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Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Der Klima- mobilitäts- plan Das wichtigste in Kürze Baienfurt • Baindt • Berg • Ravensburg • Weingarten Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Unser Ticket Richtung Zukunft im Mittleren Schussental Sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Wirtschaftskraft im Gemeindeverband Mittleres Schussental (GMS), zu dem die Gemeinden und Städte Baienfurt, Baindt, Berg, Ravensburg und Weingarten gehören, sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Um auch weiterhin als attraktive Region wahrgenommen zu werden, müssen wir also unser Handeln kontinuierlich anpassen. Im Vergleich zu Baden-Württemberg insgesamt ist die Entwicklung des GMS überdurchschnittlich: In den Jahren 2011 bis 2022 stiegen die Einwohnerzahlen um rund acht Prozent. Die Kaufkraft wuchs zwischen 2011 und 2017 um mehr als 15,32 Prozent, das sind 0,4 Prozent mehr als im gesamten Bundesland. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 20 Prozent, in gesamt Baden-Württemberg waren es rund fünf Prozent weniger. Das bedeutet jedoch auch mehr Verkehr und neue Herausforderungen. Seit 2017 pendeln 17.700 Menschen in den GMS, das sind 20 Prozent mehr als in den Jahren davor. Das heißt, nicht nur bei den Themen Soziales und Ökonomie nachhaltig zu handeln, sondern auch beim Thema Verkehr, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Daher hat der GMS einen Klimamobilitätsplan erstellt mit dem Ziel, bis 2030 den von Fahrzeugen verursachten CO 2 -Ausstoß im GMS gegenüber 2010 um 40 Prozent zu reduzieren und nachhaltige Mobilitätsalternativen zu schaffen. Hierzu wurde ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, dessen Umsetzung nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Mit der Mobilitätswende haben wir die einmalige Chance, auch Veränderungen vorzunehmen, die sich viele Bürgerinnen und Bürger wünschen, etwa eine Umverteilung des öffentlichen Raums, um neuen Platz für eine höhere Lebens- und Aufenthaltsqualität zu schaffen. Mit dem Klimamobilitätsplan nimmt der GMS eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg ein. Viele engagierte Akteurinnen und Akteure waren an dem Prozess beteiligt, um wichtige Verbesserungen und neue Mobilitätslösungen auf den Weg zu bringen. Der politische Beschluss hat auch einen ökonomischen Vorteil: Dadurch sichern wir uns bei der Beantragung von Fördermitteln die Möglichkeit auf einen Klimabonus, da einige der Maßnahmen einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Der Klimabonus bedeutet die Erhöhung der Förderquote von 50 auf 75% für ausgewählte Maßnahmen. Selbstverständlich können nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umgesetzt werden. Folgend finden Sie – übersichtlich dargestellt – unsere obersten Prioritäten, die TOP 5-Maßnahmen sowie eine Zusammen- fassung der geplanten innovativen Vernetzung unserer Kommunen, mit denen Orte auf dem Land an den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) angebunden werden können. Der Klimamobilitätsplan inklusive Offenlage-Prozess ist nun abgeschlossen, die Ergebnisse können Sie detailliert im Endbericht nachlesen. Inhaltsverzeichnis Die Top -Themen im Überblick • Einrichtung der Hauptradroute – Radschnellverbindung RS9 • Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS • Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes • Neue Aufteilung des Verkehrsraums • Förderung der Elektromobilität • Multimodalität und Intermodalität Klima- freundlich unterwegs Top 5 Maßnahme Radschnellverbindungen sind die Zukunft – für eine angenehme, effiziente Fortbewegung. Der Bau der ca. 15 Kilometer langen Hauptrad- route bzw. Radschnellweg RS9 ist eine zentrale Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs. Direkt Keine Umwege, gut ausgeschilderte, klare Routenführung