Suche: Gemeinde Baindt

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Vimeo

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Vimeo LLC
555 West 18th Street, New York, New York 10011, United States of America

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Browser-Typ
  • Browser-Sprache
  • Cookie-Informationen
  • Betriebssytem
  • Referrer-URL
  • Besuchte Seiten
  • Suchanfragen
  • Informationen aus Drittanbieterquellen
  • Informationen, die Benutzer auf dieser Website bereitstellen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Vereinigte Staaten von Amerika

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Vimeo LLC
  • Google Analytics
  • Verbundene Unternehmen
  • Geschäftspartner
  • Werbepartner
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Privacy@vimeo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Vereinigte Staaten von Amerika

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_vimeo
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (vimeo.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Eschenbach
 
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

 
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

 
Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Baindt
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schnell gefunden
AmtsblattNotdiensteMitarbeiterRathaus online
Schnell gefunden
Rathaus
Märzenbecher im Schenkenwald
Kreisverkehr mit blühenden Tulpen

Hauptbereich

Suche auf der Webseite

Die Ergebnisliste stellt Ihren Suchbegriff dar und sortiert die Suchergebnisse nach Häufigkeit. Rechts von der Ergebnisliste können bei "Sortieren nach" weitere Auswahlfelder angeklickt werden, um die Suchergebnisse zu verfeinern.

Gesucht nach "stellen".
Es wurden 1365 Ergebnisse in 18 Millisekunden gefunden.
Zeige Ergebnisse 961 bis 970 von 1365.
Narrenzunft Raspler e.V.

Unsere Zunft wurde im Jahre 1986 gegründet und ist seit 1990 Mitglied im Alemannischen Narrenring. Heute umfasst die Zunft ca. 150 aktive und 180 passive Mitglieder. Es wird eine beständige und brauchtumsgebundene Fasnet in unserer Ortschaft durchgeführt. Zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert lebte der Raspler in der Gegend von Baindt. Die „Raspler“ konnten sich gegen Zahlung von 30 Kreuzern an die Herren des Gebietes das Recht erkaufen, Brennholz in den umliegenden Wäldern zu sammeln. Dieses abgängige Holz wurde „Raspelholz“ genannt, die Leute, die es sammelten hießen deshalb „Raspler“. Als ein alltes Ehepaar zu Unrecht einen Baum fällte, erwachten die Waldgeister und verbannten die beiden zum Fasnetstreiben. Unsere Masken stellen sich wie folgt dar: Der Waldschrat versinnbildlicht den Wald, das Rasplerpaar – ein altes Ehepaar sowie unsere Einzelmaske, der Oberwaldschrat. Die Fasnetsaison wird am 11.11. eröffnet und mit folgenden Veranstaltungen fortgeführt: - Maskenbefreien mit Taufe der Neu-Raspler - Verschiedene Ausfahrten zu befreundeten Zünften - Narrensprung durch Baindt (alle 2 Jahre) - Narrenbaumstellen - Ortsfasnet (Kindergärten, Schule, Rathaus befreien, usw.) - Holzhändlerwesen - Maskenvertreiben mit Narrengericht Auch während des Jahres sind wir aktiv. Wir treffen uns zum Stammtisch, veranstalten Grillfeste, Hüttenaufenthalte sowie Ausflüge, usw.[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
Integration von aus dem Ausland geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen die ihrem Alter und ihrer Leistung entsprechende Klasse. Ist dies wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht möglich, stehen diesen Schülerinnen und Schülern besondere schulische Fördermaßnahmen zur sprachlichen Entwicklung zur Verfügung: Vorbereitungsklassen an allgemein bildenden Schulen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf den Übergang in eine Regelklasse, zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse an allgemein bildenden Schulen ohne Vorbereitungsklasse besuchen, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) an beruflichen Schulen, zusätzliche Sprachförderung (Förderkurse) für Schülerinnen und Schüler, die eine Regelklasse besuchen. Das Land Baden-Württemberg fördert darüber hinaus den muttersprachlichen Zusatzunterricht, den die Konsulate in eigener Verantwortung anbieten. Im Ausland erworbene Schulabschlüsse, Studien- und Prüfungsleistungen, Hochschulabschlüsse und Berufsqualifikationen können Sie in Baden-Württemberg bewerten lassen. Die zuständigen Stellen prüfen, ob Ihre Zeugnisse oder Ihre Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Bei Vergleichbarkeit wird Ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Betriebliche Absicherung

