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Eingliederungshilfe_01_2026.pdf

Eingliederungshilfe (m/w/d) für Kinder an der Klosterwiesenschule oder im Kindergarten in Baindt Die Gemeinde Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet auf ihrem Bildungscampus mit der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Dort werden Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf gemeinsam begleitet und gefördert. Zur Unterstützung einzelner Kinder suchen wir engagierte und zuverlässige Eingliederungshilfen. Beginn ist ab sofort. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.08.2026 im Rahmen einer bewilligten Eingliederungshilfe befristet. Eine Verlängerung ist bei weiterem Bedarf möglich. Der Beschäftigungsumfang beträgt zwischen 15 und 25 Stunden pro Woche. Deine Aufgaben: Als Eingliederungshilfe begleiten Sie ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf im Schul- oder Kitaalltag. Sie unterstützen das Kind dabei, am gemeinsamen Lernen und Spielen teilzunehmen und geben Orientierung, Struktur und Sicherheit. Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere • Unterstützung im Unterricht oder in der Kita • Begleitung bei Gruppenaktivitäten und Pausen • Hilfe bei Strukturierung und Orientierung • Unterstützung bei der sozialen Integration Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität • Sehr gute Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Vergütung gemäß TVöD • Eine betriebliche Altersversorgung, die deine Zukunft absichert • Geregelte Arbeitszeiten im Rahmen des Schul- oder Kitaalltags Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Hast du noch Fragen? Melde dich bei Frau Sandra Flintrop, Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung, unter 075029406-41 oder per E-Mail an s.flintrop@baindt.de. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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    Zuletzt geändert: 13.01.2026
    Anzeige_vorübergehendes_Gaststättegewerbe.pdf

    Neues Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg – Umstellung von Erlaubnis- auf Anzeigeverfahren Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Kern der Reform ist der Übergang vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren, das für stehende Gaststättengewerbe, vorübergehende Betriebe sowie reisegastgewerbliche Tätigkeiten gilt. Die Neufassung des Gesetzes ist Ergebnis der Arbeiten der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg und verfolgt das Ziel, die gaststättenrechtlichen Vorgaben zeitgemäß, unbürokratisch und praxisnah auszugestalten. Im Bereich des stehenden Gaststättengewerbes ist ab dem 1. Januar 2026 die Frage des Alkoholausschanks für die Anwendung der gaststättenrechtlichen Vorschriften nicht mehr maßgeblich. Für alle Gastgewerbetreibenden, die ab diesem Zeitpunkt ein stehendes Gaststättengewerbe neu betreiben möchten, gilt die Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 1 LGastG. Die Gewerbeanmeldung oder -ummeldung nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung ist mindestens sechs Wochen vor Beginn des Betriebs bei der jeweils zuständigen Betriebssitzgemeinde einzureichen. Dabei sind die Betriebsart sowie eine gegebenenfalls geplante Außenbewirtschaftung anzugeben. Zudem ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung oder über eine einschlägige berufliche oder wissenschaftliche Ausbildung im lebensmittelrechtlichen Bereich gemäß § 3 LGastG bei der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Für vorübergehende Gaststättengewerbe (bisherige Gestattung) sowie für reisegastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass besteht ab dem 1. Januar 2026 eine Anzeigepflicht nach § 2 Absatz 2 LGastG. Personen, die ab diesem Zeitpunkt aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben und dabei gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, haben der zuständigen Gemeinde Name, ladungsfähige Anschrift sowie Ort und Zeitpunkt des besonderen Anlasses anzuzeigen. Die Anzeige ist grundsätzlich mindestens zwei Wochen vor Beginn des vorübergehenden Betriebs bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, anschließend wird sie an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Anzeigepflicht gilt für alle Gaststättenbetriebe gleichermaßen, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Vereine sind nur dann anzeigepflichtig, wenn sie alkoholische Getränke ausschenken. Weitere Informationen stehen auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter folgendem Link zur Verfügung: https://wm.baden- wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht[mehr]

    Dateityp: PDF-Dokument
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      Zuletzt geändert: 30.01.2026
      Buchungs-Umbuchungsantrag_der_Betreuung_eines_Kindes_in_der_Kindertagesstätte_Sonne_Mond_und_Sterne.pdf

      Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Buchungs-/Umbuchungsantrag der Betreuung eines Kindes im Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Die Preise und Öffnungszeiten der jeweiligen Module entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle des Kindergartens. Bitte be- achten Sie, dass sich die Gebühren jeweils zum 01.09. des Jahres an die Gebührenordnung des Städte- und Gemeindeta- ges und der Kirchen anpassen. Eine Buchung eines anderen Moduls kann immer zum 01.09., 01.12. und 01.03. erfolgen. Eine Festlegung der Tage für das Mittagessen und der Ganztagesbetreuung ist nur bei Buchung der Module möglich. Eine Änderung der Tage ist nur zum neuen Kindergartenjahr möglich. Ich/Wir würde(n) gerne ab dem __________________________ für unser Kind Name des Kindes: __________________________ Geburtsdatum des Kindes: _________ das Kind ist zu diesem Zeitpunkt: __________________________ Jahre, Monate alt das Modul: __________________________ Anzahl Wochenstunden: _________ buchen. WICHTIG bitte für das Modul 1B, 3B, 3Cund 3D folgende Angaben machen! Bei der Wahl des Modul 1B ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3B ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei der Wahl des Modul 3C ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Kindergarten Sonne, Mond und Sterne Bei der Wahl des Modul 3D ➔ bitte die gewünschten Tage für die Ganztagesbetreuung angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag ➔ bitte die gewünschten Tage für ein Mittagessen angeben. O Montag O Dienstag O Mittwoch O Donnerstag O Freitag Bei Änderungswunsch, außerhalb der festgelegten Umbuchungsmöglichkeiten, bitte die Gründe für den Änderungswunsch hier eintragen: _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zeitpunkt leben in der Familie folgende Kinder unter 18 Jahren (oben benanntes Kind muss hier nicht mit eingetragen werden) Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Vor- und Nachname und Geburtsdatum: ________________________________________________________________ Name eines Sorgeberechtigten: _______________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Wird vom Rathaus ausgefüllt! Folgende Buchung/Umbuchung wird genehmigt Bemerkung _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________________ Datum: _____________ Unterschrift: ________________________________ Verwaltung Rathaus[mehr]

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        Zuletzt geändert: 07.01.2026
        Bekanntmachung_am_24102025_-_Aenderung_der_Wasserversorgungssatz.pdf

        Seite 1 Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Baindt vom 01.02.2007. Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Baindt in seiner Sitzung am 21.10.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen: § 15 Kostenerstattung Abs. 1 wird wie folgt geändert: (1) Der Anschlussnehmer hat der Gemeinde zu erstatten: 1. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der notwendigen Hausanschlüsse. Dies gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 Abs.2). 2. Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der weiteren, vorläufigen und vorüber-gehenden Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Kosten gehören auch die Aufwendungen für die Wiederherstellung des alten Zustands auf den durch die Arbeiten beanspruchten Flächen. Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 36 Beitragssatz Wird wie folgt geändert: Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt: 1. je Quadratmeter (m²) Nutzungsfläche 4,09 € (§ 28 Abs. 1) Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Abs. 1 wird wie folgt geändert: § 42 Grundgebühren Entstehung der Gebührenschuld Seite 2 (1) Die Grundgebühr wird gestaffelt nach Zählergrößen erhoben (Zählergebühr). Die Grundgebühr beträgt ab 2025 je Monat und Zähler: a) Hauswasserzähler Nenngröße Nenndurchfluss €/ Monat €/ Monat Maximaldurchfluss QN/Q3 netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer NG 3-5 m³/h QN 2,5/Q3= 4 5,79 6,20 NG 7-10 m³/h QN 6/ Q3=10 6,47 6,92 NG 20 m³/h QN 10/ Q3=16 11,55 12,36 NG 30 m³/h QN 15/ Q3=25 15,21 16,27 b) Großwasserzähler DN Nenndurchfluss QN €/ Monat €/ Monat netto brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer DN 50 QN 15/ Q3=25 25,52 27,31 DN 80 QN 40/ Q3=63 25,96 27,78 DN 100 QN 40/ Q3=63 32,81 35,11 Bei Verbundwasserzählern wird der Grundpreis beider Zähler zusammengerechnet. Für die Installation von Bauwasseranschlüssen und Standrohren wird eine Gebühr von 77,00 Euro netto bzw. 82,39 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer erhoben. Für die Überlassung eines Standrohres wird zudem eine Leihgebühr von 10 Euro netto bzw. 10,70 € brutto einschließlich 7% Umsatzsteuer jede angefangene Woche erhoben. Die Leihgebühr ist unabhängig von der Dauer der tatsächlichen Verwendung zu bezahlen, solange das Standrohr der Gemeinde nicht zurückgegeben wird. § 43 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). (2) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter ab dem Jahr 2025 1,78 € (netto) bzw. 1,90 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). ab dem Jahr 2026 1,95 € (netto) bzw. 2,09 € (brutto, einschließlich 7 % Umsatzsteuer). Seite 3 VI. Steuern, Übergangs- und Schlussbestimmungen § 54 Umsatzsteuer entfällt Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe. Aus § 55 wird neu § 54 Inkrafttreten 1) Soweit Abgabeansprüche nach dem bisherigen Satzungsrecht bereits entstanden sind, gelten anstelle dieser Satzung die Satzungsbestimmungen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabenschuld gegolten haben. (2) Diese Satzungsänderung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder in elektronischer Form innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Baindt, den 21.10.2025 Rürup, Bürgermeisterin[mehr]