Schnell Möglichst wenig Haltepunkte sowie Vorfahrt an den meisten Kreuzungen Sicher Extrabreite Wege für problemloses Überholen und Nebeneinanderfahren, getrennt von Autoverkehr und Fußgängern Ravensburg Meckenbeuren Friedrichshafen Weingarten Baienfurt Baindt 1. Einrichtung der Hauptradroute / Radschnellverbindung RS9 Schnell ans Ziel Ziele & Effekte: Auch auf längeren Strecken können mehr Wege mit dem Fahrrad als gute Alternative zum Auto zurückgelegt werden. Dies gilt vor allem für Pendlerinnen und Pendler. Damit erfolgt eine Reduzierung des Aufkommens im Autoverkehr sowie ein Rückgang des C0 2 -Ausstoßes. Stand: 12.2023 Schnell ans Ziel 2. Umsetzung des Radverkehrskonzeptes GMS Ziele & Effekte: Infrastruktur • Lückenloses Radwegenetz herstellen • Verbesserung der Bevorrechtigung des Radverkehrs an Einmündungen und Zufahrten • Sofortmaßnahme: Gefahrenstellen beseitigen • Fahrbahnbeläge und Beleuchtung verbessern Service • Ausreichend Radabstellanlagen • Attraktive Sharing-Angebote & Radservicestationen • Bessere Verknüpfung mit dem ÖPNV • Winterdienst und Instandhaltung Information • Wegweisende Beschilderung • Radkarten • Radschulwegpläne • Touristische Informationen Kommunikation • Pressearbeit • Kampagnen • Veranstaltungen i Dran bleiben Über 1.000 Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs gilt es in den nächsten Jahren umzusetzen. Vorrangiges Ziel ist ein durchgängiges, sicheres Radwegenetz. Das Radverkehrskonzept ist in die vier Bereiche Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation gegliedert. Top 5 Maßnahme Ein gutes Radverkehrsangebot fördert die Verkehrsverlagerung vom Auto weg hin zum Fahrrad. Mit Umsetzung aller Maßnahmen sowie dem Radschnellweg kann das Radverkehrsauf- kommen um bis zu 25% gesteigert werden. Dadurch wird der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Dran bleiben 3. Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes Mobilität für alle Das Konzept für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des GMS steht. Es komplettiert den Umweltverbund und spielt eine Schlüsselrolle bei der Lösung verkehrlicher Probleme sowie bei der Sicherung der Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger. Nun gilt es, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Dabei müssen sie ineinandergreifen, um den ÖPNV zu stärken. Verbesserung Nacht- und Veranstaltungsverbindungen Taktverdichtung und Einführung Expressbus Beschleunigung des Busverkehrs Einführung flexibler On-Demand-Verkehr MH Einrichtung zentraler Um- steigepunkte/Mobility Hub Top 5 Maßnahme Anpassungen Liniennetz und Fahrtenangebote Ziele & Effekte: Die Verbesserungen im ÖPNV-Angebot führen zu einer deutlichen Steigerung der Fahrgastzahlen. Gegenüber dem Bestand kann bei Umsetzung aller Maßnahmen nahezu eine Verdopplung (Zunahme der ÖPNV-Wege um 90%) erreicht werden. Dadurch wird das Aufkommen an Pkw sowie der C0 2 -Ausstoß weiter reduziert. Stand: 12.2023 Mobilität für alle 4. Neue Aufteilung des Verkehrsraums Der GMS gibt die Richtung vor: Durch verkehrsberuhigte Zonen sowie die Umgestaltung von Straßen und Plätzen möchte der GMS eine bessere Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Gemeinden erreichen. Zudem sollen Fahrspuren des MIV zugunsten des Radverkehrs neu aufgeteilt werden. Mit Hilfe dieser Maßnahmen begegnen sich die unterschiedlichen Verkehrsarten künftig nahezu gleichberechtigt. Gleichberechtigt miteinander Bereits bei der Straßenraumgestaltung müssen Fuß- und Radverkehr mitberücksichtigt werden. Schlagworte sind hier: Querungshilfen, Radverkehrs- führungen und Barrierefreiheit. Zudem gilt es Fahrspuren des MIV, Kfz-Stellplätze und Gehweg- parken zu reduzieren. Runter vom Gas Weniger Geschwindigkeit bedeutet mehr Sicherheit und eine verbesserte Lebens- und Aufenthalts- qualität durch Lärmreduzierung. In Wohnvierteln und auf Hauptachsen