Abhängig von der Art Ihres Unternehmens empfehlen sich folgende betriebliche Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung Diese Versicherung deckt Schäden gegenüber Dritten, zum Beispiel Lieferbetrieben, Kundinnen und Kunden ab. Spezielle Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen bestehen unter anderem für Ingenieurinnen und Ingenieure, Maklerinnen und Makler oder Architektinnen und Architekten. Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) Sollte beispielsweise durch Feuer, Maschinen- oder EDV-Ausfall und Ähnliches der Betrieb stillstehen, sodass Sie keine Erträge erwirtschaften können, kommt die BU-Versicherung bis zum Wiederaufbau des Betriebes für die laufenden Kosten auf. Das sind zum Beispiel Löhne, Gehälter oder Mieten. Für freiberuflich Tätige gibt es eine entsprechende Praxisausfallversicherung. Produkthaftpflichtversicherung Eine Kombination aus Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist sinnvoll. Die Produkthaftpflichtversicherung deckt Forderungen ab, die Dritte wegen fehlerhafter Produkte Ihres Unternehmens geltend machen. Sie ist vor allem für Lieferanten, Hersteller oder Lizenznehmer erforderlich. Weitere betriebliche Versicherungen sind beispielsweise: Einbruchsdiebstahlversicherung Elektronikversicherung Feuerversicherung Sturmversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Umwelthaftpflichtversicherung Leitungswasserversicherung Maschinenversicherung Vertrauensschadenversicherung Versicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Zusatzstoffe werden Lebensmitteln zugesetzt, um ihre Eigenschaften zu verändern (z.B. um die Haltbarkeit zu verlängern, den Geschmack zu verstärken oder die Farbe zu verändern). Damit ein Stoff als Zusatzstoff zugelassen wird, muss er gesundheitlich unbedenklich sein, darf er zu keiner Täuschung der Verbraucher führen und muss er einen bestimmten technologischen Zweck erfüllen. Derzeit gibt es rund 320 zugelassene Zusatzstoffe. Sie sind auf Lebensmittelverpackungen häufig anstelle des Zusatzstoffnamens mit der EU-einheitlichen E-Nummer aufgeführt. Beispiel: E 330 = Citronensäure "E" steht für EG oder EU beziehungsweise für "edible/essbar" und bedeutet, dass der jeweilige Stoff in der Europäischen Union zugelassen ist. Die Nummer dahinter bezeichnet den jeweiligen Stoff und ersetzt dessen chemische Bezeichnung. Zusätzlich zum Zusatzstoffnamen oder zur E-Nummer muss auf der Verpackung auch noch der Klassenname angegeben werden. Beispiele für solche Klassen sind: Konservierungsstoffe (verlängern die Haltbarkeit) Säuerungsmittel (erhöhen den Säuregrad beziehungsweise verleihen einen sauren Geschmack) Geschmacksverstärker Feuchthaltemittel Backtriebmittel Verdickungsmittel Farbstoffe Natürliche Aromen, Pflanzenschutzmittel und Verarbeitungsstoffe gelten nicht als Zusatzstoffe.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Einzelunternehmen

