäuse hier dann auch Nahrung. Eine Vernetzung vieler kleiner und naturnaher Gärten kann so zu einem großen Biotop führen. Eine Reduktion von Lichtverschmutzung ist ebenfalls sehr förderlich und reduziert Störfaktoren. Mit Fledermäusen als unsere Verbündeten kann dann auch der nächste laue Sommerabend mit Freunden und Familie kommen und wir brauchen uns um Stechmücken weniger zu sorgen. So wünschen wir Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Noch ein ergänzender Hinweis: Sollten Sie eine verletzte oder tote Fledermaus finden, tragen Sie bitte immer dicke Garten- oder Arbeitshandschuhe, beispielsweise aus Leder. Nur so sind Sie vor Verletzungen und potenziellen Infektionen geschützt. Sara Marouni Ja zur Unordnung, nein zu Plastik Jeder von uns kennt diese Situation. Wir sind mitten bei der Gartenarbeit und es kommt ein Anruf. Oder wir haben es eilig, weil die Pflänzchen noch schnell in die Erde müssen. Das Aufräumen nach der Arbeit, kann so manchmal zu kurz kommen. Dabei bleiben dann auch mal Pflanzschalen oder Plastiktüten liegen. Unordnung im Garten ist eigentlich eine gute Sache. Die verschiedenen Strukturen kommen unseren heimischen Arten zugute. So schaffen unsere liegengebliebenen Haufen aus Stein, Sand, Laub oder Holz dringend gebrauchten Lebensraum. Plastik hat hier allerdings nichts zu suchen. Durch Verwitterung aufgrund Temperatur, Sonne, Wind und Wasser, wird das Material brüchig und bleibt als Mikroplastik viele Jahre in unserem Boden. Die Erde später von den Plastikteilchen zu befreien, ist praktisch nicht möglich. Was das für das Bodenleben bedeutet, ist noch nicht abschließend geklärt. Das eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen besteht ist aber sehr wahrscheinlich. Plastikschnüre und sonstiger Müll, wird auch immer öfter zum Nestbau von Vögeln genutzt. Diese werden zu einer direkten Gefahr für Küken im Nest durch strangulieren. Auch Schläuche zur Tröpfchenbewässerung sind ungeeignet. In der prallen Sonne können sich Weichmacher lösen und gelangen in das Gießwasser. Die Schläuche selbst halten meistens nur etwa zwei Jahre und werden recht schnell porös. Wenn sie Erde, Pflanzschalen und sonstiges Material aus Plastik kaufen müssen, sollte eine umweltgerechte Entsorgung stattfinden. Falls sie gänzlich auf Plastik im Garten verzichten möchten, eignet sich das ansetzen von Kompost um die vorhandene Erde wieder zu aktivieren. Außerdem sind Aktivkohle und eine Gründüngung zu empfehlen. Anstatt Pflanzenklips aus Plastik, kann eine Juteschnur für die verschiedensten Arbeiten genutzt werden. Eine tolle Gelegenheit um Pflanzen ohne Plastiktöpfchen zu bekommen sind Tauschbörsen, bei denen auch ein Eimer oder sonstige Behälter für den Transport genutzt werden können. Vielleicht haben sie auch Lust, eine solche Tauschbörse mit ein paar weiteren Pflanzenliebhabern in ihrer Gemeinde zu organisieren? Plastikfrei gärtnert es sich dann auch schon viel schöner. Wir können so getrost mitten bei der Arbeit innehalten, ein Päuschen einlegen und dem Gezwitscher der Jungvögel zuhören, ohne hinterher aufräumen zu müssen. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude in Ihrem Stück Natur. Sara Marouni Gartenglück für alle Die Landesgartenschau ist nun offiziell eröffnet. Außergewöhnliche Gartenideen bezaubern mit ihren Konzepten. Eins haben die Gärten gemein: klimafit und artenreich sollen sie sein. Der Trend zur naturnahen Gartengestaltung, möchte hiermit den Zwillingskrisen unserer Zeit entgegenwirken. Der Klimawandel bringt wärmere Sommer, während der Lebensraumverlust unsere heimischen Arten stark gefährdet. Ein grünes Band aus naturnahen Gärten, welches Schutz, Nahrung und Aufzucht der Jungen ermöglicht, hierbei Schatten spendet, kostbares Wasser spart und heimische Pflanzen beherbergt, wirkt dem entgegen und ist inzwischen unerlässlich. Einen naturnahen Garten zu gestalten und Lebensraum zu schaffen, ist nicht schwer. Während der Landesgartenschau von Mai bis Oktober, begleitet Sie diese Serie mit Ideen und Vorschlägen hierzu. Vorab daher aus gegebenem Anlass eine zunächst etwas befremdlich wirkende Bitte. Lassen Sie die ersten Blattläuse in Ihrem Garten doch einfach mal gewähren. Blattläuse sind nämlich ein ganz hervorragender Snack für kleine hungrige Schnäbel. Die Vogeleltern haben aufgrund des Rückgangs der Insekten oft große Mühe, genug Nahrung für Ihre Jungen zu finden. Blattläuse sind hier perfekt geeignet, da die Jungen Anfangs keine größeren Insekten fressen können. Mit einer Invasion ist nicht zu rechnen, denn auf die Blattläuse folgt bald ihr ärgster Feind: der Marienkäfer. Ob Siebenpunkt, Zweipunkt oder Vierzehnpunkt mit variabler Färbung. Sie alle haben Blattläuse zum fressen gern. Auch die Larven des Marienkäfers freuen sich über Gartenbesitzer, die ihnen ihr erstes wichtiges Futter im Frühling gönnen. So kann der Glücksbringer seiner Aufgabe im Garten nachgehen. Auf den Einsatz von Pestiziden können wir so getrost verzichten und einfach mal die anderen arbeiten lassen. Wir wünschen Ihnen viele schöne Momente in Ihrem eigenen Stück Natur. Sara Marouni[mehr]

    Zuletzt geändert: 29.10.2024

    Infobereiche