müssen Geschwindigkeits- reduzierungen individuell geprüft werden. Diese Maßnahme hat Dominoeffekte in verschiedenen Bereichen zur Folge: Mehr Personen steigen vom Motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad um. Die hieraus resultierenden Effekte sind bereits im Radverkehr und ÖPNV enthalten. Vorher Nachher Raum für alle Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Stand: 12.2023 Raum für alle 5. Förderung der Elektromobilität Emissionsarme Mobilität braucht die Förderung und Stärkung von Elektromobilität - im Individual- verkehr, aber auch bei der städtischen Flotte sowie im ÖPNV. Hierdurch wird die Antriebswende weiter vorangetrieben und gestärkt. Lokal bedeutet dies eine deutliche Reduktion der Umwelt- belastungen sowie Lärmbelästigungen. Darüber hinaus sollen klimafreundliche Stadtgebiete einen wichtigen Beitrag leisten. Der Fokus liegt hier auf Neubauquartieren. Emissionsfrei in die Zukunft Den Rahmen schaffen • Ausbau der Ladeinfrastruktur • Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte und Taxis • Förderung der privaten E-Mobilität • Ausbau der emissionsfreien Busflotte Top 5 Maßnahme Ziele & Effekte: Durch eine Steigerung des Elektromobilitätsanteils kann der CO 2 -Ausstoß zusätzlich reduziert werden. Weniger Fahrten mit dem Pkw werden dadurch allerdings nicht erwartet. Stand: 12.2023 Emissionsfrei in die Zukunft Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Multimodalität und Intermodalität Mobilitätsstationen verbessern die Umsteigemöglichkeiten zwischen einzelnen Verkehrsmitteln. Die zentralen Punkte, die in einem engmaschigen Netz errichtet werden sollen, verknüpfen Sharing-Angebote mit und ohne Elektroantrieb mit dem ÖPNV. Das stärkt die Multi- und Intermodalität und fördert den Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel. Innovative Vernetzung Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Mobilitätsstationen Abhängig von ihrer Größe beinhalten die Mobilitäts- stationen verschiedene Serviceangebote. Die Kern- elemente: P+R, Sharingangebote, sichere Abstell- möglichkeiten für Fahrräder (B+R), E-Ladestationen, Paketstationen und Umsteigemöglichkeiten auf Bus, Bahn oder On-Demand-Fahrdienste. Mobilitätsdrehscheiben Hier wird ein umfangreiches Mobilitätsangebot mit vielseitigen Dienstleistungen wie Einkaufs- möglichkeiten und Cafés vereint. Somit kann die Umsteigezeit genutzt werden, Dinge zu erledigen, für die ansonsten zusätzliche Wege erforderlich gewesen wären. Carsharing Fahrradverleih Abstellstationen E-LadestationenOn-Demand Bus oder Bahn Flexibel unterwegs Park & Ride Bike & Ride P+R B+R Stand: 12.2023 Flexibel und zuverlässig ohne eigenes Auto Impressum Gemeindeverband Mittleres Schussental Marienplatz 26 88212 Ravensburg Auftraggeber experience consulting Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit Herzog-Heinrich-Straße 32 80336 München Julia Münsch Marianne Pfaffinger experience-consulting.de Plan:mobil ÖPNV-Konzept Ludwig-Erhard-Straße 14 34131 Kassel Frank Büsch Christian Kühn plan-mobil.de Bernard Gruppe ZT GmbH Verkehrsmodellierung Ulmer Str. 68 73431 Aalen Dirk Kopperschläger Claudia Zimmermann bernard-gruppe.com Stand: 12.2023 Gefördert wurde der Klimamoblitätsplan vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg.[mehr]

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Dateigröße: 8,90 MB
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    Zuletzt geändert: 29.01.2024
    Wahlergebnisse und Sitzverteilung