Eröffnen Sie alleine ein Unternehmen, sind Sie automatisch Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Kleingewerbebetriebe müssen nicht ins Handelsregister eingetragen sein. Es reicht die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Gemeinde. Sie sind allein verantwortlich und haften unbeschränkt mit Ihrem Vermögen. Rechtlich ist das Einzelunternehmen in §§ 1 - 104 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Sie können sich auch ins Handelsregister als "eingetragener Kaufmann (e.K.)" eintragen lassen. Das kann aus Gründen der Außenwirkung sinnvoll sein. Damit gelten Sie als Vollkaufmann und sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet. Hinweis: Die doppelte Buchführung ist vorgeschrieben, wenn Sie mehr als 500.000 Euro Umsatz pro Jahr machen oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr vorweisen. Einzelkaufleute mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro und einem Gewinn von bis zu 50.000 Euro pro Geschäftsjahr sind von der Verpflichtung zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung nach den handelsrechtlichen Vorschriften befreit. Hier reicht eine einfache Buchführung. Liegt ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe vor, sind Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Röntgeneinrichtungen in der Medizin

In der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin werden Röntgeneinrichtungen zur Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten verwendet. Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung in der Diagnose ist das Röntgen (Röntgenaufnahme, Computertomografie). Röntgenstrahlen durchleuchten den menschlichen Körper, um Knochenbrüche oder Veränderungen im Gewebe sichtbar zu machen. Über ihren Einsatz entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz. Zu den Röntgeneinrichtungen gehören neben konventionellen Röntgengeräten weitere Gerätearten, wie zum Beispiel C-Bögen, Computertomographen, Knochendichte-Messgeräte, Mammographie-Geräte und Röntgentherapie-Geräte. Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen einem genehmigungsbedürftigen Betrieb einer Röntgeneinrichtung und einer Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung. Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen ist unverzüglich einer von der zuständigen Behörde bestimmten ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle mitzuteilen. Eine Kopie dieser Anmeldung ist dem zuständigen Regierungspräsidium zu übersenden. Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich mitzuteilen. Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie deren Anwendung am Menschen und am Tier sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Überbetrieblicher Arbeitsschutz

Gewerbeaufsicht Die Gewerbeaufsicht überwacht die Umsetzung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und bietet darüber hinaus Beratung bei Fragen zur Prävention an. Diese Vollzugsaufgaben nehmen die Regierungspräsidien und die Stadt- und Landkreise wahr. Zu den Aufgaben der Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz gehören unter anderem die Überwachung der Sicherheit von Maschinen, Geräten und Anlagen, Kontrolle der Einrichtungen von Arbeitsstätten und des Umgangs mit Gefahrstoffen und Biostoffen, Kontrolle von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotenzial (z.B. Druckbehälter, Lager für brennbare Flüssigkeiten), Beaufsichtigung der Herstellung, Lagerung und Verwendung von Sprengstoffen und Feuerwerksartikeln, Überprüfung der Einhaltung von Vorschriften des sozialen Arbeitsschutzes (z.B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz), Überwachung von Anlagen und Einrichtungen nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung durch die Regierungspräsidien. Staatlicher Gewerbearzt Der Aufgabenschwerpunkt des staatlichen Gewerbearztes liegt im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem: Beratung von Behörden bei arbeitsmedizinischen Fragen - auf Wunsch werden Betriebsbegehungen durchgeführt Beurteilung der in Baden-Württemberg gemeldeten Berufskrankheiten Bewertung von Arbeitsplätzen aus arbeitsmedizinischer Sicht Beratung der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz Veranstaltung von arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere für Betriebsärzte[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Nach einem Brand

