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DRK Baienfurt-Baindt

Deutsches Rotes Kreuz – Helfer vor Ort (HvO) Baindt Ihre DRK Bereitschaft Baienfurt-Baindt ist in folgenden Schwerpunkten ehrenamtlich aktiv: Blutspende Erste-Hilfe Ausbildungen Sanitätsdienste Katastrophenschutz Jugendrotkreuz Schnelleinsatzgruppe (SEG) Helfer vor Ort (HvO) Rettungsdienst und Krankentransport Nikolausbesuche Treffen zur Aus- und Fortbildung finden in regelmäßigen Dienst- und Übungsabenden, donnerstags gegen 19:30 Uhr , im Bereitschaftsheim in der Baindter Straße 48/1 (Baindt), statt. Für Kinder ab 6 Jahren finden die Gruppenstunden des Jugendrotkreuz 14-tätig mittwochs von 18:00 - 19:30 Uhr oder donnerstags von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Angeboten werden Erste-Hilfe, Basteln, Spiele, Theater, Wanderungen und Zeltlager. Wir ermöglichen nach Interessenslage auch gerne projektbezogene Mitarbeit. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und unsere Schwerpunkte einfach auf unserer Homepage unter www.drk-baienfurt-baindt.de oder melden Sie sich unverbindlich. Das DRK Baienfurt-Baindt ist auch in Baindt mit der Helfer vor Ort Gruppe (HvO) sehr aktiv. Gerne stellen wir Ihnen diese noch näher vor: Helfer vor Ort Baindt Teamkoordinator - Herr Stiefvater E-Mail: hvo-baindt@drk-baienfurt-baindt.de Alarm HvO Baindt immer über die Telefonnummer: 112 Die Helfer vor Ort (HvO) sind ehrenamtliche Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes, welche in Baindt wohnen oder arbeiten. Ereignet sich in Baindt ein medizinischer Notfall, wie beispielsweise ein Herzinfarkt oder ein Verkehrsunfall, erfolgt durch die Rettungsleitstelle (Notruf: 112) die Alarmierung des Rettungsdienstes und der Helfer vor Ort Baindt. Da der Rettungswagen aus Ravensburg je nach Verkehrslage einige Minuten nach Baindt benötigen kann, treffen die Helfer vor Ort schon deutlich früher beim Patienten ein und können so die Zeit vom Notfallereignis bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken. Dieses „therapiefreie Intervall“ so kurz wie möglich zu halten, ist bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand besonders wichtig: hier sinkt die Überlebenschance mit jeder Minute dramatisch! Hier können den Patienten nur sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen durch Angehörige oder die Helfer vor Ort retten! Um bei solchen Notfällen schnell reagieren zu können, werden die Helfer vor Ort über Alarmgeber („Piepser“) zum Einsatz gerufen. Neben ihren Alarmgebern sind dabei alle Einsatzkräfte der HvO Baindt mit Einsatzbekleidung, einem Notfallrucksack mit medizinischer Ausrüstung und einem Dachaufsetzer für ihr eigenes Auto ausgerüstet. Da die Helfer vor Ort aus Baindt diesen Dienst ehrenamtlich und in ihrer Freizeit verrichten, entstehen für die Patienten und deren Versicherungen keine Kosten für den HvO-Einsatz. Sämtliche Kosten für den Ersatz von (sterilem) Verbrauchsmaterial und von Neuanschaffungen (beispielsweise aufgrund von Verschleiß) werden ausschließlich über Spenden finanziert. Sie haben Fragen zu den Helfern vor Ort des Deutschen Roten Kreuzes? Sie möchten die Baindter Helfer vor Ort unterstützen? Haben wir Ihr Interesse geweckt – Sie könnten sich vorstellen selbst Helfer vor Ort in Baindt zu werden? Natürlich können Sie sich jederzeit sehr gerne und völlig unverbindlich direkt an die Baindter Helfer vor Ort oder an das DRK Baienfurt-Baindt wenden. Weitere Infos sind auch auf unserer Homepage oder auf Instagram oder unserer Facebookseite zu finden.[mehr]

Zuletzt geändert: 28.07.2023
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    Zuletzt geändert: 20.08.2024
    4_20.1-PfP-Lageplan_Regelschnitte_Bepflanzung_Achse_Geigensack.pdf

    GEPRÜFTGEZEICHNET MASSSTAB PLANGRÖSSE PLAN DATEINAME INDEXPLANNUMMER PLANINHALT PLANUNG AUFTRAGGEBER BAUVORHABEN DATUM DRUCK DATUM GEPRDATUM GEZ VONART DER ÄNDERUNGDATUMNR. NOTIZEN / HINWEISE VONAUSGABENOTIZENDATUMNR. Freie Landschaftsarchitekten, Biologen und Ingenieure Telefax 07551 / 94 95 58-9 Telefon 07551 / 94 95 58-0Klosterstraße 1 88662 Überlingen info@365grad.com www.365grad.com Kübler Seng Siemensmeyer 365° freiraum + umwelt 2555_HWS Hirschstrasse_Pflanzplanung_korrigiert.vwx 9.8.21 1 4_20.1-PfP csdz 1:500/100 A1 2555 Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Genehmigungsplanung Gemeinde Baindt, Bauamt Marsweilerstrasse 4 88255 Baindt Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau 12.08.202112.08.2021 -Sämtliche Maße und Höhen sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und vor der Bauausführung mit der Bauleitung abzustimmen. -Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der im Plan enthaltenen Bestandsleitungen. Die Sparten sind vom Unternehmer eigen- verantwortlich zu erheben. Geigensack 400 389/1 389 142 1211 1212 1213 1214 1215 42 1204 1207 1205 1206 1208 1209 1210 452/16 452/17 Achse 1 0+ 000 0+ 008.52 0+ 022.41 0+ 032.68 Bauwerk 1 SuperCor SC_9B Länge: 14.20 m Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie Gewässerra ndlinie 0+ 0000+ 0 20 0+ 040 0+ 0 60 0+ 080 0+ 1000+ 1 20 0+ 1 400+ 1 600+ 1 80 0+ 2 00 0+ 2 20 0+ 2 40 0+ 2 60 0+ 280 0+ 300 0+ 316.92 0+ 320 0+ 3 40 SG1/07 SG5/07 Beckensohle 466.51 Wsp 466.85 Beckensohle 466.82 Wsp 467.16 Beckensohle 467.13 Wsp 467.47 Beckensohle 467.44 Wsp 467.78 Beckensohle 467.75 Wsp 468.09 AG AG AG AG AGAGAGAGAG AG AG AG AG AG AG AG Streuobstwiese Heckenpflanzung Heckenpflanzung Heckenpflanzung SA Sortiment Streuobst Pflanzung Hochstämme 10-12 mit Wühlmausschutz Juglans regia Malus 'Goldparmäne' Malus 'Gravensteiner' Malus 'Jakon Lebel' Malus 'Ontario' Malus 'Weißer Klarapfel' Malus 'Zuccamaglio' Prunus domestica 'Morellenfeuer' Prunus domestica 'Deutsche Hauszwetsche' Pyrus 'Conference' Pyrus 'Gellerts Butterbirne' Solitärsträucher am Bach (gebietsheimisch) Prunus padus Traubenkirsche 100-150 Frangula alnus Faulbaum 100-150 Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 100-150 Viburnum oplulus Gemeiner Schneeball 100-150 Salix viminalis Korb-Weide 60-100 Heckenpflanzung entlang Baugebiet Pflanzung als 2-reihige Hecke mit vereinzelten Heistern im Raster 1,5 x 1,5 m Heister (gebietsheimisch) Acer campestre Feldahorn 150-200 Prunus avium Vogel-Kirsche 150-200 Carpinus betulus Hainbuche 150-200 Heckenpflanzen (gebietsheimisch) Cornus sanguinea Hartriegel 100-150 Coryllus avellana Hasel 100-150 Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn 100-150 Euonymus europaea Pfaffenhütchen 100-150 Lonicera xylosteum Heckenkirsche 100-150 Rosa canina Heckenrose 60-100 Sambucus nigra Holunder 100-150 Viburnum opulus Wolliger Schneeball 100-150 Weidengebüsch Weidensteckhölzer im Raster 50x50x50cm Gewinnung der Steckhölzer im Umkreis von 10 km um Baindt G ew äs se rra nd st re ife n Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+466.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 080 -2 0. 00 47 0. 26 -1 0. 31 47 0. 37 -3 .5 9 47 0. 21 47 0. 21 -2 .2 5 46 9. 54 47 0. 23 -0 .7 5 46 9. 51 47 0. 24 -0 .1 0 46 9. 30 47 0. 25 0. 00 46 9. 30 47 0. 25 549303.92 5299892.97 0. 10 46 9. 30 47 0. 25 0. 75 46 9. 51 47 0. 26 4. 46 46 9. 59 47 0. 30 5. 91 47 0. 31 47 0. 31 9. 07 47 0. 36 20 .0 0 47 0. 54 G ew äs se rra nd st re ife n HQ extrem Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 Frischwiese/FettwieseFrischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Heckenpflanzung mit vereinzelten Heistern Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+464.00m Überhöhung = 1.0 BachGeigensack 0+ 260 -2 0. 00 46 8. 35 -5 .6 2 46 8. 51 46 8. 51 -2 .2 5 46 6. 83 46 8. 54 -0 .7 5 46 6. 80 46 8. 55 -0 .1 0 46 6. 58 46 8. 55 0. 00 46 6. 58 46 8. 55 549135.02 5299927.89 0. 10 46 6. 58 46 8. 56 0. 75 46 6. 80 46 8. 56 2. 25 46 6. 83 46 8. 57 4. 35 46 7. 88 46 8. 58 5. 35 46 7. 88 46 8. 58 20 .0 0 46 8. 66 G ew äs se rra nd st re ife n G ew äs se rra nd st re ife n Streuobstwiese Neupflanzung HQ extrem Frischwiese/Fettwiese Feuchtwiese Hochstaudenflur Feuchtwiese Frischwiese/Fettwiese Frischwiese/Fettwiese Alnus glutinosa Hochstamm 12-14 QP 0+260 QP 0+80M 1:200 Lageplan M 1:500 Grundlage: Lageplan IB Fassnacht vom 29.07.2021 Vorland: Feuchtwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) Legende Frischwiese/Fettwiese Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Frischwiese/Fettwiese) Im Böschungsbereich mit Schnellbegrünung zur Hangsicherung z.B. Bromus secalinus (Roggen-Trespe) Hochstamm Alnus glutinosa (Schwarzerle), Hochstamm 12-14AG Solitärstrauch Salix alba, Hochstamm 3xv. 12-14 mDB Heister Hochstaudenflur Ansaat mit gebietsheimischem Saatgut (z.B. Rieger-Hofmann Feuchtwiese) SA Wurzelstock (Bildung von Gumpen) Wurzelstammbuhne (Bildung von Gumpen) Ansaaten Pflanzungen sonstige Einbauten Querprofil 0+80 M 1:100 Querprofil 0+260 M 1:100 4_20.1-PfP-Lageplan_Regelschnitte Bepflanzung Achse Geigensack Ansichtsbereich-1 Ansichtsbereich-17 Ansichtsbereich-19 Ansichtsbereich-22[mehr]

