Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Baindt liegt richtig!
Blühende Stauden auf dem Friedhof
Kreisverkehr im Sommer
Baindt liegt richtig!

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "aktuelles".
Es wurden 227 Ergebnisse in 2 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 227.
Windpark Altdorfer Wald

Die Info-Reihe zu Windenergie startet Die Info-Reihe zu Windenergie im kommunalen Energiedialog startet! Das erste Thema: Warum werden Windenergieanlagen im Altdorfer Wald geplant? Derzeit wird der Teilregionalplan Energie überarbeitet. Viele Kriterien werden kombinierten und ein Teil des Altdorfer Waldes gilt als potenziell geeignet für moderne Windenergieanlagen. 01 Inforeihe Energiedialog Mehr Infos zum Teilregionalplan Energie findet ihr unter rvbo-energie.de Hintergrund: Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchsgruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter anderem Themen für die Info-Reihe aus. Wir sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit Anlagen der erneuerbaren Energien begleitet ( www.energiedialog-bw.de ). Bei Fragen ist Sarah Albiez unter s.albiez(@)energiedialog-bw.de oder 0151 10674803 ansprechbar. Information der Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH - Nach Vorstellungsrunde bei Gemeinderäten und Bürgern nun kontinuierlich erweiterte Information auf neuer Webseite der Windpark Altdorfer Wald GmbH Am 11. Mai 2023 lud die Projektgesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH die Gemeinderäte aus den in das Vorhaben involvierten Gemeinden (Baindt, Baienfurt, Schlier, Waldburg, Vogt, Wolfegg, Bergatreute) zu einem ersten Informationsabend für gewählte Gemeinderäte in das Haus für Bürger und Gäste in Alttann ein. Im Rahmen der Veranstaltung erläuterte der Vorhabenträger unter anderem den genauen Ablauf eines solchen Projektvorhabens – von der Planung über die Genehmigung bis hin zum Bau eines Windparks – und stellte den aktuellen Stand im Projekt Windpark Altdorfer Wald vor. Dabei lag ein besonderer Fokus auf den aktuell stattfindenden Voruntersuchungen. Ebenso stellte sich der Vorhabenträger den vielseitigen Fragen der Gemeinderäte. Sowohl auf dem Informationsabend für gewählte Gemeinderäte, als auch der sich anschließenden Marktplatztour am 12. & 13. Mai wurde das hohe Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden deutlich. Daher haben interessierte Bürgerinnen und Bürger seit dem 07. Juni 2023 die Möglichkeit, sich auf der neuen, ausgebauten Internetseite zum Windpark Altdorfer Wald zu informieren. Die aktualisierte Internetseite umfasst nun ausführlichere Informationen über das Windenergieprojekt. Neben der Projektübersicht sowie der Vorstellung des Vorhabenträger bietet die Internetseite die Möglichkeit, sich umfassend über den aktuellen Stand des Projekts sowie über die einzelnen Projektphasen zu informieren. Eine Besonderheit bildet zudem der Bereich „Dialog“. Neben allgemeinen Fragen und Antworten zum Projekt werden hier auch bereits gestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern samt Antwort veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, weitere Fragen über ein Kontaktformular an den Vorhabenträger zu richten. Diese werden dann persönlich beantwortet und bei allgemeiner Tragweite für alle Besucher der Internetseite transparent gemacht. Nicht zuletzt beinhaltet die Internetseite eine Rubrik Wissenswertes zur Windenergie. Dort wird der Vorhabenträger Informationen und Studien zu allgemeinen Themen rund um die Windenergie zusammentragen und den Lesern Links zu den Quellen dieser Informationen zur Verfügung stellen. Zum Auftakt findet sich dort zunächst ein Portrait zum nach aktuellem Stand zum Einsatz kommenden Windenergieanlagentyp Vestas V172-7.2. Weitere Beiträge werden folgen. Die Internetseite ist unter www.windpark-altdorferwald.de erreichbar. In regelmäßigen Abständen aktualisiert die Windpark Altdorfer Wald GmbH diese Projekthomepage mit aktuellen Berichten zum Fortschritt. Die Internetseite bietet daher eine gute Informationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger.[mehr]

Zuletzt geändert: 08.08.2023
Antrag_Gutachterausschussdoc.pdf

Antragsteller/-in: Zuname, Vorname Anschrift Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Telefon (tagsüber) Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten Stadt Ravensburg Stabstelle Gemeindeverband Mittleres Schussental Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Telefon: 0751/82-275 Telefax: 0751/82-60275 gutachterausschuss@ravensburg.de www.gmsschussental.de Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens A Bewertungsobjekt Gemarkung Grundbuch Flurstück(e) Straße und Hausnummer oder Gewann Blatt Nr. Abt. I lfd. Nr. B Art des Bewertungsobjektes bebautes Grundstück unbebautes Grundstück Wohnungs-/Teileigentum, Aufteilungsplan Nr. ____________________________ Recht an einem Grundstück (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch) C Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag(e) Es soll der Verkehrswert zum aktuellen Zeitpunkt der Gutachtenerstellung zu folgendem, abweichenden zurückliegenden Datum: ____________________________ bezogen auf den aktuellen Grundstücks-/Gebäudezustand bezogen auf den in der Anlage näher beschriebenen Zustand ermittelt werden. D Zweck der Wertermittlung Kauf/Verkauf Nachlassregelung/ Erbauseinandersetzung Sanierung Umlegung Steuerliche Gründe Kaufpreisprüfung gem. § 144/153 BauGB Zwangsversteige- rung Beleihung Ausgleichsbetrag gem. § 154 BauGB Enteignung _______________________________________________ (Sonstiges) E Antragsberechtigung Eigentümer Miteigentümer Erbe Testamentsvollstrecker Bevollmächtigter Kaufbewerber Hypothekengläubiger ______________________________________________ (Sonstiges) F Eigentümer Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. G Sonstige Berechtigte/Mieter Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon-Nr. H Angaben zum Grundstück/zu den Grundstücken Das Grundstück/die Grundstücke sind unbebaut und werden genutzt als (Acker, Wiese, Freizeitland, Gartenland, Parkplatz etc.) Das Grundstück/die Grundstücke sind bebaut mit Gebäuden der Baujahre __________________ An den Gebäuden wurden folgende Modernisierungen durchgeführt: o Einbau von isolierverglasten Fenstern Jahr: __________ o Verbesserung der Leitungssysteme (Strom, Wasser, Gas, etc.) Jahr: __________ o Einbau einer neuen Sammel- bzw. Etagenheizung Jahr: __________ o Wärmedämmung der Außenwände/des obersten Geschosses Jahr: __________ o Modernisierung von Bädern/WCs, etc. Jahr: __________ o Einbau von Bädern/WCs etc. Jahr: __________ o Modernisierung des Innenausbaus Decken, Fußböden, etc.) Jahr: __________ o wesentliche Änderungen und Verbesserungen des Grundrisses Jahr: __________ o Erneuerung der Dacheindeckung Jahr: __________ Anbau/Umbau im Jahr: ________ Was wurde geändert: Das/die Gebäude soll/en abgerissen werden. Monatliche Miet- und Pachteinnahmen Ge- schoss An- zahl Räu- me Nutzung (Wohnung, La- den, Werkstatt, Garage, etc.) Wohn-/ Nutzfläche Kaltmiete (ohne Nebenkos- ten) Neben- kosten letzte Mieterhö- hung am: m² €/Monat €/Monat Ist bei gewerblichen Objekten die Mehrwertsteuer enthalten? ja nein Bitte die aktuellen Mietverträge mit evtl. Nachträgen beilegen! Rechte und Belastungen (Wenn Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch, Dienstbarkeiten und Reallasten oder sonstige wertbeeinflus- sende Umstände zu berücksichtigen sind) Bitte die entsprechenden Verträge, die den Rechten zugrunde liegen, beifügen! Bei Dienstbarkeiten und Reallasten bitte die zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen (Grundakte) beifügen! a) Wohnungsrecht/Nießbrauch Berechtigte/r: Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Name, Vorname männl . weibl. Geburtsdatum € vereinbarter jährl./mtl. Wert Trägt/tragen der/die Berechtigte/n die Instandhaltungs- kosten/Bewirtschaftungskosten? j a nei n b) Erbbaurecht Beginn des Erbbau- rechts: Ende des Erbbau- rechts: Vereinbarter Erbbauzins €/m² seit: c) Sonstige wertbeeinflussende Umstände Altlasten (umweltschädliche Bodenverunreinigungen) Altlasten können bei der Wertermittlung nur berücksichtigt werden, sofern ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Sachverständigen vorliegt, aus dem u.a. die notwendi- gen Sanierungsmaßnahmen hervorgehen. Über etwaige Altlasten ist mir/uns nichts bekannt. Ich bin/Wir sind damit einverstan- den, dass etwaige Altlasten auf dem Grundstück bei der Wertermittlung nicht berück- sichtigt werden. Altlasten sollen berücksichtigt werden. Hierzu wird ein Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen benötigt. Zu den Altlasten ist mir/uns Folgendes bekannt: ____________________________________________________________________ ____________________________________________________________________ Das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen ist beigefügt wird nachgereicht Ist ein Energieausweis nach EnEV vorhanden? ja (ist dem Antrag beigefügt) nein Sonstige Angaben (Hinweise auf besondere Bodenverhältnisse, evtl. unterirdische Lei- tungen, Kanäle, Stollen, vorhandenes Zubehör, technische Anlagen, besondere Betriebs- einrichtungen, etc.) Ich beantrage die Erstattung eines Gutachtens über den Wert der unter A genannten Grundstücke, Grundstücksteile oder sonstigen Vermögenswerte und bitte um ____ (An- zahl) Ausfertigungen des Gutachtens. Erklärung des Antragstellers Es ist mir/uns bekannt, dass für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens Gebühren erhoben werden. Besondere Leistungen, die der Gutachterausschuss oder seine Ge- schäftsstelle erbringen, werden nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Hierzu gehören z.B. örtliche Aufnahmen der Bauten, Anfertigen von Bauzeichnungen oder deren Ergänzun- gen. Die anfallenden Gebühren werden von mir/uns übernommen. Ich bin damit einver- standen, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Ge- schäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens genutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtlichen Vor- schriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Da- tenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Antragstellers) Erklärung des Eigentümers Von der Auskunfts- und Vorlagepflicht gemäß § 197 BauGB nehme/n ich/wir Kenntnis. Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass zur Erstellung des Gutachtens von der Ge- schäftsstelle weitere Erhebungen gemacht werden. Beispielhaft seien hier genannt: Bau- akten bei der Baurechts- und Planungsbehörde, Daten aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Der Besichtigung des Grundstücks, einschließlich der aufstehenden Gebäude und seiner Räumlichkeiten, stimme/n ich/wir ausdrücklich zu. Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erhobenen Daten für die Erstattung dieses Verkehrswertgutachtens ge- nutzt werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass hierbei die datenschutzrechtli- chen Vorschriften beachtet werden. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezoge- nen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de (Ort, Datum) (Unterschrift des Eigentümers) Beigefügte Unterlagen Unbeglaubigter, aktueller Grundbuchauszug (zwingend erforderlich) Unterlagen zur Antragsberechtigung (z.B. Erbschein, Testamentsvollstreckerzeugnis) aktuelle Mietverträge mit evtl. Nachträgen (zwingend erforderlich) Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) aktuelle Hausgeldabrechnung bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen bei Wohnungs- und Teileigentum (zwingend erforderlich) Planunterlagen, Baugesuche, Flächenberechnungen etc. (soweit vorhanden) Aufstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten (insbesondere bei Gewerbeobjek- ten) Erbbaurechtsvertrag und Nachträge samt Angaben des aktuellen Erbbaurechtszinses Privatrechtliche Vereinbarungen die möglichen Dienstbarkeiten und Reallasten zugrunde liegenden Bewilligungen und Erklärungen Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung (bei Gewerbeobjekten) Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen Nachweis über den Brandschutz (bei Gewerbeobjekten) Sachverständigengutachten zu Altlasten Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen Energieausweis nach EnEV Sonstige Unterlagen: Bitte reichen Sie die Unterlagen als Kopie ein, da diese nach Erstattung des Wertgutachtens bei den Akten der Geschäftsstelle verbleiben. Sollte es nur möglich sein, Originale einzureichen, bitten wir Sie, diese entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu benennen. Diese werden Ihnen zusammen mit den bean- tragten Ausfertigungen des Wertgutachtens zurück geschickt.[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 45,86 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 25.09.2019
    Schulwegeplan_2023.pdf

    Schulwegeplan Baindt Liebe Eltern, liebe Kinder, der gemeinsame Schulweg zu Fuß ist für die Kinder ein erster Schritt zur Selbstständigkeit und eine Gruppenerfahrung mit ihren Schulfreunden. Allerdings ist der Schulweg nicht immer der verkehrssicherste Weg. Dieser Schulwegeplan weist auf Gefahrenstellen hin und zeigt, wie man diese sicher überqueren kann. Die Kinder sollen darauf gut vorbereitet werden. Auch das Verhalten in verschiedenen Situationen muss mit ihnen besprochen und trainiert werden. Ein herzliches Dankeschön geht an die Anlaufstellen, die den Kindern bei Fragen auf dem Schulweg weiterhelfen. Derzeit wird unsere Ortsmitte umgestaltet. Während der Baumaßnahme kommt es zu ganz unterschiedlichen Einschränkungen. Neben der allgemeinen Übersicht der Schulwege finden Sie anbei einen Plan für den sicheren Schulweg um den Dorfplatz zur Schule. Aktuelle Informationen zum Baufortschritt, Umleitungsstrecken oder auch Ersatzhaltestellen werden im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.baindt.de/gemeinde- baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen Ihre Amelie Heberling, Schulleiterin, und die Gemeindeverwaltung Baindt Anlaufstellen: Die Anlaufstellen sollen Ihnen und den Kindern die Sicherheit geben, dass auf dem Schulweg stets Ansprechpartner für kleine Notfälle zu finden sind. Die Anlaufstellen haben zu den Schulzeiten geöffnet. 1 Bäckerei Schmidt, Storchenstraße 4 2 Bäckerei Hamma, Dorfplatz 1 3 Rathaus Baindt, Marsweilerstraße 4 4 Friseursalon „Hair & Style“, Marsweilerstraße 37 5 Friseursalon „Haarschneiderei“, Gartenstraße 39 Vorsicht: 1 Gartenstraße In Richtung Schule auf der linken Seite der Gartenstraße gehen, da die Kinder nur hier sicher zum Zebrastreifen des Kreisverkehrs gelangen. 2 Gartenstraße -Ziegeleistraße Vorsicht beim Überqueren: Aus der Ziegeleistraße fahren Autos auf die Gartenstraße. 3 CAP-Markt - Parkplatz Hier findet viel Kundenverkehr statt. Auf an- und abfahrende Autos achten. Der Platz sollte möglichst gemieden werden. 4 Kreisverkehr Rathaus Es gibt dort zwei Zebrastreifen. Bitte diese unbedingt benutzen. 5 Zebrastreifen Schule Neben dem Zebrastreifen an der Schule befindet sich die Ein- und Ausfahrt zum Schulparkplatz. Liebe Eltern - bitte achten Sie besonders auf die Kinder am Zebrastreifen. 6 Kreuzung Boschstraße - Zeppelinstraße Die Linkskurve der Boschstraße ist schlecht einsehbar. Bitte die Straße unterhalb der Bushaltestelle überqueren. 7 Kindergarten St. Martin Zu Bring- und Abholzeiten der Kinder des Kindergartens herrscht hier reger Verkehr. Bitte aufmerksam sein. 8 Thumbstraße/ Annabergstraße/ Storchenstraße Die Straße in Richtung Schule am gekennzeichneten Fußgängerüberweg überqueren und über den nachfolgenden aufgezeichneten Weg den Weg zur Schule gehen. Impressum: Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt 07502 / 9406 - 0 Elternbeirat der Klosterwiesenschule Baindt 2023 Schulwegeplan https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/dorfplatz/aktuelle-informationen 1 2 3 4 5 7 8 6 Schulweg[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 10,7 MB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 15.09.2023
      Kommunale_Bedarfsplanung_für_die_Kindertagesbetreuung_der_Gemeinde_Baindt_2023.pdf

