Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
schneebedecktes Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Baindter Narrenzunft Raspler

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "*".
Es wurden 3205 Ergebnisse in 20 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 2141 bis 2150 von 3205.
Weiterführende Informationen und Links

Informationen über Studienmöglichkeiten www.studieren-in-bw.de - Portal des Wissenschaftsministeriums; alle Studienangebote in Baden-Württemberg www.hochschulkompass.de - alle Studienangebote in Deutschland www.studienwahl.de www.hochschulstart.de - Stiftung für Hochschulzulassung BERUFEnet - Informationen über Berufe, die üblicherweise ein Studium voraussetzen Kursnet - Datenbank der Bundesagentur für Arbeit zu Ausbildung, Weiterbildung, Vorbereitung auf den Beruf, begleitenden Hilfen oder Sprachkursen - Überblick über Möglichkeiten in Ihrer Region Studentenwerke Deutsches Studierendenwerk Ämter für Ausbildungsförderung der Studierendenwerke für Auslands-BAföG Studienplatztausch Verein für studentische Belange (VSB) Jobs und Praktika Informationen der Minijob-Zentrale Stellensuche und Informationen für Studienabbrecher sowie Links anderer Jobbörsen Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis sind in der Regel, dass Sie persönlich zuverlässig, fachlich geeignet und gegebenenfalls finanziell leistungsfähig sind oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, finden Sie Informationen, wie Sie die dazu erforderlichen Unterlagen erhalten, in den Verfahrensbeschreibungen. Wenn Sie Ihren Sitz im Ausland haben, müssen Sie die erforderlichen Nachweise mit den in Ihrem Heimatstaat dafür vorgesehenen Dokumenten erbringen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ihre Dienstleistung: {0}

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch müssen Sie bei einigen Gewerben besondere Zulassungsvoraussetzungen beachten. Dies gilt auch für Ihr zulassungspflichtiges Handwerk:[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schulpsychologische Beratung

Im System der Schulpsychologischen Dienste arbeiten Psychologische Schulberaterinnen und Schulberater, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräfte eng zusammen. Die Schulpsychologischen Dienste, zu denen auch das Kompetenzzentrum Schulpsychologie zählt, unterstützen Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Schulleitungen sowie die Schulaufsicht und Schulverwaltung bei pädagogisch-psychologischen Fragen, Problemen und Herausforderungen in der Lebenswelt Schule. Die Angebote stehen allen Schularten offen. Die Unterstützergruppen der Schulpsychologischen Dienste verfügen über ein breites Methodenrepertoire, welches sie flexibel je nach Anliegen, Auftrag und Zielgruppe einsetzen. Die Beratungslehrkraft an der Schule ist eine hilfreiche erste Ansprechperson bei schulbezogenen Schwierigkeiten. Darüber hinaus steht die zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Verfügung. Es gibt 28 Schulpsychologische Beratungsstellen in Baden-Württemberg. Diese sind Teil der Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung. Die Schulpsychologischen Dienste beraten und unterstützen... Schülerinnen und Schüler Wir sind für Dich da, wenn … … es Dir schwerfällt zu lernen oder Dich zu konzentrieren. … Du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast. … Du Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern hast. Eltern Schulschwierigkeiten sind nichts Ungewöhnliches. Wir beraten Sie bei Themen wie … ... Problemen Ihres Kindes rund um Lernen, Motivation und Konzentration. ... Angst, Schulverweigerung, Schulunlust. ... schulischen Konflikten und Mobbing. … Fragen zu Bildungswegen für Ihr Kind. Lehrkräfte und Schulleitungen durch... … Beratung im Umgang mit einzelnen Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten. … Beratung bei Problemen in der Klassen- oder Schulgemeinschaft. … Einzel-Coaching und Supervision, z.B. bei Konflikten oder beruflichen Belastungen. Kollegien durch... ... schulinterne Fortbildungen zu pädagogisch-psychologischen Themen. ... Beratung und Vermittlung bei Konflikten. ... Beratung und Begleitung im Rahmen von Teamentwicklungsprozessen. ... Nachsorge bei schulischen Krisenfällen. Die Beratung der Schulpsychologischen Dienste ist kostenfrei und vertraulich, d.h. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Allen Ratsuchenden steht der direkte Kontakt zu den Beratungsangeboten der Schulpsychologischen Dienste offen, es findet keine vorgeschaltete Klärung oder Zuweisung durch andere Personen und Institutionen statt. Die Beratung richtet sich ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien aus. Sie findet auf freiwilliger Basis statt und ist ergebnisoffen. Ziel ist es, Ratsuchende bei der selbstverantwortlichen, an ihren Möglichkeiten und Kompetenzen orientierten Lösungssuche und –findung zu begleiten und zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulpsychologischen Dienste sind dabei weder einseitig der Schule verpflichtet noch vertreten sie einseitig die Interessen der Schülerinnen und Schüler oder der Erziehungsberechtigten. Dieses Prinzip der Allparteilichkeit gewährleistet die notwendige Offenheit für Veränderungen und Problemlösungen. In Gesprächen wird zunächst gemeinsam nach möglichen Ursachen für das Problem gesucht. Bei Bedarf kann eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt und zur Klärung hinzugezogen werden. Eventuell erforderliche pädagogisch-psychologische Maßnahmen erfolgen immer in Absprache mit allen Beteiligten. Die Schulpsychologischen Dienste bieten keine Therapie an. Sollte eine längerfristige therapeutische Begleitung notwendig sein, informieren sie gerne über therapeutische Angebote entsprechender Einrichtungen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Sommerschulen Baden-Württemberg