    Mit der Auszählung der Stimmen wird direkt nach Beendigung der Wahlzeit um 18 Uhr begonnen. Erst wird das Ergebnis je Wahlbezirk in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Dabei werden alle in den Wahlurnen beziehungsweise durch Briefwahl abgegebenen Stimmzettel ausgewertet. Für die Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses meldet die Gemeinde die zusammengefassten Wahlbezirksergebnisse dem Kreiswahlleiter oder der Kreiswahlleiterin. Der oder die ermittelt das Kreisergebnis und gibt es an den Landeswahlleiter oder die Landeswahlleiterin weiter. Dieser oder diese ermittelt das Wahlergebnis des jeweiligen Bundeslandes und teilt das Ergebnis dem Bundeswahlleiter oder der Bundeswahlleiterin mit. Dieser oder diese stellen das Ergebnis für das Bundesgebiet fest. Das endgültige Wahlergebnis wird für jeden Kreis von den Kreiswahlausschüssen, für das Land vom Landeswahlausschuss und für das Bundesgebiet vom Bundeswahlausschuss ermittelt und festgestellt. Das endgültige Landesergebnis wird im Staatsanzeiger bekannt gegeben. Sitzverteilung Die 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland werden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Sitze werden auf die Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Direkt-, Überhang- und Ausgleichsmandate wie bei der Bundes- oder Landtagswahl gibt es bei den Europawahlen nicht.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Grundschulförderklassen

    Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird - hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu. Die Grundschulförderklassen werden an den Grundschulen geführt. Die Förderungs- und Betreuungszeit für ein Kind soll 22 Wochenstunden betragen, wobei die gemeinsame Förderungs- und Betreuungszeit mindestens 13 bis 15 Stunden betragen soll. Einzelförderung als zusätzliche und zeitlich begrenzte Maßnahme ist möglich. Für zurückgestellte Kinder mit leichten sprachlichen Behinderungen können entsprechende sprachheilpädagogische Maßnahmen durchgeführt werden. Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht aufgenommen. Tipp: Für nähere Informationen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich an die jeweilige Grundschule, die eine Grundschulförderklasse eingerichtet hat. An welchen Grundschulen Grundschulförderklassen eingerichtet sind, erfahren Sie bei der zuständigen Grundschule Ihres Kindes.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    Herkunftsfamilie suchen

    Ab dem 16. Geburtstag haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie Ihre Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht wird durch eine Fachkraft begleitet. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Gleichzeitig können Sie ab diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der Adoptiveltern Einsicht in das Geburtenbuch beim Standesamt nehmen. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor. Wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts oder eines freien Trägers. Für die konkrete Suche ist eine Nachfrage bei der Vermittlungsstelle sinnvoll, die die Adoptionsvermittlung durchgeführt und die Adoptionsakte geführt hat (häufig am damaligen Wohnort der leiblichen Mutter oder der Adoptiveltern). Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existiert möglicherweise keine Vermittlungsakte mehr, sie enthält keine aussagekräftigen Informationen oder bei Adoptionen, die vor 1977 durchgeführt wurden, war eventuell keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Adoption erfolgte damals noch durch einen notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde. Eine Nachfrage beim beteiligten Gericht kann möglicherweise weiterführen. Das Geburtenbuch wird beim Standesamt des Geburtsorts geführt.[mehr]

    Zuletzt geändert: 16.01.2024
    03_Inforeihe_Energiedialog.pdf

