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Volljährigenadoption

Sie dient dazu, ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis zwischen Erwachsenen herzustellen. Im Allgemeinen ist sie als schwache Adoption ausgestaltet. Denn sie führt in der Regel weder zu einer vollständigen rechtlichen Eingliederung des Angenommenen in die Familie des Annehmenden noch zu einem vollständigen Abbruch der rechtlichen Bindungen zur bisherigen Familie des Angenommenen. Zum Beispiel werden die Kinder des Angenommenen zwar Enkel des Annehmenden, nicht aber Neffen oder Nichten von dessen Geschwistern. Hinweis: Die annehmende Person ist der angenommenen Person und ihren Kindern vorrangig vor deren leiblichen Verwandten zum Unterhalt verpflichtet. Die Adoption einer volljährigen Person setzt immer voraus, dass die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Die Annahme einer volljährigen Person ist vor allem sittlich gerechtfertigt, wenn ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Anzunehmenden und dem Annehmenden schon entstanden ist. Dies kann beispielsweise anzunehmen sein, wenn der oder die Anzunehmende bereits als minderjähriges Kind in der Familie des Annehmenden gelebt hat und rechtliche Gründe die Adoption verhindert haben. Beispiel: Die leiblichen Eltern verweigern die Zustimmung. Hinweis: Im Unterschied zur Minderjährigenadoption erlangt der Angenommene, wenn es sich um eine ausländische Person handelt, nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Als besondere Form der Adoption im Erwachsenenalter sieht das Gesetz schließlich die Adoption eines Volljährigen mit den Wirkungen wie für einen Minderjährigen vor (starke Adoption oder Volladoption). Diese ist dann möglich, wenn ein minderjähriger Bruder oder eine minderjährige Schwester des Anzunehmenden bereits von dem Annehmenden als Kind angenommen worden ist oder auch angenommen werden soll (hierdurch sollen unterschiedliche Annahmeverhältnisse in einer Familie vermieden werden), der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in der Familie des Annehmenden gelebt hat, der Anzunehmende das Kind des Ehegatten oder Lebenspartners des Annehmenden ist oder der Adoptionsantrag schon zur Zeit der Minderjährigkeit des Anzunehmenden beim Amtsgericht gestellt wurde und es aufgrund der Verfahrensdauer nicht mehr zum Abschluss der Minderjährigenadoption gekommen ist. Lassen Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig von der Notarin oder dem Notar über das Erfordernis neuer Antragstellungen und damit einhergehender Kosten beraten. Eine solche Volljährigenadoption mit den Wirkungen einer Minderjährigenadoption darf nicht erfolgen, wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen. Die Familiengerichte sind zuständig für die Adoptionsverfahren.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Stiftungsaufsicht

Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann. Die Aufsicht über Stiftungen ist Rechtsaufsicht, nicht Zweckmäßigkeits- oder Wirtschaftsaufsicht. Die Stiftungsbehörde achtet darauf, dass die Stiftungsorgane die Gesetze, das Stiftungsgeschäft und die Stiftungssatzung beachten. Den Stiftungsorganen steht ein weiter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu. Die Stiftungsaufsicht soll möglichst beratend tätig werden. Einzelne Aufsichtsmittel der Stiftungsbehörde sind: Recht auf Unterrichtung Die Stiftungsbehörde kann sich über einzelne Angelegenheiten der Stiftung unterrichten. Dieses Unterrichtungsrecht geht nur so weit wie der Zweck des Aufsichtsrechts und beschränkt sich auf einzelne Angelegenheiten. Gegebenenfalls müssen die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Mitteilungspflicht Die Stiftung muss die Zusammensetzung und jede Änderung der Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe unverzüglich der Stiftungsbehörde anzeigen. Die Stiftung muss jede Änderung der Anschrift der Stiftung der Stiftungsbehörde mitteilen. Anzeigepflicht Bestimmte Rechtsgeschäfte, die für den Bestand und die Aufgabenerfüllung der Stiftung von besonderer Bedeutung sind beziehungsweise sein können (Beispiele: Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken), sind der Stiftungsbehörde in der Regel im Voraus anzuzeigen. Dies gilt nicht für Familienstiftungen. Jahresrechnung Innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres ist der Stiftungsbehörde eine Jahresrechnung mit einer Vermögensübersicht und einem Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen. Genehmigungspflicht Wesentliche Änderungen wie Satzungsänderungen, Zulegungen und Zusammenlegungen oder die Auflösung einer Stiftung müssen von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Beanstandung sowie Anordnung und Ersatzvornahme Rechtswidrige Maßnahmen der Stiftungsorgane können von der Stiftungsbehörde beanstandet werden. Rechtlich gebotene Maßnahmen, die von den Stiftungsorganen unterlassen werden, können von der Stiftungsbehörde angeordnet und ersatzweise durchgeführt werden. Abberufung und Bestellung von Organmitgliedern Die Abberufung von Organmitgliedern ist das äußerste Mittel der Stiftungsaufsicht. Voraussetzung ist eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zu ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Stiftung ist auch eine Neubestellung von Organmitgliedern möglich. Stiftungsbehörde ist bei rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts in der Regel das Regierungspräsidium. Örtlich zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Wert eines Grundstücks

Die Feststellung des Verkehrswertes eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann aus den verschiedensten Anlässen notwendig sein, beispielsweise weil das Grundstück verkauft werden soll oder weil es für eine Vermögensauseinandersetzung erforderlich ist. Verkehrswert Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (sogenannter "Wertermittlungsstichtag"), im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Der Verkehrswert ist im Baugesetzbuch definiert und maßgeblich für Grundstückswertermittlungen im städtebaulichen Bereich. Vorgenommen werden Verkehrswertermittlungen für Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken von den bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüssen, freien Sachverständigen und anderen Stellen. Kaufpreissammlung Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss auch eine sogenannte Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen. Bodenrichtwert Die Kaufpreissammlung ist auch Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung. Belastete Grundstücke Der Grundstücksverkehrswert kann erheblich sinken, wenn sich herausstellt, dass das Grundstück (beziehungsweise der Boden) mit Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen belastet ist und vor der Nutzung saniert werden muss. Genauso können wegen vorhandener Schadstoffe sensible Nutzungen unzulässig sein. Die Landesanstalt für Umwelt bietet die Broschüre "Altlasten - Chancen und Risiken" an. Nähere Informationen zu Auskünften aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster sind unter "Zugehörige Leistungen" abrufbar. Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist auch, ob darauf Reste von Kampfmitteln (z.B. aus dem Zweiten Weltkrieg) vorhanden sind. Kampfmittel sind beispielsweise Granaten oder Bomben, die abgeworfen wurden, aber nicht explodiert sind. Diese müssen sachgemäß entfernt werden, da das Grundstück sonst nicht gefahrlos genutzt werden kann.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Es ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, einen Beruf auszuüben und einen Arbeitsplatz zu haben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für Menschen mit Behinderungen werden daher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Erwerbsfähigkeit möglichst auf Dauer zu sichern. Die Leistungen umfassen beispielsweise Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Berufsvorbereitung Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung Berufliche Aus- und Weiterbildung Leistungen an Arbeitgeber (z.B. Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung) Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) Soweit Art oder Schwere der Behinderungen eine besondere Hilfe erforderlich machen, werden die Leistungen ausgeführt durch Berufsbildungswerke (außerbetriebliche Berufsausbildung für junge Menschen mit Behinderungen), Berufsförderungswerke (außerbetriebliche Umschulung und Ausbildung erwachsener Menschen mit Behinderungen) und vergleichbare Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden erbracht, wenn wegen Art oder Schwere der Behinderung eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht, noch nicht oder noch nicht wieder möglich ist. Eine dauerhafte Alternative zu einer WfbM besteht mit dem Budget für Arbeit und dem Angebot anderer Leistungsanbieter. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden von verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation übernommen. Reha-Träger sind die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Sozialen Entschädigung sowie die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der Eingliederungshilfe. Welcher Reha-Träger konkret zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und richtet sich unter anderem nach der Ursache der Behinderung und nach dem Umfang von zurückgelegten Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Inklusionsamt, das beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) angesiedelt ist, ist bei der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben dagegen für die Begleitenden Hilfen im Arbeitsleben zuständig und setzt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung voraus.[mehr]

Zuletzt geändert: 16.01.2024
Entwicklungskonzept_Fischerareal_Profis_2021_04_19.pdf

Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 1 Foto Daniel Fuhrhop Foto Cord Soehlke Foto W. Gerber Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT UND KONZEPTVERGABEVERFAHREN Städtebauliche Zielsetzungen Das neue Fischersareal soll als ein kleinteiliger, lebendiges und gemischt genutzter teil von Baindt entwickelt werden. Daher werden folgende Rahmenbedingungen definiert: • verschiedene Wohntypologien sind realisierbar (unterschiedliche Formen von Geschosswohnungs- bau, schmale Stadthäuser) • unterschiedliche Akteure bauen die Projekte • gemeinschaftliche Freianlagen mit hoher Nutzungs- qualität sollen entstehen • Etablierung von Nutzerbeteiligung im Planungs- prozess Städtebaulicher Entwurf Gauggel | Gütschow Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT UND KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 2 Foto Cord Soehlke kleinteilig entwickeltes Quartier Foto Daniel Fuhrhop öffentliche und lebendige Räume mit hoher Aufenthaltsqualität Foto Gudrun de Maddalena Geschosswohnungsbau verschiedene Wohntypologien Gartenwohnung Foto Gerd Kuhn verschiedene Wohntypologien Reihenhäuser Foto lpundh architekten verschiedene Wohntypologien StadthausFoto Gauggel verschiedene Wohntypologien Verbinden von Wohnen und ArbeitenFoto Matthias Gütschow gemeinschaftliche Parkierung unter den Freianlagen Foto Gerd Kuhn Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 11 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg K ü fe rs tr aß e Ziegeleistraße Dorfplatz Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 12 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 13 Feneberg Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 14 Feneberg Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Filter 1 Anschluss an das Supermarktgelände mit Kundenparkplatz Fahrgasse (privat) < Parken Parken > neue Wohnbebauung kostengünstigeres Parken Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Filter 2 Anschluss an das Betriebsgelände von Bau- und Recyclinghof Abgrenzung und Lärmschutz + Optionsraum mit unterschiedlichsten Nutzungen Bau-/Recyclinghofneue Wohnbebauung Sitzplatz Rückwand als Lärmschutz Werkstatt Schuppen Fahrräder PergolaGästeraum Optionsraum Treibhaus 4,0 m 3,0 m Atelier Holzlager Imkerei 19.04.2021 Seite 15 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Nachbarschaftsplatz Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 16 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Baufeld 1 Baufeld 2 Baufeld 3 Parkierung Baufeld 1: oberirdische Stellplätze Baufeld 2 + 3: unterirdische Stellplätze (Tiefgarage) Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 17 Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen III+D III+D III+D II+D III+D III+D III III IIIIII+D III+D II III+D III Gebäudehöhen Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT 19.04.2021 Seite 18 Bauabschnitt 3 Baufeld 3, ~ 10 Wohnungen* Bauabschnitt 2 Baufeld 1 Süd und Baufeld 2 Nord, ~ 46 Wohnungen* Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen Feneberg Bauhof Feuerwehr Bachlauf/Vegetation Recycling Fischerareal Baindt BEBAUUNGSKONZEPT Bauabschnitte Bauabschnitt 1 Baufeld 1 Nord und Baufeld 2 Süd, ~ 54 Wohnungen* Kunden- parkplatz Ziegeleistraße Dorfplatz N BF 1 BF 2 BF 3 Hof Hof Hof 19.04.2021 Seite 19 Was ist Konzeptvergabe von Grundstücken? Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht im Bieterverfahren zum Höchstpreis, sondern nach dem Bebauungskonzept in einem „Wettbewerb der Ideen“. Eine Kommission wählt durch eine vergleichende Bewertung die Projekte aus, die umgesetzt werden. Was sind die Vorteile von Konzeptvergabe? • Instrument zur Umsetzung von städtebaulichen und wohnungspolitischen Zielen • Dämpfung der Bodenpreise • Berücksichtigung von gemeinwohlorientierten und zivilgesellschaftlichen Akteuren • Förderung von Innovation Spatenstich „Grüne Höfe“ in Esslingen Foto C. Weidenbach Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 20 Grundstücksvergabe nach Projektkonzept Die Grundstücksvergabe erfolgt mit der Zielsetzung, langfristig ein lebendiges und stabiles Quartier, möglichst mit Beiträgen zur Infrastruktur der Gemeinde, für viele Bevölkerungsschichten entstehen zu lassen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden: • gutachterliche Fixierung der Grundstückspreise • Definition von inhaltlichen Kriterien zur Grundstücks- vergabe – welchen Nutzen hat das Projekt für das Quartier oder für die Stadt? • Entwicklung eines Verfahrens zur Vergabeent- scheidung Sitzung Bewertungskommission in Kirchheim u. Teck, Foto T. Gauggel Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 21 Grundstücksvergabe nach Projektkonzept Akteure bewerben sich mit einer inhaltlichen Projektkonzeption um Grundstücke. Eine konkrete Architekturplanung ist nicht gefordert, Skizzen können die Konzeption ergänzen. Eine von der Politik legitimierte Vergabekommission bewertet die eingegangen Bewerbungen individuell. Eine Reservierungszusage wird erteilt. Der Grundstückskauf erfolgt erst nach Ende der Projekt- entwicklung, in der Regel nach Einreichen des Bauantrags. Vergabeplan mit Beispielprojekten 2. BA Steingauquartier Kirchheim u. Teck Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 22 Niederschwelliges Verfahren Das Vergabeverfahren wird niederschwellig gestaltet, damit allen Akteursgruppen ermöglicht wird, sich um ein Grundstück zu bewerben: • geringer Bewerbungsumfang • keine vorgegebenen Zuschnitte der Grundstücke • Durchführung von Bewerbungsgesprächen Auswahlkriterium für Projekte • Nutzen des Bauprojekts für das Fischerareal • Nutzen des Bauprojekts für die Gemeinde Baindt • Qualität der Projektdarstellung • Qualifikation des Projektteams Foto pixabay Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 23 Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 24 bauliche Projektkonzepte • besondere Gestaltung • ökologische Bauweise • innovatives Energiekonzept • geringer Grundstücksverbrauch • geringer Wohnflächenverbrauch pro Person • ….. • ….. soziale Projektkonzepte • Eigentum für Schwellenhaushalte • Integration von Personen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt • Mietwohnraum mit Mietbindung • innovative Wohnformen • soziale Mischung • … • … Projektkonzepte mit Nutzungsmischung • Kombination von Arbeiten und Wohnen • Nutzung mit „Ausstrahlung“ in den öffentlichen Raum • Kleinteiligkeit durch kleines Projekt • ….. • ….. Die vielfältigen Entwicklungsziele lassen sich in drei übergeordnete Kategorien von Auswahlkriterien aufteilen: Qualitätssicherung der Projekte Alle Projekte erhalten eine Reservierungszusage, die nur bei Einhaltung der zugesicherten Projektinhalte zum Grundstückskauf führt: • in Reservierungszusagen werden alle vergabe- relevanten Bestandteile der Projektkonzepte fixiert • in der Reservierungsphase werden mit sämtlichen Projekten Statusgespräche geführt • alle vergaberelevanten Kriterien werden in die Grundstückskaufverträge aufgenommen Alte Weberei in Tübingen, Foto M. Grohe Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 25 Mitbauende zeigt ihre Wohnung in Landau, Foto G. Kuhn alte und neue Akteure Eine Konzeptvergabe mit dem Grundstückskauf nach einem Reservierungszeitraum ermöglicht es unter- schiedlichsten Akteuren, Projekte zu realisieren: • Bauträger und Investoren > Interessenten kaufen oder mieten • Wohnungsbaugesellschaften > Interessenten kaufen oder mieten • private Einzelbauherren > Interessenten bauen für sich alleine • Baugemeinschaften und Wohnprojekte > Interessenten bauen zusammen mit anderen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 26 Parkierung und Mobilität Unter den Höfen befinden sich gemeinschaftliche Tiefgaragen, ihre Dächer werden als Freiflächen genutzt: • es wird eine Tiefgarage pro Hof realisiert, sie schiebt sich unter die verschiedenen Projekte • die flexible Parzellierbarkeit fließt in die Tiefgaragen- planung ein • sinnvolle Lastabtragung und Reduktion von Schnitt- stellen können realisiert werden gemeinschaftliche Tiefgarage Hof 1 Alte Weberei Tübingen, Architektur Baisch + Fritz Tübingen, Foto G. De Maddalena Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 27 gemeinschaftliche Innenhöfe In den dichteren Wohngebieten haben die gemeinschaftlichen Freianlagen eine zentrale Bedeutung: • der für alle Mehrfamilienhäuser vorgeschriebene Spielplatz kann gemeinsam in höherer Qualität realisiert werden • für Familien kann durch die Innenhöfe die Geschosswohnung zur Alternative zum eigenen Haus mit Garten werden • durch einen partizipativen Planungsprozess wird der Grundstein für eine gute Nachbarschaft gelegt Theater im gemeinschaftlichen Innenhof, Alte Weberei in Tübingen, Foto T. Gauggel Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 28 Zweistufiges Anker-/Anliegerverfahren Kleinteilige Entwicklungen bedeuten, dass verschiedene Aufgaben mit den Nachbarprojekten gemeinsam abgestimmt und durchgeführt werden müssen: • ein Ankerprojekt übernimmt die Querschnittsaufgaben, es erhält daher zu einem früheren Zeitpunkt die Reservierungszusage, um die entsprechenden Aufgaben vorbereiten zu können • mit Kenntnis der inzwischen erarbeiteten Ankerkonzeption bewerben sich die Anliegerprojekte • Anlieger- und Ankerprojekte schreiben gemeinsam die Ankerkonzeption als Grundlage der Grundstückskäufe fort Auch das Ankerprojekt realisiert einen Hochbau. Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 29 Ankerprojekte 1. Bauabschnitt Ankerprojekt 2. Bauabschnitt Bewerbung um Ankerprojekt Die Vergabe der Ankergrundstücke erfolgt nach Qualität des Hochbaus, es gibt folgende zusätzliche Anforderungen an die Bewerbung: • Strukturkonzept der Parkierung mit ausreichender Anzahl von Stellplätzen • Integration der Tiefgaragenzufahrt im Hochbau des Ankerprojektes • inhaltliches Konzept für die gemeinschaftlichen Freianlagen • organisatorisches Konzept für die Projektdurch- führung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 30 Ankerprojekte 1. Bauabschnitt Ankerprojekt 2. Bauabschnitt Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2, Alte Weberei“ in Tübingen Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen das Ankerprojekt integriert die Tiefgaragenzufahrt die Grundstückszuschnitte richten sich nach dem Bedarf der verschiedenen Projekte städtebauliche Parzellierung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 33 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen die Unterbauung von Projekten mit Stellplätzen kann notwendig werden für jede Wohneinheit müssen die baurechtlich notwendigen Stellplätze in der Tiefgarage hergestellt / nachgewiesen werden für die Bewerbung wurde bereits eine Kostengrößenordnung der Stellplätze kalkuliert w 5 P la n u n gs ge se lls ch af t Tiefgarage Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 34 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen jedes Projekt gibt Grundstücksfläche für den Gemeinschaftsbereich ab Abgleich der Nutzungsvorstellungen der unterschiedlichen Akteure partizipative Entwicklung eines durchgängigen Gestaltungskonzeptes für alle Flächen Auswahl der Spielgeräte → durch den gemeinsamen Planungsprozess entsteht die projektübergreifende Hofgemeinschaft Innenhof Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 35 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Innenhof Foto: frei raum concept Foto: frei raum concept Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 36 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Eigentümergemeinschaften Eigentümergemeinschaft Hochbau Eigentümergemeinschaft Tiefgarage Eigentümergemeinschaft Innenhof Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 37 Projektablauf und -organisation Projektbeispiel „Hof 2 Alte Weberei“ in Tübingen Grundstückszuschnitte Grundstücksgrößen ermitteln sich auf Grundlage GRZ und GFZ nach Bebauungsplan Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 38 Entwickelt in Zusammenarbeit Ankerprojekt und Gemeinde Baufeldspezifische Weiterentwicklung