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      Zuletzt geändert: 25.05.2022
      Entwaesserungsratgeber.pdf

      Seite 1 von 14 Gemeinde Baindt Ratgeber zur Entwässerung Ihres Grundstückes Sichern Sie Ihr Eigentum vor Überschwemmungsschäden! Tipps und Hinweise rund um Ihre private Grundstücksent- wässerung Seite 2 von 14 Seite 3 von 14 Inhalt Inhalt ......................................................................................................... 2 1. Warum dieser Ratgeber ? ..................................................................... 3 2. Warum kommt es zum Rückstau? ........................................................ 5 3. Rechtsgrundlagen ................................................................................. 7 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung ...................................... 7 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke .................... 7 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? ......................................... 9 4.1 Abwasserhebeanlage ................................................................. 9 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) .... ........................... 10 4.3 Wartung .................................................................................... 11 4.4 Dränagen .................................................................................. 12 5. Wer haftet bei Schäden? .................................................................... 12 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? .. 13 Seite 4 von 14 1. Warum dieser Ratgeber ? Diese Infobroschüre erläutert Ihnen die wichtigsten Grundzüge für die Planung, den Bau und die Wartung Ihrer privaten Haus- und Grundstücksentwässerung. Sie kann Ihnen jedoch nicht alle technischen Einzelheiten für die Durchführung der erforderlichen Maß- nahmen gegen Rückstau vermitteln. Die Beachtung und Umsetzung der Informationen dieser Broschüre hilft Ihnen, sich und Ihr Eigentum vor vermeidbaren, oft kostspieligen Schäden zu schützen. Vorbeugen bedeutet Schutz Ihres Eigentums! "Feuerwehr musste Keller leer pumpen" oder ähnliche Sätze findet man immer wieder in Zeitungsberichten über die Folgen heftiger Gewitterregen in besiedelten Gebieten. Keller und andere tief liegende Räume werden überflutet, weil manches Haus nicht ausrei- chend gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal gesichert ist. In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu so genannten „Jahrhundertregen“, die öffentli- che Abwasserkanäle randvoll füllen. Dies führt dazu, dass sich das Abwasser aus dem öffentlichen Kanal in die Hausanschlussleitungen zurück drückt, sofern hier kein techni- scher Schutz gegen Rückstau vorhanden ist. Grundsätzlich muss sich aber jeder Grund- stücksbesitzer in eigener Verantwortung gegen solche Rückstauereignisse schützen. Durch den Abwasserrückstau entstehen dem Hauseigentümer oft große Schäden. Diese kann er jedoch vermeiden, wenn er sein Haus entsprechend den geltenden Vorschriften sichert. Zudem haftet der Eigentümer nach geltendem Recht für alle Schäden, die auf dem Fehlen dieser Sicherungen beruhen. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in der Abwassersatzung der Gemeinde Baindt und in den Vorschriften der DIN- Normen und sonstigen technischen Regelwerken. Das Kanalnetz der Gemeinde Baindt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es je- den Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. In ländlichen Gebieten müssen nach heutigen Vorschriften die öffentlichen Kanäle grundsätzlich so dimensioniert sein, dass ein Regenereignis bestimmter Stärke schadlos abgeleitet wird (im gemeindlichen Bereich bedeutet dies, dass ein zwei jährliches Ereignis schadlos abgeführt werden muss). Dies bedeutet aber auch, dass es bei stärkeren Regenereignissen zu einem Aus- Seite 5 von 14 tritt von Abwasser aus den Schächten der Kanalisation kommen kann und in diesem Fall die Verantwortung zur Vermeidung von Schäden beim privaten Grundstückseigentümer liegt. Wollte die Gemeinde Baindt die Kanalisation auch für weitergehende Starkregenereig- nisse dimensionieren, würden die Rohre der Kanalisation so groß und teuer werden, dass die Bürger, die sie ja über Abwassergebühren mit bezahlen müssen, unvertretbar belastet würden. Deshalb muss bei solch starkem Regen eine kurzzeitige Überlastung des Entwässerungsnetzes und damit ein Rückstau in die Grundstücksentwässerungsan- lagen in Kauf genommen werden. Dabei kann das Wasser des Kanals aus den tiefer gelegenen Ablaufstellen austreten, besonders bei unterkellerten Gebäuden, deren Bodenplatte und somit auch die Hausan- schlüsse unter der Geländeoberkante liegen (Gully, Ausgüsse, Waschmaschinenan- schlüsse, Toiletten, Duschen etc.), falls diese Ablaufstellen nicht vorschriftsmäßig gesi- chert sind. Auch wenn es bisher noch niemals zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass ein solcher - etwa infolge einer unvorhersehbaren, kurzfristigen Kanalverstopfung - für alle Zukunft ausbleibt. Die Hauseigentümer sind daher in eigener Verantwortung verpflichtet, alle tief liegenden Ablaufstellen, vor allem im Keller, mit Rückstauvorrichtungen zu versehen. Alle Räume oder Hofflächen unter der so genannten "Rückstauebene" müssen gesichert sein. Rückstauebene ist die jeweilige Straßenoberkante vor dem Grundstück. Seite 6 von 14 2. Warum kommt es zum Rückstau? Ein Rückstau im Kanal ist grundsätzlich nicht auszuschließen: Die Kanäle sind auf einen bestimmten Starkregen ausgelegt, sind aber bei einem darüber hinaus gehenden Platzregen überlastet. Dies gilt auch für die private Ent- wässerung auf dem Grundstück. Bei einem extremen Niederschlagsereignis, von dem niemand wissen kann, wo und mit welcher Intensität der Regen fällt, füllen sich binnen kurzer Zeit die Kanäle bis zum Deckel in der Straße. Folge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Durch unvorhergesehene Ereignisse kann es zu Abflussverhinderungen kommen, die dann zu einem Rückstau führen. Z.B. durch widerrechtliches Abladen von Müll oder Altkleider in den öffentlichen Kanal, Wurzeleinwuchs in den Hauptkanal. Fol- ge: Rückstau bis zum Schachtdeckel. Bei nicht fachgerechter Ausführung der Grundstücksentwässerung (z.B. fehlende oder fehlerhafte Rückstausicherung), kann es dann zu großen Schäden im Gebäude kommen. Nachfolgend ein Beispiel, das nicht den Regeln der Technik entspricht (Rückstausiche- rung fehlt): Seite 7 von 14 Bild 1: Untergeschoss-Entwässerung ohne Rückstausicherung Die Schäden, die bereits 10 – 20 cm Abwasser im Keller anrichten, kann man sich leicht vorstellen. Wenn man bedenkt, wie Kellerräume häufig genutzt werden, kann der Scha- den bei einem Einfamilienhaus schnell bei 10.000 € und mehr liegen. Dagegen ist eine fachgerechte Sicherung und Wartung kostengünstiger. Seite 8 von 14 3. Rechtsgrundlagen 3.1 Die Allgemeine Entwässerungssatzung Die Satzung der Gemeinde Baindt über die Entwässerung der Grundstücke und den An- schluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (Allgemeine Abwassersat- zung vom 01.02.2007) beschreibt konkret, welche Vorgaben bei der Errichtung und beim Betrieb der Grundstücksentwässerungsanlagen zu berücksichtigen sind. Die Satzung können Sie im Internet unter https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen (Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung) einsehen. 3.2 Die DIN-Vorschriften und technischen Regelwerke Die technischen Bestimmungen für Entwässerungsanlagen in Gebäuden und auf Grund- stücken sind in den entsprechenden DIN- Normen bzw. in der entsprechenden europäi- schen Norm jeweils in der neuesten Fassung enthalten, die hier in einigen wichtigen Aussagen verkürzt und zusammengefasst wiedergegeben werden: Schmutzwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist der öffentlichen Kanalisation über eine automatisch arbeitende Abwasserhebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zuzuführen; abweichend da- von darf bei Vorhandensein natürlichen Gefälles und für Räume untergeordneter Nutzung über einen Rückstauverschluss entwässert werden. Ist das Schmutzwas- ser fäkalienhaltig, muss eine Abwasserhebeanlage eingebaut werden. Schmutzwasser (fäkalienhaltiges Abwasser) darf über Rückstauverschlüsse ab- geleitet werden, wenn der Benutzerkreis der Anlagen klein ist (wie z.B. bei Einfa- milienhäusern, auch mit Einliegerwohnung) und ihm ein WC oberhalb der Rück- stauebene zur Verfügung steht bzw. wenn bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann. Oberflächen- und Schmutzwasser sind über getrennte Leitungen aus dem Gebäude heraus zu führen. Beim Mischsystem dürfen sie erst außerhalb des Ge- bäudes - möglichst im Kontrollschacht nahe am Anschlusskanal an der Grund- stücksgrenze - zusammen geführt werden. https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/satzungen Seite 9 von 14 Oberflächenwasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentli- chen Kanalisation nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife) zugeführt werden. Die ab- flusswirksamen Flächen unterhalb der Rückstauebene, die ein Gefälle zum Ge- bäude aufweisen, wie z. B. Garageneinfahrten, Hauseingänge oder Geländeab- tragungen zu Souterrainwohnungen sind möglichst klein zu halten. Oberflächen- wasser kleiner Flächen (etwa 5 m²) von Kellerniedergängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen solche Flächen bei Vorhan- densein natürlichen Gefälles über Rückstauverschlüsse entwässert werden, wenn geeignete Maßnahmen, z.B. Schwellen bei Kellereingängen, ein Überfluten der tief liegenden Räume durch Oberflächenwasser verhindern, solange der Rück- stauverschluss geschlossen ist. Oberflächenwasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen (z.B. Straße oder Bürgersteig) abgeleitet werden. > Grundwasser (Dränagewasser) darf grundsätzlich nicht in die öffentlichen Ab- wasseranlagen eingeleitet werden. Schächte: Innerhalb von Gebäuden sind Abwasserleitungen geschlossen mit Reinigungsrohren durch die Schächte zu führen. Außerhalb von Gebäuden sollten Abwasserleitungen durch Schächte mit offenem Durchfluss geführt werden, sofern deren Deckel über der Rückstauebene liegen. Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutzwasser und Oberflächenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Leitungen: Richtungsänderungen von Grund- oder Sammelleitungen dürfen nur mit Bögen 45° ausgeführt werden. Ebenso dürfen nur Abzweige mit höchstens 45° eingebaut werden. Ansonsten besteht erhöhte Verstopfungsgefahr. Lüftung der Entwässerungsanlage: Grundsätzlich muss jede Fallleitung als Lüf- tungsleitung bis über das Dach geführt werden. Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung über das Dach zu versehen. Die Be- und Entlüftung einer Schmutz- oder Mischwasserleitung zwi- schen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Lüftungsöffnung über das Dach darf nicht durch Einbauten -z. B. durch Geruchverschlüsse unterbrochen werden. Fettabscheider: In Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, sind Ab- scheideranlagen für Fette zu verwenden und nach DIN zu bemessen, einzubauen und zu warten. Für jeden eingebauten Fettabscheider muss die Möglichkeit der Entleerung und Reinigung bestehen. Seite 10 von 14 4. Wie kann ich mich vor Rückstau schützen? 4.1 Abwasserhebeanlage Grundsätzlich ist Abwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, über eine Hebean- lage der öffentlichen Kanalisation zuzuführen. Dies gilt praktisch für alle unterkellerten Gebäude, die im Kellergeschoss z.B. eine Toilette oder Dusche haben. Nur durch eine ordnungsgemäß installierte Hebeanlage mit der entsprechenden Leitungsführung (siehe Bild 2) ist garantiert, dass kein Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude eindringt und gleichzeitig im Gebäude anfallendes Abwasser auch während eines Einstaus im öf- fentlichen Kanal abtransportiert wird. Bild 2: Rückstausicherung durch Einbau einer Hebeanlage für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 11 von 14 4.2 Rückstauverschlüsse (Rückstauklappen) Rückstauverschlüsse sind als „kleine Alternative“ zur Abwasserhebeanlage einsetzbar, wenn keine kontinuierliche Abwasserentsorgung erforderlich ist. der Benutzerkreis der Anlage klein ist (wie z. B. bei Einfamilienhäusern) und ihm ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. keine größere Regenfläche über sie abgeführt werden muss und bei der Ent- wässerung kleinerer Flächen von Kellerniedergängen, Garageneinfahrten und dergleichen, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Schwellen o. ä.) eine Überflu- tung der tiefer gelegenen Räume durch Oberflächenwasser verhindert wird. Rückstauverschlüsse müssen nach DIN ein Prüfzeichen haben. Bild 3: Rückstausicherung durch Einbau von Bodenabläufen mit Rückstauver- schluss für die Untergeschoss-Entwässerung Seite 12 von 14 Bild 4: Rückstauverschluss für fäkalienfreies Abwasser (bei Normalbetrieb und bei Rückstauereignis) 4.3 Wartung Häufig sind die erforderlichen Rückstausicherungen in einer ordnungsgemäß installierten Grundstücksentwässerungsanlage vorhanden, und trotzdem kommt es zu Schäden durch zurück stauendes Abwasser. Dies hat dann seinen Grund in einer fehlenden oder unzureichenden Wartung der Rückstausicherungen: Abwasserhebeanlagen sollen bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern in Zeitab- ständen von maximal 1/2 Jahr und bei Anlagen in Einfamilienhäusern von ma- ximal einem Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienfreies Abwasser sollen zwei Mal im Jahr durch einen Fachkundigen gewartet werden, Rückstauverschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser müssen durch einen Fach- betrieb mindestens zwei Mal im Jahr gewartet werden. Der Eigenbetrieb Abwasser empfiehlt den Anlagenbesitzern, für die regelmäßig durch- zuführenden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma des Installateurhandwerks abzuschließen. Seite 13 von 14 4.4 Dränagen Dränagen dürfen nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen werden. Hier wird die wasserdichte Ausbildung des Kellergeschosses als sogenannte „weisse Wanne“ gefordert. 5. Wer haftet bei Schäden? Bei der Haftungsfrage ist zunächst zu differenzieren, ob es sich um ein Rückstauereignis handelt oder ob aus der Abwasseranlage Abwasser ausgetreten und oberirdisch in ein Gebäude gelaufen ist. Im ersten Fall ist nach der Rechtssprechung des BGH eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers nicht gegeben, weil sich der Anlieger gegen Rückstau- ereignisse selbst zu schützen hat. In der zweiten Sachverhaltsvariante kommt eine Haf- tung des Kanalisationsbetreibers in Betracht, wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Höhere Gewalt liegt dann vor, wenn die Regenfälle so außergewöhnlich stark waren, das es dem Betreiber der Anlage nicht möglich und wirtschaftlich nicht zuzumuten war, das Fas- sungsvermögen des Kanals auf diese außergewöhnlich starke große Regenmenge aus- zurichten. Eine Kanalnetzüberrechnung ergab eine auf Basis der gesetzlichen Vorgaben basierende, ausreichende Dimensionierung des öffentlichen Kanalnetzes der Gemeinde Baindt. WICHTIG: Bei fehlender Rückstausicherung besteht in den meisten Fällen kein Versicherungsschutz! Seite 14 von 14 6. Was kann (sollte) jeder praktisch tun, um Schäden zu vermeiden? Bei Neubauvorhaben ist unbedingt auf eine vorschriftsmäßige Planung zu ach- ten. Weisen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihren Architekten auf die Problematik besonders hin. Achten Sie in der Bauausführung darauf, dass die Anlagen auch tatsächlich so gebaut werden, wie sie geplant wurden. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass Bestandspläne der Entwässerungsanlagen innerhalb und außerhalb des Gebäudes gefertigt werden. Erfahrungsgemäß ist die nachträgliche Anferti- gung von Bestandsplänen sehr schwierig! Überprüfen Sie bei bestehenden Gebäuden und Grundstücksentwässerungs- anlagen den Bestand auf die Vorgaben der DIN-Normen und sonstigen techni- schen Regelwerke. Versuchen Sie, falls nicht vorhanden, Bestandszeichnungen über die vorhandenen Entwässerungsleitungen anhand von Bauunterlagen, not- falls ergänzt durch Informationen von den am Bau beteiligten Personen, zu erstel- len. Ggf. ist dies nachträglich nur durch eine ergänzende Kamerabefahrung der Leitungen möglich. Da die nachträgliche Änderung einer vorhandenen Grund- stücksentwässerung (z.B. Trennen der Oberflächen- und Schmutzwasserleitun- gen, Einbau eines Kontrollschachtes an der Gründstücksgrenze, Nachrüstung ei- ner Rückstausicherung etc.) sehr aufwändig und teuer sein kann, empfehlen wir bei Bedarf entsprechende Fachleute (Architekten, Fachingenieure oder Sani- tärinstallateure) zu Rate zu ziehen. Bitte beachten Sie diese Anregungen und leiten Sie bei Bedarf die erforderlichen Maß- nahmen eigeninitiativ ein. Nur dann ist ein größtmöglicher Schutz Ihres Eigentums gegen Abwasserüberschwemmungen gewährleistet. Gemeinde Baindt, Kämmerei, Eigenbetrieb Abwasser[mehr]

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        Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Garte nst raß e Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Zeppelinstraße Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S traß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 51 10 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 23 24 25 26 27 28 29 30 31 60 32 33 34 37 38 39 40 36 41 42 44 4546 81 79 75 62 61 47 58 57 55 54 52 35 49 48 5/1 1/1 1/2 1/6 2/1 3/1 6/1 8/1 8/2 8/3 11 /1 42/ 2 10 /1 10 /2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 16 /1 16 /2 24 /1 24 /2 32/1 34/1 36/1 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38/ 3 40 /1 42 /3 42 /1 44 /1 46 /1 48 /1 50 /2 12 1 4 2 10 9 4 9 1/1 9 13 2 2 15 42 37 3 2 10 36 31 5 3 8 11 11 8 8 3 5 12 49 6 7 5 8 1 3 10 41 25 8 1 24 6 12 8 13 1 17 7 2 2 10 9 21 3 6 18 26 5 11 7 11 3 1 15 1 6 5 6 18 19 2 2/1 1/1 3 47 2 3 15 2 29 9 34 12 4 18 23 4 17 20 4 14 11 7 4 19 5 18 16 5 2 14 11 4 10 5 5 1 19 2 13 1 24 11 3 24 13 4 12 3 8/1 10 9 27 8 6 37 1 15 8 6 3 8 1 6 21 1 14 4 10 35 32 14 1 2/1 9 14 26 3 13 13 20 5 2 30 23 4 25 4 6 13 3 3 7 8 15 6 7 20 2 2 1 6 9 9 17 4 4 10 5 7 14 2 16 30 8 3 5 6 7 175/11 13 14 16 18 10 20 21 22 23 24 28 2931 32 34 38 41 47 48 49 50 51 52 53 55 58 62 71 72 79 82 83 87 174/6 828/2 147/4 6/3 7/3 6/2 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 8/2 6/4 2/7 6/5 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 1/1 6/6 56/5 41/1 114 811 146 271270 256 243 238 237 670 671 672 674 236 207 202 717 718 719 720 749 772 194 193 190 186 175 173 172 807 808 810 171 812 813 814 815 816 817 840 841 848 850 851 852 855 856 857 858 859 860 247 147 168 170 27/3 8/11 6/11 40/3 84/1 49/4 49/5 49/6 10/1 10/2 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 18/1 23/1 23/2 23/4 29/1 29/2 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 40/ 1 40/2 40/4 40/5 40/6 41/2 41/3 41/4 41/5 41/6 41/7 41/8 41/9 44/3 45/1 45/2 45/3 45/4 46/1 46/2 47/3 47/4 48/1 49/7 49/8 48/2 84/2 49/9 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 48/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 48/4 6/10 58/9 58/8 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 49/1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 112/1 50/11 41/11 49/11 175/3175/2 175/1 129/5 129/6 132/6 132/7 132/8 133/1 133/3 133/4 133/5 133/8 133/9 134/2 134/3 134/7 13 4/8 175/4 135/2 135/3 135/4 172/2 135/5 135/6 135/7 13 5/8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 147/1 175/5 147/2 147/3 174/2 168/1 169/1 169/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/2171/3 171/4 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/2 186/3 190/1 190/3 192/1 192/2 192/3 192/5 200 /1 20 6/1 206/3 206/4 206/6 207/3 207/4 49/14 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/6 247/9 271/1 271/2 41/10 171/5 41/12 49/10 171/6 49/12 171/9 49/15 49/16 171/7 575/1 575/2 575/3 58/10 171/8 58/12 670/1 670/2 670/3 670/4 828/1 840/1 33 36/2 40/ 2 40/ 3 44 /2 44/ 3 46 /2 St. Martin Bis cho f-S pro ll-S aa l 5 1513 44 21 25 17 4/6 828/2 861 49/3 58/7 175/12 58/11 114/2 106/1 134/5 134/6 134 /9 135 /9 171/1 20 6/2 206/5 49/13 815/1815/1 112/10 207/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 171/11 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/23 132/24 132/28 132/30 133/10 133/13 133/14 133/15 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 4/1 0 135 /10 129/17 136/12 136/13 136/14 137/10 171/10 20 6/5 6 171/12 17 4/1 3 175/10 208/28 175/13 208/27 206/57 206/58 208/21 208/20 207/5 112/20 112/11 147/441/1 56/5 175/11 Wa 2 Wa 2 Wa 2 Dorfplatz Dorfplatz KirchwegKirchweg Im Voken Klosterhof Klosterhof Klosterhof Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Oberer Brühl Nachtweiden Thumbstraße Thum bst raß e Do rni ers tra ße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sw eg Mars weile rstr aße Knechtenhausgässle Friesenhäusler Straße ± Stand: 15.09.2022 0 50 10025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 2. Erweiterung Legende 1:2.500 Gebietserweiterung (ca. 0,09 ha) Entlassung aus dem Sanierungsgebiet (ca. 1,49 ha) Gebietsabgrenzung (6,99 ha)[mehr]

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          Zuletzt geändert: 14.10.2022
          Entwurf_Abgrenzung_2._Erweiterung_092022.pdf

          Friesenhäusler Straße Ziegeleistraße Garte nst raß e Bo sc hs tra ße Alt e B 30 Zeppelinstraße Rathaus Schenk-Konrad-Halle Bauhof Marsweiler Straße Mars weile r S traß e 1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 51 10 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 23 24 25 26 27 28 29 30 31 60 32 33 34 37 38 39 40 36 41 42 44 4546 81 79 75 62 61 47 58 57 55 54 52 35 49 48 5/1 1/1 1/2 1/6 2/1 3/1 6/1 8/1 8/2 8/3 11 /1 42/ 2 10 /1 10 /2 10 /3 12 /1 12 /2 12 /3 16 /1 16 /2 24 /1 24 /2 32/1 34/1 36/1 36/3 37 /1 38 /1 38 /2 38/ 3 40 /1 42 /3 42 /1 44 /1 46 /1 48 /1 50 /2 12 1 4 2 10 9 4 9 1/1 9 13 2 2 15 42 37 3 2 10 36 31 5 3 8 11 11 8 8 3 5 12 49 6 7 5 8 1 3 10 41 25 8 1 24 6 12 8 13 1 17 7 2 2 10 9 21 3 6 18 26 5 11 7 11 3 1 15 1 6 5 6 18 19 2 2/1 1/1 3 47 2 3 15 2 29 9 34 12 4 18 23 4 17 20 4 14 11 7 4 19 5 18 16 5 2 14 11 4 10 5 5 1 19 2 13 1 24 11 3 24 13 4 12 3 8/1 10 9 27 8 6 37 1 15 8 6 3 8 1 6 21 1 14 4 10 35 32 14 1 2/1 9 14 26 3 13 13 20 5 2 30 23 4 25 4 6 13 3 3 7 8 15 6 7 20 2 2 1 6 9 9 17 4 4 10 5 7 14 2 16 30 8 3 5 6 7 175/11 13 14 16 18 10 20 21 22 23 24 28 2931 32 34 38 41 47 48 49 50 51 52 53 55 58 62 71 72 79 82 83 87 174/6 828/2 147/4 6/3 7/3 6/2 6/1 8/9 8/8 8/7 8/6 8/5 8/4 8/2 6/4 2/7 6/5 7/2 7/1 6/9 6/8 6/7 1/1 6/6 56/5 41/1 114 811 146 271270 256 243 238 237 670 671 672 674 236 207 202 717 718 719 720 749 772 194 193 190 186 175 173 172 807 808 810 171 812 813 814 815 816 817 840 841 848 850 851 852 855 856 857 858 859 860 247 147 168 170 27/3 8/11 6/11 40/3 84/1 49/4 49/5 49/6 10/1 10/2 13/ 1 13/2 13/3 13/4 13/5 13/6 14/1 14/2 14/3 18/1 23/1 23/2 23/4 29/1 29/2 34/1 34/2 34/3 34/4 34/5 34/6 34/7 34/8 35/1 40/ 1 40/2 40/4 40/5 40/6 41/2 41/3 41/4 41/5 41/6 41/7 41/8 41/9 44/3 45/1 45/2 45/3 45/4 46/1 46/2 47/3 47/4 48/1 49/7 49/8 48/2 84/2 49/9 82/5 82/4 82/3 82/2 82/1 8/15 8/14 8/13 48/3 8/10 77/4 77/3 77/2 72/2 72/1 70/1 67/1 62/5 62 /4 62/3 62/2 62/1 48/4 6/10 58/9 58/8 58/6 58/5 58/4 57/3 57/1 49/1 56/4 56/3 56/255/7 55/5 55/4 55/3 55/2 55/1 53/1 51/1 50/8 50/7 50/6 50/5 50/4 50/3 112/1 50/11 41/11 49/11 175/3175/2 175/1 129/5 129/6 132/6 132/7 132/8 133/1 133/3 133/4 133/5 133/8 133/9 134/2 134/3 134/7 13 4/8 175/4 135/2 135/3 135/4 172/2 135/5 135/6 135/7 13 5/8 136/2 136/3 136/4 136/5 136/6 136/7 137/6 147/1 175/5 147/2 147/3 174/2 168/1 169/1 169/2 169/4 169/5 170/1 170/2 170/3 171/2171/3 171/4 175/6 175/7 175/8 175/9 186/1 186/2 186/3 190/1 190/3 192/1 192/2 192/3 192/5 200 /1 20 6/1 206/3 206/4 206/6 207/3 207/4 49/14 208/2 238/1 238/2 243/1 243/2 243/3243/4 246/1 246/3 247/1 247/2 247/3 247/4 247/6 247/9 271/1 271/2 41/10 171/5 41/12 49/10 171/6 49/12 171/9 49/15 49/16 171/7 575/1 575/2 575/3 58/10 171/8 58/12 670/1 670/2 670/3 670/4 828/1 840/1 33 36/2 40/ 2 40/ 3 44 /2 44/ 3 46 /2 St. Martin Bis cho f-S pro ll-S aa l 5 1513 44 21 25 17 4/6 828/2 861 49/3 58/7 175/12 58/11 114/2 106/1 134/5 134/6 134 /9 135 /9 171/1 20 6/2 206/5 49/13 815/1815/1 112/10 207/11 112/15 112/16112/17 112/18 112/19 171/11 129/11 136/11 129/19 129/20 132/10 132/17 132/18 132/23 132/24 132/28 132/30 133/10 133/13 133/14 133/15 133/16 133/17 133/18 133/19 133/20 133/21 13 4/1 0 135 /10 129/17 136/12 136/13 136/14 137/10 171/10 20 6/5 6 171/12 17 4/1 3 175/10 208/28 175/13 208/27 206/57 206/58 208/21 208/20 207/5 112/20 112/11 147/441/1 56/5 175/11 Wa 2 Wa 2 Wa 2 Dorfplatz Dorfplatz KirchwegKirchweg Im Voken Klosterhof Klosterhof Klosterhof Mühlstraße Lilienstraße Küferstraße Sp erl ing we g Sp erl ing we g Amselstraße Dieselstraße Bos chs traß e Oberer Brühl Nachtweiden Thumbstraße Thum bst raß e Do rni ers tra ße Wa 2 (verdolt) Da im ler str aß e Lerchenstraße Sulzmoosbach Ze pp elin str aß e Storchenstraße Maybachstraße Spi elm ann sw eg Mars weile rstr aße Knechtenhausgässle Friesenhäusler Straße ± Stand: 15.09.2022 0 50 10025 Meter Gemeinde Baindt Sanierung "Ortskern II" Vorgesehene 2. Erweiterung Legende 1:2.500 Gebietserweiterung (ca. 0,09 ha) Entlassung aus dem Sanierungsgebiet (ca. 1,49 ha) Gebietsabgrenzung (6,99 ha)[mehr]

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            Vorankuendigung_Erhoehung_Wasserversorgungsgebuehren_2021_-_Anzeige_Gebuehrenerhoehung.pdf

            Bekanntmachung am 18.12.2020 Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr und der Grundgebühren Derzeit werden die Wasserverbrauchsgebühren und die Grundgebühren für das Jahr 2021 kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsänderungen werden im Jahr 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich im Zusammenhang mit der Neukalkulation auch rückwirkend ab dem 01.01.2021 eine Gebührenerhöhung ergeben kann. Der Beschluss über die Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Anpassung der Gebühren ist im ersten Halbjahr 2021, rückwirkend zum 01.01.2021, vorgesehen. Hiermit möchten wir Sie vorab über eine evtl. anstehende Gebührenerhöhung informieren. Baindt, den 18.12.2020 gez. Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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              Zuletzt geändert: 16.12.2020
              4-13.1-QP-A_Querprofile_Achse_Bühl_0_020_-_0_100.pdf

              G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä s se rr a n d st re if e n G e w ä s se rr a n d st re if e n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä s se rr a n d st re if e n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re if e n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+488.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 020 491.099 -1 5 .0 0 4 9 0 .4 4 -2 .4 5 4 9 1 .3 9 4 9 1 .3 9 -2 .2 5 4 9 1 .3 4 4 9 1 .4 0 -0 .7 5 4 9 1 .3 1 4 9 1 .2 8 -0 .1 0 4 9 1 .1 0 4 9 1 .4 8 0 .0 0 4 9 1 .1 0 4 9 1 .5 2 549640.69 5299791.30 0 .1 0 4 9 1 .1 0 4 9 1 .5 6 0 .7 5 4 9 1 .3 1 4 9 1 .7 8 1 .5 6 4 9 1 .3 3 4 9 1 .8 9 3 .3 2 4 9 2 .1 2 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+487.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 030 490.366 -1 5 .0 0 4 8 9 .9 2 -2 .4 9 4 9 0 .6 7 4 9 0 .6 7 -2 .2 5 4 9 0 .6 1 4 9 0 .6 9 -0 .7 5 4 9 0 .5 8 4 9 0 .7 9 -0 .1 0 4 9 0 .3 7 4 9 0 .8 3 0 .0 0 4 9 0 .3 7 4 9 0 .8 4 549631.38 5299794.84 0 .1 0 4 9 0 .3 7 4 9 0 .8 5 0 .7 5 4 9 0 .5 8 4 9 0 .6 5 1 .8 0 4 9 0 .6 0 4 9 0 .8 2 3 .2 7 4 9 1 .3 4 4 9 1 .3 4 1 5 .0 0 4 9 2 .3 3 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+487.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 040 489.634 -1 5 .0 0 4 8 9 .3 8 -3 .5 1 4 9 0 .1 9 4 9 0 .1 9 -2 .2 5 4 8 9 .8 8 4 9 0 .2 8 -0 .7 5 4 8 9 .8 5 4 9 0 .3 9 -0 .1 0 4 8 9 .6 3 4 9 0 .4 0 0 .0 0 4 8 9 .6 3 4 9 0 .3 3 549623.05 5299800.33 0 .1 0 4 8 9 .6 3 4 9 0 .2 0 0 .7 5 4 8 9 .8 5 4 9 0 .1 0 1 .3 3 4 8 9 .8 6 4 9 0 .6 1 3 .6 4 4 9 1 .0 7 4 9 1 .0 7 1 4 .9 1 4 9 1 .9 7 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+486.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 050 488.902 -1 5 .0 0 4 8 8 .8 8 -3 .6 6 4 8 9 .5 0 4 8 9 .5 0 -2 .2 5 4 8 9 .1 5 4 8 9 .5 8 -0 .7 5 4 8 9 .1 2 4 8 9 .6 7 -0 .1 0 4 8 8 .9 0 4 8 9 .7 0 0 .0 0 4 8 8 .9 0 4 8 9 .7 1 549613.98 5299804.46 0 .1 0 4 8 8 .9 0 4 8 9 .7 2 0 .7 5 4 8 9 .1 2 4 8 9 .7 5 1 .7 7 4 8 9 .1 4 4 8 9 .7 6 2 .4 2 4 8 9 .4 6 4 8 9 .4 6 1 5 .0 0 4 9 1 .1 7 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+483.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 060 488.169 -3 0 .0 0 4 8 5 .6 3 -2 .6 1 4 8 8 .5 0 4 8 8 .5 0 -2 .2 5 4 8 8 .4 1 4 8 8 .5 4 -0 .7 5 4 8 8 .3 8 4 8 8 .6 8 -0 .1 0 4 8 8 .1 7 4 8 8 .7 4 0 .0 0 4 8 8 .1 7 4 8 8 .7 5 549605.57 5299809.68 0 .1 0 4 8 8 .1 7 4 8 8 .7 6 0 .7 5 4 8 8 .3 8 4 8 8 .8 2 1 .6 9 4 8 8 .4 0 4 8 8 .9 1 2 .9 0 4 8 9 .0 2 4 8 9 .0 2 1 5 .0 0 4 9 0 .9 8 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+483.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 070 487.437 -3 0 .0 0 4 8 5 .3 6 -2 .9 7 4 8 7 .8 6 4 8 7 .8 6 -2 .2 5 4 8 7 .6 8 4 8 7 .9 3 -0 .7 5 4 8 7 .6 5 4 8 8 .0 9 -0 .1 0 4 8 7 .4 4 4 8 8 .1 5 0 .0 0 4 8 7 .4 4 4 8 8 .1 6 549598.26 5299816.47 0 .1 0 4 8 7 .4 4 4 8 8 .1 7 0 .7 5 4 8 7 .6 5 4 8 8 .2 4 1 .2 5 4 8 7 .6 6 4 8 8 .2 9 2 .8 3 4 8 8 .4 5 4 8 8 .4 5 1 5 .0 0 4 8 9 .6 3 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+483.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 080 486.900 -3 0 .0 0 4 8 5 .3 1 -3 .2 6 4 8 7 .4 0 4 8 7 .4 0 -2 .2 5 4 8 7 .1 4 4 8 7 .4 8 -0 .7 5 4 8 7 .1 1 4 8 7 .6 1 -0 .1 0 4 8 6 .9 0 4 8 7 .6 7 0 .0 0 4 8 6 .9 0 4 8 7 .6 8 549590.14 5299822.24 0 .1 0 4 8 6 .9 0 4 8 7 .6 9 0 .7 5 4 8 7 .1 1 4 8 7 .7 4 1 .2 6 4 8 7 .1 3 4 8 7 .7 9 2 .7 9 4 8 7 .8 9 4 8 7 .8 9 1 5 .0 0 4 8 9 .9 3 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+482.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 090 486.422 -2 7 .0 0 4 8 4 .6 8 -2 .9 2 4 8 6 .8 3 4 8 6 .8 3 -2 .2 5 4 8 6 .6 7 4 8 6 .9 0 -0 .7 5 4 8 6 .6 4 4 8 7 .0 5 -0 .1 0 4 8 6 .4 2 4 8 7 .1 2 0 .0 0 4 8 6 .4 2 4 8 7 .1 3 549582.34 5299827.92 0 .1 0 4 8 6 .4 2 4 8 7 .1 4 0 .7 5 4 8 6 .6 4 4 8 7 .2 0 1 .2 0 4 8 6 .6 5 4 8 7 .2 5 2 .4 4 4 8 7 .3 6 4 8 7 .3 6 1 5 .0 0 4 8 9 .8 3 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+482.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 100 485.944 -2 7 .0 0 4 8 4 .6 5 -3 .4 7 4 8 6 .4 9 4 8 6 .4 9 -2 .2 5 4 8 6 .1 9 4 8 6 .5 9 -0 .7 5 4 8 6 .1 6 4 8 6 .7 1 -0 .1 0 4 8 5 .9 4 4 8 6 .7 6 0 .0 0 4 8 5 .9 4 4 8 6 .7 7 549575.07 5299834.72 0 .1 0 4 8 5 .9 4 4 8 6 .7 8 0 .7 5 4 8 6 .1 6 4 8 6 .8 3 1 .6 7 4 8 6 .1 8 4 8 6 .9 0 2 .9 7 4 8 6 .8 3 4 8 6 .8 3 1 5 .0 0 4 8 9 .3 0 Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Querprofile Achse Bühl 0+020 - 0+100 4-13.1-QP-A Genehmigung 1: 100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021 NameDatumArt der ÄnderungNr. HC09.11.2021A Hochwasserwall eingetragen[mehr]