An erster Stelle steht nach einem Brand Ihre medizinische Versorgung. Wenn Sie oder eine andere betroffene Person sich unwohl fühlen oder Rauch eingeatmet haben, sollte der Rettungsdienst informiert beziehungsweise sofort ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. Bei einem Brand entstehen in der Regel gesundheitsgefährdende Schadstoffe. Wenn ein Brand in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung gelöscht wurde, haben sich dort Rußpartikel gebildet, die sich mit diesen Schadstoffen verbunden haben. Betreten Sie daher die vom Brand betroffenen Räume erst nach Rücksprache mit der Feuerwehr oder der Polizei. Halten Sie sich dort nur so lange wie nötig auf. Wichtig ist auch, dass Sie den entstandenen Ruß nicht verschleppen. Wenn Sie Ihre Wohnung dauerhaft verlassen müssen, sollten Sie daher nur Wertgegenstände und wichtige Dokumente mitnehmen. Hinweis: Ist Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht direkt von dem Brand betroffen und nur leicht verraucht, können Sie unter Umständen nach sorgfältiger Lüftung wieder dorthin zurückkehren. Informieren Sie nach einem Brand so schnell wie möglich Ihre Gebäudeversicherung oder Hausratsversicherung. Bei einer Mietwohnung informieren Sie bitte Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin. Erst nach Rücksprache mit der Versicherung kann mit der Sanierung und mit der Entsorgung der Brandrückstände begonnen werden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler müssen Sie die selbstständige Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dem Finanzamt am Ort Ihrer zukünftigen Betriebsstätte spätestens vier Wochen nach der Aufnahme der Tätigkeit formlos anzeigen. Tipp: Insbesondere bei Kanzlei- und Existenzgründern ist es im Hinblick auf die Bewilligung von Fördermitteln wie dem Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) empfehlenswert, die Mitteilung an das Finanzamt bereits vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzugeben und um die sofortige Zuteilung einer Steuernummer und Umsatzsteueridentifikationsnummer zu bitten. Weitere Informationen, auch zur Tragfähigkeit von Kanzlei- und Existenzgründungen, geben die Rechtsanwaltskammern als fachkundige Stellen. Das Finanzamt klärt unter anderem auch, ob die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit ist oder ob Sie eventuell sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sind. Bei einer rein freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Hinweis: Für konkrete Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt zur Verfügung. Das Finanzamt kann aber nur insoweit Hilfe leisten, als es nicht in Konkurrenz zum steuerberatenden Beruf tritt. Finanzrechtliche Fragen und Fragen zum Verfahrensrecht (z.B. Fristberechnungen) sind uneingeschränkt zulässig. Bei allen anderen Fragen müssen Sie sich an einen Steuerberater wenden.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Mitteilungspflichten von Pflegeeltern

Gemeinsam mit dem Jugendamt sind Sie für die Entwicklung des Kindes verantwortlich. Daher entstehen mit der Annahme eines Pflegekindes auch gewisse Mitteilungspflichten: Bei der Vollzeitpflege sind die Pflegepersonen verpflichtet, mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten und bei der Aufstellung des Hilfeplanes und seiner Überprüfung mitzuwirken. Sie sollen dem Jugendamt in regelmäßigen Abständen (in der Regel alle fünf Jahre) ein Führungszeugnis vorlegen. Pflegepersonen müssen dem Jugendamt Zugang zu dem Pflegekind ermöglichen. Sie haben das Jugendamt über wichtige, das Kindeswohl betreffende Ereignisse zu unterrichten, um möglichen Gefährdungssituationen rechtzeitig begegnen zu können. Hierzu zählen dauerhafte Veränderungen in persönlichen Angelegenheiten ebenso wie Änderungen in Familie und Partnerschaft. Wenn Sie mit einem Pflegekind umziehen wollen, müssen Sie sich mit den leiblichen Eltern und dem Jugendamt über den geplanten Umzug abstimmen. Die Personensorgeberechtigten dürfen den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Ohne deren Zustimmung darf das Pflegekind nicht an einen anderen Ort umziehen. Achtung: Dritten (z.B. Nachbarinnen oder Nachbarn, Verwandten) dürfen Sie über persönliche Dinge, die das Pflegekind oder die Herkunftsfamilien betreffen, keine Auskunft geben (Verschwiegenheitspflicht). Im Zweifelsfall lassen Sie sich durch das Jugendamt beraten.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024

Infobereiche