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          Zuletzt geändert: 23.10.2025
          Stellenausschreibung_lang_allg_rentner.pdf

          Wir suchen dich – für unsere Grundschulkinder! Du bist im Ruhestand und möchtest ein paar schöne Stunden in der Woche sinnvoll gestalten? Dann freuen wir uns auf dich! Deine Aufgabe: • Kinder nach dem Unterricht betreuen • Mit ihnen spielen, reden, basteln oder einfach da sein Wann: • Montag und Donnerstag, jeweils 12:30 – 14:00 Uhr Das passt gut zu dir, wenn du: • gerne mit Kindern zusammen bist • zuverlässig bist und ein offenes Herz hast Das bieten wir: • Eine wertvolle Aufgabe mit Freude und Dankbarkeit • Ein nettes Team • Flexible Stunden auf Minijob-Basis Interesse? Dann ruf uns einfach an unter 07502 9406-41 oder schreib eine E-Mail an s.flintrop@baindt.de oder bewerbung@baindt.de . Wir freuen uns auf deine Bewerbung! mailto:s.flintrop@baindt.de mailto:bewerbung@baindt.de[mehr]

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            Zuletzt geändert: 17.10.2025
            Stellenausschreibung_lang_Grundschulbetreuung.pdf

            Mitarbeiter/in für die Grundschulbetreuung (m/w/d) Du liebst es, Kinder zu begleiten, zu fördern und ihre Welt ein Stückchen bunter zu machen? Dann hast du bei uns genau deinen Platz! Die Gemeinde Baindt mit rund 5.500 Einwohnerinnen und Einwohnern bietet auf ihrem Bildungscampus mit der Klosterwiesenschule und dem Kindergarten Sonne, Mond und Sterne ein vielfältiges Bildungs- und Betreuungsangebot. Zur Verstärkung unseres Teams in der Grundschulbetreuung suchen wir herzliche und engagierte Begleiterinnen, die unsere Grundschulkinder außerhalb der Unterrichtszeiten betreuen und ihren Alltag bereichern. Ob erfahren oder Quereinsteiger/in – bei uns zählt, dass du Freude an der Arbeit mit Kindern hast! Das sind deine mögliche Einsatzzeiten: • Montag, Dienstag und Donnerstag 07:00 – 08:00 Uhr & 12:30 – 14:00 Uhr • Mittwoch 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 16:00 Uhr • Freitag 07:00 – 08:00 Uhr & 11:30 – 14:00 Uhr • Die Anstellung ist stundenweise auf Minijob-Basis oder in Teilzeit möglich Deine Aufgaben: • Betreuung der Kinder vor und nach dem Unterricht • Unterstützung bei kleinen Alltagsaufgaben und Spielen • Förderung der sozialen Interaktion in einer entspannten Atmosphäre • Sicherstellung eines angenehmen und sicheren Umfelds Das wünschen wir uns von dir: • Freude am Umgang mit Kindern und ein Herz für ihre Bedürfnisse • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein • Teamfähigkeit und Flexibilität Das bieten wir dir: • Eine wertvolle Tätigkeit mit viel Herz und Sinn • Flexible Anstellungsmodelle: Minijob oder Teilzeit • Ein herzliches Team und ein familiäres Umfeld • Raum für eigene Ideen und ein offenes Ohr für deine Anliegen Klingt nach einer Aufgabe für dich? Dann bewirb dich jetzt und werde Teil unserer Grundschulbetreuung! Deine Bewerbung schickst du an bewerbung@baindt.de oder per Post an die Gemeindeverwaltung Baindt, Marsweilerstraße 4, 88255 Baindt. Wir freuen uns auf deine Bewerbung![mehr]

