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Zuletzt geändert: 04.03.2024
02_Inforeihe_Energiedialog.pdf

Die Flächen im Altdorfer Wald gehören dem Land Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker war am 11. Okto- ber 2023 beim dritten Treffen der Dialoggruppe zu Gast. Dieser Besuch war ein ausdrücklicher Wunsch der sieben Gemeinden. Die Ministerin erläuterte die Sichtweise der Landesregierung und beantwortete Fragen. Zu Beginn der Sitzung konnten sich die Ini- tiativen vorstellen und ihre Anliegen an die Landes- regierung formulieren. Welche Rolle spielt die Landesregie- rung beim geplanten Windpark? Es ist der politische Wille der amtierenden Landesregie- rung die Energiewende umzusetzen und somit auch den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben. Des- halb startete 2021 unter anderem die sogenannte „Ver- marktungsoffensive“, die landeseigene Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitstellte. Teil dieser landes- weiten Ausschreibungen von ForstBW war auch der Alt- dorfer Wald. Die Fläche ist aus Sicht der Landesregierung für die Windenergienutzung geeignet: Es handelt sich um eine zusammenhängende Fläche mit ausreichend Wind und Abstand zur Wohnbebauung. Es ist der Landesregierung gleichzeitig ein Anliegen, dass wichtige Fragestellungen rund um das Projekt erörtert und lokale Anspruchsgruppen eingebunden werden. Mit dem Energiedialog unterstützt die Landesregierung aktiv eine sachliche Debatte vor Ort, um eines der wichtigen Zu- kunftsthemen voranzutreiben. Ministerin Thekla Walker legte dar: Die Landesregierung hat weder direkten Einfl uss auf die Auswahl der Projekt- entwickler, noch auf die Ausweisung der Flächen im Re- gionalplan, noch auf die Genehmigung des Windparks. Dies sind unterschiedliche Verfahren, die nach festen beziehungsweise gesetzlichen Kriterien geprüft und von unterschiedlichen Behörden geführt werden. Wie passen Naturschutz und Wind- park zusammen? Die Ministerin machte deutlich, dass es aus Sicht der Landesregierung Natur- und Klimaschutz nur mit einer erfolgreichen Energiewende geben könne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien habe daher eine hohe Priori- tät überall in Baden-Württemberg – nicht nur im Altdorfer Wald, auch wenn das ein besonders wichtiges Projekt im Land sei. Thekla Walker betonte gegenüber der Dialoggruppe, dass sie auch Ministerin für Naturschutz sei. Der Schutz des Na- turraums Altdorfer Wald gehöre damit genauso zu ihren Aufgaben. Der Erhalt des Altdorfer Waldes sei auch ihr wichtig – und der Ausbau grüner Stromerzeugung daher umso notwendiger, schlussfolgerte Walker. Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Was hat die Region von dem Windpark? Von den Windenergieanlagen könnte die ganze Region profi tieren, erläuterte die Umweltministerin: Je erzeug- te Kilowattstunden erhalten die umliegenden Kommu- nen 0,2 Cent, immerhin bis zu 32.000 € pro Anlage pro Jahr. Darüber hinaus könnten partizipative Betreiber- modelle zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generieren. Die Verfügbarkeit von regenerativer Energie sei auch ein Standortvorteil. Und nicht zuletzt könne der Windpark rechnerisch den gesamten Strombedarf des Landkreises Ravensburg decken. Wird der Altdorfer Wald ein intakter Wald bleiben? Mitglieder der Dialoggruppe äußerten die Sorge, dass die Windenergieanlagen zu viele Schneisen in den Wald schneiden und diesen schädigen könnten. Ministerin Wal- ker zeigte Verständnis für die Sorge um Natur und Heimat. Ihrer Ansicht nach sei die Verhältnismäßigkeit bei diesem Projekt gegeben. Der Altdorfer Wald wird ein Erholungsort bleiben, sagte sie gegenüber der Dialoggruppe. Der Kampf gegen den Klimawandel sei ein Wettlauf gegen die Zeit. Alle verfügbaren und geeigneten Flächen müssten daher jetzt genutzt werden. Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 2 | Rolle und Sichtweise der Landesregierung “Auch mir ist es ein Anliegen den Altdorfer Wald zu erhalten. Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Was ist mit dem Schutz des Trinkwassers in der Region? Einstimmig verlangte die Dialoggruppe, dass von den Windenergieanlagen keine Gefahr für das Trinkwasser ausgehen dürfe. Die Umweltministerin verwies auf die hydrogeologischen Gutachten, welche bereits beauftragt wurden. Der vorsorgliche Grundwasserschutz muss vom Projektentwickler nachgewiesen werden und wird im Ge- nehmigungsverfahren geprüft. Zuständig für das Verfah- ren ist das Landratsamt Ravensburg. Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Das Land Baden-Württemberg als Mitglied der Dialoggruppe? Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister forderten, dass eine Vertretung des Landes fest in den Dialog ein- gebunden werde. Die Ministerin sagte eine regelmäßi- ge Begleitung der Dialoggruppe durch das Land zu. Sie stellte fest, dass der Energiedialog um den Altdorfer Wald wichtige Arbeit leiste, dies gelänge nur mit dem Engage- ment der Kommunen und ihrer lokalen Akteurinnen und Akteure. Sie stellte in Aussicht, nicht das letzte Mal im Zusammenhang mit dem geplanten Windpark selbst vor Ort gewesen zu sein. Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ “ Das Land muss hier mit am Tisch sitzen! Bürgermeister Peter Müller (Wolfegg) am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Wir waren nicht zum letzten Mal hier! Thekla Walker am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Der Altdorfer Wald ist ein besonderer Naturraum mit einzigartigem Trinkwasser. Roland Seyboldt, vom Verein Altdorfer Wald am 11.10.2023, bei der Sitzung der Dialoggruppe in Waldburg “ Gruppenfoto der Dialoggruppe mit Umweltministerin Walker in der Mitte © Forum Energiedialog Baden-Württemberg[mehr]

Dateityp: PDF-Dokument
Dateigröße: 899,20 KB
Verlinkt bei:
    Zuletzt geändert: 23.11.2023
    Amtsblatt_Artikel_Blackout_12.22.pdf

    Was bei einem langanhaltenden Stromausfall zu tun ist Auch wenn ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall in Deutschland derzeit als äußerst unwahrscheinlich gilt, so gibt es doch einige Vorkehrungen, die von der Bevölkerung selbstständig zu treffen sind. Die Sicherstellung der Versorgung mit Essen und Trinken sowie die ergänzende Notfallvorsorge sind Aufgaben und zugleich Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Ein Grund zur Beunruhigung besteht hier allerdings nicht, sondern ist derzeit als eine Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Was ist ein Blackout? Ein Blackout ist ein langanhaltender und flächendeckender Stromausfall, der zu weitreichenden Ausfällen der Infrastruktur in einer Region über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden führt. Von Ausfällen betroffen sind in einem solchen Fall unter anderem: • elektrische Beleuchtung, • Heizung, • Telefon, Mobilfunknetz und Internet, • Kühlschrank und Gefriertruhe, • Wasserver- und Abwasserentsorgung, Besonderheit bei der Wasserversorgung in der Gemeinde Baindt: Laut unserem Ingenieurbüro Schranz und Co. sind wir in der glücklichen Lage, das durch die Druckverhältnisse (Gefällelage) unsere Wasserversorgung ohne Stromzufuhr weiter betrieben werden kann. • Tankstellen und Geldautomaten/Kassensysteme. Woran erkenne ich einen Blackout? In den ersten Minuten stellt sich ein Blackout wie ein normaler Stromausfall dar. Elektrische Geräte und das Licht funktionieren nicht. Ein Blick in den Sicherungskasten verrät keine Unregelmäßigkeiten. Der Stromausfall wurde nicht durch eine Überlastung oder einen Kurzschluss in der eigenen Wohnung ausgelöst. Auch in der Nachbarschaft gibt es keinen Strom. Ein Blackout hält mehrere Stunden, Tage oder sogar Wochen an. Ist die Stromversorgung in weiten Teilen unterbrochen, informieren Behörden die Bevölkerung per Radio, Lautsprecherhinweise und - soweit es noch möglich ist - über die Warn-App NINA. Wichtige Rufnummern im Notfall Feuerwehr, Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Rechtliche und inhaltliche Hinweise: Die Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen durch das Landratsamt Ravensburg, Stabsstelle für Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement und ergänzend durch die Gemeindeverwaltung Baindt erarbeitet. Rechtliche Ansprüche können hierdurch daher nicht abgeleitet werden. Ansprechpartner der Gemeinde Baindt zum Thema Notfallvorsorge ist: Florian S. Roth Klimakoordinator Tel. Nr.: 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Weitere wichtige Tipps und Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) unter www.bbk.bund.de sowie www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de http://www.schritt-fuer-schritt-krisenfit.de/ Wie bereite ich mich auf einen Blackout vor? Auf einen Blackout kann man sich sehr gut vorbereiten. Sich auf eine Notsituation vorzubereiten, liegt in der eigenen Verantwortung! Folgende Fragestellungen unterstützen die Planung: • Sind Vorräte angelegt, um mind. 10 Tage ohne Einkaufen überstehen zu können (Lebensmittel, Wasser, Hygieneartikel, Medikamente, etc.) • Gibt es eine ausgedruckte / handschriftliche Liste mit den wichtigsten Telefonnummern? • Sind Akkus (Laptop, Mobiltelefon, Telefon) geladen? Liegen Ersatzakkus, solarbetriebene Batterieladegeräte oder gar Powerbanks bereit? • Ist ausreichend Bargeld vorrätig? • Gibt es ein stromunabhängiges Radio (Batterie, Kurbel)? • Gibt es einen vollständigen Erste-Hilfe- Kasten? • Sind die Medikamentenvorräte aufgefüllt? • Sind stromunabhängige Leuchtmittel vorhanden (Kerzen, Taschenlampe)? • Ist eine Ersatzkochgelegenheit (Holz, Gaskocher) vorhanden? • Gibt es alternative Strom- und Heizquellen? • Ist die Abwasserversorgung stromabhängig? • Können die Haustiere versorgt werden? Wie verhalte ich mich während eines Blackouts? Ruhe bewahren und auf die Gesundheit achten! Hier eine kurze Checkliste zum richtigen Verhalten bei Blackouts. Die Liste kann an die persönliche Situation angepasst werden. Maßnahmen für zu Hause • Keine Notrufnummern anrufen, wenn nicht wirklich ein Notfall vorliegt! Sonst können lebenswichtige Notrufe blockiert werden! • Alle elektrischen Geräte ausschalten, die gerade in Verwendung waren bzw. Netzkabel ausstecken (z. B. Herd). Eine Leuchte eingeschaltet lassen, damit bemerkt wird, sobald wieder Strom da ist. • Radio auf UKW (FM) einstellen, um Informationen zu erhalten und regelmäßig zur vollen Stunde einschalten. • Licht- und Wärmequellen überprüfen und bereitlegen. • Sorgsam mit Wasser umgehen und eventuell noch ein paar Behältnisse befüllen (Badewanne, Eimer). • Abfall möglichst vermeiden und in Müllsäcken sammeln. • Rasch verderbliche Lebensmittel primär verbrauchen oder – wenn möglich – verarbeiten. • Ist eine Holzzentralheizung vorhanden, darauf achten, dass es zu keiner Überhitzung kommt. • Tiefkühlgeräte im Auge behalten und auf einen möglichen Flüssigkeitsaustritt achten. Tücher hierfür bereitlegen. • Falls vorhanden, eigene Notstromversorgung vorbereiten. • Gehören Haustiere zum Haushalt, auf deren Bedürfnisse achten, z. B. Wärme- bzw. Sauerstoffzufuhr bei Aquarien. • Wer nicht für wichtige Aufgaben (Infrastruktur, Feuerwehr, Hilfsorganisationen etc.) benötigt wird, bleibt zu Hause bzw. in seinem Wohnumfeld. Maßnahmen im direkten Umfeld • Nachbarn auf Stromausfall bemerkbar machen. Zutritt zum Wohnobjekt organisieren, da die Klingelanlage ohne Strom nicht funktioniert. • Überprüfen, ob es pflegebedürftige Menschen im Umfeld gibt, die nun nicht mehr versorgt werden. Nachbarschaftshilfe organisieren und bestmöglich „gestrandeten” Menschen helfen. • Erste-Hilfe-Kenntnisse auch in der Nachbarschaft anbieten. • Achtsam bleiben! Dinge, die nicht in Ordnung sind (z. B. der Austritt von Kanalabwässern, Feuer, Kriminalität) sofort bei den Notfallmeldepunkten anzeigen. • Niemals sich selbst in Gefahr begeben! Was muss ich beachten, wenn der Strom wieder fließt? • Wichtige Geräte (z. B. Heizung, Kühlschrank) auf Funktionsfähigkeit prüfen und wieder einschalten. Alle anderen Geräte zunächst ausgeschaltet lassen, sonst droht ein erneuter Zusammenbruch. • Weiterhin Informationen über Radio/Warn- App abwarten und befolgen. So wenig wie möglich telefonieren. • Wer nicht für den Wiederanlauf der Infrastruktur dringend benötigt wird, bleibt noch zu Hause bzw. im Wohnumfeld. • Ressourcen sparen! Die Versorgung mit Medikamenten, Lebensmitteln und Treibstoff funktioniert weiterhin nur eingeschränkt bzw. läuft erst langsam wieder an. • Nachbarschaftshilfe ist weiterhin sehr wichtig. Hilfe anbieten, wo es möglich ist. • Einkäufe werden – wenn überhaupt – zunächst nur mit Bargeld möglich sein.[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
    Dateigröße: 213,82 KB
    Verlinkt bei:
      Zuletzt geändert: 01.12.2022
      Klimaspartipp_Januar_2024.pdf

      Klima-Spartipp des Monats Januar: Aus ist In! In diesem Sinne geht es darum, dass elektronische Geräte nur eingeschaltet sind, wenn diese wirklich benutzt werden. Energie sparen ist einer der Trends der vergangenen Jahre und wird dies auch in Zukunft sein, daher der marketinghafte Slogan dieses Tipps. In der Praxis gibt es allerdings oftmals eine Barriere, die einen am Ausschalten von Geräten hindert. Frei nach einem berühmten Zitat der Filmgeschichte: Die Macht der Gewohnheit sei mit dir. Nicht selten laufen die kleinen und großen „Stromfresserchen“ des Alltags allein aus Gewohnheit und nicht, weil diese gerade benutzt werden. So lohnt es sich manchmal durchaus zu hinterfragen, ob beispielsweise der Fernseher wirklich laufen muss, wenn eigentlich gerade was anderes gemacht wird. Auch im Büro, ist`s oftmals so, dass mehrere Bildschirm‘ sind an, obwohl man einen nur gebrauchen kann. Um dieses alltägliche Hamsterrad der Gewohnheit zu durchbrechen, ist es ganz hilfreich, sich immer wieder die eine Frage zu stellen, die bereits Shakespeare in seinem berühmten literarischen Werk Hamlet vor langer Zeit ganz ähnlich stellte: An sein oder nicht an sein, das ist hier die Frage? Wer sich diese Frage regelmäßig stellt und mit einem klaren ja oder nein beantworten kann, hat ein blütenreines Gewissen und erzielt diese Reinheit, ganz ohne die fantastischen Versprechen der Wunderwaschmittel aus der Werbung. Zudem kann damit an der richtigen Stelle gespart werden, nämlich beim Energieverbrauch. Mit folgendem Satz, lässt sich gut merken, was alle aktuell nicht benötigten elektronischen Gerätschaften stets sein sollten: Aus, aus, aus, das Gerät ist aus! Übrigens gilt die Sache mit dem Ausschalten auch für Fahrzeuge. Werden diese nicht gefahren, also beispielsweise beim Warten auf jemanden, ist der Motor ebenfalls auszuschalten. Dies vermeidet unnötige Verbräuche und Emissionen. Ganz nebenbei ist ein unnötig laufender Motor nach StVO nicht erlaubt, weshalb hier gar ein Bußgeld fällig werden kann. Florian S. Roth Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg Koordinator für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung - gefördert durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW Mobil: 0157 80661690 klima@b-gemeinden.de[mehr]

      Dateityp: PDF-Dokument
      Dateigröße: 83,66 KB
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        Zuletzt geändert: 19.01.2024
        Flyer_Eigentümerwechsel_von_Grundbesitz_nach_dem_01.01.2022.pdf

