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Bekanntmachung_Friedhofssatzung_-_Gebuehrenuebersicht_Fassung_01.02.2023_-_Kopie.pdf

Seite 1 von 4 Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung ( Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung ) Der Gemeinderat der Gemeinde Baindt hat am 24.01.2023 aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) folgende Anlage zur Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung – Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofsatzung beschlossen: Gebührenübersicht – Anlage Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung Ziffer Leistung Gebühr in Euro I. Verwaltungsgebühren a) Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 67,00 b) Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern Einzelfall unbefristete Zulassung 67,00 67,00 c) Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen 67,00 II. Bestattungsgebühren 1. Erdbestattung - Reihengräber a) erstmalige Überlassung eines Reihengrabs - für Personen im Alter von über zehn Jahren - für Personen im Alter von unter zehn Jahren 2.870,00 1.440,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 Seite 2 von 4 2. Erdbestattung - Wahlgräber a) erstmalige Überlassung eines Wahlgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts - doppelbreit, einfachtief - doppelbreit, doppeltief 4.500,00 5.650,00 b) Bestattungskosten - Zuschlag bei Tieferlegung - Zuschlag bei Bestattungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 980,00 80,00 250,00 c) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 3. Feuerbestattung - Urnenschmuckgräber a) erstmalige Überlassung eines Urnenschmuckgrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 1.920,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 4. Feuerbestattung – Urnennische (Urnenwand) a) erstmalige Überlassung einer Urnennische sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 1.800,00 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 Seite 3 von 4 5. Feuerbestattung - Urnenrasengrab a) erstmalige Überlassung eines Urnenrasengrabs sowie erneuter Erwerb des Nutzungsrechts 1.642,50 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 e) Kosten für Bodenplatte – ohne Beschriftung 51,50 6. Feuerbestattung – halb-/ anonymes Urnengrab a) erstmalige Überlassung eines halb-/anonymen Urnengrabs 1.642,50 b) Beisetzungskosten 100,00 c) Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen 250,00 d) Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 51,00 Eine Beschriftung erfolgt nach Vorgaben der Gemeinde. 7. Bei einer notwendigen Verlängerung des Nutzungsrechts durch eine Mehrfachbelegung wird die Grabnutzungsgebühr anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet. Angefangene Jahre werden voll berechnet. III. Sonstige Bestattungsgebühren 1. Benutzung der Aussegnungshalle pro Tag 140,00 2. Pauschale Reinigung der Aussegnungshalle 50,00 3. Benutzung der Kühlzelle (pauschal) 80,00 4. Erschwerniszulage - für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Verstorbenen 1.890,00 Seite 4 von 4 - für das Ausgraben und Umbetten von Urnen: Aufschlag auf die Kosten für Friedhofspersonal je angefangene Stunde 100 % 5. Zuschlag für Auswärtige bei II. Bestattungsgebühren ohne Kosten für Friedhofspersonal und III. Sonstige Bestattungsgebühren – Ziffer 1., 2., 3. Als Auswärtige/r gilt, wer zum Zeitpunkt des Todes nicht dem in § 1 Abs. 1 der Friedhofsordnung bestimmten Personenkreis gehört. Nicht als Auswärtige gelten jedoch Personen, die vor ihrer Unterbringung in einem außerhalb von Baindt liegenden Alters- bzw. Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung ihren Hauptwohnsitz in Baindt hatten. 50 % je nach Bestattungsform IV. Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. § 31 Inkrafttreten (1) Die Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung mit Änderung des Gebührenverzeichnisses tritt zum 01. Februar 2023 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO in der Fassung vom 24. Juli 2000 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhaltes der die Verletzungen begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Baindt geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist ohne tätig zu werden verstreichen lässt, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind, oder der Bürgermeister den Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Baindt, den 24.01.2023 Simone Rürup Bürgermeisterin[mehr]

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    Zuletzt geändert: 27.01.2023
    Gemeinde Baindt

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Standesamt

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Kämmerei

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bürgertheke

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Hauptamt

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bürgermeisterin

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Bauamt

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    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Tennisclub TC Baindt e.V.