      Seite 1 von 27 2023 - 2024 Kommunale Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung der Gemeinde Baindt Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Sandra Flintrop Seite 2 von 27 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis ..................................................................................................................... 4 1. Vorbemerkung .......................................................................................................................... 5 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt ................................................................... 6 a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt ....................................................... 6 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022........................................ 7 c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ............................................ 7 3. Quantitativer Bedarf ................................................................................................................ 10 a) quantitative Bedarfsermittlung ......................................................................................... 11 b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt ......................................................... 19 c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung ...................................................................... 20 Kinder unter einem Jahr ..................................................................................................... 20 Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre ..................................................................................... 20 Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt ............................................................................ 21 d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung...................................................... 21 e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 ..................................... 22 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs ..................................................................... 23 4. Qualitativer Bedarf .................................................................................................................. 23 a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte .............................. 23 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich ......................................... 25 c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt ............................................. 25 d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt ....................................... 25 5. Fazit ....................................................................................................................................... 27 Seite 3 von 27 Abkürzungsverzeichnis Abkür- zung Erklärung AM Altersgemischte Gruppe Gruppe mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt die Anzahl der Kinder ab drei Jahren überwiegt und Kinder im Alter von zwei Jahren belegen einen doppelten Platz altersgemischte Gruppen können mit unterschiedlichen Öffnungszeiten geführt werden FAG Finanzausgleich (Landesförderung) GT Gruppe mit Ganztagesbetreuung Betreuungszeit von über sieben Stunden am Tag durchgehend IN Integrative Gruppe Gruppe in denen Kinder betreut werden, die aufgrund von einer Behinderung einer zusätz- lichen Förderung bedürfen KG Kleingruppe - Gruppe mit einer geringeren Belegungsmöglichkeit (Belegung bis zur Hälfte der Höchstgruppenstärke) Kita Kindertageseinrichtung Kitas Kindertageseinrichtungen KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetzt Krippe Gruppe mit Kindern unter drei Jahren KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg Päd. Pädagogische/n RB Regelbetreuung - Betreuungszeit von durchschnittlich 6 Stunden am Tag mit Unterbrechung am Mittag (ohne Mittagessen) SGB VIII Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe SMS Sonne, Mond und Sterne U1 Kinder im Alter von unter einem Jahr U2 Kinder im Alter von unter zwei Jahren U3 Kinder im Alter von unter drei Jahren Ü3 Kinder im Alter von über drei Jahren bis zum Schuleintritt VÖ Betreuung mit verlängerter Öffnungszeit Durchgängige Betreuung von mindestens sechs bis höchstens sieben Stunden am Tag z.B. Zum Beispiel Seite 4 von 27 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner ....................................................... 6 Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 ........................................................................... 7 Abbildung 3 Ortsplan ............................................................................................................... 8 Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt ........................... 9 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung ...................................................................................... 12 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten ............................................ 14 Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze .............................................. 15 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 ................................................................... 16 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 ................................................................ 17 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt ........................................................... 18 Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist ......................................................................... 19 Abbildung 12 Ganztagesbetreuung .......................................................................................... 20 Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes ......................................... 22 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683640 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683645 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683646 file:///C:/Users/Sandi/Downloads/Anlage%201_Kommunale%20Bedarfsplanung%20für%20die%20Kindertagesbetreuung%20der%20Gemeinde%20Baindt%202023%20neu%20(1).docx%23_Toc140683647 Seite 5 von 27 1. Vorbemerkung Mit der jährlichen Fortschreibung und Beschlussfassung der Bedarfsplanung kommt die Gemeinde Baindt dem gesetzlichen Auftrag nach §3 KiTaG nach. Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren (§22 Abs. 3 SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder zu reduzieren. Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt haben das Recht gemäß §24 SGB VIII, in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege betreut zu werden. Die Gemeinde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass ein ausreichendes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzender Kindertagespflege verfügbar ist, um den Bedarf zu decken. Die Planung von Betreuungsplätzen für Kinder vor dem Schuleintritt unterscheidet sich von der Bedarfspla- nung für Grundschulplätze. Während bei der Grundschulbedarfsplanung die Zahl der gemeldeten Kinder in etwa dem Bedarf entspricht, gibt es bei der Betreuungsplatzplanung für Kinder vor dem Schuleintritt Faktoren welche nicht berücksichtigt werden können. Da es z.B. keine Kindergartenpflicht gibt, ist die An- zahl der gemeldeten Kinder nicht automatisch gleich dem Bedarf an Betreuungsplätzen. Um den tatsächli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren festzulegen, sind umfassende Datenerhe- bungen, Bevölkerungsprognosen und die Berücksichtigung der regionalen Unterschiede erforderlich. Ablauf der Bedarfsplanung Der Fachbereich Bildung und Betreuung ermittelt den Bedarf an Kindertagesplätzen anhand der stichtags- bezogenen Geburtenzahlen. Die Einwohnerzahlen wurden zum Stichtag 31.12.2022 ausgewertet und aktualisiert. Die Verwaltung erstellt Änderungsvorschläge, die den Trägervertretungen zur Einsicht vorgelegt werden. Die Planung und Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen beruhten auf folgenden Prinzipien: • Durch die Vielfalt der Träger sollen Familien Zugang zu unterschiedlichen pädagogischen Konzep- ten erhalten. • Aufgrund von Veränderungen in der Familie und Gesellschaft sollen bedarfsgerechte Angebote mit verschiedenen Öffnungs- und Betreuungszeiten angeboten werden. • Die Angebote sollen möglichst vielen Kindern und Familien in der Gemeinde Baindt zur Verfügung stehen, ohne eine selektive Auswahl vorzunehmen. • Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine gründliche Bedarfsplanung, die auf einer um- fassenden Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs basiert. Gemäß §80 SGB VIII gibt es drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung, die auch auf die Bedarfs- planung der Kindertagesbetreuung angewendet werden können: Die Bestandaufnahme der vorhandenen Einrichtungen und Dienste, die Ermittlung des Bedarfs und die Planung der erforderlichen Maßnahmen. Seite 6 von 27 2. Entwicklung und Kindertageseinrichtungen in Baindt Im vorliegenden Kapitel steht die Entwicklung der Gemeinde Baindt im Fokus, insbesondere in Bezug auf ihre Einwohnerzahlen sowie die damit einhergehende Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen. Es erfolgt eine Analyse der kontinuierlichen Steigerung der Einwohnerzahlen von 2018 bis zum Stichtag 31.12.2022. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022, die sich wellenartig zeigt, begleitet von sogenannten "Geburtenhügeln". Diese Schwankungen werden analysiert, und es wird untersucht, wie sich die Zahl der Geburten auf die Verfügbarkeit und Planung der Kindertagesbetreuungsplätze auswirkt. Darüber hinaus bietet dieses Kapitel eine ausführliche Darstellung der Standorte der Kindertageseinrichtun- gen in Baindt, einschließlich der Anzahl der Gruppen und der unterschiedlichen Betreuungsformen. a) Entwicklung der Einwohnerzahlen der Gemeinde Baindt In diesem Abschnitt wird ein genauer Blick auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Baindt geworfen. Die Daten stammen aus der Einwohnermeldestatistik und beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember 2022. Dabei werden die Einwohnerzahlen von 2018 bis zum genannten Stichtag konti- nuierlich analysiert und ausgewertet. Anhand dieser Daten können die Veränderungen und Trends in der Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Baindt nachvollzogen und verstanden werden, wie sie sich im Laufe der Zeit entwickelt haben. Die Anzahl der Einwohner ist vom Jahr 2018 bis 31. Dezember 2022 kontinuierlich gestiegen. Abbildung 1 Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner 5111 5254 5234 5252 5312 5317 5342 5401 4950 5000 5050 5100 5150 5200 5250 5300 5350 5400 5450 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Ei nw oh ne r Kalenderjahr Einwohnerzahlen von 2015 bis 2022 Einwohner Seite 7 von 27 b) Geburtenentwicklung in der Gemeinde Baindt von 2017 bis 2022 In diesem Abschnitt geht es um die Geburtenentwicklung in Baindt von 2017 bis 2022. Diese Auswertung gibt uns einen Einblick in die dynamische Entwicklung der Geburtenzahlen in Baindt und verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Planung der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden. Abbildung 2 Geburten von 2017 bis Juni 2023 Die Abbildung zeigt, dass die Anzahl der Geburten in dieser Zeitspanne einem wellenartigen Verlauf folgt, gekennzeichnet durch sogenannte "Geburtenhügel". In den Jahren 2018 und 2019 wurden deutlich mehr Kinder geboren als im Jahr 2020, welches einen niedrigeren Geburtsjahrgang darstellt. Doch die Geburtenanzahl zeigte ab 2021 und 2022 wieder eine Steigerung in Baindt. Zum aktuellen Stichtag wurden bereits 23 Geburten verzeichnet, und es ist anzunehmen, dass bis zum Ende des Jahres statistisch betrachtet mehr als 50 Geburten zu erwarten sind. Die Auswirkungen dieser Geburtenentwicklung sind nicht zu unterschätzen. Aufgrund des Geburtenhügels in den Jahren 2018 und 2019 wurde im letzten Kita-Jahr eine zusätzliche Gruppe in der Kita "Sonne, Mond und Sterne" eröffnet. Diese Kinder werden zwischen 2024 und 2026 schulpflichtig sein. Allerdings führte die deutlich geringere Anzahl an Geburten im Jahr 2020 zu einer kurzfristigen Entspannung der Lage. Doch es ist absehbar, dass die folgenden Jahre erneut einen Anstieg der Geburten verzeichnen werden. c) Standorte der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Im Folgenden werden die Standorte aller fünf Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt detailliert erläutert. Dabei werden auch die Anzahl der vorhandenen Gruppen sowie die unterschiedlichen Betreu- ungsformen aufgeführt. Ebenso finden Sie nachfolgend einen Ortsplan mit der Darstellung und Kennzeich- nung der fünf Kindertageseinrichtungen in Baindt. 56 66 62 38 59 53 23 0 10 20 30 40 50 60 70 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl der Geburtenl Ka le nd er ja hr Geburten von 2017 bis Juni 2023 Seite 8 von 27 Abbildung 3 Ortsplan In Baindt gibt es drei Träger von Kindertageseinrichtungen mit fünf Kindertagesstätten und insgesamt 14 Gruppen. Kommunaler Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Auf unserem kommunalen Bildungscampus "Sonne, Mond und Sterne" befinden sich drei Kindertagesstät- ten für die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis zur Einschulung. Im Haus 1 (Altbau) gibt es die Gruppen, Mond und Sterne. Im Haus 2 (Schulgebäude) gibt es die Gruppen Sonne, Morgenrot (Krippe) und Wölkchen (Krippe) und im Haus 3 (Neubau) sind die Gruppen Regenbogen, Regentröpfchen und Sternschnuppe untergebracht. Katholischer Kindergarten St. Martin Die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist in Baindt ist Träger des Kindergartens St. Martin. Dabei handelt es sich um eine viergruppige Einrichtung. In einer Krippengruppe (Seepferdchen) werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum dritten Lebensjahr aufgenommen und in drei weiteren Gruppen (Fische, Seesterne und Frösche) Kinder im Alter von 2,9 Jahren bis zum Schuleintritt. Waldorfkindergarten Baindt Der Träger des Kindergartens ist der „Förderverein Waldorfpädagogik“ e.V. und wird rechtlich durch eine sogenannte juristische Person, den Vereinsvorstand, vertreten. Der Waldorfkindergarten ist eine zweigrup- pige Einrichtung mit den Gruppen Rosenrot und Schneeweißchen, in denen Kinder ab dem zweiten Le- bensjahr aufgenommen werden. Seite 9 von 27 Zur Verfügung stehende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt In der nachfolgenden Grafik wird ein umfassender Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreu- ungsmöglichkeiten in Baindt dargestellt. Abbildung 4 Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von einem Jahr bis zum Schuleintritt Seite 10 von 27 3. Quantitativer Bedarf Der quantitative Bedarf in Kindertageseinrichtungen bezieht sich auf die exakte Anzahl der benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in der Gemeinde Baindt. Es ist eine statistische und datenbasierte Analyse, die auf verschiedenen Faktoren und Kriterien beruht, um den Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermitteln und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustel- len. Die quantitative Bedarfsermittlung umfasst die Auswertung von Daten wie Geburtenzahlen, Einwoh- nermeldestatistiken, Zuzugsraten und andere demografische Informationen. Sie kann soziale, wirtschaftli- che und kulturelle Aspekte, die die Kinderbetreuungsnachfrage beeinflussen können berücksichtigen. Auf Basis dieser Daten wird berechnet, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden, um alle Kinder dieser Altersgruppe in der Gemeinde angemessen zu versorgen. Die quantitative Bedarfsermittlung ist ein wichtiges Instrument für die Planung und Gestaltung der Kinderta- geseinrichtungen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden und Trägern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bedarf zu decken, sei es durch den Bau neuer Einrichtungen, die Erweiterung beste- hender Kapazitäten oder die Anpassung der Betreuungsformen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Kinder Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung haben. Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII „Kinder unter einem Jahr haben unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung oder in der Kinderta- gespflege. Dies ist insbesondere der Fall, wenn es erforderlich ist, die Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes zu fördern. Dies ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die familiäre Erziehung unzureichend ist.“1 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII „Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.“ 2 Der Betreuungs- platz muss qualitativ die Voraussetzungen für eine Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §22 Abs. 2 und 3 SGB VIII bieten. Dar- über hinaus muss sich das Leitungsangebot pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren. Der Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf (§ 24 Abs. 2 S. 2 SGB VIII).“ Ebenso ist das Wunsch und Wahlrecht der Eltern zu berücksichtigen, dass in §5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII bestimmt wird: „Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten ver- schiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.“3 1 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 2 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html 3 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__5.html Seite 11 von 27 Anspruch auf Förderung gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII „Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in der Kindertagespflege gefördert werden.“ 4 a) quantitative Bedarfsermittlung In diesem Kapitel werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung dargestellt. Bisherige Entwicklung In der nachfolgenden Tabelle (siehe Abbildung 5 – Die bisherige Entwicklung) wird die bisherige Bevöl- kerungsentwicklung von Kindern in Baindt ab 2015 bis 2022 dargestellt. Die Auswertung der Daten ergab eine Steigerung der Zahl der Anspruchsberechtigten gegenüber 2015 um 17,6 % und einen realistischen Rückgang um 2,1 %. Für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ist laut der Familienforschung des Statischen Landesamts Baden-Württemberg 2013 eine Empfehlung ausgesprochen worden. Diese besagt, dass für Kinder von zwei bis drei Jahren mindestens 50% und für Kinder von einem bis zwei Jahren mindestens 25% an Plätzen vorzusehen sind. Bei höheren Erfahrungswerten im Planungsbereich sind diese höheren Werte für die Planung anzusetzen. In Baindt liegt der Erfahrungswert für Kinder von zwei bis drei Jahren höher, deshalb wurde ein Prozentsatz von 60 % angesetzt. Der Bedarf an tatsächlicher Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen lag im Jahr 2022 laut der Berech- nung bei 284 Plätzen. 4 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html Seite 12 von 27 Abbildung 5 Die bisherige Entwicklung Seite 13 von 27 Aktueller Abgleich der Zahlen der anspruchsberechtigten Kinder aufgrund der aktuellen Einwohnermel- deliste In der nachfolgenden Berechnungstabelle (siehe Abbildung 6 – Aktueller Abgleich der Zahlen der An- spruchsberechtigten) wird der Bedarf an Betreuungsplätzen für das Kita-Jahr 2023/2024 anhand der aktuellen Einwohnermeldeliste aufgrund der Geburtenzahlen von Januar 2017 bis Juni 2023 berechnet. Aus der Berechnung geht hervor, dass 227 Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kita-Jahr 2023/2024 einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. 