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              Zuletzt geändert: 20.11.2025
              Zukunftsgruen

              "Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün" – Baindt ist dabei Die Gemeinde Baindt ist seit 2024 bei «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» dabei, einem spielerischen Wettkampf zur Förderung von Klimaschutz und Biodiversität in 13 Kommunen rund um den Bodensee. Zu den teilnehmenden Kommunen gehören unter anderem die Gemeinden Baindt, Berg und Baienfurt sowie die Stadt Weingarten , wodurch das mittlere Schussental hier zahlenmäßig sehr gut vertreten ist. Beim „Wettkampf“ zwischen den Kommunen geht es vorrangig um die praktische Umsetzung von Maßnahmen aus dem Bereich der Klimaanpassung. Für die Umsetzung von Maßnahmen aus den verschiedenen Handlungsfeldern (Gesundheit, Wasser, Grün, Erde, ...) gibt es jeweils Punkte. Die Kommune, welche bis Herbst 2026 die meisten Punkte sammelt, gewinnt dieses Spiel. Für alle teilnehmenden Kommunen steht dabei jedoch weniger der Wettkampf, sondern viel mehr der Austausch mit anderen Kommunen und die Zusammenarbeit im Vordergrund, da der Klimawandel und dessen bereits heute unabwendbaren Folgen ja schließlich nicht an der Gemarkungsgrenze Halt machen. Dieses Spiel soll daher den Austausch der beteiligten Kommunen aus dem Schussental weiter stärken, verbunden mit dem kleinen Ansporn, doch etwas besser als die Nachbarkommune zu sein. Sie wollen wissen, mit welchen Aktionen und Maßnahmen die Gemeinde Baindt bisher im Projekt punkten konnte? Dann gibt’s hier einen kleinen Auszug : Handlungsfeld Partizipation Kriterium Kooperation: Ortsspaziergang zu den naturnahen Blühflächen am 13.09.2024 Am 13. September 2024 gab es für interessierte Bürgerinnen und Bürger einen Ortsspaziergang zu naturnahen Blühflächen im Gemeindegebiet, welcher gemeinsam von der Gemeinde Baindt und dem Verein der „Naturfreunde Baindt“ organisiert wurde. Bei einem zweistündigen Spaziergang durch den Ort wurden verschiedene naturnahe Blühflächen sowie eine private Streuobstwiese angeschaut. Auch das Insektenareal mit Sandarium, Totholzhaufen und Insektenhotel bei der Klosterwiesenschule wurde eingehend begutachtet. Im Rahmen der Veranstaltung kamen zahlreiche an der Anlage dieser Blühflächen beteiligte Personen und Experten zu Wort, unter anderem von der Verwaltung, dem Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ravensburg e.V. und den Naturfreunden Baindt. Handlungsfeld Begegnung Kriterium Vernetzung: Bauämterexkursion zu Hochwasserschutzmaßnahmen in Baindt und Weingarten Am 14. Oktober 2024 haben die Gemeinde Baindt und die Stadt Weingarten Bauämter und Klimaschutzstellen aus der Region zur Exkursion „Hochwasserschutz und Starkregenrisikomanagement in Baindt und Weingarten“ eingeladen. Dem Aufruf folgten bei schönem Wetter zahlreiche interessierte Vertreterinnen und Vertreter aus über zehn Kommunen sowie Institutionen der Region Bodensee-Oberschwaben. Einen ausführlicheren Bericht zur Exkursion erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter: https://www.baindt.de/gemeinde-baindt/aktuelles/264/bauaemterexkursion-hochwasserschutz Kriterium Dialog: Exkursion Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental am 16. September 2025 Kurzbeschreibung: Im September 2025 gab es in Meckenbeuren eine Exkursion zu den Herausforderungen von Hochwasser- und Starkregenereignissen im Schussental . Dabei wurde über die Risiken von Hochwasser- und Starkregenereignissen, mögliche Schäden