Seit 2010 finanziert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg das Landesprogramm Sommerschulen. In Sommerschulen erhalten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf die Chance, ihre schulischen und sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Sommerschulen helfen, das folgende Schuljahr positiv gestalten zu können. Außerschulische Kooperationspartner ergänzen den Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch durch ein qualifiziertes Rahmenprogramm. Themenschwerpunkte sind zum Beispiel Sprache, Kunst, Musik, Lernen lernen, Natur und Umwelt, Sport sowie berufliche Bildung. Sommerschulen dauern eine Woche und finden in der letzten oder vorletzten Woche der Sommerferien statt. Das Angebot beginnt um 8.30 und endet um 16.30 Uhr. Die Teilnahme steht Grundschulen mit Schülerinnen und Schülern der Klassen 3 und 4 sowie Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Beruflichen Schulen und Beruflichen Gymnasien offen. Bei Bedarf kann die Sommerschule auch von anderen Schularten schulart- und altersübergreifend angeboten werden. Das Angebot ist für die Schülerinnen und Schüler kostenfrei.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schule

Soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen, kann die Schule unter anderem zur Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages und zur Einhaltung der Schulordnung durch die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen treffen. Die Schule hat aber auch die Möglichkeit, von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen abzusehen, sofern die Schülerin oder der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet. Solche sozialen Dienste können nicht von der Schule angeordnet, sondern nur im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten und der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler vereinbart werden. Die Zuständigkeiten innerhalb der Schule sind nach der Bedeutung der Maßnahme für die Schülerin oder den Schüler aufgeteilt: Die Klassenlehrerin, der Klassenlehrer oder eine andere unterrichtende Lehrkraft kann das "Nachsitzen" bis zu zwei Unterrichtsstunden anordnen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat bei schwerwiegenderem Fehlverhalten eine weitaus größere Auswahl an Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen: Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsstunden Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der Schule Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht Ausschluss vom Unterricht für bis zu fünf Unterrichtstage (bei beruflichen Schulen in Teilzeitform: Ausschluss für einen Unterrichtstag) nach Anhörung der Klassenkonferenz oder Jahrgangsstufenkonferenz, soweit deren Mitglieder die Schülerin oder den Schüler selbständig unterrichten: Ausschluss vom Unterricht für bis zu vier Unterrichtswochen Androhung des Ausschlusses aus der Schule bis hin zum Ausschluss aus der Schule Das Regierungspräsidium kann den Ausschluss aus der Schule auf alle Schulen des Schulorts, des Landkreises oder ihres Bezirks ausdehnen. Das Kultusministerium kann den Ausschluss aus der Schule auf alle Schulen des Landes ausdehnen, außer bei Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Die Ausdehnung des Ausschlusses wird dem Jugendamt mitgeteilt. Vor dem Ausschluss aus der Schule wird auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers die Schulkonferenz angehört, bei Minderjährigkeit auf Wunsch der Erziehungsberechtigten. Nach dem Ausschluss kann die neu aufnehmende Schule die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers von einer "Vereinbarung über Verhaltensänderungen" abhängig machen und eine Probezeit von bis zu sechs Monaten festsetzen. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Gegen eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme können Sie Widerspruch bei der Schule erheben. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über die verhängte Maßnahme.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Schulgeld und Unterrichtsmaterial

Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen ist der Unterricht kostenlos. Dies gilt nicht für Fachschulen. Die erforderlichen Lernmittel werden den Schülern für den Unterricht unentgeltlich leihweise überlassen. Für Gegenstände geringen Werts wie Stifte sorgen die Eltern beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler selbst. Die Schulen informieren die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler zu Beginn oder auch während des Schuljahrs über Inhalt und Grenzen der Lernmittelfreiheit. Für Schulen in freier Trägerschaft gelten diese Regeln nicht. Die zulässige Höhe des Schulgelds ist in Nummer 5 der Vollzugsordnung zum Privatschulgesetz definiert. Das Land gewährt den Schulen in freier Trägerschaft einen Ausgleich, wenn auf Schulgeld ganz oder teilweise verzichtet wird. Entgelte für Sonder- und Profilleistungen, deren Inanspruchnahme für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern nicht verpflichtend ist, fallen nicht unter das Schulgeld.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Verlässliche Grundschule

Die Verlässliche Grundschule soll Sie als Eltern unterstützen, wenn Ihr Kind über die Unterrichtszeit hinaus betreut werden soll. Sie bietet an den Vormittagen möglichst gleichlange und verlässliche Unterrichtsblöcke an, die von einem Betreuungsangebot unmittelbar vor und nach dem vormittäglichen Unterricht ergänzt werden. Diese Betreuung richtet sich nach dem Bedarf und kann es daher auch schon vor dem Unterricht geben. Sie organisiert entweder der jeweils zuständige kommunale Träger oder ein freier Träger wie beispielsweise Fördervereine oder Kirchen. Der jeweilige Träger ist verantwortlich für Personal und Ausgestaltung des Angebots, zum Beispiel Sportangebote oder kreative Aktivitäten. So können Ihre Kinder am Vormittag bis zu sechs Stunden betreut sein, zum Beispiel von 7 bis 13 Uhr. Die Betreuungszeit im Rahmen der Verlässlichen Grundschule endet spätestens um 14 Uhr. Die Betreuung findet in der Regel in den Räumen der Schule statt. Die Beiträge setzt der Träger fest. Sie sind meist gestaffelt nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit. Die Verlässliche Grundschule kann angeboten werden an Grundschulen und in der Grundstufe der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Flexible Nachmittagsbetreuung

Die flexible Nachmittagsbetreuung ist eine bedarfsorientierte Betreuung für Grundschulkinder und für Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen. Zuständige Stellen für die flexible Nachmittagsbetreuung sind die Gemeinden und Städte. Die Betreuung kann sowohl von der Kommune als auch von freien Trägern angeboten werden, beispielsweise von Kirchen und Fördervereinen. Auch an Ganztagsschulen in offener Angebotsform ist eine flexible Nachmittagsbetreuung möglich. Die Beiträge setzt der jeweilige Träger fest. Ob an einer Schule diese Betreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder Stadt und gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Ganztagsschule