48 Kinder werden im Verlauf des Kita-Jahres zwei Jahre und 43 Kinder ein Jahr, was jeweils der Zahl der anspruchsberechtigen Kinder entspricht. Wenn man, wie in Abbildung 8 beschrieben, davon ausgeht, dass 25 % der Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren tatsächlich einen Betreuungsplatz belegen, liegt der Bedarf bei den Kindern mit einem Jahr bei 18 Plätzen. Wendet man diese Berechnung bei Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren mit einer Inanspruchnahme von 60% an, sind für diese Kinder 29 Plätze vorzusehen. Die Auflistung ist aufgrund der fehlenden Geburtenzahlen von Juli bis Dezember 2023 unvollständig, was die Berechnung der Plätze für das Kita-Jahr 2023/2024 nicht beeinflusst, da diese Kinder erst für die Planung im Kita-Jahr 2024/2025 relevant sind. Seite 14 von 27 Abbildung 6 Aktueller Abgleich der Zahlen der Anspruchsberechtigten Seite 15 von 27 Vergleich vorhandene und benötigte Betreuungsplätze In der beigefügten Tabelle kann man die aktuellen Betreuungsplätze für Kinder ab einem Jahr bis zum Schuleintritt ersehen. Wenn man die Zahlen von der vorherigen Berechnung übernimmt, müssten für 227 Kinder ab dem dritten Lebensjahr Plätze bereitgestellt werden. Für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren 29 Plätze und für Kinder im Alter von einem Jahr bis zwei Jahren 18 Plätze. Die genaue Berechnung der vorhandenen Plätze für Kinder ab drei Jahren lässt sich erst mit der geplanten Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in den AM-Gruppen genau berechnen, da diese Kinder dort zwei Plätze belegen. Je nachdem wie viele Kinder unter drei Jahren zum aktuellen Zeitpunkt in der Gruppe sind, sind die Plätze für Kinder ab drei Jahren in der Gruppe erhöht oder reduziert. Wie viele Kinder unter drei Jahren in den AM-Gruppen aufgenommen werden müssen, hängt wiederum von der Belegung der Krippengruppen ab. Sind die Krippengruppen überwiegend mit Kindern von einem bis zwei Jahren belegt, müssen mehr Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren in den AM-Gruppen aufge- nommen werden. Abbildung 7 Vergleich vorhandener und benötigter Betreuungsplätze Seite 16 von 27 Abbildung 8 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022-2023 Bestandaufnahme Kita-Jahr 2022/2023 zum 31.07.2023 Aktuell werden in allen fünf Häusern zum Stichtag 31.07.2023 272 Kinder ab einem Jahr betreut und 24 Plätze sind frei. Seite 17 von 27 Abbildung 9 Geplante Bestandsaufnahme 2023-2024 Geplante Bestandaufnahme Kita-Jahr 2023/2024 zum 31.07.2024 In der Planung für das Kita-Jahr 2023/2024 werden bis zum 31.07.2024 277 Kinder betreut. Insgesamt gibt es noch für Kinder von zwei bis drei Jahren 21 freie Plätze. Alle Krippenplätze sind belegt. Seite 18 von 27 358 52 6 20 1 22 9 0 50 100 150 200 250 300 350 400 An za hl Anzahl Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt im Kita-Jahr 2023-2024 Abbildung 10 Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt Kinder wohnhaft und/oder betreut in Baindt, mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinder- tagesstätte oder Kindertagespflege Zum Stand 30.06.2023 sind in Baindt 358 Kinder angemeldet gewesen bzw. für die Betreuung in Baindt geplant. Bei der Planung war von 52 Kindern die Betreuung unklar (genaue Erklärung folgt im nachfolgenden Abschnitt), sechs Kinder werden in anderen Gemeinden betreut, 20 Kinder von anderen Gemeinden werden in Baindt betreut, ein Kind kann in der Krippe nicht aufgenommen werden, 22 Kinder wurden für einen Betreuungsplatz für das Kita-Jahr 2024/2025 und neun Kinder für das Kita-Jahr 2025/2026 vorgemerkt. Seite 19 von 27 Kinder, deren Betreuung für das Kita-Jahr 2023/2024 unklar ist Von 31 Kindern, die in diesem Kita-Jahr ein Jahr alt werden, liegt keine Vormerkung für einen Betreuungs- platz vor. Für diese Kinder müsste ab dem Zeitpunkt der Vormerkung zum Wunschaufnahmetermin der Sorgeberechtigten ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für drei Kinder, welche im Laufe des kommenden Kita-Jahrs zwei Jahre alt, für zehn Kindern, welche drei Jahre alt und für zwei Kinder welche vier Jahre alt werden. Von zwei Kindern, welche fünf Jahre alt und von drei Kindern, welche sechs Jahre alt werden, ist die aktuelle Betreuung unklar. Man kann jedoch davon ausgehen, dass diese Kinder in anderen Gemeinden betreut werden. Abbildung 11 Kinder, deren Betreuung unklar ist b) Ganztagesbetreuungsplätze in der Gemeinde Baindt Die Ganztagesbetreuungsplätze in Baindt spielen eine bedeutende Rolle, insbesondere für berufstätige Eltern oder solche, die aus anderen Gründen eine umfassende Betreuung für ihre Kinder benötigen. Diese Betreuungsform ermöglicht es den Eltern, ihren beruflichen Verpflichtungen nachzukommen oder anderen Aktivitäten nachzugehen, während ihre Kinder nahezu den ganzen Tag in der Kindertageseinrichtung betreut werden. Die quantitative Bedarfsermittlung für Ganztagesbetreuungsplätze spielt daher eine zent- rale Rolle bei der Planung und Gestaltung der Kindertageseinrichtungen in Baindt. Ganztagesbetreuung ab einem Jahr Eine Möglichkeit für eine Ganztagesbetreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahren besteht derzeit in Baindt nicht. Seit November 2022 bis heute gab es mehrere Anfragen von Sorgeberechtigten, die eine Ganztagesbetreuung für ihr Kind unter drei Jahren benötigt hätten. Diese Kinder konnten teilweise in der Großtagespflege in Weingarten untergebracht werden. Über die Einführung einer Ganztagesbe- treuung für Kinder ab einem Jahr sollte daher nachgedacht werden. 31 3 10 2 2 3 0 5 10 15 20 25 30 35 1 Jahr alt werden 2 Jahre alt werden 3 Jahre alt werden 4 Jahre alt werden 5 Jahre alt werden 6 Jahre alt werden A n za h l Alter Kinder, deren Betreuung unklar ist Seite 20 von 27 Ganztagesbetreuung ab drei Jahren Folgende Möglichkeiten für eine Ganztagesbetreuung stehen den Eltern in Baindt zur Verfügung und sind für das Kita-Jahr 2023/2024 buchbar. Da derzeit kein Bedarf für eine Ganztagesbetreuung am Freitag- nachmittag besteht, endet die Betreuung an diesem Tag je nach Kita zwischen 13 und 14 Uhr. Abbildung 12 Ganztagesbetreuung c) Ergebnis der quantitativen Bedarfsermittlung Nachfolgend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung nach Altersgruppen dargestellt. Kinder unter einem Jahr Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter einem Jahr in Baindt ist generell sehr gering, und nur wenige Sorgeberechtigte nehmen diese Betreuungsmöglichkeit in Anspruch. Sollte jedoch der Fall eintre- ten, dass ein Kind unter einem Jahr betreut werden muss, stehen den Eltern verschiedene Optionen zur Verfügung: • Eine Möglichkeit besteht darin, bei der Tagespflegeperson in Baindt nach einem Betreuungsplatz für das Kind zu fragen. Die Tagespflegeperson verfügt über sechs Plätze für Kinder unter drei Jahren, die jedoch fast immer belegt sind. • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Koordinierung Kindertagespflege im Landkreis Ravens- burg zu kontaktieren und nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind zu fragen. • Alternativ können die Eltern auch die Großtagespflege Weingarten Groß und Klein anfragen, da dort derzeit auch Kinder aus Baindt betreut werden. Kinder ab einem Jahr bis drei Jahre Grundsätzlich könnte zukünftig in Erwägung gezogen werden, eine Ganztagesbetreuung für Kinder ab einem Jahr einzuführen. Seite 21 von 27 Kinder von einem Jahr bis zwei Jahren Derzeit können die meisten vorgemerkten Kinder im Alter von einem bis zwei Jahren aufgenommen wer- den. Allerdings ist es nicht möglich, ein einjähriges Kind mit dem Aufnahmewunsch 01.06.2024 aufzu- nehmen. Es ist zu beachten, dass für 31 Kinder, die im Kita-Jahr 2023/2024 ein Jahr alt werden, noch keine Vormerkung abgegeben wurde und der Bedarf für diese Kinder unklar ist. Wenn für diese Kinder eine Vormerkung abgeben wird, muss die Gemeinde eine Betreuungsmöglichkeit in einer Kindertagesein- richtung oder Kindertagespflege für diese Kinder anbieten. Kinder von zwei Jahren bis zu drei Jahren Alle Vormerkungen von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren können berücksichtigt werden. Es gibt drei Familien, deren Kinder im Kita-Jahr 2023/2024 zwei bis drei Jahre alt werden, aber noch keine Vormerkung abgegeben haben. Für diese Kinder sind Plätze vorhanden. Da die Krippengruppen voll belegt sind, gibt es derzeit keinen Platz in der Krippe für Kinder ab zwei Jahren. Daher werden zweijährige Kinder in den AM-Gruppen betreut. In diesen Gruppen belegen sie jeweils zwei Plätze, und die Gesamtkinderzahl in der Gruppe reduziert sich von 25 auf 22 Kinder. Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt Alle Vormerkungen konnten berücksichtigt werden. Ebenso ist der Bedarf an Ganztagesplätzen für Kinder ab drei Jahren in Baindt ausreichend. d) Nicht berücksichtigte Aspekte in der bisherigen Planung Dieser Abschnitt befasst sich mit den Aspekten, die in der bisherigen Planung der Kinderbetreuung in Baindt nicht angemessen berücksichtigt wurden, insbesondere in Bezug auf Neubaugebiete. Neubaugebiete 2023 wurden acht Bauplätze im Neubaugebiet Grünenberg / Stöcklistraße an Familien und Personen verkauft, die alle zeitnah den Wunsch von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Der geplante Baubeginn im Fischerareal für drei der bereits vergebenen Gebäude ist auf Frühjahr 2024 terminiert, so dass die ersten Gebäude im Herbst 2025 bezugsfertig sein werden. Weitere geplante Baugebiete sind Bühl oder Lilienstraße. Oft sind es Baindter Familien, die einen Bauplatz kaufen konnten und ältere Baindter Bürger, die Woh- nungen im Fischerareal suchen. So werden durch den Umzug in die Neubauten Wohnungen frei, die Seite 22 von 27 aller Wahrscheinlichkeit nach weitervermietet werden. Hier ist nicht abzusehen, ob in diese Wohnungen wieder Familien mit Kindern einziehen werden. Neue Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Ein Wohncontainer für ca. 54 Personen wird im Herbst 2023 auf dem Grundstück neben der bestehenden Asylunterkunft erstellt. Ob Familien mit Kindern diesen Container beziehen ist noch unklar. e) Ausblick anhand der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 Im folgenden Abschnitt wird ein Blick in die Zukunft anhand der Daten des Statistischen Landesamtes geworfen und eine Prognose bezüglich des Bedarfs an Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2040 erstellt. Dabei wird die Entwicklung der Kinderbetreuung in Baindt auf Grundlage der statistischen Daten analy- siert. Es ist wichtig zu beachten, dass die Neubaugebiete in dieser Prognose noch nicht berücksichtigt wurden, wie bereits im vorherigen Kapital erläutert wurde. Abbildung 13 Ausblick anhand der Daten des statistischen Landesamtes Der oben eingefügten Tabelle können Bevölkerungsvorausberechnungen bis ins Jahr 2040 mit und ohne Wanderungen entnommen werden. Die Statistik zeigt, dass keine deutliche Mehrung oder Minderung des Bedarfes an Betreuungsplätzen für die Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besteht. Seite 23 von 27 f) Zusammenfassung des quantitativen Bedarfs Abschließend werden die Ergebnisse der quantitativen Bedarfsermittlung für die Kinderbetreuung in Baindt zusammengefasst. Diese Zusammenfassung zeigt die gegenwärtige Situation der Kinderbetreuung in Baindt und weist auf wichtige Aspekte hin, die bei der künftigen Planung und Gestaltung berücksichtigt werden müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Kinder in unserer Gemeinde sicherzustellen. • Für Kinder unter einem Jahr ist die Betreuungsmöglichkeit in Baindt insgesamt sehr begrenzt. • Die Krippenplätze sind für das laufende Jahr vollständig belegt. Sollte eine Vormerkung für ein Kind im Alter von eins bis zwei Jahren im Kita-Jahr eingehen, besteht in Baindt keine weitere Betreuungsoption und es muss nach einer Alternative wie der Großtagespflege gesucht werden. • Für Kinder im Alter von zwei bis zum Schuleintritt sind derzeit noch 21 Plätze in den Kindertages- einrichtungen in Baindt verfügbar. Kinder zwischen zwei und drei Jahren belegen in den AM- Gruppen zwei Plätze. • Insgesamt gibt es noch 21 freie Plätze, abzüglich der noch nicht vorgemerkten Kinder aus Baindt (16 Plätze). Somit bleiben lediglich fünf Plätze übrig, die möglicherweise für Neubürger zur Ver- fügung stehen. 4. Qualitativer Bedarf Beim qualitativen Bedarf steht nicht nur die reine Anzahl der Betreuungsplätze im Fokus, sondern auch die Qualität und Vielfalt der pädagogischen Angebote. Die Gemeinde Baindt setzt sich das Ziel, die best- mögliche Betreuung und Förderung für seine Kinder zu gewährleisten. Die qualitative Seite der Kinderbe- treuung spielt eine entscheidende Rolle für die gesunde Entwicklung der Kinder und ihre bestmögliche Förderung. a) Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte Die Vergabekriterien für die Betreuung in einer Kindertagesstätte sind von großer Bedeutung, da sie dar- über entscheiden, welchen Kindern ein Platz in der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird. Grundsätzlich haben bei der Platzvergabe, Kinder die in Baindt gemeldet sind, einen Vorrang zu Kindern außerhalb von Baindt. Die unten aufgeführten Kriterien kommen nur dann zum Tragen, wenn es absehbar ist, dass nicht alle Kinder in einem Kindergartenjahr aufgenommen werden können. Präferenzen der Sor- geberechtigten, werden sofern es möglich ist, berücksichtigt. Bei der Platzvergabe wird das Geburtsdatum des Kindes, entsprechend der Vorgehensweise zur Umset- zung der Rechtsansprüche nach §24 SGB VIII, einbezogen. Ausgenommen bei Tatbeständen mit hohen Punktzahlen, resultierend aus Gefährdungssituationen des Kindes, ist stets das höchste Alter in der Seite 24 von 27 jeweiligen Nutzergruppe (Kinder bis drei Jahren; Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung) ausschlagge- bend. Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung, mit einen Wohnortwechsel in eine Umland- gemeinde, haben einen Bestandsschutz bis zum Schuleintritt. Die Kriterien gelten auch für die Vergabe der Buchung des Betreuungsmoduls. Umbuchungen eines Moduls können nur zum 01. September, 01. Dezember und zum 01. März eines Jahres erfolgen. Die Vergabekriterien wurden dem Kreisjugendamt Ravensburg vorgelegt, durch den Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 09. Mai 2023 beschlossen und sind über die Homepage der Gemeinde einseh- bar. Beschreibung Punktzahl Kinder, bei denen mit anerkannter Bestätigung vom Jugendamt, • der Tatbestand, der Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII vorliegt. • gem. §27 SGB VIII Hilfen zur Erziehung gewährt werden. • deren schwierige Lebenslage bekannt ist, jedoch noch nicht offiziell vom Jugendamt be- stätigt ist; mit Nachweis durch die Beratungsstelle oder andere anerkannte Organisa- tion der Kinder- und Jugendhilfe 100 Familien, mit einem Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit und mit einem Sorgeberechtigten, welcher die Pflege von Angehörigen im häuslichen Rahmen über- nimmt 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis über 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 50 Einelternfamilie in einem Beschäftigungsverhältnis bis 50 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 40 Einelternfamilie; arbeitsuchend 30 Beschäftigte in Einrichtungen der Gemeinde Baindt, die zur Pflichtaufgabe der sozialen Inf- rastruktur gehören (Kitas) oder gewährleisten (Altenpflege; Pflegeheim; Lehrkörper der Schu- len) (keine Lehr- und Pflegeanstalten mit interkommunalem Auftrag/Einzugsgebiet) mit Wohn- sitz außerhalb der Gemeinde, wenn nachweislich das Betreuungsangebot der Wohnortge- meinde unzureichend ist, um die Arbeitszeit in Baindt erfüllen zu können. 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt über 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 30 Familien, mit beiden Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis insgesamt bis 150 % (basierend auf einer 39 Stunden Arbeitswoche) 20 Familien, bei denen ein Sorgeberechtigte in einem Beschäftigungsverhältnis ist 10 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren 10 Geschwister in der Kita 10 Seite 25 von 27 b) Aufnahme auswärtiger Kinder – Interkommunaler Kostenausgleich Grundsätzlichen werden in den gemeindeeigenen und kirchlichen Kindertageeinrichtungen in Baindt nur Kinder aufgenommen, die in Baindt ihren Wohnsitz haben. Sofern der Platzbedarf für diese Kinder sicher- gestellt ist, kann im Einzelfall über die Aufnahme auswärtiger Kinder entschieden werden. Vor der Auf- nahme von Kindern aus umliegenden Gemeinden bedarf es der Rücksprache mit der Gemeindeverwal- tung. Für den Träger des Waldorfkindergartens wurde aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes eine Sonderregelung getroffen. Ein Drittel der Plätze (ca. 15 von 47 Plätzen) im Kindergarten können frei vergeben werden. Dies bedeutet, dass diese auch an auswärtige Kinder vergeben werden können. Die Vergabekriterien sind hierfür nicht zwingend anzuwenden. Die Auswahl dieser Kinder liegt im Ermessen des Trägers des Waldorfkindergartens. Der Ausgleich der FAG-Mittel wird über den Interkommunalen Kostenausgleich mit den betroffenen Ge- meinden der auswärtigen Kinder abgerechnet. c) Vormerkung für eine Kinderbetreuung in der Gemeinde Baindt Seit Januar 2023 erfolgt eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz eines Kinder digital über die Ge- meinde Baindt. Auf der Homepage der Gemeinde Baindt ist ein Link mit dem Vormerkformular hinterlegt. Ab September 2023 wird die Vormerkung über das Programm des Kita-Data-Webhouse „digitale Vor- merkung“ erfolgen. Dieses Programm erfüllt die gesetzlich verankerte Aufgabe der Gemeinde Baindt, um der Planungs- und Gewährleistungsaufgabe nachzukommen. Es ermöglicht Transparenz bei der Rechtsan- spruchssicherung und erfüllt die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz. Weiterhin vereinfacht es die Da- tenerhebung für die örtliche Bedarfsplanung und ermöglicht eine Fortschreibung der Daten für eine länger- fristig ausgelegte Bedarfsplanung mit dem Ziel, Bedarfe rechtzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ent- wickeln. Der Erstkontakt der Leitungen mit den Sorgeberechtigten, in Form von Besichtigungen und Vorgesprächen, vor der Reservierungsbestätigung, besteht weiterhin. Ebenso wird der Betreuungsvertrag weiterhin durch den Träger abgeschlossen. Durch die Möglichkeit der Übernahme der Daten in die Statistik des Kita-Data-Webhouse (Schnittstelle) entsteht eine Verringerung des Arbeitsaufwands bei der jährlichen Stichtagmeldung. d) Personal in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Baindt Nachfolgend wird die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen in Baindt näher erläutert. Das pädagogische Personal spielt eine entscheidende Rolle in der Betreuung und Förderung der Kinder. Seite 26 von 27 Pädagogisches Personal Die aktuelle gesamtgesellschaftliche Lage stellt den frühkindlichen Bereich vor große Veränderungen und Herausforderungen. Durch die herkömmliche Fluktuation der Fachkräfte, einem höheren Personalbedarf bedingt durch den Ausbau von Kapazitäten und stärkeren Jahrgängen, herrscht ein sehr großer Fachkräf- temangel. Für die Berechnung des pädagogischen Personals wird die Personalberechnungstabelle des KVJS zugrunde gelegt. Nach aktuellem Stand sind in allen Kindertagesstätten in Baindt die zu besetzen- den Stellen für die Öffnungszeiten der neuen Module ab 01.09.2023 belegt. Hauswirtschaftliche Kräfte Alle Baindter Kindertageseinrichtungen bieten den Kindern ein warmes Mittagessen an. Aufgrund der zahlreichen und vielfältigen pädagogischen und organisatorischen Aufgaben ist es den pädagogischen Fachkräften nicht möglich, die zusätzlichen Aufgaben wie z.B. das Essen annehmen, kontrollieren, warm machen bzw. halten, Tisch decken, Tisch abräumen, Spülmaschine ein- und ausräumen, Tische wischen und Boden reinigen (für die Betreuung am Nachmittag) zu übernehmen. Aus diesem Grund erledigen in allen Einrichtungen sogenannte hauswirtschaftliche Kräfte diese zusätzlichen Aufgaben. Inklusion – Integration Nach dem SGB VIII (Jugendhilfe), dem KiTaG und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Jede Gruppe kann als integ- rative Gruppe geführt werden, sofern mindestens ein Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Eine integrative Betreuung kann nur erfolgen, wenn die hierfür geforderten personellen und sachlichen Voraus- setzungen erfüllt werden können. Die speziellen Leistungen für die Kinder können als Eingliederungshilfe beim Landratsamt Ravensburg beantragt werden. Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Be- hinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt. Förderung von Freiwilligendiensten Zur Unterstützung und Entlastung der pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen stellt die Gemeinde Freiwilligendienststellen in den Kitas und in der Grundschule Klosterwiesenschule zur Verfügung. Seite 27 von 27 5. Fazit Nach eingehender Analyse der verschiedenen Aspekte der Kindertagesbetreuung in Baindt lassen sich einige wichtige Schlussfolgerungen ziehen. 1. Quantitativer Bedarf: Die quantitative Bedarfsermittlung zeigt, dass es insbesondere für Kinder unter einem Jahr nur eine sehr geringe Möglichkeit zur Betreuung in Baindt gibt. Die Krippenplätze sind voll- ständig belegt und für weitere Kinder zwischen einem und zwei Jahren besteht derzeit keine Betreuungs- möglichkeit in der Gemeinde. 2. Qualitativer Bedarf: Die Vergabekriterien für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte wurden klar definiert. Die Vormerkung für Betreuungsplätze erfolgt nun digital über das Programm Kita- Data-Webhouse, was eine effiziente und transparente Erfassung der Daten ermöglicht. Die aktuelle Perso- nalbesetzung und Kapazität sind für das Kita-Jahr 2023/2024 ausreichend, um den Bedarf abzudecken. 3. Zukunftsaussicht: Die Auswertung der Daten des Statistischen Landesamtes bis 2040 zeigt, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen voraussichtlich stabil bleibt. Allerdings sind die Neubaugebiete der Ge- meinde Baindt noch nicht in die Bedarfsplanung einbezogen worden. Zukünftige Entwicklungen in der Gemeinde könnten somit zu einer veränderten Betreuungsnachfrage führen. 4. Maßnahmen zur Optimierung: Um dem Bedarf an Betreuungsplätzen im Alter von null bis drei Jahren gerecht zu werden, wird eine zusätzliche Betreuungsmöglichkeit in Form von Kindertagespflegestellen in Betracht gezogen. Die Verwaltung empfiehlt die Überprüfung und Erarbeitung von Maßnahmen zur Opti- mierung der Betreuungsplätze für diese Altersgruppe. Insgesamt zeigt die Auswertung, dass die Gemeinde Baindt bemüht ist, den Bedarf an Kindertagesbetreu- ung bestmöglich zu decken. Durch die fortlaufende Planung und gezielten Optimierungsmaßnahmen kann eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung gewährleistet werden. Es ist jedoch wichtig, auch zu- künftige Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten, um flexibel auf mögliche Veränderungen im Bedarf reagieren zu können.[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 1,29 MB
      Verlinkt bei:
        Zuletzt geändert: 02.08.2023
        Feuerwehrkostenersatz_12_2021.pdf

