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Veraenderungsanzeige_Abwasser_01.pdf

Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Veränderungsanzeige zur Erhebung versiegelter Flächen – Gesplittete Abwassergebühr Grundstückseigentümer Grundstücksinformationen Name: _______________________ Straße, Nr: _______________________ Straße: _______________________ Flurstücks-Nr.: _______________________ PLZ, Ort: ______________________ Kassenzeichen: _______________________ Telefon: _______________________ Neubau Umbau Zeitpunkt der Fertigstellung: ____________________ Bitte legen Sie dem Änderungsantrag ein Lageplan (Skizze) mit den Abmessungen aller bebauten und befestigten Flächen bei. Die befestigten Flächen sind mit Nummern zu versehen. Die entsprechenden Angaben zu den Flächen tragen Sie bitte in die nachstehen Tabelle ein. S0 S1 S2 S3 S4 S5 Nr. Bezeichnung Befestigte Fläche Fläche ohne Anschluss an den Kanal Vollständig versiegelte Flächen Faktor 0,9 Stark versiegelte Flächen Faktor 0,6 Wenig versiegelte Flächen Faktor 0,3 Sickermulde Mulde-Rigole Faktor 0,1 Zisterne mit Notüberlauf Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Fläche m² Summe Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Zisterne mit ________________ m³ Inhalt Brauchwassernutzung zur Gartenbewässerung mit gesonderter Wasseruhr ohne gesonderte Wasseruhr (Not-) Überlauf der Zisterne Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Versickerungsanlage Stauvolumen in m³: _________________ (Not-) Überlauf der Versickerungsanlange Mit Kanalanschluss ohne Kanalanschluss Wichtig hierbei ist es, die an die Zisterne oder Versickerungsanlage angeschlossene Flächen im Plan genau zu kennzeichnen. Ich versichere hiermit, vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem werde ich jede Änderung bebauten und befestigten Flächen unverzüglich nach Fertigstellung der Gemeindeverwaltung mitteilen. _________________________________ Datum, Unterschrift Sollten Sie Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr oder zum Gebührenbescheid haben, so steht Ihnen hierzu im Rathaus Baindt Frau Stavarache (Tel. 07502/9406-21, f.stavarache@baindt.de) gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Merkblatt zur „Veränderung zur Erhebung versiegelter Flächen“ Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.11.2010 die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen. Hintergrund für diesen Beschluss ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Mit dem Urteil vom 11.03.2010 wurde festgelegt, dass die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und nach Niederschlagswasser erhoben werden. S0 Ermittelte Flächengröße S1 Vollständig versiegelte Flächen Dachflächen, asphaltierte oder betonierte Fllächen, Biturnen-Flächen, Flachdächer mit Kiesfüllung Faktor 0,9 S2 Stark versiegelte Flächen Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster Faktor 0,6 S3 Wenig versiegelte Flächen Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer – bitte entsprechende Nachweise beifügen – Faktor 0,3 S4 Sickermulde, Mulden-Rigole Niederschlagswasser wird über eine Sickermulde, einem Mulden-Rigolensystem oder einer vergleichbaren Anlage mit gedrosseltem Ablauf oder Notüberlauf den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt - bitte entsprechende Nachweise beifügen - Faktor 0,1 S5 Zisterne mit Notüberlauf (mind. 2 m³ Volumen) - bitte Nachweise beifügen - Bei Brauchwasser: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 15 m² reduziert Bei Gartenwässerung: Flächen werden je m³ Fassungsvolumen um je 8 m² reduziert Name: Straße Nr: Straße: Flurstücks-Nr: PLZ Ort: Kassenzeichen: Telefon: Zeitpunkt der Fertigstellung: Neubau: Off Umbau: Off Nr: Bezeichnung: Fläche m²: Summe: Inhalt Zisterne: Stauvolumen in m³: Datum, Unterschrift: m³ Inhalt: Off Versickerungsanlage: Off Brauchwassernutzung: Off CheckBox: Off mit gesonderter Wasseruhr: Off ohne gesonderte Wasseruhr: Off Mit Kanalanschluss: Off ohne Kanalanschluss: Off Mit Kanalanschluss_1: Off ohne Kanalanschluss_1: Off Nr_1: Nr_2: Nr_3: Nr_4: Nr_5: Nr_6: Nr_7: Nr_8: Bezeichnung_1: Bezeichnung_2: Bezeichnung_3: Bezeichnung_4: Bezeichnung_5: Bezeichnung_6: Bezeichnung_7: Bezeichnung_8: Fläche m²_1: Fläche m²_2: Fläche m²_3: Fläche m²_4: Fläche m²_5: Fläche m²_6: Fläche m²_7: Fläche m²_8: Fläche m²_9: Fläche m²_10: Fläche m²_11: Fläche m²_12: Fläche m²_13: Fläche m²_14: Fläche m²_15: Fläche m²_16: Fläche m²_17: Fläche m²_18: Fläche m²_19: Fläche m²_20: Fläche m²_21: Fläche m²_22: Fläche m²_23: Fläche m²_24: Fläche m²_25: Fläche m²_26: Fläche m²_27: Fläche m²_28: Fläche m²_29: Fläche m²_0: Fläche m²_31: Fläche m²_32: Fläche m²_33: Fläche m²_34: Fläche m²_35: Fläche m²_36: Fläche m²_37: Fläche m²_38: Fläche m²_39: Fläche m²_40: Fläche m²_41: Fläche m²_42: Fläche m²_43: Fläche m²_44: Fläche m²_45: Fläche m²_46: Fläche m²_47: Fläche m²_48: Fläche m²_49: Fläche m²_50: Fläche m²_51: Fläche m²_52: Fläche m²_53: Fläche m²_54: Fläche m²_55: Summe_1: Summe_2: Summe_3: Summe_4: Summe_5: Summe_6:[mehr]