der Ankerkonzeption im Dialog Ankerprojekt mit Anliegern Notarielle Beurkundung, Anlage zum Grundstückskaufvertrag Bewerbung Ankerprojekt „Ankerkonzeption“ „Grundlagenvereinbarung“ „Grundlagenurkunde“ Anker erhält Reservierungszusage Anlieger bewerben sich und erhalten Reservierungszusagen Weiterbearbeitung durch Notar in juristisches Dokument Projektablauf und -organisation Phasen und Definitionen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 39 Aufgaben des Ankerprojektes im 1. Bauabschnitt Parkierung • Entwicklung des räumlichen Konzepts der Tiefgarage (einschließlich Fluchtwege, Entwässerung und Entlüftung) • Entwicklung des Konzeptes der offenen Parkierung • Entwicklung der juristischen Rahmenbedingungen (Leitungs- und Überfahrtsrechte sowie Unterbauung) • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten) Innenhof • Entwicklung des gestalterischen Konzepts (gemeinsamer Kinderspielplatz und …?) • Entwässerungskonzept für Dachflächen und versiegelte Freiflächen • Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Verteilung von Baukosten sowie Unterhalts- und Instandhaltungskosten) Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 40 Aufgaben des Ankerprojektes Planungsprozess Parkierung • es ist Ziel wirtschaftliche Parkierungen mit einer passenden Anzahl von Stellplätzen und Lage der Zugangsmöglichkeiten aus der Tiefgarage in die Gebäuden zu planen • es gibt Planerbesprechungen mit den Architekten und Projektsteuerer aller Projekte • der Prozess bedarf einer geringen Beteiligung der Anlieger-Projekte • es wird eine Eigentümergemeinschaft „Tiefgarage“ gegründet, die Mitglieder sind alle Stellplatzeigentümer Planungsprozess Innenhof • der Prozess bedarf möglichst einer hohen Beteiligung der Anlieger-Projekte, insbesondere der zukünftigen Bewohner • es wird eine „Eigentümergemeinschaft Innenhof“ gegründet, die Mitglieder sind alle Anliegerprojekte • es muss fixiert und kommuniziert werden, das die Vertreter aus den Anliegerprojekten in den Sitzungen entscheidungsbefugt sein müssen Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 41 Aufgaben des Ankerprojektes weitere Themenfelder • zentraler Ansprechpartner für den Hof und Organisation sämtlicher Querschnittsaufgaben: • ggf. wasserrechtliche Genehmigung • Organisation von gemeinsamen Beauftragungen von Geologen, Vermesser, SiGeKo und möglichst auch Tragwerksplaner • Organisation von gemeinsamen Beauftragungen von Verbau- und Aushubarbeiten und ggf. Rohbauarbeiten • …? Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 42 Strukturkonzept Tiefgarage aus einer Bewerbung Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 43 lpundh architekten, Kirchheim Strukturkonzept Innenhof aus einer Bewerbung lpundh architekten, Kirchheim Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 44 lpundh architekten, Kirchheim weitere Informationen In Kirchheim unter Teck wird derzeit das Steingauquartier im Anker-/Anliegerverfahren entwickelt. Auf der Website der Stadt sind zahlreiche und eventuell hilfreiche Unterlagen zu finden: https://www.kirchheim-teck.de/de/Wirtschaft- Bauen/Planen-Bauen/Wohnungsbau-in-Kirchheim- unter-Teck/Steingauquartier Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 45 Fischerareal Baindt KONZEPTVERGABEVERFAHREN Thomas Gauggel | Matthias Gütschow Architekten Tübingen 19.04.2021 Seite 46 Meilensteine und Veranstaltungen 1. Bauabschnitt Beurkundung Grundlagenurkunde Ende 2022 „Wettbewerb der Ideen“ Realisierung Vergabe Ankerprojekt Herbst 2021 Vergabe Anliegerprojekte Frühjahr 2022 Planungsprozess Verkauf Grundstücke Frühjahr 2023 Fertigstellung der Gebäude Herbst 2024 19.04.2021, 18:30 Uhr Informationsveranstaltung “Bauen in Baugemeinschaften“ 17.06.2021, 18:30 Uhr Vermarktungsauftakt 29.06.2021, 14:00 Uhr Informationsveranstaltung für potentielle Ankerbewerber 10.07.2021, Ganztags Exkursion nach Tübingen und Kirchheim/Teck Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Slide 1 Slide 2 Slide 3 Slide 4 Slide 5 Slide 6 Slide 7 Slide 8 Slide 9 Slide 10 Slide 11 Slide 12 Slide 13 Slide 14 Slide 15 Slide 16 Slide 17 Slide 18 Slide 19 Slide 20 Slide 21 Slide 22 Slide 23 Slide 24 Slide 25 Slide 26 Slide 27 Slide 28 Slide 29 Slide 30 Slide 31 Slide 32 Slide 33 Slide 34 Slide 35 Slide 36 Slide 37 Slide 38 Slide 39 Slide 40 Slide 41 Slide 42 Slide 43 Slide 44 Slide 45 Slide 46 Slide 47[mehr]

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    Amtsblatt Jahrgang 2024 Freitag, den 16. Februar 2024 Nummer 7 Herausgeber: Gemeindeverwaltung, Marsweilerstr. 4, 88255 Baindt, Tel. (07502) 9406-0, Fax (07502) 9406-18, E-Mail: info@baindt.de, Homepage: www.baindt.de. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte und anderer Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung ist Bürgermeisterin Simone Rürup oder ihr Stellvertreter im Amt; für die kirchlichen Nachrichten das jeweilige Pfarramt; für die Vereinsnachrichten der jeweilige Verein; für den übrigen Inhalt der Redakteur, Katharina Härtel, Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG. Herstellung/Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Telefon (07154) 82 22-0. E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de. Erscheint wöchentlich freitags. Aus organisatorischen Gründen muss sich die Redaktion Kürzungen vorbehalten. Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Die Nummernvergabe beginnt am 1.2.24 über die Basarlino App https://basarlino.de/4978 Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kinderbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwiesenschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 3 ZUM WOHLE DER UMWELT - EIGENEN BECHER MITBRINGEN Amtliche Bekanntmachungen Sprechstunde der Bürgermeisterin Frau Simone Rürup Am Dienstag, 20. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr findet die nächste Sprechstunde bei Bürgermeisterin Simone Rürup statt. Ihre Terminvereinbarung nimmt Frau Schreitmüller, Tel.: (07502) 94 06-17 oder per E-Mail m.schreitmueller@baindt.de entgegen. Notdienste Fachärztlicher Notfalldienst Tel.: 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Zahnärztlicher Notfalldienst Tel.: 0761/120 120 00 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - St. Elisabethen-Klinikum Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten Sa, So und an Feiertagen 10 - 18 Uhr Kinder Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik – St. Elisabethen-Klinikum Ravens- burg Elisabethenstr. 15 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen 9 – 13 Uhr und 15 – 19 Uhr Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Tierarzt Samstag, 17. Februar und Sonntag, 18. Februar Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert, Tel.: 0751 - 4 44 30 - Telefonische Anmeldung erforderlich - (Festnetz kostenfreie Rufnummer Tel.: 0800 00 22 833, Homepage: www.aponet.de) Samstag, 17. Februar Apotheke 14 Nothelfer, Ravensburger Str. 35, 88250 Wein- garten, Tel.: 0751 - 5 61 11 10 Sonntag, 18. Februar Apotheke am Elisabethen-Krankenhaus, Elisabethenstr. 19, 88212 Ravensburg, Tel.: 0751 - 79 10 79 10 Organisierte Nachbarschaftshilfe Baindt Einsatzleitung: Frau Petra Maucher, Tel.: 62 10 98 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Ravensburg e.V. • Hausnotruf und Mobilruf • DRK-Service Zeit (Hauswirtschaftlicher Unterstützungsdienst) • Menüservice für Senioren • Wohnberatung • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz • Notruf 112 - Rettungsdienst Tel.: 0751/ 56061-0, Fax: 0751/ 56061-49 E-Mail: info@dkr-rv.de, Web: www.drk-rv.de Hospizbewegung Weingarten ∙ Baienfurt ∙ Baindt ∙ Berg e.V. Begleitung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5, Weingarten Telefon: 0751-180 56 382, Telefon: 0160- 96 20 72 77 (u.U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) Ansprechpartnerin Dipl.-Päd. Dorothea Baur Persönliche Sprechzeit: Montag 16-18 Uhr, Mittwoch 11-13 Uhr Donnerstag 11-14 Uhr und nach Vereinbarung E-Mail: hospiz-weingarten@freenet.de Homepage: www.hospizbewegung-weingarten.de Spendenkonto: KSK Ravensburg IBAN: DE39 6505 0110 0086 1381 92 Störungs-Rufnummer Strom Tel. 0800 3629-477 (kostenfrei) Internet netze BW https://www.netze-bw.de/kunden/netzkunden/service/ stoerungsmeldungen/index.html Bei Störung der Gasversorgung Telefon 0800/804-2000 Wasserversorgung Tel.: (0751) 40 00-919 und nach Dienstschluss Tel.: 0160 44 94 235 Hotline Müllentsorgerfirmen Veolia/ Hofmann Bad Waldsee (bei Fragen rund um die Leerung/Abfuhr) Tel.: 0800/35 30 300 Hotline Landratsamt Ravensburg (allg. Fragen zum Thema Müll, Behältergemeinschaften etc.) Tel.: (0751) 85-23 45 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen Beratung und Information zu Ansprüchen bei Teilhabeein- schränkung durch chronische Erkrankung und Behinderung. Schubertstr. 1, 88214 Ravensburg - Telefon 0751 99923970 - E-Mail: info@eutb-rv-sig.de Sozialstation St. Anna - Pflegebereich Baienfurt – Baindt – Marktplatz 4, 88255 Baienfurt, Tel. (0751) 4 67 96, E-Mail: sozialstation. baienfurt@stiftung-liebenau.de Lebensräume für Jung und Alt Frau Schäch, Sprechzeiten: Di + Do 15:00 – 17:30 Uhr Dorfplatz 2/1, 88255 Baindt, Tel. (07502) 92 16 50, E-Mail Baindt: lebensraum.baindt@stiftung-liebenau.de Pflege, Betreuungsgruppen, Beratung, Esse n auf Rädern in den Gemeinden Baienfurt, Baindt und Berg. Tel. 0751 36360-116 E-Mail: betreuung-stellv@sozialstation-schussental.de Markdorferstr. 43 88213 Ravensburg/Bavendorf Wohl-Fühl-Treff Betreuungsgruppe für dementiell erkrankte und hochaltrige Menschen, die gerne in Gemeinschaft sind. Jeden Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt und im Ev. Gemeindehaus in Berg. Fahrdienst möglich. Ihre Ansprechpartnerin: Frau Munding Unsere Jubilare Herzlichen Glückwunsch Herr Lothar Braun feierte am 12. Februar 2024 seinen 80. Geburtstag. Im Namen von Frau Rürup erhielt Herr Braun ein klei- nes Präsent der Gemeinde. Für die Zukunft wünschen wir dem Jubilar alles Gute, persönliches Wohlergehen und eine gesegnete Zeit. Gemeindeverwaltung Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 5 Veranstaltungskalender Februar 17.02. Funken (Landjugend) Kiesgrube 17.+18.02. Skikurs Alpinteam 17.