Ganztagsschulen bieten einen rhythmisierten Tagesablauf mit vielfältigen, anspruchsvollen Angeboten und ein abwechslungsreiches Lernumfeld mit viel Raum für die individuelle Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers. Auch die stärkere Öffnung der Schulen hin zur Gesellschaft und die Einbindung außerschulischer Partner spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Das Ganztagsschulangebot findet an drei oder vier Wochentagen statt. Alle Ganztagsschulen bieten ein Mittagessen an. Doch nicht nur aus pädagogischer Sicht leisten Ganztagsschulen einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit. Ganztagsangebote wirken sich auch positiv auf die Familie und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler aus. Nicht zuletzt fördern sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Land baut das Netz der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg weiter aus. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot in erreichbarer Nähe. Es gibt unterschiedliche Formen der Ganztagsschule: Grundschule Ganztagsschulen mit einem Bildungsangebot, das über den Schultag hinweg zwischen Lernphasen und Entspannungsphasen abwechselt, besteht an zahlreichen Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Ganztagsschulen können sowohl in verbindlicher Form als auch in Wahlform eingerichtet werden. Ein Ganztagsangebot besteht an drei oder vier Tagen mit täglich sieben oder acht Zeitstunden für die gesamte Schule. In der verbindlichen Form nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule am Ganztagsbetrieb teil. In der Wahlform besteht an der Schule die Möglichkeit der Teilnahme am Ganztagsbetrieb. Die Anmeldung zur Ganztagsschule umfasst in der Regel ein Schuljahr. Klassen 5 bis 10 an den weiterführenden Schulen Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Haupt- und Werkrealschulen, die ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag unter erschwerten Bedingungen erfüllen, können Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung einrichten. Diese Art der Ganztagsschule ermöglicht einen durchstrukturierten Aufenthalt von täglich mindestens acht Zeitstunden an mindestens vier Wochentagen. Alle Schülerinnen und Schüler oder mindestens eine Klasse nehmen am Ganztagesbetrieb teil. Ganztagsschule in offener Angebotsform Die Ganztagsschule in offener Angebotsform kann in den Klassen 5-10 der weiterführenden allgemein bildenden Schulen (mit Ausnahme der Gemeinschaftsschulen) eingerichtet werden. Die Ganztagsschule in dieser Form bietet einen Schultag von täglich mindestens sieben Zeitstunden an vier Wochentagen. Im Unterschied zur Ganztagsschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung können bei einer offenen Ganztagsschule die Eltern wählen, ob ihr Kind am Ganztagsbetrieb teilnehmen soll. Die Wahl ist jedoch in der Regel für ein Schuljahr verbindlich. Ganztagsschule in verbindlicher Form Alle Gemeinschaftsschulen sind verbindliche Ganztagsschulen mit einem Zeitrahmen von vier oder drei Tagen à acht Zeitstunden. Der Ganztagsbetrieb ist wesentlicher pädagogischer Bestandteil der Schulart Gemeinschaftsschule und bietet so den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit zum Lernen. Die Schulpflicht bezieht sich daher auch auf den Ganztagsbetrieb. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Die SBBZ mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung sind Ganztagsschulen. SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen können in der Grundstufe wie die Grundschulen ein Ganztagsangebot einrichten (siehe oben unter "Grundschule"). Eine Reihe von SBBZ Lernen haben am Nachmittag "Ergänzende Angebote" eingerichtet. Die SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind Halbtagsschulen und werden in der Regel als Schulen am Heim geführt. Die Hilfen zur Erziehung finden bei teil- oder vollstationärer Unterbringung ergänzend am Nachmittag statt. Der schulische Rahmen der SBBZ mit Förderschwerpunkt Sprache wird wegen zum Teil langer An- und Abfahrtswege in engem Zusammenwirken der Beteiligten festgelegt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche