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Verein zur Förderung Sehgeschädigter e.V.

Der Verein zur Förderung Sehgeschädigter e.V. Baindt ist eine Initiative von Eltern, Freunden, Lehrern, Erziehern und Bekannten sehgeschädigter Schüler, die sich durch den Zusammenschluß im Verein ein sebstständiges Forum geschaffen haben, aus dem zunächst die Arbeit der Heimsonderschule untertstützt wird, aber darüberhinaus sich auch Erfahrungsaustausch und Selbsthilfe Betroffener entwickelt. Die Beteiligung des Vereins an Veranstaltungen (Nikolausmarkt, Schulfest u.ä.) dient dazu, Kontakte zwischen Gemeinden und Heimsonderschule, zwischen Behinderten und Nichtbehinderten herzustellen und mit Leben zu erfüllen. Bürger aus der Gemeinde sind uns deshalb als Mitglieder besonders willkommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2025
Soldatenkameradschaft

Die Kriegerkameradschaft bzw. der Militärverein Baindt wurde im Jahre 1872 zum Gedenken der gefalllenen Kameraden des Krieges 1870/71 gegen Frankreich gegründet. Die meisten der vom zweiten Weltkrieg heimgekehrten Kameraden schlossen sich 1952 wieder zusammen und gründeten die von der französischen Besatzungsregierung verbotene Kriegerkameradschaft neu. Der später in "Soldatenkameradschaft" umbenannte Verein hat sich die Ehrung der gefallenen und vermißten Kameraden zur Hauptaufgabe gestellt. Die zur Zeit 170 Vereinsmitglieder beteiligten sich stark am Gemeindeleben durch kulturelle und gesellige Veranstaltungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2025
Landjugend Baindt e.V.

Die Landjugendgruppe Baindt ist eine Gruppe mit 60 Mitgliedern im Alter von 15 - 27 Jahren. Wir treffen uns jeden Mittwoch von 20.00 - 22.00 Uhr in der alten Schule in unserem Gruppenraum. Dort singen, tanzen, basteln wir dann gemeinsam, feiern zusammen, nehmen an Ausflügen und Lehrgängen teil, gehen zum Minigolfspielen sowie Schlittschuhlaufen, gemeinsame Hüttenaufhalte und vieles mehr. Um das Gemeindeleben attraktiver zu gestalten, fangen wir schon bei den Jüngsten an, z.B. mit dem Ferienprogramm und den Nikolausbesuchen. Außerdem stellen wir traditionell den Maibaum auf. Für die Jugendlichen halten wir in der Regel jährlich 4 Tanzveranstalltungen ab. Neue Mitglieder sind bei uns immer willkommen.[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2025
Freie Wählervereinigung Baindt e.V.

[mehr]

Zuletzt geändert: 29.01.2025
Schützengilde Baindt e.V.

Die Schützengilde Baindt wurde 1925 von schießsportbegeisterten Bürgern der Gemeinde gegründet. Während der Kriegs- und Nachkriegsjahre war das Sportschießen unterbrochen bzw. verboten worden. Am 2. Juli 1966 kam es zur Wiedergründung des Schützenvereins. Seit der Wiedergründung hat die Schützengilde Schritt für Schritt drei Kellerräume der Schule zum Schützenhaus ausgebaut (Eingang neben dem Kindergarten). Seit 1989 gibt es zusätzlich eine Böllergruppe. Sie hat sich die Pflege des traditionellen und brauchtumsgerechten Böllerschießens zur Aufgabe gemacht. Auch im Gemeindeleben sind wir aktiv und bieten verschiedene Aktivitäten an, sei es das Ferienprogramm für unsere jungen Gemeindemitglieder oder Veranstaltungen wie das jährliche Osterschiessen, oder das Böllerschießen an Silvester. Auch sportlich sind wir erfolgreich - aus unseren Reihen gingen schon mehrere Kreis-Bezirks- und Deutsche Meister hervor. Aktuell bieten wir folgende Disziplinen an: • 10 Meter Luftgewehr • 10 Meter Luftpistole • Armbrust • Laufende Scheibe • Duellanlage für Luftpistolen • 5-schüssige Luftpistole • Blasrohrschießen Unsere Schießanlage und das Vereinsheim sind Mittwochs von 19.00 - 22.00 Uhr geöffnet. Du bist schießinteressiert, oder möchtest dich über das Schießen informieren? Komm einfach während den Öffnungszeiten vorbei - wir freuen uns auf Dich! Besucht uns gerne auf Instagram .[mehr]

Zuletzt geändert: 19.03.2025
Nächster Blutspendetermin

Nächster Blutspendetermin am 14. März 2024 in der Schenk-Konrad-Halle wir laden Sie herzlich zum nächsten Blutspendetermin ein und rufen gleichzeitig dazu auf, sich an dieser wichtigen Aktion zu beteiligen. Blutspenden retten Leben und sind von unschätzbarem Wert für die Gesundheit unserer Gemeinschaft. Datum: Donnerstag, 14. März 2024 Uhrzeit: 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Ort: Schenk-Konrad-Halle (Mühlstraße 1, 88255 Baindt) Termin reservieren ​​​​​​​ AKTION: Gemeinsam wachsen und doppelt Gutes tun: Für alle, die am 14.03.2024 zum ersten Mal Blut spenden, pflanzt der DRK-Blutspendedienst zusammen mit der DRK-Bereitschaft Baienfurt-Baindt und der Gemeinde Baindt einen Baum in einer vom Sturm geschädigten Waldfläche (zwischen Grünenberg und Friedhof) Ihre Blutspende kann einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, das Leben von Menschen zu verbessern und sogar zu retten. In Notfallsituationen, bei Operationen, bei der Behandlung von schweren Krankheiten – Blutkonserven sind unverzichtbar. Ihre Teilnahme ist daher von großer Bedeutung. Ihre Solidarität und Bereitschaft zur Blutspende tragen dazu bei, dass wir gemeinsam als Gemeinschaft Verantwortung übernehmen und anderen in Not helfen können. Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.[mehr]

Zuletzt geändert: 04.03.2024
Klimaanalyse

Ergänzende Unterlagen zur Klimaanalyse (PDF-Dokument, 1,17 MB, 20.02.2024) und Verwundbarkeitsuntersuchung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung des Gemeindeverbands Mittleres Schussental[mehr]

Zuletzt geändert: 28.02.2024
Geänderte Öffnungszeiten

Geänderte Öffnungszeiten des Rathauses, Aufgrund von Personalengpässen ist es erforderlich, die Öffnungszeiten unseres Rathauses vorübergehend einzuschränken. Daher gelten ab 04. März 2024 bis auf Weiteres folgende geänderte Öffnungszeiten : Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Wir bedanken uns für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

Zuletzt geändert: 28.02.2024
Infoveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber

Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber , Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifizierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen machen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovoltaikleistung installiert werden wie zum aktuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammenarbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Oberschwaben eine kostenlose Informationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Finanzamt Ravensburg auch die steuerlichen Vereinfachungen bei Umsatz- und Einkommensteuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genauer beleuchtet (Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024). Genaue Details können Sie aus der Presseinformation entnehmen.[mehr]

Zuletzt geändert: 09.02.2024
Gebäudeenergiegesetz 2024

Geltungsbereich GEG, Im neuen Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG), welches seit 01. Januar 2024 gilt, wird vorgeschrieben, dass bei Neubauten in Neubaugebieten die Heizung mit mind. 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt diese Vorgabe allerdings erst ab dem 30. Juni 2028 . Bei Bestandsgebäuden ist, sofern die Heizung noch funktioniert oder sich noch reparieren lässt, vorerst kein Heizungstausch notwendig. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder aber älter als 30 Jahre ist (bei einem Konstanttemperaturkessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen, mehrjährige Übergangsfristen sowie entsprechende Härtefallregelungen. Gibt es in Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können jedoch frühere Fristen greifen. Um den erforderlichen Anteil von mind. 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei Heizungen erfüllen zu können, gibt es laut den Vorgaben des neuen GEG folgende denkbaren Erfüllungsoptionen: a) Wärmepumpe : Die priorisierte Lösung für viele Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser ist der Einbau einer Wärmepumpe. Die Technologie der Wärmepumpe nutzt zum großen Teil kostenlose und erneuerbare Umweltwärme (aus dem Boden, der Luft oder dem Wasser/Abwasser) und erfüllt damit die Vorgabe des GEG, wonach die Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. b) Solarthermie-Heizung : Lässt sich der komplette Wärmebedarf des Gebäudes, also Heizung und Warmwasserbereitung, damit decken, ist der Einbau bzw. die Nutzung einer Solarthermie-Heizung eine Erfüllungsoption der Vorgaben. c) Solarthermie-Hybrid-Heizung : Auch eine Kombination aus einer solarthermischen Anlage und einer Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung aus flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen kann als Erfüllungsoption eingesetzt werden. Wenn bestimmte Mindestflächen eingehalten werden, kann ohne einen rechnerischen Nachweis angenommen werden, dass die solarthermische Anlage mit 15 Prozent zur Wärmeerzeugung beiträgt. d) Stromdirektheizung : In sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf kann eine Stromdirektheizung genutzt werden, da bereits jetzt fast 50 Prozent des Netzstroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird. Bis 2035 soll Netzstrom in Deutschland vollständig aus Erneuerbaren Quellen kommen. e) Biomasseheizung (Holz-, Hackschnitzel, Pellets) : Eine Biomasseheizung, die unter anderem mit Holz, Holzhackschnitzeln oder Pellets gespeist wird, erfüllt ebenfalls die Vorgabe, die Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben. f) Hybridheizung : Grundsätzlich kann eine Wärmepumpe auch mit einem Spitzenlastkessel in Form einer fossilen Öl-/Gasheizung oder einer Biomasseheizung kombiniert bzw. ergänzt werden. Um einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien beim Heizen zu erreichen, muss hier die Wärmebereitstellung größtenteils über die Wärmepumpe erfolgen. g) Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt : In diesem Fall muss für die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent Biomasse, zum Beispiel nachhaltiges Biomethan bzw. biogenes Flüssiggas oder aber grüner oder blauer Wasserstoff verwendet werden. Allerdings ist Biomasse nur begrenzt verfügbar und die Kosten für Biomethan und Wasserstoff sind derzeit sehr hoch. h) Anschluss an ein kommunales Wärmenetz: Welche Gebäude zukünftig voraussichtlich an ein Wärmenetz (Nah- oder Fernwärme) angeschlossen werden, zeigt die kommunale Wärmeplanung. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen diese bis spätestens Mitte 2028 vorlegen. Bisher gibt es in der Gemeinde noch keine genaueren Überlegungen zur Erstellung eines Wärmeplans . Hat ein Wärmenetzbetreiber vertraglich den Anschluss an ein Wärmenetz zugesichert, können Heizungen noch bis zu zehn Jahren ohne weitere Anforderungen betrieben werden. Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz 2024, den geltenden Übergangsfristen und zu möglichen Förderungen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen In den nächsten Monaten wird die Energieagentur Ravensburg außerdem auf ihrer Internetseite weitere Details informieren. https://www.energieagentur-ravensburg.de/energieagentur/aktuelles.html[mehr]

Zuletzt geändert: 15.01.2024

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