+18.02. Feneberg-Turnier SV Baindt Sporthalle 23.02. Jahreshauptversammlung Reitergruppe BSS 24.02. Basar „Rund ums Kind“ SKH 25.02. Jahreshauptversammlung Musikverein SKH 27.02. Gemeinderatssitzung Rathaus Kindergartenachrichten Kindergarten St. Martin Zwei Vormittage voller Musik, Tanz und guter Laune Sich zu verkleiden, schminken und mit Freun- den zur Musik zu tanzen ist für die Kinder einfach das Schönste in der Fasnetszeit. Zwei Wochen lang konnte jedes Kind nach Lust und Laune in unseren Kindergarten verkleidet kommen und stolz das Kostüm seinen Freunden präsentieren. Ein Höhepunkt der Hauptfasnetswoche war unser tradi- tioneller Kinderball. An diesem Tag kamen auch die Er- zieher/-innen verkleidet. Zur flotten Musik tanzten sie ge- meinsam mit den Kindern in der Kinderdisco. Außerdem gab es noch eine Schminkecke, in der einige Erziehrinnen mit der Schminkfarbe tolle Motive auf den Gesichtern der Kinder gezaubert haben. Große Freude bereitete auch das Dosenwerfen, bei dem die Kinder ihre Treffsicherheit un- ter Beweis stellten. Als Krönung dieses Vormittags führte jede Gruppe etwas aus ihrem Fasnetsprojekt vor: einen Hexentanz zum Lied „Morgens früh um sechs kommt die kleine Hex“, ein Fingerspiel “An der Fasnet wird es bunt“ und ein Bewegungsspiel „Hurra, Ihr Kinder, es ist so weit. Jetzt beginnt die Fasnetszeit“. Gleich am nächsten Tag ging es weiter mit Tanzen und Singen. Als Unterwassertiere verkleidet begrüßten wir in unserem Garten zahlreiche Raspler-Hästräger. „Raspler- Ratsch-ratsch“ ertönte es überall. Zur Musik der Schal- meien sangen wir gemeinsam das „Baindter Narrenlied“. Viele mutigen Kinder tanzten mit einigen Rasplern eine Polonaise. Begeistert halfen die Kinder dem Zunftrats- meister beim Erzählen der Raspler-Geschichte. Zur gro- ßen Freude der Kinder bedankten sich die Raspler für all das mit einem Guetsle-Regen. Danach stärkten sich die Schalmeien und Raspler mit leckerem Fingerfood für ih- ren weiteren Weg. Hierfür sagen wir ein herzliches Dan- keschön an die Eltern für das Zubereiten der Häppchen. Mit einem dreifachen Unter – Wasser verabschiedeten wir uns von der Fasnetszeit und freuen uns schon heute auf das nächste Jahr! Zur Information Kostenfreie Beratung durch Photovoltaik-Scouts im Landkreis Ravensburg Sie haben noch keine Photovoltaik-Anlage und fragen sich, ob eine Stromerzeugung durch die Sonne für Ihr Zuhause geeignet ist? Dann lassen Sie sich jetzt kosten- frei und unverbindlich beraten! Dafür hat der Landkreis Ravensburg zusammen mit dem Energiebündnis Bad Wurzach/Bad Waldsee e.V. ein Netzwerk aus ehrenamt- lichen PV-Scouts aufgebaut. Ein geschulter PV-Scout be- urteilt Ihr Dach oder Balkon, berichtet aus eigenen Erfah- rungen und gibt Tipps und Informationen weiter. Bereits über 300 Haushalte im Landkreis haben das Be- ratungsangebot von Bürgerinnen und Bürgern für Bür- gerinnen und Bürger angenommen. Für den schnellen Einstieg in Ihr eigenes Photovoltaik-Pro- jekt, wenden Sie sich an das Energiebündnis, entweder per Mail an: info@eb2bw.de oder über das Anfrage-Formular unter: www.eb2bw.de/ pv-scouts Förderverein Altenzentrum Selige Irmgard e.V. Herzliche Einladung zum Frühlingskaffee am Mittwoch, den 13.03.2024 von 14:00-17:00 Uhr in der Cafeteria im Altenzentrum Selige Irmgard Unsere ehrenamtlichen Damen verwöhnen Sie mit le- ckeren selbstgebackenen Kuchen und Kaffee. Für einen kleinen Frühlingsmarkt haben wir wieder gebacken und Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 gebastelt. Wir wollen den Frühling begrüßen und freuen uns auf Ihren Besuch und schöne Gespräche. Der Erlös des Nachmittags kommt den Bewohnerpro- jekten zugute. Informationsveranstaltung für PV-Anlagenbetreiber Der Ausbau der erneuerbaren Energien rückt immer mehr in den Fokus. Steigende Stromnachfragen durch Elektrifi- zierung von Prozessen in Betrieben, sowie die steigende Anzahl von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen ma- chen den Ausbau erneuerbarer Energien notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt die Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. Insgesamt muss dazu nochmals rund die dreifache Menge an Photovol- taikleistung installiert werden wie zum aktuellen Zeitpunkt. Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet in Zusammen- arbeit mit dem Photovoltaiknetzwerk Bodensee-Ober- schwaben eine kostenlose Informationsveranstaltung für Betreiber von Photovoltaikanlagen an. 26. Februar 2024 von 16:00 Uhr – 17:45 Uhr bei der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten Neben den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen werden vom Finanzamt Ravensburg auch die steuer- lichen Vereinfachungen bei Umsatz- und Einkommen- steuer beim Betrieb von Photovoltaikanlagen genauer beleuchtet. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Dokumen- tennummer 3.PV.24.1. Anmeldeschluss ist der 21. Februar 2024. Informationstag der Schule am Schlosspark Aulendorf Realschule und Werkrealschule Am Freitag, 23. Februar 2024 von 16.00 bis 19.00 Uhr findet unser diesjähriger Informationsnachmittag statt. Wir sind eine Verbundschule mit eigenständiger Real- schule und Werkrealschule. Dies hat den Vorteil, dass bei Bedarf ein Wechsel zwischen den Schularten ohne große Eingewöhnungszeit möglich ist. So können alle unsere Schülerinnen und Schüler den für sie passenden Schulabschluss erreichen. Wir bieten sowohl den Real- schulabschluss, den Werkrealschulabschluss und den Hauptschulabschluss an. Eine verbesserte Busverbindung von Baindt nach Au- lendorf und zurück ermöglicht es auch Baindter Schülern, die Schule am Schlosspark in Aulendorf zu besuchen. Machen Sie sich ein Bild von unserer Schule und erhalten Sie sich wichtige Informationen zu unserem pädagogi- schen Konzept, der freiwilligen Ganztagesschule, dem Lernen mit neuen Medien, unserem Musik- und Sport- profil, sowie zu unserem besonderen Lernkonzept in der Realschule und Werkrealschule. 16.00 Uhr Begrüßung durch unseren Bürgermeister Matthias Burth 16.30 Uhr Schulhausführung für Eltern mit der Schullei- tung Schulhausrallye für Schüler von Schülern 17.45 Uhr Präsentation unseres Schulkonzeptes Wünschen Sie eine persönliche Beratung oder eine Schul- hausführung an einem anderen Tag? Unser Schulleiter Christof Lang nimmt sich gerne Zeit für Sie. (07525 92381-02 oder info@schuleamschlosspark.de. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder. Gemeindeverwaltung Baindt Telefon (07502) 9406-0 Fax (07502) 9406-18 E-Mail info@baindt.de Internet www.baindt.de Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 8:00 - 13:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Direktdurchwahlnummern Bürgermeisterin Frau Rürup 9406-10 Vorzimmer Fr. Schreitmüller 9406-17 Amtsblatt Fr. Schreitmüller 9406-17 Bauamt Leitung Bauamt Frau Jeske 9406-51 stellvertr. Leitung Bauamt Herr Hohenhausen 9406-52 Ortsbaumeister Herr Roth 9406-53 Sachbearbeitung Frau Scheid 9406-54 Klimakoordinator Herr Roth 0157 80661690 E-Mail: klima@b-gemeinden.de Hauptamt Leitung Hauptamt Frau Maurer 9406-40 stellvertr. Leitung Hauptamt Frau Heilig 9406-11 Bürgeramt Passamt, An-/Abmeldung, Frau Brei/Frau Nowak/ 9406-12 Führerschein, Fischerei Frau Ziegler Fundamt Einwohnermeldeamt Frau Nowak/Frau Ziegler 9406-14 Volkshochschule Frau Brei 9406-12 Gewerbeamt Frau Brei 9406-12 Rentenberatung Herr Bautz 9406-14 Standesamt Herr Bautz 9406-14 Friedhofswesen Herr Bautz 9406-14 Hallenbelegung SKH Frau Gerhardt 9406-26 Fachbereichsleitung Bildung und Betreuung Frau Flintrop 9406-41 Kindergartenabrechnung Frau Liche 9406-43 Finanzverwaltung Leitung Kämmerei Herr Abele 9406-20 stellvertr. Leitung Kämmerei, Stabsstelle polit. Steuerung Frau Gerhardt 9406-26 Kasse Herr Müller 9406-22 Kasse Frau Weber 9406-24 Wasser, Grundsteuer Frau Stavarache 9406-21 Hunde-/ Gewerbesteuer Frau Winkler 9406-23 Einrichtungen der Gemeinde Bauhof Herr Mohring 9121-30 Feuerwehrhaus 9121-34 Feuerwehrkommandant Herr Bucher 0151 58040840 Gemeindebücherei Frau Lins 94114-170 Schenk-Konrad-Halle Herr Forderer 0152 25613911 Kindergärten Sonne Mond und Sterne Leitung Altbau 94114-140 E-Mail: leitung.altbau@kiga.baindt.de Leitung Neubau 94114-141 E-Mail: leitung.neubau@kiga.baindt.de Leitung Schulgebäude 94114-142 u. -143 E-Mail: leitung.schulgebaeude@kiga.baindt.de St. Martin 2678 Waldorfkindergarten 5558664 Schulen: Klosterwiesenschule (KWS) und SBBZ Sehen Baindt Rektorin (KWS) Frau Heberling 94114-132 Sekretariat (KWS) Frau Mohring 94114-133 Schulsozialarbeit (KWS) Frau Nandi 94114-172 Schulhausmeister (KWS) Herr Tasyürek 0178 4052591 SBBZ Sehen 94190 Pfarrämter Katholisches Pfarramt 1349 Kath. Gemeindehaus Bischof-Sproll-Saal Anmeldung Frau Moosherr (0751) 18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Evangelisches Pfarramt (0751) 43656 Ev. Gemeindehaus Dietrich-Bonhoeffer-Saal Anmeldung Frau Kutter (0751) 43656 E-Mail: pfarramt.baienfurt@elkw.de Polizei Polizeirevier Weingarten (0751) 803-6666 Notrufe Polizei 110 Feuerwehr, Notarzt, Rettungsdienst 112 Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 7 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Baindt Kath. Pfarramt • 88255 Baindt • Thumbstraße 55 17. Februar - 25. Februar 2024 Gedanken zur Woche: Träumen Nenne dich nicht arm, wenn deine Träume nicht in Erfüllung gegangen sind, wirklich arm ist nur der, der nie geträumt hat. Marie von Ebner-Eschenbach Samstag, 17. Februar 18.30 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Klara und Johannes Merk, Veronika und Wilhelm Michl, Theresia und Baptist Elbs, Eu- gen und Anton Elbs, Hilda und Fritz Blank) Sonntag, 18. Februar - 1. Fastensonntag 10.00 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Dienstag, 20. Februar 07.50 Uhr Baindt - Schülergottesdienst Mittwoch, 21. Februar 09.00 Uhr Baienfurt - Friedensmesse 16.30 Uhr Baindt - Sing- und Sprechprobe für die Erst- kommunionkinder 18.30 Uhr Schachen - Eucharistiefeier († Martin Kränkle, Erna und Franz Kränkle) Donnerstag, 22. Februar 07.45 Uhr Baienfurt - Schülergottesdienst Freitag, 23. Februar 08.30 Uhr Baindt - Rosenkranz 09.00 Uhr Baindt - Eucharistiefeier († Elisabeth und Theo Schuler) 11.15 Uhr Baindt - Gottesdienst in der Blindenschule 15.30 Uhr Baindt - Gruppenstunde der Erstkommuni- onkinder im Bischof-Sproll-Saal 16.00 Uhr Baindt -Wortgottesfeier im Pflegeheim Selige Irmgard Samstag, 24. Februar 18.30 Uhr Baienfurt - Eucharistiefeier Sonntag, 25. Februar - 2. Fastensonntag 10.00 Uhr Baindt - Vorstellgottesdienst der Erstkommu- nionkinder Ministranten: Linus Kaplan, Rafael Dorn, Nele Gründler, Silias Kaplan, Leopold Koch, Louisa Möhrle, Marian Schäfer, Emilia Stotz, Mona Stiefvater Caritas - Kollekte († Agathe und Adam Zimmermann, Elisabeth, Engelbert und Franz Schützbach, Angela und Hygenius Thomalla) Rosenkranzgebete im Februar Im Februar laden wir ganz herzlich ein zum Rosenkranz- gebet jeden Freitag um 8.30 Uhr vor dem Gottesdienst. Sprechzeiten Pfarrer Bernhard Staudacher Nach telefonischer Vereinbarung (Tel. 912623) Thumbstraße 55, Baindt E-Mail-Adresse: bernhard-staudacher@gmx.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Silvia Lehmann Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 5576199, (Tel. privat 943630) E-Mail-Adresse: Silvia.Lehmann@drs.de Sprechzeiten Gemeindereferentin Regina Willmes Nach telefonischer Vereinbarung Büro: Kirchstraße 8, Baienfurt Tel. 0751 / 56969624 E-Mail-Adresse: Regina.Willmes@drs.de Gemeindehaus St. Martin / Bischof-Sproll-Saal: Belegung und Reservierung Frau Gudrun Moosherr Tel. 0751-18089496 E-Mail: gudrun.moosherr@gmail.com Katholische Kirchenpflege Baindt: Bankverbindung: KSK Ravensburg IBAN DE 4365 0501 1000 7940 0985 BIC SOLADES1RVB Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Thumbstr. 55, 88255 Baindt Pfarramtssekretärin Frau Christiane Lott Telefon 07502 - 1349 Telefax 07502 - 7452 Stjohannesbaptist.baindt@drs.de www.katholisch-baienfurt-baindt.de Öffnungszeiten Dienstag, 09.30 - 11.30 Uhr Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Freitag, 09.30 - 11.30 Uhr Kath. Pfarramt Mariä Himmelfahrt Kirchstraße 8, 88255 Baienfurt Telefon 0751 - 43633 Telefax 0751 - 58812 kathpfarramt.baienfurt@drs.de Erstkommunionkinder 2024 aufgepasst Klingt gut - das Gotteslob Liebe Erstkommunionkinder 2024, auch in diesem Jahr bezuschusst unser Bischof Dr. Gebhard Fürst den Kauf eines neuen Gotteslobes für die Erstkommunionkinder mit jeweils 10,00 € pro Erstkom- munionkind. Jeder, der einem Erstkommunionkind ein Gotteslob schenkt, oder jedes Erstkommunionkind, das sich ein Gotteslob kauft, bekommt bei Vorlage des Buches einen Aufkleber eingeklebt und den Zuschuss einmalig in bar. Den Aufkleber und den Zuschuss gibt es im Pfarrbüro Baindt während der Öffnungszeiten. Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Termin für Erstkommunionkinder Am Mittwoch, 21. Februar 2024 findet die Sing- und Sprechprobe für unseren Vor- stellgottesdienst statt. Wir treffen uns um 16.30 Uhr an der alten Schule. Am Sonntag, 25. Februar 2024 um 10.00 Uhr laden wir die Gemeinde recht herzlich zu unserem Vorstellgottesdienst ein. Helferkreis Die Kleidersäcke für die „Aktion Hoff- nung“ liegen ab 20. Februar zur Abho- lung im Pfarrbüro bereit. Der Sammeltag für die große Kleidersammlung „Aktion Hoffnung“ wird am Samstag, 02. März sein. Bitte denken Sie schon mal daran! Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Altkleidersammlung, Samstag, 02. März, ab 8.00 Uhr Am Samstag, 02. März wird wieder eine Sammlung gebrauchter Kleidung zuguns- ten der Katholischen Hilfsorganisation „Ak- tion Hoffnung“ durchgeführt. Bitte stellen Sie den Sack mit Ihrer Kleiderspende erst am Sammeltag bis 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Gesammelt werden gebrauchte und gut erhaltene Klei- dung, Bettwäsche und Schuhe. Mit den Erlösen werden Entwicklungsprojekte in aller Welt unterstützt. Für alle, die - warum auch immer - keine Kleidersäcke erhalten haben oder weitere benötigen, liegen in der Kirche Kleidersäcke auf Helfen Sie Menschen - hier und jetzt. Caritas-Fastenopfer 24./ 25. Februar 2024 Spenden Sie online unter: www.caritas-spende.de Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Spendenkonto IBAN DE31 6005 0101 0002 6662 22 ÖKUMENE – gemeinsam als Christen Einladung zur Taizéandacht in Baindt Wir laden Sie alle recht herzlich ein zu unserer ökumenischen Taizéandacht am 25. Februar 2024 um 19.00 Uhr in den Dietrich-Bonhoef- fer-Saal in Baindt. Wir freuen uns, wenn Sie mit uns zusammen die Andacht feiern. Weltgebetstag Palästina durch das Band des Friedens Evangelische Kirche Baienfurt 1. März 2024, 19.00 Uhr anschließend Beisammensein im Katholischen Gemein- dehaus St. Anna Ein Hoffnungszeichen gegen Gewalt und Hass „... durch das Band des Friedens“ Zum Weltgebetstag 2024 aus Palästina Die Gottesdienstordnungen für den Weltgebetstag am ersten Freitag im März haben lange Entstehungsge- schichten. In Deutschland war diese mit der Veröffentli- chung der Liturgie im September 2023 zunächst abge- schlossen. Angesichts der dramatischen Ereignisse in Israel und Pa- lästina seit dem 7. Oktober hat das deutsche WGT-Ko- mitee eine aktualisierte Version der Gottesdienstordnung erarbeitet und im Januar 2024 herausgegeben. Diese dient bundesweit als Grundlage für tausende von ökume- nischen Gottesdiensten zum Weltgebetstag. „Angesichts von Gewalt, Hass und Krieg in Israel und Palästina ist der Weltgebetstag mit seinem diesjährigen biblischen Motto aus dem Brief an die Gemeinde in Ephesus ´...durch das Band des Friedens` so wichtig wie nie zuvor“, betont die evangelische Vorstandsvorsitzende des WGT, Brunhilde Raiser. „Der Terror der Hamas vom 7. Oktober jedoch und der Krieg in Gaza haben die Bereitschaft vieler Men- schen in Deutschland weiter verringert, palästinensische Erfahrungen wahrzunehmen und gelten zu lassen. Die neuen Erläuterungen sollen dazu beitragen, die Worte der palästinensischen Christinnen trotz aller Spannungen hörbar zu machen.“ Auch das Plakat und die Postkarten wurden geändert, ein Zweig eines Olivenbaums ist jetzt dargestellt. Die biblischen Texte der Gottesdienstordnung, beson- ders Psalm 85 und Eph 4,1–7 können in der aktuellen Situation tragen. Mit ihnen kann für Gerechtigkeit, Frie- den und die weltweite Einhaltung der Menschenrechte gebetet werden. Die Geschichten der drei Frauen in der Gottesdienstordnung geben einen Einblick in Leben, Lei- den und Hoffnungen in den besetzten Gebieten. Sie sind Hoffnungskeime, die deutlich machen, wie Menschen aus ihrem Glauben heraus Kraft gewinnen, sich für Frieden zu engagieren. Ihre Erzählungen sind eingebettet in Lieder und Texte, die den Wunsch nach Frieden und Gerechtig- keit und vor allem die Hoffnung darauf ausdrücken. Gaza, Hamas, Israel und Palästina sind aktuell Themen der Nachrichten. Wie die Situation zum 1. März sein wird, ist nicht absehbar. Wird weiterhin Krieg herrschen, wird es zumindest eine Waffenruhe geben oder wird ein Weg gefunden für eine sichere und gerechte Lebensmöglich- keit der Menschen in Israel und Palästina? Am 1. März 2024 wollen Christ*innen weltweit mit den Frauen des palästinensischen Komitees beten, dass von allen Seiten das Menschenmögliche für die Erreichung eines gerechten Friedens getan wird. Schließen auch Sie sich über Länder- und Konfessions- grenzen hinweg zusammen, um auf die Stimmen von Frauen aus Palästina und ihre Sehnsucht nach Frieden in der Region zu hören und sie zu teilen. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 9 So kann der Weltgebetstag 2024 in dieser bedrückenden Zeit dazu beitragen, dass - gehalten durch das Band des Friedens - Verständigung, Versöhnung und Frieden eine Chance bekommen, in Israel und Palästina, im Nahen Osten und auch bei uns in Deutschland. Weltgebetstag der Frauen - Deutsches Komitee e. V. Evangelische Kirchengemeinde Baienfurt-Baindt Tel.: 0751/43656, Fax: 0751/ 43941; E-Mail-Adresse: pfarramt.baienfurt@elkw.de Homepage: www.evangelisch-baienfurt-baindt.de Pfarrbüro: Öschweg 32, Baienfurt, Tel.: 0751/ 43656 Pfarrer M. Schöberl Öffnungszeiten Di 7.00 - 9.00 + 13.00 - 15.00, Do 10.00 - 13.00 Uhr Wochenspruch: Dazu ist erschienen der Sohn Gottes, dass er die Werke des Teufels zerstöre. (1. Johannes 3,8b) Sonntag, 18. Februar Invokavit (Auftakt der Passionszeit) 10.30 Uhr Baienfurt Abendmahlsgottesdienst, Ev. Kir- che (Pfr. Schöberl) Montag, 19. Februar 20.00 Uhr Baienfurt Kirchenchorprobe im Ev. Gemein- dehaus Mittwoch, 21. Februar 15.45 Uhr Baienfurt Konfi8-Unterricht, Ev. Gemeinde- haus Donnerstag, 22. Februar 19:00 Uhr Baienfurt Bibel im Gespräch, Ev. Gemein- dehaus Freitag, 23. Februar 19.00 Uhr Baienfurt Kirchenkino, Ev. Kirche Sonntag, 25. Februar Reminiszere 10.30 Uhr Baienfurt Gottesdienst, Ev. Kirche (Pfr. Schö- berl) 19:00 Uhr Baindt Taizéandacht, Dietrich-Bonhoef- fer-Saal Gedanken zum Wochenspruch In herausfordernden Zei- ten dichtet der Reformator Martin Luther das Lied „Ein feste Burg ist unser Gott“. - Trotz aller Bedrohung schreibt er zuversichtlich, wie unser Wochenspruch: „Und wenn die Welt voll Teufel wär, und wollt uns gar verschlingen, so fürchten wir uns nicht so sehr, es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, wie sau’r er sich stellt, tut er uns doch nicht; das macht, er ist gericht‘: Ein Wörtlein kann ihn fällen.“ - Gottes Wort wurde in Jesus Mensch, damit jeder, der sich ihm anvertraut ein Leben hat, das man zu Recht „ewig“ nennen kann, weil es zu seiner Bestimmung kommt und un-getrennt von Gott ist und bleibt. Die Mächtigen dieser Welt, die Angst verbreiten, sind im Gehen begriffen. - Unser Herr kommt. Aus dieser Haltung Gottes reichen Segen für Ihre persön- lichen Herausforderungen! - Ihr Pfarrer Martin Schöberl --- Bibel im Gespräch - Johannes-Evangelium Wir laden wieder ein zur letzten Staffel: gemeinsam Le- sen, Diskutieren und Entdecken. Immer donnerstags um 19.00 Uhr im Ev. Ge- meindehaus in Baienfurt: 22.02. + 07.03.+ 14.03. + 21.03. Die Abende können auch einzeln gewinn- bringend besucht werden. Ich freue mich auf alle Begegnungen und Gespräche! Martin Schöberl, Pfarrer Baienfurt-/Baindter „Kirchenkino“ Evangelische Kirchenge- meinde Baienfurt-Baindt Herzliche Einladung zum Film-Abend in der Ev. Kirche in Baienfurt – mit Gelegenheit zum Austausch im An- schluss EINTRITT FREI 23. Februar 2024, 19.00 Uhr, in der Ev. Kirche in Baienfurt Diese Dokumentation feiert die Schöp- fung, die Natur, unsere Tiere, in wunder- schönen Bildern. Moderator Dr. Gordon Wilson betrachtet die Welt humorvoll und liebevoll aus bib- lischer Sicht und bringt uns die Erde und ihre Bewohner sehr eindrücklich näher. Der Film lädt dazu ein, gewohnte Sichtweisen zu hinterfra- gen und ganz neu Gottes Spuren in der Welt zu entdecken --- Fundsachen Folgende Fundsachen können zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros abgeholt werden: - Grüne Trinkflasche - Tuch - Bunt geringelte Handschuhe - 1 Brille - 1 einzelner schwarzer Handschuh - 1 Kerze Öffnungszeiten: Dienstag 07.00 - 09.00 Uhr + 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 10.00 - 13.00 Uhr Wir wünschen allen ein kreatives Jahr Neues aus dem Kreativen Montag. Wir sehr komprimiert an nur einem Montag im Monat ein kreatives Angebot machen. Wir denken dann kann intensiv das Thema zu Hause weiter- verfolgt werden. Dazu laden wir herzlich ein März 11.03. Birgit Schwartz-Glonnegger: „Tulpen“ Aquarell April 08.04. Annemarie Weber: „Blumen erblühen am Fenster“ Tiffany Mai: 06.05. Elli Duelli: „Frühlingslandschaften“ Gouache, Acryl oder Aquarell Anmeldungen bitte immer bis spätestens 4 Tage vor dem Termin Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Petra Neumann-Sprink Tel.: 0751-52501 p.neumann.sprink@gmx.de Kreativer Montag im Dietrich-Bonhoeffer-Saal in Baindt, Dorfplatz 2/1 Wir beginnen - wenn nichts anderes angegeben ist - um 8.30 Uhr, Ende gegen 11.30 Uhr. Der Kostenbeitrag beträgt in der Regel 7,50 €; Material nach Verbrauch Christliche Brüdergemeinde Baienfurt (Baptisten) e.V. Baindter Str. 11, 88255 Baienfurt Homepage: www.baptisten-baienfurt.de E-Mail: info@baptisten-baienfurt.de Unsere Gottesdienste sind offen für Besucher und fin- den sonntags um 10 Uhr statt. Weitere Veranstaltungen werden auf der Homepage der Brüdergemeinde ange- kündigt. Vereinsnachrichten Sportverein Baindt 1959 e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung Freitag, 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum Der Sportverein Baindt 1959 e.V. führt seine alljährliche Jahreshauptversammlung durch. Hierzu sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Baindt recht herzlich eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am Freitag, den 15.03.2024 um 20:00 Uhr im SVB-Vereinsraum, Boschstr. 