sowie Vorsorgemöglichkeiten in den Kommunen gesprochen und diskutiert. Besonders interessant waren dabei Einblicke aus Sicht von Verwaltung und Feuerwehr zu den Schadensereignissen der letzten Jahre, insbesondere dem Hochwasser 2024 und zu den geplanten und teils bereits umgesetzten Anpassungsmaßnahmen. Da der Dialog- und Austauschgedanke bei der Veranstaltung klar im Vordergrund stand, waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus den Verwaltungen des GMS (Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg, Weingarten) auch Mitglieder aus den Gremien des Gemeindeverbands Mittleres Schussental dabei. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Klimaschutzmanagement des GMS. Handlungsfeld Luft Kriterium Siedlungsbäume: Pflanzung neuer Bäume in Baindt Die Pflanzung von Bäumen ist ein wichtiger Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Zudem verbessern Bäume das Mikroklima, indem sie Verdunstungskühle erzeugen und wichtigen Schatten spenden, der gerade an heißen Sommertagen für wohltuende Abkühlung sorgt. Seit letztem Jahr wurden durch die Gemeinde Baindt bereits siebzig neue Jungbäume im öffentlichen Raum gepflanzt, insbesondere am neuen Dorfplatz. Für die Pflanzung von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen erhält die Gemeinde von der KfW über das Förderprogramm 444 „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ einen Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Kriterium Frischluftquellen: Wasserfontänen und Trinkbrunnen am Dorfplatz An heißen Tagen ist Wasser elementar wichtig. So gibt es beim Dorfplatz zur Abkühlung und zum Spielen für Kinder ein Wasserfontänenfeld, welches als modernes, interaktives Wasserspiel ein Erlebnis für Groß und Klein bietet. Angeordnet sind die Wasserfontänen wie die 16 Weiher im Baindter und Altdorfer Wald, die den Zisterziensern als Versorgung mit der Fastenspeise Fisch dienten. Der Wasserreichtum des Altdorfer Waldes bot schon damals für die Teichwirtschaft beste Voraussetzungen. Zudem gibt es dort einen Trinkwasserbrunnen, der ebenfalls für Abkühlung, vor allem von innen heraus, sorgen kann. Handlungsfeld Lebensraumvielfalt Kriterium Privates Grün – Rasenmäherchallenge: Mähfreier Mai in Baindt Im Mai 2025 nahm die Gemeinde erstmals mit zahlreichen kommunalen Flächen an der grenzüberschreitenden Rasenmäherchallenge teil, bei der es darum ging, mindestens einen Monat einen Teil der Rasenflächen oder gar gesamte Rasenflächen nicht zu mähen. Durch den zeitweisen Mähverzicht, erhalten Insekten, Vögel, Igel und andere Kleinlebewesen die Möglichkeit, nach dem Winter wieder ausreichend Nahrung zu finden. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» wird geleitet von der Forschungsgruppe Stadtökologie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften sowie der pulswerk GmbH, dem Beratungsunternehmen des Österreichischen Ökologie-Instituts. Das «Spiel ohne Grenzen! Zukunftsgrün» ist Teil des Interreg-Projektes „Zukunftsgrün“ und wird gefördert durch Interreg VI Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Kantonale Förderung der Schweiz und Land Vorarlberg. Mitspielende Gemeinden sind folgende: Arbon (CH), Baindt (DE), Baienfurt (DE), Berg (DE), Friedrichshafen (DE), Hohenems (AT), Koblach (AT), Lauterach (AT), Lindau (DE), Memmingen (DE), Rankweil (AT), Romanshorn (CH), Weingarten (DE). Aktuelle Informationen zum Spiel sowie zu den Aktionen im Rahmen des Projekts, gibt es auf der Internetseite des Projekts unter: https://zukunftsgruenspiel.info/[mehr]