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    Zuletzt geändert: 28.07.2023
    Schalmeienkapelle Baindt e.V.

    Die Schalmeienkapelle Baindt wurde am 27.3.1987 durch die Initiative unseres ersten musikalischen Leiters Michael Pastuschka mit damals 28 aktiven Spielern gegründet. Bereits nach drei Monaten war dann der erste Auftritt und zum Jahresende 1987 konnte unsere Uniform beschafft werden. 1988 wirkten die Schalmeien bei ihrer ersten Baindter Ortsfasnet und vielen Fasnetsumzügen und Fasnetsbällen mit. Am 15. und 16.10.1988 machten die Schalmeien bereits ihren ersten Ausflug nach Meransen in Südtirol mit einigen Auftritten und es sollte noch mehr kommen… Am 30.8.1989 fand die Eintragung ins Vereinsregister statt und es konnten passive Mitglieder aufgenommen werden. Am 10.9. gleichen Jahres wurde bereits das erste Weinfest veranstaltet, was sich mittlerweile zu einer Baindter Tradition entwickelt hat und vom Dorfleben nicht mehr wegzudenken ist. Am 25.2.1990 fand dann der erste Schalmeienball in der Schenk-Konrad-Halle Baindt statt, der zusammen mit der Landjugend veranstaltet wurde. 1991 fuhren die Schalmeien nach Salzburg zum Krönungsball, was sich bis heute noch fortsetzt. Am 7.8.1992 beim Baindter Ferienprogramm wurde 'Schalmeien-spielen' angeboten, was den Startschuss für die Gründung der Jugendschalmeien gab. Vom 4. bis 5.9.1993 fand die erste Ausfahrt nach Valenciennes/Nordfrankreich statt. Dort nahmen die Schalmeien am Sternmarsch und am Umzug zum Sommerkarneval teil. Am 15.1.1994 organisierten die Schalmeien gemeinsam mit dem FZ Löwen Baienfurt den ersten Fanfaren- und Schalmeienball in Baindt. Vom 16. bis 19.11.1995 waren die Baindter in Berlin bei der Faschingsgilde „Harlekins“ zu Gast, was sie 2002 mit Besichtigungen des Reichstages und der Landesvertretung BW wiederholten. Am 10.10.1999 nahmen die Schalmeien an der Landesmeisterschaft des Verbandes für das Spielmannswesen teil und Belegten im Wertungspiel einen sensationellen 2.Platz. Der absolute Höhepunkt der Vereinsgeschichte bisher war sicherlich die Reise nach Chicago im September 2000 mit zahlreichen Auftritten in der Millionen-Metropole, unter anderem die Teilnahme an der großen „Steuben-Parade“ durch die Stadt. Bei einer Rundreise besichtigte man außerdem Die Niagara Fälle und machte einen Abstecher nach Detroit. Bis heute wurde durch wöchentliches Proben ein abwechslungsreiches musikalisches Programm von Tango über Schunkelrunde bis zum Rock'n'Roll einstudiert. Jährlich sind mehr als 50 Auftritte der Schalmeienkapelle und 50 Auftritte der Jugendkapelle bei zahlreichen Geburtstagen, Hochzeiten, Volksfesten, Umzügen und Galaveranstaltungen zu spielen. Für die Fasnetszeit wird für jeweils 2-3 Jahre eine spezielle Uniform angeschafft, in der vergangenen Fasnet waren wir im Samurai-Kostüm zu bewundern. Unser Verein zählt derzeit 47 aktive Spieler der Schalmeienkapelle unter der Leitung von Christian Kerner, 30 aktive Jugendspieler unter der Leitung von Sabrina Unterricker und 115 passive Mitglieder. Bei den örtlichen Aktivitäten in Baindt sind wir durch die Fasnetsveranstaltungen, den Schalmeienball, unser jährliches Weinfest und vieles mehr nicht mehr wegzudenken.[mehr]

    Zuletzt geändert: 28.07.2023

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