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                Zuletzt geändert: 25.05.2022
                4-13.3-QP_Querprofile_Achse_Bühl_0_200_-_0_277.pdf

                MB 6 96° 122,20° 45,79° R 32 34 R981 R19 82 3716 26 58 DN 800 SB wandverstärkt 77.52 ‰ Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+477.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 200 480.370 -1 5 .0 0 4 8 0 .9 6 -4 .5 3 4 8 1 .7 5 4 8 1 .7 5 -2 .2 5 4 8 0 .6 1 4 8 1 .9 3 -0 .7 5 4 8 0 .5 8 4 8 2 .0 5 -0 .1 0 4 8 0 .3 7 4 8 2 .0 9 0 .0 0 4 8 0 .3 7 4 8 2 .1 0 549487.28 5299876.32 0 .1 0 4 8 0 .3 7 4 8 2 .1 0 0 .7 5 4 8 0 .5 8 4 8 2 .1 5 1 .2 5 4 8 0 .5 9 4 8 2 .1 8 2 .9 4 4 8 1 .6 8 2 .9 4 4 8 1 .6 8 4 .6 9 4 8 2 .3 2 4 8 2 .3 2 1 5 .0 0 4 8 3 .3 5 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+477.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 210 479.630 -1 5 .0 0 4 8 0 .6 5 -5 .1 4 4 8 1 .3 2 4 8 1 .3 2 -2 .2 5 4 7 9 .8 7 4 8 1 .5 0 -0 .7 5 4 7 9 .8 4 4 8 1 .5 9 -0 .1 0 4 7 9 .6 3 4 8 1 .6 3 0 .0 0 4 7 9 .6 3 4 8 1 .6 4 549478.56 5299881.18 0 .1 0 4 7 9 .6 3 4 8 1 .6 5 0 .1 6 4 8 1 .6 5 0 .1 6 4 8 1 .6 5 0 .7 5 4 7 9 .8 4 4 8 1 .6 9 1 .2 5 4 7 9 .8 5 4 8 1 .7 2 3 .9 3 4 8 1 .1 9 4 8 1 .1 9 1 5 .0 0 4 8 2 .6 7 Station Gelände m+NN m Graben m+NN Koordinaten NN+476.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 220 478.889 -1 4 .7 1 4 8 0 .6 0 -7 .2 6 4 8 0 .8 9 -5 .8 6 4 8 0 .9 4 4 8 0 .9 4 -4 .6 7 4 8 1 .0 3 -2 .2 5 4 7 9 .1 3 4 8 1 .1 8 -0 .7 5 4 7 9 .1 0 4 8 1 .2 6 -0 .1 0 4 7 8 .8 9 4 8 1 .3 0 -0 .0 1 4 8 1 .3 0 0 .0 0 4 7 8 .8 9 4 8 1 .3 0 549470.56 5299887.12 0 .1 0 4 7 8 .8 9 4 8 1 .3 1 0 .7 5 4 7 9 .1 0 4 8 1 .3 5 1 .2 5 4 7 9 .1 1 4 8 1 .3 7 6 .0 1 4 8 1 .5 0 4 8 1 .5 0 1 0 .6 0 4 8 1 .8 3 1 5 .2 9 4 8 1 .5 7 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+475.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 230 478.151 -1 4 .6 8 4 8 0 .3 0 -4 .6 1 4 8 0 .5 5 4 8 0 .5 5 -3 .1 7 4 8 0 .5 7 -3 .1 7 4 8 0 .5 7 -2 .2 5 4 7 8 .4 0 4 8 0 .5 9 -0 .7 5 4 7 8 .3 7 4 8 0 .6 1 -0 .1 0 4 7 8 .1 5 4 8 0 .1 7 0 .0 0 4 7 8 .1 5 4 8 0 .0 5 549461.16 5299890.49 0 .1 0 4 7 8 .1 5 4 8 0 .0 6 0 .7 5 4 7 8 .3 7 4 8 0 .1 7 1 .2 5 4 7 8 .3 8 4 8 0 .5 4 6 .1 4 4 8 0 .8 2 4 8 0 .8 2 8 .8 5 4 8 0 .8 9 1 0 .3 0 480.829 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+474.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 250 477.347 -3 .1 4 -2 .6 4 4 7 9 .6 7 -1 .2 8 4 7 9 .0 7 4 7 9 .0 7 -1 .0 0 4 7 7 .4 2 4 7 8 .7 7 -0 .2 5 4 7 7 .3 5 4 7 9 .2 7 0 .0 0 4 7 7 .3 5 4 7 9 .4 1 549442.14 5299896.69 0 .2 5 4 7 7 .3 5 4 7 9 .4 8 1 .0 0 4 7 7 .4 2 4 7 9 .6 2 1 .3 8 4 7 9 .6 3 4 7 9 .6 3 8 .9 8 4 7 9 .7 6 1 0 .3 5 1 0 .3 5 479.596 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+474.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 260 476.945 -3 .1 4 -2 .0 1 4 7 9 .1 5 -1 .3 7 4 7 9 .1 7 4 7 9 .1 7 -1 .0 0 4 7 7 .0 2 4 7 9 .1 1 -0 .2 5 4 7 6 .9 5 4 7 8 .4 1 0 .0 0 4 7 6 .9 5 4 7 8 .3 7 549432.64 5299899.79 0 .2 5 4 7 6 .9 5 4 7 8 .5 0 1 .0 0 4 7 7 .0 2 4 7 9 .0 4 1 .3 4 4 7 9 .0 5 4 7 9 .0 5 8 .9 6 4 7 9 .2 6 1 0 .3 5 1 0 .3 5 478.823 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+475.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 240 477.749 -1 5 .6 3 4 7 9 .3 3 -3 .1 5 4 7 9 .9 6 -3 .1 5 4 7 9 .9 6 -1 .8 7 4 8 0 .0 8 4 8 0 .0 8 -1 .2 4 4 7 7 .8 6 4 7 9 .4 3 -0 .3 6 4 7 7 .7 8 4 7 9 .7 8 -0 .2 5 4 7 7 .7 5 4 7 9 .8 6 0 .0 0 4 7 7 .7 5 4 7 9 .9 8 549451.65 5299893.59 0 .2 5 4 7 7 .7 5 4 7 9 .9 8 0 .3 6 4 7 7 .7 8 4 7 9 .9 8 1 .0 7 4 7 7 .8 5 4 8 0 .0 7 1 .8 4 4 8 0 .1 5 4 8 0 .1 5 9 .0 6 4 8 0 .2 9 1 0 .3 5 1 0 .3 5 1 1 .0 9 480.336 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+474.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 270 476.558 -3 .3 4 -2 .0 1 4 7 8 .5 8 -1 .3 2 4 7 8 .5 1 4 7 8 .5 1 -1 .0 0 4 7 6 .6 3 4 7 8 .3 6 -0 .2 5 4 7 6 .5 6 4 7 7 .8 2 0 .0 0 4 7 6 .5 6 4 7 7 .6 3 549423.48 5299902.77 0 .2 5 4 7 6 .5 6 4 7 7 .4 5 1 .0 0 4 7 6 .6 3 4 7 7 .1 3 1 .0 8 4 7 7 .1 3 4 7 7 .1 3 8 .9 1 4 7 8 .7 7 1 0 .5 6 1 0 .5 6 478.079 Station Gelände m+NN m Straße m+NN Koordinaten NN+473.00m Überhöhung = 1.0 BachBühl 0+ 277.15 476.320 -3 .1 2 4 7 8 .3 0 -3 .1 1 4 7 8 .3 0 -3 .1 1 4 7 8 .3 0 0 .0 0 4 7 6 .3 2 4 7 6 .3 1 549416.45 5299903.26 0 .2 5 4 7 6 .3 2 4 7 6 .3 2 1 0 .4 2 4 7 8 .0 3 477.246 G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d st re if e n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d st re ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n G e w ä ss e rr a n d s tr e ife n Zeichnungsname: T:\Projekte\Baindt\Hochwasserschutz Baindt\6_Entwurf\HWS Hirschstrasse.dwg Bauherr Ziegeleistraße 3, 88410 Bad Wurzach www.fassnacht-ingenieure.de +49 7564 9306-0, info@fassnacht-ingenieure.de Projekt Plan Nr. Planungsstand Maßstab Koordinatensystem Bad Wurzach, Anerkannt, geprüft gezeichnet bearbeitet Gemeinde Baindt Kreis Ravensburg 8092127.01 Hochwasserschutz Hirschstraße Gewässerausbau Querprofile Achse Geigensack 0+200 - 0+277.15 4-13.3-QP Genehmigung 1: 100 UTM 32N NHN, Status 170 HM HC 29.07.2021[mehr]