        1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die 4 Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwiligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 5 Anlage zur Kostenersatzsatzung für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 16/12 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 170,00 € aktuell 170,00 € aktuell 120,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 20,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe 25,00 € 25,00 € 30,00 € 6 Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 40,00 € 25,00 € 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Sofern die Finanzverwaltung für einzelne der oben aufgeführten Leistungen eine Steuerbarkeit und Steuerpflicht annehmen sollte, verstehen sich die betroffenen Beträge als Nettobeträge. In diesem Fall wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich erhoben. Zuletzt geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
        Dateigröße: 156,88 KB
        Verlinkt bei:
          Zuletzt geändert: 08.12.2021
          Feuerwehrkostenersatz_Baindt_-_Aenderung_am_13092022.pdf

          1 Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Baindt (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) vom 07.12.2021 Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 07.12.2021 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1: Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (im Folgenden Feuerwehr genannt). (2) Als Leistung gilt auch das Bereitstellen der Einsatzkräfte nach der Alarmierung. (3) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2: Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und - erziehung sowie der Brandsicherheitswache. Leistungen nach Abs. 2 und weitere Leistungen der Feuerwehr sind unter anderem: a) Türöffnung bei Gebäuden, Wohnungen, Aufzügen usw. b) Zeitweise Überlassung von Lösch-, Rettungs-, Beleuchtungs- und sonstigen Hilfsgeräten. c) Einfangen von Tieren, Entfernen (auch Umsetzen) von Stechinsekten usw. 2 d) Beseitigung von Wasserschäden (z.B. Auspumpen von Kellern). e) Mitwirkung bei Räum- und Aufräumarbeiten. f) Absicherung von Gebäuden und Gebäudeteilen. g) Beseitigung von Unwetterschäden. h) Stellung von Brandsicherheitswachdiensten. i) Sonstige Dienstleistungen im Sinne des Brandschutzes. § 3: Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vom Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vom Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einem Kraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis im Sinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2 wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. 3 (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4: Überlandhilfe Die Kosten der Überlandhilfe hat der Träger der Feuerwehr zu tragen, dem Hilfe geleistet worden ist. § 34 Absätze 4 bis 8 FwG i.V.m. § 5 der Satzung gelten entsprechend. Bei Überlandhilfe im Sinne von § 26 FwG gilt der "Öffentlich-rechtliche Vertrag zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe innerhalb des Landkreises Ravensburg“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5: Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. 4 § 6: Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7: Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 15.12.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die „Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwiligen Feuerwehr Baindt (FwKs) vom 02.11.1998 zuletzt geändert am 13.04.2021 außer Kraft. Baindt, den 07.12.2021 Simone Rürup Bürgermeisterin Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Anlage zur Kostenersatzsatzung für die 5 Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt Verzeichnis der Kostenersätze für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt (Anlage zur Feuerwehrkostenersatzsatzung) Für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Baindt werden folgende Kostenersätze festgesetzt und erhoben: 1. Personalkosten Euro / Person / Stunde 1.1 Einsätze nach § 2 Abs. 2 FwG 29,60 € 1.2 Zuschlag für Einsätze mit besonderer Gefährdung Verschmutzung und bei notwendigem Atemschutz (gefährliche Stoffe und Güter) 2,00 € 1.3 Feuersicherheitsdienst (Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen in der Schenk-Konrad-Halle) 9,00 € 1.4. bei Einsatz nach § 2 Abs. 1 FwG (Überlandhilfe, Regelung gem. interkommunaler Vereinbarung im Landkreis) 1.5. beim Feuerwehraus angerückte aber nicht zum Einsatzort abgerückte Feuerwehrpersonen 14,80 € 2. Fahrzeugkosten einschließlich eingebauter Geräte und Beladung Betriebskosten 2.1 Tanklöschfahrzeug LF 20 LF 16/12 LF 10/6 nach VOKeFw aktuell 170,00 € aktuell 170,00 € aktuell 120,00 € 2.2 MTW nach VOKeFw aktuell 20,00 € 2.3. Privatfahrzeuge 0,35 €/km Die Betriebskosten für die Fahrzeuge werden nach der aktuellen Verordnung Kostenersatz Feuerwehr (VOKeFw) des Innenministeriums Baden-Württemberg erhoben. 3. Gerätekosten Kosten/Einsatz Feuerwehranhänger Tragkraftspritze (TS 8) Tauch- und elektrische Schmutzwasserpumpe Öl- und Wassersauger Stromerzeuger bis 5 KVA 25,00 € 25,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 6 Be- und Entlüftungsgerät Trennschleifer Motorsäge Scheinwerfer Ölsperre Handfeuerlöscher bis 6 kg (ohne Füllung) Atemschutzmaske Pressluftatmer Gasspürgerät Wärmebildkamera Drohne mit Wärmebildkamera 30,00 € 30,00 € 40,00 € 25,00 € 40,00 € 30,00 € 15,00 € 35,00 € 40,00 € 35,00 € 50,00 € 4. Material- und Verbrauchsmittel Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. Die Verbrauchsmaterialien wie Ölbinder, Löschpulver, Insektenmittel, Füllung von Feuerlöschern usw. und beim Einsatz zerstörte oder verlorene Geräte und Teile der persönlichen Ausrüstung sowie anfallende Entsorgungskosten (z.B. Ölbinder) werden zum aktuellen Beschaffungspreis gestellt. Betrag Ölbinder – (pro Einheit à 20 kg) Entsorgung Ölbindemittel (pro Einheit à 100 kg) Schaum (pro Einheit à 20 l) Insektenmittel (pro Dose) 37,40 € 61,60 € 70,70 € 20,00 € 5. Leistungen Dritter Leistungen Dritter für die Feuerwehr im Rahmen der Einsätze werden zu den Selbstkosten weiter verrechnet. 6. Unbefugter Alarm Bei unbefugter Alarmierung der Feuerwehr werden die tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch mindestens 200,00 € abgerechnet. 7. Reinigung Betrag/angefangene Stunde Fahrzeuge und Geräte 25,00 € 8. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Geändert am 13.04.2021, Bekanntmachung am 16.04.2021, Inkrafttreten am 16.04.2021 Zuletzt geändert am 13.09.2022, Bekanntmachung am 26.09.2022, Inkrafttreten am 01.01.2023 Baindt, den 13.09.2022 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

          Dateityp: PDF-Dokument
          Dateigröße: 172,62 KB
          Verlinkt bei:
            Zuletzt geändert: 13.10.2022
            Amtsblatt_KW_13_01_04_2021.pdf