    Kommunaler Energiedialog zum geplanten Windpark im Altdorfer Wald Thema 3 | Vorstellung Projektiererin “ “ Anlagenzahl Anlagenhöhe Energieertrag Der Windpark im Altdorfer Wald wird von der Projekt- gesellschaft Windpark Altdorfer Wald GmbH (kurz: WAW) geplant. Die WAW war am 16. November 2023 zu Gast beim vierten Treffen der Dialoggruppe. Der leitende Projektverantwortliche Oliver Grünberg und sein Team stellten sich erstmals der Dialoggruppe vor, präsentierten den aktuellen Planungsstand und beant- worteten Fragen. Wer ist die WAW? Der Windpark wird von einem Zusammenschluss von zwei Energieunternehmen geplant. Das sind der Windenergie- Projektentwickler iTerra energy und die Stadtwerke Ulm/ Neu-Ulm. Sie haben die Projektgesellschaft „Windpark Alt- dorfer Wald GmbH“ gegründet, die den Windpark später auch betreiben wird. Warum hat die WAW den Zuschlag erhalten? Die Fläche wurde von ForstBW öffentlich ausgeschrieben und die WAW hat sich beworben. Im Angebot abgeben mussten sie unter anderem das technische Umsetzungs- konzept und Angaben zu Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der regionale Bezug mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm als lokaler Partner könnte neben anderen Kriterien den Zuschlag begünstigt haben, mutmaßt die WAW. Dass wir in Ulm sitzen und ein regionales Betreibermodell anstreben, war sicher nicht zu unserem Nachteil. Oliver Grünberg am 16.11.2023, auf die Nachfrage, was den Ausschlag bei der Vergabe gemacht hat Wie plant die WAW den Windpark? Wie viele Windräder sollen gebaut werden? Seit der Ausschreibung der Waldflächen kursieren viele unterschiedliche Zahlen zur Anzahl von Windenergiean- lagen im Altdorfer Wald. Die WAW geht aktuell von bis zu 39 Windrädern aus. Projektverantwortlicher Grünberg erläuterte das „Zieldreieck der Windenergie“, das ihrer Pla- nung zugrunde liege. Die WAW wolle die Optimierung des Energieertrags zur Versorgung von Bürgerschaft und Unternehmen mit grünem Strom erreichen. Die drei Faktoren Anlagenzahl, Anlagenhöhe und Energieertrag würden sich dabei gegenseitig bedingen. Das bedeutet: Würde man kleinere Anlagen planen, bräuchte man mehr davon, um denselben Energieertrag zu erreichen. „Zieldreieck der Windenergie“ entsprechend der Präsentation der WAW am 16.11.2023 Für uns zählt nicht das Maximum an Ertrag, sondern dass der Altdorfer Wald als Nah- erholungsgebiet erhalten bleibt. Helmut Fimpel vom Verein Altdorfer Wald am 16.11.2023, als Reaktion auf das Zieldreieck Woran arbeitet die WAW gerade genau? Natur- und Artenschutz Die WAW hat 2023 mit den natur- und artenschutzrecht- lichen Untersuchungen begonnen. Die Kartierungen der Großvögel, Fledermäuse und Haselmäuse seien jetzt ab- geschlossen. Im Jahr 2024 sollen die Daten ausgewertet werden und das Natur- und Artenschutzgutachten daraus erstellt werden. Oliver Grünberg erklärte, dass für das Gut- achten bereits ein sechsstelliger Betrag investiert wurde. Wasserschutz Ebenso für 2024 werde das hydrogeologische Gutachten, das den Schutz von Grund- und Trinkwasser im Altdorfer Wald bewerten soll, erwartet. Ein renommiertes Gutach- terbüro, das u. a. für das Großprojekt Stuttgart 21 Unter- suchungen machte, ist für die Erstellung des hydrogeolo- gischen Gutachtens beauftragt. Die WAW hat zudem eine Arbeitsgruppe mit den kommunalen Trinkwasser-Zweck- verbänden und Behörden eingerichtet, um das Experten- Hintergrund Die Gemeinden Baienfurt, Baindt, Bergatreute, Schlier, Vogt, Waldburg und Wolfegg informieren im Rahmen des Energiedialogs gemeinsam über den geplanten Windpark. Seit Juni 2023 wird der Energiedialog von der Dialoggruppe gesteuert. Diese beteiligt unterschiedliche Anspruchs- gruppen am Energiedialog, trifft sich regelmäßig und wählt unter ande- rem Themen für diese Info-Reihe aus. Die sieben Kommunen werden vom Forum Energiedialog unterstützt. Das Forum Energiedialog Baden-Württemberg ist ein Landesprogramm des Umweltministeriums, das Kommunen im Zusammenhang mit An- lagen der erneuerbaren Energien begleitet: energiedialog-bw.de Bei Fragen ist Sarah Albiez ansprechbar | s.albiez@energiedialog-bw.de | 0151 10674803. “ “ wissen zu lokalen Gegebenheiten aufzunehmen und mit den Erkenntnissen der eigenen Kartierung abzugleichen. Windmessungen Der leitende