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Amtsblatt_KW_15_16_04_2021.pdf

Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 16. April 2021 Nummer 15 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. In Baindt wird geimpft! Die Corona-Schutzimpfung, dass wichtigste Mittel zur Bekämpfung der Pandemie! Um diesen Weg auch für hochbetagte Baindterinnen und Baindter zu ermöglichen, welche nicht beziehungsweise nur sehr schwer das Kreisimpfzentrum in Ravensburg erreichen können, wurde die Aktion „Auswärtige Impftage in den Kommunen“ ins Leben gerufen. Diese Aktion ermöglicht es insgesamt 36 impfberechtigten Baindterin- nen und Baindtern in der Schenk-Konrad-Halle mit der Erst- und Zwei- timpfung versorgt zu werden. Ein mobiles Impfteam aus Ravensburg verabreicht die Impfungen mit dem Impfstoff „BioNTech“. Um einen barrierefreien Zugang zur Impfung zu ermöglichen, steht der Parkplatz hinter dem Rathaus sowie der Hintereingang der Schenk-Konrad-Halle zur Verfügung. Der erste Impftermin in Baindt fand bereits im März statt. Dabei wurden 12 Baindterinnen und Baindter, darunter eine hundertjährige Baindterin, vom mobilen Impfteam mit der Erstimpfung versorgt. Der Ablauf der Impfungen verlief reibungslos. In einer angenehmen Atmosphäre wurden die eingeladenen Personen über die Impfung auf- geklärt, geimpft und blieben zur Nachbeobachtung. Am kommenden Montag und im Mai werden jeweils weitere 12 Erstimpfungen in Baindt stattfinden. Die Freude und die Erleichterung sind bei allen zur Impfung eingeladenen Personen sehr groß. Seit der vergangenen Woche wird auch in den Baind- ter Hausarztpraxen geimpft. So konnten in der Pra- xis der Ärzte Hartmann und Dr. Kempenich sowie in der Praxis von Dr. Skamira bereits über 50 Personen geimpft werden. Diese Impfdosen waren auch für die- se Woche geplant. Von Seiten der Hausärzte werden die PatientInnen angerufen, sorgsam nach Alter und Bedarf. Zwar nimmt nach dem Impfstart in den Haus- arztpraxen die Zahl der geimpften Personen deutlich zu, doch ist nach wie vor Geduld von Nöten, um einen Termin zu bekommen. Dabei gilt es zu beachten, dass derzeit immer noch die Impfung im Kreisimpfzentrum in Ravensburg an erster Stelle steht. Bitte haben Sie diese Geduld und lassen Sie sich, wenn es dann möglich ist, impfen! Alle Impfstoffe, die zur Verfügung stehen sind gut, keine Schutzimpfung ist vollständig frei von Nebenwirkungen, doch ist das Risiko ohne Impfung schwer zu erkranken deutlich höher als mit. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg aus der Pandemie gehen und bleiben Sie gesund! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ Der individuelle Geschosswohnungsbau, realisiert mit einer Baugemeinschaft, ist für eine größer werden- de Anzahl von Menschen eine sehr gute Alternative zum Einfamilienhaus: Junge Familien – insbesondere bei der Berufstätigkeit beider Eltern – können ihren Lebensalltag viel besser in einer nach individuellen Bedürfnissen geplanten Wohnung gestalten, für ihre Kinder sind die vielen Nachbarkinder aus dem Quar- tier und die gemeinschaftlichen Freianlagen eine sehr attraktive Lebenswelt. Sogenannte „Silver Ager“ se- hen in einer altersgerechten Wohnung die Möglich- keit, lange selbstbestimmt leben zu können. In einer Baugemeinschaft können die späteren NutzerInnen die eigenen vier Wänden selbst planen und auch am gemeinsamen Ganzen mitgestalten: am Freiraum ums Haus, der Solaranlage auf dem Dach oder an gemeinschaftlichen Räumen. Die Gemeinde Baindt wird im Wohnquartier Fischerareal, Grundstücke im sogenannten Kon- zeptvergabeverfahren anbieten und hat hier auch explizit Baugemeinschaften im Auge. Die Veranstaltung gibt Interessierten einen umfassenden Überblick über das Modell der Bauge- meinschaft. Bei der Informationsveranstaltung „Bauen in Baugemeinschaften“ am Montag, 19.04.2021, um 18:30 Uhr sprechen die baugemeinschaftserfahrenen Architekten Thomas Gauggel und Matthias Gütschow. Aufgrund der aktuellen Corona Situation findet die Veranstaltung als Online-Informations- veranstaltung in Form eines Webex-Meetings statt. Den angemeldeten Personen werden wir am Montag, 19.04.2021 bis 12:00 Uhr einen Link zur Teilnahme versenden. Bei Nachfragen zum Online-Meeting stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: 07502 9406-40 oder f.maurer@baindt.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre rege Teilnahme! Ihre Gemeindeverwaltung Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Am Mittwoch, den 21.04.2021 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle wieder die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt auf das Coronavirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmeldung per Telefon oder E-Mail bei der Gemeinde Baindt unter der Nummer 07502/9406-25 sowie per Mail unter helfen@baindt.de. Aktuelle Informationen zur Testung in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit sei- nem Team bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Fassung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmen- satzung), Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie Änderung der Feuerwehrentschädigungs- satzung und Feuerwehrkostenersatzsatzung Es werden alle öffentliche Bekanntmachungen gem. der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Baindt ausschließlich im Internet unter www.baindt.de unter der Rubrik Rathaus&Bürgerservice /Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Diese können auch im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt von jedermann wäh- rend der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Ver- fügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. In der Gemeinderatssitzung am 13.04.2021 wurde eine Fassung der Satzung über die Erhebung von Kosten- erstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c Baugesetzbuch (Eingriffsausgleichmaßnahmensatzung), die Neufassung der Feuerwehrsatzung sowie eine Änderung der Feuer- wehrentschädigungssatzung und Feuerwehrkostener- satzsatzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachungen finden Sie unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ oeffentliche-bekanntmachungen Die öffentliche Wasserversorgung wird entsprechend der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in regelmäßigen Zeitabständen untersucht. Auszug der Ergebnisse der Wasseranalyse vom 18.03.2021 Wasserqualität Untersuchungs- Grenzwert ergebnis mg/l mg/l Chrom < 0,0011 nicht nachweisbar 0,05 Cyanid < 0,042 nicht nachweisbar 0,05 Fluorid < 0,15 1,5 Nitrat 11 50,0 Quecksilber < 0,0001 nicht nachweisbar 0,001 Uran 0,0014 0,01 Arsen < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Blei < 0,001 nicht nachweisbar 0,01 Cadmium < 0,0001 nicht nachweisbar 0,003 Nickel < 0,001 nicht nachweisbar 0,02 Nitrit < 0,01 nicht nachweisbar 0,5 Chlorid 4,9 250 Eisen < 0,005 nicht nachweisbar 0,2 Natrium 4,3 200 Sulfat 13,0 250 Calcium 70,0 -- Magnesium 18,8 -- Kalium 1,2 -- pH-Wert bei 7,7° C 7,64 6,5 - 9,5 Die Grenzwerte der derzeit gültigen Trinkwasserverord- nung sind für die untersuchten Parameter eingehalten. Wasserhärte: Die Gesamthärte des Wassers beträgt 2,52 mmol/l, > 14,0 °dH (14,5 Grad deutscher Härte). Ge- mäß dem „Wasch- und Reinigungsmittelgesetz“ ist das Wasser dem Härtebereich „hart“ zuzuordnen (früherer Härtebereich 4). Toxische Schwermetalle wie beispielsweise Uran, liegen weit unterhalb der Grenzwerte. Hygienisch-chemisch ist keine Beeinträchtigung des Was- servorkommens zu erkennen. Grenzwertüberschreitun- gen sind nicht aufgetreten. Pflanzenschutzmittel sind im Wasser nicht nachweisbar. Die Mitarbeiter des Zweckverbands Wasserversorgung Baienfurt-Baindt sorgen durch Ihre Tätigkeiten für eine Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser. Sie stellen sicher, dass wir täglich sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge haben. Trinkwas- ser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das besonders geschützt werden muss. Regelmäßige Untersuchungen gewährleisten ein Trinkwasser in gleichbleibend hoher Qualität. Das ausführliche Untersuchungsergebnis der Wasserana- lyse zum Download unter www.baindt.de unter Rathaus&- Bürgerservice - Wasser-und-Abwasser -Wasserversor- gung für Sie bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen der Technische Leiter Herr Schiedel, Telefon 0751/4000-40 jederzeit gerne zur Verfügung. Die Analyse bestätigt erneut die gute Wasserqualität des Trinkwassers, welches der Zweckverband seinen Bürgern zur Verfügung stellt. Baindt, 16.04.2021 Zweckverband Wasserversorgung Baienfurt-Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: April 2021: Silberkette mit Ring als Anhänger, hellgraue Brille, verschiedene Schlüssel, weiß-schwarzes Montain- bike (Bulls), Montainbike (Kona), Rosenkranz März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lese- brille, Schlüsselbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20. April 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 20. April 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. TAGESORDNUNG 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 European Energy Award (eea) - Ergebnis Rezertifi- zierung am 21.02.2021 05 Betrieb Nahwärmeversorgung - Prüfung regenera- tive Energieformen der Zukunft a) Abrechnung der Nahwärmeversorgung 2020 b) Anschluss des Fischerareals - Zustimmung des Gemeinderats c) Prüfung und Planungsauftrag - regenerative Ener- gieformen 06 Wegeverbindungen Fischerareal - Ortsmitte 07 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Leistungs- phasen 4-8 im EU-Verfahren für die Sanierung des blauen Gebäudes der Klosterwiesenschule 08 Bauantrag für die Errichtung eines Verkaufsstandes auf Flst. 473, Wickenhauser Str. 80 09 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Friesenhäusle III für die Erstellung eines Carports auf Flst. 803/1, Dachsstr. 4 10 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter https://baindt.ris.kommune-aktiv.de/ im Bürgerinformationssystem. Vor der Sitzung besteht die Möglichkeit einen Selbsttest unter Anleitung des DRK durchzuführen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen. • Auch die Besucherinnen und Besucher müssen den notwendigen Mindestabstand einhalten und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 17. April/Sonntag, 18. April Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. April Engel-Apotheke in Ravensburg, Kirchstraße 3, Tel.: (0751) 2 32 92 Sonntag, 18. April Apotheke am Frauentor in Ravensburg, Schussenstraße 3, Tel.: (0751) 2 21 21 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Abfallwirtschaft Die neuen Filtermatten für die Biotonnen kommen! Ab 19. April kreisweite Verteilaktion In der Zeit vom 19. April bis 12. Mai werden mit der Lee- rung der Biotonnen auch Beutel mit neuen Filtermatten an die bereitgestellten Biotonnen angehängt. Wer am Leerungstag seine Biotonne geleert, aber noch ohne Beutel mit Filtermatten vorfindet, der sollte die Ton- ne mindestens noch einen weiteren Tag am Bereitstel- lungsort stehen lassen, rät das Landratsamt, da das zu- ständige Müllunternehmen die vollständige Auslieferung nachkontrolliert und gegebenenfalls entsprechend nach- liefert. Mit in dem Beutel befindet sich neben den Filter- matten auch eine Betriebsanleitung für den richtigen Einbau. Das Abfallwirtschaftsamt weist in diesem Zusam- menhang darauf hin, dass die Kappe des Filterdeckels nach dem Wechseln der Filtermatten hörbar einrasten muss, da sie ansonsten bei der nächsten Leerung in das Müllfahrzeug fällt. Bei den großen 240 Liter-Biotonnen ist zu beachten, dass sich die Kappe im Deckel nicht per Klick öffnen lässt, sondern für den Wechsel aufgeschraubt werden muss. Ein Video-Clip, wie der Wechsel der Filter- matten funktioniert, kann unter www.rv.de in der Rubrik Abfallwirtschaft abgerufen werden. Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Anton Kuch feierte am 10.04.2021 seinen 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 9. April 2021 konnte Herr Michael Koscher seinen 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubilar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Veranstaltungskalender April 19.04. Informationsveranstaltung „Bauträger“ online „Bauen mit Baugemeinschaften“ Schenk-Konrad-Halle 20.04. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 29.04. Fachseminar „Bauen mit Baugemeinschaften“ online Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Ostern im Kindergarten St. Martin Liebe Familien, bevor wir die Kinder und auch Sie in die „Osterferien“ verabschieden durften fei- erten wir zusammen das Osterfest. Ge- meinsam teilten wir Brot und „Wein“, um uns Jesus nah zu fühlen. Auch den Erzählungen um seine Kreuzigung und seine Auferstehung lauschten die Kinder aufmerk- sam. Insbesondere in diesem Jahr konnten sie anhand verschiedener Besuche in unserer Osterausstellung die Geschichten hautnah miterleben. „Und so ein schweres Kreuz musste der tragen!“, waren alle erstaunt und mit- fühlend. „Zum Glück ist Jesus aber wieder auferstanden, jetzt bringt er Frieden und Licht in die Welt“. Genau mit diesem Licht und bei strahlendem Sonnen- schein ging es für die Kinder später in den Garten zum Ostereier suchen. Blitzschnell waren schon die ersten kleinen „Nester“ gefunden. Die Freude darüber war rie- sengroß! „Da musste der Osterhase aber viel schleppen!“, so ein 4- jähriges Mädchen. Wir hoffen auch Sie konnten im kleinen Kreise das Oster- fest mit der Familie verbringen und die freie Zeit genießen! Ihr Kiga - Team St. Martin Zur Information Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Digitale Schnitzeljagd am Girls‘ Day Bis zum 19. April anmelden und mitmachen Mädchen in Deutschland verfügen über eine sehr gute Schulbildung. Trotzdem ist ihre Berufswahl oft einge- schränkt und konzentriert sich auf die klassischen „Frau- enberufe“. Unter den 10 beliebtesten Ausbildungsberufen junger Frauen ist kein einziger aus dem technisch-natur- wissenschaftlichen Bereich zu finden. Der Mädchen-Zu- kunftstag will den Blickwinkel erweitern und neue beruf- liche Perspektiven zeigen. Erstmalig haben Schülerinnen ab Klasse 5 in diesem Jahr die Gelegenheit, sich der Girls‘ Day Challenge Boden- see-Oberschwaben zu stellen. Im Rahmen einer digita- len Schnitzeljagd lösen die Mädchen Rätsel, beantworten Fragen zu Videoclips und führen eigene kleine Experi- mente durch. Auf diese Weise entdecken sie Station für Station viele Anregungen für den ganz eigenen Weg zum Traumberuf. Pünktlich zum Girls‘ Day am 22. April wird den Schüle- rinnen der Zugangscode für die Aktion zugeschickt. Sie haben dann eine Woche Zeit, die Schnitzeljagd zu absol- vieren. Jede erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Be- rufsinformations-Paket belohnt. Außerdem werden viele weitere tolle Sachpreise verlost. Anmeldung und Teilnah- me sind kostenlos. Für die Schnitzeljagd wird ein internet- fähiges Smartphone mit QR Scanner und die ebenfalls kostenfreie App Actionbound benötigt. Anmeldung sind bis zum 19. April möglich unter www.girls-day.de oder direkt bei der Agentur für Arbeit, Katharina Franken, Tel. 07541/309-43, Konstanz-Ravensburg.BCA@arbeitsagentur.de Die digitale Schnitzeljagd ist eine gemeinsame Aktion der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, der Kon- taktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Ober- schwaben und Südwestmetall. Unterstützt wird die Aktion zudem von der RWU Hochschule Ravensburg-Weingar- ten und dem Jobcenter Landkreis Ravensburg. Am bundesweiten Girls´ Day beteiligen sich eine Vielzahl von Unternehmen, Schulen, Hochschulen und Institutionen mit jeweils eigenen Angeboten. Der Aktionstag steht für Vielfalt und Chancengleichheit. Er soll unabhängig von Geschlechterklischees Perspektiven eröffnen und erwei- tern, je nach Talent und Neigung. Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Blühender Landkreis RV – über 5.500 teilnehmende Haushalte Die Kampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ entwi- ckelt sich zu einer der größten Mitmachaktionen dieser Art in Deutschland. Mit 5.500 teilnehmenden Haushalten wur- de die Quote des Vorjahres nochmal deutlich übertroffen. „Es ist sehr schön zu sehen, dass so viele Menschen sich aktiv beteiligen und in ihrem Garten mit etwas Mühe eine ökologisch wertvolle Blühfläche anlegen, freut sich Peter Aulmann, Vorstand der elobau Stiftung, die das Projekt gemeinsam mit dem Landkreis und dem Landschaftser- haltungsverband organisiert und durchführt. Den Machern der Kampagne geht es um mehr als nur um die Verteilung des Saatguts. „Wir wollen den Menschen Informationen rund um das Thema Biodiversität bieten und natürlich auch über verschiedenste Kanäle dabei unterstützen, dass die nicht ganz einfache Anlage von Blühflächen auch gelingt“ erklärt Moritz Ott, der Manager der Biodiversitätsstrategie des Landreises Ravensburg. Die Nachfrage nach diesen Angeboten gibt dem Orga- nisationsteam recht: Über 550 Zuschauerinnen und Zu- schauer verfolgten das Auftaktwebinar im Februar, rund 400 waren es bei einem virtuellen Bildervortrag über ei- nen großen wilden Garten im März und 12 Termine mit geführten Kräuterwanderungen waren rasch ausgebucht. Wer sich für das spannende und professionell umgesetz- te Projekt interessiert, auf der Homepage www.bluehen- der-landkreis.org sind alle Informationen über das Saat- gut, Anleitungen, Tipps und Tricks, ein Medienarchiv sowie der Veranstaltungskalender zu finden. Wer künftig nichts mehr verpassen möchte, dem sei der kostenfrei abonnierbare Newsletter zu empfehlen. Die Kampagne Blühender Landkreis ist ein tolles Bei- spiel für gelingende Bürgerbeteiligung. Der Erhalt unse- rer Umwelt geht uns alle an. Schön zu sehen, dass diese Mitmachgelegenheit von so vielen Menschen so engagiert wahrgenommen wird. Luca-App jetzt auch im Landkreis Ravensburg freigeschaltet Im Landkreis Ravensburg steht für die Kontaktpersonen- nachverfolgung ab sofort auch die Luca-App zur Ver- fügung. Diese ermöglicht die digitale Übermittlung von Kontaktdaten u.a. im Einzelhandel, der Gastronomie oder anderen Einrichtungen und kann überall dort eingesetzt werden, wo Menschen zusammenkommen. Nach dem Herunterladen der App ist eine einmalige Ein- gabe der persönlichen Kontaktdaten nötig. Die App er- stellt dann einen QR-Code, der bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder beim Besuch im Restaurant vom Ver- anstalter bzw. Betreiber gescannt wird. Der Datensatz mit den persönlichen Kontaktdaten wird dann unlesbar und zweifach verschlüsselt gespeichert und spätestens nach 30 Tagen gelöscht. Wird eine Person später positiv auf das Corona-Virus getestet, kann diese den Verlauf ihrer App für das Gesundheitsamt freigeben und so mitteilen, wo und wann Treffen mit anderen Personen stattgefun- den haben. Die betroffenen Veranstalter und Betreiber werden vom Gesundheitsamt informiert und gebeten, die relevanten Check-ins im luca-System freizugeben. Erfolgt eine Freigabe, kann nur das Gesundheitsamt die QR-Code entschlüsseln und die Kontaktpersonen ermit- teln. Die Luca-App kann auch für private Veranstaltungen genutzt werden. Damit ist das Ausfüllen von Kontaktfor- mularen in Papierform nicht mehr nötig. „Leider lässt das Infektionsgeschehen in unserem Land- kreis derzeit den Besuch von Restaurants oder die private Grillparty im Freundeskreis nicht zu. Deshalb sind die Ein- satzmöglichkeiten der Luca-App vorerst noch begrenzt. Gleichwohl wollen wir vorbereitet sein und freuen uns, dass die Luca-App nun auch für unseren Landkreis frei- geschaltet ist“, so Dr. Andreas Honikel-Günther, Gesund- heitsdezernent und Erster Landesbeamter des Landkrei- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 ses Ravensburg. „Unser Gesundheitsamt ist seit Jahren volldigitalisiert und bewältigt so auch die Corona-Pande- mie. Von der Übernahme von Labormeldungen, über das Contact-Tracing bis zur Erfüllung der Meldepflicht – das alles erfolgt bei uns mit gut funktionierender Software von Pandemie-Beginn an digital“, ergänzt Dr. Honikel-Günther. Weitere Informationen zur App unter www.luca-app.de Die Luca-App gibt es für Android und iOS-Geräte. Liebe Sportvereine, die Anerkennung, Auszeichnung und Förderung des viel- fältigen bürgerschaftlichen Engagements im Landkreis Ravensburg ist eine der Aufgaben, denen sich die Bür- gerstiftung Kreis Ravensburg verschrieben hat. Im Rah- men des jährlichen Wettbewerbes „Preisgekrönt“ stärkt und würdigt sie besonderes Engagement ehrenamtlich Aktiver aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Berei- chen unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und He- rausforderungen. In Kooperation mit dem Sportkreis Ravensburg e. V. sollen in diesem Jahr die Sportvereine, die wie viele zivilgesell- schaftliche Organisationen die Folgen der Corona-Krise bewältigen müssen, in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Herausforderungen sind komplex und vielfältig und reichen vom Zusammenhalt einer Sportgruppe unter Abstandsregeln, über die Mitgliedergewinnung bis hin zur Digitalisierung. Hier setzt unser Wettbewerb „Preisgekrönt 2021“ an und möchte die Bemühungen der Sportvereine hervorheben, die in diesen Zeiten den Mut und die Kreativität hatten, neue Wege zu beschreiten oder gerade dabei sind, sich mit guten und innovativen Ideen auf den Weg zu machen. Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg lobt ein Preisgeld im Gesamtwert von 10.000 Euro aus, um alternative, in- novative, interaktive und nachhaltige Sport-Konzepte und -Projekte auszuzeichnen und weiterzuentwickeln. Die ausgezeichneten Projekte und Konzepte sollen da- rüber hinaus anderen Sportvereinen als gutes Beispiel dienen und können ein Anreiz sein, um ebenfalls neue Wege zu begehen, um mit den Mitgliedern in Kontakt zu bleiben und Sportangebote aufrechtzuerhalten. Details zur Ausschreibung und zum Bewerbungsprozess kannst Du auf der Homepage des Sportkreises unter www.sportkreis-ravensburg.de einsehen. Der Sportkreis und die Bürgerstiftung freuen sich auf Deine Einreichungen! Bei Fragen, Wünschen und Anregungen steht Anja Beicht von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gerne unter 0751-35 912 943 oder anja.beicht@bskrv.de zur Verfügung. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Neue Seminare zur Sozialversicherung Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Würt- temberg bietet in diesem Jahr ihre Seminare für Arbeit- geberinnen und Arbeitgeber ausschließlich in einem di- gitalen Format an. Die Präsentationen zu Fragen des Sozialversicherungsrechtes wurden dafür in einzelne Themenbereiche gegliedert und dann mit gesproche- nen Erläuterungen verfilmt. Die Filme werden vom 12. April bis zum 28. Mai 2021 auf der Homepage der DRV Baden-Württemberg unter www.drv-bw.de/arbeitgeber- seminare abrufbar sein. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle Arbeitgeber sowie an Beschäftigte aus den Bereichen Personalma- nagement und Steuerberatung. In den Seminaren werden wieder praxisbezogene Sachverhalte und die gesetzlichen Änderungen erläutert. Folgende Themen werden online angeboten: »Arbeitszeitregelungen und ihre sozialversicherungs- rechtlichen Auswirkungen« »Arbeit auf Abruf« »Auswirkungen des Steuerrechts auf die Sozialversi- cherung / Beschäftigung innerhalb der GmbH« Darüber hinaus gibt es ein Video zum Thema »elektro- nisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP)« und ein wei- teres zum Firmenservice der DRV Baden-Württemberg. Den vorliegenden Text und weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de abrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. April – 25. April 2021 Gedanken zur Woche Das schöne finden Und wenn wir die ganze Welt durchreisten, um das Schöne zu finde: Wir müssen es in uns tragen, sonst finden wir es nie. Ralph Waldo Emerson Samstag, 17. April 18.30 Uhr Baindt – Wortgottesfeier mit Kommunionau- steilung (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Rolf Feldbrügge, Jahrtag: Julius Malsam, Käthe Baur) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 18. April – 3. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt – Vorstellungsgottesdienst zur Erst- kommunion (nicht öffentlich) Dienstag, 20. April Baindt – Schülergottesdienst entfällt Mittwoch, 21. April 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 16.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Fire“ 17.15 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Heaven“ 18.00 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Sunshine“ 19.00 Uhr Baienfurt – Eucharistische Anbetung Donnerstag, 22. April Baienfurt – Schülergottesdienst entfällt 17.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Baienfurt – Firmprobe Gruppe „Water“ Freitag, 23. April 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.00 Uhr Baienfurt – Firmung für die Gruppe 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) Samstag, 24. April 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 14.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 16.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher (nicht öffentlich) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 25. April – 4. Sonntag der Osterzeit – Hl. Mar- kus, Evangelist 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier mit Pfarrer i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskar- ten) († Adalbert Berger) 10.00 Uhr Baienfurt – Firmung der Gruppe 1 „Sunshine“ mit Prälat Brock (nicht öffentlich) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Informationen zur Firmung Proben für die Firmgottesdienste: jeweils in der Kirche) Mittwoch 21. April: 16.30 Uhr Gruppe „ Fire“ 17.15 Uhr Gruppe „ Heaven“ 18.00 Uhr Gruppe „ Sunshine“ Donnerstag 22. April: 17.30 Uhr Gruppe „Earth“ 18.30 Uhr Gruppe „Water“ Sitzplätze während der Firmgottesdienste Die Firmbewerber sitzen vorne im Altarraum mit Abstand im Kreis. Die Firmpaten sitzen in den beiden ersten Bän- ken mit Abstand dahinter. Jede Familie bekommt danach eine Bank zugewiesen mit jeweils 11 oder 12 Sitzplätzen, dazu je noch Gottesdienst 1-3 Einzelkarten in den hinteren Bänken. Für die Abstände in der zugewiesenen Bank sind die Familie selber verantwortlich. Eine Liste zum Eintragen der Daten und die Karten für die Einzelplätze kommen die Firmlinge an den Proben. Rosenkranzgebete im April Im April laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung, Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat – also beginnend am Montag, den 1. März – die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr (nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de 8 Wochen Farbimpulse liegen hinter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Welche Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“… Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päckchen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr große Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! 8 Wochen Farbimpulse liegen hin- ter uns und wir hoffen, dass man mit unseren Impulsen entdecken konnte, dass Gott mitten im Alltag gegenwärtig ist. Wer Lust hat, kann diese einfache geistliche Übung weiter in sein Leben integrieren: Vielleicht begleitet dich eine Farbe und eine Zusage noch weiter? Wel- che Farbe willst du dir aussuchen? Und welche Zusage verbindest du dann damit? „Gott ist treu“, „Ich bin geliebt“, „Fürchte dich nicht“, „Gott sagt JA zu mir!“... Und immer wenn du dann im Alltag diese Farbe begegnet, dann erinnere ich daran! Und feiere Gottes Liebe zu dir. Wir möchten uns an dieser Stelle für die rege Teilnahme an unserer Aktion bedanken. Nahezu 100 to go Päck- chen wurden wöchentlich abgeholt. Es hat uns sehr gro- ße Freude bereitet und die positiven Rückmeldungen, egal ob persönlich, über whats app oder E-Mail haben uns riesig gefreut! Bericht aus der Online-Kirchengemeinderatssitzung vom 25.03.2021 Dieses Jahr wird auf den Großputz im Gemeindehaus verzichtet, die Fensterreinigung wird gemeinsam mit dem Kindergarten wieder extern vergeben, Für den Kinder- garten soll eine zweite Platane als Schattenspender für den Sandkasten angeschafft werden. Im Kindergarten werden die 3 defekten Fenstermotoren an Dachfenstern ausgetauscht. Im Pfarrbüro, Pfarrhaus und Villa wird eine regelmäßige Heizungswartung durchgeführt. Für das Pfarrbüro im Homeoffice soll ein Notebook angeschafft werden – ein Angebot wird eingeholt. Die Präsenz-Got- tesdienst-Angebote an Ostern, das Projekt „Klimafasten“ und „Ostergarten“ wurden besprochen. Berichte aus verschiedene Ausschüssen: Der Verwal- tungs-Ausschuss hat den neuen Haushaltsplan beschlos- sen, der Kinder/Jugend-Ausschuss hat eine neue Sitzung geplant. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Ich bin der gute Hirte. Meine Schafe hören meine Stimme, und ich kenne sie und sie folgen mir; und ich gebe ihnen das ewige Leben. Joh 10,11a.27–28a Quasimodogeniti – „wie die Neugeborenen“ – so heißt dieser Sonntag, der im Volksmund auch als „wei- ßer Sonntag“ bekannt ist. Das kommt daher, dass die an Ostern getauften Chris- tenmenschen eine Woche lang ihre weiße Taufkleidung getragen haben als Zeichen, dass im Glauben an Jesus, im Unterwegssein mit ihm ein neues Leben in Gottes Licht und Gegenwart anfängt. Dafür ist die Taufe ein Auftakt. Der Wochenspruch ruft uns dieses große Geschenk in der Taufe ins Gedächtnis, dass die meisten von uns tatsächlich als Säuglinge „er- lebt“ haben. Aber auch wenn unsere Erinnerung daran nicht vorhanden ist, gilt doch das, was Gott uns zugesagt hat ohne Einschrän- kungen: Du bist mein geliebtes Kind – du gehörst zu mir – im Unterwegssein mit mir kommt dein Leben an sein Ziel. Wenn das mal kein Grund ist, Gott zu danken und die Barmherzigkeit, die er uns geschenkt hat im Alltag an andere weiterzu- geben! Wir sind dazu berufen, mit unserem Leben eine lebendige Hoffnung mitten in dieser Welt zu sein, die auch zur Zeit wieder von so viel Sorge und Angst geprägt ist. Doch mit Gottes Hilfe, mit Ausdauer und mit konsequen- ter Nächstenliebe werden wir auch diese Krise meistern. Gottes Segen! – Euer Pfarrer Martin Schöberl Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 A c h t u n g: Die unten genannten Gottesdienste finden sowohl in Präsenz als auch online per Lives- tream statt. Achten Sie bitte auf aktuelle Hinweise und Links auf unserer Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Sonntag, 18. April 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst Mittwoch, 21. April 15.30 Uhr - 16.30 Uhr: Konfi-Gruppe-1: online 16.30 Uhr - 17.30 Uhr: Konfi-Gruppe 2: online Sonntag, 25. April 09.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) 10.30!!! Uhr Baienfurt Gottesdienst im Freien beim Ev. Gemeindehaus, Öschweg 30 (Mit verbindlicher Voran- meldung bis spätestens 24.4.!) _________________________ Unter folgender Telefonnummer können Sie ab sofort eine Kurz- Andacht (60 Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekunden) von Pfar- rer Martin Schöberl zum aktuellen Wochen- spruch hören: 0751/20222223 _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Seit Gründonnerstag können die Gottes- dienste in Echtzeit von zu Hause aus mit- gefeiert werden. Den jeweiligen Link dazu finden Sie auf unserer Homepage www. evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal ab- rufbar. _________________________ Hinweis zu den aktualisierten Quarantäne-Vorgaben des RKI: Während der Gottesdienste beachten wir als Kirchengemeinde höchste Sicher- heitsvorkehrungen zu Ihrem Gesund- heitsschutz. Dazu gehören unter anderem Abstandhalten, Desinfektion, medizinische Masken, die Überwachung von möglicher Aerosolbildung durch ein CO-2-Messgerät und das Beachten aller Empfehlungen zum Heizen und Lüften unter Pandemiebedingungen. Unabhängig davon weisen wir Sie darauf hin, dass lt. jüngst aktualisierten Quarantänevorgaben des RKI an die Gesundheitsämter auch bei Einhalten des Mindest- abstands und beim Tragen von medizinischen Mund-Na- sen-Bedeckungen Quarantäneanordnungen getroffen werden, wenn sich mehrere Personen und eine infizierte Person länger als 10 Minuten in einem geschlossenen Raum aufhalten. Wer dieses Quarantäne-Risiko vermeiden will, kann un- sere Gottesdienste per Live-Stream über unsere Home- page: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de mitfeiern. Die Gottesdienste bleiben auch danach mehrere Tage auf YouTube eingestellt. Außerdem werden wir, wenn es die Witterung erlaubt, auch Gottesdienste im Freien feiern, worauf sich diese ver- schärften Quarantäne-Vorgaben des RKI nicht beziehen. Der Kirchengemeinderat________________________ Liebe Kreative. Leider läßt die der- zeitige Lage der Pandemie noch keine Treffen im Bonhoeffer-Saal zu, so dass es uns nur bleibt durchzuhalten und daheim krea- tiv tätig zu sein. Hier zeigt uns Irmgard Schwarzat ein Kunstwerk, das sie in einer interessanten Mischtechnik hergestellt hat. Es basiert auf einer Collage und hat den Titel: Das Liebes- leben der Schuhe (wenn schon die Menschen sich nicht näher kommen dürfen). Habt Ihr auch gestalterische Ideen? Dann sendet sie gern an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Absage Jahreshauptversammlung Liebe Musikfreunde, aufgrund der aktuellen Corona-Situ- ation sagen wir unsere Jahreshaupt- versammlung, welche für den Sonntag, 16.05.2021 geplant war, leider ab. Den neuen Termin wer- den wir rechtzeitig bekannt geben. Musikalische Grüße und bleiben Sie gesund! Ihr Musikverein Baindt e.V. Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Reitergruppe Baindt Ordentliche Mitgliederversammlung Lieber Mitglieder, der angekündigte Termin unserer Or- dentlichen Mitgliederversammlung am 24.04.2021 muss leider verscho- ben werden. In der aktuellen Situation kann unsere Versammlung nicht abgehalten werden. Wir hoffen nun ganz stark dass sich die Lage bis in den Juni beruhigt, sodass wir am Samstag, 12.06.2021 unse- re Versammlung in der Schenk-Konrad-Halle abhalten können. Weitere Infos folgen zu gegebener Zeit. Informationspfad zum Reithallenbau Liebe Mitglieder, wir laden Euch am Sonntag, 25.04.2021 zu einer kleinen Wanderung ein. Auf einer ca. 3 km langen Strecke möchten wir Euch über den Stand des Reithallenbaus informieren. Ebenso gibt es unterwegs einen Getränkestand sowie ein Spiel mit Gewinnmöglichkeit. Der Weg kann von 09.30 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr abgelaufen, geritten oder gefahren werden. Gestartet wird in 15-minütigem Abstand. Bitte meldet Euch bis zum 23.04.2021 bei Lena Steinhauser (01575 5402371) unter Angabe der Personenanzahl an. Wir verweisen dabei auf die derzeit gültige Coronaver- ordnung und bitten um Beachtung. Blutreitergruppe Jahreshauptversammlung der Blutrei- tergruppe Baindt Die im Rahmenterminkalender angekün- digte Jahreshauptversammlung am Frei- tag, den 23. April 2021, muss leider ver- schoben werden. In der aktuellen Situation kann die Versammlung in Präsenz nicht abgehalten wer- den. Wir informieren Sie deshalb bis auf weiteres über das Gemeindeblatt der Gemeinde Baindt. Georgsritt und Georgsfest in Bergatreute Gwigg Wie uns die Blutfreitagsgemeinschaft Bergatreute e.V. mitteilt, ist der Georgsritt und das Georgsfest am Sonn- tag, den 25. April 2021, abgesagt. H.H. Pfarrer Stegmaier wird aber für die bisherigen Teilnehmer des Georgsrittes in der Wallfahrtskirche Bergatreute um 09.00 Uhr einen Gottesdienst feiern. Eine Anmeldungen zum Gottesdienst kann nur über das Pfarrbüro in Bergatreute erfolgen. Blutfreitag in Weingarten Anschließend an den Gottesdienst am Ostermontag wur- den die Gruppenführer in der Basilika in Weingarten über die Planung des Blutritts informiert. Nach derzeitigem Stand hat der „Arbeitskreis Blutritt“ beschlossen eine Reiterprozes sion im kleineren Rahmen stattfinden zu lassen. Wie im vergangenen Jahr soll es einen Online-Livestream geben, aber 2021 sollen auch zwei Vertreter pro Reitergruppe vor Ort teilnehmen kön- nen - in der Summe also bis zu 200 Reiter. Sie alle müssen einen negativen Corona-Test mit maximal 48 Stunden Vorlaufzeit vorweisen. Möglich ist das, weil der Blutritt in Absprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei als Gottesdienst im Freien stattfindet. Die Prozession führt erneut nur durch den Ösch, die genaue Route mit ihren Vier Altären bleibt aber geheim, um möglichst wenige Zuschauer anzulocken. Auch der Gottesdienst am Vorabend soll im Freien auf dem Vorplatz der Basilika stattfinden, am besten eben- falls mit 200 angemeldeten Teilnehmern. Als prominen- ter und altbekannter Gast für den Donnerstagabend und den Freitag hat sich Bischof Gebhard Fürst bereits angekündigt. Das Vorhaben ist allerdings an ein großes „Wenn“ gebun- den - nur, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in Weingarten am 07. Mai (also eine Woche vorher) unter 100 liegt, findet der Blutritt in dieser Form statt. Schwäbischer Albverein OG Weingarten Den Termin für die Jahreshauptversamm- lung am 24. April 2021 müssen wir nun wie- derholt verschieben. Sobald es die Corona-Verordnung zulässt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren. Bleiben Sie bis dahin gesund Ihr Schwäbischer Albverein OG Weingarten Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt Gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Dass die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie nicht ständig „Lockdown“ heißen kann, ist vermutlich allen klar. Diverse Konzepte mit flächendeckenden Testungen zei- gen, wie wichtig auch diese Maßnahme ist. Und nicht zuletzt das schnelle und flächendeckende Impfen weckt Zuversicht. Einige Firmen testen bereits heute ihre Mitarbeiter, um Geschäftsrisiken zu kontrollieren und mögliche Infekti- onsketten im Unternehmen so früh als möglich zu un- terbinden. Vermutlich wird aber die Testpflicht für alle Unternehmen in Kürze kommen. Deshalb möchten wir bereits heute aktiv werden. Den Vorteil unserer großen Gemeinschaft nutzen wir da- bei, und bieten allen Unternehmen in unseren Gemein- den, die sich hier anschließen möchten, eine gebündelte Bestellung, sowie fachliche Unterstützung und Beratung von Schnelltests und ihre Anwendungen an. Dies ist in der Gemeinschaft möglich, da nur große Abnahmemengen zu besten Preisen führen. Es können sich alle Firmen be- teiligen, auch Nichtmitglieder. Die gesamte Aktion wird unterstützt von unseren bei- den Bürgermeistern Simone Rürup und Günter A. Bin- der, unserem gemeinsamen Apotheker Dr. Jens Scheib- ner, unseren Ärzten und von allen WBB Firmen, die in der Lage sind, solche Tests in ausreichender Stückzahl und zu besten Preisen, zu besorgen. Zudem sind weitere Teststationen für die Mitarbeiter der Unternehmen und der Bürger geplant. Die ersten Stationen gibt es bereits durch die Apotheke in Baienfurt und dem DRK in Baindt. Weitere Angebote, von Gemeindeseite für die Bürger folgen und ebenfalls in Planung sind Teststationen für Firmen und Bürger, in Form eines „Drive-in“, z.B. im Ge- werbegebiet Mehlis oder auf dem Gelände des Hofthe- ater in Baienfurt. Firmen die Interesse haben oder sich beraten lassen möchten, können ihre Mitarbeiter auch im Unternehmen durch Dr. Scheibner testen oder schulen lassen. Bei Interesse melden Sie sich einfach unter info@ wbb-schussental.de oder direkt bei Dr. Jens Scheibner in Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 der Achtalapotheke (Baienfurt) oder Huberus Apothek (Baindt). Weitere Infos zu den verschiedenen Angeboten und Teststationen folgen. Sie finden auch alle Informationen wie immer unter www.wbb-schussental.de Was sonst noch interessiert Regierungspräsidium Tübingen B 32, Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) Verkehrserhebung in der kommenden Woche Das Regierungspräsidium Tübingen treibt die Planungen der Ortsumgehung Ravensburg im Zuge der B 32 wei- ter voran. Nachdem vor Kurzem die Kartierungen zur Erfassung von Biotopen, Pflanzen und Tieren begonnen haben, folgen in der kommenden Woche großräumige Verkehrserhebungen. Unter Sicherstellung des Datenschutzes werden für das Verkehrsgutachten Kenndaten wie Verkehrsmengen und Abbiegebeziehungen erhoben. Der Untersuchungsraum umfasst die Hauptverkehrsstraßen B 30, B 32, B 33 und das Landesstraßennetz rund um Ravensburg sowie meh- rere Knotenpunkte im Innenstadtbereich. Darüber hinaus werden auch großräumige Verkehrsströme auf der A 96 und der B 31 betrachtet. Die Verkehrserhebungen erfolgen mit Kameras, welche an ausgewählten Standorten installiert werden. Die erho- benen Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken im Rahmen der Verkehrsuntersuchung. Durch die mo- derne Kameratechnik kann auf die früher notwendigen Verkehrsbefragungen verzichtet und so Verkehrsbehin- derungen vermieden werden. Auf Basis der erhobenen Daten und unter Berücksich- tigung der aktuellen Coronasituation werden anschlie- ßend die zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen prognostiziert. Das Verkehrsmodell berücksichtigt die vo- raussichtliche allgemeine Verkehrsentwicklung, die Struk- turentwicklung der Raumschaft sowie die verkehrlichen Maßnahmen im Untersuchungsraum, die sich noch in Planung oder im Bau befinden. Mit den Prognosezahlen können später die verschiedenen denkbaren Trassen- varianten auf ihre verkehrliche Wirksamkeit hin beurteilt werden. Darüber hinaus sind die Zahlen Grundlage für viele weitere Untersuchungen wie Lärm- und Schadstoff- gutachten sowie die technische Planung der Trassenva- rianten. Hintergrundinformationen: Das Regierungspräsidium Tübingen hat gemäß der Prio- risierung der Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Ende 2019 mit der Planung der Ortsumgehung Ravensburg (Molldiete) im Zuge der B 32 begonnen. Zur Entlastung der Kernstadt soll eine neue Straßenver- bindung zwischen der Hauptachse B 30 im Westen von Ravensburg und der B 32 im Osten geschaffen werden. Die bisherigen Planungen aus den 1990er Jahren sehen vor, den Höhenzug Molldiete zwischen dem Knoten B 33 / B 30 südwestlich der Kernstadt und der B 32 bei Knol- lengraben in einem rund zwei Kilometer langen Tunnel zu unterqueren. Da sich seitdem jedoch die rechtlichen und fachlichen Vorgaben geändert haben, müssen die relevanten Gutachten und Unterlagen zur Vorplanung aktualisiert und plausibilisiert sowie alternative Strecken- führungen betrachtet und bewertet werden. Das Planungsteam des Regierungspräsidiums hat hierzu bereits wichtige Planungsaufträge an Planungs- und In- genieurbüros vergeben. Dazu zählen u.a. die Kartierungen für Fauna und Flora sowie die Verkehrsuntersuchung. Mit der Stadt Ravensburg als hauptbetroffenem Akteur steht das Planungsteam in regelmäßigem Austausch, um den Planungs- und Beteiligungsprozess zu koordinieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Projektseite B 32 Ravensburg Landratsamt Ravensburg Neuer Fall von Geflügelpest im Landkreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt Am 4. April wurde ein neuer Fall von Geflügelpest im Land- kreis Ravensburg in Bad Wurzach bestätigt. Bei einem privaten Geflügelhalter verendeten vier erkrankte Hühner. Der Restbestand von acht Hühnern und zwei Gänsen wur- de getötet. Es besteht keine Verbindung zum Junghen- nen-Aufzuchtbetrieb in Nordrhein-Westfalen, der in Zu- sammenhang mit den bestätigten Geflügelpest-Fällen in Kleinbeständen Nähe Isny steht. Daher muss davon ausgegangen werden, dass ein Eintrag des Virus durch Wildvögel stattgefunden hat. Aufgrund des bestätigten Falls in Bad Wurzach erweitert der Landkreis Ravensburg in Kürze seine Allgemeinver- fügung zum Schutz vor der Geflügelpest in Bezug auf die Restriktionsgebiete. In diesen müssen Geflügelhalter entsprechende Maßnahmen treffen, unter anderem die Aufstallung (Stallpflicht) des Geflügels. Alle geltenden Re- gelungen sowie eine Karte der Restriktionsgebiete sind in der Allgemeinverfügung zu finden, die unter www.rv.de veröffentlicht und abrufbar ist. Das Einhalten der Biosi- cherheitsmaßnahmen ist entscheidend um einen Seuche- neintrag in Geflügelbestände zu verhindern. Weiterhin gilt: Geflügelhalter, die ab 16. März Hühner aus Bayern oder anderen Bundesländern zugekauft haben oder in deren Beständen plötzlich gesundheitliche Auf- fälligkeiten auftreten, werden eindringlich gebeten, sich beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt zu melden, da auch hier Infektionen nicht auszuschließen sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch Kleinstbe- stände mit nur einem oder wenigen Tieren der Veterinär- behörde bekannt sein müssen und verpflichtet sind, ihre Geflügelhaltung beim Landratsamt registrieren zu lassen. Formulare zur Meldung finden sich unter www.rv.de Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert Umsatzsteuer entfällt bis Jahresende bei Spenden Viele Einzelhändler bleiben wegen des Lockdowns aktuell auf ihrer Saisonware sitzen. Einige Unternehmer würde ihre teils unverkäufliche Ware gerne spenden. Doch das ist oft teurer als sie zu vernichten. Nach breiter Kritik hat die Politik nun reagiert: Auf gespendete Saisonware wird vorübergehend keine Umsatzsteuer erhoben. Die neu- en Regelungen erklärt der Bund der Steuerzahler Ba- den-Württemberg. Händler, die Sachwerte aus ihrem Unternehmen spenden, müssen darauf in der Regel Umsatzsteuer zahlen, wenn das Spendengut mit Vorsteuerabzug eingekauft wurde. Damit bewertet der Fiskus Spenden wie einen Umsatz. Die Folge ist, dass Wegwerfen häufig billiger ist als zu spenden. Denn auf Ware, die den Endverbraucher nicht erreicht, weil sie vernichtet wird, fällt keine Umsatzsteuer Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 an. Hintergrund ist das EU-Recht, konkret die Mehrwert- steuersystemrichtlinie, die eine steuerfreie Weitergabe neuwertiger Ware erschwert. Vor dem Hintergrund der Corona-Situation hat dies für viel Unmut gesorgt. Das Bundesfinanzministerium kommt Händlern und Hilfs- organisationen nun entgegen: Der Fiskus verzichtet vo- rübergehend auf die Umsatzsteuer für gespendete Sai- sonware, so ein neuer Erlass vom 18. März 2021. Demnach kann Saisonbekleidung, die aufgrund von Corona nicht verkauft werden kann, an gemeinnützige Organisatio- nen gespendet werden, ohne dass darauf Umsatzsteuer anfällt. Zunächst gilt die so genannte Billigkeitsregelung bis zum Jahresende und kann bereits für Spenden rück- wirkend angewendet werden, die seit dem 1. März 2020 getätigt wurden. Bereits seit 2012 gilt eine solche Ausnahme auch für Lebens- mittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen, sowie für Frischwaren wie Obst und Backwaren. Ebenfalls keine Umsatzsteuer müssen Händler bezahlen, wenn sie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, Medikamente oder Blumen an wohltätige Organisationen spenden, erklärt der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wird hin- gegen ein Gegenstand lediglich weit unter dem ursprüng- lichen Einkaufswert verkauft, stellt dies keine umsatzsteu- erfreie Sachspende dar, stellt der Steuerzahlerbund klar. Tierschutzverein RV-Weingarten u. Umgebung: Warnung vor illegalem Tierhandel Ein Haustier bedeutet auch Verantwortung! Tierschutzverein Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. warnt mit Blick auf den aktuellen Haustierboom vor illegalem Tierhandel Berg – Im ersten Corona-Jahr haben sich viele Men- schen den Wunsch nach einem Haustier erfüllt, da im Zuge von Homeoffice mehr Zeit zur Verfügung steht und durch Ausgangs-, Reise- und Kontaktbeschränkungen die (Kuschel-) Kontaktbedürfnisse zunehmen. Der Deutsche Tierschutzbund hat vor kurzem veröffentlicht, dass Ende 2020 fast eine Million mehr Haustiere in Deutschland lebten als noch ein Jahr zuvor. Da Deutschlands Tierheime die gestiegene Nachfrage nicht ausreichend bedienen konnten und können, boomt der illegale Tierhandel – vielfach übers Internet. Die Zahl der entdeckten illegalen Tiertransporte hat sich im vergan- genen Jahr verdoppelt. Die Dunkelziffer liegt weit höher. „Leider machen sich viele Menschen in ihrem Wunsch nach einem Fellknäuel nur wenig Gedanken über die Her- kunft der Welpen“, sagt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Wein- garten u. Umgebung e.V., und warnt mit Blick auf den illegalen Welpenhandel zur Vorsicht. Die gewieften Händ- ler wüssten sehr wohl, wie sie unangenehmen Fragen ausweichen können. Oftmals würden die Tiere für die Übergabe auch „prepariert“, damit Probleme nicht gleich erkennbar sind. Das Leiden der „Vermehrerhunde“, männ- lich wie weiblich, ist enorm. Sie leben meist in engen, dreckigen Verschlägen und sind medizinisch unversorgt, da Medikamente Geld kosten und den Gewinn schmälern. „Die Tiere erleben Jahr für Jahr einen nie enden wollenden Kreislauf zwischen Zwangs- besamung, Trächtigkeit und Werfen. Der Tod ist vielfach eine Erlösung für sie“, so Martina Schweitzer. Oft schon im Alter von vier bis sechs Wochen werden il- legale Welpen der Mutter entrissen, normalerweise sind Jungtiere mindestens acht Wochen bei ihr. Auch auf den Transporten bleiben sie nicht selten unversorgt und wer- den mit falschen Papieren, ungeimpft und mit Krankheits- erregern aus ihrem Herkunftsland befallen, weitergereicht und verkauft. „Der neue Besitzer hat dann schnell Tier- arztkosten, und wenn es ganz schlimm kommt, muss das heiß ersehnte Fellknäuel eingeschläfert werden.“ Seien die Tierarztkosten zu hoch oder zeige das Tier zu einem späteren Zeitpunkt durch die frühe Trennung von seiner Mutter und andere traumatische Erfahrungen bedingte Verhaltensauffälligkeiten, werde das Tier nicht selten im Tierheim abgegeben. „Die Anschaffung eines Haustieres bedeutet Verantwor- tung und muss zu jeder Zeit gut überlegt sein“, betont Martina Schweitzer. Der Zeitaufwand, die täglichen Kosten sowie zusätzliche Ausgaben für regelmäßige Arztbesu- che, Impfungen und im Krankheitsfall unter Umständen OP-Kosten oder auch eventuelle Pensionskosten, falls eine Urlaubsreise ansteht, sollten unbedingt vor der An- schaffung bedacht werden. Und natürlich sollte man auch das Älterwerden eines Tieres im Blick haben: Je nach Rasse können Hunde zum Beispiel zwischen acht und 15 Jahre alt werden. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es unter: www.tierheim-berg.de. Interaktive Online-Vortragsreihe „Women change IT“ Fachkräfte in der IT-Branche sind nach wie vor gesucht und viele Unternehmen fragen sich, wie sie den Frau- enanteil im IT-Bereich erhöhen können. Diesem Thema widmet sich die Veranstaltungsreihe „Women change IT“ mit je zwei Veranstaltungen im Frühjahr 2021 und im Herbst 2021. Hervorgegangen ist der Programmschwer- punkt aus der Kooperation von Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg - Bodensee-Oberschwaben mit der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekrei- ses sowie mit den Wirtschaftsförderungsgesellschaften des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg. Den Auftakt macht am Dienstag, 20. April 2021 um 16:00 Uhr der Online-Vortrag „Frauen gewinnen und binden – wie Sie IT-Fachkräfte finden“. Prof. Dr. Nicola Marsden ist Professorin an der Hochschule Heilbronn und geht der Frage nach, wie Frauen für das Berufsfeld IT begeistert und dort auch gehalten werden können. Marsden ist au- ßerdem Leiterin des Verbundprojektes GEWINN, einem Netzwerk zum Forschungstransfer des interdisziplinären Wissens zu Gender und Informatik. Ihr Online-Vortrag richtet sich an Unternehmensvertreterinnen und -ver- treter, Verantwortliche von IT-Abteilungen sowie an in- teressierte Frauen. „Digital Woman – wie berufliche Wege und Vernetzung in der IT gelingen“, heißt es am Dienstag, 4. Mai 2021 um 18:00 Uhr im Online-Vortrag mit Maren Heltsche, Pro- grammiererin bei der Klimaschutzstiftung myclimate und Vorstand des Digital Women e. V. Die Mitgründerin von Speakerinnen.org und Sonderbeauftragte des Deutschen Frauenrats für das Thema Digitalisierung zeigt die Chan- cen auf, die in der Softwareentwicklung liegen. Heltsche beschäftigt sich zudem mit den beruflichen Gestaltungs- möglichkeiten, welche die Auseinandersetzung mit den neuen Technologien auch für Nicht-Programmiererinnen und -Programmierer bieten. Nähere Informationen und Anmeldung zu den kosten- freien Veranstaltungen: Kontaktstelle Frau und Beruf Ravensburg – Bodensee-Oberschwaben c/o WiR GmbH, Tel.: 0751/35906-63, E-Mail: info@frauundberuf-rv.de, www.frauundberuf-rv.de. Nummer 15 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Zusätzliche Infrastruktur für E-Mobilität Bau- und Sparverein schafft mit TWS neue Ladepunkte im Süden Ravensburgs – Schritt für Klimaschutz und Luftreinhaltung Energie für Elektrofahrzeuge gibt es ab sofort an zwei zusätzlichen Ladepunkten in der Ravensburger Südstadt. Das ermöglicht der Bau- und Sparverein Ravensburg (BSV) im Gebhard-Fugel-Weg 38 mit einer neuen öf- fentlichen Ladestation. „Wir stellen Platz auf unserem Grundstück zur Verfügung und übernehmen einen Teil der Kosten. Denn es braucht Signale, damit die Mobili- tätswende Fahrt aufnimmt“, erläutert Jörg Seiffert, seit Jahresbeginn Vorstand beim BSV. Als Partner vor Ort hat sich die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) um die Organisation der Ladeinfrastruktur so- wie die Gesamtfinanzierung einschließlich Fördermitteln gekümmert. „Jeder zusätzliche Ladepunkt unterstützt die Bereitschaft der Gesellschaft, sich auf ein Umdenken im Verkehr einzulassen. Mit unserem Engagement für Ökostrom, nachhaltiges Handeln und regionale Nähe möchten wir ein Zeichen setzen. Das sind wir dem Klima und den Menschen hier in der Region schuldig“, umreißt TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm die Grund- haltung des Unternehmens. So stehen die beiden Lade- punkte mit jeweils 22 Kilowatt Leistung allen Interessier- ten zur Verfügung – ob Anwohnerinnen und Anwohnern im Quartier, Reisenden oder Menschen, die zum Einkau- fen in die nahegelegenen Einkaufsmärkte kommen. Der Gebhard-Fugel-Weg verläuft parallel zur Hindenburgs- traße und befindet sich hinter dem Kaufland. Bewährte Partnerschaft Die Standortentscheidung ist das Resultat einer internen Prüfung des BSV, wo Lademöglichkeiten den bestmöglichen Nutzen stiften. „Dabei haben wir uns eng mit unserem Part- ner abgestimmt. Denn mit der TWS setzten wir auch andere zukunftsträchtige Themen um wie das Mieterstromprojekt im Gebiet Galgenhalde“, erläutert Lothar Reger als langjähriger BSV-Vorstand und unterstreicht dabei die Notwendigkeit der CO2-Reduzierung – ob im Verkehr oder durch das Bereitstel- len von Solarstrom vom eigenen Dach. Gespeist wird die neue Ladesäule mit twsNaturstrom, dessen hoher Nutzen für die Energiewende durch das ok-power-Label belegt ist. Bezahlen können E-Mobilisten den Ladevorgang kontaktlos mit allen gängigen Kredit- und Girokarten und ab Ende April auch mit der twsMobil-Ladekarte. Nicht möglich ist der Einsatz ande- rer Ladekarten, das schließt der Ladesäulenhersteller aus eichrechtlichen Gründen aus. Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V. Investieren in Betongold: Steuern rund ums Haus Kostenloser Ratgeber für Immobilieneigentümer und solche, die es werden wollen In Zeiten unveränderter Niedrigzinsen sind Immobilien eine attraktive Wertanlage. Viele Steuerzahler haben bereits in „Betongold“ investiert oder planen den Erwerb einer Immo- bilie. Mit dem Immobilienbesitz sind allerdings weitreichende steuerliche Folgen verbunden. Daher benötigen alle Eigen- tümer sowie auch angehende Bauherren oder Käufer kom- petente und verständliche Informationen. Denn nur wer sich auskennt, schenkt dem Finanzamt kein Geld. Um zu erfah- ren, was wirklich wichtig ist, bietet der Bund der Steuerzah- ler Baden-Württemberg daher einen kostenlosen Helfer an: Den neu aufgelegten Ratgeber „Steuern rund ums Haus“. Wie setzt man die Kosten für eine energetische Sanierung steuerlich ab? Wie und in welcher Höhe können Handwer- kerleistungen und andere haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden? Welche gesetzlichen Änderungen gibt es bei der sogenannten verbilligten Ver- mietung? Wie kann man bei einer Immobilienübertragung innerhalb der Familie Erbschaft- und Schenkungsteuer spa- ren? Angefangen beim Erwerb, über die Selbstnutzung, Ver- mietung und Sanierung bis hin zur Veräußerung oder dem Vererben der Immobilie beantwortet der überarbeitete Rat- geber zentrale steuerlichen Fragen auf leicht verständliche Art und Weise mit vielen Beispielen. Der Leser erhält mit diesem Ratgeber einen praktischen Leitfaden, der das Dickicht der steuerlichen Regelungen rund ums Haus verständlich und detailliert lichtet. Erhältlich ist der kostenlose Ratgeber „Steuern rund ums Haus“ über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 IMMOBILIENMARKT MIETGESUCHE Plattenhardt + Wirth GmbH Kühlraumbau/Industriebau Wir sind ein modernes, mittelständisches Unternehmen im Bereich Industrie- und Kühlhausbau. Seit über 50 Jahren sind wir in unseren Kernbereichen mit führend in Europa. Zur Verstärkung unserer Lohnbuchhaltung suchen wir eine/n leistungs- bewusst denkenden sowie teamfähigen Lohnbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (ca. 20-30 Wochenstunden) zum nächstmöglichen Termin. Zu ihren Aufgaben gehört: · Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung · Prüfung und Erfassung der Reisekosten- und Montageabrechnung · Pflege der Personalstamm- und Bewegungsdaten · Zusammenstellung von Zeiterfassungsdaten · Durchführung des Bescheinigungs- und Meldewesens · Korrespondenz mit Krankenkassen und Behörden · Betreuung der Mitarbeiter (m/w/d) in allen abrechnungsrelevanten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen · Erstellung und Bearbeitung der Personalmeldungen für Auslandseinsätze Wir bieten eine umfassende Einarbeitung, leistungsgerechte Bezahlung, kontinuierliche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Betriebsklima. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Plattenhardt + Wirth GmbH Nelkenstraße 11 · 88074 Meckenbeuren-Reute Tel. (07542) 9429-0 · Fax 9429-36 · bewerbung@plawi.de · www.plawi.de Suchen Haus, Hofstelle oder Grundstück im Grünen zur Miete, Erbpacht oder Kauf. Wir sind ein Paar mittleren Alters mit finanzieller Sicherheit. Zeitlich sind wir flexibel.Tel. 0178 4567224 oder Mail: naturundzuhause@web.de Alleinerziehende mit 1 Ki (5) sucht dringend Wohnung (2-3 Zi, ca. 60qm). Wohnberechtigungsschein vorhanden. Tel: 015774981195 Suche 2- bis 3-Zimmer-Wohnung weiblich, Nichtraucherin, keine Haustiere Chiffre Z001/9453 STELLENANGEBOTE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 15 Beratungsstellenleiter Vorname Name Straße, PLZ Ort Telefonnummer Mail / Internet Manfred Werner Wagnerstraße 16, 88250 Weingarten Tel. 0751 5691702 manfred.werner@vlh.de RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Wiedererö nung, nach Umbau. Ihr Dorfmarkt in Baindt hat ein neues Gesicht. Dienstag, 20.04.2021 um 8 Uhr. CAP-Markt Dorfplatz 2 88255 Baindt AUTOMATIKTÜREN - SERVICE - WARTUNG e.K. Wir sind seit über 40 Jahren Hersteller von automatischen Schiebetüren und betreuen unsere Kunden bundesweit. Für unsere Werkstatt Standort Bad Wurzach sowie für die Montage suchen wir einen engagierten und flexiblen Mitarbeiter als Facharbeiter / Monteur m/w/d gerne auch Quereinsteiger z.B. Mechaniker m/w/d oder Kfz-Mechaniker m/w/d Erfahrungen im elektrischen sowie mechanischen Bereich sind von Vorteil. Ihre Bewerbung senden Sie bitte an:. DoorMaster e.K., Riedhofstr.8-10, 88410 Bad Wurzach 0 75 64 / 94 864-19 oder per E-mail an : e.hoerberger@doormaster.de GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 5. Februar 2021 Nummer 5 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Näheres im Innenteil Saatgut ab sofort aus der Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt, für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Näheres im Innenteil Ihre Gemeindeverwaltung Saatgut ab sofort über die Webseite des Landkreises bestellen! Abonnieren Sie einen Newsletter und erhalten Sie wertvolle Tipps von der Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu erhalten. Dieses Jahr gibt es auch eine Küchen- und Heilkräutermischung. Lassen Sie uns wertvolle Blühflächen und Rückzugs- räume für den Erhalt der Artenvielfalt für unsere Insekten schaffen. Auch an der Bürgertheke im Rathaus liegt Saatgut in kleinen Mengen für Sie bereit. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin unbekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wichtiger ist es, dass bei uns seit dem 11. Januar 2021 Men- schen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Krankenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, dass sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Erkrankung an Covid-19 schützen können. Dass ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, dass das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, dass die Tatsache, dass bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissen- schaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum gemeldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Landrat Harald Sievers Fragen und Antworten zur Corona-Impfung im Landkreis Ravensburg 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Erprobung sehr wirksam. 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethikrat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfol- ge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, be- treuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impfverordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Württemberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impfterminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termine freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinbarung Schwierigkei- ten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenversichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalaus- weis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit. 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxifahrt zum Kreis- impfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Weitere Informationen finden Sie hier: seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, • medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? • Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. • Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Landkreises, seit fast einem Jahr setzt uns allen das bis dahin un- bekannte und hochaggressive neue Coronavirus zu. Viele im Landkreis haben sich in dieser Zeit infiziert und es ist leider auch zu zahlreichen Todesfällen gekommen. Eine sehr ernste Situation. Umso wich- tiger ist es, daß bei uns seit dem 11. Januar 2021 Menschen, die in Pflegeheimen leben, gegen das Virus geimpft werden und seit dem 22. Januar 2021 auch die Impfungen in den Kran- kenhäusern und im Kreisimpfzentrum (KIZ) begonnen haben. Aktuell können wir für unseren Landkreis vom Sozialministerium leider nur etwas über 500 Impfdosen pro Woche erhalten. Damit läuft die weltweite Impfkampagne zunächst nur langsam an, wir sind aber guter Dinge, daß sich mit einer ansteigenden Lieferung von Impfdosen noch im Verlauf des Frühjahrs deutlich mehr Menschen im Landkreis vor einer Er- krankung an Covid-19 schützen können. Daß ein Impfstoff zu Beginn knapp sein würde, hat Sie sicherlich nicht überrascht. Gut verstehen kann ich auch, daß das Terminvergabemodell unseres Bundeslandes gerade unter diesem Umstand vielen Impfwilligen Mühen macht und für Frust sorgt. Trotzdem sollten wir aber nicht vergessen, daß die Tatsache, daß bereits nach zehn Monaten ein hochwirksamer Impfstoff gegen eine neue Krankheit zur Verfügung steht, eine sehr außergewöhnliche Leistung der Wissenschaft und insgesamt ein großer Erfolg für die Seuchenbekämpfung ist, den bis vor Kurzem niemand von uns ernsthaft hat erwarten können. Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bür- gern bedanken, die sich bei uns für eine Mitarbeit in unserem Kreisimpfzentrum ge- meldet haben. Über die Frage, ob und wie wir, wenn es einen deutlich größeren Impf- stoffzulauf gibt, die Impfmöglichkeiten auch stärker in die Fläche des Landkreises tragen können, machen wir uns weiterhin Gedanken. Bis dahin bitte ich Sie: Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich! Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Impfbereitschaft! Landrat Harald Sievers 6. Was mache ich, wenn ich nicht mehr mobil bin? • Vielleicht können Ihnen Angehörige, Freunde oder Nachbarn helfen. • Bestimmte mobilitätseingeschränkte Personen haben außerdem einen Anspruch auf eine kostenlose Taxi- fahrt zum Kreisimpfzentrum (§ 60 SGB V). Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Kranken- kasse. FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR CORONA-IMPFUNG IM LANDKREIS RAVENSBURG 2. Wer kann sich impfen lassen? Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat mit dem Ethik- rat und der Leopoldina ein Konzept mit Empfehlungen zur Reihenfolge der zu impfenden Personen entwickelt. Zunächst sind insbesondere die gefährdeten Personen an der Reihe: Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Personen, die in stationären Einrichtungen zur Be- handlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflege- bedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, medizinisches Personal, das einem hohen Infektions- risiko ausgesetzt ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Coronavirus-Impf- verordnung. Zu welchem Zeitpunkt auch andere Personen geimpft werden können, hängt wesentlich von der Verfüg- barkeit des Impfstoffes ab. 1. Weshalb wird eine Impfung empfohlen? Eine Impfung trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe waren in der Er- probung sehr wirksam. 4. Wie erfolgt die Terminvergabe? • Eine Impfung in einem ZIZ oder KIZ erfolgt nur mit Termin. • Ein Termin kann nur telefonisch über die zentrale Telefonnummer des Landes 116 117 (möglichst aus dem Festnetz anrufen) oder online unter www.impf- terminservice.de (Voraussetzung hierfür ist eine eige- ne E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen) vereinbart werden. • Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzei- tig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. • Eine Terminvereinbarung beim Landkreis Ravensburg oder unmittelbar beim KIZ ist nicht möglich. • Es werden täglich von Montag bis Freitag neue Termi- ne freigeschalten. • Bitte lassen Sie sich von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn helfen, wenn Sie mit der Terminvereinba- rung Schwierigkeiten haben. 5. Was muss ich zur Impfung mitbringen? • Termincode, den Sie bei der Anmeldung erhalten haben • Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Krankenver- sichertenkarte und ein Ausweisdokument (beispiels- weise Personalausweis) mit. • Als Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrich- tungen bringen Sie bitte außerdem eine Bescheini- gung Ihres Arbeitgebers mit. landkreis.ravensburg Weitere Informationen finden Sie hier: landkreis.ravensburg 3. Wo kann ich mich impfen lassen? Alle berechtigten Bürgerinnen und Bürger Baden-Würt- tembergs können sich in jedem Zentralen Impfzentrum (ZIZ) und jedem Kreisimpfzentrum (KIZ) in Baden-Würt- temberg impfen lassen. Das Impfzentrum des Landkreises Ravensburg befindet sich in der Oberschwabenhalle in Ravensburg. www.rv.de/impfung Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl in der Gemeinde Baindt wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4, Zimmer 0.1 für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahl- berechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetrage- nen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollstän- digkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht wer- den, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Ver- fahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensicht- gerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis ein- getragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvoll- ständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 2.3 Ein- spruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr lau- fen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wähler- verzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahl- kreis Nr. 69 Ravensburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahl- berechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahl- ordnung (bis zum 21. Februar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerde- verfahren festgestellt worden und die Feststel- lung erst nach Abschluss des Wählerverzeich- nisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Baindt, Marsweilerstraße 4 in 88255 Baindt, Zimmer 0.1 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt wer- den. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe- rechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung ei- nes Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behin- derung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahl- brief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahl- scheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt wer- den. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Voll- macht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stim- me gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hil- feleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verän- dert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Baindt, den 05. Februar 2021 Unterschrift, Amtsbezeichnung Bürgermeisteramt Simone Rürup, Bürgermeisterin Mitmachkampagne „Blühender Landkreis Ravensburg“ - Verwandeln Sie Ihren Garten in ein Blumen- und Kräuterparadies Die Mitmachkampagne im Rahmen der Biodiversitäts- strategie erfreute sich in den letzten zwei Jahren großer Resonanz. Im Rahmen der Kampagne können Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Ravensburg kostenloses Saat- gut beziehen. Das Saatgut kann bequem auf der Kam- pagnen Website bestellt werden und wird dann per Post verschickt. Ein Newsletter begleitet die Teilnehmer*innen Schritt für Schritt von Bodenvorbereitung bis zur Pflege, um den größtmöglichen Blüherfolg zu garantieren. Das einfache und inspirierende Konzept begeistert. Über 5000 Haushalte engagierten sich bei der Kampagne und schufen im letzten Jahr über 90.0000 Quadratmeter Blüh- fläche, die nun wertvolle Rückzugsräume für den Erhalt der Artenvielfalt im Landkreis darstellen. Die rege Bür- gerbeteiligung führte außerdem dazu, dass die von der elobau Stiftung initiierte Kampagne im Juni letzten Jah- res das UN- Dekaden Siegel für biologische Vielfalt ver- liehen bekam. Positiv bestärkt startet die Kampagne nun in das dritte Jahr. Neben der in den zwei letzten Jahren erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Kü- chen- und Heilkräutermischung angeboten. „Unsere neu erarbeitete Kräutermischung enthält viele einheimische Kräuter, die zum Teil in Vergessenheit ge- raten sind. Durch die Kampagne hoffen wir sie wieder in den Gärten und Köpfen der Bevölkerung zu etablieren.“, so Moritz Ott Biodiversitätsmanager des Landkreises Ravensburg. „Wer einen Kräutergarten anlegt, profitiert nicht nur selbst von den duftenden Gewürzen, sondern bietet auch Insekten ein wertvolles Refugium“, ergänzt Landrat Harald Sievers. Auf der neu gestalteten Website des Blühenden Land- kreises www.bluehender-landkreis.org kann ab dem 1. Februar 2021 das kostenlose Saatgut bezogen werden. Ermöglicht wird dies durch die mehrjährige Partnerschaft mit der Kreissparkasse Ravensburg und die damit ver- bundene großzügige Förderung des Blühprojekts. Außer- dem begleitet eine Online - Vortragsreihe die Kampagne. Diverse Referent*innen darunter Kräuterexpertin Susanne Fischer-Rizzi bieten spannende Einblicke rund um das Thema. Zudem werden erstmals in 2021 Kräuterexkur- sionen angeboten. Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unter- stützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Projektseite des Blühenden Landkreises: www.bluehender-landkreis.org Baumfällung im Zuge der Bachoffenlegung Im Mai 2021 beginnen die Bauarbeiten zur Bachoffenle- gung des Sulzmoosbachs entlang der Marsweilerstraße. Als Vorarbeit müssen die Bäume und Sträucher im unmit- telbaren Böschungsbereich des Baches gefällt werden. Diese Baumfällarbeiten werden in den nächsten Tagen durch Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt. Nach Fertig- stellung der Bauarbeiten am Bachlauf wird das Gewäs- ser durch neue Bäume und Sträucher wieder eingegrünt. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt H. Roth, 075029406-53, f.roth@baindt.de, gerne zur Verfügung. Bundeswehrübung – ABGESAGT! Die Bundeswehr aus Pfullendorf führt in der Zeit von 31.01.2021 – 04.02.2021 und 28.02.2021 – 03.03.2021 eine Abschlussübung „ILLERSPRUNG“ JOINT PERSONNEL RECOVERY Anteil SERE durch. An der Übung nehmen ca. 55 Soldaten, 15 Radfahrzeuge und 5 Luftfahrzeugen teil. Bei Einwendungen gegen die Übung wird um kurzfristige Nachricht gebeten. Ersatz von Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Übung beim Bürgermeis- teramt geltend zu machen. Übungsraum: Burgrieden-Dietenheim-Ummendorf-Erlenmoos-Berk- heim-Heimertingen-Tannweiler-Haidgau-Bad Wurzach Geplante Übungsaktivitäten: Durchschlageübung; dabei Entziehung der Gefangennah- me/Verbindungsaufnahme/ Verhalten bei der Aufnahme durch Luftfahrzeuge/Einsatz von Such- und Jagdkom- mando/ Einsatz von Diensthunden Wasser- und Abwassergebührenbescheide werden zugestellt Liebe Bürgerinnen und Bürger, in den nächsten Tagen werden Ihnen die Gebührenbe- scheide für Wasser und Abwasser für das Jahr 2020 zu- gestellt. Bitte überprüfen Sie die Bescheide und wenden Sie sich bei Unklarheiten an Frau Stavarache, Telefon 07502/940621. Die gesetzliche Widerspruchfrist beträgt einen Monat nach Zustellung, in dieser Zeit können even- tuell notwendige Berichtigungen noch vorgenommen werden. Ihre Gemeinde Baindt Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grab- felder H (Urnenerdgräber), I und K gestürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weggeräumt. Allerdings können die Schäden, welche an den Gräbern und Grab- malen entstanden sind, derzeit noch nicht aufgenommen werden, da der Schnee noch sehr hoch liegt und eventu- elle Schäden verdeckt. Sowie der Schnee geschmolzen ist, können Schäden der Friedhofsverwaltung; Frau Heine, gemeldet werden. Tele- ABGESAGT! ABGESAGT! Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 fonisch unter 07502/9406-0 oder per E-Mail unter e.hei- ne@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.02.2021 1. Rate der Grundsteuer 15.02.2021 1. Vorauszahlung Gewerbesteuer 14.03.2021 Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 15.03.2021 1. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen wer- den. Einladung zur Gemeinderatssitzung am 9. Februar 2021 in Baindt Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, den 9. Februar 2021 um 18:00 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle statt. Tagesordnung: 01 Einwohnerfragestunde 02 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse 03 Bericht der Bürgermeisterin 04 Verpflichtung von Frau Doris Graf als Gemeinderätin 05 Wahl der Mitglieder im Bauausschuss 06 Wahl der Vertreter im Kindergartenausschuss 07 Wahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Schussental 08 Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversor- gung Baienfurt - Baindt 09 Wahl der Vertreter des interkommunalen Gewerbege- biets Niederbiegen-Mehlis der Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg - Gewerbepark Nördliches Scussental - 10 Sanierung Klosterwiesenschule 11 Abbruch und Neubau eines Maschinenschuppens auf Flst. 453 12 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Erdgeschoss auf dem Flst. 570/04, Schachener Str. 119 und Neubau einer Doppelgarage auf dem Flst. 570/1, Schachener Str. 117 13 Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohneinheit durch den Einbau von Dachgaupen und den Anbau eines Balkons am bestehenden Zweifami- lien-Wohnhaus auf Flst. 357/6, Hirschstr. 189/1 14 Bauantrag zum Anbau eines Balkons an ein beste- hendes Wohngebäude auf Flst. 210/11, Erlenstr. 8 15 Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Ober- schwaben – zweiter Anhörungsentwurf Beteiligung der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 des Rau- mordnungsgesetzes (ROG alt) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) - Beratung und Beschlussfassung über die Stellung- nahme der Gemeinde 16 Erlass der Betreuungsgebühren in unseren Kindergärten und in der Klosterwiesenschule für den Monat Januar 17 Gemeindeeigener Schüler-/Bürgerbus 18 Vorbesprechung der Kriterien für die Vergabe /Aus- wahl der Bewerber im Konzeptvergabeverfahren im Bereich Fischerareal 19 Anfragen und Verschiedenes Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung recht herzlich ein- geladen. Hinweis: Die Gemeinderatssitzung wird mit einem Distanzierungs- konzept abgehalten. Folgende Regelungen gelten für den Sitzungsverlauf: • Beim Hereinkommen und Verlassen der Halle ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. • Auch die Besucher müssen den notwendigen Min- destabstand einhalten und sich in eine Anwesen- heitsliste eintragen. • Für die Beratung in der Halle haben wir Mikrofone bzw. eine Lautsprecheranlage vorgesehen. Die Anwesenheitsliste für die Zuhörerinnen und Zuhörer sind für die mögliche Ermittlung von Kontaktpersonen im Nachhinein bei einer mit Corona infizierten Person notwendig. Die Vorsitzende des Gemeinderats Simone Rürup, Bürgermeisterin Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. Februar/Sonntag, 07. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Freitag, 05. Februar Hubertus-Apotheke in Baindt, Dorfplatz 1, Tel.: (07502) 91 10 35 Samstag, 06. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus in Ravensburg, Elisabethenstraße 19, Tel.: (0751) 79 10 79 10 Sonntag, 07. Februar Rosen-Apotheke in Weingarten, Talstraße 2, Tel.: (0751) 4 35 13 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Februar 09.02. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler 26.02. Reitergruppe Jahreshauptversammlung März 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Am 29. Januar 2021 konnte Frau Emma Malsam ihren 90. Geburtstag feiern. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich der Jubilarin sehr herzlich und wünsche noch viele schöne Jahre bei guter Gesundheit. Die Jubilarin erhält die Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Raspler, ratsch - ratsch Liebe Familien, auch in diesem Jahr wurde unser Narren- baum aufgestellt. Geschmückt von bun- ten Bändern und Luftballons ist er vor dem Kindergarten zu sehen. Wir möchten Sie herzlich dazu einladen unseren Baum zu betrachten. Darüber hinaus würden wir uns sehr freu- en, wenn Sie uns ein närrisches Foto vor unserem Nar- renbaum zukommen lassen. Diese Fotos sollen unsere Fenster kunterbund schmücken und anschließend einen Platz im Portfolio finden. Wir sind schon sehr auf die Verkleidungen gespannt und freuen uns über farbenfrohe Bilder. Ihr Kindergartenteam St. Martin Kindergarten Sonne Mond und Sterne Närrische Spiele - Aktion Nach mehreren Wochen des harten Lock- downs und einer eher einsamen Weih- nachtszeit, suchen viele Familien nach al- ternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für ihre Kinder. Zusätzlich und für viele sehr schmerzlich, hätten wir mo- mentan die närrische, lustige Zeit der Fasnet. Um die Fröhlichkeit und den Spaß an den nasskalten Tagen nach Hause zu bringen, haben wir uns das lustige Spiel: ,,Raspler-Wald“ – ein Familienspiel für Kinder, Erwach- sene und alle Narren ausgedacht. Durch die übersichtliche Menge an benötigten Utensilien, kann dieses Spiel spontan einen Nachmittag mit Spaß füllen. Für das Spiel wird gebraucht: Für jeden Mitspieler eine Spielfigur/ Kegel und ein Würfel mit Punkten von 1-6. Den Spieleplan gibt es in zwei verschiedenen Ausfüh- rungen. Zum einen als Rohling zum selbst gestalten und ausmalen und einen bereits fertig gestalteten. Die Spieler wandern quer durch den Raspler-Wald und erfüllen dabei die Aufgaben, die sich beim Erreichen der gekennzeichneten Felder ergeben. Besonders lustig wird es, wenn ein Spieler auf ein Aktionsfeld kommt, davon gibt es sechs verschiedene. Erreicht einer von ihnen z.B. den Tannenbaum, so muss dieser 3-mal laut: ,,Raspler- Ratsch- Ratsch‘‘ rufen. Beim Bonbon hingegen ist das Gesangstalent der Mitspieler gefragt. Alle anwesenden Spieler singen gemeinsamen den Refrain des Baindter Narrenlieds (als Beiblatt in der Anleitung enthalten). Wer bis dahin noch nicht in Fasnetsstimmung war, wird sicher angesteckt sein. Zu unserer Verblüffung und Freude bekamen wir bereits wenige Stunden, nach Versenden unser Mail, eine beson- ders erfreuliche Rückmeldung vom Zunftmeister - Roland Oelhaf. Das Raspler - Spiel hatte sich bis zu ihm herum- gesprochen und fand größten Anklang und Begeisterung. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Dies ist natürlich für unsere Erzieherinnen der Regenbo- gengruppe, die dieses Spiel entwickelt haben, ein tolles Lob ihrer kreativen Arbeit. Danke! Haben Sie Interesse an dem Spiel ,,Raspler-Wald“? Sie können es gerne auf unserer Homepage: kiga-sms. de unter dem Reiter Info/ Aktuelles/ Bastelideen und andere Anregungen herunterladen. Die Familien erhielten aber nicht nur das Spiel, sondern auch ein selbst entworfenes Fingerspiel passend zum Thema, als auch abgestimmte Fragen zum Spielplan zur Sprachförderung. Das Raspler – Fingerspiel Fünf Raspler gingen in den Wald, sie suchten Holz, zu Haus war ́s kalt. Der Erste sucht den Wegrand ab, doch nirgendwo es Brennholz gab. Der Zweite ging tief in den Wald hinein, hier musste doch wo Brennholz sein! Er suchte oben, unten, hier und dort, er fand kein Brennholz an dem Ort. Dem Dritten ging es ebenso, darüber war er gar nicht froh. Der Vierte dachte: „Ich bin schlauer!“ „Ich werde jetzt ein Baum-Umhauer. “Mit dem Fünften fällte er den Baum im Nu, da kamen ganz schnell die Waldgeister dazu. Sie schimpften und tobten und drohten mit der Hand Und haben die Raspler zu ewigem Fasnetstreiben ver- bannt! (Verfasser Linde Horn) Mit einem närrischen Raspler - Ratsch, Ratsch verabschieden wir uns heute! Raspler - Ratsch, Ratsch Ein großes Lob an Herrn Mager der aus dem Christbaum einen Fasnetsbaum gezaubert hat. Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond & Sterne Zur Information Seminarangebote von Jugendamt für Eltern Kreis Ravensburg kostenfrei. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Si- tuationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen kön- nen, sondern aushalten müssen. Wir lernen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem guten Selbst(wert)gefühl ba- siert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu einander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung ge- dacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit be- kommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wis- sen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielsweise durch CO- VID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in beson- deren Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,- Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehrlingsver- sorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl. Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der inter- nationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrungen und Theo- rien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Selbstvertrauen und Selbst(wert)gefühl in Krisenzeiten Ein familylab.-Inspirationsseminar mit Tine Madsen für Eltern von Kindern aus allen Altersgruppen. Drei aufeinander bauende Termine am 27.02., 13.03. & 20.03.2021, jeweils 10-13 Uhr online auf Zoom. In Krisenzeiten hilft ein gutes Selbst(wert)gefühl dabei, die schwierige Zeit besser durchstehen zu können. Es gibt Situationen im Leben, die wir nicht direkt beeinflussen können, sondern aushalten müssen. Wir ler nen uns selbst und einander besser kennen, wenn die zwischenmenschliche Kommunikation auf einem gu ten Selbst(wert)gefühl basiert. So können wir innerhalb der Familie und im nahen Umfeld das Band zu ein ander stärken und emotionale Geborgenheit in Zeiten großer Unsicherheit erzeugen. Das Seminar ist als Inspiration zur Weiterentwicklung gedacht. Ein wesentlicher Bestandteil des Seminars kommt von den TeilnehmerInnen selber, die die Möglichkeit bekommen persönliche Fragen zu stellen und Konflikte und Problemstellungen aus dem Alltag, worüber sie mehr wissen wollen, einzubringen. Für Eltern aus dem Landkreis Ravensburg, die sich in besonderen Lebenslagen* (beispielswei se durch COVID_19 entstandenen Schwierigkeiten) befinden, ist das Seminar kostenlos auf Antrag. Familien in besonderen Lebenslagen aus anderen Landkreisen bitte auf Anfrage. Kosten für alle andere: Einzelpersonen: 100€, Paare 175€ für alle drei Termine. (*Alleinerziehung-Patchworkfamilien, frühe Elternschaft,Gewalterfahrung,Krankheit-Behinderung, Mehr lingsversorgung, Migrationshintergrund, Pflege-Adoptivfamilie, prekäre finanzielle Verhältnisse, Trennung, Unfall-Tod, sonstige besondere Bedarfslagen) Information und Anmeldung: Tine Madsen, Paar -und Familientherapeutin (Mitglied DGSF), Family-Counselor, familylab-Seminarleiterin, Dipl.Musikerin, Musikpädagogin, Atempädagogin. Tel: 07502-944313 E-Mail: tine.madsen@family-counseling.de Webseite: https://family-counseling.tinemadsen.com familylab.de – die familienwerkstatt – ist die von Mathias Voelchert in Deutschland gegründete Abteilung der internationalen Beratungsorganisation familylab international. Unser Angebot basiert auf den Erfahrun gen und Theorien über Beziehungen in Familien und Organisationen, des dänischen Familientherapeuten und Schriftstellers Jesper Juul. Mobile Geschwindigkeitsmessungen im November 2020 - Ergebnisse - Straße Thomas-Dachser-Str. Anzahl der gemessenen Fahrzeuge 729 Anzahl der Überschreitungen 25 Tempolimit km/h 70 Höchstgeschwindigkeit km/h 100 Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Außenstelle Baindt Das neue Programmheft der Volkshochschule Wein- garten Frühjahr/Sommer 2021 ist da! Ab in den Frühling ... Die VHS Weingarten hat trotz Coro- na für das Frühjahr wieder ein sehr attraktives und ab- wechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt. Die Homepage der VHS Weingarten (www.vhs-weingarten. de) informiert umfassend über alle Angebote und bietet die Möglichkeit, sich von zu Hause aus online rund um die Uhr anzumelden. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Darüber hinaus liegt das Programmheft der Volkshoch- schule Weingarten an der Bürgertheke im Rathaus Baindt, in der Hubertus-Apotheke und im CAP-Markt für Sie bereit. Außenstellenleiterinnen: Martina Brei, Anette Hillebrand,T. 07502 9 406-12, info@baindt.de Verwaltung: Bürgermeisteramt Baindt Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt Telefon 07502 9406-12, Telefax 07502 9406-18 Zu allen Veranstaltungen (außer Vorträgen) ist eine verbindli- che Anmeldung erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs wirksam. Unverbindliche Reser- vierungen sind nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt - schriftlich (Formulare sind dem Programmheft zu entneh- men oder liegen in der Geschäftsstelle aus). Bei Neukun- den. deren Daten noch nicht erlasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung. Damit erteilen Sie der VHS Wein- garten die Erlaubnis, die Kursgebühren im SEPA-Basislast- schriftverfahren einzuziehen. - online über die Homepage der VHS Weingarten unter www. vhs-weingarten.de. Hierzu ist das dort hinterlegte Anmel- deformular mit SEPA-Basislastschriftmandat auszufüllen und im Original an die VHS zurückzuschicken. - telefonisch - wenn Sie bereits Kunde sind. Bei Neukunden, deren Daten noch nicht erfasst sind, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung und das Einverständnis zur Teilnah- me am SEPA-Basislastschriftverfahren. - durch Unterschrift auf dem Bogen Weitermeldeliste für das Folgesemester“. Jede Form der Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Entgeltzahlung. Sollte ein Kurs bereits voll belegt sein, bekommen Sie von uns eine Absage bzw. Mitteilung, dass Sie auf eine Warteliste gesetzt wurden. Sie erhalten kei- ne Ameldebestätigung. Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbelegung nicht mehr berücksichtigen können. werden Sie benachrichtigt, ebenso, wenn der Kurs ausfällt oder der Kurstermin sich ändert. Sie gelten als angemeldet, wenn Sie von uns keine Nachricht erhalten. Sollten Sie Rückfragen zu Kursen der Außenstellen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der jeweiligenAu- ßenstelle. BeiRücktritten ist die Außenstelle fristgerecht zu informieren. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Hinweise und Geschäftsbedingungen der VHS Weingarten. Gesundheit - Vormittagskurs Nr. S3012 01W3 Mit Yoga fit in den Tag! Ganzheitliches Yoga in der indischen Tradition von Swa- mi Slvananda. Yvonne Jaudas, ausgebildete und zertifizierte Yogaleh- rerin (BYV) Tanke neue Energie mittels dynamischer Sonnengrüße, Yo ga-Stellungen, Atemtechniken und Tiefenentspannung! Der Sonnengruß (Surya Namaskar) ist eine fließende Abfolge mehrerer Bewegungen und trainiert Kraft, Be- weglichkeit und Aus dauer. Die Körperstellungen (Asanas) stärken und fördern die Flexibilität des Körpers auf har- monische Weise: Mal langsam und besinnlich, mal dyna- misch und kraftvoll. Atemübungen (Pranayama) wirken stressreduzierend und harmonisieren das Atemsystem. Die abschließende Tiefenentspannung (= Shavasana) bringt den Geist zur Ruhe und liefert Kraft für den Tag. Yoga entwickelt ein gesundes Körperbewusstsein, starke Muskeln, Entspannung und ein ruhiges Gemüt. Es gibt keine Voraussetzungen für die Teilnahme an die- sem Kurs. Jeder kann Yoga praktizieren, alle Ubungen sind individuell anpassbar. Bitte mitbringen: Yogamatte und Kissen. Bei Bedarf: De- cke und warme Socken. 7 - 18 Personen 6 Vormittage, 19.03.2021 - 07.05.2021 Freitag. 07:45 - 09:30 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1, Rote Halle 46,20 € Wirbelsäulengymnastik Carola Brammertz, Physiotherapeutin Die Inhalte dieses Kurses setzen sich zusammen aus Kör- perwahrnehmungsübungen, verschiedenen Entspan- nungstechniken, funktioneller Gymnastik in verschiedenen Ausgangsstellungen sowie dem Erlernen eines rückenge- rechten Verhaltens im Alltag. Die Ziele dieses Kurses sind die Verbesserung des Körperbewusstseins, Hinführung zu einem rückenfreundlichen Verhalten und die Verbes- serung der körperlichen Fitness. Bitte bringen Sie ein kleines Kissen, eine Decke und wenn möglich eine eigene Matte mit. Außerdem eine warme Jacke, da die Turnhalle regelmäßig gelüftet wird. Kurs 1 Nr. S3031-02W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 19:00 - 20:00 Uhr Klosterwiesenschule. Boschstr. 1, Rote Halle 45,30 € Kurs2 Nr. S3031-03W3 7 - 13 Personen 10 Abende, 13.04.2021 - 29.06.2021 Dienstag, 20:00 - 21:00 Uhr Klosterwiesenschule, Boschstr. 1. Rote Halle 45,30 € Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg Endlich fertig mit der Schule... Und jetzt? Der Landschafts- erhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. (LEV) bie- tet die Möglichkeit ein Jahr auszusteigen und sich für den Natur- und Artenschutz zu engagieren. Die alltäglichen Aufgaben sind so vielfältig wie die Natur selbst: Öffent- lichkeitsarbeit, wie z.B. die eigenverantwortliche Betreu- ung des Instagram-Accounts und die Unterstützung der Kollegen bei verschiedensten Aufgaben im Büro aber auch in der Natur. So bekommt man einen Einblick ins Berufsleben, erlebt praktische Naturschutzarbeit und er- fährt Interessantes über Natur und Umwelt. Für mehr Informationen über ein FÖJ beim LEV Ravens- burg lohnt sich ein Blick in den FÖJ-Blog unter www.na- turvielfalt-rv.de/foej-blog/. Das FÖJ beim LEV beginnt am 1. September und dauert 12 Monate. Ab dem 01.02.2021 werden Bewerbungen un- ter www.foej-bw.de angenommen. Als fester Bestandteil des Bildungsjahr FÖJ, zählen fünf einwöchige Seminare zu den verschiedensten Umweltthemen, die die Arbeit an den Einsatzstellen ergänzen. Trickbetrüger bei Grundrente aktiv Am 1. Januar 2021 trat das Grundrentengesetz in Kraft. »Wir arbeiten derzeit auf Hochtouren und testen die Programmabläufe«, erklärt Gabriele Frenzer-Wolf, Ge- schäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Die ersten Bescheide zum neuen Grundrentenzuschlag können voraussichtlich ab Mitte 2021 versandt werden, so Frenzer-Wolf. Genau diese Zeit- lücke nutzen aber derzeit dreiste Trickbetrüger aus: Die DRV warnt deshalb vor täuschend echt wirkenden Briefen, die angeblich von der Rentenversicherung stammen und als »Fragebögen zur Grundrente« auch in Baden-Würt- temberg versandt wurden. Darin werden die Empfänger aufgefordert, ihre persönlichen Daten oder sogar die Bankverbindung preiszugeben, um den Grundrentenzu- schlag zu erhalten. »Die Grundrente ist keine eigenständige Rente«, betont die Geschäftsführerin der DRV Baden-Württemberg: »Sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt.« Es lägen bei der DRV auch alle notwendigen Informationen seitens der Rentnerinnen und Rentner vor, um einen Anspruch auf den Zuschlag zu prüfen. Ein Antrag für die Grundrente sei deshalb gar nicht notwendig, bekräftigt Frenzer-Wolf. Sie ist als Ge- schäftsführerin bei der DRV Baden-Württemberg für die Gesetzesumsetzung zuständig. Auf keinen Fall sollten persönliche Informationen wie Kontodaten preisgege- ben werden. Rentnerinnen und Rentner, die die Briefe der Trickbetrüger erhalten haben, sollen diese Schreiben bitte nicht beachten und nicht beantworten. Kreative Mitmachaktion zum ersten digitalen Tag der Kinderhospizarbeit Der Ambulante Kinderhospizdienst AMALIE beteiligt sich anlässlich des Tages der Kinderhospizarbeit am Mittwoch, 10. Februar und ruft Organisationen und Privatpersonen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg zu einer digitalen Mitmachaktion auf. Ziel ist es an diesem Tag mit Fotos von einem eigens für den Tag der Kinderhospizar- beit entworfenen grünen Band in den sozialen Medien ein Zeichen zu setzen. Der Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar schafft Aufmerksamkeit für die Situation von Familien, in denen ein Kind oder ein Elternteil lebensbedrohlich oder lebens- verkürzend erkrankt ist. Um trotz Corona-Pandemie die Kinder- und Jugendhospizarbeit an diesem wichtigen Ge- denktag sichtbar zu machen, startet AMALIE einen Aufruf an die Bevölkerung, Städte, Gemeinden, Firmen und Or- ganisationen. „Der Tag der Kinderhospizarbeit soll Men- schen motivieren, sich mit der Kinder- und Jugendhospi- zarbeit zu solidarisieren und unsere Angebote bekannter machen“, erklärt Heike Lander, Koordinatorin von AMALIE für den Bodenseekreis. Ein eigens für den Tage entworfe- nes grünes Band soll die betroffenen Familien mit Freun- den und Unterstützern symbolisch verbinden. Bestellt werden können diese unter shop.bundesverband-kin- derhospiz.de oder kostenlos bei den Büros von AMALIE. Zusätzlich werden einige Orte im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg an diesem Tag grün beleuchtet. Solidarität, Hoffnung und Verbundenheit Die Farbe Grün ist für die Kinderhospizarbeit ein Symbol der Hoffnung und, dass sich immer mehr Menschen an die Seite der Kinder- und Jugendhospizarbeit und damit der betroffenen Familien stellen. „Die Beteiligung von möglichst vielen Menschen an der Aktion würde bundes- weit ein starkes Signal der Verbundenheit und Solidarität setzen“, so die Koordinatorinnen von AMALIE. Mitmachen kann jeder und das grüne Band der Hoffnung an Fens- tern, Autoantennen, Bäumen, Zäunen, etc. befestigen. Auch über Zeichnungen oder andere Gestaltungsformen mit dem grünen Band, grünem Licht oder grüner Farbe freuen sich die Organisatoren. Die Fotografien oder Vi- deos der „Grünen Aktion“ kann jeder auf Instagram oder Facebook unter #tagderkinderhospizarbeit veröffent- lichen oder bis zum 5. Februar an info@kinderhospiz- dienst-bodensee.de schicken. Zeichen setzen Viele der 50.000 in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen mit einer lebensverkürzenden Erkrankung werden mit ihren Familien durch ambulante Kinderhos- pizdienste begleitet. Die Begleitung erfolgt ab der Diag- nose, im Leben, im Sterben und über den Tod der Kinder hinaus. Im Landkreis Ravensburg und im Bodenseekreis begleitete AMALIE, ein Dienst der Stiftung Liebenau und des Malteser Hilfsdienstes, allein im vergangenen Jahr über 50 Familien. 70 ehrenamtliche Patinnen und Paten leisteten wertvolle Stunden, um Familien in schwierigen Zeiten zu unterstützen. Bevor ein Einsatz in einer Familie stattfinden kann, schult der Ambulante Kinderhospiz- dienst AMALIE die ehrenamtlichen Kräfte in einem rund 100 Stunden dauernden Qualifizierungskurs. Neben der Begleitung einzelner Familien bietet AMALIE Kindertrauergruppen und Freizeitaktionen für trauernde und erkrankte Jugendliche an. Alle Angebote des Diens- tes sind für die Familien kostenlos, daher soll die Aktion „Lasst uns Deutschland grün erleuchten“ auch finanzielle Unterstützer finden, sowie Menschen für ein ehrenamtli- ches Engagement gewinnen. Das Forstrevier Horgenzell informiert Forstpflanzen für Waldbesitzer Das Forstrevier Horgenzell führt auch in diesem Frühjahr eine Sammelbestellung von Forstpflanzen durch. Inter- essierte Waldbesitzer melden sich bitte bis zum 5. März beim Forstrevier Horgenzell. Bestellungen werden entge- gen genommen unter 0751/6528051 persönlich von 7 bis 8 Uhr oder anschließend durch den Anrufbeantworter. Seit 1.1.2020 muss das Forstamt für diese Dienstleistung Gebühren verlangen. Für Privatwaldbesitzer mit Privat- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 waldvereinbarung PW1 beträgt die vom Land geförderte Gebühr 15 € je Bestellung. Besteller ohne Förderantrag bezahlen ca. 40 €. Der Förderantrag kann unter Angabe einer Mailadresse bei Bedarf vom Forstrevier zugesandt werden. Dank Biomethan klimaneutral unterwegs TWS stellt gasförmigen Treibstoff für Busse und PKW in Ravensburg bereit – Preisvorteil durch erneuerba- re Ressource Es gibt sie tatsächlich, auch in Ravensburg: Zapfsäulen, an denen die Preise mit dem Jahreswechsel nicht in die Höhe geklettert sind. Sie stehen im Schlegelwinkel und in der Jahnstraße und bieten gasförmigen Treibstoff. Möglich wird das, weil die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) diese Zapfsäulen mit Biomethan versorgt. „Davon profitieren alle, die auf den Erdgasantrieb setzen. Jetzt sind sie sogar noch klimaneutral unterwegs“, hält Robert Sommer, TWS-Bereichsleiter Markt, fest. Mit der Bereitstellung von Biomethan an den Zapfsäulen der ARAL-Tankstelle in der Jahnstraße sowie bei der Firma Schindele im Schlegelwinkel hat die TWS bereits 2020 den Sprung in die Klimaneutralität geschafft. Denn Biomethan ist aufbereitetes Biogas und zählt damit zu den erneuer- baren Energien. Das schont auch den Geldbeutel derer, die den Biokraftstoff nutzen: Denn für diesen wird kein CO2-Preis fällig, der für alle fossilen Treib- und Brennstoffe seit Jahresbeginn zusätzlich erhoben wird. Diese Rege- lung ist Teil des Klimaschutzplans der Bundesregierung und wird erneuerbaren Energien sowie hocheffizienten Techniken einen Schub verleihen. Verkehrswende braucht viele Komponenten Die TWS engagiert sich aus Überzeugung für die Ener- giewende in der Region, dazu gehören neue Ansätze in der Mobilität. Auch elektrische Antriebe sind ein Baustein, deshalb kümmert sich das kommunale Unternehmen um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in der Region und hat in den vergangenen Monaten ein Elektrofahrrad-Ver- leihsystem in Ravensburg und Weingarten aufgebaut. Dieses setzt viele Anreize für ein neues Mobilitätsdenken und die Vernetzung mit dem öffentlichen Personennah- verkehr. Wer übrigens den Stadtbus nutzt, ist auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes vorbildlich unterwegs: Denn die 25 Fahrzeuge bis hin zum Gelenkbus fahren in Ravensburg und Weingarten mit Gasantrieb – und wer- den mit Biomethan betankt. Bei einer gesamten jährlichen Abgabemenge an den beiden Ravensburger Erdgastank- stellen von rund zehn Millionen Kilowattstunden als Alter- native zu fossilem Erdgastreibstoff werden dem Klima so jedes Jahr rund 1.820 Tonnen Kohlenstoffdioxid erspart. „Das entspricht der Emission von 175 Bundesbürgern pro Jahr in allen Lebensbereichen“, schließt Robert Sommer. Landwirtschaftsamt bietet Fortbildungen zur neuen Düngeverordnung als Web-Seminare an Kreis Ravensburg – Situationsbedingt bietet das Landwirt- schaftsamt im Februar mehrere Informationstermine zu den Neuerungen der im vergangenen Jahr geänderten Düngeverordnung und zur neuen „rote Gebiete Verord- nung“ (VODüV Gebiete) an. Teilnehmer/innen erhalten ei- nen Überblick über die geltenden Rechtsvorschriften der Düngeverordnung und zu den darüber hinausgehenden Vorgaben in den zum 1. Januar 2021 neu ausgewiesenen „roten Gebieten“. Die Veranstaltungen finden mit jeweils gleichen Inhalten an folgenden Terminen statt: Mittwoch 17.02.2021 um 13.30 Uhr, Donnerstag 18.02.2021 um 19 Uhr und Freitag 19.02.2021 um 10 Uhr. Referenten sind die Dün- geberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer. Die Web-Seminare mit einer Dauer von ca. eineinhalb Stunden richten sich an alle interessierten Landwirte. An- meldungen werden bis spätestens Montag, 15.02.2021 per E-Mail an la@rv.de erbeten. Nach erfolgreicher Anmel- dung erhalten die Teilnehmer etwa 1 Tag vor der Veran- staltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Fragen zur Veranstaltung werden unter Tel. Nr. 0751/85- 6010 beantwortet. Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Energiesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder ver- schiedene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fah- ren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 – 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Mötte- linstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Donners- tag, 10:00 – 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm Blutspenden weiterhin gestattet, sicher und wichtig Blutspendetermine beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) werden unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter hohen Hygiene- und Sicher- heitsstandards durchgeführt und sind daher auch in Zeiten der Corona-Pandemie gestattet, sicher und wichtig. Die Corona-Pandemie stellt die Blutspendedienste immer wieder vor Herausforderungen. Aufgrund der begrenz- ten Haltbarkeit von Blutpräparaten werden Blutspen- den kontinuierlich und dringend benötigt. Auch in Zeiten Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Ein- schränkungen des öffentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK dringend um Ihre Blutspende. Mittwoch, dem 10.02.2021 von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr Festhalle, Bahnhofstr. 5/1 88214 Ravensburg - Weißenau Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende.de/m/Ravens- burg-Weissenau-Festhalle Blutspende nur mit Online-Terminreservierung. Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Ab- stand zwischen allen Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende aus- schließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Bei Fragen rund um die Blutspende steht Ihnen die kos- tenfreie Service-Hotline unter 0800-11 949 11 zur Verfügung. Spender werden gebeten nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spendenwillige mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), so- wie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Ver- dachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14 Tage pausieren. Aktuelle Informationen finden Sie auch unter: www.blutspende.de/corona/ Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 06. Februar 2021 – 14. Februar 2021 Gedanken zur Woche Glaube Der Glaube, senfkorngroß, versetzt den Berg ins Meer. Denkt, was er könnte tun, wenn er ein Kürbis wäre. Angelus Silesius Samstag, 06. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 07. Februar – 5. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Johannes Heik, Rosa Vogel, Ignaz Malsam mit Angehörigen, Klara und Johannes Merk, Familie Schimanowski, Pia und Baptist Hei- lig, Marta und Heinrich Adler, Magdalena und Klemens Braunagel mit Angehörigen Jahrtag: Boris Schimanowski) Mittwoch 10. Februar 09.00 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 12. Februar 08.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Eugen Maier, Josef Gresser) Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Januar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Neuer Firmtermin: 23 – 25. April 2021 In Absprache mit Prälat Brock wur- den neue Firmtermine vereinbart: Freitag, 23 April 18 Uhr - Gruppe Nr. 2 „Fire“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24 April 10 Uhr - Gruppe Nr. 5 „Earth“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 14 Uhr - Gruppe Nr. 4 „Water“ mit Pfarrer Staudacher Samstag, 24. April 16 Uhr - Gruppe Nr. 3 „Heaven“ mit Pfarrer Staudacher Sonntag, 25. April 10.00 Uhr - Gruppe Nr.1 „Sunshine“ mit Prälat Brock Wir sind zuversichtlich, dass wir die Firmung in den Grup- pen feiern können. Für die Zeit bis dahin viel Geduld und starke Nerven. Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag 14. Februar 10.00 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Ach- tung Platzkarten ab Dienstag 09. Februar in der Pfarr- kirche in Baienfurt erhältlich. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Heute, wenn ihr seine Stimme hört, so verstockt eure Herzen nicht. Hebr 3,15 Sonntag, 07. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden ab- rufbar. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden ver- Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 bindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen An- tisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoef- fer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impul- sen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt _________________________ Frauenkreis am MITTWOCH, den 10. Februar 2021 fällt aus! Leider wird auch im Februar unser Frauenkreistermin nicht stattfinden können. Der geplan- te Ländervortrag über das diesjährige Weltgebetstags- land Vanuatu entfällt. Ich möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen und eine kleine Zusammenfassung meines Vortrags geben. Vanuatu ist ein Südseeparadies: Blaues Meer mit exoti- schen Fischen und Korallen, Traumstrände und dahinter ein tropischer Regenwald mit Überfluss an Früchten, über- all freundliche Gesichter - zu Recht, denn die Bevölkerung der Ni-Vanuatu stand mehrere Jahre an erster Stelle des weltweiten Glücksindex. Die 83 Inseln liegen irgendwo zwi- schen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln, ge- nau da wo wir denken, dass das Ende der Welt sein muss. Erinnert euch noch an unseren Ländervortrag von Herrn Rommel, in dem er uns Papua Neuguinea so spannend gezeigt hat. So oder ähnlich stelle ich mir Vanuatu vor. Doch es gibt auch die Kehrseite: Vanuatu ist weltweit das Land, das am stärksten Gefährdungen durch Naturge- walten und den Folgen des Klimawandels ausgesetzt ist. Verheerende Zyklone schlagen dort immer häufiger auf. Der Meeresspiegel steigt und steigt. Vanuatu liegt zudem im pazifischen Feuerring, mit mindestens sieben aktiven Vulkanen und regelmäßigen Erdbeben. Ein großes Prob- lem ist darüberhinaus die allgegenwärtige Gewalt gegen Frauen, über die Hälfte hat bereits Gewalterfahrungen in der Partnerschaft gemacht. Und so stellen uns die Frauen aus Vanuatu die Frage: Worauf bauen wir? Was trägt unser Leben, wenn alles ins Wanken gerät? Vielleicht bekommen wir ja noch Ge- legenheit, darüber miteinander ins Gespräch zu kommen. Es ist aber sicher auch interessant, wenn wir uns diese Frage selbst stellen. Nicht nur im Augenblick ist es wich- tig, ein gutes Fundament zu haben, das uns auch durch schwierige Zeiten trägt. Eure PNS _________________________ Liebe Kreative und wenn die sozialen Kontakte euch zu sehr fehlen, dann bemalt euch doch einen Stein, wie es Monika Franz vormacht. Danke dafür. Und wie heißt es im schwäbischen?“Ich werf dir einen Stein in den Garten“, aber bitte vorsichtig, auf dass er nicht da- neben trifft. Viel Freude euch beim bemalen. Euer KM-Team _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Frauenturnen 1 Übungsleiter / Übungsleiterin gesucht Wir sind ca. 20-25 sportaktive Frauen, meist 50 Jahre aufwärts. Wir treffen uns seit Jahr- zehnten immer montags zum gemeinsamen Sport. Zum neuen Start in diesem Jahr suchen wir eine neue Übungs- leiterin, ein neuer Übungsleiter. Interessiert ? Wir freuen uns auf DICH 0751 / 55 39 22 (AB/Rückruf) Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Liebe Landfrauen, wir hoffen, dass ihr trotz aller Ein- schränkungen ein schönes Weih- nachtsfest hattet und gut und gesund ins neue Jahr ge- startet seid. Der erste Monat des neuen Jahres ist schon vorbei und Corona beherrscht unser Leben mehr denn je. Vor einem Jahr konnten wir uns nicht vorstellen, welche Auswirkun- gen die Ausbreitung des Virus auf uns haben werden. Im Sommer überlegten wir kurz, ob nicht die eine oder an- dere Veranstaltung gegen Herbst wieder geplant werden könnte, was jedoch, wie bekannt, aufgrund der steigenden Infektionszahlen, dann doch nicht möglich war. Jetzt heißt es für uns alle abwarten, durchhalten und die Hoffnung auf eine baldige Lockerung der Beschränkun- gen nicht zu verlieren. Sobald wieder öffentliche Treffen erlaubt sind, werden wir wieder durchstarten und euch zu gemeinsamen Treffen (mit Vorträgen etc) einladen. Bis dahin wünschen wir euch Zuversicht und Glaube an eine baldige Rückkehr in ein normales Leben mit vielen schönen Begegnungen, Treffen und Veranstaltungen. Eure Vorstandschaft der Landfrauen Baindt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im Fe- bruar geboren sind wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesundheit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Liederkranz Baienfurt 125 Jahre Liederkranz Baienfurt Der Liederkranz (früher Gesangsverein) Baienfurt ist aus dem Arbeiterunterstützungsverein in Baienfurt entstan- den. 1890 hat der Verein für sangeslustige Mitglieder, 15 Liederbücher angeschafft. Die Sänger trafen sich in zwangsloser Form und sangen bei Weihnachtsfeiern und zu verschiedenen Anlässen. Damals entdeckte man volkstümliche Werte, die patri- otische Gesinnung griff um sich und man hatte Freude an der neuen Form der Geselligkeit. Sie sollte auch eine Abwechslung vom harten Alltag bringen. Vor allem im Südwesten wurden in dieser Zeit Gesangs- vereine gegründet. 125 Jahre alt ist der Liederkranz Baienfurt in diesem Jahr. 1896 am 16. Januar, wurde er gegründet und hatte da- mals 14 aktive Sänger. Man traf sich in geselliger Runde im Gasthof Löwen, dort, wo heute das Hallenbad steht. Im Protokoll dieses Jahres wird noch der Dirigent, Lehrer Rudolf, und die Auftritte bei besonderen Anlässen lobend erwähnt. Seine Gratification (Belohnung) betrug 25 Mark im Monat (etwa 160€). Im Jahr 1901 hatte der Verein 20 aktive und 83 passive Sänger, für Baienfurt, damals noch ein kleiner Ort, eine beträchtliche Zahl, die sich für uns interessierte. So gese- hen ist unser Verein der älteste bestehende in Baienfurt. Mit unseren Auftritten und Aktivitäten für den Liederkranz ist es seit einem Jahr nun schlecht bestellt, Singen, das eigentlich gesundheitsfördernd ist, ist nicht mehr möglich. Wir sind nicht beim Marktplatzfest, Ad- ventsabenden, Theaterwochenenden, bei der Fasnet als Narrenschankwirte, bei Konzerten mit den beiden Chören vertreten, leider muß man das sagen. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Neues Onlinetool zur Berufsorientierung Mit dem Tool „New Plan“ unterstützt die Bundesagen- tur für Arbeit Menschen, die bereits im Erwerbsleben stehen, bei ihrer beruflichen (Neu-)Orientierung und Weiterbildung. Vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Veränderungen am Arbeitsmarkt wie etwa der Digitalisierung stehen Beschäftigte vor neuen Herausforderungen. Sie müssen sich über ihren beruflichen Weg neu und mehr Gedanken machen. Manche von ihnen wissen nicht, wie sie sich über ihre Stärken und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten klarwerden können. Hier greift das neue Onlinetool „New Plan“, das die Bun- desagentur für Arbeit im Dezember 2020 in einer ersten Version online gestellt hat. New Plan ist zu finden unter www.arbeitsagentur.de/newplan. Innerhalb der Themenfelder „Testen“, „Suchen“ und „Ins- pirieren“ können sich Menschen im Erwerbsleben diesen Fragestellungen nähern. Sie können sich in normierten, psychologischen Tests Entwicklungsmöglichkeiten zu ihren Softskills, ihrer Moti- vation und Arbeitshaltung zeigen lassen. Außerdem gibt es eine Suche nach Weiterbildungsangeboten sowie In- formationen zu Berufen, Weiterbildungen und Beschäf- tigungschancen. Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 Bis Oktober 2022 werden weitere fachliche Komponenten wie z. B. ein Test für Weiterbildungen, ein Stärken-Schwä- chen-Test sowie Erweiterungen der Suchfunktionalitäten zur Verfügung gestellt. In der Säule „Inspirieren“ werden auf Basis statistischer Daten berufliche Inspirationen und Ideen bereitgestellt. Denn die Frage: „Welche beruflichen Alternativen haben andere Personen mit meinem Aus- gangsberuf gewählt?“ bewegt viele Menschen auf ihrem Weg in die weitere berufliche Zukunft. Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg Das Magazin „MINT & SOZIAL for you“ 2021 ist da! Mädchen in der Werkstatt, Jungen in der Pflege: Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ stellt Schüler*innen Berufsmöglichkeiten abseits von Rollenklischees vor – die beste Vorbereitung für den Girls’ und Boys’ Day am 22. April 2021, in diesem Jahr mit digitalen Angeboten. MINT for you Im MINT-Teil berichten unter anderem eine Werkzeug- mechanikerin, eine Elektronikern für Betriebstechnik und eine Fachinformatikerin für Systemintegration über ihre Ausbildung. Für sie ist MINT genau das Richtige. Eine Schülerin stellt die MINTatHome-Challenge vor und eine Feinwerkmechanikern beschreibt ihre Weiterbildung zur Technikerin für Maschinentechnik. SOZIAL for you Der SOZIAL-Teil des Magazins stellt junge Männer vor, die sich für soziale Berufe begeistern. Ein Sozialassistent, ein Pflegefachmann und ein Medizinischer Fachangestellter schildern, wie ihre Ausbildung abläuft. Wie man über den schulischen Weg zu seinem Wunschberuf im sozialen Be- reich kommt, erzählt ein angehender Heilerziehungspfle- ger. Das Magazin informiert zusätzlich über den Girls’ and Boys’Day im April 2021 und stellt interessante Fakten in den Bereichen MINT und SOZIAL vor. Das Wendeheft „MINT & SOZIAL for you“ ... ... ist Teil der Medienkombination „planet-beruf.de – Mein Start in die Ausbildung“. Sie wird von der Bundesagen- tur für Arbeit herausgegeben. Leitmedium ist das Portal www.planet-beruf.de mit ca. 3,5 Millionen Besucherinnen und Besuchern jährlich. Es enthält zahlreiche Informatio- nen rund um das Thema Berufswahl und bietet vertiefte Einblicke in Berufe von A-Z. Zur Medienkombination ge- hören zudem Printprodukte für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Haupt-, Real- und Förderschulen), Eltern, Lehrkräfte, BO-Coaches sowie Berufsberaterinnen und Berufsberater. Kreisjugendring Ravensburg Kunststoff-freie Schneeschuhe selber bauen Ein Online-Workshop zum Thema „Schneeschuhe selber bauen“ für Aktive in der Kinder- und Jugendarbeit und andere Interessierte findet am Samstag, den 6. Febru- ar 2021 von 10 – 12 Uhr digital via Zoom statt. Der erste online- Workshop „Kunststoff- freie Schnee- schuhe selber bauen“ fand zwar in nur kleiner, exklusiver Runde statt, war aber ein voller Erfolg! Die dabei ent- standenen Schnee-schuhe wurden von allen Teilnehmern mittlerweile getestet und für absolut tauglich befunden. Da es nun so viel geschneit hat, möchten wir - quasi aus gegebenem Anlass - diesen Workshop kurzfristig noch- mals anbieten. Handwerklich was Schönes machen, si- cher von zu Hause aus und dann ein gutes, ökologisches Produkt haben, das auch funktioniert, was will man mehr in diesen Zeiten...? Anmeldungen bis 1.2.2021 nur online möglich unter www. jukinet.de. Weitere Infos beim Kreisjugendring Ravens- burg, Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Ärger mit dem Treppenlift Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen be- stätigt schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Anbietern • Markt wird von wenigen Herstellern dominiert • Erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertragsdurch- führung und Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichts- urteile • Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungs- eingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen jedoch schlechte Erfahrun- gen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen. Eine bundesweite Ver- braucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Von wegen „Freie Fahrt ins Leben“: Slogans in Werbe- prospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit Be- schwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Ver- weigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Ver- braucherzentralen gefunden. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbie- tern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Mar- ken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Markt- sektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage weni- gen Anbietern gegenüber“, sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Abzocke, technische mängel, wenig Alternativen Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher:innen im- mer wieder über erhebliche Mängel und schilderten kon- kret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrach- tet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke“ und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwin- gend auf den Lift angewiesen ist. Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituati- on zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Ba- den-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbrau- cherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Är- ger als Erleichterung ins Haus. Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGBs Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklie- Nummer 5 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 ferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Wi- derrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffas- sung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in ers- ter Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Be- rufungsurteil bestätigt. Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelemen- ten der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Plan- unterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmög- lichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nut- zungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. „Aus unserer Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit benutzt werden, da sich der Gesundheitszu- stand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbrau- cher:innen darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen“, erklärt Bauer weiter. Mehr Informationen rund ums Thema Treppenlift haben wir hier zusammengestellt: www.vz-bw.de/node/10711 Entdecken Sie unser Kleinanzeigenportal Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG · Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Sie haben Ihre Großeltern lange nicht gesehen? Warum zeigen Sie ihnen nicht mit einer Grußanzeige, wie sehr Sie sie vermissen? Wir beraten Sie gerne! De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K De e K Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! Happy Birthday! 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Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, Lieber Hans, zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag zu deinem Geburtstag w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von w ünschen w ir dir von Herzen alles Liebe Herzen alles Liebe und Gute! Lass es krachen. Wir sagen ja! Daniela Hahn Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Wir sagen ja! Wir sagen ja! Daniela Hahn Daniela Hahn Maximilian Heinz Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe Ma, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Maximilian HeinzLiebe M a, Maximilian Heinz Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Liebe M a, Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe M a, Zum anschließenden Sektempfang laden wir herzlich ein. Liebe Ma, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Liebe M a, Am 01.01.2001 um 11.00 Uhr in der St. Martin Kirche. 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Abb. 1 Abb. 2 Das brauchst du: - einen Bogen Bastel- karton in deiner Lieb- lingsfarbe - einen Bogen Bastel- karton in Weiß - Wackelaugen (gibt es im Bastelladen) - einen Wollfaden - Schere, Klebstoff, Locher Viel Spaß!Viel Spaß! Kleine Leseratten basteln Nun klebst du den oberen Teil des Kopfes bis zur gestrichelten Linie am oberen Ende des Streifens fest, das Schnäuzchen darf nicht am Le- sezeichen festkleben. So kannst du es an der Buchseite einhängen. Schneide vier Pfötchen aus (Abb. 2), male sie rosa an und klebe sie wie in der Vor- lage auf das Lesezeichen. Am unteren Rand stanzt du mit dem Locher ein Loch, knotest einen Wollfaden als Ratten- schwänzchen daran, und fer- tig ist dein Lesezeichen! Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 5 3,5-Zimmer-Wohnung in Baienfurt Neubau, Erstbezug, ab 01.04.21, KFW 55, Erd- wärme, FBH, EBK, 1. 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Auf einer Platte anrichten und mit Frühlingszwiebeln und Petersilie bestreuen. Die Thunfischsoße dazu reichen. Dazu passen frisches Baguette, Oliven, Tomatensalat und ein gekühlter Weißwein. Künstliche Hüftgelenke schenken Millionen von Men schen ein neues Leben. Selbst stärkste Arthrose- schmerzen können in den meisten Fällen damit gelin- dert oder ganz beseitigt werden. Welche neuen Ten- denzen gibt es und weshalb ist dieser häufige Eingriff heute immer noch keine Bagatelle? Welche Kompli- kationen können in seltenen Fällen besonders schwer- wiegend sein? Auf diese wichtigen Fragen und zu allen anderen Anliegen bei Arthrose gibt die Deut sche Arthrose-Hilfe nützliche Hinwei se, die je der kennen sollte. Sie fördert zudem die Ar throse forschung bun- desweit mit bisher über 400 For schungs projekten. 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      Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. Februar 2021 Nummer 6 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: info@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Grün- den muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Rathaussturm – Rückblick 2020Rathaussturm – Rückblick 2020 Raspler - Raspler - ratsch - ratsch - ratschratsch Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Bestellaufruf - Ackerblühstreifenprojekt 2021 Biologische Vielfalt auf den Äckern im Landkreis Ravensburg Das in den Vorjahren erfolgreich realisierte Ackerblühstreifenprojekt – ein wichtiger Teil der Bio- diversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg – startet nun in das vierte Umsetzungsjahr. Im Rahmen des Projektes unterstützen der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ravensburg und der Bauernverband Allgäu-Oberschwaben Landwirte*innen bei der Anlage von Ackerblühstreifen. Erstmalig werden im Projektjahr 2021 auch Obstbaubetriebe bei der Anlage von Blühstreifen in der Fahrgassenmitte unterstützt. Dank der großzügigen Spende der Kreissparkasse Ravensburg ist es möglich, dass das benötigte Saatgut für die Anlage der Blühstreifen durch die Landwirte*innen kostenlos über den LEV bezogen werden kann. Ein Rückblick zeigt: die Zahl der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe hat sich seit Projekt- beginn im Jahr 2018 von 30 auf 128 Betriebe im Jahr 2020 gesteigert. Auch in diesem Jahr ist das Projekt wieder auf die tatkräftige Unterstützung der Landwirte*innen im Kreis angewiesen. Durch das Engagement der Landwirte*innen wurden im vergangenen Jahr über 70 ha Blühstreifen ein- gesät, davon 20 ha ökologisch äußerst wertvolle mehrjährige Blühstreifen. „Mehrjährige Blühstreifen sind nicht nur eine Nahrungsquelle für nektarsuchende Insekten, son- dern schaffen durch ihre Strukturvielfalt im Winterhalbjahr zusätzlich Verstecke und Überwinte- rungsmöglichkeiten für Niederwild und Insekten.“, so T. Westernacher, Biotopverbundmanagerin LEV Ravensburg. Da die kräuterreichen Blühstreifen einer Vielzahl von blütenbesuchenden Insekten sowie Vögeln Nahrung und Unterschlupf bieten, profitiert die Biodiversität ungemein. Durch Kombination von ge- nutzter Fläche mit Blühflächen werden zusätzliche Strukturen in der Agrarlandschaft geschaffen und die Blühstreifen erfüllen eine wichtige Vernetzungsfunktion. Um eine möglichst positive ökologische Wirkung zu erzielen, sollten die Streifen möglichst breit gesät werden, möglichst mehrjährig bzw. bei einjährigen Blühstreifen lange stehen und nicht an viel befahrenen Straßen angelegt werden. „Seit Beginn des Projektes ist an immer mehr Äckern im Landkreis ein Ackerblühstreifen zu sehen. Das Projekt ist eine sehr gute Sache und für die Biodiversitätsförderung ist es sehr wichtig, dass man mitmacht. Die Ackerblühstreifen verbessern zudem das Image des Betriebs und bieten die Möglichkeit, direkt mit Verbrauchern ins Gespräch zu kommen. Natürlich erfreue ich mich selbst auch an der bunten Farbenpracht am Feldrand und an den wu- selnden Insekten.“´, J. Kapler, Projektteilnehmer. Das Saatgut kann noch bis zum 01.03.2021 mittels des Bestellformulars auf der Homepage des LEV Ravensburg kostenlos von Landwirten*innen im Landkreis Ravensburg bestellt werden (https:// www.lev-ravensburg.de/projekte/ackerblühstreifenprojekt/). Die Biodiversitätsstrategie des Landkreises Ravensburg bezieht zahlreiche regionale Akteure in ihr Handeln ein. Die Personalstellen der Strategie sind beim Landschaftserhaltungsverband Land- kreis Ravensburg e.V. ansässig. Im Rahmen der Strategie zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Landkreis Ravensburg wird dieses Projekt mit Mitteln der Kreissparkassenstiftung Ravensburg unterstützt. Weitere Informationen zur Biodiversitätsstrategie finden Sie unter www.naturvielfalt-rv.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Coro- na-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Termi- nabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Abwassergebühren Anzeigepflicht der Grundstückseigentümer Zum 01.01.2010 wurde in Baindt die Gesplittete Abwasser- gebühr eingeführt. Seither werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben. Zur Berechnung der Niederschlagsgebühr sind bei der Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr alle bebau- ten und versiegelten Flächen sowie deren Versiegelungs- grad ermittelt worden, die Niederschlagswasser direkt oder indirekt in den öffentlichen Abwasserkanal einleiten. Ändert sich die Größe oder der Grad der Versiegelung, so sind die Änderungen an der versiegelten Grundstücksflä- che innerhalb eines Monats der Gemeinde Baindt gem. § 46 Abs. 5 (Anzeigepflicht) der Satzung über die öffent- liche Abwasserbeseitigung vom Eigentümer anzuzeigen. Wir bitten Sie deswegen, bauliche Veränderungen auf Ihrem Grundstück anzuzeigen. Folgende Veränderungen können davon betroffen sein: • Neubauten • Hausanbauten • Hofeinfahrten oder Hofzufahrten (Ver- oder Entsiege- lung) • Abriss • Zisterne Zur Meldung von Änderungen an den versiegelten Grund- stücksflächen verwenden Sie bitte das Formular „Verän- derungsanzeige“. Dieses finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter http://www.baindt.de/rat- haus-buergerservice/verwaltung/rathaus-online - Rubrik Wasser/Abwasser. Prüffähige Unterlagen (Lageplan mit Skizzen, Nachweise über Zisternen- oder Versickerungsanlagen etc.) fügen Sie bitte Ihrer Meldung bei. Bei Fragen zur Gesplitteten Abwassergebühr wenden Sie sich bitte an Frau Stavarache, Kämmerei, Tel. 07502/9406- 21, E-Mail: f.stavarache@baindt.de Schneebruch auf dem Friedhof – Beschädigung von Grabmalen möglich Den vielen Schnee vor 2 Wochen konnte die Eiche im Grabfeld H bei den Urnenerdgräbern leider nicht halten und ist in die Grabfelder H (Urnenerdgräber), I und K ge- stürzt. Der Baum und die Äste wurden inzwischen weg- geräumt. Allerdings konnten die Schäden, welche an den Gräbern und Grabmalen entstanden sind, bis jetzt noch nicht aufgenommen werden. Da der Schnee zwischenzeitlich getaut ist, können die Schäden, welche an den Gräbern verursacht wurden, der Friedhofsverwaltung gemeldet werden. Bitte richten Sie diese an Frau Heine, unter Tel.: 07502/ 9406-0 oder per E-Mail unter e.heine@baindt.de. Gerne auch mit Fotos der entstandenen Schäden. Die Friedhofsverwaltung „Öffentliche Flächen und private Gärten sind kein Hundeklo“ Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Hundehalter eindringlich appellieren, dass Hunde die Notdurft nicht auf öffentlichen Flächen, in privaten Gärten oder in landwirt- schaftlichen Nutzflächen verrichten. Dennoch dort ab- gelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Diese Verunreinigung durch Hunde ist auch in § 11 der Polizeiverordnung der Gemeinde Baindt aufgeführt. Zu- widerhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Polizeigesetz dar und können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 € geahndet werden. Bürgermeisteramt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüs- selbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Dezember 2020: grünes Mountainbike, schwarzes Citybi- ke (Hollandrad) mit Korb, Schlüsselring mit 4 Schlüsseln, Kindergeldbeutel, Schlüsselbund, Bargeld November 2020: Kindergeldbeutel, Bargeld (einzelner Schein, Fundtag 23.11), braunes Schlüsselmäppchen mit drei Schlüsseln, Schlüsselring mit zwei Schlüsseln und kleinem Karabiner, einzelner Sicherheitsschlüssel, Uhr mit dunkelbraunem Lederband, Schlüssel mit Fotoanhänger Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 13. Februar/Sonntag, 14. Februar Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. Februar Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Sonntag, 14. Februar Apotheke 14 Nothelfer in Weingarten, Ravensburger Straße 35, Tel.: (0751) 5 61 11 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Alexius Keßler feierte am 05.02.2021 seinen 80. Geburtstag und Frau Christiane Doppler am 07.02.2021 ebenfalls ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeisterin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Herzlichen Glückwunsch zur Goldenen Hochzeit Am 05.02.2021 feierten die Eheleute Waltraud und Hermann Bacher das Fest der goldenen Hochzeit. Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeis- terin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahrgenommen werden, doch erhalten unsere Jubil- are Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Ge- meinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Minis- terpräsidenten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Veranstaltungskalender Februar 14.02. Narrenmesse Katholische Kirche Bft. 24.02. Schulanmeldung Klosterwiesenschlule Erstklässler März 04.03. Infoveranstaltung Fischerareal und Dorfplatz online 09.03. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 14.03. Landtagswahl 28.03. Beginn Sommerzeit Zur Information Kita-Kinder und Schüler: Unfallversichert – auch in der Notbetreuung! Die Unfallkasse Baden-Württemberg bietet großen Schutz in Kita, Schule und Notbetreuung – automatisch und kostenfrei Ob eine kleine Schramme, schwere Verletzung oder An- steckung mit dem Corona-Virus – in der Kita oder Schu- le kann es manchmal zu Unfällen kommen. Wenn etwas passiert, sind Kita-Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) in den Tageseinrichtungen und Schulen sowie auf den Wegen automatisch gesetzlich unfallversichert. Dieser Versiche- rungsschutz besteht auch in der Notbetreuung während der aktuell anhaltenden Corona-Pandemie. Wie schnell ist mal das Knie verletzt, die Brille beim Fan- genspielen zu Bruch gegangen oder der Daumen im Werkraum eingeklemmt - für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder sowie Schülerinnen und Schüler automatisch gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz besteht während des Besuchs von staatlich anerkannten Kindertageseinrichtungen, allgemein- und berufsbilden- den Schulen, in der Notbetreuung sowie auf allen damit verbundenen Wegen. Dafür muss keine besondere Versi- cherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen. Das Leistungsspektrum der UKBW reicht von der Erst- versorgung im Rahmen der Ersten Hilfe, über ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Versorgung mit Medi- kamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Krankengymnastik, am- bulante und stationäre Pflege bis hin zur Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden. Großer Schutz auch bei einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Sollten sich Kinder oder Schülerinnen und Schüler nach- weislich in der Kita, Schule oder Notbetreuung mit dem Corona-Virus anstecken, sind sie bei der UKBW versichert und werden umfassend versorgt. Um die Ausbreitung des Corona-Virus und das Risiko der Ansteckung zu mi- nimieren, hat die UKBW Schutzhinweise für Kindertages- einrichtungen und Schulen erstellt. Die Schutzhinweise informieren rund um den Versicherungsschutz in Coro- na-Zeiten sowie über die wichtigsten Hygienemaßnah- men und Regelungen. Deutsches Rotes Kreuz Corona-Schnelltests beim Roten Kreuz in Ravensburg Ravensburg – Wer einen Corona-Schnelltest mit einem schriftlichen Testat braucht, bekommt dieses beim Deut- schen Roten Kreuz (DRK) in 88212 Ravensburg, Ulmer Str. 97. Man muss sich zu den kostenpflichtigen Tests online auf der Homepage des DRK anmelden. Die Tests werden zu unterschiedlichen Uhrzeiten (morgens vor der Arbeit, in der Mittagspause oder am Abend) und zu unterschiedli- chen Wochentagen dort angeboten. Der gesamte Ablauf inklusive schriftlichem Testergebnis dauert ca. 25 Minuten. Die hochwertigen PoC-Antigen-Schnelltests haben eine Zuverlässigkeit von 95 Prozent und kosten 35 Euro. Wer eine Terminserie bucht, erhält einen Nachlass. Positiv ge- testete Personen müssen sich laut Behördenvorgaben in Quarantäne begeben und über ihren Hausarzt einen PCR-Test veranlassen. Termine und Anmeldung über die Homepage des DRK-Kreisverbandes Ravensburg unter: www.drk-rv.de oder https://www.drk-rv.de/sonderseiten/ schnelltest-zentrum.html Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen – aber was, wenn man diese Fra- gen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuz- dose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50€ beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen, auch zu Coronazeiten ist das DRK geöffnet für die Bevölkerung. Es gelten aber die all- gemeinen Hygieneauflagen. Auf der Internetseite rv.rot- kreuzdose.de sind weitere Abgabestellen im Landkreis zu finden. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Herzlichen Dank allen Spenderinnen und Spendern, die über Frau Maria Burkart einen Betrag in Höhe von 2.100 € für die Erdbebenopfer in Kroatien gespendet haben. Der genannte Betrag wurde an die Gemeinschaft der Franziskaner in Zagreb überwiesen, die damit in Not geratene Erdbebenopfer unterstützen. Berufsfachschulen und Technisches Gymnasium stellen sich online vor Das Technische Gymnasium und die Berufsfachschulen an der Gewerblichen Schule Ravensburg stellen sich in diesem Jahr Corona-bedingt online vor. Auf der Home- page der Gewerblichen Schule Ravensburg (www.gs- ravensburg.de) können sich interessierte Schülerinnen, Schüler und Eltern über die Ausbildung an der zweijähri- gen Berufsfachschule Metalltechnik sowie den einjähri- gen Berufsfachschulen Druck- und Medientechnik, Elek- tronik, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik, Holztechnik, und Metalltechnik informieren. Dabei werden die Unterricht- sinhalte dargestellt und Einblicke in die jeweiligen Berufe vermittelt. Das Technische Gymnasium präsentiert sich mit seiner dreijährigen Aufbauform (ab Klasse 11) und seiner sechs- jährigen Aufbauform (ab Klasse 8). Die dreijährige Aufbauform vermittelt aufbauend auf ei- nem mittleren Bildungsabschluss neben den allgemein- bildenden Fächern umfassende Basics in den zur Wahl stehenden Profilfächern „Technik und Management“, „Me- chatronik“, „Informationstechnik“, und „Gestaltungs- und Medientechnik“. Die sechsjährige Aufbauform eröffnet technisch inte- ressierten Schülerinnen und Schülern von Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Werkrealschu- len den Wechsel an das Berufliche Gymnasium. In den ersten drei Schuljahren werden technische Grundlagen gelegt und ab Klasse 11 in den Profilen der dreijährigen Aufbauform vertieft. Auf der Homepage der Gewerblichen Schule finden sich weitere Informationen zum Bildungsangebot sowie zu den Anmeldemodalitäten. Darüber hinaus steht die Schule auch telefonisch und per E-Mail zu Verfügung, um Fragen zu beantworten. Anmeldeschluss für die verschiedenen Schularten ist der 8. März 2021. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Kluge Köpfe für die Rente gesucht Jedes Jahr werden bei der Deutschen Rentenversiche- rung (DRV) Baden-Württemberg rund 100 Nachwuchs- kräfte neu eingestellt. Nach der Ausbildung werden sie bei entsprechender Leistung unbefristet als Beamte oder Tarifangestellte in den öffentlichen Dienst übernommen. Für den Ausbildungsbeginn September 2021 sind in drei Ausbildungsberufen noch Plätze frei, teilt die DRV Ba- den-Württemberg jetzt mit. Für die beiden Studiengänge im gehobenen Dienst zum Bachelor of Laws (Rentenver- sicherung) und zum Bachelor of Science (Wirtschaftsin- formatik) sowie für die Ausbildung zum Sozialversiche- rungsfachangestellten sucht die DRV noch Interessenten. Nach der Prüfung können die Nachwuchskräfte nicht nur an den Hauptstandorten in Karlsruhe und Stuttgart ar- beiten, sondern auch in den Regionalzentren und Außen- stellen der DRV im ganzen Land: von Schwäbisch Hall bis Freiburg, von Ravensburg bis Mannheim. »Wir bieten flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten so- wie gute Aufstiegschancen«, sagt Andreas Schwarz, Ge- schäftsführer der DRV Baden-Württemberg. »Als moder- nes Dienstleistungsunternehmen nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und können dadurch auch zukünftig fundiert ausbilden. Unsere Arbeitsvorgänge sind weitest- gehend digitalisiert, so dass viele unserer Beschäftigten vom in Corona-Zeiten besonders wichtigen Homeoffice profitieren.« Wer mehr über die Ausbildung bei der DRV wissen oder sich um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bewerben möchte, findet weitere Informationen auf www.kluge-koe- pfe-fuer-die-rente.de. Auf Facebook und Instagram be- richten die Nachwuchskräfte unter »Kluge Köpfe für die Rente« regelmäßig über ihre Ausbildung und ihre Erfah- rungen als Studierende im Dualen Studium. Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Wichtiger Termin für Arbeitgeber Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März! Betriebe und Verwaltungen mit zwanzig und mehr Be- schäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeits- plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist ab- hängig von der Beschäftigungsquote. Hinweise zum Anzeigeverfahren und IW-Elan für die elek- tronische Abwicklung wurden bereits im Januar den Be- trieben und Verwaltungen zugesandt. Viele Arbeitgeber haben ihre Meldung bereits der ört- lichen Agentur zugeleitet. Arbeitgeber, die ihrer Melde- pflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies noch bis zum 31. März nachholen – eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Damit vermeiden sie eine Ordnungswidrig- keit, denn ist eine Anzeige unvollständig, falsch ausgefüllt oder geht sie verspätet ein, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden. Fragen rund um das Anzeigeverfahren werden wochen- tags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr unter der Rufnummer 07161 9770 333 beantwortet. Dieses Serviceangebot rich- tet sich an Arbeitgeber im Bezirk der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. Landwirtschaftsamt veranstaltet online-EDV- Schulung für die Plattform DuengungBW Das Landwirtschaftsamt bietet auch in diesem Jahr Schu- lungen für die Düngeanwendungen auf DuengungBW an. Durch die Vorgaben der neuen Düngeverordnung wer- den den Nutzern weitere neue Werkzeuge zur Verfügung gestellt. Neben der Stoffstrombilanz und der Düngebe- darfsermittlung können auch Düngeaufzeichnungen und weiterhin die Nährstoffbilanz erstellt werden. Die Schulung vermittelt einen Gesamtüberblick über die verschiede- nen Anwendungen und ist sowohl für Anfänger wie auch fortgeschrittene Nutzer geeignet. Die Düngeberater des Landwirtschaftsamtes Ravensburg Simon Bayer und Werner Sommerer erklären die Funktionen und geben Hinweise für die Benutzung. Die zwei Termine sind am Dienstag 23.02.2021, vormit- tags 10 bis 12 Uhr und nachmittags 13 bis 15 Uhr. Eine An- meldung für einen der beiden Termine bis zum 18.02.2020 ist erforderlich unter der Telefonnummer 0751/85-6010 oder per E-Mail an la@rv.de. Die Veranstaltungen finden online statt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer vor der Veranstaltung einen Link als Zugang für die Webex-Konferenz per E-Mail zugeschickt. Wieder perfide Maschen bei Primastrom Verbraucherzentrale geht erneut gegen das Unterneh- men vor • Primastrom GmbH kommt mit fiesen Tricks an Gas- und Stromverträge • Verbraucher:innen werden von falschen Vodafone-Mit- arbeiter:innen dazu gebracht, Unterlagen zu unterzeich- nen, die zu einem ungewollten Vertragsschluss führen und bestehendes Recht aushebeln • Grundsätzlich gilt: Keine Unterschriften an der Haustür Die Verbraucherzentrale erhält seit einigen Wochen zahlreiche Beschwerden über den Berliner Energie- und Telekommunikationsanbieter Primastrom GmbH. Trotz bereits erfolgter Abmahnung im Jahr 2019 lässt das Unternehmen angebliche Vodafone-Mitarbeiter:innen an Haustüren klingeln, um Verbraucher:innen unter Vorspielung falscher Tatsachen Strom- und Gasver- träge unterzujubeln. Der Trick ist alt, aber zeitlos: Angebliche Mitarbeiter:innen eines bekannten Unternehmens – im vorliegenden Fall Vodafone – verschaffen sich durch freundliches Auftreten Zugang zu Wohnungen von Verbraucher:innen und geben vor, Telefon- und Internetanschlüsse prüfen zu müssen. Dann wird das Gespräch plötzlich auf Strom und Gasver- träge gelenkt und behauptet, Partner von anderen be- kannten Unternehmensgrößen – wie etwa EnBW – zu sein. Ein schneller Check solle lediglich einen kostenlosen Ta- rifvergleich liefern – man könne ja vielleicht Geld sparen. Danach werden die Verbraucher:innen überredet, meh- rere Schreiben zu unterzeichnen. Dabei ist ihnen nicht bewusst, dass ihnen mit der Unterschrift ein Vertrag mit Primastrom untergeschoben wird. Sie werden im Glauben gelassen, Informationen oder sogar einen Rabatt ihres bisherigen Lieferanten zu erhalten. Nach Unterzeichnung der Unterlagen gehen die Drücker wieder, ohne Durch- schläge oder Abschriften zurückzulassen. Das Telekom- munikationsunternehmen würde sich melden. Besonders fiese „Beiblatt“masche Kurze Zeit später erhalten die Verbraucher:innen eine Vertragsbestätigung von Primastrom zu einem Strom- oder Gasvertrag, den sie überhaupt nicht wollten. Be- schweren sich Betroffene, werden sie von Primastrom mit dem „Beiblatt“ konfrontiert und der Aussage, dass sie einen ordnungsgemäßen Vertrag unterzeichnet hätten. Das unscheinbare Beiblatt mit der Überschrift „Wir wollen Ihr Vertrauen stärken!“ wurde von den Vodafone-Mitar- beiter:innen vorgelegt und soll bestätigen, dass bei der Akquise alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So soll bestätigt werden „dass sich die Vertriebsmitarbeiter nicht als Mitarbeiter z.B. der Telekom Deutschland GmbH, Vo- dafone GmbH oder der Verbraucherzentrale vorgestellt haben“, oder dass die Kundenangaben zum Jahresver- brauch aktuell und wahrheitsgemäß seien. Diese Art und Weise des Vertragsschlusses und der Täu- schung über die eigentliche Absicht des Besuches hat rechtliche, unter Umständen sogar strafrechtliche Re- levanz. Die Aussagen auf dem Beiblatt benachteiligen Verbraucher:innen massiv, denn damit soll eine Beweis- führung vereitelt und Einwendungen gegen den Vertrags- schluss ausgehebelt werden. „Bereits 2019 hat die Ver- braucherzentrale Unternehmen wegen eines ähnlichen Tricks abgemahnt. Damals wurden Verbraucher:innen jedoch Telefonverträge untergeschoben. Wir werden auch jetzt wieder rechtliche Schritte einleiten“, erklärt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale warnt vor den Maschen der Pri- mastrom GmbH und wird rechtlich gegen sie vorgehen. Betroffene Verbraucher:innen sollen die Verbraucher- zentrale, die Bundesnetzagentur aber auch die Polizei informieren. Besser noch: „Generell nie Verträge an der Haustüre unterschreiben“, rät Bauer. Großer Malwettbewerb im Rahmen der Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ Die Aktion „Blühender Landkreis Ravensburg“ ruft zum großen Malwettbewerb für Kinder zwischen 3 und 12 Jah- Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 ren auf. Unter dem Motto „In unserm Garten lebt und blüht es“ können die Bilder bis spätestens 14. März beim Landschaftserhaltungsverband Ravensburg eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Bilder werden Ende März von einer Jury bewertet. Die Leitung der Jury übernimmt Landrat Harald Sievers. Nach Altersgruppen getrennt gibt es attraktive Preise wie zum Beispiel ein GEOlino-Jahresabo, eine Hängematte oder ein Fernglas zu gewinnen. Haben Sie bis jetzt noch kein Saatgut bestellt und wür- den sich auch über einen bunt blühenden Bereich in Ih- rem Garten freuen, so gibt es eine gute Nachricht: Die Initiatoren weisen darauf hin, dass auf der neu gestal- teten Kampagnenseite www.bluehender-landkreis.org weiterhin kostenloses Saatgut für die hiesigen Gärten und Balkone bezogen werden kann. Neben der in den letzten zwei Jahren erfolgreich erprobten Blühmischung wird dieses Jahr auch erstmals eine Küchen- und Heil- kräutermischung angeboten. Ausführliche Informationen sowie die Teilnahmebedin- gungen zum Malwettbewerb finden interessierte Fami- lien auf www.bluehender-landkreis.org - Einsendungen per Post (DIN A4-Format) unter Nennung von Heimatort, Alter und Name bis zum 14. März 2021 an LEV Ravens- burg, Stichwort „Malwettbewerb“, Frauenstraße 4, 88212 Ravensburg. Alternativ per E-Mail an info@lev-ravens- burg.de Wer auf der Suche nach weiteren Ideen gegen „Langewei- le zu Hause“ ist, kann auch die neu erstellte Mitmachseite der Biodiversitätsstrategie unter www.naturvielfalt-rv.de/ mitmachen aufrufen. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. Februar 2021 – 21. Februar 2021 Gedanken zur Woche Verrückte Menschen brauchen wir, Narren Gottes, die sich ins Leben hineinspielen, im humorvollen Dasein und im Ernst des Lebens. Im Lachen eine Selbstvergessenheit erfahren, die entspannt. Pierre Stutz Samstag, 13. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskartenkarten) († Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 14. Februar – 6. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Baienfurt – Fasnetsgottesdienst gestaltet von der Narrenzunft Baienfurt und Baindt (öffentlich, mit Platzkarten, in der Kirche in Baienfurt ab Dienstag 9. Feb.)) Mittwoch 17. Februar - Aschermittwoch 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) 18.30 Uhr Baienfurt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Freitag, 19. Februar 8.30 Uhr Baindt – Rosenkranz 9.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkarten) († Klara Ihring) Samstag, 20. Februar 18.30 Uhr Baienfurt– Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. Februar – 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt – Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Adalbert Berger, Pia und Alfons Häfele, Hans Elbs, Theresia, Baptist und Eugen Elbs) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt – Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 – 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Telefonisch sind wir zu den Bürozeiten erreichbar und sonst nur nach vorheriger Terminabsprache. Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Gemeinsamer Fasnetsgottesdienst in Baienfurt Sonntag, 14. Februar 10 Uhr mit Raspler und Henkerhaus. Achtung Platzkarten ab Dienstag, 09. Februar in der Pfarrkirche in Baienfurt erhältlich. Der Fasnetsgottesdienst, mitgestaltet von der Narren- zunft Baienfurt und Baindt am 14. Februar, wird aufge- zeichnet und kann ab dem darauffolgenden Tag online abgerufen werden. Die Aufzeichnung wird über unsere Homepage - http:// www.katholisch-baienfurt-baindt.de – unter Startseite / Aktuelles oder direkt über den YouTube Kanal der Seel- sorgeeinheit abrufbar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen können Sie sich den YouTube Kanal abonnieren. Lass dich mit guten Gedanken durch die Fastenzeit begleiten. Was du dafür tun musst? Speicher dir folgende Nummer in dein Handy 0174 8160410 und schick uns bis zum 17.02.2020 eine WhatsApp mit dem Stichwort "Mir reichts" und schon bist du dabei. Eine inspirierende, lustige und motivierende Zeit wartet auf dich! Dein Team der Jugendarbeit und Schulpastoral Mir reichts! Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Die Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bitten in den Gottesdiensten am 27./28. Februar mit der Kollekte zum Caritas-Fastenopfer 2021 um Spenden. Diese sind für sozial-karitative Projekte in ganz Württemberg bestimmt. 40 Prozent der Einnahmen bleiben direkt in den Kirchengemeinden. Im Geiste der großen Caritas-Heiligen Elisabeth von Thüringen und Vincenz von Paul engagieren sich die Kirchengemeinden für die sozialen Belange vor Ort - unter anderem mit Kirchenkollekten und Sammlungen. Mit ihrer Kampagne 2021/2022 will die Caritas in Deutschland zu einem Mehr an Solidarität in der Gesellschaft beitragen.DCV 2020 war ein sehr schwieriges Jahr. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßgaben schränkten das öffentliche Wirken ein. Deshalb werben wir 2021 umso mehr für die tätige Mithilfe beim Caritas-Fastenopfer - für die Bedürftigen in unserer Nähe. Bitte unterstützen Sie die soziale Arbeit Ihrer Kirchengemeinde und der Caritas vor Ort mit Ihrer Spende. 40 Prozent der Sammlung verbleiben in den Kirchengemeinden für ihre sozial-karitative Arbeit. Der andere Teil geht an verschiedene Dienste und Projekte der Caritas hier im Südwesten und an den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. ( SkF ). Helfen Sie mit, damit wir weiterhelfen können. Sie können Ihre Spende überweisen auf das Konto der Katholischen Kirchenpflege bei der KSK Ravensburg DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Noch einfacher: Sie bringen Ihre Spende im Pfarramt vorbei. Jede Spende ist willkommen. Herzlichen Dank! Ihr Pfarrer Bernhard Staudacher Spendenbescheinigung ab 200 €, bei Spenden unter 200 € gilt der Überweisungsträger als Spendenbescheinigung ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung „Worauf bauen wir? Zum Weltgebetstag 2021 aus dem Südseeinselreich Vanuatu Am Freitag, den 5. März 2021 feiern Menschen rund um den Globus Got- tesdienste zum Weltgebetstag. Wir in Baienfurt und Baindt feiern mit – um 19 Uhr in der katholischen Kirche Baienfurt oder von zuhause aus und doch vereint im Gebet. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewohnte Überle- gungen. Und so hat sich das Team des Weltgebetstags aus Baienfurt und Baindt entschlossen, den Weltgebets- tagsgottesdienst in diesem Jahr in verschiedener Form erlebbar zu machen. Zum einen laden wir diejenigen Frauen, die vor Ort gemeinsam beten wollen, am Frei- tag, den 5. März um 19 Uhr, ganz herzlich in die katholi- sche KircheBaienfurt ein. Zum anderen bieten wir einen Bringservice an, um auch Frauen zuhause das Mitfeiern zu ermöglichen. Das diesjährige Weltgebetsgastland ist Vanuatu, ein bei uns wenig bekanntes kleines Land im Südpazifik, das aus 83 Inseln besteht und zwischen Australien, Neuseeland und den Fidschiinseln liegt. Die Frauen aus diesem Land stellen sich und uns die Frage: „Worauf bauen wir?“ Die- se Frage nach unserem Fundament, das uns auch durch Krisen trägt, stellt sich nicht nur in der aktuellen schwie- rigen Situation ganz dringlich. Mit dem Bibeltext aus der Bergpredigt (Mt. 7,24-27), den Frauen aus Vanuatu für den Weltgebetstag ausgewählt haben, gibt uns Jesus eine Antwort. Der Gottesdienst findet dieses Jahr aufgrund des großen Kirchenraums in der katholischen Kirche Baienfurt statt. Die katholische Kirche als Veranstalter hat ein bewähr- tes Hygienekonzept, an das wir anknüpfen können. Mit Mund-Nasen-Schutz, Abstand und ohne Gesang werden wir in diesem Jahr anders, aber trotzdem mit viel Freude über die Möglichkeit, gemeinsam zu beten, den Gottes- dienst vor Ort feiern. Wem es wohler dabei ist, diesmal von zuhause aus mitzufeiern, dem bringen wir gerne die Gottesdienstordnung und ein paar kleine Überraschungen rechtzeitig an die Haustür vorbei, sodass auch Sie am 5. März um 19 Uhr – vielleicht vor dem Fernsehgottesdienst auf dem Fernsehsender Bibel TV, online unter www.welt- gebetstag.de oder alleine mit dem Textheft – Vanuatu ein bisschen kennenlernen und mit Frauen aus aller Welt gemeinsam beten können. Für beides brauchen wir Ihre Anmeldung. Für den Brings- ervice geben Sie bitte unbedingt Ihre Adresse an, damit wir den Weg zu Ihnen finden. Die Übergabe kann dann kontaktlos erfolgen. Für den Gottesdienst wollen wir eben- falls eine Kleinigkeit zum Mitnehmen vorbereiten – als Er- innerung an die sonst so schöne Feier im Anschluss – und brauchen daher ebenfalls die Anzahl der Mitfeiernden. Die Daten der TeilnehmerInnen werden wie gewohnt zur Rückverfolgung im Rahmen des Infektionsschutzes auch im Gottesdienst vor Ort erfasst. Bitte melden Sie sich also zur Teilnahme am Gottesdienst oder zur Nutzung des Bringservices bis spätestens Mon- tag, 1. März 2021, unter Angabe von Namen und Adresse bei Gabriele Lemke unter der Telefonnummer 0751/51115 oder der Emailadresse gabriele.lemke20@gmail.com an. Über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg engagie- ren sich Frauen seit über 100 Jahren für den Weltgebets- tag und machen sich stark für die Rechte von Frauen und Mädchen in Kirche und Gesellschaft. Alleine in Deutsch- land besuchen in gewöhnlichen Jahren hunderttausende Menschen die Gottesdienste und Veranstaltungen. Wir freuen uns auch in diesem besonderen Jahr auf Ihre Teilnahme und das gemeinsame Beten – wenn auch viel- leicht in ungewohnter Form. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem, und es wird alles vollendet werden, was geschrieben ist durch die Prophe- ten von dem Menschensohn. Lk 18,31 Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Sonntag, 14. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 21. Februar 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche _________________________ Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evange- lisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Wie sieht eine Kirche aus, zu der ich gern gehöre? Eine Kirche, die auch für andere Menschen interessant, attraktiv und relevant ist. Eine Kir- che, die innerhalb und außerhalb ihrer Mauern gute Glau- bens- und Beziehungsräume für Familien bietet. Zum gemeinsamen Nachdenken, Ideen entwickeln und um neue Perspektiven zum Thema Familienarbeit zu er- arbeiten laden wir Sie herzlich zur INNOVATIONSWERK- STATT Kirche und Familie am 25.02.2021 um 19.30 Uhr ein. An diesem Abend werden wir von Sara Bardoll (Projekt: Familien stärken) und Michael Pohlers (PTZ Stuttgart) be- gleitet. Gemeinsam machen wir uns auf die Suche nach einem guten Weg für uns hier in Baindt und Baienfurt. Anmeldung bis 24.02.2021 unter: 0751 43656 _________________________ Zum ersten Mal macht die evangelische Kindersendung „Hallo Benjamin“ bei der Aktion Klimafasten von Landeskirchen und Bistümern mit. Woche für Woche gibt es Videos mit Tipps zum Spielen, Basteln, Rät- seln und Kochen. So zeigt das Evangelische Medienhaus in Stuttgart, wie Vorschulkin- der und Grundschüler selbst zu Umweltforschern und -schützern werden können. Weitere Infos dazu finden sie auf: https://www.elk-wue.de/#layer=/news/2021/05022021- klimafasten-fuer-kinder-mit-hallo-benjamin _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christli- che Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfol- gen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Das Jubiläumsjahr: 1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland nehmen wir zum Anlass, uns als christliche Kirche auf unsere eigenen Wurzeln zu besinnen und vieles zu entdecken, was uns mit Jüdinnen und Juden verbindet. Wir setzen damit auch ein Zeichen gegen Antisemitismus und für ein Miteinander in gegenseitiger Achtung. Verfolgen Sie die Plakatkampagne in unseren Schaukästen vor der Kirche und dem Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Evangelische Kirche Baienfurt-Baindt ab dem 22. Februar auf Instagram Ev.Kirche.Baienfurt.Baindt Folgt uns auf Instagram – jede Woche drei Posts mit Bildern, Storys und Impulsen: Ev.Kirche.Baien- furt.Baindt _________________________ _________________________ Corona hat vieles umgekrempelt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt, die sozialen Kontakte sind auf ein Mi- nimum reduziert, die Kommunikation findet vor allem digital statt. Welche Folgen diese Veränderungen mit sich bringen können, darum geht es in ei- ner weiteren Veranstaltung der Online-Reihe „Vortrag und Gespräch“ des Evangelischen Bildungswerks Ober- schwaben (EBO) am Donnerstag, 18. Februar, 19.30 Uhr. „Zwischen Vernunft und Verschwörung – Zur Rhetorik der Coronakrise “ ist das Thema von Referent Olaf Kra- mer, Professor für Rhetorik und Wissenskommunikation am Seminar für Allgemeine Rhetorik in Tübingen. Zu sei- nen wichtigsten Forschungsfeldern gehören Science Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 Communication, Kommunikative Kompetenz, Politische Kommunikation sowie Digitale Rhetorik und Virtualität. Außerdem ist Kramer auch wiederholt in den Medien prä- sent – unter anderem durch Fernsehbeiträge für ZDF/ 3sat und RTL. Außerdem engagiert er sich in der Beratung und Leitung rhetorischer Weiterbildungsveranstaltungen für zahlreiche Verbände und Unternehmen. Nach dem Vortrag besteht die Möglichkeit zum Online-Austausch mit den Teilnehmenden. Leitung der Veranstaltung: EBO-Geschäfts führerin Brunhilde Raiser. Der Zugang zu der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung unter info@ebo-oab.de ist erwünscht. Zugang zur Veranstal- tung ab 19 Uhr über die Website www.ebo-rv.de https://us02web.zoom.us/j/84883862948?pwd=YXE- vd1RtWjZ2d2wrbURRRmd4NDNaUT09 _________________________ Liebe Kreative einige von uns kreativen wünschen sich den Frühling herbei, wie auch Sabine Eberle. Sie verkürzt die Zeit bis es soweit ist mit dem Häkeln lieblicher Accessoirs. Wie herzig. Wie sieh‘s bei euch aus? Auch Lust auf Häkeln? Euer KM-Team Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Narrenzunft Raspler e.V. Ihr liabe Leit, ihr Narrafreind, trotz Corona isch Hauptfasnet in Baindt. Fasnet mit Abstand feira, isch älles andre als normal, uns Raspler isch des sicherlich it egal. Koin Umzug, koine Bäll und au koi Befreia, seit Dreikenig kenntet mir bloß heila. Drum des Johr mol andersch, mit Fasnet im Herza, ob groß ob kloi - mir werret`s verschmerza. Am Sonntig do schellet mir zum Kaffeeklatsch und griasset eich kräftig mit Raspler - Ratsch Ratsch. Am Fasnetssonntag, 14.02.2021 findet um 10:00 Uhr die Narrenmesse gemeinsam mit unseren Nachbarn, der Narrenzunft Henkerhaus, in der Katholischen Kirche Bai- enfurt statt. Vielen Dank an das Gottesdienstteam beider Zünfte. Bitte beachtet die aktuellen Corona-Regelungen für Gottesdienste in Baienfurt, u. a. Platzreservierung, medizinische Mund-Nasen-Masken, etc. und haltet auch außerhalb der Kirche die AHA-Regeln ein Wir freuen uns, wenn einige im Raspler-Häs und in ande- ren närrischen Verkleidungen zur Narrenmesse kommen, verstehen es aber auch, wenn man in der aktuellen Situ- ation nicht kommen möchte. Für diejenigen gibt es mit etwas Verzögerung die Möglichkeit die Messe auch über www.katholisch-baienfurt-baindt.de digital zu besuchen. Um 14:00 Uhr am Fasnetssonntag laden wir alle Ras- pler und Baindter ein mit uns vor die Tür zu gehen und gemeinsam zu „schellen“. Vielen Dank fürs mitmachen. Hinweisen möchten wir nochmals auf unsere Aktion für die ganze Bevölkerung am Dorfplatz, in der wir unsere Baindter Fasnet darstellen. Mittlerweile sind fast alle Pla- kate an das Gitter am Bampfen angebracht worden und es lohnt sich dort einen Besuch abzustatten. Wir wünschen euch eine schöne Hauptfasnet und grüßen euch mit einem 3fach kräftigen Raspler - Ratsch, Ratsch. Der Zunftrat SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Info vom VdK OV Weingarten Liebe Mitglieder vom VdK OV Weingarten, durch die Corona-Pandemie müssen unsere ganzen ge- planten Veranstaltungen abgesagt, bzw. verschoben wer- den. Das tut mir sehr leid. Bitte beachten Sie: Alle Termine gestrichen.Frühjahrsausflug am 24.03.2021 auch. 13.10.2021 - evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. Die Jahreshauptversammlung mit Wahlen (26.06.2021) verschoben auf den 30.10.2021. 10.11.2021 – evtl. VdK-Treff im Bistro, wenn Corona es zulässt. 11.12.2021 – Weihnachtsfeier im Kultur- und Kongress- zentrum (wenn Corona es zulässt). Bitte verfolgen Sie unsere Terminänderungen – sie wer- den in den jeweiligen Mitteilungsblättern sowie unserer Zusammenhalten ABER Abstand halten Nummer 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Homepage immer aktuell erscheinen, ebenso die aktu- ellen Neuigkeiten vom VdK. Bleiben Sie bitte gesund und ich freu mich, wenn wir uns dann wiedersehen. Mit lieben Grüßen – Ihre Karin Maucher Was sonst noch interessiert Der EnBW-Macher-Bus fährt auch 2021 wieder durch Baden-Württemberg und hilft vor Ort Bewerbungsfrist für ehrenamtliche und gemeinnützige Projekte läuft bis 19. März 2021 Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein re- noviertes Atelier für die kunsttherapeutische Begleitung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen lassen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Gewinnerprojekt auswählen. Im Som- mer rücken die EnBW-Macher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachper- sonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Wo der Bus in diesem Jahr Station macht, entscheidet ein Wettbewerb. Bis 19. März 2021 können sich Vereine und gemeinnützige Einrichtungen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, bewerben. Das Projekt sollte sich in einer der drei Kategorien - „Kinder und Jugendliche“, „Senioren und Soziales“ oder „Tiere und Umwelt“ – einordnen las- sen.Neues Katzenaußengehege im Tierheim, eine Jurte als Schutzunterkunft für den Naturkindergarten und ein renoviertes Atelier für die kunsttherapeutische Beglei- tung von Kindern krebskranker Eltern: Die Macher*innen von EnBW haben auch im letzten Jahr kräftig angepackt und gemeinnützige Projekte in Baden-Württemberg um- gesetzt. Über 20 Projekte hat das EnBW Macher-Bus- Team insgesamt schon realisiert und auch 2021 juckt es den freiwilligen Helfer*innen schon wieder in den Fingern spannende Herzensprojekte anzugehen. Eine interne Jury aus EnBW Mitarbeiter*innen wählt nach Ablauf der Bewerbungsfrist aus allen Bewerbungen je drei Projekte pro Kategorie aus. Vom 7. bis 20. Mai 2021 kann dann online für die Favoriten abgestimmt werden. Gewinner des Wettbewerbs sind die drei Projekte, die in ihrer Kategorie jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Zusätzlich zu den Gewinnern wird die EnBW-Jury selbst ein viertes Ge- winnerprojekt auswählen. Im Sommer rücken die EnBW-Ma- cher*innen dann mit Kraft und Köpfchen je einen Tag lang an. Mit im Gepäck sind bis zu 5.000 Euro, mit denen Kosten für Material und Fachpersonal gedeckt werden können. Die EnBW beobachtet die Entwicklung zum Coronavi- rus (COVID-19) sehr genau. Falls erforderlich, erfolgt die Umsetzung der Projekte auch unter Einhaltung geltender Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen. Für Bewer- bungen ist es auf jeden Fall von Vorteil, wenn sich das Wunschprojekt im Freien umsetzen lässt. Alle Informationen zur Bewerbung und das Bewerbungs- formular finden Sie unter www.enbw.com/macherbus Thomas Kuttruff EnBW Energie Baden-Württemberg AG - Unternehmens- kommunikation, 0721-6317934, t.kuttruff@enbw.com Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf Noch Fragen?! Am 29. Januar fand der erste virtuelle InfoAbend der Edith-Stein-Schule Ravensburg & Aulendorf statt. Vielen Dank für das große Interesse. Sämtliche Informationen, Videoclips und Präsentationen zu den Schularten und den Bildungsangeboten der Edith-Stein-Schule stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin auf unserer Homepage www.ess-rv.de zur Verfügung. Sie haben sich bereits umfassend auf unseren Seiten in- formiert und haben noch offene Fragen zum beruflichen Gymnasium oder zu den Berufskollegs? Diese beantwor- ten wir Ihnen gerne jeden Freitag im Video-Chat: • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin berufliches Gymnasium, Frau Brigitte Schürmann, immerfreitags von 15.00 bis 15.30 Uhr • Video-Chat mit der Abteilungsleiterin Berufskollegs, Frau Maike Kurzawa, immerfreitags von 15.30 bis 16.00 Uhr Die Links zu den Video-Chats finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage www.ess-rv.de. Technische Werke Schussental Anreiz für den Klimaschutz Heizungspumpentausch, Dachbegrünung oder Elek- tromobilität – TWS unterstützt mit eigenem Förder- programm Wer im eigenen Umfeld genau hinschaut, kann viel fürs Klima tun – und die Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) unterstützt dabei. Denn das Versorgungs- unternehmen hat sein Förderprogramm für seine Kun- den neu aufgelegt und bezuschusst viele Maßnahmen von Haushalten und Betrieben. „Energie effizienter zu nutzen, ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz. Je- der kann hier aktiv werden, für unsere Kunden bieten wir deshalb zusätzliche Unterstützung“, sagt Robert Sommer, Bereichsleiter Markt der TWS. Über zehn verschiedene Positionen umfasst das Energie- und Umweltprogramm des Ravensburger Versorgers. Das Schöne daran: Auch wenn Maßnahmen bereits durch ein Programm von Bund oder Land mitfinanziert wurden, kommt die Förderung der TWS noch obendrauf. Neben dem Einbau von Block- heizkraftwerken mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro unterstützt die TWS beispielsweise auch die Umstellung auf hocheffiziente Heizungstechnik. „Der Wärmesektor spielt eine große Rolle beim Klimaschutz. Denn gerade in Deutschland stammt fast die Hälfte der klimaschädli- chen Emissionen aus Heizungen. Hier wollen wir Impulse geben“, macht Robert Sommer deutlich. Auch wer eine zertifizierte Energieberatung in Anspruch nimmt, kann ei- nen Zuschuss aus dem TWS-Förderprogramm erhalten. Mobilität und Dachflächen im Blick Selbst Mieter können die Chance ergreifen und Sonnen- strom mit Photovoltaikmodulen für den eigenen Bedarf erzeugen – ein Balkon genügt als Fläche für die soge- nannten Plug-in-Anlagen. Die Investition in eines dieser Minikraftwerke unterstützt die TWS ebenso wie einen Stromspeicher, der eine größere Photovoltaikanlage er- gänzt, oder die Ladebox fürs Elektroauto. Denn selbst er- zeugten Strom vor Ort zu nutzen, ist besonders effizient und günstig. Zudem schafft dies einen ganz persönlichen Bezug zu Energie. Selbst kleine Oasen in luftigen Höhen sind im Förderprogramm berücksichtigt: Eine begrün- te Dachfläche dämmt im Winter zusätzlich und puffert sommerliche Hitze. Außerdem nimmt es Regenwasser auf und entlastet so kommunale Entwässerungssysteme. Und die Pflanzen auf dem Dach? Die nutzen das CO2 aus der Umgebung, weil sie es zum Wachsen benötigen. „So entstehen kleine, aber feine Lebensräume für Kleinstle- bewesen“, schließt Robert Sommer. Nähere Infos und Links zu den entsprechenden Förderan- trägen gibt es auf der Internetseite der TWS unter www. tws.de/foerderprogramme. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . Bei Interesse: wohnungbaindt@gmx.de GESCHÄFTSANZEIGEN KFZ-MARKT IMMOBILIEN ANKAUF ÄRZTE NACHRUFE Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 MIETANGEBOTE 39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€39,90,-€ 29,90 € Ihr Immobilienverkauf - ist bei uns in sicheren Händen Wir suchen für Außendienstmitarbeiter eines süddeutsch. Unternehmens ein gepflegtes 1-2 Familienhaus (Möglich- keit für Büro) mit Garage od. Carport. Rufen Sie uns an. Wir sind für Sie da: seröse Beratung, schnelle Abwicklung! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 Praxis Dirk Molder Facharzt für Allgemeinmedizin, Mochenwangen Liebe Patienten, wegen Urlaub bleibt die Praxis von Mo., 22.02.2021 bis einschließlich Fr., 05.03.2021 geschlossen Vertretung übernimmt: Dr. Görtz, Mochenwangen, Tel. 2616, tel. Voranmeldung Dr. Hartmann, Baindt, Tel. 4944, tel. Voranmeldung NACHRUF Wir trauern um unser Vereinsmitglied Herrn Eugen Wöhrle Am 24. Januar 2021 verstarb unser langjähriges Mitglied Eugen Wöhrle. Wir verlieren mit Eugen Wöhrle einen engagierten und liebenswürdigen Kameraden, der sich aus innerer Überzeugung für die Soldatenkameradschaft eingesetzt hat. 49 Jahre war Eugen Mitglied in der Soldatenkameradschaft e.V. Baindt und hat sich in dieser Zeit immer bereit erklärt, an den Aufgaben des Vereins teilzunehmen. 40 Jahre war er im Ausschuss als Beisitzer tätig und begleitete genau so lang die Fahne als Abordnung. Er war immer hilfsbereit und wenn man ihn brauchte war er da. Danke für deine tolle Kameradschaft und wunderbare Zeit, die wir mit dir verbringen durften. Eine Ehrenpflicht wird es für uns alle sein, das Andenken des Verstorbenen zu bewahren. Für die Soldatenkameradschaft e.V. Baindt Die Vorstandschaft 2-Zi. Einliegerwohnung in Baindt (Nähe Ortsmitte) an Einzelperson zu vermieten. Ca. 63 qm, sep. Eingang, Stellplatz. Mietpreis 500€ + Nk. T. 015161604002 3-Zimmer-Wohnung in Baindt Neubau, Erstbezug ab 01.03.2021. EG, 85 m², Einbauküche, FBH, Terrasse, Keller, 2 Stellplätze. KM 850 , Küche 50 , NK 250 . 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SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 56 80 – 0, E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de Als Zusammenschluss der beiden renommierten Kanzleien SPK Storz & Kollegen in Weingarten und SPK Zoll + Kollegen in Friedrichshafen sind wir als Unternehmens- gruppe auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsbera- tung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von ca. 100 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 18 Berufsträger mit der mehrfachen Qualikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Wer hoch hinaus möchte, braucht eine gute Grundlage. Für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben ist eine fundierte und professionelle Ausbildung eine wichtige Voraussetzung. Wir bieten - Ein attraktives Vergütungspaket mir verschiedensten freiwilligen Zusatz- leistungen - Eine zukunftssichere Tätigkeit mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag - Individuelle Karriereförderung - Flexible Arbeitszeiten - Ein familiäres und zugleich profes- sionelles Betriebsklima in einem dynamischen Team Lohnbuchhalter (m/w/d) – gerne auch Quereinsteiger – zur selbstständigen Betreuung eines abgegrenzten Mandantenkreises für den Bereich Lohnbuchhaltung. Die SPK-Unternehmensgruppe ist auf den Gebieten der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und der Unternehmensberatung tätig. Wir üben diese Tätigkeit in einem Team von über 40 Mitarbeitern aus. In diesem Team sind 11 Berufsträger mit der mehrfachen Qualifikation eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts. Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Ihre Bewerbung Sie sind neugierig geworden? Dann freuen wir uns auf die Zusendung Ihrer elektronischen Bewerbungsunterlagen per E-Mail unter Angabe Ihrer Gehalts- vorstellung. SPK Storz & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH Herrn Jürgen Weber Hähnlehofstraße 37 | 88250 Weingarten | Tel.: + 49 (0) 751 / 5680160 E-Mail: juergen.weber@spkgruppe.de | www.spk-gruppe.de STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 6 „Wie verfasse ich mein Testament?“ Bei uns finden Sie Rat! www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Hu Hu Huu Der Wolf kommt sozial, konsequent, familienfreundlich, beharrlich, ausdauernd, unnachgiebig im Schutz unserer demokratischen Werte Jonathan Wolf Kandidat für die Landtagswahl und Zweitkandidat Antonio Hertlein www.wolf-hertlein.de Jonathan Wolf Kandidat für die Landtagswahl Durch eine Umstrukturierung des Gewerbebetriebes schließen wir unser Ladengeschäft. Unser Raumausstatter Betrieb läuft aber wie gewohnt in vollem Umfang weiter! Gerne führen wir weiterhin für Sie aus: • Bodenbelags- u. Parkettarbeiten • Sicht- u. Sonnenschutz • Dekoration- u. Polsterarbeiten Nach Terminvereinbarung bieten wir Ihnen weiterhin Mustervorlagen bei uns im Gewerbebetrieb vor Ort, oder bei Ihnen Zuhause. Ebenfalls besteht für Sie die Möglichkeit bei unserem Lieferanten W. & L. Jordan in Ravensburg, Franz Xaver Honer Str. 1, eine vollumfängliche Ausstellung der gesamten Raumaus- stattung auf über 200 m2 zu besuchen. Nach telefonischer Voranmeldung, Tel. 0751 3593415, ist auch hier eine qualifizierte Beratung jederzeit gewährleistet. Zubehörartikel der Raumausstattung und Pflegemittel sind weiterhin bei uns erhältlich. GROSSE KANZLEI – KLEINE TEAMS ARBEITEN SIE BEI UNS IN RAVENSBURG! WWW.SCHNEKENBURGER-STB.DE Wir bieten einen krisensicheren Job, anspruchsvolle Tätigkeiten, flexible Arbeitszeiten, gute Aufstiegs- und Karrierechancen, Kinderbetreuung, betriebliche Altersvorsorge und viele weitere Benefits! Ausbildungsplätze zur/zum: - Steuerfachangestellten m|w|d - Kauffrau /-mann für Büromanagement m|w|d - Kauffrau /-mann für Digitalisierungsmanagement m|w|d Festanstellung als: - Steuerfachangestellte/r m|w|d - Steuerfachwirt/in m|w|d Duales Studium zur/zum Bachelor of Arts (B.A.) - Steuern m|w|d JETZT BEWERBEN BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort GESCHÄFTSANZEIGEN WAHLANZEIGEN/PARTEIEN VERANSTALTUNGEN[mehr]

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        Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 14. Mai 2021 Nummer 19 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Gemeindeeigenes Nahwärmenetz Seit 2014 betreibt die Gemeinde Baindt auf dem Areal der Klosterwiesenschule ein eigenes Nahwärmenetz. Zwei erdgasbetriebene und wärmegeführte Blockheizkraftwerke versorgen die Klosterwiesenschule zu 96 Prozent mit eigen produziertem Strom. Neben der Schule und Sporthalle werden bisher der Kindergar- ten „Sonne, Mond und Sterne“, die Schenk-Konrad-Halle, das Rathaus, die Asyl- und Obdachlosenunter- kunft, einige private Haushalte sowie der neue Lebensmittelmarkt Feneberg mit der gemeindeeigenen Wärme versorgt. Zukünftig soll auch das neue Wohnquartier Fischerareal an das gemeindeeigene Nahwärmenetz ange- schlossen werden. Im Fischerareal wird ein modernes und energetisch effizientes Wohnquartier entstehen. Die Gebäude werden auch aufgrund hoher Fördermittel im KFW-Effizienzhausstandard gebaut. Der aktuelle Energiemix aus Kraft-Wärme-Kopplung und Gaskessel soll zukünftig durch einen überwiegen- den Anteil aus regenerativen Energieträgern ergänzt werden. Damit ist sichergestellt, dass der Nahwär- memix den Anforderungen der Fördermittelgeber entspricht und vor allem ein höherer Anteil an rege- nerativer Energie für alle im Nahwärmenetz bereitgestellt wird. So wird auch der eingeschlagene Weg in Richtung Klimaneutralität weiter voran getrieben. Denkbare regenerative Energieträger für die Umrüstung des Nahwärmenetzes in Baindt sind Holzpellets, Hackschnitzel oder auch weitere regenerative Energie- träger. Die Gaskessel dienen zukünftig lediglich zur Abdeckung der Spitzenlast und zur Ausfallsicherheit. Das Nahwärmenetz mit regenerativem Energiemix trägt einen wichtigen Teil dazu bei, um den Effizienz- hausstandard erreichen zu können. Mit Hilfe der Umrüstung soll die CO2-Bilanz des Nahwärmenetzes in Baindt gesenkt werden. Auf dem Weg zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes und der Gemeinde Baindt ist dies ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Stellenausschreibungen In unserem Abwasserzweckverband Mittleres Schussental (AMS) haben sich die Gemeinden Baindt, Berg, Fronreute und Wolpertswende zusammengeschlossen. Die Kläran- lage in Kanzach ist auf 25.000 Einwohnerwerte ausgelegt. Der Abwasserzweckverband Mittleres Schussental sucht für das Klärwerk in Berg bei Ravensburg eine engagierte Betriebsleitung (m/w/d). Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefris- tet zu besetzen und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 %. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 9a nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Bereitschafts- und Wochenenddienste wer- den mit Zuschlägen vergütet. Tätigkeiten • Umsichtige und engagierte Führung und Organisa- tion der Kläranlage • Personalverantwortung für derzeit vier Beschäftigte • Überwachung und Steuerung der Mess- und Regel- technik • Weiterentwicklung der Anlagentechnik • Optimierung des wirtschaftlichen Betriebs • Dokumentation der Betriebsdaten • Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen Ausbildung und Qualifikation • Abwassermeister/in oder • Fachkraft für Abwassertechnik mit Berufserfahrung und Bereitschaft zur Meisterausbildung Sind Sie belastbar und verantwortungsbewusst, kön- nen Sie selbständig, flexibel und eigenverantwortlich arbeiten und haben das nötige Gespür für Lösungen, sowie einen Führerschein Klasse B? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Unser Versprechen - Unsere Verpflichtung Wir bieten Ihnen einen krisensicheren Arbeitsplatz mit betrieblicher Altersvorsorge. Auf dieser Leitungspositi- on in der im schönen Schussental eingebetteten Klär- anlage haben Sie alle Möglichkeiten: Beruflich erwartet Sie die Chance, eigene Ideen einzubringen, Visionen umzusetzen und sich vielfältig weiterzuentwickeln. Pri- vat liegen mit der attraktiven Region nahe des Boden- sees und des Voralpenlandes alle Freizeitaktivitäten praktisch vor der Haustüre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis 20.06.2021 und werden schon bald Teil eines großartigen Teams! (Abwas- serzweckverband Mittleres Schussental, Bergstr. 35, 88276 Berg oder per E-Mail: m.hugger@berg-schussental.de, www.azv-mittleres-schussental.de) Für Fragen steht Ihnen die technische Verwalterin, Frau Manuela Hugger, unter der Rufnummer 0751/56084-13 gerne zur Verfügung. Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: In der Zeit von 14.30 bis 16.00 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheib- ner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapo- theke.de). Mittwoch: Von 18.00 bis 19.00 Uhr gibt es in der Schenk-Konrad-Halle die Möglichkeit sich unter Anleitung des DRK Bereitschafts- dienstes Baienfurt-Baindt auf das Coron- avirus zu testen. Voraussetzung für den Schnell- bzw. Selbsttest ist eine Anmel- dung über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/gemein- de-baindt/aktuelles- Donnerstag: In der Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr und von 16.00 bis 17.30 Uhr werden Testungen in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusam- men mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung angeboten. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal- Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: Von 17.00 bis 19.00 Uhr bietet der CDU Ortsverband unter Anleitung ihrer medi- zinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle an. Unter fol- gendem Link können online Termine verein- bart werden: https://www.cdu-baindt.de. Testpflicht Kindergarten Seit Mittwoch, 12.05.2021, gilt für die Kinder in den Kin- dergärten im Landkreis Ravensburg eine Testplicht und somit für alle Baindter Einrichtungen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises regelt, dass Kinder, die in die Einrichtungen kommen, verpflichtend getestet werden müssen, so lange die Inzidenz über 100 im Landkreis liegt. Das Landratsamt begründet die All- gemeinverfügung damit, dass die epidemische Lage im Landkreis Ravensburg trotz der Notbremse sehr ange- spannt sei und der Anteil der Virusvarianten sich erhöht hat. Das bisherige Infektionsgeschehen in den Kitas zeigt, dass auch hier verstärkt getestet werden sollte, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und Infektionsketten zu unterbrechen. Für die Bekämpfung der Pandemie ist es wichtig, mög- lichst alle Ansteckungen mit dem Coronavirus frühzei- tig zu erkennen und so die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu un- terstützen. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Mobile Geschwindigkeitsmessungen im März 2021 - Ergebnisse - Straße Anzahl der Anzahl der Tempolimit Höchst gemessenen Fahrzeuge Überschreitungen km/h geschwindigkeit km/h Boschstraße 96 4 30 41 Thomas-Dachser-Straße 314 13 70 118 Gartenstraße 5 0 50 26 Seit dem 9. Mai gelten Erleichterungen für Geimpfte und Genesene Welche Nachweise müssen Geimpfte und Genesene vorlegen? • Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen - zum Beispiel den gelben Impf- pass. Je nach Impfstoff bedarf es ein oder zwei Impfungen für einen vollständigen Schutz. Seit der letzten er- forderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Ge- ruchs- oder Geschmacksverlust. • Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten. Eine Augenweide ist nicht unbedingt eine Bienenweide Wir erleben derzeit ein ungeahntes Artensterben und alle, private Haushalte, Landwirte, Gewerbebetreiben- de sowie Kommunen, sind gefordert diesem entgegen- zuwirken. Wir müssen den Begriff „schön“ neu definie- ren, nicht alles was schön aussieht, ist beispielsweise für Insekten wertvoll. Zum Beispiel mag der Löwenzahn auf den ersten Blick als Nahrungsquelle unbedeutend oder sogar überflüssig wirken, so ist er doch wertvoll und bietet Nahrung und Nektar für Wildbienen und andere Insekten. Somit trägt auch der Löwenzahn zu mehr Biodiversität bei und letztendlich dazu, dass wir es schön haben und dass es uns gut geht. Offene Sand- , Lehm- oder Schotterböden, die nicht umgegraben und lückig bepflanzt werden, bieten darüber hinaus ideale Nistgelegenheiten für Wildbienen. Jeder noch so kleine Beitrag bzw. jede kleine Wiese für unsere Bie- nen und Insekten hilft, den Artenverlust zu verringern. Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbstverständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betre- ten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen- Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Ist Ihr Hund bei der Gemeinde angemeldet? Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wichtige Steuer- und Gebührentermine 2021 15.05.2021 2. Rate der Grundsteuer 15.05.2021 2. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.05.2021 2. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 01.07.2021 Jahreszahlung Grundsteuer 2021 15.08.2021 3. Rate der Grundsteuer 15.08.2021 3. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.08.2021 3. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren 15.11.2021 4. Rate der Grundsteuer 15.11.2021 4. Vorauszahlung Gewerbesteuer 15.11.2021 4. Abschlag Wasser- und Abwassergebühren Die Steuerpflichtigen, die keine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Beträge rechtzeitig un- ter Angabe des Kassenzeichens an die Gemeindekasse zu bezahlen. Zukünftig werden durch die Gemeindekasse keine Zah- lungserinnerungen mehr verschickt. Bei Zahlungsverzug müssen sie mit einer kostenpflichtigen Mahnung (4,00 € Mahngebühren + Säumniszuschlag) rechnen. Die Gemeinde Baindt bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen. Die Vorteile dieses Verfahrens sind: - Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Konto abgebucht - Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säum- niszuschläge - Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank/Post - Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend Die Einzugsermächtigung kann jeder Zeit widerrufen werden. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 15. Mai/Sonntag, 16. Mai Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 15. Mai Kloster- Apotheke in Weingarten, Karlstraße 13, Tel.: (0751) 56 02 60 Sonntag, 16. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Mai 19.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 21.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Frau Roswita Schropp feierte am 9. Mai 2021 ihren 80. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir der Jubilarin alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Herzlichen Glückwunsch den Eheleuten Cäcilia und Karl Bohner zu ihrer Diamantenen Hochzeit Im Namen der Gemeinde Baindt gratuliere ich dem Jubelpaar sehr herzlich und wünsche alles Gute für den weiteren gemeinsamen Lebensweg. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und einen Geschenkkorb der Gemeinde Baindt sowie eine Ehrenurkunde des Ministerpräsiden- ten Winfried Kretschmann. Simone Rürup Bürgermeisterin Schulnachrichten Förderverein Klosterwiesenschule Der Förderverein sagt DANKE in Zeiten der Pandemie Die Grundschule geschlossen, Fernun- terricht, nur wenige Kinder in der Notbetreuung, die die Spielgeräte und Räumlichkeiten nutzen, für die der För- derverein immer gern bei neuen Anschaffungen unter- stützt. Keine Ausflüge, die gefördert werden könnten... ... und doch ist die Mehrbelastung für alle an der Grund- schule Baindt in diesen Zeiten höher denn je! Im letzten Jahr hat der Förderverein Klosterwiesenschule e.V. deshalb allen SchülerInnen ein Springseil zukommen lassen, um ihnen in dieser anstrengenden Zeit eine kleine Freude zu machen. Jetzt sind die Lehrerinnen und MitarbeiterInnen dran: Ob Lehrerin, Sekretärin, Mitarbeiterin in der Betreuung oder Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 der Mensa, Hausmeister oder Studierende im Praktikum – alle erhielten vom Förderverein eine kleine Topfrose als Dank für ihren Einsatz in diesen Zeiten! DANKE! Im Namen des Fördervereins Renate Stratmann (Schriftführerin) Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand Passamt, An-/Abmeldung, 9406-12 Führerschein, Fischerei und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Weber 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Frau Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Zur Information Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefonvorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Heraus- forderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Personenkreis Informationen geben, wie ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Veranstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Menschen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Einladung zur Vortragsreihe „Leben mit Sehbehinderung“ Der Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e. V. (BSV-W) lädt zu einer Veranstaltungsreihe unter dem Motto „Leben mit Sehbehinderung“ in Form von Telefon- vorträgen ein. Nachlassende Sehkraft tritt oft unerwartet ein und stellt die Betroffenen, aber auch die Angehörigen und Freunde vor große Fragen und Herausforderungen. Mit der Vortragsreihe möchten wir dem genannten Per- sonenkreis Informationen geben, wie ein selbstständi- ges und selbstbestimmtes Leben trotz Sehbehinderung möglich ist. Zunächst sind 3 Veranstaltungen geplant: 19. Mai 2021: Selbstbestimmt im Alltag mit Sehbehinderung Referentin: Sabine Backmund, Projekt SiA (selbstständig im Alltag) eröffnet, nach Begrüßung durch die 1. Vorsitzende Angelika Moser, die Ver- anstaltungsreihe. 9. Juni 2021: Hilfsmittel im Alltag für blinde und sehbehinderte Men- schen Referenten: Gerd Widmann, Hilfsmittelbeauftragter BSV Württemberg Gertrud Vaas, Leiterin der Bezirksgruppe Alb-Donau-Riss 14. Juli 2021: Was bedeutet eine Sehbehinderung oder Blindheit für Angehörige und Freunde? Referentin: Carolin Mischke, Sehbehindertenbeauftragte BSV Württemberg Zeit: jeweils 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr. Bitte wählen Sie sich ein unter 0711 97469968, nach der Ansage geben Sie bitte die PIN 5386 ein, nennen nach dem Ton ihren Namen und bestätigen mit der Raute-Taste am Telefon (rechts unten). Zugelaufen Schwarze Kätzin, fast blind, älter, längeres Haar, ist am 03.05. in der Rosenstraße zugelaufen. Wer diese zahme Kätzin, leider ohne Tattoo und Chip, vermisst, möchte sich bitte bei Hundefreunde Baindt e.V., Bri- gitte Wild, Telefon 0171 6923474 melden. Landratsamt Ravensburg Geflügelpest im Kreis Ravensburg erfolgreich be- kämpft Die Geflügelpest in den beiden betroffenen Ausbruchs- regionen Isny und Bad Wurzach wurde erfolgreich be- kämpft. Damit endet am Freitag, 07.05.2021 das verfügte Aufstallungsgebot für Geflügel in den Sperrbezirken, so dass die Tiere wieder im Freien gehalten werden dürfen. Auch ein Verbringen und Zukaufen von Tieren wird wieder möglich und Beschränkungen hinsichtlich der Eier- und Geflügelfleischvermarktung gelten ebenfalls nicht mehr. Insgesamt mussten durch die vier Ausbrüche in kleinen Geflügelhaltungen auch mehrere Hühner in Kontaktbe- trieben getötet werden. Von den Einschränkungen waren ca. 740 Geflügelhalter betroffen. Obwohl sich Verdachts- fälle in angrenzenden Gemeinden alle als negativ erwie- sen, ist weiterhin Vorsicht beim Zukauf geboten und die Biosicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/oeffentliche +bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 15.Mai - 23. Mai 2021 Gedanken zur Woche Die wichtigste Stunde Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart, der bedeutendste Mensch ist immer der, der dir gerade gegenübersteht, und das notwendigste Werk ist immer die Liebe. Meister Eckhart Samstag, 15. Mai 17.30 Uhr Baienfurt- Pfingstnovene in der Kirche (öffentlich, mit Eintragung im Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Gemeinschaftsgotesdienst für die Erstkommunionkinder (nicht öffentlich) Sonntag, 16. Mai - 7. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Baindt - Familiengottesdienst (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Paula und Franz Wucherer) 10.00 Uhr Baienfurt - Wort-Gottesfeier mit Kommunio- nausteilung (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Familienwortgottesfeier mit dem Kindergarten St. Ulrich (öffentlich, mit Eintra- gung am Schriftenstand) 18.30 Uhr Baienfurt - Pfingstnovene in der Kirche (öf- fentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Dienstag, 18. Mai Kein Schülergottesdienst Mittwoch, 19. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.00 Uhr Baindt - Seniorenmaiandacht in der Kirche (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Donnerstag, 20. Mai Kein Schülergottesdienst Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 11.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier im Pflegeheim Seli- gen Irmgard (nicht öffentlich) Freitag, 21. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hedwig und Paul Krzikalla. Monika Kronen- berger, Karl Kuch) 15.30 Uhr Baindt - Wortgottesfeier für die Erstkommu- nionkinder (nicht öffentlich) Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platz- reservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt -Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 11.15 Uhr Baienfurt - Taufe von Liana Montag, 24. Mai - Pfingstmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Jahrtag: Baptist Elbs) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Gottesdienste in der Bittwoche Am Dienstagabend um 19.00 Uhr feiern wir einen Bitt- gottesdienst in der Kirche an Stelle der Bittgänge. Der Gottesdienst an Christi Himmelfahrt beginnt um 10 Uhr in der Kirche. Dekan Schmid, Weingarten hat darum gebe- ten, den Blutfreitag in den Gemeinden mit einem Gottes- dienst zu begehen. Zur Blutfreitagsandacht um 7 Uhr sind die Blutreiter mit ihren Familien und die Gemeinde herzlich eingeladen. Für die Festpredigt am Abend von Christi Himmelfahrt mit Bischof Gebhard Fürst und den sehr reduzierten Blutritt am Freitag sind Livestreams vorgesehen. Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP-Masken (Einwegmasken) oder FFP2-Masken, Masken KN95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Erstkommunion 2021 Am Freitag, 21. Mai findet um 15.30 Uhr unsere nächste Wortgottesfei- ern zur Erstkommunionsvorberei- tung in der Kirche statt. Bitte denkt an euer Erstkommuni- onbuch, Mäppchen, Schere, Kleb und Mundschutz. Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE43 6505 0110 0079 4009 85 BIC SOLADES1RVB Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unsere Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr (vorerst nur telefonisch erreichbar) Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Baienfurt - Mariä Himmelfahrt Pfingstnovene Pfingstnovene ist das tägliche Gebet zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Ihr Ursprung liegt im 9-tägi- gen Gebet um den Heiligen Geist, wie es die Apostel und die Jünger mit Maria nach der Himmelfahr praktizierten. Liebe Gemeinde, unter dem Leitgedanke aus der Apostelgeschichte „Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gese- hen und gehört haben“ (Apg 4,20) werden wir uns auch dieses Jahr zu der 9-tägigen Novene in unserer Kirche treffen. Eingeladen sind alle, die mit uns gemeinsam um eine Neuausgießung des Heiligen Geistes beten wollen. Folgende Gebetsanliegen sind uns wichtig: - für den Frieden, besonders in den Krisengebieten der Welt, - für Papst Franziskus, unsere Bischöfe, Priester, Dia- kone und kirchliche Berufe, - für unsere Seelsorgeeinheit Baienfurt-Baindt, - für die Gemeindeerneuerung in unserem Land, - für die Coronavirus-Pandemie auf der ganzen Welt - für alle Kranken und persönliche Anliegen. Beginn der Novene ist am Blutfreitag täglich von 18.30 Uhr - 19.00 Uhr bis Samstag vor Pfingsten. Am Samstag 15.05.2021 ist die Pfingstnovene von 17.30 Uhr - 18.00 Uhr ebenfalls um diese Zeit am Samstag, 22.05.2021. Auf Ihr Kommen freuen sich das Pfingstnovenenteam Einladung zum Seniorentreff - Maiandacht Wir laden Sie herzlich ein zu unserer Seniorenmaiandacht mit Herrn Pfar- rer Staudacher am Mittwoch, 19. Mai 2021, um 14.00 Uhr, in unsere Pfarrkirche St. Johannes Baptist. Der Monat Mai ist der Verehrung der Gottesmutter Maria gewidmet. Das farbenfrohe Aufblühen der Natur, die Blu- men und Blüten symbolisieren Maria in ihrer Gnadenfülle, sie wird als die „schönste Blume“ besungen. Feiern Sie mit uns diese Maiandacht, wir freuen uns auf Sie. Sie brauchen sich nicht anzumelden, aber für die An- dacht gelten die aktuellen Pandemieregeln. ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Von 13. Bis 16. Mai 2021 findet der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. ist auch dieser Kirchentag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ – unter diesem Leitwort werden die Gottesdienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstaltungen digital und dezentral über das Internet ausgestrahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Von 13. Bis 16. Mai 2021 fin- det der 3. Ökumenische Kirchentag in Frankfurt am Main statt. Wie alles ist auch dieser Kirchen- tag den Auswirkungen der Coronapandemie unterworfen. „schaut hin“ - unter diesem Leitwort werden die Gottes- dienste, Podien, Workshops und alle anderen Veranstal- tungen digital und dezentral über das Internet ausge- strahlt. Auf der Internetseite des ÖKT finden sich alle Informationen zur digitalen Teilnahme. Alle Programme, die ins Netz übertragen werden, können kostenlos und ohne vorherige Anmeldung abgerufen werden. Alle Infos unter www.oekt.de. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Christus spricht: Wenn ich erhöht werde von der Erde, so will ich alle zu mir ziehen. Joh 12,32 Sonntag, 16. Mai Exaudi 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst mit Abendmahl mit ANMELDUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 88255 Baienfurt Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 Wochenspruch: Singet dem HERRN ein neues Lied, denn er tut Wunder. Sonntag, 02. Mai Kantate 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche Sonntag, 09. Mai 9.30 Uhr !!! Baienfurt Gottesdienst in der ev. Kirche (Dieser Gottesdienst findet wegen der 1. Konfirmation um 11 Uhr Stunde früher statt.) --- Unter folgender Telefonnummer können Sie eine Kurz Sekunden) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 --- 2. Teil: Fürchte dich nicht! Gott ist da. – Unter folgender Telefonnummer kön- nen Sie eine Kurz-Andacht (60 Sekun- den) von Pfarrer Martin Schöberl zum aktuellen Wochenspruch hören: 0751/20222223 _________________________ Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 4. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wer hat das Ruder in der Hand? Christus hat keine Hände, nur unsere Hände, um seine Arbeit zu tun. - Eine Einsicht aus unseren Tagen, die zwar fromm klingt, aber nach Calvins aus der Bibel gewonne- nen Einsicht trotzdem falsch ist. Im vierten Teil seines Kapitels zu Gottes Providenz schreibt er, dass Gott „gewissermaßen das Ruder hält und also alle Ereignisse lenkt“. Diese Überzeugung entbindet den Menschen auf keinen Fall seiner Verantwortung, aber sie wälzt eben auch nicht alle Last auf den Menschen, weil sie ihn erdrücken würde. Der Mensch ist Mensch und nicht Gott, auch wenn er sich in diesen Tagen immer wieder so aufführt, als wäre er es. Calvins Überzeugung, dass Gott am Ruder steht, macht deutlich, wohin unser Leben sich im letzten immer aus- richten kann. Wir sind als Menschen damit keinem blinden Schicksal ausgeliefert. Auch nicht der Konstellation der Gestirne, deren Bedeutung nicht nur in Calvins Tagen, son- dern bis heute von vielen Menschen maßlos überschätzt wird, wenn sie in ihrem Horoskop nach Orientierung für den Tag suchen, statt in der Bibel, wo sie diese auch tat- sächlich finden würden. Calvin lenkt also unseren Blick vom Vorletzten, von allem, was in der Welt ist auf das Letzte, von dem alles her- kommt und auf den es hinläuft. Deshalb warnt er davor, anzunehmen „Glück und Unglück hänge von Bestimmung oder Vorbedeutung der Gestirne und nicht von Gottes Wil- len ab.“ Er hält dagegen fest, dass „die Geschöpfe keinerlei ungeordnete Macht, Wirksamkeit oder Bewegung in sich tragen, sondern dass (...) nichts geschieht, was nicht nach (Gottes) Wissen und Willen beschlossen wäre.“ Es geht Calvin hierbei um eine Zuversicht, mit der wir vom christlichen Glauben her unser Leben bestreiten können. Gott lenkt die Welt - Punkt. Und noch eins gilt von der Bibel hat: Wir sind seine Ver- walter. Er könnte es - sicher sogar besser - auch ohne uns. Wenn er wirklich nur unsere Hände hätte, um seine Arbeit in der Welt zu tun, dann Gnade uns Gott! Das Fortbestehen der Welt hängt sicher nicht von uns Menschen ab - was wäre das für eine maßlose Selb- stüberschätzung! Wer sich mit der Natur und dem ökolo- gischen Gleichgewicht der Erde beschäftigt, ahnt schnell: Die Welt wäre sogar ein friedlicherer und besserer Ort ohne uns Menschen und unsere massiven Eingriffe in die Umwelt - und doch hat sich Gott für uns entschieden. Im 1. Buch der Bibel heißt es: „Lasst uns Menschen ma- chen. Nach unserem Bildnis - als unser Gegenüber.“ - So hat sich Gott, dessen Wesen Gemeinschaft und Liebe ist, für die Gemeinschaft mit uns entschieden, auf die wir Zeit unseres Lebens hinwachsen - auch wenn diese Gemein- schaft mit uns ihn teuer zu stehen kommt. Der tiefste Sinn unseres Lebens ist damit: wachsende, tiefere Gemeinschaft und Liebe zu Gott und zu seinen Geschöpfen. Aus dieser biblischen Einsicht in Gottes Wesen erklärt sich Calvins Überzeugung von Gottes „Fürsorge für jedes ein- zelne seiner Werke“. Darum geht es im Grunde. Nicht um den jahrhundertealten Streit, ob der Mensch nun in seinem Willen völlig frei ist, oder doch von Einflüssen gelenkt und was dann mit seiner Verantwortlichkeit für sein Tun und die Welt ist. Absolute Freiheit gibt es nur in der Phantasie und trotz- dem kommt niemand aus der Verantwortung heraus, die uns für die Welt und für unser eigenes Leben übertragen wurde. Calvin schließt mit der Feststellung: „Wir wollen also festhalten: Gottes Walten geschieht so, dass er alle einzelnen Geschehnisse lenkt, und so kommt alles aus seinem bestimmten Ratschluss; es geschieht also nichts aus ‚Zufall‘.“ Es geht Calvin im letzten damit weder um Spekulation über Metaphysik, noch um Weltdeutung auf der Grund- lage von Geheimwissen, wie sie in unseren Tagen in den kursierenden Verschwörungsmythen wieder hoch im Kurs steht. Er wendet sich vielmehr gegen solche menschen- gemachten Denk-Krücken, die Zusammenhängen in der Welt eine Rolle zumessen, die allein dem Schöpfer zusteht. Wer sich an Gott wendet, von wem alles herkommt und auf den wir alle zu leben, kann „die Sorge um die unge- wisse Zukunft auf den Willen dessen werfen, der stets verwickelten und verworrenen Dingen einen Ausgang zu geben weiß.“ - Einen besseren seelsorglichen Rat können wir auch heute nicht geben. Augustinus hat diese Einsicht in seinen sehr persönlichen Confessiones einmal so festgehalten: „Unser Herz ist unruhig. - Bis es Ruhe findet in dir, mein Gott.“ - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Evangelisches Pfarramt Baienfurt Öschweg 32 pfarramt.baienfurt@elkw.de 88255 Baienfurt Tel: 0751-43656 Fax: 0751-43941 Evangelisches Pfarramt Baienfurt-Baindt Evangelische Mitteilungen für Baienfurt und Baindt Pfarrer M. Schöberl, Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Öffnungszeiten: Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst per LIVE-STREAM Unsere Gottesdienste können in Echtzeit von zu Hause aus mitgefeiert werden. Den jewei- ligen Link dazu finden Sie auf unserer Home- page www.evangelisch-baienfurt-baindt.de. Der Gottesdienst bleibt dann für 72 Stunden über unseren YouTube-Kanal abrufbar. _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfi- zeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Kon- firmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemein- dehaus in Baienfurt statt. Im baden-württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mitt- Nummer 19 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 wochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt _________________________ Frauen sind freundlich, lie- bevoll, einfühlsam, nehmen stets Rücksicht auf die Be- dürfnisse von anderen und kümmern sich liebevoll um die Menschen, die ihnen na- hestehen. Und auch im Beruf meis- tern Frauen zwar dieselben Heraus forderungen wie Männer, sollten aber.„wei- cher“ auftreten, denn diese Sensibilität zuleben, ist ein Teil des Frau seins... Finden Sie sich in diesen Erwartungen an sieh selbst wieder? Ärgern Sie sich oft über sich selbst, wenn Sie mal wie- der nachgegeben haben, weil Sie so schlecht „Nein“ sagen können? Oder weil Sie nicht wissen, wie Sie Ihre Bedürfnisse kommunizieren können, ohne Ihr Gegenüber zu ver- letzen und/oder zu verärgern? Dann ist dieser Kurs genau richtig für Sie! Hier treffen Sie auf andere Frauen in Ihrem Alter, die ähn- liche Herausforderungen im Alltag zu bewältigen haben und lernen an vier Freitagabenden durch entsprechende Inputs und gezielte Übungen, wieSie künftig zwar freund- lich, aber bestimmt, Ihre eigenen Interessen vertreten können. Sowohl auf berufliche als auch auf private Themen be- zogen. Die Inhalte sind teilweise angelehnt, an die Gewaltfreie Kommunikation nach Rosenberg. ADRESSEN UND KONTAKTE Diakonisches Werk Oberschwaben Allgäu Bodensee Fachbereich Psychologische Beratung Weinbergstraße10, 88214 Ravensburg T + 49 751 95223-070 F + 49 751 95223-079 pbs@diakonie-oab.de www.diakonie-oab.de ANMELDUNGEN zum Kurs melden Sie sich bitte per E-Mail bei FrauTrunkan, unter: m.trunk@diakonie-oab.de Anmeldeschluss 31.05.2021 TERMINE Freitag, 23.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 30.07.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 06.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 13.08.2021 / 18:00 - 21:00 Uhr Freitag, 17.09.2021 / 18:00- 20:00 Uhr (Reflexionstermin) VERANSTALTUNGSORT Haus der Evangelischen Kirche (HEK) Weinbergstraße 10, 88214 Ravensburg KOSTEN Die Kostenbeteiligung je nach Teilnehmerinnenzahl be- trägt maximal 140 €. Weitere Infos zur Anmeldung und Terminein finden Sie auf unserer Homepage unter www.diakonie-oab.de _________________________ Auf eine ganz besondere Art kre- ativ hat sich unser sehr geschätz- ter Hubert Gärtner aus Baindt in Zeiten der Pandemie erwiesen. Er hatte nach einer Baumfällaktion am Bach in Sulpach den Gedanken nun nicht mit Pinsel und Far- be, sondern mit einem Kirschbaum und der Kettensäge aktiv zu werden. Heraus kam sein ganz persönlicher Jesus. Oh Herr Gärtner wundervoll Ihre Führung der Ket- tensäge und die ausdrucksstarke Bear- beitung dieses herrlichen Naturmaterials. Danke für Ihre Inspiration, wäre ein Kurs im Kreativen Montag denkbar? Wir hof- fen darauf. Für weitere Ideen sind wir immer dankbar bitte senden an Petra: p.neumann.sprink@gmx.de _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles Wir setzen uns für alle sozial benachteiligten Menschen ein. Denn wir wollen gerechte Lebensverhältnisse für alle. Mit unseren Forderungen für mehr soziale Gerechtigkeit erhöhen wir den Druck bei den Politikern. So auch Mitte April beim geplanten Impfgipfel des Landes. Dieser sollte Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 mit verschiedenen Vertretern der kommunalen Familie sowie Vertretern aus dem Gesundheitswesen stattfinden. Eine Beteiligung der Sozialverbände, Patientenvertretun- gen und sozialen Dienstleister war zunächst nicht vorge- sehen. Nach der Veröffentlichung einer gemeinsamen Pressemitteilung erhielten der Landesverbandsvorsit- zende des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg e.V., Hans-Josef Hotz, sowie Ursel Wolfgramm, Vorstandsvor- sitzende des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg, doch noch eine Einladung zum Landesimpfgipfel. Sie konnten somit aktiv die Interessen der älteren, behinderten, chro- nisch kranker und pflegebedürftigen Menschen sowie pflegender Angehöriger vertreten. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Netze BW PV-Anlage online anmelden im Kundenportal der Net- ze BW Der Ausbau erneuerbarer Energien in Baden-Württem- berg ist auch im Stromnetz der Netze BW deutlich sicht- bar: Allein im Jahr 2020 hat das Unternehmen fast 20.000 Einspeiseanfragen für erneuerbare Energien abgewickelt. Als größter Verteilnetzbetreiber Baden-Württembergs bringt die Netze BW so gemeinsam mit Netzkunden, In- stallateuren und Kommunen die Energiewende voran. Für Kunden der Netze BW wird es künftig noch einfacher, ihre neue PV-Anlage anzuschließen: Über ein digitales Kundenportal können sie ihre Anlage selbst anmelden und danach online die Fortschritte der Anfrage verfolgen, Sta- tus-Meldungen empfangen und ihre Unterlagen einsehen. Im Kundenportal werden die Besitzer der PV-Anlagen Schritt für Schritt durch die Anmeldung geführt. Zusätz- liche Hilfestellung bietet ein Film. Er zeigt, wie sie digital und unkompliziert eine Photovoltaik-Anlage an das Nie- derspannungsnetz anschließen können. Mehr Informationen zum Kundenportal: www.netze-bw.de/einspeiser/anschluss-pv Link zum Film: https://youtu.be/XFtwGpRut1I Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg Rotes Kreuz im Kreis Ravensburg fordert mehr Anstrengungen beim Bevölkerungsschutz Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen deutlich: Ein wirksamer Bevölkerungsschutz steht und fällt mit der Qualität der Infrastruktur und dem Engagement der Men- schen. Darauf weist das Rote Kreuz im Kreisverband Ravensburg anlässlich des Weltrotkreuztags am 8. Mai hin. Die in Baden-Württemberg größte Hilfsorganisation betont die gute Zusammenarbeit mit den Behörden und fordert eine Stärkung der Strukturen des Bevölkerungs- schutzes, um auf zukünftige Herausforderungen zielge- richteter und effizienter reagieren zu können. „Unsere stabile und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Behörden im Landkreis hat sich in der Pandemie be- währt und hat einen enormen Stresstest bestanden“, so Dieter Meschenmoser, der Präsident des DRK-Kreisver- bands. Der Landkreis könne sich auch weiterhin auf das Rote Kreuz und seine Einsatzkräfte verlassen. Mit Blick in die Zukunft weist der Verband darauf hin, dass der Ka- tastrophenschutz auf Dauer mehr Förderung benötige: Die Zuschüsse des Landes und des Bundes reichen nicht aus – beispielsweise hinsichtlich der Unterbringung der Fahrzeuge. Auch der Aufwand für die stetig steigenden behördlichen Anforderungen an die Verwaltungsauf- gaben und Ausbildungsstrukturen werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. „Die an sich vorbildlichen Einsatzstrukturen müssen ge- stärkt und endlich komplett durch das Land finanziert werden“, bezieht Dieter Meschenmoser Stellung. Die feh- lenden Mittel könne das DRK als Hilfsorganisation nicht weiterhin mit Spendenmitteln auffangen, Das Rote Kreuz stelle qualifizierte Einsatzkräfte, die sich ehrenamtlich für den Bevölkerungsschutz engagieren. Deren Motivation werde nicht durch lobende Worte allein, sondern auch durch eine intakte Infrastruktur gefördert. Also dann, wenn die öffentliche Hand die Kosten für Material und Fahrzeuge, deren Unterbringung samt Betriebskosten sowie die Kosten der Ausbildung der Helferinnen und Helfer auskömmlich finanziert. Das Deutsche Rote Kreuz stellt mit seinen Einsatzkräften das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes im Landkreis Ravensburg. Bei der Bekämpfung der Pandemie war das DRK im Kreisverband Ravensburg mit 450 Einsatzkräften Tausende von Stunden im Einsatz. Seit über einem Jahr hilft das Rote Kreuz, wo und wie es kann: im Impfzentrum, bei Schnelltestaktionen, bei der Unterstützung der Behörden in der Kontaktnachverfol- gung, in der Qualifizierung von Schnelltestern in Betrieben, in der Notbetreuung und in sozialen Brennpunkten. „Die Börde und die Bürger merken, dass wir ein verlässlicher Dreh- und Angelpunkt für verlässliche Hilfen und Vernet- zung aller Akteure im Bevölkerungsschutz, mit vielen Hil- feangeboten sind“, fasst Gerhard Krayss, Geschäftsführer beim DRK Kreisverband Ravensburg e.V. die Erfahrung der letzten zwölf Monate zusammen. Auch im Rettungsdienst kann das DRK auf eine eindrucks- volle Bilanz verweisen: Im vergangenen Jahr wurden die Rettungsteams des DRK- Rettungsdienstes Boden- see-Oberschwaben im Rettungsdienstbereich zu rund 92.500 Einsätzen geschickt. Rechnerisch gab es über das Jahr hinweg für die Rettungsdienstgesellschaft alle sechs Minuten einen Einsatz. Um in Minutenschnelle der Bevölkerung zu helfen, setzt allein das Rote Kreuz in den Landkreisen Ravensburg und Bodenseekreis an 14 Ret- tungswachen bis zu 20 Rettungswagen, 30 Krankentrans- portwagen und neun Notarzteinsatzfahrzeuge ein. „An unseren Rettungswachen bilden wir derzeit 87 Notfallsa- nitäter/-innen aus, um für die Zukunft eine hohe Qualität im Rettungsdienst gewährleisten zu können“, so Volker Geier, Geschäftsführer der DRK-Rettungsdienst gGmbH Am Weltrotkreuztag 8. Mai 2021 feierte der DRK e.V. sein 100-jähriges Bestehen. Im Jahr 1921 hatten sich die zum Teil bereits seit 1863 bestehenden deutschen Rot- kreuz-Landesvereine in Bamberg zu einem Dachverband zusammengeschlossen, der das gesamte Rote Kreuz in Deutschland vertritt. Bundesweit sind derzeit mehr als 430.000 Ehrenamtliche und 183.000 hauptamtliche Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter für das Deutsche Rote Kreuz tätig. Im DRK Kreisverband Ravensburg e.V. engagieren sich über 1.000 Freiwillige. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Selbsthilfegruppe Muskelverkrampfung - Dystonie Bodenseekreis Das nächste Gruppentreffen der Selbsthilfegruppe Mus- kelverkrampfung-Dystonie kann am Samstag, 29.05.2021 aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht stattfin- den. Haben Sie die Diagnose Lidkrampf, Schiefhals, Hand- krampf oder einer anderen Dystonieform? Möchten Sie nicht nur abwarten sondern selbst aktiv werden und Ihre Probleme in die Hand nehmen? Dann sind Sie richtig in der Selbsthilfegruppe. Die Gruppe möchte Dystonie bekannter machen, Ärzte, Therapeuten und die Bevölkerung informieren damit die- se mit dem Krankheitsbild besser umgehen, die Krankheit früher diagnostiziert und behandelt werden kann. Sie können in der Gruppe erfahren, wie die Therapie von Dystonie aussieht und auch der Austausch zwischen den Betroffenen kommt nicht zu kurz. Wenn Sie Ihre Situation aktiv verbessern möchten, mel- den Sie sich bei der Gruppe. Kontakt für die Selbsthilfegruppe: Annette Daiber, Tel. 07542 / 9536050 bzw. annette.daiber@rg.dystonie.de www.tierheime-helfen.de Mit einer Patenschaft können Sie Kinderarbeit bekämpfen. Ein Leben verändern! „Werden Sie Pate!“ Plan International Deutschland e.V. www.plan.de Tausendschöne Momente. Endlich sind sie da. www.rotenasen.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 © Stefanie Kolb/DEIKE 748R11R2 Wiesenlabyrinth Fridolin hilft einem Rehkitz, den Weg zurück zu seiner Mutter zu finden. Wie müssen die beiden laufen, wenn sie unterwegs alle zehn Löwenzahnblüten einsammeln möchten, ohne dabei eine Strecke zweimal zu gehen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Wir suchen Immobilien im Raum Weingarten => 1-2 Familienhaus, gerne auch älteres Baujahr => ETW und Mehrfamilienhaus für vorgem. Kapitalanleger => kleineres Haus mit Garten (Witwe 55 + verkleinert sich) Wir sind für Sie da: seriöse Beratung, schnelle Abwicklung. Rufen Sie uns unverbindlich an! IMMOBILIENHAUS für Baden-Württemberg seit 1977 Hauptstraße 89 88515 Langenenslingen www.biv.de Tel. 07376 960-0 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! 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Fon: +49 (0)931 - 79480 Spendenkonto Sparkasse Mainfranken Würzburg IBAN DE35 7905 0000 0000 0096 96 dahw.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 19 Im Aufgabenfeld der Behindertenhilfe suchen wir für das Internat und für die Tagesgruppen des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum Förderschwerpunkt Sehen in Baindt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Heilerziehungspfleger (w/m/d) oder vergleichbare Qualifikation (unbefristet, 40-80%) Lernen Sie auf unserem Karriereportal Ihre Vorteile kennen: www.stiftung-st-franziskus.de/karriere Starke Leistungen für Kinder und Jugendliche I Menschen mit Behinderung I ältere Menschen Werden Sie Teil unseres Teams – wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per E-Mail oder Post bis zum 31.05.2021. Ihre Ansprechpartnerin: Sonja Friedel · Abteilungsleitung Internat Klosterhof 1 · 88255 Baindt E-Mail: sonja.friedel@stiftung-st-franziskus.de Telefon: 07502 94194425 Sie sind gerne im Freien körperlich tätig? Dann bewerben Sie sich. 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          Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 21. Mai 2021 Nummer 20 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Baindt nimmt wieder am „Stadtradeln“ teil! - Anmeldungen sind ab sofort möglich - Bereits zum dritten Mal schließt sich die Ge- meinde Baindt der Aktion „Stadtradeln“ des Landkreises Ravensburg an. In der Zeit vom 12. Juni 2021 bis 02. Juli 2021 radelt Baindt kräf- tig mit. Dabei geht es zum einen um den Spaß beim Fahrradfahren und zum anderen darum, möglichst viele Menschen für das Umsteigen auf das Fahrrad im Alltag zu gewinnen. Alle, die in der Gemeinde Baindt und den Ortstei- len leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, können bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Radki- lometer sammeln. Gemeinsam wird in den 21 Tagen für mehr Rad-förderung, Klimaschutz und eine lebenswerte Kommune in die Pedale getreten. Setzen auch Sie ein Zeichen für mehr Klimaschutz sowie Radverkehrsförderung und machen Sie mit beim „Stadtradeln“. Anmelden können sich Sie sich schon jetzt unter www.stadtradeln.de/baindt. Registrie- ren Sie sich hierfür in einem offenen Team oder gründen Sie Ihr eigenes Team. Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter https://www.baindt.de/umwelt-verkehr/stadt- radeln. Ihre Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung ist am Start! Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Inzidenz über 100 „Bundesnotbremse“ Es gelten die Regelungen der Bundesnotbremse des Infektionsschutzgesetzes mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. Grundsätzliche Regelungen » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen* » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen. » Home Oce, sofern möglich » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste Hygienekonzepte » Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf bleiben inzidenzunabhängig geönet » Medizinische Maskenpflicht » Bei den nicht zur Gesamtpersonenanzahl. » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von dieser Regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 In aller Kürze die Regelungen für die wichtigsten Lebensbereiche: *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). » Home Oce » Gesundheitliche Fürsorge durch an den Betrieb angepasste » Schnell- und Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen: - Arbeitgeber*innen - Anbieter*innen von Dienstleistungen - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. » Schnell- und Selbsttests erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten- freie Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften » Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen aufeinander treen. Home Oce » » Geschäfte mit Geschäfte mit inzidenzunabhängig geönet Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Home Oce Geimpfte und genesene Personen Es gelten die Regelungen der mit den Ergänzungen des Landes in der aktuellen Version der Corona-Verordnung. ! Kontaktbeschränkung Haushalt plus eine Person. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkung 22 bis 5 Uhr Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Körpernahe Dienst- leistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Schulen bei Inzidenz über 100 im Wechselunterricht. Bei Inzidenz über 165 sind Schulen im Fernunterricht. Kitas schließen. Notbetreuung möglich. Diese beiden Regelungen gelten auch für außer- schulische Bildungseinrichtungen. Stand: 14. Mai 2021 Inzidenz unter 100 Önungsschritt 1Önungsschritt ! Inzidenz 5 Werktage unter 100* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept. 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeld- ung mit Testkonzept. ung mit Testkonzept. » Einzelhandel 40 m 2 Kund*innen pro 40 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen bis 100 Personen » Zoologische und botanische Gärten (1 Person pro 20 m²) » Galerien, Gedenkstätten und Museen (1 Person pro 20 m²) » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf- anlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) bis 20 Personen » Außenbereiche von Schwimmbädern aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang (1 Person pro 20 m²) » Lehrveranstaltungen im Freien an Hoch- schulen und Akademien bis 100 Personen, Nutzung von Lernplätzen mit Voranmeldung » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen Einrichtungen innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen (Tanz- und Sport- kurse nicht erlaubt) » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 m Abstand muss eingehalten werden) » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen bis 10 Schüler*innen (kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht) » Archive, Büchereien und Bibliotheken (1 Person pro 20 m²) » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur- sport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profi- sports bis 100 Zuschauer*innen außen » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln » Touristische Übernachtung in Beherberg- ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen Coronatest vorlegen. » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil- bahnen, Ausflugsschie, Museumsbahnen und ähnliche (Start- und Zielort muss sich mindestens in Önungsstufe 1 befinden, maximal die Hälfte der vollen Besetzung) maximal die Hälfte der vollen Besetzung) » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²) » Kitas im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen » Grundschulen im Präsenzbetrieb ohne Abstand » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Präsenzunterricht im Wechselmodell » Sonderregelung für Abschlussklassen möglich » Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehrpersonal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. » Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich. » Treen im öentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. » Treen 5 Personen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht » Kitas » Grundschulen » Alle anderen Klassenstufen aller Schulen Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Unabhängig von den Önungsschritten gilt: » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung sports » Veranstaltungen zur ohne Anmeldung medizinischer Maske möglich. » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen benötigt. - Nur mit vorheriger Terminbuchung - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe Stand: 14. Mai 2021 » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Aktuelle Möglichkeiten zur Testung in der Gemeinde Baindt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde haben folgende Möglichkeiten sich auf das Coronavirus zu testen. Dienstag: 14.30 bis 16.00 Uhr Testungen in der X-Zo- ne Ravensburger Str. 10 in Baienfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmeldung. Infor- mationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Mittwoch: 18.00 bis 19.00 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle unter Anleitung des DRK Be- reitschaftsdienstes Baienfurt-Baindt. Bitte melden Sie sich über die Homepage der Gemeinde Baindt https://www.baindt.de/ gemeinde- baindt/aktuelles-zu-corona/ teststrategie an. In Ausnahmefällen stehen wir Ihnen telefonisch unter 07502/9406-12 zur Verfügung. Donnerstag: 08.30 bis 10.30 Uhr und 16.00 bis 17.30 Uhr in der X-Zone Ravensburger Str. 10 in Bai- enfurt durch Dr. Jens Scheibner zusammen mit seinem Team ohne vorherige Anmel- dung. Informationen bekommen Sie im Web Shop der Achtal-Apotheke (www.achtalapotheke.de). Freitag: 17.00 bis 19.00 Uhr durch den CDU Orts- verband unter Anleitung ihrer medizinisch geschulten Mitglieder Schnelltests in der Schenk-Konrad-Halle. Unter folgendem Link können online Termine vereinbart wer- den: https://www.cdu-baindt.de. Darüber hinaus bietet die Hausarztpraxis Hartmann ab 01.06.2021 Bürgertests zu den üblichen Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung an. Vorgezogener RedaktionsschlussRedaktionsschlussRedaktionsschluss Sehr geehrte Autoren, aufgrund des kommenden Feiertages wird folgender Redaktionsschluss vorgezogen: 04.06.2021 KW 22 – Fronleichnam Veröffentlichung Redaktionsschluss 31.05.2021, 21:00 Uhr Wir bitten um Beachtung und wünschen schöne Feiertage, Der Verlag Önungsschritt 2Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 1 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): Önungsschritt 3Önungsschritt ! Inzidenz sinkt 14 Tage nach Önungs- schritt 2 weiter* Zusätzliche Önung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest und Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation): » Lehrveranstaltungen an bis 100 Personen in geschlossenen Räumen » Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett- schulen » Messen, Ausstellungen und Kogresse (1 Person pro 20 m²) 20 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kinos und ähnliche) innen bis 100 Personen und außen 250 Personen » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernacht- ungsgäste geönet (1 Person pro 20 m²) » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)» Schwimmbäder » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sport- anlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen » Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen Inzidenz unter 100 » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²) pro 10 m » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kultur- häusern, Kino und ähnlichen) innen bis 250 Personen und außen bis 500 Personen » Freizeitparks und sonstige Freizeitein- richtungen (1 Person pro 10 m²) » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²) Lockerungen bei Inzidenz unter 50 » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen » Lehrveranstaltungen an bis 250 Personen ! Weitere Lockerungen: Inzidenz 5 Tage unter 50* *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. » Treen im privaten oder öentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Önung von Einzelhandel mit folgenden Auflagen: werden nicht mitgezählt. » Önung von Auflagen: » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagenohne Auflagen » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Lockerungen werden zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt. Stand: 14. Mai 2021 » Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) - Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen - Gesteuerter Zutritt - Warteschlangen vermeiden. - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt maximal 250 Zuschauer*innen innen und außen » Bei Veranstaltungen zur Gemeindegesang zulässig Öffnungsschritt wird jeweils zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt. Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 14. Mai 2021 20 Schüler*innen » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 25.05.2021 von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Heine, Tel.: (07502) 94 06-0 oder per E-Mail elvira.heine@baindt. de entgegen. Würdigung des Ehrenamts und des bürgerschaftlichen Engagements Nachdem letztes Jahr das Ehrenamtsfest wegen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 verschoben wurde, findet das Fest voraussichtlich am Freitag, den 22. Ok- tober 2021 wieder statt. Neben einer Sportler- und Blutspenderehrung werden auch solche Personen gewürdigt, die außergewöhnliche Leistungen in Bereichen jeglicher Art erbracht haben. Wir sind deshalb auf Ihre Mithilfe angewiesen. Teilen Sie uns bitte bis zum 31. Juli 2021 Personen mit, die es Ihrer Mei- nung nach verdient haben, für ihre Leistungen gewürdigt zu werden. Ansprechpartner Herr Plangg, Tel.: (07502) 94 06-11, E-Mail: walter.plangg@baindt.de . Rathaus mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Co- rona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. AB SOFORT IST EINE TERMINVEREINBARUNG für Ter- mine an der Bürgertheke ONLINE MÖGLICH unter: https://www.baindt.de/rathaus-buergerservice/ rathaus-online oder mit folgendem QR-Code: Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte telefo- nisch oder per Mail an den jeweils zuständigen Mitar- beiter (siehe Telefonliste in diesem Amtsblatt). Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen me- dizinischen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske. Wir danken für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Baindt Verschiebung der Hauptversammlung Liebe Kameradinnen und Ka- meraden, aufgrund der aktuellen Co- rona-Bestimmungen wird die für Mai angesetzte Hauptversammlung erneut verscho- ben. Neuer geplanter Termin ist Freitag, 16.07.2021. De- tails zur Örtlichkeit werden rechtzeitig mitgeteilt. Bleibt bis dahin gesund. Ferienprogramm Wir starten die Planung für das Ferienprogramm im Sommer Auch in diesem Sommer möchten wir den Kindern und Ju- gendlichen aus Baindt ein paar schöne und unbeschwerte Wochen ermöglichen. Wir bitten daher alle Vereine, Kirchen, Betriebe, sonsti- ge Institutionen, aber auch Privatpersonen um kreative Ideen und tatkräftigen Einsatz, damit ein abwechslungs- reiches Ferienprogramm auf die Beine gestellt werden kann. In welcher Form und Gruppengröße die jeweiligen Pro- gramme letztendlich angeboten werden können, wird von der in den Sommerferien geltenden Corona-Verordnung abhängig sein. Aber wir sind sehr zuversichtlich, dass trotz der erschwerten Bedingungen ein spannendes Programm zusammengestellt werden kann. Die verschiedenen Angebote können während der ge- samten Ferienzeit vom 29. Juli bis zum 12. September liegen. Alle beteiligten Veranstalter, die in den vergange- nen Jahren mit von der Partie waren, wurden bereits per E-Mail angeschrieben. Wir freuen uns sehr über Ihre Rückmeldung bis 8. Juni unter der Telefonnummer 9406-12, oder per E-Mail unter info@baindt.de. Herzlichen Dank für Ihr Mitwirken Ihre Gemeindeverwaltung Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notdienst Tierarzt Samstag, 22. Mai/Sonntag, 23. Mai Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: (0751) 4 44 30 Montag, 24. Mai Kleintierpraxis A. Kirsch, Tel.: (0751) 95 88 44 00 - Telefonische Anmeldung erforderlich - Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 22. Mai Zeppelin-Apotheke in Ravensburg, Gartenstraße 24, Tel.: (0751) 2 25 88 Sonntag, 23. Mai Achtal-Apotheke in Baienfurt, Ravensburger Straße 6, Tel.: (0751) 5 06 94 40 Montag, 24. Mai Altdorf-Apotheke in Weingarten, Zeppelinstraße 5, Tel.: (0751) 4 37 99 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Hans Welz feierte am 12.05.2021 seinen 95. Geburtstag und Herr Jürgen Mischkowski feierte am 16.05.2021 seinen 85. Geburtstag. Zwar können Jubiläumsbesuche durch Bürgermeiste- rin Simone Rürup derzeit leider nicht persönlich wahr- genommen werden, doch erhalten unsere Jubilare Glückwünsche und ein Geschenk der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir den Jubilaren alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Veranstaltungskalender Mai 26.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 28.05. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle Juni 02.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 04.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 08.06. Gemeinderatssitzung Schenk-Konrad-Halle 09.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 11.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 16.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 17.06. Vermarktungsauftakt 18.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 23.06. Corona-Testung Schenk-Konrad-Halle 25.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle 29.06. Rückfragenkolloquium 30.06. Corona Testung Schenk-Konrad-Halle Kindergartenachrichten Kindergarten Sonne Mond und Sterne Frühlingserwachen im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Pünktlich zum Frühlingsbeginn haben wir mit den Kindern in allen Gruppen den Frühling begrüßt und fleißig angefangen zu pflanzen. Wir beschäftigen uns nämlich aktuell mit dem Thema „Vom Samen bis zur Pflanze“. Ob Karotte, Gurke, Tomate, Ra- dieschen oder Kopfsalat, alles wurde bunt gemischt aus- gesät und eingepflanzt. Die Kinder kommen jeden Tag aufs Neue voller Spannung und bestaunen, gießen und pflegen unsere kleinen Pflänzchen. Wir freuen uns schon jetzt auf die erste Ernte! Im Garten haben die Kinder mit viel Kraft und Einsatz ein Blumenbeet ausgegraben und neu angelegt. Den Mai haben wir traditionell mit einem kleinen Maibaum stellen willkommen geheißen. Die Krippenkinder haben den Baum festlich geschmückt und jede Gruppe hat sein Gruppensymbol für den Baum gestaltet. Wir hoffen uns auf viele schöne, sonnige Tage, die wir in unserem tollen Garten verbringen können! Das Team vom Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kindergarten St. Martin Ende der Zettelwirtschaft im Kinder- garten Die Eltern des Kindergarten St. Martin erhalten Nachrichten und Termine ab sofort per Smartphone-App Ab sofort informieren wir die Eltern mit der Kita-Info-App. Nachrichten und Termine erhalten die Eltern kostenlos und ohne lästige Werbung direkt auf ihr Smartphone. Das von der Stay Informed GmbH (www.kita-info-app. de) mit Sitz in 79249 Merzhausen bei Freiburg entwickelte Kommunikationssystem ist bereits in mehr als 3.000 Kin- dertageseinrichtungen im Einsatz - somit werden aktuell über 200.000 Eltern mit Hilfe der Kita-Info-App informiert. Dadurch sparen wir Papier, Druckerkosten und vor allem Zeit. Damit profitieren vor allem auch die Kinder, wenn weniger Bürokratie anfällt und so mehr Zeit für pädago- gische Arbeit bleibt. Das Team im Kindergarten St. Martin freut sich gemein- sam mit der Kirchengemeinde über diese deutlichen Ar- beitserleichterungen. Selbstverständlich ersetzt die App in keiner Weise das persönliche Gespräch zwischen Eltern und Erzieher/-innen, das natürlich einen höheren Stellen- wert hat. Jedoch hilft die App den Eltern besser und di- rekter informiert zu sein. Gerade zu der aktuellen Zeit ist der Austausch und die schnelle Informationsweitergabe von größter Bedeutung. Im Vergleich zu anderen Messenger-Diensten ist die Ki- ta-Info-App dagegen datenschutzrechtlich absolut sicher und DSGVO- bzw. KDG-konform. Die Daten werden nicht kommerziell von Dritten genutzt und es werden keine per- sönlichen Handynummern o.ä. preisgegeben. Dieser Service ist für alle Eltern kostenlos und steht ab sofort zur Verfügung. Näheres erfahren die Eltern im Kin- dergarten. Für die Eltern gibt es auch ein „Erklärvideo“. Eltern, die ausdrücklich keine App wünschen, können sich ohne Mehraufwand alle Informationen und Termine auch per E-Mail zusenden lassen. Ihr Team vom Kindergarten St. Martin Zur Information Landratsamt Ravensburg Landkreis Ravensburg zeigt „Flagge für Demokratie“ am Tag des Grundgesetzes Im vergangenen Jahr haben die vier Partnerschaften für Demokratie im Landkreis gemeinsam das Projekt „Flag- ge zeigen für Demokratie“ ins Leben gerufen. In einer Ravensburger Berufsschulklasse entstanden mehrere Entwürfe - von denen ein ausgewählter nun mehrmals jährlich an den Rathäusern im Landkreis und am Sitz des Landratsamtes in Ravensburg gehisst wird. Aktueller Anlass ist der 23. Mai, Tag des Grundgesetzes. Die sogenannten „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ - der Parlamentarische Rat - hatten den Text ausgefertigt und vor 72 Jahren verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Grund- gesetzes wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Mit dem Hissen der „Demokratie leben!“ Fahne erinnern die Kommunen daran, dass Demokratie keine Selbstver- ständlichkeit ist. Sie muss jeden Tag neu mit Leben gefüllt werden. Es braucht Menschen, die demokratische Kultur leben, sie erhalten und gestalten. Die Zieglerschen Behindertenhilfe Ambulante Dienste Charlottenstraße 41, Ecke Mauerstraße 88212 Ravensburg Tel.: 0151-1823 6607 graf.ulrike@zieglersche.de Wir bieten Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige im Land- kreis Ravensburg. Ambulant Betreutes Wohnen Persönliches Budget Betreutes Wohnen in Familien Familienunterstützender Dienst Freizeit und Reisen Gewerbliche Schule Ravensburg Technisches Gymnasium Ravensburg der 6-jährigen Aufbauform Anmeldungen bis zum 07. Juni 2021 für das Schuljahr 2021/2022 Der innovative Weg zum Abitur für Schülerinnen und Schüler fast aller Schularten, die Lust auf etwas Neu- es haben und für die das Fach „Technik“ eine besonde- re Bedeutung hat. Der Unterricht erfolgt praxisnah in modernen Werkstätten und Fachräumen. Zur Wahl der zweiten Fremdsprache werden Spanisch und Französisch angeboten. Ab Klasse 11 erfolgt eine Vertiefung in einem unserer vier Profile: Mechatronik, Informationstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik oder Technik und Ma- nagement. Mit erfolgreichem Abschluss der Klasse 13 wird die Allgemeine Hochschulreife erzielt. Interesse? Der Einstieg/Schulwechsel zu dieser innovati- ven Schulart erfolgt ab Klasse 8. Informationen erhalten Sie über unsere Homepage oder direkt bei Herrn Bütten- dorf, Tel. 0751/368-140; buettendorf@gsravensburg.de Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße 128, Tel.: 0751/368-100, www.gsravensburg.de Kolping-Bildungszentrum Ravensburg Sozialwissenschaftliches Gymnasium ab Klasse 8: Noch freie Schulplätze Das seit über zehn Jahren bestehende Sozialwissen- schaftliche Gymnasium im Kolping-Bildungszentrum wird seit drei Jahren bereits auch ab der achten Klasse ange- boten. Dieses Gymnasium, das nach sechs Jahren zum Abitur führt, hat noch freie Plätze. Das Profilfach am sechsjährigen SG bietet eine beson- ders vielseitige Verknüpfung der Bereiche „Ernährung, Soziales und Gesundheit“ und trägt damit zu wertvollen lebenspraktischen Einsichten bei. Besonderen Wert legt man bei dieser Schulform auf eine aktive Lernförderung in kleinen Klassen mit wahlweiser Hausaufgabenbe-treu- ung und auf die Entwicklung von sozialen und methodi- schen Kompetenzen. Ein weiteres Extra stellt das Projekt „Bewegung und Na- tur“ dar, das ein verstärktes Naturerleben ermöglicht. Hier sollen die im Unterricht theoretischen Inhalte prak- tisch umgesetzt und erfahren werden, zudem sollen die Schülerinnen und Schüler durch erlebnispädagogische Aktionen Erfahrungen in der Natur sammeln, um ihre sozialen und persönlichen Kompetenzen zu entwickeln. Anmeldeschluss: 07.06.2021 Kontakt: Kolping-Bildungszentrum, Gartenstraße 16, 88212 Ravensburg, Tel. 0751 560159-20 Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Schutz vor Radon in Baden-Württemberg LUBW informiert online Die Radon-Beratungsstelle der LUBW informiert in den kommenden Wochen Bürgerinnen und Bürger in Ba- den-Württemberg zum Thema Radon. Aufgrund der gel- tenden Kontaktbeschränkungen durch die Corona-Pan- demie werden die Veranstaltungen online angeboten. Radon zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Radon ist ein nicht wahrnehmbares Gas, das überall im Boden vorkommen kann. Sammelt es sich in Innenräu- men an, kann es gefährlich für die Gesundheit werden. Nach Rauchen ist Radon die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Ein Schutz vor Radon ist jedoch möglich, beispielsweise durch Lüften. Auch technische Lösungen helfen, die Radonmenge in Innenräumen zu senken. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer Lüftungsanlage oder zusätzliche Abdichtungen am oder im Gebäude. Vier öffentliche Informationsveranstaltungen der LUBW An den folgenden Terminen bietet die Landesanstalt öf- fentliche Informationsveranstaltung zum Thema „Schutz vor Radon“ an: - Mittwoch, 09. Juni, Beginn 18 Uhr - Donnerstag, 10. Juni, Beginn 19 Uhr - Montag, 14. Juni, Beginn 18 Uhr - Dienstag, 15. Juni, Beginn 19 Uhr Die Teilnahme ist kostenlos und eine Voranmeldung nicht erforderlich. Eine Teilnahme erfolgt über die Webseite: Radon in Baden-Württemberg/Online-Veranstaltungen. Hier finden sich auch entsprechende technische Hinweise für eine erfolgreiche digitale Teilnahme. Bei der Veranstaltung wird über folgende Aspekte in- formiert: - Radon als Innenraumschadstoff - Wo kommt es her? Wie gelangt es ins Haus? - Wie kann ich einfach und kostengünstig Radon in mei- nem Heim messen? - Wie kann ich mich vor Radon schützen? - Was bedeuten die neuen Radonvorsorgegebiete für mich? - Wo erhalte ich weiterführende Informationen und Un- terstützung? Im Anschluss ist ausreichend Zeit für Fragen an den Vor- tragenden und Diskussionen. Weitere Informationen zum Thema Radon erhalten Sie bei der Radonberatungsstelle der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unter www.radon-lubw.de. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 22.Mai - 30. Mai 2021 Gedanken zur Woche Garten des Lebens Wir sind nicht auf der Erde, um ein Museum zu hüten, son- dern um einen blühenden Garten voller Leben zu pflegen. Johannes XXIII Samstag, 22. Mai 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier zu Pfingsten (öffent- lich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Brugger, Leokadia und Josef Malsam mit Angehörigen, Adalbert Berger, Jahrtag: Pfarrer Josef Schuster, Maria Kohler) Rennovabiskollekte Sonntag, 23. Mai - Pfingsten 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Montag, 24. Mai - Pfingsmontag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Dekan i. R. Heinz Leuze (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Theresia und Eugen Elbs, Margarete Voll- mer, Jahrtag: Baptist Elbs) Rennovabiskollekte 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Rennovabiskollekte Dienstag, 25. Mai 14.30 Uhr Baienfurt - Maiandacht mit dem Katholi- schen Frauenbund musikalisch gestaltet vom Chorquartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Mittwoch, 26. Mai 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 14.30 Uhr Baindt - Helferkreis Maiandacht in der Kirche, bitte Gotteslob mitbringen! (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) Freitag, 28. Mai 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, ohne Platzreservierungskarten) († Hubert Fuchs) Samstag, 29. Mai 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 30. Mai - Dreifaltigkeitssonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (200-Jahrfeier Ka- „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 pelle Schachen, öffentlich, mit Platzreservie- rungskarten) († Marta und Heinrich Adler) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) 19.00 Uhr Maiandacht musikalisch gestaltet vom Chor- quartett des Kirchenchors (Teilnahme mit Eintragung am Eingang) Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen kleinen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Rege- lungen erlaubt) Herzlichen Glückwunsch! Am vergangenen Sonntag durften Sr. Carola und Sr. Jo- hanella ihr 60-jähriges Professjubiläum im Kreis ihrer Mit- schwestern in Heiligenbronn begehen. Zu diesem diaman- tenen Ordensjubiläum gratulieren wir ganz herzlich und freuen uns mit ihnen. In diese Freude mischt sich natürlich auch die Trauer über den bevorstehenden Abschied aus Baindt am 27. Juni. In der hauseigenen Zeitschrift der Stiftung St. Franzis- kus ist dazu ein bewegender Artikel erschienen unter der Überschrift „Das Hiersein war ein Geschenk“. Dieser Selbsteinschätzung der Schwestern können auch wir voll und ganz zustimmen. Anlässlich der Verabschiedung im Juni hält Archivar Ewald Graf aus Heiligenbronn einen Vortrag über die Geschichte des Kinderheims in Baindt und der Heiligen- bronner Schwestern in Baindt. Samstag, 20. Juni 2021, 19.30 Uhr in der Schenk-Kon- rad-Halle Anmeldung für die begrenzte Anzahl an Plätzen nimmt die Gemeindeverwaltung Baindt ab sofort entgegen: t. ziegler@baindt.de oder Telefon 07502 / 9406-16 Rosenkranzgebete im Mai Im Mai laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lockdown Bedingt durch den Lockdown und die erforderliche Re- duzierung der Kontakte ist die Teilnahme an den Got- tesdiensten nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Platzreservierungskarten liegen zum Mitnehmen in der Kirche rechtzeitig bereit. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werk- tags) erfolgt die Teilnehmererfassung mittels ausliegen- der Liste. Die Angaben in der Teilnehmerliste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Da- tenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besu- cher im Nachhinein eine Infektion festgestellt werden sollte. Bitte beachten: Personen mit Krankheitssymptomen dür- fen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Das Pfarrbüro ist vom 25. Mai bis einschließlich 04. Juni geschlossen. Sie erreichen uns wieder am 08. Juni 2021. Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Helferkreis Am 26. Mai um 14.30 Uhr findet unse- re jährliche Maiandacht in der Kirche in Baindt statt. Bitte eigenes Gotteslob mitbringen! Hinweise auf Prüfungssegen: Es liegt in der Luft: das Jugendwort 2020 „lost“. „Verlorene Generation“, so bezeichnen sich viele Jugend- liche, als wäre das Leben „vergeigt“, weil sie im Jahr 2020 oder 2021 Schulabschluss gemacht haben. Diesem Grundgefühl möchte der Prüfungssegen ein an- deres Narrativ dagegensetzen. „Lost and found“: Gefun- den und gesehen werden, von Gott gefunden, gesehen, gehalten. Unter diesem Thema finden an folgenden Terminen Prü- fungssegen statt: Ravensburg Sonntag, 06. Juni, 16:30 Uhr Jugendkirche Joel, St. Jodok Bad Waldsee Sonntag, 06. Juni, 18:00 Uhr St. Petrus Herzliche sind die Schülerinnen und Schüler dazu einge- laden mal durchzuschnaufen und sich segnen zu lassen. Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Es soll nicht durch Heer oder Kraft, son- dern durch meinen Geist geschehen, spricht der HERR Zebaoth. Sach 4,6b Sonntag, 23. Mai Pfingstsonntag 10.30 Uhr Baienfurt Festgottesdienst in der Ev. Kir- che mit Abendmahl mit ANMEL- DUNG BIS SPÄTESTENS 22. Mai, 20.00 Uhr im Pfarramt Montag, 24. Mai Pfingstmontag 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung Sonntag, 30. Mai 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche ohne Anmeldung _________________________ 5. Teil: Fürchte dich nicht! - Gott ist da. - Wie groß darf ich von Gott denken? Wie weit reicht mein Gebet? - Nach der Auffassung un- zähliger Menschen, deren Erfahrungen wir in der Bibel nachlesen können, sicher nicht nur bis zur Zimmerdecke. Heute wird dem Gebet häufig nur der Aspekt zugeschrie- ben, dass es die Beterin ruhig macht und ihr hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Und das ist ja auch eine sehr wichtige Facette, denn Gott braucht unsere gu- ten Ratschläge, wie er das mit der Welt besser machen könnte, tatsächlich nicht. Sein Horizont übersteigt unsere Vorstellung um ein Vielfaches. Aber warum soll ich denn dann noch beten? - Sicher nicht, um wie in einen Automaten oben die Gebetsmünze ein- zuwerfen und unten das heraus zu bekommen, was ich mir wünsche. Gott ist nicht manipulierbar, aber er ist ansprechbar. Er ist eben mehr als ein Prinzip, mehr als die erste Ursa- che für alles, was in der Welt so geschieht. Calvin hält deshalb fest, dass Gott „alles Lebendige ver- sorgt und nährt; es ist, wie ich schon sagte, kindisch, wenn man das auf einzelne Akte einschränken will.“ Er verweist auf das Jesus-Zitat, dass noch nicht einmal das Leben eines kleinen Spatzen in Gottes Augen bedeu- tungslos ist. Wir ahnen also, wenn Gottes Interesse an seiner Schöp- fung so allumfassend ist, wie könnten dann wir Menschen mit anderen Kreaturen gleichgültig umgehen, wie könnte uns ihr Ergehen kalt lassen? Wenn Gottes Aufmerksamkeit, nach der biblischen Über- lieferung, gerade dem Unscheinbaren, dem Kleinen gilt, wie sollten wir uns dann nicht auch immer und immer wieder für die Geschöpfe einsetzen, die sonst gern über- gangen werden? Gottes besondere Fürsorge für alles Lebendige ist damit unser Vorbild, an dem wir uns als seine Ebenbilder orien- tieren können. Kraft und Perspektive dafür schöpfen wir in der Begegnung mit Gott. Deshalb ist die wichtigste Bedeutung des Gebets eben nicht der Informationsaustausch - als ob Gott nicht schon wüsste, was mein Herz bewegt - sondern die Beziehung, die Gemeinschaft mit ihm und mit den anderen Geschöp- fen, die zusammen mit uns auf ihn ausgerichtet sind. Nicht von ungefähr beginnt das berühmteste Gebet von Jesus mit einem „geheiligt werde dein Name, dein Reich komme, dein Wille geschehe“. Und auch sein Gebet im Garten Gethsemane endet mit einem „dein Wille gesche- he“. Gebet ist damit ein „Reden des Herzens mit Gott“ und ge- nauso ein Hören auf das, was er mir zu sagen hat. Gebet ist ein sich Ausrichten auf das große „Du“, auf mein Gegenüber, dessen Fürsorge alle Bereiche des Lebens umfasst und in dessen Augen mein kleines, persönliches Leben doch wertvoll ist und mit einer Würde versehen wird, die mir nichts und niemand mehr nehmen kann. Wie groß darf ich also von Gott denken? - Offenbar kann ich ohnehin nicht groß genug von ihm denken. Doch ich entdecke in der Bibel eben auch das, womit Cal- vin den fünften Abschnitt beschließt: „Wer ist wie der HERR, unser Gott, im Himmel und auf Erden? Der (...) den Geringen aufrichtet aus dem Staube und erhöht den Armen aus dem Schmutz, dass er ihn set- ze neben die Fürsten, neben die Fürsten seines Volkes“ (Psalm 113,5-8) Mein Gebet reicht deshalb immer genau so weit, bis es das Herz Gottes erreicht. Und ich kann erleben, wie Gott aufrichten, erhöhen, ver- sorgen und ernähren kann und will und wie er mich in den Anbruch seiner erlebbaren Gegenwart mitten in der Welt hineinnimmt. - Fortsetzung folgt - Wer Rückmeldungen - Fragen oder Interesse am Aus- tausch über diesen Schatz für die Seelsorge in Calvins Institutio hat, melde sich einfach kurz unter martin.scho- eberl@elkw.de oder 0751/43656. Gottes Segen und seine Bewahrung! Euer Pfarrer Martin Schöberl _________________________ Aktuelles aus dem Pfarrbüro Aufgrund der aktuellen gesundheitspolitischen Vorgaben ist bis auf weiteres kein Publikumsverkehr im Pfarrbüro möglich. Individuelle Termine können Sie natürlich gern weiterhin vereinbaren. Wir sind selbstverständlich wei- terhin telefonisch zu erreichen unter: 0751/43656 oder per E-Mail über pfarramt.baienfurt@elkw.de bzw. martin. schoeberl@elkw.de. _________________________ Herzliche Einladung zum An- meldeabend für den Kon- fi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. Septem- ber 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden-württem- bergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirman- denunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Herzliche Einladung zum Anmeldeabend für den Konfi-Jahrgang 2021/2022 am Dienstag, 22. Juni 2021 um 19.00 Uhr in der Evangelischen Kirche Achstraße 2, Baienfurt Natürlich sind neben den Eltern auch die neuen Konfis herzlich eingeladen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung das Taufdatum Ihres Sohnes/Ihrer Tochter mit (z. B. aus dem Familien-Stammbuch). Jugendliche, die noch nicht getauft sind, können sich entweder während der Konfizeit oder an der Konfirmation taufen lassen. Der Konfirmandenunterricht findet ab dem 15. September 2021 immer mittwochs von 14.30 - 16.00 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Baienfurt statt. Im baden- württembergischen Schulgesetzt heißt es: ‚Für den Konfirmandenunterricht halten die Schulen in der Klassenstufe 8 den ganzen Mittwochnachmittag unterrichtsfrei‘, daher müsste die Zeit bei allen möglich sein. Im Konfi-Jahr soll es vor allem darum gehen, zu erleben, wie Christsein heute aussehen kann, Fragen an Gott und das Leben gemeinsam zu bewegen und seinen eigenen Platz in Kirche und Gemeinde zu entdecken. Wenn Ihr Kind im Schuljahr 2021/2022 noch nicht die 8. Klasse besucht und erst im nächsten Jahrgang dabei sein will, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Herzlichen Gruß Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Gemeinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). Martin Schöberl, Pfarrer der Evangelischen Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt _________________________ Bibelandacht Am Pfingstmontag, 24. Mai findet um 18 Uhr in der evang. Kirche in Weingarten eine Bibelandacht statt. Referent ist Ge- meinschaftspastor Martin Rudolf. Das Thema lautet: „Die Taufe Jesu und sein Lebensauftrag“ (Luk. 3, 21ff). _________________________ Liebe Kreative Heute möchte ich euch eine texti- le Arbeit vorstellen. Hier hat Frau Irmgard Schwarzat aus Baienfurt mit Wolle und Nadel und Faden an „textiler Kunst“ gear- beitet. Heraus kommt ein alltagstaugliches, individuelles, vielleicht einmaliges Stuhlkissen. Wie siehts aus, vielleicht ein Thema bei den hoffentlich bald wieder stattfindenden kreativen Montagen. Die Zeichen stehen gut, die Inziden- zen sinken - wir alle freuen uns schon auf ein Wiederse- hen. Und wie Ihr seht, es mangelt nicht an kreativen Ide- en. Hoffentlich bis bald, Euer Kreatives Montags-Team, übrigens, über weitere kreative Ideen freuen wir uns sehr. Sendet sie bitte an: p.neumann.sprink@gmx.de Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Jungmusikanten-Ralley Weißt du noch den Weg zum Probe- lokal? Und wie dein Registerkollege in der JuKa heißt? Wir sind uns da auch nicht mehr ganz so sicher! Darum ha- ben wir ein kleines Spiel für euch vorbereitet, zu dem wir alle Jungmusikanten ganz herzlich einladen möchten! Am 22. Mai geht’s los, da finden alle unsere Jungmusikanten die „Spielanleitung“ inklusive einer kleinen Überraschung vor ihrer Haustüre. Bis zum 31. Mai habt ihr Zeit, alle Auf- gaben zu lösen und bei Natalie Hage abzugeben! Geht natürlich auch (coronakonform) mit einem Freund oder euren Geschwistern/eurer Familie. Bitte beachtet die ak- tuell geltenden Regeln. Natürlich machen wir das nicht nur zum Spaß: am 02. Juni wollen wir uns alle virtuell wieder sehen und einen kleinen Jungmusikanten-Hock veranstalten. Neben netter Gesellschaft gibt es dann eine kleine Siegerehrung. Gerne dürfen auch die „großen“ Musiker teilnehmen, von der Wertung seid ihr aber leider ausgeschlossen. Wir freuen uns auf euch, euer Jugend-Team des Musikvereins! SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Der Sozialverband VdK informiert - Aktuelles 60 Euro für Pflegehilfsmittel Pauschale bis zum Jahresende erhöht Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Pflege- hilfsmittel-Pauschale für pflegende Angehörige bis zum Ende des Jahres auf 60 Euro angehoben wird. Hiermit kommt die Regierung den Forderungen des Sozialver- bands VdK nach. Durch die Corona-Pandemie sind die Kosten für Hygi- eneartikel für Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad und deren Angehörige stark gestiegen. Um FFP2-Masken, Einmalhandschuhe und Schutzkleidung fi- nanzieren zu können, wurde zu Beginn der Pandemie die Pauschale von 40 auf 60 Euro angehoben. Dieser Beitrag sollte nun wieder auf den ursprünglichen Betrag gesenkt werden. Dies wurde jedoch vom VdK scharf kritisiert. Die erhöhten Kosten für Hygieneartikel bestehe weiterhin, da Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 die Pandemie noch nicht beendet sei. Nun hat die Bun- desregierung eingelenkt und die Pauschale von 60 Euro bis Ende des Jahres bestätigt. Dennoch werden wir weiter dafür kämpfen, dass die Pau- schale unbefristet auf 60 Euro angehoben wird. Hierdurch soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Der VdK in Ihrer Nähe: Ortsverband Weingarten, Telefon 0751-47760 Homepage: www.vdk.de/ov-weingarten Kreisverband Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 210 VdK SRgGmbH Servicestelle Ravensburg: Telefon: 0751-76 96 20 Was sonst noch interessiert Natur- und Kulturlandschaft Altdorfer Wald e.V. Schutz des Altdorfer Waldes ist unser Zweck, seines Le- bensraums, der Quellen, kein Kiesabbau etc. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied! www.altdorferwald.org Stiftung Liebenau Ravensburg Gastfamilien gesucht Auch in Corona-Zeiten brauchen Menschen mit Behin- derungen Gastfamilien, in denen sie gut begleitet leben können. Gesucht werden daher Familien oder Einzelper- sonen, die ein Zimmer oder eine kleine Wohnung frei haben. Fachkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Gast- familie sollte Freude am Umgang mit Menschen mit Be- hinderungen haben und sich vorstellen können, ein Kind, einen Jugendlichen oder eine erwachsene Person bei sich aufzunehmen und im Alltag zu begleiten. Fachkräf- te der Stiftung Liebenau sorgen für eine dauerhafte Be- gleitung durch den Fachdienst sowie ein angemessenes Betreuungsentgelt. Informationen unter: Stiftung Liebenau, Betreutes Wohnen in Familien (BWF), Friedhofstraße 11, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 977123- 0, www.stiftung-liebenau.de/gastfamilie. Der Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e V. Jährlich erkranken deutschlandweit 2000 Kinder an Krebs. Das sind 2000 Kinder, die sich von heute auf mor- gen in einer Ausnahmesituation wiederfinden und schon in viel zu jungen Jahren mit der Erfahrung einer lebens- bedrohlichen Krankheit konfrontiert werden. Die Eltern, Geschwister und Großeltern sind ebenso von dieser Dia- gnose betroffen und häufig mit vielen Ängsten, Zweifeln und der Ungewissheit darüber, wie es weitergeht, belastet. Genau diese Kinder und Familien brauchen unsere und Ihre Hilfe! Durch unser Elternhaus und unser Familien- haus, durch viele Hilfsangebote für die Kinder und Fami- lien und durch die Unterstützung der Tübinger Kinderkli- nik können wir den Betroffenen Mut, Hilfe und Hoffnung geben. Doch helfen können wir nur gemeinsam mit Ihnen. Denn alles, was wir für krebskranke Kinder und deren Familien tun, wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Auch Sie können den Kindern und Familien helfen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Gemeinsam können wir den kranken Kindern und ihren Familien helfen. Förderverein für krebskranke Kinder Tübingen e.V. Frondsbergstraße 51, 72070 Tübingen Telefon: 0 70 71/94 68-11 info@krebskranke-kinder-tuebingen.de www.krebskranke-kinder-tuebingen.de Wir können nur helfen, wenn uns jemand hilft! Unser Spendenkonto: Kreissparkasse Tübingen IBAN: DE10 6415 0020 0000 1260 63 BIC: SOLADES1TUB Ansprechpartnerin: Agnes Nagel Hospiz Ambulant Weingarten Wir haben ein Offenes Ohr für Sie Sie sind in Trauer? Vielleicht haben Sie einen Verlust erlebt, der besonders schmerzt, weil Sie sich nicht verabschieden konnten? Oder Sie sind gerade in der Situation mit einem sterbenden Angehörigen und erleben Isolation? Die Trauerfeier und die Beerdigung mit nur sehr wenigen Personen hat nur wenig Trost bringen können, weil Sie nicht gemeinsam mit anderen trauern konnten? Vielleicht fühlen Sie sich durch die Kontakteinschränkun- gen alleingelassen mit Ihrer Trauer? Sie suchen nach Möglichkeiten, über all das Erlebte zu sprechen? Wir haben ein offenes Ohr für Sie! Weil wir wissen, dass es ausgesprochen erleichternd sein kann, die Erinnerungen, die belastenden Momente, die traurigen Gefühle, vielleicht auch Wut und Zorn sich von der Seele reden zu können, bieten wir unsere offenen Ohren an. Die Trauer verschwindet dadurch nicht, sie lässt sich aber gemeinsam leichter tragen. Wir bieten zum einen individuelle Gesprächstermine an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung an. Auch te- lefonische Unterstützung ist möglich. Außerdem bieten wir mehrere Termine in einer kleinen Gruppe an. Es wird jeweils zu Beginn einen Impuls geben und danach Zeit für Gespräche und Zuhören. Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Telefon: 0751 - 180 56 382 oder 0160 - 96 20 72 77 Hierfür melden Sie sich bitte bei uns an, damit die Gruppe nicht zu groß wird. Wir achten (in „Corona-Zeiten“) auf die nötigen Abstände. Termine: 25.05., 15.06., 06.07., 27.07 2021, jeweils von 17.00 - 18.30 Uhr Ort: Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Begleitung durch: Dorothea Baur Landratsamt Ravensburg Bio-Musterregion veröffentlicht BioGenuss-Radtouren Die Pfingstferien stehen vor der Tür! Die neuen BioGe- nuss-Radtouren der Bio-Musterregion Ravensburg bieten jetzt eine willkommene Abwechslung. Auf drei Routen in- nerhalb des Landkreises kann eine Radtour zum Genus- serlebnis werden. Unter dem Motto „BioGenuss-Radtou- ren – Radelnd unsere Bio-Heimat erFAHREN“ führen die Touren an verschiedenen Bio-Höfen oder Bio-Verarbei- tern vorbei und bieten die Möglichkeit Bio-Köstlichkeiten direkt am Ort der Erzeugung zu erwerben und ganz ne- benbei noch etwas über die unterschiedlichen Betriebe Nummer 20 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 und deren Besonderheiten zu lernen. „So wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit un- seren Bio-Landwirt/innen bringen und die Vor-Ort-Ver- marktung bewerben“, sagt Katharina Eckel, Regionalma- nagerin der Bio-Musterregion Ravensburg und Initiatorin des Projektes. Drei Rundtouren stehen momentan zur Verfügung. Die- se befinden sich um Leutkirch im Allgäu, Bad Waldsee, Wolfegg, Amtzell, Bodnegg und Waldburg. Genaue Infor- mationen gibt es unter www.biomusterregionen-bw.de/ biogenuss-radtouren. Für alle Mairadler wird auf jeder Tour ein Bio-Gschenkle im Wert von 25 Euro verlost. Senden Sie uns dazu ein Bild von sich mit einem der Hofschilder der Bio-Musterregi- on auf Ihrer Tour und berichten Sie von Ihren Bio-ErFah- rungen. Mit Zusendung eines Fotos stimmen Sie dessen Veröffentlichung zu. Einsendungen bitte an k.eckel@rv. de. Wir freuen uns von Ihren erFAHRUNGEN zu lesen und zu sehen und wünschen nun viel Spaß beim Radeln und Entdecken! Teilnahmeschluss ist der 7. Juni 2021. Teilnahme erst ab 18 Jahren, Projektbeteiligte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Tierheim Berg-Kernen / Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten u. Umgebung e.V. „Hilfe! Ich bekomme keine Luft mehr!“ Tierheim Berg-Kernen und Tierschutzverein warnen vor der Gefahr eines Hitzetods: Hunde oder Katzen können in überhitzten Autos sterben Berg/Ravensburg - Wenn die Sonne scheint und die Tem- peraturen steigen, droht in abgestellten Autos für Hunde und Katzen Lebensgefahr. „Selbst bei nur 10 Grad Celsi- us Außentemperatur kann sich der Innenraum eines Au- tos, wenn es in der Sonne steht, erheblich erhitzten. Bei sommerlichen Temperaturen steigt die Temperatur oft in wenigen Minuten so drastisch an, dass es für einen In- sassen, ob Kind oder Tier, lebensgefährlich wird“, warnt Martina Schweitzer, Vorsitzende des Tierschutzvereins Ravensburg-Weingarten und Umgebung e. V. Selbst wenn das Auto im Schatten stehe, könne es bei hohen Außen- temperaturen schnell zu heiß werden und auch der sich ändernde Sonnenstand sollte berücksichtigt werden. Ein Hund besitze nur wenige Schweißdrüsen - an den Pfoten und am Nasenspiegel - und könne sich daher nur über Hecheln Abkühlung verschaffen. Er sei der Gefahr eines Hitzetods hilflos ausgeliefert, gibt Martina Schweitzer zu bedenken und erklärt: „Wenn der Hund zu hecheln be- ginnt, verliert er sehr viel Flüssigkeit und wird unruhig. Zeichen dafür sind ein langgestreckter Hals und eine weit heraushängende Zunge. Bei dem Versuch, mehr Sauerstoff in die brennenden Lun- gen zu bekommen, beschleunigt sich die Atmung. Der Puls rast. Die Mundschleimhaut verfärbt sich dunkelrot und es kann zu Erbrechen und Durchfall, Kreislaufbeschwerden und Krämpfen - bis hin zu Bewusstlosigkeit und Nieren- versagen - kommen.“ Innerhalb kurzer Zeit steige die Kör- pertemperatur des Hundes von 38,5 Grad Celsius auf 41 Grad, ab 42 Grad bestehe akute Lebensgefahr. „Der Hund stirbt oft schon nach wenigen Minuten den Schocktod.“ Welche Angst und Panik das Tier im überhitzten Auto durchlebe, sei unvorstellbar. Enge Transportkisten, hohe Luftfeuchtigkeit, Übergewicht sowie rassebedingt verkürzte Schnauzen, wie beispiels- weise beim Mops oder der Bulldogge, beziehungsweise die Wärmeempfindlichkeit von in kälteren Regionen be- heimateten Rassen wie zum Beispiel den Huskys verstärk- ten das Leiden zusätzlich, so die Tierschutzverein-Vorsit- zende weiter. Auch das Alter und der Gesundheitszustand der Tiere spielten eine Rolle. Selbst wenn ein Hund in letzter Minute vor dem Hitzetod gerettet werde, könne er noch Tage danach an den Folgen dieser Tortur sterben beziehungsweise lebenslange Hirn- und Organschäden davontragen. „Ersparen Sie Ihrem Hund eine solche Tor- tur!“, appelliert Martina Schweitzer an alle Tierfreunde und warnt: Auch das Anbinden vor einem Geschäft in der Sonne könne schon ausreichen, dass ein Hund einen Sonnenstich oder Hitzeschlag erleide - selbst bei mode- raten Temperaturen. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich Nach dem Tierschutzgesetzt ist es strafbar, einen Hund im überhitzten Auto zurückzulassen. Hier ist sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich. Wer bemerke, dass ein Hund allein in einem sich aufheizenden gepark- ten Auto sitze, sollte versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen, rät Martina Schweitzer. Sei dies nicht möglich, sollten Polizei oder Feuerwehr informiert werden. „Dauert auch dies zu lange und der Hund befindet sich in akuter Lebensgefahr, dann dürfen Sie den Hund selbst befreien. Dokumentieren Sie den Vorfall, suchen Sie Zeugen, die den Hergang bestätigen können. Erstatten Sie Strafana- zeige wegen Tierquälerei.“ Und noch etwas ist der Tierschutzverein-Vorsitzenden wichtig: „Wenn der Hund befreit ist, sollte er in den Schat- ten gebracht werden. Übergießen Sie ihn mit kühlem, aber nicht eiskaltem Wasser. Wickeln Sie ihn nicht in ein feuchtes Handtuch, da dies den Wärmeaustausch ver- hindert. Fächeln Sie ihm Luft zu. Ist er bewusstlos, flößen Sie ihm keine Flüssigkeiten ein. Ein Tierarztbesuch ist un- umgänglich.“ Videos zum Thema und weitere Informationen: https://www.tasso.net/Tierschutz/Aufklaerungsprojekte/ Hund-im-Backofen; https://www.tierrecht-anwalt.de/hunderecht-tv/hitze- tod-hund/hund-im-heissen-auto-hunderechtsanwalt.html Kreisjugendring Ravensburg Fachtag „Kinder beteiligen - Zukunft gestalten“ Dieser Fachtag findet am Dienstag, den 20. Juli 21 um 10:00 Uhr digital als Zoom-Meeting statt. Das Thema Kin- der- und Jugendbeteiligung ist aktueller denn je. Das gro- ße Engagement junger Menschen im Rahmen der Fridays for Future-Bewegung machte das Thema in den Medien und in der breiten Gesellschaft präsent. Es zeigte sich deutlich, dass junge Menschen eine hohe Motivation ha- ben sich an verschiedenen Themen zu beteiligen und ihr Recht auf Beteiligung wahrnehmen möchten. Auch Kin- der zeigen sich bei vielfältigen Beteiligungsprozessen als Expert*innen ihres Lebensumfelds und können wichtige Impulse zur Kommunalentwicklung beitragen. Wie das gelingt, was es dazu braucht an Unterstützung und Rah- menbedingungen, das ist ein Fokus dieser Fachtagung. In den unterschiedlichsten Bereichen müssen Räume und Möglichkeiten geschaffen werden, damit junge Menschen ihre Ideen und Meinungen einbringen, sich engagieren und Gegenwart und Zukunft mitgestalten können. Beteiligung beginnt in den Köpfen der Erwachsenen und so braucht es Erwachsene, die Partizipation als Grundhaltung verstehen und sich für eine Vielfalt an Be- teiligungsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Be- reichen (Kindergarten, Schule, Kinder- und Jugendhilfe, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit u.v.m.) einsetzen. Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Der Fachtag richtet sich an alle Interessierten, die im Be- reich Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind oder tätig sein möchten. Neben den wichtigsten Grundlagen bie- tet der Fachtag eine große Fülle an Informationen zum Thema und Impulse zur Umsetzung von Beteiligungs- möglichkeiten junger Menschen. Anmeldungen bis spätestens 13. Juli 21 online unter www. jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e.V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravens- burg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisju- gendring-rv.de SCHWEIZER FRÜHLINGSSALAT Zutaten für 4 Personen: 1 kleiner Friséesalat 50 g Rucola 50 g Haselnusskerne 50 g Walnusskerne 1 kg Rhabarber 100 ml Guavensaft 100 g frische Erdbeeren 200 g Feta 3 bis 4 EL Rotweinessig Salz, Pfeffer, 1 Prise Zucker 4 EL Walnussöl © Schorten/DEIKE 744U14U2 © C la ud ia Z im m er /D EI KE Zubereitung: Salate waschen, putzen und in Stücke rupfen. Den geschälten Rhabarber in mundgerechte Stücke schneiden. Backofen auf 200 Grad Umluft vorheizen. Die Nüsse grob hacken. Guavensaft und Öl verrühren, mit dem Rhabarber und den Nüssen vermengen, auf ein Emailleblech legen und im Ofen ca. 8 Minuten backen. Her- ausnehmen und abkühlen lassen. Die gewaschenen Erdbeeren würfeln, den Feta zerbröseln. Salate, Rhabarber und Nüsse, Feta und Erdbeeren vorsichtig vermengen. Den Rhabarbersud vom Backblech in eine Schüssel geben, mit Essig, Salz, Pfeffer und Zucker verschlagen. Vor dem Anrichten mit den restlichen Zutaten vermischen. Tipp: Eine herzhafte Note bekommt dieser Salat, wenn man 4 Scheiben Bündnerfleisch als Topping über den Salat streut. SchweizeriScheS rezept Zubereitungszeit: ca. 40 Minuten © van Hoorn/DEIKE 752R10R4 Lösung: Der Marienkäfer und die Gießkanne haben als Einzige keine weißen Punkte. Punktesammlung Paula sammelt gepunktete Gegenstände. Welche zwei Dinge haben zwar Punkte, unterscheiden sich aber von den anderen? Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 Tragt die Wörter anhand der Zahlen in die Kästchen ein. BILDER- KREUZWORT- Rätsel 72 0/ 1 © D EI K E PR ES S Aufl ösung: 1. KLEE, 2. BONBON, 3. DATUM, 4. WAL / WESPE, 5. OSTERHASE, 6. TAUBE, 7. RASSEL, 8. SAM, 9. TASSE, 10. BAUMSTUMPF, 11. ARA, 12.KORB, 13. NAEGEL, 14. GAUL, 15. LUPE, 16. ALU, 17. LEER Warum sollte man nicht unbedingt Apfelkerne essen? Normalerweise entfernt man das Kerngehäuse der Äpfel. Beißt man auf einen Apfelkern, entsteht ein bitterer Geschmack im Mund. Dieser kommt von der Substanz Amygdalin, die von unserem Körper in Blausäure umge- wandelt wird. In größeren Mengen ist Blausäure giftig. Über ein paar ver- schluckte Apfelkerne müssen wir uns aber dennoch keine Gedanken ma- chen, denn das ist zu wenig, um Schaden anzurichten. Völlig ungefährlich ist die Säure, wenn wir die Kerne gar nicht zerkauen, sondern im Ganzen herunterschlucken. Dann scheidet sie unser Körper un- verdaut wieder aus. Auch die Kerne von einigen anderen Früchten enthalten Amyg dalin. Brückner/DEIKE HALLO KINDER! 72 0R 20 R1 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN MIETGESUCHE Lagerraum / Kellerraum ab sofort gesucht zur Einlagerung von Möbeln, abschließbar und trocken, ca. 15 – 20 m² Mobil: 0151 40904545 Garage/n, Halle oder trockene Scheune zur Unterbringung von Fahrzeugen ab sofort o. spät. November 2021 zu mieten, ggf. kaufen gesucht. 07502/3146, 0151/1221 7979 GESCHÄFTSANZEIGEN Druck + Verlag Wagner GmbH & Co.KG Max-Planck-Straße 14 · 70806 Kornwestheim Anzeigen-Info: Profitieren Sie von einem unschlagbar günstigen Kombinationsrabatt! Seit mehr als 60 Jahren ein loyaler Partner der Kommunen. 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Foto: djd/www.BGETEM. de/Getty Images/ljubaphoto (djd). Permanenter Leistungs- und Termindruck, ein hohes Arbeitspens- um, ständig Ärger mit dem Chef oder den Kollegen: Das sind Belas- tungen am Arbeitsplatz, die auf Dauer psychisch krank machen kön- nen. Die Corona-Zeit mit ihren Ein- schränkungen und dem Arbeiten im provisorischen Homeof ce stellt zu- sätzliche Herausforderungen dar. Arbeitgeber sind in der P icht, mög- liche Problemfelder zu erkennen und für Abhilfe zu sorgen. Unterstützung dabei gibt etwa das Programm „Ge- meinsam zu gesunden Arbeitsbedingungen“ der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Das Online-Befra- gungstool ermöglicht es, mögliche Gefährdungen zu erkennen und daraus Maßnahmen abzuleiten. Das Programm unter www.bgetem.de wurde jetzt um Zusatzbausteine zu Corona und Homeof ce erweitert. &AUSBILDUNGBERUF Unser Thema „Ausbildung & Beruf“ erscheint das nächste mal in KW 39. Sie möchten dabei sein? Ihre Ansprechpartner erreichen Sie unter Tel. 07154 8222-70 oder anzeigen@duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik LKW-FAHRER, LAGERIST, BAUSTOFF-KAUFMANN? JA! m/w/d. Standort Vogt/Weingarten. Bewerbe Dich jetzt. www.mayer-baustoffe.de E-Mail: elektro.riedinger@t-online.de Elektro Riedinger Dorfstr. 20 88281 Hintermoos - Schlier Tel: +49 (0) 7529-912796 Fax: +49 (0) 7529-912797 Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik - abgeschlossene Ausbildung, - Berufserfahrung, - technisches Verständnis, - Leistungsbereitschaft, - Teamfähigkeit, - Zuverlässigkeit, - Verantwortungsbewusstsein, - Führerschein Klasse B UNSER TEAM BRAUCHT VERSTÄRKUNG! Wir bilden aus und suchen Auszubildende Elektroniker (m/w/d) für Energie- und Gebäudetechnik Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 20 BODENSEE ALLGÄU OBERSCHWABEN Zum Jägerweiher 20 | 88099 Neukirch | Tel. 07528 9218178 kontakt@pflegehilfeplus.de | www.pflegehilfeplus.de Stundenweise Haushaltshilfe 24h Betreuung und Pflege zu Hause Ralf Petzold Ihr Ansprechpartner vor Ort KFZ-MARKT STELLENANGEBOTE IMMOBILIENMARKT[mehr]

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            Amtsblatt Jahrgang 2021 Freitag, den 12. März 2021 Nummer 10 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Tobias Pearman, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Landtagswahl am Sonntag den 14. März 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt, am 14. März findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Sie entscheiden mit, welche politischen Vertreterinnen, Vertreter und Parteien in den nächsten fünf Jahren das Land Baden-Württemberg repräsentieren und regieren. Machen Sie deshalb von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Aufgrund der Corona Pandemie findet diese Wahl unter besonderen Umständen und ver- änderten Bedingungen statt. Die Wahllokale sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet und stehen Ihnen unter Einhaltung von hygienischen Standards zur Verfügung. Zur Wahl bringen Sie bitte, wie gewohnt, Ihre Wahl- benachrichtigung mit. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihren eigenen Kugelschreiber zum Ausfüllen Ihres Stimmzettels zu verwenden. Tragen Sie beim Betreten der Wahllokale eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Darüber hinaus nutzen Sie bitte beim Eingang zum Wahlraum die Möglichkeit zur Handdesinfektion. Aufgrund der Pandemie wurden die Wahllokale in Baindt wie folgt geändert: - Wahlbezirk 01: Schule für Blinde und Sehbehinderte - Sporthalle - Wahlbezirk 02: Klosterwiesenschule - Aula - Wahlbezirk 03: Schenk-Konrad-Halle (bisher Dietrich-Bonhoeffer-Saal) Wählerinnen und Wähler, die kurzfristig erkranken oder für die Quarantäne angeordnet ist, können die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 15 Uhr beantragen. Ihr Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 14. März um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingehen. Zu beachten sind in jedem Fall die Angaben auf der Wahlbenachrich- tigung und spezielle Hinweise des Wahlamtes. Ich freue mich über eine rege Wahlbeteiligung! Ihre Simone Rürup Bürgermeisterin Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich „Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebens- mittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima scho- nen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschen- wasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Kli- masparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromsparberatung und Rabat- te auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene „Karte von Morgen“ zeigt Ih- nen, wo die Geschäfte und Initiativen für klima- schonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernäh- rung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie #Nachhaltigkeitlohntsich Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden so- wie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Klimasparbuch mit praktischen Tipps und Gutscheinen jetzt erhältlich "Wussten Sie, dass Sie übrig gebliebene Lebensmittel auf foodsharing.de verschenken können? Und dass Sie Geld sparen und das Klima schonen, indem Sie Leitungswasser statt Flaschenwasser trinken?“ Diese und viele weiteren Tipps für ein nachhaltigeres Leben können Sie im Klimasparbuch entdecken. Es gibt u. a. auch ein kostenloses Vesper, ein Gartenpaket des NABU, eine kostenfreie Stromspar-beratung und Rabatte auf ökofaire Kleidung und Biolebensmittel. Die im Buch enthaltene "Karte von Morgen", zeigt Ihnen wo die Geschäfte und Initiativen für klimaschonende und zukunftsfähige Mobilität, Ernährung, Wohnen etc. im Schussental zu finden sind. Unterstützen auch Sie durch kleine, alltägliche Schritte und einem nachhaltigeren Leben den Klimaschutz. Ab sofort ist das Klimasparbuch in Baindt an der Bürgertheke und bei allen beteiligten Gemeinden sowie Gutscheinpartnern kostenlos erhältlich. Weitere Ausgabestandorte im gesamten Gemeindeverband Mittleres Schussental sowie die digitale Version des Klimasparbuchs finden Sie unter gmschussental.de. #Nachhaltigkeitlohntsich Das Klima-Team der GMS-Gemeinden freut sich sehr über das gelungene Klimasparbuch. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Erste digitale Online-Bürgerinformations- veranstaltung der Gemeinde Baindt mit sehr guter Resonanz Am vergangenen Donnerstag, 04. März 2021, fand im Di- gitalen Zukunftszentrum in Leutkirch die erste rein digitale Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bür- ger der Gemeinde Baindt statt. Thema der Veranstaltung war die Entwicklung des Fischerareals sowie die Gestal- tung der Ortsmitte in Baindt. Im Vorfeld hatte die Verwaltung über das Amtsblatt, die Homepage und die App aufgerufen aktiv daran teilzunehmen. Für die positiven Rückmeldungen und das konstruktive Feedback bedankt sich die Verwal- tung herzlich. Das Video des Abends bleibt auch weiterhin abrufbar und für den Download verfügbar. Den Link und die Präsentation finden Sie auf der Home- page der Gemeinde Baindt (www.baindt.de). An der Online- Bürgerinfoveranstaltung haben sich durch- gehend ca. 70 Personen per Webex beteiligt. Während der Sendung gab es zusätzlich rund 140 Aufrufe auf YouTube. Inzwischen wurde das Video auf YouTube knapp 600-mal aufgerufen. Über den gesamten Sendungszeitraum von gut 120 Minuten gab es Live-Fragen sowie Kommentare der Interessierten. Im ersten Teil ging es um die Entwicklung des Fische- rareals und die Konzeptvergabe. Nachdem die Fischer- wiese am Ortseingang schon viele Jahre interessant für die Gemeindeentwicklung war, gelang es diese im Jahr 2014 zu erwerben. In diesem Zusammenhang wurde das Areal in das Ortskernsanierungsgebiet II aufge- nommen. Dieses Gebiet umfasst neben dem Fischera- real, die Ortsmitte und den Dorfplatz. Von Anfang an war der Wunsch des Gemeinderats, dass der Ortsein- gang von Baindt ein zukunftsfähiges Erscheinungsbild erhält. In der Vergangenheit gab es hierzu schon einige Bürgerveranstaltungen in denen über die Stärken und Schwächen der Ortsmitte diskutiert und in Planungen eingebunden wurde. Im Dezember 2020 beschloss der Gemeinderat dann den städtebaulichen Entwurf mit dem Ziel, ein lebendiges und vielfältiges Quartier zu entwickeln in dem alle Generationen gut leben können. Dieser städtebauliche Entwurf ist Grundlage für das Konzeptvergabeverfahren. Im zweiten Teil der Online-Bürgerinformationsveranstal- tung stand die Gestaltung der Ortsmitte auf dem Pro- gramm. Ebenso lange wie mit dem Fischerareal befasst sich der Gemeinderat mit der Frage, wie die Ortsmitte op- timal und vor allem zukunftsfähig gestaltet werden kann. Ziel ist es, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Die Ortsmitte muss eine gute Aufenthaltsqualität bieten. Sie soll zu einem Raum der Begebung werden. Die Baindter Vereine sollen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Feste, die für das Baindter Gemeinwesen elementar wichtig sind, dort durchzuführen. Es muss jedoch darüber hinaus auch das ganze Jahr über einen Grund geben in die Ortsmitte zu gehen. Damit die bisherige Fläche auch zu einem Platz mit Auf- enthaltsqualität wird, wäre es optimal, wenn ein neues Gebäude eine Raumkante bilden würde. Bisher gab es jedoch keine Nutzung für das Gebäude, die einen Mehr- wert für die Gemeinde gehabt hätte. Nun besteht der Wunsch von Apotheke und Ärzten sich in der Ortsmitte in einem neuen Gebäude anzusiedeln. Somit gibt es eine Nutzung für das Gebäude auf einem Teil des Parkplatzes angrenzend an den Dorfplatz, dass die Infrastruktur von Baindt stärkt. Die weitere Platzgestaltung ist noch völlig offen. In einer Bürgerwerkstatt haben unsere interessier- ten Bürgerinnen und Bürger und auch unsere Vereine die Möglichkeit, sich einzubringen und zu diskutieren, was für Baindt in Zukunft wichtig ist und darüber hinaus, was benötigt wird, dass die Feste der Schalmeienkapelle und der Raspler auch künftig stattfinden können. Mit einem Gebäude an dieser Stelle erhält Baindt eine erlebbare Ortsmitte für unsere Bürgerinnen und Bürger, für Vereine, für Jung und Alt. Darüber hinaus stellt sich die Gemeinde zukunftsfähig auf und erhält einen subs- tantiellen Mehrwert. Die Infrastruktur wird gestärkt, die Existenz bestehender Ladengeschäfte gesichert. Wir sind eine attraktive Gemeinde für alle Generationen, von ei- nem Gebäude mit dieser Nutzung profitieren Familien, wie alte Menschen. Spricht man so oft darüber, dass es möglich sein muss möglichst lange in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen und in der vertrauten Gemeinde alt zu werden, dann ist ein wichtiger Baustein, dass dies gelingen kann eine gute Versorgung mit medizinischen Dienstleistern. Nicht jede Generation hat die Chance eine Ortsmitte ent- wickeln zu dürfen, dass passiert nie oder alle 100 Jahre. Baindt hat jetzt die Chance sich für die Zukunft zu rüsten. Die Details zu den Entwicklungen im Fischerareal und zur Konzeptvergabe sowie zur Gestaltung der Ortsmitte entnehmen Sie bitte dem YouTube Video. Frau Bürgermeisterin Rürup sagte im Anschluss an die Veranstaltung: „Wenn derzeit schon keine Infoveranstal- tungen in Präsenz möglich sind, war dies ein sehr gutes Format, um unsere Bürgerinnen und Bürger mitzuneh- men und zu informieren. Sicher werden wir das auch in Zukunft bei Bedarf wiederholen, vor allem wenn es um Themen geht, die die Gemeinde interessiert.“ Wir laden Sie bereits jetzt ein, an den weiteren Termi- nen für die Konzeptvergabe im Fischerareal und zur Ge- staltung der Ortsmitte teilzunehmen. Lassen Sie uns ge- meinsam die Chance zur Gestaltung unserer Gemeinde ergreifen. Für die Konzeptvergabe im Fischerareal wird es fol- gende Termine geben: • 29. März 2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ - Ak- tuell wird diese Infoveranstaltung in Präsenz geplant, jedoch kann diese Veranstaltung auch online stattfin- den. • Ende April / Anfang Mai 2021 Vermarktungsauftakt - 1. Bauabschnitt Fischerareal Für die Gestaltung der Ortsmitte in Baindt wird es fol- gende Termine geben: • nach Pfingsten 2021: Bürgerwerkstatt - Platzgestaltung unter Berücksichtigung von Ideen und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger • bis Ende 2021: Entwurf Dorfplatz Ihre Gemeindeverwaltung ________________ Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Corona-Impfangebot für „Härtefälle“ ab dem 85. Lebensjahr in Baindt Am Montag, 29. März 2021 startet der Landkreis Ra- vensburg und die Gemeinde Baindt ein Impfangebot für über 85-jährige Baindter Bürgerinnen und Bürger, denen es nicht möglich ist in das Kreis- oder Landes- impfzentrum zu kommen. Die zunächst 12 Impfungen pro Woche finden in der Schenk-Konrad-Halle statt. Im weiteren Verlauf soll das Angebot auf 12 Erst- und 12 Zweitimpfungen ausgeweitet werden. Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Baindt. Ein ähn- liches Angebot wird aber derzeit von weiteren Städten und Gemeinden im Landkreis für ihre Bürgerinnen und Bürger vorbereitet. In einer ersten Phase sind nur Anmeldungen für Menschen ab dem 85. Lebensjahr möglich, die noch alle bis zum 16. März 2021 persönlich angeschrieben werden. Später wird dies auch für Menschen ab 80 Jahren möglich sein. Das Angebot ist ausdrücklich kein Ersatz für die Impfangebote in den Impfzent- ren und wird nur für Menschen mit Einschränkungen in der Mobilität angeboten, die nicht nach Ravens- burg oder zu einem anderen Impfzentrum kommen können. Anmeldungen sind ab Mittwoch, 17. März 2021 ab 08.30 Uhr per Telefon unter der Nummer 07502/9406-25, per Mail unter helfen@baindt.de und auf dem Postweg: Ge- meinde Baindt Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt möglich. Im Rahmen der Anmeldung werden unter anderem Kontaktdaten, das Alter, der Pflegegrad – sofern vor- handen – und der Grund, warum ein Impfzentrum nicht erreicht werden kann, abgefragt. Wer sich angemeldet hat, wird dann über den weiteren Ablauf direkt von der Gemeindeverwaltung informiert. Die Vor-Ort-Impfungen in Baindt sind zunächst immer montags vorgesehen. „Ich bin sehr froh, dass wir nun sehr schnell ein Imp- fangebot für alle Härtefälle direkt in Baindt bereitstel- len können. Wir wollten nicht warten, bis alles perfekt organisiert ist, sondern gleich am 29. März 2021 mit den ersten 12 Impfungen beginnen“, so Bürgermeisterin Simone Rürup. Corona News ab 08.03.2021 Weitere Änderungen zum Einzelhandel, Arbeiten, Gesundheit und Soziales, Dienstleistungen, Gastronomie, Religi- onsausübung, Veranstaltungen, Reisen, Ausgangsbeschränkungen, Sport, Kultur- und Freizeitgestaltung finden Sie auf unserer Homepage: gemeinde-baindt.de unter „Informationen zum Coronavirus“. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Corona-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Terminvereinbarung für ihre Corona- Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Vereinbarung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Baindter halten zusammen - weiterhin gemeinsam durch die Corona Krise! Liebe Baindterinnen, liebe Baindter, „Die Schwächsten zuerst schützen“, daran orientiert sich die Bundesregierung, um eine Reihenfolge der Coro- na-Schutzimpfungen festzulegen. Der Corona-Impfstoff ist weiterhin knapp, somit ist eine Priorisierung notwendig. Über 80-Jährige sind im besonderen Maße zu schützen. Daher gehören sie zur ersten Gruppe, die sich impfen lassen kann. Wir möchten ältere Menschen, die Hilfe bei der Termin- vereinbarung für ihre Corona-Schutzimpfung benötigen, unterstützen. Hierzu suchen wir freiwillige Baindterinnen und Baindter, die Lust haben, Einzelnen bei der Verein- barung eines Impftermins zu helfen. Sie möchten helfen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch unter 07502/940625 oder per E-Mail unter helfen@baindt.de. Wir freuen uns auf Ihre Hilfe! Ihre Gemeindeverwaltung Rathaus Baindt mit Terminvereinbarung geöffnet Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Corona-Situation bis auf Weiteres nur nach vorhe- riger Terminabsprache für Sie geöffnet hat. Selbst- verständlich sind wir auch telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar. Bitte tragen Sie beim Betreten des Rathauses einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz, bzw. eine FFP2-Maske. Danke für Ihr Verständnis! Ihre Gemeindeverwaltung Straßenreinigung im Gemeindegebiet Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in der Zeit von Donnerstag, 18.03.2021 bis Dienstag, 23.03.2021 ab 7:00 Uhr morgens die Kehrmaschine Straßen, Gehwege und Plätze im Ge- meindegebiet abkehrt. Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass keine Hinder- nisse (Autos, Mülltonnen usw.) den Verkehrsraum ver- sperren. Bürgermeisteramt Brennholzverkauf durch die Gemeinde Baindt Die Gemeinde Baindt verkauft Brennholz (Eschenholz) entlang des Badwegs. Dort kann das Holz auch besich- tigt werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Schaaf, ForstBW, E-Mail: c.schaaf@rv.de . Sollte es den Bewerbern nicht möglich sein sich Online zu bewerben, kann auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden unter Tel.: 0175 180 47 95. Gemeindeverwaltung Baindt Fundinfo Folgende Fundstücke wurden im Rathaus abgegeben: März 2021: Armbanduhr (HUAWEI Smart Watch), Lesebrille, Schlüs- selbund an orangefarbenen Band Februar 2021: I-Phone, Handtasche (mit Kette zum Um- hängen), Mütze mit Häkelblume, Schlüsselmäppchen mit 8 Schlüsseln Januar 2021: Cityroller, rotgemusterte Babybrille, Schlüsselbund mit Flaschenöffner und Namensgravur Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 01805 911-630 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 08 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 09 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Tierarzt Samstag, 06. März/Sonntag, 07. März Samstag, 13. März/Sonntag, 14. März Kleintiergesundheitszentrum Ravensburg Evidensia, Tel.: (0751) 36 31 40 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 13. März Huberesch-Apotheke in Ravensburg (Weststadt), Rümelinstraße 7, Tel.: (0751) 9 77 09 10 Sonntag, 14. März Apotheke am Goetheplatz in Ravensburg (Südstadt), Goetheplatz 1, Tel.: (0751) 2 38 60 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Malteser Ravensburg-Weingarten Hausnotruf und Mahlzeitendienst, Tel.: (07 51) 36 61 30 Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. Hausnotruf und Menüservice „Essen auf Rädern“, Tel.: (0751) 56 06 10 Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Kirchliche Sozial- station Ravensburg Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Essen auf Rädern in den Gemeinden Baien- furt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-110 Maybachstr. 1, Weingarten Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte Menschen bzw. für Menschen die einfach nur Geselligkeit suchen. Jeden Dienstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal. Ihre Ansprechpartnerin, Rebecca Herz erreichen Sie telefonisch unter 0751 36360-116 Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Veranstaltungskalender März 14.03. Landtagswahl 18.03. WBB Jahreshauptversammlung wird verschoben 21.03. DRK Erste-Hilfe-Kurs DRK Baienfurt 28.03. Beginn Sommerzeit 29.03. Informationsveranstaltung „Baugemeinschaft: Was ist das? Wie geht das?“ online April 20.04. Gemeinderatssitzung Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Palmverkauf an Palmsonntag Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr können Sie unsere Pal- men für 4,50 € wieder käuflich erwerben. Unser Elternbeirat bastelt in diesem Jahr auf Vorbestel- lung die Palmen. Ihren Palmen erhalten Sie entweder nach dem Gottesdienst oder Sie können Ihn am Montag zwischen 08:00 - 16:00 Uhr im Kindergarten St. Martin im Garten abholen. Wie der weitere Verkauf in diesem Jahr aussehen könnte bzw. ob dieser stattfinden kann, ist un- ter den gegebenen Umständen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie Ihren Palme bei Anja Steinhauser, Tel. 07502/9124220 oder bei Melanie Sonntag, Tel. 07502/9124478. Der Erlös kommt den Kindergartenkindern zu Gute. Herzlichen Dank! Wir suchen dringend Zweige zum Palmbasteln Liebe Gemeindemitglieder, unser Elternbeirat bastelt auch in diesem Jahr Palmen, die am Palmsonntag und danach auf Vorbestellung verkauft werden. Dafür benötigen wir bis zum 19. März 2021 eine gro- ße Menge an grünen Zweigen zum Kranzen. Wer von Ih- nen kann uns mit einer Spende aus seinem Garten helfen? Möglich sind: Thuja, Buchs, Loorbeer, Efeu, Weidenkätz- chen oder andere Koriferen. Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen (Tel. 07502-2678) oder Ihre Spende im Kindergarten bis zum 19.03.2021 vorbeibringen. Schon jetzt ein herzliches „Vergelt´s Gott“ für Ihre Unter- stützung. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406- 0 FAX (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 - Handy 0151 51536083 - Vorzimmer Frau Heine 9406-0 Fax 9406-36 Amtsblatt Frau Ziegler 9406-16 Bauamt - Bauamtsleiterin Frau Jeske 94 06-51 Bauamt - Ortsbaumeister Herr Roth 94 06-53 Bauamt Frau Scheid 94 06-54 Bürgertheke Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 und 9406-13 Bürgerbus Frau Ziegler 9406-16 Einwohnermeldeamt Herr Bautz 9406-14 Fundamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-12 Finanzverwaltung - Kämmerer Herr Abele 9406-20 - Kasse Herr Müller 9406-22 - Kasse Frau Michelberger 9406-24 - Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 - Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Gewerbeamt Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Hauptamt Herr Plangg 9406-11 - Kindergarten - Ordnungsamt - Asylbetreuung Friedhofswesen Frau Heine 9406-0 Hallenbelegung SKH Frau Ziegler 9406-16 Kindergartenabrechnung Frau Ziegler 9406-16 Standesamt Frau Grella 9406-15 Volkshochschule Frau Brei/Frau Hillebrand 9406-13 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 912130 Feuerwehrhaus 912134 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 921690 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 und 3373 Kindergärten - Sonne Mond und Sterne 94114-140 - St. Martin 2678 - Waldorfkindergarten 3882 Klosterwiesenschule - Rektorin Frau Heberling 94114-132 - Sekretariat Fr. Mohring 94114-133, Fax -139 - Schulsozialarbeiterin Fr. Oßwald 94114-172 - Schulhausmeister Herr Tasyürek 0178 4052591 - Schule für Blinde und Sehbehinderte 94190 Pfarrämter - Katholisches Pfarramt 1349 - Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 - Kath. Gemeindehaus - Bischof-Sproll-Saal Anmeldung bei Fr. Moosherr (0751) 18089496 oder E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Polizei - Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe - Polizei 110 - Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Sterbefall am Wochenende Es ist nicht notwendig, einen Sterbefall bei der Gemeindever- waltung am Wochenende anzuzeigen. Bitte vereinbaren Sie mit dem Pfarramt einen Termin für die Bestattung. Sollte die Beerdigung bereits am Dienstag erfolgen, ist es ausreichend, wenn die Gemeindeverwaltung am Montagvormittag darüber informiert wird. Die meisten Bestattungsunternehmen haben einen Schlüssel für die Aussegnungshalle in Baindt. Sollten dennoch Fragen und Unklarheiten aufkommen, wen- den Sie sich bitte an folgende Personen in der aufgelisteten Reihenfolge: Frau Heine, Friedhofsverwaltung Tel. 0160 53 86 706 Herr Plangg, Friedhofsverwaltung Tel. (07502) 91 22 28 Laura Kurz, Tel.: 91 30 30 Am Föhrenried Baienfurter Straße Birkenstraße Buchenstraße Mehlisstraße Riedsenn Sumeraugasse Schachener Straße Wickenhauser Straße Marcel Striegel, Tel.: 91 14 33 Badweg Blumenstraße Bronnenstubenweg Dahlienstraße Hubertusweg Klosterhof Krokusweg Lilienstraße Mühlstraße Nelkenstraße Thumbstraße Nr. 47 - 81 Tulpenstraße Veilchenstraße Markus Wöhr, Tel.: 943242 Brühl Dorfplatz Eichenstraße Eschenstraße Gartenstraße Innere Breite Küferstraße Ziegeleistraße Louis Escher, Tel.: 0751/95874647 Benzstraße Dachsstraße Eichhorngasse Friesenhäusler Straße Froschstraße Fuchsstraße Hirschstraße Nr. 1 - 50 Igelstraße Iltisstraße Liebigstraße Rehstraße Siemensstraße Wieselgasse An alle Amtsblatt-Bezieher Haben Sie Ihr Amtsblatt nicht bekommen? Dann rufen Sie bitte den für Ihren Bezirk zuständigen Austrä- ger direkt an. Vergewissern Sie sich aber bitte vorher, ob Ihre Hausnummer gut sichtbar und der Briefkasten mit Ihrem Na- men versehen ist. Svenja Hermann, Tel.: 5 55 86 68 Hasenweg Hirschstraße ab Nr. 164 Kümmerazhofer Weg Marderstraße Mochenwangener Straße Reishaufen Sulpacher Straße Julian Kurz, Tel.: 91 30 30 Fliederstraße Kornblumenstraße Marsweilerstraße Rosenstraße Spielmannsweg Zeppelinstraße Tim Raubald, Tel.: 91 10 74 Grünenbergstraße Annabergstraße Nr. 60 (Nachbaur Eugen) Im Voken Jägerweg Lerchenstraße Sperlingweg Stöcklisstraße Storchenstraße Daniel Kronenberger, Tel.: 92 11 18 Amselstraße Annabergstraße Erlenstraße Kiesgrubenstraße Schönblick Sonnenstraße Thumbstraße Nr. 1 - 36 Ziegelhalde Lea Svoboda, Tel.: 91 36 35 Boschstraße Daimlerstraße Dieselstraße Dornierstraße Maybachstraße Röntgenstraße ✄ ✄ Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Bücherei Endlich wieder Bücherei, mit Einschrän- kung, aber möglich ... Seit Montag, 08.03.2021, gilt die Coro- na-Verordnung vom 07.03.2021. Somit wird das schon vorhandene „Click+Col- lect“ durch das „Click+Meet“ erweitert. Das bedeutet, in unserer Gemeindebücherei dürfen sich maximal 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Dabei zäh- len Kinder ab 6 Jahren als eine Person. Jüngere Kinder dürfen in Begleitung eines Elternteils in die Bücherei. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 10 Minuten begrenzt. Natürlich bleibt das Angebot Bücher vorzubestellen und zu den Öffnungszeiten abzuholen, weiterhin bestehen. Bei aller Freude über die Lockerung der Maßnamen, soll- ten trotzdem die Abstandsregeln eingehalten und selbst- verständlich eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Die Online- Vormerkung von Büchern besteht weiterhin über die kostenlose App BibKat aus dem App-Store oder unter dem Link/www.eopac.net . Die Anmeldung erfolgt über die Lesernummer. Das Passwort sind die ersten drei Buchstaben des Nachnamens und dann das Geburtsda- tum. (Tag.Monat.Jahr) Zur Information VHS Weingarten Außenstelle Baindt Verschiebung des Semesterstarts Aufgrund der zum 8. März 2021 aktualisierten Corona-Ver- ordnung des Landes Baden-Württemberg ist weiterhin kein Kursbetrieb in Präsenz an den Volkshochschulen möglich. Das heißt für uns, dass wir nicht wie geplant am 15.03.2021 mit unserem Frühjahrs- und Sommerse- mester starten können. Ausgenommen hiervon sind rei- ne Online-Veranstaltungen, die wie geplant durchge- führt werden dürfen sowie vereinzelte Kurse aus dem Deutschbereich. Im Moment müssen wir somit den Start unseres Früh- jahrssemesters, bis auf die oben erwähnten Ausnah- men verschieben. Wir hoffen, dass wir unser Frühjahrs- und Sommersemes- ter in Präsenz dann möglichst bald beginnen können. Dies wird aber natürlich weiterhin von den Vorgaben des Lan- des Baden-Württemberg abhängen. Sobald wir nähere Informationen haben, wann wir unseren Präsenzbetrieb starten können, werden wir Sie darüber informieren. Anmeldungen zu unseren vielfältigen Angeboten im Früh- jahrs- und Sommersemester sind aber dennoch möglich. Sichern Sie sich Ihren Kursplatz durch eine rechtzeitige Anmeldung! Wir freuen uns, wenn wir Sie hoffentlich bald wieder an der VHS Weingarten begrüßen dürfen! Kreisforstamt Ravensbur Seit Beginn der Corona-Krise deutlich erhöhtes Rad- fahrer-Aufkommen im Wald Das Kreisforstamt Ravensburg verzeichnet seit Beginn der Corona-Pandemie im letzten Jahr ein deutlich erhöh- tes Aufkommen von Radfahrern im Wald. Nicht immer verhalten diese sich regelkonform. Beim Kreisforstamt Ravensburg kommt es immer wie- der zu Beschwerden über Radfahrer, welche abseits der Wege unterwegs sind. Das Phänomen ist nicht neu. Al- lerdings verzeichnet das Forstamt seit Beginn der Coro- na-Pandemie ein erhöhtes Aufkommen von Meldungen wegen illegalen Radfahrens im Wald abseits von Wegen. Das Radfahren ist im baden-württembergischen Wald- gesetz streng geregelt. Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten, worunter im weiteren Sinne auch das Befahren mit Rädern zählt. Allerdings ist das Radfah- ren nur auf Wegen gestattet, welche eine Mindestbreite von zwei Metern aufweisen. Gänzlich verboten ist das Fahren auf Sport- und Lehrpfaden. Jeder Waldbesucher hat das Recht die Natur und Ruhe im Wald zu genießen oder im Wald Sport zu treiben. Es wird jedoch vergessen, dass hier in der Regel fremdes Eigentum benutzt wird, welches durch das Fahren ab- seits von Wegen beeinträchtigt werden kann. Wildtiere nehmen Menschen, die auf Wegen unterwegs sind, sel- ten als Gefahr wahr. Begegnungen mit Waldbesuchern abseits von Wegen lösen häufig Fluchtreflexe aus, was zu einem gesteigerten Energieverbrauch führt. Dies kann für Wildtiere insbesondere im Winter bedrohlich werden. Zudem gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen verschiedenen Nutzergruppen, insbesondere Radfahrern, Reitern und Wanderern. Das Forstamt appelliert daher an alle Waldbesucher, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Im Landkreis Ravensburg stehen Mountainbikern bereits heute mehrere legale Trails zur Verfügung, auf denen sie auch abseits befestigter Wege ihr Können unter Be- weis stellen können. Die Ausweisung weiterer Trails ist in Planung, sodass sowohl Einheimische als auch Touristen demnächst ein weiteres Netz an Trails unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade nutzen können. Das Forstamt bittet die Radfahrer sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Arkade e.V. Famileinanschluss gesucht! Wir suchen - auch während der Coronazeit - Familien, Lebensgemeinschaften und Alleinlebende, die Menschen bei sich zu Hause im Alltag begleiten und unterstützen möchten. Eine ständige Präsenz ist nicht erforderlich. Sie erhalten ein monatliches, steuerfreies Entgelt und zuverlässige Begleitung durch unseren Fachdienst. In dieser besonderen Wohn- und Betreuungsform leben insgesamt 80 seelisch behinderte Menschen in Gemein- den der Regionen Oberschwaben und Bodensee. Die Gastfamilien empfinden das Zusammenleben als bereichernd und für die Bewohner*innen ist so ein selbst- bestimmtes und zufriedenes Leben in der Gemeinschaft möglich. Gerne informieren wir Sie unverbindlich. Wir freuen uns sehr auf Ihren Anruf! Arkade e.V. Betreutes Wohnen in Familien (BWF) Eisenbahnstraße 30/1, 88212 Ravensburg Telefon Ravensburg, Tel. 0751.3665580 Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 Telefon Friedrichshafen, Tel. 07541.3746963 E-Mail: info-bwf@arkade-ev.de Homepage: www.arkade-ev.de Landkreis Ravensburg Ehrenamtliche Patientenfürsprecher/innen gesucht Der Landkreis Ravensburg sucht für die persönliche Be- ratung und Vertretung der Interessen psychisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen ehrenamtliche Patien- tenfürsprecher/innen Patientenfürsprecher/innen sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Patientinnen und Patienten, deren Angehörigen und den versorgenden In- stitutionen. Sie bieten Beistand in schwierigen Situationen und informieren Patientinnen und Patienten über ihre Rechte. Ziel dieser unabhängigen Interessensvertretung ist es, unkompliziert zu helfen und neutral zu beraten. „Eine wertvolle Erfahrung ist für mich im Kleinen etwas zu be- wirken, oftmals im Rahmen von Gesprächen und durch Zuhören, ohne Wertung.“ beschreibt Andrea Mourlas, Patientenfürsprecherin im Raum Wangen, ihre Tätigkeit. Neben vertrauensvoller persönlicher Beratung nehmen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher An- liegen, Wünsche und Beschwerden auf. „Als Ansprech- personen auf Augenhöhe tragen sie zur Klärung und Entschärfung von Konflikten bei und vermitteln zwischen den Beteiligten“, bekräftigt Reinhard Friedel, Sozialdezer- nent des Landkreises, die Bedeutung des Ehrenamtes. Die Patientenfürsprecher/innen werden für jeweils vier Jahre vom Kreistag bestellt und erhalten für ihre ehren- amtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Neben Lebenserfahrung sind Kommunikationsfreude, die Fähigkeit des geduldigen Zuhörens, ein sicheres Auf- treten, Engagement, Einfühlungsvermögen für die Sor- gen und Probleme anderer Menschen (vor allem älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf) und die Fähigkeit zur Vermittlung in Konfliktfällen, Eigenschaften, die ein/e Patientenfürsprecher/in mitbringen sollte. Von Vorteil sind außerdem grundlegende Kenntnisse über das Gesund- heitswesen, über Patientenrechte, über die Abläufe in ei- nem Krankenhaus sowie Kenntnisse über Behandlungs- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, bewerben Sie sich gerne bis zum 21. März 2021 bei Sabrina Wangenheim, Landkreis Ravensburg, Dezernat für Arbeit und Soziales, Stabsstelle Sozialplanung, Tel. 0751/85-3123, E-Mail: s.wangenheim@rv.de. Frau Wangenheim erteilt Ihnen auch gerne weitere Aus- künfte zum Bewerbungsverfahren. Informationen zur Tätigkeit erteilen Ihnen gerne die Pati- entenfürsprecherin Frau Mourlas, Tel. 0160/7074250 und der Patientenfürsprecher Herr Eisele, Tel. 0751/7601-2709. Deutsche Bahn Bahnstrecke zwischen Ravensburg und Aulendorf ab 7. März gesperrt Busse als Ersatz - BOB fährt halbstündlich zwischen Friedrichshafen und Ravensburg - Fahrscheine vor der Fahrt kaufen Schlussspurt bei den Bauarbeiten auf der Südbahn: Von 7. März bis einschließlich 1. April ist die Bahnstrecke Ravensburg - Aulendorf gesperrt. Bodensee-Oberschwaben-Bahn (BOB) und Deutsche Bahn gemeinsam haben für die Fahrgäste auf dieser Strecke einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Auch zwischen Friedrichshafen Stadt und Friedrichshafen Hafen verkehren in diesem Zeitraum keine Züge. Auf der Strecke zwischen Friedrichshafen Stadt und Ra- vensburg verkehrt die BOB dafür zweimal pro Stunde. Jede Stunde besteht ein schlanker Anschluss in Ravens- burg zu und von den SEV-Bussen Richtung Aulendorf. Busse, die BOB-Züge ersetzen, bedienen auch alle Unter- wegsstationen. In Ravensburg fahren die SEV-Busse auf der Westseite des Bahnhofs beim P&R-Parkplatz Escher- Wyss-Straße ab. Weitere Haltestellen sind: Weingarten: Charlottenplatz, Baienfurt: Niederbiegen Schussentalstra- ße, Mochenwangen: Alte Kirche. Zusätzlich verkehren Di- rektbusse ohne Halt zwischen Ravensburg und Aulendorf. Fahrgäste müssen ihre Fahrscheine vor Fahrtantritt kau- fen, in den SEV-Bussen ist kein Kauf möglich. Auch der Check In/Check Out mit der bodo eCard ist nur direkt an den Bahnhöfen/Bahnsteigen möglich. Die Verkehrsunter- nehmen empfehlen als Alternative das bodo-HandyTi- cket oder den Kauf über den DB Navigator. Bei beiden Varianten erhalten bodo-Fahrgäste jeweils zehn Prozent Nachlass auf Einzeltickets. Die Fahrzeiten der Busse und Züge sind online auf bahn. de und bob-fn.de, im DB Navigator sowie als Flyer erhält- lich. Nähere Informationen zu den Haltestellen finden Sie in der Broschüre unter bauinfos.deutschebahn.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bis 31. März freiwillige Rentenbeiträge zahlen Obwohl das neue Jahr schon längst begonnen hat, kön- nen in der Rentenversicherung freiwillige Beiträge für 2020 noch bis 31. März 2021 rückwirkend gezahlt wer- den. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg mit. Freiwillig einzahlen können zum Beispiel selbstständig Tä- tige, Beamtinnen und Beamte sowie Hausfrauen/-männer. Wie hoch die freiwilligen Beiträge sein sollen, bestimmt man selbst: mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.283,40 Euro pro Monat sind zahlbar, wenn die Beiträge für 2020 gelten sollen. Höchstens 1.320,60 Euro, wenn sie für 2021 entrichtet werden. Aber auch pflichtversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 50 können mit zusätzlichen Einzah- lungen Abschläge ausgleichen und ihre Rente damit erhö- hen. Wie hoch in diesem Fall die Einzahlungen sein müssen, berechnet auf Wunsch der Rentenversicherungsträger. Für die Einzahlungen erhält man Ansprüche auf Rehabili- tationsleistungen und Schutz für Hinterbliebene. Darüber hinaus erhöht man den Anspruch auf eine Altersrente und unter besonderen Voraussetzungen auch die Anwart- schaft auf eine Erwerbsminderungsrente. Aber auch die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen: Für Abschlagseinzahlungen zum Beispiel in Höhe von 5.000 Euro schreibt die DRV derzeit Ansprüche von 22,12 Euro monatlich brutto gut. Allerdings sollten Interessierte vor der Einzahlung beach- ten, dass man sich im Gegensatz zu vielen privaten Vor- sorgeformen bei der gesetzlichen Rente das eingezahlte Kapital nicht vorzeitig wieder auszahlen lassen kann. Bei Tod besteht jedoch in der Regel für die Eheleute oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partner ein An- spruch auf eine Hinterbliebenenrente. Auch Kinder im Al- ter unter 27 Jahren, die sich noch in Ausbildung befinden, sind durch Waisenrenten abgesichert. Aus steuerlichen Gründen können die zusätzlichen Ein- zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung eben- falls interessant sein. Sie können als Altersvorsorgeauf- wendungen steuerlich geltend gemacht werden. Dafür muss die Rente im Alter versteuert werden. Ebenso zahlen Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Rentnerinnen und Rentner Kranken- und Pflegeversiche- rungsbeiträge aus den Einnahmen. Da derzeit pandemiebedingt keine persönlichen Beratun- gen in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden können, sollten sich In- teressierte entweder per Video beraten lassen oder sich telefonisch an die DRV wenden (Kontaktdaten unter www. deutsche-rentenversicherung-bw.de). Mehr Informationen rund um die freiwilligen Beiträge enthält die kostenlose Broschüre »Freiwillig rentenver- sichert: Ihre Vorteile«. Die Broschüre »Flexibel in den Ru- hestand« beschreibt die freiwillige Beitragszahlung für Arbeitnehmer ab 50. Weitergehende Informationen zum Thema Steuern finden Interessierte in »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Die Broschüren können von der Internetseite www.deutsche-rentenver- sicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversi- on bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Kreisverkehrswacht Ravensburg Ab 10. April 2021: Sicherheitstrainingskurse und Ener- giesparkurse im Landkreis Ravensburg Die Kreisverkehrswacht Ravensburg bietet, zusammen mit dem Landratsamt, auch in diesem Jahr wieder verschie- dene Kurse für sicheres und energiebewusstes Fahren an. Ziel eines Sicherheitstrainings ist es, Fahranfängern, aber auch langjährigen Führerscheinbesitzern, im Rahmen ei- ner Art Weiterbildung ein erhöhtes Gefahrenbewusstsein und die Fähigkeit zur Gefahrenbewältigung zu vermitteln. Die eintägigen Kurse, die überwiegend an Samstagen stattfinden, bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in Baienfurt-Niederbiegen durchgeführt. Die ersten drei von insgesamt 16 Sicherheitstrainings- kursen sind am 10. April, 24. April, sowie am 08. Mai. Die Energiesparkurse sind nachfrageabhängig. Die Kosten für das eintägige Sicherheitstraining betra- gen 60,00 Euro. Für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren, die im Landkreis Ravensburg wohnen, übernimmt der Landkreis einen Zuschuss von 30,00 Euro, sofern die Gesamtkosten nicht bereits durch Dritte, zum Beispiel Arbeitgeber, getragen werden. Die Energiesparkurse, die eine Kraftstoffsenkung von 10 - 30 % bewirken können, kosten 10,00 Euro. Sowohl das Sicherheitstraining wie auch die Energiesparkurse werden auf Anfrage auch für Gruppen durchgeführt. Die Anmeldung für die Trainingskurse nimmt die Kreisver- kehrswacht Ravensburg entgegen. Ein Informationsblatt mit den Kursterminen und das Anmeldeformular gibt es beim Landratsamt Ravensburg, Telefon 0751 85-5210, und auch auf der Homepage des Landratsamtes Ravensburg https://www.rv.de/Politik+_+Verwaltung/Landratsamt/ verkehrsamt und bei der Kreisverkehrswacht Ravensburg e. V., Möttelinstr. 23 in 88212 Ravensburg. Dort erhalten Sie sind unter der Telefon-Nummer 0751 21124 (Montag und Don- nerstag, 10:00 - 12:00 Uhr) auch allgemeine Informationen. http://www.kreisverkehrswacht-ravensburg.de/kurse.htm LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg EnBW-Förderprogramm „Impulse für die Vielfalt“: Förderrunde 2021 startet - Jetzt mitmachen! 04.03.2021 125 Schutzprojekte für Amphibien und Reptilien wur- den in den vergangenen zehn Förderjahren mithilfe des EnBW-Förderprogramms „Impulse für die Vielfalt“ un- terstützt und erfolgreich umgesetzt. Diese positive Bi- lanz spornt an weiterzumachen, und so fördert die EnBW Energie Baden-Württemberg AG auch in diesem Jahr Maßnahmen für Frösche, Kröten und Co. Von Beginn an unterstützt die LUBW Landesanstalt für Umwelt Ba- den-Württemberg das Programm mit ihrer fachlichen Expertise. Bis zum 14. Mai 2021 können Anträge eingereicht werden Wer eine Schutzmaßnahme plant oder ein Konzept hat, kann bis zum 14. Mai 2021 einen Förderantrag bei der LUBW einreichen. Gefördert werden Maßnahmen, die Lebensbedingungen der heimischen Frösche, Eidechsen und Schlangen verbessern und dazu beitragen, dass sich die Bestände mittel- bis langfristig positiv entwickeln. Antragsunterlagen und alle Informationen zum Förder- programm erhalten Sie über die Webseite des Förder- programms. Realisierung der Maßnahmen 2021: vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember Egal ob beispielsweise ein Eiablageplatz für wärmelie- bende Eidechsen oder Laichgewässern für Unken oder Frösche angelegt werden, Landlebensräume mit locke- ren Sandböden oder anderen Versteckmöglichkeiten für Geburtshelferkröten gestaltet werden, die förderfähige Maßnahmen müssen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 umgesetzt werden. Ein Fachgremium aus Expertinnen und Experten für Am- phibien- und Reptilien sowie Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, der Regierungspräsidien und der LUBW bewerten die eingereichten Projektideen. 10 Jahre praktischer Schutz für Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg Das landesweite Förderprogramm der EnBW für Am- phibienschutz „Impulse für die Vielfalt“ startete im Jahr 2011. Es wurde im Rahmen der Initiative des Landes Ba- den-Württemberg „Aktiv für die Biologische Vielfalt“ ge- meinsam von der LUBW und der EnBW ins Leben gerufen. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag, um die Lebensräume heimischer Amphibienarten landesweit zu verbessern und den Amphibienbestand mittel- bis langfristig positiv zu entwickeln. Im Jahr 2016 wurde die Förderung auf Projekte für Reptilien erweitert. Jeweils zu Jahresbeginn können Anträge für das laufende Jahr gestellt werden. Ein Fachgremium bewertet die eingegan- genen Vorschläge. Die ausgewählten Projekte erhalten dann Zuschüsse für das laufende Jahr. Die EnBW finan- ziert das Programm als Ergänzung zu ihren bestehenden Umweltschutzmaßnahmen. „Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als ihre Pflicht!“ Schauspieler Ewald Balser Setzen Sie auf Solidarität! Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 13. März 2021 – 21. März 2021 Gedanken zur Woche Nichts soll dich ängstigen, nichts dich erschrecken. Alles vergeht, Gott bleibt derselbe. Teresa von Ávila Samstag, 13. März 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Kurt Elbs mit Angehörigen, Paula und Rupert Gross mit Angehörigen, Anton Ortner, Walter Frey, Erwin, Josef und Anna Fässler) Sonntag, 14. März - 4. Fastensonntag (Laetare) 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Platzkarten) Misereor-Fastenaktion Dienstag, 16. März 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 17. März 09.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) 19.00 Uhr Baienfurt - Eucharistische Anbetung (öffentlich, mit Eintragung am Schriftenstand) Donnerstag, 18. März 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst 11.00 Uhr Baindt - Selige Irmgard, Eucharistiefeier Freitag, 19. März - Hl. Josef, Bräutigam der Gottes- mutter 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier, Fest des hl. Josef (öffentlich, ohne Platzreservierungskartenkar- ten) Samstag, 20. März 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzkarten) Sonntag, 21. März - 5. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier mit Bußfeier (öffentlich, mit Platzreservierungskarten) († Christina und Wendelin Hatzenbüller mit Angehörigen, Ludmilla, Alexander und Niko- laus Linkov, Christina und Wendelin Fetsch mit Angehörigen, Jahrtag: Hermann Stephan) Misereor-Fastenkollekte Maskenpflicht während des Gottesdienstes Während der 3. Pandemiestufe gilt 1. Tragepflicht sind die sogenannten medizinischen OP- Masken (Einwegmasken) oder FFP2- Masken, Masken KN 95 oder N95 während des gesamten Gottesdienstes. 2. Kein Gemeindegesang in jeglicher Form, also auch nicht kurze Antwortgesänge (Gesang durch einen klei- nen Chor bleibt unter Einbehaltung der bestehenden Regelungen erlaubt) Rosenkranzgebete im März Im März laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranzgebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Bußgottesdienste in der Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt Samstag, 20. März 2021 18.30 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baienfurt Sonntag, 21. März 2021 10.00 Uhr Bußfeier mit Eucharistiefeier in Baindt Gottesdienste in Baindt - Aktuelle Regelungen im Lock- down Bedingt durch den Lockdown in Baden-Württemberg und die erforderliche Reduzierung der Kontakte ist für die Teilnahme an den Gottesdiensten vorerst wieder eine vorherige Anmeldung erforderlich. Wir werden daher nach Weihnachten zu den gut besuchten Gottesdiens- ten Platzreservierungskarten ausgeben, die in der Kirche rechtzeitig vor den Gottesdiensten zum Mitnehmen aus- liegen. Nur mit einer solchen ausgefüllten Platzreservie- rungskarte ist die Teilnahme am jeweiligen Gottesdienst möglich. Für Gottesdienste mit geringerer Besucherzahl (z. B werktags) erfolgt wie bisher die Teilnehmererfassung mittels ausliegender Liste. Die Angaben in der Teilnehmer- liste oder auf den Platzreservierungskarten dienen unter Wahrung des Datenschutzes zur Benachrichtigung, falls bei einem Besucher im Nachhinein eine Infektion festge- stellt werden sollte. Bitte beachten Sie: Bei Gottesdiensten ohne Platzreservie- rungskarte erfolgt der Einlass nur so lange es freie Plätze gibt (keine Einlassgarantie) und die Teilnahmekarten gel- ten nicht bei Gottesdiensten mit Platzreservierungskar- ten. Ferner besteht aktuell Tragepflicht einer Mund-Na- sen-Maske; Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht mitfeiern. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 Katholische Kirchenpflege Baindt: Frau Lucy Schellhorn (Kirchenpflegerin) Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch unter 01523-7116559 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Wir bitten Sie eine geeignete Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen (Vorschrift). Öffnungszeiten Dienstag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 09.30 Uhr - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Fasten mit Corona (4) Die Hoffnung stirbt zuletzt Wir hoffen auf den Impfstoff, wir hoffen auf eine Locke- rung der Einschränkungen, wir hoffen ... Hoffnung ist Le- ben und Leben ist Hoffnung. Indem wir hoffen sind wir zutiefst lebendig. Auf diese Weise bekommt die bekannte Redewendung „Die Hoffnung stirbt zuletzt“ ihren eigentli- chen Sinn. Hoffnung ist ein Verweis auf das, was auf mich zukommt. Hoffnung ist zukunftweisend. Corona zeigt uns überdeutlich, es gibt Situationen, wo es keine Hoff- nung auf Besserung gibt. Jetzt braucht die Hoffnung eine neue Basis, denn schließlich stirbt ja die Hoffnung zuletzt. Waclav Havel hat dies treffend formuliert: Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, son- dern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. Woher nehme ich diese Gewissheit? Die Bot- schaft von Tod und Auferstehung ist meine Antwort aus dem Glauben. Mit ihr kann ich leben, hoffen und hoffent- lich auch sterben, um zu leben. Pfarrer Staudacher Herzliche Einladung zu Teil 3 der virtuellen Kreuzwe- gandacht mit den Kreuzwegstationen 7 bis 9. Die Auf- zeichnungen hierzu erfolgten in unserer Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt. Nach einem Impuls durch Pfarrer Bernhard Staudacher führt die Jugendkantorei Baienfurt mit Bibelstellen, Me- ditationen und Musikteilen durch die Kreuzwegandacht angelehnt an Gotteslob Nr. 683. Die Aufzeichnungen werden über unsere Homepage - http://www.katholisch-baienfurt-baindt.de - unter Start- seite / YouTube Videos oder direkt über den YouTube Kanal der Seelsorgeeinheit ab Freitag 12. März abruf- bar sein. (Zu finden über die YouTube Suchfunktion unter „Seelsorgeeinheit Baienfurt Baindt“). Um keine der Aufzeichnungen zu verpassen empfiehlt es sich den YouTube Kanal zu abonnieren. SOVIEL DU BRAUCHST - Klimafasten 2021 Pfarrer Sebastian Kneipp Die Kneippsche Lehre beruht auf den fünf Säulen Was- ser, Ernährung, Bewegung, Lebensordnung und Heil- pflanzen. Die Fastenzeit lässt uns innehalten und nach- spüren: Ist es Zeit, mein Leben neu zu ordnen? Ernähre ich mich gesund? Bewege ich mich ausreichend? Lebe ich im Einklang mit mir und der Schöpfung? Be- finden sich mein Körper, meine Seele und mein Geist im Gleichgewicht? Wonach will ich mich ausrichten? Sebastian Kneipp lädt uns ein, die Fülle der Natur für unser Wohlbefinden unterstützend zu nutzen. In der Schöpfung finden sich viele Arten an Heilkräu- tern, mit denen wir uns Gutes tun können. Er bezeichnet den Kräutertee als das älteste Heilmittel der Mensch- heit. Holen Sie sich in der Kirche ein paar Anregungen von Pfarrer Sebastian Kneipp. Wir laden Sie ein, eine kleine Wegzehrung für zu Hause mitzunehmen. Jahresrechnung 2019 Die Jahresrechnung 2019 der Kirchengemeinde liegt zur Einsichtnahme im Pfarrbüro auf vom 08. März - 22. März 2021 jeweils zu den Bürozeiten. Osterkerzenbasteln in der Familie Die Familien haben die Möglichkeit die Osterkerze in den Familien zu gestalten. Die Kommunionkinder brauchen kein Verzierwachs abzuholen, da sie ein extra Päckchen erhalten. Für die anderen Familien gilt: Eine Kerze dafür können Sie in den Drogerie- und Supermärkten kaufen. Ab Sams- tag 13. März wird in der Kirche beim Schriftenstand ein Schachtel mit abgepackten Päckchen stehen. Darin ent- halten sind Verzierwachsteile, eine Erklärung und Anlei- tung für das Verzieren der Osterkerze. Diese können Sie mit ihren Kindern gestalten. Ebenso können Sie mit den Kindern ein Lämmchen backen. Wer betet mit? Herzliche Einladung Liebe Freunde der christlichen Erneuerung Wir laden ein, 2021 zu einem Jahr des Gebetes zu machen. Die Pandemie steht im Moment im Vordergrund unseres Denkens. Daneben gibt es eine ganze Reihe von anderen Herausforderungen: die kommenden Wahlen, Angriffe auf unsere Demokratie, die wirtschaftliche Situation, der Klimawandel, die Flüchtlingspolitik und vieles mehr. Wenn wir ehrlich sind, haben wir Menschen keine pragmatischen und weisen Lösungen für all diese komplexen Probleme. Wir brauchen Gott! Beginnend mit dem 1. März wollen wir jeden Monat, eine Novene für jeweils eins dieser Anliegen beten. Die Novene kann allein oder mit einem oder mehreren Gebetspart- nern gebetet werden, ganz egal zu welcher Tageszeit. Die Texte findet ihr in der Anlage und auf unserer Webseite erneuerung.de. Zum Start dieses Gebets-Projekts laden wir zusätzlich ein im ersten Monat - also beginnend am Montag, den 1. März - die Novene in einer großen Gruppe online zu be- ten, jeweils abends um 20:30 Uhr auf Zoom. Zoom-Link: https://us04web.zoom.us/j/74789491554?pw- d=R3RRRFROR1N3ZGZuZ254T1JncVhXZz09#success Meeting ID: 747 8949 1554 Kenncode: Novene Herzliche Grüße Karl Fischer Geschäftsführer CE Deutschland Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 – 9.00 + 13.00 – 15.00, Do 10.00-13.00 Uhr Wochenspruch: Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. Joh 12,24 _________________________ Keine halben Sachen Der Wochenspruch lässt keinen Zweifel: Wenn es ums Miteinander geht, um ganz praktische Liebe zu Gott und zum Mitmen- schen, dann heißt es: Schau dorthin, wo du hin willst! Es hilft nichts, nur an die gute alte Zeit zurück zu denken. Die verheißungsvolle Zukunft liegt vor uns. Gott streckt uns in Jesus die Hand entgegen und lädt uns ein: Trau dich - geh mit mir voran. So kann ich auch in Krisen-Zeiten den Blick vorwärts rich- ten. Ich setze mich fürs Miteinander ein. Ich bleib nicht einfach stumm, wenn Menschen das in Fra- ge ziehen, was unsere Demokratie zusammenhält, was die Würde anderer Menschen ausmacht. Ich schau nach vorne und gehe die Herausforderungen an: den Klimawandel und den Klima-Wandel im Mitein- ander, die soziale Schere, die immer weiter auseinander- klafft, dass Menschen abgehängt werden - links liegen gelassen. Das kann nicht sein! Keine halben Sachen! - Jesus nachfolgen heißt, den Pflug fest in beiden Händen zu behalten. Nach vorne zu schauen: Über Verantwortliche in Politik und Gesellschaft nicht nur zu schimpfen, sondern für sie zu beten, am Sonntag wählen zu gehen und mich aktiv für unsere Demokratie einzusetzen. Nicht halbherzig, sondern so, dass darin etwas von Got- tes Da-Sein erlebbar wird. Hier und jetzt. Dass mitten auf dem Acker, den ich pflüge etwas aufgeht und wächst, was Menschen satt macht an Leib und Seele. Keine halben Sachen, denn dafür ist das Leben zu kost- bar. - Gottes Segen! Ihr Pfarrer Martin Schöberl Sonntag, 14. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst in der Ev. Kirche Mittwoch, 17. März 15.30 Uhr - 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 ge- meinsam online!!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche _________________________ Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 15.30 – 17.00 Uhr Baienfurt Konfi-Gruppe 1 + 2 gemeinsam online !!! Sonntag, 21. März 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst mit Abendmahl in der Ev. Kirche Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baienfurt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Gottesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. Gottesdienst online Sie können die Gottesdienste zusätzlich über unsere Homepage www.evangelisch-baien- furt-baindt.de miterleben. Der aktuelle Got- tesdienst wird zeitnah online gestellt und ist 72 Stunden abrufbar. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- Ostergarten unterwegs - zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten un- terwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus in- stalliert sein. Interessierte können - so, wie es eben grad möglich ist - allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eige- nen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. _________________________ Ostergarten unterwegs – zum Vormerken und Vorfreuen Vom 22. März bis 4. April können Groß und Klein den „Ostergarten unterwegs“ erleben. An verschiedenen Stationen in Baindt werden in dieser Zeit faszinierende Szenen aus dem Leben von Jesus installiert sein. Interessierte können – so, wie es eben grad möglich ist – allein, mit der Familie oder mit Freunden auf diesem Weg entdecken, was Ostern mit dem eigenen Leben hier und heute zu tun hat. Nähere Infos dazu folgen nächste Woche in den Amtsblättern, auf unserer Homepage und in den Schaukästen an der Kirche und am Dietrich-Bonhoeffer-Saal. --- _________________________ Was haben Nähmaschinen mit Sozialpolitik zu tun? In Griechenland, genauer in Thessaloniki, finden sich Ant- worten auf diese Fragen. Denn mit Nähmaschinen kann den dort gelandeten Geflüchteten über Lehre und Arbeit eine Perspektive für die Zukunft gegeben werden, wie das Hilfsprojekt NAOMI sehr anschaulich zeigt. Bei einem Online-Gespräch unter dem Thema „Nähmaschinen für Thessaloniki - Sozialpolitisches Engagement in Krisenzei- ten am Beispiel NAOMI“ am Donnerstag, 25. März, 19 Uhr, erläutert die zugeschaltete Pfarrerin Dorothee Vakalis von der Deutschen Diasporagemeinde in Thessaloniki und Vorsitzende von NAOMI unter anderem, wie es zur Gründung dieses Projektes kam. Die durch Corona noch verschlimmerte Situation vor Ort, die Reaktionen von grie- chischer Regierung und Gesellschaft auf die Flüchtlinge, die Haltung Europas und die dringend benötigten Hilfen - um alle diese Themen soll es in der Gesprächsrunde gehen, die von Ralf Brennecke, Geschäftsführer des Di- akonischen Werks Oberschwaben - Allgäu - Bodensee, und von Brunhilde Raiser, Geschäftsführerin des Evange- lischen Bildungswerks Oberschwaben, moderiert wird. Ein weiterer zugeschalteter Experte ist Pétjur Thorsteinsson vom Referat Hoffnung für Osteuropa im Diakonischen Werk Württemberg, Abteilung Migration und Internatio- nale Diakonie. Er zeigt unter anderem an Beispielen von Ulm und Alttann bei Wolfegg, wie jeder Einzelne durchaus zur Linderung der Not beitragen kann. Wer an dem Gespräch teilnehmen möchte, sollte sich anmel- den bei info@ebo-oab.de oder t.stuebing@diakonie-oab.de. Anmeldeschluss ist der 22. März 2021 Bitte bei Anmeldung den vollständigen Namen und Be- treff „Nähmaschinen für NAOMI“ angeben. Die Teilneh- menden erhalten dann per E-Mail am 24. März nachmit- tags den Link zur Veranstaltung, die über ZOOM Online gestellt wird. Der Zugang wird am Veranstaltungstag, 25. März, ab 18.30 Uhr freigeschaltet. Weitere Informationen bei Thaddiana Stübing, t.stue- bing@diakonie-oab.de, Koordinatorin Kirchlich-Diakoni- sche Flüchtlingsarbeit. _________________________ Liebe Kreative Kreativ betätigt hat sich hier Frau Ingrid Allkemper aus Baienfurt, die sich von Paul Klee hat inspi- rieren lassen und dieses wunder- schöne Bild gemalt hat. Ist das nicht eine Anregung für uns alle? Dann können wir noch vor Ostern unserer Woh- nung ein völlig neues Flair geben. Bringt Farbe in unser Leben, wenn auch sonst nicht viel geht. Übrigens, wie kreativ verbringt ihr eure Zeit? Sendet mir gern eure Ergebnisse an: p.neumann.sprink@gmx.de Für euer KM-Team Petra Neumann-Sprink _________________________ Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und finden sonntags um 10 Uhr statt. Die regelmäßigen Veranstal- tungen finden, sofern diese derzeit möglich sind, unter Einhaltung der aktuell geltenden Hygieneauflagen statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Gemeinde angekündigt. Aufgrund der derzeit limitierten Teilnehmeranzahl wird um eine Voranmeldung auf der Homepage der Brüder- gemeinde bis freitags 18 Uhr gebeten. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 15 Vereinsnachrichten Musikverein Baindt Nachruf Völlig überraschend für uns alle und voller Trauer neh- men wir Abschied von unserer Musikantin Conny Halder die am 21.02.2021 im Alter von 57 Jahren so plötzlich ver- storben ist. 44 Jahre hat sie dem Musikverein als aktive Musikerin die Treue gehalten und spielte mit Leidenschaft die Klarinette. Sie war fester Bestandteil des Musikvereins und trug mit Stolz ihre Tracht – stets vorne links in der ersten Reihe. Sie war Bindeglied zu vielen anderen Vereinen, als Musi- kerin und Freundin genoss sie ein hohes Maß an Ansehen. Wir nehmen Abschied von einem wertvollen Menschen, den wir dankbar in Erinnerung behalten werden. Unser Mitgefühl gilt ihrer Familie. Musikverein Baindt e.V. Musikverein nimmt Abschied von einer Musikantin Völlig überraschend für uns alle ist unsere Musikantin Conny Halder am 21.02.2021 verstorben. Conny war 44 Jahre lang aktiv im Musikverein Baindt tä- tig und spielte mit Leidenschaft die erste Klarinette. Die Musik war neben dem Skifahren ihre zweite Leidenschaft und so war sie nicht nur dabei, sondern mittendrin und das stets mit ganzem Herzen. Es war ihr immer wichtig, an unseren Auftritten mitzu- spielen und den Musikverein mit zu repräsentieren war für sie nicht nur eine Verpflichtung sondern eine Selbst- verständlichkeit. Ihr Stammplatz beim Marschieren war stets vorne links in der ersten Reihe – eine Lücke wird auf jeden Fall bleiben! Sie war viele Jahre lang Trachtenwartin im Verein da ihr unsere oberschwäbische Tracht sehr am Herzen lag und sie war sehr stolz darauf, dass sie bis zuletzt noch die Ursprungs-Damentracht getragen hat, die erst im Jubi- läumsjahr 1986 eingeführt wurde. Sie war außerdem maßgeblich an der Festschrift zum Jubiläumsjahr 2001 beteiligt sowie die treibende Kraft, als es um die Neuausrichtung unseres Fasnetshäses im Jahr 2008 ging. Kameradschaft war ihr äußerst wichtig und so war sie Bindeglied zu vielen anderen Vereinen und Musikanten und pflegte sehr die Freundschaft zu ihnen. Die Auftritte im vergangenen Jahr hatte sie schwer ver- misst! Sie war bis zum Schluss bei den Proben, die wir noch bis zum Oktober abhalten durften und war so bis zuletzt dem Musikverein in der Seele sehr verbunden. Freud und Leid liegen im Musikverein sehr nahe beiein- ander. Besonders in solchen Situationen wie diese zeigt sich wieder, was der Verein und eine Gemeinschaft wie die Musikkapelle ausmacht. Es geht nicht nur um gemeinsa- me Auftritte, Veranstaltungen oder Feiern und Musizieren sondern auch um das Teilen von Trauer und Erinnerun- gen. Gerade wenn es die aktuelle Zeit nicht zulässt, sich ausgiebig zu treffen und auszutauschen und seine Trauer zu zeigen und sich gegenseitig zu trösten, tut es gut, mit seinen Gedanken nicht allein zu sein und in der Gemein- schaft Abschied nehmen zu können. So haben wir vergangenen Samstag in einem vom Mu- sikverein gestalteten Gedenkgottesdienst zusammen mit ehemaligen Musikanten und den Angehörigen Abschied von Conny genommen. Conny hat den Musikanten mit ihrem Instrument, ihrer Kameradschaft und ihrer großen Hilfsbereitschaft viel Freude bereitet. Dafür danken wir ihr von Herzen und werden die Erinnerung an sie bewahren. Musikverein Baindt e.V. Landjugend Baindt e.V. Jahreshauptversammlung Liebe Mitglieder, wie jedes Jahr würde bald unsere alljähr- liche Jahreshauptversammlung stattfin- den, was uns durch die aktuelle Lage lei- der erschwert wird. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen diese auf Ende April/ Anfang Mai zu verlegen. Wir hoffen dar- auf, dass sie dann, zwar unter Corona Vorschriften, aber in Präsenz stattfinden kann. Reitergruppe Baindt Was lange währt wird endlich gut... Liebe Mitglieder, so langsam tut sich etwas. In der letzten Woche haben wir die groben Außenma- ße der geplanten Reithalle auf dem Reit- gelände abgesteckt. Das sind die ersten Schritte, um die Position der Reithalle zu bestimmen. Nun muss ein vorhabensbezogener Bebauungsplan er- stellt und im Anschluss eine Baugenehmigung beantragt werden. Wir freuen uns, dass nun endlich Bewegung in unser Vor- haben kommt. SOZ I A L VERBAND VdK Baden-Württemberg Ehrung langjähriger Mitglieder: Im Januar, Februar und März 2021 konnten 5 Mitglieder vom Sozial- verband VdK OV Weingarten geehrt werden: Für 70 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und großes golde- nes Treueabzeichen mit Brillant und Präsent) 1 Mitglied für 25 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und goldenes Treueabzeichen und Präsent) 2 Mitglieder für 10 Jahre Mitgliedschaft (Urkunde und silbernes Treue- abzeichen) 2 Mitglieder. Die Urkunden wurden in dankbarer Anerkennung und Würdigung für soviele Jahre treuer Mitgliedschaft Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 im Sozialverband VdK Baden-Wüttemberg, vom Lan- desverbandsvorsitzenden Herrn Hotz und Stellvertretern unterschrieben und über den VdK OV Weingarten we- gen der Corona Pandemie an die Jubilare per Post zu- geschickt. Herzlichen Glückwunsch unseren Jubilaren. Bleiben Sie gesund. Ihre Karin Maucher Vorsitzende OV Weingarten Herzlichen Glückwunsch Unseren Mitgliedern, die im März geboren sind, wünscht der Sozialverband VdK Ortsverband Weingarten alles Gute und viel Gesund- heit. Liebe Grüße Ihre Karin Maucher - Vorsitzende Was sonst noch interessiert Auslieferung bestellte Gartenerde und Dünger Liebe Gartenfreunde, unsere Sammelbestellung von Gartenerde und Dünger ist nun abgeschlossen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bestellungen. Wir werden die Artikel am Samstag, 13. März im Laufe des Tages an Sie ausliefern. Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung überreicht, damit Sie den fäl- ligen Betrag dann überweisen können. Wir wünschen Ihnen damit ein erfolgreiches Garten-Jahr und freuen uns über Ihre schönen Bilder, die wir gerne - mit Ihrem Einverständnis - auf unserer Homepage ver- öffentlichen werden. Freundlich grüßen die Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Steuererklärung: Finanzämter starten im März mit der Bearbeitung Zügige Abgabe der Erklärung kann sich lohnen Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen. Sollten Sie also Ihre Erklärung schon eingereicht haben, dann können Sie ab sofort mit Rückfragen seitens des Finanzamtes oder gar mit der Zustellung des Steuerbescheids rechnen. Wer eine Rückzahlung vom Fiskus erwartet, sollte die Steuererklärung möglichst früh einreichen, rät der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Denn wer seine Einkommensteuererklärung früher abgibt, bekommt im Regelfall auch schneller seine Erstattung. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro an Steuern vom Finanzamt zurück. Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung ver- pflichtet sind, müssen aber in jedem Fall ihre Einkommen- steuererklärung für das Jahr 2020 bis zum 2. August 2021 beim Finanzamt abgegeben haben, andernfalls drohen Verspätungszuschläge. Steuerzahler, die steuerlich be- raten werden, haben länger Zeit. In diesem Fall muss die Steuererklärung erst am 28. Februar 2022 beim Finanz- amt sein, erklärt der Steuerzahlerbund. Aufgrund der Corona-Pandemie müssen mehr Steuerzah- ler als üblich eine Einkommensteuererklärung abgeben. Steuerzahler, die in 2020 Lohnersatzleistungen wie z. B. Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Grund: diese Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den sog. Progressionsvorbehalt – d.h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen. Dadurch kann es zu Steuernachforderungen kommen. Ob es aber wirklich zur Nachzahlung kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In jedem Fall sollten sich die Steuerzahler informieren, welche Ausgaben sie zur Min- derung der Steuerlast geltend machen können. Worauf Sie bei der Einkommensteuererklärung in die- sem Jahr besonders achten sollten, erläutert der Bund der Steuerzahler im „BdSt INFO-Service Nr. 3 Checkliste zur Einkommensteuererklärung 2020“. Die Checkliste kann telefonisch bei der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Außerdem bietet der Bund der Steuerzahler kostenlose Online-Seminare mit dem Titel „Steuererklärung für Arbeitnehmer“ an. Weitere Informationen hierzu sowie zur Anmeldung für die begrenzten Plätze finden Sie auf unserer Home- page www.steuerzahler-bw.de. Steuerzahler erhalten vom Finanzamt Post mit korrigierten Bescheiden Manch ein Steuerzahler mag sich verwundert die Augen reiben. Denn von den Finanzämtern werden in diesen Ta- gen massenweise sog. Abrechnungsbescheide über die Vorauszahlungen auf den Solidaritätszuschlag zur Ein- kommensteuer verschickt. Dabei ist für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag seit diesem Jahr weggefallen. Dennoch enthielten zahlreiche Vorauszahlungsbescheide fälschlicherweise den Zuschlag weiterhin, wie die Finanz- verwaltung inzwischen auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler eingeräumt hat. „Wir fordern die Finanzver- waltung auf, dieses Chaos schnellstmöglich zu beseitigen. Der Schaden für die Steuerzahler in Form von zusätzlichem und unnötigem Verwaltungsaufwand ist aber bereits ange- richtet“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg, deutlich. Betroffen von den veralteten und falschen Bescheiden sind Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Einkom- mensteuervorauszahlungen im Vergleich zum Vorjahr kaum geändert hat, wie z.B. auch Rentner. Das Problem: Weil die Vorauszahlungen nicht geändert wurden, wurde auch der alte Soli fälschlicherweise wieder festgesetzt und nicht an die neue Rechtslage angepasst. Nun drängt die Zeit, da die Steuervorauszahlungen zum 10. März bereits fällig sind. Zu wenig Zeit wohl für die ba- den-württembergische Finanzverwaltung, um geänderte Vorauszahlungsbescheide zu erlassen. So wurde nun ein Zwischenschritt eingefügt, der bei vielen Steuerzahlern zu Fragen führen dürfte, da den nun massenweise ver- sandten Abrechnungsmitteilungen nicht zu entnehmen ist, weshalb diese erstellt wurden. Die Erklärung findet sich erst nach einiger Recherche auf der Homepage der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD) mit der sperrigen Formulierung: „Verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“. Hier führt die OFD aus, dass in einem ersten Schritt sämt- liche Vorauszahlungen für den Soli auf 0 Euro herabge- setzt werden. In einem zweiten Schritt erfolgt bei den Steuerzahlern, die vom Abbau des Solis profitieren, eine förmliche Neufestsetzung der Soli-Vorauszahlungen. Von Anfragen bittet die Finanzverwaltung abzusehen. Einen Tipp gibt die OFD den Steuerzahlern auf den Weg: Steuer- zahler, die ihre Vorauszahlungen per Überweisung zahlen, sollen den Eingang der Abrechnungsmitteilung abwar- ten, damit sie nicht zu viel Vorauszahlungen überweisen. Nummer 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 17 Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen Schmerzen. Mit dem On- line-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ un- terstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen. Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle Ver- anstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben Lekti- onen mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Online-Ge- sundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online-Trainings eine Lösung sein. Infos unter www.svlfg. de/gleichgewicht. oder telefonisch unter 0561 785-10512. Infos zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativ- tag stehen im Internet unter www.dgschmerzmedizin.de. Kreisjugendring Ravensburg: Handyfilme selber drehen – Online Workshop Du wolltest schon immer mal einen Film mit oder über deine Jugendgruppe machen? In diesem Onlineseminar am 30. März 21 von 19:00-21:30 Uhr lernst du, wie du aus deiner Handy-Kamera das Beste rausholst und ohne viel Schnick-Schnack gute Filme drehst. Gemeinsam testen wir die Tipps und Tricks der Profis im Low-Budgetbereich und durchlaufen den Prozess von Drehbuch bis hin zum fertigen Film. Außerdem zeigen wir dir einige kostenlose Programme, welche dir das Schneiden und Bearbeiten von Filmen vereinfachen. Für das Seminar benötigst du lediglich ein Smartphone oder ein Tablet. Nach der Anmel- dung folgt ein Link für den Zoom Zugang. Anmeldungen bis spätestens 23. März 21 online unter www.jukinet.de. Weitere Infos gibt es beim Kreisjugendring Ravensburg e. V., Kuppelnaustraße 36, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751/ 21081, Fax: 21013, E-Mail: info@kreisjugendring-rv.de Reisen in der Pandemie Tipps für die Urlaubsplanung • Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. • Wer kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das fi- nanzielle Risiko. • Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung abgesichert. Reiseplanung in Corona-Zeiten ist eine Herausforderung. Wenn die gebuchte Reise ausfällt, ist es für Verbrau- cher:innen schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Viele haben schlechte Erfahrungen mit Reiseunternehmen gemacht und wollen sich jetzt besser absichern, denn gerade in der Reisebranche sind Vorauszahlungen an der Tagesordnung. Zum Weltverbrauchertag am 15. März 2021 informieren die Verbraucherzentralen darüber, worauf Verbraucher:innen achten sollten, wenn sie während der Pandemie eine Reise buchen. Auf einer Website haben die Verbraucherzentralen umfassende Informationen zusammen gestellt. Die Ver- braucherzentralen informieren zudem in Online-Vorträgen. Kurz vor der ersten Urlaubssaison sind Verbraucher:in- nen in der Zwickmühle. Nach einem Jahr voller Ein- schränkungen ist die Reiselust groß, aber schlechte Erfahrungen und Unsicherheit über die weitere Ent- wicklung der Corona-Pandemie machen die Entschei- dung schwierig. In der Pandemie haben viele Reiseunternehmen beim Krisenmanagement versagt. Die Folge: Kunden mussten nach dem Ausfall ihrer gebuchten Reisen bis zu ein Jahr auf die Erstattung ihrer Vorauszahlungen warten. Etliche haben bis heute keine Rückzahlung erhalten. Die Pande- mie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbran- che strukturelle Mängel aufweist. Rechtliche Lage ist undurchsichtig „Die rechtliche Situation der Verbraucher gegenüber Rei- seunternehmen ist kompliziert und in vielen Punkten un- geklärt. So sind Urlauber beispiels weise bei einer Pau- schalreise besser abgesichert als bei einzeln gebuchten Flügen oder Übernachtungen“, erläutert Oliver Buttler, Experte für Reiserecht bei der Verbraucherzentrale Ba- den-Württemberg. Ob Reisende in der Pandemie kosten- frei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewar- nungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmens sitz des Vertragspartners. Bei der Pla- nung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher:innen gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten. Vorauszahlungen vermeiden Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, ver- ringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich im ver gangenen Jahr beschwert, weil Ferienhaus- anbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit Bei Pauschalreisen ist der Preis über eine Versicherung des Reiseveranstalters abgesichert. Dies muss das Un- ternehmen mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebü- ros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Wer nur einen Flug buchen will, tut das am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. Falls die Airline Insolvenz an- meldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Buttler. Voraussetzung ist, dass die Kreditkar- tengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet. Wichtige Fragen vor der Buchung klären Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft, gelten Einschränkun- gen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ‚sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind. Bei diesen wichtigen rechtlichen Fragen sollten sich Verbraucher:innen nie auf mündliche Zusagen verlassen. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Informationen für Verbraucher:innen Die Verbraucherzentralen haben auf ihrem Online-Por- tal umfassende Informationen und Tipps zu Reisen in der Pandemie zusammengestellt, zu finden unter www. vz-bw.de/node/56846. In kostenfreien Online-Vorträgen informieren die Verbraucherzentralen bundesweit über das Thema „Reisen in der Pandemie“. Am 10.3.2021 fin- det außerdem die Onlineveranstaltung „Vorkasse - Ver- braucher ohne Schutz beim Reisen“ statt. Mehr Infos und finden Sie auf vz-bw.de/vorkasse. Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert: Friedbert Blersch e.K. Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-Obersulmetingen Telefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.de E-Mail: Info@blersch-insektenschutz.de gut und günstig Sicherheit auf Knopfdruck. Der Johanniter-Hausnotruf. Jetzt 4 Wochen gratis testen und bis zu 100 € Preisvorteil sichern!* johanniter.de/hausnotruf-testen 0800 32 33 800 (gebührenfrei) *gültig vom 15.02.-31.03.2021 RENOVIERUNGSWOCHEN Altes Tor raus – Neues Sektionaltor rein! Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0www.pfullendorfer.de Besuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große TorausstellungBesuchen Sie unsere große Torausstellung in Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentorenin Pfullendorf mit über 40 Garagentoren www.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.dewww.pfullendorfer.de Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3Kipptorstraße 1-3 88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf88630 Pfullendorf Ortsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-LinzOrtsteil Aach-Linz Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0Tel. 07552 2602-0 Montag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach VereinbarungMontag bis Freitag 7:30- 12:00 Uhr und 13:00 -16:30 Uhr oder nach Vereinbarung GESCHÄFTSANZEIGEN Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 10 „Blumen und ihre Symbolik“ Unsterblichkeit www.bestattungen-wohlschiess.de Tel. 0751/43425 BESTATTUNGEN WOHLSCHIESS 88255 Baienfurt Eisenbahnstr. 1 Küchen-Teufel ist seit vier Jahrzehnten Ihr Küchenstudio für besondere Ansprüche. Niederbieger Straße 43 88255 Baienfurt T 07 51. 5 99 30 F 07 51. 4 42 00 www.kuechen-teufel.de SERVICE. ERFAHRUNG. LEIDENSCHAFT. Für unsere Niederlassung in Baienfurt / Ravensburg suchen wir: Mitarbeiter im Lager (m/w/d) zur Unterstützung unseres Lagerteams auf 450€ Basis. Das Aufgabengebiet umfasst die Warenkommissionierung sowie allgemeine Lagerarbeiten. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen an: Hall Tabakwaren KG ▪ Herrn Klaus Wochner ▪ Borsigweg 2 ▪ 88255 Baienfurt baienfurt@halltabakwaren.de www.halltabakwaren.de Telefon: 0751/5603114 Gärten: Perfekt inszenierte Orte zum „DraußenLeben“ Sie erzählen uns Ihre grünen Wünsche und Träume und wir kümmern uns mit planerischer Kreativität um die professionelle Umsetzung. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen, wir danken es Ihnen mit einem Gutschein für eine Gartenberatung, die den Traum von Urlaub zuhause im Grünen zuhause im Grünen wahr werden lässt. Rufen Sie uns an. Je tz t Gutb era te nSchein sichern ! 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                    Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e G e m e in d e B a in d t 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e rb e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o rs ch ri ft e n h ie rz u Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Rechtsgrundlagen 3 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichenerklärung 4 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsfläche/- maßnahme) 17 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zeichenerklärung 20 5 Hinweise und Zeichenerklärung 21 6 Satzung 27 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 29 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 38 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 76 10 Begründung – Sonstiges 77 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Planungen 80 12 Begründung – Bilddokumentation 81 13 Verfahrensvermerke 83 14 Anhang 86 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 3 1 Rechtsgrundlagen 1.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) 1.3 Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509); die im nachfolgenden Text zitierten Nummern beziehen sich auf den Anhang zur PlanZV 1.4 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. S. 357, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 389) 1.5 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (GBl. S. 55) 1.6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) 1.7 Naturschutzgesetz Ba- den-Württemberg (NatSchG Baden-Württemberg) vom 13.12.2005 (GBl. S. 745, ber. 2006 S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GBl. S. 449) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 4 2 Planungsrechtliche Festsetzungen mit Zeichener- klärung 2.1 Gewerbegebiet Die Nutzungen nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Tankstellen) sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 5 BauNVO). Die Nutzungen nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstät- ten) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO). Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet wer- den und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 9 BauNVO). Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind nicht zulässig. Unabhängig hiervon ist Einzelhandel zulässig, so- weit das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt, im Wege der handwerklichen Leistungen verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise weiterverarbeitet wird und soweit die Ein- zelhandelsnutzung der übrigen betrieblichen Nutzung untergeord- net bleibt. (§ 1 Abs. 5, 9 BauNVO). (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 8 BauNVO; Nr. 1.3.1. PlanZV; siehe Ty- penschablone) 2.2 GRZ .... Grundflächenzahl als Höchstmaß (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 BauN- VO; Nr. 2.5. PlanZV; siehe Typenschablone) 2.3 H .... m ü. NN Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes über NN als Höchstmaß; die Höhe sämtlicher Bauteile des Hauptgebäudes so- wie von Kränen und Krananlagen (mit Ausnahme von untergeord- neten Bauteilen wie z.B. Antennen, Schornsteinen, Aufzugsaufbau- ten, etc.) darf an keiner Stelle den festgesetzten Wert überschrei- ten. Bei Gebäuden, die im Umgriff von zwei unterschiedlichen Festset- zungen zur Höhe des Hauptgebäudes liegen, ist eine "effektive Ge- GE Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 5 samthöhe des Hauptgebäudes" entsprechend den Anteilen des Hauptgebäudes (Grundflächen im Sinne des § 16 BauNVO), die in dem jeweiligen Bereich liegen, durch lineare Interpolation zu er- mitteln. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO; Nr. 2.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.4 Höhe von Werbeanlagen Die Höhe von Werbeanlagen innerhalb der überbaubaren Grund- stücksfläche darf die dort festgesetzte Höhe (Gesamthöhe) von Ge- bäuden und baulichen Anlagen nicht überschreiten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO) 2.5 a Abweichende Bauweise; sie modifiziert die offene Bauweise wie folgt: Die Länge von Hauptgebäuden darf max. 80,00 m betragen (jegliche Richtung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 22 Abs. 4 BauNVO; siehe Typenschab- lone) 2.6 Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB; § 23 Abs. 1 u. 3 BauNVO; Nr. 3.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.7 Erweiterte Baugrenze 1 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekommunikationsleitung) vollständig be- seitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Bau- grenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfal- len die Festsetzungen der Hauptversorgungsleitungen unterirdisch zum 20-kV-Erdkabel und der Telekommunikationsleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Bau- grenze 1. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 1. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel des festgesetzten Leitungsrechtes 3 verlaufen, entfallen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 6 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.8 Erweiterte Baugrenze 2 Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzte Versorgungsleitung unterirdisch (hier: Erdgasleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) verlegt worden sind, entfällt die Festsetzung der Versorgungsleitung unterirdisch zur Erdgasleitung sowie der entsprechenden Schutzstreifen im Bereich der erweiterten Baugrenze 2. Dann gilt die erweiterte Baugrenze 2. Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Baugrenzen, die parallel entlang des festgesetzten Leitungsrechtes 2 verlaufen, entfallen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.9 Nebenanlagen und sons- tige bauliche Anlagen In dem Baugebiet sind Garagen und die gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässigen Nebenanlagen (auch Werbeanlagen) nur in- nerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Nicht überdachte Stellplätze und die gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO zuläs- sigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; §§ 12, 14 u. 23 BauNVO) 2.10 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.11 Straßenbegrenzungslinie mit Bemaßung für das Regelprofil; äußere Umgrenzung aller Verkehrsflächen (Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung) (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB; Nr. 6.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 6,00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 7 2.12 Versorgungsanlagen für Elektrizität; hier Trafostation (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB; Nr. 7. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.13 Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind; innerhalb der Flächen sind keine baulichen Anlagen und keine Einrichtungen zulässig. Zulässig sind ausschließlich folgende Nutzungen: befestigte Zufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; Nr. 15.8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.14 Sichtflächen für den fließenden Verkehr; innerhalb der Fläche muss eine uneingeschränkte Sicht jeweils zwischen 0,80 m und 2,50 m über Fahrbahn-Oberkante gewährleistet sein. Einzelne Bäume (Hochstämme mit Ast-Ansatz über 2,80 m) sind zulässig. Die Bemaßung bezieht sich auf die Schenkel-Längen in Metern (ab Einmündungsachse bzw. Fahrbahnrand, Bemaßung beispielhaft aus der Planzeichnung). (§ 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.15 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in keine baulichen Anlagen 50 3 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 8 Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- tungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. Die Fest- setzung zur Hauptversorgungsleitung unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel) im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche bleibt davon unbenommen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.16 20-kV-Erdkabel Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier 20-kV-Erdkabel der EnBW. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.17 Erdgasleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Gasmitteldruck- leitung der TWS Netz GmbH. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Plan- zeichnung) 2.18 Telekommunikationleitung Haupt-Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Ortskabel der Deutschen Telekom mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstrei- fen; innerhalb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 1 (Ziffer 2.7) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Hauptversorgungslei- 1, 00 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 9 tungen unterirdisch (hier: Ortskabel der Deutschen Telekom) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.19 Erdgasleitung Versorgungsleitungen unterirdisch, hier Erdgasleitung der TWS Netz GmbH mit der Festsetzung eines Leitungsrechtes zu Gunsten des Versorgungsträgers mit entsprechendem Schutzstreifen; inner- halb des Schutzstreifens sind unzulässig: bauliche Anlagen (z.B. auch Dauerstellplätze) und Fundamente über die Bodenarbeiten der landwirtschaftlichen Nutzung hin- aus gehende Erdarbeiten Anpflanzen von Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern dauerhafte Lagerung Lagerung schwer transportabler Materialien sonstige Einwirkungen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Leitung beeinträchtigen können Wenn die Festsetzung zur Erweiterten Baugrenze 2 (Ziffer 2.8) in Kraft tritt, entfällt diese Festsetzung zu den Versorgungsleitungen unterirdisch (Erdgasleitung) mit Festsetzung eines Leitungsrechtes und mit entsprechendem Schutzstreifen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13, 21 u. 25 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 8. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.20 Unterirdische Bauweise von Niederspannungslei- tungen Niederspannungsleitungen sind ausschließlich in unterirdischer Bauweise zulässig. (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) 2.21 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Dachflächen) In dem Baugebiet ist Niederschlagswasser, das über die Dachflä- chen anfällt, über die bestehenden Gräben in das Retentionsfilter- becken einzuleiten. Die Versickerung von Regenwasser über Si- ckerschächte ist nicht zulässig. Die Ableitung in das Kanalnetz ist 1, 00 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 10 auf das unumgängliche Maß zu beschränken. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.22 Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Niederschlagswasser, das auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Hofflächen anfällt, ist in die Mischwasserkanalisation ab- zuleiten. Die Ableitung von Quellwasser innerhalb des Baugebietes (Baugrundstücke) in die Mischwasserkanalisation ist unzulässig. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung (so genannte Zisternen) ohne Zwangs-Entleerung und für Draina- gen jeder Art. Niederschlagswasser, das verunreinigt ist, darf nicht in die Regen- wasserkanalisation bzw. das Retentionsbecken abgeleitet werden. (§ 9 Abs. 1 Nrn. 14 BauGB) 2.23 Retentionsbereich (Bestand) In dem Bereich ist Regenwasser zurück zu halten und so weit dies die Bodenbeschaffenheit zulässt über die belebte Bodenzone zu versickern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB; Nr. 10.2. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.24 Öffentliche Grünfläche als Gebietseingrünung (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB; Nr. 9. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.25 Flächen für Aufschüttungen; in dem gekennzeichneten Bereich beträgt die maximal zulässige Gesamthöhe von Aufschüttungen 1,50 m über dem darunterliegenden natürlichen Gelände. (§ 9 Abs. 1 Nr. 17 in Verbindung mit Nr. 24 BauGB; Nr. 11.1 PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.26 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft; Aus- gleichsfläche/Ausgleichsmaßnahme der 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis"; Öffentliche Grünfläche R 71 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 11 Die Extensivwiese sowie die Gehölze sind zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Im nördlichen Bereich ist gemäß der plan- zeichnerischen Festsetzung eine Feldhecke anzulegen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 1a Satz 1 BauGB; Nr. 13.1. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.27 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Ent- wicklung von Natur und Landschaft Die Außenbeleuchtung einschließlich der Beleuchtung von Werbe- anlagen muss im gesamten Geltungsbereich so gewählt sein, dass keine schädlichen Lichtemissionen in Richtung des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" westlich, nordwestlich und nördlich des Plangebietes gelangen. Für die Außenbeleuch- tung sind nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig in- sektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen bzw. nach dem Stand der Technik vergleichbar insektenschonende Lampen- typen zulässig. Die Lichtmasten dürfen eine Höhe von maximal 8,00 m nicht überschreiten. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzei- gen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind nicht zulässig. Es sind ausschließlich Photovoltaik-Module zulässig, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Die Maßnahmen bzw. Vorschriften sind im gesamten Geltungsbe- reich durchzuführen bzw. zu beachten. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.28 Boden- und Grundwas- serschutz Für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer etc.) sind Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei unzulässig, sofern diese Oberflächen nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff- Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.29 Bodenbeläge in dem In dem Baugebiet (private Grundstücke) sind für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 12 Baugebiet Stellplätze Zufahrten und andere untergeordnete Wege geschlossene Asphalt- und Betonbeläge ohne Fugen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Bereiche, die auf Grund eines im Sinne dieser Planung zulässigen Produktionsablaufes regelmäßigen Befahrens mit Lkw Verarbeitens oder Umlagerns von Grundwasser belastenden Substanzen einen entsprechenden Bodenbelag erforderlich machen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 2.30 Leitungsrecht 1 zu Gunsten der Gemeinde zur Ableitung von Nie- derschlagswasser in offenen Gräben (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.31 Leitungsrecht 2 zu Gunsten der Gemeinde sowie der Versorgungs- träger; hier Abwasserzweckverband Berg und der TWS Netz GmbH zur Instandhaltung der Kanäle und Leitungen. Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich liegenden Kanäle (hier: Regen- und Mischwasserkanal) und die festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Erdgas- und Frischwasser- leitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 2) ver- legt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenze 2 geltende Leitungsrecht 2, das parallel entlang der festgesetzten Versorgungsleitungen unterirdisch (hier: Regen- und Mischwasserkanal, Erdgas- und Frischwasserleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) LR 2 LR 1 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 13 2.32 Leitungsrecht 3 zu Gunsten des Versorgungsträgers; hier Deutsche Telekom GmbH und EnBW Regional AG zur Wartung und Instand- haltung der Leitungen Wenn der Umstand eintritt, dass die im Geltungsbereich festge- setzten Hauptversorgungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erd- kabel und Telekommunikationsleitung) vollständig beseitigt oder außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenze sowie erweiterte Baugrenze 1) verlegt worden sind, entfällt das bis zu diesem Zeitpunkt im Bereich der erweiterten Baugrenzen 1 gelten- de Leitungsrecht 3, das parallel entlang der festgesetzten Versor- gungsleitungen unterirdisch (hier: 20-kV-Erdkabel und Telekom- munikationsleitung) verläuft. (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.33 Fahrrecht zu Gunsten der gemeindlichen Feuerwehr im Bereich der bestehenden Feuerwehrzufahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB; Nr. 15.5. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.34 Unterirdische Lagerbe- hälter von Wasser ge- fährdenden Stoffen Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen sind gegen Auftrieb zu sichern. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 2.35 Zu pflanzender Baum, variabler Standort; es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Abgehende Gehölze sind zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.36 Zu erhaltender Baum; ist im Bedarfsfall durch standortgerechte Neupflanzung aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu ersetzen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) FR LR 3 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 14 2.37 Zu pflanzende Sträucher, variabler Standort; es sind ausschließ- lich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentli- chen Flächen" zu verwenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB; Nr. 13.2. PlanZV; siehe Planzeich- nung) 2.38 Pflanzungen in den öf- fentlichen Flächen Pflanzungen: Für die Pflanzungen in den öffentlichen Flächen sind aus- schließlich standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der unten genannten Pflanzliste zu verwenden. Die öffentlichen Grünflächen als Gebietseingrünung sind als Ex- tensivwiese zu pflegen. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. Für die öffentlichen Flächen festgesetzte Pflanzliste: Bäume 1. Wuchsklasse Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus Schwarz-Erle Alnus glutinosa Sand-Birke Betula pendula Esche Fraxinus excelsior Zitter-Pappel Populus tremula Stiel-Eiche Quercus robur Winter-Linde Tilia cordata Bäume 2. Wuchsklasse Obsthochstämme Feld-Ahorn Acer campestre Hainbuche Carpinus betulus Vogel-Kirsche Prunus avium Sal-Weide Salix caprea Sträucher Gewöhnlicher Hasel Corylus avellana Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 15 Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Gewöhnlicher Liguster Ligustrum vulgare Heckenkirsche Lonicera xylosteum Schlehe Prunus spinosa Hunds-Rose Rosa canina Wolliger Schneeball Viburnum lantana (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.39 Pflanzungen in dem Baugebiet Pflanzungen: Für die Pflanzungen in dem Baugebiet sind standortgerechte, heimische Bäume und Sträucher aus der Pflanzliste zu "Pflan- zungen in den öffentlichen Flächen" zu verwenden. Auf max. 5 % der Grundstücksfläche sind auch Sträucher, die nicht in der o.g. Pflanzliste festgesetzt sind, zulässig (z.B. Zier- sträucher, Rosen-Züchtungen). Pro 1.000 m² (angefangene) Grundstücksfläche ist mindestens 1 Laubbaum aus der o.g. Pflanzliste zu pflanzen. Vorhandene Bäume, die erhalten werden, können auf dieses Pflanzgebot angerechnet werden. Abgehende Bäume sind zu ersetzen. Im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, sind Hecken aus Nadel- gehölzen unzulässig. Unzulässig sind Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkran- kungen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Ver- ordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit (Feuer- brandverordnung vom 20.12.1985, BGBl. I, 1985 S. 2551, zuletzt geändert durch Artikel 3 § 5 des Gesetzes vom 13.12.2007, BGBl. I S. 2930) genannten. 2.40 Pflanzung 1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung eines naturnahen, standortgerechten Feldgehölzes mit unregelmäßig buchtigen Außenrändern. Es sind ausschließlich Gehölze aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen" zu ver- wenden. (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 16 2.41 Pflanzung 2 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; Pflanzung einer 1-2-reihigen Heckenzeile mit standortheimischen Straucharten aus der Pflanzliste zu "Pflanzungen in den öffentlichen Flächen". (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 2.42 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Be- kanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch diese 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 2.43 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. Die Inhalte des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fas- sung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die Festsetzungen dieser 5. Änderung ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) 2.44 Grenze des Bereiches der Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt. (§ 9 Abs. 7 BauGB; siehe Planzeichnung) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 17 3 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (ex- terne Ausgleichsfläche/-maßnahme) 3.1 Lage der Ausgleichsflä- che/-maßnahme Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden Ausgleichsflächen/-maßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1108, Gemarkung Baindt, die Aus- gleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg. Hinweis: Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungs- planes liegen, muss mit dem Landratsamt Ravensburg ein öffent- lich-rechtlicher Vertrag zur dauerhaften Sicherung der Ausgleichs- maßnahmen geschlossen werden. Der Inhalt des öffentlich- rechtlichen Vertrages muss vor Satzungsbeschluss Gegenstand der Abwägung des Gemeinderates sein. Befinden sich die Flächen im Besitz der Gemeinde, ist eine Selbstverpflichtungserklärung (Ge- meinderatsbeschluss) der Gemeinde ausreichend. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 18 Ausgleichsfläche 1 Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Magerwiese auf der Ausgleichsfläche vorgese- hen: – Aushagerung des Grünlandes in den ersten drei Jahren durch eine 4-malige Mahd bei Ver- zicht auf Düngung und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die Gräben sind inkl. beidseitigem, 2 m breitem Randstreifen einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. – Ab dem vierten Jahr hat eine extensive Folgenutzung des Grünlandes mit 2-3 Schnitten im Jahr zu erfolgen. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Rand- bereiche der Gräben sind weiterhin einmal im Herbst ab Ende September zu mähen. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 19 Ausgleichsfläche 2 (Hinweis: 45,80 % dieser Ausgleichsfläche/-maßnahme werden dem Eingriff durch den vorliegenden Bebauungsplan zugeordnet, 54,20 % der Fläche/Maßnahme verbleiben für weitere Bauvorhaben.) Lage der Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 Folgende Maßnahmen sind zur Entwicklung einer Nasswiese auf der Ausgleichsfläche vorgesehen: – In den ersten zwei Jahren Aushagerung durch dünger- und biozidfreien Getreide-Anbau (Hafer, Gerste oder Roggen) – im Anschluss Wiedervernässung durch die in Anlage 1 im Lageplan dargestellten Maßnahmen des Ingenieurbüro Wasser-Müller – im dritten Jahr Mahdgutübertrag von artenreichen Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung oder Einsaat ge- eigneter Mischung regionalen Saatguts – im Anschluss extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr; erster Schnitt Mitte Juni; gelegentliche Erhal- tungsdüngung mit Festmist (max. 90 dt/ha) – bei gehäuftem Auftreten von Ackerunkräutern Zurückdrängung durch 3-4-maligen und frühen Schnitt im Jahr – Räumen und Entkrauten der Gräben im mehrjährigen Turnus im Zeitraum September bis Ende Oktober – Das Mähgut ist grundsätzlich abzutransportieren. (Hinweis: Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten.) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 20 4 Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO mit Zei- chenerklärung 4.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der örtlichen Bauvor- schriften zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Die Inhalte der örtlichen Bauvorschriften zur 4. Änderung des Be- bauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Fassung vom 20.01.2006, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Sat- zungsbeschlusses vom 24.01.2006) vor dieser Änderung werden für diesen Bereich vollständig durch die örtlichen Bauvorschriften zur 5. Änderung des Bebauungsplanes ersetzt. (§ 9 Abs. 7 BauGB, Nr. 15.13. PlanZV; siehe Planzeichnung) 4.2 Einfriedungen in dem Baugebiet Als Einfriedungen sind ausschließlich Latten-Zäune oder Zäune aus Drahtgeflecht oder Drahtgitter (auf der jeweils erforderlichen Un- terkonstruktion) sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m über dem endgültigen Gelände zulässig. Mauern über eine Höhe von 0,25 m über dem endgültigen Gelän- de als Einfriedungen sind unzulässig. (§ 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO) 4.3 Werbeanlagen in dem Baugebiet Freistehende Werbeanlagen in dem Baugebiet dürfen in keiner An- sicht (senkrechte Projektion) eine Fläche von 25 m2 (pro einzelne Anlage) überschreiten. Werbeanlagen an Gebäuden dürfen nur un- terhalb der Traufe angebracht werden und in keiner Ansicht (senk- rechte Projektion) 10 % der Wandfläche (pro einzelne Anlage) überschreiten. Die Beleuchtung der Anlagen muss kontinuierlich erfolgen (kein Blinken etc.). (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 LBO) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 21 5 Hinweise und Zeichenerklärung 5.1 Bestehendes Gebäude zur Zeit der Planaufstellung (siehe Plan- zeichnung); 5.2 Bestehende Grundstücksgrenzen zur Zeit der Planaufstellung (siehe Planzeichnung); 5.3 Bestehende Flurstücksnummer (beispielhaft aus der Planzeich- nung); 5.4 Vorhandenes (natürliches) Gelände; Darstellung der Höhen- schichtlinien (beispielhaft aus der Planzeichnung, siehe Planzeich- nung); 5.5 Vorhandene Aufschüttung/Abgrabung/Böschung (siehe Plan- zeichnung); 5.6 Vorhandener Baum (Erhaltung bzw. Beseitigung in Abhängig- keit von der jeweiligen Baumaßnahme, siehe Planzeichnung); Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG bzw. § 43 Abs. 2 NatSchG Baden- Württemberg ist es verboten, in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. außerhalb des Waldes vorkommende Bäume, Sträucher oder an- dere Gehölze zu roden. Notwendige Gehölzbeseitigungen sollten daher außerhalb der Brutzeit von Vögeln zwischen dem 01.10. und dem 28.02. erfolgen. Es wird empfohlen, vorhandene Gehölze möglichst zu erhalten und während der Bauzeit mit entsprechen- den Baumschutzmaßnahmen zu sichern. Um den Kronen- und Wurzelbereich vorhandener Bäume nicht zu beschädigen und den Gehölzbestand bestmöglich zu schützen, sollten alle baulichen Maßnahmen gemäß DIN 18920 "Landschaftsbau-Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaß- nahmen" sowie RAS-LP4 "Richtlinie für die Anlage von Straßen, 451,5 452,5 452,0 451,0 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 22 Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetati- onsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen" durchgeführt wer- den. 5.7 Umgrenzung von Schutzgebieten im Sinne des Naturschutz- rechts; hier Biotop im Sinne des § 32 NatSchG BW ("Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen"; Nr. 181234360447), außer- halb des Geltungsbereiches. 5.8 Verwendung/Einsatz in- sektenschonender Außen- beleuchtung Zum Nachweis der Einhaltung der Festsetzung zur Außenbeleuch- tung unter Ziff. 2.27 wird empfohlen, in die Bauvorlagen (im Bau- genehmigungs- oder Kenntnisgabeverfahren) entsprechende Aus- führungen aufzunehmen (z.B. zur Lage und zum Typ der geplanten Leuchtkörper). 5.9 Empfehlung zur Verwen- dung von Erdgas Zur Minimierung der Luftschadstoff-Emissionen aus dem geplanten Gewerbegebiet wird empfohlen, sämtliche neu zu bauenden Ge- bäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. 5.10 Frischwasserleitung Haupt-Versorgungsleitung unterirdisch, hier Frischwasserleitung DN 150 der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.11 Regenwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Regenwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.12 Mischwasserkanal Haupt-Abwasserkanal unterirdisch, hier Mischwasserkanal der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.13 offener Graben Offener Graben; Verdolung im Bereich der Erschließungsstraße geplant (DN 700) (siehe Planzeichnung); Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 23 5.14 Weiterführende Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung der Gemeinde Baindt (siehe Planzeichnung); 5.16 Niederschlagswasser Die Zusammensetzung des Baugrundes im Plangebiet eignet sich nicht zur Versickerung von Niederschlagswasser. An einigen Stellen könnte die Zusammensetzung der Sande im Untergrund jedoch ei- ne Versickerung von Regenwasser, das auf Dachflächen anfällt, zulassen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Zur Vermeidung einer Verunreinigung des Niederschlagswassers sollte auf Tätigkeiten wie z.B. Autowäsche, andere Reinigungsar- beiten, Be- und Entladungsarbeiten gefährlicher Stoffe etc. ver- zichtet werden. Auch für die nicht großflächigen baukonstruktiven Elemente sollte auf die Verwendung von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei verzichtet werden. Als Alternativen für Rinnen und Fall- rohre stehen Chrom-Nickel-Stähle (Edelstahl), Aluminium, Kunst- stoffe oder entsprechende Beschichtungen zur Verfügung. 5.17 Bodenschutz Zum Schutz des Bodens ist bei Abtrag eine getrennte Behandlung des Oberbodens und des kulturfähigen Unterbodens erforderlich. Zum fachgerechten und schonenden Umgang mit Boden gehört es, humosen Oberboden nicht über eine Höhe von max. 1,50 m zu la- gern, bei längerer Lagerung Mieten anzulegen, Verdichtung zu vermeiden und losen Boden nicht mit Radfahrzeugen zu befahren. Der Arbeitsbereich bei den Erschließungsarbeiten ist örtlich abzu- grenzen. Das Landratsamt Ravensburg sollte 2 Wochen vor Baube- ginn über die Erschließungsarbeiten informiert werden. Die Abfuhr von Boden aus dem Gebiet hat in Absprache mit der Unteren Bo- denschutzbehörde zu erfolgen. Die DIN 19731 ("Bodenbeschaffenheit – Verwertung von Boden- material") und DIN 18915 ("Vegetationstechnik im Landschafts- bau – Bodenarbeiten") sind bei der Bauausführung einzuhalten. Es wird empfohlen, ein Bodenverwertungskonzept zu erstellen und die Bauausführung bodenkundlich begleiten zu lassen. Zur fachgerechten Planung und Bauüberwachung der Versicke- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 24 rungsanlagen für Niederschlagswasser ist das Hinzuziehen eines Fach-Ingenieurs sinnvoll. 5.18 Gefährdung des Um- spannwerkes Im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt (außerhalb der über- baubaren Grundstücksflächen) sind Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Freisetzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig. 5.19 Brandschutz Für die Zufahrten gilt die "Verwaltungsvorschrift über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken" in der jeweils ak- tuellen Fassung (VwV Feuerwehrflächen), i.V.m. § 15 Landesbau- ordnung. Für die Ermittlung der Löschwasserversorgung gilt das Regelwerk der DVGW Arbeitsblatt W 405, i.V.m. § 2 (5) Ausfüh- rungsverordnung zur Landesbauordnung sowie Ziffer 5.1 Ind- BauRL. Als Hydranten sollten Überflurhydranten DN 100 vorgesehen wer- den. Die Abstände der Hydranten zueinander sollten 100-200 m nicht überschreiten. Gewerbebetriebe, die auf Grund der Brandlasten die Löschwasser- versorgung aus der öffentlichen Wasserversorgung überschreiten, sollten für den Objektschutz selbstständig genügend Löschwasser (z.B. Zisterne) vorhalten. Für Aufenthaltsräume, die eine Rettungshöhe > 8 m aufweisen, muss ein zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt werden, der den Anforderungen der DIN 18065 (notwendige Treppen) ent- spricht. 5.20 Erschließungs- und Bau- maßnahmen Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von Anliegern durch Er- schütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten kön- nen, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durch- geführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/ 22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 25 benachbarte erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC- Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnah- men sollten daher unter folgenden Gesichtspunkten durchgeführt werden: Einsatz entsprechend kleinerer und leistungssteuerbarer Ver- dichtungsgeräte insbesondere im Nahbereich zu empfindlichen Anlagen Abstimmung des Bauablaufes mit der betroffenen Organisati- on (Fa. Madlener) und einer möglichst konfliktfreien Arbeits- abwicklung über zeitliche Abstimmung und Steuerung von Pro- duktion und relevanten Tiefbauarbeiten Bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Be- gleitung mit Einrichtung von Dauerüberwachung sowie Warneinrichtung für Einwirkungsgrößen Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten hinsicht- lich der Einwirkungen. Das beschriebene Vorgehen wird im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich gesichert. 5.21 Ergänzende Hinweise Für den Bereich liegt ein geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, vom 28.11.2012 vor. Demnach kann von einer Bebaubarkeit im überplanten Bereich ausgegangen werden. Unterhalb der humosen Mutterbodenauflage befinden sich im gesamten Untersuchungsge- biet pleistozäne Terrassensande. Der Terrassensand ist als mäßig tragfähig einzustufen. Bei mechanischer Einwirkung verliert er je- doch sehr schnell seine Tragfähigkeit. Den Bauherren wird darüber hinaus empfohlen, im Rahmen der Bauvorbereitungen eigene Er- hebungen durchzuführen (z.B. Schürfgruben, Bohrungen). Gemäß § 20 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ist das Auftreten von archäologischen Funden (Steinwerkzeuge, Metallteile, Kera- mikreste, Knochen) und Befunden (Gräber, Mauerwerk, Brand- schichten) im Zuge von Erdbauarbeiten unverzüglich der archäolo- gischen Denkmalpflege mitzuteilen. Die Möglichkeit zur Fundber- gung und Dokumentation ist einzuräumen. Werden bei Aushubar- beiten Verunreinigungen des Bodens festgestellt (z.B. Müllrück- stände, Verfärbungen des Bodens, auffälliger Geruch o.ä.), ist das Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 26 zuständige Landratsamt unverzüglich zu benachrichtigen. Für die Erschließung des Gebietes ist es notwendig, Kabelverteiler- schränke, Straßenlaternen oder ähnliche Einrichtungen in der öf- fentlichen/privaten Fläche zu installieren. Die Gemeinde Baindt behält sich die Auswahl der hierfür geeigneten Standorte sowie evtl. erforderliche Vereinbarungen vor. Das Versickern von Niederschlagswasser stellt eine Gewässernut- zung dar, die grundsätzlich einer rechtlichen Erlaubnis durch das zuständige Landratsamt bedarf. Inwiefern im Einzelfall eine er- laubnisfreie Versickerung durchgeführt werden kann (Nieder- schlagswasserfreistellungsverordnung) sollte von der Bauherrschaft bei dem zuständigen Landratsamt in Erfahrung gebracht werden. Auf Grund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden belästigenden Ge- ruchs-Immissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflan- zenschutzmitteln etc.) sowie Lärm-Immissionen (z.B. Traktorenge- räusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. Unterkellerungen an Gebäuden sollten in Gewässernähe als was- serdichte und auftriebsichere Wannen ausgeführt werden. Versi- ckerungsmulden sollten im Abstand von mind. 6,00 m zu unterkel- lerten Gebäuden angelegt werden. Zäune sollten zum Gelände hin einen Abstand von mind. 0,15 m zum Durchschlüpfen von Kleinlebewesen aufweisen. 5.22 Plangenauigkeit Obwohl die Planzeichnung auf einer digitalen (CAD) Grundlage er- stellt ist (hohe Genauigkeit), können sich im Rahmen der Ausfüh- rungs-Planung und/oder der späteren Einmessung Abweichungen ergeben (z.B. unterschiedliche Ausformung der Verkehrsflächen, unterschiedliche Grundstücksgrößen etc.). Weder die Gemeinde Baindt noch die Planungsbüros übernehmen hierfür die Gewähr. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 27 6 Satzung Auf Grund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), § 4 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. BW S. 581, ber. S. 698), zu- letzt geändert durch Verordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), § 74 der Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO) in der Fassung vom 05.03.2010 (GBl. , S. 358, ber. 416), zuletzt geändert durch Ver- ordnung vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466) sowie der Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu in öffentlicher Sitzung am ...................... beschlossen. § 1 Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und der örtlichen Bauvorschriften hierzu ergibt sich aus deren zeichnerischem Teil vom 22.10.2014. § 2 Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle Dem durch die vorliegende Planung verursachten Eingriff werden zwei Ausgleichsflächen/-maßnahmen au- ßerhalb des Geltungsbereiches dieser Planung zugeordnet. Die Ausgleichsfläche/-maßnahme 1 befindet sich auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, die Ausgleichsfläche/-maßnahme 2 auf einer Teilfläche der Fl.- Nr. 64/1, Gemarkung Berg. § 3 Bestandteile der Satzung Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvor- schriften hierzu bestehen aus der Planzeichnung und dem Textteil vom 22.10.2014. Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und den örtlichen Bauvorschriften hierzu werden die jeweilige Begründung vom 22.10.2014 beigefügt, ohne deren Bestandteil zu sein. Die bisherigen Inhalte (Fassung vom 20.01.2006 rechtsverbindlich mit Bekanntmachung des Satzungsbe- schlusses vom 24.01.2006) innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches werden durch die nunmehr festge- setzten Inhalte vollständig ersetzt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 28 § 4 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 75 LBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von § 74 LBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 100.000,- € (Einhunderttausend Euro) belegt werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Vorschriften zu Einfriedungen zu Werbeanlagen nicht einhält oder über- bzw. unterschreitet. § 5 In-Kraft-Treten Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" der Gemeinde Baindt und die örtlichen Bauvorschriften hierzu treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung des jeweiligen Satzungsbe- schlusses in Kraft (gem. § 10 Abs. 3 BauGB). Baindt, den ........................ .......................................................... (Bürgermeister Buemann) (Dienstsiegel) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 29 7 Begründung – Städtebaulicher Teil 7.1 Allgemeine Angaben 7.1.1 Zusammenfassung 7.1.1.1 Eine Zusammenfassung befindet sich in dem Kapitel "Begründung – Umweltbericht" unter dem Punkt "Einleitung/Kurzdarstellung des Inhaltes". 7.1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Änderungs- und Erweiterungsbereiches; ursprüngli- che Festsetzungen 7.1.2.1 Der zu überplanende Bereich liegt im Südwesten des Gemeindegebietes, im westlichen Bereich des Ortsteils Schachen und des Gewerbegebietes "Mehlis" sowie östlich der Bundesstraße B 30. Derzeit sind die Flächen als extensive Grünfläche mit Ausgleichsmaßnahmen sowie Retentionsbe- cken genutzt. Im Osten grenzt das Plangebiet unmittelbar an die Bebauung des bestehenden Gewerbegebietes (GE) "Mehlis" und im Süden an eine auszubauende Erschließungsstraße. West- lich an das Plangebiet angrenzend befindet sich ein Umspannwerk. Nach Norden geht das Gebiet in landwirtschaftlich genutzte Flächen über. 7.1.2.2 Der Geltungsbereich setzt sich zusammen aus dem zu ändernden Teilbereich des Geltungsberei- ches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" sowie dessen Erweiterungsbereich. 7.1.2.3 Der Geltungsbereich verläuft im westlichen Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis", deckt diesen aber nicht vollständig ab. Er umfasst die Flächen zwischen der Bestandsbebauung im Osten, der Erschließungsstraße im Süden und den Flächen des Um- spannwerkes im Westen. Nach Norden bildet die Flurgrenze des Grundstückes mit der Fl.- Nr. 562/6 die räumliche Grenze. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich folgende Grund- stücke: 558 (Teilfläche), 562/6, 562/7 (Teilfläche), 562/17 (Teilfläche). 7.2 Städtebauliche und planungsrechtliche Belange 7.2.1 Bestands-Daten und allgemeine Grundstücks-Morphologie 7.2.1.1 Die landschaftlichen Bezüge werden vom Östlichen Bodenseebecken bestimmt. 7.2.1.2 Innerhalb des überplanten Bereiches befinden sich keine bestehenden Gebäude. Im westlichen Bereich des Plangebietes liegt ein Retentionsbecken. Der nördliche und östliche Bereich ist mit Bäumen, welche Teil einer Ausgleichsmaßnahme sind, bewachsen. Im Südosten ist des Weiteren ein bepflanzter Wall angelegt. Das Plangebiet ist von einigen Drainagekanälen durchzogen. 7.2.1.3 Die Topografie innerhalb des überplanten Bereiches weist ein leichtes Gefälle nach Westen auf. Die Geländeneigung bewegt sich in einem Bereich um 2 %. Die Anschlüsse an die bereits bebau- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 30 ten Grundstücke im Osten sind unproblematisch. 7.2.2 Erfordernis der Planung 7.2.2.1 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von Gewerbeflächen zur Deckung des Bedarfs insbesondere von Unternehmen aus der Gemeinde Baindt. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bauplätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbliche Weiter-Entwicklungsmöglichkeiten, vornehm- lich für ortsansässige Gewerbebetriebe, geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung waren in der Gemeindeverwaltung konkrete Anfragen zu gewerblichen Baugrundstücken regis- triert. Die Gemeinde ist bemüht, auch langfristig eine ausgewogene Zusammensetzung der Be- völkerung zu erhalten. Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Branchen stellt hierfür eine Voraussetzung dar. Der Gemeinde erwächst daher eine Planungs- pflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB. 7.2.3 Übergeordnete Planungen 7.2.3.1 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Landesentwicklungsplanes 2002 Baden- Württemberg (LEP 2002) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg maßgeblich: 2.3.1.1 Die Siedlungsentwicklung soll sich an den Entwicklungsachsen orientieren und in Siedlungsbereichen und Siedlungsschwerpunkten mit guter Anbin- dung an den öffentlichen Nahverkehr und leistungsfähigem Anschluss an das überörtliche Straßennetz konzentriert werden. 2.3.1.2 Bei der Ausweisung von Neubauflächen ist auf eine umweltschonende, flä- chen- und energiesparende Bebauung und eine verkehrsgünstige und woh- nortnahe Zuordnung von Versorgungseinrichtungen, Wohnbau- und Gewer- beflächen hinzuwirken. 2.6.2/Anhang "Landesent- wicklungs- achsen" Landesentwicklungsachse Friedrichshafen/Ravensburg/Weingarten-Bad Waldsee (-Biberach a. d. Riß); 2.6.4 Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur und zur Vermeidung einer flächenhaften Ausbreitung der Verdichtung soll die Siedlungsentwicklung in den Zentralen Orten und den Siedlungsbereichen der Entwicklungsachsen konzentriert werden. Zwischen den Entwicklungsachsen sollen ausreichende Freiräume erhalten werden. 2.6.4.1 In den Verdichtungsräumen und den Randzonen um die Verdichtungsräume Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 31 soll die Siedlungsentwicklung so konzentriert und geordnet werden, dass in den Entwicklungsachsen kleinräumig abgestimmte Zuordnungen von Wohn- und Arbeitsstätten, Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen und wohnort- nahen Freiflächen erreicht sowie Überlastungs-Erscheinungen abgebaut wer- den. Bandartige Siedlungsentwicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Siedlungen und Freiräumen vermieden werden. 3.1.9 Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig am Bestand auszurichten. Dazu sind Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung zu nutzen, Baulücken und Baulandreserven zu berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlas- tenflächen neuen Nutzungen zuzuführen. Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt und die Landwirtschaft ist auf das Unvermeidbare zu beschränken. Karte zu 2.1.1 "Raum- kategorien" Darstellung als Randzone um einen Verdichtungsraum. 7.2.3.2 Für den überplanten Bereich sind u.a. folgende Ziele des Regionalplanes Bodensee- Oberschwaben nach der Verbindlichkeitserklärung vom 04.04.1996 des Regionalverbandes Bo- densee-Oberschwaben maßgeblich: 2.2.1 Die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der Infrastruktur und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist vorrangig auf die Siedlungsbereiche im Zuge der Ent- wicklungsachsen und der regional bedeutsamen Verkehrsverbindungen zu konzentrieren. 2.3.2/Karte "Siedlung" Ausweisung der Gemeinde als Siedlungsbereich. Die Siedlungsentwicklung ist vorrangig in den Siedlungsbereichen […] zu konzentrieren. In diesen Siedlungsbereichen sind qualifizierte Arbeitsplätze für die Bevölkerung im Einzugsgebiet sowie ausreichend Wohnungen für den Eigenbedarf und zur Aufnahme von Wanderungsgewinnen anzustreben. 7.2.3.3 Die Planung steht in keinem Widerspruch zu den o.g. für diesen Bereich relevanten Zielen des Landesentwicklungsplanes 2002 (LEP 2002) sowie des Regionalplanes Bodensee-Oberschwaben. 7.2.3.4 Regionale Grünzüge, Grünzäsuren, schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschafts- pflege, für Landwirtschaft, für Forstwirtschaft, für Wasserwirtschaft oder für den Abbau oberflä- chennaher Rohstoffe sind von dem überplanten Bereich nicht betroffen. 7.2.3.5 Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (rechtsgültig seit Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 32 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin als gewerbliche Bauflächen (Planung), Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Bereiche, in denen ökologischer Ausgleich bevorzugt stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festsetzung eines Gewerbegebietes (GE), die Ortsrandeingrünung wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Gebietseingrünung festgesetzt. Im Süden ist eine öffentliche Grünfläche zur Eingrünung mit Minimierungsmaßnahmen festgesetzt. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flä- chennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Ent- wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. 7.2.3.6 Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 7.2.3.7 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche Alternativ- Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Gemeindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenste- hen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund seiner bereits vorge- gebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhandenen Erschließungsanlage geeignet. Der Be- reich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsent- wicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 7.2.3.8 Inhalte von anderen übergeordneten Planungen oder andere rechtliche Vorgaben werden durch diese Planung nicht tangiert. 7.2.4 Entwicklung, allgemeine Zielsetzung und Systematik der Planung 7.2.4.1 Im Rahmen eines Behördenunterrichtungs-Termines sowie einer schriftlichen frühzeitigen Behör- denunterrichtung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen auf die Belange des Natur- schutzes, des Bodenschutzes und auf die Abwasserbehandlung hingewiesen. Des Weiteren wurde auf die Belange der Versorgungsträger (insbesondere bzgl. des westlich situierten Umspannwer- kes) hingewiesen. 7.2.4.2 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Besonderen von den Anliegern auf nachbarschaftliche und immissionsschutzrelevante Belange hingewiesen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 33 7.2.4.3 Für das geplante Gewerbegebiet soll erreicht werden, dass es zu der vorhandenen Bebauungs- Struktur hinzutritt, ohne als Fremdkörper zu erscheinen. Ziel der Planung ist es darüber hinaus, bei möglichst effektiver Ausnutzung der Flächen, die Voraussetzung für moderne und funktionelle Arbeits- und Produktionsstätten zu schaffen ohne dadurch die landschaftlich und städtebaulich hochwertige Situation wesentlich zu beeinträchtigen. 7.2.4.4 Für die Umsetzung der Planung soll erreicht werden, dass unterschiedliche Gebäudeformen, die für die jeweiligen Gewerbebetriebe erforderlich sind, verwirklicht werden können. Auf diese Weise soll ein flexibles und bedarfsgerechtes Planungs-Instrument geschaffen werden. 7.2.4.5 Die Systematik der Änderung des Bebauungsplanes entspricht den Anforderungen des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebauungsplan"). Dadurch regelt der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben in dem überplanten Bereich abschließend. Der Bauherrschaft stehen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Vereinfachungen im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens (entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften) zur Verfügung (zur Zeit der Planaufstellung Kenntnisgabeverfahren gem. § 51 LBO). 7.2.4.6 Der redaktionelle Aufbau der Änderung des Bebauungsplanes leitet sich aus der Systematik der Rechtsgrundlagen ab. 7.2.4.7 Um zu einem lesbaren und rechtlich bestimmten Plan zu kommen, wird der Bereich vollständig von den Inhalten und den Rechtsgrundlagen des ursprünglichen Planes abgekoppelt. Der geän- derte Teilbereich stellt damit ein unabhängiges und inhaltlich neu aufgestelltes Planwerk dar. Er regelt die bauliche Nutzbarkeit in diesem Bereich abschließend. 7.2.5 Stand vor der Änderung und Erweiterung 7.2.5.1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis" setzt für den Änderungsbereich Ausgleichsflächen mit Pflanzgeboten sowie ein Regenrückhaltebecken fest. Im östlichen Bereich sind eine öffentliche Grünfläche mit Pflanzungen (Bäumen) sowie im südlichen Bereich eine Auf- schüttung als Sichtschutzwall festgesetzt. 7.2.5.2 Der Erweiterungsbereich ist bisher nicht überplant. Dieser grenzt im Süden an den Änderungsbe- reich und schließt den sich dort befindlichen landwirtschaftlichen Weg ein. 7.2.6 Stand nach der Änderung und Erweiterung: Planungsrechtliche Festsetzungen 7.2.6.1 Für den zentralen Bereich der Bebauungsplanänderung ist ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Auf der Grundlage des § 1 der BauNVO werden innerhalb des gesamten Gebietes Veränderungen wie folgt vorgenommen: Im Gewerbegebiet erfahren öffentliche Tankstellen einen generellen Ausschluss. Die Erschlie- ßungssituation und die räumliche Lage im Gemeindegebiet sind nicht geeignet, den durch Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 34 Tankstellen verursachten Verkehr aufzunehmen. Unbenommen hiervon bleibt die Errichtung von Betriebs-Tankstellen. Grundsätzlichen Ausschluss erfährt die in § 8 Abs. 3 Nrn. 3 BauNVO angeführte Nutzung: Vergnügungsstätten. Der generelle Ausschluss von Vergnügungsstätten wird mit deren extrem störendem Charakter auf das vollständig ländliche Umfeld begründet. Außerdem erfahren Werbeanlagen, die nicht an der Stätte der Leistung errichtet werden und somit eine eigenständige gewerbliche Hauptnutzung im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO darstellen, einen generellen Ausschluss. Das Gebiet soll schwerpunktmäßig Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe sichern und schaffen. Werbeanlagen als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung passen nicht in diese Entwicklung. Außerdem sind Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 in dem Gebiet nicht zulässig. Allerdings kann Einzelhandel zugelas- sen werden, sofern das angebotene Sortiment aus eigener Herstellung stammt oder im Zuge einer handwerklichen Leistung verbraucht, eingebaut oder auf andere Weise verbraucht wird. Die Einzelhandelsnutzung darf den gewerblichen Hauptzweck eines Betriebes jedoch nicht übersteigen und muss bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Umsatz-Generierung eine deutlich untergeordnete Rolle der übrigen betrieblichen Nutzung einnehmen. Als Beispiel sei ein Malerbetrieb angeführt, der Ersatzfarbe in kleinen Mengen, im gleichen, möglicherweise extra hergestellten Farbton, verkaufen darf. Hiermit wird gewährleistet, dass sich auf der ei- nen Seite keine Einzelhandelsbetriebe ansiedeln, die störend auf das Gesamtgebiet wirken. Auf der anderen Seite erhalten die örtlich ansäßigen Gewerbetreibenden die Möglichkeit ihr Warensortiment zu vertreiben. Hierdurch werden die zentralen Versorgungsbereiche des Ortes geschützt. Einzelhandel ist außerdem an anderen Stellen des Gemeindegebietes realisierbar. 7.2.6.2 Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung konzentrieren sich auf das in der Baunutzungsverordnung (§ 16 Abs. 3 u. 4 BauNVO) angegebene Erfordernis zur Erlangung der Eigenschaften eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB ("qualifizierter Bebau- ungsplan"). Dabei erhalten diejenigen Größen den Vorzug, die bezüglich ihrer Lesbarkeit unmiss- verständlich sind. Die Festsetzung von Grundflächenzahlen ergibt einen möglichst großen Spielraum bei der Auf- teilung der Grundstücke und der Verwirklichung von unterschiedlichen Gebäudetypen bzw. -anordnungen. Der festgesetzte Wert von 0,80 befindet sich im Rahmen der im § 17 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definierten Obergrenzen für Gewerbegebiete. Der Wert ermöglicht durch den geringen Flächenverbrauch die Errichtung eines effizienten Gewerbege- bietes. Auf die Festsetzung der Zahl der Vollgeschoße wird verzichtet. Diese Kenngröße ist für die Vorgabe der Gebäudehöhe wenig aussagefähig, da in der Planung Gebäude mit gewerblicher Nutzung und den damit verbundenen Raumhöhen (Hallen, Verkaufsräume) errichtet werden können. Die Festsetzung einer Höhe (Gesamthöhe) des Hauptgebäudes schafft einen verbindlichen Rahmen zur Umsetzung eines breiten Spektrums an Gebäudeprofilen. Sie ist auch für den Au- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 35 ßenstehenden (z.B. Kaufinteressenten, Anlieger, etc.) nachvollziehbar und damit kontrollier- bar. Die erzielbaren Rauminhalte der Gebäude werden auf ein konkretes und den Erfordernis- sen der gewerblichen Nutzungen entsprechendes Maß festgesetzt. Die Höhe von Werbeanlagen ist begrenzt, um das Orts- und Landschaftsbild nicht unange- messen zu beeinträchtigen. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche dürfen Werbean- lagen die zulässige Gesamthöhe der Hauptgebäude nicht überschreiten. 7.2.6.3 Auf die Festsetzung von maximalen Erdgeschoß-Fußbodenhöhen wird verzichtet. Dadurch ent- steht ausreichend Flexibilität zur Einstellung der Gebäude im Gelände. Zusätzlich ist damit der Anreiz verbunden, zur Optimierung des innergebäudlichen Profils eine moderate Höhenlage des Erdgeschoß-Fußbodens zu wählen. 7.2.6.4 Die festgesetzte abweichende Bauweise ist erforderlich, um im Sinne einer möglichst hohen Fle- xibilität für die betreffende Grundstücke im Bebauungsplan sowohl eine geschlossene Bebauung bis 80,00 m zu ermöglichen, als auch alternativ dazu eine beliebig zu gestaltende offene Bau- weise. 7.2.6.5 Die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) sind so festgesetzt, dass sie in geringfügi- gem Maße über die mögliche Größe der Gebäude auf Grund der Nutzungsziffern (Grundflächen- zahlen) hinausgehen. Dadurch entsteht für die Bauherrschaft zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Anordnung der Gebäude im Grundstück. Des Weiteren wird die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen der Vergabe der Grundstücke flexible Aufteilungen durchzuführen. Nebengebäude (z.B. Garagen, aber auch Werbeanlagen) sind auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Stellplätze und die der Versorgung dienenden Nebenanlagen sind zusätz- lich auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 7.2.6.6 Die Aufnahme einer Wenn-Dann-Festsetzung für zwei erweiterte Baugrenzen dient dazu, dass ei- ne Überbauung im Bereich der bestehenden Kanäle und Leitungen im zentralen Bereich des Plangebietes und im südlichen Bereich im Falle der Beseitigung bzw. des Wegfalls, ermöglicht werden kann. Wenn der Umstand der Beseitigung der Leitungen bzw. der Kanäle und damit de- ren Wegfall im Geltungsbereich eintritt, bilden die erweiterten Baugrenzen in Verbindung mit der festgesetzten Baugrenze somit eine durchgehende Baugrenze. Durch die vergrößerten Baufenster ergeben sich dann bessere Ausnutzungsmöglichkeiten der Grundstücke und eine höhere Flexibili- tät hinsichtlich der Situierung der Gebäude. 7.2.6.7 Der Ausschluss von oberirdischen Niederspannungs-Freileitungen erfolgt aus städtebaulichen Gründen. Neben den Anforderungen für die einzelnen Baugrundstücke und Gebäude werden dadurch für die Erschließungs-Träger Vorgaben zur Ausführung von (in der Regel neu zu errich- tenden) Anlagen getroffen, die dazu führen, dass das landschaftliche Umfeld geschützt wird. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 36 7.2.7 Infrastruktur 7.2.7.1 Eine Trafostation ist nicht erforderlich. 7.2.7.2 Im Plangebiet verlaufen 20-kV-Erdkabel der EnBW Regional AG hin zum örtlichen Umspannwerk, eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom sowie eine Erdgasleitung der Thüga Energienetze GmbH. Die Leitungen sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht sowie einem Schutzstreifen versehen. Sollten die Leitungen bzw. die Kabel beseitigt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.3 Weiterhin verlaufen im südlichen Bereich des Plangebietes ein Schmutz- und ein Mischwasserka- nal. Auch diese sind im Bereich des Gewerbegebietes mit einem Leitungsrecht und einem Schutz- streifen versehen. Sollten die Kanäle verlegt werden und die überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gemäß der erweiterten Baugrenzen vergrößert werden, entfallen die Leitungsrechte. 7.2.7.4 Um im Falle einer Teilung des südwestlichen Grundstückes für die entstehenden Grundstücke eine Zuleitungsmöglichkeit zum Retentionsbecken für Regenwasser zu schaffen, ist die Eintragung ei- ner entsprechenden Grunddienstbarkeit auf den Grundstücken, die auf dem Weg hin zum Retenti- onsbecken liegen, erforderlich. Dieses Überleitungsrecht ist auch im Rahmen privatrechtlicher Verträge (Kaufverträge) festzuhalten. 7.2.8 Verkehrsanbindung und Verkehrsflächen 7.2.8.1 Das auszuweisende Baugebiet ist über die Einmündung in die "Wickenhauser Straße" (K 7946) gut an das Verkehrsnetz angebunden. Darüber besteht eine Anbindung an die Bundesstraße B 30. Über die "Altshausener Straße" (L 314) und die "Schussentalstraße" (L 317) besteht An- schluss an die Bundesstraße B 32. Über die Bundesstraßen sind jeweils weitere Anbindungen ge- geben. 7.2.8.2 Im Einmündungsbereich in die Erschließungs-Straße im südlichen Bereich sowie im Einmün- dungsbereich zum bestehenden Gewerbegebiet im östlichen Bereich des Plangebietes ist die Ver- kehrs-Sicherheit durch die Festsetzung von Sichtflächen gewährleistet. 7.2.8.3 Die innerere Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine Stichstraße, welche in einer Wende- möglichkeit mündet. Die Wendeschleife im zentralen Bereich des Plangebietes erlaubt ein unein- geschränktes Befahren mit Lkw bei verlangsamter Geschwindigkeit. Die Regelquerschnitte der Wege, der Sichtflächen sowie die Bemessung der Wendemöglichkeit und der Ausrundungen im Bereich der Einmündungen sind entsprechend der einschlägigen Richtlinien entworfen. 7.2.8.4 Im Bereich der neu geplanten Erschließungsstraße ist ein Fußweg vorgesehen. Im Bereich der auszubauenden Zufahrt vom bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" her ist ebenfalls ein Fußweg geplant. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 37 7.2.8.5 Die Festsetzung von Höhenpunkten im Bereich der geplanten Erschließungs-Straßen ist nicht er- forderlich. Die exakte Planung der Höhenlage der Erschließungs-Anlage wird durch das beauf- tragte Ingenieurbüro vorgenommen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 38 8 Begründung – Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB und Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) sowie Abarbeitung der Eingriffsrege- lung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung 8.1 Einleitung (Nr. 1 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" (Nr. 1a Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.1.1 Durch den Bebauungsplan wird am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Mehlis, Gemeinde Baindt, ein Gewerbegebiet ausgewiesen. 8.1.1.2 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um Grünland mit eingestreuten Gehölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retenti- onsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten. Die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. 8.1.1.3 Die überplanten Flächen sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Baindt über- wiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewer- begebiet hin, ist ein Streifen als Ortsrandeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Ausgleich stattfinden soll, dargestellt. Auf Grund der Anbindemög- lichkeit an das bestehende Gewerbegebiet und der zum Teil vorhandenen Erschließungsstraße er- scheint der überplante Bereich als Standort für Gewerbe geeignet. Der Bereich ist weder expo- niert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebauung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamt- gemeindegebiet vereinbar. 8.1.1.4 Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen zur De- ckung des Bedarfs. Im gesamten Gemeindegebiet gibt es derzeit keine freien gewerblichen Bau- plätze. Mit der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" sollen daher gezielt zeitnah gewerbli- che Weiterentwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Gewerbebetriebe geschaffen werden. 8.1.1.5 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist eine Um- weltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen sowie ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen. 8.1.1.6 Der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleich beträgt 326.446 Ökopunkte. Darüber hinaus ist Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 39 durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche diese in Flächengröße und Qualität zusätzlich 1:1 an anderer Stelle zu ersetzen (entspricht einer zusätzlichen Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.1.1.7 Der Bedarf an Grund und Boden (Geltungsbereich) beträgt insgesamt 2,63 ha, davon sind 1,35 ha Gewerbegebiet, 0,52 ha Verkehrsflächen und 0,76 ha Grünflächen. 8.1.2 Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen (Nr. 1b Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.1.2.1 Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. 8.1.2.2 Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Fest- setzung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung darüber hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan hergeleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit er- füllt. 8.1.2.3 Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den überplanten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich inten- siv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuelle- re Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. 8.1.2.4 Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es han- delt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angren- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 40 zende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vor- prüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsys- tems Natura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. 8.1.2.5 Weitere Schutzgebiete/Biotope: Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 8.2.2.1 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologi- sche Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf der Grundlage der Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB (Nr. 2 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.2.1 Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, ein- schließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden (Nr. 2a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.1.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. 8.2.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Naturnähe, Empfindlichkeit und der Vernet- zungsgrad der betrachteten Lebensräume sowie das Vorkommen geschützter oder gefährdeter Ar- ten bzw. Biotope. Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristi- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 41 scher Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen- Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich ver- läuft ein Wiesengraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konn- ten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lü- ckiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich eingestreute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umgesetzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nörd- lich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Grabenabschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster geprägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne überwiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölzgruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Un- mittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abgegrenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jun- gen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzen- de Bebauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen wer- den. Gemäß aktueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsflä- che) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Alters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftre- tenden Störungen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine bo- tanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 42 Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Ar- ten, lokal oder regional bedeutsame Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kulturfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insge- samt dennoch eine mittlere Wertigkeit zukommt. 8.2.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes sind die Funktionen des Bodens als Standort für Kultur- pflanzen und für natürliche Vegetation, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf sowie als Filter und Puffer für Schadstoffe. Auch die Empfindlichkeit des Bodens, der Natürlichkeitsgrad des Bo- denprofils und der geologischen Verhältnisse sowie eventuell vorhandene Altlasten werden als Beurteilungskriterien herangezogen. Darüber hinaus wird die Eignung der Flächen für eine Be- bauung bewertet. Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Terrassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im un- mittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffül- lungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plan- gebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach tonigem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Bö- den des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. voll- ständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Boden- fruchtbarkeit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstandort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bo- denfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebau- ung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Baumaßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 43 8.2.1.4 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts Wasser sind zum einen die Naturnähe der Oberflächen- gewässer (Gewässerstrukturgüte und Gewässergüte), zum anderen die Durchlässigkeit der Grund- wasser führenden Schichten, das Grundwasserdargebot, der Flurabstand des Grundwassers, die Grundwasserneubildung sowie – abgeleitet aus den genannten Kriterien – die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumli- chen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Nieder- schlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geo- technik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt wer- den. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terrassensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terras- sensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine ge- ringe Durchlässigkeit für eintreffendes Niederschlagswasser auf. 8.2.1.5 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. 8.2.1.6 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind die Luftqualität sowie das Vorkommen von Kaltluf- tentstehungsgebieten und Frischluftschneisen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 44 Allgemeinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor al- lem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeich- net. Die Jahresniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltempera- tur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet befindet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feld- gehölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine ge- ringe Empfindlichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kalt- luft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allgemein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff- Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die landwirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kommen (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). 8.2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Kriterien zur Bewertung des Schutzguts sind die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft. Die Einsehbarkeit in das Plangebiet, Blickbeziehungen vom Gebiet und angrenzenden Bereichen in die Landschaft sowie die Erholungseignung des Gebietes werden als Nebenkriterien herange- zogen. Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bodenseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plangebiet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Süd- osten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sicht- schutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungs- bereich des Bebauungsplanes einbezogen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich ver- läuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist ein minimales, vor Ort kaum wahrnehm- bares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hin auf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Gehölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 45 in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retentionsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umlie- genden, landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die an- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwiegend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spa- ziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vor- belastung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. 8.2.1.8 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Kriterien zur Beurteilung des Schutzguts sind gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebietes. Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Derzeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von nah- erholungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. 8.2.1.9 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand lie- gen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. 8.2.1.10 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Gefälle Richtung Westen auf. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 46 Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden- Württemberg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. 8.2.1.11 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. 8.2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.2.1 Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fett- wiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jun- gen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbreiterung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baubedingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölzstrukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errich- tender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutz- fachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern lediglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekann- te Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichs- maßnahmen (CEF-Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissenwirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offen- landflächen jedoch potentiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Aus- gleichsfläche zugeordnet, auf welcher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensi- vierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsre- gelung"). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 47 Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festge- setzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Nor- den, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese ge- genüber neu gepflanzten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu verwenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nachtaktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten gerichtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen ver- wendet werden dürfen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlossen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photovoltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polari- siertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuzmuster aufweisen. Elemente aus Strukturglas be- sitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwischen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen – Baustelleneinrichtungen, Bodenablagerun- gen, Baustraßen Verlust von Grünland mit eingestreuten Gehölzen – Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 48 anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Verlust von Lebensräumen – – Anlage von Grünflächen von Gehölzpflan- zungen Schaffung von Ersatzlebensräumen + betriebsbedingt Gewerbeausübung u.U. Beeinträchtigung scheuer Tiere – Lichtemissionen Beeinträchtigung nachtaktiver Insekten – 8.2.2.2 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bau- zeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen bean- sprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bo- denabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versie- gelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Berei- chen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Aus- gleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Ver- kehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Be- einträchtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und an- dere untergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrie- ben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefä- higkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Boden- management, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 49 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, evtl. Unfälle Eintrag von Schadstoffen – Lagerung von Baumaterial, Baustellenein- richtungen (Wege, Container) partielle Bodenverdichtung, evtl. Zerstörung der Vegetationsdecke/Freilegen des Oberbodens – Bodenabbau, -aufschüttungen und Boden- transport stellenweise Bodenverdichtung, Zerstörung des ursprünglichen Bodenprofils – – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Bodenversiegelung – ursprüngliche Boden- Funktionen gehen verloren – – gesamte Flächenbeanspruchung Verlust offenen belebten Bodens – – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbeausübung Eintrag von Schadstoffen – 8.2.2.3 Schutzgut Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Re- tentionsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versicke- rungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässe- rungskonzept (siehe nachfolgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erhebli- chen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutachtens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (versickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie möglich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzie- ren. Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Verunreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 50 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr bei u.U. freiliegendem Grundwasser Schadstoffeinträge – Lagerung von Baumaterial/Boden, Baustel- leneinrichtungen (Container) Bodenverdichtung, reduzierte Versickerung und mehr oberflächiger Abfluss von Niederschlags- wasser – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch Flächenversiegelung reduzierte Versicke- rung von Niederschlagswasser im Gebiet, Verrin- gerung der Grundwasserneubildungsrate – betriebsbedingt Verkehr, Gewerbenutzung Schadstoffeinträge – 8.2.2.4 Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Verwirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwässer sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dächern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelaste- te Niederschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungs- becken eingeleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versi- ckerung von Regenwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen an- fallende möglicherweise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserka- nalisation abgeleitet. 8.2.2.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frischluftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen be- schränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrahlung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 51 Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feue- rungsanlagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbrin- gung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erhebli- chen Beeinträchtigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards ein- zuhalten sind und moderne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch aus- gleichende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Betrieb von Baumaschi- nen Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen mehr Wärmeabstrahlung, weniger Verdunstung, ungünstigeres Kleinklima – – Verlust des Grünlands mit eingestreuten Gehölzen weniger Kalt- und Frischluftproduktion – Anlage von Grünflächen mit Gehölzpflan- zungen Verbesserung des Kleinklimas + betriebsbedingt Gewerbenutzung (inkl. Betriebsverkehr) Schadstoff-/Staubemissionen aus Gewerbebe- trieben, Verkehrsabgase – 8.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Landschaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zu- sammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Sied- lungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen ver- baut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 52 Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünordnerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächengröße, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschrän- kungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Ver- bindung mit der Begrenzung der Lichtmastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst ge- ring zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit be- steht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feld- gehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festge- setzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grundstücksfläche zulässig, um die Freiflächen mög- lichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Land- schaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine An- bindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zu- fahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbrei- terung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu er- setzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Inten- sität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäudehöhen in die freie Landschaft wirken wird. Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des v. a. bei größeren Baustellen – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen durch den Lückenschluss zwischen bestehendem Gewerbe und Umspannwerk Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes – Entfernung der Gehölzfläche geringere Attraktivität für Naturerlebnis – Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebiets Einbindung der Gewerbebauten und Hofflächen; + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 53 Erhöhung der Strukturvielfalt im Gebiet betriebsbedingt Lichtemissionen Lichtabstrahlung in die umliegende Landschaft (durch getroffene Maßnahmen stark reduziert) – 8.2.2.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die an- grenzenden betriebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich gelegenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutzanspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische An- leitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbe- sondere Tiefbauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte er- schütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdich- tungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und mess- technische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezi- fischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnahmen" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebba- res Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weit- gehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden fre- quentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergän- ger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflanzungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausgewiesenen Radweges reduziert werden. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 54 Auslösender Wirkfaktor Auswirkung auf das Schutzgut Wertung (+ pos./ – neg./ 0 neutral) baubedingt Baustellenverkehr, Lieferung und Ablage- rung von Baumaterial, Betrieb von Bauma- schinen Belastung durch Lärm und Erschütterungen, Freiwerden von Staub und u.U. auch Schadstof- fen (Verkehr, Unfälle) – anlagenbedingt Errichtung der Gebäude und Bau der Stell- plätze, Hof-, Lager- und Verkehrsflächen Ansiedelung von Gewerbebetrieben, Sicherung bestehender und Schaffung neuer Arbeitsplätze ++ Ortsrandeingrünung durch öffentliche Grün- fläche und Pflanzungen Eingrünung und Abschirmung der geplanten Ge- bäude v. a. in Richtung Süden und Nordwesten; dadurch reduzierte Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes + betriebsbedingt Verkehr auf der Erschließungsstraße, Ge- werbeausübung Belastung durch Lärm, Abgase und andere Luft- verunreinigungen durch den laufenden Betrieb und den damit verbundenen Fahrverkehr – 8.2.2.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, ent- steht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. 8.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost-West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermische Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grund- stücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. 8.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 55 zwischen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. 8.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Pla- nung (Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.3.1 Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die derzeitigen Lebensräume und Nutzungen beste- hen. Da es sich um eine festgesetzte Ausgleichsfläche handelt, werden die Lebensräume mit zu- nehmender Zeit an naturschutzfachlichem Wert gewinnen. Es ist keine Veränderung der vorkom- menden Böden und der geologischen Verhältnisse sowie des Wasserhaushaltes und der Grund- wasserneubildung zu erwarten. Das Gebiet wird nicht an die Ver- und Entsorgungsleitungen an- geschlossen und bleibt unbebaut. Damit bleibt auch die Luftqualität unverändert. Es ergibt sich keine Veränderung hinsichtlich der Kaltluftentstehung. Das Landschaftsbild, die Erholungseignung sowie die Auswirkungen auf den Menschen bleiben unverändert. Es bestehen weiterhin keine Nutzungskonflikte. Die Schutzgebiete, Biotope und ihre Verbundfunktion bleiben unverändert. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturgüter ergeben sich keine Veränderungen. Bei Nicht- Durchführung der Planung sind keine zusätzlichen Energiequellen nötig. Die bestehenden Wech- selwirkungen erfahren keine Veränderung. 8.2.3.2 Unabhängig davon können Änderungen eintreten, die sich aus großräumigen Vorgängen (z.B. Klimawandel) oder in Folge der natürlichen Dynamik (z.B. Populationsschwankungen) ergeben. Diese auch bisher schon möglichen Änderungen sind aber nur schwer oder nicht prognostizierbar. Zudem liegen sie außerhalb des Einflussbereichs der Gemeinde; ein unmittelbarer Bezug zur vor- liegenden Planung besteht nicht. 8.2.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der Auswir- kungen/ Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB, Konzept zur Grünordnung (Nr. 2c Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB): 8.2.4.1 Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehen- den Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plangebiets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewer- begebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzie- rungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.- Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemein- samen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vorgehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Be- wertung, Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verblei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 56 benden Beeinträchtigungen, Ergebnis. 8.2.4.2 Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräu- me, Schutzgut Landschaftsbild) naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Gehölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume) Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebens- räume, Schutzgut Landschaftsbild) Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume) Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Landschaftsbild) Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild) Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festset- zungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser) 8.2.4.3 Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffe- nen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal- argumentativ bewertet. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 57 8.2.4.4 Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung einer artenar- men Fettwiese mit einge- streuten Gehölzen die Lebensräume werden durch Überbauung größten- teils zerstört Ein- und Durchgrünung der Bebauung; Verwendung standortgerechter, heimischer Gehölzarten; insektenfreund- liche Außenbeleuchtung (z.B. LEDs); insektenschonende Photovoltaikanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.5 Schutzgut Boden Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Versiegelung von Oberflä- chen Im Bereich der Überbauung findet ein Bodenabtrag statt. Die Bodenfunktionen gehen größtenteils verloren. teilversiegelte Beläge; Aus- schluss schwermetallhaltiger Oberflächen Eingriff erheblich 8.2.4.6 Schutzgut Wasser Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes kleinflächige Versiegelung bisher offener, gering versi- ckerungsfähiger Bodenflä- chen geringe Verminderung der Grundwasser-Neubildung und Erhöhung des Oberflä- chen-Abflusses Sammlung, Reinigung und Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers in dem bestehenden Retentionsbe- cken; Verwendung sickerfä- higer Beläge Eingriff unerheblich: Der überwiegende Teil des im Plangebiet anfallenden Nie- derschlagswassers wird voll- ständig unschädlich versi- ckert. 8.2.4.7 Schutzgut Klima/Luft Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Überbauung von Bodenflä- Einschränkung der Kaltluft- Ein- und Durchgrünung der Eingriff unerheblich, da kei- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 58 chen bildung Bebauung mit Gehölzpflan- zungen; teilversiegelte Belä- ge (verminderte Aufheizung) ne siedlungsrelevanten Kalt- luftschneisen bebaut werden, die Pflanzungen einen ther- mischen Ausgleich schaffen und die von Bebauung frei- gehaltenen Flächen weiter- hin klimatisch wirksam sein können. 8.2.4.8 Schutzgut Landschaftsbild Eingriff Auswirkungen Vermeid.- und Minimie- rungs-Maßnahmen Bewertung des Eingriffes Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes Durch die Bebauung der Frei- fläche erfolgt ein Lücken- schluss zwischen dem beste- henden Gewerbe und dem Umspannwerk. Begrenzung der Gebäudehö- hen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördl. Bereich); Ausschluss von Na- delhecken im Übergangsbe- reich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbi- gen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbe- leuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanlagen Eingriff erheblich 8.2.4.9 Ermittlung des verbleibenden Ausmaßes der Beeinträchtigung. 8.2.4.10 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Bereich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flä- chenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 59 würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an natur- schutzfachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Klei- ne Grünflächen") zugeordnet. Nr. Bestands-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese (Abzug von 13 auf 8, s.o.) 15.915 8 127.320 33.41 Retentionsbereich 1.636 13 21.268 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation 1.253 4 5.012 41.10 Feldgehölz 832 17 14.144 12.61 Entwässerungsgraben 1.086 13 14.118 60.21 völlig versiegelte Straße 1.709 1 1.709 60.25 Grasweg 381 6 2.286 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen (4+8) 3.513 12 42.156 45.40b 35 Bäume auf Fettwiese (Durchschnittlicher Stamm- umfang: 65 cm) 2.275 6 13.650 Summe Bestand 26.325 241.663 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 60 Nr. Planung-Biotoptyp (Plangebiet) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 60.10, 60.21 überbaubare Gewerbegebietsflächen (GRZ 0,80, d.h. 80 % der GE-Flächen) 10.794 1 10.794 60.50 nicht versiegelbare/überbaubare Gewerbegebietsflä- chen (restliche 20 % der GE-Flächen, inkl. der beste- henden Entwässerungsgräben) 2.699 4 10796 60.20 gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen 5.239 1 5.239 41.20 Strauch-/Heckenpflanzungen auf öffentl. Grünfläche 418 14 5.852 33.41 Retentionsbereich in öffentlicher Grünfläche 1.636 13 21.268 45.40a junge Obstbäume auf Zierrasen im Bereich der öffent- lichen Grünfläche (4+8) 2.453 12 29.436 33.41 verbleibenden Bereich der öffentlichen Grünfläche (inkl. bestehendem Entwässerungsgraben) 3.086 8 24.688 45.40b 27 Bäume auf öffentlicher Grünfläche, Bestand (Durchschnittlicher Stammumfang: 65 cm) 1.755 6 10.530 45.30b 1 Baum auf der öffentlichen Grünfläche (mittelwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizierter Stamm- Umfang nach 25 Jahren 77 cm 77 6 462 45.30a 13 Bäume auf den privaten Baugrundstücken (ge- ringwertiger Biotoptyp), Neupflanzung, prognostizier- ter Stamm-Umfang nach 25 Jahren 77 cm 1.001 8 8008 Summe Planung 26.325 127.073 Summe Planung mit Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen 127.073 Summe Bestand 241.663 Differenz Bestand / Planung (=Erzielte Aufwertung/Überschuss) -114.590 8.2.4.11 In Bezug auf das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch die Planung innerhalb des Geltungsbereichs ein Defizit von 114.590 Wertpunkten erzielt. 8.2.4.12 Schutzgut Boden: Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiege- lung bislang unversiegelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungsmodell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne na- türliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewertet: natürliche Bodenfruchtbarkeit Ausgleichskörper im Wasserkreislauf Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 61 Filter und Puffer für Schadstoffe Standort für die natürliche Vegetation Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaf- ten, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungs- klasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Referat 93 – Landesbodenkunde). 8.2.4.13 Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Ein- griff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wert- stufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Bodenfunktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplät- ze) werden dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit eingeschlossen. 8.2.4.14 Die versiegelbare Fläche berechnet sich wie folgt: festgesetzte Grundflächen (GR) im Gewerbegebiet: insgesamt 10.794 m² festgesetzte Verkehrsflächen (gemeindliche Straßen- und Geh-/Radwegflächen): 5.239 m² Von dieser Gesamtfläche von 16.033 m² muss die bereits im Bestand vorhandene Versiegelung (1.709 m², siehe Tabelle unter dem Punkt 8.2.4.10) abgezogen werden. Es ergibt sich folglich eine max. Neuversiegelung von 14.324 m². Teilfläche Fläche in m² Bewertungsklassen für die Bodenfunkti- onen Wertstufe (Ge- samtbewertung der Böden) Ökopunkte pro m² Ökopunkte be- zogen auf die Fläche neu versiegelbare Flächen 14.324 2-3-3 2,666 10,66 152.694 Summe 14.324 152.694 8.2.4.15 Für die Eingriffe in das Schutzgut Boden ergibt sich folglich ein Kompensationsbedarf von 152.694 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 62 8.2.4.16 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.17 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.18 Schutzgut Landschaftsbild: Die Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild erfolgt in den fol- genden sieben Arbeitsschritten (abgewandelt von Nohl 1993): Ermittlung des Eingriffstyps: Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um den Eingriffs- typ 3 (Gewerbegebiet). Ermittlung des beeinträchtigten Wirkraums: Für den vorliegenden Eingriffstyp sind die Wirk- zonen I mit einem Radius von 0-500 m um das Vorhaben sowie II mit einem Radius von 500-2.000 m zu betrachten. Die folgende Karte zeigt auf, welcher Wirkraum in den beiden Zonen vorliegt und wo von einer Sichtverschattung auszugehen ist (die beiden Kreise stellen die Wirkzonen I und II dar): Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 63 Ermittlung der Bedeutung der ästhetischen Raumeinheiten: In den Wirkzonen sind drei ver- schiedene Raumeinheiten zu betrachten (siehe nachfolgende Karte). Die Wertstufe 1 wurde den überwiegend gewerblich geprägten Siedlungsbereichen von Mehlis, Baienfurt, Weingar- ten, Niederbiegen sowie dem "Dachser-Areal" zugeordnet (Raumeinheit 1). Die Wertstufe 2 kommt den verbleibenden Siedlungsbereichen von Mehlis, Baindt und Baienfurt zu (Raum- einheit 2). Die dritte und im Untersuchungsgebiet höchste vergebene Wertstufe wurde ge- schlossen der umliegenden Landschaft zugeordnet (Raumeinheit 3). Hierbei handelt es sich um das Schussental mit seinem leicht ansteigenden östlichen Talhang. Die Bereiche sind überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzt. Strukturreiche Bereiche sind noch vereinzelt eingestreut (so z.B. der im Norden hineinragende Schenkenwald). Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 64 Ermittlung des Erheblichkeitsfaktors: Durch die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets und des damit einhergehenden Lückenschluss zum Umspannwerk hin entsteht ein gewerblich geprägtes Siedlungsband. Durch umfangreiche Minimierungsmaßnahmen (Begrenzung der Gebäudehöhen auf etwa 10 m; Ein- und Durchgrünung der Bebauung (mit Ausnahme vom nördlichen Bereich); Ausschluss von Nadelhecken im Übergangsbereich zur freien Landschaft; Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächen- haften Fassadenbeleuchtung; Einschränkungen zur Größe und Beleuchtung von Werbeanla- gen) wird von einem Eingriff geringer bis mittlerer Wirkintensität ausgegangen. Der Erheb- lichkeitsfaktor liegt damit bei 0,5. Ermittlung des Wahrnehmungskoeffizienten: Beim Eingriffstyp 3 und Eingriffsobjekten bis 50 m Höhe liegt dieser Koeffizient für die Wirkzone I bei 0,2, für die Wirkzone II bei 0,1. Der Kompensationsflächenfaktor wird gemäß Nohl (1993) mit 0,1 angesetzt. Die Berechnungsformel für den Kompensationsbedarf innerhalb einer Wirkzone ist im Folgen- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 65 den abgebildet. Der gesamte Kompensationsbedarf ergibt sich aus der Summe des Bedarfs aus den beiden Wirkzonen. Demnach ergibt sich folgender Kompensationsbedarf für den Eingriff in das Landschaftsbild: Wirkzone I Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 66.485,0 1 2.393,8 2 687.055,6 3 0,5 0,2 0,1 21.324 Wirkzone II Raumeinheit 1 Raumeinheit 2 Raumeinheit 3 Erheb- lichkeits- faktor Wahrneh- mungsko- effizient Kompen- sationsflä- chenfaktor Kompen- sations- umfang Fläche [m²] Bedeu- tung Fläche [m²] Be- deu- tung Fläche [m²] Bedeu- tung 40.933,3 1 55.599,0 2 2.471.811,4 3 0,5 0,1 0,1 37.838 Summe Kompensationsumfang von Wirkzone I und II 59.162 8.2.4.19 Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen 8.2.4.20 Die nach Vermeidung und Minimierung verbleibenden Auswirkungen werden auf zwei externen Ausgleichsflächen kompensiert. Die Ausgleichsfläche 1 befindet sich auf der Flurnummer 1108, Gemarkung Baindt. Das Flurstück liegt innerhalb der Saßenwiesen, einem größeren, zusammenhängenden Wiesengebiet im Nord- westen der Gemeinde Baindt. Im Osten verläuft die Landesstraße 284 mit begleitendem Fuß- und Radweg, etwas weiter östlich die Bundesstraße 30. Westlich angrenzend befindet sich das Natur- schutzgebiet "Schenkenwald" (Nr. 4.040). Bei dem Schutzgebiet handelt es sich laut Beschrei- bung um einen größeren Waldkomplex im Schussental auf alluvialem Schwemmmaterial (Eichen Hainbuchen-Mischwald, in Mulden und Rinnen Erlen-Eschen-Auwald). Die Fläche mit der Flur- nummer 1108 wird im Norden und Süden von biotopkartierten Gräben begrenzt. In der Mitte der Fläche verläuft ein weiterer Graben. Alle drei Gräben entwässern die Wiesenflächen von Ost nach beeinträchtigter Wirkraum [m²] Bedeutung Raumeinheit 1,00 beeinträchtigter Wirkraum [m²] www.buerosieber. de Bedeutung Raumeinheit Erheblich- keitsfaktor Wahrneh- mungs- koeffizient Raumeinheit 1 Kompensati- onsflächen- faktor (0,1) Raumeinheit 2 x x x x + Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 66 West. Das kartierte Biotop umfasst weitere Gräben in den angrenzenden Flächen. In der Biotop- beschreibung, welche im Jahr 2012 aktualisiert wurde, werden die Gräben als lockere Sumpfseg- gen-Bestände beschrieben, welche wahrscheinlich Reste der ursprünglichen Nasswiesenvegetati- on der Wiese darstellen. Die Biotope sind durch die Mahd bis an den Grabenrand beeinträchtigt. Die Wiesenfläche mit der Fl.-Nr. 1108 ist derzeit an einen Milchviehbetrieb in der Gemeinde ver- pachtet. Die Fläche wird bereits seit 35 Jahren als Wiese bewirtschaftet. Davor fand eine Ackernutzung statt. Nach Auskunft des Pächters erfolgt je nach Aufwuchs eine 4-5-malige Mahd im Jahr. Zusätzlich erfolgt eine Gülledüngung, jedoch nicht regelmäßig. Die Fläche ist zu den Gräben hin mit von Nord nach Süd verlaufenden Tonrohren drainiert. Die Tonrohre sind teilweise nicht mehr funktionsfähig. Die Drainagen wurden in den letzten Jahren auch nicht erneuert. Der Landwirt selbst beschreibt die Fläche trotz Düngung als wenig ertragreich. Die Humusschicht sei geringmächtig ausgeprägt und der Boden sehr lehmhaltig. Dies spiegelt sich auch in der Bewer- tung der Bodenfunktionen der Fläche wieder, welche die Fläche hinsichtlich der natürlichen Bo- denfruchtbarkeit als "mittel" einstuft. Die Funktion als Austauschkörper im Wasserkreislauf ist er- wartungsgemäß für Kiese und Sande als "hoch" eingestuft. Bei der Begehung der Fläche im Ok- tober 2013 wurden die dichten Sumpfseggen-Bestände innerhalb der Gräben angetroffen. Die dominanten Bestände wurzeln am Grund der Gräben und ziehen sich nahezu über den ganzen Verlauf. Gelegentlich werden sie von Mädesüß begleitet. Innerhalb eines 2 m breiten Streifens links und rechts der Gräben zeigt sich jedoch eine artenreiche, kleinteilige Vegetation, welche Tro- ckenheitszeiger wie Potentilla erecta oder Potentilla sterilis beinhaltet. Aus hydrologischen Grün- den sind diese trockenen Grabenränder, trotz der erfolgten Düngung, welche in der benachbarten Fettwiese im Bestand deutlich zu erkennen ist, mager ausgeprägt. So findet sich dort beispiels- weise auch der Papageien-Saftling (Hygrocybe psittacina). Der Saftling bewohnt Trockenrasen sowie extensiv bewirtschaftete und höchstens mäßig gedüngte Wiesen und Weiden. Der Papa- geigrüne Saftling ist in Deutschland bzw. Baden-Württemberg besonders geschützt, im Natur- schutz dient er wie andere Saftlinge auch als Indikator für wertvolle, nährstoffarme Grasgesell- schaften. Innerhalb der Sumpfseggen-Bestände konnten Wespenspinnen festgestellt werden. Die Art bevorzugt sonnige, offene Standorte mit niedriger bis halbhoher Vegetation und hoher Heu- schrecken-Population auf trockenem wie feuchtem Untergrund. Bei der Begehung waren die Heu- schrecken vorwiegend im Randbereich der Gräben zu finden. Die bewirtschafteten Wiesen zwi- schen den Gräben sind als Fettwiesen ausgeprägt. Die geringe Furchtbarkeit und nicht ganz in- tensive Düngung spiegelt sich auch in der Vegetation wieder, so dass der mäßig stickstoffreich bevorzugende Goldhafer in der Wiesenvegetation zahlreich mit vertreten ist. Insgesamt ist der Be- stand jedoch noch von nährstoffliebenden Fettwiesen- und Intensivgrünlandarten, vor allem Grä- sern, beherrscht: Dactylis glomerata, Ranunculus repens, Rumex obtusifolius, Alopecurus praten- sis, Trifolium repens, Taraxacum officinale agg., Veronica filiformis, Elymus repens, Galium mollugo, Cerastium holosteoides, Plantago lanceolata u.w.. Im Osten der Fläche stockt am mittig verlaufenden Graben eine größere Esche. Der Baum ist von mehreren noch jüngeren Sträuchern unterwachsen. Die Gehölze haben daher insgesamt Feldgehölzcharakter. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 67 Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 1 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege sind der Erhalt bzw. die Aufwertung der Gräben und deren Trockenstandorte im Randbereich. Innerhalb der Wiesenfläche wird eine extensive Wiesennutzung hin zu einer mageren Frisch/-Feuchtwiese angestrebt. Um die Fläche auszuhagern ist die Fläche in den ersten drei Jahren weiterhin 4-mal im Jahr zu mähen. Auf eine Düngung sowie die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist dabei zu verzichten. Das Mahdgut ist dabei unbedingt abzutransportieren (s.u.) und die Fläche nicht zu mulchen. Um die kartierten Grabenbiotope mit den artenreichen, trockenen Randbereichen nicht zu be- einträchtigen, die Etablierung der Prachtnelke (Dianthus superbus) zu fördern sowie einen Rückzugsort für die Fauna im Gebiet zu erhalten, sind die Bereiche 2 m links und rechts der Gräben (innerhalb der Flurnummer 1108) bei der Mahd in den ersten drei Jahren lediglich einmal im Herbst ab Ende September mitzumähen. Auf eine Einsaat bzw. einen Mahdgutübertrag wird bei der Wiesenfläche verzichtet, da zahl- reiche Arten der Zielvegetation noch im Bereich der Gräben vorhanden sind und bei Nährstoff- entzug wieder in die Fläche einwandern können. Es wird bewusst auf eine Wiedervernässung der Fläche verzichtet. Zum einen sind die Gräben im Bestand biotopkartiert, zum anderen ist die Artenvielfalt innerhalb der Fläche bei einer Entwicklung einer Frisch-/Feuchtwiese, dem Erhalt der Trockenstandorte am Grabenrand so- wie den nassen Standorten im Graben wesentlich höher, als bei der Rekultivierung einer Nasswiese. Des Weiteren wird der Erhalt der Gräben als wichtige Biotopverbundselemente in- nerhalb der Wiesen angestrebt. Über die Gräben erfolgt ein Verbund über den Neugraben hin zum Bampfen, welche im Osten der Fläche (östlich der B 30) verläuft. Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2- 3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Ende Mai bis Anfang Juni. Die Randbereiche der Gräben werden weiterhin einmal im Herbst ab Ende September gemäht. Neben der Mahd ist in mehrjährigem Abstand eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzu- führen (max. 90 dt/ha). Die Gräben sind zum Erhalt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" er- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 68 folgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. Das Feldgehölz mit der alten Esche innerhalb der Fläche ist zu erhalten. Um einer Veralterung der Sträucher vorzubeugen, können diese gelegentlich zurück geschnitten werden. Sollte die Esche absterben, ist der Baum als Totholz zu belassen. Totholzäste, die bei Astbruch eine Ge- fahr bei der Bewirtschaftung der Fläche darstellen, können heraus geschnitten werden. Das Mähgut ist bei der Entwicklungspflege als auch der Folgenutzung grundsätzlich abzutrans- portieren. Das Mähgut sollte noch 2 Tage auf der Fläche verbleiben, um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite geprüft. 8.2.4.21 Die Ausgleichsfläche 1 ist im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte (Beeinträchtigung durch häufige Mahd, Düngung) 18.301 10 183.010 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben (Beein- trächtigung durch häufige Mahd, Düngung) 2.460 16 39.360 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 238.486 Nr. Planung-Biotoptyp Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.43 Magerwiese, teilweise feuchte Ausprägung 18.301 21 384.321 33.43 Magerwiesenstreifen im Bereich der Gräben 2.460 21 51.660 34.62 Sumpfseggen-Ried im Graben 948 17 16.116 Summe Bestand 21.709 452.097 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 452.097 Summe Bestand 238.486 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich ge- samt) +25.633 von insg. 213.611* *Für die Bilanzierung in Ökopunkten ist nur der Flächenanteil relevant, der nicht für den 1:1 Ausgleich zur Kompensation der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wegfallenden Ausgleichsfläche benötigt wird (19.100 m², entspricht einem Flächenanteil von 88,0 %). Der verbleibende Flächenanteil von 2.609 m² (12 % der Gesamtmaßnahmen) entspricht 25.633 Ökopunkten. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 69 8.2.4.22 Die Ausgleichsfläche 2 befindet sich südlich des Ortes Baienbach in der Gemeinde Berg (Fl.- Nr. 64/1). Bei der Fläche handelt es sich um eine Ackerfläche, welche in den letzten Jahren zum Maisanbau genutzt wurde. Laut Auskunft des Landwirtes handelt es sich um eine sehr wenig er- tragreiche Fläche, was vor allem auf den Feuchtegrad des Bodens zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde wurden auf der Fläche bereits zahlreiche Kulturen (Gerste, Hafer u.w.) ausprobiert, welche jedoch nie die gewünschten Erträge brachten. Eine Düngung erfolgte 1-2-mal im Jahr. Um die Fläche noch nutzen zu können, wurde daher in den letzten Jahren ein Futtermaisanbau betrie- ben. Im Moorkataster der LUBW ist die Fläche zu großen Teilen als Anmoor und Niedermoor er- fasst. Um die Fläche überhaupt als Acker bewirtschaften zu können, wurden bereits in den 60iger/70iger Jahren Tondrainagen zur Entwässerung in der gesamten Fläche in relativ großer Dichte verlegt. Die Drainagen führen zu Hauptsammlern und entwässern die Fläche dem Gelände folgend nach Norden. Zum Zeitpunkt der Begehung im März 2014 war die komplette Fläche frisch gepflügt. Da die Fläche nicht eben, sondern das Gelände in der Mitte am tiefsten ist und nach Westen und Osten hin ansteigt, wird die geplante Wiesenfläche nach der Wiedervernässung einen deutlichen Feuchtegradienten, bis hin zu Bereichen mit Dauerstau, aufweisen. Dies wird sich in der Vegetation wiederspiegeln. Die von der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft durchge- führten Sondierungen zeigen, dass innerhalb der Fläche ausgeprägte Torfschichten von bis zu 1,70 m Stärke vorhanden sind. Grundwasser ist nur innerhalb der Torfverbreitung vorzufinden. Die Torfschichten keilen nach Westen und Osten hin aus. Lediglich im Südosten reichen die Torf- schichten in das benachbarte Grundstück hinein. Hydrologische Auswirkungen nach außen durch die Wiedervernässung der Fläche sind nur im Süden, Südosten und Norden denkbar. In diesen Bereichen sind entsprechende Maßnahmen durch die Planungen des Ingenieurbüro Wasser- Müller (siehe Anlage 1) vorgesehen, um die Beeinträchtigung von Nachbarflächen zu vermeiden. Die Wiedervernässung wird bei Umsetzung der Maßnahmen vom Ingenieurbüro Dr. Ebel & Co. als konfliktarm beurteilt (siehe auch hydrogeologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flur- stück 64/1 der Dr. Ebel & Co. Ingenieurgesellschaft vom 20.06.2014). Folgende Maßnahmen werden auf der Fläche umgesetzt (siehe auch Planskizze zur Ausgleichsflä- che 2 unter Punkt "Zuordnung von Flächen und/oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 BauGB an anderer Stelle gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB (externe Ausgleichsflä- chen/-maßnahmen)"): Entwicklungspflege: Ziel der Pflege ist die Rekultivierung einer für den moorigen Standort typischen Feucht- bzw. Nasswiese. Um der Fläche Nährstoffe zu entziehen und einen Oberbodenabtrag bzw. tiefes Pflügen zu vermeiden, ist in den ersten zwei Jahren vor der Umwandlung der Fläche in Grünland ein dünger- und biozidfreier Anbau von Getreide (Hafer, Gerste oder Roggen) vorzunehmen. Im Anschluss an den Nährstoffentzug ist die Fläche im letzten Herbst vor dem Frost wiederzu- vernässen. Dazu sind die in der Anlage 1 der Planung dargestellten Maßnahmen des Ingeni- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 70 eurbüro Wasser-Müller umzusetzen. Im dritten Jahr im Frühjahr ist ein Einbringen von Wiesenarten durch Mahdgutübertrag vorge- sehen. Das Mahdgut sollte idealerweise von Feucht-/Nasswiesenbiotopen aus der Umgebung (gleicher Landschaftsraum) der Empfängerfläche stammen. Besonders eignet sich beispiels- weise Mahdgut des 124 m südlich liegenden Biotops "Nasswiese südlich Baienbach" (Nr. 181234360274, Fl.-Nr. 67/1). Die Auftragsstärke beträgt ca. 0,5 kg Frischgewicht /m². Vor dem Einbringen des Saatguts sollte der Boden zur Vorbereitung gefräst werden. Wenn keine Spenderflächen verfügbar sind, kann der Sameneintrag auch mit regionalem Wildsaatgut für Nass- bzw. Feuchtwiesen erfolgen. Das Saatgut sollte von geeigneten Wildsaatgut-Händlern stammen (z.B. Rieger-Hofmann GmbH oder Syringa Pflanzen). Folgenutzung: Im Anschluss an die Aushagerungsphase und die Ansaat erfolgt eine extensive Wiesennutzung mit 2-3 Schnitten pro Jahr. Der Zeitpunkt des ersten Schnitts ist Mitte Juni. Neben der Mahd ist gelegentlich eine Erhaltungsdüngung mit Festmist durchzuführen (max. 90 dt/ha). Je nach Nässegrad der Fläche kann die Mahd in den feuchten Senken auch auf eine Mahd pro Jahr reduziert werden. Sollten im ersten (evtl. auch im zweiten) Jahr nach dem Mahdgutübertrag gehäuft Ackerunkräuter (Ampfer, Acker-Kratzdistel etc.) auftreten, ist ein Zurückdrängen durch 3-4- maligen und frühen Schnitt im Jahr notwendig. Der frühe Schnitt fördert die Arten des Grün- landes trotz früherem Zeitpunkt weiter. Die für die Ableitung des Wassers von den Nachbarflächen notwendigen Gräben sind zum Er- halt der Grabenfunktion bei Bedarf (mehrjähriger Turnus, höchstens alle 5 Jahre) zu räumen und zu entkrauten. Die Maßnahmen sollten stets "stromaufwärts" erfolgen. Der Zeitpunkt zur Räumung ist September bis Ende Oktober. 8.2.4.23 Die Ausgleichsflächen 1und 2 sind im Bestand sowie in der Planung wie folgt zu bewerten: Nr. Bestands-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 37.11 Acker (Rohboden ohne Unkraut) 30.812 4 123.248 Summe Bestand 30.812 123.248 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 71 Nr. Planung-Biotoptyp (Ausgleichsfläche 2) Fläche in m2 Biotopwert Bilanzwert 33.20 Nasswiese, verschiedene Feuchteausprägungen 29.188 26 758.888 33.41 Fettwiese (Flächen außerhalb von vorkommenden Torfschichten, ohne oberflächennahes Grundwasser) 1.624 13 21.112 Summe Bestand 30.812 780.000 Summe Planung Ausgleichsmaßnahme 780.000 Summe Bestand 123.248 Differenz Bestand / Planung (= erzielte Aufwertung/Ausgleich) +656.752 8.2.4.24 Schutzgut Wasser: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine erheb- lichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.25 Schutzgut Klima/Luft: Nach Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen verbleiben keine er- heblichen Beeinträchtigungen. 8.2.4.26 Die Gesamtbilanzierung zum Ausgleichsbedarf für die Schutzgüter Arten/Lebensräume, Boden und Landschaftsbild sowie zu den erzielten Aufwertungen durch die Ausgleichsmaßnahmen zeigt, dass der Ausgleichsbedarf vollständig abgedeckt wird: Ausgleichsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen Ökopunkte Ausgleichsbedarf Schutzgut Arten und Lebensräume – 114.590 Ausgleichsbedarf Schutzgut Boden – 152.694 Ausgleichsbedarf Schutzgut Landschaftsbild – 59.162 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 1 (abzüglich 88 % der Auf- wertung für 1:1-Ausgleich) +25.633 Aufwertung durch Maßnahmen auf der Ausgleichsfläche 2 +656.752 Differenz Ausgleichsbedarf / erzielte Aufwertung (=Ausgleichsüberschuss) +355.939 8.2.4.27 Ergebnis: Der erforderliche Ausgleichsbedarf wird vollständig abgedeckt. Zur Kompensation wird die Ausgleichsfläche 1 dem Bebauungsplan vollständig, die Ausgleichsfläche 2 mit einem Anteil von 45,80 % der Gesamtfläche bzw. der Gesamtmaßnahmen zugeordnet (Anteil von 300.813 Punkten der insgesamt 656.752 Punkte). Da die Ausgleichsfläche 2 gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über über- schüssige Ökopunkte von 27.563 ÖP. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 72 8.2.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten (Nr. 2d Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB) 8.2.5.1 Zu einer sehr frühen Phase der Entwicklung der Planung wurden unterschiedliche, im Flächennut- zungsplan dargestellte Standorte für die Ausweisung von Gewerbegebieten innerhalb des Ge- meindegebietes diskutiert und abgewogen. Die Gemeinde kann diese in den kommenden Jahren jedoch nicht realisieren, da private Interessen dem Verkauf der sich in Privatbesitz befindenden Grundstücke entgegenstehen. Als gewerbliche Baufläche erscheint der überplante Bereich auf Grund der Darstellung seiner bereits vorgegebenen Siedlungsstruktur und der zum Teil vorhande- nen Erschließungsanlage geeignet. Der Bereich ist weder exponiert, noch greift er unnatürlich in die Landschaft ein. Nutzungskonflikte sind nicht gegeben. Das beschränkte Ausmaß der Bebau- ung ist mit einer organischen Siedlungsentwicklung im Gesamtgemeindegebiet vereinbar. 8.3 Zusätzliche Angaben (Nr. 3 Anlage zu § 2 Abs. 4 sowie § 2a BauGB) 8.3.1 Beschreibung der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.1.1 Vom Büro Sieber wurde eine Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation durchgeführt. 8.3.1.2 Verwendete Grundlagen für die Beurteilung der Schutzgüter und die Erarbeitung der grünordneri- schen Maßnahmen waren die vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegebenen Schriften "Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bau- leitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie "Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit – Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfah- ren". 8.3.1.3 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt nach dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis (Fassung vom 01.07.2012). 8.3.1.4 Folgende umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten liegen vor: Ergebnisvermerk zum Scoping-Termin am 05.05.2011 mit einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ravensburg (ergänzter Vermerk vom 26.05.2011). Abwägungs- und Beschlussvorlage zur 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" zu den im Rahmen von § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnah- men. Schriftliche Stellungnahmen gingen von den Sachbereichen Naturschutz; Gewässer, kommunales Abwasser und Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg ein (Vorlage vom 01.06.2012). FFH-Vorprüfung des Büros Sieber vom 26.04.2013 Geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 73 Hydrologische Beurteilung zur ökologischen Aufwertung Flurstück 64/1; Dr. Ebel & Co. Ingeni- eurgesellschaft für Geotechnik und Wasserwirtschaft mbH vom 20.06.2014 Untersuchungsbericht zur Abschätzung von Erschütterungen nach DIN 4150 hervorgerufen durch Verdichtungsarbeiten zu BV Madlener/Baindt bei Ravensburg des GEOLOG Ch. Fuß/W. Hepp GbR - Ingenieurbüro für Geophysik und Geologie vom 18.09.2014 "Durchführung von Erschütterungsmessungen zur Beurteilung von eventuellen Auswirkungen durch Bautätigkeiten auf Anlieger" der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 22.09.2014 8.3.2 Schwierigkeiten bei Zusammenstellung der Angaben (Nr. 3a Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.2.1 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 8.3.3 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei der Durchführung der Planung (Nr. 3b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB, § 4c BauGB): 8.3.3.1 Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtli- che Festsetzungen gesichert. 8.3.3.2 Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkraft- treten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflä- chen und erneut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjähri- gem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel er- reicht ist. Danach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungs- plans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die priva- ten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbeson- dere in dem nordwestlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Ge- meinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 8.3.4 Zusammenfassung (Nr. 3c Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB): 8.3.4.1 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet (GE) mit einer zulässigen GRZ von 0,80. 8.3.4.2 Der überplante Bereich umfasst 2,63 ha. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 74 8.3.4.3 Westlich und nordwestlich des Plangebiets, in einem Mindestabstand von 600 m, befinden sich Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Unmit- telbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine er- hebliche Beeinträchtigung der Schutzgebiete nicht zu erwarten ist (siehe auch FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 8.3.4.4 Das Plangebiet befindet sich zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten sowie einem Umspannwerk im Westen. Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Beim Gebiet selbst handelt es sich um die Ausgleichsfläche der 4. Änderung des Bebau- ungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis". Es ist als extensiv genutzte Fettwiese mit eingestreuten Ge- hölzen sowie offenen Gräben, die das im bestehenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlags- wasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableiten, ausgebildet. Die umlie- genden landwirtschaftlichen Flächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Der überplante Bereich hat für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild eine mittlere Bedeutung. Die Durch- führung der Planung wirkt sich vor allem auf das Schutzgut Arten und Lebensräume (überwie- gender Zerstörung der o.g. Lebensräume), Schutzgut Boden (Versiegelung durch Baukörper) so- wie auf das Schutzgut Landschaftsbild (Entstehung eines gewerblichen Siedlungsbandes) aus. Bei Nicht-Durchführung der Planung bleiben die bestehenden Nutzungen erhalten. Die Fläche kann sich weiterhin unter naturschutzfachlichen Kriterien entwickeln. 8.3.4.5 Die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung beinhalten hauptsächlich folgende Punkte: Einbindung der geplanten Baukörper in die Landschaft durch eine gute Ein- und Durch- grünung der Bebauung; Verwendung heimischer, standortgerechter Gehölze und Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen; Installation einer insektenverträglichen Außenbeleuchtung und Ver- wendung von Photovoltaik-Modulen mit einer schonenden Wirkung auf Wasserinsekten; Aus- schluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung; Minimierung des Versiegelungsgrades auf den für die Bebauung vorgese- henen Flächen durch Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; Schutz von Boden und Grundwas- ser durch Ausschluss großflächiger schwermetallhaltiger Oberflächen. 8.3.4.6 Die Abarbeitung der Eingriffsregelung des § 1a BauGB erfolgt basierend auf dem gemeinsamen Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen (Fassung vom 01.07.2012) sowie zur Kompensation des Altausgleichs nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 in Fläche. Der erforderliche Ausgleichsbedarf nach dem o.g. Bewertungsmodell beträgt 326.446 Ökopunkte, der durch die Überplanung einer festgesetzten Ausgleichsfläche einer zu- sätzlichen Ausgleichsfläche von 1:1 an anderer Stelle (entspricht einer Flächengröße von 19.100 m²). Zur Kompensation dieser Eingriffe werden dem Bebauungsplan zwei externe Aus- Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 75 gleichsflächen zugeordnet (Ausgleichsfläche 1 auf der Fl.-Nr. 1.108, Gemarkung Baindt, Aus- gleichsfläche 2 auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg). 8.3.4.7 Zum Zeitpunkt der Planaufstellung lagen keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 76 9 Begründung – Bauordnungsrechtlicher Teil 9.1 Örtliche Bauvorschriften 9.1.1 Umfang der getroffenen Vorschriften 9.1.1.1 Die örtlichen Bauvorschriften beschränken sich auf eine Vorschrift zu Einfriedungen und auf eine Vorschrift zur Gestaltung von Werbeanlagen. 9.1.1.2 Durch die o.g. Beschränkung bei den örtlichen Bauvorschriften wird für die Bauherrschaft ein Maximum an Gestaltungsfreiheit gewährt, wodurch gewerbegebietsspezifische Maßgaben um- setzbar sind. 9.1.2 Werbeanlagen 9.1.2.1 Durch die Beschränkung der Größe und der Beleuchtung der Werbeanlagen wird verhindert, dass eine Beeinträchtigung der unmittelbaren Anwohner sowie der landschaftsoptischen Situation ent- steht. Die Werbeanlagen sollten daher zurückhaltend gestaltet werden. Ein Bezug zur Größe der gewerblichen Anlagen sollte gewahrt bleiben. 9.1.3 Regelungen über die Gestaltung der Freiflächen in den Baugebieten (Baugrundstücke) 9.1.3.1 Auf Grund der beabsichtigten Durchlässigkeit der Freiflächen ist der Ausschluss von stark trennen- den Elementen erforderlich. Einfriedungen sind deshalb in einer möglichst durchlässigen Bauwei- se auszuführen. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 77 10 Begründung – Sonstiges 10.1 Umsetzung der Planung 10.1.1 Maßnahmen und Zeitplan zur Verwirklichung 10.1.1.1 Eine Veränderungssperre ist nicht erforderlich. 10.1.1.2 Boden ordnende Maßnahmen (Grundstücks-Tausch, Umlegung) sind nicht erforderlich und nicht geplant. 10.1.1.3 Die Gemeinde beabsichtigt, die überwiegenden Flächenanteile in ihr Eigentum zu bringen und an geeignete Bauwerber weiter zu veräußern. 10.1.2 Wesentliche Auswirkungen 10.1.2.1 Wesentliche Auswirkungen auf die gesamtgemeindliche Situation sind auf Grund der begrenzten Größe der zu bebauenden Flächen und des sehr beschränkten Ausmaßes der zusätzlichen Bebau- ung nicht erkennbar. Die infrastrukturellen Einrichtungen sind geeignet, den zusätzlichen Verkehr bzw. Einrichtungen zu versorgen. 10.2 Erschließungsrelevante Daten 10.2.1 Kennwerte 10.2.1.1 Fläche des Geltungsbereiches: 2,63 ha 10.2.1.2 Fläche des Änderungsgeltungsbereiches: 2,53 ha 10.2.1.3 Fläche des Erweiterungsbereiches: 0,10 ha 10.2.1.4 Flächenanteile: Nutzung der Fläche Fläche in ha Anteil an der Gesamtfläche Bauflächen als GE 1,35 51,3 % Öffentliche Verkehrsflächen inkl. Versorgungsfläche 0,52 19,8 % Öffentliche Grünflächen 0,76 28,9 % Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 78 10.2.2 Erschließung 10.2.2.1 Abwasserbeseitigung durch Anschluss an das Netz des Abwasserzweckverbandes Berg 10.2.2.2 Wasserversorgung durch Anschluss an die gemeindlichen Wasserleitungen 10.2.2.3 Die Löschwasserversorgung wird durch eine entsprechende Dimensionierung der Wasserleitungen in Verbindung mit einer ausreichenden Anzahl von Hydranten sichergestellt. 10.2.2.4 Stromversorgung durch Anschluss an das Netz der EnBW Regional AG, Biberach 10.2.2.5 Gasversorgung durch Anschluss an das Leitungsnetz der Thüga Energienetze GmbH. 10.2.2.6 Müllentsorgung durch die gemeindliche Müllabfuhr 10.3 Zusätzliche Informationen 10.3.1 Planänderungen 10.3.1.1 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 18.06.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 01.07.2014 enthalten): Festsetzung der Höhen in m ü. NN Aufnahme der Festsetzung zu Versorgungsanlagen Elektrizität; hier Trafostation im Textteil Änderung des Versorgungsträgers der Erdgasleitung von Thüga Energienetze GmbH in TWS Netz GmbH Änderung der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hof- flächen) Aufnahme der Festsetzung "Boden- und Grundwasserschutz" (war zuvor in der Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) enthalten) Begrenzung der Aufschüttung auf max. 1,50 m Erweiterung des Leitungsrechtes 2 auch zu Gunsten der Gemeinde zur Instandhaltung der ebenfalls in dem Bereich liegenden gemeindlichen Frischwasserleitung Ergänzung der Festsetzungen "Zu pflanzender Baum" und "Pflanzungen in dem Baugebiet" hinsichtlich abgehender Gehölze Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 79 Aufnahme der Festsetzung "Pflanzung 2" Anpassung der Zuordnungsfestsetzung hinsichtlich der Ausgleichsfläche 2 Änderung der örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen dahingehend, dass Latten-Zäune nicht auf Holz-Latten begrenzt sind Aufnahme eines Hinweises zur gemeindlichen Frischwasserleitung Aufnahme eines Hinweises zur Verwendung/zum Einsatz insektenschonender Außenbeleuch- tung Aufnahme eines Hinweises hinsichtlich der Empfehlung zur Verwendung von Erdgas Aufteilung der Hinweise zu Niederschlagswasser und Bodenschutz Aufnahme eines Hinweises zu Erschließungs- und Baumaßnahmen Aufnahme eines Hinweises zum vorliegenden geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd GmbH unter "Ergänzende Hinweise" Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen 10.3.1.2 Für die in der Sitzung des Gemeinderates beschlossenen Inhalte wurde bereits vor der Sitzung ei- ne vollständige Entwurfsfassung (Fassung vom 22.10.2014) zur Verdeutlichung der möglichen Änderungen ausgearbeitet. Die in der Gemeinderatssitzung vorgenommenen Änderungs- Beschlüsse im Rahmen der nun vorgenommenen Abwägungen sind mit den Inhalten dieser Ent- wurfsfassung identisch. Die Änderungen umfassen folgende Punkte (ausführliche Abwägungen sind im Sitzungsprotokoll der Sitzung des Gemeinderates bzw. der Sitzungsvorlage der öffentli- chen Sitzung des Gemeinderates vom 04.11.2014 enthalten): Hervorhebung der weiterführenden Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungs- planes "Gewerbegebiet Mehlis" Stand 4. Änderung Ergänzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Festsetzung zur Beseitigung von Nieder- schlagswasser in dem Baugebiet (Straßen- und Hofflächen) Änderungen und Ergänzungen bei der Begründung redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 80 11 Begründung – Auszug aus übergeordneten Pla- nungen Ausschnitt aus dem Lan- desentwicklungsplan Ba- den-Württemberg 2002, Karte "Raumkategorien"; Darstellung als Randzone um einen Verdichtungs- raum Ausschnitt aus dem Regi- onalplan Bodensee- Oberschwaben, Darstel- lung als Siedlungsbereich Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan; Darstellung des Plange- bietes als gewerbliche Baufläche (Planung), als Ortsrandeingrünung und als siedlungsnahe Berei- che, in denen ökologi- scher Ausgleich bevorzugt stattfinden soll Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 81 12 Begründung – Bilddokumentation Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße auf den Planbereich; im Hinter- grund die Bestandsge- bäude des Gewerbegebie- tes "Mehlis" Blick von Osten im Be- reich der Feuerwehrzu- fahrt auf das Plangebiet; im Hintergrund das Um- spannwerk Baindt Blick auf das Umspann- werk Baindt Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 82 Blick von Westen auf das Regenrückhaltebecken und die als Ausgleichs- maßnahme gepflanzten Bäume im nordwestlichen Teil des Planbereiches Blick auf einen der teil- weise verdolten Kanäle und teilweise offen ge- führten Gräben, die das Plangebiet durchziehen und das Niederschlags- wasser in das Regenrück- haltebecken führen Blick von Westen entlang der auszubauenden Er- schließungsstraße; links der bepflanzte Sicht- schutzwall Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 83 13 Verfahrensvermerke 13.1 Aufstellungsbeschluss zur Änderung (gem. § 2 Abs. 1 BauGB) Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. . Der Beschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.2 Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 BauGB) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung fand in der Zeit vom …………. bis …………. statt (gem. § 3 Abs. 1 BauGB). Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom …………. bis …………. (Billigungsbe- schluss vom ………….; Entwurfsfassung vom ………….; Bekanntmachung am ………….) statt (gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentli- chen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wurden ausgelegt. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.3 Beteiligung der Behörden (gem. § 4 BauGB) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen eines Termines am …………. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Die Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen einer schriftlichen frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Schreiben vom ….. unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert (gem. § 4 Abs. 1 BauGB). Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen eingeholt (gem. § 4 Abs. 2 BauGB). Sie wurden mit Schreiben vom …………. (Entwurfsfassung vom ………….; Billigungsbeschluss vom ……….) zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefor- dert. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 84 13.4 Satzungsbeschluss (gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Der Satzungsbeschluss erfolgte in der Gemeinderatssitzung vom …………. über die Ent- wurfsfassung vom …………. . Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.5 Ausfertigung Hiermit wird bestätigt, dass die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbege- biet Mehlis" in der Fassung vom ………… dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates vom ……. zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.6 Bekanntmachung und In-Kraft-Treten (gem. § 10 Abs. 3 BauGB) Der Satzungsbeschluss wurde am …………. ortsüblich bekannt gemacht. Die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" ist damit in Kraft getreten. Sie wird mit Begründung für jede Person zur Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Ver- langen Auskunft gegeben. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) 13.7 Zusammenfassende Erklärung (gem. § 10 Abs. 4 BauGB) Der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine zu- sammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Baindt, den …………. …………………………… (Bürgermeister Buemann) Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 85 Plan aufgestellt am: 26.04.2013 Plan geändert am: 04.04.2014 Plan geändert am: 18.06.2014 Plan geändert am: 22.10.2014 Planer: …………………………… Büro Sieber, Lindau (B) (i.A. Dipl. Geogr. Ch. Birnbaum) Die Planung ist nur zusammen mit Textteil und zeichnerischem Teil vollständig. Nur die versiegelten Originalausfertigungen tragen die Unterschrift des Planers. Der Text ist auf der Grundlage der jeweils aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln erstellt. Gemeinde Baindt 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Textteil mit 86 Seiten, Fassung vom 22.10.2014 Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen Seite 86 14 Anhang 14.1 Anlage 1: Lageplan (mit integrierten Wiedervernässungsmaßnahmen) der Wasser- Müller Ingenieurbüro GmbH zur Ausgleichsfläche 2 (maßstabslos) G e m e in d e B a in d t Z u sa m m e n fa ss e n d e E rk lä ru n g z u r 5 . Ä n d e ru n g u n d E rw e it e ru n g d e s B e b a u u n g sp la n e s "G e w e r- b e g e b ie t M e h li s" u n d d ie ö rt li ch e n B a u v o r- sc h ri ft e n h ie rz u Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGB zur Fassung vom 22.10.2014 ww w. bu er os ie be r.d e Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 2 1 Berücksichtigung der allgemeinen Umweltbelange und der Umweltbelange auf Grund der Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung 1.1 Für die 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB als gesonderter Teil der Begründung legt die auf Grund der Umwelt- prüfung ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dar. Die Umweltbelange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 1.1.1 Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird, ist diese 1:1 in gleicher Qualität an anderer Stelle zu ersetzen. Zusätzlich ist der neu hinzukommende naturschutzrechtliche Eingriff in den faktischen Bestand zu ermitteln und zu kompensieren. Für die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie die Abarbeitung der Ein- griffs-/Ausgleichsregelung ist folgender Sachverhalt darzustellen: Bei der westlich des bestehenden Gewerbegebietes gelegenen Teilfläche der Fl.-Nr. 562/6, die den überwiegenden Teil des Plange- biets einnimmt, handelt es sich um eine in der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" festgesetzte Ausgleichsfläche. Da die Ausgleichsfläche – mit Ausnahme des nordwestlichen Bereichs – baulich überplant wird und somit entfällt, wird sie nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.). Der zusätzlich erforderliche Ausgleichsbedarf wird nach dem gemeinsamen Bewertungsmo- dell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg (Fassung vom 01.07.2012) ermittelt. Die Vor- gehensweise erfolgt in folgenden Arbeitsschritten: Beschreibung der Vermeidungs- und Minimie- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 3 rungsmaßnahmen, schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung, Ermittlung des verblei- benden Ausmaßes der Beeinträchtigung, Ausgleich der verbleibenden Beeinträchtigungen, Ergeb- nis. Um die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten, wurde vor Betrachtung der möglichen Ausgleichsmaßnahmen überprüft, inwieweit die Folgen des Eingriffs vermeidbar oder minimierbar sind. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen von Natur und Land- schaft dienen folgende Maßnahmen (Konzept zur Grünordnung): Ein- und Durchgrünung des Gewerbegebietes durch Grünflächen mit Gehölzpflanzungen und zu erhaltenden Bäumen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Naturnahe Gestaltung der Pflanzungen durch Verwendung standortgerechter, einheimischer Ge- hölze (Festsetzung von Pflanzlisten, Schutzgut Arten- und Lebensräume), Verwendung insektenschonender LED-Lampen im Außenbereich (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Skybeamern, blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie einer flächenhaften Fassadenbeleuchtung (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume, Schutzgut Landschaftsbild), Verwendung von Photovoltaik-Modulen, die weniger als 8 % polarisiertes Licht reflektieren (4 % je Solarglasseite) (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Arten und Lebensräume), Ausschluss von Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Be- reichen, die an öffentliche Flächen angrenzen (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Land- schaftsbild), Begrenzung der Gebäudehöhen, der Gebäudeformen und der Gebäudemassen; Einschränkung der Farbgebung für die Gebäudedächer (Schutzgut Landschaftsbild), Ausschluss von Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei (planungsrechtliche Festsetzun- gen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser), Reduzierung des Versiegelungsgrades und dadurch Erhaltung der Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens durch Verwendung versickerungsfähiger Beläge (planungsrechtliche Festsetzungen, Schutzgut Boden und Schutzgut Wasser). Schutzgutbezogene, verbal-argumentative Bewertung: Zur vollständigen und nachvollziehbaren Gegenüberstellung des geplanten Eingriffes und der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Mi- nimierung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind für alle betroffenen Schutzgüter die notwendigen Schritte in der nachfolgenden Tabelle erfasst und verbal-argumenta- tiv bewertet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 4 Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Überbauung einer Fettwiese, die Rodung von Gehölzstrukturen sowie die teilweise Überbauung von Entwässerungsgräben im Be- reich der geplanten Überfahrungen. Wie bereits oben erwähnt, wird die entfallende Ausgleichsflä- che aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" nach dem Bilanzierungs- ansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert (s.u.), da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Ent- wicklung einer Magerwiese). Darüber hinaus wird der Bestand zusätzlich nach der Biotopwertliste des Bewertungsmodells bewertet und somit nochmals als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese im Bestand bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zu- sätzlichen 1:1 Ausgleich hinfällig machen würde. Da die Anzahl und Breite der Überfahrungen auf der Ebene des Bebauungsplanes noch nicht be- kannt ist und die Gräben zukünftig von Bebauung umgeben sein werden und somit an naturschutz- fachlichem Wert verlieren, werden diese bei der Planung der Biotoptypen-Nr. 60.50 ("Kleine Grün- flächen") zugeordnet. Das geplante Vorhaben hat erhebliche Auswirkungen durch die Neuversiegelung bislang unversie- gelter Böden. Der erforderliche Ausgleichsbedarf für den Boden wird nach dem o.g. Bewertungs- modell anhand einer 5-stufigen Bewertungsskala (Stufe 0-"Böden ohne natürliche Bodenfunktion" bis Stufe 4 -"Böden mit sehr hoher Bodenfunktion") für die folgenden Funktionen getrennt bewer- tet: natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation. Die im Folgenden aufgeführte Berechnungsmethode für die Ermittlung des erforderlichen Aus- gleichs wird auf die drei zuerst genannten Funktionen angewandt. Die Funktion "Standort für die natürliche Vegetation" findet lediglich Anwendung bei Böden mit extremen Standorteigenschaften, die in die Bewertungsklasse 4 (sehr hoch) eingestuft werden. Dies ist bei den vorliegenden Böden nicht der Fall (Einstufung als gering bzw. sehr gering). Die Festlegung der Bewertungsklasse der Böden erfolgte nach der Bodenschätzungskarte des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg- bau (Referat 93 – Landesbodenkunde). Die Wirkung des Eingriffs, d.h. der Kompensationsbedarf, wird in Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) ermittelt. Anschließend werden die Boden-Wertstufen (Gesamtbe- wertung über alle Funktionen) in Ökopunkte umgerechnet, um eine bessere Vergleichbarkeit mit den anderen Schutzgütern zu erzielen. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der vom Eingriff betroffenen Fläche in m² mit der Differenz aus der Wertstufe vor dem Eingriff und der Wertstufe nach dem Eingriff. Die Wertstufen stellen dabei den Mittelwert der drei zu betrachtenden Boden- funktionen dar. Diese Wertstufe vor dem Eingriff liegt bei den überplanten Flurstücken bei 2,67, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 5 die nach dem Eingriff bei versiegelten Flächen bei 0. Teilversiegelte Flächen (z.B. Stellplätze) wer- den dabei genauso behandelt wie vollversiegelte Flächen, sind also bei den u.g. Flächen mit ein- geschlossen. Die Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt sind durch planungsrechtliche Festsetzungen gesichert. Die Ausführung der Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wird von der Gemeinde Baindt in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde erstmalig ein Jahr nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes bzw. Anlage der Erschließung, Infrastruktur und Gewerbegebietsflächen und er- neut nach drei Jahren durch Ortsbesichtigung geprüft. Anschließend soll in fünfjährigem Turnus eine Kontrolle der Ausgleichsflächen erfolgen, bis das festgelegte Entwicklungsziel erreicht ist. Da- nach kann die Überprüfung in längeren Zeitabständen durchgeführt werden. Bei den genannten Kontrollen sollte auch überprüft werden, ob die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Grünflächen sich entsprechend der Zielvorgaben entwickelt haben, ob die privaten Bauherren die für ihre Grundstücke geltenden Pflanzgebote erfüllt haben und ob in Folge der Umsetzung des Bebauungsplanes unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen insbesondere in dem nord- westlich liegenden FFH-Gebiet aufgetreten sind. Gegebenenfalls ist von der Gemeinde zu klären, ob geeignete Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen werden können. 1.1.2 Schutzgut Arten und Lebensräume und Biologische Vielfalt (Tiere und Pflanzen; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Durch die Erweiterung des Bebauungsplans soll eine bestehende Ausgleichsfläche überplant wer- den. Diese liegt im Bereich der ZAK Feldlerche Priorität I. Nach fachlicher Einschätzung kann die naturschutzfachliche Wertigkeit auf dem Grundstück selbst mit Extensivgrünland und einzelnen Gehölzgruppen derzeit als nicht besonders hochwertig eingestuft werden (geringes Artenspektrum, z.T. Beunruhigung der Fläche). Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Feldlerche hier nicht mehr brütet. Trotzdem führt die Überplanung der Fläche zu einer Verschlechterung der an- grenzenden Flächen, auf welchen die Feldlerche als europäische Vogelart Prioriät 1 nachgewiesen ist. Daher hat eine artenschutzrechtliche Abarbeitung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erfolgen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 6 Um auszuschließen, dass ein Verstoß gegen § 44 (1) BNatSchG vorliegt, muss nachgewiesen wer- den, dass die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Der Artenschutz kann als eigener Beitrag oder als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet werden. Abwägung/Beschluss zu Artenschutz, § 44 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Insbesondere wird eine durch das Gewerbegebiet potenziell auftretende Beeinträchtigung der bekannten Brutvorkommen der Feldlerche analysiert. Diese bestehen gemäß aktueller Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde etwa 300 m süd- östlich des Geltungsbereiches. Die Belange des Artenschutzes werden als integrierter Beitrag im Umweltbericht abgearbeitet. Stellungnahme zu Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Auf der Planfläche befindet sich die Ausgleichsfläche des Gewerbegebiets Mehlis. Der Verlust dieser Ausgleichsmaßnahme muss adäquat an anderer Stelle ausgeglichen werden. Wir empfehlen, Aus- gleichsmaßnahmen für die Feldlerche, beispielsweise im Föhrenried, durchzuführen. Gleichzeitig kann dadurch ggf. auch die Artenschutzproblematik mit abgearbeitet werden. Um den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren wird eine Eingrünung des Gewerbegebietes angeregt. Abwägung/Beschluss zu Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen § 1 a BauGB: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die im Plangebiet liegende Ausgleichsfläche wird adäquat an anderer Stelle ersetzt. Die Vorschläge hinsichtlich der Umsetzung von Ausgleichsmaß- nahmen im Föhrenried und zur Eingrünung des Gewerbegebietes werden zur Kenntnis genommen und geprüft. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Bewertung der externen Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsfläche 1 "Entwicklung einer Magerwiese" Die Maßnahmen auf der externen Ausgleichsfläche 1 sind folgendermaßen abzuändern.Während der Aushagerungsphase in den ersten 3 Jahren darf der Grabenrandstreifen erst im Herbst ab Ende September gemäht werden. Somit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass sich die im Umfeld noch anzutreffende Prachtnelke (Dianthus superbus) auch an diesem Grabensystem etablieren kann. Die Prachtnelke hat einen späten Blühzeitpunkt und somit auch eine späte Samenreife. Dieser späte Mähzeitpunkt ist auch nach der Aushagerungsphase beizubehalten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 7 Nach der Aushagerungsphase darf der erste Schnitt auf der Nutzfläche erst in der zweiten Junihälfte (ab 15. Juni) erfolgen. Die Erhaltungsdüngung mit Festmist ist auf 90 dt/ha zu begrenzen. Grund- sätzlich ist das Mähgut abzutransportieren, vorteilhaft ist es, wenn das Mähgut noch 2 Tage auf der Fläche verbleibt um zu gewährleisten, dass sich die Samen auch auf der Fläche ausbreiten. Im Bestand muss der Biotop 33.41 Fettwiese mit 13 Ökopunkten gerechnet werden (Begründung siehe oben: ein Abschlag wegen häufiger Nutzung ist nicht zulässig, da Fettwiese per se einer häufigen Nutzung unterliegt.) Das Sumpfseggenried 34.62 muss mit 17 Ökopunkten als Bestand gerechnet werden. Großseggen-Riede sind mittelhochwüchsige, meist dichte und artenarme Bestände aus einer oder wenigen, hochwüchsigen Seggen-Arten. Es sind meist Brachestadien von Streu- oder Nasswiesen, seltener an natürlichen Standorten im Verlandungsbereich von Stillgewässern. Früher sind diese in größerem Umfang, heute nur noch sehr selten durch Mahd genutzt. Das Mähgut wurde traditionell zur Stalleinstreu verwendet. Die Übergänge zu Streu- und Nasswiesen sowie Röhrichten sind fließend. Sie stehen auf wechsel- feuchten bis nassen, meso- und eutrophen Standorten. Das Sumpfseggen-Ried ist ein Großseggen-Ried, in dem die Sumpf-Segge (Carex acutiformis) do- miniert auf eutrophen, feuchten bis nassen Böden. Es ist ein weit verbreiteter Biotoptyp, vor allem als Brachestadium von Streu- und Nasswiesen. In der Planung kann das Sumpfseggen-Ried mit 17 Ökopunkten gerechnet werden. Es ist jedoch wertneutral, da im Bestand das Sumpfseggenried auch mit 17 Punkten gerechnet werden muss. Die Anmerkung mit * auf Seite 65 der Bilanzierung ist nicht verständlich (1:1 Ausgleich von 215.505 Punkten = 88,0 % Fläche?). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zum Mahdzeitpunkt für den Grabenrandstreifen während und nach der Aushage- rungsphase werden entsprechend den Anregungen angepasst. Hinsichtlich der Nutzfläche wird der Mahdzeitpunkt Ende Mai/Anfang Juni beibehalten. Ein späterer Mahdzeitpunkt bei Grünland ist für den angestrebten Grünlandtyp (feuchtes, mageres Grünland) nicht zweckgemäß. Richtlinien zur Landschaftspflege sehen für extensive Feuchtwiesen einen Schnittzeitpunkt Ende Mai bis Anfang Juni vor. Bei späteren Schnittzeitpunkten besteht auch angesichts des Klimawandels die Gefahr, dass die Bestände vergrasen und wertgebende Kräuter sich nicht etablieren können. Die Begren- zung der Erhaltungsdüngung wird entsprechend auf 90 dt/ha angepasst, ebenso werden die An- regungen zum Abtransport des Mahdgutes in die Begründung aufgenommen. Der Bewertung des Bestandes mit 13 Punkten kann nicht zugestimmt werden. Bei einer erneuten Begehung der Fläche Ende Mai 2014 stellte sich die Wiese als äußerst artenarm dar (weniger als 10 Arten/m²). Es gab bis auf den Kriechenden Hahnenfuß kaum blühende Kräuter und die Wiese Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 8 wurde von stark wachsenden Obergräsern dominiert. Insgesamt ist die Fläche von der Vegetation her einem Intensivgrünland zuzuordnen, da aber randlich einige wenige Fettwiesenarten vorhan- den waren, wurde die Fläche insgesamt mit 10 Punkten bewertet. Die Anregungen hinsichtlich des Sumpfseggenriedes werden berücksichtigt. Die 88 % beziehen sich auf den 19.100 m² großen Anteil der Ausgleichsfläche Fl.-Nr. 1108, der 1:1 mit der überplanten Ausgleichsfläche verrechnet wird. Dieser Anteil ist somit für die Bilanzierung in Ökopunkten nicht relevant, da es sich um einen anderen Bilanzierungsansatz handelt (1:1 anstelle Ökopunkten). Stellungnahme: Ausgleichsfläche 2 "Feucht-/Nasswiese" Die zuständige Gemeinde hat in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass durch die Wieder- vernässungsmaßnahmen - Zerstörung bzw. Verstopfung der Drainagen - keine Auswirkungen auf Dritte (insbesondere auf die Wohnbebauung im Nordwesten bzw. auf das Gewerbegebiet Baien- bach im Nordosten) eintreten. Eine Genehmigungspflicht nach § 17 Abs. 3 BNatSchG ist nicht gegeben. Die Ausgleichsfläche der Maßnahme 2 liegt auf der Gemarkung Berg, Gemeinde Berg. Es ist si- cherzustellen, dass die Ausgleichsflächen dauerhaft in der Verfügungshoheit der Gemeinde Baindt liegt (siehe Pkt. Sicherung der externen Ausgleichsflächen). Es sollte auch geprüft werden, ob die Zuordnung dieser Ausgleichsfläche, welche auf einer anderen Gemarkungsgrenze (Berg) liegt, in der gemeindlichen Satzung aufgenommen werden kann. Die Erhaltungsdüngung ist auf 90 dt/ha Festmist zu begrenzen. Die Nasswiese im Planungsstadium hat die Biotop-Nr. 33.20. Der Hinweis auf den Ausgleichsanteil, dass 43,72 % der Ausgleichsmaßnahme für diesen Bebauungsplan ver- wendet werden, sollte dann auch bei einer eventuell notwendigen Änderung der E-/A-Bilanzierung neu berechnet werden. Mit einem Monitoring muss die Entwicklung auf den Ausgleichsflächen 1 und 2 beobachtet werden. Spätestens nach 5 Jahren muss ein Kontrollmonitoring durchgeführt werden, nach 10 Jahren ist ein Abschlussmonitoring durchzuführen. Die Berichte sind der unteren Naturschutzbehörde vorzulegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsmaß- nahmen (Wiedervernässung) keine Auswirkungen auf Dritte entstehen, hat die Gemeinde eigens hydrologische Untersuchungen und ein darauf basierendes Maßnahmenkonzept erstellt. Die Un- terlagen werden diesbezüglich ergänzt. Die Maßnahmen erfolgen in Kooperation mit der Gemeinde Berg. An der Zuordnung der Ausgleichsfläche wird festgehalten. Den Forderungen zum Monitoring wird entsprechend nachgekommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 9 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Beim Plangebiet handelt es sich überwiegend um eine Fettwiese mit relativ geringer floristischer Artenvielfalt (u.a. Glatthafer, Wiesen-Fuchsschwanz, Scharfer Hahnenfuß, Wiesen-Labkraut, Rot- und Weißklee, Spitzwegerich). Im östlichen und nördlichen Randbereich verläuft ein Wiesengra- ben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Re- tentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Da der Graben und das Becken meist trocken liegen, fehlen Feuchte- und Nässezeiger weitgehend. Es konnten sich hingegen Fettwiesenarten bis auf die Grabensohle sowie in den Beckenbereich hinein ausbreiten. Auf Grund des Substrats im Bereich der Beckensohle ist dieser Bereich etwas lückiger und magerer ausgebildet, wertgebende Arten fehlen jedoch auch hier (so tritt hier das Gewöhnliche Ferkelkraut als Zeiger stickstoffarmer Standorte hinzu). In den Randbereichen der Fettwiese, des Retentionsbeckens und der Gräben befinden sich einge- streute Gehölzstrukturen, die auf Grund ihres Alters (die Pflanzmaßnahmen wurden 1997 umge- setzt) nicht von besonderer naturschutzfachlicher Wertigkeit sind. Entlang des Grabens im Westen befindet sich eine Baumreihe aus Erlen, Eichen und Eschen, weiter nördlich ergänzen einzelne Strauchweiden die bachbegleitende Gehölzvegetation. Im Norden, auf einer kleinen von Graben- abschnitten begrenzten Fläche, stockt ein kleines, überwiegend von Feld-Ahorn und Liguster ge- prägtes Feldgehölz. Umliegend um das Retentionsbecken stehen als Solitärgehölze Zitterpappel und Strauchweiden. Im Südwesten und Süden (entlang des Weges) befinden sich einzelne über- wiegend von Esche, Eiche, Buche, Vogelkirsche, Hasel, Hundsrose und Hartriegel geprägte Gehölz- gruppen. Im nördlichen Bereich ragen eine Ackerfläche sowie ein Wiesenweg in das Plangebiet hinein. Auch die weiteren umliegenden Freiflächen werden überwiegend ackerbaulich genutzt. Unmittelbar westlich des Plangebietes grenzt das Gelände eines Umspannwerks an, das zum Plangebiet hin durch eine biotopkartierte, dichte Hecke (überwiegend mit Hasel, Hainbuche, Weißdorn) abge- grenzt ist. Östlich des Plangebiets schließt das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" an. Mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen wurden der südlich an dieses anschließende, als Rasenfläche ausgebildete Sichtschutzwall (mit noch relativ jungen, ebenfalls 1997 gepflanzten Obstbäumen) und die asphaltierte Straße zwischen dem Plangebiet und der Kreisstraße 7946. Das Plangebiet ist nach dem Zielartenkonzept des Landkreises Ravensburg als Lebensraum der Priorität 1 für die Feldlerche kartiert. Auf Grund der Kulissenwirkung durch die angrenzende Be- bauung (Umspannwerk im Westen, Gewerbebetriebe im Osten) sowie die Gehölze im Plangebiet kann ein Brutvorkommen dieser Offenland-Art im Plangebiet ausgeschlossen werden. Gemäß ak- tueller Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde befindet sich das nächste bekannte Brutvor- kommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebietes. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 10 Trotz der Nutzung und Pflege der Fläche zu "Naturschutzzwecken" (festgesetzte Ausgleichsfläche) ist deren naturschutzfachliche Wertigkeit auf Grund der "kurzen" Entwicklungszeit, des junges Al- ters der Gehölze, des geringen floristischen Artenspektrums und der teilweise auftretenden Störun- gen (durch Gewerbelärm, Spaziergänger mit Hunden) eingeschränkt. Eine botanische und/oder faunistische Bestandsaufnahme wurde nicht durchgeführt, da es keinerlei Hinweise auf besondere Artenvorkommen (Arten der "Roten Liste", gesetzlich geschützte Arten, lokal oder regional bedeut- same Arten) gibt und diese auf Grund der o.g. Vorbelastungen auch nicht zu erwarten sind. Auf Grund der extensiven Nutzung der Fläche bietet sie jedoch Lebensräume für Ubiquisten und Kul- turfolger, wodurch der Fläche für das Schutzgut insgesamt dennoch eine mittlere Wertigkeit zu- kommt. Prognose bei Durchführung: Die geplante Bebauung führt teils zu Eingriffen in die o.g. Lebensräume. Die artenarme Fettwiese wird als Lebensraum größtenteils zerstört. Ebenso werden einzelne der noch recht jungen Gehölze, vor allem entlang der Entwässerungsgräben sowie im Süden entlang der Straße für deren Verbrei- terung gerodet. Um artenschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten die Gehölze, die baube- dingt nicht erhalten werden können, gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG in der Zeit vom 01.10. bis 28. (29.)02. gerodet werden. Der Retentionsbereich mit einem Teil seiner begleitenden Gehölz- strukturen sowie die Wiesengräben (mit Ausnahme einzelner zu errichtender Überfahrten) bleiben hingegen erhalten. Auf Grund der nicht allzu hohen naturschutzfachlichen Wertigkeit der baulich überplanten Lebensräume werden hiervon voraussichtlich keine wertgebenden Arten sondern le- diglich Ubiquisten und Kulturfolger betroffen sein. Da sich gemäß der aktuellen Kartierung der Unteren Naturschutzbehörde das nächste bekannte Brutvorkommen der Feldlerche etwa 300 m südöstlich des Plangebiets befindet, wird dieses weder baubedingt (durch Überbauung der Brutstätte) noch anlagenbedingt (durch die von den geplanten Baukörpern ausgehende Kulissenwirkung) betroffen sein. Insofern treten keine artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ein. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind daher nicht erforderlich. Da die von der Kulissen- wirkung der geplanten Baukörper beeinträchtigten angrenzenden Offenlandflächen jedoch poten- tiellen Lebensraum für Bodenbrüter wie die Feldlerche darstellen, ist dem Bebauungsplan etwa 2 km nördlich des Plangebietes eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche zugeordnet, auf wel- cher artspezifische Maßnahmen umgesetzt werden (Extensivierung und Wiedervernässung von Grünland, siehe hierzu Punkt "Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Aus- gleich der Auswirkungen/Abarbeitung der Eingriffsregelung"). Um das Ausmaß des Lebensraum-Verlustes zu reduzieren und einen Teil der biologischen Vielfalt zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung festgesetzt. In den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets werden – mit Ausnahme im Norden, wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – die bestehenden Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 11 Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt, da diese gegenüber neu gepflanz- ten Bäumen einen höheren Lebensraumwert aufweisen. Zur Schaffung weiterer gehölzgeprägter Lebensräume im Übergang zur freien Landschaft werden auf den Grünflächen weitere Bäume und Sträucher sowie – umliegend um das Retentionsbecken – zwei Feldgehölze/-hecken gepflanzt. Weitere Baumpflanzungen sind auf den gewerblichen Bauflächen geplant. Für die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern sind standortgerechte heimische Gehölze zu ver- wenden. Dies verbessert das Lebensraum-Angebot vor allem für Kleinlebewesen und Vögel, denn einheimische Pflanzen bilden die Grundlage vieler Nahrungsketten. Ihre Verwendung dient daher auch der Erhaltung oder Verbesserung des Lebensraumes für Kleinlebewesen. Zum Schutz nacht- aktiver Insekten wird festgesetzt, dass als Außenbeleuchtung nur mit Lichtstrahl nach unten ge- richtete, vollständig insektendicht eingekofferte (staubdichte) LED-Lampen verwendet werden dür- fen. Der Einsatz von Skybeamern, blinkende, wechselnd farbige Anzeigen sowie die flächenhafte Beleuchtung der Fassaden sind zum Schutz nachtaktiver Insekten und von Zugvögeln ausgeschlos- sen. Um fehlgeleitete Eiablagen von wassergebundenen Insekten zu minimieren, sind nur Photo- voltaik-Module zu verwenden, die weniger als 8 % Licht polarisiertes reflektieren (je Solarglasseite 4 %). Dies wird von Elementen erfüllt, die entspiegelt und monokristallin sind und deutliche Kreuz- muster aufweisen. Elemente aus Strukturglas besitzen im Vergleich zu Floatglas deutliche Vorteile. Durch die Festsetzung einer Grünfläche im Übergang zu dem Umspannwerk im Westen kann zwi- schen dem geplanten Gewerbe und der biotopkartierten Hecke ein mind. 20 m breiter Pufferstreifen geschaffen werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewer- begebietes) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende standortgerechte Bäume zu ersetzen. Nach Betrachtung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen kann der Eingriff in das Schutzgut Arten und Lebensräume insgesamt als mittel bis hoch bewertet werden. 1.1.3 Schutzgut Boden und Geologie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Der geplante Eingriff erfolgt auch im Schutzgut Boden. Es wird empfohlen die Ermittlung des Kom- pensationsbedarfs bzw. die E/A-Bilanzierung, getrennt nach Bodenfunktionen, mit der Arbeitshilfe des Umweltministeriums "Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung" (2006) durchzuführen. Zur Vermeidung eines zusätzlichen Ausgleichsbedarfs ist der fachgerechte Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 12 Umgang mit dem Boden nachzuweisen (u.a. Einhaltung der DIN 19731 und DIN 18915). Dies entspricht dem Minimierungsgebot nach § 1a (3) BauGB. Hinweis: Der Nachweis bzw. die Umsetzung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden erfolgt durch ein Bodenmanagementkonzept, unter Federführung einer bodenkundlichen Fachkraft. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Bodenschutz: Stellungnahme: § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB, § 202 BauGB. Mit dem Boden ist sparsam und schonend umzugehen. Zur Minimierung gehört ein fachgerechter Umgang mit dem Boden nach den Ausführungen der DIN 19731 und DIN 18915. Bei der Umset- zung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden ist im Rahmen der Erschließungsarbeiten ein Bodenmanagementkonzept notwendig. Inhalt des Bodenmanagementkonzepts soll sein: Bestandsaufnahme (Bodenbeschreibung nach Bohrstockprofilen), Erdmassenberechnungen (ge- trennt nach Bodenart), Trennung von Oberboden - kulturfähiger Unterboden bei Ausbau und La- gerung, Angaben über die Verwendung des Bodens direkte Wiederverwendung (planintern- plan- extern), Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731), Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen. Um den fachgerechten Umgang sicherzustellen, wird die Begleitung der Erschließungsmaßnahmen durch eine bodenkundliche Fachbauleitung empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregungen des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Bodenschutz, werden in Form eines Hinweises im Bebauungsplan berücksichtigt. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kreisbaumeister: Stellungnahme: Im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes ist unter Punkt 5.16 'Ergänzende Hinweise' aus Haf- tungsgründen dringend aufzunehmen, dass bei der Gründung von Gebäuden die Existenz von Treib- sanden mit zu berücksichtigen ist! Auf das Geotechnische Gutachten der Firma BauGrund Süd vom 28.12.2012 ist hinzuweisen. Bei der Erstellung der Standsicherheitsnachweise im Baugenehmi- gungsverfahren ist auf die zu treffenden Maßnahmen einzugehen. Das Gutachten geht von einer Bebauung ohne Kellergeschoße aus. Dies wäre im Bebauungsplan festzusetzen. Bitte treffen Sie in diesem Zusammenhang auch eine Aussage zur Zulässigkeit unterirdischer Lagerbehälter. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 13 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise auf das Geotechnische Gutachten sowie die vorhandenen Treibsande werden als er- gänzende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach telefonischer Rücksprache vorab mit der Fa. BauGrund Süd am 24.06.2014 ist der Bau eines Kellergeschosses für die Erzeugung von Erschütterungen bei der Boden-Verdichtung nicht relevant. Der Bau von Kellergeschossen sei daher möglich. Die Ergebnisse der Erschütterungsversuche bleiben jedoch abzuwarten. Dass unterirdische Lagerbehälter von Was- ser gefährdenden Stoffen gegen Auftrieb zu sicher sind, ist bereits unter dem Punkt "Unterirdische Lagerbehälter von Wasser gefährdenden Stoffen" festgesetzt. Stellungnahme: § 1a Abarbeitung sowie Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen Die Darstellungen mit Bewertung der Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter sowie des erforderlichen Ausgleichs sind nicht nachvollziehbar. Zu den bisherigen Darstellungen sind uns folgende Punkte aufgefallen: Es ist nicht erkennbar, welchen ökologischen Wert in Ökopunkten die entfallende Aus- gleichsfläche aus dem alten Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis - 4 Änderung" hat, die an anderer Stelle adäquat auszugleichen ist. Mit nicht nachvollziehbarer Begründung wird der Bio- toptyp 33.41. Fettwiese lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Ein Abzug wegen geringem Arten- spektrum kann nicht akzeptiert werden, da eine Fettwiese per Definition artenarm und intensiv genutzt ist. Auch Beunruhigungen haben keinen Einfluss auf den Biotoptyp. Warum soll eine 1:1 Kompensation zu Punkteabzug führen? Die Bilanzierung ist mit 13 Ökopunkten zu rechnen. Die Bilanzierung des Biotops 45.40a erfolgt analog zum Bestand mit der maximalen Ökopunktezahl 8. Wo befindet sich der Zierrasen? Mit welcher Begründung wird der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben mit 8 Ökopunkten angesetzt? Im Schutzgut Boden werden die neu versiegelbaren Flächen sowie noch nicht genehmigte, bereits versiegelte Flächen mit 14.324 m2 angegeben. Aus dem Bericht geht nicht hervor, aus welchen Flächen sich diese Gesamtfläche zusammensetzt und um welche Flächen es sich bei den noch nicht genehmigten, bereits versiegelten Flächen handelt. Eine detailliertere Ausarbeitung und Benen- nung der Flächen nach dem Bewertungsmodell der Landkreise Bodenseekreis und Ravensburg ist notwendig und ggf. in einem Plan aufzuzeigen. Sollte ein Bodenaustausch aufgrund einer eingeschränkt, tragfähigen Bodenqualität im Plangebiet notwendig werden, so wäre ein erhöhter Eingriff im Schutzgut Boden nach zu bilanzieren. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 14 Weiterhin wäre eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, gegliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, damit die E/A-Bilanzierung nachvollzo- gen werden kann. Darin ist auch darzustellen, wo sich die 35 Bäume befinden. Die Bilanzierung ist entsprechend anzupassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die entfallende Ausgleichsfläche aus der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" wurde nach dem Bilanzierungsansatz 1:1 auf einen 19.100 m² großen Flächenanteil der externen Ausgleichsfläche 1 Fl.-Nr. 1108 verlagert, da hier ein ähnliches, sogar höherwertiges Entwicklungsziel angestrebt wird (Entwicklung einer Magerwiese). Dieser Ansatz ist eine gängige Vorgehensweise bei der Überplanung von Altausgleichsmaßnahmen. Darüber hinaus wurde der Bestand im Bereich nochmals bzw. zusätzlich als Eingriffsfläche definiert. Aus diesem Grund wird die Fettwiese bei dieser zusätzlichen Eingriffsbetrachtung lediglich mit 8 Ökopunkten angesetzt. Würden 13 Punkte angesetzt werden, wäre darin der Altausgleich bereits beinhaltet (Umwandlung von Intensiv- zu Extensivgrünland (Fettwiese)), was wiederum den zusätzlichen 1:1 Ausgleich hin- fällig machen würde. Der Gemeinderat ist sich der Tatsache bewusst, dass das Verknüpfen von alten und neuen Bewertungsmaßstäben die Bewertung des Gesamteingriffs komplizierter gestaltet. Aus den o.g. Gründen und Erläuterungen vertritt der Gemeinderat die Ansicht, den naturschutz- fachlichen und -rechtlichen Belangen durch die gewählte Vorgehensweise in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. An den 8 Ökopunkten pro m² Fettwiese wird daher festgehalten. Die Begrün- dung wird zur Klarstellung des Sachverhalts nochmals überarbeitet. Der Zierrasen mit den noch jungen Obstbäumen befindet sich nördlich der Zufahrtsstraße von der Kreis-Straße 7946, im Bereich des bestehenden "Gewerbegebietes Mehlis". Der Biotoptyp 33.41 inklusive den bestehenden Entwässerungsgräben (Planung) wird aus den o.g. Gründen ebenso wie die Fettwiese im Bestand mit 8 Ökopunkten angesetzt. Die max. neu versiegelbare Flächengröße beläuft sich auf 14.324 m². Sie setzt sich aus den versiegelbaren Gewerbegebietsflächen und den festgesetzten Verkehrsflächen zusammen, wobei die bestehende Zufahrtsstraße von der K 7946 von der Flächengröße der Verkehrsflächen im Planungsstadium wieder abgezogen wird. Bezüglich der nicht genehmigten Flächen handelt es sich um ein Versehen. Flächen dieser Art liegen im Plangebiet nicht vor. Die Begründung wird diesbezüglich ergänzt bzw. angepasst. Sofern ein Bodenaustausch erfolgt, geschieht dies im Bereich von Gebäudegründungen bzw. sons- tigen gewerblich genutzten Bereichen. Da die gewerblichen Bauflächen bereits zu 80 % als ver- siegelte Flächen angesetzt sind, ist der Eingriff in den Boden ausreichend gewürdigt. Der Anregung, eine Karte mit dem aktuellen Bestand der zu überplanenden Ausgleichsfläche, ge- gliedert nach den jeweiligen Biotoptypen, vorzulegen, wird nachgekommen. Darüber hinaus wer- den in der Bilanzierung nochmals kleine Änderungen vorgenommen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 15 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Bodenschutz, Abbauvorhaben, Altlasten – SB Bodenschutz: Stellungnahme: Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Nach dem vorgelegten Umweltbericht vom Büro Sieber wird als Maßnahme zur Vermeidung und Minimierung für entstehende Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ein Bodenmanagement zum Nachweis des schonenden Umgangs mit dem Boden genannt (S. 46). Der Inhalt des Bodenmanagementkonzeptes sollte im Wesentlichen folgende Punkte beinhalten und in Absprache mit der UBB erfolgen: Feststellung der physikalischen Eigenschaften des auszuhebenden Boden Erdmassenberechnungen (getrennt nach A-, B-, C-Horizont) Mengenangaben bezüglich künftiger Verwendung des Bodens direkte Verwendung (im Baugebiet, außerhalb des Baugebietes) Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau und Lagerung Zwischenlagerung (Anlage von Mieten nach der DIN 19731) Maßnahmen zur Vermeidung und zur Beseitigung von Bodenverdichtungen incl. Rückbau Ausweisung von Lagerflächen Ausweisung von Zuwegung (evtl. Baggermatratzen) Ausweisung von Tabuflächen (keine bauseitige Beanspruchung) Zur Sicherstellung des fachgerechten Umgangs mit dem Boden, wird die Begleitung der Bodenar- beiten durch eine bodenkundliche Fachkraft empfohlen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Bebauungsplan beinhaltet bereits einen Hinweis zum Bodenschutz. Den Anregungen wird nachgekommen. Das Bodenmanagementkonzept wird vor Bauausführung in Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz und dem ausführenden Bauunternehmen erarbeitet. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 16 Stellungnahme vom 23.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 einer Firma aus Baindt: Stellungnahme: Wir verweisen auf das Schreiben einer Kanzlei vom 19.10.2011 und melden erneut berechtigte Bedenken zur Erweiterung für das Gewerbegebiet Mehlis an. Die im Schreiben der Rechtsanwälte genannten Bedenken werden hiermit nochmal angemeldet. Weitere neue Bedenken auf die unser Einspruch aufbaut umfassen: In den Produktionshallen der Anschriften Am Föhrenried 13 und Am Föhrenried 15 werden hoch- technologische Bauteile gefertigt, die mit einer Genauigkeit im my-Bereich bearbeitet werden. Zwar sind diese Maschinen im Großbereich mit speziellen Fundamenten verankert, aber bereits Beein- trächtigungen durch den Lastverkehr der ansässigen Spedition nördlich und östlich sind schon auf- getreten. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf das Schreiben vom 19.10.2011 wird zur Kenntnis genommen. Im Grundsatz soll an den Abwägungen hierzu festgehalten werden. Zur erneuten Beurteilung des Baugrundes wurde eine geotechnische Stellungnahme der Fa. BauGrund Süd GmbH eingeholt. Zudem beabsichtigt die Gemeinde Baindt Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Die folgenden Abwägungsvorschläge beruhen auf den Ergebnissen der geotechnischen Stel- lungnahme, bzw. es bleiben die Ergebnisse der Erschütterungsversuche abzuwarten. Stellungnahme: Ferner bestehen weitere berechtigte Bedenken in der Bodenbeschaffenheit, die aus Ihren ausge- legten Unterlagen hervorgehen. Hier wird bescheinigt, dass der Bodengrund unter der Muttererde aus Terrassensand besteht. Terrassensand ist nur mäßig tragfähig. Es wurde desweiteren beschei- nigt, dass bei Durchfluten oder Grundwasser durch Aushub oder Ruttel der Sand sich verflüssig. Dies kann zur Folge haben, dass sich auch die Bodeneigenschaften insbesondere westlich am Ge- bäude Am Föhrenried 15 verändert. Der Terrassensand kann sich gem. Gefälle in Richtung Westen durch Aushube verflüssigen was nicht unbedingt sofort erkennbar ist, jedoch auf Zeit Schäden an den Gebäuden und ein Absenkungen an den Maschinenfundamenten zur Folge haben kann. Durch die genannte Problematik sollte der Grünstreifen Richtung Süden auf jeden Fall beibehalten wer- den, um den erheblichen, zusätzlichen Verkehr so weit wie möglich von den Gebäuden fern zu halten, (bisher nur eine landwirtschaftlich genutzter Weg). Es sind entsprechende Maßnahmen westlich dem Gebäude 15 zu treffen um ein Absenken durch Terrassensand oder noch nicht be- kannte Ereignisse, zu unterbinden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 17 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Bedenken bezüglich der Tragfähigkeit von Terrassensanden werden zur Kenntnis genommen. Der geotechnischen Stellungnahme ist zu entnehmen, dass "bauwerkschädigende bzw. produkti- onseinschränkende Einflüsse durch thixotrophe Eigenschaften bzw. der Neigung zum Ausfließen der Sande aufgrund fehlender Wassersättigung […] nach derzeitigen Kenntnisstand ausgeschlos- sen werden [können]." Der Grünstreifen in Richtung Süden wird auch in der Erweiterung des Gewerbegebietes beibehalten. Um eine ausreichend breite Eingrünung zu schaffen, wird zusätzlich eine Pflanzung 2 festgesetzt, die die bisher vorgesehene Eingrünung noch verbreitert. Der Abstand zwischen Verkehr und Gebäu- den ist somit als ausreichend zu bewerten. Die Gemeinde Baindt beabsichtigt im Plangebiet Erschütterungsversuche durch ein entsprechendes Fachbüro durchführen zu lassen. Auf Grundlage dieser Ergebnisse erfolgt entweder eine erneute Auseinandersetzung/Information im Gemeinderat oder eine Anpassung des Entwurfes sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Mögliche Festsetzungen im Bebauungs- plan bezüglich des Absenkens durch Terrassensande bzw. noch nicht bekannte Ereignisse können ggf. erst nach diesen Versuchen getroffen werden. Stellungnahme: Folgen einer oben beschriebenen möglichen auftretenden Problematik: Keine termingerechten Lieferungen mehr möglich, Maschinenstillstand durch Ungenauigkeit, Zu- satzkosten zur Maschineneinstellung. Durch Pönalen beim Kunden ein nicht erahnbarer Kostenauf- wand der Arbeitsplätze und den Standort gefährdet. Beim Kauf des Grundstückes wurde ausdrück- lich auf die Ausgleichsfläche westliche der beiden Gebäude hingewiesen, so dass keine zusätzlichen Hallenfundamente, außer den üblichen, gem. den Bodenanalysen, in Auftrag gegeben durch Mad- lener Produktionssysteme GmbH, vorgenommen wurden. Wir bitten Sie das Vorhaben nicht durch- zuführen und auf die bestehenden Flächen der Gemeinde Baienfurt ehem. Stora, auszuweichen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass auch ein einmal festgesetzter Ausgleich der Planungshoheit der Gemeinde zugänglich bleibt und keine Gewähr darstellt, dass es in diesem Bereich nicht zu Veränderungen kommen kann. Das Gemein- degebiet ist einer steten Entwicklung unterworfen, so dass im Regelfall kein Anspruch besteht, dass der status quo erhalten bleibt. Gerade bei bestehenden Gewerbegebieten ist damit zu rechnen, dass auf Grund einer gewissen Vorprägung des Gebiets Erweiterungen stattfinden und eine städte- baulich sinnvolle Entwicklung darstellen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 18 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet befindet sich aus geologischer Sicht in der weiträumigen Moränenlandschaft des Voralpenlandes. Die Hangflanken des Schussentales bestehen aus Grundmoränenmaterial der Würmeiszeit. Im Bereich des Plangebietes sind diese von spätglazialen Terrassensanden und Ter- rassenkiesen überdeckt. Eine Mutterbodenschicht schließt die Schichtung ab. Im unmittelbaren Bereich der südlich angrenzenden, bestehenden Straße ist mit künstlichen Auffüllungen zu rechnen (siehe auch geotechnisches Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012). Als hauptsächlich vorkommender Bodentyp sind Parabraunerden anzunehmen. Die im Plangebiet bis zu 40 cm mächtige Mutterbodenschicht besteht aus schwach feinsandigem und schwach toni- gem bis tonigem Schluff. Bei den bis zu 3,10 m mächtigen Terrassensanden handelt es sich um schluffige bis stark schluffige, schwach mittelsandige Feinsande. Die Böden des Plangebiets sind überwiegend unversiegelt und werden landwirtschaftlich extensiv genutzt (Fettwiese). Im Bereich des Retentionsbeckens, der Gräben, der südlich verlaufenden Straße und des leicht aufgeschütteten Sichtschutzwalls sind die Böden durch Abgrabungen, Aufschüttungen und/oder Versiegelungen in ihrem natürlich Bodengefüge gestört bzw. vollständig zerstört. Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Böden zeichnen sich durch eine mittlere Bodenfruchtbar- keit aus und sind daher ein als durchschnittlich zu bewertender landwirtschaftlicher Ertragsstand- ort. Sie weisen gute Filter- und Puffereigenschaften auf (Einstufung dieser Bodenfunktion als "hoch" gemäß Bodenfunktionskarte vom Landesamt für Geologie). Auch ihre Bedeutung als Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf ist hoch. Hinweise auf Altlasten gibt es nicht. Die Flächen sind aus geologischer Sicht für eine Bebauung geeignet. Mit landschaftstypischen und ortsüblichen Erschwernissen bei der Ausführung der Bau- maßnahmen muss jedoch gerechnet werden (siehe o.g. geotechnisches Gutachten). Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlichen Ertragsflächen mittlerer Wertigkeit gehen verloren. Während der Bauzeit wird ein großer Teil der Bodenflächen für Baustelleneinrichtungen und Baustraßen beansprucht sowie durch Staub- und u.U. auch Schadstoffemissionen belastet. Es kommt zu Bodenabtragungen und -aufschüttungen, was eine Veränderung des ursprünglichen Bodenprofils und -reliefs zur Folge hat und stellenweise zu Bodenverdichtungen führt. Die durch die geplanten Baukörper, Außenanlagen und Verkehrsflächen entstehende Versiegelung führt zu einer Beeinträchtigung der vorkommenden Böden. In den versiegelten Bereichen kann keine der Bodenfunktionen (Standort für Kulturpflanzen, Filter und Puffer, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt) mehr wahrgenommen werden. Durch die Ausweisung des Gewerbegebiets können Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 19 insgesamt bis zu 1,43 ha des Baugebietes versiegelt werden (Verkehrsflächen plus Gewerbegebiet mit einer festgesetzten GRZ von 0,80). Durch geeignete Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung können die entstehenden Beein- trächtigungen des Schutzgutes Boden reduziert werden. Für Stellplätze, Zufahrten und andere un- tergeordnete Wege sind wasserdurchlässige (versickerungsfähige) Beläge vorgeschrieben, um die Versiegelung der Freiflächen zu minimieren und damit die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens weitestgehend zu erhalten. Zum Schutz des Bodens vor Verunreinigungen werden Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei für alle baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Nieder- schlagswasser in Berührung kommen, ausgeschlossen. Das Bodenmanagement, mit dem Ziel eines fachgerechten und schonenden Umgangs mit dem Boden in der Bauausführung, erfolgt in enger Abstimmung mit dem Sachbereich Bodenschutz des Landratsamtes Ravensburg. Trotz der Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung, welche die entstehenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden reduzieren, ist die Eingriffsstärke auf Grund des hohen Versiegelungsgrades erheblich. 1.1.4 Schutzgut Wasser und Wasserwirtschaft (Wasser; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachbereich Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung. Abflussverschärfung durch Versiegelung Durch die Neuversiegelung von Flächen wird der Oberflächenabfluss verstärkt. Im Grundsatz ist darauf hinzuwirken, dass die künftige Höhe des Niederschlagswasserabflusses aus dem Plangebiet nicht höher ist als vor der Bebauung aus dem natürlichen Einzugsgebiet. Bauliche Entwicklungen sollen grundsätzlich so erfolgen, dass eine Verschärfung der Hochwassergefahr nicht zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das zusätzlich beaufschlagte Gewässer durch bebautes Ge- biet fließt. In den Unterlagen fehlt eine Beschreibung der Grundstruktur der bisherigen und zukünftig geplan- ten abwassertechnischen Erschließung. Sofern nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet wird, ist dies im weiteren BP Verfahren darzustellen und die schadlose und gewässerökologisch verträgliche Ableitung näher zu untersuchen und darzulegen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 20 Rechtsgrundlage §§ 5, 6 WHG, §§ 3a, 68 a, 78 a, 80 WG, § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Kommunales Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können - Art der Vorgabe: Die Erschließung des Gebietes muss nach derzeitigen wassergesetzlichen Vorgaben über ein modi- fiziertes System erfolgen (getrennte Ableitung von Niederschlagswasser und Schmutzwasser), wenn dies schadlos und mit einem verhältnismäßigen Aufwand möglich ist. Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Was- serbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzeitig vorzulegen. Für die Ein- leitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Das Schmutzwasser muss der Sammelkläranlage zugeführt werden. Im Textteil des Bebauungsplanes muss eine eindeutige und verbindliche Regelung zur Entwässe- rungssystematik aufgenommen werden. Es muss klar vorgegeben sein, wie Schmutzwasser und wie Niederschlagswasser - auch von Straßen - beseitigt werden. Es muss eine Aussage getroffen werden, ob der bestehende Retentionsbodenfilter verlagert oder vergrößert wird. Es muss sicherge- stellt sein, dass die vorhandenen Kanäle und die Regenwasserbehandlung das zusätzliche Wasser aufnehmen und behandeln können. Einleitung in einen Vorfluter: Wird das Niederschlagswasser in einen Vorfluter eingeleitet, so muss eine Retention (vorübergehende Speicherung von Regenwasser, um die Abflussspitzen zu verrin- gern) gemäß A 117 dimensioniert und erstellt werden. Das Volumen kann auch über den verein- fachten Ansatz 3 m³/100 m² Ared ermittelt werden. Auf Flächen deren Niederschlagswasser über die Regenwasserkanalisation geleitet wird, darf kein Abwasser im Sinne von verunreinigtem Wasser anfallen. Entsprechende Arbeiten, wie z.B. Auto- wäsche, Reinigungsarbeiten, sind nicht zulässig. Drainagen sind nur zulässig, wenn kein Grundwasser abgesenkt wird und der Ablauf der Drainage in ein oberirdisches Gewässer einleitet. Andere Drainagen sind nicht zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 21 Sickerschächte sind unzulässig. Rechtsgrundlage § 45 b Abs. 2 und 3 WG, § 45 e WG Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u.a.) BauGB; § 74 LBO Bedenken und Anregungen aus der eigenen Zuständigkeit zum o.g. Plan gegliedert nach Sach- komplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage. Reduzierung des Metallgehalts im Regenwasser: Dachinstallationen, wie Verwahrungen, Dachrin- nen u. Fallrohre aus Kupfer, Zink, Titan-Zink und Blei erhöhen den Metallgehalt im Niederschlags- wasser und sollten aus Gründen des Gewässerschutzes deshalb vermieden werden. Es wird empfohlen, die alternativen Materialien aufzuführen: Aluminium, beschichtetes Zink, oder Aluminium und Kunststoffteile. Auf der Planungsfläche befindet sich der Retentionsbodenfilter für das Gewerbegebiet Mehlis. Auf- grund des Gewerbegebietes ist zu prüfen, ob eine Vorbehandlung für das Niederschlagswasser nötig ist. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Vorgaben zur abwassertechnischen Erschließung werden zur Kenntnis genommen. Für den Be- bauungsplan wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg, Sachbereich Gewässer, ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis wird beantragt. Die Anregungen zur Reduzierung des Metallgehalts im Niederschlagswasser werden hinweislich in den Bebauungsplan aufgenommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Referat 44: Sofern die Erweiterung des Gewerbegebietes Mehlis einen Anschluss der Kreisstraße (K 7946) an die B 30 erzwingt, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen (Einbeziehung der Summationswirkungen). Eine FFH-Vorprüfung ist in diesem Fall unzureichend. Ergänzend wei- sen wir darauf hin, dass im Zuge der B 30 neu BA IV (Nordbogen) die Verlegung der Renaturierung des Bampfen (zwischen Niederbiegen und Riedsenn) einen Schwerpunkt der Ausgleichsmaßnah- men darstellte. Erhebungen zur nach Anhang IV streng geschützten Bachmuschel (Unio crassus) weisen auf eine Wiederbesiedlung des Gewässersystems durch Unio crassus hin (Quelle: Arbeits- gruppe für Tierökologie und Planung J. Trautner, Filderstadt, 2014). Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 22 In die Satzung müssen die Vorgaben der FFH-Vorprüfung aufgenommen werden: "Schadstoffbe- lastungen des Niederschlagswassers können dadurch ausgeschlossen werden, dass für alle bau- konstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen (z.B. Dachdeckungen, jedoch nicht Rinnen, Fallrohre, Geländer, etc.) Oberflächen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei ausgeschlossen werden, sofern diese nicht mit geeigneten anderen Materialien (z.B. Kunststoff Beschichtung) dauerhaft gegen Niederschlagswasser abgeschirmt werden. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Neuplanung nicht in erheblichem Maße mit nachteili- gen Auswirkungen durch die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in die Bampfen verbunden ist." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" bedingt keinen zusätzlichen Anschluss der Kreis- straße (K 7946) an die B 30. Überlegungen hierzu bestehen lediglich in Verbindung mit einer möglichen zukünftigen Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes "Niederbiegen Nord", das nicht Bestandteil des vorliegenden Verfahrens ist. Insofern ist die FFH-Vorprüfung aus- reichend, was so auch von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt wird. Die materiellen Vorga- ben für die baukonstruktiven Elemente, die großflächig mit Niederschlagswasser in Berührung kommen, sind grundsätzlich bereits im Bebauungsplan beinhaltet. Da sich die Festsetzung auf den gesamten Geltungsbereich bezieht und nicht nur wie bisher festgesetzt auf die Hofflächen, wird sie als eigene, für den gesamten Geltungsbereich geltende Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB übernommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Zur abwassertechnischen Erschließung des Gebietes werden öffentliche Anlagen erforderlich. Das Benehmen ist mit der Wasserbehörde herzustellen. Die notwendigen Planunterlagen sind rechtzei- tig vorzulegen. Für die Versickerung bzw. Einleitung in ein oberirdisches Gewässer wird eine wasserrechtliche Er- laubnis notwendig. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die notwendigen Abstimmungen mit der Wasserbehörde sowie die Einholung einer wasserrechtli- chen Erlaubnis werden vom beauftragten Ing.-Büro Fassnacht durchgeführt. Dies ist nicht Teil des Bauleitplan-Verfahrens. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 23 Stellungnahme: Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. 2.21 Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen) ... Schädliche Verunreinigungen des von der Ableitung in den Mischwasserkanal ausgeschlossenen Niederschlagswassers sind unzulässig. Satz abändern in: Niederschlagswasser das schädlich ver- unreinigt ist, darf nicht in die Regenwasserkanalisation bzw. in das Retentionsbecken abgeleitet werden. Sickerschächte und Rigolen ohne Vorreinigung sind unzulässig. Satz streichen. 1.2 Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO, § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB, § 74 LBO; § 55 WHG Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Festsetzung 2.21 wird gemäß der Anregung abgeändert. Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet kommunales Abwasser, Grundwasserschutz – SB Abwasser: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können. Die Beseitigung des Straßenniederschlagswassers ist zu konkretisieren. Rechtsgrundlage: § 46 Abs. 2 und 3 WG, § 48 WG; Niederschlagswasser VO § 1 Abs. 6 Ziff. 8 BauGB, § 9 Abs. 1 Ziff. 14 (u. a.) BauGB; § 74 LBO; § 55 WHG. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Nach bereits erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt Ravensburg wird das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der privaten Hofflächen über den Mischwasserkanal abgeleitet. Die Festsetzung zur Beseitigung von Niederschlagswasser in dem Baugebiet (Hofflächen), wird redaktionell um die öffentlichen Verkehrsflächen ergänzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 24 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme/Wasser: Natürliche Oberflächengewässer kommen im Plangebiet sowie dessen unmittelbaren räumlichen Umfeld nicht vor. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässe- rungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbecken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Beide liegen meist trocken. Gemäß dem geotechnischen Gutachten der BauGrund Süd, Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH vom 28.11.2012 konnte zum Zeitpunkt der Ausführung der Baggerschürfe am 16.11.12 in keinem der Schürfe der Zulauf von Grund- oder Schichtwasser festgestellt werden. Insofern besteht eine eher geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser gegenüber Beeinträchtigungen. Zur Endtiefe der Baggerschürfe hin wurde jedoch eine Zunahme des Feuchtigkeitsgehaltes der Terras- sensande festgestellt. Die feinkörnige Variante des Terrassensandes, die im Untersuchungsgebiet angetroffen wurde, weist erfahrungsgemäß eine geringe Durchlässigkeit für eintreffendes Nieder- schlagswasser auf. Prognose bei Durchführung/Wasser: Die offenen Wiesengräben bleiben mit Ausnahme einzelner Überfahrten ebenso wie das Retenti- onsbecken erhalten. Da die künstlich angelegten Gräben meist trocken liegen, ergeben sich durch die geplanten Überfahrungen keine erheblichen Beeinträchtigungen. Die geplante gewerbliche Bebauung hat eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge. Die Versickerungsleistung und damit auch die Grundwasserneubildungsrate nehmen ab, da Flächen versiegelt werden. Da die anstehenden offenen Böden jedoch als gering versickerungsfähig gelten und das anfallende Niederschlagswasser durch das gewählte Entwässerungskonzept (siehe nach- folgenden Punkt zur Wasserwirtschaft) zu großen Teilen im örtlichen Wasserkreislauf verbleibt, sind trotz der Versiegelungsmöglichkeit von 1,43 ha keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten. Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Ergebnissen des geotechnischen Gutach- tens nicht zu erwarten. Für Stellplätze, Zufahrten und andere untergeordnete Wege sind ausschließlich teilversiegelte (ver- sickerungsfähige) Beläge zulässig, um die Wasseraufnahmefähigkeit des Bodens soweit wie mög- lich zu erhalten und Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildungsrate zu reduzieren. Oberflä- chen aus Zink, Titan-Zink, Kupfer oder Blei werden ausgeschlossen, um das Grundwasser vor Ver- unreinigungen zu schützen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 25 Bestandsaufnahme/Wasserwirtschaft: Die für die Wasserwirtschaft wichtigen Gesichtspunkte sind die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, die Entsorgung von Abwässern, die Ableitung bzw. Versickerung von Niederschlags- wasser sowie eventuell auftretendes Hangwasser oder Hochwasser von angrenzenden Gewässern, das zu Überflutungsproblemen im Plangebiet führt. Im östlichen und nördlichen Randbereich des Plangebiets verläuft ein Entwässerungsgraben, der das im östlich angrenzenden Gewerbegebiet anfallende Niederschlagswasser in das Retentionsbe- cken im nordwestlichen Plangebiet ableitet. Das benachbarte Gewerbegebiet wird demzufolge im Trenn-System entwässert. Prognose bei Durchführung/Wasserwirtschaft: Für das neue Baugebiet erfolgt ein Anschluss an die gemeindliche Trinkwasserversorgung. Bei Ver- wirklichung des Gewerbegebiets fallen Abwässer in Form von Schmutzwasser (gewerbliche Abwäs- ser sowie belastetes Niederschlagswasser) und unbelastetem Niederschlagswasser (von den Dä- chern) an. Die Entsorgung der Abwässer (Schmutzwasser) erfolgt durch den Anschluss an das Netz des Ab- wasserzweckverbandes Berg. Das im Baugebiet über die Dachflächen anfallende unbelastete Nie- derschlagswasser wird über die bestehenden Gräben in das Retentions-/ Versickerungsbecken ein- geleitet. Auch in den Gräben erfolgt bereits eine gewisse Versickerung. Die Versickerung von Re- genwasser über Sickerschächte ist nicht zulässig. Das auf den Hofflächen anfallende möglicher- weise belastete Niederschlagswasser wird hingegen in die Mischwasserkanalisation abgeleitet. 1.1.5 Schutzgut Klima/Luft; Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a und h BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet liegt innerhalb des Klimabezirks "Schwäbisches Alpenvorland". Dieses ist im Allge- meinen durch kühle Winter, mäßig warme Sommer, relativ hohe Niederschläge (vor allem als Schauerregen im Sommer) sowie eine mittellange Vegetationsperiode gekennzeichnet. Die Jah- resniederschläge bewegen sich im Bereich um 850 mm, die Jahresmitteltemperatur ist für Baindt mit 8,6 C° angegeben. Das Schussental, an dessen östlicher Hangflanke sich das Plangebiet be- findet, ist übergeordnet als Gebiet mit schlechter Durchlüftung und hoher Inversionshäufigkeit (über 200 Tage pro Jahr) klassifiziert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 26 Die offenen Flächen des Plangebiets dienen der lokalen Kaltluftproduktion, während die Feldge- hölze Frischluft produzieren. Lokale Luftströmungen und Windsysteme können sich auf Grund des gering bewegten Reliefs nur relativ schwach ausbilden. Daher besteht nur eine geringe Empfind- lichkeit gegenüber kleinklimatischen Veränderungen (z. B. Aufstauen von Kaltluft). Es liegen keine Messdaten zur Luftqualität vor. Es kann aber von einer im ländlichen Raum allge- mein guten Luftqualität ausgegangen werden. Die nächste stärkere Luftschadstoff-Emissionsquelle stellt die etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufende Bundes-Straße B 30 dar. Durch die land- wirtschaftliche Nutzung kann es zeitweise zu belästigenden Geruchs- oder Staubemissionen kom- men (z.B. Ausbringen von Flüssigdung oder Pflanzenschutzmitteln). Prognose bei Durchführung: Durch die Überbauung der Grünlandfläche sowie die Rodung der Gehölze wird die Kalt- und Frisch- luftentstehung im Plangebiet unterbunden und auf die angrenzenden Offenflächen beschränkt. Innerhalb des neuen Baugebietes wird durch die zu erwartende Versiegelung die Wärmeabstrah- lung begünstigt und die Verdunstung eingeschränkt. Die dadurch verursachte thermische Belastung bedingt ein etwas ungünstigeres Kleinklima. Für die Durchlüftung des Schussentals hat das am äußersten Rand gelegene Gewerbegebiet keine Relevanz. Schadstoffemissionen sind vorwiegend aus dem zusätzlichen Fahrverkehr sowie aus Feuerungsan- lagen (v.a. Heizanlagen) zu erwarten. Da Gewerbebetriebe vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben dienen, ist nicht mit einer erheblichen Beeinträch- tigung der Luftqualität zu rechnen, zumal die gültigen Wärmestandards einzuhalten sind und mo- derne Heizanlagen eingebaut werden müssen. Die neu zu pflanzenden Gehölze haben in Folge ihrer Transpiration eine bioklimatisch ausglei- chende Wirkung und können freiwerdende Schadstoffe sowie Staub filtern und damit zur Erhaltung einer möglichst guten Luftqualität beitragen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 27 1.1.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 25.10.2011 des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental: Äußerung: Aus Sicht der Flächennutzungsplanung haben wir keine grundsätzlichen Einwendungen zur Erwei- terung des Gewerbegebietes Mehlis. Der Flächennutzungsplan stellt für das betreffende Bebau- ungsplangebiet im Wesentlichen geplante gewerbliche Baufläche dar. Im Süden ist entlang der Erschließungsstraße ein Streifen als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Im Osten ist das Plangebiet durch einen Grünstreifen mit Ortsrandeingrünung, im Westen durch eine Fläche für Versorgungs- anlagen und im Norden durch eine geplante gewerbliche Baufläche abgegrenzt. Der östlich an- grenzende Grünstreifen mit der dargestellten Ortsrandeingrünung ist bei der Entwicklung des be- nachbarten Gewerbegebietes überplant worden. Daher ist bei der nun anstehenden Erweiterung des Gewerbestandortes Mehlis durch den o.g. Bebauungsplan diese Gründarstellung zur Gliederung des gesamten Gewerbegebietes als Grünzäsur im Sinne der Flächennutzungsplandarstellung zu berücksichtigen. Ebenso sollte der bereits im bestehenden Gewerbegebiet angelegte südliche Grün- streifen im Sinne einer Ortsrandeingrünung verlängert werden, um das Erweiterungsgebiet nach Süden durch eine Eingrünung gegenüber der freien Landschaft abzugrenzen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Rahmen der vorliegenden Planung soll nach Süden und Westen eine Eingrünung des Gewerbe- gebietes geplant werden, um dessen Einbindung in die Landschaft zu gewährleisten. Nach Norden hin soll auf die Eingrünung teilweise verzichtet werden, da zukünftig eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes in nördlicher Richtung denkbar ist. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Grünzäsur soll auf Grund der Ausnutzbarkeit der Flächen nur teilweise im Bereich östlich der be- stehenden Feuerwehrzufahrt umgesetzt werden. Der im bestehenden Gewerbegebiet südlich angelegte Grünstreifen wird als Ortsrandeingrünung nach Westen hin weitergeführt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 28 Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Die geplante Eingrünung am Südrand ist geringer ausgeprägt als im Bestand. Es wird angeregt, die landschaftliche Eingrünung zu verdichten, indem beispielsweise zwischen den Bäumen noch eine 3-reihige Heckenpflanzung vorgesehen wird (vergleiche östlicher Abschnitt). Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Auf Grund zweier bestehender Leitungen (Erdgas, Regenwasser) eignet sich die im Süden verlaufende Grünfläche nur bedingt zur Eingrünung des geplanten Gewerbegebietes. Soweit möglich sind bereits eingrünende Maßnahmen (zu pflanzende und zu erhaltende Bäume und Sträucher) festgesetzt. Um den Belangen des Landschaftsbildes nochmals verstärkt nachzukommen, wird am südlichen Rand der gewerblichen Bauflächen zur Grünfläche hin ein zusätzlicher, 2 m breiter Pflanzstreifen festgesetzt, der mit standortgerechten Sträuchern zu bepflanzen ist. Stellungnahme vom 19.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Bauernverbandes Allgäu- Oberschwaben e.V., Bad Waldsee: Stellungnahme: Aus Sicht der Landwirtschaft stellt die derzeitige Planung keine allzu große Einschränkung dar. Allerdings möchte ich an dieser Stelle noch einmal an die Flächenknappheit und den immer größer werdenden Landverbrauch erinnern. Die Landwirtschaft verliert aufgrund der Ausweisung von Ge- werbe- und Wohngebieten immer mehr Fläche. Dadurch steigen die Pachtpreise und die Lebens- mittelproduktion sinkt. Es dürfen daher nicht leichtfertig Flächen durch Überplanung aus der Pro- duktion genommen werden. Zusätzlich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der BauGB Novelle 2013 insbesondere in Hinblick auf § 1a BauGB dazu verpflichtet sind zunächst die Möglichkeiten der Innenentwicklung zu erforschen bevor Sie wertvolle landwirtschaftliche Fläche überplanen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen zur allgemeinen Flächenknappheit sowie deren Folgen für die Landwirtschaft sind dem Gemeinderat bekannt. Jedoch müssen auch den ortsansässigen Gewerbetreibenden Flä- chen zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat hat sich in diesem Fall für die Ausweisung neuer Gewerbegrundstücke entschieden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 29 Stellungnahme vom 13.10.2014 zur Fassung vom 18.06.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen) § 1a BauGB Die Ausgleichsmaßnahmen A1 und A 2 sind sinnvoll. Von der Gesamtmaßnahme A 2 (Flst.-Nr. 64/1, Gemarkung Berg) werden 300.813 Punkte (45,80 %) dem Bebauungsplan "5. Änderung und Erweiterung des BP "Gewerbegebiet Mehlis" Baindt zugeordnet; die überschüssigen Ökopunkte von 355.939 (54,20 %) sind als Ökokontomaßmaßnahme anrechenbar. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da die Fläche gleichermaßen den Gemeinden Baindt und Berg gehört, werden die Ökopunkte zu je 50 % (entspricht jeweils 328.376 ÖP) den Gemeinden zugeschlagen. D.h. die Gemeinde Baindt verfügt noch über überschüssige Ökopunkte von 27.563. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Stellungnahme: Ausgleichsmaßnahmen Die Aushagerung wird viele Jahre dauern, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Der Naturschutz- beauftragte regt deshalb an: A1: Grünland-Extensivierung Nähe Schenkenwald: Es ist fachlich zu prüfen, ob der östliche Teilbereich des Flurstücks Nr. 1108 zwischen Radweg und Esche nicht doch mittels Mähgutübertragung / regionales Zielsaatgut früher in eine gewünschte Zielvegetation überführt werden kann. Für die mit Ampfer durchsetzte Teilfläche wäre dies ein sinnvoller Versuch (vgl. Erfolge im Federseebecken). Erstmaßnahme: Teilfläche abschürfen und einsäen; danach extensiv mit der Grabensaummahd pflegen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass die angeregte Mähgutübertragung von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Mähgutübertragung in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einer Mähgutübertragung vorerst abgesehen und an dem bis- herigen Pflegekonzept festgehalten. Sollte sich im Rahmen des durchzuführenden Monitorings je- doch herausstellen, dass die angestrebte Entwicklung nicht im gewünschten Maße eintritt, wird die Möglichkeit der Mähgutübertragung von gemeindlicher Seite nochmals geprüft. Die Begründung wird redaktionell angepasst. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 30 Stellungnahme: A2: Vernässung Niederrmoorfläche Nähe Baienbach: Es ist zu prüfen, ob die Zielsetzung nicht eher erreicht werden kann, indem doch ein behutsamer Oberbodenabtrag durchgeführt wird und an- schließend sofort eine flächige Wiedereinsaat mit regionalem Zielsaatgut erfolgt (s. Erfolge im Federseebecken). Die Wiedervernässung sollte zeitgleich, jedoch behutsam in mehreren Etappen erfolgen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der angeregte Bodenabtrag von der Unteren Naturschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 16.05.2014 noch nicht vorgebracht wurde. Der Bodenabtrag würde aus Sicht des Bodenschutzes, zumal es sich auch um Torfböden handelt, einen erheblichen Eingriff darstellen. Da der Gemeinderat die Einschätzung des planenden Büros teilt, dass die angestrebten Entwicklungsziele auch ohne Bodenabtrag in einem angemessenen Zeitraum erreichbar sind, wird von einem Abtrag abgesehen und an dem bisherigen Maßnahmenkonzept festgehalten. Stellungnahme: Sicherung Ausgleichsmaßnahmen: Es wird gebeten, der unteren Naturschutzbehörde eine Mehr- fertigung des Protokolls zum Satzungsbeschluss einschließlich Selbstverpflichtungserklärung über die beiden externen Ausgleichsmaßnahmen A1, A2 zukommen zu lassen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Anregung wird nachgekommen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Gemeindegebiet von Baindt befindet sich überwiegend im Landschaftsraum des östlichen Bo- denseebeckens, im wichtigsten Zweigbecken des Rheingletschers, der Schussenzunge. Das Plange- biet selbst befindet sich an der östlichen Hangflanke des weiträumigen Schussentals. Es ist durch das bestehende Gewerbegebiet "Mehlis" im Osten, eine einspurige asphaltierte Straße im Süden, ein Umspannwerk mit einer dichten Hecke zum Plangebiet hin im Westen sowie eine (teils in das Plangebiet hineinragende) Ackerfläche im Norden begrenzt. Im Südosten (südlich des bestehenden Gewerbegebiets) sind der mit Obstbäumen bepflanzte Sichtschutzwall und die Straße zwischen Plangebiet und der Kreisstraße 7946 mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezo- gen. Im weiteren Umfeld schließen sich ausgedehnte landwirtschaftliche Fluren an (überwiegend Ackerbau). Etwa 200 m weiter nordwestlich verläuft die Bundes-Straße B 30. Das Plangebiet weist Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 31 ein minimales, vor Ort kaum wahrnehmbares Gefälle Richtung Westen zum Schussental hinauf (zwischen 453,00 und 485,50 m über NN). Das Plangebiet selbst ist überwiegend als Grünland ausgebildet. Im Westen verläuft ein von Ge- hölzen begleiteter Wiesengraben, der sich bis in das nordwestliche Plangebiet zieht, wo er in ein Retentionsbecken mündet. Weitere Gehölze (Einzelgehölze, Gehölzgruppen) säumen den Retenti- onsbereich sowie die Wiesenfläche in den Randbereichen. Gegenüber den umliegenden, landwirt- schaftlich intensiv genutzten Flächen weist das Plangebiet somit ein an Landschaftselementen deutlich strukturreicheres Erscheinungsbild auf. Vom Plangebiet aus bestehen Richtung Südwesten und Westen Blickbezüge, die über die angren- zenden landwirtschaftlichen Flächen, den Ortsteil Niederbiegen bis hin zur westlichen, überwie- gend bewaldeten Hangflanke des Schussentals reichen. Das Plangebiet wird vor allem von der im Süden verlaufenden Straße, die als Radweg ausgewiesen ist und auch von Spaziergängern genutzt wird, als Teil der landschaftlich erlebbaren Kulisse wahrgenommen. Auf Grund des Strukturreichtums auf der Fläche, jedoch auch unter Berücksichtigung der Vorbelas- tung durch die einengende Wirkung der baulichen Anlagen im Osten und Westen, kommt dem Gebiet eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Prognose bei Durchführung: Durch die Beseitigung einzelner Gehölze und die Errichtung neuer Gewerbebauten erfährt das Land- schaftsbild eine Beeinträchtigung. Durch die Erweiterung des Gewerbegebiets wird die Freifläche am westlichen Ortsrand von Mehlis/Schachen bebaut. Durch den räumlichen Zusammenschluss mit dem Umspannwerk entsteht eine bandartige gewerbliche geprägte Siedlungsentwicklung. Blickbeziehungen von Anliegern der nächstgelegenen Wohnnutzungen sind kaum betroffen, da diese entweder bereits durch die zwei östlich angrenzenden größeren Gewerbehallen verbaut sind oder soweit entfernt sind, dass die prägende Wirkung der Freifläche von dort aus nur noch bedingt wahrnehmbar ist. Für Naherholungssuchende auf der südlich verlaufenden Straße reduziert sich der Naherholungswert des Gebiets. Die landschaftsästhetischen Auswirkungen der Bebauung werden durch die festgesetzten grünord- nerischen und gestalterischen Maßnahmen reduziert. Die max. zulässige Höhe der Gewerbebauten wird auf eine für Gewerbegebiete verhältnismäßig geringe Höhe von 10 m begrenzt. Zur Flächen- größe, Höhe und zur Beleuchtung von Werbeanlagen werden Einschränkungen getroffen. Zudem werden der Einsatz von Skybeamern und blinkenden, wechselnd farbigen Anzeigen sowie die flä- chenhafte Beleuchtung der Fassaden ausgeschlossen. In Verbindung mit der Begrenzung der Licht- mastenhöhe für die Außenbeleuchtung werden damit die Lichtabstrahlung in die freie Landschaft und die Fernwirkung der Bebauung reduziert. Um den störenden Einfluss der zukünftigen Baukörper auf das Landschaftsbild möglichst gering zu halten, werden in den Randbereichen des geplanten Gewerbegebiets – mit Ausnahme im Norden, Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 32 wo gemäß Flächennutzungsplan eine gewerbliche Erweiterungsmöglichkeit besteht – öffentliche Grünflächen ausgewiesen. Auf diesen werden bestehende Bäume, soweit baubedingt möglich, als zu erhaltend festgesetzt werden, da diese gegenüber neu gepflanzten Bäumen raumwirksamer sind. Zur weiteren Eingrünung werden Bäume, Sträucher und Feldgehölze gepflanzt. Zudem stellen die weiteren für die Gewerbegebietsflächen festgesetzten Pflanzgebote eine ausreichende Ein- und Durchgrünung sicher. Nicht in der Pflanzliste festgesetzte Sträucher sind auf max. 5 % der Grund- stücksfläche zulässig, um die Freiflächen möglichst naturnah zu gestalten. Aus gestalterischen und landschaftsästhetischen Gründen werden Hecken aus Nadelgehölzen im Übergangsbereich zur freien Landschaft und in Bereichen, die an öffentliche Flächen angrenzen, ausgeschlossen. Dadurch kann die Eigenart des Landschaftsbildes bestmöglich erhalten und mit Hilfe landschaftstypischer Pflanzenarten eine Anbindung des Gewerbegebietes an die Landschaft erreicht werden. Sollten im Bereich der Zufahrtsstraße (d.h. auf Höhe des bestehenden Gewerbegebiets) weitere Bäume für die Verbreiterung der Straße gerodet werden müssen, sind diese durch neu zu pflanzende Bäume zu ersetzen. Insgesamt handelt es sich bei der Planung um einen Eingriff mittlerer bis hoher Intensität, da das Gebiet auf Grund der fehlenden Eingrünung im Norden trotz der relativ geringen Gebäude- höhen in die freie Landschaft wirken wird. 1.1.7 Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. c BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 19.10.2011 einer Bürgerin aus Baindt: Stellungnahme: Wir zeigen Ihnen die Vertretung einer Bürgerin aus Baindt an. Zu der ausgelegten 5. Änderung zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Mehlis geben wir für unsere Mandantin folgende Anregungen: Bekanntlich ist auf dem Grundstück unserer Mandantin ein Gewerbebetrieb angesiedelt. Die Firma beschäftigt sich mit der Herstellung hochpräziser Werkzeuge, u.a. für die Flugzeugindustrie. Der Gewerbebetrieb ist seinerzeit von der Mehlisstraße an den jetzigen Standort gezogen, gerade weil nach der damaligen Planung die Werkhallen von Ausgleichsflächen und öffentlichen Grünflächen umgeben waren. Damit war für die Firma sichergestellt, dass sie ohne Erschütterungen aus der Umgebung produzieren kann. Die von dieser Firma betriebenen Maschinen sind extrem erschütte- rungsempfindlich. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil für die Standortsicherung, die An- schaffung weiterer hochpräziser Maschinen geplant ist mit einem Investitionsvolumen von € 2,5 Millionen. Diese sind extrem erschütterungsempfindlich. Wenn -wie geplant- die Zufahrtsstraße entlang des Grundstücks unserer Mandantin errichtet wird (im Bereich der jetzt vorhandenen öffentlichen Grünfläche) und wenn des Weiteren unmittelbar an Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 33 der westlichen Grundstücksgrenze sich ein Gewerbegebiet anschließt, so steht zu befürchten, dass diese Gewerbefirma in Zukunft nicht mehr erschütterungsfrei produzieren kann. Schon allein der Baustellenverkehr wird erhebliche Auswirkungen auf die Produktion haben. Die jetzige Planung bedeutet eine konkrete Gefährdung dieses Betriebes. Zum Zeitpunkt des Er- werbs der Grundstücke war die Erschließung der jetzigen Erweiterungsfläche nicht geplant, da sich dort die Ausgleichsfläche für das Gewerbegebiet befand. Nach der seinerzeitigen Planung hat un- sere Mandantschaft darauf vertraut, dass die Erweiterung des Gewerbegebiets dort stattfinden wird, wo sie seinerzeit geplant war, nämlich im Norden. Da zur Standortsicherung zunächst die Investition in neue Maschinen ansteht, kann dieser Gewer- bebetrieb bzw. unsere Mandantschaft derzeit Flächen nicht hinzukaufen. Auf der anderen Seite müsste dieser Gewerbebetrieb die Überlegungen zur Anschaffung neuer, noch wesentlich erschütterungsempfindlicher Maschinen zur noch präzisieren Fertigung von Werk- zeugteilen für die Luftfahrt in der Industrie aufgeben, wenn tatsächlich die geplante Gewerbege- bietserweiterung kommen würde mit dem damit verbunden Baustellen-, Zu- und Abfahrtsverkehr. Die Planung der Gemeinde gefährdet daher konkret den Betrieb, der 39 Mitarbeiter beschäftigt. Wir regen daher an, die Bebauungsplanänderung der Gestalt zu planen, dass wenigstens die An- bindung der Erweiterungsfläche über die nördlich gelegenen Grundstücke erfolgt, wie dies ur- sprünglich geplant war und es bei dem öffentlichen Grünstreifen verbleibt. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Gemeinde an anderer Stelle das Gewerbegebiet planen würde. Abwägung/Beschluss: Die berechtigten Interessen des Gewerbebetriebs stehen der Erweiterung des Gewerbegebiets nicht entgegen. Die Belange dieser Firma sind zwar abwägungsbeachtlich. Im Ergebnis setzen sie sich aber nicht durch. Dies aus folgenden Gründen: Kein Vertrauensschutz: Der Vortrag dieser Firma, sie habe darauf vertraut, dass westlich ihres Be- triebes das Gewerbegebiet nicht erweitert wird, ist nicht begründet. Planerische Festsetzungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan begründen kein Vertrauen darauf, dass eine Erwei- terung nicht stattfindet. Es entspricht eher der Lebenserfahrung, dass Gewerbegebiete auch erwei- tert werden müssen. Die planerischen Festsetzungen des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mehlis" begründen keinen Vertrauensschutz. Der Angrenzer hat keinen Rechtsanspruch auf Planerhaltung. Ein Grundstücks- eigentümer muss immer damit rechnen, dass sich die planerische Konzeption der Gemeinde ver- ändert und weiterentwickelt. Dass die Planänderung grundsätzlich zulässig ist, wenn sie von hin- reichend gewichtigen Belangen getragen wird, ergibt sich aus § 42 BauGB, wonach die "Herabzo- nung" eines Grundstücks nach 7 Jahren sogar entschädigungslos zulässig ist. Dass die Gemeinde den Bebauungsplan "Mehlis" nach 15 Jahren weiterentwickelt, ist rechtlich unbedenklich zulässig. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 34 Fehlende Schutzbedürftigkeit: Der Gewerbebetrieb liegt schon heute nicht in einem isolierten und geschützten Bereich. Er liegt vielmehr innerhalb des Gewerbegebiets Mehlis. Östlich ihres Betriebs- gebäudes liegt die Erschließungsstraße "Am Föhrenried". Diese Straße wird regelmäßig von Lkw befahren. Beeinträchtigungen der Produktion scheinen dadurch nicht aufgetreten zu sein. Östlich und nördlich des Betriebsgrundstücks schließen sich gewerblich genutzte Grundstücke an. Auch auf diesen Grundstücken findet Verkehr statt. Offensichtlich hat auch diese Tätigkeit die Produktion der sensiblen Messgeräte nicht beeinträchtigt. Angesichts der bereits heute bestehenden Belastungen ist nicht zu erkennen, dass durch die Erwei- terung des Gewerbegebietes unzumutbare Beeinträchtigungen des Betriebes entstehen könnten. Die Straße "Am Föhrenried" führt nahe am Betriebsgrundstück der Firma vorbei. Die neu zu bau- ende Erschließungsstraße wird einen Unterbau erhalten, der dem heutigen technischen Standard entspricht. Damit sind Erschütterungen, die die Produktion beeinträchtigen, auszuschließen. Durch Bauarbeiten wird diese Firma nicht unmittelbar beeinträchtigt. Zwischen den neuen Gewerbeflä- chen und der Firma liegt noch ein weiterer Betrieb (Am Föhrenried Nr. 15). Durch einen entspre- chenden Abstand ist sichergestellt, dass übermäßige Erschütterungen ausgeschlossen werden. Ob bauplanerische Festsetzungen zum Schutz vor Erschütterungen durch Baumaßnahmen rechtlich zulässig sind, kann offen bleiben. Für Baumaßnahmen und dadurch ausgelöste Erschütterungen gibt es technische Vorgaben, die Schäden ausschließen sollen. Entsprechende Auflagen sind ggf. in den Baugenehmigungen zu verfugen. Noch ein letzter Hinweis: Betreibt ein Unternehmer eine besonders empfindliche technische Ein- richtung, so liegt es grundsätzlich in seinem Verantwortungsbereich, ausreichend Schutzvorkeh- rungen zu treffen, dass nachteilige Auswirkungen auf die empfindlichen Anlagen nicht eintreten. Maßstab der Zumutbarkeit von Beeinträchtigungen von anderen Grundstücken ist immer die orts- übliche Belastung (§ 906 BGB). Vertragliche Ansprüche: Denkbar wären vertragliche Ansprüche der Gemeinde, wenn besondere Eigenschaften des Baugrundstücks beim Verkauf zugesichert worden wären. Nach dem Kaufvertrag Gemeinde/Gewerbebetrieb ist dies nicht der Fall. Zusammenfassend: Der Geberbebetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Mehlis unterbleibt. Unzumutbare Beeinträchtigungen sind nach Lage der Dinge nicht zu erwarten. Sollten sich im Zuge des weiteren Verfahrens neue Erkenntnisse ergeben, so wäre zu prüfen, ob Schutzvorkehrungen möglich und erforderlich sind. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 35 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, Stellungnahme vom 24.10.2011 mehrerer Anwohner aus Baindt: Stellungnahme: Nachfolgende Bedenken werden mit diesem Schreiben durch mehrere Anwohner nach Einsicht der Unterlagen eingereicht: Schäden durch Erdbewegungen an Häuser, Garagen und Fundamenten, am Schwimmbad, an Gartenhäusern, an Gewerbegebäuden, an Maschinen, an Regenabwasser- rohre im Grundstück, in den Gartenanlagen, beim Baumbestand, die durch das Nutzungsrecht ent- standenen Kosten (Zaun und Hecke). Durch erhöhte Lärmimmission und Verkehrsaufkommen ent- steht für die Anwohner eine Verschlechterung der Lebensqualität im Wohnbereich und im Garten. Wünschenswertes Entgegenkommen der Gemeinde: Lärm- und Sichtschutz, eingeschränktes Ge- werbegebiet, 30 Zone, Kaufrecht der Restfläche (Hang). Wir bitten um schriftliche Bestätigung unserer Einwände. Abwägung/Beschluss: Für die Bauausschuss-Sitzung am 11.06.2012 ist eine Ortsbegehung der Mitglieder des Bauaus- schusses zusammen mit dem Erschließungsplaner und den Anliegern der von der Verbreiterung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet betroffenen Grundstücke vorgesehen. Im Rahmen dieses Ter- mines soll zusammen mit den Anliegern diesbezüglich eine Lösung gesucht werden. Stellungnahme vom 22.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 zweier Bürger aus Baindt: Stellungnahme: Mit dem geplanten Gewerbegebiet, sowie die geplante Verkehrsanbindung und Erweiterung des vorhandenen landwirtschaftlichen Weges haben wir eigentlich keine Einwände. Wo wir aber Bedenken anmelden, ist die Ansiedlung eines Paketdienstes. Da die ganze Nacht die An- und Zulieferer fahren, sehen wir uns in unserer Nachtruhe sehr gestört. Im bestehenden Gewerbegebiet Mehlis, waren nur Betriebe zulässig, die das Wohnen nicht we- sentlich stören § 6 (1) BauNVO. Da es sich um eine Erweiterung handelt, gehen wir davon aus, dass hier die gleichen Maßnahmen gelten. Da so ein Paketlieferdienst die Nachtruhe aber wesent- lich stört, bitten wir Sie, dies in Ihrem Ansiedlungsplan zu berücksichtigen. Diese Firma wäre auf dem Stora Gelände besser aufgehoben, da dies als reines Gewerbegebiet ausgewiesen ist, und die Verkehrsanbindung auch deutlich besser wäre. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass bei dem größten Teil des bestehenden Gewerbegebietes "Mehlis" die genannte Beschränkung auf Be- triebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören nicht erfolgte. Diese Einschränkung wurde nur im Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 36 nördlichen Teil des Gewerbegebietes vorgenommen, im übrigen Bereich des Gewerbegebietes rich- tet sich die Zulässigkeit nach § 8 BauNVO, der die genannte Einschränkung gerade nicht vorsieht, sondern die Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbe zulässt. Die Stellungneh- menden sind im südwestlichen Bereich des Gewerbegebietes angesiedelt und somit nicht im ein- geschränkten Bereich des Gewerbegebietes. Auf Grund des bereits bestehenden uneingeschränkten Gewerbegebiets wurde im Anschluss für das nun geplante Gebiet Richtung Westen ebenfalls keine Einschränkung vorgenommen. Hinsichtlich der möglichen Ansiedelung eines Paketdienstes wird darauf hingewiesen, dass die Vergabe der Gewerbegrundstücke noch nicht abgeschlossen ist. Bis- her existieren lediglich Anfragen für Grundstücke von verschiedenen Betrieben, darunter auch ein Paketdienst. Die Betriebe müssen sich für ein Grundstück bewerben, über dessen Vergabe dann im Gemeinderat abgestimmt wird. Alle Betriebe, auch ein Paketdienst, müssen sich an festgelegte Betriebszeiten halten. Daher ist nicht mit einer Störung der Nachtruhe durch Paketlieferfahrzeuge zu rechnen. Aus städtebaulicher Sicht bestehen jedoch keine Gründe für die Einschränkung der Zulässigkeit eines Paketdienstes. Stellungnahme: Nachdem in unserem Kaufvertrag vom 16.09.1998, Punkt 9 (2), wir verpflichtet sind, den Schutz- wall inklusive der Bepflanzung zu pflegen, stellen wir auch den Antrag dieses restliche Gelände wieder einzäunen zu dürfen. Sollten an bestehenden Gebäuden, Schwimmbad o.a., durch die Bau- maßnahmen, Schäden oder Risse entstehen, werden wir diese geltend machen. Nach wie vor wür- den wir uns für den Kauf der Restfläche interessieren. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die zu pflegende Fläche des Schutzwalles be- findet sich im Eigentum der Gemeinde. Daher ist ein Antrag auf Einzäunung privatrechtlich mit der Gemeinde zu regeln. Dies ist nicht Teil des Bauleitplanverfahrens. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und erlaubt Einfriedungen grundsätzlich, regelt diese jedoch im Detail über die örtlichen Bauvorschriften. Diese Vorschrift ist im Falle einer Einzäunung zu beachten. Der Verkauf der Fläche ist seitens des Gemeinderates nicht gewünscht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem Kauf der Fläche Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Straße anfallen würden. Bleibt es bei der aktuellen Regelung, dass die Anwohner die Fläche lediglich nutzen und pflegen, fallen hingegen keine Erschließungsbeiträge an, was für die Anwohner positiv gewertet wird. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 37 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Das Plangebiet wird derzeit überwiegend landwirtschaftlich extensiv genutzt. Von der etwa 200 m weiter nordwestlich verlaufenden Bundes-Straße B 30 sowie dem östlich angrenzenden Gewerbe- gebiet gehen Lärm-Emissionen aus. Innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes im Osten findet betriebsbezogenes Wohnen statt, zudem befinden sich dort erschütterungsempfindliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen). Weitere Wohnnutzungen liegen etwa 150 m nordöstlich des Plangebietes. Der- zeit liegen keine Nutzungskonflikte vor. Die im Süden verlaufende Straße ist als Radweg ausgewiesen. Die Straße wird auch von naherho- lungssuchenden Spaziergängern regelmäßig frequentiert. Prognose bei Durchführung: Die landwirtschaftlich genutzte Fläche geht verloren. Durch die Planung wird die Ansiedlung von Gewerbebetrieben ermöglicht, wodurch Arbeitsplätze gesichert und/oder neu geschaffen werden können. Durch das geplante Gewerbegebiet sind Geräusch-Immissionen auf die angrenzenden be- triebsbezogenen Wohnnutzungen im östlichen Gewerbegebiet sowie auf die weiter nordöstlich ge- legenen Wohnnutzungen im Außenbereich zu erwarten. Auf Grund der Entfernung und des Schutz- anspruches ist mit keinen schädlichen Umwelteinwirkungen und mit einer Einhaltung der zulässi- gen Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) zu rechnen. Auf Grund möglicher Beeinträchtigungen von angrenzenden Betrieben durch Erschütterungen, die im Rahmen von Bautätigkeiten auftreten können, wurden in Kooperation der BauGrund Süd Ge- sellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach und dem Ingenieurbüro für Geophysik Geo Log, Augsburg Erschütterungsmessungen durchgeführt (Untersuchungsbericht vom 18.09.2014/22.09.2014). Demnach können durch anfallende Bautätigkeiten, insbesondere Tief- bauarbeiten, die mit Verdichtungsarbeiten verbunden sind, für benachbarte erschütterungsemp- findliche Anlagen (z.B. CNC-Fräsen) relevante Beeinträchtigungen ausgehen. Tiefbaumaßnahmen sollten daher unter bestimmten Gesichtspunkten (Wahl der Verdichtungsgeräte, Abstimmung des Bauablaufes, bauzeitliche fachtechnische Beratung und messtechnische Begleitung, Einrichtung einer Dauerüberwachung, Einholung von maschinenspezifischen Toleranzwerten) durchgeführt werden, die im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen (Kaufvertrag, Grundbucheintrag) rechtlich zu sichern sind (siehe o.g. Untersuchungsbericht und Hinweis "Erschließungs- und Baumaßnah- men" unter Punkt 5.20). Durch die überwiegende Bebauung des Plangebiets geht dessen strukturreiches und erlebbares Erscheinungsbild in einem ansonsten überwiegend ausgeräumten Landschaftsraum weitgehend verloren. Gleichzeitig wird die im Süden verlaufende, von Erholungssuchenden frequentierte Straße Richtung Westen zukünftig auf einer zusätzlichen Länge von etwa 250 m durch Betriebsverkehr Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 38 belastet sein. Die Naherholungseignung für Radfahrer und Spaziergänger wird sich dadurch etwas reduzieren. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen können durch Gehölzerhaltungen und -pflan- zungen zur Einbindung des Gewerbegebietes in die freie Landschaft und in Richtung des ausge- wiesenen Radweges reduziert werden. 1.1.8 Schutzgut Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. d BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Denkmalschutzes In Bezug auf das o. g. Planverfahren trägt das Referat Denkmalpflege keine Anregungen oder Bedenken vor. Die archäologische Denkmalpflege stellt fest, dass bisher keine Fundstellen oder Kulturdenkmale aus dem überplanten Areal bekannt geworden sind. Falls nicht bereits geschehen, bittet die archäologische Denkmalpflege darum, den Hinweis auf § 20 DSchG aufzunehmen: "Sollten während der Bauausführung / Durchführung der Maßnahme, insbesondere bei Erdarbeiten und Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Metallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt wer- den, ist die Archäologische Denkmapflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu benachrichtigen. Fund und Fundstelle sind bis zur sachgerechten Begutachtung, mindestens bis zum Ablauf des 4. Werktags nach Anzeige, unverändert im Boden zu belassen." Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis auf § 20 DSchG ist im Bebauungsplan unter "Ergänzende Hinweise" bereits enthalten. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Es befinden sich keine Baudenkmäler im überplanten Bereich. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen auch keine Bodendenkmäler im Wirkbereich der Planung. Prognose bei Durchführung: Da im überplanten Bereich nach jetzigem Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden sind, entsteht keine Beeinträchtigung. Sollten während der Bauausführung, insbesondere bei Erdarbeiten und Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 39 Arbeiten im Bereich von Keller, Gründung und Fundamenten Funde (beispielsweise Scherben, Me- tallteile, Knochen) und Befunde (z. B. Mauern, Gräber, Gruben, Brandschichten) entdeckt werden, ist die Archäologische Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Tübingen unverzüglich zu be- nachrichtigen. 1.1.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung ist die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien zur Gewinnung von Wärme oder Strom anzustreben. Alternative Energiequellen können auf umweltschonende Weise einen Beitrag zur langfristigen Energieversorgung leisten. Der Bereich weist (hinsichtlich einer möglichen Gewinnung von Sonnenenergie) ein minimales Ge- fälle Richtung Westen auf. Nach der Karte "Hydrogeologische Kriterien zur Anlage von Erdwärmesonden in Baden-Württem- berg" ist der Untergrund im Plangebiet aus hydrogeologischer Sicht für den Bau und den Betrieb von Erdwärmesonden eingeschränkt günstig. Prognose bei Durchführung: Eine Ausrichtung zukünftiger Baukörper zur optimalen Errichtung von Sonnenkollektoren in Ost- West-Ausrichtung ist möglich. Anlagen zur Gewinnung von regenerierbarer Energie (z.B. thermi- sche Solar- und Fotovoltaikanlagen) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) zulässig. Die Anlage von Erdwärmesonden ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 40 1.1.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes; Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Scoping-Termin vom 05.05.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, Äußerung des Landratsamtes Ravens- burg, Umweltamt-Naturschutz: Äußerung: Die Erweiterung des Gewerbegebietes "Mehlis" ist aus Sicht des Naturschutzes möglich. Auf den für die Bebauung vorgesehenen Flächen befinden sich ein Retentionsbecken sowie die Ausgleichs- maßnahmen des bestehenden Gewerbegebietes. Diese werden jedoch als nicht hochwertig einge- stuft und könnten verlagert werden. Ein Ausgleich dessen sowie die notwendigen baurechtlichen Verfahrensschritte wären erforderlich. Zur räumlichen Verlagerung des Gewerbegebietes am Orts-Teil "Wiggenreute" werden aus Sicht des Naturschutzes Bedenken bzgl. des Eingriffes in den regionalen Grünzug angemeldet. Durch die Verschiebung der gewerblichen Bauflächen würden Vernetzungskorridore (regionaler Grün- zug/Frischluftkorridor) tangiert. Auch aus Sicht des Naturschutzes ist die Ausarbeitung eines Ge- samtkonzeptes des GVV Mittleres Schussental dringend erforderlich und sinnvoll. Isoliert betrachtet hat die nördliche Fläche keine naturschutzfachlich relevante Bedeutung. Die be- reits im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen (G) bei "Wiggenreute" (GE 5 und 6) sind von den einzelnen Strukturen naturschutzfachlich wertvoller. Ferner müsste bei einer Verlagerung aus artenschutzrechtlicher Sicht die Feldlerche im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Ebenso wäre die Betroffenheit des an- grenzenden FFHGebietes auszuschließen. Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Bestandsaufnahme: Soweit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen, wurden diese bei der Abarbeitung der einzelnen Schutzgüter angemerkt. Prognose bei Durchführung: Im vorliegenden Planungsfall sind keine erheblichen Effekte auf Grund von Wechselwirkungen zwi- schen den einzelnen Schutzgütern zu erwarten. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 41 1.1.11 Schutzgebiete/Biotope (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 28.10.2011 des Landratsamtes Ravensburg, Naturschutz und Gewässer: Stellungnahme: Rechtliche Vorgaben aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die im Regelfall nicht überwunden werden können (mit Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Überwindung) FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Durch die Erweiterung des Bebauungsplanes ist ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet "Schussen und Schmalegger Tobel", Nr. 8123-341 - Bampfen) betroffen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind grundsätzlich die Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege insbesondere die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaft- licher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie zu berücksichtigen, § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB. Deshalb ist die Planung vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit nach § 34 BNatSchG mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Beim bestehenden Bebauungsplan wurde die FFH-Problematik noch nicht untersucht, da diese zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag. Deswegen ist auch eine Überprüfung hinsichtlich der Summationswirkung mit dem bestehenden Gebiet erforderlich. Ins- besondere ist die Beleuchtungssituation/Licht sowie die Verträglichkeit von PV-Anlagen und ande- ren Flächen mit Abstrahlung von polarisiertem Licht, zu untersuchen. Für die Prüfung, ob die Pla- nung zu erheblichen Beeinträchtigungen eines nach § 31 BNatSchG geschützten Gebiets, in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist das Formblatt zur Na- tura 2000 Vorprüfung vom Planungsträger auszufüllen. Auf das Formblatt für die Vorprüfung kann verzichtet werden, wenn eine analoge Darstellung im Umweltbericht nach § 2 a BauGB erfolgt. Wegen des Verschlechterungsverbots nach § 33 BNatSchG müssen ggf. Festsetzungen zum Insek- tenschutz getroffen werden. Es sollten insbesondere Ausführungen zu Lichtspektrum, Lampentyp, Bauweise sein. Die Flächen sind im Bebauungsplan als Flächen für Maßnahmen zum Insekten- schutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB festzusetzen. Die Festsetzung im Bebauungsplan kann über eine flächenhafte Signatur (z.B. Schraffur, Kennzeichnung analog T-Fläche etc) umgesetzt werden. In der Begründung zum Bebauungsplan kann dann auf die entsprechenden Aussagen aus der Vorprüfung oder der Verträglichkeitsprüfung verwiesen werden. Die Belange von Natura 2000- Flächen sind von der Gemeinde nicht abwägbar. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 42 Hinweis: Eine Verbesserung der Lichtemissionen im bestehenden Bebauungsplangebiet kann zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen für das Natura 2000-Gebiet führen und als Ausgleich angerechnet werden. Abwägung/Beschluss: FFH Vorprüfung § 34 BNatSchG Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Forderung zur Erarbeitung einer Natura 2000- Vorprüfung (Formblatt) wird nachgekommen. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung zur Verwendung insektenschonender Leuchtentypen und Photovoltaikanlagen aufgenommen. Zusätz- lich wird geprüft ob und in welchem Umfang auch die bestehende Außenbeleuchtung im Straßen- raum des angrenzenden Gewerbegebietes aus Gründen des Insektenschutzes modifiziert werden kann. Das bestehende Gewerbegebiet wird in der Natura 2000-Vorprüfung als Vorbelastung mit berücksichtigt. Die Ergebnisse der Natura 2000-Vorprüfung und die erforderlichen Festsetzungen werden in den Umweltbericht bzw. den Bebauungsplan integriert. Stellungnahme zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Im Umfeld des o.g. Bauleitplan befindet sich eine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotopfläche. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der be- sonders geschützten Biotope führen können, sind verboten. Abwägung/Beschluss zu Schutzgebiete, § 30 BNatSchG: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Entsprechende Ausführungen und Festsetzungen zum Schutz des Biotopes werden in den Bebauungsplan bzw. den Umweltbe- richt aufgenommen. Stellungnahme zu Umweltbericht: Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB müssen noch im Rahmen einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt werden und in einem Umweltbericht nach § 2 a BauGB beschrieben und bewertet werden. Auf die Anlage zum BauGB wird verwiesen. Eine endgültige Stellungnahme kann erst nach Vorlage einer entsprechenden Abarbeitung erfolgen. Abwägung/Beschluss zu Umweltbericht: Der Hinweis, dass die endgültige Stellungnahme erst nach Vorlage des Umweltberichtes erfolgen kann, wird zur Kenntnis genommen.Im Rahmen der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs wird ein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB erarbeitet. Dieser wird im Rahmen der förmlichen Be- teiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB den Beteiligten Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 43 vorgelegt. Die Empfehlungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und berücksich- tigt. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Naturschutzes Gegen die Bauleitplanung und auch die Ausgleichsmaßnahme am NSG Schenkenwald werden keine Bedenken erhoben. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Natura 2000 Gebiet "Schussenbecken und Schmalegger Tobel (Bampfen)", § 31, 33, 34 BNatSchG. Die Natura 2000 Vorprüfung vom 13.05.2014 ist inhaltlich in Ordnung. Für die unter Punkt 6 der Vorprüfung getroffenen Annahmen sind notwendige und geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan aufzunehmen. Die Vorprüfung liegt unterzeichnet als Anlage bei. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Verwendung insektenschonender Leuchtmittel und Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist bereits durch eine Festsetzung gesichert. Der Austausch weiterer 25 Stra- ßenlampen in Nachbarschaft zum Plangebiet kann auf Grund der Lage außerhalb des Geltungsbe- reiches des Bebauungsplanes nicht festgesetzt werden, wird von der Gemeinde aber zugesichert und zeitnah, voraussichtlich noch im laufenden Kalenderjahr umgesetzt. Die Auflagen zur Entwäs- serung wurden so mit dem Sachgebiet Gewässerschutz des Landratsamtes Ravensburg abgestimmt. Sie werden in dieser Form Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis und sind somit hinreichend gesichert. Weitere Festsetzungen im Bebauungsplan sind insofern nicht erforderlich. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 44 Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB): Im Westen und Norden erstrecken sich in einem Mindestabstand von etwa 500 m zum Plangebiet Teilflächen des FFH-Gebietes "Schussenbecken und Schmalegger Tobel" (Nr. 8323341). Es handelt sich dabei um den "Bampfen" mit seinen Gewässerrandstreifen sowie das dahinter angrenzende "Föhrenried". Im Rahmen der Umweltprüfung wurde gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG eine Vorprüfung zur Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutzgebieten des europäischen Verbundsystems Na- tura 2000 durchgeführt. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des oben genannten FFH-Gebietes sind demnach nicht zu erwarten (siehe FFH-Vorprüfung vom 26.04.2013). Eine weitere Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG ist nicht erforder- lich. Unmittelbar westlich des Plangebietes, auf dem Grundstück des Umspannwerkes, befindet sich das gem. § 32 NatSchG BW geschützte Biotop "Hecken beim Umspannwerk westlich Schachen" (Nr. 181234360447). Ein weiteres geschütztes Biotop befindet sich etwa 230 m nordöstlich des Plangebietes ("Eschengehölz westlich Schachen", Nr. 181234367020). Durch umfangreiche Maß- nahmen zur Vermeidung und Minimierung können die Beeinträchtigungen minimiert werden, so dass eine erhebliche Beeinträchtigung der Biotope nicht zu erwarten ist (ausführliche Erläuterung siehe Punkt 1.1.2 "Schutzgut Arten und Lebensräume; Biologische Vielfalt"). Wasserschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. 1.1.12 Darstellungen sonstiger Pläne (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. g BauGB): Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Umweltbericht gem. § 2a BauGB in der Fassung vom 22.10.2014: Regionalplan: Nach dem Regionalplan der Region Bodensee-Oberschwaben sind regionalplanerische Aussagen bzw. Festlegungen nicht berührt. Flächennutzungsplan: Die Gemeinde Baindt verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan (Fassung vom 11.12.2004). Die überplanten Flächen werden hierin überwiegend als gewerbliche Bauflächen (Planung) dargestellt. Im Osten, zum bestehenden Gewerbegebiet hin, ist ein Streifen als Orts- randeingrünung, im Südwesten ein siedlungsnaher Bereich, in dem bevorzugt ökologischer Aus- Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 45 gleich stattfinden soll, dargestellt. Der Bebauungsplan konkretisiert diese Vorgaben durch Festset- zung eines Gewerbegebietes (GE) sowie öffentliche Grünflächen im Osten, Süden und Westen. Da die Zielrichtung des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes gewahrt bleibt, dessen Darstellung dar- über hinaus nicht parzellenscharf ist, kann die Abgrenzung als aus dem Flächennutzungsplan her- geleitet angesehen werden. Das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist damit erfüllt. Landschaftsplan: Der Landschaftsplan des Gemeindeverbandes Mittleres Schussental vom Mai 1982 stellt den über- planten Bereich sowohl im Bestand als auch im Entwicklungsziel als landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan beinhaltet jedoch ein aktuelleres land- schaftsplanerisches Entwicklungskonzept (Plan Nr. 9.1. "Nordraum" vom 31.10.2003). Der über- plante Bereich wird hierin überwiegend als geplanter Gewerbestandort dargestellt. Diese aktuellere Vorgabe wird durch den Bebauungsplan umgesetzt. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 46 2 Berücksichtigung der sonstigen Belange auf Grund der Ergebnisse der Öf- fentlichkeits- und Behördenbeteiligung 2.1 Die sonstigen Belange wurden bei der 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungspla- nes "Gewerbegebiet Mehlis" wie folgt berücksichtigt: 2.1.1 Erschließungsplanung: Vorliegende Erkenntnisse bzw. Stellungnahmen mit Berücksichtigung bzw. Abwägung des Gemeinderates Baindt: Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 10.10.2011 der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Wir bitten, die Verkehrswege so an die vorhandenen umfangreichen Telekommunikationslinien der Telekom anzupassen, dass diese Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Aus- gabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht be hindert werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Netz- produktion GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 47 Abwägung/Beschluss: Der Verlauf der Telekommunikationslinien der Telekom ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage der Telekommunika- tionsleitungen erfolgen, werden diese mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Auf Ebene der Bauleitplanung werden Trassen für die Versorgungsleitungen in öffentlichen Ver- kehrsflächen nicht festgesetzt; diese werden im Rahmen der Bauausführung berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Vorschriften zu den Baumpflanzungen sowie der Kontaktaufnahme zur Telekom im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen des Gebietes. Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 19.10.2011 des Bürgermeisteramtes Baienfurt: Stellungnahme: Die erneute Planungsabsicht der Gemeinde Baindt überrascht angesichts des gemeinsamen Wil- lens, bei der Erschließung und Vermarktung neuer gewerblicher Flächen interkommunal zusam- menarbeiten zu wollen. Einerseits ist verständlich, dass die Gemeinde Baindt für ihre örtlichen Gewerbebetriebe Gewerbeflächen anbieten möchte. Andererseits sollte angesichts der immer knap- per werdenden Bauflächen an dem Ziel festgehalten werden, in diesem Bereich gemeinsame Lö- sungen anzustreben. Die Planungsfläche liegt sehr nah am möglichen Straßenanschluss an die B 30 neu, würde also bei einer Realisierung dieses Knotens einen direkten Erschließungsvorteil erfahren. Die gewerbli- chen Flächen sollten deshalb den kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten mittra- gen. Ein Finanzierungsbeitrag über den Grundstückskaufpreis wäre somit angebracht. Des Weiteren sei der Hinweis erlaubt, dass derzeit auf dem ehem. Stora Enso Gelände eine ca. 27 ha große Gewerbebrachfläche für eine Wiederansiedlung von Gewerbebetrieben vorbereitet wird. Das Be- bauungsplanverfahren hierfür wurde eingeleitet und soll Ende 2012 abgeschlossen werden. Bevor auf der "grünen Wiese" Firmen neu angesiedelt werden, sollte zuerst auf Innenbereichsflächen wie dem ehem. Stora Enso Gelände zurückgegriffen werden. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Gemeinde Baindt verfügt seit Jahren über keine freien Bauplätze in einem Gewerbegebiet. Baindter Unternehmen suchen Gewerbeflächen in ihrem Heimatort. Mit der Erweiterung des beste- henden Gewerbegebiets Mehlis sollen gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten vornehmlich für ortsansässige Unternehmen geschaffen werden. Die zur Überplanung anstehende bisherige Aus- gleichsfläche bedingt einen doppelten Ausgleich und eine aufwändige Verkehrserschießung. Mit nennenswerten Nettoerlösen für diese ca. 1,5 ha Gewerbeflächen ist nicht zu rechnen. Eine größere gewerbliche Entwicklung im Bereich Niederbiegen-Mehlis wird nur interkommunal und erst nach der Vermarktung der ca. 27 ha großen Stora Enso Flächen möglich sein. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 48 Behördenunterrichtungs-Termin vom 26.09.2011 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, schriftliche Stellung- nahme vom 26.10.2011 der EnBW Regional AG, Stuttgart: Stellungnahme: Unsere Stellungnahme vom 30.10.2006 zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Mehlis Erweite- rung" hat weiterhin Gültigkeit. Eine Briefablichtung dieser Stellungnahme fügen wir bei. Gegen den erforderlichen Umfang- und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung haben wir keine Bedenken oder Anregungen vorzubringen. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. (Stellungnahme vom 30.10.2006: "Über den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet "Mehlis Erweiterung" führen unsere vorgenannten Leitungsanlagen. Die Leitungsachsen sowie die Schutzstreifen unserer Leitungsan- lagen sind aus beigefügten Plänen ersichtlich. [Anlage 2] Der Schutzstreifen unserer 20-kV-Erdkabelleitung beträgt je 1,0 m rechts und links der Kabelachse. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes bitten wir, unsere Leitungsanlagen einschließlich der Schutz- streifen nach Ziffer 8 und 15.5 der PlanzV 90 als Hauptversorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) darzustellen. Auf dem Schutzstreifen ist sowohl im Plan- als auch im Textteil das Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festzusetzen. Im Text zum Bebauungsplan bitten wir aufzunehmen, dass innerhalb der mit Leitungsrecht bezeichneten Fläche eine Bebauung nicht und eine andere Nutzung nur in beschränkter Weise im Einvernehmen mit uns zulässig ist. Sollte die Festsetzung des Leitungsrechts nicht möglich sein, und muss die Leitung bei der Durchführung des Bebauungsplanes geändert werden, so hat sich der Veranlasser entsprechenden bestehenden Verträgen an den Änderungskosten zu beteiligen. Ferner ist im Bebauungsplan in geeigneter Weise aufzunehmen bzw. festzusetzen, dass im Nahbereich des Umspannwerkes Baindt Gewerbebetriebe und sonstige Anlagen, die durch Explosionen oder die Frei- setzung größerer Mengen brennbarer, explosionsartiger, giftiger oder korrosiver Stoffe, das Umspannwerk oder dessen Betrieb z.B. auch durch Staubentwicklung gefährden können, nicht zulässig sind. Als Anlage haben wir ergänzend ein Informationsblatt über Auswirkungen, die im Nahbereich von Freilei- tungen auftreten können, beigefügt. Abschließend bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen.") Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verlauf der 20-kV-Erdleitung ist der Gemeinde Baindt bekannt. Ob an deren Lage festgehalten werden soll, wird geprüft. Sollte keine Änderung der Lage des 20-kV-Kabels erfolgen, wird dieses mit einem Schutzstreifen und einem Leitungsrecht versehen. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 49 Stellungnahme vom 23.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der TWS Netz GmbH, Ravensburg: Stellungnahme: Auf dem Gebiet Mehlis und in dessen Randbereich verläuft eine Gasmitteldruckleitung. Die Leitungstrasse muss für die Betriebs- und Instandsetzungsarbeiten zugänglich sein. Der Schutz- streifen muss von Überbauungen und Bäumen freigehalten werden. Die Lage der Gasleitungen und die erforderlichen Schutzstreifen sind im Bestandsplan der Gasversorgung eingezeichnet (siehe An- lage 1). Das Bepflanzen einer Leitungstrasse mit tiefwurzelnden Bäumen und Sträuchern ist nur mit einem lichten Abstand von mindestens 2,5 Meter zwischen Stamm und Versorgungsleitung. Die TWS Netz GmbH beabsichtigt im Zuge der Gesamterschließung das oben genannte Wohngebiet bei Bedarf mit Erdgas zu versorgen. Die Ausführung erfolgt im Zuge der Gesamterschließung. Wir bitten um weitere Beteiligung am Verfahren, um die Versorgungsmöglichkeit oder evtl. not- wendige Netzbaumaßnahmen im Einzelnen zu klären. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Erdgasleitung ist bereits im Bebauungsplan enthalten. Bisher wurde jedoch davon ausgegan- gen, dass sie von der EnBW betrieben wird. Nach telefonischer Rücksprache mit der TWS Netz GmbH sowie der EnBW am 02.06.2014 wird die Erdgasleitung von der TWS Netz GmbH betrieben. Die Festsetzung zur Erdgasleitung wird entsprechend korrigiert. Stellungnahme vom 28.04.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Netze BW GmbH, Biberach: Stellungnahme: Unsere bisherigen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gelten weiterhin. Um die Versorgung des Gewerbegebietes mit Strom sicherzustellen, benötigen wir eine neue Umspannstation. Ein mögli- cher Standort im Lastschwerpunkt wäre im Bereich des Wendehammers. Wir bitten Sie, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Im Planteil des Bebauungsplanes ist nördlich des Wendehammers bereits eine Fläche für Versor- gungsanlagen für Elektrizität (Trafostation) vorgesehen. Im Textteil wird diese noch aufgenommen. Stellungnahme vom 02.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Kabel BW GmbH, Kassel: Stellungnahme: Im Planbereich befinden sich keine Versorgungsanlagen der Kabel BW GmbH. Deshalb haben wir keine Einwände gegen die o. a. Planung. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 50 Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 14.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Deutschen Telekom Technik GmbH, Donaueschingen: Stellungnahme: Das Untersuchungsgebiet wurde von einem Ingenieurbüro in Bad Wurzach zur Erschließung ange- kündigt. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind eingeleitet und stehen zur Absprache bereit. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere planende Abteilung Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 32, PB 6 in 88212 Ravensburg, Gartenstraße 107. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Baienfurt: Stellungnahme: Das o.g. Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Baindt haben wir dem Gemeinderat am 13.05.2014 vorgestellt. Bereits im Jahr 2011 hatten wir zu der Bebauungsplanänderung bzw. - erweiterung Stellung bezogen, auf die wir an dieser Stelle nochmals verweisen möchten. Aus unserer Sicht ist nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung anzustreben. Wir bedauern es sehr, dass wir keine Einigung dahingehend finden können, dass die neuen gewerbli- chen Flächen einen kommunalen Finanzierungsanteil am Anschlussknoten an die B30 neu mittra- gen. Sollte dieser Anschlussknoten an die 30 neu kommen, erfahren diese Gewerbegrundstücke einen nicht unerheblichen Standortvorteil. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Baindt strebt nach wie vor eine interkommunale Gewerbeentwicklung im Bereich "Niederbiegen Nord" an. Da momentan noch nicht geklärt ist, ob der Anschlussknoten an die B 30 neu überhaupt gebaut wird, ist ein Finanzierungsanteil der geplanten Erweiterungsflächen im Bereich "Mehlis" nicht durchsetzbar. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Erweiterungsflächen des Gewerbegebietes "Mehlis" hauptsächlich für die Baindter Handwerkerschaft vorgesehen sind. Bis dato sind bereits fünf Inte- ressenten aus der Gemeinde Baindt registriert. Gemeinde Baindt Zusammenfassende Erklärung zur 5. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Mehlis" und die örtlichen Bauvorschriften hierzu zur Fassung vom 22.10.2014 Seite 51 Stellungnahme vom 15.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Regierungspräsidiums Tübin- gen, Archäologische Denkmalpflege: Stellungnahme: Belange des Straßenbaus, Referat 45. Die straßenrechtliche Belange werden vom Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wahrgenommen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Der Verweis auf das Landratsamt Ravensburg, Straßenbauamt wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme vom 16.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 des Landratsamtes Ravensburg, Sachgebiet Naturschutz: Stellungnahme: Zur Verbesserung der Emissionen aus dem Gewerbegebiet ist es sinnvoll, sämtliche neu zu bauen- den Gebäude an das bestehende Erdgasnetz anzuschließen. Abwägung bzw. Berücksichtigung: Gewerbegebiet "Mehlis" wird mit Erdgas versorgt. Es wird ein Hinweis aufgenommen Das beste- hende, dass die geplanten Gewerbebetriebe ebenfalls von dem Anschluss an das Erdgasnetz Ge- brauch machen sollten. Stellungnahme vom 07.05.2014 zur Fassung vom 04.04.2014 der Gemeinde Bain