            Amtsblatt Jahrgang 2021 Donnerstag, den 1. April 2021 Nummer 13 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Ein gesegnetes Osterfest für unsere Bürgerinnen und Bürger! In dieser aktuell schwierigen Zeit wird uns allen enorm viel abverlangt. Bisher haben wir un- glaublich viel Ausdauer bewiesen und diese wird auch noch eine Weile von Nöten sein. Doch am Ende werden wir gemeinsam auch die Corona Pandemie überstehen. Wir dürfen hoff- nungsvoll und zuversichtlich sein! Hoffnung und Zuversicht - dafür steht bei uns Christen das Osterfest, die Feier der Aufer- stehung. So wünsche ich Ihnen im Namen des Gemeinderates, der Gemeindeverwaltung und ganz persönlich ein gesegnetes Osterfest, den Mut weiterhin zusammenzuhalten und nach vorne zu blicken - so wie wir es im letzten Jahr geschafft haben. Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin GOTT gebe dir für jeden Sturm einen Regenbogen, für jede Träne ein Lachen, für jede Sorge eine Aussicht und eine Hilfe für jede Schwierigkeit. Für jedes Problem, das das Leben schickt, einen Freund/eine Freundin, es zu teilen, für jeden Seufzer ein schönes Lied und eine Antwort auf jedes Gebet. Altirischer Segenswunsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Stellenausschreibungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung (m/w/d) Klosterwiesenschule Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Betreuung der Schüler eine Betreuungskraft auf 450 Euro Basis. Bewerberinnen und Bewerber werden bevorzugt, die eine Ausbildung oder Erfahrung im pädagogischen bzw. erzieherischen Bereich haben. Die Betreuungszeit umfasst die Früh-, Mittags– und Nachmittagsbetreuung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 09. April 2021 an das Bürgermeisteramt Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für weitere Informationen steht Ihnen die Rektorin der Klosterwiesenschule Frau zur Verfügung (Tel. 07502/94114 -132). Sachbearbeiter (m/w/d) Die Gemeinde Baindt sucht für die Kämmerei einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit (55%). Die Teilzeitstelle ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen und unbefristet. Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören das Anordnungs- wesen, die Mitarbeit in der Anlagenbuchhaltung sowie weitere Tätigkeiten in der Finanzverwaltung. Sie passen am besten zu uns, wenn Sie eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmän- nische Ausbildung haben. Mit Word, Excel sowie an- deren PC-Programmen gehen Sie souverän um. Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD (Entgeltgruppe 6). Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Team mitarbeiten möchten, erwarten wir gerne Ihre Bewer- bungsunterlagen spätestens bis zum 09.04.2021. Für Fragen steht Ihnen Kämmerer Herr Abele gerne unter Tel. 07502/9406-20 zur Verfügung. Unsere Anschrift: Gemeinde Baindt, Marsweiler straße 4, 88255 Baindt oder per Mail an wolfgang.abele@baindt.de Wir freuen uns auf Sie! Amtliche Bekanntmachungen Änderungen ab dem 29.03.2021 - Das gilt im Landkreis Ravensburg Was aktuell gilt, hängt von der 7-Tage-Inzidenz im je- weiligen Landkreis ab. Über- oder unterschreitet der Inzidenzwert die Schwel- len von 35, 50 oder 100 für eine gewisse Zeit, gelten kreisweit bestimmte Regelungen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Ra- vensburg liegt bei über 100. Daher gilt ab Dienstag, den 30.03.2021 im Landkreis Ravensburg die Notbremse. Näheres siehe homepage Landkreis Ravensburg Aktuelle Möglichkeiten der Testung in der Gemeinde Baindt Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesell- schaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Am 07.04.2021 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter An- leitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Bitte bringen Sie folgendes zum Test mit: • Ausweis • ausgefüllte Einverständniserklärung (bei Minderjähri- gen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten) • ausgefülltes Formular für die Bescheinigung, wenn Sie eine Bescheinigung wünschen. Die Einverständniserklärung und das Formular für die Be- scheinigung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/ teststrategie. Nach wie vor besteht die Möglichkeit für Baindter Leh- rerInnen sowie ErzieherInnen sich zweimal in der Woche, montags und mittwochs, auf das Coronavirus testen zu lassen. Durchgeführt werden die Tests durch Dr. Jens Scheibner, Apotheker und Inhaber der Hubertus-Apo- theke in Baindt und der Achtal-Apotheke in Baienfurt, zusammen mit seinem Team. Zusätzlich können sich auch jeden Donnerstag und Dienstag BürgerInnen der Gemeinde Baindt kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Tests werden in der X-Zone, Ravensburger Str. 10, in Baienfurt durchgeführt. Aktuelle Informatio- nen, auch zur Anmeldung, bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Weitere Fragen können per E-Mail an testzentrum@achtalapo- theke.de gestellt werden. Hinweis: Personen mit Symptomen wie Husten, Fieber und Erkältungssymptomen sollen direkt einen Arzt auf- suchen. Ein Zutritt zu den Teststationen ist nur für sym- ptomlose Personen möglich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem negativen Schnelltest-Ergebnis um eine Momentaufnahme handelt, die keine 100 %ige Sicherheit garantieren kann. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Mitteilung über die Straßensperrungen Boschstraße, Benzstraße, Zeppelinstraße und Umleitung des Busverkehrs im Zuge der Straßensanierungsarbeiten Ab dem 06.04.2021 wird die Baufirma Storz mit den Stra- ßensanierungsarbeiten in der Boschstraße, Benzstra- ße und der Zeppelinstraße beginnen. Ebenfalls wird der Feinbelag im Gewerbegebiet Mehlis 1. Erweiterung ein- gebracht. In der Zeit vom 06.04.2021 bis 22.04.2021 sind die Boschstraße, Benzstraße und Zeppelinstraße für den Verkehr voll gesperrt. In diesem Zusammenhang können die Haltestellen Boschstraße und Zeppelinstraße nicht angefahren werden, weshalb der Busverkehr umgeleitet werden muss. Die Umleitung des Busverkehrs erfolgt über die Marsweilerstraße. Die Bushaltestellen Boschstraße Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 und Zeppelinstraße werden in die Marsweilerstraße ver- legt. Wir bitten den Aushang an den jeweilegen Bushal- testellen zu beachten und bitten um Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Orts- baumeister Florian Roth, Tel. 07502 9406-53 oder E-Mail: florian.roth@baindt.de NABU-Vortrag zu „Majas wilden Schwestern“ So leben Wildbienen in Baden-Württemberg – Baindt hilft mit Wildpflanzen Ohne Wildbienen müssen wir uns Sorgen um Apfelsaft, Erdbeer-Marmelade oder Birnenkuchen machen. Sie be- stäuben unser Obst und sind für die biologische Vielfalt unersetzlich. NABU-Artenschutzreferent Martin Klatt er- klärt bei einem Online-Vortrag am Donnerstag, 15. April 2021 von 19 bis 21 Uhr, wie unsere heimischen Wildbienen leben und warum sie gefährdet sind. Er zeigt auch, wie „Natur nah dran“-Kommunen wie Baindt ihnen mit na- turnahen Blühflächen helfen – und was jede und jeder im eigenen Garten tun kann. Anmeldungen sind bis 13. April möglich unter www.NABU-BW.de/anmelden, solange noch Plätze frei sind. Teilnehmen können Interessierte mit dem kostenlosen Programm Zoom per Computer, Laptop oder Telefon. Im Chat können die Zuschauenden Fragen stellen. Martin Klatt verdeutlicht im Vortrag „Majas wilde Schwes- tern“, wie vielfältig die rund 460 Wildbienen-Arten sind, die in Baden-Württemberg leben: Manche sind Feinschme- cker und auf die Blüten ganz bestimmter Pflanzenarten spezialisiert, andere sind weniger wählerisch und besu- chen viele verschiedene Wildblumen. Sie bauen ihr Nest meist im Boden, aber auch in alten Pflanzenstängeln oder toten Holzstämmen. Eines haben sie jedoch alle ge- meinsam: Anders als die bekannte Honigbiene bilden sie keine großen Staaten und machen keinen Honig. Um zu überleben, brauchen sie eine vielfältige Landschaft mit Wildpflanzen, an denen sie Pollen und Nektar sammeln. Deshalb pflanzte Baindt im Jahr 2020 im Rahmen des NABU-Projekts „Natur nah dran“ Wildblumen und -stau- den, an deren Blüten sich Sand-, Mauer- oder Wollbienen tummeln. „Dadurch entstehen auch in dicht besiedelten Gebieten wichtige Inseln für Wildbienen. Wer einen natur- nahen Garten anlegt, kann die Brummer dort ebenfalls beobachten“, freut sich Projektleiter Klatt. Hintergrund: Das Land Baden-Württemberg hat 2013 seine Natur- schutzstrategie verabschiedet. Darin ist unter anderem das Ziel festgeschrieben, die biologische Vielfalt in Kom- munen zu fördern. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ge- meinsam mit dem NABU-Landesverband im Jahr 2015 das Projekt „Natur nah dran“ gestartet. Gefördert wird das Projekt außerdem im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrate- gie des Landes. Baindt wurde zusammen mit 60 weiteren Kommunen ausgewählt, mit Unterstützung des NABU bis zu fünf Flächen naturnah umzugestalten. Weitere Informationen und kurze Filmclips zum Projekt gibt es unter www.Naturnahdran.de. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Freitag, 02. April AniCura Kleintierspezialisten Ravensburg, Tel.: (0751) 7 91 25 70 Samstag, 03. April / Sonntag, 04. April Kleintierpraxis Baienfurt, Tel.: (0751) 56 04 08 08 Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Montag, 05. April Kleintierpraxis Dr. Grieshaber, Tel.: (0751) 6 64 64 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Apothekennotdienst (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 02. April Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Samstag, 03. April Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Sonntag, 04. April Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Montag, 5. April Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Die Kompostieranlage am Annaberg ist am Karsams- tag, den 03.04.2021, geöffnet, da der Regierungsbe- schluss zur Osterruhe wieder gekippt wurde. Ab 9. April 2021 ist die Kompostieranlage erstmals am Freitag geöffnet und danach jeden Freitag von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr und jeden Samstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Hinweise zur Abgabe von Grüngut auf der Kompostie- ranlage Annaberg Um die Kompostieranlage offen zu halten und das An- steckungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren, beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Abgabe von Grüngut • Tragen Sie bitte eine medizinische Maske (Masken- pflicht!) • Folgen Sie den Hinweisen des Annahmepersonals • Es können immer nur wenige Personen gleichzeitig abladen. Rechnen Sie dadurch mit verlängerten War- tezeiten! • Vermeiden Sie Gespräche mit anderen Personen beim Entladen. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 • Es ist immer ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern von Person zu Person einzuhalten. Das Annahmepersonal kann Ihnen beim Entladen nicht helfen. • Halten Sie die öffentlichen Straßen und Verkehrswe- ge frei. Nicht abgabeberechtigt sind Personen, die aus Haus- halten mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Entsorgungszentren Gutenfurt und Obermooweiler am Karsamstag, 3. April 2021, geschlossen Am Karsamstag, 3. April 2021, bleiben die Entsorgungs- zentren in Ravensburg-Gutenfurt und Wangen-Obermoo- weiler geschlossen. An den darauffolgenden Werktagen gelten die üblichen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr sowie samstags von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Frau Adelinde Schnetz feierte am 26.03.2021 ihren 85. Geburtstag und Herr Christian Hochhalter feierte seinen 80. Geburtstag am 29.03.2021. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender April 13.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ und „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Osterausstellung Liebe Gemeindemitglieder, in diesem Jahr können wir den Kindern und Eltern unseres Kindergartens ein ganz be- sonderes Angebot zur Osterzeit ermöglichen. Im angren- zenden Bischof-Sproll-Saal sind mit viel Liebe zum Detail unterschiedliche Szenen aus dem Leben Jesu dargestellt. Dadurch möchten wir uns auf einen gemeinsamen Weg begeben und uns auf das Osterfest einstimmen. Gerne hätten wir auch Ihnen, liebe Gemeindemitglieder, den Besuch unserer Ausstellung ermöglicht. Aufgrund der noch immer währenden Pandemie ist es uns nur gestattet die Ausstellung in kleinem Rahmen anzubieten. Dennoch Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 möchten wir Ihnen durch Bilder zeigen, was wir bereits erleben durften und noch erleben werden. Auf unserer Homepage (www.http://kiga-stmartin-baindt.de/) fin- den Sie einen virtuellen Rundgang unserer Ausstellung. Über einen „digitalen Besuch“ würden wir uns daher sehr freuen! Ihr Kindergartenteam St. Martin Schulnachrichten Klosterwiesenschule Baindt Förderverein Klosterwiesenschule Einladung zur Hauptversammlung Liebe Mitglieder, Freunde und Eltern an der Klosterwiesenschule! Die diesjährige Hauptversammlung des Fördervereins Klosterwiesenschule e.V. findet wie im letzten Jahr online statt am Mittwoch, 14 .April 2021 ab 19:30 Uhr Für die Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an eines der Vorstandsmitglieder. Tagesordnung: • Begrüßung und Bericht der Vorsitzenden • Bericht und Anliegen der Kassenwartin • Bericht der Kassenprüferinnen • Entlastung des Vorstands • Wahlen (Vorsitz, Kassenwart, Kassenprüfer, Beisitzer) • Anliegen der Schulleitung der Klosterwiesenschule • Der Förderverein während der Pandemie • Verschiedene Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Für den Förderverein Renate Stratmann (Schriftführerin) Bücherei Geänderte Öffnungszeiten Die Gemeindebücherei bleibt über die Ferien, vom 1.4.2021 bis 10.4.2021 geschlossen. Wenn keine neuen Ver- ordnungen beschlossen werden, öffnet die Gemeindebücherei am Montag den 12.4.2021 zu den bekannten Öffnungs- zeiten. Bei Einhalten der Hygienemass- nahmen und dem Abstandsgebot, dürfen bis zu drei Per- sonen für ca 10 Min. in die Bücherei zum Aussuchen von Büchern. Selbstverständlich gilt weiterhin das Angebot von Click&Collect und dem Vormermerken der Medien über die App Bibkat und den Link eopac.net. Zur Information Tote Katze gefunden mit Chip und Tattoo In der KW 11 wurde im Gebüsch am Kreisverkehr Baindt von den Mitarbeitern des Bauhofes eine tote Katze ge- funden. Wir, Hundefreunde Baindt, konnten den Chip aus- lesen und so waren wir sehr zuversichtlich, den Besitzer schnell informieren zu können. Leider war der Chip nirgends gemeldet, weder bei Tas- so noch in einer anderen Suchmaschine. Die Katze war außerdem tätowiert, aber auch die Tierklinik konnte das Tattoo nicht verbindlich auslesen. Die Chipnummer lau- tet: 276098104565677. Von der Katze gibt es Bilder. Ganz sicher hatte diese Katze Besitzer, die sie vermissen. Bitte melden Sie sich bei mir, Hundefreunde Baindt e.V. , Bri- gitte Wild, Tel. 0171 6923474 Eine allgemeine Information: Der Bauhof Baindt informiert uns immer sehr zeitnah, wenn ein totes Haustier gefunden wird. Uns steht ein Chiplesegerät zur Verfügung, sodass wir direkt das Tier identifizieren können, wenn es einen Chip trägt oder mit einem lesbaren Tattoo markiert ist. Es werden immer Bilder angefertigt, um eine spätere Zu- ordnung zu ermöglichen. Wenn jemand ein Tier vermisst, besteht die Möglichkeit, sich an uns zu wenden, ob wir eine Information dazu haben. Es entstehen dabei für den Besitzer keinerlei Kosten, selbst wenn wir eine Tierklinik hinzuziehen, um Tattoos auszulesen. Herzlichen Dank von unserer Seite ganz besonders an den Bauhof Baindt, der sich in Achtung und Wertschät- zung gegenüber den Tieren und den Besitzern die Mühe macht, uns zu informieren oder sogar die toten Tiere zu uns fährt, um sie identifizieren zu lassen. Eine großartige Zusammenarbeit! Das tote Tier wird grundsätzlich so fotografiert, dass die Bilder für den Besitzer zumutbar sind, aber er sein Tier identifizieren kann! Hundefreunde Baindt e.V. Brigitte Wild, Tel. 0171 6923474 Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patien- ten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, wer- den Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit ver- bundenen Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden ange- wiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende Mittwoch, dem 14.04.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygi- ene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu kön- nen und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos- tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. Das DRK sucht Freiwillige für FSJ und BFD Ab September bietet das Rote Kreuz im Rahmen eines 12-monatigen FSJ wieder mehrere Möglichkeiten der Be- rufsorientierung für Schulabgänger. Durch Mitarbeit in verschiedenen Einsatzbereichen erhalten die Freiwilligen Einblick in den abwechslungsreichen Berufsalltag im So- zialwesen sowie die Chance zur persönlichen Weiterent- wicklung. Neben kostenlosen Seminaren gehören auch Bildungstage und eine einheitliche Vergütung zum FSJ. Für Personen, die sich unabhängig von ihrer Alters- und Lebenssituation beruflich umorientieren oder wieder neu ins Berufsleben einsteigen möchten, besteht die Möglich- keit eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes. Die- ser beinhaltet ebenfalls flexible Bildungstage sowie eine einheitliche Vergütung. Nähere Informationen zum Freiwilligendienst und die Möglichkeit zur Bewerbung finden sie unter: www.drk-rv. de/karriere Kontakt: DRK Kreisverband Ravensburg e.V. Herr Robert Schön Ulmer Straße 95, 88212 Ravensburg Telefon: 0751/56061-60 robert.schoen@rotkreuz-ravensburg.de Regierungspräsidium Tübingen beim Girls´Day am 22. April mit dabei #WirsindMITTENDRIN“: Spannende Online-Einblicke in eine vielseitige „Allround“-Behörde In diesem Jahr präsentiert das Regierungspräsidium Tübingen am Girls´Day ein abwechslungsreiches Pro- gramm für junge Mädchen und Frauen, die sich über Berufsbilder jenseits von den traditionell geprägten Geschlechterrollen informieren wollen. Coronakonform findet die Veranstaltung online statt, eine Anmeldung ist erforderlich. Wer plant und baut Radwege? Wer achtet darauf, dass Pflanzen und Tiere am Gewässer geeigneten Raum zum Leben finden? Wer kontrolliert, ob in der Zahnpasta wirk- lich so viel drin ist, wie draufsteht? Oder wie wird man Eichbeamtin? Diese Fragen werden am 22. April 2021 von 14:00 bis 16:30 Uhr beim Online-Girls´Day von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Tübingen beantwortet. Anders als in den vergangenen Jahren wird in diesem Jahr nicht vor Ort eingeladen, sondern in einer Videokonferenz wird die bunte Mischung von Berufsbil- dern der Behörde vorgestellt. Eine gute Gelegenheit für Mädchen der Klassen 5 bis 10, einen Einblick in spannende Berufsbilder jenseits von klassischen Geschlechterrollen zu bekommen. Interessierte Mädchen können sich bis 11. April 2021 on- line unter www.girls-day.de anmelden. Dort im „Girls´Day Radar“ das Angebot des Regierungspräsidium Tübingen suchen und anmelden. Link zum Angebot: https://www.girls-day.de/@/Show/re- gierungspraesidium-tuebingen/wirsindmittendrin-span- nende-einblicke-in-eine-vielseitige-allround-behoerde Für Fragen steht Sabine Mecke unter bfc@rpt.bwl.de bzw. unter Telefonnummer 07071/757-3074 gerne zur Verfü- gung. „wellcome“ – auch in Pandemie-Zeiten für junge Familien da Gut fürs Kind, gut für die Familie, gut für die Gesellschaft – Mit dieser Überzeugung hat die Stiftung Liebenau und die Stiftung St. Anna in Leutkirch vor über 10 Jahren die Trägerschaft für die „wellcome“– Standorte Schussental und Allgäu im Landkreis Ravensburg übernommen. Der Dienst bietet jungen Familien, nach der Geburt eines Kin- des, praktische Hilfe im Alltag. Die Geburt eines Kindes bringt große Freude in das Leben einer jungen Familie, stellt sie aber auch vor neue Her- ausforderungen. Wer auf kein soziales Unterstützungs- netzwerk durch Großeltern, Verwandte oder Freunde zu- rückgreifen kann oder möchte, bekommt bei „wellcome“ praktische und individuelle Hilfe. Im ersten Lebensjahr nach der Geburt besucht eine Ehrenamtliche einmal in der Woche die Familie und kümmert sich um das Neu- geborene oder die Geschwisterkinder, je nach Bedarf. „,wellcome´ ist für alle Familien da“, sagt Koordinatorin Silke Haller, zuständig für die Region Schussental. So hat Anfang 2019 auch Sabrina Sigg zum Telefonhörer ge- griffen und sich bei „wellcome“ gemeldet. Erfahren hat sie von dem Angebot durch ihre Hebamme. Ihr zweites Kind, der kleine Matteo musste in den ersten Monaten nach der Geburt viel weinen. Das Schwesterchen wollte auch Aufmerksamkeit, und Großeltern waren nicht vor Ort. Da freute sich die Mama sehr auf die wöchentlichen Auszeiten. Diese ermöglichte ihr die Ehrenamtliche Inge Dillmann. „Schon nach dem Kennenlerntermin war klar: Wir sind uns sympathisch.“, so die beiden Frauen. „Mit Inge hat sich das dann ganz schnell super eingespielt und sie verstand sich prima mit Matteo,“ erinnert sich Sabrina Sigg. So gut, dass sie auch nach dem offiziellen Ende von „wellcome“ bis heute Kontakt halten. „Ich freue mich sehr, dass die Familie mich weiterhin an ihrem Le- ben und der Entwicklung der Kinder teilhaben lässt. Das bereichert auch mein Leben“, erzählt Inge Dillmann, die inzwischen schon wieder einer weiteren „wellcome“-Ma- ma Entlastung schenkt. Entlastung unter Corona-Bedingungen Das Angebot „wellcome“ steht für Kontakt, Begegnung und Unterstützung, unmittelbar und persönlich. Daher haben die Verhaltensregeln in der Corona-Pandemie auch hier ihre Auswirkungen gezeigt. Im ersten Lockdown musste die aufsuchende Hilfe in den Familien vorüber- gehend pausieren. Auch wenn die Ehrenamtlichen ihre „wellcome“-Familie üblicherweise nur einmal pro Wo- che für rund drei Stunden besuchen, war das für viele Familien ein herber Einschnitt. In telefonischen Beratun- gen konnte die Koordinatorin auf die Sorgen und Nöte Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 der Familien eingehen und gemeinsam nach Milderung suchen. Im Rahmen der Hygieneregeln sind inzwischen wieder Besuche bei den Familien möglich und werden mit großer Dankbarkeit angenommen. So schenkt „wellco- me“ Abwechslung und punktuelle Leichtigkeit im häufig erschwerten Corona-Familienalltag. „wellcome-Engel“ gesucht Überall im Landkreis verteilt finden sich „wellcome-Engel“. Dennoch gibt es auch Lücken. Für das Schussental würde sich Silke Haller aktuell besonders in Schlier, Waldburg, Baindt oder der Ravensburger Weststadt über weitere Ehrenamtliche freuen, die wohnortnah Familien für ein paar Monate begleiten möchten. Mitbringen müssen die „wellcome-Engel“, neben Lebenserfahrung und Sicherheit im Umgang mit Babys und Kleinkindern, eigentlich nur ein großes Herz und Begeisterung für die Idee. Familien, die sich Entlastung wünschen sowie interessierte Ehrenamtliche können sich gerne näher informieren unter: „wellcome“ Schussental, Silke Haller, Herrenstraße 43, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 76424801, E-Mail: ravens- burg@wellcome-online.de. „wellcome“ Allgäu, Corinna Muderer, Kemptener Straße 11, 88299 Leutkirch, Telefon: 07561 9852391, E-Mail: leut- kirch@wellcome-online.