Projektverantwortliche Grünberg erklärte, dass von Januar bis Anfang April 2023 bereits eine Kurz- zeit-Windmessung mittels Laser (LiDAR) durchgeführt wurde. Windenergieanlagen drehen sich bei Windge- schwindigkeiten zwischen etwa drei und 25 Metern pro Sekunde. Der Wind im Altdorfer Wald wehe im Durch- schnitt mit 6,2 bis 6,5 Metern pro Sekunde – so die erste Kurzzeitmessung. Damit wurden die Angaben des Wind- atlas Baden-Württemberg sogar übertroffen. Die zusätz- lich notwendige Langzeitmessung über zwölf Monate soll 2024 starten. Der Altdorfer Wald sei für Süddeutschland ein sehr guter Standort, ordnete Grünberg die Zahlen ein. Er betonte zudem, dass sich die Windräder nicht perma- nent drehen müssen, um wirtschaftlich zu sein. Auf Nach- frage erklärte er, dass die Einspeisevergütung, welche die WAW je erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten könnte, keine Subvention sei. Netzanschluss Die WAW hat im Oktober die Netzanschlussanfrage bei der NetzeBW gestellt. Grundsätzlich muss der Netzbe- treiber die Einspeisung von Strom aus einem Windpark ermöglichen, erklärte Grünberg. Dabei gelte ein Einspei- sevorrang für erneuerbare Energien. Parklayout im Jahr 2024 Nächstes Jahr soll auf Grundlage der Voruntersuchungen und Gutachten das Windparklayout, also die konkrete Plat- zierung der Windenergieanlagen im Wald, erstellt werden. Dann werden auch Prognosen zu Schall- und Schattenaus- wirkungen der Windräder erstellt. Visualisierungen des Windparks werden ebenfalls auf Basis des belastbaren Parklayouts von der WAW beauftragt. Was hat die Region von dem Windpark? Die WAW plant Kommunen, Unternehmen und Bürgern finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten anzubieten. Auch Grünstromprodukte wie ein vergünstigter Stromtarif für Anwohnende seien denkbar. Der Projektverantwortliche betonte, dass es konkrete Angebote erst auf Grundlage solider Zahlen geben könne. Bis zur Genehmigung trage der Vorhabenträger das alleinige Risiko. Wir unterstützen den regionalen Ansatz sehr und sehen darin eine echte Chance für die Region. Jan Lorch Verein vom Verein Energiewende Vogt am 16.11.2023, als Reaktion auf die Vorstellung möglicher Beteiligungsoptionen Wie werden der Natur- und Artenschutz berücksichtigt? Die WAW hat sich bereits mit den Naturschutzverbänden getroffen. Die Verbände haben ein begleitendes, umfas- sendes Naturschutzkonzept für den Altdorfer Wald entwi- ckelt. Dessen Umsetzung obliegt jedoch den Eigentümer, also ForstBW und der fürstlichen Forstverwaltung Wald- burg-Wolfegg-Waldsee. Selbstverständlich wird die WAW die Auflagen für Natur- und Artenschutz, welche ihnen das Landratsamt auflegen wird, erfüllen. Wer liefert die Windenergieanlagen? Aktuell plant die WAW mit Anlagen des dänischen Her- stellers Vestas. Es handle sich laut WAW um Anlagen mit Getriebe. In diesen ist kein Neodym, eine seltene Erde mit kritischen Umweltauswirkungen, verbaut. Zwischen der WAW und der Dialoggruppe muss ein enger Austausch stattfinden. Jakob Lenz, Moderation am 16.11.2023, beim Ausblick auf die weitere Zusammenarbeit Zum Abschluss erklärten die Mitglieder der Dialoggruppe und die WAW, dass zukünftig ein regelmäßiger Austausch zwischen Energiedialog und Projektentwicklung stattfin- den soll. http://www.energiedialog-bw.de mailto:s.albiez%40energiedialog-bw.de?subject= http://www.energiedialog-bw.de[mehr]

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      Zuletzt geändert: 26.01.2024
      Prüfungs- und Befähigungsnachweise