1/3 Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Geschäftsbericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassierers 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Berichte der Abteilungen: • Fußball • Alpin-Team • Tischtennis • Turnen 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wahlen • Frauenvertreter/in • Jugendvertreter/in • Kassenprüfer/in 8. Beschlussfassung über Anträge 9. Aussprache Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich, spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung, beim Vorsitzen- den Ralf Mischkowski, Dieselstr. 15, 88255 Baindt, E-Mail: celia.mischkowski@svbaindt.de eingereicht werden. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen zur Jah- reshauptversammlung des SV Baindt 1959 e.V. Ralf Mischkowski, Vorsitzender SV Baindt 1959 e. V. Jugend 1 mit zweitem Sieg im zweiten Spiel TSG 1861 Bad Wurzach - SV Baindt 4:6 Nach einem zunächst unglücklichen Start mit einer knappen 2:3 Niederlage im Doppel und zwei weiteren umkämpften Einzeln von Va- lentin und Jona lag unser Team unverhofft mit 0:3 im Rückstand. Es hätte durchaus auch 3:0 für uns stehen können, aber in den engen Situationen waren die Gegner etwas abgeklärter. Doch dann starteten die Baindter durch und gewannen die folgenden sechs Partien allesamt. So änderte Fabians abschließende Niederlage nichts mehr am schlussendlich verdienten Auswärtssieg unseres Jugendteams. Mit 4:0 Punkten stehen wir an der Tabellenspitze und möchten diesen Platz so lange es geht verteidigen. Es spielten: Jona Klein (2:1), Valentin Koch (2:1) und Fa- bian Striegel (2:1) 2:8 Niederlage für die 2. Jugendmannschaft TT Blitzenreute-Wolpertswende II - SV Baindt II 8:2 Unsere 2. Jugendmannschaft hat beim Auswärtsspiel in Blitzenreute leider keinen Sieg einfahren können. Pia und Felix konnten jeweils eine Partie für sich entschei- den, Jonas sammelte bei seinem erst 2. Einsatz weiter wichtige Erfahrungen im Ligaspielbetrieb. Aktuell belegt das Team den 7. Tabellenplatz, könnte sich aber schon mit einem Sieg beim nächsten Spiel in Reute am 24.02. nach oben arbeiten. Es spielten: Felix Haller (1:2), Pia Kreutle (1:2) und Jonas Hell (0:3) Basar Baindt Förderverein Klosterwiesenschule e.V. Frühjahr- Sommer Basar am 24.02.2024 von 10 bis 12 Uhr in der Schenk-Konrad-Halle in Baindt Schwangere mit Mutterpass dürfen schon ab 9.30 Uhr einkaufen! Es sind bereits alle Nummern vergeben! Warenannahme ist am 23.2.24 von 15.30 bis 16.30 Uhr. Warenabholung ist am 24.2.24 von 15.30 bis 16 Uhr. Die aktuellen Infos findet Ihr immer auf Facebook Kin- derbasar Baindt (es geht auch ohne Facebook Konto) und auf Instagram. Mit Kuchenverkauf der vierten Klassen der Klosterwie- senschule und mit Bewirtung von der Jugendfeuerwehr Baindt. Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 11 Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e. V. Ortsverein Baindt e. V. Landfrauen Bildungs- und Sozialwerk der Landfrauen e.V. Ortsverein Baindt. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 27.02.2024 im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Beginn 19.30 Uhr. Tagesordnungspunkt: Beschluss der Neufassung der Vereinssatzung der Land- Frauen Baindt e.V. Im Anschluss hält Frau Sigrun Kienle-Hohwy einen Im- pulsvortrag zum Thema: Resilienz und Beweglichkeit, neue Energie und Kraft tanken, stark sein für den Alltag. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung an diesem Abend und laden alle Interessierten herzlich dazu ein. Die Vorstandschaft Kapellengemeinschaft Schachen e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Unsere jährliche ordentliche Mitgliederver- sammlung findet statt am Mittwoch den 13. März 2024 um 20:00 Uhr im Bischof-Sproll-Saal in Baindt. Bereits um 19:00 Uhr ist Hl. Messe in der Kapelle in Scha- chen. Zur Versammlung sind alle Mitglieder und Freunde herz- lich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht der Kassiererin 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wahl der Vorstandschaft für die Dauer von 2 Jahren: - 1. Vorsitzender - 2. Vorsitzender - Kassierer - Schriftführer 8. Wahl weiterer Vorstandsmitglieder - Kassenprüfer - Festausschuss 9. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Hans Peter Späth, 1. Vorsitzender Schwäbischer Albverein OG Weingarten Walking jeden Donnerstag 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten Wer hat Lust mit uns zu walken? Wir treffen uns ganzjährig jeden Donners- tag um 08.30 Uhr am Freibad in Weingarten und walken ca. 1,5 Stunden. Gäste sind herzlich willkommen! Durch das naturnahe Steinacher Ried Treffpunkt: Sonntag 18.02.2024 um 11.00 Uhr Festplatz Weingarten. Rückkehr ca. 18.00 Uhr. Gehzeit ca. 3 Stunden, 9,5 km. Fahrpreis für Mitglieder 5,00 €. Mitbringen: Vesper, Getränk, gutes Schuhwerk, ggf. Stö- cke und Wechselschuhe. Keine Einkehr vorgesehen. Wan- derführung: Manuela Schulte, E-Mail: mariamanuela@ gmx.de. Anmeldung ab 13.02.2024 - T. 0151-12952100 (Anrufbe- antworter) Bei schlechtem Wetter wird die Wanderung abgesagt, ggf. Info im Ansagetext T. 0151-12998910 ab 20 Uhr am Vortag. Gäste sind herzlich willkommen! Was sonst noch interessiert Garten-und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Liebe Gartenbesitzer, wundern Sie sich nicht auch oft, dass die Blumen und Pflanzen in den Gärtnereien und Baumärkten kräftiges Laub und schöne Blüten haben? Wir bieten auch in diesem Jahr wieder aus der Fuchsi- en-Gärtnerei Himmelreich unseren Mitgliedern eine Pflan- zerde und Dünger an, die genau den Ansprüchen von sinnvollem Gärtnern entsprechen und die im normalen Handel nicht zu kaufen sind, zu einem Vorteilspreis an. Diese Erde und Dünger werden in der Gärtnerei selbst mit verwendet. Auch Nichtmitglieder können gegen einen kleinen Auf- preis eine Bestellung aufgeben. Blattdünger: Stickstoff ist für die Blattgrünbildung wichtig. Bilden sich zum Beispiel gelbe Blätter, ist die ein Zeichen, dass Stick- stoff fehlt. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Blütendünger: Hier ist der Phosphatgehalt für die Blütenbildung maß- geblich. Der hohe Kaliumgehalt sorgt dafür, dass das Holz gut ausreifen kann, was insbesondere im Herbst, wenn die Pflanzen ins Winterquartier gehen, maßgeblich ist. Ein Vorteil dieses Düngers ist, dass gezielt gedüngt werden kann. 1 kg für 11,00 €, Nichtmitglieder 11,50 € Beide Dünger können auch für sämtliche Zimmerpflan- zen eingesetzt werden. Langzeitdünger Die im Handel angebotenen Langzeitdünger mit Plasti- kummantelung reagieren meist auf Wärme und Wasser, was jedoch nicht kontinuierlich zur Verfügung steht. Das heißt sie können sich sehr schnell oder gar nicht auflösen. Für den Verbraucher ist es damit schwer zu kontrollieren. Den Langzeitdünger aus der Gärtnerei gibt es auch in Granulat-Form, mit einer Wirkungsdauer bis zu 6 Wo- chen, je nach Witterung. Hier sieht man jedoch, wenn er sich aufgelöst hat und hat somit die Möglichkeit wieder nach zu düngen. 1 kg für 12,00 €, Nichtmitglieder 12,50 € Pflanzen-Blumenerde im Sack zu 70 L für 17 €, Nichtmitglieder für 18 € Bei den sonst angebotenen Blumenerden wird oft ein hoher Anteil an Kokospflanzen mit vermischt. Auch soll- te das Problem mit Insektiziden und Pestiziden sowie die Umweltschädigung durch Rodung von Urwäldern mit beachtet werden. Sehr oft wird auch Klärschlamm mit Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 beigemischt, welcher bekanntermaßen mit Rückständen von Medikamenten belastet ist. Bei der Blumenerde von FlorBest ist der Torfanteil stark reduziert und durch Holzteile und Tonmineralien ersetzt worden. Diese Blumenerde von FlorBest kann sowohl bei der Anzucht und der Vermehrung von Setzlingen, beim Umtopfen in größere Blumentöpfe, aber auch beim Hoch- beet verwendet werden. Haben wir auch ihr Interesse geweckt? Nähere Informati- onen zur Anwendung des Düngers und den Bestellschein erhalten sie auf unserer Homepage des Vereins: www.gartenfreunde-baienfurt.jimdofree.com oder di- rekt bei Bernhard Kohler: E-Mail.: kohler.bernhard@gmx.de Bitte beachten: Bestellende für Sammelbestellung ist be- reits der 29.02.2024, da nur ein begrenztes Kontingent an Erde uns zur Verfügung steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir die Lieferungen frei Haus nur gegen einen kleinen Aufpreis stemmen können. Die bestellte Ware kann ohne Mehrkosten bei Fam. Rittler bis Ende März abgeholt werden. Ihre Bestellung können Sie gerne per Post, als E-Mail sen- den oder auch direkt in den Briefkasten bei Fam. Kohler, Höhenweg 13, 88255 Baienfurt oder bei Gertrud Rittler, Waldseerstr. 32, 88255 Baienfurt einwerfen. Für Rückfragen zur Anwendung erreichen Sie Herrn Koh- ler unter Tel.-Nr.: 0751/18054214 oder per E-Mail: kohler. bernhard@gmx.de Wir freuen uns nun über Ihre Bestellung und grüßen herz- lich Ihre Garten- und Blumenfreunde Baienfurt e.V. Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg Baumschneideseminartag Datum: 02.03.2024 Uhrzeit: 9:00 - 16:00 Uhr Ort: LAZBW Aulendorf Teilnahmegebühr inkl. Verpflegung und Lehrgangsun- terlagen: 60,00 € Online-Anmeldung bis zum 24.02.2024 erforderlich unter: www.lazbw.de Inhalt der Veranstaltung: Im März ist die beste Schnittzeit für Gehölze. Deshalb bietet die LAZBW auch in diesem Jahr ein Seminartag zum Schneiden von Obstbäumen an. Inhalte sind der fachgerechte Erziehungsschnitt an Jungbäumen sowie Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung alter Obstbaum- bestände. Dass die Theorie nicht zu kurz kommen darf, das erfahren die Teilnehmenden zur Einführung vormit- tags, was bedeuten Wachstums- und Schnittgesetze für den erfolgreichen Obstbau und wie pflanzt man richtig einen Jungbaum? Nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis ler- nen die Teilnehmenden die richtigen Techniken für den Schnitt an Jung- und Altbäumen, an Obstbaumhochstäm- men, sowie an Obstbaum-Neupflanzungen kennen. Zu- sätzlich vermittelt der Kurs Hintergrundwissen zur Kunst des Baumschneidens. Am Beispiel der Obstpflanzungen entlang des Atzenberger Wegs wird verdeutlicht, welche Bedeutung der Streuobstbau für den Erhalt des Land- schaftsbilds und den Schutz der Umwelt einnimmt. Angeleitet werden die Teilnehmenden von dem erfahre- nen Obstbauprofi, Alexander Ego. Kleiderbörse Vogt Anmeldungen sind ab jetzt möglich! Frühjahrsbörse am 16.03.2024 von 11 - 13 Uhr in der Sirgensteinhalle Vogt Seit dem 05.02. sind die Anmeldungen zum Basar über Basarlino möglich. Wer also Lust hat seine Sommerware zu verkaufen oder auch das Team als Helfer zu unterstützen, kann sich ab jetzt registrieren. https://basarlino.de/5151 Sollten noch Fragen über Basarlino und die Anmeldung bestehen, meldet euch gerne bei uns über die E-Mail-Ad- resse: kleiderboerse-vogt@gmx.de oder schaut auf un- seren Social Media Kanälen und der Homepage vorbei. Dort findet ihr auch Erklärvideos und Anleitungen. Euer Kleiderbörse-Team Maschinenring Alb-Oberschwaben Infoveranstaltung MeinAcker Die Digitalisierung macht auch vor uns Landwirten kei- nen Halt. Neben Dokumentationsvorgaben bei der Be- wirtschaftung der Flächen, müssen auch Abrechnung von Lohnarbeiten und das Agrarbüro verwaltet und do- kumentiert werden. Um dabei alles aus einer Hand zu haben, hat der Bundesverband der Maschinenringe in den letzten Jahren in das Digitalisierungsprojekt „Mei- nAcker“ investiert. Wir möchten Ihnen unter anderem die Ackerschlagkartei und das Digitale Büro bei einem Präsenztermin vorstellen. Wann: Donnerstag, 22.03.2024 19:30 Uhr Wo: Sitzungssaal Volksbank Ostrach Hauptstraße 15 88356 Ostrach Wir bitten um Anmeldung bis Mittwoch, den 21.02.2024 unter Tel.: 07585/9307-0 oder per E-Mail: infor@mr-ao.de DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. Die Rotkreuzdose: Kleine Dose, große Hilfe Wenn der Rettungsdienst kommt, stellt er viele, oft le- benswichtige Fragen - aber was, wenn man diese Fragen selbst gar nicht mehr beantworten kann? Wenn in dem Moment keine Angehörigen vor Ort sind, kann es kritisch werden. Abhilfe schafft hier die Rotkreuzdose, die alle wichtigen Informationen für Notlagen bereithält. Die Dose beinhaltet ein Datenblatt, auf dem man schon im Vorfeld seine Gesundheitsdaten, Medikamentenpläne und auch die Kontaktdaten des Hausarztes oder Pfle- gedienstes notiert. Ebenfalls können Hinweise zu einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht oder Notfallkon- taktdaten hinzugefügt werden. Durch Hinweisaufkleber an der Wohnungstür sowie am Kühlschrank wird dem Helfer signalisiert, dass wichtige Informationen schon im Vorfeld zusammengetragen wurden. Da der Kühlschrank in jeder Wohneinheit problemlos zu finden ist, wird dort die Dose aufbewahrt. Datenblatt und Aufkleber können bei Bedarf nachgedruckt bzw. nachbestellt werden. Für die Idee der Rotkreuzdose gibt es viele Namen, der Grundgedanke ist jedoch immer derselbe. Unkompliziert sollen Helfern in Notsituationen Informationen über ei- nen Menschen zur Verfügung gestellt werden. Die Idee, welche ursprünglich aus Großbritannien stammt und dort tausendfach Anwendung findet, ist so einfach und doch genial. Der DRK-Kreisverband Ravensburg e.V. greift den Nummer 7 Amtsblatt der Gemeinde Baindt Seite 13 Ansatz, in Kooperation mit dem Kreisseniorenrat Ravens- burg e.V. sowie dem Pflegestützpunkt Landkreis Ravens- burg auf, um die Bürgerinnen und Bürger in der Notfall- vorsorge zu unterstützen. Ausgegeben werden die Rotkreuzdosen zum Preis von 4,50 € beim Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ra- vensburg e.V. vormittags in der DRK-Geschäftsstelle, Ul- mer Straße 95 in Ravensburg. Man muss keinen Termin zur Abholung ausmachen. Mit dem Erlös unterstützt man zugleich das Projekt „DRK-Glücksbringer“. Dieses Projekt erfüllt sterbenden Menschen in der Region einen letzten Herzenswunsch. Weitere Informationen erhalten Sie über info@drk-rv.de und unter Tel: 0751 56061-0. PUTENSTEAK MIT THUNFISCHCREME Zutaten für 4 Personen: 8 kleine Putensteaks (800–1000 g) Salz, schwarzer Pfeffer 200 g Thunfisch in Öl 3 in Öl eingelegte Sardellen 2 EL Kapern Saft von 1 Zitrone 200 g saure Sahne 4 EL Olivenöl 2 Frühlingszwiebeln 1 EL gehackte Petersilie, glatt © Schorten/DEIKE 751U32U1 © Z im m er /D EI KE Französisches rezept Zubereitungszeit: ca. 30 Minuten Zubereitung: Die Putensteaks waschen, trocken tupfen, mit Salz und Pfeffer würzen. Den Thunfisch und die Sardel- len abtropfen lassen und zusammen mit den Kapern, der sauren Sahne, dem Zitronensaft und 2 EL Olivenöl mit dem Stabmixer fein pürieren. Mit Salz und Pfeffer abschmecken. Die gewaschenen und geputzten Frühlingszwiebeln in Röllchen schneiden. 2 EL Olivenöl in einer beschichteten Pfanne erhitzen und die Putensteaks darin auf jeder Seite etwa 2–3 Minuten kräftig braten. Auf einer Platte anrichten und mit Frühlingszwiebeln und Petersilie bestreuen. Die Thunfischsoße dazu reichen. Dazu passen frisches Baguette, Oliven, Tomatensalat und ein gekühlter Weißwein. 753U39W3 Jetzt spenden. Beenden Sie Hunger und spenden Sie eine Ziege! Spendenkonto: ora Kinderhilfe international e. V. Postbank Frankfurt/M. IBAN: DE33 5001 0060 0000 0506 09 BIC: PBNKDEFFXXX Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG | Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim | 07154 8222-70 | anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenauftrag Anzeigenauftrag für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde(n) Baindt Format 2-spaltig (90 mm breit) ca. _______mm hoch 4-spaltig (187 mm breit) (Mindesthöhe 30 mm) per Mail anzeigen@duv-wagner.de per Telefon 07154 8222-70 per Post Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 14, 70806 Kornwestheim Rechnung per Lastschrift Rechnung per Überweisung Hiermit ermächtige ich Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 70806 Kornwestheim, zu Lasten des nachstehend angegebenen Kontos mittels Lastschrift den Rechnungsbetrag der obigen Anzeige einzuziehen. Rechnungsanschrift: Firma, Name Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon für Rückfragen Fax E-Mail für Rechnungsversand Ort, Datum, Unterschrift Einwilligungserklärung: Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ha- ben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutz- niveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommu- nikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie die notwendigen Angaben zur Bearbeitung. Die Verwendung oder Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte wird ausgeschlossen. In dem Fall eines gebührenpflichtigen Vorgangs über- mitteln wir zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Pro- vider. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden. DE IBAN Meine Anzeige soll in der/den Kalenderwoche(n) erscheinen: einmalig wöchentlich 14-täglich monatlich Anzeigentext Bitte am PC oder in DRUCKSCHRIFT ausfüllen! Zusätzlich sende ich Ihnen diese Dokumente: Logo Grafik/Bild Gestaltungsvorgabe Alte Anzeige Alle Informationen zu Privatanzeigen finden Sie hier: www.duv-wagner.de Amtsblatt der Gemeinde Baindt Nummer 7 23.–25. Februar 2024 Messe Friedrichshafen Internationale Messe für Erwerbsobstbau, Destillation und Agrartechnik • Ausstellende aus den Bereichen Erwerbsobstbau, Destillation, Agrartechnik, Fruchtsaftherstellung, Smart Farming u.v.m. • Sonderbereiche: Mein Hofladen, Start-Up Area, Forschung + Entwicklung und Bildungsbereich • 42. Bodensee-Obstbautage mit Fachvorträgen und umfangreiches Rahmenprogramm zu den Themen Birnen, Bio, Photovoltaik, Brennerei sowie Digitalisierung und Automatisierung www.fruchtwelt-bodensee.de Online-Tickets sichern: Jetzt bewerben auf omira.de/karriere/stellenangebote Wir suchen ab sofort in unbefristeter Festanstellung Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) Du prüfst und behebst aktiv Störungen an elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten. Du bist bei geplanten Umbau- und Erweiterungsarbeiten unserer Anlagen mit dabei und unterstützt bei notwendigen Prozessoptimierungen an unseren Systemen. Willkommen bei OMIRA. Eine Welt voller Möglichkeiten. OMIRA ist ein zukunftssicherer Arbeitgeber, der Dir Flexibilität, vielfältige Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten und eine attraktive Vergütung bietet. Wir freuen uns auf Dich! STELLENANGEBOTE VERANSTALTUNGEN Ihre Anzeige im Mitteilungsblatt treffsicher – verbrauchernah – erfolgreich – preiswert! Gemeinsam mit unseren Verbündeten leisten wir Widerstand gegen den Ausverkauf der letzten Naturschätze Europas. Spenden Sie für eine lebenswerte Zukunft! Mehr Informationen auf www.euronatur.org/fl uss Europas Zukunft braucht Natur Westendstraße 3 • 78315 Radolfzell • Telefon +49 (0)7732/9272-0 • info@euronatur.org Ein Fluss – so viel mehr als ein Stromlieferant! Unser Ziel: Kein Kind soll auf der Straße enden! Informationen unter www.strassenkinder.de Konto DE78 3705 0198 1994 1994 10Fo to : M au ric e R es se l Markisen | Glasdächer |QBus Terrados | Sonnensegel Tuchwechsel u.v.m Haller Raumgestaltung | 88263 Horgenzell-Sattelbach | T 07504 97000 Mo–Fr 10–18 Uhr | Schausonntag 13.30-16.30 Uhr | haller-raumgestaltung.de Vom Keller bis zum Dach - Markisen aus Sattelbach. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin oder Vor-Ort-Termin. Markisenzu Winter-preisen! Markisen zu Winter-zu Winter-zu Winter preisen! Beginn Sonnenschutztage 22.|23.02.24 Aktuell im ADLER Internationale Fischspezialitäten 20.02. bis 19.03.2024 Frische Austern, Skrei, Garnelen, Lachs und mehr Wieder ab 23. April (immer in der letzten Woche des Monats) Spezialitäten aus Urgroßmutters Kochbuch Schweinsbäckle, Kalbskopf, saure Nierle, Kutteln, Kalbsbries,... Unsere Öffnungszeiten: Dienstag bis Samstag 17:00 bis 23:00 Uhr Fasnetsferien bis einschl. Mo., 19.02.24 Schmid Busreisen 2024 Betz-Modewerke Como-Wochenmarkt Cannobio-Markttag Luino-Wochenmarkt 26. März: 45€ 13. April: 49€ 05. Mai: 49€ 05. Juni: 49€ Seniorenfahrten – Busfahrt ins Blaue Preis: 26,-€ 88213 RV/Oberzell - Tel. 0751/6525094 www.schmidbusreisen.de Bad Waldsee NEU ab Januar 2024 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Straße 14 | 70806 Kornwestheim • Erscheinungstag: Donnerstag • Au age: 2.500 Exemplare (Vollverteilung: 9.600 Ex.) • mm-Preis: ab 0,69 € • in Kombination buchbar Rufen Sie uns gleich an: 07154 8222-70 Oder senden Sie uns eine E-Mail an: anzeigen@duv-wagner.de Wir beraten Sie gerne! www.autohaus-schmidinger.de info@autohaus-schmidinger.de 88368 Bergatreute Ravensburger Straße 54 0 75 27 - 92 12 - 0 IHR SERVICESPEZIALIST für WERKSTATT KAROSSERIE LACK UNFALLINSTANDSETZUNG FAHRZEUGLACKIERUNG GLASERSATZ + REPARATUR REISENKFZ-MARKT GESCHÄFTSANZEIGEN[mehr]

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      Zuletzt geändert: 15.02.2024
      Monatlicher Steuerabzug vom Lohn

      Ihr Arbeitgeber berechnet die Steuer auf den Arbeitslohn und zahlt sie direkt an das Finanzamt (Lohnsteuer). Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer. Zu den ELStAM gehören die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und das Kirchensteuermerkmal, wenn Sie einer Religion angehören. Abhängig von Ihrer Steuerklasse, werden eine Reihe von Frei- und Pauschbeträgen berücksichtigt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Dazu gehören der Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten, der Sonderausgaben-Pauschbetrag und wenn die Voraussetzungen auf Sie zutreffen, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Aus der Steuerklasse ergibt sich auch, welcher Tarif bei der Besteuerung anzuwenden ist: der Grundtarif (Steuerklassen I, II und IV) oder der Splittingtarif (Steuerklassen III und V) Der Freibetrag ist ein elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM). Dadurch ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Freibetrag gebildet wurde, müssen Sie dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn Sie eine bestimmte Arbeitslohngrenze überschritten haben. Die Arbeitslohngrenze errechnet sich als Summe aus dem Grundfreibetrag, dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Bei Ehegatten/Lebenspartnern werden der Grundfreibetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag verdoppelt. Das Bundesministerium der Finanzen wird auf der Internetseite die Arbeitslohngrenzen für die einzelnen Kalenderjahre bereitstellen. Kommt für Sie ein Freibetrag in Betracht, kann das Finanzamt auf Ihren Antrag hin diesen als ELStAM bilden. Ihrem Arbeitgeber werden die ELStAM zum elektronischen Abruf bereitgestellt, damit er sie bei der Ermittlung Ihrer Lohnsteuer berücksichtigen kann. Freibeträge können beispielsweise möglich sein für: Werbungskosten, zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit oder Reisekosten Sonderausgaben, zum Beispiel nachgewiesene Kinderbetreuungskosten außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel.Kraftfahrzeugkosten gehbehinderter Menschen Haushaltsnahe Aufwendungen / Energetische Maßnahmen Einen Freibetrag können Sie nur erhalten, wenn die Aufwendungen insgesamt 600 EUR überschreiten. Die Werbungskosten dürfen dann nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem Betrag angesetzt werden, der den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR übersteigt. Wenn Sie verheiratet und beide beschäftigt sind, gilt für Sie zusammen die Grenze von 600 EUR. Dies trifft auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften zu. Für Familien und Alleinerziehende sind verschiedene Steuererleichterungen möglich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Jahreseinkommensteuer.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Angebotserstellung

      Wenn Sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben, müssen Sie darauf achten, dass Sie die vorgeschriebene Form einhalten. Die Formvorschriften sind in der Regel in den Ausschreibungsunterlagen enthalten - es gelten in jedem Fall die rechtlichen Grundlagen. Bei der Bearbeitung der Ausschreibungsunterlagen dürfen Sie keine Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen vornehmen. Dies ist unzulässig und kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Achtung: Sogar das Anführen der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann gegebenenfalls den Ausschlag geben, das von Ihnen erstellte Angebot abzulehnen. Ihr Angebot muss die von dem öffentlichen Auftraggeber erwünschte Leistung enthalten. Wenn Nebenangebote und Änderungsvorschläge ausgeschlossen worden sind, können sie nicht berücksichtigt werden. Andernfalls sind Nebenangebote auf einer gesonderten Anlage zu erstellen, als solche deutlich zu kennzeichnen, aussagekräftig zu formulieren und zu unterschreiben. Proben und Muster zu Angeboten müssen Sie einreichen, sofern dies in der Ausschreibung gefordert wird. Diese müssen Sie deutlich kennzeichnen. Falls für einen angebotenen Gegenstand gewerbliche Schutzrechte oder sonstige Urheberrechte bestehen, das heißt, wenn der angebotene Gegenstand beispielsweise als Marke, Patent oder Gebrauchsmuster eingetragen ist, müssen Sie dies gegebenenfalls auch angeben. Sie müssen alle Preise auflisten, sodass sich der öffentliche Auftraggeber schnell einen Überblick über die von Ihnen kalkulierten Kosten machen kann. Hinweis: Gemeinschaftliche Bieter und Arbeitsgemeinschaften müssen jeweils die Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter für den Vertragsabschluss benennen. Der öffentliche Auftraggeber kann beispielsweise auch die Bestätigung Ihrer Bonität durch die Hausbank oder die Aufnahme einer Bürgschaft für den jeweiligen Auftrag verlangen. Beachten Sie in diesem Fall, dass ein Ansuchen auf eine Bürgschaft bei der Hausbank eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die Sie bei der Erstellung Ihres Angebots mitberücksichtigen sollten. Das Angebot muss vollständig und unterschrieben sein sowie die in den Unterlagen geforderten Erklärungen und Angaben vollständig enthalten. Grundsätzlich erhalten Sie für die Ausarbeitung von Bewerbungs- oder Angebotsunterlagen keine Kosten erstattet. Achtung: Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist beim öffentlichen Auftraggeber eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen, Änderungen oder ggf. die Rücknahme des Angebots. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Sie können das Angebot in dieser Zeit nicht ändern oder zurückziehen. Seit dem Jahr 2020 sind Angebote im Rahmen der eVergabe elektronisch abzugeben. Als Ersatz für die Unterschrift müssen Sie dann Ihr Angebot elektronisch signieren.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Bebaubarkeit des Grundstücks

      Wenn Sie planen, ein Gebäude auf Ihrem Grundstück zu errichten, sollten Sie bereits vor dem Erwerb des Grundstücks sicherstellen, dass Sie darauf auch wirklich bauen dürfen. Dazu ist eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung des Grundstücks notwendig. Es muss beispielsweise geklärt werden, ob das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt oder nicht und ob der Grundstückszuschnitt geeignet ist. Die planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung sollte in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, der unteren Baurechtsbehörde und einem Architekten erfolgen, der Ihre ersten Vorstellungen auf deren Realisierbarkeit prüfen kann. Dies gilt auch für die Beurteilung der Baugrundbeschaffenheit. Achtung: Sie sollten sich etwaige Zusagen außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens oder einer Bauvoranfrage immer schriftlich bestätigen lassen, damit Sie bei der Bauausführung keine Probleme bekommen. Folgende Ergebnisse der Beurteilung sind denkbar: Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans. In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist, Ihr Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Bebauungsplan kann sehr detaillierte Angaben darüber enthalten, was gebaut werden darf und was nicht (z.B. Art und Höhe der Gebäude). Einsicht in den Bebauungsplan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Das Grundstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans, aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. In diesem Fall dürfen Sie bauen, sofern die Erschließung des Grundstücks gesichert ist und sich Ihr Bauvorhaben vor allem nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Wie bei allen anderen Bauvorhaben sind die Regelungen der Landesbauordnung, gegebenenfalls Satzungen der Gemeinde und denkmalschutzrechtliche Regelungen zu beachten. Wenn Sie im Zweifel sind, ob Ihr Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil liegt, sollten Sie einen Fachmann der unteren Baurechtsbehörde hinzuziehen. Das Grundstück liegt sowohl außerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans als auch außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im sogenannten Außenbereich. In diesem Fall können Sie nur in bestimmten engen Voraussetzungen mit einer Baugenehmigung für Ihr Vorhaben rechnen, weil der Außenbereich grundsätzlich von außenbereichsfremden baulichen Anlagen freigehalten werden soll. Tipp: Im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg können Sie auf textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land zugreifen und finden erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks. Hinweis: Um die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks mit dem von Ihnen geplanten Vorhaben rechtssicher zu klären, können Sie einen Antrag auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) stellen.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Anmeldung

      Wenn Sie zu der Auffassung gelangt sind, dass Ihre Erfindung die genannten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt, sollten Sie eine Patentanmeldung vorbereiten. Hinweis: Wenn Sie ein Patent anmelden wollen, können Sie dies selbst tun. Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, ob Sie die Hilfe einer Patentanwältin oder eines Patentanwalts in Anspruch nehmen oder nicht. Sie sollten hierbei jedoch bedenken, dass Fehler beim Verfassen der Patentschrift in der Regel nur unter Verlust des zeitlichen Ranges der Erfindung oder gar nicht zu korrigieren sind. Falls Sie beabsichtigen, die Erfindung auch im Ausland anzumelden, sollten Sie möglichst gleichzeitig eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt hinzuziehen. Haben Sie keinen Wohnsitz, Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland, müssen eine als Rechts- oder Patentanwältin oder Rechts- oder Patentanwalt zugelassene Vertretung bestellen. Diese können auch Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein. Tipp: Über die Internetseiten der Patentanwaltskammer können Sie eine Patentanwältin oder einen Patentanwalt in Ihrer Nähe suchen. Bevor Sie eine Anmeldung vornehmen, sollten Sie eine Vorstellung davon haben, wie Sie Ihre Erfindung verwerten wollen (z.B. verkaufen, im eigenen Unternehmen einsetzen oder eine oder mehrere Lizenzen vergeben). Patente sind mit Gebühren verbunden, die sich gerade für Einzelerfinderinnen und Einzelerfinder und kleine Unternehmen nicht lohnen, wenn keine realistische Vorstellung zur Verwertung der Erfindung vorhanden ist. Wie Sie bei einer Patentanmeldung vorgehen müssen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten Ihnen entstehen, können Sie in der Verfahrensbeschreibung "Patentanmeldung" nachlesen. Hinweis: Ein Patent, das Sie in Deutschland anmelden, gilt nur hier. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, in anderen Ländern ein Patent anzumelden oder eine europäische Patentanmeldung oder eine internationale Patentanmeldung vorzunehmen. Damit können Sie in mehreren Ländern gleichzeitig Schutz erlangen. Sofern es sich dabei um Nachanmeldungen der gleichen Erfindung handelt, müssen Sie dies innerhalb eines Jahres zur Wahrung des zeitlichen Ranges der Erstanmeldung tun. Bei der Entscheidung, für welche Länder Sie für Ihre Erfindung Patentschutz anstreben, sollten Sie - neben finanziellen Aspekten - vor allem berücksichtigen, wo Sie die Erfindung vermarkten wollen und wo wichtige Konkurrenzunternehmen ansässig oder tätig sind. Tipp: Ausführliche Hinweise finden Sie auch im " Merkblatt für Patentanmelder " des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) oder direkt vor Ort beim Informationszentrum Patente in Stuttgart . Von den Internetseiten des DPMA können Sie auch die jeweiligen Anmeldeformulare downloaden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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