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 01. April 2021 – 11. April 2021 Gedanken zur Woche Ein Ölzweig schnell vom Baum gerissen macht noch kei- nen Frieden. Die begeisterte Menge ist wankelmütig und hängt ihre Palmen nach dem Wind. So schnell lässt man dich fallen, du kommst auf keinen grünen Zweig mehr. Jetzt wartet Totholz auf dich Andreas Knapp Donnerstag 01. April - Gründonnerstag 19.00 Uhr Baindt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Der Singkreis lädt dazu recht herzlich ein (öffentlich ohne Platzreservierungskarten) 19.00 Uhr Baienfurt - Messe vom letzten Abendmahl (öffentlich, mit Platzkarten) Anschließend Gebetsstunde in der Kirche. Freitag, 02. April - Karfreitag 11.00 Uhr Baindt - Kinderkreuzfeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 15.00 Uhr Baindt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkar- ten) Bitte bringen Sie Ihr Gesangbuch mit! 10.00 Uhr Baienfurt - Kinderkreuzfeier 15.00 Uhr Baienfurt - Feier vom Leiden und Sterben Christi (öffentlich, mit Platzkarten) „Volksliederpassion“ v. Erno Seifritz Samstag, 03 April - Karsamstag 21.00 Uhr Baindt - Feier der Osternacht, Weihe des Os- terwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) 21.00 Uhr Baienfurt - Feier der Osternacht, Weihe des Osterwassers und Segnung der Osterspeisen (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 04. April - Ostersonntag - Hochfest der Auferstehung des Herrn 10.00 Uhr Baindt - Ostern - Festgottesdienst mit Chor- quartett des Kirchenchors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Pia und Baptist Heilig, Jahrtag: Adam Zim- mermann) Mit Austeilung des Osterlichts (Osterlichter werden am Eingang angeboten oder eigene mitbringen) und Segnung der Osterspeisen, Bischof-Moser-Kollekte 09.30 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit einem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Orgel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 11.15 Uhr Baienfurt - kleine Kirche - „Wir feiern Ostern“ (öffentlich, mit Platzkarten) Montag, 05. April - Ostermontag 10.00 Uhr Baindt - Oster-Festgottesdienst mit Dekan i. R. Heinz Leuze mit Chorquartett des Kirchen- chors (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Klementine und Eduard Gel- zenlichter mit Angehörigen, Georg Locher, Eli- sabeth Fugunt, Josef Kampka, Josefine und Eugen Knoll) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Oster-Hochamt mit dem Chor- quartett des Kirchenchors, Streichtrio und Or- gel (öffentlich mit Platzkarten) Weihe der Osterkerzen und Segnung der Os- terspeisen Bischof-Moser-Kollekte Mittwoch, 07. April 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 09. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Samstag, 10. April 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Rosa Vogel, Johannes Merk, Ignaz Mal- sam mit Angehörigen, Franz Schmidt, Familie Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Gisi, Familie Merk, Familie Asberger, Franz und Paula Wucherer, Barbara und Josef Lemmer, Ida und Georg Selensky, Hildegard und Sieg- fried Müller) 18.30 Uhr Baienfurt - Wort-Gottes-Feier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 11. April - 2. Sonntag der Osterzeit (Weißer Sonntag) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier, Erstkommuni- onvorstellungsgottesdienst (geschlossene Veranstaltung) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdiens- tes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Ostern heißt - Es geht aufwärts! In diesem Sinne wünsche ich uns allen von Herzen ge- segnete und frohe Ostern! Es geht aufwärts - hoffentlich auch, was die Pandemie anbelangt. Pfarrer Staudacher Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Vom 06. April bis einschließlich 09. April bleibt das Pfarrbüro geschlossen. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Es ist Ostern. Die Fastenzeit ist vorbei und wir sind zurück in unserem Alltag. Vielleicht können wir uns ein Stück der Erfahrungen aus der Klimafastenzeit 2021 bewahren und auch weiterhin umsetzen. Der Aktion Klimafasten liegen die Ziele für nachhaltige Entwicklung (17ziele.de) zugrun- de. Diese Ziele machen unsere gemeinsame Verantwor- tung für die Welt deutlich. Sie gelten für alle Staaten der Welt und berücksichtigen alle Dimensionen der Nachhal- tigkeit: Soziales, Umwelt und Wirtschaft. Mit der Aktion Klimafasten 2021 hat sich in unserer Kirchengemeinde ein kleines kunterbuntes Netzwerk unterschiedlicher Al- tersgruppen gebildet. Die Impulse des Klimafastens wa- ren uns Denkanstöße, die unser alltägliches Tun auf den Prüfstand stellten. Durch den Austausch entstanden kre- ative Ideen, mit denen wir Sie an der Aktion Klimafasten teilhaben lassen konnten. Besonders engagiert waren die Berufsschulstufenschüler des SBBZ Sehen mit da- bei, die sich tatkräftig eingebracht haben u.a. durch die Gestaltung des Kunstobjekts, kreativen Ideen und deren Umsetzung (Rezeptesammlung, Samenbomben etc.). Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Die Aktion Klimafasten 2021 war für uns Bestärkung: Es macht Sinn, sich mit einer nachhaltigen Lebensweise zu befassen. Auch wenn einer alleine die Welt nicht retten kann, können wir gemeinsam etwas zu besseren Lebens- bedingungen für alle Menschen weltweit beitragen. Ge- mäß dem afrikanischen Sprichwort: Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele klei- ne Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Den- kens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Heraus- forderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lö- sungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer, Geschäftsführer CE Deutschland EINLADUNG Halleluja, es ist Ostern! Sonntag, 04.04.2021 11:15 Uhr Katholische Kirche Mariä Himmelfahrt Baienfurt Alle Kinder ab 0 Jahren, Eltern, Großeltern, Onkel, Tanten, Paten und alle anderen sind recht herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hygiene- und Abstandvorschriften der Kirchengemeinde. Alle Personen ab 6 Jahren müssen den gesamten Gottesdienst über eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bitte rechtzeitig da sein und die Kontaktdaten bereits schriftlich mitbringen, damit alle zügig einen Platz in der Kirche zugewiesen bekommen können. Platzkarten sind ab 28.03. in der Kirche beim Schriftenstand erhältlich. Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 08.30 Uhr Friedensrosenkranz 09.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Wir wünschen Ihnen frohe Ostern, bleiben Sie gesund. Wir laden Sie herzlich ein am Mittwoch, 14.04.2021 8.30 Uhr Friedensrosenkranz 9.00 Uhr Friedensmesse Aquarell von H.P. Götze, Baienfurt Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige. Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüs- sel des Todes und der Hölle. Offb 1,18 Ostern fällt wieder aus!? Nein. Ostern fällt nie aus. Das, was uns Gott damals an Ostern gezeigt hat, gilt auch in diesem Jahr. Es gibt einen Grund zum Feiern! Der Tod hat nicht mehr das letzte Wort. Er hat seinen letzten Schrecken verloren. Trotz der Einschränkungen dieser Tage, die wir aus Liebe zum Mitmenschen auf uns nehmen, lassen wir uns nicht länger von der Angst leiten - auch nicht von der Angst vor dem Virus. Wir feiern Ostern! - So, wie‘s halt grad geht. Wir achten aufeinander. Wir fragen nacheinander. Wir sehen nacheinander. Auch jetzt - in diesen seltsamen Ostertagen. Liebe ist stärker als der Tod. Das hat uns Gott in Jesus gezeigt. Das hat er uns zugesagt. Das feiern wir als Gemeinde - auch dieses Jahr! Auf dieser Grundlage wollen wir leben. Euch allen ein frohes, gesegnetes Osterfest! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ an dem die Liebe zu den Menschen scheinbar in Kummer und Leiden mündet, genau da geschieht das Unglaubliche: In seiner Niedrigkeit hat Gott durch Jesus seine unendlich große Macht über Tod und Leben gezeigt. Diese Macht geht aber über diese Niedrigkeit hinaus und wird uns in der Auferstehung Christi zur Hoffnung. Ja – dieses ganze Geschehen geschah und wirkt bis h Es hat nicht zum Ziel, dass wir jetzt schon vollkommen vollkommen sind, sondern dass wir vollkommen vollkommen werden bei Gott. Mich Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdi (nach Voranmeldung) als auch online statt Cornonaverordnung erlaubt. Achten Sie unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt Montag, 22. März – 04. April Ostergarten in Baindt _________________________ A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz (nach Voranmeldung) als auch online statt, sofern dies die aktuelle Cornona- verordnung erlaubt. Achten Sie bitte auf die aktuellen Hinweise auf unse- rer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Donnerstag, 01. April Gründonnerstag 19.00 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl mit Voranmeldung!!! Freitag, 02. April Karfreitag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Voranmel- dung!!! Sonntag, 04. April Ostersonntag 06.30 Uhr Baienfurt Osternacht mit Abendmahl mit Vo- ranmeldung!!! 10.30 Uhr Baienfurt Familiengottesdienst mit Voranmel- dung!!! Montag, 05. April Ostermontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Taufe mit Voran- meldung!!! Sonntag, 11. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Voranmeldung per E-Mail oder telefonisch im Pfarr- büro. _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste www.evangelisch-baienfurt Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Während des Streams und im Anschluss daran gibt es die Möglichkeit zur Interaktion über Chat, Telefon oder über die Begegnung in digitalen Erfahrungsräumen. --- Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATIONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) begleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attrak- tiv und relevant ist. Eine Kirche, die innerhalb und außer- halb ihrer Mauern gute Glaubens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu erarbeiten laden wir Sie wieder herzlich zur INNOVATI- ONSWERKSTATT Kirche und Familie am 12. April 2021 um 19.00 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Die Veranstaltung findet wieder online statt. Den Link erhalten Sie bei der Voranmeldung. Voranmeldung bis 09.04.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Offene Bibelandacht Am Palmsonntag, 28. März findet um 18 Uhr eine „Offene Bibelandacht“ zur Passionszeit in der evang. Kirche in Weingarten statt. Unter dem Motto „Der Gottesknecht – Licht für die Völker“ sprechen Prädikant Pfizenmaier und Matthias Geiser über Jesaja 42, 1-9. Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt interessierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. Offene Bibelandacht Bei einer österlichen Bibelan- dacht in der evang. Kirche in Weingarten spricht am Oster- montag, um 18.00 Uhr Pfarrer i. R. Andreas Stiehler über Verse aus dem 1. Korintherbrief, Kap. 15 „Wahrhaftig auf- erstanden“ Die Evang. (landeskirchliche) Gemeinschaft Apis lädt in- teressierte Gäste herzlich ein. Das Hygienekonzept der evang. Landeskirche wird angewandt. _________________________ Liebe Kreative Alte Gesangbücher sind viel zu schade zum Entsorgen. Die Eier sind immer ein nettes Mitbringsel für begeisterte Sänger! Danke für diese Anregung sagen wir an Gaby Herrmann. Leider sieht es so aus, als könnten wir auch nach den Os- tertagen noch keine Treffen im Bonhoeffersaal stattfin- den lassen. Aber lasst uns auf gutes Wetter hoffen, auf dass wir uns wieder draußen treffen können. Also bleibt es dabei schön kreativ allein daheim zu blei- ben und sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Verschiebung der Jahreshaupt- versammlung! Aufgrund der unveränderten Co- rona Situation, kann leider unse- re Jugend- und Jahreshauptver- sammlung vom 16.04.2021 nicht stattfinden. So wie es uns möglich ist, werden wir den Termin auf Juni/Juli verschieben. Wenn wir dann einen neuenTermin haben, werden wir euch zeitnah informieren. Viele Grüße und bleibt gesund Euer Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Frohe Ostern Unseren Mitgliedern, die im April geboren sind wünscht der Sozial- verband VdK Ortsverband Wein- garten alles Gute und viel Gesundheit sowie ein schönes Osterfest. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Nummer 13 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Blutreitergruppe Blutfreitag in Weingarten Der Blutritt in Weingarten wird in die- sem Jahr erneut unter Corona-Be- dingungen abgehalten, so die Aussa- gen im aktuellen Sonntagsblatt und in der Schwäbischen Zeitung. Bis zum Ostermontag wird ein „Arbeitskreis Blutritt“ verschiedene Szenarien ausarbeiten bei denen sich zeigen müsse, was überhaupt unter den gegebenen Umständen möglich ist. Auch die traditionelle Gruppenführerbesprechung am Ostermontag im Kultur und Kongresszentrum wird so nicht stattfinden. Ersatzweise sind die Gruppenführer am Ostermontag, zur Eucharistiefeier in die Basilika eingela- den. Daran anschließend werden alle notwendigen Infor- mationen zum diesjährigen Blutfreitag bekannt gegeben. Georgs-Ritt in Bergatreute Gwigg und Ochsenhausen Derzeit liegen noch keine offiziellen Aussagen der jewei- ligen Kirchengemeinden zum stattfinden der jeweiligen Prozessionen vor. Was sonst noch interessiert Kreissparkasse Ravensburg Piraten, Clowns und vieles mehr beim KNAX-Fasnets- wettbewerb Auch wenn die Fasnet in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, wollte die Kreissparkasse Ravensburg den Kindern trotzdem den Spaß gönnen, sich zu verklei- den. Daher hat sie einen Fasnetswettbewerb veranstaltet. Mitmachen ging ganz einfach: Kostüm aussuchen, ver- kleiden, Foto schießen und auf der KNAX-Website www. ksk-rv.de/knax hochladen. Die Teilnehmer waren alle kreativ und haben sich tolle Kostüme ausgedacht. Von Hexen, über Clowns, Prinzes- sinnen und Piraten bis hin zu unterschiedlichen Tierkos- tümen war alles vertreten. 10 Kinder hatten Glück, wurden ausgelost und haben einen Preise gewonnen. Unter ihnen auch Emily W. aus Baindt, welche sich über das Spiel „Hexentanz“ von Ra- vensburger freute. KNAX-Website www.ksk-rv.de/knax Um bei der nächsten Verlosung dabei zu sein, lohnt sich ein Blick auf die KNAX-Website der Kreissparkasse Ra- vensburg. Hier warten Comics, Filme, Spiele, Buch- und Basteltipps sowie Malwettbewerbe und Gewinnspiele auf die Kinder. Probieren Sie auch die KNAX-Taschengeld-App aus. Sie hilft Eltern dabei, das Taschengeld ihrer Kinder zu orga- nisieren, animiert zum Sparen und macht großen Spaß. Alle Infos hierzu gibt’s auch auf der KNAX-Website. Emily W. freut sich über ihren Gewinnspielpreis, welcher ihr in der Sparkassenfiliale in Baindt überreicht wurde. Regierungspräsidium Tübingen Saisonstart des Tübinger Ökomobils Das Naturschutzlabor auf Rädern des Regierungs- präsidiums Tübingen rollt wieder zu Schulklassen und Kindergartenkindern. Das Ökomobil startet seine Saison beim Naturkinder- garten „Märchenwald“ e. V. in Bodelshausen. Dank eines ausgefeilten Hygienekonzeptes und der Veranstaltun- gen im Freien können auch in diesem Jahr Kindergar- tenkinder ab fünf Jahren und Schülerinnen und Schüler auf das Naturerlebnis zum Anfassen freuen. Rund 200 Veranstaltungen sind im ganzen Regierungsbezirk Tü- bingen geplant; davon sind nur noch wenige Termine in den Sommerferien zu haben. Nach der Winterpause rollt das Ökomobil des Regie- rungspräsidiums Tübingen wieder quer durch den Regie- rungsbezirk, um Jung und Alt die biologische Vielfalt und die Wichtigkeit des Natur- und Umweltschutzes näher zu bringen. Seinen Auftakt machte der Forscherlaster im Naturkindergarten „Märchenwald“ in Bodelshausen für 13 Vorschülerinnen und Vorschüler. Seit mehr als 30 Jahren haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene die Möglichkeit, mithilfe des fahrenden Naturlabors ihre Umgebung zu erleben und gleichzeitig herauszufinden, wie man zu ihrem Schutz beiträgt. Das Umweltmobil ist ausgestattet mit Mikroskopen, Ferngläsern, verschie- denen Gerätschaften für Boden- und Gewässerunter- suchungen und allem, was man für die Erkundung der Natur braucht. Um Umweltbildung auch in Zeiten von Corona erlebbar zu machen, gibt es ein entsprechendes Hygienekonzept. „Das Team des Ökomobils hat in den vergangenen Wo- chen tolle Arbeit geleistet und Pläne ausgearbeitet, dass die Schülerinnen und Schüler die Natur vor Ort sicher erforschen können“, betont Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Veranstaltungen finden im Freien und in Kleingruppen statt, sodass die gültigen Schutzregelungen eingehalten werden. Das Hygienekonzept regelt neben der Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen auch den Ablauf einer kontaktlosen Veranstaltung, die es aber dennoch den Teilnehmenden ermöglicht, Wis- senswertes über die Lebensräume von Pflanzen und Tieren zu erfahren. Durch die Aufteilung in Kleingruppen wird es in diesem Jahr insgesamt mehr als 200 Veranstaltungen mit dem Ökomobil Tübingen geben. In den Sommerferien sind noch vereinzelte Termine frei. Hintergrundinformation: 1987 nahm das Ökomobil des Regierungspräsidiums Tü- bingen als bundesweit erstes Umweltmobil seine Fahrt auf. Viele Schülerinnen und Schüler, Kinder, Jugendliche und Erwachsene hatte das Ökomobil seitdem zu Gast. Tausende von Kilometern hat es für eine umweltgebildete Gesellschaft zurückgelegt. Das Tübinger Pioniergefährt blieb nicht lange alleine. Kurz darauf waren auch in den Regierungsbezirken Karlsru- he, Stuttgart und Freiburg die fahrenden Naturlabore unterwegs. Der Start der Umweltmobile begründete damit auch die über 30-jährige Erfolgsgeschichte der außerschulischen Umweltbildungsarbeit in Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Bunte Ostereiersuche 1. Der Osterhase war schon fleißig und hat viele Eier bemalt. Kannst du zwei mit dem gleichen Muster finden? 2. Wie viele Küken helfen dem Osterhasen bei seiner Arbeit? 3. Findest du etwas, das nicht auf die Wiese gehört? 4. Wenn du das Bilderrätsel löst, erhältst du ein Lösungswort! Lösung: 1. siehe Abbildung - 2. Es sind 13 Küken. - 3. Der Fisch gehört nicht auf die Wiese. - 4. OSTERN = VOGEL - STERN - TORTE - EIMER - ROCK - SONNE Lösung: Manuel findet den Weg zu Hilda Henne.Lösung: f und c Ostereierpuzzle Oh je - aus einem Ei sind Stücke der Schale heraus- gebrochen. Der kleine Osterhase möchte das gerne reparieren, aber welche Scherben muss er nehmen? Osterlabyrinth Die drei Osterhasen Manuel, Mia und Mirco machen sich auf den Weg zu Hilda Henne, um Eier abzuholen. Aber nur ein Hase findet den richtigen Weg. Welcher? © S öffl er /D EI KE 72 4R 14 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 GESCHÄFTSANZEIGEN WÜNSCHT Frohe Ostern Sabine Günther • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • testamentsspende@euronatur.org Schenken Sie sich Unendlichkeit. Mit einer Testamentsspende an EuroNatur helfen Sie, das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren. Interessiert? Wir informieren Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an: www.bewegung-gegen-krebs.de „Bring deine Fitness ins Rollen.“ Britta Heidemann, Olympiasiegerin im Degenfechten SPENDENKONTO IBAN: DE65 3705 0299 0000 9191 91 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 13 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de Für die Leitung der Geschäftsstelle des LandFrauenverbandes sowie des Bildungs- und Sozialwerks e.V., mit Sitz in Ravensburg, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Geschäftsführer (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit mit einem Arbeitsumfang von mindestens 32 Wochenstunden. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Geschäftsführung für den LandFrauenverband und das Bildungs- und Sozialwerk sowie die politische Interessenvertretung des Verbandes und Gremienarbeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.lbv-bw.de/Der-LBV/Jobs-Karriere Wenn Sie über einen Hochschulabschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder agrarwissenschaftlichen Studiengang bzw. über einen anderen für diese Aufgabe qualifizierenden Abschluss verfügen, Führungserfahrung und Freude am Umgang mit Menschen und am Thema Weiterbildung haben, sind Sie bei uns richtig! Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail in einem Gesamtdokument (PDF) inklusive Gehaltswunsch und Eintrittstermin. STELLENANGEBOT Ihre persönliche Ansprechpartnerin: Uta Wolber, Telefon: 0711 2140-207, E-Mail: wolber@lbv-bw.de Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart www.lbv-bw.de, www.landfrauenverband-wh.de Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Baienfurt • Telefon 0751 51329 • Fax 51370 Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Sche Schendel’s Insektenschutz • Fliegengitter, Plissees • Lichtschachtabdeckungen • Türen und Rollos • Kunststofffenster Über 30 Jahre Fensterbau u. Insektenschutz • Lichtschachtabdeckungen • Fliegengitter, Rollos • Schiebe- und Pendeltüren Baienfurt ∙ 0751 51329 ∙ rudosche@t-online.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung 188€ pro tonne inkl. MwSt. (ab 3 to lose) Mehr : schellinger-kg.de Holzpellets zum Frühlingspreis nur bis 26. april Jürgen Kolb Garten-Landschaftspflege Sind Sie des langen Wartens müde? Dann kommen Sie doch zu uns!! Wir sind ein zuverlässiges kompetentes Team mit dem Gewissen know-how für Ihren Garten. Sie werden bei uns zeitnah betreut. Tel. 0751 45400 oder 0171 5216207 STELLENANGEBOTE[mehr]