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    Zuletzt geändert: 20.09.2023
    Verbrauchsabrechnung_Wasser_-_Anzeige_des_Eigentuemerwechsels_ausf.pdf

    Öffnungszeiten Rathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VR Bank Ravensburg-Weingarten e. G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr Kreissparkasse Ravensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr Raiffeisenbank Reute-Gaisbeuren e. G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Anzeige des Eigentümerwechsels Objekt Straße/Hausnummer: ________________________________________________________ PLZ, Ort: ________________________________________________________ Datum der Besitzübergabe: ________________________________________________________ Wasserzählernummer: ________________________________________________________ Wasserzählerstand: __________________ m² (Ohne Nachkommastellen) Abmeldung bisheriger Eigentümer Anmeldung neuer Eigentümer Kassenzeichen: 01/0000-00____________ (Dieses finden Sie in Ihrer letzten Verbrauchsabrechung) Name, Vorname: ______________________ Name, Vorname: _______________________ Anschrift für die Endabrechnung: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: _____________________________ Tel-. Nr. für Rückfragen: _________________ __________________ ________________ Ort, Datum Unterschrift Jetzige Anschrift: Straße/Nr.: ___________________________ PLZ, Ort: ______________________________ Tel.-Nr. für Rückfragen: __________________ _______________ __________________ Ort, Datum Unterschrift Neue Basisdaten für die Berechnung der künftigen Vorauszahlungen (Wasservorauszahlung) soll vom Vorgänger übernommen werden soll festgesetzt werden auf ___________m³ (geben Sie hier bitte Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch an!) Gemeinde Baindt · Marsweilerstraße 4 · 88255 Baindt Gemeinde Baindt Marsweilerstraße 4 88255 Baindt StraßeHausnummer: PLZ Ort: Datum der Besitzübergabe: Wasserzählernummer: Wasserzählerstand: Kassenzeichen 010000-00: Name Vorname: Name Vorname_1: StraßeNr: PLZ Ort_1: Tel- Nr für Rückfragen: Ort, Datum: Unterschrift: StraßeNr_1: PLZ Ort_2: Tel-Nr für Rückfragen_1: voraussichtlicher Jahresverbrauch: soll vom Vorgänger übernommen werden: Off m³: Off Ort, Datum_1: Unterschrift_1:[mehr]

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      Zuletzt geändert: 20.09.2023
      Vollmachtserklaerung_Personaldokument_ausf.pdf

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      Dateityp: PDF-Dokument
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        Zuletzt geändert: 20.09.2023
        Wohnungsgeberbestaetigung_ausf.pdf

        Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde (§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)) Angaben zum Wohnungsgeber: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung oder Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung. Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Familienname / Vorname oder Bezeichnung bei einer juristischen Person: PLZ / Ort: Straße / Hausnummer / Adressierungszusätze: Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird: PLZ / Ort: Straße und Hausnummer: Zusatzangaben (z.B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer): In die oben genannte Wohnung ist/sind am folgende Person/en eingezogen: Datum Ein-/Auszug ausgezogen: Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: Familienname: Vorname: weitere Personen siehe Rückseite. Ich bestätige mit meiner Unterschrift den Ein- bzw. Auszug der oben genannten Person(en) in die oben bezeichnete Wohnung und dass ich als Wohnungsgeber oder als beauftragte Person diese Bescheinigung ausstellen darf. Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich ordnungswidrig handle, wenn ich hierzu nicht berechtigt bin und dass es verboten ist, eine Wohnanschrift für eine Anmeldung eines Wohnsitzes einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist. Ein Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Das Unterlassen einer Bestätigung des Ein- oder Auszugs sowie die falsche oder nicht rechtzeitige Bestätigung des Ein- oder Auszugs können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden. Datum Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG Mitwirkung des Wohnungsgebers (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (zwei Wochen) zu bestätigen. Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze: Der Wohnungsgeber ist gleichzeitig Eigentümer der Wohnung: Off Der Wohnungsgeber ist nicht Eigentümer der Wohnung Der Name und die Anschrift des Eigentümers lauten: Off PLZ Ort: Datum Ein-/Auszug: eingezogen: Off ausgezogen: Off Familienname: Vorname: Familienname_1: Vorname_1: Familienname_2: Vorname_2: Familienname_3: Vorname_3: Familienname_4: Vorname_4: Familienname_5: Vorname_5: weitere Personen siehe Rückseite: Off Datum: Unterschrift des Wohnungsgebers: Straße Hausnummer und Zusatzangaben z: B: Stockwerks- oder Wohnungsnummer: Stockwerks- oder Wohnungsnummer_1: Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_1: PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Adressierungszusätze_": Name, Vorname oder Bezeichnung einer juristischen Person_2:[mehr]

        Dateityp: PDF-Dokument
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          Zuletzt geändert: 20.09.2023
          Einwilligung_gesetzlicher_Vertreter_ausf.pdf

          Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter Als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes Familienname: ____________________________________ Vorname: ____________________________________ Ort und Tag der Geburt: ____________________________________ Anschrift: ____________________________________ wird die Einwilligung zur Ausstellung folgenden Dokumentes erteilt: __________________________ Erster gesetzlicher Vertreter Name, Vorname: ___________________________________ Geburtsdatum: ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Zweiter gesetzlicher Vertreter Name, Vorname ___________________________________ Geburtsdatum ___________________________________ Unterschrift ___________________________________ Ort, Datum: ___________________________________ ÖffnungszeitenRathaus Bankverbindungen: Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr VRBankRavensburg-Weingartene.G. Dienstag: 8:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr IBAN: DE15 6506 2577 0065 2590 09 BIC: GENODES1RRV Mittwoch: 8:00 bis 12:00 Uhr KreissparkasseRavensburg Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr IBAN: DE59 6505 0110 0079 4006 00 SWIFT-BIC: SOLADES1RVB Freitag: 7:30 bis 12:00 Uh RaiffeisenbankReute-Gaisbeurene.G. IBAN: DE45 6006 9350 0017 7720 01 BIC: GENODES1RRG Familienname: Vorname: Ort und Tag der Geburt: Anschrift: Bezeichnung Dokument: Name Vorname: Geburtsdatum: Unterschrift: Name Vorname_1: Geburtsdatum_1: Unterschrift_1: Ort Datum:[mehr]

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            Zuletzt geändert: 20.09.2023
            Änderung_der_Satzung_über_die_Erhebung_von_Benutzungsgebühren_für_die_Kinderbetreuungseinrichtungen_der_Gemeinde_Baindt_ab_dem_01.09.2023.pdf

            Gemeinde Baindt Landkreis Ravensburg Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat in seiner Sitzung am 07. März 2023 von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13, 19 und 47 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Baindt beschlossen: 1. § 3 Beginn, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses wird wie folgt geändert: • Absatz 2 wird wie folgt geändert: Neu: (2) Die Module können zum 01.09, 01.12. und zum 01.03. gewechselt werden. Bisher: (2) Die Module können zum 01.09, 01.12., 01.03. und zum 01.06. gewechselt werden. 2. § 4 Benutzungsgebühren wird wie folgt geändert: • Absatz 3 wird wie folgt geändert: Neu: (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. Bisher: (3) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Erfolgt die erstmalige Aufnahme eines Kindes direkt in eine Kindergartengruppe und nach dem 15. des laufenden Monats, so wird der Beitrag nur zur Hälfte erhoben. • Absatz 4 wird wie folgt geändert: Neu: (4) Während der Eingewöhnungsphase wird für Kinder bis zu vier Jahren für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. Bisher: (4) Während der Eingewöhnungsphase in den Krippengruppen wird für den ersten Monat grundsätzlich nur der hälftige entsprechende Beitragssatz in Rechnung gestellt. • Absatz 5 wird neu hinzugefügt: (5) Bei einer Aufnahme in der Krippe bei einem Modul mit einer 2- oder 3- Tageswoche wird im ersten Monat die Gebühr von einer 5-Tagewoche berechnet. In der Eingewöhnungszeit ist eine 5-Tagewoche für einen Monat für eine gute Eingewöhnung unerlässlich. • bisheriger Absatz 5 wird zu Absatz 6: (6) Die Gebühr ist auch während der Ferien, bei Krankheit des Kindes sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. 3. § 5 Gebührenhöhe wird wie folgt geändert: Neu: (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2023/2024 gültigen Gebührentabelle als Anlage 1 zu entnehmen Bisher: (3) Die Höhe der monatlichen Gebührensätze sind der für das Kindergartenjahr 2022/2023 gültigen Beitragstabelle zu entnehmen: 2. Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ( GemO ) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Änderungssatzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Änderungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Änderungssatzung verletzt worden sind. Baindt, den 13.06.2023 gez. Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 15.06.2023
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              2011 Wasser-/Abwassergebühren 2011 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2011 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers m³ Wasserzähler Grundgebühr (1,5 bis 2,5 m³ = 1,80 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,00 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 10,00 €/Monat) In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut (Wasserzähler 2,5 m³ x 12 Monate = 30 €) Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2011 Abwassergebühren 2011 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 1,42 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 1 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,35 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 1 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2012 Wasser-/Abwassergebühren 2012 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2012 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers m³ Wasserzähler Grundgebühr (1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat) In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut (Wasserzähler 2,5 m³ x 12 Monate = 30 €) Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2012 Abwassergebühren 2012 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 1,76 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 1 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,40 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 1 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2013 Wasser-/Abwassergebühren 2013 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2013 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 2 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 2,50 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2013 Abwassergebühren 2013 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,13 €/m³ = + Grundgebühr 30.00 € 0 m³ x 1,76 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 30.00 € Niederschlagswasser x 0,40 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 2.10 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 32.10 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2014 Wasser-/Abwassergebühren 2014 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2014 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 2 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 2,50 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2014 Abwassergebühren 2014 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 30.00 € 0 m³ x 1,76 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 30.00 € Niederschlagswasser x 0,40 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 2.10 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 32.10 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2015 Wasser-/Abwassergebühren 2015 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2015 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 2 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 2,50 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2015 Abwassergebühren 2015 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 30.00 € 0 m³ x 1,85 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 30.00 € Niederschlagswasser x 0,47 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 2.10 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 32.10 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2016 Wasser-/Abwassergebühren 2016 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2016 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2016 Abwassergebühren 2016 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 1,85 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,47 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2017 Wasser-/Abwassergebühren 2017 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2017 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 2,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 7,50 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2017 Abwassergebühren 2017 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,29 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,46 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,41 €/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2018 Wasser-/Abwassergebühren 2019 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2019 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 3,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 8,00 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2019 Abwassergebühren 2019 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,35 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,17 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,50€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2019 Wasser-/Abwassergebühren 2019 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2019 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 3,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 3,50 €/Monat 10 m³ = 8,00 €/Monat 15 m³ = 12,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2019 Abwassergebühren 2019 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,35 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,17 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,50€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2020 - 7% Wasser-/Abwassergebühren - Abrechnung bis zum 30.06.2020 Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2020 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 3,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 4,00 €/Monat 10 m³ = 8,50 €/Monat 15 m³ = 13,00 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2020 Abwassergebühren 2020 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,45 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,17 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,50€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2020 - 5% Wasser-/Abwassergebühren 2020 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2020 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 3,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 4,00 €/Monat 10 m³ = 8,50 €/Monat 15 m³ = 13,00 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2020 Abwassergebühren 2020 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,45 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,17 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,50€/m² + Mehrwehrtsteuer 5% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2021 Wasser-/Abwassergebühren 2021 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2021 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 4,50 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 4,60 €/Monat 10 m³ = 9,50 €/Monat 15 m³ = 13,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2021 Abwassergebühren 2021 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,47 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 2,17 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,50€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2022 Wasser-/Abwassergebühren 2022 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2022 Abwassergebühren 2022 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,53 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 1,98 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,61€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! 2023 Wasser-/Abwassergebühren 2023 - Abrechnung zum Jahresende Auf dieser Seite unserer Hompage wird es Ihnen ermöglicht, eine Berechung der Wasser- und Abwassergebühren für das Jahr 2023 durchzuführen. Hierzu müssen Sie alle gelb unterlegten Felder ausfüllen. Diese werden dann von Excel übernommen und berechnet. Bitte beachten Sie, wenn Sie Kommazahlen eingeben, dass Excel diese nach den Rundungsregeln auf volle Zahlen rundet. Alter Stand des Wasserzählers 0 m³ Wasserzähler Grundgebühr 1,5 bis 2,5 m³ = 5,00 €/Monat 3,5 bis 6 m³ = 5,20 €/Monat 10 m³ = 10,00 €/Monat 15 m³ = 14,50 €/Monat In der Regel sind in Wohngebäuden Wasserzähler der Größe 2,5 m³ eingebaut Zählergröße 1 Neuer Stand des Wasserzählers 0 m³ 0,00 € Niederschlagswasser lt. Feststellungsbescheid 0 m² Abrechnungszeitraum Wassergebühr 2023 Abwassergebühren 2023 Frischwasser 0.00 € Schmutzwassergebühr 0.00 € 0 m³ x 1,70 €/m³ = + Grundgebühr 0.00 € 0 m³ x 1,98 €/m³ = Wasserzähler-Gebühr*Monate 12 + Niederschlagswasser 0.00 € = Wassergebühr (netto) 0.00 € Niederschlagswasser x 0,61€/m² + Mehrwehrtsteuer 7% 0.00 € 0 Berechnung für Monate 12 = Wassergebühren (brutto) 0.00 € = Summe Abwassergebühren 0.00 € Die Berechnung der Wasser- und Abwassergebühren erfolgte auf der Grundlage der von Ihnen eingegebenen Werte! Tabelle2 0 1 Monat bis 2,5 m³ 2 Monate bis 6 m³ 3 Monate bis 10 m³ 4 Monate bis 15 m³ 5 Monate 6 Monate 7 Monate 8 Monate 9 Monate 10 Monate 11 Monate 12 Monate CommandButton1 CommandButton1[mehr]

