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Amtsblatt_2023_09_29_KW39.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 29. September 2023 Nummer 39 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Aktuelle Baumaßnahmen in der Gemeinde Neugestaltung der Ortsmitte Nach der Baufeldfreimachung erfolgte der Rückbau von Belägen, Masten sowie Ausstattungs- gegenständen. Dann erfolgte der teilweise Rückbau der Buswartehäuschen. Der Mischwas- serkanal wurde umverlegt und die Nahwärmeleitung umgeschlossen. Alle Gebäude, die an das Nahwärmenetz der Gemeinde Baindt angeschlossen sind, sind somit für den Winter ge- rüstet. Ebenso wurde die Breitbandinfrastruktur um- sowie neu verlegt. Was in den nächsten vier bis sechs Wochen erfolgt: Die Straßenentwässerung für den Kreisverkehr sowie die Küferstraße wird neu verlegt. Die Randeinfassung des Kreisverkehrs wird gebaut sowie die Tragschicht (Asphalt) eingebaut. So kann der Kreisverkehr voraussichtlich Mitte November wieder für den Verkehr freigege- ben werden. Außerdem erfolgt der Rückbau der Küferstraße sowie der Bushaltestellen und damit auch der Neubau der barrierefreien Bushaltestellen. Für die Ersatzbushaltestelle in der Fischerstraße stellt unser Bauhof eine provisorische Überdachung auf. Bei dieser umfänglichen Baumaßnahme befinden wir uns im Bauzeitenplan. Im weiteren Ver- lauf wird nach dem Umbau der Bushaltestellen im Winter, der Bereich vor dem Rathaus bis hin zur Gaststätte „Zur Mühle“ in Angriff genommen. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger Interesse an weiteren Informationen haben, können sich diese bei der Gemeindeverwaltung melden, um in einen E-Mail-Verteiler aufgenommen zu werden.Über diesen E-Mail-Verteiler werden wir regelmäßig Informationen zur Neugestaltung der Ortsmitte versenden. Schreiben Sie uns hierzu gerne eine E-Mail an bauamt2@baindt.de. Hochwasserschutz Igel- / Hirschstraße Die Neuanlage des Gewässers für den Hochwasserschutz ist zu 70 Prozent fertiggestellt. Ebenso wurde der Regenwasserkanal für das zukünftige Baugebiet Bühl bereits zu 85 Pro- zent verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Im weiteren Verlauf wird das Durchlassbauwerk in der Sulpacherstraße gebaut. Danach wird in diesem Bereich asphaltiert. Ebenso wird das Regenrückhaltebecken angelegt. Breitbandausbau in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße Bisher wurden Breitbandleerrohre im Zuge der Förderung weißer Flecken in der Schachen- erstraße, Riedsenn, Marsweilerstraße sowie Sulpach bis Mochenwangen verlegt. Was in den nächsten vier Wochen erfolgt: Die Breitbandinfrastruktur in der Thumb-, Grünenberg- und Stöcklisstraße wird gebaut. Die voraussichtliche Fertigstellung ist Ende Oktober geplant. Im Anschluss beginnen Glasfaser- einblasarbeiten zu den jeweiligen Hausanschlüssen. Für alle Fragen rund um die Baumaßnahmen in der Gemeinde steht Ihnen unser Ortsbau- meister Herr Roth (Tel: 07502 9406-53, E-Mail: bauamt2@baindt.de) zur Verfügung. Beeinträchtigungen für unsere Bürgerinnen und Bürger durch die Baustellen lassen sich leider nicht vermeiden. Alle an den Baumaßnahmen beteiligten Personen geben Ihr Bestes, um im Zeitplan zu bleiben und die Maßnahmen schnellstmöglich fertigstellen zu können. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ihre Gemeindeverwaltung Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Ferienbetreuung in den Herbstferien Liebe Eltern, wir möchten Sie daran erinnern, dass für die Herbstfe- rien vom 30.10. bis 31.10. und vom 02.11 bis 03.11.2023 eine Ferienbetreuung für alle Grundschülerinnen und Grundschüler angeboten wird. Gerne können Sie Ihre Kinder dafür über reservix.de an- melden. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 5 Kindern. Sollten weniger als 5 Kinder einen Bedarf an Betreuung haben, so unterstützt uns hier die Gemeinde Baienfurt mit einer Betreuung in den Räumen der Achtalschule. Anmeldeschluss ist der 09.10.2023. Weitere Informationen finden Sie im Veranstaltungs- text unter reservix.de. Sichtbehinderung durch Bäume, Hecken und Sträucher Die Vielzahl der Zierbäume, Sträucher und Hecken an den Gärten bereichern das Gemeindebild. Nicht selten aber bilden Hecken und Sträucher auch Gefahrenquellen, vor allem wenn sie in Kurven und Straßenkreuzungen, Stra- ßeneinmündungen und Grundstückausfahrten die Ver- kehrssicherheit beeinträchtigen. Manchmal werden auch amtliche Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen ganz oder teilweise verdeckt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Abfuhr der Rest-, Bio- und Papiertonnen durch hereinragende Äste von Bäumen und Sträuchern die letzten Wochen erschwert wurde. In anderen Fällen wird auch der Fuß- gängerverkehr behindert und beeinträchtigt, weil Hecken oder Zweige von Sträuchern und Bäumen in den Gehweg hineinwachsen und diesen einengen. Um Gefahrensituationen von vorneherein zu vermeiden und allen Beteiligten zusätzlichen Aufwand zu ersparen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten: • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben. • An Radwegen dürfen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hereinragen. Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. Herbst und Winter rücken immer näher. Was kann ich tun, um den Erhalt der Biodiversi- tät auch in diesen Jahreszeiten zu gewährleisten? Die Tage werden langsam kürzer und die Temperaturen immer kühler. Der Herbst und Win- ter steht vor der Tür. Während wir bei niedrigen Temperaturen ins gemütlich Warme flüchten, wird es für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt ungemütlich. Mit einigen einfachen Maß- nahmen können wir dafür sorgen, dass unser Garten auch im Winter ein wertvolles Biotop darstellt und die Biodiversität erhalten bleibt. Im Sinne aller Insekten und Kleintiere kann man sich viel Arbeit sparen und den Garten im Herbst nicht allzu sehr aufräumen sowie wilde Ecken zulassen. Heruntergefallenes Laub dient in kalten Jahreszeiten als natürlicher Schutz für Flora und Fauna. Insbesondere flachwurzeln- de Pflanzen wie z.B. Magnolien oder Hortensie können diesen natürlichen Wärmeschutz gut gebrauchen. Büsche, die nicht zurückgeschnitten werden und vor allem hohle Stängel bieten Tieren (z.B. Spinnen oder Käfern) Unterschlupf und Wärme sowie Nahrung. Vögel ernäh- ren sich im Winter von Früchten an Sträuchern und freuen sich, wenn diese über den Winter hängengelassen werden. Am besten sollten Staudenbeete also solange unberührt belassen werden, bis die Temperaturen im Frühjahr wieder konstant steigen und die Tiere somit aus- reichend Nahrung finden können. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort „Tiere lieben faule Gärtner.“ Aufgrund des begrenzten Nahrungsangebots im Winter bietet es sich an, Eichhörnchen mit Nahrung und Trinken zu versorgen. Eichhörnchen fressen am liebsten Hasel -und Walnüsse, Kürbis -und Sonnenblumenkerne sowie Rosinen, Karotten und frische Apfelstücke. Futter- stellen für Eichhörnchen sollten sich möglichst weit vom Haus entfernt und in ungefähr zwei Metern Höhe befinden, damit die Tiere bei Gefahr flüchten können. Ebenso wichtig wie das Futter ist frisches Wasser in einer Wassertränke oder Schale. Ideal ist es, mit den oben beschriebenen Maßnahmen bereits im Herbst anzufangen. Mehr Tipps und Vorschläge zum Erhalt der Biodiversität im Herbst und Winter gibt es unter www.naturvielfalt-rv.de im Reiter „Mitmachen“. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weg Hinterkante zurückzuschneiden, sodass der Gehweg in einer Breite freigehalten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedrig gehal- ten werden (höchstens 80 cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahr- genommen werden können. Die Grundstücksbesitzer werden deshalb gebeten, ihre Gartenbepflanzung zu überprüfen und, wenn notwen- dig, Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Beachten Sie bitte auch, dass Sie als Grundstückseigentü- mer bzw. -besitzer verkehrssicherungs- pflichtig sind und im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprü- chen konfrontiert werden können. Ihre Gemeindeverwaltung Jugendfeuerwehr Hilfsorganisationstag Die Jugendfeuerwehr Baindt und das Jugendrotkreuz Baienfurt - Baindt veranstalten am 30.09. und 01.10. einen gemeinsamen Hilfsorganisationstag. Hier werden wir mit den Jugendlichen die 24 h Schicht in einer Berufsfeuer- wehr bzw. auf einer Rettungswache simulieren. Dabei wird das Gelände rund um das Feuerwehrhaus für Sport, Schulungen und zum Aufenthalt benutzt. Da wir die Einsätze für die Kinder und Jugendlichen reali- tätsnah planen und abhandeln, werden die Einsatzfahrten mit Sondersignal durchgeführt. Bei der Einsatzplanung wurde darauf geachtet, dass es weder zu Verkehrsbehin- derungen noch zu Straßensperrungen kommt. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Jugendfeuerwehr und Ihr Jugendrotkreuz Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 30. September und Sonntag, 1. Oktober Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: 0751 - 36 31 40 Mittwoch, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: 0751 - 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 30. September Achtal-Apotheke Baienfurt, Ravensburger Str. 6, 88255 Baienfurt, Tel.: 0751 - 5 06 94 40 Sonntag, 1. Oktober Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Dienstag, 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit) Rathaus-Apotheke Oberhofen,Tettnanger Str. 355, 88214 Ravensburg (Oberhofen), Tel.: 0751 - 6 52 75 50 Hodrus‘sche Apotheke Altshausen,Hindenburgstr. 36, 88361 Altshausen, Tel.: 07584 - 35 52 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Wir gratulieren Herzlichen Glückwunsch Herr Reiner Wohlrab feierte am 25. September 2023 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt er ein kleines Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender September 29.09. Patroziniumsfeier Stiftung Sel. Irmgard St. Frannziskus Oktober 02.10. Dorfkindparty LJ SKH 06.10. Vesper Impulse BSS 10.10. Gemeinderatssitzung Rathaus 16.10. Vereinssitzung Feuerwehrhaus 21.10. Sulpacher Kirbe Kapelle Sulpach 22.10. Vorspielnachmittag BSS Musikverein 25.10. Seniorentreff BSS Bücherei Die Gemeindebücherei ist am Montag, den 02.10.23 und Dienstag, den 03.10.23 geschlossen. Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Zur Information Hospizdienst Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg Hospiz Ambulant in der Vogteistraße in Weingarten mit neuen Öffnungszeiten Ab Oktober 2023 hat der ambulante Hospizdienst Wein- garten - Baienfurt - Baindt - Berg neue Öffnungszeiten. Diese sind zukünftig Montag, 16 - 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag, 9 - 12 Uhr. Zu diesen Zeiten ist sicher jemand von den Koordinato- rinnen zu erreichen, auch ohne Terminvereinbarung. Nach Bedarf können auch andere Termine ausgemacht werden. Sie erreichen uns über folgende Nummern: 0751 18056382 oder 0160 96 20 72 77. Über das mobile Telefon erreichen Sie uns täglich zwi- schen 8 und 17 Uhr, auch am Wochenende. Sollte niemand persönlich ans Telefon gehen, dann spre- chen Sie gerne Ihren Namen und Telefonnummer auf die Mailbox, wir rufen zurück. Stiftung St. Franziskus Besuch im Kindergarten und Familienzentrum „Pinocchio“ Am Donnerstag, 31.08.2023 war es endlich soweit, worauf sich unsere Bewohner schon lange gefreut hatten: Wir machten einen Ausflug zum neuen Kindergarten „Pinocchio“ in Baienfurt. Um 9:30 Uhr wurden zehn reiselustige Bewohner und vier motivierte Betreuer in unsere drei Busse eingela- den. Nachdem unser allzeit hilfsbereiter Haustechniker Arnold Dornhof alle Teilnehmer gut gesichert hatte, fuhr er unentwegt in mehreren Touren alle zum Kindergarten. Nach einer kurzen Fahrt bis Baienfurt, wurden wir schon von der Leiterin Yvonne Giwitsch, ihrem Team und den aufgeregten Kindern erwartet. Welche Generation jetzt wohl neugieriger war? Frau Giwitsch begrüßte uns schon am Eingang und hieß uns herzlich willkommen. Es waren schön gedeckte Tische, Getränke, herrlich duftender Kaffee und lecker-luftiges Zopfbrot für uns hergerichtet. Als alle einen Platz nach Wunsch gefunden hatten, erzählte uns Frau Giwitsch erst mal viel Wissenswertes und Interessantes zum neuen Kindergarten „Pinocchio“. Der Kindergarten feiert 2024, schon sein 50-jähriges Ju- biläum! Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 So gab es im alten Kindergarten nur 2 Gruppen à 22 Kinder. Jetzt sind es 5 Gruppen mit insgesamt 100 Kindern! Besonders stolz ist man hier, dass es seit vier Jahren nicht nur Kindergarten, sondern auch ein Kinder- und Famili- enzentrum ist und für Gäste offensteht. Hier gibt es viele Angebote zu den Themen: - Elternbildung und Information - Kulturelle Veranstaltungen - Angebote auch für Kinder, die älter sind als Kindergar- tenalter Die Kinder werden schon ab einem Alter von 1 Jahr auf- genommen und es ist ein kunterbuntes, gemeinsames Miteinander aus 16 Nationen. Wie bei uns, gibt es auch dort ehrenamtliche Mitarbeiter. So z. B. kommen zwei Seniorinnen jeden Monat und le- sen den Kindern Geschichten vor, was diese sehr gerne mögen, da nicht jedes Kind Oma und Opa vor Ort hat. Auch werden, wie bei uns, viele Feste im Jahreslauf ge- feiert. Als nächstes steht am 29. September 2023 das Apfelfest an, sogar mit Wahl zur Apfelkuchenkönigin, bei der eine ausgewählte Jury anwesend ist. Wozu wir direkt auch wieder herzlich eingeladen wurden. Leider mussten wir umgehend absagen, da wir an diesem Tag selber unser Patroziniumsfest feiern.... Man soll die Feste feiern, wie sie fallen! Wir haben aber vereinbart, dass dafür die Kinder zu uns ins Altenzentrum auf Besuch kommen werden, worauf wir uns jetzt schon sehr freuen. Dann gab es für die zehn Kinder (3 - 6 J.), die schon die ganze Zeit in einem anderen Raum aufgeregt zappelnd gewartet hatten, kein Halten mehr. Sie kamen mit 2 Erzie- herinnen herein und zeigten uns mit viel Spaß und noch mehr Schwung den Tanz „Hey Zwerge“ und sangen so- gar noch dazu. Das Temperament und dieser Elan haben uns alle mit- gerissen und unsere Bewohner sahen mit leuchtenden Augen dem quirligen Treiben zu. Anschließend wurde das Ganze sogar noch getoppt mit dem nächsten Tanz „Mambo Number 5“. Dabei hielt es sogar unsere Senioren fast nicht mehr auf den Stühlen. Die Kinder sprühten nur so vor Spaß und Lebensfreude und steckten alle damit an. Unsere Bewohner hatten eine große Freude an den südamerikanischen Rhythmen und tanzenden „Zwergen“ mit ihren leuchteten Augen und dem strahlenden Lachen. Die Kinder bekamen natürlich viel Applaus für diese tolle und gelungene Darbietung! Inzwischen hatten wir uns bei der guten Bewirtung ge- stärkt für die nächste Runde. Nach einer ganz kurzen Pause kamen die Kinder mit verschiedenen Spielen zu uns an die Tische. Jetzt wurde auf beiden Seiten bei „Halli Galli“, „Memory“ und „Mensch-ärgere-dich-nicht“ hart um den Sieg gekämpft. Es war ein wunderbares Miteinander von Jung und Alt, bei dem teilweise sogar versucht wur- de für den Gewinn etwas zu schummeln. Trotzdem hat- ten alle Generationen ihre helle Freude und einen riesen Spaß dabei. Leider ging die Zeit viel zu schnell vorbei und wir konn- ten es gar nicht glauben, als unser Fahrer, Herr Dornhof, schon wieder vor der Türe stand um uns abzuholen. Der Abschied von Frau Giwitsch, ihrem Team und den Kindern fiel nicht leicht, aber wir hoffen und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen! Ein ganz herzliches „Vergelt’s Gott“ für diesen tollen Vor- mittag, für den wir uns mit einem bunten und gesunden Obstkorb für die Kinder bedankt haben. Altenzentrum Selige Irmgard Baindt Sylvia Denelle, Mitarbeiterin der Betreuung Landratsamt Ravensburg Die Schulden- und Insolvenzberatung im Landkreis Ra- vensburg informiert Die Schulden- und Insolvenzberatung des Landkreises Ravensburg unterstützt Sie gerne und bietet Ihnen genau die richtige Hilfe, wenn: • Sie nach Abzug der Kosten nicht mehr genügend Geld zum Leben haben • Sie keine weiteren Möglichkeiten haben, um die nächste Miete oder den Strom zu bezahlen • der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin un- erwartet vor der Türe steht. Bei diesen und vielen weiteren finanziellen Schieflagen können Sie sich gerne an unsere Beraterinnen und Be- rater wenden, die Ihnen kostenlos, vertraulich und unter- stützend zur Seite stehen. Gemeinsam mit Ihnen schaffen wir einen Überblick über Ihre finanziellen Verhältnisse. Wir prüfen, ob für Sie Ansprüche auf gesetzliche Sozial- leistungen bestehen und helfen Ihnen bestmöglich bei drohenden Zwangsmaßnahmen. Kontakte zur kostenlosen Schulden- und Insolvenz- beratung: Landratsamt Ravensburg Telefon: 0751/85-3179, 85-3181, 85-3182 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Landratsamt Ravensburg Außenstelle Wangen Telefon: 07522/996-3681 oder 0751/85-3179 E-Mail: schuldenberatung@rv.de Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren Junge Wählerinnen und Wähler für ihr demokratisches Recht auf Teilhabe zu gewinnen - mit diesem gemeinsa- men Ziel haben sich 14 Organisationen in Baden-Würt- temberg zum Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ zu- sammengeschlossen. Das Netzwerk möchte dazu beitragen, dass sich mög- lichst viele junge Wählerinnen und Wähler ab 16 Jahren Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 an den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 beteiligen. Mit gezielten Angeboten und Aktivitäten wollen die Mitglieder, die dem Bündnis bisher beigetreten sind, die Zeit bis zum Wahltermin nutzen, um junge Menschen über Möglich- keiten der Mitgestaltung im unmittelbaren Umfeld sowie über ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Kommu- nalwahlen zu informieren. Erstmals können im Juni 2024 auch Minderjährige ab 16 Jahren als Kandidatinnen und Kandidaten für Gemeinde- räte, Ortschaftsräte und Kreistage sowie für die Verbands- versammlung der Region Stuttgart antreten. Stimmberech- tigt sind junge Menschen, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben, bei Kommunalwahlen im Land bereits seit 2014. „Noch nie gab es so viele Möglichkeiten für junge Men- schen, sich zu beteiligen und vor Ort politisch etwas zu bewegen. Das Bündnis will ihnen helfen, sie zu nutzen“, so Sibylle Thelen, Direktorin der Landeszentrale für poli- tische Bildung Baden-Württemberg. „Wir möchten möglichst alle wahlberechtigten jungen Menschen dafür begeistern, ihr Wahlrecht wahrzunehmen und so ihre Kommune und ihren Lebensraum aktiv mit zu gestalten“, ergänzt Karoline Gollmer von der Servicestel- le Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg. Entscheidungen auf kommunaler Ebene haben unmit- telbare Auswirkungen auf den Alltag der Menschen vor Ort: in der Gemeinde, der Stadt oder im Landkreis. Für junge Menschen sind das vor allem Entscheidungen, die die Freizeitgestaltung betreffen: Wie sehen Treffpunkte im öffentlichen Raum aus? Wie gut sind Einrichtungen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, der Jugendverbände und weitere Angebote für junge Menschen vor Ort aus- gestattet? Umso wichtiger also, dass auch junge Stimm- berechtigte im Juni 2024 ihr Wahlrecht nutzen. Den umfassenden Text finden Sie auf unserer Home- page www.baindt.de FRAU DICH! Gesucht sind Kandidatinnen für die Kom- munalwahlen 2024 Mehr Frauen für die Kommunalpolitik gewinnen - das ist das Ziel von B-o-R-a-Frauenpolitik, einem überparteili- chen Netzwerk kommunalpolitisch aktiver Frauen. „Die Kommunalpolitik ist die Basis der Demokratie und doch entscheiden viel zu wenige Frauen über das Geschehen in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Das soll sich ändern!“ betonen die B-o-R-a Frauen und starten jetzt eine Werbekampagne mit der sie Frauen inspiriere möchten sich auf die Wahllisten der Parteien setzen zu lassen um für den Kreistag oder den Gemeinderat bei den Kommunalwahlen im nächsten Jahr zu kandidie- ren. Mit dem griffigen Slogan „Frau Dich! Kandidiere für die Kommunalwahl, weil Du aus Erfahrung Expertin bist!“ wirbt die breit angelegte Kampagne in den Landkreisen Ravensburg und im Bodenseekreis, die die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der beiden Landkreise und der Städte Friedrichshafen und Ravensburg organisie- ren und die vom Bundeprogramm Demokratie leben! gefördert wird. Gerade in den Kommunalparlamenten haben viele Ent- scheidungen unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag von allen Bürgerinnen und Bürgern. „Politik braucht auch die Sichtweise und Erfahrungen von Frauen, um die Politik an den Bedürfnissen von allen aus- zurichten - im Kreistag und in den Kommunen“ betonen die B-o-R-a Frauen. Die Arbeit im Gemeinderat oder Kreis- tag ist vielseitig, spannend, mehrt eigenes Wissen und macht Spaß - eine Chance gerade auch für junge Frauen. Kandidiere für die Kommunalwahl 2024, weil Du aus Erfahrung Expertin bist! www.bora-frauenpolitik.de w w w .d -w er k. co m Weitere Informationen und Termine auf www.bora-frauenpolitik.de. Hospizbewegung Weingarten - Baienfurt - Baindt - Berg e.V. Ausstellung zu Fragen über Leben und Sterben Das Thema ‚Endlichkeit‘ ist in der Hospizbe- gleitung immer präsent. Die Herausforderungen Krankheit - Sterben - Tod - Trau- er begegnen uns in der Hospizbegleitung, genauso wie in unseren Familien, bei unseren Freunden, Nachbarn, Bekannten. In den letzten Jahren rückte das Thema durch die Pande- mie oder die Kriege der Welt auf eine neue Art nochmals näher an uns alle heran. Wir haben uns erneut den Fragen gestellt, die uns bewe- gen und Antworten gesucht. Zum Beispiel: „In welchen Situationen denke ich an mein Lebensende? Welche Gefühle habe ich dabei?“ „Endet das Leben mit dem Tod?“ oder „Was würde ich nach mei- nem Tod am meisten vermissen?“ Mit diesen Fragen sind wir auch auf andere Menschen zugegangen. Mit den Antworten von jungen Erwachsenen, Senior*innen und ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen gestalteten wir eine ansprechende Ausstellung, die wir nun in der Kapelle des Heilig -Geist-Spitals Ravensburg präsentieren dürfen. Die Ausstellung beginnt am 6. Oktober und dauert bis zum 5. November 2023. Sie ist zu den Öffnungszeiten des Heilig -Geist-Spitals frei zugänglich. Am 6.10. und 20.10.2023 jeweils von 14 - 17 Uhr sind Mit- arbeitende der Hospizbewegung vor Ort und bieten sich zum Gespräch über die Ausstellung und die spannenden, manchmal herausfordernden Fragen an. Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Wir laden ein, sich von diesen Fragen und den gesam- melten Antworten anregen zu lassen. Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patient*innen benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverlet- zungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jeder Typ ist gefragt! Jetzt Blut spen- den! Nächster Termin: Mittwoch, dem 11.10.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks: Vorteile für Spender*innen (1) Nach der ersten Spende wird die Blutgruppe bestimmt. Im Notfall kann diese Information auch Spender*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zugleich ein kleiner Gesundheits- check: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglobin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektions- krankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpfle- gungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der gu- ten Tat. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Klumpfuß-Selbsthilfegruppe lädt ein Circa ein Kind von tausend hat laut Statistik einen angeborenen Klumpfuß. Zum nächsten Treffen am Samstag, den 07. Oktober sind Eltern, Betroffene je- den Alters und medizinisch Interessierte eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr im Musikerheim, Steinhau- ser Straße 24, 88456 Ingoldingen. Bei einem Klumpfuß ist die Achilles-Sehne verkürzt und der Fuß nach innen gedreht. Oft wird dies bereits während der Schwangerschaft beim Ultraschall entdeckt. Gängige Therapiemethode ist aktuell die Behandlung nach „Pon- seti“. Dabei werden die betroffenen Füße kurz nach der Geburt mit Gipsen korrigiert und die Achilles-Sehne ver- längert. Schienen und Krankengymnastik begleiten das Kind bis zum fünften Lebensjahr oder darüber hinaus, je nach Ausprägung der Fehlstellung. Bereits rund 30 Eltern und Betroffene sind in Oberschwa- ben zwischen Ulm und Bodensee per E-Mail und Whats- app-Gruppe organisiert. Wer zum Treffen nicht kommen kann, jedoch trotzdem an Austausch interessiert ist, kann sich per Handy oder E-Mail bei Sonja Hummel melden: 0173-1921401 und hummel.sonja[ät]posteo.de Ministerium für Finanzen Kulanzfrist läuft ab Grundsteuer: Schätzungsankündigungen werden ver- sandt Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die bislang noch keine Erklärung für die Grundsteuer B ab- gegeben haben. Sie waren vor Wochen noch mal von den Finanzämtern gebeten worden, ihre Erklärung einzu- reichen. Dafür hatten sie eine sechswöchige Frist einge- räumt bekommen. Insgesamt hatten die Eigentümerinnen und Eigentümer über ein Jahr Zeit, ihre Erklärung für die Grundsteuer B abzugeben. Die Finanzämter werden im nächsten Schritt dazu über- gehen, den Grundsteuerwert der betroffenen Grundstü- cke zu schätzen. Die Schätzungen können zuungunsten der Eigentümerinnen und Eigentümer ausfallen. Denn die Finanzämter können Steuervergünstigungen ohne eine Grundsteuererklärung nicht berücksichtigen. Bei- spielsweise wenn ein Grundstück vorwiegend für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Wer eine Schätzankündigung erhält, kann immer noch seine Grundsteuerklärung abgeben, um eine Schätzung zu vermeiden. Deshalb enthält jede Schätzungsankündi- gung noch mal eine Frist. Die Finanzämter werden dann voraussichtlich ab November die Grundsteuermessbe- scheide auf Basis von Schätzungen verschicken. Weitere Informationen: Alle notwendigen Daten für die Erklärungsabgabe sowie weitere Informationen rund um die Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Der Herr sieht nicht so sehr auf die Größe der Werke. als auf die Liebe, mit der sie getan werden. Teresa von Ávila 30. September - 08. Oktober 2023 Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Samstag, 30. September Keine Vorabendmesse Sonntag, 01. Oktober - 26. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zum Erntedank Ministranten: Felix Haller, Benjamin Stiefvater, Benedikt Heilig, Ricco Haller, Leana Neb, An- ton Pink, Mona Stiefvater († Martina und Hermann Gindele, Jahrtag: Anna Schmitz) 10.00 Uhr Baindt - Kirche für Kinder in der Blindenschule 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 11.30 Uhr Schachen - Taufe von Sophia Dienstag, 03. Oktober - Tag der deutschen Einheit Kein Gottesdienst Mittwoch, 04. Oktober 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier 19.00 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Gebhard und Klara Sonntag, Elisabeth Da- vis, Baltasar, Werner und Maria Waller, Franz Hummler, Erika und Josef Späth, Maria Graf, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 05. Oktober 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 06. Oktober 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Isa und Mario Perugino, Margarete und Al- bert Vollmer) Samstag, 07. Oktober 14.00 Uhr Baindt - kirchliche Trauung von Carolin Schnez und Patrick Bentele 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jakob Spähn, Benjamin Zentner, Franziska Joachim Noemi Oelhaf, Mateo Oel- haf, Max Schützbach, Johanna Zentner († Maria Ungemach, Klara Merk, Ludmilla und Rochus Illenseer, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Leokadia und Josef Malsam, Magdale- na und Klemens Braunagel, Theresia, Baptist, Anton und Eugen Elbs, Johann Germann, Mat- hilde Elbs) Sonntag, 08. Oktober - 26. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Oktober Im Oktober laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Kirche für Kinder Erntedank Sonntag, 01.10.2023 10.00 Uhr Katholische Kirche Baindt Kinder bis zur 2. Klasse sind eingeladen mit uns spielend Gottesdienst zu erleben. Die Eltern dürfen die Kinder ger- ne begleiten oder den Gottesdienst in der Kirche mitfeiern. Wir marschieren während dem regulären Gottesdienst in die Kapelle der Blindenschule und kehren dann zum Segen wieder zurück in die Kirche. Das Kirche für Kinder Team Erstkommunion 2024 in Baindt Vorhinweis: Die Schüler und Schülerinnen der drit- ten Klassen sind herzlich eingeladen zur Vorbereitung und Feier der Heiligen Erstkommunion am Sonntag, 14. April 2024 in Baindt. Der erste Elternabend dazu findet am Dienstag, 07. November um 20.00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Bitte merken Sie sich schon mal diese bei- den Termine vor. Nähere Informationen und die Einladungen dazu werden Sie noch schriftlich erhalten. Terminplanung 2024 der kirchlichen Gruppierungen für die Seelsorgeeinheit Wir bitten alle kirchlichen Gruppierungen wie Frauenbund, KAB, Ministranten, Gruppe MEILE, Katholischer Senioren- kreis, Katholische Kindergärten, Kirchenchor, Juka, Tauf- team, etc. um Zusendung ihrer Termine/Veranstaltungen für 2024 als Excel- oder Word-Tabelle bis spätestens 14. Oktober 2018. Bitte an das Pfarrbüro in Baienfurt per E-Mail senden. KathPfarramt.Baienfurt@drs.de Im Voraus herzlichen Dank! Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Gottesdienstplanung für 2024: Donnerstag, 24. Okto- ber im kath. Gemeindehaus Baienfurt Zum Planungstreffen der Familien- und Jugendgottes- dienste laden wir am um 19.30 Uhr ins Katholische Ge- meindehaus herzlich ein. Bitte vormerken! Pilgerfahrt nach Schönstatt Zu einer Pilgerfahrt nach Schönstatt lädt die Schönstatt-Be- wegung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 17. - 19. Oktober alle Interessierten herzlich ein. Ziel ist die kleine Schönstatt-Kapelle bei Vallendar am Rhein, das sogenann- te Urheiligtum. Die Pilgerfahrt ist eine gute Gelegenheit, Dank und Freude mitzubringen, Sorgen in größere Hände zu legen und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen. Zum Programm gehören die als Pilgerfahrt gestaltete Busfahrt, gemeinsame Eucharistiefeiern sowie ein vielfältiges Alter- nativangebot mit Impulsen, Führungen und Gebetszeiten. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de †††††† Kurzexerzitien zur Einstimmung auf den Advent Zu Kurzexerzitien als Einstimmung auf den Advent lädt das Schönstatt-Zentrum Liebfrauenhöhe vom 27. - 29. November 2023 herzlich ein. Unter dem Thema „Wege nach innen - Gott entgegen“ sind die Tage eine Chance, sich einen Halte-Punkt zu gönnen, um innezuhalten und sich auf den Advent einzustimmen. Ein Vortrag, spirituelle Impulse, heilige Messe, gestaltete Gebetszeiten und Zeit zur persönlichen Besinnung sind Elemente der Tage. Das Exerzitienangebot beinhaltet ein- einhalb Tage Stillschweigen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Lieb- frauenhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoe- he.de, www.liebfrauenhoehe.de ++++ Adventswochenende für junge Frauen „(M)ein (Advents-)Weg“ ist Thema beim Besinnungs-Wo- chenende für junge Frauen, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 8. - 10. Dezember einlädt. Die Teilnehmerinnen (18 - 30 Jahre), haben die Chance, sich eine kleine Auszeit zu gönnen, um den persönlichen Weg durch den Advent in den Blick zu nehmen. Impulse, Aus- tausch, Stille und Beichtangebot sollen dazu beitragen, sich bewusst auf Weihnachten vorzubereiten, dass Chris- tus neu geboren wird - heute, in uns. Information und Anmeldung:Schwester M. Bianca Wörz, sr.bianca@liebfrauenhoehe.de, Whats-App: 01573 80 90 223, www.liebfrauenhoehe.de +++ Besinnungswochenende im Advent „Wege nach innen - Gott entgegen“ ist Thema beim Besin- nungswochenende im Advent, zu dem das Schönstatt-Zen- trum Liebfrauenhöhe vom 15. - 17. Dezember 2023 einlädt. Die Tage sind eine Chance, im Advent innezuhalten, mit Gott in Berührung zu kommen und sich in diesen Tagen intensiv auf das Weihnachtsfest vorzubereiten. Ein Vortrag zum Thema der Tage, gestaltete Gebetszeiten, eucharisti- sche Anbetung, Zeit zur persönlichen Besinnung, sowie die Feier der heiligen Messe sind Elemente der Besinnungsta- ge, die helfen, innezuhalten und neue Kraft zu schöpfen. Information und Anmeldung: Schönstatt-Zentrum Liebfrau- enhöhe, Tel. 07457 72-301, wallfahrt@liebfrauenhoehe.de, www.liebfrauenhoehe.de ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemein- den Baienfurt und Baindt impulse Einladung zum Baindter Vesper Michael Boenke liest aus seinem Krimi „Leber- wurscht letal“ Dieses Jahr bieten wir bei unserem Vesper etwas Neues: eine Lesung mit dem oberschwäbischen Autor Michael Boenke. Michael Boenke ist in Sigmarin- gen geboren und lebt heute in Bad Saulgau. Nach Veröffentlichungen in anderen Bereichen, gibt er seit 2010 Krimis heraus. Darin stolpert Lehrer Daniel Bönle in der oberschwäbischen Provinz immer wieder über Mordopfer und wird in die Ermittlungen mit hineingezogen. Bei unserem Vesper liest Michael Boenke - passend zur Veranstaltung - aus seinem 7. Band „Leberwurscht letal“. Darin geht es um einen Mord in der regionalen Wurst- branche. Außerdem möchte er uns eine Kostprobe aus seinem neuesten Krimi „Camping mortale“ vorstellen. Wir dürfen gespannt sein. Es gibt auch Gelegenheit, diese beiden Krimis von Herrn Boenke vor Ort zu kaufen und von ihm signieren zu lassen. Am Freitag, 06.10.2023, um 18 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 12,00 € inkl. Vesper Anmeldung bis 03.10.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei: 07502-3845 / martinabrei@web.de Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Aller Augen warten auf dich, und du gibst ihnen ihre Speise zur rechten Zeit. Ps 145,15 Freitag, 29. September 19.30 Uhr Baienfurt Kirchenkino in der Ev. Kirche - „Den Himmel gibt’s Echt“ Samstag, 30. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Taufgottesdienst in der Ev. Kirche Sonntag, 01. Oktober Erntedank 09.30 Uhr Baindt Erntedankgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal, anschlie- ßend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 10.30 Uhr Baienfurt Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Montag, 02. Oktober Keine Kirchenchorprobe Mittwoch, 04. Oktober 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-8-Unterricht im Ev. Gemein- dehaus Donnerstag, 05. Oktober 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus mit Pfr. Schöberl Freitag, 06. Oktober 15.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst im Pfle- geheim St. Barbara Samstag, 07. Oktober 13.00 - Baienfurt Abgabe der Erntedankgaben an 14.00 Uhr der Ev. Kirche Sonntag, 08. Oktober 10.30 Uhr Baienfurt Erntedankgottesdienst mit dem Kindergarten + Vorstellung der Konfi3-Kinder in der Ev. Kirche, anschließend Kirchencafé (Pfr. Schöberl) Heute findet Kinderkirche in der Ev. Kirche statt Gedanken zum Wochenspruch In einem Jahr der Wetterext- reme, auch in unseren Brei- tengraden, wird selbst Men- schen, die nicht in der Landwirtschaft schaffen, klar, dass Trockenperioden auf Dauer kein Grund zum Jubeln übers Badewetter sind und ein Monatsniederschlag an einem einzigen Tag kein an- gemessener Ausgleich für den niedrigen Grundwasser- spiegel sein kann. Ein bescheidenes und nachhaltiges Haushalten mit den Ressourcen ist deshalb unsere Pflicht, in Dankbarkeit für die treue Versorgung mit allem Lebensnotwendigen und im Bemühen darum, dass unser Lebensstil das geniale Gleich- gewicht des Klimas auf dieser Welt nicht achtlos zerstört. Wir machen uns am Erntedankfest deutlich: Wachsen und Gedeihen, das richtige Wetter zur rechten Zeit - das liegt in des Schöpfers Hand - dafür sind wir dankbar. Und dieser Schöpfer hat uns Menschen zum Schützen und Bewahren in die Welt gestellt - wir sind und bleiben ihm und den Generationen, die nach uns kommen für unseren Umgang mit der Erde verantwortlich. Ein gesegnetes Erntedankfest! Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Bibel im Gespräch geht weiter - Johan- nes-Evangelium Nach der ersten Staffel der Bibel-Gesprä- che vor der Sommerpause und den sehr positiven Rückmeldungen und Aha-Effek- ten, startet Bibel im Gespräch wieder am 21. September. Auch wer in der ersten Staffel nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, Am Donnerstagabend um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt, 5. Oktober. Der Abend kann auch einzeln gewinnbringend besucht werden. Ab 09. November geht es dann weiter. Erntedank Gaben für unseren diesjährigen Erntedankaltar können am Samstag, 07. Oktober von 13.00 - 14.00 Uhr an der Ev. Kirche in Baienfurt abgegeben werden. Ein herzliches Vergelt´s Gott an alle Spender!!! --- BBaaiieennffuurrtt--//BBaaiinnddtteerr „„KKiirrcchheennkkiinnoo““ Termin zum Vormerken Donnerstag, 26. Oktober 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche „Faszination Universum - Eine Ent- deckungsreise in ferne Welten“ Faszinierende Bilder immer bes- serer Teleskope geben Einblicke in Welten, die Millionen Lichtjahre entfernt sind. Sind wir allein im Universum? Welche Voraussetzungen sind nö- tig für die Existenz intelligenten Le- bens? Was macht die Erde zu einem be- sonderen Planeten? Wie kam es zur Urknalltheorie? Wie beeinflussen sich Kosmologie und Weltanschauung? Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis ab sofort um 18:00 Uhr Liebe Frauen, beim letzten Treffen im September kam der Wunsch bei euch auf, die Treffen auf 18:00 Uhr zu verlegen. Dem komme ich hiermit nach. Wir wollen schauen, ob es für euch angenehmer ist. Also treffen wir uns am Mittwoch, 11. Oktober schon um 18:00 Uhr. Unser Gast, Dorothee Pachler-Seybold wird uns einen Abend „Rund ums Brot“ gestalten. Der Kreative Montag bietet an Oktober: 02.10. E. Duelli „Herbstlandschaft- Acryl“ 09.10. I. Schwarzat „Inchies“ 16.10. B. Schwartz-Glonnegger: „Bunter Herbst“ Aquarell 23.10. U. Schad: „Neue Topflappen braucht das Land“ 30.10. S. Tratzyk: „Glücks-Pilze - buntes Herbstgesteck und Glücksbringer“ Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Einladung Jahreshauptversammlung Zur Jahreshauptversammlung des Fördervereins der Fußballabteilung des SV Baindt am Datum: Freitag, den 13. Oktober 2023 Ort: Vereinsraum Uhrzeit: 19.00 Uhr laden wir die Mitglieder des Fördervereins herzlich ein. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Bericht der Vorstandschaft 3. Bericht des Kassiers 4. Entlastung Vorstand/Kassier 5. Wahlen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 6. Verschiedenes Die Vorstandschaft Drittes Remis in Folge SV Baindt - TSV Harthausen/Scher 1:1 (0:1) Am sechsten Spieltag, gleichzeitig jedoch erst dem vierten Baindter Spiel, durfte der SVB den Mitaufsteiger aus Hart- hausen/Scher auf der Klosterwiese begrüßen, welcher mit einem Sieg in der Tabelle überholt werden konnte. Dieses Ziel wurde jedoch von einer Baindter Mannschaft in An- griff genommen, die in dieser Form noch nie gemeinsam auf dem Platz stand. Unter anderem bedingt durch die Ausfälle der letztjährigen Leistungsträger Kneisl, Michael Brugger, Dischl und Fischer kam es zu einigen Umstel- lungen und auch Dantona lief doch noch ein letztes Mal im Baindter Trikot auf. Die daraus resultierende fehlende Eingespieltheit war Rä- dels Elf im ersten Durchgang zwar anzumerken, jedoch leistete sich der SVB darüber hinaus enorm viele Unkon- zentriertheiten im Spielaufbau, nahm die Zweikampfhärte der Gäste nicht wirklich an und brachte sich so defensiv immer wieder selbst in Bedrängnis. Dennoch hatte der SVB die erste aussichtsreiche Gelegenheit zu verzeichnen, Fink scheiterte mit seinem Abschluss aus kurzer Distanz aber an Kosic. Im Laufe der ersten Halbzeit bestimmte der SVB weiterhin vornehmlich den Ballbesitz, wusste daraus jedoch kein Kapital zu schlagen und musste nach einem Eckstoß das 0:1 hinnehmen (32.). Die Gäste drückten im Anschluss auf das zweite Tor; hier war es vor allem der aufmerksame Bolgert, der mehrmals für die Baindter rettete, wodurch es mit „nur“ einem Tor Rückstand in die Pause ging. Aus dieser kam der Gastgeber deutlich aktiver zurück und besetzte die Räume in Mittelfeld und Angriff nun besser, blieb jedoch bis auf zwei Halbchancen von Walser und Camara ohne größere Möglichkeiten. Während Wetzel auf der Gegenseite zweimal das 0:2 verhinderte, bot sich wenig später gegen den eigentlich sehr tief stehenden TSV nach einem Standard plötzlich die Möglichkeit für einen Baindter Konter an. Der kurz zuvor eingewechselte Nagarasa spitzelte den Ball auf rechts zu Camara durch, welcher überlegt zum 1:1 einschob (81.). In einer spannen- den Schlussphase, in der beide Teams mit offenem Visier agierten, war es am Ende der SVB, welcher die dicke Mög- lichkeit auf den Siegtreffer haben sollte - Boenke jagte die Kugel aus 15 Metern allerdings über den Kasten (86.) Damit bleibt der SVB auch im dritten Spiel in Folge unge- schlagen, der erhoffte Sieg und damit verbundene Sprung aus der Abstiegszone wurde durch die schwache erste Halbzeit aber leider verpasst. Am kommenden Samstag gilt es beim Tabellendritten aus Straßberg bereits ab der ersten Minute aufmerksam ins Spiel zu starten, um den erhofften ersten Sieg einzufahren. SV Baindt: Luca Wetzel, Tobias Szeibel, Lukas Walser (67. Kisanthan Nagarasa), Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel, Mika Dantona (80. Nico Geggier), Daniel Kronenberger (46. Baba Camara), Philipp Boenke, Tobias Fink, Elion Kelmendi - Trainer: Jens Rädel Tore: 0:1 Tim Abt (32.), 1:1 Baba Camara (81.) SV Baindt II - SV Maierhöfen/Grünenbach II 5:1(3:0) Nach einem bisher enttäuschenden Saisonstart wollte der SVB II am Sonntagmittag gegen die Spielgemeinschaft aus Maierhöfen und Grünenbach unbedingt den ersten Sieg einfahren. Diesen Willen zeigte Geggiers Mannschaft auch ab der ersten Minute, wobei sich die Gäste kaum aus der eignen Hälfte befreien konnte. Den Dosenöffner gab Stürmer Schnez, welcher nach einem langen Ball die Kugel artistisch mit der Hacke auf Linksaußen Krauter weiterleitete, wobei dessen Hereingabe wieder bei Schnez und im Anschluss im Tor landete (15.). In der Folge ließen Keppeler und Schnez gute Chancen aus, jedoch war es wenig später erneut Schnez, welcher einen Eckball von Hecht den Ball über die Linie drückte (39.). Trautwein sorgte noch vor dem Halbzeitpfiff mit einem direkten Freistoß für die Vorentscheidung (44.). Zwar verpatzte der SVB den Start in die zweite Halbzeit, wodurch den Gästen kurz nach Wiederbeginn der Anschlusstreffer ge- lang(47.), der SVB erhöhte in der Folge aber wieder den Druck, wobei Schnez mit seinen Tagestreffern drei (68.) und vier (71.) am Ende den Deckel drauf machte. So fährt der SVB II nach schwierigen Wochen endlich den Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 ersten Sieg ein und zeigte sowohl defensiv als auch of- fensiv eine deutliche Leistungssteigerung. SV Baindt II: Jan Mohring, Sebastian Brenner (15. Niklas Hugger), Patrick Späth, Kai Kaspar (72. Lukas Grabh- herr), Tobias Trautwein, Moritz Gresser, Julian Keppeler (66. Rabie Akaiber), Dennis Hecht, Marius Hahn (66. Kevin Fischer), Johannes Schnez (72. Johannes Heisele), David Krauter (81. Marius Hahn) - Trainer: Timo Geggier Tore: 1:0 Johannes Schnez (15.), 2:0 Johannes Schnez (39.), 3:0 Tobias Trautwein (44.), 3:1 Raphael Vogel (47.), 4:1 Jo- hannes Schnez (68.), 5:1 Johannes Schnez (71.) Vorschau: Samstag, 30.09. 15.30 Uhr TSV Straßberg 1903 - SV Baindt Sonntag, 01.10. 13.15 Uhr TSV Ratzenried II - SV Baindt II Dienstag, 03.10. 15.00 Uhr SV Baindt - VfB Friedrichshafen F-Jugend - Spieltag Samstag - 1. Spieltag - da gibts für unsere F-Jugendspie- ler*innen kein Halten! Diesmal gings für vier Vereine, dem SV Weissenau, dem SV Oberzell, dem TSB Ravensburg und dem TSV Grünkraut zu uns nach Baindt. Um 9:30 Uhr war Anpfiff. Zum ersten Mal spielte unsere F-rot-Jugend auf große Tore, weil sie sich von den Bambinis verab- schiedet haben. Mit vier Spielern auf dem Feld und einem Torwart ist nun auch für alle Zuschauer klar, in welches Eckige das Runde muss. Unsere Mannschaft war bestens aufgestellt: mit neun Spielern und zwei Trainern kam je- der zum Spielen. Nach fünf hoch motivierten Spielen und der hervorblitzenden Sonne ging gegen 12:30 Uhr ein er- folgreicher Spieltag zu Ende. Vielen Dank an alle Helfer, die sich um die Verpflegung kümmerten. Ein besonde- rer Dank geht an die Firma Dietz aus Baienbach für die neuen Fußballoutfits. Mit dem warmen Hoody waren die Spieler*innen perfekt für den kühlen herbstlichen Morgen ausgestattet. Es spielten: Benjamin, Finja, Emil, Theo, Vin- cent, Tim, Erik, Max und Pauline E-Junioren Die E1 startete am 15.09. mit einem Heimspiel gegen die SG Aulendorf. Die neu gemischte Mannschaft machte ein tolles Spiel und konnte sich über ein 4:4 Unentschie- den freuen. Die Woche darauf war man in Riedhausen zu Gast. Die- ses Spiel ging leider mit 1:5 verloren. Hierbei möchten wir uns bei Markus Dreher GmbH Bag- gerarbeiten & Baggerverleih bedanken, welcher für die Saison einen neuen Trikotsatz gesponsert hat. Vielen Dank! D-Junioren FV Bad Waldsee - SV Baindt 3:5 Am Dienstag, den 19.09.2023 stand für die D-Jugend das erste Punktspiel in Bad Waldsee auf dem Programm. Die Jungs und Mädels waren heiß auf das 1. Punktspiel der Saison und begannen druckvoll und erspielten sich eini- ge gute Chancen, welche jedoch nicht genutzt werden konnten. Wie aus dem nichts kamen die Gastgeber dann in der 11. Minute gefährlich vors Tor und erzielten das 1:0. Die Jungs und Mädels des SV Baindt waren weiterhin die bessere Mannschaft jedoch waren es die Gastgeber, diejenigen, die in der 19. Minute auf 2:0 erhöhten. Kurz vor der Pause konnte dann Giulio A. mit einem Schuss von der Mittellinie der Marke „Tor des Monats“ den verdien- ten Anschluss zum 1:2 erzielen. Mit viel Elan und dem un- bedingten Willen den Ausgleich zu schaffen, kamen die Spieler des SV Baindt aus der Pause und hatten gleich wieder hochkarätige Chancen, die allerdings 2-mal an die Latte und einmal an den Pfosten gingen. So mussten die zahlreich mitgereisten Fans bis zur 45. Minute war- ten, bis Rafael D. nach einem Eckball den hochverdien- ten Ausgleich erzielte. Jetzt wollte die Mannschaft den Sieg und in der 56. Minute war der Bann gebrochen und Felix S. konnte nach schöner Vorarbeit von Lucca B. die 3:2 Führung erzielen. Jetzt musste die Heimmannschaft die Defensive öffnen und so erzielte Anton P. nach einem schönen Solo das 4:2 und 2 Minuten später noch Leon K. das 5:2. In der Nachspielzeit musste man dann noch das 3. Gegentor zum Endstand von 5:3 für unsere D-Jugend hinnehmen. Durch den Willen dieses Spiel zu gewinnen und niemals aufzugeben konnte die Mannschaft dann diesen verdien- ten Sieg feiern! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Lea B., Lucca B., Mohamad B., Leon. K., Giulio A., Michael N., Do- minik W., Felix S., Anton S. SV Baindt- SGM Haisterkirch/Molpertshaus I 2:3 Am Samstag erwarteten unsere Jungs der D-Jugend die SGM Haisterkirch/Molpertshaus zum ersten Heim- spiel. Wie erwartet war es von Beginn an ein enges und interessantes Spiel. Die ersten Chancen des Spiels hatten dann auch unsere Jungs, konnten jedoch nichts Zählba- res daraus machen und so konnten die Gäste mit einem Fernschuss kurz vor der Halbzeit in der 28. Minute das 0:1 erzielen. Nach der Halbzeit kamen die Jungs motiviert aus der Halbzeit, um den Rückstand auszugleichen und so gelang Mo bereits in der 35. Minute nach einem schönen Schuss von der rechten Seite der verdiente Ausgleich zum 1:1. Das Spiel war jetzt sehr ausgeglichen mit Chancen auf beiden Seiten, jedoch hatten wieder die Gäste die bes- sere Ausgangssituation und erhöhten in der 42. Minute auf 1:2. Wie beim letzten Spiel gaben die Jungs nicht auf und kämpften weiter. Nach einem schönen Doppelpass zwischen Lucca und Mo konnte Lucca in der 50. Minute den verdienten Ausgleich zum 2:2 erzielen. Jetzt wollte man noch den Siegtreffer erzielen und hatte auch noch 2 bis 3 sehr gute Möglichkeiten, allerdings wollte der Ball nicht ins Tor. So kam es, dass die Gegner in der 57. Minute nach einem Konter und Fernschuss noch das 2:3 erzielten. Leider konnte in den Schlussminuten der Ausgleich nicht mehr erzielt werden und so musste man eine bittere 2:3 Niederlagen hinnehmen! Es spielten: Max S., Rafael D., Theo G., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Dominik W., Felix S., An- ton S., Luis H. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Meckenbeuren/Kehlen/Brochenzell II 21:0 Das durchweg mit Spielerinnen vom jüngeren Jahrgang besetzte Team aus dem Raum Meckenbeuren, war ge- gen das Heimteam fast chancenlos. Ein Neunmeter be- kamen sie bei einem Konter zugesprochen, den dann unsere Torspielerin Margo an den Pfosten lenken konnte. Unterstützt von einer großen Zuschauerkulisse, spielten unsere Mädels sehr gut zusammen und erzielten in der Folgezeit viele schöne Tore. So unterbrach selbst unser Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Damenteam ihr Training auf dem Nebenplatz und schau- ten unseren jüngsten Kickerinnen bei ihrem Spiel zu, tolle Sache ... auch wenn es ihr Trainer Volkher Lins etwas ‚kriti- scher‘ sah, dass seine Spielerinnen ihr Training verkürzten. Es spielten und trafen Melina Feitenheimer (1), Hanaa Alosh (3), Emilia Müllerleile (3), Lea Rimmele (1), Ronja Mayer, Isabella Lang (8), Mia Malsam (1), Frieda Baur, Hanna Busam (3), Margo Hodek (1) und Geburtstagskind Mathilda Nussbaumer. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM Horgenzell/Wilhelmsdorf 6:0 Ein interessantes D-Spiel gab es am Samstagnachmittag in Staig zu sehen, mit dem Hintergrund, dass Gästetraine- rin Jasmin Gerber auch zusätzlich als Trainerin unserer SG mithilft und alle Mädels genau kennt. Das Heimteam war spielbestimmend und das Gästeteam lauerte mit ihren gefährlichen Stürmerinnen Melissa und Luisa auf Konter. So war der Halbzeitstand, nach einem Treffer von Lena P. eher glücklich als verdient. Auch in Halbzeit 2 lief das Spiel ähnlich. Das Heimteam nutzte ihre Möglichkeiten und das Gästeteam scheiterte immer wieder an unserer überragenden Torspielerin Philina. Es spielten und trafen Fiona Maier (1), Lena Pfleghaar (2), Taneesha Mahler, Lea Busam, Leonie Ziegler, Haifaa und Hanaa Alosh (2), Philina Ziegler, Lena Alber, Maya Hof- mann und Amelie Metzler (1). B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt/Fronreute) - TSV Stetten 2:0 Gegen den TSV Stetten war es im ersten Heimspiel der Saison das erwartet unangenehme Spiel, denn der Geg- ner ist hauptsächlich defensiv eingestellt und schlägt viele lange Bälle nach vorne. In der ersten Halbzeit ließen wir uns von dem Spiel auch anstecken und agierten viel zu unstrukturiert und hektisch. Trotzdem hatten wir die ein oder andere Gelegenheit durch Jana und Stella, denen gut durch Marie oder Tabea aufgelegt wurde. In der zwei- ten Halbzeit war es dann wesentlich besser, wir ließen den Ball auch mal hinten herum laufen, bauten über die beiden Außenverteidiger Laura und Julie wieder auf und erarbeiteten uns so einige Torchancen. In der 46. Minute legte Tabea schön auf Stella ab, die mit ihrem Schuss aus 22 Metern der gegnerischen Torfrau keine Chance ließ. Ab und an kamen die Gegnerinnen durch, aber unsere beiden Innenverteidigerinnen Scarlett und Viviane räum- ten alles souverän ab. In der 58. Minute war dann Carla nach Pass von Jana zur Stelle und schoss den Ball zum beruhigenden 2:0 Endstand in die Maschen. Am Ende ein ungefährdeter Sieg unserer B-Juniorinnen gegen einen giftig verteidigenden Gegner. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Vi- viane Wertmann, Julie Acker, Laura Schaz, Sarah Schmid, Nora Mohr, Marie Armenat, Jana Einerle, Tabea Schauff- ler, Hedda Said, Stella Schmid, Carla Schmidt, Nora Lütt- mann, Amelie Gessler Jugendmannschaften starten in ihre 2. Saison TTC-74 Tettnang - SV Baindt I 9:1 Nach der guten Rückrunde der letzten Sai- son darf unsere erste Jugendmannschaft nun eine Klasse höher in der Kreisliga A antreten. Beim ersten Saisonspiel in Tettnang taten sich unsere Jungs aber noch schwer und konnten sich lediglich durch Jona Klein einen Ehrenpunkt erkämpfen. Im ein oder ande- ren Spiel wäre noch ein Satz oder gar ein weiterer Punkt möglich gewesen, leider wurden jedoch fast alle knap- pen Sätze verloren. Macht nichts, weiter geht’s schon am nächsten Wochenende! Es spielten: Jona Klein (1:2), Felix Haller (0:2), Fabian Strie- gel (0:2) und Ricco Haller (0:2) SV Baindt II - TG Bad Waldsee 1:9 Unsere 2. Jugendmannschaft spielt wie letztes Jahr in der Kreisliga B und versucht sich hier möglichst viele Punkte zu erkämpfen. Im ersten Spiel gegen die TG Bad Waldsee gab es einige knappe Sätze und Spiele zu sehen, jedoch schaffte es nur Franz Kreutle, seinen Gegner zu bezwin- gen. Dennoch hätten wir uns bei insgesamt 8 gewonne- nen Sätzen auch einen weiteren Sieg verdient gehabt. Es spielten: Valentin Koch (0:2), Leopold Koch (0:2), Franz Kreutle (1:1) und Pia Kreutle (0:2) Vorschau: Am kommenden Samstag, 30.09.23 sind alle Baindter Tischtennisspieler*innen im Einsatz: Die Jugendmann- schaften starten beide um 14 Uhr Zuhause gegen Wein- garten und Ailingen, die Herren II beginnen ihre neue Sai- son um 18 Uhr ebenfalls in eigener Halle gegen Altshausen IV und die Herren I spielen um 18 Uhr in Laupheim. Gegen den starken Mitaufsteiger aus dem Bezirk Donau wird eine knappe und spannende Partie erwartet. Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen! TC Baindt e.V. Einzelvereinsmeisterschaften 2023 Am 16. September war es wieder mal so weit, der Finaltag der diesjährigen Ver- einsmeisterschaften im Einzel stand an. Ganz besonders gefreut hatten wir uns in diesem Jahr, dass wieder eine Damenkonkurrenz bei den Vereinsmeisterschaften ausgespielt wurde. Nachdem sich in den letzten Jahren die Damen mit der Teilnahme noch etwas zurückgehalten hatten, fanden sich dieses Jahr 5 Spielerinnen, die um den Titel mitspielten wollten. Über die gesamte Saison wurde im Modus Jede-gegen-Jede die Vereinsmeisterin ausgespielt. Am Ende setzte sich Barbara Blattner mit 4 Siegen durch. Lediglich gegen die zweitplatzierte Stefanie Brehm muss- te sie einen Satz abgeben. Die dritte Siegerin war Evelyn Amann. Herzlichen Glückwunsch der Vereinsmeisterin 2023 Barbara Blattner! Mit insgesamt 37 aktiven Teilnehmern war die Herrenkon- kurrenz Anfang der Saison in die Spiele der Vereinsmeis- terschaft gestartet. Die Vorrunde wurde in 40 Partien von Mitte Mai bis Mitte Juli in 4er-Gruppen im Modus Jeder-gegen-Jeden gespielt. Die jeweils Gruppenbesten qualifizierten sich für die Finalrunde. Die Finalrunde wurde in einem klassischen 32er-Feld, im KO-Modus ausgespielt. Am Ende qualifizierten sich 4 Spieler für die Halbfinals, Peter Schmitt, Frank Preußner, Moritz Lang und Stefan Boenke. Am Samstagvormittag waren die Halbfinalspiele ange- setzt. Urlaubsbedingt konnte das erste Halbfinale leider nicht gespielt werden, so dass Frank Preußner als Finalist schon frühzeitig feststand. Das zweite Halbfinale war ein hochklassiges und knappes Match, bei dem sich Stefan Boenke gegen Moritz Lang am Ende mit 7:5 6:4 durch- setzen konnte. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Damit kam es am Samstagnachmittag im Finale zum Match zwischen Frank Preußner und Stefan Boenke. Es fanden sich zahlreiche Zuschauer auf der Anlage ein, um vor allem den Überraschungsfinalisten, Frank Preußner zu unterstützen. Am Ende war aber der Favorit und Vorjahressieger zu stark für eine Überraschung. Stefan Boenke gewann das Spiel, mit 6:2 6:0, und konnte somit seinen Titel als Ver- einsmeister der Herren verteidigen. Herzlichen Glück- wunsch! Wir blicken zurück auf eine tolle Konkurrenz mit vielen Spielen. Nicht immer stand der sportliche Erfolg an ers- ter Stelle, die Geselligkeit, das gemeinsame Tennisspielen, mit Gegnern, gegen die man sonst nicht oft spielt, war mindestens genau so wichtig. Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und hoffen, dass wir wieder eine genau so große Vereinsmeister- schaft, über die Saison hinweg, durchführen können. Die Finalisten der Einzelmeisterschaften Mixed-Vereinsmeisterschaft Am Samstag fand unsere beliebte Mixed-Vereinsmeis- terschaft statt. Bei kühlen 14 Grad und Wolken starteten 6 Paare in 2 Gruppen. Die Gruppenersten und Gruppen- zweiten spielten dann über Kreuz woraus sich dann das Halbfinale und das Finale ergaben. Die Gruppendritten spielten gegeneinander um Platz 5 und 6. So ergaben sich folgenden Duelle: Silvia und Jürgen Auer spielten gegen Marion und Rafael Grabherr um Platz 5. Hier konnten sich Marion und Rafi nach spannendem MTB durchsetzen. Spiel um Platz 3 bestritten Evelyn Amann mit Wolfgang von Bank gegen Cordula Nehls mit Josef Spöri. Diese Partie gewannen Evelyn und Wolfi. Auch im Finale wollten beide Paare (Steffi Brehm und Peter Schmitt gegen Babsi Blattner und Markus Holl) keinen Punkt abschenken. Nach spannenden teils spektakulären Ballwechseln konnten Steffi und Peter den Titel mit nach Hause nehmen. Es war wieder ein gelungener Tag auf unserer Anlage.... danke auch an Marion und Silvi für die Bewirtung. Die Teilnehmer der Mixed-Meisterschaft Bändelesturnier zum Saisonende 2023 Als letztes Event der Sommersaison veranstalten wir am Sonntag, den 8.10.2023 um 13.00 Uhr, unser Bändelestur- nier für alle Tennisbegeisterten. Bunt gemischt wollen wir nochmals zusammen ein paar Doppel spielen und danach mit einem gemütlichen Hock im Vereinsheim die Saison verabschieden. Dazu möchten wir alle Spieler und Spielerinnen jeden Alters und jeder Spielklasse recht herzlich einladen. Am Vereinsheim hängt ab 1.10. eine Meldeliste aus. Anmel- deschluss ist am 7.10.23 um 16.00 Uhr. Alle Infos auch auf unserer Homepage unter www.tc-baindt.de Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrau- en e.V. Ortsverein Baindt. Landfrauen Baindt e.V. Das neue Jubiläums-Backbuch an- lässlich 40 Jahre Kreis-LandFrauenverband Ravensburg ist da! Hierzu laden wir euch am Dienstag, 10.10.2023 zur Vorstellung und einer kleinen Verkostung in den Bi- schof-Sproll-Saal nach Baindt ein. Im Anschluß werden wir noch die diesjährige Oberschwabenschau besprechen. Wir sind natürlich wieder auf eure Mithilfe angewiesen und freuen uns über Angebote für Kuchen, Torten oder Flädle. Die Vorstandschaft Voranzeige: Oberschwabenschau vom 18.10. - 22.10.2023, Baindter Landfrauen sind wie bisher am Donnerstag auf der OSS. Hubertusmesse wurde verlegt auf Sonntag, 26.11.2023, 10.00 Uhr, Pfarrkirche Baindt Mittwoch, 08.11.2023, Rund ums Brot, mit Verkostung, Re- ferent: Valentin Schmid. Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - der Weg des Bluts nach der Blutspende Bei unserem nächsten Dienstabend am 05.10.2023 wird sich alles um das Thema „der Weg des Bluts nach der Blutspende“ drehen. Was passiert mit dem Blut nach ei- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ner Blutspende? Wie wird das Blut untersucht und wem kommt das Blut zu Gute? Zur Beantwortung dieser Fra- gen hat der DRK-Blutspendedienst einen informativen Film zur Verfügung produziert, den wir uns in geselliger Runde gemeinsam ansehen werden. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei ei- nem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baind- terstrasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interes- se erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baienfurt-baindt.de“ die Planung. Wir freu- en uns jederzeit über neue Gesichter und Interessier- te. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Informationsveranstaltung mit Norbert Lins MdEP Der Wasser und Bodenverband Föhrenried veranstaltet am 29.09.2023 um 15.30 Uhr in Zusammenarbeit mit den CDU Ortsverbänden eine Infor- mations- und Diskussionsrunde zum Thema: Die Zukunft der Landwirtschaft im Spannungsfeld von Schutzgebieten und EU-Regeln Als Hauptredner konnten wir den Vorsitzenden des Agra- rausschusses im EU-Parlament Norbert Lins gewinnen. Herr Lins steht unseren Landwirten, und gerne allen Per- sonen, die an regional produzierten Lebensmitteln inter- essiert sind, für Fragen zur Verfügung. Ort der Veranstaltung: Kögelhof 1 88284 Mochenwangen Es laden herzlich ein: Der Wasser- und Bodenverband Föhrenried und Ihr CDU Ortsverband Baindt Schwäbischer Albverein OG Weingarten Rundwanderung von Hittelkofen nach Os- terhofen Hittelkofen - Hennenbühl - Osterhofen - Hit- telkofen gemeinsam mit der Ortsgruppe Ravensburg Treffpunkt: Sonntag, 08.10.2023 um 12.00 Uhr auf dem Festplatz in Weingarten. Rückkehr: ca. 18.00 Uhr. Gehzeit: 4 Stunden, 14 km. Fahrpreis: 6,00 Euro für Mitglieder (Fahrgemeinschaften) Einkehr: vorgesehen im Gasthaus Rose in Osterhofen. Sonstiges: Gutes Schuhwerk, Trinken, Vesper, ggf. Stöcke und Wechselschuhe. Bei schlechtem Wetter findet die Wanderung nicht statt. Anmeldung ab 03.10.2023 ab 17.00 Uhr bei WF Jürgen Frank, T. 0751/43287 Gäste sind herzlich willkommen! Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert DLRG Ortsgruppe Baienfurt bei Seequerung im Boden- see mit dabei Bereits zum zweiten Mal fand am Sams- tag, 8. Juli eine DLRG interne Seequerung durch den Bodensee statt, die durch die Jugend der drei Bezirke Bodenseekreis, Ravensburg und Konstanz organisiert wurde. Bei dem Seeschwimmen gilt es eine ca. 2,5km lan- ge Strecke vom Strandbad Wallhausen nach Überlingen zu schwimmen. Insgesamt 48 Teilnehmer, davon fünf aktiv Schwimmende aus Baienfurt und Bad Waldsee, stellten sich dieser Herausforderung. Bereits um 7:45 Uhr in der Früh ging es am Überlinger Ufer mit den Anmeldungen los. Nachdem sich alle Schwim- mer startklar gemacht haben, wurden diese mithilfe von Booten auf die andere Seite nach Wallhausen gebracht, von wo aus in zwei Gruppen gestaffelt gestartet wurde. Bereits nach 38 Minuten kehrte der erste Schwimmer nach Überlingen zurück und auch der Großteil meisterte die vorgegebene Strecke in unter einer Stunde. Nach ca. 1,5 Stunden waren schließlich alle wieder wohlauf im Ziel und konnten sich mit Butterbrezeln und Bananen stärken. Abgesichert wurde die Veranstaltung durch Einsatzkräf- te aus dem Bodenseekreis, die mithilfe von Booten und Stand-Up-Paddle-Boards die Schwimmer sicher ins Ziel begleiteten. Trotz des leicht regnerischen Wetters und der kühlen Wassertemperaturen hatten alle viel Spaß und freuten sich über die hervorragenden Leistungen. Eure DLRG Jugend Baienfurt Manuel Rothmund, Lea Staudinger (Begleitung), Jusa Kaufmann, Martin Dengler, Andrè Kaufmann, Julia Le- onhard LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Ökologischen Fußabdruck beim Bauen reduzieren Recycling von Baustoffen schont Ressourcen, Depo- nien und das Klima Beim Rohstoffverbrauch zählt die Bauwirtschaft zu den Spitzenreitern. Deutschlandweit benötigt sie über 70 Pro- zent aller abgebauten nicht-nachwachsenden Rohstoffe, wie Kiese, Sande, Ton und Natursteine. Die Gewinnung dieser Primärrohstoffe bedeutet erhebliche Eingriffe in die Umwelt, hinzu kommt der Energiebedarf beim Abbau und der Weiterverarbeitung. Die Bauwirtschaft hat auch Seite 18 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 einen enormen Deponiebedarf für mineralische Abfälle. Erdaushub und Bauabfälle machen bundesweit 53 Pro- zent des Abfallvolumens aus, in Baden-Württemberg sind es sogar knapp 80 Prozent. Der ökologische Fußabdruck ist entsprechend groß. „Bauverantwortliche können bereits in der Planung be- rücksichtigen, wie sie den ökologischen Fußabdruck ihres Vorhabens verkleinern. Mithilfe der Prinzipien des zirkulä- ren Bauens können sie ihn deutlich verringern und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcen- schutz“, sagt Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW Lan- desanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und ergänzt: „Wir möchten Bauverantwortliche in Baden-Württemberg bei dieser Aufgabe unterstützen. Deshalb haben wir ge- meinsam mit dem baden-württembergischen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft die wichtigsten Informationen, Ansprechpartner und Möglichkeiten in dem Leitfaden ‚Ressourcenschonung in der Baubranche‘ zusammengestellt.“ Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 klima- neutral sein „Baden-Württemberg strebt bis zum Jahr 2040 Treib- hausgasneutralität an. Unser Klimaschutz- und Klima- wandelanpassungsgesetz legt hierfür Sektorziele fest. Der Bereich Gebäude muss dazu bis zum Jahr 2030 eine Ein- sparung der Treibhausgasemissionen um 49 Prozent ge- genüber 1990 erreichen. Das geht nur im Schulterschluss und mit der Expertise der Bauherren“, so Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Sie betont: „Alle Bauver- antwortlichen müssen zum Thema „Zirkuläres Bauen“ Bescheid wissen, wenn wir das gemeinsame Ziel - mehr Umwelt- und Klimaschutz im Gebäudesektor - erreichen wollen. Dafür haben wir diese Broschüre entwickelt.“ Zirkuläres Bauen Zirkuläres Bauen bedeutet in der Praxis: Umbau und Sa- nierung statt Abriss und Neubau, Bausubstanz wiederver- wenden, Baumaterial mit einem hohen Anteil von recy- celtem Material einsetzen sowie den eigenen Bauaushub sinnvoll auf dem Grundstück einsetzen statt zu deponie- ren. Wer diese Möglichkeiten nutzt, reduziert Abfall, ver- braucht weniger Ressourcen und kann zudem mithilfe der EU-Taxonomie-Verordnung Zugang zu günstigen Finan- zierungskonditionen erhalten. Diese Verordnung enthält Kriterien, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Ressourcenschonung in der Baubranche Die Broschüre „Ressourcenschonung in der Baubranche“ unterstützt Planer und Bauherren bei diesen Herausfor- derungen. Sie stellt Beispiele vor, weist auf gesetzliche Vorgaben hin und zeigt, wo weiterführende Informationen rund um das Thema zu finden sind. Sie macht deutlich, wie Bauen im Bestand, der Umgang mit Bodenaushub, die Baustoffwahl bei Neubauten und die Grundstücksfläche rund um die Gebäude möglichst umwelt- und ressour- censchonend gestaltet werden können. Aus Gründen der Ressourcenschonung wurde die Bro- schüre nicht gedruckt, sondern kann online als PDF-Datei im Publikationsdienst der LUBW heruntergeladen werden über den Link: https://pd.lubw.de/10535 Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Webseiten des Innovationszentrums Zirkuläres Bauen der LUBW. Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Akademie für Natur- und Umweltschutz Wir möchten Sie auf die kostenfreie online-Veranstaltun- gen für Bürgerinnen und Bürger hinweisen: Wie heizen wir in Zukunft? 5.10.2023 oder 21.11.2023, 18:00 - 20:30 Uhr Viele Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer treibt die Frage um, wie sie ihr Haus in Zukunft beheizen sol- len. Auch Kommunalverwaltungen befassen sich mit der Frage, wie Bewohnerinnen und Bewohner in Zukunft mit Wärme versorgt und die Treibhausgasemissionen in Ge- bäuden drastisch gesenkt werden können. Kommunale Wärmepläne weisen zum Beispiel Gebiete für neue oder erweiterte Wärmenetze aus, die mit erneuerbaren Ener- gien und betrieblicher Abwärme gespeist werden. In Ge- bieten mit geringerer Wärmedichte können dezentrale Systeme wie Wärmepumpen eingesetzt werden. Was bedeuten diese Perspektiven technisch und finanziell für die Bürgerschaft? Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden und was ist bei der Entscheidung für die Hei- zung der Zukunft zu berücksichtigen? Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Klima- schutz- und Energieagentur Baden-Württemberg statt. Anmeldungen und weitere Informationen zu den genann- ten Veranstaltungen: https://umweltakademie.baden-wuerttemberg.de/ fachtagungen-und-fortbildungen/ Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neue Auszubildende bei der Arbeitsagentur - Berufseinstieg mit Perspektive Als Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistun- gen lernen sie in den kommenden drei Jahren alle Bereiche einer modernen, weitgehend digitalisier- ten Arbeitsverwaltung kennen. Die operative Ge- schäftsführerin Katja Thönig und die Fachausbilder hießen die neuen Kolleginnen herzlich willkommen. In ihrer Ausbildung werden sie vor allem im professio- nellen Kundenkontakt geschult, sowohl persönlich als auch telefonisch. Auch die Bearbeitung von Anträgen zum Arbeitslosengeld und allen anderen Leistungen der Arbeitsagentur gehört zur Aufgabe der Auszubildenden. Dabei haben sie stets die gesetzlichen Vorgaben im Blick. Auch für 2024 sucht die Agentur für Arbeit Nachwuchs- kräfte für folgende Ausbildungs- und Studiengänge: Fach- angestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Ba- chelor of Arts Arbeitsmarktmanagement und Bachelor of Arts Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung. Nähere Informationen zu Ausbildung und Studium bei der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei der Fach- kraft Pädagogik Sabine Beutler unter Tel. 0751 805 451. Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg „Kluge Köpfe für die Rente“ gefunden Mit der Kampagne »Kluge Köpfe für die Rente» hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg für ihre vier Ausbildungs- und Studiengänge erfolgreich junge Nachwuchskräfte gefunden. 137 junge Menschen begannen ihre Ausbildung bei dem gesetzlichen Renten- versicherungsträger: Am 1. September starteten 50 ange- Nummer 39 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 19 hende Sozialversicherungsfachangestellte, acht Kaufleute für Büromanagement und zehn Studierende zum Bache- lor of Science. Am 18. September konnten weitere 69 Stu- dierende zum Bachelor of Laws (Rentenversicherung) an den Standorten Karlsruhe und Stuttgart begrüßt werden Bei einem erfolgreichen Abschluss garantiert die DRV Baden-Württemberg allen Nachwuchskräften eine un- befristete Übernahme. Auf die Klugen Köpfe wartet eine vergütete Ausbildung oder ein duales Studium, bei der Praxis und Theorie Hand in Hand gehen. Von den vielen Sozialleistungen eines großen Arbeitgebers im öffentli- chen Dienst können die neuen Mitarbeitenden ebenfalls vom ersten Tag an profitieren. Zur Unternehmenskultur gehören unter anderem eine familiengerechte Personal- politik zertifiziert mit dem audit berufundfamilie, flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Unterstützung beim Wieder- einstieg nach der Familienpause und ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement. Derzeit sind 372 Auszubildende bei der DRV Baden-Würt- temberg beschäftigt. Wer mehr über die Ausbildung wis- sen möchte oder mit dem Gedanken spielt, sich um ei- nen Ausbildungs- oder Studienplatz zu bewerben, findet weitere Informationen auf www.kluge-koepfe-fuer-die- rente.de. Auf Facebook und Instagram berichten die Nachwuchskräfte unter „Kluge Köpfe für die Rente“ re- gelmäßig über den Ablauf ihrer Ausbildung und ihre Er- fahrungen als Studierende im Dualen Studium. Landratsamt Ravensburg Auftaktveranstaltung „Schule trifft Politik“ ein voller Erfolg Am Vormittag des 18.09.2023 fand die Auftaktveranstal- tung „Schule trifft Politik“ in den Räumlichkeiten der Hum- pis-Schule und Edith-Stein-Schule in Ravensburg statt. 74 Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Ravensbur- ger Schulen nahmen an der Veranstaltung teil. Die Ver- anstaltung gliederte sich in zwei Teile. Im ersten Teil er- hielten die Jugendlichen grundlegende Informationen zu den Themen Kreispolitik, Kreistag und Kreisverwaltung. Im zweiten Teil der Veranstaltung hatten die Jugendlichen dann die Möglichkeit, mit Kreispolitikern/-innen, Landrat Harald Sievers und Mitarbeitenden des Landkreises über Themen aus den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit, Energie- und Klimaschutz, Mobilität sowie zur Jugend- beteiligung auf Landkreisebene zu diskutieren. Die Ju- gendlichen diskutierten engagiert mit den Anwesenden. Landkreisverwaltung und Kreispolitik konnten aus der Ver- anstaltung verschiedenste Ideen und Impulse mitnehmen. Das Format „Schule trifft Politik“ ist ein zweijähriges Projekt des Landkreises und liegt in Federführung des Kreisjugendring Ravensburg e.V. Ziel ist es, mittels vier Veranstaltungen ein mögliches Beteiligungsformat für Jugendliche auf Landkreisebene zu erproben. Kinderkleiderbörse Herbstbörse am Samstag, 21.10.2023 Sirgensteinhalle Vogt, 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angeboten wird gut erhaltene Herbst- und Winterbe- kleidung, Damen- und Herrenbekleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Kinder-Autositze, Kinderski und Skischuhe, „alles was rollt“, gebrauchte Tupperware usw. Verkauf von Kaffee, Getränken, Brezeln und leckeren Ku- chen (auch zum Mitnehmen) 15 % des Verkaufserlöses sind für alle Vogter Kinder- gärten sowie die Kernzeitbetreuung der Vogter Grund- schule bestimmt. Tel. Nummernvergabe für ALLE ab 25.09.2023 Helfen: Jeder Helfer bekommt GARANTIERT eine Nr. und darf am Vorverkauf teilnehmen. Vorverkauf nur für Helfer von 8:30 - 9:30 Uhr in der Sirgensteinhalle in Vogt. Helfer bitte melden bei Manuela Grathwohl, Tel. 0176 69 73 55 99 (Mo - Fr 9 - 12 Uhr + 14 - 19 Uhr) ACHTUNG NEUE HELFER TEL!! Verkaufen: Kinderbekleidung max. 50 Teile gesamt, d. h. 45 Teile + 5 Paar Schuhe Kunden -Nr. 01 - 45: Miriam Traunecker (Mo + Di. 9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 Kunden-Nr. 46 - 90: Sylvia Wachter (Mo. - Fr.,16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 Damenbekleidung und Umstandsmode, Tupperware: Damen Nr. 501 - 520: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 20 Teile) Damen Nr. 521 - 540: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 20 Teile) Herrenkleidung: max. 10 Teile, keine Schuhe Herren Nr. 901 - 910: Miriam Traunecker (9 - 11:30 Uhr) Tel. 0170 715 82 87 (max. 10 Teile) Herren Nr. 911 - 920: Sylvia Wachter (16 - 18 Uhr) Tel. 07529 9744394 (max. 10 Teile) Warenannahme: Freitag von 17:00 - 18:30 Uhr Achtung! Samstag KEINE Warenannahme Warenrückgabe: Samstag 16:30 - 17:00 Uhr Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack Ravensburg Tag der offenen Tür im Haus Am Mehlsack Das Haus der Betreuung und Pflege Am Mehlsack öffnet seine Türen für Besucher. Zu diesem Anlass sind alle Inter- essierten herzlich eingeladen, am Sonntag, den 01.10.2023, von 10.00 bis 16.00 Uhr in der Seestraße 26-28, 88214 Ra- vensburg, vorbeizukommen. Der Tag der offenen Tür bietet Ihnen eine einzigartige Gelegenheit, die unlängst renovierte Einrichtung und die vielfältigen Berufsgruppen kennenzulernen. Die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter werden an verschiedenen Stationen ihre Arbeit vorstellen und Ihnen einen umfas- senden Einblick in ihre Aufgabenbereiche und Tätigkeiten ermöglichen. Detaillierte Informationen zu beruflichen Möglichkeiten im Haus - von Ausbildung bis zur beruflichen Weiterbildung - wird es an verschiedenen Infoständen geben. An den Infoständen haben Sie die Möglichkeit zum Austausch und erhalten Einblicke in die verschiedenen Einstiegs- möglichkeiten. Zusätzlich erwarten Sie spannende Aktivitäten während des Tages der offenen Tür. Sie haben die Möglichkeit, eine kleine Tour mit unserer Rikscha zu unternehmen, und bei den Hausführungen die Einrichtung besser kennenzu- lernen. An den gastronomischen Ständen wird Kaffee, Kuchen und Cocktails serviert. Ein Foodtruck bietet eine Auswahl köstlicher Speisen zum Genießen. Eine besondere Station bietet Ihnen die Möglichkeit eines kleinen Gesundheitschecks. Hier können Sie Ihre Vitalzei- chen messen lassen und nützliche Alltagskniffe für klei- nere Notfälle erlernen. Das Team vom Haus Am Mehlsack freut sich auf Ihren Besuch und darauf, Ihnen die Einrichtung präsentieren zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, die Mitarbeitenden und ihre Arbeit näher kennenzulernen. Seite 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Naherholung zwischen Schussen und Seen Die Blitzenreuter Seenplatte - die Natur mit allen Sin- nen genießen! Professionelle Gästeführer zeigen Ihnen die unverwech- selbare Natur- und Kulturlandschaft mit ihren typischen Moränenhügeln. Es werden wieder Führungen angeboten, - jeden ersten Samstag im Monat (auch außerplanmä- ßige Führungen - beachten Sie die Hinweise im Mittei- lungsblatt oder auf unserer Internetseite) - jeden Sonntag (bis Oktober) Für Kinder bis 14 Jahren sind die Führungen kostenlos, Kinder ab 15 Jahren und Erwachsene zahlen 4,00 EUR. Sonntag, 1. Oktober 2023 Gästeführerin: Susanne Wasner Bäume im Herbst Begleiten Sie die Gästeführerin Susanne Wasner auf ei- nem ca. 5 km langem Rundweg über die Blitzenreuter Seenplatte. Erfahren Sie mehr über unserer heimischen Bäume und Sträucher. Es werden einzelne Baumarten vor- gestellt, näher betrachtet und alte Geschichten dazu ge- hört. Nach 2 - 2,5 Stunden kehren wir mit hoffentlich vie- len schönen Eindrücken des herbstlichen Waldes zurück. Für diese Führung ist eine Anmeldung unter 07502 954- 20 bis Freitag, 29.09., 12 Uhr, erforderlich. Die sonntäglichen Führungen beginnen immer um 14:30 Uhr am Parkplatz beim Häcklerweiher. Der Park- platz am Häcklerweiher liegt an der B 32 zwischen Blit- zenreute und Vorsee. Wir würden uns freuen, Sie auf dieser Führung begrüßen zu dürfen. Besuchen Sie unsere Internetseite: www.zwischenschussenundseen.de Skulpturenweg Bettenreute Am Samstag, 30. September 2023 wird eine öffentliche Führung rund um das ehem. Wasserschloss Bettenreute angeboten. Treffpunkt: Feuertobelbachbrücke an der Kreisstraße (bei Bettenreute) um 14:30 Uhr Für Gruppen werden nach telefonischer Terminverein- barung auch Sonderführungen angeboten (Telefon: 07505 1252, H. Ehmann). Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG weist auf Präventionskurse für Seniorinnen und Senioren hin Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Kranken- kasse (LKK) bezuschusst Präventionskurse der Zentra- len Prüfstelle Prävention (ZPP). Die ZPP bietet Kurse für verschiedene Altersgruppen an, insbesondere auch für Seniorinnen und Senioren. Darauf weist die SVLFG an- lässlich des Tags der älteren Menschen am 1. Oktober hin. Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, bezuschusst die LKK in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Die Datenbank der ZPP hält unter anderem Präventionskur- se für ältere Menschen und deren Bedürfnisse bereit. Alle Kurse, die darin geführt werden, sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Gefördert werden maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr. Es werden Kurse im Bereich Bewegung, Ernährung, Stressreduk- tion und Sucht angeboten. Mehr Informationen hierzu bietet die SVLFG auf ihrer Internetseite www.svlfg.de/ gesundheitskurse-finden. Am Tag der älteren Menschen sollen die Leistungen von Seniorinnen und Senioren gewürdigt werden. Es sollen die Belange der älteren Menschen in den Vordergrund gerückt und auf ihre Situation in der Gesellschaft auf- merksam gemacht werden. SVLFG MSC Langnau Neuer Termin - Neue Strecke - Simsonrennen in Well- mutsweiler Nach der witterungsbedingten Absage im vergangenen Jahr, nimmt der MSC Langnau in diesem Jahr einen neu- en Anlauf, das traditionelle Simsonrennen am Sonntag, 1. Oktober in Wellmutsweiler beim Laimnau durchzufüh- ren. Los geht es am Sonntag mit dem Training um 10 Uhr. Die Fahrervorstellung findet um 12.30 Uhr statt. Rennstart ist um 13 Uhr. Der Eintritt ist frei. Gefahren wird auf zwei und drei Rädern in den Klassen Supercup, Nostalgie sowie Gespanne wassergekühlt und luftgekühlt. Auch die Kids, Mofas und Rasentraktoren sind wieder mit dabei. Erstmals kommen Speedcars zum Einsatz. Die Siegerehrungen finden auf der Strecke statt. Für Essen und Getränke ist gesorgt. Bereits am Samstag, 30. September findet im Zelt an der Rennstrecke ein ge- mütlicher Hock statt, bei dem man fachsimpeln und mit einander ins Gespräch kommen kann. Jeder der Lust hat, kann kommen. Los geht es ab 19 Uhr. Weitere Informationen gibt es unter www.msclangnau.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 © Wechdorn/DEIKE 762U08U1 So geht es: 1. Schneid das gewaschene und geschälte Gemüse in dünne Scheiben. 2. Gib das Gemüse in die Schüssel, vermenge es mit Salz, den Gewürzen und dem Olivenöl und lass es eine Stunde durchziehen. 3. Verteil die Gemüsescheiben mit einigem Abstand auf einem mit Backpapier ausgelegten Backblech. 4. Heize den Ofen auf 120 Grad Umluft vor und gib das Backblech hinein. 5. Klemm einen Kochlöffel in die Tür, sodass diese nicht ganz schließt. Nun lässt du das Gemüse etwa 30 bis 90 Minuten backen. Achte darauf, dass die Chips nicht schwarz werden! 6. Gib die fertigen Chips in eine Schüssel und salze sie, wenn nötig, noch ein wenig. Das brauchst du: • 1,5 kg Gemüse (z. B. Karotten, Zucchini oder Pastinaken) • 2 bis 3 Esslöffel Olivenöl • Gewürze • Messer oder Gemüsehobel • Backpapier, Schüssel, Kochlöffel, Backblech • 1 bis 2 Teelöffel Salz Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Omnibus Grabherr ∙ 07529 97158-0 omnibus-grabherr.de Fahrer für Kleinbusse gesucht (w/m/d ∙ Führerscheinklasse B) Sie befördern Kinder mit Einschränkungen – holen sie von Zuhause ab, bringen sie sicher ans Ziel und wieder zurück. Sie arbeiten in Teilzeit und starten mit unserem Fahrzeug direkt von Ihrem Wohnort. Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin Mochenwangen Liebe Patienten, die Praxis bleibt von Do., 28.09.23 – Mo., 02.10.23 wegen Abrechnung geschlossen. Vertretung übernimmt: Dr. med. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616 (28.09.23 - 29.09.23) Dr. med. Hartmann, Baindt, Tel. 4944 (28.09.23 - 02.10.23) STELLENANGEBOTE ÄRZTE MUT HILFE HOFFNUNG Helfen Sie krebskranken Kindern und deren Familien mit Ihrer Spende! Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 VR Bank Tübingen eG IBAN: DE26 6406 1854 0027 9460 02 UNSERE SPENDENKONTEN Telefon 0 70 71 / 94 68 -11 www.krebskranke-kinder-tuebingen.de © B ru ch na ls ki /D EI KE 76 2R 06 R5 L ös un g: „ H e, w ar te a uf u ns !“ www.tierheime-helfen.de HIVundAids besiegen – dabei sein! Mit Ihrer Unterstützung! aids-stiftung.de/spenden Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 39 Testen Sie unsere Beilagenverteilung bei maximaler Reichweite Ihrer Werbebotschaft an die Leser in Baienfurt. Gerne zum Kennenlernen in der Aktion mit 25% Ersparnis bis Oktober´23 Zeigen Sie Präsenz! Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • effektiv • erfolgreich • zielgruppenorientiert • Auflage 1.400 Exemplare • Ab 98 € je Tsd. Stück Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Wir beraten Sie gerne! Fahrer*in auf 520-€-Basis für unsere Betreuungsgruppen in Weingarten, Ravenburg und Bavendorf gesucht! 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    Zuletzt geändert: 28.09.2023
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    Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 9. Juni 2023 Nummer 23 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zur Meisterfeier der Abteilungen Fußball und Tischtennis Nach einer intensiven Saison sicherte sich das Team von Trainer Jens Rädel am vergangenen Sonntag mit einem 2:0-Sieg gegen den TSV Ratzenried die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee und da- mit den erstmaligen Aufstieg in die Landesliga. Auch die erste Herrenmannschaft der Tischtennisabteilung konnte durch eine starke Saison mit zwei Siegen in der Aufstiegsrelegation den Aufstieg in die Landesklasse perfekt machen. Um diese herausragenden sportlichen Leistungen zu feiern, veranstaltet der SV Baindt am kommenden Samstag, den 10. Juni 2023 eine Feier im Festzelt auf der Klosterwiese. Dabei stehen folgende Pro- grammpunkte auf dem Plan: 17:00-18:45 Uhr: letztes Saisonspiel 1.Mannschaft gegen den FC Leutkirch ab 19:00 Uhr: Eröffnung des Festes im Festzelt mit der Musikkapelle Baindt 20:00 Uhr: Begrüßung durch Bürgermeisterin Simone Rürup 22:00 Uhr: Party mit DJ Daniel – Tanzschule Geiger 24:00 Uhr: Ende der Veranstaltung Der SV Baindt würde sich über ein zahlreiches Erscheinen vieler Baindterinnen und Baindter freuen! Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ihr SV Baindt Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13. Juni 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 13. Juni 2023 um 18:00 Uhr im Sit- zungssaal des Rathauses statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vor- daches und von Resten des abgebrannten Stallge- bäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 05 Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschi- nen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 06 Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 07 Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 08 Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dachein- schnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 09 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022 Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigen- betriebes Abwasserbeseitigung 10 Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Aus- blick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 11 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Son- nenschutz 12 Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittle- res Schussental - Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbetei- ligung - Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans 13 Änderung der Satzung über die Erhebung von Be- nutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrich- tungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 14 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Pressemitteilung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben Erneuerbare Energien in Bodensee-Oberschwaben: Hybride Informationsveranstaltung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben 1. Juni 2023, Region Bodensee-Oberschwaben/Ravensburg – Die Auswirkungen der Energiewende werden in der Region Bodensee-Oberschwaben sichtbar. Die Landesregierung hat beschlossen, dass zwei Prozent der Re- gionsfläche für den Ausbau von Windenergie- und Freiflächensolaranlagen bereitgestellt werden müssen. Für die Suche nach geeigneten Flächen ist der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO) verantwortlich. Aus diesem Anlass veranstaltet der RVBO am Dienstag, 11.Juli 2023, von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr, im Haus am Stadt- see in Bad Waldsee (sowie online) einen Informationsabend mit dem Titel „Räume suchen - Gebiete finden“ rund um die Themen Windkraft und Solar. Zu Beginn der Veranstaltung erläutert Wolfgang Heine, Direktor des RVBO die Vorgehensweise und erste Ergebnisse bei der Suche nach geeigneten Gebieten und stellt die Auswahlkriterien vor. Dieser Vortrag kann auch online mitverfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag stehen u. a. die Fachplane- rinnen und -planer des RVBO an Informationsständen für Hintergründe und Fragen zur Verfügung. Der Abend soll dem gemeinsamen Austausch dienen. Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich für die weitere Umsetzung der Energiewende in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen interessieren. Anmeldung und weitere Informationen unter www.rvbo-energie.de. Eine Anmeldung ist jeweils für die Online-Teilnahme sowie auch für die Präsenzveranstaltung erforderlich. Pressekontakt: Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg Tel.: 0751/36354-0, Fax: 0751/36354-54 info@rvbo.de, www.rvbo.de Ihr Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Fundinfo Allgemeine Hinweise zu Fundsachen Verloren gegangene Gegenstände können im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet werden. Das dafür notwendige Formular „Ver- lustanzeige“ steht Ihnen online unter https://www.baindt. de/rathaus-buergerservice/rathaus-online unter dem Bereich Fundbüro zur Verfügung. Sofern eine Fundsache gefunden wurde, auf die Ihre Beschreibung zutrifft, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Alle Funde ab einem Wert von zehn Euro, die Sie auf dem Gebiet der Gemeinde Baindt finden und an sich nehmen, müssen dem Fundbüro der Gemeinde Baindt gemeldet und dort abgegeben werden. Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt und regelmäßig im Amtsblatt der Gemeinde Baindt veröf- fentlicht. Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern ein Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde. Alle ande- ren Fundsachen werden nach vorheriger amtlicher Be- kanntmachung durch Aushang und örtliche Medien vom Fundbüro versteigert oder anderweitig verwertet. Folgende Fundgegenstände wurden im Rathaus ab- gegeben: April 2023: Schlüsselbund mit Anhänger lila Mai 2023: Damenrad silber, Herrenring silber, Kin- der-Smartwatch, Kinderregenjacke blau, Kinder-Spuck- tuch blau/weiß, Sonnenbrille, Fahrradschloss weiß Weitere Informationen zu den Fundsachen erhalten Sie beim Fundbüro. Sie erreichen uns unter Tel. 07502/9406-12. Ferienprogramm Ferienprogramm 2023 Es ist wieder soweit. Es wird wärmer, wir kommen den Sommerferien in kleinen Schritten näher und somit auch dem diesjährigen Ferienprogramm. Auch in diesem Som- mer möchten wir den Kindern aus Baindt ein paar schöne Wochen ermöglichen. Wir bitten daher wieder um kreative Ideen und tatkräfti- gen Einsatz von Vereinen, Kirchen, Betrieben, sonstigen Institutionen aber auch Privatpersonen. Die Angebote können während der gesamten Ferienzeit vom 27. Juli bis zum 09. September liegen. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung bis zum 12. Juni unter der Telefonnummer 07502 9406-12, per Mail unter info@baindt.de oder postalisch. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 10. Juni und Sonntag, 11. Juni Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 10. Juni Apotheke in Oberzell, Josef-Strobel-Straße 13, Tel.: (0751) 6 78 96 Sonntag, 11. Juni Apotheke Vetter in Ravensburg, Marienplatz 81, Tel.: (0751) 3 52 44 05 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 30. Mai 2023 feierten die Eheleute Gertrud und Karl Stephan das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche für den weiteren gemeinsamen Lebensweg alles Gute. Den Jubilaren wurden Glückwünsche und ein Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann überbracht. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Ob die im Nachfolgenden aufgeführten Veranstal- tungen stattfinden, hängt von den dann geltenden Vorschriften ab. Juni 13.06. Gemeinderatssitzung Rathaus 18.06. Gemeindefest Ev. Kirchengemeinde 21.06. Seniorentreff BSS 24. - 26.06. Dorffest Musikverein 27.06. 3. Mitgliederversammlung BSS Blutreitergruppe Zur Information Landkreis Ravensburg Jahresintensivkurs Deutsch online für Auszubildende, Schüler und Schülerinnen eines vollzeitschulischen be- ruflichen Bildungsgangs Das Amt für Migration und Integration bietet in Koope- ration mit dem CJD Ravensburg ab dem 17. Juli einen Jahresintensivkurs Deutsch online an. Dieser Kurs ist ein Sprachlernangebot für Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung oder vollzeitschulischen beruflichen Bil- dungsgang beginnen. Ziel ist das Sprachniveau B1. Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen die Teilnehmenden über Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 einen erweiterten Wortschatz und erhalten nach erfolg- reicher Sprachprüfung ein Zertifikat. Der Kurs ist kostenlos. Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie unter: www.rv.de/sprachkurse Der Kurs wird gefördert durch den Landkreis Ravensburg und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integ- ration Baden-Württemberg. CO2-Handabdruck - Wenn der Fuß zur Hand wird Die Kommunikation über die Klimakrise setzt stark auf CO₂-Tonnagen, Tempe- raturvoraussagen und Worst-case-Szenarien. Doch die warnende Unheilrede über zunehmende Katast- rophen lähmt eher, macht passiv, wenn nicht sogar depressiv. Dagegen empfehlen Umweltpädagogen den „CO₂-Handabdruck“. Damit wird vermittelt, dass man dennoch viel gegen den Klimawandel tun kann oder bereits getan hat. Anders als der CO₂-Handabdruck ist der CO₂-Fußabdruck sicherlich vielen bekannt. Genau genommen berechnet er entstehende CO₂-Emissionen in Hektar Waldfläche, die zusätzlich notwendig wäre, um den CO₂-Konzentra- tionsanstieg in der Atmosphäre aufzufangen. Eigentlich wird er aber meistens als CO₂-Bilanz in Tonnen angege- ben, die wir direkt und indirekt durch unsere Lebensweise bzw. Aktivität pro Jahr verursachen. Und dieserBlick auf den eigenen CO₂-Fußabdruck kann schnell frustrieren: 2018 versuchten mehr als 100 Berliner Haushalte ein Jahr lang, so gut es ging, ihren persönlichen CO₂-Fußabdruck zu reduzieren. Doch selbst mit bestem Willen und am- bitioniertem Konsumverzicht kam man vom deutschen Durchschnitt, der bei 11,6 t CO₂ pro Kopf und Jahr liegt, nur auf 7 t runter. Der Grund: In unserer hochindustrialisierten und immer noch von fossilen Brennstoffen abhängigen Gesellschaft haben wir auf viele Emissionen keinen Einfluss. Allein durch die Inf- rastruktur – Straßen, Schulen, Verwaltung – entfallen zum Beispiel aufjeden Menschen rund eine Tonne CO₂ im Jahr. Um dieser Hilflosigkeit entgegenzuwirken, haben Wis- senschaftlerInnen eine Alternative zum CO₂-Fußabdruck entwickelt: den ökologischen Handabdruck. Handabdruck. „Der Handabdruck zeigt uns, worauf wir bereits stolz sein können“, erläutert Klimaktiv. Die Tübin- ger Initiative entwickelt für Unternehmen und Privatper- sonen Klimaschutzstrategien. Zum Beispiel in puncti Kon- sum und Finanzen: „Wenn ich bedacht entscheide, kann ich mit dem, was ich aus meiner Hand gebe (Ausgaben und Aufgaben) meinen Handabdruck langfristig wach- sen lassen“, heißt es bei Klimaktiv. Indem man sein Geld beispielsweise in ökologisch nachhaltige Fonds investiert. Etwas gar nicht erst zu kaufen, sei ebenfalls eine Hand- abdruck-Entscheidung. Durch grundsätzliche Umstellungen könne der CO₂-Hand- abdruck jedes Einzelnen automatisch wachsen, ohne dass man jedes Mal abwägen muss – etwa wenn man von nun an immer mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zur Arbeit fährt. Und wenn der Weg zu weit oder der Bus zu selten kommt, kann man sich mit anderen absprechen, um Fahrten zu teilen. „So gibt es mehr Ruhe und Platz auf den Straßen, das Klima profitiert und die Fahrt wird für alle Beteiligten günstiger“, formuliert die Handprint-Initi- ative positiv. Dasfunktioniert auch in unseren vierWänden. Dort treffen wir Tag für Tag unzählige kleine und große Entscheidun- gen. Für jedes Elektrogerät z.B. werden viele Ressourcen benötigt. „Achten wir auf Qualität und pflegen die Technik, haben wir länger etwas davon und vergrößern unseren Handabdruck quasi von der Couch aus“, so das Argument von Klimaktiv. Der Handabdruck ist also sozusagen der positive Gegenentwurf zum ungleich bekannteren Fuß- abdruck. (tb) • Die Initiative von „klimAktiv“ unter https://www.climate-handprint.de/ • Mit einem Test von Brot für die Welt und Germanwatch lässt sich herausfinden, welche Veränderungen man am ehesten in seiner Umgebung bewirken kann: https://www.handabdruck.eu/ Beispiele für den ökologischen Handabdruck: 1. TueGutes, indem Du drüber sprichst. Aber reden Sie mit anderen lieber über den Nutzen, den Klimaschutz für den Menschen hat – statt mit „Zahlen- geballer“ zu warnen, wie hoch die Temperaturen und der Meeresspiegelsteigen werden, wie knapp das CO₂-Budget und die Zeit zur Umkehr noch sind uswusf; essollte auch weniger damit geworben werden, wie viele Tonnen CO₂ ein Umstieg aufs Elektroauto „einspart“ (eher: vermei- det),sondern damit, dass z.B. eine autofreie Stadt auch gut für die Menschen ist, wenn es keinen Klimawandel gäbe: bessere Luft, weniger Lärm, mehr Platz und Ent- schleunigung für Zufußgehende. 2. Privates Verhalten. Gründen Sie eine Tauschbörse (z.B. für Babykleidung); organisieren Sie eine Biotonne für die Hausgemeinschaft; schrauben Sie aufs eigene Dach eine Solaranlage, die Strom ins öffentliche Netz einspeist; kümmern Sie sich um die Sanierung Ihres Gebäudes oder beraten Sie darüber Nachbarn und Freunde; beraten Sie mit ihnen, wie man gemeinsam die fossile Gasheizung austauschen könnte – vielleicht indem man die Verwal- tung fragt, ob Ökofernwärme eine Option wäre; vielleicht indem man von politischen Parteien einfordert, Klima- schutz ernst zu nehmen. 3. Politisches Engagement. Das kann bedeuten, sich beim Oberbürgermeister oder der Bürgermeisterin für mehr Baumpflanzungen einzusetzen, ein Volksbegehren zu unterschreiben für Tempo 120 auf der Autobahn und Tempo 30 in der Stadt; oder auf Klimademonstrationen zu gehen; setzen Sie sich in einer politischen Organisation oder Partei für mehr Klimaschutz ein. 4. Berufliches Handeln. Setzen Sie sich „auf Arbeit“ für umweltverträgliche Mobilität Ihrer Kolleginnen und Kolle- gen ein. Zeigen Sie, wie man es klimaschonender macht, als allein mit dem Auto anzureisen. Bilden Sie Fahrgemein- schaften; wer zu Fuß, mit dem Fahrrad, den Öffis oder mit einer Fahrgemeinschaft in die Firma kommt und auf diese Weise keinen Parkplatz braucht, sammelt Punkte; setzen Sie sich in der Firmenkantine für mehr saisonale Gerichte ein oder für mehr vegane oder vegetarische. • Weitere Tipps und Ratschläge zum Klimaschutz mit Handprint gibt die Initiative „klimAktiv“ unter: https://www.climate-handprint.de/ • Materialien für Lehrkräfte: https://www.multivision.info/ onlineseminare/plattform-footprint/ • Mit Big Points den Fußabdruck halbieren: https://nachhaltigerkonsum.info/service/bigpoints Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Senff/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Senff 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 3882 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Das Landwirtschaftsamt informiert Felderbegehung in Mennisweiler als Pflanzen- schutz-Sachkunde Fortbildung Kreis Ravensburg – Das Landwirtschaftsamt Ravens- burg bietet auf dem Betrieb Koch in Bad Waldsee-Men- nisweiler eine 2-stündige Präsenzveranstaltung in Form eines Feldabends an. Die Veranstaltung findet am Mon- tag, 19.06.2023 von 19:30 bis 21:30 Uhr auf dem Betrieb der Familie Koch statt (Hofstelle Bürgerstraße 20, 88339 Bad Waldsee). Treffpunkt und Parken ist an der Hofstelle, die Felder lie- gen in fußläufiger Entfernung am Ortsrand. In den Kul- turen Winterraps, Wintergerste, Winterweizen und Mais werden aktuelle Themen zum Pflanzenschutz besprochen. Außerdem wird mordernste, abdriftarme Pflanzenschutz- technik gezeigt. Am Ende des Feldabends werden die Teilnahmebescheinigungen für 2 Stunden Pflanzenschutz Sachkunde ausgeteilt. Eine Anmeldung unter Angabe von Name, Adres- se und Geburtsdatum ist aus organisatorischen Grün- den erforderlich und wird bis spätestens 16.06.2023 an la@rv.de oder telefonisch unter 0751/85-6010 erbeten. Landratsamt Der Landkreis Ravensburg sucht Verstärkung für seine ehrenamtlichen Fachberater/innen für Hornissen- und Wespenfragen Kreis Ravensburg – Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung ist der zentrale Ansatz für den Schutz von Wespen und Hornissen, da viele Menschen die Lebensweise dieser Insekten gar nicht kennen. Mit über 320 ehrenamtlichen Hornissen- und Wespen-Fachberater/innen verfügt Ba- den-Württemberg über ein einmaliges Netzwerk, das mit Vorurteilen gegen diese Tiere aufräumt und Ratsuchen- den fachlich versiert zur Seite steht. Werden auch Sie Teil dieses Netzwerks! Das erwartet Sie: • Durchführung von Beratungsgesprächen bei Fragen zum Thema Hornissen und Wespen in Gemeinden Ihrer Wahl im Landkreis Ravensburg • Durchführung von Umsiedlungen bei vorhandener Fachkenntnis • Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Teilnahme an ei- ner zweitägigen Fortbildung zum Hornissen- und We- spenschutz im Ehrenamt • Kosten für Fortbildung, Schutzkleidung, Ausrüstung etc. trägt der Landkreis • Aufwandsentschädigung nach Stunden sowie eine Ki- lometerpauschale Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre Meldung! Auskunft und Hilfestellung zu Wespen- und Hornissen- fragen: Bau- und Umweltamt Landkreis Ravensburg Kontakt: BU@rv.de; Telefon: 0751 85 -4212 / -4210 Landratsamt Wespen und Hornissen auf Nestplatzsuche Kreis Ravensburg – Im Frühjahr erwacht die Natur wieder zum Leben, darunter auch Wespen- und Hornissenköni- ginnen, die nun einen geeigneten Nestplatz suchen, um ihr eigenes Volk zu gründen. Gerade, wenn es um We- spen und Hornissen geht, reagieren manche Menschen hektisch oder sogar panisch. Dabei werden Hornissen und Wespen unberechtigterweise pauschal als gefähr- lich und schädlich angesehen. Es handelt sich bei den ungeliebten Tieren um Nützlinge: Die erwachsenen Tiere ernähren sich von Nektar und tragen so zur Bestäubung bei, während die Larven mit frisch gefangenen Insekten Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 gefüttert werden und unzählige Stechmücken, Fliegen, Bremsen, Läuse und Spinnentiere vertilgen. Nur zwei die- ser Arten, die Deutsche und die Gemeine Wespe, beläs- tigen uns manchmal am Kaffeetisch, denn es sind die einzigen Wespenarten, die magisch durch unser Essen angezogen werden. Viele Ängste den Tieren gegenüber sind unbegründet: Unsere Insekten sind von Natur aus nicht aggressiv oder gar stechwütig. Sie stechen nur, wenn sie bedrängt wer- den. Zudem ist der Stich einer Hornisse nicht gefährlicher als der einer Wespe. Lediglich bei starken Allergien auf das Gift von Wespen oder Hornissen kann genauso wie bei Bienen schon ein einziger Stich lebensgefährlich sein. Auch bei Stichen in den Hals, wenn z.B. eine Wespe beim Trinken verschluckt wird, ist sofortige ärztliche Hilfe nö- tig. Ansonsten genügt es, die Tiere mit Respekt und Vor- sicht zu behandeln, sie nicht zu ärgern, anzupusten oder nach ihnen zu schlagen, denn sie verteidigen natürlich sich und ihr Nest. Das Frühjahr ist der beste Zeitpunkt, um problematische Stellen wie Rollladenkästen oder Zwischendecken am Haus abzudichten. Wenn die Völker im Sommer ihre vol- le Größe erreicht haben, ist es zu spät für vorbeugende Maßnahmen. Manchmal ist der Nestplatz von Wespen und Hornissen völlig unproblematisch und es lässt sich in Frieden mit ihnen zusammenleben, zumal die Völker beim ersten Herbstfrost eingehen. Sollten sich bei Ihnen Wespen oder Hornissen eingenistet haben, bleiben sie bitte ruhig. Alle Wespen unterliegen dem allgemeinen Artenschutz, daher ist es verboten ohne vernünftigen Grund Wespen zu töten oder ihre Nester zu zerstören, bzw. zu entfernen. Hornissen und einige be- stimmte Wespenarten sind nach dem Naturschutzgesetz darüber hinaus sogar besonders geschützt. In Notfällen werden bei diesen Arten auch Umsiedlungen vorgenom- men. Eine Umsiedlung oder Abtötung eines solchen Nests ist ausschließlich mit Ausnahmegenehmigung des Bau- und Umweltamtes in seiner Funktion als Untere Natur- schutzbehörde möglich. Hier im Landkreis helfen Ihnen auch ehrenamtliche Be- rater und Beraterinnen, die in persönlichen Gesprächen über die Tiere informieren und versuchen, für die jewei- lige Situation vor Ort die beste Lösung für alle zu finden. Projekt ich! Wege zum Berufsabschluss im Erwachsenenalter Vortrag am Montag, 12. Juni 2023 von 9:00 bis 11:00 Uhr im Berufsinformationszentrum Ravensburg, Schüt- zenstr. 69 Der Vortrag der Berufsberatung im Erwerbsleben rich- tet sich an alle, die im Erwachsenenalter einen Berufs- abschluss nachholen oder sich beruflich neu orientieren wollen, z.B. nach Familien- oder Pflegezeit. Gesellschaftliche Entwicklungen wie etwa Digitalisierung und Dekarbonisierung sowie der große Fachkräftebedarf machen einen soliden Berufsabschluss wichtiger denn je. Viele Personen im Erwachsenenalter verfügen jedoch über keine abgeschlossene Ausbildung oder möchten sich aufgrund veränderter persönlicher Wünsche und Rahmenbedingungen beruflich neu orientieren. Michael Schlipf von der Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit gibt in seinem Vortrag Antworten auf Fragen zum Thema Ausbildung, Umschulung, Ex- ternenprüfung und Teilqualifizierung. Dabei geht es um die verschiedenen Wege zum Berufsabschluss und wel- che Beratungs- und Unterstützungsangebote dabei in Anspruch genommen werden können. Ebenso wird das Thema der Finanzierung und Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit beleuchtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Anmeldung bei Katharina Franken, Beauftragte für Chan- cengleichheit am Arbeitsmarkt, Tel. 07541 / 309-43 oder per E-Mail: Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Demenzfreiheit 2023 – Ein Urlaub der besonderen Art Kreis Ravensburg – Zum 17. Mal können Menschen mit Demenz aus dem Landkreis Ravensburg gemeinsam mit ihren pflegenden Angehörigen eine Auszeit nehmen. Die Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch lädt Men- schen mit Demenz und ihre pflegenden Angehörigen vom 16. Oktober bis 25. Oktober zur Freizeit in das Tagungs- haus Regina Pacis nach Leutkirch ein. Ein vielfältiges Pro- gramm erwartet die Teilnehmenden, welches ganz auf ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Sie können sich bis zum 18. August 2023 anmelden. Diakonie, Landkreis, Fach- und Pflegekräfte, soziale Diens- te und Ehrenamtliche sowie Pflegeschüler/innen sorgen für eine optimale Betreuung und Pflege der erkrankten Menschen. Gleichzeitig können sich pflegende Angehörige erholen und austauschen. Sie können je nach Wunsch an einem abwechslungsreichen Freizeitprogramm teilneh- men und so neue Kraft für ihren belastenden Pflegealltag schöpfen. Um die Demenzfreizeit zu bezahlen, können Leistungen der Pflegeversicherung eingesetzt werden. Informationen und die Anmeldeunterlagen erhalten Inte- ressierte bei der Landvolkshochschule Wernau-Leutkirch, Herr Armin Pogadl, Antoniusstraße 11, 73249 Wernau/ Neckar; info@lvhs-wernau-leutkirch.de, Telefon: 07153- 9239-130, Fax: 07153-9239-13. „Und ich sag´ kein Sterbens- wörtchen!“ – oder: Wenn demenz- kranke Menschen sterben Alle Menschen sterben irgendwann – auch demenzkran- ke Menschen. Sie sterben entweder an Komplikationen der Demenz, an anderen Krankheiten oder einfach aus Altersgründen. Die Krankheit Demenz stellt uns vor besondere Herausfor- derungen, wie begleite ich also demenzkranke Menschen würdevoll bis zum Schluss? An diesem Abend gehen wir dieser Frage nach und erhalten wertvolle Einblicke und Hinweise für diese außergewöhnliche Situation. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termin: Donnerstag, 15.06.2023, 19 Uhr Referentin: Marion Müller, Mitarbeiterin des ambulanten Hospizdienstes Weingarten Wir bitten um telefonische Anmeldung: 0751 180 56 382 Die Pflegestützpunkte im Landkreis Ravensburg Unser Angebot richtet sich an pflegebedürftige, sowie chronisch kranke Menschen aller Altersgruppen, deren Angehörige andere Bezugspersonen und alle interessier- ten Bürgerinnen und Bürger. Sie sind Beratungsstellen vor Ort zu allen Fragen rund um die Themen der Pflege, me- dizinischer Versorgung, Sozialleistungen und Leben und Wohnen im Alter. Bei Bedarf unterstützen wir Sie dabei, wenn Sie Leistungen beantragen möchten und helfen Ihnen bei der Organisation von Angeboten und Hilfen. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Wir beraten sie kostenfrei, neutral und unabhängig unter Einhaltung der Schweigepflicht telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in den Pflegestützpunkten. Seit dem 05.04.2022 bietet der Pflegestützpunkt im Land- kreis Ravensburg jeden ersten Dienstagnachmittag im Monat von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr im Rathaus der Ge- meinde Baindt eine Sprechstunde an. Eine Terminver- einbarung ist nicht notwendig. Die nächste Sprechstunde findet am 13. Juni statt. Ihre Ansprechpartnerin beim Pflegestützpunkt Schus- sental: Frau Ruth Gätje Tel. 0751/ 85-3319 E-Mail: r.gaetje@rv.de Zuständig für die Gemeinden: Baindt, Baienfurt, Bodnegg, Grünkraut, Schlier, Waldburg und Weingarten Sprechzeiten in Ravensburg: Montag 08.00 Uhr - 10.00 Uhr Mittwoch 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Gartenstraße 107, 88214 Ravensburg Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 Gedanken zur Woche: Wie herrlich ist es, dass niemand eine Minute zu warten braucht, um damit zu beginnen, die Welt langsam zu verändern. Anne Frank Samstag, 10. Juni 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Sonntag, 11. Juni – 10. Sonntag im jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Benjamin Michelberger, Benja- min Zentner, Niklas Alber Lena Alber, Benedikt Heilig, Alina Michelberger, Marian Schäfer, Al- exandra Schnez († Pia und Baptist Heilig) 10.00 Uhr Baindt – Kirche für Kinder in der Kapelle der Blindenschule 11.30 Uhr Schachen – Taufe von Pia Dienstag, 13. Juni 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 14. Juni 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier 19.00 Uhr Sulpach – Eucharistiefeier († Johann Germann) Donnerstag, 15. Juni 07.45 Uhr Baienfurt – Schülergottesdienst Freitag, 16. Juni 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier († Rolf Dorn, Helga Mattenschlager) 16.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier im Pflegeheim Samstag, 17. Juni 18.30 Uhr Baindt – Eucharistiefeier Ministranten: Laureen Hartmann, Laura Kurz, Lisa Schad, Mathea Buchter, Ricco Haller, The- resa Henzler, Thomas Henzler, Leana Neb, Mateo Oelhaf († Josef Gresser, Anni und Eugen Maier, Kle- mentine und Eduard Gelzenlichter, Ida Selens- ky mit Angehörigen, Eugen Halder, Paula und Max Fischer, Jahrtag: Anna Halder, Lucia Fi- scher) Sonntag, 18. Juni – 11. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier Rosenkranzgebete im Juni Im Juni laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 – 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 13. Juni geschlossen Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.30 – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 10. Juni – 18. Juni 2023 Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Firmung 2023 für Baienfurt und Baindt Neuer Firmtermin: Samstag, 18. Nov. 10.00 Uhr in Baindt Wegen der Englandreise einer Schule wurde der Firm- termin auf Samstag, 18. Nov. um 10 Uhr verlegt. Als Firm- spender kommt zu uns Prälat Brock. Die Einladungen zur Firmvorbereitung und Firmung sind versandt. Bitte den geänderten Firmtermin einplanen. Du bist in der 8. Klasse und hast keine persönlich Einladung erhalten? – Du möchtest gefirmt werden? Dann melde dich einfach im Pfarramt. Alle Infos und Anmeldeformu- lare findest du auch auf unserer Homepage: www.katholisch-baienfurt-baindt.de und „Seelsorge“. Wir freuen uns auf dich. Dein Firmteam Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen Die Kinderbuchautorin Antje Tresp-Welte bietet im Rah- men des Programms der Katholischen Erwachsenenbil- dung Kreis Ravensburg am 16. Juni von 14 bis 17 Uhr den Workshop „Es war einmal – Kreatives Schreiben und die Kraft der Märchen“ an. Die Veranstaltung findet in den Räumen in der Allmandstraße 10 in Ravensburg statt. Die Kursgebühr beträgt 20 €. Eine Anmeldung ist unter www.keb-rv.de erforderlich. Märchen behandeln Themen wie den Kampf zwischen Gut und Böse. Fantastische Figuren wie Hexen, Elfen und Zauberer sind der Stoff, aus dem gute Geschichten sind. In diesem Workshop wird diese märchenhafte Welt näher betrachtet. Anhand verschiedener Methoden des krea- tiven Schreibens entdecken die Teilnehmenden ihre eig- ne Fantasie, probieren Zugänge wie das Interview einer Märchenfigur aus und schreiben schließlich ihr eigenes Märchen. Richtig oder falsch gibt es dabei nicht – allein die eigene Intuition bildet den Maßstab für das persönli- che Schreiben. Als Leiterin für kreatives und therapeuti- sches Schreiben vermittelt die Referentin ihr Wissen mit viel Sachverstand. Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Mehr- generationenhaus Weinbergstraße / Rahlentreff statt. Vater-Kind-Abenteuer – Pilgerwanderung mit Übernachtung unterm Sternenzelt Martin Schupp und Dr. Michael Schindler wandern mit Vätern und Kinder am Samstag, 17. Juni im Rahmen ei- ner Veranstaltung der Katholischen Erwachsenenbildung in die Nacht hinein. Nach einer Übernachtung unterm Sternenzelt kehrt die Gruppe am Sonntag, 18.Juni wie- der zurück. Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Kosten betragen 15 € pro Person. Gemeinsam wandern die Teilnehmenden in den Abend und erleben den Sonnenuntergang. Anschließend sam- meln sich alle um ein Feuer, spielen, singen und reden. Übernachtet wird im Freien. Deshalb findet die Wande- rung nur bei trockenem Wetter statt. Teilnehmen können Väter mit Kindern oder Großväter mit Enkeln ab acht Jahren. Die Tour wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Der Treffpunkt in der Region Bodensee-Ober- schwabe, die Strecke und die genaue Abfahrtszeit wer- den noch mitgeteilt. Bitte beachten: Jeder, der den Weg mitgeht, muss einzeln angemeldet werden. Der Kurspreis versteht sich pro teilnehmende Person. Kooperationspart- ner dieser Veranstaltung ist die Seelsorgeeinheit Ravens- burg Mitte. Die Veranstaltung wird bezuschusst durch das Programm STÄRKE +. Anmeldungen werden auf www. keb-rv.de entgegengenommen. Eine Reise durch vier Sternennächte im Buch Genesis Barbara Janz-Spaeth, Referentin für Bibelpastoral bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, nimmt Teilnehmende am 20.Juni um 19 Uhr in ihrem Online-Kurs mit Texten auf eine Reise durch die biblischen Sternennächte. Grundlage sind die Texte aus dem Buch Genesis. Was bringen die Himmelslichter auf unseren Wegen zum Leuchten? Worauf weisen sie uns hin? Die Referentin betrachtet gemeinsam mit den Teilneh- menden Texte, die in der Nacht den Weg weisen oder ganz neue Horizonte eröffnen. Es sind ein Mikrofon oder eine Videokamera erforderlich. Kurz vor der Veranstal- tung erhalten angemeldete Teilnehmende einen Link zu Einwahl und eine Anleitung für das Videokonferenztool ZOOM. Bitte bei der Anmeldung E-Mail Adresse mit an- geben. Der Kurs ist grundsätzlich kostenfrei. Die Veranstalter freuen sich über die Überweisung eines freiwilligen Teil- nahmebeitrags. Anmeldungen werden auf www.keb-rv.de entgegenge- nommen. Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e. V. Allmandstraße 10 88212 Ravensburg Telefon 0751 3616130 Fax 0751 3616150 E-Mail: info@keb-rv.de Voranzeige Seniorentreff Am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 14.00 Uhr laden wir Sie herzlich ein in den Bi- schof-Sproll-Saal zu einem Vortrag des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ra- vensburg, mit dem Thema „Zecken - die unterschätzte Gefahr“! Zecken übertragen Krankheitserreger und sind nahezu ganzjährig aktiv. Egal ob beim Spaziergang in der küh- leren Jahreszeit, im Frühling und Sommer bei der Gar- tenarbeit, überall lauert die Gefahr, mit einer infizierten Zecke in Berührung zu kommen. Es kann zu schweren Krankheitsverläufen mit Haut- und Gelenkbeschwerden sowie neurologischen Veränderun- gen kommen. Nehmen Sie sich Zeit für dieses wichtige und aktuelle Thema. Liebe Grüße Ihr Seniorenteam. 14.6.2023, Wallfahrt nach Ottobeuren Wir fahren mit dem Bus nach Ottobeuren. Start am Feuerwehrhaus, 8.00 Uhr Nach der Ankunft ist in der Basilika Ottobeuren eine Kirchenführung und eine hl. Messe zusam- men mit Pfr. Marco. Anschließend Mittagspause 14.00 Uhr Kräuterführung im Kräutergarten Ottobeuren 15.30 Uhr Abfahrt nach Memmingen, Zeit zur freien Verfügung. Rückkehr nach Baienfurt ca. 19.00 Uhr. Wir bitten Sie um Anmeldung bis 10.6.23 bei Elisabeth Muschel Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Tel. 0751/52720 oder E-Mail: wmuschel@t-online.de. Kosten der Fahrt incl. Führung: Mitglieder: 35,00 Euro Nichtmitglieder 38,00 Euro Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Im Schaukasten an der Kirche sind Bilder von der Rom- reise. Die Vorstandschaft ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Ökumenischer Krabbelgottesdienst am 18. Juni 2023 um 10.45 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal, Dorfplatz 2/1 in Baindt Gott schuf mich wunderbar - mit allen meinen Sinnen Wir laden hiermit alle Kinder mit Ihren Eltern, Geschwistern, Großeltern, Paten und Freunden herzlich ein! Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wer euch hört, der hört mich; und wer euch verachtet, der verachtet mich. (Lukas 10,16a) Sonntag, 11. Juni 1. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Montag, 12. Juni 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 14. Juni 14.30 Uhr Baienfurt Ausflug Frauenkreis Freitag, 16. Juni 16.00 Uhr Baindt Gottesdienst im Pflegeheim Sonntag, 18. Juni 2. So. n. Trinitatis 10.30 Uhr Baienfurt Familien-Gottesdienst mit Kin- derkirche im Grünen beim Ev. Ge- meindehaus, anschließend Ge- meindefest 10.45 Uhr Baindt Krabbelgottesdienst im Die- trich-Bonhoeffer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In einer Zeit der Reizüberflutung ist gar nicht immer so einfach, richtig hinzuhören. Dabei ist aufmerksames Zuhö- ren und interessiertes Antworten ein eindeutiger Ausdruck der gegenseitigen Wertschät- zung. Unser Wochenspruch lädt uns ein, einander in der Er- wartung zuzuhören, dass Gott uns auch durch andere Menschen begegnen will. Sie einfach zu ignorieren wäre deshalb sehr kurzsichtig. Dietrich Bonhoeffer hat es einmal ganz gut auf den Punkt gebracht: „Der Christus im Bruder ist stärker als der Christus im ei- genen Herzen.“ In diesem Sinne, viele gelingende Gespräche die beiden Seiten zum Segen werden! – Ihr Martin Schöberl, Pfarrer --- Gottesdienst für Zuhause Unsere Gottesdienste aus der Kir- che können in Echtzeit von zu Hau- se aus mitgefeiert werden. Am ers- ten Sonntag im Monat findet der Gottesdienst in Baindt statt. Dieser wird ggf. erst am Nachmittag on- line gestellt. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottes- dienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube- Kanal abrufbar. --- Kinderkirche In den Pfingstferien findet keine Kinderkirche statt. Am 18. Juni treffen wir uns um 10.30 Uhr zum Familiengottesdienst am Ev. Gemeinde- haus in Baienfurt wieder. Anschließend feiern wir zusammen beim Gemeindefest. --- Einladung zum Gemeindefest Herzliche Einladung zum Gemeindefest für alle Generationen am 18. Juni rund ums Ev. Gemeindehaus! Es beginnt um 10.30 Uhr mit einem Famili- engottesdienst im Grünen (Wiese bei Ev. Gemeindehaus, Baienfurt). Anschließend gibt es ab 12.00 Uhr Mittages- sen und anschließend noch Kaffee und Kuchen. Es gibt zahlreiche Angebote für die ganze Familie. Lassen Sie sich überraschen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit. Gemeindefest 18. Juni 2023 Am 18.06.23 feiert die evan- gelische Kirchengemeinde um 10.30 Uhr einen Famili- engottesdienst im Grünen beim Ev. Gemeindehaus in Baienfurt. Anschließend fin- det unser Gemeindefest statt. Hierfür bitten wir um Salat- und Kuchenspenden. Da die Kühlmöglichkeiten eingeschränkt sind, bitten wir um Kuchen, die keine Kühlung benötigen. Sie können Sich im Pfarrbüro (0751 43656) melden oder sich in eine der Listen nach dem Gottesdienst eintragen. Ein herzliches Vergelt’s Gott schon mal vorab an alle Spendenden. Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Frauenkreis macht seinen AUSFLUG am MITTWOCH, den 14.6.2023 um 14:30 Uhr Ganz herzlich laden wir zu unserem Ausflug zum „Steine- labyrinth“ in Molpertshaus ein. Christine Blattner wird uns durchs Labyrinth führen und uns mit ihren Erläute- rungen informieren. Bei schlechtem Wetter können wir in ihrem Atelier über ihre Arbeit berichtet bekommen. Anschließend wollen wir in Baienfurt in der Eisdiele ein- kehren und über unsere Eindrücke miteinander ins Ge- spräch kommen. Ich freue mich schon auf diesen sicher ganz informativen Ausflug und hoffe auf gutes Wetter. Eure Petra Der Kreative Montag bietet an Juni: 12.6. K. Drescher: „Bildgestaltung beim Fotografieren“ 19.6. R. Wirsing: „Blattschalen“-Keramik 26.6. O. Kramar: „Arebeiten mit Perlen: Weben von uk- rain. Schmuck“ Juli: 3.7. G. Loidol: „3 D Papaierkunst“ 10.7. H. Gärtner: „Industrielandschaften“ Aquarell 17.7. Riegel-Härtel: „Pastellmalen“ 24.7. O. Kramar: „Wandbild in Makramee-Technik“ 30.7. A. Weber: „Herziges aus buntem Glas“ Tiffany Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen – wenn nichts anderes angegeben ist – um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel € 5,50; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Meister! TSV Ratzenried - SV Baindt 0:2 (0:1) Sechs Tage nach der enttäuschenden Heim- niederlage gegen den SV Weingarten, be- kam der SVB beim Auswärtsspiel in Ratzen- ried die Chance, den zweiten „Matchball“ zur Meisterschaft zu verwandeln. Dass dies jedoch kein Spaziergang wer- den sollte, zeigte ein Blick auf das Resultat in der Hinrun- de, 3:5 für den TSV, und die Ratzenrieder Ergebnisse in den letzten Wochen, wobei das Team von Trainer Riechel zehn Punkte in den letzten vier Spielen einfahren konnte. Dennoch erwischte die Baindter Mannschaft gegen den Tabellenachten einen guten Start in die Partie und ließ die Kugel in den Anfangsminuten sicher in den eigenen Rei- hen kreisen. Deutlich geduldiger als noch in der Vorwoche erarbeitete sich der SVB so immer wieder Vorstöße in das letzte Drittel und wurde in der 14.Minute schlussendlich auch für eine dominante Anfangsphase belohnt. Nach einem Angriff über die rechte Seite landete der Ball im Rückraum bei Außenverteidiger Tobias Szeibel, welcher das Spielgerät mit viel Zug in den Strafraum flankte. Dort lauerte einmal mehr Stürmer Boenke und schob zum 0:1 ein. Angetrieben vom schnellen Führungstreffer drück- te der SVB in der Folge auf den zweiten Treffer; Thoma scheiterte aber aus kurzer Distanz an Kronforth (19.) und Boenke setzte eine feine Kopfballvorlage von Fink knapp am langen Pfosten vorbei (24.). Nach dieser zwischenzeit- lichen Baindter Druckphase flachte die Partie etwas ab und es ging ohne größere Highlights mit dem knappen 0:1 in die Pause. Auch zu Beginn des zweiten Durchgangs fehlte dem Baindter Spiel zunächst etwas die Spannung, wodurch Karg aus gut 16 Metern das 1:1 auf dem Fuß hatte, Wet- zel parierte aber stark (50.). Die Baindter Mannschaft investierte im Anschluss aber wieder mehr und hätte in der 56.Minute auf 0:2 stellen können, Boenke scheiterte aber an der starken Fußabwehr von Kronforth. Doch das ersehnte zweite Baindter Tor sollte wenig später dann doch fallen: ein eigentlich schon geblockter Angriff über die linke Seite, landete beim nachgerückten Kapitän Tho- ma, welcher mit viel Wille in den Strafraum zog und Ball von der Grundlinie querlegte. Am langen Pfosten stand Boenke erneut goldrichtig und schob zum umjubelten 0:2 ein (64.). Die allerletzten Zweifel hätte Fischer knap- pe zehn Minuten später endgültig beseitigen können, nach genialer Ballannahme und Vorarbeit von Boenke, schlenzte der Baindter Linksaußen die Kugel allerdings am langen Pfosten vorbei. Und auch in den Schlussmin- unten war der SVB dem dritten Treffer näher als der TSV dem Anschlusstreffer: Xhafas artistischer Hackentrick rutschte nicht über die Linie (83.), Thomas Distanzschuss klatschte nur an die Latte und Dischl scheiterte nochmals am starken Kronforth (85.). Trotz dieser ausgelassenen Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Chancen brachte die Baindter Mannschaft den Sieg am Ende souverän über die Zeit und krönte sich so am vor- letzten Spieltag zum Meister in der Bezirksliga Bodensee. In einer ausgeglichenen Liga zeigte der SVB über die gesamte Saison die größte Konstanz, konnte sich in ent- scheidenden Momenten auf seine beiden Torjäger (Boen- ke 29 Treffer, Dischl 23) verlassen, stand in der Defensive bis auf einzelne Phasen sehr stabil (drittbeste Abwehr) und steigt damit am Ende verdient erstmals in die Lan- desliga auf. Nach den spontanen Feierlichkeiten in Baindt und in Ratzenried, vielen Dank an dieser Stelle nochmals für die Gastfreundschaft, soll der Titel nach dem letzten Heimspiel gegen den FC Leutkirch in einem kleinen Fest- zelt neben dem Sportplatz nochmals gefeiert werden. Alle Fans des SVB sind hierzu recht herzlich eingeladen. Es spielten: Luca Wetzel - Philipp Kneisl, Michael Brug- ger, Marko Szeibel, Tobias Szeibel - Philipp Thoma, Mika Dantona, Jonathan Dischl - Jan Fischer (74.Konstantin Knisel), Philipp Boenke (81.Ylber Xhafa), Tobias Fink (68. Nico Geggier) TSV Ratzenried II - SV Baindt II 1:1 (0:0) Auch der SVB II ging am Sonntagmittag gegen den TSV Ratzenried II als Favorit in die Partie, wobei der Tabel- lendritte auf den Tabellenelften traf. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurde Geggiers Mannschaft dieser Fa- voritenrolle gerecht und kombinierte sich wiederholt ge- fährlich in den Ratzenrieder Sechzehner. Einziges Manko an diesem Sonntag: die Chancenverwertung. Grabherr scheiterte am Torwart, Schnez köpfte zweimal knapp am Gehäuse vorbei und auch Hecht brachte den Ball nach ei- nem Standard nicht über die Linie. Ähnliches Bild auch im zweiten Durchgang, wobei der TSV II den Spielstand nach 68 Minuten auf den Kopf stellte und nach einem Standard mit 1:0 in Führung ging. In der Folge entwickelte sich ein Powerplay auf das Ratzenrieder Tor, doch die Kugel woll- te nicht über die Linie gehen. So scheiterte etwa Schnez nach Traumpass von Keppeler am Keeper und köpfte wenig später nur an den Pfosten. In der vierminütigen Nachspielzeit belohnte sich der SVB II dann aber doch noch für seine Bemühungen: nach einem langen Ball von Blattner, rutschte die Kugel zu Hecht durch, wobei dieser aufgrund eines Stellungsfehler des Ratzenrieder-Torwarts zum hochverdienten 1:1 einschieben konnte (90+4.). Damit schließt die „Zwoite“ die Saison auf einem guten dritten Platz ab und wird nächste Saison wieder neu an- greifen. Es spielten: Jan Mohring - Kai Kostka (52.Robin Blatt- ner), Dennis Hecht, Patrick Späth, Niklas Späth (46.Tobias Trautwein), Lukas Grabherr - Jannik Küchler (63.Julian Keppeler), Manuel Brugger, Sam Robinson - Max Kretzer (63.Rabie Akaiber), Johannes Schnez Vorschau: Samstag, 10.06 Die Partie SV Baindt II - FC Leutkirch II entfällt aufgrund von Spielermangel der Gastmannschaft. 17.00 Uhr: SV Baindt - FC Leutkirch Frauen erkämpfen Unentschieden gegen Tabellen- führer SV Baindt – FC Scheidegg 2:2 Vergangenen Sonntag spielten die Damen des SV Baindt gegen den Tabellenführer FC Scheidegg. Trotz großem Respekt vor den Gegnern ließen die Baindterinnen sich keine Nervosität anmerken. Sie erspielten sich viele gute Chancen, wodurch das Spiel zu einem Großteil auf der gegnerischen Hälfte stattfand. Doch trotz Feldüberle- genheit trafen zunächst die Gegnerinnen schon in der 17. Minute bei der ersten Chance das Tor, nachdem sich eine Spielerin über links außen durchsetzte und in kurze Eck einschob. Doch auch nach dem unglücklichen Treffer ließen sich die Damen des SV Baindt nicht entmutigen, kämpften weiter und in der 70. Minute konnten sie sich dann belohnen. Durch einen geschickten Pass von Laura zu Mariella konnte diese den Ball mitnehmen und direkt vors Tor flanken, wo die gut mitlaufende Rebekka nur noch ihren Fuß hinhalten und ins Tor einschieben muss- te – Ausgleich. Mit neu gewonnener Motivation erspielten sich die Baindter Damen dann weitere Chancen und so konnte Viola schon acht Minuten später erneut den Ball zum nicht unverdienten Führungstreffer im Tor versen- ken. Da es beim FC Scheidegg um die Meisterschaft ging, legten sie nochmal einen Gang zu und so konnten sie in der 83. Minute wieder ausgleichen. Somit gingen beide Mannschaften mit jeweils einem Punkt vom Platz. Es spielten: Stephanie Hämmerle (T), Angelina Bühler, Emma Schaumann, Tasja Kränkle (C), Julia Klein, Mona Eiberle, Nicole Schmid, Laura Maucher, Rebecca Butsch, Rebekka Lins, Viola Zanutta, Elena Ilka, Mariella Pedraz- zoli, Selin Pfefferle, Lara Herde. Das nächste und letzte Meisterschaftsspiel der Saison gegen den SV Kressbronn findet am Samstag, den 10.06. um 12.15 auf dem Hauptplatz des SV Kressbronn statt. Abt. Frauenturnen Änderung der Sportstunde Ab kommenden Montag, 12.6.23, bis zu den Sommerferien beginnt die Sportstunde bereits um 18.15 Uhr. Musikverein Baindt Herzliche Einladung zum Dorffest vom 24.-26.06.2023 Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit Ihnen unser Dorffest vom 24.- 26.06.2023 feiern zu können. Nach un- serem Jubiläumsjahr, das wir pandemiebedingt im Jahr 2022 feierten, veranstalten wir das Dorffest dieses Jahr wieder wie gewohnt im kleinen, traditionellen Ambiente. Aufgrund der Bauarbeiten im oberen Schulhof der Klos- terwiesenschule feiern wir dieses Jahr allerdings im un- teren Schulhof vor der Sporthalle in Baindt. Besuchen Sie uns gerne und genießen Sie das bewährte Dorffest-Flair in neuer Umgebung. Freuen Sie sich auf ein buntes Programm für die ganze Familie! Samstagabend, den 24.06.2023 ab 18:00 Uhr, öffnen wir unsere Zeltplanen für Sie. Die Band „The Three“ sorgt mit allseits bekannten Rock-Klassikern für gute Laune und einen geselligen Abend. Am Sonntag, den 25.06.2023, beginnen wir ab 10:30 Uhr mit dem Frühschoppen. Der Musikverein Jettenhausen hat ein abwechslungsreiches Programm für Sie zusam- mengestellt und freut sich darauf, Sie zu unterhalten. Genießen Sie bei unserem Mittagstisch den erholsamen Sonntag und freuen Sie sich auf die Auftritte der Schüle- rinnen und Schüler der Klosterwiesenschule an unserem Familientag. Im Anschluss startet der Schwäbische Abend mit schwäbischen Dinneten und weiteren Köstlichkeiten. Am Montag, den 26.06.2023 ab 16:30 Uhr, lassen wir unser Fest dann auch schon wieder mit unserem traditionel- Nummer 23 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 len Feierabendhock ausklingen. Verabreden Sie sich mit Kollegen, Freunden und der Familie zu einem leckeren Wurstsalat und einem kühlen Bier in ihrem wohlverdienten Feierabend. Lassen Sie die Arbeitswoche langsam ange- hen und genießen Sie die Klänge der Blasmusik durch die Jugendkapelle Baindt und den Musikverein Bavendorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch beim Dorffest 2023! Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Juni geboren sind, wünscht die Vorstandschaft des Sozialverbandes VdK Ortsver- band Weingarten alles Gute und viel Gesundheit zum Geburtstag. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher – Vorsitzende Was sonst noch interessiert Alte Kirche Mochenwangen Once upon a time Highlights aus Oper, Operette und Filmmusik Sonntag, 18. Juni 2023, 19.00 Uhr Leila Trenkmann, Sopran Claudia Schwarze-Nolte, Violoncello Hans Georg Hinderberger, Klavier Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Wir sind da! Telefon 07154 8222-70 Fax 07154 8222-15 Mail info@duv-wagner.de Schon seit über 60 Jahren auch in Krisenzeiten ihr kompetenter Partner für’s Mitteilungsblatt www.tierheime-helfen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 Ortsnachricht en Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. 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Der Artikel das kann durch dieses oder jenes ersetzt werden. Beispiel: Das Geld reicht nie bis Monatsende. Dass verwenden wir nur, wenn wir einen Nebensatz einleiten wollen. Der Nebensatz bezieht sich dabei häufig auf Verben des Hauptsatzes wie sagen, wissen, sehen, fühlen, … Beispiel: Peter sieht, dass die Geldbörse fast leer ist. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 23 … mit dem eigenen Geld Chillen ist cooler … © L IG H TF IE LD S TU D IO S – st oc k. ad ob e. co m in Baindt, Schachen, Baienfurt, Niederbiegen Du bist mindestens 13 Jahre alt Du hast mittwochs Zeit Dann bist du bei uns als Südfinder Zusteller (m/w/d) genau richtig. Wir freuen uns auf dich. 0751-2955-1666 info@merkuria.de www.merkuria.de QR Code scannen und bewerben mit Vorgruppe 17.06.2023 B R A U E R E I G E L Ä N D E R A V E N S B U R G Mehr Infos auf www.leibinger.de 11-22 UHR BEWIRB DICH JETZT Jobberlogistik@vaude.com, Kontakt: Sabine Bukenberger Mehr Infos: vaude.com/karriere VAUDE Sport GmbH & Co. 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      Bebauungspläne

      Bebauungspläne in Bearbeitung Aktuell sind keine Bebauungspläne in Bearbeitung. Bebauungspläne Rechtskräftig Unten aufgeführt finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne. Abrundung Grünenberg Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Abrundung Grünenberg" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.06.2013 rechtskräftig. Bebauungsplan Abrundung Grünenberg (Planteil) (PDF-Dokument, 2,93 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Abrundung Grünenberg (Textteil) (PDF-Dokument, 2,39 MB, 16.03.2020) Am Badweg Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Am Badweg" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.08.2015 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Badweg (Planteil) (PDF-Dokument, 3,35 MB, 16.03.2020) vorhabenbezogener Bebauungsplan Am Badweg (Textteil) (PDF-Dokument, 2,08 MB, 16.03.2020) An der Grünenbergstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 15.06.1970 rechtskräftig. Die 1. Änderung ist per 05.06.1987, die 2. Änderung und Erweiterung ist per 11.10.1991 und die 3. Änderung ist per 17.03.2006 rechtskräftig. Bebauungsplan An der Grünenbergstraße, (Planteil) (PDF-Dokument, 566,28 KB, 19.05.2020) Bebauungsplan An der Grünenbergstraße, 2. Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 395,89 KB, 16.03.2020) Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Annabergstraße" und "Annabergstraße, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan "Annabergstraße" ist per 17.05.1968 und der Bebauungsplan "Annabergstraße, 1. Änderung" ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 2,49 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Annabergstraße und Annabergstraße, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 15,4 MB, 16.03.2020) Baindt Schachen Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Baindt Schachen, 7. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.11.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Baindt-Schachen, 7. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 3,60 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Baindt-Schachen, 7. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,26 MB, 16.03.2020) Bei der Bronnenstube Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.1974 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 4,39 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 14,6 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.07.1975 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 29,2 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 25,6 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 21.08.1980 rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 7,21 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 3. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 25,9 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bei der Bronnenstube, 4. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 25.04.198? rechtskräftig. Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 4. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 5,04 MB, 09.04.2020) ​​​​​​​ Bebauungsplan Bei der Bronnenstube, 4. Änderung (Textteil)​​​​​​​ (PDF-Dokument, 7,60 MB, 16.03.2020) ​​​​​​​ Bifang Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 19.07.1974 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang (Planteil) (PDF-Dokument, 45,5 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bifang (Textteil) (PDF-Dokument, 2,20 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.01.1986 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 6,21 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bifang, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,39 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung (Maybachstraße)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 29.10.1993 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung, Maybachstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 12,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung, Maybachstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,45 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.2011 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 9,42 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,28 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 5. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 18.03.2016 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 5. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 13,7 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 5. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,85 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 8. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.08.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 8. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 11,3 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 8. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,45 MB, 16.03.2020) Bifang Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 18.09.1975 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 15,4 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Bifang Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,55 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "3. Änderung Bifang Erweiterung " als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 25.11.1988 rechtskräftig. Bebauungsplan 3. Änderung Bifang Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 45,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan 3. Änderung Bifang Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 3,19 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung, 3. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.05.2011 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 9,42 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Bifang, 4. Änderung und Bifang Erweiterung 3. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,28 MB, 16.03.2020) Bifang III Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bifang III" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.12.2010 rechtskräftig. Bebauungsplan Bifang III (Planteil) (PDF-Dokument, 1,34 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Bifang III (Textteil) (PDF-Dokument, 3,46 MB, 16.03.2020) Blumenstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Blumenstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 19.11.1993 rechtskräftig. Bebauungsplan Blumenstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 3,22 MB, 09.12.2020) Bebauungsplan Blumenstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 468,08 KB, 16.03.2020) Boschstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Boschstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 21.01.2005 rechtskräftig. Bebauungsplan Boschstraße (Planteil) (PNG-Bilddatei, 45,3 MB, 24.02.2021) Bebauungsplan Boschstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,04 MB, 16.03.2020) Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Breite" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.05.1971 rechtskräftig. Bebauungsplan Breite (Planteil) (PDF-Dokument, 17,3 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Breite (Textteil) (PDF-Dokument, 11,2 MB, 16.03.2020) Bühl Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Bühl" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 18.11.2022 rechtskräftig. Bebauungsplan Bühl (Planteil) (PDF-Dokument, 3,07 MB, 18.11.2022) (pdf-Datei) Bebauungsplan Bühl (Textteil) (PDF-Dokument, 1,91 MB, 18.11.2022) (pdf-Datei) Fischerareal Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Fischerareal" im Adobe Acrobat Format herunter zu laden. Der Bebauungsplan ist per 19.11.2021 rechtskräftig. Bebauungsplan Fischerareal (Planteil) (PDF-Dokument, 26,8 MB, 19.11.2021) Bebauungsplan Fischerareal (Textteil) (PDF-Dokument, 1,81 MB, 19.11.2021) Friedhof Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 28.11.2003 rechtskräftig. Bebauungsplan 2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 10,6 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan 2. Friedhofserweiterung und Wohn- und Mischgebiet Grünenbergstraße und Stöcklisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 2,33 MB, 16.03.2020) Friesenhäusle III Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Friesenhäusle III" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.03.1967 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusle III (Planteil) (PDF-Dokument, 17,0 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Friesenhäusle III (Textteil) (PDF-Dokument, 7,47 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Friesenhäusle III, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 17.04.1970 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusle III (Textteil) (PDF-Dokument, 7,80 MB, 16.03.2020) Friesenhäusler Straße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Friesenhäusler Straße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 31.03.2004 rechtskräftig. Bebauungsplan Friesenhäusler Straße (Planteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Friesenhäusler Straße (Textteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 16.03.2020) Geigensack Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Geigensack" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.11.1980 rechtskräftig. Bebauungsplan Geigensack (Planteil) (PDF-Dokument, 6,86 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Geigensack (Textteil) (PDF-Dokument, 41,2 MB, 16.03.2020) Geigensack Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Geigensack Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 20.04.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Geigensack Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 27,4 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Geigensack Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 3,68 MB, 16.03.2020) Gewerbegebiet Mehlis Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 4. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 27.01.2006 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis (Planteil) (PDF-Dokument, 17,2 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 4. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,82 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 07.11.2014 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 4,06 MB, 25.05.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, Erweiterung und 5. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,58 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 1.000,94 KB, 25.05.2020) Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 4,02 MB, 16.03.2020) Grünenberg Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 1,28 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Grünenberg Erweiterung, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 615,03 KB, 16.03.2020) Grünenberg-Stöcklisstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Grünenberg-Stöcklisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 09.11.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Grünenberg-Stöcklisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 1,87 MB, 24.03.2023) Bebauungsplan Grünenberg-Stöcklisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,55 MB, 16.03.2020) Im Spielmann Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Im Spielmann" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Im Spielmann (Planteil) (PDF-Dokument, 11,0 MB, 09.04.2020) Bebauungsplan Im Spielmann (Textteil) (PDF-Dokument, 21,7 MB, 16.03.2020) Innere Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Innere Breite, 7. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 23.10.2015 rechtskräftig. Bebauungsplan Innere Breite, 7. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 16,8 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Innere Breite, 7. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 23,0 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Innere Breite, 8. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Innere Breite, 8. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 10,0 MB, 19.05.2020) Bebauungsplan Innere Breite, 8. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 2,87 MB, 16.03.2020) Kiesgrubenstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kiesgrubenstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.07.1996 rechtskräftig. Bebauungsplan Kiesgrubenstaße (Planteil) (PDF-Dokument, 6,35 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Kiesgrubenstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 961,24 KB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kiesgrubenstraße, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 01.02.2019 rechtskräftig. Bebauungsplan Kiesgrubenstaße, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 3,71 MB, 25.05.2020) Bebauungsplan Kiesgrubenstraße, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,43 MB, 16.03.2020) Lilienstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Lilienstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 30.07.2021 rechtskräftig. Bebauungsplan Lilienstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 1,08 MB, 02.08.2021) Bebauungsplan Lilienstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,43 MB, 02.08.2021) Marsweiler Ost Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 06.03.1965 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost (Planteil) (PDF-Dokument, 1,87 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Marsweiler Ost (Textteil) (PDF-Dokument, 8,50 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 05.06.1987 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,08 MB, 16.03.2020) Marsweiler Ost II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Ost II, 2. Änderung" im Adobe Acrobat Format herunter zu laden. Der Bebauungsplan ist per 24.04.2020 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Ost II, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 873,58 KB, 27.04.2020) Bebauungsplan Marsweiler Ost II, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,38 MB, 27.04.2020) Marsweiler Spielmann I Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler - Spielmann I" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 23.05.1972 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann I (Planteil (PDF-Dokument, 3,61 MB, 09.04.2020) ) Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann I (Textteil) (PDF-Dokument, 17,9 MB, 25.05.2020) Marsweiler Spielmann II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler - Spielmann II" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 29.06.1973 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler - Spielmann II (Plan- und Texteil) (PDF-Dokument, 19,8 MB, 17.12.2020) Marsweiler Spielmann Süd Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan wurde am 23.05.1972 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 3,01 MB, 13.08.2021) (Planteil) Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 1,21 MB, 16.03.2020) (Textteil) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler Spielmann Süd, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.11.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 5,96 MB, 25.05.2020), 1. Änderung (Planteil) Bebauungsplan Marsweiler Spielmann Süd (PDF-Dokument, 1,59 MB, 16.03.2020), 1. Änderung (Textteil) Marsweiler West Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler West" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.03.1982 rechtskräftig. Bebauungsplan Marsweiler West (Planteil) (PDF-Dokument, 5,50 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Marsweiler West (Textteil) (PDF-Dokument, 1,01 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Marsweiler West, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan wurde am 01.04.1996 genehmigt. Bebauungsplan Marsweiler West, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 152,42 KB, 25.05.2020) Bebauungsplan Marsweiler West, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 258,44 KB, 16.03.2020) Mehlisstraße Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mehlisstraße" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 16.12.2016 rechtskräftig. Bebauungsplan Mehlisstraße (Planteil) (PDF-Dokument, 11,2 MB, 28.05.2020) Bebauungsplan Mehlisstraße (Textteil) (PDF-Dokument, 1,19 MB, 16.03.2020) Mehlis Wohnen Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Mehlis - Wohnen" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Mehlis Wohnen (Planteil) (PDF-Dokument, 658,69 KB, 28.05.2020) vorhabenbezogener Bebauungsplan Mehlis Wohnen (Textteil) (PDF-Dokument, 3,38 MB, 16.03.2020) Mehlis 2. Erweiterung Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis, 2. Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 12.04.2019 rechtskräftig. BP-Plan GE Mehlis 2. Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 768,70 KB) BP-Plan GE Mehlis 2. Erweiterung Text (PDF-Dokument, 4,02 MB, 16.03.2020) Mittlere Breite Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mittlere Breite, 2. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 16.05.2003 rechtskräftig. Bebauungsplan Mittlere Breite, 2. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 10,1 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Mittlere Breite, 2. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,76 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 26.10.2017 rechtskräftig. Bebauungsplan Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung (Planteil) (PDF-Dokument, 2,07 MB, 04.04.2023) Bebauungsplan Mittlere Breite - Erweiterung, 1. Änderung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,44 MB, 16.03.2020) Nachtweide II Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nachtweide II (Sportanlagen)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.01.1985 rechtskräftig. Bebauungsplan Nachtweide II - Sportanlagen (Planteil) (PDF-Dokument, 9,98 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Nachtweide II - Sportanlagen (Textteil) (PDF-Dokument, 6,13 MB, 16.03.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung (Kindergarten)" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 19.10.2018 rechtskräftig. Bebauungsplan Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung - Kindergarten (Planteil) (PDF-Dokument, 7,30 MB, 28.05.2020) Bebauungsplan Nachtweide II, 1. Änderung und Erweiterung - Kindergarten (Textteil) (PDF-Dokument, 1,46 MB, 16.03.2020) Reithalle Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Reithalle" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 13.01.2023 rechtskräftig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF-Dokument, 954,57 KB, 13.01.2023) (Planteil) (pdf-Datei) Vorhabenbezogener Bebauungsplan (PDF-Dokument, 2,04 MB, 13.01.2023) (Textteil) (pdf-Datei) Artenschutzrechtliches Gutachten (PDF-Dokument, 13,9 MB, 13.01.2023) (pdf-Datei) FFH-Vorprüfung (PDF-Dokument, 395,24 KB, 13.01.2023) (pdf-Datei) Pläne Reithalle: Ansicht Ost-West (PDF-Dokument, 97,36 KB, 13.01.2023) , Ansicht Süd-Nord (PDF-Dokument, 187,67 KB, 13.01.2023) , Grundriss (PDF-Dokument, 224,87 KB, 13.01.2023) , Vereinsräume (PDF-Dokument, 82,94 KB, 13.01.2023) (pdf-Dateien) Siedlung Papierfabrik Baienfurt Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die örtlichen Bauvorschriften zum Baulinienplan "Siedlung Papierfabrik Baienfurt" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 06.03.1957 rechtskräftig. Baulinienplan Siedlung Papierfabrik Baienfurt (Planteil) (PDF-Dokument, 7,63 MB, 16.03.2020) Sondergebiet Logistik Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Logistik" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 04.02.2005 rechtskräftig. vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Logistik (Planteil) (PDF-Dokument, 1,21 MB, 28.05.2020) Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 24.12.2010 rechtskräftig. Bebauungsplan Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung (Planteil) (PDF-Dokument, 948,60 KB, 28.05.2020) Bebauungsplan Sondergebiet Logistik, Änderung und Erweiterung (Textteil) (PDF-Dokument, 1,18 MB, 16.03.2020) Voken Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Voken" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 14.05.2004 rechtskräftig. Bebauungsplan Voken (Planteil) (PDF-Dokument, 46,8 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Voken (Textteil) (PDF-Dokument, 1,20 MB, 16.03.2020) Ziegelhalde Hier haben Sie die Möglichkeit, sich den Textteil und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Ziegelhalde" als PDF Datei herunterzuladen. Der Bebauungsplan ist per 03.05.1969 rechtskräftig. Bebauungsplan Ziegelhalde (Planteil) (PDF-Dokument, 14,7 MB, 16.03.2020) Bebauungsplan Ziegelhalde (Textteil) (PDF-Dokument, 25,4 MB, 16.03.2020)[mehr]

      Zuletzt geändert: 01.08.2023
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      Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 Öffentliche Sitzung Bürgermeisterin Simone Rürup eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. TOP 01 Einwohnerfragestunde Bürgermeisterin Rürup bittet die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer Fragen an die Verwaltung zu stellen. Es wurde die Frage gestellt, ab welchem Zeitpunkt Baugrundstücke in der Gemeinde Baindt zum Kauf anstehen. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Bauplätze im Baugebiet Grüner Berg/Stöcklisstraße im Frühjahr 2022 vergeben werden. Grundstücke im Baugebiet Lilienstraße können voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 erworben werden. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde bekannt gegeben. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. August 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup gibt folgendes bekannt: a) Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement Am 04.10.2021 um 19:00 Uhr findet eine Infoveranstaltung zum Starkregenmanagement statt. b) Förderprogramm Jungbäume für das Oberland Ein Antrag auf Zuwendung für das Förderprogramm wurde fristgerecht beim Landratsamt gestellt. Die Förderzusage kommt voraussichtlich diese Woche. Mit dem Förderprogramm werden kommunale Sammelbestellungen von Streuobstbäumen gefördert, inkludiert ist in den Eigenanteil von 25 € der Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Pflanzgut, sondern auch das richtige Befestigungs- und Baumschutzmaterial (Baumpfähle, Kokosgarn und Wühlmauskörbe) und vor allem der notwendige Pflanzenschnitt und die jährlichen Erziehungsschnitte in den ersten 5 Jahren nach der Pflanzung. Den Rest der Kosten teilen sich das Landratsamt und die Gemeinde je zur Hälfte. Voraussichtlicher Anteil für die Gemeinde und Landratsamt liegen gemäß der Schätzung je bei ca. 30 € pro Baum. 2019 hat die Gemeinde Baindt insgesamt 51 Bäume, im Jahr 2020 32 Bäume bestellt. c) Baugebiet Fischerareal Die Kontaktbörse für potentielle Baugemeinschaften ist auf der Homepage online. Unter www.baindt.de/fischerareal findet man hierzu alle Informationen. d) Feuerwehr – Ausgabe von Sandsäcken Eine Aktion ist mit der Jugendfeuerwehr geplant, jedoch scheitert es zur Zeit noch an der Lieferung der Sandsäcke. e) Wanderkarte Altdorfer Wald Die Wanderkarte vom Altdorfer Wald ist ab sofort für 5 € auf dem Rathaus zu erwerben. TOP 04 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes "Bifang Erweiterung" für die Verlängerung des Gartenhauses auf Flst. 139/6, Benzstr. 2 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: http://www.baindt.de/fischerareal In der Gemeinderatssitzung am 02.07.2019 wurde für eine Gartenhütte mit den Abmessungen 3,00 m auf 4,00 m und einer Höhe von 2,50 m bereits das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bifang- Erweiterung“ erteilt. Gebaut wurde die Hütte 3,50m x 4,50m und 2,48m hoch, wofür ein Befreiungsantrag nachgereicht wurde, der in der Sitzung des Gemeinderats am 10.12.2019 abgelehnt wurde. Daraufhin erfolgte von der Baurechtsbehörde eine Baueinstellungsverfügung. Aus der Nachbarschaft wurde eine Überprüfung der Höhe der Gartenhütte verlangt. Nachdem dies geschehen ist, wurden die Pläne nochmals geändert, so dass nun die grenzprivilegierten Maße zum Nachbargrundstück eingehalten sind. Von der Baurechtsbehörde im Landratsamts Ravensburg wurde uns ein Schreiben zugesandt mit einer Begründung, warum die Entscheidung der Gemeinde Baindt aus Sicht der Baurechtsbehörde nochmals überdacht werden sollte und mit der Bitte um erneute Beratung und Beschluss in der nächsten Sitzung. Im Schreiben wird ausgeführt: Hinsichtlich der Nebenanlage gemäß § 14 BauNVO (Holzschuppen) wird auf die durch Bebauungsplanänderung vorgegebenen Festsetzungen verwiesen. Demnach sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO ausnahmsweise zulässig, soweit Belange des Städtebaus nicht beeinträchtigt werden. Für den baurechtlich verfahrensfreien Holzschuppen gelten dabei die in der Bebauungsplanänderung noch gesondert festgesetzten Vorgaben. Für das Nebengebäude bedarf es somit einer Entscheidung der Gemeinde über die im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehene Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB. Gleichzeitig bedarf der Holzschuppen noch einer Befreiung gemäß § 31 Abs.2 BauGB von den Festzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Volumen über 20 m³, Dachform und Dacheindeckung. Belange des Städtebaus sieht die Baurechtsbehörde bei der Nebenanlage grundsätzlich nicht beeinträchtigt, zumal die Gemeinde bereits dem vorherigen Antrag zugestimmt hat. Die Gemeinde hat bereits mit ihrer ursprünglichen Zustimmung zur Befreiung von den Festzungen des Bebauungsplanes dokumentiert, dass ein Abweichen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich und auch städtebaulich vertretbar ist. Die nunmehr vergrößerte Ausführung, welche einer erneuten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bedarf, sprengt nicht den Rahmen, um eine städtebauliche Unvertretbarkeit begründen zu können. Die Baurechtsbehörde sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an, ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar und zu erteilen. Die Gemeinde wird hiermit aufgefordert, nochmals aufgrund der im Schreiben dargelegten rechtlichen Einschätzung der Baurechtsbehörde in der nächsten Gemeinderatssitzung erneut über das Einvernehmen zu beraten und zu beschließen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, ggfs, das Einvernehmen zu ersetzen und die Ausnahme und die erforderlichen Befreiungen zu erteilen. Die Entscheidung gilt dann zugleich als Ersatzvornahme - § 54 Abs. 4 Satz 3 LBO. Die Gemeinde wird hiermit zur anstehenden Entscheidung der Baurechtsbehörde angehört (§ 51 Abs.4 LBO). Die Verwaltung schließt sich der Meinung der Baurechtsbehörde an und sieht im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 31 Abs.1 BauGB als gegeben an. Ebenso sind die Befreiungen gemäß § 31 Abs.2 Ziff. 2 BauGB auch städtebaulich vertretbar. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zur Ausnahme und den erforderlichen Befreiungen für die vergrößerte Gartenhütte wird nicht erteilt. TOP 05 Antrag auf Nutzungsänderung - Umbau einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale auf dem Flst. 840/1, Dorfplatz 1 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: 1987 wurde der Gebäudekomplex Dorfplatz 1 mit Läden im EG und Wohnungen in den oberen Geschossen genehmigt. Die erforderlichen Stellplätze wurden in der Tiefgarage und im Hinterhof des Gebäudes als auch entlang der Dorfstraße ausgewiesen. Die schon länger leerstehende Bankfiliale soll nun zu einer Bäckereifiliale mit Verkauf und Café umgenutzt werden. Die hierfür nach der Landesbauordnung von Baden – Württemberg (LBO) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) erforderlichen Stellplätze sind in der Tiefgarage vorhanden. Angedacht war zum Zeitpunkt der Planung des Gebäudes die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der aber nie rechtskräftig wurde, so dass das Bauvorhaben heute nach § 34 BauGB beurteilt wird. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung ändert sich an der äußeren Erscheinung nichts, die Nutzung fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag auf Umnutzung einer Bankfiliale zu einer Bäckereifiliale wird erteilt. TOP 06 Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental - Beschlussfassung Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: über das vorliegende Radverkehrskonzept und die neu zu schaffende koordinierende Personalstelle im GMS. 1. Hintergrund Im Klimaleitbild des Gemeindeverbands Mittleres Schussental sind übergreifende Ziele für Treibhausgasreduktionen festgeschrieben. Die Senkung der Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr stagniert jedoch bundesweit und auch bei uns. Benötigt wird eine leistungsfähige, umweltschonende, energieeffiziente und sichere Mobilität. Dem Radverkehr als besonders kosteneffizientes und klimafreundliches Verkehrsmittel kommt daher eine wichtige Rolle zuteil. Um die Potenziale des Radverkehrs auszuschöpfen, Lücken im Netz zu schließen und das Radfahren sicherer zu machen, beschloss die Verbandsversammlung Mittleres Schussental im Dezember 2018 die Erstellung eines integrierten Radverkehrskonzeptes. Das nun vorliegende Radverkehrskonzept bildet eine strategische Planungs- und Entscheidungshilfe für die weitere Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten 8 - 10 Jahren und damit die Grundlage für eine nachhaltige Treibhausgasminderung. Die Konzeption berücksichtigt dabei auch die Belange der anderen Verkehrsarten, insbesondere des Fußverkehrs und des Öffentlichen Verkehrs sowie der unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzer. Das vorliegende Radverkehrskonzept ist die Grundlage für die Maßnahme 1.2 des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) "Umsetzung der im Radverkehrskonzept GMS erarbeiteten Maßnahmenvorschläge bis 2030". Der VEP definiert Ziele sowie Kenngrößen für die mittel- und langfristige Entwicklung der Mobilität im Mittleren Schussental und steht dabei unter den beiden obersten Zielen eines „CO2-neutralen Schussentals“ sowie einer „massiven Stärkung des Umweltverbundes". Das Radverkehrskonzept baut auf den planerischen Vorarbeiten, die im Verkehrsentwicklungsplan des Gemeindeverbands erarbeitet worden sind, auf. Mithilfe des Verkehrsmodells wurde abgeschätzt, was die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes bis 2030 (Szenario Rad + Fuß 2030, vgl. VEP) für die Treibhausgasemissionen im Gemeindeverband Mittleren Schussental bedeuten. Im Sektor Verkehr führen die Maßnahmen so im Vergleich zum "Basisszenario 2030" zu ca. 9 % CO2-Reduktion. Das entspricht 45 % der im "Vorzugsszenario" des VEP ermittelten möglichen Treibhausgasminderung. Mit der Aufstellung eines Radverkehrskonzeptes werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt mit dessen Umsetzung ein wesentlicher Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs sowie des gesamten Umweltverbundes im Mittleren Schussental geleistet wird. 2. Akteursbeteiligung Seit Beginn der Konzepterstellung im Mai 2019 wurden zahlreiche Akteure in den fünf Kommunen beteiligt (vgl. Kapitel 2), sowohl bei der Netzkonzeption als auch bei der Maßnahmenkonzeption. Neben der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen im kommunalen Arbeitskreis und in der Projektgruppe wurden folgende Beteiligungsformate durchgeführt: • drei Workshops mit Bürgerinnen und Bürgern • zwei Workshops mit aktiven Radverkehrsengagierten im GMS • zwei Workshops für Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen, bei dem unter anderem über verschiedene Möglichkeiten der Fahrradförderung informiert wurde. Auch die Anbindung und Erreichbarkeit der regionalen Unternehmen wurde erörtert und in der weiteren Erstellung des Konzeptes berücksichtigt • Beteiligung der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden, städtischen Schulen an der Erstellung der Schulradwegepläne über den digitalen "Schulwegeplaner" des Landes Baden-Württemberg Darüber hinaus wurde eine informelle Beteiligung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamtes Ravensburg durchgeführt. Die Gemeinderäte der Kommunen und die Verbandsversammlung wurden während der Erstellung des Radverkehrskonzepts über Zwischenstände informiert, ebenso die Ortschaftsräte Taldorf, Schmalegg und Eschach. Im Falle der Beschlussfassung soll im Herbst 2021 eine abschließende, digitale Informationsveranstaltung für alle Interessierten zum Radverkehrskonzept stattfinden. 3. Handlungsfelder im Radverkehrskonzept Die vier Säulen der Radverkehrsförderung Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation wurden im Radverkehrskonzept intensiv analysiert. Das Radverkehrskonzept für den Gemeindeverband Mittleres Schussental legt in Analyse und Konzeption den Schwerpunkt auf eine sichere und durchgängige Infrastrukturplanung (vgl. Kapitel 3). Diese bildet den Grundstein für eine effiziente Radverkehrsförderung im Gemeindeverband in den nächsten Jahren. Aufbauend darauf können die ergänzenden Elemente Service, Information und Kommunikation gemäß den Empfehlungen im Radverkehrskonzeptes zunehmend vertieft und ausgebaut werden. 3.1 Radverkehrsinfrastruktur Eine sichere und komfortable Radverkehrsinfrastruktur bildet die Basis und schafft, aufbauend auf der Netzplanung, die Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Radverkehrsförderung. Sie umfasst alle Sicherungs- und Führungselemente, die ein sowohl objektiv als auch subjektiv sicheres Vorankommen mit dem Fahrrad ermöglicht. Methodisch führten Raumstrukturgrößen wie Wohn-, Arbeitsplatz- und Bildungsschwerpunkte, das Verkehrsmodell des GMS sowie Quellen und Ziele verschiedener Zielgruppen zur Erstellung eines Wunschliniennetzes (Plan 2). Dieses wurde dann auf das bestehende Straßen- und Wegenetz umgelegt. Ergänzend wurden touristische Attraktionen im GMS mit einer touristischen Rundroute verbunden (Plan 4). Hier sind auch die abgeschätzten Potenziale für den Radverkehr aus dem Verkehrsmodell GMS eingeflossen. Je nach Potenzial wurde in Radschnellverbindung, Radvorrangroute und Radgrundnetz unterschieden. Das resultierende Radverkehrsnetz wurde mit verschiedenen Akteuren diskutiert und die insgesamt ca. 360 km darauffolgend befahren, die Bestandsituation aufgenommen und analysiert (Plan 3). Die Differenz zwischen Ist-Zustand und Soll-Zustand (Plan 6 und 7 sowie S. 32) kann in den Maßnahmenkatastern und –plänen detailliert nachgeschlagen werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmenkataster (Anlage 2 und Plan 7) der fünf Kommunen 1.088 Maßnahmen in den Kategorien Neubau, Um- /Ausbau, Markierung, StVO-Beschilderung, Radwegeanfang/-ende, Belag, Barriere, Furt, Fahrradstraße/ -zone, Beleuchtung, Randmarkierung und Sonstiges. Die Priorisierung erfolgte gemäß den Kategorien Netzbedeutung/ Potenzial, Verkehrssicherheit/ Gefährdung, Handlungserfordernis, Unfallgeschehen, Schulradwege (Anlage 1). Die einzelnen Maßnahmen sind in Maßnahmenplänen gebündelt (Plan 8). Für den GMS wurden neben der Radschnellverbindung RS9 gemeinsame Radvorrangrouten definiert (Plan 8.2). Zur Umsetzung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes bedarf es dem Zusammenspiel aller Baulastträger. Ziel muss es sein, die umfassenden Maßnahmen im Radverkehr mit den Beteiligten sukzessiv abzustimmen und zu realisieren. Hierzu ist es empfehlenswert, ein fortlaufendes Umsetzungskonzept aufzustellen, welches die Maßnahmen in Realisierungszeiträume (kurz-, mittel- und langfristig) einordnet. Grundsätzlich sollte die Realisierung der Maßnahmen flexibel gesehen werden, um auch günstige Zeitfenster oder Förderprogramme nutzen und Kombinationen mit anderen Baumaßnahmen (z.B. Fahrbahnsanierungen) im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung aufnehmen zu können. Hierzu ist das vorliegende Radverkehrskonzept bei allen kommunalen Planungen zu prüfen und so Maßnahmen des Radverkehrs im Zuge laufender Projekte zu realisieren. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Maßnahmenpaketen im Zuge einzelner Radverkehrsverbindungen sinnvoller als eine Streuung von Einzelmaßnahmen im gesamten Stadt- bzw. Gemeindegebiet. 3.2 Service Damit das Fahrrad als Baustein eines integrierten Verkehrssystems funktioniert, müssen zusätzlich die Schnittstellen durch geeignete Serviceelemente organisiert sein. Hierzu gehören insbesondere qualitativ hochwertige Radabstellanlagen an Quell- und Zielorten des Radverkehrs, die Verknüpfung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr sowie ein Fahrradverleihsystem. Bestandteil des Radverkehrskonzeptes war daher auch die Bestandsanalyse (Plan 9) und Maßnahmenkonzeption (Anlage 4) Radabstellanlagen in den Kommunen. Ebenso wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse, Empfehlungen für die Erweiterung des Pedelec-Verleihsystems tws.rad dokumentiert (Plan 10). Auch die Verknüpfung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln insbesondere dem Öffentlichen Verkehr und dem Fußverkehr wurde analysiert. Besondere Bedeutung im Sinne der Nutzbarkeit des Fahrrads als Verkehrsmittel im Alltag zu jeder Witterung und Tageszeit kommen auch der Instandhaltung und dem Winterdienst zuteil. Auch auf die Radverkehrsförderung in Unternehmen, die auch auf die Verwaltungen übertragbar ist, wurde eingegangen. 3.3 Information Darüber hinaus leistet der Baustein Information einen wichtigen Beitrag, dass Wege vermehrt mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Ein zentrales Element ist dabei die Radverkehrswegweisung. Sowohl im Radtourismus als auch im Alltagsradverkehr bietet diese Orientierungshilfe und führt Radfahrende gezielt auf sicher und durchgängig komfortabel befahrbaren Radrouten. Zusätzlich ist es erforderlich, die Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über neue radspezifische Angebote (neue Rundrouten, Verbesserungen im Bereich Service, etc.) zu informieren. Die Information sollte dabei über verschiedene Medien alters- und zielgruppenspezifisch erfolgen. Im Besonderen wurden hierfür auch Schulwegepläne für die weiterführenden, städtischen Schulen, die bisher keinen Schulwegplan hatten, erstellt (Plan 11.1-11.2). 3.4 Kommunikation Abschließend bedarf eine gezielte Radverkehrsförderung und damit die Veränderungen der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Radverkehrs, einer kommunikativen Begleitung. Ein langanhaltender Verhaltenswandel kann vor allem über eine positive, aufklärende und motivierende Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern erreicht werden. Diese kann unter anderem in Form von Messen, Veranstaltungen, Aktionstagen oder Kampagnen erfolgen. Neben einer Bestandanalyse sind auch Maßnahmenempfehlungen im Radverkehrskonzept enthalten. 4. Verstetigung Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kommen große Aufgaben auf die Kommunen zu. Dabei bleibt es schlussendlich in der Verantwortung der einzelnen Kommunen, die Umsetzung voranzubringen. Für die Umsetzung der Radinfrastrukturmaßnahmen, sowie die Maßnahmen aus den Bereichen Service, innerhalb der nächsten 8-10 Jahre zeigt die Verstetigungsstrategie, dass sowohl zusätzliche Personalstellen in den Kommunen als auch eine koordinierende Personalstelle für den Gemeindeverband Mittleres Schussental notwendig ist (vgl. S. 116/117 und VEP Maßnahme 1.8). Diese Personalstelle soll zukünftig GMS-übergreifende Maßnahmen wie die Radvorrangrouten GMS oder gemeinsame Vergaben bspw. für Markierungsarbeiten etc. koordinieren. Außerdem soll sie übergreifende Kommunikationsmaßnahmen umsetzen. Darüber hinaus wurde eine Grobkostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahmen abgegeben (vgl. S.118 ff.). Diese zeigt, dass für den Ausbau des Radverkehrsnetzes nach den benannten Standards und zur Schließung von Netzlücken zukünftig deutlich mehr Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen. Dabei kann auch auf eine umfangreiche Förderkulisse von Land und Bund zurückgegriffen werden. 5. Controlling Um mittel- und langfristig den Erfolg der Umsetzung der aufgestellten Maßnahmenkonzeption überwachen zu können, sind nachvollziehbare Indikatoren und Kennwerte erforderlich. Über die Erfassung der Veränderung des Modal Splits bzw. über eine messbare Zunahme des Radverkehrs können die daraus resultierenden Treibhausgasminderungen abgeschätzt werden. Die Wirkung kann insbesondere durch Zählungen des fließenden Radverkehrs, regelmäßige Zählungen und durch Vorher-Nachher-Zählungen bei der Umsetzung von Um- bzw. Ausbaumaßnahmen kontrolliert werden (vgl. Plan 12). Auch der ruhende Radverkehr sollten regelmäßig erfasst werden. Aufschlussreiche Informationen zur Verkehrsmittelwahl, zum Radverkehrsverhalten und auch zu sicherheitsbezogenen Einstellungen und Verhaltensweisen können Befragungen liefern. Auch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung sollten regemäßig ausgewertet werden. 6. Kosten und Finanzierung Da das Radverkehrskonzept eine übergeordnete Konzeption darstellt, sind unmittelbar nur die Kosten für die koordinierende Personalstelle zu verzeichnen. Die im Radverkehrskonzept dargestellten Maßnahmen sollen entweder durch die einzelnen Kommunen oder durch den GMS abgearbeitet werden. Hierfür sind in den jeweiligen Haushalten Mittel für die kommenden Jahre einzustellen. Die Kosten für die koordinierende Personalstelle sind im Haushaltsplan des GMS unter der Kostenstelle Klimaschutzmaßnahmen angemeldet. Die Stelle kann frühestens zum 2. Quartal 2022 besetzt werden. Die Kosten für eine Vollzeitstelle pro Jahr betragen nach VwV Kostenumlegung 106.624 Euro. Gefördert werden maximal 75 % der Personalkosten für 24 Monate was voraussichtlich etwa 52.500 € pro Jahr entspricht (die Pauschale nach VwV Kostenumlegung enthält auch Büroausstattung, Büromaterialien, etc.). Der Gemeinde Baindt würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 3.250 € pro Jahr entstehen. Beschluss: 1. Dem vorliegenden Radverkehrskonzept mit seinen Maßnahmen wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zu konkretisieren, zu planen und umzusetzen. 3. Dabei stehen die Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Sie sind entsprechend der Priorität für die kommenden Haushaltsjahre zu veranschlagen und den jeweiligen Gemeinderäten zur weiteren Entscheidung vorzulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt für die Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf Gemeindeverbandsebene und zur Unterstützung der Gemeindeverwaltungen des GMS einen Förderantrag für eine temporäre Personalstelle mit Möglichkeit zur Verlängerung zu stellen. Die Förderquote beträgt derzeit 75 Prozent für 24 Monate. TOP 07 Gebührenkalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2021 und 2022 - Wasserverbrauchsgebühren 2021 und 2022 - Änderung der Wasserversorgungssatzung Kämmerer Abele teilt mit: Die Wassergebühren sollten einer regelmäßigen Kalkulation unterzogen werden. Bei der Wasserversorgung wurde mit Jahresabschluss 2020 ein Gewinn in Höhe von 18.672,01 € ausgewiesen. Der Gewinnvortrag beziffert sich zum 31.12.2020 auf 55.908,13 €. In der Anlage 1 ist die Kalkulation für die Wassergebühren 2021 und 2022 dargestellt. Außerdem ist in Anlage 3 eine Tabelle der Gesamtkosten für Wasser in Abhängigkeit des Verbrauchs und der Grundgebühr beim Wasser beigefügt. Die Gemeinde Baindt gibt auch bei der Wasserversorgung Kostenüberdeckungen gegenüber den Gebührenzahlern weiter. Für die Wasserversorgung gilt die Pflicht zum Ausgleich von Kostenüberdeckungen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KAG) nicht, da Versorgungseinrichtungen und wirtschaftliche Unternehmen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KAG einen angemessenen Ertrag für den Haushalt abwerfen können. Dies gilt auch, wenn aus steuerlichen Gründen die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen wurde (s. Nr. 1 der GPA-Mitt. 18/2001, Az. 969.40). Übersicht über die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2006 mit den jeweiligen Gebührensätzen: Jahr Ergebnis Stand Gebührensatz Gewinn/Verlust Bilanzverlust/-gewinn 2006 +48.331 € -130.653 € 1,60 €/m³ 2007 +83.105 € -47.548 € 1,60 €/m³ 2008 +65.236 € +17.688 € 1,60 €/m³ 2009 -9.756 € +7.932 € 1,29 €/m³ 2010 -10.473 € -2.541 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2011 +7.798 € +5.257 € 1,29 €/m³ 2012 +49.642 € +54.899 € 1,29 €/m³ 2013 -56.099 € -1.201 € 1,13 €/m³ 2014 + 1.663 € + 463 € 1,29 €/m³ 2015 + 1.553 € + 1.995 € 1,29 €/m³ 2016 + 36.836 € + 38.831 € 1,29 €/m³ 2017 -8.049 € + 30.782 € 1,29 €/m³ 2018 + 3.705 € + 34.487 € 1,35 €/m³ 2019 +2.749 € 37.236 € 1,35 €/m³ 2020 +18.672 € 55.908 € 1,45 €/m³ 2021 1,47 €/m³ 2022 1,53 €/m³ 2021 ergibt sich aufgrund der Gebührenkalkulation bei einer Erhöhung von 2 Cent von 1,45 €/m³ auf 1,47 €/m³ ein Verlust in Höhe von 75.450 €. Mit der von der Verwaltung 2022 vorgeschlagenen Erhöhung der Gebühr auf 1,53 €/m³ könnte beim Abschluss 2021 ein Verlustvortrag in Höhe von 21.000 € eintreten. Vorschlag Anpassung der Frischwassergebühren um 2 Cent 2021 auf 1,47 €/m³. Anpassung der Frischwassergebühren 2022 auf 1,53 €/m³. Durch notwendige Gutachten, Rechtsberatungsleistungen und Personalaufbau beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wird 2021 und 2022 die Betriebskostenumlage auf dem Niveau verbleiben. Es wird sich zeigen, wie hoch die Betriebskostenumlage 2022 sein wird. Bei der Berechnung der Abschreibungen sind die im Vermögensplan dargestellten Investitionen im Ortsnetz im Jahr 2021 und 2022 berücksichtigt. Ebenso sind die aus diesen Investitionen folgenden Wasserversorgungsbeiträge bei den Einnahmen im Finanzhaushalt berücksichtigt. Grundgebühren/Zählergebühren: Die Gemeinde Baindt hat alle Wasserzähler auf Patronenzähler umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass in sechs Jahren lediglich noch der Einsatz (Patrone) ausgewechselt werden muss, was vor allem vom Zeitaufwand günstiger ist. Die Grundgebühren wurden mit Anschaffungs-/Austausch-/ und Verwaltungskosten neu kalkuliert. Für den Privathaushalt bleibt ein minimaler Anstieg um 1 € pro Monat aufgrund Kostensteigerungen nicht aus. In der Anlage 3 ist die Erhöhung der Wassergebühren von 2022 gegenüber 2020 exemplarisch dargestellt. Bei einem Verbrauch von 100 m³ entspricht dies einer umgerechneten monatlichen Erhöhung von 1,78 € brutto. Beim Wasser stehen als Grundnahrungsmittel die Wasserqualität und die Versorgungssicherheit immer an erster Stelle. Mit dem Zusammenschluss und Investitionen beim Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt wurde dies nachhaltig erreicht. Die Investitionen im Rahmen der Querverbindung werden sich erstmals 2021 auf die Abschreibungsumlage auswirken. Seit 2017 ist auch die technische Bereitschaft über die TWS geregelt. Das Trinkwasser hat ohne Einschränkung höchste Priorität und es wird alles getan, um dieses elementare Gut vor Eingriffen zu schützen. Es wurde in der Kalkulation ein ansteigender Wasserverbrauch angenommen. Bei den Wassergebühren werden starke Gebührenschwankungen vermieden. Dem Verbraucher werden zeitnah Kostenüber- bzw. -unterdeckungen weitergegeben. Es wird im Gegensatz zu umliegenden Kommunen weiterhin von der Aufhebung des Verzichts auf Gewinnerzielung sowie der Einführung der Konzessionsabgabe in der Trinkwasserversorgung Abstand genommen. Sollte der Verlust in dieser Größenordnung ausfallen und der Zweckverband Wasserversorgung entsprechende Umlagen erheben, werden die Gebühren erneut einer Kalkulation unterzogen und angepasst. Beschluss: 1. Der Verzicht auf Gewinnerzielung beim Eigenbetrieb Wasserversorgung bleibt weiterhin erhalten. 2. Der Gebührenkalkulation wird zugestimmt. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung erhebt Gebühren für die öffentliche Einrichtung Wasserversorgung. Es wird als Gebührenmaßstab für die Verbrauchsgebühr weiterhin den Frischwassermaßstab und die Grundgebühr gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. 3. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wird zugestimmt. 4. Es werden Gebühren unter der Berücksichtigung rein abgabenrechtlicher Aspekte erhoben. Im Bereich des wirtschaftlichen Unternehmens Wasserversorgung ist der Eigenbetrieb Wasserversorgung Baindt nicht an die Ausgleichsfristen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) gebunden. Es soll jedoch eine Orientierung hieran erfolgen. 5. Die bisher nicht ausgeglichenen Kostenüberdeckungen in Höhe von +55.908,13 € werden mit den kalkulierten Kostenunterdeckungen 2021 und 2022 verrechnet. 6. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2021 1,47 €. Auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchs- und Wassergrundgebühren für den Zeitraum von 01.01.2022 bis 31.12.2022 wie folgt festgesetzt: Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter für das Jahr 2022 1,53 €. Die Grundgebühren werden 2021 wie folgt angepasst: Nenngröße Nenndurchfluss EUR/ monatl. Maximaldurchfluss QN/Q3 NG 3-5 m³/h QN 2,5/ Q3= 4 4,50 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 4,60 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 9,50 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 13,50 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN EUR/ monatl. DN 50 QN 15/ Q3=25 24,00 DN 80 QN 40/ Q3=63 24,50 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,00 Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer. 7. Der Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt gem. Anlage 2 wird zugestimmt. TOP 08 Vergabe von Unterhaltsreinigungen Hauptamtsleiter Plangg teilt mit: Die kommunalen Gebäude bzw. Einrichtungen werden derzeit von den in der Anlage genannten Personen bzw. Firmen gereinigt. Nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU–Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe- ordnung – UvgO) wurde eine beschränkte Ausschreibung vorgenommen. Das Leistungsverzeichnis wurde an mehrere Firmen gesandt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Der günstigste Anbieter ist die Firma Reinigung Schneider aus Baienfurt mit einem monatlichen Betrag in Höhe von 1.547,52 € zzgl. MwSt. (siehe Anlage) Beschluss: Die Unterhaltsreinigungsarbeiten für das grüne Gebäude der Klosterwiesenschule werden an die Firma Schneider aus Baienfurt zum Angebotspreis von 1.547,52 € / mtl. zzgl. MwSt. vergeben. TOP 09 Anfragen und Verschiedenes a) Geh- und Radweg Bauabschnitt 3 Sulpach Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass man im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung Wasserleitung im Hasenweg und Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und der Hirschstraße vergeben sollte. Das Gremium nimmt zustimmend Kenntnis, dass im Rahmen der Ausschreibung der Arbeiten des Geh- und Radweges, 3. Bauabschnitt, auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung im Hasenweg und die Straßenbelagsarbeiten im Hasenweg und in der Hirschstraße mit ausgeführt werden. b) Beschilderung öffentlicher Parkplätze In der letzten Bauausschusssitzung am 02.08.2021 teilte Hauptamtsleiter Plangg mit, dass die öffentlichen Parkplätze mit dem Zusatzschild „nur PKW“ versehen werden. Auf eine entsprechende Frage teilt Hauptamtsleiter Plangg mit, dass im Laufe der nächsten 2 Wochen diese Zusatzbeschilderung angebracht wird. c) Waldspielplatz Es wurde der Antrag gestellt, dass die Verwaltung zeitnah eine Konzeption für die Renovierung/Erneuerung des Waldspielplatzes vorlegt. d) Gehwegsperrung Hirschstraße Die Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass auf Grund von Dacharbeiten an einem Gebäude in der Hirschstraße der Gehweg in diesem Bereich nicht nutzbar ist. Dies stellt einie Gefahr dar. Er stellt die Frage, ob diese Arbeiten bei der Gemeinde angezeigt wurden. Hauptamtsleiter Plangg bemerkt, dass der Bauherr eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung beantragen muss. Der Gemeindevollzugsbedienstete wird dies abklären. Ebenfalls in der Hirschstaße ist schon seit geraumer Zeit ein abgemeldeter Kleintransporter auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt. e) Briefkasten Dorfplatz Es wurde bemängelt, dass mit dem Umzug der Postfiliale vom Dorfplatz in das Gebäude des Fenebergdiscounters auch der Briefkasten der Deutschen Post abmontiert wurde. Die Vorsitzende wird sich mit der Post in Verbindung setzen. Sie hat jedoch keine große Hoffnung, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. f) Beleuchtung Fußweg Marsweilerstraße Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass die Beleuchtung am Fußweg von der Marsweilerstraße zur Kirche nicht funktioniert. Zudem wurde die Verwaltung eindringlich daran erinnert, dass die angelegten Erdwälle in der Igelstraße zeitnah von den Grundstückseigentümern zurückgebaut werden. Ebenso sind die Grundstückseigentümer in der Erlenstraße, welche Gartenhäuschen, größere Spielgeräte usw. auf Gemeindegrund errichtet haben, aufzufordern, diese zu entfernen.[mehr]

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        Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2023 wird folgend berichtet und die gefassten Beschlüsse bekannt gegeben: Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09. Mai 2023 ist nichts bekannt zu geben. Neubau Hochwasserschutz „Bach zum Bampfen“ Hirschstraße / Baugebiet Bühl Der Baubeginn der Maßnahme war am 13. Juni 2023. Eine ausführlichere Darstellung ist auf der Homepage unter www.baindt.de -> Umwelt & Verkehr -> Baumaßnahmen -> Hochwasserschutzmaßnahme zu finden. Bürgerinformationsveranstaltung am 24. Mai 2023 zur Neugestaltung und zum Baubeginn der Ortsmitte sowie zu den Entwicklungen im Fischerareal Die Veranstaltung war gut besucht, circa 100 Personen nahmen daran teil. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Sperrungen und Umleitungen werden regelmäßig im Amtsblatt und auf der Homepage veröffentlicht. Die neu hergestellte Fischerstraße im Fischerareal wird zur Umleitungsstrecke, wenn die Küferstraße im Rahmen der Neugestaltung gesperrt wird. Die Bushaltestelle in der Ortsmitte wird dann vorübergehend an den zukünftigen Nachbarschaftsplatz im Fischerareal verlegt. Besuch italienische Delegation zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde und Suche nach Unterstützung in Baindt Im Mai hatten wir die Ehre, eine Delegation aus Italien zu empfangen, die zur Unterzeichnung einer Freundschaftsurkunde angereist war. Der Besuch verlief äußerst harmonisch und bot eine wunderbare Gelegenheit für einen kulturellen Austausch. Mit Blick auf die Zukunft suchen wir nun nach der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern sowie der örtlichen Vereine in Baindt, um die Beziehungen zu vertiefen und neue Projekte zu verwirklichen. Bauantrag zum Abbruch eines bestehenden Vordaches und von Resten des abgebrannten Stallgebäudes und Neubau einer Maschinenhalle und einer Überdachung für landwirtschaftliche Maschinen auf dem Flst. 946, Friesenhäuslerstr. 45 2020 fiel der bestehende Stall des landwirtschaftlichen Betriebes auf Flst. 948 einem Feuer zum Opfer. Nun beantragt der Landwirt den Abbruch der Reste des abgebrannten Stallgebäudes und den Neubau einer Maschinenhalle an gleicher Stelle. Ebenfalls soll ein Vordach auf der Nordseite des bestehenden Stall- und Scheuergebäudes abgebrochen werden, um eine für den landwirtschaftlichen Betrieb sinnvoll zu nutzende Überdachung errichten zu können. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Maschinen- und Lagerhalle auf Flst. 244, Grünenberstr. 54 Der Bauherr hat 2017 einen Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf dem Flst. 244 gestellt. Mit dem jetzt eingereichten Baugesuch soll die Maschinenhalle erweitert werden. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage auf Flst. 244, Grünenbergstr. 54 Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs auf Flst. 244 beantragt die Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage. Der Landwirtschaftsbetrieb ist ein tierhaltender Betrieb mit der Produktionsausrichtung Milchvieh mit entsprechender zugehöriger landwirtschaftlicher Nutzfläche und soll durch eine Hofbiogasanlage nach neuestem Stand der Technik ergänzt werden. Die Betriebsfläche befindet sich im räumlich funktionalen Zusammenhang zur Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da Stellungnahmen durch die Fachämter im LRA, die der Gemeinderat zur abschließenden Beurteilung benötigt, noch ausstehen, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Bauantrag zum Einbau von Zimmern für Mitarbeiter in ein ehemaliges Scheunenteil auf Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das Obergeschoss eines Scheunenteils den Einbau von 5 Zimmern für Mitarbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs. Die Mitarbeiterzimmer sind noch im östlichen Gebäudeteil untergebracht, welcher nun jedoch als Betriebsleiterwohnung genutzt werden soll. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Nutzungsänderung einer Betriebshelferwohnung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung mit Wohnraumerweiterung und Einbau eines Dacheinschnitts auf dem Flst. 1199, Hirschstr. 200 Der Bauherr beantragt in das ursprüngliche Bauernhaus, mit letzter genehmigter Nutzung als Wohnung mit Zimmern für Betriebshelfer, die Umnutzung in eine landwirtschaftliche Betriebsleiterwohnung. Im Erdgeschoss soll eine Wohnraumerweiterung in den Bereich der Scheune erfolgen. Das Dachgeschoss soll ebenfalls ausgebaut werden und einen Dacheinschnitt bekommen, der als Balkon genutzt werden kann. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Da die Frist zur Wahrung des gemeindlichen Einvernehmens eingehalten werden muss, eine abschließende Beurteilung durch den Gemeinderat aber nicht möglich ist, da die Geruchsbeurteilung durch die Fachämter im LRA noch aussteht, wird das gemeindliche Einvernehmen vorläufig nicht erteilt. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde 2022; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Wasserversorgung; Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Die Jahresrechnung 2022 ist der vierte doppische Jahresabschluss seit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) zum 1. Januar 2019 bei der Gemeinde Baindt. Der Jahresabschluss muss den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ein umfassendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er gibt Auskunft darüber, wie sich Vermögenswerte, Schulden, Einnahmen und Ausgaben entwickelt haben. Die wichtigsten Kennzahlen des Jahresabschlusses 2022 sind: • Ordentliches Ergebnis: Überschuss von +1.440.103,15 € (gegenüber dem geplanten Defizit von -681.600 €) • Sonderergebnis: Überschuss von 137.770,05 € Zum vierten Mal seit der Umstellung auf das NKHR verzeichnet die Gemeinde positive Ergebnisse im ordentlichen und Sonderergebnis. Die Kalkulation für das zweite Jahr des Doppelhaushalts gestaltet sich immer schwieriger. Die "Ordentlichen Erträge und Aufwendungen" von 2022 haben maßgeblich zu dem verbesserten Jahresergebnis (+1,94 Mio. €) beigetragen. Angesichts möglicher Konfliktsituationen mit geringeren Zuweisungen und potenziell höheren Transferaufwendungen in den Jahren 2023 und folgenden ist es wichtig, die Bemühungen zur Kompensation des Ergebnishaushalts fortzuführen. Für die kommenden Jahre, in denen möglicherweise ausgeglichene Ergebnishaushalte nicht möglich sind, werden Fehlbeträge (teilweise) durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass diese den Ergebnishaushalt nicht übermäßig belasten. Zum 31.12.2022 hatte die Gemeinde Baindt keine Kreditmarktschulden. Verbindlichkeiten wurden in Höhe von 405.855,00 € ausgewiesen. Das bessere ordentliche Ergebnis im Vergleich zur Planung setzt sich aus folgenden wesentlichen Veränderungen im Ergebnishaushalt zusammen: • Entlastungen im Ergebnishaushalt: 617.000 € höhere Schlüsselzuweisungen 302.000 € höhere kommunale Investitionspauschale 295.000 € geringere Kreisumlage 257.000 € höhere Gewerbesteuer 244.000 € geringere FAG-Umlage 214.000 € höhere privatrechtlichen Entgelte 219.000 € höhere Landeszuweisungen • Belastungen im Ergebnishaushalt: 289.000 € höhere Abschreibungen 79.000 € höhere Unterhaltungskosten 68.000 € höhere Personalaufwendungen 62.000 € höhere Reinigungskosten Im Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahres entscheidend. Das bessere Rechnungsergebnis von 2022 wirkt sich auf die Kreisumlage, Finanzausgleichsumlage und Schlüsselzuweisungen im Haushaltsplan 2023 aus. Die Eckdaten des Haushaltsjahres 2022 sprechen für sich. Das Ergebnis ist besser als erwartet, und die Leistungsfähigkeit des Ergebnishaushalts hat sich im ordentlichen Ergebnis erhöht. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 1. Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 das Ergebnis des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Baindt nach § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg wie folgt festgestellt: Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung: 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 13.046.986,43 € 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -11.606.883,28 € 1.3 Ordentliches Ergebnis 1.440.103,15 € 1.4 Außerordentliche Erträge 137.779,05 € 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -9,00 € 1.6 Sonderergebnis 137.770,05 € 1.7 Gesamtergebnis 1.577.873,20 € 2. Gesamtfinanzrechnung: 2.1 Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 12.738.178,72 € 2.2 Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - 10.077.161,13 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung 2.661.017,59 € 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.980.480,95 € 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 12.983.976,95 € 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 10.003.496,00 € 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 7.342.478,41 € 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres - 7.342.478,41 € 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus haushaltsunwirks. Ein- und Auszahlungen 52.399,77 € 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 7.625.199,19 € 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -7.334.779,82 € 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 335.120,55 € 2. die Bilanz der Gemeinde Baindt wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt: Die Bilanz zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 54.139.972,06 €. Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 16.986,00 € 3.2 • Sachvermögen 35.946.440,57 € 3.3 • Finanzvermögen 17.936.522,36 € 3.4 • Abgrenzungsposten 240.023,13 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag der Aktivseite 54.139.972,06 € Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 31.546.105,99 € 3.8 • Rücklagen 10.557.987,04 € 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 € 3.10 • Sonderposten 10.573.576,18 € 3.11 • Rückstellungen 502.000,00 € 3.12 • Verbindlichkeiten 405.855,00 € 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 554.456,85 € 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 54.139.972,06 € Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre: • Ausfallbürgschaften 0,00 € • Ausfallhaftung nach § 88 GemO für Lakra-Darlehen 269.926,52 € • Eingegangene Verpflichtungen aus Leasingverträgen 0,00 € • In Anspruch genommene Verpflichtungserm. 0,00 € • Übertragene Haushaltsermächtigung in das Folgejahr 2.800.000,00 € • Nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen 0,00 € 3. die Haushaltsrechnung entsprechend II Nr. 7 (Gesamtergebnisrechnung) und Nr. 9 (Gesamtfinanzrechnung) des Jahresabschlusses 2022; 4. die Bilanz entsprechend II Nr. 10 des Jahresabschlusses 2022 5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 6. der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 7. die Zustimmung zu den Mittelübertragungen entsprechend III. Nr. 15 des Jahresabschlusses 2022; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend V. Nr. 32 des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. Der Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Baindt liegt in der Zeit vom 19.06.2023 bis zum 27.06.2023 je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 3.3 während der üblichen Sprechzeiten öffentlich aus. Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Wasserversorgung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Wasserversorgung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 469.481,58 1.2 Summe Aufwendungen 456.641,40 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 12.840,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung 0,00 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 81.567,35 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -93.114,29 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -11.546,94 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -50.850,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -62.396,94 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -638,07 3 Bilanzsumme 1.711.531,45 Davon entfallen auf der Aktivseite unter 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 € 3.2 • Sachvermögen 1.225.613,03 € 3.3 • Finanzvermögen 485.918,42 € 3.4 • Abgrenzungsposten 0,00 € 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 € 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.711.531,45 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 444.312,64 € 3.8 • Zweckgebundene Rücklagen 171.192,44 € 3.8 • Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -3.184,85 € 3.9 • Sonderposten 57.453,09 € 3.10 • Rückstellungen 15.000,00 € 3.11 • Verbindlichkeiten 1.014.074,13 € 3.12 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 12.684,00 € 3.13 Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.711.531,45 4. Verwendung des Jahresgewinn Der ausgewiesene Jahresgewinn nach Steuern in Höhe von 12.840,18 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag -3.184,85 €). 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. den Jahresabschlussbericht der RSW Steuerberatungskanzlei inkl. Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Wasserversorgung Baindt erstrebt gemäß der Wasserversorgungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Gezeichnet Baindt, den 16.06.2023 Simone Rürup, Bürgermeisterin Feststellung der Jahresrechnung 2022 des EB Abwasserbeseitigung Feststellungsbeschluss Der Jahresabschluss 2022 des EB Abwasserbeseitigung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Baindt am 16.06.2023 gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 wie folgt festgestellt. Euro 1 Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 832.251,60 1.2 Summe Aufwendungen - 808.399,78 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.851,82 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere 0,00 Überschussabführung 2 Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung 185.153,94 2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 110.254,59 2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 74.899,35 2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 79.000,00 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 4.100,65 2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 0,00 3 Bilanzsumme 5.788.228,56 4. Verwendung des Jahresüberschuss Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 23.851,82 € ist auf neue Rechnung vorzutragen (Gebührenausgleichsrückstellung); 5. die Haushaltsrechnung entsprechend Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung des Jahresabschlusses 2022; 6. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung entsprechend des Jahresabschlusses 2022 (mit den überschrittenen Budgets und Deckungskreisen). Den nach dem Rechnungsergebnis geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie in der Haushaltsrechnung aufgeführt und im Rechenschaftsbericht näher erläutert, wird gemäß § 84 GemO zugestimmt; 7. der Lagebericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen; 8. die Finanzrechnung der Investitionsmaßnahmen entsprechend des Jahresabschlusses 2022; 9. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Landratsamt Davon entfallen auf der Aktivseite unter Euro 3.1 • Immaterielles Vermögen 0,00 3.2 • Sachvermögen 4.685.804,33 3.3 • Finanzvermögen 867.772,01 3.4 • Abgrenzungsposten 234.652,22 3.5 • Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite 5.788.228,56 Davon entfallen auf die Passivseite unter 3.7 • Basiskapital 0,00 3.8 • Rücklagen 123.650,20 3.9 • Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 • Sonderposten 2.491.959,51 3.11 • Rückstellungen 461.252,00 3.12 • Verbindlichkeiten 2.711.366,85 3.13 • Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite 5.788.228,56 Ravensburg als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95b Abs. 3 GemO vorzulegen und ortsüblich bekannt zu geben. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten. 10. Entlastung der Betriebsleitung Der Betriebsleitung wird hiermit gemäß § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes vom 08.01.1992 Entlastung erteilt. 11. Die Abwasserbeseitigung erstrebt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung und der Betriebssatzung keinen Gewinn. Haushaltscontrolling des Haushaltsplans 2023 – Ausblick nach der Maisteuerschätzung - Doppelhaushalt 2023/2024 Nach der Maisteuerschätzung werden sowohl das Land als auch die Kommunen mit etwas niedrigeren Steuereinnahmen rechnen müssen, basierend auf den Prognosen für das Jahr 2023. Die Differenz zur vorherigen Steuerschätzung ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen, insbesondere des Inflationsausgleichsgesetzes und des Jahressteuergesetzes. Die aktuelle Prognose zeigt leicht höhere Steuereinnahmen aufgrund der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte und Bemessungsgrundlagen. Bei den Steuerarten sind unterschiedliche Anpassungen gegenüber der Oktober-Schätzung zu verzeichnen. Während eine Erhöhung bei der Gewerbesteuer erwartet wird, sind bei der Lohnsteuer, Einkommensteuer und der Abgeltungssteuer Mindereinnahmen im Vergleich zur vorherigen Prognose zu erwarten. Im kommunalen Finanzausgleich werden die baden- württembergischen Kommunen ebenfalls mit Mindereinnahmen rechnen müssen, da die Grundkopfbeträge geringer ausfallen und die Bedarfsmesszahl B absinkt. Im Jahr 2023 wird ein negatives ordentliches Ergebnis von 341.100 € erwartet, da die ordentlichen Aufwendungen nicht mit den Erträgen ausgeglichen werden konnten. Allerdings wird die Gemeinde außerordentliche Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken erzielen und insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen. Im Finanzhaushalt werden Veränderungen aufgrund von Inflation, dem Ukrainekrieg, Lieferengpässen und Investitionen im Bereich des Grunderwerbs erwartet. Die genauen Kosten und Veränderungen im Rahmen des Haushaltscontrollings werden zu einem späteren Zeitpunkt präsentiert. Es sind verschiedene Projekte geplant oder bereits in Bearbeitung, darunter die Renovierung der Klosterwiesenschule, die Gestaltung des Dorfplatzes, der Bau der Fischerstraße, barrierefreie Bushaltestellen, Hochwasserschutzmaßnahmen, der Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrhauses, sowie der Ausbau der Breitbandversorgung und zahlreiche weitere Projekte. Kreditaufnahmen in Höhe von 5 Mio. und 5,25 Mio. € waren für die Haushaltsjahre 2023/2024 geplant, jedoch werden aufgrund von Verzögerungen nur 3 Mio. € im Jahr 2023 aufgenommen. Die Liquidität der Gemeinde ist derzeit gesichert, und es wurden 10 Mio. € als Festgeld angelegt. Die Verwaltung wird die Möglichkeiten neuer Investitionsförderungsprogramme verfolgen und dem Gemeinderat gegebenenfalls Investitionsvorschläge unterbreiten. Es wird darauf hingewiesen, dass die steigenden Aufwendungen im Sozialbereich die finanzschwächeren Kommunen vor große Probleme stellen können. Die Erwartungshaltung zur Haushaltssicherung muss von der Finanzverwaltung gebremst werden. Die Gemeinde steht vor der Herausforderung, in den Klimaschutz zu investieren und weitere Aufgaben wie Energie- und Mobilitätswende, Breitbandversorgung, Nahwärmeversorgung und Digitalisierung schrittweise umzusetzen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bereitet Sorge, da Störfaktoren wie Zinsentwicklung, Inflation, Lieferengpässe und der Ukrainekrieg nicht zu unterschätzen sind. Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Vergabe der Putzarbeiten, Schlosserarbeiten und Sonnenschutz Das Hauptgebäude der Klosterwiesenschule wird umfassend saniert und umgebaut, einschließlich einer Aufstockung. Der Bestandsbau ist bereits entkernt, und die beiden Treppenhäuser sind fertiggestellt. Derzeit wird die Rampe zur Aula gebaut, um eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume im Untergeschoss zu gewährleisten. Aufgrund der hohen Baukosten von ca. 6.000.000 € netto müssen die Bauleistungen europaweit ausgeschrieben werden. Nur Gewerke, die weniger als 20% der Gesamtbausumme ausmachen, können national ausgeschrieben werden. Die Gewerke Sonnenschutz, Schlosserarbeiten und Putzarbeiten wurden europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungen wurden am 13.04.2023 über das Vergabeportal des Landratsamtes und im Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Angebote wurden am 16.05.2023 eröffnet. 1. Sonnenschutz: Die Unterlagen wurden von 10 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Ein Anbieter hat weniger als 50% der geforderten Positionen ausgefüllt und wurde gemäß VOB ausgeschlossen. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Zanker GmbH aus Auenwald mit einer Bruttosumme von 211.622,46 €. Basierend auf der Kostenberechnung vom 22.06.2021 lag die Vergabesumme bei 124.503,75 € brutto. Die aktualisierte Kostenberechnung beträgt 163.772,23 € brutto, was bedeutet, dass das Angebot 129,22% der Vergabesumme entspricht. Aufgrund unangemessen hoher Preise im Bereich der Verschattungselemente wird kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Daher empfehlen die Architekten von mlw, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. 2. Schlosserarbeiten: Die Unterlagen wurden von 13 Firmen heruntergeladen und es gingen vier Angebote zur Submission ein. Alle Angebote sind formal korrekt und können nicht aufgrund von Spekulationspreisen oder erkennbarer Mischkalkulation ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 €. Dies entspricht 116,27% des ursprünglich veranschlagten und 88,39% des aktualisierten Vergabevolumens. Die Architekten von mlw schlagen vor, die Firma CSSW GmbH gemäß dem Preisspiegel mit der Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten zu beauftragen. 3. Putzarbeiten: Die Unterlagen wurden von 7 Firmen heruntergeladen und es gingen zwei Angebote zur Submission ein. Das wirtschaftlichste Angebot stammt von der Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 €. Die Kostensteigerung von 69.438,88 € brutto (50.888,39 € brutto indexiert) resultiert unter anderem aus überdurchschnittlich gestiegenen Preisen für Dämmungen und den erforderlichen Mehrstärken der Dämmung aufgrund der KfW-Förderung. Ein Zuschussantrag in Höhe von 1,6 Mio. Euro wurde bei der KfW für die Sanierung des Bestandsgebäudes gestellt, und der Zuschuss wurde bereits zugesagt. Die finale KfW-Berechnung ergab, dass zusätzliche Dämmstärken sowie Flankendämmungen im Kriechkeller erforderlich sind. Es entstehen auch geringfügige Mehrkosten für zusätzliche Putzflächen in den Treppenhäusern, hauptsächlich aufgrund der Platzierung der elektrotechnischen Installationen in Wandschlitzen aufgrund der Stahlbetonfertigteile. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Die Ausschreibung für den Sonnenschutz wird gemäß VOB/A § 17 aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgeschrieben. 2. Die Schlosserarbeiten werden an die Firma CSSW GmbH aus Konstanz mit einer Bruttosumme von 58.611,81 € vergeben. 3. Die Putzarbeiten werden an die Firma Helmut Baum GmbH aus Fronreute mit einer Bruttosumme von 128.254,63 € vergeben. Klimamobilitätsplan des Gemeindeverbands Mittleres Schussental; Vorstellung der Entwurfsfassung und Billigung des Planentwurfs für die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung des Klimamobilitätsplans Der Gemeindeverband Mittleres Schussental wurde im Jahr 2021 mit vier weiteren Modellregionen in Baden-Württemberg ausgewählt, einen Klimamobilitätsplan zu erstellen. In den einzelnen Kommunen wurde bereits im März/April 2023 ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Klimamobilitätsplanes getroffen. Darin wurde beschlossen, mit verschiedenen Maßnahmen das Ziel der CO2-Reduzierung anzustreben. Die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zu Maßnahmenpaketen/Clustern zusammengefasst und erläutert, wo möglich konkretisiert und hinsichtlich der Wirkungen bewertet. Der Klimamobilitätsplan basiert auf dem Verkehrsentwicklungsplan und dem Radverkehrskonzept des Verbands. Die Wirkungen der Maßnahmen wurden mithilfe von Simulationen ermittelt und zeigen eine deutliche Verlagerung weg vom Autoverkehr hin zum Fahrrad, öffentlichen Verkehr und Fußverkehr. Durch die Umsetzung des Plans kann der CO2-Ausstoß um 40,3 Prozent reduziert werden. Einige Schlüsselmaßnahmen umfassen den Ausbau von Radwegen, Anpassungen im öffentlichen Verkehr und die Förderung der Elektromobilität. Der Plan wird für vier Wochen öffentlich ausgelegt, um Rückmeldungen und Stellungnahmen einzuholen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kann eine erhöhte Förderquote von 75 Prozent durch den Klimabonus in Anspruch genommen werden. Das weitere Vorgehen beinhaltet die Erstellung einer Umsetzungsplanung und den Abschlussbericht im Oktober 2023. Die Planungskosten werden zu 80 Prozent vom Ministerium für Verkehr gefördert. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Dem Entwurf des Klimamobilitätsplans Gemeindeverband Mittleres Schussentals bestehend aus dem Bericht vom 11.05.2023 sowie der Anlage wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Klimamobilitätsplans wird für die Dauer von vier Wochen öffentlich in allen Gemeinden ausgelegt. 3. Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und entsprechender Sachbeschlüsse. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt ab dem 01.09.2023 Die Frühkindliche Bildung in der Gemeinde Baindt steht vor finanziellen Herausforderungen aufgrund steigender Kosten, unter anderem durch Tariferhöhungen für pädagogische Fachkräfte. Um ein finanziell gesichertes Betreuungsangebot zu gewährleisten und Familien angemessen zu entlasten, wird eine höhere Anpassung der Elternbeiträge vorgenommen. Der Städte- und Gemeindetag empfiehlt eine Erhöhung um 8,5 Prozent für das Kindergartenjahr 2023/2024, um einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeteiligung anzustreben. Für die Betreuung mit Mittagessen (bis 14:00 Uhr) und Ganztagesbetreuung erfolgt zusätzlich eine 5-prozentige Erhöhung, da hier ein erhöhter Personalaufwand entsteht. Es besteht außerdem die Notwendigkeit, die Gebühren und Eingewöhnungsregeln für Kinder in der Krippe und in der Kindertagesstätte anzugleichen, um eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Um die Eingewöhnung zu optimieren, werden Kinder mit Sharing-Plätzen in der Krippe im ersten Monat täglich anwesend sein, danach wird die Betreuung auf zwei bis drei Tage pro Woche reduziert. Für diesen Monat wird die Gebühr einer fünf Tage Woche erhoben. Des Weiteren gelten für alle Kinder unter vier Jahren einheitliche Regeln für die Eingewöhnung, während keine Reduzierung der Gebühren für Kinder ab vier Jahren vorgenommen wird. Der Gemeinderat fasst den Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt sowie der Beitragstabelle zum 01.09.2023 (Anlage 1 und Anlage 2) zu. 2. Darüber hinaus wird beschlossen, dass Kinder unter drei Jahren vorrangig in den Krippengruppen untergebracht werden und nachrangig in den Kindergartengruppen.[mehr]

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          Zuletzt geändert: 23.06.2023
          2023-06-16_Vereinbarung_Gutachterausschuss_westlicher_Landkreis_Ravensburg.pdf

          Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen "Gutachterausschusses westlicher Landkreis Ravensburg" Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlass vom 15.06.2023, Aktenzeichen 14- 5/2207.3-9 gemäß § 25 Abs. 5 i.V. mit § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes über kommunale Zu- sammenarbeit (GKZ) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 19./24.04. und 02.05.2023 zur Bildung eines gemeinsamen „Gutachterausschusses Westlicher Landkreis Ravensburg“ genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntma- chung, frühestens jedoch am 01.07.2023, rechtswirksam. Diese hat folgenden Inhalt: Präambel Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusswesens im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und rechtssicher sowie bürgerfreundlich zu erfüllen bilden die Städte und Gemeinden Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Boms, Ebenweiler, Ebersbach- Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Kö- nigseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Weingarten, Wilhelmsdorf und Wolpertswende sowie die Stadt Ravensburg den gemeinsamen Gutachterausschuss "Westlicher Landkreis Ravensburg" und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Über- tragung der Aufgaben nach §§§ 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Ravensburg, die mit der Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gut- achterausschuss einrichtet. Die Übertragung der in § 1 bezeichneten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – GuAVO) vom 11. Dezember 1989, letzte Änderung vom 21. Dezember 2021 sowie auf der Grundlage des § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16. September 1974, letzte Änderung vom 17. Juni 2020. § 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen mit Wirksamkeit dieser Vereinbarung die ihnen nach Bundes- und Landesrecht, insbesondere jedoch der Gutachterausschussverord- nung (GuAVO) zugewiesenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 – 197 Baugesetzbuch (BauGB) in vollem Umfang auf die Stadt Ravensburg (übernehmende Ge- meinde). (2) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abgebenden Ge- meinden die übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses nach §§ 192 bis 197 BauGB als zuständige Stelle (§ 1 GuAVO) bzw. als übernehmende Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. Die abgebenden Gemeinden sind beteiligte Körperschaft im Sinne von § 25 Abs. 1 GKZ. (3) Die Stadt Ravensburg übernimmt die Aufgaben uneingeschränkt und in eigener Verant- wortung. Sämtliche mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die Stadt Ravensburg über. (4) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Ravensburg ein gemeinsamer Gutachteraus- schuss gebildet. Der gemeinsame Gutachterausschuss trägt den Namen "Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Ravensburg" (Kurzform: "Gutachteraus- schuss westlicher Landkreis Ravensburg", im Folgenden "Gemeinsamer Gutachteraus- schuss" genannt). (5) Die Stadt Ravensburg kann im Gebiet der Mitgliedsgemeinden alle zur Erfüllung der über- tragenen Aufgaben erforderlichen Maßnahmen treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (6) Die Stadt Ravensburg und die abgebenden Gemeinden vereinbaren die in dieser Verein- barung genannten Mitwirkungsrechte und –pflichten bei der Erfüllung der Aufgaben (§ 25 Abs. 3 GKZ). (7) Die Mitgliedsgemeinden sind sich darüber einig, dass diese Form der Zusammenarbeit um andere Gemeinden erweitert werden kann, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und zu einer der unterzeichnenden Gemeinden benachbart sind (§ 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden bedarf der Zustimmung der Stadt Ravensburg sowie aller abgebenden Gemeinden. § 2 Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses und Bestellung der Gutachter (1) Der bei der Stadt Ravensburg zur Erfüllung der Aufgabe einzurichtende Gemeinsame Gutachterausschuss soll aus maximal 40 ehrenamtlichen Gutachter*innen zuzüglich der ehrenamtlichen Gutachter*innen der zuständigen Finanzbehörden und deren Stellvertre- tern bestehen. (2) Für das Vorschlagsrecht der ehrenamtlichen Gutachter werden 3 Bezirke im westlichen Landkreis Ravensburg gebildet: Bezirk 1: Stadt Ravensburg, Stadt Weingarten, Gemeinde Baienfurt, Gemeinde Baindt und Ge- meinde Berg Bezirk 2: Stadt Aulendorf, Stadt Bad Waldsee, Gemeinde Bergatreute und Gemeinde Ebersbach- Musbach Bezirk 3: Gemeinde Altshausen, Gemeinde Boms, Gemeinde Ebenweiler, Gemeinde Eichstegen, Gemeinde Fleischwangen, Gemeinde Fronreute, Gemeinde Guggenhausen, Gemeinde Horgenzell, Gemeinde Hoßkirch, Gemeinde Königseggwald, Gemeinde Riedhausen, Gemeinde Unterwaldhausen, Gemeinde Wilhelmsdorf und Ge- meinde Wolpertswende. (3) Jeder dieser drei Bezirke kann in Absprache mit den Mitgliedsgemeinden der jeweiligen Bezirke Mitglieder für den Gemeinsamen Gutachterausschuss vorschlagen. Den drei Be- zirken steht dabei ein Vorschlagsrecht für maximal 37 ehrenamtliche Gutachter*innen zur Verfügung. Die Anzahl der Gutachter*innen, die vom jeweiligen Bezirk vorgeschlagen werden können, richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bezirke im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden des Gemeinsamen Gutachteraus- schusses. Maßgeblich sind die Einwohnerzahlen zum 30.06. des der Bestellung voraus- gegangenen Jahres im Sinne von § 143 Gemeindeordnung (GemO). Zur erstmaligen Bestellung zum Stichtag 01.07.2023 stehen den drei Bezirken folgende Vorschlagsrechte zu: Bezirk 1: 22 Gutachter*innen Bezirk 2: 8 Gutachter*innen Bezirk 3: 7 Gutachter*innen Änderungen der Einwohnerzahlen während der regulären Amtsperiode des Gutachter- ausschusses werden nicht berücksichtigt. Zusätzlich werden von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses 3 Gutachter*innen für die Bewertung von Spezialimmobilien (Land- und Forstwirtschaft, Ge- werbe, etc.) vorgeschlagen. (4) Die zuständigen Finanzbehörden schlagen zudem jeweils eine/n Bedienstete/n sowie eine/n Stellvertreter/in als ehrenamtliche Gutachter*innen vor. (5) Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht aus einem/einer Vorsitzenden, drei stell- vertretenden Vorsitzenden und den weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen. Das Vor- schlagsrecht für den/die Vorsitzende steht der Stadt Ravensburg als übernehmender Ge- meinde zu. Jedem Bezirk steht das Vorschlagsrecht eines/einer stellvertretenden Vorsit- zenden zu. (6) Der/die Vorsitzende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die weiteren Gutachter*in- nen sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstige Wertermittlungen sach- kundig und erfahren sein. Sie dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstü- cke der Gebietskörperschaften, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein (§ 192 Abs. 3 BauGB). Als Gutachter*in darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom Amt des ehrenamtlichen Richters aus- geschlossen ist. Die Bestellungsvoraussetzungen werden durch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses in enger Abstimmung mit den Mitgliedsgemeinden im Vorfeld der Bestellung geprüft. (7) Liegen die Bestellungsvoraussetzungen vor, schlägt die Geschäftsstelle den/die Vorsit- zende, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Gutachter*innen dem Gemeinderat der Stadt Ravensburg zur Bestellung vor. Der/die Vorsitzende, die stellver- tretenden Vorsitzenden sowie die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen werden vom Gemeinderat der Stadt Ravensburg für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode nach § 2 GuAVO bestellt. (8) Die Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die Geschäfts- stelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses organisiert. Sollte es erforderlich bzw. sinnvoll sein, einzelne Sitzungen in den Mitgliedsgemeinden durchzuführen, so ist von den Mitgliedsgemeinden vor Ort ein geeigneter Raum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (9) Da die Gemeinden mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB auf die Stadt Ravensburg übertragen, entfällt die Notwendigkeit eines ei- genen Gutachterausschusses. Die Gemeinden (bzw. die Gemeindeverwaltungsverbände etc.) verpflichten sich daher, ihre derzeit bestellten Gutachter*innen mit Wirkung zum 30.06.2023 abzuberufen (§ 4 Abs. 2 Ziff. 3 GuAVO). § 3 Geschäftsstelle und Ausstattung (1) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses wird bei der Stadt Ravens- burg (übernehmende Gemeinde) eingerichtet (§ 8 Abs. 1 GuAVO). Die erforderlichen Räumlichkeiten werden von der Stadt Ravensburg zur Verfügung gestellt. (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzenden des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die Erledigung der laufenden Verwaltungsaufgaben. (3) Die zur sachgerechten Aufgabenerfüllung erforderliche Ausstattung der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses mit Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln und technischer Ausstattung obliegt der Stadt Ravensburg. Die Stadt Ravensburg besetzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal und ist für die Personalentscheidungen zustän- dig. (4) Die Personalausstattung wird jährlich überprüft. Die Ergebnisse der Überprüfung werden den Mitgliedsgemeinden mit dem jährlichen Geschäftsbericht vorgelegt. Entsteht durch die Änderung der Aufgaben oder aufgrund des Arbeitsaufwands ein Mehr- oder Minder- bedarf, so ist die Personalausstattung entsprechend anzupassen. (5) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitar- beiter der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. § 4 Gebührenerhebung, Gebührensatzung und Ausdehnung des Satzungsrechts (1) Die Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen im Rah- men der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zu- ständigkeit. (2) Die Stadt Ravensburg kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben Satzungen erlas- sen, die für das gesamte Gebiet der Stadt Ravensburg und der abgebenden Gemeinden gelten (§ 26 Abs. 1 GKZ). Es handelt sich dabei um die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gut- achterausschussgebührensatzung). (3) Die Stadt Ravensburg kann im Geltungsbereich der Satzung alle zur Durchführung erfor- derlichen Maßnahmen wie im eigenen Gebiet treffen (§ 26 Abs. 2 GKZ). (4) Die abgebenden Gemeinden verpflichten sich ihre Gutachterausschussgebührensatzun- gen sowie die den Gutachterausschuss und seine Geschäftsstelle betreffenden Gebüh- rentatbestände ihrer jeweiligen Gebührenverzeichnisse der Verwaltungsgebührensatzun- gen jeweils mit Wirkung zum Ablauf des 30.06.2023 aufzuheben. Sollten die Mitgliedsge- meinden das Gutachterausschusswesen auf einen Gemeindeverwaltungsverband bzw. eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen haben, gilt dies entsprechend für die Satzun- gen und Gebührentatbestände der Verbände/Verwaltungsgemeinschaften. § 5 Kosten und Kostenerstattung (1) Sämtliche bei der Stadt Ravensburg als übernehmende Gemeinde anfallenden Kosten, die mit der Erfüllung der Aufgabe verbunden sind werden mit den erhobenen Gebühren und sonstigen Einnahmen verrechnet. Der verbleibende Restbetrag (Abmangel) wird von allen am gemeinsamen Gutachterausschuss beteiligten Städten und Gemeinden gemäß dem in Absatz 2 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel getragen. (2) Der Gesamtbetrag des zu verteilenden Abmangels wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 – Verteilung über die Einwohnerzahl Ein Teilbetrag von 80% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Einwohnerzahl aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Einwohnerzahl erfolgt in einem 4-jährigen Turnus gemäß der nach § 143 Gemeindeordnung (GemO) ermittelten Zahlen zum Stichtag 30.06. des vorausgegangenen Jahres. Teil 2 – Verteilung über die Gemarkungsfläche Ein Teilbetrag von 20% wird auf die Beteiligten über das Verhältnis der Gemarkungsflä- chen aufgeteilt. Eine Aktualisierung der zu Grunde zu legenden Gemarkungsflächen er- folgt in einem 4-jährigen Turnus. Maßgeblich sind die vom Statistischen Landesamt ver- öffentlichten Zahlen zum 30.06. des vorausgegangenen Jahres. (3) Grundlage für die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach Absatz 1 bilden dabei insbeson- dere: die Personal- und Sachkosten; diese werden mit Pauschalwerten angesetzt, die ge- mäß der Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums über die Be- rücksichtigung der Verwaltungskosten insbesondere bei der Festsetzung von Gebüh- ren und sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung (VwV- Kostenfestlegung) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden, die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen Gutachter*innen gemäß § 14 GuAVO, die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Programme im Gutachteraus- schuss (Kaufpreissammlung, Wertermittlungsprogramm, digitale Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarten, GIS-Arbeitsplatz), Kosten für öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Bodenrichtwerte) und sonstige Öf- fentlichkeitsarbeit. (4) Die Abrechnungen werden jährlich von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses zusammen mit dem Geschäftsbericht erstellt und den Mitgliedsgemeinden bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres übersandt. Die zu erstattenden Kosten werden den Mitgliedsgemeinden in Rechnung gestellt und einen Monat nach Anforderung fällig. (5) Die Stadt Ravensburg ist berechtigt, unterjährig zum 31.05. sowie zum 30.11. eine ange- messene Vorauszahlung auf den Kostenersatz zu erheben. Die Vorauszahlungsbeträge sind zeitgleich mit der nach Absatz 4 vorzulegenden Abrechnung festzusetzen. Eine Auf- rechnung ist möglich. (6) Zur Einarbeitung und Vorbereitung der Arbeitsaufnahme der Geschäftsstelle des Gemein- samen Gutachterausschusses ist die Tätigkeitsaufnahme einzelner Mitarbeiter*innen be- reits vor Wirksamkeit dieser Vereinbarung erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kos- ten werden gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel nach Absatz 2 entsprechend auf die Mitgliedsgemeinden verteilt. (7) Es ist davon auszugehen, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder dieses Rechtsgeschäft der Umsatzsteuer unterwerfen (betrifft insbesondere § 2 b UStG). Die vorgenannten Kostenersatzbeträge verstehen sich deshalb als Nettobeträge und die Zahlungspflicht erhöht sich gegebenenfalls um die jeweils gültige gesetzliche Umsatz- steuer. (8) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge nach den für Gebühren gel- tenden kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. §6 Mitwirkungspflichten der Mitgliedsgemeinden (1) Den Mitgliedsgemeinden obliegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die Mitgliedsgemeinden jeweils unverzüglich und unaufgefordert zu unterrichten. Zu diesem Zweck senden die Mitgliedsgemeinden der Geschäftsstelle regelmäßig nach Erscheinen das Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen. Sollte ein solches nicht vor- handen sein, informieren die Gemeinden die Geschäftsstelle in geeigneter Form über öf- fentlichen Bekanntmachungen aller für den Gutachterausschuss relevanten Vorgänge (insbesondere Bauleitplanverfahren). (2) Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diese Vereinbarung mit Wohlwollen auszustat- ten und nach den Regeln von Treu und Glauben zu erfüllen. (3) Die Mitgliedsgemeinden werden, soweit rechtlich zulässig, alle notwendigen Entscheidun- gen treffen, Beschlüsse herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich oder sachdienlich sind. (4) Die Mitgliedsgemeinden stellen die für die Durchführung dieser Vereinbarung und der da- mit zusammenhängenden Aufgaben erforderlichen (analogen und digitalen) Informatio- nen, Daten und Unterlagen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. §7 Pflichten der abgebenden Gemeinden (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden durch die abge- benden Gemeinden alle für das Führen der Kaufpreissammlung und für die Erstellung von Wertgutachten erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen kostenfrei überlassen. Dies umfasst auch die Unterlagen und Daten der bisher bei den Geschäftsstellen geführ- ten Kaufpreissammlungen und Gutachten. (2) Die abgebenden Gemeinden stellen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ihren digitalen Geodatenbestand zur Erfüllung der Aufgabe zur Verfügung. Hierzu gehören unter anderem: Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) in Form von original NAS-Daten mit Eigentümerangaben vom Landesamt für Geoinformation und Landesentwicklung, Bodenrichtwertkarten (aktuell und soweit vorhanden historisch), Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Baulinienpläne und sonstige baurechtliche Satzungen einschließ- lich vorhandener digitaler Fachdaten (z.B. Bebauungsplan als pdf-Datei, Textliche Festsetzungen, etc.), Altlasten und Altlastenverdachtsflächen, Sanierungsgebiete, Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (wie Wasser, Abwasser, Gas etc.), Höhenlinien, Luftbilder, Schutzgebiete, Daten zum Denkmalschutz, Hochwassergefahrenkarten. Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den Gemeinden aktualisiert werden überge- ben die abgebenden Gemeinden das entsprechende Update/den aktualisierten Datenbe- stand spätestens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (3) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses den amtlichen Straßenschlüssel der Gemeinden in Papierform und als elektronische Datei (Excel-Format). Ergänzungen des amtlichen Straßenschlüssels werden von den abgebenden Gemeinden unaufgefordert an die Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses übermittelt. (4) Die abgebenden Gemeinden übergeben der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses die bisherigen analogen und digitalen Akten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der jeweiligen Gemeinde bzw. beim jeweiligen Zusammen- schluss. Die Übergabe erfolgt auf Anforderung durch die Geschäftsstelle des Gemeinsa- men Gutachterausschusses. (5) Sofern ein Zugriff nicht bereits durch die Überlassung des digitalen Geodatenbestandes der abgebenden Gemeinden möglich ist, ermöglichen die abgebenden Gemeinden den Mitarbeitern der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachtausschusses den kosten- freien Zugriff auf alle bei ihnen vorhandenen und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen oder sachdienlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem: Bauakten, Baulasten, Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Baulinienpläne, Sanierungssatzungen, Daten über den Erschließungszustand von Straßen sowie über den abgabenrechtli- chen Zustand einzelner Grundstücke, Daten zum Denkmalschutz, Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenordnungsmaßnahmen, Um- legungen, Grenzregelungen, Flurbereinigungen), Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Einwohnermeldedaten (Adress- und personenbezogene Daten) auf Anforderung, Mietspiegel … (6) Die abgebenden Gemeinden benennen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- ausschusses einen ständigen Ansprechpartner und dessen Vertreter, der die Unterlagen bei der jeweiligen Gemeinde erhebt und der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses innerhalb von maximal zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Analoge Unterlagen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses an die jeweilige Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Ori- ginale handelt. (7) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundakten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Er- füllung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. (8) Die abgebenden Gemeinden ermächtigen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Ge- meinsamen Gutachterausschusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. § 8 Pflichten der übernehmenden Gemeinde (1) Die Stadt Ravensburg gewährleistet mit dem Tag der Aufgabenübertragung die Erfüllung der Aufgaben der Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Gut- achterausschussverordnung (GuAVO). (2) Die Stadt Ravensburg erfüllt die Aufgabe in ihren Amtsräumen (Ausnahme siehe § 2 Ab- satz 8 dieser Vereinbarung). (3) Die Aufgabenerfüllung ist durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten, beispielsweise durch Informationen für die Bürger, Notare oder Sachverständigen. Die Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit obliegt der Stadt Ravensburg. Sie wird für das Gebiet der abgebenden Gemeinde jeweils mit dieser abgestimmt. (4) Die Stadt Ravensburg gewährleistet einen ausreichenden Versicherungsschutz für die/den Vorsitzende/n des Gemeinsamen Gutachterausschusses, die drei stellvertreten- den Vorsitzenden, die weiteren ehrenamtlichen Gutachter*innen sowie die Mitarbeiter*in- nen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit deren Tätigkeiten und Handlungen zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben. (5) Die Stadt Ravensburg ist verpflichtet, den abgebenden Gemeinden (soweit rechtlich zu- lässig) jederzeit Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben stehen. Die in dieser Vereinbarung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz gelten für die abgebenden Gemeinden entsprechend. (6) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses stellt den abgebenden Ge- meinden kostenfrei eine Zusammenstellung der Bodenrichtwerte zur öffentlichen Be- kanntgabe in elektronischer Form zur Verfügung. Jede Gemeinde erhält kostenfrei die Abgrenzung der Bodenrichtwertzonen und die Bodenrichtwerte in elektronischer Form zur Übernahme in ihr Geoinformationssystem. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gut- achterausschusses übermittelt die entsprechenden Daten an das landesweite Bodenricht- wertinformationssystem (BORIS-BW). Nach Veröffentlichung des Grundstücksmarktbe- richts erhalten die abgebenden Gemeinden diesen kostenlos für eigene interne Zwecke in elektronischer Form übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte oder die Veröffentlichung auf der gemeindeeigenen Homepage ist nicht erlaubt. (7) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur nach den Maßgaben des § 13 GuAVO abgegeben. Mit dem Grundstücksverkehr betraute Mitarbeiter der abgebenden Gemein- den erhalten diese Auskünfte kostenfrei. (8) Dem Gemeinsamen Gutachterausschuss sowie seiner Geschäftsstelle obliegt es, die Er- ledigung der Aufgaben nach den Grundsätzen einer geordneten und rechtmäßigen Ver- waltung eigenverantwortlich zu koordinieren und zu strukturieren. Wünsche und Anregun- gen der abgebenden Gemeinden werden nach Möglichkeiten berücksichtigt; Anspruch auf Umsetzung dieser Wünsche und Anregungen besteht nicht. (9) Bei verwaltungsinternen Wertermittlungen für die Mitgliedsgemeinden beschränkt sich der Umfang der Auftragserfüllung durch die übernehmende Gemeinde auf ein im Querver- gleich angemessenes Maß. § 8 Absatz 8 dieser Vereinbarung gilt entsprechend. (10) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses übermittelt die erhobenen Daten regelmäßig an datenerhebende Stellen des Landes, des Bundes und der Europäi- schen Union. (11) Die Stadt Ravensburg bzw. die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschus- ses benennt den abgebenden Gemeinden einen ständigen Ansprechpartner für die Erfül- lung der Aufgabe. §9 Vertraulichkeit der Daten/Datenschutz (1) Der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist es untersagt, perso- nenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Zwecken zu erheben, zu verarbeiten, Dritten bekannt zu geben oder zugänglich zu ma- chen. (2) Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses behandelt die ihr im Rah- men der Aufgabenerfüllung bekanntwerdenden Informationen und Daten vertraulich. Ver- trauliche Informationen und Daten im Sinne dieser Erklärung sind solche, die der Ge- schäftsstelle übermittelt werden und sich aus Unterlagen (Kaufverträge, Grundbuchakten etc.) ergeben. (3) Bedient sich die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses dritter Perso- nen als Erfüllungshilfen, werden diese von der Geschäftsstelle schriftlich auf das Daten- geheimnis und zur Vertraulichkeit verpflichtet. (4) Die bei den abgebenden Gemeinden nach dem 30.06.2023 eingehenden Urkunden, die für den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestimmt sind (notarielle Kaufverträge) sowie die in § 7 Absatz 5 dieser Vereinbarung genannten Unterlagen werden von der abgeben- den Gemeinde unter Wahrung der Belange des Datenschutzes innerhalb von zwei Wo- chen kostenfrei an die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses über- sandt. (5) Die Stadt Ravensburg stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen si- cher, dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Ba- den-Württemberg, Landtagsdrucksache 13/4910 S. 59 ff) dass erkennbar an den Gutachterausschuss gerichtete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Ravensburg der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachter- ausschusses ungeöffnet vorgelegt werden, dass die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie die personenbezoge- nen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit geheim zu halten haben, dass Gutachten nicht vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden oder anderen Perso- nen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Nutzung der Daten durch Mitbewohner oder Besucher ausschließt, dass beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen Behörde und häusli- chem Arbeitsplatz oder zwischen Behörden untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewahrung verwendet werden, dass die in der Registratur der Stadt Ravensburg aufbewahrten Gutachten (Bürofer- tigungen), Urkunden und Akten nur dem Gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses zu- gänglich sind, dass Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen aufbewahrt werden, dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch erteilt werden und dass Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt wer- den. §10 Übergangsbestimmungen und Haftung (1) Die bei den Gutachterausschüssen der Mitgliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwal- tungsgemeinschaften bis zum 30.04.2023 beantragten Verkehrswertgutachten werden von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis spätestens zum 30.06.2023 bearbeitet und fertiggestellt. (2) Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.05.2023 bei den Gutachterausschüssen der Mit- gliedsgemeinden bzw. den bisherigen Verwaltungsgemeinschaften beantragt werden, werden nach Möglichkeit von den jeweiligen Gutachterausschüssen abschließend bis zum 30.06.2023 bearbeitet. Nicht bearbeitete oder abgeschlossene Anträge gehen zum 01.07.2023 auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Die Mitgliedsgemeinden ha- ben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gut- achterausschusses einzureichen. Die Gebühren stehen in diesem Fall der Stadt Ravens- burg zu und werden nach deren Gutachterausschussgebührensatzung abgerechnet. Die Antragsteller sind von den Mitgliedsgemeinden ab dem 01.05.2023 in geeigneter Form auf diese Regelung hinzuweisen. (3) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 werden spätestens zum 30.06.2023 von den bisherigen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Eingehende Kaufver- träge, geschlossen ab dem 01.01.2023, fallen in die Zuständigkeit und den Aufgabenbe- reich des gemeinsamen Gutachterausschusses. Die abgebenden Gemeinden verpflich- ten sich, für eingehende Kaufverträge in der Übergangsphase zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2023 Fragebögen zum Ausstattungsstandard an die jeweiligen Käufer und Ver- käufer zu versenden. (4) Die Mitgliedsgemeinden führen den Abschluss ihrer Kaufpreissammlungen am Tag vor der Aufgabenübertragung aus. Die Mitgliedsgemeinden sichern zu und tragen dafür Sorge, dass zum Zeitpunkt des Aufgabenübergangs die Kaufpreissammlungen den aktu- ellen Stand aufweisen und Arbeitsrückstände nicht vorhanden sind. (5) Die bisherigen Gutachterausschüsse und deren Geschäftsstellen werden zum 30.06.2023 aufgelöst. Die Dienststempel sind zu diesem Zeitpunkt zu entwerten. (6) Die Stadt Ravensburg verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. Sie haftet für die von ihr einge- setzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach den gesetzlichen Bestimmungen. (7) Sofern und soweit sich Schadensersatzansprüche ergeben, die auf schuldhaft fachlich nicht korrekt ermittelte Daten der bisherigen Gutachterausschüsse zurückzuführen sind, stellen die Mitgliedsgemeinden die Stadt Ravensburg im Innenverhältnis von Schadens- ersatzansprüchen frei und übernehmen im Innenverhältnis die Haftung für diese Ansprü- che. § 11 Laufzeit und Kündigung (1) Die vorliegende Vereinbarung beginnt am 01.07.2023 und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.06.2031. Danach verlängert sich diese Vereinbarung fortwährend um jeweils wei- tere 4 Jahre, sofern sie nicht innerhalb der in Absatz 3 genannten Kündigungsfrist von einer der beteiligten Kommunen gekündigt wird. (2) Wird diese Vereinbarung von einer der abgebenden Gemeinden gekündigt, so wird die Vereinbarung mit den übrigen Vertragspartnern fortgesetzt. Sollten durch die Kündigung der abgebenden Gemeinde Änderungen an dieser Vereinbarung erforderlich sein, ver- pflichten sich die übrigen Mitgliedsgemeinden, diese Änderungen herbeizuführen. Wird diese Vereinbarung von der Stadt Ravensburg gekündigt, so tritt die Vereinbarung zum Laufzeitende mit Wirkung für alle Vertragsparteien außer Kraft. (3) Jeder Vertragspartner hat das Recht, diese Vereinbarung schriftlich ordentlich zum Lauf- zeitende zu kündigen. Als Kündigungsfrist werden 12 Monate zum jeweiligen Laufzeitende vereinbart (§ 25 Absatz 4 GKZ). Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief. Maßgebend für das Einhalten der Kündigungsfrist ist der Eingang des Kündigungsschrei- bens bei der Stadt Ravensburg. In dem Kündigungsschreiben sollen die Gründe der Kün- digung angegeben werden. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen bleibt unberührt. Ebenso bleibt § 60 Absatz 1 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) unberührt. (5) Im Falle der ordentlichen Kündigung der Vereinbarung nach Absatz 3 hat die Stadt Ravensburg Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Ver- einbarung erbrachten Leistungen. § 12 Sonstige Bestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Sie sind von allen Beteiligten zu unterzeichnen und bei Erfordernis von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen. (2) Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sind ausschließlich in dieser Vereinbarung fest- gelegt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien bestehen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung nicht. (3) Erfüllungsort ist Ravensburg; Gerichtsstand ist das zuständige Verwaltungsgericht. § 13 Wirksamkeit, Inkrafttreten (1) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsauf- sichtsbehörde. (2) Die Vereinbarung ist gemeinsam mit der rechtsaufsichtsbehördlichen Genehmigung von sämtlichen Mitgliedsgemeinden nach den für ihre Satzungen geltenden Vorschriften öf- fentlich bekannt zu machen. Eine Änderung oder Aufhebung der Vereinbarung ist mit der Genehmigung, sofern eine erforderlich ist, von den Beteiligten öffentlich bekanntzuma- chen. Die öffentliche Bekanntmachung ist der Stadt Ravensburg unverzüglich nachzuwei- sen. Die Kosten für die Bekanntmachung behalten die Mitgliedsgemeinden auf sich. (3) Die Vereinbarung wird gemäß § 25 Absatz 6 Satz 2 GKZ am Tag nach der letzten öffent- lichen Bekanntmachung der Vereinbarung mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbe- hörde rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.07.2023. (4) Die Stadt Ravensburg teilt der Zentralen Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinfor- mation und Landentwicklung Baden-Württemberg die Bildung des gemeinsamen Gut- achterausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung mit. § 14 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die Mitgliedsgemeinden ver- pflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenlage und Zweck am Nächsten kom- men. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Verein- barung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. § 15 Ausfertigungen Von dieser Vereinbarung werden folgende Ausfertigungen erstellt: eine für die Stadt Ravensburg jeweils eine für jede abgebende Gemeinde eine für die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Tübingen) Ravensburg, 24.04.2023 gez. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp für die Stadt Ravensburg gez. Bürgermeister Patrick Bauser für die Gemeinde Altshausen gez. Bürgermeister Matthias Burth für die Stadt Aulendorf gez. Oberbürgermeister Matthias Henne für die Stadt Bad Waldsee gez. Bürgermeister Günter A. Binder für die Gemeinde Baienfurt gez. Bürgermeisterin Simone Rürup für die Gemeinde Baindt gez. Bürgermeisterin Manuela Hugger für die Gemeinde Berg gez. Bürgermeister Helmfried Schäfer für die Gemeinde Bergatreute gez. Bürgermeister Peter Wetzel für die Gemeinde Boms gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Ebersbach-Musbach gez. Bürgermeister Oliver Spieß für die Gemeinde Fronreute gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Guggenhausen gez. Bürgermeister Volker Restle für die Gemeinde Horgenzell gez. Bürgermeister Roland Haug für die Gemeinde Hoßkirch gez. Bürgermeister Roland Fuchs für die Gemeinde Königseggwald gez. Bürgermeister Jochen Currle für die Gemeinde Unterwaldhausen gez. Oberbürgermeister Clemens Moll für die Stadt Weingarten gez. Bürgermeister Daniel Steiner für die Gemeinde Wolpertswende Ebenweiler, 02.05.2023 gez. Bürgermeister Tobias Brändle für die Gemeinde Ebenweiler gez. Bürgermeisterin Yvonne Heine für die Gemeinde Riedhausen gez. Bürgermeisterin Sandra Flucht für die Gemeinde Wilhelmsdorf Altshausen, 19.04.2023 gez. Bürgermeister Artur Rauch für die Gemeinde Eichstegen gez. Bürgermeister Timo Egger für die Gemeinde Fleischwangen[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2023 Freitag, den 3. November 2023 Nummer 44 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Einladung zum Martinsumzug Am Freitag, den 10. November 2023 findet der traditionelle Martinsumzug statt. Gemeinsam werden wir auch in diesem Jahr mit einem Laternenumzug durch die Gemeinde ziehen. Dies findet in Form eines Sternmarsches statt, d.h. die „Laternenwege“ führen von jedem Kindergarten zum Festplatz. Der Kindergarten St. Martin startet um 17:00 Uhr über die Zeppelinstraße, Boschstraße und am neuen Kindergarten vorbei zum Festplatz. Der Kinder- garten Sonne, Mond und Sterne startet um 17:30 Uhr von der Wendeplatte bei der Froschstraße (hinter dem Sportplatz) über die Friesenhäusler Straße zum Festplatz. Die Gemeindemitglieder sind eingeladen, sich den Kindern unserer Kindergär- ten anzuschließen. Natürlich wird der Heilige Sankt Martin hoch zu Ross dabei sein und die Geschichte der Mantelteilung auf dem Festplatz nachspielen. Es ist eine bewegende Geschichte eines Mannes mit großem Herz und Güte, der uns an die wahren Werte der Großzügigkeit und des Teilens erinnert. Bitte bleiben Sie mit Ihren Kindern hinter den Absperrungen und denken Sie da- ran, dass kleine Kinder nur ganz vorne etwas sehen können. Darüber hinaus bitten wir Sie, unbedingt die Flucht- wege für das Pferd freizuhalten. Der Laternenumzug geht anschließend ohne Pferd und Reiter weiter zum Schulhof. Im Anschluss an den Laternen- umzug laden wir Sie herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein auf dem Schulhof ein. Alle Kinder bekommen einen Martinswecken und für das leibliche Wohl sorgen die Schalmeien. Bitte bringen Sie der Umwelt zuliebe eine Tasse mit. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Bei Dauerregen fällt das Martinsfest ersatzlos aus. Wir hoffen auf gute Witterung und freuen uns auf einen schönen Martinsumzug mit vielen glücklichen Gesichtern und leuchtenden Laternen! Kindergarten St. Martin und Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Stellenausschreibungen Stellvertretende Einrichtungsleitung für unseren Kindergarten Sonne, Mond und Sterne (m/w/d) Mit Baindt liegen Sie richtig! Die Gemeinde Baindt zeigt sich mit derzeit ca. 5.500 Einwohnern als interessanter Wohn- und Gewerbestandort. Stadtnähe einerseits und landschaftlich reizvolle Strukturen andererseits zeich- nen die attraktive Lage für Wohnen und Arbeiten in der Gemeinde aus. Baindt entwickelt sich ständig weiter – und so auch unsere Kinderbetreuungslandschaft. Aktuell verantworten wir bis zu acht Gruppen mit verschiedenen Betriebsformen für Kinder von einem Jahr bis zur Einschu- lung in drei KiTas, räumlich zusammengeführt in unserem Bildungscampus mit den Kindergärten Sonne, Mond und Sterne und der Klosterwiesengrundschule. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Einrichtungsleitung (m/w/d) für die verantwortliche Führung des zweigruppigen Kindergarten im Altbau. Die Stelle ist der Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung im Hauptamt zugeordnet. Es erwarten Sie neugie- rige und interessierte Kinder sowie engagierte pädagogische Fachkräfte mit denen Sie gemein- sam das spannende wie anspruchsvolle Angebot der Kindertagesbetreuung zukunftsweisend weiterentwickeln. Ihr Profil • Erzieher*in oder Bachelorabschluss Elementarbildung (Kindheitspädagogik) • Bereitschaft zu Verwaltungsaufgaben mit Anwendung der gängigen Programme • Kommunikationsfähigkeit, sicheres Auftreten aber auch das entsprechende Einfühlungsver- mögen im Umgang mit dem päd. Team und der Kooperation mit der Fachbereichsleitung, den Leitungskolleg*innen sowie den verwaltungsinternen und externen Kooperationspartner*innen • Sie sind engagiert, teamfähig, arbeiten selbstständig und ergebnisorientiert und haben eine ra- sche Auffassungsgabe sowie Spaß daran, sich für die Zukunft der Jüngsten und der Gemeinde Baindt einzusetzen. Wir bieten Ihnen • eine unbefristete Stelle nach SuE 8b, in Teilzeit möglich, mindestens 75 % Beschäftigungsumfang • Verfügungszeit im Umfang von 25 % für die Betreuungszeitanteile • einen interessanten und verantwortungsvollen Aufgabenbereich mit hoher gesellschaftlicher Relevanz • eine zukunftsorientierte Personalentwicklung • ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement • kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen Tätigkeit geweckt haben und Sie in einem tollen Leitungsteam mitarbeiten möchten, dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige, schrift- liche Bewerbung bis Sonntag, den 19.11.2023 unter bewerbung@baindt.de oder an die Gemein- deverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt. Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Fachbereichsleitung für Bildung und Betreuung Frau Sandra Flintrop, Tel. Nr.: 075029406-41, E-Mail: s.flintrop@baindt.de zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 sucht Profis Die Gemeinde Baindt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) in der Schenk-Konrad-Halle Wir bieten > Minijob-Basis (geringfügige Beschäftigung) > Arbeitsstunden abhängig von den Veranstaltungen in der Schenk- Konrad-Halle Für Fragen dürfen Sie sich gerne an Frau Maurer (Tel. Nr. 07502 9406-40; E-Mail: f.maurer@baindt.) wenden. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bitte bis 26.11.2023 an die Gemeindeverwaltung Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt oder per E-Mail an: bewerbung@baindt.de Baindt Amtliche Bekanntmachungen Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund einer Jagd am 23.11.2023 Aufgrund einer Jagd im Gebiet der L314 auf der Gemar- kung Baindt und Bergatreute (zwischen der Abzweigung Kiesgrube Hämmerle und der Abzweigung Bolanden Bergatreute) gilt in diesem Bereich am Donnerstag, den 23.11.2023 von 08:30 bis 12:30 Uhr eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Bitte achten Sie die Beschilderung vor Ort. Ihre Gemeindeverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2023 15.11.2023 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2023 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2023 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 7. November 2023 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 7. November 2023 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Tagesordnung 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Sanierung Klosterwiesenschule, Hauptgebäude: Ver- gabe der Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Außenanlagen 05 Klimamobilitätsplan GMS Beschluss 06 Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Milch- vieh-Laufstalles auf Flst. 185/7, Brühl 2 07 Normenkontrolle gegen die Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Regi- onalplan Bodensee-Oberschwaben 2023) 08 Vorstellung Ergebnisse Verkehrsschau 27.09.2023 09 Haushalt 2024 - Information und Vorberatung über einen Nachtragshaushalt 2024 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Die Vorsitzende des Gemeinderates Simone Rürup, Bürgermeisterin Erinnerung Hauptprobe Wir möchten auch dieses Jahr alle Interessierten zu unse- rer Herbstübung recht herzlich einladen. Übungsobjekt ist die Biogasanlage der Familie Schnez in Sulpach. Beginn der Übung ist um 13:30 Uhr. Dieses Jahr unterstützen uns die Feuerwehr Baienfurt sowie das DRK Baienfurt-Baindt. Im Anschluss an die Übung besteht die Möglichkeit, das neue Löschfahrzeug zu besichtigen. Die Jugendfeuerwehr bewirtet Sie wieder gerne mit Kaf- fee, Kuchen und Getränken. Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Wir trauern um unseren Kameraden Hermann Schmid Hermann trat im Januar 1993 in die Baindter Feuer- wehr ein und verrichtete zuverlässig und kamerad- schaftlich 25 Jahre aktiven Dienst am Nächsten. Für dieses außergewöhnliche Engagement gilt ihm unser aller Dank. 2018 wechselte er von der Einsatzabtei- lung in die Altersabteilung. Seine außergewöhnliche Hilfsbereitschaft, auch über den Feuerwehrdienst hinaus, war Vorbild für alle Kameraden. Gerne un- terstützte er auch die Jugendfeuerwehr mit seiner Tatkraft. Er verstarb unerwartet und viel zu früh. „Bobbe“ war ein Feuerwehrmann mit Leib und Seele, der für seine Hilfe keine Gegenleistung erwartete. Für seine uneigennützige Tätigkeit für die Bürgerin- nen und Bürger der Gemeinde Baindt danken wir ihm von ganzem Herzen. Wir werden ihn niemals vergessen. Seinen Angehörigen gilt unser tief emp- fundenes Mitgefühl. Simone Rürup Roland Bucher Bürgermeisterin Kommandant Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Tierarzt Samstag, 04. November und Sonntag, 05. November Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 04. November Altdorf-Apotheke Weingarten, Zeppelinstr. 5, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 4 37 99 Sonntag, 05. November Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Weingarten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Löffler Abfallwirtschaft Kompostieranlage am Annaberg Aufgrund der Umstellung von Sommerzeit auf Winter- zeit ist die Kompostieranlage ab 03. November 2023 freitags nur noch von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet. Somit sind die Öffnungszeiten der Kompostieranlage bis zur Schließung freitags von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr und samstags von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Letztmals geöffnet ist die Kompostieranlage am 25. November 2023, sofern es die Witterung zulässt. Um Beachtung wird gebeten. Ihre Gemeindeverwaltung Veranstaltungskalender November 04.11. Herbstübung Feuerwehr 07.11. Gemeinderatssitzung Rathaus 10.11. Frauenfrühstück Impulse BSS 11.11. Firmung Kath. Baindt 12.11. Firmung Kath. Baindt 17.11. Gedenkfeier Stiftung St. Franziskus Sel. Irmgard Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Frau Heine 9406-17 Amtsblatt Frau Heine 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Merker/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Herr Bautz/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Frau Heine 9406-17 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Zur Information Hospizbewegung Weingarten- Baienfurt-Baindt-Berg e.V. TRAUER-SPRECH-ZEIT Sie haben von einem geliebten Menschen Abschied nehmen müssen. Der Verlust ist für Sie schwer zu ertragen und Sie fragen sich, wie Sie das „Aushalten“ sollen? Nie gekannte Gefühle zerreißen Sie innerlich? Gefühle in der Trauer zu durchleben, aus- zusprechen und zuzulassen erfordert immer wieder Mut. Einmal im Monat bieten wir einen fixen Zeitraum für Ein- zeltrauergespräche an. Sie werden auf Ihrem Trauerweg begleitet und unterstützt. Sie können sich den Termin vormerken und bei Bedarf jeweils telefonisch anmelden. Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Termine: Donnerstag, 9.11., 14.12.2023, jeweils 14 - 17 Uhr Begleitung: Barbara Kleinböck, ehrenamtliche Hospiz- und Trauerbegleiterin Telefon: 0751 - 18056382 oder 0160 - 96207277 „Ein guter Gesang wischt den Staub vom Herzen!“ Mit dieser treffenden Aussage von Christoph Lehmann laden wir Sie herzlich zum gemeinsamen Singen ein! Sin- gen macht glücklich, verbindet, beschwingt und bringt uns ‚in Stimmung‘. Wir singen einfache Lieder aus ver- schiedenen Kulturen, Kanons und leichtes Zweistimmiges. Es sind keinerlei Kenntnisse nötig! Termine: Donnerstag, 9.11., 7.12. 2023, 19.00 - 20.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Mit Sabine Meier, Musiktherapeutin Wir freuen uns auf viele Mitsänger und -sängerinnen! Deutsche Rentenversicherung Rentensprechtag Der ehrenamtliche Versichertenberater Thomas Bötticher führt ab sofort wieder Rentensprechtage im Rathaus in Wolfegg durch. Sie können kostenfrei Informationen zu ihrer Rentenversicherung erhalten, ihr Konto klären und Kindererziehungszeiten melden lassen, sowie Reha- und Rentenanträge stellen. Dadurch wird eine ortsnahe Ver- bindung zum Rentenversicherungsträger hergestellt und das Angebot der Regionalzentren sowie Auskunfts- und Beratungsstellen ergänzt. Die Sprechtage finden im Rathaus Wolfegg, Am Hofgar- ten 1 in 88364 Wolfegg statt. Termine erhalten Sie unter www.deine-rentenberatung.de Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) BOB-Züge fahren bis auf Weiteres nicht mehr zum Hafenbahnhof Die Deutsche Bahn hat gestern Nachmittag kurzfristig be- kanntgegeben, dass der Bahnhof Friedrichshafen Hafen aufgrund von Infrastruktur-Problemen bis auf Weiteres nicht mehr angefahren werden kann. Das betrifft auch die Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB). Die Züge der BOB enden und beginnen deswegen bis auf Weiteres in Friedrichshafen Stadt. Wann der Bahnhof wieder geöffnet werden kann, ist nicht bekannt. Fahrgäste können zwi- schen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen die Stadt- und Regionalbusse nutzen. Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinde- rung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in digitalem Format (Zoom) oder per Telefon, ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft un- erwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Her- ausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Seh- behinderung möglich ist. Termin: 15. November 2023 um 19.00 Uhr Thema: Augenerkrankung Retinitis Pigmentosa Herr Dr. David Merle von der Universitätsaugenklinik Tü- bingen Zeit: Von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr BSV Württemberg e.V. lädt Sie zu einem geplanten Zoom-Meeting ein. Meeting-ID: 854 0624 0815 Kenncode: 300683 Schnelleinwahl mobil +49 69 71049922, 85406240815 Deutschland +49 69 38079883, 85406240815 Deutschland Einwahl nach Standort (Festnetz) +49 69 7104 9922 Deutschland +49 69 3807 9883 Deutschland Meeting-ID: 854 0624 0815 Bitte melden Sie sich in unserer Verbandsgeschäftsstelle unter der Telefonnummer 0711-21060-0 oder per E-Mail vgs@bsv-wuerttemberg.de, an. Sie erhalten dann vor der Veranstaltung den Link zur Zoomkonferenz. BSV Württemberg e.V., Lange Str. 3, 70173 Stuttgart https://www.bsv-wuerttemberg.de/ Bitte beachten Sie, dass wir unsere erfolgreiche Vortrags- reihe ab 14. Februar 2024 mit interessanten und neuen Themen fortsetzen werden. Die Termine 2024 und The- men werden wir auf unserer Internetseite veröffentlichen. Wir bedanken uns für das große Interesse! Deutsches Rotes Kreuz Blutspende - die einfachste Art Leben zu retten Ein unvorhersehbarer Unfall, eine plötzliche schwere Erkrankung: Jeden Tag werden in Deutschland etwa 15.000 Blut- spenden benötigt. Blut wird kontinuierlich jeden Tag zur Versorgung von Patientinnen und Patienten benötigt: Zum Beispiel zur Behandlung von Krebserkrankungen, bei Operationen oder Unfallverletzungen. Eine Blutspende ist die einfachste Art Leben zu retten. Worauf warten? Jetzt liegend Leben retten! Jeder Typ ist gefragt! Nächster Termin: Mittwoch, dem 08.11.2023 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle , Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Jetzt Blutspendertermin online reservieren unter www.blutspende.de/termine Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Vorteile für Spender*innen:Blutgruppe erfahren, Gesundheitscheck & Snacks Nach der ersten Spende erfahren Spender*innen (1) ihre Blutgruppe. Im Notfall kann diese Information auch Spen- der*innen das Leben retten. (2) Jede Blutspende ist zu- gleich ein kleiner Gesundheitscheck: Vor der Spende werden Blutdruck, Puls sowie der Eisen- bzw. Hämoglo- bin-Wert im Blut gemessen. Das gespendete Blut wird sorgfältig auf Infektionskrankheiten untersucht. (3) Vor und nach der Blutspende gibt es Getränke: viel trinken ist am Tag der Blutspende wichtig. Nach der Blutspende gibt es einen Imbiss oder ein Verpflegungspaket zur Stärkung und als Dankeschön für den Einsatz. (4) Und natürlich: Das gute, zufriedene Gefühl der guten Tat. So einfach läuft‘s: Termin reservieren und mit einer Blut- spende in weniger als einer Stunde Zeit bis zu drei Men- schen helfen! Die reine Blutentnahme dauert dabei ca. 10 Minuten. Die restliche Zeit wird für die Anmeldung, das Ausfüllen des Spendefragebogens, das vertrauliche Arztgespräch und die Ruhepause im Anschluss an die Blutspende benötigt. Alle Termine und weitere Informationen unter www.blutspende.de oder unter 0800 11 949 11. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 04. November - 12. November 2023 Gedanken zur Woche: Das Leben hat ein Ziel: die Heimat bei Gott. Und weil es ein Ziel hat, *hat es auch einen Sinn - trotz aller Sinnlo- sigkeiten des Lebens. Ein Vorgeschmack auf diese Heimat ist das Gebet. Im Gebet bin ich schon ein wenig auf „Heimaturlaub“ Samstag, 04. November 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Jannis Kaplan, Linus Kaplan, Ma- thea Buchter, Silas Kaplan, Alexandra Schnez, Daniela Schnez, Lenny Sonntag († Pia und Baptist Heilig, Hilda und Fritz Blank, Rosa Vogel, Johannes Heik, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Ida und Pius Wolf, Familie Schnell, Familie Kienhöfer, Helene und Adel- bert Steinhauser, Rosemarie Sterk, Sieglinde Kösler, Franz und Eugen Schmidt, Helene und August Huber, Johann Germann, Jahrtag: An- ton Amann mit Angehörigen, Karl Bohner) Sonntag, 05. November - 31. Sonntag im Jahrkreis 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 07. November 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst 20.00 Uhr Baindt - Elternabend zur Erstkommunion 2024 im Bischof-Sproll-Saal Mittwoch, 08. November 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Donnerstag, 09. November 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 10. November 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier 18.00 Uhr Baindt - St. Martin Feier auf den Mühlepark- platz Samstag, 11. November 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 12. November - 32. Sonntag im Jahreskreis - Zählsonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier Ministranten: Marisa Pfister, Nele Gründler, Franziska Joachim, Jakob Kreutle, Pia Kreut- le, Louisa Möhrle, Lenny Sonntag († Ludmil- la, Alexander und Nikolaus Linkov, Anna und Johann Bergen, Martina Gindele, Helene und August Huber, Johann Germann, Hans Späth, Julius Malsam, Apollonia und Ignaz Malsam, Magdalena und Johannes Merk, Else Neth, Jahrtag: Brunhilde Dreher, Hermann Gindele) 14.00 Uhr Schachen - Taufe von Luis Rosenkranzgebete im November Im November laden wir ganz herzlich ein zum Rosen- kranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottes- dienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB ______________________________________ Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Öffnungszeiten Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de ______________________________________ Firmung in Baindt Am Samstag, 18. November, 10 Uhr spendet Weihbi- schof Thomas Maria Renz aus Rottenburg 56 Firmbe- werber-innen in einer Eucharistiefeier das Sakrament der Firmung. Die Probe für den Firmgottesdienst findet am Tag davor, Freitag 17. Nov. um 17.30Uhr in der Kirche statt. (Dauer ca. 1 Stunde). Die Anzahl der Sitzplätze in den Bänken ist begrenzt. Neben den Firmlingen und den Paten finden noch 4 wei- tere Personen pro Firmling in den Bänken Platz. In den Seitengängen werden zusätzlich noch Bankreihen für weitere Gäste aufgestellt. Hinzu kommen noch die Plät- ze rechts und links von der Altarinsel. Bitte planen sie für den Firmgottesdienst ca. 1,5 Stunden ein. Vorhinweis: Sulpach: Kapellenpflegeverein - Jahresrechnung Am Freitag, 17. Nov. um 20.00 Uhr findet die „Jahresrech- nung“ des Kapellenpflegevereins bei Familie Schnez statt. Herzliche Einladung! Zuvor, um 19.30 Uhr ist Monatsgottesdienst (Eucharistie- feier) in der Kapelle. Bitte die besondere Gottesdienstzeit beachten. An der Stelle ein ganz herzlicher Dank an alle für die gelungene Sulpacher Kirbe! ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Erwachsenenbildung der kath. und evang. Kirchengemeinden Baienfurt und Baindt impulse EINLADUNG ZUM BAINDTER FRAUENFRÜHSTÜCK Das Wurzacher Ried - ein Lebensraum der Extreme Ein Vortrag von Frau Dr. Nicole Jüngling Bei unserem Frauenfrühstück möchte uns Frau Dr. Jüng- ling das Wurzacher Ried vorstellen, eines der größten Naturschutzgebiete Süddeutschlands und ganz in unse- rer Nähe. Dieses Moorgebiet bietet Lebensräume für eine Vielfalt außergewöhnlicher Pflanzen und Tiere. Unsere Gäste dürfen auf den Vortrag gespannt sein. Am Freitag, 10.11.2023, um 9 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt Unkostenbeitrag 9,50 € inkl. Frühstücksbuffet Anmeldung bis 07.11.2023 bei: Frau H. Kaminski: 07502-4103 / b.h.kaminski@gmx.de Frau M. Brei 07502-3845 / martinabrei@web.de Krabbelgottesdienst am 22.10.2023 Heute war ein ganz besonderer Krabbel- gottesdienst. Ein kleines Mädchen wurde getauft und so war bei uns einiges los. Viele Kinder, Eltern, Paten und Großeltern waren zu Besuch. Ganz spontan hat uns ein älterer Junge aus der Taufgesellschaft mit seiner Geige musikalisch unterstützt und mit seinem Spiel die eigentliche Taufe umrahmt, dafür nochmal vie- len Dank! Das war wunderschön und die Kinder waren von der Musik ganz verzaubert. Auch Elia aus der Bibel war heute da. Elia vertraute auf Gott und Gott versorgte ihn, indem er ihm Raben schickte, die ihm Essen brachten. Die Kinder durften die Raben sein und im Raum nach dem versteckten „Salzteig Brot” suchen, welches sie dann Elia brachten. Im Anschluss gestal- tete jedes Kind ei- nen Teller mit Por- zellanstiften. Pfarrer Schöberl begleitete uns heu- te, fand die rich- tigen Worte zum Thema und bezog das Ganze auch auf die Taufe, die nun stattfand. Zum Abschluss gab es noch „echtes” Laugengebäck, was reißenden Absatz fand. Es war schön, dass es heute so „lebendig” war. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Bei dir ist die Vergebung, dass man dich fürchte. Ps 130,4 Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sonntag, 05. November 22. So. n. Trinitatis 09.30 Uhr Baindt Gottesdienst im Dietrich-Bonhoef- fer-Saal (Pfr. M. Schöberl) Keine Kinderkirche wegen der Herbstferien!!! Montag, 06. November 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 08. November 15.45 Uhr Baienfurt Konfi-Unterricht im Ev. Gemeinde- haus 18.00 Uhr Baienfurt Frauenkreis im Ev. Gemeindehaus Donnerstag, 09. November 19.00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch im Ev. Gemein- dehaus (Pfr. Schöberl) Sonntag, 12. November Vorletzter Sonntag d. Kirchen- jahres 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst in der Ev. Kirche (Pfr. Schöberl) Kinderkirche im Ev. Gemeindehaus Jahresabschluss Der beschlossene Jahresabschluss 2022 liegt vom 30.10. bis 12.11.2023 im Pfarrbüro zur Einsichtnahme durch die Gemeindeglieder auf. ---------- übermenschlicher. Angst und Hass sind stattdessen Gedanken zum Wochenspruch Vergebung als eine Co- ping-Strategie anzusehen, um mit den Folgen einer Verlet- zung umzugehen. Das ist in- zwischen psychologischer Konsens. Allerdings ist dieser Schritt zur seelischen Gesundheit angesichts der Gescheh- nisse in der Welt und im eigenen Umfeld oft genug ein geradezu übermenschlicher. Angst und Hass sind statt- dessen die dominierenden Haltungen. Unser Wochen- spruch weist einen Ausweg aus diesem Teufelskreis der Gewalt. Der Schöpfer selbst greift ein und baut mit der Vergebung eine goldene Brücke, die Begegnung, Ver- ständnis, Versöhnung und Neuanfang möglich macht. Als Christenmenschen sind wir Botschafter dieser Staatsrä- son des Himmels, fürchten keinen Menschen und treten für Vergebung und Versöhnung ein. Gott gebe uns Kraft und Mut dafür, auch in diesen Tagen! Ihr M. Schöberl, Pfarrer ---------- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangeli- um Auf in die dritte Runde. „Wer zu mir kommt, den werde ich nicht abweisen“ (Johannes 6,37) Wir starten wieder am 09. November mit Lesen, Diskutieren und Entdecken. Auch wer in den ersten beiden Staffeln nicht dabei war, ist herzlich eingeladen, jeweils donners- tagsabends um 19.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Bai- enfurt am 09. + 16. + 23. + 30. November + 07. Dezember. Die Abende können auch einzeln gewinnbringend be- sucht werden. Ich freue mich wieder auf die Begegnungen und Gesprä- che in der nächsten Runde! M. Schöberl, Pfarrer ---------- Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ 17. November 2023, 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Bai- enfurt „Der Fall Jesus“ Im Leben des Gerichtsreporters Lee Strobel dreht sich alles um Fakten und Beweise. Als seine Frau zum Glauben an Jesus Christus fin- det, hat der Journalist nur ein Ziel: den christlichen Glauben systema- tisch zu widerlegen. Dazu begibt er sich auf die Suche nach Fakten: Wie verlässlich ist das Neue Testa- ment? Gibt es außerhalb der Bibel Beweise für die Existenz Jesu? Ist die Auferstehung ein historisches Ereignis? Der Journa- list nimmt ausgewiesene Experten ins Kreuzverhör und kommt schließlich zu einem für ihn unerwarteten und le- bensverändernden Ergebnis ... Basierend auf der wahren Geschichte des vielfach aus- gezeichneten Journalisten und Gerichtsreporters Lee Strobel. ---------- Termin zum Vormerken Am Freitag, 24. November findet um 19.00 Uhr in der Ev. Kirche in Baien- furt ein Konzert zugunsten der Kir- chenrenovierung statt. Das Gerüst ist inzwischen fast abge- baut, die Sanierungsarbeiten gehen aber weiter. Wir konnten folgende Musiker/innen gewinnen: Kammermusikkreis - Posaunenchor - Thomas Kalkreuth - Konzertgitarrist - Stefan Braunwarth - Panflöte - Ev. Kirchenchor ---------- Änderung - Achtung - Änderung Frauenkreis am MITTWOCH, den 8. November 2023 - 18:00 Uhr Claudia Strittmatter ist aus dem Urlaub zurück und wird nun das für September geplante heitere Gedächtnist- raining durchführen. Fröhlich wollen wir uns ein wenig Gehirn-Jogging widmen und gute Tipps für Übungen für zu Hause mitnehmen. Mitzubringen ist gute Laune. Ganz herzlich laden wir zu unserem Frauenkreistermin ins Evangelische Gemeindehaus ein. Eure Petra ---------- Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Der Kreative Montag bietet an November 06.11. K. von Bank: „Passend zum Fasnetsbeginn „Fet- ziges aus alten Krawatten“ 13.11. I. Schwarzat „Scherenschnitte“ 20.11. G. Loidol: „3 D Leuchtsterne“ 27.11. S. Tratzyk: „Geheimnisvolle Eulen erinnern an den Sommer“ Dezember 04.12. V. Roth: „Weihnachtskarten“ 11.12. R. Volz: „Zentangle - weihnachtlich“ 18.12. ADVENTSFEIER Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Helga Kaminski Petra Neumann-Sprink Tel. : 07502-4103 Tel. : 0751-52501 b.h.kaminski@gmx.de p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 5,50 €; Material nach Verbrauch ---------- Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten SVB beim Tabellenführer ohne Chance TSG Balingen II - SV Baindt 5:0 (2:0) Am Samstagmittag machte sich der Tross des SV Baindt auf, um zum weitesten Aus- wärtsspiel der Saison zu fahren. Der Aufstei- ger war zu Gast in Balingen, wo man auf die Zweitver- tretung der Regionalligamannschaft traf. Die Gastgeber führen die Tabelle der Landesliga 4 souverän an, stol- perten jedoch in der Vorwoche erstmals gegen den FV Olympia Laupheim. Auf Baindter Seite vertraute Trainer Rädel der Mannschaft, welche gegen Hohentengen den ersten Sieg einfahren konnte; lediglich Camara ersetzte den privat verhinderten Dischl. Auf dem Balinger Kunstra- sen wurde der SVB von Beginn an tief in die eigene Hälfte gedrückt, wobei die TSG II die Baindter Defensive immer wieder über ihre schnelle Außen Bedrängnis brachte. Nach mehreren Chancen für den Tabellenführer, inklusive Pfostenschuss (15.), ging der Gastgeber in der 22.Minute folgerichtig in Führung. Ein Fehlpass im Baindter Aufbau- spiel lockte Wetzel zu weit aus seinem Tor, Bader umkurv- te Baindts Nummer 1 und schob zum 1:0 ein (22.). Sieben Minuten später erhöhte Farkas nach einem mustergül- tigen Angriff zur verdienten 2:0-Halbzeitführung (29.). Die im ersten Durchgang eher harmlose Baindter Of- fensive kam mit frischem Wind aus der Halbzeitpause, wobei der eingewechselte Boenke (49.) und Kapitän Tho- ma (51.) den Anschlusstreffer knapp verpassten. Im Stile einer Spitzenmannschaft präsentierte sich die TSG II auf der Gegenseite dagegen eiskalt, Bader stellte mit seinen Tagestreffern zwei (52.) und drei (62.) innerhalb von zehn Minuten die Weichen auf Heimsieg. Im Anschluss an die- sen Doppelschlag war die Luft auf Baindter Seite raus, Balingen ließ nichts mehr anbrennen und erhöhte einmal mehr durch Bader auf 5:0 - der Endstand (75.). Damit verliert der SVB verdient mit 0:5 in Balingen, auch wenn man durch die starke Phase zu Beginn der zweiten Halbzeit die Partie eventuell nochmals hätte spannend machen können. Die TSG II wird in dieser Saison allerdings kein Gradmesser für den Aufsteiger aus Baindt sein, viel- mehr müssen Punkte gegen direkte Konkurrenten einge- fahren werden, um die Abstiegsränge zu verlassen. SV Baindt: Luca Wetzel, Michael Brugger, Tobias Szeibel, Philipp Kneisl, Marc Bolgert, Philipp Thoma, Marko Szeibel (75. Nico Geggier), Jan Fischer (62. Kisanthan Nagara- sa), Tobias Fink (46. Philipp Boenke), Baba Camara (62. Jannik Küchler), Elion Kelmendi (64. Johannes Kern) - Trainer: Jens Rädel Schiedsrichter: Lukas Wolf () Tore: 1:0 Silas Bader (22.), 2:0 Viktor Farkas (29.), 3:0 Si- las Bader (52.), 4:0 Silas Bader (62.), 5:0 Silas Bader (75.) Vorschau: Sonntag, 05.11 12.45 Uhr: SV Baindt II - SG Baienfurt II 15.00 Uhr: SV Baindt - FV Olympia Laupheim Jugendfußball D-Junioren SV Baindt - SV Wolfegg 2:1 An einem herrlichen Herbsttag, bei dem die Sonne für gute Stimmung sorgte, trafen sich die D-Jugend Teams des SV Baindt und des SV Wolfegg. Trotz des schönen Wetters war der Platz jedoch sehr matschig, was beiden Mannschaften einiges an Geschick und Einsatz abver- langte. Die Jungs aus Baindt wollten am letzten Spieltag ein Erfolgserlebnis sammeln. So begann die Mannschaft druckvoll und nach vielen vorausgegangenen Chancen brachte Mo seine Mannschaft in der 17. Minute in Füh- rung. Leider musste man bereits in der 21. Minute, nach dem ersten Torschuss der Gäste, den Ausgleich zum 1:1 hinnehmen. Nach der Pause entwickelte sich ein munteres Spiel mit zahlreichen Chancen für den SV-Baindt. Beide Teams schenkten sich nichts, und die Zuschauer sahen einen intensiven Schlagabtausch. Die Zuschauer mussten sich jedoch bis zur 59. Minute gedulden bis Mo durch einen direkt verwandelten Eckball das 2:1 erzielte, was gleich- zeitig den Endstand darstellte. Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Nach dem Schlusspfiff war die Freude und Erleichterung beim SV Baindt groß. Ein spannendes D-Jugend-Spiel mit einem besonderen Highlight durch den direkt ver- wandelten Eckball! Die Spieler, Betreuer und Fans machten sich am Abend gemeinsam auf den Weg zum „Grünen Berg“, um den Tag bei Conny und Achim gebührend ausklingen zu las- sen. Bei gutem Essen, Getränken und toller Gesellschaft feierte man den Sieg und den Abschluss der Vorrunde. Es spielten: Michael N., Rafael D., Theo G., Leon K., Anton P., Ben D., Lucca B., Mohamad B., Giulio A., Felix S., Anton S., Max S. E-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute - SGM TSB Ravensburg/FV Ravensburg 7:3 E-Mädels sichern sich mit Heimsieg den Herbstmeis- tertitel Nach gespielten 15 Minuten lagen unsere Mädels mit 0:3 zurück und keiner konnte es so richtig glauben. Ravens- burg legte los wie die Feuerwehr und schoss Tor um Tor. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl jeder: Heute wird das nichts mit der Herbstmeisterschaft. Doch es kam an- ders. Nach gespielten 18 Minuten gelang Margo nach einem schwachen Abschlag der Torspielerin das 1:3 und Isabella legte in Minute 21 noch vor der Halbzeit den An- schlusstreffer drauf. Nach der Halbzeit drehten unsere Mädels das Spiel komplett. Isabella (2), sowie Hanna (2) und Lena-Marie mit einem herrlichen Freistoßtor stellten das Ergebnis letztlich auf 7:3. D-Juniorinnen SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 8:1 Bereits 90 Minuten vor dem Spiel waren die FN-Mädels mit ihrem Trainer in Staig. Als unsere Mädels zum Treff kamen, war FN bereits auf dem Platz, verschwanden dann wieder zur 30-münitigen Besprechung in der Kabine. Sie wollten gut vorbereitet ins Spiel gehen und uns in der Tabelle überholen. Unsere Mädels machten allerdings keine Angebote und gingen ebenfalls hoch konzentriert ins Spiel. Torjägerin Lena Pfleghaar wurde gesucht und gefunden. So war das Spiel bereits zur Halbzeit entschie- den und auch die zweite Spielhälfte wurde von unseren Mädels bestimmt und mit 3:1 gewonnen. Es spielten und trafen Carla Seitner, Greta Heilmeier, Lena Alber (2), Fiona Meier (2), Amelie Metzler, Lena Pfleghaar (3), Lea Busam, Leonie Ziegler und Maylin Kretzer. C-Juniorinnen SGM SGM Baindt/Fronreute:SV Alberweiler 5:0 (Verbandspokal 25.10.) SGM Aitrach/Aichstetten/Unterzeil/ Tannheim:SGM Baindt/Fronreute 4:9 (Meisterschaft 28.10.) SGM Baindt/Fronreute:PSG Friedrichshafen 7:1 (Bezirkspokal 29.10.) C-Juniorinnen sind Herbstmeister und erreichen in bei- den Pokalwettbewerben die nächste Runde Eine fußballerisch strenge Woche liegt hinter unseren C-Mädels, die sie überaus erfolgreich mit Siegen in allen drei Spielen, zweimal Pokal und einmal Meisterschaft, bewerkstelligt haben. Im Verbandspokal empfingen wir am Mittwochabend mit dem SV Alberweiler einen durchaus namhaften Gegner, den wir im Spiel dann von Beginn an kontrollierten und am Ende souverän in die nächste Runde einziehen konnten. Am Samstag dann das Meisterschaftsspiel gegen die SGM aus Aitrach, das wir bereits in der ersten Halbzeit mit acht Toren entschieden. In der zweiten Halbzeit stellte sich der gegnerische Trainer dann besser auf uns ein und ver- stärkte die Abwehr und wir schalteten zwei Gänge zurück, um uns für das Pokalspiel am nächsten Tag zu schonen. Am Sonntag dann das Bezirkspokalspiel gegen die PSG Friedrichshafen, wo wir dann Ferien- und krankheitsbe- dingt einige D-Spielerinnen einsetzten, die sich jedoch alle hervorragend integrierten und mit Greta gar eine Dreifachtorschützin stellten. Mädels, das war eine hervorragende Fußballwoche, wo ihr in jedem Spiel gezeigt habt, welch klasse Mannschaft ihr seid und wo sich auch die Jüngeren schon nahtlos eingefügt haben. Torschützinnen aus den Spielen: Hedda, Jana, Greta, Lena, Vivienne In den Spielen zum Einsatz kamen: Sara Jukic (T), Vivi- enne Pogrzeba, Haifaa Alosh, Victoria Wertmann, Sophie Heilmeier, Jana Eiberle, Hedda Said, Greta Heilmeier, Lena Füssel, Pauline Preis, Sarah Leibfarth, Philina Ziegler, Ame- lie Metzler, Jana Rimmele, Maylin Kretzer B-Juniorinnen SV Baindt (SGM Baindt-Fronreute): SV Deuchelried 1:3 Samstag empfingen wir den Tabellenführer aus Deu- chelried, doch wir kamen gut ins Spiel und waren in der ersten Spielhälfte zunächst auch leicht feldüberlegen. Immer wieder kombinierten wir über Nora M., Sarah und Hedda auf die Außen die dann Gefahr vors Tor brachten. So war es Marie, die in der 25. Minute sich über links gut gegen drei Spielerinnen durchsetzte, den Ball von der Grundlinie schön hineinlegte auf Hedda, die den Ball mit einem herrlichen Schuss im Torwinkel unterbrachte. Leider verloren wir dann in der 33. Minute den Ball im Mittelfeld und dann ließen wir an drei Stationen die ballführende Spielerin passieren, die so den Ausgleich erzielen konnte. Nach dem Seitenwechsel machte Deuchelried gleich deut- lich mehr Druck und spielte körperlicher, doch unsere Konter blieben gefährlich. So konnte sich Stella gut durch- setzen und bediente Jana, die jedoch freistehend aus ca. 10 Metern an der Torfrau scheiterte. Im direkten Gegen- zug sprang uns dann im Strafraum der Ball unglücklich an den Arm und nach dem verwandelten Handelfmeter liefen wir einem Rückstand hinterher. In den letzten 10 Minuten warfen wir nochmals alles nach vorne und lo- ckerten die Abwehr zugunsten einer weiteren Stürmerin, Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 liefen dann aber in der vorletzten Minute in einen Konter, der die Niederlage besiegelte. Trotzdem haben wir ein gutes Spiel gegen den Tabellen- führer gezeigt und hatten durchaus die Möglichkeit, das Spiel auch zu gewinnen. Es spielten: Katharina Zarbock (T), Scarlett Pogrzeba, Viviane Wertmann, Lena Füssel, Julie Acker, Vivienne Pogrzeba, Hedda Said, Nora Mohr, Sarah Schmidt, Ma- rie Armenat, Jana Eiberle, Stella Schmid, Nora Lüttmann AbteilungTischtennis Spende des Basar-Teams Vielen Dank für die tolle Unterstützung unse- rer Jugendarbeit durch die Spende des Ba- sar-Teams. Wir können das Geld für Spielm- aterial und einen geplanten Ausflug zum Bundesligaspiel der TTF Ochsenhausen gut gebrauchen. Herren 1 mit überzeugendem Sieg SV Baindt - SV Rissegg 9:4 Ohne unsere Nummer 1 Marcel Brückner rechneten wir mit einem sehr engen Spiel, das schnell auch verloren gehen könnte. Jedoch hatten unsere Gegner aufgrund von Krankheit noch größere Personalsorgen als wir und mussten mit 3 Ersatzspielern antreten. Wir starteten hervorragend in die Doppel, vor allem Wolf- gang Assfalg und Thomas Nowak siegten sehr stark gegen das Einserdoppel der Gäste. Aber auch das neu formierte Dreierdoppel Tobias Nowak und Frank Mark- wart spielte gut und konnte ebenfalls gewinnen. Fest eingeplant war der Sieg unseres Einserdoppels Philipp Schwarz und Nico Scheffold, die mit ihrem 3:0 alle Erwar- tungen erfüllten. Die Einzelpartien starteten mit einem un- gefährdeten 3:0 Sieg von Philipp und einer sehr knappen 2:3 Niederlage von Wolfgang in der Verlängerung des 5. Satzes. Tobi verpasste es, einen der ersten beiden knap- pen Sätzen zu gewinnen und war im 3. Satz dann chan- cenlos. Nico und Thommy hatten bei ihren Spielen kaum Probleme und konnten jeweils mit 3:0 gewinnen. Frank spielte gutes Tischtennis, kam aber leider nicht an seine Leistungsgrenze und verlor mit 1:3. Somit stand es nach der ersten Einzelrunde 6:3 für uns. Philipp und Wolfgang konnten dann im vorderen Paarkreuz alle Sätze, wenn auch oftmals knapp, gewinnen und den Vorsprung auf 8:3 ausbauen. Tobi kam mit dem immer besser werdenden Blockspiel seines Gegners schwer zurecht und schaffte es zunehmend seltener, mit seinem Topspin Punkte zu erzielen. Er verlor unglücklich in einem Marathonmatch mit 9:11 im 5. Satz. Zwischenzeitich hatte Nico am Neben- tisch mit teilweise spektakulären Ballwechseln bereits 3:0 gewonnen und so den Endstand von 9:4 sichergestellt. Nächstes Wochenende haben wir spielfrei, bevor am 11.11. das Auswärtsspiel in Lindau ansteht. Wir wollen unsere 5-Spiele-Siegesserie weiter ausbauen und an der Tabel- lenspitze bleiben. Es spielten: Philipp Schwarz (2:0), Wolfgang Assfalg (1:1), Tobias Nowak (0:2), Nico Scheffold (2:0), Thomas Nowak (1:0) und Frank Markwart (0:1) Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Ein herzliches Dankeschön an alle Kuchenbäckerinnen, Flädle-Macherinnen und Helferinnen, die uns dieses Jahr wieder so tatkräftig auf der Oberschwabenschau und zwei Wochen vorher beim Kuchenverkauf bei der Fa. Elbs unterstützt haben. Das alles konnte nur mit eurem tollen Einsatz gelingen. Am Mittwoch, 08.11.2023 kommt Valentin Schmidt, von der Bäckerei Schmidt, zu uns in den Bischof-Sproll-Saal und referiert rund ums Thema Brot, von der Teigfüh- rung, Zutaten, Backzeiten, alles was ein gutes Brot eben ausmacht. Beginn 19.30 Uhr. Hierzu laden wir alle Inter- essierten recht herzlich ein. Der im Programm angekündigte Besuch eines Weih- nachtsmarktes am Freitag, 15.12.023 führt uns dieses Jahr nach Freiburg. Bisher geplante Abfahrt in Baindt 9.00 Uhr. Nach der Ankunft in Freiburg bekommen wir von Frau Michaela Elbs eine kurze Münstereinführung. Nach einem kurzen Snack kann nach Lust und Laune in Freiburg gebummelt oder gleich der Weihnachtsmarkt besucht werden. Rückfahrt ca. 19.00 Uhr..... Damit wir die Busbelegung wieder gut planen können, bitten wir um Anmeldung in den nächsten 3 - 4 Wochen. Die Weihnachtsfeier mit Gesangsduo findet am Mitt- woch, 06.12.2023 um 19.30 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt statt. Weihnachtliche Einstimmung bei Glühwein, Punsch und Gebäck. Eure Vorstandschaft Baienfurt-Baindt 0176 - 45 90 80 40 www.drk-baienfurt-baindt.de Konto: DE20 6505 0110 0086 6677 66 Dienstabend - Unsere Fahrzeuge Bei unserem nächsten Dienstabend am 07.11.2023 wird sich alles um das Thema „unsere Fahrzeuge“ drehen. Unsere Fahrzeuge sehen komplett unterschiedlich aus - und das hat seinen Grund. Welches Fahrzeug kommt für welchen Zweck in den Einsatz? Und was für Möglichkeiten haben wir mit unseren Fahrzeugen? Diesem interessan- ten Thema werden wir uns an diesem Abend in Theorie und Praxis widmen. Interessierte sind bei uns jederzeit willkommen, bei einem Dienstabend reinzuschnuppern. Los geht es um 19:30 Uhr in unserem Bereitschaftsheim in der Baindter Strasse 48/1 (alte Container-Anlage). Bei Interesse erleichtert uns eine Voranmeldung per E-Mail unter „info@drk-baien- furt-baindt.de“ die Planung. Wir freuen uns jederzeit über neue Gesichter und Interessierte. Weitere Termine finden Sie auf unserer Homepage www.drk-baienfurt-baindt.de unter der Rubrik „Aktuelles“. Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung des CDU Ortsverbands Baindt findet am Don- nerstag, den 9. November um 20.00 Uhr im Gasthaus Zur Mühle am Dorfplatz in Baindt statt. Herzliche Einladung ergeht an alle Mitglieder und Inte- ressierte Baindter Repaircafe startet Reparieren statt wegschmeißen - das ist die Devise al- ler Repaircafes. „Und auch das Zusammenkommen ist schön“ - da waren sich alle Anwesenden zum Start der Nummer 44 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Initiative Repaircafe Baindt einig. Vier Interessierte sind aus Baindt dabei: „Wenn es läuft, kommen immer wel- che dazu.“ Man traf sich im Rathaus mit „Werklern“ aus Grünkraut. Dort hat die „Bürgergemeinschaft Grünkraut e.V.„ vor einem Jahr eine Reparatur-Werkstatt ins Leben gerufen und nun teilte man großzügig die ersten Erfah- rungen. Kleine Näharbeiten und Reparaturen an Fahrrä- dern würden inzwischen auch übernommen. Die rechtli- chen und technischen Absicherungen eines Repaircafes wurden besprochen und begeistert von Reparaturen er- zählt:“ ... bei denen einen der Ehrgeiz packt.“ Die Unter- stützung durch die Gemeinwesenarbeiterin sei wichtig, so die Grünkrauter. Auch in Baindt steht die Unterstützung durch „Lebensräume für Jung u. Alt“ in Aussicht. Um sich ein besseres Bild machen zu können, ist im No- vember ein Ausflug nach Grünkraut geplant. Weiter In- teressierte sind herzlich eingeladen: Freitag der 24.11., Abfahrt 15:14 Uhr, Treffen vor dem Rathaus. Bei Fragen: aclass@gmx.net oder 07502 94 11 65 Von links: Peter Kaltenmark, Vera Winter; Hans Winter, Tino Gocht, Dirk Gutzeit; Foto: A. Claßen Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donnerstag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Online-Fortbildung für landwirtschaftliche Direktvermarkter „Bargeldlose Bezahlsysteme in Direktvermarktung und Hofgastronomie“ Bargeldloses Bezahlen liegt im Trend und hat nicht erst in der Zeit der Corona-Pandemie weiter an Bedeutung gewonnen. Auch in Betrieben mit Direktvermarktung, Fe- rienbetten oder Hofgastronomie äußern Kunden öfters den Wunsch, mit einer Karte oder mit Smartphone oder Smartwatch zu bezahlen. Um landwirtschaftlichen Betrieben verschiedene Bezahl- möglichkeiten für ihre Kundschaft aufzuzeigen, bietet der Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts Sig- maringen in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaft- samt Biberach am Dienstag, den 21. November 2023 um 19:00 Uhr eine überregionale online-Fortbildung an. Die Referentin Frau Dr. Sophia Goßner von der Baye- rischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökonomie in Ruhstorf, ist Expertin auf dem Gebiet der bargeldlosen Bezahlsysteme. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist eine Anmeldung bis Mittwoch, 15. No- vember 2023 über den Veranstaltungskalender des Landkreises Sigmaringen auf der Internetseite www. landkreis-sigmaringen.de/veranstaltungen erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an. Hinweis: Die Veranstaltung wird überregional für die „Re- gion Oberschwaben / Bodenseekreis“ angeboten. Inte- ressierte landwirtschaftliche Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter aus dem Bodenseekreis und dem Land- kreis Ravensburg sind herzlich dazu eingeladen. Landratsamt Ravensburg Stadtradeln 2023: Landkreis Ravensburg mit 2,6 Mio. Radkilometern so stark wie nie Kreis Ravensburg - Das Ergebnis ist offiziell: Der Landkreis Ravensburg verteidigt beim Stadtradeln auch in diesem Jahr bundesweit seinen starken 3. Platz in der Einwohn- erklasse zw. 100.000 bis 499.999 Einwohnern. Erneut hat die Aktion des Klimabündnisses eine sehr hohe Beteiligung im Landkreis Ravensburg hervorgerufen. Vom 24. Juni bis 14. Juli traten knapp 10.400 Radelnde drei Wochen lang in die Pedale. Mit insgesamt rund 2,6 Mio. geradelten Kilometern wurde das Vorjahresergebnis von ca. 2,3 Mio. Kilometern sogar noch übertroffen. Heraus- ragend: Vier Teilnehmende schafften sogar jeweils mehr als 3.000 km. Der Kreis Ravensburg belegt damit hinter dem Kreis Steinfurt und dem Kreis Borken (beide Nordrhein-West- falen) den dritten Platz in seiner Einwohnerklasse. Im Vergleich aller Einwohnerklassen reicht es für den Kreis Ravensburg bundesweit zu Platz 9. Und das noch vor fahrradaffinen Städten wie Freiburg oder Münster. „Ich freue mich sehr über diese großartige Leistung und bin richtig stolz. Das Ergebnis zeigt einmal mehr, dass das Radfahren zum Alltag der Menschen in unserem Land- kreis gehört“, so Landrat Harald Sievers. Mit dem Ziel, Wege mit dem Fahrrad anstelle mit dem PKW zur absolvieren, CO2-Emmisionen zu reduzieren und dabei noch etwas für die Gesundheit zu tun, nah- men 552 Teams u.a. Schulklassen, Vereine, Kommunen und Unternehmen an der Aktion teil. Insgesamt konnten so 422 Tonnen CO2 eingespart werden. Im Vergleich der Städte und Gemeinden im Landkreis konnten die Radler/innen in der Stadt Ravensburg in die- sem Jahr mit 426.689 km den ersten Platz belegen (vor Altshausen und Leutkirch im Allgäu). Im Vergleich von Kilometerleistung je Einwohner/in hatten die Radelnden in der Stadt Altshausen mit ca. 80 km pro Kopf die Nase vorn (gefolgt von Fleischwangen und Eben- weiler). Deutschlandweit hat die Gemeinde Altshausen bei den Gesamtkilometern in der Kategorie unter 10.000 Einwohner/innen erneut den ersten Platz eingenommen. Bestes Team im Landkreis wurde in diesem Jahr das Team „MI-KA-Sports“ mit sage und schreibe 71.000 zu- rückgelegten Kilometern vor dem „TEAM Vetter“ mit knapp 63.400 km und dem Team „Albert-Einstein-Gym- nasium“ aus Ravensburg mit 43.000 km. Alle Informationen zur Aktion und die Ergebnisse sind unter https://www.stadtradeln.de/landkreis-ravensburg/ veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative RadKULTUR des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg fördert das Land die Teilnahme an der Aktion. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Patientenfürsprecher Sven Stöckle ergänzt das Team der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle im Landkreis Ravensburg Der Landkreis Ravensburg hat einen neuen ehrenamtli- chen Patientenfürsprecher. Klaus Göppert ist bereits seit 2021 ehrenamtlicher Patientenfürsprecher im Landkreis Ravensburg. Nun unterstützt Sven Stöckle das ehrenamt- lich und unabhängig tätige Team. Seine ersten Erfahrun- gen und Eindrücke fasst er mit einem Zitat von Albert Schweitzer zusammen: „Menschen helfen zu können ist etwas Wunderschönes. Menschen nicht helfen zu kön- nen ist schlimm. Menschen nicht helfen zu wollen jedoch das Erbärmlichste.“ Weitere Informationen sind zu finden unter Patientenfürsprechende | Landkreis Ravensburg | Landkreis Ravensburg (rv.de) Saisonkarten-Verkauf 2024 für das Ravensburger Spieleland startet Vorteilspreis gültig bis 12. November 2023 Spieleland-Fans aufgepasst: Ab sofort bis 12. November 2023 gibt es die Saisonkarte für 2024 zum absoluten Vor- teilspreis von nur 89,00 Euro pro Person. Mit der Saison- karte ist an 177 Tagen Spielzeit, Familienzeit, Mitmachzeit vorprogrammiert. Dabei können sich die Gäste auf einen neuen Liebling freuen. Denn Klein und Groß können ab 2024 täglich den bekannten Hasen aus dem gleichnami- gen Ravensburger Spiel „Lotti Karotti“ persönlich treffen. Familien, die auch 2024 das Ravensburger Spieleland in vollen Zügen genießen möchten, haben vom 25. Oktober bis 12. November 2023 die Möglichkeit, ihre Saisonkarte 2024 zum absoluten Vorteilspreis von nur 89,00 Euro pro Person zu sichern. Außerdem profitieren Dauerkar- tenbesitzer wieder von einer Freunde-Aktion, an der alle Saisonkartenbesitzer vom 18. bis 28. April 2024 eine Be- gleitperson gratis mit in den Themenpark bringen kön- nen. Saisonkartenbesitzer erhalten zudem viele weitere Vorteile wie kostenloses Parken, zehn Prozent Rabatt auf alle Einkäufe in den Spieleland-Shops und zehn Prozent Ermäßigung in den Gastronomien. Wer einmal im Feri- endorf übernachten möchte, kann sich die Saisonkarte auf den Eintrittspreis anrechnen lassen. Neben den vielen Spieleland-Vorteilen gibt es zudem 50 Prozent Preisnach- lass auf die Tageskarte für das Museum Ravensburger. Lotti Karotti live treffen Alle Ravensburger Fans können eine ihrer Lieblingsfiguren zukünftig im Ravensburger Spieleland persönlich treffen. Infos auf der Website des Ravensburger Spielelands un- ter spieleland.de/saisonkarte. Kunstausstellung von LebensKUNST Liebe Unterstützer*innen von INIOS, wir laden Sie / Euch recht herzlich zur Kunstausstellung von LebensKUNST in die Filiale der Kreissparkasse Waag- haus (Marienplatz 28) in Ravensburg ein. Sie ist zu den Öffnungszeiten der Kreissparkasse vom 25.10 bis zum 03.12.2023 zu sehen. Hintergrund zur Ausstellung: Im Juni 2023 verwandelte sich die Don-Bosco-Schule in Hegenberg in ein großes Atelier. Unter der Anleitung der Künstlerin Miriam Saric aus Ravensburg gestalteten die Lehrer mit ihren 80 Schüler*innen viele verschiedene Kunstwerke. Unter dem Motto „Kunst für uns“ entstanden individuelle Rückblicke auf die vergangenen drei Jahre. Diese waren von Corona und der Neugestaltung des Schulgebäudes geprägt. Ob auf Leinwand gemalt oder mit Schablonen gewalzt, ob Collagen geklebt oder Gips- abdrücke anfertigt, ob sich die Schülerinnen und Schü- ler im Linoldruck übten, Graffitis sprühten oder gemein- sam an einer großen Holzplatte in einer Gruppenarbeit künstlerisch tätig waren. Mit jedem Material konnten die Schülerinnen und Schüler ihren Gefühlen und Gedanken Ausdruck verleihen. Das Projekt wird von der OWB, in Kooperation mit der Don Bosco Schule Hegenberg, im Rahmen von „Impulse Inklusion 2022“ umgesetzt und vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gefördert. Über 1000 m2 Ausstellungsfläche RAVENSBURG – Deisenfangstr. 61 · Tel. 07 51-36 63 90 Geöffnet: Mo. – Fr. www.fischinger-markisen.de seit 100 Jahren Schwebeschirm Sombrano Sonnenschirm Alu Smart Jubiläumsmarkise 100 Jahre Jubiläums Aktionen Bezirksleiter Daniel Barth 01516-4685085 daniel.barth@lbs-sued.de GESCHÄFTSANZEIGEN GESUNDHEIT IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 44 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. „Alternative Bestattungsformen“ Die Ballonbestattung. www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 10.00 bis 16.30 Uhr Ein Unternehmen der EnBW NeckarCom Kunde? Einfach im Kundenportal upgraden! 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              Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 08.06.2021 TOP 01 Einwohnerfragestunde Von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern wurden keine Fragen an die Verwaltung gestellt. TOP 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeisterin Rürup teilt mit: In nicht öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder wenn dies nicht möglich ist, in der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung bekannt zu geben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner entgegensteht (§ 35 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung). Aus der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Mai 2021 sind keine Beschlüsse bekannt zu geben. TOP 03 Bericht der Bürgermeisterin Bürgermeisterin Rürup berichtet: a) Bachoffenlegung Die Arbeiten zur Bachoffenlegung mit teilweiser Bepflanzung gehen gut voran. Bis Ende des Monats werden die Arbeiten abgeschlossen. Die restliche Bepflanzung erfolgt im September, da es aufgrund der Vegetation früher nicht möglich ist. b) Corona-Pandemie In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 38 infizierte Personen, im gesamten Landkreis Ravensburg sind es 1.202 Personen. c) Unterricht an der Klosterwiesenschule Seit dem 7. Juni 2021 findet der Unterricht wieder in Präsenz statt. d) Vermarktungsauftakt Fischerareal Diese Auftaktveranstaltung findet am 17.06.2021 in der Schenk-Konrad-Halle mit Hygienekonzept und der Möglichkeit vorab einen Selbsttest durchzuführen, statt. e) Planungswerkstatt Dorfplatz Die Planungswerkstatt zur Gestaltung des Dorfplatzes und der Ortsmitte findet am Samstag, den 24. Juli 2021 statt. TOP 04 Sanierung der Sanitäranlage im Grünen Gebäude der Klosterwiesenschule - Vergabe der Arbeiten Putz/Maler; Estrich; Fliesen; Trockenbau; Schreiner; Schadstoffsanierung; Heizung-Lüftung- Sanitär; Elektro sowie die Vergabe der Elektroarbeiten am Elektroverteiler im gelben Gebäude. Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Geplant ist die Sanierung der Sanitäranlagen im grünen Gebäude in den Sommerferien 2021 durchzuführen. Auf Grund der Bausumme konnten die Gewerke beschränkt ausgeschrieben werden. Am 17.05.2021 wurden die Leistungsverzeichnisse vom Architekturbüro und den beiden Ingenieurbüros an die verschiedenen Handwerksbetriebe versandt. Abgabe der Angebote ist der 04.06.2021. Die Submissionsergebnisse werden zur Bauausschusssitzung am 07.06.2021 vorliegen. Die Arbeiten der einzelnen Gewerke sollten entsprechend der Empfehlung der Planungsbüros vergeben werden. Beschluss: a. Der Auftrag für Elektroarbeiten wird an die Firma Elektro Reisch aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 47.109,34 Euro brutto erteilt. b. Der Auftrag für HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) wird an die Firma Burk aus Ravensburg mit einer Angebotssumme von 62.765,28 Euro brutto erteilt. c. Der Auftrag für Estricharbeiten wird an die Firma AF Fussbodentechnik aus Amtzell mit einer Angebotssumme von 4.324,34 Euro brutto erteilt. d. Der Auftrag für Fliesenarbeiten wird an die Firma Madlener aus Altshausen mit einer Angebotssumme von 18.627,49 Euro brutto erteilt. e. Der Auftrag für Trockenbau wird an die Firma Bochtler aus Winterstettendorf mit einer Angebotssumme von 7.549,36 Euro brutto erteilt. f. Der Auftrag für Schreinerarbeiten wird an die Firma Sugg aus Tettnang mit einer Angebotssumme von 14.525,14 Euro brutto erteilt. g. Der Auftrag für Schadstoffsanierung wird an die Firma Kaiser aus Seekirch mit einer Angebotssumme von 19.009,36 Euro brutto erteilt. h. Der Auftrag für Maler- und Putzarbeiten wird an die Firma Schmid aus Baindt mit einer Angebotssumme von 11.087,53 Euro brutto erteilt. i. Der Auftrag für die Sanitärtrennwände wird an die Firma Cato aus Ummendorf mit einer Angebotssumme von 5.557,68 Euro brutto erteilt. TOP 05 Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen und Bedenken der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Lilienstraße und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: In der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss und in der Sitzung am 12.01.2021 der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Lilienstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu gemäß § 13b i.V. mit §13a Abs.1 Satz 1 BauGB beschlossen. Der Entwurf in der Fassung vom 12.01.2021 lag in der Zeit vom 01.02.2021 bis 05.03.2021 im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einsicht war auch auf der Homepage der Gemeinde möglich. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gehört. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 12.01.2021 zu eigen. 2. Für die in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die vom Gemeinderat vorgenommenen Änderungs- beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. 3. Der Gemeinderat billigt diese Entwurfsfassung vom 18.03.2021. Die Änderungen beschränken sich auf Ergänzungen der Hinweise, redaktionelle Änderungen der Planzeichnung und des Textes sowie Ergänzungen bei der Begründung. Es sind keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung führen. Die von den Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden entsprechend benachrichtigt. 4. Der Bebauungsplan "Lilienstraße" in der Fassung vom 18.03.2021 wird gemäß dem Satzungstext als Satzung beschlossen TOP 06 Bebauungsplan "Bühl" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bauamtsleiterin Jeske berichtet: In der Sitzung vom 03.12.2019 wurde vom Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bühl“ gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flst. 455/2, 455/9, 137/1 und eine Teilfläche des Flst. 131/1. Es fand eine frühzeitige Behördenbeteiligung statt. Der Öffentlichkeit wurde vom 06.12.2019 bis 20.12.2019 die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Sitzung des Gemeinderats vom 13.04.2021 wurden dem Gremium 3 Varianten des städtebaulichen Entwurfs vorgestellt, die sich in der Dichte der Bebauung unterschieden haben. Die Variante mit der größten Dichte wurde nach Beschluss des Gemeinderats weiter ausgearbeitet. Die Erschließung des Baugebietes wird vom Büro Fassnacht aus Bad Wurzach geplant. Bei der Bearbeitung der Straßenführung wurde festgestellt, dass das bestehende Geländeprofil im Straßenverlauf an manchen Stellen Schwierigkeiten bereitet. Es wurde eine optimierte Straßenplanung, auch mit breiteren Fahrbahnen erarbeitet, die nun dem geänderten Entwurf zu Grunde liegen. Mit dem nun vorliegenden Entwurf soll die öffentliche Auslegung, sowie die Anhörung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Beschluss: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan "Bühl" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt billigt den Entwurf zum Bebauungsplan "Bühl" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu vom 11.05.2021 mit folgenden Änderungen: − Einarbeitung des Erschließungs- und Entwässerungskonzeptes − Festsetzen der offenen/ abweichenden Bauweise bei Typ4 − Das Grundstück mit der Nummer 2 wird in den Typ 2 (Schablone) umgewandelt. Dieser so geänderte Entwurf erhält das Fassungsdatum 08.06.2021. Mit diesem Entwurf ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. TOP 07 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der 2. Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis Bauamtsleiterin Jeske trägt folgenden Sachverhalt vor: Im Bereich des rechtskräftige Bebauungsplans 2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis wurde ein großes Grundstück verkauft, da die Käufer einen großen Platzbedarf haben. Es wurde ein Baugesuch mit einem Gebäude von 79,74 m Länge eingereicht. Da im Bebauungsplan eine offene Bauweise festgelegt wurde, was bedeutet, dass Gebäude max. 50m lang sein dürfen, wurde von der Baurechtsbehörde im Landratsamt eine Befreiung angefordert. Die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wurde durch den Gemeinderat am 13.04.2021 erteilt und der Baurechtsbehörde mitgeteilt. Ende April hat die Baurechtsbehörde der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Befreiung von der Festsetzung „offene Bauweise“ nicht möglich wäre. In zahlreichen Gesprächen konnte das Landratsamt nicht überzeugt werden, in diesem Einzelfall eine Befreiung zu erteilen. Nur mit der Änderung des Bebauungsplanes ist das Bauvorhaben in der eingereichten Form zu verwirklichen. Beschluss: Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "2.Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Gemäß § 13a BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes "2. Erweiterung Gewerbegebiet Mehlis" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Änderungsgeltungsbereiches befindet sich das Grundstück mit der Flst.-Nr. 1014/4. Erfordernis und Ziele der Planung: • Aufweitung des ursprünglichen Festsetzungskonzeptes zur Ermöglichung einer zukunftsorientierten Bauweise • Stärkung des gewerblichen Standortes durch die Ermöglichung betrieblicher Erweiterungen zur Sicherung eines ausgewogenen Angebotes an Arbeitsplätzen • Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen • Vermeidung oder Minimierung von Konflikten mit dem Naturraum bzw. von Nutzungskonflikten Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Im Rathaus der Gemeinde Baindt (Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt), Zimmer 4.1 wird der Öffentlichkeit während der allgemeinen Öffnungszeiten Gelegenheit gegeben, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr). Es besteht bis zum 30.06.2021 die Gelegenheit zur frühzeitigen Äußerung. Hinweise: Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. TOP 08 Alternativflächen für die im aktuellen Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans dargestellte neue Kiesabbaufläche in Grund Bürgermeisterin Rürup berichtet: Mit Schreiben vom 29.09.2020 haben sich die Gemeinden Vogt, Wolfegg, Schlier, Waldburg, Baienfurt und Baindt mit einem gemeinsamen Antrag im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Regionalplans an den Regionalverband gewandt. Tenor des Schreibens ist es, zu prüfen, ob es Alternativflächen für die neue Kiesabbaufläche in Grund, Gemeinde Vogt, an den bereits vorhandenen Standorten für Kiesabbau gibt. Nach Meinung der genannten Kommunen ist der Regionalverband unbestritten für die Sicherung der Rohstoffe für unsere Region zuständig, doch können diese auch an den bereits vorhandenen Abbaugebieten gesichert werden, ohne die Ausweisung des neuen Standorts in Grund, der wie bekannt verschiedene Besonderheiten aufweist. Das Schreiben der Kommunen an den Regionalverband hängt der Vorlage an. Von Seiten des Regionalverbands wurde daraufhin am 02.11.2020 zugesagt, im Zuge der Aufarbeitung der eingegangenen Anregungen aus der Trägeranhörung und der Offenlage dieses Anliegen mit zu berücksichtigen. „Im Ergebnis hat sich dabei gezeigt, dass es im räumlichen Umfeld keinen alternativen Einzelstandort gibt, der „Vogt- Grund“ gleichwertig oder gleichrangig hinsichtlich der Rohstoffmenge und weiterer Kriterien ersetzen könnte“, so die Ausführung im Schreiben des Regionalverbands, das dieser Vorlage ebenfalls anhängt. Weiter wird in diesem Schreiben ausgeführt, dass mehrere alternative Standorte in Summe auf die benötigte Menge von ca. 3 – 4 Mio. m³ Kies kommen könnten. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit Herrn Landrat Sievers, Herrn Verbandsdirektor Franke sowie den Bürgermeister/innen am 07. Mai 2021 wurde als Alternativlösung vorgeschlagen, folgende Rohstoffmengen bzw. Flächen im Regionalplan an Stelle von „Vogt-Grund“ zusätzlich auszuweisen: Baindt – Humpißwald 1,25 Mio. m³ (ca. 8 ha Fläche) Wolfegg – Greut 1,25 Mio. m³ (ca. 7 ha Fläche) Schlier Oberankenreute 0,5 Mio. m³ (ca.6 ha Fläche) Ravensburg- Knollengraben 0,5 Mio. m³ (ca. 2 ha Fläche) Die benötigte Rohstoffmenge von 3 – 4 Mio. m³ Kies ergäbe sich dadurch, allerdings auf mehr als der doppelten Fläche im Vergleich zu „Vogt-Grund“. Der Waldanteil läge bei ca. 14 ha (Baindt und Schlier-Oberankenreute). Im Humpißwald auf der Gemarkung Baindt mussten bereits für die Fortschreibung wertvolle Waldbereiche übersprungen werden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass mit dem Humpißwald ein zentralerer Teil des Altdorfer Waldes, der weniger im Randbereich und näher an schutzwürdigen Zonen liegt, betroffen wäre. Die vorhandene Rohstoffmächtigkeit ist mittel und der Flächenverbrauch dadurch relativ hoch. Der Humpißwald ist ein Vorranggebiet für besondere Waldfunktionen und liegt im Regionalen Grünzug. Weitere Informationen zur Alternative Humpißwald und zu den anderen genannten alternativen Abbaugebieten liegen der Vorlage bei. Bei der Erörterung in den Gremien kam der Gemeinderat Schlier bereits zu dem Ergebnis, dass er eine weitere Ausweisung von Kiesflächen, insbesondere nach der nun bekannten Eignungsprüfung, ablehnt. Eine Beratung in den anderen betroffenen Gemeinderäten ist noch nicht erfolgt. Ein Neuaufschluss für den Kiesabbau in „Grund“ ist zu verhindern. Aus vielerlei Hinsicht, zum einen im Hinblick auf das Landschaftsschutzgebiet Altdorfer Wald und zum anderen vor allem im Hinblick auf das sich verändernde Klima. Unser aller Trinkwasser ist zu schützen. Der Standort „Grund“ ist nicht der richtige Standort um Kies abzubauen. Es wurde von den betroffenen Gemeinden deshalb gemeinsam und sehr ernsthaft nach Alternativen gesucht, auch um die Last nicht anderen Landkreisen, die bereits vom Rohstoffabbau stark betroffen sind, aufzubürden und um in der unmittelbaren Raumschaft Lösungen darstellen zu können. Das Ergebnis der Prüfung ist nun, dass Alternativen dargestellt werden können, die ökologisch jedoch deutlich schlechter sind als „Grund“. Hätte die Prüfung ergeben, dass es Alternativgebiete gibt, die besser geeignet sind als „Grund“, wäre es einfacher möglich auf „Grund“ zu verzichten, doch in vorliegendem Fall würde ein Verzicht auf „Grund“ wohl einen Widerspruch zur Planungssystematik bedeuten und einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot darstellen, da das Vorhaben mit geringeren Nachteilen für die Natur und Landschaft an anderer Stelle verwirklicht werden kann. Beschluss: Der Alternativfläche im Humpißwald wird nicht zugestimmt. TOP 09 Antrag des Wirtschaftsverbundes Baienfurt-Baindt e.V. auf die Gewährung eines Zuschusses im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zur Wirtschaftsförderung in Baindt Bürgermeisterin Rürup teilt mit: Der Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. hat einen Antrag auf Bezuschussung von vorgesehenen Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung in Baindt und Baienfurt aufgrund der anhaltenden Pandemie gestellt. Der Wirtschaftsverbund bittet aus diesem Grund um einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € durch die Gemeinde Baindt. Derselbe Antrag wurde auch an die Gemeinde Baienfurt gerichtet und von Seiten des Gemeinderates Baienfurt positiv beschieden. Seit dem 22.10.2002 gibt es den Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. (wbb) in seiner jetzigen Form. Der wbb ist eine Interessensvertretung von rund 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, die Kommunen Baindt und Baienfurt sind ebenfalls darin vertreten und unterstützen die Tätigkeit des wbb. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in Baindt und Baienfurt. Auch während der Pandemie stand der wbb seinen Mitgliedern bspw. mit Informationen rund um mögliche Fördermittel mit Rat und Tat zur Seite. Rund 70 Prozent der Mitglieder im wbb haben ihren Sitz in Baienfurt und rund 30 Prozent in Baindt. Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat dem wbb einen Zuschuss in Höhe von 2.500 € zu gewähren. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Zuschuss an den Wirtschaftsverbund Baienfurt- Baindt, in Höhe von 2.500 € zu. Es handelt sich dabei um eine außerplanmäßige Ausgabe. TOP 10 Bauantrag zur Errichtung einer Gartenhütte und den dafür erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan "An der Grünenbergstraße 1. Änderung" auf Flst. 682, Grünenbergstr. 35 Bauamtsleiterin Jeske berichtet: Der Bauherr möchte auf dem Flst. 682 in den Garten an der nord-östlichen Ecke eine Gartenhütte für Gartenwerkzeug mit einem geschlossenen Teil und einem überdachten, offenen Teil von insgesamt 3,19 m Breite und 7,01 m Länge bauen. Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bebauungsplan „An der Grünenbergstraße, 1. Änderung“ und wird nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. (B-Plan rechtskräftig 15.06.1970). Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Nebengebäude in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. In einer Änderung des Bebauungsplanes (05.06.1987) wurden als Ausnahme zugelassen: • Holzschuppen bis 20m³ mit Satteldach und einer Dachneigung wie das Hauptgebäude mit Holz- oder Ziegeleindeckung entsprechend den Festsetzungen des Hauptgebäudes; • Gewächshäuser bis 15m³ mit einer max. Gebäudehöhe von 2,50 m; • Pergolen mit max. 20m² Grundfläche aus Holz in Verbindung mit dem Hauptgebäude. Für die Gartenhütte (Holzschuppen) sind 3 Befreiungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. • Überschreitung des Bruttorauminhaltes • Dachform • Dacheindeckung Nach § 31 Abs. 2 BauGB kann ein Vorhaben von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Antrag und den Befreiungen zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 BauGB zum Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen wird erteilt. TOP 11 Bauvoranfrage zur Abklärung der Geschossigkeit beim Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Flst. 34/5, Marsweilerstr. 21 Bauamtsleiterin Jeske teilt mit: Der Eigentümer des Grundstücks Marsweilerstraße 21 möchte das alte Gebäude abbrechen und ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage bauen. Das Gebäude soll mit 2 Geschossen und einem Satteldach errichtet werden. Vor Einreichung des Bauantrages soll abgeklärt werden, ob die Gemeinde der 2-Geschossigkeit des Gebäudes zustimmt. Ebenfalls soll abgeklärt werden, ob die Firstrichtung gedreht werden kann, so dass sie beim Neubau in Nord-Süd-Richtung verläuft. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor, so dass das Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile) beurteilt wird. Nach § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Die Dachform und somit auch die Firstrichtung ist kein Kriterium, das zur Beurteilung des Einfügens herangezogen wird. In der näheren Umgebung sind 1-2 geschossige Ein- und Mehrfamilienhäuser vorhanden, so dass sich das Gebäude nach Ansicht der Verwaltung in die nähere Umgebung einfügt. Im nördlich angrenzenden Bebauungsplan „Marsweiler Spielmann Süd“ sind entlang der Marsweilerstraße 2- geschossige Gebäude mit einer Wandhöhe von 6,00m und einer Gesamthöhe des Gebäudes von 10,50m zulässig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage wird erteilt. TOP 12 Festlegung der Verkaufspreise für das Sanierungsgebiet Ortskern II - Fischerareal Kämmerer Abele teilt mit: Das Fischerareal befindet sich im Sanierungsgebiets Ortskern II. Eine Veräußerung im Vermarktungsauftakt zum Neuordnungswert im Sinne von § 153 Abs. 4 BauGB soll sicherstellen, dass sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen frühzeitig und vollständig in das Sanierungsvermögen zurückfließen. Die Ausgleichsbetragspflicht wird durch eine Veräußerung zum Neuordnungswert grundsätzlich nicht berührt. Nach § 155 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind jedoch die Bodenwerterhöhungen, die der Eigentümer beim Erwerb des Grundstücks als Teil des Kaufpreises bereits entrichtet hat, auf den später zu erhebenden Ausgleichsbetrag anzurechnen. Ein mit dem Kauf verbundener Ablösevertrag kann frühzeitig für Sicherheit bei der Gemeinde und dem Eigentümer sorgen. Zur Deckung von Kosten der Sanierungsmaßnahme kann auch bei der Veräußerung von Grundstücken mittels einer Ablösungsvereinbarung ein den Neuordnungswert insoweit überschreitender Verkaufspreis vereinbart werden. Mindestsanierungsendwert Baufeld 1 - 390 €/m² Vorschlag: 415 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 1 gegenüber Supermarkt 430 €/m² (Baufeld 1 oberirdische Parkierung) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). Mindestsanierungsendwert in Baufeld 2: 410 €/m² Vorschlag: 435 €/m² *zuzüglich KAG-Beiträge (12,19 €/m²) 15 €/m² Verkaufspreis Baufeld 2 gegenüber Bauhof 450 €/m² (Baufeld 2 Ankerprojekt - Parkierung in der Tiefgarage) Zusätzlich berechneter Nahwärmeanschlusskostenbeitrag 57,83 m² netto (68,82 €/m² brutto). *derzeitige KAG-Beiträge (Wasserversorgung 2,38 €/m² * 1,07 (7 MwSt.) + Abwasserbeiträge (4,28/m² Kanalbeitrag +1,30 €/m² Klärbeitrag) mit dem jeweiligen Nutzungsfaktor 1,5 (3 geschossig)). Um auch weiterhin einen attraktiven günstigen Wärmepreis in der Nahwärmeversorgung gewährleisten zu können, benötigt die Gemeinde laut Kirchner Konstruktionen GmbH einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von insgesamt ca. 580.000 € netto. Auf Basis der Berechnung dividiert durch die Grundstücksfläche ergibt das einen Preis pro m² Grundstücksfläche von 57,83 €/m² netto. Dieser Grundbeitrag beinhaltet die Übergabestation bis zu einer max. Anschlussleistung von 100 kW. Pro weiterem kW Anschlussleistung erhöht sich der Beitrag um 150 € netto. Im Grundbeitrag beinhaltet ist weiterhin die Hausanschlussleitung auf dem Grundstück des Anschlussnehmers bis zu einer maximalen Länge von 10 m. Jeder weitere Trassenmeter wird mit 300 €/m netto verrechnet. Bei den Kosten für die Hausanschlussleitung sind lediglich die Kosten für den Rohrleitungsbau enthalten, die notwendigen Tiefbauarbeiten (Graben erstellen und wieder verfüllen) sind bauseits durch den Anschlussnehmer zu erbringen. Sind zusätzlich Rohrleitungen im Gebäude von der Hauseinführung bis zur Übergabestation zu verlegen, werden diese mit 170 € netto pro Meter Trassenlänge verrechnet. Die Gemeinde hat in den Vorjahren bereits 900.000 € Landesmittel (60%) für den Grunderwerb abrufen können. Bei entsprechender Veräußerung der Grundstücke in den Jahren 2021/2022 werden die Erträge gegengerechnet. Es besteht eine förderrechtliche Verpflichtung, für die mit Fördermitteln erworbenen Grundstücke, welche zum Zeitpunkt der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme noch im Eigentum der Gemeinde stehen, einen entsprechenden Wertansatz als förderrechtliche Einnahme zu bilden bzw. Veräußerungserlöse für mit Sanierungsmitteln erworbenen und weiter veräußerten Grundstücke als Einnahmen in die Sanierungsabrechnung einzustellen. Die Gemeinde darf gem. § 92 Gemeindeordnung Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht, veräußern. Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Bei der Grundstücksveräußerung im Fischerareal stehen in der Konzeptvergabe nicht der Maximalpreis, sondern die gute Konzeption im Vordergrund. Um im Fischerareal Gebäude nach dem Effizienzhausstandard der KFW bauen zu können, wird im Konzeptvergabeverfahren der Primärenergiefaktor auf < 0,4 festgelegt. Beschluss: a) Der Verkaufspreis im Baufeld 1 (gegenüber Supermarkt) wird auf 430 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. b) Der Verkaufspreis im Baufeld 2 (Ankerprojekt gegenüber Bauhof) wird auf 450 €/m² inkl. KAG-Beiträge festgelegt. c) Der Nahwärmeanschlussbeitrag wird in Baufeld 1 und 2 auf 57,83 €/m² netto zuzüglich MwSt. festgelegt. TOP 13 Kindergartenangelegenheiten - örtliche Bedarfsplanung nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes - Hauptamtsleiter Plangg berichtet: Nach § 3 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes hat die Gemeinde Baindt für alle Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Kinder ab der Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres für deren frühkindliche Förderung einen Platz in einer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Zur Vorgeschichte: Bund, Länder und Gemeinden haben sich bereits im Jahr 2007 darauf verständigt, bis zum 01.08.2013 für bundesweit durchschnittlich 35% der Kinder unter 3 Jahren ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Für Baden-Württemberg wurde eine bedarfsgerechte Quote von 34% festgelegt, die jedoch in der Realität sehr unterschiedlich ausfallen können. In der Gemeinde Baindt gibt es derzeit 40 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. (3 Kleinkindgruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“, 1 Gruppe im Kindergarten „St. Martin“). Aufgrund der Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 (es werden mehr Kindergartenplätze und weniger Krippenplätze benötigt) wurde die Betriebserlaubnis für die Krippengruppe „Sternschnuppe“ im Neubau des Kindergartens SMS geändert in eine altersgemischte Gruppe zur Betreuung von Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren. Somit stehen im kommenden Kindergartenjahr noch 30 Krippenplätze zur Verfügung. (20 Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ und 10 Plätze im Kindergarten „St. Martin“). Für die Gemeinde Baindt ergibt sich in den kommenden Jahren folgender Bedarf: a.) Regelkindergarten Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2021/2022 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2015 221 Kinder und dem 31.08.2019 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2022/2023 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2016 209 Kinder und dem 31.08.2021 geboren sind Gesamtbedarf Kindergartenjahr 2023/2024 - Anzahl der Kinder, die zwischen dem 01.09.2017 186 Kinder und dem 31.08.2021 (Stand 26.05.2021 ) geboren sind. In der Gemeinde Baindt stehen in folgenden Einrichtungen Kindergartenplätze zur Verfügung: Kindergarten „St. Martin“ 72 Plätze Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ 116 Plätze Waldorfkindergarten 47 Plätze ……………….. Insgesamt 235 Plätze Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2021/2022 221 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2022/2023 209 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 Gesamtbedarfsplanung Kindergartenjahr 2023/2024 186 Kinder zur Verfügung stehende Plätze 235 In der Gemeinde Baindt haben die Eltern die Auswahl unter verschiedensten Betreuungsformen und Trägern. Seit dem Jahr 2010 wird der Waldorfkindergarten mit den laut Betriebserlaubnis genehmigten Plätzen (47) in die Bedarfsplanung mit aufgenommen. Nach § 8 Abs. 1 des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Standortgemeinde für die Förderung des Waldorfkindergartens zuständig. Der Waldorfkindergarten erhält von der Standortgemeinde einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63% der Betriebsausgaben. Im Gegenzug rechnet die Gemeinde für auswärtige Kinder mit den Wohnsitzgemeinden im Rahmen eines interkommunalen Kostenausgleichs ab. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Baindt für die auswärtigen Kinder Zahlungen über das Finanzausgleichsgesetz. (FAG-Mittel). Aus der Gemeinde Baindt besuchen derzeit 21 Kinder den Waldorfkindergarten. Wie sehen die Belegungszahlen im kommenden Kindergartenjahr 2021/2022 aus? Ende November 2020 wurden die Eltern angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr den Regelkindergarten besuchen können. Im Kindergarten „St. Martin“ sind alle Plätze belegt. 10 Anmeldungen konnten nicht berücksichtigt werden. Auch die Plätze im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Alle Baindter Kinder haben einen Platz erhalten. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ konnten alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Aufgrund der Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ wurden zusätzliche Betreuungsplätze im Kindergartenbereich geschaffen. Diese neugeschaffenen Plätze wurden den Eltern angeboten, die eine Absage im Kindergarten „St. Martin“ erhalten haben. 8 haben dieses Angebot angenommen, 2 haben sich auf die Warteliste im Kindergarten „St. Martin“ setzen lassen. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es insgesamt noch 4 freie Plätze. b.) Kleinkindgruppen Wie bereits dargelegt, haben seit dem 01.08.2013 auch alle Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Für Baden-Württemberg gilt eine bedarfsgerechte Quote von 34%. Bei durchschnittlich 49 Geburten pro Jahr ergeben sich auf dieser Grundlage 34 Kinder, die einen Betreuungsplatz benötigen. In der Gemeinde Baindt gibt es ab dem kommenden Kindergartenjahr insgesamt 3 Kleinkindgruppen mit jeweils 10 Plätzen. 1 Kleinkindgruppe befindet sich im Kindergarten „St. Martin“, 2 weitere im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. Auch hier wurden die Eltern im November 2020 angeschrieben, deren Kinder im kommenden Kindergartenjahr eine Krippengruppe besuchen können. Die Krippengruppe im Kindergarten „St. Martin“ ist voll belegt. In den Krippengruppen im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Fazit: 1.) Die Regelkindergartengruppen im Kindergarten „St. Martin“ und im Waldorfkindergarten sind voll belegt. Im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“ gibt es noch 4 freie Plätze. Es bleibt abzuwarten, ob diese Plätze ausreichen. 2.) Von den insgesamt 30 Krippenplätzen sind 26 Plätze belegt. Es gibt noch 4 freie Plätze im Kindergarten „Sonne, Mond und Sterne“. 3.) Es können somit alle Anmeldungen - wenn auch nicht immer in der Wunscheinrichtung bzw. zum Wunschtermin - berücksichtigt werden. Anmerkung: 1.) Aufgrund der beantragten Änderung der Betriebserlaubnis für die Gruppe „Sternschnuppe“ konnte auf den geänderten Bedarf an mehr Betreuungsplätzen im Bereich Regelkindergartengruppen, sowie beim Rückgang bei den Krippenplätzen zeitnah reagiert werden. Zudem haben wir immer noch eine freie Gruppe im Neubau des Kindergartens „Sonne, Mond und Sterne“. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe im Laufe des kommenden Kindergartenjahres in Betrieb genommen wird. (Bezug der Häuser im Baugebiet Marsweiler Ost II). 2.) Der Waldorfkindergarten plant, einen neuen Kindergarten zu bauen. Erste Gespräche mit Verwaltung und Landratsamt haben bereits stattgefunden. Der bisherige 2 – gruppige Kindergarten soll um eine weitere Gruppe vergrößert werden. Aufgrund der Pandemie sind die Planungen des Vorstandes etwas ins Stocken geraten. Der Vorstand des Waldorfkindergartens wird seine Planungen voraussichtlich im Herbst im Gremium vorstellen. 3.) Im Kindergarten „St. Martin“ konnten 10 Anmeldungen für den Regelkindergarten nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird zeitnah mit Herrn Pfarrer Staudacher das Gespräch suchen, ob mittelfristig der Anbau einer weiteren Kindergartengruppe gewünscht bzw. überhaupt möglich ist. Zudem ist abzuklären, ob eine Waldgruppe - halbtags / ganztags - unter der Trägerschaft der Kirche unter Einbeziehung der Villa Kunterbunt denkbar ist. 4.) In der letzten Kindergartenausschusssitzung am 10. Mai 2021 wurde den Gremiumsmitgliedern u.a. die verschieden Betreuungsformen und Betreuungszeiten in den jeweiligen Einrichtungen vorgestellt. Fraktionsübergreifend wurde dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Verlängerung der Öffnungszeit in den Krippen - derzeit von 07:00 Uhr – 13:00 Uhr - Wunsch vieler Eltern ist. Die Verwaltung wird dies gerne aufnehmen und bei der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 einen möglichen Bedarf unter Angabe des monatlichen Elternbeitrags abfragen. In einer der Krippengruppen könnte man dann eine Betreuung in der Zeit von 07:00 Uhr – 15:00 Uhr bzw. 16:00 Uhr anbieten. Es ist dabei jedoch noch das Problem mit dem dann vorgeschriebenen Mittagessen zu lösen. Beschluss: 1.) Der örtlichen Bedarfsplanung zur Betreuung von Kindern ab 1 Jahr nach § 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes wird zugestimmt. 2.) Im Rahmen der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2022/2023 ist der Bedarf einer längeren Betreuungszeit im Krippenbereich abzufragen. 3.) Mit den Trägern des Waldorfkindergartens bzw. des Kindergartens „St. Martin“ sind Gespräche über eine Erweiterung der Einrichtung bzw. Schaffung einer Waldgruppe zu führen. TOP 14 Anfragen und Verschiedenes a) Schmierereien, Ruhestörung Ein Gremiumsmitglied spricht die immer öfters auftretenden Schmierereien an Gebäuden, Schildern usw. im Gemeindegebiet an. Ebenso wurde am Wochenende (04. – 06.06.2021) im Baindter Bädle bis in die frühen Morgenstunden gefeiert. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass die Verwaltung eine Security-Firma beauftragt hat, die das Baindter Bädle und die Klosterwiesenschule in den Abend- und Nachtstunden mehrmals kontrolliert. Darüber hinaus wird der Gemeindevollzugsbedienstete diese Bereiche zu den übrigen Zeiten ebenfalls verstärkt kontrollieren. b) Abschluss Kaufverträge Erlenstraße Es wurde zum wiederholten Male nachgefragt, ob die Kaufverträge zwischenzeitlich abgeschlossen wurden. Bürgermeisterin Rürup teilt mit, dass der Abschluss eines Kaufvertrages noch aussteht. Die Terminfindung in diesem Fall gestaltet sich als recht schwierig. c) Erdwall Igelstraße Die Verwaltung wurde gebeten, darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Grundstückseigentümer an der Igelstraße den Wall wieder so herstellen, wie es vor der Bebauung war. Ortsbaumeister Roth teilt mit, dass die Anwohner bereits angeschrieben wurden, den Rückbau zeitnah vorzunehmen. d) Rathaus Baindt – Öffnungszeiten Derzeit benötigt man für den Rathausbesuch einen Termin. Es wurde die Frage gestellt, ob Lockerungen der Öffnungszeiten des Rathauses geplant sind. Bürgermeisterin Rürup bemerkt, dass spätestens in zwei Wochen das Rathaus zu den normalen Öffnungszeiten ohne Voranmeldung wieder zugänglich ist. e) Weg alte B 30 Richtung Kreisverkehr Es hat sich zwischenzeitlich ein Trampelpfad von der B 30 alt bei der Bäckerei Hausmann durch die Fläche der „Wasserhüterinnen“ Richtung Kreisverkehr gebildet. Dieser Weg wird als Abkürzung hauptsächlich von Fahrradfahrern genutzt. In diesem Bereich sollte man eine klar definierte Wegeführung auch optisch vorgeben. Die Verwaltung wird sich dies vor Ort anschauen und nach Lösungen suchen.[mehr]

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                ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 2 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u so w ie d ie Ä n d e ru n g d e s G e lt u n g sb e re ic h e s d e s B e b a u u n g sp la n e s "M a rs w e il e r O st 2 " Fassung vom 11.03.2020 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 5 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 13 4 Hinweise und Zeichenerklärung 17 5 Satzung (der 1. Änderung) 22 6 Satzung (der 2. Änderung) 24 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 26 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 30 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 32 10 Begründung – Sonstiges 33 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 35 12 Begründung – Bilddokumentation 36 13 Verfahrensvermerke 37 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen der 2. Änderung 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 13.05.2019 (BGBl. I S. 706) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S. 597) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 4 Vorbemerkungen Dieses Dokument stellt das Original der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu in der Fassung der 2. Änderung dar. Es enthält nach dem Grundsatz der Planklarkeit und der inhaltlichen Bestimmtheit alle weiterhin verbindlichen Festsetzungen des rechtsverbind- lichen 1. Änderung des Bebauungsplanes " Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018 (kursiv). Diese werden nun redaktionell in dieses Plandokument aufgenommen. Hierdurch sind alle per Satzung formulierten bauplanungs- und bau- ordnungsrechtlichen Vorgaben in einem Gesamtdokument enthalten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 5 2 Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichen- erklärung 2.1 Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Fernmeldetechnische Hauptanlagen sowie Haupt- oder Nebenanla- gen zur Erzeugung von Energie durch Windkraft nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO bzw. § 14 Abs. 2 BauNVO sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 9 BauNVO). Die Zulässigkeit von fernmeldetechnischen Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 BauNVO wird dahin gehend modifiziert, dass Mobilfunkanlagen un- zulässig sind (§ 14 Abs. 2 BauNVO, § 1 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2". (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.3 Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte Stellplätze und Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen um weitere 50 % überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 6 2.4 Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.5 WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am Schnitt- punkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der Seite der Dachtraufe (niedrigere Seite der beiden horizontal verlaufenden Dachab- schluss-Seiten) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen); Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach an der Oberkante der höchs- ten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit. Sofern zulässige Widerkehre, Zwerchgiebel oder Dachaufbauten im Bereich des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut liegen, ist die Verbindungslinie zwischen den nächst gelegenen entspre- chenden Schnittpunkten außerhalb solcher Bauteile maßgeblich. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.6 FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach am höchsten Punkt des Firstes bei Hauptgebäuden mit Pultdach an der höchsten Stelle der Dachkonstruktion (einschließlich Dachüberstand) mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 1,25 m unterschritten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 7 werden; Hauptgebäude weisen dann ein Pultdach auf, wenn mindestens 75 % ihrer Dach-Ebenen parallel sind. bei Hauptgebäuden mit Flachdach wird die Höhe des Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe begrenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.8 Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Typenschablonen) 2.9 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.10 Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports; Gara- gen und/oder Carports sind nur innerhalb dieser Flächen (und inner- halb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; § 12 BauNVO; Nr. 15.3. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen und nicht überdachte Stellplätze auch außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen zulässig. Zur Verkehrsfläche ist mit oberirdischen baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 1,00 m freizuhalten, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht zu beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) ED GA Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 8 2.12 E.../D... Wo Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden; die Differenzierung nach Bauweise bzw. Zuordnung ist wie folgt be- stimmt: E... als max. Wohnungsanzahl pro Einzelhaus (als Wohnge- bäude) D... als max. Wohnungsanzahl pro Doppelhaushälfte (als Wohngebäude) (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB; siehe Typenschablonen) 2.13 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.14 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.15 Straßenbegrenzungslinie; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflä- chen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bau- weise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.17 Umgang mit Nieder- schlagswasser innerhalb des Baugebietes In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und befestigten Flächen der Privatgrundstücke anfällt, auf dem jeweili- gen Grundstück auf dem es anfällt an den Hauskontrollschacht für 70 3 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 9 Regenwasser anzuschließen. Dies gilt auch für Überläufe von Anla- gen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs- Entleerung. Die Ableitung des innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) ent- stehenden Niederschlagswasser-Abflusses und von Quellwasser in die Schmutzwasserkanalisation ist unzulässig. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) 2.18 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.19 Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Stellplätze und Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 10 2.20 Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.21 Pflanzungen in dem Baugebiet (private Grundstücke) Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 600 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entsprechende Neupflanzung zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun- gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuerbrandverord- nung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Walnussbaum Juglans regia Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Sommer-Linde Tilia platyphyllos Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium LR Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 11 Sal-Weide Salix caprea Sträucher Berberitze Berberis vulgaris Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Wilde Stachelbeere Ribes uva-crispa Hunds-Rose Rosa canina Purpur-Weide Salix purpurea Schwarzer Holunder Sambucus nigra Roter Holunder Sambucus racemosa Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.22 Abgrenzung ("Nutzungskordel") von unterschiedlichem Maß der Nutzung (§ 9 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 5 BauNVO; Nr. 15.14. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.23 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Ände- rung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 12 (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.25 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Die Inhalte des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie alle Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese 2. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2"ergänzt. Nunmehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von dieser Änderung betroffe- nen Inhalte vollständig. Nach Abschluss des Verfahrens verbleiben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebauungspla- nes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 2.26 Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Fassung vom 10.05.2019; rechtsverbindlich mit öffentlicher Bekanntma- chung vom 18.09.1973). Nach Abschluss des Verfahrens verblei- ben nur noch die Flächen des Geltungsbereiches innerhalb der schwarz gestrichelten Linie (entspricht der1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt). (§ 9 Abs. 7 BauGB, siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 13 3 Örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 3.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 3.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 1. Änderung des Be- bauungsplanes "Marsweiler Ost 2" (Fassung vom 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018) sowie alle Änderungen, Ergän- zungen oder Erweiterungen, die sich auf diesen Bebauungsplan beziehen, werden durch diese örtlichen Bauvorschriften zur 2. Än- derung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergänzt. Nun- mehr anders lautende Inhalte ersetzen die bisherigen und von die- ser Änderung betroffenen Inhalte vollständig. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); 3.3 Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen, Zwerchgiebel) sind andere Dachformen zulässig. Bei Widerkehren, Zwerchgiebeln und Dachgauben sind als Dachform nur Satteldächer (z.B. stehende Gaupen, Spitzgaupen) bzw. Schleppgaupen zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.4 SD/PD/WD/FD Dachform alternativ Satteldach, Pultdach, Walmdach (letzteres auch als Zeltdach oder so genanntes Krüppelwalmdach zulässig) o- der Flachdach; Für die Dachform Pultdach gilt folgende Definition: Mindestens 75 % aller Dach-Ebenen des jeweiligen Hauptgebäudes müssen zueinan- der parallel sein. Die Fläche einer Dach-Ebene wird in der senkrech- ten Projektion auf die Fläche gemessen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 14 Als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.5 DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Haupt- gebäudes und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Die Dachneigung von Widerkehren muss mit der des zugehörigen Hauptgebäudes identisch sein. Thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen sind parallel zur Dachflä- che, auf der sie befestigt werden, auszuführen. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) 3.6 Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: max. Breite (Außenkante Außenwand): 6,50 m Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,50 m Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 1,00 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.7 Dachaufbauten Dachaufbauten (Dachgauben) sind unter folgenden Voraussetzun- gen zulässig: Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 15 Mindestdachneigung des Hauptgebäudes: 22° max. Breite (Außenkante ohne Dachüberstand): 4,00 m Mindestabstand untereinander (Außenkanten ohne Dachüber- stand) und zu evtl. Widerkehren: 1,50 m Mindestabstand zur Gebäudekante im 1. Dachgeschoß der jewei- ligen Giebelseite: 1,50 m (frei stehende Bauteile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberück- sichtigt) Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,30 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.8 Materialien Als Dachdeckung für Dächer von Hauptgebäuden Garagen sowie sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raum- inhalt sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) als auch eine vollständige Begrünung zulässig. Dies gilt nicht für Dachflächen, die zum Aufenthalt für Personen dienen (z.B. Dachterrassen). Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen (Sonnenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.9 Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig, dies gilt nicht für begrünte Dä- cher. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie die- nen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Son- nenkollektoren, Fotovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 16 Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) 3.10 Geländeveränderungen in dem Baugebiet Veränderungen des natürlichen Geländes (Aufschüttungen und Ab- grabungen) in dem Baugebiet sind nur unter den folgenden Vo- raussetzungen zulässig: Anlehnung an den natürlichen Geländeverlauf und Berücksichtigung der Geländeverhältnisse der Nachbargrund- stücke und der Erschließungs-Situation und Minderung der vorhandenen Hangneigung. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.11 Stützkonstruktionen in dem Baugebiet Stützkonstruktionen jeglicher Art (z.B. Böschungen, Mauern etc.) über einer Höhe von 0,40 m über dem natürlichen Gelände sind unzulässig. Der Böschungswinkel von Stützmauern darf maximal 45° betragen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 3.12 Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. Für andere Nutzungen als Wohnen bleiben die gesetzlichen Vor- schriften unbenommen. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 17 4 Hinweise und Zeichenerklärung 4.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) 4.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) 4.3 Geplante Grundstücksgrenzen; die so gekennzeichneten Gren- zen stellen einen Vorschlag zur Aufteilung der Grundstücke dar (siehe Planzeichnung) 4.4 Nr. ....;....m2 Nummerierung und voraussichtliche Größe der Grundstücke (Nummerierung von Nordwest nach Südost; siehe Planzeichnung) 4.5 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) 4.6 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) 4.7 Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. 526 525 Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 18 Vorhandene Gehölze sollten möglichst erhalten und während der Bauzeit durch entsprechende Baumschutzmaßnahmen vor Verlet- zungen im Kronen- und Wurzelbereich gesichert werden. Um zu vermeiden, dass Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt werden, müssen vorhandene Gehölze außerhalb der Brutzeit von Vögeln (d.h. zwischen dem 01.10. und 28.02.) gerodet werden. 4.8 Sichtflächen für den fließenden Verkehr (außerhalb des Gel- tungsbereiches); innerhalb der Fläche ist eine uneingeschränkte Sicht jeweils 0,80 m über Fahrbahn-Oberkante zu gewährleisten (siehe Planzeichnung). 4.9 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhe- benden Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C- Horizont); Mengenangaben bezgl. künftiger Verwendung des Bo- dens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Bauge- bietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Besei- tigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen so- wie Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspru- chung). Informationen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen ent- hält der Flyer "Bodenschutz beim Bauen", der als pdf auf der Home- page des Landratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. 4.10 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 19 Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Menschenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit ei- ner Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Be- denken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Ret- tungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. 4.11 Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Sollten bei Erdarbeiten Funde (beispielsweise Scherben, Metall- teile, Knochen) und Befunde (z.B. Mauern, Gräber, Gruben, Brand- schichten) entdeckt werden, ist das Landesamt für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart (Abt. 8) unverzüglich zu be- nachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Be- gutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach An- zeige, unverändert im Boden zu belassen. Die Möglichkeit zur fach- gerechten Dokumentation und Fundbergung ist einzuräumen (gem. § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)). Werden bei Aushubar- Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 20 beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. In den verkehrsberuhigten Bereichen bzw. in den Bereichen von Stich- und Einbahnstraßen behält sich die Gemeinde Baindt vor, die Entleerung der Müllbehälter gesammelt an einem Standort durch- führen zu lassen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt be- hält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Im Rahmen der Ausführung der Erschließungsanlage werden in den maßgebenden Bereichen Höhenfixpunkte (Nägel) eingebracht. Den Bauherren wird empfohlen, ein Leer-Rohr von der Erschlie- ßungs-Straße zum Gebäude zur Aufnahme der Telekommunikati- onskabel vorzusehen. Die Grundstücke werden mit einem Anschluss an das Erdgasnetz versehen. Im Sinne einer schadstoffarmen Energie-Erzeugung sollte von diesem Anschluss Gebrauch gemacht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versicke- rungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkeller- ten Gebäuden angelegt werden. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Bei Grundstücken, bei denen das Maß der baulichen Nutzung über die zulässige Grundfläche festgesetzt ist, sollte für eine grenzüber- schreitende Bebauung (Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser etc.) die max. Ausschöpfung der Grundfläche für die einzelnen Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 21 Grundstücke durch privatrechtliche Regelungen frühzeitig vereinbart werden. Weiterführende Informationen bezüglich wild abfließendem Hang- wasser (Oberflächenabflüsse) sowie mögliche Überflutungen in- folge Starkregenereignissen können u.a. im Leitfaden der LUBW „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württem- berg" unter http://www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/serv- let/is/261161/ und auf der Internetseite des Ministeriums für Um- welt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter http://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz- natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/starkregen/ eingeholt wer- den. 4.12 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. 4.13 Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskette und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 22 5 Satzung (der 1. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württem- berg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.02.2017 (GBl. S. 99) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 05.06.2018 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 27.04.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 27.04.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die Begründung vom 27.04.2018 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 10.05.1973, rechtsverbindlich seit 18.09.1973) innerhalb des räumli- chen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachformen zu Dachneigung zu Widerkehr- und Zwerchgiebel zu Dachaufbauten Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 23 zu Materialien zu Farben zu Geländeveränderungen im Baugebiet zur Anzahl der Stellplätze im Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß §13b BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 24 6 Satzung (der 2. Änderung) Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.05.2019 (GBl. S. 161,186), § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2019 (GBl. S. 313), der Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) hat der Gemeinderat Gemeinde Baindt die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Gel- tungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in öffentlicher Sitzung am 21.04.2020 beschlossen. § 1 Änderung des Geltungsbereiches Der Bebauungsplan "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt (Planfassung vom 10.05.1973; Bekanntma- chung vom 18.09.1973) wird in dem im zeichnerischen Teil gekennzeichneten Teilbereich geändert. § 2 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 11.03.2020. § 3 Bestandteile der Satzung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 11.03.2020. Der 2. Änderung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" werden jeweils die Begründung vom 11.03.2020 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" bestehen aus dem Lageplan mit zeichnerischem und textlichem Teil vom 11.03.2020 in Verbindung mit den bisherigen Inhalten (Fassung vom 10.05.73, rechtsverbindlich seit 18.09.1973, geändert am 27.04.2018, rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 25 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrläs- sig die Vorschriften zu Dachneigung zu Materialien nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (S. Rürup, Bürgermeisterin) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 26 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Baindt im Landkreis Ravensburg und umfasst die Flächen der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu. Durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes werden die Festsetzungen und örtlichen Bauvorschrif- ten teilweise angepasst, um Widersprüche auszuschließen bzw. um den Anforderungen einer mo- dernen Bebauung gerecht zu werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit zu erreicht werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Gemäß § 13a BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Um- weltberichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erforderlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2 im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2zu er- warten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungsbereiches; ursprüngliche Festsetzungen Der zu überplanende Bereich befindet sich im Nordosten des Hauptortes der Gemeinde Baindt an der "Marsweilerstraße". Der Geltungsbereich beinhaltet die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 115/5 und 442/1 (Teilfläche). Aus Gründen des Immissionsschutzes wird der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungs- planes "Marsweiler Ost 2" im Nord-Osten zurückgenommen. Eine Bebauung dieses Teilbereichs ist aufgrund dieses bestehenden Immissionskonfliktes nicht möglich. Da durch diese Änderung des Geltungsbereiches nach dieser 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sowie die Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 27 örtlichen Bauvorschriften hierzu eine Umsetzung der geltenden Festsetzungen des rechtsverbindli- chen Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" nicht möglich wäre, wird auch dieser in dem entspre- chenden Bereich zurückgenommen. 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Der zu überplanende Bereich befindet sich im nördlichen Schussental. Die landschaftlichen Bezüge werden geprägt von der Randlage im Bodenseebecken. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im Osten des Pla- nungsbereiches grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an. Im Westen befindet sich Wohnbebau- ung. Darüber hinaus sind keine naturräumlichen Einzelelemente vorhanden. Die überwiegenden Teile des Geländes sind nach Süden hin fallend. Das Gelände weist ein Gefälle von ca. 8,00 m von Norden nach Süden auf. 7.2.2 Erfordernis der Planung Am 05.06.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1.Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" als Satzung beschlossen. Einzelne Festsetzungen des Planes haben sich jedoch als nicht umsetzbar bzw. nicht ausreichend erwiesen. Auch die örtliche Bauvorschrift zu Dachnei- gungen soll angepasst werden. Dies betrifft einerseits die Festsetzungen zur "Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Car- ports" und "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche", die sich teilweise widersprechen. Außerdem soll die örtliche Bauvorschrift zu "Dachneigung" bei Pultdächern, um den Anforderungen eines zeitgemäßen Bebauungsplanes zu entsprechen, aufgeweitet werden. Des Weiteren soll durch die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Planklarheit erreicht werden. Um das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" zu erreichen, nämlich bei effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne, zeitgemäße Bebauung zu schaffen, erwächst der Gemeinde daher ein Erfordernis erneut bauleitplanerisch steuernd einzu- greifen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 28 7.2.3 Übergeordnete Planungen, andere rechtliche Vorgaben, Standort-Wahl Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen des Landes- entwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (1996). Die Planung steht ebenfalls in keinem Widerspruch zu den für diesen Bereich relevanten Zielen der Fortschreibung des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben (im Entwurf). Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan. Die überplanten Flä- chen werden hierin als Wohnbaufläche in Planung (W) dargestellt. Der Bebauungsplan konkreti- siert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Wohngebietes. Innerhalb des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denkmä- ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Systematik der Planung Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. die zulässige Grundfläche des Änderungsbereiches liegt unter 20.000 m². es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Die Systematik der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich ab- schließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 29 Der redaktionelle Aufbau der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.3 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 7.3.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist festgesetzt, dass Garagen und/o- der Carports nur innerhalb der Umgrenzung von Flächen für Garagen und/oder Carports (und in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) errichtet werden dürfen. Gleichzeitig erlaubt die Festsetzung "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche" Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Der Geltungsbereich der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften wurde im nordöstlichen Bereich aus Gründen des Immissionsschutzes zurückge- nommen. 7.3.2 Inhalt der Änderung (Planungsrechtliche Festsetzungen) Um Widersprüche im Bebauungsplan auszuschließen, die zu Fehlentwicklungen und Gefährdungen im Verkehr führen, wird die Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außer- halb der überbaubaren Grundstücksfläche" angepasst. Im Zuge des Änderungsverfahrens soll auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" an die Gegebenheiten angepasst werden. Aus der Festsetzung zu "Nebenanlagen und sonstige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche" wird die Zulässigkeit von Garagen außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen herausgenommen. Des Weiteren wird diese Festsetzung um einen Passus ergänzt, der oberirdischen baulichen Anlagen nur mit Abstand zur Verkehrsfläche erlaubt. 7.3.3 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Marsweilerstraße" hervorragend an das Verkehrsnetz angebunden. An der Erschließungskonzeption wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes nichts geändert. Im Einmündungsbereich in die "Marsweiler Straße" ist die Verkehrs-Sicherheit durch Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. Die innere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Verbindung der "Marsweiler Straße" und der "Lilienstraße". Entsprechende Wendemöglichkeiten tragen zur Minimierung des Durchfahrtver- kehres bei. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 30 8 Begründung – Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 8.1 Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 8.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innen- entwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 8.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marswei- ler Ost 2" zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. 8.2 Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde Baindt. Nordwestlich grenzt an den Geltungsbereich die "Marsweilerstraße" an, im westlichen Bereich der "Krokusweg", im Südwesten die "Lilienstraße". Das Plangebiet wird im Westen, Südwesten und Nordwesten von der bestehen- den Ortsrandbebauung begrenzt. Im östlichen Anschluss sowie in geringem Umfang auch im Süd- osten liegen landwirtschaftliche genutzte Flächen. Der zu ändernde Bereich liegt vollständig im Bereich des Bebauungsplanes "Marsweiler-Ost 2" (rechtsverbindlich seit 18.09.1973) sowie der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu (rechtsverbindlich seit 15.06.2018). Im Plangebiet selbst besteht im Moment eine intensive Ackernutzung. Ein kleiner Teil im östlichen Geltungsbereich wird als Intensivgrünland genutzt. Das nächste kartierte Biotop liegt über 300 m östlich des Berei- ches ("Tobel u. Bach beim Bad O Baindt", Nr. 2-8124-4363-641). Das nächste FFH-Gebiet befin- det sich etwa 1,4 km weiter südöstlich bzw. 1,8 km östlich ("Altdorfer Wald", Nr. 8124-341). Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 31 8.2.2 Auswirkungen der Planung Anlass für die vorliegende Änderung sind die der Gemeinde Baindt vorliegenden Bauanfragen auf Grundlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu. In diesen Anfragen wurden Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche eingezeichnet, obwohl im Plan der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Garagenflächen festgesetzt sind, in deren ausschließli- chem Bereich Garagen und Carports (und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) zulässig sind. Grund für dieses Missverständnis war die der festgesetzten Garagenflächen widersprechende Festsetzung, dass Garagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Zu- dem wurde bei den Bauvoranfragen die festgesetzte Neigung der Pultdächer für unpassend emp- funden. Daher wird durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes die Festsetzung der zu- lässigen Nebenanlagen und sonstiger baulicher Anlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücks- fläche herausgenommen sowie die Neigung der Pultdächer von 12° bis 35° auf jetzt 7°-35° ge- ändert. Durch die Planung wird keine Fläche zusätzlich versiegelbar, da die GRZ in diesem Bereich weiterhin bei 0,30 bzw. 0,40 bleibt. Auch die zulässigen Gebäudehöhen erfahren keine Änderung. Damit kann auch ein zusätzlicher Eingriff in das Landschaftsbild ausgeschlossen werden. Das Kon- zept zur Grünordnung (u.a. insektenfreundliche Außenbeleuchtung und PV-Anlagen, Durchgrünung durch Pflanzgebote auf Privatgrundstücken, Einschränkungen zu Werbeanlagen, Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei und Verwendung versickerungsfähiger Beläge) bleibt von den vorliegenden Änderungen ebenfalls unberührt. 8.2.3 Fazit Durch die geplante Änderung sind, bezogen auf die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB keine nachteiligen Aus- wirkungen zu erwarten. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 32 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. 9.2 Stand vor der Änderung; Inhalt der Änderung 9.2.1 Stand vor der Änderung In der rechtsverbindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Dachneigung für Pultdächer zwischen 12° und 35° vorgeschrieben. Die Vorschriften über Materialien orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsge- bundenen Bauformen. Andererseits lassen sie der Bauherrschaft jedoch ausreichend gestalterischen Spielraum. 9.2.2 Inhalt der Änderung (örtliche Bauvorschriften) Um den Anforderungen an einen modernen Bebauungsplan gerecht zu werden, sollen die örtliche Bauvorschrift "Dachneigung" für Pultdächer und Materialien für die Dacheindeckung angepasst werden. Die Dachneigung von Pultdächern wird von auf einen Spielraum von 7° bis 35° erweitert. Damit sich die Gebäude ins vorherrschende Ortsbild einfügen, wird die Vorschrift zu Materialien für die Dacheindeckung nochmals konkretisiert. Es dürfen nur noch Dachplatten verwendet werden. Um dem Gedanken der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz gerecht zu werden, ist außerdem eine vollständige Dachbegrünung möglich. Davon ausgenommen sind Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie bzw. dem Aufenthalt für Personen dienen. Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 33 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht erkennbar. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches 1,70 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 1,50 88,2 % Öffentliche Verkehrsflächen 0,20 11,8 % 10.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt Wasserversorgung durch Anschluss an: gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: das Netz der NetzeBW GmbH Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 34 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen Für die in der Sitzung des Gemeinderates Baindt beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sit- zung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 11.03.2020) zur Verdeutlichung der mög- lichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sit- zung des Gemeinderates vom 31.03.2020 enthalten): redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2"" redaktionelle Ergänzungen der Festsetzung "Zu ändernde Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" der Gemeinde Baindt" Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 35 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungs- plan 2002 Baden-Würt- temberg, Karte 1"Raum- kategorien"; Darstellung als "Randzone um einen Verdichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung; Ausweisung der Ge- meinde als "Siedlungsbe- reich (Siedlungsschwer- punkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan, Darstellung als Wohnbaufläche in Planung (W) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 36 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Süd-Westen auf das Plangebiet, erkennbar ist geradlinig abfallende Geländeverlauf Blick von Süd-Osten auf den Planbereich, im Hin- tergrund erkennbar ist die Bebauung an der "Tul- penstraße" Blick von Nord-Osten auf das Plangebiet in Rich- tung der Bebauung an der Lilienstraße Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 37 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019 . Der Beschluss wurde am 06.12.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den 21.04.2020 ………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 a BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und sich bis zum 20.12.209 zur Planung zu äußern (Bekanntmachung am 06.12.2019). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 (Billigungsbeschluss vom 03.12.2019; Entwurfsfassung vom 03.12.2019; Bekanntmachung am 10.01.2020) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den 21.04.2020 ……………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer Unterrichtung und Aufforderung zur Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 07.01.2020 (Entwurfsfassung vom 03.12.2019 Billigungsbeschluss vom 03.12.2019) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 38 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 21.04.2020 über die Entwurfs- fassung vom 11.03.2020 Baindt, den 21.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" in der Fassung vom 11.03.2020 dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom 21.04.2020 zu Grunde lagen und dem Satzungsbeschluss entsprechen. Baindt, den 22.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 24.04.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den 24.04.2020 …………………………… (S. Rürup, Bürgermeisterin) Gemeinde Baindt 2. Änderung des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Marsweiler Ost 2" Textteil mit 39 Seiten, Fassung vom 11.03.2020 Seite 39 Plan aufgestellt am: 03.12.2019 Plan geändert am: 11.03.2020 Planer: Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl.-Ing (FH) Jana Lagoda) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                  ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 1 . Ä n d e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "K ie sg ru b e n st ra ß e " u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Fassung vom 14.12.2018 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte 3 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzungen (PF) mit Zeichenerklärung 4 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 11 4 Hinweise und Zeichenerklärung 15 5 Satzung 20 6 Begründung – Städtebaulicher Teil 22 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung 29 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 35 9 Begründung – Sonstiges 37 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 39 11 Begründung – Bilddokumentation 40 12 Verfahrensvermerke 41 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 3 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und für die zu ändernden Inhalte Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den An- hang zur PlanZV Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 23.06.2015 (GBl. 2015 S. 585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBL. S 597) Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 4 2 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende Planungsrechtliche Festsetzun- gen (PF) mit Zeichenerklärung Allgemeines Wohngebiet Die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO (die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften so- wie nicht störende Handwerksbetriebe), können nur ausnahmsweise zugelassen werden (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 4 Abs. 3 Nrn. 3-5 BauNVO (Anlagen für Ver- waltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) werden nicht Bestand- teil der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 4 BauNVO; Nr. 1.1.3. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Überschreitung der Grundfläche Die zulässige Grundfläche darf neben der in § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO getroffenen Vorschrift durch nicht vollflächig versiegelte − Stellplätze und − Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen/Carports um weitere 50 %, jedoch höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,80 überschritten werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 19 Abs. 4 BauNVO) WH .... m ü. NN Maximale traufseitige Wandhöhe über NN Die maximale traufseitige Wandhöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptgebäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt gemessen: WA Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 5 − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der Ober- kante der Attika des zweithöchsten Geschoßes; von außen sicht- bare Mauern als Terrassenbrüstung zählen dabei mit; Hauptge- bäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoß- fläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüber- stände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksich- tigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt ) am Schnittpunkt der Außenwand (außen) mit der Dachhaut (außen) − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) an der Oberkante der höchsten Attika; von außen sichtbare Mauern als Terrassen- brüstung zählen dabei mit. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) FH .... m ü. NN Maximale Firsthöhe über NN Die maximale Firsthöhe über NN darf an keiner Stelle des Hauptge- bäudes den festgesetzten Wert überschreiten und wird wie folgt ge- messen: − bei Hauptgebäuden mit einem Terrassengeschoß an der höchs- ten Stelle des Gebäudes mit folgender Maßgabe: der festgesetzte Wert muss um 0,75 m unterschritten werden; Hauptgebäude mit Terrassengeschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darun- ter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nicht- überdachte Terrassen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − bei Hauptgebäuden mit Satteldach bzw. Walmdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) am höchsten Punkt des Firstes − bei Hauptgebäuden mit Flachdach (sofern es sich nicht um Hauptgebäude mit Terrassengeschoß handelt) wird die Höhe des Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 6 Gebäudes ausschließlich durch die festgesetzte Wandhöhe be- grenzt, die festgesetzte Firsthöhe ist daher nicht relevant. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) Z .... Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 3 u. § 20 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.7. PlanZV; siehe Planzeichnung) o Offene Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 1 BauNVO; Nr. 3.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nur Einzel- und/oder Doppelhäuser zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 2 BauNVO; Nr. 3.1.4. PlanZV; siehe Planzeichnung) Baugrenze; unterirdische Überschreitungen bis max. 2,50 m kön- nen ausnahmsweise zugelassen werden, sofern sie weder die Gelän- desituation noch Nachbarbelange beeinträchtigen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen außerhalb der überbau- baren Grundstücksfläche In dem Baugebiet sind die gemäß § 14 BauNVO zulässigen Neben- anlagen, und nicht überdachte Stellplätze, Garagen und Carports auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohnge- bäuden Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden beträgt 8 pro Einzelhaus bzw. 4 je Doppelhaushälfte. (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) ED Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 7 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) Behandlung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dach- und Hofflächen anfällt, soweit dies auf Grund der Bodenbeschaffenheit möglich ist, auf dem Grundstück über die belebte Bodenzone (z.B. Muldenversickerung, Flächenversickerung) in den Untergrund zu versickern. Die Versickerung von Niederschlagswasser über Sicker- schächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff-Beschich- tung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 u. 20 BauGB) Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Für die Außenbeleuchtung sind nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED- Lampen oder nach dem Stand der Technik vergleichbare insekten- schonende Lampentypen mit einer max. Lichtpunkthöhe von 4,50 m über der Geländeoberkante zulässig. Es sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 6 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Bodenbeläge in dem Baugebiet In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für − Stellplätze und − Zufahrten und andere untergeordnete Wege ausschließlich wasserdurchlässige Beläge (z.B. in Splitt verlegtes Pflaster mit Rasenfuge, Drainfugenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, Kiesflächen) zulässig. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 8 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: − Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. − Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der u.