            Dateityp: PDF-Dokument
            Dateigröße: 13,9 MB
            Verlinkt bei:
              Zuletzt geändert: 01.04.2021
              Bericht_23_03_07.pdf

              Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07. März 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2023 wurde folgendes bekannt gegeben: Der Gemeinderat schlägt den Standort an der Klosterwiesenschule Flurstück 953, neben der bestehenden Containeranlage, zur Errichtung einer weiteren Unterkunft für Geflüchtete vor. Eröffnung der Gaststätte zur Mühle am Donnerstag, den 17. März 2023 Bauantrag zum Einbau einer Ferienwohnung in das Kellergeschoss des Einfamilienwohngebäudes in der Lilienstraße 41, Flst. 113/5 Das Gebäude Lilienstraße 41 wurde mit einer Wohnung im Untergeschoss an die jetzigen Eigentümer verkauft. Diese wollen die Wohnung als Ferienwohnung nutzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bei der Bronnenstube, 1.Änderung“ (rechtskräftig 13.05.1974) im Bereich des allgemeinen Wohngebietes und ist nach § 30 BauGB zu beurteilen. Auf dem Grundstück sind in der Doppelgarage die nach Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze vorhanden. Zusätzlich können im Einfahrtsbereich Fahrzeuge abgestellt werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag und zur ausnahmsweisen Zulassung einer Ferienwohnung wird erteilt. Grundstücksveräußerung im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis Im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis wurden inzwischen sechs Grundstücke an Gewerbebetriebe und ein Grundstück für eine Umspannstation verkauft. Vier Firmengebäude sind bereits bezogen. Ein Grundstück wird auf Grund der momentanen Lage an die Gemeinde zurückgegeben und kann an einen Gewerbebetrieb weiter veräußert werden. Es handelt sich hierbei um einen kleineren Bauplatz mit 1.130m². Nach § 92 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss zur Veräußerung von Vermögenswerten vom Gemeinderat erforderlich. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Veräußerung des Bauplatzes Flst. 1014/6 mit 1.130m² im Gewerbegebiet 2. Erweiterung Mehlis zum Preis von 190 €/m² zu. Weiterentwicklung und Finanzierung der Lebensräume für Jung und Alt der Stiftung Liebenau am Dorfplatz 2/1 Nach ausführlicher Diskussion und weiteren Arbeitsaufträge an die Gemeindeverwaltung wurde der Beschluss zum Tagesordnungspunkt vertagt. Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Die Schulsozialarbeit ist ein wichtiges Instrument der Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen und dient der Vorbeugung sowie Früherkennung von Problemlagen. Schulsozialarbeit stellt damit ein Qualitätsmerkmal der Schule dar. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule wurde im Jahr 2003 mit einem Stellenumfang von 50 Prozent eingerichtet. Diese erfolgt in Trägerschaft mit „Die Zieglerschen Nord gemeinnützige GmbH“, basierend auf einem Werkvertrag zwischen der Gemeinde Baindt und dem diakonischen Jugendhilfeträger. Ende des vergangenen Jahres stellte die Klosterwiesenschule einen Antrag auf Aufstockung der Schulsozialarbeit. Aktuell arbeitet die Schulsozialarbeiterin Frau Nandi mit einem Stellenumfang von 50 Prozent an der Klosterwiesenschule. Der Stellenanteil von 50 Prozent reicht nicht aus, um die Aufgaben der Schulsozialarbeit vollumfänglich und ausreichend ausführen zu können. Die Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule sollte von 50 Prozent auf 65 Prozent aufgestockt werden. Bisher belaufen sich die Kosten für die Stelle der Schulsozialarbeit mit einem Umfang von 50 Prozent auf 44.212,07 Euro pro Jahr, sprich 3.684,34 Euro im Monat. Bei einer Erhöhung des Stellenanteils auf 65 Prozent betragen die Mehrkosten jährlich 13.263,63 Euro. Hinzu kommt, dass der Träger die IT-Ausstattung zukünftig selbst stellen möchte, sodass ab dem Jahr 2024 zusätzliche Kosten in Höhe von 1.500 Euro entstehen. Diese Kosten fallen allerdings unabhängig von einer Aufstockung des Stellenumfangs an. Die Schulsozialarbeit wird sowohl vom Landkreis als auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) gefördert. Für das Schuljahr 2021/2022 betrug die Förderung vom Landkreis 7.150,00 Euro und vom KVJS 5.561,10 Euro. Dies ergibt eine Gesamtfördersumme von 12.711,10 Euro. Fördermittel für das Schuljahr 2022/2023 wurden bereits beantragt. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Aufstockung der Schulsozialarbeit an der Klosterwiesenschule Baindt von 50 Prozent auf 65 Prozent ab dem 01.08.2023 zu. Positionspapier "kein weiter so" des Gemeindetags Baden -Württemberg - Stellungnahme der Gemeinde Baindt Der Gemeindetag hat im Rahmen der Landesvorstandssitzung im September 2022 ein Positionspapier erarbeitet, um auf das Erreichen der Belastungsgrenze des Staates und der Kommunen hinzuweisen. Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus, von Bund und Land werden aber immer wieder neue Leistungen eingefordert und die Bürokratie hat eine Komplexität angenommen, die kaum mehr zu bewältigen ist. Aus Sicht des Gemeindetags braucht es eine klare Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen. Das Positionspapier wurde im Nachgang auch von den anderen kommunalen Verbänden übernommen. Aufgrund der positiven Resonanz auch in der Öffentlichkeit wurde daraufhin ein „offener Brief“ an die Landesregierung übersendet, bei dem neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Baden- Württembergische Handwerkstag, die IHK Baden-Württemberg, die Unternehmer Baden- Württemberg, der Sparkassenverband und der Genossenschaftsverband unterzeichnet haben. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat unterstützt die Position des Gemeindetags Baden-Württemberg und stellt sich hinter die Forderungen des Positionspapiers und des offenen Briefes an die Landesregierung. Bebauungsplan "6. Änderung und Erweiterung -GE-Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu -Satzungsbeschluss Im Südwesten des Ortsteils Schachen liegt das Gewerbegebiet Mehlis. Die an das bestehende Regenrückhaltebecken angrenzende Fläche war als Retentionsfläche vorgesehen. Durch den Bau eines Retentionsbeckens im Zuge der 5. Änderung und Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Retentionsfläche in ihrer ursprünglichen Funktion nicht mehr benötigt, so dass die Fläche anderen Nutzungen zugeführt werden kann. Erst durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird es möglich sein eine Batteriegroßspeicheranlage in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk zu errichten, mit der überschüssige Energie gespeichert und zu Bedarfszeiten wieder an das Netz abgegeben werden kann. Der Bebauungsplan „6. Änderung und Erweiterung GE Mehlis“ weist eine erneuerbare Energien Fläche nach § 9 Abs.1 BauGB aus. Im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) ist diese Nutzung im geplanten Geltungsbereich nicht vorgesehen. Der FNP wird daher im Parallelverfahren geändert. Mit dem ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.09.2022 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 29.09.2022 statt. Mit den eingearbeiteten Anregungen fand die öffentliche Auslegung vom 19.12.2022 bis 23.01.2023 statt. Aus der Bevölkerung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Anregungen und Bedenken aus der öffentlichen Anhörung wurden in die Unterlagen eingearbeitet. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung des Bebauungsplans "6. Änderung und Erweiterung - GE Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ vom 06.12.2022 zu eigen. 2. Die in der Gemeinderatssitzung darüber hinaus beschlossenen Inhalte ergänzen die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage. 3. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 4. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 07.03.2023. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise und redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 5. Die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Bebauungsplans „4. Änderung Gewerbegebiet Mehlis“ in der Fassung vom 07.03.2023 werden gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen. Freiwilligendienste in den Kindertagesstätten und in der Klosterwiesenschule Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die katholische Kirchenpflege Baindt, der Waldorfkindergarten sowie die drei kommunalen Kindertagesstätten „Sonne, Mond und Sterne“ können auch im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 je eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 2. Die Klosterwiesenschule Baindt kann auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Freiwilligendienst-Stelle besetzen. 3. Die anfallenden Kosten können für den kirchlichen Kindergarten und den Waldorfkindergarten über die Betriebskosten abgerechnet werden. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Aufgrund der aktuellen Personalsituation könnten die gesetzlichen Vorgaben für die derzeitigen Öffnungszeiten unserer Kindertagesstätte Sonne, Mond und Sterne nicht mehr rechtssicher aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund war es notwendig ab dem 01.03.2023 die Öffnungszeiten vorübergehend zu reduzieren. Dies war keine „Spontanentscheidung“, sondern eine Maßnahme, die zwingend erforderlich war. Die Situation in den Kindergärten ist Land auf Land ab ähnlich, die Herausforderungen sind groß und es gilt für die Zukunft einiges zu regeln, damit unsere Kinder und deren Familien planbare Bedingungen vorfinden und die Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden. Um solch eine notwendige Reduzierung der Öffnungszeiten in den Gebühren auszuweisen, ist die Aufnahme eines weiteren Absatzes in der Satzung notwendig. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt zum 01.03.2023 zu.[mehr]