        Wichtige Information zur Grundsteuerreform Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022 Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die grund- steuerliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Daraufhin haben Bund und Länder im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet; diverse landesrechtliche Ab-weichungen folgten. Alle Eigentümer von Grundbesitz müssen danach eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die elektronischen Formulare zur Erklärungsabgabe werden ab dem 01.07.2022 bereitgestellt. Die Abgabefrist endet am 31.10.2022. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung von Grundbesitz ab 2022 ergeben sich Besonderheiten, die nachfol- gend erläutert werden. Erklärungsabgabe durch den Veräußerer Zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt ist verpflichtet, wer zum Stichtag 01.01.2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Eine Veräußerung des Grundbesitzes nach dem 01.01.2022 lässt diese Pflicht des (dann ehemaligen) Eigentümers unberührt. Auf Grundlage der erklärten Angaben ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert des Grundstücks sowie den Grundsteuermessbetrag. Die vom Finanzamt ausgegebenen Bescheide (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) erhält ebenfalls der Erklärungspflichtige und damit der Veräußerer des Grundbesitzes. Zahlung der Grundsteuer durch den Erwerber Auf Basis der Feststellungen des Finanzamtes berechnet die Kommune die neue Grund- steuer, die ab dem Jahr 2025 erhoben wird. Bis dahin ist die Grundsteuer nach alter Rechts- lage zu zahlen. Beachten Sie bitte, dass im Jahr des Verkaufs der Verkäufer als bisheriger Eigentümer von der Gemeinde noch für die gesamte Jahres-Grundsteuer herangezogen wird. Erst in dem auf das Jahr des Verkaufs folgenden Kalenderjahr wird der Erwerber des Grundbesitzes für die Grundsteuer herangezogen. Der Inhalt sowie die Berechnungen der Grundlagenbescheide werden nur dem bisherigen Eigentümer bekannt gegeben. Sie haben auch gegenüber dem zukünftigen Eigentümer, dem Erwerber, Gültigkeit und dienen der Berechnung der Grundsteuerzahlungsverpflichtung ab dem Jahr 2025. Zur Kenntnisnahme der durchgeführten Wertermittlung sollte sich der Er- werber diese Bescheide vom bisherigen Eigentümer (in Kopie) übergeben lassen. Hinweis: In Hessen werden im Bereich des Grundvermögens entsprechende Bescheide über eine Neuveranlagung mit Wertermittlung an den Erwerber ausgegeben. Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie unter grundsteuerreform.de. http:grundsteuerreform.de[mehr]

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          Zuletzt geändert: 12.09.2022
          Hilfedienste für Senioren

          Hilfeleistung für Senioren mit dem DRK Kreisverband Ravensburg Hier finden Sie die verschiedenen Angebote für Senioren des DRK Kreisverbandes Ravensburg e.V. DRK Das DRK bietet einen Hausnotruf an, der im Notfall durch einen Knopfdruck eine direkte Verbindung zur Notruf-Zentrale herstellt. Der Mobilruf des DRK ermöglicht Sicherheit mit Satelliten-Ortung und 24-Stunden-Notfallmanagement für unterwegs. Der Menüservice „Essen auf Rädern“ des DRK bringt täglich eine heiße Mahlzeit in die Wohnung. Mit den Bewegungsprogrammen des DRK kann die eigene Gesundheit erhalten und verbessert werden. Betreutes Reisen mit dem DRK bedeutet Organisation und Betreuung von Anfang an. Mit dem Aktivierenden Hausbesuch wird die Seniorengymnastikstunde sozusagen von der Sporthalle ins Wohnzimmer verlegt.[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Wirtschaftsverbund

          Wirtschaftsverbund Baienfurt-Baindt e.V. Der WWB ist die Interessenvertretung der Selbstständigen seit dem 18.10.2002. Der WBB geht hervor aus dem GHB in Baienfurt. Auf einer außerordentlichen Sitzung wurde an dem obigen Datum beschlossen sich mit Baindt zu einer neuen, größeren Interessenvertretung der Selbstständigen und Unternehmen zusammenzuschließen. Der WWB ist die Interessenvertretung von 130 Unternehmen aus dem nördlichen Schussental, das durch die beiden Gemeinden Baienfurt und Baindt dargestellt wird. Die Mitglieder sind in den Branchen Industrie, Handwerk, Dienstleistungen, Gastronomie und Handel tätig. Der Verbund fördert die Entwicklung wirtschaftlicher und kommunaler Interessen seiner Mitglieder in unserer Region. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des WBB .[mehr]

          Zuletzt geändert: 04.03.2024
          Formulare Standesamt Baindt

          Ehefähigkeitszeugnis - Ausstellung beantragen[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Formulare Standesamt Baindt

          Eheurkunde - Ausstellung beantragen[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024
          Altersvorsorge und Ruhestand

          Sie möchten sich bewusst auf den Ruhestand vorbereiten? Hier haben wir die wichtigsten Aspekte dieses neuen Lebensabschnitts für Sie zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihrer Rentenversicherung.[mehr]

          Zuletzt geändert: 16.01.2024

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