              Dateityp: Microsoft Excel Tabellenkalkulation
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                Zuletzt geändert: 13.01.2023
                Wegfall des Kinderreisepasses

                Wegfall des Kinderreisepasses zum 01. Januar 2024 , Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01. Januar 2024 wegfallen wird . Nun benötigen auch Kinder einen regulären Reisepass oder Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Reisepässe für Kinder kosten künftig 37,50 Euro, Personalausweise für Kinder 22,80 Euro. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Reiseplanung eine Bearbeitungs- und Postlaufzeit von mindestens zwei Wochen. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

                Zuletzt geändert: 19.10.2023
                Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren

                Wählen und gewählt werden ab 16 Jahren , Das Bündnis „Junge Kommunalwahl ‘24“ will junge Wählerinnen und Wähler mit vielfältigen Angeboten und Aktivitäten mobilisieren. Pressemitteilung vom 18. September 2023[mehr]

                Zuletzt geändert: 19.10.2023
                Ausschreibungen

                Ausschreibungen der Gemeinde Baindt Unten aufgeführt finden Sie unsere aktuellen Ausschreibungen: Öffentliche Ausschreibungen Aktuell sind keine Ausschreibungen vorhanden. Beschränkte Ausschreibungen Aktuell sind keine Ausschreibung vorhanden.[mehr]

                Zuletzt geändert: 18.10.2023

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