              Zuletzt geändert: 14.10.2025
              Digitaler Gewerbesteuerbescheid

              Digitaler Gewerbesteuerbescheid für Baindter Unternehmen möglich Als eine der ersten kommunalen Verwaltungen deutschlandweit und als erste in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Baindt im September 2024 einen digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich übersandt. Dies ist ein großer Erfolg, da hiermit ein vollständig digitales Verfahren realisiert wurde. Wie funktioniert der digitale Gewerbesteuerbescheid? Gewerbesteuerbescheide werden bisher in Papierform ausgestellt und müssen meist aufwendig von Unternehmen oder deren Steuerberatern manuell erfasst werden. Durch die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides wird ein medienbruchfreier Ablauf von der Einreichung der Gewerbe-steuererklärung über ELSTER bis hin zum Abruf eines digitalen Gewerbesteuerbescheides über „Mein Unternehmenskonto“ etabliert. Die Gemeinde Baindt hat sich als Pilotkommune in Baden-Württemberg an dem deutschlandweiten Projekt beteiligt und kann die digitale Bekanntmachung der Gewerbesteuerbescheide ab sofort für Erhebungszeiträume ab 2022 ihren Baindter Gewerbetreibenden anbieten. Die einzige Ausnahme sind Zerlegungsbescheide, diese können aktuell noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Vor-aussichtlich soll dies aber im Laufe des kommenden Jahres möglich sein. Für Unternehmen, die die digitale Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids nutzen möchten, gibt es zwei Wege, der Gemeinde Baindt die elektronische Bekanntgabe mitzuteilen: Im Rahmen der Abgabe der Gewerbesteuererklärung gibt es die Möglichkeit, den "elektronischen Zustellwunsch" bei ELSTER auszuwählen. Die Einwilligung der elektronischen Zustellung des Bescheides wird somit für die eingereichte Erklärung, also den jeweiligen Erhebungszeitraum, erteilt. Alternativ kann der digitale Zustellwunsch dauerhaft über das Formular „Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer“ (PDF-Dokument, 118,58 KB, 17.12.2024) an die Gemeinde Baindt gerichtet werden (gerne per Mail an Frau Winkler ) Wir freuen uns, Ihnen dieses neue digitale Verfahren anbieten zu können und hoffen auf eine rege Nutzung der digitalen Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids. Weitere Informationen zum digitalen Gewerbesteuerbescheid erhalten Sie auch unter dem Link https://digitaler-gewerbesteuerbescheid.de . Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Gemeindeverwaltung[mehr]

              Zuletzt geändert: 30.10.2025
              Teilregionalplan Energie

              Teilregionalplan Energie: Regionalverband startet 2. Anhörung Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat den überarbeiteten Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das 2. Beteiligungsverfahren gegeben. Das Planwerk umfasst die Flächenkulissen Windenergie und Photovoltaik inkl. Umweltbericht sowie den Textteil mit Plansätzen und Begründung. Die Anhörungsfrist beginnt am 9. April 2025. Privatpersonen können bis 9. Mai 2025, Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden etc.) bis 10. Juni 2025 Stellungnahmen abgeben. Der Regionalverband führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht durch, das Ende März in Kraft getreten ist und Verfahrenserleichterungen vorsieht. So sind die Stellungnahmen künftig rein elektronisch abzugeben, Einwendungen per Brief sind nicht mehr möglich. Dazu Verbandsvorsitzender Thomas Kugler: „Wir begrüßen die Änderungen im neuen Landesplanungsrecht. Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht leiden. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“ Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Regionalverband Bodensee-Oberschwaben.[mehr]

              Zuletzt geändert: 09.04.2025
              Aktionstag Carsharing in Baindt

              Sie können sich vorstellen, das Carsharing der deer GmbH in Baindt oder an einem weiteren der über 400 Standorte dieses Anbieters zu nutzen? Dann aufgepasst, denn am Samstag, den 17. Mai gibt es von 09.00 bis 12.00 Uhr im Fischerareal (gegenüber der Ladesäule) in der Fischerstraße in Baindt einen Aktionstag zum Carsharing von deer. Neben der Möglichkeit, sich alles rund ums Carsharing erklären zu lassen und Fragen zu stellen, gibt es hier auch die Möglichkeit kostenloser Probefahrten. Zudem wird in dieser Zeit auch ein Kleinbus von deer mit Informationsmaterialen zum Carsharing vor Ort sein. Sie haben Fragen zur Registrierung, Anmeldung und Nutzung der Carsharingfahrzeuge? Gerne steht Ihnen das Team von deer im Rahmen des Aktionstags zwischen 09 und 12 Uhr zur Beantwortung Ihrer Fragen am Standort in Baindt zur Verfügung. Sie sind noch nie mit einem Elektroauto gefahren? Dann haben Sie im Rahmen des Aktionstags nun die Chance zu einer kostenlosen Probefahrt. Einfach ihren gültigen Führerschein mitnehmen, Nutzungsvereinbarung unterschreiben und schon kann die Probefahrt mit einem Elektroauto aus der mittlerweile über 1.000 Fahrzeuge umfassenden Flotte des Carsharinganbieters losgehen. Neugierig? Dann kommen Sie gerne vorbei. Sie sind herzlich hierzu eingeladen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist natürlich komplett kostenlos. Bei Fragen zum Aktionstag, wenden Sie sich gerne an den Klimakoordinator der Gemeinde, Florian Sascha Roth. Sie erreichen Ihn per Mail an klima(@)b-gemeinden.de sowie telefonisch unter 0157- 80661690. Sie benötigen weitere Informationen? Ausführliche Informationen zum deer-Carsharing finden Sie unter: https://www.deer-mobility.de/[mehr]

              Zuletzt geändert: 25.04.2025

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