      Schulzeugnisse, Studienbescheinigungen oder Hochschuldiplome können bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen baden-württembergischen Zeugnissen gleichgestellt werden. Sofern Sie eine Anerkennung Ihres Schulabschlusses für den Zugang zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung benötigen, können Sie die ausländischen Zeugnisse durch die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart prüfen lassen. Hinweis: Die Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung für Ausländer und Ausländerinnen (nicht Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen) erfolgt im Rahmen der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule. Die berufliche Anerkennung ist nur dann nötig, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Reglementiert sind Berufe, deren Berufszugang und die Berufsausübung an den Nachweis einer Qualifikation gebunden ist, beispielsweise Gesundheitsberufe oder Berufe im schulischen, sozialpädagogischen und sozialen Bereich. Für die Ausübung eines der reglementierten Berufe ist eine Anerkennung notwendig. Ist der Beruf, in dem Sie in Deutschland arbeiten möchten, nicht reglementiert, können Sie die Tätigkeit ohne staatliche Anerkennung ausüben. Ein Anerkennungsverfahren ist nicht zwingend notwendig. Für die Anerkennung aller nichtreglementierten Berufe, die dual erworben werden können, wenden Sie sich an die IHK FOSA oder die für Ihren Wohnort zuständige Handwerkskammer. Für die Gleichwertigkeitsprüfung von schulischen Berufsausbildungen, die in Baden-Württemberg erworben werden können, ist die Zeugnisanerkennungsstelle beim Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Marktüberwachung

      Wer Haushaltsgeräte, Spielzeug, Textilien, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen oder auch Maschinen kauft, verlässt sich darauf, dass sie keine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen. Doch in der Praxis zeigt sich: Immer wieder werden Fälle von brennenden Haushaltsgeräten oder Akkus, Weichmacher in Spielzeugen oder allergieauslösenden Textilien bekannt. Damit gefährliche Produkte nicht zufällig, sondern systematisch gefunden werden, gibt es die Marktüberwachung. Ziel ist es, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und den Unternehmen einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist zuständig für folgende Bereiche: Produktsicherheit Chemikaliensicherheit Ökodesign Bauprodukte Die Marktüberwachung Baden-Württemberg ist landesweit zuständig und kontrolliert stichprobenartig Hersteller, Händler und Importeure bei der Einfuhr und beim Verkauf von Produkten des Non-Food Sektors. Die Erfahrung zeigt: Nicht überall, wo das europäische „CE“-Zeichen draufsteht, ist die erforderliche Sicherheit gewährleistet. Grund genug für die Marktüberwachung, dem gesetzlichen Auftrag nach ausreichenden Stichprobenkontrollen nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die erkannten Mängel abgestellt und Produkte mit Mängeln vom Markt genommen werden.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Betrieblicher Datenschutz

      Verarbeiten Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten? Dann haben Sie unter Umständen gewisse Datenschutzpflichten (z.B. Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten). Welche Unternehmen davon betroffen sind und was genau Sie sicherstellen müssen, erfahren Sie in den Unterkapiteln. Die Aufsicht über den Datenschutz teilen sich auf Bundes- und Landesebene mehrere Behörden, da der Datenschutz in Deutschland sowohl Sache des Bundes als auch der einzelnen Bundesländer ist: Auf Bundesebene (für Bundesbehörden und andere Einrichtungen des Bundes) überwacht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Grundlage für diese Arbeit ist das Bundesdatenschutzgesetz. Auf Landesebene ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz die oberste Aufsichtsbehörde für öffentliche und nicht-öffentliche Stellen (z.B. Unternehmen). Dorthin können sich auch von Datenschutzverletzungen Betroffene mit Fragen oder Beschwerden wenden. Daneben gibt es kirchliche Datenschutzbeauftragte für die jeweilige Kirche und den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz. Dessen Aufsicht unterliegen der Südwestrundfunk (SWR), die SWR-Tochtergesellschaften und der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, soweit SWR-Rundfunkteilnehmer betroffen sind. Hinweis: Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg unterliegen üblicherweise der Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Davon ausgenommen sind Post- und Telekommunikationsunternehmen, für die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig ist.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Integrationskurse