              Dateityp: PDF-Dokument
              Dateigröße: 144,24 KB
              Verlinkt bei:
                Zuletzt geändert: 16.03.2023
                Informationsblatt_Verkehrswertgutachten_GMS-Gutachterausschuss.pdf

                Informationsblatt zur Erstellung eines Wertgutachtens Gutachterausschuss Nach § 192 Baugesetzbuch (BauGB) werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Gemeinden angesiedelt. Die Städte Ravensburg und Weingarten, sowie die Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg haben die Aufgaben an den Gemeindeverband Mittleres Schussental abgegeben. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren, ehrenamtlichen Gutachtern. Der Vorsitzende und die weiteren Gutachter sind in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren. Die Mit- glieder des Gutachterausschusses stammen dabei aus den Berufsgruppen Bauwirtschaft, Finanzwirtschaft, Immobilienhandel und Landwirtschaft. Der Gutachterausschuss ist nach dem BauGB gekennzeichnet durch seine Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Wei- sungsfreiheit. Der Gutachterausschuss steht außerhalb der Hierarchie des Behörden- aufbaus und ist nicht Teil der Verwaltung der Städte oder der Kreise, für deren Bereich er gebildet worden ist. Dies soll gewährleisten, dass die Gutachterausschüsse ihre Tätigkeit unparteiisch und ohne Ansehen der Person aus freier Überzeugung nachkommen können. Verkehrswertgutachten Nach § 193 BauGB erstattet der Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Der Ver- kehrswert wird dabei durch den Preis bestimmt, der zum Wertermittlungsstichtag im ge- wöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Ei- genschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sons- tigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönli- che Verhältnisse zu erzielen wäre. Der unter bestimmten normativen Vorgaben als Preis definierte Verkehrswert ist nicht mit dem im Einzelfall auf dem Grundstücksmarkt ausge- handelten Kaufpreis gleichzusetzen, denn dieser muss nicht dem Verkehrswert entspre- chen. Der Kaufpreis kann u.a. durch persönliche Umstände vom Verkehrswert abweichen. Im Gutachtenantrag ist unbedingt der Wertermittlungsstichtag (Stichtag, auf den sich die Wertermittlung beziehen soll) anzugeben. Dieser Stichtag kann je nach Bewertungsan- lass variieren. So ist als Stichtag in Nachlasssachen grundsätzlich der Todestag des Erb- lassers oder das Datum der Auseinandersetzung maßgeblich. Neben dem Wertermitt- lungsstichtag gibt es noch den Qualitätsstichtag. Hierbei handelt es sich um den Stichtag, auf den sich der für die Wertermittlung maßgebliche Grundstückszustand bezieht. Beide Stichtage sind im Antrag entsprechend anzugeben. Antragsberechtigt sind neben Gerichten und Behörden vor allem die Eigentümer und ihnen gleichgestellte Personen, Inhaber von Rechten an Grundstücken, Erben, Testa- mentsvollstrecker, Bevollmächtigte oder auch Hypothekengläubiger. Die Antragsberechti- gung ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen. Nach § 193 Abs. 3 BauGB haben die Gutachten keine bindende Wirkung. Verfahrensablauf Um einen Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens zu stellen, bitten wir Sie, das vorgefertigte Antragsformular möglichst vollständig auszufüllen und mit den erfor- derlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses abzugeben. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft den Antrag und beschafft alle für das Gutachten erforderlichen Unterlagen, die nicht beim Antragsteller bzw. Eigentümer vor- liegen. Hierzu gehören u.a. auch Flächenberechnungen und Gebäude- /Grundstücksbeschreibungen. Daher kann es erforderlich werden, dass vor dem Besichti- gungstermin des Gutachterausschusses von der Geschäftsstelle oder einem Beauftragten eine örtliche Bestandsaufnahme mit dem Abgleich zu den vorhandenen Akten vorge- nommen wird. Wir bitten Sie deshalb, der Geschäftsstelle eine Besichtigung aller Räume zu ermöglichen und alle notwendigen Auskünfte zu erteilen. Der Ortstermin des Gutachterausschusses findet nach rechtzeitiger vorheriger Ankündi- gung statt. Teilnehmer am Ortstermin sind mindestens 3 Gutachter sowie ein Beschäftig- ter der Geschäftsstelle. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir, den Gutachtern sämtliche Räume zugänglich zu machen. Sollten Räume/Wohnungen vermie- tet sein, bitten wir Sie, den Termin entsprechend mit Ihren Mietern abzustimmen. Im Anschluss an den Ortstermin findet eine Beratung des Gutachterausschusses statt, in dem der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt wird. Dabei werden die festgestellten Tatsachen und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen entsprechend bewertet. Durch die Geschäftsstelle wird anschließend das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten fest- gehalten. Die von Ihnen im Antrag genannte Anzahl von Ausfertigungen wird Ihnen an- schließend zugesandt. Nach § 193 Abs. 5 BauGB hat der Eigentümer eines Grundstückes, soweit er nicht gleichzeitig Antragsteller ist, Anspruch auf eine Abschrift des Gutachtens. Erforderliche Unterlagen Unbeglaubigter, aktueller Grundbuchauszug Ein Grundbuchauszug ist jedem Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens beizufügen. Diesen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht Ravensburg – Grundbuchamt, Gartenstraße 100, 88212 Ravensburg (Tel.: 0751/806- 1550). Es ist darauf zu achten, dass neben dem Bestandsverzeichnis die Abteilungen I und II vorgelegt werden. Daraus ergibt sich der Eigentümer/die Eigentümer des/der Grundstück/e sowie die möglichen Rechte und Belastungen. Unterlagen zur Antragsberechtigung (z.B. Erbschein, Testament, Testamentsvollstre- ckerzeugnis, Vollmachten etc.) Aktuelle, komplette Mietverträge mit allen Nachträgen Die Vorlage der Mietverträge dient dem Gutachterausschuss dazu, die Ertragssituati- on des Grundstücks entsprechend beurteilen zu können. Anhand der Mietverträge ist zu untersuchen, ob die getroffenen Vereinbarungen wirtschaftlich sind oder wertrele- vante Besonderheiten vereinbart wurden. Teilungserklärung Ist Ihr Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, bitten wir Sie um Vor- lage der entsprechenden notariellen Teilungserklärung, um prüfen zu können, ob ggf. wertrelevante Vereinbarungen in der Teilungserklärung getroffen wurden. Aktuelle Hausgeldabrechnung Die Abrechnung dient bei der Aufteilung Ihres Grundstücks in Wohnungs- oder Teilei- gentum der Prüfung der Höhe der vorhandenen Instandhaltungsrücklagen. Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen Ist Ihr Grundstück in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, bitten wir Sie um Vor- lage der Protokolle der Eigentümerversammlungen, um einen Überblick über mögliche anstehende Renovierungen am Gemeinschaftseigentum oder sonstige Besonderheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erlangen. Planunterlagen, genehmigte Baugesuche, Flächenberechnungen (soweit vorhanden) Aufstellung der Betriebs-/Bewirtschaftungskosten (vor allem bei gewerblich genutzten Objekten) Erbbaurechtsverträge und Nachträge samt Angaben des aktuellen Erbbaurechtszinses (bei Bewertung eines Erbbaurechts oder des mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks) Privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. zu Wohnungs- oder Nießbrauchsrechten) Die möglichen Dienstbarkeiten oder Reallasten in Abteilung II des Grundbuchs zu- grunde liegende Bewilligungen und Erklärungen (Grundakte) Diese können Sie beim Grundbuchamt beim Notariat Ravensburg abfragen bzw. er- halten. Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung (bei gewerblich genutzten Ob- jekten) Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (soweit vorhanden) Nachweis über den Brandschutz (bei gewerblichen Objekten) Sachverständigengutachten zu Altlasten Sollen im Gutachten die auf dem Grundstück möglicherweise ruhenden Altlasten be- rücksichtigt werden, so ist ein Gutachten eines entsprechenden Sachverständigen vorzulegen, aus dem u.a. die Kosten für eine Sanierung hervorgehen. Die Altlast kann nur dann berücksichtigt werden, wenn ein entsprechendes Gutachten vorliegt. Sollte dies nicht vorliegen und sollten Sie ein entsprechendes Gutachten auch nicht in Auf- trag geben wollen, so bitten wir Sie, im Antrag entsprechend anzugeben, dass Sie damit einverstanden sind, dass das Gutachten ohne Berücksichtigung der Altlast er- stattet werden soll. Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen (soweit vorhanden) Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) (soweit vorhanden) Bitte reichen Sie die Unterlagen als Kopie ein, da diese nach Erstattung des Wertgutachtens bei den Akten der Geschäftsstelle verbleiben. Sollte es nur möglich sein, Originale (z.B. genehmigte Planhefte) einzureichen, bitten wir Sie, diese im Antrag entsprechend zu kennzeichnen bzw. zu benennen. Diese wer- den Ihnen zusammen mit den beantragten Ausfertigungen des Gutachtens zu- rückgesandt. Gebühren Für die Erstattung von Gutachten werden nach der Gutachterausschussgebührensatzung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental Gebühren erhoben. Die Gebühren werden i.d.R. nach dem Wert der Sachen und Rechte erhoben. In den Gebühren enthalten ist eine schriftliche Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller sowie eine weitere schriftliche Ausfertigung für den ggf. vom Antragsteller abweichenden Eigentümer. Wei- tere Gebührentatbestände entnehmen Sie bitte der Gutachterausschussgebührensatzung auf unserer Homepage www.gmsschussental.de Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, wurde nachfolgende, beispielhafte Gebührenta- belle entworfen: Verkehrswert Gebühren 50.000 € 750 € 100.000 € 1.050 € 200.000 € 1.550 € 300.000 € 2.000 € 400.000 € 2.400 € 500.000 € 2.800 € 600.000 € 2.900 € 700.000 € 3.000 € 800.000 € 3.100 € 1.000.000 € 3.300 € 2.000.000 € 4.050 € 3.000.000 € 4.800 € 4.000.000 € 5.550 € 5.000.000 € 6.300 € Ansprechpartner Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses. Ihre Ansprechpartner sind: Herbert, Sonntag, Leiter der Geschäftsstelle, Tel.: 0751/82-275 N.N. N.N. Sie erreichen uns auch unter gutachterausschuss@ravensburg.de . Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen schicken Sie bitte an folgende Anschrift: Stadt Ravensburg Stabstelle Gemeindeverband Mittleres Schussental Geschäftsstelle Gutachterausschuss Salamanderweg 22 88212 Ravensburg Hinweise zum Datenschutz Ihre sowie die durch den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle erhobenen Daten werden nur für den Zweck der Erstattung des beantragten Verkehrswertgutachtens ge- nutzt und gespeichert. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet. Wir speichern und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß den Grundsätzen der EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte ersehen Sie in der Datenschutzerklärung auf un- serer Homepage www.gmsschussental.de .[mehr]

                Dateityp: PDF-Dokument
                Dateigröße: 30,62 KB
                Verlinkt bei:
                  Zuletzt geändert: 25.09.2019
                  2023_09_12_PM_GEG_Novelle.pdf

                  Ansprechpartner Energieagentur Ravensburg gGmbH Tel. (0751) 764 70 70 info@energieagentur-ravensburg.de www.energieagentur-ravensburg.de PRESSEINFORMATION Ravensburg, 12. September 2023 Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Ver- braucherinnen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Novelle des GEG Gebäudeenergiegesetz, welches ab 1. Januar 2024 gilt. https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz- fuer-erneuerbares-heizen.html In den nächsten Monaten wird die Energieagentur außerdem auf ihrer Internet- seite über die Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

                  Dateityp: PDF-Dokument
                  Dateigröße: 62,36 KB
                  Verlinkt bei:
                    Zuletzt geändert: 14.09.2023

                    Infobereiche