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). − In dem Baugebiet sind mindestens zwei Laubbäume sowie fünf standortgerechte Solitärsträucher aus der u.g. Pflanzliste zu pflanzen. Mindestens ein Laubbaum ist als Baum 1. Wuchs- klasse zu pflanzen. Abgehende Bäume sind durch eine entspre- chende Neupflanzung zu ersetzen. − Die festgesetzten Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Rich- tung der freien Landschaft zu pflanzen; ein Mindestmaß an Orts- randeingrünung, ein naturnaher Übergang in die freie Land- schaft sowie ein naturnaher Übergang zu den im Osten gelege- nen Schutzgebieten kann somit erreicht werden. − Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadelgehöl- zen (z.B. Thuja) unzulässig. Für das Baugebiet festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Spitz-Ahorn Acer platanoides Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Grau-Erle Alnus incana Sand-Birke Betula pendula Rotbuche Fagus sylvatica Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Silber-Weide Salix alba Sommer-Linde Tilia platyphyllos Berg-Ulme Ulmus glabra Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 9 Bäume 2. Wuchsklasse Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Fahl-Weide Salix rubens Vogelbeere Sorbus aucuparia Sträucher Roter Hartriegel Cornus sanguinea Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Eingriffliger Weißdorn Crataegus monogyna Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Faulbaum Frangula alnus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus subsp. padus Schlehe Prunus spinosa Echter Kreuzdorn Rhamnus cathartica Hunds-Rose Rosa canina Grau-Weide Salix cinerea Purpur-Weide Salix purpurea Fahl-Weide Salix rubens Mandel-Weide Salix triandra Korb-Weide Salix viminalis Roter Holunder Sambucus racemosa Schwarzer Holunder Sambucus nigra Wolliger Schneeball Viburnum lantana Gewöhnlicher Schneeball Viburnum opulus (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvor- schriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtli- chen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 10 die gesamten Festsetzungen für den Änderungsbereich befinden sich auf einer von der bisherigen Planzeichnung ausgekoppelten Plan- zeichnung (auf der Grundlage der aktuellen Flurkarte, siehe unterer Teil des Plans). Die Inhalte des Bebauungsplanes "Kiesgruben- straße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich voll- ständig durch diesen ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 11 3 Zusätzliche bzw. gegenüber dem zu ändernden Plan anders lautende örtliche Bauvorschriften (ÖBV) ge- mäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan "Kies- grubenstraße" (Fassung vom 05.03.1996) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvor- schriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) Dachformen Alle vorgeschriebenen Dachformen gelten nur für Dächer von Haupt- gebäuden. Für untergeordnete Bauteile dieser Dächer (z.B. Gaupen) sind andere Dachformen zulässig. Untergeordnet sind diese Bauteile dann, wenn sie nicht mehr als 50% der Hausbreite, gemessen je- weils an den Außenkanten der sich gegenüberliegenden Haus- wände, einnehmen. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) SD Dachform Satteldach mit folgenden Maßgaben: − Vertikale Versätze von sich gegenüberliegenden Dach-Ebenen (höhenmäßig versetzter First) sind zulässig; sie werden auf max. 1,75 m (senkrecht gemessen von Oberkante Teil-First zu Oberkante Teil-First) beschränkt; − Bei Anbauten an das Hauptgebäude können geneigte Dach-Ebe- nen von den darüber liegenden Dach-Ebenen abgesetzt werden, sofern sie mit ihrer höchsten Seite vollständig mit der Fassade des Hauptgebäudes verschneiden ("angepultetes Dach"); die Grundfläche eines einzelnen Anbaus darf 50 m2 und die Summe dieser Anbauten für ein Haus bzw. Haushälfte max. 25% der ge- samten Grundfläche des Hauses bzw. Haushälfte nicht über- schreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 12 − Geneigte Dachebenen quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Firstlinie schneiden (Krüppelwalm) sind unzulässig (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) FD Dachform Flachdach; als Flachdächer gelten Dächer bis zu einer Dachneigung von max. 3°. Nur bei der Errichtung eines Flachdaches ist ein weiteres Geschoß als Terrassengeschoß zulässig. Hauptgebäude mit einem Terrassen- geschoß sind solche, bei denen die Geschoßfläche des obersten Ge- schoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terras- sen und Balkone sowie Dachüberstände bis 0,20 m des obersten Ge- schoßes bleiben unberücksichtigt. Für die Dächer der Terrassenge- schoße gelten die Dachformen entsprechend dieser Vorschrift. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) WD Dachform Walmdach (auch als Zeltdach zulässig) (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) DN .... - ....° Dachneigung; Winkel zwischen der Horizontalen und der Ebene des Daches als Mindest- und Höchstmaß; gilt für das Dach des Hauptgebäudes sowie für Terrassengeschoße und für Widerkehre und Zwerchgiebel ab 6,00 m Breite (Außenkante Außenwand) sowie für geneigte Dächer von Garagen. Aufgrund der für die entsprechenden Dachformen unterschiedlich festgesetzten Dachneigungen gilt folgende Unterscheidung: − Hauptgebäude mit einem Terrassengeschoß sind solche, bei de- nen die Geschoßfläche des obersten Geschoßes um mind. 33 % kleiner als jedes der darunter liegenden freien, d.h. rundum sichtbaren Geschoße ist; nichtüberdachte Terrassen und Balkone des obersten Geschoßes bleiben unberücksichtigt. − Hauptgebäude mit Flachdach weisen eine maximale Dachnei- gung von 3° auf. Die Dach-Ebenen der jeweiligen Baukörper von Hauptgebäuden sind in der gleichen Dachneigung auszuführen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 13 (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO; siehe Typenschablonen) Solar- und Photovoltaik- anlagen auf Dächern Thermische Solar- und Photovoltaikanlagen sind der gewählten Dachneigung entsprechend parallel zur Dachfläche, auf der sie be- festigt werden, auszuführen. Die Aufständerung thermischer Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf Flachdächern ist unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Widerkehre und Zwerch- giebel Widerkehre (gegenüber der Außenwand vorspringende Bauteile mit Firstrichtung quer zur Haupt-Firstrichtung) und Zwerchgiebel (ge- genüber der Außenwand nicht vorspringende Bauteile mit Firstrich- tung quer zur Haupt-Firstrichtung, welche die Traufe unterbrechen) sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: − max. Breite (Außenkante Außenwand): 7,00 m − Mindestabstand (Außenkanten) untereinander bzw. zu evtl. Dachaufbauten: 1,25 m − Mindestabstand (Außenkanten) zur Gebäudekante im 1. Dach- geschoß der jeweiligen Giebelseite: 0,75 m (frei stehende Bau- teile wie Stützen etc. unter 0,50 m Breite sowie Dachüberstände bleiben unberücksichtigt) − Mindestabstand (senkrecht gemessen) zum nächstgelegenen First des Hauptdaches: 0,25 m (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Materialien Als Dachdeckung für geneigte Dächer von − Hauptgebäuden − Garagen sowie − sonstigen Nebengebäuden mit mehr als 200 m3 Brutto-Raumin- halt ab einer Dachneigung von 28° sind ausschließlich Dachplatten (kleinteilige Schuppendeckung wie z.B. Dachziegel, Dachpfannen, Betondachsteine etc.) zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind darüber hinaus Materialien zulässig, die für diese Anlagen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 14 (Sonnenkollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Materialien zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Farben Als Farbe für Dächer sind nur rote bis rotbraune sowie betongraue bis anthrazitgraue Töne zulässig. Für Dachflächen, die der Gewinnung von Sonnenenergie dienen, sind die Farben zulässig, die für entsprechende Anlagen (Sonnen- kollektoren, Photovoltaik-Anlagen) üblich bzw. erforderlich sind. Für untergeordnete Bauteile (Verbindungs-Teile, Abdichtungs-Ele- mente etc.) sind darüber hinaus andere Farben zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Fassadengestaltung An Außenwänden sind schwarze und dunkelbraune sowie grelle und leuchtende Farben (wie z.B. die RAL-Farben RAL 1026, 2005, 2007, 3024 und 3026) nicht zulässig. Auch dauerhaft reflektie- rende Materialien sowie Blockbohlen- und Klinkerfassaden sind nicht zulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet Die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze pro Wohnung in dem Baugebiet beträgt zwei. (§ 74 Abs. 2 Nr. 2 LBO) Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Unterkonstruktion) bis zu einer max. Höhe von 0,90 m über dem natürlichen Gelände sowie Hecken zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,40 m über dem na- türlichen Gelände als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 15 4 Hinweise und Zeichenerklärung Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des umgebenden Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung) Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung) Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung) Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung) Natur- und Artenschutz Die Außenbeleuchtung sollte in den Nachtstunden soweit als aus Gründen der Verkehrssicherheit möglich abgeschaltet oder bedarfs- weise über Bewegungsmelder gesteuert werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. Die Errichtung von Regenwasser-Auffangbecken (Zisternen) sowie eines Komposts wird empfohlen. Bei der Pflanzung von Bäumen ist das Nachbarrechtsgesetz zu be- rücksichtigen. Um bei Bautätigkeit innerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse die Tötung von möglicherweise eingewanderten Jungtieren zu ver- hindern, ist das Plangebiet vor Beginn der Baufeldräumung und der Baumaßnahmen reptiliensicher einzuzäunen. Die Zäune sind (z.B. durch Erdanschüttung von Innen) so zu gestalten, dass die Tiere das Plangebiet zwar verlassen können, eine Einwanderung aber nicht 443.80 483.40 Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 16 mehr möglich ist. Die umzäunte Eingriffsfläche ist dann vor Beginn der Arbeiten nach eventuell noch vorhandenen Zauneidechsen ab- zusuchen und die dabei aufgefundenen Tiere sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in geeignete Habitate außer- halb des Gefahrenbereichs zu verbringen. Biotop im Sinne des § 30 BNatSchG ("24 a-Biotope im NSG Anna- berg", Nr. 181234366963) sowie das Feldgehölz gem. § 33 NatSchG BW ("Feldgehölz nordwestl. NSW Annaberg", Nr. 181234360452); Lage außerhalb des Geltungsbereiches Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Biotops führen können, sind verboten. Das heißt die Beeinträchtigung durch Bauarbeiten sowie die Ablagerung von Baumaterial ist unzulässig. Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Naturschutzgebiet im Sinne des § 23 BNatSchG "Anna- berg" (Nr. 4.199), außerhalb des Geltungsbereiches (siehe Plan- zeichnung); Empfehlenswerte Obstbaumsorten Bei der Pflanzung von Obstbäumen sollten Hochstämme in regio- naltypischen Sorten gepflanzt werden. Folgende Sorten sind beson- ders zu empfehlen (Sorten, die laut Angaben der Landesanstalt für Pflanzenschutz gegen Feuerbrand als gering anfällig bzw. relativ widerstandsfähig gelten, sind mit einem Stern markiert): Äpfel: Brettacher, Bittenfelder, Bohnapfel*, Gewürzluiken, Glocken- apfel, Josef Musch, Maunzenapfel, Ontario*, Salemer Klosterapfel, Schussentäler, Schwäbischer Rosenapfel, Schweizer Orangen*, Teuringer Rambour, Welschisner. Birnen: Bayerische Weinbirne*, Kirchensaller Mostbirne*, Metzer Bratbirne, Palmischbirne*, Schweizer Wasserbirne*. Zwetschgen: Bühler Zwetschge, Hauszwetschge, Lukas Früh- zwetschge, Schöne aus Löwen, Wangenheims Frühzwetschge, Wa- genstedter Schnapspflaume. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 17 Bodenschutz Um den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sicherzustellen wird empfohlen, ein Bodenmanagementkonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu las- sen. Das Bodenmanagementkonzept sollte folgende Punkte umfas- sen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuheben- den Bodens; Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Ho- rizont); Mengenangaben bezügl. künftiger Verwendung des Bodens; direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes); Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Aus- bau und Lagerung; Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731); Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen; Ausweisung von Lagerflächen sowie Auswei- sung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung). Informa- tionen zum Bodenschutz bei Baumaßnahmen enthält der Flyer "Bo- denschutz beim Bauen", der als pdf auf der Homepage des Land- ratsamtes Ravensburg verfügbar ist. Das Plangebiet befindet sich auf Grundlage der am LGRB vorhande- nen Geodaten im Verbreitungsbereich der Hasenweiler-Schotter. Diese wurde teilweise im Bereich des Planungsgebietes abgebaut. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planun- gen oder von Bauarbeiten (z. B. zum genauen Baugrundaufbau, zu Bodenkennwerten, zur Wahl und Tragfähigkeit des Gründungshori- zonts, zum Grundwasser, zur Baugrubensicherung) werden objekt- bezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN EN 1997-2 bzw. DIN 4020 durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Brandschutz Die Installation von Überflurhydranten wird ausdrücklich empfoh- len. Sie bieten bei Brandeinsätzen gegenüber den Unterflurhydran- ten einsatztaktisch erhebliche Vorteile, insbesondere durch die deut- lich bessere Auffindbarkeit und schnellere Bedienbarkeit. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 18 Die Feuerwehr Baindt verfügt über kein eigenes Hubrettungsfahr- zeug. Auch die Stützpunktwehr Weingarten kann - aufgrund einer Fahrtzeit > 5 min - das dort vorgehaltene Hubrettungsfahrzeug nicht innerhalb der fachtechnisch erforderlichen Eintreffzeit für Men- schenrettungsmaßnahmen einsetzen. Da Schiebleitern, mit einer Nennrettungshöhe von 8m bis 12m nur bedingt für wirk-same Lösch- und Rettungsarbeiten iSd. § 15 LBO geeignet sind, bestehen für den Bereich des obigen Bebauungsplanes grundsätzliche Beden- ken gegenüber Aufenthaltsräumen, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen. In solchen Fällen muss ein zweiter baulicher Rettungs- weg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) entspricht. Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen). Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Ergänzende Hinweise Auf Grund der Beschaffenheit des Baugrundes der näheren Umge- bung kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausge- gangen werden. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Erhebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 19 Auf die Lage der erforderlichen Hauskontrollschächte ist unabhängig von der festgesetzten Baugrenze bzw. den ggf. festgesetzten Flä- chen für Garagen, Nebenanlagen oder Stellplätze zu achten. Die Schächte sind von Bebauung bzw. Versiegelung jeglicher Art freizu- halten. Bei Doppelhäusern sollte ein profilgleicher Anbau der einzelnen Haushälften angestrebt werden (d.h. gleiche Dachneigung, kein seitlicher und höhenmäßiger Versatz). Grundwassernutzungen bedürfen in der Regel einer wasserrechtli- chen Erlaubnis gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese ist bei der Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Ravens- burg zu beantragen. Die für das Erlaubnisverfahren notwendigen Antragsunterlagen müssen nach § 86 Absatz 2 WG von einem hierzu befähigten Sachverständigen gefertigt und unterzeichnet werden. Ein Formblatt über die notwendigen Unterlagen ist bei der Unteren Wasserbehörde erhältlich. Eine Erlaubnis für das Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser zur Trockenhaltung einer Baugrube kann grundsätzlich nur vorübergehend erteilt werden. Die unvorhergesehene Erschließung von Grundwasser hat der Unter- nehmer gem. § 49 Absatz 2 WHG bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes unverzüglich anzuzeigen. Die Untere Wasserbe- hörde trifft die erforderlichen Anordnungen. Lesbarkeit der Planzeich- nung Zur Lesbarkeit der Planzeichnung werden übereinander liegende Li- nien nebeneinander dargestellt (z.B. Nutzungskordel und vorge- schlagene Grundstücksgrenze). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 20 5 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221), § 74 der Lan- desbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2017 (GBl. S. 612, 613) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 1. Änderung des Bebauungs- planes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in öffentlicher Sitzung am 15.01.2019 beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 14.12.2018. § 2 Bestandteile der Satzung Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 14.12.2018. Der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgru- benstraße" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu wird die jeweilige Begründung vom 14.12.2018 beige- fügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 05.03.1996) innerhalb des räum- lichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festgesetzten Inhalte vollständig ersetzt. § 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften − zu Dachformen − zur Dachneigung − zu Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern − zu Widerkehren und Zwerchgiebeln − zu Materialien − zu Farben Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 21 − zur Fassadengestaltung − zur Anzahl der Stellplätze in dem Baugebiet − zu Einfriedungen in dem Baugebiet nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 4 In-Kraft-Treten Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbeschlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). § 5 Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebau- ungsplanes "Kiesgrubenstraße" im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den ........................ .......................................................... (E. Buemann, Bürgermeister) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 22 6 Begründung – Städtebaulicher Teil Allgemeine Angaben 6.1.1 Zusammenfassung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit mehreren Wohneinheiten geschaffen. Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwick- lung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist nicht erforderlich. Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). 6.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Plangebietes Der zu überplanende Bereich befindet sich im Süden der Gemeinde Baindt, südöstlich der Straße "Schönblick" und westlich bzw. südlich der ringförmig verlaufenden "Kiesgrubenstraße". Südöstlich des Plangebietes liegt das Naturschutzgebiet "Annaberg", eine ehemalige Kiesgrube. Der Geltungsbereich entspricht dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 211/6. Er umfasst eine Gesamtflä- che von 1.144 m². Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 6.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie Baindt ist Teil des Siedlungsgebietes "Mittleres Schussental". Westlich von Baindt ist der Fluss "Schussen" gelegen, östlich von Baindt befindet sich der "Altdorfer Wald". Die landschaftlichen Bezüge werden vom Bodenseebecken geprägt. Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude oder naturräumli- che Einzelelemente. Die überwiegenden Teile des Geländes sind als eben zu bezeichnen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 23 6.2.2 Erfordernis der Planung Der unmittelbare Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" ist das kon- krete Vorhaben an dieser Stelle ein Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stell- plätzen zu errichten. Dieses Vorhaben widerspricht dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Kies- grubenstraße", da dieser hier Flächen für Parkplätze vorsieht, ist die Änderung des Bebauungspla- nes erforderlich. Die Nachfrage nach Wohnraum ist im Schussental generell und in der Gemeinde Baindt insbesondere als sehr hoch zu bewerten und dringlicher einzustufen, als die Bereitstellung von Parkplatzflächen. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung zahl- reiche konkrete Anfragen nach bezahlbarem Wohnraum registriert und vor diesem Hintergrund erwächst der Gemeinde die Notwendigkeit bauleitplanerisch steuernd einzugreifen. Ohne die Än- derung des bestehenden Bebauungsplanes ist es der Gemeinde nicht möglich dieser Nachfrage gerecht zu werden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" soll ein Teil dieser Nachfrage bedient werden. 6.2.3 Übergeordnete Planungen Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: − − 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungsach- sen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß) − − 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. − − Karte zu 2.1.1 "Raumkatego- rien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum − Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bodensee-Ober- schwaben maßgeblich: Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 24 − − 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde Baindt als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwick- lung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Ein- zugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Auf- nahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. Für die Siedlungsentwicklung wurden Möglichkeiten der Verdichtung genutzt und keine Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft genutzt. Die Schaffung von Wohnraum wurde darüber hinaus innerhalb des Siedlungsbereiches geplant. Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit 01.04.1995, Fassung vom 08.04.2006). Die überplanten Flächen werden hierin als Grünfläche und Flächen für Abgrabungen dargestellt. Da die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen und Gebiets-Einstufun- gen mit den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes befinden sich keine Denk- mäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg (DSchG). Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 6.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung Es wurden keine weiteren Standorte in der Gemeinde Baindt geprüft. Allgemeine Zielsetzung der Planung ist es, Wohnbaufläche zu schaffen und dabei die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale zu nutzen sowie Konflikte mit dem Naturraum bzw. von Nutzungs- konflikten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Für das geplante Mehrfamilienhaus soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Siedlungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, preisgünstigen Wohnraum für die ortsansässige Be- völkerung zu schaffen. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich lediglich Straßen von untergeordneter Bedeutung, für welche mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Daher ist nicht mit Konflikten auf- grund von Verkehrslärm-Immissionen zu rechnen und es sind keine Lärmschutz-Maßnahmen er- forderlich. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 25 Südwestlich des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von ca. 60 m der Parkplatz eines Gewerbetriebes. Aufgrund des Abstandes zum Plangebiet und der bereits bestehenden Limitierung durch vorhandene Einwirkorte ist jedoch mit keinen Konflikten aufgrund von Gewerbelärm-Immis- sionen zu rechnen. Daher sind keine Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche zeitgemäße Bauformen verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-In- strument geschaffen werden. Bei der Entscheidung, einen so genannten "einfachen Bebauungsplan" aufzustellen, steht u.a. die Überlegung im Mittelpunkt, die Festsetzungsdichte auf die jeweiligen Erfordernisse hin anzupas- sen. Für die Bereiche, in denen neu errichtbare Gebäude vorgesehen sind, werden Vorgaben über das Maß der baulichen Nutzung getroffen. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bau- vorschriften hierzu erfolgt im so genannten beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dies ist aus folgenden Gründen möglich: − bei dem Vorhaben handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. − die zulässige Grundfläche liegt bei 752 m² und folglich unter 20.000 m². − es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, da sich Bereiche solcher Schutzgüter nicht in räumlicher Nähe des überplanten Bereiches befinden. Somit sind die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB eingehalten. Der redaktionelle Aufbau der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtli- chen Bauvorschriften hierzu leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geänderte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 6.2.5 Planungsrechtliche Vorschriften Für den Bereich ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes sowie der beiden Zonen Veränderungen wie folgt vorgenommen: − Im allgemeinen Wohngebiet soll die Reduzierung von der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetrieben auf eine Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 26 ausnahmsweise Zulässigkeit Fehlentwicklungen vermeiden. Der Bereich ist auf Grund seiner Erschließungs-Situation und Grundstücks-Bemessung nur bedingt geeignet, solche Betriebe aufzunehmen. Zudem sind die damit u.U. verbundenen Nutzungskonflikte auf Grund der Klein- räumigkeit des geplanten Wohngebietes teilweise nur schwer lösbar. − Grundsätzlichen Ausschluss erfahren die in § 4 Abs. 3 Nrn. 2-5 BauNVO angeführten Nutzun- gen: Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die genannten Nutzun- gen sind nicht geeignet, innerhalb der überplanten Flächen aufgenommen zu werden. Unlös- bare Nutzungskonflikte sowie die Unmöglichkeit der Integration in die kleinräumige städtebau- liche Gesamtsituation sind die Gründe hierfür. − Die Festsetzung der Grundflächenzahl im Plangebiet ergibt einen großen Spielraum bei der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen. Der festgesetzte Wert von 0,40 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Wohngebiete. − Die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße ist sinnvoll, um eine homogene Art der Bebauung und Ausnutzung der Baukörper vorzugeben. − Die gleichzeitige Festsetzung von First- und Wandhöhen über NN schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Die gewählte Systematik schließt Fehlentwicklungen aus. Sie ist auch für den Außenstehenden (z.B. Anlieger) nachvoll- ziehbar und damit kontrollierbar. Die festgesetzte offene Bauweise kann als Einzel- oder Doppelhaus umgesetzt werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächenzahl) hinausgehen. Dadurch ent- steht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Nebengebäude (z.B. Garagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflä- chen (Baugrenzen) zulässig. Auf eine Regelung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen über die in den §§ 12, 14, und 23 BauNVO getroffenen Regelungen hinaus wird verzichtet. Dadurch sind untergeordnete Nebenanla- gen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig Die Abstände zu anderen bau- lichen Anlagen auf Grund von anderen Vorschriften bleiben hiervon unbenommen. Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Grün- den. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errichtenden) An- lagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch entsteht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 27 verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdge- schoß-Fußbodens zu wählen. Durch die o.g. Fixierung auf Wand- und Firsthöhen bleiben Fehlent- wicklungen ausgeschlossen. 6.2.6 Infrastruktur Die Ausführungen hinsichtlich der Berücksichtigung der Lage der Hauskontrollschächte ist hinweis- lich zu sehen, da deren genaue Lage zum Zeitpunkt der Planaufstellung noch nicht bekannt ist. Die Hauskontrollschächte sind nicht überbaubar. Die konkrete Umsetzung erfolgt im Rahmen der Er- schließungsmaßnahmen. Die Bauherrschaft wird daher im Rahmen der Festsetzung zu den über- baubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) vorsorglich darauf hingewiesen, dass in den Bereichen der Hauskontrollschächte keine Bebauung möglich sein wird, um architektonische Umplanungen bzw. Missverständnisse hinsichtlich der Überbaubarkeit der Grundstücke zu vermeiden. Eine Trafostation ist nicht erforderlich. Eine Wertstoff-Insel innerhalb des überplanten Bereiches ist nicht erforderlich. Für den Orts-Teil sind bereits ausreichend Wertstoff-Inseln an geeigneten Stellen vorhanden. 6.2.7 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen Das auszuweisende Baugebiet ist über die "Kiesgrubenstraße" und die Straße "Schönblick" hervor- ragend an das Verkehrsnetz angebunden. Über die "Kiesgrubenstraße" und anbindende Straßen besteht ein Anschluss an die Landesstraße L 314. Dadurch sind weitere Anbindungen zum Beispiel an die Bundesstraße B 30 gegeben. Die Gemeinde Baindt gehört dem Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund (bodo) an und ist über mehrere Buslinien unter anderem mit Baienfurt, Weingarten und Ravensburg verbunden. Die An- bindung an den öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) ist beispielsweise durch die Bushalte- stelle des Stadtbusses Ravensburg im Bereich des Rathauses mit der Linie 1 gegeben. Der Über- landverkehr erfolgt zum einen mit der Linie 30 und zum anderen mit der als Schülerverkehr ein- gerichteten Linie 7573. 6.2.8 Nutzungskonflikt-Lösung, Immissions-Schutz Die überplanten Flächen und die unmittelbar angrenzenden Flächen sind nach Auskunft der Fach- behörden frei von Altlasten. Auf mögliche temporäre Konflikte auf Grund von Immissionen der angrenzenden Landwirtschaft ist hingewiesen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 28 6.2.9 Wasserwirtschaft Die Gemeinde verfügt über ein Trenn-System zur Entsorgung der Abwässer. Das anfallende Niederschlagswasser wird direkt vor Ort versickert. Eine Ableitung in das Kanalnetz der Gemeinde ist auf ein minimales Maß zu beschränken. Das Baugebiet wird an die gemeindlichen Frischwasserleitungen angeschlossen. Dadurch ist eine einwandfreie Trinkwasserversorgung gewährleistet. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 29 7 Begründung –Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), Konzept zur Grünordnung Umweltprüfung und Abarbeitung der Eingriffsregelung bei beschleunigtem Verfahren gem. § 13a BauGB 7.1.1 Umweltprüfung Die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umwelt- berichtes gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB ist nicht erfor- derlich, da die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die ört- lichen Bauvorschriften hierzu im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgt (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). 7.1.2 Abarbeitung der Eingriffsregelung Eingriffe, die auf Grund der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zu erwarten sind, gelten als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig (gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ein Ausgleich bzw. eine Abarbeitung der Eingriffs-Regelung ist somit nicht erforderlich. Abarbeitung der Umweltbelange (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB) 7.2.1 Bestandsaufnahme Das Plangebiet liegt nördlich des Orts-Zentrums der Gemeinde Baindt, am östlichen Ortsrand. Im Westen wird das Gebiet durch Wohnbebauung und die "Schönblick Straße" begrenzt. Im Norden und Osten wird das Änderungsgebiet durch die "Kiesgrubenstraße" begrenzt und schließt über die Straße hinweg an die freie Landschaft an. Im Süden schließt die freie Landschaft an. Diese Flächen werden wie auch das Plangebiet selbst landwirtschaftliche genutzt (Grünland). Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Bei der überplanten Fläche handelt es sich derzeit um eine in Orts- randlage liegende Wiesenfläche. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind im Plangebiet nicht nachgewiesen und auch nicht zu erwarten, da die Fläche als Intensivwiese genutzt wird und daher in Bezug auf die Flora eher artenarm ist (schnittverträg- liche Arten des Wirtschaftsgrünlandes). Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 30 Die Kernfläche eines Biotopverbunds trockener Standorte liegt 65 m südöstlich des Änderungsbe- reiches. Ebenfalls in dieser Richtung verläuft in 180 m der Suchraum eines Biotopverbundes feuch- ter Standorte. In 190 m Entfernung in nördlicher Richtung beginnt die Kernfläche eines Biotopver- bundes mittlerer Standorte. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Das nächste gem. § 23 BNatSchG geschützte Naturschutzgebiet "Annaberg" (Nr. 4.199) liegt etwa 10 m östlich, jenseits der "Kies- grubenstraße". Innerhalb des o. g. Naturschutzgebietes liegt das Biotop "24a-Biotope im NSG An- naberg" (Nr. 181234366963, mit mehreren Teilflächen). Im Norden, in etwa 60 m Entfernung, liegt das Biotop "Feldgehölz nordwestl. NSG Annaberg" (Nr. 181234360452). 210 m südlich des Änderungsbereiches befindet sich das Biotop "Feldgehölz und Feuchtvegetation südwestlich NSG Annaberg" (Nr. 181234360450). Es befindet sich ein FFH-Gebiet ("Schussenbecken mit Tobelwäl- dern südlich Blitzenreute"; Nr. 8223311) in räumlicher Nähe, sowohl im Nordwesten, in 480 m Entfernung, als auch im Südosten in 780 m Entfernung. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Aus geologischer Sicht gehört der Änderungsbereich zur würmzeitlichen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Im Un- tergrund stehen die würmzeitlichen Schotter und Beckensedimente, häufig als dicht gelagerter tonig-lehmiger Geschiebemergel, an. Ursprünglich entwickelten sich aus diesen Sedimenten meist lehmige pseudovergleyte Parabraunerden. Der Änderungsbereich liegt in der Siedlungszone, wes- halb keine konkreten Bodendaten vorliegen. Der westliche Teil des Änderungsbereiches befindet sich laut Aussagen des Landesamtes für Geolo- gie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) des Regierungspräsidiums Freiburg (Stellungnahme vom 11.05.2018) "im Verbreitungsbereich von Hasenweiler-Schottern und Auenlehm von unbekannter Mächtigkeit. Mit lokalen Auffüllungen vorrangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtra- gung geeignet sind, ist zu rechnen. [Außerdem ist] mit […] kleinräumig deutlich unterschiedli- chen Setzungsverhalten des Untergrundes […] zu rechnen." Die Böden sind vollständig unversiegelt, aber in geringem Maße anthropogen überprägt (in gerin- gem Umfang Verdichtung durch Befahrung mit Mähfahrzeugen; zudem Eintrag von Dünger und evtl. Pflanzenschutzmitteln; Grünlandeinsaat). Die vorkommenden Böden können ihre mittlere bis hohe Funktion als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe unbeeinträchtigt erfüllen. Über die Durchlässigkeit der vorkommenden Böden für Niederschlags- wasser liegen noch keine genauen Informationen vor. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Oberflächengewässer be- finden sich nicht im Plangebiet oder unmittelbar angrenzend. Auch auf Grund der weitgehend ebe- nen Geländelage ist nicht mit Überflutungsproblemen z.B. durch Hangwasser zu rechnen. Abwässer fallen derzeit im Plangebiet nicht an. Das Niederschlagswasser versickert breitflächig über die be- Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 31 lebte Bodenzone. Über den genauen Grundwasserstand ist nichts bekannt. Auf Grund der Erfah- rungen nahe gelegener Bebauung ist nicht mit oberflächennah anstehendem Grundwasser zu rech- nen. 300 m westlich des Änderungsbereiches befindet sich die Zone III und IIIA des Wasserschutzgebie- tes "WSG Brühl" (Nr. 436.031). Dieses Wasserschutzgebiet wird durch die Planung nicht beein- trächtigt. Die Trinkwasserentnahmestelle liegt mit etwa 540 m Entfernung westlicher Richtung in einem ausreichend großen Abstand, sodass negative Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Bei dem überplanten Bereich handelt es sich um eine Grünfläche in Ortsrandlage, auf der sich sehr kleinflächig in geringem Umfang Kaltluft bilden kann. Gehölze kommen auf der Fläche nicht vor. Da die umliegende Bebauung eher kleinteilig ist, kommt der Fläche keine besondere kleinklimatische Bedeutung zu. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die Gemeinde Baindt liegt am nordwestlichen Rand des Schussenbeckens (Naturraum Bodenseebecken). Beim Ände- rungsgebiet handelt es sich um ein in südöstlicher Ortsrandlage liegende intensiv genutzte Grün- landfläche. Durch das o. g. Naturschutzgebiet "Annaberg" zieht sich ein Weg, welcher zur Naher- holung genutzt werden kann. Wanderwege führen am Gebiet nicht vorbei, sodass der Fläche keine besondere Bedeutung für die Erholung zukommt. Das Plangebiet ist von den angrenzenden Straßen sowie von der freien Landschaft im Süden her gut einsehbar und auf Grund der Ortsrandlage für das Ortsbild von gewisser Bedeutung. 7.2.2 Auswirkungen der Planung Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt; Biotopverbund (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Errichtung der Baukörper und die damit einhergehende Versiegelung geht der Lebensraum der im Bereich des Grünlands vorkommenden Tiere und Pflan- zen verloren. Gehölze sind von der Planung nicht betroffen. Da das Plangebiet am Ortsrand liegt, ist nicht mit der Zerschneidung von Lebensräumen zu rechnen. Da es sich im Bestand um eine aus naturschutzfachlicher Sicht wenig hochwertige Fläche mit deutlichen Störeinflüssen durch die um- liegenden Straßen und Gebäude handelt, ist der Eingriff für das Schutzgut als gering einzustufen. Schutzgebiete/Biotope (insb. § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Auf das vermehrte Insektenauf- kommen aus feuchten und trockenen Biotopen wird in der Bebauungsplanänderung besonders hingewiesen. Es werden Minimierungsmaßnahmen (insektenschonende Außenbeleuchtung und Photovoltaik-Anlagen) empfohlen, wodurch mögliche Beeinträchtigungen der Schutzziele vermie- den werden können. Auf Grund der Entfernung zu dem o. g. FFH-Gebiet und der Biotope in über Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 32 200 m Entfernung sowie wegen der dazwischen liegenden Bebauung sind keine funktionalen Be- ziehungen anzunehmen. Eine Betroffenheit der genannten Schutzgüter von der Planung kann aus- geschlossen werden. Schutzgut Boden, Geologie und Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Pla- nung ermöglichte Bebauung und die damit einhergehende Versiegelung werden die Funktionen der betroffenen Böden beeinträchtigt bzw. gehen ganz verloren. Im Bereich der neuen Baukörper bzw. Zufahrtsflächen kommt es zu einer Abtragung der oberen Bodenschichten. Die versiegelten Flächen können nicht mehr als Standort für Nutzpflanzen oder die natürliche Vegetation dienen und bieten Bodenorganismen keinen Lebensraum mehr. Zudem wird das eintreffende Nieder- schlagswasser in diesen Bereichen nicht mehr gefiltert und gepuffert. Da es sich zwar lediglich um ein Baugrundstück handelt, die GRZ von 0,4 aber für Nebenanlagen um bis zu 50 % maximal bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf, ist der Eingriff in das Schutzgut als erheblich zu bewerten. Schutzgut Wasser/Wasserwirtschaft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die mit der Bebau- ung verbundene Versiegelung wird die Durchlässigkeit der anstehenden Böden für Niederschlags- wasser eingeschränkt. In Folge dessen verringert sich unter Umständen in geringem Umfang auch die Grundwasserneubildungsrate. Spürbare Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt sind jedoch auf Grund der geringen Flächengröße nicht zu erwarten. Zudem werden die Auswirkungen der Versiegelung durch die Festsetzung zur Niederschlagswasserbehandlung weitestgehend mini- miert. Anfallendes Niederschlagswasser, wird wenn möglich, über die belebte Bodenzone direkt im Baugebiet versickert. Schutzgut Klima/Luft, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Bebauung der Wiesenfläche wird die Kaltluftbildung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Auf Grund des eingeschränkten Umfangs der zu bebauenden Fläche sind jedoch keine erheblichen kleinklimatischen Veränderungen zu erwar- ten. Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die in Ortsrand- lage geplanten Baukörper erfährt die Erlebbarkeit des landschaftlichen Umfeldes eine geringfügige Beeinträchtigung. Die Bebauung findet in einem gut einsehbaren Bereich statt, liegt jedoch zwi- schen bestehender Bebauung und verlagert damit den östlichen Ortsrand nicht weiter in die freie Landschaft hinaus. Da die Kiesgrubenstraße als bisherige Grenze des östlichen Ortsrands auch bei Umsetzung der Planung eingehalten wird, wird das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt. Für die angrenzenden, bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit des dörflichen Umfeldes zu rechnen (Ausblick auf die Grünfläche). Die getroffenen Festsetzungen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften stellen jedoch sicher, dass die Auswirkungen auf die be- nachbarten Anlieger begrenzt bleiben und sich die neu hinzukommende Bebauung gut in die ge- wachsene dörfliche Struktur einfügt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 33 7.2.3 Konzept zur Grünordnung Das Konzept zur Grünordnung berücksichtigt den Bestand und die Auswirkungen der Planung wie folgt: In den Pflanzungen im Baugebiet ist eine Mindestzahl von Gehölzen zu pflanzen. Die Pflanzungen sind auf dem Grundstück in Richtung der freien Landschaft zu pflanzen. Dadurch wird eine ange- messene Ein- und Durchgrünung der Bebauung gewährleistet sowie für eine Ortsrandeingrünung mit naturnahem Übergang zur freien Landschaft gesorgt. Zudem verbessert sich hierdurch der Le- bensraumwert der Flächen für siedlungstypische Tierarten. Bei der Auswahl der festgesetzten Gehölzarten wurde auf eine Verwendung standortgerechter, hei- mischer Bäume und Sträucher geachtet. Einheimische Bäume und Sträucher bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten und dienen der Erhaltung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Sie sollten deshalb gegenüber neophytischen Ziergehölzen vorgezogen werden. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit genannten, werden durch die Planung ausgeschlossen. Hierdurch sollen Gefährdungen der im Umkreis bestehenden sowie der zu pflan- zenden Gehölze vermieden werden. Als hochanfällige Wirtspflanzen erwiesen sich Birne, Quitte und Zierquitte, Weiß- und Rotdorn sowie einige Sorten und Hybriden der großblättrigen Zwergmispel (Cotoneaster). Auch die Arten der Gattung Sorbus (Vogelbeere, Mehlbeere, Elsbeere und Speierling) können vom Feuerbranderreger befallen werden. Damit die privaten Zier- und Nutzgärten möglichst naturnah gestaltet werden sowie aus gestalte- rischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft sowie in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Die Pflanzung von Sträuchern, die nicht in der Pflanzliste festgesetzt sind (z. B Ziersträucher), wird auf max. 5 % der Grundstücksfläche zugelassen. Auf diese Weise soll zu einem gewissen Grad auch eine Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen ermöglicht werden, ohne dass Fehlentwicklungen hinsichtlich naturschutzfachlicher oder landschaftsästhetischer Belange zu erwarten sind. Die Verwendung versickerungsfähiger Beläge für Stellplätze, Zufahrten u.a. untergeordnete Wege auf den privaten Baugrundstücken wird festgesetzt, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten und damit die Abnahme der Versickerungsleistung des Bodens durch die Versiegelung zu minimieren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden für baukonstruktive Elemente, die groß- flächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, zum Schutz des Bodens und des Grund- wassers ausgeschlossen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 34 Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird darauf hingewiesen, dass als Außenbeleuchtung nur Leuch- tentypen mit geringem Anteil an blauem und ultraviolettem Licht (z.B. Natriumdampf- oder LED- Lampen) mit einer maximalen Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet werden sollen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu vermeiden, sollen nur solche Pho- tovoltaik-Module zur Anwendung kommen, die weniger als 6 % Licht reflektieren (je Solarglasseite 3 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind sowie deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Um die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen zu erhalten, sind als Einfriedungen ledig- lich Zäune aus Drahtgeflecht, Drahtgitter sowie Hecken, jedoch keine Mauern zulässig. Die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen kann erhalten werden, wenn Zäune einen Min- destabstand zum natürlichen Gelände einhalten und auf Sockelmauern verzichtet wird. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 35 8 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil Örtliche Bauvorschriften 8.1.1 Regelungen über die Gestaltung der Gebäude Die Dachformen für den Hauptbaukörper beschränken sich auf das Satteldach, Flachdach und Walmdach. Diese Dachformen entsprechen den landschaftlichen und örtlichen Vorgaben und sind bereits an anderer Stelle im Gemeindegebiet umgesetzt. Das Spektrum für Dachneigungen ist im Sinne der Bauherrschaft breit gefasst. Es entspricht den ortsüblichen und landschaftstypischen Vorgaben und berücksichtigt zeitgemäße Bauformen. Durch die Festsetzung von Wand- und Firsthöhen ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Gebäude eine nicht vertretbare Gesamthöhe erreichen könnten. Solar- und Photovoltaikanlagen auf Dächern dürfen nicht aufgeständert werden, um keine negati- ven Entwicklungen hinsichtlich der Gestaltung und der Fernwirkung dieser Elemente auf Flachdä- chern zu erhalten. Das Regelungs-Konzept für Gebäude-Anbauten (Widerkehre und Zwerchgiebel) und Dachaufbauten beschränkt sich auf Vorgaben zu den Ausmaßen und Abständen dieser Bauteile. Eine Koppelung mit der Gebäudelänge wird dabei vermieden, da die Gebäudelänge unter Umständen nicht ein- deutig definierbar und damit bestimmbar ist. Ab einer Dachneigung von 25° sind Dachaufbauten zulässig. Für Dachneigungen unter 25° sind Dachgaupen nicht zulässig und in der Regel nicht erforderlich bzw. nicht sinnvoll. Obwohl die Regelungen ein Maximum an Gestaltungsfreiheit und Planungs-Sicherheit darstellen, kann davon ausgegangen werden, dass Beeinträchtigungen für das Ortsbild nicht zu erwarten sind. Die Vorschriften über Materialien, Farben und Fassadengestaltung orientieren sich einerseits an den umliegenden, landschaftsgebundenen Bauformen und lassen andererseits den Bauherren aus- reichend gestalterischen Spielraum. Die Beschränkung auf die Dachfarben Rot bis Rotbraun sowie Betongrau bis Anthrazitgrau führt zu einem homogenen und ruhigen Gesamtbild des Ortes. Die Farben fügen sich erfahrungsgemäß besonders gut in die landschaftliche Situation ein. Sonstige Regelungen 8.2.1 Stellplätze und Garagen Auf Grund der Lage des Gebietes im ländlichen Raum ist erfahrungsgemäß mit einer hohen Mobi- lität der zu erwartenden jungen Familien zu rechnen. Um städtebauliche Fehlentwicklungen durch einen Mangel an Stellplätzen auszuschließen, hat sich die hier angewandte Regelung bewährt, da sie bereits bei sehr kleinen Wohnungsgrößen die Schwelle zum Nachweis von mehr als einem Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 36 Stellplatz sieht. Haushalte im ländlich geprägten Raum sind in der Regel mit mehr als einem Kraftfahrzeug ausgestattet, um die für die tägliche Lebensführung notwendige Mobilität aufbringen zu können Die Verkehrsflächen sind so bemessen, dass den konkreten Erfordernissen des fließenden Verkehrs ausreichend Rechnung getragen ist. Die Belange des ruhenden Verkehrs sind insoweit berücksichtigt, als dass für den Besucherverkehr ausreichend Flächen zur Verfügung stehen. Die für die dort wohnende Bevölkerung erforderlichen Stellplätze können vom öffentlichen Verkehrsraum nicht aufgenommen werden, weshalb auf den privaten Flächen ausreichende Stellplätze nachge- wiesen werden müssen. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 37 9 Begründung – Sonstiges Umsetzung der Planung 9.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 9.1.2 Wesentliche Auswirkungen Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen nicht erkennbar. Für die bereits bebauten Grundstücke ist mit einer geringen Einbuße an der Erlebbarkeit der freien Landschaft sowie des städtebaulichen Umfeldes zu rechnen (z.B. Ausblick). Auf Grund der getroffe- nen Festsetzungen (Höhenbeschränkungen, überbaubare Grundstücksflächen) sind diese Auswir- kungen als akzeptabel zu bewerten. Erschließungsrelevante Daten 9.2.1 Kennwerte Fläche des Geltungsbereiches: 0,11 ha Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als WA 0,11 100 % Voraussichtliche Mindest-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 1 Voraussichtliche Maximal-Anzahl der Wohnungen im Wohngebiet: 8 9.2.2 Erschließung Abwasserbeseitigung durch Anschluss an: Trenn-System der öffentlichen Abwasserentsorgung der Gemeinde Baindt. Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 38 Wasserversorgung durch Anschluss an: Gemeindliche Wasserversorgung Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. Stromversorgung durch Anschluss an: Netze BW Gasversorgung durch: Technische Werke Schussental (TWS), Ravensburg Müllentsorgung durch: Landkreis Ravensburg 9.2.3 Planänderungen Bei der Planänderung vom 14.12.2018 fanden die Überlegungen und Abwägungen aus der öf- fentlichen Gemeinderats-Sitzung vom 08.01.2018 wie folgt Berücksichtigung. Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung eine vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 14.12.2018) zur Verdeutlichung der möglichen Än- derungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs-Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Entwurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungs- protokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 08.01.2019 enthalten): − Aufnahme von insektenschonenden Lampentypen und Photovoltaik-Modulen mit max. 6 % po- larisiertem Licht als Festsetzung statt als Hinweis − Aufnahme eines Hinweises zur Grundwassernutzung − Aufnahme eines Hinweises zur Geotechnik − Redaktionelle Änderung der Eingriffsschwere in das "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" − Redaktionelle Berichtigung des Zustands der Böden im Plangebiet unter "Schutzgut Boden, Geologie und Fläche" im Kapitel "Abarbeitung der Umweltbelange" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 39 10 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planun- gen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte 1 "Raumkatego- rien"; Darstellung als "Randzone um einen Ver- dichtungsraum" Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee Ober- schwaben, Karte Sied- lung, Ausweisung der Ge- meinde Baindt als "Sied- lungsbereich (Siedlungs- schwerpunkt)" Auszug aus dem rechts- gültigen Flächennut- zungsplan; Darstellung als "Grünfläche" und "Flä- che für Abgrabungen" Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 40 11 Begründung – Bilddokumentation Blick von Norden Blick von Osten Blick von Nord-Westen Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 41 12 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2018. Der Beschluss wurde am 03.08.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. ………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 (Billigungsbeschluss vom 09.10.2018; Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Bekanntmachung am 19.10.2018) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Baindt, den …………. ……………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Von einer frühzeitigen Behördenbeteiligung und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äuße- rung wurde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom 23.10.2018 (Entwurfsfassung vom 09.10.2018; Billigungsbeschluss vom 09.10.2018) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019 über die Entwurfs- fassung vom 14.12.2018. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 42 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 14.12.2018 dem Satzungsbeschluss des Ge- meinderates vom 15.01.2019 zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am 01.02.2019 ortsüblich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu sind damit in Kraft getreten. Sie werden mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Berichtigung des Flächennutzungsplanes Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschrif- ten hierzu im Wege der Berichtigung angepasst. Baindt, den …………. …………………………… (E. Buemann, Bürgermeister) Gemeinde Baindt 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kiesgrubenstraße" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 43 Seiten, Fassung vom 14.12.2018 Seite 43 Plan aufgestellt am: 09.10.2018 Plan geändert am: 14.12.2018 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. M.Sc. Thorsten Reber) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt.[mehr]

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                    Zuletzt geändert: 16.03.2020

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