      Die Integrationskurse des Bundes bestehen aus jeweils einem Sprachkurs (600 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse und Orientierungskurs (100 Unterrichtsstunden) zur Vermittlung von Kenntnissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland. Hinzu kommen noch spezielle Kurse für Menschen, die noch nicht ausreichend Deutsch lesen und schreiben können oder für bestimmte Zielgruppen. Die Teilnahmeberechtigung von Spätaussiedlern an einem Integrationskurs stellt das Bundesverwaltungsamt fest. Diese Bestätigung der Teilnahmeberechtigung soll gleichzeitig mit dem Registrierschein ausgehändigt werden, sodass mit einem Integrationskurs bereits begonnen werden kann, auch wenn das Bescheinigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sein sollte. Zuständig für die Organisation und Steuerung dieser Integrationskurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In Baden-Württemberg gibt es fünf Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: in Ellwangen, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Für die Integrationskurse sind regionale Ansprechpartner benannt. Diese helfen Ihnen auch in anderen Angelegenheiten, beispielsweise bei der Zulassung zu den Integrationskursen, wenn Sie schon länger in Deutschland leben, Feststellung des örtlichen Bedarfs an Jugend-, Frauen- und Alphabetisierungskurse, Bewilligung von Fahrtkostenzuschüssen, Möglichkeit des Einstiegs in eine Stufe des Integrationskurses, die Ihren Sprachkenntnissen entspricht (durch Durchführung eines Einstufungstestes). Tipp: In den Stadtkreisen und Landkreisen in Baden-Württemberg werden ganzjährig Integrationskurse angeboten.[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024
      Berufsausübung

      Bei der Durchführung der Tätigkeit muss jeder Freiberufler in der Regel auch besondere Berufspflichten (z.B. Gewissenhaftigkeit) erfüllen. Als Prüfingenieur müssen Sie eine Kranken- und Pflegeversicherung privat abschließen. Wenn Sie nicht als beratender Ingenieur Mitglied in der Ingenieurkammer sind, müssen Sie sich selbst um Ihre Altersvorsorge kümmern. Sie können freiwillig in die Unfallversicherung und in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sind Sie freiberuflicher Arbeitgeber, müssen Sie Ihre Angestellten entsprechend versichern. Darüber hinaus wird der Abschluss betrieblicher Versicherungen empfohlen, wobei Sie als Prüfingenieur zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet sind. Hinweis: Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung Ihrer Erwerbstätigkeit als selbstständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft Ihnen das sogenannte "Statusfeststellungsverfahren" bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund Rechtssicherheit. Falls Sie Ihre Idee und deren Umsetzung sichern wollen, können Sie Schutzrechte geltend machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden. Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt. Abgesehen von den gesetzlichen Pflichten werden Sie bei Ihrer Berufsausübung möglicherweise auch mit Forderungsausfällen und säumigen Schuldnern konfrontiert werden. Informationen dazu finden Sie in den folgenden Lebenslagen: Freiberufler Unternehmen führen Arbeitgeber Gläubiger und Schuldner[mehr]

      Zuletzt geändert: 16.01.2024

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