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                  Gemeindliche Abwassergebühren Abwassermengen aus Zisternen und Grundwasserbrunnen In Baindt ist eine Regenwassernutzungsanlage vor der Errichtung anzuzeigen. Bereits bestehende, nicht genehmigte Anlagen sind ebenfalls unverzüglich zu melden. Hiermit wird jeder Haushalt, der eine Zisterne und Grundwasserbrunnen unterhält, hingewiesen und aufgefordert, für solche Nutzungen die notwendigen Genehmigungen einzuholen und die Messeinrichtungen einzubauen, welche anschließend vom Wassermeister abgenommen werden. Allgemeine Hinweise: Regenwasserzisterne für Gartenbewässerung: Sofern jemand Zisternenwasser nur für die Gartenbewässerung nutzt, ist für diese Menge keine Abwassergebühren zu bezahlen. Eine Anlage rein zur Gartenbewässerung leitet in der Regel kein Abwasser in den Schmutzwasserkanal, weshalb bei solchen Anlagen keine Kanal- und Klärgebühren anfallen. Regenwasserzisterne für Toilettenspülung, Waschmaschine, Waschen von KFZ etc. Zisternenwasser, welches für die Toilettenspülung, Waschmaschine, Waschen von KFZ etc. genutzt wird, ist zum Abwasser zu veranlagen, da hiermit der örtliche Kanal- und Kläraufwand gedeckt werden muss. Regenwasserzisterne für Toilettenspülung, Waschmaschine und Gartenbewässerung Die Zisterne dient sowohl der Gartenbewässerung als auch für die Toilettenspülung. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass das Wasser für die Gartenbewässerung am Zisternenzähler vorbei läuft. Der Sanitärfachmann sollte in der Regel schon beim Einbau o. g. Punkte beachten. Bei nachträglichen Veränderungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung durch den Wassermeister. Der Sanitärfachmann sollte die Regenwasserzisterne so planen damit nur ein zusätzlicher Zähler notwendig ist. Wird bei Entleerung der Zisterne (Wassermangel) diese mit Frischwasser nachgespeist sind zwei zusätzliche Zähler notwendig (Probleme Entnahmemenge). Einspeisung für Toilettenspülung und Waschmaschine sollte bei Entleerung der Zisterne direkt über Frischwasserversorgung erfolgen. Warum muss das so sein? Nach der Toilettenspülung wird stark verschmutztes Abwasser in die Kanalisation geleitet, welches nicht gemessen wird und für das demzufolge auch keine Abwassergebühr anfällt. Bei der Gebührenkalkulation werden dann die konstanten Ausgaben auf eine verringerte Abwasserbemessungsmenge verteilt. Die Gebühren steigen und belasten den „ehrlichen“ Gebührenzahler unverhältnismäßig. Die Rechtsprechung hat auf diesen Umstand schon mehrmals reagiert. Zuletzt hat ein Verwaltungsgericht festgestellt, dass Satzungsregelungen, welche für Brauchwassernutzung eine Gebührenfreiheit für die eingeleitete Schmutzwasser- menge zulassen, grundsätzlich nichtig sind. Der ökologisch gewünschte Effekt, kostbares Grundwasser nicht für die Toilettenspülung zu verwenden, rechtfertigt nicht, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Alle Benutzer einer öffentlichen Entwässerungs- anlage haben darauf ein Anrecht, dass auch alle Schmutzwassereinleiter ihren Anteil bezahlen. Unabhängig von der monetären Seite besteht bei nicht genehmigten Brauchwasseranlagen auch immer die Gefahr, das bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung eine Verkeimung des gesamten örtlichen Trinkwassernetzes erfolgen kann. Neben den Messeinrichtungen müssen deshalb auch die hygienischen Anforderungen immer kontrolliert werden. In der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung wird nochmals klargestellt, dass Abwasser aus Zisternen und Brunnen der Gebührenpflicht und damit einer Pflicht zum Messen dieser Mengen unterliegt, wenn es zur Toilettenspülung genutzt wird. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, die Befreiung vom Benutzungszwang entsprechend der Wasserabgabesatzung zu beantragen für den Fall, dass Brauchwasser aus Zisternen oder Grundwasserbrunnen für die Toilettenspülung bzw. für die Waschmaschine genutzt wird. Die Gemeindeverwaltung wird danach mit den Wassermeister beim Zählerwechsel oder mit Stichproben systematisch die auffälligen Anwesen überprüfen. Auf die Bußgeld- und Zwangsmittelvorschriften der gemeindlichen Wasserabgabensatzung wird verwiesen. Die Nichtanzeige von Regenwassernutzungsanlagen stellt zudem einen Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung dar und kann mit Bußgeld geahndet werden (§ 25 Nr.3 TrinkwV). Siehe beiliegender Rückmeldebogen[mehr]

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