Stand 04.07.2025 Seite 1 von 6 Vergaberichtlinie von gemeindeeigenen Baugrundstücken gegen Höchstgebot im Bebauungsplangebiet „Lilienstraße“ Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die Gemeinde Baindt hat im des Bebauungsplangebiets „Lilienstraße“ insgesamt 16 Bauplätze für die Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern im allgemeinen Wohngebiet zu vergeben. Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 01.07.2025 über die Vergabe der gemeindeeigenen Baugrundstücke beraten und beschlossen, 13 Bauplätze über ein sogenanntes Einheimischenmodell und 3 Plätze gegen Höchstgebot zu vergeben. Die Vergabemodalitäten der 13 Bauplätze nach dem Einheimischenmodell sind nicht in diesem Dokument, sondern in der „Vergaberichtlinie für die Zuteilung von gemeindeeigenen Baugrundstücken zum vollen Wert im Baugebiet „Lilienstraße“, allgemeines Wohngebiet, in der Gemeinde Baindt“ beinhaltet. Die Vergabe der 3 Plätze, die im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot vergeben werden, wird in diesem Dokument beschrieben. A Allgemeine Informationen zur Vergabeverfahren 1. Allgemeines zum Vergabeverfahren Die folgenden gemeindeeigenen Plätze werden gegen Höchstgebot vergeben: lfd. Nummer Flurstücks- nummer Größe des Platzes in m² nach Vermarktungsplan 1 114/24 607 m² 2 114/25 676 m² 3 114/40 798 m² Bei der Vergabe berücksichtigt werden alle Angebote von Personen, die zur Teilnahme am Bieterverfahren berechtigt sind und die unter Nummer 2 aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Zudem können ausschließlich die Angebote berücksichtigt werden, die innerhalb der festgelegten Frist bei der Gemeinde eingehen. Eine Person kann maximal einen gemeindeeigenen Bauplatz, unabhängig vom Vergabeverfahren (über das Bieterverfahren oder die Vergabe über das Einheimischenmodell), erwerben. Für die Abgabe eines Angebots steht das Dokument „Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren“ (Anlage 2) zur Verfügung. Pro Person darf maximal ein Angebot im Bieterverfahren abgeben werden. Mit dem Angebot kann pro Platz ein Gebot abgegeben werden, d.h. bei 3 Plätzen können maximal bis zu 3 Gebote abgegeben werden. Die Bieter entscheiden, für welche der Plätze sie ein Gebot abgeben möchten. Die Gebote pro Platz können unterschiedlich sein. Bei der Abgabe mehrerer Gebote muss zudem eine Priorität bei den jeweiligen Plätzen (1 – 3 d.h. 1 = höchste Priorität) angegeben werden. Das Mindestgebot liegt jeweils bei 420 €/m². Die Gebote müssen pro Platz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden und der Betrag ist auf volle Euro zu runden. Die berücksichtigungsfähigen Gebote werden am unten genannten Termin geöffnet und anschließend ausgewertet. Es wird eine Rangliste pro Platz erstellt - je höher das Gebot ist, desto Stand 04.07.2025 Seite 2 von 6 höher ist der Platz in der Rangliste. Zuschlag für den jeweiligen Platz erhält grundsätzlich der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat. Hat ein Bieter für mehrere Plätze das Höchstgebot abgegeben, wird die von ihm angegebene Priorisierung berücksichtigt. Die Entscheidung, welcher Bauplatz an welchen Bieter vergeben wird, fällt der Gemeinderat. Bei gleichem Gebot entscheidet grundsätzlich das Los. Der Gemeinderat behält sich jedoch bei gleichen Geboten vor, Einzelfallentscheidungen zu treffen, insbesondere wenn ein Vorhaben für die Einwohner der Gemeinde von Vorteil ist und der Infrastruktur dient. Nachdem der Gemeinderat die Vergabe der Plätze gegen Höchstgebot beschlossen hat, werden die Bieter schriftlich informiert. 2. Bewerbungsunterlagen und Bebauungsplan „Lilienstraße“ Bewerbungsunterlagen - Checkliste, Fragebogen und Vermarktungsplan - Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Bieterverfahren erfüllen, steht Ihnen eine Checkliste zur Verfügung – siehe Anlage 1. Für die Abgabe eines Angebots muss das Dokument „Abgabe eines Angebots im Bieterverfahren“ (Anlage 2) ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden. Zudem muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung beigelegt werden. Die Lage der oben genannten gemeindeeigenen Baugrundstücke im allgemeinen Wohngebiet, die zum Höchstgebot vergeben werden, ist dem Vermarktungsplan (Anlage 3) zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Der Vermarktungsplan ist nicht identisch mit dem Bebauungsplan „Lilienstraße“ (Planteil). Insbesondere weichen die angegebenen Grundstücksgrößen voneinander ab. Während der Bebauungsplan auf Planungswerten basiert, zeigt der Vermarktungsplan die tatsächlichen Grundstücksgrößen gemäß dem aktuellen Vermessungsergebnis. Die Unterlagen stehen auf der Homepage der Gemeinde Baindt zum kostenlosen Herunterladen unter www.baindt.de zur Verfügung 3. Frist zur Abgabe eines Angebots und Angebotsöffnung Die Frist für die Abgabe eines Angebots endet mit Ablauf des 14.09.2025. Bei Interesse lassen Sie uns bitte Ihr Angebot mit allen erforderlichen Angaben (Anlage 2) handschriftlich unterzeichnet und der Beilage einer aktuellen und belastbaren Finanzierungsbestätigung in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bieterverfahren“ bis spätestens 14.09.2025 zukommen. Bitte beachten Sie, dies ist eine Ausschlussfrist, d.h. Gebote, die nach der Frist eingehen (maßgebend ist das Datum des Eingangs im Bürgermeisteramt), können leider nicht berücksichtigt werden. In begründeten Einzelfällen kann die Finanzierungsbestätigung innerhalb der von der Gemeinde festgesetzten Frist nachgereicht werden. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung ab. Die öffentliche Angebotsöffnung / Bekanntgabe der Gebote findet am 15.09.2025 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt (Marsweilerstr. 4 in 88255 Baindt). Bei der Angebotsöffnung werden die eingegangenen Angebote gezählt, geöffnet und die Endbeträge der mit den Angeboten Stand 04.07.2025 Seite 3 von 6 abgegebenen Gebote mitgeteilt. Es werden keine Namen der Bieter genannt und es wird nicht bekanntgegeben, welches die Höchstgebote sind. Die Bekanntgabe der Höchstgebote erfolgt nach Auswertung der Angebote und Entscheidung im Gemeinderat. Der Name der Bieter wird auch nach der Entscheidung nicht öffentlich bekannt gegeben. Die Bieter erhalten vom Bürgermeisteramt eine direkte Benachrichtigung. Ihr Angebot richten Sie bitte an die folgende Adresse: Bürgermeisteramt Baindt Baugebiet Lilienstraße Marsweilerstr. 4 88255 Baindt 4. Bebauungsplan „Lilienstraße“ Die folgenden Unterlagen zum Bebauungsplan „Lilienstraße“ stehen auf der Homepage der Gemeinde Baindt unter der Rubrik Leben & Wohnen / Bauen & Wohnen / Bebauungspläne zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. www.baindt.de - Bebauungsplan (textliche Festsetzungen) - Bebauungsplan (Planunterlagen) Bitte beachten Sie, dass die in den Planunterlagen ausgewiesenen Platzgrößen von den tatsächlichen Größen abweichen. Die Größen nach dem Vermessungsergebnis entnehmen Sie bitte dem Vermarktungsplan (Anlage 3) bzw. der Tabelle. 5. Gültigkeit der Vergaberichtlinie und festgelegter Stichtag Die Vergaberichtlinie ist mit Datum der Bekanntmachung gültig. Die Bekanntmachung erfolgt mit dem Amtsblatt der Gemeinde Baindt vom 04.07.2025. Die Vergaberichtlinie ist ab dem 04.07.2025 zudem über die Homepage der Gemeinde abrufbar. 6. Ansprechpartner der Gemeinde Sollten Sie Fragen zur Vergaberichtlinie oder zum Vergabeverfahren haben, können Sie sich gerne an uns wenden: Bürgermeisteramt Baindt Ansprechpartner: Petra Jeske / Nicole Gerhardt E-Mail: p.jeske@baindt.de / n.gerhardt@baindt.de Tel.: 07502 94 06-51 / 07502 94 06 -26 Fax: 07502 94 06-18 B Voraussetzungen und Bedingungen Beim Bieterverfahren können ausschließlich die Gebote von Personen berücksichtigt werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Stand 04.07.2025 Seite 4 von 6 1. Bietberechtigte Personen Bietende können Einzelpersonen oder auch Paare, d.h. zwei Personen, sein 1. Bietende müssen die in der Richtlinie aufgeführten Voraussetzungen erfüllen 1. Bietende dürfen ausschließlich Personen sein, die in das geplante Bauvorhaben einziehen werden (Eigennutzung). Soll ein Gebäude aus mehreren Wohneinheiten bestehen, muss mind. eine Wohnung mit Erstwohnsitz von den Erwerbern bewohnt werden. Bietende müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes die Vertragspartner bzw. die Erwerber im Kaufvertrag sein. Bietende müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein. Eine Person darf max. 1 Angebot (mit bis zu 3 Geboten, d.h. 1 Gebot pro Platz) abgeben. Jeder Bietende kann max. 1 Bauplatz erwerben. 1 Hinweise zu den Antragstellern: - Ist eine Person Antragsteller, muss diese Person die Voraussetzungen erfüllen. 2. Weitere Bedingungen und Regelungen Auch die folgend aufgeführten Bedingungen müssen von den Bietenden bzw. Erwerbenden erfüllt werden. Die Sicherung der Bedingungen erfolgt zum Teil auch über die vertragliche Vereinbarung über den Kauf eines zugeteilten Bauplatzes zwischen der Gemeinde und den Erwerbern (notarieller Kaufvertrag). Bitte beachten Sie, dass dies keine abschließende Aufzählung ist. Wiederkaufsrecht, Auf-/ Nachzahlungsverpflichtung Die Gemeinde Baindt behält sich in bestimmten Fällen das Recht zum Wiederkauf des Kaufobjekts gem. §§ 456 ff. BGB vor. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Bei einer Ausübung des Wiederkaufsrechts sind Zinsvergütungen, Aufwendungen für Planung (insbesondere für Architekt, Statik etc.) und Finanzierung dem Erwerber auch bei begonnenem Bau nicht zu ersetzen. Etwaige wertmindernde Eingriffe führen zur Herabsetzung des Wiederkaufspreises in Höhe der Wertminderung. Anstelle der Ausübung eines Wiederkaufsrechts kann die Gemeinde, sofern der Käufer die vertraglich vereinbarten Verpflichtungen zur Nutzung oder Bebauung nicht innerhalb der festgelegten Frist erfüllt, die Zahlung der Differenz zwischen dem vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Nichterfüllung ermittelten Marktwert des unbebauten Grundstücks verlangen. Die Marktwertermittlung erfolgt durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder durch den zuständigen Gutachterausschuss. Die Kosten für das Gutachten trägt der Käufer. Das Wiederkaufsrecht gilt in den folgenden Fällen: a) bei Verstoß gegen die Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung, b) bei Verstoß gegen die Bau- und Bezugsverpflichtung. Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung Die Bietenden müssen das Grundstück zum Zweck der wohnrechtlichen Eigennutzung (mind. 1 Wohnung) mit zu begründendem Erstwohnsitz in der Gemeinde Baindt erwerben. Stand 04.07.2025 Seite 5 von 6 Die Bieter bzw. Erwerber verpflichten sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger das Wohngebäude für die Dauer von mindestens 8 Jahren, gerechnet ab dem Tag des Eigenbezugs, mindestens einer Wohnung nach, selbst zu bewohnen. Die Bieter bzw. Erwerber verpflichten sich, für sich und ihre Rechtsnachfolger zudem das Grundstück innerhalb von 8 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages nicht weiter zu veräußern. Darunter fallen auch Verpflichtungsgeschäfte wie Tausch und Schenkung. Bei Verstoß gegen die Eigennutzung und Veräußerungsbeschränkung hat die Gemeinde Baindt die Möglichkeit, das Wiederkaufsrecht oder eine Auf-/ Nachzahlungspflicht geltend zu machen. Bebauung, Bauverpflichtung und Frist Eine Bebauung der Grundstücke ist ausschließlich entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans „Lilienstraße“ möglich. Das Bauvorhaben muss innerhalb von 5 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages realisiert werden, d.h. bezugsfertig gebaut und mindestens eine Wohnung selbst bezogen sein; dazu gehört auch die Herstellung der Außenanlagen. Bei Verstoß gegen die Bauverpflichtung hat die Gemeinde Baindt die Möglichkeit, das Wiederkaufsrecht oder auf eine Auf-/ Nachzahlungspflicht geltend zu machen. Finanzierbarkeit Es wird vorausgesetzt, dass das auf dem Grundstück beabsichtigte Bauvorhaben von den Bietern bzw. Erwerbern finanziert werden kann. Mit der Abgabe des Angebots muss eine aktuelle und belastbare Finanzierungsbestätigung für ein entsprechendes Bauvorhaben eines Kreditinstituts vorgelegt werden. Richtigkeit der Angaben Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle vom Bieter gemachten Angaben richtig und vollständig sein müssen. Dies muss mit der Abgabe eines Angebots mit der Unterschrift bestätigt werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Bieterverfahren oder nach der Vergabeentscheidung zur Rückabwicklung führen. Mit Abschluss des Kaufvertrags sind die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gemachten schriftlichen Angaben (insbesondere zur Person, geplanten Nutzung und Finanzierung) vom Käufer erneut inhaltlich zu bestätigen. Bei nachgewiesenen falschen oder unvollständigen Angaben behält sich die Gemeinde Baindt vor, strafrechtliche Schritte einzuleiten sowie etwaige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Zusätzlich kann die Gemeinde je nach Art und Schwere der Pflichtverletzung wahlweise das vertraglich vereinbarte Wiederkaufsrecht oder eine vertraglich vereinbarte Nachzahlungspflicht geltend machen. Kaufpreis, Ablösesumme, Beiträge und Kosten Gemäß dem Beschluss des Gemeinderats Baindt vom 01.07.2025 beträgt das Mindestgebot 420 €/m². Der Kaufpreis setzt sich aus dem Preis für den Grund und Boden sowie einer Ablösesumme zusammen. Die Ablösesumme umfasst den Erschließungsbeitrag und die Teilbeträge für die Abwasserbeseitigung, sowie den Wasserversorgungsbeitrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Erschließungskosten einschließlich darin enthaltener Kostenerstattungsbeiträge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Anliegerbeiträge nach Kommunalabgabegesetz (KAG) und Ortssatzung sind ebenso wie die Vermessungskosten und die Kosten für die Erdwärmebohrung im Kaufpreis enthalten. Die Kosten für die innere Erschließung von der Grundstücksgrenze bzw. Kontrollschacht bis zum Gebäude sowie den Strom- und Telekommunikationsanschluss etc. trägt der Käufer. Die Wasser- und Stromversorgung während der Bauzeit ist Sache des Erwerbers. Stand 04.07.2025 Seite 6 von 6 Ausschluss eines Rechtsanspruchs Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Bauplatzes. Eine Person kann maximal einen gemeindeeigenen Bauplatz unabhängig vom Vergabeverfahren (über das Bieterverfahren oder über die Vergabe nach dem Einheimischenmodell) erwerben. Die Bietenden erkennen diese Vergaberichtlinie der Gemeinde Baindt vom 04.07.2025 mit dem Gebot ausdrücklich mit ihrer Unterschrift an.[mehr]
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